PL 610/24 Nr. 4/14 Bayreuth, den 22. September 2015 und 610/22
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PL 610/24 Nr. 4/14 und 610/22 Ä14 Bayreuth, den 22. September 2015 BEGRÜNDUNG Bebauungsplanverfahren Nr. 4/14 „Ehemalige Röhrenseekaserne – Südlicher Teilbereich“ (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/64 und Änderung des Bebauungsplans Nr. 8/67) 1. Zur Planaufstellung 1.1 Veranlassung und Ziel der Planung Das Areal an der Pottensteiner Straße im Bereich entlang des Röhrensees, ehemaliger Kasernenbereich, soll einer neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Das Gebiet zwischen Pottensteiner Straße, Justus-Liebig-Straße, Ludwig-Thoma-Straße und Wilhelm-Busch-Straße hat sich bestandsorientiert von der ehemaligen Röhrenseekaserne in ein Industriegebiet mit diversen gewerblichen Nutzungen entwickelt. Das Firmengrundstück (ehemals Heizungsbau der Fa. Rüskamp) befindet sich schon seit geraumer Zeit in einem Stadium der Zwischennutzung durch Künstler und andere Gewerbetreibende und soll künftig nicht mehr ausschließlich gewerblich genutzt werden. In Nachbarschaft zu den weiterhin bestehenden Gewerbebetrieben ist vorgesehen, eine gemischte Bebauung mit Schwerpunkt Wohnen im Osten – Röhrenseeseite – zu errichten. Immissionsschutzrechtlich ist es erforderlich, die Entwicklung einer gemischten Bebauung mit Schwerpunkt Wohnen am Röhrensee von den bestehenden und geplanten Gewerbebetrieben an der Ludwig-Thoma-Straße zu trennen. Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner Sitzung am 25.06.2014 die Einleitung der Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, Abstimmungsgespräche mit den Eigentümern zu führen und anschließend einen Vorentwurf für das Gebiet zu erstellen. Die von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer wurden mit Schreiben vom 07.08.2014 zu einer Besprechung in den Gästeraum des Neuen Rathauses eingeladen, um bereits frühzeitig eigene Pläne und Anregungen zur Planung vorzustellen und die künftigen Entwicklungsziele der Stadt Bayreuth zusammen mit dem Stadtplanungsamt und weiteren Fachkräften der Verwaltung zu erörtern. Die Informationsveranstaltung hat am 29.09.2014 stattgefunden. Ein Großteil der von der Planung tangierten Eigentümer hat an der Veranstaltung teilgenommen und die jeweilige betriebliche Situation mitgeteilt. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat der Stadtrat Bayreuth am 24.09.2014 eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre soll die Umsetzbarkeit der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplans sichern. 1.2 Fachgutachten Zur Ermittlung der notwendigen Mindestabstände nach dem BImSchG zwischen den emittierenden Industrie- und Gewebebetrieben und der geplanten gemischten Bebauung mit Schwerpunkt Wohnen hinsichtlich Lärm sowie Geruch wurde im Rahmen einer Ämterberatung mit dem Umweltamt am 13.10.2014 beschlossen, entsprechende Gutachten durch geeignete Fachplanungsbüros einzuholen. Lärmschutzgutachten: Die Beauftragung eines Lärmschutzgutachtens konnte am 12.01.2015 erfolgen. Zur Erfassung schalltechnischer Kenndaten ist in der Zeit vom 04.03.2015 bis 14.04.2015 auch eine Betriebsbefragung durchgeführt worden. Hierzu liegt der schalltechnische Bericht der Firma IBAS GmbH vom 11.05.2015 vor. Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung Mit den Angaben der gewerblichen Betriebsbetreiber wurde ein Rechenmodell erstellt, mit dem die Vorbelastung durch Gewerbelärm im Plangebiet abgeschätzt werden kann. Die Berechnungen zeigen, dass die in der DIN 18005 empfohlenen Orientierungswerte für ein Mischgebiet auf Teilen des Plangebiets eingehalten werden – die für ein allgemeines Wohngebiet werden auf der ganzen Fläche überschritten. Zudem ist die Lärmbelastung im Planbereich durch die angrenzenden öffentlichen Verkehrsstraßen auf der Grundlage der aktuellen Verkehrsbelastungen nach dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bayreuth berechnet worden. Auch hier zeigte sich, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 sowohl für ein allgemeines Wohngebiet als auch die Werte für ein Mischgebiet auf großen Teilen des Plangebietes überschritten sind (vgl. Rasterlärmkarten Höhe: 1.OG zur Tag- und Nachtzeit im Maßstab 1:2500). Durch das Architekturbüro holzmüller + detsch architekten wurde eine Wohn- und Geschäftsbebauung an der Justus-Liebig-Straße, Pottensteiner Straße und WilhelmBusch-Straße als Testentwurf projektiert, die durch Baukörperanordnung und Erschließung dem städtebaulichen Umfeld Rechnung trägt und von dem Fachplanungsbüro IBAS GmbH mit Aktenvermerk vom 17.06.2015 schalltechnisch untersucht worden ist (siehe hierzu den Entwurf vom 28.05.2015 im Maßstab 1:500). Die Darstellung der Ergebnisse und Beurteilung gemäß schalltechnischer Überprüfung flossen bei der Erstellung des Bebauungsplanvorentwurfes ein. Durch eine Lärmminderungsplanung hinsichtlich der emittierenden Schallquellen Verkehr (JustusLiebig-Straße) und der bestehenden Gewerbebetriebe können planungsrechtlich die Voraussetzungen für eine künftige Wohnnutzung im Mischgebiet mit Orientierung zur Pottensteiner Straße geschaffen werden. Zwischen der geplanten Wohnnutzung und den Emittenten Verkehr und Gewerbe sollen auch gewerbliche Nutzflächen eingeplant werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören. 2 Immissionsprognose Geruch: Die Auftragserteilung konnte am 26.03.2015 an die TÜV SÜD Industrie Services erfolgen. Am 23.04.2015 hat eine Besprechung der Aufgabenstellung und Abstimmung der Untersuchungsmethoden (Geruch) unter Mitwirkung des Umweltamtes stattgefunden. Die Ausbreitungsberechnungen sind abhängig vom Gelände und Wetter. Hierzu ist ein Standortgutachten des Deutschen Wetterdienstes eingeholt worden. Die Gelände- und Gebäudemessungen sind in ein dreidimensionales Modell eingeflossen. Bei einer viergeschossigen Bauweise ist für die Berechnung die maximale Bauhöhe auf 12 m beschränkt worden. Ergebnisse der Immissionsprognose Die Ergebnisse der Untersuchung liegen in Form einer Immissionsprognose – gutachtlichen Stellungnahme – vom 04.08.2015 vor. Unter Annahme konservativer Randbedingungen (Worst-Case-Betrachtungen) bzgl. dem Emissionsansatz wurde durch Ausbreitungsrechnungen gemäß dem Rechenmodell der TA Luft für Geruch der Immissionsbeitrag, der sich aus dem Betrieb der Blaha Textilveredelung Bayreuth GmbH und der Fa. Weimann GmbH ergeben kann, ermittelt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine gemischte Bebauung mit Schwerpunkt Wohnen südlich der Wilhelm-Busch-Straße vertretbar ist. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass erhebliche Belästigungen nördlich der Wilhelm-Busch-Straße durch Gerüche an den Immissionsorten auftreten. Eine Erhöhung des Wohnanteils in diesem Planbereich kann demzufolge nicht empfohlen werden. Aufgrund der meist hohen Messunsicherheit bei Geruchsmessungen und der Berücksichtigung von ggf. Emissionsspitzen wird hier im Zuge einer konservativen Vorgehensweise ein Sicherheitsaufschlag um den Faktor 4 verwendet. 1.3 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Planbereiches wird begrenzt durch - die mittlere Straßenachse der Ludwig-Thoma-Straße im Westen - die Privatgrundstücke, tangiert vom rechtsverbindlich festgesetzten Bebauungsplan Nr. 8/67 im Norden - den Bürgerpark Röhrensee im Osten - die Fuß- und Radwegetrasse im Süden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 14 umfasst die Grundstücke der Gemarkung Bayreuth mit den Flurstücksnummern (TF = Teilfläche): 1680/27, 1680/28, 1680/48, 1680/49 TF, 1680/50 TF, 1680/3, 1680/45, 1680/13, 1680/16 TF, 1680/47 TF, 1680/12, 1680/4 TF, 1680/35, 1680/26 TF, 1680/25 TF, 1680/24 TF, 1680/18, 1680/23, 1680/17, 1680/21, 1680/22, 1680/46, 1680/9, 1680/41, 1680/43, 1680/20, 1680/42, 1680/36, 3494 TF, 1682/2 TF, 1682, 3329/53. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,62 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 4/14, umfasst die Grundstücke der Gemarkung Bayreuth mit den Flurstücksnummern (TF = Teilfläche): 3494 TF, 3494/3 TF, 1701/2 TF, 1675 TF, 1680/44, 1680/30, 1680/31, 1680/32, 1680/34, 1680/33, 1680/38, 1680/19, 1680/18, 1680/24, 1680/25, 1680/26, 1680, 1680/41, 1680/43, 1680/42, 1680/36, 1680/20, 1680/21, 1680/22, 1680/23, 1680/46, 1680/17, 3 Verbindliche Bauleitplanung: Für den Planbereich liegen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne vor: 1. Nr. 8/64 für den Bereich zwischen Ludwig-Thoma-Straße, Leibnizstraße, Pottensteiner Straße, Inkrafttreten am 07.01.1966; Festsetzung: Allgemeines Wohngebiet und Industriegebiet 2. Nr. 8/67 für die Verbindungsstraße zwischen Ludwig-Thoma-Straße Pottensteiner Straße, Inkrafttreten am 26.04.1968; Festsetzung: Industriegebiet und Die Beurteilung der Bereiche, die nicht durch Bebauungspläne festgesetzt sind, richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). 2. Planinhalt des Änderungsverfahrens 2.1 Kenndaten der Planung Größe des Geltungsbereiches: Gewerbegebiet: inklusive private Grünfläche im GE-Zusammenhang: Mischgebiet: inklusive private Grünfläche im MI-Zusammenhang: Öffentliche Verkehrsfläche Bestand: davon Verkehrsgrün: Straßenverkehrsfläche Planung: 2.2 ca. 85 000 m² ca. 45 180 ca. 1 850 ca. 21 130 ca. 955 ca. 16 120 ca. 1 000 ca. 2 570 Planungsinhalt (§ 9 Abs. 1 BauGB) Bedingt durch den erfolgten und noch laufenden Strukturwandel der im Baugebiet vormals vorhandenen Gewerbebetriebe der Bauindustrie, des Baustoffhandels und des Heizungs- und Lüftungsbaus sind vorhandene Produktions- und Gewerbeflächen bereits umgewandelt worden bzw. befinden sich noch in einem Stadium der Zwischennutzung (Lagerräume, soziale und kulturelle Einrichtungen mit Betriebswohnungen). Die prägenden historischen Gebäude der Röhrenseekaserne wurden und werden noch für die Unterbringung von Asylbewerbern (Wilhelm-Busch-Str. 2 und 5) genutzt. Erheblich belästigende Gewerbebetriebe sind im Planbereich nicht mehr vorhanden. Es ist eine immissionsschutzrechtlich wirksame Gliederung nach Art der zulässigen Nutzungen sowie nach Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften erforderlich (§1 Abs. 4 und 5 BauNVO). Aus diesem Grund sind für den Planbereich vorgesehen: Art der baulichen Nutzung: Östlich der Ludwig-Thoma-Straße: Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) Zulässig sind Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässigen Tankstellen sind mit Hinweis auf das Wasserschutzgebiet Quellhöfe künftig unzulässig. Unzulässig sind auch Vergnügungsstätten, die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise hätten zugelassen werden können, da Vergnügungsstätten dem künftigen Gebietscharakter nicht mehr entsprechen. 5 Westlich der Pottensteiner Straße: Mischgebiet (§ 6 BauNVO) Die Grundstücke an der Pottensteiner Straße eignen sich wegen der Nähe zum Röhrenseepark zu einer Nutzungsänderung, die neben einer nicht störenden gewerblichen Nutzung auch eine Wohnnutzung ermöglicht. Der Bau von Wohnungen ist geplant, die sich zwischen nicht besonders störenden Gewerbebetrieben in der Nachbarschaft und dem Bürgerpark Röhrensee städtebaulich integrieren lassen. An der Justus-Liebig-Straße ist aufgrund der vorhandenen und künftigen Immissionsbelastung (Verkehr) eine nicht störende gewerbliche Nutzung geplant. Beeinflusst wird die Entwicklung durch die integrierte Lage am innerstädtischen Grünzug zwischen Hofgarten, Röhrensee und Studentenwald mit guter Anbindung an die Universität. Die nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO allgemein zulässigen Tankstellen sind mit Hinweis auf das Wasserschutzgebiet Quellhöfe künftig unzulässig. Unzulässig sind auch Vergnügungsstätten, die nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise hätten zugelassen werden können, da Vergnügungsstätten dem künftigen Gebiets-charakter nicht mehr entsprechen. Nördlich der Wilhelm-Busch-Straße: Mischgebiet (§ 6 BauNVO) Die Nutzungen im Baugebiet (Asylantenwohnheim und soziale Einrichtungen) sind in einem Mischgebiet zulässig; sinnvoll ist deshalb die Umwidmung von GI in MI. Unzulässig sind Tankstellen (Wasserschutzgebiet Quellhöfe) und Vergnügungsstätten, da sie dem Gebietscharakter hier nicht entsprechen. Südlich der Justus-Liebig-Straße: Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) Zulässig sind Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässigen Tankstellen sind mit Hinweis auf das Wasserschutzgebiet Quellhöfe künftig unzulässig. Unzulässig sind auch Vergnügungsstätten, die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise hätten zugelassen werden können, da Vergnügungsstätten dem künftigen Gebietscharakter nicht mehr entsprechen. Westlich der Pottensteiner Straße und südlich der Justus-Liebig-Straße: Mischgebiet (§ 6 BauNVO) Die Nutzungsstruktur besteht hier bereits aus Büro- und Geschäftsnutzungen und Wohnen, die in einem Mischgebiet zulässig sind. Unzulässig sind Tankstellen (Wasserschutzgebiet Quellhöfe) und Vergnügungsstätten, da sie dem Gebietscharakter hier nicht entsprechen. Maß der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 BauGB; §§ 16 ff. BauNVO) Für das Gewerbegebiet (GE) wird festgesetzt: Maximale Traufhöhe: 12 m Höchstzulässige GRZ: 0.6 Für das Mischgebiet wird festgesetzt: Maximale Traufhöhe: 12 m Zulässige GRZ: 0.6 Zulässige GFZ: 1.2 2.3 Gliederung der Nutzungen: Die Nutzungsänderung (Gewerbegebiet, Mischgebiet) und die Anordnung und Erschließung der Baukörper soll künftig einen ausreichenden Immissionsschutz 6 gewährleisten. Die neue Erschließungsstraße verläuft zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Justus-Liebig-Straße in nordsüdlicher Richtung und bildet stadträumlich und hinsichtlich des Immissionsschutzes eine Zäsur zwischen gewerblichen Nutzungen und der Nutzungsstruktur, die in einem Mischgebiet zulässig ist. Für eine immissionswirksame Abstufung der Nutzungen und Gliederung der Betriebe sind die flächenbezogenen immissionsschutzwirksamen Schallleistungspegel festzulegen. 2.4 Erschließung Das Plangebiet ist an der Ludwig-Thoma-Straße, der Justus-Liebig-Straße, der WilhelmBusch-Straße und der Pottensteiner Straße öffentlich erschlossen. Für die Pottensteiner Straße ist das neue Verkehrskonzept mit eingeschränktem Richtungsverkehr und Straßenumbaumaßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs fertiggestellt worden. Die Erschließung für die Besucher der Naherholungseinrichtungen wurde u.a. durch zusätzliche Stellplätze und Verkehrsberuhigung verbessert. Die blockinterne Erschließung erfolgt über private Erschließungsstraßen, die noch ergänzt werden können. Ein grundstücksübergreifender Planungsbedarf ist in Abstimmung mit den von der Planung Betroffenen im Weiteren noch zu prüfen. Die Verbesserung der blockinternen Erschließung durch eine neue Erschließungsstraße trägt zur Steigerung der Attraktivität des Planungsraumes bei und entspricht der Förderung des Umbaus zum „Gewerbe- und Wohnpark Röhrensee“. Die Haupterschließung der Gewerbegrundstücke erfolgt an der Ludwig-Thoma-Straße. Die Pottensteiner Straße dient – verkehrsberuhigt – künftig einer besseren Erschließung des Bürgerparks Röhrensee als Naherholungsgebiet. Die Planung sieht künftig zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Justus-Liebig-Straße den Ausbau und die Ergänzung der vorhandenen Privatstraße zur öffentlichen Straße vor, um den Ziel- und Quellverkehr städtebaulich besser ordnen zu können. 2.5 Ökologie Im Plangebiet sind ca. 60% der Grundflächen versiegelt. Baum- und Strauchbestand ist vereinzelt vorhanden. Zur Verbesserung der ökologischen Vernetzung zum Parkgelände sind grünordnerische Maßnahmen im Planbereich sowie auch Fassaden- und Dachbegrünungen wünschenswert. Vorhandene und geplante Straßenzüge sollen durch das Anpflanzen von Bäumen begrünt werden. 3. 3.1 Umweltbericht Einleitung Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes: Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele und ihre Berücksichtigung: Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Wassergesetze und die Immissionsschutzgesetzgebung sind zu berücksichtigen. Das Plangebiet wird in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 8/64 und 8/67 als Industriegebiet dargestellt. Die geplante Umwidmung von Industriegebiet in Gewerbegebiet und Mischgebiet wurde hinsichtlich ihrer Erheblichkeit für die Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Klima und Luft, Mensch (Lärm, Erholung), Landschaft, Kultur- und Sachgüter bereits einer groben Bewertung unterzogen (siehe Anlage): 7 1680/9, 1680/35, 1680/28, 1680/27, 1680/48, 1680/3, 1680/45, 1680/13, 1680/16, 1680/50, 1680/49, 1680/51, 1680/52, 1680/53, 1680/47, 1680/12, 1680/4 TF, 1680/15 TF, 1680/54, 1680/6, 1680/56 TF, 1680/5 TF, 1682, 1682/2, 1729/1 TF, 1732/10, 1732/11, 1732/13, 1732/16, 1732/14, 1732/15, 1731/2, 3329/53. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8,50 ha. 1.4 Vorhandene Planungen: Formelle Planung: Vorbereitende Bauleitplanung Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth mit integriertem Landschaftsplan wird der Planbereich zwischen Justus-Liebig-Straße / Ludwig-ThomaStraße und Pottensteiner Straße als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Das Gewerbegebiet am Röhrensee liegt im Wasserschutzgebiet Quellhöfe. Informelle Planung: Der Bereich der ehemaligen Röhrenseekaserne ist für die Stadtentwicklung Bayreuths von zentraler städtebaulicher Bedeutung. Im ISEK Bayreuth (AGS - München Architektengesellschaft für die Stadt - GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung Büro München - Schäuble Institut für Sozialforschung) wurde die Entwicklung eines Gewerbehofes / - parks als Leit- und Impulsprojekt vorgeschlagen; die Thematik "Wohnen und Arbeiten" sollte in einer Entwicklungsstrategie konzeptionell integriert werden, kleinere und mittlere Gewerbe- und Handwerksbetriebe in Bayreuth gezielt gefördert werden. Weitere Ziele sind: • Schaffung einer "Adresse" für Gewerbe- und Handwerksunternehmen durch eine schlüssige Gesamtplanung / -vermarktung; • Verfügbarkeit von Klein- und Mittelflächen Bestandsentwicklung und Neuansiedlung • Impulsgeber für den südlichen Standortbereich Bayreuths, u.a. Pottensteiner Straße / Ludwig-Thoma-Straße (ab 500 - 1000 m²) für Stadtentwicklungskonzepte für den Bereich “Röhrensee – Gewerbegebiet Glocke“ und „Röhrensee“ 4 3.2 Beurteilung der Umweltauswirkungen mit den geplanten Maßnahmen Schutzgut Boden: geringe Erheblichkeit Für die Umwidmung von vormals gewerblich genutzten Grundstücken wurden die erteilten Baugenehmigungen im Planbereich untersucht. Kenntnisse über Bodenverunreinigungen liegen nicht vor, sind jedoch aufgrund der vorindustriellen Nutzung nicht auszuschließen. Gegenüber den rechtsverbindlichen Festsetzungen in den o.g. Bebauungsplänen ist kein höherer Versiegelungsgrad geplant. Durch Abriss und Neubau wird ein Austausch des durch die industrielle Nutzung ggf. belastenden Boden möglich. Schutzgut Wasser: geringe Erheblichkeit Der Geltungsbereich liegt in dem Wasserschutzgebiet Quellhöfe. Das Grundwasser kann durch die Wohn- und Gewerbenutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, künftig besser geschützt werden. Schutzgut Klima/Luft: geringe Erheblichkeit Am 26.03. 2015 wurde die TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom Stadtplanungsamt Bayreuth beauftragt, durch rechnerische Immissionsprognose (Durchführung von Ausbreitungsrechnungen) die Geruchsstundenhäufigkeit festzustellen, die sich aus den Emissionen der bestehenden Industriebetriebe auf die vorgesehene Wohnbebauung ergibt. Die Ausbreitungsrechnungen wurden entsprechend der GIRL und nach dem in Anhang 3 der TA Luft beschriebenen Verfahren unter Verwendung des Partikelmodells der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 (Ausgabe September 2000) und unter Berücksichtigung weiterer im Anhang 3 der TA Luft aufgeführter Richtlinien durchgeführt. Der Planung liegen die Ergebnisse der Immissionsprognose vom 04.08.2015 zugrunde. Die bioklimatische Belastung des Planbereiches wird durch die Planung nicht erhöht werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen: geringe Erheblichkeit Vorkommen von geschützten Arten im Planbereich sind nicht bekannt. Es ist vorgesehen, die ökologischen Voraussetzungen durch das Anpflanzen weiterer Straßenbäume, sowie Fassaden- und Dachbegrünung zu verbessern Schutzgut Mensch (Erholung/Lärmimmissionen): geringe Erheblichkeit Das Baugebiet liegt unmittelbar neben dem Naherholungsgebiet Röhrenseepark mit Tiergehege sowie Freizeit- Sport-, Spiel und Parkanlagen. Immissionsschutzrechtlich ist es erforderlich, die Entwicklung einer gemischten Bebauung mit Schwerpunkt Wohnen am Röhrensee von den weiterhin bestehenden Gewerbebetrieben an der Ludwig-Thoma-Straße zu trennen. Immissionsschutzrechtlich liegt die schalltechnische Untersuchung hm-14.7872-a01 vom 18.11.2014 der Ingenieurgesellschaft für Bauphysik Akustik und Schwingungstechnik GMBH vor. Diese ist ergänzt worden durch den Aktenvermerk (2) vom 17.06.2015 hinsichtlich der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen eines Bebauungsentwurfes. Schutzgut Landschaft: geringe Erheblichkeit Die öffentlichen Grünanlagen und Naherholungsflächen des Röhrenseeparks mit Tiergehege werden im Zuge der künftigen Planung besser erschlossen und für die 8 Anwohner zugänglicher gemacht. Fuß- und Radwegeanbindungen sind zu vernetzen. Vorgärten, Innenhöfe und Stellplatzanlagen sollen künftig gärtnerisch gestaltet werden, zwischen Gewerbe und Wohnen sind Grünzäsuren zu schaffen, Grenzmauern und Grenzbebauungen sollen nach Möglichkeit begrünt werden. Schutzgut Kultur-und Sachgüter: geringe Erheblichkeit Die historische Bebauung ist von ortsbildprägender Bedeutung, einige Gebäude sind in der Denkmalliste als Baudenkmale eingetragen. Durch die Planung der neuen Erschließungsstraße werden die Sichtbeziehungen zu den denkmalgeschützten Gebäuden verbessert. Die vorhandenen Proportionen der historischen Bebauung sollen bei der künftigen Planung Berücksichtigung finden. 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Da bereits ein Baurecht besteht, wäre die ungeordnete Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben möglich und wahrscheinlich. 3.4 Ausgleich Unter Hinweis auf § 1a Abs. 3 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der neuen planerischen Entscheidung zulässig waren (vorhandenes Baurecht). 3.5 Alternative Planungsmöglichkeiten GE 3.6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch (Erholung), Mensch (Lärmimmissionen), Landschaft und Kulturund Sachgüter ist die Änderung der bestehenden Bauleitplanung von geringer Erheblichkeit für die Umwelt. Die Umwidmung von Gewerbegebiet in Mischgebiet soll auch zu einer bioklimatischen Verbesserung westlich des Röhrenseeparkes beitragen. Im westlichen Bereich grenzen weiterhin Gewerbeflächen an. Die Planung ermöglicht künftig eine Gliederung der Nutzungen im Sinne des BImSchG. 4. Auswirkungen der Planung Planungskosten, Kosten für den Bau einer neuen Erschließungsstraße und Maßnahmen der Grünordnung etc. werden erst nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden veranschlagt werden können. 5. Bisheriger Verfahrensablauf 17.06.2014 25.06.2014 08.08.2014 16.09.2014 Beratung im Bauausschuss Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) durch den Stadtrat Bayreuth Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 8 Beratung im Bauausschuss 9 24.09.2014 10.10.2014 Erlass einer Veränderungssperre durch den Stadtrat Bayreuth Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.10 11.10.2014 Inkrafttreten der Veränderungssperre 29.09.2014 Besprechung mit den Eigentümern Immissionsgutachten (Lärm und Geruch): 6. 12.01.2015 26.03.2015 Beauftragung der IBAS mbH Beauftragung der TÜV SÜD GmbH 14.07.2015 Bekanntgabe Sachstandsbericht im Bauausschuss 22.09.2015 Beratung im Bauausschuss 30.09.2015 Stadtratsbeschluss (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl I S. 1548), Bayerische Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, Bay RS 2132-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2015 (GVBl. S. 296, 300) und Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S.1510). Stadtplanungsamt 10 PL 610/22 Ä 14 und 610/24 Nr. 4/14 "Ehemalige Röhrenseekaserne – Südlicher Teilbereich" (Anlage zum Umweltbericht: Tabelle) Schutzgüter Bestandsaufnahme Bewertung der Umweltauswirkungen und Prognose bei Durchführung der Planung einschl. (Beschreibung) Einstufung der Umwelterheblichkeit Baubedingte Ausw. Boden Wasser Klima/Luft Tiere und Pflanzen Anlagebedingte Ausw. Betriebsbedingte Ausw. Ergebnis 22.09.2015 Geplante Vermeidungs- Maßnahmen zur , Verringerungs-, Überwachung (Monitoring) Ausgleichsmaßnahmen Baugenehmigungsverfahren Bodenuntersuchung, ggf. Sanierung belasteter Böden, Bodenschutzmaßnahmen bei der Errichtung und Genehmigung von neuen Bauvorhaben • Mittlerer Burgsandstein • hohe Bodenversiegelung • Historische Altlasten durch Kasernennutzung, sowie gewerbliche Folgenutzungen sind nicht bekannt, können aber nicht ausgeschlossen werden • Topographie: ebenes Gelände • Höhenlage: ca. 350 m üNN. Grundwasser: • Lage im Wasserschutzgebiet Quellhöfe (weitere Wasserschutzzone) • Flurabstand des Grundwasserspiegels in Metern ist nicht bekannt • Grundwasserfließrichtung ist nicht bekannt • Belastung durch industrielle Produktion ist nicht bekannt Bodensanierung, Bodenaushub/ -verlagerung, Zwischenlagerung, Ggf. Bodenauffüllung Bodenversiegelungsgrad soll reduziert werden (GRZ: 0.6) Geringe Erheblichkeit Etwaige Bodenverunreinigungen sollen reduziert bzw. verhindert werden Die Vorkehrungen und Einschränkungen beim Bauen im Wasserschutzgebiet sind im Verfahren mit dem Umweltamt und Wasserwirtschaftsamt abzustimmen und planungsrechtlich umzusetzen. Vorhandene und künftige Belastungen durch die geplante Umwidmung von GI in GE und MI können durch die Planung reduziert werden. Die Wassergüte im Wasserschutzgebiet Quellhöfe soll verbessert werden. Geringe Erheblichkeit Aussagen des Gutachtens "Stadtklimaanalyse Bayreuth", Büro für Umweltmeteorologie, Paderborn, 2000, v.a. Klimafunktionskarte (Nr. 12). • Klimatopklassifikation: Gewerbeklimatop mit einer sehr hohen bioklimatischen Belastung, sehr hoher Versiegelungsgrad und eingeschränkte Belüftung • Räumliche Nähe zu Hauptemissionsquellen: Industrie- u. Gewerbegebiet Pottensteiner straße und Hauptverkehrsstraßen Ludwig-Thoma-Straße / Justus-Liebig-Straße. • Belastung der Luft durch industrielle Produktion einer Textilveredelungsfabrikation sowie einer Feuerverzinkerei • keine kartierten Vorkommen von (13d-)Biotopen • Vorkommen von Rote-ListeArten auf Einzelflächen sind nicht bekannt Es sind insgesamt geringe Auswirkungen durch Bautätigkeit zu erwarten Reduzierung der thermischen Belastung durch Umwidmung von GI in GE und MI Positive Beeinflussung der lufthygienischen Voraussetzungen möglich (Entflechten und Ordnen des Erschließungsverkehrs, Verkehrsberuhigung); Verbesserung der Durchlüftung durch Öffnung der geschlossenen Baustruktur am Park; Beeinflussung der Belüftung und der klimatischen Verhältnisse zur Förderung des Luftaustausches durch Planung möglich Geringe Erheblichkeit Reduzierung der stadtklimatischen Belastung durch eine Gliederung der Baugebiete für Industriebetriebe, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und eine Wohnentwicklung am Röhrenseepark Baugenehmigungsverfahren, Überwachung der Betriebe nach dem BImSchG (Umweltamt) Es sind zur Zeit keine Auswirkungen durch die geplanten Bautätigkeiten im Rahmen der Bauleitplanung bekannt. Mittels Bauleitplanung soll einer Die ökologischen zu starken GrundstücksverWechselbeziehungen sollen siegelung entgegengewirkt positiv beeinflusst werden. werden und eine zusätzliche Begrünung erfolgen Geringe Erheblichkeit Baugenehmigungsverfahren 1 Erkundung des Planbereiches durch Probebohrungen; Sanierung von oberflächennahem Grundwasser und Oberflächenwasser (besonders bedeutsam in Wasserschutzgebieten) Grünordnende Maßnahmen und Festsetzungen im BPlan (Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Bäume, Sträucher und sonstige Begrünung mit dem Ziel einer ökologischen Anbindung an den Röhrenseepark und ausreichenden Vernetzung von „Trittsteinen“ im Stadtgebiet) Überwachung des Grundwassers durch Grundwassermessstellen, Schutz des Grundwassers vor anlage- und baubedingten Belastungen, Baugenehmigungsverfahren Mensch (Erholung) Mensch (Lärmimmissionen) • Eignung des Planbereiches als Erholungsort gering, vorhandene Frei- und Grünflächen weisen nur vereinzelt Baum- und Strauchbestände auf • Der Planbereich ist begünstigt durch die benachbarte Lage zum Röhrenseepark mit Tiergehege • Die Auswirkungen von lärmemittierenden Gewerbe/Industriebetrieben wurden schalltechnisch untersucht • Vorhandene Verkehrsbelastung der Ludwig-Thoma-Straße / Justus-Liebig-Straße mit einer durchschnittlichen Belastung von 8200 und 9900 KFZ pro Tag Während der Baudurchführung kann es vorübergehend zu Einschränkungen der Erschließung für den Ziel- und Quellverkehr kommen. Die Wegverbindungen zu den Naherholungsgebieten sollen verbessert werden. Während der Bautätigkeit kann es vorübergehend zu einer erhöhten Lärmentwicklung durch Bautätigkeiten kommen, jedoch sind die Ruhezeiten zu beachten Emissionen Bei einer heranrückenden Wohnbebauung an bestehende Gewerbebetriebe sind planerisch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und je nach Lage und Umgebung die geeigneten Vorkehrungen zu treffen. Landschaft • Der Planbereich weist ein geringes Gefälle von Südwest nach Nordost auf. Höhe ca. 350 m ü.NN • Der Planbereich ist für das Biotopverbundsystem in seiner funktionalen Bedeutung zu verbessern Eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbilds während der Bauphase durch Baufahrzeuge u. Erdbewegungen ist vorübergehend nicht zu vermeiden. Es ist eine positive Veränderung des historisch geprägten Landschaftsbildes am Röhrensee zu erwarten. Es erfolgt eine Begrünung des Straßenraums und eine Veränderung von Straßenquerschnitten nach den heutigen Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer Kultur- und Sachgüter • Historische Baustrukturen und Gebäude der ehemaligen Röhrenseekaserne • In die Denkmalliste eingetragene Garten- bzw. Baudenkmäler sind die Gebäude Wilhelm-Busch-Str. 5, Pottensteiner Str. 6, 6a, 6b, 7, Ludwig-Thoma-Str. 13, 11, 11a, Leibnizstraße 7 und der Bürgerpark Röhrensee • Sichtbeziehungen zu kulturhistorisch bedeutsamen Gebäuden/ Gebäudeensembles zwischen Pottensteiner Straße , Röhrensee und Hegelstraße Eine Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen und evtl. auch der Zugänglichkeit von Baudenkmalen während der Bauphase ist möglich. Der Bau von neuen Gebäuden wirkt sich auf die Umgebung von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles aus und bedarf bereits frühzeitig der Abstimmung mit der Denkmalpflege. Städtebaulich können neue Sichtachsen geschaffen werden und die Sichtbeziehungen sowie die Gestaltung in der Umgebung von Denkmälern verbessert werden. Die neuen Nutzungen Wohnen am Park und nicht störende Gewerbebetriebe an der Ludwig-ThomaStraße in Nachbarschaft zu emittierenden Betrieben können räumlich gegliedert werden. Geringe Erheblichkeit Untersuchung der immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Lärm und Luft durch bestehende Gewerbebetriebe Regelung der Zulässigkeit von gewerblichen Anlagen und Betrieben im Planbereich, Baugenehmigungsverfahren Geringe Erheblichkeit Reduzierung der Lärmentwicklung durch Verkehrsberuhigung, Ordnen des Erschließungsverkehrs, Lärmminderungsplanung, immissionsschutzwirksame Gliederung der künftigen Nutzungen, Ermittlung und Festsetzung der flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegel zum Schutz der bestehenden Betriebe Vernetzung der Fuß- und Radwegeanbindungen, gärtnerische Gestaltung von Vorgärten, Innenhöfen, Stellplatzanlagen und Grünzäsuren zwischen Gewerbe und Wohnen, Begrünung von Grenzmauern und Grenzbebauungen; Nachweis im Baugenehmigungsverfahren sowie immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das Umweltamt Schutz des Mauerwerks von denkmalgeschützten Gebäuden durch fachgerechte Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung, Baugenehmigungsverfahren Öffentliche Grünanlagen der Geringe Erheblichkeit Naherholung können besser genutzt werden. Geringe Erheblichkeit Beachtung des Umgebungsschutzes von Baudenkmalen Beachtung der historischen Maßstäblichkeit bei der Entwicklung neuer Baustrukturen 2