zugleich 5. Änderung des
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GEMEINDE SCHÖPPINGEN Begründungsvorentwurf (gem. § 9 Abs. 8 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ im Auftrag der Gemeinde Schöppingen Planung: Alter Kasernenring 12 46325 Borken Telefon: (02861) 9201-0 Telefax: (02861) 9201-33 [email protected] www.swo-vermessung.de Projekt Nr.: 24447 ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Inhaltsverzeichnis Seite I. Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“.................................. 4 1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ....................................................... 4 1.1 Planungsanlass ............................................................................................. 4 1.2 Planungsziel .................................................................................................. 4 1.3 Verfahren....................................................................................................... 4 1.4 Nutzung der landwirtschaftliche Fläche ......................................................... 5 2.1 Lage des Plangebietes / Geltungsbereiches ................................................. 5 2.2 Bestandssituation / Städtebauliche Konzeption ............................................. 6 2.3 Erschließung ................................................................................................. 9 2.3.1 Verkehrliche Erschließung ......................................................................... 9 2.3.2 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 10 3 Planungsalternativen ...................................................................................... 11 4 Einordnung des Planes in die übergeordnete Planung, Entwicklung des Planes aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................. 11 4.1 Flächennutzungsplan .................................................................................. 11 4.2 Regionalplan ............................................................................................... 12 5 5.1 Erläuterungen zu den Planfestsetzungen ....................................................... 12 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 13 5.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 13 5.3 Bauweise ..................................................................................................... 14 5.4 Überbaubare Grundstücksflächen ............................................................... 15 5.5 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ......................................... 15 5.6 Pflanzgebote ................................................................................................ 15 5.7 Schallimmissionsschutzbezogene Festsetzungen ....................................... 16 5.8 Gestalterische Festsetzungen ..................................................................... 16 6 Sonstige Auswirkungen der Planung .............................................................. 17 6.1 Immissionsschutz......................................................................................... 17 6.1.1 Emissionen .................................................................................................. 17 6.1.2 Immissionen ................................................................................................. 17 Seite 2 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ 6.2 Altlasten / Kampfmittelgefährdung ............................................................... 21 6.3 Denkmalschutz und Denkmalpflege............................................................. 22 II. 7 Umsetzung der Planung ................................................................................. 22 8 Flächengliederung .......................................................................................... 22 9 Quellenverzeichnis ......................................................................................... 23 Anhang ............................................................................................................. 24 Anlage 1: Umweltbericht (Vorentwurf) zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“. Bearbeitung: Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte. März 2016. Borken Anlage 2: Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ in Schöppingen. Untersuchungen der Geräuscheinwirkungen durch Gewerbelärm; Bearbeitung: Dipl.-Ing. R. Hüls und Dipl.-Ing. T. Jedrusiak. 11.02.2016. Ahaus Anlage 3: Gutachterliche Begutachtung der Geruchsimmissionssituation im geplanten Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ der Gemeinde Schöppingen; Bearbeitung: Dipl.-Ing. N. Wachholz, UGB Genehmigungsmanagement GmbH. 02.12.2015. Hamburg Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches ............................................................................ 6 Abbildung 2: Ortsaufnahme von Südwesten nach Nordosten ................................................ 7 Abbildung 3: Ortsaufnahme von Nordosten nach Südwesten ................................................ 7 Abbildung 4: Ortsaufnahme von Nordosten nach Westen ..................................................... 8 Abbildung 5: Städtebaulicher Entwurf (Variante C) ................................................................ 9 Abbildung 6: Auszug des Flächennutzungsplanes mit roter Kennzeichnung ........................12 Abbildung 7: Auszug des Schallgutachtens (EG, nachts) mit roter Kennzeichnung ..............18 Abbildung 8: Auszug des Schallgutachtens (1. OG, nachts) mit roter Kennzeichnung ..........19 Abbildung 9: Auszug des Geruchsgutachtens, Raster der Gesamtbelastung mit Überlagerung der angepassten allgemeinen Wohngebietsflächen ................20 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Nutzungsaufteilung im Plangebiet ........................................................................22 Seite 3 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ I. Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander begründet der Rat der Gemeinde Schöppingen die Notwendigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ sowie deren Einzelheiten wie folgt: 1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1.1 Planungsanlass Der Planbereich bildet die nördliche Grenze der bisherigen Wohnbaulandentwicklung. Nach dem städtebaulichen Leitbild einer kompakten Siedlungsstruktur, die ein nahes aber konfliktfreies Nebeneinander zwischen Wohnen und Gewerbe vorsieht, beabsichtigt die Gemeinde Schöppingen Wohnnutzungen und Gewerbe verträglich zu entwickeln. Die Erweiterung von Wohngebietsflächen im nördlichen Gemeindegebiet erfolgt, um den örtlichen Bedarf an Wohnbaulandflächen für die nächsten Jahre gerecht zu werden. Die Lücke zum nördlichen Gewerbegebiet „Münsterstraße“ wird geschlossen und beide Nutzungsformen enger miteinander verknüpft. Die Übergangssituation soll neu geordnet werden. Um die Nutzungsanforderungen von Wohnen und Gewerbe zu erfüllen, wird die räumliche Trennung durch den geplanten städtebaulichen Grünzug gestärkt. 1.2 Planungsziel Die Planung verfolgt folgende Ziele: • Neuordnung des Überganges von Wohnbau- und Gewerbegebiete • Befriedigung der örtlichen Wohnbaulandnachfrage • Nutzung der Infrastruktur 1.3 Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ erfolgt im regulärem Bebauungsplanverfahren gem. § 2 ff BauGB. Seite 4 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Im verbindlichen Bauleitplanverfahren soll der Planbereich als allgemeines Wohngebiet sowie derer Erschließung und Versorgung gesichert werden. Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schöppingen erfolgt im Parallelverfahren. 1.4 Nutzung der landwirtschaftliche Fläche Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird der derzeitige landwirtschaftlich betriebene Planbereich erstmalig für Wohnzwecke genutzt. Im Sinne des § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB plant die Gemeinde Schöppingen die notwendige Weiterentwicklung ihrer Wohnbaulandflächen, um den örtlichem Bedarf gerecht zu werden und decken zu können. Zur städtebaulichen Ordnung ist die Übergangssituation zwischen Gewerbe und Wohnen anzupassen. Die Lückenposition der Ackerfläche wird dazu geschlossen und der städtebauliche Grünzug, wie durch die Flächennutzungsplanung vorgesehen und über die Pflanzgebote im Bebauungsplan Nr. 2 „Münsterstraße“ berücksichtigt, impliziert. So wird eine strukturierte Übergangssituation zwischen Wohnen und Gewerbe erzeugt. 2 Beschreibung des Geltungsbereiches 2.1 Lage des Plangebietes / Geltungsbereiches Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Schöppingen. Im Süden grenzt ein Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern an; im Norden der städtebauliche Grünzug der Gemeinde Schöppingen und weiter das Gewerbegebiet „Münsterstraße“. Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Flurstücke 825 und 824 (Flur 6, Gemarkung Schöppingen-Stadt), im Osten durch die Düsseldorfer Straße (Flurstück 135, Flur 6, Gemarkung SchöppingenStadt) und durch das Flurstück 825 (Flur 6, Gemarkung Schöppingen-Stadt), im Süden durch die Grundstücke Düsseldorfer Straße 21 (Flurstück 245, Flur 6, Gemarkung Schöppingen-Stadt) und Münsterstraße 48 (Flurstück 783, Flur 6, Gemarkung SchöppingenStadt) und im Westen durch die Münsterstraße (Flurstück 378, Flur 4, Gemarkung SchöppingenStadt und Flurstück 389, Flur 69, Gemarkung Schöppingen-Kirchspiel). Seite 5 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Der Bebauungsplan umfasst 19.731 m² und die Flächen Gemarkung Schöppingen-Stadt, Flur 6, Flurstücke 156, 826 und teilweise 825. Das Kataster entspricht dem Stand von August 2014. Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches mit roter Kennzeichnung (eigene Zusammenstellung auf Basis © OpenStreetMap-Mitwirkende 2016) 2.2 Bestandssituation / Städtebauliche Konzeption Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und zeichnet sich als Ackerfläche aus. Im Nordwesten, innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Regenrückhaltebecken zur Entwässerung des nordöstlichen Gewerbebetriebes. Die Umgebungsbebauung ist geprägt von den westlichen Wohnbaukörpern und dem südlichen Wohngebiet, welches sich als Einfamilienhausviertel in ein- bis zweigeschossiger Bauweise und Satteldachaufbau präsentiert. Nach Norden breitet sich das Gewerbegebiet „Münsterstraße“. Das Gelände fällt von Osten nach Westen stark sowie nach Norden zum Gewerbegebiet leicht ab. Seite 6 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Abbildung 2: Ortsaufnahme von Südwesten nach Nordosten (eigene Aufnahme von Juni 2015) Abbildung 3: Ortsaufnahme von Nordosten nach Südwesten (eigene Aufnahme von Juni 2015) Seite 7 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Abbildung 4: Ortsaufnahme von Nordosten nach Westen (eigene Aufnahme von Juni 2015) Die Entwicklung der allgemeinen Wohngebietsfläche des Bebauungsplanes Nr. 38 „ Am Überweg“ erfolgt in Anlehnung an das südlich angrenzende Wohngebiet. Als Grundlage für die Ausformulierung dieses Bebauungsplanes steht der städtebauliche Entwurf, Variante C (s. Abbildung 5). Der städtebauliche Entwurf trennt das Wohngebiet sowohl räumlich als auch visuell nach Norden ab. Durch eine Halbwallanlage mit einer Mindesthöhe von 6,5 m im Nordosten wird das Plangebiet von den Schalleinflüssen des angrenzenden Gewerbegebietes abgeschirmt. Die Wallanlage befindet sich in einer bepflanzten Grünanlage, sodass sich diese natürlich an das Wohngebiet anfügt. Der vorgesehene Grünzug zwischen Wohnen und Gewerbe bleibt in seiner Form erhalten und wird durch die Planung gestärkt. Ein Spielplatz ist darin integriert. Im Nordwesten der Grünanlage ist die Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens vorgesehen, welches der zukünftigen Entwässerung des Plangebietes dient. Die Wohnbebauung lehnt sich in den Randbereichen (Westen, Süden und Südosten) an den Charakter des angrenzenden Wohngebietes an. Vorgesehen sind zwei Vollgeschosse sowie Sattel- bzw. Zeltdachformen. Aufgrund der Ringerschließung bildet sich im Kern des Plangebietes eine Wohninsel. Um den privaten Freiraum und die Ruhezonen in diesem Bereich zu Seite 8 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ schützen, sind hier kleinere Wohngebäude und nur Satteldächer vorgesehen. Die Ausrichtung erfolgt nach Süden. Entlang der angrenzenden Münster- und Düsseldorfer Straße sind die Gebäude traufständig zur Erschließungsstraße auszurichten. Abbildung 5: Städtebaulicher Entwurf (Variante C) (eigene Darstellung) 2.3 Erschließung 2.3.1 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet wird von Westen ausgehend der Münsterstraße, welche in südlicher Richtung in die Ortsmitte der Gemeinde Schöppingen und nach Norden zum Gewerbegebiet „Münsterstraße“ führt, erschlossen. Die innere Erschließung der Wohngrundstücke erfolgt über eine Ringerschließung mit einer Straßenbreite von 6,5 m. Im Bereich der 2 m breiten geplanten Längsparkplätze besteht somit eine Fahrbahnbreite von 4,5 m, wodurch das Entgegenkommen zweier PKWs gesichert bleibt. Die Straßenbreite und Eckabrundungen der Grundstücke ermöglichen das Befahren eines 3-achsigen LKWs (z.B. Müllfahrzeug) und Einhaltung von Seite 9 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Sichtbezügen. Nach Osten bindet ein Fuß- und Radweg das Plangebiet an die Düsseldorfer Straße an. Die Breite von 3,5 m ermöglicht im Notfall eine kurze und schnelle Zufahrt der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen. 2.3.2 Ver- und Entsorgung Trinkwasser- und Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung für das Gebiet ist durch die öffentliche Sammelwasserversorgung oder durch andere Maßnahmen sicherzustellen. Eingebaute Unterflurhydranten sind gem. DIN 4066 – Hinweisschilder für den Brandschutz – zu kennzeichnen. Die Löschwassermenge muss mindestens 800l/Min. betragen und für die Löschzeit von 2 Stunden zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung für den Versorger zur Lieferung der Wassermenge im Brandfall besteht nicht. Auf das Regelwerk W 405 wird hingewiesen. Die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung ist nur im Rahmen des Wasserlieferungsvertrages mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen gewährleistet. Das DVGW Arbeitsblatt W405 ist nicht Vertragsbestandteil des Wasserlieferungsvertrages. Schmutz- und Niederschlagswasser Für die Beseitigung des Schmutzwassers ist das Gebiet in den Generalentwässerungsplan der Gemeinde Schöppingen aufzunehmen. Grundsätzlich ist von einem Anschluss des Schmutzwasserabflusses an das bestehende Kanalnetz der Gemeinde Schöppingen auszugehen. Das anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit direkt auf dem Grundstück zu versickern. Überschüssiges Oberflächenwasser ist in das festgesetzte Regenrückhaltebecken abzuleiten, welches zur Entwässerung des Plangebietes anzulegen ist. Daran anschließend erfolgt die gedrosselte Einleitung in den Vorfluter. Nach vorläufigen Berechnungen der Ingenieurgemeinschaft Flick umfasst das zu erstellende RRB etwa 150 m³. Im Bereich der durch den Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ gesicherten Versorgungsfläche befindet sich derzeit ein Regenrückhaltebecken, welches der Oberflächenentwässerung des nordöstlichen Gewerbebetriebes dient. Der Anschluss an das bestehende Becken und die Ausgestaltung des zrkünftigen Beckens ist im Laufe des Bauleitverfahrens von der Ingenieurgemeinschaft Flick zu prüfen und auszuarbeiten. Die Anlage der Regenrückhaltebecken ist möglichst naturnah zu erfolgen, um die Integrierung der Versorgungsanlage in den städtebaulichen Grünzug zu generieren. Seite 10 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Energieversorgung und Telekommunikation Der Anschluss ist über die bestehenden Netzstrukturen des angrenzenden Wohngebietes zu erfolgen und zu gewährleisten. Der weitere Netzausbau im Plangebiet ist zu erfolgen. Die Verlegung der Netze ist zum Schutz von Witterungseinflüssen und der städtebaulichen Gestaltung ortsüblich in unterirdischer Bauweise auszuführen. Abfallentsorgung Aufgrund der Flächengröße des geplanten Wohnbaugebietes sind übliche Siedlungsabfälle im mäßigen Umfang zu erwarten. Diese sind in das Abfallentsorgungskonzept der Gemeinde Schöppingen aufzunehmen. 3 Planungsalternativen Als Planungsalternative steht die Erweiterung der Gewerbegebietsfläche „Münsterstraße“. Dies würde dem Trennungsprinzip von Wohnen und Gewerbe widersprechen und umfangreiche Maßnahmen zur Konfliktlösung beinhalten. Zugleich würde dies der bestehenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ widersprechen, welches zur Abschirmung und Abgrenzung zum südlichen Wohngebiet einen Grünstreifen mit Pflanzgeboten zwischen der Münsterstraße und Düsseldorfer Straße voraussieht. Die Nullvariante als Planungsalternative bedeutet, dass die Weiterentwicklung des Wohngebietes nicht erfolgen und der Bedarf an Wohnbaufläche an dieser Stelle nicht gedeckt werden könnte. Die Planfläche der Flurstücke 156 und 826 teilweise würde weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Das Pflanzgebot auf den Flurstücken 825 und 826 teilweise, welches durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ gegeben ist, wäre umzusetzen. 4 Einordnung des Planes in die übergeordnete Planung, Entwicklung des Planes aus dem Flächennutzungsplan 4.1 Flächennutzungsplan Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöppingen stellt den Geltungsbereich zum Großteil als Wohnbaufläche dar. Der nord-/nordöstliche Grünstreifen dient als städtebauliches Grün. (vgl. Schöppingen 1995) Seite 11 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Im Zuge der Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Die festgesetzte Grünfläche zur Zweckbestimmung städtebauliches Grün wird zusätzlich mit Fläche zum Immissionsschutz überschrieben und die Abgrenzung zwischen Wohnbau- und Grünfläche entsprechend angepasst. Abbildung 6: Auszug des Flächennutzungsplanes mit roter Kennzeichnung (eigene Zusammenstellung nach Schöppingen 1995) 4.2 Regionalplan Der Regionalplan Münsterland stellt den Planbereich vornehmlich als allgemeinen Siedlungsraum dar. Der nördliche Abschnitt, im Bereich der Grünflächen und Versorgungsanlage, ist als allgemeiner Frei- und Agrarraum ausgewiesen. 5 Erläuterungen zu den Planfestsetzungen Die nachfolgend beschriebenen Festsetzungen des Bebauungsplanes sichern die genannten Ziele und die Zweckbestimmung. Sie ermöglichen gleichzeitig eine nachbarschaftsverträgliche Integration der Planung in die Umgebung sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Schöppingen. Seite 12 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ 5.1 Art der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ setzt allgemeines Wohnbaugebiet fest. An die städtebaulichen Gegebenheiten zum südlichen Wohngebiet wird angeknüpft und die Weiterentwicklung der Wohnbaufläche ermöglicht. Die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes, da Gewerbe- (nicht störend) und Beherbergungsbetriebe sowie Tankstellen durch übermäßiges Verkehrsaufkommen den ruhigen Charakter der umliegenden Wohngebiete beeinträchtigen würden. Verwaltungen sind eher im Zentrum anzusiedeln. Der Flächenbedarf von Anlagen der Gartenbaubetriebe wäre zu groß für die geplanten Wohngebietsflächen. Um den umliegenden ruhigen Wohngebietscharakter gerecht zu werden und den Zu- und Abfahrtsfrequenzen zu minimieren, wird die Anzahl der Wohnungen für Einzelhäuser auf 2 begrenzt. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Als Maß der baulichen Nutzung in den allgemeinen Wohngebieten wird folgendes festgesetzt: Grundflächenzahl (GRZ): max. 0,4 Die städtebauliche Konzeption sieht vor, dass der für allgemeine Wohngebiete geltende Versiegelungsgrad für Hauptgebäude anzusetzen ist, um mit Boden sparsam umzugehen. Der Bebauungsplan setzt die Obergrenze für ein allgemeines Wohngebiet nach § 17 BauNVO fest. In Anbindung zum südlichen Wohngebiet wird der Planbereich verdichtet. Nach Norden und Osten grenzen Grün- und Freiräume an den Planbereich an, sodass den Anwohnern der äußeren allgemeinen Wohngebiete ausreichende Flächen zur Freizeit und Erholung zur Verfügung stehen. Abweichend dazu wird das innenliegende allgemeine Wohngebiet von allen Seiten, ausgenommen dem Teilbereich mit Grünfläche, von Wohnbebauung umschlossen. Um die privaten Frei- und Erholungsräume zu schützen, wird die Ausbreitung der baulichen Anlagen auf den Grundstücksflächen gemindert und die GRZ auf 0,3 begrenzt. Das Erscheinungsbild innerhalb des neuen Quartieres wird dadurch gelockert. Seite 13 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Geschossflächenzahl (GFZ):max. 0,6 Die Geschossflächenzahl ist auf die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 für Hauptgebäude abgestimmt und entspricht der ortsüblichen Gebäudegestaltung. Im Bereich der innenliegenden Wohngebiete wird das bauliche Maß neben der Anzahl der Vollgeschosse und maximalen Firsthöhe zusätzlich durch die Traufhöhe bestimmt. Daher wird hier auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl GFZ verzichtet. Firsthöhe als Höchstgrenze FH: 9,5 m bezieht sich für das allgemeine Wohngebiet WA 1 auf eine Höhenlage von 87,5 m, für das WA 2 auf eine Höhenlage von 88,5 m, für das WA 3 auf eine Höhenlage von 90,0 m und für das WA 4 auf eine Höhenlage von 93,0 m über Normalhöhennull (NHN). Die Abstufung der Geländehöhen erfolgt auf Grundlage des vorherrschenden Gefälles zwischen der Düsseldorfer Straße und der Münsterstraße. Der natürliche Geländeverlauf wird aufgegriffen und entsprechend der geplanten Grundstücksaufteilung abgestuft. Die gleiche Höhenlage beidseitiger Wohngebietsflächen zur Erschließungsstraße wird dabei berücksichtigt. Traufhöhe als Höchstgrenze TH: 4,2 m bezieht sich für das innenliegende Wohngebiet WA 2 auf eine Höhenlage von 88,5 m und für das innenliegende Wohngebiet WA 3 auf eine Höhenlage von 90,0 m über über Normalhöhennull (NHN). Im Kern des Wohngebietes wird das klassische 1,5-geschossige Satteldach-Einfamilienhaus favorisiert. Durch die Begrenzung der ortsüblichen 4,2 m Traufhöhe wird die Bauform von z. B. Stadtvillen ausgeschlossen. Die Wandhöhen werden reduziert und das Erscheinungsbild der Wohninsel wird aufgelockert. Anzahl der Vollgeschosse (Z): max. II Der Bebauungsplan sichert eine ortsübliche zweigeschossige Bauweise. Anlagenhöhe als zwingende Höhe (AH): 6,5 m bzw. 6,0 m bezieht sich auf das anstehende Gelände. Zur Ermittlung der Bezugshöhen ist entsprechend der Geländehöhenplan zum schalltechnischen Gutachten heranzuziehen. 5.3 Bauweise Für die Erweiterung des Wohngebietes ist eine geringe Gebäudedichte vorgesehen. Die Erschließungssituation über nur eine Zuwegung des Plangebietes über die Münsterstraße spricht zudem für eine Reduzierung der Zu- und Abfahrtsfrequenzen bzw. damit verbundenen Seite 14 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Wohneinheiten. Im Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ ist daher nur gelockerte Einzelhausbebauung mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die Einzelhäuser sind gem. § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO in offener Bauweise mit seitlichem Grenzabstand zu errichten und dürfen eine Länge von 50 m nicht überschreiten (§ 22 Abs. 1 und 2 Satz 2 BauNVO). 5.4 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstückflächen rücken aus Bauordnungsgründen zur Sicherheit und Gestaltung allgemein 3 m von den öffentlichen Erschließungsflächen ab. Die Baugrenzen im Südosten springen in den rückwärtigen Grundstückbereichen um 12,0 m zurück, um einen entsprechenden gärtnerischen Freiraum zu Ruhe und Erholungszwecken zu sichern. Gleichzeitig soll die Orientierung der Baukörper zur Düsseldorfer Straße in diesem Flächenbereich hervorgehoben werden. Entlang des Fuß- und Radweges wird der Abstand der Baugrenzen auf 1,5 m herabgesetzt, um die visuelle einschneidende Wirkung des Weges zu minimieren. Dennoch bleibt die Zuwegung im Notfall durch die Feuerwehr über den Fuß- und Radweg gewährleistet. Aus gleichen o. g. Gründen sind oberirdische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO und Garagen nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Die Blickfluchten entlang der Erschließungsstraßen bleiben dadurch erhalten und die Qualität des öffentlichen Straßenraumes gefördert. 5.5 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Die Fahrbahnbreiten und –radien sind dem anzunehmenden Verkehrsaufkommen angepasst und für die Schleppkurven von Müll- und Feuerwehrfahrzeugen ausgelegt. Mit Abzug möglicher Parkflächen (2 m Breite) am Straßenrand ergibt sich eine Mindestfahrbahnbreite von 4,5 m, auf welcher zwei PKWs entgegengesetzt fahren können. Auch die Begegnung mit einem entgegenkommenden LKW (z.B. Müllfahrzeug) ist möglich. Für die Fläche des Fuß- und Radweges sind Poren- oder Fugenpflaster als Beläge zu wählen. Oberflächenwasser kann dadurch in den oberen, vegetativen Bodenschichten gespeichert werden und ggf. versickern oder verdunsten. 5.6 Pflanzgebote Die Anpflanzung der mittel- und hochstämmigen Bäume auf den privaten Grundstücksflächen soll dem Grüncharakter sowie der Verschattung des Plangebietes dienen. Die Erholungsfunktion wird dadurch gestärkt. Der Bezug zur Flächengröße regelt durchschnittlich die Pflanzung Seite 15 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ eines Baumes pro Baugrundstücksfläche nach derzeitig geplanter Grundstücksteilung und üblichen Grundstückgrößen in Schöppingen. Für die Umsetzung der Pflanzgebote sind Laubbäume der Kategorie II zu wählen. Für eine ausreichende Vegetationsfläche ist der festgesetzte Pflanzbereich mit 5 m² nicht zu unterschreiten. Als Pflanzabstand sind 8 m zu empfehlen. Die Arten sind der Pflanzempfehlung für Gehölze der Gemeinde Schöppingen zu entnehmen. Die Vorgaben zur Bepflanzung der öffentlichen Grünfläche entsprechen den vorherrschenden Umsetzungen und örtlichen Regelung. 5.7 Schallimmissionsschutzbezogene Festsetzungen Ausgehend des Gewerbegebietes „Münsterstraße“ im Norden sind Schallimmissionen auf das Plangebiet zu prognostizieren. Zum Schutz vor diesen Belastungen und zur Konfliktlösung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Gutachterbüro eine Halbwallanlage im nördlichen/nordöstlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes vorgesehen. Die Halbwallanlage besteht aus zwei Teilbereichen und fungiert aus einer zwingend 6,5 m hohen Schutzwand mit einseitiger Anwallung auf einer Länge von 117 m bzw. einer zwingend 6,0 m hohen Schutzwand mit einseitiger Anwallung auf einer Länge von 26 m. Die Halbwallanlagen sind entsprechend zu begrünen, damit sich diese in den städtebaulichen Grünzug einfügen. „Bei der Errichtung der Wände ist zu beachten, dass diese keine Öffnungen aufweisen und das verwendete Material ein Flächengewicht von mindestens 10 kg/m² und ein bewertes Bauschalldämmmaß von mindestens 25 dB erreicht“ (Richters&Hüls 2016, S. 21). Die Wallanlage soll sich visuell dem Charakter des bestehenden Grünzuges anpassen und sich darin integrieren. Die Wölbung der Geländeebene stellt zudem die Abgrenzung zwischen dem nördlichen Gewerbegebiet „Münsterstraße“ und der südlichen Wohngebiete der Gemeinde Schöppingen dar. 5.8 Gestalterische Festsetzungen Die gestalterischen Festsetzungen orientieren sich an der Gestaltungsfibel der Gemeinde Schöppingen. Die Dachneigung von 45° wird eingehalten. Die Abstufung auf 25° aufgrund der möglichen integrierten Zeltdachformen entspricht ebenfalls den örtlichen Vorschriften. Für das innenliegende allgemeine Wohngebiet sind keine Zeltdächer vorgesehen und die Traufhöhe wird auf ortsübliche 4,2 m begrenzt. Damit sollen im Kern des Plangebietes „Stadtvillen“ ausgeschlossen werden um eine drückende Wirkung zu verhindern und stattdessen ein gelockertes Erscheinungsbild zu erzeugen. Seite 16 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Die Bestimmungen zu Einfriedungen dienen der Qualität und sozialen Kontrolle des öffentlichen Straßenraumes sowie den Blickbezüge zur Verkehrssicherheit. Dabei sollen die Einfriedungen sowohl zur ökologischen Durchgrünung des Gebietes beitragen, notwendige Blickbezüge jedoch nicht beeinträchtigen. 6 Sonstige Auswirkungen der Planung 6.1 Immissionsschutz 6.1.1 Emissionen Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ ist von keinen unmittelbaren Emissionen auszugehen; welche für die angrenzende Wohnbebauung als unverträglich einzustufen wäre. Mögliche Geruchsbelästigungen, die durch Staunasse des bestehenden Regenrückhaltebeckens auftreten könnten, traten bisher nicht auf, sodass durch dessen Erweiterung keine weiteren Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 6.1.2 Immissionen Für die Nutzungsformen von Gewerbe und Wohnen besteht ein allgemeiner Trennungsgrundsatz. Hinsichtlich des Lückenschlusses zur städtebaulichen Ordnung und dem Prinzip der kurzen Wege rücken Wohn- und Gewerbegebiet näher zusammen. Zur Lösung des zu erwartenden Konfliktpotenzials sichert dieser Bebauungsplan Maßnahmen, welche eine verträgliche Wohnqualität erzeugen. Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastungen durch das im Norden angrenzende Gewerbegebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung zur Immissionsprognose von der Gemeinde Schöppingen beauftragt und vom Gutachterbüro Richters&Hüls im Februar 2016 erstellt. Als schalltechnische Orientierungswerte werden für das allgemeine Wohngebiet (WA) am Tag 55 dB(A) und für die Nacht 40 dB(A) gem. DIN 18005, Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm und der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zugrunde gelegt. Zur Berechnung des Gewerbelärms werden die Betriebe Bröker, HW Packaging, Sonderposten Thomas Philipps und die Brennerei Sasse sowie deren Fahrzeugfrequentierung berücksichtigt (vgl. Richters&Hüls 2016, S. 6). Als aktive Lärmminderungsmaßnahme wird in den Berechnungen die geplante Halbwallanlage mit folgenden Maßen berücksichtigt: • „Eine etwa 117 Meter lange und 6,5 m hohe Lärmschutzwand mit einseitiger Anwallung (Wand- bzw. Wallkronenlänge) nördlich der geplanten Bebauung Seite 17 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ • Eine etwa 26 Meter lange und 6 m hohe Lärmschutzwand mit einseitiger Anwallung (Wand- bzw. Wallkronenlänge) östlich der geplanten Bebauung“ (Richters&Hüls 2016, S. 21) Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Orientierungs-/Immissionswerte tagsüber flächendeckend im Plangebiet eingehalten werden. Nachts, zwischen 5 und 6 Uhr werden die Immissionswerte kleinflächig am östlichen und nordwestlichen Zipfel des Plangebietes um 5 dB überschritten. (vgl. Richters&Hüls 2016, S. 23) Abbildung 7: Auszug des Schallgutachtens (EG, nachts) mit roter Kennzeichnung der Überschreitung (eigene Zusammenstellung auf Grundlage Richters&Hüls 2016) Seite 18 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Abbildung 8: Auszug des Schallgutachtens (1. OG, nachts) mit roter Kennzeichnung der Überschreitung (eigene Zusammenstellung auf Grundlage Richters&Hüls 2016) In den Bereichen der geringfügigen Überschreitungen sind keine Wohngebäude vorgesehen, sodass durch den Gewerbelärm unter Einbeziehung der Wallanlage keine Beeinträchtigung des Wohngebietes zu erwarten ist. In direkter Nachbarschaft (Nordosten) zum geplanten Wohngebiet befindet sich die Feinbrennerei Sasse, Lagerkorn GmbH. Zum Nachweis der Verträglichkeit der vorhandenen und geplanten Nutzungen wurde die UGB Genehmigungsmanagement GmbH von der Gemeinde Schöppingen zur Begutachtung der Geruchsimmissionssituation beauftragt. Im weiteren Umfeld des Plangebietes befinden sich drei landwirtschaftliche Hofstellen, die zur Ermittlung der Gesamtbelastung berücksichtigt wurden. Aufgrund der Planungsgröße wurden die zu erwartenden Geruchsstundenhäufigkeit innerhalb von quadratischen Beurteilungsflächen von 25x25 m zeichnerisch aufgeführt. Seite 19 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Das Ingenieurbüro UGB kommt zu folgenden Ergebnissen: „Innerhalb des Plangebietes wurde eine Geruchsstundenhäufigkeit zwischen 9 und 14 % der Jahresstunden ermittelt. Diese Belastung wird durch die Fa. Sasse und drei Hofstellen westlich bzw. nordwestlich des Gebietes hervorgerufen. Der zulässige Immissionswert von 10 % für Wohn- und Mischgebiete wird demnach erreicht und überschritten. Die Überschreitungen betreffen den nordöstlichen Teil des Plangebietes.“ (UGB 2015, S. 4f) Abbildung 9: Auszug des Geruchsgutachtens, Raster der Gesamtbelastung mit Überlagerung der angepassten allgemeinen Wohngebietsflächen (eigene Zusammenstellung auf Grundlage UGB 2016) Der Bebauungsplan geht auf das vorliegende Geruchsgutachten ein und entwickelt sich nach dessen Einschränkungen. In den Teilflächen, in denen die Geruchsstundenbelastung höher des Grenzwertes von 10 % liegt, sind überwiegend Grünflächen vorgesehen. Die Wohnbaulandflächen erstrecken sich im Westen und Süden des Planbereiches, in denen der zulässige Immissionswert von 0,10 Geruchsstundenhäufigkeit eingehalten wird. Hinsichtlich dem übergeordneten Ziel der engen Nachbarschaft von Gewerbe- und Wohngebietsflächen ergeben sich übliche Randbereichskonflikte. Die flächenbezogene Berechnung der Immissionswerte Seite 20 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ erfolgt über Planquadrate, sodass es in den Übergangsbereichen erhöhter Immissionswerte (0,11) zu teilweise Überlappungen mit Wohngebietsflächen kommt. Hinsichtlich der nicht vorherrschenden quadratischen Ausbreitung der belasteten Luftströmungen erscheint die Mittelung der Flächeneinheiten als annehmbare Grundlage zur Abgrenzung. Aktuelle Rechtsprechung akzeptiert regelmäßig für Übergangsbereiche von Wohnrandlagen zu landwirtschaftlich geprägten Außenbereich sogenannte Zwischenwerte. Legt man die Richtwerte für ein Wohn-/Mischgebiet von 10 % und für Gewerbe-/Industriegebiete von 15 % zugrunde, so liegt der Zwischenwert bei 12,5. Hierbei ist auch anzumerken, dass die Geruchshäufigkeit in Gewerbe-/Industriegebieten auch die ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen bereits berücksichtigt. Die im vorliegenden Gutachten prognostizierte Geruchsstundenhäufigkeit von 11 % der Jahresstunden steht aufgrund der Ausführungen den Darstellungen für eine konfliktfreie Entwicklung nicht entgegen. Stäube sind in der Ortslage durch Heizungsbrand und durch den Verkehr (Feinstäube durch Reifenabrieb und Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter) sowie durch die umliegenden Gewerbe/Industriebetriebe zu erwarten. Staubimmissionskonflikte sind dem Planungsbüro nicht bekannt. Unverträgliche Strahlungseinwirkungen (elektromagnetische Strahlung und Lichteinwirkungen) sind nicht zu erwarten, weil sich keine starken Quellen (inkl. Leuchten) in der Nähe befinden. Weitere Konflikte werden in Bezug der Informationslage des Planungsbüros und Gliederung des Gewerbes nach Abstandserlass NRW 1990 in Berücksichtigung der Wohngebietserweiterung nicht gesehen. 6.2 Altlasten / Kampfmittelgefährdung Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten und keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Informationen über Kampfmitteleinwirkungen im Plangebiet sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand unbekannt. Es kann keine Garantie für die Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden, bei der Durchführung aller bodeneingreifenden Bauarbeiten ist Vorsicht geboten. Bei Munitionsfunden ist der Seite 21 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg über das Ordnungsamt der Gemeinde Schöppingen umgehend zu verständigen. 6.3 Denkmalschutz und Denkmalpflege Sowohl innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ als auch in seinem Umfeld befinden sich weder Baudenkmäler noch sonstige Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). (vgl. Geodatenatlas Borken 2015) 7 Umsetzung der Planung Die Umsetzung der Planung auf den privaten Grundstücken erfolgt durch den Eigentümer/Bauherrn. Die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der Grün- und Retentionsflächen erfolgt durch die Gemeinde Schöppingen. 8 Flächengliederung Die Aufteilung der Nutzungen im Plangebiet ist aus der Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Nutzungsaufteilung im Plangebiet Nutzungen Öffentliche Grünfläche Fläche (ca.) Anteil 5.752m² 29,2% Zweckbestimmung Städtebauliches Grün Spielplatz Entsorgungsanlage allgemeines Wohngebiet Straßenverkehrsfläche 1.819m² 9,2% 10.120m² 51,3% 2.040m² 10,3% Zweckbestimmung Fuß + Radweg Plangebiet 19.731m² Teilfläche (ca.) Teilflächen-anteil 5.268m² 26,7% 484m² 2,5% 163m² 0,8% 100,0% (eigene Zusammenstellung) Seite 22 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ 9 Quellenverzeichnis SCHÖPPINGEN (1995) Auszug der 5. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöppingen BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2014) Regionalplan Münsterland (Entwurf). Blatt 6. Stand: 12.09.2013. Münster KREIS BORKEN (2016) Geodatenatlas Kreis Borken. http://www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/weitere-aufgaben/geodatenatlas-kreis-borken/geodatenatlas.html Zugriff: November 2016 LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2016) Naturschutzinformationsdienst GIS. Internetadresse: http://www.naturschutzinformationennrw.de/. Zugriff: Januar 2016 OPPENSTREETMAP (2016) OpenStreetMap - Die freie Weltkarte. Internetseite: www.openstreetmap.org. Zugriff: Januar2016 PFEIFER (2014) Artenschutzrechtliche Prüfung für das Planvorhaben der Gemeinde Schöppingen in der Gemarkung Schöppingen, Flur: 6, Flurstück 156, 826 und 825 tlw.; Bearbeitung: Friedrich Pfeifer. 18.10.2014. Ahaus RICHTERS&HÜLS (2016) Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ in Schöppingen. Untersuchungen der Geräuscheinwirkungen durch Gewerbelärm; Bearbeitung: Dipl.-Ing. R. Hüls und Dipl.-Ing. T. Jedrusiak. 11.02.2016. Ahaus UGB (2015) Gutachterliche Begutachtung der Geruchsimmissionssituation im geplanten Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ der Gemeinde Schöppingen; Bearbeitung: Dipl.-Ing. N. Wachholz, UGB Genehmigungsmanagement GmbH. 02.12.2015. Hamburg Mit Ausnahme der digitalen Dienste können die aufgeführten und / oder in der Planzeichnung genannten Quellen inkl. Normen während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache bei der Gemeinde Schöppingen eingesehen werden. Aufgestellt: Borken, Stand: März 2016 ______________________________ Janine Schmidt (M. Sc. Raumplanung) ______________________________ Torben Schulte (Stadtplaner AKNW/ Dipl.-Ing. Raumplanung) Seite 23 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken Druck: 11.03.2016 Stand: 10.03.2016 Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ II. Anhang Anlage 1 Umweltbericht (Vorentwurf) zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“. Bearbeitung: Vermessungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte. März 2016. Borken Anlage 2 Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ in Schöppingen. Untersuchungen der Geräuscheinwirkungen durch Gewerbelärm; Bearbeitung: Dipl.-Ing. R. Hüls und Dipl.-Ing. T. Jedrusiak. 11.02.2016. Ahaus Anlage 3 Gutachterliche Begutachtung der Geruchsimmissionssituation im geplanten Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ der Gemeinde Schöppingen; Bearbeitung: Dipl.-Ing. N. Wachholz, UGB Genehmigungsmanagement GmbH. 02.12.2015. Hamburg Seite 24 Verfahrensstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB