Lärmgutachten - Oberbergischer Kreis

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Lärmgutachten - Oberbergischer Kreis
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Reinerstraße 47
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 / 6471204
Fax: 0208 / 6471208
eMail: [email protected]
Internet: www.isu-plan.de
Februar 2014
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht................................................................................................................. 4
1 Aufgabenstellung.................................................................................................................. 4
2 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................ 4
3 Schalltechnische Grundlagen ............................................................................................ 7
3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren .................................................................... 7
3.2 Untersuchungsraum ......................................................................................................... 8
4 Projektspezifische Ausgangsdaten................................................................................... 9
5 Methodisches Vorgehen.................................................................................................... 10
6 Ergebnisse ........................................................................................................................... 11
7 Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................ 22
8 Quellenangaben .................................................................................................................. 23
Anhang
1 Emissionspegel
2 Rasterlärmkarten
3
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Erläuterungsbericht
1 Aufgabenstellung
Durch den Oberbergischen Kreis ist eine Optimierung des Straßennetzes um Waldbröl
vorgesehen. Gegenwärtig verläuft der Durchgangsverkehr durch die Ortslage, da eine
alternative Nord-Süd-Verbindung fehlt. Aus diesem Grund soll am westlichen Ortsrand
zwischen den bestehenden Straßen, der K 28 und der B 478, ein Anschluss in Form einer
neuen Straßenverbindung (K 28n) geschaffen werden. Beeinträchtigungen der
vorhandenen, teils sensiblen Nutzung sollen vermieden werden.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden vier Varianten, die als mögliche neue
Straßenverbindungen in Frage kommen, im Hinblick auf die von ihnen ausgehende
Lärmbelastung auf die vorhandenen Gebietsnutzungen hin geprüft. Es handelt sich
hierbei um eine Voruntersuchung, in deren Rahmen, anders als dies bei einer detaillierten
Schalltechnischen Untersuchung der Fall ist, nicht die Beurteilungspegel an den
Immissionsorten
(Gebäudefassaden)
ermittelt
werden,
sondern
eine
Ausbreitungsrechnung des Schalls und eine Ermittlung der durch Lärm betroffenen
Flächen vorgenommen wird. Die Darstellung erfolgt dementsprechend in Form von
Rasterlärmkarten.
2 Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder
der wesentlichen Änderung von Straßen sind die §§ 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom 26.09.2002 in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen Sechzehnten Verordnung zur Durchführung
des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung
16. BImSchV) vom 12.06.1990".
Nach § 41 (1) BImSchG muss beim Neubau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen
Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik
vermeidbar sind. Dies gilt nach § 41 (2) BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten für
Lärmschutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen.
In der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sind schallschutzauslösende Kriterien festgelegt, wie z. B. die Definition der wesentlichen Änderung, des erheblichen baulichen Eingriffs, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte und die Einstufung betroffener
Bebauung in eine Gebietskategorie.
Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) ist auszugsweise (ohne Anlagen) am
Ende dieses Abschnitts aufgeführt. In den „Richtlinien für Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (VLärmschR 97) sind weitere Nutzungen mit
Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen angegeben:
Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festlegungen in den
Bebauungsplänen. Lassen sich sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für
Anlagen und Gebiete keiner der vier Schutzkategorien des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV
zuordnen oder handelt es sich um Gebiete und Anlagen, für die keine Festlegung im Bebauungsplan bestehen, so ist die Schutzbedürftigkeit aus einem Vergleich mit den in § 2
Abs. 1 der 16. BImSchV aufgezählten Anlagen und Gebiete zu ermitteln. Wohnbebauungen im Außenbereich sind wie Dorf-, Kern- und Mischgebiete zu schützen. Liegen keine
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
verbindlichen Bebauungspläne vor, so ist die Einordnung der Gebietsart anhand der tatsächlichen Nutzung vorzunehmen (VLärmSchR 97).
Bei der Baumaßnahme handelt es sich bei den Varianten 2-4 um einen Neubau in Sinne
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Damit ist im Rahmen der
schalltechnischen Untersuchung zu prüfen, ob die Immissionsgrenzwerte der
16. BImSchV, §2 (Lärmvorsorge) überschritten werden.
Bei Variante 1 wird im Bereich der bestehenden Talstraße davon ausgegangen, dass ein
erheblicher baulicher Eingriff vorliegt. Die Untersuchung der wesentlichen Änderung durch
einen erheblichen baulichen Eingriff an der B 167 / L 200 prüft zunächst, ob eine
Erhöhung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten vorliegt. Damit ist im Rahmen
der schalltechnischen Untersuchung zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung gemäß § 1
Abs. 2 der 16. BImSchV vorliegt und Maßnahmen der Lärmvorsorge zu treffen sind.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde ein vereinfachtes Vorgehen gewählt,
indem der betreffende Abschnitt rechtlich wie ein Neubau behandelt wurde.
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Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Sechzehnte Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
Vom 12. Juni 1990
(1)
(2)
§ 1 Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen,
sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).
Die Änderung ist wesentlich, wenn
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich
erweitert wird oder
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel(A) oder
auf mindestens 70 Dezibel(A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel(A) in der Nacht
erhöht wird.
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel(A) am Tage oder 60 Dezibel(A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in
Gewerbegebieten.
(1)
§ 2 Immissionsgrenzwerte
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
Gebietsnutzung
Tag
Nacht
1.
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime
57 dB(A)
47 dB(A)
2.
Reine und allgemeine Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete
59 dB(A)
49 dB(A)
3.
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete
64 dB(A)
54 dB(A)
4.
Gewerbegebiete
69 dB(A)
59 dB(A)
(2)
(3)
Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für
Anlagen und Gebiete, sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und
4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur
der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels
Der Beurteilungspegel ist für Straßen nach Anlage 1 und für Schienenwege nach Anlage 2 zu
dieser Verordnung zu berechnen. Der in Anlage 2 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des
Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag in Höhe von 5 Dezibel(A) gilt nicht für Schienenwege,
auf denen in erheblichem Umfang Güterzüge gebildet oder zerlegt werden.
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Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
3 Schalltechnische Grundlagen
3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren
Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens zur Ortsumgehung der Kreisstraße 28
wurden Ausbreitungsrechnungen vorgenommen. Die Berechnung wurde unter
Verwendung des elektronischen Rechenprogramms SoundPLAN durchgeführt. Das
Programm entspricht den Anforderungen der Testaufgaben für die Überprüfung von
Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Test 94).
Hierbei wurden die Gebietsnutzungen im Untersuchungsgebiet ermittelt und die durch die
verschiedenen Varianten entstehende Lärmbelastung berechnet.
Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung grundsätzlich zu berechnen. Die Methoden für die Berechnung des Straßenlärms ergeben sich aus den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
- RLS-90“ sowie aus der Anlage 1 der 16. BImSchV.
Der von der Straße ausgehende Schall, die Schallemission, und der an einem bestimmten
Ort ankommende Schall, die Schallimmission, werden entsprechend der 16. BImSchV
grundsätzlich berechnet. Eine Berechnung (und keine Messung) wird durchgeführt, weil
damit
Ø zufällige Ereignisse ausgeschlossen werden können und
Ø die Ermittlung für die prognostizierte Verkehrsbelastung erfolgen kann.
Der Emissionspegel bezeichnet die vom Ort des Lärmgeschehens (Straße) ausgehenden
Geräusche, der Immissionspegel die am Ort des Empfängers (z.B. Gebäude) ankommenden Geräusche.
Emissionspegel
Zur Beurteilung der Schallsituation wird der Emissionsmittelungspegel für den Prognosezustand ermittelt.
Bei der Berechnung der Schallemission einer mehrstreifigen Straße werden Linienschallquellen in 0,5 m Höhe über den beiden äußeren Fahrstreifen angenommen. Für die
Schallausbreitung wird ein leichter Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern, zugrunde gelegt.
Der Emissionspegel des Verkehrs auf einem Fahrstreifen bei freier Schallausbreitung errechnet sich aus:
Lm,E = Lm
Lm,E
(25)
(25)
+ DV + DStrO + DStg in dB(A)
Emissionspegel
Lm
Mittelungspegel – horizontaler Abstand 25 m
DV
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
DStg
Korrektur für Steigung und Gefälle
Der Mittelungspegel (Lm) für ein Teilstück errechnet sich aus:
Lm = Lm,E + DI + Ds + DBM + DB in dB(A)
Lm
Mittelungspegel
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Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Lm,E
Emissionspegel
DI
Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
DS
Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstands und der Luftabsorption
DBM
Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung
DB
Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten
Immissionspegel
Der maßgebende Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel.
Die Beurteilungspegel werden getrennt für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) und die Nacht
(22.00 bis 6.00 Uhr) berechnet. Die Fahrstreifen werden in einzelne Abschnitte, die die
gleichen Parameter (DTV, Lkw-Anteil, Geschwindigkeit, Steigung / Gefälle, Straßenoberfläche) aufweisen, unterteilt. Die Berechnung erfolgt nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 (Teilstückverfahren).
Zur Ermittlung der Beurteilungspegel sind mehrere Arbeitsschritte notwendig:
Ø Festlegung des Untersuchungsraums,
Ø Aufnahme aller schutzbedürftigen relevanten Nutzungen, topographische
Besonderheiten in Lage und Höhe,
Ø Digitalisierung aller relevanten Objekte und Erstellung eines digitalen Geländemodells
und
Ø Berechnung der Immissionspegel in Form einer Rasterlärmkarte nach der RLS-90.
3.2 Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum liegt am westlichen Rand der Stadt Waldbröl. In die
Untersuchung einbezogen wurden Bereiche der Ortsteile Ruh, Brenzingen, Bohlenhagen
und Romberg.
Durch die Varianten 1-4 sind jeweils unterschiedliche Siedlungsbereiche betroffen.
Variante 1 führt durch den Ortsteil Brenzingen und verläuft zunächst über die von der B
478 abgehende, bestehende Talstraße. Es grenzen hier Wohn- und Gewerbegebiete
direkt an die Straße an. Im Kreuzungsbereich zur Bohlenhagener Str./ Vennstraße liegt
westlich der Talstraße die Städtische Realschule Waldbröl. Östlich der Talstraße befindet
sich das Schulzentrum Waldbröl, in dem sich ein Gymnasium und eine Gesamt- und
Hauptschule befinden.
Der weitere Verlauf der Variante verläuft östlich von Romberg und schließt hier an den
vorhandenen Happacher Weg (K 28) an.
Variante 2 beginnt, ausgehend von der bestehenden B 478, östlich der Ortslage Ruh auf
der Höhe des Weges „Im Mennert“. In ihrem weiteren Verlauf kreuzt sie die
Bohlenhagener Str. und verläuft zwischen dem Ortsteil Bohlenhagen und dem westlichen
Ortsrand von Waldbröl. Weiter nördlich kreuzt sie zunächst die L38 und schließt
anschließend an die bestehende K 28 an.
Variante 3 nutzt den gleichen Korridor der zu Variante 2 beschrieben wurde. Der
wesentliche Unterschied besteht darin, dass Variante 3 weiter westlich verläuft als
Variante 2 und damit näher am Ortsteil Bohlenhagen.
Variante 4 knüpft im Süden an die B 478 nahe der Talstraße an. Die Linienführung greift
zunächst den vorhandenen Mühlenweg auf und führt in diesem Bereich durch ein
bestehendes Misch- bzw. Gewerbegebiet. Im weiteren Verlauf verläuft sie östlich von
Bohlenhagen und kreuzt, wie die bereits beschriebenen Varianten 2 und 3, die L 38,
bevor sie nordöstlich von Romberg an die vorhandene K 28 anschließt.
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Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Zur Erfassung der Gebietsnutzungen wurden die Bebauungspläne in dem für die Planung
relevanten Gebiet herangezogen. Zudem lag der Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl
vor. Die verwendeten Pläne sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Deren
vorgeschriebene Nutzung wurde zur Beurteilung der Gebäude herangezogen.
Stand
Gemeinde
11.04.1990
Stadt Waldbröl
MI
In Kraft getreten:
19.08.2009
Stadt Waldbröl
SO
Einzelhandel
In Kraft getreten:
30.04.2008
Stadt Waldbröl
Bebauungsplan Nr. 5
“Flur 26, 76 u. 77“
WA, WR
In Kraft getreten:
31.05.1989
Stadt Waldbröl
Bebauungsplan Nr. 107
WA
In Kraft getreten:
10.09.1997
Stadt Waldbröl
Plan
Nutzungsart
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 9
“Brölbahnstraße“
Bebauungsplan Nr. 9 A
“Großflächiger
Einzelhandel
Brölbahnstraße“
Bohlenhagen
“Eichenkamp“
Die genaue Zuordnung der Gebietsnutzung ist den Rasterlärmkarten zu entnehmen.
4 Projektspezifische Ausgangsdaten
Die Berechnungen wurden mit den zur Verfügung gestellten Daten des Ingenieurbüros
“Brilon Bondzio Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH durchgeführt“.
Grundlage waren die übermittelten Gradienten im 20m-Abstand als 3d-Linie und die
nachfolgenden Verkehrszahlen.
Straße
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Strecke bis
DTV
LKW
Lkw %
Lkw-% T
(1,06)
Lkw-% N
(0,32)
Homburger Str
4600
100
2,17
2,30
0,70
Vennstraße
3900
60
1,54
1,63
0,49
Am Mühlenteich
4700
70
1,49
1,58
0,48
Brölstraße
2800
100
3,57
3,79
1,14
Homburger Str
4600
100
2,17
2,30
0,70
Bohlenhagener Straße
5300
340
6,42
6,80
2,05
Brölstraßen/Am Meneret
5000
360
7,20
7,63
2,30
Homburger Str
4500
100
2,22
2,36
0,71
Bohlenhagener Straße
5900
340
5,76
6,11
1,84
Brölstraßen/Am Meneret
5600
360
6,43
6,81
2,06
Homburger Str
5100
100
1,96
2,08
0,63
Bohlenhagener Straße
4900
280
5,71
6,06
1,83
Brölstraßen/Mühlenweg
4300
310
7,21
7,64
2,31
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Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Des weiteren fanden die durch den Auftraggeber per Mail vom 09.12.2013 mitgeteilten
geplanten Geschwindigkeiten Berücksichtigung.
Da keine projektspezifischen Angaben zur den Lkw-Anteilen > 2,8 t vorlagen, fanden die
Lkw-Anteile der Tabelle 3 der RLS-90 (Kreisstraßen) Verwendung.
Bei den schalltechnischen Berechnungen wurden folgende verkehrliche Ausgangsdaten
berücksichtigt:
Ø Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der geplanten K 28n beträgt grundsätzlich
100 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw.
Eine Ausnahme stellt der bereits vorhandene Abschnitt der Variante 1 entlang der
Talstraße dar, auf dem Geschwindigkeiten von 70 km/h für Pkw und Lkw angesetzt
wurden.
Im Bereich der geplanten Kreisverkehre wurden Geschwindigkeiten von 40 km/h für
Pkw und Lkw angesetzt
Ø Die angrenzenden Straßen wurden verkehrlich nicht berücksichtigt.
Ø Ausgangsbasis für die Straßenoberfläche der B 102 ist Gussasphalt, Asphaltbeton,
Splittmastix DStrO= 0,0 dB(A) angesetzt worden.
Ø Als Straßenkategorie wird „Kreisstraße“ gemäß RLS-90 angesetzt.
Zur Erstellung des digitalen Geländemodells dienten die:
Ø Lage- und Höheninformationen der technischen Planung und der Vermessung und
Ø Ergänzungen aus den topographischen Karten 1:10.000
5 Methodisches Vorgehen
Die im letzten Abschnitt dargestellten Grundlagendaten wurden in einem ersten Schritt zur
Erstellung von Rasterlärmkarten genutzt. Hierbei wurde der durch den Prognoseverkehrs
2025 ausgehende Verkehrslärm 2m über Geländehöhe ermittelt und es wurden
Rasterlärmkarten, jeweils für den Tag- (6:00-22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum
(22:00-06:00 Uhr) für die 4 verschiedenen Varianten der K 28n erstellt.
In einem weiteren Schritt wurden diejenigen Flächen ermittelt, die unter Ansetzung der
Grenzwerte der 16. BimSchV durch Verlärmung betroffen sind. Hierfür wurde
entsprechend den Vorgaben der 16. BimSchV der jeweils für die betrachtete
Gebietsnutzung vorgegebene Grenzwert angesetzt.
Die aus dieser Betrachtung resultierenden Grenzwertisophone wurden schließlich mit den
bestehenden Gebietsnutzungen verschnitten. Im Ergebnis wurde die Größe der
betroffenen Flächen, differenziert nach Gebietsnutzung, für die vier Varianten ermittelt.
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OU K 28 Waldbröl
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Schalltechnische Untersuchung
6 Ergebnisse
Variante 1
Tag
Fläche m²
Nacht
Fläche m²
WA Fläche 1-1
1.113,68
WA Fläche 1-1
1.103,05
WA Fläche 1-2
7.651,78
WA Fläche 1-2
8.284,03
WA Fläche 1-3
2.266,89
WA Fläche 1-3
2.512,65
MI Fläche 1-4
361,46
MI Fläche 1-4
342,66
MI Fläche 1-5
653,06
MI Fläche 1-5
745,93
Schule Fläche 1-6
2.843,94
Schule Fläche 1-7
2.273,94
Summe
17.164,75
Summe
12.988,32
Die Ermittlung der betroffenen Flächen bei Umsetzung der Variante 1 ergibt im
Tagzeitraum eine Verlärmung von insgesamt 17.165m², im Nachtzeitraum von 12.988m².
Es handelt sich hierbei um direkt an die vorhandene Talstraße angrenzende Flächen. Im
Nachtzeitraum wird die Verlärmung des angrenzenden Schulgeländes nicht
berücksichtigt, da hier von einer ausschließlichen Tagnutzung auszugehen ist. Die
ermittelten Überschreitungen der Grenzwerte am Tage im Bereich des Schulgeländes
sind jedoch als besonders schwerwiegend zu werten.
Es kommt darüber hinaus zu einer Überschreitung der Grenzwerte in Allgemeinen
Wohngebieten auf einer Fläche von 11.032m² tags und 11.900m² nachts.
Damit ist sowohl die Größe der ermittelten Flächen, als auch die Sensibilität der
Gebietsnutzungen als besonders gravierend im Vergleich zu den verlärmten Flächen aller
übrigen Varianten anzusehen. Ein Schutz durch aktive Lärmschutzmaßnahmen ist
aufgrund des notwendigen wechselseitigen Zugangs von Straße und Gebäuden
auszuschließen.
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Variante 2
Tag
Fläche m²
Nacht
Fläche m²
MI Fläche 2-1
5,96
MI Fläche 2-1
4,87
WA Fläche 2-2
32,28
WA Fläche 2-2
17,85
WA Fläche 2-3
130,70
WA Fläche 2-3
128,83
Summe
168,94
Summe
151,55
Im Falle einer Umsetzung von Variante 2 kommt es zu einer Überschreitung der
Grenzwerte auf einer Fläche von 169m² im Tagzeitraum, sowie von 152m² im
Nachtzeitraum.
Es handelt sich jeweils um kleine Einzelflächen im Randbereich der betreffenden
Gebietsnutzung, wobei in Fläche 2-3 die Nordfassade des Hauses Hessenbruchweg 5 im
Bereich der Grenzwertisophone liegt. Eine detaillierte Prüfung auf Einhaltung der
Grenzwerte wäre im Fall einer Umsetzung notwendig.
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Variante 3
Tag
WA Fläche 3-1
Fläche m²
964,13
Nacht
WA Fläche 3-1
Fläche m²
1.016,74
Die Ermittlung der betroffenen Flächen bei Umsetzung der Variante 2 ergibt im
Tagzeitraum eine Überschreitung der Grenzwerte auf einer Fläche von insgesamt 964m²,
im Nachtzeitraum von 1.017m². Es sind ausschließlich Wohngebiete im Ortsteil
Bohlenhagen betroffen. Im Bereich der Grenzwertisophone liegt die Südfassade des
Wohnhauses mit der Adresse „Im Sonnenwinkel 12“. Auf der Grundlage einer detaillierten
Untersuchung ist die Möglichkeit des Einsatzes von Lärmschutzwänden zu prüfen.
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
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OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Variante 4
Tag
Fläche m²
Nacht
Fläche m²
MI Fläche 4-1
2.028,46
MI Fläche 4-1
1.993,96
MI Fläche 4-2
2.143,42
MI Fläche 4-2
2.105,02
GE Fläche 4-3
217,30
GE Fläche 4-3
205,03
GE Fläche 4-4
773,49
GE Fläche 4-5
751,47
WA Fläche 4-5
186,26
WA Fläche 4-5
200,45
WA Fläche 4-6
33,66
WA Fläche 4-6
57,11
WA Fläche 4-7
1.069,98
WA Fläche 4-7
1.125,80
Summe
6.452,57
Summe
6.438,84
Im Falle einer Umsetzung von Variante 4 kommt es zu einer Überschreitung der
Grenzwerte auf einer Fläche von 6.453m² im Tagzeitraum, sowie von 6.439m² im
Nachtzeitraum. Es handelt sich bei den verlärmten Flächen zum einen um Gewerbe und
Mischgebietsflächen im Bereich des vorhandenen Mühlenweges und zum anderen um
Wohngebietsflächen im Bereich von Bohlenhagen und am Ortsrand von Waldbröl. Zu
Betroffenheiten würde es voraussichtlich im Bereich des Restaurants “Il Camino“ (Am
Mühlenteich 10) und im Bereich der Wohnhäuser “Im Sonnenwinkel 12“ (Fläche 4-5) und
Hessenbruchweg 5 und 5a (Fläche 4-7) kommen. Eine Einzelpunktberechnung zur
Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte wäre bei Umsetzung notwendig. Auf der
Grundlage einer detaillierten Untersuchung ist die Möglichkeit des Einsatzes von
Lärmschutzwänden zu prüfen.
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Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
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Schalltechnische Untersuchung
7 Zusammenfassung der Ergebnisse
Grundlage des Vergleichs der 4 betrachteten Varianten ist eine Ermittlung der
Flächengröße der jeweils betroffenen Gebietsnutzungen, d.h. derjenigen Bereiche, für die
Grenzwertüberschreitungen nach 16. BImSchV zu erwarten sind. Die ermittelten Daten
sind in den folgenden Tabellen noch einmal zusammengefasst dargestellt. Um den Grad
der Belastung vergleichen zu können, müssen neben der Größe der betroffenen Flächen
auch die tatsächlich vorhandenen Nutzungen beachtet werden.
Variante 1
Tag m²
Nacht m²
Variante 2
Tag m²
Nacht m²
WA
11.032
11.900
WA
163
147
MI
1.015
1.089
MI
6
5
GE
-
-
GE
-
-
Schule
5.118
-
Schule
-
-
Summe
17.165
12.988
Summe
169
152
Variante 3
Tag m²
Nacht m²
Variante 4
Tag m²
Nacht m²
WA
964
1.017
WA
1.290
1.383
MI
-
-
MI
4.172
4.099
GE
-
-
GE
991
957
Schule
-
-
Schule
-
-
Summe
964
1.017
Summe
6.453
6.439
Die Gegenüberstellung der Varianten weist die Varianten 2 und 3 als diejenigen mit den
geringsten Flächenbelastungen aus.
Bei einer Umsetzung der Variante 1 liegen etwa 15 Wohngebäude innerhalb der
ermittelten, von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Fläche. Darüber hinaus werden
auch Schulgebäude im Bereich der 57dB-Isophone für den Tagzeitraum tangiert. Diese
sind als besonders lärmsensible Bereiche anzusehen. Es besteht zwar auch zur Zeit
bereits eine Lärmbelastung auf der vorhandenen Talstraße; als Folge einer Umsetzung ist
jedoch von einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsbelastung um 3000 Kfz/24h
auszugehen [3]. Von einer Realisierung der Variante 1 wird aus diesem Grund abgeraten.
Alle 3 übrigen Varianten verlaufen im Bereich der Bohlenhagener Straße in einem relativ
schmalen Korridor zwischen der Wohnbebauung des Ortsteils Bohlenhagen und dem
Ortsrand von Waldbröl. Trotz der sich unterscheidenden Linienführung in diesem
Streckenabschnitt, kommt es bei allen 3 Varianten zu Grenzwertüberschreitungen im
Bereich der angrenzenden Wohnbebauung. Eine detaillierte schalltechnische
Untersuchung wäre notwendig, um die Belastungen im Bereich des Korridors fassadenund stockwerksscharf zu errechnen.
Variante 2 weist die geringsten Flächenbelastungen im Vergleich zu den übrigen
Varianten aus. Die ermittelten Flächenbetroffenheiten der Variante 3 resultieren aus dem
ortsnahen Verlauf im Bereich Bohlenhagen. Bei Variante 4 kommt es im Bereich des
genannten Korridors voraussichtlich beidseitig zu Grenzwertüberschreitungen. Des
weiteren liegen im südlichen Teil der Streckenführung Lärmbelastungen des dort
durchquerten Misch- und Gewerbegebietes vor. Die ermittelte Flächengröße ist hier etwas
irreführend, da innerhalb der >5000m² großen Fläche nur wenige Gebäude betroffen sind.
Trotzdem sind die Varianten 2 und 3 der Variante 4 aus schalltechnischer Sicht
vorzuziehen, da diese im direkten Vergleich zu geringeren Belastungen führen.
22
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
8 Quellenangaben
[1]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist.
[2]
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036),
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.09.2006 (BGBl. I S. 2146).
[3]
Brilon, Bondzio und Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH:
Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n in Waldbröl, Februar 2013
[4]
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.04.1990: Richtlinien für
den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, berichtigter Nachdruck
Februar 1992, FGSV 334.
[5]
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2006 vom 04.08.2006: Richtlinien für
den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 vom 02.06.1997 (VkBl. 1997, 434ff, zuletzt geändert am 04.08.2006
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2006, 665).
[6]
Donner und Marenbach, Ingenieurbüro für Bauwesen
e-mail vom 12. Nov 2013: Übermittlung der Höhenpläne und Profile
e-mail vom 29. Nov 2013: Übermittlung der Achsdaten für die Varianten 1-4 als
UTM-Koordinaten
e-mail vom 09. Dez 2013: Mitteilung der abgestimmten Geschwindigkeiten
[7]
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 37/1994, vom 02.06.1997:
Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den "Richtlinien für
den Lärmschutz an Straßen" (TEST-94) - (1994).
23
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Schalltechnische Untersuchung
Anhang
1 Emissionspegel
Legende
Straße
Straßenname
Bau-km
Kilometrierung
KP
Knotenpunkt
LmE tags
dB(A)
Emissionspegel tags
LmE nachts
dB(A)
Emissionspegel nachts
DTV
Kfz/24h
Durchschnittlicher täglicher Verkehr
PT
%
Lkw-Anteil am DTV, tags
PN
%
Lkw-Anteil am DTV, nachts
M/Tag
Kfz/h
maßgebliche, stündliche Verkehrsstärke - Taganteil
M/Nacht
Kfz/h
maßgebliche, stündliche Verkehrsstärke - Nachtanteil
Lm25 tags
dB(A)
Pegel in 25m Abstand, tags
Lm25 nachts
dB(A)
Pegel in 25m Abstand, nachts
v Pkw
km/h
Geschwindigkeit Pkw
v Lkw
km/h
Geschwindigkeit Lkw
D vT
dB(A)
Zuschlag für Geschwindigkeit tags
D vN
dB(A)
Zuschlag für Geschwindigkeit nachts
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Straße
Abschnitt
Schalltechnische Untersuchung
DTV
LmE
LmE
p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw
Tag
Nacht
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
Kfz/24h dB(A) dB(A)
%
%
Faktor Faktor
Kfz/h
Kfz/h
dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h
Variante 1
Homburger Straße
4600
62,4
53,1
2,3
0,7
0,06
0,008
276
37
62,5
53,2
100
100
100
100
Variante 1
Homburger Straße
4600
55,7
45,8
2,3
0,7
0,06
0,008
276
37
62,5
53,2
40
40
40
40
Variante 1
Vennstraße
3900
54,5
44,9
1,6
0,5
0,06
0,008
234
31
61,5
52,4
40
40
40
40
Variante 1
Vennstraße
3900
61,5
52,4
1,6
0,5
0,06
0,008
234
31
61,5
52,4
100
100
100
100
Variante 1
Am Mühlenteich
4700
59
49,5
1,6
0,5
0,06
0,008
282
38
62,3
53,2
70
70
70
70
Variante 1
Brölstraße
2800
57,9
47,7
3,8
1,1
0,06
0,008
168
22
60,7
51,2
70
70
70
70
Straße
Abschnitt
DTV
LmE
LmE
p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw
Tag
Nacht
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
Kfz/24h dB(A) dB(A)
%
%
Faktor Faktor
Kfz/h
Kfz/h
dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h
Variante 2
Homburger Straße
4600
62,4
53,1
2,3
0,7
0,06
0,008
276
37
62,5
53,2
100
100
100
100
Variante 2
Homburger Straße
4600
55,7
45,8
2,3
0,7
0,06
0,008
276
37
62,5
53,2
40
40
40
40
Variante 2 Bohlenhagener Straße
5300
58,5
47,4
6,8
2
0,06
0,008
318
42
64,2
54,2
40
40
40
40
Variante 2 Bohlenhagener Straße
5300
64,2
54,2
6,8
2
0,06
0,008
318
42
64,2
54,2
100
100
100
100
Variante 2 Bohlenhagener Straße
5300
58,5
47,4
6,8
2
0,06
0,008
318
42
64,2
54,2
40
40
40
40
Variante 2 Brölstraße/Am Meneret 5000
58,5
47,3
7,6
2,3
0,06
0,008
300
40
64,2
54,1
40
40
40
40
Variante 2 Brölstraße/Am Meneret 5000
64,1
54
7,6
2,3
0,06
0,008
300
40
64,2
54,1
100
100
100
100
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Straße
Abschnitt
Schalltechnische Untersuchung
DTV
LmE LmE p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw
Tag Nacht
Kfz/24h dB(A) dB(A)
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
%
%
Faktor Faktor
Kfz/h
Kfz/h
dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h
Variante 3
Homburger Straße
4500
62,3
53,1
2,4
0,7
0,06
0,008
270
36
62,4
53,1
100
100
100
100
Variante 3
Homburger Straße
4500
55,6
45,7
2,4
0,7
0,06
0,008
270
36
62,4
53,1
40
40
40
40
Variante 3
Bohlenhagener Straße
5900
58,7
47,7
6,1
1,8
0,06
0,008
354
47
64,6
54,6
40
40
40
40
Variante 3
Bohlenhagener Straße
5900
64,5
54,6
6,1
1,8
0,06
0,008
354
47
64,6
54,6
100
100
100
100
Variante 3 Brölstraße/Am Meneret
5600
64,4
54,4
6,8
2,1
0,06
0,008
336
45
64,5
54,5
100
100
100
100
DTV
LmE LmE p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw
Straße
Abschnitt
Tag Nacht
Kfz/24h dB(A) dB(A)
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
%
%
Faktor Faktor
Kfz/h
Kfz/h
dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h
Variante 4
Homburger Straße
5100
62,8
53,6
2,1
0,6
0,06
0,008
306
41
62,8
53,6
100
100
100
100
Variante 4
Bohlenhagener Straße
4900
63,7
53,8
6,1
1,8
0,06
0,008
294
39
63,7
53,8
100
100
100
100
Variante 4
Bohlenhagener Straße
4900
57,9
46,9
6,1
1,8
0,06
0,008
294
39
63,7
53,8
40
40
40
40
Variante 4
Brölstraße/Mühlenweg
4300
57,9
46,6
7,6
2,3
0,06
0,008
258
34
63,5
53,4
40
40
40
40
Variante 4
Brölstraße/Mühlenweg
4300
63,5
53,4
7,6
2,3
0,06
0,008
258
34
63,5
53,4
100
100
100
100
OU K 28 Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
2 Rasterlärmkarten
Schalltechnische Untersuchung
Variante 1
K 28 - Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Lageplan 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Rasterlärmkarte Variante 1
Nachtzeitraum 22:00 - 06:00 Uhr
Variantenvergleich
Rasterlärmkarten
Berechnungshöhe 2m
Tagzeitraum 06:00 - 22:00 Uhr
FNP WA
FNP WA
FNP MI
FNP MI
FNP AW
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP AW
FNP MI
FNP AW
21.01.1997
BP 107 WA
21.01.1997
FNP WA
BP 107 WA
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP AW
FNP MI
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP SOS, Schule
21.01.1997
FNP MI
BP 107 WA
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP MI
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP SOS, Schule
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP MI
FNP WA
FNP SOS, Schule
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
FNP SOS, Schule
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP MI
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
FNP WA
FNP WA
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP MI
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
FNP MI
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
FNP MI
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP MI
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP WA
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
FNP MI
FNP GE
FNP WA
FNP MI
FNP MI
FNP GE
B-Plan 5, WA
FNP MI
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
FNP MI
FNP WA
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP WA
FNP GE
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
FNP MI
FNP GB Z1, Entsorgung
FNP GE
FNP GB Z1, Entsorgung
FNP MI
Zeichenerklärung
Pegelwerte
LrT
in dB(A)
in dB(A)
50 <
<= 57
IGW Schule
57 <
<= 59
IGW WA
59 <
<= 64
IGW MI
64 <
50 <
<= 57
IGW Schule
57 <
<= 59
IGW WA
59 <
<= 64
IGW MI
64 <
FNP WA
Pegelwerte
LrT
FNP MI
Pegelwerte
LrT
in dB(A)
in dB(A)
FNP WA
Emissionlinie Straße
Straße
Gebietsnutzungen
Pegelwerte
LrT
FNP GB Z1, Entsorgung
Gewerbegebiete
Mischgebiete / Außenwohnbereich
50 <
<= 57
IGW Schule
57 <
<= 59
IGW WA
59 <
<= 64
IGW MI
64 <
FNP GB Z1, Entsorgung
50 <
<= 57
IGW Schule
57 <
<= 59
IGW WA
59 <
<= 64
IGW MI
64 <
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Grenzwertlinie 59dB (A)
Maßstab 1:5000
0 25 50
100
150
Maßstab 1:5000
200
m
FNP AU
0 25 50
100
150
FNP AU
200
m
Maßstab 1:5000
0 25 50
100
150
Maßstab 1:5000
200
m
0 25 50
100
150
200
m
Variante 1
K 28 - Waldbröl
Linienbestimmungsverfahren
Lageplan 2
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Rasterlärmkarte Variante 1
Nachtzeitraum 22:00 - 06:00 Uhr
Variantenvergleich
Rasterlärmkarten
Berechnungshöhe 2m
Nachtzeitraum 22:00 - 06:00 Uhr
FNP WA
FNP WA
FNP MI
FNP MI
FNP AW
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP AW
FNP MI
FNP AW
21.01.1997
BP 107 WA
21.01.1997
FNP WA
BP 107 WA
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP AW
FNP MI
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP SOS, Schule
21.01.1997
FNP MI
BP 107 WA
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP WA
FNP MI
FNP WA
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP MI
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP SOS, Schule
FNP WA
FNP SOS, Schule
FNP MI
FNP WA
FNP SOS, Schule
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
FNP SOS, Schule
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 9A, Grünfläche
B-Plan 9A, SO (Einzelhandel)
FNP GB
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP MI
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
FNP WA
FNP WA
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP MI
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP WA
FNP MI
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009
FNP WA
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009
FNP MI
B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009
FNP MI
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP WA
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
FNP MI
FNP GE
FNP WA
FNP MI
FNP MI
FNP GE
B-Plan 5, WA
FNP MI
FNP WA
B-Plan 5, MI, 7.09.1989
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
FNP MI
FNP WA
B-Plan 5, WA, 7.09.1989
FNP WA
FNP GE
FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE
FNP MI
FNP GB Z1, Entsorgung
FNP GE
Pegelwerte
LrN
FNP MI
Zeichenerklärung
in dB(A)
in dB(A)
40 <
<= 47
IGW Schule
47 <
<= 49
IGW WA
49 <
<= 54
IGW MI
54 <
40 <
<= 47
IGW Schule
47 <
<= 49
IGW WA
49 <
<= 54
IGW MI
54 <
Straße
FNP GB Z1, Entsorgung
Gewerbegebiete
Mischgebiete / Außenwohnbereich
Pegelwerte
LrN
FNP WA
in dB(A)
FNP MI
FNP WA
Emissionlinie Straße
Gebietsnutzungen
Pegelwerte
LrN
Pegelwerte
LrN
FNP GB Z1, Entsorgung
in dB(A)
40 <
<= 47
IGW Schule
47 <
<= 49
IGW WA
49 <
<= 54
IGW MI
54 <
40 <
<= 47
IGW Schule
47 <
<= 49
IGW WA
49 <
<= 54
IGW MI
54 <
FNP GB Z1, Entsorgung
Allgemeine Wohngebiete
Schulen
Grenzwertlinie 49dB (A)
Maßstab 1:5000
0 25 50
100
150
Maßstab 1:5000
200
m
FNP AU
0 25 50
100
150
FNP AU
200
m
Maßstab 1:5000
0 25 50
100
150
Maßstab 1:5000
200
m
0 25 50
100
150
200
m