Lärmgutachten - Oberbergischer Kreis
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Lärmgutachten - Oberbergischer Kreis
OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Reinerstraße 47 46145 Oberhausen Tel.: 0208 / 6471204 Fax: 0208 / 6471208 eMail: [email protected] Internet: www.isu-plan.de Februar 2014 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht................................................................................................................. 4 1 Aufgabenstellung.................................................................................................................. 4 2 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................ 4 3 Schalltechnische Grundlagen ............................................................................................ 7 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren .................................................................... 7 3.2 Untersuchungsraum ......................................................................................................... 8 4 Projektspezifische Ausgangsdaten................................................................................... 9 5 Methodisches Vorgehen.................................................................................................... 10 6 Ergebnisse ........................................................................................................................... 11 7 Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................ 22 8 Quellenangaben .................................................................................................................. 23 Anhang 1 Emissionspegel 2 Rasterlärmkarten 3 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Erläuterungsbericht 1 Aufgabenstellung Durch den Oberbergischen Kreis ist eine Optimierung des Straßennetzes um Waldbröl vorgesehen. Gegenwärtig verläuft der Durchgangsverkehr durch die Ortslage, da eine alternative Nord-Süd-Verbindung fehlt. Aus diesem Grund soll am westlichen Ortsrand zwischen den bestehenden Straßen, der K 28 und der B 478, ein Anschluss in Form einer neuen Straßenverbindung (K 28n) geschaffen werden. Beeinträchtigungen der vorhandenen, teils sensiblen Nutzung sollen vermieden werden. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden vier Varianten, die als mögliche neue Straßenverbindungen in Frage kommen, im Hinblick auf die von ihnen ausgehende Lärmbelastung auf die vorhandenen Gebietsnutzungen hin geprüft. Es handelt sich hierbei um eine Voruntersuchung, in deren Rahmen, anders als dies bei einer detaillierten Schalltechnischen Untersuchung der Fall ist, nicht die Beurteilungspegel an den Immissionsorten (Gebäudefassaden) ermittelt werden, sondern eine Ausbreitungsrechnung des Schalls und eine Ermittlung der durch Lärm betroffenen Flächen vorgenommen wird. Die Darstellung erfolgt dementsprechend in Form von Rasterlärmkarten. 2 Rechtliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen sind die §§ 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom 26.09.2002 in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12.06.1990". Nach § 41 (1) BImSchG muss beim Neubau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nach § 41 (2) BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. In der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sind schallschutzauslösende Kriterien festgelegt, wie z. B. die Definition der wesentlichen Änderung, des erheblichen baulichen Eingriffs, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte und die Einstufung betroffener Bebauung in eine Gebietskategorie. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) ist auszugsweise (ohne Anlagen) am Ende dieses Abschnitts aufgeführt. In den „Richtlinien für Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (VLärmschR 97) sind weitere Nutzungen mit Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen angegeben: Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Lassen sich sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete keiner der vier Schutzkategorien des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV zuordnen oder handelt es sich um Gebiete und Anlagen, für die keine Festlegung im Bebauungsplan bestehen, so ist die Schutzbedürftigkeit aus einem Vergleich mit den in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV aufgezählten Anlagen und Gebiete zu ermitteln. Wohnbebauungen im Außenbereich sind wie Dorf-, Kern- und Mischgebiete zu schützen. Liegen keine 4 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung verbindlichen Bebauungspläne vor, so ist die Einordnung der Gebietsart anhand der tatsächlichen Nutzung vorzunehmen (VLärmSchR 97). Bei der Baumaßnahme handelt es sich bei den Varianten 2-4 um einen Neubau in Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Damit ist im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zu prüfen, ob die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, §2 (Lärmvorsorge) überschritten werden. Bei Variante 1 wird im Bereich der bestehenden Talstraße davon ausgegangen, dass ein erheblicher baulicher Eingriff vorliegt. Die Untersuchung der wesentlichen Änderung durch einen erheblichen baulichen Eingriff an der B 167 / L 200 prüft zunächst, ob eine Erhöhung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten vorliegt. Damit ist im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung gemäß § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV vorliegt und Maßnahmen der Lärmvorsorge zu treffen sind. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde ein vereinfachtes Vorgehen gewählt, indem der betreffende Abschnitt rechtlich wie ein Neubau behandelt wurde. 5 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Vom 12. Juni 1990 (1) (2) § 1 Anwendungsbereich Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen, sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel(A) oder auf mindestens 70 Dezibel(A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel(A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel(A) am Tage oder 60 Dezibel(A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. (1) § 2 Immissionsgrenzwerte Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Gebietsnutzung Tag Nacht 1. Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 dB(A) 47 dB(A) 2. Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 dB(A) 49 dB(A) 3. Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A) 4. Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A) (2) (3) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete, sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. § 3 Berechnung des Beurteilungspegels Der Beurteilungspegel ist für Straßen nach Anlage 1 und für Schienenwege nach Anlage 2 zu dieser Verordnung zu berechnen. Der in Anlage 2 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag in Höhe von 5 Dezibel(A) gilt nicht für Schienenwege, auf denen in erheblichem Umfang Güterzüge gebildet oder zerlegt werden. 6 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens zur Ortsumgehung der Kreisstraße 28 wurden Ausbreitungsrechnungen vorgenommen. Die Berechnung wurde unter Verwendung des elektronischen Rechenprogramms SoundPLAN durchgeführt. Das Programm entspricht den Anforderungen der Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Test 94). Hierbei wurden die Gebietsnutzungen im Untersuchungsgebiet ermittelt und die durch die verschiedenen Varianten entstehende Lärmbelastung berechnet. Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung grundsätzlich zu berechnen. Die Methoden für die Berechnung des Straßenlärms ergeben sich aus den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90“ sowie aus der Anlage 1 der 16. BImSchV. Der von der Straße ausgehende Schall, die Schallemission, und der an einem bestimmten Ort ankommende Schall, die Schallimmission, werden entsprechend der 16. BImSchV grundsätzlich berechnet. Eine Berechnung (und keine Messung) wird durchgeführt, weil damit Ø zufällige Ereignisse ausgeschlossen werden können und Ø die Ermittlung für die prognostizierte Verkehrsbelastung erfolgen kann. Der Emissionspegel bezeichnet die vom Ort des Lärmgeschehens (Straße) ausgehenden Geräusche, der Immissionspegel die am Ort des Empfängers (z.B. Gebäude) ankommenden Geräusche. Emissionspegel Zur Beurteilung der Schallsituation wird der Emissionsmittelungspegel für den Prognosezustand ermittelt. Bei der Berechnung der Schallemission einer mehrstreifigen Straße werden Linienschallquellen in 0,5 m Höhe über den beiden äußeren Fahrstreifen angenommen. Für die Schallausbreitung wird ein leichter Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern, zugrunde gelegt. Der Emissionspegel des Verkehrs auf einem Fahrstreifen bei freier Schallausbreitung errechnet sich aus: Lm,E = Lm Lm,E (25) (25) + DV + DStrO + DStg in dB(A) Emissionspegel Lm Mittelungspegel – horizontaler Abstand 25 m DV Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen DStg Korrektur für Steigung und Gefälle Der Mittelungspegel (Lm) für ein Teilstück errechnet sich aus: Lm = Lm,E + DI + Ds + DBM + DB in dB(A) Lm Mittelungspegel 7 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Lm,E Emissionspegel DI Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge DS Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstands und der Luftabsorption DBM Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung DB Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten Immissionspegel Der maßgebende Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel. Die Beurteilungspegel werden getrennt für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) berechnet. Die Fahrstreifen werden in einzelne Abschnitte, die die gleichen Parameter (DTV, Lkw-Anteil, Geschwindigkeit, Steigung / Gefälle, Straßenoberfläche) aufweisen, unterteilt. Die Berechnung erfolgt nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 (Teilstückverfahren). Zur Ermittlung der Beurteilungspegel sind mehrere Arbeitsschritte notwendig: Ø Festlegung des Untersuchungsraums, Ø Aufnahme aller schutzbedürftigen relevanten Nutzungen, topographische Besonderheiten in Lage und Höhe, Ø Digitalisierung aller relevanten Objekte und Erstellung eines digitalen Geländemodells und Ø Berechnung der Immissionspegel in Form einer Rasterlärmkarte nach der RLS-90. 3.2 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum liegt am westlichen Rand der Stadt Waldbröl. In die Untersuchung einbezogen wurden Bereiche der Ortsteile Ruh, Brenzingen, Bohlenhagen und Romberg. Durch die Varianten 1-4 sind jeweils unterschiedliche Siedlungsbereiche betroffen. Variante 1 führt durch den Ortsteil Brenzingen und verläuft zunächst über die von der B 478 abgehende, bestehende Talstraße. Es grenzen hier Wohn- und Gewerbegebiete direkt an die Straße an. Im Kreuzungsbereich zur Bohlenhagener Str./ Vennstraße liegt westlich der Talstraße die Städtische Realschule Waldbröl. Östlich der Talstraße befindet sich das Schulzentrum Waldbröl, in dem sich ein Gymnasium und eine Gesamt- und Hauptschule befinden. Der weitere Verlauf der Variante verläuft östlich von Romberg und schließt hier an den vorhandenen Happacher Weg (K 28) an. Variante 2 beginnt, ausgehend von der bestehenden B 478, östlich der Ortslage Ruh auf der Höhe des Weges „Im Mennert“. In ihrem weiteren Verlauf kreuzt sie die Bohlenhagener Str. und verläuft zwischen dem Ortsteil Bohlenhagen und dem westlichen Ortsrand von Waldbröl. Weiter nördlich kreuzt sie zunächst die L38 und schließt anschließend an die bestehende K 28 an. Variante 3 nutzt den gleichen Korridor der zu Variante 2 beschrieben wurde. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Variante 3 weiter westlich verläuft als Variante 2 und damit näher am Ortsteil Bohlenhagen. Variante 4 knüpft im Süden an die B 478 nahe der Talstraße an. Die Linienführung greift zunächst den vorhandenen Mühlenweg auf und führt in diesem Bereich durch ein bestehendes Misch- bzw. Gewerbegebiet. Im weiteren Verlauf verläuft sie östlich von Bohlenhagen und kreuzt, wie die bereits beschriebenen Varianten 2 und 3, die L 38, bevor sie nordöstlich von Romberg an die vorhandene K 28 anschließt. 8 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Zur Erfassung der Gebietsnutzungen wurden die Bebauungspläne in dem für die Planung relevanten Gebiet herangezogen. Zudem lag der Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl vor. Die verwendeten Pläne sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Deren vorgeschriebene Nutzung wurde zur Beurteilung der Gebäude herangezogen. Stand Gemeinde 11.04.1990 Stadt Waldbröl MI In Kraft getreten: 19.08.2009 Stadt Waldbröl SO Einzelhandel In Kraft getreten: 30.04.2008 Stadt Waldbröl Bebauungsplan Nr. 5 “Flur 26, 76 u. 77“ WA, WR In Kraft getreten: 31.05.1989 Stadt Waldbröl Bebauungsplan Nr. 107 WA In Kraft getreten: 10.09.1997 Stadt Waldbröl Plan Nutzungsart Flächennutzungsplan Bebauungsplan Nr. 9 “Brölbahnstraße“ Bebauungsplan Nr. 9 A “Großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße“ Bohlenhagen “Eichenkamp“ Die genaue Zuordnung der Gebietsnutzung ist den Rasterlärmkarten zu entnehmen. 4 Projektspezifische Ausgangsdaten Die Berechnungen wurden mit den zur Verfügung gestellten Daten des Ingenieurbüros “Brilon Bondzio Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH durchgeführt“. Grundlage waren die übermittelten Gradienten im 20m-Abstand als 3d-Linie und die nachfolgenden Verkehrszahlen. Straße Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Strecke bis DTV LKW Lkw % Lkw-% T (1,06) Lkw-% N (0,32) Homburger Str 4600 100 2,17 2,30 0,70 Vennstraße 3900 60 1,54 1,63 0,49 Am Mühlenteich 4700 70 1,49 1,58 0,48 Brölstraße 2800 100 3,57 3,79 1,14 Homburger Str 4600 100 2,17 2,30 0,70 Bohlenhagener Straße 5300 340 6,42 6,80 2,05 Brölstraßen/Am Meneret 5000 360 7,20 7,63 2,30 Homburger Str 4500 100 2,22 2,36 0,71 Bohlenhagener Straße 5900 340 5,76 6,11 1,84 Brölstraßen/Am Meneret 5600 360 6,43 6,81 2,06 Homburger Str 5100 100 1,96 2,08 0,63 Bohlenhagener Straße 4900 280 5,71 6,06 1,83 Brölstraßen/Mühlenweg 4300 310 7,21 7,64 2,31 9 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Des weiteren fanden die durch den Auftraggeber per Mail vom 09.12.2013 mitgeteilten geplanten Geschwindigkeiten Berücksichtigung. Da keine projektspezifischen Angaben zur den Lkw-Anteilen > 2,8 t vorlagen, fanden die Lkw-Anteile der Tabelle 3 der RLS-90 (Kreisstraßen) Verwendung. Bei den schalltechnischen Berechnungen wurden folgende verkehrliche Ausgangsdaten berücksichtigt: Ø Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der geplanten K 28n beträgt grundsätzlich 100 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw. Eine Ausnahme stellt der bereits vorhandene Abschnitt der Variante 1 entlang der Talstraße dar, auf dem Geschwindigkeiten von 70 km/h für Pkw und Lkw angesetzt wurden. Im Bereich der geplanten Kreisverkehre wurden Geschwindigkeiten von 40 km/h für Pkw und Lkw angesetzt Ø Die angrenzenden Straßen wurden verkehrlich nicht berücksichtigt. Ø Ausgangsbasis für die Straßenoberfläche der B 102 ist Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastix DStrO= 0,0 dB(A) angesetzt worden. Ø Als Straßenkategorie wird „Kreisstraße“ gemäß RLS-90 angesetzt. Zur Erstellung des digitalen Geländemodells dienten die: Ø Lage- und Höheninformationen der technischen Planung und der Vermessung und Ø Ergänzungen aus den topographischen Karten 1:10.000 5 Methodisches Vorgehen Die im letzten Abschnitt dargestellten Grundlagendaten wurden in einem ersten Schritt zur Erstellung von Rasterlärmkarten genutzt. Hierbei wurde der durch den Prognoseverkehrs 2025 ausgehende Verkehrslärm 2m über Geländehöhe ermittelt und es wurden Rasterlärmkarten, jeweils für den Tag- (6:00-22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00-06:00 Uhr) für die 4 verschiedenen Varianten der K 28n erstellt. In einem weiteren Schritt wurden diejenigen Flächen ermittelt, die unter Ansetzung der Grenzwerte der 16. BimSchV durch Verlärmung betroffen sind. Hierfür wurde entsprechend den Vorgaben der 16. BimSchV der jeweils für die betrachtete Gebietsnutzung vorgegebene Grenzwert angesetzt. Die aus dieser Betrachtung resultierenden Grenzwertisophone wurden schließlich mit den bestehenden Gebietsnutzungen verschnitten. Im Ergebnis wurde die Größe der betroffenen Flächen, differenziert nach Gebietsnutzung, für die vier Varianten ermittelt. 10 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 6 Ergebnisse Variante 1 Tag Fläche m² Nacht Fläche m² WA Fläche 1-1 1.113,68 WA Fläche 1-1 1.103,05 WA Fläche 1-2 7.651,78 WA Fläche 1-2 8.284,03 WA Fläche 1-3 2.266,89 WA Fläche 1-3 2.512,65 MI Fläche 1-4 361,46 MI Fläche 1-4 342,66 MI Fläche 1-5 653,06 MI Fläche 1-5 745,93 Schule Fläche 1-6 2.843,94 Schule Fläche 1-7 2.273,94 Summe 17.164,75 Summe 12.988,32 Die Ermittlung der betroffenen Flächen bei Umsetzung der Variante 1 ergibt im Tagzeitraum eine Verlärmung von insgesamt 17.165m², im Nachtzeitraum von 12.988m². Es handelt sich hierbei um direkt an die vorhandene Talstraße angrenzende Flächen. Im Nachtzeitraum wird die Verlärmung des angrenzenden Schulgeländes nicht berücksichtigt, da hier von einer ausschließlichen Tagnutzung auszugehen ist. Die ermittelten Überschreitungen der Grenzwerte am Tage im Bereich des Schulgeländes sind jedoch als besonders schwerwiegend zu werten. Es kommt darüber hinaus zu einer Überschreitung der Grenzwerte in Allgemeinen Wohngebieten auf einer Fläche von 11.032m² tags und 11.900m² nachts. Damit ist sowohl die Größe der ermittelten Flächen, als auch die Sensibilität der Gebietsnutzungen als besonders gravierend im Vergleich zu den verlärmten Flächen aller übrigen Varianten anzusehen. Ein Schutz durch aktive Lärmschutzmaßnahmen ist aufgrund des notwendigen wechselseitigen Zugangs von Straße und Gebäuden auszuschließen. 11 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 12 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 13 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Variante 2 Tag Fläche m² Nacht Fläche m² MI Fläche 2-1 5,96 MI Fläche 2-1 4,87 WA Fläche 2-2 32,28 WA Fläche 2-2 17,85 WA Fläche 2-3 130,70 WA Fläche 2-3 128,83 Summe 168,94 Summe 151,55 Im Falle einer Umsetzung von Variante 2 kommt es zu einer Überschreitung der Grenzwerte auf einer Fläche von 169m² im Tagzeitraum, sowie von 152m² im Nachtzeitraum. Es handelt sich jeweils um kleine Einzelflächen im Randbereich der betreffenden Gebietsnutzung, wobei in Fläche 2-3 die Nordfassade des Hauses Hessenbruchweg 5 im Bereich der Grenzwertisophone liegt. Eine detaillierte Prüfung auf Einhaltung der Grenzwerte wäre im Fall einer Umsetzung notwendig. 14 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 15 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 16 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Variante 3 Tag WA Fläche 3-1 Fläche m² 964,13 Nacht WA Fläche 3-1 Fläche m² 1.016,74 Die Ermittlung der betroffenen Flächen bei Umsetzung der Variante 2 ergibt im Tagzeitraum eine Überschreitung der Grenzwerte auf einer Fläche von insgesamt 964m², im Nachtzeitraum von 1.017m². Es sind ausschließlich Wohngebiete im Ortsteil Bohlenhagen betroffen. Im Bereich der Grenzwertisophone liegt die Südfassade des Wohnhauses mit der Adresse „Im Sonnenwinkel 12“. Auf der Grundlage einer detaillierten Untersuchung ist die Möglichkeit des Einsatzes von Lärmschutzwänden zu prüfen. 17 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 18 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Variante 4 Tag Fläche m² Nacht Fläche m² MI Fläche 4-1 2.028,46 MI Fläche 4-1 1.993,96 MI Fläche 4-2 2.143,42 MI Fläche 4-2 2.105,02 GE Fläche 4-3 217,30 GE Fläche 4-3 205,03 GE Fläche 4-4 773,49 GE Fläche 4-5 751,47 WA Fläche 4-5 186,26 WA Fläche 4-5 200,45 WA Fläche 4-6 33,66 WA Fläche 4-6 57,11 WA Fläche 4-7 1.069,98 WA Fläche 4-7 1.125,80 Summe 6.452,57 Summe 6.438,84 Im Falle einer Umsetzung von Variante 4 kommt es zu einer Überschreitung der Grenzwerte auf einer Fläche von 6.453m² im Tagzeitraum, sowie von 6.439m² im Nachtzeitraum. Es handelt sich bei den verlärmten Flächen zum einen um Gewerbe und Mischgebietsflächen im Bereich des vorhandenen Mühlenweges und zum anderen um Wohngebietsflächen im Bereich von Bohlenhagen und am Ortsrand von Waldbröl. Zu Betroffenheiten würde es voraussichtlich im Bereich des Restaurants “Il Camino“ (Am Mühlenteich 10) und im Bereich der Wohnhäuser “Im Sonnenwinkel 12“ (Fläche 4-5) und Hessenbruchweg 5 und 5a (Fläche 4-7) kommen. Eine Einzelpunktberechnung zur Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte wäre bei Umsetzung notwendig. Auf der Grundlage einer detaillierten Untersuchung ist die Möglichkeit des Einsatzes von Lärmschutzwänden zu prüfen. 19 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 20 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 21 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 7 Zusammenfassung der Ergebnisse Grundlage des Vergleichs der 4 betrachteten Varianten ist eine Ermittlung der Flächengröße der jeweils betroffenen Gebietsnutzungen, d.h. derjenigen Bereiche, für die Grenzwertüberschreitungen nach 16. BImSchV zu erwarten sind. Die ermittelten Daten sind in den folgenden Tabellen noch einmal zusammengefasst dargestellt. Um den Grad der Belastung vergleichen zu können, müssen neben der Größe der betroffenen Flächen auch die tatsächlich vorhandenen Nutzungen beachtet werden. Variante 1 Tag m² Nacht m² Variante 2 Tag m² Nacht m² WA 11.032 11.900 WA 163 147 MI 1.015 1.089 MI 6 5 GE - - GE - - Schule 5.118 - Schule - - Summe 17.165 12.988 Summe 169 152 Variante 3 Tag m² Nacht m² Variante 4 Tag m² Nacht m² WA 964 1.017 WA 1.290 1.383 MI - - MI 4.172 4.099 GE - - GE 991 957 Schule - - Schule - - Summe 964 1.017 Summe 6.453 6.439 Die Gegenüberstellung der Varianten weist die Varianten 2 und 3 als diejenigen mit den geringsten Flächenbelastungen aus. Bei einer Umsetzung der Variante 1 liegen etwa 15 Wohngebäude innerhalb der ermittelten, von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Fläche. Darüber hinaus werden auch Schulgebäude im Bereich der 57dB-Isophone für den Tagzeitraum tangiert. Diese sind als besonders lärmsensible Bereiche anzusehen. Es besteht zwar auch zur Zeit bereits eine Lärmbelastung auf der vorhandenen Talstraße; als Folge einer Umsetzung ist jedoch von einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsbelastung um 3000 Kfz/24h auszugehen [3]. Von einer Realisierung der Variante 1 wird aus diesem Grund abgeraten. Alle 3 übrigen Varianten verlaufen im Bereich der Bohlenhagener Straße in einem relativ schmalen Korridor zwischen der Wohnbebauung des Ortsteils Bohlenhagen und dem Ortsrand von Waldbröl. Trotz der sich unterscheidenden Linienführung in diesem Streckenabschnitt, kommt es bei allen 3 Varianten zu Grenzwertüberschreitungen im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung. Eine detaillierte schalltechnische Untersuchung wäre notwendig, um die Belastungen im Bereich des Korridors fassadenund stockwerksscharf zu errechnen. Variante 2 weist die geringsten Flächenbelastungen im Vergleich zu den übrigen Varianten aus. Die ermittelten Flächenbetroffenheiten der Variante 3 resultieren aus dem ortsnahen Verlauf im Bereich Bohlenhagen. Bei Variante 4 kommt es im Bereich des genannten Korridors voraussichtlich beidseitig zu Grenzwertüberschreitungen. Des weiteren liegen im südlichen Teil der Streckenführung Lärmbelastungen des dort durchquerten Misch- und Gewerbegebietes vor. Die ermittelte Flächengröße ist hier etwas irreführend, da innerhalb der >5000m² großen Fläche nur wenige Gebäude betroffen sind. Trotzdem sind die Varianten 2 und 3 der Variante 4 aus schalltechnischer Sicht vorzuziehen, da diese im direkten Vergleich zu geringeren Belastungen führen. 22 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung 8 Quellenangaben [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist. [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.09.2006 (BGBl. I S. 2146). [3] Brilon, Bondzio und Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH: Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n in Waldbröl, Februar 2013 [4] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.04.1990: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, berichtigter Nachdruck Februar 1992, FGSV 334. [5] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2006 vom 04.08.2006: Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 vom 02.06.1997 (VkBl. 1997, 434ff, zuletzt geändert am 04.08.2006 (VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2006, 665). [6] Donner und Marenbach, Ingenieurbüro für Bauwesen e-mail vom 12. Nov 2013: Übermittlung der Höhenpläne und Profile e-mail vom 29. Nov 2013: Übermittlung der Achsdaten für die Varianten 1-4 als UTM-Koordinaten e-mail vom 09. Dez 2013: Mitteilung der abgestimmten Geschwindigkeiten [7] Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 37/1994, vom 02.06.1997: Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (TEST-94) - (1994). 23 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Schalltechnische Untersuchung Anhang 1 Emissionspegel Legende Straße Straßenname Bau-km Kilometrierung KP Knotenpunkt LmE tags dB(A) Emissionspegel tags LmE nachts dB(A) Emissionspegel nachts DTV Kfz/24h Durchschnittlicher täglicher Verkehr PT % Lkw-Anteil am DTV, tags PN % Lkw-Anteil am DTV, nachts M/Tag Kfz/h maßgebliche, stündliche Verkehrsstärke - Taganteil M/Nacht Kfz/h maßgebliche, stündliche Verkehrsstärke - Nachtanteil Lm25 tags dB(A) Pegel in 25m Abstand, tags Lm25 nachts dB(A) Pegel in 25m Abstand, nachts v Pkw km/h Geschwindigkeit Pkw v Lkw km/h Geschwindigkeit Lkw D vT dB(A) Zuschlag für Geschwindigkeit tags D vN dB(A) Zuschlag für Geschwindigkeit nachts OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Straße Abschnitt Schalltechnische Untersuchung DTV LmE LmE p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Kfz/24h dB(A) dB(A) % % Faktor Faktor Kfz/h Kfz/h dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h Variante 1 Homburger Straße 4600 62,4 53,1 2,3 0,7 0,06 0,008 276 37 62,5 53,2 100 100 100 100 Variante 1 Homburger Straße 4600 55,7 45,8 2,3 0,7 0,06 0,008 276 37 62,5 53,2 40 40 40 40 Variante 1 Vennstraße 3900 54,5 44,9 1,6 0,5 0,06 0,008 234 31 61,5 52,4 40 40 40 40 Variante 1 Vennstraße 3900 61,5 52,4 1,6 0,5 0,06 0,008 234 31 61,5 52,4 100 100 100 100 Variante 1 Am Mühlenteich 4700 59 49,5 1,6 0,5 0,06 0,008 282 38 62,3 53,2 70 70 70 70 Variante 1 Brölstraße 2800 57,9 47,7 3,8 1,1 0,06 0,008 168 22 60,7 51,2 70 70 70 70 Straße Abschnitt DTV LmE LmE p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Kfz/24h dB(A) dB(A) % % Faktor Faktor Kfz/h Kfz/h dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h Variante 2 Homburger Straße 4600 62,4 53,1 2,3 0,7 0,06 0,008 276 37 62,5 53,2 100 100 100 100 Variante 2 Homburger Straße 4600 55,7 45,8 2,3 0,7 0,06 0,008 276 37 62,5 53,2 40 40 40 40 Variante 2 Bohlenhagener Straße 5300 58,5 47,4 6,8 2 0,06 0,008 318 42 64,2 54,2 40 40 40 40 Variante 2 Bohlenhagener Straße 5300 64,2 54,2 6,8 2 0,06 0,008 318 42 64,2 54,2 100 100 100 100 Variante 2 Bohlenhagener Straße 5300 58,5 47,4 6,8 2 0,06 0,008 318 42 64,2 54,2 40 40 40 40 Variante 2 Brölstraße/Am Meneret 5000 58,5 47,3 7,6 2,3 0,06 0,008 300 40 64,2 54,1 40 40 40 40 Variante 2 Brölstraße/Am Meneret 5000 64,1 54 7,6 2,3 0,06 0,008 300 40 64,2 54,1 100 100 100 100 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Straße Abschnitt Schalltechnische Untersuchung DTV LmE LmE p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw Tag Nacht Kfz/24h dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht % % Faktor Faktor Kfz/h Kfz/h dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h Variante 3 Homburger Straße 4500 62,3 53,1 2,4 0,7 0,06 0,008 270 36 62,4 53,1 100 100 100 100 Variante 3 Homburger Straße 4500 55,6 45,7 2,4 0,7 0,06 0,008 270 36 62,4 53,1 40 40 40 40 Variante 3 Bohlenhagener Straße 5900 58,7 47,7 6,1 1,8 0,06 0,008 354 47 64,6 54,6 40 40 40 40 Variante 3 Bohlenhagener Straße 5900 64,5 54,6 6,1 1,8 0,06 0,008 354 47 64,6 54,6 100 100 100 100 Variante 3 Brölstraße/Am Meneret 5600 64,4 54,4 6,8 2,1 0,06 0,008 336 45 64,5 54,5 100 100 100 100 DTV LmE LmE p Tag p Nacht k Tag k Nacht M Tag M Nacht Lm25 Lm25 vPkw vPkw vLkw vLkw Straße Abschnitt Tag Nacht Kfz/24h dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht % % Faktor Faktor Kfz/h Kfz/h dB(A) dB(A) km/h km/h km/h km/h Variante 4 Homburger Straße 5100 62,8 53,6 2,1 0,6 0,06 0,008 306 41 62,8 53,6 100 100 100 100 Variante 4 Bohlenhagener Straße 4900 63,7 53,8 6,1 1,8 0,06 0,008 294 39 63,7 53,8 100 100 100 100 Variante 4 Bohlenhagener Straße 4900 57,9 46,9 6,1 1,8 0,06 0,008 294 39 63,7 53,8 40 40 40 40 Variante 4 Brölstraße/Mühlenweg 4300 57,9 46,6 7,6 2,3 0,06 0,008 258 34 63,5 53,4 40 40 40 40 Variante 4 Brölstraße/Mühlenweg 4300 63,5 53,4 7,6 2,3 0,06 0,008 258 34 63,5 53,4 100 100 100 100 OU K 28 Waldbröl Linienbestimmungsverfahren 2 Rasterlärmkarten Schalltechnische Untersuchung Variante 1 K 28 - Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Lageplan 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Rasterlärmkarte Variante 1 Nachtzeitraum 22:00 - 06:00 Uhr Variantenvergleich Rasterlärmkarten Berechnungshöhe 2m Tagzeitraum 06:00 - 22:00 Uhr FNP WA FNP WA FNP MI FNP MI FNP AW FNP WA FNP MI FNP WA FNP AW FNP MI FNP AW 21.01.1997 BP 107 WA 21.01.1997 FNP WA BP 107 WA FNP WA FNP MI FNP WA FNP AW FNP MI FNP WA FNP SOS, Schule FNP SOS, Schule 21.01.1997 FNP MI BP 107 WA FNP WA FNP MI FNP WA FNP WA FNP MI FNP WA FNP WA FNP SOS, Schule FNP MI FNP WA FNP SOS, Schule FNP SOS, Schule FNP WA FNP SOS, Schule FNP MI FNP WA FNP SOS, Schule B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 FNP SOS, Schule B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP MI B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 FNP WA FNP WA B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP MI B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA FNP MI FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 FNP MI B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP MI FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP WA FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 FNP MI FNP GE FNP WA FNP MI FNP MI FNP GE B-Plan 5, WA FNP MI FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE FNP MI FNP WA B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP WA FNP GE FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE FNP MI FNP GB Z1, Entsorgung FNP GE FNP GB Z1, Entsorgung FNP MI Zeichenerklärung Pegelwerte LrT in dB(A) in dB(A) 50 < <= 57 IGW Schule 57 < <= 59 IGW WA 59 < <= 64 IGW MI 64 < 50 < <= 57 IGW Schule 57 < <= 59 IGW WA 59 < <= 64 IGW MI 64 < FNP WA Pegelwerte LrT FNP MI Pegelwerte LrT in dB(A) in dB(A) FNP WA Emissionlinie Straße Straße Gebietsnutzungen Pegelwerte LrT FNP GB Z1, Entsorgung Gewerbegebiete Mischgebiete / Außenwohnbereich 50 < <= 57 IGW Schule 57 < <= 59 IGW WA 59 < <= 64 IGW MI 64 < FNP GB Z1, Entsorgung 50 < <= 57 IGW Schule 57 < <= 59 IGW WA 59 < <= 64 IGW MI 64 < Allgemeine Wohngebiete Schulen Grenzwertlinie 59dB (A) Maßstab 1:5000 0 25 50 100 150 Maßstab 1:5000 200 m FNP AU 0 25 50 100 150 FNP AU 200 m Maßstab 1:5000 0 25 50 100 150 Maßstab 1:5000 200 m 0 25 50 100 150 200 m Variante 1 K 28 - Waldbröl Linienbestimmungsverfahren Lageplan 2 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Rasterlärmkarte Variante 1 Nachtzeitraum 22:00 - 06:00 Uhr Variantenvergleich Rasterlärmkarten Berechnungshöhe 2m Nachtzeitraum 22:00 - 06:00 Uhr FNP WA FNP WA FNP MI FNP MI FNP AW FNP WA FNP MI FNP WA FNP AW FNP MI FNP AW 21.01.1997 BP 107 WA 21.01.1997 FNP WA BP 107 WA FNP WA FNP MI FNP WA FNP AW FNP MI FNP WA FNP SOS, Schule FNP SOS, Schule 21.01.1997 FNP MI BP 107 WA FNP WA FNP MI FNP WA FNP WA FNP MI FNP WA FNP WA FNP SOS, Schule FNP MI FNP WA FNP SOS, Schule FNP SOS, Schule FNP WA FNP SOS, Schule FNP MI FNP WA FNP SOS, Schule B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 FNP SOS, Schule B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 9A, Grünfläche B-Plan 9A, SO (Einzelhandel) FNP GB B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP MI B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 FNP WA FNP WA B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP MI B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP WA FNP MI FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 B-Plan 9, MI, Stand: 22.04.2009 FNP WA B-Plan 5, WA, 7.09.1989 B-Plan 9 Grünfläche Stand: 22.04.2009 FNP MI B-Plan 9 MI Stand: 22.04.2009 FNP MI FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP WA FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 FNP MI FNP GE FNP WA FNP MI FNP MI FNP GE B-Plan 5, WA FNP MI FNP WA B-Plan 5, MI, 7.09.1989 FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE FNP MI FNP WA B-Plan 5, WA, 7.09.1989 FNP WA FNP GE FNP SOS/Gemeinbedarf vgl. GE FNP MI FNP GB Z1, Entsorgung FNP GE Pegelwerte LrN FNP MI Zeichenerklärung in dB(A) in dB(A) 40 < <= 47 IGW Schule 47 < <= 49 IGW WA 49 < <= 54 IGW MI 54 < 40 < <= 47 IGW Schule 47 < <= 49 IGW WA 49 < <= 54 IGW MI 54 < Straße FNP GB Z1, Entsorgung Gewerbegebiete Mischgebiete / Außenwohnbereich Pegelwerte LrN FNP WA in dB(A) FNP MI FNP WA Emissionlinie Straße Gebietsnutzungen Pegelwerte LrN Pegelwerte LrN FNP GB Z1, Entsorgung in dB(A) 40 < <= 47 IGW Schule 47 < <= 49 IGW WA 49 < <= 54 IGW MI 54 < 40 < <= 47 IGW Schule 47 < <= 49 IGW WA 49 < <= 54 IGW MI 54 < FNP GB Z1, Entsorgung Allgemeine Wohngebiete Schulen Grenzwertlinie 49dB (A) Maßstab 1:5000 0 25 50 100 150 Maßstab 1:5000 200 m FNP AU 0 25 50 100 150 FNP AU 200 m Maßstab 1:5000 0 25 50 100 150 Maßstab 1:5000 200 m 0 25 50 100 150 200 m