BEBAUUNGSPLAN NR. 8/13 "AM GLOCKENGUT", BAYREUTH

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BEBAUUNGSPLAN NR. 8/13 "AM GLOCKENGUT", BAYREUTH
Messung
|
Beratung
|
Planung
|
Entwicklung
Messstelle n. § 26 BlmSchG
VMPA-Prüfstelle n. DIN 4109
IBAS Ingenieurgesellschaft mbH
Nibelungenstraße 35
95444 Bayreuth
GERCH Development GmbH
Cecilienpalais
Emmericher Straße 26
40474 DÜSSELDORF
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Telefon 09 21 - 75 74 30
09 21 - 75 74 34 3
Fax
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Datum
wi-16.8686-b01
13.05.2016
BEBAUUNGSPLAN NR. 8/13 "AM GLOCKENGUT", BAYREUTH
Planstand 06.04.2016
Schalltechnischen Untersuchung zur Geräuscheinwirkung
Bearbeitet von:
W. Rüger
G. Witt
Amtsgericht Bayreuth
HRB 1743
Geschäftsführer
Michael Hofmann
Werner Rüger
HypoVereinsbank Bayreuth
BLZ 773 200 72 · Kto.-Nr. 3 252 868
Sparkasse Bayreuth
BLZ 773 501 10 · Kto.-Nr. 9 098 401
IBAN DE91 773200720003252868
BIC HYVEDEMM412
IBAN DE26 773501100009098401
BIC BYLADEM1SBT
www.ibas-mbh.de
USt-IDNr.: DE132360122
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16.8686-b01 vom 13.05.2016
Inhaltsübersicht
Seite
1.
Situation und Aufgabenstellung
3
2.
Grundlagen
4
2.1 Unterlagen und Angaben
4
2.2 Literatur
4
Gewerbelärm
5
3.1 Schalltechnische Anforderung
5
3.2 Schallemissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe
8
3.
4.
5.
6.
3.3 Berechnung der Schallimmissionen
13
3.4 Beurteilung
14
3.5 Spitzenpegel
15
Freizeitlärm
16
4.1 Schalltechnische Anforderung
16
4.2 Schallemissionen
21
4.3 Berechnung der Schallimmissionen
22
4.4 Beurteilung
23
4.5 Spitzenpegel
25
4.6 Hinweise
26
Tiefgaragenlärm
26
5.1 Allgemeines
26
5.2 Schallemissionen
27
5.3 Berechnung der Schallimmissionen
31
5.4 Immissionspegel und Beurteilung
31
5.5 Lärmschutzmaßnahmen
33
5.6 Beurteilungspegel mit Lärmschutzmaßnahmen
34
Zusammenfassung
35
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16.8686-b01 vom 13.05.2016
1.
Situation und Aufgabenstellung
Der Stadt Bayreuth plant derzeit die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/13 "Am
Glockengut" in Bayreuth. In diesem Zusammenhang sollen im Rahmen einer Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 5/75 vorhandene Gewerbegebietsflächen in
allgemeine Wohngebiete umgenutzt werden. Ferner soll auch ein vorhandener
Bolzplatz mit Spielplatz und Freizeitflächen in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Als Ersatz für den Bolzplatz ist die Schaffung neuer Jugendfreizeiteinrichtungen (Bolzplatz, Streetball, Beachvolleyball und Kinderspielplatz) neben den
neuen Wohngebietsflächen vorgesehen.
Die in diesem Zusammenhang durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen
(siehe IBAS-Bericht 13.7041-b01, mit Datum vom 13.04.2015) sollen entsprechend
den neueren Planungen der GERCH Development GmbH überarbeitet werden.
Hierbei sollen sowohl der einwirkende Gewerbelärm als auch der von den geplanten
Freizeiteinrichtungen ausgehende Lärm untersucht werden. Ferner ist nach Rücksprache mit der Stadt Bayreuth eine Aussage zu dem von der geplanten Tiefgarage
ausgehenden Schallemissionen zu treffen.
Die IBAS Ingenieurgesellschaft mbH wurde beauftragt, die schalltechnischen Untersuchungen, die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich sind, unter Zugrundelegung der einschlägigen Richtlinien durchzuführen.
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2.
Grundlagen
2.1
Unterlagen und Angaben
Folgende Unterlagen und Angaben standen für die Bearbeitung zur Verfügung.
2.1.1
IBAS-Bericht Nr. 13.7041-b01, Bebauungsplan Nr. 8/13 "'Am Glockengut" in
Bayreuth, schalltechnische Untersuchungen zur Geräuscheinwirkung, vom
13.04.2015;
2.1.2
Lageplan, M = 1:1000, Stand 06.04.2016;
2.1.3
Lageplan, Abstandflächen, Vorabzug, M=1:500, Stand 06.04.2016;
2.1.4
Telefongespräch mit Herrn Stark, Umweltamt der Stadt Bayreuth, bzgl. der
von der Tiefgarage ausgehenden Geräusche, am 04.05.2016.
2.2
Literatur
Folgende Normen, Richtlinien und weiterführende Literatur wurden bei der
Bearbeitung eingesetzt.
2.2.1
DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau – Teil 1, Mai 1987 und Juli 2002;
2.2.2
DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien –
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999;
2.2.3
VDI-Richtlinie 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen – Sportund Freizeitanlagen, September 2012;
2.2.4
Sechste AVwV vom 26.08.1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, GMBl. Nr. 26);
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2.2.5
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV), vom 18. Juli
1991;
2.2.6
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Vollzug
des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau - Einführung der DIN 18005 –
Teil 1, Nr. II B 8 - 4641.1 - 001 / 87, vom 03. August 1988;
2.2.7
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Vollzug
der
Baugesetze,
Immissionsschutzbelange
im
Bauplanungsrecht,
vom 10. Juni 1996;
2.2.8
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und
Verkehr, Lärmschutz in der Bauleitplanung, vom 25.07.2014;
2.2.9
Geräusche von Trendsportanlagen – Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze,
Inline-Skaterhockey, Streetball, Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg,
Juni 2006;
2.2.10 Freizeitlärm-Richtlinie der LAI, Stand 06.03.2015.
3.
Gewerbelärm
3.1
Schalltechnische Anforderung
3.1.1
Schallschutz im Städtebau (DIN 18005)
Gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch, vom 27.08.1997 (BGBl II. S. 889), sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der
Lärmschutz wird dabei durch die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" konkretisiert.
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Danach sind bei den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen,
Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben:
-
bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS)
und Campingplatzgebieten
tags:
nachts:
55 dB(A)
45 dB(A) bzw. 40 dB(A).
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder
der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor
Lärmbelästigungen zu erfüllen.
3.1.2
Gewerbelärm
Für Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte
der DIN 18005 praktisch verbindlich. Sobald die Planungen des Gewerbegebietes
realisiert werden, findet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in
seiner Folge die aktuell gültige TA Lärm Anwendung. Darin sind Immissionsrichtwerte genannt, die sich zahlenmäßig mit den Orientierungswerten (für Gewerbelärm)
der DIN 18005 decken. Diese Immissionsrichtwerte werden im Verwaltungsvollzug
als Grenzwerte angesetzt.
Für die Immissionen, die durch Lärmquellen auf den vorhandenen / geplanten
Gewerbegebieten verursacht werden, gelten nach der TA Lärm, Ziffer 6, folgende
Immissionsrichtwerte:
-
in allgemeinen Wohngebieten (WA)
tags:
55 dB(A)
nachts:
40 dB(A).
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Unter Ziffer 6.7 der TA Lärm wird angeführt, dass bei Gemengelagen, wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte
und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen, die für die zum Wohnen
dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht
werden können, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme
erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen
dabei nicht überschritten werden.
Für die Höhe der Zwischenwerte ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen
Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebietes durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und
Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage,
welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde.
3.1.3
Die
Immissionsorte
Immissionsorte
werden
entsprechend
den
im
vorliegenden
Lageplan
dargestellten Baukörpern im Bereich der geplanten allgemeinen Wohngebiete
berücksichtigt.
Die Höhe der Baukörper wird gemäß dem Lageplan-Abstandsflächen berücksichtigt.
Die Lage der Immissionsorte ist im Lageplan der Anlage 1 dargestellt.
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3.2
Schallemissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe
Um die geplanten Wohngebiete ist eine Vielzahl von verschiedenen gewerblichen
Nutzungen vorhanden.
Teilweise befinden sich diese Gewerbebetriebe auf Gewerbegebieten, für die konkrete Festsetzungen für deren Schallemissionen vorgegeben sind. Diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen wurden bei der Berechnung der zu erwartenden
Schallimmissionen berücksichtigt.
Es sind jedoch auch Gewerbebetriebe vorhanden, für die weder bauplanungsrechtliche noch genehmigungsrechtliche schalltechnische Festsetzungen existieren. Für
diese Gewerbe wurden schalltechnisch sinnvolle Abschätzungen oder Ansätze
getroffen, um die zu erwartenden Schallimmissionen beurteilen zu können.
Im konkreten Fall wurden vorhandenen Gewerbebetriebe wie folgt berücksichtigt:
3.2.1
Druckerei Münch GmbH & Co. KG, Schlenk GmbH und Universität Bayreuth
Für die Firmen Druckerei Münch GmbH & Co. KG und Schlenk GmbH sowie für die
Universität Bayreuth wurden flächenbezogene Schallleistungspegel im Rahmen des
Bebauungsplanes Nr. 8/13 "Am Glockengut" festgelegt.
Es wurden folgende Festlegungen getroffen:
GE 1: maximaler zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel von
tags:
55 dB(A)/m²
nachts:
47 dB(A)/m²
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GE 2: maximaler zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel von
tags:
55 dB(A)/m²
nachts:
40 dB(A)/m²
Entsprechend den vorliegenden Angaben waren diese Festungen bereits Bestandteil
der bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne und somit Grundlage für die
Genehmigung und den Betrieb der vorhandenen gewerblichen Nutzungen.
Diese flächenbezogenen Schallleistungspegel wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen angesetzt, um die Schalleinwirkungen auf die geplanten
Wohngebäude zu untersuchen.
3.2.2
HolzLand Dostler GmbH
Für die Firma HolzLand Dostler GmbH wurden nach Angaben der Stadt Bayreuth
keine schalltechnischen Festsetzungen im Rahmen des Genehmigungsbescheids
getroffen. Aus diesem Grund wurde für das Betriebsgelände der Firma HolzLand
Dostler GmbH eine Flächenschallquelle angesetzt, die so bemessen wurde, dass an
den bestehenden nächstgelegenen südlichen Wohnhäusern auf den Grundstücken
mit den Flur-Nummern 1728/8 und 1729/8 die Immissionsrichtwerte für ein
allgemeines Wohngebiet (WA) ausgeschöpft werden.
Für die Betriebsfläche der HolzLand Dostler GmbH konnten unter diesen Vorgaben
folgende flächenbezogene Schallleistungspegel (Höhe h = 2,0 m) ermittelt werden:
tags:
59 dB(A)/m²
nachts:
44 dB(A)/m²
Mit diesen flächenbezogenen Schallleistungspegeln errechnen sich folgende Immissionspegel an den nächstgelegenen Wohnhäusern:
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Tabelle 1:
Immissionspegel durch die Flächenschallquelle auf dem Betriebsgelände der HolzLand Dostler GmbH an den nächstgelegenen
bestehenden südlichen Wohngebäuden
Wohnhaus
Immissionspegel [dB(A)]
tags
nachts
Ludwig-Thoma-Str. 32a, Flur-Nr.1729/8
55,0
40,0
Ludwig-Thoma-Str. 34b, Flur-Nr.1728/8
54,6
39,6
3.2.3
THW Bayreuth und Preiß Transporte OHG
Nordwestlich der geplanten Wohngebiete befinden sich die Betriebsgelände des
THW und der Preiß Transporte OHG. Um die von diesen Firmen ausgehenden
Schallemissionen quantitativ zu untersuchen, wurden die Firmen am 22.12.2014
angeschrieben und um eine detaillierte Betriebsbeschreibung gebeten. In den
Antwortschreiben des THW, Ortsverband Bayreuth, vom 30.12.2014, bzw. der Preiß
Transporte OHG, vom 03.01.2015, wurde dargelegt, dass die entsprechenden
Betriebe im Wesentlichen zur Tagzeit genutzt werden. Quantitative Angaben zu den
von den Betrieben ausgehenden Schallemissionen können aufgrund der übermittelten Daten nicht abgeleitet werden. Aus diesem Grund wurden die Schallemissionen für das THW Übungsgelände bzw. der Preiß Transporte OHG mit Flächenschallquellen abgeschätzt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Betriebe zur
Tagzeit auf den jeweils angrenzenden Grundstücken die Immissionsrichtwerte der
TA Lärm für Gewerbegebiete einzuhalten haben.
Mit diesem Ansatz kann berechnet werden, dass auf dem jeweiligen Betriebsgrundstück ein flächenbezogener Schallleistungspegel zur Tagzeit von Lw'' ≤ 65 dB(A)/m²
zulässig ist.
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Entsprechend den zur Verfügung gestellten Angaben wird angenommen, dass beide
Betriebe zur Nachtzeit keine signifikanten Schallemissionen erzeugen. Zur
Abschätzung der von den Betriebsgrundstücken ausgehenden Schallleistung wird
zur Nachtzeit ein flächenbezogener Schallleistungspegel von LW'' = 45 dB(A)/m²
angesetzt, was einem üblichen flächenbezogenen Schallleistungspegel für eingeschränkte Gewerbebetriebe zur Nachtzeit entspricht.
3.2.4
Eisengießerei Burkhardt
Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Gießerei Burkhardt, das im derzeitigen
Flächennutzungsplan als Industriegebietsfläche ausgewiesen ist, soll zukünftig eine
Gewerbegebietsnutzung ermöglicht werden. Im Hinblick auf die südlich geplante
Wohnbebauung entsteht hierdurch eine zusätzliche schalltechnische Konfliktsituation.
Aus schalltechnischer Sicht wurden hierzu zwei Fälle untersucht.
Zum einen wurde betrachtete, welche schalltechnischen Einschränkungen sich für
das ehemalige Betriebsgelände der Gießerei Burkhardt ergeben würden, wenn die
geplante Wohnbebauung realisiert wird und für die Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete
(WA) zugrunde zu legen sind. Da mit den vorhandenen gewerblichen Nutzungen
(HolzLand Dostler GmbH, Druckerei Münch GmbH & Co. KG, Schlenk GmbH,
Universität Bayreuth, Preiß Transporte OHG und THW Bayreuth) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bereits im Wesentlichen ausgeschöpft werden, wurden die
flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegel für das Gelände der
ehemaligen Eisengießerei Burkhardt so bemessen, dass an den geplanten Wohngebäuden eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm um
mindestens 6 dB(A) erreicht wird. Bei einer derartigen Unterschreitung kann von
einer
genehmigungsfähigen
gewerblichen
Nutzung
auf
dem
vorgesehenen
Planungsgrundstück ausgegangen werden.
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In einem zweiten Fall wurde untersucht, wie sich die Situation für das ehemaligen
Betriebsgelände der Gießerei Burkhardt ändert, wenn man von einer Gemengelage
ausgeht, bei der die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die geplante Wohnbebauung angehoben werden. Im Hinblick auf die städtebauliche Situation (Lückenbebauung) kann im Rahmen der Abwägung erwogen werden, die Immissionsrichtwerte für die Wohngebäude gemäß Ziffer 6.7 der TA Lärm auf einen geeigneten
Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte
zu erhöhen. Im Zusammenhang mit einer Anhebung der Immissionsrichtwerte kann
eine höherwertige gewerbliche Nutzung des Geländes der ehemaligen Gießerei
Burkhardt erzielt werden. Es wurde untersucht, welche schalltechnischen Einschränkungen sich für das ehemalige Burkhardtgelände ergeben, wenn die Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts um 3 dB(A) auf
tags:
58 dB(A)
nachts
43 dB(A)
angehoben werden.
Die diesbezüglich durchgeführten schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass auf
der Gewerbefläche der ehemaligen Gießerei Burkhardt folgende immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel zulässig sind.
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Tabelle 2:
Zulässige immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel
auf dem Gelände der ehemaligen Gießerei Burkhardt
zulässige Immissionsrichtwerte
für die geplante Wohnbebauung
zulässiger
immissionswirksamer
flächenbezogener Schallleistungspegel IFSP
auf der vorgesehenen
Gewerbegebietsfläche der
ehemaligen Gießerei
Burkhardt
tags
nachts
Immissionsrichtwerte der
TA Lärm für ein allgemeines
Wohngebiet von
tags
55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
tags: nur sehr eingeschränkte
Nutzung mit nicht störendem
Gewerbe möglich
54 dB(A) / m²
39 dB(A) / m²
mit 6 dB Unterschreitung durch eine
Nutzung des Burkhardtgeländes
Immissionsrichtwerte der
TA Lärm um 3 dB(A) angehoben auf
tags
nachts
3.3
58 dB(A)
43 dB(A)
Bewertung
nachts: kein Nutzung möglich,
bereits haustechnische Anlagen
(z. B. Kälteanlagen) können zu
Überschreitungen führen
tags: übliche Gewerbenutzung
möglich
60 dB(A) / m²
46 dB(A) / m²
nachts:
keine
signifikante
Nutzung möglich, haustechnische Anlagen können bei
schalltechnisch
optimierter
Ausführung betrieben werden
Berechnung der Schallimmissionen
Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt nach der
TA Lärm /2.2.4/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 /2.2.2/. Die IBAS
Ingenieurgesellschaft mbH verwendet für Schallausbreitungsberechnungen das
anerkannte und qualitätsgesicherte Programm CadnaA 1.
Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der
Schallquellen, Punkt-/Linien- bzw. horizontale Flächenschallquellen, Immissionsorte,
reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden, usw.) in den Rechner eingegeben.
Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt.
1
Programmversion 4.5.149 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687:2006-05 (D); Akustik
– Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;
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In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches
Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung, auch über größere Entfernungen, angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur Cmet = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel"
LAT (DW).
Die Berechnungsergebnisse für den Gewerbelärm sind in Form von Gebäudelärmkarten in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
3.4
Beurteilung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Anhebung der Immissionsrichtwerte
der TA Lärm um 3 dB(A) erforderlich ist, sofern das Gelände der ehemaligen
Gießerei Burkhardt, zumindest zur Tagzeit, ohne signifikante Einschränkungen im
Sinne der DIN 18005, mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von
60 dB(A)/m², gewerblich genutzt werden soll.
Eine gewerbliche Nutzung des Betriebsgeländes zur Nachtzeit ist bei einer Realisierung der geplanten Wohnflächen nicht möglich.
Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei einem immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² zur Tagzeit (auf dem Burkhardt Gelände) keine sinnvollen passiven Maßnahmen an den geplanten Gebäuden realisiert werden können, um auf eine Anhebung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm
verzichten zu können. Dies ist damit zu begründen, dass bei dieser Lärmsituation
nicht nur die Nordfassaden der Wohngebäude, sondern auch die Ost- und Westfassaden, betroffen sind. Erfahrungsgemäß ist es selbst mit einer optimierten Grundrissgestaltung bzw. durch die Ausführung von Vorhangfassaden nicht möglich,
mehrere Gebäudefassaden eines Wohngebäudes vor dem einwirkenden Lärm zu
schützen.
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3.5
Spitzenpegel
Bezüglich der Spitzenpegel, die von den vorhandenen Gewerbebetrieben verursacht
werden, sind folgende Punkte zu beachten:
Bei der HolzLand Dostler GmbH wird angenommen, dass die zulässigen
Spitzenpegel an den geplanten Wohnbebauungen eingehalten werden, wenn an den
bereits bestehenden benachbarten Wohnhäusern die zulässigen Werte nicht
überschritten werden.
Bei der Druckerei Münch GmbH & Co. KG beträgt der Abstand der Lkw-Anliefertore
zu
den
nächstgelegenen
geplanten Wohnhäusern
ca.
70 m.
Damit
das
Spitzenpegelkriterium an den Wohnhäusern eingehalten wird, können Geräusch mit
einem maximalen Schallleistungspegel von tags LWAmax ≤ 130 dB(A) und nachts
LWAmax ≤ 105 dB(A) verursacht werden. Somit sind zur Tagzeit Lkw Be- und
Entladungen möglich. Zur Nachtzeit sind noch Lkw-Abfahrten möglich. Im Hinblick
auf den zur Nachtzeit zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel von
Lw" =
47 dB(A)/m² ist davon auszugehen, dass weitere Ladetätigkeiten nicht
durchführt werden können.
Bei dem THW Bayreuth und der Preiß Transporte OHG gelten sinngemäß wie bei
der Druckerei Münch, dass aufgrund eines Abstands von mehr als 50 m zur Tagzeit
Geräusche mit einem maximalen Schallleistungspegel von tags LWAmax ≤ 127 dB(A)
durchgeführt werden könne, was alle üblichen Maschinen und Anlagen umfasst. Zur
Nachtzeit werden entsprechend den vorliegenden Angaben keine Betriebstätigkeiten
durchgeführt.
Bei der Schlenk GmbH können aufgrund des geringeren Abstand von ca. 10 m
Geräusche mit einem maximalen Schallleistungspegel von tags LWAmax ≤ 113 dB(A)
durchgeführt werden. Dies sind beispielsweise Lkw-Vorbeifahrten. Im Hinblick auf
den zur Nachtzeit zulässigen geringen flächenbezogenen Schallleistungspegel von
Lw" = 40 dB(A)/m² ist davon auszugehen, dass keine signifikanten Tätigkeiten zur
Nachtzeit ausgeführt werden können.
Somit ist davon auszugehen, dass hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums ein
ausreichender Schallschutz gegeben ist.
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4.
Freizeitlärm
4.1
Schalltechnische Anforderung
4.1.1
Schallschutz im Städtebau (DIN 18005)
Gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch, vom 27.08.1997 (BGBl II. S. 889), sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der
Lärmschutz wird dabei durch die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" konkretisiert.
Danach sind bei den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen,
Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben:
-
bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS)
und Campingplatzgebieten
tags:
nachts:
-
55 dB(A)
45 bzw. 40 dB(A)
bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen
tags und nachts: 55 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder
der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor
Lärmbelästigungen zu erfüllen.
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4.1.2
Sportlärm
Sportlärm wird nach den Vorgaben der 18. BImSchV (Sportanlagen-Lärmschutzverordnung) beurteilt. Gemäß der 18. BImSchV betragen die Immissionsrichtwerte
für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden entsprechend § 2 Abs. 2 der
18. BImSchV:
-
-
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten
60 dB(A)
tags innerhalb der Ruhezeiten
55 dB(A)
nachts
45 dB(A)
In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten
55 dB(A)
tags innerhalb der Ruhezeiten
50 dB(A)
nachts
40 dB(A)
Dabei gelten die in der 18. BImSchV angegebenen Zeiträume für die Tag- und
Nachtzeit sowie für die Ruhezeiten:
- Tagzeit:
- Nachtzeit:
- Ruhezeit:
an Werktagen:
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen:
7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
an Werktagen:
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen:
22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
an Werktagen:
6.00 Uhr bis 8.00 Uhr
und
20.00 Uhr bis 22.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen:
7.00 Uhr bis 9.00 Uhr
und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und
20.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
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Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht
mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Da es sich bei den geplanten Freizeitanlagen um Kinder- und Jugendspieleinrichtungen handelt, sind bei der Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen die Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium /2.2.8/ zu berücksichtigen.
Demnach sollen Kinderspieleinrichtungen wohnortnah errichtet werden dürfen. Eine
gesonderte schalltechnische Untersuchung ist für Kinderspieleinrichtungen nicht
erforderlich.
Hinsichtlich der Jugendspieleinrichtungen führt das Bayerische Staatsministerium
des Inneren, für Bau und Verkehr, Folgendes an.
…
2.
Kinderlärm und Jugendspieleinrichtungen
Durch das Gesetz über die Anforderungen an den Lärmschutz bei
Kinder- und Jugendspieleinrichtungen vom 20.07.2011 (GVBl S. 304)
wurden in Bayern klare Vorgaben auch für die Bauleitplanung erlassen.
(1)
Großtagespflegestellen,
spieleinrichtungen
Kindertageseinrichtungen
und
Kinder-
Großtagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen und Kinderspieleinrichtungen sollen wohnortnah errichtet werden dürfen. Bildung,
Erziehung und Betreuung in Großtagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen und Kinderspieleinrichtungen gehören untrennbar zum
Wohnen. Das heutige Wohnumfeld ist zunehmend eine Welt der
Erwachsenen. Erfahrungsreiche Lebensräume für Kinder wurden in der
Vergangenheit schrittweise zurückgedrängt. Kinder leben unter Bedingungen, in denen kaum noch öffentliche Räume (Straßen, Plätze, Höfe)
gefahrlos für Spielzwecke zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es z.
B. in Kindertageseinrichtungen, die früher üblichen Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen und pädagogisch zu arrangieren. Es geht
darum, Kindern die Umgebung zu bereiten, in der sie sich entfalten und
selbstständig forschend, aber gefahrlos ihre Umwelt entdecken können.
Kindertageseinrichtungen benötigen dafür eine hinreichend große
Außenspielfläche. Kindliche Lebensäußerungen gehören hierbei auch zu
einer normalen kindlichen Entwicklung. Lärmbelastungen, die aus der
bestimmungsgemäßen Nutzung dieser Einrichtungen folgen, sind daher
von Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen.
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Es kommt nicht mehr in Betracht, juristische und lärmfachliche
Streitfragen zu Lasten der betroffenen Kinder vor den Gerichten
auszutragen. Häufig ist auch nach langen Jahren des Streits immer noch
kein Frieden eingekehrt. Eine Beurteilung von „Kinderlärm“ z. B. nach
Vorschriften des BImSchG findet daher in Bayern künftig nicht mehr statt.
Dies gilt auch, wenn der Betrieb von Schulen zu einer steigenden
Lärmbelastung der Anwohner führen sollte. Unnötig störender Lärm ist
zu vermeiden. „Kinderlärm“ ist grundsätzlich hinzunehmen. Die
Auslegung der neuen Regelung durch die Rechtsprechung bleibt
abzuwarten (vgl. schon VG München - Urteil vom 27.01.14 - M 8 K
12.5554 -, das bei einer Entfernung von 4 m zwischen KindergartenAußenbereich und Wohnbebauung die Baugenehmigung wegen
ungenügender Vorkehrungen zum Lärmschutz als Verstoß gegen das
Rücksichtnahmegebot aufhob).
(2)
Jugendspieleinrichtungen
Jugendspieleinrichtungen werden baurechtlich in der Regel wie Anlagen
für sportliche Zwecke im Sinn der Baunutzungsverordnung behandelt.
Damit sind sie in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten grundsätzlich zulässig. Unter diesen Jugendspieleinrichtungen finden sich
Anlagen mit erheblichem Lärmpotenzial. Dabei sind häufig und nicht
anders als bei „normalen“ Sportanlagen schon die rein technisch
erzeugten Geräusche als störend einzustufen wie bei Skateranlagen.
Gehen von den Anlagen Belästigungen oder Störungen aus, die für die
Umgebung nicht zumutbar sind, greift das Gebot der Rücksichtnahme.
Im Einzelfall lässt sich die Beeinträchtigung durch den Einsatz lärmarmer
technischer Einrichtungen, bauliche Schutzmaßnahmen und Nutzungseinschränkungen mindern. Immissionsschutzrechtlich sind Jugendspieleinrichtungen bisher nach § 22 BImSchG zu beurteilen.
Danach müssen schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die
nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der
Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen müssen auf ein
Mindestmaß beschränkt werden, im Übrigen sind sie hinzunehmen.
Rechtsprechung und Literatur haben sich bei der Beurteilung der Zumutbarkeit und Erheblichkeit auch von Jugendlärm bislang an den Gegebenheiten des Einzelfalls orientiert. Die in diesem Zusammenhang entwickelten Grundsätze sind für die Bauleitplanung zwar nicht unmittelbar
relevant. Sie bieten aber Anhaltspunkte für eine sach- und interessengerechte Abwägung. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs ist bei „Bolzplätzen … die Zumutbarkeitsgrenze
der Lärmimmissionen grundsätzlich durch eine Würdigung aller maßgeblichen Umstände der konkreten Situation, insbesondere der Gebietsart und der tatsächlichen Verhältnisse, zu bestimmen“; dabei sind die
"Immissionsrichtwerte
der
Sportanlagenlärmschutzverordnung
(18. BImSchV) … als Anhaltspunkte heranzuziehen …; die Werte können
jedoch je nach Lage des Falles im Rahmen der ‚tatrichterlichen
Würdigung‘ geringfügig über- oder unterschritten werden.“
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Eine Privilegierung von der „spielerischen und sportlichen Betätigung
Jugendlicher und junger Erwachsener“ dienenden Bolzplätzen
gegenüber Sportanlagen wird in diesem Zusammenhang aus zwei
Gründen gerechtfertigt: aufgrund der Art der Anlage und aufgrund der
besonderen sozialen Zweckbestimmung. Erhebliche und nicht mehr
hinzunehmende
Störungen
sollen
dagegen
bei
einem
Immissionsrichtwert von tagsüber 60 dB(A) vorliegen. Nach geltendem
Recht ist bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von
Bolzplätzen auch auf die Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. Die neue
gesetzliche Regelung relativiert die bestehenden Ruhezeiten, indem sie
z. B. keine Mittagsruhe und keine Ruhezeit von 20.00 bis 22.00 Uhr mehr
vorsieht,
weil
eine
Privilegierung
von
Jugendlärm
den
verfassungsrechtlichen Strukturvorgaben entspricht, weil dieser Lärm
notwendiger Ausdruck der aktiven Freizeitgestaltung und körperlichen
Ertüchtigung der Jugendlichen ist und nicht generell unterdrückt oder
auch nur beschränkt werden kann. Das Gesetz stellt mit seinem Art. 4
zusätzliche materiell-rechtliche und prozedurale Anforderungen
zugunsten der Nachbarschaft auf. Dazu gehören die Lärmminderung
durch bauliche Maßnahmen, Schallschutzmaßnahmen, lärmarme Geräte
und deren bestimmungsgemäße Nutzung (Art. 4).
Dadurch, dass in den Berechnungsverfahren die besonderen Regelungen und Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten keine Anwendung
finden, werden die möglichen Abstände zur Wohnbebauung fast halbiert,
da die verkürzten Beurteilungsintervalle und die um 5 dB(A) schärferen
Beurteilungsmaßstäbe (verringerte Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2
sowie § 5 Abs. 5 der 18. BImSchV) entfallen. Sofern es die örtliche
Situation erlaubt, sollen ausreichende Abstände eingeplant werden.
Diese dienen nicht nur der Verminderung der Geräusche, sondern lassen
auch Spielraum für eine ansprechende Gestaltung in Grünanlagen, in
parkähnlicher Form auch zur Naherholung. Davon könnten alle oder
mehrere Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere
Menschen) besonders in beengten innerstädtischen Bereichen profitieren. Spielfelder sind grundsätzlich so zu platzieren und auszurichten,
dass ein möglichst großer Abstand von lärmintensiven Bereichen (Torbereiche bei Bolzplätzen, Körbe bei Streetball-Plätzen) zu den nächstgelegenen Immissionsorten entsteht. Ist kein Platzangebot für ausreichende Abstände gegeben, sind zumindest schmale Grün- oder
Schutzstreifen vorzusehen, um Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände realisieren zu können. Auch hier
lassen sich ansprechende Gestaltungen umsetzen, z. B. Kletterbereiche
als integrierter Bestandteil einer Lärmschutzwand. Bereits schmale
Schutzstreifen wirken sich auf die Anwohner beruhigend und Konflikt
entschärfend aus. In den höher verdichteten Baugebieten sollten in
erster Linie die bestmöglichen technischen Standards an Jugendspieleinrichtungen umgesetzt werden."
Für die Beurteilung sind demnach mittags und abends keine Ruhezeiten zu berücksichtigen.
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4.2
Schallemissionen
4.2.1
Situation
Auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 1728/6 und 1725/2 ist derzeit ein Bolzplatz,
ein Beachvolleyballfeld, einen Kinderspielplatz und eine Tischtennisplatte vorhanden.
Diese Freizeitanlage soll auf das Grundstück mit der Flur-Nr. 1715/3, östlich der
Druckerei Münch, verlegt werden.
Entsprechend den Angaben des Stadtplanungsamtes der Stadt Bayreuth ist auf der
neuen Freizeitfläche neben einem Bolzplatz auch ein Beachvolleyballfeld, eine
Streetballanlage und ein Kinderspielplatz vorzusehen. Auf Grundlage bisher
durchgeführten Untersuchungen und dem vorliegenden Lageplan wird davon
ausgegangen, dass der Bolzplatz im südlichen Bereich angeordnet wird, da dieser
Standort für den Bolzplatz aus schalltechnischer Sicht am geeignetsten ist.
Für die schalltechnischen Untersuchungen mit der geänderten Wohnbebauung
wurden daher die nachfolgend beschriebenen Varianten bei der Anordnung der
Jugendspieleinrichtungen untersucht (von Norden nach Süden):
Tabelle 3:
untersuchte Varianten der Freizeiteinrichtungen
Variante
Anordnung der Freizeitanlagen
(von Norden nach Süden)
4.2.2
Variante 1
-
Streetball mit 2 Körben
Beachvolleyballfeld
Spielplatz
Bolzplatz
Variante 2
-
Beachvolleyballfeld
Spielplatz
Streetball mit 1 Korb
Bolzplatz
Emissionspegel
Die Schallemissionspegel für die geplanten Jugendspieleinrichtungen werden gemäß
VDI-Richtlinie 3770 angesetzt. Für die geplanten Einrichtungen werden demnach
folgende Schallleistungspegel berücksichtigt:
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Tabelle 4:
Schallemissionspegel der Jugendspieleinrichtungen
Jugendspieleinrichtung
Schallleistungspegel
LWA
[dB(A)]
Impulshaltigkeitszuschlag
KI
[dB]
Bolzplatz mit 25 Kindern
101
0
Beachvolleyballfeld (ohne Schiedrichter)
84
9
Streetballfeld mit einem Korb
87
6
Streetballfeld mit zwei Körben
90
6
Eine mittägliche bzw. abendliche Ruhezeit wurde nicht berücksichtigt. Somit wurde
von folgenden Betriebszeiten ausgegangen:
werktags:
7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
sonntags:
9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Ferner wurde bei den Berechnungen angenommen, dass nur während 50 % der
oben angeführten Nutzungszeit die Jugendspieleinrichtungen tatsächlich voll ausgelastet sind, was vermutlich auf der sicheren Seite liegt.
4.3
Berechnung der Schallimmissionen
Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt sinngemäß
wie unter Ziffer 3.3 angeführt nach der DIN ISO 9613-2 /2.2.2/ mit dem EDVProgramm CadnaA 2.
Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der
Schallquellen, Punkt-/Linien- bzw. horizontale Flächenschallquellen, Immissionsorte,
reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden, usw.) in den Rechner eingegeben.
Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt.
2
Programmversion 4.5.149 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687:2006-05 (D); Akustik
– Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;
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In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches
Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung, auch über größere Entfernungen, angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur Cmet = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel"
LAT (DW).
Die Berechnungsergebnisse für den Freizeitlärm sind in Form von Gebäudelärmkarten in den Anlagen 3.1 bis 3.2 dargestellt.
4.4
Beurteilung
Die für die geplante Anordnung der Jugendspieleinrichtungen zu erwartenden
Immissionspegel sind in den Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt.
Bei der Variante 1 (siehe Anlage 3.1) und bei der optimierten Variante 2 (siehe
Anlage 3.2) berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 58 dB(A) an der westlich
geplanten Wohnbebauung (Baufeld 1 und 4).
Der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV von 55 dB(A) wird zwar überschritten, eine
erhebliche und nicht mehr hinzunehmende Störung liegt gemäß den Beurteilungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr,
jedoch nicht vor.
Um unnötige Belastungen für die unmittelbar angrenzenden Anwohner zu vermeiden, sollen die nach dem Stand der Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Aus diesem Grund ist eine Anordnung der Freizeiteinrichtungen wie in Variante 2 zu
bevorzugen, da bei dieser Variante die Überschreitungen am Wohngebäude des
Baufeldes 1 vermieden werden.
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Da die Nutzung der Freizeitanlage durch eine Nutzungsverordnung auf die Tagzeit
zu beschränken (werktags zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr und sonntags zwischen
9.00 Uhr und 22.00 Uhr) werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass zur
Nachtzeit planmäßig keine unzulässigen Lärmeinwirkungen von der Freizeitanlage
auf
die
geplanten
Wohngebäude
einwirken.
Überschreitungen
der
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV sind somit zur Nachtzeit nicht zu erwarten.
Voraussetzung für diese Berechnungsergebnisse ist, dass bei den konkreten
Planungen ein Mindestabstand von 22 m zwischen dem Bolzplatz und dem benachbarten Wohngebäude berücksichtigt wird. Zudem sollte das Streetballfeld an der
Grenze zur Druckerei Münch angeordnet werden.
Um einen Ausgleich für die erhöhten Lärmeinwirkungen durch den Freizeitlärm zu
schaffen, sollten an dem südwestlichen Wohngebäude in den textlichen Festsetzungen passive Schallschutzmaßnahmen für die erhöhten Lärmeinwirkungen aufgenommen werden.
Berücksichtigt man den Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 (89) für die Süd- und
Westfassade des südwestlichen angrenzenden Wohngebäudes, so kann für einen
Fensterflächenanteil von maximal 40 % und einem Schalldämm-Maß der Außenwand von 45 dB für übliche Wohnraumabmessungen ein bewertetes SchalldämmMaß für die Fenster von Rw,P ≤ 39 dB berechnet werden. Dieses Schalldämm-Maß
sollte für die Fenster der Süd- und Westfassade des westlichen Wohngebäudes im
Baufeld 4 vorgesehen werden.
Die Berechnungen zeigen zudem, dass mit dieser Anordnung der Freizeiteinrichtungen keine Überschreitungen des Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für
Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) am Gebäude der Druckerei Münch zu erwarten
sind.
Für Kleingartenanlagen wird in der 18. BImSchV kein Immissionsrichtwert definiert.
Legt man in Anlehnung an die DIN 18005, Teil 1, einen Orientierungswert für die
Tagzeit von 55 dB(A) zu Grunde, so zeigen die schalltechnischen Berechnungen,
dass am westlichen Rand den Kleingartenanlage dieser Wert in einem Bereich von
ca. 6 m Breite um bis zu 2 dB(A) überschritten wird.
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Es berechnen sich für die Jugendspieleinrichtungen Beurteilungspegel von bis zu 57
dB(A). In Anlehnung an das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums liegt
noch keine erhebliche und nicht mehr hinzunehmende Störung vor. Sollten die
berechneten Werte im Rahmen der Abwägung nicht toleriert werden können, müsste
entlang
der
westlichen
Grundstücksgrenze
der
Kleingartenanlage
eine
Lärmschutzwand mit einer Höhe von h = 2,5 m errichtet werden.
4.5
Spitzenpegel
Um auch kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen in die Beurteilung einzubeziehen,
wurde das sogenannte "Spitzenpegelkriterium"
der 18. BImSchV berücksichtigt.
Danach soll vermieden werden, dass Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tags
um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Die zu erwartenden Spitzenpegel werden durch die Kommunikationsgeräusche der
Kinder und Jugendlichen sowie durch Geräusche der Freizeitanlagen (Ballgeräusche, usw.) verursacht.
Während der Tagzeit, zu der die geplanten Jugendspieleinrichtungen genutzt
werden, dürfen die maximalen Immissionspegel einen Wert von 55 dB(A) + 30 dB(A)
= 85 dB(A) an den Immissionsorten nicht überschreiten.
Unter Zugrundelegung der maximalen Schallleistungspegel, die nach der VDI-Richtlinie 3770 bzw. der Studie zu Geräuschen von Trendsportanlagen zu erwarten sind,
berechnen sich für die Tagzeit folgende Mindestabstände:
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Tabelle 5:
erforderliche Mindestabstände zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums
Art der Schallquelle
LWAFmax
in
dB
erforderlicher Mindestabstand
zur Einhaltung eines
max. Immissionspegel von
85 dB(A) in m
Rufen normal
86
1
Schreien laut
108
6
Schreien sehr laut
115
13
Beachvolleyballfeld (ohne Schiedsrichter)
108
6
Streetballfeld
107
4
Bolzplatz
120
22
Diese Mindestabstände sind bei der Anordnung der Spieleinrichtungen einzuhalten.
4.6
Hinweise
Spielfelder sind grundsätzlich so zu platzieren und auszurichten, dass ein möglichst
großer Abstand von lärmintensiven Bereichen (Torbereiche bei Bolzplätzen, Körbe
bei Streetball-Plätzen) zu den nächstgelegenen Immissionsorten entsteht.
5.
Tiefgaragenlärm
5.1
Allgemeines
Entsprechend den Ausführungen der Parkplatzlärmstudie ist bei Parkplätzen von
Wohnanlagen grundsätzlich davon auszugehen, dass Stellplatzimmissionen auch in
Wohnbereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören.
Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung
verursachten Bedarf entspricht, rufen somit auch in einem von Wohnbebauung
geprägten Bereich keine erheblichen, unzumutbaren Störungen hervor.
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Dennoch sollten in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Bayreuth die von der
geplanten Tiefgaragenzufahrt ausgehenden Schallemissionen prognostiziert und
beurteilt werden, da auf Grund der an dieser Stelle lokal konzentrierten
Geräuschabstrahlung
Belästigungen
an
den
unmittelbar
angrenzenden
Wohnbebauungen nicht ausgeschlossen werden können.
5.2
Schallemissionen
Die Schallemissionen, die von der Tiefgaragenzufahrt ausgehen, werden nach den
Ansätzen
der
Parkplatzlärmstudie
des
LfU
Bayern
ermittelt.
Hierbei
wird
entsprechend den vorliegenden Angaben davon ausgegangen, dass in der Tiefgarage 430 Stellplätze geplant werden.
In der Ausgangsvariante wird untersucht, welche Schallemissionen auftreten, wenn
keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen geplant werden. Hierzu werden folgende
Schallquellen berücksichtigt.
-
die Zu-/Abfahrt der Pkw auf dem privaten Gelände bis zur Tiefgarage
-
die Motorgeräusche, die abgestrahlt werden, wenn die Pkw oben an der
Rampe halten, um die Öffnung des Tiefgaragentores (z. B. mit Schlüsselschalter o. ä.) zu veranlassen
-
das Befahren der nicht eingehausten Tiefgaragenrampe
-
das Überfahren einer üblichen Regenrinne am Tiefpunkt der Tiefgaragenrampe, die nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht.
Eine Schallabstrahlung über ein Tiefgaragentor unterhalb der Rampe kann
entsprechend den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie gegenüber dem Fahrgeräusch
auf der Rampe vernachlässigt werden, wenn die Rampe nicht eingehaust ist.
Im Detail werden die nachfolgend beschriebenen Emissionssätze berücksichtigt,
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5.2.1
Bewegungshäufigkeit
Die Bewegungshäufigkeit der Tiefgarage wird entsprechend den Vorgaben der
Parkplatzlärmstudie angesetzt. Demnach ist von folgenden Bewegungshäufigkeiten
auszugehen:
tags:
0,15 Bewegungen/(Stellplatz und Stunde)
ungünstigste Nachstunde:
0,09 Bewegungen/(Stellplatz und Stunde)
Bei 430 geplanten Stellplätzen ist somit von folgender Frequentierung auszugehen:
tags:
64,5 Bewegungen/Stunde
ungünstigste Nachstunde:
38,7 Bewegungen/Stunde
5.2.2
Zufahrtsweg oberhalb der Rampe
Für die Zufahrt zur Tiefgarage ist auf dem privaten Grundstück der Fahrweg der Pkw
zu berücksichtigen. Für eine typische Geschwindigkeit von 30 km/h kann unter
Berücksichtigung der RLS-90 auf asphaltierten Fahrgassen ein längenbezogener
Schallleistungspegel von
LWA' = 48 dB(A)/m,
je Pkw und Stunde, angesetzt werden.
Unter Berücksichtigung der unter Ziffer 5.2.1 angeführten Bewegungshäufigkeiten
sind somit folgende längenbezogene Schallleistungspegel für den Zufahrtsweg
anzusetzen.
tags:
LWA' = 66,1 dB(A)/m
ungünstigste Nachstunde:
LWA' = 63,9 dB(A)/m
Diese längenbezogenen Schallleistungspegel werden als Linienschallquellen mit
einer Höhe von h = 0,5 m angesetzt.
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5.2.3
Fahrweg auf der Rampe
Auf der offenen Rampe treten durch die Längsneigung des Fahrweges/Rampe
erhöhte
Schallabstrahlungen
auf.
Zur
Berücksichtigung
dieser
erhöhten
Schallabstrahlung wird ein Zuschlag DStg gemäß den Vorgaben der RLS-90
berücksichtigt. Der Zuschlag wird gemäß den Vorgaben der RLS-90 in Abhängigkeit
der Neigung berechnet. Eine detaillierte Planung der Tiefgaragenrampe liegt derzeit
nicht vor. Aufgrund von Erfahrungswerten von vergleichbaren Anlagen wird eine
Neigung der Rampe von 15 % berücksichtigt.
Demnach berechnet sich ein Zuschlag von DStg = 6 dB.
Für den Fahrweg auf der Rampe werden somit längenbezogene Schallleistungspegel von
tags:
LWA' = 72,1 dB(A)/m
ungünstigste Nachstunde:
LWA' = 69,9 dB(A)/m
angesetzt.
5.2.4
Haltegeräusch oberhalb der Rampe
Es wird davon ausgegangen, dass die Pkw oberhalb der Rampe anhalten, um das
Tiefgaragentor zu öffnen. Dies bedingt eine Verweildauer der Pkw, bei der das
Leerlaufgeräusch des Motors abgestrahlt wird. Bei der Schallprognose wird davon
ausgegangen, dass jedes Fahrzeug über einen Zeitraum von 30 s oben an der
Rampe zur Öffnung des Garagentores stehen bleibt.
Das Leerlaufgeräusch eines Pkw-Motors wird entsprechend eigener Messungen mit
einem Schallleistungspegel von LWA = 79 dB(A) berücksichtigt.
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Unter Berücksichtigung der Bewegungshäufigkeit und der Standzeit kann folgender,
mittlerer Schalleistungspegel für den Motorleerlauf der Pkw berechnet werden.
tags:
LWA = 76,3 dB(A)
ungünstigste Nachstunde:
LWA = 74,1 dB(A).
Diese Schallleistungspegel werden als Punktschallquelle mit einer Höhe von h = 0,5 m
vor der Rampe angesetzt.
5.2.5
Überfahren einer Regenrinne
Das Überfahren einer Regenrinne kann zu einer impulshaltigen Geräuschabstrahlung der Abdeckung führen, wenn diese nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht.
Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie sind hingegen lärmarm ausgebildete
Regenrinnen akustisch nicht auffällig. Hierunter fallen beispielsweise Regenrinnen,
bei denen verschraubte Gusseisenplatten ausgeführt sind.
Bei der Prognose der Ausgangsvariante wird unterstellt/gefordert, dass in jedem Fall
lärmarme Regenrinnen, die dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen,
ausgeführt werden müssen.
Eine gesonderte Geräuschabstrahlung für die Regenrinnen wird daher nicht
angesetzt.
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5.3
Berechnung der Schallimmissionen
Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt nach der
TA Lärm /2.2.4/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 /2.2.2/. Sinngemäß wie unter
Ziffer 3.3 angeführt, wird für Schallausbreitungsberechnungen das anerkannte und
qualitätsgesicherte Programm CadnaA 3 verwendet.
Bei den Berechnungen wurden die Ruhezeiten für Sonn- und Feiertag gemäß Ziffer
6.5 der TA Lärm angesetzt und mit einem Zuschlag von 6 dB berücksichtigt.
Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur Cmet = 0 dB
gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel" LAT (DW).
Die
Berechnungsergebnisse
für
den
Tiefgaragenlärm
sind
in
Form
von
Gebäudelärmkarten in den Anlagen 4.1 und 4.2 dargestellt.
5.4
Immissionspegel und Beurteilung
Für die Beurteilung der zu erwartenden Tiefgaragengeräusche kann gemäß der
Parkplatzlärmstudie des LFU-Bayern in Anlehnung an die Vorgaben der TA Lärm
erfolgen. Demnach sind in einem allgemeinen Wohngebiet folgende Immissionsrichtwerte zu berücksichtigen:
-
3
in allgemeinen Wohngebieten (WA)
tags:
55 dB(A)
nachts:
40 dB(A).
Programmversion 4.5.149 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687:2006-05 (D); Akustik
– Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;
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In Abstimmung mit Herrn Stark, Umweltamt der Stadt Bayreuth, kann für die
Beurteilung bzw. Abwägung der einwirkenden Geräusche zudem die DIN 18005
"Schallschutz im Städtebau" herangezogen werden. Danach sind folgende
Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben:
-
bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS)
und Campingplatzgebieten
tags:
nachts:
55 dB(A)
45 dB(A) bzw. 40 dB(A).
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Im Hinblick auf den Geräuschcharakter der einwirkenden Fahrgeräusche kann für die
Nachtzeit der erhöhte Orientierungswert für den Verkehrslärm herangezogen
werden.
Die Berechnungsergebnisse (siehe Anlagen 4.1 und 4.2) zeigen, dass an den
unmittelbar angrenzenden Wohnhäusern Beurteilungspegel von
tags
55 dB(A)
nachts
49 dB(A)
zu erwarten sind.
Dies bedeutet, dass zur Tagzeit die Anforderungen der TA Lärm und der DIN 18005
eingehalten werden.
Zur Nachtzeit wird hingegen sowohl der Immissionsrichtwert der TA Lärm als auch
der
erhöhte
Orientierungswert
der
DIN
18005
für
Verkehrslärm
deutlich
überschritten. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 wird zudem darauf hingewiesen, dass bei
Beurteilungspegeln von über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern
ein ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist.
Aus diesem Grund müssen an der Tiefgaragenzufahrt Lärmschutzmaßnahmen nach
dem Stand der Lärmminderungstechnik vorgesehen werden.
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16.8686-b01 vom 13.05.2016
5.5
Lärmschutzmaßnahmen
Die Rampe der Tiefgaragenzufahrt ist ab Beginn der Rampe vollständig
einzuhausen. Der Standplatz der Pkw zur Öffnung des Tiefgaragentores ist nach
unten, unterhalb des Fußpunktes der Rampe zu verlegen. Die Einhausung ist
raumseitig vom Beginn der Einhausung bis zum Tor hochschallabsorbierend am
Dach und und den Seitenwänden zu verkleiden.
Die Einhausung der Tiefgaragenrampe ist mit einer Baukonstruktion auszuführen, die
ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens Rw ≥ 25 dB erreicht. Bei der
schallabsorbierenden Verkleidung ist ein Material zu verwenden, dass einen
bewerteten Schallabsorptionsgrad von αw ≥ 0,8 besitzt.
Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann nach dem detaillierten Verfahren
der Parkplatzlärmstudie der an der Garagentoröffnung der Tiefgaragenabfahrt
abgestrahlte Schallleistungspegel berechnet werden. Unter Berücksichtigung einer
Tunnellänge (inkl. Standplatz für die Bedienung des Tores) von mindestens 22 m
und einer offenen Zufahrtsfläche von 17,5 m² können für die offene Fläche der
Zufahrtsöffnung folgende mittlere Schallleistungspegel berechnet werden. Hierbei
wurden die die Bewegungshäufigkeiten gemäß Ziffer 5.2.1 berücksichtigt.
tags:
LWA = 76,0 dB(A)
ungünstigste Nachstunde:
LWA = 73,8 dB(A).
Diese Schallleistungspegel werden bei der Schallprognose als vertikale Flächenschallquellen im Bereich der Zufahrtsöffnung angesetzt. Bei der Schallabstrahlung ist
bei dieser Schallquelle die Richtwirkung zu berücksichtigen. Gemäß den Angaben
der Parkplatzlärmstudie werden in seitlicher Richtung zum Tor
geringere
Schallleistungspegel abgestrahlt.
Es
wird
eine
um ca. 8 dB(A)
Richtwirkung von
∆L(90°) = -8 dB(A) zum Ansatz gebracht.
Neben der Schallabstrahlung über die Öffnung des Tiefgaragentunnels ist zudem
noch die Schallabstrahlung für die Zufahrt oberhalb der Tiergarage gemäß Ziffer
5.2.2 zu berücksichtigen.
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16.8686-b01 vom 13.05.2016
5.6
Beurteilungspegel mit Lärmschutzmaßnahmen
Die Berechnungsergebnisse für die zu erwartenden Tiefgaragengeräusche sind mit
der eingehausten Tiefgaragenrampe in den Gebäudelärmkarten der Anlage 5.1 und 5.2
dargestellt.
Mit den unter Ziffer 5.5 angeführten Lärmschutzmaßnahmen berechnen sich an den
unmittelbar benachbarten Wohnhäusern Beurteilungspegel von
tags
50 dB(A)
nachts
44 dB(A).
Die höchsten Schallimmissionen treten hierbei am südlich gelegenen Wohngebäude
auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1728/6 (Baufeld 6) auf.
Die zur Nachtzeit heranzuziehenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 40 dB(A)
werden zwar an wenigen Gebäuden auch mit der Maßnahme noch überschritten.
Der Orientierungswert der DIN 18005 von 45 dB(A), der zur Nachtzeit für öffentlichen
Verkehrslärm zugrunde zu legen ist, wird hingegen an allen Wohngebäuden
eingehalten.
Somit kann die Aussage getroffen werden, dass mit der unter Ziffer 5.5 angeführten
Einhausung der Tiefgaragenrampe, die dem Stand der Lärmminderungstechnik
entspricht, im Rahmen der Abwägung ein ausreichender Schallschutz erreicht wird.
In diesem Zusammenhang wird in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt
Bayreuth empfohlen, dass alle Wohnungen, an denen zur Nachtzeit ein
Beurteilungspegel von mehr als 40 dB(A) zu erwarten ist, an den Stellplätzen der
Tiefgarage partizipieren sollten. Dies sind die Wohnungen/Häuser, bei denen im
nachfolgenden Bild die Fassadenpegel mit dunkelgrünen Symbolen markiert sind.
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16.8686-b01 vom 13.05.2016
Bild 1: nächtliche Schallimmissionen bei einer eingehausten Tiefgaragenrampe
Ansonsten ist möglicherweise nur schwer zu vermitteln, dass Anwohner von
Gebäuden erhöhten Lärmeinwirkungen einer Tiefgarage ausgesetzt sind, an der sie
nicht beteiligt sind.
6.
Zusammenfassung
Der Stadt Bayreuth plant derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/13 "Am
Glockengut" in Bayreuth. Die diesbezüglich bereits durchgeführten schalltechnischen
Untersuchungen wurden unter Zugrundlegung einer geänderten Wohnbebauung,
Stand 06.04.2016, überarbeitet.
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16.8686-b01 vom 13.05.2016
Hinsichtlich des auf die geplanten Wohngebiete einwirkenden Gewerbelärms zeigen
die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen, dass auf den geplanten
allgemeinen Wohngebieten eine Anhebung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm
um 3 dB(A) erforderlich ist, um das Gelände der ehemaligen Gießerei Burkhardt
zumindest zur Tagzeit ohne signifikante Einschränkungen im Sinne der DIN 18005,
mit
einem
flächenbezogenen
immissionswirksamen
Schallleistungspegel
von
60 dB(A)/m², nutzen zu können. Zur Nachtzeit ist keine schalltechnisch signifikante
gewerbliche Nutzung des Geländes möglich.
Bezüglich der neu geplanten Jugendspieleinrichtungen wurden in verschiedenen
schalltechnischen Varianten die Anordnungen der vorgesehenen Spielfelder
optimiert, um die Belastungen für die angrenzenden Wohngebäude möglichst gering
zu halten. Die optimalste Variante ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Es
ist zu beachten, dass zwischen dem geplanten Bolzplatz und den nächstgelegenen
Wohngebäuden ein Mindestabstand von 22 m erforderlich ist.
Bild 2: optimale Anordnung der Freizeiteinrichtungen
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Trotz der optimierten Anordnung der Jugendspieleinrichtungen sind
Uber-
schreitungen an dem unmittelbar angrenzenden südwestlichen Wohngebäude zu
enrarten. Eine erhebliche und nicht mehr hinzunehmende Störung liegt gemäß den
Beurteilungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums des lnneren, für Bau
und Verkehr, jedoch nicht vor. Um einen Ausgleich für die erhöhten Lärmeinwirkungen durch den Freizeitlärm zu schaffen, sollten an dem südwestlichen Wohn-
in den textlichen Festsetzungen des B-Plans passive
Schallschutzmaßnahmen vorgeschrieben werden. An der Westfassade des
gebäude (Baufeld 4')
Gebäudes sind Schallschutzfenster mit einem bewerteten Labor-Schalldämm-Maß
von R*,p > 39 dB erforderlich.
Hinsichtlich der auf dem Gelände geplanten Tiefgarage sind Lärmschutzmaßnahmen
nach dem Stand der Lärmminderungstechnik erforderlich, um einen ausreichenden
Schallschutzzu erreichen. Hierzu ist die Tiefgaragenzufahrt vollständig einzuhausen,
wobei die Einhausung 3-seitig hochabsorbierend zu verkleiden ist. Die Maßnahmen
sind im Detail unter Ziffer 5.5 dieses Berichtes beschrieben.
IBAS GmbH
t
a
Dipl.-lng. (FH) W. Rüger
Dipl.-Phys. G. Witt
IBAS . lngenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH . 95444 Bayreuth
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Gewerbelärm
Burkhardtgelände
unterschreitet TA-Werte um 6 dB
ungünstigstes Geschoss
Tagzeit
Legende
Punktquelle
Flächenquelle
Bplan-Quelle
Haus
Immissionspunkt
Hausbeurteilung
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Maßstab: 1 : 1250
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hts: B(A)/m lleistun
gsp
45 d
²
ege
B(A
l
)/m²
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 1.1
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
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47
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Schall
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Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_Gewerbe_Burkhardt-6.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
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Gewerbelärm
Burkhardtgelände
unterschreitet TA-Werte um 6 dB
ungünstigstes Geschoss
Nachtzeit
Legende
Punktquelle
Flächenquelle
Bplan-Quelle
Haus
Immissionspunkt
Hausbeurteilung
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Maßstab: 1 : 1250
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hts: B(A)/m lleistun
gsp
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²
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B(A
l
)/m²
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 1.2
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
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Schall
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(A)/m² istungspeg
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Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_Gewerbe_Burkhardt-6.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
Auftrag:
Projekt:
Ort:
flächenbezogene Schallleistungspegel
Bezeichnung
Druckerei Münch
Schlenk GmbH
Universität Bayreuth
HolzLand Dostler
Preiß Transporte
THW-Übungsgelände
M. ID
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw''
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
94,8 94,8 86,8 55,0 55,0 47,0
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101,8 101,8 81,8 65,0 65,0 45,0
99,9 99,9 79,9 65,0 65,0 45,0
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min) (min) (min)
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Lw" 55
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0,0 -15,0
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Lw" 65
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0,0 -20,0
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K0
immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel
ehem. Gießerei
Fläche
(dB) (Hz)
(m)
(m²)
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13.05.2016 / 168686b01_Gewerbe_Burkhardt-6.cna
Bezeichnung M. ID
Freq. Richtw. Höhe
Zeitraum Tag
Zeitraum Nacht
Fläche
Lw''
Lw Lmin Lmax Lknick Kknick Lw''
Lw Lmin Lmax Lknick Kknick
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%)
(m²)
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IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth
16.8686-b01 Anlage: 1.3
Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Bayreuth
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
440
410
400
390
410
390
400
420
60
420
50
370
360
350
340
330
Gewerbelärm
Gemengelage
IR-Werte WA + 3 dB
ungünstigstes Geschoss
Tagzeit
Legende
Punktquelle
Flächenquelle
Bplan-Quelle
Haus
Immissionspunkt
Hausbeurteilung
320
310
380
370
360
310
Maßstab: 1 : 1250
240
230
52
52
52 52
52
52
53
50
51
210
51
51
51
50
52
5251
51
53
5151
51
5452
52
260
52
52
52
52
52
53
55
51
51
52
51
51 51
51
51
52
51
51
51
52
54
51
51
51
52
54
51
51
50
50
50 50
51
51
50
51
54
51
54
180
190
200
50
51
270
54
57
55
250
52
52
52
51
51
51
51
57
55
5554
52
52
52
52
52
53
57
55
55
56
53
53
53
5453
220
53
54
53
240
54
53
53
5453
54
54
54
230
54
58
56
220
5554
54
54
54
58
56
210
54
53
54
54
58
56
5655
56
56
200
5655
54
54
58
57
190
58
57
50
180
58
57
58
56
250
260
270
280
GE1
fläch
e
tags nbez. S
: 55
cha
l
d
nac
hts: B(A)/m lleistung
47 d
²
spe
gel
B(A
)/m²
280
290
300
290
Lageplan
300
Holz D
ostler
fläche
nbez.
Schall
tags:
leistun
59
gspeg
nachts dB(A)/m²
el
: 44 d
B(A)/m
²
320
330
340
350
T HW
fläch Übung
sg
e
tags nbez. S elände
: 65
cha
l
d
nac
hts: B(A)/m lleistun
gsp
45 d
²
ege
B(A
l
)/m²
380
ehe
60.0
m
IFSP . Gieße
rei B
tags
urkh
: 60
ardt
dB(A
nac
hts:
)
/
m
46 d
²
B(A
)/m²
Prei
ß
fläch Transp
orte
enb
e
tags
: 65 z. Scha
l
d
nac
hts: B(A)/m lleistun
gsp
45 d
²
ege
B(A
l
)/m²
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 2.1
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
50
49
170
170
52
48
49
51
53
47
47
47
47
47
46
46
50
46
46
100
46
100
110
150
47
120
120
54
48
140
54
48
47
130
54
110
130
140
150
GE2
fläche
nbez.
Schall
tags:
le
55 dB
(A)/m² istungspeg
nachts
el
: 40 d
B(A)/m
²
160
49
160
51
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
190
200
210
220
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280
290
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310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
440
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_Gewerbe.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
70
80
90
100
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120
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150
160
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
440
410
400
390
410
390
400
420
60
420
50
370
360
350
340
330
Gewerbelärm
Gemengelage
IR-Werte WA + 3 dB
ungünstigstes Geschoss
Nachtzeit
Legende
Punktquelle
Flächenquelle
Bplan-Quelle
Haus
Immissionspunkt
Hausbeurteilung
320
310
380
370
360
310
Maßstab: 1 : 1250
240
230
38
38
38 38
37
37
38
36
37
210
37
36
36
36
38
3736
37
38
3737
36
3937
38
260
38
38
38
37
38
39
40
37
37
37
37
37 37
37
36
37
37
37
37
37
40
37
37
37
37
40
37
36
36
36
36
36 36
37
37
36
37
40
37
39
180
190
200
36
37
270
39
42
40
250
38
38
38
37
37
36
36
42
40
4039
38
38
37
38
38
40
43
40
40
41
39
38
39
4038
220
39
39
39
240
39
38
38
4139
39
40
40
230
40
43
41
220
4140
40
40
40
43
41
210
39
39
40
40
43
42
4141
41
41
200
4240
40
40
42
42
190
43
42
35
180
43
42
43
41
250
260
270
280
GE1
fläch
e
tags nbez. S
: 55
cha
l
d
nac
hts: B(A)/m lleistung
47 d
²
spe
gel
B(A
)/m²
280
290
300
290
Lageplan
300
Holz D
ostler
fläche
nbez.
Schall
tags:
leistun
59
gspeg
nachts dB(A)/m²
el
: 44 d
B(A)/m
²
320
330
340
350
T HW
fläch Übung
sg
e
tags nbez. S elände
: 65
cha
l
d
nac
hts: B(A)/m lleistun
gsp
45 d
²
ege
B(A
l
)/m²
380
ehe
46.0
m
IFSP . Gieße
rei B
tags
urkh
: 60
ardt
dB(A
nac
hts:
)
/
m
46 d
²
B(A
)/m²
Prei
ß
fläch Transp
orte
enb
e
tags
: 65 z. Scha
l
d
nac
hts: B(A)/m lleistun
gsp
45 d
²
ege
B(A
l
)/m²
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 2.2
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
35
35
170
170
37
34
35
36
39
33
33
33
33
33
32
32
35
32
32
100
32
100
110
150
33
120
120
39
34
140
39
34
33
130
39
110
130
140
150
GE2
fläche
nbez.
Schall
tags:
le
55 dB
(A)/m² istungspeg
nachts
el
: 40 d
B(A)/m
²
160
34
160
36
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
160
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
440
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_Gewerbe.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
Auftrag:
Projekt:
Ort:
flächenbezogene Schallleistungspegel
Bezeichnung
Druckerei Münch
Schlenk GmbH
Universität Bayreuth
HolzLand Dostler
Preiß Transporte
THW-Übungsgelände
M. ID
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw''
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
94,8 94,8 86,8 55,0 55,0 47,0
90,5 90,5 75,5 55,0 55,0 40,0
90,4 90,4 75,4 55,0 55,0 40,0
101,3 101,3 86,3 59,0 59,0 44,0
101,8 101,8 81,8 65,0 65,0 45,0
99,9 99,9 79,9 65,0 65,0 45,0
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min) (min) (min)
Lw" 55
0,0
0,0 -8,0
Lw" 55
0,0
0,0 -15,0
Lw" 55
0,0
0,0 -15,0
Lw" 59
0,0
0,0 -15,0
Lw" 65
0,0
0,0 -20,0
Lw" 65
0,0
0,0 -20,0
K0
immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel
ehem. Gießerei
Fläche
(dB) (Hz)
(m)
(m²)
0,0
500 (keine) 2,00 9616,88
0,0
500 (keine) 2,00 3518,78
0,0
500 (keine) 2,00 3452,32
0,0
500 (keine) 2,00 16982,97
0,0
500 (keine) 2,00 4787,55
0,0
500 (keine) 2,00 3066,40
13.05.2016 / 168686b01_Gewerbe.cna
Bezeichnung M. ID
Freq. Richtw. Höhe
Zeitraum Tag
Zeitraum Nacht
Fläche
Lw''
Lw Lmin Lmax Lknick Kknick Lw''
Lw Lmin Lmax Lknick Kknick
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%)
(m²)
60,0 104,9 55,0 65,0 60,0
80 46,0 90,9 55,0 65,0 60,0
80 30579,24
13.05.2016 / 168686b01_Gewerbe.cna
IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth
16.8686-b01 Anlage: 2.3
Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Bayreuth
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
310
300
290
260
Bea
Voll chey
25m ball
/15m
250
55
55
29
26
27
30
31
32
31
32
31
29
33
29
33
220
32
51
30
24
32
25
34 35
46
55
44
41
50
30
30
36
33
33
45
52
31
31
32 32
25
40
41
42
29
29
28
29
39
40
24
29
200
210
31
32
34
25
27
27
40
41
41
40
41
2525
40
40
180
190
200
32
34
51
Maßstab: 1 : 750
31
32
29
58
Rasterlärmkarte
... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 80.0
80.0 < ...
24
32
3332
Bo
Abs lzplatz
tand
> 22
m
zu
Woh
nhä
user
25
Legende
Flächenquelle
Haus
Hausbeurteilung
Rechengebiet
32
29
31
57
28
26
33
3232
29
230
230
57 51
latz
26
26
30
29
30
30
Spie
lp
27
25
30
29
32
32
32
28
26
30 30
32
30
240
56
32
32
31
57 51
31
28
35
34
32
33
50
270
280
33
32
29
36 35
30
32
35
56
34
31
260
42
36
250
50
240
44
37
ungünstigstes Geschoss
Tagzeit
220
56
Sport- und Freizeitlärm
Variante 1
210
56
47
39
Lageplan
190
270
280
56
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 3.1
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
180
Stre
mit 2 etball
Körb
en
310
300
290
330
160
320
150
330
140
320
130
36
170
170
41
160
36
160
36
140
41
35
41
130
140
150
160
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
150
Kleingartenanlage
Rasterhöhe 2m
140
150
41
36
340
350
360
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_Sport_V1.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
310
300
30
31
31
29
32
220
31
29
23
32
31
32
33
34 35
46
55
44
41
50
29
29
36
33
33
45
52
30
30
31 32
25
40
41
42
29
27
29
39
40
24
29
200
210
32
33
51
25
26
27
39
41
41
40
41
2524
40
41
180
190
200
24
29
58
Maßstab: 1 : 750
31
31
3232
Bo
Abs lzplatz
tand
> 22
m
zu
Woh
nhä
user
Rasterlärmkarte
... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 80.0
80.0 < ...
23
32
230
33
51
27
24
Legende
Flächenquelle
Haus
Hausbeurteilung
Rechengebiet
31
28
31
57
28
28
25
32
3232
26
25
29
28
30
29
56 50
26
24
29
28
31
31
31
26
24
29 29
32
29
55 50
270
280
latz
27
25
25
29
31
31
31
Stre
e
mit 1 tball
Korb
240
230
31
31
260
260
250
Spie
lp
34
33
30
32
49
29
27
250
33
31
28
35 34
28
31
34
54
33
30
240
40
34
ungünstigstes Geschoss
Tagzeit
220
49
Sport- und Freizeitlärm
Variante 2
210
42
35
Lageplan
190
53
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 3.2
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
180
45
37
270
280
Bea
Voll chey
25m ball
/15m
290
310
290
300
330
160
320
150
330
140
320
130
35
170
170
41
160
36
160
36
140
41
35
41
130
140
150
160
170
180
190
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
150
Kleingartenanlage
Rasterhöhe 2m
140
150
41
36
340
350
360
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_Sport_V2.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
Auftrag:
Projekt:
Ort:
Schallleistungspegel
Bezeichnung
Boltzplatz
Streetball mit 1 Korb
Beachvolleyball
M. ID
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw''
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
98,0 101,0 101,0 66,7 69,7 69,7
90,0 93,0 93,0 66,5 69,5 69,5
90,0 93,0 93,0 64,1 67,1 67,1
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
K0 Freq. Richtw. Höhe
Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min) (min) (min) (dB) (Hz)
(m)
Lw 101
-3,0
0,0
0,0
900,00
0,00
0,00
0,0
500 (keine) 1,60
Lw 93
-3,0
0,0
0,0
900,00
0,00
0,00
0,0
500 (keine) 1,60
Lw 93
-3,0
0,0
0,0
900,00
0,00
0,00
0,0
500 (keine) 1,60
13.05.2016 / 168686b01_Sport_V2.cna
IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth
Fläche
(m²)
1350,99
226,35
389,48
16.8686-b01 Anlage: 3.3
Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Bayreuth
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
280
42
37
42
240
34
38
17 18
37
41
37
39
34
20
20
3133
2929
28
27
29
29
27
40
41
38
44
43
40
31
31
31
25
24
27
270
260
49
41
50
Maßstab: 1 : 750
49
55
47
46
43
46
51
46 51
33
34
47
51
180
27
26
27
200
19
18
34
190
18
17
47
3334
50
51
54
34
3235
18
53
30
49
35
3233
17
44
54
38
46
Legende
Punktquelle
Linienquelle
Haus
Höhenlinie
Hausbeurteilung
230
28
40
43
54
33
35
32
31
32
29
29
250
37
27
27
33 33
37
230
220
210
35
37
26
26
30
31
37
32
18 18
200
34
38
32
34
34
ungünstigstes Geschoss
Tagzeit
23
23
240
32
Tiefgarage
offene Rampe
220
250
35
35
32
29
1920
22
23
2628
30
27
210
31
31
31
31
Lageplan
23
23
190
270
260
1920
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 4.1
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
52
180
30
31
20
20
ufahr
t
18
18
17
18
TG-Z
17
18
gepl.
280
290
210
290
200
49
46
170
170
51
27
26
160
26
160
37
130
24
23
30
21
32
20
26
30
20
21
100
20
100
110
35
120
120
33
22
140
37
31
130
140
25
150
26
42
110
150
46
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_TG_offen.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
220
230
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270
280
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310
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330
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360
370
380
390
400
410
420
430
280
36
31
36
240
28
32
11 12
31
35
31
33
28
14
14
2527
2323
23
21
24
24
21
34
35
32
38
37
34
25
25
25
19
19
21
270
260
43
35
44
Maßstab: 1 : 750
43
49
42
40
37
40
46
40 46
27
28
41
45
180
21
20
21
200
13
13
29
190
12
11
41
2728
44
45
49
28
2729
12
47
24
43
29
2627
11
38
48
32
40
Legende
Punktquelle
Linienquelle
Haus
Höhenlinie
Hausbeurteilung
230
22
34
37
48
27
29
26
26
26
23
23
250
31
21
21
27 27
31
230
220
210
29
31
20
20
24
26
31
26
12 12
200
29
32
26
28
28
ungünstigstes Geschoss
Nachtzeit
17
17
240
26
Tiefgarage
offene Rampe
220
250
29
30
27
23
1314
17
17
2022
25
22
210
25
26
26
26
Lageplan
17
17
190
270
260
1414
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 4.2
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
46
180
25
26
14
14
ufahr
t
12
12
11
12
TG-Z
11
12
gepl.
280
290
210
290
200
44
40
170
170
45
21
21
160
20
160
32
130
18
17
24
15
26
14
20
24
14
15
100
14
100
110
29
120
120
27
16
140
31
25
130
140
19
150
20
36
110
150
40
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_TG_offen.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
Auftrag:
Projekt:
16.8686-b01 Anlage: 4.3
Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Bayreuth
Ort:
Offene Tiefgaragenrampe
Punktschallquellen
Bezeichnung
M. ID
Pkw-Motorleerlauf
Schallleistung Lw
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
K0 Freq. Richtw.
Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
(dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min) (min) (min) (dB) (Hz)
76,3 76,3 74,1 Lw 76,3
0,0
0,0 -2,2
540,00 420,00 60,00
0,0
500 (keine)
Höhe
(m)
0,50 r
Koordinaten
X
Y
(m)
(m)
344,19
204,42
13.05.2016 / 168686b01_TG_offen.cna
Linienschallquellen
Bezeichnung
M. ID
Zufahrt zu TG - vor Rampe
Zufahrt zu TG - Rampenbereich
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw'
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
K0 Freq. Höhe
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min) (min) (min) (dB) (Hz)
m
76,6 76,6 74,4 66,1 66,1 63,9 Lw' 66,1
0,0
0,0 -2,2
540,00 420,00 60,00
0,0
500 0,00
85,5 85,5 83,3 72,1 72,1 69,9 Lw' 72,1
0,0
0,0 -2,2
540,00 420,00 60,00
0,0
500 0,00
13.05.2016 / 168686b01_TG_offen.cna
IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth
Z
(m)
0,50
220
230
240
250
260
270
280
290
300
310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
280
32
34
31
33
32
240
28
29
28
35
38
31
29
12
11
2626
23
18
26
28
26
38
35
41
40
36
28
28
28
19
19
20
270
260
39
34
48
39
46
Maßstab: 1 : 750
43
37
40
49
42 49
29
31
44
49
180
22
21
23
200
10
10
2830
190
9
9
30
40
42
45
3031
39
37
29
2832
10
40
19
230
34
33
2830
9
34
38
30
34
Legende
Punktquelle
Linienquelle
vert. Flächenquelle
Haus
Hausbeurteilung
220
10 12
35
39
20
210
230
24
38
18
18
29
28
29
31
16
17
30 29
34
220
210
30
33
16
17
25
28
27
30
31
8 10
200
27
31
250
25
ungünstigstes Geschoss
Tagzeit
13
14
240
24
250
29
30
29
Tiefgarage
eingehauste Rampe
190
28
29
12
13
2123
26
24
50
180
27
28
1213
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 5.1
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
Lageplan
12
12
usung
26
28
12
13
Einha
9
1314
260
11
12
ufahr
t
270
8
TG-Z
10
11
gepl.
280
290
210
290
200
47
44
170
170
49
24
23
160
22
160
36
130
21
19
28
17
31
17
25
28
17
18
100
17
100
110
34
120
120
31
18
140
34
30
130
140
22
150
22
39
110
150
45
200
210
220
230
240
250
260
270
280
290
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310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_TG.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
220
230
240
250
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270
280
290
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310
320
330
340
350
360
370
380
390
400
410
420
430
280
26
28
25
28
26
240
22
23
22
29
33
25
24
6
5
2020
17
13
21
22
20
32
33
29
35
34
30
22
22
22
13
13
14
270
260
33
28
42
33
40
Maßstab: 1 : 750
38
37
31
35
43
36 43
23
25
38
43
180
16
16
17
200
4
4
2224
190
3
3
25
34
36
39
2425
33
32
23
2226
4
34
13
230
28
28
2324
3
28
32
25
28
Legende
Punktquelle
Linienquelle
vert. Flächenquelle
Haus
Hausbeurteilung
220
4 6
29
34
14
210
230
18
32
12
12
23
23
23
25
10
12
24 23
22
25
26
ungünstigstes Geschoss
Nachtzeit
250
24
27
10
11
19
22
240
21
25
190
250
19
Tiefgarage
eingehauste Rampe
88
28
220
210
6
7
23
25
23
2 4
200
Lageplan
6
1518
20
18
18
6 8
Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 5.2
Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Ort:
Bayreuth
44
180
21
22
23
23
6
usung
20
22
76
Einha
5
6
4
7 8
260
5
ufahr
t
270
3
TG-Z
4
gepl.
280
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41
38
170
170
43
18
17
160
16
160
30
130
15
13
22
11
25
11
19
22
11
12
100
12
100
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28
120
120
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12
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28
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16
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33
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39
200
210
220
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280
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300
310
320
330
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370
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390
400
410
420
430
Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth
168686b01_TG.cna, 13.05.2016
Version 4.5.149 (32 Bit)
Auftrag:
Projekt:
Eingehauste Tiefgaragenrampe
Ort:
vertikale Flächenschallquellen
Bezeichnung
M. ID
Einfahrt zur TG-Rampe
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw''
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
K0 Freq. Richtw. Z-Ausd. Höhe
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min) (min) (min) (dB) (Hz)
(m)
(m)
76,0 76,0 73,8 63,6 63,6 61,4 Lw 80,5
0,0
0,0 -2,2
4,5
540,00 420,00 60,00
0,0
500 TG
2,50
2,50
13.05.2016 / 168686b01_TG.cna
Linienschallquellen
Bezeichnung
M. ID
Zufahrt zu TG - vor Rampe
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw'
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
K0 Freq. Höhe
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min) (min) (min) (dB) (Hz)
m
76,6 76,6 74,4 66,1 66,1 63,9 Lw' 66,1
0,0
0,0 -2,2
540,00 420,00 60,00
0,0
500 0,00
13.05.2016 / 168686b01_TG.cna
IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth
16.8686-b01 Anlage: 5.3
Bebauungsplan Nr. 8/13
"Am Glockengut"
Bayreuth