BEBAUUNGSPLAN NR. 8/13 "AM GLOCKENGUT", BAYREUTH
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BEBAUUNGSPLAN NR. 8/13 "AM GLOCKENGUT", BAYREUTH
Messung | Beratung | Planung | Entwicklung Messstelle n. § 26 BlmSchG VMPA-Prüfstelle n. DIN 4109 IBAS Ingenieurgesellschaft mbH Nibelungenstraße 35 95444 Bayreuth GERCH Development GmbH Cecilienpalais Emmericher Straße 26 40474 DÜSSELDORF Ihr Zeichen Telefon 09 21 - 75 74 30 09 21 - 75 74 34 3 Fax [email protected] Unser Zeichen Datum wi-16.8686-b01 13.05.2016 BEBAUUNGSPLAN NR. 8/13 "AM GLOCKENGUT", BAYREUTH Planstand 06.04.2016 Schalltechnischen Untersuchung zur Geräuscheinwirkung Bearbeitet von: W. Rüger G. Witt Amtsgericht Bayreuth HRB 1743 Geschäftsführer Michael Hofmann Werner Rüger HypoVereinsbank Bayreuth BLZ 773 200 72 · Kto.-Nr. 3 252 868 Sparkasse Bayreuth BLZ 773 501 10 · Kto.-Nr. 9 098 401 IBAN DE91 773200720003252868 BIC HYVEDEMM412 IBAN DE26 773501100009098401 BIC BYLADEM1SBT www.ibas-mbh.de USt-IDNr.: DE132360122 Seite 2 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Inhaltsübersicht Seite 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 4 2.1 Unterlagen und Angaben 4 2.2 Literatur 4 Gewerbelärm 5 3.1 Schalltechnische Anforderung 5 3.2 Schallemissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe 8 3. 4. 5. 6. 3.3 Berechnung der Schallimmissionen 13 3.4 Beurteilung 14 3.5 Spitzenpegel 15 Freizeitlärm 16 4.1 Schalltechnische Anforderung 16 4.2 Schallemissionen 21 4.3 Berechnung der Schallimmissionen 22 4.4 Beurteilung 23 4.5 Spitzenpegel 25 4.6 Hinweise 26 Tiefgaragenlärm 26 5.1 Allgemeines 26 5.2 Schallemissionen 27 5.3 Berechnung der Schallimmissionen 31 5.4 Immissionspegel und Beurteilung 31 5.5 Lärmschutzmaßnahmen 33 5.6 Beurteilungspegel mit Lärmschutzmaßnahmen 34 Zusammenfassung 35 IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 3 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 1. Situation und Aufgabenstellung Der Stadt Bayreuth plant derzeit die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/13 "Am Glockengut" in Bayreuth. In diesem Zusammenhang sollen im Rahmen einer Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 5/75 vorhandene Gewerbegebietsflächen in allgemeine Wohngebiete umgenutzt werden. Ferner soll auch ein vorhandener Bolzplatz mit Spielplatz und Freizeitflächen in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Als Ersatz für den Bolzplatz ist die Schaffung neuer Jugendfreizeiteinrichtungen (Bolzplatz, Streetball, Beachvolleyball und Kinderspielplatz) neben den neuen Wohngebietsflächen vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen (siehe IBAS-Bericht 13.7041-b01, mit Datum vom 13.04.2015) sollen entsprechend den neueren Planungen der GERCH Development GmbH überarbeitet werden. Hierbei sollen sowohl der einwirkende Gewerbelärm als auch der von den geplanten Freizeiteinrichtungen ausgehende Lärm untersucht werden. Ferner ist nach Rücksprache mit der Stadt Bayreuth eine Aussage zu dem von der geplanten Tiefgarage ausgehenden Schallemissionen zu treffen. Die IBAS Ingenieurgesellschaft mbH wurde beauftragt, die schalltechnischen Untersuchungen, die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich sind, unter Zugrundelegung der einschlägigen Richtlinien durchzuführen. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 4 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 2. Grundlagen 2.1 Unterlagen und Angaben Folgende Unterlagen und Angaben standen für die Bearbeitung zur Verfügung. 2.1.1 IBAS-Bericht Nr. 13.7041-b01, Bebauungsplan Nr. 8/13 "'Am Glockengut" in Bayreuth, schalltechnische Untersuchungen zur Geräuscheinwirkung, vom 13.04.2015; 2.1.2 Lageplan, M = 1:1000, Stand 06.04.2016; 2.1.3 Lageplan, Abstandflächen, Vorabzug, M=1:500, Stand 06.04.2016; 2.1.4 Telefongespräch mit Herrn Stark, Umweltamt der Stadt Bayreuth, bzgl. der von der Tiefgarage ausgehenden Geräusche, am 04.05.2016. 2.2 Literatur Folgende Normen, Richtlinien und weiterführende Literatur wurden bei der Bearbeitung eingesetzt. 2.2.1 DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau – Teil 1, Mai 1987 und Juli 2002; 2.2.2 DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999; 2.2.3 VDI-Richtlinie 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen – Sportund Freizeitanlagen, September 2012; 2.2.4 Sechste AVwV vom 26.08.1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, GMBl. Nr. 26); IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 5 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 2.2.5 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV), vom 18. Juli 1991; 2.2.6 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Vollzug des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau - Einführung der DIN 18005 – Teil 1, Nr. II B 8 - 4641.1 - 001 / 87, vom 03. August 1988; 2.2.7 Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Vollzug der Baugesetze, Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht, vom 10. Juni 1996; 2.2.8 Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, Lärmschutz in der Bauleitplanung, vom 25.07.2014; 2.2.9 Geräusche von Trendsportanlagen – Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skaterhockey, Streetball, Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg, Juni 2006; 2.2.10 Freizeitlärm-Richtlinie der LAI, Stand 06.03.2015. 3. Gewerbelärm 3.1 Schalltechnische Anforderung 3.1.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch, vom 27.08.1997 (BGBl II. S. 889), sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird dabei durch die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" konkretisiert. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 6 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Danach sind bei den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: - bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags: nachts: 55 dB(A) 45 dB(A) bzw. 40 dB(A). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. 3.1.2 Gewerbelärm Für Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der DIN 18005 praktisch verbindlich. Sobald die Planungen des Gewerbegebietes realisiert werden, findet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in seiner Folge die aktuell gültige TA Lärm Anwendung. Darin sind Immissionsrichtwerte genannt, die sich zahlenmäßig mit den Orientierungswerten (für Gewerbelärm) der DIN 18005 decken. Diese Immissionsrichtwerte werden im Verwaltungsvollzug als Grenzwerte angesetzt. Für die Immissionen, die durch Lärmquellen auf den vorhandenen / geplanten Gewerbegebieten verursacht werden, gelten nach der TA Lärm, Ziffer 6, folgende Immissionsrichtwerte: - in allgemeinen Wohngebieten (WA) tags: 55 dB(A) nachts: 40 dB(A). IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 7 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Unter Ziffer 6.7 der TA Lärm wird angeführt, dass bei Gemengelagen, wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen, die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden können, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Für die Höhe der Zwischenwerte ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebietes durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. 3.1.3 Die Immissionsorte Immissionsorte werden entsprechend den im vorliegenden Lageplan dargestellten Baukörpern im Bereich der geplanten allgemeinen Wohngebiete berücksichtigt. Die Höhe der Baukörper wird gemäß dem Lageplan-Abstandsflächen berücksichtigt. Die Lage der Immissionsorte ist im Lageplan der Anlage 1 dargestellt. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 8 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 3.2 Schallemissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe Um die geplanten Wohngebiete ist eine Vielzahl von verschiedenen gewerblichen Nutzungen vorhanden. Teilweise befinden sich diese Gewerbebetriebe auf Gewerbegebieten, für die konkrete Festsetzungen für deren Schallemissionen vorgegeben sind. Diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen wurden bei der Berechnung der zu erwartenden Schallimmissionen berücksichtigt. Es sind jedoch auch Gewerbebetriebe vorhanden, für die weder bauplanungsrechtliche noch genehmigungsrechtliche schalltechnische Festsetzungen existieren. Für diese Gewerbe wurden schalltechnisch sinnvolle Abschätzungen oder Ansätze getroffen, um die zu erwartenden Schallimmissionen beurteilen zu können. Im konkreten Fall wurden vorhandenen Gewerbebetriebe wie folgt berücksichtigt: 3.2.1 Druckerei Münch GmbH & Co. KG, Schlenk GmbH und Universität Bayreuth Für die Firmen Druckerei Münch GmbH & Co. KG und Schlenk GmbH sowie für die Universität Bayreuth wurden flächenbezogene Schallleistungspegel im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 8/13 "Am Glockengut" festgelegt. Es wurden folgende Festlegungen getroffen: GE 1: maximaler zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel von tags: 55 dB(A)/m² nachts: 47 dB(A)/m² IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 9 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 GE 2: maximaler zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel von tags: 55 dB(A)/m² nachts: 40 dB(A)/m² Entsprechend den vorliegenden Angaben waren diese Festungen bereits Bestandteil der bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne und somit Grundlage für die Genehmigung und den Betrieb der vorhandenen gewerblichen Nutzungen. Diese flächenbezogenen Schallleistungspegel wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen angesetzt, um die Schalleinwirkungen auf die geplanten Wohngebäude zu untersuchen. 3.2.2 HolzLand Dostler GmbH Für die Firma HolzLand Dostler GmbH wurden nach Angaben der Stadt Bayreuth keine schalltechnischen Festsetzungen im Rahmen des Genehmigungsbescheids getroffen. Aus diesem Grund wurde für das Betriebsgelände der Firma HolzLand Dostler GmbH eine Flächenschallquelle angesetzt, die so bemessen wurde, dass an den bestehenden nächstgelegenen südlichen Wohnhäusern auf den Grundstücken mit den Flur-Nummern 1728/8 und 1729/8 die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgeschöpft werden. Für die Betriebsfläche der HolzLand Dostler GmbH konnten unter diesen Vorgaben folgende flächenbezogene Schallleistungspegel (Höhe h = 2,0 m) ermittelt werden: tags: 59 dB(A)/m² nachts: 44 dB(A)/m² Mit diesen flächenbezogenen Schallleistungspegeln errechnen sich folgende Immissionspegel an den nächstgelegenen Wohnhäusern: IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 10 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Tabelle 1: Immissionspegel durch die Flächenschallquelle auf dem Betriebsgelände der HolzLand Dostler GmbH an den nächstgelegenen bestehenden südlichen Wohngebäuden Wohnhaus Immissionspegel [dB(A)] tags nachts Ludwig-Thoma-Str. 32a, Flur-Nr.1729/8 55,0 40,0 Ludwig-Thoma-Str. 34b, Flur-Nr.1728/8 54,6 39,6 3.2.3 THW Bayreuth und Preiß Transporte OHG Nordwestlich der geplanten Wohngebiete befinden sich die Betriebsgelände des THW und der Preiß Transporte OHG. Um die von diesen Firmen ausgehenden Schallemissionen quantitativ zu untersuchen, wurden die Firmen am 22.12.2014 angeschrieben und um eine detaillierte Betriebsbeschreibung gebeten. In den Antwortschreiben des THW, Ortsverband Bayreuth, vom 30.12.2014, bzw. der Preiß Transporte OHG, vom 03.01.2015, wurde dargelegt, dass die entsprechenden Betriebe im Wesentlichen zur Tagzeit genutzt werden. Quantitative Angaben zu den von den Betrieben ausgehenden Schallemissionen können aufgrund der übermittelten Daten nicht abgeleitet werden. Aus diesem Grund wurden die Schallemissionen für das THW Übungsgelände bzw. der Preiß Transporte OHG mit Flächenschallquellen abgeschätzt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Betriebe zur Tagzeit auf den jeweils angrenzenden Grundstücken die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete einzuhalten haben. Mit diesem Ansatz kann berechnet werden, dass auf dem jeweiligen Betriebsgrundstück ein flächenbezogener Schallleistungspegel zur Tagzeit von Lw'' ≤ 65 dB(A)/m² zulässig ist. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 11 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Entsprechend den zur Verfügung gestellten Angaben wird angenommen, dass beide Betriebe zur Nachtzeit keine signifikanten Schallemissionen erzeugen. Zur Abschätzung der von den Betriebsgrundstücken ausgehenden Schallleistung wird zur Nachtzeit ein flächenbezogener Schallleistungspegel von LW'' = 45 dB(A)/m² angesetzt, was einem üblichen flächenbezogenen Schallleistungspegel für eingeschränkte Gewerbebetriebe zur Nachtzeit entspricht. 3.2.4 Eisengießerei Burkhardt Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Gießerei Burkhardt, das im derzeitigen Flächennutzungsplan als Industriegebietsfläche ausgewiesen ist, soll zukünftig eine Gewerbegebietsnutzung ermöglicht werden. Im Hinblick auf die südlich geplante Wohnbebauung entsteht hierdurch eine zusätzliche schalltechnische Konfliktsituation. Aus schalltechnischer Sicht wurden hierzu zwei Fälle untersucht. Zum einen wurde betrachtete, welche schalltechnischen Einschränkungen sich für das ehemalige Betriebsgelände der Gießerei Burkhardt ergeben würden, wenn die geplante Wohnbebauung realisiert wird und für die Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (WA) zugrunde zu legen sind. Da mit den vorhandenen gewerblichen Nutzungen (HolzLand Dostler GmbH, Druckerei Münch GmbH & Co. KG, Schlenk GmbH, Universität Bayreuth, Preiß Transporte OHG und THW Bayreuth) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bereits im Wesentlichen ausgeschöpft werden, wurden die flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegel für das Gelände der ehemaligen Eisengießerei Burkhardt so bemessen, dass an den geplanten Wohngebäuden eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 dB(A) erreicht wird. Bei einer derartigen Unterschreitung kann von einer genehmigungsfähigen gewerblichen Nutzung auf dem vorgesehenen Planungsgrundstück ausgegangen werden. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 12 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 In einem zweiten Fall wurde untersucht, wie sich die Situation für das ehemaligen Betriebsgelände der Gießerei Burkhardt ändert, wenn man von einer Gemengelage ausgeht, bei der die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die geplante Wohnbebauung angehoben werden. Im Hinblick auf die städtebauliche Situation (Lückenbebauung) kann im Rahmen der Abwägung erwogen werden, die Immissionsrichtwerte für die Wohngebäude gemäß Ziffer 6.7 der TA Lärm auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte zu erhöhen. Im Zusammenhang mit einer Anhebung der Immissionsrichtwerte kann eine höherwertige gewerbliche Nutzung des Geländes der ehemaligen Gießerei Burkhardt erzielt werden. Es wurde untersucht, welche schalltechnischen Einschränkungen sich für das ehemalige Burkhardtgelände ergeben, wenn die Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts um 3 dB(A) auf tags: 58 dB(A) nachts 43 dB(A) angehoben werden. Die diesbezüglich durchgeführten schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass auf der Gewerbefläche der ehemaligen Gießerei Burkhardt folgende immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel zulässig sind. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 13 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Tabelle 2: Zulässige immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel auf dem Gelände der ehemaligen Gießerei Burkhardt zulässige Immissionsrichtwerte für die geplante Wohnbebauung zulässiger immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel IFSP auf der vorgesehenen Gewerbegebietsfläche der ehemaligen Gießerei Burkhardt tags nachts Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A) tags: nur sehr eingeschränkte Nutzung mit nicht störendem Gewerbe möglich 54 dB(A) / m² 39 dB(A) / m² mit 6 dB Unterschreitung durch eine Nutzung des Burkhardtgeländes Immissionsrichtwerte der TA Lärm um 3 dB(A) angehoben auf tags nachts 3.3 58 dB(A) 43 dB(A) Bewertung nachts: kein Nutzung möglich, bereits haustechnische Anlagen (z. B. Kälteanlagen) können zu Überschreitungen führen tags: übliche Gewerbenutzung möglich 60 dB(A) / m² 46 dB(A) / m² nachts: keine signifikante Nutzung möglich, haustechnische Anlagen können bei schalltechnisch optimierter Ausführung betrieben werden Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt nach der TA Lärm /2.2.4/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 /2.2.2/. Die IBAS Ingenieurgesellschaft mbH verwendet für Schallausbreitungsberechnungen das anerkannte und qualitätsgesicherte Programm CadnaA 1. Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der Schallquellen, Punkt-/Linien- bzw. horizontale Flächenschallquellen, Immissionsorte, reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden, usw.) in den Rechner eingegeben. Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt. 1 Programmversion 4.5.149 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687:2006-05 (D); Akustik – Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen; IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 14 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung, auch über größere Entfernungen, angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur Cmet = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel" LAT (DW). Die Berechnungsergebnisse für den Gewerbelärm sind in Form von Gebäudelärmkarten in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. 3.4 Beurteilung Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Anhebung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm um 3 dB(A) erforderlich ist, sofern das Gelände der ehemaligen Gießerei Burkhardt, zumindest zur Tagzeit, ohne signifikante Einschränkungen im Sinne der DIN 18005, mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m², gewerblich genutzt werden soll. Eine gewerbliche Nutzung des Betriebsgeländes zur Nachtzeit ist bei einer Realisierung der geplanten Wohnflächen nicht möglich. Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei einem immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² zur Tagzeit (auf dem Burkhardt Gelände) keine sinnvollen passiven Maßnahmen an den geplanten Gebäuden realisiert werden können, um auf eine Anhebung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm verzichten zu können. Dies ist damit zu begründen, dass bei dieser Lärmsituation nicht nur die Nordfassaden der Wohngebäude, sondern auch die Ost- und Westfassaden, betroffen sind. Erfahrungsgemäß ist es selbst mit einer optimierten Grundrissgestaltung bzw. durch die Ausführung von Vorhangfassaden nicht möglich, mehrere Gebäudefassaden eines Wohngebäudes vor dem einwirkenden Lärm zu schützen. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 15 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 3.5 Spitzenpegel Bezüglich der Spitzenpegel, die von den vorhandenen Gewerbebetrieben verursacht werden, sind folgende Punkte zu beachten: Bei der HolzLand Dostler GmbH wird angenommen, dass die zulässigen Spitzenpegel an den geplanten Wohnbebauungen eingehalten werden, wenn an den bereits bestehenden benachbarten Wohnhäusern die zulässigen Werte nicht überschritten werden. Bei der Druckerei Münch GmbH & Co. KG beträgt der Abstand der Lkw-Anliefertore zu den nächstgelegenen geplanten Wohnhäusern ca. 70 m. Damit das Spitzenpegelkriterium an den Wohnhäusern eingehalten wird, können Geräusch mit einem maximalen Schallleistungspegel von tags LWAmax ≤ 130 dB(A) und nachts LWAmax ≤ 105 dB(A) verursacht werden. Somit sind zur Tagzeit Lkw Be- und Entladungen möglich. Zur Nachtzeit sind noch Lkw-Abfahrten möglich. Im Hinblick auf den zur Nachtzeit zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel von Lw" = 47 dB(A)/m² ist davon auszugehen, dass weitere Ladetätigkeiten nicht durchführt werden können. Bei dem THW Bayreuth und der Preiß Transporte OHG gelten sinngemäß wie bei der Druckerei Münch, dass aufgrund eines Abstands von mehr als 50 m zur Tagzeit Geräusche mit einem maximalen Schallleistungspegel von tags LWAmax ≤ 127 dB(A) durchgeführt werden könne, was alle üblichen Maschinen und Anlagen umfasst. Zur Nachtzeit werden entsprechend den vorliegenden Angaben keine Betriebstätigkeiten durchgeführt. Bei der Schlenk GmbH können aufgrund des geringeren Abstand von ca. 10 m Geräusche mit einem maximalen Schallleistungspegel von tags LWAmax ≤ 113 dB(A) durchgeführt werden. Dies sind beispielsweise Lkw-Vorbeifahrten. Im Hinblick auf den zur Nachtzeit zulässigen geringen flächenbezogenen Schallleistungspegel von Lw" = 40 dB(A)/m² ist davon auszugehen, dass keine signifikanten Tätigkeiten zur Nachtzeit ausgeführt werden können. Somit ist davon auszugehen, dass hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums ein ausreichender Schallschutz gegeben ist. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 16 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 4. Freizeitlärm 4.1 Schalltechnische Anforderung 4.1.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch, vom 27.08.1997 (BGBl II. S. 889), sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird dabei durch die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" konkretisiert. Danach sind bei den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: - bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags: nachts: - 55 dB(A) 45 bzw. 40 dB(A) bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts: 55 dB(A) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 17 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 4.1.2 Sportlärm Sportlärm wird nach den Vorgaben der 18. BImSchV (Sportanlagen-Lärmschutzverordnung) beurteilt. Gemäß der 18. BImSchV betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden entsprechend § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV: - - In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A) nachts 45 dB(A) In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A) nachts 40 dB(A) Dabei gelten die in der 18. BImSchV angegebenen Zeiträume für die Tag- und Nachtzeit sowie für die Ruhezeiten: - Tagzeit: - Nachtzeit: - Ruhezeit: an Werktagen: 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr an Werktagen: 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr an Werktagen: 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 18 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Da es sich bei den geplanten Freizeitanlagen um Kinder- und Jugendspieleinrichtungen handelt, sind bei der Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen die Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium /2.2.8/ zu berücksichtigen. Demnach sollen Kinderspieleinrichtungen wohnortnah errichtet werden dürfen. Eine gesonderte schalltechnische Untersuchung ist für Kinderspieleinrichtungen nicht erforderlich. Hinsichtlich der Jugendspieleinrichtungen führt das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, Folgendes an. … 2. Kinderlärm und Jugendspieleinrichtungen Durch das Gesetz über die Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen vom 20.07.2011 (GVBl S. 304) wurden in Bayern klare Vorgaben auch für die Bauleitplanung erlassen. (1) Großtagespflegestellen, spieleinrichtungen Kindertageseinrichtungen und Kinder- Großtagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen und Kinderspieleinrichtungen sollen wohnortnah errichtet werden dürfen. Bildung, Erziehung und Betreuung in Großtagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen und Kinderspieleinrichtungen gehören untrennbar zum Wohnen. Das heutige Wohnumfeld ist zunehmend eine Welt der Erwachsenen. Erfahrungsreiche Lebensräume für Kinder wurden in der Vergangenheit schrittweise zurückgedrängt. Kinder leben unter Bedingungen, in denen kaum noch öffentliche Räume (Straßen, Plätze, Höfe) gefahrlos für Spielzwecke zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es z. B. in Kindertageseinrichtungen, die früher üblichen Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen und pädagogisch zu arrangieren. Es geht darum, Kindern die Umgebung zu bereiten, in der sie sich entfalten und selbstständig forschend, aber gefahrlos ihre Umwelt entdecken können. Kindertageseinrichtungen benötigen dafür eine hinreichend große Außenspielfläche. Kindliche Lebensäußerungen gehören hierbei auch zu einer normalen kindlichen Entwicklung. Lärmbelastungen, die aus der bestimmungsgemäßen Nutzung dieser Einrichtungen folgen, sind daher von Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 19 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Es kommt nicht mehr in Betracht, juristische und lärmfachliche Streitfragen zu Lasten der betroffenen Kinder vor den Gerichten auszutragen. Häufig ist auch nach langen Jahren des Streits immer noch kein Frieden eingekehrt. Eine Beurteilung von „Kinderlärm“ z. B. nach Vorschriften des BImSchG findet daher in Bayern künftig nicht mehr statt. Dies gilt auch, wenn der Betrieb von Schulen zu einer steigenden Lärmbelastung der Anwohner führen sollte. Unnötig störender Lärm ist zu vermeiden. „Kinderlärm“ ist grundsätzlich hinzunehmen. Die Auslegung der neuen Regelung durch die Rechtsprechung bleibt abzuwarten (vgl. schon VG München - Urteil vom 27.01.14 - M 8 K 12.5554 -, das bei einer Entfernung von 4 m zwischen KindergartenAußenbereich und Wohnbebauung die Baugenehmigung wegen ungenügender Vorkehrungen zum Lärmschutz als Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot aufhob). (2) Jugendspieleinrichtungen Jugendspieleinrichtungen werden baurechtlich in der Regel wie Anlagen für sportliche Zwecke im Sinn der Baunutzungsverordnung behandelt. Damit sind sie in allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten grundsätzlich zulässig. Unter diesen Jugendspieleinrichtungen finden sich Anlagen mit erheblichem Lärmpotenzial. Dabei sind häufig und nicht anders als bei „normalen“ Sportanlagen schon die rein technisch erzeugten Geräusche als störend einzustufen wie bei Skateranlagen. Gehen von den Anlagen Belästigungen oder Störungen aus, die für die Umgebung nicht zumutbar sind, greift das Gebot der Rücksichtnahme. Im Einzelfall lässt sich die Beeinträchtigung durch den Einsatz lärmarmer technischer Einrichtungen, bauliche Schutzmaßnahmen und Nutzungseinschränkungen mindern. Immissionsschutzrechtlich sind Jugendspieleinrichtungen bisher nach § 22 BImSchG zu beurteilen. Danach müssen schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden, im Übrigen sind sie hinzunehmen. Rechtsprechung und Literatur haben sich bei der Beurteilung der Zumutbarkeit und Erheblichkeit auch von Jugendlärm bislang an den Gegebenheiten des Einzelfalls orientiert. Die in diesem Zusammenhang entwickelten Grundsätze sind für die Bauleitplanung zwar nicht unmittelbar relevant. Sie bieten aber Anhaltspunkte für eine sach- und interessengerechte Abwägung. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist bei „Bolzplätzen … die Zumutbarkeitsgrenze der Lärmimmissionen grundsätzlich durch eine Würdigung aller maßgeblichen Umstände der konkreten Situation, insbesondere der Gebietsart und der tatsächlichen Verhältnisse, zu bestimmen“; dabei sind die "Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) … als Anhaltspunkte heranzuziehen …; die Werte können jedoch je nach Lage des Falles im Rahmen der ‚tatrichterlichen Würdigung‘ geringfügig über- oder unterschritten werden.“ IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 20 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Eine Privilegierung von der „spielerischen und sportlichen Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener“ dienenden Bolzplätzen gegenüber Sportanlagen wird in diesem Zusammenhang aus zwei Gründen gerechtfertigt: aufgrund der Art der Anlage und aufgrund der besonderen sozialen Zweckbestimmung. Erhebliche und nicht mehr hinzunehmende Störungen sollen dagegen bei einem Immissionsrichtwert von tagsüber 60 dB(A) vorliegen. Nach geltendem Recht ist bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Bolzplätzen auch auf die Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. Die neue gesetzliche Regelung relativiert die bestehenden Ruhezeiten, indem sie z. B. keine Mittagsruhe und keine Ruhezeit von 20.00 bis 22.00 Uhr mehr vorsieht, weil eine Privilegierung von Jugendlärm den verfassungsrechtlichen Strukturvorgaben entspricht, weil dieser Lärm notwendiger Ausdruck der aktiven Freizeitgestaltung und körperlichen Ertüchtigung der Jugendlichen ist und nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann. Das Gesetz stellt mit seinem Art. 4 zusätzliche materiell-rechtliche und prozedurale Anforderungen zugunsten der Nachbarschaft auf. Dazu gehören die Lärmminderung durch bauliche Maßnahmen, Schallschutzmaßnahmen, lärmarme Geräte und deren bestimmungsgemäße Nutzung (Art. 4). Dadurch, dass in den Berechnungsverfahren die besonderen Regelungen und Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten keine Anwendung finden, werden die möglichen Abstände zur Wohnbebauung fast halbiert, da die verkürzten Beurteilungsintervalle und die um 5 dB(A) schärferen Beurteilungsmaßstäbe (verringerte Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 sowie § 5 Abs. 5 der 18. BImSchV) entfallen. Sofern es die örtliche Situation erlaubt, sollen ausreichende Abstände eingeplant werden. Diese dienen nicht nur der Verminderung der Geräusche, sondern lassen auch Spielraum für eine ansprechende Gestaltung in Grünanlagen, in parkähnlicher Form auch zur Naherholung. Davon könnten alle oder mehrere Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen) besonders in beengten innerstädtischen Bereichen profitieren. Spielfelder sind grundsätzlich so zu platzieren und auszurichten, dass ein möglichst großer Abstand von lärmintensiven Bereichen (Torbereiche bei Bolzplätzen, Körbe bei Streetball-Plätzen) zu den nächstgelegenen Immissionsorten entsteht. Ist kein Platzangebot für ausreichende Abstände gegeben, sind zumindest schmale Grün- oder Schutzstreifen vorzusehen, um Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände realisieren zu können. Auch hier lassen sich ansprechende Gestaltungen umsetzen, z. B. Kletterbereiche als integrierter Bestandteil einer Lärmschutzwand. Bereits schmale Schutzstreifen wirken sich auf die Anwohner beruhigend und Konflikt entschärfend aus. In den höher verdichteten Baugebieten sollten in erster Linie die bestmöglichen technischen Standards an Jugendspieleinrichtungen umgesetzt werden." Für die Beurteilung sind demnach mittags und abends keine Ruhezeiten zu berücksichtigen. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 21 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 4.2 Schallemissionen 4.2.1 Situation Auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 1728/6 und 1725/2 ist derzeit ein Bolzplatz, ein Beachvolleyballfeld, einen Kinderspielplatz und eine Tischtennisplatte vorhanden. Diese Freizeitanlage soll auf das Grundstück mit der Flur-Nr. 1715/3, östlich der Druckerei Münch, verlegt werden. Entsprechend den Angaben des Stadtplanungsamtes der Stadt Bayreuth ist auf der neuen Freizeitfläche neben einem Bolzplatz auch ein Beachvolleyballfeld, eine Streetballanlage und ein Kinderspielplatz vorzusehen. Auf Grundlage bisher durchgeführten Untersuchungen und dem vorliegenden Lageplan wird davon ausgegangen, dass der Bolzplatz im südlichen Bereich angeordnet wird, da dieser Standort für den Bolzplatz aus schalltechnischer Sicht am geeignetsten ist. Für die schalltechnischen Untersuchungen mit der geänderten Wohnbebauung wurden daher die nachfolgend beschriebenen Varianten bei der Anordnung der Jugendspieleinrichtungen untersucht (von Norden nach Süden): Tabelle 3: untersuchte Varianten der Freizeiteinrichtungen Variante Anordnung der Freizeitanlagen (von Norden nach Süden) 4.2.2 Variante 1 - Streetball mit 2 Körben Beachvolleyballfeld Spielplatz Bolzplatz Variante 2 - Beachvolleyballfeld Spielplatz Streetball mit 1 Korb Bolzplatz Emissionspegel Die Schallemissionspegel für die geplanten Jugendspieleinrichtungen werden gemäß VDI-Richtlinie 3770 angesetzt. Für die geplanten Einrichtungen werden demnach folgende Schallleistungspegel berücksichtigt: IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 22 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Tabelle 4: Schallemissionspegel der Jugendspieleinrichtungen Jugendspieleinrichtung Schallleistungspegel LWA [dB(A)] Impulshaltigkeitszuschlag KI [dB] Bolzplatz mit 25 Kindern 101 0 Beachvolleyballfeld (ohne Schiedrichter) 84 9 Streetballfeld mit einem Korb 87 6 Streetballfeld mit zwei Körben 90 6 Eine mittägliche bzw. abendliche Ruhezeit wurde nicht berücksichtigt. Somit wurde von folgenden Betriebszeiten ausgegangen: werktags: 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr sonntags: 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr Ferner wurde bei den Berechnungen angenommen, dass nur während 50 % der oben angeführten Nutzungszeit die Jugendspieleinrichtungen tatsächlich voll ausgelastet sind, was vermutlich auf der sicheren Seite liegt. 4.3 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt sinngemäß wie unter Ziffer 3.3 angeführt nach der DIN ISO 9613-2 /2.2.2/ mit dem EDVProgramm CadnaA 2. Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der Schallquellen, Punkt-/Linien- bzw. horizontale Flächenschallquellen, Immissionsorte, reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden, usw.) in den Rechner eingegeben. Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt. 2 Programmversion 4.5.149 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687:2006-05 (D); Akustik – Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen; IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 23 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung, auch über größere Entfernungen, angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur Cmet = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel" LAT (DW). Die Berechnungsergebnisse für den Freizeitlärm sind in Form von Gebäudelärmkarten in den Anlagen 3.1 bis 3.2 dargestellt. 4.4 Beurteilung Die für die geplante Anordnung der Jugendspieleinrichtungen zu erwartenden Immissionspegel sind in den Anlage 3.1 und 3.2 dargestellt. Bei der Variante 1 (siehe Anlage 3.1) und bei der optimierten Variante 2 (siehe Anlage 3.2) berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 58 dB(A) an der westlich geplanten Wohnbebauung (Baufeld 1 und 4). Der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV von 55 dB(A) wird zwar überschritten, eine erhebliche und nicht mehr hinzunehmende Störung liegt gemäß den Beurteilungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr, jedoch nicht vor. Um unnötige Belastungen für die unmittelbar angrenzenden Anwohner zu vermeiden, sollen die nach dem Stand der Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Aus diesem Grund ist eine Anordnung der Freizeiteinrichtungen wie in Variante 2 zu bevorzugen, da bei dieser Variante die Überschreitungen am Wohngebäude des Baufeldes 1 vermieden werden. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 24 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Da die Nutzung der Freizeitanlage durch eine Nutzungsverordnung auf die Tagzeit zu beschränken (werktags zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr und sonntags zwischen 9.00 Uhr und 22.00 Uhr) werden soll, kann davon ausgegangen werden, dass zur Nachtzeit planmäßig keine unzulässigen Lärmeinwirkungen von der Freizeitanlage auf die geplanten Wohngebäude einwirken. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV sind somit zur Nachtzeit nicht zu erwarten. Voraussetzung für diese Berechnungsergebnisse ist, dass bei den konkreten Planungen ein Mindestabstand von 22 m zwischen dem Bolzplatz und dem benachbarten Wohngebäude berücksichtigt wird. Zudem sollte das Streetballfeld an der Grenze zur Druckerei Münch angeordnet werden. Um einen Ausgleich für die erhöhten Lärmeinwirkungen durch den Freizeitlärm zu schaffen, sollten an dem südwestlichen Wohngebäude in den textlichen Festsetzungen passive Schallschutzmaßnahmen für die erhöhten Lärmeinwirkungen aufgenommen werden. Berücksichtigt man den Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 (89) für die Süd- und Westfassade des südwestlichen angrenzenden Wohngebäudes, so kann für einen Fensterflächenanteil von maximal 40 % und einem Schalldämm-Maß der Außenwand von 45 dB für übliche Wohnraumabmessungen ein bewertetes SchalldämmMaß für die Fenster von Rw,P ≤ 39 dB berechnet werden. Dieses Schalldämm-Maß sollte für die Fenster der Süd- und Westfassade des westlichen Wohngebäudes im Baufeld 4 vorgesehen werden. Die Berechnungen zeigen zudem, dass mit dieser Anordnung der Freizeiteinrichtungen keine Überschreitungen des Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) am Gebäude der Druckerei Münch zu erwarten sind. Für Kleingartenanlagen wird in der 18. BImSchV kein Immissionsrichtwert definiert. Legt man in Anlehnung an die DIN 18005, Teil 1, einen Orientierungswert für die Tagzeit von 55 dB(A) zu Grunde, so zeigen die schalltechnischen Berechnungen, dass am westlichen Rand den Kleingartenanlage dieser Wert in einem Bereich von ca. 6 m Breite um bis zu 2 dB(A) überschritten wird. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 25 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Es berechnen sich für die Jugendspieleinrichtungen Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A). In Anlehnung an das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums liegt noch keine erhebliche und nicht mehr hinzunehmende Störung vor. Sollten die berechneten Werte im Rahmen der Abwägung nicht toleriert werden können, müsste entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Kleingartenanlage eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von h = 2,5 m errichtet werden. 4.5 Spitzenpegel Um auch kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen in die Beurteilung einzubeziehen, wurde das sogenannte "Spitzenpegelkriterium" der 18. BImSchV berücksichtigt. Danach soll vermieden werden, dass Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Die zu erwartenden Spitzenpegel werden durch die Kommunikationsgeräusche der Kinder und Jugendlichen sowie durch Geräusche der Freizeitanlagen (Ballgeräusche, usw.) verursacht. Während der Tagzeit, zu der die geplanten Jugendspieleinrichtungen genutzt werden, dürfen die maximalen Immissionspegel einen Wert von 55 dB(A) + 30 dB(A) = 85 dB(A) an den Immissionsorten nicht überschreiten. Unter Zugrundelegung der maximalen Schallleistungspegel, die nach der VDI-Richtlinie 3770 bzw. der Studie zu Geräuschen von Trendsportanlagen zu erwarten sind, berechnen sich für die Tagzeit folgende Mindestabstände: IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 26 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Tabelle 5: erforderliche Mindestabstände zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums Art der Schallquelle LWAFmax in dB erforderlicher Mindestabstand zur Einhaltung eines max. Immissionspegel von 85 dB(A) in m Rufen normal 86 1 Schreien laut 108 6 Schreien sehr laut 115 13 Beachvolleyballfeld (ohne Schiedsrichter) 108 6 Streetballfeld 107 4 Bolzplatz 120 22 Diese Mindestabstände sind bei der Anordnung der Spieleinrichtungen einzuhalten. 4.6 Hinweise Spielfelder sind grundsätzlich so zu platzieren und auszurichten, dass ein möglichst großer Abstand von lärmintensiven Bereichen (Torbereiche bei Bolzplätzen, Körbe bei Streetball-Plätzen) zu den nächstgelegenen Immissionsorten entsteht. 5. Tiefgaragenlärm 5.1 Allgemeines Entsprechend den Ausführungen der Parkplatzlärmstudie ist bei Parkplätzen von Wohnanlagen grundsätzlich davon auszugehen, dass Stellplatzimmissionen auch in Wohnbereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören. Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht, rufen somit auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, unzumutbaren Störungen hervor. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 27 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Dennoch sollten in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Bayreuth die von der geplanten Tiefgaragenzufahrt ausgehenden Schallemissionen prognostiziert und beurteilt werden, da auf Grund der an dieser Stelle lokal konzentrierten Geräuschabstrahlung Belästigungen an den unmittelbar angrenzenden Wohnbebauungen nicht ausgeschlossen werden können. 5.2 Schallemissionen Die Schallemissionen, die von der Tiefgaragenzufahrt ausgehen, werden nach den Ansätzen der Parkplatzlärmstudie des LfU Bayern ermittelt. Hierbei wird entsprechend den vorliegenden Angaben davon ausgegangen, dass in der Tiefgarage 430 Stellplätze geplant werden. In der Ausgangsvariante wird untersucht, welche Schallemissionen auftreten, wenn keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen geplant werden. Hierzu werden folgende Schallquellen berücksichtigt. - die Zu-/Abfahrt der Pkw auf dem privaten Gelände bis zur Tiefgarage - die Motorgeräusche, die abgestrahlt werden, wenn die Pkw oben an der Rampe halten, um die Öffnung des Tiefgaragentores (z. B. mit Schlüsselschalter o. ä.) zu veranlassen - das Befahren der nicht eingehausten Tiefgaragenrampe - das Überfahren einer üblichen Regenrinne am Tiefpunkt der Tiefgaragenrampe, die nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht. Eine Schallabstrahlung über ein Tiefgaragentor unterhalb der Rampe kann entsprechend den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie gegenüber dem Fahrgeräusch auf der Rampe vernachlässigt werden, wenn die Rampe nicht eingehaust ist. Im Detail werden die nachfolgend beschriebenen Emissionssätze berücksichtigt, IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 28 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 5.2.1 Bewegungshäufigkeit Die Bewegungshäufigkeit der Tiefgarage wird entsprechend den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie angesetzt. Demnach ist von folgenden Bewegungshäufigkeiten auszugehen: tags: 0,15 Bewegungen/(Stellplatz und Stunde) ungünstigste Nachstunde: 0,09 Bewegungen/(Stellplatz und Stunde) Bei 430 geplanten Stellplätzen ist somit von folgender Frequentierung auszugehen: tags: 64,5 Bewegungen/Stunde ungünstigste Nachstunde: 38,7 Bewegungen/Stunde 5.2.2 Zufahrtsweg oberhalb der Rampe Für die Zufahrt zur Tiefgarage ist auf dem privaten Grundstück der Fahrweg der Pkw zu berücksichtigen. Für eine typische Geschwindigkeit von 30 km/h kann unter Berücksichtigung der RLS-90 auf asphaltierten Fahrgassen ein längenbezogener Schallleistungspegel von LWA' = 48 dB(A)/m, je Pkw und Stunde, angesetzt werden. Unter Berücksichtigung der unter Ziffer 5.2.1 angeführten Bewegungshäufigkeiten sind somit folgende längenbezogene Schallleistungspegel für den Zufahrtsweg anzusetzen. tags: LWA' = 66,1 dB(A)/m ungünstigste Nachstunde: LWA' = 63,9 dB(A)/m Diese längenbezogenen Schallleistungspegel werden als Linienschallquellen mit einer Höhe von h = 0,5 m angesetzt. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 29 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 5.2.3 Fahrweg auf der Rampe Auf der offenen Rampe treten durch die Längsneigung des Fahrweges/Rampe erhöhte Schallabstrahlungen auf. Zur Berücksichtigung dieser erhöhten Schallabstrahlung wird ein Zuschlag DStg gemäß den Vorgaben der RLS-90 berücksichtigt. Der Zuschlag wird gemäß den Vorgaben der RLS-90 in Abhängigkeit der Neigung berechnet. Eine detaillierte Planung der Tiefgaragenrampe liegt derzeit nicht vor. Aufgrund von Erfahrungswerten von vergleichbaren Anlagen wird eine Neigung der Rampe von 15 % berücksichtigt. Demnach berechnet sich ein Zuschlag von DStg = 6 dB. Für den Fahrweg auf der Rampe werden somit längenbezogene Schallleistungspegel von tags: LWA' = 72,1 dB(A)/m ungünstigste Nachstunde: LWA' = 69,9 dB(A)/m angesetzt. 5.2.4 Haltegeräusch oberhalb der Rampe Es wird davon ausgegangen, dass die Pkw oberhalb der Rampe anhalten, um das Tiefgaragentor zu öffnen. Dies bedingt eine Verweildauer der Pkw, bei der das Leerlaufgeräusch des Motors abgestrahlt wird. Bei der Schallprognose wird davon ausgegangen, dass jedes Fahrzeug über einen Zeitraum von 30 s oben an der Rampe zur Öffnung des Garagentores stehen bleibt. Das Leerlaufgeräusch eines Pkw-Motors wird entsprechend eigener Messungen mit einem Schallleistungspegel von LWA = 79 dB(A) berücksichtigt. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 30 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Unter Berücksichtigung der Bewegungshäufigkeit und der Standzeit kann folgender, mittlerer Schalleistungspegel für den Motorleerlauf der Pkw berechnet werden. tags: LWA = 76,3 dB(A) ungünstigste Nachstunde: LWA = 74,1 dB(A). Diese Schallleistungspegel werden als Punktschallquelle mit einer Höhe von h = 0,5 m vor der Rampe angesetzt. 5.2.5 Überfahren einer Regenrinne Das Überfahren einer Regenrinne kann zu einer impulshaltigen Geräuschabstrahlung der Abdeckung führen, wenn diese nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht. Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie sind hingegen lärmarm ausgebildete Regenrinnen akustisch nicht auffällig. Hierunter fallen beispielsweise Regenrinnen, bei denen verschraubte Gusseisenplatten ausgeführt sind. Bei der Prognose der Ausgangsvariante wird unterstellt/gefordert, dass in jedem Fall lärmarme Regenrinnen, die dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen, ausgeführt werden müssen. Eine gesonderte Geräuschabstrahlung für die Regenrinnen wird daher nicht angesetzt. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 31 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 5.3 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt nach der TA Lärm /2.2.4/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 /2.2.2/. Sinngemäß wie unter Ziffer 3.3 angeführt, wird für Schallausbreitungsberechnungen das anerkannte und qualitätsgesicherte Programm CadnaA 3 verwendet. Bei den Berechnungen wurden die Ruhezeiten für Sonn- und Feiertag gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm angesetzt und mit einem Zuschlag von 6 dB berücksichtigt. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur Cmet = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel" LAT (DW). Die Berechnungsergebnisse für den Tiefgaragenlärm sind in Form von Gebäudelärmkarten in den Anlagen 4.1 und 4.2 dargestellt. 5.4 Immissionspegel und Beurteilung Für die Beurteilung der zu erwartenden Tiefgaragengeräusche kann gemäß der Parkplatzlärmstudie des LFU-Bayern in Anlehnung an die Vorgaben der TA Lärm erfolgen. Demnach sind in einem allgemeinen Wohngebiet folgende Immissionsrichtwerte zu berücksichtigen: - 3 in allgemeinen Wohngebieten (WA) tags: 55 dB(A) nachts: 40 dB(A). Programmversion 4.5.149 (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687:2006-05 (D); Akustik – Software - Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen; IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 32 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 In Abstimmung mit Herrn Stark, Umweltamt der Stadt Bayreuth, kann für die Beurteilung bzw. Abwägung der einwirkenden Geräusche zudem die DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" herangezogen werden. Danach sind folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: - bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags: nachts: 55 dB(A) 45 dB(A) bzw. 40 dB(A). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Im Hinblick auf den Geräuschcharakter der einwirkenden Fahrgeräusche kann für die Nachtzeit der erhöhte Orientierungswert für den Verkehrslärm herangezogen werden. Die Berechnungsergebnisse (siehe Anlagen 4.1 und 4.2) zeigen, dass an den unmittelbar angrenzenden Wohnhäusern Beurteilungspegel von tags 55 dB(A) nachts 49 dB(A) zu erwarten sind. Dies bedeutet, dass zur Tagzeit die Anforderungen der TA Lärm und der DIN 18005 eingehalten werden. Zur Nachtzeit wird hingegen sowohl der Immissionsrichtwert der TA Lärm als auch der erhöhte Orientierungswert der DIN 18005 für Verkehrslärm deutlich überschritten. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 wird zudem darauf hingewiesen, dass bei Beurteilungspegeln von über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund müssen an der Tiefgaragenzufahrt Lärmschutzmaßnahmen nach dem Stand der Lärmminderungstechnik vorgesehen werden. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 33 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 5.5 Lärmschutzmaßnahmen Die Rampe der Tiefgaragenzufahrt ist ab Beginn der Rampe vollständig einzuhausen. Der Standplatz der Pkw zur Öffnung des Tiefgaragentores ist nach unten, unterhalb des Fußpunktes der Rampe zu verlegen. Die Einhausung ist raumseitig vom Beginn der Einhausung bis zum Tor hochschallabsorbierend am Dach und und den Seitenwänden zu verkleiden. Die Einhausung der Tiefgaragenrampe ist mit einer Baukonstruktion auszuführen, die ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens Rw ≥ 25 dB erreicht. Bei der schallabsorbierenden Verkleidung ist ein Material zu verwenden, dass einen bewerteten Schallabsorptionsgrad von αw ≥ 0,8 besitzt. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann nach dem detaillierten Verfahren der Parkplatzlärmstudie der an der Garagentoröffnung der Tiefgaragenabfahrt abgestrahlte Schallleistungspegel berechnet werden. Unter Berücksichtigung einer Tunnellänge (inkl. Standplatz für die Bedienung des Tores) von mindestens 22 m und einer offenen Zufahrtsfläche von 17,5 m² können für die offene Fläche der Zufahrtsöffnung folgende mittlere Schallleistungspegel berechnet werden. Hierbei wurden die die Bewegungshäufigkeiten gemäß Ziffer 5.2.1 berücksichtigt. tags: LWA = 76,0 dB(A) ungünstigste Nachstunde: LWA = 73,8 dB(A). Diese Schallleistungspegel werden bei der Schallprognose als vertikale Flächenschallquellen im Bereich der Zufahrtsöffnung angesetzt. Bei der Schallabstrahlung ist bei dieser Schallquelle die Richtwirkung zu berücksichtigen. Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie werden in seitlicher Richtung zum Tor geringere Schallleistungspegel abgestrahlt. Es wird eine um ca. 8 dB(A) Richtwirkung von ∆L(90°) = -8 dB(A) zum Ansatz gebracht. Neben der Schallabstrahlung über die Öffnung des Tiefgaragentunnels ist zudem noch die Schallabstrahlung für die Zufahrt oberhalb der Tiergarage gemäß Ziffer 5.2.2 zu berücksichtigen. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 34 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 5.6 Beurteilungspegel mit Lärmschutzmaßnahmen Die Berechnungsergebnisse für die zu erwartenden Tiefgaragengeräusche sind mit der eingehausten Tiefgaragenrampe in den Gebäudelärmkarten der Anlage 5.1 und 5.2 dargestellt. Mit den unter Ziffer 5.5 angeführten Lärmschutzmaßnahmen berechnen sich an den unmittelbar benachbarten Wohnhäusern Beurteilungspegel von tags 50 dB(A) nachts 44 dB(A). Die höchsten Schallimmissionen treten hierbei am südlich gelegenen Wohngebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1728/6 (Baufeld 6) auf. Die zur Nachtzeit heranzuziehenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 40 dB(A) werden zwar an wenigen Gebäuden auch mit der Maßnahme noch überschritten. Der Orientierungswert der DIN 18005 von 45 dB(A), der zur Nachtzeit für öffentlichen Verkehrslärm zugrunde zu legen ist, wird hingegen an allen Wohngebäuden eingehalten. Somit kann die Aussage getroffen werden, dass mit der unter Ziffer 5.5 angeführten Einhausung der Tiefgaragenrampe, die dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht, im Rahmen der Abwägung ein ausreichender Schallschutz erreicht wird. In diesem Zusammenhang wird in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Bayreuth empfohlen, dass alle Wohnungen, an denen zur Nachtzeit ein Beurteilungspegel von mehr als 40 dB(A) zu erwarten ist, an den Stellplätzen der Tiefgarage partizipieren sollten. Dies sind die Wohnungen/Häuser, bei denen im nachfolgenden Bild die Fassadenpegel mit dunkelgrünen Symbolen markiert sind. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 35 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Bild 1: nächtliche Schallimmissionen bei einer eingehausten Tiefgaragenrampe Ansonsten ist möglicherweise nur schwer zu vermitteln, dass Anwohner von Gebäuden erhöhten Lärmeinwirkungen einer Tiefgarage ausgesetzt sind, an der sie nicht beteiligt sind. 6. Zusammenfassung Der Stadt Bayreuth plant derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/13 "Am Glockengut" in Bayreuth. Die diesbezüglich bereits durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen wurden unter Zugrundlegung einer geänderten Wohnbebauung, Stand 06.04.2016, überarbeitet. IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 36 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Hinsichtlich des auf die geplanten Wohngebiete einwirkenden Gewerbelärms zeigen die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen, dass auf den geplanten allgemeinen Wohngebieten eine Anhebung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm um 3 dB(A) erforderlich ist, um das Gelände der ehemaligen Gießerei Burkhardt zumindest zur Tagzeit ohne signifikante Einschränkungen im Sinne der DIN 18005, mit einem flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m², nutzen zu können. Zur Nachtzeit ist keine schalltechnisch signifikante gewerbliche Nutzung des Geländes möglich. Bezüglich der neu geplanten Jugendspieleinrichtungen wurden in verschiedenen schalltechnischen Varianten die Anordnungen der vorgesehenen Spielfelder optimiert, um die Belastungen für die angrenzenden Wohngebäude möglichst gering zu halten. Die optimalste Variante ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Es ist zu beachten, dass zwischen dem geplanten Bolzplatz und den nächstgelegenen Wohngebäuden ein Mindestabstand von 22 m erforderlich ist. Bild 2: optimale Anordnung der Freizeiteinrichtungen IBAS • Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH • 95444 Bayreuth Seite 37 von 37 16.8686-b01 vom 13.05.2016 Trotz der optimierten Anordnung der Jugendspieleinrichtungen sind Uber- schreitungen an dem unmittelbar angrenzenden südwestlichen Wohngebäude zu enrarten. Eine erhebliche und nicht mehr hinzunehmende Störung liegt gemäß den Beurteilungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums des lnneren, für Bau und Verkehr, jedoch nicht vor. Um einen Ausgleich für die erhöhten Lärmeinwirkungen durch den Freizeitlärm zu schaffen, sollten an dem südwestlichen Wohn- in den textlichen Festsetzungen des B-Plans passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschrieben werden. An der Westfassade des gebäude (Baufeld 4') Gebäudes sind Schallschutzfenster mit einem bewerteten Labor-Schalldämm-Maß von R*,p > 39 dB erforderlich. Hinsichtlich der auf dem Gelände geplanten Tiefgarage sind Lärmschutzmaßnahmen nach dem Stand der Lärmminderungstechnik erforderlich, um einen ausreichenden Schallschutzzu erreichen. Hierzu ist die Tiefgaragenzufahrt vollständig einzuhausen, wobei die Einhausung 3-seitig hochabsorbierend zu verkleiden ist. Die Maßnahmen sind im Detail unter Ziffer 5.5 dieses Berichtes beschrieben. IBAS GmbH t a Dipl.-lng. (FH) W. Rüger Dipl.-Phys. G. Witt IBAS . lngenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH . 95444 Bayreuth 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 410 400 390 410 390 400 420 60 420 50 370 360 350 340 330 Gewerbelärm Burkhardtgelände unterschreitet TA-Werte um 6 dB ungünstigstes Geschoss Tagzeit Legende Punktquelle Flächenquelle Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung 320 310 380 370 360 310 Maßstab: 1 : 1250 240 230 49 49 48 49 48 48 50 46 49 210 48 47 47 46 51 4947 48 51 4847 47 5349 48 260 47 47 47 47 47 51 53 47 47 48 47 47 47 47 46 49 48 48 48 49 53 48 47 48 48 49 53 48 47 48 46 47 47 46 48 49 47 49 53 49 53 180 190 200 46 48 270 51 56 53 250 47 47 47 48 47 47 47 56 53 5350 48 48 48 49 50 51 56 53 52 54 49 49 49 5250 220 49 49 49 240 50 49 49 5351 50 49 49 230 51 56 53 220 5452 49 49 49 56 53 210 49 49 49 49 56 53 5352 52 53 200 5552 49 49 55 54 190 56 54 47 180 56 54 56 53 250 260 270 280 GE1 fläch e tags nbez. S : 55 cha l d nac hts: B(A)/m lleistung 47 d ² spe gel B(A )/m² 280 290 300 290 Lageplan 300 Holz D ostler fläche nbez. Schall tags: leistun 59 gspeg nachts dB(A)/m² el : 44 d B(A)/m ² 320 330 340 350 T HW fläch Übung sg e tags nbez. S elände : 65 cha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² 380 ehe 54.0 m IFSP . Gieße rei B tags urkh : 54 ardt dB(A nac hts: ) / m 39 d ² B(A )/m² Prei ß fläch Transp orte enb e tags : 65 z. Scha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 1.1 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 47 47 170 170 51 45 47 49 53 43 43 43 42 42 42 42 48 42 42 100 42 100 110 150 43 120 120 53 44 140 53 45 43 130 53 110 130 140 150 GE2 fläche nbez. Schall tags: le 55 dB (A)/m² istungspeg nachts el : 40 d B(A)/m ² 160 45 160 49 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_Gewerbe_Burkhardt-6.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 410 400 390 410 390 400 420 60 420 50 370 360 350 340 330 Gewerbelärm Burkhardtgelände unterschreitet TA-Werte um 6 dB ungünstigstes Geschoss Nachtzeit Legende Punktquelle Flächenquelle Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung 320 310 380 370 360 310 Maßstab: 1 : 1250 240 230 34 34 33 34 32 33 34 32 35 210 32 32 32 32 36 3432 33 36 3232 32 3834 32 260 32 32 32 32 32 35 38 31 32 33 32 31 32 32 31 33 32 33 33 33 34 38 33 32 32 33 34 39 32 32 31 32 31 31 33 34 32 34 38 34 38 180 190 200 32 35 270 36 41 37 250 32 32 32 32 32 31 32 41 37 3734 32 33 33 33 36 38 41 37 36 39 33 33 33 3936 220 33 34 34 240 34 33 33 3936 34 34 34 230 35 41 37 220 3937 34 33 33 40 37 210 34 33 34 34 40 37 3635 36 37 200 4037 34 34 39 37 190 39 37 32 180 39 37 40 38 250 260 270 280 GE1 fläch e tags nbez. S : 55 cha l d nac hts: B(A)/m lleistung 47 d ² spe gel B(A )/m² 280 290 300 290 Lageplan 300 Holz D ostler fläche nbez. Schall tags: leistun 59 gspeg nachts dB(A)/m² el : 44 d B(A)/m ² 320 330 340 350 T HW fläch Übung sg e tags nbez. S elände : 65 cha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² 380 ehe 39.0 m IFSP . Gieße rei B tags urkh : 54 ardt dB(A nac hts: ) / m 39 d ² B(A )/m² Prei ß fläch Transp orte enb e tags : 65 z. Scha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 1.2 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 31 31 170 170 36 30 32 34 38 28 28 28 28 28 27 28 33 27 27 100 27 100 110 150 28 120 120 38 30 140 38 30 28 130 38 110 130 140 150 GE2 fläche nbez. Schall tags: le 55 dB (A)/m² istungspeg nachts el : 40 d B(A)/m ² 160 30 160 34 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_Gewerbe_Burkhardt-6.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) Auftrag: Projekt: Ort: flächenbezogene Schallleistungspegel Bezeichnung Druckerei Münch Schlenk GmbH Universität Bayreuth HolzLand Dostler Preiß Transporte THW-Übungsgelände M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) 94,8 94,8 86,8 55,0 55,0 47,0 90,5 90,5 75,5 55,0 55,0 40,0 90,4 90,4 75,4 55,0 55,0 40,0 101,3 101,3 86,3 59,0 59,0 44,0 101,8 101,8 81,8 65,0 65,0 45,0 99,9 99,9 79,9 65,0 65,0 45,0 Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) Lw" 55 0,0 0,0 -8,0 Lw" 55 0,0 0,0 -15,0 Lw" 55 0,0 0,0 -15,0 Lw" 59 0,0 0,0 -15,0 Lw" 65 0,0 0,0 -20,0 Lw" 65 0,0 0,0 -20,0 K0 immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel ehem. Gießerei Fläche (dB) (Hz) (m) (m²) 0,0 500 (keine) 2,00 9616,88 0,0 500 (keine) 2,00 3518,78 0,0 500 (keine) 2,00 3452,32 0,0 500 (keine) 2,00 16982,97 0,0 500 (keine) 2,00 4787,55 0,0 500 (keine) 2,00 3066,40 13.05.2016 / 168686b01_Gewerbe_Burkhardt-6.cna Bezeichnung M. ID Freq. Richtw. Höhe Zeitraum Tag Zeitraum Nacht Fläche Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (m²) 54,0 98,9 55,0 65,0 60,0 80 39,0 83,9 55,0 65,0 60,0 80 30579,24 13.05.2016 / 168686b01_Gewerbe_Burkhardt-6.cna IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth 16.8686-b01 Anlage: 1.3 Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Bayreuth 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 410 400 390 410 390 400 420 60 420 50 370 360 350 340 330 Gewerbelärm Gemengelage IR-Werte WA + 3 dB ungünstigstes Geschoss Tagzeit Legende Punktquelle Flächenquelle Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung 320 310 380 370 360 310 Maßstab: 1 : 1250 240 230 52 52 52 52 52 52 53 50 51 210 51 51 51 50 52 5251 51 53 5151 51 5452 52 260 52 52 52 52 52 53 55 51 51 52 51 51 51 51 51 52 51 51 51 52 54 51 51 51 52 54 51 51 50 50 50 50 51 51 50 51 54 51 54 180 190 200 50 51 270 54 57 55 250 52 52 52 51 51 51 51 57 55 5554 52 52 52 52 52 53 57 55 55 56 53 53 53 5453 220 53 54 53 240 54 53 53 5453 54 54 54 230 54 58 56 220 5554 54 54 54 58 56 210 54 53 54 54 58 56 5655 56 56 200 5655 54 54 58 57 190 58 57 50 180 58 57 58 56 250 260 270 280 GE1 fläch e tags nbez. S : 55 cha l d nac hts: B(A)/m lleistung 47 d ² spe gel B(A )/m² 280 290 300 290 Lageplan 300 Holz D ostler fläche nbez. Schall tags: leistun 59 gspeg nachts dB(A)/m² el : 44 d B(A)/m ² 320 330 340 350 T HW fläch Übung sg e tags nbez. S elände : 65 cha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² 380 ehe 60.0 m IFSP . Gieße rei B tags urkh : 60 ardt dB(A nac hts: ) / m 46 d ² B(A )/m² Prei ß fläch Transp orte enb e tags : 65 z. Scha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 2.1 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 50 49 170 170 52 48 49 51 53 47 47 47 47 47 46 46 50 46 46 100 46 100 110 150 47 120 120 54 48 140 54 48 47 130 54 110 130 140 150 GE2 fläche nbez. Schall tags: le 55 dB (A)/m² istungspeg nachts el : 40 d B(A)/m ² 160 49 160 51 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_Gewerbe.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 410 400 390 410 390 400 420 60 420 50 370 360 350 340 330 Gewerbelärm Gemengelage IR-Werte WA + 3 dB ungünstigstes Geschoss Nachtzeit Legende Punktquelle Flächenquelle Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung 320 310 380 370 360 310 Maßstab: 1 : 1250 240 230 38 38 38 38 37 37 38 36 37 210 37 36 36 36 38 3736 37 38 3737 36 3937 38 260 38 38 38 37 38 39 40 37 37 37 37 37 37 37 36 37 37 37 37 37 40 37 37 37 37 40 37 36 36 36 36 36 36 37 37 36 37 40 37 39 180 190 200 36 37 270 39 42 40 250 38 38 38 37 37 36 36 42 40 4039 38 38 37 38 38 40 43 40 40 41 39 38 39 4038 220 39 39 39 240 39 38 38 4139 39 40 40 230 40 43 41 220 4140 40 40 40 43 41 210 39 39 40 40 43 42 4141 41 41 200 4240 40 40 42 42 190 43 42 35 180 43 42 43 41 250 260 270 280 GE1 fläch e tags nbez. S : 55 cha l d nac hts: B(A)/m lleistung 47 d ² spe gel B(A )/m² 280 290 300 290 Lageplan 300 Holz D ostler fläche nbez. Schall tags: leistun 59 gspeg nachts dB(A)/m² el : 44 d B(A)/m ² 320 330 340 350 T HW fläch Übung sg e tags nbez. S elände : 65 cha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² 380 ehe 46.0 m IFSP . Gieße rei B tags urkh : 60 ardt dB(A nac hts: ) / m 46 d ² B(A )/m² Prei ß fläch Transp orte enb e tags : 65 z. Scha l d nac hts: B(A)/m lleistun gsp 45 d ² ege B(A l )/m² Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 2.2 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 35 35 170 170 37 34 35 36 39 33 33 33 33 33 32 32 35 32 32 100 32 100 110 150 33 120 120 39 34 140 39 34 33 130 39 110 130 140 150 GE2 fläche nbez. Schall tags: le 55 dB (A)/m² istungspeg nachts el : 40 d B(A)/m ² 160 34 160 36 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 440 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_Gewerbe.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) Auftrag: Projekt: Ort: flächenbezogene Schallleistungspegel Bezeichnung Druckerei Münch Schlenk GmbH Universität Bayreuth HolzLand Dostler Preiß Transporte THW-Übungsgelände M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) 94,8 94,8 86,8 55,0 55,0 47,0 90,5 90,5 75,5 55,0 55,0 40,0 90,4 90,4 75,4 55,0 55,0 40,0 101,3 101,3 86,3 59,0 59,0 44,0 101,8 101,8 81,8 65,0 65,0 45,0 99,9 99,9 79,9 65,0 65,0 45,0 Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) Lw" 55 0,0 0,0 -8,0 Lw" 55 0,0 0,0 -15,0 Lw" 55 0,0 0,0 -15,0 Lw" 59 0,0 0,0 -15,0 Lw" 65 0,0 0,0 -20,0 Lw" 65 0,0 0,0 -20,0 K0 immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel ehem. Gießerei Fläche (dB) (Hz) (m) (m²) 0,0 500 (keine) 2,00 9616,88 0,0 500 (keine) 2,00 3518,78 0,0 500 (keine) 2,00 3452,32 0,0 500 (keine) 2,00 16982,97 0,0 500 (keine) 2,00 4787,55 0,0 500 (keine) 2,00 3066,40 13.05.2016 / 168686b01_Gewerbe.cna Bezeichnung M. ID Freq. Richtw. Höhe Zeitraum Tag Zeitraum Nacht Fläche Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (%) (m²) 60,0 104,9 55,0 65,0 60,0 80 46,0 90,9 55,0 65,0 60,0 80 30579,24 13.05.2016 / 168686b01_Gewerbe.cna IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth 16.8686-b01 Anlage: 2.3 Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Bayreuth 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 310 300 290 260 Bea Voll chey 25m ball /15m 250 55 55 29 26 27 30 31 32 31 32 31 29 33 29 33 220 32 51 30 24 32 25 34 35 46 55 44 41 50 30 30 36 33 33 45 52 31 31 32 32 25 40 41 42 29 29 28 29 39 40 24 29 200 210 31 32 34 25 27 27 40 41 41 40 41 2525 40 40 180 190 200 32 34 51 Maßstab: 1 : 750 31 32 29 58 Rasterlärmkarte ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 24 32 3332 Bo Abs lzplatz tand > 22 m zu Woh nhä user 25 Legende Flächenquelle Haus Hausbeurteilung Rechengebiet 32 29 31 57 28 26 33 3232 29 230 230 57 51 latz 26 26 30 29 30 30 Spie lp 27 25 30 29 32 32 32 28 26 30 30 32 30 240 56 32 32 31 57 51 31 28 35 34 32 33 50 270 280 33 32 29 36 35 30 32 35 56 34 31 260 42 36 250 50 240 44 37 ungünstigstes Geschoss Tagzeit 220 56 Sport- und Freizeitlärm Variante 1 210 56 47 39 Lageplan 190 270 280 56 Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 3.1 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 180 Stre mit 2 etball Körb en 310 300 290 330 160 320 150 330 140 320 130 36 170 170 41 160 36 160 36 140 41 35 41 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 150 Kleingartenanlage Rasterhöhe 2m 140 150 41 36 340 350 360 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_Sport_V1.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 310 300 30 31 31 29 32 220 31 29 23 32 31 32 33 34 35 46 55 44 41 50 29 29 36 33 33 45 52 30 30 31 32 25 40 41 42 29 27 29 39 40 24 29 200 210 32 33 51 25 26 27 39 41 41 40 41 2524 40 41 180 190 200 24 29 58 Maßstab: 1 : 750 31 31 3232 Bo Abs lzplatz tand > 22 m zu Woh nhä user Rasterlärmkarte ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 23 32 230 33 51 27 24 Legende Flächenquelle Haus Hausbeurteilung Rechengebiet 31 28 31 57 28 28 25 32 3232 26 25 29 28 30 29 56 50 26 24 29 28 31 31 31 26 24 29 29 32 29 55 50 270 280 latz 27 25 25 29 31 31 31 Stre e mit 1 tball Korb 240 230 31 31 260 260 250 Spie lp 34 33 30 32 49 29 27 250 33 31 28 35 34 28 31 34 54 33 30 240 40 34 ungünstigstes Geschoss Tagzeit 220 49 Sport- und Freizeitlärm Variante 2 210 42 35 Lageplan 190 53 Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 3.2 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 180 45 37 270 280 Bea Voll chey 25m ball /15m 290 310 290 300 330 160 320 150 330 140 320 130 35 170 170 41 160 36 160 36 140 41 35 41 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 150 Kleingartenanlage Rasterhöhe 2m 140 150 41 36 340 350 360 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_Sport_V2.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) Auftrag: Projekt: Ort: Schallleistungspegel Bezeichnung Boltzplatz Streetball mit 1 Korb Beachvolleyball M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) 98,0 101,0 101,0 66,7 69,7 69,7 90,0 93,0 93,0 66,5 69,5 69,5 90,0 93,0 93,0 64,1 67,1 67,1 Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) (m) Lw 101 -3,0 0,0 0,0 900,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,60 Lw 93 -3,0 0,0 0,0 900,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,60 Lw 93 -3,0 0,0 0,0 900,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,60 13.05.2016 / 168686b01_Sport_V2.cna IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth Fläche (m²) 1350,99 226,35 389,48 16.8686-b01 Anlage: 3.3 Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Bayreuth 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 280 42 37 42 240 34 38 17 18 37 41 37 39 34 20 20 3133 2929 28 27 29 29 27 40 41 38 44 43 40 31 31 31 25 24 27 270 260 49 41 50 Maßstab: 1 : 750 49 55 47 46 43 46 51 46 51 33 34 47 51 180 27 26 27 200 19 18 34 190 18 17 47 3334 50 51 54 34 3235 18 53 30 49 35 3233 17 44 54 38 46 Legende Punktquelle Linienquelle Haus Höhenlinie Hausbeurteilung 230 28 40 43 54 33 35 32 31 32 29 29 250 37 27 27 33 33 37 230 220 210 35 37 26 26 30 31 37 32 18 18 200 34 38 32 34 34 ungünstigstes Geschoss Tagzeit 23 23 240 32 Tiefgarage offene Rampe 220 250 35 35 32 29 1920 22 23 2628 30 27 210 31 31 31 31 Lageplan 23 23 190 270 260 1920 Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 4.1 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 52 180 30 31 20 20 ufahr t 18 18 17 18 TG-Z 17 18 gepl. 280 290 210 290 200 49 46 170 170 51 27 26 160 26 160 37 130 24 23 30 21 32 20 26 30 20 21 100 20 100 110 35 120 120 33 22 140 37 31 130 140 25 150 26 42 110 150 46 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_TG_offen.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 280 36 31 36 240 28 32 11 12 31 35 31 33 28 14 14 2527 2323 23 21 24 24 21 34 35 32 38 37 34 25 25 25 19 19 21 270 260 43 35 44 Maßstab: 1 : 750 43 49 42 40 37 40 46 40 46 27 28 41 45 180 21 20 21 200 13 13 29 190 12 11 41 2728 44 45 49 28 2729 12 47 24 43 29 2627 11 38 48 32 40 Legende Punktquelle Linienquelle Haus Höhenlinie Hausbeurteilung 230 22 34 37 48 27 29 26 26 26 23 23 250 31 21 21 27 27 31 230 220 210 29 31 20 20 24 26 31 26 12 12 200 29 32 26 28 28 ungünstigstes Geschoss Nachtzeit 17 17 240 26 Tiefgarage offene Rampe 220 250 29 30 27 23 1314 17 17 2022 25 22 210 25 26 26 26 Lageplan 17 17 190 270 260 1414 Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 4.2 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 46 180 25 26 14 14 ufahr t 12 12 11 12 TG-Z 11 12 gepl. 280 290 210 290 200 44 40 170 170 45 21 21 160 20 160 32 130 18 17 24 15 26 14 20 24 14 15 100 14 100 110 29 120 120 27 16 140 31 25 130 140 19 150 20 36 110 150 40 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_TG_offen.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) Auftrag: Projekt: 16.8686-b01 Anlage: 4.3 Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Bayreuth Ort: Offene Tiefgaragenrampe Punktschallquellen Bezeichnung M. ID Pkw-Motorleerlauf Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) 76,3 76,3 74,1 Lw 76,3 0,0 0,0 -2,2 540,00 420,00 60,00 0,0 500 (keine) Höhe (m) 0,50 r Koordinaten X Y (m) (m) 344,19 204,42 13.05.2016 / 168686b01_TG_offen.cna Linienschallquellen Bezeichnung M. ID Zufahrt zu TG - vor Rampe Zufahrt zu TG - Rampenbereich Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Höhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) m 76,6 76,6 74,4 66,1 66,1 63,9 Lw' 66,1 0,0 0,0 -2,2 540,00 420,00 60,00 0,0 500 0,00 85,5 85,5 83,3 72,1 72,1 69,9 Lw' 72,1 0,0 0,0 -2,2 540,00 420,00 60,00 0,0 500 0,00 13.05.2016 / 168686b01_TG_offen.cna IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth Z (m) 0,50 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 280 32 34 31 33 32 240 28 29 28 35 38 31 29 12 11 2626 23 18 26 28 26 38 35 41 40 36 28 28 28 19 19 20 270 260 39 34 48 39 46 Maßstab: 1 : 750 43 37 40 49 42 49 29 31 44 49 180 22 21 23 200 10 10 2830 190 9 9 30 40 42 45 3031 39 37 29 2832 10 40 19 230 34 33 2830 9 34 38 30 34 Legende Punktquelle Linienquelle vert. Flächenquelle Haus Hausbeurteilung 220 10 12 35 39 20 210 230 24 38 18 18 29 28 29 31 16 17 30 29 34 220 210 30 33 16 17 25 28 27 30 31 8 10 200 27 31 250 25 ungünstigstes Geschoss Tagzeit 13 14 240 24 250 29 30 29 Tiefgarage eingehauste Rampe 190 28 29 12 13 2123 26 24 50 180 27 28 1213 Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 5.1 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth Lageplan 12 12 usung 26 28 12 13 Einha 9 1314 260 11 12 ufahr t 270 8 TG-Z 10 11 gepl. 280 290 210 290 200 47 44 170 170 49 24 23 160 22 160 36 130 21 19 28 17 31 17 25 28 17 18 100 17 100 110 34 120 120 31 18 140 34 30 130 140 22 150 22 39 110 150 45 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_TG.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 280 26 28 25 28 26 240 22 23 22 29 33 25 24 6 5 2020 17 13 21 22 20 32 33 29 35 34 30 22 22 22 13 13 14 270 260 33 28 42 33 40 Maßstab: 1 : 750 38 37 31 35 43 36 43 23 25 38 43 180 16 16 17 200 4 4 2224 190 3 3 25 34 36 39 2425 33 32 23 2226 4 34 13 230 28 28 2324 3 28 32 25 28 Legende Punktquelle Linienquelle vert. Flächenquelle Haus Hausbeurteilung 220 4 6 29 34 14 210 230 18 32 12 12 23 23 23 25 10 12 24 23 22 25 26 ungünstigstes Geschoss Nachtzeit 250 24 27 10 11 19 22 240 21 25 190 250 19 Tiefgarage eingehauste Rampe 88 28 220 210 6 7 23 25 23 2 4 200 Lageplan 6 1518 20 18 18 6 8 Auftrag: 16.8686-b01 Anlage: 5.2 Projekt: Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Ort: Bayreuth 44 180 21 22 23 23 6 usung 20 22 76 Einha 5 6 4 7 8 260 5 ufahr t 270 3 TG-Z 4 gepl. 280 290 210 290 200 41 38 170 170 43 18 17 160 16 160 30 130 15 13 22 11 25 11 19 22 11 12 100 12 100 110 28 120 120 25 12 140 28 25 130 140 16 150 16 33 110 150 39 200 210 220 230 240 250 260 270 280 290 300 310 320 330 340 350 360 370 380 390 400 410 420 430 Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth 168686b01_TG.cna, 13.05.2016 Version 4.5.149 (32 Bit) Auftrag: Projekt: Eingehauste Tiefgaragenrampe Ort: vertikale Flächenschallquellen Bezeichnung M. ID Einfahrt zur TG-Rampe Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Z-Ausd. Höhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) (m) (m) 76,0 76,0 73,8 63,6 63,6 61,4 Lw 80,5 0,0 0,0 -2,2 4,5 540,00 420,00 60,00 0,0 500 TG 2,50 2,50 13.05.2016 / 168686b01_TG.cna Linienschallquellen Bezeichnung M. ID Zufahrt zu TG - vor Rampe Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Höhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) m 76,6 76,6 74,4 66,1 66,1 63,9 Lw' 66,1 0,0 0,0 -2,2 540,00 420,00 60,00 0,0 500 0,00 13.05.2016 / 168686b01_TG.cna IBAS · Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH · 95444 Bayreuth 16.8686-b01 Anlage: 5.3 Bebauungsplan Nr. 8/13 "Am Glockengut" Bayreuth