Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen
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Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen
Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8.062 „Tatex“ in der Gemeinde Südbrookmerland Bericht-Nr. 3654-15-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ der Gemeinde Südbrookmerland Bericht-Nr.: 3654-15-L1 Auftraggeber: Gemeinde Südbrookmerland Westvictorburer Straße 2 26624 Südbrookmerland Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Telefon: 04941 - 9558-0 Telefax: 04941 - 9558-11 email: [email protected] Bearbeiter: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallimmissionsschutz) Prüfer: Tanja Nowak (Dipl.-Ing. (FH)) (Sachbearbeiterin Schallimmissionsschutz) Textteil: Anhang: 12 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 02. April 2015 Messstelle nach § 26 BImSchG IEL GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Aufgabenstellung 4 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien 4 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten 5 4. Beschreibung der Ausgangssituation 5 5. Schalltechnische Anforderungen 6 6. Schalltechnische Ausgangsdaten 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 6.2 Geplantes Vorhaben „Tatex“ 6.2.1 Schallemission Andienungsverkehr 6.2.2 Schallemission sonstige LKW-Geräusche 6.2.3 Schallemission Entladevorgänge 6.2.4 Parkplatz 7 7 7 8 8 9 9 7. Schallimmissionsprognose 7.1 Prognoseverfahren 7.2 Ergebnisse 7.2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 7.2.2 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen 7.2.3 Geplantes Vorhaben „Tatex“ 10 10 10 10 11 11 8. Zusammenfassung 12 Anhang Entwurf „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 Tatex“ Lageplan „Aussenanlagen“(Blatt 4) Übersichtskarten Übersichtskarte gesamt Übersichtskarte Betriebsgelände Schallimmissionsraster Tag / Nacht Schallimmissionsraster Tag, B-Plan Schallimmissionsraster Nacht, B-Plan Schallimmissionsraster Tag, Tatex Datensatz (4 Seiten) Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 3 von 12 IEL GmbH 1. Einleitung und Aufgabenstellung Derzeit liegt für das „Gewerbegebiet Georgsheil“ kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Um einem in diesem Gewerbegebiet ansässigen Betrieb eine Umsiedlung und damit eine Erweiterung zu ermöglichen, hat die Gemeinde Südbrookmerland deshalb die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 „Tatex“ beschlossen. Mit dieser Planung muss auch sichergestellt werden, dass Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz zukünftig ausgeschlossen werden können. Aufgabe dieses Gutachtens ist es, für die Fläche innerhalb des aktuellen Plangebietes als Planungsgröße für die Bauleitplanung Schallemissionskontingente LEK vorzuschlagen, die die Einhaltung der zulässigen Orientierungswerte in der umliegenden Nachbarschaft, auch unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Nutzung, sicherstellen. Zusätzlich soll der Nachweis geführt werden, dass das konkrete Vorhaben die vorgeschlagenen Festsetzungen nicht überschreitet. 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien Bei der Erstellung des Gutachtens wurden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zu Grunde gelegt, wobei die zurzeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen wurden. Im Einzelnen wurden folgende Vorschriften und Regelwerke zu Grunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Ausgabe Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Ausgabe Mai 1987 DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“, Ausgabe Dezember 2006 DIN ISO 9613, Teil 2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999 TA-Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Erläuterungen zur Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln im B-Plan“, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (NLÖ) „Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW“, Merkblätter Nr. 25, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, August 2000 Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 4 von 12 IEL GmbH „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002 „Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen“, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 (16.05.1995) „Parkplatzlärmstudie - Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen“, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (6. Auflage 2007). 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die schalltechnische Untersuchung dienen folgende, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen: - Entwurf Vorhabenbezogener 13.01.2015) B-Plan Nr. 8.062, „Tatex“ (Planungsstand - Geplantes Bauvorhaben, Grundriss EG, Blatt 3.01, Stand 17.04.2013 - Geplantes Bauvorhaben, Querschnitt, Blatt 2.01, Stand 17.04.2013 - Geplantes Bauvorhaben, Ansichten, Blatt 5, Stand 17.04.2013 - Geplantes Bauvorhaben, Außenanlagen, Blatt 4, Stand 17.04.2013 - Baubeschreibung, Stand 22.05.2013 - Betriebsbeschreibung, Stand 22.05.2013 Weitere für die Ausarbeitung des Gutachtens benötigte Daten und Einzelheiten wurden vom Auftraggeber bzw. vom Planungsbüro Weinert (Norden) mitgeteilt. 4. Beschreibung der Ausgangssituation Das aktuelle Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8.06 „Gewerbegebiet Georgsheil“. Dieser Bebauungsplanentwurf aus dem Jahr 1995 wurde nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund soll für das aktuelle Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8.062 „Tatex“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes (Flurstück 13/10) liegt nördlich der Bundesstraße B 210 (Emder Straße), unmittelbar westlich und südlich der Gewerbestraße (Einmündungsbereich Gewerbestraße / Emder Straße). Direkt westlich angrenzend befinden sich das Betriebsgelände der Firma Greenhound und die Parkplätze der Diskothek Galaxy. Östlich der Gewerbestraße befindet sich das Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 5 von 12 IEL GmbH Betriebsgelände der Firma Janssen Anlagenbau. In nördlicher Richtung verläuft die Bahnstrecke „Abelitz-Aurich“, daran schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. In südlicher Richtung befindet sich die Bundesstraße B 210, daran schließen sich ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die nächstgelegene bewohnte Nachbarschaft befindet sich in östlicher Richtung, nördlich und südlich der Bundesstraße. Für die Wohnbebauung südlich der Bundesstraße wird die Schutzbedürftigkeit eines „Misch- bzw. Dorfgebietes (MI/MD)“ zu Grunde gelegt. Für die Wohnbebauung, die unmittelbar nördlich der Bundesstraße und östlich des Plangebietes (Am Bahndamm) liegt, wird ebenfalls die Schutzbedürftigkeit eines „Misch- bzw. Dorfgebietes (MI/MD)“ zu Grunde gelegt. Für die sich daran in östlicher Richtung anschließende Wohnbebauung entlang des Birkenweges wird die Schutzbedürftigkeit eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ zu Grunde gelegt. Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 ist ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel - Einrichtungsbedarf“ geplant (siehe Anhang). Konkret ist ein Betrieb für den Verkauf von Bodenbelägen und Tapeten geplant. Die geplante Halle hat eine Grundfläche von ca. 62 m x 30,5 m, bei einer Traufhöhe von ca. 4,5 m. Innerhalb der Halle sind Verkaufsflächen, Lager-, Büro- und Sozialräume vorgesehen. In der Halle sind keine relevanten Schallquellen vorhanden. Aus diesem Grund muss keine Schallemission der Halle berücksichtigt werden. Die Warenanlieferung erfolgt über eine nördlich gelegene Zufahrt über die Gewerbestraße auf der Nordseite der Halle. Insgesamt sind auf dem Gelände 32 PKW-Parkplätze geplant. Diese werden über eine östlich gelegene Zufahrt erreicht. Auf der Ostseite befindet sich auch der Eingang für die Kunden. Aus der Betriebsbeschreibung geht hervor, dass sich die Öffnungszeiten auf die Tageszeit beschränken. 5. Schalltechnische Anforderungen Gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ gelten folgende Orientierungswerte für den Gewerbelärm im Rahmen der Bauleitplanung: „Allgemeines Wohngebiet WA)“: Tag (06.00 bis 22.00 Uhr): Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr): 55 dB(A) 40 dB(A) „Misch- bzw. Dorfgebiet (MI/MD)“: Tag (06.00 bis 22.00 Uhr): Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr): 60 dB(A) 45 dB(A) „Gewerbegebiet (GE)“: Tag (06.00 bis 22.00 Uhr): Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr): 65 dB(A) 50 dB(A) Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 6 von 12 IEL GmbH Gemäß DIN 18005-1, Ausgabe 2002, sind die Beurteilungspegel von gewerblichen Anlagen nach TA-Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 zu berechnen und zu bewerten. Zusätzlich wird die DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ berücksichtigt. 6. Schalltechnische Ausgangsdaten 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 Die Festsetzung der Emissionskontingente LEK,i für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt in Anlehnung an die DIN 18005 in Verbindung mit der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“. Das Plangebiet wird dabei nicht weiter unterteilt. Es werden folgende Emissionskontingente LEki,tags und LEki,nachts vorgeschlagen: Teilfläche SO-Fläche LEKi,tags / dB(A) 60 LEKi,nachts / dB(A) 45 Tabelle 1: Emissionskontingente 6.2 Geplantes Vorhaben „Tatex“ Aus der Beschreibung lassen sich prinzipiell folgende für die Schallabstrahlung maßgeblichen Situationen unterscheiden: - Schallemission des Andienungsverkehrs Schallemission sonst. LKW-Geräusche Schallemission Entladevorgänge Schallemission Parkplatz Nachfolgend sind einzelne zu erwartende Schallereignisse dargestellt. Diese Aufstellung dient zur Ermittlung des Maximalszenarios und stellt i. d. R. nicht den Normalfall dar. Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 7 von 12 IEL GmbH 6.2.1 Schallemission Andienungsverkehr Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat es sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die Fahrzeuge, sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel LwAr eines Streckenabschnittes errechnet sich nach: LwAr = LwA,1h + 10 lg n + 10 lg l/1m - 10 lg (Tr/1h) LwA,1h n l Tr zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Fahrzeug pro Stunde und 1 m Anzahl der Fahrzeuge in der Beurteilungszeit Tr Länge eines Streckenabschnittes Beurteilungszeit in h Zum Andienungsverkehr liegen keine konkreten Angaben vor. In der vorliegenden Stellungnahme wird davon ausgegangen, dass der gesamte Andienungsverkehrs mittels LKW erfolgt. Es wird weiterhin von täglich drei LKW ausgegangen. Für alle LKW wird mit L‘wA,1h = 63 dB(A) (40 t-LKW, konservativer Ansatz) gerechnet. Dabei wird eine Fahrgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände von v £ 20 km/h zu Grunde gelegt. Die hier beschriebenen Lösungsansätze sind dem „Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen“ von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, entnommen. Der „Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei Be- und Entladung von LKW“, Merkblätter Nr. 25 (LUA NRW) verweist ebenfalls auf diese Lösungsansätze. 6.2.2 Schallemission sonstige LKW-Geräusche Zur Bestimmung der Schallemission der sonstigen LKW-Geräusche wird auf die Studie „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 zurückgegriffen. Die Vielfältigkeit bei diesen Vorgängen muss zu einem vereinfachten Emissionsansatz führen. Der Emissionsansatz ist ähnlich wie bei LKW-Geräuschen: LwAr = LwAT,1h + 10 lg n - 10 lg (Tr/1h) LwAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr Tr Beurteilungszeit in h Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 8 von 12 IEL GmbH In der vorliegenden Stellungnahme wird mit LwAT,1h = 82 dB(A) für die sonstigen LKW-Geräusche (Anlassen, Türenschlagen, Betriebsbremse, Rangieren) gerechnet. Die Anzahl der Ereignisse ergibt sich aus der Anzahl der LKW. 6.2.3 Schallemission Entladevorgänge Konkrete Angaben zu den Entladevorgängen liegen nicht vor. Zur Bestimmung der Schallemission der Entladevorgänge wird auf die Studie „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, 2002 zurückgegriffen. Es wird die Entladung der LKW mit Gabelstapler zu Grunde gelegt. Für Dieselstapler wird eine Schallleistung LwA = 100 dB(A) zu Grunde gelegt, die sich auf die Rangierfläche gleichmäßig verteilt. Es wird eine Stunde durchgängige Staplerarbeit berücksichtigt. Die Annahme, dass die Entladevorgänge mittels Gabelstapler erfolgen, stellt aus Sicht der Schallimmissionsbeurteilung die ungünstigste Situation dar. Hierdurch können zusätzliche Verladegeräusche (Handhubwagen o. ä.) als vernachlässigbar eingestuft werden. 6.2.4 Parkplatz Es wird von insgesamt 32 Stellplätzen (siehe Planunterlage „Blatt 4 Aussenanlagen)“ ausgegangen, deren Schallemissionen sich rechnerisch auf die komplette Freifläche des Parkplatzes verteilen. Angaben zum Kundenaufkommen liegen nicht vor. Aus diesem Grund wird zur Ermittlung der zu berücksichtigenden PKW-Bewegungen auf die Parkplatzlärmstudie zurückgegriffen. Für Bau- und Möbelmärkte ergibt sich dabei eine Bewegungshäufigkeit von 0,04 Bewegungen pro 1 m² Verkaufsfläche und Stunde. Gemäß Parkplatzlärmstudie stellt dies „i.d.R. die Maximalwerte der Erhebungsergebnisse“ dar. Bei einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m² ergeben sich dabei 60 Bewegungen pro Stunde. Bei insgesamt 32 Stellplätzen ergibt sich somit eine Bewegungshäufigkeit von ca. 1,88 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Aus der Betriebsbeschreibung geht hervor, dass die Öffnungszeiten zwischen 08.00 und 18.00 Uhr (10 Stunden) liegen. Bei der vorliegenden Untersuchung wird von insgesamt 12 Stunden ausgegangen. Somit ergeben sich insgesamt 722 PKW-Bewegungen (361 An- und 361 Abfahrten). Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Beschaffenheit der Parkplatzoberfläche (Fahrstraße) bezüglich der Schallemission mit der eines „Betonsteinpflasters mit einer Fugenbreite ≤ 3 mm“ vergleichbar ist. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt ausschließlich zur Tageszeit. Gemäß der Parkplatzlärmstudie wird der Parkplatz als Flächenschallquelle in die Schallimmissionsprognose eingesetzt. Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 9 von 12 IEL GmbH 7. Schallimmissionsprognose 7.1 Prognoseverfahren Auf der Basis der Daten von Abschnitt 6 wird eine Schallausbreitungsrechnung durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem IMMIã (Version 2014, [390]). Diese Software ermöglicht die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden. Dokumentiert werden alle berechnungsrelevanten Daten, Verfahren und Eingangsparameter. Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionskontingente auf der Grundlage von Abschnitt 6.1, Variante „vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062“, wird gemäß DIN 45691 ausschließlich die geometrische Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt. Für die Schallausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Schallimmissionspegel auf der Grundlage von Abschnitt 6.2, Variante „Geplantes Vorhaben Tatex“, wird die TA-Lärm in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 berücksichtigt. Für die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognosen stehen dabei grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung: - die detaillierte Prognose die überschlägige Prognose Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Bodenund Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schallleistungspegeln erfolgen. Die Berechnungen erfolgen hier frequenzunabhängig als detaillierte Prognose gemäß DIN ISO 9613-2. 7.2 Ergebnisse 7.2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 Als Berechnungsergebnis enthält der Anhang zu diesem Gutachten flächenhafte Darstellungen der Schallimmissionskontingente (Schallimmissionsraster). Dabei wird zwischen „Tag“ und „Nacht“ unterschieden. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Orientierungswerte (siehe Abschnitt 5) in der Nachbarschaft des Plangebietes deutlich unterschritten werden. Auf den unmittelbar benachbarten „GE-Flächen“ (Firma Greenhound, Diskothek Galaxy, Firma Janssen) liegt die Schallimmissionsbelastung bei ≤ 59 dB(A) während der Tageszeit und bei ≤ 44 dB(A) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen Orientierungswerte werden dabei um ≥ 6 dB unterschritten. Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 10 von 12 IEL GmbH Für die nächstgelegene bewohnte Nachbarschaft in östlicher Richtung, nördlich und südlich der Bundesstraße liegt die Schallimmissionsbelastung bei ≤ 46 dB(A) während der Tageszeit und bei ≤ 31 dB(A) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen Orientierungswerte werden dabei um ≥ 14 dB unterschritten. Für die in östlicher Richtung anschließende Wohnbebauung entlang des Birkenweges liegt die Schallimmissionsbelastung bei ≤ 37 dB(A) während der Tageszeit und bei ≤ 22 dB(A) während der Nachtzeit. Die jeweils zulässigen Orientierungswerte werden dabei um ≥ 18 dB unterschritten. 7.2.2 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen Werden entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, ist eine Nutzung des Plangebietes aus Sicht des Schallimmissionsschutzes sowohl am Tag, wie auch in der Nacht möglich. Dafür wird folgende Formulierung empfohlen: „Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06.00 bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) überschreiten. Beispieltabelle siehe Tabelle 1, Seite 7. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. 7.2.3 Geplantes Vorhaben „Tatex“ Als Berechnungsergebnis enthält der Anhang zu diesem Gutachten eine flächenhafte Darstellung der Schallimmissionspegel (Schallimmissionsraster) für die Tageszeit, da sich die geplanten Öffnungszeiten ausschließlich innerhalb der Tageszeit befinden. In diesem Schallimmissionsraster sind zusätzlich zwei Isophone dargestellt. Es handelt sich hierbei um die „55 dB(A)-Isophone“ und um die „50 dB(A)-Isophone“, die sich aus den vorgeschlagenen Festsetzungen (siehe auch Ergebnisdarstellung Abschnitt 7.2.1) ergeben. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass das geplante Vorhaben die sich aus den vorgeschlagenen Festsetzungen ergebenden Anforderungen an den Schallimmissionsschutz unterschreitet. Bericht-Nr. 3654-15-L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 11 von 12 IEL GmbH 8. Zusammenfassung Die Gemeinde Südbrookmerland hat die Aufstellung ufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.06 8.062 2 „Tatex“ beschlossen. Mit dieser Planung soll die Umsiedlung eines ansässigen Gewerbebetriebes Gewerbebetriebe planungsrechtlich abgesichert und die Weiterentwicklung ermöglicht werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz zukünftig ausgeschlossen werden können. Innerhalb des Geltungsbereiches ist ein „sonstiges sonstiges Sondergebiet (SO) (SO)““ mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel - Einrichtungsbedarf“ geplant. Unter Berücksichtigung der schon vorhandenen Nutzung im Umfeld des Plangebietes wurden für die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Emissionskontingente LEK definiert. Mitit diesen Emissionskontingente LEK kann der rechnerische Nachweis erbracht werden Emissionskontingenten we en,, dass die in der Nachbarschaft zulässigen Orientie Orientierungswerte rungswerte gemäß DIN 18005 deutlich unterschritten werden. Damit ist sichergestellt, dass die Schallabstrahlung des Plangebietes nicht maßgeblich an einer möglichen Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte durch die Gesamtbelastung beitragen kann. Weiterhin wurde der rechnerische Nachweis geführt, dass durch das konkret geplante Vorhaben die sich aus den vorgeschlagenen Festsetzungen ergebenden Anforderungen an den Schallimmissionsschutz unterschritten werden. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass unter den dargestellten Bedingungen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die weitere Planung bestehen. Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die gewählte Konfiguration. Dieses Gutachten (Textteil und Anhang) Anhang) darf nur in seiner Gesamtheit verwendet werden. Aurich, den 02. April 2015 5 Bericht erfasst durch: geprüft und freigegeben: Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (Dipl. Ing. (FH)) Tanja Nowak (Dipl. Dipl.-Ing.(FH) Ing.(FH)) (Technischer Leiter Schallimmissionsschutz) (Sachbearbeiter Sachbearbeiter Schallimmissionsschutz Sachbearbeiterin Schallimmissionsschutz) Bericht Nr. 3654-15-L1, Bericht-Nr. 3654 L1, Bebauungsplan Nr. 8.062, „Tatex“ Gemeinde Südbrookmerland Seite 12 von 12 Entwurf „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 Tatex“ Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Verfahrensvermerke Hinweise Bodenfunde 4 Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des 58 des Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in der jeweils Fassung, hat der Rat der Gemeinde diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Sollten bei Erdarbeiten dennoch Schlacken Funde wie oder zu Tage Holzkohleansammlungen, treten, sind die Funde der Unteren (Landkreis Aurich) oder der Ostfriesischen Landschaft Abteilung Landesaufnahme zu melden. Bodenfunde sind wichtige Quellen 6 und unterstehen als Bodendenkmale den die Erforschung der Ur- und Schutzbestimmungen des Nds. 2 Denkmalschutzgesetzes, wonach sie meldepflichtig sind. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Siegel 3 .................................................... Altablagerungen / Altstandorte Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so ist der Landkreis Aurich - Untere zu benachrichtigen. Meldepflichtig sind der m 2. Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am XX.XX.2013 diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist 2 Abs. 1 BauGB am XX.XX.2013 10 Es wird darauf hingewiesen, dass Satzung des I. Siegel und Nutzungsberechtigte entsprechend der Emden verpflichtet sind, Baggerungen Ausgrabung) zu dulden, Aushub aufzunehmen, Anpflanzverbot von und Hecken zu beachten und ein Bauverbot einzuhalten. Ausnahmen sind mit dem I. Emden und dem Landkreis Aurich .................................................... 3. Planunterlage Lage der Versorgungsleitungen Vor Beginn der Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-und Katasterverwaltung Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Wege und nach (Stand vom .......................). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. sind die Bauunternehmen verpflichtet, sich rechtzeitig mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer). Der Bauunternehmer Aurich, dieser Erkundigungs- und nicht, wenn er sich bei dem bzw. bei der Stadt - oder Gemeindeverwaltung erkundigt. Vielmehr hat er sich bei 8m dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu erkundigen, wo deren Leitungen vor Ort verlegt sind. und Landesvermessung Niedersachsen - Regionaldirektion Aurich - Katasteramt Aurich .......................................................... Unterschrift 2m 4. Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8.062 wurde ausgearbeitet von: Norddeicher Str. 7 26506 Norden .................................................. (Dipl.-Ing. Thomas Weinert) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 und der Der Entwurf des vorhabenbezogenen hat in seiner Sitzung am XX.XX.2014 dem Entwurf des zugestimmt. Ort und Dauer der Auslegung Bebauungsplanes Nr. 8.062 und der haben vom XX.XX.2014 bis Siegel 0 .................................................... 40 20 Meter 7. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde nach der Stellungnahmen BauGB) beschlossen. hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" mit der 10 Abs. 1 Satz 1 BauGB in seiner Sitzung am XX.XX.2014 als Satzung Gemeinde 10 Textliche Festsetzungen (TF) 1. Art der baulichen Nutzung Innerhalb des Plangebietes wird das sonstige Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung: gem. Siegel .................................................... Art der baulichen Nutzung Einrichtungsbedarf mit den folgenden Sortimenten: Einzelhandelsbetriebes Teppichfliesen, angepasste Teppiche, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 Natur und Landschaft "Tatex" Einrichtungsbedarf Sonstige Planzeichen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GRZ 3. Schallschutz sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK Zeichnerische Kennzeichnung TH .................................................... 11 BauNVO festgesetzt. Dieses sonstige Sondergebiet dient vorrangig der Unterbringung eines Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung: 8. Inkrafttreten Der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" ist 10 BauGB im Amtsblatt den Landkreis Aurich und die Stadt Emden bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" ist damit am XX.XX.2014 rechtswirksam geworden. Siegel Einzelhandel - Einrichtungsbedarf" SO - Gebiet LEKi, tags /dB(A) LEki, nachts /dB(A) 60 45 Bauweise und Baugrenzen 9. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht geltend gemacht worden. Baugrenze 4. Mit Rechtswirksamkeit dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 - tritt der mit Auf den festgesetzten anzupflanzen. zum Anpflanzen von sind der Bezirksregierung Weser-Ems vom 01.09.1982 mit einem Pflanz- und Reihenabstand von 1,5 x 1,5 m Siegel .................................................... Bereiche ohne Zu- und Abfahrten Corylus avellana (Haselnuss) Crataegus monogyna Euonymus europaeus Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8.062 "Tatex" sind Siegel .................................................... Frangula alnus (Faulbaum) Prunus spinosa (Schlehe) Rosa canina (Hundsrose) Salix aurita (Ohrchen Weide) Salix caprea (Sal Weide) Salix cinerea (Grau Weide) der Salix viminalis (Korb Weide) Sambucus nigra (Schw. Holunder) Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball) Bearbeitungsstand: 13.01.2015 we i ne rt Tel.: 04931 / 98366-0 26 506 Norden Fax.: 04931 / 98366-29 Lageplan „Aussenanlagen“ (Blatt 4) Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Übersichtskarten Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" Übersichtskarte gesamt Lageplan [ Übersicht ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch eg nw ke Bir 5926150 y/m 5926050 5926000 es erb w Ge Greenhound SO e aß str rbe we Ge 5925950 Janssen Anlagenbau e traß 5925900 S der e traß Em Parkplatz Galaxy 5925850 0 5925800 387800 M 1:2500 387850 100 m 387900 387950 388000 388050 388100 388150 x/m 388250 U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR IMMI 2014-2 11/2014 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" Übersichtskarte Betriebsgelände Lageplan [ Übersicht Tatex ] -- UTM (Streifenbreite 6°), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch 5926000 Anlieferung Parkplatz y/m Rangierfläche Gabelstapler Neubau 5925900 5925850 0 M 1:1046 387950 50 m x/m 388050 U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR IMMI 2014-2 11/2014 Schallimmissionsraster Tag / Nacht Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" Schallimmissionsraster Tag (6.00 - 22.00 Uhr) Variante B-Plan 5926150 Raster Werktag (6h-22h) [ Bauleitplanung, Rel. Höhe 3.00m ] y/m 5926050 5926000 5925950 SO Tag (6h-22h) Pegel dB(A) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. 5925900 5925850 0 5925800 387800 M 1:2500 387850 100 m 387900 387950 388000 388050 388100 388150 x/m 388250 U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR IMMI 2014-2 11/2014 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" Schallimmissionsraster Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) Variante B-Plan 5926150 Raster Nacht (22h-6h) [ Bauleitplanung, Rel. Höhe 3.00m ] y/m 5926050 5926000 5925950 SO Nacht (22h-6h) Pegel dB(A) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. 5925900 5925850 0 5925800 387800 M 1:2500 387850 100 m 387900 387950 388000 388050 388100 388150 x/m 388250 U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR IMMI 2014-2 11/2014 Gemeinde Südbrookmerland Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8.062 "Tatex" Schallimmissionsraster Tag (06.00 - 22.00 Uhr) Variante Tatex 5926150 Raster Werktag (6h-22h) [ Firma Tatex, Rel. Höhe 3.00m ] y/m 5926050 5926000 5925950 Werktag (6h-22h) Pegel dB(A) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. 5925900 55 dB(A)-Isophone 5925850 50 dB(A)-Isophone 0 5925800 387800 M 1:2500 387850 100 m 387900 387950 388000 388050 388100 388150 x/m 388250 U:\AUFTRÄGE\3654 Tatex Georgsheil\Immi\3654-15-L1.IPR IMMI 2014-2 11/2014 Datensatz Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH — Kirchdorfer Straße 26 — 26603 Aurich ' 04941-9558-0 IEL GmbH Datensatz: Beurteilungszeiträume T1 Werktag (6h-22h) T2 Sonntag (6h-22h) T3 Nacht (22h-6h) Parkplatzlärmstudie (1) PRKL001 Allgemein Bezeichnung Gruppe Bezeichnung Parkplatz Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Tatex Lw (Tag) /dB(A) 88,70 Knotenzahl 25 Lw (Nacht) /dB(A) 88,70 Länge /m 238,10 Lw (Ruhe) /dB(A) 88,70 Länge /m (2D) 238,10 Lw" (Tag) /dB(A) 57,25 Fläche /m² 1397,02 Lw" (Nacht) /dB(A) 57,25 Lw" (Ruhe) /dB(A) 57,25 Konstante Höhe /m 0,00 Berechnung Parkplatz (PLS 2007 | ISO 9613) Parkplatz P+R - Parkplatz Modus Normalfall (zusammengefasst) Kpa /dB 0,00 Ki /dB 4,00 Oberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen <= 3 mm B 32,00 f 1,00 N (Tag) 1,88 N (Nacht) 1,88 N (Ruhe) Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel TA Lärm (1998) Beurteilungszeitraum / Zeitzone Impuls-Zuschlag 97,5 Dauer /h 1,88 Ton-Zuschlag 0,0 Emi.-Var. Info.-Zuschlag 0,0 Lw" /dB(A) Extra-Zuschlag 0,0 n-mal - Einwirkzeit /h dLi /dB 0,0 Lw"r /dB(A) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 Werktag, RZ (6h-7h) 87,4 1,00 Ruhe Werktag (7h-20h) 13,00 Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe Sonntag (6h-22h) 57,2 0,00 0,00000 -99,00 57,2 1,00 12,00000 -1,25 57,2 0,00 0,00000 -99,00 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 57,2 0,00 5,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 57,2 0,00 9,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 57,2 0,00 2,00000 -99,00 1,00 Nacht 57,2 0,00 1,00000 -99,00 57,2 0,00 0,00000 -99,00 57,2 1,00 12,00000 -1,25 57,2 0,00 0,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 Werktag, RZ (6h-7h) 87,4 1,00 Ruhe Werktag (7h-20h) 13,00 Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 57,2 0,00 5,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 57,2 0,00 9,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 57,2 0,00 2,00000 -99,00 1,00 Nacht 57,2 0,00 1,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - Punkt-SQ /ISO 9613 (1) EZQi001 Allgemein Bezeichnung Gruppe Bezeichnung LKW-Geräusche Wirkradius /m Gruppe Tatex Emission ist Knotenzahl 1 Länge /m --- Länge /m (2D) --- Emi.-Variante Tag 99999,00 Schallleistungspegel (Lw) Emission Dämmung Zuschlag Lw dB(A) dB dB dB(A) 82,00 - - 82,00 Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz Seite 1 von 4 IEL GmbH Fläche /m² --- Nacht 82,00 - - 82,00 Ruhe 82,00 - - 82,00 D0 0,00 Hohe Quelle Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel TA Lärm (1998) Beurteilungszeitraum / Zeitzone Impuls-Zuschlag - Dauer /h Nein Ton-Zuschlag 0,0 Emi.-Var. Info.-Zuschlag 0,0 Lw /dB(A) Extra-Zuschlag 0,0 n-mal - Einwirkzeit /h 0,0 dLi /dB Lwr /dB(A) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 Werktag, RZ (6h-7h) 80,7 1,00 Ruhe Werktag (7h-20h) 13,00 Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe Sonntag (6h-22h) 82,0 3,00 1,00000 -1,27 82,0 0,00 13,00000 -99,00 82,0 0,00 2,00000 -99,00 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 82,0 0,00 5,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 82,0 0,00 9,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 82,0 0,00 2,00000 -99,00 1,00 Nacht 82,0 0,00 1,00000 -99,00 82,0 3,00 1,00000 -7,27 82,0 0,00 13,00000 -99,00 82,0 0,00 2,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 Werktag, RZ (6h-7h) 74,7 1,00 Ruhe Werktag (7h-20h) 13,00 Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 82,0 0,00 5,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 82,0 0,00 9,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 82,0 0,00 2,00000 -99,00 1,00 Nacht 82,0 0,00 1,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - Linien-SQ /ISO 9613 (1) LIQi001 Allgemein Bezeichnung Gruppe Bezeichnung Andienung Wirkradius /m Gruppe Tatex Emission ist Knotenzahl 10 Länge /m 118,60 Länge /m (2D) 118,60 Fläche /m² --- 99999,00 längenbez. SL-Pegel (Lw/m) Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw' dB(A) dB dB dB(A) dB(A) Tag 63,00 - - 83,74 63,00 Nacht 63,00 - - 83,74 63,00 Ruhe 63,00 - - 83,74 63,00 D0 0,00 Hohe Quelle Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel TA Lärm (1998) Beurteilungszeitraum / Zeitzone Impuls-Zuschlag 110,0 Dauer /h 0,0 Emi.-Var. Nein Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag 0,0 Lw' /dB(A) Extra-Zuschlag 0,0 n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB 0,0 Lw'r /dB(A) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) Werktag (7h-20h) Werktag,RZ(20h-22h) Sonntag (6h-22h) 16,00 1,00 Ruhe 13,00 Tag 2,00 Ruhe 61,7 63,0 3,00 1,00000 -1,27 63,0 0,00 13,00000 -99,00 63,0 0,00 2,00000 -99,00 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 63,0 0,00 5,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 63,0 0,00 9,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 2,00000 -99,00 1,00 Nacht 63,0 0,00 1,00000 -99,00 63,0 3,00 1,00000 -7,27 63,0 0,00 13,00000 -99,00 63,0 0,00 2,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) Werktag (7h-20h) Werktag,RZ (20h-22h) 16,00 1,00 Ruhe 13,00 Tag 2,00 Ruhe 55,7 Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz Seite 2 von 4 IEL GmbH Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 63,0 0,00 5,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 63,0 0,00 9,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 63,0 0,00 2,00000 -99,00 1,00 Nacht 63,0 0,00 1,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - Flächen-SQ /ISO 9613 (1) FLQi001 Allgemein Bezeichnung Gruppe Bezeichnung Gabelstapler Wirkradius /m Gruppe Tatex Emission ist Knotenzahl 5 Länge /m 41,04 Länge /m (2D) 41,04 Fläche /m² 98,22 99999,00 flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" dB(A) dB dB dB(A) dB(A) Tag 80,00 - - 99,92 80,00 Nacht 80,00 - - 99,92 80,00 Ruhe 80,00 - - 99,92 80,00 D0 0,00 Hohe Quelle Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag TA Lärm (1998) Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Nein Ton-Zuschlag 0,0 Emi.-Var. Info.-Zuschlag 0,0 Lw" /dB(A) Extra-Zuschlag 0,0 n-mal - Einwirkzeit /h 0,0 dLi /dB Lw"r /dB(A) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 Werktag, RZ (6h-7h) 68,0 1,00 Ruhe Werktag (7h-20h) 13,00 Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe Sonntag (6h-22h) 80,0 0,00 0,00000 -99,00 80,0 1,00 1,00000 -12,04 80,0 0,00 0,00000 -99,00 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 80,0 0,00 0,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 80,0 0,00 0,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 80,0 0,00 0,00000 -99,00 1,00 Nacht 80,0 0,00 0,00000 -99,00 80,0 0,00 0,00000 -99,00 80,0 1,00 1,00000 -12,04 80,0 0,00 0,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 Werktag, RZ (6h-7h) 68,0 1,00 Ruhe Werktag (7h-20h) 13,00 Tag Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe Sonntag (6h-22h) 16,00 - So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 80,0 0,00 0,00000 -99,00 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 80,0 0,00 0,00000 -99,00 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 80,0 0,00 0,00000 -99,00 1,00 Nacht 80,0 0,00 0,00000 -99,00 Nacht (22h-6h) - Flächen-SQ/DIN 45691 (1) FLGK021 Allgemein Bezeichnung Gruppe Bezeichnung SO Wirkradius /m Gruppe Nr. 8.062 Flächen Emission ist Knotenzahl 14 Länge /m 323,35 Länge /m (2D) 323,35 Fläche /m² 4590,68 Beurteilungsvorschrift Beurteilungszeitraum / Zeitzone flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Emi.-Variante Spitzenpegel TA Lärm (1998) 99999,00 Lw Lw" dB(A) dB dB dB(A) dB(A) Tag 60,00 - - 96,62 60,00 Nacht 45,00 - - 81,62 45,00 Ruhe 60,00 - - 96,62 60,00 Impuls-Zuschlag - Dauer /h Emission Dämmung Zuschlag Ton-Zuschlag 0,0 Emi.-Var. Info.-Zuschlag 0,0 Lw" /dB(A) Extra-Zuschlag 0,0 n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB 0,0 Lw"r /dB(A) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) Werktag (7h-20h) Werktag,RZ(20h-22h) 16,00 1,00 Ruhe 13,00 Tag 2,00 Ruhe 1,9 60,0 1,00 1,00000 -6,04 60,0 1,00 13,00000 -0,90 60,0 1,00 2,00000 -3,03 Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz Seite 3 von 4 IEL GmbH Sonntag (6h-22h) 16,00 3,6 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1,00 5,00000 0,95 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 60,0 1,00 9,00000 -2,50 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1,00 2,00000 -3,03 1,00 Nacht 45,0 1,00 1,00000 0,00 60,0 1,00 1,00000 -12,04 60,0 1,00 13,00000 -0,90 60,0 1,00 2,00000 -9,03 Nacht (22h-6h) 0,0 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) Werktag, RZ (6h-7h) Werktag (7h-20h) Werktag,RZ(20h-22h) Sonntag (6h-22h) 16,00 1,00 Ruhe 13,00 Tag 2,00 Ruhe 0,0 16,00 0,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1,00 5,00000 -5,05 So (9h-13h/15h-20h) 9,00 Tag 60,0 1,00 9,00000 -2,50 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1,00 2,00000 -9,03 1,00 Nacht 45,0 1,00 1,00000 0,00 Nacht (22h-6h) Bericht-Nr. 3654-15-L1, Gemeinde Südbrookmerland B-Plan Nr. 8.062 Datensatz 0,0 Seite 4 von 4