2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8.06.1
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2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8.06.1
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8.06.1 „Gewerbestraße“ der Gemeinde Südbrookmerland Ergänzung zum Umweltbericht B-Plan Nr. 8.06.1 März 2014 Auftraggeber: Gemeinde Südbrookmerland Planung: Dipl. Ing. Landschaftsplaner Manfred Henning Esenser Str. 84 • 26603 Aurich Tel. 04941 / 9900889 • Fax 04941 / 9900881 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Bearbeitung: Dipl. Ing. M. Henning Dipl. Ing. I. Bokelmann regioplan 2014 2 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .......................................................................................................................... 4 2 Beschreibung der Planung ................................................................................................. 4 3 Rahmen der Umweltprüfung ............................................................................................... 5 4 Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung ..................................................... 5 4.1 Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht ...................................................................... 6 4.2 Landesraumordnungsprogramm .................................................................................. 8 4.3 Landkreis Aurich .......................................................................................................... 9 5 Schutzgut Tiere .................................................................................................................. 9 6 Umweltauswirkungen ........................................................................................................10 6.1 Brutvögel ....................................................................................................................10 6.2 Gastvögel ...................................................................................................................16 7 Ausgleichs- /Ersatzmaßnahmen ........................................................................................20 8 Quellenverzeichnis ............................................................................................................21 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf Basis der konkreten Brutstandorte ................................................................................13 Tab. 2: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf Basis der Siedlungsdichten im betroffenen Brutgebiet ...................................................14 Tab. 3: Ermittlung der Beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der erfassten Individuen ....18 Tab. 4: Ermittlung der beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der Frequentierung des Rastgebietes Engerhafer Meede ...................................................................................19 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 ......................... 5 Abb. 2: Europäisches Vogelschutzgebiet V09 „Ostfriesische Meere“..................................... 7 Planverzeichnis Plan 1: Beeinträchtigung wertbestimmender Brutvögel – Kartierung 2006 ...........................16 regioplan 2014 3 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht 1. Einleitung Die Gemeinde Südbrookmerland beabsichtigt eine Umschichtung der flächenbezogenen Schallemissionskontingente für die Nachtzeit innerhalb eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes 8.06.1. Das Gesamtareal des Änderungsbereiches weist eine Flächengröße von ca. 7 ha auf. Im Rahmen einer Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Änderungsvorhabens auf die relevanten, von der Planung betroffenen Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB geprüft und im Umweltbericht dargestellt, wobei im vorliegenden Fall entsprechend Vorabstimmungsgespräch mit dem Landkreis Aurich die Betrachtung auf von Lärm ausgelöste umweltrelevante Beeinträchtigungen beschränkt werden kann. Dies ist aufgrund der Lage des Gewerbegebietes in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vogelschutzgebiet V 09 ‚Ostfriesische Meere„ für das Schutzgut Avifauna nicht auszuschließen. Die Bemessung der voraussichtlichen Auswirkungen und die Abschätzung der Umweltauswirkungen erfolgt dabei auf Grundlage des Bebauungsplanes als konkretem Planwerk. 2 Beschreibung der Planung Das Plangebiet der 2 Änderung B-Planes Nr. 8.06.1 umfasst die Teilzonen G 1, G 3, G 4-1, G 4-2, G 5a, und G 15. Der gesamte Änderungsbereich umfasst ein Areal von rund 17,88 ha. Die Planung sieht die Umverteilung der im Bebauungsplan 8.06.1 gemäß Satzungsbeschluss vom 15.04.2008 festgesetzten flächenbezogenen Schallemissionskontingente vor. Um den Betrieb einer Windkraftanlage auch zur Nachtzeit zu gewähren, werden die flächenbezogenen Schallemissionskontingente LEK nachts im Bereich der Teilfläche G 3 von 50 dB(A) auf 55 dB(A) erhöht und im Bereich der Teilfläche G 15 von 57 dB(A) auf 56 dB(A) reduziert. Bislang waren in den Industriegebieten der Teilflächen G 1, G 3, G 4-1, G 4-2 sowie im Gewerbegebiet der Teilfläche G 5a Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber zulässig. Zur Vermeidung von unzulässigen Lärmemissionen für diese Wohnnutzungen sind diese Nutzungen in den o.g. Teilzonen nunmehr ausgeschlossen. Die im Bebauungsplan Nr. 8.06.1 festgesetzten flächenbezogenen Schallemissionskontingente für die Tageszeit bleiben von der Änderung des B-Planes 8.06.1 unberührt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung nachfolgenden Abbildung zu entnehmen: regioplan 2014 des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 ist der 4 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Abb. 1: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 3 Rahmen der Umweltprüfung Gemäß § 2 BauGB ist bei allen Aufstellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung sind nach § 1 (6) Nr. 7 die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, im vorliegenden Fall insbesondere gemäß Vorabstimmung mit dem LK Aurich : a) die Auswirkungen auf Tiere b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. 4 Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung Gemäß BauGB Anlage (zu § 2 Abs. 4 und § 2a) darzustellen sind die in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind. Weiterhin ist darzustellen, wie diese Ziele bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden. Bezüglich des Schutzgutes Tiere (Avifauna) ist insbesondere die Naturschutzgesetzgebung von Relevanz. Das Verhältnis der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zum Baurecht wird durch den § 1a BauGB und § 18 BNatSchG geregelt. § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Danach sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen, dass z.B. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume auf Dauer gesichert sind. regioplan 2014 5 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht In der Bauleitplanung werden diese Ziele unter anderem durch die Anwendung der § 14 (Eingriffe in Natur und Landschaft), § 15 (Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) und § 18 (Verhältnis zum Baurecht) berücksichtigt. Die Eingriffsregelung ist dabei in Verbindung mit den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB § 1a) zu sehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere zur Avifauna, sind in der Abhandlung der Eingriffsregelung, welche im Umweltbericht integriert ist, zum Bebauungsplan Nr. 8.06.1 umfassend ermittelt und bewertet. Nachfolgende Betrachtungen beziehen sich auf die Bestandserhebungen und Darlegungen der Eingriffsregelung des Umweltberichtes zum BPlan 8.06.1 und beschränken sich auf die Überprüfung, inwieweit die im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes 8.06.1 vorgesehen Maßnahmen ggf. eine relevante Verschlechterung bezogen auf die in Kap. 3 benannten Kriterien bewirken. Um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen, wird die Datenbasis des Umweltberichtes zum B-Plan 8.06.1 zugrundegelegt. Bezüglich des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 ist der fünfte Abschnitt: „Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ zu beachten. Auf angrenzende Bereiche wird nachfolgend (vgl. Kap. 4.1) eingegangen. 4.1 Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht Natura 2000 – Europäische Vogelschutzgebiete Das gemäß §10 Abs. 6 Nr. 1 BNatSchG bekannt gemachte Europäische Vogelschutzgebiet „V09 Ostfriesische Meere“ (SPA 2509-401) umfasst überwiegend Flächen südlich der Bundesstraße 210, zudem sind auch Bereiche nördlich der Eisenbahnlinie Emden-Norden in den Engerhafer Meeden einbezogen. Der Raum zwischen der Bahnlinie und der Bundesstraße ist nicht Bestandteil des Schutzgebietes. Die Erklärung zum Europäischen Vogelschutzgebiet (besonderes Schutzgebiet) in den aktuellen Grenzen erfolgte durch die Niedersächsische Landesregierung durch Beschluss vom 12.06.2001. Beim Bereich südlich der Bundesstraße handelte es sich jedoch auch zuvor bereits um ein Besonderes Schutzgebiet gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), allerdings in etwas anderen Abgrenzungen. Der nördliche Teil des Vogelschutzgebietes in den Engerhafer Meeden ist somit erst seit dem 12.06.2001 als solches ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt waren für das Gewerbegebiet bereits Beteiligungsverfahren durchgeführt worden, die Haupterschließungsstraße war bereits gebaut auch einige Gewerbebetriebe bestanden bereits. regioplan 2014 6 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Abb. 2: Europäisches Vogelschutzgebiet V09 „Ostfriesische Meere“ Die jeweiligen Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete bestehen im Wesentlichen darin, für die zu jedem Gebiet festgelegten wertbestimmenden Vogelarten einen günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder – falls erforderlich – wiederherzustellen. Weitere Erhaltungsziele bestehen in dem Schutz weiterer Vogelarten, die in einem Gebiet vorkommen. Für das Europäische Vogelschutzgebiet V09 ‚Ostfriesische Meere‟ werden folgende wertbestimmende Vogelarten genannt: Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I) Weißstorch Rohrweihe Kornweihe Wiesenweihe Sumpfohreule Weißsterniges Blaukehlchen Nonnengans Goldregenpfeifer Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 Löffelente Kiebitz Bekassine Uferschnepfe Feldlerche Schilfrohrsänger Blässgans Graugans regioplan 2014 wertbestimmend als Nahrungsgast (unmittelbar am Gebiet brütend) Brutvogel Brutvogel Nahrungsgast (unmittelbar am Gebiet brütend) Brutvogel Brutvogel Gastvogel Gastvogel wertbestimmend als Brutvogel Brutvogel / Gastvogel Brutvogel Brutvogel Brutvogel Brutvogel Gastvogel Gastvogel 7 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Zum südlich der Bundesstraße gelegenen Teil des Vogelschutzgebiets halten die gewerblichen Bauflächen einen Abstand von ca. 200 m ein. Zwischen den Bauflächen und dem Vogelschutzgebiet verläuft die stark befahrene Bundesstraße, z.T. findet sich hier Einzelbebauung, zudem liegen hier ein Graben mit Räumstreifen und es sind Abpflanzungen vorgesehen. Zum nördlichen Teil des Vogelschutzgebietes in den Engerhafer Meeden beträgt der Abstand des Plangebietes ca. 100 m. Eine räumliche Trennung vom Gewerbegebiet bildet zudem die hier verlaufende elektrifizierte Bahntrasse Emden-Norddeich. Weiterhin verläuft hier das Nebengleis nach Abelitz-Aurich, dessen Reaktivierung für Güterverkehr umgesetzt wird. Zur Analyse der Betroffenheit des Vogelschutzgebietes wurde eine gesonderte Studie erstellt: „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten im Vogelschutzgebiet V09“ (REGIOPLAN 2008). Der Landkreis Aurich hat der Gemeinde Südbrookmerland mit Schreiben vom 12.02.2008 mitgeteilt, dass die Prüfung der Verträglichkeit gemäß §34c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes im Hinblick auf das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ ergeben hat, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Entwicklungsziele sowie der wertegebenden Arten durch die vorliegende Bauleitplanung nicht zu besorgen sind. Natura 2000 – FFH-Gebiete Das nächstgelegene gemeldete FFH-Gebiet ist gut 800 m vom Plangebiet entfernt. Es handelt sich um das innerhalb des Vogelschutzgebiets Ostfriesische Meere gelegene Gebiet „Großes Meer und Loppersumer Meer“ (Melde-Nr. 2509-331). Naturschutzgebiete Die drei nächstgelegenen Naturschutzgebiete finden sich innerhalb des Vogelschutzgebietes Ostfriesische Meere. Es handelt sich um das NSG WE 193 „Loppersumer Meer“ (ca. 2,4 km entfernt) und NSG WE 119 „Südteil Großes Meer“ (ca. 3,4 km), welche auch Bestandteil des FFH-Gebiets sind. Weiterhin ist das NSG WE 134 „Groen Breike“ (ca. 3,5 km) zu nennen. Landschaftsschutzgebiete Das Landschaftsschutzgebiet AUR 1 ‚Großes Meer‟, welches weite Teile des Vogelschutzgebietes „Ostfriesische Meere“ einnimmt, ist ca. 500 m vom Plangebiet entfernt. Naturdenkmale Naturdenkmale finden sich nicht in der näheren Umgebung des Plangebietes, 4.2 Landesraumordnungsprogramm Das Landesraumordnungsprogramm (LROP 1994) weist für das Plangebiet keine Vorrangfunktionen aus. Südlich der Bundesstraße, im Bereich des Vogelschutzgebietes, ist ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt. regioplan 2014 8 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht 4.3 Landkreis Aurich Regionales Raumordnungsprogramm Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich von 1992 hat am 20.07.2006 seine Gültigkeit verloren. Somit liegt kein Regionales Raumordnungsprogramm vor, ein neues RROP befindet sich im Aufstellungsverfahren. Landschaftsrahmenplan Vom Landschaftsrahmenplan des Landkreises Aurich liegt ein Entwurf März 1996 vor mit einer Darstellung der für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche. Im Plangebiet sind hier keine wichtigen Bereiche dargestellt, in der Umgebung finden sich Grünlandgebiete in den Victorburer und Engerhafer Meeden sowie der Gewässerlauf der Abelitz-Moordorf-Kanals. 5 Schutzgut Tiere Brutvögel (Umgebung) In den Grünordnungsplänen (REGIOPLAN 1992, 2000) wurde eine Beeinträchtigungszone für die nördlich gelegenen Meeden bezüglich der Brutvogelfauna von bis zu 500 m definiert. In dieser Zone wurden im Rahmen der Kartierungen 1990, 1994 und 1997 folgende Brutpaare erfasst. 1990 – bis 500 m Zone: 3 x Rohrammer, 1 x Schilfrohrsänger, 2 x Braunkehlchen, 1 x Sumpfrohrsänger, 10 x Kiebitz, 6 x Uferschnepfe, 7 x Feldlerche, 3 x Austernfischer, 1 x Bekassine, 2 x Brandgans 1994 – bis 500 m Zone: 1 x Braunkehlchen, 3 x Teichrohrsänger, 5 x Kiebitz, 2 x Uferschnepfe, 1 x Feldlerche, 7 x Austerfischer, 2 x Wiesenpieper, 3 x Rohrammer 1997 – bis 500 m Zone: 1 x Braunkehlchen , 3 x Kiebitz, 3 x Uferschnepfe, 5 x Feldlerche, 2 x Austerfischer, 2 x Wiesenpieper Gastvögel (Umgebung) Im Rahmen der Gastvogelerfassung von 1997 bis 1999 wurde ein ca. 600 ha großer Bereich der Engerhafer Meede kartiert. Somit umfasste die Kartierung einen großen Teil des in 2001 zum Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ hinzugefügten Raumes nördlich der Eisenbahnlinie Emden-Norden. In den Engerhafer Meeden wurden dabei größere Bestände der für das Vogelschutzgebiet als wertbestimmend eingestuften Gastvögel erfasst. So wurden im Maximum 4900 Weißwangengänse (= Nonnengänse), 3320 Blässgänse, 600 Graugänse, 5250 Goldregenpfeifer und 6500 Kiebitze gezählt. Im Maximum wurde bei Einordnung nach BURDORF et. al. (1997) eine internationale Bedeutung durch die Weißwangengans erreicht, durch die anderen Arten eine nationale Bedeutung. Auch weitere Arten (z.B. Pfeifente) nutzen die Meede zur Rast, aber in deutlich geringeren Zahlen. regioplan 2014 9 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Im Rahmen der Erfassungen durch Regioplan wurde eine Konzentration im zentralen Bereich des Untersuchungsraumes festgestellt, vor allem nördlich des Abelitz-MoordorfKanals konzentrierten sich die Trupps. Im Randbereich, zum Gewerbegebiet hin fanden sich nur kleinere Trupps von Goldregenpfeifern, Kiebitzen, Pfeifenten und Graugänsen. Im Maximum wurde ein Trupp Goldregenpfeifer von 900 Individuen in einer Entfernung von ca. 200 m zur Bahnlinie Aurich-Norden erfasst. 6 Umweltauswirkungen 6.1 Brutvögel Über das Plangebiet hinaus sind grundsätzlich infolge der Entwicklung eines Gewerbegebietes auch Auswirkungen auf die Brutvogelfauna angrenzender Bereiche möglich. Als anlagebedingte Beeinträchtigungen sind die entstehenden vertikalen Strukturen (Gebäude) zu nennen, von welchen Vögel des Offenlandes Abstände einhalten. Als betriebsbedingte Auswirkungen sind der vom Gebiet ausgehende Lärm und die Unruhe (Bewegung) zu nennen. Baubedingte Beeinträchtigungen wirken nur vorrübergehend und nicht nachhaltig über die anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen hinaus. Maßgeblich für mögliche Auswirkungen auf angrenzende Räume ist vor allem der betriebsbedingte Lärm. Durch die vorgesehenen Maßnahmen der 2. Änderung des B-Planes Nr. 8.06.1 ergeben sich somit theoretisch Änderungen hinsichtlich Auswirkungen auf die Brutvogellebensgemeinschaften angrenzender Bereiche. Da weder der Geltungsbereich noch die Art und Weise der zulässigen Bebauung einer Veränderung unterzogen wird, sind weder Auswirkungen auf den eigentlichen Planbereich noch Auswirkungen auf angrenzende Bereich infolge Veränderung von allgemeinen Meidungsdistanzen betroffener Brutvogelarten zu bebauten Zonen zu erwarten bzw. gegeben. Einzustellen in die Betrachtung ist somit ausschließlich eine Veränderung der Betroffenheit von Brutvogelbeständen infolge lärmbedingter Auswirkungen. „Die Lebensraumfunktion als ein Merkmal der Leistungsfähigkeit der von einem Eingriff betroffenen Ökosysteme ist dann erheblich beeinträchtigt, wenn Zielarten des Naturschutzes nicht mehr in annähernd der gleichen Qualität und Quantität wie vor dem Eingriff leben können. Dauerhafter Lärm beeinflusst die Lebensraumqualität nachhaltig. Deshalb ist der lärmbedingte Rückgang von Arten Gegenstand der Eingriffsregelung“ (RECK et al. 2001). Die negative Wirkung von Lärm auf Tiere, insbesondere Vögel, ist über zahlreiche Studien belegt. Ab etwa 85-90 dB(A) kann von einer physischen Störung ‚höherer Tierarten‟ ausgegangen werden, unterhalb dieser Schallintensität ist eine Beeinflussung der Raumnutzung, des Sozialverhaltens und insbesondere der Reproduktion zu erwarten. „Vor allem Vögel können nach dem derzeitigen Kenntnisstand als empfindlichste Akzeptoren eingestuft werden“ (ebenda). Gemäß Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 sind den einzelnen gewerblichen und industriellen Flächen sog. Lärmkontingente zugeordnet. Mit die höchsten Kontingente (bis 70 dB(A) tags) weisen die Zonen nördlich der Gewerbestraße auf. Gemäß Mitteilung der mit der Lärmschutzstudie beauftragten Gesellschaft IEL bewirken im Nordwesten des Plangebietes insbesondere die mit dem An- und Abtransport von Güter verbundenen Verkehrsflüsse und Tätigkeiten den ‚Schallaustrag‟ nach außen (und somit in den angrenzenden Raum der Engerhafer Meeden), während der eigentliche, jeweilige Produktionsbetrieb aufgrund technischer, schallreduzierender Maßnahmen an Gebäudeteilen weniger relevant ist. regioplan 2014 10 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Demgemäß wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 die Prognose potentieller Beeinträchtigungen angrenzender Räume auf Basis von Bewertungsverfahren nach REIJNEN et al. (1997), modifiziert und angepasst an deutsche Lärmberechnungsverfahren durch POPP-LÄRMKONTOR Hamburg i.A. des BMVBW (2005) sowie der vom KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖLOLGIE im Rahmen eines F+E-Vorhaben des BMVBS (2007) erarbeiteten Bewertungsinstrumente durchgeführt. Bei der Modifizierung der Ergebnisse von REIJNEN et al. (1997) wurde die von Reijnen verwendete Ausbreitungsrechnung (frühere holländische Lärmberechnungsverfahren) um die Ergebnisse von Berechnungen nach deutschen Berechnungsvorschriften erweitert. Als unterer Schwellenwert für potentielle Beeinträchtigungen ist demgemäß ein Lärmwert von 52 dB(A) anzusetzen (Bund-Länder-Dienstbesprechung vom 28.09.2005). Adäquat kann auf Basis der Studien von Reijnen somit von folgenden Mittelungspegel (Tagwerte) als Eckwerte zur Eingriffsbewertung ausgegangen werden: Immissionsgebiet von mehr als 95 dB(A) 100 % Lebensraumverlust Immissionsgebiet von 95 – 75 dB(A) 85 % Minderung der Lebensraumeignung Immissionsgebiet von 75 – 63 dB(A) 55 % Minderung der Lebensraumeignung Immissionsgebiet von 63 – 59 dB(A) 40 % Minderung der LebensRaumeignung Immissionsgebiet von 59 – 52 dB(A) 25 % Minderung der Lebensraumeignung Das Kieler Institut für Landschaftsökologie stellte bei ihren Geländeerhebungen fest (Stand 2007), das Offenlandvögel infolge vertikaler Strukturen, Bewegung und anderen Faktoren eine grundlegende Effektwirkung zeigen, welche je nach Art eine Zone von 100 – 500 m umfasst. Über diese grundlegende Meidungszone, welche z.B. bei Kiebitz, Uferschnepfe und Wiesenpieper bis zu einer Entfernung von max. 200 m und bei Feldlerche bis max. 500 m reicht, hinaus registrierten sie einen zusätzlich lärmbeeinträchtigten Bereich bis zum 55 dB(A) tags-isophon, dessen Habitateignung um ca. 25 % reduziert ist. Ursächlich ist insbesondere ein erhöhtes Prädationsrisiko bei Übersteigung des Hintergrundlärms von mehr als 55 dB(A) und eine Beeinflussung der Aufmerkdistanz der Vogelarten. Da die Untersuchungen des Kieler Instituts bei Beschluss des B-Planes 8.06.1 nur als Einschätzung vorlagen und sich noch im Prüfverfahren befanden und somit nicht vollständig abgeschlossen und abgesichert waren, wurde im Rahmen der Bewertung des Eingriffsvorhaben aus Vorsorgegründen die Effektdistanz der Arten Uferschnepfe und Kiebitz mit einem Funktionsverlust von 100 % berücksichtigt und darüber hinaus eine Minderung der Lebensraumeignung bis zum 52 dB(A) tags-isophon gemäß den an deutsche Berechnungsvorschriften angepassten Erhebungen von REIJNA (1997) zugrundegelegt (max. anzunehmende Beeinträchtigung durch das Planvorhaben). Für die Art Feldlerche, welche durch eine sehr hohe Effektdistanz von 500 m gekennzeichnet ist, wurde ein 50 %iger Funktionsverlust innerhalb des 500 m – Sektors angenommen und gleichfalls weitergehend bis zum 52 dB(A) tags-isophon eine Habitatminderung von 25 %. regioplan 2014 11 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Demgemäß ergaben sich auf Basis der Erhebungen von 1990 (Zustand des Vorhabensgebietes vor Realisierung von Baumaßnahmen) bei einem Gesamtbestand von 4 Brutpaaren (BP) des Kiebitz und 1 BP der Uferschnepfe in der 200 m–Zone (die 52dB(A)Zone wird für die Arten von der grundlegenden Meidungszone überlagert) sowie von 11 BP der Feldlerche in der 500 m–Zone (im Bereich der anschließenden 52 dB(A)-Zone findet sich kein Brutpaar der Art ) und jeweils 1 BP des Braunkehlchens und der Bekassine in der 200 m - Meidungszone bei den angenommenen Verdrängungseffekten (aufgerundet) durch die aktuellen Planungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der direkt überbaubaren Habitate folgende Eingriffsfolgen auf die Brutvogelpopulationen: Art der Beeinträchtigung Verdrängung Planänderung 2007 Verlust der Brutstandorte im Plangebiet 1 Paar Uferschnepfe 4 Paar Wiesenpieper 5 Paar Kiebitz 10 Paar Feldlerche Verdrängung störungsempfindlicher Arten im Randbereich 4 Paar Kiebitz 1 Paar Uferschnepfe 6 Paar Feldlerche 1 Paar Braunkehlchen 1 Paar Bekassine Vergleicht man die angenommene Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Basis der grundlegenden Meidungszone und der erweiterten Wirkzonen bis max. zur 52 dB(A)Isophonenlinie tags mit den realen Veränderungen des Brutvogelbestandes 1990 gegenüber den Zustand aus den Kontrollerhebungen nach Realisierung der ersten Bauabschnitte des Gewerbegebietes (1994), so zeigt sich, das die angenommenen Verdrängungseffekte den realen Gegebenheiten sehr nahe kommen und weitgehend entsprechen. So fanden sich 1994 in einem 200 m – Streifen parallel der südlichen Gewerbegebietsgrenze kaum Vogelarten des Offenlandes und im nördlichen Randbereich des Gewerbegebietes hatten sich z.B. die Feldlerchenbestände stark in Richtung Norden verlagert. Innerhalb der 500 m – Zone fanden sich nur noch 4 von 8 Brutpaaren (Verdrängung 50 %). Partiell lagen die Brutplätze der betroffenen Arten innerhalb der Engerhafer Meeden nördlich der Bahnlinie Emden-Norddeich und somit z.T. auch innerhalb des 2001 ausgewiesenen Vogelschutzgebietes V 09. Bei Uferschnepfe, Kiebitz und Feldlerche handelt es sich um wertbestimmende Arten des Schutzgebietes. Um eine Einschätzung der Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet vornehmen zu können (vgl. Studie: „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten im Vogelschutzgebiet V09“ REGIOPLAN 2008), wurde abweichend von der Abhandlung der Eingriffsregelung nicht auf die Basisdaten von 1990 zurückgegriffen, sondern Bestandserhebungen von 1995, 2001 und 2006 zugrundegelegt, da nur für diese Jahre eine Erhebung des gesamten Vogelschutzgebietes durchgeführt wurde und somit nur diese Daten eine vergleichende Analyse der Auswirkungen auf den Gesamtbestand von V 09 ermöglichen und erlauben. Hinsichtlich der Beeinträchtigungszonen wurde adäquat zur Abhandlung der Eingriffsregelung das modifizierte Modell nach REIJNEN (1997) und das Bewertungsinstrument des Kieler Instituts für Landschaftsökologie im Rahmen des F+EVorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (2007) herangezogen. regioplan 2014 12 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Verlauf der max. Lärm-Wirkungszonen (52 dB(A) – isophon tags) entsprechend Lärmschutzgutachten IEL (Nr. 2289-08-L5) und die grundlegende Meidungszone sowie die betroffenen Brutvogelstandorte sind für die Erhebungsjahre 1995 bis 2006 sind den Plänen Nr. 24 bis 27 der Studie „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten im Vogelschutzgebiet V09“ (REGIOPLAN 2008) jeweils einzeln dargelegt. Das F+E-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (2004) zur Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen für Vogelschutzgebiete von besonderer Bedeutung gibt für Wirkfaktoren (z.B. Verlärmung) die mit flächenhaften Auswirkungen auf Lebensraumtypen oder Habitate der Arten verbunden sind und bei individuenbezogener Betrachtung als Schwellenwert eine Grenze von ca. 1 % an. Die nachfolgenden Tabellen (Tab. 1 und Tab. 2) geben für die relevanten Arten und unter der Prämisse o.g. Wirkzonen den jeweiligen Anteil der betroffenen Brutvogelstandorte am Gesamtbestand der Art innerhalb V 09 für das jeweilige Erfassungsjahr und im Durchschnitt aller Erfassungsjahre wieder sowie eine adäquate Berechnung bezogen auf Brutpaardichte / 10 ha (diese Berechnung berücksichtigt Fluktuationen innerhalb V 09 z.B. infolge Nutzungsänderungen auf der Fläche u.a. / die Dichte für die einzelnen Arten wurde berechnet auf Basis der Daten des am Vorhaben angrenzenden Brutgebietes Nr. 2509.2/16 gemäß Abgrenzung NLWKN). Tab. 1: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf Basis der konkreten Brutstandorte regioplan 2014 13 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Tab. 2: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf Basis der Siedlungsdichten im betroffenen Brutgebiet Im Mittel aller Jahre wurde für die Art Uferschnepfe – bezogen auf die konkreten Brutstandorte - ein Wert von 0,00 % (Anteil der betroffenen Arten am Gesamtbestand V 09) bzw. von 0,14 % bezogen auf Dichte je 10 ha erreicht. Bei Einzelbetrachtung ergab sich für die Art Uferschnepfe ein Maximalwert von 0,25% im Jahre 2001 bezogen auf die durchschnittliche Nutzungsdichte. Konkrete Brutstandorte wurden innerhalb der angenommenen Störbereiche nicht festgestellt. Für die Art Kiebitz ergab sich bezogen auf die konkreten vom Eingriff betroffenen Brutstandorte bei Einzelbetrachtung ein Maximalwert von 0,08 % im Jahre 1995 und bezogen auf die durchschnittliche Siedlungsdichte von 0,09 % in 2001. Die Feldlerche wies im Mittel aller Jahre eine Betroffenheit von 0,10 % (konkrete Brutstandorte) bzw. 0,56 % (bezogen auf durchschnittliche Siedlungsdichte) auf. Für die einzelnen Jahre ergab sich die höchste Betroffenheit bei Zugrundlegung konkreter Brutstandorte mit 0,29 % im Jahre 1995 und im Jahre 2006 mit 0,97 % bezogen auf die durchschnittliche Siedlungsdichte (hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, das die gegebenen Vorbelastungen durch die fortgeschrittene gewerbliche Bebauung, die Eisenbahnlinie u.a. bei der Betrachtung der theoretischen durchschnittlichen Siedlungsdichte sozusagen ‚herausgerechnet‟ werden und somit nicht die reale Leistungsfähigkeit der vom Eingriff betroffenen Randzone des Gewerbegebietes als Brutgebiet wiedergibt. So wurde für das Jahr 2006 im abgegrenzten und vom Gewerbegebiet ausgehenden 500 m – Störungsraum kein Brutpaar der Feldlerche nachgewiesen). Zudem ist bei der Gesamtbetrachtung einzustellen, dass das Vogelschutzgebiet erst im Jahre 2001 ausgewiesen wurde, als bereits Beeinträchtigungen (Straßen / Betriebe) im Gewerbegebiet realisiert waren und Vorbelastungen in den Randzonen somit schon regioplan 2014 14 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht gegeben waren. Weitere schon gegebene Vorbelastungen stellten die Eisenbahnlinien Emden-Norddeich und Abelitz-Aurich dar. Erfahrungsgemäß liegen zudem die realen Lärmemissionen unter den maximal berechneten und nach B-Plan zulässigen Werten, da zahlreiche Betriebe die ihr zugewiesenen Lärmkontingente nicht ausnutzen bzw. auch nicht ausnutzen können, da sie z.B. Grenzwerte gegenüber anschließender Wohnbebauung einzuhalten haben und zur Reduzierung von allgemeinen Belästigungen umfassende schalltechnische Maßnahmen einsetzen. In der Realität dürfte somit die Verdrängung von Brutvogelstandorten infolge Unruhe und Lärm nicht höher ausfallen als prognostiziert. Die Gebiete von V 09 südlich der Bundesstraße B 210 wurden nicht mit in die Betrachtung einbezogen, da die vielbefahrene Straße mit seinen Lärmzonen hier bereits – wie oben dargestellt – in das Vogelschutzgebiet hineinwirkte und zusätzliche, erhebliche Belastungen nicht zu erwarten waren. Aufgrund der Verdrängung von Wiesenvögeln aus dem Plangebiet und möglichen Verdrängungseffekten in den Randzonen wurden erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt konstatiert. Dem Plangebiet kam zu Beginn der Planungen überwiegend eine lokale Bedeutung als Brutgebiet zu (REGIOPLAN 1992), betroffene Arten sind Kiebitz, Uferschnepfe, Feldlerche und Wiesenpieper. Auch randliche Beeinträchtigungen wurden eingestellt, so wurden Auswirkungen auf den Raum nördlich des Gewerbegebietes angenommen. Der Raum ist jedoch durch die Bahnlinien getrennt und wird durch den Bahnverkehr und partiell die Ortschaft Abelitz vorbelastet. Insgesamt wurde unter Berücksichtigung der vor Beginn der Planungen festgestellten Bedeutung und der betroffenen Brutpaare eine mittlere Erheblichkeit der Umweltauswirkungen auf das Teilschutzgut Brutvogelfauna konstatiert. Auch innerhalb des Vogelschutzgebietes wurde partiell eine Verdrängung von Brutvögeln nicht ausgeschlossen. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die Ausweisung der Engerhafer Meeden als Vogelschutzgebiet erst im Juni 2001 erfolgte, als das Verfahren für das Gewerbegebiet fortgeschritten war und die Erschließung sowie die gewerbliche Nutzung teilweise realisiert waren. Störungen waren zum diesem Zeitpunkt somit bereits vorhanden. Der Landkreis Aurich hat der Gemeinde Südbrookmerland mit Schreiben vom 12.02.2008 mitgeteilt, dass die Prüfung der Verträglichkeit gemäß §34c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes im Hinblick auf das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ ergeben hat, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Entwicklungsziele sowie der wertgebenden Arten durch die Bauleitplanung (B-Plan 8.06.1) nicht zu besorgen sind. Wie aus der nachfolgenden Plandarstellung (Erhebungsbasis 2006) ersichtlich ist, ergibt sich aus der Umschichtung der flächenbezogenen Schallemissionskontingente nachts im Vergleich zu den im Rahmen des B-Planes 8.06.1 für die Ermittlung von negativen Auswirkungen herangezogenen Tagwerten keine zusätzliche Beeinträchtigung auf die Brutvogelfauna der Umgebung und das angrenzende Vogelschutzgebiet, da die relevanten 52 dB(A)-isophone tags weitergehend in die Umgebung des B-Plangebietes wirken als die entsprechenden isophone der Nachtwerte der 2. Änderung und diese somit überlagern. Auch die allgemeinen Meidungsdistanzen zu vertikalen Strukturen (z.B. Gebäudekanten) überlagern die 52 dB(A) – isophone nachts. regioplan 2014 15 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Plan 1: Beeinträchtigung wertbestimmender Brutvögel – Kartierung 2006 6.2 Gastvögel Gewerbegebiete können in angrenzende Räume hineinwirken. Hier sind neben den anlagebedingten Faktoren (hohe Gebäude / vertikale Strukturen ) vor allem die betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch Lärm und Bewegung/Unruhe zu nennen. Auch baubedingte Störungen können in die umgebende Landschaft hineinwirken, diese verursachen jedoch keine nachhaltigen Veränderungen des Gastvogelgeschehens. Bezüglich der Beeinträchtigung von Gastvogellebensräumen wird im Grünordnungsplan 2000 (REGIOPLAN) angenommen, dass rastende Limikolen durchschnittlich einen Regelabstand von 250-400 m zu Ansiedlungen/Gebäuden einhalten. Bezogen auf Gewerbegebiete mit seinen zahlreichen Störungen wie Lärm, Unruhe etc. kann somit ein Störbereich von rund 400 m zugrunde gelegt werden, wobei mit zunehmender Entfernung zum Eingriffsobjekt eine Reduzierung der Auswirkungen vorausgesetzt werden kann (demgemäß wurde im Umweltbericht zum B-Plan 8.06.1 für den Bereich von 250-400 m eine max. angenommene Verdrängung von 50 % angesetzt). In diesem 400 m Störbereich konnten nur Einzeltiere oder kleine Trupps nachgewiesen werden, was vermutlich darin begründet ist, dass durch die Bahnlinie Emden-Norddeich sowie der voranschreitenden Erschließung/Bebauung des Gewerbegebietes bereits erhöhte Störeinwirkungen vorhanden sind. Auch konnten Beeinträchtigungen der festgestellten hohen Gastvogelkonzentrationen nahe der Fluren am „Reitkamp‟, „Köbbelwarf‟ und „Vierundzwanzig Diemat‟ westlich bzw. nordwestlich des Vorhabengebietes 8.06.1 weitgehend ausgeschlossen werden. Die international bzw. national bedeutsamen Rastbestände der Weißwangengans bzw. der Blässgans nordwestlich des Abelitz-Moordorfregioplan 2014 16 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Kanals befinden sich außerhalb der 400-m-Störzone. Dies trifft ebenfalls für die z. T. großen Trupps von Kiebitz und Goldregenpfeifer in diesem Bereich zu. Lediglich im Randbereich der Störzone in einer Entfernung von ca. 300 m zum Vorhabengebiet wurden 2 Trupps des Goldregenpfeifers mit 400 bzw. ca. 900 Individuen festgestellt (Trupps von lokaler bis regionaler Bedeutung). Eine Beeinflussung dieser Areale wurde nicht ausgeschlossen, eine vollständige Verdrängung und somit Entwertung aufgrund der gegebenen Entfernung von mehr als 250 m jedoch auch nicht angenommen. Da die mit der 2. Änderung des B-Planes 8.06.1 verbundene Verlagerung der Schallemissionskontingente eine max. Wirkzone der 52 dB(A) – isophone von rund 30 m zum Gewerbegebietsrand aufweist, sind Beeinträchtigungen über die bei der Eingriffsregelung B-Planes 8.06.1 zu Grunde gelegte 400-m-Störzone hinaus nicht gegeben. Die Engerhafer Meede wurde im Jahr 2001 in das Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ einbezogen. Somit reichen die angesetzten 400 m Beeinträchtigungsradien zur Engerhafer Meede auch in das Vogelschutzgebiet hinein. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die Ausweisung der Engerhafer Meeden als Vogelschutzgebiet erst im Juni 2001 erfolgte, als das Verfahren für das Gewerbegebiet fortgeschritten war und die Erschließung sowie die gewerbliche Nutzung teilweise realisiert waren. Störungen waren zum diesem Zeitpunkt somit bereits vorhanden. Zur Darlegung der Betroffenheit wurde – abweichend von den o.g. Ausführungen im Rahmen der Eingriffsregelung auf Basis der Erhebungsdaten zum GOP 2000 – eine Ermittlung der vom Planvorhaben B-Plan Nr. 8.06.1 betroffenen Gastvogelbestände im Verhältnis zum Gesamtvorkommen der jeweiligen Arten im Vogelschutzgebiet V 09 unter Zugrundelegung von Erhebungsdaten aus den Jahren 1998, 1998/99, 1999/2000, 2000/01, 2001/02 und 2002/03, die flächenhaft für V 09 ermittelt wurden und somit einen Abgleich erlauben, durchgeführt. Wie aus der kartographischen Auswertung der 6 Bestandserhebungen der Jahre 1998 – 2003 (vgl. Pläne 19 bis 22 der Studie: „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten im Vogelschutzgebiet V09“, REGIOPLAN 2008) ersichtlich, konzentrierten sich die Gastvogelbestände im äußeren nördlichen, nordwestlichen sowie im mittleren Bereich der Engerhafer Meeden. Im Nahbereich der Bahntrasse Abelitz-Aurich dagegen konnten nur vereinzelt größere Trupps nachgewiesen werden. Dies kann in der bereits bestehenden Beeinträchtigung dieser Randzone des Vogelschutzgebietes begründet gewesen sein. Innerhalb der angenommenen relevanten Störzone von 400 m (vgl. GOP 2000) wurde im Rahmen der Rasterkartierungen der zahlreichen Monitioringstudien nur für die Art Blässgans ein größeres Vorkommen (Anteil der betroffenen Individuen von 1,1 % am Gesamtbestand V 09 des Erfassungsjahres 2000/01 entsprechend den o.g. angenommenen Verdrängungsfaktoren) festgestellt. Der Nachweis der Trupps erfolgte jeweils im Randbereich der Beeinträchtigungszonen bis 250 m bzw. 400 m. Im Durchschnitt aller Erfassungsjahre, welcher den Aspekt der Stetigkeit der Vorkommen berücksichtigt, ergab sich eine Betroffenheit der Art von 0,29 % des Gesamtbestandes V 09 . Eine regelmäßige, stete Nutzung der 400 m – Einwirkungszone durch z.B. große Trupps nordischer Gänse ergab sich nicht. Insgesamt lagen die Anteile im Durchschnitt der Erfassungsjahre meist bei 0,0 – 0,29 % des Gesamtbestandes. In den nachfolgenden Tabellen (Tab. 3 und Tab. 4) sind die vom Vorhaben B-Plan Nr. 8.06.1 betroffenen anteiligen Rastvogelbestände des Gesamtbestandes von V 09 für die einzelnen Erhebungsjahre und dem Durchschnitt der Erfassungen aller Jahre dargestellt. regioplan 2014 17 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Tab. 3: Ermittlung der Beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der erfassten Individuen regioplan 2014 18 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Tab. 4: Ermittlung der beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der Frequentierung des Rastgebietes Engerhafer Meede regioplan 2014 19 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht Des Weiteren erfolgte eine Ermittlung der betroffenen Bestände auf Basis der Nutzungsdichte je ha, wodurch unterschiedliche Frequentierungsgrade einzelner Flächen in den Erhebungsjahren Berücksichtigung finden (durchschnittliche Frequentierung). Diese Frequentierung wurde wiederum mit der beeinträchtigten Fläche (29 ha bei 400 m) multipliziert und mit dem Gesamtbestand in V 09 ins Verhältnis gesetzt. Bei einer angenommenen räumlich gestaffelten Funktionsminderung von 100 % in einem Bereich bis 250 m und von 50 % im Bereich von 250 – 400 m konnte im Durchschnitt aller Erfassungsperioden eine Betroffenheit bei den meisten Arten von weniger als 0,6 % des jeweiligen Gesamtbestandes von V 09 konstatiert werden. Für die Art Goldregenpfeifer errechnete sich auf Basis o.g. Prämissen eine Betroffenheit von annähernd 1 % (mit einem einbezogenen Maximalwert von annähernd 2 % des Erfassungsjahres 1998). Bei der Ermittlung der Betroffenheit auf Basis der durchschnittlichen Frequentierung der Flächen von V 09 ist jedoch – analog zu den Einschätzungen bei den Brutvogelstandorten – auch hier zudem zu berücksichtigen, das die gegebenen Vorbelastungen innerhalb der 400 m Einwirkungszone infolge Bahnlinie, Bebauungen etc. und die daraus resultierende, bereits bestehende Funktionsminderung dieser Randzone des Vogelschutzgebietes nicht entsprechend einbezogen werden können. Die Wertigkeit und der Umfang von Störwirkungen sind im Vergleich zur Realsituation verzerrt, da für den Gesamtraum V 09 bei dieser Betrachtungsweise eine weitgehend gleichrangige Habitateignung (Qualität) aller Flächen zugrundegelegt ist. Der Landkreis Aurich hat der Gemeinde Südbrookmerland mit Schreiben vom 12.02.2008 mitgeteilt, dass die Prüfung der Verträglichkeit gemäß §34c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes im Hinblick auf das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ ergeben hat, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Entwicklungsziele sowie der wertgebenden Arten durch die Bauleitplanung (B-Plan 8.06.1) nicht zu besorgen sind. Da die mit der 2. Änderung des B-Planes 8.06.1 verbundene Verlagerung der Schallemissionskontingente eine max. Wirkzone der 52 dB(A) – isophone von rund 30 m zum Gewerbegebietsrand aufweist, sind Beeinträchtigungen über die bei der Eingriffsregelung B-Planes 8.06.1 zu Grunde gelegte 400-m-Störzone hinaus und somit eine zusätzliche Wertminderung des Vogelschutzgebietes nicht gegeben. 7 Ausgleichs- /Ersatzmaßnahmen Für die Maßnahmen des B-Planes 8.06.1 wurde als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme die ökologische Aufwertung externer Kompensationsflächen vorgesehen. Im Grünordnungsplan wurde eine Mindestgröße der externen Kompensationsfläche von 44,48 ha ermittelt, wobei 60 % wiesenvogelgerecht zu entwickeln sind. Dies entspricht annähernd dem beeinträchtigten Raum für Gastvögel (29 ha) durch die Vorhaben B-Plan 8.06.1 (es ergibt sich also diesbezüglich eine Kompensation im Umfang von ca. 1:1). Für die vom Eingriff betroffenen Brutvogelleitarten Uferschnepfe und Kiebitz (insgesamt 11 BP) wurden annähernd 2,5 ha / BP zur Verfügung gestellt. Die Reviergrößenansprüche der Art Uferschnepfe mit ca. 4 ha (Flade 1994) wurden bzgl. der 2 vom Eingriff betroffenen Brutpaare (Gesamtbedarf = 8 ha) ebenfalls hinreichend erfüllt. Die Beeinträchtigungen von mit den Leitarten in Vergesellschaftung auftretende Arten wie z.B. Feldlerche wurden mit verrechnet. Ein gesonderter Ansatz war nicht erforderlich. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des B-Planes Nr. 8.06.1 sind auch für die Vorhaben im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes 8.06.1 hinreichend bemessen, da über die Umschichtung der flächenbezogenen Schallemissionskontingente LEK regioplan 2014 20 Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht nachts keine weitergehenden Beeinträchtigungen auf Brut- und Gastvögel infolge Lärm zu konstatieren sind. 8 Quellenverzeichnis BAUM, R. (i. Vorb.): Die Wiesenweihe (Circus pygargus) im westlichen Ostfriesland. Unveröffentlichtes Mauskript. BERNOTAT, D. 1997: Integration tierökologischer Daten in die landschaftspflegerische Begleitplanung zu Straßenbauvorhaben – unter besonderer Berücksichtung der Avifauna -, Diplomarbeit am Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover, unveröffentlicht BURDORF, K., HECKENROTH, H. & P. SÜDBECK, 1997: Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. In: Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 29: 113-125. Hannover. 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Kammer Niedersachsen Nr.18784) regioplan- Landschaftsplanung Esenser Str. 84, 26603 Aurich regioplan 2014 22