2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8.06.1

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2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8.06.1
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8.06.1
„Gewerbestraße“ der Gemeinde
Südbrookmerland
Ergänzung zum Umweltbericht
B-Plan Nr. 8.06.1
März 2014
Auftraggeber:
Gemeinde Südbrookmerland
Planung:
Dipl. Ing. Landschaftsplaner Manfred Henning
Esenser Str. 84 • 26603 Aurich
Tel. 04941 / 9900889 • Fax 04941 / 9900881
Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
Bearbeitung:
Dipl. Ing. M. Henning
Dipl. Ing. I. Bokelmann
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Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung .......................................................................................................................... 4
2 Beschreibung der Planung ................................................................................................. 4
3 Rahmen der Umweltprüfung ............................................................................................... 5
4 Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung ..................................................... 5
4.1 Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht ...................................................................... 6
4.2 Landesraumordnungsprogramm .................................................................................. 8
4.3 Landkreis Aurich .......................................................................................................... 9
5 Schutzgut Tiere .................................................................................................................. 9
6 Umweltauswirkungen ........................................................................................................10
6.1 Brutvögel ....................................................................................................................10
6.2 Gastvögel ...................................................................................................................16
7 Ausgleichs- /Ersatzmaßnahmen ........................................................................................20
8 Quellenverzeichnis ............................................................................................................21
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf
Basis der konkreten Brutstandorte ................................................................................13
Tab. 2: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf
Basis der Siedlungsdichten im betroffenen Brutgebiet ...................................................14
Tab. 3: Ermittlung der Beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der erfassten Individuen ....18
Tab. 4: Ermittlung der beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der Frequentierung des
Rastgebietes Engerhafer Meede ...................................................................................19
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 ......................... 5
Abb. 2: Europäisches Vogelschutzgebiet V09 „Ostfriesische Meere“..................................... 7
Planverzeichnis
Plan 1: Beeinträchtigung wertbestimmender Brutvögel – Kartierung 2006 ...........................16
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1. Einleitung
Die Gemeinde Südbrookmerland beabsichtigt eine Umschichtung der flächenbezogenen
Schallemissionskontingente für die Nachtzeit innerhalb eines Teilbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes 8.06.1. Das
Gesamtareal des Änderungsbereiches weist eine Flächengröße von ca. 7 ha auf.
Im Rahmen einer Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Änderungsvorhabens auf
die relevanten, von der Planung betroffenen Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
geprüft und im Umweltbericht dargestellt, wobei im vorliegenden Fall entsprechend
Vorabstimmungsgespräch mit dem Landkreis Aurich die Betrachtung auf von Lärm
ausgelöste umweltrelevante Beeinträchtigungen beschränkt werden kann. Dies ist aufgrund
der Lage des Gewerbegebietes in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vogelschutzgebiet V 09
‚Ostfriesische Meere„ für das Schutzgut Avifauna nicht auszuschließen. Die Bemessung der
voraussichtlichen Auswirkungen und die Abschätzung der Umweltauswirkungen erfolgt dabei
auf Grundlage des Bebauungsplanes als konkretem Planwerk.
2 Beschreibung der Planung
Das Plangebiet der 2 Änderung B-Planes Nr. 8.06.1 umfasst die Teilzonen G 1, G 3, G 4-1,
G 4-2, G 5a, und G 15. Der gesamte Änderungsbereich umfasst ein Areal von rund 17,88 ha.
Die Planung sieht die Umverteilung der im Bebauungsplan 8.06.1 gemäß
Satzungsbeschluss
vom
15.04.2008
festgesetzten
flächenbezogenen
Schallemissionskontingente vor. Um den Betrieb einer Windkraftanlage auch zur Nachtzeit
zu gewähren, werden die flächenbezogenen Schallemissionskontingente LEK nachts im
Bereich der Teilfläche G 3 von 50 dB(A) auf 55 dB(A) erhöht und im Bereich der Teilfläche G
15 von 57 dB(A) auf 56 dB(A) reduziert. Bislang waren in den Industriegebieten der
Teilflächen G 1, G 3, G 4-1, G 4-2 sowie im Gewerbegebiet der Teilfläche G 5a Wohnungen
für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber
zulässig. Zur Vermeidung von unzulässigen Lärmemissionen für diese Wohnnutzungen sind
diese Nutzungen in den o.g. Teilzonen nunmehr ausgeschlossen. Die im Bebauungsplan Nr.
8.06.1 festgesetzten flächenbezogenen Schallemissionskontingente für die Tageszeit
bleiben von der Änderung des B-Planes 8.06.1 unberührt.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung
nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
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des
Bebauungsplanes
Nr. 8.06.1
ist
der
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Abb. 1: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1
3 Rahmen der Umweltprüfung
Gemäß § 2 BauGB ist bei allen Aufstellungen, Änderungen oder Ergänzungen von
Bebauungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Bei der Aufstellung sind nach § 1 (6) Nr. 7 die Belange des Umweltschutzes, einschließlich
des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, im vorliegenden Fall
insbesondere gemäß Vorabstimmung mit dem LK Aurich :
a) die Auswirkungen auf Tiere
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
4 Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung
Gemäß BauGB Anlage (zu § 2 Abs. 4 und § 2a) darzustellen sind die in den einschlägigen
Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den
Bauleitplan von Bedeutung sind. Weiterhin ist darzustellen, wie diese Ziele bei der
Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden.
Bezüglich des Schutzgutes Tiere (Avifauna) ist insbesondere die Naturschutzgesetzgebung
von Relevanz. Das Verhältnis der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zum Baurecht wird
durch den § 1a BauGB und § 18 BNatSchG geregelt.
§ 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennt die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege. Danach sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln und ggf. wiederherzustellen, dass z.B. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich
ihrer Lebensstätten und Lebensräume auf Dauer gesichert sind.
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In der Bauleitplanung werden diese Ziele unter anderem durch die Anwendung der § 14
(Eingriffe in Natur und Landschaft), § 15 (Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen,
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) und § 18 (Verhältnis zum Baurecht)
berücksichtigt. Die Eingriffsregelung ist dabei in Verbindung mit den Regelungen des
Baugesetzbuches (BauGB § 1a) zu sehen.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere zur Avifauna, sind in der Abhandlung
der Eingriffsregelung, welche im Umweltbericht integriert ist, zum Bebauungsplan Nr. 8.06.1
umfassend ermittelt und bewertet. Nachfolgende Betrachtungen beziehen sich auf die
Bestandserhebungen und Darlegungen der Eingriffsregelung des Umweltberichtes zum BPlan 8.06.1 und beschränken sich auf die Überprüfung, inwieweit die im Rahmen der 2.
Änderung des B-Planes 8.06.1 vorgesehen Maßnahmen ggf. eine relevante
Verschlechterung bezogen auf die in Kap. 3 benannten Kriterien bewirken. Um eine
Vergleichbarkeit sicherzustellen, wird die Datenbasis des Umweltberichtes zum B-Plan
8.06.1 zugrundegelegt.
Bezüglich
des
Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes
zum
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 ist der fünfte Abschnitt:
„Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ zu beachten. Auf angrenzende
Bereiche wird nachfolgend (vgl. Kap. 4.1) eingegangen.
4.1 Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht

Natura 2000 – Europäische Vogelschutzgebiete
Das gemäß §10 Abs. 6 Nr. 1 BNatSchG bekannt gemachte Europäische Vogelschutzgebiet
„V09 Ostfriesische Meere“ (SPA 2509-401) umfasst überwiegend Flächen südlich der
Bundesstraße 210, zudem sind auch Bereiche nördlich der Eisenbahnlinie Emden-Norden in
den Engerhafer Meeden einbezogen. Der Raum zwischen der Bahnlinie und der
Bundesstraße ist nicht Bestandteil des Schutzgebietes.
Die Erklärung zum Europäischen Vogelschutzgebiet (besonderes Schutzgebiet) in den
aktuellen Grenzen erfolgte durch die Niedersächsische Landesregierung durch Beschluss
vom 12.06.2001. Beim Bereich südlich der Bundesstraße handelte es sich jedoch auch zuvor
bereits um ein Besonderes Schutzgebiet gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG),
allerdings in etwas anderen Abgrenzungen.
Der nördliche Teil des Vogelschutzgebietes in den Engerhafer Meeden ist somit erst seit
dem 12.06.2001 als solches ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt waren für das
Gewerbegebiet
bereits
Beteiligungsverfahren
durchgeführt
worden,
die
Haupterschließungsstraße war bereits gebaut auch einige Gewerbebetriebe bestanden
bereits.
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Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
Abb. 2: Europäisches Vogelschutzgebiet V09 „Ostfriesische Meere“
Die jeweiligen Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete bestehen im
Wesentlichen darin, für die zu jedem Gebiet festgelegten wertbestimmenden Vogelarten
einen günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder – falls erforderlich – wiederherzustellen.
Weitere Erhaltungsziele bestehen in dem Schutz weiterer Vogelarten, die in einem Gebiet
vorkommen.
Für das Europäische Vogelschutzgebiet V09 ‚Ostfriesische Meere‟ werden folgende
wertbestimmende Vogelarten genannt:
Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I)
Weißstorch
Rohrweihe
Kornweihe
Wiesenweihe
Sumpfohreule
Weißsterniges Blaukehlchen
Nonnengans
Goldregenpfeifer
Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2
Löffelente
Kiebitz
Bekassine
Uferschnepfe
Feldlerche
Schilfrohrsänger
Blässgans
Graugans
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wertbestimmend als
Nahrungsgast (unmittelbar am Gebiet brütend)
Brutvogel
Brutvogel
Nahrungsgast (unmittelbar am Gebiet brütend)
Brutvogel
Brutvogel
Gastvogel
Gastvogel
wertbestimmend als
Brutvogel
Brutvogel / Gastvogel
Brutvogel
Brutvogel
Brutvogel
Brutvogel
Gastvogel
Gastvogel
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Zum südlich der Bundesstraße gelegenen Teil des Vogelschutzgebiets halten die
gewerblichen Bauflächen einen Abstand von ca. 200 m ein. Zwischen den Bauflächen und
dem Vogelschutzgebiet verläuft die stark befahrene Bundesstraße, z.T. findet sich hier
Einzelbebauung, zudem liegen hier ein Graben mit Räumstreifen und es sind Abpflanzungen
vorgesehen.
Zum nördlichen Teil des Vogelschutzgebietes in den Engerhafer Meeden beträgt der
Abstand des Plangebietes ca. 100 m. Eine räumliche Trennung vom Gewerbegebiet bildet
zudem die hier verlaufende elektrifizierte Bahntrasse Emden-Norddeich. Weiterhin verläuft
hier das Nebengleis nach Abelitz-Aurich, dessen Reaktivierung für Güterverkehr umgesetzt
wird.
Zur Analyse der Betroffenheit des Vogelschutzgebietes wurde eine gesonderte Studie
erstellt: „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten im
Vogelschutzgebiet V09“ (REGIOPLAN 2008).
Der Landkreis Aurich hat der Gemeinde Südbrookmerland mit Schreiben vom 12.02.2008
mitgeteilt, dass die Prüfung der Verträglichkeit gemäß §34c des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes im Hinblick auf das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“
ergeben hat, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Entwicklungsziele sowie
der wertegebenden Arten durch die vorliegende Bauleitplanung nicht zu besorgen sind.

Natura 2000 – FFH-Gebiete
Das nächstgelegene gemeldete FFH-Gebiet ist gut 800 m vom Plangebiet entfernt. Es
handelt sich um das innerhalb des Vogelschutzgebiets Ostfriesische Meere gelegene Gebiet
„Großes Meer und Loppersumer Meer“ (Melde-Nr. 2509-331).

Naturschutzgebiete
Die drei nächstgelegenen Naturschutzgebiete finden sich innerhalb des Vogelschutzgebietes
Ostfriesische Meere. Es handelt sich um das NSG WE 193 „Loppersumer Meer“ (ca. 2,4 km
entfernt) und NSG WE 119 „Südteil Großes Meer“ (ca. 3,4 km), welche auch Bestandteil des
FFH-Gebiets sind. Weiterhin ist das NSG WE 134 „Groen Breike“ (ca. 3,5 km) zu nennen.

Landschaftsschutzgebiete
Das Landschaftsschutzgebiet AUR 1 ‚Großes Meer‟, welches weite Teile des
Vogelschutzgebietes „Ostfriesische Meere“ einnimmt, ist ca. 500 m vom Plangebiet entfernt.

Naturdenkmale
Naturdenkmale finden sich nicht in der näheren Umgebung des Plangebietes,
4.2 Landesraumordnungsprogramm
Das Landesraumordnungsprogramm (LROP 1994) weist für das Plangebiet keine
Vorrangfunktionen aus. Südlich der Bundesstraße, im Bereich des Vogelschutzgebietes, ist
ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt.
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4.3 Landkreis Aurich

Regionales Raumordnungsprogramm
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich von 1992 hat am
20.07.2006 seine Gültigkeit verloren. Somit liegt kein Regionales Raumordnungsprogramm
vor, ein neues RROP befindet sich im Aufstellungsverfahren.

Landschaftsrahmenplan
Vom Landschaftsrahmenplan des Landkreises Aurich liegt ein Entwurf März 1996 vor mit
einer Darstellung der für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche. Im
Plangebiet sind hier keine wichtigen Bereiche dargestellt, in der Umgebung finden sich
Grünlandgebiete in den Victorburer und Engerhafer Meeden sowie der Gewässerlauf der
Abelitz-Moordorf-Kanals.
5 Schutzgut Tiere

Brutvögel (Umgebung)
In den Grünordnungsplänen (REGIOPLAN 1992, 2000) wurde eine Beeinträchtigungszone für
die nördlich gelegenen Meeden bezüglich der Brutvogelfauna von bis zu 500 m definiert. In
dieser Zone wurden im Rahmen der Kartierungen 1990, 1994 und 1997 folgende Brutpaare
erfasst.
1990 – bis 500 m Zone: 3 x Rohrammer, 1 x Schilfrohrsänger, 2 x Braunkehlchen, 1 x
Sumpfrohrsänger, 10 x Kiebitz, 6 x Uferschnepfe, 7 x Feldlerche, 3 x
Austernfischer, 1 x Bekassine, 2 x Brandgans
1994 – bis 500 m Zone: 1 x Braunkehlchen, 3 x Teichrohrsänger, 5 x Kiebitz, 2 x
Uferschnepfe, 1 x Feldlerche, 7 x Austerfischer, 2 x Wiesenpieper, 3 x
Rohrammer
1997 – bis 500 m Zone: 1 x Braunkehlchen , 3 x Kiebitz, 3 x Uferschnepfe, 5 x Feldlerche,
2 x Austerfischer, 2 x Wiesenpieper

Gastvögel (Umgebung)
Im Rahmen der Gastvogelerfassung von 1997 bis 1999 wurde ein ca. 600 ha großer Bereich
der Engerhafer Meede kartiert. Somit umfasste die Kartierung einen großen Teil des in 2001
zum Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ hinzugefügten Raumes nördlich der
Eisenbahnlinie Emden-Norden.
In den Engerhafer Meeden wurden dabei größere Bestände der für das Vogelschutzgebiet
als wertbestimmend eingestuften Gastvögel erfasst. So wurden im Maximum 4900
Weißwangengänse (= Nonnengänse), 3320 Blässgänse, 600 Graugänse, 5250
Goldregenpfeifer und 6500 Kiebitze gezählt. Im Maximum wurde bei Einordnung nach
BURDORF et. al. (1997) eine internationale Bedeutung durch die Weißwangengans erreicht,
durch die anderen Arten eine nationale Bedeutung. Auch weitere Arten (z.B. Pfeifente)
nutzen die Meede zur Rast, aber in deutlich geringeren Zahlen.
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Im Rahmen der Erfassungen durch Regioplan wurde eine Konzentration im zentralen
Bereich des Untersuchungsraumes festgestellt, vor allem nördlich des Abelitz-MoordorfKanals konzentrierten sich die Trupps. Im Randbereich, zum Gewerbegebiet hin fanden sich
nur kleinere Trupps von Goldregenpfeifern, Kiebitzen, Pfeifenten und Graugänsen. Im
Maximum wurde ein Trupp Goldregenpfeifer von 900 Individuen in einer Entfernung von ca.
200 m zur Bahnlinie Aurich-Norden erfasst.
6 Umweltauswirkungen
6.1 Brutvögel
Über das Plangebiet hinaus sind grundsätzlich infolge der Entwicklung eines
Gewerbegebietes auch Auswirkungen auf die Brutvogelfauna angrenzender Bereiche
möglich. Als anlagebedingte Beeinträchtigungen sind die entstehenden vertikalen Strukturen
(Gebäude) zu nennen, von welchen Vögel des Offenlandes Abstände einhalten. Als
betriebsbedingte Auswirkungen sind der vom Gebiet ausgehende Lärm und die Unruhe
(Bewegung) zu nennen. Baubedingte Beeinträchtigungen wirken nur vorrübergehend und
nicht nachhaltig über die anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen hinaus.
Maßgeblich für mögliche Auswirkungen auf angrenzende Räume ist vor allem der
betriebsbedingte Lärm.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen der 2. Änderung des B-Planes Nr. 8.06.1 ergeben sich
somit
theoretisch
Änderungen
hinsichtlich
Auswirkungen
auf
die
Brutvogellebensgemeinschaften angrenzender Bereiche. Da weder der Geltungsbereich
noch die Art und Weise der zulässigen Bebauung einer Veränderung unterzogen wird, sind
weder Auswirkungen auf den eigentlichen Planbereich noch Auswirkungen auf angrenzende
Bereich infolge Veränderung von allgemeinen Meidungsdistanzen betroffener Brutvogelarten
zu bebauten Zonen zu erwarten bzw. gegeben. Einzustellen in die Betrachtung ist somit
ausschließlich eine Veränderung der Betroffenheit von Brutvogelbeständen infolge
lärmbedingter Auswirkungen.
„Die Lebensraumfunktion als ein Merkmal der Leistungsfähigkeit der von einem Eingriff
betroffenen Ökosysteme ist dann erheblich beeinträchtigt, wenn Zielarten des Naturschutzes
nicht mehr in annähernd der gleichen Qualität und Quantität wie vor dem Eingriff leben
können. Dauerhafter Lärm beeinflusst die Lebensraumqualität nachhaltig. Deshalb ist der
lärmbedingte Rückgang von Arten Gegenstand der Eingriffsregelung“ (RECK et al. 2001).
Die negative Wirkung von Lärm auf Tiere, insbesondere Vögel, ist über zahlreiche Studien
belegt. Ab etwa 85-90 dB(A) kann von einer physischen Störung ‚höherer Tierarten‟
ausgegangen werden, unterhalb dieser Schallintensität ist eine Beeinflussung der
Raumnutzung, des Sozialverhaltens und insbesondere der Reproduktion zu erwarten. „Vor
allem Vögel können nach dem derzeitigen Kenntnisstand als empfindlichste Akzeptoren
eingestuft werden“ (ebenda).
Gemäß Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 sind den einzelnen gewerblichen und
industriellen Flächen sog. Lärmkontingente zugeordnet. Mit die höchsten Kontingente (bis
70 dB(A) tags) weisen die Zonen nördlich der Gewerbestraße auf. Gemäß Mitteilung der mit
der Lärmschutzstudie beauftragten Gesellschaft IEL bewirken im Nordwesten des
Plangebietes insbesondere die mit dem An- und Abtransport von Güter verbundenen
Verkehrsflüsse und Tätigkeiten den ‚Schallaustrag‟ nach außen (und somit in den
angrenzenden Raum der Engerhafer Meeden), während der eigentliche, jeweilige
Produktionsbetrieb
aufgrund
technischer,
schallreduzierender
Maßnahmen
an
Gebäudeteilen weniger relevant ist.
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Demgemäß wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 die Prognose potentieller
Beeinträchtigungen angrenzender Räume auf Basis von Bewertungsverfahren nach
REIJNEN et al. (1997), modifiziert und angepasst an deutsche Lärmberechnungsverfahren
durch POPP-LÄRMKONTOR Hamburg i.A. des BMVBW (2005) sowie der vom KIELER
INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖLOLGIE im Rahmen eines F+E-Vorhaben des BMVBS
(2007) erarbeiteten Bewertungsinstrumente durchgeführt.
Bei der Modifizierung der Ergebnisse von REIJNEN et al. (1997) wurde die von Reijnen
verwendete Ausbreitungsrechnung (frühere holländische Lärmberechnungsverfahren) um
die Ergebnisse von Berechnungen nach deutschen Berechnungsvorschriften erweitert. Als
unterer Schwellenwert für potentielle Beeinträchtigungen ist demgemäß ein Lärmwert von 52
dB(A) anzusetzen (Bund-Länder-Dienstbesprechung vom 28.09.2005).
Adäquat kann auf Basis der Studien von Reijnen somit von folgenden Mittelungspegel
(Tagwerte) als Eckwerte zur Eingriffsbewertung ausgegangen werden:
Immissionsgebiet von
mehr als 95 dB(A)
100 % Lebensraumverlust
Immissionsgebiet von
95 – 75 dB(A)
85 % Minderung der Lebensraumeignung
Immissionsgebiet von
75 – 63 dB(A)
55 % Minderung der Lebensraumeignung
Immissionsgebiet von
63 – 59 dB(A)
40 % Minderung der LebensRaumeignung
Immissionsgebiet von
59 – 52 dB(A)
25 % Minderung der Lebensraumeignung
Das Kieler Institut für Landschaftsökologie stellte bei ihren Geländeerhebungen fest (Stand
2007), das Offenlandvögel infolge vertikaler Strukturen, Bewegung und anderen Faktoren
eine grundlegende Effektwirkung zeigen, welche je nach Art eine Zone von 100 – 500 m
umfasst. Über diese grundlegende Meidungszone, welche z.B. bei Kiebitz, Uferschnepfe und
Wiesenpieper bis zu einer Entfernung von max. 200 m und bei Feldlerche bis max. 500 m
reicht, hinaus registrierten sie einen zusätzlich lärmbeeinträchtigten Bereich bis zum 55
dB(A) tags-isophon, dessen Habitateignung um ca. 25 % reduziert ist. Ursächlich ist
insbesondere ein erhöhtes Prädationsrisiko bei Übersteigung des Hintergrundlärms von
mehr als 55 dB(A) und eine Beeinflussung der Aufmerkdistanz der Vogelarten.
Da die Untersuchungen des Kieler Instituts bei Beschluss des B-Planes 8.06.1 nur als
Einschätzung vorlagen und sich noch im Prüfverfahren befanden und somit nicht vollständig
abgeschlossen und abgesichert waren, wurde im Rahmen der Bewertung des
Eingriffsvorhaben aus Vorsorgegründen die Effektdistanz der Arten Uferschnepfe und Kiebitz
mit einem Funktionsverlust von 100 % berücksichtigt und darüber hinaus eine Minderung der
Lebensraumeignung bis zum 52 dB(A) tags-isophon gemäß den an deutsche
Berechnungsvorschriften angepassten Erhebungen von REIJNA (1997) zugrundegelegt
(max. anzunehmende Beeinträchtigung durch das Planvorhaben). Für die Art Feldlerche,
welche durch eine sehr hohe Effektdistanz von 500 m gekennzeichnet ist, wurde ein
50 %iger Funktionsverlust innerhalb des 500 m – Sektors angenommen und gleichfalls
weitergehend bis zum 52 dB(A) tags-isophon eine Habitatminderung von 25 %.
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Demgemäß ergaben sich auf Basis der Erhebungen von 1990 (Zustand des
Vorhabensgebietes vor Realisierung von Baumaßnahmen) bei einem Gesamtbestand von 4
Brutpaaren (BP) des Kiebitz und 1 BP der Uferschnepfe in der 200 m–Zone (die 52dB(A)Zone wird für die Arten von der grundlegenden Meidungszone überlagert) sowie von 11 BP
der Feldlerche in der 500 m–Zone (im Bereich der anschließenden 52 dB(A)-Zone findet sich
kein Brutpaar der Art ) und jeweils 1 BP des Braunkehlchens und der Bekassine in der 200
m - Meidungszone bei den angenommenen Verdrängungseffekten (aufgerundet) durch die
aktuellen Planungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der direkt überbaubaren Habitate
folgende Eingriffsfolgen auf die Brutvogelpopulationen:
Art der Beeinträchtigung
Verdrängung Planänderung 2007
Verlust der Brutstandorte im Plangebiet
1 Paar Uferschnepfe
4 Paar Wiesenpieper
5 Paar Kiebitz
10 Paar Feldlerche
Verdrängung störungsempfindlicher Arten im
Randbereich
4 Paar Kiebitz
1 Paar Uferschnepfe
6 Paar Feldlerche
1 Paar Braunkehlchen
1 Paar Bekassine
Vergleicht man die angenommene Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Basis der
grundlegenden Meidungszone und der erweiterten Wirkzonen bis max. zur 52 dB(A)Isophonenlinie tags mit den realen Veränderungen des Brutvogelbestandes 1990 gegenüber
den Zustand aus den Kontrollerhebungen nach Realisierung der ersten Bauabschnitte des
Gewerbegebietes (1994), so zeigt sich, das die angenommenen Verdrängungseffekte den
realen Gegebenheiten sehr nahe kommen und weitgehend entsprechen.
So fanden sich 1994 in einem 200 m – Streifen parallel der südlichen Gewerbegebietsgrenze
kaum Vogelarten des Offenlandes und im nördlichen Randbereich des Gewerbegebietes
hatten sich z.B. die Feldlerchenbestände stark in Richtung Norden verlagert. Innerhalb der
500 m – Zone fanden sich nur noch 4 von 8 Brutpaaren (Verdrängung 50 %).
Partiell lagen die Brutplätze der betroffenen Arten innerhalb der Engerhafer Meeden nördlich
der Bahnlinie Emden-Norddeich und somit z.T. auch innerhalb des 2001 ausgewiesenen
Vogelschutzgebietes V 09. Bei Uferschnepfe, Kiebitz und Feldlerche handelt es sich um
wertbestimmende Arten des Schutzgebietes.
Um eine Einschätzung der Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet vornehmen zu können
(vgl. Studie: „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten im
Vogelschutzgebiet V09“ REGIOPLAN 2008), wurde abweichend von der Abhandlung der
Eingriffsregelung nicht auf die Basisdaten von 1990 zurückgegriffen, sondern
Bestandserhebungen von 1995, 2001 und 2006 zugrundegelegt, da nur für diese Jahre eine
Erhebung des gesamten Vogelschutzgebietes durchgeführt wurde und somit nur diese
Daten eine vergleichende Analyse der Auswirkungen auf den Gesamtbestand von V 09
ermöglichen und erlauben.
Hinsichtlich der Beeinträchtigungszonen wurde adäquat zur Abhandlung der
Eingriffsregelung das modifizierte Modell nach REIJNEN (1997) und das
Bewertungsinstrument des Kieler Instituts für Landschaftsökologie im Rahmen des F+EVorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (2007)
herangezogen.
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Verlauf der max. Lärm-Wirkungszonen (52 dB(A) – isophon tags) entsprechend
Lärmschutzgutachten IEL (Nr. 2289-08-L5) und die grundlegende Meidungszone sowie die
betroffenen Brutvogelstandorte sind für die Erhebungsjahre 1995 bis 2006 sind den Plänen
Nr. 24 bis 27 der Studie „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten im
Vogelschutzgebiet V09“ (REGIOPLAN 2008) jeweils einzeln dargelegt.
Das F+E-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz
(2004) zur Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen für Vogelschutzgebiete von
besonderer Bedeutung gibt für Wirkfaktoren (z.B. Verlärmung) die mit flächenhaften
Auswirkungen auf Lebensraumtypen oder Habitate der Arten verbunden sind und bei
individuenbezogener Betrachtung als Schwellenwert eine Grenze von ca. 1 % an.
Die nachfolgenden Tabellen (Tab. 1 und Tab. 2) geben für die relevanten Arten und unter
der Prämisse o.g. Wirkzonen den jeweiligen Anteil der betroffenen Brutvogelstandorte am
Gesamtbestand der Art innerhalb V 09 für das jeweilige Erfassungsjahr und im Durchschnitt
aller Erfassungsjahre wieder sowie eine adäquate Berechnung bezogen auf Brutpaardichte /
10 ha (diese Berechnung berücksichtigt Fluktuationen innerhalb V 09 z.B. infolge
Nutzungsänderungen auf der Fläche u.a. / die Dichte für die einzelnen Arten wurde
berechnet auf Basis der Daten des am Vorhaben angrenzenden Brutgebietes Nr. 2509.2/16
gemäß Abgrenzung NLWKN).
Tab. 1: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf
Basis der konkreten Brutstandorte
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Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
Tab. 2: Beeinträchtigung von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche in V09 – berechnet auf
Basis der Siedlungsdichten im betroffenen Brutgebiet
Im Mittel aller Jahre wurde für die Art Uferschnepfe – bezogen auf die konkreten
Brutstandorte - ein Wert von 0,00 % (Anteil der betroffenen Arten am Gesamtbestand V 09)
bzw. von 0,14 % bezogen auf Dichte je 10 ha erreicht. Bei Einzelbetrachtung ergab sich für
die Art Uferschnepfe ein Maximalwert von 0,25% im Jahre 2001 bezogen auf die
durchschnittliche Nutzungsdichte. Konkrete Brutstandorte wurden innerhalb der
angenommenen Störbereiche nicht festgestellt. Für die Art Kiebitz ergab sich bezogen auf
die konkreten vom Eingriff betroffenen Brutstandorte bei Einzelbetrachtung ein Maximalwert
von 0,08 % im Jahre 1995 und bezogen auf die durchschnittliche Siedlungsdichte von 0,09
% in 2001. Die Feldlerche wies im Mittel aller Jahre eine Betroffenheit von 0,10 % (konkrete
Brutstandorte) bzw. 0,56 % (bezogen auf durchschnittliche Siedlungsdichte) auf. Für die
einzelnen Jahre ergab sich die höchste Betroffenheit bei Zugrundlegung konkreter
Brutstandorte mit 0,29 % im Jahre 1995 und im Jahre 2006 mit 0,97 % bezogen auf die
durchschnittliche Siedlungsdichte (hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, das die gegebenen
Vorbelastungen durch die fortgeschrittene gewerbliche Bebauung, die Eisenbahnlinie u.a.
bei der Betrachtung der theoretischen durchschnittlichen Siedlungsdichte sozusagen
‚herausgerechnet‟ werden und somit nicht die reale Leistungsfähigkeit der vom Eingriff
betroffenen Randzone des Gewerbegebietes als Brutgebiet wiedergibt. So wurde für das
Jahr 2006 im abgegrenzten und vom Gewerbegebiet ausgehenden 500 m – Störungsraum
kein Brutpaar der Feldlerche nachgewiesen).
Zudem ist bei der Gesamtbetrachtung einzustellen, dass das Vogelschutzgebiet erst im
Jahre 2001 ausgewiesen wurde, als bereits Beeinträchtigungen (Straßen / Betriebe) im
Gewerbegebiet realisiert waren und Vorbelastungen in den Randzonen somit schon
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Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
gegeben waren. Weitere schon gegebene Vorbelastungen stellten die Eisenbahnlinien
Emden-Norddeich und Abelitz-Aurich dar.
Erfahrungsgemäß liegen zudem die realen Lärmemissionen unter den maximal berechneten
und nach B-Plan zulässigen Werten, da zahlreiche Betriebe die ihr zugewiesenen
Lärmkontingente nicht ausnutzen bzw. auch nicht ausnutzen können, da sie z.B. Grenzwerte
gegenüber anschließender Wohnbebauung einzuhalten haben und zur Reduzierung von
allgemeinen Belästigungen umfassende schalltechnische Maßnahmen einsetzen.
In der Realität dürfte somit die Verdrängung von Brutvogelstandorten infolge Unruhe
und Lärm nicht höher ausfallen als prognostiziert.
Die Gebiete von V 09 südlich der Bundesstraße B 210 wurden nicht mit in die Betrachtung
einbezogen, da die vielbefahrene Straße mit seinen Lärmzonen hier bereits – wie oben
dargestellt – in das Vogelschutzgebiet hineinwirkte und zusätzliche, erhebliche Belastungen
nicht zu erwarten waren.
Aufgrund der Verdrängung von Wiesenvögeln aus dem Plangebiet und möglichen
Verdrängungseffekten in den Randzonen wurden erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt
konstatiert. Dem Plangebiet kam zu Beginn der Planungen überwiegend eine lokale
Bedeutung als Brutgebiet zu (REGIOPLAN 1992), betroffene Arten sind Kiebitz, Uferschnepfe,
Feldlerche und Wiesenpieper. Auch randliche Beeinträchtigungen wurden eingestellt, so
wurden Auswirkungen auf den Raum nördlich des Gewerbegebietes angenommen. Der
Raum ist jedoch durch die Bahnlinien getrennt und wird durch den Bahnverkehr und partiell
die Ortschaft Abelitz vorbelastet. Insgesamt wurde unter Berücksichtigung der vor Beginn
der Planungen festgestellten Bedeutung und der betroffenen Brutpaare eine mittlere
Erheblichkeit der Umweltauswirkungen auf das Teilschutzgut Brutvogelfauna konstatiert.
Auch innerhalb des Vogelschutzgebietes wurde partiell eine Verdrängung von Brutvögeln
nicht ausgeschlossen. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die Ausweisung der
Engerhafer Meeden als Vogelschutzgebiet erst im Juni 2001 erfolgte, als das Verfahren für
das Gewerbegebiet fortgeschritten war und die Erschließung sowie die gewerbliche Nutzung
teilweise realisiert waren. Störungen waren zum diesem Zeitpunkt somit bereits vorhanden.
Der Landkreis Aurich hat der Gemeinde Südbrookmerland mit Schreiben vom 12.02.2008
mitgeteilt, dass die Prüfung der Verträglichkeit gemäß §34c des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes im Hinblick auf das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“
ergeben hat, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Entwicklungsziele sowie
der wertgebenden Arten durch die Bauleitplanung (B-Plan 8.06.1) nicht zu besorgen sind.
Wie aus der nachfolgenden Plandarstellung (Erhebungsbasis 2006) ersichtlich ist,
ergibt sich aus der Umschichtung der flächenbezogenen Schallemissionskontingente
nachts im Vergleich zu den im Rahmen des B-Planes 8.06.1 für die Ermittlung von
negativen
Auswirkungen
herangezogenen
Tagwerten
keine
zusätzliche
Beeinträchtigung auf die Brutvogelfauna der Umgebung und das angrenzende
Vogelschutzgebiet, da die relevanten 52 dB(A)-isophone tags weitergehend in die
Umgebung des B-Plangebietes wirken als die entsprechenden isophone der
Nachtwerte der 2. Änderung und diese somit überlagern. Auch die allgemeinen
Meidungsdistanzen zu vertikalen Strukturen (z.B. Gebäudekanten) überlagern die 52
dB(A) – isophone nachts.
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Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
Plan 1: Beeinträchtigung wertbestimmender Brutvögel – Kartierung 2006
6.2 Gastvögel
Gewerbegebiete können in angrenzende Räume hineinwirken. Hier sind neben den
anlagebedingten Faktoren (hohe Gebäude / vertikale Strukturen ) vor allem die
betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch Lärm und Bewegung/Unruhe zu nennen. Auch
baubedingte Störungen können in die umgebende Landschaft hineinwirken, diese
verursachen jedoch keine nachhaltigen Veränderungen des Gastvogelgeschehens.
Bezüglich der Beeinträchtigung von Gastvogellebensräumen wird im Grünordnungsplan
2000 (REGIOPLAN) angenommen, dass rastende Limikolen durchschnittlich einen
Regelabstand von 250-400 m zu Ansiedlungen/Gebäuden einhalten. Bezogen auf
Gewerbegebiete mit seinen zahlreichen Störungen wie Lärm, Unruhe etc. kann somit
ein Störbereich von rund 400 m zugrunde gelegt werden, wobei mit zunehmender
Entfernung zum Eingriffsobjekt eine Reduzierung der Auswirkungen vorausgesetzt
werden kann (demgemäß wurde im Umweltbericht zum B-Plan 8.06.1 für den Bereich von
250-400 m eine max. angenommene Verdrängung von 50 % angesetzt). In diesem 400 m
Störbereich konnten nur Einzeltiere oder kleine Trupps nachgewiesen werden, was
vermutlich darin begründet ist, dass durch die Bahnlinie Emden-Norddeich sowie der
voranschreitenden Erschließung/Bebauung des Gewerbegebietes bereits erhöhte
Störeinwirkungen vorhanden sind. Auch konnten Beeinträchtigungen der festgestellten
hohen Gastvogelkonzentrationen nahe der Fluren am „Reitkamp‟, „Köbbelwarf‟ und
„Vierundzwanzig Diemat‟ westlich bzw. nordwestlich des Vorhabengebietes 8.06.1
weitgehend ausgeschlossen werden. Die international bzw. national bedeutsamen
Rastbestände der Weißwangengans bzw. der Blässgans nordwestlich des Abelitz-Moordorfregioplan 2014
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Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
Kanals befinden sich außerhalb der 400-m-Störzone. Dies trifft ebenfalls für die z. T. großen
Trupps von Kiebitz und Goldregenpfeifer in diesem Bereich zu.
Lediglich im Randbereich der Störzone in einer Entfernung von ca. 300 m zum
Vorhabengebiet wurden 2 Trupps des Goldregenpfeifers mit 400 bzw. ca. 900 Individuen
festgestellt (Trupps von lokaler bis regionaler Bedeutung). Eine Beeinflussung dieser Areale
wurde nicht ausgeschlossen, eine vollständige Verdrängung und somit Entwertung aufgrund
der gegebenen Entfernung von mehr als 250 m jedoch auch nicht angenommen.
Da die mit der 2. Änderung des B-Planes 8.06.1 verbundene Verlagerung der
Schallemissionskontingente eine max. Wirkzone der 52 dB(A) – isophone von rund 30
m zum Gewerbegebietsrand aufweist, sind Beeinträchtigungen über die bei der
Eingriffsregelung B-Planes 8.06.1 zu Grunde gelegte 400-m-Störzone hinaus nicht
gegeben.
Die Engerhafer Meede wurde im Jahr 2001 in das Vogelschutzgebiet „Ostfriesische
Meere“ einbezogen. Somit reichen die angesetzten 400 m Beeinträchtigungsradien zur
Engerhafer Meede auch in das Vogelschutzgebiet hinein. Hierbei ist jedoch auch zu
berücksichtigen, dass die Ausweisung der Engerhafer Meeden als Vogelschutzgebiet erst im
Juni 2001 erfolgte, als das Verfahren für das Gewerbegebiet fortgeschritten war und die
Erschließung sowie die gewerbliche Nutzung teilweise realisiert waren. Störungen waren
zum diesem Zeitpunkt somit bereits vorhanden.
Zur Darlegung der Betroffenheit wurde – abweichend von den o.g. Ausführungen im Rahmen
der Eingriffsregelung auf Basis der Erhebungsdaten zum GOP 2000 – eine Ermittlung der
vom Planvorhaben B-Plan Nr. 8.06.1 betroffenen Gastvogelbestände im Verhältnis zum
Gesamtvorkommen der jeweiligen Arten im Vogelschutzgebiet V 09 unter Zugrundelegung
von Erhebungsdaten aus den Jahren 1998, 1998/99, 1999/2000, 2000/01, 2001/02 und
2002/03, die flächenhaft für V 09 ermittelt wurden und somit einen Abgleich erlauben,
durchgeführt.
Wie aus der kartographischen Auswertung der 6 Bestandserhebungen der Jahre 1998 –
2003 (vgl. Pläne 19 bis 22 der Studie: „Auswertungen zu wertbestimmenden Brut- und
Gastvogelarten im Vogelschutzgebiet V09“, REGIOPLAN 2008) ersichtlich, konzentrierten sich
die Gastvogelbestände im äußeren nördlichen, nordwestlichen sowie im mittleren Bereich
der Engerhafer Meeden. Im Nahbereich der Bahntrasse Abelitz-Aurich dagegen konnten nur
vereinzelt größere Trupps nachgewiesen werden. Dies kann in der bereits bestehenden
Beeinträchtigung dieser Randzone des Vogelschutzgebietes begründet gewesen sein.
Innerhalb der angenommenen relevanten Störzone von 400 m (vgl. GOP 2000) wurde im
Rahmen der Rasterkartierungen der zahlreichen Monitioringstudien nur für die Art Blässgans
ein größeres Vorkommen (Anteil der betroffenen Individuen von 1,1 % am Gesamtbestand V
09 des Erfassungsjahres 2000/01 entsprechend den o.g. angenommenen
Verdrängungsfaktoren) festgestellt. Der Nachweis der Trupps erfolgte jeweils im
Randbereich der Beeinträchtigungszonen bis 250 m bzw. 400 m. Im Durchschnitt aller
Erfassungsjahre, welcher den Aspekt der Stetigkeit der Vorkommen berücksichtigt, ergab
sich eine Betroffenheit der Art von 0,29 % des Gesamtbestandes V 09 .
Eine regelmäßige, stete Nutzung der 400 m – Einwirkungszone durch z.B. große Trupps
nordischer Gänse ergab sich nicht. Insgesamt lagen die Anteile im Durchschnitt der
Erfassungsjahre meist bei 0,0 – 0,29 % des Gesamtbestandes.
In den nachfolgenden Tabellen (Tab. 3 und Tab. 4) sind die vom Vorhaben B-Plan Nr. 8.06.1
betroffenen anteiligen Rastvogelbestände des Gesamtbestandes von V 09 für die einzelnen
Erhebungsjahre und dem Durchschnitt der Erfassungen aller Jahre dargestellt.
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Tab. 3: Ermittlung der Beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der erfassten Individuen
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Tab. 4: Ermittlung der beeinträchtigten Rastbestände auf Basis der Frequentierung des
Rastgebietes Engerhafer Meede
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Des Weiteren erfolgte eine Ermittlung der betroffenen Bestände auf Basis der
Nutzungsdichte je ha, wodurch unterschiedliche Frequentierungsgrade einzelner Flächen in
den Erhebungsjahren Berücksichtigung finden (durchschnittliche Frequentierung). Diese
Frequentierung wurde wiederum mit der beeinträchtigten Fläche (29 ha bei 400 m)
multipliziert und mit dem Gesamtbestand in V 09 ins Verhältnis gesetzt. Bei einer
angenommenen räumlich gestaffelten Funktionsminderung von 100 % in einem Bereich bis
250 m und von 50 % im Bereich von 250 – 400 m konnte im Durchschnitt aller
Erfassungsperioden eine Betroffenheit bei den meisten Arten von weniger als 0,6 % des
jeweiligen Gesamtbestandes von V 09 konstatiert werden. Für die Art Goldregenpfeifer
errechnete sich auf Basis o.g. Prämissen eine Betroffenheit von annähernd 1 % (mit einem
einbezogenen Maximalwert von annähernd 2 % des Erfassungsjahres 1998).
Bei der Ermittlung der Betroffenheit auf Basis der durchschnittlichen Frequentierung der
Flächen von V 09 ist jedoch – analog zu den Einschätzungen bei den Brutvogelstandorten –
auch hier zudem zu berücksichtigen, das die gegebenen Vorbelastungen innerhalb der 400
m Einwirkungszone infolge Bahnlinie, Bebauungen etc. und die daraus resultierende, bereits
bestehende Funktionsminderung dieser Randzone des Vogelschutzgebietes nicht
entsprechend einbezogen werden können. Die
Wertigkeit und der Umfang von
Störwirkungen sind im Vergleich zur Realsituation verzerrt, da für den Gesamtraum V 09 bei
dieser Betrachtungsweise eine weitgehend gleichrangige Habitateignung (Qualität) aller
Flächen zugrundegelegt ist.
Der Landkreis Aurich hat der Gemeinde Südbrookmerland mit Schreiben vom 12.02.2008
mitgeteilt, dass die Prüfung der Verträglichkeit gemäß §34c des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes im Hinblick auf das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“
ergeben hat, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Entwicklungsziele sowie
der wertgebenden Arten durch die Bauleitplanung (B-Plan 8.06.1) nicht zu besorgen sind.
Da die mit der 2. Änderung des B-Planes 8.06.1 verbundene Verlagerung der
Schallemissionskontingente eine max. Wirkzone der 52 dB(A) – isophone von rund 30
m zum Gewerbegebietsrand aufweist, sind Beeinträchtigungen über die bei der
Eingriffsregelung B-Planes 8.06.1 zu Grunde gelegte 400-m-Störzone hinaus und somit
eine zusätzliche Wertminderung des Vogelschutzgebietes nicht gegeben.
7 Ausgleichs- /Ersatzmaßnahmen
Für die Maßnahmen des B-Planes 8.06.1 wurde als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme die
ökologische Aufwertung externer Kompensationsflächen vorgesehen. Im Grünordnungsplan
wurde eine Mindestgröße der externen Kompensationsfläche von 44,48 ha ermittelt, wobei
60 % wiesenvogelgerecht zu entwickeln sind.
Dies entspricht annähernd dem
beeinträchtigten Raum für Gastvögel (29 ha) durch die Vorhaben B-Plan 8.06.1 (es ergibt
sich also diesbezüglich eine Kompensation im Umfang von ca. 1:1). Für die vom Eingriff
betroffenen Brutvogelleitarten Uferschnepfe und Kiebitz (insgesamt 11 BP) wurden
annähernd 2,5 ha / BP zur Verfügung gestellt. Die Reviergrößenansprüche der Art
Uferschnepfe mit ca. 4 ha (Flade 1994) wurden bzgl. der 2 vom Eingriff betroffenen
Brutpaare (Gesamtbedarf = 8 ha) ebenfalls hinreichend erfüllt. Die Beeinträchtigungen von
mit den Leitarten in Vergesellschaftung auftretende Arten wie z.B. Feldlerche wurden mit
verrechnet. Ein gesonderter Ansatz war nicht erforderlich.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des B-Planes Nr. 8.06.1 sind auch für die
Vorhaben im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes 8.06.1 hinreichend bemessen, da
über die Umschichtung der flächenbezogenen Schallemissionskontingente LEK
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Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
nachts keine weitergehenden Beeinträchtigungen auf Brut- und Gastvögel infolge
Lärm zu konstatieren sind.
8 Quellenverzeichnis
BAUM, R. (i. Vorb.): Die Wiesenweihe (Circus pygargus) im westlichen Ostfriesland. Unveröffentlichtes
Mauskript.
BERNOTAT, D. 1997: Integration tierökologischer Daten in die landschaftspflegerische Begleitplanung
zu Straßenbauvorhaben – unter besonderer Berücksichtung der Avifauna -, Diplomarbeit am
Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover, unveröffentlicht
BURDORF, K., HECKENROTH, H. & P. SÜDBECK, 1997: Quantitative Kriterien zur Bewertung von
Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. In: Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 29: 113-125.
Hannover.
ECOPLAN 2006: EU-Vogelschutzgebiet V09 „Ostfriesische Meere“ Brutvogelerfassung 2006.
Unveröffentl. Gutachten im Auftrag des NLWKN – Staatliche Vogelschutzwarte
Niedersachsen.
FLADE, M. 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Nordwestdeutschlands. Grundlagen für den
Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching: IHW-Verlag.
KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (KifL) 2007: Manuskript des F+E-Vorhabens des BMVBS /
Landschaftstagung Soest
KÖSTER, H., THOMSEN, K.-M., BACKSEN, S., BOHLEN, M., DAUNICHT, W., GRÜNKORN, T. 1999:
Abschlussbericht zu den Untersuchungen zum Schutz des Kiebitz in der Agrarlandschaft.
Institut für Feuchtwiesen und Feuchtgebiete. Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für
Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.
KRUCKENBERG, H. 2003: Auswertung der Rastbestände von Grau-, Bless- und Nonnengans im Bereich
zwischen Barstede und Georgsheil (Großes Meer, Landkreis Aurich). Unveröffentl. Gutachten
i. A. von REGIOPLAN.
KRUCKENBERG, H., BORBACH-JAENE, J. 2000: Die Ostfriesischen Binnenmeere im Landkreis Aurich und
umliegende Nahrungsflächen als Rastgebiet von Schwänen und Gänsen, in: Vogelkundliche
Berichte Niedersachsen 32: 27-41
KRUCKENBERG, H., JAENE, J. U. BERGMANN, H.-H. 1998: Mut oder Verzweiflung am Straßenrand?, Der
Einfluß von Straßen auf die Raumnutzung und das Verhalten von äsenden Bleß- und
Nonnengänsen am Dollart, NW-Niedersachsen, in: Natur und Landschaft 73 Jg., H. 1: 3-8,
Stuttgart.
KRÜGER, T. 2002: Verbreitung, Bestand und Habitatwahl des Blaukehlchens (LUSCINIA SVECICA
CYANECULA) in Niedersachsen 2001: Ergebnisse einer landesweiten Erfassung. Vogelkdl. Ber.
Niedersachsen. 34: 1-21.
KUSCHERT, R. 1983: Wiesenvögel in Schleswig-Holstein. Eine Untersuchung am Beispiel der EiderTreene-Sorge-Niederung. Husum
NATURSCHUTZBUTZ DEUTSCHLAND REGIONALBÜRO OSTFRIESLAND (NABU), FLORE, B.-O. 2001: Brutvögel
im BSG „Ostfriesische Meere“ im Jahr 2001 einschließlich der Engerhafer Meede, Großes
Meer, Loppersumer Meer und Hieve. Gutachten im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersächsisches Landesamt für Ökologie. Unveröffentl.
RECK, H. & KAULE, G. 1993: Straßen und Lebensräume. Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter
Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume. Forschung Straßenbau und
Straßenverkehrstechnik, Bd. 654,Bonn-Ba Godesberg.
RECK, H. (Bearb.) 2001: Lärm und Landschaft, Referate der Tagung „Auswirkungen von Lärm und
Planungsinstrumente des Naturschutzes“ in Schlosse Salzau bei Kiel am 2. und 3. März 2000,
Angewandte Landschaftsökologie Heft 44. Bonn-Bad Godesberg.
REGIOPLAN 1995: Avifaunistisches Gutachten zum Besonderen Schutzgebiet “Ostfriesische Meere”.
Unveröffentl. Gutachten im Auftrag des Nds. Landesverwaltungsamtes – Staatliche
Vogelschutzwarte.
regioplan 2014
21
Gemeinde Südbrookmerland, 2. Änderung Bebauungsplan 8.06.1 „Gewerbestraße“, Umweltbericht
REIJNEN, M.J.S.M. & FOPPEN, R.P.B. 1991a: Effect van wegen met autoverkeer op de dichtheid van
broedvogels – hoofdrapport. IBN-rapport 91/1. DLO-Institut voor Bos- en Natuurunderzoek,
Leersum.
REIJNEN, M.J.S.M. & FOPPEN, R.P.B. 1991b: Effect van wegen met autoverkeer op de dichtheid van
broedvogels – opzet en methoden. IBN-rapport 91/2. DLO-Institut voor Bos- en
Natuurunderzoek, Leersum.
REIJNEN, M.J.S.M., VEENBAAS, G., FOPPEN, R.P.B. 1995: Pedicting the effects of motorway traffic on
breeding bird populations. Road an Hydraulic Engineering Division, DLO-Institute for Forestry
an Nature Research.
REIJNEN, R., FOPPEN, R. & MEEUWSEN, H. 1996: The effects of traffic on the density of breeding birds in
dutch agricultural grasslands. In: Biological Conservation 75: 255-260.
REIJNEN, R., FOPPEN, R. & VEENBAAS, G. 1997: Disturbance by traffic of breeding birds: evaklution of
the effect and considerations in planning and managing road corridors. In: Biodiversity an
Considervation 6: 567-581.
W ENDEBURG, M. & DIECKSCHÄFER, H. 2005: FFH- und Vogelschutz am Großen Meer in Ostfriesland.
Entwurf einer Schutzkonzeption für das Natura 2000-Gebiet.
W ILMS, U., BEHM-BERKELMANN, K. & H. HECKENROTH 1997: Verfahren zur Bewertung von
Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 29, H. 1. Hannover.
ZANG, H., GROßKOPF, G. & HECKENROTH, H. 1995: Die Vögel Niedersachsens und des Landes Bremen,
Austernfischer bis Schnepfen. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen.
Sonderreihe B, H. 2.5. Hannover.
ZANG, H., HECKENROTH, H. & KNOLLE, F.1989: Die Vögel Niedersachsens und des Landes Bremen,
Greifvögel.. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen. Sonderreihe B, H. 2.3.
Hannover.
Aurich, März 2014
Dipl.-Ing. Manfred Henning
(Ing. Kammer Niedersachsen Nr.18784)
regioplan- Landschaftsplanung
Esenser Str. 84, 26603 Aurich
regioplan 2014
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