Nr. 77-2015 - M3m webdesign

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Nr. 77-2015 - M3m webdesign
Ausgabe 77 – Frühjahr 2015
Zertifizierung
der Jägerausbildung
Neue Satzung zur Abstimmung • Chronik • Zertifizierung der Jägerausbildung • Fuchs in Hof oder Garten
Einladung
zur Hauptversammlung
Sparkassen-Finanzgruppe
Vorwort
Gut für die Umwelt.
Gut für die Region.
Liebe Jägerinnen, liebe Jäger, liebe Gastleser,
In diesem Jahr treten das „Jagd- und Wildtiermanagementgesetz“ und
die „Agrarstrukturreform“ in Kraft – zwei von Bürokratismus strotzende Rechtsvorschriften.
Inhalt
5 Einladung zur Hauptversammlung
6 Neue Satzung zur Abstimmung
11 Hund reißt Reh
12 Chronik
16 Ausbildung der KJV ist zertifiziert
17 Jägerprüfung 2014
18 Sommerferien gleich Langeweile?
20 Bondorf – Kinder im Wald
21 Jagdhornbläser 2014
22 Drückjagd im oberen Gäu 2015
24 Jahresrückblick Hegering 3
25 Jahresrückblick Hegering 5
26 Bericht des Hundeobmanns
29 Hundeführer aufgepasst!
30 Ergebnisse Nadelschießen &
Termine 2015
31 Jagdliches Schießen
32 Die Mörder aus der Bahnhofstraße
34 Fuchsinvasion unblutig beendet
35 Fuchs im Hof oder Garten
Umweltförderung ist wichtig für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Sie ist eine Investition in die
Zukunft unserer Kinder. Deshalb unterstützen wir viele Projekte, die sich für den Erhalt unserer Umwelt
einsetzen. Damit ist die Sparkassenorganisation eine der ganz großen Umweltförderer in Deutschland.
Kreissparkasse Böblingen. Gut für die Region.
www.kskbb.de
2
Jäger und Fischer gemeinsam
36 in Altdorfer Schule
37 Mitgliederinformationen
Der Gesetzgeber in Baden Württemberg redet ständig von Entbürokratisierung und Gesetzesvereinfachung. Verabschiedet wurde aber
einmal mehr das Gegenteil. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
beispielsweise umfasst 72 Paragraphen mit jeweils bis zu 35 Untertiteln, dazu kommt die Durchführungsverordnung mit 24 Paragraphen
und entsprechenden Untertitel. Noch extremer trifft es die Landwirtschaft mit der Umsetzung der neuen Agrarreform. Zu berücksichtigen sind FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und
Tierwohl), GREENING (Begrünungsvorschriften), ÖVF (Ökologische
Vorrangflächen) und einiges mehr – ein Wust an Vorschriften, die in
der Praxis nur sehr schwierig umzusetzen sind.
Die Gesetzesflut an sich ist nichts Neues. Neu ist aber, dass Gesetze derart massiv von Ideologie, fehlendem Sachverstand, Willkür und Praxisferne geprägt sind.
Einige Beispiele zur Verdeutlichung: Unbestritten ist die Tatsache,
dass die Bestände an Schwarzwild zunehmen. Behauptet wird, Jäger
und Landwirte seien dafür verantwortlich. Angeblich füttern die Jäger
zu viel und schießen zu wenig, die Landwirte bauen zu viel Mais an.
Tatsache ist, dass wir riesige Mengen Erdöl aus dem Boden pumpen
und Kohle aus dem Boden baggern, um diese Stoffe dann zu verbrennen (Motor, Heizung, Energie, usw.). Es werden also riesige Mengen
an Kohlenstoff, Stickstoff, Schwefel etc. aus dem Boden in die Umwelt
verlagert. Das sind Pflanzennährstoffe. Das Pflanzenwachstum wird so
gefördert und gleichzeitig das Klima erwärmt. Der Effekt zeigt sich im
Wald in Form von zunehmender Eichel- und Buchenmast, also Wildschweinfutter. Dazu kommen milde Winter, sodass ideale Lebensbedingungen für Wildschweine herrschen.
Nun führt der Gesetzgeber eine Schonzeit für Wildschweine im Wald
ein. Was dem wohl zugrunde liegen mag? Sachverstand? Oder doch
eher Ideologie, wenn nicht gar Willkür? Neue Kirrungs- und Fütterungsvorschriften umfassen 4 Paragraphen über 4 Seiten. Zwei Sätze
hätten genügt: Fütterung nur in Notzeit oder als Ablenkungsfütterung.
Kirrung maximal 2 Hand voll Mais oder Getreide. Wir Jäger wissen,
viele Kirrungen sind nicht zielführend, Kirrung dient schließlich der
Wildlenkung.
Der Fuchs erhält eine Schonzeit. Nun, Fähen mit Nachwuchs haben wir
aus Tierschutzgründen auch seither nicht bejagt. Dieser Paragraph ist
somit komplett überflüssig. Warum aber verwilderte Katzen in Wald
und Feld gefüttert werden, wie es sogenannte Tierschützer im Kreis
Fortsetzung des Vorworts
Böblingen tun, ist für mich unverständlich. Der Fuchs mag dieses Katzenfutter genauso. Also Schalenwildfütterung – nein, Raubwildfütterung – ja?
Die Jagdzeit auf Rehwild wurde ausgedehnt. Als Begründung dient der
Wildverbiss an Tanne, Eiche, usw. und somit der Verlust an Holzertrag.
Wo bleibt da der Sachverstand? Der Wald wächst je nach Witterung immer gleich stark. Wird eine Pflanze verbissen, hat die Pflanze daneben
mehr Licht, Nährstoffe und Wasser, der Zuwachs bleibt derselbe. Diese
Ächtung des Rehwildes ist einmal mehr Willkür.
Viel Ideologie ist auch bei Umsetzung der Agrarreform zu unterstellen.
So soll beispielsweise Beispiel „Bio-Landwirtschaft“ gefördert werden.
Eine gute Idee, die zudem Wählerstimmen bringen dürfte. Nur leider
sind die Auswirkungen auf die Natur häufig wenig durchdacht.
Schauen wir uns etwa einmal die Feldlerche an. Sie brütet bevorzugt in
Feldfrüchten wie Zuckerrüben, Mais oder Sojabohnen. Im intensiven
Rüben- und Maisanbaugebiet des oberen Gäu im Landkreis Böblingen
sind stabile Feldlerchenbestände. Der Einsatz von Herbiziden ist hier
selbstverständlich. Was viele nicht wissen: Alle zugelassenen Herbizide sind hinsichtlich ihrer toxikologischen Wirkung auf Vögel geprüft.
Für Vögel giftige Mittel bekommen keine Zulassung. Eine Schädigung
der Bodenbrüter ist damit ausgeschlossen. Biologische Wirtschaftsweise aber heißt, auf Pestizide zu verzichten. Die Unkräuter müssen
also zwangsläufig mit dem Saatstriegel bekämpft werden. Das bedeutet
zwangsläufig die Vernichtung jedes Geleges der Bodenbrüter im Acker.
Die Gesetze berufen sich natürlich auch auf den Tierschutz. Wenden
wir uns diesbezüglich einmal beispielhaft der Fallenjagd zu. Jäger dürfen nur mit Sachkunde und nur im Ausnahmefall agieren – und dann
nur zugelassene Fallen, etwa zur Marderjagd, einsetzen. Im Garten
dürfen Totschlagfallen von Jedermann zur Wühlmausbekämpfung verwendet werden. Wie viele Maulwürfe – die übrigens unter Naturschutz
stehen – dabei verletzt oder getötet werden, scheint niemand zu interessieren. Werden hier nicht in Sachen Tierschutz unterschiedliche Maßstäbe angelegt?
Wie gesagt, diese Rechtsvorschriften treten 2015 in Kraft. Hätte der
Gesetzgeber im Vorfeld praktizierende Jäger und Landwirte sowie das
Fachwissen der Institute mit einbezogen, sowie Wildforschungsstelle,
Landesanstalten und Universitäten genutzt, wären mit Sicherheit praktikablere Gesetze entstanden. Wenn Ideologie bei der Gesetzgebung die
Feder führt, wählt man den schlechtesten aller Ratgeber.
Helmut Kayser
Nach Satzung § 5 der KJV Böblingen
Ehrungen auf der HV 2015
Treuenadel für 60 Jahre
Willi Wencher, Gärtringen
Gottlob Maurer, Weil im Schönbuch
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
mit Trophäenschau am 18. April 2015 in der Radsporthalle in Weil im Schönbuch
Treuenadel für 50 Jahre
Kurt Kleinpeter, Böblingen
Rolf Jahn, Sindelfingen
Siegfried Baumann, Renningen
Tagesordnung
1. Eröffnung durch die
Jagdhornbläser
Treuenadel für 40 Jahre
Eugen Däuble, Hildrizhausen
Manfred Braitmaier, Herrenberg
Alfred Ruckwied, Holzgerlingen
Ferdinand Siegle, Grafenau
Hartmut Fleischmann, Magstadt
Hans-Dieter Köhnlein, Schönaich
Treuenadel für 25 Jahre
Peter Gaudl, Böblingen
Peter Wagner, Sindelfingen
Horst Scheibach, Weil der Stadt
Ehrenmitgliedschaft 2015
Lothar Körber, Sindelfingen
Helmut Westphal, Nagold
Helmut Haagen, Böblingen
Wolfgang Jacobi, Böblingen
Karl Egeler, Gäufelden
Eugen Wanner, Holzgerlingen
Walter Heller, Ehningen
Ehrungen Vorstand 2015
Hans-Dieter Köhnlein (LJV Gold)
Norbert Zundl (LJV Gold)
Michael Schneider (LJV Silber)
Marc Müller (LJV Silber)
Gerd Häußler (LJV Silber)
Dr. Joachim Moritz (DJV Bronze)
2. Begrüßung durch den KJM
3. Grußworte der Ehrengäste
4. Totenehrung
5. Jahresberichte
i. KJM
ii. Schatzmeister
iii. Kassenprüfer
6. Entlastung des Schatzmeisters
Zeitplan
18:00 Uhr: Öffnung der Halle zur Trophäenschau
19:00 Uhr: Besprechung der Trophäen
20:00 Uhr: Beginn der ordentlichen Mitgliederversammlung
7. Entlastung des gesamten
Vorstandes
8. Abstimmung über
Satzungsänderung
ab 9:00 Uhr: Anlieferung der Trophäen in der Halle zum
Bewerten
9. Vorstellung der Kandidaten für
Vorstands-Neuwahl
Herzlichen Dank an die Ausrichter des Hegering 4
10. Neuwahl Kreisjägermeister und
Vorstandsmitglieder
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11. Laudatio auf die ausgeschiedenen
Vorstandsmitglieder
12. Ehrungen verdienter Mitglieder
Wild
auf feine Küchen?
Dann entdecken Sie auf über 1000 Quadratmetern
13. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung müssen
Laut Satzung § 5 Absatz 1 mindestens eine Woche vorher beim Vorsitzenden der KJV schriftlich eingereicht werden. (Eingangsdatum)
ein faszinierendes Revier für
wahre Küchenkenner.
4
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5
Satzung der Kreisjägervereinigung Böblingen e. V.
Neufassung Stand 23.01.2015, zur Abstimmung am 18.04.2015
Inhalt der Satzung
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2 Zweck und Ziel
§3 Organe der Vereinigung
§4 Der Vorstand
§5 Mitgliederversammlung
§6 Wahlverfahren und Beschlüsse
§7 Mitgliedschaft
§8 Beendigung der Mitgliedschaft
§9 Hegeringe
§10 Rechnungsprüfer
§11 Auflösung des Vereins
§12 Inkrafttreten
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen
Kreisjägervereinigung Böblingen e. V.
(2) Er ist Mitglied im Landesjagdverband Baden Württemberg e. V., welcher Mitglied der Dachorganisation Deutscher Jagdverband e. V. ist. Der Verein
erkennt die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Landesjagdverbandes als verbindlich, auch
hinsichtlich seiner Einzelmitglieder, an.
(3) Er hat seinen Sitz in Böblingen. Der Verein ist im
Vereinsregister des Amtsgerichts Böblingen unter
VR 305 am 25.4.1967 eingetragen
(4) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins, Aufgaben und Ziele
(1) Zweck des Vereins ist
a) die nachhaltige Förderung und Sicherung der
freilebenden jagdbaren Tierwelt, der Natur, in der
Tradition des jagdlichen Brauchtums und der jagdlichen Kultur und seiner Ausübung im Rahmen des
Jagdrechts, unter Beachtung der Erkenntnisse der
Jagdwissenschaft über das Verhalten jagdbarer Tiere
und deren Weitergabe in Aus- und Fortbildung an
6
die Jägerschaft.
b) Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Tierschutz,
Verbraucherschutz durch gebotene Wildbrethygiene.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht
durch
a) den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen
und gesunden freilebenden jagdbaren Tierwelt und
die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur sowie Verwirklichung der
Ziele des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes und der
Landschaftspflege.
b) die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der jagdlichen
Aus- und Weiterbildung, der jagdlichen Forschung.
c) die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Satzungszwecks mit dem Ziel durch Wort, Bild und Schrift in
der Öffentlichkeit Verständnis für die Anliegen des
Vereins zu wecken.
d) die Mitwirkung bei der Stellenbesetzung der
Jagdverwaltung (u. a. Behörden und Institutionen,
soweit die Interessen dieser Kreisjägervereinigung
berührt werden).
e) die Mitwirkung bei der Gestaltung örtlicher Regelungen für den Jagd-, Natur-, Umwelt-,Tierschutzund der Landschaftspflege.
f) die Zusammenarbeit mit den Behörden, Ortsund Kreisverbänden, der Land- und Forstwirtschaft,
der Sportfischerei, der Falknerei und des Natur-,
Umwelt- und Tierschutzes sowie mit den Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern.
g) die Förderung der Ausbildung von Jagdhundeführern und das Führen von Jagdgebrauchshunden.
h) die Förderung des jagdlichen Schießwesens.
i) die Förderung des Jagdhornblasens.
j) die Aus- und Fortbildung der Jäger.
k) die Aus- und Weiterbildung in der Handhabung
der Wildbrethygiene als Verbraucherschutz.
(3) Der Verein nimmt die Aufgaben ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken
der Abgabenordnung (§ 51 ff.) wahr. Der Verein ist
selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur
für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem
Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind: ( a, b, c )
a) Der Vorstand (§4 1+2)
b) Die Mitgliederversammlung
c) Die Hegeringe
§ 4 Vorstand
(1) Geschäftsführenden-Vorstand der besteht aus
• dem Vorsitzenden
• mit bis zu 4 Stellvertretern
• dem/der Schriftführer/in
• dem/der Schatzmeister/in
Der Geschäftsführende Vorstand kann nach Bedarf
aus dem erweiterten Vorstand Personen hinzuziehen
(2) Dem Erweiterten Vorstand
bestehend aus den Obleuten, die für die einzelnen
Sparten verantwortlich sind
• Obmann/-frau für-Schießwesen
• dem/der Pressewart/in (Öffentlichkeitsarbeit/
Internet)
• dem/der Justiziar/in
• den 5 Hegeringleiter/innen
• Jagdgebrauchshundewesen
• Lernort Natur/Jugendarbeit
• Vertreter des Forstes
• Jungjägerausbildung
• Mitgliederverwaltung
• Biotoppflege, Umwelt-, Natur- und Tierschutz
• Junge Jäger
• Jagdhorn-Bläsercorps
Der Vorstand kann beratende Mitglieder ohne
Stimmrecht berufen oder zu Einzelfragen auch fachkundige Dritte beiziehen.
Die Mitglieder, die am Jagdhornblasen aktiv teilnehmen, bilden das Jagdhornbläsercorps der Kreisjäger-
vereinigung Böblingen e. V. Verantwortlich ist der/
die Leiter/in des Jagdhornbläsercorps. Er/sie und
sein/ihre Stellvertreter/in werden durch die Jagdhornbläser für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die
Wahl bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Er/sie kann auf Vorschlag der Jagdhornbläser eine/n Dirigenten/in bestimmen.
Die Aufgabe des Jagdhornbläsercorps ist es, die Jägervereinigung bei ihren Veranstaltungen zu unterstützen. Die Jagdhornbläser wahren damit das Ansehen der Vereinigung nach außen.
Spenden und andere Mittel zur Förderung des
Brauchtums Jagdhornblasen werden auf das Konto
der Jägervereinigung eingezahlt und vom Schatzmeister gesondert gebucht. Über die Anwendung
der Mittel kann der/die Leiter/in das Jagdhornbläsercorps mit bestimmen.
Der Vorstand kann beratende Mitglieder ohne
Stimmrecht berufen oder zu Einzelfragen auch fachkundige Dritte beiziehen.
(3) Die unter (1) genannten Vorstandsmitglieder
werden von der Mitgliederversammlung auf drei
Jahre gewählt. Für die unter (2) genannten Hegeringleiter gilt § 9 Absatz (3).
(4) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind
Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich je allein. Im
Innenverhältnis gilt, dass die Stellvertreter nur im
Falle der Verhinderung des Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind.
Der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein
satzungsgemäß berufener Vertreter des Vereins, haftet dem Verein gegenüber sowie gegenüber einem
Vereinsmitglied auf Schadenersatz nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit für die in Ausführung der
ihm zustehenden Verrichtung begangenen Handlungen.
Vorsitzender und die Stellvertreter führen gemeinsam mit den übrigen Vorstandsmitgliedern die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand kann bestimmte,
ihm obliegende, Aufgaben der Geschäftsführung einem seiner Mitglieder mit dessen Zustimmung zur
alleinigen Erledigung übertragen.
Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
7
Fortsetzung: Satzung der Kreisjägervereinigung Böblingen e.V.
Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend ist.
Der Vorstand wird vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem Stellvertreter nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr einberufen.
(5) Der Vorstand beruft auf die Dauer seiner Amtszeit den Ausschuss gem. § 4 Abs. (2).
Der Bläserobmann wird vom Bläserkorps auf die
Dauer von 3 Jahren gewählt. Im Falle der Versagung
der Bestätigung erfolgt Neuwahl.
(6) Die Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstandes
und des Ausschusses sind ehrenamtlich.
Auslagen und Reisekosten werden auf Antrag nach
Maßgabe des Landesreisekostengesetzes erstattet.
Sie verfallen, wenn sie nicht binnen Jahresfrist nach
Entstehen geltend gemacht werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, die Tätigkeiten der
Organe im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen angemessen zu vergüten.
(7) Die Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsprüfer (§ 10) bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl in der nächsten ordentlichen oder
außerordentlichen Mitgliederversammlung im Amt.
(8) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes oder ein
Mitglied des Ausschusses vor Ablauf seiner Amtszeit
aus, erfolgt alsbald die Nachwahl bzw. Nachberufung auf den Rest der Amtszeit.
§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes, des Kassen- und Prüfberichtes
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahl des Vorstandes (ohne Hegeringleiter), zweier Rechnungsprüfer und eines stellvertretenden
Rechnungsprüfers auf jeweils drei Jahre
d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
e) Feststellung des Haushaltsplanes
f) Wahl der Delegierten für die Hauptversammlung
des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V.
auf jeweils 1 Jahr
g) Ernennung von Ehrenmitgliedern gemäß § 7 Abs. 3
h) Änderung der Satzung
8
i) Beschlussfassung über ordnungsgemäß eingebrachte Anträge gemäß § 5 Abs. 3
(2) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstandsvorsitzenden nach Ablauf eines Geschäftsjahres bis
spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres und
darüber hinaus dann einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im
Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes BW oder
durch Bekanntmachung in einer Vereinszeitung unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen.
(3) Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens
eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes
eingereicht werden.
(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung
muss einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von
Gründen beantragt.
(5) Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder, durch Stimmenmehrheit, beschlussfähig.
§ 6 Wahlverfahren und Beschlüsse
(1) Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Sie sind geheim durchzuführen, wenn es
von mindestens 10% der anwesenden Mitglieder
verlangt wird.
(2) Bei Wahlen und Beschlüssen, außer bei Satzungsänderungen und Beschluss zur Auflösung des
Vereins, entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, im
Verhinderungsfall die seines Stellvertreters.
(3) Für Satzungsänderungen ist eine einfache Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
(4) Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
(5) Über die Verhandlungen in der Mitgliederver-
sammlung und im Vorstand und ihrem Ergebnis ist
ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und
dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 7 Mitgliedschaft
(1) Die folgenden Mitgliedschaften sind vorgesehen
a) Ordentliche Mitgliedschaft
- Für Personen, die das 12. Lebensjahr überschritten
haben, die Interesse an Jagd und Jagdwesen haben
und bereit sind, sich für die Zwecke des Kreisvereines einzusetzen.
b) Fördermitgliedschaft für Personen, die mit der
Jagd verbunden sind und für sie eintreten wollen,
oder für juristische Personen.
c) Zweitmitgliedschaft für Personen, die eine Erstmitgliedschaft bei einem anderen Mitgliedsverein
des LJV unterhalten (auf die Dauer dieser Erstmitgliedschaft).
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch Antrag
auf Aufnahme beim Vorsitzenden, der Geschäftsstelle oder der Mitgliederverwaltung und Annahme
des Antrags durch den Vorstand. Bei Ablehnung
eines Aufnahmeantrages hat der Abgelehnte das
Recht, Beschwerde an die nächsttagende Mitgliederversammlung einzureichen, die endgültig über
das Aufnahmegesuch entscheidet. Ein Anspruch auf
Mitgliedschaft besteht nicht.
Personen, die sich um das Weidwerk besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern
des Vereins ernannt werden, Kreisjägermeister nach
ihrem Ausscheiden zu Ehrenkreisjägermeistern. Die
Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
(3) Die Mitglieder haben Beiträge oder Umlagen
nach der Beitragsordnung, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, innerhalb
des 1. Quartals eines Geschäftsjahres zu entrichten.
Ehrenmitglieder und Ehrenkreisjägermeister sind
von der Beitragspflicht befreit. Sie entrichten nur einen bestimmten Betrag um die weiterlaufenden Abgaben an den LJV/DJV zu decken.
(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach
besten Kräften zu fördern und Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu beachten.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt im Kreisverband im
Landesjagdverband als auch im Deutschen Jagdverband
a) durch freiwilligen Austritt
Dieser kann nur zum Schluss des Kalenderjahres
erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss beim Vorstand spätestens am 31. Oktober eingegangen sein.
b) durch Tod des Mitgliedes
c) bei Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den
Gesamt-Vorstand erfolgen, wenn
-der Mitgliedsbeitrag des laufenden Geschäftsjahres
trotz schriftlicher Mahnung nach 3 Monaten nicht
oder nicht vollständig entrichtet wurde.
- Tatsachen vorliegen, die erkennen lassen, dass das
Mitglied gegen die Interessen des Vereins oder die
Satzung verstoßen hat.
- das Mitglied sich Handlungen zuschulden kommen lässt, die das Ansehen der Jägerschaft erheblich
schädigen.
Der Ausschluss erfolgt in den Abs. (1 c) genannten
Fällen durch den Vorstand.
Der Vorstand teilt dem betroffenen Mitglied den beabsichtigten Ausschluss per Einschreiben mit.
Mit der Mitteilung des Ausschlusses oder eines Austrittes erlöschen alle Verpflichtungen der Verbände
und die Rechte des Mitgliedes. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 9 Hegeringe
(1) Innerhalb des Vereines sind Hegeringe zu bilden,
welchen insbesondere die örtliche Wahrnehmung
der Vereinsaufgaben und die Mitwirkung bei der
Festsetzung von Abschussplänen obliegt, soweit diese noch rechtlich besteht.
(2) Alle Mitglieder der KJV können durch schriftliche Erklärung gegenüber der Mitgliederverwaltung
selbst entscheiden, welchem Hegering sie angehören
wollen. Sie sind sodann dort stimmberechtigt. Eine
Mitgliedschaft ist nur in einem Hegering möglich.
(3) Der Hegeringleiter und sein Stellvertreter sind
von den Mitgliedern des jeweiligen Hegerings alle
drei Jahre zu wählen.
Die Wahl erfolgt vor den jeweiligen Neuwahlen des
9
Fortsetzung: Satzung der Kreisjägervereinigung Böblingen e.V.
Vereins im ersten Quartal des laufenden Jahres. Die
Hegeringleiter werden durch ihre Wahl gleichzeitig
Vorstandsmitglieder.
(4) Der Hegeringleiter und sein Stellvertreter sind
bei der Durchführung ihrer Aufgaben an die Weisungen und Beschlüsse des Vereinsvorstandes gebunden.
(5) Die bestehenden Hegeringgebiete können vom
Vorstand nach Anhörung der Betroffenen nach
Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit geändert
werden. Eine Änderung kann nur jeweils bis zum
30. September des Jahres erfolgen, in dem die Vorstandsmitglieder gewählt worden sind.
§ 10 Rechnungsprüfer
(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer auf die Dauer von 3 Jahren.
Sie dürfen weder dem Vorstand noch einem Ausschuss angehören.
(2) Die Rechnungsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Belege, der Kasse und
der Bestände sachlich und rechnerisch und bestätigen dies durch ihre Unterschrift. Sie legen der Mitgliederversammlung hierüber einen Bericht vor.
Rechnungsprüfer haben das Recht, die Kasse und
alle dazugehörenden Unterlagen jederzeit zu prüfen.
Sie haben dem Vorstand schriftlich Kenntnis vom
Ergebnis der jährlichen Prüfung zu geben.
§ 11 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung, die mit
dieser Tagesordnung einberufen wurde, beschlossen werden. In der Auflösungsversammlung müssen
mindestens drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der Auflösungsbeschluss ist
nur wirksam, wenn er mit Dreiviertel-Mehrheit der
anwesenden Stimmberechtigten gefasst wird.
(2) Sind in der ersten zur Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung nicht drei Viertel der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend, so ist innerhalb von drei Monaten eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung mit derselben
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Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung ist zur Beschlussfassung fähig, ohne
Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.
Auch in dieser Mitgliederversammlung kann ein
wirksamer Auflösungsbeschluss nur mit drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten gefasst werden.
(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder
dem Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins auf Beschluss der Hauptversammlung, welcher der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes bedarf, an eine oder mehrere
Einrichtungen, einen oder mehrere Vereine oder
einen oder mehrere Verbände, die sich mit den gleichen oder ähnlichen Aufgaben wie der aufgelöste
Verein befassen und die Voraussetzung der §§ 51ff
Abgabeordnung 1977 erfüllen und die das zugewandte Vereinsvermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden
haben.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage der Eintragung in das
Vereinsregister in Kraft.
Gleichzeitig verlieren alle vorangegangenen Satzungen ihre Gültigkeit.
Die jeweils gültige Satzung ist grundsätzlich
auf der Webseite der KJV einsehbar:
http://www.jaeger-boeblingen.de
Hund reißt Reh: Polizei leitet Ermittlungen ein!
Artikel und Bilder von Dieter Köhnlein
Der Tod eines Rehs beschäftigt
die Polizei in Böblingen. Am 5.
Januar hatte ein freilaufender
Hund ein Reh in der Nähe Kreuzung 464 Holzgerlinger First auf
Böblinger Markung so schwer
verletzt, dass ein Polizist das Tier
mit seiner Dienstwaffe erschießen
musste. Jetzt suchen die Beamten
nach dem Halter des Hundes.
Der Hund hatte das Reh im Wald
gestellt, er attackierte es immer
wieder. Spaziergänger und Jogger waren am frühen Abend um
16:45 Uhr Zeugen des Vorfalls,
und einem von ihnen war es nach
einiger Zeit gelungen, den Hund
zu vertreiben, der sich nach Angaben der Person sogar gegen ihn
stellte. Auch einen vorbeikommenden Jogger ging der Hund
massiv an.
Doch das half nicht mehr: Der
Hund hatte dem Reh bereits erhebliche Bissverletzungen zugefügt, das Wild litt unter großen
Schmerzen. Nach Angaben, der
herbeigerufenen Polizei blieb einem der eingesetzten Beamten
keine andere Wahl, als das Tier
mit seiner Dienstwaffe zu erlösen
Der Hund war zu diesem Zeitpunkt längst davongelaufen,
auch sein Halter ist derzeit noch
unbekannt. Die Polizei hat dennoch Ermittlungen aufgenommen. Hinweise auf den Besitzer
des mittelgroßen, hellen Hundes
werden unter der Rufnummer
der Polizei Böblingen entgegengenommen.
Wenn Hunde Rehe reißen, ist es
eine Straftat. Wenn jemand seinen Hund frei in Wald und Feld
umherlaufen lässt und dieser ein
Tier jagt und reißt, muss mit einer
empfindlichen Strafe rechnen. Es
handelt sich dabei um Wilderei.
Grundsätzlich kann einem aufgeweckten Hund dafür keine Schuld
zugesprochen werden, denn er
folgt ja nur seinem ureigensten
Trieb – denn auch in dem liebsten
Hund steckt immer noch ein we-
nig Wolf. Die eigentliche Schuld
liegt beim Frauchen oder Herrchen, und diese werden auch zur
Rechenschaft gezogen.
Darum ein Appell an die Hundehalter, ihre Tiere draußen nur
dann frei laufen zu lassen, wenn
sie diese auch komplett im Griff
haben. Ansonsten wird zur langen Leine geraten, die den Hunden auch Auslauf gewährt, im
Ernstfall das Tier aber zurückhält.
11
Chronik
aus Jubiläumsausgaben „50 Jahre” und „75 Jahre”
Die ersten Menschen waren Jäger
und damit ist die Jagdgeschichte
so alt wie die Menschengeschichte. Überall in der Prähistorie
trifft man auf Zeugnisse dieser
Geschichte: die ersten Knochenpfeiffen, die vermutlich bei der
Jagd verwendet wurden, Flöten
aus Vogelknochen, die zu den
Anfängen der Musik führten,
Höhlen- und Felsmalereien, die
Jagdszenen zeigen, Funde von Bärenzähnen, die als erste Schmuckstücke dienten...
Erst vor 12 000 Jahren endete die
von der jagdlichen Kultur geprägte Phase des Menschen, zum Jäger
gesellte sich der Bauer. Ackerbau
und Viehzucht nahmen der Jagd
ihre herausragende Stellung zur
Nahrungsbeschaffung.
Über Jahrhunderte hinweg war
die Jagd „höfisches Plaisir” und
ausschließlich dem Adel vorbehalten. Erst mit der Erstarkung
des Bürgertums ging die Epoche
der höfischen Prunkjagden zu
Ende. Teile der Jagdrechte wurden an „reputierliche” Bürger verkauft oder verpachtet. Und früh
schon wurde den neuen Jagdherren bewusst, dass ihre Stärke im
Zusammenschluss lag. Der erste
Jagdschutzverein – Sektion Württemberg – wurde 1875 gegründet.
Er kann als Wiege der örtlichen
Zusammenschlüsse angesehen
werden. Es gab sie bereits in Heilbronn, in Ulm und in Göppingen
als sich 1924 auch in Böblingen
und Herrenberg örtliche Jagdvereine gründeten. Leider liegt diese
Gründungszeit im Dunkel der
12
Vergangenheit. Ein Name ist bekannt: Der erste Vorsitzende des
Kreisverbandes Herrenberg war
der Fabrikant Gebert.
Als 1934 das Reichsgesetz in
Kraft trat wurden die Vereine in
die Körperschaft des öffentlichen
Rechts „Deutsche Jägerschaft”
überführt. 1938 wurden die Kreise Herrenberg und Böblingen
vereinigt.
Zum ersten Kreisjägermeister
im Kreis Böblingen-Herrenberg
wurde 1938 Forstmeister Kurz
berufen.
Gemeinsam fanden Fabrikant
Gebert und Forstmeister Kurz ein
tragisches Ende: Sie verunglückten tödlich, als ihr Auto bei Altingen von einem Zug erfasst wurde.
Die „deutsche Jägerschaft” blieb
nur eine kurze Episode. Nach
dem Inferno des Zweiten Weltkriegs gab es keine Jagd mehr.
Waffenbesitz war verboten. „Gejagt” wurde von den amerikanischen Besatzungssoldaten aus
dem Jeep heraus. In vielen Revieren wurden die letzten Hirsche
auf diese Weise erlegt.
Das Wild, vor allem das Schwarzwild, wurde zur Plage. Schließlich
sah sich die amerikanische Militärregierung genötigt, Drückund Treibjagden auf Schwarzwild
zu gestatten. Die Waffen, die vor
der Jagd ausgegeben wurden,
mussten anschließend wieder abgegeben werden.
Da in diesen Zeiten Fleisch knapp
war, gab es natürlich manchen,
der seine Jagdwaffe heimlich aus
dem Versteck holte und eben-
so heimlich auf verbotener Jagd
im eigenen Revier manche Sau
streckte...
Am 8. Juni 1946 wurden die Jäger
des Kreises Böblingen – Herrenberg zu einer Versammlung im
Gasthaus Bären nach Böblingen
eingeladen. Carl Hubel, Kaufmann aus Ehningen, hatte die
Initiative ergriffen. 31 politisch
unbelastete Jäger waren erschienen. In geheimer Abstimmung
wurden die Männer gewählt, die
unter anderem auch die Interessen der Jäger gegenüber der Militärregierung vertreten sollten.
An die Spitze der neugegründeten Kreisjägervereinigung wurden gewählt:
1. Vorsitzender Carl Hubel, sein
Stellvertreter
Bürgermeister
Burkhardt, Maichingen, Schriftführer Arnold Hubel, Ehningen,
Schatzmeister Friedrich Dettinger, Weil im Schönbuch.
Die Aufnahmegebühr wurde mit
fünf Mark festgesetzt, der Jahresbeitrag auf zwölf Mark.
Zur ersten Kreisjägerversammlung am 1. November 1947 waren die Mitglieder vollzählig (!)
erschienen.
Kreisjägermeister
Hubel versprach, sich für eine Bewaffnung der Jagdpächter bei der
Militärrregierung einzusetzen,
damit eine effektive Schwarzwildbekämpfung möglich, aber
auch das Unwesen der Wilderei
zurückgedrängt werde. Er wolle
so lange kämpfen, bis sämtliche
Jäger wieder ein Gewehr haben,
versprach der Kreisjägermeister.
Erster Erfolg der Bemühungen:
Waffen wurden jeweils für zwei
Wochen zur Schwarzwildbekämpfung ausgegeben. Die Treiber wurden von der Militärregierung bezahlt, 50 Prozent der
Strecke musste den Amerikanern
abgeliefert werden. Bei Schalenwild-, Treib- oder Drückjagden
wurden die deutschen Jäger zu
Jagdführern für die Amerikaner.
Aber wann immer ein amerikanischer Soldat auf Jagd gehen wollte, war ihm das gestattet, es durften nur nicht mehr als drei Mann
gemeinsam jagen.
Die Kreisjägervereinigung versuchte, für ihre Mitglieder das
beste zu machen aus der Situation. Verbindungsmännern gelang
es, eine verhältnismäßig gute Atmosphäre aufzubauen zwischen
Jägern und Militärs.
Die Stimmung war so gut, dass
man sogar schon wieder ans gemeinsame Feiern dachte. In bescheidenem Maße natürlich. Eine
Tombola, bestückt mit Pralinen,
Zigaretten, Gewehrriemen und
Cognac, sollte für die Aufsto-
ckung der Finanzen sorgen. Am
5. März 1949 wies der Kontostand
173 Mark aus, in der Kasse waren
sechs Mark.
Der Wildbestand war um diese
Zeit so weit reduziert, dass man
die Abschussquoten von Bock,
Geiß und Kitz vom 16. September
bis 15. Oktober 1949 festlegte.
Aber noch immer stand die Frage des Waffenbesitzes im Vordergrund, denn trotz Einführung der
Jagdsteuer waren nach wie vor
die Amerikaner diejenigen, die
das Jagdrecht uneingeschränkt
ausübten und – beschränkt – die
Forstbeamten. Auch das erste
Länderjagdgesetz 1949 brachte
kaum eine Verbesserung.
Der Rehabschuss in den Privatrevieren stand zu 20 Prozent den
Amerikanern zu. Die deutschen
Jäger wurden knapp gehalten. Die
US-Jagdverordnung Nr. 15 vom
1. September 1951 verbot die Jagd
auf Schalenwild ganz. Lediglich
ein Hase und bis zu sechs Stück
Federwild durften erlegt werden.
Die Wilderei blühte.
Erst dem wieder erstarkten Deutschen Jagdverband gelang es, diese Situation 1953 zu beenden. Am
1. Juli 1954 wurde die volle jagdliche Freizügigkeit wieder hergestellt. Eine Waffenamnestie wurde erlassen, der Jagdalltag hielt
Einzug.
1952 hatte die Kreisjägervereinigung 82 Mitglieder und verfügte
über ein Vermögen von 1362,18
Mark. Ein Jagdhornbläserkorps
wurde gegründet.
1951 schon hatte Carl Hubel aus
gesundheitlichen Gründen sein
Amt als 1. Vorsitzender niedergelegt. An seine Stelle trat der bisherige Schatzmeister Fritz Dettinger.
Bei der Jahreshauptversammlung
am 1. März 1953 schied auch der
zweite Vorsitzende W. Burkhardt
aus seinem Amt aus. Der 71-Jährige wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Nicht immer herrschte eitel Sonnenschein unter den Jägern des
Kreises, die Protokolle berichten
von manchen heißblütigen Auseinandersetzungen. In den fünfVorstandschaft der KJV 1974
Untere Reihe v.l.n.r.: W. Häußermann, Hegeringleiter III; R.
Kramer, Hegeringleiter II; E.
Klauß, Organisation; R. Spahlinger, stellv. Kreisjägermeister; W.
Scheuermann, Kreisjägermeister; H.
Trube, Schatzmeister; G. Geltenbort, Hegeringleiter V; W. Kienzle, Leiter Jagdhornbläserkorps
Obere Reihe v.l.n.r.: H. Westphal,
Leiter des jagdl. Schießvereins;
P. Stürner, Beisitzer; H. Fuchs,
Pressewart; G. Bartels, Beisitzer;
M. Stauch jun., Vorsitzender der
Schiedsstelle; P. Drobik, Leiter
Gebrauchshundewesen
13
Fortsetzung: Chronik
ziger Jahren löste sich der engere
Vorstand unter Vorsitz von Fritz
Dettinger, Stellvertreter Dr. Erich
Stirner, Schatzmeister Christian
Ulmer und Schriftführer Robert
Brösamle auf. Organisationsleiter Erwin Klaus war anschließend
bemüht, einen neuen Vorstand
zusammenzubringen. Er gewann
den Architekten Friedrich Tober als 1. Vorsitzenden, Dr. Erich
Stirner als Stellvertreter, Dipl.Ing. Hans Trube als Schatzmeister und als Schriftführer Amtsrat
Adolf Wagner. Bei der Hauptversammlung am 31. März 1953
wurden sie einstimmig gewählt.
1966 wurde die Satzung verändert und den neuen Erfordernissen angepasst. Am 25. April 1967
wurde die Kreisjägervereinigung
in das Vereinsregister eingetragen
unter der Nummer 305.
Eine gute und einschneidende or-
ganisatorische Veränderung im
Aufbau der Kreisjägervereinigung
findet zu dieser Zeit statt: Auf
Anregung von Kreisjägermeister
Tober wird der Kreis in fünf Hegeringe unterteilt, die auch heute
in dieser Form noch bestehen,
daneben haben sich in jüngster
Zeit vier Hegegemeinschaften
gebildet. Hegeringleiter stehen
den Hegeringen vor und damit
ist eine bessere und intensivere,
auch kameradschaftlichere Zusammenarbeit in übersichtlichen
Bereichen möglich. Viele jagdliche Fragen können vor Ort bei
Hegeringversammlungen oder
auch bei Stammtischen rasch und
unbürokratisch geregelt werden.
Bei der Jahreshauptversammlung
am 19. Januar 1968 stellt sich
Kreisjägermeister Friedrich Tober aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wiederwahl.
Wilhelm Scheuermann wird als
neuer Kreisjägermeister gewählt,
Stellvertreter ist Wilhelm Häußermann, Schriftführer Adolf
Wagner, Schatzmeister Hans Trube.
Oberforstrat Erbacher, neugewählter Leiter der Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung,
die von der Kreisjägervereinigung seit Mitte der fünfziger Jahre
durchgeführt wurden (lange Zeit
war Willi Matti aus Stuttgart-Vaihingen einziger Ausbilder) passt
die Lehrgänge den gewachsenen
Prüfungsanforderungen an.
1969 hat die Kreisjägervereinigung 338 Mitglieder. Der Aufwärtstrend hält an. 1974 – im
Jahr des 50. Bestehens – gehören
der Vereinigung 419 Mitglieder
an. Eine Mitgliederzahl, die sich
in den nächsten Jahren weitgehend konstant erhält, erst bei der
Vorstandschaft der KJV 1999
Untere Reihe v.l.n.r.: Dieter Stadelmann, Forstl. Beisitzer Wilfried Schneider, Jugendobmann;
Walter Ganzhorn, Schießobmann; Ewald Schmidt, Hegeringleiter Hegering V und Hegeobmann; Gerhard Malisi,
Ausbildungsleiter; Volkmar Pfefferkorn, Hegeringleiter Hegering
IV, Wildbiologe und Hegeobmann; Horst Maag, Schriftführer;
Richard Spahlinger, Ehrenkreis·
jägermeister; Wolfgang Wagner,
Hegeringleiter Hegering II und
Hegeobmann; Heiner Damm,
Hegeobmann; Harald Freudenfeld, Schatzmeister; Dieter Köhnlein, Organisationsleiter; Erich Lohrer, Hegeringleiter Hegering III und Hegeobmann; Günter Wirth, Leiter
Jagdhornbläser; Friedrich Stampe, Pressewart
Obere Reihe v. l.n.r.: Udo Himmelmann, stv. Kreisjägermeister und Hundeobmann; Eberhard Fischer, Hegeringleiter Hegering I; Rainer Deubel, Justitiar und Leiter der Schiedsstelle; Manfred Walker, Gerätewart
14
Jahreshauptversammlung 1982
konnte das fünfhundertste Mitglied begrüßt werden. Auch die
Beiträge entwickelten sich langsam nach oben. Im Jahr 1977 stiegen sie von 35 auf 45 Mark an. Als
1980 aber 50 Mark pro Mitglied
in die Kasse der Kreisvereinigung
fließen sollten, gab es unüberhörbare Proteste.
Die Kreisreform, die die Landkreise Böblingen und Leonberg
verschmolzen hat, machte Halt
vor den Kreisjägervereinigungen,
die Jäger aus dem Altkreis Leonberg halten ihre Vereinigung aufrecht.
Eine wichtige Kooperation gingen
Kreisjägervereinigung und Schützengilde Sindelfingen 1975 ein.
Mit einem Fünftel sollten sich
die Jäger an den Kosten des geplanten Schießstandes beteiligen.
Aber es dauerte noch bis 1983,
ehe ein gemeinsamer Bauantrag
für die Anlage im Mönchsbrunnen gestellt werden konnte. Und
es dauerte nochmals vier Jahre bis
dann im Oktober 1987 der erste
Spatenstich getan werden konnte
an der gemeinsamen Anlage.
Mit einem großen Fest wurde
die Schießbahn am 8. September
1991 in Betrieb genommen. Der
finanzielle Anteil der Kreisjägervereinigung an den Baukosten lag
bei 500 000 Mark, 100 000 Mark
wurden in Eigenleistung erbracht.
„Was lange währt wird endlich
gut”, war das erleichterte Fazit von
Kreisjägermeister Spahlinger, als
die Anlage 1993 endlich ganz fertiggestellt war. Für Richard Spahlinger, seit April 1980 Kreisjägermeister (bis 1994) und für den
gesamten Vorstand der Jägervereinigung war der Bau der Schießanlage eine zentrale Aufgabe während ihrer gesamten Amtszeit.
Im April 1994 wurde Günter Essig als Kreisjägermeister gewählt,
im April 1997 im Amt bestätigt.
Im Mittelpunkt der Jagd heute
steht § 1 des deutschen Jagdgesetzes: „Mit dem Jagdrecht ist die
Pflicht zur Hege verbunden.” Es
ist Aufgabe der Jäger, Wild und
seine Lebensräume zu erhalten.
Das Hauptproblem ist dabei die
zunehmende menschliche Besiedlungsdichte, wie sie ganz
besonders augenfällig ist im Ballungsraum rund um Stuttgart.
Viele Hegemaßnahmen haben
einzig das Ziel, Wildschaden auf
den Straßen gering zu halten.
Wildtiere reagieren sehr unterschiedlich auf die vom Menschen
verursachten
Veränderungen.
Zu den „Verlierern” der Kulturlandschaft zählen viele Niederwildarten. Sehr angepasst sind
die meisten Schalenwildarten,
nachdem der Mensch das Großraubwild vor allem zum Schutz
des Viehs fast völlig ausgerottet
hat. Als wahrer Überlebenskünstler stellt sich der Rotfuchs dar, die
landwirtschaftlichen Monokulturen mit ihrer hohen Mäusedichte
bieten ihm einen reich gedeckten
Tisch. Schwarzwild, in unseren
Wäldern früher eher die Ausnahme, ist ebenfalls zum Problem
geworden. Auch die Raubvogelarten profitieren von der engen
Nachbarschaft zum Menschen.
Feldhase und Rebhuhn sind selten geworden. Mit aufwendigen
Programmen, bei denen die Jäger
auch finanzielle Hilfe aus Landesmitteln erhalten, werden sie wieder angesiedelt.
Unter seiner eigenen Populationsdichte zu leiden hat der Fuchs,
die Natur griff regulierend ein:
Tollwut regulierte den Fuchsbestand, war aber auch eine Gefahr
für den Menschen. Eine aufwendige Impfaktion führte zwar zur
Immunisierung der Füchse, beschwor jedoch eine neue Gefahr
herauf: Der kleine Fuchsbandwurm, für seinen Wirt harmlos,
ist eine tödliche Bedrohung für
Menschen.
All diese Entwicklungen haben
die Jagd in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert.
Es sind die Jäger, die verpflichtet
sind, die negativen Auswirkungen des vom Menschen veränderten Ökossystems zugunsten der
Wildtiere und ihrer Lebensräume
auszugleichen.
Der Zwiespalt bricht dort auf, wo
es neben ökologischen auch um
ökonomische Interessen geht.
Wildschäden verursachen im
Wirtschaftswald Probleme. Die
vorgegebenen Abschussquoten
sind immer schwieriger einzuhalten. 1996 wurden nur 70 Prozent
davon erfüllt. Die Untere Jagdbehörde drohte mit Geldstrafen und
Zwangsmaßnahmen. Regulierende jagdliche Eingriffe sind nötig,
aber die Jäger haben sich auch
einzusetzen für die Erhaltung artenreicher Waldökosysteme. Ein
Aufgabenspagat, der oft auch heftige und ideologiebelastete Diskussionen verursacht.
Jagd und Naturschutz stehen
heute in engem Zusammenhang.
Dieses veränderte Bild des Jägers
muss der Öffentlichkeit vermittelt
werden, dies wird in Zukunft auch
in zunehmendem Maße Aufgabe
der Kreisjägervereinigung sein.
15
Jägerprüfung 2014
Jäger-Ausbildung bei der KJV BB ist zertifiziert!
Artikel von Dieter Köhnlein
Artikel und Bilder von Gerhard Malisi
Am Ausbildungskurs zur Erlangung des 1. Jagdscheines nahmen
seit September 2013 insgesamt 26
Personen, davon 6 Frauen, teil.
Bei der Jägerprüfung im Mai 2014
haben 24 Jungjäger, dabei alle
teilnehmenden Frauen auf Anhieb die Prüfung bestanden.
Die Meisten von ihnen haben
eine Jagdgelegenheit gefunden
und bereits erfolgreich gewaidwerkt.
Die fast 8 Monatige Ausbildungszeit, in der neben zwei Unterrichtsabenden je Woche auch
der Samstag Vormittag für Waffenhandhabung und praktische
Schießausbildung belegt sind er-
fordert hohe Motivation. Dazu
kommen noch Waldexkursionen
Teilnahme an Drückjagden als
Treiber, Übungen im Aufbrechen
(Wildbretthygiene!) usw.
Im Oktober 2014 wurde die
„Jagdschule der KJV Böblingen“
zertifiziert. Die erfahrene Jägerin, die für die TÜG (Technische
Überwachungsgeselschaft) prüfte, bescheinigte der Ausbildungsstätte eine sehr hohe Kompetenz
und erteilte das Zertifikat mit der
Gesamtnote 1.
Mitte September 2014 begann
der nächste Jägerausbildungskurs. Diesmal nehmen 22 Männer zwischen 15 und 60 Jahren
teil. Im Mai wird die Jägerprü-
fung stattfinden. Die Teilnehmer
werden bereits nach dem neuen
Jagd- und Wildtiermanagement
geprüft. Der Jagdrechtsunterricht
ist somit (wie bei uns schon immer üblich) erst im letzten Drittel
der Ausbildungszeit möglich. Die
letzten Verordnungen zum neuen
Gesetz werden möglicherweise
erst kurz vor der Prüfung bekannt
gemacht werden.
Die Jägerauszubildenden sind
sehr motiviert, die Ausbilder gehen davon aus, dass sie die Jägerprüfung sehr gut bestehen werden.
Gerhard Malisi
Ausbildungsleiter
Alle Ausbildungskurse, die Jagdscheinanwärter in Baden-Württemberg ausbilden, müssen sich
bis 2015 von einer anerkannten
Zertifizierungsstelle prüfen lassen. Dies dient der Qualitätssicherung der jägerischen Ausbildung in unserem Land.
Zur Anerkennung durch die
Kreisjagdämter müssen die jagdlichen Ausbildungsstätten mit
einem Antrag bis spätestens
01.04.2015 ihre Zertifizierung
nachweisen. Als Nachweis ist eine
Bescheinigung vorzulegen aus
der hervorgeht, dass der geforderte Qualitätsstandard erreicht
wurde. Grundlage der Zertifizierung ist ein Katalog von Kriterien
und Indikatoren für die Beurtei-
lung der Ausbildungsstätten (Anlage 8 zur Verwaltungsvorschrift
zur Jägerprüfungsordnung). Es
stehen verschiedene Arten der
Zertifizierung zur Auswahl, die
unterschiedlich aufwändig sind.
will oder sich dadurch für die eigene Arbeit Vorteile verspricht.
Ausbildungsstätten können das
für sie geeignete oder gewünschte Verfahren auswählen. Für die
Anerkennung von Ausbildungsstätten durch die unteren Jagdbehörden genügt grundsätzlich der
Nachweise einer Dienstleistungszertifizierung oder einer Managementsystem-Zertifizierung
in
Anlehnung an die ISO-Normen.
Vollständige Norm-Zertifizierungen sind z.B. sinnvoll, wenn eine
Ausbildungsstätte damit werben
Jagdhornbläser-Anfängerkurs
Das Böblinger Jagdhornbläsercorps bietet auch in diesem Jahr
einen Anfängerkurs an, bei dem Sie in 10 Unterrichtseinheiten
das Jagdhornblasen erlernen können.
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Kosten:
Ort:
ab 20.04.2015 jeden Montag
19.00 Uhr – 19.45 Uhr
10 Übungsabende
150,-€
Schützenhaus Ehningen
Hildrizhauser Straße 105
71139 Ehningen
Anmeldung: bei Bläserobmann Norbert Zundl
[email protected]
Tel.: 0176-78352870
16
Weitere Infos über das Jagdhornbläsercorps
17
chenjob. „Die Veranstaltung heißt
zwar Drückjagd, ist aber mit dem
Tun einer Drückerkolonne nicht
vergleichbar“, merkte er augenzwinkernd an und erntete dafür
schallendes Gelächter. Außerdem
belohnte die Gemeinde Jettingen
diesen „Drückereinsatz“ noch mit
einer Spende in die Treiberkasse.
Drückjagd im Oberen Gäu 2015
Artikel und Bilder von Werner Reuß
Kreise Böblingen/Calw. Nach
der erfolgreichen Premiere im
vergangenen Jahr fiel die zweite
Auflage noch ein bisschen besser
aus. An dieser revierübergreifenden Drückjagd im Oberen Gäu
war in diesem Jahr neben den Revieren Öschelbronn, Mötzingen
und Unterjettingen auch das sich
westlich daran anschließende Gebiet des Nagolder Stadtwalds beteiligt. Auf der insgesamt knapp
500 Hektar großen Waldfläche
kamen am Samstag, den 24.01.15,
17 Wildschweine, 10 Rehe und
5 Füchse zur Strecke. Am erfolgreichsten waren die Jäger in Mötzingen mit acht Wildschweinen,
zwei Rehen und zwei Füchsen,
dicht gefolgt von den Kollegen auf
Gemarkung Unterjettingen mit
sieben Wildschweinen und zwei
Füchsen. Nur zwei Wildschweine,
dafür aber sieben Rehe verzeichnete man in Nagold als Beute.
Etwas lange Gesichter gab es hingegen in Öschelbronn. Mit je nur
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sseeiitt üübbeen !!
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5600 JJaahr
18
einem Reh und einem Fuchs fiel
die Beute dort recht mager aus.
Im vergangenen Jahr hatte man
– ohne Beteiligung der Nagolder
– dreizehn Wildschweine und elf
Füchse erlegt. Doch innerhalb
der Jägerschaft gibt es auch Solidarität. Um die Enttäuschung
der Öschelbronner Kollegen etwas zu mildern, beschlossen die
Unterjettinger und Mötzinger
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Jagpächter, den Nachbarn je ein
Wildschwein abzutreten. „Die
hatten schließlich den gleichen
organisatorischen Aufwand wie
wir“, begründete Hans-Martin
Haag den kameradschaftlichen
Beschluss.
Und dieser Aufwand ist riesig: Es
müssen für Straßensperrungen
Schilder und Abschrankungen
herangekarrt, auf- und abgebaut
werden. So wurde die Kreisstraße zwischen Mötzingen und Unterjettingen dicht gemacht, und
auf der B 28 galt von Nagold bis
zum Eisbergkreisel Tempo 30.
Außerdem sind bei den Behörden
die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Dann die
Organisation der Jagd selbst mit
den Einladungen für die Jäger: Es
gilt Treiber zu rekrutieren, den
Ablauf festzulegen, die Hochsitze zu überprüfen und falls erforderlich neue oder zusätzliche
zu errichten. Die hygienisch ein-
wandfreie Versorgung des erlegten Wildes samt Entnahme von
Fleischproben für die gesetzlich
vorgeschriebene Trichinenuntersuchung durch den Tierarzt muss
gewährleistet sein, wobei die Proben dem erlegten Tier eindeutig
zuzuordnen sein müssen. Dann
gilt es noch eventuell notwendige Nachsuchen zu organisieren,
die von den Jägern ausgefüllten
Beobachtungszettel auszuwerten
und nicht zuletzt Gäste und Treiber mit was zum Knabbern und
Trinken zu versorgen. Und diese
Liste ist noch unvollständig.
Schäden und beseitigten nach
Wildunfällen ohne Kosten für die
Allgemeinheit die Kadaver. Leider werde das in der Bevölkerung
oft nicht anerkannt.
Lob zollte der BürgermeisterVertreter auch den Treibern, die
sich am Samstag bei großer Nässe
durch Unterholz und Brombeeren schlagen mussten. Ein Kno-
Drückjagden, bei denen große
zusammenhängende
Waldflächen zeitglich bejagt werden, gelten in der Jägerschaft als wirksames Mittel, die durch zunehmend
gutes Nahrungsangebot, milde
Winter und früher eintretende
Geschlechtsreife stark angewachsenen Schwarzwildbestände in
den Griff zu bekommen. Angst,
dass zu viele Wildschweine erlegt
werden, braucht niemand zu haben. So wurden nach Angaben
der dortigen Jagdpächter allein
im Mötzinger Revier rund 40
Schwarzkittel gesichtet.
Abschluss einer jeden Drückjagd
ist natürlich die Einkehr zum gemeinsamen Essen. Bei den Unterjettingern im Gasthaus „Schiff “
fand sich im Auftrag von Bürgermeister Hans Michael Burkhardt
auch dessen Stellvertreter Wolfgang Siebenrock ein. Der gratulierte nicht nur zum Jagderfolg,
sondern würdigte das Tun der
Jäger – „es hat weniger mit Hobby als mit Passion zu tun“ – als
Dienst, „von dem wir alle profitieren“. Die Jäger seien Garanten für
den Erhalt des Ökosystems Wald,
schützten die Landwirtschaft vor
19
Rückblick Aktivitäten 2014 Hegering 3
Im Steinbruch Öschelbronn
Im März 2014 fand im Botenfischer in Herrenberg unsere Hegeringversammlung statt. Dieses Mal standen keine Wahlen
auf dem Programm. Wir haben
grundlegende Vorbereitungen für
die anstehende Ausrichtung der
Hauptversammlung besprochen
und gemeinsam einen schönen
Abend verbracht.
Trotz durchwachsenem Wetter und
einigen Regenschauern war das traditionelle Wurfscheibenschießen im
ehemaligen Steinbruch in Öschelbronn
mit 21 Schützen sehr gut besucht.
Artikel und Bild von Christian Renz
Im April war der Hegering 3
mit der Ausrichtung der Hauptversammlung an der Reihe. Als
Veranstaltungsort wurde bereits
im Sommer 2013 die Alte Turnhalle reserviert. Am Samstag, den
04.04., war es dann soweit: Um
8:00 Uhr trafen sich viele fleißige
Helfer am Veranstaltungsort um
die Halle jagdlich zu schmücken.
Die Arbeiten gingen sehr zügig
über die Bühne. Dies war auch
den tatkräftigen Vorarbeiten von
Karl Gfrörer und Jörg Schweitzer
zu verdanken.
Karl Gfrörer hat bereits am Vortag die Bäume für die Dekorierung der Halle im Wald geschlagen und Jörg Schweitzer den
Tischschmuck fertig gebunden
angeliefert. Hiermit noch einmal
ein herzliches Dankeschön an alle
Helfer, die den Aufbau und Abbau tatkräftig unterstützt haben.
Beim Hegeringvergleichsschießen konnte wieder der erste Rang
erreicht werden. Mit 1236 Punkten hat man den Hegering 4 auf
den zweiten Rang verwiesen. Mit
insgesamt 13 Schützen war unser
Hegering wieder einmal am Zahlreichsten vertreten. Ein herzliches
20
Artikel von Otto Egerter, Bilder von Andrea Egerter
Waidmannsdank an die Besucher,
Schützen und Helfer für die Teilnahme
und den reibungslosen Ablauf.
Dankeschön an alle Schützen.
Mit eurer Unterstützung mache
ich mir keine Sorgen, den ersten
Platz im nächsten Jahr zu verteidigen.
Am letzten Sonntag im August
hat unsere alljährliche Hegeringwanderung stattgefunden.
Bei der Hegeringversammlung
konnten wir dieses Mal noch
kein Revier finden, das die Ausrichtung übernimmt. Die Herrenberger Pächtergemeinschaft
hat sich aber im Nachgang bereit
erklärt die Wanderung zu organisieren. Wir haben uns am 31.08.
um 8:30 Uhr am Parkplatz Waldfriedhof getroffen. Das Wetter hat
es dieses Mal leider nicht gut mit
uns gemeint. Wir sind bereits bei
strömendem Regen losgelaufen.
20 unerschrockene Wanderer
konnten davon aber nicht abgehalten werden. Wolfgang Wacker
und der zuständige Revierförster
Andreas Hank haben uns sicher
durch den regennassen Wald ge-
leitet. Über den Standort des neuen Forstbetriebshofes und eine
renaturierte Trockenwiese mitten
im Wald, sind wir dann zurückgekehrt zum Jagdhaus. Dort hat uns
das Organisationsteam um Stefan
Simon mit Würsten und Getränken versorgt. Am wärmenden
Kachelofen haben wir unterhaltsame Stunden verbracht. Vielen
Dank an die Herrenberg Pächter
für die Organisation.
Zu guter Letzt möchte ich mich
noch bei meinen Stellvertretern
bedanken, die mich immer tatkräftig unterstützen. Danken
möchte ich auch den Mitgliedern,
welche die Veranstaltungen besuchen.
Mit viel Waidmannsheil
Christian Renz, Leiter Hegering 3
21
Bericht des Hundeobmanns
Artikel von Otto Benzinger, Bild: Red.
Am 15.3. war es wieder soweit,
wir starteten mit unserem Hundeführerlehrgang 2014 in unserem Schulungsraum der KJV
Böblingen. Den Hundeführern
wurde ein erster theoretischer
Einblick in den Ablauf des Kurses sowie die Ansprüche, welche
an das Gespann gestellt werden,
vermittelt.
Wir trafen uns zu ca. 25 Übungseinheiten, davon 6 am Wasser.
Für die Schweißarbeit hatten wir
dieses Jahr das Revier um Hildrizhausen/Kohltor mit dem Revierförster Hr. Kuppel zur Verfügung.
Wir planten an ca. 8 Abenden die
Schweißarbeit ein. Diese wurde
im Team durchgeführt.
Freitag abends startete der Kurs
mit Gehorsamsübungen, „bei
Fuß“, „sitzen“ und nicht zu verges-
sen der Sozialisierung der Hunde;
gefolgt vom Abrufen der Hunde
aus der Gruppe, Schussfestigkeit,
“Down“ usw.. Die Königsdisziplin
im Feld ist der Apport bei der allgemeinen Brauchbarkeit, welche
wir in 7 Schritten aufbauen.
Auch dieses Jahr hatten wir wieder eine bunte Truppe zusammen, vom Deutsch Kurzhaar
bis zu einem Exoten, einer Save
Bracke; vom Erstlingsführer bis
zum erfahrenden Verbandrichter. Eines hatten alle gemeinsam
– den Hundeführerlehrgang. In
diesem Namen steckt viel Wahrheit. Unsere Jagdhunde brachten
viel Potential mit. Dies zu fördern
und den Hunden begreiflich zu
machen, was sie arbeiten sollen,
liegt beim Führer. Konsequente
und konkrete Befehle, loben und
tadeln im richtigen Augenblick,
so, dass es der Hund versteht – all
das muss der Führer lernen.
Jetzt möchte ich gerne die Gespanne kurz vorstellen:
Walter Heller mit seinem Brisco,
einem ruhig arbeitenden BGSRüden.
Günter Wirth mit seinem
Deutsch Drahthaar-Rüden Arco
von den Iller-Auen.
Magda Zweigart, unsere frisch
gebackene Jägerin und Erstlingsführerin, kam mit Boston, einem
Deutsch Kurzhaar-Rüden.
Ludwig Keim führte seinen Weimaraner-Rüden Ares.
Jörg Bürglin führte seinen Deutschen Jagdterrier-Rüden Finn
vom Teckberg.
Alexander Jaiser führte als Erstlingsführer seine WeimaranerHündin Dona.
Roland Görgens führte seine Beagle-Hündin Anou von den Hassbergen.
Axel Lutz, ein treuer Teilnehmer unserer Kurse, führte seinen
Ignatz von Riedenberg, einen
schönen Labrador-Rüden.
Bernd Schneider führte seinen
Save-Bracken-Rüden Carlos von
Burgrosenstein. Eine Rasse, welche in unseren Breiten nicht sehr
weit verbreitet ist.
Ralf Eisenhardt kam mit Amy, einer Labrador-Terrier-JagdhundeKreuzung. Amy, eine sehr gelehriger Hündin, zeigte ihre Stärken
besonders in den Gehorsamsfächern.
Heinrich Kaupp führte seinen
BGS-Rüden Derry. Derry zeigte
auf der Schweißfährte einen sehr
guten Nasengebrauch und führte
seinen Führer sehr ruhig und zuverlässig ans Ende der Fährte.
Matej Zore führte seinen Fero
von der Gabeleiche. Matej zeigte
als Erstlingsführer großen Ehrgeiz und wurde hierbei von seinem Fero tatkräftig unterstützt.
Peter Bendl stieß mit seinen
Parson-Russel-Terrier Knut als
Letzter zum Kurs. Das Gespann
holte den kleinen Rückschritt erfolgreich auf und bereicherte den
Kurs auf dem Feld unter anderem
mit direkten Interpretationen von
Götz von Berlichingen und weithörbaren „Knut-Rufen“.
Gespanne ging es schnell ins Revier. Das Wetter zeigte sich dieses
Jahr während des Prüfungsablaufs gnädig.
Ich konnte wieder sehr gut ausgebildete Richter und erfahrene
Hundeführer für die Prüfung gewinnen. Wir starteten mit 3 Prüfungsgruppen und 13 Gespannen
in das Finale des Hundeführerlehrgangs. Die Prüfung führten
wir in den Revieren um Hildrizhausen und Ehningen durch.
Den Abschluss machten wir in
der Weiler Hütte. Von den 13 Gespannen konnte ich 7 Gespanne
zur Vollen Brauchbarkeit und 2
Gespanne zur Schalenwildprüfung beglückwünschen.
Somit sind weitere gut ausgebildete Gespanne in unserer KJV im
Einsatz. Ich wünsche allen weiterhin viel Spaß mit Ihren Hunden.
Dank sagen möchte ich Herrn
Kuppel, Herrn Malisi und Herrn
Ganz. In einem Revierteil von
Herrn Kuppel im Forstrevier
Hildrizhausen hatten wir das notwendige Gelände die Schweißarbeit an den Prüfungseinheiten
ordentlich durchzuführen.
Handwerk
hat goldene Farbe.
Seit 1823.
Das Wichtigste zum Schluss: Am
26.7., einem schönen Samstagmorgen, trafen wir uns im Hirsch
in Hildrizhausen. Nach einer kurzen Ansage an die Richter und die
22
www.braumanufaktur.com
Weitere Informationen zu den
Gespannen finden Sie auf der
Webseite der KJV Böblingen:
www.jaeger-boeblingen.de
Schoenbuch_AZ_A4_RZ.indd 1
S o
S c H ö n
k a n n
B i e r
S e i n .
14.09.2010 17:45:25 Uhr
23
Fortsetzung: Bericht des Hundeobmanns
Zulassung zur Brauchbarkeit
Jetzt noch ein Wort in eigener Sache, und eine Bitte an die gesamte
Jägerschaft: Wir benötigen jedes
Jahr Wild für die Ausbildung und
die Prüfung. Besonders willkommen ist Unfallwild, welches keine
großen offenen Verletzungen hat.
Hierbei ist jegliches Rehwild gerne gesehen, aber auch Schwarzwild bis ca. 20 kg. Auch Rehwildschweiß nehmen wir gerne
entgegen.
Nachdem sich für den Herbst
eine Gruppe von 5 Gespannen
gefunden hat, führen wir im
Herbst einen weiteren Brauchbarkeitslehrgang durch. Die Prüfungsreviere werden gestellt von
den Jagdpächtern Bendel, Kienle
und Piefke im Umkreis von Renningen – hierfür vielen Dank.
Mein ganz besonderer Dank geht
an meine „Rechte Hand“ Klaus
Pflieger, mit dem ich mich blind
verstehe und auf den ich mich
immer verlassen kann.
Welpenkurs
Unter der Leitung von Karin
Schock und Brigitte Henzler startete dieses Jahr ein Kurs für un24
sere kleinen angehenden Jagdbegleiter und deren Führer. Eine
bunt gemischte Truppe traf sich,
um unsere kleinen Vierbeiner an
die jagdliche Welt zu gewöhnen
und im wahrsten Sinne des Wortes an Ihre neue großen Aufgaben
schnuppern zu lassen. Spielen,
Rumtollen, Schwimmen, Sitz,
Platz, bleiben – all das und vieles
mehr war auf der Tagesordnung.
Der Besuch des Welpenkurses ist
ein sehr guter Einstieg in die Ausbildung unsere Jagdhunde und
führt hoffentlich über weitere
Trainingsschritte gut vorbereitet
zum Brauchbarkeitskurs.
Vielen Dank an Dich, Karin, und
an alle, die Dich unterstützen.
Schulung der Richter für die
Brauchbarkeitsprüfung
Dieses Jahr führte der LJV einen
Schulungstag mit dem Thema
Abgleich bzw. Interpretation der
Prüfungsodnung bzw. Prüfungsdurchführung der Brauchbarkeit
durch. Referent war der Bezirkshundeobmann Karl Walch. Der
Kurs wurde unterstützt durch
den LJV und die Zuchtvereine.
Der KJV BB war vertreten durch
Klaus Pflieger und Otto Benzinger.
Der Kurs war sehr gut besucht und
wurde zweimal durchgeführt. Es
zeigte sich auch, dass es notwendig ist, solche Schulungen durchzuführen und anzubieten, da man
durchhaus eine Spreizung in der
Handhabung der Prüfungsordnung bzw. der Durchführung des
Kurses erkennen konnte. Ein sehr
kontrovers diskutiertes Thema
war die Zulassung von Hunden
ohne Papiere, welches landesspezifisch geregelt ist. Aus meiner
Sicht wurde ein erstes Etappenziel
erreicht, die Brauchbarkeit auf ein
gleichmässig anspruchvolles Niveau zu bringen. Es soll nächstes
Jahr ein weiteres übergreifendes
Thema als Schulung angeboten
werden.
Nachden es immer wieder Fragen und Diskussionen gibt, welche Zulassungvorschriften zur
Brauchbarkeit gelten, möchte ich
Ihnen folgende Vorschriften kurz
erläutern:
1. Der Führer muss Jäger sein;
mit der Ausnahmeregelung,
dass jagdlich Interessierte z.B.
für regelmässige Teilnahme
an Drückjagden mit Hund
eine Ausnahmegenehmigung
vom Kreisägermeister zusammen mit dem Hundeobmann
bekommen können.
2. Der Führer muss Mitglied in
einer KJV oder JGHV sein
3. Der Hund muss eine anerkannte Jagdhunderasse im
JGHV oder deren Kreizung
sein, eine Zulassung von
Hunden ohne Papiere obliegt
dem Kreisjägermeister und
dem Hundeobmann.
Was immer wieder zu Gesprächen
führt, sind Hunde ohne Papiere.
Wir haben bisher im Interesse
unserer Mitglieder auch Hunde
ohne Papiere zugelassen. Eines
möchte ich heraustellen: Hunde
ohne Anerkennung vom JGHV
dürften wir eigentlich nicht zur
Brauchbarkeitsprüfung zulassen.
Es gibt im Pool unserer anerkannten Jagdhunderassen für jeden einen passenden Hund. Unterstützen Sie die Zuchtvereine, welche
sicherstellen, dass wir auch weit
in der Zukunft einen gesunden
Genpool behalten und vermeiden, dass vererbbare Krankheiten
wie z.B. Hüftdisplasie oder Epi-
lepsie weitestgehend unterdrückt
werden.
Ich kann jedem, besonders den
Erstlingsführern, nur anbieten,
sich vor der Anschaffung seines
Jagdbegleiters zu melden oder an
einem Kurstag vorbeizukommen;
jedes Jahr haben wir eine breites
Spektrum an Hunden im Kurs
und können gerne Kontakte vermitteln.
Ho Rüd Ho
Otto Benzinger
Hundeobmann KJV BB
Hundeführer aufgepasst!
Artikel von Pressestelle DJV
Bereits Ende November berichtete das Chemische Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA)
von zahlreichen an Staupe erkrankten Füchsen. Jetzt sagen die
Veterinäre: ‚Die Epidemie wird
anhalten.’
Die meisten Rotröcke wurden
im Landkreis Esslingen entweder tot oder krank aufgefunden,
unter anderem auch in Ortschaften. Wie das CVUA mitteilte,
haben aufmerksame Jäger einige
Tiere zur Untersuchung zu den
Fachtierärzten gebracht. Füchse, die noch gelebt haben, litten
an Atemnot, haben gehustet, ge-
würgt und konnten nicht mehr
flüchten. Bei der Sektion der
überwiegend jungen Tiere stellten die Veterinäre schließlich eine
Staupe-Erkrankung fest, die auch
unsere Vierbeiner befallen kann.
‚Es ist zu erwarten, dass die Epidemie die nächsten Monate anhält’,
so Dr. Christine Süß-Dombrowski, Pathologin am CVUA, gegenüber jagderleben. Erst müssten
immune Fähen Welpen wölfen,
die das natürliche Abwehrsystem
über die Muttermilch aufnehmen.
Jägerinnen und Jäger mit Hunden
sollten daher prüfen, ob ihre Begleiter ausreichend gegen die Viruserkrankung geimpft sind. Wer
sich nicht sicher ist, sollte seinen
Tierarzt konsultieren, rät SüßDombrowski.
Rein theoretisch können sich –
gegensätzlich zur weitläufigen
Annahme – auch Menschen mit
der Staupe infizieren, teilte im
Frühjahr des Jahres die Universität Würzburg mit. Denn tatsächlich ist die Krankheit eng
verwandt mit dem Masernvirus.
Für eine erfolgreiche Infizierung
müsste sich allerdings das Erbgut des Erregers noch verändern,
räumten die Forscher ein. Da sich
die beiden Viren so ähneln, schütze eine Masernimpfung auch vor
einer Staupeinfektion.
25
Ergebnisse Nadelschießen
Schießtermine
vom 06.07.2014
Sindelfingen Mönchsbrunnen, 2015
Jagdliches Schießen
Artikel und Bild von Dieter Köhnlein
08.01. laufender Keiler¹
Hegering-Vergleich
Platz 1: Hegering 3
Platz 2: Hegering 4
Platz 3: Hegering 1
Platz 4: Hegering 5
Platz 5: Hegering 2
Senioren-Wertung
Hühn, Wolfgang
Wintter, Heinrich
Dr. Friedle, Jürgen
1.236 Pkt.
1.221 Pkt.
1.144 Pkt.
1.013 Pkt.
965 Pkt.
121 Pkt.
108 Pkt.
48 Pkt.
Kombinierte Waffe auf
laufenden Keiler / Kipphase
Neef, Jürgen
39 Pkt.
Schrade, Martin
34 Pkt.
Schmidt, Uli
28 Pkt.
Haag, Günter
25 Pkt.
Kayser, Helmut
25 Pkt.
Wörn, Eberhard
20 Pkt.
Kurzwaffe
Eisenhardt, Ralf
Haag, Günter
Hilgarth, Andreas
Raab, Alexander
Racz, Klaus
Wörn, Eberhard
Klingler, Tobias
180 Pkt.
175 Pkt.
145 Pkt.
123 Pkt.
108 Pkt.
105 Pkt.
93 Pkt.
Hegering 1
Schmidt, Uli
Fritz, Thomas
Reinhardt, Joachim
Müller, Michael
Liebscher, Simone
Racz, Klaus
282 Pkt.
225 Pkt.
221 Pkt.
221 Pkt.
195 Pkt.
189 Pkt.
26
Hegering 2
Neef, Jürgen
Jeschabek, Ralph
Raab, Alexander
Austen, Ute
Dr. Friedle, Jürgen
05.02. laufender Keiler¹
258 Pkt.
234 Pkt.
226 Pkt.
209 Pkt.
38 Pkt.
05.03. laufender Keiler¹
26.03. Sondertermin: Trap
02.04. laufender Keiler¹
23.04. Waffeneinschießen (100m)
07.05. laufender Keiler²
Hegering 3
Hilgarth, Andreas
Schneider, Wilfried
Eisenhardt, Ralf
Geier, Wolfgang
Braun, Daniel
Schrade, Martin
Grossmann, Maik
Schrade, Klaus
Lutz, Uwe
Massler, Thomas
Schneider, Bernd
Massler, Ruben
Wörn, Eberhard
269 Pkt.
254 Pkt.
240 Pkt.
239 Pkt.
234 Pkt.
229 Pkt.
225 Pkt.
220 Pkt.
208 Pkt.
203 Pkt.
199 Pkt.
195 Pkt.
167 Pkt.
Hegering 4
Klingler, Tobias
Zundl, Norbert
Rebmann, Helmut
Lutz, Jürgen
Heim, Christian
Langer, Jörg
Fritz, Daniel
Wanner, Christian
Hechler, Rene
Klingler, Viviane
Dr. Moritz, Joachim
260 Pkt.
256 Pkt.
241 Pkt.
232 Pkt.
232 Pkt.
214 Pkt.
204 Pkt.
199 Pkt.
173 Pkt.
162 Pkt.
134 Pkt.
Hegering 5
Haag, Günter
Mohr, Paul
Rempp, Alexander
Kayser, Helmut
Miller, Paul
259 Pkt.
257 Pkt.
211 Pkt.
202 Pkt.
84 Pkt.
21.05. Sondertermin: Trap
11.06. laufender Keiler²
02.07. laufender Keiler²
05.07. Nadelschießen (10-14 Uhr)
16.07. Sondertermin: Trap
06.08. laufender Keiler²
03.09. laufender Keiler²
24.09. Sondertermin: Trap
01.10. laufender Keiler²
08.10. laufender Keiler³
15.10. laufender Keiler³
22.10. laufender Keiler³
05.11. laufender Keiler¹
03.12. laufender Keiler¹
¹ nur .22er-Kaliber
² 22er-Kaliber kostenlos,
Großkaliber 5 €
³ Großkaliber kostenlos,
Keilernadel und andere Nachweise
für Bewegungsjagden möglich
Schießzeiten: Do. 18-20 Uhr
Bevor auf Wild geschossen werden kann, sollte auf dem Stand
trainiert werden!
Oberstes Gebot für Jäger ist,
das Wild bei der Jagdausübung
schnell und sicher zu erlegen
und ihm jegliche vermeidbare
Schmerzen und Leiden zu ersparen. Der sichere Umgang mit der
Waffe und die Treffsicherheit sind
hierfür absolute Voraussetzung.
Das jagdliche Übungsschiessen
dient der Erhaltung und weiteren Verbesserung der Treffsicherheit und ist somit ein wichtiger
Bestandteil der waidgerechten,
d.h. tierschutzgerechten Jagdausübung.
Der Jäger muss sein Handwerkszeug so gut beherrschen, dass die
öffentlichen Sicherheitsinteressen
und die Tierschutzanforderung
voll erfüllt werden. Darum muss
er ein absolutes und umfassendes Verständnis für die Funktionen und den Umgang mit seinen
Jagdwaffen entwickeln, auch um
seine eigenen Möglichkeiten und
Grenzen besser einschätzen zu
können. Dazu reicht es nicht aus,
wenn passend zur Jägerprüfung
fleißig, später aber nur selten auf
dem Schießstand geübt wird.
Anleitung und Korrektur durch
Schießlehrer
Die Handhabung der Jagdwaffen
(Büchsen, Flinten, Kurzwaffen),
die Schießfertigkeit und Treffsicherheit sollten auf jagdlichen
Schießstandanlagen ständig trai-
niert werden. Darum werden von
den Betreibern die Anlagen immer auf dem neusten technischen
Stand gehalten. Der Begriff „Jagdliches Schießen“ erstreckt sich auf
den Gebrauch von Schusswaffen
im Zusammenhang mit der Vor-/
Nachbereitung zur Jagd und der
Jagdausübung. Dabei ist es gleichgültig, ob sich der Schütze auf
dem Schießstand oder im Revier
befindet. Das Jagdliche Schießen berücksichtigt Aspekte aus
den Bereichen Waidgerechtigkeit
und Tierschutz, Handhabung
und Sicherheit vom Umgang mit
Schusswaffen, Pflege von Traditionen, aber auch Sport, Wettkampf und Freizeitgestaltung.
Jagdliches Schießen umfasst Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs-,
und Vergleichsschießen. Das
Ausbildungsschießen dient dazu,
den Jagdscheinanwärtern den
Umgang mit Waffe und Munition unter besonderer Berücksich-
tigung des Sicherheitsaspektes
zu vermitteln. Das angeeignete
Wissen wird am Ende der Ausbildung im Prüfungsfach „Jagdliches Schießen“ abgeprüft. Das
Übungsschießen dient dazu, die
erlernten Fertigkeiten zu vervollkommnen, zu überprüfen und zu
steigern. Schwerpunktmäßig sollte das Übungsschießen vor der
Jagdzeit erfolgen.
Der DJV vergibt für das Übungsschießen die Teilnehmernadel,
Schießnadel
– Büchse und
Schießnadel – Flinte.
Beim Leistungsschießen werden die erworbenen Fähigkeiten
nachgewiesen und die Schützen
können im kombinierten Büchsen- und Flintenschießen und
im Kurzwaffenschießen die DJV
Schießleistungsnadeln in Gold,
Silber, Bronze und die Sondernadel in Gold erwerben.
27
Die Mörder aus der Bahnhofstraße
Artikel von Jens Ulrik Høgh (übersetzt aus dem Dänischen)
Wir leben in einer Welt, die sich
von der unterscheidet, in der unsere Eltern, Großeltern und alle
vorherigen Generationen aufgewachsen sind. Heute sind viele
von uns davon überzeugt, dass es
unnötig und grausam ist, ein Tier
zu töten. Eine Einstellung, die
sich in der öffentlichen Meinung
widerspiegelt, wenn von all den
schlechten Menschen die Rede
ist, die Tiere töten. Der spanische
König, der Direktor des Kopenhagener Zoos, jeder Bewohner
der Färöer-Inseln, ich selbst, Jäger, Landwirte und Betreiber von
Pizza-Ketten. Die Liste der gemeinen Tiermörder ist lang und
wächst rapide. Gründe sind die
politische Korrektheit und die
tierfreundliche Berichterstattung.
Schließlich sind es Medien, die
öffentliche Urteile fällen.
Selbst gebildete Personen nutzen
den Begriff „Mörder“, um das
Töten von Tieren zu beschreiben. Ein Trend, den es seit einiger
Zeit gibt. Eines von vielen aktuellen Beispielen ist der ehemalige dänische Sekretär für Justiz,
der die Tötung einer Giraffe im
Kopenhagener Zoo Anfang 2014
den „Mord von Marius – eine abstoßende Aktion!“ nannte. Mord
war früher einmal eine juristische Bezeichnung für eine illegale Tötung eines Menschen durch
einen anderen Menschen. Mord
war schon immer eine böse und
kriminelle Handlung. „Böse“ beschreibt sicherlich auch die aktuelle Meinung über das Töten von
Tieren. Diese Entwicklung der
28
Sprache ist wahrscheinlich nur
eine natürliche Konsequenz der
veränderten Sicht auf Tierrechte.
Aus demselben Grund scheint
es wohl auch akzeptabel zu sein,
Jäger, Metzger oder Landwirte
„Mörder“ zu nennen.
Ich gestehe: Ich bin einer dieser
gewöhnlichen Mörder, die Massaker verüben und Tiere essen,
trotz des Fakts, dass ich auch in
einer Welt voller Harmonie mit
Tieren leben könnte und mich
ausschließlich von eigens angepflanztem Bio-Gemüse ernähren
könnte. Meine einzige Hoffnung
ist die spirituelle Rettung. Die
bedingungslose Kooperation mit
denen, die die „richtige Meinung“
vertreten. Was ich dafür anbiete?
Insider-Wissen über diese Massenmörder. Meine Insider-Wissen betrifft Familie Schmidt aus
der Bahnhofsstraße. Es ist eine
typisch deutsche Familie und sie
gehört zu den mehr als 90 Prozent der Gesellschaft, die regelmäßig Fleisch essen.
Die Statistiken sind eindeutig:
Die Schmidts ermorden alle zwei
Jahre eine Kuh. Besser gesagt: Sie
bezahlen jemanden, der das für
sie erledigt. In kleinen Portionen
holen sie sich das Fleisch beim
örtlichen Supermarkt ab. Auf dieselbe Weise sind sie für den Tod
von zwei Schweinen pro Jahr verantwortlich. Obendrein töten die
Schmidts kaltblütig zwei Hühner
pro Woche! Wenn diese Leute
kein Fleisch, keine Eier und keine Molkereiprodukte essen wür-
den, müssten rund 100 Vögel und
Säugetiere pro Jahr nicht getötet
werden. Nichtsdestotrotz schläft
diese Familie nachts ruhig.
Doch damit ist nicht Schluss:
Moderne Landwirtschaft fordert
ebenfalls massenhaft Tote. Millionen von Säugetieren und Vögeln sterben jedes Jahr aufgrund
der direkten Auswirkungen der
mechanischen Kultivierung der
Felder, des Gebrauchs von Pestiziden, Düngemitteln und Erntearbeiten. Niemand weiß genau, wie viele es sind, aber mit
einer konservativen Schätzung
von 50 Nagetieren, die pro Hektar Ackerfläche getötet werden,
kommen wir auf eine Summe
von 100 Nagetieren pro Jahr, die
für Familie Schmidt sterben. Die
zahlreichen Vögel und größere
Säugetiere noch nicht hinzugerechnet. Wussten Sie, dass Feldmäuse überraschend komplexe
Kreaturen sind, die eine Fähigkeit
besitzen, sich über Gesangslaute zu verständigen – ähnlich wie
Menschen und Wale?
Wenn Menschen ihr eigenes Gemüse anbauen würden oder jemanden dafür bezahlen würden,
der das auf traditionelle Weise
macht – ohne Maschinen, nur mit
körperlicher Arbeit –, könnten
diese Morde zu einem Großteil
verhindert werden. Wie immer
hat der Konsument die Macht,
das jährliche Massaker zu beenden. Trotzdem, die Schmidts
haben sich dafür entschieden, es
nicht zu stoppen. Es ist ihnen zu
teuer.
Leider ist der Nahrungskonsum
von Familie Schmidt nicht ihr
einziges Laster, das Tierleben
fordert. Durch ihren Stromverbrauch klebt Tierblut an ihren
Händen. Keiner unserer gefiederten Freunde würde wegen Stromleitungen und Windkrafträdern
sterben, wenn jeder seine eigene
Elektrizität im Keller durch Generatoren, die mit Fitnessrädern
verbunden sind, produzieren
würde. Selbst auf unseren Straßen und Schienen sterben exorbitant viele Tiere. Wenn wir mit
der Pferdekutsche reisen würden,
hielt sich unsere Schuld an diesen
getöteten Tieren im Straßenverkehr in Grenzen. Herr Schmidt
fährt jedoch einen VW Golf.
Schaut man sich die Auswirkungen der Schmidts auf die heimischen Wildtiere an, ergibt sich
ein desaströses Bild. Ihre Katze
„Kitty“ tötet jedes Jahr rund 100
Säugetiere und Vögel, weil es in
ihrer Natur liegt. Sie tötet weniger, wenn sie viel im Haus ist, und
deutlich mehr, wenn sie nachts
streunen darf. Ein Großteil von
Kittys Opfern steht unter Artenschutz. Doch sie werden noch
während der Brutzeit getötet. Kitty tötet ihre Opfer übrigens seeeeeehr langsam. Vergleichbar mit
einem spanischen Stierkämpfer,
nur dass es sehr viel häufiger vorkommt.
Habe ich schon von den Verschmutzungs-Orgien
der
Schmidts berichtet? Der ganze
Müll, den sie über Abflussrohre,
Auspuffrohre und Müllcontainer loswerden, landet irgendwo
in der Natur und führt zum Tod
von Tieren. Niemand weiß, wie
viele Tiere durch unseren Müll
sterben. Es ist aber beängstigend
zu wissen, dass ein Plastik-Spiel-
zeug des Happy-Meals, das aus
Versehen in der Natur vergessen wird, für den Tod
eines hungrigen Vogelkükens ein Jahrhundert
später verantwortlich
sein kann. Trotzdem
ist es ein Fakt.
Ich bin sicher, es gibt
noch mehr Leichen
im Kleiderschrank der
Familie Schmidt. Man
muss nur suchen. Selbst
wenn ich mich persönlich
dafür entscheide, mit dem Tiermorden aufzuhören, dann geht es
trotzdem weiter, wegen dieser Familie Schmidt. Andere Themen
habe ich noch gar nicht angesprochen, wie Fische, Reptilien, Amphibien, Insekten oder das sensible Thema der Laborversuche,
die an verschiedensten Tierarten
durchgeführt werden – inklusive
Schimpansen und Delfinen. Auch
über die Schädlingsbekämpfung
haben wir noch nicht gesprochen. Ist es fair, hier von Massenmorden zu sprechen?
Menschen wie Herr und Frau
Schmidt können sich nicht vorstellen, dass das alles stimmt.
Vielleicht liegt es daran, weil
diese Familie aus der Bahnhofsstraße so normal aussieht. So wie
du und ich? Manche Menschen
verteidigen die Schmidts sogar
und begründen das damit, dass
sie sich dieses mörderischen Verhaltens gar nicht bewusst sind.
Sie könnten dabei genauso gut
ein schreiendes Huhn ermorden
oder eine Kuh oder ein Kätzchen
mit einem Hammer erschlagen.
Die meisten Morde bleiben nämlich unentdeckt. Mit anderen
Worten, wir könnten genauso
über fahrlässige Tötung sprechen,
um bei der Mörder-Terminologie
zu bleiben.
Leider sehen die Schmidts nicht
aus wie eine Familie, die auf einem mörderischen Feldzug ist.
Eigentlich sind sie eher eine totale Durchschnitts-Familie. Doch
wenn es um das Töten von Tieren
geht, kann nun niemand mehr
behaupten, er habe es nicht gewusst. Ich habe Sie aufgeklärt.
Deshalb töten Sie von nun an jedes Tier vorsätzlich.
Aber es gibt auch eine praktischere und wirtschaftlich tragbare Alternative, auf die Schmidts,
Meiers oder Müllers dieser Welt
einzuprügeln. Wir könnten unsere Sicht auf Tiere überdenken und
mental zu einer Zeit zurückspulen, in der es nicht automatisch
böse war, ein Tier zu töten, sondern der natürliche Lauf der Dinge. Wenn wir dann noch mit gesundem Menschenverstand auf
die natürlichen Lebensräume blicken, könnten wir einiges Gutes
für die Umwelt, Gesundheit und
das Tierwohl tun, und trotzdem
ein Steak zum Abendessen genießen!
29
Fuchsinvasion unblutig beendet
Fuchs im Hof oder Garten
Artikel von Dieter Köhnlein, Bilder von Dieter Köhnlein (oben) und LJV (unten)
Artikel von Dieter Köhnlein, Bild von Michael Gross
Immer öfter wird das Rathaus
oder die Polizei angerufen: „Ich
habe einen Fuchs auf meinem
Grundstück gesehen, kann man
den nicht einfangen oder erschießen?“
Auf dem Gelände des Kindergartens in der Danziger Straße in
Böblingen hatte sich eine Fuchsfamilie angesiedelt. Sie hatten ihren Bau unter den benachbarten
Garagen, deren Fundament über
die Zeit sehr stark abgesackt ist.
Das Ergebnis: Im KindergartenSpielbereich fanden sich hunderte
Vesperbrotpapiere, Pommes-Frittes-Tüten, diverse Essensverpackungsbehältnisse und Reste von
getöteten Vögeln und Mäusen.
Die halbe Außenfläche des Kindergartens musste für die Kinder
gesperrt werden. Das Gartenbauamt rief den örtlichen Jagdpächter, Kreisjägermeister Kirn, zu
Hilfe.
Guter Rat war teuer, da ein Jäger innerorts weder jagen noch
in dieser Zeit Lebendfallen aufstellen darf (Schutz der Jungtiere). Die Fuchswelpen würden
verhungern, wenn man die Fähe
fangen würde.
Die Tiefbauabteilung, die für
die Außenanlagen der Einrichtungen zuständig ist, rief – und
ein Team aus Manfred Rösler
(städt.-Tiefbauamt), Fritz Endriss (staatlich geprüfter Desinfek30
tor), Dieter Köhnlein (Jäger und
Jagdaufseher) sowie Peter Kirn
(Jagdpächter und Kreisjägermeister) fand sich zusammen. Es galt,
die Fuchsfamilie nachhaltig vom
Kindergartenareal fernzuhalten,
um dann die Hohlräume unter
den Garagen ausfüllen zu können
und den Füchsen keine Möglichkeit mehr zu bieten, wieder einzuziehen.
Fritz Endriss versuchte mit verschiedenen Geruchsmitteln, die
Füchse zum Verlassen ihres Baus
zu veranlassen, was nach ca. 10
Tagen auch gelang. Dieter Köhnlein kontrollierte mit 2 Wildkameras hauptsächlich bei Nacht
das Umfeld des Kindergartens.
Nach längerem Bemühen ist es
gelungen, die Fuchsfamilie zum
Weiterziehen in ein anderes Versteck zu bewegen. Dann konnte
für den Bauhof grünes Licht gegeben werden, die Unterhöhlung
der Garagen dauerhaft aufzufüllen. Mit großer Sicherheit werden
die Füchse nicht an ihren alten
Tatort zurückkommen, aber sie
werden in der Stadt bleiben und
nicht in den Wald zurückkehren.
Sie haben gelernt, wie einfach und
ungefährlich die Nahrungssuche
in der Stadt ist. Was innerhalb
der Wohngebiete und Schulhöfe
an Nahrungsmittelresten weggeworfen wird, reicht für Duzende
Fuchsfamilien zum Leben.
Kreisjägermister Kirn: „Wir müssen konsequent im Stadtbereich
Böblingen dafür sorgen, dass
Nahrungsmittelreste und Verpackungen in fuchssicheren Müllbehältern entsorgt werden. Da
sind aber auch die Schulen und
die Kindergärten gefragt, dass mit
Essensabfällen gefüllte Papierkörbe abends entleert werden.
Aber auch Pommes- und andere
Fastfood-Händler sind gefordert,
die Nahrungsmittel zum Sofortverzehr verkaufen. Wenn uns das
nicht gelingt, werden wir mit dem
Kulturfolger Fuchs nicht fertig
werden.“
Freund oder Feind? Das hängt
mit Sicherheit von der individuellen Einstellung zu Füchsen
ab. Der Schaden, den Füchse in
Gärten anrichten können, hält
sich in Grenzen. Falls man – aus
welchem Grund auch immer –
seine füchsischen Besucher lieber
loswerden möchte, gibt es jedoch
keinen Grund, gleich den Jäger
zu rufen. Dem Jagdpächter ist in
einer Ortschaft durch das Gesetz
nicht erlaubt, einem Fuchs nachzustellen (weder mit der Waffe
noch mit einer Falle); es ist befriedeter Bezirk, und die Jagdgrenze
endet nach dem Gesetz für den
Jagdpächter am Ortsrand. Vor allem sollte jeder dafür sorgen, dass
„Meister Reinecke“ keinen reich
gedeckten Tisch vorfindet.
Einem Fuchs in einem Ort oder
Stadt zu begegnen, ist keine Besonderheit oder Seltenheit. Es
handelt sich dabei um den Rotfuchs. Der Fuchs ist ein sogenannter Kulturfolger und in der Lage,
sich allen Lebensräumen anzupassen. Und er geht dahin, wo
er am leichtesten Fressen findet.
In der freien Natur und im Wald
wird das immer schwieriger. Die
Futterbeschaffung in bewohntem
Gebiet erweist sich dagegen für
ihn als wesentlich einfacher.
Tatsächlich gibt es heute für
Füchse in vielen Orten bessere
Deckungs- und Nahrungsverhältnisse als in der umgebenden, oft
durch die Landwirtschaft regelrecht ausgeräumten Kulturlandschaft, vor allem aber einen reich
gedeckten Tisch: Hohe Dichten
an Mäusen, Ratten, Würmern,
Straßenabfällen, Fallobst, Gemüse und Essensresten (Kompost).
Insgesamt finden Füchse damit
in Siedlungsgebieten meist bessere Lebensbedingungen vor als in
freier Natur.
Stadtfüchse stellen, alles in allem, bis dato noch kein größeres
Gesundheitsrisiko dar als andere Tiere (Haustiere und unsere
Mitmenschen eingeschlossen).
Allerdings kann sich das sehr
schnell ändern, sollte die Tollwut
oder Fuchsräude sich in BadenWürttemberg weiter verbreiten.
Das neue Jagdgesetz verlängert
die Schonzeit der bejagdbaren
Füchse und verbietet auch die
Baujagd. Das hat zur Folge, dass
sich eine höhere Fuchspopulati-
on ergibt und die Seuchengefahr
sehr schnell zunimmt.
Wie werde ich den Fuchs in meinem Garten los?
Wenn man einen Fuchs dazu
bringen möchte, seinen Garten
zu verlassen, sollte man einige grundlegende Dinge beachten. Zunächst einmal sollten alle
Nahrungsquellen (Hunde- und
Katzenfutter, Vogelfutter, auf den
Komposthaufen geworfene Essensreste, nicht verschlossene/
nicht fest verschließbare Mülleimer, ...) eliminiert werden. Gartengrille sollten gut gereinigt werden.
Ein Fuchs meidet nachts gut ausgeleuchtete Bereiche, daher sind
Außenlampen mit Bewegungssensoren eine gute Wahl. Außerdem fliehen Füchse vor intensiver
menschlicher Aktivität. Niemals
sollte man dagegen versuchen,
die Füchse zu fangen oder gar zu
töten.
31
Bondorf – Kinder im Wald
Jagdhornbläser – 11. Platz beim Landeswettbewerb
Am 30.08.2014 wurde einer
Gruppe von Kindern im Rahmen
des
Sommerferienprogramms
der Gemeinde Bondorf auf dem
Gelände der Naturfreunde Bondorf von Jagdpächter Otto Egerter anhand von Schautafeln,
Wildtierpräparten und Tierfellen
die Lebensräume und Lebensweise unserer heimischen Wildtiere
vorgestellt bzw. erklärt.
Beim Landesbläserwettbewerb 2014
auf der Insel Mainau haben die
Böblinger Jagdhornbläser den 11.
Platz von insgesamt 33 Gruppen
erspielt.
Artikel von Otto und Andrea Egerter, Bilder von Dieter Köhnlein
Die Kinder hörten sehr aufmerksam zu, als ihnen über das richtige Verhalten im Wald und über
die Aufgaben der Jäger in der
heutigen Zeit, die Krankheiten
(wie z.B. Fuchsbandwurm oder
Zeckengefahr) berichtet wurde.
Des Weiteren wurde auch über
das jagdliches Brauchtum, wie die
Jägersprache und das Jagdhornblasen gesprochen (Vorspielen
einiger Jagdsignale auf dem Jagdhorn). Auch die Arbeit und der
Einsatz von Jagdhunden wurde
erklärt. Mit seinem ausgebildeten Jagdhund wurden einige Gehorsams- und Apportierübungen
vorgeführt, die der Kleine Münsterländer namens „Tango” willig
und freudig den Kindern vorführte.
Während des Vortrags haben die
Kinder eifrig Fragen gestellt und
durften zum Schluss noch die
Tierfelle und Präparate anfassen.
Zur Erinnerung an den Nachmittag erhielten die Kinder noch
Fährtenbüchlein, Stundenplan
und eine Broschüre über „richtiges Verhalten im Wald”.
32
Artikel und Bild von Norbert Zundl
Neben Tanja und Roger Stötzer,
die erst vor einem Jahr das Jagdhornblasen im Anfängerkurs gelernt haben (!) unterstützten auch
Leon Schüfer und Adolf Marold
die Gruppe zum ersten Mal bei
einem Wettbewerb tatkräftig und
mit Bravur. Mit seinen 11 Jahren
war Leon immerhin der jüngste
Teilnehmer des Wettbewerbs.
Mit dieser neuen frischen Zusammenstellung
hinterließen
wir optisch einen herausragenden Eindruck (wie man auf dem
Foto erkennen kann) und waren
mit unserer Platzierung am Ende
überaus zufrieden.
Dass wir mit einem großen Fanclub und insgesamt 44 Personen,
darunter viele Nachwuchsbläser,
auf die Mainau gereist sind, hat
zu einer tollen Stimmung beigetragen und den Landesbläsertag
2014 zu einem unvergesslichen
Erlebnis gemacht.
Danke an dieser Stelle für Eure
Treue und Unterstützung!
Anfängerkurs 2014 wieder ein voller Erfolg!
Artikel von Norbert Zundl
Der insgesamt zweite Anfängerkurs der Jagdhornbläser ist im
April wieder ausgesprochen positiv gestartet. Insgesamt 8 Nachwuchsbläser stellen sich seitdem
der Herausforderung, die Kunst
des Jagdhornblasens zu erlernen.
Der Fortschritt kann sich sehen
lassen! Die ersten Jagdsignale haben bereits ihren Schrecken verloren und so wurden zahlreiche
herbstliche Drückjagden durch
neue Bläser und deren Jagdhornklänge bereichert.
Weiter so, liebe JagdhornbläserFrischlinge!!!
Neuer Anfängerkurs 2015 beginnt am 20.04.2015 um 19 Uhr
im Schützenhaus Ehningen
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Sommerferien gleich Langeweile?
Artikel und Bilder von Dieter Köhnlein
Nicht für die „Klimakids” im Jugendrotkreuz (JRK) des DRK-Kreisverbandes Böblingen.
Im Rahmen ihres Ferienprogramms
waren am Freitag den 22. August die
Kinder mit Betreuern zu einem Ausflug
mit Jäger im Wald. In einem Bereich des
Böblinger Reviers konnten die Jugendlichen sich informieren, was so alles
im Wald bei den Tieren geschieht. Die
Hauptsache aber waren doch die 2 Jagdhunde „Lexa v.d. Madlage” und „Ronco
v.d. Madlage”.
Zum Abschluss wurde auch noch an einem Lagerfeuer gegrillt.
Herzlich Willkommen!
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Jäger und Fischer gemeinsam in Altdorfer Schule
Artikel und Bilder von Dieter Köhnlein
Jugendobmann der KJV Böblingen,
M. Mödinger und R. Narr, Vorsitzender des Sindelfinger Fischereivereins, waren gemeinsam in der
Adolf Rehn Schule.
Für die dort angesiedelten
Grundschulklassen überreichten
sie einige Kalender „Wilde Welten 2015 – Tierwelten in BadenWürttemberg”.
Der Kalender wird empfohlen als
unterichtsbegleitendes Lehrmittel, wurde herausgegeben vom
Landesfischereiverband BadenWüttemberg e.V. und vom Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.
Mitgliedsbeitrag 2015
Mitgliederverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Um eine schnelle und kostengünstige Übermittlung von Mitteilungen an Sie durchführen zu
können, benötigt die Mitgliederverwaltung aktuelle Daten. Bitte übermitteln Sie uns Ihre neuen oder erneuerten Daten per E-Mail and die
Mitgliederverwaltung oder die Geschäftsstelle.
hiermit erhalten Sie die Beitragsrechnung für 2015
Die Beiträge sind folgendermaßen gestaffelt:
Standard Mitgliedschaft
85,00 €
Zweitmitgliedschaft
50,00 €
Familienmitgliedschaft
120,00 €
Ehrenmitglieder ab 2011
50,00 €
Schüler & Studenten
50,00 €
Fördermitglieder
50,00 €
Den jeweiligen Beitrag ziehen wir frühestens am
26.03.2015 mit SEPA-Basislastschrift unter Verwendung folgender Angaben von dem vereinbarten
Konto ein:
Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer
Gläubiger-ID: DE33ZZZ00001138543
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Jägervereinigung Kreis Böblingen e.V.
Uwe Kühne, Schatzmeister
Waffen Schwesinger – Persönlich, Kompetent, Zuverlässig
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Flintenschießen bieten wir Ihnen :
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Jagdhörner gesucht
Mitgliederverwaltung der KJV
Markus Netzker
E-Mail: [email protected]
Mobil: +49 (177) 6948593
Neue Mitglieder 2014
Oliver Perkuhn, Magstadt
Bastian Holzner, Deckenpfronn
Annelie Zundl, Schönaich
Christian Schmolz, Tiefenbronn
Tobias Schäberle, Gäufelden
Philipp Hannes, Deckenpfronn
Tanja Schneider, Deckenpfronn
Enrico Holm, Leinfelden-Echterdingen
Raymond Janßen, Schönaich
Ulrich Herb, Nagold
Joa. Mornhinweg, Sindelfingen
Hartmut Zerrer, Gärtringen
Jan Egeler, Herrenberg
Nik. Alex. Nekarda, Herrenberg
Das Bläsercorps sucht für die Ausbildung
gebrauchte Fürst-Pless-/Parforcehörner.
Kontakt: Bläserobmann Norbert Zundl,
Tel.: 0176-78352870
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Web: www.waffen-schwesinger.de
Öffnungszeiten:
Im vergangenen Jagdjahr mussten wir
uns verabschieden von...
Gottfried Geltenbort aus Jettingen
Klaus Dinkelacker aus Sindelfingen
Werner Wagner aus Magstadt
Mo-Fr 09:30-13:00 14:00-18:30
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Mi
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Impressum
Herausgeber:
Jägervereinigung Kreis Böblingen e.V.
Geschäftsstelle Rosseggerweg 1
71032 Böblingen
COMFORT,
DESIGNED
BY LIFE
SCIENCE.
Registernummer: VR 305
Amtsgericht Böblingen
Tel.: (07031) 41 29 189
Fax: (97931) 41 29 190
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& CHRISTOPHE GIRAUD
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Redaktion:
Hans-Dieter Köhnlein
Schulstraße 7, 71101 Schönaich
Tel.: (07031) 65 46 87
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner für Werbung:
Uwe Kühne, Schatzmeister
Titelbild
© panthermedia.net / Janusz Pie kowski
Layout, Satz und Gestaltung:
m3m webdesign
Kirchplatz 9, 71155 Altdorf
Tel.: (07031) 86 66-0
E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise:
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Auflage: 1000 Exemplare
Diese und ältere Ausgaben der Jägerpost
können Sie auf www.jägerpost.de als PDF
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Bei Buchung von 4 Ausgaben (Zeitraum 2 Jahre) werden 10 % Nachlass
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Schatzmeister Uwe Kühne.
Tragen Sie zur Jägerpost bei!
Die Redaktion bedankt sich herzlich bei den Mitgliedern, die zu
dieser Ausgabe beigetragen haben.
Dies soll alle Anderen motivieren,
ihre Jagderlebnisse und ihr Wissen
mit den Lesern der Jägerpost zu
teilen. Wir sind überzeugt, dass
wir in unserer KJV einen uner-
messlichen Erfahrungsschatz haben, mit dem wir die Jägerpost
aufwerten können!
Die Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen der eingereichten Beiträge bei Veröffentlichung vor.
Redaktionsschluss
für die Herbstausgabe:
1. Juli 2015
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