Landesspezifische Vorschriften

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Landesspezifische Vorschriften
Landesspezifische Vorschriften
Für Sie kurz zusammengefasst:
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit)
- In manchen Ländern gibt es eine Lichtpflicht:
Beispielweise in Dänemark und Italien. - Tempolimits beachten: Nur in Deutschland gibt
es freie Fahrt auf Autobahnen
- Das Telefonieren im Auto Handy ist nur in Schweden erlaubt
- In Spanien darf man keine Kopfhörer benutzen. Es muss eine Freisprechanlage sein
- In Frankreich braucht man seit dem 01. Juli 2012 einen Alkoholtester im Fahrzeug. Den
gibt es an Tankstellen, in Supermärkten, in Apotheken und in Diskotheken. Kosten: ca. 2
Euro
- In bestimmten Ländern muss die Anzahl der Warnwesten der Anzahl der Insassen
entsprechen. Frankreich, Italien Luxemburg und viele osteuropäische Länder
gehören dazu. Die Westen gehören nicht in den Kofferraum, sondern in die Fahrgastzelle
- Feuerlöscher sind in Griechenland Pflicht im Auto
- Vorsicht gilt bei im Ausland geliehenen Mietwagen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet,
diese mit allen Utensilien auszustatten. Der Fahrer schon
- Ein Reserverad oder ein Reparaturset bzw. Reparaturspray sollte in BosnienHerzegowina, Serbien und Spanien an Bord sein
- Das mobile Navi darf in Luxemburg nur in der linken unteren Ecke der
Windschutzscheibe angebracht werden
- Ersatzglühlampen gehören in der Kroatien immer an Bord
- In Serbien und Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina muss ein Abschleppseil im
Auto sein
- Privates Abschleppen ist in Italien verboten
- Ladungen wie Fahrradträger müssen in Italien und Österreich mit einer rot-weiß
schraffierten, 50 x 50 cm großen Warntafel versehen werden
- In Italien ist das Mitführen von Kraftstoff in einem Reservekanister nicht erlaubt
- Parken in Frankreich: ist bei gelber Markierung am Fahrbahnrand verboten
- Kreisverkehr Frankreich: Falls nicht anders ausgeschildert, haben die Fahrzeuge, die in
einen Kreisverkehr einfahren, Vorfahrt (Rechts vor Links).
- Bei Regen darf in Italien und Frankreich außerhalb von Ortschaften maximal 80 km/h
(Frankreich) bzw. 90 km/h (Italien) gefahren werden.
Auf Autobahnen gelten 110 km/h (Frankreich und Italien).
- Betrunkenen am Steuer drohen in Italien Strafen zwischen 1.000 und 24.000 Euro. Der
Führerschein ist für mindestens sechs Monate bis zu maximal zwei Jahre weg. Bei mehr
als 1,5 Promille kann der Fahrer von seinem Auto enteignet werden.
- Für die Maut in Ö sterreich, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und die
Schweiz müssen Autobahnvignetten besorgt werden. In Österreich muss oberhalb 3,5 to
die GoBox gekauft werden.
- In Norwegen gibt es vereinzelte Mautstraßen und City-Maut-Zonen und auch in Polen ist
auf Teilen der A1, A2 und A4 eine Streckenmaut zu entrichten.
- In Spanien, Italien und Frankreich gibt es Mautstrecken auf Teilen des Autobahnnetzes. Kroatien hat eine entfernungsabhängige Maut.
- Die Notrufnummer 112 gilt international.
- Der Zentralruf der Autoversicherer (0180 – 25 0 26 oder 040 – 300 330 300) kann
die zuständige Versicherung des Unfallgegners ermitteln.
- Der ADAC hilft unter der Telefonnummer 0180 2 22 22 22.
- Die Grüne Versicherungskarte kann den Ernstfall – insbesondere in Italien –
vereinfachen und ist in Pflicht in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien,
Moldawien, Russland, Ukraine, Serbien und Montenegro, Weißrussland, Marokko,
Tunesien und der Türkei.
- Der EU-Unfallbericht ist eine gute Grundlage für die spätere Klärung des Unfalls.
- Aus dem Ausland lässt sich die verlorene Kreditkarte über die Telefonnummer +49 116
116 sperren.
DENKEN SIE IMMER DARAN, SICH VORAB Ü BER DIE EINREISEBESTIMMUNG
DES JEWEILIGEN LANDES ZU INFORMIEREN