Besondere Verkehrsregeln im Ausland
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Besondere Verkehrsregeln im Ausland
Besondere Verkehrsregeln im Ausland Land Australien Belgien BosnienHerzegowina Bulgarien Besondere Verkehrsregeln Linksfahrgebot und Rechtsüberholen Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie sowie auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien beim Abschleppen erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h auch auf Autobahnen (Abfahren an nächster Ausfahrt !) Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.11. bis 31.03. d.J. mit besonderem Aufkleber am Heck erlaubt Straßenbahnen haben Vorrang Lichtpflicht auch am Tage für Mopeds und Motorräder Die Polizei kann, wenn Sie einen Verkehrsverstoß vor Ort feststellt, von dem Betroffenen eine Sicherheitsleistung in Höhe der Geldbuße plus Verfahrenskosten verlangen, welche je nach Ausgang des belgischen Bußgeldverfahrens erstattet bzw. abgerechnet wird Mitnahme eines Abschleppseils und eines Satzes Ersatzglühlampen ist vorgeschrieben Lichtpflicht am Tag Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden Vorsicht bei Fahrten in Dämmerung und Dunkelheit wegen unzureichend beleuchteten langsamen Fahrzeugen Überholen von Kolonnen ist nicht erlaubt In Einbahnstrassen ist das Parken nur auf der linken Fahrbahnseite erlaubt Straßenbahnen haben immer Vorrang Parkscheine für gebührenpflichtige Parkplätze können in der Regel bei Kiosken oder Händlern vor Ort erworben werden Land Besondere Verkehrsregeln Lichtpflicht auch am Tag für Kfz / Motorräder Meist sind Parkscheiben vorgeschrieben; Parken ohne Parkscheibe kostet rund 69-80 Euro Dänemark Kreisverkehr hat Vorfahrt Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten "Vorfahrt gewähren" Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden Parkverbot innerhalb 10 m(!) vor und hinter einer Kreuzung (Geldbuße: rund 75 Euro) Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h) vom 1.11. bis 15.04. d.J. erlaubt Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt Lichtpflicht ganzjährig für Pkw/Motorrad Bei Unfällen immer die Polizei benachrichtigen Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Schnellstraßen 90 km/h) vom 16.10. bis 15.04. d.J. erlaubt, Einfuhr von Reservesprit bis 20 l zollfrei Überholen im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen ist verboten Bei Unfall Polizei rufen Winterreifenpflicht vom 1.12 bis 1.3. d. Jahres Straßenbahn und Autobusse im Stadtverkehr haben immer Vorfahrt, auch beim Ausfahren an Haltestellen Das Schild "Vorfahrt achten" ist gelb und hat einen roten Rand; Vorsicht: zum Teil wird nur negativ beschildert, d.h. das "Vorfahrt gewähren" - Schild fehlt auf der bevorrechtigten Straße Lichtpflicht auch am Tag Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Estland Finnland Autobahn 100 km/h, Spikes max. 1,2 mm vorstehend) vom 1.11. Land Besondere Verkehrsregeln bis 31.03. d.J. erlaubt: Winterreifenpflicht für Kfz bis 3,5 t zGG vom 1.12 bis Ende Februar (Profiltiefe min. 3 mm) Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Das Dekret der französischen Regierung vom 28.02.2012, mit dem allen Fahrern von Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juli 2012 vorgeschrieben wurde mindestens ein Alkoholtest-Set ("èthylotest", Prüfzeichen "NF") oder ein zugelassenes elektronisches Messgerät im Fahrzeug mit sich zu führen (ausgenommen lediglich die Fahrer von Mofas und Mopeds bis 50 ccm) wurde bis auf weiteres ausgesetzt; ein Grund dafür ist u.a., dass die Alkoholtest-Sets auch an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken selten bzw. nicht erhältlich waren; darüber hinaus sollen die Alkoholtest-Sets laut Angaben von Umweltschützern krebserregende Stoffe enthalten und es wird empfohlen, die Alkoholtest-Sets vor allem für Kinder unzugänglich z.B. im Kofferraum mitzuführen und nach Gebrauch als Sonderabfall zu entsorgen; Bußgelder (11 Euro) dürfen nun nicht erhoben werden. Frankreich Parkverbot bei gelben Fahrstreifen am Fahrbahnrand Parken in der "zone bleue" nur mit Parkscheibe Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern Straßenbahnen haben immer Vorfahrt Der Kreisverkehr hat – falls nichts anderes ausgeschildert – Vorfahrt Abblendlicht ist bei Regen und Schneefällen sowie im Tunnel und in Galerien vorgeschrieben und wird ab dem 31.10.2004 auch tagsüber empfohlen Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 4.11. bis 25.03. d.J. mit genormtem Spikesaufkleber am Heck (erhältlich an Tankstellen etc.) erlaubt Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen Straßenbahnen haben Vorrang Land Besondere Verkehrsregeln bergauf fahrende Fahrzeuge haben in der Regel Vorrang Mitführen und Gebrauch von Radarwarnern ist verboten Das Rauchen in Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Diese Regelung gilt in Privatfahrzeugen als auch in Bussen und Taxis. Verstöße werden auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit 1.500 Euro (bzw. 3000 Euro in Bussen und Taxis) geahndet Spikesreifen ( Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) prinzipiell erlaubt, aber wegen der klimatischen Bedingungen nicht erforderlich Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten in Athen Parkverbot Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Lichtpflicht auch am Tag für Motorräder Griechenland Linksfahrgebot und Rechtsüberholen Verkehr auf Hauptstraßen hat in der Regel Vorfahrt Straßenmarkierungen sind zu beachten Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden (Head lamp beam converter) Großbritannien Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 96 km/h / Autobahn 112 km/h) erlaubt, aber Gefahr des Schadenersatzes Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot Absolutes Halte- und Parkverbot rund um die Uhr bei zwei roten Linien (Red Routes/London) am Fahrbahnrand (Abschleppgefahr hoch) Bei nur einer roten Linie ist das Halten zwischen 7 und 19 Uhr untersagt Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Land Besondere Verkehrsregeln Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Es gilt Recht-vor-Links im Kreisverkehr, der im Uhrzeigersinn befahren wird, vor der Ausfahrt links Blinken Kinder unter 14 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren Linksfahrgebot und Rechtsüberholen Vorfahrt auf gleichrangigen Straßen, Regeln im Kreisverkehr (der Kreisverkehr ist im Uhrzeigersinn zu befahren Der im Kreisverkehr von rechts kommende Verkehr hat Vorfahrt Wer die erste bzw. nächstmögliche Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nehmen möchte, blinkt bereits ab (bzw. bei) Einfahrt in den Kreisverkehr bis er wieder ausfährt Wer den Kreisverkehr an der zweiten Ausfahrt verlassen will, welches in der Regel die Ausfahrt ist, die "geradeaus" liegt, blinkt nicht bei Einfahrt, sondern nach der ersten aber vor der zweiten Ausfahrt Wer eine der weiteren Ausfahrten nehmen möchte, nimmt bei Einfahrt in den Kreisverkehr gleich die rechte (innere) Spur und blinkt rechts (!), erst vor der gewünschten Ausfahrt ist links zu blinken und auf den äußeren Fahrstreifen zu wechseln.) Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße (weiße Irland Verkehrsschilder) 80 km/h / Nationalstraßen (grüne Verkehrsschilder) 100 / Autobahn (Blaue Verkehrsschilder) 120 km/h) erlaubt Parkverbot bei durchgehender doppelter gelber Linie am Fahrbahnrand, bei einfacher Linie Halteverbot Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Land Island Besondere Verkehrsregeln Lichtpflicht auch am Tage Parkverbot bei unterbrochener, Halteverbot bei durchgezogener gelben Linie am Fahrbahnrand Parkverbot 20 m vor/nach einer Bushaltestelle und 10 m vor/nach Straßeneinmündung Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Nach hinten überstehende Ladung (bis max. 30 % der Fahrzeuglänge) muss auch bei ausländischen Fahrzeugen mit einer 50 cm x 50 cm großen rot-weiß schräg gestreiften Warntafel gekennzeichnet werden; Verstöße werden mit Geldbußen von 76 bis 306 Euro geahndet Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten Straßenbahnen haben immer Vorrang Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) vom 15.11 – 15.03 d.J. erlaubt, Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta –Tal ab dem 15.10. d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht Achtung neue Vorschrift ab 2014: Liegt der Speed Index der Winterreifen unter der ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, dürfen diese Winterreifen nach dem 15. Mai d.J. nicht mehr gefahren werden! Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Italien Außerortsstraßen (Bußgeld von 35 bis 143 Euro) sowie im Tunnel Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen (Bußgeld: 65 EURO) Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung Land Besondere Verkehrsregeln auch erlaubt ist Kinder unter 4 Jahren dürfen jedoch nicht mitgenommen werden. Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads (beim ersten Mal bis zu 60 Tage) und einem Bußgeld zwischen 30 – 170 Euro gerechnet werden. Mit denselben Strafen muss rechnen, wer denn Helm nicht ordnungsgemäß zugeschnallt hat.Von der Helmpflicht sind Fahrer dreirädriger Kleinkrafträder mit "anti-crash" – oder vergleichbaren Vorrichtungen ausgenommen Italienisches Punktesystem bei Verkehrsverstößen wird auch auf ausländische Kraftfahrer angewendet (20 Punkte in 1 Jahr: 2 Jahre Fahrverbot in Italien / in 2 Jahr: 1 Jahr Fahrverbot) Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe) Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen ab 33 Euro Linienbusse haben auf Pass- und Bergstrassen immer Vorrang Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten. Bei falscher Einordnung ist es empfehlenswert die Taste "Help" oder "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza" zu drücken und sich vom Kontrollpersonal einen Quittungsstreifen ausdrucken zu lassen, den man an der nächsten Mautsstelle vorlegen kann, um gegebenenfalls offen Beträge zu klären. In vielen Stadtzentren sind so genannte Zone a traffico limitato (ZTL) eingerichtet und damit ganz oder tagsüber zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt worden. Auch für Fahrten zum Hotel in der ZTL muss vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (zur ZTL in Bozen finden Sie u.a. Infos unter http://www.gemeinde.bozen.it/mobilita_context02.jsp?ID_LINK=42 39&area=123) An der Amalfi Küste auf der SS 163 südlich von Neapel dürfen Land Besondere Verkehrsregeln Gespanne das ganze Jahr nicht mehr fahren; Caravans sind im Sommer zwischen Vietri sul Mare und Positano verboten Die Umweltzone im Zentrum von Mailand darf man nur mit einem Ecopass befahren. Infos dazu unter www.comune.milano.it/dseserver/ecopass/servizi.html Die allgemeinen Verkehrsregeln entsprechen weitgehend denen in Europa Kanada Kroatien Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass Kinder unter 16 Jahren angegurtet sind Orangefarbene Schulbusse dürfen, wenn sie stoppen und Kinder ein- und aussteigen lassen, weder überholt noch vom Gegenverkehr passiert werden An Ampeln darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden (außer in Québec) Besitz von Radarwarnern ist strafbar Angebrochene Alkoholika dürfen nur im Kofferraum transportiert werden Lichtpflicht auch tagsüber an haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden Generelles Überholverbot vor unübersichtlichen Stellen und Kuppen Sind an jeder Straße einer Kreuzung Stopp-Schilder angebracht, darf der zuerst weiterfahren, der zuerst gehalten hat Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln Schienenfahrzeuge haben Vorrang es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden Verwendung von Spikesreifen ist verboten Land Lettland Liechtenstein Litauen Besondere Verkehrsregeln ein Set Reservelampen ist mitzuführen Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Ganzjährige Lichtpflicht auch tagsüber Warnwestenpflicht seit 1.1.2006 für Autoinsassen, die nach Unfall/Panne auf Landstraßen oder Autobahnen aussteigen (gilt auch für Motorradfahrer!) Lichtpflicht auch tagsüber Polizei muss bei Unfall verständigt werden Spikesreifen vom 1.12 – 1.05 d.J. erlaubt Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG vom 1.12. bis 1.3. d.J. Überholen im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen verboten Omnibusse und Straßenbahnen haben immer Vorfahrt Halteverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten Zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden Bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen Abblendlicht für PKW vom 01.09 bis 01.04. d.J. auch tagsüber obligatorisch Ganzjährige Lichtpflicht für Kfz / Motorräder auch am Tage (ca. 6 15 Euro Bußgeld) Spikesreifen vom 1.11. – 1.4. d.J. erlaubt Zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden Land Besondere Verkehrsregeln Busse haben bei Verlassen der Haltestelle Vorfahrt. Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie und innerhalb von 5 m vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen Halteverbot für Fahrzeuge an Bushaltestellen (Ausnahme: Autobus, aber unbedingt Beschilderung beachten!) Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.12. bis 31.03. d.J. erlaubt, wenn Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h am Heck angebracht ist Luxemburg Makedonien Kinder bis zum vollendeten 17 Lebensjahr (!), die nicht größer als 1,50 m sind, dürfen nur in einem entsprechenden Kindersitz transportiert werden Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprechanlage am Steuer ist verboten Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Überholverbot an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung In "Blauen Zonen" Parken nur mit Parkscheibe Bei Annäherung an ein Stauende die Warnblinkanlage einschalten Im Tunnel ist ein Sicherheitsabstand von min. 5 m einzuhalten (soweit möglich) Beim Abbiegen an einer Kreuzung nach rechts haben geradeaus fahrende Radfahrer auf einem Radweg Vorrang Ab 1. Juni 2008 besteht Warnwestenpflicht Atemalkoholtest ist obligatorisch, bei Weigerung wird die vorgesehen Höchststrafe für das jeweilige Delikt verhängt. Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken Parkverbotszonen sind mit weißen Schildern gekennzeichnet Lichtpflicht auch am Tage Land Malta Marokko Besondere Verkehrsregeln Nach Unfall Polizei rufen Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen werden Spikesreifen sind verboten Zwischen 15.11.d.J. und 15.03.d.J. müssen 4 Radialreifen (oder 2 Winterreifen mit mind. 4 mm Profiltiefe auf den Antriebsachsen) benutzt werden bzw. müssen bei Nutzung von 4 Sommerreifen Schneeketten für die Antriebsräder mitgeführt und bei Bedarf genutzt werden Linksverkehr und Rechtsüberholen Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Im Kreisverkehr gilt Rechts-vor-Links Keine weiteren Besonderheiten bekannt. Vorsicht vor "Buckeln" auf Landstrassen, sie sollen die Geschwindigkeit beschränken (sog. "schlafende Polizisten") Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden; bei Ausreise Mexiko Montenegro muss der amtliche Unfallbericht vorgelegt werden Linksverkehr rundes weißes Schild mit rotem Rand und schwarz LSZ (limited Neuseeland Niederlande speed zone) in der Mitte erlaubt 50 km/h Parken auf gelben Randmarkierungen nicht erlaubt. Parkverbot an gelben Bordsteinkanten In „blauen Zonen“ Parken nur mit Parkscheibe erlaubt Verwendung von Spikesreifen ist verboten Straßenbahnen haben Vorrang Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Land Besondere Verkehrsregeln Auf Schnellstraßen mit grün markiertem Mittelstreifen, der von zwei durchgehenden oder unerbrochenen weißen Streifen eingefasst ist, dürfen Kfz bis 3,5 t und Motorräder 100 km/h, Gespanne 90 km/h und Kfz über 3,5 t 80 km/h fahren. Auf Straßen ohne Mittellinie soll nur max. 60 km/h gefahren werden. Fahrradfahrer müssen Streifen mit roten Markierung mit Fahrradsymbolen an den Straßenseiten verwenden Straßenbahnen haben Vorfahrt Lichtpflicht auch am Tage Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.11 – 7.04 d.J. (Südnorwegen) bzw. 16.10-30.04. d.J. (Nordland, Troms, Finmark) erlaubt, in Oslo nur gegen Verwendungsgebühr Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Innerhalb "Blauer Zonen" ist das Parken gebührenpflichtig Parkuhren wurden durch so genannte Parkmaschinen ersetzt, bei denen "Parkzeit" gekauft werden kann. In der Regel werden Münzen, Banknoten und die auf der Maschine angegebenen Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert Auf vielen Mautstraßen in Norwegen wird die Maut elektronisch erhoben, nur noch bei einigen Mautstellen kann bar bzw. manuell bezahlt werden. Empfehlenswert für ausländische Besucher ist es Norwegen daher, sich vorab zu informieren und gegebenenfalls, um die Maut elektronisch zahlen zu können, eine so genannte AutoPASSKreditkartenvereinbarung abzuschließen bzw. einen AutoPASSChip zu erwerben. Ohne Autopass-Vereinbarung oder -Chip dürfen die besonderen Autopass-Fahrspuren nicht benutzt werden, ansonsten wird eine Strafgebühr erhoben; nach automatischen Mautstationen kann die Maut in der Regel in der Nähe des Mautterminals an Tankstellen, die mit dem Hinweis "krservice" gekennzeichnet sind, innerhalb von drei Werktagen bezahlt werden; Einzelheiten zu Mautstrecken und -zahlung sind Land Besondere Verkehrsregeln unter www.autopass.no/Besucher zu finden Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren einen Helm tragen Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben (außer mit Bodenmarkierungen wurden ausdrücklich Abstellplätze markiert) Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Parkverbot Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist in den meisten Fällen gebührenpflichtig Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen (mit Seil oder Stange): 40 km/h Unfallmeldegebühr (sog. Blaulichtgebühr) von 36 €, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird, obwohl ein Austausch der Daten der Unfallbeteiligten möglich war und keine Personenverletzungen vorliegen Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage Österreich (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, max. 1.800 kg Achsgewicht und mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern dürfen zwischen dem 15. November und dem ersten Montag nach Ostermontag Spikesreifen (immer auf allen Rädern!) nutzen. Ein genormter Spikesaufkleber am Heck ist Pflicht (bei OEAMTC erhältlich). Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikesreifen auf der Landstraße beträgt 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h. Land Besondere Verkehrsregeln PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG müssen bei winterlicher Witterung (insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen. Bei Verstößen drohen 35,- Euro (Organstrafverfügung),.bei Gefährdung im Rahmen eines Strafverfahrens sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro! Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April jeden Jahres. Warnwestenpflicht: Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht (bei Verstößen Organstrafverfügung von 14 EUR vor Ort, bei Anzeige bis zu 2.180 EUR Verwaltungsstrafe möglich!) im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerorts sowie beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen/Autostraßen (Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen) Am 1.1.2008 ist die Tagfahrlicht- Pflicht für mehrspurige Kfz wieder entfallen. Es ist allerdings nicht verboten tagsüber mit Licht zu fahren. Vignetten, soweit erforderlich, dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden. Bei Verstößen gegen diese Klebevorschrift droht Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro, wenn man nicht vor Ort bezahlt sogar eine Geldstrafe von min. 400 Euro. Fahrern ohne Vignette haben eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro zu erwarten nicht aufgeklebte oder manipulierte Vignetten werden mit 240 Euro Ersatzmaut oder Strafe von min. 400 Euro geahndet. am 1. Juni 2014 ist ein generelles Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen von drei- oder vierspurigen Autobahnen in Kraft getreten Polen Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten Die Lichtpflicht auch am Tage gilt nunmehr ab dem 17.04.07 für alle Kfz Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen Bei schweren Unfällen und Verursachung verkehrsgefährdender Land Besondere Verkehrsregeln Situationen wird der Führerschein einbehalten Verwendung von Spikesreifen ist verboten Bei Dunkelheit: Vorsicht mit mit langsam fahrenden, unzureichend beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerk, Traktor etc.) Reservekraftstoff darf bei Ein-/Ausreise verzollt werden Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Ausgeschilderte Parkverbotszeichen gelten auf Fahrbahn und Fußwegen (Ausnahme: besonders gekennzeichnete Parkbuchten vorhanden) Halteverbot 100 m vor und nach Bahnübergängen. Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen eine auf sich ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters (PDFDownload) mitführen, wenn dieser nicht im Fahrzeug mitfährt. Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken Portugal Verwendung von Spikesreifen ist verboten Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Fahrer muss Warnbekleidung mitführen und bei Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen und bei Panne/Unfall etc. (und schlechter Sichtbarkeit für andere) auf Landstraßen tragen (Bußgeld für das Nichtmitführen: ab 60 EUR, für das Nichtanlegen: 120-600 EUR) Für Motorräder Lichtpflicht auch am Tage Besondere Vorsicht ist bei der Durchfahrt von ländlichen Ortschaften geboten sowie bei Fahrten in der Dunkelheit, da immer mit unbeleuchteten Fuhrwerken zu rechnen ist Rumänien Überholverbot auf Brücken Bei Unfällen darf am Unfallort nichts verändert werden, es muss die Polizei verständigt werden. Kfz mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen. Falls Schäden bei der Land Besondere Verkehrsregeln Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang erforderlich Russland Schweden Schweiz Verwendung von Spikesreifen ist verboten Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden für Motorräder Lichtpflicht auch am Tage Anhalter dürfen von Ausländern nicht mitgenommen werden Überholverbot im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen Fahrzeugen mit Blinklicht ist Überholen zu ermöglichen Fahrzeuge im Kreisverkehr sind wartepflichtig Lichtpflicht auch am Tage für Motorräder, für andere Kfz auf Außerortsstraßen Halteverbot bei durchgehender gelber Linie am Fahrbahnrand, eine gestrichelte gelbe Linie oder eine gelbe Zick-Zack-Linie am Fahrbahnrand bzw. das deutsche Schild "eingeschränktes Halteverbot" bedeuten Parkverbot In großen Städten gelten oft Sonderregelungen, die vor Ort geklärt werden müssen Straßenbahnen haben Vorfahrt Abblendlicht muss auch tagsüber bei Kfz und Motorrädern/Mopeds eingeschaltet sein Nebelschlußleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden Spikesreifen vom 1.10 – 30.04 d.J. erlaubt Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Unfälle mit Wild sofort melden Radfahrer bis 15 Jahre müssen Fahrradhelme tragen Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand zeigen ein Parkverbot an Land Besondere Verkehrsregeln In Kurzparkzonen Parken nur mit Parkscheibe erlaubt Außerhalb von Ortschaften darf an Hauptstraßen nicht geparkt werden Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen von Kfz beträgt 40 km/h Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Kfz anhalten (Postbusse haben immer Vorrang auf gekennzeichneten Berg-Poststraßen) Auf Rechts-vor-Links-Kreuzungen haben Schienenfahrzeuge Vorrang Lichtpflicht für alle Fahrzeuge Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit außerorts 80 km/h) 1.11. bis 30.4. d.J. mit Heckaufkleber „80 km/h“ erlaubt, nicht jedoch auf Autobahnen und Autostraßen Wenn Schneeketten angeordnet, min. auf den 2 Antriebsrädern erforderlich (Verstoß: ca. 70 €) zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt. Verwendung von GPS-Geräten mit Warn - POIs (Points of interest), die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Rotlichtüberwachung warnen, sind verboten (Gerät kann eingezogen werden!) Kinder bis 6 Jahren dürfen auf Hauptstraßen nur in Begleitung einer Person über 16 Jahren Fahrrad fahren Seit dem 01.01.2013 werden bestimmte Verkehrsverstöße (z.B. "Rasen", gefährliches Überholen oder illegale Rennen) mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren und Fahrerlaubnisentzug für min. 2 Jahre geahndet; im Wiederholungsfall gilt der Fahrerlaubnisentzug für immer. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist dann nur in Ausnahmefällen nach 10 Jahren bei Vorlage eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens möglich; ausländischen Fahrzeugführern kann untersagt werden, in der Schweiz ein Fahrzeug zu führen Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen Land Besondere Verkehrsregeln und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann Ein Raserdelikt liegt vor bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um 40 km/h in der 30km/h-Zone, um 50km/h innerorts (50km/h), um 60km/h ausserorts (80km/h), um 80 km/h auf Autobahnen (120km/h) Fahrer, die die Durchführung eines Drogentests ablehnen , können in Haft genommen werden Passende Ersatzglühlampen sind außer bei LED/Xenon-Lampen mitzuführen Radfahrer, die Kopfhörer tragen oder schneller als 35 km/h fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen (ca. 32 €) Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht auf einem Motorrad oder auf dem Beifahrersitz eines Kfz mitfahren Vor Schulen gilt Tempo 30 Müll aus dem Autofenster werfen wird bestraft (ca. 52 €) Parkverbot bei unterbrochenen Linien oder bei gelben durchgehenden Linien am Fahrbahnrand Abbiegende Straßenbahnen haben Vorrang Bratislava: Parken im Stadtzentrum nur auf den ausgewiesenen Serbien Plätzen und werktags von 7 bis 17 Uhr mit sog. Parkkarten, die bei Zeitungsständen und Postämtern käuflich zu erwerben sind Slowakei Verwendung von Spikesreifen ist verboten Zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden, vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt Bei Unfall mit Personenschaden / Sachschaden über ca. 2660 Euro muss die Polizei gerufen werden; bei geringerem Sachschaden kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für die Kosten der polizeilichen Unfallaufnahme aufzukommen Ab dem 1. Oktober 2008 gilt für alle Kfz auch tagsüber die Lichtpflicht (Verstöße können mit bis zu 70 Euro geahndet Land Besondere Verkehrsregeln werden) Seit 3. November 2009 müssen keine Ersatzglühlampen mehr mitgeführt werden Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken Für Radfahrer gilt außerorts eine Helmpflicht. Innerorts besteht diese Pflicht nur für Kinder bis zu 15 Jahren Lichtpflicht auch am Tage während des gesamten Überholvorgangs ist zu blinken Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen halten Verwendung von Spikesreifen ist verboten Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.3. d.J. Zollfrei dürfen 10 L Reservesprit eingeführt werden Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des Geschleppten Fahrzeugs angebracht sein Bei winterlichen Straßenbedingungen ist Winterausrüstung (Winterreifen mit Kennzeichnung M+S und mindestens 3 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit min. 3 mm Profiltiefe und Schneeketten an Bord) vorgeschrieben Nutzung von Spikesreifen ist nicht erlaubt Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max. 2 Stunden und gegen Parkticket erlaubt blaue Linien erlauben in der Regel freies Parken bis ma. 30 Minuten Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen Linksverkehr Kinder unter 14 Jahren dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen Slowenien Südafrika Land Besondere Verkehrsregeln werden Spanien Auch im Kreisverkehr gilt "Rechts-vor-Links" Licht ist bei nebligen und staubigen Bedingungen (z.B. Fahren im Sand) anzuschalten Parkscheine sind in fast allen größeren Städten erforderlich Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten bei einem Bußgeld zwischen 96 – 300 €, bei Verkehrsgefährdung ca. 600 € Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Verbot von Radarwarngeräten bei Panne/Unfall müssen reflektierende Warnwesten beim Aussteigen getragen werden Verbot von Vorrichtungen, die den Fahrer Ablenken (z.B. Monitore) beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet sein Nach hinten überstehende Ladungen (max. 10 %) müssen bei PKW mit rot-weiß schraffierter Warntafel (50cm x 50 cm)gekennzeichnet werden Kann vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden Warnblinklicht einschalten Stehlen von Verkehrsschildern wird mit Geldstrafe und Verpflichtung zur Leistung sozialer Dienste oder sogar mit Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren bestraft. (Mit dem neuen spanischen Strafgesetzbuch wurden auch bei anderen Verkehrsverstößen die Strafen deutlich verschärft!) Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei unterbrochenen gelben Streifen am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn Tschechien Innerorts darf auf Straßen mit mehrern Fahrstreifen für eine Land Besondere Verkehrsregeln Fahrtrichtung auch links gefahren werden Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h Anwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte außer Betrieb setzen oder beeinflussen, ist verboten Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h Überholverbot auf und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen Zwischen 5-19 Uhr ist zwischen parkenden Kfz und der nächsten Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einzuhalten Vorbeifahren an einem Autobus, an dem hinten eine Tafel mit der bildlichen Darstellung von Kindern angebracht ist, ist verboten Radfahrer unter 18 Jahre müssen Fahrradhelme tragen Ganzjährige Lichtpflicht auch am Tage Fahranfänger werden durch folgendes Schild gekennzeichnet: ein rundes grünes Schild mit rot umrandeten weißen Dreieck in der Mitte, welches ein Z enthält Die Ablehnung einer Alkoholatem- oder Blutuntersuchung kann mit bis zu 2000 EUR und Fahrverbot bis zu zwei Jahren in Tschechien geahndet werden Verwendung von Spikesreifen ist verboten Bei Unfall ist die Polizei zu benachrichtigen ohne den Unfallort zu verändern (immer bei Personenschaden, ansonsten besteht die Pflicht erst ab sichtbarem Sachschaden von mehr als ca. 3.700 Euro/100.000 CZK oder wenn das Eigentum Dritter beschädigt wurde; empfehlenswert bei unklarer Haftungslage) Warnblinkanlage einschalten bei Panne, drohender Gefahr, Verkehrsstau, unerwartete Geschwindigkeitsherabsetzung und ähnlichen Situationen Zollfrei dürfen 10 L Reservekraftstoff eingeführt werden PKW/LKW-Fahrer müssen einen Set Ersatz-Glühlampen mitführen (ausgenommen Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfen) Türkei Im Winter besteht bei Schneefall Schneeketten- und Bremskeilpflicht Land Tunesien Besondere Verkehrsregeln beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu Hupen Verwendung von Spikesreifen ist verboten Zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden bei Unfall Polizei benachrichtigen Vorfahrtsregel "Rechts-vor-Links" gilt (auch im Kreisverkehr!) Rot-weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot Keine Besonderheiten bekannt Defensive Fahrweise empfehlenswert, da jederzeit mit Hindernissen auf der Fahrbahn gerechnet werden kann Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,45 m dürfen nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden Überholverbot zwischen 6-22 Uhr für LKW, Transporter über 7,5 t zGG und Lastzüge auf zweispurigen Autostraßen und Autobahnen Verkehrsverbote für Budapest bei Smogalarm: zwischen 6 Uhr und 22 Uhr dürfen dann an ungeraden Tagen nur Fahrzeuge mit ungeraden Zahlen auf dem amtlichen Kennzeichen, an geraden Tagen nur Fahrzeuge mit geraden Zahlen auf dem amtlichen Kennzeichen fahren, Verstöße werden mit rund 282 € geahndet Im Zentrum von Budapest darf nur mit spezieller Genehmigung gefahren werden Falschparkende Kfz dürfen durch Radklammern so lange blockiert Ukraine Ungarn werden, bis die fällige Geldbuße bezahlt ist Autofahrer mit gültigem Behindertenausweis im Auto dürfen alle gebührenpflichtigen Parkflächen kostenlos benutzen Vor Bahnübergängen gilt innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h bei der Überquerung 5 km/h Höchstgeschwindigkeit Lichtpflicht gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot (Abschleppgefahr ist hoch!) Land USA Weißrussland Zypern Besondere Verkehrsregeln Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an Eisenbahnübergängen Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprechanlage erlaubt Verwendung von Spikesreifen ist verboten Im Winter ist das Mitführen von Schneeketten empfehlenswert, da ohne sie die Einreise verweigert werden kann, wenn wegen der Schneeverhältnisse die Schneekettenpflicht angeordnet wird Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt Radfahrer müssen ab dem 1.Juli 2007 nachts und bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen. Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen Unterschiedliche Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten möglich (müssen vor Ort erfragt werden) Schulbusse mit eingeschaltetem Blinker dürfen nicht überholt werden, auch der Gegenverkehr muss anhalten Außerhalb Ortschaften ist Parken nur neben der Fahrbahn erlaubt Farben an Bordsteinkante bedeuten: rot – Halteverbot, Gelb / Gelb und schwarz – Ladezone für LKW, blau – Behindertenparkplatz, Grün – 20 min Parken, weiß – nur Ein- und Aussteigen Abweichende Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten möglich (müssen vor Ort erfragt werden) Unfälle sind der Polizei anzuzeigen Keine Besonderheiten bekannt Bei Unfällen muss ein Milizbeamter hinzugezogen werden Linksverkehr Beim Überholen und auf Nebenstraßen bei scharfen/unübersichtlichen Kurven hupen (nicht zwischen 21 und 6 Uhr!) Land Besondere Verkehrsregeln Parklicht bei Parken an Landstraßen während Dunkelheit und Dämmerung einschalten Parken und Halten entlang gelber Doppellinien ist verboten, bei einfachen gelben Linien besteht Parkverbot, Be- und Entladen ist erlaubt. bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt Kinder unter 5 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden