Besondere Verkehrsregeln im Ausland

Transcription

Besondere Verkehrsregeln im Ausland
Besondere Verkehrsregeln im Ausland
Land
Australien
Belgien
BosnienHerzegowina
Bulgarien
Besondere Verkehrsregeln

Linksfahrgebot und Rechtsüberholen

Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie sowie auf Fahrbahnen
mit Begrenzungslinien

beim Abschleppen erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h
auch auf Autobahnen (Abfahren an nächster Ausfahrt !)

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h /
Autobahn 90 km/h) vom 1.11. bis 31.03. d.J. mit besonderem
Aufkleber am Heck erlaubt

Straßenbahnen haben Vorrang

Lichtpflicht auch am Tage für Mopeds und Motorräder

Die Polizei kann, wenn Sie einen Verkehrsverstoß vor Ort
feststellt, von dem Betroffenen eine Sicherheitsleistung in Höhe
der Geldbuße plus Verfahrenskosten verlangen, welche je nach
Ausgang des belgischen Bußgeldverfahrens erstattet bzw.
abgerechnet wird

Mitnahme eines Abschleppseils und eines Satzes
Ersatzglühlampen ist vorgeschrieben

Lichtpflicht am Tag

Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden

Vorsicht bei Fahrten in Dämmerung und Dunkelheit wegen
unzureichend beleuchteten langsamen Fahrzeugen

Überholen von Kolonnen ist nicht erlaubt

In Einbahnstrassen ist das Parken nur auf der linken
Fahrbahnseite erlaubt

Straßenbahnen haben immer Vorrang

Parkscheine für gebührenpflichtige Parkplätze können in der
Regel bei Kiosken oder Händlern vor Ort erworben werden
Land
Besondere Verkehrsregeln

Lichtpflicht auch am Tag für Kfz / Motorräder

Meist sind Parkscheiben vorgeschrieben; Parken ohne
Parkscheibe kostet rund 69-80 Euro
Dänemark

Kreisverkehr hat Vorfahrt

Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen
bedeuten "Vorfahrt gewähren"

Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden

Parkverbot innerhalb 10 m(!) vor und hinter einer Kreuzung
(Geldbuße: rund 75 Euro)

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h /
Autobahn 100 km/h) vom 1.11. bis 15.04. d.J. erlaubt

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservekraftstoff
nicht erlaubt

Lichtpflicht ganzjährig für Pkw/Motorrad

Bei Unfällen immer die Polizei benachrichtigen

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Schnellstraßen 90 km/h)
vom 16.10. bis 15.04. d.J. erlaubt, Einfuhr von Reservesprit bis 20
l zollfrei

Überholen im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen
ist verboten

Bei Unfall Polizei rufen

Winterreifenpflicht vom 1.12 bis 1.3. d. Jahres

Straßenbahn und Autobusse im Stadtverkehr haben immer
Vorfahrt, auch beim Ausfahren an Haltestellen

Das Schild "Vorfahrt achten" ist gelb und hat einen roten Rand;
Vorsicht: zum Teil wird nur negativ beschildert, d.h. das "Vorfahrt
gewähren" - Schild fehlt auf der bevorrechtigten Straße

Lichtpflicht auch am Tag

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h /
Estland
Finnland
Autobahn 100 km/h, Spikes max. 1,2 mm vorstehend) vom 1.11.
Land
Besondere Verkehrsregeln
bis 31.03. d.J. erlaubt: Winterreifenpflicht für Kfz bis 3,5 t zGG
vom 1.12 bis Ende Februar (Profiltiefe min. 3 mm)

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht
erlaubt

Das Dekret der französischen Regierung vom 28.02.2012, mit
dem allen Fahrern von Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juli 2012
vorgeschrieben wurde mindestens ein Alkoholtest-Set
("èthylotest", Prüfzeichen "NF") oder ein zugelassenes
elektronisches Messgerät im Fahrzeug mit sich zu führen
(ausgenommen lediglich die Fahrer von Mofas und Mopeds bis 50
ccm) wurde bis auf weiteres ausgesetzt; ein Grund dafür ist u.a.,
dass die Alkoholtest-Sets auch an Tankstellen, in Supermärkten
und Apotheken selten bzw. nicht erhältlich waren; darüber hinaus
sollen die Alkoholtest-Sets laut Angaben von Umweltschützern
krebserregende Stoffe enthalten und es wird empfohlen, die
Alkoholtest-Sets vor allem für Kinder unzugänglich z.B. im
Kofferraum mitzuführen und nach Gebrauch als Sonderabfall zu
entsorgen; Bußgelder (11 Euro) dürfen nun nicht erhoben werden.
Frankreich

Parkverbot bei gelben Fahrstreifen am Fahrbahnrand

Parken in der "zone bleue" nur mit Parkscheibe

Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern

Straßenbahnen haben immer Vorfahrt

Der Kreisverkehr hat – falls nichts anderes ausgeschildert –
Vorfahrt

Abblendlicht ist bei Regen und Schneefällen sowie im Tunnel und
in Galerien vorgeschrieben und wird ab dem 31.10.2004 auch
tagsüber empfohlen

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h /
Autobahn 90 km/h) vom 4.11. bis 25.03. d.J. mit genormtem
Spikesaufkleber am Heck (erhältlich an Tankstellen etc.) erlaubt

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz
nehmen

Straßenbahnen haben Vorrang
Land
Besondere Verkehrsregeln

bergauf fahrende Fahrzeuge haben in der Regel Vorrang

Mitführen und Gebrauch von Radarwarnern ist verboten

Das Rauchen in Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren
mitfahren. Diese Regelung gilt in Privatfahrzeugen als auch in
Bussen und Taxis. Verstöße werden auch bei im Ausland
zugelassenen Fahrzeugen mit 1.500 Euro (bzw. 3000 Euro in
Bussen und Taxis) geahndet

Spikesreifen ( Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h /
Autobahn 120 km/h) prinzipiell erlaubt, aber wegen der
klimatischen Bedingungen nicht erforderlich

Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten in Athen Parkverbot

Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Lichtpflicht auch am Tag für Motorräder
Griechenland

Linksfahrgebot und Rechtsüberholen

Verkehr auf Hauptstraßen hat in der Regel Vorfahrt

Straßenmarkierungen sind zu beachten

Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der
entsprechende Sektor abgeklebt werden (Head lamp beam
converter)
Großbritannien

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 96 km/h /
Autobahn 112 km/h) erlaubt, aber Gefahr des Schadenersatzes

Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot

Absolutes Halte- und Parkverbot rund um die Uhr bei zwei roten
Linien (Red Routes/London) am Fahrbahnrand (Abschleppgefahr
hoch)

Bei nur einer roten Linie ist das Halten zwischen 7 und 19 Uhr
untersagt

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht
erlaubt
Land
Besondere Verkehrsregeln

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Es gilt Recht-vor-Links im Kreisverkehr, der im Uhrzeigersinn
befahren wird, vor der Ausfahrt links Blinken

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW
mitfahren

Linksfahrgebot und Rechtsüberholen

Vorfahrt auf gleichrangigen Straßen, Regeln im Kreisverkehr (der
Kreisverkehr ist im Uhrzeigersinn zu befahren

Der im Kreisverkehr von rechts kommende Verkehr hat Vorfahrt

Wer die erste bzw. nächstmögliche Ausfahrt aus dem Kreisverkehr
nehmen möchte, blinkt bereits ab (bzw. bei) Einfahrt in den
Kreisverkehr bis er wieder ausfährt

Wer den Kreisverkehr an der zweiten Ausfahrt verlassen will,
welches in der Regel die Ausfahrt ist, die "geradeaus" liegt, blinkt
nicht bei Einfahrt, sondern nach der ersten aber vor der zweiten
Ausfahrt

Wer eine der weiteren Ausfahrten nehmen möchte, nimmt bei
Einfahrt in den Kreisverkehr gleich die rechte (innere) Spur und
blinkt rechts (!), erst vor der gewünschten Ausfahrt ist links zu
blinken und auf den äußeren Fahrstreifen zu wechseln.) Kinder
unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren

Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der
entsprechende Sektor abgeklebt werden

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße (weiße
Irland
Verkehrsschilder) 80 km/h / Nationalstraßen (grüne
Verkehrsschilder) 100 / Autobahn (Blaue Verkehrsschilder) 120
km/h) erlaubt

Parkverbot bei durchgehender doppelter gelber Linie am
Fahrbahnrand, bei einfacher Linie Halteverbot

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht
erlaubt

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
Land
Island
Besondere Verkehrsregeln

Lichtpflicht auch am Tage

Parkverbot bei unterbrochener, Halteverbot bei durchgezogener
gelben Linie am Fahrbahnrand

Parkverbot 20 m vor/nach einer Bushaltestelle und 10 m vor/nach
Straßeneinmündung

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht
erlaubt

Nach hinten überstehende Ladung (bis max. 30 % der
Fahrzeuglänge) muss auch bei ausländischen Fahrzeugen mit
einer 50 cm x 50 cm großen rot-weiß schräg gestreiften Warntafel
gekennzeichnet werden; Verstöße werden mit Geldbußen von 76
bis 306 Euro geahndet

Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in
Landschaftsschutzgebieten

Straßenbahnen haben immer Vorrang

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h /
Autobahn 120 km/h) vom 15.11 – 15.03 d.J. erlaubt, Winterreifen
oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta –Tal ab dem 15.10.
d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht

Achtung neue Vorschrift ab 2014: Liegt der Speed Index der
Winterreifen unter der ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit des
Fahrzeugs, dürfen diese Winterreifen nach dem 15. Mai d.J. nicht
mehr gefahren werden!

Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf
Italien
Außerortsstraßen (Bußgeld von 35 bis 143 Euro) sowie im Tunnel

Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind
insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit
durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen
(Bußgeld: 65 EURO)

Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten

Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt

Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder
Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung
Land
Besondere Verkehrsregeln
auch erlaubt ist

Kinder unter 4 Jahren dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.

Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads
(beim ersten Mal bis zu 60 Tage) und einem Bußgeld zwischen 30
– 170 Euro gerechnet werden. Mit denselben Strafen muss
rechnen, wer denn Helm nicht ordnungsgemäß zugeschnallt
hat.Von der Helmpflicht sind Fahrer dreirädriger Kleinkrafträder mit
"anti-crash" – oder vergleichbaren Vorrichtungen ausgenommen

Italienisches Punktesystem bei Verkehrsverstößen wird auch auf
ausländische Kraftfahrer angewendet (20 Punkte in 1 Jahr: 2
Jahre Fahrverbot in Italien / in 2 Jahr: 1 Jahr Fahrverbot)

Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine
Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das
Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen
beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe)

Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste (Kontrollzeichen
EN 471) beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie
Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften
vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen ab 33
Euro

Linienbusse haben auf Pass- und Bergstrassen immer Vorrang

Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im
Mautstellenbereich ist verboten. Bei falscher Einordnung ist es
empfehlenswert die Taste "Help" oder "Richiesta di Interveniento"
oder "Assistenza" zu drücken und sich vom Kontrollpersonal einen
Quittungsstreifen ausdrucken zu lassen, den man an der nächsten
Mautsstelle vorlegen kann, um gegebenenfalls offen Beträge zu
klären.

In vielen Stadtzentren sind so genannte Zone a traffico limitato
(ZTL) eingerichtet und damit ganz oder tagsüber zwischen 8 Uhr
und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt worden. Auch für Fahrten
zum Hotel in der ZTL muss vorher eine Ausnahmegenehmigung
beantragt werden (zur ZTL in Bozen finden Sie u.a. Infos unter
http://www.gemeinde.bozen.it/mobilita_context02.jsp?ID_LINK=42
39&area=123)

An der Amalfi Küste auf der SS 163 südlich von Neapel dürfen
Land
Besondere Verkehrsregeln
Gespanne das ganze Jahr nicht mehr fahren; Caravans sind im
Sommer zwischen Vietri sul Mare und Positano verboten

Die Umweltzone im Zentrum von Mailand darf man nur mit einem
Ecopass befahren. Infos dazu unter
www.comune.milano.it/dseserver/ecopass/servizi.html

Die allgemeinen Verkehrsregeln entsprechen weitgehend denen in
Europa
Kanada
Kroatien

Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass Kinder unter 16
Jahren angegurtet sind

Orangefarbene Schulbusse dürfen, wenn sie stoppen und Kinder
ein- und aussteigen lassen, weder überholt noch vom
Gegenverkehr passiert werden

An Ampeln darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden
(außer in Québec)

Besitz von Radarwarnern ist strafbar

Angebrochene Alkoholika dürfen nur im Kofferraum transportiert
werden

Lichtpflicht auch tagsüber

an haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf
nicht vorbeigefahren werden

Generelles Überholverbot vor unübersichtlichen Stellen und
Kuppen

Sind an jeder Straße einer Kreuzung Stopp-Schilder angebracht,
darf der zuerst weiterfahren, der zuerst gehalten hat

Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen
nicht überholt werden

Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln

Schienenfahrzeuge haben Vorrang

es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt
werden

Verwendung von Spikesreifen ist verboten
Land
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Besondere Verkehrsregeln

ein Set Reservelampen ist mitzuführen

Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Ganzjährige Lichtpflicht auch tagsüber

Warnwestenpflicht seit 1.1.2006 für Autoinsassen, die nach
Unfall/Panne auf Landstraßen oder Autobahnen aussteigen (gilt
auch für Motorradfahrer!)

Lichtpflicht auch tagsüber

Polizei muss bei Unfall verständigt werden

Spikesreifen vom 1.12 – 1.05 d.J. erlaubt

Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG vom 1.12. bis 1.3.
d.J.

Überholen im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen
verboten

Omnibusse und Straßenbahnen haben immer Vorfahrt

Halteverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand

Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand
bedeuten Parkverbot

Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende
Fahrzeug rechtzeitig anhalten

Zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden

Bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen

Abblendlicht für PKW vom 01.09 bis 01.04. d.J. auch tagsüber
obligatorisch

Ganzjährige Lichtpflicht für Kfz / Motorräder auch am Tage (ca. 6 15 Euro Bußgeld)

Spikesreifen vom 1.11. – 1.4. d.J. erlaubt

Zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden
Land
Besondere Verkehrsregeln

Busse haben bei Verlassen der Haltestelle Vorfahrt.

Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie und innerhalb von 5 m
vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen

Halteverbot für Fahrzeuge an Bushaltestellen (Ausnahme:
Autobus, aber unbedingt Beschilderung beachten!)

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h /
Autobahn 90 km/h) vom 1.12. bis 31.03. d.J. erlaubt, wenn
Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h am Heck
angebracht ist
Luxemburg
Makedonien

Kinder bis zum vollendeten 17 Lebensjahr (!), die nicht größer als
1,50 m sind, dürfen nur in einem entsprechenden Kindersitz
transportiert werden

Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprechanlage am
Steuer ist verboten

Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Überholverbot an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung

In "Blauen Zonen" Parken nur mit Parkscheibe

Bei Annäherung an ein Stauende die Warnblinkanlage einschalten

Im Tunnel ist ein Sicherheitsabstand von min. 5 m einzuhalten
(soweit möglich)

Beim Abbiegen an einer Kreuzung nach rechts haben geradeaus
fahrende Radfahrer auf einem Radweg Vorrang

Ab 1. Juni 2008 besteht Warnwestenpflicht

Atemalkoholtest ist obligatorisch, bei Weigerung wird die
vorgesehen Höchststrafe für das jeweilige Delikt verhängt.

Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe
angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken

Parkverbotszonen sind mit weißen Schildern gekennzeichnet

Lichtpflicht auch am Tage
Land
Malta
Marokko
Besondere Verkehrsregeln

Nach Unfall Polizei rufen

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen
werden

Spikesreifen sind verboten

Zwischen 15.11.d.J. und 15.03.d.J. müssen 4 Radialreifen (oder 2
Winterreifen mit mind. 4 mm Profiltiefe auf den Antriebsachsen)
benutzt werden bzw. müssen bei Nutzung von 4 Sommerreifen
Schneeketten für die Antriebsräder mitgeführt und bei Bedarf
genutzt werden

Linksverkehr und Rechtsüberholen

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht
erlaubt

Im Kreisverkehr gilt Rechts-vor-Links

Keine weiteren Besonderheiten bekannt.

Vorsicht vor "Buckeln" auf Landstrassen, sie sollen die
Geschwindigkeit beschränken (sog. "schlafende Polizisten")

Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden; bei Ausreise
Mexiko
Montenegro
muss der amtliche Unfallbericht vorgelegt werden

Linksverkehr

rundes weißes Schild mit rotem Rand und schwarz LSZ (limited
Neuseeland
Niederlande
speed zone) in der Mitte erlaubt 50 km/h

Parken auf gelben Randmarkierungen nicht erlaubt.

Parkverbot an gelben Bordsteinkanten

In „blauen Zonen“ Parken nur mit Parkscheibe erlaubt

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Straßenbahnen haben Vorrang

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
Land
Besondere Verkehrsregeln

Auf Schnellstraßen mit grün markiertem Mittelstreifen, der von
zwei durchgehenden oder unerbrochenen weißen Streifen
eingefasst ist, dürfen Kfz bis 3,5 t und Motorräder 100 km/h,
Gespanne 90 km/h und Kfz über 3,5 t 80 km/h fahren.

Auf Straßen ohne Mittellinie soll nur max. 60 km/h gefahren
werden.

Fahrradfahrer müssen Streifen mit roten Markierung mit
Fahrradsymbolen an den Straßenseiten verwenden

Straßenbahnen haben Vorfahrt

Lichtpflicht auch am Tage

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h /
Autobahn 90 km/h) vom 1.11 – 7.04 d.J. (Südnorwegen) bzw.
16.10-30.04. d.J. (Nordland, Troms, Finmark) erlaubt, in Oslo nur
gegen Verwendungsgebühr

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht
erlaubt

Innerhalb "Blauer Zonen" ist das Parken gebührenpflichtig

Parkuhren wurden durch so genannte Parkmaschinen ersetzt, bei
denen "Parkzeit" gekauft werden kann. In der Regel werden
Münzen, Banknoten und die auf der Maschine angegebenen
Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert

Auf vielen Mautstraßen in Norwegen wird die Maut elektronisch
erhoben, nur noch bei einigen Mautstellen kann bar bzw. manuell
bezahlt werden. Empfehlenswert für ausländische Besucher ist es
Norwegen
daher, sich vorab zu informieren und gegebenenfalls, um die Maut
elektronisch zahlen zu können, eine so genannte AutoPASSKreditkartenvereinbarung abzuschließen bzw. einen AutoPASSChip zu erwerben. Ohne Autopass-Vereinbarung oder -Chip
dürfen die besonderen Autopass-Fahrspuren nicht benutzt
werden, ansonsten wird eine Strafgebühr erhoben; nach
automatischen Mautstationen kann die Maut in der Regel in der
Nähe des Mautterminals an Tankstellen, die mit dem Hinweis "krservice" gekennzeichnet sind, innerhalb von drei Werktagen
bezahlt werden; Einzelheiten zu Mautstrecken und -zahlung sind
Land
Besondere Verkehrsregeln
unter www.autopass.no/Besucher zu finden

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren einen Helm
tragen

Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn
nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei
bleiben (außer mit Bodenmarkierungen wurden ausdrücklich
Abstellplätze markiert)

Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden

Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Parkverbot

Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden
mit Schild angezeigt) ist in den meisten Fällen gebührenpflichtig

Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen

An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die
Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet
sind

Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen
Vorrang einzuräumen

Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen (mit Seil oder Stange):
40 km/h

Unfallmeldegebühr (sog. Blaulichtgebühr) von 36 €, wenn bei
Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird, obwohl ein
Austausch der Daten der Unfallbeteiligten möglich war und keine
Personenverletzungen vorliegen

Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage
Österreich
(verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet
werden

Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, max. 1.800 kg Achsgewicht und mit
typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern dürfen zwischen
dem 15. November und dem ersten Montag nach Ostermontag
Spikesreifen (immer auf allen Rädern!) nutzen. Ein genormter
Spikesaufkleber am Heck ist Pflicht (bei OEAMTC erhältlich). Die
Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikesreifen auf der
Landstraße beträgt 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h.
Land
Besondere Verkehrsregeln

PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG müssen bei winterlicher
Witterung (insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis) mit
Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern
ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen.
Bei Verstößen drohen 35,- Euro (Organstrafverfügung),.bei
Gefährdung im Rahmen eines Strafverfahrens sogar Strafen bis
zu 5.000,- Euro! Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1.
November bis zum 15. April jeden Jahres.

Warnwestenpflicht: Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht
(bei Verstößen Organstrafverfügung von 14 EUR vor Ort, bei
Anzeige bis zu 2.180 EUR Verwaltungsstrafe möglich!) im Fall
einer Panne oder eines Unfalls außerorts sowie beim Verlassen
des Fahrzeugs auf Autobahnen/Autostraßen (Motorradfahrer sind
von der Pflicht ausgenommen)

Am 1.1.2008 ist die Tagfahrlicht- Pflicht für mehrspurige Kfz
wieder entfallen. Es ist allerdings nicht verboten tagsüber mit Licht
zu fahren.

Vignetten, soweit erforderlich, dürfen nur auf der
Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen
verdeckt werden. Bei Verstößen gegen diese Klebevorschrift droht
Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro, wenn man nicht vor Ort bezahlt
sogar eine Geldstrafe von min. 400 Euro. Fahrern ohne Vignette
haben eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro zu erwarten

nicht aufgeklebte oder manipulierte Vignetten werden mit 240
Euro Ersatzmaut oder Strafe von min. 400 Euro geahndet.

am 1. Juni 2014 ist ein generelles Fahrverbot für Lastkraftwagen
über 7,5 Tonnen auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen von
drei- oder vierspurigen Autobahnen in Kraft getreten
Polen

Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht

Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten

Die Lichtpflicht auch am Tage gilt nunmehr ab dem 17.04.07 für
alle Kfz

Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen

Bei schweren Unfällen und Verursachung verkehrsgefährdender
Land
Besondere Verkehrsregeln
Situationen wird der Führerschein einbehalten

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Bei Dunkelheit: Vorsicht mit mit langsam fahrenden, unzureichend
beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerk, Traktor etc.)

Reservekraftstoff darf bei Ein-/Ausreise verzollt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Ausgeschilderte Parkverbotszeichen gelten auf Fahrbahn und
Fußwegen (Ausnahme: besonders gekennzeichnete Parkbuchten
vorhanden)

Halteverbot 100 m vor und nach Bahnübergängen.

Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen eine
auf sich ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters (PDFDownload) mitführen, wenn dieser nicht im Fahrzeug mitfährt.

Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor
Radfahrern und Fuhrwerken
Portugal

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Fahrer muss Warnbekleidung mitführen und bei Verlassen des
Fahrzeugs auf Autobahnen und bei Panne/Unfall etc. (und
schlechter Sichtbarkeit für andere) auf Landstraßen tragen
(Bußgeld für das Nichtmitführen: ab 60 EUR, für das
Nichtanlegen: 120-600 EUR)

Für Motorräder Lichtpflicht auch am Tage

Besondere Vorsicht ist bei der Durchfahrt von ländlichen
Ortschaften geboten sowie bei Fahrten in der Dunkelheit, da
immer mit unbeleuchteten Fuhrwerken zu rechnen ist
Rumänien

Überholverbot auf Brücken

Bei Unfällen darf am Unfallort nichts verändert werden, es muss
die Polizei verständigt werden. Kfz mit sichtbarem
Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher
Schadenbestätigung wieder verlassen. Falls Schäden bei der
Land
Besondere Verkehrsregeln
Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang
erforderlich
Russland
Schweden
Schweiz

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden

für Motorräder Lichtpflicht auch am Tage

Anhalter dürfen von Ausländern nicht mitgenommen werden

Überholverbot im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen

Fahrzeugen mit Blinklicht ist Überholen zu ermöglichen

Fahrzeuge im Kreisverkehr sind wartepflichtig

Lichtpflicht auch am Tage für Motorräder, für andere Kfz auf
Außerortsstraßen

Halteverbot bei durchgehender gelber Linie am Fahrbahnrand,
eine gestrichelte gelbe Linie oder eine gelbe Zick-Zack-Linie am
Fahrbahnrand bzw. das deutsche Schild "eingeschränktes
Halteverbot" bedeuten Parkverbot

In großen Städten gelten oft Sonderregelungen, die vor Ort geklärt
werden müssen

Straßenbahnen haben Vorfahrt

Abblendlicht muss auch tagsüber bei Kfz und
Motorrädern/Mopeds eingeschaltet sein

Nebelschlußleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden

Spikesreifen vom 1.10 – 30.04 d.J. erlaubt

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht
erlaubt

Unfälle mit Wild sofort melden

Radfahrer bis 15 Jahre müssen Fahrradhelme tragen

Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot

Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand
zeigen ein Parkverbot an
Land
Besondere Verkehrsregeln

In Kurzparkzonen Parken nur mit Parkscheibe erlaubt

Außerhalb von Ortschaften darf an Hauptstraßen nicht geparkt
werden

Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen von Kfz beträgt 40 km/h

Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Kfz
anhalten (Postbusse haben immer Vorrang auf gekennzeichneten
Berg-Poststraßen)

Auf Rechts-vor-Links-Kreuzungen haben Schienenfahrzeuge
Vorrang

Lichtpflicht für alle Fahrzeuge

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit außerorts 80 km/h) 1.11. bis
30.4. d.J. mit Heckaufkleber „80 km/h“ erlaubt, nicht jedoch auf
Autobahnen und Autostraßen

Wenn Schneeketten angeordnet, min. auf den 2 Antriebsrädern
erforderlich (Verstoß: ca. 70 €)
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zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden
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Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.
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Verwendung von GPS-Geräten mit Warn - POIs (Points of
interest), die vor Messstellen mobiler oder fest installierter
Geschwindigkeitsmessgeräte oder Rotlichtüberwachung warnen,
sind verboten (Gerät kann eingezogen werden!)
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Kinder bis 6 Jahren dürfen auf Hauptstraßen nur in Begleitung
einer Person über 16 Jahren Fahrrad fahren
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Seit dem 01.01.2013 werden bestimmte Verkehrsverstöße (z.B.
"Rasen", gefährliches Überholen oder illegale Rennen) mit
Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren und Fahrerlaubnisentzug für min. 2
Jahre geahndet; im Wiederholungsfall gilt der Fahrerlaubnisentzug
für immer. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist dann nur in
Ausnahmefällen nach 10 Jahren bei Vorlage eines positiven
verkehrspsychologischen Gutachtens möglich; ausländischen
Fahrzeugführern kann untersagt werden, in der Schweiz ein
Fahrzeug zu führen

Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen
Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen
Land
Besondere Verkehrsregeln
und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch
von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann

Ein Raserdelikt liegt vor bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
um 40 km/h in der 30km/h-Zone, um 50km/h innerorts (50km/h),
um 60km/h ausserorts (80km/h), um 80 km/h auf Autobahnen
(120km/h)
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Fahrer, die die Durchführung eines Drogentests ablehnen ,
können in Haft genommen werden
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Passende Ersatzglühlampen sind außer bei LED/Xenon-Lampen
mitzuführen
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Radfahrer, die Kopfhörer tragen oder schneller als 35 km/h fahren,
müssen mit einer Geldbuße rechnen (ca. 32 €)
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Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht auf einem Motorrad oder auf dem
Beifahrersitz eines Kfz mitfahren
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Vor Schulen gilt Tempo 30
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Müll aus dem Autofenster werfen wird bestraft (ca. 52 €)
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Parkverbot bei unterbrochenen Linien oder bei gelben
durchgehenden Linien am Fahrbahnrand
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Abbiegende Straßenbahnen haben Vorrang
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Bratislava: Parken im Stadtzentrum nur auf den ausgewiesenen
Serbien
Plätzen und werktags von 7 bis 17 Uhr mit sog. Parkkarten, die bei
Zeitungsständen und Postämtern käuflich zu erwerben sind
Slowakei
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Verwendung von Spikesreifen ist verboten
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Zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden, vor
Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt
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Bei Unfall mit Personenschaden / Sachschaden über ca. 2660
Euro muss die Polizei gerufen werden; bei geringerem
Sachschaden kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für
die Kosten der polizeilichen Unfallaufnahme aufzukommen
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Ab dem 1. Oktober 2008 gilt für alle Kfz auch tagsüber die
Lichtpflicht (Verstöße können mit bis zu 70 Euro geahndet
Land
Besondere Verkehrsregeln
werden)
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Seit 3. November 2009 müssen keine Ersatzglühlampen mehr
mitgeführt werden
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Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe
angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken
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Für Radfahrer gilt außerorts eine Helmpflicht. Innerorts besteht
diese Pflicht nur für Kinder bis zu 15 Jahren
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Lichtpflicht auch am Tage
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während des gesamten Überholvorgangs ist zu blinken
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Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie
zum Ein- oder Aussteigen halten

Verwendung von Spikesreifen ist verboten
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Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.3. d.J.
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Zollfrei dürfen 10 L Reservesprit eingeführt werden
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Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
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Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des
schleppenden und am Heck des Geschleppten Fahrzeugs
angebracht sein
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Bei winterlichen Straßenbedingungen ist Winterausrüstung
(Winterreifen mit Kennzeichnung M+S und mindestens 3 mm
Profiltiefe oder Sommerreifen mit min. 3 mm Profiltiefe und
Schneeketten an Bord) vorgeschrieben
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Nutzung von Spikesreifen ist nicht erlaubt
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Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max.
2 Stunden und gegen Parkticket erlaubt
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blaue Linien erlauben in der Regel freies Parken bis ma. 30
Minuten
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Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen
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Linksverkehr
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Kinder unter 14 Jahren dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen
Slowenien
Südafrika
Land
Besondere Verkehrsregeln
werden
Spanien
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Auch im Kreisverkehr gilt "Rechts-vor-Links"
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Licht ist bei nebligen und staubigen Bedingungen (z.B. Fahren im
Sand) anzuschalten
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Parkscheine sind in fast allen größeren Städten erforderlich
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Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten bei einem
Bußgeld zwischen 96 – 300 €, bei Verkehrsgefährdung ca. 600 €
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Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden
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Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
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Verbot von Radarwarngeräten
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bei Panne/Unfall müssen reflektierende Warnwesten beim
Aussteigen getragen werden
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Verbot von Vorrichtungen, die den Fahrer Ablenken (z.B.
Monitore)
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beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und
elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet
sein
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Nach hinten überstehende Ladungen (max. 10 %) müssen bei
PKW mit rot-weiß schraffierter Warntafel (50cm x 50
cm)gekennzeichnet werden
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Kann vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten
werden Warnblinklicht einschalten
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Stehlen von Verkehrsschildern wird mit Geldstrafe und
Verpflichtung zur Leistung sozialer Dienste oder sogar mit
Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren bestraft. (Mit
dem neuen spanischen Strafgesetzbuch wurden auch bei anderen
Verkehrsverstößen die Strafen deutlich verschärft!)
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Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei
unterbrochenen gelben Streifen am Fahrbahnrand oder blauer
Markierung auf der Fahrbahn
Tschechien
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Innerorts darf auf Straßen mit mehrern Fahrstreifen für eine
Land
Besondere Verkehrsregeln
Fahrtrichtung auch links gefahren werden
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Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h
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Anwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte
außer Betrieb setzen oder beeinflussen, ist verboten
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Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h
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Überholverbot auf und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen
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Zwischen 5-19 Uhr ist zwischen parkenden Kfz und der nächsten
Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einzuhalten
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Vorbeifahren an einem Autobus, an dem hinten eine Tafel mit der
bildlichen Darstellung von Kindern angebracht ist, ist verboten
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Radfahrer unter 18 Jahre müssen Fahrradhelme tragen
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Ganzjährige Lichtpflicht auch am Tage
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Fahranfänger werden durch folgendes Schild gekennzeichnet: ein
rundes grünes Schild mit rot umrandeten weißen Dreieck in der
Mitte, welches ein Z enthält
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Die Ablehnung einer Alkoholatem- oder Blutuntersuchung kann
mit bis zu 2000 EUR und Fahrverbot bis zu zwei Jahren in
Tschechien geahndet werden
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Verwendung von Spikesreifen ist verboten
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Bei Unfall ist die Polizei zu benachrichtigen ohne den Unfallort zu
verändern (immer bei Personenschaden, ansonsten besteht die
Pflicht erst ab sichtbarem Sachschaden von mehr als ca. 3.700
Euro/100.000 CZK oder wenn das Eigentum Dritter beschädigt
wurde; empfehlenswert bei unklarer Haftungslage)
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Warnblinkanlage einschalten bei Panne, drohender Gefahr,
Verkehrsstau, unerwartete Geschwindigkeitsherabsetzung und
ähnlichen Situationen
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Zollfrei dürfen 10 L Reservekraftstoff eingeführt werden

PKW/LKW-Fahrer müssen einen Set Ersatz-Glühlampen
mitführen (ausgenommen Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfen)
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Türkei
Im Winter besteht bei Schneefall Schneeketten- und
Bremskeilpflicht
Land
Tunesien
Besondere Verkehrsregeln
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beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu Hupen
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Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden
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bei Unfall Polizei benachrichtigen
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Vorfahrtsregel "Rechts-vor-Links" gilt (auch im Kreisverkehr!)
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Rot-weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot
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Keine Besonderheiten bekannt
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Defensive Fahrweise empfehlenswert, da jederzeit mit
Hindernissen auf der Fahrbahn gerechnet werden kann
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Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,45 m dürfen nur auf den
Rücksitzen mitgenommen werden
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Überholverbot zwischen 6-22 Uhr für LKW, Transporter über 7,5 t
zGG und Lastzüge auf zweispurigen Autostraßen und Autobahnen
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Verkehrsverbote für Budapest bei Smogalarm: zwischen 6 Uhr
und 22 Uhr dürfen dann an ungeraden Tagen nur Fahrzeuge mit
ungeraden Zahlen auf dem amtlichen Kennzeichen, an geraden
Tagen nur Fahrzeuge mit geraden Zahlen auf dem amtlichen
Kennzeichen fahren, Verstöße werden mit rund 282 € geahndet
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Im Zentrum von Budapest darf nur mit spezieller Genehmigung
gefahren werden
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Falschparkende Kfz dürfen durch Radklammern so lange blockiert
Ukraine
Ungarn
werden, bis die fällige Geldbuße bezahlt ist
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Autofahrer mit gültigem Behindertenausweis im Auto dürfen alle
gebührenpflichtigen Parkflächen kostenlos benutzen
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Vor Bahnübergängen gilt innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h
bei der Überquerung 5 km/h Höchstgeschwindigkeit
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Lichtpflicht gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch
tagsüber
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gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot
(Abschleppgefahr ist hoch!)
Land
USA
Weißrussland
Zypern
Besondere Verkehrsregeln

Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an
Eisenbahnübergängen
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Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprechanlage erlaubt
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Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Im Winter ist das Mitführen von Schneeketten empfehlenswert, da
ohne sie die Einreise verweigert werden kann, wenn wegen der
Schneeverhältnisse die Schneekettenpflicht angeordnet wird
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Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden
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Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
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Radfahrer müssen ab dem 1.Juli 2007 nachts und bei schlechter
Sicht eine Warnweste tragen.
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Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen
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Unterschiedliche Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten
möglich (müssen vor Ort erfragt werden)
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Schulbusse mit eingeschaltetem Blinker dürfen nicht überholt
werden, auch der Gegenverkehr muss anhalten
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Außerhalb Ortschaften ist Parken nur neben der Fahrbahn erlaubt
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Farben an Bordsteinkante bedeuten: rot – Halteverbot, Gelb / Gelb
und schwarz – Ladezone für LKW, blau – Behindertenparkplatz,
Grün – 20 min Parken, weiß – nur Ein- und Aussteigen
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Abweichende Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten möglich
(müssen vor Ort erfragt werden)
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Unfälle sind der Polizei anzuzeigen
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Keine Besonderheiten bekannt
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Bei Unfällen muss ein Milizbeamter hinzugezogen werden
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Linksverkehr
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Beim Überholen und auf Nebenstraßen bei
scharfen/unübersichtlichen Kurven hupen (nicht zwischen 21 und
6 Uhr!)
Land
Besondere Verkehrsregeln

Parklicht bei Parken an Landstraßen während Dunkelheit und
Dämmerung einschalten

Parken und Halten entlang gelber Doppellinien ist verboten, bei
einfachen gelben Linien besteht Parkverbot, Be- und Entladen ist
erlaubt. bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit
nicht erlaubt

Kinder unter 5 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitgenommen
werden