Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - Frank
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Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - Frank
Bundeskriminalamt Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland •••••••••••••••••••••••••• ~. I I. BKA , Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland Fachstudie im Auftrag des Bundeskriminalamtes Bundeskriminalamt Referat SO 32 FinancialIntelligenee Unit (FIU), Geldwäsehebekämpfo1'!g 65173 Wiesbaden e-mail: [email protected] Geldwäsche im Immobilien sektor in Deutschland -2- INHALTSVERZEICHNIS 1 MANAGEMENT SUMMARY ........................................................................... 5 2 EINLEITUNG ................................................................................................... 7 3 METHODE UND GANG DER UNTERSUCHUNG ........................................... 8 3.1 Begriffsbestimmung .................................................................................................................... 8 3.1.1 Geldwäsche ...................................................................................................................... 8 3.1.2 Platzierung ............................................................................. .............. ...................... ...... 9 3.1.3 Verschleierung ................................................................................................................. 9 3.1.4 Integration ........................ .............................................................................................. 10 3.1.5 Geldwäsche im Immobiliensektor .................................................................................. 10 3.1 .6 Gesetzeslage ..................................................................................... ............ ......... ....... 11 Die Studie "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland" ............ :...... :............................ 11 Datenerhebung ................................................................................... .............. ,....................... 13 3.3.1 Vorgehensweise ............................................................... ........................ ....... ...... ......... 13 3.3.2 Literatur .......................................................................................................................... 13 3.3.3 Erhebung mittels Online-Fragebogen .............................................. .............................. 13 3.3.4 Erhebung mittels Interviews ........................................................................................ ... 14 3.3.5 Erfahrungswerte und sonstige Datenquellen ................................................................. 15 3.2 3.3 4 STRUKTUR DES IMMOBILIENSEKTORS ................................................... 15 4.1 4.2 4.3 Allgemeine Daten .................................................................................................................... ' 15 Markt und Wettbewerbsentwicklung ... .............. ............ .................. ............ ..... ......................... 17 4.2.1 Wohnimmobilien ............................................................................................................. 18 4.2.2 Gewerbeimmobilien ............................ ..... ......... .. " ......................................... ............ .... 19 Marktkennzahlen ........................... ................................. ................................................ •. ........ 20 5 ABWICKLUNG VON IMMOBILIENGESCHÄFTEN ...................................... 21 5.1 5.2 5.3 5.4 Lebenszyklus einer Immobilie ...........: ............................................. ......................................... 21 Mitwirkende und beteiligte Stellen .................................. ............................................. ............. 23 Arten von Immobiliengeschäften .......................................... ........... ......................... ......... ....... 24 Beispielhafte Darstellung des Ablaufs einer Immobilientransaktlon ........................................ 26 6 BEFRAGUNG UND ERGEBNISSE DER STUDIE ........................................ 31 6.1 Auswertung der Onllne-Fragebögen ................................................................ ........................ 31 6.1.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Online-Befragimg ............................................ 31 6.1.2 Ziel und Inhalt des Fragebogens .................................................................................... 33 6.1.3 Rücklauf ......................................................................................................................... 34 6.1.4 Beschreibung der Studienteilnehmer und deren organisatorisches Umfeld .................. 35 6.1.5 Weitere Auswertung der Fragebögen ............................................................................ 49 Auswertung der Interviews ....................................................................................................... 95 6.2.1 Vorgehensweise ............................................................................................................. 95 6.2.2 Erfahrungen mit Geldwäsche .. ....................................................................................... 97 6.2.3 Typologien/Red-Flags .................................................................................................... 99 6.2.4 Regulatorische Rahmenbedingungen und Verbesserungsvorschläge ........................ 104 Erkenntnisse aus sonstigen Analysen .................................................... ................................ 105 6.2 6.3 Geldwäsche im Immobilfensektor in Deutschland -3• 7 TYPOLOGIEN UND WAHRNEHMUNGSKRITERIEN ................................ 106 7.1 Typologien .............................................................................................................................. 106 7.1.1 Typologien als Ergebnis der Studie ............................................................................. 106 7.1.2 Geldwäschetypologien im Rahmen der Finanzierung von Immobilien ........................ 107 7.1.3 Geldwäschetypologien im Rahmen der Vermietung und Verwaltung von Immobilien .................................................................................................................... 108 7.1.4 Geldwäsche unter der Ausnutzung von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Amtsgerichten ....................................................................................................... 110 7.1.5 Geldwäschetypologien im Rahmen der Bewertung von Immobilien ............................ 113 7.1.6 Geldwäschetypologien im Rahmen der Erstellung und Sanierung von Immobilien .... 115 7.2 Warnhinweise ......................................................................................................................... 116 8 HANDLUNGSBEDARF ............................................................................... 116 8.1 Sensibilität und Wissensstand ................................................................................................ 117 8.2 Wirksamkeit und Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes auf Fragestellungen innerhalb des Immobiliensektors ..........................................................................................., 118 8.3 Anwendbarkeit von Typologien und Warnhinweisen ............................................................. 120 9 MAßNAHMENKATALOG ............................................................................ 121 9.1 Sensibilität und Wissensstand ................................................................................................ 122 9.2 Wirksamkeit und Anwendbarkeit des Gesetzes auf Fragestellungen innerhalb des 9.3 Immobiliensektors ................................................................................................................... 123 Anwendbarkeit von Typologien und Warnhinweisen ............................................................. 123 10 SCHLUSSBEMERKUNG ............................................................................ 124 ANLAGEN Anhang A: Auflistung von Warnhinweisen Anhang B: Online-Fragebogen Anhang C: Interviewleitfaden Anhang D: Literaturverzeichnis Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -4- • 1 MANAGEMENT SUMMARY Ziel der Studie "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland" war es, den Immobiliensektor in Hinblick auf dessen Aufbau, dessen Teilnehmer (Stellen) sowie die Arten der durchgefiihrten Transaktionen mit Immobilien zu analysieren, um auf dieser Basis das Potential einer möglichen Geldwäschegeflihrdung zu ermitteln sowie einen konkreten Maßnahmenkata• log zur Verbesserung der Geldwäscheprävention zu entwickeln. Zu diesem Zweck erfolgte neben Literaturrecherchen und Recherchen vorhandener Fallbeispiele eine umfangreiche Datenerhebung mittels einer auf einem Online-Fragebogen basierenden Umfrage sowie ergänzenden Interviews. Zielgruppe dieser Datenerhebung waren dabei insbesondere Vertreter der an Immobilientransaktionen beteiligten Berufsgruppen sowie Vertreter von Aufsichtsbehörden, Fachverbänden und berufsständischen Kammern. Grundsätzlich ist das Thema Geldwäsche und Geldwäscheprävention bei den Studienteilnehmern zu Teilen nicht präsent und es fehlt die Sensibilität. Daraus ergibt sich ein verstärkter Handlungsbedarf, der insbesondere eine Verstärkung der Präsenz der Geldwäscheprävention impliziert. Es konnte bestätigt werden, dass sich der Immobilienmarkt besonders fiir Geldwäsche eignet. Im Rahmen der Literaturrecherchen und Datenerhebungen ergab sich, dass der Immobilienmarkt Möglichkeiten fiir Geldwäsche bietet, die sich zum Teil aus der mangelnden Regulierung, zum Teil aus der mangelnden Sensibilität, zum Teil aber auch anderen Faktoren, die in der Beschaffenheit von Immobilien und des Immobilienmarktes liegen, ergeben. Diese Möglichkeiten wiegen vor allem in Verbindung mit dem außerordentlichen Volumen des Immobilienmarktes im Verhältnis zur gesamtwirtschaftlichen Leistung schwer. Die Tatsache, dass nur von wenigen konkreten Geldwäschefällen berichtet wurde, liegt möglicherweise darin begründet, dass Geldwäsche oftmals nicht als solche erkannt wird. Ebenso verhält es sich mit der Einschätzung der Geflihrdung des Immobilienmarktes in Bezug auf Geldwäsche. Da den Studienteilnehmern das volle Spektrum der Möglichkeiten hinsichtlich Geldwäsche in den seltensten Fällen bewusst war, kann diese Einschätzung nicht im Ansatz mit der wirklichen Ausprägung gleichgesetzt werden. In dieser Betrachtung ist die Diskrepanz hinsichtlich Sensibilität und der eingerichteten geldwäschebezogenen Risikomanagementsysteme zwischen dem Finanzsektor und dem Nichtfinanzsektor auffällig. So unterliegt der Finanzsektor seit rund zwanzig Jahren einer zentralen Überwachung durch die Aufsichtsbehörden auf Bundesebene, die eine intensive Betrachtung der geldwäschebezo- Geldwäsche im Immobillensektor in Deutschland · 5- genen Organisation der Risikomanagementsysteme sowie der zugehörigen Prozesse und Arbeitsanweisungen umfasst und eine Sanktionierung entsprechender Defizite beinhaltet. Dazu ist das System der Geldwäscheprävention regelmäßiges PIÜfungsgebiet der Internen Revision, des Jahresabschlussprüfers der Finanzinstitute sowie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn, beauftragter SonderpIÜfer gemäß § 44 Kreditwesengesetz. Hierdurch ist eine umfassende Betrachtung der geldwäscherelevanten Geschäftsvorgänge im Wesentlichen sichergestellt. Der Nichtfmanzsektor steckt vergleichsweise in Bezug auf die Geldwäscheprävention und Regulierung dagegen noch in den Kinderschuhen. Derzeit sind nicht alle Teilnehmer des Immobilienmarktes Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Auch besteht für die tatsächlichen Verpflichteten keine zentrale Geldwäscheaufsicht auf Bundesebene; diese wird auf Ebene der Bundesländer derzeit erst aufgebaut. Hierbei gibt es derzeit keine einheitliche Vorgehensweise, sondern unterschiedliche länderspezifische Ansätze, wodurch die Effektivität einer umfassenden Aufsicht nur eingeschränkt gegeben scheint. Im Rahmen der Analyse war festzustellen, dass bei den Studienteilnehmern entsprechende Prozesse zur Geldwäscheprävention oftmals nicht oder nur eingeschränkt vorhanden waren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Identifizierung von Geschäftspartnern. Auch wurde eine fehlende Sensibilität erkannt, die aus einer eingeschränkten Vorstellungskraft für den Begriff der Geldwäsche und der damit einhergehenden Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten resultiert. So wurde Geldwäsche auch bei Verpflichteten regelmäßig nur auf die Durchführung von Bargeschäften reduziert bzw. grundsätzlich mit anderen Straftaten, die eventuell Vortaten im Sinne des § 261 Strafgesetzbuch darstellen können, verwechselt. Die Teilnehmer der Umfrage sahen häufig keine eigene Verantwortung für die Durchführung von Präventionsmaßnahmen, sondern verwiesen regelmäßig auf die Verpflichtung anderer Teilnehmer, wie zum Beispiel Notare oder Banken bei der Identifizierung von Transaktionsteilnehmern oder der Überwachung der Herkunft eingesetzter Mittel. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der deutsche Immobilienmarkt besonders für Geldwäsche eignet. So qualifiziert sich der Nichtfmanzsektor auf Grund der aufgezeigten Defizite in der Geldwäscheprävention als ideales Einfallstor für einen Missbrauch zur Durchführung von Geldwäschehandlungen. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·6· 2 EINLEITUNG Seit vielen Jahren wird durch unterschiedliche in- und ausländischen Institutionen, wie der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), sowie in verschiedenen Fachstudien 1 die Auffassung vertreten, dass sich Investitionen in Immobilien - insbesondere, wenn diese ,,hochpreisig" sind - besonders für Geldwäsche eignen würden. Dies wird neben der Möglichkeit, mittels Immobilien sehr große Werte transferieren zu können, unter anderem damit begründet, dass der Immobiliensektor im besonderen Maße für die Verschleierung der Mittelherkunft und der Identität des wirtschaftlich Berechtigten prädestiniert sei. Beispielhaft für die Verschieierungsmöglichkeiten seien hier die Nutzung komplexer Eigentümerstruktu- ren beziehungsweise Finanzierungsmodelle mit Einbindung von Off-Shore-Standorten genannt. 2 Andererseits ist die Anzahl der Verdachtsanzeigen in diesem Bereich als eher gering zu bezeichnen. So wurden im Jahr 2010 bei einem Transaktionsvolumen in Höhe von rund 22 Mrd. Euro und einer Gesamtanzahl von 11.042 Verdachtsanzeigen nur 292 Verdachtsanzeigen mit Immobilienbezug (2,6%) abgegeben? Unter Berücksichtigung der umgesetzten Volurnina in Verbindung mit der potentiellen Gefährdung des Immobiliensektors, für Geldwäsche missbraucht zu werden, legt die geringe Anzahl an Verdachtsanzeigen eine hohe Dunkelziffer für Verdachtsfälle nahe. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema ist somit dringend geboten, um die Situation aufzuhellen und die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nach Identifizierung von Defiziten durch Vorschläge zu deren Beseitigung zu verbessern. Zu diesem Zwecke wurde die Deloitte und Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit der Erstellung einer Fachstudie zum Thema "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland" durch das Bundeskriminalamt (BKA), Wiesbaden, beauftragt. Ziel dieser Studie ist es, den Immobiliensektor in Hinblick auf dessen Aufbau, dessen Teilnehmer (Stellen) sowie die Arten der durchgefilhrten Transaktionen mit Immobilien zu analysieren, um auf dieser Basis das Potential einer möglichen Geldwäschegefährdung zu ermitteln. Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse soll der sich daraus ergebende Handlungsbedarf zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung im Immobiliensektor Deutschland definiert und ein konkreter Katalog mit geeigneten Maßnahmen entwickelt werden. Gleichzeitig soll ein Anhaltspunktepapier für die am Imrnobiliensektor mitwirkenden Unger (2011): Maney Laundering in the Real Estate Sectar, S. 19 FATF (2007): Maney Laundering & Terrorist Financing thraugh Ibe real estate sectar, S. 5fI 3 Bundeskrimina1arnt, Zeotralstelle fiir Verdachtsanzeigen (2011): Jahresbericht Deutschland 2010, S.15 1 2 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -1- Stellen erarbeitet werden, das als Hilfestellung zur Erkennung von Geldwäsche in der Praxis dient. Die Herangehensweise zur Erreichung dieser Ziele bestand zunächst in der Beschreibung der in Deutschland üblichen Abläufe bei der Abwicklung yon Immobilientransaktionen sowie der Identifizierung der beteiligten Stellen. In einem weiteren Schritt wurden durch Darlegung typischer Fallkonstellationen, die sich aus der Datenerhebung ergaben, die Möglichkeiten der Geldwäsche bei Immobiliengeschäften erörtert. Sofern das am 29. Dezember 2011 veröffentlichte Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention Änderungen an der gesetzlichen Lage bewirkt hat, wurden diese in der vorliegenden Studie noch nicht berücksichtigt. So wird in diesem Bericht unter anderem noch durchgehend der Begriff "Verdachtsanzeigen" verwendet, obwohl mit Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes der Begriff "Verdachtsmeldungen" etabliert wurde. Allerdings sieht dieses Gesetz auch überwiegend Änderungen vor, die keine direkten Auswirkungen auf den Immobiliensektor haben. 3 METHODE UND GANG DER UNTERSUCHUNG 3.1 Begriffsbestimmung 3.1.1 Geldwäsche Geldwäsche gemäß § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Vorgang, der darauf abzielt, die Spuren illegaler, das heißt, aus Straftaten stammender Vermögensgegenstände zu verschleiern oder zu verwischen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder als scheinbar le4 gales Vermögen im regulären Geschäftsverkehr zu verwenden. Diese Straftaten (so genannte Vortaten) umfassen einen weit gefassten Katalog, zu dem alle Verbrechen5 sowie zahlreiche einzeln aufgefiihrte Vergehen gehören. Zu diesen Vortaten gehören zum Beispiel Drogenhandel, Eigentwnsdelikte wie Raub und Diebstahl, Menschenhandel, Glücksspiel, Kapitalanlageund Subventionsbetrug sowie Insiderhandel und Marktmanipulation. Um den gestaffelten Prozess der Geldwäsche transparenter darstellen zu können, bedient man sich häufig des ,,Drei-Phasen-Modells", in dem unterschieden wird nach den Stufen der Platzierung (placement), der Verschleierung (layering) und der Integration (integration). 4 5 Herzog (2010): Geldwäschegesetz - Kommentar, 1. Auflage, Einleitung Rn. 3 Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§ 12, Abs. 1 SIGB) Geldwäsche jm Immobiliensektor in Deutschland -8- 3.1.2 Platzierung In der ersten Phase werden die aus Vortaten stammenden Vermögenswerte, wie zum Beispiel Bargeld, üblicherweise über Kreditinstitute oder durch sonstige Unternehmen in den legalen Finanzkreislauf eingebracht. Dabei können beispielsweise die Einiahlungen in niedrige Beträge unterhalb der gesetzlich festgelegten Schwellenwerte gestückelt und auf eine Vielzahl von Konten gestreut werden (Smurfing), so dass nur durch eine gezielte Untersuchung des Einzahlungsverhaltens bei Kenntnis der arbeitsteiligen Zusammenhänge zwischen verschiedenen Einzahlern Auffalligkeiten feststellbar werden. Da die Überwachung dieser Methode bei Kreditinstituten mittels EDV-Anwendungen für Monitoring mittlerweile Standard ist, haben sich im Laufe der Zeit zusätzliche Vorgehensweisen für die Platzierung entwickelt. So werden als Einzahlungslegenden zum Beispiel .Einnahmen aus der Automatenaufstellung, dem Betrieb von Spielhallen, Gastronomiebetrieben, Kfz-Häusern sowie Juweliergeschäften generiert. In dieser Phase können auch gefalschte Unterlagen, wie zum Beispiel Rechnungen, Erklärungen, Verträge und Ähnliches eingesetzt werden, um einen legalen geschäftlichen Hintergrund vorzuspiegeln. 6.7 Zahlungen werden im Zusammenhang mit diesen Vortaten oftmals mittels Bargeld abgewickelt, um eine Nachvollziehbarkeit zu verhindern. Einkünfte liegen daher in der Regel ebenfalls in bar vor. Insbesondere im Zusammenhang mit Barmitteln ist die Platzierung die Phase der Geldwäsche, bei der im Vergleich zu den nachfolgenden Phasen die besten Möglichkeiten zur Entdeckung der illegalen Herkunft der Mittel bestehen. 3.1.3 Verschleierung In der zweiten Phase erfolgt über komplexe Transaktionen eine Verschleierung der Herkunft der platzierten Vermögenswerte. Durch eine Reihe von hintereinander geschalteten Transaktions- und/oder Handlungsketten, häufig unter Nutzung verschiedener (Offshore-) Finanzplätze, wird angestrebt, den Zusammenhang zwischen den Vermögenswerten und der zugehörigen Vortat zu verheimlichen und in der Folge die elektronische bzw. die Papierspur der inkriminierten Gelder zu verschleiern. An den Transaktionen dieser Phase kann aufflillig sein, dass zur Verwischung von Spuren und zur Erschwerung möglicher ErmittlUllgen auch hohe Transaktionskosten billigend in Kauf genommen werden. 8.9.\0 Herzog (2010): Geldwäschegesetz - Kommentar, 1. Auflage, Einleitung Rn. Sff Weltbank und Internationaler Währungsfonds (2007): Reference Guide to AML and CFT, S. I-8f 8 Herzog (2010): Geldwäschegesetz - Kommentar, 1. Auflage, Einleitung Rn. Sff 9 Weltbank und Internationaler Währungsfonds (2007): Reference Guide to AML and CFT, S. I-8f 10 UNDCP (1998): Presseunterlage Nr. S - Geldwäsche 6 7 Geldwäsche im Immobilie.n sektor In Deutschland · 9- 3.1.4 Integration In der Integrationsphase fließen die Gelder rege1m!!ßig wieder an den Organisator der Geldwäsche (dies kann auch der Täter der Vortat sein) zurück und können nun in die legale Wirtschaft reinvestiert werden, da deren Herkunft aus den Vortaten kaum mehr nachzuvollziehen ist. Typische Beispiele für die Einschleusung in den legalen Finanzkreislauf sind der Erwerb von Luxusgütem, Geschäftsbeteiligungen, Investitionen in Finanzinstrumente oder der Kauf von Immobilien. ll ,J2,13 Für diese Phase bietet Deutschland mit seinen rechtlichen und politischen Gesamtumständen gute Voraussetzungen. Zum einen liegt ein für jedermann frei zugänglicher Markt vor, der Investitionen stets ermöglicht. Zum anderen besteht durch ein stabiles politisches und rechtsstaatliches System, das das Eigentum des Einzelnen schützt, und vergleichsweise geringe Korruption auch Rechtssicherheit für Investitionen. Des Weiteren sind durch einen stabilen Markt attraktive Renditen möglich. Somit ist Deutschland ein sehr geeignetes Umfeld für die Investition sowohl legaler als auch illegaler Gelder. 3.1.5 Geldwäsche im Immobiliensektor Grundsätzlich ist eine Realisation aller Phasen der Geldwäsche im Immobiliensektor denkbar. So besteht in der ersten Phase die Möglichkeit über Erwerb, Erstellung oder Vermietung von Immobilien inkriminierte Vermögenswerte in den Finanzkreislauf einzubringen. Zum Beispiel könnten in diesem Rahmen Dienstleistungen, Nutzungsentgelte oder Immobilien selbst bar oder auf Basis fmgierter Grundgeschäfte bezahlt werden. In der zweiten Phase ist die Verschleierung der Herkunft von Vermögenswerten aus den in § 261 StGB aufgefiihrten Vortaten insbesondere über die Ausnutzung von intransparenten Untemehmens- und Finanzierungskonstrnktionen beziehungsweise intransparenten Märkten sowie über Eigentumsübertragungen im Zusammenhang mit Manipulation des Objektwertes denkbar. Die "gewaschenen" Gelder können in einem dritten Schritt für die erneute (scheinlegale) Investition in Immobilien angelegt werden. Weltbank und Internationaler Währungsfonds (2007): Referenee Guide to AML and CFr, S. 1-9 UNDCP (1998): Presseunterlage Nr. 5 - Geldwäsche 13 Herzog (2010): Geldwäschegesetz - Kommentar, I. Auflage, Einleitung Rn. 5ff 11 12 Geldwäsche Im Immobiliensektor In Deutschland - 10 . 3.1.6 Gesetzeslage Die grundsätzlichen Regelungen der für Deutschland gültigen Anforderungen zur Geldwäscheprävention sind im GwG niedergelegt. Diese beinhalten insbesondere die Verpflichtung zur: • • • • Identifizierung und Überprüfung von Geschäftspartnern, Überprüfung der Mittelherkunft bei Transaktionen, Einrichtung von organisatorischen Maßnahmen zur Abwehr von Geldwäsche, wie zum Beispiel Arbeitsanweisungen und Schulungen, Meldung von Verdachtsfällen. Darüber hinaus bestehen für den Finanzsektor noch vertiefende Regelungen in §§ 25b ff des Kreditwesengesetzes (KWG), §§ 80c ff des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie entsprechenden Verlautbarungen und Stellungnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleisnmgsaufsicht (BaFin). Die Verpflichtung zur Geldwäscheprävention ergibt sich aus § 2 Abs. 1 GwG. Hiernach lassen sich die folgenden Stellen, die auch an Immobiliengeschäften beteiligt sind, als Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes identifizieren: • ~ " " Unternehmen des Finanzsektors, wie zum Beispiel Kreditinstitute, Immobilienleasinggesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften für Immobilienfonds, Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Notare, sofern sie an Immobilientransaktionen mitwirken, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Immobilienmakler. Für die übrigen am Immobiliensektor beteiligten Stellen lässt sich keine unmittelbare Verpflichtung aus den gesetzlichen Regelungen zur Geldwäscheprävention entnehmen. 3.2 Die Studie "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland" Wie in der Einleitung bereits ausgefilhrt, wird sowohl in der Wissenschaft als auch in der Öffentlichkeit die Eignung des Immobiliensektors für Geldwäsche diskutiert. Hierbei besteht seitens der Mehrheit ein Konsens darüber, dass auf Grund verschiedener Faktoren eine solche Eignung gegeben sei. 14 Neben einem investitionsfreundlichen Markt sowie sicheren und stabilen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen begünstigen nach Ansicht in der Literatur die folgen14 FATF (2007): Money Laundering & Terrorist Financing through the real estate sector. S. 5ff Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - \I • den Umstände die Verwendung von Immobilien für Geldwäsche beziehungsweise die Legiti· von inkrimi"illerten . Geldern15' 16 : mation • • Der Immobilienmarkt selbst und auch die Investitionsvolumina pro Transaktion sind relativ hoch, viel Geld kann mit einer einzelnen Transaktion umgesetzt werden, die Globalisiernng der Märkte und die damit einhergehende Verwischung von Grenzen erschwert die Rückverfolgung von Transaktionen, • bei einer Immobilie handelt es sich um ein prestigeträchtiges Investitionsobjekt, das auch auflange Sicht relativ sichere und unter Umständen auch legal erwirtschaftete (Deispielsweise bei Mietwohntmgen) Renditen verspricht, • Immobilien können im Gegensatz zu anderen typischen Investitionsobjekten, wie Schmuck, für weitere strafbare Aktivitäten, beispielsweise für Labore zur Herstellung von Drogen benutzt werden, o es ist schwierig, den objektiven Wert einer Immobilie festzusetzen, der Wert ist abhängig von mehreren Faktoren, die leicht zu manipulieren sind, oder Immobilienmarkt ist im Gegensatz zum Finanzmarkt nicht stark reguliert oder überwacht, ~ eine Differenzierung zwischen rechtmäßigem und wirtschaftlichem Eigentum ist leicht zu bewerkstelligen, für Straftäter ist es daher leichter im Hintergrund zu bleiben, ader Immobilienmarkt wird traditionell für Speknlationen genutzt. Daher ist es schwierig, den wahren wirtschaftlichen Hintergrund einer Transaktion zu erkennen. Unter Berücksichtigung dieser Attraktivität für Geldwäsche soll in dieser Studie unter anderem untersucht werden, inwieweit die tatsächlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit den oben genannten Merkmalen die Realisation von Geldwäschetatbeständen fördern können. Die Studie gliedert sich in mehrere Schritte. Im ersten Schritt werden die Struktur des Immobiliensektors in Deutschland sowie aktuelle Marktentwicklungen beschrieben. Im zweiten Schritt erfolgen Darstellungen der im Vorfeld der Studie identifizierten Teilnehmer des Immobiliensektors, des Lebenszyklus' von Immobilien sowie Arten und Abläufe von Immobiliengeschäften. Im dritten Schritt erfolgt die Erhebung von Daten, auf deren Basis eine Einschätzung der potentiellen Gefährdung des Immobiliensektors erfolgt. Im darauf folgenden Schritt werden im Rahmen der Recherchen ermittelte Typologien und Warnhinweise beschrieben. Im Abschluss der Studie wird der sich aus den Ergebnissen der vorangegangenen Nelen (2008): "Real Eslate and serious forms of crime" in International Journal of Social Economies Vol. 35 No. 10, S. 755 16 Unger (2011): Money Laundering in the Real Estate Sector, Seite 19 15 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland . 12· Analyse konkretisierte Handlungsbedarf zur Verringerung einer potentiellen Geldwäschegeflilirdung sowie die korrespondierenden Maßnahmen dargestellt. 3.3 Datenerhebung 3.3.1 Vorgehensweise Im Rahmen der Datenerhebung wurde eine schriftliche Befragung von Beteiligten an Immobilientransaktionen mittels eines Online-Fragebogenssowie Interviews mit Fachleuten aus dem Immobilienbereich durchgefilhrt. Darüber hinaus fanden weitere Quellen, wie zum Beispiel Fachliteratur und -publikationen sowie Verdachtsanzeigen mit Immobilienbezug in der Auswertung Berücksichtigung. 3.3.2 Literatur In einem ersten Schritt wurden anband von Fachliteratur und -publikationen die Struktur des Immobilienmarktes, aktuelle Marktentwicklungen, die üblichen Abläufe bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen, wie zum Beispiel der Kauf oder die Vermietung von Immobilien, sowie die an Immobilientransaktionen beteiligten Personen und Institutionen (nachfolgend Stellen) identifiziert. Die Ergebnisse dieser Recherche sind in den Kapiteln 4 und 5 der vorliegenden Studie dargestellt. Des Weiteren erfolgte bei der Analyse ein Rückgriff auf einschlägige Veröffentlichungen und Typologiepapiere zum Beispiel der FATF sowie auf Rundschreiben und Datensammlungen von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, um zum Beispiel immobilienbezogene Typologien und Warnhinweise zu erfassen. 3.3.3 Erhebung mittels Online-Fragebogen Zur Ermittlung des vermuteten Gefährdungspotentials im Immobiliensektor sowie der bestehenden Schwierigkeiten oder Hemmnisse im Rahmen der Geldwäscheprävention wurde ein Online-Fragebogen entwickelt, der rund 80 Fragen umfasst. Hierdurch sollte sich insbesondere eine differenzierte Darstellung der Sichtweise der einzelnen Marktteilnehmer zum Tbemenbereich Geldwäsche und Geldwäscheprävention ergeben. Der Fragebogen enthält Fragen zur Branche sowie zum Tätigkeitsfeld des Befragten, zu gesetzlichen beziehungsweise organisatorischen Grundlagen, zu Abläufen bei Immobiliengeschäften, zur Führung der Geschäftsbeziehung mit Kunden unter Geldwäscheaspekten und zur Einschätzung des aktuellen Handlungsbedarfes im Bereich der Geldwäscheprävention. Zudem wurde erfragt, ob und welche Präventionsmaßnahmen bei den Teilnehmern der Studie bereits erfolgreich implementiert sind. Geldwäsche Im Immobillensektor in Deutschland 13· Aufgrund teilweise voneinander abweichender Verpflichtungen gemäß Geldwäschegesetz sowie unterschiedlicher Betätigungsfelder der Befragten wurden einzelne Fragen spezifisch an das jeweilige Tätigkeitsfeld der Teilnehmer angepasst. In Einzelfällen wurden, in Abhängigkeit von der gegebenen Antwort, Erläuterungen oder andere ergänzende Informationen erbeten. Der Online-Fragebogen wurde an insgesamt 2.410 potentielle Teilnehmer mittels Email versandt. Nach einer ersten Analyse des Immobiliensektors wurde der Kreis der Teilnehmer unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Studie festgelegt. Zu den Adressaten gehörten unter anderem Immobilienunternehmen und -makler, Banken, Notare, Rechtsanwälte und Bauunternehmen. Die jeweiligen Kontaktdaten wurden durch Informationen von Vertretern von Fachverbänden und berufsständischen Kammern, der Fachdienststelle zur Geldwäschebekämpfung beim Bundeskriminalamt sowie aus weiteren Quellen gewonnen. So wurde der Oniine-Fragebogen auch an Kontaktpersonen in ausgewählten berufsständischen Ka=ern und Verbänden der Immobilienwirtschaft zur Weiterleitung an ihre Mitglieder versandt. Auf diese Weise wurde der Adressatenkreis innerhalb der angesprochenen Sparten erweitert. Um eine ausreichende Anzahl an beantworteten Fragebögen zu gewährleisten, wurden Zeitpunkte zur Feststellung von Zwischenständen definiert, um gegebenenfalls Maßnahmen (zum Beispiel Erinnerungsschreiben) zur weiteren Erhöhung der Rücklaufquote treffen zu können. Der Fragebogen wurde nicht personalisiert, eine Zuordnung der Antworten zu einer bestimmten Teilnehmergruppe erfolgte lediglich auf Basis der Angaben zu Branche und Tätigkeit. Eine anonyme. Teilnahme an der Umfrage war grundsätzlich vorgesehen. Hierdurch sollten Hemmschwellen hinsichtlich der Auskunftserteilung zu diesem sensiblen Thema gesenkt werden. Es bestand jedoch die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Kontaktdaten zu übermitteln. Auch konnte, da nur eine Internet-Verknüpfung zum Online-Fragebogen versandt wurde, der Empfänger diesen jederzeit an weitere Interessierte beziehungsweise eine andere in st)iner Organisation zuständige Person weiterleiten. 3.3.4 Erhebung mittels Interviews Neben der Datenerhebung mittels Online-Fragebogen wurden für die Studie 33 Interviews geführt. Gesprächspartner waren dabei Experten aus dem Bereich Immobilien, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Vertreter von Immobiliengesellschaften und -maklern sowie Geldwäschebeauftragte aus dem Finanzbereich, die Informationen zu den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellten sowie die Besonderheiten des ImmobilienGeldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 14 - sektors in Deutschland erläuterten. Darüber hinaus wurden Gespräche mit Vertretern einiger Verbände aus dem Immobilienbereich und berufsständischen Ka=ern gefllhrt, um auch von dieser Seite weitere Informationen zu erhalten. Ziel der Interviews war es, neben dem Online-Fragebogen eine weitere Informationsquelle für die Studie zu erhalten. Durch diese Gespräche ergab sich die Möglichkeit, Hintergrundinformationen zu erfragen sowie zusätzliche Informationen zu erheben, die über den standardisierten Fragebogen nur bedingt erhoben werden konnten. Insgesamt diente dies dazu, ein umfassendes Bild aus Insiderperspektive zu erlangen. 3.3.5 Erfahrungswerte und sonstige Datenquellen Durch Auswertung von insgesamt 52 anonymisierten Verdachtsanzeigen mit Immobilienbezug, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2011 an das Bundeskriminalamt übermittelt wurden, sollten gegebenenfalls noch nicht bekannte Typologien und Warnhinweise identifiziert werden. Daneben erfolgte eine analoge Auswertung von anonymisierten Zusammenfassungen über 33 entsprechende Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2001 bis 2011. Zusätzlich wurden die Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage l7 ausgewertet, in der Im- mobilienmakler durch einen Fachverband zu ihren Auffassungen und Erfahrungen bei Geldwäsche und Geldwäscheprävention befragt wurden. 4 STRUKTUR DES IMMOBILIENSEKTORS 4.1 Allgemeine Daten Immobilien stellen mit rund 86,0% einen herausragenden Anteil am deutschen Anlagevermögen darJ8 • Gemäß Gesamtwirtschaftlicher Vermögensbilanz des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2010 wurden sämtliche Anlagegüter der deutschen Volkswirtschaft mit knapp 8,0 Billionen Euro angegeben, wovon 6,9 Billionen Euro auf Bauten 19 entfielen. Einschließ- hnmobilienverband Deutschland IVD (2012): Online-Befragung der Mitglieder zum Thema ,,Immobilienmakler und das GWG" unter den Mitgliedern des IVD "Bundesinstitut fiir Bau-, Stadt- und Rawnforschung (BBSR) (2009): Bericht über die Wohnungs- und hnmobilienwirtschaft in Deutschland, S. 19 " Gemäß Begriffserläuterung des Statistischen Bundesamtes sind Bauten "Gebäude und sonstige Bauten wie Straßen, Brücken, Tunnels, Flugplätze, Kanäle, Staud!!mme, Stahl- und Holzkonstruktionen (Montagebauten), Versorgungs- und RohrfemIeitungen, Sportplätze, Parks und ähnliches. Einbezogen sind mit Bauten rest verbundene Einrichtungen, wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. In der Vermögensrechnung unterscheidet man die Bauten nach Wohnbauten und Nichtwohnbauten." 17 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 15 - lich der Grundstücke betrug das Immobilienvermögen in Deutschland im Jahr 2010 rund 9,1 Billionen Euro. 2o Sowohl auf den Wohn- als auch den gewerblichen I=obilienmärkten kam es in den letzten Jahren verstärkt zu grenzüberschreitenden Investitionen. Immer mehr ausländische Investoren agieren auf dem deutschen Immobilienmarkt, gleichzeitig investieren deutsche Anleger zunehmend im Ausland. Hinzu ko=t, dass inbesondere seit dem Jahr 2005 beträchtliche Su=en auf dem deutschen Immobilienmarkt investiert werden, was hauptsächlich auf das erhöhte Anlageinteresse institutioneller Investoren wie Pensionskassen oder Beteiligungsgesellschaften zurückzufiihren ist. Neben der fortschreitenden Internationalisierung der Immobilienmärkte ist auch eine zunehmende Kapitalmarktorientierung sowie Professionalisierung festzustellen. I=obilienmärkte sind i=er häufiger Aktionsfelder fiir Finanzanlagestrategien, die im Renditewettbewerb mit anderen Anlageformen stehen. Dabei zeichnet sich der deutsche Wohnungsmarkt als Anlageobjekt mit hoher Stabilität und geringem Risiko aus, das in den letzten Jahren bei günstigeren Fremdkapitalzinsen hohe Eigenkapitalrenditen ermöglicht hat. Darüber hinaus muss sich die deutsche Immobilienwirtschaft zunehmend dem internationalen Vergleich stellen und international üblichen Renditeerwartungen entsprechen, was eine Ausschöpfung vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven sowie eine stärkere Professionalisierung erzwingt. Im Zuge der Konzentration auf ihr Kerngeschäft trennen sich Unternehmen und öffentliche Hand zunehmend von ihren I=obilienbeständen, was eine bessere Arbeitsteilung und Spezialisierung der Immobilienwirtschaft erlaubt und ihr große Wachstumspotentiale verschafft?1 Im Jahr 2009 waren 172.656 Unternehmen im Grundstücks- und Wohnungswesen tätig und haben insgesamt einen Umsatz in Höhe von 105,2 Mrd. Euro erwirtschaftet. Unternehmen mit einem Umsatz von 250.000 Euro und mehr waren lediglich zu 21,2% vertreten (36.674 Unternehmen), erzielten jedoch 89,9% des Gesamturnsatzes (rund 94,5 Mrd. Euro). Diese 36.674 Unternehmen setzten sich wie folgt zusa=en: 20 21 GI 50,8 % Personengesellschaften, .. 29,1% Kapitalgesellschaften, • 17,2% Einzeluntemehmen und • 2,9% sonstige Rechtsformen. Statistische Bundesamt (2010): Sektorale und gesamtwirtschaftliche Vermögensbilanzen 1992 bis 2010, S. 7 Bundesinstitut fiir Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2009): Bericht über die Wohnungs- und hnmobilienwirtschaft in Deutschland, S. 25ff Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 16 - Von den insgesamt im Grundstücks- und Wohnungswesen tätigen Unternehmen (172.656) hatten 79,3% ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Vermietung und Verpachtung von ~igenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (hnmobilien), 18,8% in der Vermittlung und Verwaltung von Immobilien für Dritte sowie lediglich 1,9% im Kauf und Verkauf von eigenen I=obilien?2 4.2 Markt und Wettbewerbs entwicklung " Im Jahr 2006 wurde der Immobilienmarkt in Europa zum aktivsten weltweit. Dabei war Deutschland der Hauptantriebsfaktor. Eine Kombination aus großem nationalen Angebot, aggressiven grenzüberschreitenden Investitionen, guten Renditen und einer sich wieder erho23 lenden Wirtschaft führten zu einer Vielzahl an Transaktionen. Die Anzahl ausländischer Investoren auf dem deutschen I=obilienmarkt, insbesondere aus dem benachbarten europäischen Ausland (Frankreich, Österreich, Schweiz und Schweden), nahm daher stetig zu - waren es in den 1990er Jahren zwischen 2,0 und 6,0%, umfasst der Anteil mittlerweile über 50,0% 24. Bis zum Jahr 2005 hatten ausländische Investoren vor allem Wohni=obilien im Blickfeld, da diese aus ihrer Sicht unterbewertet waren und somit eine hohe Gewinnchance durch Preis- und Mietsteigerungen versprachen. Erst in den Folgejahren wurde vermehrt in Gewerbei=obilien investiert. Das Transaktionsvolumen auf dem deutschen I=obilienmarkt erreichte im Jahr 2007 einen Rekordwert von über 60 Mrd. Euro. Aufgrund der Finanzkrise und deutlich ungünstigerer Finanzierungsbedingungen nahm das Transaktionsvolumen in den folgenden Jahren (ab 2008) wieder deutlich ab25 . Seit dem Jahr 2010 stiegen ln3mobilientransaktionen zahlenmäßig wieder an. Diese Entwicklung wird durch stabile Einko=en, ausgesprochen niedrige Finanzierungszinsen und staatliche Programme zur Gebäudesanierung begünstigt. Statistisches Bundesamt (2009): Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich Grundstüeks- und Wohnungswesen, Seiten 2ff ' 23 Albert F. Telleehe. (2008): "Economie Crimes in the capital markets" in Journal ofFinancial Crime Vol. 15 No. 2, S. 217 2' Bundesinstitul !Ur Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2009): Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland, S. 25 25 Bundesinstitut !Ur Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2009): Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtscbaft in Deutschland, S. 26 21 Geldwäsche Im lmmobiliensektor in Deutschland - 11 · Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung. der Immobilien-Transaktionsvolumina für Gewerbe- und Wohnportfolien in Deutschland in den Jahren 2007 bis 2011 26 : Transaktionsvoluminain Deutschland 2007-2011 (Mrd. Euro) 70 . -........... -.- .. -........--..--_...... -...._ ..-._..-......-_... - -.........---... - 60 .L .. - - ... - -....- ...... -.- - - - - 50 40 30 ""'-'-' .. ---_.. .- __ .... ...... _.. .. . 20 . . - .. - .. ... -.- .... _._ _., _. o 2007 2008 - .- - -_ .. - . ...-.- - - - - ... - '10 ... _ Gewerbe .-..-.... ~ -...... . Wohnen ... _ -- - -2009 201 0 2011 Der Abbildung kann entnommen werden, dass die in Gewerbeimmobilien investierten Summen im Verhältnis zu den Wohnportfolios deutlich höher sind. Grundsätzlich weisen jedoch beide Immobilienarten ausreichend hohe Investitionssummen auf, um für Geldwäschezwecke interessant zu sein. 4.2.1 Wohnimmobilien Eine begehrte Wohnform der Deutschen ist nach wie vor das selbstgenutzte Wohneigentum. Gemäß einem Bericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung von Dezember 2011 leben 43,2% aller Haushalte in selbstgenutztem Wohneigentum. 27 Im internationalen Vergleich ist die Wohneigentumsquote Deutschlands jedoch die zweitniedrigste in Europa. Lediglich in der Schweiz liegt der Anteil des Wohneigentums noch darunter 26 27 Deloitte & Touche: Eigene Darstellung (2012) Bundesinstitut filr Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2011): Wohnungs- und hnmobilienmärkte in Deutschland 2011, S. 12 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland • 18 • (35,0%). In allen übrigen europäischen Ländern liegt die Wohneigentumsquote zwischen 51,0% und 88,0%, durchschnittlich bei 65,0%.28 Die vergleichsweise niedrige Eigenturnsquote in Deutschland basiert im Wesentlichen auf der Attraktivität des Wohnungsmarktes fi1r Mieter. Bewertet zu Wiederbeschaffungskosten lag das in Wohnimmobilien gebundene Nettobauvermögen Anfang des Jahres 2011 bei über 4,2 Billionen EurO. 29 Bei Wohnportfoliotransaktionen haben sich in den letzten Jahren sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferseite massiv gewandelt. Während bis zum Jahr 2007 Investoren wie Opportunity oder Private Equity Fonds 3o dominierten, treten inzwischen vor allem Immobiliengesellschaften, Fondsgesellschaften sowie Versicherungen und Pensionsfonds als Käufer von Wohnportfolios auf. Versicherungen und Pensionsfonds investieren dabei häufig nicht direkt, sondern über geschlossene Fonds und Spezialfonds. Diese indirekte Anlagevariante ermöglicht es, die professionelle Bestandsverwaltung dem Fonds zu überlassen. Zur Steueroptimierung werden bei diesen Anlagemodellen oft komplexe Beteiligungs- und Finanzierungsstrukturen gewählt, die zu einer Intransparenz hinsichtlich des wirtschaftlich Berechtigten und der Kapitalherkunft und somit zu Anhaltspunkten fi1r Geldwäschetätigkeiten fiibren .können. Aber auch sei- tens der Verkäufer hat ein Wandel stattgefunden. Während die Verkaufsobjekte vor ungeflihr zehn Jahren aus der Privatisierung von Wohnimmobilienbeständen der öffentlichen Hand oder aus Beständen von Großbetrieben mit teils öffentlichem Hintergrund stammten, hat mittlerweile der Anteil an Wiederverkäufen deutlich zugenommen. Immobilienaktiengesellschaften waren im Jahr 2010 mit einem Anteil von 38,0% die eindeutig bedeutendste Verkäufergruppe. 31 4.2.2 GewerbeImmobilien Das Jahr 2009 war im Bereich der Portfolioinvestments in Gewerbeimmobilien sehr stark von Rezession und den Nachwirkungen der Finanzkrise geprägt, so dass sich das Volumen gewerblicher Portfolioinvestments insgesamt rückläufig entwickelte. Ihr Anteil im Vergleich zu Wohnportfoliotransaktionen lag im Jahr 2009 bei lediglich 23,7%. Hierbei ist jedoch zu be- " CB Richard Ellis GmbH (2011): Wohnimmobilienmarkt & Portfoliotransaktionen Deutschland, S. IIf " CB Richard Ellis GmbH (2011): Wohnimmobilienmarkt & Portfoliotransaktionen Deutschland, S. 6 " Opportunity und Private Equity Fonds: Diese Anlagefonnen haben das Ziel, bei vergleichsweise kuncm Anlagezeitraum hohe Renditen zu erwirtschaften. Gesucht wird hauptsächlich nach Wertsteigerungspotentialen und nicht nach bestimmten Objekten. Dabei werden meist Objekte unter Verkehrswert angekauft und durch MietpreislUlbebungen, zusätzliche Ausmietungen, Neuverwaltung oder verbessertes Inkasso eine höhere Wirtschaftlichkeit erreicht Eine langfristige Bewirtschaftung ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Anlagefor- men. 31 CB Richard Ellis GmbH (2011): Wobnimmobilienmarkt & Portfoliotransaktionen Deutschland, S. 20f Geldwäsche Im Immobilien sektor in Deutschland . 19 - rücksichtigen, dass der Anteil der Portfolioinvestments in Gewerbeimmobilien aufgrund hoher Transaktionsvolumina sehr stark von einzelnen Transaktionen abhängig sein kann?2 Bei Gewerbeirnrnobilien ist die Entwicklung abhängig von der Nachfrage nach Büro- beziehungsweise Einzelhandelsflächen, der Struktur des Flächenbestandes, dem Mietniveau und den alternativen Investitionsmöglichkeiten. Der Anteil von Bürobeschäftigung33 hat sich in den letzten Jahrzehnten zwar kontinuierlich erhöht, allerdings verlaufen die Mieten schwankend, insbesondere während der Finanzkrise sind sie gefallen?4,35 Der Anstieg der Bürobeschäftigung im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigung hängt mit dem sektoralen Wandel zusammen, der kürzlich erfolgte Rückgang ist konjunkturell bedingt. 4,3 Marktkennzahlen Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands (in jeweiligen Preisen) ist im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 3,8% auf 2.570,8 Mrd. Euro gestiegen. Die Veränderungsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes betrug im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr 3,0%, dieser Wert dient als Indikator für das Wirtschaftswachstum. Gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung erbrachte das Grundstücks- und Wohnungswesen im Jahr 2011 insgesamt eine Bruttowertschöpfung von 266,3 Mrd. Euro. Das entspricht 11,6% der gesamten Wertschöpfung in Deutschland (2.295,9 Mrd. Euro).36 Der Erwerb vorhandener Immobilien wird hierin jedoch nicht erfasst, da die Umsätze keine Wertschöpfung darstellen. 37 Eine Wertschöpfung [mdet lediglich bei der Erstellung oder der Aufwertung von Immobilien (beispielsweise durch Renovierungsmaßnahmen) statt. Dies verdeutlicht, dass die Immobilienwirtschaft von größerer Bedeutung ist als beispielsweise das Baugewerbe, das im Jahr 2011 lediglich einen Anteil an der gesamten Wertschöpfung von 4,4% (100,9 Mrd. Euro) hatte. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Grundstücks- und Wohnungswesen nahm in den vergangenen Jahren stetig zu (2009: 2,0%,2010: 0,2%,2011: 0,6%), obgleich sie hinter den Steigerungsraten der gesamten Bruttowertschöpfung - zumindest in den letzten zwei Jahren - zurückblieb (2009: -5,6%, 2010: 4,1 %,2011: 2,9%).38 CB Richard Ellis GmhH (2011): Wohnimmobilienmarkt & Portfoliolransalctionen Deutschland, S. 18 Bürobeschäftigung: Anteil der Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung, deren Tätigkeit in Büros stattfindet, im Gegensatz zu beispielsweise Tätigkeiten in Fertigung oder Landwirtschaft. 34 Bundesinstitut filr Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2009): Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland, S. 32 3S CB Richard Ellis GmbH (2011): Wohnimmobilienmarkt & Portfoliotransaktionen Deutschland, S. 18 36 Statistisches Bundesamt (2012): Deutsche Wirtschaft 4. Quarta1201l (Volkswirtschaft!. Gesamtrechnungen) 37 Bundesinstitut filr Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2009): Bericht über die Wohnungs- und Immobilicnwirtschaft in Deutschland, S. 20 J8 Statistisches Bundesamt (2012): Deutsche Wirtschaft 4. Quartal 2011 (Volkswirtschaft!. Geslll1\trechnungen) 32 33 Geldwäsche im Immobilien sektor in Deutschland · 20 · Die Anzahl der Haushalte nimmt trotz abnehmender Bevölkerungszahlen kontinuierlich zu, da sich die durchschnittliche Anzahl der Haushaltsmitglieder abnehmend entwickelt. Die Tendenz zu kleineren Haushalten ist vor allem auf die Alterung der Gesellschaft, Alleinerziehende und Partnerschaften mit separater Haushaltsfiihrung sowie eine gestiegene berufliche Mobilität zurückzuführen. Aufgrund der Zunahme der Haushalte ist die Nachfrage nach Wohnraum immer mehr angestiegen und wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahrzehnten anwachsen. 39 5 ABWICKLUNG VON IMMOBILlENGESCHÄFTEN4o 5.1 Lebenszyklus einer Imrnobilie41 Lebenszyklus einer Immobilie In der Vorplanungsphase werden Optionen zur zukilnftigen Nutzung eines Grundstückes gesammelt. Diese sind rechtlich unter anderem von den lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Bebauungs- und Flächeunutzungsplänen), wirtschaftlich von den Ergebnissen von Bedarfs- und Angebotsanalysen sowie von der Art der Finanzierung (Eigenoder Fremdfinanzierung) abhängig. " Jones Lang Lasalle (2011): Wohnungsmarktbericht Deutschland Herbst 2011 , S. 9 .. Im Rahmen dieser Studie wurden Gebäude bzw. Bauland betrachtet, keine Agrar- oder Waldflächen 41 Deloitte & Tauche: Eigene Darstellung (2012) Geldwäsche im Irnmobiliensektor In Deutschland - 21 - Nach Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Immobilie wird in der Konzeptionsphase die Errichtung des Objektes geplar.tt. In dieser Phase erfolgt, möglicherweise durch Ausschreibung, die Auswahl eines Architekten zur Erstellung der Baupläne und Projektplanung (Kostenplanung, Terrninplanung, Planung der Gewerke). Auf Basis dieser Planung wird die Baugenehmigung beantragt sowie die Erfüllung gegebenenfalls weiterer rechtlicher Voraussetzung eingeleitet. Des Weiteren werden die bauausfiihrenden Handwerker und Dienstleister unmittelbar oder durch Ausschreibung fiir die einzelnen Gewerke beauftragt. In der Umsetzungsphase werden die geplanten Gewerke umgesetzt und das Objekt erstellt. Nach Fertigstellung und Abnahme schließt sich mit der Nutzungsphase der Betrieb des Objektes an. In dieser kommen alle Aspekte der Bewirtschaftung zum Tragen. Diese umfassen zum Beispiel die Form der Nutzung (Eigennutzung, Vermietung sowie Verkauf), Hausverwaltung sowie Instandhaltung. Im Laufe der Nutzungsphase kann gegebenenfalls eine Umnutzung beziehungsweise Umwidmung des Objektes erfolgen. Ist das Ende der Nutzbarkeit erreicht, kann das Objekt entweder saniert oder zurückgebaut werden. Durch die Sanierung verlängert sich der Nutzungszyklus des Objektes. In der Auflösungsphase wird das Objekt zurückgebaut, wodurch das Grundstück fiir eine neue Nutzung zur Verfügung steht. Innerhalb des Immobilienlebenszyklus ' ist die Nutzung vieler gängiger Methoden aus allen drei Phasen der Geldwäsche zumindest theoretisch möglich. Dies umfasst zum Beispiel die Möglichkeit der Barzahlung mit inkriminierten Geldern sowie Über- oder Unterfakturierung bei Erstellung oder Kauf des Objektes oder de'ssen Bestandteile und fiir alle damit zusammenhängende Dienstleistungen. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 22- 5.2 Mitwirkende und beteiligte Stellen Neben den Vertragspartnern des Grundgeschäftes (zum Beispiel KäuferNerkäufer, MieterNermieter) können insbesondere die folgenden Stellen an einer Immobilientransaktion mitwirken42 ; Vermittlung Imm obilienm akler, Immobilienvermitder Trusts, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Grundbuch Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, 1: ~ol Imillobilien?~ ~" leasing(lesell"10 schaften d! Immobilien- "'~ sachverständige, (O'>e, -be'Nerter, ~ , Beleihungs\\ wertermittler Baulinternehm er, Projektentwickler I~l Immobilienverwalter, Facility Management, In1m obilienu nterneh men Verwaltung ",," ~tj / Die mitwirkenden Stellen gliedern sich, bezogen auf ihre Tätigkeit, in verschiedene Bereiche auf. Der Bereich Finanzierung umfasst insbesondere Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen und Immobilienleasinggesellschaften. Diese können beispielsweise bei Immobilientransaktionen Eigen- oder Fremdkapital zur Verfiigung stellen. 42 Deloitte & Touche: Eigene Darstellung (2012) Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 23 Der Bereich Verwaltung umfasst unter anderem Immobilienunternehmen, die eigene Immobilienportfolien verwalten, sowie Immobilienverwalter und Facility Manager, die Verwaltungs- und technische Dienstleistungen für fremde Immobilien erbringen. Die Erstellung von Objekten erfolgt durch Projektentwickler und Bauunternehmer, wobei die Bauunternehmer für die Errichtung des Objektes und der Projektentwickler für die Konzeption und Organisation der Erstellung von in der Regel größeren Objekten oder Objektgruppen zuständig ist. Der Bereich Bewertung umfasst Immobiliensachverständige, -bewerter und Beleihungswertermittier, die auf Gutachtenbasis Grundstücks- und Gebäudewerte ermitteln. Insbesondere die Vermittlung von Immobilien beziehungsweise die Zusammenfiihrung von Käufern und Verkäufern obliegt den Immobilienmaklern und -vermittlern. Im Bereich Sonstige sind weitere Berufsgruppen zusammengefasst, die im Rahmen einer Immobilientransaktion zum Tragen kommen können. Insbesondere sind Notare und Grundbuchämter zu nennen, da ihre Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung von Immobilien (Kauf, Schenkung) gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen der Studie wurde nach weiteren an Immobilientransaktionen mitwirkenden und beteiligten Stellen gefragt. In diesem Zusammenhang wird auf den Abschnitt 6.1.5.2 verwiesen. 5.3 Arten von Immobiliengeschäften Bei Immobiliengeschäften lassen sich grundsätzlich zwei Arten unterscheiden. Zum einen die Übertragung des Eigentums und zum anderen die Überlassung zur Miete oder Pacht. Bei der Vermietung oder Verpachtung wird das Objekt für bestimmte Zeit gegen Zahlung zur Nutzung überlassen. Die Übertragung des Eigentums kann entgeltlich (Kauf) oder unentgeltlich (Schenkung) erfolgen. Bei der Eigentumsübertragung kann eine Immobilie zum einen direkt erworben beziehungsweise übertragen werden (Asset Deal). Der Käufer muss in diesen Fällen Grunderwerbsteuer für die zu übertragende Immobilien entrichten. Während Privatinvestoren üblicherweise klei- nere Wohn- beziehungsweise Geschäftshäuser oder Eigentumswohnungen erwerben und zumeist eine private Vermögensverwaltung betreiben, sind institutionelle Investoren und so genannte Großinvestoren, wie zum Beispiel Private Equity Fonds, in der Lage, relativ hohe Ka- Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 24- pitalvolumina zu bewegen. Die größte Gruppe dieser Investoren bilden Versicherungen, Pensionskassen sowie offene und geschlossene Immobilienfonds. 43 Durch die Abwicklung dieser Immobilientransaktionen über einen Notar, die Eintragung in das Grundbuch und die Meldung beim Finanzamt (steuerliche Unbedenklichkeitserklärung) ist ein solcher "Asset Deal" in der Regel transparent und der Anleger leichter erkennbar. Alternativ besteht die Möglichkeit des indirekten Erwerbs einer Immobilie, bei dem lediglich die Anteile an einer grundbesitzhaltenden Kapital- oder Personengesellschaft übertragen werden (Share Deal). Falls weniger als 95,0% der Anteile an einer grundbesitzhaltenden Gesell3chaft unmittelbar oder mittelbar in einer Hand vereinigt werden, entfällt in der Regel die Grunderwerbsteuerbelastung. Zusätzlich darf bei grundbesitzhaltenden Personengesellschaften innerhalb von tunf Jahren keine Übertragung von mindestens 95,0% der Anteile auf neue Gesellschafter erfolgen, um den Entfall der Grunderwerbsteuer nicht zu geflihrden. Da Investoren bei einern Share Deal nicht direkt die Immobilie, sondern Gesellschaftsanteile erwerben, ist eine notarielle Beurkundung nur notwendig, sofern es sich bei der Rechtsform der Gesellschaft um eine GmbH handelt. Auch erfolgt keine Eintragung eines Eigentümerwechsels ins Grundbuch und muss das Finanzamt in den oben beschriebenen Fällen keine Unbedenklichkeitserklärung erteilen. Da durch dieses Verfahren die Übertragung der Immobilie nur mittelbar erfolgt beziehungsweise kein neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird, ist der faktische Eigentümerwechsel nicht offensichtlich. Ein Share Deal ist daher im Vergleich zum Asset Deal intransparenter. In beiden Erwerbsarten kann durch Einsatz von vorgelagerten komplexen Gesellschaftsstrukturen weitere Intransparenz geschaffen werden, so dass der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte an der Transaktion im Hintergrund bleibt. Diesen Umstand können sich potentielle Geldwäscher zu Nutze machen. " Schulte (2001): Immobilienäkonomie - Betriebswirtschaftliche Grundlagen, S. 38 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 2S · 5.4 Beispielhafte Darstellung des Ablaufs einer Immobilientransaktion Nachfolgend soll der Ablauf einer Immobilientransa..1ction in den allgemeinen Grundzügen am Beispiel des Kaufs bzw. Verkaufs einer Großimmobilie dargestellt werden. Dieser kano in mehrere Phasen gegliedert werden: Vorbereitung Analyse des Verkaufs objektes / Werter- Verkäufer (Verkäufer) mittlung(en) Immobilienmakler Planung und Strukturierung der Transak- Berater tion Erstellung der Verkaufsdokumentation des Verkäufers (Steuerberater, walt) Rechtsan- Erstellung einer Liste mit potentiellen GutachterlImmobiliensachverständiger Investoren Gegebenenfalls Beauftragung emes Immobilienmaklers Vorbereitung Formulierung eines Investitionswunsches Käufer (Käufer) Suche nach passenden Objekten Immobilienmakler Planung und Strukturierung der Transak- Berater des Käufers (Steution erberater, Rechtsanwalt) Gegebenenfalls Beauftragung eines Immobilienmaklers Marketing-Phase Kontaktierung der potentiellen Käufer Verkäufer Abgabe der Verkaufsdokumentation Kaufmteressenten Gegebenenfalls Erhalt von unverbindli- Immobilienmakler ehen Angeboten Entscheidung bezüglich der Berater des Verkäufers Zula~sung zur Due Diligence Due Diligence Möglichkeit zur Einsichtnahme In die Verkäufer (Sorgfaltsprüfung) Geschäftsunterlagen rur die potentiellen Kaufinteressenten Käufer Berater der Kaufinteres- Prüfung durch die Käufer in rechtlicher, senten (Rechtsanwälte, technischer und kaufmärmischer Hinsicht Steuerberater, ImmobilienEinräumung der Möglichkeit zur Besich- sachverständige) tigung des Verkaufsobjektes Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 26 - Berater des Verkäufers Erhalt und Evaluation der verbindlichen Angebote Weiterfiihrung der Verhandlungen mit einzelnen AnbieternJKaufinteressenten Meinungsbildung beim Käufer Entscheidung filr einen Käufer • Abwicklung Evtl. Erarbeitung einer Gesellschafts- Käufer struktur = steuerlichen Optimierung auf Käuferseite Verkäufer Berater des Käufers (v.a. Entwurf des Kaufvertrages durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater) Notar Beiderseitige Überprüfung des Vertrags- Berater des Verkäufers Notar entwurfes Ausarbeitung und Unterzeichnung des Grundbuchamt endgültigen Vertrages (notariell) Bank I Finanzdienstleister Sicherstellung der Finanzierung auf Seiten des Käufers (gegebenenfalls Fremdfinanzierung) Gegebenenfalls Eintragung einer Auflassungsvormerkung in der Zweiten Abteilung des Grundbuches Abschluss Kaufpreiszahlung zum Zeitpunkt, der Käufer vertraglich vereinbart .....urde Zahlung der Grunderwerbsteuer Verkäufer Notar Zahlungen an den Notar (in der Regel Bank I Finanzdienstleister durch den Käufer) und an eventuelle Grundbuchamt Berater Finanzamt Erstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung Eigennunsübertragung lln Grundbuch (Erste Abteilung) Gegebenenfalls Eintragung von Grundpfandrechten in der Dritten Abteilung des Grundbuches Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 27 - In Abhängigkeit von der Art der I=obilientransaktion können die Phasen unterschiedlich ausgestaltet sein. Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte detaillierter dargestellt (1) Vorbereitung Als Grundlage einer Immobilientransaktion wird in der Regel der Verkehrswert nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) von einem oder mehreren Gutachtern festgestellt, um einen möglichst genauen Wert der Immobilie zu erhalten. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis besti=t, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Da der Verkehrswert keine genau mathematische Größe ist, sondern auch Schätzungen beinhaltet, ist es möglich, dass verschiedene Bewertungen fi1r die gleiche Immobilie voneinander abweichen. Hierbei sind nach der Rechtsprechung Abweichungen bis zu ±30% möglich, wobei allgemein von Abweichungen um ± 10% auszugehen ist. 44 Der Verkehrswert dient zur Information fi1r den Käufer und Verkäufer, entspricht jedoch nicht zwangsläufig dem Verkaufspreis45 . Des Weiteren kann eine Verkaufsdokumentation erstellt werden. Diese dient dazu, dass potentielle Käufer ein detailliertes Bild über die Immobilie erhalten und über einen eventuellen Kauf bereits im Vorfeld entscheiden können. Zur Verkaufsdokumentation gehören unter anderem ein Grundbuchauszug, Grundrisse und Pläne des Objektes, Teilungserklärungen, Wohnflächenberechnung, Lageplan/Flurkarte und eine Baubeschreibung.46 Im Rahmen der Vorbereitungsphase kann außerdem eine Vorauswahl potentieller Käufer oder Käufergruppen erfolgen. Eine Vorauswahl kann ebenfalls durch gezieltes Marketing getroffen werden. Auf Seiten des Käufers erfolgt die Einschätzung des Investitionsbedarfs beziehungsweise des Investitionswunsches und der Abgleich mit dem Angebot auf dem Markt Auch erfolgen Vorüberlegungen über die Art der durchzufilhrenden Transaktion, deren Strukturierung und FinanzIerung. 44 Schulte (2001): Immobilienäkonomie - Betriebswirtschaftliehe Grundlagen, S. 386 " Schulte (2001): Immobilienäkonomie - Betriebswirtschaftliehe Grundlagen, S. 387 " UFO GmbH & Co. KG (2010): Die Verkaufsdokumentation http://module.innnonet.delhp/e4cI554a/dieverkaufsdokumentation, onlioe im Internet (Stand: 25. Januar 2012) Geldwäsche im ImmobiJiensektor in Deutschland - 28- Schon in dieser Phase könnten Geldwäschehaodlungen im Zusammenhaog mit der Transaktion vorbereitet beziehungsweise eingeleitet werden. So birgt eine Manipulation der Verkehrswertberechnung auf Grund der aoerkannten Schwaokungsbreiten die Möglichkeit zur Schaffung einer Grundlage von Geldwäschetatbeständen. Analog kann durch Falschaogaben in der Verkaufsdokumentation eine entsprechende Wertmaoipulation für Geldwäschezwecke erfolgen. Durch Maoipulationen des Wertes können Traosaktionen zu überhöhten oder verringerten Preisen plausibilisiert werden. Bei der Auswahl der potentiellen Geschäftspartner kann durch Auswahl des Mediums, der Zielgruppe oder der Zielregion Geldwäsche begünstigt werden. So können beispielsweise durch den Verkäufer fokussiert Interessenten aogesprochen werden, deren Investitionszielgeoiete in Steueroasen liegen. Der Käufer kann hierbei zielgerichtet nach Objekten suchen, die sich fiIr die Durchfilhrung von Geldwäschehaodlungen in besonderem Maße eignen. (2) Marketing-Phase In der Marketing-Phase erfolgt die Ansprache potentieller Käufer sowie die Zulassung möglicher Interessenten zum Due Diligence-Verfahren. Hierbei kann entsprechend zur Vorbereitungsphase eine Fokussierung auf bestimmte Personengruppen, die Geldwäsche begünstigen, erfolgen. (3) Due Diligence Durch eine Due Diligence (Sorgfaltsprüfung) werden Immobilienobjekte traosparenter sowie Risiken und Wertunsicherheiten sollen reduziert werden. Die Sorgfaltsprüfung lässt sich in drei Bereiche untergliedern: • Rechtliche Prüfung: Prüfung der Grundbuchunterlagen (Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen, Dienstbarkeiten), • technische Prüfung: Prüfung von Zustaod und Ausstattung, um dadurch die mutmaßlichen Investitionen abschätzen zu können, • kaufmännische Prüfung: Wirtschaftlichkeits- und Renditeaoalyse, gegebenenfalls Prüfung der Vermietbarkeit, Überlegungen zur Entwicklung des Staodortes und der Nutzungsmöglichkeiten, usw. Da die Ergebnisse wertrelevaot sein und die Verhaodlungspositionen beeinflussen können, wird die Due Diligence vor den Vertragsverhaodlungen durchgefiihrt. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·29· Auch bei der Due Diligence können wertbeeinflussende Manipulationen erfolgen. Da die Due Diligence Schätzelemente nnd subjektive Bewertnngen enthält, sind gewisse Schwankungsbreiten in der Bewertnng möglich. Somit können beispielsweise auch hier geldwäschebezogene Unter- oder Überbewertnngen plausibilisiert werden. So könnten Überbewertungen unter anderem durch das Ansetzen einer zu positiven Mietprognose oder eine Höherbewertnng der baulichen Ausstattung erfolgen. Unterbewertnngen können auch durch den Falschausweis der nutzbaren Flächen oder die Feststellung eines Investitionsstaus47 bewirkt werden. (4) Kaufvertragliche Abwicklung Bei der kaufvertraglichen Abwicklung in Deutschland wird in der Regel durch den Notar ein Kaufvertragsentwurf erstellt beziehungsweise ein durch Rechtsanwälte erstellter Entwurf überprüft. Zur steueroptimierten Abwicklung auf Käuferseite können Gesellschafts- oder Finanzierungsstrukturen geschaffen werden. Diese beinhalten unter Umständen mehrstufige beziehungsweise komplexe Beteiligungskonstruktionen sowie die Verwendung von Steueroasen als Gesellschaftssitz. Der Zeitraum zwischen Kaufvertragsentwurf und notariellem Kaufvertrag dient zur Überprüfung des Inhaltes. Einigen sich die Parteien, wird ein Unterzeichnungstermin beim Notar anberaumt. Während dieses Termins identifiziert und überprüft der Notar die Parteien beziehungsweise deren wirtschaftlich Berechtigte. Durch die Nutzung von komplexen Gesellschafts- und Finanzierungsstrukturen sowie die Nutzung von Steueroasen kann eine Intransparenz geschaffen werden, mit der Verschleierung der Herkunft der eingesetzten Mittel möglich ist. (5) Abschluss Der Abschluss einer solchen Transaktion liegt in der Übertragung der Immobilien im Grundbuch gegen Zahlung des Kaufpreises. Die Grundbuchämter sind gesetzlich angewiesen, keine Eintragung ohne Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, das heißt des Nachweises für die geleistete Grunderwerbssteuer durch das zuständige Finanzamt, vorzunehmen. Der Käufer wird deshalb erst nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer als Eigentümer in die erste Abteilung des Grundbuches eingetragen. 47 Investitionsstau: Um den Wert einer Immobilie zu erhalten, müssen regelmäßig Investitionen filr deren Instandbaltung erfolgen. Unterbleiben diese, so sind sie zu einem späteren Zeitpunkt nachzubolen, um die Immobilie in den ursprünglichen (Nutz-)Zustand zu versetzen und einer Wertminderung entgegenzuwirken. Geldwäsche im Immobilien sektor in Deutschland - 30- Bei der Bezahlung des Kaufpreises könnten beispielsweise Barzahlungen oder Zahlungen zusätzlich zum im Kaufvertrag vereinbarten Preis zur Geldwäsche genutzt werden. 6 BEFRAGUNG UND ERGEBNISSE DER STUDIE 6.1 Auswertung der Online-Fragebögen 6.1.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der OnJine-Befragung Insgesamt 94 Studienteilnehmer beantworteten den Online-Fragebogen zur Studie über Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland vollständig, wobei die meisten Antworten aus den Gruppen der Finanzierer (32 Teilnehmer) und der Verwalter (35 Teilnehmer) vorliegen. Insgesamt ist anhand der gegebenen Antworten deutlich erkennbar, dass die Gruppe der Finanzierer bereits eine hohe Sensibilisierung für das Thema Geldwäsche erreicht hat, während das Bewusstsein in den übrigen Gruppen noch erhöht werden muss. Die meisten Studienteilnehmer aus der Gruppe der Finanzierer haben geantwortet, dass in ihrem Unternehmen die wesentlichen organisatorischen Grundlagen zur Verhinderung der Geldwäsche bestehen und dass Geschäftsvorfälle grundsätzlich auf mögliche Geldwäschetatbestände hin untersucht werden würden. Lediglich zwei Studienteilnehmer aus der Gruppe der Finanzierer gaben an, dass sie sich durch die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes - vor allem durch die hohen regulatorischen Anforderungen - in der praktischen Ausübung ihres Berufes eingeschränkt fiihlen. Die hohe Sensibilisierung dieser Gruppe ist auch daran erkennbar, dass zahlreiche Finanzierer konkrete Anhaltspunkte und Warnsignale für Geldwäsche benennen können. Finanzierer sind sich ebenfalls einer ganzen Reihe von Situationen bewusst, in denen sie für Zwecke der Geldwäsche missbraucht werden könnten; bei ihnen sind nach den Angaben in der Umfrage bereits zahlreiche Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung der Geldwäsche implementiert (policies, Richtlinien, Schulungen, Kontrollen usw.). Vor allem die Gruppe der Vermittler (drei von insgesamt fiinf Studienteilnehmern dieser Gruppe) sieht sich durch die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes in der Ausübung ihres Berufes eingeschränkt. Ihre organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung der Geldwäsche sind nach den Angaben in der Umfrage noch nicht umfangreich; lediglich drei (von fiinf) Teilnehmer(n) gaben an, dass es einc Organisationsanweisung zum internen Verfahren bei Verdacht auf Geldwäsche gäbe. Eine grundsätzliche Prüfung der Geschäftsvorfalle hinsichtlich möglicher Geldwäscheverdachtsmomente fmdet angabegemäß nicht statt; ein Geldwäschebeaufuagter wurde bei keinem der fiinf Teilnehmer bestellt. Darüber hinaus gab keiner der Vermittler an, bei einem Geldwäscheverdacht stets eine Verdachtsanzcige zu erstatten. Bei der Aufzählung der bekannten Anhaltspunkte oder Warnsignale beschränkten sich die Geldwäsche im Immobillensektor In Deutschland - 31 - Studienteilnehmer in der Gruppe der Vermittler im Wesentlichen auf Barzahlungsangebote, darüber hinaus wurden nur wenige andere Merkmale genannt. Die von den Vermittlern implementierten Präventionsmaßnahmen sind nach dem Ergebnis der Studie noch nicht umfassend genug; insbesondere Kontrollen und Schulungen zur Geldwäscheprävention werden von den Studienteilnehmern (nahezu) nicht durchgefiihrt. Immobilienbewerter (Gutachter oder Beleihungswertermittler) haben sich an der OnlineUmfrage nicht beteiligt. Ersteller (Bauunternehmer oder Projektentwickler) sind keine Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, daher sind die meisten von ihnen mit den wesentlichen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes nicht vertraut. Dennoch hat die Hälfte der Ersteller, die sich an der Studie beteiligt haben (acht von insgesamt 16 Teilnehmern), angegeben, dass in Ihrem Unternehmen Compliance- beziehungsweise Anti-Korruptionsrichtlinien aufgestellt wurden. In vier Fällen sei eine Organisationsanweisung vorhanden, die das interne Verfahren bei einem Verdacht auf Geldwäsche beschreibt. Eine grundsätzliche Prüfung der Geschäftsvorfalle hinsichtlich möglicher Geldwäscheverdachtsmomente findet angabe gemäß bei fünf der an der Studie beteiligten Ersteller statt. Die Antworten zur Studie zeigen außerdem, dass einige Bauunternehmen bereits Erfahrungen mit Geldwäsche in ihrem beruflichen Umfeld gemacht haben und auch Alarmsignale oder Anhaltspunkte benennen können. In der Gruppe der Ersteller wird besonders deutlich, dass vor allem wirtschaftliche Interessen und befürchtete Reputationsschäden dazu führen, dass Geldwäscheverdachtsfalle nicht zur Anzeige gebracht werden. Schulungsmaßnahmen zum Thema Geldwäsche sind nach Angaben der teilnehmenden Ersteller noch nicht implementiert. Die Gruppe der Verwalter war mit insgesamt 3S Teilnehmern an der Studie vertreten, von denen 20 Teilnehmer angegeben haben, dass ihnen die wesentlichen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes bekannt sind. Eine Einschränkung bei der praktischen Ausübung ihres Berufes durch die Geldwäschegesetzgebung wird von den Verwaltern nicht wahrgenommen. Im Vergleich zu den Vermittlern und Erstellern haben die Verwalter über einige organisatori- sche Vorkehrungen gegen den Missbrauch durch Geldwäsche berichtet, so beispielsweise über das Vorhandensein von Compliance- beziehungsweise Anti-Korruptionsrichtlinien (26 Fälle) und Organisationsanweisungen zum internen Verfahren bei einem Verdacht auf Geldwäsche (zehn Fälle). Sechs der insgesamt 3S Verwalter haben sogar einen Geldwäschebeauftragten bestellt. Die an der Studie beteiligten Verwalter haben zahlreiche Anhaltspunkte und Alarmsignale benannt, die ihnen aus ihrem beruflichen Umfeld bekannt sind. Schulungsmaßnahmen zum Thema Geldwäsche wurden angabe gemäß lediglich von drei Studienteilnehmern (8,6%) durchgefiihrt. Geldwäsche im Immobilien sektor in Deutschland - 32- In der Gruppe der sonstigen Studienteilnehmer wurden insgesamt sechs TeiInehmer zusammengefasst (unter anderem zwei Rechtsanwälte, ein Notar und ein Projektsteuerer), von denen filnfTeilnehmer angaben, mit den wesentlichen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes vertraut zu sein. Lediglich ein Rechtsanwalt berichtete, dass er sich durch die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes in der praktischen Ausübung seines Berufes eingeschränkt sieht (Berufsverschwiegenheit). Organisatorische Vorkehrungen zur Verhinderung der Geldwäsche wurden bei einigen Teilnehmern dieser Gruppe bereits getroffen: So gaben drei Teilnehmer an, Geschäftsvorfälle grundsätzlich auf mögliche Geldwäschetatbestände zu untersuchen. In lediglich einem Fall wurde ein Geldwäschebeaufuagter bestellt. Von einigen Angehörigen dieser Gruppe wurden konkrete Anhaltspunkte für Geldwäsche benannt, was auf bereits gesammelte Erfahrungen in Bezug auf Geldwäsche hindeuten kann. Als wesentlicher Hinderungsgrund für die Nichtanzeige eines Geldwäscheverdachts wurde die anwaltliche Schweigepflicht genannt. Auffällig war weiterhin, dass ein Notar die Auffassung vertrat, dass laut Bundesnotarkammer selbst bei konkretem Verdacht keine Pflicht zur Anzeige eines Verdachtsfalles bestehe, weil die gesamte notarielle Tätigkeit angeblich unter den Befreiungstatbestand ,Rechtsberatung' fällt. Schulungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäscheprävention werden lediglich von einem Teilnehmer dieser Gruppe durchgefiihrt. Ungeflihr zwei Drittel aller Studienteilnehmer schätzten das Risiko für ihr Unternehmen, zu Geldwäschezwecken missbraucht zu werden, als gering ein. Lediglich 5,3% der Teilnehmer gingen davon aus, dass ihr Unternehmen mit höherem Risiko behaftet ist. Die Tatsache, dass die Anzahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen aus dem Immobiliensektor derzeit sehr gering ist, wurde von allen Studienteilnehmern vor allem mit der Schwierigkeit begründet, Geldwäschetatbestände als solche zu erkennen. Auch im Rahmen der gefiihrten Interviews wurde bestätigt, dass sich Geldwäschetäter immer besser tarnen und offensichtliche Anzeichen oder Alarmsignale für einen Geldwäscheverdacht venneiden. Gleichzeitig wurden jedoch auch wirtschaftliche Interessen und mögliche Reputationsschäden als wesentliche Hinderungsgründe angefiihrt, aufgrund derer Geldwäscheverdachtsfälle nicht zur Anzeige gebracht werden würden. Lediglich die Gruppe der Vermittler nannte Unwissenheit beziehungsweise Unsicherheit gegenüber der Geldwäscheproblematik besonders häufig als Ursache für das bisher geringe Anzeigeaufkommen aus dem Immobiliensektor. 6.1.2" Ziel und Inhalt des FragebDgens Ziel des Online-Fragebogens war es vor allem, die unterschiedlichen Sichtweisen der Marktteilnehmer an Immobilientransaktionen zu ermitteln, zu analysieren und darzustellen. Der Fragebogen enthielt Fragen zur Branche und dem Tätigkeitsfeld der Befragten, zu den organisatorischen Grundlagen im Unternehmen, zu geldwäscherelevanten Aspekten in der Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·33 . Geschäftsbeziehung zum Kunden sowie zu Präventionsmaßnahmen bezüglich der Geldwäschebekämpfung. Darüber hinaus wurden die Studienteilnehmer zum aktuellen Handlungsbedarf im Bereich der Geldwäscheprävention sowie zu eventuell bestehenden Schwierigkeiten und Hemmnissen in diesem Zusammenhang befragt (siehe Anhang B). Die folgenden Berufsgruppen haben eine Einladung zur Teilnahme an der Studie erhalten (auf Grund der Nicht-Personalisierung des Fragobogens ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Adressaten den Verweis zum Fragebogen empfangen und an der Studie teilgenommen haben): Zusammensetzung der Adressaten Anzahl der Adressaten TeIlnehmergruppe Verwaltung (ImmobIlienunternehmen, ImmobIlienverwalter), Vermittlung (Immobilienmakler, ImmobIlienvermIttler) und Bewertung (ImmobIliensachverständige, -bewerter, BeleihungswertermittIer) 1.197 Erstellung (Bauunternehmer, Projektentwickler, Bauträger) 608 finanzierung (Banken, Bausparkassen, Versicherungen, ImmobllienleasinggeseUschaften, Kapitalanlagegesellschaften) 403 Sonstige (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Architekten, Treuhänder, Trusts) 202 Summe 2.410 Eine weitere Untergliederung der angeschriebenen Verwalter, Vermittler und Bewerter war bei der Vielzahl der Adressaten nicht möglich, da viele Untemehmen mehrere Geschäftsfelder betreiben (beispielsweise Vermittlung und Bewertung oder Vermittlung und Verwaltung) oder eine Spezialisierung auf eines der Geschäftsfelder nicht erkennbar war. Unter der Teilnehmergruppe "Sonstige" wurden 106 Steuerberatungsgesellschaften, 35 Rechtsanwälte, 17 Notare, 25 Architekten sowie 19 Immobilien-Investrnent-Trusts zusammengefasst. 6.1.3 Rücklauf 6.1.3.1 Ergebnis des Rücklaufs Der Fragebogen wurde den Teilnehmem der Studie ab dem 18. November 2011 online zur Verfilgung gestellt. Jeweils arn 16. Dezember 2011, 16. Januar 2012 und arn 6. Februar 2012 wurden Emails zur Erinnerung versandt. Bis zum 17. Februar 2012 hatten 94 Teilnehmer den Fragebogen vollständig beantwortet (vgl. auch Abschnitt 6.1.4). Dies entspricht, bezogen auf die Anzahl der Kontakte, an die die Verknüpfung zum Fragebogen unmittelbar verschickt wurde, einer durchschnittlichen Rücklaufquote von 3,9%. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·34 - 6.1.3.2 Anonymität Obwohl am Anfang des Fragebogens einige Eckdaten zum Teilnehmer und zum Unternehmen abgefragt wurden, war ein Rückschluss auf das jeweilige Unternehmen nicht möglich, sofern der Teilnehmer nicht seine persönlichen Kontaktdaten fiir Rückfragen angegeben hat. Bei insgesamt 94 vorliegenden Antworten wurden von 31 Teilnehmern Kontaktdaten eingetragen, um gegebenenfalls fiir Rückfragen zur Verfiigung zu stehen. 6.1.3.3 Auswertung der gegebenen Antworten Sämtliche Umfrageergebnisse wurden je Teilnehmergruppe zusammengefasst und ausgewertet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Felder des Fragebogens zwingend auszufiillen waren. Sofern ein Teilnehmer in einzelnen Feldern keinen Eintrag vorgenommen hat, wird dies in der vorliegenden Auswertung nicht separat erwähnt. Es kann jedoch dazu fiihren, dass die Gesamtzahl der Antworten auf eine Frage nicht mit der Zahl der insgesamt vorliegenden Antworten übereinstimmt. Die Antworten in den Freitextfeldern wurden weitgehend im Original belassen, um die beabsichtigte Aussage nicht zu verfälschen. Sich wiederholende Antworten und Antwortteile wurden sofern möglich zusammengefasst. 6.1.4 Beschreibung der Stndienteilnehmer und deren organisatorisches Umfeld Die größte Zahl der Antworten auf die Ooline-Umfrage liegt aus den Gruppen der Finanzierer und. der Verwalter vor. Die genaue Aufteilung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Zusammensetzung der Teilnehmer nach TeUnehmergruppen Anzahl der Teilnebmer TeUnehmergruppe Anzahl der Adressaten insgesamt Rücklaufquote Verwaltung (Immobilienunternehmen, Immobilienverwalter) und Vermittlung (Immobilienmakler) und Bewertnng 40 1.197 3,3% Finanzlernng (Banken, Bausparkassen, ImmobilienleasinggeseUschaften, Kapitaianlagegesellschaften) 32 403 7,9% Erstellung (Bauunternehmer, Projektentwickler) 16 608 2,6% Sonstige (Rechtsanwälte, Notare, Projektsteuerer) 6 202 3,0% 94 2.410 3,9% Summe Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -35· 1n der Teilnehmergruppe der Verwalter, Vermittler und Bewerter sind 35 Verwalter und fiinf Vermittler zusammengefasst worden; Bewerter (wie beispielsweise Gutachter oder Beleihungswertermittler) haben sich nicht an der Dnline-Umfrage beteiligt. Unter der Teilnehmergruppe "Sonstige" wurden zwei Rechtsanwälte, ein Notar, ein Projektsteuerer sowie zwei weitere Teilnehmer zusammengefasst, die keine näheren Angaben zu der Art ihres Unternehmens gemacht haben. Die Studienteilnehmer waren den folgenden Unternehmensbereichen zuzuordnen: Funktionsbereiche im Unternehmen, denen die Teilnehmer zuzuordnen waren Anzahl der Teilnehmer Untemehmensbereich Prozentualer Anteil GeschäftsleitunglProkurist 45 47,9% Geldwäsche/Compliance 18 19,2% Finanzen/Controlling 9 9,8% Interne Revision 6 6,4% Recht 3 3,2% Risikomanagement 3 3,2% Sonstige (zum Beispiel Verkauf, Vermittlung, Einkauf, Vertriebssteuerung) 10 10,6% Summe 94 100% Die beiden Rechtsanwälte gaben jeweils Compliance als ihren persönlichen Schwerpunktbereich an, der Notar ist als Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei in der Gruppe "Sonstige" enthalten. Die Teilnehmer waren ihrer Funktion nach vor allem Mitglieder der Geschäftsleitung oder Vorstände, aber auch Bereichsleiter, Abteilungsleiter und Prokuristen. 57 Studienteilnehmer (60,6%) gaben an, dass die Zahl der insgesamt Beschäftigten bei über 50 Mitarbeitern lag, während die Mitarbeiterzahl bei 33 Teilnehmern (35,1%) 50 oder weniger betrug. Bei 73 Studienteilnehmern (77,7%) lag der Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr oberhalb von 10 Mio. Euro. Auf Basis dieser Angaben gehen wir daher davon aus, dass sich mehrheitlich mittelgroße und große Unternehmen an der Studie beteiligt haben. Die konkreten Zahlen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland ·36 - Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in Ihrem Unternehmen beschäftigt? Anzahl der Antworten 1-10 11-50 51-200 201-500 5011.000 1.00110.000 Mehr als 10.000 Finanzierung 0 2 7 8 3 6 3 Vermittlung 2 1 2 0 0 0 0 Erstellung 4 5 2 2 1 2 0 Verwaltung 3 13 9 6 2 I 0 Sonstige I 2 3 0 0 0 0 Summe 10 23 23 16 6 9 3 TeUnehmergruppe Wie viele Mitarbeiter sind derzeit In Ihrem Unternehmen im Bereich Immobilien beschäftigt? Anzahl der Antworten 1-10 11-50 51-200 201-500 5011.000 1.00110.000 Mehr als 10.000 Finanzierung 3 5 9 7 3 2 0 Vermittlung 2 1 2 0 0 0 0 Erstellung 5 5 I 1 1 2 0 Verwaltung 3 15 9 5 3 0 0 Sonstige I 3 1 0 0 0 0 Summe 14 29 22 13 7 4 0 Teilnehmergruppe Wie hoch war der Umsatz Ihres Unternehmens Im vergangenen Jahr (in Mio. Euro)? Anzahl der Antworten Obis 10 Über 10 bis 40 Über 40 bis 100 Über 100 bis 500 Über 500 Finanzierung 3 3 4 5 13 Vermittlung 3 2 0 0 0 Erstellung 4 4 3 4 1 Verwaltung 4 16 4 8 3 Sonstige 3 I 0 2 0 Summe 17 26 11 19 17 Teilnehmergruppe Geldwäsche Im Immobiliensektor in Deutschland ·37 - 40 der insgesamt 94 Studienteilnehmer gaben an, dass ein Teil ihres Umsatzes auf Kunden mit Wohnsitz im Ausland entfallt (die übrigen Teilnehmer haben entweder nicht geantwortet oder angegeben, dass ihr Anteil am Umsatz mit ausländischen Kunden 0,0% beträgt): Welcher Anteil Ihres Umsatzes entfällt auf Kunden mit Wohnsitz im Ausland (ungefahr, in Prozent)? Anzahl der Antworten 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% Finanzierung 9 0 4 3 0 1 Vermittlung 1 1 0 0 1 0 Erstellung 4 1 1 0 1 0 Verwaltung 5 0 1 0 2 0 Sonstige 2 1 0 2 0 0 Summe 21 3 6 5 4 1 Teilnehmergruppe Insgesamt 63 Studienteilnehmer (67,0%) antworteten, dass ihnen die wesentlichen Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz, die für ihre Berufsgruppe relevant sind, bekannt seieli. Lediglich fiinf Studienteilnehmer (5,3%) haben erklärt, dass ihnen die Verpflichtungen nicht bekannt seien (dies betraf insbesondere Immobilienunternehmen) und zwölf Teilnehmer waren sich bei der Beantwortung der Frage nicht sicher (12,8%). Die Verteilung der Antworten je Teilnehmergruppe ist der folgenden Tabelle zu entuehmen: Sind Ihnen die wesentlichen Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz, die für Ihre Berufsgruppe relevant sind, bekannt? Anzahl der Antworten "nein" Anzahl der Antworten "Bin mir nicht sicher" Anzahl der Teilneluner insgesamt Anzahl der Antworten ,ja" Finanzierung 32 32 0 0 Vermittlung 5 4 0 1 Erstellung 16 2 0 1 Verwaltung 35 20 4 10 Sonstige 6 5 1 0 Summe 94 63 5 12 Teilnehmergruppe Lediglich sechs Studienteilnehmer (6,4%) gaben an, dass sie sich durch die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes in der Ausübung ihres Berufes eingeschränkt fühlen. Als Gründe wurden die Folgenden genannt: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 38- Inwiefern sehen Sie sich durch die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes in der praktischen Ausübung Ihres Berufes eingeschränkt? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierer (2) Antworten - Regulatorisehe Anforderungen haben direkten Einfluss auf die Prozessgestaltung und vermehren den Aufwand gegenüber dem Kunden und auch innerhalb der Bank Formale Auflagen sehr hoch; zwischenzeitlich ist auch der Geltungsbereich sehr breit formuliert; eigentlich ist die Bankjetzt filr viele andere Dinge mit zuständig, die an sich nur im weitesten Sinne mit Geldwäsche zu tun haben Vermittlung (3) - Es ist schwierig und zeitraubend, den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, insbesondere bei ausländischen Gesellschaften - Sehr hoher bürokratischer Aufwand; Problem, wann die Pflichten nach GwG anfangen; Schwierigkeit, problematische Fälle zu erkennen, Kunden wollen keine Ausweisdaten bekannt geben, viele Kontaktabbriiche bei Fragen zur Identifizierung; durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetzweiß man manchmal nicht, was man wirklich machen muss - Datenspeicherung, Bürokratie Erstellung (0) - Kein Kommentar Verwaltung (0) - Kein Kommentar Sonstige (1) - berufsständische Vertraulichkeiten stehen einer Offenbarung entgegen (Rechtsanwalt) Auf die Frage, ob im Unternehmen bereits Compliance- oder Anti-Korruptionsrichtlinien aufgestellt wurden, antworteten 73 Studienteilnehmer mit ,ja" (77,7%) und 20 mit "nein" (21,3%). Nach dem Ergebnis der Umfrage betraf die Antwort ,,nein" insbesondere Immobilienunternehmen, Projektentwickier und Bauunternehmer, aber auch Immobilienmakler: Geldwäsche Im 'mmobiliensektor In Deutschland - 39· Wurden in Ihrem Unternehmen Compliance-Richtlinien, Anti-Korruptionsrichtlinien oder Ähnliches aufgestellt? Teilnehmergruppe Anzahl der Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,ja" Anzahl der Antworten "nein" Regelungen bzgl. Geldwäsehe bereits enthalten 32 32 0 32 5 2 3 1 Erstellung 16 8 8 2 Verwaltung 35 26 8 9 6 5 1 5 94 73 20 49 Finanzierung Vermittlung Sonstige Summe Von denjenigen Studienteilnehmem, bei denen bereits Compliance- oder Anti- Korruptionsrichtlinien existieren, gaben 49 (67,1 %) an, dass diese Richtlinien auch Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enthalten (vgL obige Tabelle). Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·40 - Während die Teilnehmer aus der Gruppe der Finanzierer im Wesentlichen antworteten, dass sämtliche relevanten Vorschriften des Geldwäschegesetzes und des Kreditwesengesetzes in ihren internen Richtlinien enthalten sind, gaben nur wenige Teilnehmer der anderen Gruppen eine Antwort: Welche Regelungen bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche sind in Ihren Richtlinien bereits enthalten? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (18) Antworten - Sämtliche Regelungen in Bezug auf Geldwäsche für eine Bank - Umsetzung GwG und entsprechende KWG-RegeIungen - alle relevanten Anforderungen des GWG und des KWG - GwG, KWG, Rundschreiben der BaFin, Auslegungs- und Anwendungshinweise des ehemaligen ZKA48 - Kundenakzeptanzrichtlinie, Überwachung laufender Geschäftsbeziehungen, Wohlverhaltensrichtlinien, Einrichtuog einer zentralen Stelle, Kommunikations-, Aufbau- und Ablaufstrukturen - Alle von Seiten des Gesetzgebers sowie der Aufsichtsbehörde BaFin - Sämtliche gesetzliche und interne Anforderungen: Rechtsgrundlagen, Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Identifizierung, Bestimmung wirtschaftlich Berechtigter, etc.), Verhalten im Verdachtsfall, etc. - Alle gesetzlich vorgeschriebenen - Verpflichtuogen insbes. gemäß §§ 25c und g KWG sowie GWG Das gesamte Gesetz unter Berücksichtigung der sog. "Industriestandards Bausparkassen" - Vollständige Umsetzung Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, Verdachtsmeldepflicht, V endorscreening - Geldwäsche Abfragen, etc. - GW-Richtlinien sind ausführlich dokumentiert, obwohl es filr die Mitarbeiter keine Möglichkeit zur Geldwäsche / Unterstützung von Geldwäsche gibt - Geldwäschebeauftragter, Antiterror-Policy, Identifikation Mieter, Verbot Bargeldannahme, Aufgabe Depotgeschäft Legitimationsprüfung, Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten, Politisch Exponierte Personen Annahme von Kundengeldern in bar (Kapitalanlagegesellschaft) ... ZKA: Zentraler Kreditausschuss Uetzt: Die deutsche Kreditwirtschaft), Interessenverband der deutschen Kreditwirtschaft Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·41 . Welche Regelungen bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche sind in Ihren Richtlinien bereits enthalten? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) Vermittlung (2) Prüfung des Kunden auf Identität - Sensibilisierung zur Meldung von Verdachtsfällen Erstellung (1) Verwaltung (5) Risikomanagement - Terrorismusfinanzierung Überprüfung von potentiellen Geschäftspartnern, Meldung von verdächtigen Sachverhalten - Verbot von Bargeschäften; Prüfung der Mittelherkunft bei Offshore-Gesellschaften oder unklarem Hintergrund; Identitätsprüfung bei Verkauf von Fondsanteilen - Identifizierungspflicht bei Beginn einer Geschäftsbeziehung, Kontrolle Kontobewegungen, Mitgliedergeschäft Keine Sonstige (2) Herkunftsklärung (Rechtsanwalt) Richtlinien der Bundesnotarordnung wurden umgesetzt in Routine-Prüfungen zur Geldwäsche, Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Notar) In 52 Fällen (55,3%) liegt im Unternehmen eine Arbeits- oder Organisationsanweisung vor, die das interne Verfahren bei einem Verdacht auf Geldwäsche beschreibt: Besteht bei Ihnen eine Arbeits- und Organisationsanweisung zum internen Verfahren bei Verdacht auf Geldwäsche und zur Überwachung auffälliger Geschäftsbeziehungen? Anzahl der Antworten "nein" Anzahl der Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,ja" Finanzierung 32 32 0 0 Vermittlung 5 3 2 0 Erstellung 16 4 11 I Verwaltung 35 10 21 3 6 3 3 0 94 52 37 4 Teilnehmergruppe Sonstige Summe Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 42 - Anzahl der Antworten ,,Bin mir nicht sicher" Bei 45 Studienteilnehmern (47,9%) werden Geschäftsvorfälle grundsätzlich auf mögliche Geldwäschetatbestände untersucht, bei 41 Teilnehmern wird eine solche Prüfung nicht grundsätzlich vorgeno=en: Werden Ihre GeschlftsvorfäUe grundsätzlich auf mögliche Geldwäscbetatbestände überprüft? TeIlnehmergruppe Anzahl der Teiloehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,Ja" Anzahl der Antworten ,,nein" Anzahl der Antworten "Bin mir nicht sicher" Finanzierung 32 28 2 2 Vermittlung 5 0 4 1 Erstellung 16 5 10 1 Verwaltung 35 9 23 2 Sonstige 6 3 2 0 SUDlIDe 94 45 41 6 Die Frage, wie das Vorliegen eines strafbaren Hintergrundes geprüft wird, wurde insbesondere von der Gruppe der Finanzierer beantwortet. Darüber hinaus gaben aber auch Projektentwickler und einige I=obilienunternehmen an, die tatsächlichen Auslöser der Transaktion zu ergründen oder auffällige Abläufe und Vertragsgestaltungen zu untersuchen. Die konkreten Antworten innerhalb der einzelnen Gruppen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Wie überprüfen Sie; ob bei einer Immobilientransaktion ein möglicber strafbarer Hintergrund vorliegt? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (15) 45 Antworten - Insbesondere Erfahrungswissen, gegebenenfalls Rtickspmche mit dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) - Überprüfung des Hintergrundes des Verkäufers, Überprüfung der Herkunft des Geldes. Geldwäscheprüfung und Identifizierung bezüglich aller Anleger in unsere Vehik~l - Verbot von Bargeldtmnsaktionen, Überprüfung Mieter mit Antiterrordatenbankabfragen, IdentifIkation Mieter - Know-Your-Customer-Regelungen; Projektprtifung; Überwachung Zahlungen - Abgleich aller beteiligten Parteien (Anwälte, Berater, Käufer, Verkäufer) gegen Datenbanken (pEPs", Sanktionslisten, Bad-GuyListen) PEP: Politically exposed person Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -43 - Wie nberprnfen Sie, ob bei einer Immobillentransaktion ein möglicher strafbarer Hintergrund vorUegt? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) Vermittlung (4) Erstellung (6) Verwaltung (9) Sonstige (3) - Research, Monitoring, Mitarbeitersensibilisierung - Einholung von Informationen über den Kunden aus Auskunfteien - KundenannahIneprozess - Wir filhren Screenings der Käufer durch, ob diese in den bekannten Listen aufgefilhrt sind - intensives Kundenscreening bei Vertragsabschluss - Identifikation der Partoer, Prüfung mittels Datenbank - Anband einiger interner Fragenfolgen - Prüfung der Geschäftspartoer - Wenig bis gar nicht, da bei lnunobilientransaktionen immer ein Makler und ein Notar zwischengeschaltet ist - Wir prüfen den Kunden: ob dieser identifIZierbar ist, Existenz der Gesellschaft, Firmierung, Vertretung - Das ist unmöglich, ohne den Zugang zu nicht öffentlichen Quellen, ansonsten nach Bauch und Recherche im Internet, ob die Namen irgendwo auftauchen - Kontextbetrachtung - Bankauskunft - Wir übetprüfen, wer binter der Transaktion steht - Prüfung der Vertragspartoer; Abweichung von branchenspezifischen Gepflogenheiten - Einzelfallbezogene Prüfung - Durch entsprechende Due Diligence - Risikornanagement - Untersuchung auffälliger Abläufe und Vertragsgestaltungen - Durch Prüfung der handelnden Personen / Gesellschaften, gegebenenfalls unter Einschaltung der zuständigen Behörden - Bankenanfrage; Nachweise, durch Vertragspartoer - nicht prüfbar, nur Augenschein der Transaktion - Anfrage eines Bonitätsnachweises bei der finanzierenden Bank; genaue Übetprüfung der Umstände bei Angeboten jenseits der marktüblichen Konditionen - Einzelfallentscheidung je nach Käufer - anwaltliche Sachverhaltsprüfung (Rechtsanwalt) - Checkliste "Compliance" / Finanzstrom- und Terminanalyse (Rechtsanwalt) - Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten aufgrund der u'berprüfung von öffentlichen Registern und Ausweispapieren (Notar) Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 44- Auf die Frage, ob im Unternehmen ein Geldwäschebeaufuagter bestellt wurde, haben die Teilnehmer der unterschiedlichen Gruppen wie folgt geantwortet: Wurde In Ihrem Unternehmen ein Geldwiiscbebeauftragter bestellt? Teilnehmergruppe Anzahl der Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,ja" Anzahl der Antworten ,,nein" Finanzierung 32 32 0 Vermittlung 0 Sonstige 5 16 35 6 1 5 15 27 5 Summe 94 40 52 Erstellung Verwaltung I 6 Insbesondere die Finanzierer und einige Verwalter gaben an, einen Geldwäschebeaufuagten bestellt zu haben. Die übrigen Studienteilnehmer setzen nach dem Ergebnis der Studie auch Mitarbeiter anderer Bereiche für die Geldwäscheprävention ein. Neben dem Geldwäschebeaufuagten prüfen beispielsweise Compliance-Mitarbeiter, Mitarbeiter der Internen Revision oder des Risikomanagements, teilweise aber auch die Geschäftsleitung oder die kaufmännische Leitung die Einhaltung der Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche. Dies ist insbesondere bei den Berufsgruppen der Fall, die nach aktueller Gesetzeslage keinen Geldwäschebeaufuagten bestellen müssen. Ergänzend wurde bei dieser Frage in Einzelfällen auch auf den Jahresabschlusspriifer verwiesen. In einer Rechtsanwaltsgesellschaft sei jeder einzelne Anwalt verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen zur Geldwäsche und beim Notar wird diese Aufgabe von der Notariatsvorsteherin wahrgenommen. Nach dem Ergebnis der Befragung ist der Geldwäschebeaufuagte oder die für Geldwäschebelange zuständige Person in 62 Fällen (66,0%) direkt der Geschäftsleitung nachgeordnet. In sieben Fällen wurde diese Frage verneint und in 23 Fällen war keine Antwort möglich. Die konkrete Verteilung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·45· Ist der Geldwäschebeauftragte beziehungsweise die für Geldwäschebelange zuständige Person der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet? Teilnehmergruppe Anzahl der Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,ja" Anzahl der Antworten ,,nein" Anzahl der Antworten "Keine Angabe möglich" Finanzierung 32 28 4 0 Vermittlung 5 3 0 2 Erstellung 16 9 I 6 Verwaltung 35 20 I 12 Sonstige 6 2 I 3 Summe 94 62 7 23 Die Frage, auf welcher Ebene der Geldwäschebeauftragte beziehungsweise die zuständige Person angesiedelt ist, sofern sie nicht direkt der Geschäftsleitung nachgeordnet ist, wurde wie folgt beantwortet: Dritte Ebene der Geschäftsorganisation Head ofLegal Stabsstelle (geschäftsleitungsnah) Rechtsanwaltskanzlei Geschäftsfiihrung selbst Partner, Associate - je nach tätigem Anwalt 55 Stndienteilnehmer (58,5%) haben die Frage, ob der Geldwäschebeauftragte beziehungsweise die für Geldwäschebelange zuständige Person regelmäßig über ihre Tätigkeit berichtet, mit ,ja" und 13 Teilnehmer mit "nein" beantwortet. Insgesamt 23 Teilnehmer haben angegeben, dass eine Antwort nicht möglich sei. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -46 - Diejenigen Studienteilnehmer, welche die Frage nach der regelmäßigen Berichterstattung mit ,ja" beantworteten, haben folgende Angaben über die Inhalte der Berichterstattung gemacht: Wenn ja, über welche Inhalte berichtet dieser? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (25) Antworten - Was neu geschehen ist und über Verdachtsanzeigen - Statusbericht, aktuellen Sachstand zur regelmäßigen Prüfung, Vorlage fiir interne Prüfprozesse etc. - Organisation der Geldwäscheprävention, Änderungen im Rechtsumfeld, alle Vorkommnisse des Berichtszeitraums (zum Beispiel Verdachtsmeldungen) - Entsprechend der im KWG normierten Anforderungen - Tätigkeiten, durchgefUhrte Kontrollen, Auffalligkeiten - Tätigkeitsbericht; ad-hoc-Berichte - Aktuelle Themen aus dem Bereich Compliance (zum Beispiel Implementierung von Gesetzesvorgaben) - Rechtliche Entwicklung, Gefahrdungsanalyse, Änderungen des Risikos, Verdachtsfalle und Anzeigen - Gefahrdungsanalyse, Jahresbericht, zweirnaljährlich Bericht an den Verwaltungsrat, anlassbezogene Berichte - Formelle Inhalte (in diesem Fall werden die Geldwäschebelange von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft) - Tätigkeitsbericht über alle Themen - letztlich: nix! Ohne Kundendepots gibt es eben keine Gelegenheit fiir strafbare Handlungen in unsere Unternehmen (Kapitalanlagegesellschaft!) - Jährlicher Gesamtbericht, wöchentliche Berichte im Rahmen eines Abstimmungsmeetings, neue gesetzliche Anforderungeo, Umsetzung bestehender gesetzlicher Anforderungen, aktuelle Verdachtsfalle, aktuelle Fälle aus Presse und Medien, usw. - alle vorgeschriebenen - Über kriminelle Handlungen, die sich gegen die Bank richteten wie z. B. Überweisungsbetrug, Phishing, Verdachtsanzeigeo wegen Geldwäsche an LKA usw. - Verdachtsfälle, aktuelle Gesetzesänderungen und Umsetzungsbedarf, durchgefUhrte Kontrollhandlungeo, Geflibrdungsanalyse, Projekte, ... - Über die durchgefUhrten Tätigkeiten im Berichtszeitraum zum Beispiel über die durchgefUhrten Kontrollen und Prüfungen, durchgefUhrte Schulungen, Verdachtsfalle, Projekte sowie über besondere Vorkommnisse - Schulungen, durchgefUhrte Kontrollen und auffallige Einzelfl!lle - unter anderem GW-Verdachtsfalle, Prozesse zur Verhinderung von Geldwäsche 1m Immobiliensektor in Deutschland - 47- Wenn ja, über welche Inhalte berichtet dieser? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) - Geldwäsche; Ergebnisse der Gefährdungsanalyse GW und Betrug Verdachtsfalle, Gesetzesänderungen Status quo bzgl. Geldwäschefragebögen (know your customer), Ad hoc bei Verdachtsmomenten, Schulungserfordernisse Umfang, Feststellungen, Messinstrumente etc. Über Neuigkeiten, Risiken in unserem Geschäft und die Kontrolltätigkeiten des Geldwäschebeauftragten Aktuelle Themen, Umsetzungen, Einzelfalle, Reporting Vermittlung (2) - Über die Recherche und die daraus gezogenen Konsequenzen - Risikomöglichkeiten Erstellung (4) - Verwaltung (9) - Über Angebote, Geschäfte in bar abzuwickeln - Eventuelle Verdachtsmomente im Hinblick auf Transaktionen - Ergebuisse seiner Prüfung über bestinunte Abläufe, Organisationsformen oder untersuchter Einzelf"aiIe - über auffallige Geschäftsvorfalle und Neuvermietungen - Über alle relevanten Fälle - Alle Vorfalle diesbezüglicher Art - Entwicklungen der Geschäftsfelder unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie Entwicklungen in der Gefährdungsanalyse - Durchgeführte Prüfungen (und Ergebnisse dieser) Sonstige (3) - Umfassenden Sachverhalt eines Mandats (Rechtsanwalt) - Zweimal jährlich über die Analyseergebnisse des letzten halben Jahres (Rechtsanwalt) - AnIässlich Annahme der Beauftragung oder des Mandates (Notar) Sämtliche Geschäftsvorfalle Auffalligkeiten Verdachtsfalle Finanzierung der angebotenen Bauprojekte Die Antworten lassen erkennen, dass insbesondere die Gruppe der Finanzierer umfangreiche Berichte an die Geschäftsleitung erstellt, die neben den Tätigkeiten des Geldwäschebeauftragten sowie den Auffalligkeiten/Verdachtsmomenten auch Gesetzesänderungen und die Einschätzung des Risikos (sowie gegebenenfalls deren Änderung) enthalten. Die übrigen Studienteilnehmer konzentrieren sich in ihrer Berichterstattung lediglich auf Verdachtsfalle sowie deren RecherchelPfÜfung. Damit ist eine umfassende Information der Geschäftsleitung über das in den jeweiligen Unternehmen bestehende Geldwäscherisiko nicht sichergestellt, wodurch eine umfassende Prävention erschwert wird. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 48- 6.1.5 Weitere Auswertung der Fragebögen 6.1.5.1 Übliche Abläufe bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften Der Kauf oder Verkauf von Immobilien zur privaten Nutzung wurde von den Studienteilnehmern als relativ häufig bis sehr häufig eingeschätzt. Auf einer Skala von 1 (nie) bis 10 (sehr oft) wurden besonders häufig die Werte 9 und 10 ausgewählt. Der Kauf oder Verkauf von Immobilien zur betrieblichen Nutzung (einschließlich Vermietung) wurde von den Teilnehmern der Studie als etwas weniger oft eingeschätzt. Auf einer Skala von 1 (nie) bis 10 (sehr oft) wurden besonders häufig die Werte 6, 7 und 8 ausgewählt. Die Frage nach der Häufigkeit von Immobilientransaktionen als Investitionsobjekt im Rahmen von W ohnportfolios wurde von den Studienteilnehmern als gelegentlich bis manchmal eingeschätzt. Auf einer Skala von 1 (nie) bis 10 (sehr oft) wurden die Werte 3 bis 5 besonders häufig ausgewählt. Welche Immobiliengeschäfte kommen in Deutschland am häufigsten vor? . Immobilienkaufzur privaten Nutzung . Immobilienkaufzur betrieblichen Nutzung (auch zur Vermietung) Immobilienkaufals Investitionsobjekt im Rahmen von Wohnportfolios 19 18 14 11 9 8 14 13 14 121 2 11 9 9 7 7 17 9 8 12 9 10 9 7 7 3 3 1 ___o R.. ___0 1 (niet 2 ~ 3 4 5 6 7 8 9 10 (sehr häufig) .. In diesen Zahlen sind auch diejenigen Studienteilnehmer enthalten., die keine Angabe zur Häufigkeit gemacht haben. Hinsichtlich der Frage, welche Immobiliengeschäfte im Unternehmen der Studienteilnehmer am häufigsten abgewickelt werden, wurde deutlich, dass Käufe und Verkäufe von Immobilien Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·49· zur privaten oder betrieblichen Nutzung wesentlich häufiger auftreten als Immobilientransak:tionen, bei denen Investitionsobjekte veräußert werden. Welche Immobiliengeschäftewickeln Sie (in Ihrem Unternehmen) am häufigsten ab? . Immobilienkaufzur privaten Nutzung • Immobilien kauf zur betrieblichen Nutzung (auch zurVermietung) Immobilienkaufals Investitionsobjekt im Rahmen von Wohnportfolios 47 24 23 14 11 61 9 4 9 5 6 56 4 6 ._ 1._ .• ~ _ ~I -.11 _.!.l -1 2 3 4 5 6 7 1 1 5 4 (nie)* 9 10 (sehr häufig) • In diesen Zahlen sind auch diejenigen Studienteilnehmer enthalten, die keine Angabe zur Häufigkeit gemacht haben. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·50· 6.1.5.2 Identif'IZierung der mitwirkenden Stellen Die Teilnehmer der Studie wurden zu den Stellen befragt, die im Wesentlichen an Immobiliengeschäften in Deutschland beteiligt sind. Neben den schon bei Planung der Studie identifizierten Stellen, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind, wurden von den Studienteilnehmern weitere Beteiligte genannt. Beteiligte Stellen an ImmobIliengeschäften TeIlnehmergruppe Beteiligte Finanzierung Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Immobilieuleasinggesellschaften, Kapitalaulagegesellschaften Vermittlung Immobilienmakler, Immobilienvennittlung Bewertung Immobiliensachverständige, Immobilienbewerter, Beleihungswertennittler Erstellung Bauunternehmer, Projek:tentwickler Verwaltung Immobilienuntemehmen, Immobilienverwalter Sonstige Treuhänder, Trusts, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Grundbuchämter, Projektsteuerer Die zusätzlich von den Studienteilnehmern benannten Stellen waren zum Beispiel: Depotbanken Pensionskassen Finanzierungsverrnittler Politische Entscheidungsträger Kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften Kommunen, Planungsbehörden Bauträger Baubehörden Stiftungen Architekten, Planer (private und institutionelle) Investoren Zweckgesellschaften (zur indirekten Finanzierung) Property Management-Gesellschaften Die Teilnehmer der Studie vertraten die Meinung, dass es insbesondere den Banken (84,0%) und Imtnobiliemnaklern (64,9%) möglich sein sollte, Geldwäschetatbestände bei Immobilientransaktionen zu erkennen. Grundsätzlich sollte es nach Ansicht vieler Studienteilnehmer GeGeldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 51 • weils rund 60%} auch Steuerberatern und Notaren möglich sein, solche Tatbestände aufzudecken. Weiterhin wurd~n I=obilienvermittler und Immobilienunternehmen relativ häufig als mögliche Parteien genannt (von 58,5% beziehungsweise 52,1% der Teilnehmer), Geldwäschetatbestände identifizieren zu können, während Versicherungen, Rechtsanwälte und Immobilienleasinggesellschaften nicht mehr so zahlreich angegeben wurden (von jeweils 47 bis 49% der Teilnehmer). Die wenigsten Teilnehmer der Studie waren der Meinung, dass Grundbuchämter, Beleihungswertermittler, Immobiliensachverständige beziehungsweise -bewerter in der Lage sind, Verdachtsmomente für Geldwäsche zu erkennen. Die konkreten Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Welchen der beteiligten Stellen ist es Ihrer Meinung nach grundsätzlich möglich, Geldwäschetatbestände zu erkennen? Anzahl der Ja-Antworten Beteiligte Stellen Prozentualer Anteil Banken 79 84,0% Immobilienmakler 61 64,9% Steuerberater 59 62,8% Notare 56 59,6% Immobilienvermittler 55 58,5% Immobilienunternehmen 49 52,1% Versicherungen 46 48,9% Rechtsanwälte 45 47,9% Immobilienleasinggesellschaften 44 46,8% Kapitalanlagegesellschaften 43 45,7% Treuhänder 40 42,6% Immobilienverwalter 38 40,4% Trusts 22 23,4% Immobilienbewerter 21 22,3% Immobiliensachverständige 18 19,1% Beleihungswertermittler 16 17,0% 7 7,4% Grundbuchämter 6.1.5.3 Anhaltspunkte und Warnhinweise In diesem Abschnitt der Studie wurde die Frage nach der Verbreitung von Geldwäsche im Zusammenhang mit I=obilientrans8.ktionen erörtert. Darüber hinaus wurde auf die Stadien des Geschäftsablaufs eingegangen, in denen Geldwäsche erkennbar sein könnte, sowie AnGeldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·52· haltspunkte beziehungsweise Alannsignale zusammengetragen, die auf Geldwäsche hindeulen köunten. Nur zwölf Studienteilnehmer (12,8%) halten Geldwäschetatbestände im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen für sehr verbreitet, 35 Teilnehmer (37,2%) halten sie für mäßig verbreitet und 39 Studienteilnehmer (41,5%) für kaum verbreitet. Ein Studienteilnehmer antworlete sogar, dass Geldwäsche im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen gar nicht verbreitet sei: Für wie verbreitet halten Sie Geldwäschetatbestllnde Im Zusammenhang mit Immobillentransaktionen? TeUnebmergruppe ,,sehr verbreiH tet ,,Mäßig verbreitet" ,,Kaum verbreitet" "Gar nicht verbreitet" Finanzierung 7 9 13 I Vermittlung 1 3 I 0 Erstellung 0 2 13 0 Verwaltung 4 16 11 0 Sonstige 0 5 1 0 Summe 12 35 39 1 Die Frage, in welchen Stadien des Geschäftsablaufes Geldwäschetatbestände zu erkennen seien, wurde von den Teilnehmern der Studie wie folgt beantwortet: In welchen Stadien des Geschäftsablaufs sind Ihrer Meinung nach Geldwäschetatbestilnde zu erkennen? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (23) Antworten - beim Kauf der Immobilie - Immer dann, wenn Kontakt mit dem Geldwäscheverdächtigen (oder seinen Bevollmächtigten) entsteht - schwierige Frage - evtl. im Rahmen der Abwicklung (Zahlungsart, ausländische Bankeo) - In der Abstimmung des Wertes der Immobilie und dem damit zusammenhängenden Kaufvertrag I Kaufpreisahwicklung - Einbringung von Eigenmitteln, Tilgung von Darlehen - in jedem Stadium - An- und Verkauf von Immobilien im frühesten Stadium bereits - Geschäftsanbahnung - Gar nicht Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - S3- In welchen Stadien des Geschöftsablaufs sind Ihrer Meinung nach Geldwäschetatbestlinde zu erkennen? Antworten TeIlnehmergruppe (Anzahl) - Geschäftsanbahnung, Zahlungsverhalten "Ansparung" des Kapitals, Übertragung des Kapitals von externer Seite, Finanzierung des Kaufpreises, Kaufpreiszahlung - Am ehesten im Placement, schwieriger bereits im Layering und kaum im Integration - Bei Erwerb von Immobilien über dem Marktpreis - Kaufpreiszahlung, wenn Herkunft des Eigenkapitals unklar; bei Rückzahlung des Darlehens - In den Verhandlungen zum Kaufvertrag - fmancial closing" - bei Akquisition von Immobilien beziehungsweise bei laufenden Finanzierungen, wenn überobligatorische Darlehensrückzahlungen erfolgen Anbahnung, ungewöhnliche Umstände, Narnensprüfung in Datenbank vor Vertragsabschluss - Objektverkäufe, Vermietungen - Geschäftsanbahnung, Antragsprozess; Abwicklung; vorzeitige Ablösung; Abwicklung im Rahmen von Zwangsvollstreckungen Vermittlung (3) - in jedem Stadium - bei Verhandlungen zum Ankauf und Klärung der Finanzierung des Ankaufs - Bei dem Aushandeln von Zahlungsbedingungen Erstellung (8) - Bei der Beurkundung beziehungsweise Zahlung - Bei Vertragsabschluss - Im Zahlungsverkehr - Geschäftsanbahnung - bereits in den Anfängen der Vertragsverhandlung - Finanzierung, Kaufpreiszahlung - Anbahnung, Asset-Management - Finanzierungsüberprüfung Verwaltung (17) - Vertragsgestaltung - Bezahlung, Anbahnung - Verhandlung über Zahlungsmodalitäten u. Abwicklung der Zahlung - Häufigkeit des Auftretens eines Kaufinteressenten so Beim fmancial elosing handelt es sich in diesem Zusammenhang um die finanzielle VertragserfUllung in einer Transaktion Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·54 · In welchen Stadien des Geschäftsablaufs sind Ihrer Meinung nach Geldwäschetatbestände zu el"kennen? Teilnehmergruppe (Anzahl) Antworten - Vor Vertragsabschluss - Vertragsanbahnung / Vertragsgestaltung; Finanzierungsnachweis (Bargeld, hohe Liquidität auf Bankkonten) - Bei Fremdbezahlung - Transaktionsverhandlungen - In der Diskussion / Verhandlung über Preis und Zahlungsmodalitäten, gegebenenfalls auch bei der Finanzierung - Großer Anteil von Bargeld vorhanden • Verhandlungen kurz vor Abschluss des Geschäftes Im Laufe von Vertragsverhandlungen Akquisition, Finanzierung, Kaufpreiszahlung - Angebotsphase IErstkontakt, Transaktionsphase (Mittelherkunft) - Anbabnung - Finanzierung Sonstige (2) - Anbabnung / Finanzierung (Rechtsanwalt) - In allen Stadien, vor allem beim Vertragsabschluss und beim Vollzug (Rechtsanwalt) Die Teilnehmer der Studie waren mehrheitlich der Ansicht, dass Anzeichen fur Geldwäsche vor allem bei der Anbahnung des Geschäftes beziehungsweise bei den Vertragsverhandlungen, aber auch bei der Verhandlung um Zahlungsmodalitäten beziehungsweise bei der Zahlungsabwicklung erkennbar sein könnten. Geldwäsche im Immobiliensektor in :leutschland - 55- Die"Frage, welche Anhaltspunkte oder Alarmsignale für Geldwäsche den Teilnehmern der Studie aus ihrem beruflichen Umfeld bekannt sind, haben 42 Teilnehmer (44,7%) gar nicht beantwortet. Zehn Teilnehmer (10,6%) gaben an, aus ihrem beruflichen Alltag keine Anhaltspunkte oder Warnhinweise zu kennen; die übrigen 42 Teilnehmer (44,7%) haben diese Frage wie folgt beantwortet: Welche Anhaltspunkte oder Alarmsignale für Geldwäsche sind Ihnen Umfeld bekannt? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (18) 8US Ihrem beruflichen Antworten - Kaufund Belastung passt nicht zum persönlichem Umfeld - Treuhandabwicklung über Notare und damit zusammenhängende KaufjJreiszahlungen - Herkunft der Gelder - zum Beispiel Falschbewertung von Immobilien - Beteiligter einer Immobilientransaktion hatte Verbindung zur organisierten Kriminalität - siehe Indizienkatalog des Bundeskriminalamts (Financial Intelligence Unit) - undurchsichtige Geldflüsse und Firmenkonstruktionen, Strohmanngeschäfte - Mittelherkunft, Finanzierungstilgung im Rahmen außerplanmäßiger Tilgungen, enormer Mittelzufluss aus dem (osteuropäischen) Ausland Unklare Herkunft von Eigenmitteln, übermäßig komplexe Kontrollstrukturen der Investrnentgruppe, ungewöhnlicher zeitlicher Druck in den Verhandlungen, Desinteresse an Kosten, Vertragsauflösungswunsch nach ungewöhnlich kurzer Zeit etc. - Vorzeitige Rückzahlung von Darlehen aus nicht plausiblen Geldquellen Gegen Darlehensnehmer oder involvierte Person werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, komplexe Struktur über mehrere Jurisdiktionen (inklusive OfIshore), Beteiligungsstruktur wechselt - KaufjJreiszahlung in bar, KaufjJreiszahlung aus einem Risikoland - Auslandskonten, Barzahlungen, PEPs involviert - Bezahlung mit Bargeld, Politisch exponierte Personen als Beteiligte, wirtschaftlich Berechtigter ist nicht identifizierbar - Herkunft der Bar- oder Finanzierungsmittel ungeklärt, unklare Eigentumsstruktur, Finanzierungsmittel stammen aus Vortat, Zahlungsströme undurchsichtig, Auslandsgeschäft ohne ersichtlichen Grund, Finanzielle Mittel passen nicht zum Kundenprofil, plötzliche Änderung des Verhaltens, des Profils oder der Transaktionen, Kunde kann Transaktion nicht erklären, plötzliche Ablösung von Verbindlichkeiten in größerem Umfang kurz nach Darlehensauf- Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 56- ";' Welche Anhaltspunkte oder Alannsignale ffir Geldwäsche sind Ihnen aus Ihrem berullichen Umfeld bekannt? TeUnehmergruppe (Anzahl) Antworten nahme Vermittlung (3) - Barzahlungsangebote extrem hoher Eigenkapitaleinsatz, Kauf ohne Finanzierung durch Bank, Kauf ohne Besichtigung und Preisverhandlung, bestimmte Nationalitäten der Interessenten - Bargeldangebote Erstellung (5) - Verkauf unterhalb des tatsächlichen Wertes - Anfragen von dubiosen ausländischen Firmen - Zahlungsangebote außerhalb des Vertrages, Angebote über dem Verkehrswert, intransparente Vertragspartner, Bartransaktionen - Barzahlung - Verwaltung (13) Finanzierungen aus dem Ausland (Krisen- und Dritte-WeltLänder) - Barzahlung, ausländische Herkunft der Gelder, kein vernünftiges Nutzungskonzept filr die Inunobilie, keine Preissensibilität, Zeitdruck - Bargeldtransaktionen beziehungsweise Einschalten von Banken in sogenannten Steuerparadiesen - Wenn neben dem notariellen Kaufpreis noch Zahlungen fließen sollen - Auslandsbezug, Kauipreiszah1ung in bar oder unbar, aber ohne Finanzierung - Bargeldbezahlung Hoher Baranteil, "Druck" aufbauen, intransparente Struktur bei Verhandlungspartner, kurze Business-Historie, wechselnde Gesprächspartner, Transaktion über "auffällige" Banken (best. Länder, unbekannte Bankhäuser) Zahlungen größerer Summen in bar, Transaktion über Marktwert, Zahlung von nicht marktüblichen Provisionen, Einschaltung mehrerer Firmen, insbesondere aus dem Ausland - Hohe Renditeversprechen - Offshore-Gesellschaft als Erwerber, unbekannte Bank aus Staat mit schwacher Aufsicht, Angebot einer Barabwicklung, Ausschließlicher Einsatz von externen Vertretern des Kaufinteressenten - schnelle Beurkundungen von Verkäufen, Zahlungen von Auslandskonten, Provisionsversprechen an den Einkäufer - AuffaJlig hohe/niedrige Preise; Transaktion ohne FremdkapitalgeberlBank - Bankverbindung, Herkunftsland - Rückfragen bei Käufern über deren Finanzierung Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 57 - Welche Anhaltspunkte oder Alarmsignale für Geldwäsche sind Ihnen aus Ihrem beruflichen Umfeld bekannt? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) Sonstige (3) - Keine - keine Probleme mit der Finanzierung (Rechtsanwalt) - Treuhänder, Beteiligung ausländischer Gesellschaften mit Sitz in Zypern, Malta, Virgin Islands, Luxemburg (Notar) - Personen beteiligt, die keine eigene Verhandlungs-/ Entscheidungsbefugnis besitzen; Ablauf der Verhandlungen; Art der Kaufpreisverhandlung; Bedingungen zur Kaufpreisfalligkeit (Konten, Zeitabfolge) Die Übersicht der vorliegenden Antworten zeigt, dass sich 44,7% (42 von 94) der Teilnehmer an der Studie bereits mit dem Thema Geldwäsche beschäftigt haben und gängige Alarmsignale benennen können. Bei der Frage, welche Anhaltspunkte im Allgemeinen auf einen Geldwäschetatbestand hinweisen könnten, haben viele Studienteilnehmer auf die zuvor gegebene Antwort, also auf die eigenen Erfahrungen mit Geldwäsche aus ihrem beruflichen Umfeld, verwiesen. Die übrigen Antworten sind der nachfolgenden Tabelle zu entuehmen: Welche Anhaltspunkte könnten im Allgemeinen auf einen Geldwäschetatbestand hinweisen? Antworten (sofern nicht auf oben gegebene Antwort verwiesen wurde) Teilnehmergruppe (Anzahl) Fioanzierung (19) - ungewöhnliche Bargeldtransaktionen, Transaktionen, die vom Marktpreis beziehungsweise den Marktgewohnheiten abweichen Nicht marktgerechte Konditionen, unprofessionelle Anbahnung per Fax, unbekannte Adresse - Künstlich generierter Zeitdruck, Barzahlung, Zahlungen über "Offshore-Banken" - Der Wert der Immobilie im Kaufvertrag steht in einem Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der Immobilie - Herkunft der Eigenmittel passt nicht zum Profil des Erwerbers - Falsche wirtschaftliche Betrachtung vom Immobilienwert oder -ertrag - Unplausibles, widersprüchliches Verhalten oder Angaben; Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben beziehungsweise zwischen Wer! und Kredit - Hohe Wertsteigerungen in kurzer Zeit bei häufigem Weiterverkauf; Kaufpreise werden nicht direkt an Veräußerer, sondern an Dritte gezahlt; Kaufpreise werden nicht direkt vom Käufer, sondern von Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·58· Welche Anhaltspunkte könnten Im Allgemeinen allf einen Geldwäschetatbestand hinweisen? Antworten (sofern nicht auf oben gegebene Antwort verwiesen wurde) Teilnehmergruppe (Anzahl) Dritten bezahlt - siehe Jahresbericht der FIU des BKA - Schlechte / geringe Bonität des Käufers in Kombination mit Barzahlung des Kauipreises - Immobilienerwerb über die Grenzen der bestehenden Mittel hinaus, verschleierte Eigentnms- oder Untemehmensstrukturen - Herkunft der Vermögenswerte unklar; Geschäft ergibt wirtschaftlich keinen Sinn; Kunde verweigert Angaben (zum Beispiel zum wirtschaftlich Berechtigten) - Käufer kommt aus einem Risikoland, unverhältnismäßig hohe Summen fur eine Immobilie, Käufer akzeptiert alle Bedingungen - Auslandskonten, Barzahlungen, PEPs involviert - Überteuerter Kauf; überobligatorische Rückzahlungen; unplausibel hohe Cashflows aus vermieteten Objekten - Ungewöhnliche Angebote "fifty-fifty", "Nigeria-Connection"SI - Bezahlung mit Bargeld, Politisch exponierte Personen als Beteiligte, wirtschaftlich Berechtigter ist nicht identifizierbar - Barzahlung Vermittlung (1) - siehe Gesetzestext und Kommentar, Presse Erstellung (6) - Beteiligte an den Geschäften - Versuch von Nebenabsprachen vor dem Notartermin - Barzahlung - hoher Eigenkapitaleinsatz - Barzahlung, marktfeme Mieten und Preise - Verwaltung (13) Bartransaktionen - Barzahlung, ausländische Herkunft der Gelder, kein vernünftiges Nutzungskonzept fur die Immobilie, keine Preissensibilität, Zeitdruck - Komplexe Zahlungswege unter Einschaltung von Drittbanken in sogenannten Steuerparadiesen - Wohnsitz im Ausland, Zahlungen des Kaufpreises in kleinen Beträgen Auslandsbezug, neue beziehungsweise unbekannte Akteure, fehlender immobilientypischer Hintergrund, schneller Weiterverkauf - Firmeneintragungen - überhöhte Kauipreise, unkritische Objektprüfung, ausländische 51 Bei der so genannten Nigeria-Conneclion haodelt es sich um eio bekanntes Betrugsprofil, bei dem die potenliellen Opfer unter Versprechung eioer Belohnung zur Beihilfe zur Geldwäsche verleitet werden sollen. Geldwäsche Im Immobiliensektor in Deutschland - 59· ~Welche Anhaltspunkte könnten im Allgemeinen auf einen Geldwäschetatbestand hinweisen'! Antworten (sofern nicht auf oben gegebene Antwort verwiesen wurde) Teilnehmergruppe (Anzahl) beteiligte Einzelpersonen ohne bekannten Hintergrund - 100%-Eigenkapitalinvestrnent; dubiose Angebote - Geschäftsbereiche des Kunden (Öl, Glücksspiel, Prostitution) - Unklare Angaben über Finanzierung - Ich weiß es nicht - Keine Sonstige (1) - Finanzierung / Geldflüsse (Rechtsanwalt) Während die Gruppe der Finanzierer eine Vielzahl von Anhaltspunkten benannte und die einschlägigen Informationsquellen kennt, beschränken sich die Alarmsignale, die von den übrigen Gruppen aufgezählt wurden, auf einzelne und weniger konkrete Alarmsignale. Auffällig ist, dass insbesondere die Gruppe der Ersteller mehrmalig das Kriterium der Barzahlung als Warnhinweis benennt. Antworten wie "ich weiß es nicht" oder "keine Anhaltspunkte" in der Gruppe der Verwalter weisen darauf hin, dass das Bewusstsein fiir die Anzeichen von Geldwäsche noch nicht so ausgeprägt ist. 6.1.5.4 Sorgfalt,pflichten gemäß Geldwä,chege,etz In diesem Abschnitt der Studie wird insbesondere auf den Umfang und die Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten eingegangen, die im Unternehmen der Studienteilnehmer bereits wahrgenommen werden. Auf die Frage, ob es betriebliche Abläufe gibt, die auf die Erfullung der im Geldwäschegesetz enthaltenen Sorgfaltspflichten (insbesondere Identifizierungspflichten) abzielen, antworteten 54 Studienteilnehmer mit ,ja", zwölf Studienteilnehmer antworteten mit "nein" und 13 Studienteilnehmern war "keine Angabe möglich". Die beiden letztgenannten Antwortmöglichkeiten wurden hauptsächlich aus der Gruppe der Verwalter gewählt: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 60- Gibt es bei Ihnen betriebliche AbUiufe,.die auf die Erfüllung der im Geldwäschegesetz enthaltenen Sorgfaltspflichten (insbesondere Identifizierungsptllcbten) abzielen? Teilnehmergruppe Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,Jau Anzahl der Antworten ,,nein" Anzahl der Antworten "Keine Angabe möglich" Finanzierung 32 30 1 Vermittlung 5 2 1 0 2 Erstellung 16 2 0 1 Verwaltung 35 15 9 10 Sonstige 6 5 1 0 Summe 94 54 12 13 41 Studienteilnehmer gaben an, im Falle von Immobilientransaktionen sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer Daten zur Identifizierung zu erheben und aufzuzeichnen (14 Finanzierer, vier Vermittler, ein Ersteller, 18 Verwalter und vier Sonstige). 15 Teilnehmer identifizieren angabegemäß nur den Käufer und sieben Teilnehmer lediglich den Verkäufer. Darüber hinaus haben 24 Studienteilnehmer angegeben, weitere Parteien zu identifizieren, wobei hierzu keine weiteren Angaben vorliegen. Insgesamt zeigen die Antworten aber ein uneinbeitliches Vorgehen beim Umsetzen dieser Verpflichtung. Bezüglich des Umfangs der Sorgfaltspflichten bei natürlichen Personen gaben 70 Studienteilnehmer an, im Rahmen der Identifizierung den Namen zu erfassen. Die Verteilung innerhalb der einzelnen Teilnehmergruppen sowie eine Auswertung zu den übrigen Informationen, die im Rahmen der Identifizierung von den Studienteilnehmem erfasst werden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Geldwäsche Im Jmmobiliensektor in Deutschland - 61 - Welche Informationen werden durch Ihr Unternehmen bei der Abwicklung von ImmobIlientransaktIonen regelmäßig erhoben und aufgezelcbnet? (1) Bel natürlichen Penonen Anzahl der Antworten TeIlnehmergruppe Teilnehmer insgesamt Finanzierung 32 28 27 28 Vermittlung 5 16 35 5 3 28 5 2 5 3 Sonstige 6 6 24 6 Summe 94 70 64 Erstellung Verwaltung Geburtsort und-datum Name Staatsangehörigkeit Anschrift Überprüfung der Identität 3 27 4 2 25 4 28 25 5 3 65 68 61 28 4 Im Falle von juristischen Personen oder Personengesellschaften wurde von 66 Studienteilnehmem angegeben, im Rahmen der Identifizierung die Firma zu erfassen. Die übrigen Informationen sind wiederum der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Welche Informationen werden durch Ihr Unternehmen hei der Abwicklung von ImmobIlientransaktionen regelmäßig erhoben und aufgezeichnet? (2) Bel juristischen Personen oder einer PersonengeseUschaft Anzahl der Antworten Tellnehmergruppe Teilnehmer insgesamt Firma 26 4 3 3 4 26 4 66 63 27 4 3 28 Sonstige Summe 94 Vermittlung Erstellung Verwaltung Rechts form 26 4 32 5 16 35 6 Finanzierung Name oder Bezeichnung Regis!ernummer Anschrift Namen der gesetzlichen Vertreter Überprüfung der Identität 27 26 4 3 24 27 4 3 23 27 4 3 22 4 5 4 5 27 4 3 23 5 64 62 61 61 62 Sehr !i.hnlich sieht die Verteilung der Antworten im Falle von juristischen Personen als Mitglieder eines Vertretungsorgans aus: insgesamt 64 Studienteilnehmer gaben an, im Rahmen der Identifizierung die Firma zu erfassen, aber nur 42 Teilnehmer nehmen darüber hinaus eine Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten vor beziehungsweise schließen aus, dass es Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 62 - einen solchen gibt. Die Verteilung der Antworten innerhalb der Teilnehmergruppen sowie eine Auswertung der übrigen Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Welche Informationen werden durch Ihr Unternehmen bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen regelmäßig erhoben und aufgezeichnet? (3) Bei juristischen Personen als Mitglieder des Vertretungsorganes: Anzahl der Antworten Registernummer Überprüfung beziehungsweise Ausschluss wirtschaftlich Berechtigter Teilnehmergruppe Teilnehmer insgesamt Finanzierung 32 26 26 25 26 26 27 27 Vermittlung 5 4 4 4 4 4 4 2 Erstellung 16 3 3 3 3 3 Verwaltung 35 26 24 22 3 24 24 23 1 10 Sonstige 6 5 5 3 4 5 4 2 Summe 94 64 62 57 61 62 61 42 Firma Name Bezeichnung Rechts form Anschrift Vier Studienteilnehmer (alles Finanzierer) haben angegeben, im Rahmen der Identifizierung weitere Informationen zu erfassen, nähere Angaben hierzu wurden nicht gemacht. Das Geldwäschegesetz regelt auch die Fälle, in denen die Sorgfaltspflichten vereinfacht angewendet werden können. In der nachfolgenden Tabelle werden die Antworten aufgelistet, in welchen Fällen die Studienteilnehmer die vereinfachten Sorgfaltspflichten in Anspruch nehmen. 25 Teilnehmer beantworteten diese Frage wie folgt: In welchen Fällen mach Sie von den vereinfachten Sorgfaltspflichten Gebrauch? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (15) Antworten - Alle im Geldwäschegesetz zulässigen Vereinfachungen werden genutzt; siehe § 5 GwG - Soweit durch Gesetz möglich - In den Fälleil, in deIl~Il ~s gemäß GwG und Ausiegungs- und Anwendungshinweisen zum GwG und KWG erlaubt ist - An entsprechenden Börsen notierte Unternehmen, Behörden der EU, GwG-Verpflichtete der EU, Anderkonten - Wir nehmen die Möglichkeit, von vereinfachten Sorgfaltspflichten Gebrauch zu machen, nicht wahr - In den zulässigen Fällen, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte dafilr, Geldwäsche im Jmmobiliensektor in Deutschland - 63 - In welchen Fällen mach Sie von den vereinfachten Sorgfaltspflichten Gebrauch? Teilnehmergmppe (Anzahl) Antworten dass ein normales Risiko vorliegt - Banken, börsennotierte AGs - Kreditinstitute und Versicherungen, inländische Behörden, börsennotierte Gesellschaften - Bisher noch von keinen - Zahlungen erfolgen über deutsche Konten deutscher Unternehmen - Bei sogenannten "Low Risk-Fällen" gemäß interner Risikoeinschätzung - Immer - Keine Vermittlung (1) - Wenn es sich um eine bekannte inländische Gesellschaft handelt oder dem Konzern bekaonte Kunden Erstellung (0) - Kein Kommentar Verwaltung (8) - Da der Notar bei der Beurkundung die Identität der handelnden Personen und gegebenenfalls die gesellschaftsrechtlichen Vertretungsverhältnisse endgültig überprüft, stellen wir vorab nur eine überschlägige Prüfung diesbezüglich an - Keine, nie - Geschäfte in bestehender Geschäftsbeziehung - Dokumentation der Geschäftsvorfalle Sonstige (1) - Grundsätzlich in allen; bei Erörterung der Finanzierung, im Zweifelsfall Auskunft über Creditreform - Keine (Rechtsanwalt) Die vorliegenden Antworten zeigen, dass einige Studienteilnehmer in den gesetzlich eingeräumten Fällen vereinfachte Sorgfaltspflichten in Anspruch nehmen. Nur sehr wenige Teilnehmer antworteten, grundsätzlich keine Vereinfachung zu nutzen. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass lediglich 26,6% der Studienteilnehmer eine Antwort auf diese Frage gegeben haben. 6.1.5.5 Geschäftsbeziehung zum Kunden In den nachfolgend beschriebenen Situationen sehen sich die Teilnehmer der Studie der Ge- fahr ausgesetzt, für Geldwäsche missbraucht zu werden: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·64· In welchen Situationen Ihres beruflichen Alltags besteht aus Ihrer SIcht die Gefahr, für Geldwäsche missbraucbt zu werden? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (18) Antworten - Fast immer, sehr viele Bei jedem Austausch von Assets - mannigfaltig - bei Kauf oder Verkauf - im Kundenkontakt, jede Art von Transaktionen, bar oder unbar, Kontoeröffnung - Hauptsächlich bei der Kontofiihrung und dem damit zusammenhängenden Umsatzverhalten - Geschäftsanbahnung Bei der Anbahnung neuer Geschäftsbeziehungen zu bisher unbekannten Kunden, die gegebenenfalls auch außerhalb des Geschäftsgebietes mit ihrem Finanzierungswunsch an die Bank herantreten Kreditvergabe, Kreditrückfiihrung - Zins- und Tilgungszablungen - Durch Kunden, die von kriminellen Organisationen vorgeschoben werden - Anleger-Gelder, Kautpreiszablungen fiir veräußerte Objekte - Selten, aus vorher genannten Gtünden (zuvor wurden Sicherungsmaßnahmen beschrieben) Es besteht keine Gefahr, fiir Geldwäsche missbraucht zu werden In keiner Situation, keine denkbar Vermittlung (1) - In nahezu allen Situationen Bei der Zahlung unserer Werkleistung Erstellung (6) Immobilienerwerb mit Barzahlungsabsicht - An- und Verkauf beziehungsweise Vermietung von Immobilien - Verkauf von Immobilien - Proj ektfmanzierung Verwaltung (15) • - Geldüberweisungen aus dem Ausland - BeiImmobilientransaktionen - Wenn neben dem notariellen Kautpreis noch andere Gelder fließen sollen - Generell kann bei jedem Immobilienkauf oder -verkauf die Kaufpreiszahlung zum Zwecke der Geldwäsche genutzt werden - Transaktionen - Verkauf von Immobilien (gegen Barzahlung) - Sparverkchr der Genossenschaftsmitglieder - Bei Bargeldtransaktionen, die wir nicht machen - Barzahlung von Kautpreisen und/oder der "Mitverkauf' einer Objektfinanzierung aus dem Ausland Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 65 · In welchen Situationen Ihres beruflichen Alltags besteht aus Ihrer Sicht die Gefahr, für Geldwäsche mIssbraucht zu werden? Teilnehmergruppe (Anzahl) Antworten - Vermietung von Gaststätten / Bordellen / Spielhallen - keine Sonstige (3) - Vergaben (projektsteuerer) - Zahlungen / Finanzierung (Rechtsanwalt) - Beratung (Rechtsanwalt) Die Beschreibung der einzelnen Situationen zeigt, dass die Gefahr von Geldwäsche von den Studienteilnebmem in ihrem beruflichen Umfeld sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Die Beschreibungen reichen von "in nahezu allen Situationen" über ganz konkrete Fälle bis hin zu "in keiner Situation". Haben Sie aufgrnnd von Bedenken in Bezug auf Geldwäsche schon einmal einen Kunden oder die Abwicklung eines Immobiliengeschäftes ahgelehnt? Falls ja, wie häufig kam dies schon vor? Tellnehmergrnppe Anzahl der Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten Antworten zur Häufigkeit ,ja" Finanzierung 32 12 1-5 Fälle Vermittlung 5 2 1- 3 Fälle Erstellung 16 5 1 - 15 Fälle Verwaltung 35 5 1- 3 Fälle Sonstige 6 4 1- 3 Fälle Summe 94 28 . Insgesamt 28 Studienteilnebmer (30,0%) gaben an, bereits Kunden oder die Abwicklung eines Immobiliengeschäftes aufgrund von Bedenken in Bezug auf Geldwäsche abgelehnt zu haben. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die Gruppe der Verwalter mit 14,3% deutlich unter diesem Durchschnitt lag, während alle anderen Teilnebmergruppen darüber liegen (zwischen 35,7% und 50,0%). Mehr als die Hälfte dieser 28 Studienteilnebmer antworteten, dass ein solcher Fall ein- oder zweimal (teilweise pro Jahr) vorkam und sechs Teilnehmer gaben an, bereits in drei Fällen abgelehnt zu haben. Lediglich zwei Teilnebmer berichteten von fiinfund ein Studienteilnebmer von sogar 15 Fällen (vgl. obige Tabelle). Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·66- Insgesamt acht Studienteilnehmer haben angegeben, dass sie einen Auftrag angenommen hätten, obwohl sie nicht grundsätzlich ausschließen konnten, dass illegale Verrnögenswerte im Hintergrund eine Rolle gespielt haben: Gab es·Fillle, in denen Sie einen Auftrag angenommen haben, aher nicht grundsätzlich ausschließen konnten, dass im Hintergrund llIegale Vermögenswerte eine Rolle spIelten? Wie häufig kam dies schon vor? TeIlnehmergruppe Finanzierung Anzahl der Antworten ,ja" 4 Antworten zur Häufigkeit - Häufig - ein solcher Sachverhalt kommt immer wieder vor - selten Vermittlung o - kein Kommentar Erstellung I - Verwaltung 2 - Zwei Fälle drei bis vier Fälle Sonstige I - Summe 8 15 Fälle gelegentlich Als Gründe, die schließlich doch zur Annahme des Auftrages führten, wurden folgende genannt: • $ Klärung des Sachverhalts und Ausschluss des Missbrauchs zur Geldwäsche (Finanzierer), bei Geschäften, deren Hintergründe uns verdächtig erscheinen, erstatten wir auch im Falle einer GeschäftsanbahnunglDurchfuhrung eine Geldwäscheverdachtsanzeige (Finanzierer), ~ fehlende Nachweisbarkeit - ein Verdacht ist noch kein Gruod, auf das Geschäft zu verzichten (Ersteller), • Einschaltung seriöser Banken (Verwalter), • keine augenscheinlichen Gegenbeweise (Verwalter), • ein Verstoß gegen Geldwäschevorschriften war nicht feststellbar, da mir alle wirtschaftlich Berechtigten nachgewiesen wurden (Notar). Nach Meinung der Studienteilnehmer sind die folgenden Qualifikationen oder Einflussmöglichkeiten besonders interessant, um fur Zwecke der Geldwäsche missbraucht zu werden: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·67 - Welche Qualifikationen oder EinflussmögIichkeiten Ihres Berufsstandes könnten für potentielle Geldwäscher von Interesse sein, um diese für ihre Machenschaften auszunutzen? Anzahl der Antworten Teilnehmergruppe Seriosität Renommee Ruf der Branche Berufsverschwiegenheit Sonstige Finanzierung 18 15 14 13 2 Vermittlung 2 3 2 1 0 Erstellung 9 7 4 4 4 22 14 8 8 2 2 3 2 4 0 53 42 30 30 8 Verwaltung Sonstige Summe Nähere Angaben zu den sonstigen Qualifikationen oder Einflussmöglichkeiten, die ilir potentielle Geldwäscher von Interesse sein könnten, liegen nicht vor. Auf die Frage, ob es einen Kundenkreis gibt, den die Teilnehmer der Studie in Bezug auf Geldwäsche als risikobehaftet bezeichnen würden, haben 33 Teilnehmer mit ,ja" und 44 Teilnehmer mit ,,nein" geantwortet. In den Fällen, in denen diese Frage mit ,ja" beantwortet wurde, gaben die Studienteilnehmer die folgenden Kundenkreise an: Gibt es einen Kundenkreis, den Sie in Bezug auf Geldwäsche als risikobehaftet bezeichnen würden? Um welchen Kundenkreis handelt es sich Ihrer Meinung nach? Teilnehmergruppe Finanzierung Anzahl der Antworten ,ja" 13 Beschreibung zumjeweiligen Kundcnkreis - Bei bestimmtem Branchen-, Länderbezug - PEPs, Oligarchen, Trusts - zypriotische Briefkastenfrrmen - Kunden mit osteuropäischem Hintergrund - Kunden aus bestimmten negativ belasteten Milieus - Kunden aus Hochrisikoländem Vermittler o Erstellung 5 - Ausländer auf der Suche nach Inlandsinvestments Rechtsanwälte und Notare - ausländische "Investoren" Kein Kommentar - Bauträger I Ausländische Investoren - Barzahier ohne Herkunftsnachweis des Geldes - Russen; Zentral- und Osteuropa - Südeuropa, Russland, unbekannte Gesellschafter Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 68- Gibt es einen Kundenkreis, den Sie in Bezug auf Geldwäsche als risikobehaCtet bezeichnen würden? Um welchen Kundenkreis handelt es sich Ihrer Meinung nach? Teilnehmergruppe Verwaltung Anzahl der Antworten ,ja" 12 Beschreibung zum jeweiligen Kundenkreis - Italienische Gastronomen, Griechen und Libyer - Kunden aus dem ehemaligen Ostblock oder China - ausländische Kunden oder mit Auslandsbezug Nichteuropäer Spezifiziert in der Geflihrdungsanalyse des Unternehmens - ausländische Makler und Kreditvermittler - Sitz im Ausland - Barzahier bei Beurkundung Sonstige 3 Gesellschaften mit Sitz außerhalb EG - Osteuropa, mittlerer Osten und Fernost - Fondsgesel\schaften - ausländische Immobilienkäufer (Notar) Auffallig ist, dass insbesondere ausländische Kunden, die aus bestimmten Ländern stammen, als risikobehaftet angegeben werden. Die Frage, warum speziell diesem Personenkreis das Fachwissen und die Einflussmöglichkeiten der Studienteilnehmer für Geldwäscheaktivitäten besonders attraktiv erscheinen könnten, wurde folgendermaßen beantwortet: In 20 Fällen wurde Seriosität ausgewählt sowie in elf Fällen die Schweigepflicht angegeben Geweils hauptsächlich von Finanzierern und Verwaltern). Lediglich vier Studienteilnehmer gingen davon aus, dass Kenntnisse von Behörden und Prüfungstechniken ausschlaggebend sein könnten. Weitere fiinf Teilnehmer gaben sonstige Gründe an, zu denenjedoch keine weiteren Angaben vorliegen. Lediglich sechs Studienteilnehmer (6,4%) haben die Frage, ob sie das besondere Vertrauensverhältnis zu ihrem Kunden durch das Geldwäschegesetz als gefahrdet ansehen, mit ,ja" und 71 Studienteilnehmer (75,5%) mit "nein" beantwortet. Vier Teilnehmer haben diese Frage nicht beantwortet, den übrigen Teilnehmern wurde sie nicht gestellt. Die Verteilung der Jaund Nein-Antworten geht aus der folgenden Tabelle hervor: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 69- Sehen Sie das besondere Vertrauensverhilltnis zu Ihrem Kunden durch das Geldwischegesetz als gefährdet an? Teilnehmer insgesamt Teilnehmergruppe Anzahl der Antworten ,Ja" Anzahl der Antworten ,,nein" Finanzierung 32 3 28 Vermittlung 5 1 4 Erstellung 16 0 3 Verwaltung 35 1 31 Sonstige 6 1 5 Summe 94 6 71 Folgende Gründe für eine mögliche Gefllhrdung des Vertrauensverhältnisses wurden angegeben (vier Antworten liegen vor): erweiterte Offenlegungspflichten durch das Geldwäschegesetz; Verschwiegenheitspflicht bei Verdachtsf!illen (Finanzierer) Sehr "intime" Datenlage muss geschaffen werden, aufWendige Prozesse (Finanzierer) Zwang für den Kunden, bestimmte Informationen zu erteilen, was zum Verlust des Kunden fiihren kann, wie beispielsweise durch t'berprüfung der erhaltenen Daten anhand eines Ausweisdokurnents (Vermittler) anwaltliche Schweigepflicht ist tangiert (Rechtsanwalt) 6.1.5.6 VerdachtsfäUe und Verdachtsanzeigen Die Frage, wer im Unternehmen entscheidet, ob eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige erstattet wird, wurde von den Teilnehmern der Studie sehr unterschiedlich beantwortet: Wer entscheidet bei Ihnen, ob eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige erstattet wird? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (30) Antworten - Geldwäschebeauftragter beziehungsweise sein Stellvertreter (25 Fälle) - Geschäftsleitung (2 Fälle) - RisLkontanagernent - Compliance - Jeweiliger Sachbearbeiter Vermittlung (4) - Geschäftsleitung (4 Fälle) Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland -70 - Wer entscheidet bei Ihnen, ob eine Geldwlsche-Verdachtsanzeige erstattet wird? Teilnehmergmppe (Anzahl) Erstellung (12) Antworten - Geschäftsleitung (Geschäftsfiihrung beziehungsweise Vorstand) (9 Fälle) - Syndikus - ,,Bankprüfung" - Firmenleitung Verwaltung (24) Geldwäschebeauftragter (2 Fälle) - Geschäftsleitung (GF beziehungsweise Vorstand) (18 Fälle) - Risikobeauftragter Aufsichtsrat - Vorstand und Justitiar "Vertretungsorgan" Sonstige (5) - Geschäftsleitung / Partner (3 Fälle) - Notar oder der zuständige Anwalt - Jeder Rechtsanwalt selbst Sind Ihnen Fälle aus Ihrem beruflichen Umfeld bekannt, in denen ein Verdacht auf Geldwäsche bestand? Teilnehmergruppe Teilnehmer insgesamt . Anzahl der Antworten ,ja" Anzahl der Antwor- ten "nein" Finanziemng 32 22 9 Vermittlung 5 1 4 Erstellung 16 2 12 Verwaltung 35 7 24 Sonstige 6 2 4 Summe 94 34 53 Geldwäscheverdachtsmomente sind nach den Angaben der Studienteilnehmer in deren beruflichem Umfeld sehr unterschiedlich aufgetreten: während die Finanzierer bereits öfter mit diesem Thema in Berührung kamen, gaben Verwalter zum überwiegenden Teil an, dass ihnen noeh keine Verdachtsfälle aus ihrem beruflichen Umfeld bekannt geworden sind. 27 Studienteilnehmer gaben an, durch persönliche Kommunikation von diesen Verdachtsfällen erfahren zu haben, lediglich sieben Teilnehmer durch Fachpublikationen und neun Teilnehmer über Massenmedien. Zwölf Studienteilnehmer gaben an, auf sonstigem Wege von diesen Verdachtsfällen erfahren zu haben, und zwar: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland · 71 - Auf welchem Weg haben Sie von diesen Verdachtsfiillen Kenntnis erlangt? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (9) durch (interne) Verdachtsmeldungen in meinem früheren Beruf, Faxanfrage bei einer Bausparkasse aus Nigeria - durch eigene Anzeigen aus der Geldwäschebeauftragtentätigkeit durch Mitarbeiter eigene Recherchen, IT-Systeme, Infos von Mitarbeitern - eigene Recherchen, Trefferanalyse des eigenen Überwachungssystems - Interbankenmeldung - Meldewege Vermittlung (0) Erstellung (1) Verwaltung (2) kein Kommentar - Hintergrundinformationen polizeiliche Ermittlungen - Ermittlungsbehörden Sonstige (0) kein Kommentar Die Antworten auf die Frage, von wie vielen derartigen Fällen die Teilnehmer bisher Kenntnis erlaogt haben, reichen von einem bekannten Fall bis hin zu 200 Fällen, wobei einige Teilnehmer auch aogegeben haben, eine konkrete Anzahl nicht beziffern zu können. Bei den bekannt gewordenen Verdachtsfällen ging es beispielsweise um folgende Sachverhalte: Worum ging es bei diesen VerdachtsfäUen? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (15) Antworten - auffällige Vorgänge, zum Beispiel Barzahlungen, Unverhältoismäßigkeit Geschäft f Finanzierung - Geldflüsse, deren Herkunft nicht eindeutig war - Nigerianische Faxanfrage, ob man DM 20 Mio. in Deutschland "waschen" könne. Es würde dann "halbe-halbe" gemacht werden. Abgabe an Staatsanwaltschaft ergab, dass ein "Serienfax" vorlag, das dort schon bekannt war - Auffälligkeiten f Unstimmigkeiten im Umsatzverhalten - diverse Konstellationen - BKA-Typologien, unklare Mittelherkunft - wundersame Wertsteigerungen und Geschäftsbeziehungen zu Oligarchen - Geldwäsche Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 72- Worum ging es bei diesen Verdachtsfällen? Teilnehmergruppe (Anzahl) Antworten - keine eindeutigen Strukturen - Von Betrugstaten als Vorbereitung bis hin zur eigentlichen Geldwäsche - Gegen wirtschaftlich Berechtigten wurden strafrechtliche Ermittlungen (Vortaten) eingeleitet. Notar-Anderkonto wurde zur Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten missbraucht. Tilgung des Darlehens sollte mit kriminellen Mitteln erfolgen - Vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens, lnunobilienkaufeines Soldaten der im 1rak stationiert war, Transaktion ohne wirtschaftlichen Hintergrund - Fax-Anfrage aus Nigeria bei einer Bausparkasse aufEröfInung eines Kontos - Korruption - Transaktionen, Geschäftsanbahnung Vermittlung (2) - russische vetmögende Privatanleger möglicherweise Rauschgiftgeld bei einem kurdischen interessenten mit sehr hohem Bargeldbestand Erstellung (1) - Ankauf einer Immobilie mit Bargeldangebot ohne ernsthafte Verhandlung von intransparenten Geschäftspartnern Verwaltung (6) - Steuerhinterziehung, klassische Geldwäsche - Zahlung des Kaufpreises in kleinen Beträgen - Barzahlung von lnunobilienkaufpreisen, unübliche Vertragsgestaltungsformen - Umgehung der Devisenkontrolle - Geldwäsche durch überhöht ausgewiesene Umsätze, Unterverbriefung, Tauschvorschläge - Keine Verdachtsfalle; wir sind bei Transaktionen fast nicht im Geschäft; damit sind auch die weiteren Fragen zu "Fällen" nicht beantwortbar Sonstige (0) Kein Kommentar Nach Meinung der Studienteilnehmer liegt die geringe Anzahl der Verdachtsanzeigen aus dem Immobiliensektor derzeit hauptsächlich in der Schwierigkeit begründet, Geldwäschetatbestände als solche zu erkennen. Auch im Rahmen der geführten Interviews wurde bestätigt, dass sich Geldwäschetäter immer besser tarnen und offensichtliche Anzeichen oder Alarmsignale für einen Geldwäscheverdacht vermeiden. Im Einzelnen haben die Studienteilnehmer die folgenden Kriterien ausgewählt, wobei Mebrfachnennungen möglich waren: Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland . 73· Die Anzahl der Geldwischeverdachtsanzeigen aus dem Immobiliensektor sind derzeit gering. Worin könnte dies Ihrer Meinung nach begründet sein? Anzahl der Antworten "Unwissenheit I Unsicherheit gegenüber Geldwäscheproblematik" Tellnehmergruppe Teilnehmer insgesamt "Schwierigkeit, Geldwäschetatbestände als solche zu erkennen" Finanzierung 32 21 Vermittlung 5 16 35 2 14 4 14 7 23 14 6 4 16 3 5 10 3 I 94 64 44 40 22 Erstellung Verwaltung Sonstige Summe ,,Mangelnde Kenntnis des Gesetzes und der Verpflichtungen" "Es gibt kaum Geldwäsche im Immobilienbereich" 15 6 3 5 0 Acht weitere Studienteilnehrner (fünf Finanzierer, ein Verwalter und zwei Sonstige) haben weitere mögliche Gründe für die geringe Anzahl an Geldwäscheverdachtsanzeigen aus dem Immobiliensektor aufgezeigt, und zwar beispielsweise Angst der Beteiligten oder bewusstes Wegsehen, aber auch das Fehlen wirksamer Vorkehrungen oder die'Widersprüchlichkeit des Geldwäschegesetzes. Im Folgenden werden die Hinderungsgründe aufgezählt, aufgrund derer ein festgestellter Geldwäscheverdacht nach Meinung der Studienteilnehrner (23 Antworten) häufig nicht zur Anzeige gebracht wird: Was sind nach Ihrer Auffassung Hinderungsgründe, aufgrund derer ein festgestellter Geldwischeverdachtsfall nicht zur Anzeige gebracht wird? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (6) Antworten - Unkenntuis und bewusstes Wegsehen - Gleichgültigkeit, Ahnungslosigkeit, Arroganz und Ignoranz der Verantwortlichen - Wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers - Mangel an Tatsachen - bloßes Bauchgefühl ist kein Rechtfertigungsgrund einer Anzeige und kann filr den Anzeigenden Haftungsfragen auslösen - Bei falschem Verdacht könnte Vertrauen zerstört werden Vermittlung (1) Bürokratische Hindernisse - Verlust des Profits und Unsicherheit Geldwäsche Im Immobiliensektor In Deutschland - 74· Was sind nach Ihrer Auffassung Hinderungsgründe, aufgrund derer ein festgestellter Geldwäscheverdachtsfall nicht zur Anzeige gebracht wird? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) Erstellung (6) - Verlust eines "Kunden" - die Geschäftsabwicklung wäre stark gefährdet eigener wirtschaftlicher Vorteil - im Zweifel für das Geschäft - Verlust des Geschäftsvorgangs - Schadensersatzansprüche bei zu Umecht erhobenen Anschuldigungen (Bauträger) VerwaItung (8) - Vorteilsgewährung bei Unterstützung der Transaktion - Wir WÜrden das Geschäft ablehnen, es 'aber dabei belassen - Wieso soll ich schlafende Hunde wecken, um dann mit der Polizei Unannehmlichkeiten zu haben - ,Erkennungsproblem, Angst vor möglichen Folgen - Gefährdung der Transaktion und der Geschäftsbeziehung - Zweifel, Sorge vor unbegründeter Verdächtigung und Reputationsschaden hierdurch - kein persönlicher Schaden durch die Handlung - der eigene Nutzen bei der Transaktion Sonstige (2) - anwaltliche Schweigepflicht (Rechtsanwalt) eine Anzeigepflicht besteht laut Bundesnotarkammer für Notare gar nicht, selbst bei konkretem Verdacht (Notar) Die erhaltenen Antworten zeigen, dass wirtschaftliche Interessen und mögliche Reputationsschäden die wesentlichen Hinderungsgründe sind, aufgrund derer Geldwäscheverdachtsfälle nicht zur Anzeige gebracht werden. Unkenntnis wird von den Studienteilnehmem weniger häufig als Ursache benannt. Auffällig ist jedoch, dass ein Notar die Auffassung vertritt, dass er selbst bei konkretem Verdacht keine Pflicht zur Anzeige eines Verdachtsfalles hat. Weiterhin ist anzumerken, dass lediglich einer der teilnehmenden Immobilienmakler diese Frage beantwortete. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -75 - 43 von 94 Studienteilnehmem (45,7%) gaben an, bei einem Geldwäscheverdacht stets eine Anzeige zu erstatten. Die Verteilung fällt folgendermaßen aus: Ich würde bel einem Geldwäscheverdacht stets eine Verdachtsanzeige erstatten. Anzahl der Teilnehmer insgesamt Teilnehmergruppe Anzahl der Ja-Antworten Prozentualer Anteil Finanzierung 32 23 71 ,9% Vermittlung 5 0 0% Erstellung 16 6 37,5% Verwaltung 35 11 31 ,4% Sonstige 6 3 50,0% Summe 94 43 45,7% Das Bewusstsein fiir das Erstatten einer Anzeige ist vor allem in der Gruppe der Finanzierer ausgeprägt, während die Teilnehmer in den übrigen Gruppen teilweise größere Vorbehalte haben, auf die Strafverfolgungsbehörden zuzugehen. 17 Studienteilnehmer (18,1 %) hatten bereits den Eindruck, dass innerhalb einer von ihnen betreuten Immobilientransaktion Geldwäsche eine Rolle gespielt haben könnte. Bezüglich der Anzahl der Fälle innerhalb der letzten zwölf Monate gaben vier Teilnehmer an, einen solchen Fall erlebt zu haben, ein Teilnehmer berichtete von zwei Fällen und ein weiterer Teilnehmer sogar von drei Fällen: Hatten Sie schon einmal den Eindruck, dass innerhalb einer von Ihnen betreuten ImmobilIentransaktion Geldwäsche eine Rolle gespielt haben könnte? Falls ja, in wie vielen Fällen hatten Sie innerhalb der letzten zwölf Monaten diesen Eindruck? Teilnehmergruppe Anzahl der Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,ja Antworten zur Häufigkeit U Finanzierung 32 8 0-2 Fälle Vernrlttlung 5 I I Fall Erstellung 16 I 3 Fälle Verwaltung 35 5 Keine Angabe Sonstige 6 2 I Fall Summe 94 17 Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 76· Ebenfalls 17 Studienteilnehmer (18,1 %) hatten in den letzten drei Jahren konkrete Verdachtsfalle im Zusammenhang mit I=obilientransaktionen. 69 Studienteilnehmer (73,4%) haben geantwortet, in diesem Zeitraum keinen Verdachtsfall identifiziert zu haben und acht Studienteilnehmer haben die Frage nicht beantwortet. Die 17 Antworten mit ,ja" teilen sich wie folgt auf: Insgesamt neun Finanzierer gaben an, zwischen einem und vier Verdachtsfallen erkannt zu haben, in sieben dieser Fälle wurde auch eine Anzeige erstattet. Zwei Finanzierer gaben an, auf eine Anzeige verzichtet zu haben, weil die Mittelherkunft zwischenzeitlich geklärt werden konnte beziehungsweise trotz eingehender Prüfung keine Tatsachen feststellbar waren; die den Geldwäscheverdacht erhärten konnten. Ein Vermittler gab an, drei Fälle identifiziert zu haben, die jedoch aufgrund von Unsicherheit nicht zUr Anzeige gebracht wurden. Zwei Verwalter hatten jeweils zwei Fälle, die nicht angezeigt wurden. In einem Fall wurde als Grund angegeben, dass die Polizei bereits von sich aus ermittelt hat. Ein Projektentwickler hatte zwar sechs Verdachtsfalle, jedoch hat er diese aufgrund mangelnder Nachweisbarkeit ebenfalls nicht zur Anzeige gebracht. Ein Notar hat zwar geantwortet, Verdachts falle erlebt zu haben, machte jedoch keine Angaben zur Häufigkeit beziehungsweise zu seinem Anzeigeverhalten. Die Studienteilnehmer wurden gebeten, den für sie markantesten Fall eines Geldwäscheverdachts zu beschreiben und möglichst die Höhe des Betrages zu benennen, der mutmaßlich einen kriminellen/strafbaren Hintergrund aufwies. Die folgenden Fallbeschreibungen liegen hierzu vor (acht Antworten): Bitte beschreiben Sie kurz den für Sie markantesten Fall eines Geldwäscheverdachts und benennen Sie möglichst die Höhe des Betrages, der mutmaßlich einen kriminellen/strafbaren IDntergrund aufwies. Teilnehmergruppe (Anzahl) Antworten Finanzierung (6) - (einzelne Teilnehmer haben mehrerer Beispiele beschrieben) Überweisung KaufPreis filr Innnobilienerwerb von einer Gesellschaft aus Off-Shore-Zentrum ohne erkennbaren Bezug zum' Immobilienerwerber - Bareinzahlung zur Begleichung von Mietschulden in Höhe von TEUR 120 filr Gewerbeobjekt - Beteiligter an einer Innnobilientransaktion hatte Beziehungen zur Orgaoisierten Kriminalität (pressemeldung), was jedoch erst nach der Transaktion ans Tageslicht kam - Kreditnehmer mit eindeutigem Betrugsverhaltenl1ntemetkriminalität (TEUR 500) - Strohmanngeschäfte (TEUR 600) - Hohe finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland zum Erwerb mehrerer Innnobilien - Darlehensnehmer ist eine Zweckgesellschaft. Anteilseigner / wirtschaftlich Berechtigter ist in kriminelle Handlungen verwickelt. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland · 77 · Bitte beschreiben Sie kurz den rur Sie markantesten Fall eines Geldwäscheverdachts und benennen Sie möglichst die Höhe des Betrages, der mutmaßlich einen kriminellen/strafbaren Hintergrund aufwies. Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) Der Cash Flow aus dem fmanzierten Objekt reicht nicht aus, um das Darlehen zu bedienen. Der Anteilseigner / wirtschaftlich Berechtigte leistet Zahlungen aus seinem Vermögen. Durch Vermischung der Gelder ist Höhe nicht konkret zu benennen (vermutlich bis zu EUR 6 Mio.). Ein im Irak stationierter Soldat wollte aufgrund unserer Publikation bei einer Immobilienplattform eine Immobilie kaufen. Er gab an, USD 16,2 Mio. aus Geschäften mit Öl sowie Geldfunden aus Überfallen von Terroristenverstecken zu besitzen und dieses Geld nicht in die USA transferieren zu können, da er fur drei Jahre nach Europa kommen wird. Wir haben daraufhin eine Verdachtsanzeige erstattet. Vermittlung (0) - Kein Kommentar Erstellung (1) - Bezahlung von Eigentumswohnungen seitens osteuropäischer Ausländer in bar Verwaltung (1) - der Kaufpreis in Höhe von TEUR 250 wurde in Raten von TEUR 5 bezahlt Kein Kommentar Sonstige (0) Darüber hinaus wurde die Frage nach (weiteren) möglichen Fallkonstellationen gestellt, die sich die Studienteilnehmer vorstellen können (13 Antworten): Welche (weiteren) möglichen Fallkonstellationen können Sie sich vorstellen? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (5) (einzelne Teilnehmer haben mehrerer Beispiele beschrieben) - Künstlich aufgebauter Zeitdruck - Kauf von Scbrottimmobilien, die mit illegalen Geldern und in Schwarzarbeit renoviert werden - Kaufi'Verkauf von Immobilien zu überhöhten Preisen - Darlehensrückzahlung mit illegalen Geldern - Teilkaufpreiszahlungen in bar (von illegalen Geldern) - "normaler" Kauf von Immobilien unter Zahlung illegaler Gelder - Stellung (illegaler) Drittsicherheiten - Undurchsichtige Treuhandkonstruktionen als Kreditnehmer - Kreditnehmer aus dem Iran - Scheinvermietungen, Scheinerträge beim Weiterverkauf, Übertragung inkriminierter Gelder nach Deutschland zur Immobilienanlage ... usw. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -78 · Welche (weiteren) möglichen Fallkonstellationen können Sie sich vorstellen? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) - Beurkundung des Kaufs einer Immobilie erfolgt z. B. mit TEUR 500. Der Käufer zahlt aber TEUR 600 - offiziell TEUR 500 über ein Konto und TEUR 100 bar - schwarz am Notar vorbei. Bei einem solchen Verhalten ist der Kaufvertrag rechtlich ungültig. Wenn sich beide Parteien jedoch darüber einig sind, kann weder der Notar noch die Bank diesen Sachverhalt erkennen und das Geschäft nicht ausfuhren. Vermittlung (0) - Kein Kommentar Erstellung (1) - Verwaltung (7) - Keine (dreimal) - Es gibt viele Käufer, die eineu Teil des Kaufpreises schwarz erbringen wollen, um zum Beispiel Grunderwerbsteuer zu sparen. Die Verkäufer können jedoch mit diesem Geld nichts anfangen, es kann ja nirgends eingezahlt werden, daher kommen solche Deals meist nicht zustande, schon gar nicht, wenn mehrere Hunderttausende untergebracht werden sollen. Abschluss von Mietverträgen und Einzahlung von Baukostenzuschüssen - Ankaufund schnelles "Durchhandeln" von Immobilien - Nachfrage nach Kickbacks52 , Tauschangebote zu überhöhten Preisen, Rückkaufangebote von Drittfmnen, Unterverbriefung, Treuhandabwicklungen mit osteuropäischen Treuhändern - Geldwäsche durch ortsunüblich hohe Mieten. Sonstige (0) 52 Kein Kommentar (Teilweise) Rückvergütung von Zahlungen zum Beispiel über Provisionen Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 79 - 6.1.5.7 Schulungen Lediglich 32 Studienteilnehmer (34,0%) gaben an, dass ibre Mitarbeiter, die mit Immobilientransaktionen befasst sind, an internen oder externen Schulungen zum Thema Geldwäsche teilnehmen. 53 Studienteilnehmer (56,4%) haben diese Frage verneint und 9 Teilnehmer (9,6%) haben keine konkrete Antwort gegeben beziehungsweise geben können. Die Ja- und Nein-Antworten verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen: Nehmen Ihre Mitarbeiter, die mit Immobilientransaktionen befasst sind, an (in- oder externen) Schulungen zum Thema Geldwäsche teil? Teilnehmer insgesamt Teilnehmergruppe Anzahl der Antworten ,ja" Anzahl der Antworten "neinu Finanzierung 32 27 3 Vermittlung 5 1 4 Erstellung 16 0 14 Verwaltung 35 3 27 Sonstige 6 1 5 Summe 94 32 53 Die Verteilung dieser Antworten entspricht ungefahr den Antworten auf die Frage nach der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Außerdem ist erkennbar, dass die Durchfiihrung regehnäßiger Schulungen in den Gruppen der Vermittler, Verwalter und Ersteller noch nicht so verbreitet ist. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass zumindest die Ersteller keine Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz sind. Zum Inhalt der Schulungen gaben die Studienteilnehmer die folgenden Antworten: Falls ja, was ist Inhalt der Schulungen? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (19) Antworten - - StandardschuIungen Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzierung, Wirtschaftskriminalität Hintergrund der Geldwäsche, Typologien, Szenarien Pflichten aus dem GwG und Typologien Geldwäscheprävention alle relevanten Inhalte des GwG nebst Typologien Typologien, Verdachtsmeldepflicht Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·80· Falls ja, was ist Inhalt der Schulungen? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) - Aufgabenbezogene Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche!TerrorismusfinanzierungIWirtschaftskriminalität - Grundlagen und Aktuelles - Geldwäschegesetz - Was ist Geldwäsche? Wie können Fälle entdeckt werden? Was sind "gängige" Praktiken? Wie ist im Falle eines Falles zu handeln? - Die Problematik und die Fnnktionsweise der Geldwäsche, das Erkennen von Verdachtsfällen und der Umgang mit solchen Fällen. - Rundschreiben von BaFin, FATF - Europäische Zentralbank - Embargobestimmungen in Sachen Geldwäschebekämpfung - Rechtsgrundlagen, Sorgfaltspflichten, Verhalten im Verdachtsfall, Geldwäsche-Typologien - Know-your-Customer-Prinzip, Identifikation, Vermiet- und Verkaufs geschäft bei uns im Haus, Anhaltspunkte fiir Geldwäsche, AnzeigeNerdachtsrneldung, Sorgfaltspflichten, Typologien aus der Praxis, Stratbestimmungen - Inhalt Geldwäschegesetz, typische Verdachtsfalle, Handlungsobliegenheiten - Geldwäschetatbestände; Inhalte der Arbeitsanweisung zur Beachtung der Vorschriften nach dem GwG; besondere Verdachtsmomente; Meldepflichten; Prozess hierzu - Vorbeugung, interne Arbeitsanweisungen, gesetzliche Pflichten - Methoden der Geldwäsche, der Terrorismusfmanzierung und die Pflichten nach dem Geldwäscherecht Vermittlung (1) - Sensibilisierung und Befähigung zur Urnfeldbetrachtung Erstellung (0) - Kein Kommentar Verwaltung (2) - Praxis der gesetzlichen Vorgaben des Qeldwäschegesetzes inklusive der sonstigen stratbaren Handlungen - Einbaltung des Geldwäschegesetzes Sonstige (1) Einhaltung des GwG (Notar) Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 81 - Auf die Frage, ob in der Zukunft geplant sei, Geldwäscheschulungen durchzuführen oder geldwäscherelevante Themen in bestehende Schulungen für Mitarbeiter aufzunehmen, wenn es bisher noch nicht regehnäßig erfolgte, antworteten die Studienteilnehmer wie folgt: Falls nein, haben Sie in Zukunft geplant, Geldwäscheschulungen durchzuführen oder geldwäscherelevante Themen in bestehende Schulungen für Mitarbeiter aufzunehmen? Anzahl der Antworten ,ja" Teilnehmergruppe Anzahl der Antworten ,,nein" Finanzierung 3 0 Vermittlung 2 0 Erstellung 2 9 Verwaltung 4 19 Sonstige 2 1 Summe 13 29 Lediglich 13 von den 53 Studienteilnehmem, deren betroffene Mitarbeiter bislang nicht an Geldwäscheschulungen teilnehmen, haben dies in Zukunft geplant (24,5%). 29 der 53 Teilnehmer (54,7%) wollen auch zukünftig keine Schulungen durchführen. Die übrigen elf Teilnehmer haben die Frage nicht beziehungsweise mit "ich weiß nicht" beantwortet. Die Frage nach der Häufigkeit von Update-Schulungen wurde in den einzelnen Teilnehmergruppen folgendermaßen beantwortet: Wie häufig werden Update-Schulungen durchgeführt? Anzahl der Antworten ,jährlich" "alle zwei Jahre" "unregelmäßig I bei Bedarf' "gar nicht" "sonstige" Finanzierung 11 7 6 0 4 Vermittlung 0 0 2 1 2 Erstellung 3 0 3 3 0 Verwaltung 1 6 14 1 Sonstige 0 0 4 0 0 Summe 15 8 21 18 7 Teilnehmergruppe Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·82 - Unter "sonstige" wurden die folgenden Antworten in Bezug auf die Häufigkeit von UpdateSchulungen gegeben: risikobasiert (Bank) alle zwei Jahre und bei Bedarf auch früher (Bank) bei gesetzlichen Änderungen, ansonsten abhängig von der Tätigkeit des Mitarbeiters (Bank) es gibt eine Richtlinie, Fragen jederzeit möglich (Immobilienmakler) immer bei Einstieg eines neuen Mitarbeiters (Immobilienmakler) ~ zweimal jährlich (Immobilienunternehmen) Insgesamt 50 Studienteilnehmer gaben an, regelmäßig beziehungsweise bei Bedarf oder risikobasiert Update-Schulungen hinsichtlich Geldwäsche durchzufiIhren. Die Antwort eines Immobilienmaklers "es gibt eine Richtlinie, Fragen jederzeit möglich" deutet jedoch darauf hin, dass Update-Schulungen in seinem Unternehmen nicht vorgesehen sind. 6.1.5.8 Maßnahmen zur Vorbeugung der Geldwäsche Die Teilnehmer der Studie haben die folgenden Maßnahmen angegeben, die in ihrem Unternehmen bereits zur Vorbeugung gegen Geldwäsche vorgesehen sind: Welche Maßnahmen sind in Ihrem Unternebmen zur Vorbeugung der Geldwäsche bereits vorgeseben? TeUnebmergruppe (Anzabl) Finanzierung (24) Antworten - gemäß BankenIBausparkassenstandards - Interne PIÜfriehtlinien und vorgegebene Prozesse im Sinne der Revision - Schulung der Mitarbeiter, Vorhalten von Leitfaden und Policies, Regeln zur Identifizierung - Keine Bargeldannahmen bei Transaktionen, Mieten ete., Aufgabe des eigenen Depotgeschäfts Laufende Sensibilisierung der MitarbeiterInnen - Umsetzung Pflichten des GwG I KWG - Schulungen, Arbeitsanweisungen, interne Prüfungen - KYCIKYB s3 , systemisehe Maßnahmen, Mitarbeitermaßnahmen Sl Know Your CustomerlKnow YOUf Customers Busioess: Maßnahmen zur Identifizierung des Kunden und dessen wirtschaftlichen Hiotergrundes Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 83 - Welche Maßnahmen sind in Ihrem Unternehmen zlIr Vorhellgung der Geldwäsche hereits vorgesehen? TeIlnehmergruppe (Anzahl) Antworten - Es bestehen umfangreiche Maßnahmen, zum Beispiel Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, Stichproben zu Legitimation und Geschäftsfallbearbeitung durch den Geldwäschebeauftragten, KYC nebst laufender Überwachung / Aktualisierung, ... - Arbeitsanweisung nebst EDV-Programmen und Pflichtschulungen - Policies, Geschäftsanweisungen, Gefahrdungsanalyse, Kontrollen, Überwachung der Konten und Zahlungsströme, Schulungen der Mitarbeiter - Keine Annahme von Bargeld - Ganze Palette, wie in Banken üblich - Es gibt ein großes Bündel an Maßnahmen (interne Sicherungsmaßnahmen) - Ein über die Mindestanforderungen hinausgehender Kundenannahmeprozess sowie ein Monitoring der Geschäftsbeziehung; Stichproben über die Einhaltung der Vorgaben und eine auf Anwender ausgerichtete Compliance-Kornmunikation und -Kultur - Regelmäßige Informationen des Geldwäschebeauftragten an alle Mitarbeiter/innen - Sensibilisierung der Mitarbeiter; Dokumentation und Veröffentlichung der gesetzlichen Anforderungen; Schulung aller neuen Mitarbeiter plus Auftiischungsschulung alle zwei Jahre; Durchfiihrung von Kontrollen und Prüfungen - Definition von Standardgeschäftsabwicklungen 7 Abweichungen sind besonders zu dokumentieren - Arbeitsanweisung; Präsenz- und elektronische Schulungen - Schulungen und regelmäßige Sensibilisierungen der Mitarbeiter, diesbezügliche Gespräche - Online-Schulung mit Testat - IdentifIzierung von wirtschaftlich Berechtigten - Keine (Kapitalanlage gesellschaft) Vermittlung (1) - Identitäts- und Bonitätsprüfung bei jeder Rechnungsstellung ab TEUR 15 Erstellung (5) - Sämtliche Vertragsabschlüsse werden durch die Geschäftsfiihrung kontrolliert, ebenso die Zahlungsströme - Bankprüfung und kein Bargeld bei Verkäufen - Screenmg von Neukunden - In den Richtlinien des Risikomanagements enthalten - Keine (projektentwickler) Verwaltung (17) - Notarverträge bei Immobilientransaktionen - Vier-Augen-Prinzip, Kenntnis der Problematik Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 84- Welche Maßnahmen sind in Ihrem Unternehmen zur Vorbeugung der Geldwäsche bereits vorgesehen? Antworten TeIlnehmergruppe (Anzahl) - - Sonstige (1) Wir nehmen kein Geld neben dem notariellen Kautpreis an Standardisierung von Immobilientransaktionen mit Abweichungen nur in begründeten und nachvollziehbaren AusnahmeflilIen Personen werden grundsätzlich identifiziert, Bargeldannahme begrenzt EU-Terrorfinanzierung Internes Regelwerk IT-Maßnahmen, Regelungen im Unternehmen und Schulungen Alle Transaktionen nur über die Geschäftsleitung Abfrage Geldwäscheverdacht durch verschiedene Fremdkapitalgeber Überprüfung Finanzierung der Kautpreise, fmanzierendes Institut Keine, selbstnutzende Wohnungseigentümer kommen hierftlr einfach nicht in Frage Keine, derzeit keine, keine strukturierten - Identifikation- sowie Compliance-lBonitäts-Check aller Beteiligten / kritische Prüfung des Sachverhalts (Rechtsanwalt) Sämtliche Teilnehmer der Studie, die Maßnahmen zur Vorbeugung der Geldwäsche beschrieben haben, halten diese auch fiir wirksam und ausreichend. Lediglich sieben der übrigen Studienteilnehmer (7,4%) haben die Frage nach der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen mit ,,nein" beantwortet; konkrete Maßnahmen wurden in diesen Fällen nicht benannt. Lediglich ein Studienteilnehmer hat als Grund "fehlende Beispielfälle aus eigenem Geschäftsgebiet" angeführt (Finanzdienstleister). 6.1.5.9 Aktueller Handlungsbedarf Lediglich 29 Studienteilnehmer (30,9%) halten das Geldwäschegesetz fiir geeignet, die Gefährdung des Immobiliensektors durch Geldwäscheaktivitäten zu reduzieren; 19 Teilnehmer (20,2%) waren der Meinung, dass das Geldwäschegesetz nicht geeignet sei und 39 Studienteilnehmer (41,5%) waren unsicher in ihrer Entscheidung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Teilnehmer in den einzelnen Gruppen sehr unterschiedlich geantwortet haben: während sich die Finanzierer zu 53,1 % fiir eine Eignung ausgesprochen haben, liegt der Anteil in den übrigen Gruppen nur zwischen 0 und 25,0%: Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 85- Halten Sie das Geldwäschegesetz ilir geeignet, um die Gefährdung des Immobiliensektors durch Geldwiischeaktivitiiten zu reduzieren? Teilnehmergruppe Teilnehmer insgesamt Anzahl der Antworten ,,i a" Vermittlung Erstellung 0 4 Sonstige 6 7 1 Summe 94 29 Verwaltung "nein" 17 32 5 16 35 Finanzierung Anzahl der Antworten Anzahl der Antworten ,,Bin mir nicht sicher" 7 1 3 6 2 8 18 3 19 39 6 4 Als Gründe für die Nicht-Eignung des Geldwäschegesetzes in Bezug auf den Immobiliensektor wurden die folgenden angegeben: Warum halten Sie das Geldwäschegesetz für nicht geeignet, um die Gefährdung des Immohiliensektors durch Geldwäscheaktivitäten zu reduzieren? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (6) Antworten - Das Geldwäschegesetz ist generell nicht geeignet, die Gefahr der Geldwäsche zu reduzieren, da die organisierte Kriminalität immer Wege und Mittel fmden wird, die darin getroffenen Regelungen zu umgehen. Wichtiger ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter und der gesamten Bevölkerung, Geldwäsche nicht als Kavaliersdelikt zu betrachten. Kunden und Geschäftsvorfälle, die ungewöhnlich oder auffällig sind, sind individuell zu würdigen. Dies karm kein Gesetz regeln! - Politischer und gesellschaftlicher Unwille, Geldwäsche wirksam zu bekämpfen; gesetzliche Flickschusterei, kein einheitliches und abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der an der Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche Beteiligten, Überforderung der Strafverfolgungsbehörden - Das Gesetz spiegelt die einfachste Vorgehensweise einer Geldwäsche wider. Hochprofessionelle Täter - gerade darm im gewerblichen Bereich tätig - können gerade unter Beachtung der von der FATF entwickelten Typologien aufFinanzierungsseite nicht erkarmt werden. Hierzu bedürfte es einer zentralen Evidenzstelle, die den Banken entsprechende Hilfestellungen und Auskünfte erteilt, ähnlich des Meldewesens - Weil das Gesetz mehr auf die Transaktionen bei Banken ausgerichtet ist und nicht die besonderen Merkmale bei Immobilientransaktionen vorsieht. Ebenso gibt es wenig veröffentlichte Typologien, die speziell den Immobilienbereich betreffen Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·86· Warum halten Sie das Geldwischegesetz für nicht geeignet, um die Gefilbrdung des Immobiliensektors durch Geldwlscheaktivitllten zu reduzieren? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) - Wie bei allen kriminellen Handlungen mit Intelligenzverbrechern sind Gesetze umgehbar Auf die spezifischen Gegebenheiten wird nicht eingegangen, es ist zu al1gemein gehalten Vermittlung (1) - Praxisnah gestalten, sonst wird es für die Firmen ein großes Problem Erstellung (1) - Fehlender Anreiz Verwaltung (3) - sehe keinen Handlungsbedarf - es gibt andere Schwerpunkte - Geldwäsche im Immobiliensektor ist kein Thema; Wir haben in den letzten 10 Jahren Wohnungen und Häuser für über EUR 700 Mio. verkauft und sind fast nie damit konfrontiert worden - Beim Immobilienkauf zwischen Privatleuten kann dies kaum unterbunden werden, wenn Beträge schwarz bezahlt werden Ich darf als Notar einen Beurkundungsauftrag nur bei positiver Kenntnis einer kriminel1en Handlung ablehnen; wenn ein Verdacht besteht, darf ich laut Bundesnotarkammer keine Anzeige erstatten, sondern diesen nur zu meinen Akten nehmen, weil die gesamte notarielle Tätigkeit angeblich unter den Befreiungstatbestand Rechtsberatung fli11t; in jedem Fal1 müsste ich mich zunächst von der Verschwiegenheit entbinden lassen (Notar) Sonstige (1) Die folgenden Änderungsvorschläge hinsichtlich der Geldwäschegesetzgebung wurden von den Tei1nehmem der Studie unterbreitet: Was müsste sich aus Ihrer Sicht an der Geldwischegesetzgebung ändern, um die Geldwäschebekämpfungim Immobiliensektor In Deutschland zu verbessern? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (15) Antworten - Die beteiligten Personen müssten mehr über die Szenarien informiert werden beziehungsweise sol1ten die Grundsätze und die Aufgaben aus dem Geldwäschegesetz für diesen Berufsstand besser kommuniziert werden - Sensibilisierung Steuerbehörden und Grundbuchämter - Erweiterung des Kreises der Verpflichteten - Nachweis über Herkunft der Gelder als Pflicht jeden Käufers - Das Gesetz bedarf einer weiteren Ausrichtung auf wirtschaftliche Verhältnisse statt auf rechtliche Beziehungen; para11el ist der Verwaltungsaufwand zu hoch, um genügend Ressourcen zur Verfolgung oder besser zum Ausprobieren von Szenarien Raum zu lassen - Mehr Überwachung der Immobilienmakler durch eine Aufsichts- Geldwäsche im lmmobiliensektor in Deutschland ·87 - Was müsste sich aus Ihrer Sicht an der Geldwäschegesetzgebung lindern, um die Geldwlischebekämpfung im Immobiliensektor In Deutschland zu verbessern? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) behörde analog wie bei den Banken durch die BaFin - Insbesondere im privaten Wohnimmobilienbereich sind Renovierungen etc. prädestinierte Felder für GeldWäsche; daher Ansatz bei den Handwerkern - Praxisnähe verbessern - keine konkrete Vorstellung, keine Angabe - Nichts, keine Änderungen, kein weiterer Handlungsbedarf Vereinfachung und weniger Kosten. Beispiel: eine Abfrage im Schweizer Handelsregister ist kostenlos und jederzeit problemlos möglich; in Deutschland muss man sich einen log in beschaffen und zahlt mindestens EUR 4,50 pro Abfrage Vermittlung (2) - Der Zeitpunkt der Pflichten für den Makler muss definiert werden. Es gibt die Meinung, dass die IdentiflZierungs- und Prüfpflicht mit Anfrage beim Makler beginnt, dann können 99% der Betriebe schließen Erstellung (4) - kann so detailliert ohne nähere Beschäftigung keine Aussage machen - Schaffung von mehr Transparenz - Bonifikation - Keine Meldung Verwaltung (8) - Die Herkunft und der Verbleib der eingesetzten Finanzmittel müsste gegenüber den Behörden (zum Beispiel Finanzamt) nachgewiesen werden - Bessere Kenntnisse der Gesetze - Implementierung eines Geldwäschebeauftragteo im Unternehmen - Vereinfachung - Kein Erkennen der Geldwäsche möglich; keine Änderung der Gesetze, weil die Vorgänge immer noch komplizierter werden - Nichts, völlig uninteressant Sonstige (2) - weitere Inanspruchnahme der Banken (Rechtsanwalt) - Anzeigepflichten für alle, wenn wirtschaftlich Berechtigter nicht nachgewiesen wird (Notar) Geldwäsche Im Immobilienssktor in Deutschland - 88 . Die folgenden Änderungsvorschläge hinsichtlich der sonstigen Rahmenbedingungen wurden von den Teilnehmern der Studie unterbreitet: Welche sonstigen Rahmenbedingungen sollten sich Ihrer Meinung nach ändern, um die Geldwäschebekämpfung im ImmobilIensektor in Deutschland zu verbessern? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (11) Antworten - Bereitstellung von Informationen zum Beispiel durch Verbände; auf das Immobiliengeschäft spezialisierte Schulungen - Anpassung der Gesetzgebung an OECDIFA'TF-Empfehlungen! - Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Ennittlungsbehörden - Die Überwachung der Intermediäre ist dringlich - verstärkte Prüfung von N otarenlRechtsanwälten durch Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Einhaltung der geldwäscherelevanten Pflichten; Darstellung weiterer Typologien in dem Bereich - Es sollten die Rechtsanwälte und Notare mehr in die Geldwäscheprävention einbezogen werden; bisher erfolgen hier viel zo wenig Verdachtsanzeigen - Es sollten weitere und konkretere gesetzliche Anforderungen und Auslegungshinweise für den Immobiliensektor herausgegeben werden - Kein weiterer Handlungsbedarf; das GwG reicht aus - Keine Änderung Vermittlung (2) - Einheitliche Datenbank für Deutschland; es ist hinderlich, dass man Stiftungsregister und Ähnliches inuner an verschiedenen Stellen in den Bundesländern suchen muss; einheitliche Informationsinhalte; weltweite Staatenkooperation - Der Gesetzgeber muss die Bevölkerung infonnieren, dass diese Pflichten für bestimmte Berufsgruppen bestehen, damit man als Makler überhaupt die Möglichkeiten hat die gesetzlichen Vorgaben zo erfiillen Erstellung (2) - Mehr Aufmerksamkeit für das Problem schaffen - Keine Meldung Verwaltung (8) - Es sollte in der Fachpresse mehr darüber berichtet werden - Viel stärkere Aufklärung über Risiko; bessere Hinweise a)lftypisehe Verdachtsmomente - Restriktive Kreditvergabe sollte wieder gelockert werden, um mehr Auswahl an Bietern bei Immobilienverkäufen zo haben - Nachweisbarkeit des Geldes - vereinfachte Bankenauskunft über Kunden - Nichts, keine, völlig uninteressant Sonstige (1) - Transparenz (Rechtsanwalt) Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 89 - 41 Studienteilnehmer (43,6%) wünschen sich eine größere Hilfestellung seitens der relevanten Verbände, Kammern, Aufsichts- oder Ermittlungsbehörden; 25 Teilnehmer (26,6%) haben diesen Wunsch nicht geäußert. Weitere 28 Teilnehmer haben diese Frage nicht beantwortet. Die "Ja"- und "Nein"-Antworten sind dabei folgendermaßen verteilt: Wünschen Sie sich eine größere IßlfesteIlung seitens der relevanten Verbände, Kammern, Aufsichtsbehörden, BKA etc.? Teilnehmer insgesamt TeIlnehmergrnppe Anzahl der Antworten ,ja" Anzahl der Antworten ,,nein" Finanzierung 32 18 7 Vermittlung 5 2 0 Erstellung 16 6 4 Verwaltung 35 9 14 Sonstige 6 6 0 Summe 94 41 25 Während sich der überwiegende Teil der Finanzierer eine größere Hilfestellung wünscht, ist dieser Wunsch insbesondere bei den Verwaltern nicht so ausgeprägt. Auf die Frage, von weichet Stelle eine größere Hilfestellung gewünscht wird, liegen die folgenden Antworten vor: Von welcher Stelle wünschen Sie sich eine größere Ißlfesteliung? Telinehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (16) Antworten - Strafverfolgungsbehörden Verbände Ermittlungsbehörden Behörden Gesetzgeber Finanzministerium, BaFin, Verbände / Kammern von allen Genannten, vor allem zügige Hilfe BaFin BKA BKA, FIU, LKA, Staatsanwaltschaften FIU und BaFin BKA, LKA, Wirtschaftsprüfer Aufsichtsbehörde und Verbände Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 90- Von welcher Stelle wünschen Sie sich eine größere Hilfestellung? TeIlnehmergruppe (Anzahl) Antworten Kann ich nicht sagen Vermittlung (1) - 1. Gesetzgeber, 2. BKA, 3. zuständige Behörden Erstellung (4) - Verbände und Kammern BKA - Verbände, lliK - Notarkammern (Bauträger) Verwaltung (7) Sonstige (2) - Alle; alle genannten - Kammern - Verbände - Berufsverband - Von keiner - Innenministerium (Rechtsanwalt) - Bundesnotarkammer (Notar) 45 Studienteilnehmer (47,9%) waren der Meinung, dass sie von den Verbänden oder Kammern nicht ausreichend über Typologien und Warnhinweise in Bezug auf Geldwäsche informiert werden, 30 Teilnehmer (31,9%) halten die Infonnationsrnenge ftlr ausreichend und 19 Studien teilnehmer (20,2%) haben diese Frage nicht beantwortet. Auffällig ist, dass die Verteilung innerhalb der Gruppen sehr unterschiedlich ist: Während sich die Finanzierer zu 50,0% ausreichend informiert fiihlen, gaben die Verwalter dies lediglich zu 22,9% und die Ersteller zu 14,2% an. Die konkrete Verteilung der Ja- und Nein-Antworten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Werden Sie durch Ihre Verbände/Kammern usw. ausreichend mit Typologien und Warnhinweisen In Bezug auf Geldwäsche im Immobiliensektor Informiert? Teilnehmergruppe Teilnebrner insgesamt Anzahl der Antworten ,ja" Anzahl der Antworten "nein" Finanzierung 32 16 13 Vermittlung 5 1 4 Erstellung 16 ' 2 11 Verwaltung 35 8 14 Sonstige 6 3 3 Summe 94 30 45 Die Frage, an welche Stelle(n) sich die Studienteilnehmer bei einem GeldwäscheVerdachtsfall wenden würden, ist sehr unterschiedlich beantwortet worden. Während die FiGeldwäsche im Immoblliensektor In Deutschland - 91 - nanzierer häufig die korrekten Stellen benennen können, ist den übrigen Teilnehrnergruppen teilweise nicht ganz klar, wer der korrekte Ansprechpartner in einem solchen Fall wäre: An welcbe Stelle(n) würden Sie sieb bei einem Geldwäscbe- Verdachtsfall wenden? Teilnebmergruppe (Anzabl) Finanzierung (25) Antworten - Landeskriminalamt - Bundeskriminalamt - Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft, BKA, gegebenenfalls Bundesbank - Landeskriminalämter und BaFin - Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft - Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft, FID - Strafverfolgungsbehörden, Bundeskriminalamt, Landeskrirninalamt - Kriminalpolizei Polizei An die zuständige Ermittlungsbehörde - Zuständige Behörden - Vgl. § 11 GwG - Geldwäschebeauftragter und Landeskriminalamt - Geldwäschebeauftragter, interne Spezialisten - Geldwäschebeauftragter im Konzern - Vermittlung (4) Compliance Unsere Anwälte - Bundeskriminalamt - Externe Werteheauftragte oder Anwälte - Kriminalpolizei Erstellung (7) - Bundeskriminalamt - Staatsanwaltschaft - Bank - Polizei - An unseren Rechtsanwalt (Bauträger) Verwaltung (20) - Verdachtsanzeige gemäß § 11 GwG - Kriminalpolizei - Polizei - Polizei und Staatsanwaltschaft - Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft - Staatsanwaltschaft - Strafverfolgungsbehörden - An den Geldwäschebeauftragten der Polizei Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 92- An welche Stelle(n) würden Sie sich bei einem Geldwäsche- VerdachtsfaU wenden? Teilnehmergruppe (Anzahl) Antworten - Untemehmensintern an den Compliance-Beaufuagten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer - Bundesbank, BaFin - BaFin - An keine, würde den Deal abblasen - Keine Rechtsanwalt Sonstige (4) - Landeskriminalamt (Rechtsanwalt) - Staatsanwaltschaft (Rechtsanwalt) - Bundesnotarkammer (Notar) Die Frage nach benötigten Hilfestellungen wurde folgendermaßen beantwortet: Welche konkreten Hilfestellungen würden Sie benötigen, um die Geldwäschebekilmpfung in Ihrem Einflussbereich zu verbessern? Teilnehmergruppe (Anzahl) Finanzierung (15) Antworten - Siehe oben - Klare gesetzliche Regelungen - Typologien - Typologien, Informationen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten - zeitnahe Informationen über aktuelle Typologien, Auslegungshinweise in kürzeren Abständen, Best Practice - Mehr Informationsaustausch aller Beteiligten - Nachweis über die Herkunft der Kundengelder bei Ankauf - Bessere Personalausstattung - An oberster Stelle interessiert mich: Was wurde aus meiner Verdachtsanzeige! War sie gehaltvoll? Hat sie zu weiteren Ermittlungen geft1hrt? Leider bekommt man keinerlei Rückmeldungen seitens der beteiligten Stellen! - Eine zentrale und abrufbare Evidenz von Unternehmen und Verbindungen zu negativen Informationen auf Ebene der Aufsicht - Das existierende Instrumentarium erscheint ausreichend zu sein - Geldwäschebekämpfung im Bankenbereich ist mehr als gut organisiert Momentan keine - Kein weiterer Handlungsbedarf - der Kontakt zum LKA reicht - Keine Vermittlung (2) - In welchem Fall man wirklich bis zum wirtschaftlich Berechtigten Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 93- Welche konkreten Hilfestellungen würden Sie benötigen, um die Geldwäschebekämpfung in Ihrem Einflussbereich zu verbessern? Antworten Teilnehmergruppe (Anzahl) prüfen muss, wo man die entsprechenden Informationen für ausländische Gesellschaften fmden kann - Viele fuformationen und Hilfestellungen Erstellung (3) Darstellung von konkreten Fällen zur Erkennung der Tatbestände - Rechtliche Situation besser kennen lernen - Keine Meldung Verwaltung (7) - Beispiele benennen, wie und wo es zu Geldwäsche kam und welche Akteure darin wie verwickelt waren und wurden - Zugriff auf Datenbank bereits ergangener Geldwäscheanzeigen - Keine Sonstige (1) - Keine (Rechtsanwalt) Einige der Finanzierer waren der Meinung, dass die vorhandenen Hilfestellungen ausreichend sind, während andere noch Vorschläge unterbreitet haben, wie die Geldwäschebekämpfung in ihrem Einflussbereich verbessert werden könnte. Obwohl die übrigen Teilnehmergruppen sich mehrheitlich mehr Infonnationen wünschen, haben sie auf die Frage nach konkreten Hilfestellungen nur sehr wenige Vorschläge gemacht. 6.1.5.10 Risikoeinschätzung Das Risiko für das eigene Unternehmen, zu Geldwäschezwecken missbraucht zu werden, wurde von 63,8% der Studienteilnehmer (60 Ansprechpartner) als gering, von 25,5% der Teilnehmer als mittel und von nur 5,3% als hoch eingeschätzt. Die Verteilung der einzelnen Antworten innerhalb der Gruppen sieht folgendennaßen aus: Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·94· Wie hoch ist Ihrer Meinung nach das Risiko für Ihr Unternehmen, zu Geldwäschezwecken missbraucht zu werden? Anzahl der Antworten Prozentualer Anteil filr niedriges Risiko "niedrig" ,~ittel" ,,hoch" Gesamt Finanzierung 19 9 3 31 61,2% Vermittlung 4 0 5 80,0% TeliDehmergruppe Erstellung 10 5 0 15 66,7% Verwaltung 25 6 I 32 78,1% Sonstige 2 3 1 6 33,3% Summe 60 24 5 89 67,4% In den Gruppen der Vermittler und Verwalter wurde das Risiko, zu Geldwäschezwecken missbraucht zu werden, insgesamt geringer eingeschätzt als in den Gruppen der Finanzierer und Ersteller. 6.2 Auswertung der Interviews 6.2.1 Vorgehensweise Neben der Online-Umfrage wurden, um vertiefende Informationen über die standardisierten Fragebögen hinaus zu erhalten, Interviews mit 33 Experten gefiihrt, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Immobilientransaktionen befasst sind. Darunter Vertreter aus dem Finanzsektor, Vertreter berufsständischer Kammern und Branchenverbänden, Rechtsanwälte und Notare sowie Vertreter von Aufsichts- und Ermittlungsbehörden. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 9S- Interview-Teilnehmer Aufsichlsbehörden ~"""""""". 4 Verbände/Kammern ................... 4 Wirtschaftsproter ~. . . . . . . . . . . . . 3 Finanzierer ~. . . . . . . . . . . . 3 Immobilienunternehmen ~• • • • • • • • • • • • 3 Ermittlungsbehörden ~• • • • • • • • 2 ___._2 Immobilienmakler ~• • • • • • • • 2 Rechtsanwä~e ........... 2 ~ Bauunternehmen Immobilien berater . . . . . . 1 Steuerberater . . . . . 1 __ 1 Notare Amtsgericht-Zwangsvollstreckungsstelle . . . . . 1 Amtsgericht-Grundbuchamt I 1 Immobilien bewerter 1 Projektentwickler Immobilienverwa~er Zur einheitlichen Datenerhebung wurde in den Gesprächen ein Leitfaden genutzt (siehe Anhang C). Dieser orientierte sich im Wesentlichen an den Inhalten, die auch über den OnlineFragebogen abgedeckt wurden. Die Schwerpunktsetzung in den Gesprächen wurde jedoch flexibel auf die berufliche Tätigkeit des Gesprächspartners und den Verlauf des Gespräches abgestimmt. In allen Fällen waren drei Bereiche Gegenstand des Gespräches. Zunächst wurde ermittelt, welche Rolle die berufliche Tätigkeit des jeweiligen Gesprächspartners bei Immobilientransaktionen spielt und welche Einflussmöglichkeiten und Einblicke sich daraus ergeben. Weiterhin wurde nach bisherigen Erfahrungen mit Geldwäsche im Bereich Immobilien gefragt. In einem zweiten Schritt wurden die Gesprächspartner gebeten, Typologien und Warnhinweise im Zusammenhang mit Geldwäsche zu nennen, zum einen solche, die real vorgekommen sind, zum anderen, welche grundsätzlich denkbar wären. Daruber hinaus wurden in den Gesprächen bereits bekannte Typologien, wie zum Beispiel die Nutzung von Phantommietern, sowie Warnhinweise hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit diskutiert. Abschließend wurde die Einstellung zum momentanen Stand der Gesetzgebung zur Geldwäsche erfragt. Dabei wurde erhoben, ob im Bereich der Geldwäscheprävention genug getan wird, ob möglicherweise Verbesserungen in den gesetzlichen Vorschriften notwendig sind und ob zusätzliche Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland - 96- Hilfestellung von den Behörden, berufsständischen Kammern sowie Verbänden erwünscht sind. Die nachfolgend dargestellten Sachverhalte geben lediglich die Aussagen und Auffassungen der oben genannten Gesprächspartner wieder. Die aufgefiihrten Typologien und Warnhinweise sind im Gegensatz zu den in Kapitel 7 genannten nur solche, die bei Gesprächspartnern selbst vorgekommen sind oder die für plausibel gehalten wurden. 6.2.2 Erfahrungen mit Geldwäsche 6.2.2.1 Allgemeine Gefährdung und Geldwäscheralle Die Gesprächspartner wurden explizit nach ihren eigenen Erfahrungen mit Geldwäsche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit befragt. Hierbei wurde nur von wenigen Vorfällen mit Geldwäschebezug berichtet, in denen jedoch meist der letztendliche Nachweis fehlte. Die meisten Gesprächspartner sind nach eigener Auskunft in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mit Geldwäsche in Berührung gekommen und hielten die Gefahr der Geldwäsche für gering bis niedrig. In einem Fall (Steuerberater) wurde von einem konkreten Verdachtsmoment berichtet. Hieraus lässt sich jedoch keine Konzentration von Geldwäsche in bestimmten Berufszweigen ableiten. Weiterhin waren die Befragten größtenteils der Überzeugung, Geldwäsche aus ihrer jeweiligen beruflichen Position nicht erkennen zu können. Viele Gesprächspartner waren jedoch der Meinung, dass andere an Irnmobilientransaktionen beteiligte Berufsgruppen sehr wohl in der Lage sind, Geldwäsche zu erkennen. Hierbei wurden insbesondere die Kreditinstitute genannt, da über diese die zu den Immobilientransaktionen gehörenden Finanzströme abgewickelt werden. Über die Gesamtergebnisse aus den gefiihrten Interviews ließ sich hier jedoch kein Schwerpunkt bilden. Der Immobiliensektor wurde von den Interviewpartnern gemeinhin nicht als außerordentlich gefährlich angesehen. Als stets denkbar wurden Konstruktionen bezeichnet, bei denen durch kollusives Handeln Geld gewaschen wird. Diese sind jedoch unabhängig vom Irnmobiliensektor und auf viele andere Bereiche übertragbar. 6.2.2.2 Die Rolle von Bargeld im Immobilien.ektor Die Annahme, dass Bargeld die größte Rolle bei Geldwäsche im Irnmobilienbereich spielt, war unter den Gesprächspartnern weit verbreitet. Oft wurde sogar argumentiert, über Geldwäsche im eigenen Tätigkeitsbereich sei nichts bekannt, da nie bar bezahlt werde. Dies lässt darauf schließen, dass das Gesamtkonzept der Geldwäsche und deren Phasen Platzierung, Verschleierung und Integration weitgehend unbekannt sind. Beim Kauf von Immobilien spielt laut der Gesprächspartner Bargeld kaum eine Rolle. Die wenigsten wussten von konkreten Fällen zu berichten und wenn, so handelte es sich um EinGeldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·97 - zelfälle, die meist weit in der Vergangenheit lagen und in der Gesamtmenge der Transaktionen einen verschwindend geringen Anteil ausmachten. Bei der Bezahlung von Mieten ist Bargeld jedoch ein mögliches ZahlungsmitteL Dies ist vorwiegend bei Objekten im niedrigeren Preissegment der Fall. Insbesondere bei Wohnungsbaugesellschaften gibt es die Möglichkeit, Mieten bar zu bezahlen. Über die Motivation der Mieter wird in diesen Fällen gemutmaßt, dass diese über kein Konto verfugen, das Konto aufgrund von Überschuldung nicht mehr benutzt werden kann oaer illegale Einnahmen weiterhin auf diese Weise zur Zahlung verwendet werden. Als illegale Einnahmen wurden hier sowohl Gelder bezeichnet, die aus illegalen Tätigkeiten stammten, als auch Gelder, die aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen hätten gemeldet werden müssen. Den Wohnungsbaugesellschaften geht es in erster Linie darum, die Mieten zu vereinnahmen, die ihnen aus den Mietverhältnissen zustehen, daher wird Bargeld nicht abgelehnt. Die Gefahr, für Geldwäschetaten missbraucht zu werden, ist hier auf jeden Fall gegeben, wird aber scheinbar billigend in Kauf genommen. Bargeld spielt auch im Bereich der Zwangsversteigerung eine Rolle. Die Entrichtung des Kaufpreises sowie die direkte Übergabe der Sicherheitsleistung in bar wird seit einigen Jahren nicht mehr akzeptiert beziehungsweise ist gesetzlich ausgeschlossen. Jedoch kann die Hinterlegung der Sicherheitsleistung bei der Gerichtskasse auch in Form der Einzahlung von Bargeld erfolgen. 6.2.2.3 Zwangsversteigerungen Eine Immobilie zu erwerben, ist unter anderem auch über den Weg der Zwangsversteigerung möglich. Daher stellt sich auch hier die Frage, inwieweit Geldwäsche möglich ist beziehungsweise aufweIche Weise von Seiten des Gesetzes der Geldwäsche vorgebeugt wird. Der Mitarbeiter einer Wohnungsbaugesellschaft war der Meinung, dass die Möglichkeit der Geldwäsche hier gering ist, da zur endgültigen Eigentumsübertragung eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt wird. Jedoch ist diese Unbedenklichkeitsbescheinigung lediglich ein Nachweis über die Entrichtung der Grunderwerbssteuer, so dass hier nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese eine ausreichende Absicherung gegen Geldwäsche bietet. Insbesondere im Zusammenhang mit der zu erbringenden Sicherheitsleistung sind zwei Typologien aus den Gesprächsinhalten entwickelt worden, diese werden im Kapitel 6.2.3.2 näher erläutert. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·98 . 6.2.2.4 Luxusimmobilien Sogenannte Luxusimmobilien54 stehen im Verdacht, besonders attraktiv fiir Geldwäscher zu sein. Die Attraktivität zur Nutzung fiir illegale Zwecke ergibt sich aus dem hohen Wert der Immobilie und zum Teil auch aus der individuellen Ausstattung, die einen großen Spielraum in der Wertbestimmung zulässt, sowie aus dem hohen Prestige, das mit dieser Art von Immobilien einhergeht. Der Verdacht, dass Luxusimmobilien im Vergleich zu anderen Immobilien öfters zur Geldwäsche missbraucht werden, konnte in den Gesprächen nicht bestätigt werden. Zwar wird die Luxusimmobilie in Immobilienmaklerkreisen immer wieder als Beispiel aufgeführt, es wurde jedoch von keinem konkreten Geldwäschefall berichtet, in dem sie eine Rolle spielte. 6.2.3 TypologienIRed-Flags Die meisten Gesprächspartner sind nach eigener Auskunft nie mit Geldwäsche in Verbindung gekommen. Jedoch war bei den Gesprächen zu erkennen, dass zum Thema Geldwäsche zum Teil eingeschränkte Vorstellungen und Meinungen bestehen, die daran zweifeln lassen, dass ein Geldwäschetatbestand auch bei Vorliegen aller Informationen erkannt worden wäre. Oft wird die Geldwäscheproblematik nur im Zusammenhang mit Bargeld gesehen. Für die weiteren Stufen der Geldwäsche oder mögliche Konstruktionen, insbesondere mit den weiteren Stufen Verschleierung und Integration fehlten oftmals Verständnis und Vorstellungskraft, wobei anzumerken ist, dass nicht alle Studienteilnehmer Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes waren. Insbesondere auf Seiten der Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften wurde signalisiert, dass wirtschaftlichen Interessen klarer Vorrang gegenüber der Geldwäscheproblematik eingeräumt wird. Beispielsweise hat ein Immobilienmakler nach eigener Aussage in erster Linie Interesse daran, dass ein potentieller Käufer den Kaufpreis und die Provision des Immobilienmaklers aufbringen kann. Ein Vermieter würde auf die pünktliche Zahlung der Miete Wert legen, dabei ist es unerheblich, in welcher Form die Zahlung vorgenommen wird. In keinem Fall würden daher Barzahlungen nur deshalb abgelehnt werden, um sich dagegen abzusichern, zur Geldwäsche missbraucht zu werden. ,. Es existiert keine allgemein gültige Defmition fiir Luxusimmobilien. In einer Markt- und Standortanalyse des Immobilienuntemehmens Dahler & Company aus dem Jahre 2008 wird für Ein- und Zweifarnilienhäuser ein Kaufpreis von 750.000 Euro, fiir Wohnungen zusätzlich ein Quadratmeterpreis ab 5.000 Euro als Kriterium fiir eine Luxusimmobilie herangezogen. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 99 - Die an einer Immobilientransaktion beteiligten Berufsgruppen haben nach eigener Ansicht jeweils nur eingeschränkt Zugang zu wichtigen Informationen. So sind beispielsweise Immobilienmakler durchaus in der Lage zu erkennen, ob ein überhöhter Preis fiir eine Immobilie bezahlt wird. Jedoch könne in den meisten Fällen nicht nachvollzogen werden, aus welchen Quellen das Geld fiir die Zahlnng stammt. Die Gruodbuchämter sowie die Steuerbehörden haben zwar einen Überblick über Umschlaghäufigkeiten und Kaufpreise, hier ist jedoch die Grundlage zur Einschätzung, ob möglicherweise ein Geldwäschetatbestand vorliegen könnte, klein. Es fehlen zusätzliche Daten über den Hintergrund der Transaktion sowie zur Beschaffenheit des Objektes. 6.2.3.1 Verkäufe Aufgrund der Offensichtlichkeit und Analogie zu anderen Geldwäschefällen wurde als Hinweis fiir Geldwäsche das Merkmal "auffällige Preisunterschiede fiir dasselbe oder ähnliche Objekte" genannt. Die Preisbildung kommt auf unterschiedlichen Wegen zu Stande. Meist wird als Bezugsgröße die Iahresnettokaltrniete verwendet. Die in den Gesprächen angegebenen Spielräume für Verkaufspreise reichen hier vom siebzehn- bis zweiundzwanzigfachen dieses Wertes. Ein Gruod für diese Schwankung besteht in der Bestimrnbarkeit der Parameter: Beispielsweise kann bei einem bislang nicht vermieteten Objekt nicht sicher vorausgesagt werden, ob dies in naher Zukunft vermietet sein wird. Ebenso besteht bei der Berechnung des Verkehrswertes eine hohe Bandbreite legaler Abweichungen (bis zu ±30,O%). Ein höherer Verkaufspreis kann auch in der beabsichtigten Nutzung oder durch eine besondere Beziehung des Käufers zum Objekt begründet sein, zum Beispiel wenn der Preis in den Vorstellungen des Käufers durch einen hohen Nutzungswert oder durch ein besonderes Affektionsinteresse gerechtfertigt ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Gruodstück dringend fiir Erweiterungen eines bestehenden Gewerbebetriebs benötigt wird. In die Kategorie der auffälligen Preisunterschiede fällt auch mangelndes Preisbewusstsein der Käufer hinsichtlich des Kaufpreises einer Iromobilie oder der Nebenkosten (zum Beispiel Kosten der Finanzierung oder weitere Kosten der Transaktion). Dieses kommt jedoch laut der Gesprächspartner in den seltensten Fällen vor. Auch wenn jemand eine Immobilie "um jeden Preis" kaufen will, so versucht er doch in den meisten Fällen, den besten Preis zu bekommen. Es ist durchaus denkbar, dass aufgrund der Einzigartigkeit der Immobilie, insbesondere im Hinblick auf den Nutzen fiir den Käufer, ein stark vom Verkehrswert abweichender Kaufpreis entsteht, ohne dass dies auf einen geldwäschebezogenen Hintergrund hinweisen muss. Erhebliche Preisunterschiede für gleiche oder ähnliche Objekte stellen vor allem in Verbindung mit hoher Umschlagshäufigkeit einen Warnhinweis fiir mögliche Geldwäschetatbestände dar, sind jedoch als alleiniger Beweis für Geldwäsche ungeeignet. ImmobilientransaktioGeldwäsche im Immobilien sektor In Deutschland - 100 - nen sind häufig mit hohen Nebenkosten fiir die Eigentumsübertragung verbunden. Aufgrund der Formalitäten, die mit der Eigentumsübertragung einhergehen und teilweise mit Fristen verbunden sind, beispielsweise die Gestaltung des Kaufvertrags oder der Eintrag ins Grundbuch, dauert eine Immobilientransaktion einige Wochen. Vor dem Hintergrund der Dauer einer Immobilientransaktion und der entstehenden Kosten ist davon auszugehen, dass ein schoeller Weiterverkauf die Rentabilität einer Immobilie wesentlich beeinflusst. Bei einer hohen Urnschlagshäufigkeit ist daher von weiteren Motiven auszugehen, von denen eines das Waschen von inkriminierten Geldern sein kano. Insbesondere in Verbindung mit Strohmann- oder komplexen Gesellschaftskonstruktionen kann der mehrfache Übertrag einer Immobilie in kurzer Zeit ein Hinweis darauf sein, dass versucht wird, inkriminierte Gelder in den Finanzkreislauf einzuschleusen, beziehungsweise dessen Herkunft zu verschleiern. Im Immobilienbereich werden häufig aufwändige und unübersichtliche Investitionskonstruktionen genutzt. Die Intransparenz, die mit dieser bewussten Strukturierung einhergeht, birgt die Gefahr, dass Geldwäschetatbestände nicht erkannt werden. Daher wirken diese Konstruktionen schoell verdächtig. Laut mehrerer Gesprächspartner sind Investitionsmodelle mit mehrschichtigen Eigentümerstrukturen jedoch nicht ungewöholich. Diese würden in vielfliltigen Ausprägungen zur steuerlichen Optimierung im zulässigen Rahmen verwendet. Dabei spielen oft auch Beteiligungsverhältnisse und Finanzströme aus oder in Steueroasen eine Rol- le. Auch bei Investitionskonstruktionen kano es sich also trotz des Vorliegens mehrerer Warnhinweise wie intransparenter Zahlungsströme und Beteiligungskonstruktionen sowie einer Einbeziehung von Steueroasen um ein völlig legales Investitionsmodell handeln. Eine Einschätzung muss hier von Fall zu Fall erfolgen, ist aber auf Grund der hier beschriebenen Faktoren kompliziert. Die Einschätzung des Sachverhaltes erfordert dabei unter anderem eine erhöhte Sensibilisierung der Beteiligten fiir Geldwäsche und vertiefte Kenntnisse über die wirtschaftlichen Hintergründe der Geschäftspartner, die im Rahmen der Know-YourCustomer-Prozesse erworben werden sollten. 6.2.3.2 Geldwäsche im Zusammenhang mit Sicherheitslelstungen für Zwangsversteigerungen Eine Möglichkeit der Geldwäsche ergibt sich aus den von einern Gesprächspartner geschilderten Vorgehensweisen bei Zahlung der Sicherheitsleistung im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Um sich bei Zwangsversteigerungen als Bieter zu qualifizieren, ist es üblich, 10% des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung bei den Amtsgerichten vorzuweisen beziehungsweise zu hinterlegen. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten, Geld zu waschen. Zum einen kano die Sicherheitsleistung in bar bei der Gerichtskasse hinterlegt werden, dabei werden nach Auskunft eines AmtsgeGeldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland • 101 • richtes Beträge jeglicher Höhe angenommen. Wenn der Zuschlag für den Bieter nicht erfolgt, so hat er die Möglichkeit, sich das Geld auf ein beliebiges deutsches, unter bestimmten Umständen auch ausländisches Konto zurückerstatten zu lassen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Sicherheitsleistung von einem in- oder ausländischen Konto auf das Konto der Gerichtskasse zu überweisen. Das Geld kann beispielsweise vorher als Bannittel ins Ausland verbracht werden. Bei nicht erfolgtem Zuschlag kann das Geld wiederum auf ein beliebiges deutsches Konto angewiesen werden. Über die Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen können alle Schritte der Geldwäsche erfolgen, das heißt sowohl die Platzierung als auch die Verschleierung und die Integration. 6.2.3.3 Geldwäsche über Ausnutzung der Briefgrundschuld Über die Weitergabe einer Briefgrundschuld könnten die Eigentumsverhältnisse an einem Objekt verschleiert werden. Eine Briefgrundschuld kann mit Übergabe des Briefes und einer beglaubigten Abtretungserklärung weitergegeben werden, bei erneuter Eintragung des Gläubigers in das Grundbuch muss jedoch die gesamte "Kette" nachgewiesen werden. Auf diese Weise sind nur der Eigentümer der Immobilie sowie der erste Gläubiger der Grundschuld eingetragen. Durch die Weitergabe der Briefgrundschuld ist das wirtschaftliche Eigentum an eine weitere Person übergegangen, deren Identität sich ohne Vorliegen der entsprechenden Dokumente nicht ermitteln lässt. 6.2.3.4 Vermietungen Im Zusanunenhang mit Mietkautionen .sind mehrere Möglichkeiten der Geldwäsche denkbar. Die Mietkaution kann nach Beendigung des Mietverhältnisses bar an den Mieter ausbezahlt werden, während die Einnahme der Kaution beim Vermieter verbucht wird und real entstandene Aufwendungen hiermit verrechnet werden. Im Zusanunenhang mit mehreren Mietobjekten, häufig wechselnden Mietern (zum Beispiel bei auf Zeit vermieteten, möblierten Wohnungen) oder Phantommietern könnte hier eine erhebliche Summe an inkriminierten Geldern platziert werden. Grundsätzlich ist denkbar, über die Ablöse von Mietereinbauten inkriminiertes Geld in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Allerdings ist es eher nicht üblich, dass ein Vermieter sich mit diesem Thema befasst, meist wird es zwischen den Mietern verhandelt. Es handelt sich hier um ein theoretisches Konstrukt, über das sich einer der Befragten geäußert hat. Ein realer Fall, in dem diese Möglichkeit zur Geldwäsche genutzt wurde, ist nicht bekannt. Eine Möglichkeit der Geldwäsche ist in Form sogenannter Phantomrnieter zu sehen. Dabei wird entweder unter Angabe nicht vorhandener Mietobjekte eine Mieteinnahme vorgetäuscht Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -102 - oder es werden auf Basis fiilschlich erhöhter Flächenangaben höhere Mietpreise veranschlagt. Diese Strategie kapn in allen Phasen der Geldwäsche genutzt werden. Insbesondere vor der Möglichkeit der Barvereinnahmung von Mieten könnten hier auf unauffällige Weise Gelder in den legalen Geldkreislauf eingespeist werden. Die Mieten können dann in der Steuererklärung als Einnahme deklariert werden. Gefälschte • Mietverträge geben dem Konstrukt einen legalen Anschein. Diese Vorgehensweise ist schlecht zu erkennen und auch bei Prüfungen durch die Steuerbehörden kaum zu erkennen, da es hier vorrangig um die korrekte Ermittlung der Einnahmen und deren Besteuerung geht. Die Wahrscheinlichkeit für das Vorkommen von Phantommietem ist laut Aussage einer der Gesprächspartner bei großen Objekten niedriger, da vor einer Transaktion meist eine MieterDue-Diligence durchgeführt wird, in deren Rahmen falsch angegebene Vennietungen auffallen würden. Eine Möglichkeit, solche Phantommietkonstruktionen zu enttarnen, besteht laut einem Gesprächspartner darin, die Versicherungspolicen mit den in den Mietverträgen angegebenen Quadratmeterzahlen zu vergleichen. Eine Unterversicherung würden die wenigsten Vermieter in Kauf nehmen und eine Versicherung nicht existierender Immobilien oder zusätzlicher, nicht vorhandener Fläche wäre mit weiteren Hürden, wie zum Beispiel dem Nichtvorhandensein von Dokumenten über die Beschaffenheit einer Immobilie, verbunden. 6.Z.3.5 Instandhaltung von Immobilien Eine der genannten Möglichkeiten, um Geld zu waschen, besteht bei der Instandhaltung von Immobilien. Dabei werden von einem Handwerker Rechnungen gestellt, deren Betrag über dem Wert der tatsächlich erbrachten Leistung liegt. Seitens der Finanzbehörden ist nur schwer zu ermitteln, ob die in Auftrag gegebenen Maßnahmen auch in angegebenen Umfang erfolgt sind. Hierzu ist meist ein Gutachter nötig, zum Beispiel hinsichtlich der Qualität verwendeter Materialien oder um festzustellen, wie aufwändig eine konkret erbrachte Leistung ist. 6.2.3.6 Schrottimmobilien Sogenannte Schrottimmobilien wurden von einigen der Gesprächspartner im Zusammenhang mit Geldwäsche als heikel bezeichnet. Diese könnten dazu genutzt werden, Geld zu waschen, indem sie nach Ankauf saniert, ausgebaut und dann in Teilen weiterverkauft würden. Da dies zunächst ein legales und einträgliches Geschäftsmodell ist, sind illegale Aktivitäten schwer zu identifizieren. Je nach Größe des Objektes und dessen Ausstattung könnten hier Gelder in größerem Umfang gewaschen werden. Geldwäsche im Immobiliensektor in !>eutschland - 103 - 6.2.3.7 Neubau von Immobilien Bei der Planung von Immobilien ist es durchaus üblich, dass Auftraggeber und -nehmer einen Pauschalpreis vereinbaren, zu dem eine Immobilie erstellt wird. Zwar sei besonders im Hochbau eine Abstimmung der tatsächlich verbauten mit den fakturierten Materialien für Experten möglich. Bei Pauschalpreisen wäre diese Transparenz jedoch nicht mehr gegeben, da eine Zuordnung zu den einzelnen Gewerken nicht mehr erfolgen kann. Auf diese Weise können neben der Bezahlung für die erbrachte Leistung weitere Gelder transferiert und deren Her- kunft verschleiert werden. 6.2.3.8 Immobilienportfolien Eine Möglichkeit, in der zweiten Phase der Geldwäsche die Herkunft der Mittel zu verschleiern, war nach Auskunft einer der Gesprächspartner der Missbrauch von Immobilienportfolien. Durch wiederholte Bildung, Aufsplittung und Neubildung von Portfolien ginge die Transparenz verloren und die ursprünglichen Eigentümerstrukturen können nur unter erschwerten Umständen nachvollzogen werden. 6.2.4 Regulatorische Rahmenbedingungen und VerbesserungsvorschIäge Die Gesprächspartner wurden auch zu ihrer Einstellung zum Geldwäschegesetz befragt. Dabei wurden Fragen zur generellen Eignung des Geldwäschegesetzes, Geldwäsche im Immobiliensektor einzudämmen sowie zu dessen Auswirkungen auf die jeweilige berufliche Tätigkeit gestellt; Die Äußerungen zu diesen Fragen waren sehr vielfältig. Einige Gesprächspartner äußerten die Ansicht, dass das Geldwäschegesetz sie nicht einschränke oder betreffe. Dies war sowohl bei Gesprächspartnern aus dem Verpflichtetenkreis als auch bei Nicht-Verpflichteten der FalL Andere empfanden das Geldwäschegesetz als zu rigide und einschränkend. Ein klarer Trend ließ sich hier nicht ermitteln. Erschwerend für eine wirksame Geldwäscheprävention ist die zersplitterte Situation der Aufsichtsbehörden in den Bundesländern. Zum einen ist die Aufsicht oft nach Tätigkeitsgruppen unterteilt, beispielsweise ein eigener Bereich für Gewerbetreibende, Casinos und Ähnliches. Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen der Zuständigkeiten fUhren dazu, dass viele Tätigkeiten doppelt ausgefiihrt werden und zu wenig Austausch stattfmdet. Der Aufgabenbereich sprengt dadurch zeitweise die personellen Kapazitäten und mit der schnellen Entwicklung auf Ebene der Gesetzgebung kann nur schwer Schritt gehalten werden. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 104- Der Vertreter eines Kreditinstitutes sprach sich fiir eine Umkehr der Beweislast aus. Der Nachweis der legalen Herkunft der Gelder gegenüber den Strafverfolgungsbehörden soll bei Verdachtsanzeigen durch den Kunden erfolgen. Vermehrt wurde seitens der Gesprächspartner außerhalb des Bereichs der Banken und Immobilienfinanzierung Interesse an Inforrnationsmaterial geäußert, mit dessen Hilfe man Geldwäsche besser erkennen kann. Dies könnte zum einen ein Anhaltspunktepapier sein oder aber eine Checkliste, die angibt, welche Vorkehrungen man treffen müsste, um Geldwäsche weitestgehend ausschließen zu können. Den Gesprächspartnern war nicht in allen Fällen bewusst, dass ein solches Anhaltspunktepapier vom Bundeskriminalamt bereits existiert. Nur sehr wenige Gesprächspartner waren sich jedoch über den vollen Umfang der Regelungen und deren Auswirkungen fiir ihren Tätigkeitsbereich· bewusst. Vielen war nicht klar, in welchen vielfältigen Formen Geldwäsche sie in ihrer beruflichen Tätigkeit betreffen könnte. 6.3 Erkenntnisse aus sonstigen Analysen Für die Studie wurde Literatur zum Thema Geldwäsche und Geldwäsche im I=obilienbereich gesammelt und ausgewertet. Zusätzlich wurden Sammlungen von Verdachts anzeigen ausgewertet, die seitens des Bundeskriminalamtes zur Verfiigung gestellt worden sind. Bei der Auswertung wurde ein besonderer Fokus auf noch nicht bekannte Typologien und Warnhinweise gelegt. Die Auswertung der Verdachtsanzeigen sowie der Literatur bestätigte bereits bekannte Typologien und Warnhinweise. I=er wieder wurden undurchsichtige Unternehmens strukturen, Transaktionen aus dem Ausland, Einzahlungen von Bargeld unbekannter Herkunft, Darlehenskonstruktionen oder Transaktionen mit undurchsichtigem Hintergrund als Bestandteil der Machenschaften potentieller Geldwäscher genannt. Einen Hinweis auf eine bisher eher unbekannte Typologie ergaben jedoch mehrere Verdachtsanzeigen. Die Einrichtung einer Grundschuld wurde in verschiedenen Konstellationen • dazu genutzt, die wahren Eigentumsverhältnisse zu verschleiern oder eine Immobilie künstlich aufzuwerten oder zu entwerten. In mehreren Fällen bestand der Verdacht, dass bei 1=0bilienkäufen der wahre Geldgeber im Hintergrund blieb und sich dafiir eine Grundschuld in entsprechender Höhe eintragen ließ. In einem Fall wurde sogar mit einem Alias-Namen operiert, der dem Namen des eigentlichen Geldgebers sehr ähnlich war. So konnte jedoch keine letztendliche Sicherheit über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse gewonnen werden. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland · 105 - Die Auswertung der Ergebnisse aus der Befragung der Mitglieder des IVD55 ergab, dass sich die Erfahrungen mit Geldwäsche auf ein Minimum beschränken. Lediglich 2,3% der befragten Immobilienmakler, die den Fragebogen beantwortet hatten, wussten von einer Verletzung des Geldwäschegesetztes im eigenen Unternehmen in den letzten zehn Jahren. Noch weniger, nämlich 0,4%, war bekannt, dass es in diesem Zeitraum eine Anzeige mit Geldwäschebezug gegeben hatte. Auch außerhalb des eigenen Unternehmens waren nur wenige Fälle bekannt, hier wussten 4,9% von einem Fall einer Verletzung des Geldwäschegesetzes, 1,2% wussten von einer Anzeige mit Geldwäschebezug. Fast die Hälfte (44,7%) der Befragten waren der Meinung, dass es dem Immobilienmakler ohnehin nicht möglich ist, Geldwäsche zu erkennen. Als Begründung hierfür wurden vielfiHtige Antworten gegeben. Bargeldtransaktionen kamen bei 97,2% "selten" oder "nie" vor, lediglich 2,8% gaben eine Häufigkeit von "gelegentlich", "oft" oder "sehr oft" an. 89,5% gaben an, dass "eigentlich immer" oder "oft" Transaktionen unter Einbeziehung einer Finanzierung eines Kreditinstitutes vorlag. Nur 48,9% gaben an, sich ihrer Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz in vollem Umfang bewusst zu sein. 12,8% antworteten hier mit "Nein", 38,3% mit "Bin mir nicht sicher". Hingegen sahen sich 29,8% der Befragten durch die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes in ihrer praktischen Tätigkeit eingeschräJi.kt, 45,8% waren der Überzeugung, dass diese Verpflichtungen zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand führen. Als Verdachtsmomente im ZusarnmeJi.hang mit Geldwäsche bei Immobilientransaktionen wurden von fast 60% der Befragten Zahlungen mit Bargeld genannt. Häufig fiel auch das Stichwort Unterverbriefung56 • 7 TYPOLOGIEN UND WAHRNEHMUNGSKRITERIEN 7.1 Typologien 7.1.1 Typologien als Ergebnis der Studie Aus der bereits geschilderten Datenerhebung wurden die nachfolgend aufgeführten Typologien ermittelt. Dabei handelt es sich um von den Studienteilnehmern genannte Fallkonstrukti- Immobilienverband Deutschland IVD (2012): Onlioe-Befraguog der Mitglieder zum Thema "Immobilienmakler uod das GWG" uoter den Mitgliedern des IVD " Dabei wird im Kaufvertrag eio niedrigerer Kaufpreis als der ursprünglich vereinbarte ausgewiesen. Für Käufer und Verkäufer ergeben sich daraus finanzielle Vorteile: Die zu entrichtende Grundsteuer, Notargebühren uod weitere Nebenkosten der Transaktion vermindern sich, der Verkäufer muss uoter Umständen nur eine niedrigere Einkommensteuer bezahleo. Die Unterverbriefuog beinhaltet jedoch auch Risikeo für beide Seiten. Im Extremfall verliert der Käufer eine bereits bezahlte Anzahluog oder der Verkäufer einen Teil des vereiobarteo Kaufpreises. Auch kaon es zu Strafverfahren wegeo Steuerhioterziehuog kommen. Durch die erwähnten Risiken, die mit einer Unterverbriefuog einhergehen, setzt diese ein hohes Vertrauen zwischen Käufer uod Verkäufer voraus. 55 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -106 - onen sowie Typologien, die aus den vorliegenden Informationen abgeleitet wurden. Darüber hinaus wurden solche Fallkonstruktionen aus der Literatur aufgeno=en, deren Machbarkeit und Aktualität sich im Rahmen der Studie bestätigte. 7.1.2 Geldwäschetypologien im Rahmen der FInanzierung von Immobilien 7.1.2.1 Loan-Back-Methode Eine häufig genutzte Methode zur Geldwäsche ist, dass Straftäter sich selbst die inkriminierten Gelder als angeblichen Kredit gewähren. Das Ziel ist dabei, dem Geld den Anschein der Rechtmäßigkeit zu verleihen und den Eindruck zu erwecken, es stamme aus einer legalen Transaktion oder Geschäftstätigkeit. Weiterhin sollen die Identitäten der Parteien innerhalb der Transaktion verschleiert werden. Das Geld wird zum Kauf von I=obilien oder von Anteilen an Immo,bilienfonds genutzt. Dabei werden die Einnahmen aus illegalen Aktivitäten zunächst meist in ' ein anderes Land transferiert, um von dort aus als Kredit gewährt zu werden. Oft werden zusätzlich Scheinfirmen und Strohmänner genutzt, so dass die Herkunft des Geldes kaum mehr nachvollzogen werden kann. Das Vorgehen hat oft auch steuerliche Auswirkungen. Die Zinsen auf den vermeintlich rechtmäßigen Kredit können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Weiterhin können so augenscheinlich legale Einnahmen generiert werden, beispielsweise Mieteinnahmen oder Dividenden. Durch den Einsatz einer weiteren Scheinfirma, beispielsweise einer Immobilienverwaltung, können illegal erwirtschaftete Gelder in Form von Gehältern unauffaIlig zum Verdächtigen zurückfließen. 7.1.2.2 Back-To-Back Loans Die Typologie des Back-To-Back Loans 57 ist eine Variante der Loan-Back-Methode, bei der die inkriminierten Gelder durch Sicherheitenverwertung in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden können. Dabei deponiert der Geldwäscher, der als Kreditnehmer gegenüber einer Bank auftritt, einen bestimmten Betrag als Sicherheit oder weist wertadäquate Sicherheiten nach. Diese Sicherheiten haben ihren Ursprung jedoch in illegalen Aktivitäten. So könnten I=obilien mit legalen Mitteln, das heißt der Ausreichung eines Kredits, erworben werden, während die inkriminierten Werte als Sicherheit dienen. Bei Kreditausfall würde die "FATF (2007): Money Laundering & Terrorist Finaneing tbrough the real estate seetor, S. 8 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland • 107 - kreditgebende Bank diese Sicherheiten verwerten und somit die ursprünglich illegal erlangten Werte in den legalen Finanzkreislauf einbringen. Für den Fall, dass kein Kreditausfall forciert wird, steht dem potentiellen Geldwäscher zumindest "sauberes" Geld in Form der Kreditsumme zur Verfugung, das fur weitere Investitionen (beispielsweise in I=obilien) genutzt werden kann. Finanzinstitute überprüfen in der Regel den Bestand und die Werthaltigkeit der Sicherheiten. Dies umfasst jedoch nicht deren weitere Herkunft. Wenn jedoch die Sicherheit nicht im Kreditvertrag genannt wird oder keine verlässlichen Informationen hinsichtlich Ort, Beschaffenheit und Wert vorliegen, ist es schwierig, ein solches Konstrukt zu enttarnen. 7.1.2.3 mgung von Hypothekendarlehen mit Geld aus Vortaten Straftäter nehmen ein Hypothekendarlehen auf und verwenden Gelder aus illegalen Quellen, um Darlehenszinsen zu bezahlen oder um das Darlehen zu tilgen. Bei dieser Konstruktion spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle. So kann beispielsweise ein Disagio sowie Darlehenszinsen unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen werden zum Teil auch Strohmänner benutzt, welche die betreffenden I=obilien kaufen oder die Hypothekendarlehen aufuehmen. Gelegentlich werden derart erworbene I=obilien dem Anschein nach als Wohneigentum verwendet. Tatsächlich können solche I=obilien aber auch fur strafbare oder terroristische Aktivitäten genutzt werden (zum Beispiel fur Verkauf und Lagerung von Drogen, Verstecken von illegalen I=igranten oder zum Zwecke des Menschenhandels). 7.1.3 Geldwäschetypologien im Rahmen der Vermietung und Verwaltung von Immobilien 7.1.3.1 Phantommieter Über Transaktionen kann besonders im zweiten Schritt der Geldwäsche, dem sogenannten Layering, die Herkunft der inkriminierten Gelder weiter verschleiert werden. Eine Konstruktion mit Phantommietem58 (s. S. 1021103) bietet die Basis, diese Gelder mit einem scheinbar wirtschaftlichen Hintergrund zu versehen. Durch fmgierte Mietverträge und weitere -unter Umständen gefalschte- Dokumente kann dieses Konstrukt fur Dritte so belegt werden, dass die sogenannten Phantommieter erst bei eingehender Prüfung auffallen. Eine solche Prüfung würde mutmaßlich erst bei einem konkreten Geldwäscheverdacht erfolgen. So liegt zum Beispiel bei der steuerlichen Betriebsprüfung von Gewerbetreibenden der Fokus auf der Prüfung " Hierbei handelt es sich um eine Konstruktion, bei der Mietverhältnisse vorgetäuscht werden. So besteht entweder das Objekt an sich nicht beziehungsweise nicht in angegebener Form oder es existiert der angegebene Mieter selbst nicht. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·108· der korrekten Besteuerung und darauf, dass die zu versteuernden Einnahmen in voller Höhe angegeben wurden. Ob die Mietverhältnisse tatsächlich bestehen, ist nicht Gegenstand der Prüfung. Da bei Phantommietern zusätzliche, nicht im Rahmen eines tatsächlichen Mietverhältnisses erwirtschaftete Einnahmen angegeben und korrekt versteuert werden, würde zunächst kein Verdacht hinsichtlich einer vorsätzlichen Steuerverkürzung entstehe!!. Die Schwierigkeit, ein solches Konstrukt aufzudecken, besteht auch darin, dass in diesen Fällen • nur wiederkehrende Zahlungen in moderater Höhe vorliegen, die im Norrnalfall nicht als Indikator fiir Geldwäsche angesehen werden. 7.1.3.2 Barzahlung Im Rahmen von Mietverhältnissen Obgleich Mietzahlungen auf unbarem Wege üblich sind, bestehen hinsichtlich der Barzahlung von Mieten keine gesetzlichen Beschränkungen. So wurde im Rahmen der Datenerhebung mehrfach von Fällen berichtet, in denen Mieten bar gezahlt wurden. Damit können über (fmgierte) Mietzahlungen inkriminierte Gelder in den Finanzkreislauf eingeschleust werden. Eine Überprüfung der bar entrichteten Mietzahlungen auf einen möglichen Geldwäschebezug findet in der Regel nur in eingeschränktem Rahmen statt. Da die wiederkehrenden Zahlungen auch bei dieser Typologie nur in moderater Höhe erfolgen, sind die Warnhinweise, nach denen eher wenige oder einmalige Zahlungen in großer Höhe ein Indikator fiir Geldwäsche sein können, nicht einschlägig. Während eines Mietverhältnisses besteht zusätzlich fiir den Vermieter die Möglichkeit, Mieterzuschüsse ebenfalls als Bareinnahme zu verbuchen. Solche Zuschüsse können beispielsweise geleistet werden, wenn der Mieter sich an den Kosten fiir Aufbau oder Ausbau einer Mietsache beteiligt. Dies ist 'regelmäßig der Fall, wenn ein Mieter einen höheren Standard wünscht als der, der fiir das Mietobjekt vorgesehen ist. In derartigen.Fällen erstattet der Mieter dem Vermieter einen vorher festgelegten Anteil der Kosten. Wie bei der Barzahlung von Mieten bieten sich hier jedoch besonders in Kombination mit der Typologie der Phantommieter die Möglichkeit, höhere Bargeldbeträge aus Vortaten in den Finanzkreislauf einzuschleusen. Im Rahmen der Studie sind allerdings keine derartigen Fälle bekannt geworden, es handelt sich hierbei um ein theoretisches Konstrukt. Für den Fall, dass es sich lediglich beim Mieter um die Partei mit Geldwäscheabsicht handelt, können Barzahlungen nur fiir ein real gemietetes Objekt erfolgen. Befindet sich ein potentieller Geldwäscher jedoch aufVermieterseite, so könnten inspesondere in Verbindung mit der in Kapitel 7.1.3.1 dargelegten Typologie der Phantommieter größere Mengen Bargeld in den Finanzkreislauf eingeschleust werden. Geldwäsche im Immobillensektor in Deutschland - 109- 7.1.3.3 MIetkautIonen Auch bei der Beendigung eines (realen) Mietverhältnisses gibt es eine Möglichkeit, Bargeld einen "legalen Anstrich zu verpassen". Die häufig vom Mieter beim Vermieter hinterlegte Kaution wird bei Rückzahlung nicht überwiesen, sondern bar aus inkriminierten Geldern an den Mieter geleistet. Währenddessen verbucht der Vermieter jedoch die Einbehaltung der Kaution als Einnahme fiir fiktive Schäden oder Abnutzungen im vermieteten Objekt. So kann Bargeld in Höhe der Kaution in den Finanzkreislauf eingeschleust werden. Derartige Barzahlungen sind auch bei der Ablöse von Mietereinbauten denkbar. 7.1.3.4 Hausverwaltungen Einige Kapitalgeber investieren in einen Fonds, der in einer Steueroase angesiedelt ist. Über eine komplexe Gesellschaftskonstruktion wird die Investition in Deutschland lediglich über ein Dienstleistungsunternehmen fiir Hausverwaltungen gesteuert. Über deren Konten laufen sämtliche Transaktionen wie weitere Investitionen und Verkäufe, wodurch eine Verschleierung der Zahlungsströme und der beteiligten Personen erfolgen kann. 7.1.4 Geldwäsche unter der Ausnutzung von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Amtsgerichten 7.1.4.1 Attraktivität sogenannter Gatekeeper für Geldwäscheaktivitäten Im Finanzsektor gibt es mittlerweile eine hohe Sensibilität in Bezug auf Geldwäschetatbestände. Die FATF hat in den vergangenen Jahren beobachtef 9, dass Straftäter auch aus diesem Grunde stets neue Möglichkeiten und Wege suchen, Geld zu waschen. Die oben genannten Berufsgruppen werden dabei oft in ihren Funktionen im Bereich des Immobiliensektors missbraucht, da sie den Straftätern Zugang zu Finanzinstitutionen ermöglichen können und bewusst oder unbewusst anderweitig den Weg fiir entsprechende Transaktionen ebnen können. Die Möglichkeiten, wie diese Berufsgruppen ausgenutz;t werden können, sind vielfältig. Von der Bestätigung der Kreditwürdigkeit über die Eröffnung von Bankkonten, die Ausstellung von Schecks bis zu nationalen und internationalen Transfers von Geldern. Im Rahmen von Immobilientransaktionen, die zur Durchführung von Geldwäsche geplant werden, können Steuerberater und Rechtsanwälte beteiligt werden. In den bekannt gewordenen Fällen wurden diese einbezogen, um bei der Auswahl einer Immobilie beratend tätig zu "FATF (2007): Money Laundering & Terrorist Financing through the real eslale seelor, S. 9 Geldwäsche Im Immobilien sektor in Deutschland · 110 - werden oder beispielsweise um die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Mutmaßlich ist das Ziel der potentiellen Straftäter auch, eine: Unternehmung den Anschein der Legalität zu verleihen 7.1.4.2 Unternehmen.vehikel, Strohmannkon.truktionen • Häufig werden für Geldwäscheaktivitäten zusätzlich Unternehmensvehikel oder Strohmannkonstruktionen6o genutzt. Auf diese Weise wird die Komplexität einer Transaktion erhöht. Eigentümerstruktur, Unternehmenszweck, Handlungsabsichten und Aktivitäten können so verdeckt werden. Der ursprüngliche Auftraggeber oder Urheber einer Transaktion kann sich hinter ein Unternehmensgeflecht oder einen für ihn tätigen Strohmann zurückziehen, so dass ein bestimmter, gewünschter Anschein gewahrt wird und bestenfalls durch eingehende Prüfung die wirklichen Verhältnisse festgestellt werden können. Neben dem Missbrauch für Geldwäschezwecke kann in den einzelnen Unternehmen durchaus eine legale Geschäftstätigkeit vorliegen. Dies macht die Enttarnung solcher Konstruktionen umso schwieriger. Darüber hinaus sind Unternehmensvehikel oder Strohmannkonstruktionen am wirksamsten, wenn diese in großen Teilen oder komplett von den potentiellen Geldwäschern kontrolliert werden. Der Missbrauch von Unternehmensvehikeln ist vor allem in Steueroasen, Freihandelszonen oder Jurisdiktionen mit besonders ausgeprägtem Bankgeheimnis verbreitet, kann aber überall dort zum Tragen kommen, wo die Undurchsichtigkeit der Konstruktion zum Vorteil potentieller Geldwäscher ausgenutzt werden kann. Eine länderübergreifende Struktur dieser Konstruktionen ist äußerst wirksam, da die Überwachung uild mögliche juristische Verfolgung der Aktivitäten massiv erschwert wird. Zu solchen Unternehmensvehikeln gehören Konstruktionen mit Briefkastenfirmen, rechtliche Ausgestaltungen wie zum Beispiel Trusts, sogenannten Shell Companies (Strohfirmen) und Zweckgesellschaften sowie Immobilienverwaltungen. Oft werden solche Unternehmenskonstruktionen mit Hilfe von Rechtsanwälten und Notaren etabliert, die bei der Auswahl oder Gründung dieser Unternehmen behilflich sind. Bei Immobilientransaktionen kommen die Unternehmensvehikel und Strohmannkonstruktionen auf verschiedene Arten zum Tragen. Beispielsweise werden Immobilien zwischen mehreren Parteien eines Unternehmensgeflechtes zu unterschiedlichen Preisen verkauft, um "saubere" Profite zu generieren oder die eigentlichen Eigentumsverhältnisse zu verschleiern; durch Vermietungen eines Objektes, das ursprünglich mit Hilfe inkriminierter Gelder gekauft oder oe FATF (2007): Money Laundering & Terrorist Financing through the real estate scctor, S. 12 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland . 111 • erstellt wurde oder durch die Erbringung von Dienstleistungen zwischen zwei Parteien eines Untemehmenskonstruktes. 7.1.4.3 Geldwäsche bei Zwangsversteigerungen Im Rahmen einer Zwangsversteigerung von Immobilien ist es üblich, dass sich Interessenten eines Objektes als Bieter qualifizieren, indem sie 10% des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung nachweisen. Der Nachweis erfolgt in der Regel mittels Scheck oder Bankbürgschaft und wird bei der Auktion vorgelegt. Eine weitere Option ist aber, den Betrag vorab bei der Gerichtskasse zu hinterlegen. Hierfür gibt es die Möglichkeit, das Geld entweder bar einzuzahlen oder über ein in- oder ausländisches Konto zu überweisen. Das Auftraggeberkonto muss dabei lediglich bei einer für das Amtsgericht zulässigen Bank gefuhrt werden. Hierzu wird ein entsprechendes Bankenverzeichnis gefiihrt. Eine sonstige Überprünmg der Herkunft der eingezahlten Beträge erfolgt auskunftsgemäß nicht. Bei nicht erteiltem Zuschlag wird die ·Sicherheitsleistung an die jeweiligen Bieter zurucküberwiesen. Für die Rückübertragung können dabei abweichende Kontoverbindungen dienen, müssen also nicht zwingend auf das Konto erstattet werden, von dem die Sicherheitsleistung ursprünglich entrichtet worden ist. Diese Methode kann zur Verschleierung oder Platzierung inkriminierter Gelder benutzt werden. Begünstigend für diese Vorgehensweise ist, dass bundesweit alle anstehenden Zwangsversteigerungen über ein allgemein zugängliches, zentrales Internetportal eingesehen werden können. Auf diese Weise könnte gezielt und ohne größeren Aufwand eine Auswahl von geeigneten Immobilien sowie eine unverdächtige Verteilung der eingesetzten Gelder auf viele verschiedene Gerichte seitens der Straftäter erfolgen und über die Einzahlung der Sicherheitsleistung inkriminierte Gelder platziert werden. 7.1.4.4 Geldwäsche im Zusammenhang mit Grundschuld Gemäß § 1191 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird ein Grundstück mit der Grundschuld in der Weise belastet, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Üblicherweise wird dieses Grundpfandrecht für die Absicherung von Forderungen verwendet. Der Grundschuldgläubiger kann so bei Nichteinlösung seiner Forderung die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten und seine Forderung auf diesem Wege befriedigen. Die Grundschuld kann jedoch auch filr die Verschleierung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und damit der Herkunft des eingesetzten Kapitals genutzt werden. Dabei werden der wirtschaftliche und tatsächliche Eigentümer voneinander getrennt. Im Extremfall ist eine Person als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, eine andere Person ist durch eine Grundschuld in voller Höhe des Immobilienwertes wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·112 - Grundschulden werden in Abteilung m des Grundbuchs eingetragen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um Briefgrundschulden, sofern kein Briefausschluss als Zusatz eingetragen wird (Buchgrundschuld). Im Falle der Briefgrundschuld wird dem Gläubiger ein Wertpapier in Form eines Grundschuldbriefes ausgestellt. Dieser. kann unter bestimmten Voraussetzungen (Abtretung und Übergabe des Grundschuldbriefes) rechtsgültig an andere Personen übertragen werden, ohne dass der ursprüngliche Eintrag im Grundbuch geändert werden muss. So kann sich hier die GläubigersteIlung ändern, ohne dass dies im Grundbuch sichtbar wird. Ein neuer Gläubiger dieser Grundschuld wird vom Grundbuchamt erst auf Antrag des Gläubigers und nur bei Vorliegen lückenloser Dokumentation der vorhergegangenen Grundschuldübertragungen in das Grundbuch eingetragen. Im Gegensatz dazu muss bei Gläubigerwechsel im Falle einer Buchgrundschuld ein entsprechender Eintrag im Grundbuch erfolgen. Geldwäscher können sich diese Umstände zunutze machen, indem sie durch Grundschuldkonstruktionen zum Beispiel in Kombination mit Strohmännern das wirtschaftliche Eigentum an einer Immobilie erwerben oder übertragen können, ohne dass die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nach außen hin sichtbar werden. 7.1.5 Geldwäschetypologien im Rahmen der Bewertung von Immobilien 7.1.5.1 Über- oder Unterbewertung von Immobilien Die Verfahren zur Bewertung von Immobilien sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt. An diesen orientiert sich in der Regel die Wertermittlung von Immobilien durch Sachverständige. Mithilfe der falschen Bewertung von Immobilien kann bei Verkäufen Bargeld in den Finanzkreislauf eingeschleust sowie die Herkunft inkriminierter Gelder weiter verschleiert werden. Des Weiteren ist der Verkehrswert einer Immobilie maßgeblich fiir die Höhe eines Hypothekendarlehens. Mit dessen Hilfe kann auf dem Wege der Loan-Back M~thode (Kapitel 7.1.2.1) die Herkunft des Geldes ebenfalls verschleiert werden, indem fiir den Darlehensbetrag andere Güter eingekauft werden können. Wenn eine Immobilie wesentlich über oder \inter Verkehrswert verkauft wird, so ist dies grundsätzlich verdächtig. Durch die in Deutschland etablierten Strukturen bei Immobilientransaktionen, die einen unmittelbaren Vergleich der Preise nicht erlauben, muss diese Diskr~anz jedoch nicht zwingend auffallen. Des Weiteren ist es möglich, dass Immobilien ge- nutzt werden, deren Verkehrswert durch ihre Einmaligkeit schwerer zu bestimmen ist und bei denen Vergleichswerte fehlen, wie zum Beispiel Hotel-Komplexe, Golfplätze, Tagungs- und Geldwäsche im Immobiliensektor In Deutschland . 113 • Einkaufszentren und Feriendomizile61 • Es kann auch vorkommen, dass Straftäter versuchen, das Ergebnis eines in Auftrag gegebenen Gutachtens zu ihren Gunsten zu beeinflussen, indem Parameter der Bewertung falsch angegeben, verändert oder gefälscht werden. Um mit der Methode der Über- oder Unterbewertung von Immobilien inkriminierte Werte in den Finanzkreislauf einzuspeisen, wird bei einer Immobilientransaktion im Kaufvertrag oft nicht der wahre Kaufpreis angegeben bzw. Teile des Kaufpreises werden nebenher in bar oder auf anderem Wege bezahlt. Das bedeutet, dass der reale Kaufpreis für die Immobilie höher als im Kaufvertrag angegeben ist. Dies fuhrt neben dem Geldwäschetatbestand dazu, dass Steuern hinterzogen werden. Als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer gilt der gesamte Kaufpreis, die für die Lastenübertragung erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird jedoch ausgestellt, sobald die auf Grundlage der eingereichten Dokumente (beispielsweise Kauf- oder Schenkungsvertrag) berechnete Grundsteuer entrichtet wurde. Die Über- oder Unterbewertung von Immobilien findet insbesondere auch im Zusammenhang mit kurzfristig aufeinanderfolgenden Käufen und Verkäufen statt. 7.1.5.2 Kurzfristig aufeinauderfolgeude Käufe und Verkäufe Eine weitere Möglichkeit für Geldwäscher besteht darin, durch mehrfache auf einander folgende Verkäufe einer Immobilie Gelder indirekt zu transferieren, indem diese Verkäufe innerhalb von zusammengehörigen oder zusammenarbeitenden Parteien und zu unterschiedlichen Preisen erfolgen. So können zwischen den Parteien Gelder hin- und her transferiert und "saubere" Einnahmen vorgetäuscht werden. Dies kann auch der Verschleierung der ursprünglichen Eigentumsverhältnisse und damit der Herkunft der eingesetzten Mittel dienen. 7.1.5.3 Immobilienportfolien Immobilienportfolien können für die zweite Phase der Geldwäsche missbraucht werden. Die Zusammenfassung mehrerer Objekte in Immobilienportfolien dient normalerweise zur Risikostreuung und Renditesicherung durch die Aufnahme unterschiedlicher Objekte. Je nach Strategie spielen dabei Liquidität, Rendite und Sicherheit eine Rolle. Durch die Bildung von Portfolien und subsequentes Aufsplitten sowie Neubildung derselben fuhrt dies zu einer Verringerung der Transparenz und bietet in der Folge Möglichkeiten zur Verschleierung der Eigentumsverhältnisse und Herkunft der potentiell inkriminierten Gelder. 61 Suendorf (2001): Geldwäsche - Ei~e kriminologische Untersuchung, S. 17 Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·114· 7.1.6 Geldwäschetypologien im Rahmen der Erstellung und Sanierung von Immobilien 7.1.6.1 Barzahlung bei Sanierung und Erstellung von Immobilien Bei der Erstellung und Sanierung von I=obilien ist besonders im privaten Bereich die (teile weise) Bezahlung von Dienstleistungen oder Werkstoffen in barer Form denkbar. Jedoch wurde durch einige Interviewpartner herausgestellt, dass Barzahlungen bei Erstellung oder Sanierung im Zusa=enhang von Groß- oder gewerblichen l=obilien zum Zwecke der Geldwäsche nur schwer zu verwirklichen sind. Dies wird damit begründet, dass der Aufwand filr die weitere Platzierung der Mittel zu groß und das Risiko durch den umfangreichen Kreis der notwendigerweise zu involvierenden Personen zu hoch wäre. 7.1.6.2 Erstellung und Sanierung von Immobilien Bei der Erstellung oder Sanierung von Immobilien ist schwer festzustellen, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden und ob der Wert der Leistung dem tatsächlichen Rechnungsbetrag entspricht. Durch kollusives Handeln können so Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nicht oder nicht in der beschriebenen Form erbracht wurden. Auf diesem Wege können "saubere" Gewinne in Höhe der Differenz des Wertes zwischen erbrachter und berechneter Leistung generiert und so die Herkunft inkriminierter Gelder verschleiert werden. Eine ähnliche Möglichkeit, die zum gleichen Ergebnis führt, besteht zusätzlich bei der Berechnung eines Pauschalbetrags filr die Erstellung oder Sanierung von l=obilien. Dabei wird eine nicht im Detail besti=te .Leistung erbracht, deren tatsächlicher Wert unter dem abgerechneten Pauschalbetrag liegt. In diesen Fällen wären eine vertiefte Prüfung oder eine besondere Expertise filr die Erkennbarkeit des Geldwäschetatbestandes notwendig. Um erkennen zu können, dass die fakturierten und verbauten Materialien voneinander abweichen, wäre beispielsweise eine umfangreiche Überprüfung der Baupläne und weiterer Dokumentation mit der gebotenen Sachkunde erforderlich. , 7.1.6.3 Sanierung von sogenannten Schrottimmobilien Sogenannte Schrotti=obilien sind I=obilien, bei denen eine Investition in erheblichem Maße erforderlich ist, um das Objekt in einen benutzbaren Zustand zu versetzen. Eine denkbare Möglichkeit der Geldwäsche ist, dass ein Straftäter eine entsprechende I=obilie an- 'kauft, mit großem Aufwand saniert und das Objekt später wieder verkauft. Zur Sanierung des Objektes werden inkriminierte Gelder verwendet, unter Umständen können sogar bare Mittel verwendet werden, um einzelne Dienstleistungen zu bezahlen. Die Herkunft des Geldes wird weiter verschleiert, indem das Objekt nach Abschluss der Sanierung aufgeteilt und in einzelGeldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 115- nen Parteien weiterverkauft wird. Ein Rückschluss auf die Wertsteigerung und den ursprünglichen Kaufpreis ist dann kaum noch möglich. 7.2 Warnhinweise Grundsätzlich ist es möglich, Geldwäsche anhand bestimmter Warnhinweise zu erkennen. Solche Anhaltspunkte im Immobiliensektor können sich im Verhalten, der Herkunft oder der Zahlungsweise des Kunden sowohl beim Kauf wie auch bei der Vermittlung oder Vermietung von Immobilienobjekten ausch:ücken. Ebenfalls die Herkunft des Geldes sowie die Anzahl und Charakterisierung der beteiligten Personen können entsprechende Warnhinweise beinhalten. Die meisten Auffälligkeiten beziehungsweise Warnhinweise sind im Zusammenhang mit der Bezahlung oder Finanzierung von Immobiliengeschäften erkennbar, da hierbei die inkriminierten Gelder eingeschleust werden und als solche nicht mehr erkennbar sein sollen. Allerdings können auch in anderen Bereichen Hinweise, beispielsweise durch auffälliges Nachfragen oder großes Desinteresse des Kunden in Bezug auf die Immobilie, auftreten. Dabei liegt häufig nicht ein einzelner Warnhinweis vor, sondern eine Kombination mehrerer Hinweise, die zusammen einen konkreten Verdacht ergeben können. Als Anlage A zu dieser Studie sind sämtliche hier ermittelten Warnhinweise bezogen auf den Immobiliensektor aufgelistet, die nach den unterschiedlichen Bereichen aufgeteilt wurden (Finanzierung, Vermittlung, Erstellung, Verwaltung, Sonstige). Sie wurden zusammengestellt anband des Anhaltspunktepapiers der FIU (Newsletter 3/2006), der entsprechenden Liste der FATF62 und einer im Rahmen eines Projektes "Vastgoed" des Financial Expertise Center (FEC) im Juli 2008 erstellten Übersicht sowie den Jahresberichten der FIU 2007 bis 2010. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der vorliegenden Studie in die Auflistung einbezogen. 8 HANDLUNGSBEDARF Im Rahmen der Gespräche sowie der Erhebung über den Online-Fragebogen kristallisierten sich mehrere Themenbereiche heraus, bei denen Handlungsbedarf identifiziert werden konnte. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um die Frage der Sensibilität und des Wissensstandes der Marktteilnehmer zum Thema Geldwäsche, die Wirksamkeit und Anwendbarkeit des 62 Bericht der FATF: Money Launderiog and Terrorist Financing Through the Real Estate Sector (29. Juni 2007) Geldwäsche Im Immobiliensektor in Deutschland - 116 - Gesetzes auf Fragestellungen innerhalb des Immobiliensektors sowie die Überprüfung der neu erhobenen sowie schon in der Literatur vorliegenden Typologien auf Anwendbarkeit. 8.1 Sensibilität und Wissensstand Anband der Ergebnisse aus den Befragungen lässt sich erkennen, dass bei vielen Marktteilnehmern im Immobiliensektor nur eine eingeschränkte Sensibilität für den Themenbereich Geldwäsche vorliegt. , Dies zeigt sich insbesondere an dem geringen Rücklauf und dem Inhalt der Antworten zu dieser Studie. So hat, trotz der umfassenden Streuung der Studie über verschiedene Kommunikationskanäle, nur eine relativ geringe Anzahl der Adressaten (94 Teilnehmer) den OnlineFragebogen zur Studie vollständig beantwortet. Auch war die Bereitschaft, an Interviews teilzunehmen, bei den angefragten Stellen unterschiedlich stark ausgeprägt. Beispielsweise wurden etwa zehn Unternehmen aus der Baubranche nach einem Interviewtermin gefragt. Diese Anfragen wurden jedoch in allen Fällen abschlägig beschieden, da die jeweiligen Ansprechpartner entweder mit diesem Thema nicht in Verbindung gebracht werden wollten, auf die jeweils übergeordnete Konzerngesellschaft verwiesen oder keine Bezugspunkte zur eigenen Geschäftstätigkeit saben. Auffallig war hingegen, dass die Bereitschaft, an der Studie über den Online-Fragebogen oder mittels Interviews teilzunehmen, bei Marktteilnehmern, die einer strengen Regulierung in Bezug auf das Geldwäschegesetz unterliegen, stärker ausgeprägt war. Bei einer Gesarntrücklaufquote von 3,9% lag die Quote für die Gruppe der Finanzierer bei 7,9%. Die Rücklaufquote der Übrigen lag unter der Gesarntquote. Dieses Missverhältnis lässt den Rückschluss auf eine höhere Sensibilität des Finanzsektors für die Geldwäscheproblematik gegenüber den übrigen Teilnehmern zu. Innerhalb der gegebenen Antworten bestanden wiederum starke inhaltliche und qualitative Unterschiede, die in vielen Fällen eine eingeschränkte Sensibilität für das Thema Geldwäsche indizieren. Während einige Studienteilnehmer über eine Reihe von Erfahrungen und fundierte theoretische Kenntnisse berichteten, ließen die Aussagen anderer Teilnehmer auf Desinteresse und mangelndes Wissen in Bezug auf Geldwäsche schließen. Bemerkenswert ist hierbei beispielsweise, dass in den gefilhrten Gesprächen regelmäßig der Geldwäschetatbestand mit den Vortaten gemäß § 261 StGB verwechselt oder vermischt wurde. Auch wurden die tatsächlichen Probleme im Immobiliensektor vielmehr im Bereich der Korruption und der Betrugsstraftaten gesehen. Darüber hinaus wurde das Potential der Geldwäschegefahrdung regelmäßig auf die Nutzung von Bargeld reduziert. Andere Möglichkeiten des Missbrauchs zur Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·117 · Geldwäsche wurden somit kaum erkannt, sie lagen offenbar nicht im Wahmehmungsspektrum. Ebenso wurde bezüglich der Verantwortlichkeiten beziehungsweise der tatsächlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Geldwäschepräventionsregelungen zwischen den an einer Transaktion beteiligten Stellen jeweils auf andere Parteien verwiesen. So wurde regelmäßig entweder die Verantwortlichkeit der Finanzinstitute oder der Notare hervorgehoben. Begründet wurde dies damit, dass über die Finanzinstitute die notwendigen Geldflüsse laufen würden und somit sich dort in erster Linie eine Gefahr eines Geldwäschemissbrauchs ergeben könnte. Ebenso wurde zur Begründung, warum beispielsweise im Rahmen eines Maklerverhältnisses eigene Identifizierungsmaßnahmen unterblieben, auf die in die Transaktion eingebundenen Notare verwiesen, die im Rahmen der Beurkundung die persönlichen Daten aufzunehmen haben. Hierbei ist auch anzumerken, dass bei den Gesprächspartnern, die Immobilienmakler waren, keine Prozesse zur IdentifIZierung von Kunden eingerichtet waren, sondern vielmehr die Überprüfung der Kreditwürdigkeit im Vordergrund stand. Hinsichtlich der Einschätzung der Studienteilnehmer, welche Beteiligten einer Immobilientransaktion einer besonderen Gefährdung für den Missbrauch zur Geldwäsche unterliegen könnten, wurde deutlich, dass diese in vielen Fällen weniger durch Fakten, sondern eher durch Vorurteile gegenüber einer Bernfsgruppe, wie zum Beispiel der Immobilienmakler, begründet waren. Ein Grund für die eingeschränkte Sensibilität im Immobiliensektor liegt sicherlich auch in der Tatsache, dass nicht alle möglichen Beteiligten an Immobilientransaktionen Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes sind und eine entsprechende Bewusstseinsbildung somit erschwert wird. Seitens Verpflichteter wurde darauf hingewiesen, dass im Falle von tatsächlich erfolgten Verdachtsanzeigen nurwenig Rückmeldung über den weiteren Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der Untersuchungen durch die Aufsichts- und Ennittlungsbehön;len erfolge. Dadurch sei bisher die Erarbeitung eigener Typologien und damit auch die Erhöhung der Sensibilisierung erschwert worden. 8.2 Wirksamkeit und Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes auf Fragestellungen innerhalb des Immobiliensektors Die Ergebnisse aus den Gesprächen und Fragebögen zeigen auf, dass fl1r einige Studienteilnehmer, insbesondere außerhalb des Finanzsektors, Anwendungsunsicherheiten hinsichtlich des Geldwäschegesetzes bestehen. Dies wird damit begründet, dass das Geldwäschegesetz inhaltlich nicht ausreichend bestimmt sei beziehungsweise in seinen Anforderungen auf den Geldwäsche Im Immobiliensektor in Deutschland • 118 . Finanzsektor und nicht auf die Geschäftsmodelle der übrigen Verpflichteten zugeschnitten seI. Auch werden Regelungen von den Betroffenen zum Teil unterschiedlich ausgelegt. Teilweise bestehen zwischen Immobilienmaklern und den Aufsichtsbehörden unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Zeitpunkts der Identifizierung von Geschäftspartnern im Rahmen von Immobilienmaklerverträgen. So wurde die Ansicht vertreten, dass entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums eine Identifizierung erst bei erfolgreicher Vermittlung eines .' Objektes zu erfolgen habe . Hinsichtlich der Wirksamkeit des Gesetzes bestehen ebenfalls uneinheitliche Einschätzungen. Insbesondere Vertreter des Finanzsektors sehen die Regelungen des Geldwäschegesetzes als ausreichend an, um eventuellen Gefährdungen im Immobiliensektor begegnen zu köunen. Teilweise werden die bestehenden Regelungen sogar als zu weitreichend angesehen. Durch weitere Verschärfungen würde kein weiterer Mehrwert geschaffen. In einem Fall berichtete ein Immobilienmakler, dass er keine Meinung zu dem Gesetz habe, da nur unbare Transaktionen durchgefiihrt würden, es fiir ihn im täglichen Geschäft mithin nur ein "Neutrum" sei. Auch unterfallen nicht alle Teilnehmer am Immobilienmarkt den Regelungen des Geldwäschegesetzes. So sind zum Beispiel Immobilienunternehmen, Hoch- und Tiefbauunternehmen oder Projektentwickler keine Verpflichteten gemäß § 2 GwG. Dadurch werden der Geldwäscheaufsicht und einer umfassenden Geldwäscheprävention nicht unwesentliche Teile des Immobiliensektors entzogen, da auch fiir diese Bereiche Typologien, wie zum Beispiel im Rahmen der Vermietung oder der Erstellung beziehungsweise Sanierung von Objekten, erkannt wurden. Betrachtet man die Wirksamkeit der geldwäschebezogenen Aufsicht im Immobiliensektor, so stellt man hier zunächst eine erhebliche Uneinheitlichkeit zwischen den verschiedenen Bundesländern fest. Abgesehen vom Finanzsektor und den Kammerberufen ist die Geldwäscheaufsicht bedingt durch die föderalen Strukturen in Deutschland im Wesentlichen auf Ebene der Bundesländer angesiedelt. Hierbei können verschiedene Ausgestaltungsvarianten beobachtet werden. So ist die Geldwäscheaufsicht im Freistaat Thüringen in einer zentralen Behörde, dem Landesverwaltungsamt in Weimar, angesiedelt, in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg verteilt sich diese hingegen auf drei beziehungsweise vier Regierungspräsidien. Am weitesten aufgegliedert ist die Aufsicht im Bundesland Niedersachsen, wo sie auf der Ebene der Landkreise, der Region Hannover sowie der kreisfreien Städte stattfindet. Durch diese Aufsplitterung besteht die Gefahr, dass eine einheitliche Umsetzung der Anforde- Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 11 9 - rungen der Geldwäscheaufsicht im Immobiliensektor nicht einheitlich oder nur mit großem Aufwand gewährleistet wird. Eine Herausbildung von Regionen mit unterschiedlich stark gelebter Aufsicht birgt die Gefahr der Begünstigung der Begehung von Geldwäschestraftaten. Auch erschwert diese Aufsplitterung den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes, die richtigen Ansprechpartner zu finden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verpflichteter über Bundeslandgrenzen hinweg tätig ist. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Einrichtung der Aufsichtsbehörden in den Bundesländern selbst erst im Aufbau ist und damit einhergehend noch wenige Erfahrungswerte bestehen, wie eine wirksame Aufsicht gestaltet werden kann. Eine weitere Erschwernis für eine wirksame Geldwäscheaufsicht außerhalb des Finanzsektors liegt in der Anzahl der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten und der Identifizierung der relevanten Adressaten der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. So beträgt die Anzahl dieser Verpflichteten ohne Zweifel ein Vielfaches der von der BaFin zu überwachenden Institute und erfordert daher eine risikoorientierte Herangehensweise bei der Überwachung. Die Identifizierung der Verpflichteten ist nach den erhaltenen Auskünften oftmals mit Schwierigkeiten behaftet, da die erforderlichen Daten, wie zum Beispiel Gewerbeanmeldungen, nicht immer zentral vorliegen und im Gegensatz zur Kreditwirtschaft auch häufiger neue Gewerbetreibende auftreten oder Angemeldete ihr Gewerbe einstellen oder ummelden. Auch ist hierbei zu bedenken, dass der Adressatenkreis, der insgesamt von den Aufsichtsbehörden überwacht werden soll, sehr heterogen ist und somit eine individuelle Herangehensweise notwendig ist. So erstreckt sich zum Beispiel die Gruppe der Immobilienmakler von Ein-PersonenUnternehmen, die auf Nebenerwerbsbasis arbeiten, bis zu international tätigen Immobilienmaklergesellschaften mit einer Vielzahl an Angestellten. 8.3 Anwendbarkeit von Typologien und Warnhinweisen Im Rahmen der Studie war erkennbar, dass bedingt durch Besonderheiten des Immobiliensektors gängige Typologien und Warnhinweise nicht innner vollumfänglich anwendbar sind und daher eine Überprüfung auf ihre konkrete Anwendbarkeit erforderlich ist. " So ist zu Typologien, die auf den Preis beziehungsweise den Wert der Immobilie in einer Transaktion abzielen, anzuroerken, dass innerhalb des Immobiliensektors unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, welche Faktoren den Preis einer Immobilie bestimmen. Damit ist auch nicht zu determinieren, welche Abweichungen im Preis eines Objektes bereits auffällig sind und welche noch erklärbar erscheinen. Auch kann beim Vorliegen eines einzelnen Warnhinweises in der Regel noch nicht zwingend auf Geldwäsche geschlossen werden, sondern eher bei einer Kombination von mehreren solGeldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland -120 - eher Warnbinweise oder dem Vorliegen weiterer Faktoren. So sind etwa bei ungewöhnlich erscheinenden Preisgestaltungen auf Grund der oben genannten Abwägungen fiir die Begründung eines Verdachtsmoments regelmäßig weitere Informationen notwendig. Diese umfassen auch die Motivation des Kaufes. In den Befragungen wurden mehrere Beispiele genannt, in denen ein überhöht erscheinender Kaufpreis nicht zwingend auf Geldwäsche hinweisen muss. Hierbei handelte es sich um Fälle, in denen Grundstücke erworben werden, um ein Fondsportfolio abschließen oder ein Bauareal abrunden zu können, oder in denen ein Käufer ein besonderes Affektionsinteresse an einem besti=ten Grundstück besitzt (Elternhaus oder Kontrolle darüber, wer in der Nachbarschaft wohnt). Des Weiteren ist die Gültigkeit beziehungsweise Wirksamkeit von Typologien von vielen Faktoren abhängig. So stellt sich oftmals auch die Frage der Erkennbarkeit und Übertragbarkeit eines in der Typologie abstrakt geschilderten Sachverhaltes auf die Wirklichkeit. In man::hen Fällen sind auch vertiefte Prüfungen oder eine besondere Sachkunde fiir die Erkennbarkeit eines Sachverhaltes notwendig, der von einer Typologie abgedeckt ist. Beispielhaft wäre ein Fall zu nennen, bei dem inkriminierte Gelder durch überhöhte Rechnungen im Rahmen eines Bauvorhabens verschleiert werden. Um erkennen zu können, dass die fakturierten und verbauten Materialien voneinander abweichen, müsste hier eine umfangreiche Überprüfung der Baupläne und weiterer Dokumente mit der gebotenen Sachkunde erfolgen. Auch muss grundlegend eine Sensibilität der Person, die mit derartigen Sachverhalten in Berührung ko=t, fiir die Geldwäschegefährdung des Immobiliensektors und seiner Funktion darin, gegeben sein. Hierzu ist auf die Ausführungen zur Sensibilität in Kapitel 8.1 zu verweisen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Wegfall oder die Veränderung einer Komponente der Typologie mutmaßlich zu deren Wegfall fuhrt. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel korrespondierende gesetzliche Regelungen verändert werden. So ist derzeit die Überweisung von Sicherheitsleistungen im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren aus dem Ausland sowie deren Weiterüberweisung auf ein abweichendes inländisches Konto bei nicht erfolgtem Zuschlag möglich. Diese Typologie würde beispielsweise dadurch obsolet werden, wenn eine Rücküberweisupg immer nur auf das Herkunftskonto erfolgen dürfte. 9 MAßNAHMENKATALOG Wie im Kapitel 8 dargestellt wurde, haben sich im Rahmen der Gespräche sowie der Erhebung über den Online-Fragebogen mehrere Themenbereiche herauskristallisiert, bei denen Handlungsbedarf identifiziert werden konnte. Hierbei handelt es sich zum einen um die Verbesserung der Sensibilität zur Erkennung von geldwäscherelevanten Vorgängen bei den VerGeldwäsche Im Immobilienssktor in Deutschland . 12 1 . tretern des Immobiliensektors, zum anderen um die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der geldwäschebezogenen gesetzlichen Bestimmungen auf Fragestellungen innerhalb des ImmobiJiensektors sowie um die Anwendbarkeit von Typologien und Warnhinweisen. Nachfolgend werden Maßnahmen dargestellt, die zur Regehing des festgestellten Handlungsbedarfs beitragen könnten. Da sich die Methoden der Geldwäsche und das wirtschaftliche Umfeld im Immobiliensektor weiterentwickeln, kann diese Aufstellung nicht als abschließend betrachtet werden und ist einer permanenten Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen. 9.1 Sensibilität und Wissensstand Zur Verbesserung der Sensibilität und des Wissensstandes bei den Teilnehmern im Immobiliensektor wären die nachfolgenden Maßnahmen denkbar: • Förderung der Bildung von Arbeitsgruppen zum Thema Geldwäsche durch Branchenfachverbände oder berufsständische Kammern mit Unterstützung durch das Bundeskriminalamt (Fm), • Schaffung von Schulungsangeboten mit Immobilienbezug, wie zum Beispiel Seminare, computer- oder webbasierte Schulungen (CBT) • verstärkte Konzipierung von geldwäschebezogenen Internet- beziehungsweise Intranetauftritten mit Darstellungen der wesentlichen Vorschriften und Gesetze zum Thema Geldwäschebekärnpfung sowie der einschlägigen Typologien und Warnhinweise durch Aufsichtsbehörden, Branchenfachverbände sowie berufsständische Kammern, .. Erstellung von Vorlagen fiir Leitfäden und Richtlinien!Arbeitsanweisungen mit Geldwäschebezug fiir den Immobilienbereich durch Aufsichtsbehörden, Branchenfachverbände sowie berufsständische Kammern, ~ Nutzung des Informationsangebotes der FIU beim Bundeskriminalamt (InternetAuftritt, Telefon-Hotline, Newsletter) • Veröffentlichung von regelmäßigen Newslettern und Fachpublikationen mit Geldwäschebezug durch die Aufsichtsbehörden, Branchenfachverbände sowie berufsständische Kammern zur zeitnahen Information über aktuelle Entwicklungen und Typologien auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäsche im Immobiliensektor, • Erstellung eines Katalogs von adressatenspezifischen Warnhinweisen, die beim Erkennen geldwäscherelevanter Fälle dienen können, • Durchführung von geldwäschebezogenen Vorträgen bei den Branchenfachverbänden und aufFachveranstaltungen durch das Bundeskriminalamt, .. Öffnung der zugangsbeschränkten Informationsbereiche der FIU-Internetseite zu Geldwäschethemen auch fiir Interessierte aus dem Immobiliensektor, die nicht durch das Geldwäschegesetz verpflichtet sind, • regelmäßiges Feedback der Ermittlungsbehörden an die Absender von Verdachtsmeldungen sowie den berufsständischen Kammern und Branchenfachverbände über das Ergebnis der Ermittlungen (soweit ermittlungsmäßig und rechtlich möglich), damit diese branchenspezifische Typologien erstellen können. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·122· 9.2 Wirksamkeit und Anwendbarkeit des Gesetzes auf Fragestellungen innerhalb des Immobiliensektors • • • • • a " .. 9.3 Anpassung und praxisnahe Gestaltung des GwG auf die Erfordernisse außerhalb des Finanzsektors, insbesondere im Hinblick auf realistische Anwendbarkeit und Orientierung an praktischen Geschäftsabläufen der jeweiligen Verpflichtetengruppen, Bündelung der Aufsichtsbehörden analog zur BaFin, um eine Vereinheitlichung der Geldwäscheaufsicht auch außerhalb des Finanzsektors sicherzustellen (soweit dieser Forderung iliderale Strukturen entgegenstehen: Verstärkte Kooperation der Länder mit Schaffung entscheidungsbefugter Gremien zur Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen), Entwicklung von ZentraldateienlDatenbanken, zum Beispiel Zusammenschluss der Grundbuchämter zu einem "zentralen Immobilienregister", Vernetzung der Datenbestände der GrunderwerbssteuersteIlen sowie Schaffung von öffentlichen Transaktionsdatenbanken, um so im Rahmen des BDSG zentrale Abfragen nach Auffälligkeiten und Handlungsmustern zu ermöglichen, zentraler Zugriff auf die Daten der Verpflichteten im Rahmen des BDSG, um so einen zeitnahen und aktuellen Überblick fi1r die Aufsichtsbehörden sicherzustellen, dabei wäre bereits eine zentrale Datei mit Basisdaten der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten hilfreich, um zielgerichtet mit diesen kommunizieren zu können, Ausweitung der Verpflichtung nach dem GwG auch auf die noch nicht erfassten Teilnehmer des Immobiliensektors, wobei Erleichterungen fiir kleine Unternehmen möglich sein sollten (beispielsweise analog zu den Erleichterungen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen fi1r kleine Rechtsanwaltskanzleien), Risikoorientierter Ansatz bei der Überwachimg der Verpflichteten dnrch Konzentration in der ersten Phase auf wesentliche Marktteilnehmer (vgl. Kapitel 4.1 zur Konzentration von 89,9% des Gesamtumsatzes auf 21,2% der im Grundstücks- und Wohnungswesens tätigen Unternehmen), ' Sicherstellung eines ausreichenden Personalschlüssels bei den Aufsichtsbehörden, um der hohen Anzahl der Verpflichteten gerecht zu werden, gesetzliche Regelung einer Beweislasturnkehr fiir den Nachweis der Herkunft von verdächtigen Mitteln. Anwendbarkeit von Typologien und Warnhinweisen • • Regelmäßige Überprüfung der bestehenden Typologiepapiere zum Beispiel in Workshops mit den berufsständischen Kammern und Branchenfachverbänden der Verpflichteten und anhand der kriminalistiseh-typologischen Erkenntnissen, Überprüfung der bestehenden rechtlichen Regelungen, um so gegebenenfalls den Anwendungsraum fiir bestimmende Merkmale aus den Typologien zu verringern (zum Beispiel Überweisung auf Konten Dritter durch die Gerichtskasse bei Rückgewähr von Sicherheitsleistungen). GeJdwäsche im Immobil1ensektor in Deutschland -123 - 10 SCHLUSSBEMERKUNG Ziel der Studie "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland" war es, den Immobiliensektor in Hinblick auf dessen Aufbau, dessen Teilnehmer (Stellen) sowie die Arten der durchgeführten Transaktionen mit Immobilien zu analysieren, um auf dieser Basis das Potential einer möglichen Geldwäschegefahrdung zu ermitteln sowie einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Geldwäscheprävention zu entwickeln. Grundsätzlich ist das Thema Geldwäsche und Geldwäscheprävention bei den Studienteilnehmern zu Teilen nicht präsent. Vor allem im Nichtfinanzsektor, in dem sich die Aufsicht noch im Aufbau befindet, fehlt die Sensibilität für Geldwäschesachverhalte. Daraus ergibt sich ein verstärkter Handlungsbedarf, der insbesondere in einer Verstärkung der Präsenz der Geldwäscheprävention impliziert. Im Rahmen der Literaturrecherchen und Datenerhebungen ergab sich, dass der Immobilienmarkt Möglichkeiten für Geldwäsche bietet, die in der Beschaffenheit von Immobilien und des Immobilienmarktes liegen, aber auch aus der zum Teil noch verbesserungsfähigen Regulierung sowie aus der mangelnden Sensibilität der Marktteilnehmer resultieren. Diese grundsätzlichen Möglichkeiten wiegen vor allem in Verbindung mit dem außerordentlichen Volumen des Immobilienmarktes im Verhältnis zur gesamtwirtschaftlichen Leistung schwer. Die Tatsache, dass nur von wenigen konkreten Geldwäschefallen berichtet wurde, liegt möglicherweise darin begründet, dass Geldwäsche in den wenigsten Fällen als solche erkannt wird. Ebenso verhält es sich mit der Einschätzung der Gefahrdung des Immobilienmarktes hinsichtlich Geldwäsche: Da den Studienteilnehmern das volle Spektrum der Möglichkeiten hinsichtlich Geldwäsche in den seltensten Fällen bewusst war, kann diese Einschätzung nicht der wirklichen Ausprägung gleichgesetzt werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Erhebungen der Studie die Ausgangsthese bestätigen, dass sich der deutsche Immobilienmarkt besonders für Geldwäsche eignet. So qualifiziert sich der Nichtfmanzsektor auf Grund der aufgezeigten Defizite in der Geldwäscheprävention als ideales Einfallstor für einen Missbrauch zur Durchführung von Geldwäschehandlungen. Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland - 124- ~ ......................... . • I Bundeskriminalamt I 65173 Wiesbaden +49611 55-0 [email protected] ,- Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland ·125 - •• ,,