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Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion (persönlich, telefonisch,
schriftlich oder über das Internet) werden folgende Bedingungen anerkannt:
I Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
(2) Sie wird vom Auktionshaus Wendl in fremdem Namenfür fremde Rechnung durchgeführt. Dies gilt nicht für
Eigenware.
(3) Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so dass
aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist,
welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden. Eigenware ist mit der Nummer 11
gekennzeichnet; sie wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert.
II Obliegenheit zur Besichtigung und
Gewährleistungsausschluss
(1) Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem
Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt vorgenommen. Sie sind jedoch ausschließlich Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften
gem. §§ 459 ff BGB. Sie beruhen zum größten Teil auf
Angaben der Einlieferer. Zustandsbeschreibungen
im Katalog sind nur als Anhaltspunkte für unserer
Meinung nach optisch gravierende Beschädigungen
gedacht. Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc.
sind bei den Limiterhebungen berücksichtigt worden.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert,
in dem sie sich befinden. Das Fehlen eines Hinweises
besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einem einwandfreien Zustand befindet oder frei von Fehlern
bzw. Mängeln ist. Es besteht Obliegenheit zur Vorbesichtigung, um die Gegenstände zu prüfen und sich
von deren Zustand zu überzeugen. Die Einlassung des
Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen
zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließenden
Reklamationen. Der Versteigerer übernimmt für die
Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Signaturen, Marken und Material sowie Beschädigungen
usw. keine Gewähr und Haftung, erklärt sich jedoch
bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Möglichkeit dem Einlieferer zu übermitteln und in einzelnen Fällen, z. B. bei Verdacht einer Fälschung, die Interessen des Ersteigerers beim Einlieferer geltend zu
machen. Voraussetzung ist jedoch die Beibringung
einer Expertise (auf Kosten des Reklamierenden) eines
anerkannten Sachverständigen spätestens 4 Wochen
nach der Auktion. Bücher, Zeitschriften, Akten u. ä.
sind nicht kollationiert. Oberflächenoxidation/Altersschwärzung bei Metallen und Edelmetallen wird nicht
gesondert erwähnt. Maßangaben sind teils gerundet
und in der Reihenfolge Höhe/Breite/Tiefe angegeben.
Signaturen, Marken, u. a. sind abgelesen, aber nicht
geprüft; Irrtum vorbehalten. Zuordnungen sowie Literaturverweise sind Meinungsäußerungen und keine
zugesicherten Eigenschaften. Wir bitten in jedem Falle
selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte am Rahmen sind meist
nicht erwähnt. Rahmen und Verglasungen werden nur
als äußerer Schutz für die Bilder bzw. Objekte angesehen und sind in Bewertungen oder Limite nicht einbezogen. Evtl. auch später auftretende Defekte (Transportschäden o. ä.) berechtigen nicht zu Reklamation
irgendwelcher Art. Im Bildteil ist bei den Abbildungen
der Gemälde und Grafiken mitunter die Rahmenbreite
zugunsten der Bildgröße beschnitten bzw. ausschließlich der Bildausschnitt abgebildet. Zwischen Objekt
und Katalogfoto können Farbdifferenzen bestehen.
Der Bildteil dient generell der Zusatzinformation; Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Bildund Textteil ist der Text verbindlich. Die Angabe einer
Autorschaft bei Plastiken/Skulpturen bezieht sich auf
den entwerfenden Künstler und eine eventuell angegebene Jahreszahl auf die Entstehungszeit des Entwurfes. Die Ausführung bzw. der Guss/Nachguss kann
auch wesentlich später erfolgt sein, gegebenenfalls
posthum. Für die eventuelle chemische und technische Aufbereitung von Edelsteinen wird keine Garantie übernommen. Uhren und Geräte mit enthaltener
Technik werden auf Basis ihres dekorativen Wertes
und Alters verkauft; von Betriebsfähigkeit kann nicht
ausgegangen werden.
(2) Reklamationen, gleich welcher Art, können nach derAuktion nicht berücksichtigt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
(3) Bei der Besichtigung und während der Versteigerung
ist größte Vorsicht geboten, da jeder Besucher für den
von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss.
(4) Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere
solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist
unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt.
Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend
gemacht und Hausverbot erteilt.
III Ablauf der Versteigerung
(1) Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog
ausgedruckten Limit-Preis. Gegenstände ohne Limitvorgabe werden mit 10,- € aufgerufen, falls nicht
mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Versteigert wird bis 80,- € um 5,- €, über 80,- € um ca. 10
% oder nach Ermessen des Auktionators. Der Zuschlag
wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des
höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben
wird oder der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist.
(2a) Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem
Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot
verbindlich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein
gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das
letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden. Dies gilt
auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der
Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen
und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen. Er kann aber auch den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot erteilen oder den Gegenstand neu
aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und
zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den
Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung. Möchte ein Bieter im Auftrag
anderer steigern, haftet er persönlich für Abnahme
und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen
Auftraggeber ausgestellt ist. Der gesamte vom Käufer
zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar oder
im Kreditrahmen seiner EC-Karte am Tage der Auktion
beim Auktionshaus Wendl einzuzahlen. Von Neukunden bzw. Kunden ohne bisherigen Umsatz werden
Schecks nur mit Bankbestätigung entgegengenommen. Der Versteigerer behält sich vor, Sicherheiten
zu verlangen (Referenzen, Bardepot u. ä.). Bei Erwerb
durch schriftlich erteilten Zuschlag ist die Gegenleis-
tung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
zu erbringen. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist
werden dem Ersteigerer 1 % Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet; eine Aushändigung der Ware
erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Ware
und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs
ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses bzw. vorbehaltslose Bankgutschrift des
Schecks.
(2b) Telefongebote können nur für Objekte beauftragt
werden, die mit 240,– € oder höher limitiert sind. Ein
Telefongebot bedeutet in jedem Fall das Bieten des
Limitpreises. Telefonbieter haben die Möglichkeit,
ein über dem Limit liegendes Sicherheitsgebot (SG)
in Auftrag zu geben. Ist der Bieter zum Zeitpunkt des
Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet der
Versteigerer bis zur Höhe des Sicherheitsgebotes im
Auftrag mit. Liegt kein Sicherheitsgebot vor, ist nur das
Limit geboten. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen
werden. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot
nicht möglich.
(2c) Bei Versandwunsch ist zu beachten: Falls schriftliche
Bieter die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um einen schriftlichen Auftrag. Die Mitüberweisung der Versandpauschale auf der Rechnung gilt als solcher. Der Versand
erfolgt nach Bezahlung der Objekte frei per DHL-Post,
jedoch ausschließlich auf Wunsch und in jeder Hinsicht auf Risiko des Ersteigerers. Pro Paket innerhalb
Deutschlands werden Versandkosten je nach Verpackungsaufwand von 8 € bis 30 € berechnet. Jedes
Paket ist automatisch bis 500 € versichert. Aus diesem
Grund versenden wir auch kleinste Objekte nur als Paket. Falls Sie auf Ihre Kosten eine Höherversicherung
wünschen, so ist dies rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und der Mehrkostenanteil vor Versand zu überweisen. Eine Höherversicherung bei Versand ins Ausland
ist im Einzelfall zu prüfen. Es gelten die Angaben in
den Länderinformationen von DHL. Der Versand erfolgt bis zu einer Verpackungsgröße von etwa 120 x 60
x 60 cm. Größere Gemälde, verglaste Grafik, größere
zerbrechliche Konvolute und leicht zerbrechliche Dinge, Service etc. werden nicht verschickt. Ersteigerte
Gegenstände müssen bis spätestens 3 Wochen nach
der Auktion abgeholt werden. Andernfalls erheben
wir Lagergebühren pro Tag und Gegenstand von 1 €
bis 3 €.
(3) Jeder Zuschlag in der Auktion unter dem Limit ist automatisch ein Vorbehaltszuschlag, auch wenn dies nicht
in jedem Fall einzeln angesagt wird. In diesem Fall ist
der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das
Objekt kann jedoch jederzeit ohne Rückfrage an einen
Limitbieter oder einen Höherbieter abgegeben werden.
(4) Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 18% plus der
gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das
Aufgeld (gesamt 21,42%) erhoben. Da die MWSt nur
auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine
MWSt-Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Für Zuschläge, die über das Live-Bieten erfolgen,
wird eine zusätzliche Gebühr von 3 % plus MWSt. erhoben.
(5) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung
des Kaufpreises (Zuschlagspreis und Aufgeld plus
Mehrwertsteuer auf das Aufgeld) an das Auktionshaus
oder einen Beauftragten des Versteigerers. Mit der
Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst
nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises über-
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tragen. Eventuelle Beanstandungen werden nur bei
bezahlten Objekten bearbeitet.
Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigertenGegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt,
auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Will das Auktionshaus Schadensersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 33 % der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis
gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt,
neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers
gegen den Erwerber gerichtlich und auch außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann
jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen.
Jede Lagerung und Verpackung erfolgt grundsätzlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Überschreitet die Lagerung bereits bezahlter, aber
nicht abgeholter Gegenstände 4 Monate, ist das
Auktionshaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur
Deckung der Lagergebühren die Gegenstände ohne
nochmalige Rückfrage ohne Limit in einer der nächsten Auktionen noch einmal zu versteigern. Etwaige
Resterlöse werden dem ursprünglichen Erwerber gutgeschrieben, noch fehlende Beträge vom Auktionshaus eingefordert.
Beim Bieten über das Internet wird neben der Anschrift auch die E-Mail-Adresse gespeichert und für
Rechnungszustellungen, Ankündigungen und Benachrichtigungen verwendet.
Die Ausführung schriftlicher, telefonischer oder LiveGebote ist ein zusätzlicher Service unseres Hauses.
Eine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung wird nicht gegeben.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern
des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der
Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
IV
Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs
Sofern das Auktionshaus Wendl Objekte des Dritten
Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der
staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der
Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
V
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Rudolstadt.
VI
Freihändiger Verkauf
Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend
auch für den freihändigen Verkauf.
VII Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so haben sie die Parteien
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten
Zweck möglichst nahe kommt.
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