Wendl 80_Titelei.indd
Transcription
Wendl 80_Titelei.indd
Versteigerungsbedingungen Mit der Teilnahme an der Auktion (persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet) werden folgende Bedingungen anerkannt: I Allgemeine Bestimmungen (1) Die Versteigerung erfolgt freiwillig. (2) Sie wird vom Auktionshaus Wendl in fremdem Namenfür fremde Rechnung durchgeführt. Dies gilt nicht für Eigenware. (3) Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden. Eigenware ist mit der Nummer 11 gekennzeichnet; sie wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert. II Obliegenheit zur Besichtigung und Gewährleistungsausschluss (1) Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt vorgenommen. Sie sind jedoch ausschließlich Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 459 ff BGB. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Zustandsbeschreibungen im Katalog sind nur als Anhaltspunkte für unserer Meinung nach optisch gravierende Beschädigungen gedacht. Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. sind bei den Limiterhebungen berücksichtigt worden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einem einwandfreien Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Es besteht Obliegenheit zur Vorbesichtigung, um die Gegenstände zu prüfen und sich von deren Zustand zu überzeugen. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließenden Reklamationen. Der Versteigerer übernimmt für die Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Signaturen, Marken und Material sowie Beschädigungen usw. keine Gewähr und Haftung, erklärt sich jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Möglichkeit dem Einlieferer zu übermitteln und in einzelnen Fällen, z. B. bei Verdacht einer Fälschung, die Interessen des Ersteigerers beim Einlieferer geltend zu machen. Voraussetzung ist jedoch die Beibringung einer Expertise (auf Kosten des Reklamierenden) eines anerkannten Sachverständigen spätestens 4 Wochen nach der Auktion. Bücher, Zeitschriften, Akten u. ä. sind nicht kollationiert. Oberflächenoxidation/Altersschwärzung bei Metallen und Edelmetallen wird nicht gesondert erwähnt. Maßangaben sind teils gerundet und in der Reihenfolge Höhe/Breite/Tiefe angegeben. Signaturen, Marken, u. a. sind abgelesen, aber nicht geprüft; Irrtum vorbehalten. Zuordnungen sowie Literaturverweise sind Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir bitten in jedem Falle selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte am Rahmen sind meist nicht erwähnt. Rahmen und Verglasungen werden nur als äußerer Schutz für die Bilder bzw. Objekte angesehen und sind in Bewertungen oder Limite nicht einbezogen. Evtl. auch später auftretende Defekte (Transportschäden o. ä.) berechtigen nicht zu Reklamation irgendwelcher Art. Im Bildteil ist bei den Abbildungen der Gemälde und Grafiken mitunter die Rahmenbreite zugunsten der Bildgröße beschnitten bzw. ausschließlich der Bildausschnitt abgebildet. Zwischen Objekt und Katalogfoto können Farbdifferenzen bestehen. Der Bildteil dient generell der Zusatzinformation; Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Bildund Textteil ist der Text verbindlich. Die Angabe einer Autorschaft bei Plastiken/Skulpturen bezieht sich auf den entwerfenden Künstler und eine eventuell angegebene Jahreszahl auf die Entstehungszeit des Entwurfes. Die Ausführung bzw. der Guss/Nachguss kann auch wesentlich später erfolgt sein, gegebenenfalls posthum. Für die eventuelle chemische und technische Aufbereitung von Edelsteinen wird keine Garantie übernommen. Uhren und Geräte mit enthaltener Technik werden auf Basis ihres dekorativen Wertes und Alters verkauft; von Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. (2) Reklamationen, gleich welcher Art, können nach derAuktion nicht berücksichtigt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. (3) Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht geboten, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss. (4) Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt. III Ablauf der Versteigerung (1) Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Limit-Preis. Gegenstände ohne Limitvorgabe werden mit 10,- € aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Versteigert wird bis 80,- € um 5,- €, über 80,- € um ca. 10 % oder nach Ermessen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird oder der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. (2a) Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen. Er kann aber auch den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Möchte ein Bieter im Auftrag anderer steigern, haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar oder im Kreditrahmen seiner EC-Karte am Tage der Auktion beim Auktionshaus Wendl einzuzahlen. Von Neukunden bzw. Kunden ohne bisherigen Umsatz werden Schecks nur mit Bankbestätigung entgegengenommen. Der Versteigerer behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen (Referenzen, Bardepot u. ä.). Bei Erwerb durch schriftlich erteilten Zuschlag ist die Gegenleis- tung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden dem Ersteigerer 1 % Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet; eine Aushändigung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses bzw. vorbehaltslose Bankgutschrift des Schecks. (2b) Telefongebote können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 240,– € oder höher limitiert sind. Ein Telefongebot bedeutet in jedem Fall das Bieten des Limitpreises. Telefonbieter haben die Möglichkeit, ein über dem Limit liegendes Sicherheitsgebot (SG) in Auftrag zu geben. Ist der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet der Versteigerer bis zur Höhe des Sicherheitsgebotes im Auftrag mit. Liegt kein Sicherheitsgebot vor, ist nur das Limit geboten. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot nicht möglich. (2c) Bei Versandwunsch ist zu beachten: Falls schriftliche Bieter die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um einen schriftlichen Auftrag. Die Mitüberweisung der Versandpauschale auf der Rechnung gilt als solcher. Der Versand erfolgt nach Bezahlung der Objekte frei per DHL-Post, jedoch ausschließlich auf Wunsch und in jeder Hinsicht auf Risiko des Ersteigerers. Pro Paket innerhalb Deutschlands werden Versandkosten je nach Verpackungsaufwand von 8 € bis 30 € berechnet. Jedes Paket ist automatisch bis 500 € versichert. Aus diesem Grund versenden wir auch kleinste Objekte nur als Paket. Falls Sie auf Ihre Kosten eine Höherversicherung wünschen, so ist dies rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und der Mehrkostenanteil vor Versand zu überweisen. Eine Höherversicherung bei Versand ins Ausland ist im Einzelfall zu prüfen. Es gelten die Angaben in den Länderinformationen von DHL. Der Versand erfolgt bis zu einer Verpackungsgröße von etwa 120 x 60 x 60 cm. Größere Gemälde, verglaste Grafik, größere zerbrechliche Konvolute und leicht zerbrechliche Dinge, Service etc. werden nicht verschickt. Ersteigerte Gegenstände müssen bis spätestens 3 Wochen nach der Auktion abgeholt werden. Andernfalls erheben wir Lagergebühren pro Tag und Gegenstand von 1 € bis 3 €. (3) Jeder Zuschlag in der Auktion unter dem Limit ist automatisch ein Vorbehaltszuschlag, auch wenn dies nicht in jedem Fall einzeln angesagt wird. In diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Objekt kann jedoch jederzeit ohne Rückfrage an einen Limitbieter oder einen Höherbieter abgegeben werden. (4) Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 18% plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (gesamt 21,42%) erhoben. Da die MWSt nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MWSt-Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Für Zuschläge, die über das Live-Bieten erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3 % plus MWSt. erhoben. (5) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Zuschlagspreis und Aufgeld plus Mehrwertsteuer auf das Aufgeld) an das Auktionshaus oder einen Beauftragten des Versteigerers. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises über- (6) (7) (8) (9) (10) (11) tragen. Eventuelle Beanstandungen werden nur bei bezahlten Objekten bearbeitet. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigertenGegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus Schadensersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 33 % der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers gegen den Erwerber gerichtlich und auch außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen. Jede Lagerung und Verpackung erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Überschreitet die Lagerung bereits bezahlter, aber nicht abgeholter Gegenstände 4 Monate, ist das Auktionshaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Deckung der Lagergebühren die Gegenstände ohne nochmalige Rückfrage ohne Limit in einer der nächsten Auktionen noch einmal zu versteigern. Etwaige Resterlöse werden dem ursprünglichen Erwerber gutgeschrieben, noch fehlende Beträge vom Auktionshaus eingefordert. Beim Bieten über das Internet wird neben der Anschrift auch die E-Mail-Adresse gespeichert und für Rechnungszustellungen, Ankündigungen und Benachrichtigungen verwendet. Die Ausführung schriftlicher, telefonischer oder LiveGebote ist ein zusätzlicher Service unseres Hauses. Eine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung wird nicht gegeben. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen. IV Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs Sofern das Auktionshaus Wendl Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. V Erfüllungsort Erfüllungsort ist Rudolstadt. VI Freihändiger Verkauf Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf. VII Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so haben sie die Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck möglichst nahe kommt. Auktionshaus Wendl