Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Auktionen und Freiverkauf mit klassischen und exklusiven Automobilen 1. Haftung des Auftraggebers - der Auftragsgeber versichert, dass das Fahrzeug in seinem uneingeschränkten Eigentum steht. Er übernimmt die Haftung für alle Angaben. Henry´s ist zur Überprüfung dieser Angaben nicht verpflichtet. 2. Prüfung durch Sachverständige - Die Prüfung und die technische Beschreibung des Fahrzeugs durch einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ist obligatorisch. Der Sachverständige selbst wird vom Auftraggeber oder in dessen Vertretung von Henry´s Auktionshaus beauftragt. Die Kosten trägt der Auftraggeber. 3. Auftragsdauer - Die Auftrag beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und endet mit der Übergabe an den Käufer, bzw. mit einer Nachverkaufsfrist von 14 Tagen nach der Auktion. Sofern das Fahrzeug in dieser Zeit nicht verkauft werden konnte, wird es vom Auftraggeber zurückgenommen. Falls der Auftraggeber nichtverkaufte Fahrzeuge innerhalb von 30 Tagen nach beendeter Auktion nicht abholt, verlängert sich der Auftrag um eine weitere Auktion. Bei jeder weiteren Auktion wird das Limit um 10% reduziert. 4. Provision – Bei Verkauf durch die Auktion/Freiverkauf ist eine Provision in Höhe von 10% zzgl. MwSt. vom Zuschlagspreis/Verkaufspreis vereinbart. Eine Katalog- und Werbekostenpauschale (bei Auktion)in Höhe von € 200.- zzgl. MwSt. ist darin enthalten und wird sofern das Fahrzeug nicht verkauft werden sollte, in Rechnung gestellt. 5. Abrechnung – Innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Zahlung durch den Käufer erteilt Henry`s dem Auftraggeber eine schriftliche Abrechnung, in der die einbehaltenen Kosten ausgewiesen werden. Bei Teilabrechnungen ist Henry`s berechtigt, vom Auftraggeber geschuldete, für noch nicht abgerechnete Fahrzeuge angefallene Kosten zu verrechnen und vom Auszahlungsbetrag abzuziehen. 6. Rücktritt vom Auftrag – Zieht der Auftraggeber den Auftrag vor der Versteigerung ganz oder teilweise zurück, ist er verpflichtet, Henry`s 5% zzgl. MwSt. des vereinbarten Limitpreises zu zahlen. Die Herausgabe des Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugbriefes erfolgt erst nach Ausgleich vorsehender Ansprüche. 7. Sonstige Vereinbarungen – Sämtliche Fahrzeugunterlagen wie z.B. die Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugbrief sind bei der Einlieferung zu übergeben. Für den Eingang des Kaufpreises haftet Henry`s nur, wenn das Fahrzeug dem Käufer übergeben worden ist. Henry`s wird vom Auftraggeber ermächtigt, dessen Ansprüche gegen den Käufer im eigenen Namen geltend zu machen und in Prozessstandschaft einzuklagen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von Henry`s Auskunft über die Person des Käufers zu erhalten. 8. Erfüllung und Gerichtsstand – Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein. 9. Nebenabreden, Schriftform, salvatorische Klausel – Dieser Auftrag enthält die zwischen dem Auftraggeber und Henry`s geltenden Bestimmungen vollständig. Nebenabreden, auch mündliche, bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Auftrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt eine wirksame Bedingung als vereinbart, die der Auftragsabsicht wirtschaftlich am nächsten kommt. HENRY`s Auktionshaus GmbH – Heidrun Hage, Heinrich Hage, Ralf Hage An der Fohlenweide 10-14 ▪ 67112 Mutterstadt ▪ Telefon ▪ 06234-8011350 ▪ Fax 06234-8011351 [email protected] ▪ www.henrys.de