ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN neuf Second Hand

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN neuf Second Hand
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
neuf Second Hand, Solothurn
Mit Abgabe der Kommissionsware erkennt die Lieferantin/der Lieferant die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von neuf Second Hand an.
1.
Wir nehmen ausgewählte, modische und neuwertige Damen- und Herrenbekleidung,
Schuhe und Accessoires in Kommission. Nur in Ausnahmefällen kaufen wir
ausgewählte Artikel an.
2.
Grundsätzlich nehmen wir Artikel während den Ladenöffnungszeiten an. Termine
nach Vereinbarung sind auch möglich – bitte kontaktieren Sie uns vorab per Mail
([email protected]).
3.
Die Auswahl der angenommenen Artikel (Kleider, Schuhe und Accessoires) liegt im
Ermessen von neuf Second Hand. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens neuf
Second Hand.
Wir nehmen keine Artikel von Grossverteilern (H&M, ZARA, Mango, C&A, Vögele,
Vero Moda, Manor, Bata, WE usw.) an.
3.1
Die angebotenen Artikel müssen saisongerecht und in einwandfreiem Zustand
sein (d.h. gewaschen/gereinigt und gebügelt sowie flecken- und fusselfrei).
Falls Labels entfernt wurden, diese bitte komplett entfernen.
Bitte kontrollieren Sie die Artikel vor der Anlieferung sorgfältig. Sollten wir – auch
nach Annahme – bei der Auszeichnung Verschmutzungen oder Beschädigungen
entdecken, werden die Artikel ausgesondert und automatisch einem
gemeinnützigen Zweck zugeführt.
3.2
Die Lieferantin/der Lieferant bezeichnet/nennt bei Abgabe der Ware diejenigen Teile,
welche nach vereinbarter Auftragsdauer (—> s. Ziff. 5.) retourniert werden sollen.
Alle anderen, nicht verkauften Teile gehen nach Auftragsende automatisch ins
Eigentum von neuf Second Hand über (—> s. Ziff. 5.1).
Sämtliche nicht verkaufte resp. nicht abgeholte Kommissionsware wird nach Ablauf
der Auftragsdauer und Abholfrist einer gemeinnützigen Organisation (Seraphisches
Liebeswerk, Solothurn) übergeben.
4.
Der Verkaufspreis wird grundsätzlich durch neuf Second Hand festgelegt. In
einzelnen Fällen/bei speziellen Artikeln erfolgt die Preisgestaltung in Absprache mit der
Lieferantin/dem Lieferanten. Nachforderungen sind nicht möglich.
4.1
Die Lieferantin/der Lieferant erklärt sich mit der Abgabe der Ware einverstanden,
dass im Verlauf der Auftragsdauer eine Preisreduzierung bis max. 20% des
ursprünglichen Verkaufspreises erfolgen darf.
neuf Second Hand | Hauptgasse 53 | 4500 solothurn | [email protected] | neuf-secondhand.ch
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4.2
Die Lieferantin/der Lieferant erhält innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Abgabe
der Kommissionsware per eMail einen Lieferschein (PDF) zugestellt, auf dem
die folgenden Informationen zu den angenommenen Teilen aufgeführt sind:
- Kunden- und Artikelnummer
- Annahmedatum
- Artikelbeschreibung und Grösse
- Label
- Verkaufspreis, inkl. 8% MwSt
- Verkaufsdatum
- Kommissionsbetrag (40% vom erzielten Netto-Verkaufspreis)
Die Lieferantin/der Lieferant muss den Lieferschein innerhalb von 5 Arbeitstagen
nach Erhalt prüfen und diejenigen Artikel schriftlich benennen, welche nach
Auftragsende an die Lieferantin/den Lieferanten retourniert werden sollen.
5.
Die Dauer eines regulären Auftrags beträgt grundsätzlich 3 Monate. Sie kann aber
nach Absprache verlängert oder verkürzt werden (z.Bsp. Saisonende). Die Lieferantin/ der
Lieferant erhält bei Warenannahme einen Beleg, auf welchem die Anzahl der
angenommenen Artikel sowie der Abholtermin festgehalten werden.
5.1
6.
Nicht verkaufte Teile, welche gemäss Ziff. 3.2 an die Lieferantin/den Lieferanten retourniert werden sollen, sind innerhalb dieser Frist abzuholen. Sämtliche
nicht fristgerecht abgeholte Kommissionsware wird einer gemeinnützigen
Organisation (Seraphisches Liebeswerk, Solothurn) übergeben.
Die Lieferantin/der Lieferant erhält 40% des erzielten Netto-Verkaufspreises als
Kommission*. Der zustehende Betrag wird innerhalb von 12 Monaten nach
Verkaufsdatum in bar ausbezahlt. Selbstverständlich werden Kommissionsbeträge von
verkauften Teilen auch während der Auftragsdauer ausbezahlt.
* MwSt = 8%
7.
Die Kommissionsware wird mit entsprechender Sorgfalt behandelt und ist in
unserem Geschäft gegen Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl versichert. neuf Second Hand ist bemüht, Diebstahl und Beschädigungen in
unserem Geschäft zu vermeiden, übernimmt jedoch bei Diebstahl oder mutwilliger
Beschädigung der Ware keine Haftung.
8.
Ein Umtausch von gekauften Artikeln ist nicht möglich.
Solothurn, 20. Juli 2015
neuf Second Hand | Hauptgasse 53 | 4500 solothurn | [email protected] | neuf-secondhand.ch
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