ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN neuf Second Hand
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN neuf Second Hand
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN neuf Second Hand, Solothurn Mit Abgabe der Kommissionsware erkennt die Lieferantin/der Lieferant die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von neuf Second Hand an. 1. Wir nehmen ausgewählte, modische und neuwertige Damen- und Herrenbekleidung, Schuhe und Accessoires in Kommission. Nur in Ausnahmefällen kaufen wir ausgewählte Artikel an. 2. Grundsätzlich nehmen wir Artikel während den Ladenöffnungszeiten an. Termine nach Vereinbarung sind auch möglich – bitte kontaktieren Sie uns vorab per Mail ([email protected]). 3. Die Auswahl der angenommenen Artikel (Kleider, Schuhe und Accessoires) liegt im Ermessen von neuf Second Hand. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens neuf Second Hand. Wir nehmen keine Artikel von Grossverteilern (H&M, ZARA, Mango, C&A, Vögele, Vero Moda, Manor, Bata, WE usw.) an. 3.1 Die angebotenen Artikel müssen saisongerecht und in einwandfreiem Zustand sein (d.h. gewaschen/gereinigt und gebügelt sowie flecken- und fusselfrei). Falls Labels entfernt wurden, diese bitte komplett entfernen. Bitte kontrollieren Sie die Artikel vor der Anlieferung sorgfältig. Sollten wir – auch nach Annahme – bei der Auszeichnung Verschmutzungen oder Beschädigungen entdecken, werden die Artikel ausgesondert und automatisch einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. 3.2 Die Lieferantin/der Lieferant bezeichnet/nennt bei Abgabe der Ware diejenigen Teile, welche nach vereinbarter Auftragsdauer (—> s. Ziff. 5.) retourniert werden sollen. Alle anderen, nicht verkauften Teile gehen nach Auftragsende automatisch ins Eigentum von neuf Second Hand über (—> s. Ziff. 5.1). Sämtliche nicht verkaufte resp. nicht abgeholte Kommissionsware wird nach Ablauf der Auftragsdauer und Abholfrist einer gemeinnützigen Organisation (Seraphisches Liebeswerk, Solothurn) übergeben. 4. Der Verkaufspreis wird grundsätzlich durch neuf Second Hand festgelegt. In einzelnen Fällen/bei speziellen Artikeln erfolgt die Preisgestaltung in Absprache mit der Lieferantin/dem Lieferanten. Nachforderungen sind nicht möglich. 4.1 Die Lieferantin/der Lieferant erklärt sich mit der Abgabe der Ware einverstanden, dass im Verlauf der Auftragsdauer eine Preisreduzierung bis max. 20% des ursprünglichen Verkaufspreises erfolgen darf. neuf Second Hand | Hauptgasse 53 | 4500 solothurn | [email protected] | neuf-secondhand.ch 1 4.2 Die Lieferantin/der Lieferant erhält innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Abgabe der Kommissionsware per eMail einen Lieferschein (PDF) zugestellt, auf dem die folgenden Informationen zu den angenommenen Teilen aufgeführt sind: - Kunden- und Artikelnummer - Annahmedatum - Artikelbeschreibung und Grösse - Label - Verkaufspreis, inkl. 8% MwSt - Verkaufsdatum - Kommissionsbetrag (40% vom erzielten Netto-Verkaufspreis) Die Lieferantin/der Lieferant muss den Lieferschein innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt prüfen und diejenigen Artikel schriftlich benennen, welche nach Auftragsende an die Lieferantin/den Lieferanten retourniert werden sollen. 5. Die Dauer eines regulären Auftrags beträgt grundsätzlich 3 Monate. Sie kann aber nach Absprache verlängert oder verkürzt werden (z.Bsp. Saisonende). Die Lieferantin/ der Lieferant erhält bei Warenannahme einen Beleg, auf welchem die Anzahl der angenommenen Artikel sowie der Abholtermin festgehalten werden. 5.1 6. Nicht verkaufte Teile, welche gemäss Ziff. 3.2 an die Lieferantin/den Lieferanten retourniert werden sollen, sind innerhalb dieser Frist abzuholen. Sämtliche nicht fristgerecht abgeholte Kommissionsware wird einer gemeinnützigen Organisation (Seraphisches Liebeswerk, Solothurn) übergeben. Die Lieferantin/der Lieferant erhält 40% des erzielten Netto-Verkaufspreises als Kommission*. Der zustehende Betrag wird innerhalb von 12 Monaten nach Verkaufsdatum in bar ausbezahlt. Selbstverständlich werden Kommissionsbeträge von verkauften Teilen auch während der Auftragsdauer ausbezahlt. * MwSt = 8% 7. Die Kommissionsware wird mit entsprechender Sorgfalt behandelt und ist in unserem Geschäft gegen Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl versichert. neuf Second Hand ist bemüht, Diebstahl und Beschädigungen in unserem Geschäft zu vermeiden, übernimmt jedoch bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung der Ware keine Haftung. 8. Ein Umtausch von gekauften Artikeln ist nicht möglich. Solothurn, 20. Juli 2015 neuf Second Hand | Hauptgasse 53 | 4500 solothurn | [email protected] | neuf-secondhand.ch 2