Allgemeine Geschäftsbedingungen Secondhand Pico Bollo
Transcription
Allgemeine Geschäftsbedingungen Secondhand Pico Bollo
Allgemeine Geschäftsbedingungen Secondhand Pico Bollo Mit der Abgabe der Kommissionsware erkennt die auftraggebende Person die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 1. Annahme Wir nehmen ausgewählte Damen- und Herrenbekleidung und Accessoires nur in Kommission (kein Ankauf). Pro auftraggebende Person und Quartal nehmen wir maximal 20 Artikel entgegen. Die Auswahl der Ware liegt in unserem Ermessen. Eine Abnahmeverpflichtung unsererseits besteht nicht. Die Warenannahme findet nur während den Büroöffnungszeiten statt. 2. Zustand der Ware Die uns angebotene Ware muss in einwandfreiem Zustand sein, d.h. gewaschen, gereinigt, gebügelt, ohne Flecken und Löcher, usw. Die auftraggebende Person ist angehalten, den Zustand der angebotenen Ware vorgängig sorgfältig zu prüfen. Sollten wir bei der Auszeichnung der Ware Verschmutzungen oder Beschädigungen entdecken, wird die Ware ausgesondert und nicht zum Verkauf angeboten. 3. Preisgestaltung Das Pico Bollo bestimmt den Verkaufspreis. 4. Auftragsdauer/Warenrückgabe Die Dauer des regulären Auftrages läuft bis zum nächsten Quartalsabschluss (jeweils Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember). Im Anschluss hat die auftraggebende Person die Möglichkeit, ihre nicht verkaufte Ware innerhalb eines Monats abzuholen. Warenrückgaben erfolgen nur während den Büroöffnungszeiten. Sollte die Ware nicht abgeholt werden, geht sie in unseren Besitz über. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch durch die auftraggebende Person entsteht hieraus nicht. Sollte die auftraggebende Person ihre Artikel vor Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurückverlangen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Wertes laut Warenschein verrechnet. 5. Auszahlung Nach Ablauf der regulären Auftragsdauer (nächster Quartalsabschluss), verpflichtet sich die auftraggebende Person dazu, sich über den aktuellen Verkaufsstand der Ware zu informieren. Die auftraggebende Person erhält 50% des erzielten Verkaufspreises. Der ihr zustehende Betrag wird nach Ablauf der Auftragsdauer und/oder beim Abholen der restlichen Ware in bar ausbezahlt. Auszahlungen erfolgen nur während den Büroöffnungszeiten. Wird der Betrag nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Quartalsabschluss abgeholt, hat die auftraggebende Person keinen Anspruch auf Auszahlung mehr und das Guthaben verfällt zu unseren Gunsten. Januar 2016, Seite 1 von 2 6. Haftung Wir übernehmen für eventuelle Beschädigungen, Verschmutzungen oder das Abhandenkommen der Ware keine Haftung. 7. Rechtsgültigkeit Das Pico Bollo behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB bleiben rechtsgültig. Mit der Unterschrift auf der Kundenkarteikarte gelten die AGB als rechtsgültig und vereinbart. 8. Rechtshinweis Gerichtsstand ist Bern. Pico Bollo Bollwerk 35, 3011 Bern T 031 312 97 73, F 031 332 38 34 [email protected] picobollo.ch Ladenöffnungszeiten: Dienstag−Freitag, 9.00−18.30 Uhr Samstag: siehe Website Büroöffnungszeiten: Dienstag−Freitag, 9.00−12.00 Uhr / 13.00−17.00 Uhr Januar 2016, Seite 2 von 2