geschäftsbedingungen für kommissionsware second hand
Transcription
geschäftsbedingungen für kommissionsware second hand
REITSPORTBEDARF – FUTTERMITTEL – WESTERSTORE GROß- U. EINZELHANDEL - SECOND HAND ABTEILUNG D-82319 Starnberg - Petersbrunner Str. 1a GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOMMISSIONSWARE SECOND HAND 1. Diese Kommissionsvereinbarung gilt für 6 Monate für die auf der Kommissionsliste aufgeführten Artikel. 2. Der Kommissionsgeber versichert, dass die Ware sein Eigentum ist und daran keine Rechte Dritter bestehen. 3. Der Kommissionsgeber überlässt die Ware in funktionsfähigem und gereinigtem Zustand. 4. Die Firma Pegasus versichert, dass die Ware ordnungsgemäß behandelt wird. Darüber hinaus wird jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Versicherung gedeckt ist. 5. Die vom Kommissionsgeber überlassenen Artikel werden von der Firma Pegasus in ihrem Namen und Rechnung zu den auf der Artikelliste aufgeführten Preisen angeboten. Der Kommissionsgeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Verlauf der Auftragszeit eine angemessene Preisreduzierung erfolgen kann. 6. Der Kommissionsgeber hat sich innerhalb der Vertragslaufzeit telefonisch oder per Email zu erkundigen, ob seine Ware verkauft ist. Dabei hat er die Kommissionsnummer (oben rechts) der Kommissionsliste anzugeben. 7. Als Vergütung für ihre Tätigkeit erhält die Firma Pegasus den hälftigen Anteil (50%) aus dem Verkaufspreis der einzelnen Artikel. Bei Sätteln gilt die Regelung 50% bis zu einem Verkaufspreis in Höhe von 300,- €, 40% bis 600,- €, 30% bis 1.200,- €, darüber 20%. 8. Nötige Änderungen an der Ware gehen zu Lasten des Käufers. 9. Die Herausgabe der Ware aus den Geschäftsräumen, z.B. zur Anprobe, erfolgt nur gegen Hinterlegung des Verkaufspreises. 10. Wird die Ware vom Kommissionsgeber nach Ablauf dieser Vereinbarung nicht abgeholt, kann sie von der Firma Pegasus nach eigenem Ermessen verwertet werden. (z.B. Kleiderspende bzw. Entsorgung) 11. Bei Abholung unveräußerter Kommissionsware wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.- € pro Artikel erhoben. 12. Warenabholung bzw. Verrechnung verkaufter Artikel erfolgt nur unter Vorlage der an den Kommissionsgeber ausgehändigten oder per Email versandten Kommissionsliste. 13. Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Stand: Juni 2015 Inh. K. Schröder VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG BLZ 700 932 00, Kto.-Nr. 3370275 Tel.: 08151/16543, Fax: 08151/971644 Email: [email protected] www.pegasus-starnberg.de