Kommissionsvereinbarung
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Kommissionsvereinbarung
Puttilein Second Hand Samira Disandt Kommissionsvereinbarung zwischen der Kommissionärin Puttilein Second Hand Samira Disandt Herthastr. 1, 50969 Köln Tel.: 0178/9888947 und der Kommittent/in KD-Nr. Name ................................................... Straße .................................................. PLZ Ort ................................................ Tel.: ...................................................... 1. Der Kommittent übergibt dem Kommissionär Ware (gemäß anhängender Warenliste) zum Verkauf an Dritte und versichert, dass diese sein uneingeschränktes Eigentum ist. 2. Die Kommissionsvereinbarung wird für die Dauer von 3 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages abgeschlossen, solange sie nicht ausdrücklich verlängert wird. 3. Der Kommittent muss die Ware nach Ablauf der Kommissionsvereinbarung unaufgefordert abholen. Nach Ablauf des Kommissionsvertrages nimmt der Kommissionär die Ware für 30 Tage in Verwahrung. Er ist in dieser Zeit nach wie vor berechtigt, die Kommissionsware zu verkaufen. Mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist (30 Tage nach Ende der Kommissionsvereinbarung) geht die Ware in das Eigentum des Kommissionärs über. Er kann mit der Ware nach eigenem Ermessen verfahren. 4. Die Kommissionärin erhält als Provision 50% des erzielten Verkaufspreises. 5. Die Auszahlung des Kommittentenanteils erfolgt nach Vertragsablauf, die Auszahlung während der Vertragslaufzeit ist Kulanzsache. Der Auszahlbetrag ist vom Kommittenten gegen Vorlage der Kommissionsvereinbarung oder des Personalausweises unaufgefordert persönlich abzuholen. Eine Auszahlung des Kommittentenanteils erfolgt bis spätestens 30 Tage nach Vertragsablauf, sollte der Kommittent seinen Anteil bis dato nicht abgeholt haben, geht er in das Eigentum des Kommissionärs über. 6. Während der Vertragslaufzeit kann die Ware durch den Kommissionär entsprechend der Nachfrage reduziert verkauft werden. Reduzierungen von mehr als 25 % der über die Warenliste zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Preise können nur mit Einverständnis des Kommittenten erfolgen. 7. Die Kommissionärin haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch das Anprobieren entstehen könnten. 8. Salvatorische Klausel Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Köln, (Ort, Datum) Kommittent/in Kommissionärin Puttilein Second Hand Samira Disandt