Kommissionsvereinbarung

Transcription

Kommissionsvereinbarung
Puttilein Second Hand Samira Disandt
Kommissionsvereinbarung
zwischen
der Kommissionärin Puttilein Second Hand Samira Disandt
Herthastr. 1, 50969 Köln
Tel.: 0178/9888947
und
der Kommittent/in
KD-Nr.
Name ...................................................
Straße ..................................................
PLZ Ort ................................................
Tel.: ......................................................
1. Der Kommittent übergibt dem Kommissionär Ware (gemäß anhängender Warenliste) zum Verkauf
an Dritte und versichert, dass diese sein uneingeschränktes Eigentum ist.
2. Die Kommissionsvereinbarung wird für die Dauer von 3 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages
abgeschlossen, solange sie nicht ausdrücklich verlängert wird.
3. Der Kommittent muss die Ware nach Ablauf der Kommissionsvereinbarung unaufgefordert abholen.
Nach Ablauf des Kommissionsvertrages nimmt der Kommissionär die Ware für 30 Tage in
Verwahrung. Er ist in dieser Zeit nach wie vor berechtigt, die Kommissionsware zu verkaufen. Mit
Ablauf der Aufbewahrungsfrist (30 Tage nach Ende der Kommissionsvereinbarung) geht die Ware in
das Eigentum des Kommissionärs über. Er kann mit der Ware nach eigenem Ermessen verfahren.
4. Die Kommissionärin erhält als Provision 50% des erzielten Verkaufspreises.
5. Die Auszahlung des Kommittentenanteils erfolgt nach Vertragsablauf, die Auszahlung während der
Vertragslaufzeit ist Kulanzsache. Der Auszahlbetrag ist vom Kommittenten gegen Vorlage der
Kommissionsvereinbarung oder des Personalausweises unaufgefordert persönlich abzuholen. Eine
Auszahlung des Kommittentenanteils erfolgt bis spätestens 30 Tage nach Vertragsablauf, sollte der
Kommittent seinen Anteil bis dato nicht abgeholt haben, geht er in das Eigentum des Kommissionärs
über.
6. Während der Vertragslaufzeit kann die Ware durch den Kommissionär entsprechend der Nachfrage
reduziert verkauft werden. Reduzierungen von mehr als 25 % der über die Warenliste zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Preise können nur mit Einverständnis des Kommittenten erfolgen.
7. Die Kommissionärin haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch das Anprobieren entstehen
könnten.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Köln,
(Ort, Datum)
Kommittent/in
Kommissionärin
Puttilein Second Hand Samira Disandt