Protokollauszug der Gemeinderatsitzung vom 27

Transcription

Protokollauszug der Gemeinderatsitzung vom 27
Schellenberg, Juni 2015
Protokollauszug
der Gemeinderatsitzung vom 27. Mai 2015
Anwesend:
Norman Wohlwend, Vorsteher, Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin
Robert Hassler, Jürgen Goop, Christian Meier, Harald Lampert, Patrick Risch, Marco Willi-Wohlwend, Mario Wohlwend, Gemeinderäte
Vereidigung der Gemeinderäte für die Amtsperiode 2015 bis 2019
Gemeindevorsteher Norman Wohlwend und Vizevorsteherin Andrea Kaiser-Kreuzer wurden am
Montag, den 18. Mai 2015, gemäss Art. 83, Absatz 1) des Gemeindegesetzes von 1996 (LGBl.
1996/76) durch die Regierung vereidigt. Gemäss Art. 83, Absatz 2) des Gemeindegesetzes werden
die Mitglieder des Gemeinderates durch den Gemeindevorsteher vereidigt. Vorsteher Norman
Wohlwend verliest die Vereidigungsformel, worauf die Mitglieder des Gemeinderates deren Einhaltung geloben und die Vereidigungsformel unterschreiben.
Das Original des von jedem Mitglied des Gemeinderates unterzeichneten Vereidigungsprotokolls
bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Protokolls.
Protokollgenehmigungen
Das Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015 wird genehmigt.
Das Protokoll der Sitzung vom 05.05.2015 wird genehmigt.
Abstimmung: einstimmig.
Label Energiestadt und der Weg zum Re-Audit
Zu Gast im Gemeinderat ist Gerwin Frick von der Firma Lenum AG, Vaduz. Er erläutert dem Gemeinderat die Grundzüge des Labels Energiestadt und erklärt, welche Schritte notwendig sind, um
das Re-Audit zu erlangen.
Der Gemeinderat bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und Erklärungen.
-1-
Sanierung der Elektroanlagen in der Pfarrkirche - Arbeitsvergabe
Die Elektroinstallationsarbeiten wurden gemäss ÖAWG zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag sind zwei gültige Offerten eingegangen.
Im Budget der Gemeinde sind dafür gesamthaft 55'000.- Franken vorgesehen.
Beschluss des Gemeinderates
Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller die Firma Gregor Ott AG, Nendeln, zum Offertpreis von 35'273.70 Franken (inkl. MwSt.) vergeben.
Abstimmung: einstimmig.
Sanierung von Kanalisationsdeckel - Arbeitsvergabe
Sieben Kanalisationsdeckel auf Gemeinde- und Landstrassen sind in einem desolaten Zustand
und müssen ausgetauscht werden.
Die Arbeiten für die Sanierung der Kanalisationsdeckel wurden im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben und drei Baufirmen wurden zur Offertstellung eingeladen. Gemäss Offertvergleich und
Vergabeantrag sind drei gültige Offerten eingegangen.
Im Budget der Gemeinde sind dafür gesamthaft 25'000.- Franken vorgesehen.
Beschluss des Gemeinderates
Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller die Firma Wilhelm Büchel AG, GamprinBendern, zum Offertpreis von 22'195.30 Franken (inkl. MwSt.) vergeben.
Abstimmung: einstimmig.
Sanierung Kappeleweg - Arbeitsvergabe Erschütterungsmessungen
Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden Felsabbauarbeiten durchgeführt, wodurch Erschütterungen an bestehenden Gebäuden zu erwarten sind. Um die Erschütterungswerte zu messen, sollen
innerhalb der Gebäude, Messgeräte aufgestellt werden. Die Resultate werden ausgewertet und
mit den Richtwerten der Erschütterungsnorm verglichen und kommentiert.
Vorgängig werden die Gebäude vom beauftragten Ingenieurbüro besichtig und es werden Rissprotokolle erstellt.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Durchführung der Erschütterungsmessungen im Rahmen der Sanierung des Kappeleweges an die Firma Hospex AG, Gisikon, zum Offertpreis von
18'414.- Franken (inkl. MwSt.).
Abstimmung: einstimmig.
-2-
Genehmigung Signalisationsplan der Gemeinde Schellenberg
In der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2014 hat Bauführer Martin Kaiser dem Gemeinderat, den in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bau und Infrastruktur, überarbeiteten Plan, für die
Strassen Signalisation in der Gemeinde Schellenberg, vorgestellt.
Im Rahmen der Debatte gelangte der Gemeinderat an der Sitzung vom 19. November 2014 zum
Schluss, dass so wenig Signalisationstafeln wie möglich aufgestellt werden sollen und beauftragte
die Bauverwaltung, den Signalisationsplan noch einmal zu überarbeiten und die neue Version dem
Gemeinderat zur Behandlung vorzuglegen.
Nach Rücksprache mit dem Amt für Bau und Infrastruktur, gilt festzuhalten, dass die Erstellung des
Signalisationsplanes für die Gemeinde Schellenberg nicht nach Gutdünken umgesetzt werden
kann, sondern dass alle gesetzlichen Vorgaben gemäss Strassenverkehrsgesetz und Strassensignalisationsverordnung einzuhalten sind. Das Amt für Bau und Infrastruktur hat mit Verfügung vom
9. April 2015 den Signalisationsplan der Gemeinde genehmigt.
Beschluss des Gemeinderates
Genehmigung des Signalisationsplanes "Strassen Signalisation" vom 18. März 2015.
Abstimmung: einstimmig.
Anschaffung von Signalisationstafeln - Arbeitsvergabe
Für die Umsetzung des Signalisationsplanes müssen diverse neue Tafeln angeschafft und zum
Teil bestehende Tafeln ersetzt oder saniert werden. Für die Lieferung dieses Materials wurde bei
der Firma SIGNAL AG, Amriswil, eine Offerte eingeholt.
Der Einkauf des Signalisationsmaterials erfolgt bereits seit Jahren bei der Firma SIGNAL AG. Die
Firma ist schweizweit führend für Signalisationsmaterial und dadurch ist auch der Bezug von Ersatzteilen etc. sicher gewährleistet.
Im Budget der Gemeinde sind dafür 15'000.- Franken vorgesehen.
Beschluss des Gemeinderates
Arbeitsvergabe für die Lieferung von Strassensignalisationsmaterial an die Firma SIGNAL AG, Amriswil zum Offertpreis von 11'641.75 Franken (inkl. MwSt.)
Abstimmung: einstimmig.
Arbeitsvergabe Friedhof: Baumeisterarbeiten Erdaustausch (Zirkularbeschluss)
Die Erdaustauscharbeiten beim Friedhof wurden gemäss ÖAWG zur Offertstellung ausgeschrieben. Sechs Firmen wurden im Verhandlungsverfahren eingeladen ihre Offerte einzureichen. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag sind drei gültige Offerten eingegangen. Drei Firmen haben keine Offerte eingereicht.
Beschluss des Gemeinderates
Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller, die Firma Marxer-Büchel Bauunternehmung
AG, Schellenbergstrasse 1, 9491 Ruggell, zum Offertpreis von 55'611.40 Franken (inkl. MwSt.).
Abstimmung: einstimmig.
-3-
Parkplatz auf der Gemeindeparzelle Nr. 428
Die Familie Gstöhl würde gerne einen zusätzlichen Abstellplatz für Motorfahrzeuge erstellen und
möchten dazu eine Teilfläche von 35 m2 von der Gemeindeparzelle Nr. 428 pachten.
Im Rahmen der Debatte regt ein Mitglied des Gemeinderates an, abzuklären, wie die Situation für
den Winterdienst sei und ob es eine Möglichkeit gäbe, den Parkplatz so zu gestalten, dass die
Schneeräumung weiterhin problemlos möglich wäre. Diese Meinung wird vom Gemeinderat geteilt
und es soll eine entsprechende Lösung erarbeitet werden.
Beschluss des Gemeinderates
•
•
•
Verpachtung einer Teilfläche von 35 m2 der Parzelle 428 zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 100.- Franken.
Genehmigung zur Erstellung eines Kiesparkplatzes gemäss Planbeilage.
Genehmigung des Baugesuches. Aufnahme der Bedingung, dass der Parkplatz so zu
gestalten ist, dass der Winterdienst den Schnee auf die vordere Seite des Platzes schieben kann.
Abstimmung: einstimmig
Varia - Bauwesen
Neue Erschliessungsstrasse ins Gebiet Kochenacker
Gemeinderat Harald Lampert fragt im Gemeinderat nach, ob beim Übergang der neuen Erschliessungsstrasse ins Gebiet Kochenacker zu den darunter liegenden landwirtschaftlichen Grundstücken noch eine Optimierung geplant sei. Die derzeitige Situation sei für die Landwirte sehr mühsam
und wenn man von unten auf die Strasse einfahren müsse, sei dies fast nicht möglich. Er könnte
sich eine Lösung vorstellen, bei welcher der bestehende landwirtschaftliche Weg ein Stück weit
parallel zur neuen Strasse geführt werde, so dass das Einfahren auf die neue Strasse nicht am
steilsten Punkt erfolgen müsse.
Bauführer Martin Kaiser führt dazu aus, dass mit relativ einfachen Mitteln eine Verbesserung für
die Landwirte erreicht werden könne. Bis anhin hat aber der betroffene Grundeigentümer seine
Zustimmung für diese Massnahme nicht gegeben.
Information Genehmigung Richtplan
Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat, dass die Regierung den Richtplan für
die Festlegung des Siedlungsrandes, in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015, genehmigt hat. Der Gemeinderat nimmt den Entscheid der Regierung erfreut zur Kenntnis.
Ein Mitglied des Gemeinderates moniert in diesem Zusammenhang, dass Aussenstehende bereits
vor den Mitgliedern des Gemeinderates von der Genehmigung des Richtplanes gewusst hätten.
Vorsteher Norman Wohlwend führt dazu aus, dass der Regierungsbeschluss am 7. Mai 2015 bei
der Gemeinde eingegangen sei und gemäss den Vorgaben der Regierung gleichentags öffentlich
kundgemacht wurde und damit für jeden Bürger einsehbar war.
Ein anderes Mitglied des Gemeinderates fragt in diesem Zusammenhang nach, ob dieser Richtplan
nun verbindlich sei und ob die Umsetzung zwingend binnen einer bestimmten Frist erfolgen müsse.
-4-
Vorsteher Norman Wohlwend führt dazu aus, dass der Richtplan – wie es der Name sagt – die
Richtung für die zukünftige Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde vorgibt. Es bestehe also kein
Zwang, diesen binnen einer bestimmten Frist umzusetzen. In einem nächsten Schritt gehe es darum, an den Auflagen zu arbeiten, die im Rahmen der Erstellung des Richtplanes definiert worden
sind.
Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 558
Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus Klenn 18 zu erstellen.
Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt.
Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 639
Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus Ober Betsche 14 zu
erstellen. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits
bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 1060
Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Wohnraum durch einen Wintergarten um ca. 15 m2 zu erweitern. Zudem soll ein gedeckter Sitzplatz realisiert werden. Das Baugesuch wurde vom Amt für Bau
und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Neubau Einfamilienhaus, Parzelle-Nr. 1053
Die Bauherrschaft beabsichtigt, ein Einfamilienhaus (1'018 m3) auf der Parzelle 1053 zu erstellen.
Das Baugesuch entspricht den Vorschriften der Gemeindebauordnung. Der Kanalisationsplan
wurde gemäss den Normen und dem Reglement geplant. Das Baugesuch wurde vom Amt für Bau
und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 978
Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus St. Georg-Strasse 70
zu erstellen. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits
bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Erdsondenwärmepumpe und Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 979
Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus St. Georg-Strasse 72
zu erstellen. Das Baugesuch wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 1060
Die Bauherrschaft beabsichtigt, einen Wintergarten mit der Grösse von ca. 8 m2 zu erstellen. Zudem soll ein gedeckter Sitzplatz realisiert werden. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom
Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
-5-
Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 148
Die Bauherrschaft beabsichtigt, einen Wintergarten in der Grösse von ca. 19 m2 zu erstellen. Das
Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der
Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 635
Die Bauherrschaft beabsichtigt, einen Wintergarten in der Grösse von ca. 19 m2 zu erstellen. Das
Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der
Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.
Bestellung von Kommissionen und Arbeitsgruppen
Folgende Kommissionen können bereits bestätigt / gewählt werden:
Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins (AZV)
Jürgen Goop, Platta 7, Gemeinderat (Delegierter)
Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Mitglied der Betriebskommission)
Friedhofkommission
(Friedhofordnung vom 14. Februar 1996)
Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz)
Robert Büchel, Kirchenrat, Klenn 26
P. Josef Gehrer, Pfarrer, Franz-Sales-Weg 9
Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin, Tannwald 19
Martin Kaiser, Bauverwaltung
Harald Lampert, Gemeinderat, Klenn 6
Christof Kaiser, Mesmer, Rankhag 23 (beratende Stimme)
Freizeitkurse Erwachsenenbildung Stein Egerta
Marianne Hasler, Egertaweg 7
Gemeindekontrolleur gemäss Landwirtschaftsgesetz
Wolfgang Büchel, Spiegelstrasse 48, 9491 Ruggell
Gemeindeschulrat
(Art. 110, Bst. b) Schulgesetz vom 15. Dezember 1971)
Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin, Tannwald 19 (Vorsitz)
P. Josef Gehrer, Pfarrer, Franz-Sales-Weg 9
Rebecca Lampert, Dorf 14
Martina Marxer, Rankhag 12
Patricia Oehri-Wagner, Platta 19
Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17
Rainer Mayr, Franz-Sales-Weg 8 (Vertreter der Elternvereinigung)
Karl Vogt, Schulleiter, Klenn 57 (beratende Stimme)
Ursula Wohlwend, Platta 61 (themenbezogener Beizug, beratende Stimme)
-6-
Gemeindestelle für Landesversorgung
(Bevölkerungsschutzgesetz vom 26.4.2007, Landesversorgungsverordnung vom 27.11.2007)
Ewald Hasler, Leiter Finanzen
Martin Kaiser, Bauverwaltung
Gesundheitskommission
Marion Zorc, Tüfenacker 44 (Vorsitz)
Grundverkehrskommission (GVK)
(Grundverkehrsgesetz vom 9. Dezember 1992)
Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz)
Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7
Robert Hassler, Gemeinderat, St. Georg-Strasse 34
Harald Lampert, Gemeinderat, Klenn 6
Christian Meier, Gemeinderat, Winkel 13
Ersatzmitglieder:
Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17 – Ersatzmitglied
Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 – Ersatzmitglied
Kommission für Finanzen, Personal und Organisation (FIPO)
Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz)
Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7
Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14
Mario Wohlwend, Gemeinderat, Kriesebrogg 7
Ewald Hasler, Leiter Finanzen (beratendes Mitglied)
Karin Hassler, Gemeindesekretärin (beratendes Mitglied)
Lohnkommission
Norman Wohlwend, Feld 11, Vorsteher (Vorsitz)
Mario Wohlwend, Kriesebrogg 7, Gemeinderat
Kommission für Sport und Freizeit
Pius Fasser, Gutacker 13 (Vorsitz)
Bernhard Dunker, Platta 78
Marcus Biedermann, Klenn 30
Andreas Thurnheer-Meier, im Gapetsch 16, 9494 Schaan
Zusätzliche Helfer für Gemeindesporttag und Gemeindeschneetag
Markus Hassler, Hauswart, St. Georg-Strasse 52
Silvan Müller, Rankhag 13
Ortsplanungskommission (OPK)
Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz)
Peter Büchel, St. Georg-Strasse 8
Robert Hassler, Gemeinderat, St. Georg-Strasse 34
Silvan Kieber, St. Georg-Strasse 77
Harald Lampert, Gemeinderat, Klenn 6
Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14
Martin Kaiser, Baubüro (beratendes Mitglied)
-7-
Schätzungskommission
(Sachenrecht vom 31. Dezember 1922)
Eugen Büchel, Wolfsböchel 8
Helmuth Kieber, Rankhag 48
Markus Goop, Kesse 15 - Ersatzmitglied
Hugo Lins, Klenn 22 - Ersatzmitglied
Schätzungskommission Kostenverteiler
(Gesetz über die Baulandumlegung vom 3. Juli 1991)
Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz)
Eugen Büchel, Wolfsböchel 8
Helmuth Kieber, Rankhag 48
Markus Goop, Kesse 15 - Ersatzmitglied
Hugo Lins, Klenn 22 - Ersatzmitglied
Seniorenkommission (SeKo)
Marianne Hasler, Obergut 6 (Vorsitz)
Roland Elkuch, Platta 56
Imelda Öhri, Tannwald 5
Umweltkommission
Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 (Vorsitz)
Wolfgang Kersting, Kloggerweg 12
Rainer Mayr, Franz-Sales-Weg 9
Cornelia Mayer, Tüfenacker 38
Heimo Wohlwend, Kesse 12
Verein für Abfallbeseitigung (VfA)
Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17 (Delegierter)
Tierzählung
(Abgeltungsverordnung vom 14. Mai 1996)
Andreas Gassner, Leiter Werkhof
Wahlkommission
(Volksrechtegesetz vom 17. Juli 1973)
Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz)
Angelika Bargetze, Stotz 18
Rainer Beck, Tüfenacker 25
Georg Hassler, Franz-Sales-Weg 34
Matthias Hassler, Winkel 16b
Helmuth Sprenger, Obergut 14
Ersatzmitglieder Wahlkommission
Florian Goop, Schlossweg 17
Doris Hassler-Röthlisberger, St. Georg-Strasse 56
Patrik Kaiser, Platta 41
-8-
Stimmenzähler
(Volksrechtegesetz vom 17. Juli 1973)
Jaqueline Gassner, St. Georg-Strasse 95
Bernadette Kubik-Risch, Hinterschloss 14
Rainer Lampert, Feld 6
Ersatz Stimmenzähler
Reinold Hasler, Egertaweg 7
Doris Hassler-Röthlisberger, St. Georg-Strasse 56
David Oehri, Tannwald 13
Vom Volk gewählte Kommissionen
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
(Gemeindegesetz vom 20. März 1996)
Wahl vom 17./19. Juni 2011
Helmut Biedermann, Platta 45
Karin Manhart, Widumweg 15
Christian Meier, Winkel 13
Kirchenrat
(Gesetz vom 14. Juli 1870 über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden)
P. Josef Gehrer, Pfarrer, Franz-Sales-Weg 9 (Vorsitz)
Robert Büchel, Klenn 26
Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7
Arbeitsgruppen
Label Energiestadt
Martin Kaiser, Baubüro, (Vorsitz)
Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17
Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14
Mario Wohlwend, Gemeinderat, Kriesebrogg 7
Obstbaumwiese
Hansrudi Hächler, Imkerverein
Daniel Biedermann, Imkerverein
Walter Lampert, Mostereigenossenschaft
Hans-Jörg Goop, Verein Liechtensteiner Edelbrand
Martin Kaiser, Bauverwaltung
Karin Hassler, Sekretariat Vorsteher
Raumnutzungskonzept Gemeindehaus, Schule, Atelier
Martin Kaiser, Bauverwaltung, (Vorsitz)
Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7
Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14
Mario Wohlwend, Gemeinderat, Kriesebrogg 7
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat wählt die Kommissionsmitglieder wie aufgeführt.
Abstimmung: einstimmig.
-9-
Gesuch vom Lynx Rugby Club um Nutzung des Sportplatzes für Rugby-Training
Zwei Vertreter vom Lynx Rugby Club haben am 19. Mai 2015 bei der Gemeinde vorgesprochen,
um im persönlichen Gespräch ein neuerliches Gesuch für die Nutzung des Sportplatzes für ein
Rugby-Training pro Woche zu stellen. Ziel des Gespräches war, für den Lynx Rugby Club wieder
eine "Heimat" zu finden und in der Gemeinde Schellenberg als Verein eingetragen zu werden. Der
Lynx Rugby Club ist einer von der Liechtenstein Rugby Union abgespaltener neuer Verein, der er
sich zum Ziel gesetzt hat, im Unterland Jugendliche für den Rugby Sport zu begeistern.
Grundsätzlich spricht nichts gegen ein wöchentliches Training des Lynx Rugby Clubs auf dem
Sportplatz, sofern die Vorgaben im Reglement für die Sport- und Freizeitanlage eingehalten werden.
Im Rahmen einer eingehenden und ausführlichen Debatte äussern einzelne Mitglieder des Gemeinderates ihre Bedenken für die Nutzung des Sportplatzes durch den Lynx Rugby Club. Zudem
wird auch nachgefragt, wie viele Mitglieder dieser Club hat und wie viele davon in Schellenberg
wohnen.
Es wird festgehalten, dass es für den Lynx Rugby Club sehr schwierig ist, einen Trainingsplatz zu
finden, da in den Gemeinden die Fussballplätze praktisch nur an Fussballvereine vergeben werden. Für neue Sportarten ist es dementsprechend sehr schwer, Fuss zu fassen.
Einzelne Mitglieder des Gemeinderates sind bereit, dem Lynx Rugby Club eine Chance zu geben
und zwar genau mit der Begründung, dass sie eine Möglichkeit haben sollten, den von ihnen bevorzugten Sport auszuüben und zu beweisen, dass sie sich an die Vorgaben halten. Die Gemeinde
habe jederzeit die Möglichkeit, die Bewilligung zu wiederrufen, wenn die Regeln nicht eingehalten
werden.
Beschluss des Gemeinderates
1. Genehmigung von einem Training pro Woche unter der Bedingung, dass bei starkem Regenwetter auf das reguläre Training auf dem Sportplatz verzichtet wird.
2. Der Platz bzw. die Sportanlage müssen nach jedem Training in sauberem und ordentlichem
Zustand verlassen werden und die Vorgaben des Reglements für die Sport- und Freizeitanlage sind einzuhalten.
3. Auf die Einhebung der Benutzungsgebühren (CHF 100.- pro Training) wird verzichtet, wenn
die Punkte 1) und 2) erfüllt werden. Der Entscheid soll Ende Saison von Gemeindevorsteher
Norman Wohlwend, in Absprache mit dem Leiter Werkhof und dem Hauswart, gefällt werden.
4. Der Entscheid zur Abhaltung des 10-jährigen Jubiläums wird zurückgestellt, bis ein Detailkonzept vorliegt.
5. Betreffend die Zulassung als Ortsverein wird im Moment noch abgewartet, da man zuerst
einmal Erfahrungen sammeln möchte, wie sich die Gruppe auf der Sport- und Freizeitanlage
verhalten wird.
6. Eine Mitarbeit vom Lynx Rugby Club bei Gemeindeanlässen wird sehr begrüsst.
7. Diese Bewilligung ist auf ein Jahr befristet und soll dann erneut beurteilt werden.
Abstimmung: 6 Ja (4 FBP, 1 FL, 1 VU) 3 Nein (2 VU, 1 FBP).
- 10 -
Wartungsvereinbarung mit der Fa. Speedcom AG, Schaan
Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 22. April 2015 die Wartungsvereinbarung mit der
Firma Speedcom AG, Schaan, zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung der Vereinbarung
wurde im Rahmen der Debatte zurückgestellt und es wurden diverse Anpassungen angeregt, die
zwischenzeitlich umgesetzt wurden. Dem Gemeinderat liegt die überarbeitete Wartungsvereinbarung vor. Diese Vereinbarung definiert die Betreuung des Kunden in Sachen Informatik-Infrastruktur durch die Speedcom AG.
Beschluss des Gemeinderates
Genehmigung der Wartungsvereinbarung mit der Firma Speedcom AG, Schaan.
Abstimmung: einstimmig.
Genehmigung eines Nachtragkredites für die Endabrechnung von Gerold Schädler, Unternehmensberatung
In seiner Sitzung vom 25. Juni 2014 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Anpassung der
Organisationsdokumentation und des Lohnsystems der Gemeinde Schellenberg, zum Offertpreis
von 17'700.- Franken, an die Firma Schädler & Partner Consulting AG, Vaduz, vergeben.
Zwischenzeitlich ist das Projekt abgeschlossen und die Endabrechnung beläuft sich auf 20'872.40
Franken.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von 3'172.40 Franken.
Abstimmung: 8 Ja (5 FBP, 3 VU), 1 Nein (FL).
Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung
des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung
Der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die
betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung wird von der
Regierung wie folgt zusammengefasst:
"Das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) vom 20. Oktober 1987 ist auf den 1.
Januar 1989 in Kraft getreten. Das BPVG sowie die ausführende Verordnung (BPVV) regeln die
betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge und legen eine minimale betriebliche
Vorsorge fest. Als obligatorische 2. Säule kommt dem BPVG im Rahmen des Drei-Säulen-Konzepts für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Aufgabe zu, zusammen mit den
Leistungen der AHV/IV (1. Säule) den Betagten, Hinterlassenen und Invaliden letztlich ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen.
Die Gesetzgebung über die betriebliche Personalvorsorge ist übersichtlich in einem Gesetz und
einer Verordnung mit wenigen Bestimmungen reglementiert. Sie ist für die Vorsorgeeinrichtungen
und Versicherungsgesellschaften relativ einfach zu administrieren, bietet den Sozialpartnern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) grösstmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung ihrer betrieblichen
Vorsorge und gibt nur die Mindestbestimmungen vor. Sie hat sich weitestgehend bewährt. Das
BPVG wird auch von Schweizer Experten als sehr gute Grundlage für die 2. Säule bezeichnet.
- 11 -
Die demografische Entwicklung geht jedoch auch in Liechtenstein in Richtung einer alternden Bevölkerung. Hierdurch verändert sich die Alterspyramide; der Anteil an älteren Menschen nimmt im
Verhältnis zur Anzahl der jüngeren Bevölkerung zu. Dieser Faktor wirkt sich auch in der 2. Säule
aus, auch wenn diese im Vergleich zur 1. Säule weniger stark auf die demografische Entwicklung
reagiert.
Die 2. Säule wird jedoch massgeblich von der Lebenserwartung beeinflusst. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung reicht das Alterskapital immer weniger für die Finanzierung des dritten (gesundes Rentenalter) und vierten Lebensabschnitts (Phase der Pflegebedürftigkeit).
Die verlängerte Rentenbezugsdauer hat entsprechend in der 2. Säule bedeutende Folgen. Ein
weiterer sehr wichtiger Faktor ist die Entwicklung auf den Finanzmärkten und damit der Kapitalerträge (dritter Beitragszahler). Die tiefen Zinssätze sowie die steigende Lebenserwartung werden
das finanzielle Gleichgewicht in der 2. Säule beeinträchtigen. Problematisch ist die Situation, wenn
für die Finanzierung der laufenden Renten die auf den Kapitalmärkten erzielten Renditen der aktiven Versicherten verwendet werden müssen.
Während der umlagefinanzierten 1. Säule insbesondere die demografische Entwicklung zu schaffen macht, leidet die 2. Säule unter der anhaltenden ungenügenden Kapitalmarktrendite. Die Verlängerung der Lebenserwartung sowie der Ausfall des dritten Beitragszahlers führen denn auch
dazu, dass die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen vermehrt den Rentenumwandlungssatz
im Ausmass des gesetzlich Zulässigen anpassen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der demografischen Entwicklung, der Praxiserfahrung sowie dem Erfordernis der Gleichwertigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die
berufliche Vorsorge in Liechtenstein und der Schweiz ist nunmehr, 25 Jahre nach dessen Inkrafttreten, eine umfassendere Revision des BPVG angezeigt.
Ziel dieser Vorlage ist in erster Linie, die Leistungen aus der 2. Säule zu sichern und das Leistungsniveau zu erhöhen. Entsprechend sind die Sparguthaben der Versicherten zu erhöhen. Die
Erhöhung soll mit den folgenden Massnahmen erreicht werden:
•
•
Obligatorisch in der betrieblichen Vorsorge versichert ist derzeit nur, wer einen massgebenden Jahreslohn von mindestens 20'880.- Franken erreicht. Mit der vorliegenden Revision soll diese Schwelle auf 13'920.- Franken gesenkt werden. Von Bedeutung ist diese
Massnahme für Personen in Teilzeitbeschäftigung sowie für Personen mit mehreren Arbeitgebern, die bei jedem ihrer Arbeitgeber dieses die Versicherungspflicht auslösende Einkommen erzielen müssen.
Der Freibetrag, d.h. jener Teil des Lohnes, welcher gemäss BPVG nicht zu versichern ist,
wird abgeschafft. Diese Massnahme erhöht den versicherten Lohn und verbessert insbesondere die betriebliche Vorsorge von in Teilzeit tätigen Arbeitnehmern und von Personen
mit mehreren Arbeitgebern.
•
Die Altersgutschriften sollen von 6% auf 8% für jeden einzelnen Arbeitnehmer erhöht werden.
•
Der Beginn des Sparprozesses soll vorverlegt werden, so dass die obligatorische Versicherung für das Alter am 1. Januar nach Vollendung des 19. Altersjahres einsetzt (bisher: 1.
Januar nach Vollendung des 23. Altersjahres).
Weitere Revisionspunkte umfassen die Spezifizierung der Aufgaben des Stiftungsrats, die Anforderungen betreffend persönliche Integrität und fachliche Qualifikation der Verantwortlichen der Vorsorgeeinrichtung sowie die Implementierung einer Bindungswirkung von Entscheiden der Liechtensteinischen Invalidenversicherung für die Vorsorgeeinrichtungen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen stärken die bewährte Struktur des bestehenden Drei-SäulenSystems."
- 12 -
Stellungnahme der Gemeinde Schellenberg
Grundsätzlich wird der Vernehmlassungsbericht der Regierung befürwortet und als sinnvoll erachtet. Die unten stehende Stellungnahme, welche von Gemeinderat Patrick Risch und der Gemeindeverwaltung erarbeitet wurde, soll an die Regierung weitergeleitet werden.
Seite 33 Senkung der Eintrittsschwelle
Die Reduktion der Einkommensschwelle von 20'880.- auf 13'920.- Franken, ab welcher eine Versicherungspflicht besteht, ist sehr zu begrüssen. Diese Massnahme kommt vor allem Teilzeitbeschäftigten und Personen mit mehreren Arbeitgebern und geringem Verdienst zu Gute.
Die Gemeinde Schellenberg hat die Einkommensschwelle freiwillig auf 6'960.- Franken festgelegt,
was einem Viertel der maximalen Altersrente der AHV entspricht.
Seite 34 Aufhebung des Freibetrages
Mit der Streichung des Koordinationsabzuges (Freibetrages) wird die versicherte Lohnsumme steigen. Durch diese Massnahme kann das Leistungsniveau merklich gesteigert werden.
Die Gemeinde Schellenberg hat im Zuge der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat
im Jahre 2014 den Koordinationsabzug bereits abgeschafft.
Seite 35 ff Erhöhung Altersbeiträge
Es ist zu befürworten, dass der Beitragssatz angehoben wird. Es stellt sich aber die Frage, ob die
Erhöhung der minimalen Beitragssätze von derzeit 6% auf neu 8% ausreichend sein wird, zumal
schon heute die Mehrheit der Versicherten 8% oder mehr einzahlen (AG und AN Beitrag zusammengerechnet). Auch bei einem Beitragssatz von 8% werden viele Versicherte im Pensionsalter
nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und daher gezwungen sein, Ergänzungsleistungen zu beanspruchen. Die Erhöhung von 6% auf 8%, die vier zusätzlichen Beitragsjahre und
die Reduktion der Einkommensschwelle werden mit grosser Wahrscheinlichkeit die Veränderungen der Rahmenbedingungen nicht auffangen können: Niedriges Zinsumfeld, höhere Lebenserwartung. Die Gemeinde Schellenberg empfiehlt daher, den Beitragssatz auf mindestens 10% anzuheben.
Seite 36 Früher einsetzender Sparprozess
Die Vorverlegung des Sparprozesses ab dem 19. Lebensjahr ist ebenfalls zu begrüssen. Durch
das frühere Einzahlen auf das Sparkonto und die zusätzlichen Beitragsjahre erhöht sich das Alterskapital durch den Zinseszinseffekt markant.
Seite 37 Vernehmlassungsbericht Rechenbeispiel
Im Rechenbeispiel auf Seite 37 des Vernehmlassungsberichtes rechnet die Regierung mit einem
Umwandlungssatz von 6%. Bei der Sicherung und Sanierung der staatlichen Pensionskasse wurde
mit einem Umwandlungssatz von 5.425% gerechnet. Es wird also – beim gleichen Thema – mit
zwei unterschiedlichen Massen gemessen.
Es wäre sehr wohl angebracht, mit dem gleichen Umwandlungssatz zu rechnen. Beim BVG muss
ein Minimalstandard festgelegt werden und dieser muss realistisch sein, um für die nächsten Jahrzehnte eine gesicherte Altersvorsorge der gesamten Bevölkerung sicherzustellen, ohne dass auf
Ergänzungsleistungen zurückgegriffen werden muss.
Auch wenn es sich hier nur um ein Rechenbeispiel handelt und das Rechenbeispiel für die Darstellung der Auswirkungen der geplanten Massnahmen verwendet wird, wird mit einem unrealistischen Umwandlungssatz etwas suggeriert, was aus heutiger Sicht und mit dem heutigen Wissensstand nie eintreffen wird.
- 13 -
Seite 48 und Seite 74 Vernehmlassungsbericht zu Art. 4a (neu)
Art. 4a (neu):
1) Der nicht beitrittspflichtige Arbeitnehmer, der im Dienste mehrerer Arbeitgeber steht und dessen
massgebender Jahreslohn wenigstens gesamthaft den in Art. 4 genannten massgebenden Jahreslohn erreicht, kann sich bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist, freiwillig versichern lassen, sofern deren reglementarische Bestimmungen es vorsehen.
Im Rahmen der Debatte gelangt der Gemeinderat zum Schluss, dass die Bestimmungen vom
neuen Art. 4a zwar gut gemeint sind, in der Praxis aber nicht den gewünschten Effekt erzielen
werden, da die Pensionsversicherungsanbieter nicht freiwillig ihre Reglemente anpassen werden.
Die Gemeinde Schellenberg empfiehlt, dieses Ziel dadurch zu erreichen, dass die Eintrittsschwelle
für alle Arbeitnehmenden auf einen Viertel der maximalen Altersrente der AHV (derzeit 6'960.Franken) gesenkt wird, so wie dies die Gemeinde Schellenberg bereits umgesetzt hat. Mit dieser
Massnahme wäre sicher gestellt, dass Teilzeitangestellte, auch wenn sie bei verschiedenen Arbeitgebern tätig sind, Zugang zur Pensionsversicherung haben.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Stellungnahme.
Abstimmung: einstimmig.
Varia
Aktiv gegen Neophyten – gemeinsame Aktion der Umweltkommissionen der
Gemeinden Schellenberg und Ruggell
Patrick Risch, Gemeinderat und Vorsitzender der Umweltkommission, informiert den Gemeinderat,
dass am Montag, 22. Juni 2015, abends, eine Aktion zur aktiven Bekämpfung von Neophyten (vorwiegend Goldruten) im Schellenberger und Ruggeller Riet, in Zusammenarbeit mit der Umweltkommission Ruggell, durchgeführt wird. Ein Infoblatt geht in Kürze an die Bevölkerung. Die Umweltkommission würde sich freuen, wenn auch die Mitglieder des Gemeinderates aktiv an diesem
Anlass teilnehmen würden, um ein entsprechendes Signal an die Bevölkerung zu senden.
Information Bevölkerung Kappilekelbe
Gemeinderat Robert Hassler fragt an, warum im Gemeindekanal/Internet nicht informiert worden
sei, ob die Kappilekelbe stattfinde oder nicht. Normalerweise sei dies doch immer der Fall gewesen. Gemeindesekretärin Karin Hassler führt aus, dass dies ihr Fehler gewesen sei, da sie es
vergessen habe. Entsprechende Schritte damit dies in Zukunft nicht mehr vorkommt, wurden bereits eingeleitet.
Aktueller Stand Familien- und Ahnenforschung
Gemeinderat Christian Meier fragt an, wie der Stand der Dinge in Sachen Familien- und Ahnenforschung sei und wie das weitere Vorgehen sei.
Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat, dass vor kurzem Oswald Beck aus
Eschen bei der Gemeinde vorgesprochen und mitgeteilt hat, dass er bereits seit mehr als 20 Jahren
an den Stammbäumen der Gemeinde Schellenberg arbeitet und bereits praktisch alles aufgearbeitet habe.
- 14 -
Er hatte damals mit Gemeindevorsteher Walter Kieber Kontakt und die Regierung hat ihm, auf
Antrag der Gemeinde Schellenberg, auch Zugang zu den Akten im Landesarchiv und im Zivilstandsamt gegeben. Seither hat er unermüdlich alle Stämme der Gemeinde Schellenberg aufgearbeitet. Herr Beck wäre auch bereit in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Es geht nun in einem
weiteren Schritt darum, diese Daten zu erwerben, um sie für die Gemeinde zu sichern. Zudem
muss das vom Gemeinderat am 29. Oktober 2014 genehmigte Konzept überdacht und mitunter
überarbeitet bzw. angepasst werden. Zudem steht die Gründung eines Vereins an, der unter die
Aufsicht der Gemeinde gestellt werden soll.
Abgabe von Unterlagen
Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten folgende Unterlagen:
-
Jahresbericht 2014 der Funkenzunft
Jahresbericht 2014 Musikverein Cäcilia Schellenberg und Jungmusikanten
Jahresbericht 2014 Tennisclub Ruggell
Jahresbericht 2014 USV Eschen-Mauren
Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Ruggell, Schellenberg, Gamprin und der
Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein
Schreiben Caritas Liechtenstein
Der Gemeinderat bedankt sich für diese Informationen. Die Jahresberichte werden wie üblich mit
einem Schreiben verdankt.
Gemeinde Schellenberg
Norman Wohlwend, Vorsteher
- 15 -