Protokollauszug der Gemeinderatsitzung vom 27
Transcription
Protokollauszug der Gemeinderatsitzung vom 27
Schellenberg, Juni 2015 Protokollauszug der Gemeinderatsitzung vom 27. Mai 2015 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin Robert Hassler, Jürgen Goop, Christian Meier, Harald Lampert, Patrick Risch, Marco Willi-Wohlwend, Mario Wohlwend, Gemeinderäte Vereidigung der Gemeinderäte für die Amtsperiode 2015 bis 2019 Gemeindevorsteher Norman Wohlwend und Vizevorsteherin Andrea Kaiser-Kreuzer wurden am Montag, den 18. Mai 2015, gemäss Art. 83, Absatz 1) des Gemeindegesetzes von 1996 (LGBl. 1996/76) durch die Regierung vereidigt. Gemäss Art. 83, Absatz 2) des Gemeindegesetzes werden die Mitglieder des Gemeinderates durch den Gemeindevorsteher vereidigt. Vorsteher Norman Wohlwend verliest die Vereidigungsformel, worauf die Mitglieder des Gemeinderates deren Einhaltung geloben und die Vereidigungsformel unterschreiben. Das Original des von jedem Mitglied des Gemeinderates unterzeichneten Vereidigungsprotokolls bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Protokolls. Protokollgenehmigungen Das Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015 wird genehmigt. Das Protokoll der Sitzung vom 05.05.2015 wird genehmigt. Abstimmung: einstimmig. Label Energiestadt und der Weg zum Re-Audit Zu Gast im Gemeinderat ist Gerwin Frick von der Firma Lenum AG, Vaduz. Er erläutert dem Gemeinderat die Grundzüge des Labels Energiestadt und erklärt, welche Schritte notwendig sind, um das Re-Audit zu erlangen. Der Gemeinderat bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und Erklärungen. -1- Sanierung der Elektroanlagen in der Pfarrkirche - Arbeitsvergabe Die Elektroinstallationsarbeiten wurden gemäss ÖAWG zur Offertstellung ausgeschrieben. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag sind zwei gültige Offerten eingegangen. Im Budget der Gemeinde sind dafür gesamthaft 55'000.- Franken vorgesehen. Beschluss des Gemeinderates Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller die Firma Gregor Ott AG, Nendeln, zum Offertpreis von 35'273.70 Franken (inkl. MwSt.) vergeben. Abstimmung: einstimmig. Sanierung von Kanalisationsdeckel - Arbeitsvergabe Sieben Kanalisationsdeckel auf Gemeinde- und Landstrassen sind in einem desolaten Zustand und müssen ausgetauscht werden. Die Arbeiten für die Sanierung der Kanalisationsdeckel wurden im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben und drei Baufirmen wurden zur Offertstellung eingeladen. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag sind drei gültige Offerten eingegangen. Im Budget der Gemeinde sind dafür gesamthaft 25'000.- Franken vorgesehen. Beschluss des Gemeinderates Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller die Firma Wilhelm Büchel AG, GamprinBendern, zum Offertpreis von 22'195.30 Franken (inkl. MwSt.) vergeben. Abstimmung: einstimmig. Sanierung Kappeleweg - Arbeitsvergabe Erschütterungsmessungen Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden Felsabbauarbeiten durchgeführt, wodurch Erschütterungen an bestehenden Gebäuden zu erwarten sind. Um die Erschütterungswerte zu messen, sollen innerhalb der Gebäude, Messgeräte aufgestellt werden. Die Resultate werden ausgewertet und mit den Richtwerten der Erschütterungsnorm verglichen und kommentiert. Vorgängig werden die Gebäude vom beauftragten Ingenieurbüro besichtig und es werden Rissprotokolle erstellt. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Durchführung der Erschütterungsmessungen im Rahmen der Sanierung des Kappeleweges an die Firma Hospex AG, Gisikon, zum Offertpreis von 18'414.- Franken (inkl. MwSt.). Abstimmung: einstimmig. -2- Genehmigung Signalisationsplan der Gemeinde Schellenberg In der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2014 hat Bauführer Martin Kaiser dem Gemeinderat, den in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bau und Infrastruktur, überarbeiteten Plan, für die Strassen Signalisation in der Gemeinde Schellenberg, vorgestellt. Im Rahmen der Debatte gelangte der Gemeinderat an der Sitzung vom 19. November 2014 zum Schluss, dass so wenig Signalisationstafeln wie möglich aufgestellt werden sollen und beauftragte die Bauverwaltung, den Signalisationsplan noch einmal zu überarbeiten und die neue Version dem Gemeinderat zur Behandlung vorzuglegen. Nach Rücksprache mit dem Amt für Bau und Infrastruktur, gilt festzuhalten, dass die Erstellung des Signalisationsplanes für die Gemeinde Schellenberg nicht nach Gutdünken umgesetzt werden kann, sondern dass alle gesetzlichen Vorgaben gemäss Strassenverkehrsgesetz und Strassensignalisationsverordnung einzuhalten sind. Das Amt für Bau und Infrastruktur hat mit Verfügung vom 9. April 2015 den Signalisationsplan der Gemeinde genehmigt. Beschluss des Gemeinderates Genehmigung des Signalisationsplanes "Strassen Signalisation" vom 18. März 2015. Abstimmung: einstimmig. Anschaffung von Signalisationstafeln - Arbeitsvergabe Für die Umsetzung des Signalisationsplanes müssen diverse neue Tafeln angeschafft und zum Teil bestehende Tafeln ersetzt oder saniert werden. Für die Lieferung dieses Materials wurde bei der Firma SIGNAL AG, Amriswil, eine Offerte eingeholt. Der Einkauf des Signalisationsmaterials erfolgt bereits seit Jahren bei der Firma SIGNAL AG. Die Firma ist schweizweit führend für Signalisationsmaterial und dadurch ist auch der Bezug von Ersatzteilen etc. sicher gewährleistet. Im Budget der Gemeinde sind dafür 15'000.- Franken vorgesehen. Beschluss des Gemeinderates Arbeitsvergabe für die Lieferung von Strassensignalisationsmaterial an die Firma SIGNAL AG, Amriswil zum Offertpreis von 11'641.75 Franken (inkl. MwSt.) Abstimmung: einstimmig. Arbeitsvergabe Friedhof: Baumeisterarbeiten Erdaustausch (Zirkularbeschluss) Die Erdaustauscharbeiten beim Friedhof wurden gemäss ÖAWG zur Offertstellung ausgeschrieben. Sechs Firmen wurden im Verhandlungsverfahren eingeladen ihre Offerte einzureichen. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag sind drei gültige Offerten eingegangen. Drei Firmen haben keine Offerte eingereicht. Beschluss des Gemeinderates Die Arbeiten werden an den günstigsten Offertsteller, die Firma Marxer-Büchel Bauunternehmung AG, Schellenbergstrasse 1, 9491 Ruggell, zum Offertpreis von 55'611.40 Franken (inkl. MwSt.). Abstimmung: einstimmig. -3- Parkplatz auf der Gemeindeparzelle Nr. 428 Die Familie Gstöhl würde gerne einen zusätzlichen Abstellplatz für Motorfahrzeuge erstellen und möchten dazu eine Teilfläche von 35 m2 von der Gemeindeparzelle Nr. 428 pachten. Im Rahmen der Debatte regt ein Mitglied des Gemeinderates an, abzuklären, wie die Situation für den Winterdienst sei und ob es eine Möglichkeit gäbe, den Parkplatz so zu gestalten, dass die Schneeräumung weiterhin problemlos möglich wäre. Diese Meinung wird vom Gemeinderat geteilt und es soll eine entsprechende Lösung erarbeitet werden. Beschluss des Gemeinderates • • • Verpachtung einer Teilfläche von 35 m2 der Parzelle 428 zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 100.- Franken. Genehmigung zur Erstellung eines Kiesparkplatzes gemäss Planbeilage. Genehmigung des Baugesuches. Aufnahme der Bedingung, dass der Parkplatz so zu gestalten ist, dass der Winterdienst den Schnee auf die vordere Seite des Platzes schieben kann. Abstimmung: einstimmig Varia - Bauwesen Neue Erschliessungsstrasse ins Gebiet Kochenacker Gemeinderat Harald Lampert fragt im Gemeinderat nach, ob beim Übergang der neuen Erschliessungsstrasse ins Gebiet Kochenacker zu den darunter liegenden landwirtschaftlichen Grundstücken noch eine Optimierung geplant sei. Die derzeitige Situation sei für die Landwirte sehr mühsam und wenn man von unten auf die Strasse einfahren müsse, sei dies fast nicht möglich. Er könnte sich eine Lösung vorstellen, bei welcher der bestehende landwirtschaftliche Weg ein Stück weit parallel zur neuen Strasse geführt werde, so dass das Einfahren auf die neue Strasse nicht am steilsten Punkt erfolgen müsse. Bauführer Martin Kaiser führt dazu aus, dass mit relativ einfachen Mitteln eine Verbesserung für die Landwirte erreicht werden könne. Bis anhin hat aber der betroffene Grundeigentümer seine Zustimmung für diese Massnahme nicht gegeben. Information Genehmigung Richtplan Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat, dass die Regierung den Richtplan für die Festlegung des Siedlungsrandes, in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015, genehmigt hat. Der Gemeinderat nimmt den Entscheid der Regierung erfreut zur Kenntnis. Ein Mitglied des Gemeinderates moniert in diesem Zusammenhang, dass Aussenstehende bereits vor den Mitgliedern des Gemeinderates von der Genehmigung des Richtplanes gewusst hätten. Vorsteher Norman Wohlwend führt dazu aus, dass der Regierungsbeschluss am 7. Mai 2015 bei der Gemeinde eingegangen sei und gemäss den Vorgaben der Regierung gleichentags öffentlich kundgemacht wurde und damit für jeden Bürger einsehbar war. Ein anderes Mitglied des Gemeinderates fragt in diesem Zusammenhang nach, ob dieser Richtplan nun verbindlich sei und ob die Umsetzung zwingend binnen einer bestimmten Frist erfolgen müsse. -4- Vorsteher Norman Wohlwend führt dazu aus, dass der Richtplan – wie es der Name sagt – die Richtung für die zukünftige Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde vorgibt. Es bestehe also kein Zwang, diesen binnen einer bestimmten Frist umzusetzen. In einem nächsten Schritt gehe es darum, an den Auflagen zu arbeiten, die im Rahmen der Erstellung des Richtplanes definiert worden sind. Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 558 Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus Klenn 18 zu erstellen. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 639 Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus Ober Betsche 14 zu erstellen. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 1060 Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Wohnraum durch einen Wintergarten um ca. 15 m2 zu erweitern. Zudem soll ein gedeckter Sitzplatz realisiert werden. Das Baugesuch wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Neubau Einfamilienhaus, Parzelle-Nr. 1053 Die Bauherrschaft beabsichtigt, ein Einfamilienhaus (1'018 m3) auf der Parzelle 1053 zu erstellen. Das Baugesuch entspricht den Vorschriften der Gemeindebauordnung. Der Kanalisationsplan wurde gemäss den Normen und dem Reglement geplant. Das Baugesuch wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 978 Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus St. Georg-Strasse 70 zu erstellen. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Erdsondenwärmepumpe und Photovoltaikanlage, Parzelle-Nr. 979 Die Bauherrschaft beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf das Wohnhaus St. Georg-Strasse 72 zu erstellen. Das Baugesuch wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 1060 Die Bauherrschaft beabsichtigt, einen Wintergarten mit der Grösse von ca. 8 m2 zu erstellen. Zudem soll ein gedeckter Sitzplatz realisiert werden. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. -5- Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 148 Die Bauherrschaft beabsichtigt, einen Wintergarten in der Grösse von ca. 19 m2 zu erstellen. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Anbau Wintergarten, Parzelle-Nr. 635 Die Bauherrschaft beabsichtigt, einen Wintergarten in der Grösse von ca. 19 m2 zu erstellen. Das Baugesuch im Anzeigeverfahren wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur bereits bewilligt. Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis. Bestellung von Kommissionen und Arbeitsgruppen Folgende Kommissionen können bereits bestätigt / gewählt werden: Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins (AZV) Jürgen Goop, Platta 7, Gemeinderat (Delegierter) Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Mitglied der Betriebskommission) Friedhofkommission (Friedhofordnung vom 14. Februar 1996) Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz) Robert Büchel, Kirchenrat, Klenn 26 P. Josef Gehrer, Pfarrer, Franz-Sales-Weg 9 Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin, Tannwald 19 Martin Kaiser, Bauverwaltung Harald Lampert, Gemeinderat, Klenn 6 Christof Kaiser, Mesmer, Rankhag 23 (beratende Stimme) Freizeitkurse Erwachsenenbildung Stein Egerta Marianne Hasler, Egertaweg 7 Gemeindekontrolleur gemäss Landwirtschaftsgesetz Wolfgang Büchel, Spiegelstrasse 48, 9491 Ruggell Gemeindeschulrat (Art. 110, Bst. b) Schulgesetz vom 15. Dezember 1971) Andrea Kaiser-Kreuzer, Vizevorsteherin, Tannwald 19 (Vorsitz) P. Josef Gehrer, Pfarrer, Franz-Sales-Weg 9 Rebecca Lampert, Dorf 14 Martina Marxer, Rankhag 12 Patricia Oehri-Wagner, Platta 19 Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17 Rainer Mayr, Franz-Sales-Weg 8 (Vertreter der Elternvereinigung) Karl Vogt, Schulleiter, Klenn 57 (beratende Stimme) Ursula Wohlwend, Platta 61 (themenbezogener Beizug, beratende Stimme) -6- Gemeindestelle für Landesversorgung (Bevölkerungsschutzgesetz vom 26.4.2007, Landesversorgungsverordnung vom 27.11.2007) Ewald Hasler, Leiter Finanzen Martin Kaiser, Bauverwaltung Gesundheitskommission Marion Zorc, Tüfenacker 44 (Vorsitz) Grundverkehrskommission (GVK) (Grundverkehrsgesetz vom 9. Dezember 1992) Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz) Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7 Robert Hassler, Gemeinderat, St. Georg-Strasse 34 Harald Lampert, Gemeinderat, Klenn 6 Christian Meier, Gemeinderat, Winkel 13 Ersatzmitglieder: Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17 – Ersatzmitglied Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 – Ersatzmitglied Kommission für Finanzen, Personal und Organisation (FIPO) Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz) Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7 Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 Mario Wohlwend, Gemeinderat, Kriesebrogg 7 Ewald Hasler, Leiter Finanzen (beratendes Mitglied) Karin Hassler, Gemeindesekretärin (beratendes Mitglied) Lohnkommission Norman Wohlwend, Feld 11, Vorsteher (Vorsitz) Mario Wohlwend, Kriesebrogg 7, Gemeinderat Kommission für Sport und Freizeit Pius Fasser, Gutacker 13 (Vorsitz) Bernhard Dunker, Platta 78 Marcus Biedermann, Klenn 30 Andreas Thurnheer-Meier, im Gapetsch 16, 9494 Schaan Zusätzliche Helfer für Gemeindesporttag und Gemeindeschneetag Markus Hassler, Hauswart, St. Georg-Strasse 52 Silvan Müller, Rankhag 13 Ortsplanungskommission (OPK) Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz) Peter Büchel, St. Georg-Strasse 8 Robert Hassler, Gemeinderat, St. Georg-Strasse 34 Silvan Kieber, St. Georg-Strasse 77 Harald Lampert, Gemeinderat, Klenn 6 Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 Martin Kaiser, Baubüro (beratendes Mitglied) -7- Schätzungskommission (Sachenrecht vom 31. Dezember 1922) Eugen Büchel, Wolfsböchel 8 Helmuth Kieber, Rankhag 48 Markus Goop, Kesse 15 - Ersatzmitglied Hugo Lins, Klenn 22 - Ersatzmitglied Schätzungskommission Kostenverteiler (Gesetz über die Baulandumlegung vom 3. Juli 1991) Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz) Eugen Büchel, Wolfsböchel 8 Helmuth Kieber, Rankhag 48 Markus Goop, Kesse 15 - Ersatzmitglied Hugo Lins, Klenn 22 - Ersatzmitglied Seniorenkommission (SeKo) Marianne Hasler, Obergut 6 (Vorsitz) Roland Elkuch, Platta 56 Imelda Öhri, Tannwald 5 Umweltkommission Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 (Vorsitz) Wolfgang Kersting, Kloggerweg 12 Rainer Mayr, Franz-Sales-Weg 9 Cornelia Mayer, Tüfenacker 38 Heimo Wohlwend, Kesse 12 Verein für Abfallbeseitigung (VfA) Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17 (Delegierter) Tierzählung (Abgeltungsverordnung vom 14. Mai 1996) Andreas Gassner, Leiter Werkhof Wahlkommission (Volksrechtegesetz vom 17. Juli 1973) Norman Wohlwend, Vorsteher, Feld 11 (Vorsitz) Angelika Bargetze, Stotz 18 Rainer Beck, Tüfenacker 25 Georg Hassler, Franz-Sales-Weg 34 Matthias Hassler, Winkel 16b Helmuth Sprenger, Obergut 14 Ersatzmitglieder Wahlkommission Florian Goop, Schlossweg 17 Doris Hassler-Röthlisberger, St. Georg-Strasse 56 Patrik Kaiser, Platta 41 -8- Stimmenzähler (Volksrechtegesetz vom 17. Juli 1973) Jaqueline Gassner, St. Georg-Strasse 95 Bernadette Kubik-Risch, Hinterschloss 14 Rainer Lampert, Feld 6 Ersatz Stimmenzähler Reinold Hasler, Egertaweg 7 Doris Hassler-Röthlisberger, St. Georg-Strasse 56 David Oehri, Tannwald 13 Vom Volk gewählte Kommissionen Geschäftsprüfungskommission (GPK) (Gemeindegesetz vom 20. März 1996) Wahl vom 17./19. Juni 2011 Helmut Biedermann, Platta 45 Karin Manhart, Widumweg 15 Christian Meier, Winkel 13 Kirchenrat (Gesetz vom 14. Juli 1870 über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden) P. Josef Gehrer, Pfarrer, Franz-Sales-Weg 9 (Vorsitz) Robert Büchel, Klenn 26 Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7 Arbeitsgruppen Label Energiestadt Martin Kaiser, Baubüro, (Vorsitz) Marco Willi-Wohlwend, Gemeinderat, Holzgatter 17 Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 Mario Wohlwend, Gemeinderat, Kriesebrogg 7 Obstbaumwiese Hansrudi Hächler, Imkerverein Daniel Biedermann, Imkerverein Walter Lampert, Mostereigenossenschaft Hans-Jörg Goop, Verein Liechtensteiner Edelbrand Martin Kaiser, Bauverwaltung Karin Hassler, Sekretariat Vorsteher Raumnutzungskonzept Gemeindehaus, Schule, Atelier Martin Kaiser, Bauverwaltung, (Vorsitz) Jürgen Goop, Gemeinderat, Platta 7 Patrick Risch, Gemeinderat, Kesse 14 Mario Wohlwend, Gemeinderat, Kriesebrogg 7 Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat wählt die Kommissionsmitglieder wie aufgeführt. Abstimmung: einstimmig. -9- Gesuch vom Lynx Rugby Club um Nutzung des Sportplatzes für Rugby-Training Zwei Vertreter vom Lynx Rugby Club haben am 19. Mai 2015 bei der Gemeinde vorgesprochen, um im persönlichen Gespräch ein neuerliches Gesuch für die Nutzung des Sportplatzes für ein Rugby-Training pro Woche zu stellen. Ziel des Gespräches war, für den Lynx Rugby Club wieder eine "Heimat" zu finden und in der Gemeinde Schellenberg als Verein eingetragen zu werden. Der Lynx Rugby Club ist einer von der Liechtenstein Rugby Union abgespaltener neuer Verein, der er sich zum Ziel gesetzt hat, im Unterland Jugendliche für den Rugby Sport zu begeistern. Grundsätzlich spricht nichts gegen ein wöchentliches Training des Lynx Rugby Clubs auf dem Sportplatz, sofern die Vorgaben im Reglement für die Sport- und Freizeitanlage eingehalten werden. Im Rahmen einer eingehenden und ausführlichen Debatte äussern einzelne Mitglieder des Gemeinderates ihre Bedenken für die Nutzung des Sportplatzes durch den Lynx Rugby Club. Zudem wird auch nachgefragt, wie viele Mitglieder dieser Club hat und wie viele davon in Schellenberg wohnen. Es wird festgehalten, dass es für den Lynx Rugby Club sehr schwierig ist, einen Trainingsplatz zu finden, da in den Gemeinden die Fussballplätze praktisch nur an Fussballvereine vergeben werden. Für neue Sportarten ist es dementsprechend sehr schwer, Fuss zu fassen. Einzelne Mitglieder des Gemeinderates sind bereit, dem Lynx Rugby Club eine Chance zu geben und zwar genau mit der Begründung, dass sie eine Möglichkeit haben sollten, den von ihnen bevorzugten Sport auszuüben und zu beweisen, dass sie sich an die Vorgaben halten. Die Gemeinde habe jederzeit die Möglichkeit, die Bewilligung zu wiederrufen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Beschluss des Gemeinderates 1. Genehmigung von einem Training pro Woche unter der Bedingung, dass bei starkem Regenwetter auf das reguläre Training auf dem Sportplatz verzichtet wird. 2. Der Platz bzw. die Sportanlage müssen nach jedem Training in sauberem und ordentlichem Zustand verlassen werden und die Vorgaben des Reglements für die Sport- und Freizeitanlage sind einzuhalten. 3. Auf die Einhebung der Benutzungsgebühren (CHF 100.- pro Training) wird verzichtet, wenn die Punkte 1) und 2) erfüllt werden. Der Entscheid soll Ende Saison von Gemeindevorsteher Norman Wohlwend, in Absprache mit dem Leiter Werkhof und dem Hauswart, gefällt werden. 4. Der Entscheid zur Abhaltung des 10-jährigen Jubiläums wird zurückgestellt, bis ein Detailkonzept vorliegt. 5. Betreffend die Zulassung als Ortsverein wird im Moment noch abgewartet, da man zuerst einmal Erfahrungen sammeln möchte, wie sich die Gruppe auf der Sport- und Freizeitanlage verhalten wird. 6. Eine Mitarbeit vom Lynx Rugby Club bei Gemeindeanlässen wird sehr begrüsst. 7. Diese Bewilligung ist auf ein Jahr befristet und soll dann erneut beurteilt werden. Abstimmung: 6 Ja (4 FBP, 1 FL, 1 VU) 3 Nein (2 VU, 1 FBP). - 10 - Wartungsvereinbarung mit der Fa. Speedcom AG, Schaan Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 22. April 2015 die Wartungsvereinbarung mit der Firma Speedcom AG, Schaan, zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung der Vereinbarung wurde im Rahmen der Debatte zurückgestellt und es wurden diverse Anpassungen angeregt, die zwischenzeitlich umgesetzt wurden. Dem Gemeinderat liegt die überarbeitete Wartungsvereinbarung vor. Diese Vereinbarung definiert die Betreuung des Kunden in Sachen Informatik-Infrastruktur durch die Speedcom AG. Beschluss des Gemeinderates Genehmigung der Wartungsvereinbarung mit der Firma Speedcom AG, Schaan. Abstimmung: einstimmig. Genehmigung eines Nachtragkredites für die Endabrechnung von Gerold Schädler, Unternehmensberatung In seiner Sitzung vom 25. Juni 2014 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Anpassung der Organisationsdokumentation und des Lohnsystems der Gemeinde Schellenberg, zum Offertpreis von 17'700.- Franken, an die Firma Schädler & Partner Consulting AG, Vaduz, vergeben. Zwischenzeitlich ist das Projekt abgeschlossen und die Endabrechnung beläuft sich auf 20'872.40 Franken. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von 3'172.40 Franken. Abstimmung: 8 Ja (5 FBP, 3 VU), 1 Nein (FL). Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung Der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie des Gesetzes über die Invalidenversicherung wird von der Regierung wie folgt zusammengefasst: "Das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) vom 20. Oktober 1987 ist auf den 1. Januar 1989 in Kraft getreten. Das BPVG sowie die ausführende Verordnung (BPVV) regeln die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge und legen eine minimale betriebliche Vorsorge fest. Als obligatorische 2. Säule kommt dem BPVG im Rahmen des Drei-Säulen-Konzepts für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Aufgabe zu, zusammen mit den Leistungen der AHV/IV (1. Säule) den Betagten, Hinterlassenen und Invaliden letztlich ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen. Die Gesetzgebung über die betriebliche Personalvorsorge ist übersichtlich in einem Gesetz und einer Verordnung mit wenigen Bestimmungen reglementiert. Sie ist für die Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften relativ einfach zu administrieren, bietet den Sozialpartnern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) grösstmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung ihrer betrieblichen Vorsorge und gibt nur die Mindestbestimmungen vor. Sie hat sich weitestgehend bewährt. Das BPVG wird auch von Schweizer Experten als sehr gute Grundlage für die 2. Säule bezeichnet. - 11 - Die demografische Entwicklung geht jedoch auch in Liechtenstein in Richtung einer alternden Bevölkerung. Hierdurch verändert sich die Alterspyramide; der Anteil an älteren Menschen nimmt im Verhältnis zur Anzahl der jüngeren Bevölkerung zu. Dieser Faktor wirkt sich auch in der 2. Säule aus, auch wenn diese im Vergleich zur 1. Säule weniger stark auf die demografische Entwicklung reagiert. Die 2. Säule wird jedoch massgeblich von der Lebenserwartung beeinflusst. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung reicht das Alterskapital immer weniger für die Finanzierung des dritten (gesundes Rentenalter) und vierten Lebensabschnitts (Phase der Pflegebedürftigkeit). Die verlängerte Rentenbezugsdauer hat entsprechend in der 2. Säule bedeutende Folgen. Ein weiterer sehr wichtiger Faktor ist die Entwicklung auf den Finanzmärkten und damit der Kapitalerträge (dritter Beitragszahler). Die tiefen Zinssätze sowie die steigende Lebenserwartung werden das finanzielle Gleichgewicht in der 2. Säule beeinträchtigen. Problematisch ist die Situation, wenn für die Finanzierung der laufenden Renten die auf den Kapitalmärkten erzielten Renditen der aktiven Versicherten verwendet werden müssen. Während der umlagefinanzierten 1. Säule insbesondere die demografische Entwicklung zu schaffen macht, leidet die 2. Säule unter der anhaltenden ungenügenden Kapitalmarktrendite. Die Verlängerung der Lebenserwartung sowie der Ausfall des dritten Beitragszahlers führen denn auch dazu, dass die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen vermehrt den Rentenumwandlungssatz im Ausmass des gesetzlich Zulässigen anpassen. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der demografischen Entwicklung, der Praxiserfahrung sowie dem Erfordernis der Gleichwertigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Vorsorge in Liechtenstein und der Schweiz ist nunmehr, 25 Jahre nach dessen Inkrafttreten, eine umfassendere Revision des BPVG angezeigt. Ziel dieser Vorlage ist in erster Linie, die Leistungen aus der 2. Säule zu sichern und das Leistungsniveau zu erhöhen. Entsprechend sind die Sparguthaben der Versicherten zu erhöhen. Die Erhöhung soll mit den folgenden Massnahmen erreicht werden: • • Obligatorisch in der betrieblichen Vorsorge versichert ist derzeit nur, wer einen massgebenden Jahreslohn von mindestens 20'880.- Franken erreicht. Mit der vorliegenden Revision soll diese Schwelle auf 13'920.- Franken gesenkt werden. Von Bedeutung ist diese Massnahme für Personen in Teilzeitbeschäftigung sowie für Personen mit mehreren Arbeitgebern, die bei jedem ihrer Arbeitgeber dieses die Versicherungspflicht auslösende Einkommen erzielen müssen. Der Freibetrag, d.h. jener Teil des Lohnes, welcher gemäss BPVG nicht zu versichern ist, wird abgeschafft. Diese Massnahme erhöht den versicherten Lohn und verbessert insbesondere die betriebliche Vorsorge von in Teilzeit tätigen Arbeitnehmern und von Personen mit mehreren Arbeitgebern. • Die Altersgutschriften sollen von 6% auf 8% für jeden einzelnen Arbeitnehmer erhöht werden. • Der Beginn des Sparprozesses soll vorverlegt werden, so dass die obligatorische Versicherung für das Alter am 1. Januar nach Vollendung des 19. Altersjahres einsetzt (bisher: 1. Januar nach Vollendung des 23. Altersjahres). Weitere Revisionspunkte umfassen die Spezifizierung der Aufgaben des Stiftungsrats, die Anforderungen betreffend persönliche Integrität und fachliche Qualifikation der Verantwortlichen der Vorsorgeeinrichtung sowie die Implementierung einer Bindungswirkung von Entscheiden der Liechtensteinischen Invalidenversicherung für die Vorsorgeeinrichtungen. Die vorgeschlagenen Massnahmen stärken die bewährte Struktur des bestehenden Drei-SäulenSystems." - 12 - Stellungnahme der Gemeinde Schellenberg Grundsätzlich wird der Vernehmlassungsbericht der Regierung befürwortet und als sinnvoll erachtet. Die unten stehende Stellungnahme, welche von Gemeinderat Patrick Risch und der Gemeindeverwaltung erarbeitet wurde, soll an die Regierung weitergeleitet werden. Seite 33 Senkung der Eintrittsschwelle Die Reduktion der Einkommensschwelle von 20'880.- auf 13'920.- Franken, ab welcher eine Versicherungspflicht besteht, ist sehr zu begrüssen. Diese Massnahme kommt vor allem Teilzeitbeschäftigten und Personen mit mehreren Arbeitgebern und geringem Verdienst zu Gute. Die Gemeinde Schellenberg hat die Einkommensschwelle freiwillig auf 6'960.- Franken festgelegt, was einem Viertel der maximalen Altersrente der AHV entspricht. Seite 34 Aufhebung des Freibetrages Mit der Streichung des Koordinationsabzuges (Freibetrages) wird die versicherte Lohnsumme steigen. Durch diese Massnahme kann das Leistungsniveau merklich gesteigert werden. Die Gemeinde Schellenberg hat im Zuge der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat im Jahre 2014 den Koordinationsabzug bereits abgeschafft. Seite 35 ff Erhöhung Altersbeiträge Es ist zu befürworten, dass der Beitragssatz angehoben wird. Es stellt sich aber die Frage, ob die Erhöhung der minimalen Beitragssätze von derzeit 6% auf neu 8% ausreichend sein wird, zumal schon heute die Mehrheit der Versicherten 8% oder mehr einzahlen (AG und AN Beitrag zusammengerechnet). Auch bei einem Beitragssatz von 8% werden viele Versicherte im Pensionsalter nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und daher gezwungen sein, Ergänzungsleistungen zu beanspruchen. Die Erhöhung von 6% auf 8%, die vier zusätzlichen Beitragsjahre und die Reduktion der Einkommensschwelle werden mit grosser Wahrscheinlichkeit die Veränderungen der Rahmenbedingungen nicht auffangen können: Niedriges Zinsumfeld, höhere Lebenserwartung. Die Gemeinde Schellenberg empfiehlt daher, den Beitragssatz auf mindestens 10% anzuheben. Seite 36 Früher einsetzender Sparprozess Die Vorverlegung des Sparprozesses ab dem 19. Lebensjahr ist ebenfalls zu begrüssen. Durch das frühere Einzahlen auf das Sparkonto und die zusätzlichen Beitragsjahre erhöht sich das Alterskapital durch den Zinseszinseffekt markant. Seite 37 Vernehmlassungsbericht Rechenbeispiel Im Rechenbeispiel auf Seite 37 des Vernehmlassungsberichtes rechnet die Regierung mit einem Umwandlungssatz von 6%. Bei der Sicherung und Sanierung der staatlichen Pensionskasse wurde mit einem Umwandlungssatz von 5.425% gerechnet. Es wird also – beim gleichen Thema – mit zwei unterschiedlichen Massen gemessen. Es wäre sehr wohl angebracht, mit dem gleichen Umwandlungssatz zu rechnen. Beim BVG muss ein Minimalstandard festgelegt werden und dieser muss realistisch sein, um für die nächsten Jahrzehnte eine gesicherte Altersvorsorge der gesamten Bevölkerung sicherzustellen, ohne dass auf Ergänzungsleistungen zurückgegriffen werden muss. Auch wenn es sich hier nur um ein Rechenbeispiel handelt und das Rechenbeispiel für die Darstellung der Auswirkungen der geplanten Massnahmen verwendet wird, wird mit einem unrealistischen Umwandlungssatz etwas suggeriert, was aus heutiger Sicht und mit dem heutigen Wissensstand nie eintreffen wird. - 13 - Seite 48 und Seite 74 Vernehmlassungsbericht zu Art. 4a (neu) Art. 4a (neu): 1) Der nicht beitrittspflichtige Arbeitnehmer, der im Dienste mehrerer Arbeitgeber steht und dessen massgebender Jahreslohn wenigstens gesamthaft den in Art. 4 genannten massgebenden Jahreslohn erreicht, kann sich bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist, freiwillig versichern lassen, sofern deren reglementarische Bestimmungen es vorsehen. Im Rahmen der Debatte gelangt der Gemeinderat zum Schluss, dass die Bestimmungen vom neuen Art. 4a zwar gut gemeint sind, in der Praxis aber nicht den gewünschten Effekt erzielen werden, da die Pensionsversicherungsanbieter nicht freiwillig ihre Reglemente anpassen werden. Die Gemeinde Schellenberg empfiehlt, dieses Ziel dadurch zu erreichen, dass die Eintrittsschwelle für alle Arbeitnehmenden auf einen Viertel der maximalen Altersrente der AHV (derzeit 6'960.Franken) gesenkt wird, so wie dies die Gemeinde Schellenberg bereits umgesetzt hat. Mit dieser Massnahme wäre sicher gestellt, dass Teilzeitangestellte, auch wenn sie bei verschiedenen Arbeitgebern tätig sind, Zugang zur Pensionsversicherung haben. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Stellungnahme. Abstimmung: einstimmig. Varia Aktiv gegen Neophyten – gemeinsame Aktion der Umweltkommissionen der Gemeinden Schellenberg und Ruggell Patrick Risch, Gemeinderat und Vorsitzender der Umweltkommission, informiert den Gemeinderat, dass am Montag, 22. Juni 2015, abends, eine Aktion zur aktiven Bekämpfung von Neophyten (vorwiegend Goldruten) im Schellenberger und Ruggeller Riet, in Zusammenarbeit mit der Umweltkommission Ruggell, durchgeführt wird. Ein Infoblatt geht in Kürze an die Bevölkerung. Die Umweltkommission würde sich freuen, wenn auch die Mitglieder des Gemeinderates aktiv an diesem Anlass teilnehmen würden, um ein entsprechendes Signal an die Bevölkerung zu senden. Information Bevölkerung Kappilekelbe Gemeinderat Robert Hassler fragt an, warum im Gemeindekanal/Internet nicht informiert worden sei, ob die Kappilekelbe stattfinde oder nicht. Normalerweise sei dies doch immer der Fall gewesen. Gemeindesekretärin Karin Hassler führt aus, dass dies ihr Fehler gewesen sei, da sie es vergessen habe. Entsprechende Schritte damit dies in Zukunft nicht mehr vorkommt, wurden bereits eingeleitet. Aktueller Stand Familien- und Ahnenforschung Gemeinderat Christian Meier fragt an, wie der Stand der Dinge in Sachen Familien- und Ahnenforschung sei und wie das weitere Vorgehen sei. Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat, dass vor kurzem Oswald Beck aus Eschen bei der Gemeinde vorgesprochen und mitgeteilt hat, dass er bereits seit mehr als 20 Jahren an den Stammbäumen der Gemeinde Schellenberg arbeitet und bereits praktisch alles aufgearbeitet habe. - 14 - Er hatte damals mit Gemeindevorsteher Walter Kieber Kontakt und die Regierung hat ihm, auf Antrag der Gemeinde Schellenberg, auch Zugang zu den Akten im Landesarchiv und im Zivilstandsamt gegeben. Seither hat er unermüdlich alle Stämme der Gemeinde Schellenberg aufgearbeitet. Herr Beck wäre auch bereit in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Es geht nun in einem weiteren Schritt darum, diese Daten zu erwerben, um sie für die Gemeinde zu sichern. Zudem muss das vom Gemeinderat am 29. Oktober 2014 genehmigte Konzept überdacht und mitunter überarbeitet bzw. angepasst werden. Zudem steht die Gründung eines Vereins an, der unter die Aufsicht der Gemeinde gestellt werden soll. Abgabe von Unterlagen Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten folgende Unterlagen: - Jahresbericht 2014 der Funkenzunft Jahresbericht 2014 Musikverein Cäcilia Schellenberg und Jungmusikanten Jahresbericht 2014 Tennisclub Ruggell Jahresbericht 2014 USV Eschen-Mauren Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Ruggell, Schellenberg, Gamprin und der Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein Schreiben Caritas Liechtenstein Der Gemeinderat bedankt sich für diese Informationen. Die Jahresberichte werden wie üblich mit einem Schreiben verdankt. Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher - 15 -