Erweiterungslehrstoff
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Erweiterungslehrstoff
5 Erweiterungslehrstoff Worum geht’s in diesem Kapitel? Die in diesem Kapitel dargestellten Lerneinheiten sind eine Vertiefung bzw. Ergän zung der in den bisherigen Kapiteln behandelten Lehrstoffinhalte. In diesem Kapitel lernen Sie, l wie in Bau befindliche Anlagen in der Buchführung zu behandeln sind, l wie die Verbuchung von in Zahlung gegebenen Anlagegegenständen vorzu nehmen ist, l wie Entgeltzahlungen während eines Krankenstandes geregelt sind, l was man unter geringfügig Beschäftigten und freien Dienstnehmern versteht, l wann eine Aufrollung von Lohnzahlungszeiträumen vorzunehmen ist, l was unter der Abfertigung NEU und der Abfertigung ALT zu verstehen ist und l wie Valuten und Devisen abzurechnen sind. Lerneinheit 1: Vertiefende Abschluss buchungen Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personal verrechnung Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/2 1 Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/2 2 Verbuchung von in Zahlung gegebenen Gegenständen des Anlage vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/4 Üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/7 Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/9 Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/10 Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Entgelt während des Krankenstandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geringfügig Beschäftigte . . . . . . . . . . . . 3 Freie Dienstnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Neuberechnung der Lohnsteuer durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume . . . . . . . . . . . . . 5 Abfertigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Begriffe und Grundlagen . . . . . . . . . . . 2 Abrechnung von Valuten . . . . . . . . . . . 3 Abrechnung von Devisen . . . . . . . . . . . Üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Download des Kapitels 5 ID: 8644 Rechnungswesen HAS 2 231/21 231/21 231/23 231/25 231/28 231/28 231/29 231/11 231/14 231/14 231/15 231/16 231/19 231/20 Zusätzliche Übungsbeispiele zum Erweiterungslehrstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/31 Die Lerneinheiten des Erweiterungslehrstoffs mit den Übungsbeispielen Ü 78 bis Ü 103 stehen Ihnen unter der SbX-ID 8644 und unter www.wissenistmanz.at/schueler als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. 231/ 5 Erweiterungslehrstoff Lerneinheit 3: Abrechnung von Valuten und Devisen 231/11 Lernen Üben Sichern Wissen Lerneinheit 1 Vertiefende Abschlussbuchungen Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: 8646. Die Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen sowie der Kauf von Anlage gegenständen mit gleichzeitigem Eintausch gebrauchter Anlagen ziehen komplexere Buchungsvorgänge nach sich und vermitteln damit über das Grundwissen hinaus gehende Kenntnisse der Anlagenbewertung. Lernen 1 Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Hier lernen Sie, l wann ein Konto Anlagen in Bau erforderlich ist und l was mit dem Konto Anlagen in Bau nach Fertigstellung der Anlage geschieht. Definition In Bau befindliche Anlagen Anlagen in Bau sind Anlagengegenstände, z. B. eine Lagerhalle, die zum Abschlussstichtag nicht fertiggestellt sind. Ihre Herstellung erstreckt sich über einen größeren Zeitraum, z. B. über mehrere Jahre. In der Praxis ist es üblich, Aufwendungen für nicht fertiggestellte Anlagen während des Herstellungszeitraumes auf dem Konto 0710 Anlagen in Bau auszuweisen. Dieses ist ein Vorkonto zu den eigentlichen Sachanlagenkonten der Kontengruppe 00 bis 06. Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt die Umbuchung auf das entsprechende Sachanlagen konto. Buchungen während der Herstellung der Anlage Neues Konto 0710 Anlagen in Bau Verbuchung der Teilrechnungen Mit Teilrechnungen werden die für die Erstellung der Anlage bisher erbrachten Leistungen (z. B. für den Rohbau eines Gebäudes) in Rechnung gestellt. Verbuchung der Endabrechnung Werden Abschlagszahlungen (Teilzahlungen) aufgrund von Teilrechnungen geleistet, so wird gebucht: 0710 Anlagen in Bau 2500 Vorsteuer 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) Buchungen nach Fertigstellung der Anlage Nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung) ergeben sich folgende Buchungen: Endabrechnung (Restbetrag): 0710 Anlagen in Bau 2500 Vorsteuer 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) Umbuchung des Kontos 0710 Anlagen in Bau auf das entsprechende Anlagenkonto: Umbuchung der Gesamtherstellungskosten 0 . . . Anlagenkonto / 0710 Anlagen in Bau Gemäß dem Umsatzsteuergesetz sind Anzahlungen (Abschlagszahlungen, Teilzahlungen) im Allgemeinen umsatzsteuerpflichtig. Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn eine vorsteuergerechte Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. Abschreibung ab Inbetriebnahme 231/ Mit der Vornahme der planmäßigen Abschreibung darf erst mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme begonnen werden. Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Lehrbeispiel L 28: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Die Textilfabrik K. Schramm GmbH, Telfs, errichtet in den Jahren 2007 und 2008 ein Betriebsgebäude (Produktionshalle). Im Jahre 2007 wird der Rohbau fertiggestellt, wofür an den Baumeister Ing. K. Zeiler GmbH (33998) aufgrund von zwei Teilrechnungen Teilzahlungen geleistet werden, und zwar: 20. 6. 2007 B 95 Überweisung € 70.000,– + € 14.000,– USt = € 84.000,– 17. 10. 2007 P 132 Überweisung € 200.000,– + € 40.000,– USt = € 240.000,– Am 16. Juni 2008 wird das fertige Gebäude dem Bauherrn übergeben und in Nutzung genommen. 23. 6. 2008 E 1260Endabrechnung des Baumeisters: Gesamtherstellungskosten . . . . € 620.000,00 – Teilzahlungen . . . . . . . . . . . . . € 270.000,00 € 350.000,00 + 20 % Umsatzsteuer . . . . . . . . . € 70.000,00 Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . € 420.000,00 21. 7. 2008 B 110 Ausgleich des Restbetrages durch Banküberweisung Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008 Abschreibung des Gebäudes, 3 % p. a. direkt Lösung: 2007 20. 6. 0710 Anlagen in Bau 70.000,— 2500 Vorsteuer 14.000,— 2800 Bank 84.000,— 17. 10. 0710 Anlagen in Bau 200.000,— 2810 PSK 240.000,— 2500 Vorsteuer 40.000,— Übungsbeispiel 21. 7. 33998 Ing. K. Zeiler GmbH / 2800 Bank 420.000,– 31. 12.3 % Abschreibung von € 620.000,– = € 18.600,– 7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0300 Gebäude 18.600,– Ü 78: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Die Firma K. Bauer GmbH, Autohandel und -reparatur, Lienz, beginnt im Jahre 2007 mit dem Bau einer modernen Reparaturhalle. Im Jahre 2007 werden aufgrund von Teilrechnungen, die dem jeweiligen Baufortschritt entsprechen, folgende Abschlagszahlungen an den Baumeister P. Bruck OG (33998) geleistet: € 40.000,– + € 8.000,– USt = € 48.000,– am 17. August (P 52) und am 21. Dezember € 70.000,– + € 14.000,– USt = € 84.000,– (P 104). Im Jahre 2008 wird die Halle weitergebaut und fertiggestellt. Eine weitere Abschlagszahlung (für die 3. Teilrechnung) wird am 23. Juni 2008 in Höhe von € 50.000,– + € 10.000,– USt = = € 60.000,– (P 103) geleistet. Am 19. Sep. 2008 wird die Reparaturhalle übernommen und in Verwendung genommen. Die Endabrechnung wird am 29. Sep. 2008 durch den Baumeister gelegt. Der entsprechende Auszug davon zeigt folgendes Bild (E 2160): Reparaturhalle laut Plan . . . . . . . . . . – Teilrechnungen: 17. Aug. 2007 E40.000,00 21. Dez. 2007 E70.000,00 23. Juni 2008 E50.000,00 + 20 % USt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E 324.000,00 E 160.000,00 E 164.000,00 E 32.800,00 E 196.800,00 Der Ausgleich des Restbetrages erfolgt am 17. Okt. 2008 durch Banküberweisung (B 171). Weiteres Übungs beispiele auf Seite 231/7 Rechnungswesen HAS 2 Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008. Die Halle wird mit 3 % p. a. direkt abgeschrieben. 231/ 5 Erweiterungslehrstoff 0710 Anlagen in Bau 20. 6. 70.000,– 23. 6.620.000,– 17.10. 200.000,– 23. 6. 350.000,– 2008 23. 6. 0710 Anlagen in Bau 350.000,— 33998 Ing. K. Zeiler GmbH 420.000,— 2500 Vorsteuer 70.000,— 0300 Gebäude / 0710 Anlagen in Bau 620.000,– Lernen Üben Sichern Wissen 2 Verbuchung von in Zahlung gegebenen Gegenständen des Anlagevermögens Hier lernen Sie, l welche Buchungen sich ergeben, wenn beim Kauf einer neuen Anlage eine alte An lage in Zahlung gegeben wird und l wie die Verbuchung von in Zahlung gegebenen Anlagen bei einem „Zug um Zug“Geschäft vorzunehmen ist. Definition In Zahlung gegebene Anlagegegenstände Bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes nimmt häufig die Lieferfirma den alten Anlagegegenstand gegen einen angemessenen Betrag in Zahlung. Der Käufer zahlt dann nur die Differenz zwischen dem Anschaffungswert der neuen Anlage und der Gutschrift für die eingetauschte alte Anlage. Einbuchung des neuen Anlagegegenstandes mit dem vollen Anschaffungswert: 0 . . . Anlagenkonto 33 . . . Lieferantenkonto 2500 Vorsteuer Verbuchung des neuen Anlagegegenstandes Der Wert, mit dem die Lieferfirma den alten Anlagegegenstand in Zahlung nimmt, stellt den Erlös aus dem Anlagentausch dar und vermindert die Verbindlichkeit bzw. den zu zahlenden Betrag gegenüber dem Lieferanten. Meist wird dafür von der Lieferfirma eine von der Rechnung getrennte Gutschrift erstellt. Verbuchung des Erlöses für den in Zahlung gegebenen alten Anlagegegenstand: Verbuchung des Erlöses des in Zahlung gegebenen Anlagegegenstandes 33 . . . Lieferantenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 3500 Umsatzsteuer Bei Ausgleich des Restbetrages an die Lieferfirma bucht der Käufer Verbuchung der Zahlung des Restbetrages 33 . . . Lieferantenkonto / 2800 Bank (2700 Kassa etc.) Erfolgt das Geschäft „Zug um Zug“, d. h. sofortige Hingabe der alten Anlage bei Erhalt der neuen Anlage, so kann folgender zusammengesetzter Buchungssatz gebildet werden: 0 . . . Anlagenkonto 2500 Vorsteuer Verbuchung bei einem „Zug um Zug“-Geschäft 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 3500 Umsatzsteuer 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank, 2700 Kassa etc.) Die Ausbuchung des alten Anlagegegenstandes erfolgt in gleicher Weise wie bei einem Anlagen verkauf. Lehrbeispiel 231/ L 29: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage 15. 1. 2007 Das Bauunternehmen Gerhild Katzenberger GmbH, Völkermarkt, schließt mit der Renault Aichlseder Autohof Handels- und Service-GmbH (33991), Klagenfurt, einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Tranporters Renault MASTER L3H1, zum Kaufpreis von E 25.200,– (inkl. 20 % USt) ab. Die Übernahme eines alten Lkw wird vereinbart; Liefertermin Anfang März 2007. 12. 3. 2007 Frau Gerhild Katzenberger übernimmt den neuen Lkw und übergibt den alten Lkw. Rechnung und Gutschrift der Renault Aichlseder Autohof Handels- und ServiceGmbH (siehe nächste Seite) 26. 3. 2007 Bankausgang E 19.800,–; Überweisung des restlichen Kaufpreises an die Renault Aichlseder Autohof Handels- und Service-GmbH 31.12.2007 Daten des alten Lkw, laut Anlagendatei: AW E 23.000,–, Buchwert am 1. Jan. des Abschlussjahres E 6.900,–; Abschreibung 20 % p. a. direkt Neuer Lkw: Nutzungsdauer 5 Jahre Rechnungswesen HAS 2 Rechnungswesen HAS 2 Alexander Krassnitzer 2 R. Trafic L2H2 2,0 Firma Gerhild Katzenberger GmbH Griffner Straße 1 A - 9100 Völkermarkt UID-Nr.: ATU37523603 Endbetrag MWSt von EUR 21.000,00 20,0% Renault MASTER L3H1 FG DK 2,5dCi 120PS 3,5t. WEISS D2 707986 RMPSRP64 C002184 9811 4.200,00 –––––––––––––– 25.200,00 ============ 231/ 5 Erweiterungslehrstoff Bei Überweisung folgenden Code angeben Lall-000917-104988 Wir wünschen Ihnen gute Fahrt! Ende des Beleges Zahlung durch Banküberweisung Fällig bis: 26.03.07 Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. vereinbarungsgemäß OPTIONEN: EPAKET PAKET COOL&SOUND PRITSCHE KOPFSTÜTZEN HINTEN : : : : : : : : 2 EUR Dieser Betrag wurde Ihnen heute gutgeschrieben. Endbetrag –4.500,00 20,0% B 3 Ende des Beleges –4.500,00 –900,00 –––––––––––––– –5.400,00 ============ Y174182 Renault R. Trafic L2H2 Kasten 2,0 16V 120PS 2,9t PANORAMA-BLAU POSTERUNG STOFF D1 1.998 699441 NMNPSP72 C006118 87 vereinbarungsgemäß gut MWSt von : : : : : : : : : 08.07.03 917 200589 12.03.07 Alexander Krassnitzer GUTSCHRIFT VF1FLBAD66Y164592 Marke Type Lackierung Polsterung Hubraum KFZ-Brief-Nummer Schlüsselnummer 1 Motornummer Leistung in KW 21.000,00 1 Marke Type Lackierung Polsterung KFZ-Brief-Nummer Schlüsselnummer 1 Motornummer Radiocode B780076 3 15122 Wir schreiben Ihnen für Ihr Gebrauchtfahrzeug VF1HDC1K636851394 04232/55332-0 917 B 12.03.07 104988 RECHNUNG NEU-FZG Wir verrechnen Ihnen für ein Neufahrzeug R. Master L3H1 DK FG Firma Gerhild Katzenberger GmbH Griffner Straße 1 A - 9100 Völkermarkt UID-Nr.: ATU37523603 59483 2 2 1 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Lernen Üben Sichern Wissen Aufgabe: Aufstellung der sich ergebenden Buchungen vom Standpunkt der Firma Gerhild Katzenberger GmbH, und zwar für den Anlagenkauf, für die Gutschrift des alten Lkw, für die Überweisung des restlichen Kaufpreises, für die Abschreibung und Ausbuchung des alten Lkw und für die Abschreibung des neuen Lkw per 31. Dez. 2007. Lösung: Verbuchung des neuen Anlagegegenstandes Verbuchung des Erlöses des in Zahlung gegebenen Anlagegegenstandes Verbuchung der Zahlung des Restbetrages 12. 3. Verbuchung der Eingangsrechnung (E 284): 0640 Lkw 21.000,— 33991 Renault Aichlseder GmbH 25.200,— 2500 Vorsteuer 4.200,— Verbuchung der Gutschrift (S 64): 33991 Renault Aichlseder 4600 Erlöse aus dem Abgang GmbH 5.400,— von Anlagen 20 % 4.500,— 3500 Umsatzsteuer 900,— Anmerkung: Die angegebenen Buchungssätze können auch zu nachstehendem Buchungssatz zusammengefasst werden: 0640 Lkw 21.000,— 4600 Erlöse a. d. Abgang von Anlagen 20 % 4.500,— 2500 Vorsteuer 4.200,— 3500 Umsatzsteuer 900,— 33991 Renault Aichlseder GmbH 19.800,— 26. 3. 33991 Renault Aichlseder GmbH / 2800 Bank 19.800,– 31. 12. Ausbuchung des alten Lkw: Anschaffungswert – bisherige Abschreibung €23.000,— €16.100,— Buchwert am 1. Jan 2007 € 6.900,— – 20 % Abschreibung für 1⁄2 Jahr € 2.300,— Verbuchung der Abschreibung Ausbuchung des Buchwertes Verbuchung der Abschreibung der neuen Anlage Übungsbeispiel Buchwert am 12. März 2007 € 4.600,— 7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0640 Lkw 2.300,– 7820 Buchwert abgegangener Anlagen / 0640 Lkw 4.600,– Abschreibung des neuen Lkw: 20 % Abschreibung von € 21.000,– = € 4.200,– 7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0640 Lkw 4.200,– Ü 79: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage Die Firma Klara Macht OG, Wien, bestellt am 26. Februar 20 . . bei der Firma Müller Bürotechnik GmbH, Wien (Konto Nr. 33185), einen Office Colour Printer, Modell Canon, Type IR 6870Ci. Der alte Kopierer wird in Zahlung genommen. Die neue Büromaschine wird am 12. März 20 . . geliefert und das alte Modell übergeben. Am 17. März erhält die Firma Klara Macht OG die auf der Seite 231/7 abgebildete Rechnung: Aufgabe: a) Erstellen Sie die Buchungsanweisungen für diesen Beleg. b)Stellen Sie die Buchungen für die Aussonderung der alten Anlage und für die Abschreibung der neuen Anlage per 31. Dezember 20 . . auf. (Alte Anlage: AW € 3.920,–, BW am 1. Jan. 20 . . € 1.176,–, Nutzungsdauer für beide Anlagen 5 Jahre, direkte Abschreibung) 231/ Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Canon Kopierer – Telefax – Laserdrucker – Büromaterial – EDV-Zubehör HP – Hewlett Packard Gebietsvertretung MÜLLER )LUPD .ODUD0DFKW2* :LQGPKOJDVVH :LHQ A–1160 Wien, Wiesberggasse 4 Tel.: 419 97 95, Fax: 912 915–1 E-Mail: [email protected] UID: ATU19735302, ARA-LNr.: 10435 Firmenbuch: HG Wien, FN 144477t DVR: 0627521 RECHNUNG Nr. 02783 %HVWHOOQU )U0OOHU %HVWHOOGDWXP Bürotechnik GmbH /LHIHUVFKHLQ1U 0lU] /LHIHUGDWXP ,KUH8,'1XPPHU .XQGHQQU '+/ BBBBBBBBBB BBBBBBBBBBB B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B$78 B B B B B B B B B B B B B BBBBBB 0HQJH (+ $UW $UWLNHOEH]HLFKQXQJ 1U (LQ]HOSUHLV LQ(85 *HVDPWSUHLV LQ(85 &DQRQ2I¿FH&RORXU3ULQWHU ,5&L 5DEDWW 86W ,Q=DKOXQJJHQRPPHQHU.RSLHUHU $OWJHUlW7\SH&DQRQ6:,5L(85 86W(85 =DKOEDU 7DJH6NRQWR7DJHQHWWR 1HWWR ELV]XP(85 ELV]XP(85 *HULFKWVVWDQG:LHQ 'LH:DUHEOHLEWELV]XUYROOVWlQGLJHQ%H]DKOXQJXQVHU(LJHQWXP Weitere Übungs beispiele nachfolgend im Schritt „Üben“ %HL=DKOXQJVYHU]XJZHUGHQGLHEDQNEOLFKHQ9HU]XJV]LQVHQEHUHFKQHW %DQNYHUELQGXQJ%DQN$XVWULD&UHGLWDQVWDOW$*.RQWR1U%/= Üben Ü 80: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen erledigt 4 Ü 78 Ü 79 Ü 80 Ü 81 Ü 82 Ü 83 Rechnungswesen HAS 2 Die Memoplast-Kunststoffbearbeitungs-GmbH, Horn, errichtet ein neues Geschäftsgebäude. Mit dem Bau wird Mitte des Jahres 2007 begonnen. Eine Teilfaktura (Rechnungsdatum 15. Nov. 2007) des Baumeisters K. Müller & Sohn OG (33997), der als Generalunternehmer das Gebäude errichtet, in Höhe von € 500.000,– + € 100.000,– USt = € 600.000,– wird am 28. November 2007 (P 127) ausgeglichen. Im Jahre 2008 wird das Geschäftsgebäude fertiggestellt und am 2. Oktober der MemoplastKunststoffbearbeitungs-GmbH übergeben und in Betrieb genommen. Der Auszug der End abrechnung (E 1314) mit Datum 20. Oktober 2008 zeigt folgendes Bild: Geschäftsgebäude laut Plan . . . . . . . . . . . . . Teilrechnung vom 15. Nov. 2007 . . . . . . . . . + 20 % USt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 920.000,00 € 500.000,00 € 420.000,00 € 84.000,00 € 504.000,00 231/ 5 Erweiterungslehrstoff Buchungstrainer zur Lerneinheit ID: 8658 Lernen Üben Sichern Wissen Am 24. Oktober 2008 erfolgt eine weitere Zahlung in Höhe von € 252.000,— (B 179), der Rest bleibt offen. Nutzungsdauer 40 Jahre, direkte Abschreibung Aufgabe: Darstellung der erforderlichen Buchungen in den Jahren 2007 und 2008 Ü 81: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Die Firma Christina Zangl OG, Graz, lässt vom Baumeister Ing. Karl Sommer e. U. (33990) eine Lagerhalle aufstellen. Während der Bauphase werden für Teilrechnungen, die dem jeweiligen Baufortschritt entsprechen, folgende Abschlagszahlungen geleistet: 18. 5. 2007 B 45 Überweisung der ersten Teilrechnung über € 100.000,– + € 20.000,– USt = € 120.000,– 21. 3. 2008 P 77 Ausgleich der zweiten Teilrechnung über € 200.000,– + € 40.000,– USt = = € 240.000,– Am 18. Juni 2008 wurde vom Baumeister Ing. Karl Sommer e. U. die neu gebaute Lagerhalle übernommen und in Verwendung genommen. Die Endabrechnung zeigt folgendes Bild: Lagerhalle laut Plan . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Teilzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + 20 % USt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 360.000,00 € 300.000,00 € 60.000,00 € 12.000,00 Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 72.000,00 Die Endabrechnung wurde noch nicht ausgeglichen. Nutzungsdauer der Lagerhalle 331⁄3 Jahre (= 3 % p. a.). Abschreibung des am 1. Jan. vorhandenen Gebäudes € 40.040,– Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008 bei direkter Abschreibung Ü 82: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage Auszug aus der Saldenbilanz des Vorjahres der Firma Mag. Carmen Perchtaler KG, Bludenz, per 1. Jänner 20 . . : KontoNr. Kontobezeichnung 0640 Lkw 4. 3. 20 . . S 48 31. 12. 20 . . Saldenbilanz Soll Haben 27.856,00 Anschaffung eines City-Transporters, Ford Connect TDCi, um € 12.990,– + + € 2.598,– USt = € 15.588,–. Der Autohändler nimmt den alten Transporter, Fiat Ducato, mit € 1.440,– (€ 1.200,– + € 240,– USt) in Zahlung. Der Restbetrag wird mit der Firmen-Bankomatkarte bezahlt. Ausbuchung des alten Transporters: AW € 9.200,–, Nutzungsdauer 5 Jahre, bis 1. Jan. des Jahres € 7.360,– abgeschrieben. Abschreibung des neuen City-Transporters, Nutzungsdauer 5 Jahre Abschreibung der übrigen Fahrzeuge laut Anlagendatei € 13.008,– Aufgabe: Es sind die Buchungsanweisungen für 20 . . bei direkter Abschreibung aufzustellen. Ü 83: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage 10. 2. 20 . . E 321 Kauf und sofortige Inbetriebnahme eines Elektrostaplers Still R20-18 durch die Kathrin Huss GmbH, Eisenstadt. Der bisher im Einsatz befindliche Dieselgabelstapler Linde H16D wurde von der Heinrichs Flurförderungsgeräte GmbH (33190) in Zahlung genommen. Die Rechnung der Heinrichs Flurförderungsgeräte GmbH zeigt folgendes Bild: Elektrostapler Still R20-18, fabriksneu Stapler werden zum Transport verschiedener Mate rialien, z. B. in Baumärkten, verwendet. Zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt werden vermehrt Elektrostapler eingesetzt. 231/ + 20 % Umsatzsteuer – In Zahlung gegebener Dieselstapler Linde H16D E2.000,00 + 20 % Umsatzsteuer E 400,00 E 6.500,00 E 1.300,00 E 7.800,00 E 2.400,00 E 5.400,00 Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen 31. 12. 20 . . Nutzungsdauer der Stapler jeweils 8 Jahre; direkte Abschreibung; Anschaffungswert des Dieselstaplers € 10.000,–, Abschreibung bis zum 1. Jan. d. J. 6 Jahre; Abschreibung weiterer Maschinen laut Anlagendatei € 22.324,– Aufgabe: a) Verbuchung der Eingangsrechnung E 321 b)Erstellung der Buchungen per 31. Dez. 20 . . Sichern Anlagen in Bau Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen 1. Während der Her stellung der Anlage 2. Nach Fertigstellung der Anlage Anlagen in Bau sind Anlagegegenstände, die zum Abschlussstichtag nicht fertiggestellt sind. Ihre Herstellung erstreckt sich über einen größeren Zeitraum, z. B. über mehrere Jahre. Verbuchung von Abschlagszahlungen 0710 Anlagen in Bau 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) 2500 Vorsteuer Verbuchung der Endabrechnung (Restbetrag) 0710 Anlagen in Bau 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) 2500 Vorsteuer Umbuchung auf das Anlagenkonto 0 . . . Anlagenkonto / 0710 Anlagen in Bau In Zahlung gegebene Gegenstände des Anlagevermögens Verbuchung 1. Einbuchung des Anlagegegenstandes 2. Verbuchung des Erlöses 3. Ausgleich des Restbetrages Zusammenfassung von 1. und 2. SbX Bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes nimmt häufig die Lieferfirma den alten Anlagegegenstand gegen einen angemessenen Betrag in Zahlung. Der Käufer zahlt dann nur die Differenz zwischen dem Anschaffungswert der neuen Anlage und der Gutschrift für die eingetauschte alte Anlage. 0 . . . Anlagenkonto 33 . . . Lieferantenkonto 2500 Vorsteuer 33 . . . Lieferantenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 3500 Umsatzsteuer 33 . . . Lieferantenkonto / 2800 Bank (2700 Kassa etc.) 0 . . . Anlagenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 2500 Vorsteuer 3500 Umsatzsteuer 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank, 2700 Kassa etc.) Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Audio-Wieder holung mit Audio-Player und mp3-Download sowie eine Bildschirmpräsentation. Rechnungswesen HAS 2 231/ 5 Erweiterungslehrstoff ID: 8686 Lernen Üben Sichern Wissen Wissen Wiederholungs fragen 231/10 1.Auf welchem Konto der Klasse 0 werden Abschlagszahlungen für ein in Bau befindliches Gebäude erfasst? 2.Erklären Sie den Buchungssatz: 0300 Gebäude an 0710 Anlagen in Bau. 3.Wie lauten die Buchungssätze, wenn bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes die alte Anlage in Zahlung gegeben und der Restbetrag mit Banküberweisung ausgeglichen wird? 4.Sie kaufen einen neuen Klein-Lkw und geben „Zug um Zug“ einen alten Lkw in Zahlung. Den Restbetrag zahlen Sie mit der Firmen-Bankomatkarte. Wie lautet der Buchungssatz für dieses „Zug um Zug“-Geschäft? Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 2: Sonderfälle ���������������� der Personalverrechnung ������������������� Lerneinheit 2 Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: 6799. Sonderfälle der Personalverrechnung In dieser Lerneinheit werden in Ergänzung zum Kapitel 3 Personalverrechnung be sondere Fälle der Personalverrechnung behandelt. Lernen 1 Entgelt während des Krankenstandes Hier lernen Sie, l was man unter Krankenentgelt und Krankengeld versteht, l wie lange das Krankenentgelt im Falle einer Dienstverhinderung weiterbezahlt wird, l wie das Krankengeld berechnet und für welchen Zeitraum es bezahlt wird, l von wem der Arbeitnehmer das Krankengeld bekommt und l wie die abgabenrechtliche Behandlung von Krankenentgelt und Krankengeld erfolgt. Der Dienstnehmer behält den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei Anspruch auf Fort zahlung des Entgelts Kollektivverträge, etriebsvereinbarungen B und Einzelverträge können weiters einen Zuschuss des Dienstgebers zum Krankengeld – Krankengeldzuschuss – vorsehen. l einer Krankheit oder einem Freizeitunfall, l einem Betriebs- bzw. Arbeitsunfall und l einer Berufskrankheit. Liegen solche Dienstverhinderungsgründe vor, erhält der Dienstnehmer für eine bestimmte Zeit l vom Dienstgeber das Krankenentgelt und/oder l von der zuständigen Gebietskrankenkasse das Krankengeld. Krankenentgelt Dienstnehmer (Angestellte und Arbeiter) behalten für eine bestimmte Zeit ihren Anspruch auf Weiterzahlung der Bezüge, wenn sie l die Dienstverhinderung nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben und l dem Dienstgeber die Dienstverhinderung ohne Verzug bekanntgegeben und auf dessen Verlangen eine kassenärztliche Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache, vorlegt haben. Für Angestellte sind nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes die Bezüge gemäß folgender Tabelle weiterzuzahlen: Rechnungswesen HAS 2 Dauer des Dienstverhältnisses Anspruch auf volles Entgelt Anspruch auf halbes Entgelt weniger als 5 Jahre 6 Wochen 4 Wochen 10 Wochen mindestens 5 Jahre 8 Wochen 4 Wochen 12 Wochen mindestens 15 Jahre 10 Wochen 4 Wochen 14 Wochen mindestens 12 Wochen 4 Wochen 16 Wochen 25 Jahre insgesamt 231/11 5 Erweiterungslehrstoff Anspruchstabelle für Angestellte Lernen Üben Sichern Wissen Tritt nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten, gerechnet vom Dienstantritt nach der ersten Erkrankung, eine neuerliche Erkrankung ein, dann beginnen die oben angeführten Fristen wieder von vorne zu laufen. Das regelmäßige Entgelt entspricht dem Entgelt, das dem Angestellten gebührt hätte, wenn keine Dienstverhinderung eingetreten wäre. Beispiel Tritt jedoch innerhalb eines halben Jahres wieder eine Verhinderung ein, so wird zunächst das durch die erste Erkrankung noch nicht ausgeschöpfte Krankenentgelt bezahlt. Die restliche Zeit der Erkrankung hat der Angestellte Anspruch auf die Hälfte des ihm nach obiger Tabelle gebührenden Entgeltes. Der Gesamtanspruch für die zweite Erkrankung ist durch die Höchstentgeltdauer (die neu zu laufen beginnt) beschränkt. Grundlage für die Berechnung des Krankenentgeltes ist das regelmäßige Entgelt vor dem Krankenstand. Ein Angestellter mit 17-jähriger Dienstzeit ist 6 Wochen, d. s. 42 Kalendertage (KT), krank; nach 5 Monaten erkrankt er wieder für 16 Wochen (112 KT). Grundanspruch: 10 Wochen (70 KT) volles und 4 (28 KT) Wochen halbes Entgelt 1. Krankenstand: 6 Wochen (42 KT) volles Entgelt 2. Krankenstand: 4 Wochen (28 KT) volles Entgelt (Rest vom 1. Krankenstand) 4 Wochen (28 KT) halbes Entgelt (Rest vom 1. Krankenstand) 6 Wochen (42 KT) halbes Entgelt 14 Wochen (98 KT) Höchstentgeltdauer 2 Wochen (14 KT) kein Entgelt Die Bestimmungen über die Entgeltansprüche von Arbeitern im Krankheitsfall sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) enthalten. Es besteht Anspruch auf Weiterzahlung des Entgeltes gemäß folgender Tabelle: Anspruchstabelle für Arbeiter Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch bei Krankheit oder Unglücksfall pro Arbeitsjahr auf Anspruch pro Arbeitsunfall oder Berufskrankheit auf volles Entgelt volles Entgelt halbes Entgelt weniger als 5 Jahre 6 Wochen 4 Wochen 8 Wochen mindestens 5 Jahre 8 Wochen 4 Wochen 8 Wochen mindestens 15 Jahre 10 Wochen 4 Wochen 10 Wochen mindestens 12 Wochen 4 Wochen 10 Wochen 25 Jahre Bei wiederholter Arbeitsverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall) innerhalb eines Arbeitsjahres (nicht sechs Monate!) besteht ein Anspruch auf Krankenentgelt nur insoweit, als die vorgenannte Anspruchsdauer noch nicht erschöpft ist. Im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit steht dem Arbeiter die Fortzahlung des Entgeltes pro Unfall bzw. Krankheit (d. h. ohne Rücksicht auf andere Zeiten der Dienstverhinderung) für die Dauer von 8 Wochen bzw. 10 Wochen (bei mindestens 15-jährigem Dienstverhältnis) zu. Die Höhe des fortzuzahlenden Entgeltes richtet sich nach dem regelmäßigen Entgelt, das dem Arbeiter gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre. Abgabenrechtliche Behandlung Die abgabenrechtliche Behandlung des Krankenentgeltes ist wie folgt geregelt: l Sozialversicherung: Das Krankenentgelt ist in der Regel beitragspflichtig. Beträgt das Krankenentgelt jedoch weniger als 50 % des vollen Entgeltes, so tritt Beitragsfreiheit ein, sofern gleichzeitig Anspruch auf Krankengeld besteht. l Lohnsteuer: Das Krankenentgelt ist als laufender Bezug lohnsteuerpflichtig. Krankengeld Anspruch auf Krankengeld 231/12 Anspruch auf Krankengeld besteht laut ASVG ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung für die Dauer von 26 bzw. 52 Wochen (bei einer Vorversicherungszeit). Unter bestimmten Voraussetzungen wird durch 78 Wochen Krankengeld bezahlt. Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 2: Sonderfälle ���������������� der Personalverrechnung ������������������� Das Krankengeld ruht, solange der Dienstnehmer Anspruch auf Fortzahlung von mehr als 50 % der vollen Bezüge hat. Bei einem Anspruch von 50 % ruht das Krankengeld zur Hälfte, darunter kommt es voll zur Auszahlung. Das tägliche Krankengeld beträgt 50 % bis 60 % der täglichen Beitragsgrundlage des Dienstnehmers zur Krankenversicherung. Das Krankengeld wird von der Gebietskrankenkasse direkt an den Dienstnehmer ausbezahlt. Arbeits- und Entgeltbestätigung Voraussetzung für die Auszahlung des Krankengeldes ist neben der Krankmeldung durch den Arzt die Vorlage einer Arbeits- und Entgeltbestätigung per DFÜ, mittels FAX oder auf dem Postweg. Beispiel Die abgabenrechtliche Behandlung des Krankengeldes ist wie folgt geregelt: l Sozialversicherung: Das Krankengeld ist beitragsfrei. l Lohnsteuer: Rechnungswesen HAS 2 Die Lohnsteuer beträgt 22 %, soweit das Krankengeld den Freibetrag von E 20,– pro Tag bzw. E 600,– pro Monat übersteigt. Die endgültige Versteuerung erfolgt im Rahmen der Pflichtveranlagung. 231/13 5 Erweiterungslehrstoff Abgabenrechtliche Behandlung Lernen Üben Sichern Wissen Aufzeichnungen über die Krankenstände Aufzeichnungen Aufgrund der Ansprüche der Dienstnehmer während des Krankenstandes muss der Dienstgeber Aufzeichnungen, z. B. mit dem eingesetzten Lohnprogramm, über die Krankheitstage führen. 2 Geringfügig Beschäftigte Hier lernen Sie, l wann eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und l wie geringfügig Beschäftigte abgabenrechtlich zu behandeln sind. Definition Geringfügig Beschäftigte Unfall versicherungspflicht Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis l für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart wird und für einen Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von höchstens E 26,20, insgesamt jedoch höchstens E 341,16 gebührt oder l für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wird und im Kalendermonat kein höheres Entgelt als E 341,16 gebührt. Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer unterliegen nur der Unfallversicherung (UV 1,4 % der Beitragsgrundlage inkl. eventueller Sonderzahlungen). Der Beitrag ist vom Dienstgeber zu entrichten. Sie sind bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden. Beitragsgrundlage ist die monatliche Lohnsumme, Beitragszeitraum ist immer das Kalenderjahr, sodass diese Beiträge erst mit Ablauf des Kalenderjahres fällig sind und bis zum 15. Jänner des folgenden Kalenderjahres bei der Krankenkasse eingelangt sein müssen. Für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer ist vom Dienstgeber kein E-Card-Service-Entgelt einzuheben, weil kein Krankenversicherungsschutz besteht. Beispiel Eine Bedienerin arbeitet in einem privaten Haushalt regelmäßig 8 Stunden pro Woche und erhält E 9,50/Stunde. Aufgabe: Liegt eine geringfügige Beschäftigung vor? Lösung: € 9,50 · 8 · 4,33 Wochen = € 329,08/Monat; unter € 341,16, daher geringfügige Beschäf tigung. Es muss noch geprüft werden, ob Lohnsteuer abzuführen ist. Dies ist im obigen Beispiel nicht der Fall. Vollversicherungspflicht Übersteigt bei einem Dienstnehmer die Summe der Entgelte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (z. B. bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen) den Betrag von E 341,16, so besteht Vollversicherungspflicht. Die Dienstnehmerbeiträge zur Krankenversicherung (KV) und Pen sionsversicherung (PV) (nicht Arbeitslosenversicherung [AV]!) werden dem Dienstnehmer einmal jährlich im folgenden Kalenderjahr vorgeschrieben. 3 Freie Dienstnehmer Hier lernen Sie, l durch welche Merkmale ein freies Dienstverhältnis gekennzeichnet ist und l wie freie Dienstnehmer abgabenrechtlich zu behandeln sind. Definition Freie Dienstnehmer 231/14 Freie Dienstnehmer sind Personen, die sich aufgrund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen für einen Dienstgeber verpflichten und l aus dieser Tätigkeit ein Entgelt beziehen, l die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und l über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen, sofern sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits anderweitig versichert sind. Sie unterliegen keinen kollektivvertraglichen und im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 2: Sonderfälle ���������������� der Personalverrechnung ������������������� Im Gegensatz zum echten Dienstnehmer, der seine Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausübt und lohnsteuerpflichtig ist, begründet ein freies Dienstverhältnis keine persönliche Abhängigkeit und keine Weisungsbindung im Arbeitsablauf. Der freie Dienstnehmer kann die Arbeitszeit und den Arbeitsort selbst bestimmen und sich auch vertreten lassen. Er schuldet nicht eine einzelne Leistung (ein Werk), sondern bestimmte Dienste (ein Wirken) für eine befristete oder unbestimmte Dauer. Die freien Dienstnehmer sind mit Beginn ihrer Tätigkeit bei der Krankenkasse anzumelden. Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. mit dem Ende des Entgeltanspruches. Abgabenrechtliche Behandlung l Sozialversicherung: Wird die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, so wird eine geringfügige Beschäftigung als freier Dienstnehmer begründet und es entsteht nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung (UV). Wird die Geringfügigkeitsgrenze von E 26,20 bzw. E 341,16 überschritten, dann ist Vollversicherungspflicht (KV, PV und UV, nicht jedoch AV) bis zur Höchstbeitragsgrundlage gegeben. Der Dienstnehmeranteil beträgt 13,85 %, der Dienstgeberanteil 17,45 % (zusammen 31,30 %) der Beitragsgrundlage. l Einkommensteuer: Die Einkünfte unterliegen beim freien Dienstnehmer im Allgemeinen der Einkommensteuer (und gegebenenfalls der Umsatzsteuer). l Dienstgeberabgaben: Die den freien Dienstnehmern gezahlten Entgelte unterliegen nicht dem DB, dem DZ, der Kommunalsteuer und nicht der Wiener Dienstgeberabgabe. Beispiel Ein freier Dienstnehmer erhält im März ein Honorar von E 2.150,–. Aufgabe: Berechnung des Auszahlungsbetrages Lösung: Honorar (= Entgelt gem. ASVG) SV: 2.150,– · 13,85 % E 2.150,— – E 297,78 E 1.852,22 Der DG-Anteil dafür beträgt 17,45 % von E 2.150,–, d. s. E 375,18. 4 Neuberechnung der Lohnsteuer durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume Hier lernen Sie, l wozu das Aufrollen von Bezügen dient und l wann der Dienstgeber bei der Aufrollung auch entrichtete Gewerkschaftsbeiträge und Kirchenbeiträge berücksichten kann. Hat der Arbeitnehmer Krankengeld bezogen, ist eine Neuberechnung der Lohnsteuer nicht zulässig. Rechnungswesen HAS 2 l der Arbeitnehmer im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn erhalten hat, l der Arbeitgeber keine Freibeträge aufgrund einer „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeit geber“ berücksichtigt hat und l dem Arbeitgeber die entsprechenden Belege vorgelegt werden. 231/15 5 Erweiterungslehrstoff Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr von den zum laufenden Tarif zu versteuernden Bezügen durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu berechnen. Umfasst die Aufrollung Bezüge des Monats Dezember, können dabei vom Arbeit nehmer entrichtete Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften berücksichtigt werden, wenn Lernen Üben Sichern Wissen Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern, die im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn erhalten haben, in dem Monat, in dem der letzte sonstige Bezug für das Kalenderjahr ausgezahlt wird, die Lohnsteuer für die im Kalenderjahr innerhalb des Jahressechstels zugeflossenen sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG (das sind z. B. die UB und die WR) neu berechnen. Übersteigen diese sonstigen Bezüge die Freigrenze von E 2.000,–, beträgt die Steuer 6 % des E 620,– übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des E 2.000,– übersteigenden Betrages (= Einschleifregelung). Beispiel Angestellter; ohne AV(E)AB; Pendlerpauschale E 520,50/Monat; Bruttobezüge 2007 inkl. Dezembergehalt E 22.727,–, davon steuerfreie Überstundenzuschläge E 137,50, sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG E 3.176,–; einbehaltene SV-Beiträge inkl. Dez. (einschließlich KU, WF und E-Card-Service-Entgelt) E 4.069,15, davon SV-Beiträge Sonderzahlungen E 539,92; Lohnsteuer Jan. bis Dez. E 1.768,22, davon E 120,96 LSt mit festem Steuersatz (für die sonstigen Bezüge); Kirchenbeitrag E 110,– Aufgabe: Durchführung der Aufrollung. Wie hoch ist die LSt-Gutschrift? Lösung: Bruttobezüge – steuerfreie Überstundenzuschläge E 137,50 – sonstige Bezüge gem. § 67 Abs. 1 EStG E 3.176,— – SV lfd. Bezüge E 3.529,23 – Pendlerpauschale E 520,50 – Kirchenbeitrag E 100,— E 22.727,— – E 7.463,23 E 15.263,77 durchschnittliche Bemessungsgrundlage/Monat = E 15.263,77 : 12 = E 1.271,98 Lohnsteuer: E 1.271,98 · 38,33333 % – 354,328 = E 133,26 gesamte LSt lt. Aufrollung: 133,26 · 12 bisherige LSt E 1.768,22 – LSt nach festem Steuersatz E 120,96 LSt-Gutschrift E 1.599,12 – E 1.647,26 E 48,14 Die Lohnsteuergutschrift (-rückzahlung) wird von der Lohnsteuer des laufenden Bezuges des Monats der Aufrollung abgezogen. Sie sollte auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden, um den Arbeitnehmer entsprechend zu informieren. 5 Abfertigung Hier lernen Sie, l was man unter einer Abfertigung versteht, l für welchen Arbeitnehmer die Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeitervorsor gegesetzes gelten, l wie viel Prozent der Beitrag beträgt, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer mo natlich zu leisten hat, l welche Verfügungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeits verhältnisses vorgesehen sind, l woraus sich die Abfertigung durch die Mitarbeitervorsorgekasse bei Beendigung des Dienstverhältnisses zusammensetzt, l welche Möglichkeiten ein Arbeitnehmer hat, der schon vor dem 1. Jänner 2003 be schäftigt war, l wovon die Höhe der Abfertigung für Arbeitnehmer abhängt, deren Arbeitsverhält nis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, und wie hoch diese maximal sein kann und l wie eine Abfertigung abgabenrechtlich zu behandeln ist. Definition Abfertigung 231/16 Die Abfertigung ist eine einmalige Entschädigung, die dem Dienstnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund gesetzlicher Anordnung, kollektivvertraglicher Regelung oder freiwilliger Vereinbarung zusteht. Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 2: Sonderfälle ���������������� der Personalverrechnung ������������������� Abfertigung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 31. Dez. 2002 – Abfertigung NEU Betriebliches Mitarbeiter vorsorgegesetz Durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) wurde das Recht des Arbeitnehmers auf eine Abfertigung neu geregelt. Die durch dieses Gesetz geschaffenen Bestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfertigung richtet sich gegen die durch den Arbeitgeber und den Betriebsrat ausgewählte Mitarbeitervorsorge-Kasse (MV-Kasse), in die der Arbeitgeber laufend Beiträge einzahlt. Beginn, Höhe und Ende der Beitragszahlung Arbeitgeber ➜ 1,53 % des monatlichen Entgelts Fälligkeits- und ahlungstermin Z Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses einen Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen sozialversicherungspflichtigen Entgeltes einschließlich der Sonderzahlungen, ohne Beachtung der Geringfügigkeitsgrenze und der Höchstbeitragsgrundlage, an die zuständige Krankenkasse zur Weiterleitung an die MV-Kasse zu entrichten. Der erste Monat ist beitragsfrei. Die Beiträge sind mit Ende des Kalender monats fällig und monatlich gemeinsam mit dem SV-Beitrag bis zum 15. des Folgemonats an die Krankenkasse zu überweisen. Die Beiträge unterliegen beim Arbeitnehmer weder der Sozialversicherung noch der Lohnsteuer. Die Beitragspflicht erlischt mit dem Ende des Beschäftigungs- bzw. der Auflösung des Lehr verhältnisses oder mit dem späteren Ende des Entgeltanspruches (z. B. bei einer Urlaubs ersatzleistung). Leistungsrecht, Verfügungsmöglichkeiten Abfertigungsanspruch gegenüber der MV-Kasse Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen die MV-Kasse Anspruch auf eine Abfertigung. Je nachdem, auf welche Art und Weise das Arbeitsverhältnis endet und wie viele Einzahlungsjahre vorliegen, sieht das Gesetz folgende Verfügungsmöglichkeiten vor: l Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag, l Weiterveranlagung der gesamten Abfertigung in der MV-Kasse des bisherigen Arbeit gebers, l Übertragung des gesamten Abfertigungsbetrages an die MV-Kasse des neuen Arbeit gebers, l Überweisung der Abfertigung °an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung, °an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds oder °an eine Pensionskasse, bei der der Arbeitnehmer bereits Berechtigter ist. Beiträge – Verwaltungskosten + Übertragungsbeträge früherer Arbeitgeber bzw. MV-Kassen + Veranlagungserträge Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus den tatsächlich zugeflossenen Beiträgen (abzüglich verschiedener im Gesetz vorgesehener Verwaltungskosten), allfälligen Übertragungsbeträgen von früheren Arbeitgebern bzw. von anderen MV-Kassen und den anteiligen Veranlagungs erträgen. Abfertigung Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis entweder durch Kündigung seitens des Arbeitgebers, durch einvernehmliche Beendigung, durch Zeitablauf (bei einem befristeten Dienstverhältnis), durch berechtigten Austritt oder durch unverschuldete Entlassung beendet wurde und dass mindestens drei Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung oder einer bereits erfolgten Auszahlung einer Abfertigung vorliegen. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, bei verschuldeter Entlassung, bei unberech tigtem vorzeitigem Austritt und weniger als drei Einzahlungsjahren liegt eine sogenannte „gesperrte“ Abfertigung vor. In diesen Fällen ist grundsätzlich nur eine weitere Veranlagung in der MV-Kasse des bisherigen Arbeitgebers möglich. Rechnungswesen HAS 2 231/17 5 Erweiterungslehrstoff Der Arbeitnehmer muss binnen sechs Monaten ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses der MV-Kasse die Art der Verwendung des Abfertigungsbetrages schriftlich bekanntgeben. Die Abfertigung ist innerhalb von 5 Werktagen nach dem zweiten Monat nach Geltend machung des Anspruches fällig. Lernen Üben Sichern Wissen Übergangsbestimmungen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis schon vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, ist freigestellt, ob sie im alten Abfertigungssystem verbleiben oder auf die neuen Bestimmungen umsteigen (Teil- oder Vollübertritt). l Verbleib im alten System Verbleib im System Abfertigung ALT Für den Arbeitnehmer gelten für die volle Dauer seines Dienstverhältnisses die alten Bestimmungen betreffend Anspruch auf Abfertigung. l Teilübertritt Ab einem Stichtag Übertritt in das System Abfertigung NEU. Vorherige Abfertigungs ansprüche nach System Abfertigung ALT Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren gemeinsam einen bestimmten Stichtag, ab dem die neuen Bestimmungen mit monatlicher Beitragsleistung durch den Arbeitgeber anzu wenden sind. Die an diesem Stichtag bestehenden Abfertigungsansprüche bleiben erhalten, d. h. sie werden „eingefroren“. Alle Abfertigungs ansprüche nach System Abfertigung NEU Der Dienstnehmer wechselt zu einem bestimmten Stichtag unter Mitnahme seiner bestehenden Abfertigungsanwartschaften in das neue System. Ein solcher Vollübertritt ist bis 31. Dezember 2012 möglich. l Vollübertritt Zu diesem Zweck ist zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Betrag auszuhandeln, der als Abgeltung der erworbenen Abfertigungsansprüche an die MV-Kasse überwiesen wird. Abfertigung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Jänner 2003 – Abfertigung ALT Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und die nicht auf die betriebliche Mitarbeitervorsorge umgestiegen sind, steht bei Auflösung des Dienstverhältnisses im Allgemeinen eine Abfertigung zu. Die Höhe der Abfertigung für Arbeiter und Angestellte ist abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses und wird vom monatlichen Entgelt berechnet. Hat das Dienstverhältnis mindestens 3 Jahre gedauert, beträgt die Abfertigung nach Dauer des Dienstver hältnisses ➜ Höhe der Abfertigung Gehalt letztes Monat + 1/12 UB und WR + 1/12 andere Zuwendungen + Überstundenpauschale, Überstundenentlohnung monatliches Entgelt 3 Dienstjahren zwei Monatsentgelte, 5 Dienstjahren drei Monatsentgelte, 10 Dienstjahren vier Monatsentgelte, 15 Dienstjahren sechs Monatsentgelte, 20 Dienstjahren neun Monatsentgelte, 25 Dienstjahren zwölf Monatsentgelte. Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus dem für das letzte Monat gebührenden Entgelt, dem aliquoten Teil der Urlaubsbeihilfe und der Weihnachtsremuneration, den allfälligen sonstigen jährlich zur Auszahlung gelangten Zuwendungen (z. B. Provisionen, Bilanz gelder) und dem Überstundenpauschale oder den Überstundenentlohnungen für regel mäßig geleistete Überstunden. Kein Abfertigungsanspruch besteht im Allgemeinen, wenn der Dienstnehmer selbst kündigt oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt und bei einer gerechtfertigten Entlassung aus Verschulden des Dienstnehmers. Abgabenrechtliche Behandlung 231/18 l Sozialversicherung: beitragsfrei l Lohnsteuer: Besteuerung mit dem festen Steuersatz von 6 % für sonstige Bezüge ohne Berücksichtigung des Freibetrages von E 620,–, der Freigrenze von E 2.000,– und der Sechstelbestimmung. Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 2: Sonderfälle ���������������� der Personalverrechnung ������������������� Beispiel Angestellter; ohne AV(E)AB; Bruttogehalt E 1.845,–; Freibetrag E 56,70/Monat; Kündigung nach 6-jähriger Dienstzeit durch den Dienstgeber per 30. September; Urlaub bereits konsumiert, UB E 1.845,– erhalten, die aliquote UB ist nicht zurückzuzahlen. 1.Laufender Bezug und aliquote WR Gehalt E 1.845,— aliquote WR: 1.845,– · 9 : 12 E 1.383,75 SV lfd. Bezug: 1.845,– · 18 % SV aliquot WR: 1.383,75 · 17 % LSt lfd. Bezug: Gehalt E 1.845,— – SV E 332,10 – Freibetrag E 56,70 E 1.456,20 LSt aliquot WR – SV E 3.228,75 – E 332,10 – E 235,24 –E 203,88 –E 68,91 (1.456,20 · 38,33333 % – 354,328) E 1.383,75 E 235,24 1.148,51 · 6 % E 2.388,62 2.Abfertigung: Anspruch auf das Dreifache des monatlichen Entgeltes Gehalt E 1.845,— 1⁄12 UB und WR: 3.690,– : 12 E 307,50 E 2.152,50 · 3 LSt: 6.457,50 · 6 % E 6.457,50 – E 387,45 E 6.070,05 Sichern Entgelt während des Krankenstandes Krankenentgelt Krankengeld Krankenentgelt Weiterzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber bei Dienstverhinderung durch Krankheit, Unglücksfall oder Berufskrankheit l Höhe Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) erhalten bis maximal 12 Wochen das volle Entgelt und für 4 Wochen das halbe Entgelt. l abgabenrechtliche Behandlung Krankengeld Sozialversicherung: beitragspflichtig Lohnsteuer: als laufender Bezug lohnsteuerpflichtig Anspruch besteht ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung für die Dauer von im Allgemeinen 26 (52) Wochen. Kein Anspruch besteht bei Fortzahlung von mehr als 50 % der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bei Fortzahlung von genau 50 % ruht das Krankengeld zur Hälfte. Geringfügig eschäftigte B Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Entgelt pro Kalendermonat nicht höher als E 341,16 und pro Arbeitstag nicht höher als E 26,20 ist. Geringfügig Beschäftigte unterliegen nur der Unfallversicherung. l abgabenrechtliche Behandlung Rechnungswesen HAS 2 Freie Dienstnehmer sind Personen, die aufgrund freier Dienstverträge beschäftigt sind. Keine persönliche Abhängigkeit Keine Weisungsbindung im Arbeitsablauf Der freie Dienstnehmer kann Arbeitszeit und Arbeitsort selbst bestimmen. Der freie Dienstnehmer kann sich vertreten lassen. Sozialversicherung:Teilversicherung bei Einkünften bis zur Geringfügigkeitsgrenze, sonst Vollversicherungspflicht Einkommensteuer: Die Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer (und gegebenenfalls der Umsatzsteuer). Dienstgeberabgaben:Kein DB, DZ, KommSt und Wiener Dienstgeberabgabe 231/19 5 Erweiterungslehrstoff Freie Dienstnehmer l Abgrenzung zum echten Dienstnehmer Lernen Üben Sichern Wissen Aufrollen der ver gangenen Lohn zahlungszeiträume Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu berechnen, wodurch sich in der Regel eine Lohnsteuergutschrift für den Arbeitnehmer ergibt. Abfertigung Die Abfertigung ist eine einmalige Entschädigung, die dem Dienstnehmer vom Dienstgeber bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu zahlen ist oder freiwillig bezahlt wird. 1. Abfertigung NEU Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. l Höhe der Beitragszahlung Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses 1,53 % des sozialversicherungspflichtigen Entgeltes zu entrichten. l Leistungsrecht Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfertigung. l Übergangs bestimmungen Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, bestehen folgende Möglichkeiten: Verbleib im alten System Teilübertritt Vollübertritt 2. Abfertigung ALT Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, steht bei Auflösung des Dienstverhältnisses im Allgemeinen eine Abfertigung zu. l Höhe Die Höhe der Abfertigung ist von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängig und beträgt zwei bis maximal zwölf Monatsentgelte. l abgabenrechtliche Behandlung ID: 6870 Sozialversicherung: Lohnsteuer: beitragsfrei Besteuerung in der Regel mit dem festen Steuersatz von 6 %. Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Bildschirm präsentation. Wissen 1. Welche Zahlungen erhält der Dienstnehmer im Allgemeinen während der Dienstverhin derung? 2. Wann entsteht der Anspruch auf Bezahlung des Krankenentgeltes? 3. Für welche Zeiträume hat der Dienstnehmer Anspruch auf das Krankenentgelt? 4. Wie ist die abgabenrechtliche Behandlung des Krankengeldes geregelt? 5. Wann entsteht der Anspruch auf das Krankengeld? 6. Wann muss eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausgestellt werden? 7. Wie wird das Krankengeld abgabenrechtlich behandelt? 8. Wann liegt eine geringfügige Beschäftigung vor? 9. Was versteht man unter einem freien Dienstnehmer? 10. Wie ist das Entgelt eines freien Dienstnehmers abgabenrechtlich zu behandeln? 11. Wann darf der Arbeitgeber bezahlte Gewerkschaftsbeiträge und Kirchenbeiträge bei der Aufrollung berücksichtigen? 12. Was versteht man unter einer Abfertigung? 13. Für welche Personen gilt das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz? 14. Wie hoch ist der MV-Beitrag und von welchem Betrag ist er zu berechnen? 15. Wann und an wen hat der Arbeitgeber den MV-Beitrag abzuführen? 16. Welche Verfügungsmöglichkeiten bestehen für den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? 17. Welche Möglichkeiten in Bezug auf die Abfertigung NEU hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat? 18. Wovon ist die Höhe einer Abfertigung abhängig? 19. Wie wird die vom Dienstgeber zu zahlende Abfertigung abgabenrechtlich behandelt? 231/20 Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 3: Abrechnung ���������������������������������� von Valuten und Devisen Lerneinheit 3 Abrechnung von Valuten und Devisen Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: 5463. Wenn ein Reisender von einem Urlaub aus den USA zurückkehrt und noch Dollar scheine in seiner Brieftasche hat, ist er im Besitz von Valuten. Falls man ein Buch über das Internet bei einem Buchhändler in Großbritannien bestellt, benötigt man Devisen zur Bezahlung der Rechnung. In dieser Lerneinheit werden die zentralen Begriffe des internationalen Zahlungsverkehrs dargestellt und die Abrechnung von Femdwährungen im Inland erläutert. Lernen 1 Begriffe und Grundlagen Hier lernen Sie, l was man unter Valuten und Devisen versteht, l für welche Geschäfte die Abrechnung von Valuten und Devisen Bedeutung hat und l dass man bei Fremdwährungen zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs unterscheiden muss. Definition Valuten und Devisen Als Valuten (Noten) bezeichnet man ausländisches Geld in Form von Banknoten oder Münzen. Sie haben im Inland keine gesetzliche Zahlkraft. Unter Devisen versteht man auf fremde Währung lautende Guthaben im Ausland (meist bei ausländischen Kreditinstituten). Nicht-WWU-Währungen – Währungen von Drittlän dern sowie Währungen der EU-Staaten, die nicht an der WWU teilnehmen (Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern) Rechnungswesen HAS 2 In den EU-Mitgliedstaaten, die Teilnehmer der Wirtschafts- und Währungsunion (WWUStaaten) sind, ist der Euro (1 Euro = 100 Cent) das gesetzliche Zahlungsmittel. Im geschäftlichen Verkehr mit einem Großteil der ausländischen Kunden und Lieferanten erfolgt der Ausgleich der Warenlieferungen in Euro, sodass sich der Ankauf und Verkauf von Devisen erübrigt. Auch bei Reisen in WWU-Staaten erfolgen die Zahlungen so wie im Inland in Euro. Ausländische Zahlungsmittel (Valuten und Devisen) entstehen durch den Warenhandels-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit jenen Ländern, die nicht Teilnehmer der Wirtschafts- und Währungsunion (Nicht-WWU-Staaten) sind. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen dürfen ausländische Zahlungsmittel nur von der Nationalbank und solchen Banken gehandelt werden, die von der Nationalbank ermächtigt wurden, Valuten, Devisen und Gold zu kaufen oder zu verkaufen. Valuten- und Devisengeschäfte sind daher nur im geschäftlichen und privaten Verkehr mit den Nicht-WWU-Staaten von Bedeutung. Für diese Nicht-WWU-Währungen wird von den einzelnen Kreditinstituten ein tägliches Kursfixing der Valuten- und Devisenkurse vorgenommen. Nicht-WWU-Währungen notieren auf Euro-Basis mit Ankaufs- und Verkaufskursen indirekt, d. h., die Kursangaben erfolgen für 1 Euro in der jeweiligen Währung; z. B. für das englische Pfund: 1 Euro = = 0,6655 / 0,6595 GBP. 231/21 5 Erweiterungslehrstoff WWU-Staaten – Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien Lernen Üben Sichern Wissen Für die Nicht-WWU-Währungen werden nachstehende Kurse unterschieden: l Valuten- und Devisenkurse Valutenkurs Valutenkurse (Notenkurse) dienen der Umrechnung von ausländischen Banknoten und Münzen (= Bargeld) in Euro. Devisenkurs Devisenkurse werden für die Abrechnung von Auslandsüberweisungen sowie von Zahlungen in ausländischer Währung mit Kreditkarten herangezogen. l Ankaufs-, Verkaufs- und Mittelkurs Ankaufskurs Der höhere Ankaufskurs wird angewendet, wenn der Bankkunde ausländische Zahlungsmittel an die Bank verkauft. Verkaufskurs Der niedrigere Verkaufskurs wird angewendet, wenn der Bankkunde ausländische Zahlungs mittel von der Bank kauft. Mittelkurs Der Mittelkurs ist das arithmetische Mittel zwischen dem Ankaufs- und Verkaufskurs. Er hat für die Abrechnung der Kreditinstitute untereinander Bedeutung. Die Bezeichnung Ankaufskurs und Verkaufskurs erfolgt aus der Sicht des Kreditinstitutes. l Cross-Rates Auszug vom Kurszettel der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (Erste Bank), täglich abrufbar unter der Internetadresse www.spar kasse.at/erstebank unter „Unsere Angebote Online“ mit dem Link der Rubrik Kursinformationen Mit den Buttons „D“ (Detail) bzw. „C“ (Chart) können detaillierte Informationen, wie z. B. die aktuelle Kursentwicklung der jeweiligen Währung, abgerufen werden. Zur schnelleren und leichteren Beurteilung der Kursentwicklung werden im Wirtschaftsteil der Tageszeitungen Cross-Rates (Kreuzkurse) der wichtigsten Währungen zueinander veröffentlicht. Beispiel: Devisen-Cross-Rates für den US-Dollar: 1 USD = EUR 0,7742; = GBP 0,5105; = CHF 1,2481; = YEN 120,3469. Darstellung: Valuten- und Devisenkurse Erste Bank Fixings VALUTEN Name AUD Australischer Dollar CAD Kanadischer Dollar CHF Schweizer Franken CNY Chinesischer Renminbi Yuan CZK Tschechische Krone DKK Dänische Krone GBP Pfund Sterling HRK Kroatische Kuna HUF Ungarische Forint JPY Japanischer Yen MXN Mexikanischer Peso NOK Norwegische Krone PLN Polnischer Zloty RON Rumänischer Leu SEK Schwedische Krone SKK Slowakische Krone TRY Türkische Lira USD US Dollar ZAR Südafrikanischer Rand Ankauf Verkauf Mittelkurs Kurszeit 1,6980 1,5435 1,6360 11,8500 29,1500 7,5770 0,6745 7,5750 258,0000 158,9500 15,4000 8,4890 4,3590 3,7500 9,2945 36,7000 1,9425 1,3035 10,3555 1,6020 1,4785 1,5920 8,5500 26,4500 7,3330 0,6515 7,1750 248,0000 154,0500 12,4000 8,2010 3,3910 3,0500 8,9655 32,8000 1,7575 1,2675 8,2045 1,6500 1,5110 1,6140 10,2000 27,8000 7,4550 0,6630 7,3750 253,0000 156,5000 13,9000 8,3450 3,8750 3,4000 9,1300 34,7500 1,8500 1,2855 9,2800 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 12.01. 12:45 Ankauf Verkauf Mittelkurs Kurszeit 1,6620 1,5215 1,6187 28,1200 7,4815 0,6655 7,5450 257,3000 156,2500 8,3725 3,9180 9,1530 35,2800 1,2950 9,5430 1,6440 1,5045 1,6047 27,4200 7,4255 0,6595 7,1950 248,5000 154,9500 8,3075 3,8180 9,0830 34,1800 1,2850 9,2330 1,6530 1,5130 1,6117 27,7700 7,4535 0,6625 7,3700 252,9000 155,6000 8,3400 3,8680 9,1180 34,7300 1,2900 9,3880 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 12.01. 13:02 Funktion 1 DEVISEN Name AUD Australischer Dollar CAD Kanadischer Dollar CHF Schweizer Franken CZK Tschechische Krone DKK Dänische Krone GBP Pfund Sterling HRK Kroatische Kuna HUF Ungarischer Forint JPY Japanischer Yen NOK Norwegische Krone PLN Polnischer Zloty SEK Schwedische Krone SKK Slowakische Krone USD US Dollar ZAR Südafrikanischer Rand 231/22 Funktion Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 3: Abrechnung ���������������������������������� von Valuten und Devisen 2 Abrechnung von Valuten Hier lernen Sie, l wie die Abrechnung bei einem Kauf bzw. Verkauf von Valuten erfolgt und l wie die Provision bei einem Valutenkauf bzw. Valutenverkauf berücksichtigt wird. Valuten in Euro ➜ Valuten-(Noten-)Kurse Die Umrechnung der Valuten (Noten) in Euro erfolgt mit den Valuten-(Noten-)Kursen. Die Notierung erfolgt indirekt, d. h., die Kursangabe erfolgt für 1 Euro in der jeweiligen Währung; z. B. 1 Euro = 0,6745 GBP. Höherer Ankaufskurs, niedrigerer Verkaufskurs Kauf ➜ niedrigerer Valutenkurs Verkauf ➜ höherer Valutenkurs Kauft der Bankkunde Valuten (Noten), so ist der Fremdwährungsbetrag durch den niedrigeren Valutenkurs (Verkaufskurs) zu dividieren. Verkauft der Bankkunde Valuten (Noten), so hat die Division durch den höheren Valutenkurs (Ankaufskurs) zu erfolgen. Provision (Spesen) Kauf ➜ Spesen Verkauf ➜ Spesen + – Sowohl beim Valutenkauf als auch beim Valutenverkauf durch den Bankkunden wird in der Regel eine Provision (Spesen) in Form eines Prozentsatzes vom Kurswert (z. B. 1,5 %, mindestens € 3,63) berechnet. Sie ist beim Kauf zu addieren und beim Verkauf zu subtrahieren. Valutenkäufe bzw. Valutenverkäufe werden bei den nachfolgenden Beispielen entsprechend dem nachstehenden Schema abgerechnet: Kauf von Valuten Division des Fremdwährungsbetrages durch den niedrigeren Valutenkurs + Provision (z. B. 1,5 %, mindestens € 3,63) Abrechnungsbetrag Verkauf von Valuten Division des Fremdwährungsbetrages durch den höheren Valutenkurs – Provision (z. B. 1,5 %, mindestens € 3,63) Abrechnungsbetrag Das Valutengeschäft hat nur für den Reiseverkehr Bedeutung. Die Oesterreichische Nationalbank im Internet – www.oenb.at Lehrbeispiele In der Regel werden Banknoten gehandelt. Für den Verkauf von ausländischen Münzen (Hartgeld) an eine Bank verrechnen die Kreditinstitute oft einen höheren Kurs (z. B. bis zu 25 % über dem jeweiligen Ankaufskurs), wobei von den Banken oft nur Münzen bestimmter Währungen angekauft werden. Werden von der Bank Münzen nicht angekauft, so können sie bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in Euro umgetauscht werden. L 30: Kauf von Valuten Ein Tourist möchte Urlaub in Kroatien machen. Er kauft daher Valuten in Höhe von HRK 5.800,–. Wie viel Euro muss er bezahlen? 1,5 % Provision, mindestens € 3,63, Kurs von Seite 231/22 Aufgabe: Aufstellung der Abrechnung Lösung: HRK 5.800,– : 7,1750 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 808,36 + 1,5 % Provision . . . . . € 12,13 Rechnungswesen HAS 2 € 820,49 231/23 5 Erweiterungslehrstoff Lernen Üben Sichern Wissen Abbildung: Originalabrechnung der Bank Austria Creditanstalt AG (verkleinert) Wir verkauften Ihnen 47 00 HRK 5.800,00 7,1750 18.06.20 . . 2506A4876 V 808,36+ Provision 12,13+ 820,49 I–UPOS/Land: 915/ L 31: Verkauf von Valuten Herr Alfred Wieser kommt von einer Geschäftsreise aus Schweden zurück. Er verkauft die übriggebliebenen Valuten in Höhe von SEK 1.650,–. Die Bank verrechnet 1,5 % Provision, mindestens € 3,63, Kurs von Seite 231/22. Wie viel Euro erhält Herr Wieser? Aufgabe: Aufstellung der Abrechnung Lösung: Verkauf SEK 1.650,– : 9,2945 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 177,52 – 1,5 % Provision (€ 2,66) . € 3,63 (Minimum) € 173,89 Abbildung: Originalabrechnung der Raiffeisenbank NÖ-SÜD Alpin (verkleinert) 231/24 Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 3: Abrechnung ���������������������������������� von Valuten und Devisen Übungsbeispiele Abrechnung von Valuten Für die angegebenen Beträge ist die Kauf- bzw. Verkaufsabrechnung aufzustellen. Es werden durchwegs 1,5 % Provision (mindestens € 3,63) in Rechnung gestellt. Kurse laut Kurszettel auf Seite 231/22. Weitere Übungsbeispiele auf Seite 231/28 Ü 84: Kauf DKK 12.500,– Ü 86: Verkauf GBP 245,– Ü 85: Kauf USD 2.750,– Ü 87: Verkauf JPY 78.400,– 3 Abrechnung von Devisen Hier lernen Sie, l wie der Ausgleich einer Verbindlichkeit bzw. einer Forderung in fremder Währung erfolgt, l wie das Schema bei der Abrechnung eines Devisenkaufes bzw. Devisenverkaufes lautet und l welche Spesen bei einem Devisenkauf bzw. Devisenverkauf im Allgemeinen ver rechnet werden. Der überwiegende Teil der Zahlungen im Auslandsverkehr wird mit Devisen geleistet. Die gesetzliche Grundlage des Auslandszahlungsverkehrs bilden das Devisengesetz sowie die in späterer Folge durch die OeNB herausgegebenen devisenrechtlichen Kundmachungen. Kauf von Devisen Der Ausgleich von Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt in der Regel in der Weise, dass der inländische Käufer (Importeur) seinem Kreditinstitut den Auftrag erteilt, dem ausländischen Lieferanten den entsprechenden Betrag in USD, CHF etc. zu überweisen. Diese Auslandsüberweisung erfolgt entweder zulasten eines bei einer Inlandsbank geführten Fremdwährungskontos (wenn der Importeur über ein Guthaben in der entsprechenden Währung verfügt) oder zulasten seines Eurokontos. Im letzteren Fall werden die erforderlichen Devisen vom Kredit institut gekauft. Die von Europay Austria für die Kreditkarte „Mastercard“ verwendeten Kurse können auf der Internetseite www.europay.at für jeden Werktag abgerufen werden. Kauf ➜ niedrigerer Devisenkurs Kauf ➜ Provision, Spesen + Bei Ausgleich von Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Kreditkarten wird dem Karteninhaber ein von den Kreditkartenunternehmen täglich gebildeter Fremdwährungskurs in Rechnung gestellt. Für Zahlungen außerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird in der Regel ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % verrechnet. Devisenkäufe werden bei den folgenden Beispielen entsprechend dem nachstehenden Schema abgerechnet: Kauf von Devisen Division des Fremdwährungsbetrages durch den niedrigeren Devisenkurs + 0,275 % Devisenkommission (Provision) + Spesen (z. B. E 5,81) Abrechnungsbetrag Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis zu einem Betrag von € 50.000,– innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen in Rechnung gestellt. Wie bei allen Zins-, Provisions- und Spesensätzen der Banken gilt auch hier, dass entsprechend der jeweiligen Marktsituation häufig Sonderkonditionen gewährt werden. Rechnungswesen HAS 2 l Für die Devisenkommission werden meist 0,275 %, mindestens € 3,63, in Rechnung gestellt. l Die Höhe der Spesen ist von der Durchführung der Überweisung abhängig. Es gibt im Wesentlichen Standardüberweisungen (in zeitlicher Hinsicht normale Abwicklung) und dringende Überweisungen (beschleunigte Ausführung des Auftrages). Bei Standardüberweisungen betragen die Spesen meist € 5,81, bei USD- und CAD-Über weisungen (egal in welches Land) zusätzlich € 10,50. Bei dringenden Überweisungen werden zusätzlich z. B. folgende Spesen berechnet: € 7,– innerhalb Europas, € 9,50 nach USA und nach Kanada, € 19,– nach anderen Staaten. 231/25 5 Erweiterungslehrstoff Für andere Auslandsüberweisungen gelten im Allgemeinen nachfolgende Konditionen: Lernen Üben Lehrbeispiel Sichern Wissen L 32: Devisenkauf Der österreichische Importeur Optyl GmbH schuldet der Firma Karl Maier in Zürich für einen Warenimport CHF 15.334,–. Der Ausgleich erfolgt durch eine dringende Überweisung zulasten des Eurokontos des Importeurs bei der Bank Austria Creditanstalt AG. Die Bank rechnet zu den üblichen Konditionen; Kurs von Seite 231/22, Konditionen von Seite 231/25. Aufgabe: Darstellung der Devisenkaufabrechnung Lösung: Kauf CHF 15.334,– dringende Überweisung an K. Maier, Zürich, Kurs 1,6047 + 0,275 % Devisenkommission + Spesen + Spesen für dringende Überweisung €9.555,68 € 26,28 € 5,81 € 7,— €9.594,77 Abbildung: Originalabrechnung der Bank Austria Creditanstalt AG (verkleinert) Telefon: 050505 OPTYL GMBH Auftrag vom: 20..-03-13 Devisenkommission (E 26,28) und Spesen für dringende Überweisung (E 7,–) werden summiert angeführt (Provision E 33,28). Belegnr.: 131691000115214 Wien 20..-03-13 Auslandsüberweisung - Ref.Nr. Zahlungsgrund: RG. v. 19.1.20.. Begünstigter: KARL MAIER Kontonummer: Konto bei: LANGENDORFSTR. 2 CH CH-4503 SOLOTHURN CH8800262262 UNION BANK 20..-03-13 12000 Lastschrift FBADT030600768 EUR 08813 207 400 Überweisungsbetrag: ***CHF *****************15.334,00** Kurs 1.6047 vom 20...03.13 EUR 9.555,68 +UE-Spesen EUR 5,81 +Provision EUR 33,28 Wert 13.03. EUR 9.594,77 Best.Nr. BA004782 Lfd. Nr. 00001 OF SWITZERLAND Beauftragte Bank: UBS. SOLOTHURN Dieser Beleg wird nicht unterfertigt. Mit freundlichen Grüßen Bank Austria Creditanstalt AG Firmenname/Company name: Bank Austria Creditanstalt AG, Firmensitz/Company location: 1030 Wien/Vienna, Vordere Zollamtsstrasse 13, Firmenbuchgericht/Register of Companies: Handelsgericht Wien, FN 150714p, UID-Nr./VAT-Identification number: ATU51507409, DVR 0030066, BLZ: 12000, BIC: BKAUATWW JA0354 - 11.2002 (AFP/PCL) Übungsbeispiele Kauf von Devisen Erstellen Sie die Abrechnung nachstehender Devisenkäufe zu den üblichen Konditionen. Kurse aus der Kursübersicht auf Seite 231/22. Konditionen siehe Zusammenstellung auf Seite 231/25. Weitere Übungsbeispiele auf Seite 231/28 Ü 88: SEK 17.916,– Standardüberweisung an . . . , Stockholm Ü 89: GBP 2.534,50 Standardüberweisung an . . . , London Verkauf von Devisen Der Ausgleich der aus den innergemeinschaftlichen Lieferungsgeschäften und den Export geschäften resultierenden Forderungen in ausländischer Währung erfolgt meist in der Weise, dass der ausländische Geschäftspartner den offenen Betrag auf ein Konto des Exporteurs überweist. Diese Eingänge werden entweder dem Fremdwährungskonto des Exporteurs (falls er über ein solches verfügt) gutgeschrieben oder sie werden durch die österreichische Bank gegen Euro abgerechnet und dem Eurokonto des Exporteurs gutgebucht. Im letzteren Fall werden die aus dem Lieferungs- bzw. Exportgeschäft entstandenen Devisen dem Kreditinstitut verkauft. Devisenverkäufe (im Auftrage des österreichischen Lieferanten zugunsten seines Eurokontos) werden bei den folgenden Beispielen entsprechend dem nachstehenden Schema abgerechnet: 231/26 Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 3: Abrechnung ���������������������������������� von Valuten und Devisen Verkauf ➜ höherer Devisenkurs Verkauf ➜ Provision, Spesen – Verkauf von Devisen: Division des Fremdwährungsbetrages durch den höheren Devisenkurs – 0,275 % Devisenkommission (Provision) – Spesen (z. B. E 5,81) Abrechnungsbetrag Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis zu einem Betrag von € 50.000,– innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen verrechnet. Für andere Auslandsüberweisungen gelten im Allgemeinen nachfolgende Konditionen: l Für die Devisenkommission werden so wie beim Devisenkauf meist 0,275 %, mindestens E 3,63, in Rechnung gestellt. l Die Spesen betragen derzeit in der Regel E 5,81. Lehrbeispiel L 33: Devisenverkauf Maschinen-Ersatzteile im Fakturenwert von SEK 41.550,– wurden von der Klinger GmbH nach Schweden geliefert. Der Kunde LINDEX überweist den Rechnungsbetrag. Die Bank des Lieferanten (Bank Austria Creditanstalt AG) rechnet den SEK-Betrag zu den üblichen Konditionen gegen Euro ab und schreibt den Gegenwert dem Girokonto des Lieferanten gut. Kurse von Seite 231/22, Konditionen von Seite 231/27. Aufgabe: Darstellung der Devisenverkaufsabrechnung Lösung: Verkauf SEK 41.550,–, Kurs 9,1530 – 0,275 % Devisenkommission – Spesen € 4.539,50 € 12,48 € 5,81 € 4.521,21 Originalabrechnung der Bank Austria Creditanstalt AG (verkleinert) Telefon: 050505 KLINGER GMBH Belegnr.: 1316110000764 Wien 20..-03-12 Auslandsüberweisung - Ref.Nr. 20..-03-12 Zahlungsgrund: 817/20.. 41550.00 Auftraggeber: LINDEX 441 84 ALINGSAS Begünstigter: KLINGER GESELLSCHAFT MBH SCHWETZERSTRASSE 12 AT -A 6830 RANKWEIL-BREDERIS Auftraggebende Bank: SVENSKA HANDELSBK. STOCKHOLM Dieser Beleg wird nicht unterfertigt. 12000 Gutschrift FBAWI03060085 EUR 08834 118 200 Überweisungsbetrag: ***SEK *****************41.550,00** Kurs 9.1530 vom 20...03.12 EUR 4.539,50 –UE-Spesen EUR 5,81 –Provision EUR 12,48 Wert 18.03. EUR 4.521,21 ursprüngl. beauftragt: 4.539,50 SEK 41.550,00 Mit freundlichen Grüßen Bank Austria Creditanstalt AG Firmenname/Company name: Bank Austria Creditanstalt AG, Firmensitz/Company location: 1030 Wien/Vienna, Vordere Zollamtsstrasse 13, Firmenbuchgericht/Register of Companies: Handelsgericht Wien, FN 150714p, UID-Nr./VAT-Identification number: ATU51507409, DVR 0030066, BLZ: 12000, BIC: BKAUATWW JA0354 - 11.2002 (AFP/PCL) Weitere Übungs beispiele finden Sie nachfolgend im Schritt „Üben“. Verkauf von Devisen Die Abrechnungen sind zu den auf Seite 231/27 angegebenen Konditionen durchzuführen; Kurse laut Kursübersicht auf Seite 231/22. Ü 90: DKK 69.685,– Ü 91: GBP 17.963,50 Rechnungswesen HAS 2 231/27 5 Erweiterungslehrstoff Übungsbeispiele Lernen Üben Sichern Wissen Üben Abrechnung von Valuten Kauf von Devisen Für die angegebenen Beträge ist die Kauf- bzw. Verkaufsabrechnung von Valuten aufzustellen. Es werden durchwegs 1,5 % Provision (mindestens E 3,63) in Rechnung gestellt. Kurse laut Kurszettel auf Seite 231/22. Ü 92: Kauf CHF 17.800,– Ü 94: Verkauf CZK 6.300,– Ü 93: Kauf CAD 740,– Ü 95: Verkauf HUF 6.750,– Erstellen Sie die Abrechnung nachstehender Devisenkäufe zu den üblichen Konditionen. Kurse aus der Kursübersicht auf Seite 231/22. Konditionen siehe Zusammenstellung auf Seite 231/25. Ü 96: NOK 29.367,25 dringende Überweisung an . . . , Oslo Ü 97: USD 4.476,85 Standardüberweisung an . . . , New York Ü 98: CHF 25.943,28 Standardüberweisung an . . . , Basel Verkauf von Devisen Die Abrechnungen der folgenden Devisenverkäufe sind zu den auf Seite 231/27 angegebenen Konditionen durchzuführen; Kurse laut Kursübersicht auf Seite 231/22. Ü 99: CHF 126.809,30 Ü 101: JPY 985.021,— Ü 100: USD 23.576,80 Sichern Valuten Valuten sind ausländisches Geld in Form von Banknoten und Münzen. Devisen Devisen sind auf fremde Währung lautende Guthaben im Ausland. Kursermittlung und Kursnotierung Die Kurse von Nicht-WWU-Währungen werden von den einzelnen Kreditinstituten täglich fixiert. Die Notierung der Ankaufs- und Verkaufskurse erfolgt auf Euro-Basis indirekt. Valutenkurse Valutenkurse dienen der Umrechnung ausländischer Banknoten und Münzen in Euro. Devisenkurse Devisenkurse werden zur Abrechnung von Auslandsüberweisungen eingesetzt. Ankaufskurs Der höhere Ankaufskurs wird bei Verkauf von ausländischen Zahlungsmitteln durch den Bankkunden angewendet. Verkaufskurs Bei Kauf von ausländischen Zahlungsmitteln durch den Bankkunden wird der niedrigere Verkaufskurs angewendet. Die Bezeichnung Ankaufskurs bzw. Verkaufskurs erfolgt jeweils aus der Sicht des Kredit institutes. Kauf von Valuten Division des Fremdwährungsbetrages durch den niedrigeren Valutenkurs + Provision (z. B. 1,5 %, mind. € 3,63) Abrechnungsbetrag Verkauf von Valuten Division des Fremdwährungsbetrages durch den höheren Valutenkurs – Provision (z. B. 1,5 %, mind. € 3,63) Abrechnungsbetrag 231/28 Rechnungswesen HAS 2 Lerneinheit 3: Abrechnung ���������������������������������� von Valuten und Devisen Kauf von Devisen Division des Fremdwährungsbetrages durch den niedrigeren Devisenkurs + 0,275 % Devisenkommission + Spesen (z. B. € 5,81) Abrechnungsbetrag Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis € 50.000,– innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen in Rechnung gestellt. Verkauf von Devisen Division des Fremdwährungsbetrages durch den höheren Devisenkurs – 0,275 % Devisenkommission – Spesen (z. B. € 5,81) Abrechnungbetrag Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis € 50.000,– innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen in Rechnung gestellt. SbX Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Audio-Wieder holung mit Audio-Player und mp3-Download sowie eine Bildschirmpräsentation. ID: 5480 Wissen Testaufgaben 1.Ergänzen Sie folgenden Satz: Die Kurse von Nicht-WWU-Währungen sind in der jeweiligen Fremdwährung für Testaufgaben 1 bis 5 mit automatischer Aufgabenkontrolle ID: 5481 erledigt 4 angegeben; es liegt eine Notierung vor. 2.Kreuzen Sie den Kurs an, der für die jeweilige Abrechnung aus Sicht des Kunden heranzuziehen ist. Höherer Valutenkurs 1 2 Höherer Devisenkurs Niedriger Valutenkurs Niedriger Devisenkurs a) Kauf von Devisen (USD) 3 4 b)Verkauf von Valuten (GBP) 5 c) Verkauf von Devisen (NOK) d)Kauf von Valuten (HUF) 3.Ergänzen Sie folgende Abrechnung: Valutenkurs für CHF: 1,6360 / 1,5920 Kauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € + 1,5 % Provision (mindestens € 3,63). . . . . € € Rechnungswesen HAS 2 231/29 5 Erweiterungslehrstoff CHF 2.800,– zu Lernen Üben Sichern Wissen 4.Zwei Personen haben an verschiedenen Tagen USD gekauft und folgenden Eurobetrag dafür bezahlt: (Provision wurde jeweils keine verrechnet.) A: USD 1.560,–. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.217,01 B: USD 2.100,–. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.614,24 Welche der beiden Personen hat zum günstigeren Kurs gekauft? Person: 5. Eine Devisenabrechnung zeigt folgendes Bild: Kauf NOK 246.700,– dringende Überweisung an … , Oslo, Kurs 8,3725 . . . . . . . . . . . . . . €29.465,51 € + 0,275 % Devisenkommission . . . . € 8,10 € + Spesen 12,81 € €29.486,42 € . . . . . . . . . . . . . . . . € Überprüfen Sie die Abrechnung. Sofern Sie Fehler feststellen, schreiben Sie bitte die jeweils richtigen Werte in die dafür vorgesehenen Kästchen. Wiederholungs fragen Weitere Aufgaben Aufgaben 1 und 2 mit automatischer Aufgabenkontrolle ID: 5481 1. Was sind Valuten (Noten)? 2. Was versteht man unter Devisen? 3. In welcher Form erfolgt die Kursangabe der Valuten- und Devisenkurse von Nicht-WWUWährungen? 4. Wann wird der niedrigere Kurs angewendet? 5. Wann wird der höhere Kurs angewendet? 6. Ein Geschäftsmann kauft bei einer Bank DKK 6.000,– in Valuten. Beschreiben Sie die Abrechnung der Bank. 7. Sie verkaufen CHF 450,– in Banknoten bei einer Sparkasse. a) Welcher Kurs wird für die Umrechnung verwendet? b)Wird die Provision zum Kurswert addiert oder von diesem subtrahiert? 8. Welche Regelung gilt für Auslandsüberweisungen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union? ��������������������������������������������������������������������������������������� 9. Wie lautet das Schema für eine Devisenkaufabrechnung über JPY 150.000,– (dringende Überweisung)? 10. Wie lautet das Schema für eine Devisenverkaufsabrechnung über USD 7.300,–? Weitere Aufgaben zur Lernkontrolle in SbX 1.Lösen Sie einen Online-Test zum Thema Abrechnung von Valuten und Devisen. 2.Stellen Sie sich einem Fallbeispiel zum Thema Abrechnung von Valuten und Devisen. erledigt 4 1 2 231/30 Rechnungswesen HAS 2 Zusätzliche Übungsbeispiele zum Erweiterungslehrstoff Zusätzliche Übungsbeispiele zum Erweiterungslehrstoff Nach Lerneinheit 1 Vertiefende Abschluss buchungen Ü 102: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Auszug aus der Saldenbilanz der Matthias Leitenberger e. U., Wien, per 31. Dez. 20 . . : Saldenbilanz KontoKontobezeichnung Nr. 0300 Gebäude 0710 Anlagen in Bau Soll Haben 385.262,50 100.000,00 Im Abschlussjahr wurden der Keller sowie das Dachgeschoß des Betriebsgebäudes zu Lagerräumen umgebaut. Der Nutzungsbeginn erfolgte im November des Abschlussjahres. Am 28. Dezember übersandte der Baumeister Ing. Martin Huber GmbH (33420) die nachstehende Abrechnung, die noch nicht gebucht wurde. Gesamtkosten des Umbaues . . . . . . . . . . . . . – Teilzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + 20 % Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 141.000,00 € 100.000,00 € 41.000,00 € 8.200,00 Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 49.200,00 Die bereits geleisteten Zahlungen wurden auf dem Konto 0710 erfasst. Aufgabe: a) Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen zum Umbau des Kellers und des Dachgeschoßes b)Vornahme der Abschreibung von € 20.425,– für das Betriebsgebäude und die Lagerräume (U 17) Ü 103: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage Am 3. April 2006 wird ein Kaufvertrag zwischen der Bäckerei Franz Nageldorfer e. U., Neusiedl am See, und dem Autohändler R. Deubler GmbH, Eisenstadt, über die Anschaffung eines Kasten wagens um € 19.500,– + € 3.900,– USt = € 23.400,– abgeschlossen. Am 8. Mai 2006 wurde der Wagen von der R. Deubler GmbH (Konto Nr. 33990) geliefert und angemeldet. Der Ausgleich erfolgt durch Banküberweisung am 15. Mai 2006; Nutzungsdauer 5 Jahre. Der Kastenwagen wird am 12. Mai 2008 für einen anderen Lkw in Zahlung gegeben. Preis des neuen Wagens € 38.000,– + € 7.600,– USt = € 45.600,–. Die R. Deubler GmbH vergütet für den alten Wagen € 8.400,– (€ 7.000,– + € 1.400,– USt). Der Ausgleich des Restbetrages erfolgt am 2. Juni 2008 durch Banküberweisung; Nutzungsdauer des neuen Lkw 5 Jahre. Rechnungswesen HAS 2 231/31 5 Erweiterungslehrstoff Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungen vom Standpunkt der Bäckerei Franz Nageldorfer e. U. für 2006 und 2008