Erweiterungslehrstoff

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Erweiterungslehrstoff
5
Erweiterungslehrstoff
Worum geht’s in diesem Kapitel?
Die in diesem Kapitel dargestellten Lerneinheiten sind eine Vertiefung bzw. Ergän­
zung der in den bisherigen Kapiteln behandelten Lehrstoffinhalte.
In diesem Kapitel lernen Sie,
l wie in Bau befindliche Anlagen in der Buchführung zu behandeln sind,
l wie die Verbuchung von in Zahlung gegebenen Anlagegegenständen vorzu­
nehmen ist,
l wie Entgeltzahlungen während eines Krankenstandes geregelt sind,
l was man unter geringfügig Beschäftigten und freien Dienstnehmern versteht,
l wann eine Aufrollung von Lohnzahlungszeiträumen vorzunehmen ist,
l was unter der Abfertigung NEU und der Abfertigung ALT zu verstehen ist und
l wie Valuten und Devisen abzurechnen sind.
Lerneinheit 1: Vertiefende Abschluss­
buchungen
Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personal­
verrechnung
Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/2
1 Verbuchung von in Bau befindlichen ­Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/2
2 Verbuchung von in Zahlung gegebenen Gegenständen des Anlage­
vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/4
Üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/7
Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/9
Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/10
Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1 Entgelt während des Krankenstandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2 Geringfügig Beschäftigte . . . . . . . . . . . .
3 Freie Dienstnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4 Neuberechnung der Lohnsteuer
durch Aufrollen der vergangenen
­Lohnzahlungszeiträume . . . . . . . . . . . . .
5 Abfertigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1 Begriffe und Grundlagen . . . . . . . . . . .
2 Abrechnung von Valuten . . . . . . . . . . .
3 Abrechnung von Devisen . . . . . . . . . . .
Üben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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des Kapitels 5
ID: 8644
Rechnungswesen HAS 2
231/21
231/21
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231/28
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231/29
231/11
231/14
231/14
231/15
231/16
231/19
231/20
Zusätzliche Übungsbeispiele zum
Erweiterungslehrstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . 231/31
Die Lerneinheiten des Erweiterungslehrstoffs mit den Übungsbeispielen Ü 78 bis
Ü 103 stehen Ihnen unter der SbX-ID 8644 und unter www.wissenistmanz.at/schueler
als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
231/
5 Erweiterungslehrstoff
Lerneinheit 3: Abrechnung von Valuten
und Devisen
231/11
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Lerneinheit 1
Vertiefende Abschlussbuchungen
Alle SbX-Inhalte
zu dieser Lerneinheit
finden Sie unter der
ID: 8646.
Die Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen sowie der Kauf von Anlage­
gegenständen mit gleichzeitigem Eintausch gebrauchter Anlagen ziehen komplexere
Buchungsvorgänge nach sich und vermitteln damit über das Grundwissen hinaus­
gehende Kenntnisse der Anlagenbewertung.
Lernen
1 Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen
Hier lernen Sie,
l wann ein Konto Anlagen in Bau erforderlich ist und
l was mit dem Konto Anlagen in Bau nach Fertigstellung der Anlage geschieht.
Definition
In Bau befindliche
Anlagen
Anlagen in Bau sind Anlagengegenstände, z. B. eine Lagerhalle, die zum Abschlussstichtag
nicht fertiggestellt sind. Ihre Herstellung erstreckt sich über einen größeren Zeitraum, z. B.
über mehrere Jahre.
In der Praxis ist es üblich, Aufwendungen für nicht fertiggestellte Anlagen während des
Herstellungszeitraumes auf dem Konto 0710 Anlagen in Bau auszuweisen. Dieses ist ein Vorkonto zu den eigentlichen Sachanlagenkonten der Kontengruppe 00 bis 06.
Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt die Umbuchung auf das entsprechende Sachanlagen­
konto.
Buchungen während der Herstellung der Anlage
Neues Konto
0710 Anlagen in Bau
Verbuchung der
Teilrechnungen
Mit Teilrechnungen
werden die für die Erstellung der Anlage bisher
­erbrachten Leistungen
(z. B. für den Rohbau
eines Gebäudes)
in Rechnung gestellt.
Verbuchung der
Endabrechnung
Werden Abschlagszahlungen (Teilzahlungen) aufgrund von Teilrechnungen geleistet, so wird
gebucht:
0710 Anlagen in Bau
2500 Vorsteuer
33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.)
Buchungen nach Fertigstellung der Anlage
Nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung) ergeben sich folgende Buchungen:
Endabrechnung (Restbetrag):
0710 Anlagen in Bau
2500 Vorsteuer
33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.)
Umbuchung des Kontos 0710 Anlagen in Bau auf das entsprechende Anlagenkonto:
Umbuchung der
Gesamtherstellungskosten
0 . . . Anlagenkonto / 0710 Anlagen in Bau
Gemäß dem Umsatzsteuergesetz sind Anzahlungen (Abschlagszahlungen, Teilzahlungen) im
Allge­meinen umsatzsteuerpflichtig. Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuer­abzug berechtigt, wenn eine vorsteuergerechte Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde.
Abschreibung ab
Inbetriebnahme
231/
Mit der Vornahme der planmäßigen Abschreibung darf erst mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme begonnen werden.
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen
Lehrbeispiel
L 28: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen
Die Textilfabrik K. Schramm GmbH, Telfs, errichtet in den Jahren 2007 und 2008 ein Betriebsgebäude (Produktionshalle). Im Jahre 2007 wird der Rohbau fertiggestellt, wofür an den Baumeister Ing. K. Zeiler GmbH (33998) aufgrund von zwei Teilrechnungen Teilzahlungen geleistet
werden, und zwar:
20. 6. 2007 B 95 Überweisung € 70.000,– + € 14.000,– USt = € 84.000,–
17. 10. 2007 P 132 Überweisung € 200.000,– + € 40.000,– USt = € 240.000,–
Am 16. Juni 2008 wird das fertige Gebäude dem Bauherrn übergeben und in Nutzung genommen.
23. 6. 2008 E 1260Endabrechnung des Baumeisters:
Gesamtherstellungskosten . . . . € 620.000,00
– Teilzahlungen . . . . . . . . . . . . . € 270.000,00
€ 350.000,00
+ 20 % Umsatzsteuer . . . . . . . . . € 70.000,00
Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . € 420.000,00
21. 7. 2008 B 110 Ausgleich des Restbetrages durch Banküberweisung
Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008
Abschreibung des Gebäudes, 3 % p. a. direkt
Lösung:
2007
20. 6. 0710 Anlagen in Bau 70.000,—
2500 Vorsteuer
14.000,—
2800 Bank 84.000,—
17. 10. 0710 Anlagen in Bau 200.000,— 2810 PSK 240.000,—
2500 Vorsteuer
40.000,—
Übungsbeispiel
21. 7. 33998 Ing. K. Zeiler GmbH / 2800 Bank 420.000,–
31. 12.3 % Abschreibung von € 620.000,– = € 18.600,–
7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0300 Gebäude 18.600,–
Ü 78: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen
Die Firma K. Bauer GmbH, Autohandel und -reparatur, Lienz, beginnt im Jahre 2007 mit dem
Bau einer modernen Reparatur­halle. Im Jahre 2007 werden aufgrund von Teilrechnungen, die
dem jeweiligen Baufortschritt ent­sprechen, folgende Abschlagszahlungen an den Baumeister
P. Bruck OG (33998) geleistet: € 40.000,– + € 8.000,– USt = € 48.000,– am 17. August (P 52)
und am 21. Dezember € 70.000,– + € 14.000,– USt = € 84.000,– (P 104).
Im Jahre 2008 wird die Halle weitergebaut und fertiggestellt. Eine weitere Abschlagszahlung
(für die 3. Teilrechnung) wird am 23. Juni 2008 in Höhe von € 50.000,– + € 10.000,– USt =
= € 60.000,– (P 103) geleistet.
Am 19. Sep. 2008 wird die Reparaturhalle übernommen und in Verwendung genommen. Die
Endabrechnung wird am 29. Sep. 2008 durch den Baumeister gelegt. Der entsprechende Auszug davon zeigt folgendes Bild (E 2160):
Reparaturhalle laut Plan . . . . . . . . . .
– Teilrechnungen:
17. Aug. 2007
E40.000,00
21. Dez. 2007
E70.000,00
23. Juni 2008
E50.000,00
+ 20 % USt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
E 324.000,00
E 160.000,00
E 164.000,00
E 32.800,00
E 196.800,00
Der Ausgleich des Restbetrages erfolgt am 17. Okt. 2008 durch Banküberweisung (B 171).
Weiteres Übungs­
beispiele auf Seite 231/7
Rechnungswesen HAS 2
Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008. Die Halle
wird mit 3 % p. a. direkt abgeschrieben.
231/
5 Erweiterungslehrstoff
0710 Anlagen in Bau
20.  6. 70.000,– 23.  6.620.000,–
17.10. 200.000,– 23.  6. 350.000,– 2008
23. 6. 0710 Anlagen in Bau 350.000,— 33998 Ing. K. Zeiler GmbH 420.000,—
2500 Vorsteuer
70.000,— 0300 Gebäude / 0710 Anlagen in Bau 620.000,–
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
2 Verbuchung von in Zahlung gegebenen Gegenständen
des Anlagevermögens
Hier lernen Sie,
l welche Buchungen sich ergeben, wenn beim Kauf einer neuen Anlage eine alte An­
lage in Zahlung gegeben wird und
l wie die Verbuchung von in Zahlung gegebenen Anlagen bei einem „Zug um Zug“Geschäft vorzunehmen ist.
Definition
In Zahlung gegebene
Anlagegegenstände
Bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes nimmt häufig die Lieferfirma den
alten Anlage­gegenstand gegen einen angemessenen Betrag in Zahlung. Der Käufer
zahlt dann nur die ­Differenz zwischen dem Anschaffungswert der neuen Anlage und der
Gutschrift für die eingetauschte alte Anlage.
Einbuchung des neuen Anlagegegenstandes mit dem vollen Anschaffungswert:
0 . . . Anlagenkonto 33 . . . Lieferantenkonto
2500 Vorsteuer
Verbuchung des neuen
­Anlagegegenstandes
Der Wert, mit dem die Lieferfirma den alten Anlagegegenstand in Zahlung nimmt, stellt den
Erlös aus dem Anlagentausch dar und vermindert die Verbindlichkeit bzw. den zu zahlenden Betrag gegenüber dem Lieferanten. Meist wird dafür von der Lieferfirma eine von der
Rechnung getrennte Gutschrift erstellt.
Verbuchung des Erlöses für den in Zahlung gegebenen alten Anlagegegenstand:
Verbuchung des Erlöses
des in Zahlung gegebenen
Anlagegegenstandes
33 . . . Lieferantenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 %
3500 Umsatzsteuer
Bei Ausgleich des Restbetrages an die Lieferfirma bucht der Käufer
Verbuchung der Zahlung
des Restbetrages
33 . . . Lieferantenkonto / 2800 Bank (2700 Kassa etc.)
Erfolgt das Geschäft „Zug um Zug“, d. h. sofortige Hingabe der alten Anlage bei Erhalt
der neuen Anlage, so kann folgender zusammengesetzter Buchungssatz gebildet werden:
0 . . . Anlagenkonto
2500 Vorsteuer
Verbuchung bei einem
„Zug um Zug“-Geschäft
4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 %
3500 Umsatzsteuer
33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank, 2700 Kassa etc.)
Die Ausbuchung des alten Anlagegegenstandes erfolgt in gleicher Weise wie bei einem Anlagen­
verkauf.
Lehrbeispiel
231/
L 29: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage
15. 1. 2007 Das Bauunternehmen Gerhild Katzenberger GmbH, Völkermarkt, schließt mit
der Renault Aichlseder Autohof Handels- und Service-GmbH (33991), Klagenfurt, einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Tranporters Renault MASTER
L3H1, zum Kaufpreis von E 25.200,– (inkl. 20 % USt) ab. Die Übernahme eines
alten Lkw wird vereinbart; Liefertermin Anfang März 2007.
12. 3. 2007 Frau Gerhild Katzenberger übernimmt den neuen Lkw und übergibt den alten
Lkw.
Rechnung und Gutschrift der Renault Aichlseder Autohof Handels- und ServiceGmbH (siehe nächste Seite)
26. 3. 2007 Bankausgang E 19.800,–; Überweisung des restlichen Kaufpreises an die
Renault Aichlseder Autohof Handels- und Service-GmbH
31.12.2007 Daten des alten Lkw, laut Anlagendatei:
AW E 23.000,–, Buchwert am 1. Jan. des Abschlussjahres E 6.900,–; Abschreibung 20 % p. a. direkt
Neuer Lkw: Nutzungsdauer 5 Jahre
Rechnungswesen HAS 2
Rechnungswesen HAS 2
Alexander Krassnitzer
2
R. Trafic L2H2 2,0
Firma
Gerhild Katzenberger GmbH
Griffner Straße 1
A - 9100 Völkermarkt
UID-Nr.: ATU37523603
Endbetrag
MWSt von
EUR
21.000,00
20,0%
Renault
MASTER L3H1 FG DK 2,5dCi 120PS 3,5t.
WEISS
D2
707986
RMPSRP64
C002184
9811
4.200,00
––––––––––––––
25.200,00
============
231/
5 Erweiterungslehrstoff
Bei Überweisung folgenden Code angeben Lall-000917-104988
Wir wünschen Ihnen gute Fahrt!
Ende des Beleges
Zahlung durch Banküberweisung
Fällig bis: 26.03.07
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
vereinbarungsgemäß
OPTIONEN:
EPAKET
PAKET COOL&SOUND
PRITSCHE
KOPFSTÜTZEN HINTEN
:
:
:
:
:
:
:
:
2
EUR
Dieser Betrag wurde Ihnen heute gutgeschrieben.
Endbetrag
–4.500,00
20,0%
B
3
Ende des Beleges
–4.500,00
–900,00
––––––––––––––
–5.400,00
============
Y174182
Renault
R. Trafic L2H2 Kasten 2,0 16V 120PS 2,9t
PANORAMA-BLAU
POSTERUNG STOFF D1
1.998
699441
NMNPSP72
C006118
87
vereinbarungsgemäß gut
MWSt von
:
:
:
:
:
:
:
:
:
08.07.03
917
200589
12.03.07
Alexander Krassnitzer
GUTSCHRIFT
VF1FLBAD66Y164592
Marke
Type
Lackierung
Polsterung
Hubraum
KFZ-Brief-Nummer
Schlüsselnummer 1
Motornummer
Leistung in KW
21.000,00
1
Marke
Type
Lackierung
Polsterung
KFZ-Brief-Nummer
Schlüsselnummer 1
Motornummer
Radiocode
B780076
3
15122
Wir schreiben Ihnen für Ihr Gebrauchtfahrzeug
VF1HDC1K636851394
04232/55332-0
917
B
12.03.07
104988
RECHNUNG NEU-FZG
Wir verrechnen Ihnen für ein Neufahrzeug
R. Master L3H1 DK FG
Firma
Gerhild Katzenberger GmbH
Griffner Straße 1
A - 9100 Völkermarkt
UID-Nr.: ATU37523603
59483
2
2
1
Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Aufgabe: Aufstellung der sich ergebenden Buchungen vom Standpunkt der Firma Gerhild
Katzenberger GmbH, und zwar für den Anlagenkauf, für die Gutschrift des alten
Lkw, für die Überweisung des restlichen Kaufpreises, für die Abschreibung und
Ausbuchung des alten Lkw und für die Abschreibung des neuen Lkw per 31. Dez.
2007.
Lösung:
Verbuchung des neuen
Anlagegegenstandes
Verbuchung des Erlöses
des in Zahlung gegebenen
Anlagegegenstandes
Verbuchung der Zahlung
des ­Restbetrages
12. 3. Verbuchung der Eingangsrechnung (E 284):
0640 Lkw
21.000,— 33991 Renault Aichlseder GmbH 25.200,—
2500 Vorsteuer 4.200,—
Verbuchung der Gutschrift (S 64):
33991 Renault Aichlseder
4600 Erlöse aus dem Abgang
GmbH
5.400,— von Anlagen 20 %
4.500,—
3500 Umsatzsteuer
900,—
Anmerkung:
Die angegebenen Buchungssätze können auch zu nachstehendem Buchungssatz zusammengefasst werden:
0640 Lkw 21.000,— 4600 Erlöse a. d. Abgang von Anlagen 20 % 4.500,—
2500 Vorsteuer 4.200,— 3500 Umsatzsteuer
900,—
33991 Renault Aichlseder GmbH
19.800,—
26. 3. 33991 Renault Aichlseder GmbH / 2800 Bank 19.800,–
31. 12. Ausbuchung des alten Lkw:
Anschaffungswert
– bisherige Abschreibung
€23.000,—
€16.100,—
Buchwert am 1. Jan 2007
€ 6.900,—
– 20 % Abschreibung für 1⁄2 Jahr € 2.300,—
Verbuchung der
Abschreibung
Ausbuchung des Buchwertes
Verbuchung der Abschreibung der neuen Anlage
Übungsbeispiel
Buchwert am 12. März 2007 € 4.600,—
7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0640 Lkw 2.300,–
7820 Buchwert abgegangener Anlagen / 0640 Lkw 4.600,–
Abschreibung des neuen Lkw: 20 % Abschreibung von € 21.000,– = € 4.200,–
7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0640 Lkw 4.200,–
Ü 79: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage
Die Firma Klara Macht OG, Wien, bestellt am 26. Februar 20 . . bei der Firma Müller Bürotechnik GmbH, Wien (Konto Nr. 33185), einen Office Colour Printer, Modell Canon, Type
IR 6870Ci. Der alte Kopierer wird in Zahlung genommen. Die neue Büromaschine wird am
12. März 20 . . geliefert und das alte Modell übergeben. Am 17. März erhält die Firma Klara
Macht OG die auf der Seite 231/7 abgebildete ­Rechnung:
Aufgabe: a) Erstellen Sie die Buchungsanweisungen für diesen Beleg.
b)Stellen Sie die Buchungen für die Aussonderung der alten Anlage und für die
Abschreibung der neuen Anlage per 31. Dezember 20 . . auf. (Alte Anlage: AW
€ 3.920,–, BW am 1. Jan. 20 . . € 1.176,–, Nutzungsdauer für beide Anlagen
5 Jahre, direkte Abschreibung)
231/
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen
Canon
Kopierer – Telefax – Laserdrucker –
Büromaterial – EDV-Zubehör
HP – Hewlett Packard
Gebietsvertretung
MÜLLER
)LUPD
.ODUD0DFKW2*
:LQGPKOJDVVH
:LHQ
A–1160 Wien, Wiesberggasse 4
Tel.: 419 97 95, Fax: 912 915–1
E-Mail: [email protected]
UID: ATU19735302, ARA-LNr.: 10435
Firmenbuch: HG Wien, FN 144477t
DVR: 0627521
RECHNUNG Nr. 02783
%HVWHOOQU
)U0OOHU
%HVWHOOGDWXP
Bürotechnik
GmbH
/LHIHUVFKHLQ1U
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Weitere Übungs­
beispiele nachfolgend
im Schritt „Üben“
%HL=DKOXQJVYHU]XJZHUGHQGLHEDQNEOLFKHQ9HU]XJV]LQVHQEHUHFKQHW
%DQNYHUELQGXQJ%DQN$XVWULD&UHGLWDQVWDOW$*.RQWR1U%/=
Üben
Ü 80: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen
erledigt 4
Ü 78
Ü 79
Ü 80
Ü 81
Ü 82
Ü 83
Rechnungswesen HAS 2
Die Memoplast-Kunststoffbearbeitungs-GmbH, Horn, errichtet ein neues Geschäftsgebäude.
Mit dem Bau wird Mitte des Jahres 2007 begonnen. Eine Teilfaktura (Rechnungsdatum 15. Nov.
2007) des Baumeisters K. Müller & Sohn OG (33997), der als General­unternehmer das Gebäude
errichtet, in Höhe von € 500.000,– + € 100.000,– USt = € 600.000,– wird am 28. November
2007 (P 127) ausgeglichen.
Im Jahre 2008 wird das Geschäftsgebäude fertiggestellt und am 2. Oktober der MemoplastKunststoffbearbeitungs-GmbH übergeben und in Betrieb genommen. Der Auszug der End­
abrechnung (E 1314) mit ­Datum 20. Oktober 2008 zeigt folgendes Bild:
Geschäftsgebäude laut Plan . . . . . . . . . . . . . Teilrechnung vom 15. Nov. 2007 . . . . . . . . . + 20 % USt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 920.000,00
€ 500.000,00
€ 420.000,00
€ 84.000,00
€ 504.000,00
231/
5 Erweiterungslehrstoff
Buchungstrainer
zur Lerneinheit
ID: 8658
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Am 24. Oktober 2008 erfolgt eine weitere Zahlung in Höhe von € 252.000,— (B 179), der Rest
bleibt offen.
Nutzungsdauer 40 Jahre, direkte Abschreibung
Aufgabe: Darstellung der erforderlichen Buchungen in den Jahren 2007 und 2008
Ü 81: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen
Die Firma Christina Zangl OG, Graz, lässt vom Baumeister Ing. Karl Sommer e. U. (33990) eine
Lagerhalle aufstellen. Während der Bauphase werden für Teilrechnungen, die dem jeweiligen
Baufortschritt entsprechen, folgende Abschlagszahlungen geleistet:
18. 5. 2007 B 45 Überweisung der ersten Teilrechnung über € 100.000,– + € 20.000,–
USt = € 120.000,–
21. 3. 2008 P 77 Ausgleich der zweiten Teilrechnung über € 200.000,– + € 40.000,– USt =
= € 240.000,–
Am 18. Juni 2008 wurde vom Baumeister Ing. Karl Sommer e. U. die neu gebaute Lagerhalle
übernommen und in Verwendung genommen. Die Endabrechnung zeigt folgendes Bild:
Lagerhalle laut Plan . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Teilzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + 20 % USt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 360.000,00
€ 300.000,00
€ 60.000,00
€ 12.000,00
Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 72.000,00
Die Endabrechnung wurde noch nicht ausgeglichen.
Nutzungsdauer der Lagerhalle 331⁄3 Jahre (= 3 % p. a.). Abschreibung des am 1. Jan. vorhandenen Gebäudes € 40.040,–
Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008 bei direkter Abschreibung
Ü 82: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage
Auszug aus der Saldenbilanz des Vorjahres der Firma Mag. Carmen Perchtaler KG, Bludenz, per
1. Jänner 20 . . :
KontoNr.
Kontobezeichnung
0640
Lkw
4. 3. 20 . . S 48
31. 12. 20 . .
Saldenbilanz
Soll
Haben
27.856,00
Anschaffung eines City-Transporters, Ford Connect TDCi, um € 12.990,– +
+ € 2.598,– USt = € 15.588,–. Der Autohändler nimmt den alten Transporter, Fiat Ducato, mit € 1.440,– (€ 1.200,– + € 240,– USt) in Zahlung.
Der Rest­betrag wird mit der Firmen-Bankomatkarte bezahlt.
Ausbuchung des alten Transporters: AW € 9.200,–, Nutzungsdauer
5 Jahre, bis 1. Jan. des Jahres € 7.360,– abgeschrieben.
Abschreibung des neuen City-Transporters, Nutzungsdauer 5 Jahre
Abschreibung der übrigen Fahrzeuge laut Anlagendatei € 13.008,–
Aufgabe: Es sind die Buchungsanweisungen für 20 . . bei direkter Abschreibung aufzu­stellen.
Ü 83: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage
10. 2. 20 . . E 321 Kauf und sofortige Inbetriebnahme eines Elektrostaplers Still R20-18
durch die Kathrin Huss GmbH, Eisenstadt. Der bisher im Einsatz befindliche Diesel­gabelstapler Linde H16D wurde von der Heinrichs Flurförderungsgeräte GmbH (33190) in Zahlung genommen.
Die Rechnung der Heinrichs Flurförderungsgeräte GmbH zeigt folgendes
Bild:
Elektrostapler Still R20-18, fabriksneu
Stapler werden zum Transport verschiedener Mate­
rialien, z. B. in Baumärkten,
verwendet. Zum Schutz
der Beschäftigten und der
Umwelt werden vermehrt
Elektrostapler eingesetzt.
231/
+ 20 % Umsatzsteuer
– In Zahlung gegebener
Dieselstapler Linde H16D E2.000,00
+ 20 % Umsatzsteuer
E 400,00
E 6.500,00
E 1.300,00
E 7.800,00
E 2.400,00
E 5.400,00
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen
31. 12. 20 . .
Nutzungsdauer der Stapler jeweils 8 Jahre; direkte Abschreibung;
­Anschaffungswert des Dieselstaplers € 10.000,–, Abschreibung bis zum
1. Jan. d. J. 6 Jahre; Abschreibung weiterer Maschinen laut Anlagendatei
€ 22.324,–
Aufgabe: a) Verbuchung der Eingangsrechnung E 321
b)Erstellung der Buchungen per 31. Dez. 20 . .
Sichern
Anlagen in Bau
Verbuchung von in
Bau befindlichen
Anlagen
1. Während der Her­
stellung der Anlage
2. Nach Fertigstellung der Anlage
Anlagen in Bau sind Anlagegegenstände, die zum Abschlussstichtag nicht fertiggestellt sind.
Ihre Herstellung erstreckt sich über einen größeren Zeitraum, z. B. über mehrere Jahre.
Verbuchung von Abschlagszahlungen
0710 Anlagen in Bau 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.)
2500 Vorsteuer
Verbuchung der Endabrechnung (Restbetrag)
0710 Anlagen in Bau 33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank etc.)
2500 Vorsteuer
Umbuchung auf das Anlagenkonto
0 . . . Anlagenkonto / 0710 Anlagen in Bau
In Zahlung gegebene
Gegenstände des
­Anlagevermögens
Verbuchung
1. Einbuchung des
­Anlagegegenstandes
2. Verbuchung des
Erlöses
3. Ausgleich des
Restbetrages
Zusammenfassung
von 1. und 2.
SbX
Bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes nimmt häufig die Lieferfirma den alten
Anlage­gegenstand gegen einen angemessenen Betrag in Zahlung. Der Käufer zahlt dann
nur die Differenz zwischen dem Anschaffungswert der neuen Anlage und der Gutschrift für
die eingetauschte alte Anlage.
0 . . . Anlagenkonto 33 . . . Lieferantenkonto
2500 Vorsteuer
33 . . . Lieferantenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 %
3500 Umsatzsteuer
33 . . . Lieferantenkonto / 2800 Bank (2700 Kassa etc.)
0 . . . Anlagenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 %
2500 Vorsteuer
3500 Umsatzsteuer
33 . . . Lieferantenkonto (2800 Bank, 2700 Kassa etc.)
Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Audio-Wieder­
holung mit Audio-Player und mp3-Download sowie eine Bildschirmpräsentation.
Rechnungswesen HAS 2
231/
5 Erweiterungslehrstoff
ID: 8686
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Wissen
Wiederholungs­
fragen
231/10
1.Auf welchem Konto der Klasse 0 werden Abschlagszahlungen für ein in Bau befindliches
Gebäude erfasst?
2.Erklären Sie den Buchungssatz: 0300 Gebäude an 0710 Anlagen in Bau.
3.Wie lauten die Buchungssätze, wenn bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes
die alte Anlage in Zahlung gegeben und der Restbetrag mit Banküberweisung ausgeglichen
wird?
4.Sie kaufen einen neuen Klein-Lkw und geben „Zug um Zug“ einen alten Lkw in Zahlung. Den
Restbetrag zahlen Sie mit der Firmen-Bankomatkarte. Wie lautet der Buchungssatz für dieses
„Zug um Zug“-Geschäft?
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 2: Sonderfälle
����������������
der Personalverrechnung
�������������������
Lerneinheit 2
Alle SbX-Inhalte
zu dieser Lerneinheit
finden Sie unter der
ID: 6799.
Sonderfälle der
Personalverrechnung
In dieser Lerneinheit werden in Ergänzung zum Kapitel 3 Personalverrechnung be­
sondere Fälle der Personalverrechnung behandelt.
Lernen
1 Entgelt während des Krankenstandes
Hier lernen Sie,
l was man unter Krankenentgelt und Krankengeld versteht,
l wie lange das Krankenentgelt im Falle einer Dienstverhinderung weiterbezahlt
wird,
l wie das Krankengeld berechnet und für welchen Zeitraum es bezahlt wird,
l von wem der Arbeitnehmer das Krankengeld bekommt und
l wie die abgabenrechtliche Behandlung von Krankenentgelt und Krankengeld
­erfolgt.
Der Dienstnehmer behält den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei
Anspruch auf Fort­
zahlung des Entgelts
Kollektivverträge,
­ etriebsvereinbarungen
B
und Einzelverträge
können weiters einen Zuschuss des Dienstgebers
zum Krankengeld –
Krankengeldzuschuss –
vorsehen.
l einer Krankheit oder einem Freizeitunfall,
l einem Betriebs- bzw. Arbeitsunfall und
l einer Berufskrankheit.
Liegen solche Dienstverhinderungsgründe vor, erhält der Dienstnehmer für eine bestimmte Zeit
l vom Dienstgeber das Krankenentgelt und/oder
l von der zuständigen Gebietskrankenkasse das Krankengeld.
Krankenentgelt
Dienstnehmer (Angestellte und Arbeiter) behalten für eine bestimmte Zeit ihren Anspruch auf
Weiterzahlung der Bezüge, wenn sie
l die Dienstverhinderung nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben und
l dem Dienstgeber die Dienstverhinderung ohne Verzug bekanntgegeben und auf dessen Verlangen eine kassenärztliche Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und
Ur­sache, vorlegt haben.
Für Angestellte sind nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes die Bezüge gemäß
folgender Tabelle weiterzuzahlen:
Rechnungswesen HAS 2
Dauer des Dienstverhältnisses
Anspruch auf
volles Entgelt
Anspruch auf
halbes Entgelt
weniger als 5 Jahre
6 Wochen
4 Wochen
10 Wochen
mindestens 5 Jahre
8 Wochen
4 Wochen
12 Wochen
mindestens 15 Jahre
10 Wochen
4 Wochen
14 Wochen
mindestens
12 Wochen
4 Wochen
16 Wochen
25 Jahre
insgesamt
231/11
5 Erweiterungslehrstoff
Anspruchstabelle für
­Angestellte
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Tritt nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten, gerechnet vom Dienstantritt nach der ersten Erkrankung, eine neuerliche Erkrankung ein, dann beginnen die oben angeführten Fristen wieder
von vorne zu laufen.
Das regelmäßige Entgelt
entspricht dem Entgelt,
das dem Angestellten
gebührt hätte, wenn
keine Dienstverhinderung
eingetreten wäre.
Beispiel
Tritt jedoch innerhalb eines halben Jahres wieder eine Verhinderung ein, so wird zunächst
das durch die erste Erkrankung noch nicht ausgeschöpfte Krankenentgelt bezahlt. Die restliche Zeit der Erkrankung hat der Angestellte Anspruch auf die Hälfte des ihm nach obiger
Tabelle gebührenden Entgeltes. Der Gesamtanspruch für die zweite Erkrankung ist durch
die Höchstentgeltdauer (die neu zu laufen beginnt) beschränkt.
Grundlage für die Berechnung des Krankenentgeltes ist das regelmäßige Entgelt vor dem
Kranken­stand.
Ein Angestellter mit 17-jähriger Dienstzeit ist 6 Wochen, d. s. 42 Kalendertage (KT), krank;
nach 5 Monaten erkrankt er wieder für 16 Wochen (112 KT).
Grundanspruch: 10 Wochen (70 KT) volles und 4 (28 KT) Wochen halbes ­­Entgelt
1. Krankenstand:  6 Wochen (42 KT) volles Entgelt
2. Krankenstand:   4 Wochen (28 KT) volles Entgelt (Rest vom 1. Krankenstand)
  4 Wochen (28 KT) halbes Entgelt (Rest vom 1. Krankenstand)
  6 Wochen (42 KT) halbes Entgelt
14 Wochen (98 KT) Höchstentgeltdauer
  2 Wochen (14 KT) kein Entgelt
Die Bestimmungen über die Entgeltansprüche von Arbeitern im Krankheitsfall sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) enthalten. Es besteht Anspruch auf Weiterzahlung des Entgeltes
gemäß folgender Tabelle:
Anspruchstabelle
für Arbeiter
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Anspruch bei Krankheit oder
­Unglücksfall pro Arbeitsjahr auf
Anspruch pro
Arbeitsunfall oder
Berufskrankheit auf
volles Entgelt
volles Entgelt
halbes Entgelt
weniger als 5 Jahre
6 Wochen
4 Wochen
8 Wochen
mindestens 5 Jahre
8 Wochen
4 Wochen
8 Wochen
mindestens 15 Jahre
10 Wochen
4 Wochen
10 Wochen
mindestens
12 Wochen
4 Wochen
10 Wochen
25 Jahre
Bei wiederholter Arbeitsverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall) innerhalb eines Arbeitsjahres (nicht sechs Monate!) besteht ein Anspruch auf Krankenentgelt nur insoweit, als die
vorgenannte Anspruchsdauer noch nicht erschöpft ist.
Im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit steht dem Arbeiter die Fortzahlung
des Entgeltes pro Unfall bzw. Krankheit (d. h. ohne Rücksicht auf andere Zeiten der Dienstverhinderung) für die Dauer von 8 Wochen bzw. 10 Wochen (bei mindestens 15-jährigem Dienstverhältnis) zu.
Die Höhe des fortzuzahlenden Entgeltes richtet sich nach dem regelmäßigen Entgelt, das dem
Arbeiter gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre.
Abgabenrechtliche
­Behandlung
Die abgabenrechtliche Behandlung des Krankenentgeltes ist wie folgt geregelt:
l Sozialversicherung: Das Krankenentgelt ist in der Regel beitragspflichtig. Beträgt das
Krankenentgelt jedoch weniger als 50 % des vollen Entgeltes,
so tritt Beitragsfreiheit ein, sofern gleichzeitig Anspruch auf
Krankengeld besteht.
l Lohnsteuer:
Das Krankenentgelt ist als laufender Bezug lohnsteuerpflichtig.
Krankengeld
Anspruch auf
­Krankengeld
231/12
Anspruch auf Krankengeld besteht laut ASVG ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung
für die Dauer von 26 bzw. 52 Wochen (bei einer Vorversicherungszeit). Unter bestimmten Voraussetzungen wird durch 78 Wochen Krankengeld bezahlt.
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 2: Sonderfälle
����������������
der Personalverrechnung
�������������������
Das Krankengeld ruht, solange der Dienstnehmer Anspruch auf Fortzahlung von mehr als
50 % der vollen Bezüge hat. Bei einem Anspruch von 50 % ruht das Krankengeld zur
Hälfte, darunter kommt es voll zur Auszahlung.
Das tägliche Krankengeld beträgt 50 % bis 60 % der täglichen Beitragsgrundlage des
Dienstnehmers zur Krankenversicherung.
Das Krankengeld wird von der Gebietskrankenkasse direkt an den Dienstnehmer ausbezahlt.
Arbeits- und
Entgeltbestätigung
Voraussetzung für die Auszahlung des Krankengeldes ist neben der Krankmeldung durch den
Arzt die Vorlage einer Arbeits- und Entgeltbestätigung per DFÜ, mittels FAX oder auf dem
Postweg.
Beispiel
Die abgabenrechtliche Behandlung des Krankengeldes ist wie folgt geregelt:
l Sozialversicherung: Das Krankengeld ist beitragsfrei.
l Lohnsteuer:
Rechnungswesen HAS 2
Die Lohnsteuer beträgt 22 %, soweit das Krankengeld den Freibetrag von E 20,– pro Tag bzw. E 600,– pro Monat übersteigt.
Die endgültige Versteuerung erfolgt im Rahmen der Pflichtveranlagung.
231/13
5 Erweiterungslehrstoff
Abgabenrechtliche
­Behandlung
Lernen
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Wissen
Aufzeichnungen über die Krankenstände
Aufzeichnungen
Aufgrund der Ansprüche der Dienstnehmer während des Krankenstandes muss der Dienst­geber
Aufzeichnungen, z. B. mit dem eingesetzten Lohnprogramm, über die Krankheitstage ­führen.
2 Geringfügig Beschäftigte
Hier lernen Sie,
l wann eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und
l wie geringfügig Beschäftigte abgabenrechtlich zu behandeln sind.
Definition
Geringfügig
­Beschäftigte
Unfall­
versicherungspflicht
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis
l für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart wird und für einen Arbeitstag
im Durchschnitt ein Entgelt von höchstens E 26,20, insgesamt jedoch höchstens E 341,16
gebührt oder
l für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wird und
im Kalendermonat kein höheres Entgelt als E 341,16 gebührt.
Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer unterliegen nur der Unfallversicherung (UV 1,4 % der
Beitragsgrundlage inkl. eventueller Sonderzahlungen). Der Beitrag ist vom Dienstgeber zu entrichten. Sie sind bei der zustän­digen Krankenkasse anzumelden. Beitragsgrundlage ist die
monatliche Lohnsumme, Beitrags­zeitraum ist immer das Kalenderjahr, sodass diese Beiträge erst mit Ablauf des Kalenderjahres fällig sind und bis zum 15. Jänner des folgenden Kalenderjahres bei der Krankenkasse eingelangt sein müssen.
Für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer ist vom Dienstgeber kein E-Card-Service-Entgelt
einzuheben, weil kein Krankenversicherungsschutz besteht.
Beispiel
Eine Bedienerin arbeitet in einem privaten Haushalt regelmäßig 8 Stunden pro Woche und
erhält E 9,50/Stunde.
Aufgabe: Liegt eine geringfügige Beschäftigung vor?
Lösung:
€ 9,50 · 8 · 4,33 Wochen = € 329,08/Monat; unter € 341,16, daher ­ geringfügige Beschäf­
tigung.
Es muss noch geprüft werden, ob Lohnsteuer abzuführen ist. Dies ist im obigen Beispiel nicht
der Fall.
Voll­versicherungspflicht
Übersteigt bei einem Dienstnehmer die Summe der Entgelte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (z. B. bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen) den Betrag von E 341,16, so besteht
Vollversicherungspflicht. Die Dienstnehmerbeiträge zur Krankenversicherung (KV) und Pen­
sionsversicherung (PV) (nicht Arbeitslosenversicherung [AV]!) werden dem Dienstnehmer einmal
jährlich im folgenden Kalenderjahr vorgeschrieben.
3 Freie Dienstnehmer
Hier lernen Sie,
l durch welche Merkmale ein freies Dienstverhältnis gekennzeichnet ist und
l wie freie Dienstnehmer abgabenrechtlich zu behandeln sind.
Definition
Freie Dienstnehmer
231/14
Freie Dienstnehmer sind Personen, die sich aufgrund freier Dienstverträge auf bestimmte
oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen für einen Dienstgeber verpflichten und
l aus dieser Tätigkeit ein Entgelt beziehen,
l die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und
l über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen,
sofern sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits anderweitig versichert sind. Sie unterliegen
keinen kollektivvertraglichen und im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 2: Sonderfälle
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der Personalverrechnung
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Im Gegensatz zum echten Dienstnehmer, der seine Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausübt und lohnsteuerpflichtig ist, begründet ein freies Dienstverhältnis keine persönliche Abhängigkeit und keine Weisungsbindung im Arbeits­ablauf. Der freie Dienstnehmer kann die Arbeitszeit und den Arbeitsort
selbst bestimmen und sich auch vertreten lassen. Er schuldet nicht eine einzelne Leistung
(ein Werk), sondern bestimmte Dienste (ein Wirken) für eine befristete oder unbestimmte
Dauer.
Die freien Dienstnehmer sind mit Beginn ihrer Tätigkeit bei der Krankenkasse anzu­melden. Die
Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. mit dem Ende des
Entgeltanspruches.
Abgabenrechtliche Behandlung
l Sozialversicherung:
Wird die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze
nicht überschritten, so wird eine geringfügige Beschäftigung
als freier Dienstnehmer begründet und es entsteht nur eine
Teilversicherung in der Unfallversicherung (UV).
Wird die Geringfügigkeitsgrenze von E 26,20 bzw. E 341,16
überschritten, dann ist Vollversicherungspflicht (KV, PV und
UV, nicht jedoch AV) bis zur Höchstbeitragsgrundlage gegeben.
Der Dienstnehmeranteil beträgt 13,85 %, der Dienstgeberanteil 17,45 % (zusammen 31,30 %) der Beitragsgrundlage.
l Einkommensteuer:
Die Einkünfte unterliegen beim freien Dienstnehmer im Allgemeinen der Einkommensteuer (und gegebenenfalls der Umsatzsteuer).
l Dienstgeberabgaben: Die den freien Dienstnehmern gezahlten Entgelte unterliegen
nicht dem DB, dem DZ, der Kommunalsteuer und nicht der
Wiener Dienstgeberabgabe.
Beispiel
Ein freier Dienstnehmer erhält im März ein Honorar von E 2.150,–.
Aufgabe: Berechnung des Auszahlungsbetrages
Lösung:
Honorar (= Entgelt gem. ASVG)
SV: 2.150,– · 13,85 %
E 2.150,—
– E 297,78
E 1.852,22
Der DG-Anteil dafür beträgt 17,45 % von E 2.150,–, d. s. E 375,18.
4 Neuberechnung der Lohnsteuer durch Aufrollen der
­vergangenen Lohnzahlungszeiträume
Hier lernen Sie,
l wozu das Aufrollen von Bezügen dient und
l wann der Dienstgeber bei der Aufrollung auch entrichtete Gewerkschaftsbeiträge
und Kirchenbeiträge berücksichten kann.
Hat der Arbeitnehmer
Krankengeld bezogen,
ist eine Neuberechnung
der Lohnsteuer nicht
zulässig.
Rechnungswesen HAS 2
l der Arbeitnehmer im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn erhalten
hat,
l der Arbeitgeber keine Freibeträge aufgrund einer „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeit­
geber“ berücksichtigt hat und
l dem Arbeitgeber die entsprechenden Belege vorgelegt werden.
231/15
5 Erweiterungslehrstoff
Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr von den zum laufenden Tarif zu versteuernden
Bezügen durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu
berechnen. Umfasst die Aufrollung Bezüge des Monats Dezember, können dabei vom Arbeit­
nehmer entrichtete Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften berücksichtigt werden, wenn
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern, die im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber
Arbeitslohn erhalten haben, in dem Monat, in dem der letzte sonstige Bezug für das Kalenderjahr ausgezahlt wird, die Lohnsteuer für die im Kalenderjahr innerhalb des Jahressechstels
zugeflossenen sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG (das sind z. B. die UB und die
WR) neu berechnen. Übersteigen diese sonstigen Bezüge die Freigrenze von E 2.000,–, beträgt
die Steuer 6 % des E 620,– übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 %
des E 2.000,– übersteigenden Betrages (= Einschleifregelung).
Beispiel
Angestellter; ohne AV(E)AB; Pendlerpauschale E 520,50/Monat; Brutto­bezüge 2007 inkl. Dezembergehalt E 22.727,–, davon steuerfreie Überstunden­zuschläge E 137,50, sonstige Bezüge
gemäß § 67 Abs. 1 EStG E 3.176,–; einbehaltene SV-Beiträge inkl. Dez. (einschließlich KU, WF
und E-Card-Service-Entgelt) E 4.069,15, davon SV-Bei­träge Sonder­zahlungen E 539,92; Lohnsteuer Jan. bis Dez. E 1.768,22, davon E 120,96 LSt mit festem Steuersatz (für die sonstigen
Bezüge); Kirchenbeitrag E 110,–
Aufgabe: Durchführung der Aufrollung. Wie hoch ist die LSt-Gutschrift?
Lösung:
Bruttobezüge
– steuerfreie Überstundenzuschläge
E 137,50
– sonstige Bezüge gem. § 67 Abs. 1 EStG
E 3.176,—
– SV lfd. Bezüge
E 3.529,23
– Pendlerpauschale
E 520,50
– Kirchenbeitrag
E 100,—
E 22.727,—
– E 7.463,23
E 15.263,77
durchschnittliche Bemessungsgrundlage/Monat = E 15.263,77 : 12 = E 1.271,98
Lohnsteuer: E 1.271,98 · 38,33333 % – 354,328 = E 133,26
gesamte LSt lt. Aufrollung: 133,26 · 12
bisherige LSt E 1.768,22
– LSt nach festem Steuersatz
E 120,96
LSt-Gutschrift
E 1.599,12
– E 1.647,26
E
48,14
Die Lohnsteuergutschrift (-rückzahlung) wird von der Lohnsteuer des laufenden Bezuges des
Monats der Aufrollung abgezogen. Sie sollte auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden, um den Arbeit­nehmer entsprechend zu informieren.
5 Abfertigung
Hier lernen Sie,
l was man unter einer Abfertigung versteht,
l für welchen Arbeitnehmer die Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeitervorsor­
gegesetzes gelten,
l wie viel Prozent der Beitrag beträgt, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer mo­
natlich zu leisten hat,
l welche Verfügungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeits­
verhältnisses vorgesehen sind,
l woraus sich die Abfertigung durch die Mitarbeitervorsorgekasse bei Beendigung
des Dienstverhältnisses zusammensetzt,
l welche Möglichkeiten ein Arbeitnehmer hat, der schon vor dem 1. Jänner 2003 be­
schäftigt war,
l wovon die Höhe der Abfertigung für Arbeitnehmer abhängt, deren Arbeitsverhält­
nis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, und wie hoch diese maximal sein kann
und
l wie eine Abfertigung abgabenrechtlich zu behandeln ist.
Definition
Abfertigung
231/16
Die Abfertigung ist eine einmalige Entschädigung, die dem Dienstnehmer bei Auf­lösung
des Dienstverhältnisses aufgrund gesetzlicher Anordnung, kollektivvertraglicher Regelung
oder freiwilliger Vereinbarung zusteht.
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 2: Sonderfälle
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der Personalverrechnung
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Abfertigung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem
31. Dez. 2002 – Abfertigung NEU
Betriebliches Mitarbeiter­
vorsorgegesetz
Durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) wurde das Recht des Arbeitnehmers auf eine Abfertigung neu geregelt. Die durch dieses Gesetz geschaffenen Bestimmungen
gelten für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfertigung richtet sich gegen die durch
den Arbeitgeber und den Betriebsrat ausgewählte Mitarbeitervorsorge-Kasse (MV-Kasse), in
die der Arbeitgeber laufend Beiträge einzahlt.
Beginn, Höhe und Ende der Beitragszahlung
Arbeitgeber ➜ 1,53 %
des monatlichen
­Entgelts
Fälligkeits- und
­ ahlungstermin
Z
Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses
einen Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen sozialversicherungspflichtigen Entgeltes
einschließlich der Sonderzahlungen, ohne Beachtung der Geringfügigkeitsgrenze und der
Höchstbeitragsgrundlage, an die zuständige Krankenkasse zur Weiterleitung an die MV-Kasse
zu entrichten. Der erste Monat ist beitragsfrei. Die Beiträge sind mit Ende des Kalender­
monats fällig und monatlich gemeinsam mit dem SV-Beitrag bis zum 15. des Folgemonats an
die Krankenkasse zu überweisen.
Die Beiträge unterliegen beim Arbeitnehmer weder der Sozialversicherung noch der Lohnsteuer.
Die Beitragspflicht erlischt mit dem Ende des Beschäftigungs- bzw. der Auflösung des Lehr­
verhältnisses oder mit dem späteren Ende des Entgeltanspruches (z. B. bei einer Urlaubs­
ersatzleistung).
Leistungsrecht, Verfügungsmöglichkeiten
Abfertigungsanspruch
gegenüber der
MV-Kasse
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen die MV-Kasse Anspruch auf eine Abfertigung. Je nachdem, auf welche Art und Weise das Arbeitsverhältnis
endet und wie viele Einzahlungsjahre vorliegen, sieht das Gesetz folgende Verfügungsmöglichkeiten vor:
l Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag,
l Weiterveranlagung der gesamten Abfertigung in der MV-Kasse des bisherigen Arbeit­
gebers,
l Übertragung des gesamten Abfertigungsbetrages an die MV-Kasse des neuen Arbeit­
gebers,
l Überweisung der Abfertigung
°an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung,
°an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds
oder
°an eine Pensionskasse, bei der der Arbeitnehmer bereits Berechtigter ist.
Beiträge
– Verwaltungskosten
+ Übertragungsbeträge
früherer Arbeitgeber
bzw. MV-Kassen
+ Veranlagungserträge
Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus den tatsächlich zugeflossenen Beiträgen (abzüglich
verschiedener im Gesetz vorgesehener Verwaltungskosten), allfälligen Übertragungsbeträgen
von früheren Arbeitgebern bzw. von anderen MV-Kassen und den anteiligen Veranlagungs­
erträgen.
Abfertigung
Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis entweder durch Kündigung seitens des Arbeitgebers, durch einvernehmliche Beendigung, durch Zeitablauf (bei einem befristeten Dienstverhältnis), durch berechtigten Austritt oder durch unverschuldete Entlassung beendet
wurde und dass mindestens drei Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung oder einer
bereits erfolgten Aus­zahlung einer Abfertigung vorliegen.
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, bei verschuldeter Entlassung, bei unberech­
tigtem vorzeitigem Austritt und weniger als drei Einzahlungsjahren liegt eine sogenannte
„gesperrte“ Abfertigung vor. In diesen Fällen ist grundsätzlich nur eine weitere Veranlagung
in der MV-Kasse des bisherigen Arbeitgebers möglich.
Rechnungswesen HAS 2
231/17
5 Erweiterungslehrstoff
Der Arbeitnehmer muss binnen sechs Monaten ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses der
MV-Kasse die Art der Verwendung des Abfertigungsbetrages schriftlich bekanntgeben.
Die Abfertigung ist innerhalb von 5 Werktagen nach dem zweiten Monat nach Geltend­
machung des Anspruches fällig.
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Übergangsbestimmungen
Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis schon vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, ist
freigestellt, ob sie im alten Abfertigungssystem verbleiben oder auf die neuen Bestimmungen
umsteigen (Teil- oder Vollübertritt).
l Verbleib im alten System
Verbleib im System
­Abfertigung ALT
Für den Arbeitnehmer gelten für die volle Dauer seines Dienstverhältnisses die alten Bestimmungen betreffend Anspruch auf Abfertigung.
l Teilübertritt
Ab einem Stichtag
­Übertritt in das System
Abfertigung NEU.
Vorherige Abfertigungs­
ansprüche nach System
Abfertigung ALT
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren gemeinsam einen bestimmten Stichtag, ab
dem die neuen Bestimmungen mit monatlicher Beitragsleistung durch den Arbeitgeber anzu­
wenden sind. Die an diesem Stichtag bestehenden Abfertigungsansprüche bleiben erhalten, d. h. sie werden „eingefroren“.
Alle Abfertigungs­
ansprüche nach System
Abfertigung NEU
Der Dienstnehmer wechselt zu einem bestimmten Stichtag unter Mitnahme seiner bestehenden Abfertigungsanwartschaften in das neue System. Ein solcher Vollübertritt ist bis 31. Dezember 2012 möglich.
l Vollübertritt
Zu diesem Zweck ist zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Betrag auszu­handeln,
der als Abgeltung der erworbenen Abfertigungsansprüche an die MV-Kasse überwiesen
wird.
Abfertigung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem
1. Jänner 2003 – Abfertigung ALT
Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und die
nicht auf die betriebliche Mitarbeitervorsorge umgestiegen sind, steht bei Auflösung des
Dienstverhältnisses im Allgemeinen eine Abfertigung zu.
Die Höhe der Abfertigung für Arbeiter und Angestellte ist abhängig von der Dauer des
Dienstverhältnisses und wird vom monatlichen Entgelt berechnet. Hat das Dienstverhältnis
mindestens 3 Jahre gedauert, beträgt die Abfertigung nach
Dauer des Dienstver­
hältnisses ➜ Höhe der
Abfertigung
Gehalt letztes Monat
+ 1/12 UB und WR
+ 1/12 andere Zuwendungen
+ Überstundenpauschale,
Überstundenentlohnung
monatliches Entgelt
  3 Dienstjahren
zwei Monatsentgelte,
  5 Dienstjahren
drei Monatsentgelte,
10 Dienstjahren
vier Monatsentgelte,
15 Dienstjahren
sechs Monatsentgelte,
20 Dienstjahren
neun Monatsentgelte,
25 Dienstjahren
zwölf Monatsentgelte.
Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus dem für das letzte Monat gebührenden
Entgelt, dem aliquoten Teil der Urlaubsbeihilfe und der Weihnachtsremuneration, den
allfälligen sonstigen jährlich zur Auszahlung gelangten Zuwendungen (z. B. Provisionen, Bilanz­
gelder) und dem Überstundenpauschale oder den Überstundenentlohnungen für regel­
mäßig geleistete Überstunden.
Kein Abfertigungsanspruch besteht im Allgemeinen, wenn der Dienstnehmer selbst kündigt
oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt und bei einer gerechtfertigten Entlassung aus Verschulden des Dienstnehmers.
Abgabenrechtliche Behandlung
231/18
l Sozialversicherung:
beitragsfrei
l Lohnsteuer:
Besteuerung mit dem festen Steuersatz von 6 % für sonstige
Bezüge ohne Berücksichtigung des Freibetrages von E 620,–, der
Freigrenze von E 2.000,– und der Sechstelbestimmung.
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 2: Sonderfälle
����������������
der Personalverrechnung
�������������������
Beispiel
Angestellter; ohne AV(E)AB; Bruttogehalt E 1.845,–; Freibetrag E 56,70/Monat; Kündigung
nach 6-jähriger Dienstzeit durch den Dienstgeber per 30. September; Urlaub bereits konsumiert, UB E 1.845,– erhalten, die aliquote UB ist nicht zurückzuzahlen.
1.Laufender Bezug und aliquote WR
Gehalt
E 1.845,—
aliquote WR: 1.845,– · 9 : 12
E 1.383,75
SV lfd. Bezug: 1.845,– · 18 %
SV aliquot WR: 1.383,75 · 17 %
LSt lfd. Bezug:
Gehalt
E 1.845,—
– SV E 332,10
– Freibetrag
E
56,70
E 1.456,20
LSt aliquot WR – SV E 3.228,75
– E 332,10
– E 235,24
–E
203,88
–E
68,91
(1.456,20 · 38,33333 % – 354,328)
E 1.383,75
E 235,24
1.148,51 · 6 %
E 2.388,62
2.Abfertigung: Anspruch auf das Dreifache des monatlichen Entgeltes
Gehalt
E 1.845,—
1⁄12 UB und WR: 3.690,– : 12
E 307,50
E 2.152,50 · 3
LSt: 6.457,50 · 6 %
E 6.457,50 – E 387,45
E 6.070,05
Sichern
Entgelt während
des Krankenstandes
Krankenentgelt
Krankengeld
Krankenentgelt
Weiterzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber bei Dienstverhinderung durch Krankheit,
Unglücksfall oder Berufskrankheit
l Höhe
Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) erhalten bis maximal 12 Wochen das volle Entgelt
und für 4 Wochen das halbe Entgelt.
l abgabenrechtliche
Behandlung
Krankengeld
Sozialversicherung: beitragspflichtig
Lohnsteuer:
als laufender Bezug lohnsteuerpflichtig
Anspruch besteht ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung für die Dauer von im Allgemeinen 26 (52) Wochen.
Kein Anspruch besteht bei Fortzahlung von mehr als 50 % der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bei Fortzahlung von genau 50 % ruht das Krankengeld zur Hälfte.
Geringfügig
­ eschäftigte
B
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Entgelt pro Kalendermonat nicht höher
als E 341,16 und pro Arbeitstag nicht höher als E 26,20 ist.
Geringfügig Beschäftigte unterliegen nur der Unfallversicherung.
l abgabenrechtliche Behandlung
Rechnungswesen HAS 2
Freie Dienstnehmer sind Personen, die aufgrund freier Dienstverträge beschäftigt sind.
Keine persönliche Abhängigkeit
Keine Weisungsbindung im Arbeitsablauf
Der freie Dienstnehmer kann Arbeitszeit und Arbeitsort selbst bestimmen.
Der freie Dienstnehmer kann sich vertreten lassen.
Sozialversicherung:Teilversicherung bei Einkünften bis zur Geringfügigkeitsgrenze, sonst
Vollversicherungspflicht
Einkommensteuer: Die Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer (und gegebenenfalls
der Umsatzsteuer).
Dienstgeberabgaben:Kein DB, DZ, KommSt und Wiener Dienstgeberabgabe
231/19
5 Erweiterungslehrstoff
Freie Dienstnehmer
l Abgrenzung zum
echten
Dienstnehmer
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Aufrollen der ver­
gangenen Lohn­
zahlungszeiträume
Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu berechnen, wodurch sich in der Regel eine Lohnsteuergutschrift für den Arbeitnehmer ergibt.
Abfertigung
Die Abfertigung ist eine einmalige Entschädigung, die dem Dienstnehmer vom Dienstgeber
bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu zahlen ist oder freiwillig bezahlt wird.
1. Abfertigung NEU
Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach
dem 31. Dezember 2002 begonnen hat.
l Höhe der Beitragszahlung
Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses
1,53 % des sozialversicherungspflichtigen Entgeltes zu entrichten.
l Leistungsrecht
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfertigung.
l Übergangs­
bestimmungen
Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, bestehen
folgende Möglichkeiten:
Verbleib im alten System
Teilübertritt
Vollübertritt
2. Abfertigung ALT
Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, steht bei
Auflösung des Dienstverhältnisses im Allgemeinen eine Abfertigung zu.
l Höhe
Die Höhe der Abfertigung ist von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängig und beträgt
zwei bis maximal zwölf Monatsentgelte.
l abgabenrechtliche Behandlung
ID: 6870
Sozialversicherung:
Lohnsteuer:
beitragsfrei
Besteuerung in der Regel mit dem festen Steuersatz von 6 %.
Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Bildschirm­
präsentation.
Wissen
  1. Welche Zahlungen erhält der Dienstnehmer im Allgemeinen während der Dienstverhin­
derung?
  2. Wann entsteht der Anspruch auf Bezahlung des Krankenentgeltes?
  3. Für welche Zeiträume hat der Dienstnehmer Anspruch auf das Krankenentgelt?
  4. Wie ist die abgabenrechtliche Behandlung des Krankengeldes geregelt?
  5. Wann entsteht der Anspruch auf das Krankengeld?
  6. Wann muss eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausgestellt werden?
  7. Wie wird das Krankengeld abgabenrechtlich behandelt?
  8. Wann liegt eine geringfügige Beschäftigung vor?
  9. Was versteht man unter einem freien Dienstnehmer?
10. Wie ist das Entgelt eines freien Dienstnehmers abgabenrechtlich zu behandeln?
11. Wann darf der Arbeitgeber bezahlte Gewerkschaftsbeiträge und Kirchenbeiträge bei der
Aufrollung berücksichtigen?
12. Was versteht man unter einer Abfertigung?
13. Für welche Personen gilt das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz?
14. Wie hoch ist der MV-Beitrag und von welchem Betrag ist er zu berechnen?
15. Wann und an wen hat der Arbeitgeber den MV-Beitrag abzuführen?
16. Welche Verfügungsmöglichkeiten bestehen für den Arbeitnehmer bei Beendigung des
­Arbeitsverhältnisses?
17. Welche Möglichkeiten in Bezug auf die Abfertigung NEU hat ein Arbeitnehmer, dessen
­Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat?
18. Wovon ist die Höhe einer Abfertigung abhängig?
19. Wie wird die vom Dienstgeber zu zahlende Abfertigung abgabenrechtlich behandelt?
231/20
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 3: Abrechnung
����������������������������������
von Valuten und Devisen
Lerneinheit 3
Abrechnung von Valuten und
Devisen
Alle SbX-Inhalte
zu dieser Lerneinheit
finden Sie unter der
ID: 5463.
Wenn ein Reisender von einem Urlaub aus den USA zurückkehrt und noch Dollar­
scheine in seiner Brieftasche hat, ist er im Besitz von Valuten. Falls man ein Buch über
das Internet bei einem Buchhändler in Großbritannien bestellt, benötigt man Devisen
zur Bezahlung der Rechnung.
In dieser Lerneinheit werden die zentralen Begriffe des internationalen Zahlungsverkehrs dargestellt und die Abrechnung von Femdwährungen im Inland erläutert.
Lernen
1 Begriffe und Grundlagen
Hier lernen Sie,
l was man unter Valuten und Devisen versteht,
l für welche Geschäfte die Abrechnung von Valuten und Devisen Bedeutung hat und
l dass man bei Fremdwährungen zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs unterscheiden
muss.
Definition
Valuten und Devisen
Als Valuten (Noten) bezeichnet man ausländisches Geld in Form von Banknoten oder
Münzen. Sie haben im Inland keine gesetzliche Zahlkraft.
Unter Devisen versteht man auf fremde Währung lautende Guthaben im Ausland (meist
bei ausländischen Kreditinstituten).
Nicht-WWU-Währungen –
Währungen von Drittlän­
dern sowie Währungen der
EU-Staaten, die nicht an
der WWU teilnehmen (Bulgarien, Dänemark, Estland,
Großbritannien, Lettland,
Litauen, Malta, Polen,
Rumänien, ­Schweden,
­Slowakei, Tschechien,
­Ungarn und Zypern)
Rechnungswesen HAS 2
In den EU-Mitgliedstaaten, die Teilnehmer der Wirtschafts- und Währungs­union (WWUStaaten) sind, ist der Euro (1 Euro = 100 Cent) das gesetzliche Zahlungsmittel. Im geschäftlichen Verkehr mit einem Großteil der ausländischen Kunden und Lieferanten erfolgt der Ausgleich der Warenlieferungen in Euro, sodass sich der Ankauf und Verkauf von Devisen erübrigt.
Auch bei Reisen in WWU-Staaten erfolgen die Zahlungen so wie im Inland in Euro.
Ausländische Zahlungsmittel (Valuten und Devisen) entstehen durch den Warenhandels-,
Dienst­leistungs- und Kapitalverkehr mit jenen Ländern, die nicht Teilnehmer der Wirtschafts- und Währungsunion (Nicht-WWU-Staaten) sind. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen dürfen ausländische Zahlungsmittel nur von der Nationalbank und solchen Banken
gehandelt werden, die von der Nationalbank ermächtigt wurden, Valuten, Devisen und Gold zu
kaufen oder zu verkaufen.
Valuten- und Devisengeschäfte sind daher nur im geschäftlichen und privaten Verkehr mit
den Nicht-WWU-Staaten von Bedeutung.
Für diese Nicht-WWU-Währungen wird von den einzelnen Kreditinstituten ein tägliches Kursfixing der Valuten- und Devisenkurse vorgenommen. Nicht-WWU-Währungen
notieren auf Euro-Basis mit Ankaufs- und Verkaufskursen indirekt, d. h., die Kursangaben
erfolgen für 1 Euro in der jeweiligen Währung; z. B. für das englische Pfund: 1 Euro =
= 0,6655 / 0,6595 GBP.
231/21
5 Erweiterungslehrstoff
WWU-Staaten – Belgien,
Deutschland, Finnland,
Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Österreich,
Portugal, Slowenien
und Spanien
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Für die Nicht-WWU-Währungen werden nachstehende Kurse unterschieden:
l Valuten- und Devisenkurse
Valutenkurs
Valutenkurse (Notenkurse) dienen der Umrechnung von ausländischen Banknoten und
Münzen (= Bargeld) in Euro.
Devisenkurs
Devisenkurse werden für die Abrechnung von Auslandsüberweisungen sowie von Zahlungen in ausländischer Währung mit Kreditkarten herangezogen.
l Ankaufs-, Verkaufs- und Mittelkurs
Ankaufskurs
Der höhere Ankaufskurs wird angewendet, wenn der Bankkunde ausländische Zahlungsmittel an die Bank verkauft.
Verkaufskurs
Der niedrigere Verkaufskurs wird angewendet, wenn der Bankkunde ausländische Zahlungs­
mittel von der Bank kauft.
Mittelkurs
Der Mittelkurs ist das arithmetische Mittel zwischen dem Ankaufs- und Verkaufskurs. Er hat
für die Abrechnung der Kreditinstitute untereinander Bedeutung.
Die Bezeichnung Ankaufskurs und Verkaufskurs erfolgt aus der Sicht des Kreditinstitutes.
l Cross-Rates
Auszug vom Kurszettel
der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen
AG (Erste Bank), täglich
abrufbar unter der Internetadresse www.spar­
kasse.at/erstebank unter
„Unsere Angebote Online“
mit dem Link der Rubrik
Kursinformationen
Mit den Buttons „D“
(Detail) bzw. „C“ (Chart)
können detaillierte Informationen, wie z. B. die
aktuelle Kurs­entwicklung
der jeweiligen Währung,
abgerufen werden.
Zur schnelleren und leichteren Beurteilung der Kursentwicklung werden im Wirtschaftsteil
der Tages­zeitungen Cross-Rates (Kreuzkurse) der wichtigsten Währungen zueinander veröffentlicht. Beispiel: Devisen-Cross-­Rates für den US-Dollar: 1 USD = EUR 0,7742; = GBP
0,5105; = CHF 1,2481; = YEN 120,3469.
Darstellung: Valuten- und Devisenkurse
Erste Bank Fixings
VALUTEN
Name
AUD Australischer Dollar
CAD Kanadischer Dollar
CHF Schweizer Franken
CNY Chinesischer Renminbi Yuan
CZK Tschechische Krone
DKK Dänische Krone
GBP Pfund Sterling
HRK Kroatische Kuna
HUF Ungarische Forint
JPY Japanischer Yen
MXN Mexikanischer Peso
NOK Norwegische Krone
PLN Polnischer Zloty
RON Rumänischer Leu
SEK Schwedische Krone
SKK Slowakische Krone
TRY Türkische Lira
USD US Dollar
ZAR Südafrikanischer Rand
Ankauf
Verkauf
Mittelkurs
Kurszeit
1,6980
1,5435
1,6360
11,8500
29,1500
7,5770
0,6745
7,5750
258,0000
158,9500
15,4000
8,4890
4,3590
3,7500
9,2945
36,7000
1,9425
1,3035
10,3555
1,6020
1,4785
1,5920
8,5500
26,4500
7,3330
0,6515
7,1750
248,0000
154,0500
12,4000
8,2010
3,3910
3,0500
8,9655
32,8000
1,7575
1,2675
8,2045
1,6500
1,5110
1,6140
10,2000
27,8000
7,4550
0,6630
7,3750
253,0000
156,5000
13,9000
8,3450
3,8750
3,4000
9,1300
34,7500
1,8500
1,2855
9,2800
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
12.01. 12:45
Ankauf
Verkauf
Mittelkurs
Kurszeit
1,6620
1,5215
1,6187
28,1200
7,4815
0,6655
7,5450
257,3000
156,2500
8,3725
3,9180
9,1530
35,2800
1,2950
9,5430
1,6440
1,5045
1,6047
27,4200
7,4255
0,6595
7,1950
248,5000
154,9500
8,3075
3,8180
9,0830
34,1800
1,2850
9,2330
1,6530
1,5130
1,6117
27,7700
7,4535
0,6625
7,3700
252,9000
155,6000
8,3400
3,8680
9,1180
34,7300
1,2900
9,3880
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
12.01. 13:02
Funktion
1
DEVISEN
Name
AUD Australischer Dollar
CAD Kanadischer Dollar
CHF Schweizer Franken
CZK Tschechische Krone
DKK Dänische Krone
GBP Pfund Sterling
HRK Kroatische Kuna
HUF Ungarischer Forint
JPY Japanischer Yen
NOK Norwegische Krone
PLN Polnischer Zloty
SEK Schwedische Krone
SKK Slowakische Krone
USD US Dollar
ZAR Südafrikanischer Rand
231/22
Funktion
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 3: Abrechnung
����������������������������������
von Valuten und Devisen
2 Abrechnung von Valuten
Hier lernen Sie,
l wie die Abrechnung bei einem Kauf bzw. Verkauf von Valuten erfolgt und
l wie die Provision bei einem Valutenkauf bzw. Valutenverkauf berücksichtigt wird.
Valuten in Euro ➜
Valuten-(Noten-)Kurse
Die Umrechnung der Valuten (Noten) in Euro erfolgt mit den Valuten-(Noten-)Kursen. Die
­Notierung erfolgt indirekt, d. h., die Kursangabe erfolgt für 1 Euro in der jeweiligen Währung;
z. B. 1 Euro = 0,6745 GBP.
Höherer Ankaufskurs, niedrigerer Verkaufskurs
Kauf ➜
niedrigerer Valutenkurs
Verkauf ➜
höherer Valutenkurs
Kauft der Bankkunde Valuten (Noten), so ist der Fremdwährungsbetrag durch den niedrigeren Valutenkurs (Verkaufskurs) zu dividieren. Verkauft der Bankkunde Valuten
(Noten), so hat die Division durch den höheren Valutenkurs (Ankaufskurs) zu erfolgen.
Provision (Spesen)
Kauf ➜ Spesen
Verkauf ➜ Spesen
+
–
Sowohl beim Valutenkauf als auch beim Valutenverkauf durch den Bankkunden wird in der
Regel eine Provision (Spesen) in Form eines Prozentsatzes vom Kurswert (z. B. 1,5 %, mindestens € 3,63) berechnet. Sie ist beim Kauf zu addieren und beim Verkauf zu subtrahieren.
Valutenkäufe bzw. Valutenverkäufe werden bei den nachfolgenden Beispielen entsprechend
dem nachstehenden Schema abgerechnet:
Kauf von Valuten
Division des Fremdwährungsbetrages durch den niedrigeren Valutenkurs
+ Provision (z. B. 1,5 %, mindestens € 3,63)
Abrechnungsbetrag
Verkauf von Valuten
Division des Fremdwährungsbetrages durch den höheren Valutenkurs
– Provision (z. B. 1,5 %, mindestens € 3,63)
Abrechnungsbetrag
Das Valutengeschäft hat
nur für den Reiseverkehr
Bedeutung.
Die Oesterreichische
­Nationalbank im Internet –
www.oenb.at
Lehrbeispiele
In der Regel werden Banknoten gehandelt. Für den Verkauf von ausländischen Münzen (Hartgeld) an eine Bank verrechnen die Kreditinstitute oft einen höheren Kurs (z. B. bis zu 25 %
über dem jeweiligen Ankaufskurs), wobei von den Banken oft nur Münzen bestimmter Währungen angekauft werden. Werden von der Bank Münzen nicht angekauft, so können sie bei
der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in Euro umgetauscht werden.
L 30: Kauf von Valuten
Ein Tourist möchte Urlaub in Kroatien machen. Er kauft daher Valuten in Höhe von HRK 5.800,–.
Wie viel Euro muss er bezahlen?
1,5 % Provision, mindestens € 3,63, Kurs von Seite 231/22
Aufgabe: Aufstellung der Abrechnung
Lösung:
HRK 5.800,– : 7,1750 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 808,36
+ 1,5 % Provision . . . . . € 12,13
Rechnungswesen HAS 2
€ 820,49
231/23
5 Erweiterungslehrstoff
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Abbildung: Originalabrechnung der Bank Austria Creditanstalt AG (verkleinert)
Wir verkauften Ihnen
47 00 HRK
5.800,00
7,1750
18.06.20 . . 2506A4876 V
808,36+
Provision
12,13+
820,49
I–UPOS/Land: 915/
L 31: Verkauf von Valuten
Herr Alfred Wieser kommt von einer Geschäftsreise aus Schweden zurück. Er verkauft die
übriggebliebenen Valuten in Höhe von SEK 1.650,–. Die Bank verrechnet 1,5 % Provision, mindestens € 3,63, Kurs von Seite 231/22. Wie viel Euro erhält Herr Wieser?
Aufgabe: Aufstellung der Abrechnung
Lösung:
Verkauf
SEK 1.650,– : 9,2945 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 177,52
– 1,5 % Provision (€ 2,66) . €    3,63 (Minimum)
€ 173,89
Abbildung: Originalabrechnung der Raiffeisenbank NÖ-SÜD Alpin (verkleinert)
231/24
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 3: Abrechnung
����������������������������������
von Valuten und Devisen
Übungsbeispiele
Abrechnung von Valuten
Für die angegebenen Beträge ist die Kauf- bzw. Verkaufsabrechnung aufzustellen. Es werden
durchwegs 1,5 % Provision (mindestens € 3,63) in Rechnung gestellt. Kurse laut Kurszettel auf
Seite 231/22.
Weitere Übungs­beispiele
auf Seite 231/28
Ü 84: Kauf DKK 12.500,–
Ü 86: Verkauf GBP 245,–
Ü 85: Kauf USD 2.750,–
Ü 87: Verkauf JPY 78.400,–
3 Abrechnung von Devisen
Hier lernen Sie,
l wie der Ausgleich einer Verbindlichkeit bzw. einer Forderung in fremder Währung
erfolgt,
l wie das Schema bei der Abrechnung eines Devisenkaufes bzw. Devisenverkaufes
lautet und
l welche Spesen bei einem Devisenkauf bzw. Devisenverkauf im Allgemeinen ver­
rechnet werden.
Der überwiegende Teil der Zahlungen im Auslandsverkehr wird mit Devisen geleistet. Die
gesetzliche Grundlage des Auslandszahlungsverkehrs bilden das Devisengesetz sowie die in späterer Folge durch die OeNB herausgegebenen devisenrechtlichen Kundmachungen.
Kauf von Devisen
Der Ausgleich von Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt in der Regel in der Weise, dass
der inländische Käufer (Importeur) seinem Kreditinstitut den Auftrag erteilt, dem ausländischen
Lieferanten den entsprechenden Betrag in USD, CHF etc. zu überweisen. Diese Auslandsüberweisung erfolgt entweder zulasten eines bei einer Inlandsbank geführten Fremdwährungskontos (wenn der Importeur über ein Guthaben in der entsprechenden Währung verfügt) oder
zulasten seines Eurokontos. Im letzteren Fall werden die erforderlichen Devisen vom Kredit­
institut gekauft.
Die von Europay Austria für
die Kreditkarte „Mastercard“ verwendeten Kurse
können auf der Internetseite www.europay.at
für jeden Werktag
abgerufen werden.
Kauf ➜
niedrigerer Devisenkurs
Kauf ➜ Provision, Spesen
+
Bei Ausgleich von Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Kreditkarten wird dem Karteninhaber ein von den Kreditkartenunternehmen täglich gebildeter Fremdwährungskurs in Rechnung gestellt. Für Zahlungen außerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird
in der Regel ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % verrechnet.
Devisenkäufe werden bei den folgenden Beispielen entsprechend dem nachstehenden Schema
abgerechnet:
Kauf von Devisen
Division des Fremdwährungsbetrages durch den niedrigeren Devisenkurs
+ 0,275 % Devisenkommission (Provision)
+ Spesen (z. B. E 5,81) Abrechnungsbetrag
Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis zu einem Betrag von
€ 50.000,– innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im
Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen in Rechnung gestellt.
Wie bei allen Zins-, Provisions- und Spesensätzen
der Banken gilt auch hier,
dass entsprechend der
jeweiligen Marktsituation
häufig Sonderkonditionen
gewährt werden.
Rechnungswesen HAS 2
l Für die Devisenkommission werden meist 0,275 %, mindestens € 3,63, in Rechnung gestellt.
l Die Höhe der Spesen ist von der Durchführung der Überweisung abhängig. Es gibt im
Wesent­lichen Standardüberweisungen (in zeitlicher Hinsicht normale Abwicklung) und
dringende Überweisungen (beschleunigte Ausführung des Auftrages).
Bei Standardüberweisungen betragen die Spesen meist € 5,81, bei USD- und CAD-Über­
weisungen (egal in welches Land) zusätzlich € 10,50.
Bei dringenden Überweisungen werden zusätzlich z. B. folgende Spesen berechnet:
€ 7,– innerhalb ­Europas, € 9,50 nach USA und nach Kanada, € 19,– nach anderen Staaten.
231/25
5 Erweiterungslehrstoff
Für andere Auslandsüberweisungen gelten im Allgemeinen nachfolgende Konditionen:
Lernen
Üben
Lehrbeispiel
Sichern
Wissen
L 32: Devisenkauf
Der österreichische Importeur Optyl GmbH schuldet der Firma Karl Maier in Zürich für einen
Warenimport CHF 15.334,–. Der Ausgleich erfolgt durch eine dringende Überweisung zulasten
des Eurokontos des Importeurs bei der Bank Austria Creditanstalt AG. Die Bank rechnet zu den
üblichen Konditionen; Kurs von Seite 231/22, Konditionen von Seite 231/25.
Aufgabe: Darstellung der Devisenkaufabrechnung
Lösung:
Kauf
CHF 15.334,–
dringende Überweisung an K. Maier, Zürich, Kurs 1,6047
+ 0,275 % Devisenkommission
+ Spesen
+ Spesen für dringende Überweisung
€9.555,68
€ 26,28
€
5,81
€
7,—
€9.594,77
Abbildung: Originalabrechnung der Bank Austria Creditanstalt AG (verkleinert)
Telefon:
050505
OPTYL GMBH
Auftrag vom: 20..-03-13
Devisenkommission
(E 26,28) und Spesen für
dringende Überweisung
(E 7,–) werden summiert angeführt (Provision E 33,28).
Belegnr.: 131691000115214
Wien
20..-03-13
Auslandsüberweisung - Ref.Nr.
Zahlungsgrund:
RG. v. 19.1.20..
Begünstigter:
KARL MAIER
Kontonummer:
Konto bei:
LANGENDORFSTR. 2
CH CH-4503 SOLOTHURN
CH8800262262
UNION BANK
20..-03-13
12000
Lastschrift
FBADT030600768
EUR
08813 207 400
Überweisungsbetrag:
***CHF *****************15.334,00**
Kurs 1.6047 vom 20...03.13
EUR
9.555,68
+UE-Spesen EUR
5,81
+Provision EUR
33,28
Wert 13.03. EUR
9.594,77
Best.Nr. BA004782
Lfd. Nr. 00001
OF SWITZERLAND
Beauftragte Bank:
UBS. SOLOTHURN
Dieser Beleg wird nicht unterfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bank Austria Creditanstalt AG
Firmenname/Company name: Bank Austria Creditanstalt AG, Firmensitz/Company location: 1030 Wien/Vienna, Vordere Zollamtsstrasse 13, Firmenbuchgericht/Register of Companies:
Handelsgericht Wien, FN 150714p, UID-Nr./VAT-Identification number: ATU51507409, DVR 0030066, BLZ: 12000, BIC: BKAUATWW
JA0354 - 11.2002 (AFP/PCL)
Übungsbeispiele
Kauf von Devisen
Erstellen Sie die Abrechnung nachstehender Devisenkäufe zu den üblichen Konditionen. Kurse aus
der Kurs­übersicht auf Seite 231/22. Konditionen siehe Zusammenstellung auf Seite 231/25.
Weitere Übungs­beispiele
auf Seite 231/28
Ü 88: SEK 17.916,– Standardüberweisung an . . . , Stockholm
Ü 89: GBP 2.534,50 Standardüberweisung an . . . , London
Verkauf von Devisen
Der Ausgleich der aus den innergemeinschaftlichen Lieferungsgeschäften und den Export­
geschäften resultierenden Forderungen in ausländischer Währung erfolgt meist in der Weise,
dass der ausländische Geschäftspartner den offenen Betrag auf ein Konto des Exporteurs überweist. Diese Eingänge werden entweder dem Fremdwährungskonto des Exporteurs (falls er
über ein solches verfügt) gutgeschrieben oder sie werden durch die österreichische Bank gegen
Euro abgerechnet und dem Eurokonto des Exporteurs gutgebucht. Im letzteren Fall werden
die aus dem Lieferungs- bzw. Exportgeschäft entstandenen Devisen dem Kreditinstitut verkauft.
Devisenverkäufe (im Auftrage des österreichischen Lieferanten zugunsten seines ­ Eurokontos)
­werden bei den folgenden Beispielen entsprechend dem nachstehenden Schema abgerechnet:
231/26
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 3: Abrechnung
����������������������������������
von Valuten und Devisen
Verkauf ➜
höherer Devisenkurs
Verkauf ➜
Provision, Spesen –
Verkauf von Devisen:
Division des Fremdwährungsbetrages durch den höheren Devisenkurs
– 0,275 % Devisenkommission (Provision)
– Spesen (z. B. E 5,81)
Abrechnungsbetrag
Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis zu einem Betrag von
€ 50.000,– innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im
Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen verrechnet.
Für andere Auslandsüberweisungen gelten im Allgemeinen nachfolgende Konditionen:
l Für die Devisenkommission werden so wie beim Devisenkauf meist 0,275 %, mindestens
E 3,63, in Rechnung gestellt.
l Die Spesen betragen derzeit in der Regel E 5,81.
Lehrbeispiel
L 33: Devisenverkauf
Maschinen-Ersatzteile im Fakturenwert von SEK 41.550,– wurden von der Klinger GmbH nach
Schweden geliefert. Der Kunde LINDEX überweist den Rechnungsbetrag. Die Bank des Lieferanten (Bank Austria Creditanstalt AG) rechnet den SEK-Betrag zu den üblichen Konditionen
gegen Euro ab und schreibt den Gegenwert dem Girokonto des Lieferanten gut. Kurse von
Seite 231/22, Konditionen von Seite 231/27.
Aufgabe: Darstellung der Devisenverkaufsabrechnung
Lösung:
Verkauf
SEK 41.550,–,
Kurs 9,1530
– 0,275 % Devisenkommission
– Spesen € 4.539,50
€
12,48
€
5,81
€ 4.521,21
Originalabrechnung der Bank Austria Creditanstalt AG (verkleinert)
Telefon:
050505
KLINGER GMBH
Belegnr.: 1316110000764
Wien
20..-03-12
Auslandsüberweisung - Ref.Nr.
20..-03-12
Zahlungsgrund:
817/20..
41550.00
Auftraggeber:
LINDEX
441 84 ALINGSAS
Begünstigter:
KLINGER GESELLSCHAFT MBH
SCHWETZERSTRASSE 12
AT -A 6830 RANKWEIL-BREDERIS
Auftraggebende Bank:
SVENSKA HANDELSBK. STOCKHOLM
Dieser Beleg wird nicht unterfertigt.
12000
Gutschrift
FBAWI03060085
EUR
08834 118 200
Überweisungsbetrag:
***SEK *****************41.550,00**
Kurs 9.1530 vom 20...03.12
EUR
4.539,50
–UE-Spesen EUR
5,81
–Provision EUR
12,48
Wert 18.03. EUR
4.521,21
ursprüngl. beauftragt:
4.539,50
SEK 41.550,00
Mit freundlichen Grüßen
Bank Austria Creditanstalt AG
Firmenname/Company name: Bank Austria Creditanstalt AG, Firmensitz/Company location: 1030 Wien/Vienna, Vordere Zollamtsstrasse 13, Firmenbuchgericht/Register of Companies:
Handelsgericht Wien, FN 150714p, UID-Nr./VAT-Identification number: ATU51507409, DVR 0030066, BLZ: 12000, BIC: BKAUATWW
JA0354 - 11.2002 (AFP/PCL)
Weitere Übungs­
beispiele finden
Sie nachfolgend im
Schritt „Üben“.
Verkauf von Devisen
Die Abrechnungen sind zu den auf Seite 231/27 angegebenen Konditionen durchzuführen;
Kurse laut Kurs­übersicht auf Seite 231/22.
Ü 90: DKK 69.685,–
Ü 91: GBP 17.963,50
Rechnungswesen HAS 2
231/27
5 Erweiterungslehrstoff
Übungsbeispiele
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
Üben
Abrechnung von
Valuten
Kauf von Devisen
Für die angegebenen Beträge ist die Kauf- bzw. Verkaufsabrechnung von Valuten aufzustellen. Es werden durchwegs 1,5 % Provision (mindestens E 3,63) in Rechnung gestellt. Kurse laut
Kurszettel auf Seite 231/22.
Ü 92: Kauf CHF 17.800,–
Ü 94: Verkauf CZK 6.300,–
Ü 93: Kauf CAD 740,–
Ü 95: Verkauf HUF 6.750,–
Erstellen Sie die Abrechnung nachstehender Devisenkäufe zu den üblichen Konditionen. Kurse
aus der Kurs­übersicht auf Seite 231/22. Konditionen siehe Zusammenstellung auf Seite 231/25.
Ü 96: NOK 29.367,25 dringende Überweisung an . . . , Oslo
Ü 97: USD 4.476,85 Standardüberweisung an . . . , New York
Ü 98: CHF 25.943,28 Standardüberweisung an . . . , Basel
Verkauf von Devisen
Die Abrechnungen der folgenden Devisenverkäufe sind zu den auf Seite 231/27 angegebenen
Konditionen durchzuführen; Kurse laut Kurs­übersicht auf Seite 231/22.
Ü 99: CHF 126.809,30
Ü 101: JPY 985.021,—
Ü 100: USD 23.576,80
Sichern
Valuten
Valuten sind ausländisches Geld in Form von Banknoten und Münzen.
Devisen
Devisen sind auf fremde Währung lautende Guthaben im Ausland.
Kursermittlung und
Kursnotierung
Die Kurse von Nicht-WWU-Währungen werden von den einzelnen Kreditinstituten täglich
fixiert. Die Notierung der Ankaufs- und Verkaufskurse erfolgt auf Euro-Basis indirekt.
Valutenkurse
Valutenkurse dienen der Umrechnung ausländischer Banknoten und Münzen in Euro.
Devisenkurse
Devisenkurse werden zur Abrechnung von Auslandsüberweisungen eingesetzt.
Ankaufskurs
Der höhere Ankaufskurs wird bei Verkauf von ausländischen Zahlungs­mitteln durch den
Bankkunden angewendet.
Verkaufskurs
Bei Kauf von ausländischen Zahlungsmitteln durch den Bankkunden wird der niedrigere
­Verkaufskurs angewendet.
Die Bezeichnung Ankaufskurs bzw. Verkaufskurs erfolgt jeweils aus der Sicht des Kredit­
institutes.
Kauf von Valuten
Division des Fremdwährungsbetrages
durch den niedrigeren Valutenkurs
+ Provision (z. B. 1,5 %, mind. € 3,63)
Abrechnungsbetrag
Verkauf von Valuten
Division des Fremdwährungsbetrages
durch den höheren Valutenkurs
– Provision (z. B. 1,5 %, mind. € 3,63)
Abrechnungsbetrag
231/28
Rechnungswesen HAS 2
Lerneinheit 3: Abrechnung
����������������������������������
von Valuten und Devisen
Kauf von Devisen
Division des Fremdwährungsbetrages
durch den niedrigeren Devisenkurs
+ 0,275 % Devisenkommission
+ Spesen (z. B. € 5,81)
Abrechnungsbetrag
Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis € 50.000,– innerhalb
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen in Rechnung gestellt.
Verkauf von Devisen
Division des Fremdwährungsbetrages
durch den höheren Devisenkurs
– 0,275 % Devisenkommission
– Spesen (z. B. € 5,81)
Abrechnungbetrag
Für Auslandsüberweisungen in Euro auf Eurokonten werden bis € 50.000,– ­ innerhalb
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Binnenzahlungen) im Allgemeinen keine Devisenkommission bzw. speziellen Spesen in Rechnung gestellt.
SbX
Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Audio-Wieder­
holung mit Audio-Player und mp3-Download sowie eine Bildschirmpräsentation.
ID: 5480
Wissen
Testaufgaben
1.Ergänzen Sie folgenden Satz:
Die Kurse von Nicht-WWU-Währungen sind in der jeweiligen Fremdwährung für
Testaufgaben 1 bis 5
mit automatischer
Aufgabenkontrolle
ID: 5481
erledigt 4
angegeben; es liegt eine
Notierung vor.
2.Kreuzen Sie den Kurs an, der für die jeweilige Abrechnung aus Sicht des Kunden heranzuziehen ist.
Höherer
Valutenkurs
1
2
Höherer
Devisenkurs
Niedriger
Valutenkurs
Niedriger
Devisenkurs
a) Kauf von Devisen (USD)
3
4
b)Verkauf von Valuten (GBP)
5
c) Verkauf von Devisen (NOK)
d)Kauf von Valuten (HUF)
3.Ergänzen Sie folgende Abrechnung: Valutenkurs für CHF: 1,6360 / 1,5920
Kauf
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
+ 1,5 % Provision (mindestens € 3,63). . . . . €
€
Rechnungswesen HAS 2
231/29
5 Erweiterungslehrstoff
CHF 2.800,– zu
Lernen
Üben
Sichern
Wissen
4.Zwei Personen haben an verschiedenen Tagen USD gekauft und folgenden Eurobetrag
dafür bezahlt: (Pro­vision wurde jeweils keine verrechnet.)
A: USD 1.560,–. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.217,01
B: USD 2.100,–. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.614,24
Welche der beiden Personen hat zum günstigeren Kurs gekauft?
Person:
5. Eine Devisenabrechnung zeigt folgendes Bild:
Kauf
NOK 246.700,– dringende Überweisung an … ,
Oslo, Kurs 8,3725 . . . . . . . . . . . . . . €29.465,51
€
+ 0,275 % Devisenkommission . . . . €
8,10
€
+ Spesen
12,81
€
€29.486,42
€
. . . . . . . . . . . . . . . . €
Überprüfen Sie die Abrechnung. Sofern Sie Fehler feststellen, schreiben Sie bitte die jeweils
richtigen Werte in die dafür vorgesehenen Kästchen.
Wiederholungs­
fragen
Weitere Aufgaben
Aufgaben 1 und 2
mit automatischer
Aufgabenkontrolle
ID: 5481
  1. Was sind Valuten (Noten)?
  2. Was versteht man unter Devisen?
  3. In welcher Form erfolgt die Kursangabe der Valuten- und Devisenkurse von Nicht-WWUWäh­rungen?
  4. Wann wird der niedrigere Kurs angewendet?
  5. Wann wird der höhere Kurs angewendet?
  6. Ein Geschäftsmann kauft bei einer Bank DKK 6.000,– in Valuten. Beschreiben Sie die
­Abrechnung der Bank.
  7. Sie verkaufen CHF 450,– in Banknoten bei einer Sparkasse.
a) Welcher Kurs wird für die Umrechnung verwendet?
b)Wird die Provision zum Kurswert ­addiert oder von diesem subtrahiert?   8. Welche Regelung gilt für Auslandsüberweisungen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
 ���������������������������������������������������������������������������������������
9. Wie lautet das Schema für eine Devisenkauf­abrechnung über JPY 150.000,– (dringende
Überweisung)?
10. Wie lautet das Schema für eine Devisenverkaufsabrechnung über USD 7.300,–?
Weitere Aufgaben zur Lernkontrolle in SbX
1.Lösen Sie einen Online-Test zum Thema Abrechnung von Valuten und Devisen.
2.Stellen Sie sich einem Fallbeispiel zum Thema Abrechnung von Valuten und Devisen.
erledigt 4
1
2
231/30
Rechnungswesen HAS 2
Zusätzliche Übungsbeispiele zum Erweiterungslehrstoff
Zusätzliche Übungsbeispiele zum Erweiterungslehrstoff
Nach Lerneinheit 1
Vertiefende Abschluss­
buchungen
Ü 102: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen
Auszug aus der Saldenbilanz der Matthias Leitenberger e. U., Wien, per 31. Dez. 20 . . :
Saldenbilanz
KontoKontobezeichnung
Nr.
0300 Gebäude
0710 Anlagen in Bau
Soll
Haben
385.262,50
100.000,00
Im Abschlussjahr wur­den der Keller sowie das Dachgeschoß des Betriebsgebäudes zu Lagerräumen umgebaut. Der Nutzungsbeginn erfolgte im November des Abschlussjahres. Am 28. Dezember über­sandte der Baumeister Ing. Martin Huber GmbH (33420) die nachstehende Abrechnung, die noch nicht gebucht wurde.
Gesamtkosten des Umbaues . . . . . . . . . . . . . – Teilzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . + 20 % Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 141.000,00
€ 100.000,00
€ 41.000,00
€ 8.200,00
Restbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 49.200,00
Die bereits geleisteten Zahlungen wurden auf dem Konto 0710 erfasst.
Aufgabe: a) Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen zum Umbau des Kellers
und des Dachgeschoßes
b)Vornahme der Abschreibung von € 20.425,– für das Betriebsgebäude und die
Lagerräume (U 17)
Ü 103: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage
Am 3. April 2006 wird ein Kaufvertrag zwischen der Bäckerei Franz Nageldorfer e. U., ­Neusiedl
am See, und dem Autohändler R. Deubler GmbH, Eisenstadt, über die Anschaffung eines Kasten­
wagens um € 19.500,– + € 3.900,– USt = € 23.400,– abgeschlossen. Am 8. Mai 2006 wurde
der Wagen von der R. Deubler GmbH (Konto Nr. 33990) geliefert und angemeldet. Der Ausgleich erfolgt durch Banküberweisung am 15. Mai 2006; Nutzungsdauer 5 Jahre.
Der Kastenwagen wird am 12. Mai 2008 für einen anderen Lkw in Zahlung gegeben. Preis des
neuen Wagens € 38.000,– + € 7.600,– USt = € 45.600,–. Die R. Deubler GmbH vergütet für
den alten Wagen € 8.400,– (€ 7.000,– + € 1.400,– USt). Der Ausgleich des Restbetrages erfolgt
am 2. Juni 2008 durch Banküberweisung; Nutzungsdauer des neuen Lkw 5 Jahre.
Rechnungswesen HAS 2
231/31
5 Erweiterungslehrstoff
Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungen vom Standpunkt der Bäckerei Franz
­Nageldorfer e. U. für 2006 und 2008