Sportwetten Gera erreicht Etappensieg gegen drohende
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Sportwetten Gera erreicht Etappensieg gegen drohende
PRESSEMELDUNG __________________________________________________ Sportwetten Gera erreicht Etappensieg gegen drohende Maßnahmen des Freistaates Thüringen Quelle: http://www.isa-guide.de/articles/19831.html Durch eine vor dem VG Gera am 20.02.2008 erzielte Einigung mit dem Freistaat Thüringen hat die Sportwetten Gera GmbH sichergestellt, dass sie bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit ihres bisherigen Wettangebotes keine Einschränkung Ihres Geschäftsbetriebes zu befürchten braucht. Zugleich ließ das Gericht deutlich die Tendenz erkennen, dass auch in der Hauptsache keine Einschränkungen für die Sportwetten Gera zu befürchten seien. Dem gegenüber ließ es jedoch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausführungsgesetzes für Thüringen zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in verfassungs- wie europarechtlicher Hinsicht sowie etwaiger daraus resultierender Untersagungsverfügung erkennen. Mit einer Feststellungsklage und einem Eilantrag zur Sicherung des status quo des derzeitigen Wettangebotes, insbesondere bezüglich ihres Internetangebotes, hatte sich die Sportwetten Gera GmbH an das Verwaltungsgericht Gera gewendet. Angesichts des generellen Verbots von Internet-Wetten im Thüringischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag galt es, Rechtssicherheit zu erhalten und irreversible, erhebliche Schäden für das Unternehmen und seine Mitarbeiter abzuwenden. Solche Schäden würden von einer Untersagungsverfügung seitens des Freistaates Thüringen drohen und, so Geschäftsführer Andreas Pietsch, das Unternehmen – und damit rund 50 Arbeitsplätze in Gera- existenziell zu gefährden. Dies wäre umso dramatischer, wenn sich die zugrunde liegenden Bestimmungen des Ausführungsgesetzes zum GlüStV als verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig erweisen würden, es dann aber für die Sportwetten Gera GmbH womöglich zu spät ist. Wie akut die Gefahr rechtswidriger Maßnahmen gegen private Anbieter von Sportwetten tatsächlich ist, und mit welchen fragwürdigen Rechtsauffassungen und Maßnahmen der Staat offenbar gewillt ist, vollendete Tatsachen im Sinne einer Monopolsicherung zu schaffen, zeige sich laut Prozessvertreter RA Dr. Andreas Zumschlinge beispielsweise daran, dass der Fiskus bereits an Telekommunikationsunternehmen herangetreten sei, um diesen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu drohen, sollten sie den Anbietern von Internetwetten weiterhin die erforderliche Technik zur Verfügung stellen. Das Gericht bezeichnete es zudem wörtlich als "erstaunlich", dass die thüringische Verwaltung nach wie vor die Ansicht vertrete, die unter DDR-Recht erteilte Genehmigung des Wettgeschäfts entfalte keine Wirkung mehr und es bedürfe hier einer neuen Antragstellung. Damit dürfte auch klar sein, dass keineswegs von ungenehmigtem Glücksspiel nach § 284 StGB auszugehen sei. Bezüglich der Hauptsacheentscheidung wird das VG Gera die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den dort vorgelegten Rechtsfragen hinsichtlich einer möglichen Europarechtsverletzung durch den Staatsvertrag abwarten. Nicht von ungefähr kommt es, dass seit dem 31.01.2008 erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in der Frage der Veranstaltung von Sportwetten im Internet geführt wird. Derartige Verfahren hatten in den letzten Jahren zu 96 % Erfolg. Ein weiterer Fingerzeig, dass die Sportwetten Gera GmbH ihr Angebot im Einklang mit Recht und Gesetz betreibt. VDSD-Pressedienst Rainer Nitzschke Wiesestr. 189 07551 Gera E-Mail: [email protected] www.vdsd-online.de