Der Bayerische Landtag: Wahl, Aufgaben und Organisation des
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Der Bayerische Landtag: Wahl, Aufgaben und Organisation des
Der Bayerische Landtag Wahl, Aufgaben und Organisation des Parlaments Bayern ist ein Volksstaat. Artikel 2 Absatz 1 Bayerische Verfassung (BV) 3 Dieser Satz am Anfang der Bayerischen Verfassung ist Ausdruck für die Demokratie als zentrale Grundlage bayerischer Staatlichkeit. Weiter heißt es in Artikel 2 der Verfassung: »Träger der Staatsgewalt ist das Volk«. Und: »Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund«. Damit legt unsere Verfassung fest, dass Bayern eine repräsentative Demokratie ist, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats unter bestimmten Bedingungen ihre Herrschaft auch direkt – in Volksbegehren und Volksentscheiden – ausüben können. Dennoch ist das zentrale Verfassungsorgan in einer solchen staatlichen Ordnung das vom Volk gewählte Parlament: der Bayerische Landtag. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen über den Bayerischen Landtag – Ihre Volksvertretung: über die Wahl der Abgeordneten, über die zentrale Stellung des Parlaments innerhalb des politischen Systems des Freistaates Bayern, über seine wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten und über seine Gremien und seine Organisation. Auf den Schlussseiten dieses Prospekts finden Sie Hinweise zu den Serviceangeboten Ihres Parlaments: über Informationsmaterialien zum Bestellen, über das Internetangebot des Bayerischen Landtags, über das abonnierbare Online-Magazin »Maximilianeum« und über Ihre Möglichkeiten, das Parlament zu besuchen. Eine auffaltbare Übersicht über die Stimm- und Wahlkreise in der Einstecklasche am Ende des Prospekts ermöglicht Ihnen, sich über die Wahlgeographie in Bayern und über die aktuellen Abgeordneten des Bayerischen Landtags zu informieren. Wie wird der Bayerische Landtag gewählt? Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt (Art. 14 BV), und zwar für eine Wahlperiode (Legislaturperiode) von fünf Jahren. »Allgemein« bedeutet, dass grundsätzlich jeder Staatsbürger wahlberechtigt (und wählbar!)ist. Eingeschränkt wird das Wahlrecht lediglich durch eine festgelegte Altersgrenze, die zzt. bei 18 Jahren liegt. Gleich sind die Wähler, was die Anzahl der Stimmen betrifft, die sie abgegeben dürfen (»one man, one vote«). 4 In Bayern haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Von einer unmittelbaren Wahl spricht man, weil die Wähler die zur Wahl stehenden Kandidaten direkt wählen können, also keine Wahlmänner (vgl. etwa die amerikanische Präsidentschaftswahl) zwischengeschaltet sind. Und die geheime Stimmabgabe in der Wahlkabine sorgt dafür, dass die Wahl tatsächlich frei von äußerem Zwang stattfinden kann. Diese verfassungsrechtlichen Grundsätze garantieren eine wirklich faire, eben eine demokratische Wahl. 5 6 7 Die grundsätzlich 180 Mitglieder des Bayerischen Landtags (MdL) werden in einem sog. »verbesserten Verhältniswahlsystem« bestimmt. Das heißt: Die zur Wahl angetretenen Parteien bzw. organisierten Wählergruppen erhalten grundsätzlich so viele Sitze im Parlament, wie es ihrem Anteil an Stimmen entspricht. Allerdings gilt das nur für diejenigen unter ihnen, die in der Summe aller abgegebenen gültigen Stimmen mindestens fünf Prozent erreichen (Fünfprozenthürde). »Verbessert« wird dieses Verhältniswahlsystem dadurch, dass die Wählerinnen und Wähler – unabhängig von diesem Grundsatz – in jedem Fall mit ihren beiden Stimmen Personen wählen können, nicht nur Parteien oder organisierte Wählergruppen. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus seinem Stimmkreis (meist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt), die Zweitstimme kann einem Kandidaten aus den Listen gegeben werden, die die Parteien oder organisierten Wählergruppen vor der Wahl für die sieben Wahlkreise (= Regierungsbezirke) aufstellen (siehe Übersicht in der Einstecklasche am Ende des Prospekts). Direktmandate) erringt, als ihr gemäß ihrem Gesamtstimmenanteil (Summe aller auf sie entfallenen Erst- und Zweitstimmen im Wahlkreis) Sitze (Mandate) zustehen. Diese Überhangmandate können den betreffenden Stimmkreisgewinnern nicht genommen werden. Allerdings ist dafür gesorgt, dass durch diese Überhangmandate keine Verzerrung des Wahlergebnisses entsteht. Gegebenenfalls werden nämlich an die anderen Parteien oder organisierte Wählergruppen nach einem bestimmten Berechnungsverfahren sog. »Ausgleichsmandate« vergeben, um eine dem Wahlergebnis entsprechende gerechte Sitzverteilung zu gewährleisten. Dieses Wahlverfahren bietet zwei Vorteile: Es ist fair, weil sich die Sitzverteilung im Parlament nach dem Stimmenanteil der Parteien oder organisierten Wählergruppen errechnet. Und es ist bürgernah, weil man mit beiden Stimmen Personen, nicht nur Listen wählen kann. Diese Besonderheit des bayerischen Wahlrechts, die jedem/jeder wahlberechtigten Bürger/-in zwei Stimmen zuerkennt, kann, wie nach der Landtagswahl 2008, dazu führen, dass mehr als 180 Abgeordnete in den Bayerischen Landtag einziehen. Ursächlich dafür sind die sog. »Überhangmandate«. Diese entstehen, wenn eine Partei oder organisierte Wählergruppe im Wahlkreis mehr Stimmkreismandate (sog. Datum der letzten Landtagswahl in Bayern: 28.09.2008 Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl erfordern das Zusammenwirken vieler Stellen und Personen. Am Wahltag z. B. arbeiten in Bayern weit über 100 000 ehrenamtliche Helfer in rund 13 700 Wahllokalen und 3 600 Briefwahlbezirken. Viele Polizeibeamte sind zur Sicherung der Wahl und der Stimmenauszählung im Einsatz. Hinzu kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden, Landratsämtern, die Stimm- und Wahlkreisleiter/-innen und das Team des Landeswahlleiters, die die organisatorische und technische Vorbereitung sowie die Wahlauswertung betreuen. 8 Am Tag der Wahl eines neuen Landtags lädt der/die Landtagspräsident/in Politiker und Journalisten zur »Wahlnacht« in das Maximilianeum ein. Während der spannungsreichen Stunden nach Schließung der Wahllokale herrscht in den Hallen und Gängen des Parlamentsgebäudes reges Leben. Mehr als 1300 Journalisten von Presse, Hörfunk und Fernsehen berichteten 2008 über das Geschehen im Maximilianeum. Ihre Beobachtungen und Wahlanalysen erschienen in den Zeitungen; Hörfunk und Fernsehen sendeten live und hatten dazu Studios eingerichtet. Auf diese Weise wurden alle interessierten Bürger direkt aus dem Maximilianeum über das Geschehen in der Wahlnacht unterrichtet. 9 Foto: Irmi Gessner, Unterföhring Wahltag und Wahlnacht Die Wahlnacht ist auch ein Medienereignis. Die Bürger werden vom Wahlstudio im Maximilianeum aus mit Hochrechnungen, Analsysen und Stellungnahmen informiert. 10 11 12 13 Die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag Im 16. Bayerischen Landtag sind aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten insgesamt 187 Abgeordnete (2003: 180) vertreten. Überhangmandate erhält die CSU, und zwar drei in Oberbayern und eines in der Oberpfalz. Ausgleichsmandate gehen zwei an die SPD und eines an Bündnis 90 / Die Grünen, und zwar jeweils in Oberbayern. Die CSU und die FDP bilden eine Koalition und stellen die Regierung. Die SPD, Freie Wähler (FW) und Bündnis 90 / Die Grünen sind in der Opposition. Partei Sitze Landtagswahl 2008 (Anteile in %) CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43,4 SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,6 FW. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21* . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,2 Bündnis 90/ Die Grünen . . . . . . . . . . . . . . 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,4 FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,0 Fraktionslos . . . . . . . . . . . . . 1* * seit Juni 2009: FW 20 Sitze Das Präsidium des Bayerischen Landtags 14 15 Die Bürgerinnen und Bürger haben gewählt – Wie geht es weiter? Spätestens am 22. Tag nach der Landtagswahl tritt das neu gewählte Parlament erstmals in einer Vollversammlung (Plenum) aller Abgeordneten zusammen. Zu dieser konstituierenden Sitzung lädt der/die (aus der letzen Wahlperiode noch) amtierende Landtagspräsident/-in die neu gewählten Abgeordneten ein. Die Eröffnung der ersten Sitzung des Hohen Hauses ist traditionell das Vorrecht des ältesten Mitglieds des Landtags (Alterspräsidentin oder -präsident). Unter dessen Leitung bestimmen die Volksvertreter zunächst in geheimer Wahl einen neuen Landtagspräsidenten bzw. eine -präsidentin. Die Präsidentin (seit 20. Oktober 2008: Barbara Stamm, CSU) übernimmt unmittelbar nach ihrer Wahl die Sitzungsleitung. Anschließend werden in weiteren Alterspräsidentin Barbara Rütting und Landtagspräsidentin Barbara Stamm in der konstituierenden Sitzung des Bayerischen Landtags am 20.10.2008 Wahlgängen die Vizepräsidenten sowie die Schriftführer gewählt. Zusammen bilden diese zehn Personen das Präsidium des Bayerischen Landtags (s. S. 26). Mit der Wahl des Parlamentspräsidiums aus der Gesamtheit der 187 Abgeordneten, der Einsetzung des Ältestenrats (s. S. 27) und der Konstituierung seiner Ausschüsse ist der Bayerische Landtag wieder voll handlungsfähig. In den Wochen nach dem Wahlsonntag finden vielfältige und wichtige politische Aktivitäten statt. In deren Zentrum stehen die Fraktionen des Bayerischen Landtags (s. S. 34). Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und weitere Mitglieder des Fraktionsvorstands, sie besprechen und entscheiden wichtige Personalfragen, und sie legen die politische »Marschrichtung« für die ersten Monate nach der Landtagswahl fest. So muss selbstverständlich in der parlamentarischen Praxis zunächst die Mehrheitsfraktion im Landtag ihre/n Kandidaten/-in für das Amt des/der Landtagspräsidenten/-in nominieren, bevor dann die parlamentarische Wahl stattfinden kann. Weiter wird innerhalb der Fraktionen festgelegt, wer einen Ausschuss leiten oder eine Arbeitsgruppe führen soll. Erst nach diesen und anderen internen Entscheidungen findet die Konstituierung des Parlaments in der ersten Sitzung statt. Ein besonders wichtiger Vorgang vor der Konstituierung ist die Bildung einer Koalition aus zwei oder mehr Parteien oder organisierten Wählergruppen. Koalitionen sind notwendig, wenn bei der Wahl keine Partei bzw. organisierte Wählergruppe allein die Mehrheit der Sitze im Parlament erreicht. In der 16. Wahlperiode haben CSU und FDP eine Koalition gebildet. 16 17 Nach der ersten Sitzung: Was sind die Aufgaben des Bayerischen Landtags im Laufe einer Wahlperiode? Im Wesentlichen hat der Bayerische Landtag drei zentrale Aufgaben innerhalb des politischen Systems des Freistaates: J die Regierungsbildung J die Kontrolle der Staatsregierung und der ihr unterstellten Verwaltung J die Gesetzgebung 1. Die Regierungsbildung Zu Beginn der Wahlperiode geht es im Bayerischen Landtag um die Regierungsbildung. In geheimer Wahl wird spätestens eine Woche nach der konstituierenden Sitzung der Ministerpräsident mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (Art. 44 BV). Nachdem der/ dem neu gewählte Regierungschef die Wahl angenommen hat, legt er vor der/dem Landtagspräsidentin /-en den Amtseid ab. In der darauffolgenden Sitzung des Parlaments schließlich stellt der Ministerpräsident sein Kabinett vor. Die höchstens 17 Staatsminister/ -innen und Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre bedürfen ebenfalls der Zustimmung durch die Mehrheit des Parlaments (Art. 45 BV). In der Regel erfolgt die Regierungsbildung immer am Beginn einer Wahlperiode. Allerdings kann auch zwischen zwei Wahlterminen die Neuwahl eines Ministerpräsidenten notwendig werden, etwa nach dem Rücktritt oder dem Tod des bisherigen Amtsinhabers. In diesen Fällen wird der neue Regierungschef lediglich für den Rest der Wahlperiode vom Parlament gewählt. Mit einem Wechsel an der Spitze der Staatsregierung ist immer auch der Rücktritt des gesamten Kabinetts verbunden. Deshalb gilt auch für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten während einer Wahlperiode: Sein neues Kabinett bedarf der mehrheitlichen Zustimmung durch das Parlament. Ebenso muss die Mehrheit des Hohen Hauses immer auch ihre Zustimmung zur Anzahl und zu den vorgesehenen Zuständigkeiten der Ministerien geben. Und schließlich: Auch für die Entlassung eines Mitglieds der Staatsregierung benötigt der Ministerpräsident eine zustimmende Mehrheit im Parlament. Sollte die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von vier Wochen nicht zustande kommen, hat der/die Landtagspräsident/-in den Landtag aufzulösen (Art. 44 Abs. 5 BV). Das Parlament müsste dann von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt werden. Vereidigung des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer durch Landtagspräsidentin Barbara Stamm am 27.10.2008 Links: Ministerpräsident: Horst Seehofer (CSU); von rechts nach links: Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Stellvertreter des Ministerpräsidenten: Martin Zeil, MdL (FDP); Staatsminister als Leiter der Staatskanzlei: Siegfried Schneider, MdL (CSU); Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei: Emilia Müller (CSU); Staatsminister des Innern: Joachim Herrmann, MdL (CSU); Staatsministerin der Justiz: Dr. Beate Merk, MdL (CSU); Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Dr. Wolfgang Heubisch, MdL (FDP); Staatsminister für Unterricht und Kultus: Dr. Ludwig Spaenle, MdL (CSU); 18 Staatsminister der Finanzen: Georg Fahrenschon (CSU); Staatsminister für Umwelt und Gesundheit: Dr. Markus Söder, MdL (CSU); Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Helmut Brunner, MdL (CSU); Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Christine Haderthauer, MdL (CSU); Staatssekretär im Staatsministerium des Innern: Dr. Bernd Weiß, MdL (CSU)*; Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Dr. Marcel Huber, MdL (CSU); Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen: Franz Josef Pschierer, MdL (CSU); Staatssekretärin im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie: Katja Hessel, MdL (FDP); Staatssekretärin im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: Melanie Huml, MdL (CSU); Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Markus Sackmann, MdL (CSU). * Rücktritt am 14.10.2009, Nachfolger Gerhard Eck, MdL (CSU) Stand: September 2010 Berufung der Mitglieder der Staatsregierung sowie Bestimmung des Stellvertreters des Ministerpräsidenten am 30. Oktober 2008 im Plenarsaal des Bayerischen Landtags 19 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport 20 21 2. Die Kontrollaufgaben Eine zweite, in der Demokratie besonders wichtige Aufgabe der Parlamentarier ist ihre Kontrollaufgabe gegenüber Staatsregierung und Staatsverwaltung. Sie ist ein essentielles Recht der Volksvertretung, um Machtmissbrauch zu verhindern und aufzudecken oder – allgemeiner ausgedrückt – um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat zu wahren. Wer sollte dies sonst tun, wenn nicht die Volksvertretung? 3. Die Gesetzgebung Die Gesetzgebung ist zweifellos die Kernkompetenz des Parlaments. Nicht umsonst spricht man vom Bayerischen Landtag als der gesetzgebenden (= legislativen) Gewalt. Allerdings ist die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landesparlaments begrenzt: Das Parlament darf keine Gesetze erlassen, die gegen höherrangiges Recht (insbesondere die Grundrechte der Bayerischen Verfassung oder des Grundgesetzes) verstoßen (vg. Art. 98 Satz 4 BV, Art. 20 Abs. 3 GG). Eine Anzahl von Einrichtungen und Instrumenten des Bayerischen Landtags dient der Wahrnehmung dieser Kontrollaufgaben. Besonders bekannt sind z. B. Untersuchungsausschüsse, die auch von einer Minderheit der Abgeordneten durchgesetzt werden können. Aber auch die Ministerin- oder Ministerbefragung in der Vollversammlung dient der Kontrolle der Regierung, ebenso das Instrument der Interpellation (Große Anfrage an die Regierung). Schließlich sorgt das sog. »Zitierungsrecht« dafür, dass das Parlament (Vollversammlung wie Ausschüsse) das Erscheinen des Ministerpräsidenten und der Mitglieder der Staatsregierung verlangen kann. Außerdem ist der Bayerische Landtag in seiner gesetzgebenden Gewalt nur für die Politikfelder zuständig, für die die Länder nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungszuständigkeit haben. Schließlich gibt es im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland neben den Bundesländern auch die Bundesebene, auf der – im Bundestag (unter Mitwirkung des Bundesrates) – Gesetze für ganz Deutschland beschlossen werden (s. S. 24). Besonders bedeutsam für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger ist ihr Recht auf Eingaben und Beschwerden. Mit der intensiven Beratung solcher Bürgerbeschwerden nimmt der Landtag ganz konkret das Handeln der Staatsverwaltung unter die Lupe. Nicht selten verhilft das Parlament auf diesem Weg den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht. Allerdings sind Eingaben und Beschwerden gegen Entscheidungen von Gerichten nicht möglich. Schließlich ist die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) in einem demokratischen Rechtsstaat unantastbar. Von besonders herausragender Bedeutung ist Gesetzgebungszuständigkeit des bayerischen Parlaments für den bayerischen Staatshaushalt. Das Haushaltsgesetz schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung für die Dauer von zwei Jahren (Doppelhaushalt). Aus diesem »Budgetrecht« hat sich – historisch betrachtet – der Parlamentarismus eigentlich erst entwickelt. 22 23 Der parlamentarische Weg der Gesetzgebung Gesetzesinitiative Die Gesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten namens der Staatsregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht (Art. 71 BV) (zur Volksgesetzgebung: s. S. 36 ff). Alle Gesetzesvorlagen werden bei der/dem Landtagspräsidentin/-en eingereicht und auf die Tagesordnung der Vollversammlung gesetzt. Erste Lesung In der Ersten Lesung in der Vollversammlung werden nur die Grundsätze einer Vorlage besprochen. Änderungsanträge können dabei nicht gestellt werden. Wird die Vorlage nicht abgelehnt, so weist die Vollversammlung sie dem federführenden Ausschuss zur Weiterbehandlung zu. Die Ausschüsse Die mitberatenden Ausschüsse behandeln unter der Regie des federführenden Ausschusses ausführlich über die Gesetzesvorlage und fassen Beschlüsse, die als »Beschlussempfehlungen« an die Vollversammlung gehen. Zweite Lesung Die Zweite Lesung beginnt im Plenum frühestens am dritten Tag nach der abschließenden Beratung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz. In der Regel findet eine allgemeine Aussprache statt. Eine Einzelberatung aller Vorschriften des Gesetzentwurfs oder eine Einzelabstimmung erfolgt nur, wenn dies von einem Mitglied des Landtags oder einer Fraktion verlangt wird. Bis zum Schluss der Zweiten Lesung können Änderungsanträge gestellt werden. Dritte Lesung Sie erfolgt nur auf besonderen Antrag. Grundlage sind die Beschlüsse der Zweiten Lesung. Schlussabstimmung Nach Beendigung der Zweiten (und ggf. Dritten) Lesung wird über die Annahme oder Ablehnung der Gesetzesvorlage abgestimmt. In der Regel ist ein Gesetz beschlossen, wenn es – bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bayerischen Landtags – die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bekanntmachung und Inkrafttreten Die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze werden durch den Ministerpräsidenten ausgefertigt (unterzeichnet) und binnen Wochenfrist im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. In jedem Gesetz muss der Tag bestimmt sein, an dem es in Kraft tritt (Art. 76 BV). Ausschließliche Gesetzgebung der Länder Konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern Abweichungsgesetzgebung Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes J Kultur J Polizeiwesen J Schul- und Bildungswesen J Allgemeine Presseangelegenheiten J Versammlungsrecht J Strafvollzug J Heimrecht J Gaststättenrecht Ohne Erforderlichkeitsklausel J Bürgerliches Recht J Strafrecht J Personenstandswesen J Vereinsrecht J Arbeitsrecht J Bodenverteilung und Raumordnung J Hochschulzulassung und -abschlüsse J Jagdwesen J Wasserhaushalt J Naturschutz und Landschaftspflege J J J J J J J J J Mit Erforderlichkeitsklausel J Aufenthaltsrecht für ausländische Bürger J Lebensmittelrecht J Wirtschaftsrecht J Straßenverkehr Foto: dpa Auswärtige Angelegenheiten Verteidigung, Zivilschutz Staatsangehörigkeit Passwesen, Melde- und Ausweiswesen Währungs- und Geldwesen Zölle und Außenhandel Eisenbahnen des Bundes und Luftverkehr Post- und Fernmeldewesen Erzeugung und Nutzung von Kernenergie 24 25 Seit der sog. »Föderalismusreform I« vom Herbst 2006 unterscheidet man mehrere Felder, auf denen der Freistaat Bayern (wie alle anderen deutschen Bundesländer) als Gesetzgeber tätig werden kann: J das Feld der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder (vgl. Art. 70 Abs. 1 GG) J das Feld der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 72 und 74 GG), darunter das Feld der sog. »Abweichungsgesetzgebung« (Art. 72 Abs. 3 GG) Grundsätzlich gilt: Die Länder haben dann das ausschließliche Recht der Gesetzgebung, wenn das Grundgesetz diese nicht dem Bund zuweist, das heißt auf all den Feldern, die im Grundgesetz nicht genannt sind. Von der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Bundesländern spricht man dort, wo die Länder Gesetzgebungszuständigkeit haben, solange und soweit der Bund von seiner eigenen Zuständigkeit keinen Gebrauch macht. Jedoch darf der Bund in bestimmten Bereichen (z. B. Wirtschaftsrecht, Lebensmittelrecht) dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Lösung erforderlich machen. Von der »Abweichungsgesetzgebung« spricht man dort, wo der Bund bereits gesetzgeberisch tätig war, das Grundgesetz den Ländern aber dann erlaubt, hiervon abweichende gesetzliche Regelungen zu treffen. Die Aufstellung (siehe oben) gibt einen Überblick über die Gesetzgebungsmöglichkeiten des Freistaats Bayern. Von März 2007 bis März 2009 arbeitete eine Kommission aus 16 Mitgliedern der Bundesebene (Mitglieder des Deutschen Bundestags und Mitglieder der Bundesregierung), 16 Vertretern des Bundesrats (meist die Ministerpräsidenten der Länder) sowie (ohne Stimmrecht) vier Vertretern der Landtage und drei Vertretern der Kommunen an der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (sog. »Föderalismusreform II«). Vereinbart wurden insbesondere ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot für die Länder, eine Verschuldungsgrenze für den Bund sowie ein Frühwarnsystem, um das Abdriften der öffentlichen Haushalte in einer Krisensituation rechtzeitig zu erkennen. Neben den drei unverzichtbaren Aufgaben des Bayerischen Landtags kommen ihm im Rahmen der politischen Ordnung des Freistaates noch andere bedeutsame Funktionen zu. So wählt das Parlament die Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, also des höchsten Gerichts innerhalb der rechtsprechenden Gewalt im Staat. Darüber hinaus gehören die Bestimmung des Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu den vornehmsten Wahlaufgaben des Landtags. Im Übrigen wirken einzelne Abgeordnete aufgrund bestimmter Rechtsvorschriften in einer ganzen Reihe von Beiräten und staatlichen bzw. öffentlichen Gremien mit, z. B.: J Beirat der Landeszentrale für politische Bildung J Gefängnisbeiräte J Landessportbeirat J J J J Rundfunkrat Medienrat Landesgesundheitsrat Landesdenkmalrat Sitzung des Ältestenrats 26 27 Die Organisation des Bayerischen Landtags: Wie und wo gehen die Abgeordneten ihrer politischen Arbeit nach? Die Präsidentin des Bayerischen Landtags Die Präsidentin des Bayerischen Landtags bildet die repräsentative Spitze des Hohen Hauses. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Leitung der Sitzungen der Vollversammlung und die Repräsentation des Parlaments. Darüber hinaus übt die Landtagspräsidentin die Dienstaufsicht über das Landtagsamt (die Verwaltung des Parlaments) und über den Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Sie hat das Hausrecht im Parlament und vertritt den Landtag in Rechtsgeschäften und juristischen Auseinandersetzungen. Die Vizepräsidenten Unterstützt wird die Präsidentin in ihrer Amtsführung von fünf Vizepräsidenten, die sie in ihrer Abwesenheit vertreten und sich mit ihr in der Sitzungsleitung der Vollversammlung ablösen. Das Präsidium Die Präsidentin, zwei Vizepräsidenten und drei Vizepräsidenten, die gleichzeitig als Schriftführer fungieren sowie vier zusätzliche Schrift– führer bilden das Präsidium, das Beratungs- und Beschlussorgan in den Verwaltungsangelegenheiten des Hohen Hauses. Die Schriftführer unterstützen den/die sitzungsleitende/-n Präsidenten/-in in der Leitung der Vollversammlung. Die Mitglieder des Präsidiums (zehn Mitglieder) Barbara Stamm, Landtagspräsidentin (CSU); Reinhold Bocklet, I. Vizepräsident (CSU); Franz Maget, II. Vizepräsident (SPD); Peter Meyer, III. Vizepräsident/Schriftführer (FW); Christine Stahl, IV. Vizepräsidentin/Schriftführerin (Bündnis 90 / Die Grünen); Jörg Rohde, V. Vizepräsident/Schriftführer (FDP) Schriftführerinnen und Schriftführer: Reserl Sem (CSU), Sylvia Stierstorfer (CSU), Christa Steiger (SPD), Walter Nadler (CSU). Der Ältestenrat Ein weiteres Steuerungsorgan des Parlaments ist der Ältestenrat. In ihm sitzen nicht etwa die ältesten Abgeordneten, sondern neben der Präsidentin weitere Vertreter der Fraktionen (aktuell u. a. die fünf Vizepräsidenten). Dieses Gremium unterstützt die Präsidentin bei der Durchführung der Amtsgeschäfte, vor allem bestimmt es Zeit und Tagesordnung der Vollversammlungen und regelt interne Fragen des Landtags sowie den Sitzungsbetrieb. Die Mitglieder des Ältestenrats (17 Mitglieder): Barbara Stamm, Landtagspräsidentin (CSU); Reinhold Bocklet, I. Vizepräsident (CSU); Franz Maget, II. Vizepräsident (SPD); Ulrike Gote (Bündnis 90 / Die Grünen); Harald Güller (SPD); Petra Guttenberger (CSU); Konrad Kobler (CSU); Bernd Kränzle (CSU); Thomas Kreuzer (CSU); Peter Meyer, III. Vizepräsident (FW); Eduard Nöth (CSU); Jörg Rohde, V. Vizepräsident (FDP); Georg Schmid (CSU); Tanja Schweiger (FW); Christine Stahl, IV. Vizepräsidentin (Bündnis 90 / Die Grünen); Tobias Thalhammer (FDP); Johanna Werner-Muggendorfer (SPD). Gespräch mit Staatsgästen aus Marokko im Lesesaal Die Vollversammlung Herzstück des Bayerischen Landtags ist die Vollversammlung. In ihr kommen die Abgeordneten des Bayerischen Landtags zu Beratungen und zur Beschlussfassung zusammen. Ihr Ort ist der Plenarsaal. Sie tagt grundsätzlich öffentlich – auch dies ist ein Wesensmerkmal der repräsentativen Demokratie: Schließlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was ihre Vertreter beschließen. Deshalb fertigen die Stenografen auch wortgetreue Sitzungsberichte, die dann als offizielle Landtagsprotokolle – auch im Internet – veröffentlicht werden. Nach oft intensiven Debatten fallen in der Vollversammlung die endgültigen Entscheidungen. 30 Typische Formen der Beratung sind etwa die sog. »Lesungen« – das sind die Debatten über Gesetzentwürfe – oder die Behandlung von »Anträgen« von Abgeordneten zu bestimmten Sachverhalten. Aber auch Aktuelle Stunden und Ministerin- oder Ministerbefragungen finden hier statt. Die Vollversammlung ist das »Schaufenster« des Parlaments. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die Positionen der Fraktionen zu allen aktuellen politischen Fragen zu informieren. Die vielfältigen Formen der Herstellung von Öffentlichkeit (Berichterstattung durch die Medien, Live-Übertragungen im Internet, Möglichkeit des Besuchs einer Sitzung usw.) unterstreichen dies nachdrücklich. 31 Die Ausschüsse Viele Bürger verbinden den Begriff »Landtag« mit dem Bild einer Vollversammlung im Plenarsaal. Dabei sind die ständigen Ausschüsse, für die Dauer der Wahlperiode eingesetzt, in der Parlamentsarbeit ebenso bedeutsam. Die Einrichtung von Ausschüssen ergibt sich aus der Notwendigkeit der Spezialisierung der Abgeordneten. Jeder der zzt. zwölf Ausschüsse ist für ein bestimmtes Politikfeld zuständig. Die Ausschüsse, in denen je nach Fachgebiet 16, 20 oder 22 Abgeordnete zusammenkommen, bereiten die Verhandlungen und Entscheidungen der Vollversammlung vor. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung und Entscheidung über Eingaben und Beschwerden von Bürgern. Die Zusammensetzung der Ausschüsse orientiert sich an der Größe der Fraktionen. Auch diese Gremien spiegeln also – wie die Vollversammlung – das Wahlergebnis wider. Auch die Bestimmung der jeweiligen Ausschussvorsitzenden ergibt sich aus dem Gewicht der Fraktionen. Sie haben auch bei der Besetzung der Ausschüsse das Sagen. Sie entscheiden intern, wer sie in einem Ausschuss vertritt und wer ggf. einen Vorsitz übernehmen soll. Die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen ist eine Besonderheit des Bayerischen Landtags. Darin spiegelt sich das Selbstverständnis des Parlaments, das bürgernah und damit im wahren Wortsinn »Volksvertretung« sein will. 32 33 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Vorsitzender: Georg Winter (CSU) Stellvertretender Vorsitzender: Volkmar Halbleib (SPD) 22 Mitglieder Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Vorsitzender: Joachim Hanisch (FW) Stellvertretender Vorsitzender: Christian Meißner (CSU) 20 Mitglieder Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorsitzender: Albert Füracker (CSU) Stellvertretender Vorsitzender: Adi Sprinkart (Bündnis 90 / Die Grünen) 16 Mitglieder Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur Vorsitzender: Bernd Sibler (CSU) Stellvertretende Vorsitzende: Isabell Zacharias (SPD) 16 Mitglieder Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Vorsitzende: Ingrid Heckner (CSU) Stellvertretender Vorsitzender: Stefan Schuster (SPD) 16 Mitglieder Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten Vorsitzende: Prof. Ursula Männle (CSU) Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Dechant (FDP) 16 Mitglieder Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz Vorsitzender: Franz Schindler (SPD) Stellvertretende Vorsitzende: Petra Guttenberger (CSU) 16 Mitglieder Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vorsitzender: Erwin Huber (CSU) Stellvertretender Vorsitzender: Alexander Muthmann (FW) 16 Mitglieder Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit Vorsitzende: Brigitte Meyer (FDP) Stellvertretender Vorsitzender: Joachim Unterländer (CSU) 16 Mitglieder Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport Vorsitzender: Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) Stellvertretender Vorsitzender: Georg Eisenreich (CSU) 20 Mitglieder Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Vorsitzender: Hans Joachim Werner (SPD) Stellvertretende Vorsitzende: Sylvia Stierstorfer (CSU) 16 Mitglieder Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Vorsitzender: Dr. Christian Magerl (Bündnis 90 / Die Grünen) Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Otto Hünnerkopf (CSU) 20 Mitglieder Stand: September 2010 34 35 Hubert Aiwanger Markus Rinderspacher Margarete Bause Die Fraktionen Die Bedeutung der Fraktionen im Bayerischen Landtag wurde bereits angesprochen. Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen, zu denen sich die Mitglieder des Bayerischen Landtags zusammengeschlossen haben. Ihre Rechtsstellung und ihre Finanzierung sind im Detail im Bayerischen Fraktionsgesetz festgelegt. Die zentrale Bedeutung der Fraktionen als politische Akteure im parlamentarischen Geschehen liegt vor allem in der politischen Willensbildung: Unter einem Vorsitzenden (bei Bündnis 90 / Die Grünen: zwei) und weiteren Mitgliedern des Fraktionsvorstandes versuchen sich die Abgeordneten einer Fraktion bereits im Vorfeld parlamentarischer Entscheidungen auf eine gemeinsame Position zu verständigen. Thomas Hacker Georg Schmid Thomas Mütze Dieses Ziel, möglichst geschlossen politische Vorhaben zu verfolgen, ergibt sich aus einem Grundprinzip parlamentarischer Demokratie, dem Mehrheitsprinzip. Mehrheiten müssen oft in intensiven Diskussionen, internen Abstimmungen oder Kompromissen gefunden werden. Der Ort hierfür sind die Fraktionen. Sie bereiten Stellungnahmen vor, erarbeiten Vorlagen und legen ihre jeweilige Haltung in den Ausschüssen und im Plenum fest. Wie das Parlament insgesamt sind auch die Fraktionen arbeitsteilig organisiert: In Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen spezialisieren sich die Abgeordneten einer Fraktion, um der Vielfalt und Komplexität der parlamentarischen Arbeit im Bayerischen Landtag gerecht werden zu können. Antrag auf Zulassung des Volksbehrens: 25 000 Unterschriften von Stimmberechtigten Volksbegehren 10 % der Stimmberechtigten. Eintragungsfrist: 14 Tage. Unterschrift persönlich und handschriftlich Volksentscheid Abstimmung mit Ja oder Nein (ggf. über zwei Entwürfe) Gesetzesvorlage Foto: dpa Staatsregierung Stellungsnahme Landtag Beratung und Beschlussfassung Ablehnung (ggf. Vorlage eigener Gesetzentwurf) Zustimmung Kein Volksentscheid mehr notwendig Ausnahme: Verfassungsänderung 36 37 Volksgesetzgebung Art. 2 BV weist Bayern als repräsentative Demokratie aus, in der der Bayerische Landtag die zentrale Rolle der Volksvertretung einnimmt. Allerdings wird diese grundsätzliche Festlegung der Verfassung auf eine repräsentative, eine parlamentarische Demokratie im Freistaat ergänzt um Elemente der direkten (= plebiszitären) Demokratie: um Volksbegehren und Volksentscheid. Die Bayerische Verfassung (Art. 72 – 75 BV) legt im Einzelnen fest, wie das Volk auf direktem Weg Gesetzesvorschläge auf den Weg bringen (Gesetzesinitiative per Volksbegehren) und per Volksentscheid beschließen kann (siehe Schaubild oben). Die Verfassungsmütter und -väter haben dabei einige »Hürden« vorgesehen, um den Missbrauch der Volksgesetzgebung zu verhindern: So ist z. B. ein Volksentscheid über den Staatshaushalt unzulässig. Auch darf die Verfassung nicht in einer Weise geändert werden, die ihrem demokratischen Grundgedanken widerspricht. Außerdem bedarf es der Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Volksbegehren (zzt. sind das ca. 940 000 Bürgerinnen und Bürger), damit es zu einem Volksentscheid kommen kann. Umgekehrt wird aber auch deutlich, wie bedeutsam die Volksgesetzgebung in Bayern ist: So kann etwa die Verfassung niemals allein durch den Bayerischen Landtag geändert werden. Vielmehr ist für eine solche Verfassungsänderung immer auch die Zustimmung der Bevölkerung per Volksentscheid notwendig (sog. »obligatorisches Verfassungsreferendum«), wobei der Bayerische Verfassungsgerichtshof zusätzlich ein sogenanntes »Quorum« festgelegt hat: Eine Verfassungsänderung per Volksentscheid muss von 25 % der Abstimmungsberechtigten bejaht werden, sofern sie nicht vom Bayerischem Landtag bereits zuvor von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen wurde. In der über 60-jährigen Geschichte der bayerischen Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die Volksgesetzgebung vielfach bewährt, ohne die grundsätzliche Stellung des Parlaments als zentrales Organ der Gesetzgebung in Frage zu stellen. 38 39 Volksbegehren in Bayern seit 1967 Volksentscheide in Bayern seit 1946 Schulartikel (drei Begehren) 1967 Demokratische Gebietsreform* 1971 Rundfunkfreiheit (Art. 111a BV) 1972 Bayerische Verfassung (BV) ** 01.12.1946 Schulartikel (Art. 135 BV) 07.07.1968 Wahlalter BV (Art. 7 und 14 BV) ** 24.05.1970 Rundfunkfreiheit (Art. 111a BV) 01.07.1973 Landtagswahlrecht (Art. 14 BV) ** 01.07.1973 Lernmittelfreiheit * 1977 Zusammensetzung des Senats * 1977 Umweltschutz (Art. 3, 131, 141 BV) ** 17.06.1984 Abfallwirtschaftsgesetz 1990 Abfallrecht 17.02.1991 Kommunaler Bürgerentscheid 1995 Kommunaler Bürgerentscheid 01.10.1995 Zwei Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern: Reform von Landtag und Staatsregierung, Weiterentwicklung im Bereich der Grundrechte und Staatsziele (u.a. Verkleinerung des Landtags) ** 08.02.1998 Abschaffung des Bayerischen Senats 1997 Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte aus Bayern* 1998 Erziehungs- u. Unterrichtswesen sowie Schulfinanzierung* 2000 Organisation des Verfassungsgerichtshofs * 2000 Bayerischer Senat 08.02.1998 Zwei Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern (u.a. Parlamentsinformationsgesetz, Konnexitätsprinzip) ** 21.09.2003 Gesundheitsschutzgesetz 04.07.2010 Änderung des Art. 100 der Verfassung des Freistaates Bayern – Verankerung bioethischer Grundsätze* Änderung des Waldgesetzes * 2003 2004 Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen* 2005 Änderung der Bauordnung und des Landesentwicklungsprogramms * 2005 Gesundheitsschutzgesetz * Volksbegehren gescheitert **nur Verfassungsänderungen (ohne Volksbegehren) 2009 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 40 41 Unser Service für Sie Informationsmaterialien Der Bayerische Landtag hält eine Vielzahl von Informationsmaterialien für Sie bereit, die kostenfrei abgegeben werden. Die Bestellung kann per Post, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder direkt über das Internet erfolgen. Alle wesentlichen Angaben finden Sie unter »Kontakt« auf der folgenden Seite. Der Bayerische Landtag im Internet Die Internetseiten des Bayerischen Landtags bieten Ihnen Web-TV, z. B. mit Live-Übertragungen laufender Plenarsitzungen und Aufzeichnungen vergangener Sitzungen (Video-Archiv). Der aktuelle Verlauf des Plenums kann unter »Plenum Online« verfolgt werden. Darüber hinaus können Sie Sitzungspläne und Tagesordnungen einsehen, nach Sitzungsprotokollen, Gesetzentwürfen, Anträgen und Beschlüssen des Parlaments suchen (Dokumentenrecherche), Hinweise zur Parlamentsgeschichte und zum Bauwerk Maximilianeum nachlesen sowie Biografien und Adressen aller Abgeordneten, ein Angebot für jugendliche Nutzer und eine Vielzahl weiterer Informationen finden. »Maximilianeum« – das Online-Magazin des Bayerischen Landtags Unter www.maximilianeum-online.de werden unter den Rubriken »Titel«, »Politik« und »Panorama« regelmäßig Beiträge rund um das Parlamentsgeschehen in Bayern veröffentlicht. Unter www.bayern.landtag.de können Sie das Online-Magazin kostenlos abonnieren. Besuche im Maximilianeum Die Teilnahme an Ausschuss- oder Plenarsitzungen ist ohne vorherige Anmeldung möglich, soweit Besucherplätze verfügbar sind (Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses an der Pforte). Hausbesichtigungen sind ohne Einladung durch das Landtagsamt nicht möglich. Gruppen können den Bayerischen Landtag nach Anmeldung und Einladung durch das Landtagsamt besuchen. Der Besuchswunsch muss schriftlich und möglichst frühzeitig vorliegen. Die Gäste werden vom Besucherdienst des Landtagsamts betreut. Bayerischen Schulklassen wird im Rahmen der »Pädagogischen Betreuung« ein spezielles Programm angeboten. Wegen des großen Zuspruchs ist rechtzeitige Anmeldung (in den ersten Monaten des Schuljahres!) erforderlich. Ein Besuch ist an weitere Bedingungen gebunden. Kontakt Bayerischer Landtag – Landtagsamt Referat P V – Öffentlichkeitsarbeit, Besucher Maximilianeum, 81627 München Telefon (0 89) 41 26 - 27 05 oder - 23 36 (Besucherdienst) Telefon (0 89) 41 26 - 21 91 oder - 26 02 (Bestellungen) Fax (0 89) 41 26 - 17 67 [email protected] [email protected] (Besuche von Schulklassen) www.bayern.landtag.de Zu Fragen rund um den Bayerischen Landtag: Zentrale Informationsstelle (ZIS) des Landtagsamts Telefon (0 89) 41 26 – 22 68, [email protected] Herausgeber: Bayerischer Landtag Landtagsamt Referat Öffentlichkeitsarbeit, Besucher Maximilianeum 81627 München Telefon (0 89) 41 26 - 0 Fax (0 89) 41 26 -13 92 [email protected] www.bayern.landtag.de www.maximilianeum-online.de Fotos: Bildarchiv des Bayerischen Landtags Rolf Poss, Siegsdorf (soweit nicht anders vermerkt) Titel: Fabian Helmich, München Gestaltung: Vogt, Sedlmeir, Reise. GmbH, München Druck: EBERL PRINT GmbH, Immenstadt Stand: September 2010 2. Auflage 16. WP Insgesamt 187* Abgeordnete Stimmkreise 91 Stimmkreisabgeordnete Oberfranken Unterfranken CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP 10 — — — — 9 — — — — Oberpfalz * Mittelfranken CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP 12 — — — — Für die Wahl zum Bayerischen Landtag wird der Freistaat Bayern in 91 Stimmkreise aufgeteilt, davon entfallen auf Oberbayern 29, auf Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken je 9, auf Mittelfranken 12, auf Unterfranken 10 und auf Schwaben 13. Für jeden Stimmkreis stellen die Parteien bzw. organisierten Wählergruppen jeweils einen Kandidaten/eine Kandidatin auf. Die Wählerinnen und Wähler in diesem Stimmkreis können dann mit ihrer Erststimme eine/n dieser Kandidaten/-innen wählen. In den Bayerischen Landtag zieht ein, wer die Mehrheit der Erststimmen in einem Stimmkreis erhält (Voraussetzung: Die Partei oder organisierte Wählergruppe des Stimmkreisgewinners muss bayernweit insgesamt mindestens fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben). Für die Wahlgerechtigkeit ist es wichtig, dass die Bevölkerungszahl in allen Stimmkreisen ungefähr gleich groß ist. Deswegen geschieht es immer wieder, dass die Stimmkreisgrenzen in Folge von veränderten Einwohnerzahlen neu festgelegt werden. 9* — — — — Niederbayern CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP Schwaben CSU 13 SPD — FW — B‘90/Grüne — FDP — 9 — — — — Oberbayern* CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP 28 * 1 — — — Wahlkreise 89 (+7*) Wahlkreisabgeordnete Oberfranken Unterfranken CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP 1 4 2 2 1 Mittelfranken CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP — 6 2 2 2 — 4 2 1 1 Oberpfalz* CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP Schwaben CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP 1 4 3 3 2 — 4 3 1 1 Neben den Stimmkreisen sind die Wahlkreise für die Landtagswahl die zweite wichtige wahlgeografische Größe. Jeder der sieben bayerischen Regierungsbezirke fungiert dann als Wahlkreis. Die Parteien oder organisierten Wählergruppen bilden für diese Wahlkreise Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten. Die Wählerinnen und Wähler eines Wahlkreises geben ihre Zweitstimme einem Bewerber/ einer Bewerberin aus diesen Listen. Die von den Parteien oder organisierten Wählergruppen festgelegte Reihenfolge auf den Listen müssen die Wählerinnen und Wähler nicht beachten, sondern sie können z. B. auch einen Kandidaten/eine Kandidatin auf einem hinteren Listenplatz wählen. Auf Grund der Gesamtstimmenzahl aus Erststimmen (sofern ein Bewerber/eine Bewerberin auch in einem Stimmkreis kandidiert hat) und Zweitstimmen ergibt sich die Reihenfolge aller Wahlkreiskandidaten. Jeder, der einen Platz innerhalb der für den Wahlkreis insgesamt zu vergebenden Sitzzahl erreicht hat, kann ins Parlament einziehen. Insgesamt können über die Wahlkreise 89 Abgeordnete bestimmt werden. Für die Wahlkreise gilt sinngemäß, was über die Wahlgerechtigkeit bereits für die Stimmkreise gesagt wurde: Die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Niederbayern Sitze in einem Wahlkreis richtet sich nach der CSU — SPD 3 Einwohnerzahl: Oberbayern 29, Niederbayern 9, FW 3 Oberpfalz und Oberfranken je 8, Mittelfranken 12, B‘90/Grüne 1 Unterfranken 10 und Schwaben 13. FDP 2 Oberbayern * CSU SPD FW B‘90/Grüne FDP — 13 * 6 9* 7 Überhang- und Ausgleichsmandate (siehe *) Im 16. Bayerischen Landtag werden aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten insgesamt 187 Abgeordnete (2003: 180) vertreten sein. Überhangmandate erhält die CSU, und zwar drei in Oberbayern und eines in der Oberpfalz. Ausgleichsmandate gehen zwei an die SPD und eines an Bündnis 90/Die Grünen, und zwar jeweils in Oberbayern. Stimm- und Wahlkreise in Bayern zur Landtagswahl am 28. September 2008 91 Stimmkreisabgeordnete 125 126 127 128 129 Oberbayern München-Altstadt-Hadern München-Bogenhausen München-Giesing München-Milbertshofen München-Moosach München-Pasing München-Ramersdorf München-Schwabing Altötting Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck-Ost Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Miesbach Mühldorf a. Inn München-Land-Nord München-Land-Süd Pfaffenhofen a.d. Ilm, Schrobenhausen Rosenheim-Ost Rosenheim-West Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau 201 202 203 204 205 206 207 208 209 Niederbayern Deggendorf Dingolfing Kelheim Landshut Passau-Ost Passau-West Regen, Freyung-Grafenau Rottal-Inn Straubing 301 302 303 304 305 Oberpfalz Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i.d. Opf. Regensburg-Land-Ost Regensburg-Land, Schwandorf 306 307 308 309 Regensburg-Stadt Schwandorf Tirschenreuth Weiden i.d. Opf. 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 89 (+7*) Wahlkreisabgeordnete Eisenreich, Georg (CSU) Dr. Zimmermann, Thomas (CSU) Lorenz, Andreas (CSU) Maget, Franz (SPD) Unterländer, Joachim (CSU) Dr. Bernhard, Otmar (CSU) Blume, Markus (CSU) Dr. Spaenle, Ludwig (CSU) Heckner, Ingrid (CSU) Oberfranken Bamberg-Land Bamberg-Stadt Bayreuth Coburg Forchheim Hof Kronach, Lichtenfels Kulmbach Wunsiedel i. Fichtelgebirge 401 402 403 404 405 406 407 408 409 Bachhuber, Martin (CSU) Richter, Roland (CSU) Seidenath, Bernhard (CSU) Stewens, Christa (CSU) Schneider, Siegfried (CSU) Schwimmer, Jakob (CSU) Dr. Herrmann, Florian (CSU) Bocklet, Reinhold (CSU) Haderthauer, Christine (CSU) 511 512 Mittelfranken Nürnberg-Nord Nürnberg-Ost Nürnberg-Süd Nürnberg-West Anbach-Nord Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Erlangen-Höchstadt Erlangen-Stadt Fürth Neustadt a. d. AischBad Windsheim, Fürth-Land Nürnberger Land Roth 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 Unterfranken Aschaffenburg-Ost Aschaffenburg-West Bad Kissingen Haßberge, Rhön-Grabfeld Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Schweinfurt Würzburg-Land Würzburg-Stadt Winter, Peter (CSU) Prof. Dr. Bausback, Winfried (CSU) Kiesel, Robert (CSU) Dr. Weiß, Bernd (CSU) Dr. Hünnerkopf, Otto (CSU) Sinner, Eberhard (CSU) Rüth, Berthold (CSU) Eck, Gerhard (CSU) Ländner, Manfred (CSU) Jörg, Oliver (CSU) 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 Schwaben Augsburg-Stadt-Ost Augsburg-Stadt-West Aichach-Friedberg Augsburg-Land, Dillingen Augsburg-Land-Süd Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren Kempten, Oberallgäu Lindau, Sonthofen Marktoberdorf Memmingen Neu-Ulm Kränzle, Bernd (CSU) Hintersberger, Johannes (CSU) Pachner, Reinhard (CSU) Winter, Georg (CSU) Strehle, Max (CSU) Schmid, Georg (CSU) Sauter, Alfred (CSU) Pschierer, Franz Josef (CSU) Kreuzer, Thomas (CSU) Rotter, Eberhard (CSU) Schorer, Angelika (CSU) Miller, Josef (CSU) Schmid, Peter (CSU) 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 Dr. Goppel, Thomas (CSU) Radwan, Alexander (CSU) Dr. Huber, Marcel (CSU) Weidenbusch, Ernst (CSU) Schreyer-Stäblein, Kerstin (CSU) Görlitz, Erika (CSU) Stöttner, Klaus (CSU) Biechl, Annemarie (CSU) Prof. Männle, Ursula (CSU) Steiner, Klaus (CSU) Dodell, Renate (CSU) Sibler, Bernd (CSU) Huber, Erwin (CSU) Neumeyer, Martin (CSU) Goderbauer, Gertraud (CSU) Kobler, Konrad (CSU) Taubeneder, Walter (CSU) Brunner, Helmut (CSU) Sem, Reserl (CSU) Zellmeier, Josef (CSU) Donhauser, Heinz (CSU) Sackmann, Markus (CSU) Füracker, Albert (CSU) Stierstorfer, Sylvia (CSU) Graf von und zu Lerchenfeld, Philipp (CSU) Dr. Rieger, Franz (CSU) Zeitler, Otto (CSU) Reiß, Tobias (CSU) Dettenhöfer, Petra (CSU) Wahlkreis Oberbayern Bause, Margarete (B ‘90/Grüne) Dr. Bertermann, Otto (FDP) Dr. Bulfon, Annette (FDP) Daxenberger, Sepp (B ‘90/Grüne) verstorbenam18.08.2010 Dr. Dürr, Sepp (B ‘90/Grüne) Franke, Anne (B ‘90/Grüne) eingetretenam25.08.2010 Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD) Gottstein, Eva (FW) Güll, Martin (SPD) Hartmann, Ludwig (B ‘90/Grüne) Dr. Heubisch, Wolfgang (FDP) Jung, Claudia (FW) Kohnen, Natascha (SPD) Dr. Magerl, Christian (B ‘90/Grüne) Noichl, Maria (SPD) Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW) Pointner, Mannfred (FW) Reichhart, Markus (FW) Rinderspacher, Markus (SPD) Ritter, Florian (SPD) Rütting, Barbara (B ‘90/Grüne) ausgeschiedenam02.04.2009 Dr. Runge, Martin (B ‘90/Grüne) Rupp, Adelheid (SPD) Sandt, Julika (FDP) Schopper, Theresa (B ‘90/Grüne) Sonnenholzner, Kathrin (SPD) Stachowitz, Diana (SPD) Stamm, Claudia (B ‘90/Grüne) eingetretenam03.04.2009 Streibl, Florian (FW) Tausendfreund, Susanna (B ‘90/Grüne) Thalhammer, Tobias (FDP) Werner, Hans Joachim (SPD) Will, Renate (FDP) Wörner, Ludwig (SPD) Zacharias, Isabell (SPD) Zeil, Martin (FDP) Rudrof, Heinrich (CSU) Huml, Melanie (CSU) Nadler, Walter (CSU) Heike, Jürgen W. (CSU) Nöth, Eduard (CSU) König, Alexander (CSU) Meißner, Christian (CSU) Brendel-Fischer, Gudrun (CSU) Schöffel, Martin (CSU) Dr. Beckstein, Günther (CSU) Imhof, Hermann (CSU) Freller, Karl (CSU) Dr. Söder, Markus (CSU) Breitschwert, Klaus Dieter (CSU) Wägemann, Gerhard (CSU) Matschl, Christa (CSU) Herrmann, Joachim (CSU) Guttenberger, Petra (CSU) Herold, Hans (CSU) Eckstein, Kurt (CSU) Dr. Weiß, Manfred (CSU) Scharfenberg, Maria (B ‘90/Grüne) Schindler, Franz (SPD) Schweiger, Tanja (FW) Strobl, Reinhold (SPD) Dr. Vetter, Karl (FW) Wild, Margit (SPD) Wahlkreis Oberfranken Aures, Inge (SPD) Biedefeld, Susann (SPD) Glauber, Thorsten (FW) Gote, Ulrike (B ‘90/Grüne) Hacker, Thomas (FDP) Meyer, Peter (FW) Dr. Rabenstein, Christoph (SPD) Steiger, Christa (SPD) Wahlkreis Mittelfranken Ackermann, Renate (B ‘90/Grüne) Arnold, Horst (SPD) Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer, Peter (FW) Dr. Beyer, Thomas (SPD) Hessel, Katja (FDP) Naaß, Christa (SPD) Dr. Pauli, Gabriele (fraktionslos) Rohde, Jörg (FDP) Schmitt-Bussinger, Helga (SPD) Schuster, Stefan (SPD) Stahl, Christine (B ‘90/Grüne) Weikert, Angelika (SPD) Wahlkreis Unterfranken Dittmar, Sabine (SPD) Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW) Felbinger, Günther (FW) Halbleib, Volkmar (SPD) Klein, Karsten (FDP) Mütze, Thomas (B ‘90/Grüne) Pranghofer, Karin (SPD) Schneider, Harald (SPD) Stamm, Barbara (CSU) Tolle, Simone (B ‘90/Grüne) Wahlkreis Schwaben Prof. Dr. Barfuß, Georg (FDP) Dr. Förster, Linus (SPD) Gehring, Thomas (B ‘90/Grüne) Güller, Harald (SPD) Dr. Herz, Leopold (FW) Kamm, Christine (B ‘90/Grüne) Dr. Merk, Beate (CSU) Meyer, Brigitte (FDP) Müller, Ulrike (FW) Pohl, Bernhard (FW) Sprinkart, Adi (B ‘90/Grüne) Dr. Strohmayr, Simone (SPD) Dr. Wengert, Paul (SPD) Wahlkreis Niederbayern Aiwanger, Hubert (FW) Dr. Fischer, Andreas (FDP) Hallitzky, Eike (B ‘90/Grüne) Dr. Kirschner, Franz Xaver (FDP) Muthmann, Alexander (FW) Perlak, Reinhold (SPD) Roos, Bernhard (SPD) Werner-Muggendorfer, Johanna (SPD) Widmann, Jutta (FW) Wahlkreis Oberpfalz Dechant, Thomas (FDP) Hanisch, Joachim (FW) Karl, Annette (SPD) Stand: September 2010 Aschaffenburg 602 601 -West -Ost 608 Schweinfurt 606 Main-Spessart 607 Miltenberg 610 404 Coburg 604 603 Bad Kissingen Haßberge, RhönGrabfeld 510 Neustadt a.d.AischBad Windsheim, Fürth-Land 403 Bayreuth 508 104 106 108 102 309 Weiden i.d.OPf. 301 511 Nürnberger AmbergSulzbach Land 509 105 308 Tirschenreuth 405 Forchheim 507 609 München-Altstadt-Hadern München-Bogenhausen München-Giesing München-Milbertshofen 409 Wunsiedel i.Fichtelgebirge 408 Kulmbach 401 Bamberg 402 -Land -Stadt 605 Kitzingen 406 Hof 407 Kronach, Lichtenfels 101 102 103 104 105 106 107 108 307 Schwandorf 101 München-Moosach München-Pasing München-Ramersdorf München-Schwabing 107 103 505 Ansbach-Nord Regierungsbezirksgrenzen Stimmkreisgrenzen Straubing 209 Stimmkreisname 706 Donau-Ries Stimmkreisnummer 304 203 Kelheim 207 Regen, Freyung-Grafenau 704 Augsburg -Land, Dillingen 713 NeuUlm 707 Günzburg 712 Memmingen 709 Kempten, Oberallgäu 710 Lindau, Sonthofen 703 AichachFriedberg 502 504 201 Deggendorf 711 Marktoberdorf 122 117 119 127 Starnberg 129 WeilheimSchongau 123 110 208 Rottal-Inn 115 Erding 205 Passau-Ost 202 Dingolfing 204 Landshut 116 Freising 112 Dachau 705 Augsburg -Land -Süd 708 Kaufbeuren 124 Pfaffenhofen a.d.Ilm, Schrobenhausen 501 209 Straubing 118 Großstädte siehe gesonderte Darstellung rechts 117 Fürstenfeldbruck-Ost 118 Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau 119 Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West 122 München-Land-Nord 123 München-Land-Süd 304 Regensburg-Land-Ost 306 Regensburg-Stadt 507 Erlangen-Höchstadt 508 Erlangen-Stadt 509 Fürth 609 Würzburg-Land 610 Würzburg-Stadt 306 114 Eichstätt 302 Cham 305 Regensburg -Land, Schwandorf 303 Neumarkt i.d.OPf. 512 506 Roth Ansbach-Süd, WeißenburgGunzenhausen 121 Mühldorf a.Inn 503 206 Passau -West 501 502 503 504 109 Altötting Nürnberg-Nord Nürnberg-Ost Nürnberg-Süd Nürnberg-West 113 Ebersberg 126 125 Rosenheim -West -Ost 120 Bad Tölz- Miesbach Wolfratshausen, GarmischPartenkirchen 701 128 Traunstein 111 Berchtesgadener Land 702 701 Augsburg-Stadt-Ost 702 Augsburg-Stadt-West Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung