Merkblatt für Praktikum und Erlaubnisurkunde

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Merkblatt für Praktikum und Erlaubnisurkunde
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Sachgebiet 53.1 Gesundheit
Maximilianstraße 39, 80538 München
Merkblatt für Praktikum und Erlaubnisurkunde
Stand: 11. März 2010
Praktische Tätigkeit zum Erlangen der Berufsbezeichnung „Masseur/in und medizinische/r
Bademeister/in“ gemäß des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes - MPhG - vom
26.05.1994 (BGBl. I S. 1084)
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Wenn Sie die staatliche Prüfung für Masseure und med. Bademeister – nach der 2-jährigen Ausbildung an einer Berufsfachschule für Massage – bestanden haben, müssen Sie noch eine 6monatige praktische Tätigkeit (Praktikum) absolvieren, bevor Sie die Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in" beantragen können.
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Das Praktikum ist in einem Krankenhaus oder einer anderen geeigneten medizinischen Einrichtung abzuleisten, die zur Annahme von Praktikanten ermächtigt wurde (§ 7 MPhG).
Erkundigen Sie sich bitte, ob die Einrichtung ermächtigt ist, bevor Sie das Praktikum beginnen.
Sie riskieren andernfalls, dass Ihr 6-monatiges Praktikum nicht anerkannt werden kann.
Das Verzeichnis der im Regierungsbezirk Oberbayern ermächtigten Einrichtungen finden Sie
im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de
www.regierung.oberbayern.bayern.de - Aufgaben - Umwelt, Gesundheit,
Verbraucherschutz - Genehmigungen - Humanmedizin.
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Das Praktikum ist unter Aufsicht eines Masseurs und med. Bademeisters bzw. Physiotherapeuten oder Krankengymnasten abzuleisten (§ 7 MPhG).
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Wird die praktische Tätigkeit (das Praktikum) wegen Krankheit oder aus anderen, vom Praktikanten nicht zu vertretenden Gründen länger als vier Wochen (28 Kalendertage oder 20 Arbeitstage) unterbrochen, so ist die darüber hinausgehende Zeit nachzuholen (§ 7 MPhG).
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Bei Unklarheiten erhalten Sie Auskunft bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 53.1
Gesundheit, Maximilianstr. 39, 80538 München (Tel. 089-2176-2455).
53.1-181-I/03.10 – S -
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Die Erlaubnisurkunde ist nach Ableisten der 6-monatigen praktischen Tätigkeit bei der Regierung
von Oberbayern, SG 53.1 Gesundheit, Maximilianstr. 39, 80538 München zu beantragen, wenn
Sie die schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule für Massage im Regierungsbezirk Oberbayern absolvierten und dort auch die staatliche Prüfung erfolgreich ablegten.
Folgende 5 Unterlagen werden für das Erteilen der Erlaubnisurkunde benötigt:
1. ein formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellen der Erlaubnisurkunde als ... mit eigenhändiger
Unterschrift und Anschrift (§ 2 Abs. 1 MPhG). Wenn Sie Ihre Anschrift nicht angeben, wird es
schwierig, Ihnen zu antworten.
Hierfür gibt es kein Formular. Das heißt, Sie müssen selbst ein kurzes Schreiben verfassen.
Wenn Sie die anderen Dokumente kommentarlos einsenden, zählt dies nicht als Antrag.
2. die Praktikumsbescheinigung im Original (Das Muster ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. und ebenfalls im Internet
Internet hinterlegt.)
Die Praktikumsbescheinigung ist von der Leitung der Einrichtung, in der Sie das Praktikum
ableisteten, und von dem/der Masseur/in und med. Bademeister/in bzw. Physiotherapeut/in
auszufüllen und zu unterschreiben, unter dessen/deren Aufsicht Sie das Praktikum absolvierten. Die Unterschrift des Praktikanten ist hier nicht gefordert. – Bitte achten Sie darauf, dass die
Praktikumsbescheinigung nicht ausgestellt wird, bevor Sie das Praktikum beendet haben.
3. ein ärztliches Attest – nicht älter als 3 Monate und im Original – über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (§ 2 Abs. 1 MPhG) gemäß folgenden Wortlauts: „Es wird festgestellt, dass Herr/Frau ... für den Beruf „Masseur/in und med. Bademeister/in“ gesundheitlich
geeignet ist." (Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes – Praktischer Arzt, Allgemeinmediziner, Internist oder Betriebsarzt).
4. ein polizeiliches Führungszeugnis der „Belegart O“, (gem. § 30 ff des Bundeszentralregistergesetzes) - nicht älter als drei Monate. - Bitte geben Sie bei der Beantragung folgende Adresse an, damit es vom Bundesamt für Justiz direkt an uns gesendet wird:
Regierung von Oberbayern, SG 53.1 Gesundheit (Zi. 5319)
Maximilianstr. 39, 80538 München
- Verwendungszweck: Urkunde Massage.
Hinweis: Polizeiliche Führungszeugnisse für private Zwecke werden nicht anerkannt.
5. eine Fotokopie des Zeugnisses über die staatliche Prüfung, das vom Prüfungsvorsitzenden
unterschrieben wurde
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