INFORMATION zur Anmeldung - Schulen

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INFORMATION zur Anmeldung - Schulen
Bundes-Oberstufenrealgymnasium
INFORMATION zur Anmeldung
für das Schuljahr 2015/2016
In der Zeit von 23.02. bis 06.03.2015 ist jeweils von 8 bis 13 Uhr im Sekretariat der Schule die
Anmeldung möglich.
Mitzubringen sind: Semesterzeugnis der 4. Klasse (Original und Kopie), Jahreszeugnis der 3.
Klasse (Original und Kopie), Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis (Original und
Kopie), SV-Nummer des Kindes und ein frankiertes (bei kleinem Kuvert 0,68 Cent), adressiertes
Rückkuvert.
Bis Mitte April 2015 erhalten Sie von uns ein Schreiben bezüglich der vorläufigen Aufnahme bzw.
der Abweisung Ihres Kindes.
Bis spätestens 8. Juli 2015 muss von den vorläufig aufgenommenen SchülerInnen eine
Schulerfolgsbestätigung (Nachweis aller Zeugnisnoten) vorgelegt werden.
Rechtsgültig wird die Aufnahmebewerbung allerdings erst dann, wenn spätestens bis zum
Mittwoch in der ersten Ferienwoche das Zeugnis der 4. Klasse im ORIGINAL bei uns
vorgelegt wird. Bei SchülerInnen aus einer AHS muss das positive AHS-Jahreszeugnis eine
Abgangsklausel enthalten. Die Aufnahme ist dann fixiert. Sie bekommen kein zusätzliches
Schreiben von der Schule!
Spindgebühr:
Einzahlung von € 20,- bis Schulbeginn auf das Konto: Elternverein BORG Grieskirchen, IBAN: AT05 2032
0121 0001 0665, BIC: ASPKAT2LXXX (Name DER SCHÜLERIN / DES SCHÜLERS bitte unbedingt
angeben!)
WICHTIG für Vokal- bzw. InstrumentalschülerInnen (I + ME):
Der Unterricht kann auch geblockt (außerhalb der regulären Unterrichtszeiten, auch an Samstagen)
stattfinden, zB. in Form von Proben oder Präsentationen (Konzerte, Aufführungen..). Dies ist ebenfalls ein
verpflichtend zu besuchender Unterricht und wird in die Notengebung auch einbezogen.
Für SchülerInnen, die sich für Vokal entscheiden, findet eine verpflichtende Eignungsfeststellung statt.
Der Termin wird schriftlich bekannt gegeben. Die endgültige Zuweisung zu Vokal oder alternativem
Instrument erfolgt im Herbst mit Schulbeginn.
Hinweis für HauptschülerInnen:
HauptschülerInnen, die im Jahreszeugnis in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand (D/E/M) in der
2. Leistungsgruppe schlechter als mit Gut bewertet wurden und bei Befriedigend keine Eignungsfeststellung aufweisen, müssen in dem betreffenden Gegenstand eine Aufnahmeprüfung machen.
In den nichtleistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen darf keine schlechtere Beurteilung als Befriedigend
aufscheinen.
Hinweis für SchülerInnen der NMS:
SchülerInnen der NMS, bei denen ein Gegenstand nicht in der Vertiefung beurteilt wurde, müssen, wenn es
keine Eignungsfeststellung über Konferenzbeschluss gibt, in dem betreffenden Gegenstand eine Aufnahmeprüfung machen.
Die schriftlichen Prüfungen sind am Dienstag 07.07.2015: Englisch um 8.00 Uhr, Deutsch um 9.15 Uhr und
Mathematik am Mittwoch den 08.07.2015 um 8.00 Uhr. Die mündlichen Prüfungen werden anschließend am selben
Tag abgehalten, die Einteilung dafür kann erst nach Korrektur der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben werden.
Bei Nichtaufnahme wenden Sie sich bitte wegen einer Zuweisung eines Schulplatzes an den Landesschulrat für
Oberösterreich (www.lsr-ooe.gv.at – Übersicht über Restplätze)
Die Direktion des BORG Grieskirchen
Gymnasiumstraße 2
4710
Grieskirchen
Tel.:
07248-68430
Fax: 07248-68430-533
E-mail: [email protected]
www.borg-grieskirchen.at
IBAN: AT98010000000 5390155
B IC :BUNDA TWW
Schulnummer: 408016
DVR-Nr: 0064351