INFORMATION zur Anmeldung - Schulen
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INFORMATION zur Anmeldung - Schulen
Bundes-Oberstufenrealgymnasium INFORMATION zur Anmeldung für das Schuljahr 2015/2016 In der Zeit von 23.02. bis 06.03.2015 ist jeweils von 8 bis 13 Uhr im Sekretariat der Schule die Anmeldung möglich. Mitzubringen sind: Semesterzeugnis der 4. Klasse (Original und Kopie), Jahreszeugnis der 3. Klasse (Original und Kopie), Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis (Original und Kopie), SV-Nummer des Kindes und ein frankiertes (bei kleinem Kuvert 0,68 Cent), adressiertes Rückkuvert. Bis Mitte April 2015 erhalten Sie von uns ein Schreiben bezüglich der vorläufigen Aufnahme bzw. der Abweisung Ihres Kindes. Bis spätestens 8. Juli 2015 muss von den vorläufig aufgenommenen SchülerInnen eine Schulerfolgsbestätigung (Nachweis aller Zeugnisnoten) vorgelegt werden. Rechtsgültig wird die Aufnahmebewerbung allerdings erst dann, wenn spätestens bis zum Mittwoch in der ersten Ferienwoche das Zeugnis der 4. Klasse im ORIGINAL bei uns vorgelegt wird. Bei SchülerInnen aus einer AHS muss das positive AHS-Jahreszeugnis eine Abgangsklausel enthalten. Die Aufnahme ist dann fixiert. Sie bekommen kein zusätzliches Schreiben von der Schule! Spindgebühr: Einzahlung von € 20,- bis Schulbeginn auf das Konto: Elternverein BORG Grieskirchen, IBAN: AT05 2032 0121 0001 0665, BIC: ASPKAT2LXXX (Name DER SCHÜLERIN / DES SCHÜLERS bitte unbedingt angeben!) WICHTIG für Vokal- bzw. InstrumentalschülerInnen (I + ME): Der Unterricht kann auch geblockt (außerhalb der regulären Unterrichtszeiten, auch an Samstagen) stattfinden, zB. in Form von Proben oder Präsentationen (Konzerte, Aufführungen..). Dies ist ebenfalls ein verpflichtend zu besuchender Unterricht und wird in die Notengebung auch einbezogen. Für SchülerInnen, die sich für Vokal entscheiden, findet eine verpflichtende Eignungsfeststellung statt. Der Termin wird schriftlich bekannt gegeben. Die endgültige Zuweisung zu Vokal oder alternativem Instrument erfolgt im Herbst mit Schulbeginn. Hinweis für HauptschülerInnen: HauptschülerInnen, die im Jahreszeugnis in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand (D/E/M) in der 2. Leistungsgruppe schlechter als mit Gut bewertet wurden und bei Befriedigend keine Eignungsfeststellung aufweisen, müssen in dem betreffenden Gegenstand eine Aufnahmeprüfung machen. In den nichtleistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen darf keine schlechtere Beurteilung als Befriedigend aufscheinen. Hinweis für SchülerInnen der NMS: SchülerInnen der NMS, bei denen ein Gegenstand nicht in der Vertiefung beurteilt wurde, müssen, wenn es keine Eignungsfeststellung über Konferenzbeschluss gibt, in dem betreffenden Gegenstand eine Aufnahmeprüfung machen. Die schriftlichen Prüfungen sind am Dienstag 07.07.2015: Englisch um 8.00 Uhr, Deutsch um 9.15 Uhr und Mathematik am Mittwoch den 08.07.2015 um 8.00 Uhr. Die mündlichen Prüfungen werden anschließend am selben Tag abgehalten, die Einteilung dafür kann erst nach Korrektur der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben werden. Bei Nichtaufnahme wenden Sie sich bitte wegen einer Zuweisung eines Schulplatzes an den Landesschulrat für Oberösterreich (www.lsr-ooe.gv.at – Übersicht über Restplätze) Die Direktion des BORG Grieskirchen Gymnasiumstraße 2 4710 Grieskirchen Tel.: 07248-68430 Fax: 07248-68430-533 E-mail: [email protected] www.borg-grieskirchen.at IBAN: AT98010000000 5390155 B IC :BUNDA TWW Schulnummer: 408016 DVR-Nr: 0064351