sanften Tier-Dressur
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sanften Tier-Dressur
tba_2004 08.01.2004 18:38 Uhr Seite 4 titelstory „Applaus ist das Brot des Künstlers – und der bittere Tod aller Hoffnungen für die Zirkustiere“ Mit einer Gesetzesinitiative hat der Deutsche Bundesrat das Ende der Wildtierhaltung im Zirkus eingeläutet. So oder ähnlich formulierten es jedenfalls die Medien Ende letzten Jahres und sorgten damit für Proteststürme bei Zirkusunternehmen und Partystimmung bei Tierschutz-Vereinen. Doch was geschieht wirklich im Zirkus? Für die Tierbefreiung schreibt Tierrechtler Frank Albrecht, ein hervorragender Kenner der Zirkusbranche, was von den angeblichen Veränderungen zu halten ist. Ausführlich erklärt er die tiefe Kluft zwischen Schein und Realität anhand von Fakten, Zitaten und jahrelangen persönlichen Recherchen. Tierrechte und Zirkus ichtmenschliche Tiere haben ein Recht auf ein Leben in Freiheit, Unversehrtheit und Selbstbestimmung. In allen heutigen Zirkusanstalten, die nichtmenschliche Tiere mitführen, werden diese Grundrechte jedoch mit Füßen getreten. Für lächerliche menschliche Interessen wie der Lust auf Spaß und Gaffgier werden die weitaus höheren Interessen (Freiheit, Selbstbestimmung) dieser Kreaturen auf das Gröbste ignoriert und ihre scheinbare Wehrlosigkeit ins Unermessliche vom Menschen ausgenutzt. N Um den Missbrauch im Zirkus endgültig zu beenden, ist es notwendig, diese „Rechte der Tiere“ endlich in die Tat umzusetzen. Doch die Realität zeigt uns immer wieder, dass es leider nicht so einfach ist. Unsere öffentliche Kritik am massiven Missbrauch wird schnell mit reinen Tierschutzargumenten vermischt und landet letztendlich wieder in der alten verstaubten Tierschutz-Schublade. Von Tierrechten und TierrechtlerInnen fällt am Ende kein Wort mehr. Damit TierrechtlerInnen in der Auseinandersetzung mit Medien, Publikum und TierschutzvertreterInnen besser argumentieren können, habe ich einige der „Tierschutzargumente“ näher beleuchtet. Moral und Ethik Betrachtet man Aussagen von ZirkusbetreiberInnen in internen Zirkuszeitschriften oder in diversen Presseveröffentlichungen, so erkennt man oft, dass sie ihr unrechtes Verhalten gegenüber den nichtmenschlichen Tieren gern als „Freundschaft“ oder gar „Liebe“ bezeichnen. „Vielmehr nehmen Liebe, Freude und Sorge, die aus der Zusammenarbeit mit den Tieren entstehen, den ersten Platz ein. Kein Treffen mit Freundin und kein Kinobesuch wäre denkbar, wenn eines der Tiere nicht auf dem Posten ist und seinen menschlichen Partner braucht.Wir würden unsere Tiere zu sehr vermissen.“ Gerd Simoneit-Barum (Zirkusdirektor) (1) Fatal ist, dass ZirkusbesucherInnen, zumeist Kinder, hierdurch eine völlig falsche moralische Grundwerteerziehung erhalten. Nach dem Motto: „Es ist richtig, deine Freunde einzusperren, sie zu schlagen und sie für deinen Spaß zu missbrauchen„, verkauft man hier der jungen Generation Missbrauch und Unrecht als etwas Natürliches und Richtiges. Unsere gesellschaftliche Doppelmoral hat auch hier einige ihrer tiefen Wurzeln. Wertevorstellungen werden besonders im Zirkus zu Boden geworfen und niedergetrampelt. Moral und Ethik wird aufs Höchste verspottet und verhöhnt: „Das Zirkusleben verletzt nicht die ´Löwenwürde´“. Gerd Simoneit-Barum (Zirkusdirektor) (1) Wer sich angesichts solcher Aussagen, noch über die steigende Gewaltbereit-schaft von Kindern wundert, dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen. Die Folgen dieser Ignoranz werden verheerend sein. Zum Haltungsverbot für einige der so genannten nichtmenschlichen „Wild-Tiere“ Bis heute definiert die Tierrechtsbewegung ihr „Zirkus-Tier-Haltungsverbot“ (richtigerweise) auf oben genannten Tierrechtsgrundsatz, an dem bis dato auch die praktische und theoretische Arbeit ausgerichtet wurde. Anscheinend führt nun aber die mehr als offensichtliche Lächerlichkeit von Tierschutzgesetz, die absurden Leitlinien - oder besser „Leid-Linien“ - zur Haltung von nichtmenschlichen Tieren im Zirkus und die wohl größere Lobby der angeblichen „Tierschützer“ zur lang ersehnten Erlösung für nur wenige Arten der so genannten „Wild-Tiergenerationen“. Wenn das angedachte „WildTier-Haltungsverbot“ in Deutschland einmal Wirklichkeit werden sollte, so ist dies also kein Erfolg des Tierrechtsgedankens, denn: Die Haltung aller so genannten „WildTiere“ (z.B. Elefanten) soll nicht verboten werden und die so genannten „Haus- oder Freizeit-Tiere“ (z.B. Pferd) werden auch weiterhin ihr trauriges und trostloses Dasein im Zirkus fristen müssen. Und nach Ansicht des „Agrarausschusses“ im Bundesrat soll das Verbot auch nicht generell für alle deutschen Zirkusbetriebe gelten: „Das in der Entschließung geforderte ausnahmslose Verbot der Haltung bestimmter tba_2004 08.01.2004 18:39 Uhr Seite 5 den Tieren im Zoo.“ (3) Wolfgang Brauer, ein Abgeordneter der Berliner PDS, sagt zum selben Thema in einer anderen Zeitung: „Die Berliner PDS ist ebenso gegen Tierquälerei, aber nicht grundsätzlich gegen Tiernummern, wenn sie unter Beachtung artgerechter Bedingungen erfolgten.“ (4) Wildtierarten in allen Zirkussen wird der Tatsache nicht gerecht, dass es einige gut geführte Zirkusse gibt, die nach bisheriger Vollzugserfahrung in der Lage sind, bestimmte Wildtierarten entsprechend der „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ des BMVEL zu halten. Insofern ist es sachgerecht, im weiteren Rechtsetzungsverfahren ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt vorzusehen.“ (2) Wie das Verbot am Ende genau aussieht und vor allem wie es umgesetzt wird, werden wir erst im Laufe des Jahres 2004 erfahren. Der definitive Rechtsstatus aller nichtmenschlichen Tiere und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für eine ethische Behandlung (Haltungsverbot), bleibt im Bereich „Zirkus-TierHaltung“ auch in Zukunft weiter unberührt, und der Kampf für die Rechte aller nichtmenschlichen Tiere wird noch weiter das Ziel der Tierrechtsbewegung bleiben. Das „Art-GerechtArgument“ Während eines Berliner Protestmarsches von Zirkusdirektoren gegen das geplante Haltungsverbot wird Claus Kröplin, Vorsitzender des Tierlehrerverbandes, von einer Berliner Tageszeitung zu seiner Kritik am geplanten Haltungsverbot befragt. Eine seiner Antworten: „Keine Frage, es gibt schwarze Schafe in der Branche. Aber viele Unternehmen halten sich an die Leitlinien für die artgerechte Tierhaltung. Diesen Tieren geht es so gut wie Hierzu muss erwähnt werden, dass gerade die PDS, allen voran Gregor Gysi, schon zweimal nichtmenschliche, so genannte „Zirkus-Tiere“ für ihren „Wahlkampf-Zirkus“ missbrauchte. Gysi ritt währe n d eine r ZirkusWahlveranstaltung auf Elefantendame „Rani“ vom Zirkus Harlekin. Wie grausam „Ranis“ Leben im Januar 2003 endete, konnte jeder, auch die PDS, im Fernsehen und Zeitungen mitverfolgen. Nach einem mysteriösen Beinbruch erhielt sie weder vom Zirkusdirektor noch vom zuständigen Amtsveterinär die notwendige Pflege. Zu Wahlkampfzeiten - also vor „Ranis“ qualvollen Tod - hieß es von Seiten des PDS-Wahlkampfbüros noch: „Keine Anzeichen von Tierquälerei“. Während einer Wahlkampfautogrammstunde in Hoyerswerda, legte Herr Gysi aber noch eins drauf. Als ich ihm einen PDS-Flyer mit dem Text: „Nichtmenschliche Tiere raus aus Zirkussen“ zum unterschreiben vorlegte, schrieb er grinsend drauf: „Zirkusse tragen aber auch zum Artenschutz bei.“ Wa h r s c h e i n l i c h glaubt Herr Gysi auch an den Weihnachtsmann und den Klapperstorch. Immer wieder taucht also das tierschützerische Pro-Tierhaltungs-Argument der „Artgerechtigkeit“ auf. Doch beim genaueren Betrachten wird deutlich, dass es keine Haltung für nichtmenschliche Tiere in menschlicher „Obhut“ gibt, die irgendeiner nichtmenschlichen „TierArt“ auch nur annähernd „Gerechtigkeit“ bringt. Was heißt „Artgerecht“? Annähernd gut definieren die Fachleute der Wiener Umweltanwaltschaft den Begriff „Artgerecht“ in ihren „Richtlinien für die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen“: „Artgerechtes Verhalten umfasst das Gesamtverhalten eines Tieres, wobei als spezifische Verhaltenweise insbesondere das Sozialverhalten (Aggression, Individualabstand), Kampfverhalten (Verteidigung), Sexualverhalten (Partnerwahl, Paarbildung) , Mutter-Kind-Verhalten (Mutterverhalten), Nahrungsaufnahmeverhalten (Jagdverhalten, Essenneid), Trinkverhalten (Trinkmuster), Ausscheideverhalten, Bewegungsverhalten, Ausruhverhalten, Komfortverhalten (soziale Hautpflege), Erkundungsverhalten und Territorialverhalten (Größe des Territorien) zu nennen sind.“ (5) Nehmen wir uns jeden einzelnen Punkt vor und vergleichen ihn mit der ZirkusRealität, so müssen wir realistisch zur Feststellung kommen: „Eine artgerechte Haltung im menschlichen Lebensraum ist nie möglich.“ Und das endgültige Fazit: „Nur die Freiheit ist artgerecht.“ Noch einmal detaillierter die Wiener Umweltanwaltschaft: „Die Haltung von Wildtieren bedingt Einschränkungen dieser spezifischen Verhaltenkreise. Besonders bei der So realitätsfremd denken aber nicht nur PolitikerInnen. Auch einige VertreterInnen der Justiz, der Veterinärmedizin und der Wissenschaft denken und handeln in Dimensionen, die einen zum Heulen bringen. Aber dazu später mehr. tierbefreiung – das aktuelle tierrechtsmagazin 05 tba_2004 08.01.2004 18:39 Uhr Seite 6 dasein fristen. Zumeist werden die Mindestanforderungen der Käfiggröße und Anzahl der Individuen erheblich unterschritten. Wer bei Zirkusvorstellungen auf die Uhr schaut, kommt vielleicht auf gerade einmal zehn Minuten Bewegungsmöglichkeiten, die die Tiere in der Manege ausleben können. Wenn wir eventuelle Probezeiten hinzurechnen, dann ist es vielleicht gerade mal eine Stunde an tatsächlicher Bewegung pro Tag außerhalb des Käfigs. Man erinnere sich daran, dass Tiger in Freiheit riesige Reviere durchstreifen. Wildtierhaltung in Zirkussen sind die Einschränkungen als gravierend zu werten, wobei diese primär das Sozial-, Sexual-, Mutter-Kind-, Bewegungsund Territorialverhalten betreffen. Selbst wenn einzelne der genannten Verhaltensweisen nicht eingeschränkt wären, ist weiters zu beachten, dass eine tolerierbare Qualität der Haltung von Wildtieren erst durch Arealgewöhnung und lokale Beständigkeit im Zusammenspiel mit diesen Verhaltensweisen erreichbar ist. Daraus folgt: Im Hinblick darauf, dass ein Wesensmerkmal vom Zirkus der oftmalige Standortswechsel ist, bedeutet das für die mitwirkenden Tiere gleichsam lebenslangen Tiertransport mit allen damit verbundenen gravierenden negativen Folgen: insbesondere seien hier erwähnt: - Stress bis hin zur Angst, beim Ausladen sowie während des Transportes - dauernd wechselnde Umgebung, das heißt des Reviers ständig unterschiedliche Umweltbedingungen wie Klima, Temperatur, Umgebungsgerüche etc.“ (5) Auch unsere deutschen „Fachleute“ hätten zu folgender Schlussfolgerung wie die österreichischen Spezialisten kommen müssen: „Eine Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen ist grundsätzlich allein schon wegen des oftmaligen Transportes und Standortwechsels nicht artgerecht! Es ist daher mehr als fraglich, ob mittel- bis langfristig die Haltung von Wildtieren in Zirkussen tolerierbar und zulässig ist.“ (5) Warum also, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, bei der Erstellung ihrer „Neuen Zirkus-Leid-Linien“ nicht auch eine solche „Artgerecht-Definition“ eingefügt? Hätte die Öffentlichkeit die 06 tierbefreiung – das aktuelle tierrechtsmagazin Daseinsberechtigung einer „Wild-Tier-Haltung“ dann vielleicht kritischer hinterfragt und eher ein Verbot eingefordert? Ganz sicher. Aber wer will das schon. Deutsche Gesetze, deutsche Richtlinien und deutsche Realität „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen...“ (6) Doch was heißt nun für deutsche Fachleute „Seiner Art entsprechend“ und „verhaltensgerecht“? „Tiger sind die größte Katzenart. In freier Wildbahn leben sie in großen Revieren, die sie als Einzelgänger gegenüber Artgenossen verteidigen. Unterlegene ziehen sich zurück. Jungtiere erlernen von der Mutter die Jagdtechniken. Tiger haben einen großen Bewegungsbedarf und sind wasserliebend.“ (7) Nicht einen deutschen Zirkus habe ich bisher gesehen, der Tigern dieses arttypische Verhalten auch nur annähernd geboten hat. Ihr Leben verbringen sie meist zusammengepfercht auf einer Grundfläche von 6 x 2 Metern (Mindestforderung). Nur selten habe ich Spielmöglichkeiten, erhöhte Liegeflächen oder Kratzbäume gesehen. Geforderte Ausläufe werden nicht aufgestellt oder sind für die Katzen überhaupt nicht zugänglich. An Bademöglichkeiten ist gar nicht zu denken, ebenso wenig wie an Rückzugsmöglichkeiten bei Rangkämpfen. Käfig an Käfig müssen diese imposanten Einzelgänger ihr Zirkus- Die Zirkusrealität nun in Zahlen: 8095 Prozent des gesamten Tages verbringen die Raubkatzen im Käfigwagen. Das dies Spuren hinterlässt, davon kann sich jeder Mensch in den „Tierschauen“ selbst ein Bild machen. Verhaltensstörungen (oder auch Neurosen) sind trauriger Zirkusalltag in jedem deutschen Zirkus. Der tägliche Wahnsinn In freier Wildbahn ist Feindvermeidung, ein ununterbrochenes Sichern und ständige Fluchtbereitschaft, neben dem Nahrungserwerb und dem Sozialverhalten die wichtigste Aktivitätsphase aller nichtmenschlichen Tiere. Da sie im Zirkus diesem arttypischen Verhalten nicht voll nachkommen können, suchen sie nach anderen Möglichkeiten ihre angestaute Körperenergie loszuwerden. Sie laufen im Käfig hin und her (Raubkatzen), Weben mit den Köpfen (Elefanten), Schaukeln den Körper (Bären) oder Koppen (Pferde) bis zur Erschöpfung. Beim so genannten „Tigern“ wird der kleine Käfigraum oft mit achtförmigen Schleifen abgelaufen um somit noch mehr Raum zu gewinnen. Ein letzter vergeblicher Versuch, dem Dasein einen Sinn zu geben. Auslöser solcher Stereotypien sind nicht nur der enorme Bewegungsmangel sondern auch Stress und Angst. Das Käfigdasein macht die Mitgeschöpfe eindeutig verrückt. Sie leiden nachweislich. „Bewegungsmangel und das Unvermögen, angeborene Verhaltensweisen zu realisieren, können gleichfalls Leiden verursachen.“ (8) (Prof. Dr. Klaus Löffler/ Institut für Tiermedizin) „Bewegungsstereotypien treten in Haltungssystemen auf, die durch eine starke räumliche Einschränkung der Tiere und eine reizarme Haltungsumwelt gekennzeichnet sind.“ (9) tba_2004 08.01.2004 18:39 Uhr Seite 7 Die Ignoranz von Veterinärmedizin und Justiz „Nora“, eine Eisbärendame, war höchst altersschwach. Sie war so schwach, dass sie nur noch völlig regungslos im Wagen lag. Mehrmals habe ich ansehen müssen, wie das riesige Tier immer wieder den Versuch startete, sich in dem ohnehin engen Käfig aufzurichten. Aufgrund der Schwäche und der offensichtlichen Schmerzen brach sie immer wieder in sich zusammen. Diese unerträglichen Leiden hatten seinen Höhenpunkt, als sich „Nora“ wohl ein letztes Mal aufbäumte und mit all ihren letzten Kräften anfing zu Weben. Dieses erniedrigende Erlebnis habe ich bis heute nicht vergessen. Es hat sich in mein Gedächtnis eingebrannt. Nachdem ich die erste Anzeige von zehn Anzeigen wegen Tierquälerei gegen die Halterin, Ursula Böttcher, und gegen den Circus Busch-Roland erstattete, wurde von da an der Käfig von Nora abgedeckt. Keiner sollte die Leiden von „Nora“ weiter mit ansehen. „Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.“ (10) Trotzdem das Tierschutzgesetz den Todes-Transport eines gebrechlichen nichtmenschlichen Tieres ausdrücklich verbietet, wurde „Nora“ mit Zustimmung einiger Veterinäre von einem Gastspiel zum anderen gekarrt. „Noras“ qualvolle Tortur hatte aber nach fast zehn Gastspielorten endlich ein Ende. Sie wurde in Göppingen von ihren Qualen durch einen engagierten Tierarzt erlöst. Warum aber andere Tierärzte meine Hinweise und Anzeigen ignorierten und „Nora“ weiterem Transportstress, weiterem Leiden aussetzten und sie nicht in das Winterquartier zurückschickten, bleibt für mich ein Rätsel. „..die Bärin ist aus Sicht des Tierschutzgesetzes im Zirkus besser aufgehoben, als im Winterquartier.“ (11) Doch das Tierschutzgesetz verbietet Tierquälerei. Was also befähigt viele VeterinärärztInnen dazu, gegen das geltende Tierschutzgesetz zu handeln? „Man sollte den Tierschutz nicht nur in vermenschlichender Sicht sehen, sondern auch in menschlicher Sicht. Frau Böttcher ist 72 Jahre alt; sie hat alle Bären über 30 Jahre lang bei sich - es sind ihre Kinder! Dann sollte man nicht in menschenverachtender Weise wegen einiger Quadratmeter Fläche eine Lösung mit Gewalt herbeiführen, die sich in kürzester Zeit sowieso abzeichnet.“ (11) Wie würde wohl Frau Böttcher mit ihren menschlichen Kindern umgehen, wenn sie im Sterben liegen? Macht sie dann mit ihnen auch eine TodesWeltreise? Und was heißt hier „wegen einiger Quadratmeter“? Klar wird jetzt auch jedem, dass Anzeigen we- gen Tierquälerei, nach Ansicht dieses Tierarztes, pure „Gewalt“ sind. Tatsächliche körperliche und psychische Gewalt an „Nora“ bleibt natürlich unerwähnt. Diese wurde von der Justiz weder zur Kenntnis genommen und schon gar nicht rechtlich unterbunden. „Ein strafrechtliches Einschreiten nach §17 TschG jedenfalls wäre nur dann angezeigt, wenn dieses Leiden roh oder quälerisch zugefügt werden wäre. Denn insbesondere §17 Nr. 2b wird von der Rechtsprechung als quälerische Misshandlung definiert.“ (12) „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt.“ (13) Also bleibt es im Ermessen von JustizbeamtInnen zu bewerten, was erhebliche Schmerzen sind und ab wann Rohheit beginnt. Für „Nora“ bedeutete dies: Qualen bis zum bitteren Ende. „Nora“ litt tatsächlich an erheblichen Schmerzen und lag schon einige Wochen im Sterben. Ihr wurde nur deshalb in Göppingen aktive Sterbehilfe geleistet. Dieser Fall von Ignoranz und Arroganz diverser AmtsveterinärInnen und JustizangestelltInnen ist leider kein Einzelfall. So berichtet der Verein Elefantenschutz Europa e.V. in seiner aktuellen Magazinausgabe: „Im Sommer 2003 wurde - nach wiederholten, teilweise ganztägigen Beobachtungen und Hinweisen unseres Vereins und anderer Tierschutzorganisationen - der Circus Giovanni Althoff in der Nähe von Hannover durch eine Behördenvertreterin und einen Amtstierarzt besucht. Das Resultat bei der Überprüfung der Elefantenhaltung: Keine Beanstandung! Kurze Zeit später starb im Circus die 22-jährige afrikanische Elefantenkuh „Samba“. (14) Auch Elefantendame „Jenny“ aus dem Zirkus Barelli litt 2003 unter der Ignoranz einiger TierärztInnen. Trotz wiederholter Anzeigen meinerseits, tierbefreiung – das aktuelle tierrechtsmagazin 07 tba_2004 08.01.2004 18:39 Uhr Seite 8 titelstory wurde die sehr kranke und extrem schwache „Jenny“ weiter herumgekarrt. Auch sie starb letztendlich an den Folgen der tierquälerischen Haltung.Was von ihr blieb, war diese Todesanzeige: Nach langem Leiden starb die Elefantin „Jenny“ am 10. September 2002 in Düsseldorf. Trotz ihrer schweren Erkrankung wurde sie bis zuletzt an Ketten gefesselt von einem Gastspielort zum anderen gekarrt. Zur Bewegungslosigkeit gezwungen, der menschlichen Willkür schutzlos ausgeliefert, starb sie fern ihrer natürlichen Heimat im Zirkus Barelli. Die „sanfte“ VerGEWALTigung (Sanfte Dressur) Die „Humandressur“ oder auch „Zahme Dressur“ soll das grausame „Bändigen“ durch den „Tierbändiger“ oder „Dompteur“ ersetzen. „Die Phase der grausamen Methoden des Dresseurs, die Gewalt und Schmerz zum Grundprinzip hatte, war damit zu Ende. Die jetzige „Humandressur“ beruht dagegen auf ein Hineindenken in die Psyche des Tieres, auf Lob und Tadel, auf Güte, auf Nutzung des Liebesbedürfnisses und des Erinnerungsvermögens, der ganzen Breite der Reflextheorie und der Herstellung echter Beziehungen zwischen Mensch und Tier“ (15) Doch auch hier sieht die Realität ganz anders aus. Schöne Worte sollen wieder ablenken und vertuschen, was sich hinter den Kulissen wirklich abspielt. Das Grundprinzip des alten „Bändigen“ bleibt weitestgehend erhalten. Gewalt ist 08 tierbefreiung – das aktuelle tierrechtsmagazin das Mittel, wessen man sich noch heute bedient, um nichtmenschliche Tiere für allerlei „menschlichen Spaß“ gefügig zu machen. Man degradiert sie zu Maschinen, die auf entsprechende Kommandos des Menschen - wie auf Knopfdruck - springen und tanzen. Man raubt ihnen jegliche Würde. Der Dompteur zwingt, mit entsprechenden „Zwangsmitteln“ (Hilfsmitteln wie Haken, Peitsche oder Stock) dem nichtmenschlichen Tier seinen menschlichen Willen auf. Zwang ist und bleibt eine Form von Gewalt. keine Belohnung als ´unangenehm´.“ (16) „Das Tier muss Partner des Menschen werden, aber immer fühlen, dass der Mensch der Stärkere ist.“ (15) Schuldig bleibt Herr Zeeb die Erklärung, wie man mit Gerte und Stock nur „berührt“ (touchiert), ohne dass das nichtmenschliche Tier dabei Schmerz verspürt, aber dennoch darauf reagiert. Wie kann „ein Hauch von zarter Berührung“ keine Schmerzen verursachen, aber dennoch jede gewünschte Reaktionen beim nichtmenschlichen Tier auslösen? Verlogener kann man zugefügte Schmerzreize nicht beschreiben, wie es „Fachmann“ Zeeb hier macht. Über Prof. Dr. Klaus Zeeb hat übrigens der Verein „Elefantenschutz Europa e.V.“ eine noch drastischere Meinung: Die Dressur selbst ist eine Form von VerGEWALTigung, weil nichtmenschliche Tiere gegen ihren Willen, vom Menschen gewalttätig missbraucht werden. Und da VerGEWALTigung nie „sanft“ sein kann, ist die Bezeichnung „Sanfte Dressur“ mehr, als nur eine Lüge. Gewalt, wieder unter dem Deckmantel wohlklingender Worte. Wie ausweichend und beschönigend man das eigentlich gewalttätige Grundprinzip der „Humanen Dressur“ auch noch beschreiben kann, zeigt auch das Buch von Prof. Dr. Klaus Zeeb. Darin beschreibt der Autor u.a. einige Zwangsoder Gewaltmittel so: „Hilfen sind Verständigungsmittel, um erwünschte Reaktionen auszulösen. Die Hilfegebung (...) darf im Grundsatz keine Schmerzen verursachen. Berührung: Hand, Gerte, Peitsche. Belohnung: Futter.“ (16) Beim Stichwort Nahrung (hier als Futter bezeichnet) kommen uns natürlich sofort zwei Fragen auf: Wie kann Nahrung erzieherisch wirken? Wenn nichtmenschliche Tiere täglich ihre ausreichende und ausgewogene Ernährung erhalten, wie kann dann ihre Nahrung dennoch als Zwangsmittel zur Ausbildung funktionieren? Die Antwort ist simpel: Hunger oder Sucht macht sie willig. Es ist kein Geheimnis, dass auf ein gelungenes Kunststück hin die Belohnung - Futter oder Süßes - folgt. Nur hungrige nichtmenschliche Tiere machen alles, um ihren Hunger stillen zu können - wie Menschen schließlich auch. Süßigkeiten, die in Übermenge zur Sucht führt, nutzen Dompteure als Mittel zum Zweck aus. Die nichtmenschlichen Tiere werden mit Sucht gefügig gemacht. „Das Tier verknüpft die Hilfegebung, seine Reaktion und die Belohnung als ´angenehm´, Ja eben, Herr Zeeb, Hungern lassen ist alles andere als „angenehm“. Es ist auch alles andere als „verhaltensgerecht“ und schon gar nicht „sanft“. „Zurechtweisungen sollen daher nur in unumgänglichen Situationen erfolgen. Neben den optischen Signalen kann man mit Gerten und Handstöcken die Pferde touchieren, d.h. mehr oder weniger kräftig berühren oder ohne Schmerzen auszulösen - leicht schlagen.“ (16) „Ignorant, inkompetent, unverbesserlich Unterstützt wird diese Ignoranz des Bundesministeriums von einem Vertreter der Wissenschaft, Prof. K. Zeeb aus Freiburg, der jederzeit und all zu gerne bereit ist, ein „verhaltensgerechtes“ Dasein von Elefanten im Circus zu bestätigen. (...) Für Prof. Zeeb ist die tierquälerische Kettenhaltung von Circuselefanten offensichtlich normal, ebenso wie die fehlende Sozialstruktur - ohne Fortpflanzung, Zucht, Aufzucht etc. Nach Prof. Zeeb gehen auch frei lebende Elefanten auf Hinterbeinen durch Dschungel und Steppe. (...) Die wachstumsgestörten und extrem untergewichtigen Afrikanischen Elefanten in zahlreichen Circussen - hervorgerufen durch Mangelernährung und Stress sind dem „Experten“ Zeeb noch gar nicht aufgefallen. (...) Es ist beschämend, dass ein Wissenschaftler versucht, die unaufgeklärten Medien sowie die Öffentlichkeit zu täuschen, um die 200-jährige Leidensgeschichte der Circuselefanten zu verlängern.“ (14) Im Zirkus wird jedenfalls draufgeschlagen oder „Hand angelegt“, was das Zeug hält. Und nichts da, von wegen „einige wenige schwarze Schafe“. Zahlreiche Videodokumentationen und Berichte weltweit beweisen es immer wieder: nur durch Schläge, Prügel, Angst, Stress und Aushungern werden nichtmenschliche Tiere von A nach B bewegt. Das ist der wahre Zirkusalltag. Selbst Zirkusfreunde kommen ab und zu einmal dazu, ernsthaft nachzudenken und berichten dann über so manche selbst erlebte Brutalität. So beschreibt ein Leserbrief von Zirkusfreunden in der tba_2004 08.01.2004 18:39 Uhr Seite 9 ärztekammer, einen von der Deutschen veterinärmedizinischen Gesellschaft und gerade mal einen vom Bündnis für Tierschutz. Also nach Adam Riese ein Verhältnis von 5:1. Übrigens hatte unser bereits bekannter Prof. Dr. Klaus Zeeb den Vorsitz dieser Gruppe und war gleichzeitig der Vertreter der deutschen Veterinärmedi-zinischen Gesellschaft. Das sagt ja wohl alles. Wie gut sich VeterinärärztInnen, ZirkusbetreiberInnen und ZirkusunterstützerInnen verstehen, zeigt abschließend noch folgende alles aussagende Meldung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz vom Oktober 2003: Circuszeitung von 1991 wie z.B. das „Nur Berühren“ beim Elefanten in Realität aussieht: „Was uns befremdete, war, dass dem Tierlehrer Herr Peter John drei Helfer in der Manege zur Seite standen, die die schönen Tiere mit Haken herumdirigierten. Mein Mann interessierte sich dafür, was nun im Sattelgang des Zeltes von Circus Busch-Berolina geschehen würde und bekam mit, wie der „Unruhestifter“ unter Gebrüll des Tierlehrers gezüchtigt wurde. Mein Mann sprach Herrn John an, als die Elefanten wieder angekettet waren und dieser seinen langen Stock mit Haken in Ordnung brachte, der offensichtlich Schaden genommen hatte.“ (17) Es wird also nur „ganz leicht touchiert“. So „leicht“, dass das eine oder andere Hilfsmittel zu Bruch geht. Andere Fachleute und Zirkuslobbyisten Nichtmenschliche Tiere im Zirkus haben, selbst wenn es nur um die Verbesserung der Haltungsbedingungen geht, kaum eine Lobby. Das verdeutlicht schon ein Blick auf die Zusammensetzung der Sachverständigengruppe in der „Zirkus-LeidLinie“ wirft. Dort treffen wir einen Vertreter des Berufsverbandes der Tierlehrer (Zirkus), einen des Verbandes der Z i r k u s d i re k t o re n (Zirkus), einen von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, einen von der Bundestier- Quellenangaben: (1) Gert Simoneit Barum in „Das Tier“ Nr. 9 von 1988/Seite 29 (2) Auszug aus dem Ergebnisprotokoll des Agrarausschusses vom 29.9.2003/Bundesrat - Drucksache 595/1/03 (3) „Berliner Morgenpost“ vom 13.11.2003 (4) „Neues Deutschland“ vom 13.11.2003 (5) „Richtlinien zur Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen“/Wiener Umwelt Anwaltschaft/2. Auflage von 1998/Seite 21 (6) Deutsches Tierschutzgesetz §2 Pkt.1 (7) Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen/Seite 17 (8) Klaus Loeffler in „Leiden und Verhaltensstörungen bei Tieren“/Birkhäuser Verlag/ 1993/Seite 81 „Fortbildung zum Thema Tiere im Zirkus. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) e.V. veranstaltet qualifizierte Weiterbildung. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) e.V. mischt sich mit der Fachkenntnis von Tierärzten in den Tierschutz ein. So auch beim Thema ´Ausbildung und Vorführung von Tieren im Zirkus´. Im Circus Siemoneit-Barum konnten sich Amtstierärzte, die für die tierschutzrechtliche Kontrolle im Zirkus verantwortlich sind, auf Initiative der TVT in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft der Circusfreunde (GCD) theoretisches und praktisches Spezialwissen durch Tierdemonstrationen, Videovorführungen und Vorträge aneignen.“ (18) Wen wundert es also noch, dass es in Deutschland noch immer kein Haltungsverbot gibt? Mich nicht! „Applaus ist das Brot des Künstlers - und der bittere Tod aller Hoffnungen für die Zirkustiere“ Frank Albrecht (9) Der Zoologische Garten N.F. 64 (1994) 1/Seite 25-34 (10) Tierschutzgesetz §3/ Punkt 1 (11) aus der schriftlichen Antwort auf meine Anzeige von Dr. W. Tschirch/Veterinäramt Hoyerswerda/vom 15.02.1999 (12) Staatsanwalt Hromada vom 07.06.1999/Gericht Trier (13) Deutsches Tierschutzgesetz § 17 Pkt. 2b TschG (14) aus dem Magazin „Elefanten aus Zoo und Circus“ Nr.4/2003/Elefantenschutz Europa e.V. (15) aus „Die Dressur der Tiere“ von Hachet Souplet/1988 (16) „Wie man Tiere im Zirkus ausbildet“/2001/Enke Verlag Stuttgart (17) Circuszeitung Nr.11/1991/Seite 23 (18) Pressemeldung des TVT/Oktober 2003 tierbefreiung – das aktuelle tierrechtsmagazin 09