Presse zukünftige Schullandschaft in Winterberg MB

Transcription

Presse zukünftige Schullandschaft in Winterberg MB
Zukünftige Schullandschaft in der Region Hallenberg, Medebach und Winterberg –
angemeldetes Bürgerbegehren für Winterberg
Wie soll die zukünftige Schullandschaft für Hallenberg, Medebach und Winterberg aussehen?
Damit haben sich die Räte der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg am 05.07.2016 in gemeinsamer Ratssitzung beschäftigt und das vorgeschlagene und präferierte Entwicklungsziel der Bezirksregierung
(siehe auch Ausführungen im Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 03.06.2016) mehrheitlich befürwortet. Beschlossen
wurde eine regionale, nachhaltige und damit zukunftsfähige Schullandschaft, u.a.:
•
•
Die sukzessive Auflösung des Gymnasium-Teilstandortes Medebach; Eingangsklassen werden ab
dem Schuljahr 2017/2018 in Medebach nicht mehr gebildet; zukünftig ein Gymnasium mit zentralem
Standort in Winterberg.
Überführung der beiden Verbundschulen Medebach-Hallenberg und Winterberg-Siedlinghausen in
eine Sekundarschule mit Hauptstandort in Medebach und Teilstandort in der Kernstadt Winterberg.
Für diesen regionalen Schulkonsens gibt es gute Gründe
Wenn nicht ausreichend Schüler vorhanden sind, sind Schulen in ihrem Bestand gefährdet. In unseren Städten trifft das auf die beiden Verbundschulen Medebach-Hallenberg und Winterberg-Siedlinghausen zu. Die
Bezirksregierung muss laufend die Anmeldesituation in den Schulen kontrollieren. Bei der Verbundschule
Winterberg-Siedlinghausen konnte bereits zum zweiten Mal die gesetzliche Mindestgröße von 36 Anmeldungen für die Eingangsklasse 5 der Hauptschule nicht erreicht werden. Ähnliches gilt für die Verbundschule
Medebach-Hallenberg. Das sind demografische Tatsachen, denen man ins Auge sehen muss und die eine
große Herausforderung für die Kommunen und ihre Schullandschaft sind, zumal die Schülerzahlen eher
noch sinken werden.
Gemeinsame Absicht der drei Räte ist es daher, mit dem regionalen Konsensbeschluss eine städteübergreifende, sprich eine gemeinsame Sekundarschule und nur noch einen gymnasialen Standort anzustreben.
Dies soll über viele Jahre Verlässlichkeit und Planungssicherheit in das Schulsystem der drei Städte bringen.
Den Kindern unserer Region sollen alle Bildungsangebote offen stehen und man will nicht alle paar Jahre
bestehende und sich entwickelnde Schulsysteme wieder in Frage stellen müssen.
Die Sekundarschule mit ihren Vorteilen von längerem gemeinsamen Lernen, erweiterten Chancen zur Wahl
der Bildungsgänge, erhöhten Chancen für höhere Bildungsabschlüsse, Möglichkeiten zum Abitur nach 8
oder 9 Jahren – all das würde es sowohl am Standort Medebach wie auch am Standort Winterberg geben.
An beiden Standorten würden jeweils die Klassen 5-10 beschult. Damit bestünde für alle Schüler aus Hallenberg, Medebach und Winterberg weiterhin die Möglichkeit, alle Abschlüsse der Sekundarstufe I „vor Ort“
in unserer Region zu erzielen. Und: Ein Gymnasium an dem zentralisierten Standort in Winterberg bedeutet
ein gestärktes Gymnasium für die ganze Region.
Jede Stadt muss etwas beitragen
Im Rahmen einer funktionierenden interkommunalen Zusammenarbeit ist es nicht zu vermeiden, dass jede
Stadt für den regionalen Schulkonsens „ihr Opfer“ bringt. So gibt die Stadt Hallenberg ihren Verbundschulstandort auf und hat keine Schule mehr im Sekundarbereich. Medebach gibt zur Stärkung des Gymnasiums
für den zentralisierten Standort in Winterberg ihren „100jährigen“ Gymnasiumstandort auf. Und Winterberg
muss nach dem Ratsbeschluss vom 05.07.2016 den Schulstandort Siedlinghausen mit Schuljahresbeginn
2018/2019 schließen.
Bürgerinitiative Siedlinghausen meldet Bürgerbegehren an
In Sorge um die Schließung des Schulstandortes Siedlinghausen hat eine Initiative von neun Siedlinghauser
Bürgern ein Bürgerbegehren am 19.07.2016 angemeldet. Die Sorgen der Menschen im Rahmen der vielfältigen gesellschaftlichen Veränderungen in mittlerweile allen Lebensbereichen sind mehr als verständlich,
insbesondere wenn es um Schulen und die Ausbildung unserer Kinder geht. So ist es ein legitimes demokratisches Mittel, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Wurde dies am 08.07.2016 zunächst angekündigt, wurde mit
Schreiben vom 19.07.2016 die nach der Gemeindeordnung NRW erforderliche Fragestellung von den Initiatoren für ein mögliches Bürgerbegehren angemeldet. Diese lautet:
Soll die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen erhalten werden und in eine eigenständige Sekundarschule Winterberg-Siedlinghausen überführt werden?
Auf den ersten Blick scheint die Frage durchaus charmant, würde doch dadurch eine eigenständige Sekundarschule für die Stadt Winterberg mit zwei Standorten, sowohl in der Kernstadt Winterberg als auch in Siedlinghausen, etabliert. Allerdings darf man die hiermit verbundenen Folgen und Konsequenzen nicht außer
Acht lassen.
Mit dem möglichen Bürgerbegehren verbindet sich nicht nur ein Verlassen des regionalen
Schulkonsenses…, sondern noch mehr:
Ein „Ja“ auf die derzeit beabsichtigte Fragestellung des angekündigten Bürgerbegehrens würde nicht nur
den Beschluss des Rates der Stadt Winterberg vom 05.07.2016 berühren, sondern zugleich einen Alleingang der Stadt Winterberg und damit das Verlassen des regionalen Schulkonsenses bedeuten. Deshalb
weist auch die Bezirksregierung schon in dieser frühen Phase des Bürgerbegehrens auf Risiken und Gefahren hin. Mit diesen hat sich auch der Ältestenrat der Stadt Winterberg - bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden sowie den beiden stellvertretenden Bürgermeistern - am 20.07.2016 intensiv beschäftigt:
Die Bezirksregierung weist u.a. erneut daraufhin, dass für eine erfolgreiche Überführung in eine eigenständige Sekundarschule mindestens die Erreichung der sog. gesetzlichen Fortführungsgröße (3 x 20 =
60 Schülerinnen und Schüler/Jahr/Eingangsklasse 5) erforderlich ist. Die Schülerzahlprognosen bis
2020 unterschreiten aber diese Mindestgrößenanforderungen, so dass die Bezirksregierung nach wie
vor eine Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedinghausen in eine eigenständige Sekundarschule als nicht realistisch einschätzt. Deshalb hat die Bezirksregierung in ihrem Beratungsprozess seit
dem Frühjahr eine gemeinsame regionale Schulentwicklungsplanung mit den Städten Hallenberg,
Medebach und Winterberg initiiert. Nach wie vor hält die Bezirksregierung diese schulfachlich für die
beste Lösung. Nach den prognostizierten Schülerzahlen sei danach eine städteübergreifende, gemeinsame fünfzügige Sekundarschule für die gesamte Region darstellbar. Sie bleibt bei ihrem Ergebnis,
dass die abgestimmte Schulentwicklungsplanung die Gründung von zwei eigenständigen Sekundarschulen, eine in Winterberg und eine zweite für Medebach/Hallenberg mit jeweils drei Parallelklassen
(mindestens 120 Kinder Jahr für Jahr) nicht zulässt. Die Gründe liegen schlicht und ergreifend an zukünftig zu geringen Schülerzahlen.
Die aktuellen noch rd. 480 Schüler der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen sind nicht das maßgebliche genehmigungsrelevante Kriterium für eine eigenständige dreizügige Sekundarschule mit der
jährlichen Mindestgröße von 60 Schülern für die Eingangsklasse 5, da nicht die aktuellen IstSchülerzahlen, sondern die der künftigen Jahrgänge für die Überführung in eine Sekundarschule maßgeblich sind. Nach der gesetzlichen, von der Bezirksregierung vorgegebenen Schulentwicklungsplanung kann Medebach/Hallenberg die Mindestgröße von 60 Schülern für eine Sekundarschule dieser
beiden Städte in den nächsten Jahren knapp erreichen, Winterberg im Alleingang nicht. Warum? Eine
mögliche neue Sekundarschule befindet sich im Wettbewerb mit bereits bestehenden und weiterhin
entstehenden Sekundarschulen in den Nachbarstädten und unterliegt dann dem gebundenen dreitägigen Ganztag. Der Wettbewerbsvorteil des offenen eintägigen Ganztags, wie er jetzt noch an der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen angeboten wird, entfällt damit, was sich auf die Schülerzahlen
aus den Nachbarstädten negativ auswirken wird.
Und da bei einem Bürgerbegehren mit ggf. anschließendem Bürgerentscheid derzeit nicht abzusehen
ist, welcher Zeitraum hierfür benötigt wird, bestünde die Gefahr, dass die beiden Nachbarstädte - weil
sie Verlässlichkeit für ihre Schüler wollen und zwar spätestens bis zur Entscheidung über den Schulwechsel im Winter 2016/2017 - in Überlegungen eintreten könnten, ihrerseits eine eigene Sekundarschule für ihre beiden Städte zu gründen, was nach der Schulentwicklungsplanung aufgrund der zukünftigen Schülerzahlen der beiden Nachbarstädte autark für sie möglich erscheint.
Sollte in Winterberg als Ausgang eines Bürgerbegehrens und eines späteren Bürgerentscheides nach
dem Willen der Bevölkerung eine eigenständige Sekundarschule angestrebt werden und diese sich
aufgrund ihrer eigenen zu geringen Schülerzahlen nicht gründen können, wäre nicht nur der jetzige
Verbundschul-Standort in Siedlinghausen, sondern auch der jetzige Verbundschul-Standort in der
Kernstadt Winterberg gefährdet.
Winterberg hätte dann unterhalb des Gymnasiums kein Angebot im Sekundarbereich – wäre dies der
Anspruch für die Stadt Winterberg?
Denn dann müssten alle Schüler aus Dörfern und Kernstadt, die nicht das Gymnasium besuchen wollen, auf Nachbarstädte ausweichen und lange Wege in Kauf nehmen.
Apropos Gymnasium: Aufgrund des angemeldeten möglichen Bürgerbegehrens in Siedlinghausen
könnte ggf. die Stadt Medebach auch in Überlegungen eintreten, (weil der interkommunale Schulkonsens gefährdet ist), ob sie an der beschlossenen Auflösung des Teilstandortes des Gymnasiums in
Medebach festhält. Dies bliebe nicht ohne Auswirkungen auf den angestrebten einen zentralen gymnasialen Standort in Winterberg, denn dann würde das Gymnasium weiterhin an zwei Standorten betrieben, was – nicht nur aus Sicht der Schulleitungen – keinesfalls pädagogisch sinnvoll ist. Warum? Nun,
die Klassengrößen lassen sich an einem Standort gerechter und sinnvoller bilden, als von Zufallsgrößen
an zwei Standorten abhängig zu sein; es gibt bessere Differenzierungsmöglichkeiten und weitere pädagogische Vorteile, die deutlich für einen Standort – und den in Winterberg – sprechen. Dem schließen
sich nicht nur die Bezirksregierung, sondern auch die Schulleitungen, die drei Räte und Eltern und
Schüler ausdrücklich an.
Fazit: Wenn man sich mit der Zielrichtung des Bürgerbegehrens näher beschäftigt – sollte man nicht aus
den Augen verlieren, dass das Gesamtwohl der Stadt Winterberg im Vordergrund stehen muss. Dabei
muss man neben den Auswirkungen für Eltern und Kinder aus Siedlinghausen insbesondere alle Schüler
und Eltern der Stadt Winterberg sehen, also die Eltern und Schüler aus den Höhendörfern, aus dem Hilletal,
aus Züschen, aus Elkeringhausen und aus der Kernstadt. Daher muss jeder Bürgerin und jedem Bürger
bewusst werden, welche Konsequenzen mit einem „Ja“ zu der Fragestellung des Bürgerbegehrens verbunden sind. Und dies nicht allein in Bezug auf die Herausforderungen im schulischen Bereich, sondern auch in
Bezug auf viele andere Bereiche: So ist die interkommunale Zusammenarbeit vor demografischen Hintergründen auch in Zukunft ein Schlüssel, für die Bevölkerung der drei Städte eine gute Infrastruktur vorzuhalten. Es steht fest, dass es nicht einfach ist, etwas aufzugeben. Manchmal sind allerdings Kompromisse notwendig. Mit der Fragestellung, eine eigenständige Sekundarschule in Winterberg etablieren zu wollen, würde
Winterberg zumindest derzeit die Schulkonsenslinie mit den beiden Nachbarstädten Hallenberg und Medebach verlassen.
Aktueller Stand und wie geht es weiter
Die Bezirksregierung hat nicht nur Hinweise zur Bewertung des Bürgerbegehrens gegeben, sondern sich
auch angeboten, die konkrete Fragestellung des Bürgerbegehrens auf Zulässigkeit zu prüfen, weil ein positiv
ausfallender Bürgerentscheid den gleichen Anforderungen wie ein Ratsbeschluss unterliegt, sprich beide
müssen für die notwendige Genehmigung einer Sekundarschule den Anforderungen des Schulgesetztes
genügen. Der Ältestenrat hat deshalb die Bezirksregierung offiziell gebeten, die Zulässigkeit der Fragestellung „Soll die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen erhalten werden und in eine eigenständige Sekundarschule Winterberg-Siedlinghausen überführt werden?“ zu prüfen. Sollte die Bezirksregierung zu dem
Ergebnis kommen, dass diese mit dem Bürgerbegehren angestrebte Maßnahme später schulrechtlich nicht
genehmigungsfähig und schlussendlich dann auch nicht umsetzungsfähig wäre, wäre das Bürgerbegehren
unzulässig, weil es auf eine unmögliche oder rechtswidrige Maßnahme gerichtet wäre. In so einem Fall
müssten die Bürgerbegehren-Initiatoren sich überlegen, ggf. eine andere Fragestellung zu treffen oder die
Fragestellung aufzugeben. Diese Entwicklung bleibt abzuwarten. Alles andere würde Zeit und Kosten für die
Initiative, für die Stadt und für alle Beteiligten erfordern, die nicht notwendig wären.