Information zur Schullandschaft Hallenberg-Medebach

Transcription

Information zur Schullandschaft Hallenberg-Medebach
Stadt Hallenberg
Der Bürgermeister
Stadt Medebach
Der Bürgermeister
Stadt Winterberg
Der Bürgermeister
Einladung zu Informationsveranstaltungen über mögliche Veränderungen in der Schullandschaft ab
Klasse 5 der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg
Leider müssen wir in unseren Städten feststellen, dass Kinder, die nicht da sind, auch die vorhandenen Schulen
nicht mehr füllen können. So wird sich die Schullandschaft in unserer Region Hallenberg, Medebach und
Winterberg in naher Zukunft verändern müssen, was in den letzten Wochen schon mehrfach Gegenstand der
örtlichen Berichterstattung war. Seitdem fragen sich Eltern, Schüler und Bürger/-innen aus der Region Hallenberg,
Medebach und Winterberg, wie es mit der Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen mittelfristig
weitergeht.
Hierzu möchten die drei Städte nicht nur die unmittelbar betroffenen Eltern der Schülerinnen und Schülern an
Grundschulen und weiterführenden Schulen, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von
Informationsveranstaltungen informieren. Damit gewährleistet werden kann, dass auf die verschiedenen örtlichen
Belange eingegangen werden kann, wird in jeder Stadt eine Informationsveranstaltung stattfinden. Neben den
Vertretern der jeweiligen Kommune werden auch zusätzlich die Fachleute der Bezirksregierung Arnsberg, die ihre
Pläne zur zukünftigen Schulentwicklungsplanung in den drei Städten vorstellen werden, sowie die Schulleitungen
der Verbundschule Medebach-Hallenberg, Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen und des GeschwisterScholl-Gymnasiums Winterberg-Medebach teilnehmen.
Die Informationsabende finden statt
für die betroffenen Eltern und die Bevölkerung der Stadt Winterberg am
Montag, 13.06.2016 um 19.00 Uhr
in der Stadthalle des Oversums, Am Kurpark 6, 59955 Winterberg
für die betroffenen Eltern und die Bevölkerung der Stadt Hallenberg
Dienstag, 14.06.2016 um 19.00 Uhr
in der Stadthalle, Bangenstraße 16, 59969 Hallenberg
für die betroffenen Eltern und die Bevölkerung der Stadt Medebach
Mittwoch, 15.06.2016 um 19.00 Uhr
in der Schulaula im Schulzentrum Medebach, St. Sebastianusweg 2, 59964 Medebach
Diese Veranstaltungen sollen den Eltern die umfänglichen aktuellen Informationen für ihre Meinungsbildung
liefern. Für die Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg als Schulträger ist es zudem für die gemeinsame
Ratssitzung am 5. Juli wichtig zu erfahren, wie die Eltern über notwendige Veränderungen denken.
In den letzten Wochen wurden zu dem Thema „Hallenberg, Medebach und Winterberg müssen sich
Gedanken um die Schulentwicklung machen“ Fragen an die drei Städte herangetragen: Wieso? Weshalb?
Warum kommt das Thema jetzt auf die Agenda? Dazu ist zunächst ein kurzer Blick auf das aktuelle
Schulangebot (3 Schulen an 6 Standorten) in unseren drei Städten Hallenberg, Medebach und Winterberg
notwendig:
Gymnasium Winterberg-Medebach (Schulzweckverband Winterberg-Medebach)
• Standort Medebach: Sekundarstufe (SEK I; Klassen 5 bis 9) danach Wechsel nach Winterberg für SEK II
(alte Oberstufe) für Hinführung zum Abitur
• Standort Winterberg: Klassen 5 bis 12 (SEK I und SEK II; Abitur nach 12 Jahren - G8)
Verbundschule Medebach-Hallenberg (Schulzweckverband Medebach-Hallenberg)
Vorgabe: 1 Hauptschulzweig, also mindestens 18 Hauptschüler/Eingangsklasse
2 Realschulzweige, also mindestens 50 Realschüler/Eingangsklasse 5
• Standort Hallenberg: Klassen 5 und 6
• Standort Medebach: Klassen 7 bis 10
5
und
mindestens
Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen (noch mit dem landesweit aus der Historie heraus gebilligten
Alleinstellungsmerkmal und besonderem Angebot des teilgebundenen Ganztages, d.h. Pflichtganztag nur
1 x /Woche) – Vorgabe: 2 Hauptschulzweige, also mindestens 36 Hauptschüler/Eingangsklasse 5 und maximal
1 Realschulzweig mit 28 Schülern/Eingangsklasse 5
• Standort Siedlinghausen: Klassen 5 bis 7
• Standort Winterberg: Klassen 8 bis 10
Soviel zur jetzigen Schulsituation und nun nachfolgend und zur Vorbereitung auf die Informationsveranstaltung
am 13.06.2016 um 19.00 Uhr im Oversum einmal die wichtigsten an uns herangetragenen Fragen, mit jeweils
der zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Antwort:
1. Wer hat den Diskussionsprozess zur möglichen zukünftigen Schulentwicklung in den drei Städten
angestoßen?
Die Bezirksregierung hat die Initiative ergriffen und die federführenden Sachbearbeiter in den Schulabteilungen
der drei Städte, die Vorsitzenden der in den Räten der drei Städte vertretenen Fraktionen und die drei
Bürgermeister für den 10. März 2016 eingeladen. In diesem Termin wurden die Teilnehmer erstmals mit der
aktuellen Situation konfrontiert und die Handlungsnotwendigkeiten erstmals beschrieben. Aufgrund der
Informationsfülle, die man erst einmal aufnehmen und „sacken lassen musste“ und der Frage „Wie sollen wir mit
diesen Informationen umgehen, wie den Diskussionsprozess zu diesem sensiblen Thema beginnen?“, hat man
sich darauf verständigt, am 12.04.2016 eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit der Bezirksregierung für
alle Ratsmitglieder der drei Räte im Kump in Hallenberg durchzuführen.
2. Warum ist die Bezirksregierung überhaupt tätig geworden?
Wenn nicht ausreichend Schüler vorhanden sind, sind Schulen in ihrem Bestand gefährdet. In unseren Städten
trifft das insbesondere auf die beiden Verbundschulen Medebach-Hallenberg und Winterberg-Siedlinghausen zu.
Die Bezirksregierung muss laufend die Anmeldesituationen in den Schulen kontrollieren. Bei der Verbundschule
Winterberg-Siedlinghausen konnten bereits zum zweiten Mal die 36 Anmeldungen für die Eingangsklasse 5 der
Hauptschule nicht erreicht werden. Auch die Verbundschule Medebach-Hallenberg hat Probleme, die
Eingangsklasse der mindestens einzügigen Hauptschule zu gründen – im letzten Jahr ist dies nicht gelungen.
Und die Voraussetzungen, was die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung im Realschul- und
Hauptschulbereich betrifft, werden für beide Verbundschulen eher noch schlechter (s. Frage 4 mit Blick auf die
Geburten-/Schülerentwicklung). Die Bezirksregierung kann, sofern Eingangsklassen nicht mehr gebildet werden
können, die Entscheidung treffen, die Schule auslaufen zu lassen. In diesem Fall hat sie jedoch zu dem „milderen
Mittel“ gegriffen und den drei Städten konkrete Handlungsvorschläge unterbreitet.
3. Welchen Vorschlag zur zukünftigen Schulentwicklung in den drei Städten favorisiert die
Bezirksregierung?
Die Bezirksregierung schlägt eine zukünftige Schullandschaft mit 2 Schulen an 3 Standorten vor:
•
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg sollte seinen zentralen Standort in Winterberg haben. Ein
Standort hätte viele pädagogische Vorteile, pädagogische Konzepte mit mehr Differenzierungsmöglichkeiten
und sinnvolle Klassengrößen. Die Zufallsgrößen von Klassenbildungen, die bisher bei den Standorten
Winterberg und Medebach von den angemeldeten Schülerzahlen abhängen, fielen bei einem Standort weg.
Die Schüler blieben von der 5. Klasse bis zum Abitur in Klasse 12 an einem Gymnasiumstandort. Ergebnis
und Vorteil wären somit ein starker Gymnasiumstandort.
•
Überführung der zwei bisherigen Verbundschulen in eine Sekundarschule Medebach-Winterberg mit dem
Hauptstandort in Medebach (3 Klassenzüge; mindestens 60 Kinder/Eingangsklasse 5) und dem Teilstandort
in Winterberg (2 Klassenzüge; mindestens 40 Kinder/Eingangsklasse 5). An beiden Standorten der neu zu
gründenden Sekundarschule würden alle Klassen (5 bis 10) beschult. Alle Schülerinnen und Schüler wären
bei diesem Modell in der Lage, sämtliche Schulabschlüsse nahe in unserer Region zu absolvieren.
Es wurden auch andere Modellansätze (z.B. Gesamtschule) vorgestellt, die allerdings aus unterschiedlichsten
Gründen seitens der Bezirksregierung nicht favorisiert werden bzw. nicht umsetzungsfähig sind (näheres dazu in
der jeweiligen Informationsveranstaltung).
4. Warum sollten sich die 3 Städte JETZT einem zukunftsfähigen, innovativen Schulentwicklungsprozess
zuwenden?
Natürlich könnten die drei Städte „die Augen schließen“ und sagen „jetzt nicht“. Ob die Bezirksregierung allerdings
auch die nächsten Jahre weiterhin die drohenden, gesetzesmäßig nicht erfüllten Zügigkeiten in den beiden
Verbundschulen zulassen würde? Fakt ist aber folgendes: Die im Landtag vertretenden Parteien SPD, Grüne,
CDU und FDP haben mit ihrem Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, dass ab dem 01.08.2020 alle
Verbundschulen in Nordrhein-Westfalen als Sekundarschulen geführt werden müssen. Dieser Schulkonsens ist
auf viele Jahre hin ausgelegt und wird definitiv die auch die nächste Landtagswahl in 2017 überstehen. Fakt ist
aber auch, dass der Gesetzgeber für Städte, die den Prozess vor 2020 starten, ein „Bonbon“ bereithält. Welches?
Zur Gründung einer Sekundarschule in 2020 wären mindestens drei Züge mit einer Klassenstärke von
mindestens 25 Kindern/Eingangsklasse 5, also eine Mindestschülerzahl von 75 Kindern erforderlich. Bei
Überführung einer Verbundschule in eine Sekundarschule vor 2020 wäre nur noch eine Klassenstärke von
mindestens 20 Kindern/Eingangsklasse 5, also nur noch von 60 Kindern notwendig. Entscheiden sich also die
drei Städte vor 2020 einvernehmlich tätig zu werden und aus zwei Verbundschulen eine Sekundarschule zu
machen, dann wären ausnahmsweise 20 Schüler je Eingangsklasse 5 ausreichend, also 5 x 20 = 100 Schüler.
Dazu ein Blick auf die Geburtenentwicklung und damit die voraussichtliche Entwicklung der Schüler aller drei
Städte, die in den nächsten Jahren in den Sekundarbereich, sprich Klasse 5 einsteigen:
Entwicklung Geburten
Winterberg
Medebach + Hallenberg
2015
2013
2011
2009
2007
2005
2003
2001
1999
1997
1995
1993
1991
1989
1987
1985
350
300
250
200
150
100
50
0
Hallenberg + Medebach + Winterberg
Zu berücksichtigen ist, dass von den maxi. rd. 200 Kindern (in den 90ger Jahren waren es noch fast 350), die für
den Übergang von den Grundschulen der drei Städte in den Sekundarbereich zur Verfügung stehen, ca. 35 - 40
% den Besuch des Gymnasiums wählen und einige auch in andere Städte abwandern, so dass rd. 100 bis 110
Kinder/Schüler für ein potenzielles Sekundarschulangebot in den drei Städten verbleiben. Dies vorausgeschickt…
4.1 Würde die Gründung von zwei Sekundarschulen im Jahr 2020 funktionieren?
Wie erwähnt wären zur Gründung einer Sekundarschule in 2020 drei Züge mit einer Klassenstärke von
mindestens 25 Kindern, also eine Mindestschülerzahl von 75 Kindern notwendig. Bei zwei getrennten
Sekundarschulen für die drei Städte müssten somit mindestens 150 Kinder und das Jahr für Jahr zum Besuch der
zwei Sekundarschulen motiviert werden. Ist das realistisch? NEIN!
4.2 Würde eine Umsetzung des jetzt vorgeschlagenen Models im Jahr 2020 funktionieren?
Würde man 2020 das jetzige Modell umsetzen wollen, also eine neue Sekundarschule mit zwei Standorten,
wären drei Züge in Medebach und zwei in Winterberg erforderlich. Es müssten 5 mal 25 = 125 Kinder motiviert
werden. Wäre das realistisch? NEIN!
4.3 Würde die Gründung von zwei getrennten Sekundarschulen
Medebach/Hallenberg VOR dem Jahr 2020 funktionieren?
für
Winterberg
und
für
Eine Gründung von zwei getrennten Sekundarschulen (einmal Winterberg, einmal Medebach/Hallenberg) vor
dem Jahr 2020 würde für beide Sekundarschulen 60 Schüler/Eingangsklasse 5 erfordern. Das ist nicht nur für
Hallenberg und Medebach, sondern auch für Winterberg nicht realistisch, weil von der Winterberger
Geburtenquote (90 bis 100 Kinder) nach der Wahl für das Gymnasium nur rd. 50 Kinder aus der eigenen Stadt für
die Sekundarschule verbleiben. Da des Weiteren eine Auswärtsquote kraft Gesetzes von der Bezirksregierung
nicht in die nachzuweisende Schulentwicklungsplanung eingerechnet werden darf und eine solche wegen Wegfall
des Wettbewerbsvorteils der jetzigen Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen (s. Ausführungen zu Frage 10)
spätestens ab 2020 nicht mehr realistisch ist, wäre die Gründung von zwei Sekundarschulen auch zum jetzigen
Zeitpunkt unrealistisch, also NEIN!
4.4 Würde die Bildung EINER Sekundarschule für Hallenberg, Medebach, Winterberg noch vor 2020
funktionieren?
Die Bildung einer Sekundarschule für die drei Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg mit Hauptstandort
Medebach (3 Klassenzüge; mindestens 60 Kinder/Eingangsklasse 5) und Teilstandort Winterberg
(2 Klassenzüge; mindestens 40 Kinder/Eingangsklasse 5) ist das vorgeschlagene Modell der Bezirksregierung.
Das würde bedeuten, wenn man den Prozess jetzt beginnt und abschließt, dass das Zugeständnis des
Gesetzgebers zum Tragen kommt, nämlich nur 20 Kinder je Klassenzug, also insgesamt 5 Klassenzüge x 20
=100 Kinder bzw. Schüler. Wäre das eine realistische Chance? JA!
Fazit: Es ist die einzige realistische Chance, in der Region Hallenberg, Medebach, Winterberg ausgehend von
den Geburtenzahlen und einer jährliche Übergangsquote von bis zu 110 Kindern eine Sekundarschule, d.h.,
neben dem Gymnasium eine zweite Schule im Sekundarbereich anbieten zu können.
5. Was wäre das beste Schulangebot für unsere Kinder, für unsere Schüler in unseren drei Städten?
Die Schulleitungen berichten davon, dass die Eltern speziell bei den beiden Verbundschulen seit Jahren schon
fragen: Wie lange gibt es eure Schule überhaupt noch? Kann mein Kind die Schullaufbahn an dieser Schule zu
Ende bringen? Die Eltern spüren also bereits, dass nicht genügend Kinder da sind, die den Fortbestand der
Verbundschulen garantieren können. So geht es unabhängig von gesetzgeberischen Vorgaben und Perspektiven
auch darum, Eltern und Schülern Verlässlichkeit zu geben. D.h., man wählt eine Schule und weiß, dass es sie
über Jahre auch weiterhin gibt. Diese Verlässlichkeit zu geben wäre nur möglich, indem die drei Städte sich dem
Modell der Bezirksregierung zuwenden.
6. Müssten sich die jetzigen Verbundschüler Medebach-Hallenberg oder Winterberg-Siedlinghausen
Sorgen machen?
Nein, denn die jetzigen Verbundschüler würden ihre jeweilige Schulform regulär „unter dem Dach“ der neuen
Sekundaschule beenden.
7. Welche pädagogischen Vorteile könnte eine Sekundarschule mit einem Standort Medebach und einem
Teilstandort Winterberg haben?
Sekundarschulen werden politisch gefördert. Die Lehrerversorgung ist wesentlich besser, also mehr Lehrer auf
weniger Schüler. Es gibt geringere Klassengrößen und andere pädagogische Konzeptvorteile. Es wäre eine
gesicherte Schulform über Jahre hinaus. Die Schulleitungen nähern sich derzeit einem pädagogischen Konzept
und favorisieren ein sog. teilintegriertes Konzept, bei dem alle Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahre in
der Region Hallenberg, Medebach, Winterberg nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten an der Sekundarschule
sämtliche Abschlüsse am jeweiligen Standort erwerben könnten. Zusammen mit dem Kooperationspartner
Gymnasium Winterberg wären alle Abschlüsse möglich: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur auf
dem Weg G9 (13 Jahre), indem man die Sekundarschule von Klasse 5 bis 10 besucht und dann zum Gymnasium
in die Oberstufe wechselt, oder über G8 (12 Jahre), wenn man sofort zum Gymnasium geht .
Weil Verantwortung in den drei Räten auch heißt, den Blick in die Zukunft zu richten, würde die Region mit
diesem Gesamtpaket ein qualitativ hochwertiges Schulangebot für alle Schüler in unseren drei Städten schaffen
und sich damit auch dem wachsenden Konkurrenzkampf um die Kinder mit den Nachbarstädten stellen. Denn
diese perspektivische Schullandschaft könnte überhaupt nur dann aufgebaut werden, wenn die Kinder auch in
Zukunft in unseren drei Städten diese Bildungsangebote vorfinden und so hier gehalten werden.
8. Welche Zugeständnisse würde das von der Bezirksregierung vorgeschlagene Modell im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit von den Städten einfordern?
So ärgerlich und schlimm es ist, wenn Schulen aufgrund fehlender Kinder geschlossen werden müssen, es ist ein
Prozess der alle Städte - insbesondere im ländlichen Raum - in Folge demografischer Entwicklungen seit Jahren
beschäftigt. Auch bei diesem Modell – sollte es zum Tragen kommen – ließe es sich im Rahmen einer
funktionierenden interkommunalen Zusammenarbeit nicht vermeiden, dass jede Stadt etwas aufgeben müsste.
So hätte die Stadt Hallenberg nach diesem Vorschlag der Bezirksregierung zukünftig keine Schule mehr im
Sekundarbereich. Medebach müsste den Standort ihres „100jährigen“ Gymnasiums aufgeben. Und Winterberg
müsste auf einen Standort der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen verzichten.
9. Alle drei Städte würden einen Standort verlieren. Welchen Standort müsste Winterberg aufgeben?
Eine Zweizügigkeit der Sekundarschule würde mindestens 40 Kinder/Eingangsklasse 5 erfordern, die von der
Grundschule zum Sekundarschul-Teilstandort Winterberg wechseln müssten und die dann alle entweder den
Standort Winterberg oder den Standort Siedlinghausen aufsuchen müssten. Grundvoraussetzung wäre, dass die
verbleibenden maximal 50 Kinder (s. Geburtentabelle unter 4 und Ausführungen unter 4.3) alle hier bleiben und
kein Kind eine Schule außerhalb von Winterberg besuchen würde.
Wie entscheiden sich aber Eltern und Schüler, insbesondere aus den Orten im Hilletal, aus Niedersfeld, Hildfeld,
Grönebach? Oder Eltern und Schüler aus Züschen oder aus den Höhendörfern Altastenberg, Neuastenberg,
Langewiese, Mollseifen, Hohelye, Lenneplätze? Würden Sie alle den Standort Siedlinghauen annehmen, also am
Kernort Winterberg vorbeifahren? Oder würden sie eher einen Kernstandort Winterberg akzeptieren? Würden sie
sogar – abhängig von der Standortentscheidung – eher Alternativangebote in Berleburg oder Olsberg annehmen?
Ist es nicht Teil des Abwägungsprozess, diese Standort-Gedanken der Eltern aufzunehmen und so das Risiko zu
minimieren, dass Eltern aufgrund der Standortwahl überhaupt Abwanderungstendenzen entwickeln?
Deutlich wird, dass eines nicht passieren darf: Erreicht der Teilstandort der Sekundarschule nicht die mindestens
40 Schüler Jahr für Jahr, liefe Winterberg Gefahr, im Sekundarbereich mittelfristig nur noch den
Gymnasiumstandort anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund und im Sinne und zur Sicherung einer
zukunftsträchtigen und verlässlichen Schullandschaft unterhalb des Gymnasiums in der Stadt Winterberg müssen
sich Eltern und Kollegien und auch Ratsmitglieder in den nächsten Wochen mit der Frage beschäftigen „Was ist
der richtige Standort für das Sekundarschulangebot in Winterberg?“
10. Warum darf die Bezirksregierung die auswärtigen Schüler bei der Gründung einer Sekundarschule
nicht berücksichtigen?
Auf den ersten Blick - denn in der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen sind mit den auswärtigen Schülern
derzeit knapp 60 Schüler/je Jahrgang vorhanden - ist die Frage berechtigt: Warum könnte Winterberg nicht mit
diesen 60 Schülern eine neue Sekundarschule gründen? Nun. jede Stadt hat für eine neue Schulform eine
gesicherte und genehmigungsfähige Schulentwicklungsplanung nachzuweisen. Diese darf sie kraft Gesetzes nur
mit ihren eigenen, in der Stadt wohnenden Schülern erstellen. Natürlich ist es so, dass noch Schüler aus
Nachbarstädten wie Bestwig, Olsberg, Schmallenberg, Brilon die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen
besuchen, insbesondere wegen des einmaligen Angebotes des offenen Ganztages. Die Fachleute der
Bezirksregierung weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass dies spätestens im Jahr 2020 keine Rolle mehr
spielen wird, weil es dann überall die pflichtigen Sekundarschulen mit dem gebundenen 3tägigen Ganztag geben
wird (s. Frage 4.3). D.h., nicht nur allein die klare gesetzgeberische Vorgabe hindert die Städte an der
Einrechnung einer Auswärtsquote. Es wird sie wegen Wegfall des Wettbewerbsvorteils ab 2020 faktisch auch
nicht mehr geben.
11. Wie soll es nun weitergehen?
Wenn in unseren drei Städten ein Prozess gemeinsam und zielführend zu Ende gebracht werden will, muss er
zunächst einmal starten. Wichtig ist auch, diesen Prozess offen zu führen, ihn sich entwickeln zu lassen und nicht
vorschnell durch Kritik und Vorbehalte abzulehnen. Daher hat die Bezirksregierung den Weg erst einmal über die
politischen Entscheidungsträger der Städte gestartet, um für diesen Weg Sensibilität zu wecken. Natürlich macht
man sich in der Bevölkerung Sorgen, wenn Standorte aufgegeben werden müssen und fragt mit Recht „ Wie geht
es in meinem Ort weiter?“ Dabei ist man sich durchaus bewusst, dass man sich diesem Thema in einem
strukturierten Prozess zusammen mit Politik, Bürgerinnen und Bürgern, Lehrkräften, Eltern und Schülern stellen
muss, und das ist jetzt der Fall.
Die vorstehenden Ausführungen sollen zu weiteren konstruktiven Gedanken und Fragen anregen, die dann zu
den öffentlichen Informationsveranstaltungen am 13., 14. oder 15. Juni in die Diskussionen und in den
Entscheidungsprozess bei der gemeinsamen Ratssitzung am 05.07.2016 einfließen können. Es ist ein Novum,
dass drei Städte eine gemeinsame Ratssitzung durchführen wollen. Ob es an diesem Abend auch zu einer
gemeinsamen Entscheidung kommt und ob diese ggf. in die Richtung geht, die sich die Bezirksregierung vorstellt
oder ob vertagt wird und es mehrere Sitzungen geben wird, das bleibt abzuwarten.