Information zur Schullandschaft Hallenberg-Medebach
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Information zur Schullandschaft Hallenberg-Medebach
Stadt Hallenberg Der Bürgermeister Stadt Medebach Der Bürgermeister Stadt Winterberg Der Bürgermeister Einladung zu Informationsveranstaltungen über mögliche Veränderungen in der Schullandschaft ab Klasse 5 der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg Leider müssen wir in unseren Städten feststellen, dass Kinder, die nicht da sind, auch die vorhandenen Schulen nicht mehr füllen können. So wird sich die Schullandschaft in unserer Region Hallenberg, Medebach und Winterberg in naher Zukunft verändern müssen, was in den letzten Wochen schon mehrfach Gegenstand der örtlichen Berichterstattung war. Seitdem fragen sich Eltern, Schüler und Bürger/-innen aus der Region Hallenberg, Medebach und Winterberg, wie es mit der Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen mittelfristig weitergeht. Hierzu möchten die drei Städte nicht nur die unmittelbar betroffenen Eltern der Schülerinnen und Schülern an Grundschulen und weiterführenden Schulen, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Informationsveranstaltungen informieren. Damit gewährleistet werden kann, dass auf die verschiedenen örtlichen Belange eingegangen werden kann, wird in jeder Stadt eine Informationsveranstaltung stattfinden. Neben den Vertretern der jeweiligen Kommune werden auch zusätzlich die Fachleute der Bezirksregierung Arnsberg, die ihre Pläne zur zukünftigen Schulentwicklungsplanung in den drei Städten vorstellen werden, sowie die Schulleitungen der Verbundschule Medebach-Hallenberg, Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen und des GeschwisterScholl-Gymnasiums Winterberg-Medebach teilnehmen. Die Informationsabende finden statt für die betroffenen Eltern und die Bevölkerung der Stadt Winterberg am Montag, 13.06.2016 um 19.00 Uhr in der Stadthalle des Oversums, Am Kurpark 6, 59955 Winterberg für die betroffenen Eltern und die Bevölkerung der Stadt Hallenberg Dienstag, 14.06.2016 um 19.00 Uhr in der Stadthalle, Bangenstraße 16, 59969 Hallenberg für die betroffenen Eltern und die Bevölkerung der Stadt Medebach Mittwoch, 15.06.2016 um 19.00 Uhr in der Schulaula im Schulzentrum Medebach, St. Sebastianusweg 2, 59964 Medebach Diese Veranstaltungen sollen den Eltern die umfänglichen aktuellen Informationen für ihre Meinungsbildung liefern. Für die Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg als Schulträger ist es zudem für die gemeinsame Ratssitzung am 5. Juli wichtig zu erfahren, wie die Eltern über notwendige Veränderungen denken. In den letzten Wochen wurden zu dem Thema „Hallenberg, Medebach und Winterberg müssen sich Gedanken um die Schulentwicklung machen“ Fragen an die drei Städte herangetragen: Wieso? Weshalb? Warum kommt das Thema jetzt auf die Agenda? Dazu ist zunächst ein kurzer Blick auf das aktuelle Schulangebot (3 Schulen an 6 Standorten) in unseren drei Städten Hallenberg, Medebach und Winterberg notwendig: Gymnasium Winterberg-Medebach (Schulzweckverband Winterberg-Medebach) • Standort Medebach: Sekundarstufe (SEK I; Klassen 5 bis 9) danach Wechsel nach Winterberg für SEK II (alte Oberstufe) für Hinführung zum Abitur • Standort Winterberg: Klassen 5 bis 12 (SEK I und SEK II; Abitur nach 12 Jahren - G8) Verbundschule Medebach-Hallenberg (Schulzweckverband Medebach-Hallenberg) Vorgabe: 1 Hauptschulzweig, also mindestens 18 Hauptschüler/Eingangsklasse 2 Realschulzweige, also mindestens 50 Realschüler/Eingangsklasse 5 • Standort Hallenberg: Klassen 5 und 6 • Standort Medebach: Klassen 7 bis 10 5 und mindestens Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen (noch mit dem landesweit aus der Historie heraus gebilligten Alleinstellungsmerkmal und besonderem Angebot des teilgebundenen Ganztages, d.h. Pflichtganztag nur 1 x /Woche) – Vorgabe: 2 Hauptschulzweige, also mindestens 36 Hauptschüler/Eingangsklasse 5 und maximal 1 Realschulzweig mit 28 Schülern/Eingangsklasse 5 • Standort Siedlinghausen: Klassen 5 bis 7 • Standort Winterberg: Klassen 8 bis 10 Soviel zur jetzigen Schulsituation und nun nachfolgend und zur Vorbereitung auf die Informationsveranstaltung am 13.06.2016 um 19.00 Uhr im Oversum einmal die wichtigsten an uns herangetragenen Fragen, mit jeweils der zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Antwort: 1. Wer hat den Diskussionsprozess zur möglichen zukünftigen Schulentwicklung in den drei Städten angestoßen? Die Bezirksregierung hat die Initiative ergriffen und die federführenden Sachbearbeiter in den Schulabteilungen der drei Städte, die Vorsitzenden der in den Räten der drei Städte vertretenen Fraktionen und die drei Bürgermeister für den 10. März 2016 eingeladen. In diesem Termin wurden die Teilnehmer erstmals mit der aktuellen Situation konfrontiert und die Handlungsnotwendigkeiten erstmals beschrieben. Aufgrund der Informationsfülle, die man erst einmal aufnehmen und „sacken lassen musste“ und der Frage „Wie sollen wir mit diesen Informationen umgehen, wie den Diskussionsprozess zu diesem sensiblen Thema beginnen?“, hat man sich darauf verständigt, am 12.04.2016 eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit der Bezirksregierung für alle Ratsmitglieder der drei Räte im Kump in Hallenberg durchzuführen. 2. Warum ist die Bezirksregierung überhaupt tätig geworden? Wenn nicht ausreichend Schüler vorhanden sind, sind Schulen in ihrem Bestand gefährdet. In unseren Städten trifft das insbesondere auf die beiden Verbundschulen Medebach-Hallenberg und Winterberg-Siedlinghausen zu. Die Bezirksregierung muss laufend die Anmeldesituationen in den Schulen kontrollieren. Bei der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen konnten bereits zum zweiten Mal die 36 Anmeldungen für die Eingangsklasse 5 der Hauptschule nicht erreicht werden. Auch die Verbundschule Medebach-Hallenberg hat Probleme, die Eingangsklasse der mindestens einzügigen Hauptschule zu gründen – im letzten Jahr ist dies nicht gelungen. Und die Voraussetzungen, was die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung im Realschul- und Hauptschulbereich betrifft, werden für beide Verbundschulen eher noch schlechter (s. Frage 4 mit Blick auf die Geburten-/Schülerentwicklung). Die Bezirksregierung kann, sofern Eingangsklassen nicht mehr gebildet werden können, die Entscheidung treffen, die Schule auslaufen zu lassen. In diesem Fall hat sie jedoch zu dem „milderen Mittel“ gegriffen und den drei Städten konkrete Handlungsvorschläge unterbreitet. 3. Welchen Vorschlag zur zukünftigen Schulentwicklung in den drei Städten favorisiert die Bezirksregierung? Die Bezirksregierung schlägt eine zukünftige Schullandschaft mit 2 Schulen an 3 Standorten vor: • Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg sollte seinen zentralen Standort in Winterberg haben. Ein Standort hätte viele pädagogische Vorteile, pädagogische Konzepte mit mehr Differenzierungsmöglichkeiten und sinnvolle Klassengrößen. Die Zufallsgrößen von Klassenbildungen, die bisher bei den Standorten Winterberg und Medebach von den angemeldeten Schülerzahlen abhängen, fielen bei einem Standort weg. Die Schüler blieben von der 5. Klasse bis zum Abitur in Klasse 12 an einem Gymnasiumstandort. Ergebnis und Vorteil wären somit ein starker Gymnasiumstandort. • Überführung der zwei bisherigen Verbundschulen in eine Sekundarschule Medebach-Winterberg mit dem Hauptstandort in Medebach (3 Klassenzüge; mindestens 60 Kinder/Eingangsklasse 5) und dem Teilstandort in Winterberg (2 Klassenzüge; mindestens 40 Kinder/Eingangsklasse 5). An beiden Standorten der neu zu gründenden Sekundarschule würden alle Klassen (5 bis 10) beschult. Alle Schülerinnen und Schüler wären bei diesem Modell in der Lage, sämtliche Schulabschlüsse nahe in unserer Region zu absolvieren. Es wurden auch andere Modellansätze (z.B. Gesamtschule) vorgestellt, die allerdings aus unterschiedlichsten Gründen seitens der Bezirksregierung nicht favorisiert werden bzw. nicht umsetzungsfähig sind (näheres dazu in der jeweiligen Informationsveranstaltung). 4. Warum sollten sich die 3 Städte JETZT einem zukunftsfähigen, innovativen Schulentwicklungsprozess zuwenden? Natürlich könnten die drei Städte „die Augen schließen“ und sagen „jetzt nicht“. Ob die Bezirksregierung allerdings auch die nächsten Jahre weiterhin die drohenden, gesetzesmäßig nicht erfüllten Zügigkeiten in den beiden Verbundschulen zulassen würde? Fakt ist aber folgendes: Die im Landtag vertretenden Parteien SPD, Grüne, CDU und FDP haben mit ihrem Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, dass ab dem 01.08.2020 alle Verbundschulen in Nordrhein-Westfalen als Sekundarschulen geführt werden müssen. Dieser Schulkonsens ist auf viele Jahre hin ausgelegt und wird definitiv die auch die nächste Landtagswahl in 2017 überstehen. Fakt ist aber auch, dass der Gesetzgeber für Städte, die den Prozess vor 2020 starten, ein „Bonbon“ bereithält. Welches? Zur Gründung einer Sekundarschule in 2020 wären mindestens drei Züge mit einer Klassenstärke von mindestens 25 Kindern/Eingangsklasse 5, also eine Mindestschülerzahl von 75 Kindern erforderlich. Bei Überführung einer Verbundschule in eine Sekundarschule vor 2020 wäre nur noch eine Klassenstärke von mindestens 20 Kindern/Eingangsklasse 5, also nur noch von 60 Kindern notwendig. Entscheiden sich also die drei Städte vor 2020 einvernehmlich tätig zu werden und aus zwei Verbundschulen eine Sekundarschule zu machen, dann wären ausnahmsweise 20 Schüler je Eingangsklasse 5 ausreichend, also 5 x 20 = 100 Schüler. Dazu ein Blick auf die Geburtenentwicklung und damit die voraussichtliche Entwicklung der Schüler aller drei Städte, die in den nächsten Jahren in den Sekundarbereich, sprich Klasse 5 einsteigen: Entwicklung Geburten Winterberg Medebach + Hallenberg 2015 2013 2011 2009 2007 2005 2003 2001 1999 1997 1995 1993 1991 1989 1987 1985 350 300 250 200 150 100 50 0 Hallenberg + Medebach + Winterberg Zu berücksichtigen ist, dass von den maxi. rd. 200 Kindern (in den 90ger Jahren waren es noch fast 350), die für den Übergang von den Grundschulen der drei Städte in den Sekundarbereich zur Verfügung stehen, ca. 35 - 40 % den Besuch des Gymnasiums wählen und einige auch in andere Städte abwandern, so dass rd. 100 bis 110 Kinder/Schüler für ein potenzielles Sekundarschulangebot in den drei Städten verbleiben. Dies vorausgeschickt… 4.1 Würde die Gründung von zwei Sekundarschulen im Jahr 2020 funktionieren? Wie erwähnt wären zur Gründung einer Sekundarschule in 2020 drei Züge mit einer Klassenstärke von mindestens 25 Kindern, also eine Mindestschülerzahl von 75 Kindern notwendig. Bei zwei getrennten Sekundarschulen für die drei Städte müssten somit mindestens 150 Kinder und das Jahr für Jahr zum Besuch der zwei Sekundarschulen motiviert werden. Ist das realistisch? NEIN! 4.2 Würde eine Umsetzung des jetzt vorgeschlagenen Models im Jahr 2020 funktionieren? Würde man 2020 das jetzige Modell umsetzen wollen, also eine neue Sekundarschule mit zwei Standorten, wären drei Züge in Medebach und zwei in Winterberg erforderlich. Es müssten 5 mal 25 = 125 Kinder motiviert werden. Wäre das realistisch? NEIN! 4.3 Würde die Gründung von zwei getrennten Sekundarschulen Medebach/Hallenberg VOR dem Jahr 2020 funktionieren? für Winterberg und für Eine Gründung von zwei getrennten Sekundarschulen (einmal Winterberg, einmal Medebach/Hallenberg) vor dem Jahr 2020 würde für beide Sekundarschulen 60 Schüler/Eingangsklasse 5 erfordern. Das ist nicht nur für Hallenberg und Medebach, sondern auch für Winterberg nicht realistisch, weil von der Winterberger Geburtenquote (90 bis 100 Kinder) nach der Wahl für das Gymnasium nur rd. 50 Kinder aus der eigenen Stadt für die Sekundarschule verbleiben. Da des Weiteren eine Auswärtsquote kraft Gesetzes von der Bezirksregierung nicht in die nachzuweisende Schulentwicklungsplanung eingerechnet werden darf und eine solche wegen Wegfall des Wettbewerbsvorteils der jetzigen Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen (s. Ausführungen zu Frage 10) spätestens ab 2020 nicht mehr realistisch ist, wäre die Gründung von zwei Sekundarschulen auch zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch, also NEIN! 4.4 Würde die Bildung EINER Sekundarschule für Hallenberg, Medebach, Winterberg noch vor 2020 funktionieren? Die Bildung einer Sekundarschule für die drei Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg mit Hauptstandort Medebach (3 Klassenzüge; mindestens 60 Kinder/Eingangsklasse 5) und Teilstandort Winterberg (2 Klassenzüge; mindestens 40 Kinder/Eingangsklasse 5) ist das vorgeschlagene Modell der Bezirksregierung. Das würde bedeuten, wenn man den Prozess jetzt beginnt und abschließt, dass das Zugeständnis des Gesetzgebers zum Tragen kommt, nämlich nur 20 Kinder je Klassenzug, also insgesamt 5 Klassenzüge x 20 =100 Kinder bzw. Schüler. Wäre das eine realistische Chance? JA! Fazit: Es ist die einzige realistische Chance, in der Region Hallenberg, Medebach, Winterberg ausgehend von den Geburtenzahlen und einer jährliche Übergangsquote von bis zu 110 Kindern eine Sekundarschule, d.h., neben dem Gymnasium eine zweite Schule im Sekundarbereich anbieten zu können. 5. Was wäre das beste Schulangebot für unsere Kinder, für unsere Schüler in unseren drei Städten? Die Schulleitungen berichten davon, dass die Eltern speziell bei den beiden Verbundschulen seit Jahren schon fragen: Wie lange gibt es eure Schule überhaupt noch? Kann mein Kind die Schullaufbahn an dieser Schule zu Ende bringen? Die Eltern spüren also bereits, dass nicht genügend Kinder da sind, die den Fortbestand der Verbundschulen garantieren können. So geht es unabhängig von gesetzgeberischen Vorgaben und Perspektiven auch darum, Eltern und Schülern Verlässlichkeit zu geben. D.h., man wählt eine Schule und weiß, dass es sie über Jahre auch weiterhin gibt. Diese Verlässlichkeit zu geben wäre nur möglich, indem die drei Städte sich dem Modell der Bezirksregierung zuwenden. 6. Müssten sich die jetzigen Verbundschüler Medebach-Hallenberg oder Winterberg-Siedlinghausen Sorgen machen? Nein, denn die jetzigen Verbundschüler würden ihre jeweilige Schulform regulär „unter dem Dach“ der neuen Sekundaschule beenden. 7. Welche pädagogischen Vorteile könnte eine Sekundarschule mit einem Standort Medebach und einem Teilstandort Winterberg haben? Sekundarschulen werden politisch gefördert. Die Lehrerversorgung ist wesentlich besser, also mehr Lehrer auf weniger Schüler. Es gibt geringere Klassengrößen und andere pädagogische Konzeptvorteile. Es wäre eine gesicherte Schulform über Jahre hinaus. Die Schulleitungen nähern sich derzeit einem pädagogischen Konzept und favorisieren ein sog. teilintegriertes Konzept, bei dem alle Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahre in der Region Hallenberg, Medebach, Winterberg nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten an der Sekundarschule sämtliche Abschlüsse am jeweiligen Standort erwerben könnten. Zusammen mit dem Kooperationspartner Gymnasium Winterberg wären alle Abschlüsse möglich: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur auf dem Weg G9 (13 Jahre), indem man die Sekundarschule von Klasse 5 bis 10 besucht und dann zum Gymnasium in die Oberstufe wechselt, oder über G8 (12 Jahre), wenn man sofort zum Gymnasium geht . Weil Verantwortung in den drei Räten auch heißt, den Blick in die Zukunft zu richten, würde die Region mit diesem Gesamtpaket ein qualitativ hochwertiges Schulangebot für alle Schüler in unseren drei Städten schaffen und sich damit auch dem wachsenden Konkurrenzkampf um die Kinder mit den Nachbarstädten stellen. Denn diese perspektivische Schullandschaft könnte überhaupt nur dann aufgebaut werden, wenn die Kinder auch in Zukunft in unseren drei Städten diese Bildungsangebote vorfinden und so hier gehalten werden. 8. Welche Zugeständnisse würde das von der Bezirksregierung vorgeschlagene Modell im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von den Städten einfordern? So ärgerlich und schlimm es ist, wenn Schulen aufgrund fehlender Kinder geschlossen werden müssen, es ist ein Prozess der alle Städte - insbesondere im ländlichen Raum - in Folge demografischer Entwicklungen seit Jahren beschäftigt. Auch bei diesem Modell – sollte es zum Tragen kommen – ließe es sich im Rahmen einer funktionierenden interkommunalen Zusammenarbeit nicht vermeiden, dass jede Stadt etwas aufgeben müsste. So hätte die Stadt Hallenberg nach diesem Vorschlag der Bezirksregierung zukünftig keine Schule mehr im Sekundarbereich. Medebach müsste den Standort ihres „100jährigen“ Gymnasiums aufgeben. Und Winterberg müsste auf einen Standort der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen verzichten. 9. Alle drei Städte würden einen Standort verlieren. Welchen Standort müsste Winterberg aufgeben? Eine Zweizügigkeit der Sekundarschule würde mindestens 40 Kinder/Eingangsklasse 5 erfordern, die von der Grundschule zum Sekundarschul-Teilstandort Winterberg wechseln müssten und die dann alle entweder den Standort Winterberg oder den Standort Siedlinghausen aufsuchen müssten. Grundvoraussetzung wäre, dass die verbleibenden maximal 50 Kinder (s. Geburtentabelle unter 4 und Ausführungen unter 4.3) alle hier bleiben und kein Kind eine Schule außerhalb von Winterberg besuchen würde. Wie entscheiden sich aber Eltern und Schüler, insbesondere aus den Orten im Hilletal, aus Niedersfeld, Hildfeld, Grönebach? Oder Eltern und Schüler aus Züschen oder aus den Höhendörfern Altastenberg, Neuastenberg, Langewiese, Mollseifen, Hohelye, Lenneplätze? Würden Sie alle den Standort Siedlinghauen annehmen, also am Kernort Winterberg vorbeifahren? Oder würden sie eher einen Kernstandort Winterberg akzeptieren? Würden sie sogar – abhängig von der Standortentscheidung – eher Alternativangebote in Berleburg oder Olsberg annehmen? Ist es nicht Teil des Abwägungsprozess, diese Standort-Gedanken der Eltern aufzunehmen und so das Risiko zu minimieren, dass Eltern aufgrund der Standortwahl überhaupt Abwanderungstendenzen entwickeln? Deutlich wird, dass eines nicht passieren darf: Erreicht der Teilstandort der Sekundarschule nicht die mindestens 40 Schüler Jahr für Jahr, liefe Winterberg Gefahr, im Sekundarbereich mittelfristig nur noch den Gymnasiumstandort anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund und im Sinne und zur Sicherung einer zukunftsträchtigen und verlässlichen Schullandschaft unterhalb des Gymnasiums in der Stadt Winterberg müssen sich Eltern und Kollegien und auch Ratsmitglieder in den nächsten Wochen mit der Frage beschäftigen „Was ist der richtige Standort für das Sekundarschulangebot in Winterberg?“ 10. Warum darf die Bezirksregierung die auswärtigen Schüler bei der Gründung einer Sekundarschule nicht berücksichtigen? Auf den ersten Blick - denn in der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen sind mit den auswärtigen Schülern derzeit knapp 60 Schüler/je Jahrgang vorhanden - ist die Frage berechtigt: Warum könnte Winterberg nicht mit diesen 60 Schülern eine neue Sekundarschule gründen? Nun. jede Stadt hat für eine neue Schulform eine gesicherte und genehmigungsfähige Schulentwicklungsplanung nachzuweisen. Diese darf sie kraft Gesetzes nur mit ihren eigenen, in der Stadt wohnenden Schülern erstellen. Natürlich ist es so, dass noch Schüler aus Nachbarstädten wie Bestwig, Olsberg, Schmallenberg, Brilon die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen besuchen, insbesondere wegen des einmaligen Angebotes des offenen Ganztages. Die Fachleute der Bezirksregierung weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass dies spätestens im Jahr 2020 keine Rolle mehr spielen wird, weil es dann überall die pflichtigen Sekundarschulen mit dem gebundenen 3tägigen Ganztag geben wird (s. Frage 4.3). D.h., nicht nur allein die klare gesetzgeberische Vorgabe hindert die Städte an der Einrechnung einer Auswärtsquote. Es wird sie wegen Wegfall des Wettbewerbsvorteils ab 2020 faktisch auch nicht mehr geben. 11. Wie soll es nun weitergehen? Wenn in unseren drei Städten ein Prozess gemeinsam und zielführend zu Ende gebracht werden will, muss er zunächst einmal starten. Wichtig ist auch, diesen Prozess offen zu führen, ihn sich entwickeln zu lassen und nicht vorschnell durch Kritik und Vorbehalte abzulehnen. Daher hat die Bezirksregierung den Weg erst einmal über die politischen Entscheidungsträger der Städte gestartet, um für diesen Weg Sensibilität zu wecken. Natürlich macht man sich in der Bevölkerung Sorgen, wenn Standorte aufgegeben werden müssen und fragt mit Recht „ Wie geht es in meinem Ort weiter?“ Dabei ist man sich durchaus bewusst, dass man sich diesem Thema in einem strukturierten Prozess zusammen mit Politik, Bürgerinnen und Bürgern, Lehrkräften, Eltern und Schülern stellen muss, und das ist jetzt der Fall. Die vorstehenden Ausführungen sollen zu weiteren konstruktiven Gedanken und Fragen anregen, die dann zu den öffentlichen Informationsveranstaltungen am 13., 14. oder 15. Juni in die Diskussionen und in den Entscheidungsprozess bei der gemeinsamen Ratssitzung am 05.07.2016 einfließen können. Es ist ein Novum, dass drei Städte eine gemeinsame Ratssitzung durchführen wollen. Ob es an diesem Abend auch zu einer gemeinsamen Entscheidung kommt und ob diese ggf. in die Richtung geht, die sich die Bezirksregierung vorstellt oder ob vertagt wird und es mehrere Sitzungen geben wird, das bleibt abzuwarten.