Ursachen des Flächenrückgangs beim Thüringer Dauergrünland

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Ursachen des Flächenrückgangs beim Thüringer Dauergrünland
Studie
Ursachen des Flächenrückgangs
beim Thüringer Dauergrünland
www.thueringen.de/de/tll
Impressum
Herausgeber:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Naumburger Str. 98, 07743 Jena
Tel.: 03641 683-0, Fax: 03641 683-390
Mail: [email protected]
In Zusammenarbeit mit:
Autoren:
GIS-Koordinierung der Landwirtschaftsämter Thüringens
Bearbeiter: Andre Kirchner und Constanze Just
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Referat 33
Bearbeiter: Wilfried Heyn und Michael Gewalt
Dr. Hans Hochberg
Maik Schwabe
Annett Plogsties (GIS-Bearbeitung)
Dr. Jürgen Strümpfel
Mai 2013
Copyright:
Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle
Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe sind dem Herausgeber vorbehalten.
Inhaltsverzeichnis
1
Veranlassung und Zielstellung……………………………………………………... ..4
2
Ausgangslage Beihilfe- und Fachrecht sowie Datenbasis
2.1
Flächennachweis und Grünlanderhaltungsgebot
gemäß Cross-Compliance……………………………….………………….………… ..6
2.2
Spezielle Umbruchverbote…………………………………………………………........7
2.3
Digitale Grundkarte Landwirtschaft (DGK) als Grundlage der
Beantragung landwirtschaftlicher Flächenzahlungen………………………………. ..8
2.4
Weitere Karten mit Ausweisung von Grünlandflächen………….………………..… ..9
2.5
Umwandlung von Ackerland in Grünland……………………………………………. 10
3
Mögliche Ursachen des Flächenrückgangs…………………………….……...... 11
4
Abschätzen der Flächenpotentiale relevanter Ursachen
4.1
Diskussion der Ursachen
4.1.1 Bebauung und Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr…………….. 12
4.1.2 Erstaufforstung…………………………….……………………………………………. 13
4.1.3 Verbuschung und Nutzungsauflassung…..………………………………………......14
4.1.4 Ausweisung von Landschaftselementen…………………………………………...... 15
4.1.5 Umbruch in Ackerland………………..……………………………………………...... 16
4.1.6 Nichtbeantragung von Grünlandflächen..……………………………………………. 17
4.2
Flächenbilanz der Potentiale…….………………………………………………….. 18
4.3
Räumlich Verteilung………………………………….……………………….……… 20
4.4
Ergebnisse der Fallbeispiele GIS-Analysen………..……………………………..
5
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen……………………………. 25
6
Quellenverzeichnis…………………………………………………………………….28
Anlagen
3
23
1
Veranlassung und Zielstellung
Über zwanzig Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Thüringens sind Dauergrünland
(DGL)1). Als wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Flächennutzung besitzt DGL eine
hohe Bedeutung als Lieferant von Grundfutter für die Tierproduktion, woraus Fleisch und
Milch als wichtige Lebensmittel erzeugt werden, sowie für den Arten-und Biotopschutz und
den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere als Lebensraum für zahlreiche Tier- und
Pflanzenarten. Es dient dem Boden- und Gewässerschutz, erfüllt wichtige Aufgaben als
Kohlenstoffspeicher beim Klimaschutz und trägt zu einer attraktiven Kulturlandschaft bei.
Deshalb besteht ein großes Interesse am Erhalt von Dauergrünland. So enthält das Fachund Ordnungsrecht entsprechende Regelungen.
Aus landwirtschaftlicher Sicht ist davon auszugehen, dass sich Dauergrünland weitestgehend auf den dafür prädestinierten Standorten befindet (vgl. Studie zur Erhaltung, Nutzung
und Verwertung des Dauergrünlandes in Thüringen bis 2020, Hochberg et al. 2013). Diese
eignen sich in der Regel nicht für einen wirtschaftlich rentablen Ackerbau bzw. unterliegen
aufgrund naturschutz- und wasserrechtlicher Vorgaben speziellen Schutzanforderungen.
Dennoch lässt die Agrarstatistik im Zeitraum von 2005 bis 2012 einen Flächenrückgang von
DGL erkennen (Abb. 1). Dabei gibt es zwei unterschiedliche Datengrundlagen. Die amtliche
Statistik weist für den Zeitraum von 2007 bis 2012 einen Flächenrückgang (Saldo der Zuund Abgänge) von insgesamt etwa 9489 ha DGL aus (TLS 2013). Ebenso hat die im
Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasste Gesamtfläche in diesem
Zeitraum um 9729 ha abgenommen (TMLFUN 2012, vgl. Tab. 1). Dabei ist zu beachten,
dass im gleichen Zeitraum fast 9000 ha DGL neu in der Beantragung von Flächenzahlungen
hinzukamen, d.h. die Abgänge beim DGL sind fast doppelt so hoch wie der Flächensaldo
aus Zu- und Abgängen. Diese Zunahme resultiert hauptsächlich aus der Umwandlung von
Ackerland in Grünland (Fünf-Jahresregelung, s. Abschnitt 2.1) und der Gewinnung „sonstiger
Flächen“ bzw. bisher nicht beantragtes Grünland (s. Abschnitt 2.5).
Abbildung 1: Langjährige Entwicklung der statistisch ausgewiesenen Dauergrünlandfläche in
Thüringen sowie für Flächenzahlungen beantragte Fläche ab 2005 (Quellen: TLS
(blau), Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) und für 2004 Agrarbericht 2006)
1)
Definition Dauergrünland (TLS 2013): Die Statistische Erhebung wies bis 2009 Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden,
Streuwiesen und Hutungen, die zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden bestimmt sind, sowie Grünlandflächen,
die nach der Agrar-Reform vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen werden, als Dauergrünland aus.
Nicht zum Dauergrünland zählten Ackerwiesen und Ackerweiden (Grasanbau auf dem Ackerland). Ab 2010 wurden erfasst
Grünlandflächen, die fünf Jahre oder länger zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung
erneuerbarer Energien bestimmt sind. Zum Dauergrünland zählen Wiesen, Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen),
ertragsarmes Dauergrünland (z.B. Hutungen und Streuwiesen). Zum Dauergrünland rechnen auch Grünlandflächen mit
Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heugewinnung aber die Hauptnutzung darstellt, sowie
Grünlandflächen, die vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden und für die ein Beihilfe/Prämienanspruch besteht.
4
Der ausgewiesene Flächenrückgang von DGL steht im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Anforderungen, was unter anderem folgende Fragen aufwirft:
Welche Ursachen haben zum Grünlandverlust geführt bzw. welchen Anteil haben
Nutzungsartenänderung, wie Bebauung, Umbruch in Ackerland und Nutzungsauflassung?
Wo (räumliche Lage) sind Grünlandflächen verlorengegangen?
Mit welcher Entwicklung ist mittelfristig zu rechnen und wie kann ein weiterer Flächenverlust
vermieden werden?
Die Fragen können allerdings nicht direkt beantwortet werden, weil kein homogenes Datenmaterial dafür vorliegt. Vielmehr bedarf es einer Analyse unterschiedlicher Datenquellen um
näherungsweise belastbare Aussagen hierzu zu erhalten. Grundlage bilden die Daten der
Agrardatenbank und der digitalen Grundkarte Landwirtschaft.
Die Studie soll dazu beitragen, den Flächenrückgang zu lokalisieren und wesentliche
Ursachenkomplexe zu quantifizieren sowie auf Basis dieser Erkenntnisse eine Strategie zum
Grünlanderhalt zu entwickeln.
Eine weitere spezielle Betrachtung erfordert die Frage, inwieweit Natura-2000-Gebiete und
besonders geschützte Lebensräume vom Flächenrückgang betroffen sind. Fast ein Fünftel
des DGL in der ausgewiesenen Feldblockkulisse liegt innerhalb von Natura-2000-Gebieten.
In FFH-Gebieten gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot, wonach geschützte Grünlandbiotope zu erhalten sind (Umbruchverbot). Nach einer Recherche der TLUG vom
07.09.2012 befindet sich ein Flächenanteil von etwa 42 Prozent der ausgewiesenen FFHGrünland-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten außerhalb der bestehenden Feldblockkulisse.
Zur Analyse des tatsächlichen Flächenumfanges von FFH-Lebensraumtypen und dessen
möglichen Rückgangs ist es erforderlich, die Erfassungsmethode zu überprüfen und
zusätzlich die Entwicklung der Grünlandflächen außerhalb der Feldblockkulisse zu analysieren. Hierfür sind umfassende Fallbeispiele erforderlich. Deshalb wird vorgeschlagen,
dieser Fragestellung in einer gesonderten Leistung nachzugehen.
5
2
Ausgangslage Beihilfe- und Fachrecht sowie Datenbasis
2.1
Flächennachweis
Compliance
und
Grünlanderhaltungsgebot
gemäß
Cross-
Im Rahmen der Beihilferegelungen wird seit 2005 folgende Definition von Dauergrünland
verwendet: „Dauergrünland sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise
(Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und
mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des Betriebes sind (5-JahresRegelung). Hierzu zählen z. B. auch der ununterbrochene Anbau von Kleegras, Gras und
Klee-Luzerne-Gemischen bzw. das Wechselgrünland. Durch die 5-Jahres-Regelung kann
jährlich neues Dauergrünland entstehen, indem ununterbrochen fünf Jahre Grünfutteranbau
auf der betreffenden Fläche betrieben wird. Nicht zur Dauergrünlandfläche gehören alle
Kulturen, die jährlich bearbeitet werden. Somit sind alle einjährigen Kulturen wie z.B.
Silomais ausgeschlossen. Auch Flächen, auf denen Gräsersaatgut erzeugt wird, gehören
nicht zum Dauergrünland.“ (TMLFUN 2013).
Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthält die Verpflichtung zum Erhalt von Dauergrünland
auf Länderebene (Cross Compliance). Der Freistaat Thüringen hat jährlich auf der Grundlage der Anträge auf Direktzahlungen den Anteil des Dauergrünlands an der gesamten
landwirtschaftlichen Fläche zu ermitteln. Verglichen wird dieser jährlich neu ermittelte Wert
mit dem Basiswert. Dieser errechnet sich aus dem Anteil der Dauergrünlandflächen des
Jahres 2005, die bereits im Jahre 2003 Dauergrünland gewesen sind (zuzüglich solcher
Flächen, die im Antrag 2005 erstmals angegeben wurden und deklatorisches Dauergrünland
sind, d.h. nicht nachweislich als Ackerland genutzt wurden), an der im Jahr 2005 von den
Antragstellern angegebenen landwirtschaftlichen Fläche (Tab. 1).
Das Grünlanderhaltungsgebot verbietet somit nicht den Grünlandumbruch im Einzelfall,
sondern begrenzt eine maximal zulässige Verringerung auf Landesebene.
Im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) wurden in
Deutschland eine zentrale Datenbank (ZID) eingerichtet sowie ein Flächenidentifizierungssystem (s. Abschnitt 2.3). Die beantragte Dauergrünlandfläche hat sich in Thüringen laut
InVeKoS-Angaben von 2005 bis 2012 um insgesamt 11475 ha reduziert. Das Verhältnis von
Grünland zur gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahr 2012 hat sich, bezogen auf
den Basiswert (2003/05), um 4,88 Prozent reduziert. Bereits im Jahr 2005 lag die DGLGesamtfläche unter dem Basiswert.
Das Antragsjahr 2005 stellt einen Sonderfall dar, weil in Folge der Umsetzung der 2003
beschlossenen GAP-Reform erstmalig weitgehend entkoppelte Betriebsprämien gewährt und
diesbezügliche Zahlungsansprüche zugewiesen wurden, welche an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) geknüpft sind. Dabei sind folgende Umstände
in Hinblick auf die Flächenbilanz relevant:
- Die beantragte landwirtschaftlich genutzte Fläche nahm zu. Im Jahr 2005 wurden 8121 ha
DGL und 1534 ha AL mehr beantragt als im Vorjahr (Anträge auf Agrarförderung lt.
Agrarbericht 2006).
- Im Jahr 2005 erhöhte sich die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe um 160 gegenüber
2004. Insbesondere nahm die Zahl der Einzelunternehmen zu (um 177) mit einem
Flächenzuwachs von 6943 ha LF, davon etwa 2263 ha DGL (TLS 2013).
- Es ist anzunehmen, dass Ackerflächen mit langjährigem Feldfutteranbau aufgrund der
Erstanwendung der Fünf-Jahres-Regelung als DGL deklariert wurden.
Auffällig ist ein Rückgang des beantragten DGL ab dem Jahr 2009, während in den Jahren
2005 bis 2008 kaum Flächenrückgänge zu verzeichnen waren. Im Falle der Überschreitung
des Flächenrückganges um mehr als 5 Prozent ist eine allgemeine Genehmigungspflicht des
Grünlandumbruchs gemäß Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Landesregierung 2005) geregelt.
6
Tabelle 1:
Entwicklung der Grünlandflächen mit Direktzahlungen mit Belegenheit in Thüringen
(Quelle: TMLFUN 2012*)
Jahr
LF
(ha)
DGL
(ha)
Basis 2003/05
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
807331
807331
805733
805842
805614
802035
799485
796985
794897
180728
178646
178687
178982
179148
174047
171953
170784
169253
Veränderung DGL
zum Vorjahr relativ
(%)
-1,2
0,0
0,2
0,1
-2,8
-1,2
-0,7
-0,9
Grünlandverhältnis
(%)
22,39
22,13
22,18
22,21
22,24
21,70
21,51
21,43
21,29
Veränderung
DGL-Anteil zur
Basis (%)**
-1,15
-0,93
-0,78
-0,66
-3,06
-3,92
-4,28
-4,88
*
jährliche Meldung gemäß Art. 84 Abs.2 der VO (EG) Nr. 1122/2009 bzw. Art. 76 Abs. 2 der VO
(EG) Nr. 796/2004 an die KOM für die Region Thüringen (Antragsteller mit Fläche in Thüringen)
** berechnet nach Formel: (DGL-Anteil aktuell minus DGL-Anteil Basis) x 100 / DGL-Anteil Basis
2.2
Spezielle Umbruchverbote
Naturschutzrechtlich besonders geschützte Lebensraumtypen des Grünlandes der FFHRichtlinie, Lebensräume der Arten, die unter die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie fallen,
sowie weitere naturschutzrechtlich geschützte Flächen dürfen grundsätzlich nicht umgebrochen werden. Hinweise zum Vorkommen enthalten die Förderkulissen des Vertragsnaturschutzes (KULAP, Teil Naturschutz) oder können bei der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde erfragt werden.
Zusätzlich sind zum Schutz besonders wertvoller Dauergrünlandflächen seit 1. Januar 2011
im Rahmen von Cross Compliance auch Regelungen zu beachten, die in Überschwemmungsgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und Naturschutzgebieten den Umbruch
von Dauergrünland oder dessen Umwandlung in Ackerland einschränken. Beispielsweise ist
in Überschwemmungsgebieten die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland nach § 78
Abs. 1 Nummer 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich untersagt. In gesetzlich geschützten Biotopen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Handlungen verboten, die zu
einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen
können (Umbruchverbot). Im Einzelfall können allerdings Ausnahmen oder Befreiungen
zugelassen werden. In Naturschutzgebieten sind Umbruchbeschränkungen (Verbote,
Genehmigungs- und Anzeigepflicht, Auflagen) zu beachten, die sich aus der jeweiligen
Schutzgebietsverordnung ergeben.
Thüringer Landwirte beteiligten sich im Jahr 2012 auf insgesamt 61,5 Prozent des DGL
freiwillig an KULAP-Maßnahmen. Ein Umbruch dieser Flächen ist aufgrund der vertraglichen
Bindung weitgehend ausgeschlossen. Außerdem enthalten die Zuwendungsvoraussetzungen im KULAP (2007) für die Maßnahmen L1, L2, L3, N2 und W2 ein Grünlandverringerungsverbot. Das bedeutet, dass es zu keiner Verringerung des Gesamtumfanges
der Dauergrünlandfläche des Betriebes kommen darf, außer in den Fällen des Besitzwechsels oder der Erstaufforstung. Maßgebend dafür ist der Umfang des Dauergrünlandes
zum Zeitpunkt des Verpflichtungsbeginns. Das Verringerungsverbot ist nicht gleichzusetzen
mit einem Umwandlungsverbot. Eine Umwandlung von Grünland in Ackerland ist zulässig,
wenn im gleichen Umfang entsprechende Kompensationsflächen in Grünland umwandelt
werden. Eine solche Kompensation liegt alleine in der Verantwortung des Zuwendungsempfängers.
Für zahlreiche Betriebe mit Neubeantragung im Jahr 2008 bestand auf Grund dieser
Regelung in der „KULAP freien Zeit“ von 1. Juli bis 30. September die Möglichkeit zum
förderunschädlichen Grünlandumbruch, ohne Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.
7
2.3
Digitale Grundkarte Landwirtschaft (DGK) als Grundlage der
Beantragung landwirtschaftlicher Flächenzahlungen
Ab dem Jahr 2005 wurde im Rahmen des Flächenidentifizierungssystems die digitale
Grundkarte Landwirtschaft auf Basis eines Geoinformationssystems eingeführt. Sie dient als
geeignete Flächenreferenz für alle flächenbezogenen Beihilfe- und Fördermaßnahmen. Die
digitale Grundkarte wird auch als Feldblockkarte bezeichnet, mit Bezug auf die
landwirtschaftlich nutzbaren Feldblöcke* als wichtigen Karteninhalt. Sie ist Grundlage zur
Erfassung der Feldstücksdaten und Feldstücksskizzen der Antragsteller zum Flächennachweis. Es werden die Feldblock-Typen: Landwirtschaftlich nutzbare Flächen, Forstflächen und Landschaftselemente unterschieden. In der Feldblockkarte und der zugehörigen
Feldblocktabelle wird u.a. die Bodennutzungskategorie „Grünland“ (GL) ausgewiesen. Mit
Hilfe der Feldblockkarte lassen sich die jeweils in den Jahren beantragten Grünlandflächen
räumlich lokalisieren.
Dem Änderungsdienst, einschl. der GIS-Koordinierungsstelle der Landwirtschaftsämter
obliegt die Führung der Digitalen Grundkarte (DGK). Seit deren Einführung hat sich ihr
Charakter gewandelt: von der Erfassung aller potentiellen Nutzflächen hin zur Darstellung
der EU-beihilfefähigen Nutzflächen, einschließlich Landschaftselemente.
Wesentliche Arbeitsetappen bzw. Ergebnisse dabei waren:
- 2008: KOM-Prüfung - Qualitätskontrolle aller Feldblöcke (FB) in Thüringen, insbesondere
bezüglich Verbuschung, Feldblock-Grenzen usw.
- 2007 – 2010: Umsetzung der 75/90-Regelung - 75 Prozent aller FB-Flächen müssen zu
mindestens 90 Prozent beantragt sein (Das heißt alle Feldblöcke die unter 90 Prozent
Feldblockfläche beantragt waren, mussten durch den Änderungsdienst überprüft werden.)
- ab 2009: Überprüfung sogenannter „Spinnenfeldblöcke“ - 435 Stück (278 ha) entfallen
- 2009: Überprüfung aller FB auf Basis neuer Digitalen Orthophotos (DOP) aus kompletter
Befliegung Thüringens (Befliegung 2008)
- 2010: Überprüfung aller nie beantragten Feldblöcke (Erkenntnis aus LPIS-Test 2010),
darunter 8628 Grünland-Feldblöcke (5.098,79 ha) mit dem Ergebnis, dass etwa 70
Prozent dieser Feldblöcke aus der digitalen Grundkarte gelöscht wurden
- 2011/2012: zusätzliche Qualitätskontrolle der Feldblöcke in den Fernerkundungszonen
mittels Fernerkundung
-
2013: nur noch beihilfefähige InVeKoS-Flächen sowie zu großen Teilen nur noch die
tatsächlich beantragten Feldblöcke vorhanden.
Aus dieser Entwicklung resultiert ein Rückgang der Gesamtfläche aller DGL-Feldblöcke
(Tab. 2, Anlage 1). Etwa drei Viertel des Flächenrückgangs fand - bedingt durch die Anpassungen - in den Jahren 2008 bis 2010 statt. Da vorrangig Feldblöcke ohne Beantragung
entfallen sind, erhöhte sich der Anteil beantragter Feldblöcke um 10,9 Prozent.
Die Flächenangaben der Feldblöcke können nur näherungsweise zur Beschreibung der
tatsächlich vorhandenen Dauergrünlandfläche herangezogen werden, da aufgrund von
Korrekturen und Aktualisierungen laufende Änderungen (hin zur beantragten Fläche)
vorgenommen wurden.
*
Feldblöcke beschreiben die landwirtschaftlich nutzbare Fläche innerhalb naturräumlicher Grenzen (Wald, Gewässer u.a.)
und/oder urbaner Grenzen (Wege, Gräben, Straßen, Siedlung u.a.) und beinhalten stets nur eine Bodennutzungskategorie
(Ackerland, Grünland oder Dauerkultur). In einem Feldblock kann es mehrere Bewirtschafter geben. Außerdem werden
Feldblöcke für Landschaftselemente ausgewiesen.
8
Tabelle 2:
Entwicklung der Gesamtfläche aller GL-Feldblöcke in Thüringen und der Feldblöcke mit
Beantragung durch Thüringer Landwirte im Zeitraum von 2007 bis 2012 (Fläche
gerundet auf Hektar) (vgl. Anlage 1)
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Differenz
2007/12
DGL-Feldblöcke der Digitalen
Grundkarte in Thüringen
(ha)
(%)
221391
100,0
213005
96,2
204098
92,2
194875
88,0
190610
86,1
184174
83,2
-37217
-16,8
Durch Thüringer Landwirte
beantragte DGL-Feldblöcke
(ha)
(%)
176168
100,0
176758
100,3
171800
97,5
169513
96,2
168315
95,5
166725
94,6
-9443
-5,4
Die Digitale Grundkarte liefert allerdings die genauesten Angaben zur tatsächlichen Lage der
bewilligten Flächen. Ab dem Jahr 2009 liegen landesweit für jede beantragte Fläche digitale
Feldstückskizzen vor, woraus die Lage der beantragten Feldstücke innerhalb eines
Feldblockes ersichtlich ist. Ab 2010 sind die Geometrien der innerhalb der Feldstücke
ausgewiesenen Landschaftselemente enthalten, die zuvor nicht explizit skizziert werden
mussten. Die Feldstücksskizzen haben lediglich Skizzencharakter und müssen nicht
zwingend mit der Feldblockkarte übereinstimmen.
2.4
Weitere Karten mit Ausweisung von Grünlandflächen
Grünlandflächen werden landesweit in zwei Kartenwerken erfasst:
-
Digitale Topographische Karten (DTK)
Im Rahmen des Amtlichen Topographisch - Kartographischen Informationssystems
(ATKIS) bildet das Topographische Kartenwerk 1:10 000 (TK10) in Thüringen den
Grundmaßstab. Sie enthält z.B. seit Anfang 2010 den gesamten Gebäudebestand in
Einzelhausdarstellung.
-
Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)
Sie enthält u.a. die geometrische Lage aller Flurstücke mit ihren Grenzen und unter
anderem den Nutzungsarten und ist somit die geometrische Grundlage für ein
grundstücksbezogenes Informationssystem.
Die Kartenwerke unterliegen einer Aktualisierung und Fortschreibung. Dabei treten
erhebliche zeitliche Verzögerungen zwischen der Erfassung und der real erfolgten
Nutzungsartenänderungen auf. Außerdem resultieren Flächenveränderungen in den
einzelnen Nutzungsarten nicht nur aus tatsächlichen Nutzungsartenänderungen sondern
auch zu einem nicht quantifizierbaren Anteil aus Korrekturen der nutzbaren Daten. Aufgrund
dessen sind die Karten weniger geeignet, die Veränderungen der Grünlandflächen im
Untersuchungszeitraum zu dokumentieren.
9
2.5
Umwandlung von Ackerland in Grünland
Die Umwandlung von Ackerland in Grünland ist in Hinblick auf die Fünf-Jahresregelung im
Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung jederzeit möglich. Vorrangig
davon betroffen dürften Ackerstandorte sein, auf denen ein mehrjähriger Anbau von
Ackerfutter praktikabel wurde.
Aus Umweltschutzaspekten kommen z.B. Ackerflächen in Überschwemmungs- und in
Wiesenbrütergebieten für eine Umwandlung in Dauergrünland in Frage. Die Umwandlung
von Ackerland in extensives Grünland wird im Rahmen des KULAP gefördert. Der
Flächenumfang ist in der zurückliegenden Förderperiode von 2000 bis 2006 stark rückläufig
(Hochberg et al. 2008). Die ab dem Jahr 2008 angebotene Maßnahme N5 wird nur in sehr
geringen Umfang in Anspruch genommen (Tab. 3). Aufgrund der Ausschöpfung vorhandener
Umwandlungspotentiale, insbesondere unproduktiver Ackerflächen, in vorangegangenen
Förderperioden und keinen zusätzlichen Verwertungsmöglichkeiten (niedriger Tierbesatz)
besteht aus Sicht der Landwirte kaum mehr Handlungsbedarf zur Erweiterung von
Extensivgrünland auf Kosten der Ackerflächen. Der Verpflichtungszeitraum im KULAP
beträgt in der Regel fünf Jahre. Danach ist auch eine Rückumwandlung in den
Ausgangszustand möglich.
Tabelle 3:
Jährlicher Förderumfang der Umwandlung von Ackerland in Grünland im KULAP im
Zeitraum 2005 bis 2012 (Bewilligung bzw. Auszahlung, Quelle: Agrarberichte 2006, 2009,
2011, TMLFUN 2012)
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Maßnahme B4
(ha)
1340
1566
1230
953
79
Maßnahme N5
(ha)
178
158
247
232
234
Die Umwandlung von Ackerland in Grünland stellt auch eine Möglichkeit von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen dar, die im Rahmen der Eingriffsregelung in Natur und Landschaft, z.B.
aufgrund von Bauprojekten, realisiert werden.
Die Auswertung der Digitalen Grundkarte Landwirtschaft identifizierte für den Zeitraum von
2007 bis 2012 insgesamt 8992 Hektar Dauergrünland in neu ausgewiesenen Grünlandfeldblöcken. Darin enthalten ist eine Summe von etwa 5840 Hektar ehemaligen Ackerflächen
(Ackerfeldblöcke) (GIS-K 2013). In diesem Falle ist davon auszugehen, dass ein Großteil
dieser Ackerflächen aufgrund der Fünf-Jahres-Regelung zu Grünland geworden ist.
10
3
Mögliche Ursachen des Flächenrückgangs
Der ausgewiesene Flächenrückgang von Dauergrünland ist auf unterschiedliche Ursachen
zurückzuführen. Mit Blick auf die dargestellten Fachrechtsanforderungen kommen folgende
Ursachenkomplexe in Betracht:
a) Dauerhafter Flächenentzug durch Nutzungsartenänderung
 Bebauung und Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr
 Umwandlung in Wald über Erstaufforstung
 Verbuschung und Nutzungsauflassung
 Ausweisung von Landschaftselementen
b) Umwandlung in Ackerland (Umbruch)
c) Nichtbeantragung von Flächenzahlungen, z.B. aufgrund von Erfassungsgrenzen im
InVeKoS oder Verlust von Zahlungsansprüchen (weiterhin DGL).
Da im letzten Fall die Dauergrünlandfläche weiterhin vorhanden ist, handelt es sich bei dem
ausgewiesenen Flächenrückgang nicht in jedem Fall um den tatsächlichen Flächenverlust.
Außerdem können weitere Ursachen auftreten, die aber in der Flächenbilanz nur von
geringer Bedeutung sind. Dazu zählen beispielsweise die Anlage von Gewässern und die
Beanspruchung für spezielle Naturschutzzwecke. Die Auswertung der Feldblockkarte ergab
im Zeitraum 2007 bis 2013 eine Flächeninanspruchnahme dafür von insgesamt 71,5 Hektar.
Weiterhin wurde eine Umwandlung in Dauerkulturen, Obst- und Weinflächen in diesem
Zeitraum auf insgesamt 61,3 Hektar ermittelt.
Bei statistischen Angaben zur Flächennutzung sind die Erhebungsmethodik (Begriffsdefinitionen und Erfassungsuntergrenzen) und ggf. deren Veränderungen im Laufe des Betrachtungszeitraums zu beachten. Beispielsweise wurde 2005 die landwirtschaftlich genutzte
Fläche von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens zwei Hektar bewirtschafteter
Fläche erfasst. Das waren 2005 nur 91 Prozent der Landwirtschaftsfläche Thüringens. 2010
erhöhte sich die Erfassungsgrenze auf Betriebe mit mindestens fünf Hektar bewirtschafteter
Fläche. Die Agrarstatistik ordnet die von einem Betrieb bewirtschafteten Flächen unabhängig
von ihrer administrativen Zuordnung dem Betriebssitz zu (TLS 2013).
Die Beihilferegelungen enthalten Vorgaben zur Mindestbetriebsgröße (z.B. 1 Hektar je
Betrieb für Betriebsprämie) und zur Mindestparzellengröße (0,3 Hektar) für beihilfefähige
Flächen (InVeKoS-Verordnung).
Zur Abschätzung der Flächenwirkungen der einzelnen Ursachen ist sowohl der Betrachtungszeitraum als auch die Vergleichsfläche relevant. Das Flächensaldo beinhaltet ggf. einen
Ausgleich durch Neugewinnung von DGL.
Der tatsächlich vorhandene Flächenumfang von Dauergrünland, das nicht zur Beantragung
von Agrarzahlungen herangezogen wird, ist nicht eindeutig nachweisbar. Die digitale
Grundkarte Landwirtschaft weist in Thüringen im Jahr 2012 eine DGL-Gesamtfeldblockfläche
von 184174 Hektar aus (vgl. Anlage 1). Davon wurden 166725 Hektar DGL durch Thüringer
Landwirte beantragt. Daraus errechnet sich, unter Beachtung eines Anteils von rund 2500 ha
Beantragung durch Nichtthüringer Landwirte, ein nichtbeantragter DGL-Flächenanteil von
rund 15000 ha. Der Anteil nicht beantragter Flächen ist wahrscheinlich noch größer, weil seit
2007 etwa 37000 ha potentielle Grünlandflächen ohne Beantragung aus der digitalen
Feldblockkarte entfallen sind. Allerdings ist nicht bekannt, ob es sich hierbei tatsächlich
jemals um beihilfefähiges Dauergrünland handelte. Die nachfolgenden Analysen beziehen
sich deshalb ausschließlich auf die im InVeKoS ausgewiesenen und beantragten Flächen.
11
4
Abschätzen der Flächenpotentiale relevanter Ursachen
4.1
Diskussion der Ursachen
4.1.1
Bebauung und Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich zusammen aus der Gebäude- und Freifläche,
der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der
Fläche für Friedhöfe. Die Ergebnisse der Flächenerhebung (Bodenfläche) nach der Art der
tatsächlichen Nutzung resultieren aus einer Auswertung der Liegenschaftskataster. Die
Daten werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation zur Verfügung gestellt.
Zu beachten ist, dass mit der Umschlüsselung der Nutzungsarten aus der Computergestützten Liegenschaftsdokumentation der ehemaligen DDR und aufgrund nicht identischer
Nutzungsartenverzeichnisse fachlich unkorrekte Daten einbezogen werden. Die Daten
werden im Rahmen der Fortführung des Katasters überprüft und korrigiert. Aus diesem
Grund resultieren Flächenveränderungen in den einzelnen Nutzungsarten nicht nur aus tatsächlichen Nutzungsartenänderungen sondern auch zu einem nicht quantifizierbaren Anteil
aus o.g. Korrekturen.
Langjährige statistische Reihen weisen einen deutlichen Anstieg der Siedlungs- und
Verkehrsfläche aus (1992 bis 2010 um über 25,5 Tausend Hektar), der insbesondere aus
der Entstehung neuer Bau- und Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“, der räumlichen
Ausdehnung der Stadtregionen sowie aus dem Ausbau des Verkehrswegenetzes resultiert
(vgl. Standpunkt Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche vor Verlust - Beitrag zur Nachhaltigkeit, Ritschel et al. 2011). Im Zeitraum von 2007 bis 2011 nahm die Siedlungs- und
Verkehrsfläche um insgesamt 5097 Hektar zu (Tab. 4). In der Regel ist davon auszugehen,
dass der Flächenentzug für Siedlung und Verkehrsflächen vor allem bisher landwirtschaftlich
genutzte Flächen betrifft. Das Abbauland nahm im Zeitraum 2008 bis 2011 lediglich um 490
Hektar zu. Der Rückgang der statistisch ausgewiesenen Grünlandfläche (2007 bis 2011 um
7255 Hektar) ist nicht proportional des Flächenentzugs für Siedlung und Verkehr.
Tabelle 4:
Entwicklung der Nutzungsartenstatistik Thüringen (Angaben jeweils zum 31.12., TLS
2013) im Vergleich zu InVeKoS-Daten (vgl. Tab.1)
Nutzungsart
Siedlungs- und
Verkehrsfläche
Differenz zum
Vorjahr
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche
Differenz zum
Vorjahr
Grünland
Differenz zum
Vorjahr
InVeKoSGrünland
Differenz zum
Vorjahr
2004
14495
5
2005
14555
3
+598
79026
2
79942
2
+9160
17084
3
17960
6
+8763
17864
6
2006
Fläche (ha)
2007
2008
2009
2010
2011
2012
146126 146873 147791 148767 150106 151970
+573
+747
+2977
+980
+1600
+2085
793798 793577 793505 790745 786762 784054 781237
-5624
-221
-72
-2760
-3983
-2708
-2817
176218 176872 176333 172862 170754 169617 167383
-3388
+654
-539
-3471
-2108
-1137
-2234
178687 178982 179148 174047 171953 170784 169253
+41
+295
12
+166
-5101
-2094
-1169
-1531
Bei Annahme einer gleichmäßigen Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen von 90 Prozent
der Ausbreitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen, ohne Abbauland, sowie einen Grünlandanteil von 20 Prozent an der LF, errechnet sich daraus ein Flächenverlust von etwa 920
Hektar Dauergrünland. Dies entspricht einem Anteil von etwa 13 Prozent des Grünlandverlustes im Zeitraum von 2007 bis 2011.
Vergleicht man damit die Zeitreihe der InVeKoS-Daten, ist ein im Jahr 2009 gegenüber 2008
überproportional hoher Grünlandflächenrückgang auffällig, der durch andere Ursachen
begründet wird.
4.1.2
Erstaufforstung
Der gesetzliche Schutz der Waldfläche in Verbindung mit den bestehenden Anreizen zur
Erstaufforstung hat, trotz Waldverbrauch für Siedlung und Verkehr, zu einer Zunahme der
Waldfläche in Thüringen seit 1992 geführt. Die Waldflächenentwicklung zwischen 1992 und
1997 weist insgesamt einen Zuwachs in Höhe von 2216 Hektar auf. Im Zeitraum von 2007
bis 2011 betrug die Erstaufforstungsfläche insgesamt etwa 336,26 Hektar (Tab. 5). Die
Erstaufforstung auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche wurde auf fast einem Drittel
dieser Fläche gefördert, mit rückläufiger Tendenz im Zeitverlauf. Aus wirtschaftlicher Sicht
kommen vorzugsweise ertragsschwache Standorte für eine Erstaufforstung in Betracht.
Deshalb kann angenommen werden, dass es sich bei den Erstaufforstungen auf LF
überwiegend um ehemalige Grünlandstandorte handelt.
Landwirte können für Erstaufforstungen auf vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen, für
die im Jahre 2008 eine Betriebsprämienzahlung erfolgte, weiterhin Flächenbeihilfen erhalten.
Soweit dies der Fall ist, werden diese Flächen im Flächennachweis geführt und in der
digitalen Grundkarte ausgewiesen. Die digitale Grundkarte weist 2013 insgesamt 28,4
Hektar Feldblockfläche mit Erstaufforstung (EF) aus, wovon gemäß einem GIS-Verschnitt
20,96 Hektar ehemals (2007) ausgewiesene Grünlandfeldblöcke betreffen.
Unter der Annahme, dass die geförderte Erstaufforstungsfläche auf LF in den Jahren 2010
bis 2012 jährlich maximal 21 Hektar nicht übersteigt, errechnet sich ein Flächenrückgang von
etwa 120 Hektar für Erstaufforstung im Zeitraum von 2007 bis 2012.
Tabelle 5:
Entwicklung der Waldflächenbilanz im Zeitraum 2005 bis 2010 (Quellen: TMLFUN
2012a; Hochberg et al. 2008, Stegmann et al. 2010)
Fläche (ha)
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2007-2011
Erstaufforstung
139,54
71,9
147,03
50,4
68,69
35,23
34,91
336,26
Rodung
-19,65
-16,34
-55,97
-35,06
-45,17
-37,46
-25,60
-199,26
Bilanz
119,89
55,56
91,06
15,34
23,52
-2,23
9,31
137,00
Geförderte
Erstaufforstung auf LF
(ha)
64,0
14,6
22,9
15,9
16,7
Neben der gezielten Erstaufforstung kann Wald auch über Sukzession von nicht mehr
bewirtschafteten Flächen, ggf. unter besonderer Zielstellung von Natur- und Umweltschutz
erfolgten, wobei diese auch eine finanzielle Unterstützung, z.B. über andere Förderprogramme oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfahren kann.
13
4.1.3
Verbuschung und Nutzungsauflassung
Insbesondere auf extensiv bewirtschaftetem Dauergrünland stellt sich in Folge zu geringer
Verbissintensität bzw. fehlender Pflege ein natürlicher Aufwuchs von Sträuchern und
Bäumen ein (sog. Verbuschung). Diese kann bei fortschreitender Sukzession zu einer
Umwidmung der Fläche in Wald führen. Diese Entwicklung ist meist unabhängig von der
Zielstellung des Natur- und Umweltschutzes. Allerdings kann in Einzelfällen eine solche
Entwicklung erwünscht sein, z.B. Naturpark Hainich.
Als besonders gefährdete Flächen gelten z.B. absolute Weideflächen, schwer befahrbare
Hanglagen sowie ungünstig zu bewirtschaftende Rest- und Splitterflächen. Allerdings können
auch allgemein gut bewirtschaftbare Flächen betroffen sein, soweit keine ausreichende Beweidung erfolgt bzw. mechanische Pflege unterlassen wird. Deshalb sind Flächenmerkmale
allein nicht aussagekräftig.
Eine Verbuschung von Grünlandflächen, die nicht den Definitionen der Landschaftselemente
unterliegt, kann zur Einschränkung oder ggf. zur Verhinderung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Nutzungsaufgabe) auf der Fläche führen und damit zum teilweisen oder gänzlichen
Verlust der Beihilfefähigkeit im Rahmen der Betriebsprämie, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und von KULAP.
Zur Antragstellung 2010 wurde erstmals ein Merkblatt zur Beurteilung der Verbuschung auf
dem Dauergrünland im Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen ELER-Maßnahmen an Landwirte herausgegeben, wonach Areale bzw. Teilflächen mit starker Verbuschung über 25 Prozent von der beihilfefähigen Fläche auszugrenzen sind (mit Ausnahme
der KULAP-Maßnahme N2). Mit Antragstellung 2012 wurden die Regelungen auf verbuschte
Flächenareale oberhalb der messtechnischen Nachweisgrenze von 5 Prozent erweitert.
Demnach sind seit 2012 Areale mit sogenannter Verbuschung in Streulage zu ermitteln und
von der beihilfefähigen Fläche abzuziehen.
Der Landwirt ist zudem gefordert, unzulässige Verbuschung zu verhindern oder, soweit keine
Naturschutzrechtlichen Belange dagegenstehen, diese zu beseitigen.
Allerdings werden verbuschte Flächen nicht gesondert erfasst (keine Datengrundlage
vorhanden). Im Falle der Ausweisung verbuschter Areale durch den Landwirt nimmt die beantragte Fläche ab. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur der Feldblockgrenzen im Rahmen des
Änderungsdienstes der Landwirtschaftsämter, einschl. der Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen. Dabei kommt zunehmend die Auswertung aktueller Luftbildaufnahmen zur Anwendung.
Einen Anhaltspunkt zur Abschätzung des Flächenumfanges liefert die Ex-post-Evaluation
vom Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Thüringen 2000 bis 2006. Sie weist auf
Grundlage der Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland für das Wirtschaftsjahr
2004/2005 einen Flächenanteil von 6,8 Prozent der Grünlandfläche aus mit einem Verbuschungsgrad von über 5 Prozent mit abnehmender Tendenz. Besonders betroffen davon
waren Schafweiden (Hochberg et al. 2008). Unter Berücksichtigung mittlerer Verbuschungsgrade errechnet sich aus diesen Angaben eine verbuschte und nicht antragsfähige Fläche
von insgesamt etwa 1400 ha Grünland im Jahr 2005. Bei vollständigem Ansatz entspricht
das einem Anteil von 14,4 Proezent des Saldos vom Grünlandrückgang bis 2012. Flächen
außerhalb der Beantragung wurden nicht berücksichtigt.
Die Auswertung der digitalen Grundkarte weist beim Vergleich der Grünlandfeldblöcke 2007
zu 2012 etwa 724 Hektar zusätzliche Waldflächen und Holzungen aus. Mit Ausnahme
geförderter Erstaufforstung ist der Ausgangszustand der übrigen Flächen nicht bekannt.
Daher kann ggf. ein unbestimmter Anteil auch auf fortgeschrittene Verbuschung zurückzuführen sein.
Der Nachweis der Verbuschung kann zweifelsfrei nur in Fallbeispielen unter Zuhilfenahme
aussagefähiger Luftbilder und Vor-Ort-Kontrollen erfasst werden.
14
4.1.4
Ausweisung von Landschaftselementen
Die Angabe CC-relevanter Landschaftselemente (LE) sowie die Einbeziehung von LE in die
prämienberechtigte Fläche erfolgte erstmalig durch Selbstauskunft der Landwirte im
Mehrfachantrag zum Stichtag 17. Mai 2005 auf der Grundlage der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung. Die Ausgangsverordnung wurde durch mehrere Änderungsverordnungen angepasst. Die letzte Änderung trat am 1. Januar 2012 mit der Verordnung zur
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der
Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung in Kraft. Damit unterliegen nun alle definierten
LE, außer Feldrain unter zwei Meter Gesamtbreite, dem Beseitigungsverbot gemäß Cross
Compliance. Die CC-relevanten LE sind im Mehrfachantrag vom Landwirt anzugeben.
Neben der Erfüllung der LE-Definitionen müssen weitere bestimmte Bedingen erfüllt sein,
wie die Flächenverfügung und der räumliche Zusammenhang zur selbst bewirtschafteten
Nutzfläche. Flächige LE werden in der Feldblockkarte als separate Feldblöcke ausgewiesen.
Befinden sich diese auf ehemaliger Grünlandfläche, entsteht ein Flächenrückgang des
tatsächlich ausgewiesenen DGL. Da sich die Ausweisung von LE nur auf beantragte Flächen
bezieht, sind alle gemeldeten LE auf Dauergrünlandflächen in der digitalen Grundkarte
dokumentiert. Bei den ausgewiesenen LE handelt es sich überwiegend um bereits bestehende Elemente. Andererseits können auch LE neu geschaffen werden. Für die Flächenbilanz bedeutet dies, dass die Ausweisung von LE rechnerisch zu einem Flächenrückgang
bei der Grünlandfläche führt, der aber nur im Falle der Neuschaffung von LE oder der
Flächenausdehnung vorhandener LE tatsächlich stattfindet. LE bleiben Bestandteil der
beihilfefähigen Fläche und gehören nicht mehr zum Grünlandfeldblock.
Eine GIS-Analyse auf Basis der digitalen Grundkarte weist insgesamt 1760 Hektar erfasste
LE im räumlichen Zusammenhang (bis fünf Meter Entfernung) mit Grünlandfeldstücken aus.
Das entspricht einem Anteil von etwa einem Prozent der beantragten DGL-Feldstücke. Allerdings ist keine Zunahme im Vergleich der Jahre 2007 und 2012 festzustellen. Auch der
Flächenumfang der jährlich beantragten LE in Thüringen hat sich trotz Erweiterung der CCDefinitionen nicht wesentlich erhöht (Tab. 6), da die Änderungen im Recht den besonderen
Schutz betreffen. Gehölztypen nehmen mit über 90 Prozent Flächenanteil den größten
Umfang ein (Tab. 7).
Tabelle 6:
Flächenentwicklung ausgewiesener LE in Thüringen 2005 bis 2012 (Quellen:
Agrarbericht 2007, 2009, 2011, InVeKoS-Sammelantrag 2011, TLVwA 2012,)
Jahr
Fläche ausgewiesener LE (ha)
Jahr
Fläche ausgewiesener LE (ha)
2005
2006
2007
2008
2455
2131
2096
2099
Differenz 2007 bis 2012
2009
2010
2011
2012
2102
2131
2126
2362
+266
Tabelle 7:
Bestand Landschaftselemente Thüringen nach LE-Typen 2012 (Quelle: TLVwA 2012)
LE-Typ
Hecken und Knicks
Baumreihen
Feldgehölze
Feuchtgebiete
Einzelbäume
Feldraine über 2 m Breite
Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle
Fels- und Steinriegel, naturversteinte Flächen
Gesamt
Anzahl
11442
3502
13086
1486
283
412
76
132
30419
15
Fläche (ha)
1011,62
234,66
948,99
115,69
0,91
37,36
5,04
7,71
2361,98
Fläche (%)
42,83
9,93
40,18
4,90
0,04
1,58
0,21
0,33
100,0
4.1.5
Umbruch in Ackerland
Das Grünlanderhaltungsgebot gemäß CC entspricht nicht einem generellen Umbruchverbot,
da Dauergrünland auf der anderen Seite neu geschaffen werden kann (Fünf-Jahresregel).
Für Landwirte können sich unter bestimmten Umständen wirtschaftliche Vorteile aus der
ackerbaulichen Nutzung ehemaliger Grünlandflächen ergeben. Dies trifft insbesondere dann
zu, wenn es sich um ackerfähige Standorte handelt, Ackerflächen unmittelbar angrenzen und
nur eingeschränkte Verwertungsmöglichkeiten für Grünlandaufwüchse im Betrieb bestehen.
In der Regel werden Acker- und Grünlandflächen zur Beantragung von Flächenzahlungen
mit dem Sammelantrag angemeldet und die Flächen in der digitalen Grundkarte erfasst.
Die GIS-Analyse auf Basis der digitalen Grundkarte Landwirtschaft weist im Jahr 2012 eine
Ackerfeldblockfläche von etwa 7731 ha aus, die im Jahr 2007 als Grünland ausgewiesen
war. Das entspricht einem Anteil von über 40 Prozent des in diesem Zeitraum ausgewiesenen Brutto-Grünlandrückgangs. Etwa zwei Drittel der Fläche betreffen ganze
Feldblöcke und bei etwa einem Drittel der Fläche handelt es sich um Teilflächen, die 2007 zu
Grünlandfeldblöcken gehörten und 2012 zu Ackerfeldblöcken. Meist handelt es sich dabei
um schmale Streifen und Ecken in Abrundung der Ackerflächen.
Bei Betrachtung der Feldblöcke muss beachtet werden, dass möglicherweise Fehlbeantragungen bzw. Fehler bei der Ausweisung der Bodennutzungskategorie im jeweiligen
Beantragungsjahr vorliegen können. Eine wesentliche Ursache für Fehlinterpretationen bei
der Erstellung der DGK beruhen auch auf konjunkturell stillgelegten Ackerflächen, die seit
dem Jahr 1993 bis 2007 ununterbrochen aus der Erzeugung genommen und mit Gras
bewachsen waren. Allerdings sind die erfassten Fehler relativ gering und erfahren im
weiteren Verlauf entsprechende Korrekturen. Beispielsweise liegt der Prozentsatz
festgestellter unzulässiger Kulturarten (Vermerk NN180 und NN180V) in den Jahren
zwischen 0,02 und 0,15 % der Fläche aller Feldblöcke (Anlage 2). Ab 2007 wurden zudem
jährlich im Bereich von etwa 106 bis 2483 Hektar Feldblockfläche ein möglicher
Grünlandumbruch und in Vor-Ort-Kontrollen (VOK) eine andere Kulturart festgestellt
(Vermerk NN 182 und NN 182 V).
16
4.1.6 Nichtbeantragung von Grünlandflächen
Die Nichtbeantragung von Grünlandflächen trifft für Dauergrünland zu, das weiterhin
bewirtschaftet wird, aber für das keine Beihilfen beantragt werden. Nicht dazu zählt
Grünland, das aus o.g. Gründen (4.1 bis 4.5) nicht antragsberechtigt ist.
Als bedeutsame Gründe für die Nichtbeantragung von Betriebsprämie, Ausgleichszulage für
benachteiligte Gebiete und KULAP kommen vor allem in Frage:
-
Hobby-Bewirtschaftung durch Klein- und Kleinsterzeuger
-
Nichterreichen der Mindestfläche eines Antragstellers zum Erhalt der Betriebsprämie
und gekoppelter Zahlungen von mindestens einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche
(seit dem Jahr 2010)
-
ungünstig zu bewirtschaftende Flächen und Kleinstflächen unter 0,3 ha Flächengröße
-
fehlende Zahlungsansprüche.
Im Vergleich zu 2005 (vgl. Abschnitt 2.1) hat sich die Anzahl der antragstellenden Betriebe
im Jahr 2006 um 336 Betriebe reduziert. Betroffen davon waren im Wesentlichen kleine und
Kleinstbetriebe mit geringer Flächenausstattung (Agrarbericht 2007). Deren Anzahl sank
auch in den Folgejahren weiter. Unklar ist was mit den Grünlandflächen dieser Betriebe
passierte. Sie können entweder in den Flächenbestand anderer Betriebe eingehen und dann
durch diese beantragt werden oder außerhalb der beantragten Flächen verbleiben.
Tabelle 8:
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010 *
Differenz
2010 zu 2005
*
Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe 2005 bis 2010 (TLS 2013)
Anzahl landw.
Unternehmen
5124
4935
4789
4704
4533
3659
Einzelunternehmen
4172
3939
3859
3781
-1465
-1434
2738
davon:
Nebenerwerbsunter 2ha
2 bis 5 ha
betriebe
2988
335
1441
314
1373
308
1263
307
1245
255
1045
1599
unter 5 ha: 406
-1389
unter 5 ha: - 1370
seit 2010 Erfassung der Betriebe, die über mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte
Fläche ( bisher 2 ha) bzw. gegenüber früheren Erhebungen angehobene Mindesttierbestände oder
Mindestanbauflächen von Sonderkulturen verfügen
Im Mittel aller Einzelunternehmen beträgt der Dauergrünlandanteil rund ein Drittel der LF,
darunter viele reine Grünlandbetriebe, wie z.B. Schäfereien (Agrarbericht 2007). In
Nebenerwerbsbetrieben liegt der Grünlandanteil bei fast 50 Prozent.
Im Jahr 2005 bewirtschafteten die Einzelunternehmen 147459 Hektar LF, davon im Nebenerwerb 30668 Hektar LF. Im Jahr 2010 bewirtschafteten die Einzelunternehmen etwa
149200 Hektar LF, davon im Nebenerwerb etwa 22700 Hektar LF. Die Fläche im Nebenerwerb ist rückläufig. Bei einem unterstellten GL-Anteil von 50 Prozent beträgt der dadurch
verursachte GL-Rückgang knapp 4000 Hektar. Nicht bekannt ist, in welchen Umfang
Flächen von diesen Nebenerwerbsbetrieben ggf. von anderen Betrieben übernommen
wurden.
17
4.2
Flächenbilanz der Potentiale
Im Ergebnis der Potentialabschätzung lassen sich die Ursachen für den Flächenrückgang
der beantragten und im InVeKoS enthaltenen Dauergrünlandfläche quantifizieren (Tab. 9,
Abb. 2). Dabei wurde versucht, die unterschiedlichen Datenquellen auf den einheitlichen
Zeitraum 2007 bis 2012 zu transformieren. Als Bezug wird der ausgewiesene Flächenrückgang der Antragstellung (InVeKoS) in diesem Zeitraum verwendet, in Höhe von
insgesamt 9729 Hektar Nettofläche (vgl. Tab.1).
Eine Hauptursache für den Flächenrückgang ist der Flächenverlust für Siedlungs- und
Verkehrszwecke. Hierbei werden die Flächen dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung
entzogen. Ein bilanzrelevanter Flächenzugang aufgrund Renaturierung und Wiedernutzbarmachung von Siedlungsbrachen ist nicht zu erwarten.
Eine weitere Hauptursache stellt der Umbruch von DGL in Ackerland dar. Durch die
nachgewiesenen Flächenzugänge durch Umwandlung von Acker in DGL wird allerdings der
Einfluss des Umbruchs in Ackerland deutlich verringert. So gingen im Zeitraum von 2007 bis
2012 zum einen insgesamt 7731 ha DGL in der DGK durch Grünlandumbruch verloren und
zum anderen entstanden 5841 ha neues Grünland durch Umwandlung von Ackerflächen.
Die Erstaufforstung ist nur von untergeordneter Bedeutung für den Flächenrückgang.
Allerdings führt eine anhaltende Zunahme der Verbuschung zu einem Verlust der Beihilfefähigkeit und in Folge zur Umwandlung in Waldfläche. Hiervon betroffen sind vor allem
extensive, ungünstig zu bewirtschaftende Weideflächen. Der genaue Flächenumfang und
der jeweilige Grad der Verbuschung können nur näherungsweise bestimmt werden. Mittels
Maßnahmen der Entbuschung kann Verbuschung zurückgedrängt werden. Hierfür ist im
Einzelfall eine betriebswirtschaftliche Entscheidung erforderlich, unter Beachtung der jeweils
für die Entbuschung anfallenden Kosten.
Tabelle 9:
Abschätzung des Einflusses der Potenziale relevanter Ursachen für den Rückgang
von beantragtem DGL für den Zeitraum 2007 bis 2012
Ursache
Flächenabgang
(ha)
Verlust für Siedlung und Verkehr
Erstaufforstung
Verbuschung / Entbuschung
Erweiterung bzw. Erstausweisung
von LE
Nutzungsartenwechsel zwischen
Ackerland und Grünland
Nutzungsartenwechsel zwischen
DGL und Wein, Obst, Dauerkulturen und sonstige
Nichtbeantragung /
Neubeantragung DGL
Flächenrückgang
*
(%)
-1104
5,9
-120
0,6
-1400
Flächenzugang*
(ha)
Reduktion
Saldo Flächenabgang
und -zugang
(ha)
(%)
-1104
11,3
+17
-103
1,1
7,5
+112
-1288
13,2
-266
1,4
+105
-161
1,7
-7731
41,3
+5841
-1890
19,4
-183
1,0
+179
-3
0,0
-7917**
42,3
+2738
-5180
53,2
-18721
100,0
+8992
-9729
100
Ergebnisse der Veränderung der Feldblöcke aus dem Verschnitt der DGK 2007 mit 2012
** Differenzbetrag
18
Abbildung 2: Geschätzte Flächenanteile der Hauptursachen des Rückgangs beantragtes Grünland
(Saldo Flächenabgang und -zugang) im Zeitraum von 2007 bis 2012
Die Erweiterung von LE hat nur einen sehr geringen Einfluss auf den Grünlandrückgang. Bei
der Erstausweisung von LE handelt es sich überwiegend um bereits vorhandene LE. Sie
sind zudem in der Regel als Bestandteil der beantragten Fläche weiterhin beihilfefähig,
erscheinen aber nicht als DGL.
Die Hauptursache für den Flächenrückgang der beantragten Flächen liegt in der Nichtbeantragung. Über die Hälfte des Flächenrückgangs (Saldo) resultiert aus der Nichtbeantragung von Flächen. Es wurden sowohl Grünlandflächen nicht mehr beantragt als auch neu
beantragt (Flächenzugang). Insgesamt fielen aber mehr Flächen aus der Beantragung als
neu hinzukamen. Einen wesentlichen Anteil daran dürfte die Reduktion von Klein- und
Kleinstbetrieben haben. Zur weiteren Beschreibung des Flächenzustandes und der Bewirtschaftung dieser Flächen fehlt die Datengrundlage. Es ist davon auszugehen, dass es sich
zwar um eine Reduktion der beantragten Flächen handelt, jedoch kein absoluter Flächenverlust vorliegt.
Zur Überprüfung und Präzisierung der Schätzungen der Flächenpotentiale dienen die
nachfolgenden GIS-Anwendungen auf Basis der digitalen Grundkarte Landwirtschaft.
19
4.3
Räumliche Verteilung
Alle Flächen mit Agrarzahlungen werden im Feldblocksystem der digitalen Grundkarte Landwirtschaft erfasst. Seit 2009 liegen für alle beantragten Feldstücke Skizzen in digitaler Form
vor. Zur Erstellung landesweiter Übersichten ist die Darstellung der Einzelflächen eher ungeeignet, weil die Einzelfläche aufgrund des erforderlichen Maßstabes nicht mehr sichtbar
ist. Zur Darstellung räumlicher Verteilungsmuster wurden die Flächenveränderungen aller
beantragten Grünlandflächen innerhalb der Landesgrenzen im Zeitraum 2007 bis 2012 über
die zugehörigen Feldblöcke anhand des Feldblockident dem jeweiligen Blattschnitt der TK10
zugeordnet. Daraus lassen sich räumliche Verteilungsmuster erkennen (Abb. 3 und 4).
Auffällig ist eine Konzentration des Grünlandrückganges in den Kreisen mit hohem
Grünlandanteil, insbesondere in Nord- und Westthüringen. Besonders deutlich tritt der
erhöhte Grünlandrückgang von 2008 zu 2009 hervor, begründet mit dem Wechsel der
KULAP-Förderperioden und der „Umbruch-freien-Zeit“ im Jahr 2008 (vgl. Abb. 3).
Ein direkter Zusammenhang von Flächenrückgang und Verkehrsprojekten wird bei Vergleich
mit den Hauptverkehrstrassen nicht deutlich (Abb. 5). Ein Großteil der Verkehrsgroßprojekte
war 2005 bereits abgeschlossen. Im Umfeld des Gewerbe-Ballungsraums am Erfurter
Autobahnkreuz ist trotz Flächenverlusten für Siedlung und Verkehr teilweise ein Anstieg der
Grünlandflächen zu verzeichnen, was ggf. durch die Neuschaffung von DGL im Rahmen von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begründet sein kann. Dauergrünland kann künftig von
weiteren Flächenverlusten für Siedlungs- und Verkehrszwecke landesweit betroffen sein,
insbesondere vom Ausbau von Ortsumgehungen und der Erweiterung meist ortsnaher
Wohn- und Gewerbegebiete.
Mittels Ausweisung der TK10-Blätter mit Grünlandrückgang und gleichzeitiger Zunahme der
Ackerfläche, werden die Räume sichtbar, in denen sich der Umbruch von Grünland in
Ackerland konzentriert (Abb. 6).
Abbildung 3: Übersicht Thüringen – Saldo Zu- und Abgänge Grünland für die Jahre 2007 bis 2012
(Datenbasis: GIS-K, Auszug aus Agrarclient, Feldstücke mit Teilflächen, ohne
Nichtthüringer Landwirte)
20
Abbildung 4: Übersicht Thüringen – Jährlicher Saldo Zu- und Abgänge Grünland im Zeitraum von
2007 bis 2012 (Datenbasis: GIS-K, Auszug aus Agrarclient, Feldstücke mit
Teilflächen ohne Nichtthüringer Landwirte)
21
Abbildung 5: Übersicht Thüringen – Saldo Zu- und Abgänge Grünland im Zeitraum von
2007 bis 2012 und Hauptverkehrstrassen (Datenbasis: GIS-K, Auszug aus
Agrarclient, Feldstücke mit Teilflächen ohne Nichtthüringer Landwirte)
Abbildung 6: TK-Blätter mit Grünlandabnahme und Ackerlandzunahme im Zeitraum 2007 bis 2012
(Datenbasis: GIS-K, Auszug aus Agrarclient, Feldstücke mit Teilflächen ohne
Nichtthüringer Landwirte)
22
4.4
Ergebnisse der Fallbeispiele GIS-Analysen
Die genaue Lage von Flächenzugängen und -abgängen beim Dauergrünland lässt sich mit
hoher Genauigkeit anhand der vorliegenden, digitalen Feldstückskizzen abbilden. Zur
Auswahl von Fallbeispielen wurde zunächst ein Kartenverschnitt der Feldstücksskizzen
beantragter Flächen 2010 mit 2012 durchgeführt. Die Darstellung der Flächenveränderungen
für Thüringen erfolgt durch Übertragung der klassifizierten Ergebnisse auf das Flächenraster
der TK10-Blattschnitte (Abb. 7). Zur weiteren Untersuchung mit vertretbarem Aufwand wurde
anschließend ein TK-10-Blatt mit erhöhtem Flächenrückgang je Amtsbereich eines
Landwirtschaftsamtes ausgewählt.
Abbildung 7: Räumliche Verteilung des Flächensaldos der Zu- und Abgänge beim Dauergrünland
im Zeitraum von 2010 bis 2012 (GIS-K, Betrachtung der Feldstückskizzen)
Anhand einer von der GIS-Koordinierungsstelle erarbeiteten Analysemethode wurden alle
Flächen (Feldstückskizzen und zugehörige Feldblöcke) mit beantragter Bodennutzungskennung „Grünland“ unter Zuhilfenahme von Digitaler Grundkarte Landwirtschaft, Betriebsdaten der Flächenskizzen, Orthofotos, ggf. vorliegende Messergebnisse aus Vor-Ort-Kontrollen, Angaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und digitale Karten mit Waldblockflächen des Forstes näher untersucht. Für jede Veränderung wurden die betroffene
Flächengröße und die jeweilige Veranlassung festgestellt, sowohl für Veränderungen des
Feldblockes als auch der beantragten Fläche.
Die ausgewählten Gebietsausschnitte umfassen insgesamt 3576 ha Feldblöcke DGL (2010)
mit 2949 ha beantragter Fläche in 2010. Das entspricht einem Stichprobenumfang von 1,7 %
der beantragten Flächen in 2010. Deshalb kann angenommen werden, dass die Stichprobe
nicht repräsentativ für den Flächenrückgang in Thüringen ist, jedoch wichtige Ursachen für
die Jahre 2010 bis 2012 näher beschrieben werden können.
Bei der Interpretation der Ergebnisse sind die genannten Unterschiede zu den zuvor
diskutierten Potentialschätzungen zu beachten: geänderter Betrachtungszeitraum sowie
eingeschränkte Repräsentativität für Thüringen, aufgrund der Auswahl von Gebieten mit
extrem erhöhten Flächenrückgang und geringem Stichprobenumfang.
23
Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 193 Hektar Saldo-Flächenrückgang von beantragtem
DGL ermittelt (Tab. 10), was einem Anteil von 7,4 Prozent des ausgewiesenen
Flächenrückgangs in Thüringen entspricht bzw. einem Flächenrückgang von 6,5 Prozent im
Vergleich der Jahre 2010 und 2012. Die Reduktion der Feldblockfläche war mit 515 Hektar
mehr als doppelt so hoch.
Tabelle 10:
Ursachen und deren Einfluss auf den Flächenrückgang des beantragten DGL im
Ergebnis der Fallbeispiele für die Jahre 2010 bis 2012 (Werte gerundet auf Hektar)
Ursache
Entzug für Baumaßnahmen
Umwandlung in Forst
Verbuschung / Entbuschung
Erweiterung Landschaftselemente
Nutzungsartenwechsel zwischen Ackerland
und Grünland
Nichtbeantragung / Neubeantragung und
unklare Ursachen
dav.: ohne Feldblockkorrekturen
mit Feldblockkorrekturen
Antragsteller entfallen
Neubeantragung (neuer Feldblock)
Ursache Änderung unklar
Gesamt
Flächenabgang
(ha)
-8
-3
-75
-5
Flächenzugang
(ha)
+1
Flächenreduktion (Saldo
Zu- und Abgang)
(ha)
(%)
-8
4,1
-3
1,6
-74
38,3
-5
2,6
-22
+4
-18
9,3
-147
+62
-85
44,1
-48
-50
-49
+10
+31
-38
-15
-49
+18
+3
-193
100,0
-260
+18
+3
+67
Beim Vergleich der Flächenwirkungen der Ursachen mit der Potentialschätzung (vgl. Abb. 2)
werden folgende Aspekte deutlich (Abb. 8):
Der Anteil außerlandwirtschaftlichen Flächenentzugs für Siedlungs- und Verkehrszwecke
(Bebauung) und Forst (Wald) ist mit etwa 6 Prozent nur halb so hoch.
Die Ausweisung von Landschaftselementen ist mit 3 Prozent deutlich erhöht. Die
Ausweisung von LE wurde öfters in Zusammenhang mit der Ausweisung von Verbuschung
genannt. Die Verbuschung erreicht mit 38 Prozent Anteil am Flächenrückgang einen sehr
hohen Flächenanteil, fast drei Mal so hoch wie das geschätzte Potential. Es ist davon
auszugehen, dass Landwirte aufgrund der Verschärfung der Beihilferegelungen in Bezug auf
den zulässigen Verbuschungsgrad in diesem Zeitraum mit einem Flächenabzug reagiert
haben. Zusätzlich verringerte sich die ausgewiesene Feldblockfläche aufgrund von
Verbuschung infolge von Korrekturen und Vor-Ort-Kontrollen der Landwirtschaftsämter. Eine
Entbuschung hat nur in sehr geringen Umfang stattgefunden.
Der nachgewiesene Umbruch von DGL in Ackerland beträgt unter 10 Prozent des SaldoFlächenverlustes. Dabei wurden ehemalige Ackerflächen mit Grünlandansaat einbezogen.
Zusätzlich fanden in geringem Umfang Feldblockkorrekturen außerhalb der Beantragung
statt.
24
Abbildung 8: Ursachenverteilung in den Fallbeispielen zum Rückgang der beantragten Fläche
Analog der Potentialbilanz nimmt in den ausgewerteten Beispielen die Nichtbeantragung von
Flächen mit 44 Prozent Anteil am Flächenrückgang den höchsten Anteil ein. Die Bilanz weist
mehr als doppelt so viel Flächenabgang als Zugang aus. Der überwiegende Anteil (etwa 58
Prozent) des Flächenrückganges resultiert daraus, dass der Antragsteller nicht mehr
existierte oder keinen Antrag mehr stellte. Etwa 18 Prozent der Nichtbeantragung steht in
Zusammenhang mit Feldblockkorrekturen, was in Zusammenhang mit verbesserten
Messmethoden und genauere Abbildung der örtlichen Realität gesehen werden kann.
Immerhin ein Anteil von 9,3 Prozent der Nichtbeantragung konnte durch Neubeantragung
bisher nicht erfasster Grünlandfeldblöcke ausgeglichen werden, darunter auch Flächen die
zeitweilig vom ICE-Streckenausbau beansprucht wurden.
5
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
Das gegenwärtige System der Kontrolle des Grünlanderhaltungsgebots über die InVeKoSAnträge zur Betriebsprämie ist nicht geeignet, um darüber hinaus den tatsächlichen Umfang
des Grünlandes, seine absolute Veränderung im Zeitverlauf und den Grünlandanteil an der
LF und seine Veränderung richtig darzustellen.
Für die Veränderung der Grünlandflächen und der LF als Bemessungsgrundlage für den
Grünlandanteil gibt es vielfältige Ursachen, die zum beachtlichen Teil außerhalb der
antragstellenden Landwirtschaftsbetriebe angesiedelt sind. Insofern sind die Landwirtschaftsbetriebe nicht allein für die ausgewiesenen Veränderungen des Grünlandes verantwortlich zu
machen.
Grünlanderhaltungsgebot
Das gegenwärtige Beihilfesystem sichert nicht die Verhinderung eines weiteren DGLRückgangs, weil nur Umbruchverbot und Nutzungsgebot im Beihilferecht geregelt sind.
Aussagen zur Entwicklung von Einzelflächen sind nur möglich, solange sie im System
verbleiben.
Das Grünlanderhaltungsgebot ist weiterhin Bestandteil der Vorschläge zur Weiterentwicklung
der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014. Allerdings können auch künftige Systeme nur eine
Teilmenge der vorhandenen Grünlandflächen betrachten. Anderenfalls ist mit einem
erheblichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. Insbesondere die vorgesehene
25
Umsetzung des Erhaltungsgebotes auf Betriebsebene wäre nur durch umfangreiche, in
großer Anzahl durchzuführende Vor-Ort-Prüfungen möglich, in denen geklärt werden muss,
ob der Betrieb für den in den Antragsdaten ausgewiesenen Verlust von Grünland tatsächlich
verantwortlich ist und überhaupt sanktioniert werden kann. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung sollte Deutschland deshalb von der Option Gebrauch machen, das GreeningKriterium auf regionaler Ebene anzuwenden.
Unabhängig davon erscheint es notwendig, die aus den InVeKoS-Anträgen ermittelten Daten
nachträglich um außerlandwirtschaftliche Flächenentzüge (LF, AL, GL), die zu einer Verringerung der Antragsfläche führen, zu korrigieren.
Zur wirksameren Verhinderung von Grünlandumbruch in Ackerland sollte die Genehmigungspflicht gemäß Verordnung ohne Übergangsfrist angewendet werden.
Zum Schutz von Grünland ist eine Erhöhung der Attraktivität der Grünlandbewirtschaftung
anzustreben.
Änderungsdienst DGK
Soweit eine lückenlose Dokumentation des Flächenrückganges notwendig wird, müssen
künftig Änderungen, die eine Reduktion von DGL bedingen, dokumentiert werden. Dadurch
erhöht sich der Verwaltungsaufwand immens.
Soweit es notwendig wird, zusätzliche Flächen und Veränderungen von Einzelflächen
genauer abzubilden und zu verfolgen, müssen aufwendigere Vor-Ort-Begehungen
intensiviert werden.
Zum besseren Schutz von rechtlich besonders geschützten Flächen (Naturschutz,
Wasserwirtschaft) vor Umbruch und Verbuschung erscheint es sinnvoll, diese Flächen in
einem Layer gesondert zu kennzeichnen und bei abweichender Beantragung sowie bei
Wegfall der Beantragung eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen.
Förderung der Grünlandbewirtschaftung
Um dauerhaft Grünland zu sichern, dessen Ertrags- und Leistungsfähigkeit sowie
Vorteilswirkungen zu erhalten, bedarf es einer Bewirtschaftungsstrategie, die sowohl die
wirtschaftlichen als auch die ökologischen und sozialen Aspekte berücksichtigt. Analog den
Zielen und Handlungsfeldern des Zukunftskatalogs Thüringer Landwirtschaft 2020 (TMLFUN
2012b) und der Grünlandstrategie (vgl. Studie zur Erhaltung, Nutzung und Verwertung des
Dauergrünlandes in Thüringen bis 2020, Hochberg et al. 2013) sind unterschiedliche
Wirtschaftsweisen zu kombinieren mit dem Ziel eine nachhaltige und wettbewerbsfähige
Grünlandbewirtschaftung zu ermöglichen.
Insbesondere zum Erhalt der Mindestnutzung ertragsschwacher Standorte und der
Anwendung extensiver Wirtschaftsweisen ist es erforderlich, das bereits langjährig bewährte
Instrument KULAP künftig zielführend weiterzuentwickeln und auszugestalten. Für
Grünlandbetriebe sollte eine entsprechende zusätzliche Beratung etabliert werden, die
ausgehend von den betrieblichen Wirtschaftsbedingungen sowohl Produktions- als auch
Schutzanforderungen umfasst. Hierfür sind zusätzliche Beratungskapazitäten erforderlich.
Die Verbuschung stellt lokal eine wesentliche Ursache des Flächenrückganges dar, die
durch die Bewirtschaftung beeinflussbar ist. Auf Flächen mit fortgeschrittener Verbuschung
sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, diese zurück zu drängen. Um diesen Prozess zu
forcieren und zu unterstützen ist es erforderlich, verbuschte und gefährdete Grünlandflächen
zu identifizieren sowie ein lokal angepasstes Beratungswissen bereitzustellen und ein
entsprechendes Bewirtschaftungs- und Pflegemanagement in den Landwirtschaftsbetrieben
zu etablieren. Hierfür sind analog o.g. Beratung zusätzliche Kapazitäten erforderlich.
26
Initiativen zur Verhinderung von außerlandwirtschaftlichem Flächenverlust
Eine Erstaufforstung sollte nicht mehr auf Grünland gefördert werden, zumal eine hohe
Gefährdung durch Verbuschung und Sukzession auf Grünlandflächen besteht.
Die Initiativen des Freistaates Thüringen zur Reduktion des Flächenverlustes für Siedlungsund Verkehrszwecke sind zu unterstützen und zu forcieren.
Zusätzliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten
Die vorliegende Studie liefert eine hinreichende Basis zur Beurteilung der Ursachen des
Grünlandverlustes. Sofern genauere Analysen der Ursachen erwünscht sind, wäre es unter
Berücksichtigung zusätzlich erforderlicher Arbeitskapazitäten möglich, den Stichprobenumfang der Fallbeispiele auszuweiten.
Das vorhandene Grünland-Monitoringsystem sollte um die Ansätze zur Beurteilung der DGLErhaltung erweitert werden. Das bedeutet zusätzlichen AK-Bedarf, der nicht vorhanden ist.
Die Erhebung der Ursachen des DGL- Rückganges in FFH-Gebieten ist in Zusammenarbeit
mit der Naturschutzverwaltung als gesonderte Leistung im Anschluss durchzuführen.
27
6
Quellenverzeichnis
Agrarbericht 2006: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2006
(Berichtsjahr 2005).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
(Hrsg.), Erfurt, 111 S.
Agrarbericht 2007: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2007
(Berichtsjahr 2006).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
(Hrsg.), Erfurt, 52 S.
Agrarbericht 2009: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2009
(Berichtsjahre 2007 und 2008).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und
Umwelt (Hrsg.), Erfurt, 116 S.
Agrarbericht 2011: Bericht zur Entwicklung der Landwirtschaft in Thüringen 2011
(Berichtsjahre 2009 und 2010).- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und
Umwelt (Hrsg.), Erfurt, 120 S.
Hochberg, H. et al. (2008): Ex-post-Evaluation des Entwicklungsplanes für den ländlichen
Raum Thüringen 2000 – 2006.- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Hrsg.), Jena,
467 S.
Hochberg, H. et al. (2013): Studie zur Erhaltung, Nutzung und Verwertung des
Dauergrünlandes in Thüringen bis 2020.- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Hrsg.),
Jena, unveröff. Bericht
InVeKoS-Verordnung: Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und
des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoSV) vom 3. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Dezember 2011
(eBAnz 2011 AT144 V1) geändert worden ist.- www.juris.de
Stegmann,S.et al. (2010): Halbzeitbewertung der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in
Thüringen 2007 – 2013 (FILET), Bonn, Hannover, 406 S.
Ritschel, P. et al. (2011): Standpunkt Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche vor Verlust Beitrag zur Nachhaltigkeit.- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Hrsg.), Jena, 8 S.,
im Internet unter: http://www.tll.de/ainfo/pdf/st_lwnu.pdf
TLS (2013): Thüringer Daten.- Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.), im Internet unter:
http://www.tls.thueringen.de/startseite.asp
TLVwA (2012): LE-Bestand 2012 - Flächen-Angaben in ha.- interne Mitteilung
TMLFUN (2012a): Forstbericht 2012.- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten,
Umwelt und Naturschutz (Hrsg.), Erfurt, S. 46
TMLFUN (2012b): Zukunftskatalog Thüringer Landwirtschaft 2020.- Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Hrsg.), Erfurt, 26 S., im Internet unter:
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/zukunftskatalog_landwirtschaft.pdf
TMLFUN (2013): Cross Compliance, Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen und bestimmte ELER Zuwendungsempfänger über die anderweitigen Verpflichtungen, Ausgabe Thüringen 2013, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt
und Naturschutz (Hrsg.), Erfurt, S. 15-20
Landesregierung (2005): Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik vom 28. November 2005.- Gesetz- und Verordnungsblatt für den
Freistaat Thüringen, Nr. 17, Erfurt, den 23. Dezember 2005, S. 414-416
28
Anlage 1
Grünlandrecherche 2007 – 2012
(GIS-Koordinierung LWÄ Thüringen, C. Just, erstellt: 04.02.2013)
Digitale Grundkarte
Flächen aller
GL-FB in DGK
(DGKF_FL)
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Differenz
20072012
[ha]
221.390,96
213.004,95
204.097,75
194.874,67
190.609,61
184.174,05
181.930,54
Betriebsdaten,
Feldstückskizzen
durch Thüringer
Landwirte
beantragte GL-FB
Differenz (BDF GL beantragt)
[ha]
DGK
176.168,40
8.386,01
176.758,28
8.907,20
171.800,18
9.223,08
169.513,05
4.265,06
168.314,91
6.435,56
166.725,48
2.243,51
37.216,91
9.442,92
ZID - Zentrale InVeKoS
Datenbank
Anzahl
Antragsteller
4.367
4.219
4.151
3.947
3.900
3.857
GL-Fläche
beantragt
[ha]
178.857,32
179.299,32
174.414,44
171.674,79
170.410,93
169.180,41
510
9.676,91
(PI)
Anzahl
Antragsteller
4.659
4.532
4.448
4.251
4.190
4.146
513
Anlage 2
Grünlandrecherche Feldstücke mit Teilflächen
(GIS-Koordinierung LWÄ Thüringen, C. Just, erstellt: 04.03.2013)
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Differenz
20072012
*
NN180
NN180V
NN182
NN182V
Betriebsdaten, Feldstückskizzen Recherche AgrarClient
durch Thüringer davon festgestellt
Landwirte
beantragte
GesamtGesamtGL-FB
AL-FB
fläche FB GL-FB
AL-FB
fläche FB
(BDF GL beantragt) GL-FB
[ha]
NN180*
NN180*
NN180*
NN182*
NN182*
NN182*
176.168,40
21,66
2.819,59
3.210,76
2.342,60
140,81
2.483,48
176.758,28
34,92
1.132,94
1.267,61
1.197,60
0,39
1.197,99
171.800,18
264,84
271,56
600,19
361,12
810,06
1.175,34
169.513,05
203,23
186,87
443,63
47,26
107,09
154,53
168.314,91
194,79
104,53
372,11
68,75
79,61
149,33
166.725,48
121,31
77,83
249,27
62,26
43,96
106,26
9.442,92
- LF-Feldblock (FB) - Kulturart für Bodennutzungskategorie (BNK) nicht zugelassen.
- LF-FB - Kulturart für BNK nicht zugelassen - in VOK andere Kulturart festgestellt
- Möglicherweise Grünlandumbruch.
- Möglicherweise Grünlandumbruch - in VOK andere Kulturart festgestellt
29