Der Umzug eines Unternehmens

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Der Umzug eines Unternehmens
Der Umzug eines
Unternehmens
AUSGABE
Typische Herausforderungen und
Lösungsansätze
Inhaltsverzeichnis
Marktgegebenheiten
1
Allgemeine Faktoren
1
Immobilienrechtliche Faktoren
1
Arbeitsrechtliche Faktoren
2
Typische immobilienrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze
3
Maklervertrag
3
Steuerliche Aspekte
3
Mietvertrag
3
Architektenrecht
4
Projektentwicklung
4
Zertifizierung
4
Typische arbeitsrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze
5
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
5
Arbeitsverträge
5
Sonstige Leistungen
5
Das Umzugsgut
5
Umzug und Arbeitszeit
5
Umzug und Urlaub
6
Typische weitere Problemfelder und Lösungsansätze
7
Zeitaufwand
7
Gesellschaftsrechtliche Aspekte
7
Informationstechnologie
7
Der Transport des Umzugsgutes
7
Verwerterverträge
7
"Richtiges Wegwerfen"
8
Ihre Ansprechpartner in Deutschland
9
Unsere Standorte in Deutschland
10
Hogan Lovells – die internationale Sozität
11
Notizen
13
Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
1
Marktgegebenheiten
Allgemeine Faktoren
Jeder Mietvertrag hat einmal ein Ende. Spätestens
nach 30 Jahren jedenfalls kann jede Partei den Mietvertrag kündigen. In der Realität endet der Mietvertrag
meist nach 5 bzw. 10 Jahren und der Mieter steht vor
der Wahl, umzuziehen oder eine Verlängerungsoption
geltend zu machen. Das derzeitige Marktumfeld ist für
Mieter, die sich örtlich verändern wollen, ideal. Derzeit
ist in fast allen Städten Deutschlands ein beschleunigter
Mietpreisrückgang zu verzeichnen. Der Flächenleerstand auf dem Büroimmobilienmarkt in den Großstädten, aber auch in Klein- und Mittelzentren liegt häufig
bei 10 % und höher, Tendenz eher steigend als fallend.
Damit sind die Auswahl und die Möglichkeiten, die der
Markt Mietern derzeit bietet, so groß wie lange nicht
mehr. Viele Vermieter sind darüber hinaus dazu übergegangen, Mietern, die neu anmieten wollen, Incentives, z .B. mietfreie Zeiten, Baukostenzuschüsse, Bezahlung von Makler- oder Umzugskosten u. ä. anzubieten. Viele sind sogar bereit, zu günstigeren Konditionen zu vermieten und sehen sich inzwischen als
Dienstleister, nicht mehr nur als Flächenanbieter. Dies
macht die Verhandlungen auf Mieterseite einfacher und
angenehmer. Mieterseits sollte man die daraus resultierenden Chancen jetzt nutzen.
Immobilienrechtliche Faktoren
Der Umzug eines Unternehmens stellt in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Da auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten Mietverträge auslaufen, müssen sich Unternehmen mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Option "gezogen" und damit der bestehende Mietvertrag verlängert oder ein Umzug oder gar
eine Projektentwicklung geplant wird. Jede dieser
Varianten birgt Chancen und Risiken für das Unternehmen.
Die Chancen eines Umzuges bestehen darin, bessere
Konditionen auszuhandeln. Viele Mietverträge sind in
den Hochpreiszeiten 2001 bis 2003 abgeschlossen
worden, so dass ein Umzug langfristig zur Kosteneinsparung führen kann. Aber auch ein rechtzeitig vor
Auslaufen des Altvertrages durchgeführter Preisvergleich kann im Rahmen geschickt geführter Verhand-
lungen zur Verbesserung der Konditionen in der "eigenen" Immobilie führen.
Mit einem Umzug lassen sich aber auch andere Ziele
verwirklichen. So kann man bei einer Neuanmietung in
der Regel Einfluss auf die Ausstattung und Gestaltung
der Flächen nehmen und so das Umfeld der eigenen
Corporate Identity anpassen. Ferner können in der
Nutzung von Green Buildings oder effektiven Raumsystemen weitere Kostensenkungspotentiale liegen.
Ferner ist ein Umzug auch eine günstige Gelegenheit,
Betriebsabläufe neu zu organisieren oder neue Strukturen zu etablieren. Auch "alter Ballast" kann entsorgt
werden – seien es verstaubte Akten, die keiner mehr
braucht, seien es andere Dinge oder Prozesse, die
erneuert werden müssen.
Wenn sich Risiken, die ein Unternehmensumzug in sich
birgt, verwirklichen, liegen die Ursachen oft in fehlender
langfristiger Planung. Wird man vom Auslaufen seines
"Alt"vertrages überrascht, sind die Auswahlmöglichkeiten an Alternativflächen oft nicht groß. Unter Zeitdruck
durchgeführte Flächenplanungen berücksichtigen oft
nicht die Einsparpotentiale, die kluge Raumnutzungskonzepte bieten. Die Frage: "Wie viel Fläche braucht
das Unternehmen?" enthält darüber hinaus die Einschätzung des potentiellen Wachstums über die nächsten 5 bis 10 Jahre. Für die Beantwortung dieser Frage
sollte man sich genügend Zeit nehmen, auch wenn man
mietvertraglich durch Vertragsgestaltungen, die eine
gewisse Flächenflexibilität ermöglichen, Vorsorge
treffen kann.
Im Rahmen der Planung ebenfalls zu berücksichtigen
sind auch die arbeitsrechtlichen Aspekte, damit die
Begeisterung bei der Geschäftsführung nicht zu Frust
bei den Mitarbeitern führt. Aber auch die Budgets
müssen stimmen. Insbesondere sollte im Rahmen einer
Vergleichsberechnung geprüft werden, mit welchem
Modell – Umzug in ein fertiges Gebäude, Projektentwicklung oder Verbleib in den alten Räumen – die
unternehmerischen Ziele am effektivsten erreicht werden können.
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Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
Auf die Analyse – Unternehmensentwicklung, Standort,
Flächenbedarf und Budget – sollte man also viel Aufmerksamkeit verwenden, weil darauf alle weiteren
Entscheidungen und Verhandlungen aufbauen. Häufig
wird einfach eine größere oder kleine Immobilie gesucht, ohne Flächeneffizenzpotentiale, die gerade neue
Gebäude oder eigene Projektentwicklungen bieten,
richtig zu nutzen. Über schlau geplante Innenraumgestaltungen lassen sich häufig unnötige Flächenanmietungen vermeiden und so langfristig erhebliche
Kosten sparen.
Arbeitsrechtliche Faktoren
Unternehmensumzüge und Betriebsverlagerungen
werfen im Hinblick auf die Belegschaft zahlreiche
Fragestellungen rechtlicher und taktischer Art auf.
Regelmäßig hält sich die Begeisterung bei den Mitarbeitern über den Ortswechsel in Grenzen, und die
Arbeitnehmervertretungen stehen Veränderungen
bestenfalls abwartend kritisch gegenüber. Hier gilt es,
einerseits Ängste abzubauen, andererseits aber auch
überzogenen Erwartungen der Arbeitnehmerseite zu
begegnen.
Umgekehrt kann ein Umzug – geschickt genutzt –
natürlich auch Chancen auf einen "Neuanfang" mit
einer reduzierten, mobilen Belegschaft bieten.
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Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
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Typische immobilienrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze
Maklervertrag
Um die richtige Immobilie zu finden, ist meist der Abschluss eines Maklervertrages erforderlich. Häufig
bieten Makler auch Immobilienberatung und Analysetätigkeiten an. Hierbei sollte darauf geachtet werden,
dass in der Maklercourtage zusätzliche Beratungsleistungen in der Regel nicht enthalten sind, also zusätzliche Gebühren anfallen. Wird eine Immobilie ausgewählt, die der "eigene" Makler nicht selbst anbietet,
können doppelte Provisionen entstehen. Denn ein
Makler hat einen gesetzlichen Provisionsanspruch
bereits dann, wenn er die Gelegenheit zum Abschluss
eines (Miet)Vertrages nachweist.
Steuerliche Aspekte
Für die Auswahl des neuen Unternehmensstandortes
können auch steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. So
richtet sich die Höhe der Gewerbesteuer nach dem von
den jeweiligen Gemeinden bestimmten Gewerbesteuerhebesatz. Dieser liegt in Köln beispielsweise bei
475%, in Langenfeld hingegen nur bei 360%. Noch
deutlicher zeigt sich das Einsparpotential im Beispiel
Frankfurt Main (460%) und Eschborn (280%). Nach
einem Umzug sind zudem steuerliche Anzeigepflichten
zu beachten. Betriebsverlegungen oder die Verlegung
des Sitzes bzw. der Geschäftsleitung sind innerhalb
eines Monats dem Finanzamt bzw. der Gemeinde
anzuzeigen.
Mietvertrag
Bevor ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, muss
der alte Vertrag richtig beendet werden. Nicht alle
Verträge laufen einfach aus. Vielfach ist eine Kündigung erforderlich. Hierbei sind die Kündigungsfristen
und Vertretungsbefugnisse zu beachten. Auch auf die
ordentliche Abwicklung der mietvertraglichen Pflichten
bei Auszug – z. B. Rückbau und Renovierung – sollte
man Wert legen, um nicht später mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden.
Vor Abschluss des neuen Mietvertrages sollte dieser
genau geprüft sein. Insbesondere "versteckte" Kosten
können zu Überraschungen führen. Einen großen
preislichen Unterschied macht es z. B., ob die Bruttogeschossfläche, welche von den Außenkanten der
Gebäude aus gemessen wird oder die Nettogeschoßfläche, die bestimmte konstruktive Flächen und Verkehrsflächen außer Berechnung lässt, als Mietfläche
vereinbart und damit dem Mietpreis zugrunde gelegt
wird. Auch können in den Nebenkosten Positionen
versteckt sein, die später zu hohen Kosten führen. Dies
gilt v. a. für die Umlage der Instandhaltung und Instandsetzung der Gemeinschaftsflächen, aber auch für die
Höhe der Verwaltungskostenpauschalen u. ä. Langfristige Kostentreiber sind auch die Instandhaltungs- und
Instandsetzungspflichten innerhalb des Mietobjektes,
die gern vollumfänglich auf den Mieter umgelegt werden. Auch darauf, in welchem Zustand das neue Mietobjekt zurückgegeben werden muss, sollte man achten.
Denn wenn hier umfassende Renovierungsarbeiten
geschuldet werden, kann dies bei Auszug hohe Kosten
verursachen. Die unwirksame, in alten Verträgen oft
noch enthaltene Endrenovierungsregelung, die ohne
Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsstand
eine Pflicht zur Endrenovierung statuiert, wird in neuen
Verträgen bereits überarbeitet sein.
Wichtiger Bestandteil eines Mietvertrages ist darüber
hinaus die Baubeschreibung. Diese bestimmt, in welchem Zustand der Vermieter das Mietobjekt herstellen
und übergeben muss. Alle mieterseits gewünschten,
dort nicht enthaltenen Dinge muss der Mieter im Zweifel
selbst bezahlen.
Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus die Regelungen zum Mietzweck, zur Laufzeit, Wertsicherung
usw. Hierbei sollte man die Möglichkeiten, die ein gut
verhandelter Vertrag bieten kann, um im Laufe der doch
meist recht langen Bindung eine gewisse Flexibilität zu
behalten, nutzen.
Unabdingbar ist darüber hinaus die Einhaltung der
gesetzlichen Schriftformerfordernisse bei Abschluss
des Mietvertrages.
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Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
Architektenrecht
Beauftragt man einen Architekten mit einer Raumund/oder Ausstattungsplanung oder einer Planung des
Gesamtumzugs, kommt ein Architektenvertrag zustande. Dieser muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, auch mündliche oder konkludent durch Entgegennahme einer Planung geschlossene Verträge sind
wirksam. Ist dies nicht gewünscht, müssen nicht beauftragte Leistungen rechtzeitig zurückgewiesen werden,
damit diese keine Honoraransprüche auslösen.
Projektentwicklung
Für Produktionsstätten, Logistikflächen und ähnliche
Anmietungen werden in der Regel spezielle Projektentwicklungen durchgeführt. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen Mieter und Projektentwickler erforderlich. Kernstück ist der Mietvertrag als Basis der Durchführung der Projektentwicklung und wichtiges Finanzierungselement. Insbesondere muss darauf geachtet
werden, dass Mietzweck und Nutzungsmöglichkeit in
der Baugenehmigung sowie Bausoll im GU-Vertrag und
Baubeschreibung im Mietvertrag harmonieren.
Zertifizierung
Vielen Unternehmen ist auch die Nachhaltigkeit ihrer
Investitionen wichtig. Sofern ein z. B. nach DGNB
zertifiziertes Gebäude angemietet oder entwickelt
werden soll, muss auch dies möglichst früh in den
Verhandlungen abgebildet und bzgl. der Kosten kalkuliert werden.
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Legal 500 Deutschland 2015
Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
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Typische arbeitsrechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Das Umzugsgut
Arbeitsrechtlich relevant sind vor allem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei (Teil-) Betriebsverlegungen. Notwendige Verhandlungen über einen
Interessenausgleich und Sozialplan können die Zeitund Kostenplanung für den Umzug maßgeblich mit
beeinflussen und müssen daher sorgfältig vorbereitet
und geführt werden. Auch Fragen der Nutzung des
neuen Gebäudes, wie z. B. die Einrichtung und der
Zugang zu Sozialeinrichtungen oder die Einführung
eines Rauchverbots, müssen vorab mit dem Betriebsrat
geklärt werden, um einen reibungslosen Start im neuen
Gebäude zu gewährleisten. Generell ist die Rolle des
Betriebsrates bei Umzugsprojekten nicht zu unterschätzen. Im besten Fall gestaltet der Betriebsrat konstruktiv
mit und hilft, die Ängste in der Belegschaft abzubauen.
Im schlimmsten Fall verzögert er das Projekt und verunsichert die Mitarbeiter. "Koppelungsgeschäfte" werden sich nicht immer vermeiden lassen; eine frühzeitige
Einbindung und eine offene Kommunikation mit dem
Betriebsrat können einen zügigen und erfolgreichen
Projektablauf jedoch erheblich fördern.
Spätestens einige Tage vor dem eigentlichen Umzugstag stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit die
Mitarbeiter zur Mithilfe beim Umzug verpflichtet sind.
Häufig werden die Mitarbeiter zwar ein eigenes Interesse haben, ihre Schreibtische oder Schränke selbst
auszuräumen. Die Frage, ob sie ggf. auch darüber
hinaus mithelfen müssen, wird durch die Reichweite
des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts bestimmt.
Sicherlich kann nicht verlangt werden, dass Arbeitnehmer ihre Umzugskisten selbst transportieren oder das
geräumte Gebäude grundreinigen. Die genauen Grenzen des "billigen Ermessens" können jedoch von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich sein.
Arbeitsverträge
Zudem stellt sich die Frage, wie und in welchem Zeitraum die Mitarbeiter individuell umgesetzt werden
können. Gerade wenn der neue Arbeitsplatz räumlich
weit entfernt von der bisherigen Betriebsstätte liegt,
werden Mitarbeiter nicht oder nur unter finanziellen
Zugeständnissen zu einem Wechsel bereit sein. Auch
insofern ist eine rechtzeitige Planung unumgänglich,
z. B. durch die gezielte Ansprache von Leistungsträgern. Auch ggf. erforderliche Änderungskündigungen
müssen geprüft und rechtzeitig ausgesprochen und
umgesetzt werden.
Sonstige Leistungen
In manchen Arbeitsverträgen finden sich Verpflichtungen zur Übernahme der Kosten eines Job-Tickets,
Überlassung eines Stellplatzes o. ä. Vor einem Umzug
muss geprüft und ggf. neu vereinbart werden, welche
dieser Leistungen noch sinnvoll sind.
Umzug und Arbeitszeit
Umzugshilfe außerhalb der regulären Arbeitszeit bedeutet in aller Regel vergütungspflichtige Mehrarbeit,
bei der der Betriebsrat wiederum mitbestimmt. Nicht
zuletzt für die IT-Abteilung wird beim Umzug zudem
häufig Nacht- oder Sonntagsarbeit anfallen, um die
Rechner für die Arbeitsaufnahme im neuen Gebäude
"startklar" zu machen. Um den Anforderungen des
Arbeitszeitgesetzes zu genügen, empfiehlt sich eine
sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Ausnahmen vom
Sonntagsarbeitsverbot sowie ggf. eine vorherige Klärung mit der Aufsichtsbehörde.
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Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
Umzug und Urlaub
An den Tagen vor dem Umzug ist eine Mithilfe durch
die Mitarbeiter unumgänglich. Durch eine Urlaubssperre
kann sichergestellt werden, dass das Gebäude in dem
vom Umzugsunternehmen vorgegebenen Zeitrahmen
geräumt werden kann. Am Umzugstag selbst wird
dagegen meist keine reguläre Arbeit möglich sein.
Sofern der Umzug aus organisatorischen oder logistischen Gründen nicht am Wochenende durchgeführt
werden kann, bietet sich die generelle Gewährung
eines Urlaubstages an. Mit diesen Überlegungen darf
allerdings nicht bis kurz vor dem Umzug gewartet
werden. Abgesehen von der rechtzeitigen Kommunikation gegenüber Kunden und Geschäftspartnern ist hier
das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der
Urlaubsplanung zu beachten. Zudem werden Mitarbeiter, die ihren Urlaub trotz des Umzuges frühzeitig
planen können, dem Umzug deutlich positiver gegenüberstehen.
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Legal 500 Deutschland 2015
Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
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Typische weitere Problemfelder und Lösungsansätze
Zeitaufwand
Der Transport des Umzugsgutes
Mit der Suche nach einem geeigneten neuen Objekt
sollte man ca. 1 Jahr vor dem geplanten Umzugstermin
beginnen. Zu diesem Zeitpunkt sollte man seinen
Flächenbedarf und die sonstigen Parameter, die die
neue Bleibe erfüllen soll, bereits definiert haben. Den
internen Entscheidungsprozess insoweit sollte man
eher beginnen. Wenn alternativ die Ausübung einer
Option im Raum steht, ist die Vorlaufzeit entsprechend
länger. Manche Mietverträge sehen Optionsausübungsfristen bis zu 12 Monaten vor Ablauf der Mietzeit vor.
Der Transportvertrag über Umzugsgut stellt einen
Unterfall des handelsrechtlichen Frachtvertrages dar,
bei dem – privates oder gewerbliches – Umzugsgut
befördert wird. Gesetzliche Intention des Umzugsvertrages ist der besondere Schutz des Absenders von
Umzugsgut, soweit dieses als solches bei Abschluss
des Umzugsvertrages erkennbar ist. Dann umfassen
die Pflichten des Transporteurs grundsätzlich den
gesamten Transport nicht nur von Tür zu Tür, sondern
bis zu dem angewiesenen (vorläufigen) Platz im neuen
Gebäude. Bis dahin haftet der Umzugsunternehmer
auch für alle Schäden durch Verlust oder Beschädigung, allerdings nur bei rechtzeitiger Anzeige und nur
bis EUR 620,- pro m³ Laderaum. Man sollte daher auch
über eine zusätzliche Versicherung nachdenken, wenn
der ermittelte Umzugswert höher ist als dieser Betrag.
Es ist sinnvoll, bereits den internen Entscheidungsprozess im Rahmen einer immobilienwirtschaftlichen
Markt- und Unternehmensanalyse begleiten zu lassen.
Gesellschaftsrechtliche Aspekte
Die Verlegung eines Hauptsitzes ist dem Handelsregister anzuzeigen. Mitunter sind Gesellschafterbeschlüsse
oder Satzungsänderungen erforderlich.
Informationstechnologie
Die Informationstechnologie ist bei jedem Umzug ein
kritischer Faktor. Es muss sichergestellt sein, dass
sowohl die Telekommunikationsanlagen als auch die
gesamte IT im neuen Gebäude reibungslos funktionieren. Rechtlich sind Umzug bzw. Neuinstallation von
Hard- und Software durch entsprechende Verträge mit
den beauftragten TK-/IT-Dienstleistern abzusichern.
Diese müssen insbesondere ausreichende Ansprüche
für den Fall der verspäteten und/oder mangelhaften
Installation der Anlagen beinhalten. Bei gemieteten und
geleasten Anlagen besteht häufig die Pflicht, eine
Änderung des Standorts anzuzeigen. Die Datenverarbeitungsanlagen müssen im neuen Gebäude so abgesichert sein, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Zutrittskontrolle erfüllt sind. Darüber
hinaus muss die gesamte IT gegen Ausfall und/oder
Sabotageangriffe abgesichert werden. Geht mit einem
Umzug das Outsourcing der IT einher, sind umfangreiche vertragliche Regelungen mit dem neuen Dienstleister erforderlich.
Verwerterverträge
Mitunter macht es Sinn, nicht mehr benötigtes Mobiliar
in den alten Räumen zurück und einem Verwerter zu
überlassen. Beim Abschluss solcher Verträge muss
sichergestellt sein, dass die Mietzeit nicht überschritten
und die vertragliche Räumungsfrist eingehalten wird.
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Der Umzug eines Unternehmens Ausgabe 2015
"Richtiges Wegwerfen"
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, nicht mehr benötigte Unterlagen und Akten aus den Archiven zu entfernen. Das spart Platz und Geld beim Umzugsunternehmen. Aber nicht alles, was schon lange im Archiv
eingestaubt ist, kann auch weggeworfen werden. Zu
beachten sind u. a. die handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten. Aufzubewahren sind
u. a. die Handelsbücher, Bilanzen, Lageberichte, Konzernabschlüsse sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Anweisungen und Unterlagen, aber auch die
Unterlagen einzelner Geschäftsfälle, soweit steuerlich
relevant. Bei den Fristen zur Aufbewahrung ist zwischen einer 10-jährigen und einer 6-jährigen Aufbewahrungsfrist zu unterscheiden. Die Handelsbriefe und
Buchungsbelege müssen lediglich sechs Jahre aufgehoben, während die übrigen aufbewahrungspflichtigen
Unterlagen zehn Jahre archiviert werden müssen.
Beim Wegwerfen ist zu beachten, dass vertrauliche
Unterlagen geschreddert werden sollten. Hinsichtlich
bestimmter Unterlagen – u. a. aus dem Personalbereich
– ist die Vertraulichkeit gesetzlich – im Datenschutzgesetz – vorgeschrieben. Diese Unterlagen müssen bei
der Vernichtung unkenntlich gemacht werden.
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Ihre Ansprechpartner in Deutschland
Weitere Informationen zum Mietrecht, Unternehmensumzug, aber auch anderen Themen des Immobilienwirtschaftsrechts erhalten Sie von den folgenden Personen oder wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner.
Immobilienrecht
Arbeitsrecht
Düsseldorf
Sabine Reimann
Partnerin, Düsseldorf
T +49 211 13 68 513
[email protected]
Dr. Tim Joppich
Counsel, Düsseldorf
T +49 211 13 68 494
[email protected]
Frankfurt am Main
Marc P. Werner, LL.M. (Miami)
Office Managing Partner, Frankfurt am Main
T +49 69 962 36 252
[email protected]
Dr. Kerstin Neighbour
Partnerin, Frankfurt
T +49 69 962 36 358
[email protected]
Dr. Dirk Debald
Partner, Hamburg
T +49 40 419 93 523
[email protected]
Matthes Schröder
Partner, Hamburg
T +49 40 419 93 261
[email protected]
Martin Günther
Partner, München
T +49 89 290 12 232
[email protected]
Dr. Hendrik Kornbichler
Partner, München
T +49 89 290 12 372
[email protected]
Hamburg
München
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Unsere Standorte in Deutschland
Düsseldorf
Hogan Lovells International LLP
Kennedydamm 24
40476 Düsseldorf
T +49 211 13 68 0
Frankfurt am Main
Hogan Lovells International LLP
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
T +49 69 962 36 0
Hamburg
Hogan Lovells International LLP
Alstertor 21
20095 Hamburg
T +49 40 419 93 0
München
Hogan Lovells International LLP
Karl-Scharnagl-Ring 5
80539 München
T +49 89 290 12 0
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Hogan Lovells – die internationale Sozietät
Hogan Lovells in Deutschland
Bank- und Finanzrecht
In Deutschland sind wir mit rund 350 Juristen an unseren vier Standorten in Düsseldorf, Frankfurt am Main,
Hamburg und München vertreten. An den einzelnen
Standorten haben wir Beratungsschwerpunkte gebildet,
die dem lokalen Bedarf unserer Mandanten und den
Marktverhältnissen Rechnung tragen. Allen Standorten
gemeinsam ist eine einheitliche Beratungsqualität und
praxisorientierter Rechtsrat mit wirtschaftlich sinnvollen
Lösungen.
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Corporate/Unternehmensrecht
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Hogan Lovells weltweit
Hogan Lovells berät Unternehmen, Finanzinstitute und
die öffentliche Hand umfassend auf allen Gebieten des
nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Wir
verfügen über ca. 2.500 Anwälte an mehr als 40 Standorten in den bedeutendsten Geschäfts- und Finanzzentren Afrikas, Asiens, Europas, Lateinamerikas, des
Nahen Ostens und der USA.
Der Erfolg und die Zufriedenheit unserer Mandanten
stehen für uns an erster Stelle. Mit unserer anwaltlichen
Beratung wollen wir einen echten Mehrwert für Ihr
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besser wir Sie und Ihr Unternehmen kennen, desto
effizienter können wir die optimale rechtliche und wirtschaftliche Lösung für Sie entwickeln.
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• Gesellschaftsrecht/M&A
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Gewerblicher Rechtsschutz
• Datenschutz und Informationsmanagement
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Government and Regulatory
• Datenschutz und Datensicherheit
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Praxisgruppen
Hogan Lovells bietet Rechtsberatung in allen relevanten
Bereichen des Wirtschaftsrechts auf höchstem Niveau.
Jede Praxisgruppe leistet einen eigenständigen Beitrag
und ist eng in das nationale und internationale Netzwerk eingebunden. Innerhalb der einzelnen Praxisgruppen sind unsere Anwälte auf bestimmte Fachbereiche
spezialisiert.
• Lebensmittel, Arznei- und Medizinprodukte und
Landwirtschaft
Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Arbeitsrecht
• Compliance und Untersuchungen in der Life
Sciences Industrie
• Industrieanlagen und Bauprojekte
• Untersuchungen, Ermittlungen und Compliance
• Verwaltungsrecht und öffentliches Recht
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Hogan Lovells – unsere Werte
Die Werte, die unsere Unternehmenskultur ausmachen,
haben wir formuliert und sichtbar gemacht. Sie drücken
gleichzeitig unsere Stärken aus, für die uns unsere
Mandanten schätzen und die uns zu einer Sozietät
machen, die die besten Juristen an sich bindet und
ihnen ein hervorragendes Arbeitsumfeld bietet.
Clients come first
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten die Rechtsberatung zu bieten, die auf ihre jeweilige wirtschaftliche und
Branchensituation optimal zugeschnitten ist. Wir setzen
dabei auf innovative Lösungen, erstklassige Qualität
und stete Ansprechbarkeit.
Excellence in all we do
Wir verbinden herausragendes juristisches Fachwissen
mit einem wirtschaftlichen und lösungsorientierten
Beratungsansatz.
One team worldwide
Innerhalb der weltweiten Sozietät arbeiten wir standortübergreifend als ein Team zusammen in einer respektvollen, kollegialen und freundschaftlichen Atmosphäre.
Commitment to our firm’s success
Wir stellen an unsere Arbeit höchste Ansprüche und
erarbeiten stets optimale Ergebnisse für unsere Mandanten und damit auch für uns.
Good citizenship
Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung
bewusst und engagieren uns bei Pro Bono und gemeinnütziger Arbeit und setzen auf eine vielfältige
Belegschaft, die jedem einzelnen gegenüber freundlich
und aufgeschlossen ist.
Hogan Lovells zeichnet sich durch eine Unternehmenskultur des Miteinanders aus, die den Beitrag jedes
einzelnen inner- und außerhalb der Sozietät fördert und
schätzt. Wir legen großen Wert auf Qualität, Wirtschaftlichkeit, Serviceorientierung und Teamwork für eine
erfolgreiche und langjährige Beratung unserer Mandanten.
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Notizen
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www.hoganlovells.com
Hogan Lovells hat Büros in:
Alicante
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Brüssel
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Colorado Springs
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Dschidda*
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Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International
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Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen, finden Sie unter www.hoganlovells.com.
Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten. Anwaltswerbung.
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