Kroatien

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Kroatien
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
KROATIEN
Allgemeine Informationen
Fläche: 56.542 km2
Einwohner: 4.238.000
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 14%
in der Industrie: 27%
im Dienstleistungsbereich: 59%
Sprachen:Kroatisch
anerkannte
Sprachen
der Minderheiten
z.B. Serbisch, Italienisch,
Albanisch
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der für Ihren
Wohnort zuständigen Polizeiverwaltung bzw. dem zustän­
digen Polizeirevier spätestens acht Tage vor Ablauf der
Dreimonatsfrist melden. Die Polizeibehörde stellt eine
zeitweilige Aufenthaltserlaubnis aus. Bei der Anmeldung
des Aufenthalts wird der betreffenden Person eine
Personenkennzahl (OIB) zugeteilt. Diese kann auch bei
der zuständigen Steuerverwaltung beantragt werden.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
­haben zum Teil eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
und benötigen Arbeitsbewilligungen; mit Bewilligung
­können sie von den lokalen Arbeitsvermittlungsagenturen
der ­kroatischen Arbeitsverwaltung (HZZ) betreut werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu und unter http://www.hzz.hr/
Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen
in Kroatien finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/
Stellenangebote der kroatischen Arbeitsverwaltung:
http://www.hzz.hr/
http://burzarada.hzz.hr/
Private Jobvermittler und Zeitarbeitsfirmen finden Sie unter
der Rubrik „Internet­-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Večernij list
•Naticional
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. SSSH, NHS, MHS)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Leben und Arbeiten
in Kroatien
SOZIALE SICHERHEIT
Wenn Sie in Kroatien leben und arbeiten, erhalten Sie
Leistungen aus der Sozialversicherung.
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen finanziert. Bei ArbeitnehmerInnen
werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Melden
Sie sich binnen 30 Tagen bei der Krankenversicherung an.
Sie erhalten eine Karte, die Sie beim Arztbesuch vorweisen
müssen.
Empfehlenswert ist zusätzlich eine ergänzende Kranken­
versicherung, eine Zusatzkrankenversicherung oder eine
private Krankenversicherung abzuschließen.
Krankenversicherung: Leistungen bei ÄrztInnen, in
Kranken­häusern und zahnärztliche Leistungen sind zum
Großteil abgedeckt. Für Behandlungen sind Kostenbeiträge
zu bezahlen, die im Bedarfsfall von ergänzenden
Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen werden. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind
die Kosten über die Krankengrundversicherung abgedeckt.
Sie entscheiden sich für einen Familienarzt/eine
Familienärztin oder einen praktischen Arzt/eine praktische
Ärztin, der/die ihre Grundversorgung übernimmt und Sie bei
Bedarf an ein Krankenhaus oder an SpezialistInnen überweist. Auch ZahnärztInnen sind frei wählbar.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder als TouristIn nach
Kroatien kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit. Damit haben Sie die ­
gleichen
Rechte wie Personen, die in Kroatien versichert sind.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich innerhalb von
30 Tagen nach Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Geschäftsstelle der kroatischen Arbeitsverwaltung.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
­beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate
nach Kroatien mitzunehmen. Melden Sie sich binnen sieben
Tagen bei der zuständigen Niederlassung der kroatischen
Arbeitsverwaltung. Das erforderliche Formular PD U2 ­bitte
unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei den zuständigen
AMS Geschäftsstellen anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Kroatien erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort
geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem
Lohn oder Gehalt einbehalten und an die Finanzbehörde
­abgeführt.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens.
Steuersatz:
beträgt für unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige
bis zu 40%.
Abhängig von Region und Wohnortgröße müssen zusätzlich
noch Gemeinde-bzw. Stadtsteuern entrichtet werden.
WOHNEN
Kroatien hat einen sehr hohen Anteil an Wohnungs-/
HauseigentümerInnen.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a
.
• in nationalen und regionalen Tageszeitungen
• auf Internetseiten
• bei ImmobilienmaklerInnen
• bei ArbeitgeberInnen, Freunden, Bekannten, die in Kroatien
bei der Wohnungssuche eine wichtige Rolle spielen
Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage,
Verkehrsanbindung, Größe etc.) ab. Die Mietkosten sind in
Zagreb, Split, Dubrovnik und an der Küste am höchsten. Die
Kündigungsfristen hängen vom Mietrecht und Mietvertrag
ab. Die Provision für den/die ImmobilienmaklerIn sowie die
Kaution beträgt meistens eine Monatsmiete.
Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie einen schriftlichen Mietvertrag abschließen, der notariell bestätigt werden
muss.
Wenn Sie Immobilien kaufen, wenden Sie sich ebenfalls
an einen Notar/eine Notarin, einen Rechtsanwalt/eine
Rechtsanwältin.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Eltern bezahlen in den meisten Fällen
Kostenbeiträge; der Besuch von Kindergärten und Vorschulen
ist nicht verpflichtend.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist im
Rahmen der Schulpflicht kostenlos.
Schulpflicht: von 6 bis 15 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Kroatien beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/
Arbeitsverwaltung:
http://www.hzz.hr/
Information für EWR-StaatsbürgerInnen:
http://www.hzz.hr/
Kroatische Regierung:
https://vlada.gov.hr/en
Allgemeines über Kroatien:
http://croatia.hr/
Leben und Arbeiten in Kroatien:
https://ec.europa.eu/
Statistik Kroatien:
http://www.dzs.hr/
Zuwanderung und Aufenthalt:
http://www.mvep.hr
Zuteilung einer Personenkennzahl:
http://www.porezna-uprava.hr/ (in deutscher Sprache)
Arbeitserlaubnis:
http://www.aik-invest.hr/
Private Jobvermittlung:
http://www.moj-posao.net/
http://www.adecco.hr/
https://www.trenkwalder.com/hr/
http://www.selectio.hr/
Liste von privaten Arbeitsvermittlern:
http://www.mrms.hr/
Liste von Zeitarbeitsagenturen:
http://www.mrms.hr/
Presse:
http://www.vecernji.hr/
http://www.nacional.hr/
Überblick über kroatische Zeitungen/Zeitschriften:
http://www.onlinenewspapers.com/
Gewerkschaften:
http://www.sssh.hr/
http://www.nhs.hr/
Arbeitgeberverband:
http://www.hup.hr/
Wirtschaftskammer:
http://web.hgk.hr/
Sozialversicherungssysteme in der EU:
http://europa.eu/
Gesundheitsministerium:
https://zdravlje.gov.hr/
Krankenkassen:
http://www.hzzo.hr/
Kroatisches Gesundheitswesen:
http://www.hzzo.hr/ (in deutscher Sprache)
Arbeitslosigkeit:
http://www.hzz.hr/
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
http://ec.europa.eu/social
Arbeitslosigkeit:
http://europa.eu/
Steuern:
http://www.aik-invest.hr/
Finanzministerium:
http://www.porezna-uprava.hr/
Wohnen:
http://www.firstpropertycroatia.com/
http://www.njuskalo.hr/
http://www.realestatecroatia.com/
ImmobilienmaklerInnen:
http://www.centarnekretnina.net/
http://posredovanje.hgk.hr/posredovanje/
Kindergärten:
http://www.mzos.hr/
Schulen:
http://www.skole.hr/
Studieren in Kroatien:
http://www.studyincroatia.hr/
Bildungssysteme in Europa:
https://webgate.ec.europa.eu/
Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Sport:
http://public.mzos.hr/
Anerkennung ausländischer Diplome:
http://www.enic-naric.net/
http://www.enic-naric.net/croatia.aspx
Gelbe Seiten:
http://www.zutestranice.hr/
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Stand: März 2016