Kroatien
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Kroatien
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT KROATIEN Allgemeine Informationen Fläche: 56.542 km2 Einwohner: 4.238.000 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 14% in der Industrie: 27% im Dienstleistungsbereich: 59% Sprachen:Kroatisch anerkannte Sprachen der Minderheiten z.B. Serbisch, Italienisch, Albanisch • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeiverwaltung bzw. dem zustän digen Polizeirevier spätestens acht Tage vor Ablauf der Dreimonatsfrist melden. Die Polizeibehörde stellt eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis aus. Bei der Anmeldung des Aufenthalts wird der betreffenden Person eine Personenkennzahl (OIB) zugeteilt. Diese kann auch bei der zuständigen Steuerverwaltung beantragt werden. ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben zum Teil eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen Arbeitsbewilligungen; mit Bewilligung können sie von den lokalen Arbeitsvermittlungsagenturen der kroatischen Arbeitsverwaltung (HZZ) betreut werden. Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu und unter http://www.hzz.hr/ Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Kroatien finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/ Stellenangebote der kroatischen Arbeitsverwaltung: http://www.hzz.hr/ http://burzarada.hzz.hr/ Private Jobvermittler und Zeitarbeitsfirmen finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Večernij list •Naticional Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. SSSH, NHS, MHS) • Handels- und Wirtschaftskammern Leben und Arbeiten in Kroatien SOZIALE SICHERHEIT Wenn Sie in Kroatien leben und arbeiten, erhalten Sie Leistungen aus der Sozialversicherung. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen finanziert. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Melden Sie sich binnen 30 Tagen bei der Krankenversicherung an. Sie erhalten eine Karte, die Sie beim Arztbesuch vorweisen müssen. Empfehlenswert ist zusätzlich eine ergänzende Kranken versicherung, eine Zusatzkrankenversicherung oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Krankenversicherung: Leistungen bei ÄrztInnen, in Krankenhäusern und zahnärztliche Leistungen sind zum Großteil abgedeckt. Für Behandlungen sind Kostenbeiträge zu bezahlen, die im Bedarfsfall von ergänzenden Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen werden. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind die Kosten über die Krankengrundversicherung abgedeckt. Sie entscheiden sich für einen Familienarzt/eine Familienärztin oder einen praktischen Arzt/eine praktische Ärztin, der/die ihre Grundversorgung übernimmt und Sie bei Bedarf an ein Krankenhaus oder an SpezialistInnen überweist. Auch ZahnärztInnen sind frei wählbar. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder als TouristIn nach Kroatien kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen Rechte wie Personen, die in Kroatien versichert sind. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Geschäftsstelle der kroatischen Arbeitsverwaltung. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Kroatien mitzunehmen. Melden Sie sich binnen sieben Tagen bei der zuständigen Niederlassung der kroatischen Arbeitsverwaltung. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei den zuständigen AMS Geschäftsstellen anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Kroatien erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem Lohn oder Gehalt einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens. Steuersatz: beträgt für unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige bis zu 40%. Abhängig von Region und Wohnortgröße müssen zusätzlich noch Gemeinde-bzw. Stadtsteuern entrichtet werden. WOHNEN Kroatien hat einen sehr hohen Anteil an Wohnungs-/ HauseigentümerInnen. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a . • in nationalen und regionalen Tageszeitungen • auf Internetseiten • bei ImmobilienmaklerInnen • bei ArbeitgeberInnen, Freunden, Bekannten, die in Kroatien bei der Wohnungssuche eine wichtige Rolle spielen Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage, Verkehrsanbindung, Größe etc.) ab. Die Mietkosten sind in Zagreb, Split, Dubrovnik und an der Küste am höchsten. Die Kündigungsfristen hängen vom Mietrecht und Mietvertrag ab. Die Provision für den/die ImmobilienmaklerIn sowie die Kaution beträgt meistens eine Monatsmiete. Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie einen schriftlichen Mietvertrag abschließen, der notariell bestätigt werden muss. Wenn Sie Immobilien kaufen, wenden Sie sich ebenfalls an einen Notar/eine Notarin, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin. AUSBILDUNG Kindergarten: Eltern bezahlen in den meisten Fällen Kostenbeiträge; der Besuch von Kindergärten und Vorschulen ist nicht verpflichtend. Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist im Rahmen der Schulpflicht kostenlos. Schulpflicht: von 6 bis 15 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Kroatien beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: http://eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at/ Arbeitsverwaltung: http://www.hzz.hr/ Information für EWR-StaatsbürgerInnen: http://www.hzz.hr/ Kroatische Regierung: https://vlada.gov.hr/en Allgemeines über Kroatien: http://croatia.hr/ Leben und Arbeiten in Kroatien: https://ec.europa.eu/ Statistik Kroatien: http://www.dzs.hr/ Zuwanderung und Aufenthalt: http://www.mvep.hr Zuteilung einer Personenkennzahl: http://www.porezna-uprava.hr/ (in deutscher Sprache) Arbeitserlaubnis: http://www.aik-invest.hr/ Private Jobvermittlung: http://www.moj-posao.net/ http://www.adecco.hr/ https://www.trenkwalder.com/hr/ http://www.selectio.hr/ Liste von privaten Arbeitsvermittlern: http://www.mrms.hr/ Liste von Zeitarbeitsagenturen: http://www.mrms.hr/ Presse: http://www.vecernji.hr/ http://www.nacional.hr/ Überblick über kroatische Zeitungen/Zeitschriften: http://www.onlinenewspapers.com/ Gewerkschaften: http://www.sssh.hr/ http://www.nhs.hr/ Arbeitgeberverband: http://www.hup.hr/ Wirtschaftskammer: http://web.hgk.hr/ Sozialversicherungssysteme in der EU: http://europa.eu/ Gesundheitsministerium: https://zdravlje.gov.hr/ Krankenkassen: http://www.hzzo.hr/ Kroatisches Gesundheitswesen: http://www.hzzo.hr/ (in deutscher Sprache) Arbeitslosigkeit: http://www.hzz.hr/ Beschäftigung, Soziales und Inklusion: http://ec.europa.eu/social Arbeitslosigkeit: http://europa.eu/ Steuern: http://www.aik-invest.hr/ Finanzministerium: http://www.porezna-uprava.hr/ Wohnen: http://www.firstpropertycroatia.com/ http://www.njuskalo.hr/ http://www.realestatecroatia.com/ ImmobilienmaklerInnen: http://www.centarnekretnina.net/ http://posredovanje.hgk.hr/posredovanje/ Kindergärten: http://www.mzos.hr/ Schulen: http://www.skole.hr/ Studieren in Kroatien: http://www.studyincroatia.hr/ Bildungssysteme in Europa: https://webgate.ec.europa.eu/ Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Sport: http://public.mzos.hr/ Anerkennung ausländischer Diplome: http://www.enic-naric.net/ http://www.enic-naric.net/croatia.aspx Gelbe Seiten: http://www.zutestranice.hr/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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