kroatien

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kroatien
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
KROATIEN
Allgemeine Informationen
Fläche: 56.542 km2
Einwohner: 4.256.000
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 14%
in der Industrie: 27%
im Dienstleistungsbereich: 59%
Sprachen:Kroatisch
anerkannte
Sprachen
der Minderheiten
z.B. Serbisch, Italienisch,
Albanisch
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort
zuständigen Polizeiverwaltung bzw. dem zuständigen
Polizeirevier melden. Die Polizeibehörde stellt eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis aus. Bei der Anmeldung
des Aufenthalts wird der betreffenden Person eine
Personenkennzahl (PKZ) zugeteilt. Die PKZ kann auch
bei der zuständigen Steuerverwaltung beantragt werden.
www.porezna-uprava.hr/.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
­haben zum Teil eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
und benötigen Arbeitsbewilligungen; sie können von den
lokalen Arbeitsvermittlungsagenturen der ­
kroatischen
Arbeitsverwaltung (HZZ) betreut werden. Weitere
Informationen finden Sie auf der EURES Homepage:
eures.europa.eu
Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in
Kroatien finden Sie auf der EURES Homepage:
eures.europa.eu
Stellenangebote der kroatischen Arbeitsverwaltung:
www.hzz.hr/
burzarada.hzz.hr/
Private Jobvermittler und Zeitarbeitsfirmen finden Sie unter
der Rubrik „Internet-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Večernij list
•Naticional
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. SSSH, NHS, MHS)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Leben und Arbeiten
in Kroatien
SOZIALE SICHERHEIT
Wenn Sie in Kroatien leben und arbeiten, erhalten Sie
Leistungen aus der Sozialversicherung.
Das kroatische Sozialversicherungssystem finanziert sich
aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen
werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen.
Empfehlenswert ist zusätzlich eine ergänzende Kranken­
versicherung, eine Zusatzkrankenversicherung oder eine
private Krankenversicherung abzuschließen.
Krankenversicherung: Leistungen bei ÄrztInnen, in
Krankenhäusern und zahnärztliche Leistungen sind großteils abgedeckt. Für Behandlungen sind Kostenbeiträge
zu bezahlen, die im Bedarfsfall von ergänzenden
Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen werden. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind
die Kosten über die Krankengrundversicherung abgedeckt.
Sie entscheiden sich für einen praktischen Arzt/eine praktische Ärztin, der/die ihre Grundversorgung übernimmt und
Sie bei Bedarf an ein Krankenhaus oder an SpezialistInnen
überweist. Auch ZahnärztInnen sind frei wählbar.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder als TouristIn nach
Kroatien kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich innerhalb von
30 Tagen nach Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Geschäftsstelle der kroatischen Arbeits­
verwaltung
(HZZ).
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
­beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate
nach Kroatien mitzunehmen. Melden Sie sich binnen sieben
Tagen bei der zuständigen Niederlassung der kroatischen
Arbeitsverwaltung. Das erforderliche Formular PD U2 bitte
unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS
Geschäftsstelle anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Kroatien erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort
geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/
Ihrer Arbeitgeberin einbehalten und an die Finanzbehörde
­abgeführt.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der
Steuervorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Steuersatz:
beträgt für unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige
bis zu 40%.
Je nach Wohnort müssen abhängig von Region und
Wohnortgröße Gemeinde-/bzw. Stadtsteuer entrichtet
­werden.
Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten
Sie bei der für Sie zuständigen Finanzbehörde.
WOHNEN
Kroatien hat einen sehr hohen Anteil an Wohnungs-/
HauseigentümerInnen.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in nationalen und regionalen Tageszeitungen
• auf Internetseiten
• bei ImmobilienmaklerInnen
• bei ArbeitgeberInnen, Bekannten
Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage,
Verkehrsanbindung, Größe etc.) ab. Die Mietkosten sind in
Zagreb, Split, Dubrovnik und an der Küste am höchsten. Die
Kündigungsfristen hängen von Mietrecht und Mietvertrag
ab. Die Provision für den/die ImmobilienmaklerIn sowie die
Kaution beträgt meistens eine Monatsmiete.
Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie einen
­schriftlichen Mietvertrag abschließen, der notariell bestätigt
werden muss.Wenn Sie Immobilien kaufen, wenden Sie sich
ebenfalls an einen Notar/eine Notarin, einen Rechtsanwalt/
eine Rechtsanwältin.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Eltern bezahlen in den meisten Fällen
Kostenbeiträge; der Besuch von Kindergärten und Vorschulen
ist nicht verpflichtend.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist im
Rahmen der Schulpflicht kostenlos.
Schulpflicht: von 6 bis 14 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Kroatien beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
www.ams.at/
Arbeitsverwaltung:
www.hzz.hr/
Kroatische Regierung:
vlada.gov.hr/en
Allgemeines über Kroatien:
croatia.hr/
Statistik Kroatien:
www.dzs.hr/
Innenministerium:
www.mup.hr/
Zuwanderung und Aufenthalt:
www.mup.hr/
Zuteilung einer Personenkennzahl:
www.porezna-uprava.hr/ (in deutscher Sprache)
Private Jobvermittlung:
www.moj-posao.net/
www.zivotopis.hr/
www.adecco.hr/
www.trenkwalder.com/hr/
www.selectio.hr/
Liste von privaten Arbeitsvermittlern:
www.mrms.hr/
Liste von Zeitarbeitsagenturen:
www.mrms.hr/
Presse:
www.vecernji.hr/
www.nacional.hr/
Überblick über kroatische Zeitungen/Zeitschriften:
www.onlinenewspapers.com/
Gewerkschaften:
www.sssh.hr/
www.nhs.hr/
www.matica-sindikata.hr/
Arbeitgeberverband:
www.hup.hr/
Wirtschaftskammer:
www.hgk.hr/
Gesundheitsministerium:
www.zdravlje.hr/
Krankenkassen:
www.hzzo.hr/
Kroatisches Gesundheitswesen:
www.hzzo.hr/ (in deutscher Sprache)
Arbeitslosigkeit:
www.hzz.hr/
Steuern:
www.aik-invest.hr/
Finanzministerium:
www.porezna-uprava.hr/
Wohnen (in deutscher Sprache):
www.firstpropertycroatia.com/
www.njuskalo.hr/
www.realestatecroatia.com/
ImmobilienmaklerInnen:
www.centarnekretnina.net/
Kindergärten:
www.mzos.hr/
Schulen:
www.skole.hr/
Studieren in Kroatien:
www.studyincroatia.hr/
Bildungssysteme in Europa:
eacea.ec.europa.eu/education/
Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Sport:
public.mzos.hr/
Anerkennung ausländischer Diplome:
www.enic-naric.net/
anabin.kmk.org/
www.enic-naric.net/croatia.aspx
Gelbe Seiten:
www.zutestranice.hr/
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Stand: März 2015