kroatien
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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT KROATIEN Allgemeine Informationen Fläche: 56.542 km2 Einwohner: 4.256.000 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 14% in der Industrie: 27% im Dienstleistungsbereich: 59% Sprachen:Kroatisch anerkannte Sprachen der Minderheiten z.B. Serbisch, Italienisch, Albanisch • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeiverwaltung bzw. dem zuständigen Polizeirevier melden. Die Polizeibehörde stellt eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis aus. Bei der Anmeldung des Aufenthalts wird der betreffenden Person eine Personenkennzahl (PKZ) zugeteilt. Die PKZ kann auch bei der zuständigen Steuerverwaltung beantragt werden. www.porezna-uprava.hr/. ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben zum Teil eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen Arbeitsbewilligungen; sie können von den lokalen Arbeitsvermittlungsagenturen der kroatischen Arbeitsverwaltung (HZZ) betreut werden. Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Kroatien finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu Stellenangebote der kroatischen Arbeitsverwaltung: www.hzz.hr/ burzarada.hzz.hr/ Private Jobvermittler und Zeitarbeitsfirmen finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Večernij list •Naticional Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. SSSH, NHS, MHS) • Handels- und Wirtschaftskammern Leben und Arbeiten in Kroatien SOZIALE SICHERHEIT Wenn Sie in Kroatien leben und arbeiten, erhalten Sie Leistungen aus der Sozialversicherung. Das kroatische Sozialversicherungssystem finanziert sich aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Empfehlenswert ist zusätzlich eine ergänzende Kranken versicherung, eine Zusatzkrankenversicherung oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Krankenversicherung: Leistungen bei ÄrztInnen, in Krankenhäusern und zahnärztliche Leistungen sind großteils abgedeckt. Für Behandlungen sind Kostenbeiträge zu bezahlen, die im Bedarfsfall von ergänzenden Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen werden. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind die Kosten über die Krankengrundversicherung abgedeckt. Sie entscheiden sich für einen praktischen Arzt/eine praktische Ärztin, der/die ihre Grundversorgung übernimmt und Sie bei Bedarf an ein Krankenhaus oder an SpezialistInnen überweist. Auch ZahnärztInnen sind frei wählbar. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder als TouristIn nach Kroatien kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Geschäftsstelle der kroatischen Arbeits verwaltung (HZZ). Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Kroatien mitzunehmen. Melden Sie sich binnen sieben Tagen bei der zuständigen Niederlassung der kroatischen Arbeitsverwaltung. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Kroatien erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuervorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen. Steuersatz: beträgt für unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige bis zu 40%. Je nach Wohnort müssen abhängig von Region und Wohnortgröße Gemeinde-/bzw. Stadtsteuer entrichtet werden. Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Finanzbehörde. WOHNEN Kroatien hat einen sehr hohen Anteil an Wohnungs-/ HauseigentümerInnen. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in nationalen und regionalen Tageszeitungen • auf Internetseiten • bei ImmobilienmaklerInnen • bei ArbeitgeberInnen, Bekannten Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage, Verkehrsanbindung, Größe etc.) ab. Die Mietkosten sind in Zagreb, Split, Dubrovnik und an der Küste am höchsten. Die Kündigungsfristen hängen von Mietrecht und Mietvertrag ab. Die Provision für den/die ImmobilienmaklerIn sowie die Kaution beträgt meistens eine Monatsmiete. Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie einen schriftlichen Mietvertrag abschließen, der notariell bestätigt werden muss.Wenn Sie Immobilien kaufen, wenden Sie sich ebenfalls an einen Notar/eine Notarin, einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin. AUSBILDUNG Kindergarten: Eltern bezahlen in den meisten Fällen Kostenbeiträge; der Besuch von Kindergärten und Vorschulen ist nicht verpflichtend. Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist im Rahmen der Schulpflicht kostenlos. Schulpflicht: von 6 bis 14 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Kroatien beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: www.ams.at/ Arbeitsverwaltung: www.hzz.hr/ Kroatische Regierung: vlada.gov.hr/en Allgemeines über Kroatien: croatia.hr/ Statistik Kroatien: www.dzs.hr/ Innenministerium: www.mup.hr/ Zuwanderung und Aufenthalt: www.mup.hr/ Zuteilung einer Personenkennzahl: www.porezna-uprava.hr/ (in deutscher Sprache) Private Jobvermittlung: www.moj-posao.net/ www.zivotopis.hr/ www.adecco.hr/ www.trenkwalder.com/hr/ www.selectio.hr/ Liste von privaten Arbeitsvermittlern: www.mrms.hr/ Liste von Zeitarbeitsagenturen: www.mrms.hr/ Presse: www.vecernji.hr/ www.nacional.hr/ Überblick über kroatische Zeitungen/Zeitschriften: www.onlinenewspapers.com/ Gewerkschaften: www.sssh.hr/ www.nhs.hr/ www.matica-sindikata.hr/ Arbeitgeberverband: www.hup.hr/ Wirtschaftskammer: www.hgk.hr/ Gesundheitsministerium: www.zdravlje.hr/ Krankenkassen: www.hzzo.hr/ Kroatisches Gesundheitswesen: www.hzzo.hr/ (in deutscher Sprache) Arbeitslosigkeit: www.hzz.hr/ Steuern: www.aik-invest.hr/ Finanzministerium: www.porezna-uprava.hr/ Wohnen (in deutscher Sprache): www.firstpropertycroatia.com/ www.njuskalo.hr/ www.realestatecroatia.com/ ImmobilienmaklerInnen: www.centarnekretnina.net/ Kindergärten: www.mzos.hr/ Schulen: www.skole.hr/ Studieren in Kroatien: www.studyincroatia.hr/ Bildungssysteme in Europa: eacea.ec.europa.eu/education/ Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Sport: public.mzos.hr/ Anerkennung ausländischer Diplome: www.enic-naric.net/ anabin.kmk.org/ www.enic-naric.net/croatia.aspx Gelbe Seiten: www.zutestranice.hr/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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