niederlande

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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
NIEDERLANDE
Allgemeine Informationen
Fläche: 41.526 km2
Einwohner: 16.826.167
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 3%
in der Industrie: 16%
im Dienstleistungsbereich: 81%
Sprachen:Niederländisch
Friesisch
Meldung und Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
Sie können ohne Visum einreisen.
• Ab 3 Monaten: Sie können sich eine Meldebescheinigung
beim IND (Immigratie en Naturalisatie Dienst) besorgen,
wenn Sie länger als drei Monate bleiben wollen. Sie m
­ üssen
sich zunächst im Rathaus Ihres Wohnortes ­melden. Dort
erhalten Sie auch eine Bürgerservicenummer (BSN), die
Sie für Sozialversicherung und Finanzamt ­brauchen.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben
freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den lokalen
Arbeitsämtern der niederländischen Arbeitsverwaltung
(UWV WERKbedrijf) betreut werden.
Für StaatsbürgerInnen aus Kroatien gelten Übergangs­
bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf
der EURES Homepage: http://eures.europa.eu unter
„Freizügigkeit: Niederlande“
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in den Niederlanden finden Sie auf
der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle
Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz
Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html
Stellenangebote der niederländischen Arbeitsverwaltung:
http://www.werk.nl
Private Jobvermittler/Zeitarbeitsfirmen (Uitzendbureaus)
finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• NRC Handelsblad
• de Volkskrant
• de Telegraaf
• Algemeen Dagblad
•Intermediair
Stellenangebote finden Sie in den Samstagsausgaben.
Leben und Arbeiten
in den Niederlanden
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
•Gewerkschaften (niederländischer Gewerkschaftsbund –
FNV)
• Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Alle EinwohnerInnen der Niederlande
versichert. Sozialversicherungsbeiträge
ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen
Sozialversicherungsbeiträge werden zum
Gehalt einbehalten und abgeführt.
sind pflicht­
werden von
finanziert. Die
Großteil vom
Krankenversicherung: Wenn Sie in den Niederlanden
leben und arbeiten, müssen Sie eine Krankenversicherung
abschließen. Es gibt mehrere Anbieter. Diese Kranken­
versicherung (ziektekostenverzekering) bietet Basis­­­­­­
leistungen an. Für ergänzende Leistungen (z.B. Zahn­
behandlung für Erwachsene) wird eine Zusatz­versicherung
(Aanvullende verzekering) empfohlen. Personen mit
niedrigen Einkommen erhalten einen Fürsorgezuschlag.
Die ärztliche Behandlung und der Krankenhausaufenthalt
sind im Rahmen dieser Versicherung kostenlos. Sie müssen
sich für einen Hausarzt (huisarts) entscheiden, der innerhalb
Ihrer Versicherungsregion ordiniert.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn in die
Niederlande kommen, bringen Sie Ihre europäische
Krankenversicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich spätestens
am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen
Geschäftsstelle des Instituts für Arbeitnehmerversicherungen
(UWV werken aan perspectief).
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei
Monate in die Niederlande mitzunehmen. Das erforderliche
Formular PD U2/bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei
der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in den Niederlanden erarbeiten, erhalten Sie eine Pension
nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/
Ihrer Arbeitgeberin einbehalten und an die Finanzbehörde
abgeführt.
Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der
Steuervorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbständiger oder selbstständiger
Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 52% besteuert.
WOHNEN
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in Lokalzeitungen
• in Tageszeitungen z.B. De Telegraaf (Mittwochsausgabe)
• beim niederländischen Immobilienmaklerverband
• auf dem Gemeindeamt
Mietwohnungen zu finden ist schwierig. Für manche Regionen
gibt es Wartelisten. Es gibt drei Kategorien von Immobilien:
•Staatlich subventionierte Häuser (sociale koopwoningen)
sind für Personen mit niedrigem Einkommen bestimmt und
an bestimmte Voraussetzungen gebunden
• Wohnungen mit Mietzuschuss (huurtoeslag)
• Zusätzlich gibt es frei zu finanzierende Häuser
Normalerweise wird eine Kaution von bis zu einer Monatsmiete
verlangt. Mietverträge werden meist auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens
einen Monat. Eigentumskäufe sind über NotarInnen/
RechtsanwältInnen abzuwickeln.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist in der Regel
kostenpflichtig.
Pflichtschule: Der Schulbesuch ist für SchülerInnen bis zum
18. Lebensjahr. kostenfrei. Allerdings können Kosten für die
Lernmittel etc. anfallen.
Schulpflicht: von 5 bis16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in den
Niederlanden beantragt werden. Diese Behörde nimmt –
falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Arbeitsverwaltung:
http://www.werk.nl
Niederlande:
http://www.rijksoverheid.nl/
http://www.government.nl/
http://www.netherlands-embassy.at/
Statistik Niederlande:
http://www.cbs.nl/
Leben und Arbeiten in den Niederlanden:
https://www.werk.nl/
http://www.newtoholland.nl/
http://www.rijksoverheid.nl/
Aufenthalt:
http://www.ind.nl/
Private Jobvermittlung:
http://www.medweb.nl/ (Medizinische Berufe)
http://www.undutchables.nl/
http://www.academictransfer.com/
http://www.monsterboard.nl/
http://www.englishlanguagejobs.com/
Gewerkschaften:
http://www.fnv.nl
Arbeitgebervereinigung:
http://www.fme.nl/
Handelskammer:
http://www.kvk.nl/
Presse:
http://www.nrc.nl
http://www.volkskrant.nl/
http://www.telegraaf.nl/
http://www.intermediair.nl/
http://www.ad.nl/
Soziale Sicherheit:
http://www.kennisring.nl/
http://www.svb.nl/
Gesundheit:
http://www.government.nl/
http://english.minvws.nl/
http://www.svb.nl/
http://www.cvz.nl/
Arbeitslosigkeit:
http://www.uwv.nl/
Pension:
http://www.svb.nl/
Steuern:
http://www.belastingdienst.nl/
http://www.rijksoverheid.nl/
Wohnen:
http://www.vbo.nl/
http://www.aedesnet.nl/
http://www.consumentenbond.nl
http://www.funda.nl/
Überprüfung der Mietpreise:
http://www.huurcommissie.nl
ImmobilienmaklerInnen:
http://makelaars.startpagina.nl/
Wohnungskauf:
http://www.eigenhuis.nl/
Bildungssysteme in Europa:
http://eacea.ec.europa.eu/
Bildung:
http://www.rijksoverheid.nl/
Schulkosten:
http://www.rijksoverheid.nl/
http://www.kennisnet.nl
Studieren:
http://www.studyinholland.nl/
Internationale Schulen:
http://www.ecis.org
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
http://www.nuffic.nl
http://anabin.kmk.org/
Gelbe Seiten:
http://www.detelefoongids.nl/
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Stand: März 2014