irland
Transcription
irland
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT IRLAND • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie können eine Anmeldebescheinigung bei der lokalen Polizeibehörde (An Garda Síochána) beantragen oder sich eine Bestätigung bei Ihrer Botschaft besorgen, dies ist allerdings nicht verpflichtend! ARBEITSUCHE Allgemeine Informationen Fläche: 70.280 km2 Einwohner: 4.609.600 Erwerbstätige Bevölkerung: EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den regionalen und lokalen Arbeitsämtern der irischen Arbeitsverwaltung (FAS – Department of Social Protection) betreut werden. Alle Personen, die in Irland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, müssen eine irische Personal Public Service Number (PPS-Nummer) beantragen. Diese erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt (Social Welfare Office). im Dienstleistungsbereich: 76% Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen in Irland finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: www.ams.at/ Sprachen:Englisch Stellenangebote der irischen Arbeitsverwaltung: www.welfare.ie/ in der Landwirtschaft: 6% in der Industrie: 18% Gälisch (Irisch) Ulster-Scots Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Irish Times • Independent Newspaper • The Daily Business Post • Irish Examiner In den Abendausgaben bzw. Freitags- und Sonntagsausgaben der regionalen Presse finden Sie ebenfalls Jobangebote. Leben und Arbeiten in Irland Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. Gewerkschaftsbund-ICTU) • Handels- und Wirtschaftskammern SOZIALE SICHERHEIT Alle ArbeitnehmerInnen und Selbstständige sind im irischen Sozialversicherungssystem versichert. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Krankenversicherung: Personen mit niedrigen Einkommen können eine medical card oder ein Visit Card für den praktischen Arzt/die praktische Ärztin beim zuständigen Local Health Service Executive (HSE) beantragen: Sie haben Anspruch auf kostenfreie Behandlung in staatlichen Krankenhäusern, bei praktischen und FachärztInnen. Auch die Zahnbehandlungen sind kostenfrei. Wenn Sie ohne Überweisung durch einen GP (praktischer Arzt/praktische Ärztin) Leistungen in Krankenhausambulanzen in Anspruch nehmen, müssen Sie Kostenbeiträge zahlen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Ermäßigung haben (non medical holders) müssen Sie die Behandlung durch eine praktische Ärztin/einen praktischen Arzt selbst bezahlen, auch für Untersuchungen bei FachärztInnen müssen Sie selbst aufkommen. Über 45% der Iren sind privat krankenversichert. Es gibt zwei große Versicherungsträger: VHI und LAYA Healthcare. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Irland kommen, bringen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich bei Ihrem Social Welfare Local Office oder Intreo Centre. In Irland wird zwischen Job seekers Allowance und Job Seekers Benefit unterschieden. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Irland mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Irland erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: die Einkommenssteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin informiert die Steuerbehörde, sobald er/ sie Ihre PPS Nummer hat. Tax reliefs, Tax credits und Tax allowance (Steuerermäßigungen) reduzieren die zu zahlende Einkommensteuer. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuervorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen. Steuersatz: Der Einkommenssteuersatz liegt zwischen 20% und 40%. WOHNEN Es ist in Irland üblich, ein Haus zu kaufen oder zu mieten bzw. sich die Miete in Wohngemeinschaften zu teilen. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie beispielsweise: • in lokalen/regionalen Zeitungen (Abendausgaben) • bei ImmobilienmaklerInnen Eine preisgünstige Alternative sind Wohngemeinschaften. Beachten Sie die Kleinanzeigen unter „accommodation sharing“ (MitmieterIn gesucht). Die Kaution beträgt gewöhnlich eine Monatsmiete. Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietvertrages ab. AUSBILDUNG Kindergarten: Kindergärten und viele Vorschulen sind kostenpflichtig. Es ist üblich Kinder bereits mit vier oder fünf Jahren einzuschulen. Das Early Childhood Care and Education (ECCE) Scheme bietet ein Gratis Vorschuljahr an. Pflichtschule: Der Schulbesuch in „National Schools“ und konfessionellen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht ist kostenfrei. Schulbücher, Unterrichtsmaterialien und Schuluniformen sind von den Eltern zu bezahlen. Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Irland beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: www.ams.at Arbeitsverwaltung: www.welfare.ie/ Irland: www.gov.ie/en/ Informationen über Irland – Überblick: www.citizensinformation.ie/ Statistik Irland: www.cso.ie/ Aufenthalt: www.citizensinformation.ie/ www.inis.gov.ie www.garda.ie/ Arbeiten in Irland: www.welfare.ie/ Private Jobvermittlung: www.irishjobs.ie www.monster.ie www.nursingboard.ie/ www.hse.ie/ www.hoteljobs.ie/ National recruitment federation: www.nrf.ie/ Presse: www.irishtimes.com/ www.independent.ie/ www.businesspost.ie/ www.irishexaminer.com/ www.rte.ie/ Gewerkschaften: www.ictu.ie www.siptu.ie Department of Jobs, Enterprise and Innovation: www.djei.ie/ Gesundheit und Krankenversicherung: www.citizensinformation.ie/ Department of Health: www.hse.ie/ Soziale Sicherheit: www.welfare.ie www.citizensinformation.ie/ Arbeitslosigkeit: www.welfare.ie/ www.citizensinformation.ie/ Private Krankenversicherungen: www.vhi.ie www.layahealthcare.ie/ www.avivahealth.ie/ Steuern: www.revenue.ie www.citizensinformation.ie/ Wohnen: www.ireland-bnb.net/ (bed & breakfast) www.let.ie/ www.daft.ie www.prtb.ie www.citizensinformation.ie/ Mietrecht: threshold.ie/ Bildungssysteme in Europa: eacea.ec.europa.eu/education/ Bildung und Schule: www.education.ie www.citizensinformation.ie/ Anerkennung von Diplomen: www.hea.ie www.citizensinformation.ie/ www.enic-naric.net/ anabin.kmk.org/ Irish Golden Pages: www.goldenpages.ie Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung aufgerufen werden. Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich Druck- und Satzfehler vorbehalten Stand: März 2015