niederlande
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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT NIEDERLANDE Allgemeine Informationen Fläche: 41.526 km2 Einwohner: 16.902.208 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 3% in der Industrie: 20% im Dienstleistungsbereich: 77% Sprachen:Niederländisch anerkannte Sprachen der Minderheiten z.B. Friesisch, Limburgisch • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie können ohne Visum einreisen. •Ab 3 Monaten: Sie können sich eine Meldebescheinigung beim IND (Immigratie en Naturalisatie Dienst) besorgen, wenn Sie länger als drei Monate bleiben wollen. Sie müssen sich zunächst innerhalb von fünf Tagen im zentralen Melderegister (BRP) Ihres Wohnortes melden, dort erhalten Sie eine Bürgerservicenummer, die Sie für Sozialversicherung und Finanzamt brauchen. ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den lokalen Arbeitsämtern der niederländischen Arbeitsverwaltung (UWV WERKbedrijf) betreut werden. Für kroatische StaatsbürgerInnen gelten Übergangs bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Niederlande“ Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Niederlanden finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: www.ams.at/ Stellenangebote der niederländischen Arbeitsverwaltung: www.werk.nl Private Jobvermittler/Zeitarbeitsfirmen (Uitzendbureaus) finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • NRC Handelsblad • de Volkskrant • de Telegraaf • Algemeen Dagblad • Metro Stellenangebote finden Sie in den Samstagsausgaben. Leben und Arbeiten in den Niederlanden Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: •Gewerkschaften (niederländischer Gewerkschaftsbund – FNV) • Handels- und Wirtschaftskammern SOZIALE SICHERHEIT Alle EinwohnerInnen der Niederlande versichert. Sozialversicherungsbeiträge ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen Sozialversicherungsbeiträge werden zum Gehalt einbehalten und abgeführt. sind pflicht werden von finanziert. Die Großteil vom Krankenversicherung: Wenn Sie in den Nieder landen leben und arbeiten, müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen. Es gibt mehrere Anbieter. Diese Krankenversicherung (zorgverzekering) bietet Basisleistungen an. Für ergänzende Leistungen (z.B. Zahnbehandlung für Erwachsene) wird eine Zusatzversicherung (Aanvullende verzekering) empfohlen. Personen mit niedrigen Einkommen erhalten einen Fürsorgezuschlag. Die ärztliche Behandlung und der Krankenhausaufenthalt sind im Rahmen dieser Versicherung kostenlos. Sie müssen sich für einen Hausarzt/eine Hausärztin (huisarts) entscheiden, der/die innerhalb Ihrer Versicherungsregion ordiniert. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn in die Niederlande kommen, bringen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Geschäftsstelle des Instituts für Arbeitnehmerversicherungen (UWV werken aan perspectief). Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate in die Niederlande mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in den Niederlanden erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuervorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen. Steuersatz: Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 52% besteuert. WOHNEN Unterstützung bei der Wohnungs- /Haussuche finden Sie u.a. • in Zeitungen • beim niederländischen Immobilienmaklerverband • auf dem Gemeindeamt Mietwohnungen zu finden ist schwierig. Für manche Regionen gibt es Wartelisten. Es gibt drei Kategorien von Immobilien: •Staatlich subventionierte Häuser (sociale koopwoningen) für Personen mit niedrigem Einkommen • Wohnungen mit Mietzuschuss (huurtoeslag) • frei zu finanzierende Häuser Normalerweise wird eine Kaution von bis zu einer Monatsmiete verlangt. Mietverträge werden meist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Eigentumskäufe sind über NotarInnen/ RechtsanwältInnen abzuwickeln. AUSBILDUNG Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist in der Regel kostenpflichtig. Pflichtschule: Der Schulbesuch ist für SchülerInnen bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei. Allerdings können Kosten für die Lernmittel etc. anfallen. Schulpflicht: von 5 bis16/18 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in den Niederlanden beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: www.ams.at/ Arbeitsverwaltung: www.werk.nl Niederlande: www.government.nl/ Statistik Niederlande: www.cbs.nl/ Leben und Arbeiten in den Niederlanden: www.inspectieszw.nl/ www.werk.nl/ (in deutscher Sprache) www.werk.nl/ www.newtoholland.nl/ www.rijksoverheid.nl/ Aufenthalt: www.ind.nl/ Private Jobvermittlung: www.nationalemediasite.nl www.careerbuilder.nl/ www.intermediair.nl/ www.nationalevacaturebank.nl/ www.medweb.nl/ (Medizinische Berufe) www.undutchables.nl/ www.academictransfer.com/ www.englishlanguagejobs.com/ Gewerkschaften: www.fnv.nl Arbeitgebervereinigung: www.fme.nl/ Handelskammer: www.kvk.nl/ Presse: www.nrc.nl www.volkskrant.nl/ www.telegraaf.nl/ www.ad.nl/ www.readmetro.com/ Soziale Sicherheit: www.svb.nl/ Gesundheit: www.zorginstituutnederland.nl/ www.government.nl/ www.svb.nl/ Arbeitslosigkeit: www.uwv.nl/ Pension: www.svb.nl/ Beschäftigung, Soziales und Inklusion: ec.europa.eu/social Steuern: www.belastingdienst.nl/ www.rijksoverheid.nl/ Wohnen: www.vbo.nl/ www.aedesnet.nl/ www.rijksoverheid.nl/ www.consumentenbond.nl www.funda.nl/ Überprüfung der Mietpreise: www.huurcommissie.nl ImmobilienmaklerInnen: makelaars.startpagina.nl/ Wohnungskauf: www.eigenhuis.nl/ Bildungssysteme in Europa: eacea.ec.europa.eu/ Bildung: www.rijksoverheid.nl/ Schulkosten: www.rijksoverheid.nl/ www.kennisnet.nl Studieren: www.studyinholland.nl/ Internationale Schulen: www.ecis.org Anerkennung von Diplomen: www.enic-naric.net/ www.nuffic.nl anabin.kmk.org/ Gelbe Seiten: www.detelefoongids.nl/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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