grossbritannien und nordirland
Transcription
grossbritannien und nordirland
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND Allgemeine Informationen Fläche: 242.910 km2 Einwohner: 64.097.000 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 1% in der Industrie: 16% • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. •Ab 3 Monaten: Sie können ein registration certificate beantragen, dies ist allerdings für EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen nicht verpflichtend. ARBEITSUCHE EU/EWR StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/ EWR Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können die Unterstützung der staatli chen regionalen Arbeitsämter (Jobcentre Plus für England, Schottland und Wales; JobCenters des Department for Employment and Learning – in Nordirland) in Anspruch nehmen. Sobald Sie in Großbritannien und Nordirland ankommen, sollten Sie sich beim zuständigen regionalen Arbeitsamt melden. Für kroatische und Schweizer StaatsbürgerInnen gibt es gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu unter „Freizügigkeit, Vereinigtes Königreich“. Sprachen:Englisch Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen in Großbritannien und Nordirland finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: www.ams.at/ Stellenangebote der regionalen Arbeitsämter: www.gov.uk/ www.jobcentreonline.com/ (Nordirland) im Dienstleistungsbereich: 83% die anerkannten Sprachen z.B. Walisisch, Irisch, Schottisch-Gälisch Private Jobvermittler (recruitment agencies/temporary employment agencies) finden Sie unter der Rubrik “InternetAdressen”. Leben und Arbeiten in Großbritannien und Nordirland Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • The Guardian • The Times • The Independent • The Daily Telegraph • The Sunday Times •Observer Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. TUC-Trade Union Congress) • Handels- und Wirtschaftskammern SOZIALE SICHERHEIT Sozialversicherungsleistungen werden in Großbritannien und Nordirland größtenteils durch den Staat gewährt. Die Beiträge werden unmittelbar vom Lohn bzw. Gehalt ein behalten. Bevor Sie zu arbeiten beginnen, brauchen Sie eine Sozialversicherungsnummer (NHS). Diese beantragen Sie bei Ihrem Jobcentre Plus oder im JobCenter (Nordirland). Krankenversicherung: Ärztliche Behandlungen bei praktischen ÄrztInnen (General Practioners-GP), in walkin Centers sind kostenlos, zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig. Voraussetzung für Behandlungen von GPs und FachärztInnen: Registrierung im örtlichen Health Centre. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Großbritannien und Nordirland kommen, bringen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen Jobcentre Plus oder beim zuständigen Social Security/ Jobs and Benefits Office (Nordirland) und stellen Sie einen Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Job Seeker‘s Allowance – JSA). Der Antrag kann zunächst auch online gestellt werden. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Großbritannien und Nordirland mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt recht zeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Großbritannien und Nordirland erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Steuerjahr: 6. April – 5. April des Folgejahres Unselbstständig Erwerbstätige: die Einkommenssteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt, soferne Sie dem sogenannten „PAYE“ (Pay as you earn) System angehören. Selbstständig Erwerbstätige: müssen Ihre Steuern zweimal jährlich abführen. Die Höhe der Steuern hängt vom Einkommen ab. Steuersatz: Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 45% versteuert. WOHNEN In London und im Südwesten Großbritanniens kann es schwierig und sehr kostspielig sein, geeignete Immobilien zu finden. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in lokalen und regionalen Zeitungen • in Geschäften • bei ImmobilienmaklerInnen (letting agents) • am schwarzen Brett der Community Centres Am preisgünstigsten sind sogenannte „bed-sits“, kleine Schlaf-/Wohnzimmer mit Badbenutzung und Kochgelegenheit. Mietverträge können unterschiedliche Kündigungsfristen vorsehen, je nach Vertragstyp beträgt die durchschnittliche Kündigungsfrist zwei Monate. Eine Kaution in der Höhe von ein bis zwei Monatsmieten ist üblich. Bei Problemen können Sie sich an die „Citizens Advice Bureaux“ oder „Law centres“ wenden. AUSBILDUNG Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist abhängig von Alter und Land zum Teil kostenlos. Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist unentgelt lich, allerdings können für Schultransport etc. Kosten anfallen. Schulpflicht: von 5 bis 16 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Großbritannien und Nordirland beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: www.ams.at/ Jobcentre Plus: www.gov.uk/ Jobcenters in Nordirland: www.jobcentreonline.com Leben und Arbeiten – wichtige Infos: www.gov.uk/ Statistik Vereinigtes Königreich: www.statistics.gov.uk/ Recruitment Agencies and job sites: www.agencycentral.co.uk Recruitment & employment federation: www.rec.uk.com Private Jobvermittlung: www.monster.co.uk www.reed.co.uk/ www.topjobs.co.uk/ Private Jobvermittlung für HochschulabsolventInnen: www.prospects.ac.uk/ Presse: www.guardian.co.uk www.independent.co.uk observer.guardian.co.uk/ www.thetimes.co.uk/ www.telegraph.co.uk/ Britische Zeitungen – Überblick: www.britishpapers.co.uk/ Gewerkschaft: www.tuc.org.uk/ NHS-Service: www.nhs.uk/ Praxis-Guide: www.nhs.uk/ Gesundheitsministerium: www.gov.uk/ National Health Service: www.nhs.uk Walisisches National Health Service: www.wales.nhs.uk/ Schottisches National Health Service: www.show.scot.nhs.uk/ Departement of Health, Social Services and Public Safety (Nordirland): www.dhsspsni.gov.uk/ Pension: www.dwp.gov.uk www.gov.uk/ Arbeitslosengeld: www.gov.uk/ Steuern: www.hmrc.gov.uk www.gov.uk/ Portal für KleinstunternehmerInnen: www.bytestart.co.uk/ Wohnen: www.zoopla.co.uk/ www.bedandbreakfasts.co.uk/ Immobilienmaklerverband: www.arla.co.uk/ www.naea.co.uk/ Mietrecht: www.housingrights.org.uk/ www.gov.uk/ www.shelter.org.uk/ Schulen: www.gov.uk/ schoolsfinder.direct.gov.uk/ Department for education: www.education.gov.uk/ Bildungssysteme in Europa: eacea.ec.europa.eu/education/ Anerkennung von Diplomen: www.enic-naric.net/ www.ecctis.co.uk/ Konsumentenschutz und Beratung: www.citizensadvice.org.uk/ Gelbe Seiten: www.yell.com/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung aufgerufen werden. Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich Druck- und Satzfehler vorbehalten Stand: März 2015