Leben und Arbeiten in Polen
Transcription
Leben und Arbeiten in Polen
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT POLEN Allgemeine Informationen Fläche: 312.685 km2 Einwohner: 38.533.789 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 13% in der Industrie: 30% im Dienstleistungsbereich: 57% Sprachen:Polnisch Meldung: Melden Sie sich binnen 30 Tagen bei Ihrem zuständigen Gemeindeamt, um Ihre Wohnadresse bekannt zu geben. Aufenthalt: • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie müssen eine Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Woiwodschaftsbehörde beantragen. ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, soferne sie eine Anmeldebescheinigung besitzen. Sie können von den lokalen Arbeitsämtern der polnischen Arbeitsverwaltung (Publiczne Służby Zatrudnienia) betreut werden. Informationen über freie Stellen und Lebens- und Arbeits bedingungen in Polen finden Sie auf der EURES Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html Information und Stellenangebote der polnischen Arbeitsverwaltung: http://www.psz.praca.gov.pl/ und http://www.eures.praca.gov.pl/ (auch in deutscher und englischer Sprache) Private Jobvermittler (agencje doradztwa personalnego/ prywatne posrednicetwo pracy/serwis rekrutadyjny) finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Rzeczpospolita – Mittwochsausgabe (Moja Kariera) • Życie Warszawy – Mittwochsausgabe (Praca i Nauka) • Gazeta Wyborcza – Montagsausgabe (Praca) • Warsaw Business Journal • The Warsaw Voice Leben und Arbeiten in Polen Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. Solidarność) • Handels- und Wirtschaftskammern SOZIALE SICHERHEIT Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin sind in der polnischen Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) und über eine Krankenkasse versichert. Sozialversicherungsund Krankenkassenbeiträge werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Sowohl ArbeitgeberIn als auch ArbeitnehmerIn bezahlen entsprechende Beiträge. Familien mitglieder werden über Antrag mitversichert. Wenn Sie zu arbeiten beginnen, sollten Sie eine Chipkarte mit einer Identifikationsnummer (PESEL) in Ihrer Wohnort gemeinde bzw. am Stadtamt beantragen. Krankenversicherung: Sie müssen sich zunächst bei einem praktischen Arzt/einer praktischen Ärztin registrieren lassen. Damit erhalten Sie kostenlose Leistungen bei praktischen ÄrztInnen, FachärztInnen, in Spitälern etc. Zahnärztliche Leistungen sind in vielen Fällen zu bezahlen. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Polen kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken versicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Der Antrag auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wird beim zuständigen Kreisarbeitsamt gestellt. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Polen mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Melden Sie sich innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen Kreisarbeitsamt in Polen. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Polen erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber einbehalten. Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen. Steuersatz: Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit werden mit 18% und 32% besteuert. Wenn Sie eine Beschäftigung in Polen aufnehmen, sollten Sie sich umgehend an die zuständige Steuerbehörde wenden und eine persönliche Steuernummer (NIP) lösen. Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten Sie bei der zuständigen Finanzbehörde. WOHNEN In großen Städten wie in Warschau und Krakau sind Immobilienpreise vergleichsweise hoch. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in nationalen und regionalen Tageszeitungen • bei ImmobilienmaklerInnen: Wählen Sie nur Immobilien maklerInnen die im Zentralregister verzeichnet sind. Mietverträge können befristet und unbefristet abgeschlossen werden. Kautionen betragen meistens eine Monatsmiete, dürfen das Zwölffache einer Monatsmiete allerdings nicht übersteigen. Kündigungsfristen sind dem Mietvertrag zu entnehmen. Mietverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden, Kaufverträge nur mit Hilfe eines Notars/einer Notarin. AUSBILDUNG Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist zum Teil mit Kosten verbunden. Es gibt ein verpflichtendes Vorschulsystem. Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist unentgeltlich. Für Schulbücher etc. müssen Kostenbeiträge bezahlt werden. Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre z.T. bis 18 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Polen beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: http://eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html Arbeitsverwaltung: http://www.psz.praca.gov.pl/ http://www.eures.praca.gov.pl/ Polen – Überblick: http://de.poland.gov.pl/ Statistik Polen: http://www.stat.gov.pl/ Leben und Arbeiten in Polen: http://www.eures.praca.gov.pl/ Innenministerium: http://www.msw.gov.pl/ Ausländerbehörde: http://www.udsc.gov.pl/ Private Jobvermittlung: http://www.jobmed.pl/ http://praca.interia.pl/ http://gazetapraca.pl/ http://www.jobpilot.pl http://www.kraz.praca.gov.pl/ http://www.abcpraca.pl/ Presse: http://www.rp.pl/ http://www.gazeta.pl/ http://www.zw.com.pl http://www.wbj.pl/ http://www.warsawvoice.pl/ Gewerkschaften: http://www.solidarnosc.org.pl/ Handels/Wirtschaftskammer: http://www.kig.pl http://www.pcc.org.pl Sozialversicherung: http://www.zus.pl/ (in deutscher Sprache) Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik: http://www.mpips.gov.pl Gesundheitsministerium: http://www.mz.gov.pl/ Gesundheitsschutz in Polen: https://www.ekuz.nfz.gov.pl/ (in deutscher Sprache) Arbeitslosigkeit: http://www.eures.praca.gov.pl/ http://www.psz.praca.gov.pl/ Finanzministerium: http://www.mf.gov.pl Steuerinformation: http://www.pit.pl/ http://www.finanse.mf.gov.pl/ Wohnen: http://www.krn.pl/ http://www.nieruchomosci.pl/ http://www.oferty.net/ http://www.szybko.pl/ Zentralregister der ImmobilienmaklerInnen: http://www.pfrn.pl/ Bildungssysteme in Europa: http://eacea.ec.europa.eu/education/ Bildungsministerium: http://www.men.gov.pl Das polnische Bildungssystem: http://www.buwiwm.edu.pl http://www.eurydice.org.pl/ Ministerium für Wissenschaft und Höhere Bildung: http://www.nauka.gov.pl/en/ Anerkennung von Diplomen: http://www.buwiwm.edu.pl http://www.enic-naric.net/ http://anabin.kmk.org/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung aufgerufen werden. Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich Druck- und Satzfehler vorbehalten Stand: März 2014