Leben und Arbeiten in Polen

Transcription

Leben und Arbeiten in Polen
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
POLEN
Allgemeine Informationen
Fläche: 312.685 km2
Einwohner: 38.533.789
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 13%
in der Industrie: 30%
im Dienstleistungsbereich: 57%
Sprachen:Polnisch
Meldung: Melden Sie sich binnen 30 Tagen bei Ihrem
zuständigen Gemeindeamt, um Ihre Wohnadresse bekannt
zu geben.
Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen eine Anmeldebescheinigung
bei der zuständigen Woiwodschaftsbehörde beantragen.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, soferne sie ­eine
Anmeldebescheinigung besitzen. Sie können von den
­lokalen Arbeitsämtern der polnischen Arbeitsverwaltung
(Publiczne Służby Zatrudnienia) betreut werden.
Informationen über freie Stellen und Lebens- und Arbeits­
bedingungen in Polen finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie
bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Information und Stellenangebote der polnischen
Arbeitsverwaltung: http://www.psz.praca.gov.pl/ und
http://www.eures.praca.gov.pl/ (auch in deutscher und
­englischer Sprache)
Private Jobvermittler (agencje doradztwa personalnego/­
prywatne posrednicetwo pracy/serwis rekrutadyjny) finden
Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Rzeczpospolita – Mittwochsausgabe (Moja Kariera)
• Życie Warszawy – Mittwochsausgabe (Praca i Nauka)
• Gazeta Wyborcza – Montagsausgabe (Praca)
• Warsaw Business Journal
• The Warsaw Voice
Leben und Arbeiten
in Polen
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. Solidarność)
• Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin sind in der polnischen
Sozialversicherungsanstalt
(Zakład
Ubezpieczeń
Społecznych) und über eine Krankenkasse versichert.
Sozialversicherungsund
Krankenkassenbeiträge
werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber
­
­einbehalten und abgeführt. Sowohl ArbeitgeberIn als auch
ArbeitnehmerIn bezahlen entsprechende Beiträge. Familien­
mitglieder ­werden über Antrag mitversichert.
Wenn Sie zu arbeiten beginnen, sollten Sie eine Chipkarte
mit einer Identifikationsnummer (PESEL) in Ihrer Wohnort­
gemeinde bzw. am Stadtamt beantragen.
Krankenversicherung: Sie müssen sich zunächst bei einem
praktischen Arzt/einer praktischen Ärztin registrieren lassen.
Damit erhalten Sie kostenlose Leistungen bei praktischen
ÄrztInnen, FachärztInnen, in Spitälern etc. Zahnärztliche
Leistungen sind in vielen Fällen zu bezahlen.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Polen kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Der Antrag auf Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung wird beim zuständigen
Kreisarbeitsamt gestellt.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei
Monate nach Polen mitzunehmen. Das erforderliche
Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei
der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Melden
Sie sich innerhalb von sieben Tagen beim zuständigen
Kreisarbeitsamt in Polen.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Polen erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort
geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem
Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem
Arbeitgeber einbehalten.
Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer­
jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit werden mit
18% und 32% besteuert.
Wenn Sie eine Beschäftigung in Polen aufnehmen, sollten
Sie sich umgehend an die zuständige Steuerbehörde wenden
und eine persönliche Steuernummer (NIP) lösen.
Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten
Sie bei der zuständigen Finanzbehörde.
WOHNEN
In großen Städten wie in Warschau und Krakau sind
Immobilienpreise vergleichsweise hoch.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in nationalen und regionalen Tageszeitungen
• bei ImmobilienmaklerInnen: Wählen Sie nur Immobilien­
maklerInnen die im Zentralregister verzeichnet sind.
Mietverträge können befristet und unbefristet abgeschlossen
werden. Kautionen betragen meistens eine Monatsmiete,
dürfen das Zwölffache einer Monatsmiete allerdings nicht
übersteigen. Kündigungsfristen sind dem Mietvertrag zu
­entnehmen. Mietverträge sollten schriftlich abgeschlossen
werden, Kaufverträge nur mit Hilfe eines Notars/einer Notarin.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist zum
Teil mit Kosten verbunden. Es gibt ein verpflichtendes
Vorschulsystem.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist
unentgeltlich. Für Schulbücher etc. müssen Kostenbeiträge
bezahlt werden.
Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre z.T. bis 18 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde
in Polen beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
­erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
­zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Arbeitsverwaltung:
http://www.psz.praca.gov.pl/
http://www.eures.praca.gov.pl/
Polen – Überblick:
http://de.poland.gov.pl/
Statistik Polen:
http://www.stat.gov.pl/
Leben und Arbeiten in Polen:
http://www.eures.praca.gov.pl/
Innenministerium:
http://www.msw.gov.pl/
Ausländerbehörde:
http://www.udsc.gov.pl/
Private Jobvermittlung:
http://www.jobmed.pl/
http://praca.interia.pl/
http://gazetapraca.pl/
http://www.jobpilot.pl
http://www.kraz.praca.gov.pl/
http://www.abcpraca.pl/
Presse:
http://www.rp.pl/
http://www.gazeta.pl/
http://www.zw.com.pl
http://www.wbj.pl/
http://www.warsawvoice.pl/
Gewerkschaften:
http://www.solidarnosc.org.pl/
Handels/Wirtschaftskammer:
http://www.kig.pl
http://www.pcc.org.pl
Sozialversicherung:
http://www.zus.pl/ (in deutscher Sprache)
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik:
http://www.mpips.gov.pl
Gesundheitsministerium:
http://www.mz.gov.pl/
Gesundheitsschutz in Polen:
https://www.ekuz.nfz.gov.pl/ (in deutscher Sprache)
Arbeitslosigkeit:
http://www.eures.praca.gov.pl/
http://www.psz.praca.gov.pl/
Finanzministerium:
http://www.mf.gov.pl
Steuerinformation:
http://www.pit.pl/
http://www.finanse.mf.gov.pl/
Wohnen:
http://www.krn.pl/
http://www.nieruchomosci.pl/
http://www.oferty.net/
http://www.szybko.pl/
Zentralregister der ImmobilienmaklerInnen:
http://www.pfrn.pl/
Bildungssysteme in Europa:
http://eacea.ec.europa.eu/education/
Bildungsministerium:
http://www.men.gov.pl
Das polnische Bildungssystem:
http://www.buwiwm.edu.pl
http://www.eurydice.org.pl/
Ministerium für Wissenschaft und Höhere Bildung:
http://www.nauka.gov.pl/en/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.buwiwm.edu.pl
http://www.enic-naric.net/
http://anabin.kmk.org/
Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter
www.ams.at abrufbar.
Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung
aufgerufen werden.
Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich
Druck- und Satzfehler vorbehalten
Stand: März 2014