Was Sie über Zirkus Barelli wissen sollten!

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Was Sie über Zirkus Barelli wissen sollten!
Wollen Sie diese Machenschaften tatsächlich unterstützen?
Was Sie über Zirkus Barelli
wissen sollten!
Auszug aus ka-news.de vom 22.08.2010
Wegen Körperverletzung an einem
Polizeibeamten wird sich ein Mitarbeiter des
Zirkus verantworten müssen. Zwei
Gerichtsvollzieher bitten die Polizei zur
Durchsetzung von Forderungen an das
Unternehmen um Amtshilfe. Der
Gerichtsvollzieher fordert eine
Zirkusangehörige auf, Einnahmen
herauszugeben. Eine junge Frau gerät völlig
außer sich und versucht zu fliehen. Andere
Zirkusmitarbeiter stellen sich die
Gerichtsvollzieher und die Polizeibeamten.
Plötzlich springt der Bruder der jungen Frau
von hinten auf einen der Beamten und
versetzt diesem einen Faustschlag ins
Genick. Der Beschuldigte wird
festgenommen. Der verletzte 45 Jahre alte
Polizeibeamte muss im Krankenhaus
ambulant behandelt werden und ist fürs Erste
krankgeschrieben.
Auszug aus Artikel Frankfurter Neue
Presse vom 30.07.2010
Der Zirkus hat in der Zeit, als Selima-Sidney
F. dessen Direktorin war, finanzielle
Verpflichtungen nicht erfüllt. Die
Zirkusdirektorin war wegen Betrugs
angezeigt und stand vor Gericht. Es ging um
nicht bezahlte Rechnungen in Höhe von ca.
8.500 €. Es wird eine Geldstrafe verhängt und
ein Eintrag ins Zentralregister wegen
Betruges erfolgt. Bereits 2007 hat die
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) wegen
nicht gezahlter Krankenkassenbeiträge
Insolvenzantrag gegen den Zirkus gestellt,
das Verfahren konnte mangels Masse aber
nicht durchgeführt werden. Wegen
Nichtzahlens von Arbeitnehmerentgelten
bestand bereits eine Vorstrafe.
Auszug aus den Nürtinger Nachrichten
18. März 2006: Weil sie bei ihrem Gastspiel
2005 einen Freikartenbesitzer vor dem
Zirkuszelt zusammenschlugen, wurden der
Direktor und der Clown des Zirkus Barelli
wegen gefährlicher Körperverletzung zu
Freiheitsstrafen, ausgesetzt zur Bewährung,
verurteilt.
Auszug aus Stuttgarter Nachrichten
Juni 2006: Tiger ausgerissen, Veterinäramt
Esslingen bestätigt zu kleine Tigerkäfige.
Der Tod von Elefantenfrau Jenny
10. September 2002: Elefantin Jenny sackt tot
zusammen. Tierschützer hatten sie bereits
einen Monat vorher in einem geschwächten,
abgemagerten und extrem kranken Zustand
aufgefunden. Offensichtlich wurde das
todkranke Tier noch mehrere Wochen durch
die Gegend gekarrt. Ein klarer Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz.
Auszüge von veterinärpolizeilichen
Kontrollberichten
März 2004: Pferde z.T. angebunden, ... es
konnte keine § 11 Erlaubnis vorgelegt
werden. Der polnische Dompteur C.M.
(Name bekannt) hat sich ohne Genehmigung
nach 3. MKS-Schutz-VO aus Bad Dürkheim
entfernt. Auch keine § 11-Genehmigung.
Unstimmigkeiten bei den Equidenpässen.
März 2004: keine gültige § 11 –
Genehmigung, … 1 Benett-Wallaby in
ungenügender Einzelhaltung (Schautier), …
1 Friese mit einem Fesselabszeß und einer
Phlegmose (der Eiter tropfte auf den Boden).
Mangelhafte Fußpflege der Elefanten,
Fußpflegewerkzeug stark verrostet bzw.
ungeeignet/nicht vorhanden. 1 kranke
Elefantenkuh – verendete 4 Wochen später.
Oktober 2003: Fehlende
Rückzugsmöglichkeiten, ständiger Zugang zu
Wasser war nicht vorhanden. 1 sib. Tiger ist
am 31.7.03 bei Blutabnahme verendet.
Adulter Tiger in sehr schlechtem
Ernährungszustand, eingefallene Flanken
und Kopf.
August 2002: Der Zirkus ist dem Vet.-Amt
und der Stadt Nbg. bekannt. Er hat Schulden
hinterlassen und wird wohl für ein Gastspiel
im Herbst keine Fläche mehr von der Stadt
zur Verfügung gestellt bekommen.
Juli 2002: Die Boxen für die Pferde sind
durchweg zu klein, 1 Friese mit eitriger
Gelenkentzündung hinten rechts, 1
Watusirind mit Augenentzündung rechts, 1
Schimmel mit Augenentzündung rechts, 1
Bennet-Wallaby: Einzelhaltung auf zu
kleinem Raum. Die Elefantenkuh Jenny
wegen Erkrankung behandelt, etwas
abgemagert. Bedrohung eines
Vollzugsbeamten, Kontrolle unter
Polizeischutz, diverse tierschutzrechtliche
Mängel und „Defizite“ bei Auflagen der § 11
Genehmigung aufgetreten, die bislang nicht
behoben wurden. 3 Großkamele: Auslauf nur
halb so groß wie nach den BML-Leitlinien
gefordert. 1 Kamel mit Hautverletzung an der
rechten Vordergliedmaße.
Elefanten hatten keinen Auflauf. Mündlich
verfügt, dass das Känguruh während der
Vorstellung nicht mehr angeleint werden
darf bis zur beantragten und genehmigten
Erlaubnis nach § 11 TSchG. Benett-Känguruh
soll in Zoo Braunschweig.
Juni 2002: Alle 5 Elefanten zeigen hospitales
Verhalten (Weben). 1 Friese: Verletzung am
rechten Hals, muss tierärztlich behandelt
werden. Einleitung mehrerer
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen
Mängeln. Es liegt keine gültige Erlaubnis
gem. § 11 TSchG vor, für Pferde und Esel
liegen keine Equidenpässe vor, für BenettKänguruh keine § 11 – Genehmigung.
Liebe Zirkusgäste,
dies ist leider nur die Spitze des Eisberges!
Bitte unterstützen Sie in Zukunft keinen Zirkus mit Tieren.
Weitere Informationen unter www.peta.de/zirkus