Was Sie über Zirkus Barelli wissen sollten!
Transcription
Was Sie über Zirkus Barelli wissen sollten!
Wollen Sie diese Machenschaften tatsächlich unterstützen? Was Sie über Zirkus Barelli wissen sollten! Auszug aus ka-news.de vom 22.08.2010 Wegen Körperverletzung an einem Polizeibeamten wird sich ein Mitarbeiter des Zirkus verantworten müssen. Zwei Gerichtsvollzieher bitten die Polizei zur Durchsetzung von Forderungen an das Unternehmen um Amtshilfe. Der Gerichtsvollzieher fordert eine Zirkusangehörige auf, Einnahmen herauszugeben. Eine junge Frau gerät völlig außer sich und versucht zu fliehen. Andere Zirkusmitarbeiter stellen sich die Gerichtsvollzieher und die Polizeibeamten. Plötzlich springt der Bruder der jungen Frau von hinten auf einen der Beamten und versetzt diesem einen Faustschlag ins Genick. Der Beschuldigte wird festgenommen. Der verletzte 45 Jahre alte Polizeibeamte muss im Krankenhaus ambulant behandelt werden und ist fürs Erste krankgeschrieben. Auszug aus Artikel Frankfurter Neue Presse vom 30.07.2010 Der Zirkus hat in der Zeit, als Selima-Sidney F. dessen Direktorin war, finanzielle Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Zirkusdirektorin war wegen Betrugs angezeigt und stand vor Gericht. Es ging um nicht bezahlte Rechnungen in Höhe von ca. 8.500 €. Es wird eine Geldstrafe verhängt und ein Eintrag ins Zentralregister wegen Betruges erfolgt. Bereits 2007 hat die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) wegen nicht gezahlter Krankenkassenbeiträge Insolvenzantrag gegen den Zirkus gestellt, das Verfahren konnte mangels Masse aber nicht durchgeführt werden. Wegen Nichtzahlens von Arbeitnehmerentgelten bestand bereits eine Vorstrafe. Auszug aus den Nürtinger Nachrichten 18. März 2006: Weil sie bei ihrem Gastspiel 2005 einen Freikartenbesitzer vor dem Zirkuszelt zusammenschlugen, wurden der Direktor und der Clown des Zirkus Barelli wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Auszug aus Stuttgarter Nachrichten Juni 2006: Tiger ausgerissen, Veterinäramt Esslingen bestätigt zu kleine Tigerkäfige. Der Tod von Elefantenfrau Jenny 10. September 2002: Elefantin Jenny sackt tot zusammen. Tierschützer hatten sie bereits einen Monat vorher in einem geschwächten, abgemagerten und extrem kranken Zustand aufgefunden. Offensichtlich wurde das todkranke Tier noch mehrere Wochen durch die Gegend gekarrt. Ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Auszüge von veterinärpolizeilichen Kontrollberichten März 2004: Pferde z.T. angebunden, ... es konnte keine § 11 Erlaubnis vorgelegt werden. Der polnische Dompteur C.M. (Name bekannt) hat sich ohne Genehmigung nach 3. MKS-Schutz-VO aus Bad Dürkheim entfernt. Auch keine § 11-Genehmigung. Unstimmigkeiten bei den Equidenpässen. März 2004: keine gültige § 11 – Genehmigung, … 1 Benett-Wallaby in ungenügender Einzelhaltung (Schautier), … 1 Friese mit einem Fesselabszeß und einer Phlegmose (der Eiter tropfte auf den Boden). Mangelhafte Fußpflege der Elefanten, Fußpflegewerkzeug stark verrostet bzw. ungeeignet/nicht vorhanden. 1 kranke Elefantenkuh – verendete 4 Wochen später. Oktober 2003: Fehlende Rückzugsmöglichkeiten, ständiger Zugang zu Wasser war nicht vorhanden. 1 sib. Tiger ist am 31.7.03 bei Blutabnahme verendet. Adulter Tiger in sehr schlechtem Ernährungszustand, eingefallene Flanken und Kopf. August 2002: Der Zirkus ist dem Vet.-Amt und der Stadt Nbg. bekannt. Er hat Schulden hinterlassen und wird wohl für ein Gastspiel im Herbst keine Fläche mehr von der Stadt zur Verfügung gestellt bekommen. Juli 2002: Die Boxen für die Pferde sind durchweg zu klein, 1 Friese mit eitriger Gelenkentzündung hinten rechts, 1 Watusirind mit Augenentzündung rechts, 1 Schimmel mit Augenentzündung rechts, 1 Bennet-Wallaby: Einzelhaltung auf zu kleinem Raum. Die Elefantenkuh Jenny wegen Erkrankung behandelt, etwas abgemagert. Bedrohung eines Vollzugsbeamten, Kontrolle unter Polizeischutz, diverse tierschutzrechtliche Mängel und „Defizite“ bei Auflagen der § 11 Genehmigung aufgetreten, die bislang nicht behoben wurden. 3 Großkamele: Auslauf nur halb so groß wie nach den BML-Leitlinien gefordert. 1 Kamel mit Hautverletzung an der rechten Vordergliedmaße. Elefanten hatten keinen Auflauf. Mündlich verfügt, dass das Känguruh während der Vorstellung nicht mehr angeleint werden darf bis zur beantragten und genehmigten Erlaubnis nach § 11 TSchG. Benett-Känguruh soll in Zoo Braunschweig. Juni 2002: Alle 5 Elefanten zeigen hospitales Verhalten (Weben). 1 Friese: Verletzung am rechten Hals, muss tierärztlich behandelt werden. Einleitung mehrerer Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mängeln. Es liegt keine gültige Erlaubnis gem. § 11 TSchG vor, für Pferde und Esel liegen keine Equidenpässe vor, für BenettKänguruh keine § 11 – Genehmigung. Liebe Zirkusgäste, dies ist leider nur die Spitze des Eisberges! Bitte unterstützen Sie in Zukunft keinen Zirkus mit Tieren. Weitere Informationen unter www.peta.de/zirkus