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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT UNGARN Allgemeine Informationen Fläche: 93.030 km2 Einwohner: 9.957.731 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 7% in der Industrie: 30% im Dienstleistungsbereich: 63% Sprachen:Ungarisch die anerkannten Sprachen der Minderheiten z.B. Romanes, Deutsch, Kroatisch Meldung: Mit dieser Anmeldebescheinigung müssen Sie sich binnen drei Tagen bei der lokalen Kommunalbehörde melden. Als ArbeitnehmerIn sind Sie und Ihre Angehörigen im unga rischen Sozialversicherungssystem versichert und können Leistungen in Anspruch nehmen. Aufenthalt: • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie müssen sich beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft bzw. dessen regionalen Behörden registrieren lassen und erhalten eine Anmeldebescheinigung. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den Arbeitsämtern der ungarischen Arbeitsverwaltung (Nemzeti Foglalkoztatási Szolgálat – NFSZ) betreut werden. Informationen über freie Stellen und Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ungarn finden Sie auf der EURES Homepage: eures.europa.eu Stellenangebote der ungarischen Arbeitsverwaltung: vmp.munka.hu/ Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Népszabadság online •Figyelö • HVG online • Budapest Business Journal Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (z.B. ungarischer Gewerkschaftsbund – MSZOSZ oder Liga Szakszervezetek) • Handels- und Wirtschaftskammern Leben und Arbeiten in Ungarn SOZIALE SICHERHEIT Krankenversicherung: Sie erhalten vom ungarischen Sozialversicherungsfonds eine Krankenversicherungskarte mit einer Sozialversicherungsnummer (TAJ-kártaya). Mit Hilfe dieser Karte können Sie Leistungen bei praktischen ÄrztInnen, bei ZahnärztInnen, in Spitälern und bei Fachärzt Innen etc. in Anspruch nehmen. Hausärzte/Hausärztinnen sind frei wählbar. Zahnärztliche Behandlungen sind in vielen Fällen kostenlos. Jeder Bürger/jede Bürgerin unter 18 bzw. über 60 Jahre hat Anspruch auf kostenlose zahnärztliche Behandlung. Für einige medizinische Leistungen (z.B. Zahnersatz) müssen Sie zur Gänze selbst aufkommen. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Ungarn kommen, bringen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich bei Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen Arbeitsamt in Ungarn. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Ungarn mitzunehmen. Melden Sie sich binnen sieben Tagen beim zuständigen Arbeitsamt. Das erforder liche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Ungarn erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin einbehalten und an die Finanzbehörde abge führt. Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuerjahres Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich nach dem Einkommen bemisst. Steuersatz: Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden mit 16% besteuert. WOHNEN Grundsätzlich ist es nicht schwierig eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Mietwohnungen findet man eher in größeren Städten. Die Immobilienpreise sind in und um Budapest am höchsten. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in nationalen und regionalen Tageszeitungen • im Internet (express, vatera) • bei ImmobilienmaklerInnen Beim Mieten einer Wohnung ist in der Regel eine Kaution von ein bis zwei Monatsmieten zu hinterlegen. Mietverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden. Beim Kauf von Immobilien müssen Sie sich an Rechts anwältInnen oder NotarInnen wenden. AUSBILDUNG Kindergarten: Der Besuch von staatlichen Kindergärten ist kostenfrei. Für Exkursionen, Mittagstisch etc. werden Kostenbeiträge verlangt. Das letzte Kindergartenjahr ist verpflichtend. Pflichtschule: Der Schulbesuch in öffentlichen Schulen ist kostenfrei. Schulpflicht: von 6 Jahren bis 18 Jahre ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Ungarn beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-Homepage: eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: www.ams.at/ Arbeitsverwaltung: www.afsz.hu Ratgeber für GrenzgängerInnen: www.eures-pannonia.hu/ Ungarische Regierung: www.kormany.hu/ Statistik Ungarn: www.ksh.hu/ Aufenthalt: www.bmbah.hu Private Jobvermittlung: www.profession.hu www.jobpilot.hu www.adecco.hu www.jobmonitor.hu/ jobline.hu/ Presse: www.nol.hu/ fn.hir24.hu/ hvg.hu/ bbjonline.hu/ Gewerkschaften: www.mszosz.hu/en/ www.liganet.hu/ Ministerium für Humanressourcen: www.kormany.hu/hu/ Krankenversicherungskassen: www.oep.hu/ (in deutscher Sprache) Arbeitslosigkeit: www.afsz.hu/ Pensionsversicherung: www.onyf.hu Steuern: www.nav.gov.hu/ www.ado.hu/ Finanzministerium: www.kormany.hu/ Wohnen: lakas.lap.hu www.jofogas.hu/ www.vatera.hu/ Bildungssysteme in Europa: eacea.ec.europa.eu/education/ Bildung: www.startlap.hu/oktatas/ Informationen zu Kindergärten: ovoda.lap.hu/ Informationen zu allgemeinbildenden Schulen: altalanosiskola.lap.hu/ Ministerium für Unterrichtswesen und Hochschulbildung: www.nefmi.gov.hu/ Anerkennung von Diplomen: www.oktatas.hu/ www.enic-naric.net/ anabin.kmk.org/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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