griechenland
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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT GRIECHENLAND Allgemeine Informationen Fläche: 131.957 km2 Einwohner: 11.0162.500 Erwerbstätige Bevölkerung: in der Landwirtschaft: 12% in der Industrie: 16% im Dienstleistungsbereich: 72% Sprachen:Griechisch Aufenthalt: • Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. • Ab 3 Monaten: Sie müssen bei der zuständigen Polizeistelle Ihres Wohnorts (Astynomia) eine Anmeldebescheinigung beantragen. Jeder Bürger/jede Bürgerin erhält eine Registriernummer bei der Steuerbehörde (AFM) sowie bei den Sozialversicherungsbehörden (AMKA). ARBEITSUCHE EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den lokalen Arbeitsämtern der griechischen Arbeitsverwaltung (OAED) betreut werden. Weitere Informationen finden Sie unter: http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Griechenland“ Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen in Griechenland finden Sie auf der EURES homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html Stellenangebote der griechischen Arbeitsverwaltung: http://www.oaed.gr/ Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“. Stellensuche in Tageszeitungen: z.B. • Ta Nea (besonders Mittwochsausgabe) • To Vima (Sonntagsausgabe) • Kathimerini • Naftenporiki Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht: • Gewerkschaften (Griechischer Gewerkschaftsbund – GSEE) • Handels- und Wirtschaftskammern Leben und Arbeiten in Griechenland SOZIALE SICHERHEIT Träger des nationalen Gesundheitswesens ist die Sozial versicherungsanstalt Idrima Kinonikon Asfalisseon (IKA) für unselbständige ArbeitnehmerInnen. In Griechenland herrscht Versicherungspflicht. Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen. Krankenversicherung: Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeit nehmer muss bei Arbeitsaufnahme über ein „Gesundheitsbuch“, erhältlich bei Ihrer IKA-Filiale, verfügen und es bei allen Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten vorlegen. Bei der örtlichen IKA-Stelle (Kentro Hygeias) ist ein Verzeichnis der ÄrztInnen erhältlich, die VertragspartnerInnen der IKA sind. Die medizinische Betreuung und Zahnbehandlung ist kostenfrei. Auch die Behandlung in Krankenhäusern, die der IKA angeschlossen sind, ist kostenfrei. Die Kosten für PrivatärztInnen werden zum Teil zurückerstattet. Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach Griechenland kommen, bringen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit. Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit am besten am ersten Tag bei Ihrem örtlichen Arbeitsamt – OAED. Dort wird Ihr Antrag auf Arbeitslosenunterstützung behandelt. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist von den nationalen Bestimmungen abhängig. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Griechenland mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Melden Sie sich spätestens sieben Tage nach Ihrer Ankunft in Griechenland beim zuständigen Arbeitsamt. Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie in Griechenland erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet. STEUERN Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Unselbständig Erwerbstätige: Die Einkommenssteuer (Foros Issodimatos) wird von Ihrem Monatsentgelt einbehalten oder ihre Steuerschuld ist in drei identischen Raten zu begleichen. Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen. Steuersatz: Einkommen aus unselbständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 45% besteuert. Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten Sie bei der zuständigen Finanzbehörde. WOHNEN In Griechenland sind 78% aller Wohnungen Eigentums wohnungen, 22% Mietwohnungen. Die Höhe der Mietpreise hängt von vielen Faktoren (Lage, Größe, Ausstattung) ab. Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a. • in den griechischen Zeitungen unter „Enikiassis Akiniton“ (Ta Nea, Eleftherotypia, Makedonia etc.) • in der Zeitung „Kathimerini“ (auch in englischer Sprache) • bei ImmobilienmaklerInnen Wenn Sie planen, ein Haus bzw. eine Wohnung zu kaufen, sollten Sie immer eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt hinzuziehen! Mietverträge werden gewöhnlich für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen, wobei auch kürzere Laufzeiten vereinbart werden können. Die Kaution beträgt durchschnittlich zwei Monatsmieten. AUSBILDUNG Kindergarten: Für zahlreiche Kindergärten werden Kostenbeiträge eingehoben. Der Besuch des letzten Kindergartenjahrs ist verpflichtend und wird vom Staat finanziert. Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist grundsätzlich unentgeltlich. Es gibt in Griechenland auch zahlreiche Privatschulen und einige internationale Schulen, in denen allerdings zum Teil sehr hohe Schulkosten bezahlt werden müssen. Schulpflicht: von 5 (6) bis 15 Jahre. ANERKENNUNG VON DIPLOMEN Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Griechenland beantragt werden. Diese Behörde nimmt – wenn notwendig – eine Einzelfallprüfung vor. Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich um nähere Informationen einzuholen. INTERNET-ADRESSEN EURES-homepage: http://eures.europa.eu EURES BeraterInnen in Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html Arbeitsverwaltung: http://www.oaed.gr/ Außenministerium Griechenland: http://www.mfa.gr/ Informationen über Griechenland – allgemein: http://www.gotohellas.gr/ http://www.justlanded.com/ Aufenthalt: http://www.ermis.gov.gr/ Statistik Griechenland: http://www.statistics.gr/ Internetseiten zu verschiedenen Themen: http://www.hri.org/ Bürgerzentrum: http://www.kep.gov.gr/ Private Jobvermittlung: http://career-office.uoa.gr/ http://www.kariera.gr/ http://www.skywalker.gr http://www.cosmosjobs.com http://www.proslipsis.gr/ Presse: http://www.tovima.gr/ http://www.tanea.gr/ http://www.ekathimerini.com/ http://www.naftemporiki.gr/ Gewerkschaft: http://www.gsee.gr Wirtschafts- und Industriellenkammer: http://www.acci.gr/ Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit: http://www.ypakp.gr Versicherungsanstalt für unselbständig Erwerbstätige: http://www.ika.gr Versicherungsanstalt für selbständig Erwerbstätige: http://www.oaee.gr/ Gesundheitsministerium: http://www.moh.gov.gr/ Generalsekretariat für Soziale Sicherheit: http://ggka.citron.gr/ Sozialversicherungsregister: http://www.amka.gr/ Arbeitslosigkeit: http://ec.europa.eu/employment_social/ Finanzministerium: http://www.minfin.gr/ Steuern: http://www.e-forologia.gr/ ImmobilienmaklerInnen: http://www.hri.org/ http://directory.in.gr/ Mietwohnungen: http://www.xe.gr/ http://www.kathimerini.gr/ Erziehungsministerium: http://www.minedu.gov.gr/ Internationale Schulen: http://www.ecis.org Bildungssysteme in Europa: http://eacea.ec.europa.eu/education/ Anerkennung von Diplomen: http://www.enic-naric.net/ http://www.dikatsa.info http://anabin.kmk.org/ Gelbe Seiten: http://www.xo.gr/ Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter www.ams.at abrufbar. 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