griechenland

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griechenland
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
GRIECHENLAND
Allgemeine Informationen
Fläche: 131.957 km2
Einwohner: 11.0162.500
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 12%
in der Industrie: 16%
im Dienstleistungsbereich: 72%
Sprachen:Griechisch
Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen bei der zuständigen Polizeistelle
Ihres Wohnorts (Astynomia) eine Anmeldebescheinigung
beantragen. Jeder Bürger/jede Bürgerin erhält eine
Registriernummer bei der Steuerbehörde (AFM) sowie bei
den Sozialversicherungsbehörden (AMKA).
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den
lokalen Arbeitsämtern der griechischen Arbeitsverwaltung
(OAED) betreut werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Griechenland“
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Griechenland finden Sie auf der
EURES homepage: http://eures.europa.eu, individuelle
Beratung erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz
Österreich: http://www.ams.at/sfa/14251.html
Stellenangebote der griechischen Arbeitsverwaltung:
http://www.oaed.gr/
Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Ta Nea (besonders Mittwochsausgabe)
• To Vima (Sonntagsausgabe)
• Kathimerini
• Naftenporiki
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (Griechischer Gewerkschaftsbund –
GSEE)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Leben und Arbeiten
in Griechenland
SOZIALE SICHERHEIT
Träger des nationalen Gesundheitswesens ist die Sozial­
versicherungsanstalt Idrima Kinonikon Asfalisseon (IKA)
für unselbständige ArbeitnehmerInnen. In Griechenland
herrscht Versicherungspflicht.
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen
werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen.
Krankenversicherung: Jede Arbeitnehmerin/jeder
Arbeit­
nehmer muss bei Arbeitsaufnahme über ein
„Gesundheitsbuch“, erhältlich bei Ihrer IKA-Filiale, verfügen
und es bei allen Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten
vorlegen.
Bei der örtlichen IKA-Stelle (Kentro Hygeias) ist ein
Verzeichnis der ÄrztInnen erhältlich, die VertragspartnerInnen
der IKA sind.
Die medizinische Betreuung und Zahnbehandlung ist
kostenfrei.
Auch die Behandlung in Krankenhäusern, die der IKA
angeschlossen sind, ist kostenfrei. Die Kosten für
PrivatärztInnen werden zum Teil zurückerstattet.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Griechenland kommen, bringen Sie Ihre europäische
Krankenversicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich bei Eintritt
der Arbeitslosigkeit am besten am ersten Tag bei Ihrem
örtlichen Arbeitsamt – OAED. Dort wird Ihr Antrag auf
Arbeitslosenunterstützung behandelt. Die Inanspruchnahme
der Leistungen ist von den nationalen Bestimmungen
abhängig.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei
Monate nach Griechenland mitzunehmen. Das erforderliche
Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei
der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern. Melden
Sie sich spätestens sieben Tage nach Ihrer Ankunft in
Griechenland beim zuständigen Arbeitsamt.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Griechenland erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbständig Erwerbstätige: Die Einkommenssteuer
(Foros Issodimatos) wird von Ihrem Monatsentgelt
einbehalten oder ihre Steuerschuld ist in drei identischen
Raten zu begleichen.
Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer­
jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbständiger oder selbstständiger
Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 45% besteuert.
Weitere Informationen über Steuern und Abgaben erhalten
Sie bei der zuständigen Finanzbehörde.
WOHNEN
In Griechenland sind 78% aller Wohnungen Eigentums­
wohnungen, 22% Mietwohnungen. Die Höhe der Mietpreise
hängt von vielen Faktoren (Lage, Größe, Ausstattung) ab.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in den griechischen Zeitungen unter „Enikiassis Akiniton“
(Ta Nea, Eleftherotypia, Makedonia etc.)
• in der Zeitung „Kathimerini“ (auch in englischer Sprache)
• bei ImmobilienmaklerInnen
Wenn Sie planen, ein Haus bzw. eine Wohnung zu kaufen,
sollten Sie immer eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt
hinzuziehen! Mietverträge werden gewöhnlich für einen
Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen, wobei auch
kürzere Laufzeiten vereinbart werden können. Die Kaution
beträgt durchschnittlich zwei Monatsmieten.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Für zahlreiche Kindergärten werden
Kostenbeiträge eingehoben. Der Besuch des letzten
Kindergartenjahrs ist verpflichtend und wird vom Staat
finanziert.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist
grundsätzlich unentgeltlich. Es gibt in Griechenland auch
zahlreiche Privatschulen und einige internationale Schulen,
in denen allerdings zum Teil sehr hohe Schulkosten bezahlt
werden müssen.
Schulpflicht: von 5 (6) bis 15 Jahre.
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Griechenland beantragt werden. Diese Behörde nimmt –
wenn notwendig – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Arbeitsverwaltung:
http://www.oaed.gr/
Außenministerium Griechenland:
http://www.mfa.gr/
Informationen über Griechenland – allgemein:
http://www.gotohellas.gr/
http://www.justlanded.com/
Aufenthalt:
http://www.ermis.gov.gr/
Statistik Griechenland:
http://www.statistics.gr/
Internetseiten zu verschiedenen Themen:
http://www.hri.org/
Bürgerzentrum:
http://www.kep.gov.gr/
Private Jobvermittlung:
http://career-office.uoa.gr/
http://www.kariera.gr/
http://www.skywalker.gr
http://www.cosmosjobs.com
http://www.proslipsis.gr/
Presse:
http://www.tovima.gr/
http://www.tanea.gr/
http://www.ekathimerini.com/
http://www.naftemporiki.gr/
Gewerkschaft:
http://www.gsee.gr
Wirtschafts- und Industriellenkammer:
http://www.acci.gr/
Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit:
http://www.ypakp.gr
Versicherungsanstalt für unselbständig Erwerbstätige:
http://www.ika.gr
Versicherungsanstalt für selbständig Erwerbstätige:
http://www.oaee.gr/
Gesundheitsministerium:
http://www.moh.gov.gr/
Generalsekretariat für Soziale Sicherheit:
http://ggka.citron.gr/
Sozialversicherungsregister:
http://www.amka.gr/
Arbeitslosigkeit:
http://ec.europa.eu/employment_social/
Finanzministerium:
http://www.minfin.gr/
Steuern:
http://www.e-forologia.gr/
ImmobilienmaklerInnen:
http://www.hri.org/
http://directory.in.gr/
Mietwohnungen:
http://www.xe.gr/
http://www.kathimerini.gr/
Erziehungsministerium:
http://www.minedu.gov.gr/
Internationale Schulen:
http://www.ecis.org
Bildungssysteme in Europa:
http://eacea.ec.europa.eu/education/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
http://www.dikatsa.info
http://anabin.kmk.org/
Gelbe Seiten:
http://www.xo.gr/
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Stand: März 2014