Repowering Windpark Bockenem

Transcription

Repowering Windpark Bockenem
Repowering
Windpark Bockenem
Beteiligte
Betreiber
WPD
Projektentwicklung
e3-GmbH
&
Themenübersicht
•
Vorstellung Beteiligte
•
Historie des Windparks Bockenem
•
mögliche Ausweisung weiterer Windeignungsflächen
•
mögliche Windparkerweiterung im Rahmen des Repowerings
•
Was kann eine Windkraftanlage (WEA) leisten
•
Möglichkeit für die Gemeinde / Bürgerbeteiligung
•
Weitere Vorgehensweise
e3 GmbH
erneuerbare energien europa – e3 GmbH:
•
mittelständisches Ingenieurbüro
•
geschäftsansässig in Hamburg
•
Team aus 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
•
Kerngeschäftsbereich: Ingenieurdienstleistungen im Bereich der Windenergie
Repowering
Projektentwicklung
Tätigkeitsbereiche
•
zivilrechtliche Sicherung
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Micrositing, Windparklayout, Ertragsberechnung
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Genehmigungsplanung / Bauleitplanung
•
Netzkonzeption (Netzberechnung, Umspannwerksplanung)
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Trassierung
•
betriebswirtschaftliche Konzeption
•
Ausschreibung der Bauleistungen (Kabel, Wege, UW, Fundamente)
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Bauüberwachung, Terminverfolgung, Kostenkontrolle, Abnahmen
•
Gewährleistungskoordination
Referenzen
Errichtung von 314 Windenergieanlagen
mit einer Leistung von 479 Megawatt
WPD AG Bremen
Windpark-Rundumservice:
•
Projektentwickler &
Betreiber von Windparks
•
Kaufmännische
Geschäftsführung
•
technische Betriebsführung
•
Wartung, Service
•
Onshore / Offshore weltweit
Referenzen in Niedersachsen
Historie
•
Der Windpark Bockenem wurde seinerzeit durch die EBV AG konzipiert
•
Die EBV-Gruppe geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten
•
Übernahme der Komplementärin durch die WPD AG aus Bremen
•
Geschäftsführung durch die WPD Verwaltungs - GmbH
•
WPD beauftragt e3 mit der Prüfung eines Repowerings
•
Ergebnis: Repowering grundsätzlich sinnvoll
Grundlagen
Repowering:
•
Ersetzen der WEA durch neue leistungsfähigere Anlagen
•
Komplett neue Windparkkonzeption
•
Planung neuer Standorte, Wege, Netzanschluss, Nutzungsverträge usw.
•
Bauleitplanung muss angepasst werden (Höhenbeschränkung durch F-Plan)
•
Kommanditisten müssen später dem Repowering - Konzept zustimmen
Bestandswindpark
Hersteller : GE
Leistung : 1500 kW
Nabenhöhe: 64 m
Rotordurchmesser: 70 m
Gesamthöhe: 100 m
Inbetriebnahme: 2001
rechtskräftige F-Planfläche
aktuelle
Windeignungsfläche
Abstandskriterien der Regionalplanung
potentiell mögliche
Windeignungsfläche nach
Abstandsempfehlung durch
RROP Hildesheim
Einschränkungen
zusätzliche
Einschränkungen durch
Verlauf der
Hochspannungsleitung und
Richtfunktrasse
Abstand
Einhaltung größeren
Abstandes als empfohlen
700 m vom
Anlagenmittelpunkt zu
Evensen / Klein Ilde
Ausweisung neuer F-Planfläche
potentielle
Windeignungsfläche
Technische Daten E101
•
Hersteller :
ENERCON
•
Nennleistung:
3.000 kW
•
Rotordurchmesser:
101 m
•
Nabenhöhe:
99m, 135 m
•
Anlagenkonzept:
getriebelos,
variable Drehzahl,
Einzelblattverstellung
•
Rotor
•
Drehrichtung:
Uhrzeigersinn
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Überstrichene Fläche:
8.012 m²
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Drehzahl:
4 - 14.5 U / min
mögliche Windparkkonfiguration
Platz für bis zu 9 moderne
WEA vom Typ E101
Potential Windenergie
•
3 MW WEA
•
bereits nach
5-8 Monaten
amortisiert
•
produziert
pro Jahr ca. 6000 MWh
sauberen Strom
15.000 Haushalten
oder
45.000 Personen
entspricht dem
Jahresverbrauch
von:
x 9 WEA
•
in 20 Betriebsjahren
ca. 1.080.000 MWh
sauberen Strom
x 20 Jahre
und ersetzt damit
ca. 230.000 t Heizöl
ca. 290.000 t Steinkohle
ca. 540.000 t Braunkohle
Emissionen von WEA
Schatten
•
maximal zulässige Belastung eines
Wohnhauses 8 Stunden / Jahr
•
abhängig von Wetterbedingungen
(Windrichtung, Sonnenstand,
Bewölkung, Betrieb einer WEA)
•
Sicherstellung der Einhaltung der
Richtwerte durch Einbau eines
Schattenwurfabschaltmoduls
•
bei Überschreitung der Richtwerte automatische Abschaltung der WEA
Schatten
9 x E 101 - geringfügige
Abschaltungen durch das
Schattenabschaltmodul
zu erwarten
8 St. / Jahr
15 St. / Jahr
30 St. / Jahr
Emissionen von WEA
Schall
•
Bewertung des Schallpegels
dB(A)
eintreten nicht
reversibler
Schäden
nach TA - Lärm
Schmerzschwelle
Nachts
•
Industriegebiet 70 dB(A)
•
Gewerbegebiet 50 dB(A)
•
Dorf- Mischgebiet 45 dB(A)
•
Allgemeines Wohngebiet 40 dB(A)
•
Reines Wohngebiet 35 dB(A)
•
Kur- Feriengebiet 35 dB(A)
Gefährdung des
Gehörs
Kommunikation
beeinträchtig
Hörgrenze
150
140
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Flughafen
Rockkonzert
Presslufthammer
mittlerer
Straßenverkehr
Büro
ruhige
Unterhaltung
Bibliothek
Schlafzimmer
Wald
Schall
9 x E 101 - Richtwerte werden an
den maßgeblichen Immissionsorten
eingehalten
55,0 dB(A)
50,0 dB(A)
45,0 dB(A)
40,0 dB(A)
35,0 dB(A)
Kennzeichnungspflicht
•
Synchronisieren der Befeuerung
•
Abschirmung der Befeuerung nach unten
•
Lichtreduktion durch Sichtweitenmessgerät
•
Lichtstärke bei Sichtweiten
Kennzeichnung - Tag A
bis 200 m GH
entweder
Blitzlicht
oder
Markierung
(1cd = Kerzenlicht)
< 5.000 m = 100% (100 cd)
> 5.000 m = 30% (30 cd)
> 10.000 m = 10% (10 cd)
•
2m
Transpondertechnik - Befeuerung in Betrieb,
6m
6m
6m
wenn Flugzeug Entfernung unterschreitet
•
Vereinbarung im Städtebaulichen Vertrag
(freiwillige Nachrüstung nach Errichtung)
6m
in 40 m Höhe
Tag B
Nacht
Potential für Gemeinde
Regelungsmöglichkeiten durch den städtebaulichen Vertrag:
•
Festlegung des Plangebietes
•
Regelungen zu Tages- Nachtkennzeichnung, Eisdetektor
•
Kostenübernahme durch den Investor für alle anfallenden Kosten
•
Sicherung der Erschließung des Windparks
•
Regelung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
•
Haftungsübernahme durch den Investor
•
Absicherung des Rückbaus durch Bürgschaft
•
Zahlung von Nutzungsentgelten an die Gemeinde
Potential für Gemeinde
1. Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von der Anzahl und Größe
der errichteten WEA, sowie vom erreichten Energieertrag
2. Zahlungen dürfen nicht an Entscheidungen der Gemeinde
gekoppelt sein
3. Stiftungsmodelle rechtswidrig, da die Koppelung der Zahlungen an
Entscheidungen der Gemeinde vorsätzlich verschleiert wird
Bürgerbeteiligung
•
Bürgerbeteiligung an dem Windpark kann prinzipiell durch WPD möglich
Zu Beachten bei Bürger WEA:
•
oftmals Angebote zu sehr unvorteilhaften Konditionen
•
Verschleierungstaktik > Bürger finanzieren Projektentwickler
Wenn Bürgerbeteiligung erwünscht
•
Beteiligung zu reinen Gestehungskosten
•
interne Kosten der e3 werden nicht berechnet, e3 finanziert vor, kein Risiko der
Projektentwicklung
•
tatsächlich angefallenen Kosten werden anteilig berechnet
•
von 3 zusätzlichen WEA je eine Bürgerwindenergieanlage
weitere Vorgehensweise
•
Abstimmung mit Gemeinde und Landeigentümern
•
Ausweisung der Erweiterung der Windeignungsfläche im Regionalplan
•
Nutzungsverträge mit Landeigentümern
•
Städtebaulicher Vertrag
•
Beauftragung von Fachgutachten
•
Genehmigungsverfahren nach BImSchG
•
Bauleitplanverfahren (F-Plan,evtl. B-Plan)
•
Beantragung und Genehmigung Netzanschluss
•
Finanzierung und Bestellung der Windkraftanlagen
•
Baubeginn des Windparks
Vielen Dank !