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Synopse der Stellungnahmen zum 2. Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Aus technischen Gründen sind die Karten und Anhänge zu den eingereichten Stellungnahmen in der Synopse nicht enthalten. Sie sind in der Auswertung jedoch selbstverständlich berücksichtigt worden.) Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Inhalt Kreise ....................................................................................................................................................................................................2 Ämter, Gemeinden, Städte ..................................................................................................................................................................27 Kammern, Verbände, sonstige Behörden und Institute, Projektplaner, Rechtsanwälte, etc. ..............................................................117 Private Stellungnehmerinnen und Stellungnehmer ............................................................................................................................202 Kreise Kreis Herzogtum Lauenburg ID: 68 11.06.2012 Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten zur Windenergienutzung Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamwarde Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieSehr geehrter Herr Tasch, der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamda weder der 1. Entwurf zur im Betreff genannten Planung, noch das warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten Kreiskonzept bzw. dessen Erweiterungsvorschläge entsprechend des ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen Kreistagsbeschlusses vom 22.09.2011 Windenergieeignungsflächen im geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Bereich der Gemeinde Hamwarde darstellen, wurde das Schreiben der zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliGemeinde vom 19.10.2011, mit dem die Kenntnisnahme des Planungsches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung standes mitgeteilt wurde und dass keine Meldung weiterer Eignungsfläaller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem chen erfolgt, hier zur Kenntnis genommen und unter der Rubrik "Gemeindanach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Fläden, bei denen keine Betroffenheit vorliegt" abgeheftet. chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt Der Kreis hat in seiner Stellungnahme vom 15.11.2011 zur Teilfortschrei- wird. bung des Regionalplanes bezüglich des erweiterten Kreiskonzeptes dargelegt, dass gegen den Willen einer Kommune keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen werden sollen. Mit Schreiben der Gemeinde vom 19.12.2011, das jeweils an das Innenministerium und den Kreis direkt ging, wird erneut darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde beschlossen hat, keine Eignungsflächen anzumelden. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Fa. Juwi Wind GmbH Flächen für den Standort Hamwarde gemeldet hat und dass dieser Handlung der Beschluss der Gemeindevertretung entgegensteht. Da Ihnen die Informationen zeitgleich zugingen und die Abwägung bei Ihnen noch nicht abgeschlossen war, war ich davon ausgegangen, dass Seite: 2 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 diese Mitteilung der Gemeinde Hamwarde entsprechend berücksichtigt werden würde. Ich bitte Sie, nunmehr dem Wunsch der Gemeinde zu entsprechen und die auf Hamwarder Gemeindegebiet ausgewiesene Fläche nicht mehr in die Planung einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen Kreis Herzogtum Lauenburg ID: 155 21.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. zu der Teilfortschreibung nehme ich aus forstbehördlicher Sicht für den Bezirk Kreis Herzogtum Lauenburg Stellung. Durch die Ausweisung der Eignungsgebiete werden Waldflächen nicht in Anspruch genommen oder unmittelbar berührt. Ich gehe davon aus, dass die in den Planunterlagen dargestellten Abstände zum Wald die im Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen genannten Mindestabstände (100 m + Rotorradius) zu Wald einhalten. Dementsprechend bestehen forstbehördlicherseits keine Bedenken zu der Teilfortschreibung. Mit freundlichen Grüßen Kreis Herzogtum Lauenburg ID: 1383 06.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Abstände werden einheitlich nach den Vorgaben des Runderlasses von 2011 angewandt. Sollten Gemeinden größere Abstände wünmit Schreiben vom 15.05.2012 übersandte das Innenministerium des Lanschen, so können sie dies städtebaulich begründet im Rahmen der des Schleswig- Holstein - Landesplanung Stadtentwicklung, WohnraumBauleitplanung festlegen. förderung, Bau- und Vermessungswesen den Entwurf zu o.a. Planung mit der Bitte um Verteilung der Unterlagen und Stellungnahme der relevanten Zu Fläche 247, Siebenbäumen: Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG Fachdienste des Kreises Herzogtum Lauenburg. Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz Aufgrund der engen Zeitvorgabe zur Abgabe einer Stellungnahme ist eine (Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz Beratung in den politischen Entscheidungsgremien des Kreises nicht erSchutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen reichbar. insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen Individuenzahlen (mehrere Hundert). Unter Berücksichtigung der weiter unten aufgeführten Beschlüsse des Lauenburgischen Kreistages zur Energiewende und insbesondere zur Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung vom Seite: 3 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 22.09.2011 werden die im 2. Entwurf der Teilfortschreibung dargestellten Eignungsgebiete einschließlich der gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommenen Eignungsgebiete ausdrücklich begrüßt. Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen. Es wird bedauert, dass die weitergehenden Vorschläge des Kreises an ausgewählten Standorten innerhalb der regionalen Grünzüge bzw. im möglichen Suchraum der A 21-Trasse keine Berücksichtigung fanden. Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt im Regionalplan erforderlich. In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisse zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagd-/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen. Bereits in seiner Sitzung am 22.09.2011 hat sich der Lauenburgische Kreistag im Zuge einer Diskussion zur Energiewende zu einem zügigen Umbau der Energieversorgung auf Kreisebene hin zu erneuerbaren Energien und dezentralen Produktionsstrukturen bekannt und insbesondere zum Ausbau der Windenergienutzung die folgenden Beschlüsse gefasst, die nach wie vor noch Gültigkeit besitzen: "Der Kreistag befürwortet die Landesrichtlinie zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Stromerzeugung aus Windenergie mit der Maßgabe, dass der Abstand zur Wohnbebauung 800 Meter beträgt, es sei denn, die betroffene Gemeinde wünscht einen Abstand von 1.000 Metern. Gegen den Willen einer Kommune werden keine zusätzlichen Flächen aus gewiesen. Der Kreis erklärt das Ziel, neben dem vom Land ausgewiesenen Windeignungsflächen in Abstimmung mit dem Land weitere Eignungsflächen auszusuchen und vorzuschlagen. Die Kreisverwaltung wird gebeten, das gesamte Kreisgebiet mit dem Ziel der Ausweisung weiterer Windenergieeignungsflächen erneut zu untersuchen, insbesondere ist der Suchraum für die A21 in die Suche einzubeziehen ohne den Bau der A21 nachhaltig zu stören. Die Sichtverbindung zu Kulturdenkmalen und die regionalen Grünzüge sind neu zu bewerten und im Einzelfall zu prüfen, mit dem Ziel, weitere Windenergiepotenzialflächen zu finden. Die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde sowie der unteren Denkmalbehörde sind nachfolgend aufgeführt, um als eigenständige Stellungnahme Ihrer Abwägung zugänglich zu sein. Zu Fläche 196, Schiphorst: Die Abstände werden aus regionalplanerischer Sicht für ausreichend gehalten. Im Bauleitplanverfahren bzw. im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren kann Vorhaben bezogen geprüft werden, ob größere Abstände (auch aus Sicht der Denkmalpflege) erforderlich sind. Zu Fläche 308, Elmenhorst, Kankelau: Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Zu Fläche 203; Wangelau: Die vom Einwender vorgebrachten Artenschutzbelange sind bekannt. Entsprechend sind artenschutzrechtliche Vorbehalte im Regionalplan Fläche 247- Gemeinde Siebenbäumen: bzw. Prüferfordernissen im Umweltbericht enthalten. Mit der Aufnahme Es ist festzustellen, dass die vom Kreis im Februar 2011 definierte Abder Fläche in den denkmalrechtlichen Vorbehalt ist den Belangen des grenzung des charakteristischen Landschaftraumes im vorliegenden EntDenkmalschutzes auf Ebene der Regionalplanung hireichend Rechwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans im Bereich Siebenbäunung getragen. Die von der UNB aufgeführten Hinweise sind im Baumen/Kastorf deutlich zurückgenommen wurde. Die vom Kreis vorgenomleitplanverfahren bzw. im immmissionsschutzrechtlichen Genehmimene Abgrenzung berücksichtigt die vom dortigen Kreisrevierförster über gungsverfahren zu prüfen. Jahre festgestellten Tageseinstände und Sammelplätze von Kranichen. Fachdienst Naturschutz (als untere Naturschutzbehörde) Seite: 4 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Die sich hier sammelnden Kraniche nutzen seit vielen Jahren in großer Zahl den direkt südlich gelegenen "Wehrenteich" als Schlafplatz. Dieses geplante Naturschutzgebiet besitzt allein auf Grund dieser Funktion eine landesweite Bedeutung. Auf Grund dieser Sachlage ist die Abgrenzung des charakteristischen Landschaftraumes, wie vom Kreis 2011 vorgeschlagen, vorzunehmen (siehe Anlage). Außerdem ist zu dem geplanten Naturschutzgebiet mit Bedeutung für den Großvogelschutz ein Schutzabstand von 1.000 m zu berücksichtigen. Weiterhin sind auch Schutzabstände von 1.000 m zu den dortigen Großvogelbrutplätzen (Rotmilan, Kranich, Rohrweihel einzuhalten. Fläche 196 - Gemeinde Schiphorst: Nördlich des gegenüber dem ersten Entwurf hinzugekommenen Eignungsgebietes (und nördlich der L87) befindet sich ein Kranichbrutplatz im dortigen Wald. Zu diesem Brutplatz sind 1.000 m Schutzabstand einzuhalten. Zu der sehr hochwertigen Waldfläche östlich des geplanten Eignungsgebietes sind aus Gründen des Fledermausschutzes 500 m Abstand zu überprüfen Fläche 308 - Gemeinde Elmenhors/Kankelau: Stand: 06.11.2012 Zu Fläche 200, Lütau und Basedow: Die Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der Bauleitplanung bzw. im Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten und vertiefend zu prüfen. Zu Fläche 204: Für die Fläche ist im Text der Teilfortschreibung ein denkmalschutzrechtlicher Vorbehalt formuliert worden. Auf Ebene der Regionalplanung ist der Denkmalschutzbelang damit hinreichend gewürdigt. Die Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen sind im Zuge der Bauleitplanung bzw. im Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten und vertiefend zu prüfen. Zu Fläche 244: Die Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der Bauleitplanung bzw. im Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten und vertiefend zu prüfen. Zu Fläche 248: Die Fläche ist aufgrund entgegenstehender Gemeindevoten wieder Bei der Landschaft zwischen Kankelau und Elmenhorst handelt es sich um gestrichen worden. Den denkmalrechtlichen Belangen wird damit entein vielfältiges, biotopreiches und ökologisch wertvolles Gebiet, das im sprochen. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I als geplantes Landschaftsschutzgebiet dargestellt ist. Im Landschaftsrahmenplan sind außer- Zu Fläche 307: dem dort drei Fließgewässer als "Nebenverbundachsen" mit besonderer Die Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen werden zur Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der Bauleitplanung bzw. im dargestellt. Auf Grund der Strukturvielfalt dieses Landschaftsausschnittes Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten im Zusammenhang mit den Fließgewässern sowie dem renaturierten Kies- und vertiefend zu prüfen. see in der Gemeinde Groß Pampau ist dieser Raum für Großvogelarten wie Rotmilan, Weißstorch, Kranich und Seeadler als Nahrungsfläche von hoher Bedeutung. Die während der Brutzeit nahezu permanente Anwesenheit eines Rotmilan-Paares lässt darauf schließen, dass sich in einer der angrenzenden Waldflächen ein entsprechender Brutplatz befindet. Danach Berücksichtigung der vorgenannten Schutzabstände zu den Waldflächen deutliche Anteile der geplanten Eignungsfläche entfallen, ist zweifelhaft, ob überhaupt eine ausreichend große Restfläche verbleibt. Aus Gründen des Großvogelschutzes wird empfohlen die geplante Eignungsfläche zu überprüfen. Fläche 203 - Gemeinde Wangelau: Von dem dort zuständigen Jagdpächter und dem BUND wurde dem FD Seite: 5 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Naturschutz mitgeteilt, dass sich hier Brutplätze eines Roten Milans sowie eines Kranichs befinden. Der Horst des Milans befindet sich in dem Waldstück westlich der "Brockmühle". Der Kranichbrutplatz liegt direkt an der "Linau", genau westlich von Witzeeze (in einem Abstand von 2.000m von der Ortslage Witzeeze). Es sind jeweils 1.000 m um diese Brutplätze freizuhalten. Fläche 200- Gemeinden Lütau und Basedow: Zu der vollständigen Beibehaltung des bestehenden Eignungsgebiets wird der geäußerte artenschutzrechtlicher Vorbehalt aufrecht erhalten, da der südliche Teil des Gebietes innerhalb des 1.000 m Schutzabstands der Brutplätze vom Rotmilan und Weißstorch liegt. Das gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommene Eignungsgebiet liegt mit seinem südöstlichen Teil ebenfalls im Schutzabstand zu den genannten Brutplätzen und ist entsprechend zu reduzieren. Der westliche Teil des Gebietes reicht tief in einen vorgesehenen Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hinein. Die Bedeutung des Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt sich darin, dass diese Quartiere bereits jetzt von überwinternden Fledermäusen angenommen wurden. Daher ist auf das gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommene Eignungsgebiet zu überprüfen. Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz (als untere Denkmalschutzbehörde) Eignungsfläche 196: Hinsichtlich der im vorhergehenden Entwurf dargestellten Abgrenzungen der Eignungsfläche 196 bestanden keine Bedenken. Im nun vorgelegten Entwurf wird die Fläche nach Norden ergänzt und rückt damit bis auf 400 m an das historische Gut Mühlenbrook heran. Bei dem Gut handelt es sich um eine im Karree gebaute Anlage, die als Vorwerk zum Gut Steinhorst errichtet wurde. Das Wohnhaus sowie zwei weitere Nebengebäude sind als einfache Kulturdenkmale gem. §1 DSchG eingestuft. Bei Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich der nördlichen Ergänzung der Eignungsfläche 196, wird das Vorwerk, das Teil der historischen Kulturlandschaft um das Gut Steinhorst ist, visuell beeinträchtigt. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird empfohlen einen größeren Abstand zum Gut Mühlenbrook einzuhalten. Eignungsfäche 203 Seite: 6 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Laut Datenblatt ist nunmehr vorgesehen, die geplante Höhenbeschränkung wieder aufzuheben und die zulässigen Anlagenhöhen über das Genehmigungsverfahren klären zu lassen. Grundsätzlich gefährden die Windkraftanlagen den Denkmalwert des nach § 5 Abs. 2 DSchG eingetragene Kulturdenkmal "Kirche in Büchen-Pötrau". Eine erste Kirche wurde bereits um 1300 herum erbaut. Der Turm der jetzigen Kirche stammt aus dem 17./18. Jh. Er besteht unten aus Feldsteinen und ist oben verbreitert. An diesen Turm wurde um 1867/68 ein Kirchenschiff aus Ziegelsteinen in neugotischem Stil errichtet. Die Lage der Kirche an einem exponierten Standort auf der Südseite der Steinau, sorgt dafür, dass sie über den Niederungsbereich hinweg weithin sichtbar und damit prägend für ihr Umfeld ist. Die Windkraftanlagen werden in einer wesentlichen Sichtachse des Denkmals vorgesehen. Es ist darzustellen, dass die Windkraftanlagen innerhalb des Sichtfeldes nicht hinter der Kirche in Erscheinung treten mithin durch den Höhenrücken selber und den darauf befindlichen Bewuchs verdeckt werden. Dazu ist eine nach den Regeln der Darstellenden Geometrie vorgenommene, nachvollziehbare und nachprüfbare visuelle Prüfung vorzulegen. Neben einem bildhaften Ergebnis sind mind. folgende Angaben zu machen: gewählter Standpunkt (Lage und Höhe ü.NN) und Aughöhe, angenommene Standorte und Höhen der Windkraftanlagen, Geländeverhältnisse als Schnitt. ggf. Angaben zum verwendeten Geländemodell und zum Computerprogramm. Die Eignungsfläche überlagert die Trasse der "Alten Salzstraße", einer alten Handelsstraße, die von Lüneburg kommend, durch diesen Raum nach Mölln und Lübeck verlief. Reste der Wegebefestigung sowie Fahrspuren etc. sind noch im Bereich der Ackerflächen zu vermuten. Dies ist bei der Planung für die konkreten Standorte der Windkraftanlagen im Vorwege zu untersuchen und zu berücksichtigen. Die WKA sollen nicht direkt auf die Relikte des ursprünglichen Weges gestellt werden. Die Standortwahl für die WKA ist daher beschränkt. Eignungsfläche 204 Bei dem Gut Bliestorf handelt es sich um eine im Kern spätbarocke Anlage, auch wenn das Herrenhaus selbst erst im 19. Jhrt. errichtet wurde. Die gesamte Bebauung des Gutes entwickelt bzw. orientiert sich an einer Hauptachse, die in südwest- nordöstlicher Richtung durch die Gutsanlage und den Park verläuft und in einer nach Bliestorf führenden Allee ihre Fortsetzung findet. Quer zu dieser Hauptachse treffen in Höhe des Herrenhauses zwei Nebenachsen auf die Anlage. Die nördliche dieser Achsen ist als kulturhistorisch bedeutsame Allee aus Schwarzpappeln ausgebildet. Hier Seite: 7 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I verläuft auch die aus Grinau kommende Gemeindestraße. Das Herrenhaus mit Park, das Verwalterhaus sowie die zwei genannten Alleen sind als besondere Kulturdenkmale gem. § 5 Abs. 2 DSchG in das Denkmalbuch des Landes S.H. eingetragen. Weitere Gebäude des Gutes sind als einfache Kulturdenkmale gem. §1 DSchG einzustufen. Auf Grund des insgesamt eher ebenen Geländes und dem geringen Abstand zwischen Eignungsfläche und Herrenhaus, werden die Windkraftanlagen aus dem Park heraus hinter dem Herrenhaus zu sehen sein. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Eignungsfläche Nr. 204 kritisch zu sehen. Wenn auf die Aufnahme der Fläche in den Regionalplan nicht verzichtet werden soll, so sollte der Abstand zum Gut vergrößert und die Anlagen in der Höhe beschränkt werden. Die zentrale durch das Gut führende Hauptachse (s.o.) stellt die wesentliche Sichtachse des Gutes dar. Es wird empfohlen diese Hauptachse von Windkraftanlagen freizuhalten. Eignungsfläche 244 Die Ortslage von Lütau erstreckt sich auf dem östlichen Hang der Niederungsbereiche der Linau und des von Lauenburg kommenden Augrabens. Bereits im 13. Jh. wurde eine erste Kirche errichtet. Aus dieser Zeit stammt der untere Teil, des aus Feldsteinen errichteten Turms der jetzigen Kirche. Der Fachwerkoberbau des Turms wurde um 1705 aufgesetzt. Das Kirchenschiff wurde 1845/46 in spätklassizistischem Baustil aus Ziegelsteinen ausgeführt. Die Kirche nebst Kirchhofsbereich -also incl. Lindenkranz wurde bereits 1968 in das Denkmalbuch des Landes S.-H. eingetragen. Es handelt sich also um ein besonders Kulturdenkmal gem. § 5 Abs. 2 DSchG. Die Kirche wurde in exponierter Lage auf einem in den Niederungsbereich hineinreichenden Vorsprung errichtet. Diese Gesamtsituation ist von der B 209 aus, insbesondere von der weiten Kurve beim Übergang über die Linau an der nördlichen Gemeindegrenze besonders gut erlebbar. Über eine Strecke von 500 m bestehen beste Sichtbedingungen auf den Kirchhügel, der sich eindrucksvoll vor dem Niederungsbereich abhebt. Es handelt sich hier um den wesentlichen Sichtbereich des Denkmals. Windkraftanlagen, die im Bereich der Fläche 244 errichtet werden, werden hinter und neben der Kirche zu sehen sein und - bei angenommener Höhe von 150 m - die Kirche deutlich überragen. Dies würde zu einer Minderung des Denkmalwertes der Kirche und einer Beeinträchtigung der Gesamtsituation führen. Dies ist dem weithin offenen Niederungsbereich sowie dem im Bereich Juliusburg stark ansteigenden Gelände geschuldet. Anders als beispielsweise im Bereich Pötrau riegelt in Lütau der Kirchhügel nur einen Teil des Sichtfeldes ab. Die daran vorbei in Richtung Süden führende Niederung gestattet immer einen freien Blick auf die Anlagen. Das heißt, dass Seite: 8 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I bei Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich der Fläche 244 eine Minderung des Denkmalwertes unvermeidbar ist. Aus Sicht der Denkmalpflege wird die Errichtung von Windkraftanlagen kritisch betrachtet. Durch geeignete Maßnahmen ist die Beeinträchtigung des Denkmals zu reduzieren. Eignungsfläche 248 Die Eignungsfläche liegt im direkten Umgebungsbereich der Kirche von Hamwarde. Die Kirche wurde 1847/48 im spätklassizistischen Baustil errichtet. Sie wurde 1968 in das Denkmalbuch des Landes S.-H. eingetragen. Durch ihre Lage auf einer Anhöhe an der Ostseite der Ortslage hat das Bauwerk eine weitreichende Wirkung in den Raum östlich und nordöstlich des Dorfes. Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Bereich würde die gesamte historisch geprägte Situation dominieren und damit den Denkmalwert des Kulturdenkmals erheblich schmälern. Die Eignungsfläche liegt außerdem im Bereich eines Sichtfeldes, dass aus der Gemeinde Kollow heraus über den Dorfteich hinweg und zwischen zwei traditionellen Gehöften hindurch in die Landschaft hinausgeht. Der Blick in die Landschaft wird hier durch die Gebäude fokussiert. Die Errichtung von Windkraftanlagen, in diesem Bildausschnitt, würde die Anlagen besonders hervorheben -die Kulturlandschaft würde nachhaltig und besonders augenfällig verändert. Aus beiden genannten Gründen wird eine Eignungsfläche in diesem Bereich kritisch betrachtet. Eignungsfläche 307 Grundsätzlich wird durch die Windkraftanlagen der Denkmalwert des nach § 5 Abs. 2 DSchG eingetragene Kulturdenkmals "Gut Niendorf/Stecknitz" (Herrenhaus und Park) gefährdet. Die Windkraftanlagen werden in einer wesentlichen Sichtachse des Denkmals vorgesehen. Es bestehen dann keine Bedenken, wenn nachgewiesen wird, dass die Windkraftanlagen aus dem Park heraus über das Herrenhaus hinweg nicht in Erscheinung treten. Dazu ist eine nach den Regeln der Darstellenden Geometrie vorgenommene, nachvollziehbare und nachprüfbare visuelle Prüfung vorzulegen. Neben einem bildhaften Ergebnis sind mind. folgende Angaben zu machen: gewählter Standpunkt und Aughöhe, angenommene Standorte und Höhen der Windkraftanlagen, Geländemodell/ Geländeverhältnisse, verwendetes Computerprogramm. Aufgrund des Sichtfeldes über den Priesterbach hinweg zur Kirche Breitenfelde und darüber hinaus ist hier ebenfalls wie bei der Eignungsfläche 198 eine Höhenbeschränkung auf 100 m anzustreben. Seite: 9 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Mit freundlichen Grüßen Kreis Pinneberg ID: 899 11.07.2012 Die Gemeinde Helgoland ist aufgrund seiner geographischen Lage im Nach einer ersten Vorprüfung zu einem beantragten Zielabweichungsbesonderen Maße dafür prädestiniert, seinen künftigen Energie- und verfahren hat sich die Errichtung der WKA als unvereinbar mit dem Wärmebedarf durch die Nutzung regenerativer Energiequellen zu decken. Landeplatz des SAR-Hubschraubers herausgestellt. Anders lautende Einschätzungen sind hier nicht bekannt. Solange nicht erkennbar ist, So kommt das Regionale Entwicklungskonzept Helgoland (REK) aus dem dass eine Ausnahme im Text auch Chancen auf eine Umsetzung hat, Jahre 2011 in seinen Handlungsempfehlungen 04.12 und 04.13 (Nutzung wird sie nicht übernommen. Es wird auf das Votum aus der ersten regenerativer Energiequellen zur Wärme- bzw. Stromerzeugung) auch hier Anhörung verwiesen. zu eindeutigen Aussagen. Hier ein Auszug aus der HE 04.12: „Im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung der Insel Helgoland sind eine schrittweise Abkopplung von fossilen Energieträgern und die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen sowie ein klimafreundliches Verhalten der Inselbewohner nötig. Die Windenergie stellt eine große natürliche Energiequelle auf Helgoland dar. Zur Nutzung der Windenergie wird das Konzept „Wind gegen Öl“ weiter vorangetrieben. Dieses Konzept geht davon aus, dass zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 4-5 MW südlich von Helgoland direkt an der Hafenmole errichtet werden. Der erzeugte Windstrom kann zur Wärmeerzeugung genutzt werden, indem man ihn zum Betrieb von Wärmepumpen oder zum Betrieb von Elektrodenkesseln nutzt. Die Gemeinde Helgoland hat zur Errichtung der Windkraftanlagen bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst. Der nächste Schritt ist die Planung und Errichtung der Windkraftanlagen. (...) „ Der Kreis Pinneberg unterstützt die innovative Neuausrichtung Helgolands in dieser energiepolitischen Versorgungsfrage ausdrücklich. Durch die Initiative „Wind gegen Öl“ besteht die einmalige Chance, den emissionsträchtigen Status Quo durch eine saubere und zeitgemäße Versorgungslösung zu ersetzen und dabei einen weiteren elementaren Baustein des REK Helgoland zur Umsetzung zu verhelfen. Neben der reinen Versorgungsfrage würde die Beendigung der Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern mit seinen beeinträchtigenden CO2- Emissionen auch dem Image Helgolands als künftigen Wirtschaftsstandort der Windenergie im Offshore-Bereich einen wichtigen Dienst leisten. Vor diesem Hintergrund vertritt der Kreis Pinneberg die Auffassung, dass auch im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans I dieser Aspekt eine entsprechende Würdigung erfahren sollte und es nicht bei dem einfaSeite: 10 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 chen Hinweis bleiben sollte, die Gemeinde Helgoland könne die Zulässigkeit von Windkraftanlagen ja über ein Zielabweichungsverfahren gem. § 11 ROG überprüfen lassen. Vielmehr sollte auch das Land Schleswig-Holstein, welches während des gesamten Entwicklungsprozess zum REK maßgeblich beteiligt war und welches sich den inhaltlichen Aussagen dieses Konzeptes in seiner Endfassung angeschlossen hatte, eine positive und bejahende Aussage zur Windkraftnutzung auf Helgoland innerhalb des Regionalplans verankern. Dabei ist es selbstverständlich unbestritten, dass im Rahmen der Bereitung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen alle konkurrierende Raumansprüche (Artenschutz, Landschaftsbild, Denkmalschutz, etc.) ihrer Gewichtigkeit entsprechend zu würdigen sind. Jedoch sollte angesichts der beschriebenen Neuausrichtung der Inselgemeinde sich die regionalplanerische Basis für die Nutzung regenerativer Energiequellen gegenüber der landesplanerischen Aussage des derzeit gültigen Regionalplans nicht weiter verschlechtern. Der Kreis Pinneberg unterstützt somit die Gemeinde Helgoland in ihrer Forderung, für die Errichtung von 2 WKA eine entsprechende Sonderregelung (Tz. 6.4.2.3) vorzusehen. Kreis Segeberg ID: 1461 09.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem o.a. Verfahren nehme ich wie folgt Stellung: I. Stellungnahme des Kreistages In ihrer gemeinsamen Sitzung am 21.06.2012 haben die Ausschüsse für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur sowie für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Kreistag Segeberg die folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes I beschlossen: Zu Fläche 183, Pronstorf: Dem Hinweisen aus der Stellungnahme wird gefolgt. Die Abgrenzung der Fläche wird an die Abstandsradien gemäß der tatsächlichen Einstufung der Bebauung angepasst. Dadurch wird auch die Übernahme eines kleinen zusätzlichen Flächenteiles in der Gemeinde Ahrensbök möglich. Zu Fläche 306, Damsdorf, Schmalensee, Stocksee: Dem Votum wird teilweise gefolgt. Im Bereich der Ausgleichsfläche und des Waldstückes wird die Fläche zurückgenommen. Eine Rück"Der überarbeitete Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans I wird nahme im Nordwesten wird nicht für erforderlich gehalten. Die zu Ergrundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Soweit einzelnen wartenden Beeinträchtigungen werden als vertretbar angesehen. Flächenvorschlägen des Kreises aus dem vorangegangenen AnhörungsZumm Schweinestall wird kein Abstand vorgesehen. Es ist Vorhaben verfahren nicht gefolgt wurde, sind die Begründungen zur Nichtübernahme bezogen zu klären, ob aufgrund baurechtlicher oder immissionsschutzvorgenannten Flächen nachvollziehbar. Für die Fläche 183 in der Gemeinrechtlicher Erfordernisse ein Abstand einzuhalten ist. de Pronstorf erlauben die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse eine deutlich Seite: 11 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I weitergehende Abgrenzung der Eignungsfläche im Westen. Dies sollte entsprechend der Anlage berücksichtigt werden. Auf die Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen. Für die Fläche 315 in Alveslohe/Kaltenkirchen sind noch die ablehnende Stellungnahme der Stadt Kaltenkirchen, die Hinweise auf bestehende Ausgleichsflächen und die Planung der TENNET für die erforderliche 380 KV-Leitung zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Auf die Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen. Den Gemeinden wird empfohlen, die notwendige Konkretisierung der Flächenabgrenzungen im Rahmen ihrer Planungshoheit über die Bauleitplanung zu steuern." Der Beschluss erging einstimmig und soll vom Kreistag in seiner Sitzung am 13.9.2012 bestätigt werden. Stand: 06.11.2012 Zu Fläche 315, Alveslohe / Kaltenkirchen: Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunden haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsflächen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstaufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandspuffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen. Flächenvorschläge in Todesfelde: Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) Fachdienst Wasser I Bodenschutz: geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten 3 Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur Keine Bedenken. Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der Untere Bauaufsicht: Grünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller UntersuKeine Anregungen und Bedenken. chungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber Fachdienst Unterhaltung und Ausbau von Straßen: keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von WindkraftKeine Bedenken. eignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung: dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert das Planfeststellungsverfahren der A20 und stellt die hohen InvestitioFläche 183 (Pronstorf): nen in Frage. Die Häuser südlich Wulfsfelde und nördlich Reinsbek wurden im vorlieFür die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche genden Entwurf als Siedlungen bewertet. Dementsprechend wurde ein Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen, Abstand von 800 m berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich hier um Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Einzelhäuser bzw. Splittersiedlungen mit der Folge, dass hier nur ein Ab- Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten. stand von 400m zum Tragen kommt. Auf meine Stellungnahme vom Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch 16.11.2011 und die Karte (Anlage 1) wird verwiesen. nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des Fläche 306 (Damsdorf/Schmalensee/Stocksee): Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zuDie Flächenabgrenzung entspricht weitestgehend dem Kreisvorschlag. Im sätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, Nordwesten wurde die Eignungsfläche allerdings in Richtung Ortslage dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als EiogSchmalensee bis auf einen Siedlungsabstand von 800m ausgeweitet. nungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutAufgrund des hier bestehenden und für die landschaftsbezogene Erholung lich erreicht werden kann. bedeutsamen dichten Knicknetzes sollte die Eignungsfläche entsprechend meiner Stellungnahme vom 16.11.2011 westlich nicht über den bestehen- Flächenvorschläge in Armstedt / Fuhlendorf: II. Stellungnahme der Verwaltung als Träger öffentlicher Belange Seite: 12 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I den Wirtschaftsweg hinausgehen. Im Südwesten wurde der vorhandene Wald nicht berücksichtigt und wird von der Eignungsfläche überlagert. Im Süden wurde ein kürzlich errichteter Schweinemaststall mit Sozial- und Fütterungsbereich, der noch nicht in den Kartenunterlagen enthalten ist, nicht berücksichtigt (Baugenehmigung 807/11 v. 30.09.2011). Im Nordosten bestehen Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kiesabbau (s. Stellungnahme der UNB). Nördlich angrenzend handelt es sich nicht um eine Waldfläche (s. Luftbild). Insgesamt sollte die Abgrenzung der Fläche 306 entsprechend meiner Stellungnahme v. 16.11.2011 erfolgen. Auf die Anlagen 2.1 bis 2.4 wird verwiesen. Stand: 06.11.2012 Grundlage für die Stellungnahme des LBV sind das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen Armstedt / Fuhlendorfbeurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden. Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum Fläche 315 (Alveslohe/Kaltenkirchen) Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im Hier die sind die Stellungnahme der Stadt Kaltenkirchen, die Hinweise auf Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber Landesjagdbestehende Ausgleichsflächen und die Planung der TENNET für die erfor- verband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd, MELUR, mündl. 2012). derliche 380 KV-Leitung zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Auf die Stellungnahme der UNB wird verwiesen. Unter Berücksichtigung der auf Flächenvorschlag in Hartenholm: dem Gebiet der Stadt Kaltenkirchen zwischenzeitlich bereits realisierten Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. GutachAufforstungsmaßnahmen verbleibt lediglich eine Restfläche von knapp 15 ten, die im Auftrage des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr des ha Größe (Anlagen 3.1, 3.2). Landes Schleswig-Holstein erstellt wurden, können durch das hier vorgelegte Kurzgutachten nicht widerlegt werden. Nach wie vor wird Flächenvorschläge in Todesfelde und Hartenholm sowie Armsdurch die jetzt reduzierte geplante Ausweisung eine Gefährdung der tedt/Fuhlendorf: CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den In diesen Gemeinden wurden größere potentielle Eignungsflächen im Ge- Bau der BAB A20 gesehen. Die Fläche wird nicht übernommen. biet der Gemeinden Todesfelde und Hartenholm/Hasenmoor vorgeschlaZu Fläche 184 (Neuengörs), 185/186/187 (Hardebek / Hasenkrug), gen und vom Kreis bestätigt. Eine Übernahme ist nicht erfolgt, da diese Flächen teilweise im Migrationskorridor einer geplanten Grünbrücke liegen 227 (Gönnebek), 305 (Großenaspe), 249 (Groß Niendorf): und/oder teilweise Ausgleichsflächen für die A7 oder A 20 innerhalb dieser Kenntnisnahme Flächen liegen. Es sollte geprüft werden, ob nicht dennoch hinreichend Zu Fläche 313, Weede: große Teilflächen für eine Windenergienutzung verbleiben. Es sind Hinweise eingegangen, dass bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäuser eingestuft wurden. Es erfolgt Denkmalschutz: insofern eine Anpassung im Südwesten, um der landesweit einheitliNachdem jetzt textlich ein genereller denkmalschutzrechtlicher Vorbehalt chen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu werden. Allerdings aufgenommen wurde, erfolgt eine weitergehende Stellungnahme der UD bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße nicht. frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu dem in Ost-WestRichtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenommen, um die GeUmweltmedizin und Seuchenhygiene: samtausdehnung des Windparks und die dominierende Wirkung auf Keine Bedenken. die Ortslagen zu begrenzen.Im Rahmen der ersten Anhörung sind die vom Kreis vorgebrachten artenschutzrechtlichen Belange für diese Naturschutz: Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeArtenschutz: flossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme nicht. Insbesondere die Fnktionsfähigkeit der Grünbrücke wurde intensiv gutSeite: 13 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Hinsichtlich des Artenschutzes verweise ich auf unsere Stellungnahme vom 04.07.2010. Insbesondere die Forderung mindestens für alle ermittelten Eignungsflächen eine Potenzialanalyse durchzuführen wird nochmal bekräftigt. Für jede Fläche, die im Regionalplan als Eignungsfläche für Windenergie dargestellt wird, muss im Vorwege geprüft sein, dass sie unter Berücksichtigung des Artenschutzes auch tatsächlich geeignet ist. Stand: 06.11.2012 achterlich geprüft. Im Bereich der Flächen 184 und 313 wird die Errichtung weiterer WKA als Arrondierung zum bestehenden Gebiet unkritisch gesehen. Zu Fläche 245, Mönkloh: Die Fläche wird in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil dass das Eignungsflächen: Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der FunktionsfäFläche 183 (Pronstorf) higkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf Das artenschutzrechtliche Prüferfordernis sollte um Jagdreviere und Sommerquartiere für Waldfledermäuse ergänzt werden. Ansonsten beste- gestrichen. hen aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken. Artenschutz allgemein: Die Belange des Artenschutzes wurden auf Ebene der RegionalplaFläche 184 (Neuengörs) nung in ausreichender Tiefe geprüft. Zur Klärung Vorhaben bezogener Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes, Fragen wird auf den artenschutzrechtlichen Vorbehalt verwiesen. keine Bedenken. Fläche 313 (Weede) Durch die Flächenerweiterung nach Osten wird der Abstand zum östlich angrenzenden FFH-Gebiet verringert. Im Südosten der Eignungsfläche liegt außerdem ein kleines Wäldchen. Der Abstand zum FFH-Gebiet sollte aus naturschutzfachlicher Sicht nicht verringert werden. Es bestehen daher gegen die östlichen Erweiterungsflächen aus Sicht des Naturschutzes Bedenken. Fläche 185/186/187 (Hardebek/Hasenkrug) Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes, keine Bedenken. Fläche 227 (Gönnebek) Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes, keine Bedenken. Fläche 245 (Mönkloh) Die Fläche liegt am Rand eines charakteristischen Landschaftsraumes. Im südöstlichen Teil der Eignungsfläche befinden sich gut ausgeprägte Knicks, die zu einem südöstlich angrenzenden Knicknetzt gehören. Der überwiegende Teil der Fläche ist jedoch geprägt durch sehr offene Grünlandbereiche, welche sich in Richtung Norden (Nordosten) außerhalb des Eignungsbereiches fortsetzen, es wird daher besonders auf die potentielle Seite: 14 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Bedeutung für den Wiesenvogelschutz hingewiesen. Fläche 249 (Groß Niendorf) Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes, keine Bedenken. Aktuell (Juni 2012) wurden der UNB Überflüge des Seeadlers gemeldet. Fläche 305 (Großenaspe) Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes, keine Bedenken. Fläche 306 (Schmalensee, Damsdorf, Stocksee) Im Bereich der Eignungsfläche befindet sich im Osten eine Ausgleichsfläche die mit Eingriffen aus dem lokalen Kiesabbau verbunden ist. Diese Fläche sollte aus dem Eignungsgebiet für Windenergienutzung ausgenommen werden, da hier bereits Maßnahmen für die Biotopentwicklung im Rahmen der Renaturierung der Abbauflächen vorgesehen sind. Teilbereiche im Nordwesten des geplanten Eignungsraumes sind Bestandteil eines von Knicks geprägten charakteristischen Landschaftsraumes innerhalb des Naturparks "Holsteinische-Schweiz". Auch diese gewachsene Knicklandschaft sollte aus Sicht des Landschaftsschutzes von der Windenergienutzung ausgenommen werden: Herausnahme der charakteristischen von Knicks geprägten Teilflächen im Nordwesten, westlich des hier vorhandenen Weges mit Nord-/Südausrichtung, welcher bereits im Südwesten der geplanten Eignungsfläche diese in Richtung Westen begrenzt. Fläche 315 (Alveslohe/Kaltenkirchen) Im Bereich der Eignungsfläche liegen mehrere Kompensationsflächen für Eingriffe im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung der Gemeinden Alveslohe und Kaltenkirchen, sowie einzelner Bauvorhaben. - Gebiet der Stadt Kaltenkirchen: Für Teile der aus der Bauleitplanung abgeleiteten Flächen wird als Entwicklungsziel die Bildung von Wald angestrebt. Es handelt sich um größere Kompensationsbereiche die sich in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich untergliedern. Im nördlichen Teilbereich ist die Waldbildung schon weit fortgeschritten, so dass diese Flächen zuzüglich des einzuhaltenden Abstandes zum Wald nicht für die Windenergienutzung zu Verfügung stehen. Ebenso ist der erforderliche Abstand zu einer nördlich daran anschließenden Waldfläche, außerhalb des Eignungsgebietes zu Seite: 15 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I berücksichtigen, da auch hier der Abstand zum Wald eingehalten werden muss. Ähnlich verhält es sich innerhalb der Teilfläche im Südosten mit einem relativ jungen Aufforstungsbereich, dieser ist ebenfalls zuzüglich des erforderlichen Abstandes zu Wald von der Eignungsfläche auszuschließen. Innerhalb des Kompensationsbereiches im Südosten, im Anschluss an die vorhandene Erstaufforstungsfläche auf dem Gebiet der Stadt Kaltenkirchen, sind bereits verschiedene Maßnahmen zur Biotopentwicklung umgesetzt worden. Diese Flächen schließen nicht grundsätzlich die Zuordnung zum Eignungsraum aus und können somit innerhalb des Eignungsbereiches verbleiben. Generell gilt jedoch, dass Kompensationsflächen als Standort für WEA aus Gründen des Naturschutzes nicht zustimmungsfähig sind. Bei der Aufstellung von Windenergieanlagen müssen daher diese Bereiche ausgeschlossen werden. Die ökologischen Auswirkungen durch die Aufstellung von Windenergieanlagen in der Nähe oder angrenzend zu diesen Maßnahmenflächen sind dabei besonders zu berücksichtigen. - Gebiet der Gemeinde Alveslohe: Hier bestehen ebenfalls Maßnahmenflächen aus der Bauleitplanung, auf denen bislang nur zum Teil Maßnahmen umgesetzt wurden, die aber zukünftig für den Naturschutz Biotopflächen entwickelt werden sollen und somit für die konkrete Aufstellung von Anlagen nicht zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf bestehende Biotopmaßnahmen im Bereich der Krückau und auf daran angrenzenden Flächen innerhalb und außerhalb des vorgesehen Eignungsraumes. Eine Vielzahl unterschiedlicher Biotopentwicklungsmaßnahmen lassen hier im regionalen Verbund aus Sicht des Naturschutzes langfristig eine allgemein günstige Entwicklung zu höherwertigen Landschaftsräumen erwarten. Bei der Planung der Standorte der einzelnen Windenergieanlagen ist dies besonders zu berücksichtigen. Im Bereich der Krückau befinden sich gewässerbegleitend mit Gehölzen bestandene Flächen, die auf ihren Waldstatus zu prüfen sind. Möglicherweise ergeben sich hier zusätzliche Ausschlussbereiche, da diesen Flächen gemäß Auswertung anhand verfügbarer Luftbilder eine Größe von über 5.000 m2 aufweisen. Bei Berücksichtigung der konkreten und geplanten Flächenbindung für den Natur- und Landschaftsschutz im Eignungsraum liegt die zu erwartende Nettoflächengröße für die Windenergienutzung deutlich unterhalb der derzeit ausgewiesenen Gesamtflächengröße. Aus Sicht des archäologischen Denkmalschutzes bestehen gegen die Seite: 16 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Ausweisung der neuen Eignungsflächen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Kreis Stormarn ID: 116 21.06.2012 Stellungnahme des Kreises Stormarn (entsprechend des Beschlusses des WPBA vom 06.06.2012) Zu Lasbek: Die geplante geringfügige Erweiterung stellt lediglich eine redaktionelle Anpassung an Abstandskriterien dar. Es steht der Gemeinde frei, dieZu den Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Änderungen se Arrondierung im Rahmen der Bauleitplanung zu nutzen oder nicht. gegenüber dem Planungsstand des 1. Entwurfes nimmt der Kreis StorFür ein etwaiges Repowering könnten sich bei einer Neuaufstellung marn wie folgt Stellung: von WKA Vorteile ergeben. Die Fläche wird beibehalten. Die Gemeinde kann in diesem Falle ihr ablehnendes Votum durch die BauleitplaDie im ersten Entwurf neu ausgewiesenen drei Eignungsgebiete in den nung umsetzen. Gemeinden Lasbek (Nr. 209), Travenbrück (Nr. 210) und Rehhorst (Nr. 223) sind auch im zweiten Entwurf enthalten. Diese drei Flächen sind entZu Travenbrück: gegen der Stellungnahme des Kreises weiterhin Bestandteil des PlanentDie Gemeinde stimmt in Ihrer Stellungnahme zur zweiten Anhörung wurfes. Ausschlaggebend für die Ablehnung waren in Lasbek (Nr. 209) der Erweiterung zu. Insofern wird die Fläche beibehalten. Die Artendas negative gemeindliche Votum (bereits vorhandenes Eignungsgebiet), schutzrechtlichen Bedenken sind durch einen entsprechenden Vorbein Travenbrück (Nr. 210) fachliche Aspekte (Artenschutz, Lage im regionahalt im Text hinreichend berücksichtigt. In Abstimmung mit dem len Grünzug und im Landschaftsschutzgebiet Tralau) und in Rehhorst (Nr. MELUR wird die Fläche als grundsätzlich geeignet angesehen. Es 223) das negative gemeindliche Votum (bereits vorhandene Eignungsgehandelt sich um die Arrondierung eines bestehenden Gebietes, welbiete). ches von einem LSG umgeben ist. Eine Ausdehnung in den Randbereich des LSG wird aus landesplanerischer Sicht und aus Sicht des Der Kreis Stormarn hält seine fachliche Stellungnahme vom November 2011 zu der Fläche Nr. 210 aufrecht und bittet darum, die gemeindlichen überörtlichen Naturschutzes angesichts der Vorbelastung für vertretbar Voten insbesondere bei einem ablehnenden Votum der Gemeinde zu be- gehalten. rücksichtigen. Zu Rehhorst: Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des In der Stadt Bargteheide ist eine Fläche am westlichen Ortsrand neu aus- Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von gewiesen worden. Dieses Gebiet ist von der Stadt Bargteheide ausgewählt ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenziworden und vom Kreis Stormarn fachlich mit dem Ergebnis bewertet wor- al auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche den, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Angeregt wurde die Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange mit ggf. einer Sonderre- und 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die gelung zur Höhenbegrenzung der Anlagen. Diese Stellungnahme wird vom Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen Kreis Stormarn unverändert aufrecht erhalten. geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Wegen der bestehenden Ortskenntnis und vorhandener Erfahrung werden zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlidie fachlichen Vorschläge zur Berücksichtigung der denkmalpflegerischen ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung Belange von den Ausschussmitgliedern des Wirtschafts-, Planungs- und aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläSeite: 17 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Bauausschusses des Kreises Stormarn allerdings nicht mitgetragen. Stand: 06.11.2012 chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Dem Wunsch auf Ausweisung eines Eignungsgebiets in der Gemeinde Rethwisch (nordöstlich Steensrade) wurde nicht entsprochen. Die in Frage Zu Bargteheide: kommende Fläche ist rd. 10 ha groß und hat damit nicht die vom Land Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Denkmalrechtliche vorgegebene Mindestgröße von 20 ha. Belange sind im Zuge der gemeindlichen Bauleitplanung bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Die Gemeinde Rethwisch hatte dieses Gebiet benannt. Der Kreis plädierte in seiner Stellungnahme im November 2011 für die Ausweisung. Sie un- Zu Rethwisch: terschreitet zwar die Mindestgröße, würde aber als einzigste zusätzliche Die Fläche wird nach wie vor nicht übernommen. Unabhängig von der Potenzialfläche des Kreises verbleiben. (Die Bargteheider Fläche wurde Frage der Abstandsbemessung steht einer Ausweisung die Lage im erst anschließend nachgemeldet). Der Kreis hält seine Stellungnahme vom Landschaftsschutzgebiet entgegen. Für die Ausweisung eines weiteNovember 2011 aufrecht, da bis auf die Mindestgröße keine grundsätzli- ren Eignungsgebietes neben dem bestehenden innerhalb des LSG chen fachlichen Bedenken bestehen. gibt es keine fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Die Gemeinde Mönkhagen ist nach wie vor betroffen von dem im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf (Kreis Ostholstein) ausgewiesenen Eignungsgebiet. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Gemeindegebiet der Gemeinde Mönkhagen. Der Kreis Stormarn bringt zum Ausdruck, dass die Ausweisung eines Eignungsgebietes in der Gemeinde Stockelsdorf so vorzunehmen ist, dass die Belange der Siedlungsentwicklung des Kreises Stormarn und der Gemeinde Mönkhagen nicht beeinträchtigt werden. Die Ausweisung ist zu überprüfen und bei Eignung so vorzunehmen, dass ausreichende Abstände zu den geplanten Flächenausweisungen und vorgesehenen Siedlungserweiterungen auf dem Gebiet der Gemeinde Mönkhagen eingehalten werden. Zu Mönkhagen: Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird beibehalten. Voraussichtlich werden innerhalb der vorgegebenen Beteiligungsfrist bis zum 11.07.2012 Stellungnahmen von Städten und Gemeinden mit weiteren Bedenken und Anregungen eingehen. Diese werden an das zuständige Innenministerium weitergeleitet. Kreis Stormarn ID: 1382 11.07.2012 Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Zu Bargteheide: Zur Fläche südlich des Glindfelder Weges (Nr. 246): Kenntnisnahme. Zur von der Stadt Bargteheide beantragten Fläche nördlich des Glindfelder Weges: Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäߧ 10 Absatz 1 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Seite: 18 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Satz 4 Stand: 06.11.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender Landschaftsstrukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zuzulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden Freiraumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch gemacht werden. die Stadt Bargteheide nimmt zur o.g. Planung entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 20.06.2012 wie folgt Stellung: Zu Braak: Kenntnisnahme I a Fläche südlich des Glindfelder Weges Zu Siek: Kenntnisnahme Raumordnungsgesetz (ROG) - Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Stormarn Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 20.06.2012 die hier vorliegenden Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Stormarn. Mit freundlichen Grüßen Die Übernahme der Eignungsfläche südlich des Glindfelder Wegs wird begrüßt. I b Fläche nördlich des Glindfelder Weges Die Fläche nördlich des Glindfelder Weges sollte ebenfalls aufgenommen werden. Der im Regionalplan dargestellte regionale Grünzug soll planmäßig nicht besiedelt werden. Trotzdem können innerhalb dieser Grünzüge Maßnahmen zugelassen werden, die mit den Funktionen (Schutz des Naturhaushaltes, Erhaltung der Landschaftsstrukturen, Freiraumerholung etc.) vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen. Da sich die Eignungsfläche am Rand des Grünzuges befindet, könnten die Funktionen trotz einer Windenergieanlage gewahrt bleiben. Zu Hoisdorf: Kenntnisnahme Zu Stapelfeld: Kenntnisnahme Zu Barsbüttel: Kenntnisnahme Zu Oststeinbek: Kenntnisnahme Zu Ammersbek: Kenntnisnahme Zum Gut Jersbek könnte durch eine Höhenbeschränkung im Rahmen der Zu Bargfeld-Stegen: Bauleitplanung eine mögliche Beeinträchtigung unterbunden werden. Die Fläche liegt innerhalb eines Regionalen Grünzuges, innerhalb Mit freundlichen Grüßen eines LSG und größtenteils innerhalb von Schwerpunktbereichen des Biotopverbundsystems. Angesichts dieser Häufung von naturschutzfachlichen Kriterien ist eine Ausnahme innerhalb von AusschlussgebieAuszug aus der Niederschrift über Sitzung der Gemeindevertretung Braak ten mit Feinsteuerung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP ausgeschlosPunkt 9: Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung sen. Die Fläche wird nicht übernommen. Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Seite: 19 von 310 Zu Delingsdorf: Kenntnisnahme Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Beratungsgrundlage: Beschlussempfehlung BA/FA Braak vom4.6.2012 Die Gemeindevertretung Braak beschließt, keine Gebiete für die Ansiedlung von Windenergienutzung auszuweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür Stand: 06.11.2012 Zu Elmenhorst: Kenntnisnahme Zu Hammoor: Kenntnisnahme Zu Tremsbüttel: Kenntnisnahme Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Siek Zu Todendorf: Kenntnisnahme Punkt 5: Bauangelegenheiten Zu Nienwohld: Die Fläche liegt innerhalb eines Regionalen Grünzuges, innerhalb eines LSG und größtenteils innerhalb von Schwerpunktbereichen des Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, welcher bereits durch mehrfach Biotopverbundsystems. Angesichts dieser Häufung von naturschutzbekräftigte Beschlüsse seitens der Gemeinde hinreichend bekannt ist. fachlichen Kriterien ist eine Ausnahme innerhalb von AusschlussgebieDer Bauausschuss stellt fest, dass die Gemeinde letztendlich zurzeit keine ten mit Feinsteuerung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP ausgeschlossen. Die Fläche wird nicht übernommen. Flächen besitzt, die für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet sind. Zu Jersbek: Zur Fläche südlich des Glindfelder Weges (Nr. 246): Eine Höhenbegrenzung im Regionalplan wird nicht für erforderlich Der zuletzt von der Gemeinde gefasste Beschluss vom 11.10.2011 wird gehalten. Die Betroffenheit der benannten Kulturdenkmäler und daraus nochmals seitens des Bauausschusses bekräftigt. ggf. resultierende Einschränkungen für die Höhe der geplanten WKA Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür ist Vorhaben bezogen auf Ebene der Bauleitplanung bzw. im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären. 5. c) Teilfortschreibung Regionalplan, hier: Windenergie Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Zur von der Stadt Bargteheide beantragten Fläche nördlich des Glindfelder Weges: Gemeinde Hoisdorf Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Punkt 8: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserHerr Schippmann berichtet über die Teilfortschreibung des Regionalplanes gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung. Auf dem nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender LandschaftsGemeindegebiet Hoisdorf sind keine Flächen ausgewiesen worden. strukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem Beschluss: Die Gemeinde ist weiterhin nicht an Flächen für die Windener- Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zugienutzung interessiert. zulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden FreiAbstimmungsergebnis: einstimmig dafür raumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch gemacht werden. Gemeinde Stapelfeld Seite: 20 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Punkt 13: 2. Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie Planungsraum I-V Beratung und Beschlussfassung Herr Bürgermeister Jürgen Westphal teilt mit, dass es im Rahmen der 2. Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie im Planungsraum I-V seitens der betroffenen Gemeinden zu vielen Einwänden gekommen ist. Stapelfeld befindet sich darüber hinaus in einer windarmen Gegend, so dass eine Energiegewinnung durch Windkraftanlagen nicht weiter zu verfolgen und auch nicht vorgesehen ist. Ohne weitere Aussprache trifft die Gemeindevertretung Stapelfeld den folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung Stapelfeld hält an ihrem Beschluss fest, keine Windkraftanlagen zur Erzeugung von Strom im Gebiet der Gemeinde Stapelfeld aufstellen zu lassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür Stellungnahme der Gemeinde Barsbüttel Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Barsbüttel hat in der Gemeindevertretungssitzung am 21.06.2012 die Anhörung zum Zweiten Anhörungs-und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Barsbüttel beabsichtigt auch weiterhin keine Eignungsgebiete innerhalb ihres Geltungsbereiches auszuweisen. Der vorgelegte Entwurf der Teilfortschreibung des ROG zur Windenergienutzung entspricht somit der bisherigen Haltung der Gemeinde. · Mit freundlichen Grüßen Zweiter Entwurf der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Seite: 21 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I hier: Stellungnahme der Gemeinde Oststeinbek Die Gemeindevertretung Oststeinbek hat sich mit der Angelegenheit in ihrer Sitzung am 18.06.2012 befasst und folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Gemeinde Oststeinbek hat den zweiten Entwurf der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen. 2. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass gem. LEP 2010, Ziff. 3.5.2 Windenergie-, Abs. 8, in Oststeinbek Eignungsflächen für die großflächige Windenergienutzung durch z.B. Windparks nicht ausgewiesen werden. 3. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass hiervon gem. LEP 2010, Ziff. 3.5.2 ?Windenergie -, Abs. 5, Kleinanlagen als Einzelanlagen mit bis zu 30 Metern Gesamthöhe und Nebenanlagen, die einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB dienen, mit in der Regel bis zu 70 Metern Gesamthöhe, ausgenommen sind. Entsprechende Bedarfe werden in Oststeinbek gesehen. Ich bitte um Kenntnisnahme Sehr geehrter Herr Carstensen, sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ammersbek hat sich in ihrer Sitzung am 19.06.2012 mit der o.g. Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum befasst und diese zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Interessen der Gemeinde Ammersbek von der Teilfortschreibung nicht berührt werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der o.g. Telefonnummer selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Bargfeld-Stegen Anlg.: 1 Plankarte Seite: 22 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.05.2012 und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat beschlossen, eine Eignungsfläche für die Windenergienutzung "von im Süden östlich Gut Stegen bis im Norden Gemeindegrenze Nienwohld" anzumelden. Diese Fläche ist in der beigefügten, Plan farblich dargestellt. Die Fläche hat eine Größe von 36,99 ha und erfüllt maßgebende Kriterien für die Eignungsflächen für die Windenergie. Mit freundlichen Grüßen Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Delingsdorf Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Dellngsdorf hat in der Sitzung am 13.06.2012 über die Tellfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeinde Delingsdorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II zustimmend zur Kenntnis." Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Elmenhorst Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst hat in der Sitzung am 19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: "Die Anwesenden Gemeindevertreter sind sich darüber einig/ dass auch zukünftig keine Flächen für Windkraftanlagen vorgesehen sind. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt hierzu eine Stellungnahme abzugeben." Seite: 23 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Hammoor Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammoor hat in der Sitzung am 19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: "Die Gemeindevertretung beschließt die Kenntnisnahme der Teilfortschreibung des Regionalplanes für Windkraft" Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Tremsbüttel Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Tremsbüttel hat in der Sitzung am 18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: "Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt dem 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I mit Stand vom 24.05.2012 zu.“ Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Todendorf Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeinde Todendorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes Seite: 24 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I für den Planungsraum I, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, zustimmend zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde sind keine Eignungsflächen für die Windenergie vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Nienwohld Anlg.: 2 Plankarten Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeinde Nienwohld hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2012 über die Tellfortschreibung des Regionalplanes beraten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat beschlossen, zu prüfen, ob geeignete Eignungsflächen für die Windenergienutzung auf Gemeindegebiet zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Prüfung meldet die Gemeinde Nienwohld die Fläche „nördlich Wiesenweg (unmittelbar im Anschluss an die von der Gemeinde Bargfeld-Stegen gefundene Eignungsfläche Nr. 8, ca. 37 ha)" an. Diese Fläche ist in dem beigefügten Plan farblich dargestellt. Diese Fläche hat eine Größe von 16,84 ha. Mit der unmittelbar benachbarten gemeldeten Eignungsfläche der Gemeinde Bargfeld-Stegen ergäbe sich eine interkommunale Eignungsfläche von insgesamt ca. 53,83 ha. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrter Herr Tasch, folgende Stellungnahme gibt die Gemeinde Jersbek ab: 1) Teilbereich A und B südlich Glindfelder Weg Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Immissionsschutz Für die an die Planungsfläche angrenzende Wohnbebauung (Siedlung, Einzelhäuser und Splittersiedlungen) ist durch ausreichende Abstände sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte für Seite: 25 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I die angrenzenden Wohngebiete gemäß der Baunutzungsverordnung bzw. TA Lärm eingehalten wird. Denkmalpflege Um Stadt - und Ortskerne, die sich durch ein weit sichtbares, ortsprägendes Kulturdenkmal auszeichnen sowie um einzelne Kulturdenkmale, die als "Landmarke" besonders auffallen, ist als Abschlussbereich jeweils ein Kreisbogen mit einem Radius von 3.500 m einzuhalten. Zusätzlich gilt als Ausschlussbereich ein Kreisbogen mit einem Radius von 1.500 m um jedes einzelne besondere Kulturdenkmal. Im Bereich der vorgeschlagenen Fläche am Glindfelder Weg sind folgende Kulturdenkmäler berührt: Bargteheide- Ev.-luth. Kirche Jersbek- Barockgarten, Wind/Querallee Jersbek - Klein Hansdorf- Am Wischhof 18 Die vorgeschlagene Fläche wird von diesem Ausschlusskriterium überlagert. Es sind die o. g. Schutzobjekte betroffen. Bei einer Ausweisung der betreffenden Fläche ist eine Beeinträchtigung der unter Denkmalschutz stehenden Objekte in Jersbek einschließlich des Barockgartens zu erwarten. Aufgrund der denkmalrechtlichen Belange (insbesondere Nähe zum Jersbeker Park) ist deshalb eine Sonderregelung zur Höhenbegrenzung (z. B maximale Höhe von 100 m) aufzunehmen. Erschließung/Brandschutz Die Erschließung ist aufgrund nicht bestehender geeigneter Wege/Verkehrsbeziehungen nicht gewährleistet. Der Brandschutz ist nicht sichergestellt. 2) Teilbereich C nördlich des Glindfelder Weges Gegen die Ausweisung der Teilfläche bestehen Bedenken, da sie mit zwei Ausschlusskriterien überlagert wird (Lage innerhalb eines regionalen Grünzuges und im Einzugsradius das als Denkmal ausgewiesen Jersbeker Parkes). Sowohl naturschutzfachliche (Erhalt des regionalen Grünzuges) als auch denkmalrechtliche Gesichtspunkte (Umgebungsbereich eines Iandschafts- und ortsbildprägenden Kulturdenkmals und geschützten Ensembles) werden betroffen. Die Überlegung der Beeinträchtigung ist auch nicht auf dem Weg einer Ausnahme - heilbar. Mit freundlichen Grüßen Seite: 26 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Ämter, Gemeinden, Städte Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1332 11.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, das erste Anhörungs- und Beteiligungsverfahren wurde Ihrerseits bereits von Mitte August bis Mitte November 2011 durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl von Einwendungen wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Dieses Beteiligungsverfahren hat vom 30.05. bis heute, den 11.07.2012 stattgefunden. Darüber hinaus lag der zweite Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum I in der Zeit vom 11.06. bis einschl. heute, den 11.07.2012 unter anderem in der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land öffentlich aus. Die beigefügten Stellungnahmen zu dem 2. Entwurf der Teilfortschreibung wurden seitens folgender Gemeinden des Amtes Bad Bramstedt-Land getroffen: • Armstedt • Borstel • Hitzhusen • Wiemersdorf • Fuhlendorf • Hardebek • Mönkloh • Großenaspe. Eine Privatstellungnahme wurde am 06.07.2011 von Herrn Werner Langhein, 24616 Hardebek im Amt Bad Bramstedt-Land abgegeben und ist Ihnen bereits per E-Mail zugesendet worden. Ich bitte um positive Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Amt Bad Bramstedt-Land Seite: 27 von 310 Auf die Stellungnahmen der einzelnen Gemeinden, die separat erfasst sind, wird verwiesen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I ID: 1334 Stand: 06.11.2012 11.07.2012 Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt vom 10.07.2012 TOP 8 Stellungnahme zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung hier: 2 Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Grundlage für die Stellungnahme des LBV ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen Armstedt / Fuhlendorf beurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden. 1. Mit Bedauern hat die Gemeinde zur Kenntnis genommen, dass in der Synopse der Stellungnahme zum 1. Entwurf die Übernahme die von der Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum Gemeinde gewünschten Windenergieeignungsflächen insbesondere unter Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im Verweis auf das Fachgutachten Auswirkungen der Planung zur A 20 und A Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber Landesjagd7 auf den Rothirsch als Indikatorart und Notwendigkeit technischer Ververband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd, bundmaßnahmen im Abschnitt Bad Segeberg bis Elbe abgelehnt werden. MELUR, mündl. 2012.). Vor dem Hintergrund, dass die neue Grünbrücke im Hasselbusch integraler Bestandteil des großräumigen Konzeptes zur Sicherstellung der Wanderungs- und Vernetzungsfunktion der Rotwildkorridore ist, ist dies bei der Neuausweisung von Windenergiegebieten zu berücksichtigen, damit das Migrationsverhalten des Rotwildes nicht beeinträchtigt wird. Konkret sind in diesem Raum bestehende Wanderungskorridore zur Grünbrücke dauerhaft von Windenergiegebieten freizuhalten, um diese mit großem finanziellem und ökologischem Aufwand gestaltete Maßnahme nicht zu gefährden. Bei genauer Betrachtung des Gutachtens ist jedoch festzustellen, dass die dort aufgezeigten Verbindungskorridore nicht durch die von den Gemeinden Armstedt und Fuhlendorf angemeldeten Windenergieeignungsflächen führen. Insofern ist die Streichung der von den Gemeinden Armstedt und Fuhlendorf übergreifend angemeldeten Flächen nicht gerechtfertigt bzw. auf ein Versehen bei der Auslegung des Gutachtens zurückzuführen. In dieser Hinsicht haben Vertreter der Gemeinden , des zukünftigen Windparkbetreibers und der Amtsverwaltung in einem am 03.07.2012 im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr mit Herrn Burkhard Kötter, Projektleiter A 20-West, geführten Gespräch auf diesen offensichtlichen Fehler hingewiesen. Es wurde hier Bereitschaft signalisiert, nach vorheriger Rückkoppelung mit dem Verfasser des Gutachtens, Herrn Meißner, eine entsprechende Richtigstellung gegenüber der Landesplanung zu unterstützen. 2. Im Hinblick auf die in der Synopse aufgeführte Ausgleichsfläche für den Seite: 28 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 6-streifigen Ausbau der A 7, die nordwestlich an die vorgeschlagene Fläche angrenzt, sieht die Gemeinde keinen Grund, die beantragte Eignungsfläche abzulehnen, da auch aus landesplanerischer Sicht ansonsten keine Ausschlusskriterien bestehen. Gleichwohl würden sich beide Gemeinden unterstützend bei der Anlage von Knicks und Waldflächen sowie Grünlandextensivierung einbringen, zumal auch bei einer Ausweisung von Windenergieeignungsflächen entsprechende Ausgleichsflächen und -maßnahmen im Gemeindegebiet zu erbringen wären. Nach alledem beantragt die Gemeinde erneut, die uneingeschränkte Ausweisung des Eignungsraumes zu befürworten. Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1335 11.07.2012 Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel vom 25. Juni 2012/b TOP 9 Information und Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Windenergieflächen Bürgermeister Kohn berichtet über die Möglichkeit, eine erneute Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes bis zum 11 .07.2012 abzugeben. Bisher wurde die vorgeschlagene Fläche nicht aufgenommen, da die Fläche zu dicht bzw. in einem Bereich einer Ausgleichsfläche zur A 20 liegt. Diesbezüglich hat am 19.06.2012 ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein stattgefunden, in dem die Möglichkeit eines Flächenaustausches erörtert wurde. Nach Rücksprache mit dem Referat 41 (Straßenbau) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein ist ein Flächentausch nur möglich, wenn durch einen Gutachter die Geeignetheit der Alternativfläche nachgewiesen werden wird. Zusätzlich sind die erforderlichen Stellungnahmen I Zustimmungen der TöB, Grundeigentümer und Naturschutzverbände und sonstigen Beteiligten durch die Gemeinde einzuholen. Eine weitere Alternative wäre die Reduzierung des Abstandes zur Ausgleichsfläche, wenn per gutachterlicher Stellungnahme die Vereinbarkeit mit den Ausgleichszielen nachgewiesen wird. Das MELUR bzw. das LLUR müssten die Zustimmung zu dieser gutachterliehen Stellungnahme abgeben. Seite: 29 von 310 Ein mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abgestimmter Flächentausch ist nicht erfolgt. Die fachgutachterlichen Einschätzungen zu der vorgeschlagene Fläche haben unverändert Bestand. Die Flächen mit den Teilbereichen 1 und 2 werden daher nicht übernommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 1 a) Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Abgabe der Stellungnahme lt. Anlage für den Teilbereich 1. Abstimmungsergebnis: 3 Stimmen dafür 1 b) Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Abgabe der Stellungnahme lt. Anlage für den Teilbereich 2 Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1338 11.07.2012 Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen vom 21. Juni 2012 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserTOP 5 Stellungnahme zur erneuten Anhörung Windenergieeignungsflägebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme chen nicht zu entnehmen. Auch wenn die Fläche mit beiden Teilstücken Bürgermeisterin Pesehel erläutert die Hintergründe für die erneut abzuge- eine Größe von knapp 20 ha erreicht, so sind in der Gesamtabwägung doch ausreichend größere und besser geeignete Flächen vorhanden, bende Stellungnahme. auf denen sich die beabsichtigte Konzentrationswirkung besser erzieDie vorbereitete Stellungnahme der Gemeinde Hitzhusen wird an die Ge- len lässt. Die Fläche wird nicht übernommen. meindevertreter als Tischvorlage verteilt. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das Die im Entwurf vorgelegte Stellungnahme wird beschlossen und die Stelgesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend lungnahme soll umgehend an das Innenministerium Abteilung LandesplaPotenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um nung Herrn Schlick abgegeben werden. das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, 1,5 % Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsver- der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Die Ausweisung fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den weniger geeigneter Flächen wie im vorliegenden Fall ist daher im Rahmen des raumordnerischen Ermessens nicht erforderlich und nicht Planungsraum I zwingend geboten, auch wenn keine harten Ausschlusskriterien vorlieAusweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Hitzhusen gen. ID: 1394, 10.11.11 Amt Bad Bramstedt Land Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Hitzhusen hat Ihnen in der ersten Anhörung einen Flächenvorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche präsentiert. Sie lehnen diesen Vorschlag allein deshalb ab, weil sie die Fläche unter Ausklammerung des nötigen Abstandes zur Straße für zu klein halten. Durch die Umgehungsstraße B 206 wird die geplante Windeignungsfläche in zwei Teilflächen zerschnitten. Wird der vereinfachte Vorsorgeabstand aus dem Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums (Grundsätze zur PlaSeite: 30 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I nung von Windenergieanlagen) von 130m zur Ortsumgehung B 206 herangezogen, besitzt die nördliche Teilfläche eine Größe von 7,6 ha, die südliche Teilfläche hat eine Größe von 13,1 ha. Gemeinsam verfügen diese beiden Teilflächen dann über eine Größe von 20,7 ha und erreichen damit die erforderliche Mindestgröße von 20 ha. Nach dem Gemeinsamen Runderlass soll der definierte Abstand zu Bundestraßen 1 x h betragen (h = Nabenhöhe + Rotordurchmesser}. Bei der Planung z. B. einer Enercon E82 mit 108m Nabenhöhe und 41 m Rotorradius ergibt sich ein Mindestabstand von der Windeignungsfläche zur Bundesstraße von 108 m (Rotor verbleibt innerhalb der Windeignungsfläche; 1 h =149m zum Mast wird eingehalten}. Dementsprechend können Windeignungsfläche auch dichter als 130m an einer Bundesstraße geplant werden, die einzelnen Teilflächen würden sich weiter vergrößern. Die vorgeschlagene Windeignungsfläche erfüllt sämtliche Abstandskriterien. Wie in unserer erste Stellungnahme bereits erwähnt, haben sich 79% der Befragten bei einer Bürgerbefragung für einen Windpark in Hitzhusen ausgesprochen. Die Gemeindevertretung hat am 25.08.2011 mit 6 Ja-Stimmen, 3-Nein-Stimmen, beschlossen die Flächen in Hitzhusen nördlich und südlich der Umgehungsstraße OU B 206, zwischen Akate und Bekate, im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes als Windeignungsfläche zu beantragen. Anwohnerproteste sind aufgrund der positiven Bürgerbefragung nicht zu erwarten. Die Bürger wollen den Windpark, die betroffenen Landeigentümer wollen den Windpark, es ist ein Partner für die Realisierung gefunden und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ca. 4 bis 5 Windenergieanlagen wäre möglich. Wir verweisen noch einmal auf unsere Stellungnahme im ersten Anhörungsverfahren und möchten darauf hinweisen, dass wir es für nicht richtig halten, die Fläche nur deshalb als zu klein zu definieren, weil sie wegen der Umgehungsstraße in zwei Teilflächen unterteilt worden ist. Die Regionalplanung muss als ein eher grobes Raster angesehen werden und genau in dem oben beschrieben Punkt halten wir Ihre Raumordnung an dieser Stelle für zu weitgehend. Der Flächenvorschlag entspricht genau dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an Infrastrukturachsen zu konzentrieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Wir möchten Sie bitten, diesen Fehler im Zuge der zweiten Anhörung zu revidieren und die Fläche insgesamt auszuweisen, da es sich um zwei zusammenhängende Flächen handelt. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Seite: 31 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1339 11.07.2012 Beglaubigter Auszug Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf vom 20. Juni 2012 Die Flächen der ersten Stellungnahme wurden bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anTOP 8 Erneute Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes derweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der für den Planungsraum I zur Ausweisung von Windenergieeignungsräumen vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Flächen werden Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme der Landesplanung zur unverändert beibehalten. Kenntnis und bekräftigt nochmals ihre Stellungnahme, die bereits in der Gemeindevertretersitzung vom 09.11 .2011 beschlossen wurde. Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1342 11.07.2012 Beglaubigter Auszug Grundlage für die Stellungnahme des LBV ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachaus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Getens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von meinde Fuhlendorf vom 5. Juli 2012 Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen Armstedt / Fuhlendorf beurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines TOP 5 Stellungnahme zum 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I (Ausweisung für Windenergieeignungs- Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem flächen) Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen 1. Mit Bedauern hat die Gemeinde zur Kenntnis genommen, dass in der aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den Synopse der Stellungnahme zum 1. Entwurf die Übernahme die von der vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden. Gemeinde gewünschten Windenergieeignungsflächen insbesondere unter Verweis auf das Fachgutachten Auswirkungen der Planung zur A 20 und A Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im 7 auf den Rothirsch als Indikatorart und Notwendigkeit technischer Verbundmaßnahmen im Abschnitt Bad Segeberg bis Elbe abgelehnt werden. Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber LandesjagdVor dem Hintergrund, dass die neue Grünbrücke im Hasselbusch integra- verband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd, ler Bestandteil des großräumigen Konzeptes zur Sicherstellung der Wan- MELUR, mündl. 2012). derungs- und Vernetzungsfunktion der Rotwildkorridore ist, ist dies bei der Neuausweisung von Windenergiegebieten zu berücksichtigen, damit das Migrationsverhalten des Rotwildes nicht beeinträchtigt wird. Konkret sind in diesem Raum bestehende Wanderungskorridore zur Grünbrücke dauerhaft von Windenergiegebieten freizuhalten, um diese mit großem finanziellem und ökologischem Aufwand gestaltete Maßnahme nicht zu gefährden. Seite: 32 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Bei genauer Betrachtung des Gutachtens ist jedoch festzustellen, dass die dort aufgezeigten Verbindungskorridore nicht durch die von den Gemeinden Armstadt und Fuhlendorf angemeldeten Windenergieeignungsflächen führen. Insofern ist die Streichung der von den Gemeinden Armstadt und Fuhlendorf übergreifend angemeldeten Flächen nicht gerechtfertigt bzw. auf ein Versehen bei der Auslegung des Gutachtens zurückzuführen. In dieser Hinsicht haben Vertreter der Gemeinden, des zukünftigen Windparkbetreibers und der Amtsverwaltung in einem am 03.07.2012 im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr mit Herrn Burkhard Kötter, Projektleiter A 20-West, geführten Gespräch auf diesen offensichtlichen Fehler hingewiesen. Es wurde hier Bereitschaft signalisiert, nach vorheriger Rückkoppelung mit dem Verfasser des Gutachtens, Herrn Meißner, eine entsprechende Richtigstellung gegenüber der Landesplanung zu unterstützen. 2. Im Hinblick auf die in der Synopse aufgeführte Ausgleichsfläche für den 6-streifigen Ausbau der A 7, die nordwestlich an die vorgeschlagene Fläche angrenzt, sieht die Gemeinde keinen Grund, die beantragte Eignungsfläche abzulehnen, da auch aus landesplanerischer Sicht ansonsten keine Ausschlusskriterien bestehen. Gleichwohl würden sich beide Gemeinden unterstützend bei der Anlage von Knicks und Waldflächen sowie Grünlandextensivierung einbringen, zumal auch bei einer Ausweisung von Windenergieeignungsflächen entsprechende Ausgleichsflächen und -maßnahman im Gemeindegebiet zu erbringen wären. Nach alledem beantragt die Gemeinde erneut, die uneingeschränkte Ausweisung des Eignungsraumes zu befürworten. Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1343 11.07.2012 Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 18. Juni 2012 TOP 6 Stellungnahme zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen Die Gemeindevertretung nimmt den 2. Entwurf des Regionalplanes für die Seite: 33 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Teilfortschreibung 2012 zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung auf dem Gemeindegebiet zur Kenntnis und stimmt dem Entwurf des Planes zu. Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1344 11.07.2012 Beglaubigter Auszug Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) liegt eine Stellungnahme vor, in der sich das MWAVT gegen aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gedie Ausweisung der Fläche 245 ausspricht. Die Ausführungen zum meinde Mönkloh vom 19. Juni 2012 Grünbrückenkonzept, auf die sich die Ablehnung bezieht, waren Anlass für ein Gespräch mit MWAVT. Darin wurde umso mehr deutlich, TOP 8 Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes hier: dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich der geplanAusweisung von Windeignungsflächen ten Grünbrücke liegt. Es wurde noch einmal unterstrichen, dass die a) In dem nun von der Landesplanung vorgelegten 2. Entwurf der TeilfortErrichtung von WKA hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der Grünbrüschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung cke in Einklang zu bringen ist. Dies gilt auf Nachfrage in gleicher Weivon Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird die von der Gese für die von der Gemeinde beantragte Fläche. Die Fläche wird daher meinde mit 11 b bezeichnete Fläche südwestlich der Kreisstraße K 30 wieder aus dem Entwurf gestrichen, dem Flächenwunsch der Gemeinerstmalig als Eignungsfläche für die Windenergienutzung aufgenommen. de kann nicht gefolgt werden. Hier liegt sicherlich ein Irrtum der Landesplanung vor, denn die Gemeindevertretung hatte sich sowohl mit ihrem Beschluss vom 12.05.2009 zum Kreiswindkataster als auch bei ihrem Beschluss vom 08.11.2011 zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung zum Regionalplanes jeweils einstimmig gegen die Ausweisung der Fläche 11 b ausgesprochen. Da sich seit dem letzten Beschluss das Meinungsbild nicht geändert hat, fordert die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer Planungshoheit die Fläche 11 b aus dem 2. Entwurf wieder zu streichen. Die Gemeinde weist daraufhin, dass die Fläche im Regionalplan nun mit Nr. 245 benannt wird. Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür b) Dagegen ist in dem von der Landesplanung vorgelegten 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung die von der Gemeinde zur Aufnahme angemeldete Gemeindeflächen 11 a nicht aufgenommen worden. Hier hatte die Gemeindevertretung sowohl mit Beschluss vom 12.05.2009 zum Kreiswindkataster als auch bei ihrer Stellungnahme vom 08.11.2011 zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung zum Regionalplan jeweils mit Stimmenmehrheit für die Aufnahme dieser GeSeite: 34 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 meindeflächen gestimmt. Da sich auch hier seit dem letzten Beschluss das Meinungsbild nicht geändert hat, beantragt die Gemeinde die Fläche 11 a in den 2. Entwurf aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen Amt Bad Bramstedt-Land ID: 1345 11.07.2012 Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe vom 4. Juli 2012 TOP 6 Endgültige Stellungnahme zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Auffassung fest. Der Erweiterung nach Norden wird nicht zugestimmt. Die vorgetragenen Argumente sind zwar grundsätzlich nachvollziehbar. Die Landesplanung ist jedoch der Auffassung, dass im fraglichen Bereich schon eine sehr dominante Agglomeration von WKA vorhanden ist und das mit der vorgenommenen Erweiterung eine Belastungsgrenze für den Raum erreicht ist. Die Landesplanung sieht in der Nicht-Übernahme keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreiTeil I chend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Die Gemeindevertretung begrüßt die mit dem 2. Entwurf der Teilfortschrei- Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller bung des Regionalplanes vorgenommene Ausweitung der bereits auf dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich Wiemersdorfer Gebiet vorhandenen Eignungsfläche auf das Gebiet der Gemeinde Großenaspe (Flächen-Nummer 305). Damit wird eine sinnvolle über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzuArrondierung an ein bereits vorhandenes Windenergieeignungsgebiet stellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergievollzogen. Allerdings kann die Gemeinde nicht nachvollziehen, dass der nördliche Vorschlag nicht übernommen wird. Dies wird insbesondere wie nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle folgt begründet: über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend • Die Einbeziehung des nördlichen Vorschlages führt nach Ansicht der auszuweisen. Gemeinde nicht zu einer zu starken Nord-Südausrichtung, da das zugrunde zu legende Gebiet lediglich um 1 Kilometer mit maximal 3 Anlagen erweitert werden würde. Hier könnten maximal bis zu 3 Windenergieanlagen errichtet werden, so dass ausgehend von maximal 9 Anlagen für das gesamte Erweiterungsgebiet, kein "Umzingelungsbzw. Erdrückungseffekt" entsteht. Die Errichtung von 9 anstelle von 6 Anlagen, würde in der Gesamtbetrachtung optisch kaum wahrgenommen werden. Ansonsten gilt für den nördlichen Vorschlag das Gleiche, wie auch für das übrige Eignungsgebiet hier: 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren • Die Fläche wird nur geringfügig erweitert. • Zudem liegt die Fläche in einem dreieckigen unattraktiven Land- Seite: 35 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I schaftsbereich, der durch die A 7 sowie durch die L 319 eingerahmt ist. • Auch diese Fläche hält alle erforderlichen Abstandskriterien ein und liegt insgesamt außerhalb von Ausschlussgebieten. • Aufgrund der beabsichtigten Aufgabe der Wohnnutzung sind um die entsprechenden Gebäude keine Abstandradien einzuhalten. • Alle im Gebiet vorhandenen Grundstückseigentümer sind mit der Errichtung von Windenergieanlagen einverstanden. • Bei Einbeziehung dieser Fläche wird eine Überlastung der benachbarten Ortslagen und Einzelhäuser nicht herbeigeführt, zumal durch Waldparzellen, die A 7 und durch die Topografie sichtverschattende Elemente vorhanden sind. • Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die weitere Ausdehnung auf den nördlichen Flächen nur unwesentlich erhöht. Es sind auf den durch die Landesplanung gestrichenen Flächen nach derzeitigem Stand der Technik 2-3 weitere Anlagen möglich. Insbesondere von den umliegenden Orten werden diese 2-3 weiteren Anlagen keine übermäßige Ausweitung darstellen. Hierzu folgt nachstehend für die angrenzenden Orte eine Einzelbetrachtung. Großenaspe: Die weiteren Anlagen sind aus dem Sichtwinkel vom Ortskern Großenaspe nur als unwesentliche Ausweitung zu erkennen. Außerdem sind die nördlichen Anlagen am weitesten vom Ortskern entfernt und werden somit im Hintergrund nicht als dominierend empfunden. Wiemersdorf: Die weiteren Anlagen sind am weitesten vom Ortskern entfernt und stehen direkt hinter den schon bestehenden Anlagen. Eine weitere Ausdehnung des Windparks ist von Wiemersdorf aus nicht zu erkennen. Hardebek: Von Hardebek aus wäre die erweiterte Ausdehnung des Windparks am ehesten zu erkennen. Der Ortskern Hardebek ist durch viele hohe Straßenbäume, meist Linden, stark sichtverschattet, so dass hier in keinem Fall eine dominante Wirkung des erweiterten Windparks zu erwarten ist. Brokenlande: Seite: 36 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Die 2-3 zusätzlichen Anlagen würden an Brokenlande weiter heranreichen. Eine zusätzliche Ausdehnung in der Breite wird aber auch von Brokenlande aus nicht wahrgenommen, da hinter den zusätzlichen Anlagen die schon bestehenden Anlagen in Wiemersdorf stehen. Die notwendigen Abstände werden in jedem Fall eingehalten. Vorhandene Waldparzellen könnten, um eine optimale Ausnutzung des gewünschten Eignungsraumes zu erreichen, im Verhältnis 1:3 unmittelbar angrenzend an das Gebiet neu aufgeforstet werden. Durch diesen Mehrwert an Waldfläche würde der Landschaftsbereich aufgewertet und zusätzliche sichtverschattende Elemente geschaffen werden. Die verbindliche Absichtserklärung des Landeigentümers für diese Maßnahme ist der Gemeinde gegenüber ausgesprochen worden. Aufgrund eines Beschlusses vom 10.06.2009 hatte die Gemeindevertretung festgelegt, dass bevor es zur tatsächlichen Ausweisung der jetzt im Entwurf aufgenommenen Fläche Nr. 305 und des z. Zt. noch gestrichenen nördlichen Vorschlags kommt, eine umfassende Information der Bevölkerung in Form einer Einwohnerversammlung vorzunehmen ist, und anschließend eine Befragung aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen ist. Insofern wurde nach einer am 21 .06.2012 erfolgten Bürgerinformation eine entsprechende Befragung mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Verteilte Fragebögen: 2.263 Zurückgegebene Fragebögen: 1053 (46,53 %) Zustimmung zur Windenergie bzw. zu den vorgesehenen Eignungsflächen: 830 (78,82 %) Ablehnung der Windenergieflächen: 223 (21 , 18 %) Hieraus lässt sich somit eine deutliche Befürwortung der Windenergie und der vorgesehenen Windenergieeignungsgebiete ableiten. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Darlegungen beantragt die Gemeindevertretung daher, neben der im Entwurf bereits enthaltenen Fläche 305 auch den z. Zt. Gestrichenen nördlichen Vorschlag in die Fläche Nr. 305 mit aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen Amt Bad Oldesloe-Land ID: 820 11.07.2012 Seite: 37 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Die Willensbildung in den Gemeinden des Amtes Bad Oldesloe-Land ist zu Rethwisch: abgeschlossen. Von den insgesamt 9 amtsangehörigen Gemeinden sehen Die Fläche wird nach wie vor nicht übernommen. Unabhängig von der sich 6 nicht betroffen und haben auf eine Beratung verzichtet und geben Frage der Abstandsbemessung steht einer Ausweisung die Lage im insofern auch keine Stellungnahme ab. Es sind dies die Gemeinden Landschaftsschutzgebiet entgegen. Für die Ausweisung eines weiteren Eignungsgebietes neben dem bestehenden innerhalb des LSG Grabau, Lasbek, Meddewade, Neritz, Pölitz und Steinburg gibt es keine fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Dabei wird aber davon ausgegangen, dass sich im nach hinein keine wezu Rümpel: sentlichen Abweichungen vom vorliegenden Entwurf ergeben, die zu neuDie Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. en Betroffenheiten führen könnten. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Die Gemeinden Rethwisch, Rümpel und Travenbrück haben sich dezidiert noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme mit dem Entwurf auseinandergesetzt und dazu folgende Beschlüsse genicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. fasst: Gemeinde Rethwisch (Gemeindevertretung am 07.06.2012) Punkt 6, betr.: Ablehnung der Windenergieeignungsfläche durch das Land Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt eine Beschlussvorlage der Amtsverwaltung vom 04.06.2012 vor, welche der Urschrift als Anlage beigefügt ist. Der Sachverhalt ergibt sich aus der Beschlussvorlage. Selbst wenn sich bei erneuter Prüfung eine Fläche mit einer Größe von knapp 20 ha darstellen ließe, sieht die Landesplanung in der Nicht-Übernahme der Fläche keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Bgm. Poppinga erläutert den Sachverhalt und führt aus, dass die vom Land angerechnete Fläche auf 10 ha begrenzt wurde, tatsächlich jedoch 25,6 ha als Windeignungsfläche zur Verfügung stehen, und dass daher seiner Meinung nach gegen die Entscheidung des Landes Widerspruch eingelegt werden sollte. Unter Einbeziehung eines Bürgers, der mit Fachwissen in dieser Angelegenheit berät, entsteht eine rege Diskussion in der Gemeindevertretung, ob die Entscheidung des Landes hingenommen werden soll oder hiergegen vorgegangen werden soll. Es werden Aspekte eingebracht, ob bebaute Flächen als ländliche Siedlungen anzusehen sind Zu Travenbrück: oder als Splittersiedlungen und wie dieses Auswirkung auf die ausgewie- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. sene und anerkannte Windeignungsfläche hat. Die Gemeindevertretung beschließt alsdann, dass die Gemeinde Rethwisch daran festhält, dass die im beiliegenden Lageplan dargestellte Fläche als Windenergieeignungsgebiet auszuweisen ist. Dieses um so mehr, als dass die geforderte Mindestgröße von 20 ha durch eine den Tatsachen entsprechende Gebietseinschätzung erreicht wird. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen Seite: 38 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Dabei geht es um die Frage, ob die in „Steensrade“ liegenden landwirtschaftlichen Gehöfte als ländliche Siedlung anzusehen sind. Hiervon geht der Regionalplan aus. Die dadurch bedingten Abstandsflächen reduzieren das Eignungsgebiet auf rd. 11 ha. Bei einer Einstufung als ländliche Splittersiedlung mit Abständen von dann nur noch 400 m ergäbe sich ein Eignungsgebiet jenseits der geforderten Mindestgröße von 20 ha. Gemeinde Rümpel (Gemeindevertretung am 19.06.2012) Die Teilfortschreibung der Regionalpläne befindet sich zurzeit in einem zweiten Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren. Die Ausweisungswünsche der Gemeinde Rümpel haben auch in dem abgeänderten Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Über die von Kreis und Land gegebene Begründung für die Nichtberücksichtigung wird in mehreren Wortbeiträgen Unverständnis geäußert. Vertreter aller Fraktionen betonen, dass sie daran festhalten wollen, in Rümpel Windenergie zu gewinnen. Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeinde hält daran fest, dass die von ihr für eine Ausweisung beantragten Flächen als Eignungsgebiet geeignet sind und in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung aufzunehmen sind. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen Bei dem im Protokoll angesprochenen Unverständnis geht es insbesondere darum, dass die Unterschreitung der Mindestgröße durch Anwendung diverser „weicher“ Ausschlusskriterien zustande kommt, bei denen auch in Zweifel gezogen wird, dass sie richtig gewürdigt wurden. Eine Beeinträchtigung der Sichtachsen zu den angesprochenen Kulturdenkmälern wird z.B. nicht gesehen. Gemeinde Travenbrück (Gemeindevertretung am 14.06.2012) Punkt 8., betr.: Teilfortschreibung des Regionalplanes Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie. Es kommt zu einer regen Aussprache. Dem von der Gemeinde vorgetragenen Wunsch, auch östlich der Trave zwischen Schlamersdorf und Sühlen Eignungsflächen auszuweisen, wurde nicht entsprochen. Das Eignungsgebiet in Tralau wurde erheblich erweitert. Es gibt inzwischen auch Vorstellungen, dort weitere Anlagen aufzustellen. Seite: 39 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeinde stimmt den Festsetzungen in der Teilfortschreibung des Regionalplanes zu. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen Die Gemeinde Travenbrück steht dem Ausbau der Windenergie nach wie vor positiv gegenüber. Sie nimmt dabei auch in Kauf, dass zusammen mit der Eignungsfläche in der Nachbargemeinde Groß Niendorf eines der größten Eignungsgebiete in Südholstein entsteht. Sie legt jedoch Wert auf eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zur Vermeidung von „Wildwuchs“. Erste informelle Kontakte bestehen bereits. Amt Bargteheide-Land ID: 218 26.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, folgende Stellungnahme gibt die Gemeinde Jersbek ab: 1) Teilbereich A und B südlich Glindfelder Weg Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Immissionsschutz Für die an die Planungsfläche angrenzende Wohnbebauung (Siedlung, Einzelhäuser und Splittersiedlungen) ist durch ausreichende Abstände sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte für die angrenzenden Wohngebiete gemäß der Baunutzungsverordnung bzw. TA Lärm eingehalten wird. Zur Fläche südlich des Glindfelder Weges (Nr. 246): Eine Höhenbegrenzung im Regionalplan wird nicht für erforderlich gehalten. Die Betroffenheit der benannten Kulturdenkmäler und daraus ggf. resultierende Einschränkungen für die Höhe der geplanten WKA ist Vorhaben bezogen auf Ebene der Bauleitplanung bzw. im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären. Zur von der Stadt Bargteheide beantragten Fläche nördlich des Glindfelder Weges: Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Denkmalpflege nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist Um Stadt - und Ortskerne, die sich durch ein weit sichtbares, ortsprägen- gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender Landschaftsdes Kulturdenkmal auszeichnen sowie um einzelne Kulturdenkmale, die strukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem als "Landmarke" besonders auffallen, ist als Abschlussbereich jeweils ein Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zuKreisbogen mit einem Radius von 3.500 m einzuhalten. Zusätzlich gilt als zulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP Ausschlussbereich ein Kreisbogen mit einem Radius von 1.500 m um je- nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden Freides einzelne besondere Kulturdenkmal. Im Bereich der vorgeschlagenen raumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb Fläche am Glindfelder Weg sind folgende Kulturdenkmäler berührt: von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch Bargteheide- Ev.-luth. Kirche gemacht werden. Jersbek - Barockgarten, Wind/Querallee Jersbek- Klein Hansdorf-Am Wischhof 18 Seite: 40 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Die vorgeschlagene Fläche wird von diesem Ausschlusskriterium überlagert. Es sind die o. g. Schutzobjekte betroffen. Bei einer Ausweisung der betreffenden Fläche ist eine Beeinträchtigung der unter Denkmalschutz stehenden Objekte in Jersbek einschließlich des Barockgartens zu erwarten. Aufgrund der denkmalrechtlichen Belange (insbesondere Nähe zum Jersbeker Park) ist deshalb eine Sonderregelung zur Höhenbegrenzung (z. B maximale Höhe von 100 m) aufzunehmen. Erschließung/Brandschutz Die Erschließung ist aufgrund nicht bestehender geeigneter Wege/Verkehrsbeziehungen nicht gewährleistet. Der Brandschutz ist nicht sichergestellt. 2) Teilbereich C nördlich des Glindfelder Weges Gegen die Ausweisung der Teilfläche bestehen Bedenken, da sie mit zwei Ausschlusskriterien überlagert wird (Lage innerhalb eines regionalen Grünzuges und im Einzugsradius das als Denkmal ausgewiesen Jersbeker Parkes). Sowohl naturschutzfachliche (Erhalt des regionalen Grünzuges) als auch denkmalrechtliche Gesichtspunkte (Umgebungsbereich eines landschafts- und ortsbildprägenden Kulturdenkmals und geschützten Ensembles) werden betroffen. Die Überlegung der Beeinträchtigung ist - auch nicht auf dem Weg einer Ausnahme - heilbar. Mit freundlichen Grüßen Amt Bargteheide-Land ID: 351 04.07.2012 Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Tremsbüttel Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Tremsbüttel hat in der Sitzung am 18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: "Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt dem 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Seite: 41 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Planungsraum I mit Stand vom 24.05.2012 zu." Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Hammoor Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Harnmoor hat in der Sitzung am 19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: "Die Gemeindevertretung beschließt die Kenntnisnahme der Teilfortschreibung des Regionalplanes für Windkraft." Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Elmenhorst Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst hat in der Sitzung am 19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: "Die Anwesenden Gemeindevertreter sind sich darüber einig, dass auch zukünftig keine Flächen für Windkraftanlagen vorgesehen sind. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, hierzu eine Stellungnahme abzugeben Mit freundlichen Grüßen Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Delingsdorf Seite: 42 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeindevertretung der Gemeinde Delingsdorf hat in der Sitzung am 13.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und folgenden Beschluss gefasst: "Die Gemeinde Delingsdorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II zustimmend zur Kenntnis." Mit freundlichen Grüßen Amt Bargteheide-Land ID: 358 04.07.2012 Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen PotenzialZweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren flächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Bereich sowohl innerhalb eines LSG als auch jeweils Stellungnahme der Gemeinde Bargfeld-Stegen zur Hälfte innerhalb eines Schwerpunktbereiches bzw. einer HauptAnlg.: 1 Plankarte verbundachse des Biotopverbundsystems liegt. Im Übrigen ist in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Sehr geehrter Herr Tasch, Land Schleswig-Holstein festzustellen, dass ausreichend Potenzialflädie Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in der Sitzung des Bau- und Umwelt- chen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordausschusses am 21.05.2012 und in der Sitzung der Gemeindevertretung nerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesam 18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten. fläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat beschlossen, Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, eine Eignungsfläche für die Windenergienutzung "von im Süden östlich Gut Stegen bis im Norden Gemeindegrenze Nienwohld" anzumelden. Die- auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuse Fläche ist in dem beigefügten Plan farblich dargestellt. Die Fläche hat weisen. Die Fläche wird nicht übernommen. eine Größe von 36,99 ha und erfüllt maßgebende Kriterien für die Eignungsflächen für die Windenergie. Mitfreundlichen Grüßen Amt Bargteheide-Land ID: 412 05.07.2012 Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der Gemeinde Todendorf Seite: 43 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, die Gemeinde Todendorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, zustimmend zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde sind keine Eignungsflächen für die Windenergie vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Amt Bargteheide-Land ID: 1619 09.07.2012 Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen PotenzialZweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der flächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Dabei wurde festgeGemeinde Nienwohld stellt, dass der Bereich sowohl innerhalb eines LSG als auch innerhalb eines Schwerpunktbereiches des Biotopverbundsystems liegt. Im ÜbAnlg.: 2 Plankarten rigen ist in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch Sehr geehrter Herr Tasch, für das gesamte Land Schleswig-Holstein festzustellen, dass ausreidie Gemeinde Nienwohld hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am chend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat beschlossen, zu jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. prüfen, ob geeignete Eignungsflächen für die Windenergienutzung auf Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, Gemeindegebiet zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Prüfung meldet die jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als EigGemeinde Nienwohld die Fläche "nördlich Wiesenweg (unmittelbar im nungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. Anschluss an die von der Gemeinde Bargfeld-Stegen gefundene Eignungsfläche Nr. 8, ca. 37 ha)" an. Diese Fläche ist in dem beigefügten Plan farblich dargestellt. Diese Fläche hat eine Größe von 16,84 ha. Mit der unmittelbar benachbarten gemeldeten Eignungsfläche der Gemeinde Bargfeld-Stegen ergäbe sich eine interkommunale Eignungsfläche von insgesamt ca. 53,83 ha. Amt Boostedt-Rickling ID: 1469 09.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, gegen Entwurf vom 24.05.2012 bestehen von Seiten des Amtes BoostedtRickling keine Bedenken. Seite: 44 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Amt Boostedt-Rickling findet im Zeitraum 30. Mai bis 11. Juli 2012 statt. Mit freundlichen Grüßen Amt Bornhöved ID: 132 25.06.2012 BESCHLUSSAUSZUG Maßgeblich für den gewählten Flächenzuschnitt war neben der Stellungnahme des Kreises auch die landesplanerische Begründung, in23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf vom nerhalb und in Randlage des Naturparkes Holsteinische Schweiz zwar 31.05.2012 eine Ausnahme gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP zuzulassen, diese zu 7. Beratung und Beschluss zum Anhörungs- und Beteiligungsver- jedoch bewusst räumlich zu begrenzen, um den Störeinfluss in einem ansonsten von WKA freigehaltenen Bereich in Abwägung mit den fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für energiepolitischen Zielen auf ein vertretbares Maß zu beschränken. die Windenergienutzung Auch wenn südlich anschließende Flächen alle Ausschlusskriterien erfüllen sollten: Die Landesplanung sieht darin keinen AbwägungsfehDer Bürgermeister berichtet über den bisherigen Verfahrensablauf und erklärt, dass das Land aufgrund der zahlreichen eingegangenen Anregun- ler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle gen und Vorschläge eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen hat. In dem überarbeiteten Entwurf sind die gemeindlichen Anmeldungen Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliezum Teil berücksichtigt worden und zwar im nördlichen Gemeindegebiet gen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller gemeinsam mit benachbarten Flächen der Gemeinden Schmalensee und dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich Stocksee. Die Flächen zwischen der Schmalenseer Straße und der Lan- über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan lädesstraße 69 hingegen wurden nicht aufgenommen. Diese Flächen sind ge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienach übereinstimmender Auffassung durchaus weiterhin geeignet, die vorgebrachten Argumente zu ihrer Streichung nicht überzeugend. Auch die nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter Firma Denker und Wulf als möglicher Investor würde gerne an diesen Flä- diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend chen festhalten. auszuweisen. Die Gemeindevertretung begrüßt die jetzt erfolgte Ausweisung der EigDer Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im nungsflächen. Es wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem BeSüdwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurschluss zum 1. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält und dies dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist. de und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kiesabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfüAbstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 gig verkleinert. Amt Bornhöved ID: 366 05.07.2012 BESCHLUSSAUSZUG Seite: 45 von 310 Die Fläche A wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee vom 21.06.20 12 Stand: 06.11.2012 Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme zu 12. Beratung und Beschluss im Anhörungs- und Beteiligungsvernicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das gefordie Windenergienutzung derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen Herr Jansen berichtet über die Beschlussfassung der Gemeindevertretung keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle vom 25.10.2011 zu dieser Angelegenheit. Danach sollen zwei Teilflächen Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen (A + B) als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumwerden. Bei der Teilfläche A handelt es sich um eine Fläche an der Geordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der meindegrenze zur Gemeinde Dersau. Die Gemeinde Dersau möchte an Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser dieser Fläche angrenzend ebenfalls entsprechende Eignungsflächen ausraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesweisen. Bei der Fläche B handelt es sich um ein Gebiet an der Grenze zu wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetden Gemeinden Damsdorf und Schmalensee und die angrenzenden Gezungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetmeinden möchten ebenfalls Windenergieeignungsflächen ausweisen. Weizung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. ter berichtet er über den aktuellen Sachstand, wonach die Fläche B anerDer Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im kannt wurde, die Fläche A allerdings nicht berücksichtigt wurde. Südwesten der Fläche 306 ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt Herr Hagemann ergänzt, dass diese Angelegenheit auch im Bauauswurde und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen schuss beraten wurde und dass neue, zusätzliche Flächen (die von einer Kiesabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher gePrivatperson mit Eingang eines Antrages vom 01.06.12 angeregt wurden) ringfügig verkleinert. nicht mehr eingebracht werden können. Weil der Gegenstand des jetzigen Anhörungsverfahrens nur die bislang vorgeschlagenen Flächen sind, wird der Gemeindevertretung vom Bauausschuss empfohlen 1. Zur Flächenneuanmeldung Die vorgeschlagene Fläche westlich der Fläche A wird nicht in ihrer Stellungnahme berücksichtigt, da es sich hierbei um eine Flächenneuanmeldung handelt, die nach den Vorgaben des Innenministeriums unberücksichtigt bleibt. 2. Zu Fläche A in dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit dem Hinweis auf weitere Ergänzungen festhält, die zur Sitzung der Gemeindevertretung noch zu klären sind. 3. Zu Fläche B Unter Berücksichtigung dieser Fläche in der gemeindeübergreifenden Seite: 46 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Windenergieeignungsfläche Nr. 306 zuzustimmen. in der anschließenden Aussprache sind sich die Anwesenden darüber einig, dass das Ausarbeiten von Details zur gemeindlichen Stellungnahme den Sitzungsrahmen sprengen würde und die Amtsverwaltung wird gebeten, den Bürgermeister im Sinne der folgenden Beschlussfassung zu unterstützen. Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt: Die Gemeinde Stocksee hält an ihrer Beantragung von zwei Windenergieeignungsflächen (siehe Flächenplan A und B) auf ihrem Gemeindegebiet, entsprechend der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25.10.2011, TOP 11, fest. Ergänzend dazu: Die Darstellungen stellen die Maximalgröße der beantragten Windenergieeignungsflächen dar, die aus gemeindlicher Sicht mit den Zielen und Zwecken des Naturparks vereinbar sind. Die im Entwurf aufgenommene Fläche B (Stocksee/Damsdorf/Schmalensee) wird akzeptiert. Die Fläche A (Dersau/Stocksee, Verhältnis 1:1) wurde zugunsten der "Konzentrationslösung" mit Fläche B (mit Damsdorf und Schmalensee) nicht übernommen. Die Begründung, mit einer zu starken Raumbeanspruchung innerhalb des Naturparks sind nicht mit Zielen der Raumordnung vereinbar, erscheint angesichtsder Feststellungen, dass keine "harten" Ausschlusskriterien vorliegen und alle Abstands- und Ausschlusskriterien erfüllt werden, nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde Stocksee beabsichtigt auch für die Fläche A (Dersau/Stocksee) bei einer Berücksichtigung im Regionalplan Aufstellungsbeschlüsse zu beschließen. Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amt Bornhöved ID: 367 05.07.2012 BESCHLUSSAUSZUG 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved vom 21 .06.2012 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur zu 13. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur entnehmen. Es bleibt bei der bisherigen Entscheidung. Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Seite: 47 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Herr Kruse berichtet zu dieser Angelegenheit. Der Bauausschuss empfiehlt die im Beschlussvorschlag als Alternative 2 aufgezeigte Variante. Es ergeht nachfolgender Beschluss: Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält und dies dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist. Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amt Bornhöved ID: 645 10.07.2012 BESCHLUSSAUSZUG 14. Sitzung Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek vom 14.06.2012 zu 5. Beratung und Beschluss zum Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Der Bürgermeister erläutert das bisherige Verfahren sowie den derzeitigen Sachstand und erklärt die Erwiderung des Innenministeriums zu den im 1. Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen. Die von dem Planungsbüro vorbereitete 2. Stellungnahme ist noch nicht fertiggestellt Der Vorschlag, den Bürgermeister zu ermächtigen, die bis jetzt noch nicht vorliegende Stellungnahme bei Fertigstellung im Namen der Gemeindevertretung abzugeben, ist nicht möglich, da gemäß § 25 Nr. 5 der Gemeindeordnung die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungs- und Kreisentwicklungsplänen eine vorbehaltende Entscheidung der Gemeindevertretung ist. Sodann erläutert der Bürgermeister die Alternativen gemäß Vorlage, erweitert um die Alternative eine weitere Gemeindevertretersitzung nach Fertigstellung der Stellungnahme einzuberufen. Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst: Seite: 48 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Beschluss: Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält und dies dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist. Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amt Bornhöved ID: 724 10.07.2012 BESCHLUSSAUSZUG 23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemein- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. de Trappenkamp vom 21.06.2012 zu 15. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Beschluss: Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird folgende Stellungnahme abgegeben: Die Gemeinde Trappenkamp begrüßt das Ziel des Landes SchleswigHolstein zur Ausweitung der Windenergienutzung und unterstützt die Vorstellung der Nachbargemeinden Damsdorf, Gönnebek, Tarbek, Tensfeld, Schmalensee und Stocksee zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für Windkraftanlagen auf deren Gemeindegebieten. Aufgrund der begrenzten Gemeindefläche und der dichten Besiedelung des Ortes werden jedoch keine Möglichkeiten gesehen, im Gemeindegebiet Trappenkamp Eignungsflächen für die Windkraft auszuweisen. Abstimmungsergebnis dafür: 17 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amt Bornhöved ID: 997 10.07.2012 BESCHLUSSAUSZUG Zur Fläche 306: Kenntnisnahme 16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee vom Zum weiteren Flächenwunsch: Seite: 49 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I 02.07.2012 Stand: 06.11.2012 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung zu 7. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilnoch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. a) Grundsatzbeschluss zu der in Nr. 306 ausgewiesenen WindenergieeigDie Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das gefornungsfläche derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert Den Vorsitz übernimmt Herr Griese. Er erläutert den Sachverhalt, insbe- und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle sondere die Erwiderung des Innenministeriums zur Stellungnahme der Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen Gemeinde im ersten Anhörungsverfahren. Herr Frank berichtet über die hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumBeratung aus der Sitzung des Bauausschusses vom 25.06.2012. ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Sodann werden Fragen zur Abstandsregelung beantwortet. Herr Griese Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser berichtet aus der vorangegangenen Einwohnerversammlung. Die Fa. Denraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesker & Wulf hat umfassend über die Vorhaben informiert und Informationen wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzum Verfahren und zu den schutzwürdigen Nutzungen gegeben. Die Gezungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetmeindevertreter sprechen sich für die geplanten Vorhaben aus. Nach ein- zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. gehender Aussprache wird sodann über den nachfolgenden Antrag abgestimmt: Die Gemeindevertretung Schmalensee bestätigt die Eignungsflä- Der Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Südwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurche für Windenergie Nr. 306, so wie sie im zweiten Entwurf der Teilfortde und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kieschreibung des Regionalplans für den Planungsraum 1 mit Stand v. 24.05.2012 ausgewiesen ist. Dies ist dem Innenministerium als Stellung- sabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfügig verkleinert. nahme mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 b) Grundsatzbeschluss zu den bislang nicht ausgewiesenen Flächen für Windenergie Herr Cuwie übernimmt den Vorsitz und übergibt das Wort an Herrn Frank. Herr Frank berichtet, dass mit einer weiteren ausgewiesenen Fläche nördlich des Gemeindegebietes und den für Windenergieanlagen vorgesehenen Ausweisungen von Flächen in den Gemeinden Dersau und Stocksee ein weiteres Konzentrationsgebiet geschlossen werden könnte. Unter Berücksichtigung der Sichtstraße vom Stocksee zum Schmalensee einigen sich die Gemeindevertreter auf die im anliegenden Plan blau eingezeichneten Flächen zu Eignungsflächen, die bereits in der Gesamtfläche zur Stellungnahme im ersten Entwurf enthalten waren. Auf Antrag des Vorsitzenden wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt Die Gemeindevertretung beschließt als Stellungnahme im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung der RegioSeite: 50 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 nalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten, dass die Gemeinde Schmalensee zusätzlich auch die nördlich im Gemeindegebiet liegenden Flächen, die im anliegenden Plan blau eingezeichnet sind, als Windenergieeignungsflächen ausgewiesen haben möchte. Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 Amt Bornhöved ID: 1023 10.07.2012 BESCHLUSSAUSZUG 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek vom 27.06.2012 zu 5. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Zu Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt der Bürgermeister, die im Sitzungsraum ausgehängten Pläne. Er berichtet weiter, dass das Land plant, die Fläche 16 als Windenergieeignungsfläche auszuweisen. (Die Fläche 16 ist im Regionalplan als Fläche Nr. 227 und im Umweltbericht als Fläche Nr. 190 bezeichnet.) ln der Vergangenheit stand zudem die Fläche 17 im südwestlichen Gemeindebereich als Windenergieeignungsfläche zur Diskussion. Diese sollte nach dem Willen der Gemeindevertretung nicht als Windenergieeignungsfläche ausgewiesen werden. Das Land hat die Fläche 17 insoweit auch nicht in den Entwurf des Regionalplanes als Windenergieeignungsfläche übernommen. Die Nachbargemeinde Bornhöved hat sich auch weiterhin gegen eine Ausweisung von Windenergieeignungsflächen in ihrem eigenen Gemeindegebiet ausgesprochen. Im Bereich der Gemeinde Groß-Kummerfeld soll - nach Bürgerentscheid ebenfalls keine Fläche als Windenergieeignungsfläche in deren Gemeindegebiet ausgewiesen werden. Die Gemeinde ist an den Bürgerentscheid auf 2 Jahre gebunden. Auf Nachfrage von Frau Schmidt wird bestätigt, dass die Fläche 16 ca. 60 ha groß ist. Konkrete Planungen, wie die Windkrafträder gestellt werden sollen, liegen noch nicht vor. Vorrangig gilt es erst einmal, das PlanungsSeite: 51 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 recht durch das Land schaffen zu lassen. Im Gespräch ist, auf der Fläche 16 künftig 4 - 5 Windkrafträder errichten zu lassen. Bei Errichtung von Windkrafträdern sind gewisse Abstände einzuhalten. Für eine Feinabstimmung der Planung (Feinsteuerung) ist der jetzige Zeitpunkt jedoch noch zu verfrüht. Frau Schmidt fragt weiter nach, ob eine Bürgerbeteiligung weiterhin noch möglich sei. Hierauf wird geantwortet, dass die Möglichkeit besteht, bis zum 11. Juli 2012 eine Stellungnahme an das Land abzugeben. Auch Privatleute haben diese Möglichkeit. Zuständig für die Entgegennahme der Stellungnahme ist das Innenministerium. Auf ihre Frage, wie sich der weitere Ablauf darstelle, wurde erläutert, dass das Planungsverfahren rechtlich festgelegt ist. Abschließend stellt Frau Schmidt die Frage, ob alles das, was heute Abend diskutiert wird, im Protokoll erscheint. Der Bürgermeister informiert darüber, dass über die heutige Sitzung kein Wortprotokoll geführt wird. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Protokollführers, was in der Niederschrift erscheint. Auf die Frage, ob bereits eine Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vorläge, wird berichtet, dass diese bereits im Rahmen der ersten Anhörung eingegangen sei, allerdings nicht beim Amt, sondern beim Innenministerium, da dieses das Verfahren leite. Umfassende Informationen über eingegangene Stellungnahmen etc. können auf der Internetseite www.wind-sh .de nachgelesen werden. Zu diesem Zeitpunkt erklären sich Herr Kai Doose und Herr Helmut Gerdt für befangen und verlassen den Sitzungsraum. Nachdem der Sachverhalt von Herrn Bürgermeister Hamann noch einmal zusammengefasst worden ist, ergeht nachfolgender Beschluss: Beschluss: Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung beschließt die Gemeindevertretung an ihrer bisherigen Stellungnahme festzuhalten und nur die Fläche 16 (im Regionalplan Fläche 227, im Umweltbericht Fläche 190) als Windenergieeignungsfläche ausweisen zu lassen. Die in der Kreisplanung als Nr. 17 bezeichnete Fläche im südwestlichen Gemeindebereich soll auch weiterhin nicht als Windenergieeignungsfläche ausgewiesen werden. Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amt Bornhöved ID: 1028 10.07.2012 BESCHLUSSAUSZUG Seite: 52 von 310 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 14. Sitzung Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek vom 14.06.2012 Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserzu 5. Beratung und Beschluss zum Anhörungs- und Beteiligungsvergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne nicht zu entnehmen. Um eine kompakte Fläche ohne langgestreckte Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Riegelwirkung zu erhalten, wurde der Flächenanteil auf Tarbeker Gedie Windenergienutzung biet nicht übernommen. Der Bürgermeister erläutert das bisherige Verfahren sowie den derzeitigen Sachstand und erklärt die Erwiderung des Innenministeriums zu den im 1. Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen. Die von dem Planungsbüro vorbereitete 2. Stellungnahme ist noch nicht fertiggestellt Der Vorschlag, den Bürgermeister zu ermächtigen, die bis jetzt noch nicht vorliegende Stellungnahme bei Fertigstellung im Namen der Gemeindevertretung abzugeben, ist nicht möglich, da gemäß § 25 Nr. 5 der Gemeindeordnung die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungs- und Kreisentwicklungsplänen eine vorbehaltende Entscheidung der Gemeindevertretung ist. Sodann erläutert der Bürgermeister die Alternativen gemäß Vorlage, erweitert um die Alternative eine weitere Gemeindevertretersitzung nach Fertigstellung der Stellungnahme einzuberufen. Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält und dies dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist. Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: Amt Breitenfelde ID: 371 05.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Woltersdorf Sehr geehrter Herr Schlick, die Gemeinde Woltersdorf begrüßt die geplante Erweiterung des Windparks Woltersdorf im Rahmen der "Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I – Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, SegeSeite: 53 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 berg und Stormarn zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung". Mit freundlichen Grüßen Amt Elmshorn-Land ID: 264 02.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Klein Nordende Sehr geehrter Herr Innenminister Breitner, sehr geehrter Herr Landrat Stolz, sehr geehrte Damen und Herren, I. Antrag hiermit beantragt die Gemeinde Klein Nordende die Aufnahme der folgenden Fläche im Regionalplan als Windeignungsgebiet Die Fläche liegt westlich der Bahnlinie außerhalb des Dorfes und fernab jeglicher Bebauung und stellt damit, insbesondere aus nachbarlichen und immissionsrechtlichen Aspekten einen idealen Standort dar. Die Anzahl und Höhe eventueller Windkraftanlagen steht derzeit nicht fest und kann dann im Realisierungsfall mit dem Kreis Pinneberg und dem Land Schleswig-Holstein abgestimmt werden. II. Begründung: Die Gemeinde Klein Nordende möchte die Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie unterstützen und gezielt fördern. Neben umweltpolitischer Erwägungen und der Intention der Wirtschaftsförderung sieht die Gemeinde die Möglichkeit durch Gewerbesteuereinnahmen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern sowie durch die Errichtung von voraussichtlich ausschließlich Bürgerwindparks und einer damit einhergehenden Beteiligung der Landeigentümerlinnen sowie der Einwohner/innen mit Erstwohnsitz auch den allgemeinen Wohlstand in der Gemeinde zu erhöhen. Die Ansiedlung von Windkraftanlagen stellt für die Gemeinde die einzige Möglichkeit dar, nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen zu generieren. Hinsichtlich der Standortfrage lässt sich außerdem ausführen, dass aufgrund weniger vorhandener Wohnbebauung in dem entsprechenden Bereichen eine konfliktfreie Realisierung möglich erscheint, weil die Öffentlichkeit aufgrund der Geschehnisse in der nahen Vergangenheit die Notwendigkeit von Regenerativen Energien anerkennt sowie die angedachten Standortorte für die Errichtung von WindkraftanlaSeite: 54 von 310 Die Fläche liegt innerhalb eines LSG und hält die Abstände zu einem direkt angrenzenden Naturschutzgebiet und zur Bahntrasse nicht ein. Darüber hinaus ist sie deutlich kleiner als 20 ha. Aufgrund der Überlagerung mehrerer Ausschlusskriterien wird die Fläche nicht übernommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 gen für sinnvoll erachten dürfte. Die Gemeinde Klein Nordende ist sich außerdem der Tatsache bewusst, dass grundsätzlich die maßvolle Arrondierung vorhandener Windeignungsgebiete erfolgen soll, jedoch aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der raumordnerischen Abwägung hinsichtlich der Ausweisung künftiger Windeignungsgebiete sowohl bestehende als auch neue Potenzialflächen für neue Gebiete einzubeziehen sind und hofft daher auf eine wohlwollende Prüfung ihres Antrages. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Kreis Pinneberg durch seine Planungen dafür sorgt, dass der süd-westliche Teil des Landesgebietes der wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der Windkraftnutzung entzogen wird. Es besteht in diesem Bereich dabei nur noch mehr die Gefahr eines "Nord- Süd- Gefälles", welches nicht ernsthaft vom Kreis Pinneberg, schon wegen des Gebots der gleichmäßigen Entwicklung des Landesgebietes, gewollt sein kann. Dabei sollte beachtet werden, dass den Gemeinden bei zunehmenden Ausgabensteigerungen, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten sowie Schulkosten, auch die Möglichkeit gegeben sein muss, eigene Einnahmemöglichkeiten zu generieren. Die monetäre Entwicklung der Gemeinden sollte bei der Auswahl von Windeignungsgebieten gleichrangig neben den anderen Kriterien Berücksichtigung finden, da finanzstarke Gemeinden auch förderlich für die finanzielle Entwicklung der Landkreise sowie des LandesSchleswig-Holstein sind. Mit freundlichem Gruß Amt Elmshorn-Land ID: 266 02.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Raa-Besenbek Sehr geehrter Herr Innenminister Breitner, sehr geehrter Herr Landrat Stolz, sehr geehrte Damen und Herren, I. Einleitung die Gemeinde Raa-Besenbek begrüßt den Erhalt des bestehenden Windeignungsgebietes sowie dessen Erweiterung im Regionalplan um den grau markierten Bereich (Fläche 250). II. Begründung: Seite: 55 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Die Gemeinde Raa-Besenbek spricht sich weiterhin für die angegebene Fläche aus, um eine sinnvolle Konzentration von Windeignungsgebieten im südlichen Bereich der Gemeinde und damit eine maßvolle Arrondierung der vorhandenen Windkraftflächen vorzunehmen. Die vorhandenen Windkraftflächen, welche durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erweitert wurden, könnten durch die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen gesichert und maßvoll erweitert werden. Weiterhin hat die Gemeinde die Freihaltung des übrigen Gemeindegebietes von Windkraftanlagen beschlossen, womit sie somit eine sinnvolle Konzentration gewährleistet. Die ausgewiesenen Flächen befinden sich also südlich der Bundesstraße 431 und damit weit außerhalb der gemeindlichen Bebauung. Sie stellen damit, insbesondere aus nachbarlichen und immissionsrechtlichen Aspekten einen idealen Standort dar. Das Hauptargument für die Erweiterung des Windeignungsgebietes in RaaBesenbek ist jedoch die Tatsache, dass nach derzeitiger Ausgestaltung des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 -IV 232 über die Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen und der entsprechenden Anlage 1 -Zeile 2 bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Mindestabstand zu Bundesstraßen von 130 m bzw. 400 m einzuhalten wäre. Dieser Umstand würde ohne die vorgesehene Erweiterung in Fläche 250 ein zukünftiges Repowering unmöglich machen und daher begrüßt die Gemeinde Raa-Besenbek die Ausweitung des bestehenden Windeignungsgebietes in südliche Richtung. Damit können dann im Falle eines Repowerings die bestehenden Windkraftanlagenstandorte in südliche Richtung verschoben werden, um die o.g. Mindestabstände einhalten zu können. Eine Erhöhung der Anzahl der vorhandenen Windkraftanlagen ist nicht beabsichtigt. Hinsichtlich der Standortfrage lässt sich außerdem ausführen, dass aufgrund weniger vorhandener Wohnbebauung in dem entsprechenden Bereich sowie der bereits vorhandenen Windkraftanlagen eine konfliktfreie Realisierung möglich erscheint, weil die Öffentlichkeit die Notwendigkeit von Regenerativen Energien anerkennt sowie den Standort für die Errichtung von Windkraftanlagen für sinnvoll erachtet. Die Anzahl und Höhe eventueller Windkraftanlagen steht derzeit noch nicht fest und kann dann im Realisierungsfall mit dem Kreis Pinneberg und dem Land SchleswigHolstein abgestimmt werden. Seite: 56 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Für die nördliche Windparkerweiterung wurden im Jahr 2010 durch BioConsult SH umfangreiche Untersuchungen zur Vogel- und Fledermauswelt gemäß den Vorgaben des LANU durchgeführt ("Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein", 2008). Diese Untersuchungen haben bereits den südlichen Bereich bis an die Krückau abgedeckt. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass für das Untersuchungsgebiet "angesichts der zu erwartenden geringen Brutpaardichten, der durchschnittlichen Zugintensität und dem weitgehenden Fehlen von störungsempfindlichen Arten [ ... ] nicht von signifikant erhöhten Auswirkungen auf die Brutvogelfauna, die Rastbestände und den Vogelzug" auszugehen ist. Zusätzlich wurde festgestellt, dass für die Migrationsphase sowie für die Lokalpopulation der Fledermäuse "kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko zu erwarten ist". Die Gemeinde Raa-Besenbek geht daher davon aus, dass der südliche Arrondierung auch aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken entgegen stehen. Inhaltlich sieht die Gemeinde nach wie vor die Notwendigkeit, die Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, zu unterstützen und gezielt zu fördern. Neben umweltpolitischen Erwägungen und der Intention der Wirtschaftsförderung sieht die Gemeinde Raa-Besenbek ebenfalls die Möglichkeit, durch Gewerbesteuereinnahmen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern sowie durch die Errichtung des Bürgerwindparks und einer damit einhergehenden Beteiligung der Landeigentümerlinnen sowie der Einwohner/innen mit Erstwohnsitz auch den allgemeinen Wohlstand in der Gemeinde zu erhöhen. Mit freundlichem Gruß Amt Elmshorn-Land ID: 414 02.07.2012 Teilfortschreibung aller Regionalpläne in Schleswig-Holstein Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren bis zum 11.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Raa-Besenbek Sehr geehrter Herr Innenminister Breitner, sehr geehrter Herr Landrat Stolz, sehr geehrte Damen und Herren, I. Einleitung die Gemeinde Raa-Besenbek begrüßt den Erhalt des bestehenden WindSeite: 57 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I eignungsgebietes sowie dessen Erweiterung im Regionalplan um den grau markierten Bereich (Fläche 250). II. Begründung: Die Gemeinde Raa-Besenbek spricht sich weiterhin für die angegebene Fläche aus, um eine sinnvolle Konzentration von Windeignungsgebieten im südlichen Bereich der Gemeinde und damit eine maßvolle Arrondierung der vorhandenen Windkraftflächen vorzunehmen. Die vorhandenen Windkraftflächen, welche durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erweitert wurden, könnten durch die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen gesichert und maßvoll erweitert werden. Weiterhin hat die Gemeinde die Freihaltung des übrigen Gemeindegebietes von Windkraftanlagen beschlossen, womit sie somit eine sinnvolle Konzentration gewährleistet. Die ausgewiesenen Flächen befinden sich also südlich der Bundesstraße 431 und damit weit außerhalb der gemeindlichen Bebauung. Sie stellen damit, insbesondere aus nachbarlichen und immissionsrechtlichen Aspekten einen idealen Standort dar. Das Hauptargument für die Erweiterung des Windeignungsgebietes in Raa-Besenbek ist jedoch die Tatsache, dass nach derzeitiger Ausgestaltung des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV 232 über die Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen und der entsprechenden Anlage 1 - Zeile 2 bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Mindestabstand zu Bundesstraßen von 130 m bzw. 400 m einzuhalten wäre. Dieser Umstand würde ohne die vorgesehene Erweiterung in Fläche 250 ein zukünftiges Repowering unmöglich machen und daher begrüßt die Gemeinde Raa-Besenbek die Ausweitung des bestehenden Windeignungsgebietes in südliche Richtung. Damit können dann im Falle eines Repowerings die bestehenden Windkraftanlagenstandorte in südliche Richtung verschoben werden, um die o.g. Mindestabstände einhalten zu können. Eine Erhöhung der Anzahl der vorhandenen Windkraftanlagen ist nicht beabsichtigt. Hinsichtlich der Standortfrage lässt sich außerdem ausführen, dass aufgrund weniger vorhandener Wohnbebauung in dem entsprechenden Bereich sowie der bereits vorhandenen Windkraftanlagen eine konfliktfreie Realisierung möglich erscheint, weil die Öffentlichkeit die Notwendigkeit von Regenerativen Energien anerkennt sowie den Standort für die Errichtung von Windkraftanlagen für sinnvoll erachtet. Die Anzahl und Höhe eventueller Windkraftanlagen steht derzeit noch nicht fest und kann Seite: 58 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 dann im Realisierungsfall mit dem Kreis Pinneberg und dem Land Schleswig-Holstein abgestimmt werden. Für die nördliche Windparkerweiterung wurden im Jahr 2010 durch BioConsult SH umfangreiche Untersuchungen zur Vogel- und Fledermauswelt gemäß den Vorgaben des LANU durchgeführt ("Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein", 2008). Diese Untersuchungen haben bereits den südlichen Bereich bis an die Krückau abgedeckt. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass für das Untersuchungsgebiet "angesichts der zu erwartenden geringen Brutpaardichten, der durchschnittlichen Zugintensität und dem weitgehenden Fehlen von störungsempfindlichen Arten [ ... ] nicht von signifikant erhöhten Auswirkungen auf die Brutvogelfauna, die Rastbestände und den Vogelzug" auszugehen ist. Zusätzlich wurde festgestellt, dass für die Migrationsphase sowie für die Lokalpopulation der Fledermäuse "kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko zu erwarten ist". Die Gemeinde Raa-Besenbek geht daher davon aus, dass der südliche Arrondierung auch aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken entgegen stehen. Inhaltlich sieht die Gemeinde nach wie vor die Notwendigkeit, die Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, zu unterstützen und gezielt zu fördern. Neben umweltpolitischen Erwägungen und der Intention der Wirtschaftsförderung sieht die Gemeinde Raa-Besenbek ebenfalls die Möglichkeit, durch Gewerbesteuereinnahmen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern sowie durch die Errichtung des Bürgerwindparks und einer damit einhergehenden Beteiligung der Landeigentümerlinnen sowie der Einwohner/innen mit Erstwohnsitz auch den allgemeinen Wohlstand in der Gemeinde zu erhöhen. Mit freundlichem Gruß Amt Kaltenkirchen-Land ID: 497 05.07.2012 2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein Stellungnahme der Gemeinde Hasenmoor, Amt Kaltenkirchen-Land, Kreis Segeberg Sehr geehrter Herr Tasch, Seite: 59 von 310 Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Gutachten, die im Auftrage des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein erstellt wurden, können durch das hier vorgelegte Kurzgutachten nicht widerlegt werden. Nach wie vor wird durch die jetzt reduzierte geplante Ausweisung eine Gefährdung der CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den Bau der BAB A20 gesehen. Die Fläche wird nicht übernommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I das Land Schleswig-Holstein hat im Ende Mai 2012 veröffentlichten 2. Entwurf der Regionalpläne Teilbereich Windenergie in den Erwiderungen zu den Stellungnahmen den Flächenvorschlag vom Amt KaltenkirchenLand sowie vom Kreis Segeberg für eine Windeignungsfläche in der Gemeinde Hasenmoor nicht berücksichtigt. Das Amt Kaltenkirchen-Land möchte sich heute für die Gemeinde Hasenmoor im Rahmen des 2. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum I erneut für die Ausweisung dieser, nunmehr angepassten, Windeignungsfläche einsetzen. Votum der Landesplanung vom 24.04.2012: "Die ursprüngliche Absicht des Kreises, den Bereich als charakteristischen Landschaftsraum auszuweisen, wird nicht mehr weiterverfolgt. Der Kreis stuft den Raum weiterhin als naturschutzfachlich und landschaftspflegerisch bedeutsam ein, sieht jedoch keine bindenden Ausschlusskriterien vorliegen. Windenergienutzung Mit der Kreis an dieser Stelle für grundsätzlich vertretbar. Innerhalb der Vorschlagsfläche liegen jedoch mehrere Ausgleichsmaßnahmen für die A 20, unter anderem die CEF- und FCSMaßnahmen für Bekas-sine, Feldlerche, Großen Brachvogel, Kiebitz, Braunkehlchen, Wachtel sowie ungefährdete Vogelarten des Offenlandes und der Gewässer. Für die vorgeschlagene Fläche ist festzustellen, dass sich die Planung von Windkraftanlagen mit den artenschutzrechtlich bedingten Ausgleichszielen für Wiesenvögel nicht vereinbaren lässt. Unter Berücksichtigung der Abstände, die für ein Funktionieren der Ausgleichsflächen erforderlich sind, verbleiben keine hinreichend großen Restflächen, die zur Ausweisung geeignet wären. Der Flächenvorschlag wird nicht übernommen." Obwohl im November 2011 durch Kreis und Amt in der Gemeinde eine potenzielle Eignungsfläche festgestellt und dem Land in Zusammenhang mit weiteren Eignungsflächen in den Gemeinden Hartenholm und Schmalfeld gemeldet wurde, ist nun auf Gemeindeflächen von Hasenmoor keine Eignung für die Nutzung durch Windenergie bestätigt worden. In der jetzigen Erwiderung des Landes wird die Nichtvereinbarkeit von Windkraftanlagen mit artenschutzrechtlich bedingten Ausgleichszielen für Wiesenvögel angeführt. Hier werden Abstandsvorgaben eingestellt, die eine Funktionsfähigkeit der Brachvogel-Ausgleichsflächen garantieren sollen. Das Gutachter-Büro LEGUAN [Planungsbüro für Landschaftsökologie, dass bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der künftigen A 20, Ausgleichsflächenplanungen für den LBP erarbeitete], hat dazu 2012 erneute Untersuchungen und Kartierungen vorgenommen, die das Vorhandensein des Seite: 60 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Brachvogels mit einigen Brutpaaren bestätigt. Damit sind um die geplanten Ausgleichsflächen für den Großen Brachvogel (die tlw. direkt angrenzend an der geplanten A20-Trasse liegen) östlich und südöstlich des Windeignungsgebietes Vorsorgeabstände von 500m einzuhalten. Dieser Abstand wird nach Auskunft von LEGUAN als ausreichend erachtet (siehe Ausführungen von LEGUAN). Für die südlich des Eignungsraumes geplanten, nahe gelegenen Ausgleichsflächen zur Schaffung bestimmter Biotoptypen, wie Gehölzstrukturen u. ä., sind keine Beeinträchtigungen durch mögliche Windkraftanlagen zu erwarten. Nach genauem Abzug aller Ausschluss- und Restriktionsgebiete mit den entsprechenden Puffern (siehe Pufferkarte) verbleibt eine ausreichend große und (sehr gut) geeignete Fläche für die Nutzung durch Windenergie auf dem Gebiet der Gemeinde Hasenmoor (Flächengröße beträgt ca. 44ha). Stellungnahme zur Erwiderung: Die mögliche Abgrenzung einer Windeignungsfläche wurde den Ausgleichsflächenplanungen der A20 angepasst. So befinden sich keine Windeignungsflächen innerhalb des Struvenhüttener Moores, sondern westlich davon in der Gemeinde Hasenmoor. Es wird ein Abstand von 580 m zwischen dem dichtesten WEA-Standort und einer CEF/FCS Ausgleichsfläche für Bekassinen (CEF-Maßnahme), Großer Brachvogel, Feldlerche (FCS-Maßnahme), Kiebitz, Braunkehlchen und Wachtel eingehalten. Des Weiteren ist die Ausgleichsfläche zur Förderung ungefährdeter Brutvögel des Offenlandes und der Gewässer geplant. Der modifizierte Windeignungsraum liegt westlich dieser Ausgleichsfläche und ist zudem durch einen dichten Redder zur Ausgleichsfläche abgeschirmt, so dass optische Störungen - insbesondere während der Bauphase - ausgeschlossen werden können. Die übrigen Kompensationsziele dieser Fläche beinhalten die Entwicklung von Biotopstrukturen, die Schaffung von Kleingewässern und eine Erhöhung des Grundwasserstandes, was keiner Ausweisung einer Windeignungsfläche in knapp 600 m Entfernung entgegenstünde. Dies ist auch perspektivisch zu sehen, so würde auch die Etablierung einer zukünftigen Amphibienpopulation zu keinen Planungshindernissen für eine Windenergienutzung führen. Ebenfalls knapp 600 m südöstlich des modifizierten Windeignungsraumes befindet sich eine Ausgleichsmaßnahme, insbesondere für die Feldlerche (FCS-Maßnahme). Zudem sind auch hier die Förderung von Brutvögeln des Offenlandes, die Entwicklung von Biotopstrukturen und eine Erhöhung des Grundwasserstandes geplant. Aufgrund des großen Abstandes werden Unvereinbarkeiten mit der Windenergienutzung nicht gesehen. Weitere CEF- und /oder FCS-Ausgleichsflächen befinden sich nicht im Wirkraum des modifizierten Windeignungsraumes. Seite: 61 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Südlich des modifizierten Windeignungsraumes befinden sich weitere Ausgleichsflächen in zum Teil unmittelbarer Nähe. Für diese Flächen ist als Ausgleichserfordernis jedoch die Schaffung bestimmter Biotoptypen mit Förderung von Brutvögeln halboffener Standorte oder Gehölzstrukturen bzw. älterer Laubbaumbestände. Darüber hinaus beinhalten die Ausgleichsplanungen Amphibienleiteinrichtungen oder artenschutzrechtliche Maßnahmen für die beiden streng geschützten Amphibienarten Laub- und Moorfrosch. Unvereinbarkeiten einer Windeignungsfläche in der Nähe dieser Ausgleichsflächen mit den dargelegten Ausgleichszielen, lassen sich – auch perspektivisch – nicht erkennen. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstände verbleibt eine Restfläche als Windeignungsraum innerhalb der Gemeinde Hasenmoor von ca. 44 ha. Diese Fläche ist ausreichend für die Errichtung von ca. 5 WEA. Damit kann die Gemeinde einerseits ausreichende Abstände zu den geplanten CEF- und FCS-Maßnahmen an der künftigen Autobahntrasse A20 nachweisen und andererseits die ausreichende Größe der Windeignungsfläche bei Einhaltung aller relevanten Abstandskriterien belegen. Bitte berücksichtigen Sie den Antrag unserer Gemeinde über das Amt Kaltenkirchen-Land zur Ausweisung einer Windeignungsfläche gemäß obiger Darstellung. Mit freundlichen Grüßen Amt Kellinghusen ID: 612 10.07.2012 Die Gemeinde Hingstheide lehnt die Neuausweisung der Windeignungsfläche 245 im 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes I ab. Die Fläche 245 wurde von der Standortgemeinde Mönkloh bisher, d. h. im 1. Beteiligungsverfahren nicht benannt. Auch im zweiten Beteiligungsverfahren hat sich die Gemeinde Mönkloh in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.06.2012 gegen die Neuausweisung der Windeignungsfläche ausgesprochen. In der Begründung des Kreiskonzeptes des Kreises Steinburg heißt es: „Um sicherzustellen, dass nicht am Willen der Gemeinde vorbei geplant wird und keine Flächen an das Land gemeldet werden, die den Entwicklungsvorhaben der Gemeinden entgegenstehen, wurden Flächen nur aufgenommen, wenn diese von einer Stadt oder Gemeinde auf Grundlage eines politischen Beschlusses gemeldet wurde."Die Gemeinde Hingstheide erwartet also, dass die Landesregierung im Kreis Segeberg wie auch im Kreis Steinburg auf die Neuausweisung von FläSeite: 62 von 310 In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 chen verzichtet, wenn sich die Gemeinde gegen diese Vorhaben entscheidet.Das Gebiet reicht im Westen bis auf den Mindestabstand an zwei Wohneinheiten der Gemeinde Hingstheide heran. In weiteren 100 m Entfernung wird in diesem Jahr eine Ausweisung mehrerer Bauplätze für die Wohnbebauung erfolgen; eine für die kleine Gemeinde bisher einmalige Chance die demografische Struktur zu verbessern. Durch den Bau von Windkraftanlagen verringert sich der Erholungs-, Wohn- und Lebensraum für die Bewohner der Gemeinde Hingstheide. Der Bau von Windkraftanlagen endet somit in eine stark rückläufige Nachfrage nach Wohnimmobilien. Die geplante Grünbrücke ist Bestandteil des großräumigen Konzeptes, um insbesondere dem Rotwild Möglichkeiten für den Flächenwechsel zu ermöglichen. Die unmittelbare Nähe von Windkraftanlagen zu den Wanderkorridoren der Überführung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit. Wenngleich sich der Bau der A 20 westlich der A 7 verzögert, wird die Grünbrücke im Hasselbusch langfristig realisiert und muss Berücksichtigung bei der Teilfortschreibung finden. Angesicht der hohen Kosten und des erheblichen ökologischen Aufwands für die Brücke müssen Störfaktoren vermieden werden.Des Weiteren weist die Gemeinde Hingstheide darauf hin, dass die Fläche 245 im Umgebungsschutzbereich der denkmalgeschützten Stellauer Kirche zu Wrist liegt. Amt Lütau ID: 1484 09.07.2012 Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der Gemeinde Wangelau, Planungsraum I, Gebiet 203 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserSehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme begrüßt auch in der zweiten Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionicht zu entnehmen. Die Fläche wird unverändert beibehalten. nalpläne das Eignungsgebiet für Windenergie. Wir freuen uns über die Aufhebung der Höhenbeschränkung sowie über die kleinräumigen Anpassungen des Gebietes, möchten Sie jedoch bitten nochmals zu überprüfen, ob die ausgewiesene Fläche noch etwas weiträumiger ausgestaltet werden könnte. Da im BImSchG-Genehmigungsverfahren sämtliche Belange abgeprüft werden, sollte eine mögliche Verkleinerung des Windeignungsgebietes nicht von Vornherein stattfinden. Daher bitten wir um die Aufnahme einer möglichst großen Windeignungsfläche in den Regionalplan. Mit freundlichen Grüßen Amt Lütau Seite: 63 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I ID: 1485 Stand: 06.11.2012 09.07.2012 Schnakenbek Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung Schnakenbek beschließt, sich grundsätzlich für die Windenergienutzung auf dem Schnakenbeker Gemeindegebiet auszusprechen, und zwar auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 2 Amt Lütau ID: 1486 09.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Juliusburg Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung stellt einstimmig einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der geplanten WindenergieEignungsflächen auf Juliusburger Gebiet. Die GV Julisuburg ist mit 4 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen wegen Befangenheit und 1 Gegenstimme grundsätzlich bereit, dem Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zuzustimmen. Amt Nordstormarn ID: 1325 11.07.2012 Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eig-Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 S. nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und 4 Raumordnungsgesetz (ROG) 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten aushier: Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geSehr geehrte Damen und Herren, eigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu die Gemeinde Rehhorst hat sich in ihrer Sitzung am 18.06.2012 mit der im erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliBetreff genannten Angelegenheit befasst, ein Auszug aus der Niederschrift ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem der Sitzung ist in der Anlage beigefügt. danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläDanach lehnt die Gemeinde Rehhorst die Ausweisung/Arrondierung der im Seite: 64 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I 2. Entwurf der Teilfortschreibung der Regionalpläne dargestellten Windenergieeignungsfläche zwischen Nr. 208 und 223 ab, spricht sich grundsätzlich gegen die Neuausweisung von Windenergieeignungsflächen auf dem Gemeindegebiet Rehhorst aus und beruft sich auf die Aussage des Innenministeriums, dass entgegen dem Votum der Gemeindevertretung keine Flächenneuausweisungen vorgenommen werden sollen. Stand: 06.11.2012 chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Amt Rantzau ID: 714 10.07.2012 Die Gemeindevertretung Bokholt-Hanredder hat den 2. Entwurf zur TeilDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. fortschreibung des Regionalplanes I in der Sitzung am 21.06.2012 zur Kenntnis genommen. Im Gemeindegebiet sind danach keine Eignungsflächen zur Nutzung der Windenergie vorgesehen. Die Gemeinde stimmt dem Entwurf zu. Amt Rantzau ID: 715 10.07.2012 Die Gemeindevetretung Ellerhoop hat den 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes I am 14.06.2012 zur Kenntnis genommen. Im Gemeindegebiet sind keine Eignungsflächen für die Windenergienutzung vorgesehen. Die Gemeinde stimmt dem Entwurf zu. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Amt Rantzau ID: 716 10.07.2012 Am 08.05.2012 hat die Gemeindevertretung Hemdingen dem 2. Entwurf Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. zur Teilfortschreibung des Reginonalplanes I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zugestimmt. Für das Gemeindegebiet sind keine Eignungsgbiete dargestellt. Amt Rantzau ID: 717 10.07.2012 Die Gemeindevertretung Langeln hat am 16.05.2012 dem 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes I zugestimmt. Nach dem Entwurf Seite: 65 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 sind im Gemeindegebiet Langeln keine Eignungsflächen zur Nutzung der Windenergie vorgesehen. Amt Sandesneben-Nusse ID: 352 04.07.2012 Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein Hier: Stellungnahmen der Gemeinden des Amtes SandesnebenNusse für den Planungsraum I Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch, in der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahmen der Gemeinden Schiphorst, Panten, Lüchow und Labenz zum Verfahren der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum. Die Gemeinde Siebenbäumen wird in eigener Zuständigkeit eine Stellungnahme im Online-Verfahren abgeben. Eine schriftliche Ausfertigung der Stellungnahme liegt im Moment hier noch nicht vor. Alle anderen Gemeinden des Amtes Sandesneben-Nusse verzichten aus unterschiedlichen Gründen auf eine Stellungnahme zu diesem Verfahren. Die ergangenen Beschlüsse in den Gemeindevertretungen füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Für die Gemeinde Labenz liegt das Protokoll der Gemeindevertretersitzung noch nicht vor, deshalb wird der protokollierte Wortlaut an dieser Stelle wiedergegeben. In der Sitzung vom 14.6.2012 hat die Gemeindevertretung Labenz unter Tagesordnungspunkt 8 folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen: „Im Bereich der Biogasanlage der Biogas Labenz GmbH & CoKG im Lüchower Weg soll diese die Möglichkeit erhalten zur Eigenstromversorgung der Biogasanlage eine Einzelwindradanlage in der südöstlichen Fläche der Badekoppel zu errichten.“ Zu Schiphorst und Panten: Die Stellungnahmen sind unter einer eigenen ID erfasst. Zu den Voten siehe dort. Zu Labenz: Die Frage der Zulässigkeit einer einzelnen WKA als Nebenanlage ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Zu Lüchow: Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Potenzialflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegt innerhalb eines charakteristischen Landschaftsraumes. Dieser stellt lediglich hinsichtlich der Errichtung von WKA eine Einschränkung dar; nicht jedoch hinsichtlich sonstiger Einschränkungen der wirtschaftlichen Entwicklung von Gemeinden. Ein charakteristischer Landschaftsraum ist in Gänze als Ausschlussgebiet zu betrachten. Gemäß der Definition in Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplanes zählen auch Pufferzonen und Randbereiche zu solchen Räumen. Maßgeblich für die Definition von charakteristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplans (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss, "die weitgehend durch die vorgenannten Gebietstypen [gemeint sind die in den Absätzen 8 und 9 Ziffer 3.5.2 LEP genannten Ausschlussgebiete] geprägt und in Ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägender charakteristischer Landschaftsraum anzusehen sind". Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung hat die Vorschläge des Kreises zur Ausweisung solcher Räume geprüft. Bei der Definition gemäß LEP kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der Festlegung der Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch machen. Die Fläche wird nicht übernommen. Die Stellungnahme der Gemeinde Labenz trifft nicht den Kern des jetzigen Verfahrens zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen, soll jedoch auf Wunsch der Gemeinde an dieser Stelle vorgetragen werden. Der Beschluss der Gemeinde Labenz korrespondiert allerdings mit dem Beschluss der Gemeinde Lüchow, der auch Teile der Fläche der BiogasanlaIn der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das ge Labenz sowie weitere Flächen der Gemeinde Labenz einschließt. gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend Sollte sich das Land Schleswig-Holstein der Rechtsauffassung der GePotenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um Seite: 66 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 meinde Lüchow anschließen und die sog. charakteristischen Landschafts- das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % räume für diesen und ggf. andere Bereiche in Frage stellen und eine der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind grundsätzliche Eignung dieser Flächen für die Windkraft feststellen, so ist im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die die Gemeinde Labenz durchaus aufgeschlossen für eine Ausweisung einer Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedweEignungsfläche; das Thema Windkraft müsste hinsichtlich der durch die de Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als EignungsgeGemeinde Lüchow beantragten Flächen auf Labenzer biet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. Gemeindegebiet allerdings zunächst erneut durch die Gemeinde Labenz beraten werden. Die Gemeinde Panten hatte bereits im ersten Beteiligungsschritt eine Arrondierung der bestehenden Windenergieeignungsfläche gefordert. Dies ist weder vom Kreis Herzogtum Lauenburg als auch vom Land Schleswig-Holstein angemessen aufgenommen und bewertet worden, obwohl eine Arrondierung grundsätzlich präferiert wird. Dies hat in der Gemeinde Panten für Verwunderung gesorgt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf anliegenden Schreiben von der Gemeinde Panten, mit der erneut eine Erweiterung der bestehenden Windenergieeignungsfläche auch im Hinblick auf ein mögliches Repowering beantragt wird. Mit freundlichen Grüßen Amt Sandesneben-Nusse ID: 353 04.07.2012 Ergänzende Stellungnahme der Gemeinde Panten zur Meldung einer Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Windkrafteignungsfläche Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserKreiskonzepte zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraft gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplanes als Grundlage zur nicht zu entnehmen. Eine Erweiterung nach Osten kann zu Konflikten Teilfortschreibung der Regionalpläne mit dem Vogelzug entlang des Elbe-Lübeck-Kanals führen. Sehr geehrte Herren, Selbst wenn artenschutzrechtliche und denkmalrechtliche Belange Die Gemeinde Panten bekräftigt nochmals ihr Ziel, die gemeldete Fläche einer Ausweisung nicht im Sinne harter Ausschlusskriterien entgegenals Arrondierung der bestehenden Windkrafteignungsfläche auszuweisen. stünden, bleibt festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein Zu meiner bereits vorliegenden Stellungnahme ergänze ich Folgendes: ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzuIm Rahmen der politisch und aus Gründen des Umweltschutzes angestrebten Energiewende stellt sich Windstrom unter den alternativen Ener- setzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgieformen als die Kostengünstigste dar, was gesamtwirtschaftlich angesichts der Entwicklung des Strompreises von erheblicher Bedeutung sein gewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, wird. als Eignungsgebiet auszuweisen. Sie hat hier ein Ermessen zugunsten Seite: 67 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Der z. Zt. aufgrund massiver öffentlicher Förderung betriebene Ausbau günstiger gelegener Erweiterungen ausgeübt. Die Fläche wird nicht von Bioenergieanlagen, wie er auch in unserer Nachbargemeinde erfolgt übernommen. ist und weiter erfolgen soll, beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich nachhaltiger und verdrängt durch Monokulturanbau natürliche Flächenfunktionen und Artenvielfalt in weit stärkerem Maße als der Bau von Windkraftanlagen, so dass hier auch unter Umweltgesichtspunkten die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs bewertet werden muss. Diese Abwägung kann aus Sicht der Gemeinde nur zugunsten der Windkraftanlagen ausfallen. Insbesondere bezieht sich dies auf ein im gemeldeten Gebiet gelegenes Biotop, vom Kreis als "für den Kranich geeignetes Habitat" gekennzeichnet. Es ist mit nur 0,05 ha in Verhältnis zur Gesamtfläche sehr klein. Gegen die planerisch nicht zu verhindernde Beeinträchtigung durch die zukünftig in erheblichem Umfang umgebenden Monokulturflächen der in der Nachbargemeinde errichteten Biogasanlage sind die Auswirkungen der Errichtung einer Windkraftanlage vernachlässigbar. Der Ausschluss einer Umgebungsfläche von 1000 m um das Biotop mitten im Eignungsgebiet sollte unter diesem Aspekt nochmals überdacht werden. Ggf. erforderliche Untersuchungen könnten im Rahmen der Bauplanung erfolgen. Als weiterer Ausschlussgrund wird die Sichtachsenbeziehung zu den Kirchen in Breitenfelde und Nusse sowie zur Stadt Mölln angeführt. Sichtachsen bestehen vereinzelt in besonderen Höhenlagen. Da Windkraftanlagen nur auf hoch gelegenen Flächen eine praktische Berechtigung finden können, sind Sichtbeziehungen nie ganzräumig vermeidbar. Bezüglich der hier vorliegenden Fläche ergeben sich aus keiner Höhenlage Sichtachse, in denen die Windkraftanlagen den Blick dominieren. Dies verhindert insbesondere die erhebliche Entfernung der innerhalb der Sichtachsen liegenden Bauwerke voneinander. Der Gemeinde ist nicht verständlich, warum im Bereich anderer Neuausweisungen, z.B. Breitenfelde mit erheblicher Nahbeziehung innerhalb der Sichtachse zur Kirche, dieser Aspekt nach Abwägung nicht ausschlussrelevant zu sein scheint. In weiten Bereichen werden die Sichtachsen durch sichtverschattende Elemente unterbunden, die rund um das Eignungsgebiet liegen. Die Gemeinde bittet daher, auch dieses Argument nochmals einer Abwägung zu unterziehen. Gerade unter dem Aspekt, dass im Kreisgebiet Hzgt. Lauenburg erhebliche Widerstände gegen die Ausweisung neuer Eignungsflächen bestehen und entsprechende Bürgerentscheide die Realisierung der neu in die Landesplanung aufgenommenen Flächen langfristig verhindern werden, verfolgt die Gemeinde weiterhin ihr Ziel, die Ausweisung der Flächen im Landeskonzept zu erwirken. Es ist planerisch sinnvoll Seite: 68 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 und vertretbar, an der hier vorhandene Eignungsfläche nicht nur festzuhalten, sondern sie wie gemeldet zu erweitern. Vor dem Hintergrund, dass mehrere Gemeinden der Umgebung an der Umsetzung der neu geplanten Eignungsflächen gehindert sind, bitte ich, die vom Kreis vorgebrachten Ablehnungsgründe neu zu gewichten. Mit freundlichen Grüßen Amt Sandesneben-Nusse ID: 354 04.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Panten zur Meldung einer WindkraftDie Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. eignungsfläche Kreiskonzepte zur Ausweisung neuer Eignungsgebie- Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung te für Windkraft gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplanes als noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserGrundlage zur Teilfortschreibung der Regionalpläne gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Selbst wenn dem Gutachten zufolge artenschutzSehr geehrte Herren, rechtliche Belange einer Ausweisung nicht entgegenstünden, bleibt festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I mit der Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I aus 1998 wurde eine in der Gemarkung der Gemeinden Panten liegende Flä- aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das che als Eignungsgebiet für Windenergienutzung ausgewiesen. raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Die Gemeinde betrieb daraufhin eine entsprechende Bauleitplanung. Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im Auf dem Gebiet der Gemeinde Panten besteht ein Windpark aus derzeit 8 zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Anlagen, der zusammen mit den auf dem angrenzenden Gebiet der Gemeinde Bälau stehenden 8 Anlagen eine zusammenhängende Fläche zur Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet Windenergienutzung darstellt. Nachdem der Kreis Herzogtum Lauenburg auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. nach den Vorgaben des LEP mit der Erstellung eines Windenergiekonzeptes begonnen hat, hat die Gemeinde Panten die bereits bestehende Fläche mit einer zusätzlichen Arrondierung als Eignungsfläche für Windkraftanlagen an den Kreis gemeldet und am 19.03.2009 einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung für die Ausweisung mit Mindestabständen zur Wohnbebauung getroffen. Die gemeldete Fläche erfüllt nach Auffassung der Gemeinde die Anforderungen an eine Ausweisung als Eignungsfläche in besonderem Maße. Die im LEP unter Ziff. 7.5.2 formulierten landeseinheitlichen Kriterien werden erfüllt. Die Fläche unterliegt bis auf ein neu ausgewiesenes Biotop keiner Unterschutzstellung. Die bereits bestehende Windparkfläche wurde mit erheblichem Aufwand seitens der Windparkbetreiber für die Stromerzeugung durch Leitungs- und Wegebaumaßnahmen erschlossen. Bei der Ausweisung des Gebietes der bestehenden Windkraftanlagen wurden Seite: 69 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I entgegenstehende öffentliche Belange bereits abgewogen und sind daher einer weiteren Genehmigung nicht entgegen zuhalten. Eine Siedlungsentwicklung ist in diesem Bereich weder vorgesehen noch genehmigungsfähig. Eine Akzeptanz seitens der Bewohner der Gemeinde für die bereits bestehenden Anlagen ist gegeben. Im LEP ist insbesondere festgelegt, dass die Ausweisung neuer Flächen in den Regionalplänen vorrangig durch Arrondierung vorhandener Flächen erfolgen soll (4). Vorhandene Eignungsgebiete sollen überprüft und können gegebenenfalls an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst werden. Die Konzentration von Windkraftanlagen auf die in den Regionalplänen ausgewiesenen Eignungsgebiete ist vorrangiges Ziel der Landes- und Regionalplanung. Die Richtlinien und der Kriterienkatalog für die Erstellung der Kreiskonzepte vom 16.01.2009 führen hierzu ergänzend aus: "Die Neuausweisung von Eignungsgebieten bzw. die Ergänzung bestehender Gebiete soll vorrangig der Errichtung aktueller und künftiger Windenergieanlagengenerationen dienen. Solche weisen im Vergleich zu bisherigen Anlagetypen größere Bauhöhen auf und entfalten in unterschiedlicher Hinsicht (Wohnen, Naturschutz, Tourismus etc.)besondere Wirkungen." "Bei der Abwägung zur Ermittlung künftiger Eignungsgebiete sind aber Vertrauensschutzgesichtspunkte (erhebliche Infrastrukturinvestitionen), Eigentümerinteressen und Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung zu berücksichtigen. Deshalb ist es der planerische Wunsch, soweit im Rahmen der Abwägung möglich und zulässig, an den bestehenden Gebieten festzuhalten." Die hierzu im gemeinsamen Runderlass vom 25.11.2003 empfohlenen Abstandskriterien für Anlagen größerer Bauhöhe sind in dem von der Gemeinde gemeldeten Gebiet ebenfalls umsetzbar. Die besondere Eignung der gemeldeten Fläche erscheint seitens der Gemeinde Panten hinreichend belegt. In einem Zwischenstand des Kreiskonzeptes war die gemeldete Fläche enthalten. Inzwischen liegt das vorläufige Ergebnis des Kreiskonzeptes vor, in das naturschutzfachliche und andere planungsrechtliche Betrachtungen seitens des Kreises einbezogen wurden. Die gemeldete, arrondierte Eignungsfläche wurde vollständig aus diesem Konzept gestrichen. Der Kreis hat hierzu auf einer Informationsveranstaltung für die Bürgermeister am 22.06.09 bisher nur mündliche Ausführungen getätigt. Nach dem o.a. Runderlass sind auch Auswirkungen auf das Ortsbild in die Betrachtung einzubeziehen. Der Kreis führt für einen Teil der bestehenden/angemeldeten Fläche als entgegenstehenden öffentlichen Belang die Beeinträchtigung der Sichtachsen zur Stadt Mölln bzw. von Kirchen in benachbarten Gemeinden Seite: 70 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 auf. In Bezug auf Anlagen bis zu 100 m Höhe sind die Sichtachsen bereits in den damaligen Planungen abgewogen und nicht als Beeinträchtigung bewertet worden. Die von Kreis Herzogtum Lauenburg vorgetragenen Gründe führen zu einem vollständigen Ausschluss sowohl der bestehenden Windkraftfläche als auch der gesamten gemeldeten Eignungsfläche. Damit wäre auch ein Repowering der bestehenden Anlagen ausgeschlossen. Die Gemeinde Panten sieht die Arrondierungsfläche zusätzlich zu der bestehenden Windkraftfläche weiterhin als in besonderem Maße, auch für Anlagen der neuen Generation, geeignet an. Die Gemeinde Panten verfolgt mit dieser Stellungnahme ihr Ziel, im Landeskonzept die Ausweisung als Eignungsfläche zu erwirken. Mit freundlichen Grüßen Amt Sandesneben-Nusse ID: 355 04.07.2012 Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2012, 2. Beteili- Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurgung für die Planungsräume I bis V zur Ausweisung von Eignungsgebieten de, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Potenzialfür Windenergienutzung flächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegt innerhalb eines charakteristischen Landschaftsraumes. Dieser stellt lediglich In der Gemeinde Lüchow gibt es nach dem Entwurf der Teilfortschreibung hinsichtlich der Errichtung von WKA eine Einschränkung dar; nicht des Regionalplanes für den Planungsraum I kein Eignungsgebiet für jedoch hinsichtlich sonstiger Einschränkungen der wirtschaftlichen Windenergienutzung. Entwicklung von Gemeinden. Die Gemarkungen Lüchow und umliegende Gemarkungen wurden im Ein charakteristischer Landschaftsraum ist in Gänze als AusschlussEntwurf des Regionalplanes für den Planungsraum I als "Charakteristische gebiet zu betrachten. Gemäß der Definition in Ziffer 3.5.2 Absatz 10 Landschaftsräume" gekennzeichnet. des Landesentwicklungsplanes zählen auch Pufferzonen und Randbereiche zu solchen Räumen. Maßgeblich für die Definition von charakteDie Gemeinde Lüchow entwickelte sich in jüngster Vergangenheit zum ristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des LandesVorreiter in der Energiewende. Biogas und zentrale Wärmeversorgung entwicklungsplans (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss, kennzeichnen die Gemeinde als wachsender Energiestandort. "die weitgehend durch die vorgenannten Gebietstypen [gemeint sind Diese positive Tendenz möchte die Gemeinde Lüchow durch Windkraftdie in den Absätzen 8 und 9 Ziffer 3.5.2 LEP genannten Ausschlussnutzung fortsetzen. gebiete] geprägt und in Ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägender charakteristischer Dabei setzt die Gemeinde Lüchow auf die Zusammenarbeit mit der GeLandschaftsraum anzusehen sind". Die Landesplanung als Trägerin meinde Labenz der Regionalplanung hat die Vorschläge des Kreises zur Ausweisung Zur Einsicht liegen vor: solcher Räume geprüft. Bei der Definition gemäß LEP kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der Festlegung der 1. Information zum Windenergieerlass 2011 Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch machen. Die 2. Aktueller Entwurf Planungsraum 1 Fläche wird nicht übernommen. Seite: 71 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 3. Karte Vorschlagsgebiet Lüchow/Labenz In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend Die Gemeinde Lüchow hat auf ihrer Gemeinderatssitzung am 02.07.2012, Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um Beginn 20.00 Uhr folgendes beschlossen: das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind 1. Die Gemeinde Lüchow stellt an die Landesplanungsbehörde in Kiel einen Prüfantrag, wie weit sich die Bezeichnung "Charakteristische Land- im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die schaftsräume" auf die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Region Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedweauswirken darf, diese dauerhafte Kennzeichnung einer Region ohne Bür- de Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgegerbeteiligung erfolgen darf und woraus sich diese Bezeichnung speziell biet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. auf den landwirtschaftlichen Flächen zwischen Lüchow und Labenz ableitet. 2. Die Gemeinde Lüchow beantragt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Labenz die Ausweisung eines Windeignungsgebietes Amt Sandesneben-Nusse ID: 356 04.07.2012 Beschluss-Vorlage für die Sitzung der Gemeindevertretung Schiphorst am 02.07.2012 TOP 7 Betr: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen Hier: 2. Stellungnahme der Gemeinde Schiphorst Erläuterungen: Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne unter anderem auch für den Planungsraum I (u. a. Kreis Herzogtum Lauenburg) auf. Mit Erlass vom 15.05.2012 bzw. 21.05.2012 wurde das zweite Anhörungsund Beteiligungsverfahren nach § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) eingeleitet und die Entwürfe der Teilfortschreibungen bestehend aus einem Plantext, einer Karte und einem Umweltbericht den Gemeinden zugeleitet. In diesem Entwurf ist im Gebiet der Gemeinde Schiphorst eine Eignungsfläche für Windenergie ausgewiesen. Bei einem Bürgerentscheid zum Thema "Windkraft" am 18.03.2012 haben sich die Bürger der Gemeinde Schiphorst mit einem Votum von 199 Ja-Stimmen und 122 Nein-Stimmen für die Ausweisung von weiteren Windenergieeignungsflachen im GeSeite: 72 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 meindegebiet ausgesprochen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schiphorst beschließt die nachfolgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Windenergieeignungsflachen: "Die Gemeinde Schiphorst nimmt die Planung des Landes SchleswigHolstein zur Kenntnis, setzt das Votum der Bürger entsprechend des Bürgerentscheids vom 18.03.2012 um und erklärt hiermit ihre grundsatzliehe Zustimmung zur Ausweisung von Windenergieeignungsflachen im Gemeindegebiet der Gemeinde Schiphorst im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I. Einzelheiten zu Flächenausweisungen bleiben den gesetzlichen Verfahren für den Regionalplan und der gemeindlichen Bauleitplanung vorbehalten." Amt Schwarzenbek-Land ID: 1507 05.07.2012 Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Elmenhorst Zu Elmenhorst und Kankelau: Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der Sitzung vom 14.06.2012 planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Punkt 7 der Tagesordnung Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigTeilfortschreibung des Regionalplanes nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhier: Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung horst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten Text und Beschluss der Vorlage ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen Die Gemeindevertretung stimmt der in der Teilfortschreibung des Regio- geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel nalplanes für den Planungsraum I (2. Entwurf, Stand: 24.05.2012) vorge- zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlisehenen Ausweisung eines Eignungsgebietes für die Windenergienutzung ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem (Fläche 308) in der Gemarkung Elmenhorst zu. danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläAbstimmung: 5 dafür 5 dagegen 0 Enthaltungen chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Somit ist die Zustimmung der Gemeinde Elmenhorst nicht erteilt. Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Havekost Sitzung vom 27.06.2012 Seite: 73 von 310 Zu Havekost: Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Punkt 7 der Tagesordnung nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie Zu Kollow: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Text und Beschluss der Vorlage Bürgermeister Höltig berichtet, dass alle vom Kreis im ersten Entwurf unter Vorbehalt gestellte Eignungsflächen, wozu auch das Havekoster Eignungsgebiet zählt, aufgrund dieses Vorbehaltes im vorliegenden zweiten Entwurf nicht mehr enthalten sind, da die 1,5 %ige Vorgabe des Landes bereits erfüllt war. Er bittet um erneute Beratung. Darauf verlassen er und drei weitere Gemeindevertreter den Sitzungsraum. In der sich anschließenden Diskussion wird davon ausgegangen, dass mögliche Kosten im Zusammenhang mit der Herrichtung von Fledermausquartieren vom Vorhabenträger übernommen werden. Darüberhinaus soll im Falle eines streitbaren Vergehens neu entschieden werden. Beschluss: "Die Gemeinde Havekost hat sich bereits im ersten Beteiligungsverfahren für die Ausweisung einer im Nordosten der Gemeinde gelegenen Eignungsfläche für die Windkraft ausgesprochen. Diese Fläche wurde vom Kreis Herzogtum Lauenburg als geeigneter Standort ermittelt, allerdings mit dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung versehen. Hintergrund ist die geplante Herrichtung von Fledermauswinterquartieren in ehemaligen Bunkeranlagen auf dem Übungsplatz in der Nachbarschaft des geplanten Eignungsgebiets. Gemäß den LLUR - Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windkraftanlagen (2008) ist zu bedeutenden Winterquartieren ein Mindestabstand von 1000 m zu halten, wodurch im Ergebnis die vom Land vorgegebene Mindestflächengröße von 20 ha unterschritten würde. Die Gemeinde ist sich dieser Problematik bewusst, gleichwohl beantragt sie erneut die Aufnahme der in Rede stehenden Fläche im Rahmen der Teilfortschreibung unter einem artenschutzrechtlichen Vorbehalt (wie es auch für andere Eignungsgebiete im Entwurf der Teilfortschreibung vorgesehen ist). Zu bedenken ist, dass es sich noch nicht um bestehende Quartiere, sondern nur um Planungen handelt, deren Erfolg noch nicht abschließend quantifizierbar ist. Zudem ist gegebenenfalls eine räumliche Verlagerung der Quartiere (etwa durch Anlage von unterirdischen Verstecken an anderer Stelle) im Grundsatz denkbar, wodurch der Konflikt entschärft werden könnte. Die Gemeinde bittet daher, die Fläche unter Vorbehalt auszuweisen, so dass die arten - bzw. naturschutzrechtlichen Belange im weiteren VerfahSeite: 74 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I ren berücksichtigt werden können. So könnte sie bis zur Festsetzung der Teilfortschreibung am Jahresende ein mit einschlägigen Fachverbänden und der Naturschutzbehörde (LLUR) abgestimmtes tragfähiges Konzept erarbeiten und vorlegen. Abstimmung: 3 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Kankelau Sitzung vom 20.06.2012 Punkt 11 der Tagesordnung Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung zum Regionalplan für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Text und Beschluss der Vorlage Der Vorsitzende erklärt sich für befangen. Er gibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Wörsching und verlässt den Raum. Beschluss: "Die Gemeindevertretung stimmt der in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2. Entwurf, Stand: 24.05.2012) vorgesehenen Ausweisung eines Eignungsgebietes für die Windenergienutzung (Fläche 308) in der Gemarkung Kankelau zu." Abstimmung: 0 dafür 8 dagegen 0 Enthaltungen Damit hat die Gemeindevertretung die vorgesehene Ausweisung abgelehnt. Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Kollow Sitzung vom 12.06.2012 Punkt 10a der Tagesordnung 2. Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie Text und Beschluss der Vorlage Bürgermeisterin Tretau informiert, dass die 2. Teilfortschreibung des RegiSeite: 75 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 onalplanes eine Eignungsfläche für die Windenergie zwischen Kollow und Hamwarde ausweist. Beschluss: "Die Gemeindevertretung bestätigt ihren Beschluss aus der Sitzung vom 24.10.2011 und spricht sich gegen eine Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung aus." Abstimmung: 7 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen Amt Siek ID: 92 19.06.2012 Auszug aus der Niederschrift über Sitzung der Gemeindevertretung Braak Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Nr. 27/2008-2013 vom 11.06.12 Punkt 9: Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Die Gemeindevertretung Braak beschließt, keine Gebiete für die Ansiedlung von Windenergienutzung auszuweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Siek am 30. Mai 2012- Nr.27/2008- 2013 Punkt 5: Bauangelegenheiten GV Siek 5. c) Teilfortschreibung Regionalplan, hier: Windenergie Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, welcher bereits durch mehrfach bekräftigte Beschlüsse seitens der Gemeinde hinreichend bekannt ist. Der Bauausschuss stellt fest, dass die Gemeinde letztendlich zurzeit keine Flächen besitzt, die für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet sind. Der zuletzt von der Gemeinde gefasste Beschluss vom 11.10.2011 wird nochmals seitens des Bauausschusses bekräftigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür Seite: 76 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hoisdorf Nr. 41/2008- 2013 vom 29.5.2012 Punkt 8: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur· Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Herr Schippmann berichtet über die Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung. Auf dem Gemeindegebiet Hoisdorf sind keine Flächen ausgewiesen worden. Beschluss: Die Gemeinde ist weiterhin nicht an Flächen für die Windenergienutzung interessiert. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stapelfeld Nr. 30/2008-2013 vom 11. Juni 2012 Punkt 13: 2. Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie Planungsraum I-V Beratung und Beschlussfassung Herr Bürgermeister Jürgen Westphal teilt mit, dass es im Rahmen der 2. Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie im Planungsraum I-V seitens der betroffenen Gemeinden zu vielen Einwänden gekommen ist. Stapelfeld befindet sich darüber hinaus in einer windarmen Gegend, so dass eine Energiegewinnung durch Windkraftanlagen nicht weiter zu verfolgen und auch nicht vorgesehen ist. Ohne weitere Aussprache trifft die Gemeindevertretung Stapelfeld den folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung Stapelfeld hält an ihrem Beschluss fest, keine Windkraftanlagen zur Erzeugung von Strom im Gebiet der Gemeinde Stapelfeld aufstellen zu lassen. Seite: 77 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür Amt Trave Land ID: 425 07.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abdie Gemeindevertretung Weede hat in der Sitzung am 25.06.2012 durch stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom 24.10.2011 bestätigt. zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Es wird folgende Stellungnahme abgegeben: z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Die Gemeinde Weede hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die, wie im größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneh1. Planentwurf vorgesehen, ausgewiesene Fläche 184 (neu 184 + 313), migungsverfahren zu klären. mit dem Abstand von 1.000 Metern zu der vorhandenen Bebauung, insbesondere zur Ortslage Mielsdorf und Steinbek, sowie den Einzelbauten. Es Die Eignungsgebiete werden landesweit nach den einheitlichen Abist nicht verständlich, warum das Innenministerium lediglich einen Abstand standskriterien des Runderlasses ausgewiesen. Nur in besonders von 800 Metern zu geschlossenen Ortslagen zugrunde legt. Ferner spricht begründeten Ausnahmefällen können schon auf Regionalplanebene größere Abstände festgelegt werden. Ein solcher Ausnahmefall ist hier sich die derzeitige Gemeindevertretung dafür aus, dass die Gemeinde Neuengörs in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festlegt, dass keine nicht erkennbar. Die Gemeinde kann städtebaulich begründet im Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dauerbeleuch- Rahmen der Bauleitplanung größere Abstände festlegen. tung) erlaubt sind. Mit freundlichen Grüßen Amt Trave Land ID: 426 07.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. die Gemeindevertretung der Gemeinde Bühnsdorf hat in der Sitzung am 25.06.2012 durch einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom 27.09.2011 bestätigt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausweisung der im 1. Entwurf vorgesehenen Fläche 191 in der Gemeinde Bühnsdorf und man spricht sich dafür aus, diese beizubehalten. Mit freundlichen Grüßen Amt Trave Land ID: 428 07.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Seite: 78 von 310 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I die Gemeindevertretung Schieren hat in der Sitzung am 04.07.2012 einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen: Stand: 06.11.2012 Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Im Zuge der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Karten veröffentlicht, die nicht zu entnehmen. Die gilt insbesondere für die Darstellung als chanicht bloß Fortsetzung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung sind, sondern rakteristischer Landschaftsraum, die einer Ausweisung entgegensteht. notwendig auf einer (erneuten) Gesamtabwägung beruhen. Deshalb geZur Begründung wird auf das Votum aus der ersten Anhörung verwiehen wir von der Bekräftigung der Entscheidung aus, in Schieren kein Eigsen. Die Zustimmung der Gemeinde ersetzt nicht fachliche Kriterien, nungsgebiet darzustellen. Zu dieser Bekräftigung nehmen wir wie folgt die einer Ausweisung entgegenstehen.Die Fläche wird nicht überStellung: nommen. Aus Sicht der Gemeinde Schieren sind die Begründungen der bisherigen Abwägung ungerechtfertigt, da stark vereinfacht und pauschal auf den gesamten Planungsraum bezogen wird. Die grundsätzliche und wiederholt einstimmig bestätigte positive Einstellung der Gemeinde bzgl. WEA findet hierbei weiterhin keine Berücksichtigung. Dies steht der im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung unter Zeile 1546 geäußerten Unterstützung kommunaler Anträge für Windeignungsflächen entgegen. Die Gemeinde Schieren hält daher an ihrem Beschluss vom 19.10.2011 fest und beantragt: 1. ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung wie folgt festzulegen: 2. hilfsweise, den Landschaftsraum im Kreis Segeberg zwischen der B404 bzw. der B206 und dem Naturpark „Holsteinische Schweiz“ so darzustellen, dass das Gemeindegebiet Schieren vom charakteristischen Landschaftsraum gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP ausgenommen bleibt, 3. weiter hilfsweise, Ziffer 6.4.2.1 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ des Regionalplanes für den Planungsraum I nicht als Ziel, sondern als Grundsatz der Raumordnung aufzustellen. Begründung: Das Eignungsgebiet war im ursprünglich aufgestellten Kreiskonzept als „Entwurfsfläche Nr. 22 Schieren“ enthalten (1.) und wurde mit nichttragfähiger fachlicher Bewertung im Windkataster Kreis Segeberg weggewogen/gestrichen (2.). Die Zustimmung der Gemeinde Schieren liegt nicht nur vor (29.04.2009), sondern die Gemeinde wünscht und beantragt mit erneuerten Beschlüssen die Festlegung des Eignungsgebietes Windenergie (3.). Hinderungsgründe liegen nicht vor, weder aus dem Naturschutzrecht (4.), noch aus Denkmalschutzrecht (5.), noch aus Wasserrecht (6.). Alle Abstandskriterien nach dem Erlass vom 22.03.2011 werden eingehalten (7.). Die Darstellung als charakteristischer Landschaftsraum ist nicht nachvollziehbar (8.) und nach den Grundsätzen der Rechtsprechung Seite: 79 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I zur sog. Negativplanung unzulässig (9.). 1. Ursprüngliches Kreiskonzept Schon die ersten Überlegungen zum Kreiskonzept sahen die kompakte, ca. 46 ha große Eignungsfläche vor. Von Anfang an gab es Zustimmung zu den Planungen von der Gemeinde, den Flächeneigentümern und den Nachbarn. Das folgende Lichtbild zeigt die Eignungsfläche in Blickrichtung Süd-Osten mit der Trasse/Brücke der A20 im Hintergrund: 2. Windkataster Kreis Segeberg Nachdem das Kreiskonzept zum Gegenstand einer begrenzten TÖB-Beteiligung gemacht wurde, nahm der Kreis Segeberg im Oktober 2009 im Windkataster eine fachliche Bewertung vor. Er folgte darin einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde. Diese hatte vorgebracht, die räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des Naturparks „Holsteinische Schweiz“ sei nicht sachgerecht. Die Grenze des Naturparkes folge „weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark“. Nach den Kriterien „der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung sei eine Raumbegrenzung durch die naturräumlichen Gegebenheiten bestimmt". Deshalb sei der charakteristische großräumige Landschaftsraum zwischen der B404 bzw. der B206 und dem Naturpark „Holsteinische Schweiz“ insgesamt von Windenergieanlagen freizuhalten, wie dies schon dem seinerzeit geltenden Regionalplan entspreche. Mit dieser Begründung stellt das Windkataster des Kreises Segeberg die kommunale Planungshoheit und das planungsrechtliche Gegenstromprinzip auf den Kopf: Die Gemeinde Schieren bejaht die maßvolle Nutzung ihres Gemeindegebietes mit Windenergieanlagen und hat deshalb in der Vergangenheit versucht, das Gemeindegebiet von „formalen Abgrenzungen des Naturparks“ freizuhalten, und zwar nicht aufgrund einer zu vernachlässigenden „kommunalpolitischen Willensbildung“, sondern aufgrund besonderer Ortskenntnis, die sachlich-qualitative Unterschiede zwischen den naturräumlichen Gegebenheiten nördlich des Gemeindegebietes und dem Gemeindegebiet selbst erkennt. Als Anlage ist das Schreiben vom Naturpark Holsteinische Schweiz e.V. vom 18.04.1995 beigefügt. Seite: 80 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I 3. Gemeindliche Zustimmung Die Intensität der gemeindlichen Zustimmung geht über den bloßen Wortsinn hinaus; die Gemeinde beantragt die Festlegung eines Eignungsgebietes. 3.1 Beschluss Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schieren hat in dem o.g. Beschluss die Forderung nach der Festlegung eines Eignungsgebietes für die Windenergienutzung beschlossen. 3.2 Landschaftsplan Die Darstellungen des Landschaftsplanes stehen der Festlegung des Eignungsgebietes nicht entgegen. 3.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan sieht noch die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft vor; das trifft durchaus den Charakter der avisierten zukünftigen Betreibergesellschaft, die von örtlichen Landwirten getragen wird. Die Gemeinde wird die notwendigen Bauleitplanverfahren durchführen, um das Vorhaben zu realisieren. 4. Naturschutzrecht Naturschutzrecht steht der gewünschten Festlegung des Eignungsgebietes nicht entgegen. 4.1 Fauna-Flora-Habitatgebiete (FFH) Südlich an das gewünschte Eignungsgebiet grenzt mit einem Abstand von ca. 200 m das FFH-Gebiet „Wald nördlich Steinbek, DE-2028-359“ an. Auswahlmaßgeblich sind die Lebensraumtypen 9130 „Waldmeisterbuchenwald" (Asperulo fagetum) und 9160 „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald" (Stellario carpinetum). Wertgebend sind damit Pflanzenbestände, die teilweise zur potentiellen natürlichen Vegetation zählen. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Pflanzenbestände durch Windenergieanlagen in weiterer Nachbarschaft (über 200 m) ist fachlich auszuschließen. 4.2 Vogelschutzgebiet (VSG) Das EU-Vogelschutzgebiet „Warder See, DE 2028-401“, ist als Binnensee mit großen, als Grünland genutzten Überschwemmungsgebieten in sonst wenig strukturierter Ackerlandschaft mit sehr großer Bedeutung als RastSeite: 81 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I gebiet für diverse Zugvogelarten ausgewählt worden. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich daraus, dass für Stockente, Reiherente und Gänsesäger die Kriterien für Wasservogelbestände nationaler Bedeutung im Sinne der Ramsar-Konvention erfüllt sind. Die somit wertgebenden Wasser- und Grünlandflächen des Gebietes liegen mindestens 5 km von dem in Aussicht genommenen Windenergiestandort nördlich entfernt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der wasseraffinen Vogelarten kann deshalb ausgeschlossen werden. 4.3 Landschaftsschutzgebiet (LSG) Auch Gründe des Landschaftsschutzes stehen der Festlegung des Eignungsgebietes nicht entgegen. Nach § 2 Abs. 1 Ziffer 3. der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Warder See und Umgebung“ im Kreis Segeberg vom 23.05.2005 verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebietes im Süden „entlang des Knicks bis zur Gemeindestraße von Westerrade zur K3, diese in westlicher Richtung bis zur K3, diese, die Wohnlage Bisnitz nördlich umgehend, bis zur Abzweigung der K56. Das Landschaftsschutzgebiet beginnt erst ca. 1,5 km nördlich des gewünschten Eignungsgebietes. Das Landschaftsschutzgebiet ist vor wenigen Jahren nach den Kriterien des § 18 LNatSchG verordnet worden. Es stellt eine Wertentscheidung des Verordnungsgebers dar, die in der Beschreibung des Schutzzweckes in § 3 Abs. 1 der Verordnung ihren Ausdruck findet. Das Landschaftsschutzgebiet (und eben nicht die südlich belegenen Flächen) stellt sich als Ergebnis vielfältiger kulturhistorischer Einflüsse dar und präsentiert sich außerhalb der Gewässer als überwiegend landwirtschaftliche Kulturlandschaft mit weiten Ackerschlägen und seenahen Grünland- und Waldflächen. Der Naturraum "Warder See" hat überregional eine sehr große Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und Brutgebiet für diverse Vogelarten. Hier befindet sich der wichtigste Rastplatz für Gänse und Schwäne im schleswig-holsteinischen Binnenland. Die seenahen Grünland- und Ackerflächen werden insbesondere von Schwänen, Gänsen und Goldregenpfeifern zur Nahrungssuche genutzt. In dem seenah gelegenen Waldgebiet brütet seit mehreren Jahren erfolgreich der Seeadler, so beschreibt es anschaulich der Verordnungstext. Soll die Verordnung und die Beschreibung des Schutzzweckes im räumlichen Geltungsbereich sinnvoll sein, so muss sich das geschützte Gebiet von den außerhalb belegenen, nicht geschützten Gebieten durch eben jene vorbeschriebenen Qualitätsmerkmale unterscheiden. Der Verordnungsgeber hat also definiert, dass außerhalb des räumlichen GeltungsSeite: 82 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I bereiches der Schutzzweck nicht die rechtliche Erheblichkeit erreicht. 4.4 Naturpark "Holsteinische Schweiz" Der Naturpark "Holsteinische Schweiz" erstreckt sich von Bad Segeberg in sich öffnender Ausdehnung in nordöstliche Richtung. In seinem Zentrum liegt der Große Plöner See, liegen Malente und Eutin. Nach Süden wird der Warder See und die angrenzenden Flächen eben noch einbezogen, Margarethenhof und Neuenteich bilden aber auch hier eine sich aus den landschaftsökologischen Gegebenheiten ableitende Grenze. Hier enden die für die Holsteinische Schweiz typischen Gutslandschaften von Rohlstorf und Pronstorf. Auf dem Gemeindegebiet Schieren öffnet sich eine intensiv genutzte Landschaft: Die südliche Grenze des Naturparkes "Holsteinische Schweiz" ist also nicht „willkürlich kommunalpolitisch festgelegt“, sondern folgt naturräumlichen Gegebenheiten. Das gewünschte Eignungsgebiet liegt weit außerhalb. 4.5 Artenschutz Spezielle artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind bislang nicht bekannt geworden. Die Problematik wird fachlich im Genehmigungsverfahren behandelt. 4.6 Bißnitz Die Niederung der Bißnitz mit den von Westen her zulaufenden Gräben liegt östlich des gewünschten Eignungsgebietes. Ein einzelner WKAStandort am Rande der Niederung ist wasserrechtlich unproblematisch. 5. Denkmalschutz 5.1 Umgebungsschutzobjekte Das Windkataster des Kreises Segeberg ist im Oktober 2009 aufgestellt worden, als die generelle Planungsleitlinie noch war, dass die Umgebungsschutzbereiche eingetragener Kulturdenkmale Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung werden sollten. Diese Planungsleitlinie hat der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom Juli 2010 verlassen. Die Umgebungsbereiche landschafts- und ortsbildprägender Kulturdenkmäler und geschützter Ensembles sind nunmehr im neunten Absatz zu Ziffer 3.5.2 Windenergie dritter Spiegelstrich als „Ausschlussgebiet mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene“ genannt und eben Seite: 83 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I nicht mehr als bloßes Ausschlussgebiet nach Absatz 8. Die feinsteuernde Entscheidung ist also auf der Ebene der Regionalplanung zu treffen. Die Güter Rohlstorf und Pronstorf sowie die Vicelinkirche in Pronstorf haben zum in Aussicht genommenen Standort keinerlei Blickbeziehung. Auch umgekehrt ist ein Blick vom Standort auf diese Objekte des Denkmalschutzes nicht möglich. Die Waldflächen östlich Margarethenhof sperren die Blickbeziehung. 5.2 Kulturlandschaft Die Landschaft des vorgesehenen Standortes ist im Gegenteil vorbelastet durch Windenergieanlagen, die direkt südlich angrenzend stehen. Dort verläuft auch die in der Kartengrundlage noch nicht dargestellte neue Trasse der A20. Unmittelbar nordöstlich verläuft auch die Trasse einer 110 kV – Mittelspannungsleitung. Auch unter dem Gesichtspunkt der Bündelung von Eingriffen bietet sich der in Aussicht genommene Standort an. 6. Abstände nach Erlass Die Abstände nach dem Erlass sind eingehalten. 7. Darstellung charakteristischer Landschaftsraum Die Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes, der der Gemeindegrenze folgt, ist nicht nachvollziehbar. Das mag aus folgenden Fotografien erhellen, die jeweils in Blickrichtung entlang der Grenzziehung aufgenommen wurden. Im linken Bildinhalt ist der durch die gepunktete Darstellung des Entwurfes geschützte charakteristische Landschaftsraum zu erkennen, im rechten Teil der angeblich nicht charakteristische Landschaftsraum. 8. Negativplanung Die Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes widerspricht den Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Negativplanung. Diese hat das Gericht in einem Beschluss vom 18.01.2011 nach aktuellem Stand zusammengefasst (7 B 19.10), Abs.-Nr. 23: „So ist für die Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergie entschieden, dass zum Abwägungsmaterial auch die privaten Belange der Eigentümer zur Windenergienutzung geeigneter Flächen geSeite: 84 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I hören … Zudem ist insoweit geklärt, dass die Bereitschaft, die Nutzung der Windenergie auf bestimmten Grundstücken zu ermöglichen, bei der Abwägung zu berücksichtigen ist“. Und weiter, Abs.-Nr. 30: „In seiner Rechtsprechung zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, die Ausschlusswirkung sei an das Erfordernis einer Ausweisung durch Ziele der Raumordnung an anderer Stelle geknüpft. Damit trage der Gesetzgeber der Privilegierungsentscheidung in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 Rechnung: Das Zurücktreten in Teilen des Plangebietes lasse sich nur rechtfertigen, wenn der Planungsträger sicherstelle, dass sich die privilegierten Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzten. Der Planungsträger müsse der privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen, indem er der privilegierten Nutzung in substantieller Weise Raum schaffe. Nur auf diese Weise könne er den Vorwurf der unzulässigen Negativplanung entkräften“. Weiter heißt es, Abs.-Nr. 31: „In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Konzentrationszonen ist weiter geklärt, dass sich nicht abstrakt bestimmen lässt, wo die Grenze zur unzulässigen Negativplanung verläuft. Maßgeblich sind danach die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum. Größenangaben sind, isoliert betrachtet, als Kriterium ungeeignet. Die Relation zwischen der Gesamtfläche der Konzentrationszonen einerseits und den überhaupt geeigneten Potentialflächen andererseits kann, muss aber nicht auf das Vorliegen einer Verhinderungsplanung schließen lassen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls“. 9.1 Verhinderungsplanung im nördlichen Planungsraum Nimmt man einmal den nördlichen Planungsraum, so stellt man fest, dass die Darstellung der charakteristischen Landschaftsräume bewusst die Lücken zwischen Flächen füllt, die aus anderen Gründen für die Darstellung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ausscheiden. So scheidet etwa der Naturpark „Holsteinische Schweiz“ aus, es scheiden die Waldgebiete um Trappenkamp und Rickling aus und aufgrund der Siedlungsdichte scheiden auch die Gebiete um Struvenhütten und Hartenholm aus. Die Schraffuren in der nachfolgenden Karte mögen dies verdeutlichen: Die charakteristischen Landschaftsräume sind also so bestimmt, dass sie Windkraft im nördlichen Planungsraum unmöglich machen. Bei richtiger Seite: 85 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Bestimmung wären sie annähernd deckungsgleich mit den schraffierten Flächen. 9.2 Veraltete Kartengrundlage Bei allem fällt erheblich ins Gewicht, dass die neu Trasse der A20 in der Kartengrundlage noch nicht abgebildet ist. Der Trassenverlauf der Autobahn bildet eine markante Grenze in der Landschaft; es ist ein üblicher Grundsatz der Konzentration vorhandener Eingriffe, Eignungsflächen entlang von Vorbelastungen festzulegen. Die Gemeinde Schieren wäre bereit, zur Darlegung der Einzelheiten ein Gespräch gegebenenfalls auch vor Ort zu führen. Mit freundlichen Grüßen Amt Trave Land ID: 1329 10.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abdie Gemeindevertretung Weede hat in der Sitzung am 25.06.2012 durch stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom 24.10.2011 bestätigt. zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Es wird folgende Stellungnahme abgegeben: z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Die Gemeinde Weede hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die, wie im größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneh1. Planentwurf vorgesehen, ausgewiesene Fläche 184 (neu 184 + 313), migungsverfahren zu klären. mit dem Abstand von 1.000 Metern zu der vorhandenen Bebauung, insbesondere zur Ortslage Mielsdorf und Steinbek, sowie den Einzelbauten. Es Eine Tages- und Nachtkennzeichnung ist bei WKA mit über 100 m ist nicht verständlich, warum das Innenministerium lediglich einen Abstand Gesamthöhe erforderlich. Auf Bundesebene werden derzeit Möglichvon 800 Metern zu geschlossenen Ortslagen zugrunde legt. Ferner spricht keiten einer bedarfsgerechten Befeuerung geprüft (d.h. nur bei sich annähernden Flugzeugen wird die Befeuerung aktiviert). Eine sichtweisich die derzeitige Gemeindevertretung dafür aus, dass die Gemeinde Neuengörs in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festlegt, dass keine tenangepasste Befeuerung ist schon heute Stand der Technik und Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dauerbeleuch- zulässig. Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung sind also schon getroffen bzw. sind zukünftig noch zu erwarten. tung) erlaubt sind. Mit freundlichen Grüßen Amt Trave Land ID: 1333 10.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Seite: 86 von 310 zu Bühnsdorf: Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I die Gemeindevertretung der Gemeinde Bühnsdorf hat in der Sitzung am 25.06.2012 durch einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom 27.09.2011 bestätigt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausweisung der im 1. Entwurf vorgesehenen Fläche 191 in der Gemeinde Bühnsdorf und man spricht sich dafür aus, diese beizubehalten. Stand: 06.11.2012 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. zu Neuengörs: In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften Mit freundlichen Grüßen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen UmIm Auftrag welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Sehr geehrte Damen und Herren, größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehdie Gemeindevertretung der Gemeinde Neuengörs hat in der Sitzung am migungsverfahren zu klären. Die Eignungsgebiete werden landesweit nach den einheitlichen Ab18.06.2012 durch einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom standskriterien des Runderlasses ausgewiesen. Nur in besonders 13.10.2011 bestätigt. begründeten Ausnahmefällen können schon auf Regionalplanebene Es wurde folgende Stellungnahme beschlossen: größere Abstände festgelegt werden. Ein solcher Ausnahmefall ist hier 1. Die Gemeindevertretung Neuengörs spricht sich für die, wie im 1. Plan- nicht erkennbar. Die Gemeinde kann städtebaulich begründet im Rahmen der Bauleitplanung größere Abstände festlegen. entwurf vorgesehen, ausgewiesene Fläche 184 (neu Fläche 184 + 313), mit dem Abstand von 1.000 Metern zur Ortslage Neuengörs und Stubben, zur beide Gemeinden betreffenden Streichung der Fläche 191: aus. Es ist der Gemeindevertretung nicht verständlich, warum das Innen- Grundlage für die Stellungnahme des LBV, die zur Streichung des ministerium lediglich einen Abstand von 800 Metern zu geschlossenen Gebietes 191 geführt hat, sind das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Ortslagen zugrunde legt. Ferner spricht sich die derzeitige GemeindeverVerbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die tretung dafür aus, in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festzulegen, Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In dass keine Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dau- diesem Zusammenhang wurde auch diese Fläche beurteilt: Sie liegt erbeleuchtung) erlaubt sein sollen. innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und ist für den Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger 2. Weiter spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, die im 1. Planentwurf ausgewiesene Fläche 191 (Ortsteil Stubben) mit einem Mindest- mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpreabstand von ebenfalls 1.000 Metern zur Ortslage Stubben beizubehalten. tationen können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung Für die Gemeindevertretung ist der naturschutzrechtliche Hinweis zur Ge- gebracht werden. Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes fährdung der Funktionsfähigkeit der Wildtierbrücke über die A 20 im Zusammenhang mit der Ausweisung der Eignungsfläche 191 nicht nachvoll- konnten im Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber ziehbar. Ebenso ist der Gemeindevertretung nicht verständlich, warum das Landesjagdverband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Innenministerium lediglich einen Abstand von 800 Metern zu geschlosse- Jagd, MELUR, mündl. 2012). nen Ortslagen zugrunde legt. Außerdem votiert die derzeitige GemeindeZur Bewertung der Auswirkungen von Eignungsflächen auf die Raumvertretung dafür, in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festzulegen, nutzung von Rothirschen müssen zwei Situationen unterschieden werdass keine Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dau- den: erbeleuchtung) erlaubt sein sollen. - WKA in dauerhaft von Rotwild genutzten Bereichen Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite: 87 von 310 - WKA in Migrationsräumen / Pioniergebieten. Der Rothirsch besitzt die Fähigkeit, Störungen in seiner Umwelt zu werten und sein Verhalten dementsprechend zu wählen. Er verfügt über eine relativ hohe Lern- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf kalkulierbare Störeinflüsse. Im Bereich dauerhafter Rotwildeinstände Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 besteht so eine sehr gute Möglichkeit zur Gewöhnung an derartige Anlagen, ohne nennenswerte Effekte auf das Raumnutzungsverhalten. Gegenüber unkalkulierbaren Störeinflüssen ist der Rothirsch dagegen hochsensibel. Hierzu gehören auch Störereignisse, die erstmalig, ohne die vorherige Möglichkeit zur Auseinandersetzung und Taxierung auftreten. Die hier in Rede stehende gewünschte Eignungsfläche liegt außerhalb der dauerhaft vom Rotwild genutzten Bereiche. Sie befindet sich in direkter Nähe von Lebensraumverbundmaßnahmen bzw. innerhalb der Zugangskorridore. Hier auftretende Tiere bewegen sich ggf. weit außerhalb ihres ihnen bekannten Streifgebietes. In unbekanntem Gelände dominieren Aspekte der Feindvermeidung das Raumnutzungsverhalten. Innerhalb des Streifgebietes, in dem sich ein Rothirsch im Jahresverlauf aufhält, reagiert er u.a. aufgrund der Geländekenntnis anders auf Störeinflüsse als außerhalb. In unbekanntem Terrain orientiert sich das Verhalten daher deutlich stärker an generellen Sicherheitsaspekten aber auch dem subjektiven Sicherheitsempfinden eines Individuums. Hier auftretende Störeffekte werden so gänzlich anders gewertet als innerhalb des dauerhaften Lebensraumes. Im Ergebnis bleibt es daher bei der Streichung der Fläche. Amt Trave Land ID: 1340 10.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung die Gemeindevertretung Schieren hat in der Sitzung am 04.07.2012 noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsereinstimmig folgende Stellungnahme beschlossen: gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Im Zuge der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Karten veröffentlicht, die nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. nicht bloß Fortsetzung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung sind, sondern notwendig auf einer (erneuten) Gesamtabwägung beruhen. Deshalb gehen wir von der Bekräftigung der Entscheidung aus, in Schieren kein Eignungsgebiet darzustellen. Zu dieser Bekräftigung nehmen wir wie folgt Stellung: Aus Sicht der Gemeinde Schieren sind die Begründungen der bisherigen Abwägung ungerechtfertigt, da stark vereinfacht und pauschal auf den gesamten Planungsraum bezogen wird. Die grundsätzliche und wiederholt einstimmig bestätigte positive Ein-stellung der Gemeinde bzgl. WEA findet hierbei weiterhin keine Berücksichtigung. Dies steht der im KoalitionsverSeite: 88 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 trag der neuen Landesregierung unter Zeile 1546 geäußerten Unterstützung kommunaler Anträge für Windeignungsflächen entgegen. Die Gemeinde Schieren hält daher an ihrem Beschluss vom 19.10.2011 fest und beantragt: siehe Anhang. Mit freundlichen Grüßen Amt Trittau ID: 1546 11.07.2012 Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum I Schleswig-Holstein Süd zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG Seitens der Gemeinden Grönwohld und Großensee wird der vorgelegte 2. Entwurf der o.g Teilfortschreibung (Stand 24.04.2012/24.05.2012) zur Kenntnis genommen. Anregungen bzw. Flächenkonkretisierungen werden nicht vorgebracht. Von den Gemeinden Grande, Hamfelde, Hohenfelde, Köthel, Lütjensee, Rausdorf und Witzhave liegen mir bislang keine Rückmeldungen vor. Von einer Stellungnahme wird daher abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum I Schleswig-Holstein Süd zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG Seitens der Gemeinde Trittau wird der vorgelegte 2. Entwurf der o.g Teilfortschreibung (Stand 24.04.2012/24.05.2012) zur Kenntnis genommen. Anregungen werden nicht vorgebracht. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Alveslohe ID: 1459 06.06.2012 Seite: 89 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Es geht um die Ausweisung der Eignungsfläche 315 in der Gemeinde Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf Alveslohe (ein kleiner Teil- östlich befindet sich auf Hoheitsgebiet der Stadt ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der Kaltenkirchen): Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunden haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass Die Gemeinde hält weiterhin an der Ausweisung der Fläche fest. Mit einauch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsflästimmigem Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.06. wurde für den chen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt Bereich des Alvesloher Hoheitsgebietes die Einleitung von BauleitplanverKaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstfahren (F-Planänderung sowie B-Plan mit Veränderungssperre) beschlosaufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung sen. der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich AbstandsIn der Gemeindevertretung herrscht also fraktionsübergreifend diesbezüg- puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen. lich Einigkeit. Gemeinde Ammersbek ID: 1602 05.07.2012 Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung – Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gern.§ 10 Abs. 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz Sehr geehrter Herr Carstensen, sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ammersbek hat sich in ihrer Sitzung am 19.06.2012 mit der o.g. Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum befasst und diese zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Interessen der Gemeinde Ammersbek von der Teilfortschreibung nicht berührt werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der o.g. Telefonnummer selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Gemeinde Barsbüttel ID: 193 28.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Barsbüttel hat in der Gemeindevertretungssitzung am 21.06.2012 die Anhörung zum Zweiten Anhörungs-und BeteiligungsverfahSeite: 90 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 ren zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Barsbüttel beabsichtigt auch weiterhin keine Eignungsgebiete innerhalb ihres Geltungsbereiches auszuweisen. Der vorgelegte Entwurf der Teilfortschreibung des ROG zur Windenergienutzung entspricht somit der bisherigen Haltung der Gemeinde. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Basedow ID: 529 09.07.2012 Die Gemeinde Basedow legt im Rahmen der Beteiligung zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I, Kreis Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn, zur Festlegung der Eignungsräume für die Windenergienutzung, gegen das Eignungsgebiet Nr. 200 Widerspruch ein und gibt nachstehende Stellungnahmen ab: 1. Die Gemeinde Basedow hält es für erforderlich die Gesamthöhe (Flügelspitze) der Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Nr. 200 (Gemarkung Basedow und Lütau) auf max. 100 m zu begrenzen. Für die 14 bereits bestehenden Anlagen im vorgenannten Eignungsgebiet wurde in dem entsprechenden Bebauungsplan Nr. 4 Gebiet: Zwischen K 70, Saalkuhle und Stötebrück der Gemeinde Lütau und Bebauungsplan Nr. 9 „Windkraft“ der Gemeinde Basedow eine Gesamthöhe von 100m festgelegt. Diese Höhenbegrenzung ist aus Sicht der Gemeinde Basedow auch weiterhin erforderlich, da: • sich das Eignungsgebiet Nr. 200 in südwestlicher Richtung in unmittelbarer Dorfnähe (jetzt 700m/später 800m Abstand) befindet, mit einer bereits jetzt „prägenden Wirkung“ auf das Landschafts- und Ortsbild. Noch höhere Anlagen wären dann in fast allen Ortslagen sichtbar. Dies gilt auch für das nicht weit entfernt liegende Naherholungsgebiet „Lanzer See“ mit Wochenendhäusern und Campingplatz. • bereits jetzt die Häuser in Ortsrandlage auf Grund der Südwestlage des Eignungsgebietes von Schattenwurf betroffen sind. Bei höheren Anlagen wären dann auch weite Teile des innerörtlichen Bereichs davon beSeite: 91 von 310 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Es bleibt dabei, dass eine etwaige Höhenbegrenzung auf Ebene der gemeindlichen Bauleitplanung zu prüfen und ggf. festzulegen ist. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 troffen. • es abzusehen ist, dass höhere Anlagen (dann auch mit Flugwarnbefeuerung) zu einem Verlust an Lebensqualität der Einwohner und auch zu einem Verfall der Immobilienpreise führen werden. • die Gemarkung Basedow im Frühjahr/Herbst vermehrt von sehr vielen Wildgänsen frequentiert wird, die in den Wiesen der Stecknitzniederung bzw. am Elbe-Lübeck-Kanal ihre Rast- und Fressplätze haben. • die Gemeinde Basedow sich nicht vorstellen kann, dass der Denkmalschutz -der zu einer Höhenbegrenzung auf max. 100m im Eignungsgebiet Nr. 203 zwischen Wangelau und Witzeeze geführt hat – höher zu bewerten ist als die Schutzgüter Mensch und Natur. Gemeinde Berkenthin ID: 122 12.06.2012 Die Gemeindevertretung Berkenthin hat in ihrem Beschluss vom 03.11.2011 einstimmig der Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie - hier: Gebiet der Gemeinde Berkenthin, östlich des ElbeLübeck-Kanals, zwischen den Ortschaften Berkenthin, Groß Disnack und Klempau -zugestimmt. Das eingereichte Gutachten wurde geprüft. Auch wenn eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Naturparkes und des benachbarten Vogelschutz- und FFH-Gebietes gegeben sein sollte, bleibt die Landesplanung bei der Entscheidung die Fläche nicht auszuweisen. Der Bereich östlich des Elbe-Lübeck-Kanals ist bisher großräumig von WKA freigehalten. Bei einer zunehmenden Intensivierung Wir möchten Sie bitten, im 2. Beteiligungsverfahren eine Genehmigung für der Windenergienutzung kommt es umso mehr darauf an in der landie Berkenthiner Windeignungsfläche zu erteilen. desweiten Betrachtung Schwerpunkte zu setzen und gleichzeitig auch große Freiräume zu erhalten. Durch die Ausweisung als Naturpark Begründung: wird dies noch zusätzlich unterstützt. Von der Möglichkeit zur FeinSämtliche Gemeindevertreterlinnen waren sich einig, ein Zeichen hinsichtsteuerung, also Ausnahme innerhalb des Naturparkes gemäß Ziffer lich des Atomausstiegs zu setzen und durch regenerative Energien dieses 3.5.2 Absatz 9 LEP wird kein Gebrauch gemacht, um diesen Freiraum Ziel in absehbarer Zeit zu erreichen. Als zentralörtliche Gemeinde sehen zu erhalten. wir uns in besonderer Weise in der Verantwortung, da uns eine VorbildDie Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforfunktion zukommt. derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert Die ausgewählte Fläche eignet sich unserer Meinung nach hervorragend und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen für die Erzeugung von Windenergie, da sie von den Ortschaften und Gekeine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle höften weit entfernt liegt und somit keine Belastung für die Bevölkerung zu Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen erwarten ist. Negative lmmissionsauswirkungen, wie beispielsweise Rotohätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumrengeräusche, Schattenschlag usw., sind aufgrund der räumlichen Distanz ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der nicht zu prognostizieren. Insofern überrascht es nicht, dass nach den ers- Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser ten Presseveröffentlichungen zu diesem Thema die Resonanzen in der raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesDorfgemeinschaft durchweg positiv waren. wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetSeite: 92 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Die Landwirte I Grundstückseigentümer haben mittlerweile Vorverträge mit zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetder WKN AG unterzeichnet. Bei diesen Verhandlungen wurde die Gezung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. meinde Berkenthin ebenfalls umfänglich mit eingebunden. Sollte die Fläche als Windeignungsfläche genehmigt werden, wird hier- so die vertragliche Übereinkunft mit der WKN AG - ein Bürgerwindpark entstehen. Neben einem enormen Investitionsschub für die Region partizipieren die Bürger Berkenthins und die der Nachbargemeinden an dem Windpark, in dem jeder Anteilsscheine zeichnen kann. Hinsichtlich der Problematik der dort angeblich vorkommenden Großvögel liegt von Seiten der WKN AG mittlerweile ein ornithologisches Gutachten vor, auf das wir an dieser Stelle gerne hinweisen möchten. Demnach wird das Gehege des "Roten Milans" seit geraumer Zeit nicht mehr als Nistplatz verwandt. Der dortige Jagdpächter hatte bereits im Januar 2011 darauf hingewiesen, dass das Nest verwaist ist und seine Beobachtungen an das Wildtierkataster Schleswig-Holstein gemeldet. Insofern stehen wir ausdrücklich zu unserem Gemeindevertreterbeschluss und hoffen auf eine Genehmigung der avisierten Windeignungsfläche. Gemeinde Breitenfelde ID: 312 02.07.2012 Stellungnahme im Rahmen des 2. Anhörungs - und Beteiligungsver- Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. fahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibungen des Regionalplanes Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung für den Planungsraum I noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Breitenfelde nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert im Rahmen des 1. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortund umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen schreibung des Regionalplanes, haben wir Ihnen den Flächenvorschlag keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle der Gemeinde Breitenfelde für die Erweiterung des bestehenden Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder Gemeindegebiet präsentiert und haben Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen die Aufnahme dieser Flächen in den Regionalplan beantragen. Im Kreis- hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der konzept von Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche schon einmal teilweise als Potenzialfläche enthalten. Leider ist unser Flächenvorschlag von Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesIhnen nicht vollständig übernommen worden auch wenn, wie von Ihnen wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetdargestellt, keine harten Ausschlusskriterien vorliegen. zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetIhre Argumentation, dass die weitere Ausdehnung der Fläche in dem zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. "reich strukturierten Naturraum" eine zu stark dominierende Wirkung entSeite: 93 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I falten würde, können wir nicht. nachvollziehen. Selbst im Kreiskonzept von Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche teilweise als Potenzialfläche enthalten. Bedingt durch den bestehenden Windpark Woltersdorf (6 Windkraftanlagen im Bestand) und die vorhandene Hochspannungstrasse ist das Landschaftsbild am Standort Breitenfelde/Woltersdorf bereits vorbelastet. Durch die Erweiterung des Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder Gemeindegebiet ergibt sich somit keine völlig neue Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in einem unberührten Naturraum. Ein Eingriff in die Landschaft, bedingt durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die Hochspannungsleitung, den Kiesabbau, hat am Standort bereits stattgefunden. Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an vorhandene Windparks zu arrondieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsfläche in Breitenfelde wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in SchleswigHolstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen, 400m zu Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Bedingt durch den bereits genehmigten Kiesabbau in der östlichen gelegenen Windeignungsfläche, werden potenzielle Windenergielagenstandorte wegfallen. Umso wichtiger ist es, diese Standorte mit einer zusätzlichen Ausweisung einer westlich der L200 gelegenen Windeignungsfläche zu kompensieren. Die Gemeinde Breitenfelde hat schon im Jahre 2009 einen positiven Beschluss bzgl. der Erweiterungsfläche gefasst und hat mit dem zukünftigen Betreiber einen Städtebaulichen Vertrag geschlossen. Anwohnerproteste sind, auch aufgrund der großzügigen Abstände zur Wohnbebauung, nicht zu erwarten. Gerade im Hinblick auf das 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, wo noch viele geplante Windeignungsflächen durch Gemeinden und Bürger abgelehnt werden, ist es umso unverständlicher, dass hier in diesem Bereich, wo alle Beteiligten die Erweiterung des Windparks Woltersdorf wollen (Gemeinde, Landeigentümer, Anwohner), die Landesplanung diese Fläche nicht ausweist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme im 1. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, insbesondere auf die Ihnen vorliegenden Gutachten von Herrn Dr. Kaatz und die Visualisierungen von der Breitenfelder Kirche und vom Ortsausgang. Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte, beantragen wir die Aufnahme unserer Flächen (östlich und westlich der L200) als Windeignungsflächen in den Regionalplan. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Seite: 94 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Mit freundlichem Gruß Gemeinde Groß Niendorf ID: 1460 09.07.2012 Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Groß Niendorf vom 07.06.2012 Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Stellungnahme zur 2. Anhörung der Teilfortschreibung des Regionalplanes 2011 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Bürgermeister Fahrenkrog berichtet, dass die Gemeinde im Rahmen der 1. Anhörung der Teilfortschreibung des Regionalplanes 2011 mehrere Eignungsflächen für Windenergie gegenüber dem Kreis und dem Land gemeldet hat. Nunmehr wurde ein Eignungsgebiet im östlichen Bereich der Gemeinde an der Kreisgrenze nach Stormarn in das 2. Anhörungsverfahren für die Teilfortschreibung des Regionalplanes aufgenommen. Diese Flächen waren bisher nicht enthalten und haben eine Größe von ca. 38 ha. Zwischen den Grundstückseigentümern und der Firma Windkraft Nord, Husum, wurden Vorverträge geschlossen. Die von Herrn Fahrenkrog gesehenen Vorteile wurden bereits in der zuvor durchgeführten Einwohnerversammlung von ihm genannt. Herr Klopsch merkt an, dass einige Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde von den möglichen Windrädern mehr betroffen sein könnten als andere. Aufgrunddessen sollten die Bürgerinnen und Bürger über die Planung der Gemeinde informiert werden. Dieses ist mit der heutigen Veranstaltung geschehen. Seitens der AKPV-Fraktion werden somit keine Bedenken gegen die Ausweisung von Eignungsflächen gesehen. Herr Tensfeldt fragt an, wo konkret die Windräder stehen werden. Daraufhin berichtet Frau Podstata, WKN, dass dieses erst noch näher untersucht werden muss. Lediglich die Anzahl der möglichen Windräder wird von ihr auf 3-5 beziffert. Dieses ist abhängig von der Megawattklasse. Was garantiert ist, ist der Mindestabstand von 800 m zu ländlichen Siedlungen. Die Anlagen werden eine Höhe von ca. 150 m haben. Ferner werden die maximalen Schaltpegel von 40 OB eingehalten werden. Auch die in Immissionsschutzrichtlinien festgeschriebenen Werte hinsichtlich des Schattenwurfes werden bei entsprechenden Antragsstellungen und Baumaßnahmen berücksichtigt. Eventueller Eisabwurf von den Rotorblättern wird je nach Hersteller des Windrades beispielsweise durch BlattheiSeite: 95 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 zungen oder Schwingungssensoren weitestgehend unterbunden. Nach kurzer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die nunmehr in der 2. Anhörung der Teilfortschreibung des Regionalplanes 2011 enthaltene Windenergieeignungsfläche im östlichen Bereich der Gemarkung weiterhin zu befürworten. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung Gemeinde Hamwarde ID: 55 11.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 Im Entwurf zum zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Abs. 1 Satz 4 ROG ist unter Eignungsgebietsnummer 248 im Bereich der Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigGemeinden Hamwarde und Wiershop zum ersten Mal eine Fläche genungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiemeindeübergreifend dargestellt. der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden HamNach der Begründung ID: 1629 erfolgte dies auf Vorschlag der juwi Wind warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen GmbH vom 11.11.2011. Nach der Darstellung in der Begründung liegen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Stellungnahmen der Gemeinden zu dem privaten Flächenwunsch nicht zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlivor; dies ist nicht richtig! Die Gemeinde Hamwarde hatte mit Schreiben ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung vom 19.12.2011 mitgeteilt, keine Eignungsflächen im Gemeindegebiet Hamwarde anzumelden und dass die Handlung der juwi Wind GmbH keine aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläUnterstützung der Gemeinde Hamwarde findet. chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt Darüber hinaus hat die Gemeinde Hamwarde bereits im ersten Anhöwird. rungsverfahren mit Schreiben vom 19.10.2011 an den Kreis Hzgt. Lauenburg mitgeteilt, dass der Entwurf zur Kenntnis genommen wird und keine weiteren Eignungsflächen angemeldet werden. In einem Telefonat am 05.06.2012 mit Herrn Tasch -Innenministerium- und dem Bürgermeister der Gemeinde Hamwarde ist herausgekommen, dass die bisherigen negativen Stellungnahmen der Gemeinde Hamwarde Schreiben an den Kreis Hzgt. Lauenburg vom 19.10.2011 und an das Innenministerium vom 19.12.2011- versehentlich seitens des Innenministeriums nicht berücksichtigt wurden. Herr Tasch hat dies in seiner Mail vom 08.06.2012 an Bürgermeister Richard bestätigt. Der Fehler wird im Zuge der zweiten Anhörung auf jeden Fall geheilt. Die Gemeindevertretung Hamwarde hat am 05.06.2012 über den Entwurf im zweiten Anhörungsverfahren beraten und den Beschluss gefasst, der Seite: 96 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Ausweisung des Eignungsgebietes mit der Eignungsgebietsnummer 248 im Bereich der Gemeinden Hamwarde und Wiershop nicht zuzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Haselau ID: 1520 04.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Haselau zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I für die Ausweisung von Windenergie-Eignungsflächen; Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. hier: 2. Anhörungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeindevertretung der Gemeinde Haselau hat in ihrer Sitzung am 12.06.2012 in obiger Angelegenheit beraten und folgenden Beschluss gefasst, der gleichzeitig die Stellungnahme der Gemeinde Haselau darstellt: "Die Gemeinde Haselau akzeptiert die Nichtberücksichtigung der Ausweisungsfläche für die Windenergienutzung und folgt der Erwiderung vom Innenministerium. Sofern die Gemeinden Haseldorf und Hetlingen eigene Flächen zur 2. Anhörung melden wollen, würde die Gemeinde Haselau es zur Realisierung eines Windenergieparks für die Haseldorfer Marsch im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen." Zusätzlich hat der Amtsausschuss des Amtes Haseldorf in seiner Sitzung am 21.06.2012 in o.g. Angelegenheit beraten, mit dem Ergebnis, die Beschlüsse der Gemeinden Haseldorf und Hetlingen zu unterstützen (siehe gesonderte Schreiben der jeweiligen Gemeinden). Ich bitte Sie, die Stellungnahme der Gemeinde Haselau in den Abwägungsvorgang aufzunehmen. Für evtl. Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich, gern auch telefonisch, jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Helgoland ID: 60 05.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Seite: 97 von 310 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Planungsraum I (Kreis Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn) vom 24. April 2012 wiederholt die Gemeinde Helgoland im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens nach § 7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz wie folgt ihre Stellungnahme: In den Entwurf ist eine Sonderregelung nachstehenden Inhaltes zur Ermöglichung der Windenergienutzung auf Helgoland aufzunehmen: "Außerhalb der Eignungsgebiete und neben der bereits genehmigten Kleinwindkraftanlage des Alfred-Wegener-lnstituts ist auf der Grundlage einer Bauleitplanung ausnahmsweise mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar: Auf der Insel Helgoland die Errichtung zweier Windenergieanlagen beschränkter Abmessungen, sofern die Vertretbarkeit mit avifaunistischen Belangen untersucht worden ist, die Windenergieanlagen überwiegend der gemeindlichen Eigenversorgung dienen und das Orts- und Landschaftsbild sowie die Belange von Denkmalschutz und Tourismus nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Von den Grundsätzen zur Planung von Windkraftanlagen (Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011) kann insbesondere bezüglich der einzuhaltenden Abstände zu Gebäuden und sonstigen schutzwürdigen Nutzungen abgewichen werden." Begründung: Helgoland biete unter Offshore-Bedingungen ein hohes Windpotential ganz besonders auch für die eigene insulare Wärmeenergieversorgung. Helgoland präsentiert sich im touristischen Segment als Nordseeheilbad bzw. Luftkurort insbesondere als Urlaubsziel für Allergiker und Asthmatiker. Die staub- und pollenarme Luft ist hierbei von großer Wichtigkeit. Im Rahmen des Projektes "Wind gegen Öl" könnte durch die Nutzung von auf Helgoland installierten Windenergieanlagen der Einsatz von Öl zur Erzeugung der Fernwärme deutlich reduziert werden, in dem der "Windstrom" über Elektrokessel zur Fernwärmeversorgung genutzt wird. Im Rahmen des Projektes würde bereits in einem ersten Schritt eine umwelttechnisch, gesundheitlich und damit auch touristisch wertvolle Reduzierung von Feinstaub- und C02-Emissionen von ca. 60% erreicht werden. Hierauf aufbauend ließe sich mit guten Chancen über ein entsprechendes Energiekonzept für die Zukunft eine völlig regenerativ basierte Energieversorgung realisieren, die absoluten Vorzeigecharakter hätte und damit zusätzlich touristische Impulse mit sich brächte. Bei den heutigen und künftig weiter Seite: 98 von 310 Stand: 06.11.2012 noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Im Übrigen kann es durch eine Text-Ausnahme in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für einzelne Gemeinden keine Befreiung von der Einhaltung der nach Runderlass geltenden Abstände geben. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 steigenden Ölpreisen hätte das Projekt "Wind gegen Öl" auch wirtschaftliche Vorteile und Preissenkungspotenziale für die Fernwärmeversorgung. Dies würde zu einer verbesserten Lebensgrundlage und gestärkter Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe führen. Die Gemeinde Helgoland weist im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf nachdrücklich darauf hin, dass es aus Sicht der Gemeinde Helgoland deshalb besonders wichtig ist, die Nutzung der Windenergie auf Helgoland für im öffentlichen Interesse stehende Projekte grundsätzlich vorzusehen. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Hetlingen ID: 1544 28.06.2012 Stellungnahme der Gemeinde Hetlingen zur Teilfortschreibung des Regio- Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. nalplanes für den Planungsraum I für die Ausweisung von WindenergieNeue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Eignungsflächen; noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme hier: 2. Anhörungsverfahren nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeindevertretung der Gemeinde Hetlingen hat in ihrer Sitzung am 07.06.2012 in obiger Angelegenheit beraten und folgenden Beschluss gefasst, der gleichzeitig die Stellungnahme der Gemeinde Hetlingen darstellt: "Die Gemeinden Haseldorf, Haselau und Hetlingen bekräftigen die Absicht, neue Eignungsräume für windenergieanlagen entsprechend der Planzeichnung aus der 1. Anhörung auszuweisen, weil in der Haseldorfer Marsch ein öffentliches Interesse besteht, erneuerbare Energien zu fördern." Zusätzlich hat der Amtsausschuss des Amtes Haseldorf in seiner Sitzung am 21.06.2012 in o.g. Angelegenheit beraten, mit dem Ergebnis, diesen Beschluss zu unterstützen. Ich bitte Sie, die Stellungnahme der Gemeinde Haselau in den Abwägungsvorgang aufzunehmen. Für evtl. Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich, gern auch telefonisch, jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Seite: 99 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Gemeinde Hohenhorn ID: 292 24.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Selbst wenn sich eine knapp über 20 ha große Fläche ergeben sollte, auf der für die Gemeinde Hohenhorn war nach den neuen Kriterien des Landes im alle Ausschlusskriterien eingehalten sind, erfolgt zugunsten besser Herbst 2011 von der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg eine 21,8 ha geeigneter Flächen keine Übernahme. große Eignungsfläche ausgewiesen worden. Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforIm Vertrauen auf diese Ausweisung haben wir mit diversen Firmen aus derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert dem Bereich der Windenergie Kontakte aufgenommen und öffentliche und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen Anhörungen durchgeführt. keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Die nun erfolgte Streichung dieser Fläche durch das Innenministerium trifft Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumhier auf erhebliches Unverständnis. ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Mit der Stadt Geesthacht besteht Einvernehmen, dass wir gemeinsam eine Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser Nordumgehung der B 5 befürworten. Die Detailplanung ist nahezu abgeraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesschlossen. wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetDer Bereich nördlich dieser Trassenführung ist nach Auffassung der zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetGemeindevertretung, der Kreisverwaltung und der Stadt Geesthacht zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. ideal geeignet, um hier Windenergieanlagen zu installieren. Die Fläche ist im Übrigen weder in den ersten noch in den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung aufgenommen worden. Insofern kann Die Abstände zu jeglicher Bebauung sind problemlos entsprechend den die Gemeinde hier nicht darauf abstellen, im Vertrauen auf eine zu einschlägigen Vorgaben einzuhalten. Eine mögliche Einspeisung in das erwartende Ausweisung schon erste Planungsschritte unternommen Netz ist nahe zu der Eignungsfläche am Nordrand der Stadt Geestnacht gegeben. Die·Vorbelastung der Landschaft mit der Hochspannungsleitung zu haben. und dem südwestlich gelegenen Gewerbegebiet der Stadt Geestnacht sind weitere Faktoren, die eindeutig für den Bau von Windrädern m diesem Bereich sprechen. Bei genauer Einhaltung aller Abstandsvorgaben ist problemlos eine von der Landesplanung geforderte Mindestgröße von 20 Hektar realisierbar. Dies ist durch eine Nordverschiebung der bisher angerlachten Eignungsfläche zu erreichen. Damit wird allerdings der vom Kreis Hzgt. Lauenburg skizzierte Waldabstand verringert. Rechtlich und de facto ist das aber problemlos, da die vorliegenden Gutachten bez. Avifauna und Fledermäuse hier eindeutig keine derartige Einengung des Raumes erforderlich machen. So verbleibt nach genauem Abzug aller Ausschluss- und Restriktionsgebiete incl. der Puffer eine mehr als 20 Hektar große Fläche für die Nutzung von Windenergie im Osten der Gemeinde Hohenhorn. Auch im Hinblick auf die Vorbelastung der Landschaft durch die südlich der Eignungsfläche führenden Hochspannungsleitungen und die problemSeite: 100 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 lose Einspeisung in das Umspannwerk im Norden der Stadt Geesthacht bitte ich, eine erneute Prüfung der Fläche vorzunehmen. Mit freundlichem Gruß Gemeinde Juliusburg ID: 510 09.07.2012 Die Gemeindevertretung stellt einstimmig einen Antrag auf Änderung des Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Flächennutzungsplanes bezüglich der geplanten WindenergieEignungsflächen auf Juliusburger Gebiet. Die GV Julisuburg ist mit 4 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen wegen Befangenheit und 1 Gegenstimme grundsätzlich bereit, dem Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zuzustimmen. Gemeinde Kastorf ID: 307 02.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung die Gemeinde Kastorf befürwortet die vorgeschlagene Windeignungsfläche noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungseraus dem ersten und zweiten Regionalplanentwurf, hält jedoch weiterhin an gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme dem Wunsch nach einer Vergrößerung der Fläche fest. nicht zu entnehmen. Um die relevanten Abstände zu Wohngebäuden und sonstigen einzuhaltenden Bezugspunkten in Richtung des geplanten Windeignungsgebietesgemäß den Vorgaben des Ministeriums im Runderlass vom 22.3.2011 -zu überprüfen, wurde das Vermessungsbüro Schneider aus Berkenthin mit der Erstellung eines detaillierten Abstandsplanes beauftragt Den Plan legen wir Ihnen diesem Schreiben bei. Aus dem Plan ist ersichtlich, dass das mögliche Eignungsgebiet in südliche Richtung nach Kastorf um 12,4 ha vergrößert werden kann. Die Gemeinde hat durch das Vermessungsbüro "Schneider bereits eine angedachte städtebauliche Entwicklung, der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, westlich parallel zur L 208 I Bahnhofsstraße, durch einen neuen Bezugspunkt- gemäß Runderlass- mit 500 m zum möglichen Windeignungsgebiet mit berücksichtigt. Wir beantragen die Aufnahme dieser zusätzlichen Fläche als Windeignungsgebiet, um möglichst viele Windenergieanlagen im Gemeindegebiet realisieren und einen größtmöglichen Beitrag zur Energiewende leisten zu Seite: 101 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 können. Die Bürgerinnen und Bürger aus Kastorf unterstützen das Windparkvorhaben, da auch bei uns in der Gemeinde ein großes Interesse an Bürgerwindenergieanlagen besteht und wir diese mit der Firma WKN AG aus Husum realisieren möchten. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Lütau ID: 545 09.07.2012 Die Gemeinde Lütau nimmt den 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Re- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. gionalplanes für den Planungsraum I Kreis Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windeignungsnutzung zustimmend zur Kenntnis. Gemeinde Lütau ID: 1609 09.07.2012 Stellungnahme zur Erweiterung des Windeignungsgebietes in der Gemeinde Lütau, Planungsraum I, Flächennummer 200 Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Zur nördlichen Abgrenzung des Gebietes: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die geringfügige Anpassung des Abstandes zur Bebauung kann im Zuge der Bauleitplanung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Eine Anpassung in der Teilfortschreibung erfolgt nicht. Zur westlichen Abgrenzung: Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der westliche Teil des Gebietes tief in einen vorgesehenen Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hineinreicht. Die Bedeutung des Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt Die nördliche Ausformung des Erweiterungsgebietes entspricht laut Absich darin, dass diese Quartiere bereits jetzt von überwinternden Flewägungsdokumentation dem Ortsabstand zu Lütau, der im aktuellen Abdermäusen angenommen wurden. Das Gutachten kann hier nicht die standserlass "Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen" mit 800 m Bedeutung des Bereichs für Fledermäuse widerlegen. Die Erfassung zu Siedlungen allgemein und 400 m zu Einzelhäusern und Splittersiedlun- im Gutachten zeigt eine regelmäßige Aktivität in diesem Bereich, u.a. gen im Außenbereich angegeben ist. auch von schlagempfindlichen Arten. Um das Entwicklungspotenzial Durch eine detailliertere Abmaßung, die die genauen Verhältnisse vor Ort dieser Quartiere nicht zu gefährden wird der Abstand von 200 m hier berücksichtigt, könnte hier das Eignungsgebiet um ca. 80 Meter vergrößert weiterhin für erforderlich gehalten. Die Landesplanung schließt sich nach Abstimmung mit dem MELUR und auch in Ansehung des vorgewerden (siehe Abb.1 und 2). legten Gutachtens dieser Bewertung an. Die Fläche wird in diesem Die westliche Ausformung des Erweiterungsgebietes ist im 2. Regional- Bereich nicht erweitert. planentwurf mit einem Abstand von 200m zum Wald neu hinzugekommen. die Gemeinde Lütau befürwortet die Vergrößerung des bestehenden Windeignungsgebietes zwischen Lütau und Basedow in westliche Richtung. In zwei Punkten möchte die Gemeinde noch eine Anpassung des Gebietes durch diese Stellungnahme bewirken: Seite: 102 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Durch die Erfassung der Fledermausfauna der Firma Bioplan in diesem Jahr, konnten nun die Ergebnisse des wenig bedeutsamen Standortes für Fledermäuse untermauert werden: "keine größere Bedeutung für Lokalpopulation sowie Migration", so dass ein Abstand gemäß Abstandserlass von 100 m zu den angrenzenden Wäldern für ausreichend erachtet wird. Das entsprechende erweiterte Fledermausgutachten liegt diesem Antrag bei. Da im BlmSchG-Genehmigungsverfahren naturschutzfachliche Belange ohnehin abgeprüft und ein avifaunisches Gutachten vorgelegt werden muss, sollte die Verkleinerung des Windeignungsgebietes ohne fachliche Begründung nicht von Vornherein stattfinden. Eine Rücksprache mit dem LLUR und der UNB hat diesbezüglich stattgefunden. Die Gemeinde Lütau bestätigt hiermit nochmals die Erweiterung der Windeignungsfläche im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne und bittet um die Aufnahme des Gebietes nord-westlich des bestehenden Windparks (Abb. 1) sowie um die noch verbleibenden Fläche auf 100 m zum Wald in den Regionalplan (Abb. 3). Mit freundlichen Grüßen, Gemeinde Oststeinbek ID: 282 03.07.2012 Die Gemeindevertretung Oststeinbek hat sich mit der Angelegenheit in ihrer Sitzung am 18.06.2012 befasst und folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Gemeinde Oststeinbek hat den zweiten Entwurf der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen. 2. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass gem. LEP 2010, Ziff. 3.5.2 – Windenergie –, Abs. 8, in Oststeinbek Eignungsflächen für die großflächige Windenergienutzung durch z.B. Windparks nicht ausgewiesen werden. 3. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass hiervon gem. LEP 2010, Ziff. 3.5.2 – Windenergie –, Abs. 5, Kleinanlagen als Einzelanlagen mit bis zu 30 Metern Gesamthöhe und Nebenanlagen, die einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB dienen, mit in der Regel bis zu 70 Metern Gesamthöhe, ausgenommen sind. Entsprechende Bedarfe werden in Oststeinbek gesehen. Ich bitte um Kenntnisnahme. Seite: 103 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Gemeinde Panten ID: 961 11.07.2012 Stellungnahme der Gemeinde Panten zur Meldung einer Windkrafteignungsfläche Kreiskonzepte zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraft gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplanes als Grundlage zur Teilfortschreibung der Regionalpläne Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Eine Erweiterung nach Osten kann zu Konflikten mit dem Vogelzug entlang des Elbe-Lübeck-Kanals führen. Selbst wenn artenschutzrechtliche und denkmalrechtliche Belange einer Ausweisung nicht im Sinne harter Ausschlusskriterien entgegenstünden, bleibt festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanEine angestrebte Erweiterung des Gebietes wird pauschal abgelehnt mit den sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzuder Begründung, potenzielle Erweiterungsflächen lägen im Nahbereich von setzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Brutplätzen des Kranichs, der Rohrweihe und des Rotmilans, daher würBereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausden artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen. gewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verWie im letzten Schreiben bereits ausgeführt, handelt es sich bei den ver- pflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, zeichneten „Brutplätzen“ nach Aussage des Kreises lediglich um für diese als Eignungsgebiet auszuweisen. Sie hat hier ein Ermessen zugunsten geeignete Habitate. Ein tatsächliches Belegen ist bisher nicht nachgewie- günstiger gelegener Erweiterungen ausgeübt. Die Fläche wird nicht übernommen. sen. die Gemeinde Panten hält es planerisch weiterhin für sinnvoll, die hier vorhandene Eignungsfläche zu erweitern und führt ergänzend zu ihren bisherigen Stellungnahmen folgendes aus: Es handelt sich bei den Plätzen westlich und süd-östlich der Eignungsfläche um jeweils wenige 100 qm Habitat-Fläche, umgeben von vorwiegend knickarmen, intensiv bewirtschafteten Ackerflächen. Auf die im Gebiet vorhandene Biogasanlage und die damit verbundene und jetzt schon deutlich sichtbare erhebliche Ausweitung von Maisanbauflächen unmittelbar um diese Plätze habe ich bereits hingewiesen. Es ist daher kaum wahrscheinlich, dass die genannten Brutvögel die verzeichneten Plätze angesichts der für sie unwirtlichen Umgebung überhaupt annehmen würden. Zum in der Kreiskarte verzeichneten Brutplatz des Rotmilans nordöstlich ist zusätzlich auszuführen, das zwischen diesem im Niederungsgebiet direkt an Elbe-Lübeck-Kanal und den WKA auf einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Hochebene ein erheblicher Höhenunterschied besteht, der durch den Grüngürtel am Kanal, Siedlungsflächen, Hauptverkehrsachsen und bewaldete Grünzüge überwunden wird. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Lebensräume. Seite: 104 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Ein auf der Karte gezeichneter Ausschlussradius von 1000 m um dieses Habitat geht an der Wirklichkeit vorbei. Ein tatsächlicher Lebensraum würde sich am Kanal mit seiner artenreichen Flora und Fauna und den angrenzenden extensiven Grünland- und Naturschutzflächen etablieren. Nach Auffassung der Gemeinde ist es aus den genannten Gründen vertretbar, die in der Erwiderung genannten Ablehnungsgründe durch das Instrument des artenschutzrechtlichen Vorbehalts zu ersetzen und die tatsächlichen Betroffenheiten in einem späteren Genehmigungsverfahren vertieft zu betrachten. Sollten die aufgezeichneten Sichtachsen weiterhin als Ausschlussgrund verfolgt werden, verweise ich nochmals auf die Ausführungen meines letzten Schreibens. Aufgrund der Nähe zueinander ist hinsichtlich der Sichtachsenbetrachtung zu bemerken, dass von Höhenlagen aus überwiegend die WKA-Gebiete Panten und Woltersdorf innerhalb einer Achse liegen. Vom jeweiligen Kulturdenkmal aus besteht in der Regel ebenso bei beiden Flächen keine oder nur eine minimale Sichtbeziehung. Auch hier hält die Gemeinde die Einbringung eines denkmalschutzrechtlichen Vorbehalts für ausreichend. Im Bereich der angrenzenden Eignungs-und Neuausweisungsfläche Woltersdorf, die direkt am empfindlichen Kanalniederungsbereich und im Bereich der Blickachsen Breitenfelde/Mölln liegt, ist eine Ausweisung ohne Höhenbegrenzung mit denkmal- und artenschutzrechtlichen Vorbehalten beabsichtigt. Der Gemeinde Panten ist nicht verständlich, warum diese eng beieinander liegenden Gebiete mit ihren ähnliche Betroffenheiten hinsichtlich Artenund Denkmalschutz so unterschiedlich gewertet werden. Insbesondere unter den in vorhergehenden Schreiben aufgeführten Aspekten der Vorbelastung des Gebietes mit bereits vorhandenen Windkraftanlagen, des Vorhandenseins der erforderlichen Infrastruktur und dem Ziel der vorrangigen Arrondierung handelt es sich um eine besonders geeignete Fläche mit geringem Konfliktpotential. Die Gemeinde Panten hält daher die o.a. Ablehnungsgründe für nicht ausreichend, um die für die Ausweisung sprechenden Argumente zu entwerten. Lediglich eine Bewertung aller Aspekte im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens würde zu einem sachgerechten Ergebnis führen. Die GemeinSeite: 105 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 de bittet, ihr diesen Weg zu eröffnen. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Schnakenbek ID: 525 09.07.2012 Die Gemeindevertretung Schnakenbek beschließt, sich grundsätzlich für Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. die Windenergienutzung auf dem Schnakenbek der Gemeindegebiet auszusprechen, und zwar auf der Grundlage des zweiten Entwurfes der Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Gemeinde Siebenbäumen ID: 800 11.07.2012 Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalpla- Zu Fläche 247: nes für den Planungsraum I Aufgrund des Hinweises aus einer Stellungnahme zur Fläche Siebenbäumen erfolgt eine Streichung des versehentlich auf Klinkrader Gehier: Flächen Nr. 247 und 204 - Gemeinde Siebenbäumen, biet ausgewiesenen Teils. Dafür erfolgt eine Erweiterung nach Osten, indem die Abstände zur Bebauung, abgestuft nach Innenbereich und Die Gemeinde Siebenbäumen hält an ihrer bisherigen Bereitschaft zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen auf Ihrem Gebiet auch wei- Außenbereich angepasst werden. terhin fest und bestätigt die zusätzliche Flächenausweisung der EignungsZu Fläche 204: gebiete Nr. 247 und Nr. 204 in westliche Richtung. Jedoch wurde dem Die Argumentation hinsichtlich der nicht gegebenen Riegelwirkung Wunsch der Gemeinde nach einer Vergrößerung der Fläche 204 bis westkann nachvollzogen werden. Durch den Zuschnitt der Fläche ergeben lich der K42 nicht stattgegeben (Vgl. Abb. 1). sich nur begrenzte Aufstellungsmöglichkeiten, wodurch eine optische Barrierewirkung gemildert wird. Die Erweiterung bis an die Kreisstraße Die Argumentation, dass durch eine weitere westliche Erweiterung der heran wird daher noch übernommen. Fläche 204 eine Riegelwirkung gegenüber Kastorf und Siebenbäumen entstehen würde, kann zumindest für Siebenbäumen nicht nachvollzogen werden, weil sich hier östlich der K42 auf Grund der schmalen Fläche und der technisch erforderlichen Abstände nur 2, höchstens 3, Anlagen ergeben können und die erforderlichen Abstände von der K42 eine deutliche Zäsur ergeben und auch die Abstandsflächen zu den Feldgehölzen nur eine aufgelockerte Reihe ergeben können. Die angesprochene Riegelwirkung kann daher zwischen der Gemeindegrenze zwischen Kastorf und Siebenbäumen und den westlich der K42 beantragten Flächen nicht entstehen. Darüber hinaus ist auch der Begriff der Riegelwirkung kein relevanter öffentlicher Belang. Vor diesem Hintergrund stellt die Nichtberücksichtigung von Flächen, die die Abstandskriterien erfüllen, einen Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde dar, der durch raumordnerische ErSeite: 106 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 mächtigungen nicht gerechtfertigt ist. Zumindest sollte eine Erweiterung der Fläche 204 bis an die K 42 überdacht werden, da keine Gründe dafür sprechen, diese Fläche nicht in den Regionalplan mit aufzunehmen (Vgl. Abb. 2). Einerseits ist geplant, von der K 42 über diese Fläche die Zufahrt in den Windpark zulegen, andererseits wäre auch die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage auf dieser Fläche im Gemeindegebiet möglich. Die Abstandsvorgaben zur Kreisstraße, angrenzenden Waldfläche sowie zur Hochspannungsleitung wurden gemäß Runderlass berücksichtigt. Die Gemeinde Siebenbäumen hätte durch die jetzige Flächenausweisung Nr. 204 im 2. Regionalplanentwurf aufgrund des einzuhaltenden Abstands zu der in Nord-Süd Richtung verlaufenden Höchstspannungstrasse nur die Möglichkeit eine einzelne Windenergieanlage zu errichten. Abb. 1 mögliche Windparkerweiterung gemäß Abstandsvorgaben Runderlass - Anhang....ErwtrgWest Abb. 2 mögliche Windparkerweiterung der Fläche 204 – kleine Lösung Anhang ......ErwtrgW-K42 Die Gemeinde Siebenbäumen spricht sich daher nach wie vor für die Ausweisung der Flächenerweiterung gemäß Abb. 1 aus und bittet um Überprüfung und Aufnahme der Fläche in den Regionalplan. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Todesfelde ID: 1557 09.07.2012 Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der Gemeinde Todesfelde, Amt Leezen, Planungsraum I Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, 3 Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur die Gemeinde Todesfelde hält an dem Wunsch zur Ausweisung von Wind- Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der eignungsgebieten in räumlicher Nähe zur A 20 fest. Es handelt sich über- Grünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden wiegend um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, die Abstandser- Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller Untersuchungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber fordernisse werden eingehalten und auch der Kreis Segeberg hat dem keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Raum eine allgemeine Eignung zur Windkraftnutzung bescheinigt. migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von WindkraftDie Begründungen der Flächenablehnung sind aus unserer Sicht sehr eignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit pauschal und für alle Flächen in Todesfelde verallgemeinert angewandt. dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert Es werden damit große Gebiete komplett gestrichen, obwohl die beeindas Planfeststellungsverfahren der A20 und stellt die hohen InvestitioSeite: 107 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I trächtigten Abschnitte (Wildbrücke, Ausgleichsmaßnahmen für Wiesenvögel) nur geringe Teile der Flächen betreffen. Eine Rücksprache mit Frau Lüth vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBVSH) hat am 11.05.2012 zur Klärung der Abstände, zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen sowie zur Wildbrücke im Zuge des Ausbaus der A 20, stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass dem LBV zur Beurteilung der von der Gemeinde Todesfelde gemeldeten Flächen im Zuge der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, die ungenau gezeichnete Karte des Kreises Segeberg vorgelegen hat und nicht die Karte, welche die Gemeinde (durch WKN AG erstellt) im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben hat. In der von WKN erstellten Karte wurden durch Aussparungen sowohl die Wildbrücke als auch die Ausgleichsmaßnahmen bereits berücksichtigt, da der Planfeststellungsentwurf Abschnitt A 7 bis B 206 westlich Willenborn als Kartengrundlage gedient hat. Frau Lueth vom LBV räumte ein, dass zu den Trittsteinen, dem Wanderungskorridor als auch zur Neuwaldentwicklung südlich der Wildbrücke ein ausreichender Abstand eingehalten werden müsste, damit die angedachten Maßnahmen ihre Wirkung entfalten könnten. Durch die ihr vorliegende ungenaue Kartengrundlage konnte sie bei der Beteiligung nur pauschale Angaben zu den einzuhaltenden Abständen machen und eine ablehnende Haltung einnehmen. Natürlich ist es auch im Sinne der Gemeinde Todesfelde, dass die Funktionsfähigkeit der Grünbrücke über die A 20 erhalten bleibt. Die möglichen Windeignungsräume sind allerdings so groß, dass es aus unserer Sicht problemlos möglich sein sollte, einen entsprechenden Korridor beiderseits der Brücke freizuhalten. Ein Hinweis im Regionalplan auf das Konfliktpotenzial, wie er an anderer Stelle bei ähnlicher Sachlage auch gegeben wird, erscheint uns ausreichend. Damit kann sichergestellt werden, dass ein ausreichender Freihaltekorridor im Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen Berücksichtigung findet. In gleicher Weise könnte auch ein Hinweis auf die Ausgleichsflächen für die A 20 im Windeignungsraum formuliert werden. Die Planfeststellung zur A 20 im Bereich Todesfelde und die Ausweisung neuer Windeignungsräume im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes werden etwa zeitgleich erwartet. Damit ist zu erwarten, dass in dem Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf die Belange der dann rechtskräftig festgestellten Ausgleichsflächen für die A 20 Rücksicht genommen werden kann. Ein Hinweis im Textteil zu den ausgewiesenen Windeignungsflächen sollte diesen Konfliktpunkt hinreichend berücksichtigen. Ggf. kann das Erfordernis formuliert werden, dass das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen erst nach Rechtskraft des Genehmigungsverfahrens zur A 20 durchSeite: 108 von 310 Stand: 06.11.2012 nen in Frage. Für die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen, Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten. Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zusätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutlich erreicht werden kann. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I geführt werden darf. Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung Gutachten zu Untersuchungen des Naturraums sowie des Artenschutzes für die beantragten Windeignungsflächen von den Sachverständigenbüros LEGUAN sowie GFN abgegeben wurden. Beide Gutachterbüros kommen zu dem Ergebnis, dass alle relevanten Abstände zu Schutzgebieten gemäß Runderlass aus dem Jahr 2011 sowie Berücksichtigung tierökologischer Belange eingehalten wurden. Zudem bestehen zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen entlang der A 20 für Kiebitz, Feldlerche und andere Wiesenvögel in näherer Umgebung kaum Beeinträchtigungen. Bis heute sind für den Kiebitz in Deutschland nur 3 tödliche Kollisionsopfer bekannt geworden (DÜRR 201 0). Zudem ermittelten REICHENBACH & STEINBORN (2006) bei der Einflussnahme von Windenergieanlagen auf Kiebitze für lokale Brutvögel einen Meideradius von 100 m nach, teilweise fanden Bruten jedoch auch direkt im Windpark statt (siehe eingereichte Stellungnahme von WKN in der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung- Sachverständigenbüro LEGUAN 27.07.2011 ). Die Gemeinde möchte jedoch dem Wunsch des LBV-SH Folge leisten und Abstände zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen für Wiesenvögel, zur Neuwaldentwicklung sowie zu Trittsteinen und dem Wanderkorridor des Rotwilds einhalten. Sie macht den Vorschlag, die drei angemeldeten Windeignungsflächen gemäß beigefügter Karte zu modifizieren. Zu der südlich der A 20 angedachten Aufforstung- als Schutzfläche für das Rotwild - wurden in östliche Richtung zur neuen Gebietsausformung 300 m vorgesehen, zur westlichen Ausformung etwa 600 m, da hier auch im nördlichen Teil Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Wiesenvögel im Planfeststellungsverfahren angedacht sind, zu denen wir, wie auch bei den anders gleichartigen Maßnahmen 200 m Abstand (plus Rotor) vorgesehen haben (Vgl. Abb. 1 und 2). Darüber hinaus könnten durch den Betreiber des Windparks im Zuge der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark noch zusätzliche Trittsteine in Form von Aufforstungen für das Rotwild vorgenommen werden. Die neuen Flächengrößen ergeben sich nach der Modifizierung wie folgt: • Fläche nördlich der Autobahn: 53 ha • Fläche südwestlich der Autobahn: 39 ha • Fläche südöstlich der Autobahn: 89 ha Wir bitten Sie, die modifizierten Flächen für die Nutzung von WindenergieSeite: 109 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 anlagen erneut auf Eignung zu prüfen. Die Gemeinde Todesfelde spricht sich daher nach wie vor für die Ausweisung von Windeignungsräumen auf dem Gemeindegebiet aus. Sie möchte hinsichtlich des Atomausstiegs ein Zeichen setzen und aktiv am Ausbau der erneuerbaren Energien mitwirken. Sollten die Flächen als Windeignungsgebiet genehmigt werden, möchte die Gemeinde mit den beteiligten Planern einen Bürgerwindpark entstehen lassen, so dass auch die Bürger aus Todesfelde von der Errichtung der Windenergieanlagen profitieren können. Wir bitten die Landesplanung deshalb um die Aufnahme der beantragten Flächen gemäß Abb. 1 und 2. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Wangelau ID: 542 09.07.2012 Die Gemeinde begrüßt auch in der zweiten Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne das Eignungsgebiet für Windenergie. Wir freuen uns über die Aufhebung der Höhenbeschränkung sowie über die kleinräumigen Anpassungen des Gebietes, möchten Sie jedoch bitten nochmals zu überprüfen, ob die ausgewiesene Fläche noch etwas weiträumiger ausgestaltet werden könnte. Da im BImSchG-Genehmigungsverfahren sämtliche Belange abgeprüft werden, sollte eine mögliche Verkleinerung des Windeignungsgebietes nicht von Vornherein stattfinden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird unverändert beibehalten. Daher bitten wir um die Aufnahme einer möglichst großen Windeignungsfläche in den Regionalplan. Gemeinde Wiershop ID: 1558 09.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 Im Entwurf zum zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gern. § 10 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Abs. 1 Satz 4 ROG ist unter der Eignungsgebietsnummer 248 im Bereich Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigder Gemeinden Hamwarde und Wiershop eine Fläche gemeindeübergreinungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiefend ausgewiesen. Nach der Begründung ID 1629 erfolgte dies auf Vorder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamschlag der Juwi Wind GmbH vom 11.11.2011. Die Gemeinde Wiershop hat warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zusammen mit der Landtagswahl Schleswig-Holstein 2012 am 06.05.2012 ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen Seite: 110 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchgeführt: geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumli"Sind Sie für die Ausweisung von Windenergieflächen an geeigneten und ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung zulässigen Standorten im Gemeindegebiet der Gemeinde Wiershop?" aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläFür die Ausweisung von Eignungsflächen stimmten 43 Bürgerinnen und Bürger; gegen die Ausweisung von Eignungsflächen stimmten 80 Bürge- chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. rinnen und Bürger. Eine Kopie der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 63/2012 ist beigefügt. Der Bürgerentscheid vom 06.05.2012 hat gem. § 16c Abs. 8 GO die Wirkung eines abschließendes Beschlusses der Gemeindevertretung. Auf der Gemeindevertretersitzung am 28.06.2012 hat sich die Gemeindevertretung gegen die Ausweisung von Windenergieflächen im Gemeindegebiet der Gemeinde Wiershop ausgesprochen. Die Gemeinde Wiershop stimmt aufgrund des Bürgerentscheides vom 06.05.2012 sowie aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28.06.2012 der Ausweisung des Eignungsgebietes mit der Eignungsgebietsnummer 248 im Bereich der Gemeindegebiete Wiershop/Hamwarde nicht zu. Mit freundlichen Grüßen Stadt Bad Bramstedt ID: 341 29.06.2012 Stellungnahme der Stadt Bad Bramstedt Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Nachricht vom 23.05.2012 haben Sie mich im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG an der Überarbeitung des Entwurfes des Regionalplanes für den Planungsraum I im Hinblick auf die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung beteiligt und mir Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Stadt Bad Bramstedt nimmt den geänderten Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Kenntnis. Der kommunalen Planungshoheit unterliegende Flächen im Gebiet der Stadt Bad Bramstedt sind von der Zielsetzung dieses Verfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplanes I nicht betroffen. Die Erörterung der Seite: 111 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Thematik im Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten in dessen Sitzung am 11.06.2012 hat sich beschränkt auf die Kenntnisnahme der geplanten Ausweisung neuer Eignungsräume im Kreisgebiet. Darüber hinausgehende Wünsche nach Darstellung zusätzlicher Flächen auch im Gebiet der Stadt Bad Bramstedt gibt es nicht. Insofern sind seitens der Stadt Bad Bramstedt Anregungen und/oder Hinweise zum Verfahren der Teilfortschreibung des Regionalplanes I nicht vorzubringen. Der überarbeitete Entwurf dieses Teilfortschreibungsverfahrens wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen Stadt Bad Oldesloe ID: 1357 09.07.2012 Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz Eine erneute Überprüfung der Text-Ausnahme zu den WKA in Bad Oldesloe aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen hat folgendes ergeben: Wie die Stadt Bad Oldesloe feststellt und mit einer Karte belegt, sind unter Berücksichtigung aller Abstandserfordernisse im näheren Umkreis der bestehenden zwei WKA maximal zwei neue Anlagen mögdie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat am lich. Die derzeitigen Standorte können zukünftig nicht mehr für neue 25.06.2012 folgenden Beschluss gefasst: WKA genutzt werden, weil hier die Abstände unterschritten werden. Beschluss: Die Landesplanung sieht allerdings bei nochmaliger Überprüfung keine Es werden lediglich zwei Anlagen befürwortet. Darüber hinaus wird gebe- raumordnerisch begründeten Anknüpfungspunkte mehr für eine Ausnahme in der Stadt Bad Oldesloe. Es gibt keine inhaltliche Begrünten, die Sonderregelung Ziffer 6.4.2.3 durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: "Die räumliche Nähe wird auch gewahrt, wenn für den Standort dung für einen Sonderfall in Abgrenzung zu anderen vergleichbaren der zweiten Anlage die BAB 21 überschritten wird und die Entfernung zu Situationen im Land. Im Ergebnis wird nunmehr die Ziffer 6.4.2.3 Absatz 1 ersatzlos gestrichen. einer der ersetzten Anlagen nicht mehr als 1.000 m beträgt." Sehr geehrte Damen und Herren, Die Stadt Bad Oldesloe kann aber nach wie vor von der allgemeinen Repowering-Regelung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 13 LEP Gebrauch Die Stadt Bad Oldesloe hatte mit ihrer Stellungnahme vom 01.11.2011 machen und prüfen, ob als Ersatz für die beiden Altanlagen eine neue zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit Verweis auf ihr WKA westlich der A 21 errichtet werden kann. Im Sinne des LEP ist beschlossenes Klimaschutzprogramm darum gebeten, eine dritte Windein solcher Standort zumindest als im "räumlich-funktional zusammenkraftanlage im Osten der Stadt Bad Oldesloe zugestanden zu bekommen. hängenden Landschaftsraum" mit den Altanlagen einzustufen. Dieser Bitte wurde zwar quantitativ nachgekommen, nicht jedoch bezüglich der Standortfrage. Die Stadt Bad Oldesloe akzeptiert, dass im Osten der Stadt ein einzelner Standort für eine Windkraftanlage nicht mit den Zielen der Landesplanung in Einklang zu bringen ist. Begründung: Die Stadt Bad Oldesloe bittet allerdings unter diesen Umständen, auf die Seite: 112 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Option einer dritten Windkraftanlage im Westen im Hinblick auf nicht zu gefährdende künftige städtebauliche Entwicklungen, insbesondere einer Gewerbegebietserweiterung ganz zu verzichten. Ohnehin wird es aufgrund der einzuhaltenden Abstandsflächen zu bereits bebauten sowie geplanten Gewerbe- und Wohngebieten, Richtfunktrassen, Straßen und Wäldern nicht möglich sein, innerhalb des bis zur A 21 reichenden räumlichfunktionalen zusammenhängenden Landschaftsraumes zwei, geschweige denn drei Standorte für neue leistungsstärkere Windkraftanlagen zu finden. Die beiliegende Skizze verdeutlicht, dass innerhalb des durch die A 21 begrenzten Landschaftsraumes nur eine Anlage "repowert" werden kann. Bei der Bemessung der Abstandsfläche zu den Straßen ist von einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 100 m und einem Rotorradius von 50 m ausgegangen worden, woraus sich eine Abstandsfläche von 200 m ergibt. Größere Anlagen würden innerhalb des durch die A21 begrenzten Landschaftsraumes gar nicht mehr errichtet werden können. Es wird daher gebeten, den Begriff der "räumlichen Nähe" großzügiger zu definieren und mindestens eine Windkraftanlage auch westlich der A 21 zuzulassen. Der Standort der möglichen zweiten Anlage wird ebenfalls aus der beigefügten Skizze ersichtlich. Die Stadt Bad Oldesloe bittet die Sonderregelung in Ziffer 6.4.2.3 wie folgt zu fassen: "In der Stadt Bad Oldesloe ist ein Ersatz der beiden an der BAB 21 / Landesstraße 226 bestehenden Windenergieanlagen durch zwei neue Anlagen sowie ggf. Ergänzung um eine dritte Anlage in räumlicher Nähe mit den Zielen der Raumordnung vereinbar, sofern dadurch die Nutzung des benachbarten Gewerbegebietes und die weitere durch die Stadt Bad Oldesloe im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsentwicklung nicht mehr als bisher beeinträchtigt wird. Die räumliche Nähe wird auch gewahrt, wenn für den Standort der zweiten Anlage die BAB 21 überschritten wird und die Entfernung zu einer der ersetzten Anlagen nicht mehr als 1.000 m beträgt." Aufgrund der wahrscheinlich von Investoren geplanten größeren Nabenhöhe als 100 m und der damit erwachsenden Unmöglichkeit auf der Ostseite der A 21 einen Standort für eine neue Windkraftanlage zu finden, sollte aus Gründen der räumlichen Nähe der Anlagen zueinander sowie aus Gründen der offenen künftigen Siedlungsentwicklung der Stadt optional die Gelegenheit gegeben werden, auf der Grundlage einer Bauleitplanung beide Anlagen westlich A 21 zu errichten. Seite: 113 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Mit freundlichen Grüßen Stadt Bargteheide ID: 157 21.06.2012 Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung hier: Stellungnahme der Stadt Bargteheide im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Bargteheide nimmt zur o.g. Planung entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 20.06.2012 wie folgt Stellung: I a Fläche südlich des Glindfelder Weges Die Übernahme der Eignungsfläche südlich des Glindfelder Wegs wird begrüßt. Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender Landschaftsstrukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zuzulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden Freiraumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch gemacht werden. I b Fläche nördlich des Glindfelder Weges Die Fläche nördlich des Glindfelder Weges sollte ebenfalls aufgenommen werden. Der im Regionalplan dargestellte regionale Grünzug soll planmäßig nicht besiedelt werden. Trotzdem können innerhalb dieser Grünzüge Maßnahmen zugelassen werden, die mit den Funktionen (Schutz des Naturhaushaltes, Erhaltung der Landschaftsstrukturen, Freiraumerholung etc.) vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen. Da sich die Eignungsfläche am Rand des Grünzuges befindet, könnten die Funktionen trotz einer Windenergieanlage gewahrt bleiben. Zum Gut Jersbek könnte durch eine Höhenbeschränkung im Rahmen der Bauleitplanung eine mögliche Beeinträchtigung unterbunden werden. Mit freundlichen Grüßen Stadt Kaltenkirchen ID: 142 20.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren ! Die Stadtvertretung Kaltenkirchen hat in ihrer Sitzung am 19.06.2012 beschlossen, dass die Stadt Kaltenkirchen die Teilfortschreibung des RegioSeite: 114 von 310 Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefun- Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 nalplanes Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten den haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass für die Windenergienutzung hinsichtlich des sich auf Kaltenkirchener Ho- auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsfläheitsgebiet gelegenen Teiles der möglichen Eignungsfläche Nr. 315 abchen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt lehnt, da dieser Bereich aufgrund von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstfür Eingriffe im Stadtgebiet Kaltenkirchen aufgeforstet worden ist und damit aufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung im Hinblick auf die erforderlichen Mindestabstände gemäß des gemeinsa- der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandsmen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirt- puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend schaft, Umwelt und ländliche Räume sowie des Ministeriums für Wissen- große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen. schaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 "Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen" nicht zur Verfügung steht. Ergänzend weist die Stadt Kaltenkirchen darauf hin, dass der Neubau der 380 kVLeitung von Audorf nach Hamburg/Nord über die vorgeschlagene Fläche Nr. 315 geplant ist und damit deren Eignung insbesondere hinsichtlich der Mindestgröße von 20 ha weiter einschränkt. Ich bitte um Kenntnisnahme des Beschlusses und Berücksichtigung bei Ihrer Entscheidung über die mögliche Eignungsfläche Nr. 315 im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein für den Planungsraum I. Der der Stadtvertretung für ihre Entscheidung zur Verfügung gestellte Übersichtsplan ist diesem Schreiben zu Ihrer Orientierung beigefügt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne und auch kurzfristig zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stadt Mölln ID: 120 15.06.2012 Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, 2. Anhörungs-/Beteiligungsverfahren Stellungnahme im Zuge der Beteiligung gemäß § 10 (1) ROG Sehr geehrter Herr Tasch, seitens der Stadt Mölln bestehen zum 2. Entwurf PIR I (Stand: 24.04.2012) der o.g. Teilfortschreibungen keine Bedenken. Mit freundlichem Gruß, Stadt Schwarzenbek Seite: 115 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I ID: 211 Stand: 06.11.2012 28.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. der Haupt- und Planungsausschuss der Stadt Schwarzenbek hat das zweite Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen. Gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein werden von Seiten der Stadt Schwarzenbek auch weiterhin keine Einwendungen erhoben. Mit freundlichen Grüßen Stadt Uetersen ID: 1523 06.07.2012 Stellungnahme der Stadt Uetersen zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I für die Ausweisung von WindenergieEignungsflächen Hier: 2. Anhörungsverfahren Dem Erweiterungswunsch wird nach wie vor nicht zugestimmt. Die Ausführungen aus der Stellungnahme sind nicht geeignet, die Begründung aus der LSG-Verordnung für die Freihaltung des betroffenen Raumes zu entkräften. Die Landesplanung sieht in der Entscheidung gegen die Arrondierung keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die LandesDie Ratsversammlung der Stadt Uetersen hat in der Sitzung am planung hat alle Flächen, auf denen keine harten Ausschluss- und 15.06.2012 den folgenden Beschluss zur Teilfortschreibung der RegioRestriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete benalpläne zur Ausweisung von Eignungsräumen für die Windenergienuttrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gezung gefasst: samtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel "Die Stadt Uetersen bekräftigt die Absicht, den bestehenden Eignungsgemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für raum für Windenergieanlagen Richtung Westen entsprechend der Plandie Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen zeichnung aus der 1. Anhörung zu erweitern, weil an dieser Stelle ohnehin Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreischon Beeinträchtigungen auch durch Stromleitungen vorhanden sind, und chend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Lanweil durch eine Konzentrierung von technischen Anlagen die restlichen desplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziFlächen der Haseldorfer und Seestermüher Marsch freigehalten werden ell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen, zumal sich im vorliekönnen und man durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für genden Fall eine Ausnahme zur Ausweisung innerhalb eines LSG die Region dem Klimawandel wirkungsvoll begegnen kann. nicht begründen lässt (siehe auch Votum zur Stellungnahme ID 487). Die Stadt Uetersen wird einen Antrag zur Entlassung der Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet LSG 04 stellen und damit die negative Stellungnahme der Naturschutzbehörde entkräften. Gleichzeitig so// ein interkommunaler Dialog mit den Gemeinden Neuendeich und Groß Nordende aufgenommen werden. Ziel dieses Dialoges ist es, unter Einbeziehung Sehr geehrte Damen und Herren; Seite: 116 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 aller Interessenlagen zu einem regional abgestimmten Ergebnis zur Zukunft der Windkraftnutzung im Raum Uetersen zu kommen." Aufgrund dieses Beschlusses bitte ich um Berücksichtigung der Stellungnahme der Stadt Uetersen und um Aufnahme der Erweiterungsfläche in die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I. Gleichzeitig hat die Stadt Uetersen Uetersen einen Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet LSG 04 gestellt, um die Voraussetzungen für die Ausweisung eines entsprechenden Eignungsraumes zu schaffen und· ... "um die negative Stellungnahme der Naturschutzbehörde zu entkräften" ... (Zitat Beschluss), denn in der Erwiderung des Innenministeriums zur Stellungnahme der Stadt Uetersen im 1. Anhörungsverfahren werden die Argumente der Naturschutzbehörde besonders gewichtet, wonach hier den Belangen des Naturschutzes Vorrang eingeräumt wird und eine Negativwirkung für das Landschaftsbild befürchtet wird. Ich bitte Sie, dem Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entsprechen und die entsprechenden Verfahrensschritte einzuleiten. Sollten noch Unterlagen oder weitere Erläuterungen erforderlich sein, teilen Sie uns dieses bitte mit. Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen Herr Trepkau, Abteilung Stadtplanung gern zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Kammern, Verbände, sonstige Behörden und Institute, Projektplaner, Rechtsanwälte, etc. Stellungnahme Erwiderung Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein ID: 72 11.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, das ALSH hat die uns zugesandten Unterlagen zu den Änderungen der Teilfortschreibungen bezüglich der Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut geprüft. Diese Prüfung bezog sich ausschließlich auf eine generelle denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit nach § 7 DSchG in der Fassung vom 12. Januar 2012. Demnach bedürfen Veränderungen sogenannter besonderer Kulturdenkmale, die nach § 5 DSchG in das Denkmalbuch eingetragen sind, der Genehmigung, was sich auch auf die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung und wesentlicher Sichtachsen bezieht, die eine Gefahr Seite: 117 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme für den Denkmalwert bedeuten. Es wurde nicht geprüft, ob sich auf den Flächen der geplanten Windeignungsgebiete einfache Kulturdenkmale nach § 1 DSchG befinden, da die archäologischen Belange dieser Denkmäler sehr stark abhängig von den genauen Standortplanungen der Windenergieanlagen sind. Denkmäler nach § 1 DSchG sind nicht ins Denkmalbuch eingetragen und nicht genehmigungsrelevant. Diese Denkmäler sind in der Regel zu erhalten und zu schützen, es ist aber auch möglich sie bei einer drohenden Überbauung und Zerstörung durch kostenpflichtige Ausgrabungen zu sichern, zu bergen und zu dokumentieren, so dass sie grundsätzlich kein Ablehnungsgrund sind. Die Entscheidung ob archäologische Maßnahmen zum Schutz oder zur Bergung dieser Denkmäler erfolgen müssen kann erst mit Festlegung der genauen Anlagenstandorte sowie der Nebenanlagen und mögliche Zuwegungen getroffen und mitgeteilt werden. Nachfolgend sind unsere Stellungnahmen und Korrekturen für das zweite Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu den Eignungsgebieten kreisweise aufgeführt. Planungsraum I Herzogtum Lauenburg: Eignungsgebietsnummer 196 Schiphorst (Amt Sandesneben-Nusse) Unsere Stellungnahme zu wurde textlich in die Planunterlagen übernommen und ist weiterhin gültig. Zu allen anderen geplanten Änderungen im Planungsraum I bestehen keine Bedenken. Stormarn: Bei allen geplanten Änderungen im Kreis Stormarn bestehen keine Bedenken. Segeberg: Bei allen geplanten Änderungen im Kreis Segeberg bestehen keine Bedenken. Bürgerinitiative Gegenwind Schiphorst Seite: 118 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme ID: 903 Stand: 06.11.2012 Erwiderung 10.07.2012 Stellungnahme zur Fläche 196, Planungsraum I, Online-Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein zweite Anhörung In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde und mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde festgestellt, dass die Abstände zu Wald und Denkmälern ausreichend berücksichtigt wurden. Sehr geehrter Herr Tasch. Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf Wir lehnen die Errichtung weiterer Windkraftwerke und somit die Ausweisichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der sung des sogenannten Eignungsgebietes 196 in Schiphorst ab. Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen durch. Wer solche Messungen durchführt, ist mit der Genehmigungs1. In den Planungen für die neuen Windkraft-Industrieansiedlungen (alt und neu) sind die Schutzabstände zu Wald und Denkmälern unberücksich- behörde abzustimmen Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. tigt. Einzelne Waldgebiete z.B. fehlen in den Karten. Auch in der Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht über2. Heutige, von uns (bisher nur sporadisch) geführte Belästigungsprotokolschritten werden. le mit dem Schallpegelmessgerät Voltcraft SL-100 (inkl. Voltcraft SchallIn der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich InfraKalibrator) und Windmaster 2 Windmessgerät ergeben bei bestimmten Wind- und Wetterlagen einen Lärm über den „erlaubten“ 40dBA. Spätes- schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem tens mit Genehmigung der neuen Flächen werden wir, nötigenfalls vor Gericht, vom Bauordnungsamt fordern, seiner gesetzlichen Verpflichtung wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und aus §§ 24 bis 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (Amtsermittlungsmaxime) die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern (etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbenachzugehen und an unseren Wohnhäusern Infraschall sowie Mittelfrequenzschall, ausgehend von den bestehenden Windkraftwerken zu mes- reich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das sen und ferner medizinische Explorationen der extraauralen Stressoren normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird. durchzuführen. Aufgrund der international anerkannten Fachkompetenz drängen wir darauf, daß die Dortmunder Professorin Griefahn (Institut für Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine Arbeits- und Umweltphysiologie) und der Jenaer Privatdozent Dr. Bartsch Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben (Institut für Arbeits- und Umweltmedizin) mit den Untersuchungen beauf- sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Belästragt wird. tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie 3. Die geplante Vervielfachung der Windkraft-Industriefläche, zusammen oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze mit einer deutlichen Erhöhung der neuen Anlagen inkl. Tagliegt. /Nachtbefeuerung wird, über die Schädigungen durch die bestehenden 8 Windkraftwerke in Eichede und Schiphorst hinaus, erhebliche Schäden am Mit modernen, für schwächere Windstandorte optimierten WKA ist natürlichen Lebensraum in den Gemeindegebieten anrichten (§ 19 Abs. 3 davon auszugehen, dass am Standort ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich ist. BNatSchG). Eine Einkreisung ist für die genannten Straßenzüge nicht gegeben, 4. Der Betreiber der „Windparks“ in Schiphorst und Eichede hat bereits, wie bekannt, einmal Insolvenz angemeldet. Der vom Schiphorster Bürger- Die Abstände zu den WK sind angemessen. Es besteht noch in mehmeister bereits ausgesuchte Betreiber des neuen Windparks hat in öffent- rere Richtungen ein Blick in einen Landschaft ohne WKA licher Einwohnerversammlung am 17.02.2009 Schiphorst als „schlechten In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und AnSeite: 119 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Standort“ für Windkraft bezeichnet. Der Wirkungsgrad des derzeitigen Schiphorster „Windparks“ lag in 2011 bei nur 14%, nach eigenen Leistungsaussagen des Betreibers. Wenn aber die Windhöffigkeit nicht gegeben ist, dann dürfen Windkraftwerke hier keinen Vorrang vor dem Schutz der Menschen, der Tierwelt und der Landschaft haben. wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneh5. Die Anwohner in der Straße Neue Siedlung, Schiphorst und in der Renmigungsverfahren zu klären. tenstraße in Steinhorst werden im Westen/ Nordwesten von den Windkraftwerken eingekreist und sehen auf einen zusammenhängenden Wall von Windkraftwerken. Dazu kommen noch die vier Windkraftwerke, die sich südwestlich ausweiten 6. Die WHO (http://www.health.gov.on.ca/en/public/publications/ministry_reports/wind_t urbine/wind_turbine.pdf) definiert einen Mindestabstand von 550m, der je nach Höhe und Anzahl der Windkraftwerke erweitert werden muss. Bürgerwindpark Akamp GbR ID: 823 10.07.2012 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes im Planungsraum I Grundlage für die Stellungnahme des LBV ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Begründung für die Eignung der Planfläche in den Gemeinden Armstedt Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen und Fuhlendorf Armstedt / Fuhlendorf beurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des Sehr geehrter Herr Tasch, Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem in der Synopse ist als Hauptablehnungsgrund für unsere Fläche, die Lage Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen der ca. 8-10 km entfernten Grünbrücke in Mönkloh genannt, die die Rot- aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den wildbestände südlich der geplanten A 20 mit den Beständen nördlich der vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden. A20 später verbinden soll. Unsere Fläche beeinträchtigt lt. der Synopse die Verbindungsräume dieser Rotwildbestände. In dem Gutachten vom Institut Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum für Wildbiologie vom Mai 2007, das im Auftrag des LBV SH, NL HL, erstellt Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber Landesjagdwurde, sind die Wanderungskorridore, die den Verbund zwischen den einzelnen Rotwildbeständen sicherstellen, beschrieben. In den Gutachten verband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd, sind in dem Kapitel 4.1 die einzelnen Lebensräume der Rotwildbestände MELUR, mündl. 2012). beschrieben und im Kapitel 4.3 die notwendigen Verbindungsräume zwischen den einzelnen Rotwildbeständen genau beschrieben. Der Verbindungsraum zwischen Hasselbusch und Aukrug (Kapitel 4.3.4) kommt unserer Fläche am nächsten, verläuft aber deutlich westlicher an unserer Seite: 120 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Fläche vorbei. Bei der Durchsicht des Gutachtens und bei gleichzeitiger Vorlage einer geeigneten Karte, mussten wir feststellen, dass es sich bei der Beurteilung um ein Missverständnis oder eine Verwechselung handeln muss. Aus dem Gutachten geht deutlich hervor, dass der betreffende Wanderungsraum nicht durch unser Gebiet berührt wird. Dieses wurde uns von den örtlichen Jagdpächtern bestätigt, die bisher keine Hinweise auf Rotwild in ihrem Revier bemerkt haben. Auszug aus dem Gutachten, Seite 29: 4.3.4 Hasselbusch <-> Aukrug / Barlohe / Schierenwald / Iloo (westlich Mönkloh) Die Landschaftsstruktur gibt westlich von Mönkloh einen Verbundkorridor zwischen dem nördlichen Ende des Waldgebietes Hasselbusch bis in die Störniederung bei Störkathen bzw. den Bereich Aukrug vor. Die Nutzung des Achsenraumes durch Rotwild kann belegt werden. Er verläuft vom Hasselbusch aus in nördlicher Richtung, kreuzt die B 206 östlich und westlich Föhrden-Barl, umgeht beidseitig die Orte Quarnstedt, Borstel und Störkathen und schließt westlich der Störniederung an den Schierenwald an. Aus diesem Grund widersprechen wir der Entscheidung, die Fläche nicht als Eignungsfläche für Windenergienutzung auszuweisen, und bitten den genannten Sachverhalt zu überprüfen und die Fläche in die Fortschreibung des Regionalplanes aufzunehmen. Die beiden Gemeinden befürworten die Windenergie, wollen ihren Beitrag zur Energiewende leisten und durch einen echten Bürgerwindpark die regionale Wertschöpfung nutzen. Das Konzept vom echten Bürgerwindpark wurde in den Gemeinden vorgestellt und hat eine breite Zustimmung erhalten. In der Gemeinde Armstedt ergab eine vom Amt Bad BramstedtLand durchgeführte Bürgerbefragung mit einer Beteiligung von 59% eine deutliche Zustimmung von 77% der wahlberechtigten Bürger. Wir bitten auch den Willen der Gemeinde bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Denker & Wulf AG Seite: 121 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme ID: 1045 Stand: 06.11.2012 Erwiderung 11.07.2012 Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Grundlage für die Stellungnahme des LBV, die zur Streichung des Gebietes geführt hat, ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In hier: Planungsraum I: Windeignungsgebiet Neuengörs-Stubben (im diesem Zusammenhang wurde auch diese Fläche beurteilt: Sie liegt ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans Gebiet innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und ist für den Nr. 191) Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige InterpreSehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, tationen können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung für die Teilfortschreibung gebracht werden. Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten der Regionalpläne Schleswig-Holstein beteiligen wir uns in Bezug auf die Annahmen zum Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes in der Betreffzeile genannte Fläche mit folgender Stellungnahme und konnten im Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber regen an, 65 ha (davon 56 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs Landesjagdverband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter und 9 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Bühnsdorf) entsprechend der Jagd, MELUR, mündl. 2012). Zustimmung der Gemeinde Neuengörs und unserer Stellungnahme vom 14.11.2011 wieder als Eignungsgebiet Windenergie in den Regionalplan Zur Bewertung der Auswirkungen von Eignungsflächen auf die Raumnutzung von Rothirschen müssen zwei Situationen unterschieden werfür den Planungsraum I aufzunehmen. den: I. Grundsätzliches - WKA in dauerhaft von Rotwild genutzten Bereichen Wegen unserer grundsätzlichen und rechtlichen Ausführungen nehmen wir - WKA in Migrationsräumen / Pioniergebieten. – um Wiederholungen zu vermeiden - Bezug auf das dieser Stellungnah- Der Rothirsch besitzt die Fähigkeit, Störungen in seiner Umwelt zu werten und sein Verhalten dementsprechend zu wählen. Er verfügt me vorangestellte Schreiben, das ebenfalls Bestandteil dieser Stellungüber eine relativ hohe Lern- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf nahme sein soll. kalkulierbare Störeinflüsse. Im Bereich dauerhafter Rotwildeinstände II. Zum Gebiet Nr. 191 besteht so eine sehr gute Möglichkeit zur Gewöhnung an derartige Anlagen, ohne nennenswerte Effekte auf das Raumnutzungsverhalten. 1. Planungshistorie Gegenüber unkalkulierbaren Störeinflüssen ist der Rothirsch dagegen Das im ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den hochsensibel. Hierzu gehören auch Störereignisse, die erstmalig, ohne Planungsraum I enthaltene Windeignungsgebiet Nr. 191 liegt im ostholdie vorherige Möglichkeit zur Auseinandersetzung und Taxierung aufsteinischen Hügelland zwischen Neuengörs (Kreis Segeberg) und Rehtreten. horst (Kreis Stormarn), direkt nördlich der Kreisgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs. Südwestlich des Eignungsgebiets verläuft die Lan- Die hier in Rede stehende gewünschte Eignungsfläche liegt außerhalb desstrasse L84, die die Ortschaften Bühnsdorf und Reinfeld verbindet. Ein der dauerhaft vom Rotwild genutzten Bereiche. Sie befindet sich in direkter Nähe von Lebensraumverbundmaßnahmen bzw. innerhalb der kleiner Teil des Eignungsgebiets Nr. 191 liegt auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Bühnsdorf. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 49 ha. Zugangskorridore. Hier auftretende Tiere bewegen sich ggf. weit außerhalb ihres ihnen bekannten Streifgebietes. In unbekanntem GelänCa. 34 ha des Eignungsgebiets waren bereits im Windkataster des Kreises de dominieren Aspekte der Feindvermeidung das RaumnutzungsverSegeberg als eigenes Gebiet für die Windenergienutzung unter der halten. Innerhalb des Streifgebietes, in dem sich ein Rothirsch im JahSeite: 122 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Nr. 27a vorgesehen. Aufgrund einer vom Kreis Segeberg befürchteten resverlauf aufhält, reagiert er u.a. aufgrund der Geländekenntnis anvermeintlichen „Umzingelungswirkung“ durch mögliche Windenergievorha- ders auf Störeinflüsse als außerhalb. In unbekanntem Terrain orientiert ben im benachbarten Kreis Stormarn wurde die Fläche der Landesplanung sich das Verhalten daher deutlich stärker an generellen Sicherheitsaspekten aber auch dem subjektiven Sicherheitsempfinden eines Individurch den Landkreis nicht für eine Übernahme in die Teilfortschreibung duums. Hier auftretende Störeffekte werden so gänzlich anders gewerdes Regionalplans vorgeschlagen. Tatsächlich besteht eine solche Umzinglungssituation indes nicht, wovon offenbar auch die Landesplanungs- tet als innerhalb des dauerhaften Lebensraumes. behörde bei der Erstellung des ersten Entwurfs der Teilfortschreibung für Im Ergebnis bleibt es daher bei der Streichung der Fläche. den Regionalplan I ausging als sie das Gebiet in den 1. Entwurf der Teilfortschreibung aufgenommen hat. In unserer Stellungnahme vom 14.11.2011 mit beigefügter Detailprüfung haben wir aufgezeigt, dass unter konsequenter Anwendung der Abstandskriterien aus dem aktuell gültigen Runderlass vom 22.03.2011 insgesamt 65 ha (davon 56 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs und 9 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Bühnsdorf) als Eignungsgebiet Windenergie auszuweisen sind. Überraschenderweise wird das Gebiet im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I nunmehr vollständig gestrichen. Begründet wird dies mit der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums „mit Hinweisen auf eine potentielle Beeinträchtigung der Funktion der nahegelegenen Grünbrücke über die A20“. In der Synopse zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung heißt es weiter: „Gemäß der gutachterlichen Stellungnahme des Instituts für Wildbiologie liegt das geplante Windeignungsgebiet Nr. 191 im Zentrum eines wichtigen Verbundkorridors mit höchster Eignung für Bewegungen mobiler und deckungsgebundener Wildtierarten. Die Bewegungen zwischen Kernlebensräumen und Trittsteinen innerhalb des Großlebensraums in Nord-SüdRichtung können somit effektiv behindert werden. Die Funktionsfähigkeit der Grünbrücke über die A20 bei Strukdorf als Querungselement für Wildtierarten, insbesondere Rothirsche, ist potentiell gefährdet.“ 2. Stellungnahme Die Streichung und nicht Ausweisung des Gebiets lässt sich tatsächlich und rechtlich nicht begründen. Im Ausgangspunkt ist klarzustellen, dass sich die vom Wirtschaftsministerium angesprochene Grünbrücke in einer Entfernung zur nächstgelegenen Seite: 123 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Grenze des vorgeschlagenen Windeignungsgebiets von ca. 5 km befindet. In diesem 5 km Radius der Grünbrücke liegen weitere Eignungsgebiete und in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I vorgesehene Eignungsgebietserweiterungen bzw. vorgesehene neue Eignungsgebiete Rehhorst, Nr. 208, 223 und Pronstorf, Nr. 183, an das sich im Planungsraum II ein großes weiteres Windeignungsgebiet anschließt (Stockelsdorf, Ahrensbök Nr. 89). Ferner liegen ebenfalls am Rande des 5 km Radius um die Grünbrücke die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II vorgesehenen Eignungsgebiete Stockelsdorf Nr. 90 und Ahrensbök Nr. 85. Dabei hat das vorgeschlagene Windeignungsgebiet Nr. 191 NeuengörsStubben noch die größte Entfernung zu der angesprochenen Grünbrücke. Im Übrigen hindert offenbar auch an anderer Stelle das Vorhandensein einer Grünbrücke, z.B. über die A7 bei Brokenlande nicht die Ausweisung alter und neuer Windeignungsgebiete (dort Gebiet Nr. 305 Großenaspe/Wiemersdorf; Gebiet Nr. 185, 186,187-Hardebek/Hasenkrug). Es erscheint also schon im Ausgangspunkt willkürlich und ohne sachliche Rechtfertigung, wenn ausgerechnet das Eignungsgebiet Nr. 191 Konflikte mit der Grünbrücke bei Strukdorf auslösen soll. Ferner liegt der Stellungnahme dem Wirtschaftsministerium keineswegs eine gutachterliche Stellungnahme zugrunde, sondern vielmehr nur ein Schreiben, in dem unter ausdrücklichem Hinweis auf das Fehlen von „belastbaren Erkenntnissen über die räumliche Wirkung von Windkraftanlagen auf Wildtiere“ „negative Wirkungen“ nicht ausgeschlossen werden. Selbst wenn es so wäre, dass eine Auswahl zu treffen wäre, welches der Gebiete entfallen müsste, um die befürchteten Konflikte auszuschließen, so kann dies nicht ohne weiteres zu Lasten des Gebiets 191, sondern nur nach sorgfältiger Tatsachenermittlung und Abwägung aller relevanten Vorund Nachteile der einzubeziehenden Gebiete geschehen. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Nichtberücksichtigung der ansonsten konfliktarmen und kriteriengemäßen Eignungsfläche Nr. 191 in das Eigentum zahlreicher Privatpersonen eingreifen, was einer hinreichend gewichtigen Rechtfertigung, eine für die Planungstiefe vollständigen und zutreffenden Tatsachenermittlung und einer gleichmäßigen Anwendung von Auswahlkriterien bedarf. Wenn die Landesplanung also in Ergänzung zu den landeweit verbindlichen Kriterien für die Auswahl von Windeignungsgebieten den LebensSeite: 124 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme raumverbund bodenlebender, deckungsgebundener Säugetiere als abwägungsrelevant heranziehen möchte, so müssen landesweit, zumindest Planungsraumweit, neue Untersuchungen erfolgen, die diesen Aspekt einbeziehen. Ansonsten würde die Abwägung, die zu einem Ausschluss des kriteriengemäß geeigneten und ansonsten konfliktarmen Eignungsgebiet Nr. 191 Stubben im Einzelfall führt, auf einer unvollständiger Tatsachengrundlage beruhen und somit fehlerhaft sein. 3. Keine naturschutzfachliche Rechtfertigung Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, inwiefern eine „effektive“ Behinderung von Bewegungen zwischen den Kernlebensräumen/Trittsteinen innerhalb des Großlebensraums in Nord-Süd-Richtung durch die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich des Eignungsgebiets Nr. 191 eintreten soll. Das Wirtschaftsministerium und das Institut für Wildbiologie weisen selbst darauf hin, dass es noch keine belastbaren Erkenntnisse über die räumliche Wirkung von Windkraftanlagen auf Wildtiere gebe. Selbst in Migrationsräumen ist ebenso mit Gewöhnungseffekt zurechnen, wie dies für andere schon regelmäßig frequentierte Bereiche feststellbar und auch vom Wirtschaftsministerium eingeräumt wird. Offenkundig und ausweislich der für den Straßenbau zuständigen Landesbehörde geht es bei dem Hinweis auf die Grünbrücke auch nicht um eine naturschutzfachlich bezogene Begründung, sondern vielmehr um eine Rechtfertigung für den Bau solcher Grünbrücken über Straßeninfrastrukturen. Bemerkenswert ist, dass seitens der zuständigen Naturschutzbehörden entsprechende Bedenken nicht vorgebracht wurden. Offenbar geht selbst die Landesplanungsbehörde davon aus, dass es sich bei dem Hinweis auf die Grünbrücke eher um eine willkürliche Begründung handelt, um private Einwendungen bzw. Einwendungen der Gemeinde Rehhorst zu befrieden. Denn selbst die Landesplanungsbehörde weist in der Synopse zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zu der Stellungnahme des Kreises Stormarn/Gemeinde Rehhorst(S. 22) darauf hin, dass „dem Wunsch der Gemeinde zur Streichung der Fläche 191 in der Gemeinde Neuengörs (…) nicht entsprochen (wird).“ Abgesehen davon, dass dies für die Gemeinde Neuengörs nicht zutrifft, würde es sich bei dem Aspekt Grünbrücke auch für die Landesplanung um einen tragfähigen Gesichtspunkt zur Streichung des Gebiets Nr. 191 NeuSeite: 125 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme engörs handeln, so wäre dies auch an anderer Stelle von der Landesplanung in das Verfahren eingebracht worden. 4. Schreiben des Instituts für Wildbiologie kann nicht ausschlaggebend sein Das Wirtschaftsministerium beruft sich bei seiner Stellungnahme auf das Schreiben des Instituts für Wildbiologie vom 22.10.2010. Darin wird als Kernpunkt konstatiert, die „Effektivität (Grünbrücke bei Strukdorf) für den isolierten Lebensraum hängt jedoch nicht allein von der Funktionstüchtigkeit ab sondern auch von der Nutzbarkeit der daran anschließenden Lebensraumachsen. Für Wildtiere markieren die größeren Waldbereiche wichtige Lebensräume und Trittsteine. Sie sind zwar teils durch knickreiche (= deckungsreiche) landwirtschaftlich geprägte Flächen gut miteinander vernetzt, der Gesamtlebensraum zeichnet sich jedoch durch einen hohen Zersiedlungsgrad aus. Wie die Kartendarstellung zeigt liegt die Fläche 191 mitten in einem der wichtigsten Verbundräume.“ In dem Schreiben des Instituts beigefügten Kartenausschnitt wird deutlich, dass der Raum südöstlich Stubben keineswegs der wichtigste Verbundraumist. Nördlich Stubben und nördlich/östlich/südlich von Pöhls/Rehhorst liegen weitreichende große Verbundachsen, die der Grünbrücke sehr viel näher gelegen sind als der Bereich südöstlich Stubben und die die Effektivität der Grünbrücke und die Nutzbarkeit ihrer Lebensraumachsen sicher gewährleisten. Selbst wenn man davon ausginge, dass der Korridor südöstlich Stubben für die Effektivität der Grünbrücke bei Strukdorf erforderlich wäre – was ehrlicherweise an keiner Stelle behauptet wird und offenbar auch nicht belastbar behauptet werden kann - verbleibt noch bis zur nächsten weiter südöstlich gelegenen Siedlung ein geeigneter hinreichend breiter Korridor, der insbesondere unter Einbeziehung der letztlich auch vom Wirtschaftsministerium angesprochenen Möglichkeit, Maßnahmen zur Optimierung des Lebensraums für Rothirsche zu schaffen, einen hinreichenden Funktionserhalt der Verbundachsen und somit der Effektivität der Grünbrücke bei Strukdorf zu sichern. Es ist sogar anzunehmen, dass mit einem entsprechenden Finanzierungsbeitrag durch den Windpark Neuengörs eine für Rothirsche bessere Situation zu erreichen ist, als dies aktuell der Fall ist und ohne Windpark langfristig der Fall wäre. In Anbetracht dieses Szenarios ist es erst recht nicht nachzuvollziehen, Seite: 126 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung dass das Wirtschaftsministerium mit seiner Stellungnahme und die Landesplanung mit dem auch für zahlreiche andere Eignungsgebiete relevanten, aber nur in einem einzigen Fall angewandten Aspekt „Lebensraumverbund bodenlebender, deckungsgebundener Säugetiere“ die Wirksamkeit der gesamten Teilfortschreibung gefährdet. Mit freundlichen Grüßen Denker & Wulf AG ID: 1056 11.07.2012 Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung hier: Planungsraum I; Gemeindeübergreifendes WindenergieEignungsgebiet Nr. 306 Schmalensee/Stocksee/Damsdorf/Tarbek, Kreis Segeberg Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Maßgeblich für den gewählten Flächenzuschnitt war neben der Stellungnahme des Kreises auch die landesplanerische Begründung, innerhalb und in Randlage des Naturparkes Holsteinische Schweiz zwar eine Ausnahme gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP zuzulassen, diese jedoch bewusst räumlich zu begrenzen, um den Störeinfluss in einem ansonsten von WKA freigehaltenen Bereich in Abwägung mit den energiepolitischen Zielen auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Auch wenn südlich anschließende Flächen alle Ausschlusskriterien im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung für die Teilfortschreibung erfüllen sollten: Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehder Regionalpläne Schleswig-Holstein beteiligen wir uns in Bezug auf die ler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle in der Betreffzeile genannte Fläche mit folgender Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorlieStellungnahme: gen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller Die Denker &Wulf AG begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Eignungs- dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan lägebiets 306 in den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung, da ge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzu• es sich bei Fläche um einen Raum mit einem geringen Konfliktpotenti- stellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergieal im Sinne des Grundsatzes 6.4.2.1. Abs. 1 des 2. Entwurfs der Teil- nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter fortschreibung des Regionalplans handelt und somit die Planungsab- diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle sicht der Landesplanung unterstützt wird, Windeignungsgebieten in über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend solchen Räumen zu konzentrieren; auszuweisen. • die Ausweisung des Gebietes auf eine breite Zustimmung der lokalen Der Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Akteure, insbesondere der Gemeinden und Grundstückseigentümer Südwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurstößt und eine Realisierung somit zeitnah und optimal gewährleistet de und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kieist, sowie sabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfügig verkleinert. • das Eignungsgebiet Nr. 306 vor dem Hintergrund einer bisher sehr moderaten Ausweisung von Eignungsgebieten im Planungsraum I daSeite: 127 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme zu beiträgt, das Landesplanerische Ziel (3.5.2.3 LEP SH 2010) einer Festlegung von Eignungsgebieten auf circa 1,5 Prozent der Landesfläche auch im Planungsraum I zu erreichen. Entsprechend dem Vorschlag der betroffenen Gemeinden und dem dieser Stellungnahme beigelegten aktualisierten Prüfbericht, regen wir an, das im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung vom 29.05.2012 ausgewiesene Eignungsgebiet Nr. 306 um 39 ha in südliche Richtung auch unter Einbeziehung der Gemeinde Tarbek zu erweitern (vgl. Anhang I). Im Detail begründen wir dies unter Bezugnahme auf die in unserem Übersendungsschreiben enthaltenen rechtlichen Aspekte, die ebenfalls Bestandteil dieser Stellungnahme sind, im Einzelnen wie folgt: I. Planungshistorie Der 1. Entwurf der Teilfortschreibung für den Planungsraum I sah im Bereich der Gemeinden Schmalensee/Damsdorf/Stocksee/Tarbek ein Windeignungsgebiet nicht vor. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I haben wir zunächst ein Gebiet mit rd. 70 ha Fläche vorgeschlagen, das sich über den westlichen Bereich der Gemeinde Damsdorf bis in die Gemeinde Tarbek erstreckte. Der zweite Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I sieht nunmehr ein von unserem Vorschlag teilweise abweichendes Windeignungsgebiet Nr. 306 in den Gemeinden Schmalensee, Damsdorf und Stocksee vor. Die Neuaufnahme eines Gebiets abweichend von unserem Gebietsvorschlag geht auf Anregungen der Gemeinde Schmalensee und der Gemeinde Stocksee im Zuge der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zurück. Insofern ist erfreulich, dass der nördliche Teil des von uns vorgeschlagenen Gebiets im zweiten Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum I von dem im zweiten Entwurf enthaltenen Eignungsgebiet 306 umfasst, eine deutliche Erweiterung unter Einbeziehung der Gemeinden Schmalensee und Stocksee erfolgt und die grundsätzliche Eignung der konkreten Flächen und der umgebenden Flächen damit belegt ist. Ferner liegt der Gebietsausweisung die Überlegung zugrunde, dass • „… der charakteristische Landschaftsraum in diesem Bereich aufgrund Seite: 128 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme der weniger hochwertigen räumlichen Ausstattung bis zur K 52 und L 68 zurückgenommen werden soll“ und • der Kreis Segeberg „aufgrund der ausgeprägten Randlage der westlichen Flächenanteile im Naturpark Holsteinische Schweiz eine begrenzte Nutzung für WEA für denkbar (hält)“. Die Nichtberücksichtigung des Südteils der von uns vorgeschlagenen Fläche wird begründet mit • Ausgleichsflächen, • dem Umgebungsbereich des Denkmales „Grimmelsberg“ • und einem Modellflugplatz In unserer Stellungnahme vom 10.11.2011 haben wir aufgezeigt, dass auch die Flächen südlich des jetzt aufgenommenen Eignungsgebiets Nr. 306 in Anbetracht der Ausschluss- und Abstandskriterien für Windeignungsgebiete des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein für eine Windkraftnutzung geeignet sind. Mit dem beigefügten Prüfbericht haben wir dies in aktualisierter Form erneut aufgezeigt. I. Zu den Flächen südlich des Windeignungsgebiets Nr. 306 Wir begrüßen die erfolgte Gebietsausweisung, halten diese aber i.H.a. die Eignung auch des Südteils der Vorschlagsfläche nicht für ausreichend. Die Bedenken des Kreises Segeberg zur Südfläche sind unseres Erachtens nicht nachvollziehbar und rechtfertigen es nicht, das Eignungsgebiet 306 auf den im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans ausgewiesenen Gebiet zu beschränken. Die für die Ausweisung des Gebiets 306 angeführten Aspekte sprechen ebenso für die Einbeziehung der von uns in der Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans vorgeschlagenen Gebiets südlich (vgl. Anhang I). Im Übrigen ist ein Wohnhaus und eine Waldparzelle entfallen, sodass die entsprechenden Abstände nicht mehr berücksichtigt werden müssen. 1. Ausgleichsflächen Richtig ist, dass in vereinzelten Teilbereichen des südlich angrenzenden und von uns als Eignungsgebiet vorgeschlagenen Bereichs naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen stattgefunden haben (Anhang II). Diese sind aber nur z.T. rechtsverbindlich als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des BNatSchG erforderlich gewesen, noch stehen sie heute und in AnbeSeite: 129 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme tracht der naturschutzfachlichen Gegebenheiten einer Windenergienutzung in diesem Bereich entgegen. Zum Einen liegt der Kiesabbau auf diesen Flächen mit fünf Jahren noch nicht derart lang zurück, dass sich dort schlechterdings nicht kompensierbare naturschutzfachliche Gegebenheiten eingestellt haben, zum Anderen ist es aus verschiedenen Gründen gerade wünschenswert, Konversionsflächen für regenerative Energien und insbesondere auch für Windenergie nutzbar zu machen. Dabei ist es typisch, dass beim Abbau von Bodenschätzen eine gewisse Rekultivierung stattgefunden hat. Sollten also unter Gesichtspunkten der Eingriffsregelung - und nur diese ist hier relevant - aus den erfolgten naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen ein (gesteigerter) Kompensationsbedarf resultieren, so kann dieser ohne weiteres und im näheren Umfeld des Windeignungsgebiets befriedigt werden. Ferner können diese Teilflächen der Flurstücke 1/1, 4, 14, 15 und 16/1 in der Flur 7 Gemarkung Damsdorf, ein entsprechendes Ergebnisses der Einzelfallprüfung für diese Standortevorausgesetzt, bei der Standortwahl der einzelnen Masten für die WEA ausgespart werden. Stattdessen lassen sich problemlos nur die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen für die Windenergienutzung nutzen. Der Hinweis auf Ausgleichsflächen ist somit nicht geeignet, einen kompletten Verzicht auf eine Einbeziehung dieser Flächen zu rechtfertigen. Auch ein Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises hat ergeben, dass die vorhandenen Ausgleichsflächen nicht als generelles Ausschlusskriterium für eine Windkraftnutzung gesehen werden und durchaus Standorte auf Ackerflächen im direkten Umgebungsbereich der Ausgleichsflächen denkbar sind. Derartige Detailplanungen sind schließlich originäre Aufgabe der gemeindlichen Bauleitplanung bzw. des Genehmigungsverfahrens und nicht Gegenstand der Abwägung auf der Ebene der Regionalplanung. Bitte bedenken Sie, dass sich Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit und des Grundeigentums nur mit hinreichend gewichtigen Gründen rechtfertigen lassen und nicht mit Aspekten, die sich in der Detailplanung ohne weiteres ausräumen lassen. 2. Umgebungsbereich des Denkmales Grimmelsberg: Ausweislich des für die Regionalplanung verbindlichen Windkrafterlasses sind Abstände im Einzelfall vor allem von Sichtbeziehungen abhängig. Es ist aber nicht erkennbar, dass die Errichtung von Windkraftanlagen relevante Sichtbeziehungen zum Denkmal Grimmelsberg beeinträchtigt. Ausweislich der Ausführungen der Landesplanung zum denkmalschutzrechtlichen Vorbehalt (Ziffer 6.4.2.5 Abs. 1 des Entwurfs der Teilfortschreibung für den Planungsraum I) steht das Vorhandensein eines Denkmales der Seite: 130 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Ausweisung eines Eignungsgebiets Windenergie grundsätzlich nicht entgegen, zum Teil sogar dann nicht, wenn das Denkmal sich innerhalb eines Eignungsgebiets befindet. Der Grimmelsberg (Anhang II: LA 1) liegt ca. 800 Metern süd-östlich der südlichsten Grenze der Eignungsfläche. Er ist von Weideflächen umgeben und nicht direkt zugänglich. Zum Langbett LA 2 führt lediglich ein, erst auf den zweiten Blick erkennbarer und offensichtlich nahezu nicht frequentierter, schmaler Pfad zwischen Knick und Ackerfläche. Ein Zugang zum Langbett LA 3 war vor Ort nicht auffindbar. Am Langbett LA 2 selbst richtet sich der Blick in die Landschaft in Richtung Süden oder Richtung Norden, jedoch nicht in Richtung Osten, in welcher die Windeignungsfläche liegt. In Richtung Osten steigt das Gelände zunächst an und würde so die Sichtbarkeit potentieller Windkraftanlagen einschränken. Ebenso besteht keine Sichtbeziehung aus Richtung des Windparks, die die Erlebbarkeit des Denkmals berühren könnte. Das Megalithgrab, die Grabhügel und der Urnenfriedhof sind als solche nämlich nicht zu erkennen. Hier findet der Betrachter nur landwirtschaftlich genutzte Flächen vor. Dementsprechend bedarf es für eine Inaugenscheinnahme des Denkmals Grimmelsberg einer größeren Annährung als der Abstand zur möglichen nächstgelegenen Windkraftanlage. Es ist dementsprechend schon nicht davon auszugehen, dass überhaupt eine denkmalrechtliche Genehmigungspflicht besteht. Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 DSchG SH bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde u.a. die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung, innerhalb wesentlicher Sichtachsen und in der unmittelbaren Umgebung weiterer wertbestimmender Merkmale eines eingetragenen Kulturdenkmals, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten. Eine solche Gefahr besteht nach der Rechtsprechung der SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichte aber nur dann, wenn die zu beurteilenden (Windenergie)Anlagen – so wörtlich - „in die Sichtbarkeitsbeziehung zwischen ihn (dem Betrachter) und das eingetragenen Kulturdenkmal treten können.“ (VGSchleswig, 01.02.2007 - 12 A 136/06 -, juris Rn. 40). Es heißt in der Rechtsprechung des VG Schleswig weiter: „Die Festlegung eines starren Radius (beispielsweise von „nur“ 1000 m) stellt nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig keinen geeigneten Maßstab zur Festlegung des Bereiches dar, in dem Windkraftanlagen eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Das OVG hat im Urteil vom 20. Juli 1995 (1 L 38/94) unter Berücksichtigung der Größe und der Bedeutung des MeldorSeite: 131 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme fer Domes für das Meldorfer Stadtbild einen damals unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse vom Landesamt festgelegten Bereich von 3 km akzeptiert und ausgeführt, damit sei eine Fläche umfasst, die eine Windkraftanlage des Ortes wesentlich stören würde, weil der Betrachter an der Windkraftanlage nicht mehr vorbeischauen könnte (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 L 38/94).“ Wenn man also davon auszugehen hat, dass das hier in Rede stehenden Denkmal Grimmelsberg für den ausschlaggebenden nicht professionellen aber dem Denkmalschutz aufgeschlossen gegenüberstehenden Betrachter nur aus einer Entfernung zu erkennen ist, die den Abstand zwischen Denkmal und geplantem Eignungsgebiet unterschreitet, dann kann eine Windkraftanlage auch nicht zwischen Betrachter und Grabhügel treten und somit auch keine Gefahr für den Denkmalwert des Kulturdenkmals Grabhügel bestehen. In jedem Fall kann ausgeschlossen werden, dass der Denkmalwert erheblich beeinträchtigt wird. Insofern müsste – selbst wenn man eine Genehmigungspflicht annehmen wollte – gem. § 7 Abs. 2 DSchG SH eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt werden. Es besteht somit auch kein Erfordernis für einen vertieften denkmalrechtlichen Prüfbedarf. Der Aspekt Denkmalschutz ist also ebenso wenig geeignet, nur den nördlichen Teil der von den Gemeinden und uns vorgeschlagenen Fläche als Windeignungsgebiet aufzunehmen. 3. Modellflugplatz: Der in der Synopse angesprochene Modellflugplatz liegt ca. 200 Meter von der äußersten Spitze des vorgeschlagenen Gebiets entfernt (Anhang II). Im Falle der Errichtung einer Windkraftanlage im äußersten Süden der Eignungsfläche, würde die nächste Anlage erst in ca. 550 m Entfernung vom Modellflugplatz errichtet werden können. Es ist somit im Ausgangspunkt schon unwahrscheinlich, dass ein Konflikt zwischen dem Modellflugplatz und einer möglichen Windenergienutzung besteht, da nur ein kleiner Sektor des Umgebungsbereichs des Modellflugplatzes überhaupt betroffen sein könnte und hinreichend Flugmöglichkeiten im Umfeld des bestehenden Modellflugplatzes vorhanden wären. Im Übrigen, aber auch nur wenn dies unbedingt erforderlich sein sollte, kann und muss die ModellflugplatzNutzung nach Kündigung der entsprechenden Pachtverträge beendet werden. Der Eigentümer der Fläche hat in der beiliegenden Verzichtserklärung (Anhang IV) seine generelle Bereitschaft zu diesem Schritt bestäSeite: 132 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung tigt. 4. Wohnhaus entfallen Östlich der Windeignungsfläche auf dem Flurstück 17/2 in der Gemarkung Damsdorf Flur 7 steht auf dem Gelände des Kieswerks ein Gebäude, das früher als Wohnhaus genutzt wurde (Anhang II). Es wird seither (mittlerweile mehr als 12 Jahren) ausschließlich als Lagerraum von den Mitarbeitern des Kieswerks genutzt. Dementsprechend sind die im Windkrafterlass vorgesehenen Abstände für Wohnhäuser hier nicht mehr anzuwenden. Für den Fall, dass von der Landesplanung eine Rückkehr zur Wohnnutzung befürchtet wird, erklärt sich der Eigentümer in der beiliegenden verbindlichen Erklärung (Anhang V) dazu bereit, hierauf definitiv zu verzichten, sobald die Grundstücke in das Windeignungsgebiet einbezogen sind. Eine entsprechende Erklärung ist zur Regionalplanfläche 305 (Großenaspe/Wiemersdorf) von der Landesplanungsbehörde bereits zugunsten der Windenergie akzeptiert worden. 5. Waldparzellen in Planungskarten Auf dem Gebiet der Gemeinde Schmalensee ist im Südosten an der Grenze zu Damsdorf auf den Topographischen Karten eine Waldfläche eingezeichnet (siehe Anhang III und Prüfbericht, Abb. 3). Diese Fläche wird jedoch inzwischen von der Landwirtschaft genutzt. Wie auf dem Luftbild zu erkennen ist, ist hier kein Wald mehr vorhanden. Aus diesem Grund ist hier der 100 m Vorsorgeabstand nicht mehr zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen e.n.o. energy GmbH ID: 552 09.07.2012 Gebiet 244, Krukow Die Ausweisung dieses Eignungsgebietes wird von uns sehr begrüßt und wir erwarten, der Argumentation Ihrer Begründung folgend, die Beibehaltung der Ausweisung dieses Areals als Windeignungsgebiet. Die Bevorzugung dieser Konzentrationslösung gegenüber dem Vorschlag im Norden der Gemeinde Juliusburg ist verständlich. Seite: 133 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung e.n.o. energy GmbH ID: 554 09.07.2012 Gebiet (201) Klinkrade Die den Kriterien der Regionalplanungen entsprechende Windeignungsfläche, die aus dem 1. Entwurf gestrichen wurde, sollte aus perspektivischer Sicht wieder in den Regionalplan aufgenommen werden, zumindest dann, wenn die landesplanerische Zielsetzung von 1,5% der Landesfläche nicht erreicht wird. Das Erweiterungspotential des in der 1. Anhörung ausgewiesenen Eignungsgebietes ist hier ebenfalls zu berücksichtigen. Durch die fortlaufende Veränderung und Entwicklung des Bürgerbewusstseins bezüglich regenerativer Energien könnte man auf diese Weise der Gemeinde Klinkrade einen planerischen Vorsprung ermöglichen ohne in Ihre Entscheidungshoheit bei konkreten Vorhaben einzugreifen. Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Es bleibt bei der Streichung aufgrund des ablehnenden Gemeindevotums. Nach wie vor können ausreichend Flächen für das Erreichen der Zielgröße von 1,5 % der Landesfläche ausgewiesen werden. e.n.o. energy GmbH ID: 555 09.07.2012 Gebiet 307, Gemeinde Woltersdorf und Breitenfelde Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nach der Ausweisung der nördlichen Erweiterungsfläche begrüßen wir die geplante südliche Erweiterung für das bestehende Windeignungsgebiet Woltersdorf, wobei wir festgestellt haben, dass das Eignungspotential nicht ausgeschöpft wird. e.n.o. energy GmbH ID: 1097 11.07.2012 Klinkrade 201 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 09.07.2012 weisen wir darauf noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserhin , dass die in der 1. Abwägung geäußerte Kritik bezüglich des Kranichgebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme überfluges anhand eines avifaunistischen Gutachtens im Genehmigungsnicht zu entnehmen. Es bleibt bei der Streichung aufgrund des ablehverfahren zu klären ist und nicht in diesem Verfahren. nenden Gemeindevotums. Nach wie vor können ausreichend Flächen für das Erreichen der Zielgröße von 1,5 % der Landesfläche ausgeDie Ausweisung als Windeignungsgebiet ist eigentlich nur die logische wiesen werden. Konsequenz der vorhandenen Tatsachen Seite: 134 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung e.n.o. energy GmbH ID: 1098 11.07.2012 Gebiet 169 Hasenkrug Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 09.07.2012 weisen wir darauf noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserhin, dass durch die im 1. Entwurf vorgesehene Erweiterung des Windeiggebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nungsgebietes ein Lückenschluß zu den zahlreichen Bestandsanlagen nicht zu entnehmen. Es ist festzustellen, dass in der Gesamtabwägung hergestellt wird. Es liegt hier kein unvorbelasteter Landschaftszug vor. Die für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land SchleswigGrundstückseigentümer befürworten das Vorhaben. Weiterhin ist dieses Holstein ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial Areal auch durch die Bahn industriell vorbelastet. Eine Wirkung von konvorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel zentrierten Ausweisungen ist ja auch die Zusatzeinnahme für die Geumzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszumeinde. weisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der LandesfläDie Ausweisung als Windeignungsgebiet ist eine logische Konsequenz der che ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien Fakten. erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. Epuron Holding GmbH & Co. KG ID: 635 10.07.2012 Stellungnahme im Rahmen der zweiten Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 für die Planungsräume I bis V zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der Aufrechterhaltung des Antrags auf Ausweisung einer WindeignungsGrünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden fläche in der Gemeinde Todesfelde Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller Untersuchungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber Sehr geehrte Damen und Herren, keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf hiermit nehmen wir auf die Auslegung des 1. Entwurfs des Regionalplanes migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von Windkraftfür den Planungsraum I im Rahmen der o.g. zweiten Anhörung der Öffenteignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit lichkeit wie folgt Stellung: dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert Wir halten an unserem Antrag vom 07.11.2011 zur Aufnahme und Festle- das Planfeststellungsverfahren der A20 und stellt die hohen Investitiogung des Gebiets in der Gemeinde Todesfelde südwestlich von Voßhöhlen nen in Frage. nördlich der Trasse der A 20 als Windeignungsfläche (vgl. Anlage 1) unFür die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche eingeschränkt fest und begründen dies ergänzend wie folgt: Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen, Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Seite: 135 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Stellungnahme Erwiderung • Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten. Sämtliche von der Regionalplanung Schleswig-Holstein vorgegebenen Abstands- bzw. Ausschlusskriterien werden von der benannten Fläche eingehalten (vgl. Anlage 1). Die relevanten Abstandskriterien für die Fläche in der Gemeinde Todesfelde sind: • Wohnbebauung = 400 Meter • A 20 = 180 Meter • NSG Barker Heide = 1.000 Meter • Geschützte Biotope = 350 Meter Die von uns beantragte Fläche liegt zudem mit ca. 3.800 Metern zum FFH-Gebiet "Pfeifengraswiese nördlich Seth" und ca. 5.000 Metern zum FFH-Gebiet "Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen" deutlich außerhalb der diesbezüglich geltenden Abstände. Des Weiteren wird zu der im Rahmen des Trassenverlaufs der A 20 geplanten Wildtierbrücke (vgl. Anlage 2, BW 6.10) östlich der Potentialfläche ein Abstand von ca. 2.500 Metern eingehalten, um die uneingeschränkte Nutzung der Wildtierbrücke zu gewährleisten. • Ein Konflikt in Bezug auf den in der Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung benannten charakteristischen Landschaftsraum "innerhalb der Linie Mözen - B 404 – Neversdorf – Leezen – Seth – Todesfelde – Bark - Wittenborn" (s. Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I, Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn, Stand 28.06.2011, Seite 3 Absatz 4), besteht nicht, da sich die vorgeschlagene Fläche ca. 4,5 km westlich dieses charakteristischen Landschaftsraums befindet (vgl. Anlage 3). Der charakteristische Landschaftsraum unterscheidet sich wesentlich von dem der vorgeschlagenen Fläche in der Gemeinde Todesfelde/Voßhöhlen. Das vorgenannte Ausschlusskriterium ist vorliegend insoweit nicht einschlägig. • Im Februar 2009 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bauentwurf für den Trassenverlauf der A 20 für den Abschnitt 4 (Wittenborn – A 7) genehmigt (vgl. Anlage 2). Dieser Bauentwurf sieht aufgrund des in dem Bereich Todesfelde/Voßhöhlen vorherrschenden oberflächennahen Grundwassers einen Trassenverlauf auf einem bis zu 7 Meter hohen künstlichen Fahrbahndamm vor. Dieser Umstand hat anscheinend bei der Beurteilung einer Neuausweisung für ein Windeignungsgebiet in der Gemeinde Todesfelde, Bereich Voßhöhlen, keine Berücksichtigung gefunden. Mit der Verkehrs- Seite: 136 von 310 Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zusätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutlich erreicht werden kann. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme infrastruktureinrichtung in Form der A 20 ist eine wesentliche Veränderung des Landschaftsraums zu erwarten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bauentwurf von Februar 2009 eine Linienbestimmung vorsieht, die den Landschaftsraum faktisch in zwei, verstärkt durch den erhöhten Fahrbahndamm, getrennte Landschaftsräume teilt. Auch vor diesem Hintergrund dürfte eine Ausweisung des vorgeschlagenen Windeignungsgebietes im Bereich Voßhöhlen bei der Bewertung des Landschaftsraums nicht wesentlich ins Gewicht fallen. • Da die vorgeschlagene Fläche aufgrund ihrer Lage zudem wenig bis keinen Einfluss auf dort lebende Menschen ausüben würde, ist diese Fläche als Windeignungsgebiet überaus geeignet. Diese Annahme wird durch das Meinungsbild der ortsansässigen Menschen weitestgehend geteilt. Hinzu kommt der politische Wille der Gemeinde Todesfelde sowie des Kreises Segeberg, welche beiderseits der Ausweisung und der Nutzung von Windenergie in dem von uns beantragten Gebiet sehr positiv gegenüberstehen und uns hierbei - sofern erforderlich aktiv unterstützen, der Windenergienutzung im Kreisgebiet mehr Raum zu geben. • Es ist festzustellen, dass sämtliche weiteren vorgeschlagenen Flächen in der Gemeinde Todesfelde zur Windenergienutzung direkt westlich von Todesfelde wegen des Wanderkorridors für die Grünbrücke sowie diverser artenschutzrechtlicher Ausgleichsflächen für die A 20 nicht berücksichtigt werden können. Es bleibt demnach die von uns vorgeschlagene Fläche übrig. Nicht nur aufgrund der Geeignetheit dieser Potentialfläche, sondern auch um dem politischen Willen der Gemeinde Todesfelde und des Kreises Segeberg zur Nutzung von regenerativer Energiegewinnung in Form von Windkraft gerecht zu werden, würde die Ablehnung der Potentialfläche zu einer unangemessenen Benachteiligung der Gemeinde Todesfelde führen. • Eine Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Todesfelde/Kreis Segeberg würde einen Beitrag für eine ausgewogenere Flächenverteilung bezogen auf Windeignungsflächen in SchleswigHolstein leisten. Derzeit sind ca. 342 ha als Eignungsfläche für Windenergie im Kreis Segeberg ausgewiesen (vgl. Eignungsgebiete für Windenergienutzung – Kreiskonzept Segeberg 2009, S. 3). Dies entspricht ca. 0,25 % der Fläche des Kreises Segeberg. Seite: 137 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme • Die von uns vorgeschlagene Fläche bei Bullenkloster befindet sich ausschließlich nördlich der A 20 und nicht wie in der Erwiderung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein - Planungsraum I vom 24.04.2012 angegeben beiderseits der A 20 (siehe Absatz 3 der Erwiderung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein Planungsraum I vom 24.04.2012 - zur Stellungnahme der EPURON Holding GmbH & Co. KG). Nach den aktuellen Planungsunterlagen befinden sich keine Ausgleichsmaßnahmen für die A 20 innerhalb der von uns vorgeschlagenen Fläche (vgl. Anlage 1 und Anlage 2). • Der Lageplan für den Trassenverlauf der A 20 (vgl. Anlage 2) bestätigt, dass die von uns vorgeschlagene Fläche außerhalb der von der Planfeststellungsbehörde vorgesehenen FSC- bzw. Ausgleichsflächen für die A 20 liegt. Die vorgesehene FSC-Fläche liegt östlich und die von uns vorgeschlagene Windparkfläche westlich des "Voßhöhler Wegs" (Verbindungsweg Voßhöhlen - Struvenhütten). Die Ablehnung der Potentialfläche mit der Begründung, die geplante Windparkfläche grenze an die FSC-Fläche an, ist nicht nachvollziehbar und aus naturschutzfachlicher Sicht auch unbegründet. Bei den FCS-Maßnahmen (FCS = Favourable Conservation Status) handelt es sich um Maßnahmen, die dazu dienen sollen, einen günstigen Erhaltungszustand von betroffenen Populationen zu bewahren. Diese Maßnahmen sind weder im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) noch in der FFH-Richtlinie explizit erwähnt und somit nicht verbindlich vorgeschrieben. Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustands einer Population zu vermeiden, können nach Auffassung der EU-Kommission solche speziellen kompensatorischen Maßnahmen wie die FCS-Maßnahmen eingesetzt werden. Da es sich demnach um eine nicht-rechtsverbindliche Maßnahme handelt, kann die "festgelegte" FCS-Fläche nicht als K.O.-Kriterium für die Ablehnung der Flächenausweisung herangezogen werden. Im Übrigen würde im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung überprüft werden, welche umweltrelevanten Auswirkungen durch den Windpark entstehen. So wird für den Windpark selbstverständlich auch ein Ausgleich für etwaige Eingriffe in die Natur geschaffen werden müssen. Hierbei würden die Auswirkungen des Windparks auf die FCS-Fläche (und umgekehrt) Berücksichtigung finden. Dass mit der Festlegung des Windeignungsgebiets zwangsläufig ein naturschutzrechtlicher Konflikt mit der FCS-Fläche einhergeht, ist jedoch stark zu bezweifeln und unseres Erachtens nicht belegbar. Bei den FCS- Seite: 138 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Maßnahmen handelt es sich lediglich um vorsorglich dem Naturschutz vorbehaltene Flächen. Gerade weil es sich um ein rechtsunverbindliches und flexibles Instrument des Naturschutzes handelt, kann eine solche FCS-Fläche nicht als Ausschlusskriterium für die gesetzlich verbindliche Privilegierung von Windenergieanlagen angeführt werden. Auch bei Ausweisung der vorgeschlagenen Windeignungsfläche bliebe der Eingriff, der mit dem Bau der A 20 verbunden ist, uneingeschränkt kompensierbar. Unabhängig von der Frage der Rechtsverbindlichkeit sowie dem naturschutzrechtlichen Ziel von FCS-Flächen handelt es sich bei der FCS-Fläche östlich des "Voßhöhler Weges" um eine von einem ortsansässigen Landwirt und Biogasanlagenbetreiber ausschließlich für den Energiepflanzenanbau (Mais) genutzten Fläche. Gerade vor dem Hintergrund eines nachhaltigen und umweltschonenden Pflanzenanbaus zur Energiegewinnung, insbesondere mit kurzen Transportwegen, muss vorliegend bezweifelt werden, dass die vorgenannte FCSFläche unter Berücksichtigung sämtlicher Belange überhaupt geeignet und entsprechend des Planfeststellungsentwurfes zur A 20 umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass bei erneuter Überprüfung der Ausweisung nichts entgegensteht. Mit freundlichen Grüßen erneuerbare energien europa e3 GmbH ID: 178 28.06.2012 Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, als Planungsunternehmen mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein präsentierten wir Ihnen den gemeinsamen Flächenvorschlag mit Gemeinde Breitenfelde für die Erweiterung des bestehenden Windparks Woltersdorf und verweisen auch auf unsere erste Stellungnahme. Leider ist der Flächenvorschlag von Ihnen nicht übernommen worden auch wenn, wie von Ihnen dargestellt, keine harten Ausschlusskriterien vorliegen. Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Auch bei einem zukünftigen möglichen Fortfall einiger WKA-Standorte durch den geplanten und genehmigten Kieabbau ist eine Erweiterung der Fläche nicht erforderlich, da das Ausbauziel der Landesregierung mit den vorgesehenen Flächen bereits deutlich erreicht ist. Die Fläche wird nicht übernommen. Ihre Argumentation, dass die weitere Ausdehnung der Fläche in dem „reich strukturierten Naturraum“ eine zu stark dominierende Wirkung entDie Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforfalten würde, können wir nicht nachvollziehen. Selbst im Kreiskonzept von derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche teilweise als Potenzialfläche entSeite: 139 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme halten. Stand: 06.11.2012 Erwiderung und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Bedingt durch den bestehenden Windpark Woltersdorf (6 WindkraftanlaEignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen gen im Bestand) und die vorhandene Hochspannungstrasse ist das Landhätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumschaftsbild am Standort Breitenfelde/ Woltersdorf bereits vorbelastet. ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Durch die Erweiterung des Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder GeLandesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser meindegebiet ergibt sich somit keine völlig neue Beeinträchtigung des raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesLandschaftsbildes in einem unberührten Naturraum. Ein Eingriff in die wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetLandschaft, bedingt durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die Hochzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetspannungsleitung, den Kiesabbau, hat am Standort bereits stattgefunden. zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an vorhandene Windparks zu arrondieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsfläche in Breitenfelde wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in SchleswigHolstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen, 400m zu Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Bedingt durch den bereits genehmigten Kiesabbau in der östlichen gelegenen Windeignungsfläche, werden potenzielle Windenergielagenstandorte wegfallen. Umso wichtiger ist es diese Standorte mit einer zusätzlichen Ausweisung einer westlich der L200 gelegenen Windeignungsfläche zu kompensieren. Die Gemeinde Breitenfelde unterstützt das Vorhaben und hat schon im Jahre 2009 einen positiven Beschluss bzgl. der Erweiterungsfläche gefasst. Anwohnerproteste sind auch aufgrund der großzügigen Abstände zur Wohnbebauung, nicht zu erwarten. Gerade im Hinblick auf das 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, wo noch viele geplante Windeignungsflächen durch Gemeinden und Bürger abgelehnt werden, ist es umso unverständlicher, dass hier in diesem Bereich, wo alle Beteiligten die Erweiterung des Windparks Woltersdorf wollen (Gemeinde, Landeigentümer, Anwohner), die Landesplanung diese Fläche nicht ausweist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, insbesondere auf die Ihnen vorliegenden Gutachten von Herrn Dr. Kaatz und die Visualisierungen. Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte, beantragen wir die Aufnahme der Fläche als Windeignungsflächen in den Regionalplan. Sollte die Erweiterungsfläche nicht komplett ausgewiesen werden können, so bitten wir Sie zumindest einen Teil der Erweiterungsfläche bei der Ausweisung zu berücksichtigen. Seite: 140 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Mit freundlichem Gruß erneuerbare energien europa e3 GmbH ID: 186 28.06.2012 Sehr geehrter Herr Schlick, Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung sehr geehrte Damen und Herren, noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserals Planungsunternehmen mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme wir Ihnen im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eine potenzielle nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Windeignungsfläche präsentiert und die Aufnahme dieser Fläche in den Regionalplan beantragt. Leider mussten wir feststellen, dass die Fläche nicht in den zweiten Entwurf des Regionalplans übernommen wurde. Ihrer Argumentation, dass die Fläche deshalb abgelehnt wurde, weil sie im „charakteristischen Landschaftsraum“ liegt, können wir nicht folgen. Wie Sie selbst feststellen, lässt die Definition ein gewisses Ermessen bei der Festlegung der charakteristischen Landschaftsräume zu. Nach Ihrer Definition kommen für den „charakteristischer Landschaftsraum“ FFH-Gebiet, Wäldern und z. B. Biotopverbundsysteme infrage. Wie Sie selbst feststellten, sind unsere Vorschlagsflächen selbst nicht mit den entsprechenden Kategorien belegt. Wie schon in unserer ersten Stellungnahme ausgeführt, fällt bei näherer Betrachtung auf, dass die Grenze des „charakteristischen Landschaftsraums“ überwiegend der Gemeindegrenze folgt und nicht den Gegebenheiten vor Ort entspricht. Weiterhin ist auffällig, dass die Ausdehnung des charakteristischen Landschaftsraumes sich gegenüber dem ersten Entwurf des Regionalplans verkleinert hat (z. B. Damsdorf). Das lässt die Vermutung aufkommen, dass die Festlegung „charakteristischer Landschaftsraum“ nur dafür genutzt wird, die potenziellen Windeignungsflächen in Schleswig-Holstein zu begrenzen und dem jeweiligen politischen Ziel anzupassen. Ihre ablehnende Stellungnahme können wir deshalb in dieser Form nicht akzeptieren. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsflächen wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen, 400m zu Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Durch die spärliche Besiedlung in diesem Teil des Kreises Segeberg sind Konflikte mit Anwohnern nicht zu erwarten. Die Mindestabstände zu Großvogel-Brutplätzen und sensiblen Bereichen für Vogelzug, sowie zu Fledermaushabitaten werden eingehalten. Seite: 141 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Die Gemeindevertretung von Pronstorf stimmte ebenfalls der Ausweisung der Flächen zu. Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte, bitten wir Sie das Ausschlusskriterium „charakteristischer Landschaftsraum“ noch einmal zu überdenken. Sollten die Potenzialflächen nicht komplett ausgewiesen werden können, so bitten wir Sie, zumindest einen Teil der Flächen bei der Ausweisung zu berücksichtigen. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß erneuerbare energien europa e3 GmbH ID: 188 28.06.2012 Sehr geehrter Herr Schlick, Auch wenn die Fläche bei nochmaliger Prüfung eine Größe von knapp über 20 ha erreichen sollte, hält die Landesplanung an ihrer bisherigen sehr geehrte Damen und Herren, Entscheidung fest. Sie sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das im Rahmen des ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren haben wir geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokuIhnen den Flächenvorschlag der Gemeinde Hitzhusen für die Ausweisung mentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf einer Windeignungsfläche präsentiert. Sie lehnen diesen Vorschlag allein denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als podeshalb ab, weil sie die Fläche unter Ausklammerung des nötigen Abstan- tenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser des zur Straße für zu klein halten. Durch die Umgehungsstraße B 206 wird Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem die geplante Windeignungsfläche in zwei Teilflächen zerschnitten. Wird der raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dievereinfachte Vorsorgeabstand aus dem Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums (Grundsätze zur Planung von Windenergieanlagen) von ser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in 130 m zur Ortsumgehung B 206 herangezogen, besitzt die nördliche Teil- Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Vofläche eine Größe von 7,6 ha, die südliche Teilfläche hat eine Größe von raussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuwei13,1 ha. Gemeinsam verfügen diese beiden Teilflächen dann über eine Größe von 20,7 ha und erreichen damit die erforderliche Mindestgröße von sen. 20 ha. Nach dem Gemeinsamen Runderlass soll der definierte Abstand zu Bundestraßen 1 x h betragen (h = Nabenhöhe + Rotordurchmesser). Bei der Planung z. B. einer Enercon E82 mit 108m Nabenhöhe und 41m Rotorradius ergibt sich ein Mindestabstand von der Windeignungsfläche zur Bundesstraße von 108 m (Rotor verbleibt innerhalb der Windeignungsfläche; 1 h = 149 m zum Mast wird eingehalten). Dementsprechend können Windeignungsfläche auch dichter als 130m an einer Bundesstraße geplant werden, die einzelnen Teilflächen würden sich weiter vergrößern. Seite: 142 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Die vorgeschlagene Windeignungsfläche erfüllt sämtliche Abstandskriterien. Wie in der Stellungnahme der Gemeinde Hitzhusen bereits erwähnt, haben sich 79% der Befragten bei einer Bürgerbefragung für einen Windpark in Hitzhusen ausgesprochen. Die Gemeindevertretung hat am 25.08.2011 mit 6 Ja-Stimmen, 3-Nein-Stimmen, beschlossen die Flächen in Hitzhusen nördlich und südlich der Umgehungsstraße OU B 206, zwischen Akate und Bekate, im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes als Windeignungsfläche zu beantragen. Anwohnerproteste sind aufgrund der positiven Bürgerbefragung nicht zu erwarten. Die Gemeindevertretung, die Bürger und die betroffenen Landeigentümer wollen den Windpark, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ca. 4 bis 5 Windenergieanlagen wäre möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir es für nicht richtig halten, die Fläche nur deshalb als zu klein zu definieren, weil sie wegen der Umgehungsstraße in zwei Teilflächen unterteilt worden ist. Die Regionalplanung muss als ein eher grobes Raster angesehen werden und genau in dem oben beschrieben Punkt halten wir Ihre Raumordnung an dieser Stelle für zu weitgehend. Der Flächenvorschlag entspricht genau dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an Infrastrukturachsen zu konzentrieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Wir bitten Sie im Zuge der zweiten Anhörung die Fläche insgesamt auszuweisen, da es sich um zwei zusammenhängende Flächen handelt. Wir verweisen auf unsere erste Stellungnahme im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren und beantragen noch einmal vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte die Aufnahme der dargestellten Potenzialfläche als Windeignungsfläche in den Regionalplan. Mit freundlichem Gruß erneuerbare energien europa e3 GmbH ID: 203 28.06.2012 Sehr geehrter Herr Schlick, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 sehr geehrte Damen und Herren, % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf als Planungsunternehmen mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich per Bürgerentscheid wir Ihnen unseren und den von der Gemeindevertretung favorisierten Flä- gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. chenvorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf Die Fläche wurde wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Niendorf per Bürgerentscheid nehrheitlich gegen die Auspräsentiert. Im ersten Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans weisung von Eignungsgebieten ausgesprochen hat. Ein ausreichendes 2011 war die Fläche enthalten (Nr. 197). Aufgrund eines negativen BürSeite: 143 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Stellungnahme Erwiderung gerentscheides ist die Fläche aus dem Regionalplan gestrichen worden. Es wird von uns angezweifelt, ob die Meinung der Bürger Entscheidungskriterium der Regionalplanung sein darf. Bedingt durch die vorhandene Hochspannungstrasse, die Bundes- und Landesstraße ist das Landschaftsbild am Standort Niendorf bereits vorbelastet. Durch die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf ergibt sich somit keine völlig neue Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in unberührter Natur. Ein Eingriff in die Landschaft, bedingt durch die Hochspannungsleitung, die Bundes- und Landesstraße, hat am Standort bereits stattgefunden. Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung, Windeignungsgebiete an Infrastrukturachsen zu konzentrieren (Hochspannungsleitung, Bundes-, Landesstraßen) und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der Windeignungsfläche in Niendorf wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt. Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Wir verweisen auf unsere erste Stellungnahme im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren und beantragen noch einmal die Aufnahme dieser Fläche. Die Fläche war im Kreiskonzept enthalten und die Gemeindevertretung hatte sogar schon einen städtebaulichen Vertrag mit uns geschlossen. Aus unserer Sicht darf ein negativer Bürgerentscheid nicht die Regionalplanung und die Ziele des Landes nach weiterem Ausbau der Windenergie an dieser Stelle zunichtemachen. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Gamesa Energie ID: 1560 11.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, in der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme der Gamesa Energie Deutschland GmbH zur Fläche 245 sowie zur Erwiderung zum Flächenvorschlag gem. ID 1209 vom 14.11.2011. Mit freundlichen Grüßen Seite: 144 von 310 Die Stellungnahme bezieht sich auf Flächen im Bereich Osterhorn und Bokel. Sie wurden bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist darüber hinaus festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Kon- Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Stellungnahme zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung für den Planungsraum I zur Ausweisung von Windeignungsgebieten fliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Stellungnahme zur Synopse, ID 1209 vom 14.11.2011, Erwiderung der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund Landesplanung und zur Neufläche 245 dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahl1. Die in der Anlage dargestellten Flächen nördlich der A20 erfüllen die kriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Flächen werden nicht übernommen. Kriterien für eine Windeignungsfläche und liegen außerhalb des Randbereiches des westlich der A20 beginnenden unspezifischen charakteristischen Landschaftsraums 2. Unter Berücksichtigung von Abstandsflächen zur geplanten BAB A 20 im Süden und zur elektrifizierten Eisenbahnstrecke im Westen verbleibt in 2 Teilbereichen eine neue Windeignungsfläche von ca. 62 ha (49 ha und 12 ha). Vorhandenen Hochspannungsleitungen wurden hierbei bereits berücksichtig. 3. Theoretisch ist auf einer Fläche von 62 ha die Errichtung von bis zu 12 neuen Windkraftanlagen nach dem heutigen Stand der Technik möglich. 4. Östlich der Eisenbahnstrecke könnten weitere Flächenpotentiale einbezogen werden. 5. Lt. Auffassung der Landesplanung ist selbst ein Gebiet mit ca. 26,1 ha im Sinne des Konzentrationsgedankens vertretbar (Fläche 245, Planungsraum I). Fazit: Der Flächenvorschlag erfüllt alle Kriterien für ein Windeignungsgebiet und entspricht auch dem Ziel, Windkraftanlagen an ausgewiesenen Stellen zu konzentrieren. Die Ausweisung eines Windeignungsgebietes entlang der geplanten A20 ist unter raumordnerischen Gesichtspunkten geboten. Gutsverwaltung Pronstorf ID: 494 03.07.2012 Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsver- Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Auf fahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den die dortige Begründung zur Abgrenzung des charakteristischen LandPlanungsraum I schaftsraumes wird verwiesen. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Pronstorf anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der Seite: 145 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Stellungnahme Erwiderung ID 1880, 10.11.11 vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Sehr geehrter Herr Schlick, die Gemeinde Pronstorf hat sich im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren für zwei potenzielle Windeignungsflächen ausgesprochen und um Berücksichtigung im Regionalplan gebeten. Leider sind diese Flächen nicht in den zweiten Entwurf des Regionalplans übernommen worden. Als ablehnende Argumentation diente der "charakteristische Landschaftsraum". Die Grenzen dieses Landschaftsraumes folgen im Bereich der Gemeinde Pronstorf einer mit dem Lineal gezogenen Geraden ohne ökologische Relevanz. FFH- und Vogelschutzgebiete werden nicht berührt. Da die Abgrenzung des "charakteristischen Landschaftsraumes", wie im Falle Damsdorf geschehen, nicht zwingend als Ausschlusskriterium Anwendung finden muss, bitten wir darum, das Ansinnen der Landeigentümer und der Gemeinde Pronstorf zu berücksichtigen. Alle Mindestabstände zur Wohnbebauung sind gemäß Runderlass berücksichtigt worden. Konflikte mit Anwohnern sind nicht zu erwarten. Großvogelbrutplätze würden durch die potenziellen Windeignungsflächen ebenfalls nicht betroffen werden. Wir bitten somit darum, das von Ihnen angeführte Ausschlusskriterium des "charakteristischen Landschaftsraumes" nochmals zu prüfen. Für eine eventuelle Ortbesichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ingenieurbüro Henning Holst ID: 83 19.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, hiermit erhalten Sie die Stellungnahme der WP Raa-Besenbek GmbH & Co. KG zur Teilfortschreibung des Regionalplans (Planungsraum I). Die WP Raa-Besenbek GmbH & Co. KG ist die Betreibergesellschaft des seit 1999 bestehenden Bürgerwindparks in der Gemeinde Raa-Besenbek (Kreis Pinneberg). In enger Abstimmung mit der Gemeinde Raa-Besenbek und dem Amt Elmshorn-Land begrüßen wir den im 2. Entwurf des Regionalplans (Stand: Seite: 146 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Fläche wird in der dargestellten Form beibehalten. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung 24.05.2011) vorgesehenen Erhalt der beiden vorhandenen Eignungsflächen im Gemeindegebiet sowie die Aufnahme der Arrondierungsfläche 250. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie den vorgetragenen Argumente der Stellungnahmen ID: 1024 (Amt Elmshorn-Land) und ID: 739 (WP Raa-Besenbek GmbH & Co. KG) folgen konnten und mit der vorgesehenen Arrondierungsfläche die Möglichkeit für ein planerisch und wirtschaftlich sinnvolles Repowering eröffnen. Die im Umweltbericht (Seite 81) genannten artenschutzrechtlichen Vorbehalte und Prüferfordernisse zur Fläche 250 wurden bereits durch umfassende avifaunistische Fachgutachten sowie ein Fledermausgutachten abgearbeitet und ausgeräumt. Die entsprechenden Gutachten haben wir unserer Stellungnahme noch einmal beigefügt. Die Bürgerwindpark-Gesellschaft WP Raa-Besenbek GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Raa-Besenbek und dem Amt Elmshorn-Land bittet Sie somit, die vorhandenen Eignungsgebiete nördlich und südlich der B431 zu erhalten, die Arrondierungsfläche 250 im dargestellten Umfang in den Regionalplan aufzunehmen und die im Umweltbericht genannten artenschutzrechtlichen Vorbehalte und Prüferfordernisse zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen Ingenieurbüro Henning Holst ID: 571 09.07.2012 Stellungnahme der Windprojekt N-W GmbH zum Regionalplanentwurf Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass vom 24.05.2012, Planungsraum I, Kreis Segeberg, Gemeinde Neuen- bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäugörs, Anpassung der Windeignungsfläche 184 und 313 ser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu Sehr geehrter Herr Tasch, werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans (Planungsraum I) erfolgte eine Aufnahme zusätzlicher Windeignungsgebiete in der Gemein- dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenomde Neuengörs (Kreis Segeberg). Die Betreibergesellschaft des zukünftigen men, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominierenBürgerwindparks begrüßt insbesondere die geplante Ausweisung der Flä- de Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen. chen 184 und 313 als Arrondierung zu den bereits bestehenden WindeigDie Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen nungsflächen in der Gemeinde Neuengörs. Es handelt sich bei diesen Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine FestArrondierungen maßgeblich um Flächenausweisungen aufgrund von Anlegung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die Gepassungen an den aktuellen Abstandserlass. meinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere Seite: 147 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Bei unserem Abgleich des Flächenzuschnittes stellte sich heraus, dass bei Abstände festlegen. der ausgewiesenen Fläche gemäß dem Regionalplan-Entwurf vom 24.05.2012 die Abstandsmessung zum Teil nicht aufgrund vorhandener Wohnbebauung erfolgte, sondern sich an Flurstücksgrenzen sowie an Nutzbebauung orientiert. Im Fall der als Wohnbebauung ausgewiesenen Nutzbebauung am nord-östlichen Ortsrand von Neuengörs und am nordwestlichen Ortsrand von Stubben führt dies zu einer deutlichen Flächenreduzierung. Da diese nicht mit Ungenauigkeiten in der Ausweisung erklärt werden kann, bitten wir Sie diesen Sachverhalt nochmals zu prüfen und die Fläche entsprechend anzupassen. Falls möglich sollte die Fläche im Süden bis an den Bachlauf der Twisselbek heran ausgewiesen werden (siehe beigefügte Pläne). Desweitern ist anzumerken, dass bei der Flächenabgrenzung der Fläche 313 nach Süden ein Abstand von 200m zum Waldgebiet zu Grunde gelegt wurde. Gemäß dem Runderlass Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen (22.03.2011) ist der Abstand zu Wäldern jedoch mit 100m definiert (der östlich befindliche Wald wurde korrekt berücksichtigt). Wir bitten, diesen Abstand zu berichtigen. Mit freundlichen Grüßen juwi Wind GmbH ID: 1470 10.07.2012 Stellungnahme der juwi Wind GmbH zum zweiten Entwurf des Regio- zu Hohenhorn: nalplans für den Planungsraum I, Kreis Herzogtum-Lauenburg. Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Selbst wenn sich eine knapp über 20 ha große Fläche ergeben sollte, auf der Im Folgenden nimmt die juwi Wind GmbH, im Rahmen des zweiten förmlialle Ausschlusskriterien eingehalten sind, erfolgt zugunsten besser chen Beteiligungsverfahrens Stellung zum zweiten Entwurf des Regionalgeeigneter Flächen keine Übernahme. plans für den Planungsraum I, Herzogtum-Lauenburg. Dabei bestätigt juwi Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das gefordie Ausweisung einzelner Flächen und schlägt einige von juwi identifizierte derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert Flächen zur Ausweisung als Windeignungsgebiet vor. und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle 1. Hohenhorn Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen Die Fläche Hohenhorn, wurde bereits im Rahmen des ersten 1. förmlichen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumBeteiligungsverfahrens als Flächenvorschlag eingereicht. Die Bürger, die ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Gemeinde und der Kreis unterstützten eine Ausweisung als WindeigLandesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser nungsgebiet. Die Landesplanung lehnt die Fläche jedoch ab, da sie die raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesSiedlungsachse von Geesthacht an ihrem Rand tangiert. Dies kann so wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetSeite: 148 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung nicht nachvollzogen werden, da dies nach Ansicht der Firma juwi in diezungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetsem Fall kein Ausschluss darstellen sollt. Die Gemeinde und die Eigentü- zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. mer vor Ort möchten bereits seit längeren ein Windpark auf dem Gebiet zu Hamwarde, Fläche 248: von Hohenhorn errichten. Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der Argument: Siedlungsachse und besonderer Siedlungsraum planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Der Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 und der Windkrafterlass des Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigLandes Schleswig-Holstein schreiben für die Ermittlung von Windeignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wienungsflächen Ausschlusskriterien fest, welche Taburäume für die Windder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamenergienutzung definieren. Ein Tabukriterium im LEP sind die Siedlungswarde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten achsen und besonderen Siedlungsräume. Diese werden auf Ebene der ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen Regionalplanung konkretisiert und sollen langfristig vorrangig Raum für geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Siedlungsentwicklung freihalten. Durch das nahezu abgeschlossene Linizu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlienführungsverfahren zur B 5 Nordumgehung Geesthacht ist ein wesentliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung ches Ziel erreicht, die Planungen der Stadt Geesthacht sind mit dem Siedaller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem lungsgebiet Finkenweg-Ost und dem Gewerbegebiet Nord abgeschlossen. danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläDies wird von der Stadt Geesthacht bestätigt und leider von Seiten der chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt Landesplanung ignoriert. wird. Die Siedlungsachse von Hamburg nach Geesthacht ist eine willkürlich zu Elmenhorst und Kankelau, Fläche 308: gezogene Linie, welche keiner festen Abgrenzung und objektiven BegrünEs ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der dung folgt. Die Daten für die Ausweisung der Siedlungsachse stammen planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 von 1998 bzw. noch eher, wenn die Dauer einer Regionalplanaufstellung % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf berücksichtigt wird. Somit sind diese Annahmen nicht mehr als Aktuell Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eiganzusehen und können somit nicht mehr als Begründung für einen paunungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieschalen Ausschluss herangezogen werden. Die Flächenabgrenzung ist so der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmengewählt, dass der Errichtung der Ortsumgehung Geesthacht nichts entgehorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten gensteht. Gleichzeitig wird die Siedlungsentwicklung berücksichtigt und ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen durch eine Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet nicht behingeeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel dert. zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliSomit steht einer Ausweisung der Fläche im Bereich der Siedlungsachse ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung Harnburg- Geesthacht nichts entgegen. Zudem werden mögliche Straßen- aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Fläplanungen, wie die der Ortsumfahrung Geesthacht (B 5n) nicht tangiert. chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt Der Landesentwicklungsplan schreibt bindend den Grundsatz "Binnenentwird. wicklung vor Außenentwicklung" vor. Die Flächen der Siedlungsachse im Bereich der Gemarkung Hohenhorn sind absolut ungeeignet für eine Sied- Zu Worth: Die Fläche liegt innerhalb eines Regionalen Grünzuges. Die Möglichlungsentwicklung. keit der Feinsteuerung, also einer Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz Gleichzeitig bestehen aber von Seiten des Landes, des Kreises und der 9 LEP wurde in unmittelbarer Nachbarschaft schon für einen Teil des Seite: 149 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung WFL Bestrebungen, das Gewerbegebiet Nord der Stadt Geesthacht nach Eignungsgebietes Hamwarde / Wiershop in Anspruch genommen. Norden in den Bereich der Gemarkung Hohenhorn auszuweiten. Umso mehr kommt es darauf an, den Grünzug im verbleibenden Bereich freizuhalten. Die Ausweisung von zwei Eignungsgebieten in diDer Abstand zum geplanten Gewerbegebiet Nord auf dem Gebiet der Gerekter Nähe und innerhalb dieses Raumes würde dem Ziel der Freihalmarkung Hohenhorn wird mit 500m eingehalten. Somit steht einer weiteren tung u.a. zu Naherholungszwecken entgegenstehen. Die Fläche wird positiven Entwicklung auf dem Gewerbegebiet nichts entgegen. Dies steht nicht übernommen. Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsnicht im Konflikt mit der angedachten Eignungsfläche für Windenergie. fehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreiLangfristig ist die räumliche Nähe dieser Gewerbeflächen zu einem möglichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle chen Windpark eher positiv zu sehen. Die Aufgabe der Regionalplanung Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliesollte es sein, die regionalen Gegebenheiten vor Ort an die aktuellen Umgen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller stände anzupassen. Das harte Ausschlusskriterium Siedlungsachse ist dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich nicht mehr Zeitgemäß. Hier sollte eine Einzelfallentscheidung angewendet über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läwerden. Der Regionalplan für den Planungsraum I muss theoretisch in ca. ge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzueinem Jahr fortgeschrieben werden, da die im Landesplanungsgesetz stellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergieverankerte Gültigkeit von 15 Jahren erreicht ist. Die Siedlungsentwicklung nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter wird dabei den neuen demographischen Gegebenheit angepasst werden. diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle Unter diesem Gesichtspunkt sollte hier einer neuen, zeitgemäßen und über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend notwendigen Nutzung die Realisierung ermöglicht werden. Hier muss die auszuweisen. Regionalplanung Flexibilität beweisen und im Sinne der Energiewende, Zu Groß Sarau-Pogeez und Einhaus-Buchholz: welche 1998 noch 2010 beim Beschluss des LEP abzusehen war, die Die Flächen wurden, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet Fläche Hohenhorn berücksichtigen. Dies fordert juwi hier noch einmal wurden, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Poausdrücklich. tenzialflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegen in 2. Hamwarde-Wiershop einem durch Schutzgebiete und die Nähe zum Ratzeburger See geDie Firma juwi begrüßt ausdrücklich die Aufnahme der Fläche Hamwarde- prägte wertvolle Naturlandschaft, die Bestandteil des Naturparkes Lauenburgische Seen ist. Anknüpfungspunkte für eine Ausnahme Wiershop als Fläche 248 in den zweiten Entwurf des Regionalplans für gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP sind hier nicht gegeben. In der Geden Planungsraum I. Gerade der südliche Teil des Kreises HerzogtumLauenburg wurde in der Teilfortschreibung Wind nicht ausreichend bei der samtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Ausweisung von Windvorranggebieten berücksichtigt, obwohl es auch in Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass mehr Potenzialflächen diesem Bereich Flächen gibt, welche bestens für die Windenergienutzung vorhanden sind, als für die Umsetzung des raumordnerischen und energiepolitischen Ziels, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgegeeignet sind. biete auszuweisen, erforderlich sind. Bereits jetzt sind im zweiten EntSo ist die Fläche Hamwarde-Wiershop eine erfreuliche Ausnahme und wurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungszeigt, dass auch im südlichen Herzogtum-Lauenburg der Windenergie behörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch Raum gegeben werden kann und Raum für diese Form der Energiegewinwenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. nung vorhanden ist. Durch die Ausweisung der Fläche wird der ländliche Die Fläche wird nicht übernommen. Raum in der Region nachhaltig gestärkt. Gleichzeitig wird somit zum GeZu Brunstorf: lingen der Energiewende und des Klimaschutzes beigetragen. In dieser Die Gemeinde hatte im Zuge der ersten Anhörung die Ausweisung von Hinsicht ist die Ausweisung konsequent und die Regionalplanung setzt damit ein starkes Zeichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Eignungsgebieten abgelehnt. Im zweiten Anhörungsverfahren hat sich die Gemeinde nicht erneut geäußert. Der vorliegende Beschluss hat Seite: 150 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Stellungnahme Erwiderung 3. Elmenhorst also nach wie vor Gültigkeit. Die Landesplanung hält nach wie vor daran fest in Gemeinden, die sich ausdrücklich gegen die Windenergienutzung ausgesprochen haben, keine Flächen auszuweisen. Sie sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschlussund Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Die Fläche Elmenhorst wurde neu als Fläche 308 in den zweiten Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum I aufgenommen. Die Firma juwi begrüßt die Ausweisung der Fläche ausdrücklich. Mit einer Flächengröße von 31,1 ha erfüllt die Fläche, welche zum Teil noch auf das Gebiet von Kankelau reicht, das Bündelungs- und Konzentrationsgebot der Regionalplanung. Somit lässt sich an diesem Standort hervorragend Windstrom produzieren. Auf dem Gebiet der Gemeinde Elmenhorst wurde bereits im ersten Entwurf zum Regionalplan für den Planungsraum I ein Windeignungsgebiet vorgeschlagen, welches allerdings vom Kreis und vom Land als zu klein abgelehnt wurde. Mit der Neuausweisung der Fläche 308 wird eine Alternative für das nicht berücksichtigte Gebiet auf dem Gut Lanken geschaffen. Hier hat die Landesplanung bewiesen, dass auch Alternativen aufgezeigt werden können, wenn der Wille zur Ausweisung von Windeignungsgebieten besteht. Gerade der Kreis Herzogtum-Lauenburg ist im Vergleich zu den anderen Kreisen in Schleswig-Holstein bisher weniger bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten berücksichtigt wurden. Die Fläche Elmenhorst trägt dazu bei, dass auch im Kreis Herzogtum-Lauenburg die Energiewende mittels dezentraler Energieerzeugung gelingen kann. 4. Worth Im Rahmen des zweiten förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Regionalplanteilfortschreibung Windenergie, wird hier die Fläche Worth im Herzogtum-Lauenburg als Windeignungsgebiet vorgeschlagen. Bereits im Jahr 2007 wurden in Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest Überlegungen zur Förderung regenerativer Energien angestellt und konkretisiert. Aufgrund der strukturellen Gegebenheiten spielt die Windkraft hierbei eine wichtige Rolle. Das zuständige Amt Hohe Elbgeest unterstützt die Bestrebungen hinsichtlich erneuerbarer Energien in seinem Amtsbereich, nicht zuletzt auch als einen wichtigen Faktor der regionalen Entwicklung. Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I, vom 15. August zum 15.November 2011, meldete die Gemeinde wiederum eine Fläche als Windeignungsgebiet beim Kreis an, mit der Bitte um Aufnahme in die Stellungnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg. Die Ermittlung der Eignungsfläche basierte auf dem Windenergieerlass von 22.März 2011, der Seite: 151 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme entsprechende Mindestabstände zu verschiedenen Nutzungsarten in den Gemeinden benennt. Das Windpotentialgebiet liegt östlich der Gemeinde Worth, zwischen der Gemeinde und dem östlich der Gemeinde liegenden Waldgebiet Die Zuwegung zum Gebiet über öffentliche Straßen ist möglich. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ist, aufgrund der zu erwartenden Windgeschwindigkeit zu erwarten. Das Gebiet ist 46ha groß, wodurch dem Bündelungs- und Konzentrationsgebot der Regionalplanung entsprochen wird und die vorgegebene Flächenmindestgröße von 20ha erreicht wird. Das Gebiet, welches hier beschrieben wird, liegt im Randbereich eines im Regionalplan für den Planungsraum I gekennzeichneten "Regionalen Grünzuges". Regionale Grünzüge dienen gemäß den Angaben des Landesentwicklungsplanes 2010 als großräumig zusammenhängende Freiflächen u.a. dem Schutz der Landschaft vor einer großräumigen Zersiedelung. Der "Regionale Grünzug" wird seit dem Kreistagsbeschluss des Kreistags des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 22. September 2011, nicht mehr als generelles Ausschlusskriterium gewertet. Somit steht einer Verwirklichung von Windenergieanlagen in diesem Bereich nichts entgegen. Die Fläche hält zu den angrenzten Siedlungen und Einzelhäusern die vorgegebenen Schutzabstände von 800 bzw. 400m ein. Zudem werden keine naturschutzfachlich relevanten Bereiche tangiert. Der Kreis lehnt die Fläche "unter Vorbehalt" ab, mit der Begründung, dass ein 500m Abstand zum angrenzenden Wald eingehalten werden muss und die Fläche dann eine zu geringe Flächengröße (unter 20ha) aufweisen wird. Das vom Kreis identifizierte Potentialgebiet beträgt gerade einmal ca. 26ha, trotz Anwendung der gleichen Ausschlusskriterien aus dem Windenergieerlass. Diese Argumentation ist so nicht haltbar. Erstens sind die 500m nicht gerechtfertigt, da es keine Begründung für die 500m aus Sicht des Naturschutzes gibt. Die Fläche hält den verlangten Schutzabstand von 100m zum Wald ein und bezieht zudem noch den Rotorradius mit ein, wodurch sich der Schutzabstand noch einmal vergrößert. Dieser Abstand ist vollkommen ausreichend, da der Wald keinen weiteren besonderen Schutzzweck wie zum Beispiel FFH- Gebiet oder SPA- Gebiet erfüllt. Es sind zudem keine anderen Schutzgebietskulissen, wie Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet über den Wald gelegt, womit eventuell ein zusätzlicher Abstand gerechtfertigt wäre. Weiterhin sind keine besonders Seite: 152 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme schützenswerten Großvogelvorkommen in diesem Bereich bekannt, welche ebenfalls eventuell einen zusätzlichen Abstand rechtfertigen würden. Alle bekannten Brutplätze von Großvogelarten sind bei der Identifikation der Fläche berücksichtigt und mit den jeweiligen Schutzabständen versehen worden. Zweitens ist die Vorgabe, dass ein Windeignungsgebiet i.d.R. min. 20ha betragen soll kein muss. Es können auch kleinere Gebiete ausgewiesen werden, wenn mehr als eine Anlage in das Gebiet hinein geplant werden können. Sollte die Landesplanung der Argumentation des Kreises folgen und nicht von dem 500m Abstand zum Wald abrücken, so ist eine Ausweisung dennoch möglich, auch wenn die Fläche kleiner als 20ha ist. Durch die einzelnen Windkraftanlagen ergeben sich nur punktuelle Beeinträchtigungen des Bodens. Die Auswirkungen auf die Fauna werden im Rahmen eines später folgenden Genehmigungsverfahrens gemäß den landesweiten Vorgaben untersucht. Sofern auf den angrenzenden, intensiv ackerbaulich genutzten landwirtschaftlichen Flächen eine Nutzungsänderung in Richtung Erhöhung der ökologischen Wertigkeit erfolgen sollte, so stehen Windkraftanlagen dieser Entwicklung nicht entgegen. Durch die intensive ackerbauliche Nutzung zwischen der Ortslage und dem Waldgebiet nordöstlich der Ortslage ergibt sich eine geringe Vielfalt von raumbildenden Strukturen und Orientierungselementen, sind sehr starke menschliche Einflüsse und dadurch Störungen des Landschaftsbildes erkennbar. Infolge dieser wertbestimmenden Merkmale ist die Landschaftsbildqualität hier eher als gering einzuschätzen. Weiterhin ist die Eignungsfläche auf Grund der umgebenden Waldflächen nur bedingt einsehbar. Nach Abwägung aller vorgegebenen Kriterien, spricht nichts gegen eine Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet. Somit fordert juwi die Landesplanung auf, diese Fläche im neuen Regionalplan für den Planungsraum I als Windeignungsgebiet zu berücksichtigen. 6. Groß Sarau-Pogeez Die Firma juwi schlägt im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens die Fläche groß Sarau-Pogeez vor. Die Fläche liegt im Randbereich des Naturparks Lauenburgische Seen. Die Fläche erstreckt sich in nordwestliche Richtung auf den Gemarkungen Pogeez und Groß Sarau. Der Randbereich des Naturparks wurde mit Kreistagsbeschluss vom 22.9.11 durch den Kreis zur Identifikation von Windeignungsgebieten freigegeben. Die Schutzgebietskulisse des Naturparks stellt laut LEP 2010 und Windenergieerlass von 2011 kein generelles Ausschlusskriterium dar. Zudem steSeite: 153 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme hen dem Gebiet keine weiteren öffentlichen Belange nach §35 Abs. 3 entgegen. Nach Auffassung von juwi ist die Fläche sehr gut mit dem Schutzzweck des Naturparks vereinbar. Somit kann unter dieser Voraussetzung die Fläche ausgewiesen werden. Die Fläche eignet sich aufgrund der Flächengröße und der dort vorherrschenden Windgeschwindigkeit bestens für die Erzeugung von Windstrom. Mit einer Flächengröße von 36,7ha wird der Vorgabe der Regionalplanung Rechnung getragen, wo Windeignungsgebiete nicht kleiner als 20ha sein sollten. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen kann Aufgrund der zu erwartenden Windgeschwindigkeit erwartet werden. Somit ist dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genüge getan. Weiterhin werden die Schutzabstände zu den umliegenden Waldflächen eingehalten und die geforderten 800m zu geschlossenen Siedlungsbereichen und 400m zum Außenbereich ebenfalls. Dadurch wird die Bevölkerung ausreichend vor Immissionen geschützt. Dies entspricht den Vorgaben der Landesplanung für die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Nach ersten Erkenntnissen werden keine Großvogelarten in diesem Bereich nachträglich negativ beeinträchtigt. Natürlich müssen diesbezüglich im weiteren Verfahrensverlauf vertiefende avifaunistische Untersuchungen durchgeführt werden. Die technische Erschließung des Gebiets kann gewährleistet werden, da z.B. eine Zuwegung über die B 207 möglich ist. Die Gemeinden Groß Sarau und Pogeez sprechen sich für die Entwicklung der Windenergie auf ihrem Gebiet aus. Dies entspricht den landespolitischen Vorgaben, nicht gegen den Wunsch der Gemeinden zu agieren. Hier kann die Regionalplanung zudem dafür Sorge tragen, dass sich neben dem Tourismus die Windenergie als zweites Wirtschaftsstandbein etablieren kann. Gerade unter dem Aspekt, dass der Kreis Herzogtum-Lauenburg bisher wenig von der Ausweisung von Windeignungsgebieten profitiert hat, kann eine Ausweisung an dieser Stelle ein starkes Zeichen sein, um auch bisher nicht berücksichtigte Gebiete eine Chance zu geben ihre Vorstellungen im Hinblick auf die dezentrale Energieerzeugung zu verwirklichen. Nach Abwägung aller Restriktionen spricht nichts gegen eine Ausweisung der Fläche Groß Sarau-Pogeez als Windeignungsgebiet im neuen Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum I. juwi fordert somit die Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet im neuen Regionalplan für den Planungsraum I. 7. Einhaus-Buchholz Die Windpotentialfläche Einhaus-Buchholz liegt im Kreis HerzogtumLauenburg und erstreckt sich in nordöstliche Richtung über die Gemarkungen Einhaus und Buchholz. Die Gemeinden sind für die Errichtung der Seite: 154 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Windenergie auf ihren Gemarkungen. Östlich wird die Fläche von der B 207 begrenzt. Zudem erfolgt eine Begrenzung im Süden durch die Gemeinde Einhaus. Die Schutzabstände zu den Siedlungen, Straßen und Waldflächen werden eingehalten, so wie im Windenergieerlass vorgegeben. Dem Natur- und Immissionsschutz wird somit Rechnung getragen. Weiterhin werden keine Waldflächen tangiert. Über die angrenzende Bundesstraße kann ggf. die Zuwegung der Anlagen gewährleistet werden. Die Lage der Fläche entlang der Bundesstraße erfüllt die Vorgabe der Landesplanung, Windeignungsgebiete entlang von Infrastrukturtrassen und in technisch vorbelasteten Gebieten zu planen. Somit steht unter diesen Aspekt einer Ausweisung der Fläche nichts entgegen. Nach einer ersten Einschätzung werden keine Großvogelarten nachhaltig negativ gestört. Hier sind aber weitere avivaunistische Untersuchungen im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens notwendig. Die Fläche liegt im Naturpark Lauenburgische Seen. Der LEP 2010 und der Windenergieerlass von 2010 beschreiben Naturparks als Gebiete mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf Ebene der Regionalplanung. Dies stellt kein generellen Ausschluss dar. Im Kreis Herzogtum-Lauenburg beschloss der Kreistag im September 2011, dass der Naturpark im Randbereich als Suchgebiet für die Ausweisung von Windeignungsgebieten geöffnet wird. Die Fläche Einhaus-Buchholz liegt in eben diesen Randbereich. Zudem stehen dem Gebiet keine weiteren öffentliche Belange nach §35 Abs. 3 entgegen. Nach Auffassung von juwi ist die Fläche sehr gut mit dem Schutzzweck des Naturparks vereinbar. Somit kann unter diesen Voraussetzungen die Fläche ausgewiesen werden. Die Landesplanung kann somit ein starkes Zeichen für die Gemeinden setzen, um die regionale Wirtschaft zu stärken. Hier können zudem neue Wege bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten gegangen und der dezentralen Energieversorgung der entsprechende Raum gegeben werden. Die Flächengröße des Gebiets beträgt 39ha, was ebenfalls den Vorgaben der Landesplanung entspricht. Somit wird dem Bündelungs- und Konzentrationsgebot entsprochen. Nach Abwägung aller zu beachtender Restriktionen spricht nichts gegen eine Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet im neuen Regionalplan für den Planungsraum I. Somit fordert juwi die Ausweisung der Fläche im neuen Regionalplan für den Planungsraum I. Seite: 155 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme 8. Brunstorf Die Fläche Brunstorf wurde bereits im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens zur Regionalplanfortschreibung als Windeignungsgebiet vorgeschlagen. juwi hält die Stellungnahme vom 11.November 2011 aufrecht und hält die Fläche weiterhin als Windeignungsgebiet geeignet und fordert die Ausweisung der Fläche im neuen Regionalplan für den Planungsraum I. Eine Kopie der Stellungnahme liegt bei. Flachenvorschlag für ein Windeignungsgebiet auf der Gemarkung der Gemeinde Brunstorf, Planungsraum I, Kreis Herzogtum- Lauenburg Das hier vorgeschlagene Potenzialgebiet, welches als Windeignungsgebiet für den neuen Regionalplan für den Planungsraum I empfohlen wird, befindet sich auf der Gemarkung der Gemeinde Brunstorf, im Landkreis Herzogtum - Lauenburg. Der Kreis wurde bei der bisherigen Ausweisung von Windeignungsgebieten im landesweiten Vergleich nur sehr gering berücksichtigt, wobei jedoch der Kreis über sehr viele Potenziale für die Windenergienutzung verfügt. Durch den neuen Windenergieerlass vom 22. März 2011 und der veränderten energiepolitischen Vorgaben auf Bundesund Landesebene, wurde die Kreisplanung mit der Suche neuer Potenziale durch den Kreistag beauftragt. Dies führte zu neuen Windpotenzialflachen im Kreis, welche am 30.9.2011 vorgestellt worden. Weiterhin sind die Gemeinden aufgerufen weitere Flächenvorschläge einzureichen. Die Flache Brunstort ist bereits von Seiten des Kreises im erweiterten Kreiskonzept, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanentwurf, als eine mögliche Potenzialfläche identifiziert worden. Womit deutlich wird, das dieser Flache keinerlei Restriktionen zu Grunde liegen. Die Ausschlussgebiete nach LEP 2010 und Windenegieerlass vom 22. März 2011 werden eingehalten und nicht tangiert. Weiterhin werden keine Regionalen Grünzüge oder sonstige Freihaltebereiche beplant. Der Umgebungsschutz und die Sichtbeziehungen zu den einzelnen Orten wird berücksichtigt. Die Größe des Gebietes beträgt 38ha, wodurch dem Gebot der Regionalplanung Rechnung getragen wird, welches eine Bündelung von Windenergieanlagen vorsieht. Weiterhin ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen durch eine ausreichende Windhöffigkeit in diesem Bereich gewährleistet. Eine Erschließung des Gebietes über öffentliche Wege und Straßen ist Seite: 156 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme gegeben, zudem konzentriert sich das Gebiet an einer Kreisstraße, womit dem Gebot der Regionalplanung - Bündelung an Infrastruktur- genüge getan wird. Die Netzeinspeisung wurde abgeprüft und ist gewährleistet. Naturschutz Das Gebiet liegt außerhalb jeglicher naturschutzfachlicher relevanter Schutzgebiete. Es werden keine LSG und Naturparks berührt. Weiterhin wird der regionale Grünzug nicht tangiert. Das Vorschlagsgebiet liegt weitab wichtiger Vogelzuglinien, zudem ist eine Beeinträchtigung von Großvogelarten wie dem Rotmilan nicht zu erwarten, da keine Brutbestände in diesem Bereich bekannt sind. Weiterhin werden keine Nahrungshabitate berührt. Alle vorgegebenen Abstände zu schützenswürdigen Bereichen werden eingehalten bzw. überschritten. Es werden des Weiteren keine Waldbereiche sowie sonstige schützenswerte Biotope tangiert.. Dem besonderen Schutzbedürfnis des Sachsenwaids wird Rechnung getragen, da hier anstatt eines 100m Abstandes zum Wald ein 300m Abstand eingehalten wird. So ist keine Beeinträchtigung für dieses Gebiet zu erwarten. Zu allen weiteren Wälder in diesem Bereich sind 100m Schutzabstand eingehalten. So wie es im Windkrafterlass vom 22. März 2011 verlangt wird. Zudem werden keine FFH- Gebiete sowie SPA Gebiete tangiert. Die vom LANU empfohlenen Schutzabstände zu Großvögeln werden eingehalten und überschritten. So zum Beispiel finden sich die nächstgelegenen Brutplätze vom Weiß- und Schwarzstorch in über drei Kilometer Entfernung, sodass Störungen oder Scheuchwirkungen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden können. Auch die bekannten Bestände des Seeadlers und Rotmilans, liegen außerhalb der vom LANU empfohlenen Schutzabstände. Das Gebiet ist für den Seeadler als Nahrungshabitat uninteressant, da keine geeigneten Wasserflächen vor Ort sind. Hinsichtlich der Brutvogelfauna wird das Konfliktpotenzial insgesamt als gering eingestuft, da sich aus den vorliegenden Ergebnissen keine erheblichen Beeinträchtigungen von besonders empfindlichen und schützenswerten Arten ableiten lassen. Für Rastvögel ist derzeit nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu rechnen. Mit nennenswerten negativen Auswirkungen auf den allgemeinen Vogelzug ist durch die geplanten Anlagen ebenfalls nicht zu rechnen. Somit spricht aus naturschutzfachlicher Sicht nichts gegen eine Ausweisung als Windeignungsgebiet im neuen Regionalplan. Seite: 157 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Siedlungsabstände Das Gebiet hält zu allen umliegenden Siedlungsbereichen und Einzelhäusern die im Windenergieerlass des Landes Schleswig - Holstein vom 4. April 2011 vorgegebenen Abstände ein. Zudem wird bei der Planung der Windenergieanlagen die Vorgabe berücksichtigt, den Rotorradius komplett innerhalb des Gebietes zu belassen. Somit werden zu dem vorgegebenen Mindestabstand von 800m zur Wohnbebauung zusätzliche Abstände eingehalten, was dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung entspricht. Die Schallvorgaben nach TA Lärm sowie der zulässige Schattenwerte werden vollends eingehalten. Somit wird die benachbarte Bevölkerung im ausreichenden Umfang vor Immissionen geschützt, so dass in dieser Hinsicht einer Ausweisung als Windeignungsgebiet nichts entgegensteht. Trassensuchraum BAB 21 Im Kreis Herzogtum- Lauenburg wird seit vielen Jahren die Autobahn BAB 21 geplant. Bis heute gibt es keinen festgelegten Trassenverlauf. Diese Verbindungsachse ist im derzeitigen Bundesverkehrswegeplan unter der Rubrik "weiterer/langfristiger Bedarf' eingeplant, was einer frühstmöglichen Realisierung von in 20 bis 30 Jahren entspricht. Zudem wird eine neue Bedarfsermittlung im Jahr 2015 durchgeführt, wo aus dem zuständigen Ministerien und Behörden die Aussage kam, dass eine Neueinstufung der A 21 in den vordringlichen Bedarf nicht zu erwarten ist. Die Kreisverwaltung hatte zudem ein Planungsbüro mit der Prüfung der Verkehrsentwicklung sowie der Prüfung verschiedener Autobahnvarianten im HerzogtumLauenburg beauftragt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro wird die Autobahn derzeit nicht weiter beplant. Weiterhin hat der Kreistag des Herzogtums Lauenburg, in seiner Sitzung vom 22.09.11 beschlossen, den Trassensuchraum der A 21 für die Identifizierung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung zu nutzen. Das hier vorgeschlagene Gebiet befindet sich im Trassensuchraum der A 21. Eine Realisierung der A 21 ist, wie bereits erwähnt, nicht in den nächsten 20 bis 30 Jahren zu erwarten, wenn diese denn Oberhaupt eintritt. Dagegen beträgt der Betrieb einer Windenergieanlage gerade einmal 20 Jahre. Somit eignet sich der Trassensuchraum der A 21 sehr gut für die Erzeugung von Windenergie in diesem Zeitraum. Unter Berücksichtigung der Betriebsdauer einer Windenergieanlage, des Realisierungszeitraumes der A 21 sowie einer Befürwortung des Kreises zur Nutzung von Windenergie im Trassensuchraum der A 21, spricht nichts gegen eine Ausweisung der Fläche als Seite: 158 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Windeignungsgebiet. Nach Abwägung aller Argumente und nach Durchführung von vielen Gesprächen spricht nichts gegen eine Ausweisung der Fläche im neuen Regionalplan für den Planungsraum I. Daher fordert juwi die Regionalplanung auf, die Potenzialfläche Brunstorf als Windeignungsgebiet in den Regionalplan für den Planungsraum I auszuweisen, um dem neuen Energiekonzept der Bundesregierung vom Juni 2011 gerecht zu werden und um den Willen der Bürger und Gemeinden gerecht zu werden. Die Regionalplanung kann durch eine Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet ein starkes Zeichen zur Erreichung der Klimaschutzziele setzen, sowie den Energiewandel aktiv unterstützen. Außerdem wird durch eine Ausweisung der Fläche, die regionale Wertschöpfung gestärkt. Davor sollte sich die Regionalplanung nicht verschließen. juwi Wind GmbH ID: 1473 10.07.2012 Stellungnahme der juwi Wind GmbH zum zweiten Entwurf des Regio- Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf nalplans für den Planungsraum I, Kreis Segeberg. ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunIm Folgenden nimmt die juwi Wind GmbH, im Rahmen des zweiten förmliden haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass chen Beteiligungsverfahrens, Stellung zum zweiten Entwurf des Regionalauch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsfläplans für den Planungsraum I, Kreis Segeberg. chen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erst1. Alveslohe aufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung Der Kreis Segeberg bietet beste Voraussetzungen für die Erzeugung von der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich AbstandsWindenergie. Die Fläche Aveslohe ist im zweiten Entwurf des Regionalpuffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend plans als Fläche 315 ausgewiesen. Die Fläche umfasst das Gemeindegegroße Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen. biet Alveslohe und reicht teilweise auf die Gemarkung der Gemeinde Kaltenkirchen. Juwi unterstützt die Ausweisung der Fläche im Regionalplanentwurf für den Planungsraum I ausdrücklich. Die Gemeinde Kaltenkirchen allerdings möchte kein Windeignungsgebiet auf ihrer Gemarkung haben. Dennoch plädiert juwi für eine Beibehaltung der Planungen. Sollte Kaltenkirchen sich gegen das Gebiet aussprechen, sollte nur die Alvesloher Fläche berücksichtig werden. Die Flächengröße des Alvesloher Gebietes beträgt dann 21,6 ha und erfüllt immer noch die Vorgaben der Seite: 159 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Landesplanung, wo Windeignungsgebiete größer als 20ha sein sollten. Gleichzeitig werden die Wünsche der Gemeinden respektiert, da Alveslohe sich nicht negativ zur Nutzung von Windenergie ausgesprochen hat. Deshalb fordert juwi, sollte nicht noch ein Umdenken in Kaltenkirchen stattfinden, die Fläche beizubehalten bzw. nur den Flächenteil in der Gemeinde Alveslohe auszuweisen. Dies würde im Sinne einer verantwortungsvollen Regionalplanung sein. Somit wird auch in diesem Bereich ein Beitrag zum Gelingen der Energiewende geleistet und der Windenergie substanziell Raum gegeben. LENPower GmbH ID: 1016 10.07.2012 Stellungnahme zum 2. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren zur Teil- Im Bereich der gewünschten Erweiterung liegt eine Waldparzelle, für fortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 für die Auswei- die ein Abstand von 100 m einzuhalten ist. Unter Berücksichtigung sung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. dieses Ausschlusskriteriums verbleibt keine zusammenhängende Erweiterungsmöglichkeit. Dem Vorschlag wird nicht gefolgt. Vorstellung und Bitte um Aufnahme als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie in den Regionalplan Planungsraum I – Potenzielle WindparkErweiterung Lasbek. Im Rahmen des 1. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011, für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, hat die LENPower GmbH eine Stellungnahme abgegeben und die Möglichkeit der Erweiterung des Eignungsgebietes für die Windenergienutzung Lasbek dargestellt. Bisher wurde dieser Vorschlag mit Verweis auf das damalige, einer Erweiterung des Eignungsgebietes entgegenstehende Votum des Gemeinderates Lasbek nicht übernommen. Inzwischen haben intensive Gespräche mit der Gemeinde bezüglich dieses Projektes stattgefunden. Die LENPower GmbH ist bestrebt, gemeinsam mit der Gemeinde Lasbek das vorbezeichnete Windpark-Projekt umzusetzen. Dazu werden der Gemeinde bzw. den Bürgern der Gemeinde angemessene Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, um regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und die Akzeptanz der Bürger zu gewinnen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2012 hat die LENPower GmbH der Gemeinde nunmehr einen neuen Flächenvorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag, in Verbindung mit dem Angebot von Beteiligungsmöglichkeiten, wurde positiv aufgenommen. Aus diesem Grunde und aufgrund des im Folgenden dargestellten schlüsSeite: 160 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme sigen Planungskonzeptes, bitten wir Sie, die in der angefügten Karte dargestellte Erweiterung des Eignungsgebietes Lasbek in den Regionalplan des Planungsraum I aufzunehmen. Die Fläche weist eine Größe von 40 ha auf und überschneidet in Teilen, die im Flächennutzungsplan für die Windenergienutzung ausgewiesene Fläche, bzw. stellt eine Erweiterung dieser Fläche dar. In diesem Bereich ist eine Konfiguration von drei Windenergieanlagen der 3 MW-Klasse möglich. Damit ließe sich gemäß unserer Prognosen ein Ertrag von ca. 9.400 MWh pro Anlage bzw. von ca. 28.200 MWh für die gesamte WindparkErweiterung erzielen. Bei der Planung wurden die gängigen Ausschluss- und Schutzkriterien eingehalten. Grundlage für unsere Planung sind insbesondere die “Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ des Landes SchleswigHolstein vom 22.03.2011, die u.a. als Entscheidungshilfe für die Bauleitplanung dienen sollen. Hinsichtlich der Wohnbebauung wurden restriktive Schutzabstände berücksichtigt, so dass die entsprechenden Immissionsrichtwerte durch Schall- und Schattenwurfbelastungen der bestehenden und hinzukommenden Windenergieanlagen eingehalten werden. Die nächstgelegenen Siedlungen sind Barkhorst im Westen, Schmachthagen im Osten und Radeland im Süden in jeweils 800 m Entfernung. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche zeichnet sich durch folgende Merkmale hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen aus: • Zu den umliegenden Siedlungsbereichen wird ein ausreichender Abstand von 800 m eingehalten. Dies garantiert die Einhaltung der Grenzwerte gemäß Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) und reduziert mögliche optische Effekte. • Die Schutzabstände von 200 m zu den umliegenden Biotopen in östlicher Richtung werden eingehalten. • Durch den Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum I ist ein Großteil der Fläche für die Windenergienutzung bereits raumordnerisch abgewogen. • Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt gemäß erster Ertragsprognosen bei ca. 7,1 m/s (in 135 m Nabenhöhe) und ist somit für einen Binnenstandort als gut zu bewerten. • Die Netzeinspeisung ist technisch umsetzbar. Seite: 161 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme • Die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt. • Da es sich um eine Erweiterungsfläche handelt, ist das Landschaftsbild bereits vorgeprägt und es wird eine konzentrierte Nutzung der Windenergie gefördert, mit dem Ziel, weniger geeignete Standorte freizuhalten. In der angefügten Karte sind das Eignungsgebiet aus dem Entwurf des Regionalplans 2011 (dunkelblaue Farbgebung), die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche für die Windenergienutzung (hellblaue Farbgebung, schraffiert), die von uns auf Grundlage der Kriterien des Landes Schleswig Holstein identifizierte Potenzialfläche (hellblaue Farbgebung, gestrichelt), sowie die weiteren Abstandskriterien dargestellt. Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass der von uns vorgeschlagenen Fläche restriktivere Abstandkriterien hinsichtlich der Wohnbebauung zu Grunde liegen, als dem Eignungsgebiet aus dem Entwurf des Regionalplans 2011. Alle erforderlichen Mindestabstände zu schutzwürdigen Nutzungen werden somit eingehalten. Ausschlussgebiete auf Basis der Erfordernisse der Raumordnung liegen nicht in dem Potenzialgebiet. Fazit Das angeführte Vorhaben entspricht den Zielsetzungen der Bundesregierung und des Landes Schleswig-Holstein, den Ausbau der Windenergienutzung weiter voranzutreiben. Die dargestellte Anwendung gängiger Ausschlusskriterien zur Potenzialflächenanalyse gewährleistet einen behutsamen und bedachten Ausbau der Windenergie. Außerdem kommt es in dem teils vorbelasteten Gebiet nur zu geringfügigen zusätzlichen Belastungen hinsichtlich Schallimmissionen und sonstiger Immissionen, wobei eine konzentrierte Planung von Windenergieanlagen umgesetzt werden kann. Aufgrund des geringen Flächenverbrauchs durch Windenergieanlagen ist zudem weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der betreffenden Flurstücke möglich. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Lasbek das Windparkerweiterungs-Projekt Lasbek zu verwirklichen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Aus den vorgenannten Gründen bitten wir Sie, das in dieser Stellungnahme der LENPower GmbH aufgezeigte Gebiet als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie in den Regionalplan des Planungsraum I aufzunehmen. Seite: 162 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen LLUR als untere Forstbehörde ID: 558 06.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche 190 ist bereits wieder aus dem Plan gestrichen worden. Insofern besteht die aufgezeigte Überschneidung mit Waldflächen die Überprüfung der Eignungsflächen hat ergeben, dass in der Fläche Nr. nicht mehr. 190 nördlich des Marienhofes / Holms zwei Waldflächen und südlich eine Waldfläche im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes (LWaldG, GVOBl. Schl.-H. Nr.16/2004 S.461 i.d.F. vom 13.07.2011, GVOBl. S. 225) anscheinend nicht berücksichtigt wurden. Die Eignungsfläche Nr. 190 überplant zumindest die eine Waldfläche. Nach Karte werden die Abstände zu den beiden anderen Waldflächen nicht eingehalten. Nähere Angaben sind auf Grund des Maßstabes und der relativ ungenauen Darstellung nicht möglich. Auch für die in der nachfolgenden Karte mit hellem grün markierten Waldflächen, sind die Abstandsvorgaben zum Wald anzuwenden. Die mit Rot umrandete Fläche wurde mit Genehmigung aus der Waldeigenschaft entlassen. Auf ihr befindet sich heute eine Biogasanlage. Mit freundlichen Grüßen Landkreis Harburg ID: 1626 23.07.2012 Teilfortschreibungen des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Dass der Landkreis Harburg nicht direkt beteiligt wurde, ist auf ein Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung redaktionelles Versehen zurückzuführen. Deshalb wird die nach Fristablauf eingegangene Stellungnahme noch mit in die Abwägung einbeAnhörung und Beteiligungsverfahren, 2. Entwurf zogen. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch, Die Ausweisung der Flächen in Elbnähe erfolgte unter Berücksichtidas Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- gung der in Schleswig-Holstein vorliegenden Daten zum Vogelzug und braucherschutz, Regierungsvertretung Lüneburg hat uns über das erneute die daraus abgeleiteten "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung der Regio(Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 2008). nalpläne zur Ausweisung von Windeignungsgebieten unterrichtet. Eine Demnach liegt die Fläche außerhalb der auf schleswig-holsteinischer direkte Beteiligung der benachbarten Regionalplanungsträger ist nicht Seite ermittelten Konzentrationsgebiete des Land- und Wasservogelerfolgt, somit war eine Stellungnahme innerhalb der angegebenen Frist nicht möglich. Da die vorgenommenen Änderungen des 1. Planentwurfs Seite: 163 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung die Grundzüge der Planung gern. § 10 ROG Abs. 1 Satz 4 ROG wesent- zuges. lich berühren, gibt der Landkreis Harburg folgende Anmerkungen und AnDer ggf. erforderliche Ausbau des Stromnetzes erfolgt in möglichst regungen. enger zeitlicher Abstimmung mit der Teilfortschreibung der RegioGegenüber dem 1. Planentwurf sind die Eignungsgebiete Nr. 248 und Nr. nalpläne zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete. Parallel dazu wer244 neu hinzugekommen, das Eignungsgebiet Nr. 208 wurde modifiziert den auch Möglichkeiten der Windstromspeicherung erprobt. Die Lanund erweitert. desregierung ist durch entsprechende Vereinbarungen zum beschleunigten Netzausbau bemüht, alle neuen WKA möglichst schnell ans Insbesondere das Eignungsgebiet Nr. 244 mit einer Gesamtfläche von Stromnetz anschließen zu können. In der Abwägung energiepolitischer 195,4 ha rückt in einem Abstand von ca. 2 km an den Landkreis Harburg Ziele, zu denen zwingend auch der Netzausbau gehört, mit artenund die Elbmarsch heran. Aufgrund der Größe und Nähe des Eignungsgeschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Belangen werden die bietes zur Elbe sollten Beeinträchtigungen des Vogelzuges vermieden und gewählten Standorte auch vom Umfang her noch für raumordnerisch potenzielle Auswirkungen im Umweltbericht berücksichtigt werden. Der vertretbar gehalten. Landkreis hat für die gesamte Elbmarsch flächendeckende avifaunistische Daten zum Brut- und Gastvogelaufkommen gutachterlieh ermitteln lassen, Die Entfernung der südlichsten Ausläufer des geplanten Eignungsgedie die Bedeutung der Elbmarschen für den internationalen Vogelzug ver- bietes Nr. 244 zum südlichen Elbufer beträgt knapp 2 km. Zwischen deutlichen. Derartige Daten sollten auch für den schleswig-holsteinischen der Elbe und dem geplanten Gebiet liegt noch ein Waldgürtel. In einer Bereich erhoben werden, bevor der Standort raumordnerisch festgelegt Entfernung von 2 km wirken die WKA nicht mehr dominierend im wird. Landschaftsbild. Durch die Waldabschattung tritt eine zusätzliche Minderung der Fernwirkung ein, die somit insgesamt für vertretbar gehalZu berücksichtigen ist dabei auch, dass die bestehenden 380 KV-Eltten wird. Erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und das LandLeitungen nach Süden ausgelastet sind und eine zusätzliche Ableitung von schaftsbild sind nicht zu erwarten. Strom in das bundesdeutsche Netz wegen der linearen Bebauungsstruktur und der Bedeutung der Elbmarschen für die Avifauna nur sehr begrenzt möglich ist. Daher sind die mittelbaren Netzauswirkungen ebenfalls bereits auf der Ebene der Raumordnung zu behandeln und nicht auf nachfolgende Verfahren abzuschichten. Weiterhin sollte die Fernwirkung der geplanten Windkraftanlagen auf die Elbmarsch und Elbniederung als Erholungsraum nicht außer Acht gelassen werden. Die Anlagen erreichen heute eine bedeutende Gesamthöhe und sind in den Elbmarschen aufgrund der geringen Reliefenergie des Naturraumes in Verbindung mit der Höhenlage des nördlichen Elbufers weithin sichtbar und prägend. Während die Fernwirkung in den Schleswig-Holsteinischen Bereich den üblichen Auswirkungsrahmen nicht überschreitet, liegt die optische Einwirkung auf das Landschaftsbild nach Süden bei gut 15 km bis zur südlichen Geestkante der Elbmarschen (Bereich von Pattensen - Vögelsen - Scharnebeck). Eine Landschaftsbilderfassung und eine Aussage zu möglichen Minimierungsmaßnahmen sind daher bereits auf der Ebene der RegionalSeite: 164 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung planung als Bestandteil der strategischen Umweltprüfung unerlässlich. Der unmittelbar angrenzende Bereich um Avendorf (Gemeinde Tespe) ist im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises als Vorbehaltsgebiet für Erholung sowie für Natur und Landschaft festgelegt. Der aktuelle Entwurf des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Harburg stellt für diesen Bereich eine sehr hohe und hohe Landschaftsbildqualität fest - das Gebiet erfüllt die Voraussetzung zur Festlegung eines LSG gem. § 26 BNatSchG. Darüber hinaus verläuft der überregional bedeutende Fernradweg Elbe beiderseits des Flusses durch diesen Raum. In den letzten Jahren sind erhebliche Investitionen in den Tourismus und die Naherholung geflossen. Ziel ist, den Raum der Elbmarsch zukünftig stärker touristisch zu entwickeln. Der Landkreis Harburg bittet als untere Landesplanungsbehörde und Träger der Regionalen Raumordnung zukünftig bei Fortschreibungen des Regionalplanes beteiligt zu werden, wie dies beim LEP bereits Standard ist. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie ID: 919 11.07.2012 Fläche Nr. 245: Zu Fläche 245: In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Im Planungsraum I befindet sich das Windeignungsgebiet "Nr. 245 Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil dass das GeMönkloh" nördlich zur geplanten A 20 - Trasse des Abschnitts L 114- A 7 biet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrüund nordöstlich der geplanten Grünbrücke im Hasselbusch sowie im Korricke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigdor zwischen Grünbrücke und Trittsteinbiotopen (siehe nachfolgende keit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Abb.). Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt L 114 bis westlich der A gestrichen. 7, wurde im IV. Quartal 2010 eingeleitet. Zu Fläche 305: Die Grünbrücke sowie die Trittsteinbiotope sind für Ausgleichszwecke im Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um sehr kleine bzw. sehr schmale Flächenstreifen. Die Entwicklungsziele auf den Flächen Rahmen der A 20-Planung unabdingbar. sind daher mit der Errichtung von WKA in Einklang zu bringen, solanDie Trittsteinbiotope, die im LBP als Ersatzmaßnahme E 4 beschrieben ge die Flächen selbst nicht mit WKA bebaut werden. Dies kann im sind, umfassen 6 Teilflächen, auf denen Feldgehölze angelegt werden gemeindlichen Bauleitplanverfahren sichergestellt werden und muss sollen. Sie übernehmen vorrangig Ausgleichsfunktionen für den zerschnitdaher nicht zu einer Streichung der Fläche führen. Sie wird daher beitenen Biotopverbund des Rotwildes im Hasselbusch und dienen dem wanSeite: 165 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung dernden Rotwild als Trittsteinbiotope zwischen den Schwerpunktvorkom- behalten. men Aukrug und Hasselbusch. Weiterhin dienen sie der Kompensation der Änderung Text und Umweltbericht Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Waldverluste. Potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Kompensationsflächen mit Die Trittsteinbiotope und die Grünbrücken über die A 20 (am Hasselbusch) artenschutzrechtlichen Entwicklungszielen. und über die A 7 (nördlich der Schmalfelder Au und die Querung beim Rastplatz im Bereich Brokenlander Au) sowie weitere Maßnahmen zum Habitatverbund dienen der Erhaltung und Vernetzung der HauptWanderroute des Rotwildes. Grundlage dieser naturschutzfachlichen Maßnahmen ist das Gutachten von Prof. Dr. Giselher Kaule "A 20 N-W Umfahrung Hamburg und A 7-Ausbau 6-streifig, Habitatverbund S-H, Vorschlag für eine Priorisierung möglicher Bauwerke und den Umfang jeweils notwendiger Maßnahmen" (2007). Die Lage der Grünbrücke im Hasselbusch basiert auf dem zuvor genannten Gutachten von Prof. Dr. Giselher Kaule. Kaule stellt südlich Bad Bramstedt/Bissenmoor einen Habitatverbund zwischen dem Hasselbusch und dem Biotopkomplex östlich von Bad Bramstedt fest. Der kürzeste Weg vom Duvenstedter Brook zum Hasselbusch für Rotwild verläuft über die Segeberger Heide, die A 7 und den Korridor südlich Bad Bramstedt direkt zum Hasselbusch. Zur Vorbelastung wird festgestellt, dass durch die Lage der Siedlungen und die Landnutzung der Korridor ohne den Bau der A 20 bereits sehr eng ist. Durch die A 20 wird der Freiraum weiter eingeengt. Zusätzlich beeinträchtigen die Bundesstraße und die Bahntrasse den Korridor für den Rothirsch. Auf S. 19 kommt das Gutachten zu dem Schluss: "Bei dieser Siedlungs- und Infrastrukturdichte und deren Wachstum kann in dem Gebiet langfristig kein störungsarmer Korridor in Richtung des Hasselbusch erhalten werden. Es wird daher in Abwägung mittelfristiger Risiken für den Korridor südlich Bad Bramstedt empfohlen, diese Verbindung an einer anderen, langfristig gesicherten Stelle zu verwirklichen und keine Grünbrücke im Bereich Bissenmoor zu planen. Der Verbund muss konsequent als "umgekehrtes U" über die verbleibenden Verbundkorridore aufgebaut werden. Die Überdeckelung des Einschnittes der A 7 nördlich der Schmalfelder Au und die Querung beim Rastplatz im Bereich Brokenlander Au sind damit aus populationsgenetischer Sicht zwingend. Da im Bereich Brokenlander Au z. Zt. ein sporadischer Hirschwechsel über die A 7 möglich ist, wird das Querungsbauwerk an dieser Stelle erst mit der Verbreiterung der A 7 erforderlich und wird dann im Rahmen dieser Maßnahme bearbeitet." Ziel der Grünbrücke am Hasselbusch über die A 20 ist die Erhaltung einer traditionellen Haupt-Wanderroute des Rotwilds und die Vernetzung der Seite: 166 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Rotwild-Populationen, die Erhaltung des Verbunds für terrestrische Säuger, Fledermäuse etc., die Vernetzung gering zerschnittener Räume, eines Waldgebietes mit größerem dünn besiedelten Raum sowie von Gebüschund Saumbiotopen. Zur Dimensionierung heißt es auf S. 18: "Der Standort liegt in Randlage des Streifgebietes der Hasselbusch-Population. Im Korridor für die Vernetzung mit der Population "Aukrug" ist eine deutliche Verbesserung der Qualität durch Leitstrukturen erforderlich. Hirsche die den Standortbereich erreicht haben, finden dann ein sehr gutes Umfeld mit geringen Störungen vor. Aufgrund der guten Bedingungen sind dann 70m ausreichend. Die Habitatqualität des Korridors, die optimiert werden muss und die nur sporadische Nutzung des Korridors sind die kritischen Faktoren in der Gesamtbeurteilung. Da hier vorrangig eine Vernetzung durch migrierende Tiere erfolgen soll, kann dieser "Flaschenhals" nicht durch das gute nahe Umfeld der Brücke substituiert werden. 70m sollten daher nicht unterschritten werden. Sofern auf die Realisierung des Durchlasses am Kliff verzichtet werden muss, ist eine Verbreiterung des Bauwerkes auf ca. 80m Breite notwendig. Die Grünbrücke muss ohne eine Grünunterführung am Kliff zusätzlich Funktionen der Nebenverbundachse erfüllen, es müssen magere Saumbiotope entwickelt werden, die zusätzlich Fläche beanspruchen." In dem Gutachten von M. Meißner und F. Zachos "Auswirkungen der Planung zur A 20 und A 7 auf den Rothirsch als Indikatorart und Notwendigkeit technischer Verbundmaßnahmen im Abschnitt Bad Segeberg bis Elbe" (2007) heißt es auf S. 39 zur Lage der Grünbrücke Hasselbusch: "....ist im nördlichen Teil des Hasselbusch eine hochwertige Grünbrücke erforderlich. Sie sollte idealerweise gemäß der Empfehlungen des Gutachtens zur UVS am südlichen Rand der Abt. 222 des Hasselbusch platziert werden. An den Standort schließt auf nördlicher Seite die ca. 20 ha große, im Eigentum des Landes stehende Waldfläche der Abt. 222 an. Das Bauwerk verfügt somit vor allem in nördlicher Richtung lokal über einen optimalen Habitatanschluss. Die Waldfläche bildet einen attraktiven Anlaufpunkt und begünstigt so die (wichtige) Nutzung der Grünbrücke aus Richtung Norden. Eine Verlagerung des Bauwerks aus bautechnischen Gründen an den weiter westlich gelegenen Waldkorridor zwischen Abt. 222 und Abt. 202 ist grundsätzlich möglich. Der Standort weicht jedoch von der Hauptzugrichtung ab. Eine Nutzung der Grünbrücke aus Richtung Norden bedingt so einen trassenparallelen Wechsel von ca. 400 - 500 m nach Westen. Eine Verlegung würde somit - insbesondere auch innerhalb des Seite: 167 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Waldbereiches - zwingend eine effektive kleinräumige Zuleitung aus Norden einwandernder Tiere auf das Bauwerk erfordern. Hierfür wäre ein detailliertes Lenkungskonzept notwendig (attraktive Nahrungsflächen, Nahrungsschneisen, waldbauliche Gestaltung, etc.)." Votum: Es ist sicherzustellen, dass nachweislich keine negativen Wirkungen durch das geplante Windeignungsgebiet-Nr. 245 Mönkloh auf die in der Planfeststellung befindlichen Ausgleichsflächen (Grünbrücke und Trittsteinbiotope) auftreten. Fläche Nr. 305: Innerhalb dieser Windeignungsfläche 305 liegen bereits angelegte (vorhandene) Flächen, die dem naturschutzrechtlichen Ausgleich der A 20 dienen. Herzu gehören folgende Grundstücke: Kreis Segeberg, Gemeinde Wiemersdorf, Flur 3, Flurstücke 17/2, 17/3, 19/4 und 19/6 sowie Gemeinde Großenaspe, Flur 29, Flurstücke 29/4, 41/6 sowie Flur 31, Flurstücke 38/4, 40/3, 48/3 und 48/4. Für diese Flächen erfolgt derzeit die grundbuchamtliche Übertragung. Votum: Das gegenüber dem 1. Entwurf der "Teilfortschreibung Windkraft" hinzugekommene Eignungsgebiet 305 steht daher für Windkraftflächen nicht zur Verfügung bzw. müsste alternativ in seinem östlichen Teilbereich verkleinert werden. NABU Schleswig-Holstein ID: 1614 10.07.2012 Im Einzelnen wird zu den vorgesehenen Flächen folgendes angemerkt: Zur Fläche 246: Die Fläche liegt im weiteren Einflussbereich des NSG "Hansdorfer Planungsraum 1: Brook". Zudem liegt es im weiteren Einflussbereich des auf Hamburger Gebiet liegenden NSG "Duvenstedter Brook". Genaue Angaben zu u. Eignungsgebiet und Bewertung: U. betroffenen Großvögeln sind bei der Hansestadt Hamburg zu erfra246: Die Ausweisung wird wegen der Nähe zu den NSGs "Duvenstedter gen. Es kann nach den vorliegenden Daten nicht ausgeschlossen Brook" und "Hansdorfer Brook" kritisch bewertet. werden, dass eine Betroffenheit für den Brutplatz des Seeadlers auf 249: Die Ausweisung wird abgelehnt. Dieses Gebiet ist reich strukturiert; Hamburger Gebiet gegeben ist. mehrere Groß- und Greifvogelarten brüten im Umkreis von 1 – 2 km: See- Es werden folgende artenschutzrechtliche Prüferfordernisse in den adler, Wanderfalke, Rotmilan (2 Paare), Uhu, Kranich (mindestens 2 Paa- Umweltbericht aufgenommen: Seite: 168 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung re). An den bereits vorhandenen Anlagen gibt es gegenwärtig regelmäßig Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Opfer (zuletzt ein Rotmilan). Auch die Opfer bei den Fledermäusen sind an Seeadler, Baumfalke, Rohrweihe, Wachtelkönig, Wespenbussard und diesen Anlagen hoch. Eine Ausweisung weiterer Flächen würde diese Kranich. Problematik weiter verstärken. Zur Fläche 249: 305: Die Fläche liegt im Verlauf des internationalen Wasservogelzugwe- Die Fläche liegt im Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatges, der von der Lübecker Bucht in ihrer gesamten Nord-Süd- Ausdehzes im Neversdorfer Wald. In den Regionalplan wird daher ein artennung nach Südwesten führt und v.a. für Nonnen- und Blässgänse von schutzrechtlicher Vorbehalt - potenzieller Beeinträchtigungsbereich erheblicher Bedeutung ist. eines Seeadlerbrutplatzes - aufgenommen. Ferner ist in den Umweltbericht folgendes artenschutzrechtliche Prüferfordernis aufzunehmen: 306: Die Fläche liegt im Einzugsbereich von 3 Seeadlerbrutplätzen und im Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Verlauf des Wasservogelzugweges von der Lübecker Bucht nach Westen Uhu, Rotmilan (Nonnen- und Blässgänse). Eine Ausweisung der Fläche wird abgelehnt. Zur Fläche 305: Nach hiesigen Erkenntnissen ist der Raum nicht als Raum mit starken Konzentrationen des Vogelzuges oder mit Leitstrukturen für den Vogelzug einzustufen. Fläche 306: Die Fläche liegt teilweise im Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatzes. In den Regionalplan wird daher ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt - potenzieller Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatzes - aufgenommen. Der Bereich Stocksee beheimatet 11 der 15 in SH heimischen Fledermausarten, in dieser Moränenlandschaft mit hoher Knickdichte, Buchenwäldern mit Altbaumbeständen und Stillgewässern liegt eine besonders hohe Fledermausaktivität vor. Hierbei sind die lokalen und ziehenden Populationen von Mai bis Oktober von hoher Bedeutung. Es ist in den Umweltbericht folgendes artenschutzrechtliches Prüferfordernis aufzunehmen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Seeadler, Rotmilan Prüfbereich für Flugkorridore Wasservögel, Prüfbereich Jagd/Nahrungshabitate für Fledermäuse. Der Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Südwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurde und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kiesabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfügig verkleinert. Seite: 169 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Naturwind GmbH ID: 1579 03.07.2012 Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der Gemeinde Wangelau, Planungsraum I, Gebiet 203 Abstimmungen zwischen den Gutachtern und dem LLUR haben hinsichtlich der Kriterien zwar stattgefunden. Kenntnisse über die Erfassung oder gar ein faunistisches Gutachten liegen jedoch nicht vor. Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Selbst wenn die Erweiterung aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimNaturwind begrüßt ebenso wie die Gemeinde Wangelau das Eignungsge- mungsfähig sein sollte, stimmt die Landesplanung der Erweiterung aus raumordnerischen Gesichtspunkten nicht zu. Die Bundesstraße stellt biet für Windenergie. Wir freuen uns über die Aufhebung der Höhenbeim vorliegenden Fall eine optische Zäsur dar, die nicht überschritten grenzung sowie die kleinräumige Anpassung des Ortsabstandes. werden soll. Der zusätzliche schmale Ausläufer wird zugunsten besser Durch eine nochmalige Überprüfung der Fläche, sowie erste Ergebnisse geeigneter Erweiterungen nicht übernommen. der ornithologischen und fledermauskundlichen Gutachter wäre nun noch eine kleinere Anpassung des Gebietes möglich, die wir hiermit gerne be- Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert antragen möchten. und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen ln westlicher Richtung des Windgebietes haben wir bisher in unserer Plakeine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle nung einen pauschalen Abstand zu Großvögeln eingehalten, herrührend Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen aus den Karten "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Behätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumlange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein" vom LLUR. Diese ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der nunmehr 11 Jahre alten Daten sind nicht mehr aktuell. Von uns in Auftrag Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser gegebene Brutvogeluntersuchungen bei der B.i.A. - Biologen im Arbeitsraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesverbund haben gezeigt, dass von unserer Planung alle erforderlichen Abwig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetstände eingehalten werden, was durch ein Abstimmungsgespräch mit dem zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetLLUR untermauert wurde. zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Somit wäre auf der westlichen Seite der Bundesstraße B209 die Weiterführung des Eignungsgebietes möglich (siehe Abb. 1). Die Erweiterung hat eine Größe von 13,5 Hektar, wodurch statt der bisher möglichen 5 dann 6 Windenergieanlagen auf einer Eignungsgebietsgröße von dann 62,7 Hektar gebaut werden könnten. Die Gemeinde und Flächeneigentümer befürworten dieses Vorgehen. Mit freundlichen Grüßen Naturwind GmbH ID: 1580 03.07.2012 Stellungnahme zur Erweiterung des Windeignungsgebietes in der Seite: 170 von 310 Zur nördlichen Abgrenzung des Gebietes: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die geringfügige Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Stellungnahme Erwiderung Gemeinde Lütau, Planungsraum I, Flächennummer 200 Anpassung des Abstandes zur Bebauung kann im Zuge der Bauleitplanung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Eine Anpassung in der Teilfortschreibung erfolgt nicht. Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Naturwind begrüßt wie die Gemeinde das vergrößerte Eignungsgebiet für Zur westlichen Abgrenzung: Windenergie in Lütau. In zwei Punkten möchten wir jedoch noch eine Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist in seiner Stellungnahme darauf kleinräumige Anpassung des Gebietes durch diese Stellungnahme bewirhin, dass der westliche Teil des Gebietes tief in einen vorgesehenen ken: Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hineinreicht. Die Die nördliche Ausformung des Gebietes entspricht laut Abwägungsdoku- Bedeutung des Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt sich darin, dass diese Quartiere bereits jetzt von überwinternden Flementation dem Ortsabstand zu Lütau, der im aktuellen Abstandserlass "Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen" mit 800m zu Siedlungen dermäusen angenommen wurden. Das Gutachten kann hier nicht die allgemein und 400m zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbe- Bedeutung des Bereichs für Fledermäuse widerlegen. Die Erfassung im Gutachten zeigt eine regelmäßige Aktivität in diesem Bereich, u.a. reich angegeben ist. auch von schlagempfindlichen Arten. Um das Entwicklungspotenzial Durch eine detailliertere Abmaßung, die die genauen Verhältnisse vor Ort dieser Quartiere nicht zu gefährden wird der Abstand von 200 m hier berücksichtigen, könnte hier das Eignungsgebiet um ca. 80 Meter vergröweiterhin für erforderlich gehalten. Die Landesplanung schließt sich ßert werden (siehe Abb.1 und 2). nach Abstimmung mit dem MELUR und auch in Ansehung des vorgeDie westliche Ausformung des Gebietes wurde vom Innenministerium laut legten Gutachtens dieser Bewertung an. Die Fläche wird in diesem Bereich nicht erweitert. Abwägungsdokumentation von angesetzten 500m Schutzabstand durch den fledermauskundlichen Fachbeitrag auf einen Abstand von 200m zum Wald gesenkt. Durch die fortwährende Erfassung der Fledermausfauna der Firma Bioplan im Frühjahr und Sommer dieses Jahres konnten nun die Ergebnisse des wenig bedeutsamen Standortes für Fledermäuse untermauert werden. "Auf Grundlage der bislang durchgeführten Untersuchungen zur Fledermausmigration gibt es bezüglich einer möglichen Verringerung des Waldabstandes von 500m auf ... 100m keine Vorbehalte." Das entsprechende Kurzgutachten liegt diesem Antrag bei. Naturwind begrüßt hiermit nochmals die Erweiterung der Windeignungsfläche im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne und bittet um die kleinräumigen Anpassungen des Gebietes gemäß Abbildung 1-3. Mit freundlichen Grüßen Naturwind GmbH ID: 1582 03.07.2012 2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein, Planungsraum I Stellungnahmen zur Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Seite: 171 von 310 Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Selbst wenn sich eine knapp über 20 ha große Fläche ergeben sollte, auf der alle Ausschlusskriterien eingehalten sind, erfolgt zugunsten besser Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Stellungnahme Erwiderung Gemeinde Hohenhorn geeigneter Flächen keine Übernahme. Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Frau Dickow, Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert das Land Schleswig-Holstein hat im Ende Mai 2012 veröffentlichten 2. und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen Entwurf der Regionalpläne Teilbereich Windenergie in den Erwiderungen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle zu den Stellungnahmen den Flächenvorschlag des Kreises Herzogtum Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen Lauenburg sowie der Gemeinde Hohenhorn für eine Windeignungsfläche hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumim Gemeindegebiet nicht berücksichtigt. Die durch die Landesplanung ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der getroffene Entscheidung kann so nicht nachvollzogen werden. Die Firma Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser naturwind gmbh möchte sich heute im Rahmen des 2. Öffentlichkeits- und raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesBeteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Regionalpläne, Plawig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetnungsraum I erneut für die Ausweisung einer Windeignungsfläche einsetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzen. zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Votum der Landesplanung vom 24.04.2012: "Der Flächenvorschlag der Gemeinde ist aufgrund einer zu geringen Größe und der teilweisen Lage innerhalb einer Siedlungsachse gern. Planungsraum I abgelehnt worden. Eine erneute Überprüfung der erforderlichen Abstände hat ergeben, dass eine ausreichende Flächengröße zwar erreicht werden könnte. Die Lage innerhalb einer Siedlungsachse bzw. eines besonderen Siedlungsraumes steht einer Ausweisung jedoch nach wie vor entgegen, da dies ein hartes Ausschlusskriterium gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 8 Landesentwicklungsplan ist. Auch wenn von der Stadt Geesthacht laut Aussage der Gemeinde Hohenhorn bestätigt wurde, dass keine Siedlungsentwicklung nördlich der geplanten Ortsumgehung stattfinden soll und derzeit die Planungen für neue Wohngebiete abgeschlossen seien, so würde die Ausweisung eines Eignungsgebietes hier gleichwohl einengend auf zukünftige Entwicklungen wirken, da die Abstandsvorgaben auch im umgekehrten Fall anderer heranrückender Nutzungen gelten. Dies bekommt bei einem Mittelzentrum wie Geesthacht eine erhebliche Bedeutung. Die unter solchen vorsorglichen Freihalteaspekten verbleibende Restfläche wäre für eine Eignungsgebietsausweisung zu klein." Nach Ziffer 3.5.2 Absatz 8 Landesentwicklungsplan (LEP) ist die Festlegung von Eignungsgebieten innerhalb von Siedlungsachsen und Besonderen Siedlungsräumen ausgeschlossen. Mit dem Zuschnitt des Windeignungsgebietes wird die Begrenzung durch den Besonderen Siedlungsraum von Geesthacht exakt eingehalten. Eine Siedlungsachse kann nicht relevant sein, da diese punktuell auf nordwestlicher Seite über Börnsen auf der B 5 nach Geesthacht hineinführt. Die genannte Siedlungsachse hat Seite: 172 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme einen Abstand von 2,7km zum potenziellen Windeignungsgebiet Durch die Landesplanung wird zudem ein unbegründet großer Abstand zum Waldhier sind es ca. 280m- berücksichtigt, wodurch sich die Eignungsfläche maßgeblich verkleinert. Nimmt man nun die äußere Grenze der Linie des Besonderen Siedlungsraumes und auf der anderen Seite diesen zu großen Waldabstand wird die Fläche tatsächlich mit unter 20 ha zu klein (Erwiderung des Landes zum jetzigen 2. Entwurf). Allerdings sind nach geltendem Abstandserfass zu Wäldern Abstände von 100m bei Festsetzung einer Windeignungsfläche einzuhalten. Im Übrigen wird die potenzielle Windeignungsfläche an dieser Stelle von einem Kranich-Brutplatz-Abstand von 1000m (siehe Avifaunistisches Kurzgutachten der Firma bioplan, Anhang 2) und von einem Einzelhaus-Abstand von 400m abgegrenzt. Bei genauer Einhaltung der weiteren Abstandsvorgaben ist ein tatsächliches Eignungsgebiet mit der von der Landesplanung geforderten Mindestgröße von über 20 ha zu erreichen (siehe unten stehende Abbildung sowie Karte Anhang 1 ). Insbesondere möchten wir noch mal die Thematik einer künftigen Siedlungsentwicklung der Stadt Geesthacht aufgreifen. Es gibt zwei Gründe die ausschließen, dass die Siedlungsentwicklung Geesthachts näher als 800m an das geplante Windeignungsgebiet heranrücken wird. Zum einen ist die Grenze des Stadtgebietes bzw. die Gemeindegrenze zu Hohenhorn etwa 400-SOOm von dem nördlich(st)en Wohngebiet "Sophie-Scholl-Ring" in Geesthacht entfernt. Weitere Baugebiete zu entwickeln, die nördlich oder nordwestlich des "Sophie-Scholl-Rings" anschließen, sind nach Aussage des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht nicht geplant (siehe Abstandspuffer auf der Kartenabbildung). Zwischen potenzieller Windeignungsfläche und diesem Wohngebiet liegt ein Abstand von ca. 1,7 km. Zum anderen ist nördlich Geesthachts die Ortsumgehung für die B 5 geplant, die auf weitere Siedlungsentwicklungen im gesamten nördlichen Bereich Geesthachts einschränkend und begrenzend wirkt. Bei der Planung des potenziellen Windeignungsgebietes in der Gemeinde Hohenhorn haben alle genannten Belange Berücksichtigung gefunden. Nach genauem Abzug der Ausschluss- und Restriktionsgebiete mit den Abstandspuffern verbleibt eine ausreichend geeignete Fläche für die Nutzung durch Windenergie mit einer Größe von ca. 26ha (siehe Anhang 1). Die Fläche ist ausreichend für die Errichtung von 4-5 Windenergieanlagen. Auch die Gemeinde Hohenhorn steht weiterhin geschlossen hinter der Seite: 173 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Umsetzung eines Windparks und hat dies bereits schriftlich bei Ihnen eingereicht. Bitte berücksichtigen Sie unsere Stellungnahme zur Ausweisung einer Windeignungsfläche gemäß der Karte im Anhang. Mit freundlichen Grüßen Naturwind GmbH ID: 1583 03.07.2012 2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein, Planungsraum I Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Gutachten, die im Auftrage des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein erstellt wurden, können durch das hier Gutachten zur Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinvorgelegte Kurzgutachten nicht widerlegt werden. Nach wie vor wird de Hasenmoor, Stellungnahme des Amtes Kaltenkirchen-Land, Kreis durch die jetzt reduzierte geplante Ausweisung eine Gefährdung der Segeberg CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den Bau der BAB A20 gesehen. Die Fläche wird nicht übernommen. Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Frau Dickow, im Anhang möchten wir Ihnen eine Standortuntersuchung zu geplanten Ausgleichsflächen für den Bau der BAB A20 von Herrn Dr. Manfred Haacks (Geschäftsführer der Ieguan gmbh, Planungsbüro f. Landschaftsökologie, Mitglied im Verband Beratender Ingenieure und Planer von Ausgleichsflächen für den LBP im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der BAB A20) zum beantragten Windeignungsgebiet Hasenmoor im Kreis Segeberg einreichen. Auf Grund der aktuellen faunistischen Untersuchungen ist eine Anpassung der Windeignungsfläche vorgenommen worden. Hierbei wurden potenziell geeignete Flächen in den Gemeinden Hartenholm und Schmalfeld zurück geschnitten. Das Kurzgutachten der Firma Ieguan kommt zu dem Ergebnis, dass die potenzielle Windeignungsfläche innerhalb der Gemeinde Hasenmoor ausreichend große Abstände zu den Wiesenvogel-Ausgleichsflächen einhält und somit nicht mit den geplanten CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den Bau der BAB A20 in Konflikt steht. Gemeinde und Amt unterstützen das Vorhaben maßgeblich und haben bereits eine Stellungnahme zum 2. Beteiligungsverfahren eingereicht. Unter Berücksichtigung aller Abstandsvorgaben verbleibt eine ausreichend große und geeignete Fläche für die Nutzung durch Windenergie auf dem Gebiet der Gemeinde Hasenmoor mit einer Größe von ca. 44ha. Auf dieser Fläche könnten ca. 5 Windenergieanlagen der 3MW-Klasse errichtet Seite: 174 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung werden (siehe Karte). Wir bitten um Prüfung der Unterlagen und Aufnahme der Windeignungsfläche in den Regionalplan. Mit freundlichen Grüßen PNE WIND AG ID: 561 06.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Potenzialbeigefügt erhalten Sie im Auftrag von Herrn Heiko Stoffers und Herrn Miflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Dabei wurde festgechael Mies unseren Antrag auf Ausweisung eines Eignungsgebietes für die stellt, dass der Bereich aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht als Windenergie für das Windparkvorhaben „Haseldorfer Elbmarschen“ in Windenergieeignungsgebiet geeignet ist. Im Übrigen ist in der GeSchleswig-Holstein mit der höflichen Bitte um Prüfung und Genehmigung. samtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Mit heutiger Post sende ich Ihnen den vorbezeichneten Antrag ebenfalls Land Schleswig-Holstein festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordals Hardcopy zu. nerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der LandesMit freundlichen Grüßen / Best regards fläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. PROKON ID: 1550 09.07.2012 hier: Stellungnahme Eignungsgebiet Siebenbäumen EG Nr. 247 mit neuer Vorschlagsfläche Die Fläche wird nach Osten dem Wunsch der Stellungnahme entsprechend angepasst. Die Abstände werden entsprechend der Definition als Innen- bzw. Außenbereich angeglichen. Eine Anpassung in nördliSehr geehrte Damen und Herren, cher und nordwestlicher Richtung erfolgt nicht. Die geringfügige Anpassung des Abstandes zur Bebauung kann im Zuge der Bauleitplaals Anlage übersenden wir Ihnen einen Lageplan vom 09. Juli 2012, in dem die im o.a. Entwurf ausgewiesene Fläche grau dargestellt worden ist. nung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Der Flächenteil auf Klinkrader Gebiet wird zurückgenommen, da sich die Gemeinde Auf der Grundlage des aktuellen Windenergieerlasses vom 22.03.2011 Klinkrade gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprosind wir der Meinung, dass eine etwas größere Vorschlagsfläche-siehe im chen hat. Lageplan blau dargestellt- ausgewiesen werden müsste. Wir bitten insoEs ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der fern um Überprüfung und Berücksichtigung im Zuge der Abwägung. planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 Seite: 175 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Grundlage für die vorliegende Abstandsermittlung sind Gespräche mit Herrn Voderberg vom Amt Berkenthin (Abstände Gemeinde Kastorf) und mit Herrn Jessen vom Amt Sandesneben-Nusse (Abstände Siebenbäumen und Klinkrade). % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die LanDemnach liegt ein Teil der östlichen Bebauung zur Vorschlagfläche im desplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage Außenbereich. Der Außenbereich der Gemeinde Kastorf beginnt unterhalb gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen des Stichweges in Richtung der Vorschlagsfläche in der Hauptstraße 15. Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden ÜberangeDie sich daran anschließende südöstlich zum Plangebiet verlaufende bot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Wohnbebauung Schäferkaten in Kleinklinkrade liegt ebenfalls im AußenbeGemeinde mit eingestellt wird. reich. Des Weiteren liegen weitere Gebäude von der Bahnhofstraße 7 bis Nummer 14 in der Gemeinde Kastorf im Außenbereich. Die Wohnbebauung von Siebenbäumen liegt komplett im Innenbereich. Eine Nachermittlung ergab, dass eine genaue Anwendung der Abstände zur Randwohnbebauung am Lemberg Ecke Klinkrader Weg sowie am Bahndamm in Siebenbäumen sich das Plangebiet leicht vergrößern müsste. Bei der Flächenermittlung haben wir den Flächenanteil der Gemeinde Klinkrade herausgenommen, da die Gemeinde durch einen wiederholten Bürgerentscheid im November 2011 keine Planungen von Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet wünscht. Unter Anwendung der Abstandskriterien nach dem Windenergieerlass vom 22.03.2011 vergrößert sich das Eignungsgebiet mit der Flächennummer 247 von 30,3 ha auf ca. 53 ha und erstreckt sich zusätzlich auf das Gebiet der Gemeinde Kastorf. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus ltzehoe RWR Hasselbusch ID: 314 03.07.2012 STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF DES WINDEIGNUNGSGEBIET MIT In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DER NR. 245 (MÖNKLOH) IM PLANUNGSRAUM I Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt. Der Rotwildring Hasselbusch ist eine Hegegemeinschaft im Sinne von § 10 Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der a BJagdG und § 10 LJagdG. Wir begrüßen grundsätzlich die Bemühungen Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu Seite: 176 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung des Landes Schleswig-Holstein die tierökologischen Belange bei der bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen. Windenergienutzung im ausreichenden Maße zu berücksichtigen. Der Erhalt von seltenen und schützenswerten Lebewesen und deren Lebensräumen ist nicht allein unsere gesetzliche Verpflichtung aus § 1 Abs. 2 BJagdG und § 1 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit § 2 LjagdG, sondern ergibt sich auch aus unserer Satzung einerseits und andererseits auch aus dem ethischen Verantwortungsgefühl für unsere Umwelt. Unsere Mitgliedsreviere erstrecken sich über den Lebensraum des hier autochthonen Rotwildes von Hingstheide im Kreis Steinburg bis nach Heidkaten bei Kaltenkirchen und von Heede im Süden bis Weddelbrook im Norden. Damit sind wir von dem Entwurf des Windeignungsgebietes in der Gemarkung Mönkloh des Kreises Segeberg (Planungsraum I mit der Gebietsnummer 245) unmittelbar betroffen. Wir lehnen den Entwurf des Windeignungsgebietes in der jetzigen Lage mit aller Entschiedenheit ab. Zur Begründung bringen wir hiermit folgenden Sachverhalt vor: • Das Windeignungsgebiet befindet sich nach vorliegenden Entwurf im Anschluss zu einer exponiert liegenden Waldrandlage des Kuhmoorholzes. Dieser Lebensraum dient dem Rotwild als essentielles Trittsteinbiotop in den nördlich liegenden Schierenwald (Kreis Steinburg). Über Fernwechsel durch die Braumau bei Föhrden-Barl bzw. Stellau wird das genetische Potenzial des gesamten SüdwestHolsteinschen Rotwild gesichert (vgl. hierzu den grüner Doppelpfeil in angereichter Skizze). • Zur Wahrung der genetischen Vielfalt dieser kleinen, fast vollständig isolierten Rotwildpopulation ist es aus Sicht der Populationsgenetik wichtig, diesen vom Entwurf des Windeignungsgebietes Nr. 245 betroffenen, siedlungsarmen Bereich möglichst störungsarm zu erhalten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das seit vier Jahren in Bearbeitung befindliche Rotwildforschungsprojekt, das von der BLE gefördert wird und an dem auch die Oberste Jagdbehörde im MELUR als Partner beteiligt ist. Abschließend weisen wir hiermit auch auf die Planungen zum Neubau der BAB 20 im Abschnitt A7 - L114 und eine in unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehende Wildquerungshilfe (Grünbrücke zw. Hasselbusch und Kuhmoorholz) hin. Diese geplante Investition in den Erhalt des größten Säugetiers Deutschlands - unser Rotwild würde durch Seite: 177 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung die Realisierung eines Windparks gem. des vorliegenden Entwurfes möglicherweise völlig konterkariert werden. Da die Auswirkungen von WEA auf das Raumnutzungsverhalten von Großwildarten derzeit nicht ausreichend geklärt sind. Rechtsanwälte Günther ID: 1450 11.07.2012 Antrag auf Informationszugang und Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Stellungnahme zur 2, Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserTeilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 für gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Windenergienutzung Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforSehr geehrte Damen und Herren derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen zu vorgenannter Angelegenheit zeige ich an, dass ich mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Gemeinde Breitenfelde beauftragt bin. keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen Die beglaubigte Kopie einer Vollmacht erhalten Sie anbei. hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumNamens und in Vollmacht der Gemeinde Breitenfelde nehme ich Stellung ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der zu vorgenannter Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum I. raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Vorausset1. zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetDazu beantrage ich Namens der Gemeinde Breitenfelde als Erstes die zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. kurzfristige Bekanntgabe folgender Informationen: Die Fläche 197 ist gestrichen worden und wird auch nicht wieder in • alle Unterlagen. die im konkreten Zusammenhang mit der Abwägungs- den Plan aufgenommen. entscheidung stehen, keine Windenergieeignungsfläche westlich der Landesstraße L 200 auf dem Gebiet der Gemeinde Breitenfelde auszuweisen. • Auskunft über eventuelle Planungen hinsichtlich neuer Abstandskriterien in Anbetracht des neu formulierten Ziels der Landesregierung, 2 % des Landesgebiets als Eignungsfläche auszuweisen. Die Gemeinde Breitenfelde hat Anspruch auf Bekanntgabe dieser Informationen gemäß § 3 Informationszugangsgesetz für Schleswig-Holstein (IZGSH). Sofern Sie Präzisierungen und Rückfragen zu diesem Antrag haben, stehe ich gern zu Ihrer Verfügung. Sollten Sie nicht über diese Informationen Seite: 178 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung verfügen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und Information darüber an mich. · 2. Namens der Gemeinde Breitenfelde wiederhole ich zudem vollumfänglich den Antrag aus dem 1. Anhörungsverfahren (ID 1642) auf Ausweisung einer Windeignungsfläche auf ihrem Gemeindegebiet westlich der Landesstraße L 200 als Erweiterung des bereits bestehenden Windparks Woltersdorf. Zu diesem Antrag verweise ich außerdem auf das Ziel der neuen Landesregierung, kommunale Anträge zur Ausweisung von Windeignungsflächen zu unterstützen (siehe Randziffer 1546 des Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung 2012). 3. Schlussendlich teile ich mit, dass der Ortsteil Neuenlande der Gemeinde Breitenfelde derzeit mittels einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB deklaratorisch bauleitplanerisch als Innenbereich festgesetzt wird. Der Ortsteil Neuenlande stellt eine zusammengehörige, geschlossen erscheinende Bebauung dar) so dass er bereits in der Vergangenheit als Innenbereich i.S.d. BauGB anzusehen war. Das haben wir Ihnen über unsere rechtliche Vertretung auch bereits mit Schreiben vom 15.11.11 mitgeteilt. Die nunmehr in Aufstellung befindliche Entwicklungssatzung wird dies weiter bauleitplanerisch absichern. Aus diesem Grund wird auch in Zukunft die Ausweisung des ursprünglich Ihrerseits vorgesehenen Eignungsgebiets Nr. 197 im Planungsraum I nicht möglich sein, denn dieses hatte nur einen Abstand von 400 m zum Ortsteil Neuenlande. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwälte Günther ID: 1451 11.07.2012 Antrag auf Informationszugang und Stellungnahme zur 2. Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzug Seite: 179 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Wiederaufnahme der Fläche ist nicht beabsichtigt. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, zu vorgenannter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir weiterhin mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Frau Jutta Pemöller, Neuenlande 4, 23881 Breitenfelde beauftragt sind. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie beiliegend. Im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I war als Fläche 197 ein Eignungsgebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen, welches weniger als 800 Meter an den Ortsteil Neuenlande heranreichte. Dieses Gebiet wurde zwar nunmehr gestrichen, mir ist aber zugetragen worden, dass dieses Gebiet keineswegs auch regionalplanerisch aufgegeben sei. In Ihrer diesbezüglichen Stellungnahme verweisen Sie darauf, dass in Anbetracht der Ablehnung des Gebiets seitens der Gemeinde Niendorf eine zu kleine Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Breitenfelde verbleiben würde, weswegen das Gebiet Nr. 197 ganz gestrichen werde. Zusätzlich teile ich Ihnen mit, dass der Ortsteil Neuenlande der Gemeinde Breitenfelde derzeit mittels einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB deklaratorisch bauleitplanerisch als Innenbereich festgesetzt wird. Der Ortsteil Neuenlande stellt eine zusammengehörige, geschlossen erscheinende Bebauung dar, so dass er bereits in der Vergangenheit als Innenbereich i.S.d. BauGB anzusehen war. Das haben wir Ihnen über unsere rechtliche Vertretung auch bereits mit Schreiben vom 15.11.11 mitgeteilt. Die nunmehr in Aufstellung befindliche Entwicklungssatzung wird dies weiter bauleitplanerisch absichern. Auch aus diesem Grund wird auch in Zukunft die Ausweisung des ursprünglich Ihrerseits vorgesehenen Eignungsgebiets Nr. 197 im Planungsraum I nicht möglich sein, denn dieses hatte nur einen Abstand von 400 m zum Ortsteil Neuenlande. Aufgrund der gleichwohl mit vorliegenden "inoffiziellen Informationen“ hinsichtlich eines Festhaltens Ihrerseits an dem Eignungsgebiet Nr. 197 mache ich meinen Anspruch aus § 3 Informationszugangsgesetz für Schleswig-Holstein (IZG-SH) geltend und bitte kurzfristig um folgende Informationen: • alle Unterlagen, die im konkreten Zusammenhang mit eventuellen zukünftigen Planungen der Windenergieeignungsfläche Nr. 197 NienSeite: 180 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung dorf/Breitenfelde stehen, • Auskunft über eventuelle weitere Planungen neuer WEA-Eignungsfelder auf dem Gebiet der Gemeinde Breitenfelde. Sofern Sie Präzisierungen oder Rückfragen zu diesem Antrag haben) stehe ich gern zu Ihrer Verfügung. Sollten Sie nicht über diese Informationen verfügen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und Information darüber an mich. Mit freundlichen Grüßen Renerco ID: 67 12.06.2012 Ausweisung der Planungsfläche Obernwohlde in der Gemeinde Pronstorf Den Hinweisen aus der Stellungnahme wird gefolgt. Im Abgleich auch (Fläche 183) als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung mit der Stellungnahme des Kreises Segeberg, wird die Abgrenzung der Fläche an die Abstandsradien gemäß der tatsächlichen Einstufung Sehr geehrter Herr Tasch, der Bebauung angepasst. Dadurch wird auch die Übernahme eines wir möchten darauf hinweisen, dass die Gebietsausformung im 2. Entwurf kleinen zusätzlichen Flächenteiles in der Gemeinde Ahrensbök möglich. in Richtung Westen der Gebietsausformung im Kreiskonzept vom 10.11.2011 (Fläche 23-183) entsprechen müsste. Die Gebietsgrenzen in Richtung Westen im 2. Entwurf stammen unserer Vermutung nach von einer fehlerhaften Einstufung von Einzelhäusern. Diese Einzelhäuser zwischen Wulfsfelde und Reinsbek sind in Ihrem 1. Entwurf vermutlich als Teil der Siedlungen Wulfsfelde/ Reinsbek eingestuft worden. Unserer Ansicht nach sind bei diesen Einzelhäusern nur ein Abstand von 400 m einzuhalten. Anbei finden Sie eine entsprechende Auskunft vom Amt Trave-Land, dass die Häuser als "Einzelhäuser/Splittersiedlungen im Außenbereich" gemäß Runderlass zu werten sind. Wir beantragen daher die Gebietsausformung aus dem Kreiskonzept vom 10.11.2011 zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen, Zusatz vom 02.07.2012 Ausweisung der Planungsfläche Obernwohlde als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung - Arrondierung Ahrensbök Sehr geehrter Herr Tasch, ergänzend zu unserer Eingabe vom 12.06.2012 zur Vergrößerung des im 2. Entwurf mit der Nummer 183 bezeichneten Gebietes, beantragen wir mit Seite: 181 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung diesem Schreiben zusätzlich eine entsprechende Arrondierung zum Gebiet mit der Nummer 89 in der Gemeinde Ahrensbök. Dieses Verbindungsstück ist in beigefügter Karte orange markiert. Mit freundlichen Grüßen, Schleswig-Holstein Netz AG ID: 1443 10.07.2012 Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Krei- Die Stellungnahme enthält zahlreiche Hinweise auf unterschiedliche se Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn. Kabeltrassen, Freileitungen sowie Gasleitungen, die durch die Eignungsgebiete verlaufen. Die Bestandssicherung dieser Trassen und Eignungsgebietsnummer 184: Keine Einwände. Leitungen kann nicht Gegenstand der Regionalplanung sein, da sie unterhalb der maßstabstreuen Darstellungsebene liegen. Eine BerückEignungsgebietsnummer 196: Keine Einwände. sichtigung der vorgebrachten Belange erfolgt im GenehmigungsverfahEignungsgebietsnummer 200: Keine Einwände. ren für die WKA bzw. im Zuge der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Eignungsgebietsnummer 204: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer Schleswig-Holstein Netz AG ist hierbei regelmäßig zu beteiligen. Gasleitung. Die Leitung ist in ihrem Bestand zu sichern. Eignungsgebietsnummer 227: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer Gasleitung und einer Fernmeldeleitungen. Die Leitungen sind in ihrem Bestand zu sichern. Eignungsgebietsnummer 244: Keine Einwände. Eignungsgebietsnummer 245: Keine Einwände. Eignungsgebietsnummer 246: Durch das Gebiet verläuft die Trasse eines 20-kV-Kabels. Die Leitung ist in ihrem Bestand zu sichern. Eignungsgebietsnummer 247: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer 110-kV-Freileitung. Eignungsgebietsnummer 248: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer Gasleitung und einer Fernmeldeleitungen. Die Leitungen sind in ihrem Bestand zu sichern. Eignungsgebietsnummer 249: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer 220-k V-Freileitung. Eignungsgebietsnummer 250: Keine Einwände. Eignungsgebietsnummer 305: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer Seite: 182 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung 220-kV-Freileitung. Eignungsgebietsnummer 306: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer Gasleitung. Die Leitung ist in ihrem Bestand zu sichern. Eignungsgebietsnummer 307: Keine Einwände. Eignungsgebietsnummer 308: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer Gasleitung und einer Fernmeldeleitungen. Die Leitungen sind in ihrem Bestand zu sichern. Eignungsgebietsnummer 313: Keine Einwände. Eignungsgebietsnummer 315: Keine Einwände. Schleswig-Holsteinischer Bauern-Bund e.V. ID: 1555 10.07.2012 Sehr geehrter Herr Schlick, Im Rahmen der zweiten Anhörung wurden alle Flächen noch einmal ausdrücklich auch auf potenzielle Konflikte mit Kompensations- oder wir der Bauernbund S.H: fordern Sie auf die Teilfortschreibung grundsätzAusgleichsflächen aus anderen Projekten abgeglichen. lich zu überdenken und der neuen Regierung die erforderliche Zeit einzuräumen, ihren politischen Einfluss selbst aktiv einzubringen, um auch den Aus landesplanerischer Sicht ist es für die Abwägung nicht von Bedeutung, wer als Betreiber oder Investor in einem Eignungsgebiet auftritt. durch den Wähler erfolgten politischen Umbruch zu berücksichtigen. Die Flächen werden nach landesweit einheitlichen sachlich-fachlich Beispielhaft am Kreis Steinburg möchten wir auf mehreren Ungereimtheibegründeten Kriterien ausgewiesen. Charakteristische Landschaftsten aufmerksam machen, die den einfachen Wähler nicht logisch Erklärbar räume sind für die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgeschlossind. Ohne auf genaue Einzelheiten einzugehen sind da 3 Planungen von sen, sie haben jedoch außerhalb der Fläche keine Pufferzone, die Windparks von 3 großen Firmen die bereits in der regionalen Presse "beebenfalls tabu ist. Zu Naturschutzgebieten wird der gemäß Runderlass worben" wurden. Teils mittels Zielabweichungsverfahren bzw. BImSch erforderliche Mindestabstand eingehalten. Genehmigung wird versucht vor der Teilfortschreibung Fakten zu schaffen. Alle Planungen werden mit Argumenten wie Arbeitsplatzsicherheit, Eigen- In einem Zielabweichungsverfahren wird die Standorteignung nach kapitalverzinsung und Versorgungssicherheit begründet. Auffällig ist das gleichen Kriterien wie für die Ausweisung von Eignungsgebieten geprüft. Ein solches Verfahren kann unabhängig von der Teilfortschreialle 3 Standorte unmittelbar an charakteristische Landschaftsräume anschließen und das man fast den Eindruck gewinnen kann das die Grenz- bung der Regionalpläne auf Basis von § 6 Absatz 2 Raumordnungsziehung in diesen Bereich flurstücksgenau ein "Bogen" macht. Auffällig ist gesetz durchgeführt werden. ebenfalls das sich unmittelbar im Anschluss Naturschutzgebiete und/oder In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Angroße Ausgleichsgebiete für die A 20 befinden. Auffällig ist ebenfalls das wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abdiese Gebiete durch WEA nicht beeinträchtig werden und vorhandene stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften große Greifvögel weder gestört noch vertrieben werden. Die Ausgleichszum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umflächen für die A 20 sollen als Vorrangflächen für Wiesenvögel und als welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Rastflächen für Zugvögel entwickelt werden. WEA für diese Firmen stören z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Seite: 183 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung komischer weise nicht. Denkmalschutzrechtliche Vorbehalte werden zugrößere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehrückgestellt aber von Kreis und Gemeinden in diesen Gebieten gemeldete migungsverfahren zu klären. Baulasten regelt die Landesbauordnung Vorrangflächen im Anschluss an die geplanten "Firmenmühlen" werden mit (LBO). Eine Änderung der LBO ist nicht Gegenstand dieses Verfahder Begründung Natur und Denkmalschutz zurückgestellt. rens. Auffällig ist ebenfalls das diese Firmen sich um die Lokalpolitiker "bemühen" und. diese dann voller Elan Werbung für diese Projekte machen. Das in alten Landschaftsplänen diese Flächen als Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesen und mit Ausgleichsgelder für Eingriffe in die Natur und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz großflächig viel Mühe und Geld hierfür angelegt wurde ist wohl vergessen. Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung hat die Vorschläge der Kreise zur Ausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen geprüft. Bei der Definition gemäß Landesentwicklungsplan kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der Festlegung der Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch machen. Charakteristische Landschaftsräume schließen lediglich die Errichtung von WKA aus. Andere Einschränkungen der FlächennutÄhnlichkeiten mit dem Glücksspielgesetz das noch kurz vor dem Regiezung ergeben sich daraus nicht. Freileitungen haben eine andere Wirrungswechsel verabschiedet wurde und einige Firmen mit entsprechenden kung in der Landschaft als die deutlich höheren und dazu noch rotieKonzessionen versorgte sind wohl zufällig. Gerade in diesen Bereich verrenden WKA. Insofern sieht die Landesplanung keinen Widerspruch sucht die neue Regierung nun eine möglicherweise teure Kehrtwende. darin, innerhalb charakteristischer Landschaftsräume Freileitungen zuzulassen. Während diese großen produzierenden Firmen wahrscheinlich von den Kosten für das EEG befreit sind zahlen Wähler und Wählerinnen mit ihrer Stromrechnung alle Kosten der Erneuerbaren. Mögliche Investitionen von Landwirten in dieser Region in Stallbauten werden genau untersucht. Die Auswirkung auf Ausgleichsflächen, Naturschutzflächen und Kulturdenkmälern verhindern sie oder erschweren die Standortsuche. In diesen Verfahren vorgebrachte Argumente wie Arbeitsplatzsicherheit oder Konkurrenzfähigkeit des Betriebes sind dort nicht relevant. Sollte sich diese Vorgehensweise bestätigen stellt sich die Frage ob die Teilfortschreibung des Regionalplanes bei einer gerichtlichen Überprüfung überhaupt noch Bestand hat und damit nicht in bestimmten Gebieten ein rechtsfreier Raum droht. Deswegen schlagen wir vor, eine Fortführung der Teilfortschreibung genauestens zu überdenken, ob hier in einigen Regionen nicht nur Interessen von demokratisch gewählten Volksvertretern sondern auch Interessen von einigen wenigen Firmen oder befreundeten Landbesitzern und Investoren verfolgt werden . Eine Einflussnahme von Korruption muss ausgeschlossen bleiben. Zu überdenken ist auch die aktuelle Abstandsregelung von WEA. Durch den Bau von WEA werden benachbarte Grundstückseigentümer möglicherweise in ihren Rechten beeinträchtigt z.B. bei der Planung zukünftiger Altenteilerhäuser, Ferienhäuser oder Stallbauten .Mindestens sollten also Grundstückseigentümer von Nachbargrundstücken im Genehmigungsverfahren direkt beteiligt werden soweit diese sich Seite: 184 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung in den Sichtachsen befinden oder durch die Abstandsregelungen direkt betroffen sind. Denkbar wäre auch eine grundbuchliche Eintragung einer Baulast im Abstandsbereich von 400m von WEA. Dies würde sicherlich die Akzeptanz von WEA im Nachbarschaftsbereich erhöhen und so manche nachträgliche gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Vergleichbar ist dies mit der Regelung von Grenzbebauung in der LBO. Zweitens sollte überdacht werden den vor Ort erzeugten Windstrom mit großem Aufwand in den Süddeutschen Raum zu führen. Die hierfür benötigten neuen Stromtrassen sind nicht nur ein erheblichen Eingriff in die Landschaft sie sind auch mit erheblichen Energieverlusten verbunden und verschlechtern die Ökobilanz von Windstrom. Sinnvoller wäre es sicherlich stromintensive Industrien in den hohen Norden zu locken und damit dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern. Wenn für den Bau dieser Stromtrassen dann ausgerechnet charakteristische Landschaftsräume, die frei von WEA bleiben sollen, mit Hochspannungsmasten verschönert werden macht sich die Regierung vollends unglaubwürdig und liefert Nachschub für die Stammtische der Wähler. In unseren Augen ist es bedenklich so großzügig und großflächig charakteristische Landschaftsräume auszuweisen ohne dass vor Ort ein besonderer Landschaftstyp oder ein Unterschied zu Windeignungsgebiete erkennbar ist. Die großzügige Ausweisung erinnert fast an die Planwirtschaft der alten DDR, wo ebenfalls ohne Rücksicht auf Produktionsfaktoren bestimmte Produktionsrichtungen vorgeschrieben waren. Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Elmshorn ID: 38 30.05.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf die Stellungnahme von Herrn Werner Steinke als Vertreter des Robin Wood Elmshorn e.V. vom 26.08.2011 und die in diesem Zusammenhang von ihm abgegebene Anfrage zur Prüfung der dort genannten Flächen an der Autobahnausfahrt A 23 als Windeignungsfläche. Als örtliches Energieversorgungsunternehmen haben wir ein primäres Interesse, an derartigen Windenergiestandorten, insbesondere im betreffenden Bereich der A 23. Seite: 185 von 310 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Wir bitten Sie deshalb, nochmals um wohlwollende Prüfung der Eignung der genannten Flächen als Windenergiestandort und würden uns über eine kurzfristige Antwort von Ihnen freuen. Als Anlage haben wir Ihnen den Wortlaut der Stellungnahme von Robin Wood nochmals beigefügt. Mit freundlichem Gruß Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge des Einstiegs in das "Solarzeitalter (Wind, Sonne, Biomasse)" schlägt Robin Wood für die Stadt Elmshorn eine Erweiterung der Windeignungsflächen vor. Im Rahmen von Voruntersuchungen zu Windeignungsflächen in Hamburg gab es ebendort den Hinweis, dass Flächen entlang von Autobahnen grundsätzlich als so genannt vorbelastete Gebiete gelten - im Sinne der Eingriffsregelung nach dem BNatSchG. Ich möchte für Elmshorn die Prüfung der Flächen rund um die Autobahnabfahrt A 23 Ausfahrt Elmshorn vorschlagen. Auf beiden Seiten der A 23 liegt das Gemeindegebiet der Stadt Elmshorn. Von der Landesplanung in Kiel wurden seinerzeit an den Standorten westlich der A 23 Gewerbegebiete ausgewiesen. Ein Teil der Freiflächen in diesem Bereich ist LSG. Dennoch glaubt Robin Wood, wäre hier ein geeignetes Gebiet zur Erweiterung von Windenergiestandorten, da diese Flächen durch Autobahn und Gewerbegebieten deutlich vorbelastet sind - im Sinne des Eingriffes in Natur und Landschaft - hier speziell auch des Landschaftsbildes. Und ggf. zu Lasten des LSG. Nach unseren Berechnungen benötigt Elmshorn ca. 20 MW Windenergieleistung, um autark von den EVUs zu sein. Die Alternative wäre unter anderem eine Beteiligung an einem Kohlekraftwerk. Die Abwägung der Belange im Sinne des 1 BauGB ist für Robin Wood hier eindeutig: zugunsten des vorbelasteten Standortes entlang der A 23 auf Elmshorner Gemeindegebiet für Windenergie. Ich würde mich über eine Prüfung freuen Strom aus Wind Betriebsgesellschaft mbH & Co Windpark Uetersen KG ID: 487 09.07.2012 Windpark Uetersen Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Zweite Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserPlanungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windgebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme energienutzung nicht zu entnehmen. Die LSG-Verordnung ist so zu verstehen, dass Seite: 186 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch, Stand: 06.11.2012 Erwiderung Änderungen an den bestehenden WKA und innerhalb der bestehenden Fläche vorgenommen werden dürfen. Erweiterungen sind dadurch im Rahmen der ersten Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplanicht abgedeckt. Die Fläche wird nicht übernommen (siehe auch Vones für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die tum zur Stellungnahme ID 1523). Windenergienutzung, hat die Stadt Uetersen mit ihrem Beschluss vom 07.10.2011 den Wunsch nach Erweiterung des Windeignungsgebietes Uetersen beim Innenministerium gemeldet. Erneut hat sich die Stadt Uetersen im zweiten Beteiligungsverfahren mit ihrem Beschluss vom 25.05.2012 in gleicher Weise geäußert. Wir sind die Betreibergesellschaft des bestehenden Windparks Uetersen und sehen uns mit dem Wunsch der Stadt Uetersen auf einer Linie. weil wir durch eine vergrößerte Fläche bessere Chancen auf ein Repowering des Windparks hätten. Der Windpark Uetersen hat mit seinen Anlagen von 1,3 MW und einer Nabenhöhe von 68 m leider nicht im Entferntesten die prognostizierte Stromproduktion und Rendite eingespielt. Ein Repowering würde eine erhebliche Verbesserung bedeuten. Leider hat das Innenministerium diesen Vorschlag der Stadt Uetersen nicht berücksichtigt. Nach Prüfung der Abwägung des Innenministeriums zum vorgeschlagenen Eignungsgebiet (Seite 159 und 160 der Synopse), sehen wir keine Grundlage für eine Ablehnung des besagten Gebietes und bitten um eine erneute, vertiefte Prüfung der Sachlage. Das IM verweist auf die Lage des bestehenden WP Uetersen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Pinneberger Elbmarsch" und die entsprechende Verordnung vom 29.03.2000. Wie das IM richtig schreibt, sieht § 4 Abs. 1 Satz 2 vor: 'Insbesondere ist verboten [ ... ] die Errichtung oder wesentliche Änderung von Windenergieanlagen, ausgenommen in den gekennzeichneten Vorranggebieten für Windenergienutzung'. Daraus folgert das IM: "Jede Erweiterung der bisher ausgewiesenen Fläche führt zu einem Verbotstatbestand. der auch im Rahmen einer Befreiung nicht überwunden werden kann." Diese Argumentation halten wir für fehlerhaft. Denn das bestehende Windeignungsgebiet ist klar als Ausnahme im Landschaftsschutzgebiet verankert, § 3 Abs. 1: "Innerhalb des Gebietes befinden sich Eignungsräume für Windenergieanlagen". Diese sind laut § 4 Abs. 1 und Satz 1 im Vergleich zu anderen baulichen Anlagen privilegiert: "Insbesondere ist verboten: 1. die Errichtung von baulichen Anlagen auf baulich bisher nicht genutzten Grundflächen, Straßen, Wege, Bahnanlagen und sonstige Verkehrsflächen mit festem Belag anzulegen. ausgenommen Windenergieanlagen.“ ·· Seite: 187 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme In diesem Sinne sind auch die weiteren Punkte der Verordnung zu sehen, die ausdrücklich eine Änderung des Status quo nach § 5 Abs. 2 sowie Satz 1 vorsehen: "Nur in der Randzone können für folgende genehmigungsbedürftige Handlungen Ausnahmen zugelassen werden: 1. die wesentliche Änderung der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Anlagen und Windenergieanlagen sowie für die Errichtung nach § 35 des Baugesetzbuches bevorrechtigt im Außenbereich zulässiger baulichen Anlagen inklusive aller Windenergieanlagen und deren Baunutzungsänderung, auch wenn die Änderung oder Errichtung keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedarf," Zusätzlich liegen sowohl das bestehende als auch das geplante Eignungsgebiet in der Randzone des LSG, für die die Verordnung gegenüber der Kernzone einen geringeren Schutzstatus vorsieht. Aus der Verordnung wird also klar, dass der Eignungsraum als Bestandteil im Randbereich des LSG verankert ist und eine Änderung bzw. Erweiterung nicht durch die Verordnung ausgeschlossen wird. Wir bitten diese Punkte bei einer erneuten Prüfung zu berücksichtigen. Weiter teilen wir auch nicht die Einschätzung des IM, "dass weitere Windkraftanlagen westlich der bestehenden Windkraftanlagen und ebenfalls westlich der vorhandenen Stromleitungen die Beeinträchtigungen und Negativwirkungen in dem Bereich der Marsch deutlich erhöhen würden.'· Das Gebiet in Uetersen ist durch die bestehenden Stromtrassen bereits infrastrukturell vorgeprägt, eine weitere lineare Bebauung mit Windenergieanlagen westlich der Stromleitungen führen nicht zu einer erhöhten Belastung. Viel mehr können durch die Nutzung dieser Flächen die restlichen Flächen der Haseldorfer und Seestermüher Marsch freigehalten werden. Das LSG an sich umfasst eine Fläche von ca. 9.400 ha. Die bestehende Eignungsfläche bedeckt mit ca. 28 ha nur 0.3 % der Fläche des LSG und auch die angestrebte Erweiterung des Gebietes würde die Fläche nur auf ca. 98 ha erhöhen und damit nur einen Bruchteil des LSG von 1,0% ausmachen. Auch hier kann nicht von einer deutlich erhöhten Beeinträchtigung des LSG gesprochen werden. Weiter verweisen wir auf an verschiedenen Stellen geäußerte Aussagen des IM, wonach bevorzugt bestehende Eignungsgebiete ausgebaut statt neue Gebiete auszuweisen. Hinzu kommt noch der ohnehin geringe Anteil des Kreises Pinneberg an der Windenergieproduktion im Land SchleswigSeite: 188 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Holstein. Auch deshalb sollte dem Wunsch der Stadt Uetersen stattgegeben werden. Mit der Ausweisung der Fläche gibt man unserer Betreibergesellschaft und der Stadt Uetersen die Möglichkeit durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für die Region dem Klimawandel wirkungsvoll zu begegnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Einwendung wohlwollend prüfen könnten, und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Anbei senden wir Ihnen noch die besagte Verordnung des LSG. Mit freundlichen Grüßen WKN AG ID: 308 03.07.2012 Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu eiEs liegt eine Stellungnahme der UNB des Kreises aus der ersten Anner geeigneten Windparkfläche in der Gemeinde Groß Schenkenberg. Wir hörung vor, in der die Fläche als ungeeignet eingestuft wird. Begründet bitten um Überprüfung und Aufnahme der beschriebenen Fläche. wurde dies unter anderem mit der klein strukturierten Landschaft mit Knicks, Gehölzen und Grünland. Diese Landschaftsstruktur unterMit freundlichen Grüßen, streicht den Wert des regionalen Grünzuges als großräumige zusammenhängende Freifläche, die unter anderem der Erhaltung prägender Landschaftsstrukturen dient. Eine Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Ansatz 9 LEP ist somit an dieser Stelle nicht begründbar. Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. WKN AG ID: 310 03.07.2012 Seite: 189 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu geeigneten Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem Windparkflächen in der Gemeinde Todesfelde. Wir bitten um Überprüfung Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) und Aufnahme der beschriebenen Flächen. geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten 3 Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur Mit freundlichen Grüßen, Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der Grünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller Untersuchungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert das Planfeststellungsverfahren der A 20 und stellt die hohen Investitionen in Frage. Für die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen, Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten. Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zusätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutlich erreicht werden kann. WKN AG ID: 311 03.07.2012 Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu der im 2. Entwurf enthaltenden Eignungsgebietsfläche - Erweiterung Windpark Lütau. Wir bitten um Überprüfung und Aufnahme der beschriebenen zusätzlichen Fläche. Mit freundlichen Grüßen, Seite: 190 von 310 Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der westliche Teil des Gebietes tief in einen vorgesehenen Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hineinreicht. Die Bedeutung des Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt sich darin, dass diese Quartiere bereits jetzt von überwinternden Fledermäusen angenommen wurden. Das Gutachten kann hier nicht die Bedeutung des Bereichs für Fledermäuse widerlegen. Die Erfassung im Gutachten zeigt eine regelmäßige Aktivität in diesem Bereich, u.a. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung auch von schlagempfindlichen Arten. Um das Entwicklungspotenzial dieser Quartiere nicht zu gefährden wird der Abstand von 200 m hier weiterhin für erforderlich gehalten. Die Landesplanung schließt sich nach Abstimmung mit dem MELUR und auch in Ansehung des vorgelegten Gutachtens dieser Bewertung an. Die Fläche wird in diesem Bereich nicht erweitert. WKN AG ID: 325 04.07.2012 Stellungnahme Das eingereichte Gutachten wurde geprüft. Auch wenn eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Naturparkes und des Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu einer geeignebenachbarten Vogelschutz- und FFH-Gebietes gegeben sein sollte, ten Windparkfläche in der Gemeinde Berkenthin. bleibt die Landesplanung bei der Entscheidung die Fläche nicht ausWir bitten in diesem Zuge um eine Überprüfung des von uns bei der ARSU zuweisen. Der Bereich östlich des Elbe-Lübeck-Kanals ist bisher großGmbH beauftragten Gutachtens, das die Ausschlussgründe der Regional- räumig von WKA freigehalten. Bei einer zunehmenden Intensivierung der Windenergienutzung kommt es umso mehr darauf an in der lanplanung widerlegt. desweiten Betrachtung Schwerpunkte zu setzen und gleichzeitig auch Mit freundlichen Grüßen, große Freiräume zu erhalten. Durch die Ausweisung als Naturpark wird dies noch zusätzlich unterstützt. Von der Möglichkeit zur Feinsteuerung, also Ausnahme innerhalb des Naturparkes gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP wird kein Gebrauch gemacht, um diesen Freiraum zu erhalten. Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. WKN AG Seite: 191 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme ID: 328 Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, die WKN AG begrüßt die in der Gemeinde Siebenbäumen im 2. Regionalplanentwurf aufgenommene Fläche, als Erweiterung zur Fläche 204 in der Gemeinde Kastorf. Jedoch wurde unserem Wunsch und dem Wunsch der Gemeinde nach einer Vergrößerung der Fläche bis westlich der K 42 nicht stattgegeben (Vgl. Abb.1). Der Argumentation der Landesplanung, dass durch die westliche Erweiterung der Fläche 204 eine Riegelwirkung gegenüber Kastorf und Siebenbäumen entstehen würde, kann nicht nachvollzogen werden, da sowohl Kastorf auch Siebenbäumen südlich der geplanten Eignungsgebietsflächen für Windenergie liegen. Zumindest sollte eine Erweiterung der Fläche 204 bis an die K 42 überdacht werden, da keine Gründe dafür sprechen, diese Fläche nicht in den Regionalplan mit aufzunehmen (Vgl. Abb.2). Einerseits ist derzeit von uns geplant, von der K 42 über diese Fläche die Zufahrt in den Windpark zu legen, andererseits wäre auch die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage auf dieser Fläche im Gemeindegebiet möglich. Die Abstandsvorgaben zur Kreisstraße, angrenzenden Waldfläche sowie zur Hochspannungsleitung wurden gemäß Runderlass berücksichtigt. Die Gemeinde Siebenbäumen hätte durch die jetzige Flächenausweisung Nr. 204 im 2. Regionalplanentwurf, aufgrund des einzuhaltenden Abstands zu der in Nord‐Süd Richtung verlaufenden Höchstspannungstrasse, nur die Möglichkeit eine einzelne Windenergieanlage zu errichten. Da keine Argumente gegen eine Erweiterung der Fläche bis an die K 42 sprechen, bitten wir um die Aufnahme einer Flächenerweiterung gemäß Abb.2 in den Regionalplan. Mit freundlichen Grüßen, WKN AG 565 Erwiderung 04.07.2012 Stellungnahme zur Aufnahme des Windeignungsgebietes in der Gemeinde Siebenbäumen, Planungsraum I, Flächennummer 204 ID: Stand: 06.11.2012 09.07.2012 Seite: 192 von 310 Die Argumentation hinsichtlich der nicht gegebenen Riegelwirkung kann nachvollzogen werden. Durch den Zuschnitt der Fläche ergeben sich nur begrenzte Aufstellungsmöglichkeiten, wodurch eine optische Barrierewirkung gemildert wird. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 die WKN AG begrüßt die Aufnahme des Windeignungsgebietes in der % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Gemeinde Hamwarde. Die Gemeinde, Bürger, sowie die Grundeigentümer Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eig(die mit uns vollumfänglich ein Vertragsverhältnis eingegangen sind) wernungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieden von uns bei Ihrem Vorhaben eines Bürgerwindparks unterstützt. Geder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamplant ist es für die Bürger eine eigenständige Betreibergesellschaft zu warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten gründen, der die Bürgerinnen und Bürger als Kommanditisten beitreten ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen können, um somit die Wertschöpfung in der Gemeinde zu etablieren. geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Unter der Berücksichtigung der zukünftigen Pläne von Geesthacht (Umge- zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung hungsstraße) und der im neuen LEP verankerten Siedlungsachse ist Hamwarde der konfliktärmste Standort im Elbgeest für die Errichtung von aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem Windenergieanlagen. Dabei ist auch die Erweiterung der B 404 / A21 be- danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt rücksichtigt. wird. Im Bereich der Gemeinde Hamwarde steht das Windparkvorhaben mit der oberflächennahen Rohstoffgewinnung in keinem Konfliktverhältnis. Wir bitten Sie, die Eignungsfläche im Regionalplan beizubehalten. Mit freundlichen Grüßen, WKN AG ID: 673 10.07.2012 Stellungnahme Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, die WKN AG begrüßt die Entscheidung, das Eignungsgebiet in Groß Niendorf aufzunehmen. Auch die Gemeinde Groß Niendorf hält an Ihrer Entscheidung, bezüglich der Errichtung von Windenergieanlagen auf Ihrem Gemeindegebiet, fest. Um den artenschutzrechtlichen Vorbehalt gemäß Einschätzung der Regionalplanung zu prüfen und die tierökologische Erfassung für die BImSchGGenehmigung vorzubereiten, wurde von der WKN AG ein Landschaftsökologisches Gutachten im Mai 2012 in Auftrag gegeben. Ein Ergebnis kann derzeit noch nicht vorgelegt werden, da bisher keine konkreten Aussagen aufgrund von Brutaufgabe getroffen werden können bzw. die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Seite: 193 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Wir bitten Sie, die Fläche in den Regionalplan zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen, WKN AG ID: 993 11.07.2012 Stellungnahme Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen PotenzialAls Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu einer geeigneflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegt innerhalb ten Windparkfläche zwischen Labenz und Lüchow im Amt Sandesnebeneines charakteristischen Landschaftsraumes. Dieser stellt lediglich Nusse. Wir bitten um Überprüfung und Aufnahme der beschriebenen Flähinsichtlich der Errichtung von WKA eine Einschränkung dar; nicht che. jedoch hinsichtlich sonstiger Einschränkungen der wirtschaftlichen Entwicklung von Gemeinden. Mit freundlichen Grüßen, Ein charakteristischer Landschaftsraum ist in Gänze als Ausschlussgebiet zu betrachten. Gemäß der Definition in Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplanes zählen auch Pufferzonen und Randbereiche zu solchen Räumen. Maßgeblich für die Definition von charakteristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplans (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss, "die weitgehend durch die vorgenannten Gebietstypen [gemeint sind die in den Absätzen 8 und 9 Ziffer 3.5.2 LEP genannten Ausschlussgebiete] geprägt und in Ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägender charakteristischer Landschaftsraum anzusehen sind". Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung hat die Vorschläge des Kreises zur Ausweisung solcher Räume geprüft. Bei der Definition gemäß LEP kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der Festlegung der Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch machen. Die Fläche wird nicht übernommen. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als EignungsgeSeite: 194 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung biet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. Wirtschafts-und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH ID: 199 27.06.2012 Stellungnahme der WAS mbH zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Hinsichtlich des potenziellen Konfliktes mit einer von der Gemeinde Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsge- gewünschten Gewerbeansiedlung wird auf die Stellungnahme der bieten für die Windenergienutzung (2. Entwurf) Landesplanung aus dem ersten Anhörverfahren verwiesen. Die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn nimmt zum 2. Entwurf wie folgt Stellung: Es ist weiterhin geplant, mittelfristig ein gemeinsames GE-Gebiet mit Lübeck und Stockelsdorf auf Mönkhagener Gebiet auszuweisen. Diese Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ansonsten hat die WAS ihre Anregungen mit dem Kreis Stormarn abgestimmt. Allerdings liegt aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie eine Stellungnahme vor, in der darauf hingewiesen wird, dass innerhalb und direkt angrenzend an die Fläche Kompensationsflächen für die Eingriffe der A 20 in den Teilstrecken Geschendorf bis A 1 (Planfeststellungsbeschluss vom 30.7.2004) sowie Wittenborn bis Weede (Planfeststellungsbeschluss 30.4.2012) liegen. Die Kompensationsflächen sind Bestandteil eines arrondierten Komplexes, der aufgrund seiner Lage, seiner Eignung sowie als Bundesfläche beibehalten werden soll. Die Flächen dienen als CEF-Maßnahmen für die Feldlerche und sind als Entwicklungsmaßnahmen für Wiesenvögel (Leitart Wiesenralle/Wachtelkönig) angeordnet. Es wird bezweifelt, dass sich die Planung von Windkraftanlagen mit den auch artenschutzrechtlich bedingten Kompensationszielen grundsätzlich vereinbaren lässt. Es wird daher dringend von der Ausweisung dieser Windenergiefläche (Nr. 90) abgeraten. Unter diesen Voraussetzungen wird die Fläche wieder aus dem Entwurf gestrichen. wpd onshore GmbH & Co. KG ID: 1526 11.07.2012 NATURSCHUTZFACHLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 zur Potentialfläche "Elmenhorst" in den Gemeinden Elmenhorst und % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Kankelau, Landkreis Herzogtum-Lauenburg, Schleswig-Holstein Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieZusammenfassung der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden ElmenDie Potentialfläche "Elmenhorst" liegt im südlichen Schleswig Holstein, im horst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten Landkreis HerzogtumLauenburgund in den Gemeinden Elmenhorst und ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen Seite: 195 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Kankelau. Stand: 06.11.2012 Erwiderung geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliAuf Basis der aktuellen Datenlage und vorbehaltlich einer weiteren Detailches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung planung mit einhergehender naturschutzfachlicher Datenabfrage lassen aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem sich keine Gründe gegen die Eignung des Gebietes zur Nutzung der danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläWindenergie ableiten. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass für SH onlichen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt ne abrufbare, detaillierte Naturschutz-Fachdaten nur in einem vergleichswird. weise geringen Maß zur Verfügung gestellt werden. Daher ist in diesem Projekt eine naturschutzfachliche Datenabfrage bei den zuständigen Naturschutzbehörden unbedingt zu empfehlen. Schutzgebiete (Karten siehe Anhang) Naturschutzgebiete (nächstgelegene) [NSG] • NSG liegen in ausreichend großen Abständen. Das nächstgelegene NSG "Lanken" liegt ca. 1,3 km westlich von der Potentialfläche. Das NSG dient der Sicherung, dem Schutz, der Erhaltung und der Entwicklung des Restes einer ehemals außergewöhnlich großräumigen offenen und halboffenen Landschaft mit überwiegend nährstoffärmeren Lebensräumen wie Pionierrasen, Mineralgrasfluren, Staudensäumen, Kleingewässern, Feuchtgrünländereien, Feucht- und Nasswäldern, eingestreuten Gehölzbereichen, Knicks und Sukzessions-, Acker- und Grünlandflächen und der in Teilbereichen noch naturnahen SteinauNiederung als Lebens-, Brut- und Nahrungsraum einer charakteristischen, artenreichen und teilweise gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt {Verordnung vom 20.11.2009). • weitere NSG liegen in Entfernungen ab 4,5 km in östlicher Richtung Landschaftsschutzgebiete (nächstgelegene) [LSG] • LSG liegen in ausreichend großen Abständen. Das nächstgelegene LSG "Köthel" liegt rund 8 km nordwestlich von der Potentialfläche. Weitere LSG liegen in Entfernungen ab 10 km. FFH-Schutzgebiet (nächstgelegene) • Drei FFH-Gebiete liegen jeweils ca. 2,8 km nördlich, östlich und südlich von der Potentialfläche entfernt. • FFH-Gebiet "Kiefholz" (nördlich): "Alter Waldstandort auf schwach bewegter Grundmoräne. Dominierend ist ein Waldmeister-Buchenwald in Durchsetzung von forstwirtschaftlich geförderten Eichen. Aufgrund Seite: 196 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme zum Teil vorbildlicher forstwirtschaftlicher Nutzung sind in dem Gebiet in weiten Abschnitten die genannten Lebensraumtypen mit einem verhältnismäßig hohen Natürlichkeitsgrad festzustellen." Eine besondere Bedeutung dieses Schutzgebietes für einzelnen Tierarten (vor allem Arten der FFH-/ Vogelschutzrichtlinie) wird im Standard-Daten bogen nicht aufgeführt. • FFH-Gebiet „Kleinstmoore bei Hornbek" (östlich): "Fünf moortypologisch unterschiedliche Nieder- und Übergangsmoore in der Hagenower Sandplatte. Repräsentative Übergangsmoore im Naturraum mit subkontinental getöntem Arteninventar." Im Standard-Datenbogen wird ferner der Grus qrus (Kranich) als im Gebiet vorkommende Art benannt. • FFH-Gebiet Birkenbruch südlich Groß Pampau" (südlich): )n Geländesenke gelegener sehr gut erhaltener meso- bis oligotropher TorfmoosBirkenbruch mit hohen Wasserständen, Quellen und Bach. Einer der wenigen primären und sehr gut erhaltenen Birkenbruchwäldern." Eine besondere Bedeutung dieses Schutzgebietes für einzelnen Tierarten (vor allem Arten der FFH-/ Vogelschutzrichtlinie) wird im StandardDatenbogen nicht aufgeführt. • weitere FFH-Gebiete liegen in Entfernungen ab ca. 5 km Vogelschutzgebiet (nächstgelegene) [VSG] • Zwei VSG liegen in ausreichend großen Abständen zwischen ca. 5,5 und 5,8 km in nördlicher und westlicher Richtung. • VSG „Waldgebiete in Lauenburg" (nördlich): Mehrere Wälder, teils fast zusammenhängend, teils weit voneinander entfernt, im Großraum Trittau - Mölln - Berkenthin mit Vorkommen von Anhang 1-Vogelarten. Typisch ist ein hoher Laubbaumanteil, z. T. sehr feuchte oder nasse Teile. Es handelt sich um vielfältige, aus ornithologischer Sicht landesweit bedeutsame Waldgebiete mit Brutvorkommen mehrerer Anhang 1-Vogelarten. Hierzu gehören u. a.: Ciconia niqra (Schwarzstorch), Circus aeruqinosus (Rohrweihe), Falco subbuteo (Baumfalke), Grus qrus (Kranich), Haliaeetus albicilla (Seeadler), Milvus milvus (Rotmilan), Pernis apivorus (Wespenbussard). • VSG" Sachsenwald-Gebiet" (westlich): Der Sachsenwald ist das größte geschlossene Waldgebiet von SH. Das Gebiet ist Brutplatz für zahlreiche Anhang I-Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie. Seite: 197 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Hierzu gehören u. a.: Aeqolius tunereus (Rauhfußkauz), Bubo bubo (Uhu), Ciconia niqra (Schwarzstorch), Grus qrus (Kranich), Milvus mi/vus (Rotmilan), Pernis apivorus (Wespenbussard). Naturpark (nächstgelegene) [NP] • Der Naturpark "Lauenburgische Seen" liegt ca. 5 km südöstlich vom Vorhabengebiet in ausreichend großer Entfernung. Biosphärenreservate (nächstgelegene) [BIO] keine im relevanten Bereich Nationalparke (nächstgelegene) [NTP] keine im relevanten Bereich geschützte Biotope/ Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale Im Vorhabengebiet liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine geschützten Biotope/ Landschaftsbestandteile bzw. Naturdenkmale. Sollten im Rahmen der Biotop(-typen)kartierung bzw. naturschutzfachlichen Datenabfrage solche Schutzkategorien gefunden werden, sind diese bei der Planung zu berücksichtigen und dürfen nicht beeinträchtigt/ zerstört werden. notwendige Gutachten und möglicher Zeitplan • Horstsuche -Winter 2012/13 • Brutvogelgutachten (+ ggf. Raumnutzungsstudien für einzelne Arten)Sommer 2013 • Zug-/Rast-/Gastvögel- Herbst/ Frühjahr 2013/14 • Fledermäuse- Sommer 2013 Dauer der Gutachten (Auftrag bis Bericht) : ca. 1,5 Jahre Prognose relevante Schutzgüter Mensch/ Erholung Insgesamt weißt das Gebiet keine überregionale Funktion als Naherholungsgebiet auf. Vögel Hinsichtlich der Avifauna gibt es i d. R für jedes Bundesland eigene AbSeite: 198 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme standsempfehlungen, die sich alle grundsätzlich an den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaften Vogelschutzwarten orientieren. Da diese aktuell überarbeitet werden, könnten sich daraus - ggf. auch kurzfristig Anpassungen für die Länder-Empfehlungen (u. a. von SH) ergeben. Für SH sind aktuell zwei Empfehlungen für faunistische Fragestellungen zu berücksichtigen. Da in "Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen" (2011) bei Brutplätzen von Großvögeln auf eine Einzelfallprüfung verwiesen wird, werden in dieser naturschutzfachlichen Ersteinschätzung zunächst die Abstandsempfehlungen laut "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in SchleswigHolstein" (2008) als Orientierungswert herangezogen. Diese sind i. d. R. artbezogen. Nachfolgend werde diese für die in den umliegenden Schutzgebieten vorkommenden und planungsrelevanten Arten aufgeführt: Ciconia nigra (Schwarzstorch) 3.000 m zum Brutplatz Circus aeruginosus (Rohrweihe): Freihalten der Brutverbreitungsschwerpunkte sowie der Nahrungshabitate Falco subbuteo (Baumfalke): Da in SH Wälder nicht mit WKA beplant werden dürfen, wird der Schutz als ausreichend bewertet. Grusgrus (Kranich): 1.000 m zum Brutplatz (aktuell in Diskussion) Haliaeetus albicilla (Seeadler): 3.000 m zum Brutplatz Milvus mifvus (Rotmilan): 1.000 m zum Brutplatz (aktuell in Diskussion) Pernis apivorus (Wespenbussard): keine Empfehlungen Bubobubo (Uhu): 1.000 m zum Brutplatz Aufgrund der in den Schutzgebieten ermittelten Vogelarten und den oben aufgelisteten Ausschlussbereichen, ergeben sich maximale Ausschlussbereiche von 3 km um die Außengrenzen der jeweiligen Schutzgebiete. Da nunmehr zwischen Vorhabengebiet und den ermittelten Schutzgebieten mit Bedeutung für die Avifauna Abstände von jeweils rund/ mind. 3 km liegen, ist zumindest für die in diesen Gebieten Vorkommenden Vogelarten eine geringe/ keine Betroffenheit abzuleiten. Für diese Artengruppe muss in jedem Fall ein Gutachten erstellt werden (s. o.). Fledermäuse Seite: 199 von 310 Stand: 06.11.2012 Erwiderung Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Laut "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein" (2008) sind fledermauskundliche Belange verschiedentlich zu berücksichtigen. NATURA-2000Gebiete mit dem Schutzziel Fledermäuse sind mit 1.000 m zu puffern, kommen hier aber nicht vor. Ferner sind Wälder, stehende Gewässer >1ha sowie Fließgewässer 1. Ordnung i. d. R. mit 500 m zu puffern. Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz, wie Fledermausquartiere ab 100 überwinternden Individuen, Massenwinterquartiere ab 1000 überwinternden Individuen, Migrationsräume, Jagdräume sowie Flugwege zwischen Wochenstubenquartieren und Jagdhabitaten mit Abständen zw. 1.000 und 3.000 m zu puffern. Eine detaillierte Thematisierung dieser Belange wird im Rahmen des erforderlichen Fledermausgutachtens gewährleistet. Da aus den Verordnungen bzw. Standard-Datenbögen der umliegenden Schutzgebiete keine Hinweise auf konkret vorkommende Fledermausarten abgeleitet werden konnten, muss hier zunächst von einem für SH allgemeinen Artenspektrum ausgegangen werden. Für diese Artengruppe muss in jedem Fall ein Gutachten erstellt werden (s.o.). Weitere Säugetiere Weitere ggf. (streng) geschützte Arten (z. B. Amphibien, Reptilien) sind i. d. R. nicht windkraftrelevant, müssen aber ggf. beim Wegebau berücksichtigt werden. wpd onshore GmbH & Co. KG ID: 1548 25.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 das Landesinnenministerium von Schleswig-Holstein hatte bis zum 15. % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf November des letzten Jahres die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigBelange darum gebeten, zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung der nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieRegionalpläne für den Teilbereich Windenergie Stellung zu nehmen. Für der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmendie Identifikation von geeigneten Flächen führten wir daraufhin eine sogehorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten nannte Potentialanalyse durch, welche zwischen Elmenhorst und Kanausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen kelau ein positives Ergebnis zeigte. Hierbei wurde neben den Restriktionen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel in den "Grundsätzen zur Planung von Windkraftanlagen" im Runderlass zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlides Landes vom 22. März 2011 auch ein Abstand von 500 Metern zum ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung Seite: 200 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Gewässer "Steinau" berücksichtigt. Stand: 06.11.2012 Erwiderung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläUm die grundsätzliche Chance auf die Ausweisung eines Eignungsgebiechen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt tes zu bewahren, schickten wir in der Folge in Absprache mit Herrn Franzwird. Otto Möller aus Elmenhorst und anderen Flächeneigentümern unsere Eingabe an Ihr Ministerium und unser Vorschlag wurde angenommen. Bekanntermaßen gingen bei Ihnen insgesamt relativ viele Stellungnahmen zum gesamten Planungsgebiet ein, sodass sich gegenüber dem ersten Entwurf deutliche Änderungen ergaben und nun mit einer Frist bis zum11. Juli eine weitere Runde im Beteiligungsverfahren eröffnet wurde. Ende Mai habe ich mich mit den Bürgermeistern der beiden Gemeinden, Herrn Harnester und Herrn Hansen, persönlich getroffen um deren Position zu diesem Thema kennenzulernen. Ich freute mich sehr zu hören, dass die Einstellung der beiden Gemeindevertreter zur Windkraftnutzung grundsätzlich sehr positiv war. Es wurden jedoch Bedenken hinsichtlich der kurzen Frist zur Stellungnahme geäußert. Anscheinend fühlten sich einige Mitglieder des Gemeinderats hierdurch in Ihrer Entscheidung gedrängt und entschlossen sich leider daher zur Ablehnung. Die Abstimmung des Gemeinderats in Elmenhorst über die offizielle Stellungnahme endete mit 5 zu 5 Stimmen in einer Pattsituation. Unglücklicherweise ist rein formell festgelegt, dass hieraus ein negativer Bescheid resultieren muss. Wir bedauern diesen Verlauf sehr, da solch knappe Resultate vielerorts die Energiewende auf unbestimmte Zeit verzögern und die Umsetzung der Klimaschutzziele gefährden. Gerade in diesem Fall ist nicht von der Hand zu weisen, dass es einen großen Anteil politischer und privater Befürworter gibt. Wir sind davon überzeugt, dass die Abstimmung im Gemeinderat besonders stark von Verunsicherung geprägt war, welche sich aus der zeitlichen Überschneidung mit der Landtagswahl und dem folgenden Regierungswechsel, sowie der etwas ungünstigen Fristsetzung nach dem zweiten Entwurf der Teilfortschreibung ergab. Offensichtlich konnte Ihr Ministerium die Einhaltung der Mindestabstände laut Runderlass auf der besagten Fläche bereits bestätigen. Darüber hinaus bestehen für uns, ausgehend von unseren Erfahrungen im Betrieb des nahegelegenen Windparks Bälau-Mannhagen an der Wirtschaftlichkeit des Projekts ebenfalls keine Zweifel. Wir rechnen weiterhin damit, dass im Eignungsgebiet vier bis fünf Anlagen der 3 Megawatt Klasse etwa 24 bis 30 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen könnten, was bereits ein vielfaches des Strombedarfs der beiden Gemeinden decken würde und damit den Windstrom-Anteil im gesamten Kreis Herzogtum-Lauenburg um SO% steigern könnte. Um die Akzeptanz vor Ort nachhaltig zu sichern ist zudem die Seite: 201 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stellungnahme Stand: 06.11.2012 Erwiderung Beteiligungsmöglichkeit der Anwohner über ein Bürgerwindrad ein fester Bestandteil unseres Angebots. Wir als Planungsunternehmen bitten daher zusammen mit Anwohner und Flächeneigentümern dringend um Berücksichtigung unserer Stellungnahme im weiteren Verfahren und die Ausweisung des Eignungsgebietes 308 auf dem Gemeindegebiet von Elmenhorst und Kankelau. Sollten Sie bezüglich dieses Schreibens Gesprächsbedarf sehen, sind wir gerne bereit, weitergehende Informationen bereit zu stellen. Auch für ein persönliches Gespräch stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Private Stellungnehmerinnen und Stellungnehmer privat ID: 511 06.07.2012 Betr.: Online-Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die Schleswig-Holstein (Windernegieanlagen) Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der Planungsraum I Krs. Stormarn, Stadt Bargteheide Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen Im Folgenden ist meine Stellungnahme mit Einwendungen zur Ausweisung durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenvon Flächen im Westen Bargteheides südl. und nördl. des Glindfelder We- den Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten ges für die Errichtung von Windkraftanlagen: werden. 1.) Lärmimmissionen Auch nach erneuter Prüfung sind keine Ausschlusskriterien erkennbar, Die vorgesehenen Standorte befinden sich im West-Süd-Westen der Stadt die gegen eine Gebietsausweisung an dieser Stelle sprechen. Die von auf einer Achse vorherrschender Westwinde. Dieser Standort kann zur der Bundesregierung beschlossene Energiewende des Atomausstiegs Folge haben, dass potentielle Lärm- Immissionen verursacht durch den und des Ausbaus dezentraler erneuerbarer EnergieerzeugungsanlaBetrieb groß-industrieller Windkraftwerken als Lärmschleppe weit in die gen und der dazugehörigen Infrastruktur, die hiermit auf Landesebene angrenzenden Wohngebiete der Ortsränder Bargteheides bzw. Kleinumgesetzt wird, ist an einigen Stellen mit Veränderungen im LebensHansdorfs - bei östl. Winden - transportiert werden und zu einer weiteren umfeld verbunden. In der Abwägung mit den Risiken der Atomenergie kumulativen Lärmbelästigung der dort Wohnenden führen. Die Lärmbelässind diese jedoch hinnehmbar. Durch eine möglichst weitgehende tigung ist bereits durch den Betrieb einer im Westen der Stadt gelegenen Konzentration der WKA auf relativ dünn besiedelte, naturschutzfachSchießanlage vorhanden und zeitweise unerträglich. lich vertretbare Standorte im Außenbereich werden diese Beeinträchtigungen gering gehalten. 2.) Schattenwurf Seite: 202 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Es ist weiterhin davon auszugehen, dass Groß-Windkrafträder Schlagschatten werfen, die durch die Verringerung der Mindestabstände zu Wohngebieten bis weit in Stadtbereiche von – je nach Sonnenstand Bargteheide bzw. Klein-Hansdorf reichen und deshalb zu einer Minderung von Lebens-und Wohnqualität der dort Ansässigen führen können. Stand: 06.11.2012 Die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, wie z.B. Ausschlusskriterien, sind im Landesentwicklungsplan 2010 unter Ziffer 3.5.2 sowie im Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr: Grundsätze zur Planung von 3.) Minderung des Wohn-und Erholungswertes im Randbereich einer Windkraftanlagen vom 22.03.2011 geregelt. Tourismus bzw. die Millionenmetropole Schwerpunkträume für Tourismus und die Entwicklungsräume und – gebiete für Tourismus sind dort nicht als Ausschlusskriterien definiert Die Lebensqualität in der Stadt Bargteheide und deren Attraktivität begründet sich nicht zuletzt auf die Einbettung in die naturnahe landestypi- worden. Einschlägige Studien haben gezeigt, dass es durch WKA in der Regel nicht zu einem signifikanten Rückgang beim Tourismus sche Knicklandschaft bzw. Feldmark. Durch die Errichtung von großindustriellen Energieerzeugungsanlagen bis zur Höhe gotischer Kathedra- kommt. len in dieser noch halbwegs intakten Feldmark am Stadtrand ist eine erEine Umstellung der Energieversorgung von nuklearen und fossilen hebliche Reduktion des Freizeit-und Naherholungswertes für Bürger und Energieträgern auf erneuerbare Energien bringt in gewissem Umfang Besucher der Stadt Bargteheide zu erwarten. Im Randbereich der MetroStrompreiserhöhungen mit sich. Langfristig werden durch die geplante pole Hamburg und in Nähe des Duvenstedter Brooks ist der NaherhoEnergiewende aber Folgekosten der Endlagerung von Atommüll und lungswert in einem naturnahen Umfeld höher einzuschätzen als ein der Folgen des Klimawandels in Grenzen gehalten. Hierbei handelt es grenzwertiger potentieller Beitrag einer Groß-Windkraftanlage zur sog. sich um Kosten, die sich zwar nicht direkt im Strompreis abbilden, aber Energiewende in Deutschland oder gar zur Rettung des Weltklimas. gleichwohl von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Diese Aspekte müssen bei der Diskussion um Strompreise mit berücksichtigt 4.) Zweifelhafter Grenzbeitrag zum Klimaschutz werden. Im Übrigen führen nur höhere Strompreise zu ernsthaften Die Nutzung heutiger volatiler Windkraftanlagen wird nur durch staatl. Stromsparbemühungen und Effizienzsteigerungen sowohl in PrivatSubventionen für den Betreiber wirtschaftlich. Auf Dauer der wirtschaftli- haushalten als auch in Industrie und Gewerbe. chen Lebenszeit der Windkraftanlage, staatl. subventioniert, wird in GroßStadtnähe vor den Toren Bargteheides Natur geplündert und für den Menschen sowie Fauna nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen, falls es zu einer Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen kommen sollte. Der Naherholungswert des Hamburger Umlandes für Großstädter und Randbewohner Hamburgs wird beeinträchtigt und dadurch der Tagestourismus gefährdet; auch dürfte die Errichtung einer Groß-Windanlage in der stadtnahen Feldmark den Bestrebungen der AktivRegion Alsterland widersprechen. Auszug: ‘‘Freizeit und Naherholung: Die Region wird ihre Standortvorteile in der Randlage Hamburg und in der Nähe zu Lübeck nutzen, naherholungssuchende Städter ins Alstertal zu holen.‘‘ 5.) Kostennachteile für Stromendverbraucher durch übereilte Energiewende In jedem Fall müssen in unserem industriegeprägten Land für die Grundund Spitzenversorgung weiterhin flexible Kraftwerke mit fossilen Energieträgern vorgehalten werden, dann jedoch vermutlich völlig unwirtschaftlich, weil diese Spitzenkapazitäten nur zeitlich beschränkt nachgefragt Seite: 203 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 werden und sich Investitionen in moderne Technik bei einer geringen Kapazitätsauslastung nicht rechnen. In jedem Fall werden Kostensteigerungen für den Endverbraucher die Folge sein, es sei denn, eine sprunghafte Nachfrage bei Mondschein, Windstille oder in Spitzenverbrauchszeiten kann kurz-und mittelfristig durch billig Atom-Stromimporte aus unseren Nachbarländern oder mit dem Zuschalten fossiler, in die Jahre gekommener, Vorhaltekraftwerke als CO2 Schleudern gedeckt werden. privat ID: 1541 08.07.2012 Teilfortschreibung der Regionalpläne für den Teilbereich Windenergie Planungsraum I Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Sehr geehrter Herr Tasch, Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigim zweiten Entwurf der Teilfortschreibung der Regionalpläne für den Teil- nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiebereich Windenergie Planungsraum I: Schleswig-Holstein Süd ist ein po- der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten tentielles Windkraft-Eignungsgebiet zwischen Elmenhorst und Kankelau ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen mit der Nummer 308 verzeichnet. geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Ich befürworte die Windkraftnutzung im betreffenden Gebiet. Hiermit zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlimöchte ich daher im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung verfahrens eine positive Stellungnahme hinsichtlich der Ausschreibung des aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem Windkraft-Eignungsgebietes mit der Nummer 308 abgeben. danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt Mit freundlichen Grüßen wird. Die Unterzeichner der beigefügten Unterschriftenliste Anlage: Unterschriftenliste privat ID: 594 09.07.2012 Guten Tag meine Damen und Herrn. Ich möchte eine positive Stellungnahme für den Windpark Elmenhorst/Kankelau abgeben. Ich bin Eigentümer in dem Gebiet Elmenhorst, mein Grundstück lautet: Gemeinde: Elmenhorst Gemarkung: Elmenhorst Flur/Karte : 5 Seite: 204 von 310 Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Flurstück : 80/39 Lage : BöhnenStücken Meine Kontaktdaten:Christian Basedau,Hauptstrasse 20 ,21493 Groß Pampau ,01718641422 Ich beführworte Erneuerbare Energieen Mfg Stand: 06.11.2012 geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 163 26.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche wird nach wie vor nicht übernommen. Unabhängig von der Frage der Abstandsbemessung steht einer Ausweisung die Lage im hiermit erhebe ich erstens Widerspruch gegen die Ablehnung der WindeiLandschaftsschutzgebiet entgegen. Für die Ausweisung eines weitegnungsfläche Rethwisch seitens der Landesplanung(ID-Nr.275) und ren Eignungsgebietes neben dem bestehenden innerhalb des LSG zweitens Widerspruch gegen die Stellungnahme des Kreises Stormarn zur gibt es keine fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Ausweisung derselbigen Windeignungsfläche Rethwisch. Begründung: Zur Beurteilung der Ausweisung der Siedlung Steensrade wurde ein nicht mehr gültiger Erlass herangezogen, der aussagt, dass ab vier Einzelhäuser eine Abstandsfläche von 500 m herangezogen wird. Die Abstandsfläche in der Stellungnahme des Kreises Stormarn von 800 m wurde allerdings aus dem gültigen Erlass (gültig seit 5.4.2011) herangezogen. Eine Vermischung von gültigen und nicht gültigen Erlassen ist rechtswidrig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Abstandsvorgaben und die Beurteilungsgrundlage der Siedlung durch den Erlass vom 22.3.2011 erheblich verändert hat. Im gültigen Erlass (unter Punkt 3.1) wird bei einernicht nach § 34 BauBG beurteilten Siedlung von einem Abstand von 400 mausgegangen. Die eingereichte Fläche beträgt ca. 26 ha und erfüllt somit dieKriterien der Landesplanung. Bei der Ausweisung der Siedlung Steensrade handelt es sich nach aktueller Rechtssprechung um eine nach § 35 BauBG ausgewiesene Splittersiedlung. Steensrade weist hierzu alle Merkmale auf: = Ausweisung im F-Plan als landwirtschaftliche Fläche = Erweiterung und Verfestigung der Splittersiedlung ist nicht möglich Seite: 205 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 = nur privilegiertes Bauen ist möglich Bei der Siedlung Steensrade handelt es sich um drei Hofstellen mit den dazugehörigen Wohnhäusern und drei Einzelhäusern. Eine Abstand von 800 m und die damit verbundeneReduzierung der eingereichten Fläche auf ca. 11 ha ist somit rechtswidrig. Außerdem ist anzumerken, dass die Gemeinde Rethwisch sich in Ihrer Sitzung vom 7. Juni 2012 ebenfalls mehrheitlich gegen die Ablehnung der Windeignungsfläche ausgesprochen hat und auch Widerspruchdiesbezüglich einlegen wird. Da die vorgeschlagene Fläche zudem nordöstlich von Steensrade und in der Nähe der Autobahn A1 liegt, ist hier ohnehin nicht mitzusätzlichem Lärm oder Belästigung durch Schattenwirkung zu rechnen. Ich bitte Sie auf Grund der unserer Meinung teilweise unrichtigen Einschätzungen der einzuhaltenden Abstände, den Antrag auf Ausweisung als Windeignungsfläche neuerlich zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 655 10.07.2012 Die Gemeinde Rehhorst leistet bereits einen Beitrag an erneuerbaren Die Fläche wurde im Zuge der Auswertung der ersten Anhörung geEnergien. Eine Bebauung auf der Fläche 191 würde zu einer enormen strichen. Eine erneute Hereinnahme ist nicht vorgesehen. Der StelBeeinträchtigung von der persönlichen Lebensqualität und auch zu enor- lungnahme wird damit gefolgt. men Abstrichen bei dem Verkauf von Immobilien führen. Die Gewinnung erneuerbarer Energien sollten, neben der anerkannten Notwendigkeit, die Erhaltung des Landschaftsbildes und die Erhaltung der hier in unmittelbarer Nähe angesiedelter Seeadler berücksichtigen. Aus diesem Grund erhebe ich Einspruch gegen eine Umzingelung und Bebauung mit neuen Windkraftanlagen. privat ID: 450 08.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz das Land Schleswig-Holstein erwägt die Fläche 247 für die Aufstellung von (Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz Windenergieanlagen nutzen zu lassen. Dies, obwohl Der Kreis Herzogtum Schutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen Seite: 206 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Lauenburg diese Fläche bereits aus der besagten Nutzung ausgeschlos- insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen sen hat. Die Fläche grenzt – nur durch eine Straße getrennt – an ein aus- Individuenzahlen (mehrere Hundert). gedehntes Waldstück, das ein Rückzugs- und Brutgebiet für teilweise selInsgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von tene Vogelarten darstellt. Laut Kreistagsbeschluss müssen Flächen, die für Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser RastplätWindenergieanlagen ausgewiesen werden mindestens 500m von Waldgeze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwibieten entfernt sein. Die Straße ist max. 7m breit. Nach meinem Kenntnisschen den Rastplätzen. stand ist oder war die Ausweisung dieses Waldgebietes als Naturschutzgebiet geplant. Schlagen hier aktuelle ökonomische Interessen des Lan- Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt des die Beschlüsse des Kreises und der ökologischen Belange? Laut ei- im Regionalplan erforderlich. nem Amtsblatt der Landes SH aus 03/2011 muss bei schwingungsgeIn dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisdämpften Hochspannungsleitungen ein Abstand von mindestens einem se zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore Rotorblatt eingehalten werden. Bei nicht gedämpften Leitungen ein Abvon Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagdstand von 3 Rotorblättern. Das Gebiet 247 wird von einer 110 kV Hoch/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen. spannungsleitung durchzogen, was die tatsächlich nutzbare Fläche deutlich verkleinern würde – wenn das Land seine eigenen Vorgaben einhält. Abstände zu Freileitungen sind Vorhaben bezogen mit dem NetzbeWieder nach meinem Kenntnisstand: Die Landesplanung zielte darauf ab treiber zu klären. Die Landesplanung geht davon aus, dass auf der 1,5% der Landesfläche für Windenergieanlagen auszuweisen – und ist Fläche trotzdem noch die Errichtung von WKA möglich ist, insbesoninzwischen bereits bei 1,68%. Welchen Sinn macht es da diesen relativ dere da die Freileitung eher am Rand der Fläche verläuft. kleinen verbleibenden Teil der Fläche 247 den oben genannten Gesichtspunkten zu opfern? Ich beantrage daher die Fläche 247 aus der Planung für Windenergieanlagen herauszunehmen. privat ID: 1488 07.07.2012 Windpark Uetersen Dem Erweiterungswunsch wird nach wie vor nicht zugestimmt. Die Ausführungen aus der Stellungnahme sind nicht geeignet, die BegrünZweite Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Pladung aus der LSG-Verordnung für die Freihaltung des betroffenen nungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die WindenergieRaumes zu entkräften. nutzung Die Landesplanung sieht in der Entscheidung gegen die Arrondierung Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch, keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliim Rahmen der ersten Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalpla- che Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesnes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die planung hat alle Flächen, auf denen keine harten Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete beWindenergienutzung, hat die Stadt Uetersen mit ihrem Beschluss vom trachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Ge07.10.2011, den Wunsch nach Erweiterung des Windeignungsgebietes Uetersen beim Innenministerium gemeldet. Erneut hat sich die Stadt Ue- samtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für tersen im zweiten Beteiligungsverfahren mit ihrem Beschluss vom 25.05.2012 in gleicher Weise geäußert. Wir sind Grundstückseigentümer die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen im bestehenden Windpark Uetersen und in seiner Umgebung und unter- Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreiSeite: 207 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 stützen den Beschluß der Stadt Uetersen, weil wir durch eine vergrößerte chend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die LanFläche bessere Chancen auf ein Repowering des Windparks hätten. Ein desplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziRepowering würde eine erhebliche Verbesserung unserer Pachteinnahell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen, zumal sich im vorliemen bedeuten. Die Pachteinnahmen unterstützen unseren landwirtschaft- genden Fall eine Ausnahme zur Ausweisung innerhalb eines LSG lichen Betrieb. Gleichzeitig sind wir Kommanditisten des bestehenden nicht begründen lässt. Windparks und haben leider in den ersten 10 Jahren seines Betriebs kaum Ausschüttungen erhalten. Bedauerlicherweise hat das Innenministerium den Vorschlag der Stadt Uetersen von der ersten Beteiligungsrunde nicht berücksichtigt. Nach Prüfung der Abwägung des Innenministeriums zum vorgeschlagenen Eignungsgebiet (Seite 159 und 160 der Synopse) sehen wir keine Grundlage für eine Ablehnung des besagten Gebietes und bitten um eine erneute, vertiefte Prüfung der Sachlage. Das IM verweist auf die Lage des bestehenden WP Uetersen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Pinneberger Elbmarsch" und die entsprechende Verordnung vom 29.03.2000. Wie das IM richtig schreibt, sieht § 4 Abs. 1 Satz 2 vor: ‚Insbesondere ist verboten […] die Errichtung oder wesentliche Änderung von Windenergieanlagen, ausgenommen in den gekennzeichneten Vorranggebieten für Windenergienutzung. Daraus folgert das IM: "Jede Erweiterung der bisher ausgewiesenen Fläche führt zu einem Verbotstatbestand, der auch im Rahmen einer Befreiung nicht überwunden werden kann.“ Diese Argumentation halten wir für fehlerhaft. Denn das bestehende Windeignungsgebiet ist klar als Ausnahme im Landschaftsschutzgebiet verankert, § 3 Abs. 1: "Innerhalb des Gebietes befinden sich Eignungsräume für Windenergieanlagen". Diese sind laut§ 4 Abs. 1 und Satz 1 im Vergleich zu anderen baulichen Anlagen privilegiert: „Insbesondere ist verboten: 1. die Errichtung von baulichen Anlagen auf baulich bisher nicht genutzten Grundflächen, Straßen, Wege, Bahnanlagen und sonstige Verkehrsflächen mit festem Belag anzulegen, ausgenommen Windenergieanlagen," In diesem Sinne sind auch die weiteren Punkte der Verordnung zu sehen, die ausdrücklich eine Änderung des Status quo nach§ 5 Abs 2 sowie Satz 1 vorsehen: "Nur in der Randzone können für folgende genehmigungsbedürftige Handlungen Ausnahmen zugelassen werden: 1. die wesentliche Änderung der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Anlagen und Windenergieanlagen sowie für die Errichtung nach § 35 des Baugesetzbuches bevorrechtigt im Außenbereich zulässiger baulichen Anlagen inklusive aller Windenergieanlagen und deren Baunutzungsänderung, auch wenn die Änderung oder Errichtung keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedarf,“ Zusätzlich liegen sowohl das bestehende als Seite: 208 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 auch das geplante Eignungsgebiet in der Randzone des LSG, für die die Verordnung gegenüber der Kernzone einen geringeren Schutzstatus vorsieht. Aus der Verordnung wird also klar, dass der Eignungsraum als Bestandteil im Randbereich des LSG verankert ist und eine Änderung bzw. Erweiterung nicht durch die Verordnung ausgeschlossen wird. Wir bitten diese Punkte bei einer erneuten Prüfung zu berücksichtigen Weiter teilen wir auch nicht die Einschätzung des IM, "dass weitere Windkraftanlagen westlich der bestehenden Windkraftanlagen und ebenfalls westlich der vorhandenen Stromleitungen die Beeinträchtigungen und Negativwirkungen in dem Bereich der Marsch deutlich erhöhen würden." Das Gebiet in Uetersen ist durch die bestehenden Stromtrassen bereits infrastrukturell vorgeprägt, eine weitere lineare Bebauung mit Windenergieanlagen westlich der Stromleitungen führen nicht zu einer erhöhten Belastung. Viel mehr können durch die Nutzung dieser Flächen die restlichen Flächen der Haseldorfer und Seestermüher Marsch freigehalten werden. Das LSG an sich umfasst eine Fläche von ca. 9.400 ha. Die bestehende Eignungsfläche bedeckt mit ca. 28 ha nur 0,3 % der Fläche des LSG und auch die angestrebte Erweiterung des Gebietes würde die Fläche nur auf ca. 98 ha erhöhen und damit nur einen Bruchteil des LSG von 1,0 % ausmachen. Auch hier kann nicht von einer deutlicher erhöhten Beeinträchtigung des LSG gesprochen werden. Weiter verweisen wir auf an verschiedenen Stellen geäußerte Aussagen des IM, wonach bevorzugt bestehende Eignungsgebiete ausgebaut statt neue Gebiete ausgewiesen werden sollen. Hinzu kommt noch der ohnehin geringe Anteil des Kreises Pinneberg an der Windenergieproduktion im Land Schleswig-Holstein. Auch deshalb sollte dem Wunsch der Stadt Uetersen stattgegeben werden. Mit der Ausweisung der Fläche gibt man uns und der Stadt Uetersen die Möglichkeit, durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für die Region dem Klimawandel wirkungsvoll zu begegnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Einwendung wohlwollend prüfen könnten, und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 772 10.07.2012 Sehr geehrter Herr Schlick, Sehr geehrter Herr Tasch, Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag der Bismarck Wind GmbH & Co.KG und der Gutsverwaltung Seite: 209 von 310 Die Fläche liegt voll innerhalb eines regionalen Grünzuges und nicht in Randlage. Jede Ausnahme zur Ausweisung eines Eignungsgebietes innerhalb regionaler Grünzüge ist im Einzelfall zu prüfen. Der bloße Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Basthorst, erhalten Sie als Anlage abwägungsrelevante Hinweise und Anmerkungen zur Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen westlich vom Gut Basthorst gemäß des Kreiskonzeptes des Kreises Herzogtum-Lauenburg (P3, Bereich Töwerkamp). Verweis darauf, dass an anderer Stelle Gebiete zugelassen wurden, kann hier nicht greifen. Unter Würdigung der vorgelegten Stellungnahme verbleibt die Landesplanung gleichwohl bei der Einschätzung, hier kein Gebiet auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. privat ID: 216 25.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, wir sind Grundeigentümer in der Fläche nordöstlich des bestehenden Windparks zwischen Lütau und Basedow- nördlich der K 70. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Durch eine Erweiterung nördlich der K 70 würde sich die Lücke zwischen dem Windpark Lütau und der Fläche in Wangelau fast vollständig schließen. Durch die so entstehende Riegelwirkung ist eine Begrenzung der Fläche in Lütau nach wie vor gut begründet. Wir können nicht nachvollziehen, warum die mögliche Eignungsfläche für Windenergie nordöstlich vom bestehenden Windpark nicht für die Nutzung Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforvon Windenergieanlagen ausgewiesen werden soll. derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert Es sprechen hier wieder artenschutzrechtliche oder denkmalschutzfachli- und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen che Gründe noch Sichtachsen dagegen. Auch hat sich die Gemeinde Lü- keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen tau in Ihrer Stellungnahme zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung klar für hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumeine Erweiterung der Eignungsfläche für Windenergie ausgesprochen. ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Insbesondere für die Gemeinde Basedow würde eine Erweiterung der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser Eignungsfläche für Windenergieanlagen nach Nord-Osten unproblemaraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlestisch sein, da die zusätzliche Fläche durch einen großen Wald verdeckt wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetsein würde, so dass die neuen Windenergieanlagen kaum wahrnehmbar zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetwären. Auch können wir nicht verstehen, welche Riegelwirkung zwischen zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Lütau und Basedow durch die neuen Windenergieanlagen im Landschaftsund Naturraum entstehen soll. Die Flächen werden nur an den Rändern des Windeignungsgebietes durch große Waldflächen umgrenzt, innerhalb Seite: 210 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 des gesamten möglichen Eignungsgebietes östlich und westlich des bestehenden Windparks gibt es keine Wald- oder Biotopflächen, sondern nur landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auch gibt es keine Einzelhöfe in der Nähe der Windparkfläche die mit einem Abstand von 400 m betroffen wären. Alle Wohngebäude in Lütau und Basedow haben mit mindestens 800 m einen ausreichenden Abstand zu den geplanten Windenergieanlagen. Wenn eine große Fläche für Windenergieanlagen prädestiniert ist, dann ist es diese hier zwischen Lütau und Basedow! Wir können daher auch nicht nachvollziehen, warum eine zusätzliche Fläche für Windenergie in Wangelau mit nur 100m Gesamtanlagenhöhe ausgewiesen werden soll, wenn diese Windenergieanlagen in unserer Gemeinde errichtet werden könnten. Es ist doch das Ziel der Landesplanung, erst die bestehenden Windparks zu erweitern bevor neue Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Zudem möchten wir mit der Nutzung unserer Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen einen eigenen Beitrag für die Erzeugung von sauberem Strom und zum Umweltschutz leisten. Wir bitten Sie daher, die Fläche nördlich der K 70 in den Regionalplan mit aufzunehmen. Diese Stellungnahme wurde von 5 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. privat ID: 902 11.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, In der Gemeinde Föhrden-Barl werden nach wie vor keine Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Eine Nachmeldung ich bin Bürger der Gemeinde 5663 Föhrden-Barl und schreibe Ihnen gern von Flächen außerhalb des Verfahrens zur Teilfortschreibung der Rediese Zeilen. gionalpläne ist nicht möglich. Solange die derzeit in Arbeit befindliche Es ist aus meiner Sicht bedauerlich, dass diese Befragung nur per Internet Teilfortschreibung in Kraft ist (voraussichtlich ab Dezember 2012) gibt stattfindet. Wer hat das schon auf dem Dorf? Es hinterlässt den Eindruck, es keine Möglichkeit neue Flächen auszuweisen. dass Sie nicht viele Antworten wünschen. Ich begrüße den vorgelegten Entwurf zur Teilfortschreibung der Regionalpläne SH...... insoweit als die Flächen 10 und 11 in unsrer Gemeinde nicht mehr vorgetragen sind. Es wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass diese kartierten WEISSFLÄCHEN nicht gelöscht werden. Sie sind ohne Genehmigung unseres Bürgermeisters und/oder unserer GV oder einer anderen berechtigten Person in unserem Dorf eingetragen worden, ausSeite: 211 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I serdem sind Weissflächen-Kartierungen verboten. Schliesslich sind unsere dörflichen Abstimmungen nur 2 Jahre gültig. Und dann greift man auf nicht gelöschte Flächen 10 und 11 zurück. Sie wissen das. Sie kennen das, unsere Bürger kennne sich nicht damit aus! Ich will mich daher hier kurzfassen und nicht weiter auf die heimlichen Pläne eingehen und fordere vielmehr auch die sofortigen Löschungen der verbotenen Weisskartierungen der Flächen 10 und 11 in Föhrden-Barl und zusätzlich ein Verbot von Nachkarttierungen. Herr Stölting vom Amt Bad Bramstedt Land hat mir mehrfach vor einigen Monaten berichtet, dass die Fläche 10 sowieso nur durch einen Fehler eingetragen wurde. Ich fordere dies nicht eigentlich wegen äusserst negativer Berichte über WKA von Politikern. Wirtschaftlern. Wissenschaftlern, Leidenden und Verlust von Immobiliewerten, sondern vielmehr auch wegen den sehr gefahrvollen Plänen der Grossindustrie und Interessenvertretungen wie lt.Presse Atomkraftwerkbauer E-on (50% Beteiligung) beklagter Procon (Verbraucherzentrale Hamburg) Ernergiemonopolisierung. (Behinderung von Solarstrom + Folienherstellern) usw.usw. 5 Stromtrassen statt gemeldeter 3 Trassen. Politik ? Ich meine die CO² Verklappung, CCS, Braderup-Ost unterirdische Stromspeicheranlage, Hartenholm? Windwasserstoff Elektrolyse. Eine Aufklärung der Bevölkerung kann ich nicht feststellen. Die Gefahren werden vertuscht. Ich habe einmal unserem Bürgermeister einige Fragen hinsichtlich WKA in unserem Dorf vorgelegt. Er konnte (oder wollte) sie nicht beantworten. Ich habe daraufhin Herrn Schlie einen langen Brief geschrieben, der ausführlich - ein bischen nichtssagend -beantwortet wurde. Die entscheidende Mitteilung war, dass unser Bürgermeister meine Fragen doch eigentlich beantworten soll. Und der hält sich bedeckt. Sehen Sie, das ist das grosse Dilemma. So kann ich kein Mitstreiter werden. Was immer Schlimmes gemacht wird oder gemacht werden soll .... alles OK, nur Kohle muss her. Seite: 212 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Können wir uns nicht vorstellen, dass das massiver Vorteil für Landeigentümer und Nachteil der "Besitzlosen" ist ? Und freie Fahrt für die Grossindustrie.? Vor ein paar Jahren habe ich von meinem Hof 3 ha Auenland dem Bramauverband übertragen. Er plant, den Fluss zu renaturalisieren. Von WKA und folgender Industrialisierung war hier noch nichts angekommen. 15 h Wald habe ich mit etwa 10.000 Buchen verjüngt. Schwere Fehler ! Ich wünsche unserem Dorf für die Zukunft alles Gute. privat ID: 7 02.06.2012 Guten Tag, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 der Presse entnahm ich heute, dass Sie entgegen aller Ankündigungen % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf sich über den Bürgerwillen hinwegsetzen wollen. Können Sie mir bitte Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigerklären, warum? Es gibt Gemeinden, die diese Spargel wollen, warum nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und lassen Sie nicht dort welche hinstellen? 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausIch bin entsetzt über soviel 'Bürgerverschaukelung'. Was soll man den davon halten? Alles Worthülsen? Dann kann ich mir leicht vorstellen, wie gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geSie verfahren bei den Stromtrassen, auch hier wollen Sie ja angeblich die eigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu Bürger beteiligen. Im Endeffekt können Sie sich den Aufwand wirklich spa- erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung ren - wenn Sie dann doch nach Gutsherrenart entscheiden. aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem Ich protestiere auf schärfste gegen die Ausweisungen neuer Windenergie- danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Fläanlagen in der Gemeinde Rehhorst! chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 1569 11.07.2012 Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anhier: Planungsraum 1 - Kreis Segeberg wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften Stellungnahme zur geplanten Ausweisung der Windenergiefläche Nr. 227 zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umauf dem Gebiet der Gemeinde Gönnebek - unmittelbar angrenzend an die welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Gemeinden Groß Kummerfeld, Husberg -Bönebüttel (Husberger Moor), z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Rendswühren ( Griesenbötel) größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu klären. Dort wird auch die Einhaltung geltender Seite: 213 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Stand: 06.11.2012 Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der Grenzwerte führt mit dieser Unterschriftenliste möchten wir als Anwohner und Bürger unsere die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen durch. Für die GeEinwände bezüglich der Fläche Nr.227 deutlich zum Ausdruck bringen. nehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenden SchallGemeindeübergreifend bitten wir Sie, die geplante Fläche nicht als Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der Summe mit Windenergiefläche in den Regionalplan aufzunehmen aus folgenden neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten werden. Gründen: Die Fläche 227 liegt in Prüfbereichen von Brutplätzen des WeißstorDie Abstände zu den Einzelhäusern und zur Wohnbebauung ( 400 m ) ches, des Uhus und des Schwarzstorches. sind zu gering, da nach WHO Abstände von mindestens 2 km zwingend erforderlich sind, um gesundheitliche Schäden für Menschen und Tiere In den Umweltbericht sind für die jetzige Flächenabgrenzung artenmöglichst gering zu halten. Zu geringe Abstände haben gesundheitliche schutzrechtliche Prüferfordernisse - Prüfbereich für Nahrungsflächen Belastungen zur Folge: z.B. durch dauernde Beschallung im hörbaren und Flugkorridore von Brutvögeln (Weißstorch, Uhu, Schwarzstorch, und nicht hörbaren Bereich (Infraschall), durch Vibrationen, durch die Im- Rotmilan und Weihen), Prüfbereich Jagdreviere und Sommerquartiere pulshaltigkeit von Windkraftanlagen (WKA), durch rotierenden Schatten- von Fledermäuse erforderlich. wurf sowie durch Dauerbeleuchtung der über 150 m hohen Windkraftanlagen. Weitere Gefahren sind z.B. Blitzeinschläge, Eiswurf. Bewahren Sie uns vor den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wie z.B. Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Bluthochdruck, Panik, Angst, innere Unruhe, Schwindel, Schlafstörungen, Depressionen, Aggressivität, Kopfschmerzen, Reizbarkeit, Tinnitus (Ohrgeräusche). Negativfolgen von WKA auf der Fläche Nr.227 für die Umwelt: Unmittelbar angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet der Klinkenberge (mit Amphibienvorkommen, Insekten- und Schmetterlingsfauna, besondere Libellenbestände im Bereich der Gewässer), Inseln von Niedermoor südwestlich von Rotenkamp ( Amphibienbestände in den Moorgebieten (LN-Biotopkartierung Nr.15 (Niedermoor) und Nr. 18 (Hochmoorreste), Waldgebiete. Im gesamten angrenzenden Gebiet sind Fledermausvorkommen. Diese Fledermäuse sind gefährdet durch Kollision und Barotrauma (Platzen der Lungenbläschen durch den Druck). Dieses Gebiet (angrenzend an die Sünderbek-Niederung mit den größeren zusammenhängenden Grünlandgebieten) stellt ein wichtiges NahrungsBiotop dar für die Weißstörche (die seit 1990 im Gemeindegebiet Groß Kummerfeld brüten). Das Gebiet ist als Brutplatz, Nahrungsfläche und Flugkorridor ebenso von Bedeutung für z.B.Schwanstörche, Rotmilane, Uhus, Kraniche, Kiebitze, Graureiher,Rotschenkel , Eulen, Brachvögel, Uferschnepfen , Goldregenpfeifer sowie verschiedene Arten von Schwalben und Wildgänsen. Unzählige Zugvögel überqueren dieses Gebiet jedes Jahr .. Negative Auswirkungen durch WKA sind zu befürchten: wie z.B. VogelSeite: 214 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I schlag, Kräfteverlust bei erforderlichen Steigflügen zum Überfliegen, Ausweichen; Abwandern von Wildtieren, Reduzierung der lnsektenfauna. Da innerhalb der Fläche Nr.227 ein Teilbereich seit etlichen Jahren Vertragsnaturschutzfläche ist, hat in der gesamten Region im Verbund mit den o.g. angrenzenden schützenswerten Landschaftsbestandteilen (im Sinne des Naturschutzes) erfreulicherweise die Artenvielfalt im Bereich von Pflanzen und Tieren zugenommen. Dieses scheint jedoch noch nicht kartiert, so dass eine artenschutzrechtliche aktuelle Bestandsaufnahme nach Jahren erforderlich ist. Windkraftanlagen würden das Biotopverbundsystem der gesamten Region stören, die Landschaft und das Naherholungsgebiet tur die Bevölkerung zerstören. Neben den gesundheitlichen Belastungen, den Gefahren für Menschen und Tiere, dem Verlust der Lebensqualität, der Zerstörung des Landschaftsbildes wären die erhebliche Wertminderung unserer Wohngrundstücke die Folge. Eine Vorbelastung der dort lebenden Anwohner ist ohnehin schon seit Jahren gegeben durch die Emissionen der auf dem Marlenhof angesiedelten Hähnchenmastanlage mit über 160000 Hähnchenmastplätzen und der Biogasanlage. Nun ist auch seit kurzem eine weitere Hähnchenmastanlage mit zunächst 39000 Hähnchenmastplätzen im Bau ( mit der Option der Erweiterung und evtl. einer Biogasanlage) ( nur 1000 m östlich vom Hof Holm u.500 m nördlich von Schmalenbrook entfernt), was eine weitere Emissionsbelastung zur Folge hat. Die Anwohner von Griesenbötel , Rendswühren und Husberger Moor sind tagtäglich dem weiter zunehmendem Verkehrslärm der Bundesstraße 430 ausgesetzt, die direkt vor ihrer Haustür vorbeiführt - es gibt dort keine Lärmschutzmaßnahmen. Über 150 m hohe Windkraftanlagen in 400 m Entfernung bedeuten eine weitere zusätzliche Belastung für die in dem Gebiet lebenden Menschen und für die Natur in der Umgebung. Bitte weisen Sie die Fläche Nr.227 zum Schutze der hier lebenden Menschen und der Natur nicht als Windenergiefläche aus. Lassen Sie nicht zu, dass ein durch Artenvielfalt schützenswerter Lebensraum zerstört wird durch Bestrebungen einzelner Fremdinvestoren und einzelner Landeigentümer der Nachbargmeinde, die alle selbst nicht von den Negativfolgen der WKA betroffen sind. Seite: 215 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Auf eine positive Antwort hoffen die Unterzeichnenden. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 79 09.06.2012 Viele Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgege- Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf ben: ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunStellungnahme/Hinweise zu den Entwürfen der Teilfortschreibung der den haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass Regionalpläne für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit KompensationsfläWindenergienutzung chen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um ErstSehr geehrte Damen und Herren, aufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung Im Rahmen des 2. Anhörungsverfahrens für den Planungsraum I wurde der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandsdie Fläche 315 Alveslohe/Kaltenkirchen vorgeschlagen. puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend Die landesplanerische Überprüfung hat ergeben, dass bei Einhaltung der große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen. maßgeblichen Abstände eine Fläche von über 20 ha Größe darstellbar ist, auf der keine Ausschlusskriterien gelten. Der Kreis Segeberg befürwortet eine Ausweisung an dieser Stelle, die UNB hat keine Anregungen und Bedenken. Die Fläche wird gegenüber dem Gemeindevorschlag in etwas kleinerer, kompakterer Form übernommen und erstreckt sich mit einem kleinen Teil auch auf das Gebiet der Stadt Kaltenkirchen. Die Fläche 315 hat eine Größe von 26,7 ha. Ich möchte mit diesem Schreiben folgende Stellungnahme zu einer Ausweisung eines Eignungsgebietes in Alveslohe/Kaltenkirchen (Fläche 315} abgeben und beantrage diese Fläche zu streichen. Schutzgut Mensch • Akustischer Dauerstress, hörbarer Schall und nicht hörbarer Schall (Infraschall) • Optischer Dauerstress durch Schattenwurf und Befeuerung von Windenergieanlagen • Industrieller Charakter durch landschaftsfremde großtechnische Strukturen. • Orts- und Landschaftsbild zerstört, WKA würde das Ortsbild zu stark dominieren. Seite: 216 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I • Die Fläche 315 führt zu einer Kumulation der Schallemissionen durch Windkraft, Lärm-Emissionen von der Autobahn und auch durch Fluglärm von der wachsenden Zahl landender Flugzeuge. Schutzgut Natur • Die Mindestabstände zu Wald- und Aufforstungsflächen werden nicht eingehalten. Die Kaltenkirchener Gebiete westlich der Autobahn sind Ausgleichsflächen die in den letzten Jahren aufgeforstet wurden. Die Mindestabstände laut Runderlass: "Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen" betragen 100 Meter+ Rotorradius. • Die Mindestabstände zu weiteren Waldflächen auf Alvesloher Gebiet werden ebenfalls nicht berücksichtigt. • Die Krückau durchfließt das Planungsgebiet. Sie ist Teil einer BiotopVerbundachse von der ebenfalls entsprechende Abstände einzuhalten sind. Schutzgut Vögel (Avifauna) • Für die Fläche 315 wurde eine potentielle Beeinträchtigung eines Rotmilanbrutplatzes festgestellt. Die fragliche Fläche liegt im 6 km Jagdbereich des Roten Milans, einer speziell durch Windkraft gefährdeten Greifvogelart. • Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Wiesenweihe Roter Milan, Kiebitz, Braunkehlchen, Feldlerche, Wachtel, Uhu, Weißstorch und Graureiher. Schutzgut Wasser • Die Krückau durchfließt das Planungsgebiet. Sie ist Teil einer BiotopVerbundachse. Gemäß §11 LNatSchG dürfen bauliche Anlagen innerhalb eines 50m breiten Streifens beiderseits des Ufers nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Schutzgut Landschaft • Fläche 315 liegt im Regionalen Grünzug Die Fläche liegt im Einzugsbereich und Funktionszusammenhang der Grünbrücke der B4, des FFH Gebietes "Kaltenkirchener Heide" und Alvesloher Waldflächen. Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung der Lebensraumverbundfunktion. • Fläche 315 liegt auf einer Nebenverbundachse des landesweiten Bio- Seite: 217 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 topverbundsystems gemäß Landschaftsrahmenplan 1998 (Planungsraum 1). Schutzgut Sachgüter • Wertverlust der Immobilien • Die Fläche liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehemaligen KZAußenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. • Auf dem Gebiet der Kaltenkirchener Heide befinden sich weitere Bereiche, die Zeugnisse der Zwangsarbeit für die militärische Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in der NS-Zeit ablegen. Für diese nur 1,5km entfernten Bereiche, die Teil eines Geschichtslehrpfades werden sollen, hat das archäologische Landesamt bereits Denkmalschutz beantragt. Das Denkmalschutzamt hat bereits in der Vergangenheit auf eine wesentliche Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen hingewiesen. privat ID: 1586 10.07.2012 Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgegeben: Die Einwender lehnen die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes und der Naherholung sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Desweiteren wird Betreff: Stellungnahme Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 zur der Schutz der Ruhe zur Einkehr in die Waldkapelle angeführt. InhaltAusweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung / Regiolich sind all diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorgenalplanung I, bracht und geprüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein an2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß Raumordnungsgesetz derweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der ROG, 29.05.2012 - 11.0.7.2012 vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Gedanken und private Ergänzungen zur Situation in Mönkloh, HasAllerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für selbuscher Forst und Umfeld betreffend Windenergieeignungsflächen Ausweisungen und im Allgemeinen zu den WKA "Flächenpla- Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer genungsschritten" in unserer Gemeinde: planten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Wir sind gegen die Windenergieflächenausweisung 245 (aber auch gegen Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes die früheren Windenergieeignungsflächenkartierungen 10, 11, 9) aus fol- insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus genden Gründen: dem Entwurf gestrichen. Wir stimmen der Windenergieeignungsfläche 245 im Gemeindegebiet Die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Ausweisung von EigMönklohs nicht zu aus Schutzgründen für die Schöpfungsgeschichte, aus Seite: 218 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Schutzgründen für die aufrechtzuerhaltende Ruhe zur Einkehr für die nungsgebieten für die Windenergienutzung, wie z.B. AusschlusskriteWaldkapelle, den christlich kulturhistorischen Mönchswegerhalt, um die rien, sind im Landesentwicklungsplan 2010 unter Ziffer 3.5.2 sowie im Ruhe und daraus entstehende Besinnung nicht durch WKA Leuchtfeuer- Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums signale, WKA Vogelschlag, WKA Fledermausschlag, nicht aufzulösen. für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums Ebenfalls bitten wir um Vermeidung WKA Emissionen I -Immissionen I für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr: Grundsätze zur Planung von WKA Grundlast für die Beeinträchtigung von Schutzgut Mensch und Windkraftanlagen vom 22.03.2011 geregelt. Schutzgut Natur erdulden zu müssen. Wir fordern, dass der einmalig naturbelassene und funktionsfähige Erholungszustand und gesunde Lebensraum durch WKA Industrialisierung und WKA Betrieb nicht aufgehoben, beschädigt oder eingeschränkt wird. Wir beantragen den Erhalt des derzeitigen sehr guten IST- Zustandes und des derzeitig sehr guten Umweltzustandes durch Belassung der räumlichen Situation. Wir weisen auf die Wichtigkeit der Waldkapelle hin, die für viele Menschen eine erholsame und besinnliche Möglichkeit und wichtigen christlichen Ort darstellt. Ebenfalls finden Taufen, Eheschließungen und Hochzeitsfeiern, sowie für alle Menschen verschiedener Religionen Gottesdienste statt. Wir merken an, dass hoher kirchlicher Besuch die Waldkapelle als einen außergewöhnlich ruhigen und freundlichen Raum erkannt hat. Das Lebenslicht brennt Tag und Nacht und darf als christliches Symbol der Hoffnung von WKA Betriebsauswirkungen und durch WKA Raumdominanz in seiner positive Kraft und Wirkung nicht aufgehoben werden. privat ID: 1587 10.07.2012 Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgegeben: Die Einwender lehnen die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes und der Naherholung sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Inhaltlich sind all Betreff: Stellungnahme Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 zur diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorgebracht und geAusweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung I Regioprüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige nalplanung I I 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren 29.05.2012Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges 11.07.2012. Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Zur Situation in Mönkloh, Hasselbuscher Forst und Umfeld betreffend Stellungnahme nicht zu entnehmen. Windenergieeignungsflächen Ausweisungen und im Allgemeinen zu Allerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für den WKA "Flächenplanungsschritten" I WKA Installationswunsch in Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil unserer Gemeinde: dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geWir sind gegen die Windenergieflächenausweisung 245 (aber auch gegen planten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der die früheren Windenergieeignungsflächenkartierungen 10, 11, 9) aus fol- Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus genden Gründen: Seite: 219 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Wir sind nicht gegen die Nutzung der Windenergie, sondern gegen Wind- dem Entwurf gestrichen. kraftanlagen in derzeitiger Form. Für eine Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien Wir stimmen der Windenergieeignungsfläche 245 im Gemeindegebiet ist die Windenergienutzung unabdingbar. Die Nutzung der SolarenerMönklohs nicht zu aus Schutzgründen für Mensch und Umwelt, aus zugie ist ein weiterer wichtiger Baustein, kann aber niemals allein den kunftsorientierten Gründen, wegen neuer und sinnvolleren Energietechni- Strombedarf decken, vor allem nicht den von industriellen und gewerbken -wie z. B. die organischen Solarfolien von Heliatek, den hochtechnilichen Abnehmern. Die Landesregierung steht beiden regenerativen sierten Wasserkraftwerken, Erdwärme und Wavegen Programmen. Energieerzeugungsformen aufgeschlossen gegenüber und fördert sie aktiv. Aus Einhaltungsgründen für Mensch und Natur betreffend • Schutzgut Mensch, • Schutzgut Luft, • Schutzgut Wasser und aus • Gründen der Wahrung des Rechtes der eigenen Daseinsvorsorge. Eine Energiemonopolisierung durch die u. a. WKA Industrie, den WKA Strommarkt, - in Verbindung mit den neu aufzubauenden Stromtrassen -, stimmen wir der Windenergieeignungsfläche 245 und den alten Flächen 11, 10, 9 nicht zu. Eine nun eigene Stromversorgung der Bevölkerung, ohne Abhängigkeit von der Energieindustrie bedeutet Freiheit, Unabhängigkeit und das Einsparen von vorher hohen Energiekosten. Die neuen Energiemöglichkeiten sind im Gegensatz zu den propagierten WKA eine wirklich und wahrhaftige, zukunftsträchtige Energieform mit Sinn und Verstand und zukünftig einsetzbar für insbesondere Dritte Welt Länder,- die unproblematischere und direktere Stromerzeugung dringend benötigen. Gegen weitere angedachte WKA Flächenplanungen möchten wir dem Innenministerium SH entschieden eine Ablehnung- in jeder Form- verdeutlichen. Es geht uns um unsere Zukunft und um unsere Mitbestimmungsrechte. Wir vertrauen der "deutschen" Wissenschaft. Wir wünschen von dem Innenministerium SH Hilfe zur Selbsthilfe insofern, dass eine gezielt technische und finanzielle Direktförderung Regierungsunterstützung findet, - für die bürgerliche Energieproduktion mit Zielsetzung "Energieeigenversorgung". Humane und umweltschonende Energietechniken sind entwickelt und einsetzbar (siehe Solarkataster auf Gewerbeflächen, etc.). Durch Kostensenkung von umweltschonenden Energieformen, wie den Solarfolien, stünde dem Erwerb für die Eigenversorgung nichts mehr entgegen. Der Erwerb der neu entwickelten Energietechniken -nicht WKA - sollte jedem Bürger für ermöglicht werden. Seite: 220 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Die Energieformen, wie z. B. Solarfolien, "Dachsolarmodule", Erdwärme sollten mit bereits entwickelten Energiespeichern für private, bürgerliche Wohnräume, Schulen, Gewerbegebiete eine Versorgungsregularie für die Regierung in SH werden. Ein sozialbürgernahes Regierungsprogramm SH mit Zielsetzung sollte also eher gestern als morgen konsequente Umsetzung finden. Die eigene, bürgerliche Daseinsvorsorge und Mitverantwortung der Energieerzeugung ist dringend umweltfreundlicher, humaner und mitverantwortlicher in SH durchzuführen und umzusetzen. Die Zeit schreitet voran und lässt veraltete Energietechniken, wie die WKA Energie mit den notwendigen Stromtrassen und dem ZiefCI.er Windwasserstoff Elektrolyse als antiquiert Energietechnik zurück. Ein gesundes Volk schreitet zukunftsorientiert voran und hält nicht an zerstörerischen und überdimensionierten WKA I Windwasserstoff Energiesystemen fest, denn ein Verbleiben bei "veralteter Technik" zur Energieerzeugung, würde anderen Ländern die Chance einer zukunftsfähigeren Anpassung ermöglichen, während wir in Deutschland und Europa den Lebensraum Luft zu einem lebensfeindlichen Luftraum mit Tötungs- und Verletzungsgefahr durch offene WKA Rotoren umwandeln würden. Die enormen Kosten für WKA und Stromtrassen sind nicht tragbar, erreichen irreale Dimensionen und der Flächenverbrauch für WKA und Stromtrassen ist zu raumgreifend. Wir bitten um dringende Reduktion des Flächenverbrauches für WKA und Stromtrassen. Wir stimmen aus logischen und zukunftsorientierten Gründen den Windenergieflächenplanungen nicht zu und ebenfalls stimmen wir den angedachten WKA Installationen nicht zu. Wir erwarten als Bürger Deutschlands Planungsberücksichtigung und Flexibilität, sowie Anpassungsfähigkeit ein generelles JA und damit Zusage für die Akzeptanz gegenüber moderneren, lang bewehrten, wirklich umweltfreundlichen und humanistischen Energietechniken. WKA würden durch ihre gegenständliche Präsenz und ihre Warnsignale den Luftraum in der Nähe Mönchsweg und Waldkapelle dominieren. Kulturhistorisch ist aber der Mönchsweg - der bis nach Glückstadt führt und ein christlicher Pilgerpfad. Der Mönchsweg ist sehr wichtig für viele Menschen und auch eine Fahrradroute. Die hier herrschende Ruhe ermöglicht jedem eine gute Erholung. Der Mönchsweg, die Waldkapelle, der Hasselbuscher Forst werden von vielen Menschen genutzt, um "neue Kraft" aufzubauen und Ruhe zu finden. Leuchtfeuersignale und die räumliche PräSeite: 221 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I senz der WKA wären andauernde Störfaktoren und hätten gegensätzliche Wirkung nach Erholungssuche. Die Sehnsucht nach Ruhe und stiller Einkehr bei der Waldkapelle sollte von der SH Regierung gewürdigt werden. Das Wissen darum, dass WKA Vogelschlag, WKA Fledermausschlag auslöst, ist medial verbreitet und könnte insgesamt eine negativ psychische Belastung für die "Erholungssuchenden" im Hasselbuscher Forst, für die christlichen Pilger, die Fahrradtouristen und für die Besucher der Waldkapelle dar stellen. Die nahe Kurstadt Bad Bramstedt liegt am grünen Gürten von Mönkloh und angrenzenden Gemeinden und profitiert mit den Menschen der Reha- und Kurklinik von dem hier örtliche erhaltenen, guten Umweltzustand und der Ruhe. In der 1. Anhörung 15.11.11 wurde vieles versucht darzulegen, was gegen WKA und Freigabe von Windenergieeignungsflächen im Gemeindegebiet Mönklohs und Umfeld spricht. Die alten WKA Wunschflächen 10 I 11 I 9 wurden bereits von der Bevölkerung abgelehnt. Die WKA Fläche bei Hitzhusen würde auch unseren Weißstörchen, die hier oft Nahrung suchen gefährden, denn bei Hitzhusen befindet sich der Storchenvater mit seinen, aber "auch" "unseren" Weißstörchen. Der hier lebende Uhu, die vielen Greifvögel- und Käuzchenarten, die Vogelzüge dürfen nicht durch WKA I WKA Rotoren verunfallen oder getötet werden. Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir innerhalb der Vogelzugroute leben und über viele Wochen hinweg überflogen werden, aber auch darauf hin, dass oft der Bokler See angeflogen wird und dabei die neue Fläche 245 beim Hasselbuscher Forst direkt überflogen werden müsste. Ebenfalls bitten wir um Vermeidung von WKA Emissionen I - Immissionen I WKA Grundlast für die Beeinträchtigung von Schutzgut Mensch und Schutzgut Natur erdulden zu müssen. Wir fordern, dass der einmalig naturbelassene und funktionsfähige Erholungszustand, der natürlich gewachsenen Grünbrücken- und Vernetzungsraum, also das gesamte naturbelassene Gefüge des Habitat- und Biotopsystems und der gesunde Lebensraum durch WKA Industrialisierung und WKA Betrieb nicht aufgehoben, beschädigt oder eingeschränkt wird. Wir beantragen den Erhalt des derzeitigen sehr guten IST- Zustandes und des derzeitig sehr guten Umweltzustandes durch Belassung der räumlichen Situation. Wir weisen auf die Wichtigkeit der Waldkapelle hin, die für viele Menschen eine erholsame und besinnliche Möglichkeit und wichtiger christlicher Ort ist. Ebenfalls finden Taufen, Eheschließungen und Hochzeitsfeiern, sowie für alle Menschen verschiedener Religionen Gottesdienste statt. Wir merken Seite: 222 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 an, dass hoher kirchlicher Besuch die Waldkapelle als einen außergewöhnlich ruhigen und freundlichen Raum erkannt hat. Das Lebenslicht brennt Tag und Nacht und darf als christliches Symbol der Hoffnung von WKA Betriebsauswirkungen und durch WKA Raumdominanz in seiner positive Kraft und Wirkung nicht aufgehoben werden. Hiermit sprechen wir uns aus oben erläuterter und aufgeführter Begründung gegen WKA Installationen und Windenergieeignungsflächen im Gemeindegebiet Mönklohs, Heidmoors, Weddelbrooks, Föhrden-Barls und Hitzhusen und Umfeld aus zur Wahrung der Zukunft für unsere Kinder und Kindeskinder, zum Schutze der Umwelt, zum Schutze des Artenerhalts und zum Schutz der Biodiversität. privat ID: 1588 10.07.2012 Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgegeben: Die Einwender lehnen die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes und der Naherholung sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Inhaltlich sind all diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorgebracht und geBetreff: Stellungnahme Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 zur prüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung I RegioAbwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden nalplanung I, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, 29.05.2012Stellungnahme nicht zu entnehmen. 11.07.2012 1.) Betreff: Auswirkungen von Windenergieflächenplanungen im Gemein- Allerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil degebiet und Umfeld Mönklohs, sowie im räumlichen Zusammenhang dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geWKA Flächendeckung und WKA planten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Betrieb in SH für die Vogelzugroute, Vogelschlag in der Prognose für den Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes Artenerhalt anhand eines Vergleichs. insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen. BirdLife Bericht betreffend Vogeltötungen und deren Potenzierung • durch WKA Betriebsauswirkungen, • durch zusätzliche WKA Installationen Raum Mönkloh, Kreis Segeberg • und im räumlichen Kontext der derzeitigen Windenergieeignungsflächenplanungen in Schleswig-Holstein • durch WKA Potenzierung mit raumplanerischer Hinführung zur angestrebten "WKA Flächendeckung" in SH • wird wie folgt begründet gegen WKA Flächenfreigaben mit der Hilfe Seite: 223 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I oben zitierten "Darlegungen" von Bird Life Europa sowie Bird Life World: Computerübersetzung vom englischen Originaltext ins Deutsche von BirdLife vom 06.06.2011, siehe kopierte Anhänge. BirdLife Zitate: Illegale Tötung und Vogelfang ist nicht auf den Mittelmeerländern, im Gegensatz zu dem, was viele Menschen glaubten beschränkt. Disgraceful wie sie ist, ist eine der wichtigsten Schlussfolgerungen dieses Berichts, dass die illegale Tötung von Vögeln ist eine weit verbreitete Praxis, dass nur sehr wenige Länder haben es geschafft, zu stoppen. In vielen Fällen Vögel sind aus wirtschaftlichen Gründen getötet: weil sie von den Landnutzern als Konkurrent für Ressourcen wahrgenommen werden, oder als Quelle von Einkommen durch illegalen Handel. In anderen Fällen Vögel werden als Trophäen verfolgt, wegen Unkenntnis des Gesetzes oder einfach nur zum "Spaß". Mehr als 80 streng geschützte Vogelarten wurden als Opfer vorsätzlicher Straftaten gemeldet Tierwelt. "Vögel geschossen, gefangen, gefangen mit Netzen, geklebt, um KalkSticks oder sogar tödliche Gifte getränkt mit bis zu locken und zu töten andere Vögel ... Der Kreativität derer, die das Gesetz brechen, um einen Vogel zu töten, ist entsetzlich!", Sagt Boris Barov, Europäische Conservation Manager bei BirdLife Europa, die den Bericht vorgestellt, "absichtliche Tötung der Vögel, die geschützt sind, sind an den falschen Stellen oder während der Schonzeit ist inakzeptabel, Naturschützern und Jägern gleichermaßen verantwortlich zu. Wir erwarten von den Behörden und den Bürgern zu "Null Toleranz", um die Täter sind. "BirdLife seine Bereitschaft bekundet, mit allen relevanten Interessengruppen zusammenarbeiten, um die besten Lösungen zu finden, und fordert die Europäische Gemeinschaft der Jäger (FACE) ernst zu begehen, um das Problem der illegalen Tötung zu lösen. Zu 1.) Begründung und Erläuterung gegen Windenergieeignungsflächenplanungen mit der Hilfe von BirdLife "Vogeltötungsbericht". Begründeter Vergleich WKA I WEA Flächendeckung in Schleswig-Holstein ist durch die Kenntnisnahme und aktuellen Ergebnisstand der WKA Kollisionsopfer auf See und Land ausschließlich negativ in der Überlebensprognose für die Vögel, Fledermäuse und auch Insekten zu bewerten. Durch WKA bedingte Kollisionen bzw. Kollisionsfallstudien sind bereits dem Innenministerium SH durch Naturschutzvereinigungen, Fallergebnisse von vor dem 11.07.2012 vorliegend und zur Kenntnis gegeben worden. Die durchgeführten WKA Kollisionserhebungen und WKA Kollisionsstudien (Vogelschlag) sollten eine dringende Warnung für uns in SH sein! Die ErSeite: 224 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I gebnisse und Berichte u. a. von WorldLife sind im derzeitigen Erkenntnisstand erschreckend und in der Ergebniskonsequenz sofort "aus genpoolerhaltenden Gründen" und "moralisch menschlichen Gründen" zu gewichten und durch den Erhaltungswunsch des Genpools und der Arten, wegen der zusätzlichen WKA Gefahreneinbringung im Luftraum für vom Innenministerium SH mit zu berücksichtigen bei dem Wunsch weitere WKA Flächen frei zu geben. Die Position des Innenministeriums SH bei den WKA Flächenplanungen ist bedeutend. Wenn weitere WKA Installationen in SH erfolgen, dann wird sich durch das offene WKA Rotorensystem die Verletzungs- und Tötungsanzahl der Vögel und Fledermäuse (Insekten) potenzieren und für das Artenüberleben ein negativer Faktor sein, denn die Verriegelung des freien Vogelzuges zu den Brut- und Rastplätzen ist schon jetzt ohne Vogelopfer nicht mehr möglich. Es wird aus der allgemeinen Schutzpflicht heraus wichtig, dass wir inne halten mit Flächenfreigaben für WKA. Die Bundesnaturschutzgesetzgebung, die Vereinbarungen zwischen den Ländern bei der COP 10, das Washingtoner Artenschutzabkommen, die Unesco Schutzvereinbarungen für den Erhalt des Genpools und des Artenerhalts sind einzuhalten in jeder Hinsicht. Die WKA Rotoren sind offene, gefährliche Systeme, die ungesichert im Luftraum auf jedes durchfliegende Wesen ihre Wirkung haben. Es wird gebeten aus o.a. Begründung heraus, das Bestmögliche planerisch umzusetzen, um Tötungen und Verletzungen der Luftlebewesen durch WKA zu vermeiden >mit dem Ziel< der Rücksichtnahme auf den Artenerhalt und für den Lebensraum des Menschen und der Mitlebewesen das Bestmöglichste für die Umwelt zu tun und von daher keine weiteren Windenergieeignungsflächen zu genehmigen. Aus oben aufgeführten Gründen sind weitere Freigaben von Windenergieeignungsflächenplanungen und WKA Installationen nicht umwelt- und lebenserhaltend, sondern zeigen ihr hohes Gefährdungspotenzial erkennbar auf und das damit verbundene, zu hohe Gesamtrisiko der WKA Betriebsauswirkungen. Bitte erkennen Sie die Auswirkungen der derzeitigen WKA Flächendeckung in SH. Die laufenden WKA wirken bereits nachweisbar negativ auf Menschen, Natur und auf die biologische Umwelt. Der Schutzgutbereich darf keinesfalls durch rein wirtschaftsorientiertes Denken ad absurdum geführt werden. Die wirtschaftlich politische Gewichtung und Fürsprache betreffend Thema WKA Installationen ist augenscheinlich dominierend und erhebt sich über humanistisch Prinzipien und vernunftorientiertes Denken. Wir benötigen in SH dringend WKA Flächenfreihalteräume, alleine aus Seite: 225 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I dem Grunde heraus, die Important Bird Areas (IBA) zu schützen. Es darf keine Abkehr von global gültigen Regeln für WKA Befürworter geben. Eine Abkehr von humanistischen und christlichen Grundsätzen erfolgt dann, wenn Tötungen, Verletzungen, kontinuierliche Gefährdungen durch Techniken in die Umwelt eingebracht werden, die ein Artensterben, menschliche Gesundheitsgefährdung, Schutzbereich im Allgemeinen hinter das WIRTSCHAFTSINTERESSE stellt. Die Menschen in Deutschland sind auch EU Bürger und viele von uns sind Globalisten, die weltoffen durch das Leben gehen. Urlaub wird gerne dort gemacht, wo die Umwelt schön und friedvoll ist. Wie wird es um unsere Umwelt in SH bestellt sein nach der Teilfortschreibung Windenergieeignungsflächen in SH? Wo schauen wir hin, wenn in SH die Vogelzüge über unsere Köpfe in die 10 km weiter entfernten WKA Felder fliegen? Wir haben als Menschen Pflichten und müssen vorrausschauend in die Zukunft blicken. Unseren Kindern gegenüber und unseren Mitlebewesen gegenüber haben wir umwelterhaltende Pflichten. Ein fürsorgliches und zukunftsorientiertes Miteinander muss der demokratischen und sozialverantwortlichen Norm entsprechen. "Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen." WKA Flächenfreigaben vom Innenministerium SH werden entscheidend unsere Zukunft beeinflussen. Die Führsorgepflicht für unsere Kinder und Kindeskinder und für unsere Umwelt zeigt auf, dass wir uns gegen WKA und WKA Flächenfreigaben entscheiden aus oben aufgeführten Begründungen im Gemeindegebiet Mönklohs und im Gesamtraum SH. Bitte bedenken Sie die Laufzeitlänge der WKA und die Umweltauswirkungen der offenen, sich drehenden WKA Rotoren in potenzierter Hinsicht durchjahrzehntelangen WKA Betrieb! Die WKA Kollisionsstudien (Vogelschlag und Fledermausschlag) sind veröffentlicht worden, liegen im Vorergebnis dem Innenministerium SH durch Eingabe 15.11.2011 u.a. vor ... ). 2.) Ausführungen zu Windenergieeignungsflächenplanung und Studienerhebungen von WKA Betriebsauswirkungen, die in jedem Falle derzeit noch nicht in der Gänze erhoben werden können und damit eine zu geringe Aussagekraft und planerische Umsetzung für zukünftige WKA Bauleitpläne hätten: Durch Auffindschwierigkeiten der WKA Vogel- und Fledermauskollisionsopfer ist davon auszugehen, dass die Realwerte von getöteten und verletzten WKA Kollisionsopfern um ein vielfaches höher summiert werden müsSeite: 226 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I sen. Die Auffindung der WKA Kollisionsopfer wird generell erschwert durch bekannte Faktoren> und damit sind die Zahlen der "WKA Kollisionsopfer" instabil. Verunfallte und getötete Vögel und Fledermäuse stellen für Greifvögel und andere Tierarten eine potenzielle Beute dar. So werden wohl viele Kollisionsopfer von Tieren gefressen, verschleppt und somit durch Tierfraß nicht aufgefunden werden können für die Zählungen. Ein hauptsächliches Problem der WKA Kollisionsopferauffindung stellt der zu hohe, nicht zu leistende personelle Einsatz und zeitliche Suchaufwand dar. Für das Überleben und den Populations- und damit Artenerhalt aller Zugvögel, aller örtlich vorkommenden Vogelarten, aller vagabundierenden Greifvogelarten, - aber auch für das Überleben der Fledermäuse und Insekten hängt die Artenerhaltung von dem vernünftigen Umgang mit der Umwelt ab. Die vorliegenden WKA Kollisionsopferfallzahlen können aus oben aufgeführter Begründung heraus kein korrektes Ergebnis erbringen und damit für mögliche WKA Bauleitpläne einen planerischen Faktor bilden. Aus erläuterten Begründung heraus zu Punkt 2.) WKA Kollisionsopfer etc., wird die Bitte dargelegt > keine weitere Windenergieflächenplanungen und Windenergieflächenfreigaben durch das Innenministerium SH zu genehmigen. Diese Bitte betrifft aus örtlicher Situation heraus insbesondere die WKA Planungsfläche 245 Mönkloh I beim Hasselbuscher Forst. Hier wäre der fast noch einzig freie Flugkorridor für die Zugvögel der international anerkannte Vogelzugroute I Important Bird Area Bereich wegen der möglich. Dazu ist nochmals auszuführen, dass wir hier in einem einzigartigen intakten, gesunden Auenlandbereich leben und wir nicht nur UHU, Käuzchenarten, die Feldlerche, Nachtigal, sogar Feldspatzen I Spatzen, Schwalben, Lärchen etc. beheimaten wissen, sondern auch den Rotmilan, verschiedene Greifvogelarten, Schwäne, WEISSTÖRCHE, Entenvögel. Viele weitere Tierarten, wie Amphibien (Knoblauchkröte, Frösche, Schlangen ... , Lurche ... ) Libellen, ROTWILD, Dammwild (-siehe ROTWILDRING), Niederwild leben hier. Die verschiedenen, negativen WKA Betriebsauswirkungen insbesondere im Luftraum durch WKA Luftraumpräsenz und WKA Flächendeckung mit einhergehender Potenzierung der WKA Rotorenauswirkungen kann folglich durch begründete Ausführungen in dieser Stellungnahme zu Punkt 1.) und zu Punkt 2.) nachvollzogen werden und wurde ausreichend begründet. Apel: Tragen wir doch jetzt dazu bei, dass unsere Kinder nicht zerbrechen in ihrer Zukunft an der Altlast unserer moralischen Verfehlungen und Ursache- Wirkungsprinzip ausgelöst durch rein wirtschaftsorientiertes Denken. Seite: 227 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Zu 1.) und 2.) Aus oben aufgeführten Vogelschutzgründen, Artenerhaltungsgründe, IBA Gründen, sozial humanistischen Gründen und umwelterhaltenden Gründen sind die gesamträumlichen WKA Betriebsauswirkungen nicht hinzunehmen. Es wird gebeten die WKA Fläche 245 vor dem Hasselbuscher Forst nicht auszuweisen und auch nicht die alten WKA Flächen 11, 1 0, 9, sondern den hohen, guten IST Zustand unserer Mönkloher Heimat zu bewahren und Freihalteräume für die Vogelzüge offen zu halten, - siehe Berichte I Anhang von BirdLife. 3.) Zu Windenergieeignungsflächenplanung 245 Raum Mönkloh, Föhrden-Barl, Weddelbrook, Hitzhusen, Heidmoor betreffend 1. Anhörung Regionalplanung SH I 15.11.2012 -Synopse Regionalplanungsraum I, Umweltbericht und Stellungnahmen Bewertungsmaßstab des Innenministeriums SH: Für die korrekte, bürgernahe und hilfreiche Unterstützung möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Innenministeriums SH, dem leitenden Juristen für räumliche Planungen und Herrn Schlie bedanken. Ebenfalls scheint Herr Tasch nicht müde zu werden "Verständnisfragen" zu beantworten. Durch den direkten Kontakt mit den Mitarbeitern des Innenministeriums SH konnte das notwendige Verständnis für die Planungsschritte und Stellungnahme Einbringung erkannt, verstanden und nur dadurch von bürgerlicher Seite her genutzt werden. Es ist nun zu wünschen, dass die "neue" Regierung genauso bürgerverständlich, respektvoll und verantwortungsbewusst die 2. Anhörung durchführen wird. Die Presseberichte in den letzten Monaten zeigten eine erschreckende Tendenz zur SH Regierungsdominanz in Sachen WKA Flächenplanungen und den dazu notwendigen Stromtrassenplanungen auf. Bitte bedenken Sie, dass ein "Posten" im Innenministerium SH in erster Linie nicht der Zielumsetzung eigener Kriterien, Maßstäbe und anvisierten Ziele dient, sondern auch für unsere Kinder und Kindeskinder andauernd in allen Planungsabläufen eine 100%tige Auswirkung auf die demokratische Zukunft haben wird > mit allen Folgekonsequenzen <, denn die Planungshoheit des Innenministeriums SH könnte ohne Einplanung offener Wege und Freihalteräume in positiv intelligenter Hinsicht davon abhängen, dass Ergänzungsgespräche mit betroffenen Bürgern, Naturschutz- sowie Heimatschutzverbänden, Storchenvätern ... der industriellen WKA Planungsabsicht entgegen stehen müssen, um situationsbedingt räumliche Planungen neu bewerten zu können. Seite: 228 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• durch örtlich veränderte Grundsituation, um in den einzelnen Gemeinden aktuelle Vorkommnisse zu erfahren und z. B. planerisch zu integrieren . •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• So wird im Falle Mönkloh die A20 Strecke von A7 bis L114 Bokel I Hamburg zur Zeit lt. Hamburger Abendblatt vom 06.06.2012, Seite 16 in dieser Legislaturperiode in der Bauabsicht nicht für realistisch eingestuft< "Torsten Albig". Das räumliche Umfeld zwischen Bad Bramstedt, Mönkloh, Bokel hätte demnach keine durch die Baumaßnamen der A20 Vorbelastete Flächen zu befürchten. Das sehr erholsame, friedliche und stille Umfeld von Bad Bramstedt erhält also erst einmal seinen hohen Status durch den einwandfreien Umwelt- und IST Zustand zurück. Der Rotwildring, Dammwildbestand, die Vogelzugroute, die Greifvogelpopulation und Feuchtbiotopbewohner bräuchten für längere Zeit keine negativen Umweltbeeinträchtigungen zu befürchten. In Schleswig-Holstein dürfte unser gesunder und intakter Lebensraum wohl bei anderen Gemeinden Beachtung finden, wenn da nicht die leise Zufriedenheit der Anwohner auch Schutzfunktion hätte. Nicht alle Räume in SH können so viele Weißstörehe beheimaten, ernähren und gesund erhalten. In selbstverständlicher Weise nehmen die Weißstörche von Hitzhusen die umliegenden Wiesen in Besitz und ihr Nahrungsangebot wird ohne Stress lange observiert, bevor es mit dem langen Schnabel geschnappt wird. Die 2 Storchenväter pflegen, hegen und beschützen ihre Störche so umsichtig und fachlich fundiert, dass der Vergleich zum Schwanenvater Hamburg gegeben ist. Wie lässt sich derart guter Umweltzustand für mehrere Gemeinden erklären? und Wie lässt sich die hohe Einsatzfreude der ortsansässigen Bürger erklären durch freiwillige Naturschutzleistungen und Müllsammelaktionen, um diesen guten IST Zustand erhalten zu wollen? Eine Erklärung u. a. für die Wertschätzung und Anerkennung der Heimat in allen aufgeführten Gemeinden wäre der gut Knickzustand, die alten Ackerlandstrukturen mit natürlichen Vernetzungskorridoren, die intelligent friedliche Öffnung für erholungssuchende Mitbürger von fernen Gemeinden, die Integration des Jägerwissens, die Arbeit des Hasselbuscher Försters, die vielen verkehrsfreien Fahrradwege zwischen Feld und Flur, der historische Seite: 229 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Pilgerpfad Mönkloh - dem Mönchsweg, die kleinste Kirche Norddeutschlands mit außergewöhnlichen Öffnungszeiten, denn Tag und Nacht wird die Möglichkeit zur stillen Einkehr gegeben und ein Lebenslicht zeigt mit seinem Leuchten an, wo die kleine Waldkapelle zu finden ist. Im Hasselbuscher Forst befindet sich ein eigener Hundewaldplatz zwischen grünen Tannen, den die Gemeinde Mönkloh der Mitbevölkerung zur Nutzung öffnet. Die Bokler Mühle mit Restauration und Hotelbetrieb ermöglicht einige Tage der Verweilung im Hasselbuscher Forst mit Waldlehrpfad, kleinen Teichen, 2 Quellen und einem einzigartig nächtlichen Sternenhimmel. Nach wie vor können Sie am nächtlichen Himmel zur Sternschnuppenzeiten die ziehenden Sterne über Mönkloh bewundern. Der Schnee bleibt weiß, Waldanemonen blühen im Frühling, Feuchtwiesenbereiche im Frühling und Herbst werden zur Rast und Zwischenlandung von Singschwänen, Kranichen und auch vereinzelten Kiebitzen aufgesucht. Die Schilderung des sehr guten Umweltzustandes von Mönkloh und Umfeld sollte einen wirklichkeitsnahen Bewertungszustand von Außenstehenden und für die räumliche Planungsabteilung im Innenministerium SH ermöglichen. Fazit zu Punkt 3.) im Zusammenhang zur Windenergieflächenplanung von 2009- Juli 2012 Im Raum Mönkloh und Umfeld bis Hitzhusen und Bad Bramstedt: Die Windenergieflächenpläne 9, 10, 11 und nun noch WKA Fläche 245 Mönkloh beim Hasselbuscher Forst sind vom Umgebungsspektrum und auch durch die Weißstörche, Uhu und Vogelzugroute nicht angezeigt. Menschen, die an den Windenergieflächenwünschen nicht beteiligt sind, bilden nachweislich in allen drei Gemeinden (Mönkloh, Weddelbrook, Föhrden-Bad) die Mehrheit. In Weddelbrook, Föhrden-Bad wurde zum 2ten Mal gegen WKA Flächen gestimmt. In Mönkloh wurde kein neuer Bürgerentscheid durchgeführt, weil die Situation eigentlich entschieden wurde gegen WKA am 27. September 2009. Überraschend wurde am 08.11.2011 durch GV Beschluss nochmals für WKA Raum gestimmt. Betroffen von den Auswirkungen der WKA Fläche wären insbesondere die Waldkapelle, der Mönchsweg, der Uhu, die vagabundierenden Käuzchenarten, Greifvögel, Fledermäuse und die Weißstörche, die ja auch bei abgemähten Wiesen und umgepflügten Äckern nach Futter suchen. Die Weißstörche fliegen genau dorthin, wo die verunfallten Kollisionsopfer unter den WKA liegen und geraten dann ebenfalls in die offenen Rotoren und verunfallen. Da für die Vogelzugroute kontinentale Überflüge gewährleistet werden müssen, aber bereits durch die neuen Stromtrassen Luftraumzerschneidungen zahlreiche Vogelopfer fordert und zusätzlich GeSeite: 230 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I fahr durch WKA Vogelschlag besteht, - muss dringend bei den WKA Flächenplanungen darauf geachtet werden, dass Freihalteräume für die international anerkannten Zugrouten offen und unverbaut bleiben! Eine INTERNATIONAL VERBINDLICHE VERPFLICHTUNG! Bitte gewichten Sie die Beschlüsse bei der COP 10 in Japan und den Beschluss den Genpool und Artenerhalt nachzukommen. Die Bundesregierung ließ verlautbaren bei der COP 10, dass der "Artenschutz" Bundesinteresse Status erhält. Aber, Bundesinteresse ist nicht gleich Bundeswirtschaftsinteresse, trotz so mancher Anträge auf Ausnahme Bewilligungen. Der Zugang zu den PDF Dateien der COP 10 ist im Anhang als Kopie beigefügt. Zu Punkt 3.) wird begründet, dass die WKA Flächenplanungen im Raum und Umfeld Mönklohs, Föhrden-Barls, Weddelbrooks und Heidmoor- bis hin zum Storchenvater Richtung Hitzhusen in der Gänze abgelehnt werden. Dies betrifft die Ablehnung der WKA Fläche 245, die alten WKA Flächen 11, 10,9 und Umfeld. 4.) Windenergieflächenplanung und WKA Energieproduktion im Abgleich mit den aktuellen Energieentwicklungen: Da die Firma Heliatek zukunftorientierte neue, organische Solarfolien entwickelte, die in Verbundstoffen ihre Funktion nicht verlieren, "baustoffliebend" sind und deshalb im Verbundsystem einen unendlich großen Raum für die Energieproduktion übernehmen werden aus klar logischer Erkenntnis heraus, ist die Hoffnung angezeigt, dass wir einer offenen Energiezukunft entgegen gehen werden. Der Zukunftspreis ist berechtigt vergeben worden. Und nun haben wir es geschafft. dass Vertrauen in die deutsche Wissenschaft war berechtigt. Endlich können wir mit intelligenten, umweltschonenden Energiesystemen nicht nur uns helfen von WKA und AKW zu befreien, sondern können von der neuen Regierung in SH eine schnellstmöglich planerische Einbringung und Umsetzung der Energieerzeugungsmöglichkeiten erwarten. Die Eigenversorgung mit selbstproduzierter Energie beinhaltet endlich einen selbstbestimmten Daseinsvorsorgeanspruch für die deutschen Bürger, um sich mit intelligenter Einbringung bei der Energieproduktion durchzusetzen. Wir können zukünftig auf "gesündere" Energiesysteme zurück greifen, die es möglich machen, dass es keine WKA Kollisionsopfer mehr geben wird, dass es keine WKA Betriebsauswirkungen mehr für die Anwohner solcher WKA Felder geben wird, wenn wir diese wegweisenden Energiesysteme für die Bürger offen gehalten werden. Die Energieindustrie darf ihren monopolistischen marktbeherrschenden Wunsch nicht umsetzen dürfen durch Zielsetzungen wie WindwasserstoffSeite: 231 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Elektrolyseverfahren, RH2 WKA Projekte ... Für die Zukunft unserer Kinder benötigen wir die schnellstmögliche Öffnung und damit den freien Zugriff auf die sinnvollen Energiesysteme, wie das ursprüngliche W AVEGEN Programm, kostengünstigere Erdenergiesysteme, die Freigabe der organischen Solarfolien von Heliatek für jedermann. Wir befürworten auch die uneingeschränkte Energiehandelszulassung für die Energiezuleitung vom u. a. Desertec Projekt. Wir erwarten eine reguläre Energienutzung von Umluft- und Abwärme nicht nur für Müllverbrennungsanlagen > sondern als verbindliche Verpflichtung für die Aluhütten und anderen Großindustriebereiche mit Energierückeinspeisung für die bürgerliche Energieversorgung. Es wird von bürgerlicher Seite her aufgezeigt, dass wir nunmehr erwarten, dass es keine weiteren Windenergieflächenfreigaben im Raum Mönkloh und Umfeld gibt, dass bitte die GV von Mönkloh, Föhrden-Bad, Weddelbrook, Heidmoor, aber auch Hitzhusen hinter demokratischen Entscheidungen stehen sollte und Räume, die für den Artenerhalt sehr wichtig sind, nicht umgewandet werden in Windenergieindustriezonen = Windwasserstoffprojekte. Aus der zu Punkt 4.) logisch begründeten Darlegung gegen WKA Flächenplanungen lehnen wir zukunftsorientiert die WKA Fläche 245 ab und ebenfalls die alten, wohl noch kartierten WKA Flächen 11, 10, 9 und natürliche die WKA Flächen bei Hitzbusen und Umfeld zum Schutze der hier heimischen Weißstorchenpopulation. 5.) Windenergieflächenplanung und WKA Betriebsauswirkungen: Aus dem Grunde heraus gesund zu bleiben, keine Infraschallfelder in Hoher- oder Niedriger Frequenz ertragen zu müssen innerhalb von Räumlichkeiten und außerhalb des Wohn-, Lebens- sowie Arbeitsbereiches wird die Freigabe von WKA Flächen im Gemeindegebiet Mönklohs und Umfeld abgelehnt. Nach gültigen Arbeitsschutz- und Betriebsbewertungsmaßstäben für Lärmschutzvorkehrungen und Schallauswirkungen gibt es sicherlich zwischen den Menschen, die ihrer Arbeit in beruflicher Hinsicht nachkommen und Menschen, die sich in ihren Heimen aufhalten keinen Unterschied in "Menschenrechtlicher Hinsicht" und nach dem Gleichstellungsgebot sind wir vor dem Gesetz alle gleich. Es gibt verbindlich staatliche Verpflichtung. nämlich die körperliche, geistige, psychische und seelische Gesundheit der Bürger in Deutschland und Europa nicht zu gefährden. Durch WKA Betriebsauswirkungen sind aber bereits in Presseberichten Meldungen zu Seite: 232 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I lesen, dass Menschen in der Nähe von WKA erkranken. Die psychisch schwer belastenden WKA Luftraumindustrialisierungsprozesse erzeugen unterschiedlichste Krankheitsformen. Das Bruttosozialprodukt muss erarbeitet werde von uns Menschen. Die Unversehrtheit des Menschen ist zu erhalten, zu bewahren und nicht zu schädigen. Die Einhaltungspflicht gegenüber Schutzgut Mensch, Schutzgut Natur, Schutzgut Wasser, Schutzgut Zukunft ist nicht zu beschneiden für das Freimachen von WKA Industrieräumen. ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• Aus oben aufgeführten Gründen wird die Zustimmung für Windenergieflächenfreigaben durch entsprechende räumliche Planungsschritte nicht zugestimmt, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Die TA I Infraschallausführungen von der Kanzlei Mohr, betreffend Weddelbrook in der Synopse, 1. Anhörung Regionalplanungsraum I werden so übernommen und darum gebeten, den Ausführungen der Kanzlei Mohr zu folgen in der Regionalplanung SH 2. Anhörung betreffend Windenergieeignungsflächenplanungen SH. 6.) Windenergieflächenplanungen für Windkraftanlagen und die Umweltauswirkungen für Mensch und Mitlebewesen: Aus Schutzgründen wird passiver und aktiver Lärmschutz beantragt vor WKA Immissionen I Emissionen und vor "WKA Grundlast". 7.) Für Windenergieflächen und WKA fehlen bisher die Ausgleichs- und Kompensationsflächen. Die Ausgleichs- und Kompensationsflächen sind den Bürgern vorzuweisen und unter Mitbeteiligungswirkung planerisch und gestalterisch zu erarbeiten im ganzen Planungsraum SH, aber insbesondere dort, wo bisher ein hoher Umweltstandart gehalten wird. ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 8.) Windenergieeignungsflächenplanung im Raum Mönkloh und Umfeld in der Auswirkung für die Störche, Fahrradtouren, Mönchsweg im Kontext mit dem Wertverlust zusammenhängender Tourismusbereiche. Um aufzuzeigen das im Raum Mönkloh, Bad Bramstedt bis Richtung Glückstadt ein Tourismuskonzept mit vielschichtigem Angebot angeboten wird, habe ich mir erlaubt ein Beispiel in die Stellungnahme zu kopieren: „im Holstein Startseite»Fahrradtouren»Störche im Auenland (26 km) Störche im Auenland Seite: 233 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I In Bad Bramstedt geht diese Tour auf dem Mönchsweg los, von wo aus Sie sich direkt auf die Spuren der alten Mönchswanderungen begeben. Ein stopp in dem gemütlichen Cafe Seeterrassen mit Blick auf den Weddelbrooker See ist sehr zu empfehlen. Weiter geht es entlang des Mönchsweges nach Mönkloh. Hier können Sie eine kleine Rast einlegen. Der Waldlehrpfad Hasselbusch lädt dazu ein, einen kleinen Abstecher zu Fuß zu unternehmen, oder Sie rasten vor der kleinsten Kirche SchleswigHolsteins, der Waldkapelle Mönkloh. Vorbei an Wiesen und Weiden führt Sie die Tour weiter auf den Ochsenweg, dem ältesten Fernradwanderweg in Schleswig-Holstein. Halten Sie einmal Ausschau. Vielleicht entdecken Sie hier einen unserer Störche. Über den Ochsenweg geht es dann zurück nach Bad Bramstedt, wo Sie Ihre Tour mit einem erfrischenden Besuch der Kneippanlage ausklingen lassen können.“ Aus dem Erhalt des derzeitig guten, erholsamen Umweltzustandes und am Beispiel des Tourismusbereiches, sind hier die Weißstörche aufgeführt, sogar mit Motiv und die in vorherig benannten Ausflugs- und Erholungsziele, wie z. B. der Hasselbuscher Forst. Vom Heimatschutzverband werden für Kinder Fahrradtouren angeboten und durchgeführt, die an der Waldkapelle vorbei zum Hasselbuscher Forst und auf dem Mönchsweg verläuft. Bitte bedenken Sie, dass eine gesunde gewachsene Umweltstruktur, mit natürlichen Grünbrücken und Vernetzungskorridoren für die Menschen ein einmaliges Erholungsumfeld bildet und das Habitat- und Biotopsystem einen einmaligen Lebensraum von verschiedensten Tierarten ist. Der Europäische Gebietsschutz, die Göteborg Beschlüsse und der Nationale Artenschutz wird durch die Verantwortlichkeit von Schleswig-Holstein getragen. Es kostet hier nicht viel, dem Göteborg Beschluss zu folgen, denn mit wenig Einsatz könnte im Gemeindegebiet so manche "Knoblauchkröte und so mancher Laubfrosch" den Kindern hier räumlich begegnen. Tourismus kann auch still sein, landschaftsentsprechend integriert werden und in Harmonie mit uns Anwohnern I siehe Nutzung des Hasselbuscher Forstes, erfolgen. Nicht immer sind hohe Summen aufzubringen um Erholung zu ermöglichen, sondern unsere Umwelt bietet bereits ein Habitat- und Biotopsystem, so dass auch die Weißstörche von Hitzhusen gerne zu Besuch kommen. Die Einmaligkeit dieser intakt natürlichen Struktur sollte erhalten, gepflegt und nicht umgewandelt werden in ein WKA Industrieraum. Der Hasselbuscher Forst beheimatet auch den Uhu und andere Greifvogelarten. Wir sollten in SH versuchen uns nicht von wirtschaftlichem Druck in die Umstrukturierung und den Umbruch intakter Räume bringen zu lassen. Aus Erhaltungsgründen der Touristischen Strukturen wird die Fläche 245 und die alten WKA Flächen 11, 10 und 9 abgelehnt, Seite: 234 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 sowie die angedachten WKA Flächenfreigaben im Umfeld von Hitzhusen. Der Umweltzustand sollte Prioritätenstatus erhalten nach dem "Göteborg Beschluss" und positiv unterstützt werden durch Zielsetzung der Erhaltung. Der Rotwildring und Dammwildbereich einen einmalig guten Zustand aufzeigen. Den WKA und WKA Flächenfreigaben 245 (11, 10, 9) wird aus oben begründeten Umwelterhaltungszielen heraus nicht zugestimmt. privat ID: 490 03.07.2012 Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und BeteiliDie Landesplanung hält an ihrer bisherigen Entscheidung fest, Gegungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regional- meindevoten und Bürgerentscheide, die sich gegen jegliche Ausweiplanes für den Planungsraum I sung von Eignungsgebieten aussprechen zu respektieren und in diesen Fällen keine Flächen auszuweisen. Die Landesplanung sieht darin Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Niendorf keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die LandesID 1705, 4.11.11 planung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und RestriktiSehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, onskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geals Landeigentümer in der Gemeinde Niendorf haben wir Ihnen unseren führt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesund den anfangs von der Gemeindevertretung favorisierten Flächenvorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf präsen- entwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenertiert. Im ersten Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans 2011 war gienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße die Fläche enthalten (Nr. 197). Aufgrund eines negativen Bürgerentschei- wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum des ist die Fläche aus dem Regionalplan gestrichen worden. Es wird von verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten uns angezweifelt, ob die Meinung der Bürger als raumordnerisches Entscheidungskriterium für oder gegen die Ausweisung von Windeignungsflä- Flächen zwingend auszuweisen. chen herangezogen werden darf. Es wird infrage gestellt, ob der BürgerHinzu kommt, dass der Ortsteil Neuenlande der Gemeinde Breitenfelentscheid auf objektiven Kriterien beruht oder vielmehr von einer Neidde derzeit mittels einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 Debatte bestimmt wird. Aus unserer Sicht darf ein negatives Votum der BauGB deklaratorisch bauleitplanerisch als Innenbereich festgesetzt Bürger nicht die Regionalplanung und die Ziele des Landes nach weiterem wird. Das hat zur Folge, dass hier ein Abstand von 800m anzusetzen Ausbau der Windenergie an dieser Stelle zunichtemachen, obwohl die wäre, wodurch die Fläche in wesentlichen Teilen ohnehin entfallen Fläche sehr gut geeignet ist und alle regionalplanerischen Kriterien erfüllt. müsste. Wir können nicht akzeptieren, dass die Landesplanung diese Fläche nicht ausweist, nur weil das einigen Bürgern nicht gefällt. Bedingt durch die vorhandene Hochspannungstrasse, die Bundes- und Landesstraße und die vorhandenen Windkraftanlagen in der Gemeinde Bälau ist das Landschaftsbild am Standort Niendorf bereits vorbelastet. Durch die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf ergibt sich Seite: 235 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 somit keine völlig neue Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in unberührter Natur. Ein Eingriff in die Landschaft, bedingt durch die Hochspannungsleitung, die Bundes- und Landesstraße und die Windkraftanlagen in Bälau, hat am Standort bereits stattgefunden. Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung, Windeignungsgebiete an Infrastrukturachsen zu konzentrieren (Hochspannungsleitung, Bundes-, Landesstraßen) und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der Windeignungsfläche in Niendorf wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt. Auch unter Berücksichtigung emissionstechnischer Gesichtspunkte, wie z. B. Schattenwurf, ist die Fläche in Niendorf sehr günstig gelegen. Wir verweisen auf unsere erste Stellungnahme im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren und beantragen noch einmal die Aufnahme unserer Fläche in den Regionalplan. Sie war im Kreiskonzept enthalten und die Gemeinde hat schon einen städtebaulichen Vertrag mit der zukünftigen Betreibergesellschaft abgeschlossen. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß 8 Bürgerinnen und Bürger haben diese Stellungnahme unterschrieben privat ID: 138 25.06.2012 Betreff: 2. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. der Regionalpläne für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Wind- Alle hier vorgebrachten Einwände zu der Fläche 183 wurden bereits in energienutzung. der 1. Anhörung vorgebracht. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein Als Bewohner der betroffenen Ortschaften erhebe ich Einwände gegen die anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der Festlegung folgender Windeignungsgebiete gem. der Teilfortschreibung vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. des Regional planes in der Bekanntmachung des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 08. Mai 2012, Amtsblatt Schleswig-Holstein Im Abgleich mit der Stellungnahme des Kreises Segeberg, wird die Abgrenzung der Fläche jedoch an die Abstandsradien gemäß der tat2012, Seite 471 sächlichen Einstufung der Bebauung angepasst. Dadurch wird auch Gebietsnummer 183 Pronstorf - Reinsbek, Wulfsfelde die Übernahme eines kleinen zusätzlichen Flächenteiles in der GeEinwandsbegründungen: meinde Ahrensbök möglich. Seite: 236 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I • Gesundheitliche Risiken durch: • hörbaren Schall, • Eiswurf (bis zu 150 m), • Schattenwurf, • tieffrequenten Schall, • Funkfeuer durch die Blinklichter in 150m Höhe. • Zerstörung des typischen Landschaftsbildes durch den Bau von bis zu 50 Windkraftanlagen mit einer Höhe von 150 Metern. • Gefährdung des Artenschutzes seltener Tierarten. • • z.B. Fledermäuse, Rotmilane, Eulen, Weißstörche, Seeadler. Ihre Jagd-/ Brut-/ Rückzugsgebiete werden durch den Bau eines riesigen Windparks empfindlich gestört. Lübecks Weltkulturerbestatus gerät in Gefahr! • • Stand: 06.11.2012 Durch die Riesenwindkrafträder wird die Sichtachse auf die 7 Türme Lübecks verbaut (siehe Lübecker Nachrichten vom 16.10.2011). Dramatischer Wertverlust von Grundeigentum in der Nähe von Windparks. Aus diesen Gründen fordere/n ich/wir, die o.g. Flächen NICHT als geeignete Windkraftgebiete auszuweisen. privat ID: 810 11.07.2012 Windeignungsflächen Kreis Segeberg/ Gemeinde Gönnebek Sehr geehrter Herr Tasch, als direkte Anwohner der Windeignungsfläche der Gemeinde Gönnebek (Kreis Segeberg) möchten wir folgende Stellungnahme mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung abgeben: Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme nicht. In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich Infraschall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall In der Eignungsfläche befindet sich eine ca. 15 ha große Fläsche, auf der mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und jahrzehntelanger Vertragsnaturschutz betreiben wurde. Der Landwirt R. Knust darf und durfte die Fläche weder bearbeiten, mähen bzw. noch dün- die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern Seite: 237 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 gen. Die Tiere durften nur für einen bestimmten Zeitraum auf die Fläche (Mai- Oktober). Es haben sich über die Jahrzehnte Artenvielfalten von Tieren und Amphibien angesiedelt. Dass Sie diese Fläche zunächst jahrzehntelang als "Naturschutzfläche" gefördert haben, steht aus unserer Sicht im großem Widerspruch zur Ausweisung zur Windeignungsfläche bzw. zu den evtl. geplanten Baumaßnahmen. (etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbereich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird. Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer Als direkte Anwohner haben wir bereits Damm-, Rot-, Reh- und Schwarzist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Beläswild auf der Fläche gesehen. Hinzu kommen u.a. Kraniche (, welche hier tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie auch brüten), Schwarzstörche, div. Eulenarten, Haselmäuse, Birkenmäuse oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze und Fledermäuse etc. . Im hinteren Bereich befinden sich sogar zwei Bioliegt. tope, welche bei Ihnen in der Karte gar nicht eingezeichnet sind. Haben Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die Sie sich die Fläche schon mal vorort angeschaut und begutachtet? Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf Da wir genauso Einwohner sind wie die Menschen, welche direkt im Ort sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der wohnen, bitten wir ebenfalls um einen Mindestabstand von 1 Km. Wir würGrenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen den uns sehr in unserer Wohnqualität gestört fühlen. Hinzu kommt, dass durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenwir eine zweijährige Tochter haben. Wir wünschen uns sehr, dass sie geden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der sund aufwächst und nicht unter div. Gesundheitsstörungen leiden muss Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten (wie z.B. Infraschall, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Bronchiwerden. enbeschwerden etc). Jeder Eigentümer muss damit rechnen, dass sich um seine Immobilie Was sollen wir noch alles ertragen? Zurzeit sind wir bereits einer starken herum planerische Entwicklungen vollziehen. Diese ergeben sich aus Emissionsbelastung durch eine Biogasanlage und eine Hähnchenmastanrechtmäßig zulässigen Planungen oder Einzelbaumaßnahmen. Es gibt lage (Marienhof) ausgesetzt. Hinzu kommt sogar noch ein Neubau einer keinen Anspruch auf Unveränderbarkeit der Umgebung, diese ist vielweiteren Hähnchenmastanlage des Landwirtes Untiedt. Würden Sie sich in mehr im Rahmen rechtmäßiger Planungen hinzunehmen und dem einer solchen Umgebung noch wohlfühlen und wohnen wollen? AbgeseEigentum immanent (Sozialpflichtigkeit). Es werden aus regionalplanehen vom starken Wertverlust unserer Immobilie. Denken Sie an Entschärischer Sicht ausreichende Abstände eingehalten, genauso wie im digungszahlungen? Einzelgenehmigungsverfahren die Abstände nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten sind. Damit ist dem Schutzanspruch Wir laden Sie herzlich ein zu einer Vorortbesichtigung und würden uns rechtlich Genüge getan, für Entschädigungsansprüche ist kein Raum. sehr freuen, wenn Sie diese Einladung annehmen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 50 12.06.2012 Sehr geehrter Herr Schlick und sehr geehrter Herr Tasch, Die Gemeinde Steinburg hat in der ersten Anhörung die Ausweisung von Eignungsflächen abgelehnt. Zur zweiten Anhörung hat sich die Ihre Nicht-Übernahme unseres Flächenvorschlags können wir nicht akzepGemeinde nicht mehr geäußert, da hierfür kein Erfordernis bestand. tieren. Der bloße Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Fläche innerEs ist davon auszugehen, dass das ablehnende Votum der Gemeinde halb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, rechtfertigt es nicht, diesen Seite: 238 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 von allen Beteiligten gewollten zukünftigen Windpark schon auf der Ebene nach wie vor Bestand hat. der Regionalplanung gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Möglichkeit Es ist nach wie vor Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des der Feinsteuerung ist hier auf jeden Fall gegeben, da durch die vorhandeZiels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von nen Windkraftanlagen bereits eine erhebliche Vorbelastung vorhanden ist. ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem PotenziDes Weiteren sieht der 1. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalal auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche plans eine Erweiterung der Schiphorster Windeignungsfläche in Richtung Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Ein ausreichenEichede vor. Der 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans sieht des Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit eine zusätzliche Erweiterung der Schiphorster Windeignungsfläche in vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die nordöstlicher Richtung vor. Wieso argumentieren Sie bezüglich der LüLandesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in ckenschließung der beiden Windeignungsflächen Eichede und Schiphorst Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und mit einer starken Riegelbildung in der Landschaft und gleichzeitig wird eine weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden großzügige Erweiterung des Windparks Schiphorst vorgeschlagen. Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der AkzepDadurch wird ein vorrangiges Ziel der Regionalplanung, die Konzentration tanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Die Fläche wird nicht übervon Windkraftanlagen, völlig missachtet. In diesem Zusammenhang möch- nommen. ten wir darauf hinweisen, dass Herr Jürgen Trittin auf der Informationsveranstaltung und Ortsbesichtigung am 20.04.2012 in Schiphorst versprochen hat, sich für die sinnvolle Lückenschließung einzusetzen. Abschließend verweisen Sie auf die Gemeinde Lasbek, die keine Flächenerweiterung wünscht. Der Flächenvorschlag liegt aber in der Gemeinde Steinburg OT Eichede, die sich nicht negativ zu einer Flächenerweiterung geäußert hat. Aus den o. g. Gründen bitten wir darum, diese Entscheidungen zu überdenken und den beigefügten Flächenvorschlag in den Regionalplan aufzunehmen. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 1408 05.07.2012 Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbe- Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die reich Windenergie - zweite Anhörung Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der Sehr geehrte Damen und Herren, Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen ich bin dagegen, dass weitere Flächen für Windkraftanlagen auf dem Ge- durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenbiet der Gemeinde Neuengörs ausgewiesen werden, da bereits jetzt schon den Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der eine erhebliche Belastung (Schattenwurf, Anlagenlärm, Discoeffekt durch Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten Seite: 239 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Spiegelung in den Fensterscheiben usw.) durch bereits bestehende Anla- werden. gen vorhanden ist. Jeder Eigentümer muss damit rechnen, dass sich um seine Immobilie Durch diese Umzingelung würde meine Immobilie noch erheblich mehr an herum planerische Entwicklungen vollziehen. Diese ergeben sich aus Wert verlieren. rechtmäßig zulässigen Planungen oder Einzelbaumaßnahmen. Es gibt keinen Anspruch auf Unveränderbarkeit der Umgebung, diese ist vielWer kommt eigentlich für diesen Schaden auf? mehr im Rahmen rechtmäßiger Planungen hinzunehmen und dem Diese ganze Diskussion um Windräder hat schon zu erheblich Unruhe in Eigentum immanent (Sozialpflichtigkeit). Es werden aus regionalplanerischer Sicht ausreichende Abstände eingehalten, genauso wie im unserer Gemeinde geführt. Einzelgenehmigungsverfahren die Abstände nach dem BundesimmisMit freundlichen Grüßen sionsschutzgesetz zu beachten sind. Damit ist dem Schutzanspruch rechtlich Genüge getan, für Entschädigungsansprüche ist kein Raum. Auch nach erneuter Prüfung sind keine Ausschlusskriterien erkennbar, die gegen eine Gebietsausweisung in der Gemeinde Neuengörs sprechen. Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende des Atomausstiegs und des Ausbaus dezentraler erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen und der dazugehörigen Infrastruktur, die hiermit auf Landesebene umgesetzt wird, ist an einigen Stellen mit Veränderungen im Lebensumfeld verbunden. In der Abwägung mit den Risiken der Atomenergie sind diese jedoch hinnehmbar. Durch eine möglichst weitgehende Konzentration der WKA auf relativ dünn besiedelte, naturschutzfachlich vertretbare Standorte im Außenbereich werden diese Beeinträchtigungen gering gehalten. privat ID: 631 10.07.2012 Betreff: Stellungnahme zur neu ausgewiesenen Windeignungsfläche 244 (Krukow, Schnakenbek,Juliusburg) Sehr geehrte Damen und Herren, Entscheidend ist, dass sich die Gemeinde Krukow im Verfahren nicht ablehnend geäußert hat. Das Fehlen einer gemenidlichen Stellungnahme ist so zu werten, dass die Gemeinde gegen den Entwurf keine Einwände erhebt. hiermit lehne ich die neu in die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und AnAusweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung eingewohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abbrachte Fläche 244 (laut Karte) aus folgenden Gründen in der angegebestände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften nen Form ab: zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Um- Für die angegebene Fläche gibt es kein positives Votum der Gemeinde welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Krukow. Ein positives Votum sollte laut Gemeindebeschluss an einen Bür- z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehgerentscheid gekoppelt werden, der bisher nicht stattgefunden hat. Ich fühle mich als Bürger der Gemeinde, des Kreises und des Landes hinter- migungsverfahren zu klären. In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich InfraSeite: 240 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 gangen. schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem - Auch in meiner Berufung als Arzt habe ich die Pflicht, Sie auf gesundheitwurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und liche Risiken derartiger Anlagen hinzuweisen. Laut der „Grundsätze zur die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern Planung von Windkraftanlagen“ sollen Windkraftanlagen nicht näher als (etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbe800m an Wohngebiete heranrücken. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass reich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende dieser Mindestabstand bereits wissenschaftlich veraltet ist, da er nach Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das immissionsrechtlichen Richtlinien der TA Lärm ermittelt wurde. Der durch normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird. Windkraftanlagen nachgewiesen auftretende tieffrequente Schall wird Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es wissenschaftlich hochwahrGesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben scheinlich ist, dass dieser zu gesundheitlichen Risiken, wenn nicht gar sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer Schädigungen führt. Dies trifft insbesondere für die Windeignungsfläche ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche BeläsKrukow zu, da das ausgewiesene Gebiet 244 und Krukow durch eine ca. tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie 1km breite Bodensenke getrennt werden. So bündeln sich tieffrequente als oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze auch hörbare Schallanteile in ihrer Ausbreitung von den WKA der Fläche liegt. 244 nach Krukow, komprimieren sich und werden am Ende der Bodensenke, an der direkt die Wohnhäuser von Krukow liegen, ein Maximum erreichen. Dies wird gesundheitlich nicht hinnehmbar sein. Ich weise Sie hiermit auf Ihre staatlich Schutzverpflichtung laut Grundgesetz hin und schlage für Krukow einen höheren Abstand zur Fläche 244 vor, z.B. wie in aktueller Literatur hinsichtlich des Schutzes auch vor tieffrequentem Schall von Windkraftanlagen beschrieben, einen Mindestabstand von Wohngebäuden von 2,5km. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 279 02.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten erneut um die Aufnahme einer möglichen Windeignungsfläche in der Gemeinde Groß Schenkenberg in den Regionalplan des Planungsraumes I bitten. Die Gemeinde Groß Schenkenberg als auch das Amt Sandesneben-Nusse haben im ersten Regionalplanentwurf diese Fläche für die Nutzung von Windenergie mit einem positiven Entscheid beantragt. Die Erwiderung zu der eingereichten Fläche (Synopse S. 103) – mit Ablehnung – kann nicht nachvollzogen werden: Landschaftsschutzgebiet Seite: 241 von 310 Es liegt eine Stellungnahme der UNB des Kreises aus der ersten Anhörung vor, in der die Fläche als ungeeignet eingestuft wird. Begründet wurde dies unter anderem mit der klein strukturierten Landschaft mit Knicks, Gehölzen und Grünland. Diese Landschaftsstruktur unterstreicht den Wert des regionalen Grünzuges als großräumige zusammenhängende Freifläche, die unter anderem der Erhaltung prägender Landschaftsstrukturen dient. Eine Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Ansatz 9 LEP ist somit an dieser Stelle nicht begründbar. Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Als Argument für den Ausschluss wurde angemerkt, dass an die gemelde- Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen te Fläche ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) angrenzt. hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Zu dem LSG Grinauthal wurde der offizielle Abstandspuffer von 300 m, der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser für die Errichtung von WEA plus Rotorradius durch den Runderlass vorgeraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesgeben wird, eingehalten (Vgl. Abb. 1). Der besondere Schutzzweck des wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetLSG Grinauthal wird insbesondere durch die Gewässerläufe, die Feuchtzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetund Naßwiesen und Erlen-Eschen-Auenwälder, sowie die im Umfeld von zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Grienau und Quadebek liegende Kulturlandschaft begründet, die im Wesentlichen durch eine abwechslungsreiche bäuerliche Landnutzung geprägt ist. Die für die Errichtung von Windenergieanlagen beantragte Fläche befindet sich in einem Gebiet, das überwiegend durch Ackerbau bewirtschaftet und außerhalb der vorgenannten Gewässerläufe und Feuchtgebiete liegt. Die Fläche wird darüber hinaus durch landwirtschaftlich genutzte Wege sowie die K 42 gequert, wodurch die Infrastruktur für die Errichtung von WEA bereits überdurchschnittlich gut vorhanden ist. Weiterhin spricht für die Fläche, dass sie im Norden und Süden von zwei Höchstspannungsleitungen begrenzt wird, wodurch heute schon eine starke Beeinträchtigung im Landschaftsbild vorliegt. Biotopverbund In der Begründung des Ausschlusses dieses Gebietes wird in der Synopse angemerkt, dass die Fläche in der Nähe an einen Schwerpunktbereich des Biotopverbundes grenzt. Gemäß LANDSCHAFTSRAHMENPLAN Planungsraum I (1998) befindet sich das angemeldete Gebiet nördlich etwa zwischen 250 m bis 600 m von einer Hauptverbundachse entfernt, jedoch nicht an einem Schwerpunktbereich. Regionaler Grünzug Die etwa 30 ha große Fläche liegt zwar in einem Regionalen Grünzug, jedoch können gemäß Runderlass vom 22.3.2011 diese Räume auf Regionalplanebene durch Feinsteuerung für die Windenergienutzung zugelassen werden. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen, würden in der geplanten Fläche keine ökologisch wertvollen Bereiche betroffen sein. Die Funktionsfähigkeit des Regionalen Grünzuges wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Auch die UNB des Kreises Herzogtum-Lauenburg unterstützt die Möglichkeit, die Fläche für die Errichtung Seite: 242 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 von WEA zu nutzen. Wir möchten Sie nochmals bitten, aufgrund der von uns angegebenen Gründe, die eingereichte Windparkfläche auf Eignung zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen, privat ID: 219 20.06.2012 Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I Windeignungsfläche in der Gemeinde Rümpel ID: 1778 10.11.2011 Sehr geehrter Herr Schlick und sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Ihre Nicht-Übernahme unseres Flächenvorschlags können wir nicht akzep- Selbst wenn sich bei erneuter Prüfung eine Fläche mit einer Größe von knapp 20 ha darstellen ließe, sieht die Landesplanung in der tieren. Nicht-Übernahme der Fläche keinen Abwägungsfehler, da das geforDer bloße Hinweis darauf, dass der Kreis Stormarn innerhalb von Ausderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert schlussgebieten mit Möglichkeit der Feinsteuerung keine Ausnahme oder und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen Befreiung in Aussicht gestellt hat, rechtfertigt es nicht, diesen von allen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Beteiligten gewollten zukünftigen Windpark schon auf der Ebene der Regi- Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen onalplanung gar nicht erst entstehen zu lassen. Für uns ist nicht nachvollhätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumziehbar, dass durch den Ausbau der B 404 zur A 21 und der kürzlich ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der elektrifizierten stark frequentierten Bahnstrecke Lübeck-Hamburg, die sich Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser in unmittelbarer Nähe der Flächen befinden, keine Ausnahme oder Befrei- raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesung vom Regionalen Grünzug bzw. Landschaftsschutzgebiet in Aussicht wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetgestellt werden kann. zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Des Weiteren ist es rechtlich bedenklich, dass uns der Denkmalschutz durch unterschiedliche Bewertungen auf den verschiedenen Kreisebenen im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans benachteiligt. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass in anderen Gebieten keine Zerteilung z. B. aufgrund von Richtfunktrassen und Hochspannungsleitungen erfolgt ist. Des Weiteren wurde im aktuellen Runderlass der Waldabstand auf 100m reduziert. Somit ist für uns auch das Kriterium der Flächengröße von mindestens 20 ha erfüllt. Wir bitten darum, diese Entscheidungen zu überdenken und die Flächen in den Regionalplan aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Seite: 243 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 privat ID: 302 29.06.2012 Teilfortschreibung der Regionalpläne hier: Gemeinde Hasenkrug, Kreis Segeberg Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, die Bestandsflächen 185 und 186 werden in der 2. Anhörung vergrößert. Nach meinen Informationen werden die zulässigen Abstandsgrenzen nicht voll ausgeschöpft. Die vom Kreistag Segeberg beschlossenen Flächen werden von Ihnen leider deutlich unterschritten. Als Ergebnis des 1. Anhörungsverfahrens wurde der Abstand der Fläche 185 zu einem Einzelhaus angepasst und die Fläche daher verkleinert. Die Flächen 185 und 186 wurden ansonsten bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen, da es sich bei der angesprochen Verlegung des Waldstückes bisher nur um eine Absichtserklärung handelt. Die Flächen werden unverändert beibehalten. Außerdem soll im Zuge des laufenden Repowerings ein Waldstück versetzt werden, so dass auch dadurch weitere Windeignungsflächen zuläsEine geringfügige Anpassung der erforderlichen Abstände kann im sig wären. Ich beantrage eine Überprüfung der Abstandsgrenzen und Neubewertung mit dem Ziel der Vergrößerung der Windeignungsflächen in Zuge der Bauleitplanung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Eine Anpassung in der Teilfortschreibung erfolgt nicht. der Gemeinde Hasenkrug. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 1298 10.07.2012 Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Hammoor lD: 1789 14.11.2011 Sehr geehrter Herr Schlick und sehr geehrter Herr Tasch, lhre Nicht-Übernahme unseres Flächenvorschlags können wir nicht akzeptieren. Der bloße Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Fläche innerhalb eines regionalen Grünzuges liegt, rechtfertigt es nicht, diesen von allen Beteiligten gewollten zukünftigen Windpark schon auf der Ebene der Regionalplanung gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Möglichkeit der Feinsteuerung ist hier auf jeden Fall gegeben, da durch das vorhandene Autobahnkreuz A1lA21 bereits eine erhebliche Vorbelastung vorhanden ist. Des Weiteren beträgt die Flächengröße nach unserer Prüfung ca. 25 ha und kann sogar auf dem Gebiet der Gemeinde Tremsbüttel enrveitert werden, wodurch eine noch größere Fläche entstehen würde. Seite: 244 von 310 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Aus den o. g. Gründen bitten wir darum, diese Entscheidungen zu überdenken und den beigefügten Flächenvorschlag in den Regionalplan aufzunehmen. Für Rückfragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 255 02.07.2012 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Eine erneute Überprüfung der Text-Ausnahme zu den WKA in Bad Oldesloe aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen hat folgendes ergeben: als Betreiber der beiden bestehenden Windkraftanlagen (Baujahr 1995) möchten wir unser Interesse bekunden, diese durch zwei größere Anlagen Wie die Stadt Bad Oldesloe feststellt und mit einer Karte belegt, sind zu ersetzen. unter Berücksichtigung aller Abstandserfordernisse im näheren UmFür die beiden neuen Anlagen gibt es auf Grund der Abstandsregeln nur kreis der bestehenden zwei WKA maximal zwei neue Anlagen mögeine mögliche Anordnung: Eine Anlage westlich und die andere Anlage lich. Die derzeitigen Standorte können zukünftig nicht mehr für neue östlich der BAB 21. WKA genutzt werden, weil hier die Abstände unterschritten werden. Beide Anlagen würden in „räumlicher Nähe“ zueinander stehen (Abstand Die Landesplanung sieht allerdings bei nochmaliger Überprüfung keine raumordnerisch begründeten Anknüpfungspunkte mehr für eine Ausgeringer als 1000 Meter). nahme in der Stadt Bad Oldesloe. Es gibt keine inhaltliche BegrünWeitere Anlagen können an dem Standort nicht errichtet werden. dung für einen Sonderfall in Abgrenzung zu anderen vergleichbaren Situationen im Land. Im Ergebnis wird nunmehr die Ziffer 6.4.2.3 AbDas Repowering ist auch von der Gemeinde (Stadt Bad Oldesloe) gewünscht, da hierdurch die Möglichkeit entsteht, das vorhandene Gewerbe- satz 1 ersatzlos gestrichen. gebiet Richtung Norden zu erweitern. Bisher wurde diese Erweiterung Die Stadt Bad Oldesloe kann aber nach wie vor von der allgemeinen durch die Stellung der Altanlagen behindert. Repowering-Regelung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 13 LEP Gebrauch Der Aufwand für die Erschließung ist vergleichsweise gering da schon eine machen und prüfen, ob als Ersatz für die beiden Altanlagen eine neue WKA westlich der A 21 errichtet werden kann. Im Sinne des LEP ist Unterführung unter der BAB 21 vorhanden ist die für Schwerlastverkehr ein solcher Standort zumindest als im "räumlich-funktional zusammengeeignet ist. hängenden Landschaftsraum" mit den Altanlagen einzustufen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: • • • • 173 28.06.2012 Auszuweisende Windeignungsfläche 305 / 4/42 Grossenaspe neu und Wiemersdorf Testbetrieb Wahrung öffentlicher Interessen Neue TENNET - 380 KV Höchstspannungsleitung Masten "DONAU" Seite: 245 von 310 Es bleibt bei der landesplanerischen Entscheidung zur Fläche Großenaspe: Um eine zu starke Nord-Süd-Ausdehnung zu vermeiden und eine kompakte Form des Gebietes zu erhalten, wird der nördliche Ausläufer des Vorschlages nicht übernommen. Neue abwägungsrele- Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I mitten im neu auszuweisenden Windgebiet • DWD - Wetter-Radar-Investition • Wahrung eigener Interessen • Autobahnerweiterung, Starkstromleitung, Biogasanlage, bestehende TEST-WKA´s Wiemersdorf Sehr geehrte Damen und Herren Stand: 06.11.2012 vante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der Stellungnahme der Gemeinde Großenaspe, die die nördliche Erweiterung wünscht, nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht erweitert. Insofern wird dem Anliegen dieser privaten Stellungnahme entsprochen. Zu den Hinweisen auf eine potenzielle Beeinträchtigung der geplanten unter Bezugnahme auf das o.a. WKA-Projekt Grossenaspe und neuen Hochspannungsleitung durch die neuen WKA ist anzumerken, die derzeitig laufende Bürgerbefragung zu einem abweichenden Vorschlag dass hierzu bereits Gespräche zwischen Tennet und der Landesplazum Landesvorschlag erlaube ich mir als gegebenenfalls betroffener An- nung geführt wurden. In den Text der Teilfortschreibung wird ein entwohner der Splittersiedlung Strassen Flottbek sowie Hamburger Chaussee sprechender Hinweis aufgenommen, dass im Rahmen der gemeindli1,2,3 diese Stellungnahme zu verfassen. Wir spielen in dieser Stellungchen Bauleitplanung bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehminahme wie u.a. die Nebenrolle. gungsverfahrens eine Abstimmung zwischen potenziellen Trassenkorridoren und der Errichtung von WKA erfolgen soll. Auch im Vorfelde Wir sind betroffen von einer möglichen Zustimmung der Gemeinde zur der Teilfortschreibung ist schon ein entsprechendes Rundschreiben an neuen Windeignungsfläche, da die Gemeinde darüber abstimmen ließ, dass der ehemals nördlich Ausläufer (Dorotheental) wieder in die Eignung die Gemeinden versandt worden. Die Landesplanung hält ein Miteinander von WKA und Freileitungen unter Wahrung erforderlicher Minmit aufgenommen wird oder das Projekt abgelehnt wird. destabstände für machbar und im Sinne einer Nutzung vorbelasteter Da die neuen Groß-Anlagen somit ca. 650m von unserer Splittersiedlung Räume auch für sinnvoll. und nur 400m von Hamburger Chaussee 2 entfernt sind, sind wir in besonderem Maße durch die bekannten externen Effekten der WKA´s betroffen. Dennoch sind nicht nur wir betroffen, sondern auch 2 Institutionen, die dem öffentlichen Interesse dienen. U.a. haben wir Steuerzahler einen Millionenbetrag in die neue BoostedterGroßradar-Anlage investiert. Sinn und Zweck können zivile und im Notfall ggf. auch militärische Belange sein. Die erhebliche Nord-Süd-Ausdehnung im Falle des Baues der 2 nördlichsten WKA´s gem. Gemeindevorschlag könnten dazu führen, dass der "blinde Fleck" dieser Radarerfassung um ein vielfaches Größer wird als ohne die beiden nördlichsten Anlagen. Somit kann der Bau dem Zweck der Frühwarnung von Starkwetterereignissen entgegenstehen - genau dafür haben wir Steuerzahler aber die Großinvestition getätigt. Grundsätzlich ist zu hinterfragen, ob der neue Windpark und der alte - diesen Zweck konterkariert. Dies ist m.E. überhaupt nicht akzeptabel. Großenaspe leistete und leistet im Rahmen der bestehnden Starkstromleitung bereits jetzt einen erheblich Beitrag zur Energiewende. Die Leitung verläuft auf dem Gemeindeland. Die Aufrüstung dieser Leitung wird derzeit durch Fa. TENNET geplant und mühsam Unterschriften eingeholt. Diese Seite: 246 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Investition für die Versorgungssicherheit und Transport der bestehenden WKA´s im Nordern unseres Landes beträgt mehr als MEUR 100. Bezahlt wird diese Investition in letzter Instanz durch uns Stromzahler, also wieder der Allgemeinheit. Geplant ist nun in DIREKTER, UNMITTELBARER NÄHE dieser NAGELNEUEN Höchstspannungs-Leitung die leistungsstärksten WKA´s zu errichten, die derzeit auf dem Markt zu erwerben sind. Diese beeinflussen die NEUE Millioneninvestition der Stromzahler im negativen Sinne. 1. Durch Turbolenzen kann es zu stärkerer Schwingungsaktivität der neuen Leitung kommen. Dies führt zu einer höheren Abnutzung der Millioneninvestition der Stromzahlergemeinschaft - unser regionalen Volkswirtschaft 2. Durch beschädigte WKA´s kann eine 150 Meter hohe Anlage in die NEUE Stromleitung gerissen werden. Dies wiederum führt dazu, dass die Versorgungssicherheit unseres Landes konterkariert wird. 3. Brennende WKA´s, ggf. Flügelabriss könnte dazu führen, dass dieser in die NAGELNEUE Höchstspannungsleitung kracht - mit allen Konsequenzen 4. Dies führt mit Sicherheit zu einer erheblich höheren zu deckenden Versicherungssumme, was das Projekt insgesamt unwirtschaftlich machen könnte - wer versichert schon einen Windpark durch den eine NEUE Höchstspannungsleitung verläuft; im Falle eines Schadens könnten die landesweiten Folgeschäden aus Stromausfällen induziert durch die WKA´s des Windparks ein Maß überschreiten, welche einen Betrieb überhaupt rechtfertigen könnte - sowie den Windmüller im Norden des Landes eklatante Nachteile bringen. Insgesamt ist mein Eindruck des Planungsstandes, dass die Interessen der öffentliche Hand in einem Maße konterkariert werden, dass der Windpark - zumindest die neuen Anlagen - abgelehnt werden müsste - mindestens aber sollte die Bebauung des nördlichen Ausläufers konsequent wie in der Landesplanung und Umweltbericht Stand 24.4.12 genannt, weiterhin ausgeschlossen werden. Auch sollte m.E. dieser Bereich für ein möglicherweise beantragtes Zielabweichungsverfahren in konsequenter Weise gesperrt werden, sodass keine Anlage unserem öffentlichen Interesse entgegensteht. Idealerweise werden die Anlagen an einem anderen Ort gebaut und wir transportieren den Strom über die neue Höchstspannungsleitung durch unser Gemeindegebiet. Somit leistet Großenaspe auch in Zukunft seinen Beitrag für unser Land. Seite: 247 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Mit freundlichen Grüßen privat ID: 1306 09.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Flächen wurden bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung in der Beteiligungsphase der Fortschreibung des Regionalplanes habe ich noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserin Absprache stellvertretend für einige Landeigentümer aus Itzstedt einige gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Standorte für die Nutzung der Windenergie bei ihnen eingereicht. nicht zu entnehmen. Die Flächen werden nicht übernommen. Stellungnahme : 784, 788, 790 und 800 IDs: 1272, 1271, 1274 und 1293 Vorgangsnummer: 891, 890, 893 und 911 Wir, bzw. ich würden uns sehr freuen, wenn sie die Vorgänge nochmals prüfen würden und gegebenenfalls positiv beurteilen würden. Für Fragen stehe ich ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 569 09.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abhiermit spreche ich mich gegen Anlagen zur Windenergienutzung (Windstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften räder) in dem vorgesehenem Gebiet aus. zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Gründe: z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Die Anlagen würden m. A. zu dicht an der Bebauung liegen. Die zu erwar- größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehtende Lärmentwicklung und der Schattenwurf würden zu einer zu großen migungsverfahren zu klären. Wohnqualitätsminderung führen. In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich InfraBis zu 175m hohe Windräder überragen, beschatten die angrenzende schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall Bebauung und passen nicht zum Landschaftsbild. mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und Mit freundlichen Grüßen die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern (etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbereich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das Seite: 248 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird. Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Belästigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze liegt. Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten werden. privat ID: 225 30.06.2012 Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Pla- Eine erneute Überprüfung der Text-Ausnahme zu den WKA in Bad nungsraum I Oldesloe aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen hat folgendes ergeben: Sehr geehrter Herr Tasch, Wie die Stadt Bad Oldesloe feststellt und mit einer Karte belegt, sind ich möchte anregen, die Sonderregelung für die Stadt Bad Oldesloe unter unter Berücksichtigung aller Abstandserfordernisse im näheren UmZiffer 6.4.2.3 durch folgenden Text zu ersetzen: kreis der bestehenden zwei WKA maximal zwei neue Anlagen mög"In der Stadt Bad Oldesloe ist ein Ersatz der beiden an der BAB 21 / Lan- lich. Die derzeitigen Standorte können zukünftig nicht mehr für neue desstraße 226 bestehenden Windenergieanlagen durch zwei neue Anla- WKA genutzt werden, weil hier die Abstände unterschritten werden. gen in räumlicher Nähe mit den Zielen der Raumordnung vereinbar, sofern Die Landesplanung sieht allerdings bei nochmaliger Überprüfung keine dadurch die Nutzung des benachbarten Gewerbegebietes und die weitere raumordnerisch begründeten Anknüpfungspunkte mehr für eine Ausdurch die Stadt Bad Oldesloe im Flächennutzungsplan dargestellte Sied- nahme in der Stadt Bad Oldesloe. Es gibt keine inhaltliche Begrünlungsentwicklung nicht mehr als bisher beeinträchtigt wird. Die räumliche dung für einen Sonderfall in Abgrenzung zu anderen vergleichbaren Situationen im Land. Im Ergebnis wird nunmehr die Ziffer 6.4.2.3 AbNähe wird auch gewahrt, wenn für den Standort der zweiten ersetzten satz 1 ersatzlos gestrichen. Anlage die BAB 21 überschritten wird und die Entfernung zur ersten ersetzten Anlage nicht mehr als 1000 Meter beträgt." Die Stadt Bad Oldesloe kann aber nach wie vor von der allgemeinen Repowering-Regelung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 13 LEP Gebrauch Begründung: machen und prüfen, ob als Ersatz für die beiden Altanlagen eine neue Zur Umsetzung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlosseWKA westlich der A 21 errichtet werden kann. Im Sinne des LEP ist nen Klimaschutzprogramms (Moderat-Szenario) sind mindestens zwei ein solcher Standort zumindest als im "räumlich-funktional zusammenSeite: 249 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 große Windenergieanlagen in Bad Oldesloe erforderlich. Eine dritte Anlage hängenden Landschaftsraum" mit den Altanlagen einzustufen. im Osten der Stadt an der BAB 1, wie in der ersten Stellungnahme der Stadt Bad Oldesloe vorgeschlagen, könnte die Umsetzung der Klimaschutzziele zwar wesentlich erleichtern, ist aber offensichtlich mit den Zielen der Landesplanung nicht vereinbar. Diese dritte Anlage nun, wie von der Landesplanung alternativ vorgeschlagen, zusätzlich im Westen der Stadt an der BAB 21 unterzubringen ist unter Berücksichtigung erforderlicher Mindestabstände und bestehender Richtfunktrassen leider nicht möglich. Praktisch ist dort nur der Ersatz der beiden bestehenden Anlagen möglich. Genau genommen wäre östlich der BAB 21 in räumlicher Nähe zu den zu ersetzenden Altanlagen sogar nur eine große Windkraftanlage möglich, wenn zusätzlich noch berücksichtigt werden würde, dass das Gewerbegebiet und die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbegebietserweiterung nicht nur nicht weniger als bisher, sondern möglichst überhaupt nicht mehr beeinträchtigt wird. In diesem Fall wäre die zweite große Windkraftanlage aber nur westlich der BAB 21, jedoch durch einen Abstand zur ersten ersetzten Anlage von maximal 1000 Meter noch in räumlicher Nähe, zu realisieren. Diese Lösung hätte für die Stadt mehrere Vorteile: 1. Das Gewerbegebiet und die Gewerbegebietserweiterung würden zukünftig nicht mehr beeinträchtigt werden. 2. Die beiden Altanlagen, die die Gewerbegebietserweiterung momentan erheblich beeinträchtigen, würden zeitnah abgebaut werden, wenn stattdessen zwei große Ersatzanlagen gebaut werden. 3. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Klimaschutzziele der Stadt Bad Oldesloe könnten erreicht werden. Dafür sind mindestens zwei große Windkraftanlagen notwendig. 4. Höhere Gewerbesteuereinnahmen und eine höhere regionale Wertschöpfung könnten erzielt werden. privat ID: 1018 11.07.2012 Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der Gemeinde Bälau, Planungsraum I Seite: 250 von 310 Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungser- Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Selbst wenn dem Gutachten zufolge artenschutzdie Gemeinde Panten hat sich in der ersten Beteiligungsrunde für die Teilrechtliche Belange einer Ausweisung nicht entgegenstünden, bleibt fortschreibung der Regionalpläne für die Erweiterung des bestehenden festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I Windparks Panten-Bälau eingesetzt. aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das In der Abwägungsdokumentation wurde dargestellt, dass das Land aus Gründen des Artenschutzes eine Erweiterung ablehnt. Wir möchten hiermit raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im ein avifaunistisches Gutachten von Herrn Dr. Feige einreichen, welches zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Lanzumindest eine kleinflächige Erweiterung des Windeignungsgebietes in desplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede westlicher Richtung ermöglichen könnte. Wir bitten um Prüfung und BeFläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet rücksichtigung des Gutachtens bei der 2. Abwägungsrunde. Falls das Land zu dem Ergebnis kommt, dass eine Erweiterung doch möglich sein auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. sollte, möchten wir Sie bitten, im Interesse der Energiewende dies so im Regionalplan darzustellen. Mit freundlichen Grüßen, privat ID: 1022 11.07.2012 2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein, Planungsraum I Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserKurzstellungnahme zur Ausweisung einer Windeignungsfläche in der gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme Gemeinde Lentföhrden, Kreis Segeberg nicht zu entnehmen. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist darüber hinaus Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Frau Dickow, festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Kondie naturwind nord gmbh arbeitete in den vergangenen drei Jahren zufliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energieposammen mit der Bürgerwindpark Lentföhrden – GmbH & Co. KG an der litische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als EignungsgeFestsetzung einer Windeignungs-fläche im Gemeindegebiet. Mit dieser biete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Stellungnahme möchten wir im Auftrag der Bürgerwindpark Lentföhrden – Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund GmbH & Co. KG auf den Abwägungstext der 2. Beteiligungsrunde zum dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlgeplanten Bürgerwindpark – Projekt Lentföhrden eingehen. kriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. Votum der Landesplanung vom 24.04.2012: „Die Fläche liegt innerhalb eines charakteristischen Landschaftsraumes. In diesen Bereichen ist die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgeschlossen. Maßgeblich für die Definition von charakteristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplanes (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss, die weitgehend durch die genannten Gebietstypen [gemeint sind die in den …] … Hierzu zählen u. a. die Seite: 251 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Hauptverbundachsen und Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems. Richtig ist, dass die Vorschlagsfläche selbst nicht mit den entsprechenden Kategorien belegt ist. In der Gesamtbetrachtung des Landschaftsraumes kann die Fläche jedoch den Randbereichen und Pufferzonen im Sinne der o. g. Definition zugeordnet werden. Die Definition lässt ein gewisses Ermessen bei der Festlegung der charakteris-tischen Landschaftsräume zu. Dieses ist vom Kreis Segeberg in einer Weise ausgeübt worden, die seitens der Landesplanung nicht zu beanstanden ist. Der Windenergienutzung wird im Planungsraum I und in der landesweiten Betrachtung noch ausreichend Raum im Sinne der Privilegierung gemäß § 35(1) Nr. 5 BauGB gegeben. Der charakteristische Landschaftsraum wird daher in der dargestellten Form beibehalten. Die vorgeschlagene Fläche wird aufgrund dieses entgegenstehenden Kriteriums nicht ausgewiesen.“ … Unserer Meinung nach ist es fachlich nicht nachvollziehbar, dass die Abgrenzung des charakteristischen Landschaftraumes durch den Kreis Segeberg genau an dem Trassenverlauf der geplanten Autobahn A 20 endet. Aufgrund der zukünftigen visuellen Beeinträchtigung durch das technische Bauwerk und die erhebliche Verlärmung durch den Verkehr ist davon auszugehen, dass die Landschaftsräume im Abstand von bis zu 1.000 m beidseitig der Autobahn entwertet sind. Wir möchten das Land bitten, zu prüfen, ob folgender Kompromiss zwischen dem Ziel der Bürgerwindpark Lentföhrden – GmbH & Co. KG die Energiewende regional voranzubringen und den Interessen des Kreises, das Landschaftsbild sowie Randbereiche Charakteristischer Landschaftsräume (CLR) zu schützen, möglich wäre. Entlang des südlichen Randes der geplanten Autobahntrasse wird die Grenze des Charak-teristischen Landschaftsraumes um 400 m zurückgenommen. Die geplante Windparkfläche wird um die Hälfte auf ca. 40ha reduziert, sodass eine Reihe mit ca. 6 Windenergieanlagen parallel zur Autobahn (siehe Kartenanlage) errichtet werden könnten. Ferner wird eine maximale Anlagenhöhe von 150 m festgesetzt, um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Wir würden uns freuen, wenn das Land diesem Kompromissvorschlag zustimmen würde, auch unter dem Aspekt, dass Gemeinde und Bürger den Windpark unterstützen, zumal dieses „weiche“ Kriterium (Zustimmung der Gemeinde) im Abwägungsverfahren des Landes besonders hervorgeSeite: 252 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 hoben wird. Wir bitten um nochmalige Prüfung des vorgeschlagenen Windeignungsgebietes Lentföhrden im Rahmen einer Festsetzung in den kommenden Regionalplan. Mit freundlichen Grüßen, privat ID: 672 10.07.2012 Die Gemeinde Rehhorst hat bereits einen Beitrag an erneuerbaren Energien für über 4.000 Haushalte geleistet. Eine Belastung auf der Fläche von 191 würde zu einer massiven Beeinträchtigung von Lebensqualität führen. Die Gewinnung erneuerbarer Energien sollte neben der anerkannten Notwendigkeit, die Erhaltung des Landschaftsbildes berücksichtigen. Aus diesem Grund erhebe ich Einspruch gegen eine zusätzliche Bebauung mit Windrädern sowie überirdischer Trassenführung (Strommasten) Die Fläche 191 wurde im Zuge der Auswertung der ersten Anhörung gestrichen. Eine erneute Hereinnahme ist nicht vorgesehen. Der Stellungnahme wird damit insoweit gefolgt. Es ist nach wie vor Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Die Festlegung von neuen Stromtrassen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. privat ID: 676 10.07.2012 Die Arrondierung der vorhandenen Flächen widerspricht dem Gemeinde- Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der votum und zum größten Teil dem Willen der Bevölkerung. Es wurde seiplanerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 tens der Landesregierung zugesagt, dass keine Flächen gegen den Willen % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf von Bevölkerung und Gemeindevertreter ausgewiesen werden. Ich bitte Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigSie, sich an diese Zusage zu halten und die geplante Arrondierung aus der nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und Seite: 253 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Planung zu nehmen. Stand: 06.11.2012 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 1100 11.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung im Zuge der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Karten veröffentlicht, die noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsernicht bloß Fortsetzung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung ssind, sondern gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme notwendig auf einer (erneuten) Gesamtabwägung beruhen. Deshalb genicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. hen wir von der Bekräftigung der Entscheidung aaus, in der Gemeinde Schieren kein Eignungsgebiet darzustellen. Zu dieser Bekräftigung nehmen wir wie folgt Stellung: Aus Sicht der Landeigentümer der pot. Eignungsfläche in der Gemeinde Schieren sind, analog zur Gemeindevertretung, die Begründungen der bisherigen Abwägung ungerechtfertigt, da stark vereinfacht und pauschal auf den gesamten Planungsraum bezogen wird. Die grundsätzliche und wiederholt einstimmig bestätigte positive Einstellung der Gemeindeorgane (Gemeinderat und Ausschüsse) bzgl. WEA findet hierbei weiterhin keine Berücksichtigung. Dies steht der im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung unter Zeile 1546 geäußerten Unterstützung kommunaler Anträge für Eignungsflächen entgegen. Wir als Eigentümer neantragen daher eine Neubewertung des o.g. Gebietes (siehe hierzu auch die Anlage) und verweisen daher auf die Stellungnahme der Gemeinde Schieren, welche auf der GV-Sitzung am 4.7.2012 bestätigt und verabschiedet wurde. Mit freundlichen Grüßen, privat ID: 788 10.07.2012 Seite: 254 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Zur Fläche Nr. 305 Vor dem Hintergrund, dass besonders Große Abendsegler (Spätsommer Migration), Kleine Abendsegler, Zwergfledermaus (Spätsommer Balzzeit) und Rauhautfledermaus (Spätsommer Migration) ab August geschlagen werden, ist insbesondere das Ergebnis der FledermausBestandserfassung mit den Auswirkungen für diese Tiere im Umweltbericht (bezogen auf den Artenschutz) mit zu berücksichtigen – wie im Gutachten des Naturschutzbundes zum Ausbau der A 7 in diesem Bereich ausführlich dargestellt –. Stand: 06.11.2012 Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme nicht. Es bleibt bei der bisherigen Flächenausweisung. Es kann festgestellt werden, dass sich Störche zunehmend über Großenaspe niederlassen. Es ist zu vermuten, dass diese Tiere sich auch an dem am Gebiet Nr. 305 befindlichen großen Gewässer an der A7 niederlassen sowie an einem nahe liegenden neu angelegten gemeindeeigenen Biotopgewässer. Auch wäre zu prüfen, ob die Errichtung dieses Biotopes mit öffentlichen Mitteln erfolgte und einen bestimmten Zweck erfüllen soll und ob dieser mit Windanlagen konkurriert. Beobachtet wurden riesige Züge von Gänsen, die über die Fläche Nr. 305 regelmäßig zweimal jährlich fliegen. Die Verträglichkeit mit dem Artenschutz ist zu prüfen. Die Fläche erfüllt nicht alle erforderlichen Abstandskriterien; in den Abstandsflächen „Am Glindam“ befinden sich Bebauungen mit Wohnraum; Abstandsradien um die entsprechenden Gebäude sind daher erforderlich. Zu prüfen wäre, ob die Wohnbebauung tatsächlich dauerhaft nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Von einer Überlastung der benachbarten Ortslagen und Einzelhäuser ist auszugehen, da die angrenzende Wohnbebauung der Gemeinde ungeschützt zur Fläche 305 liegt und tatsächlich nennenswerte Waldparzellen als sichtverschattende Elemente nicht vorhanden sind. Es wird angeregt, sich hiervon in Großenaspe vor Ort ein Bild zu machen. privat ID: 1567 10.07.2012 Stellungnahme zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein Hier: Planungsraum 1 Schleswig-Holstein Süd Seite: 255 von 310 Die Fläche wird nach wie vor nicht erweitert. Auf das Votum zur Stellungnahme der Gemeinde, ID 1523, wird verwiesen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Im Zuge des ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens hat die Gemeindevertretung Uetersen am 07.10.2011 beschlossen zusätzliche- im Entwurf des Innenministeriums nicht berücksichtigte Eignungsflächen zur Aufnahme in den Regionalplan zu beantragen. Diesen Antrag betreffend wurde innerhalb der Synopse des ersten Beteiligungsverfahrens unter dem Verweis auf das Landschaftsschutzgebiet "Pinneberger Elbmarsch" festgestellt, dass diese Erweiterung nicht übernommen wird. Bereits die Ankündigung vom 07.10.2011 aus Uetersen hat zu erheblichen Diskussionen in den von der Erweiterung maßgeblich betroffenen Gemeinden Groß Nordende und Neuendeich geführt. Resultierend aus diesen Diskussionen sind bereits im ersten Beteiligungsverfahren zahlreiche Ablehnungsgründe von den Bürgern aufgeführt worden. Seinerzeit wurde unter anderem kritisiert, dass sich vielen direkt betroffenen Bürgern der beantragten Erweiterungsfläche ihrer Möglichkeit der individuellen Stellungnahme im Zuge des Beteiligungsverfahrens nicht bewusst waren, da die Fläche in den veröffentlichen Plänen nicht aufgeführt gewesen war. Diese Benachteiligung wurde für anderweitig nachgemeldete Flächen durch die zweite Anhörungsrunde aufgehoben. Die erheblichen Veränderungen der Pläne verlangten eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Fall. Umso überraschter waren die Bürger von Uetersen, Groß Nordende und Neuendeich dann, als sie am 13.06.2012 erneut in der Zeitung lasen "Stadt kämpft um ?ihren" Windpark- Erweiterungspläne nicht vom Tisch: Zweite Auslegung hat begonnen I Politiker setzen auf die neue Regierung". Tatsächlich hat die Ratsversammlung in Uetersen abermals beschlossen diese Fläche als Erweiterungsfläche anzumelden. Ich widerspreche diesem Antrag nochmals und verweise unter anderem auf die zahlreichen Argumente der Stellungnahmen der Bürger und Gemeinden in der ersten Anhörungsrunde. Insbesondere widerspreche ich, da nun wie gehabt die Beteiligungsrechte der betroffenen Bürger im Falle der nachträglichen Meldung einer Erweiterungsfläche beschnitten würden. Persönlich empfinde das Verhalten der Kommunalpolitiker in Uetersen für peinlich. Nachdem das Innenministerium korrekterweise feststellte, dass die Verordnungen des Landschaftsschutzgebietes eine Erweiterung der Windeignungsfläche ausschließen, so beschloss die Stadt Uetersen die Antragsfläche kurzerhand und "unverzüglich" aus dem LandschaftsschutzSeite: 256 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I gebiet heraus zu "filetieren". Dem mündigen Bürger kann in Uetersen nur der Eindruck entstehen, dass die Vertreter der Stadt Uetersen an sich selbst den Anspruch haben: "Was wir wollen, das bekommen wir auch". Sofern diesem Wunsch eine juristische Verordnung im Wege steht, so wird deren Anwendung eben mal verhindert. Sofern das Innenministerium bereits eine negative Entscheidung getroffen hat, so wird darauf spekuliert, dass eine Nachfolgeregierung sich nicht an die Beschlüsse der Vorgängerregierung gebunden fühlt. Ebenso beschämend festzustellen ist, wie die Öffentlichkeit in Uetersen und im Land Schleswig-Holstein noch immer mit falschen oder Fakten auslassenden Aussagen versucht wird zu beeinflussen. Wo noch vor einem Jahr medial der Durchbruch gefeiert wurde, dass der Strom aus dem Windpark Uetersen direkt in das Uetersener Stromnetz eingespeist wird, so wurde über den Abbruch des Pilotprojektes nicht berichtet. Stattdessen wird fälschlicherweise bis heute der "kurze Weg" der direkten Einspeisung in das lokale Netz weiterhin öffentlich kommuniziert. Lediglich ein Hinweis unter "Ablesen des Zählerstandes" auf der Homepage der Stadtwerke Uetersen teilt mit, dass schon seit dem 01.01.2012 auch die Stadtwerke ihren Ökostrom nur auf Zertifikatsbasis verkaufen. Selbst dem Landesvorsitzenden der SPD, Ralf Stegner, wurde diese fasche Aussage offensichtlich noch im Februar übermittelt. ln jeglicher öffentlichen Diskussion über die Möglichkeiten des lokalen direkten Verbrauches des Stroms werden der Sachverhalt und insbesondere die wirklichen Gründe des Abbruches des Pilotprojektes verschleiert. Tatsächlich bedarf es eines erheblich größeren- und zwar weit über die Gebiete der zusätzlich beantragten Flächen hinaus- Windparks, dass sich die technologische Insellösung einer lokalen Direkteinspeisung wirtschaftlich rentieren kann. Zu alledem hinzu kommt der äußerst irritierende Fakt, dass Uetersen am 23.03.2012 beschlossen hat, den Rettungsschirm für hoch verschuldete Kommunen in Anspruch zu nehmen. Es ist nur schwer verständlich, dass eine Stadt, die offensichtlich bereits seit Jahren ihre wirtschaftliche Situation nicht in den Griff bekommt, Geld und Zeit findet um einem wirtschaftlich und auch ökologisch äußerst fragwürdigem Projekt Nachschub zu verleihen. In den heutigen Zeiten von Geldverschwendung, Rettungsschirmen und allgemeiner Finanzkrise verwundert es mich zunehmend, dass die offensichtliche Förderung der mehrheitseigenen Stadtwerke Uetersen GmbH, welche sich inzwischen auch am defizitären Windpark Uetersen beteiligt hat, einen derart großen Raum der politischen Aktivität in Uetersen einnehmen kann. Seite: 257 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Der Logik der politisch motivierten lokalen Interessen folgend, ist es somit nur nachvollziehbar, dass die hoch verschuldete Stadt Uetersen sich den Luxus gönnt im Ausschreibungsverfahren zur städtischen Strombelieferung ab 01.01.2013 nur Energieversorgung von 100% Ökostrom zu akzeptieren. Unter Berücksichtigung all dieser Fakten, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die Beziehungen der betroffenen Bürger und Gemeinden unter einer Erweiterung des Windparks erheblich leiden werden. Es ist den Bürgern aus Groß Nordende nur sehr schwer zu vermitteln, warum die Gemeinde Groß Nordende als "Belohnung" für jahrelanges solides Wirtschaftens nun direkt oder indirekt die Eitelkeiten der Nachbargemeinde auch noch finanziell mittragen soll. Während in Groß Nordende die von der Landesregierung 2011 und 2012 einbehaltenen Gelder zur Sanierung des Landeshaushalts, sowie der Finanzierung des Rettungsschirms für überschuldete Kommunen des Landes Schleswig-Holsteins dazu führen, dass der Haushalt nur noch durch Rücklagen gedeckt werden kann, so nimmt die Nachbargemeinde Uetersen die Hilfe des Rettungsschirmes gerne in Anspruch und plant somit im Gesamtkontext betrachtet indirekt die Versenkung eben dieser Mittel im Windpark Uetersen vor der Haustür der Bürger von Groß Nordende. Dass ferner die direkten Belastungen des Windparks Uetersen mehrheitlich eben von diesen Bürgern außerhalb von Uetersen zu tragen sind ist bereits im der Synopse des ersten Anhörungsverfahrens deutlich zu erkennen. Am Beispiel dieser Provinzposse aus Uetersen lässt sich anschaulich illustrieren, wie persönliche Eitelkeiten, sowie partikulare Interessen jene Grundelemente darstellen, welche die Bürger von der politischen Arbeit ihrer Vertreter zunehmend entfremdet. Mit besten Grüßen privat ID: 1347 06.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 26.06.2012 an einer Anhörung einer Windparkanlage in Großenaspe teilgenommen. Mit Bedauern musste ich feststellen, dass Großenaspe nicht nur die geSeite: 258 von 310 Jeder Eigentümer muss damit rechnen, dass sich um seine Immobilie herum planerische Entwicklungen vollziehen. Diese ergeben sich aus rechtmäßig zulässigen Planungen oder Einzelbaumaßnahmen. Es gibt keinen Anspruch auf Unveränderbarkeit der Umgebung, diese ist vielmehr im Rahmen rechtmäßiger Planungen hinzunehmen und dem Eigentum immanent (Sozialpflichtigkeit). Es werden aus regionalplane- Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I plante Fläche (305) sondern noch nach Norden hin eine Windparkfläche anstrebt. Da wir direkt an der Grenze Hardebek - Großenaspe Dorotheenthal wohnen, würden wir noch mehr von den Windrädern eingekreist. Stand: 06.11.2012 rischer Sicht ausreichende Abstände eingehalten, genauso wie im Einzelgenehmigungsverfahren die Abstände nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten sind. Damit ist dem Schutzanspruch rechtlich Genüge getan, für Entschädigungsansprüche ist kein Raum. Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die Wir werden schon jetzt von den Geräuschen bei offenem Fenster in der Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf Nachtzeit belästigt. Wie in der Sonderregelung (G 2) beschrieben, dürften sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der dort keine Windkraftanlagen errichtet werden und gerade hier sollen noch Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen größere Anlagen entstehen (3 Mega W), 150 m hoch. Ich möchte noch mal durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenauf die 15 km von der Wetterradarstation in Boostedt hinweisen, die eine den Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der Höhenbegrenzung aussagt. Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten Mit Hinblick auf unser Haus und Grundstück müssen wir befürchten, dass werden. die Vielzahl solcher Windenergie-Anlagen in unserem nahen Umfeld zu einem erheblichen Wertverlust unseres Anwesens führen wird. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 1539 08.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung der Regionalpläne für den Teil% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf bereich Windenergie Planungsraum I: Schleswig-Holstein Süd ist ein poFlächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigtentielles Windkraft-Eignungsgebiet zwischen Elmenhorst und Kankelau nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiemit der Nummer 308 verzeichnet. Ich bin Eigentümer eines Flurstücks, der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenwelches in dem markierten Bereich liegt. horst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten Ich befürworte die Windkraftnutzung im betreffenden Gebiet und bin an der ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Verpachtung meiner Fläche zur Windkraftnutzung interessiert. zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliHiermit möchte ich daher, im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung ligungsverfahrens, eine positive Stellungnahme hinsichtlich der Ausschrei- aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem bung des Windkraft-Eignungsgebietes mit der Nummer 308 abgeben. danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt Mit freundlichen Grüßen, wird. privat ID: 812 11.07.2012 Seite: 259 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Betr.: Teilfortschreibung Regionalplan - Windeignungsflächen 184 und 313 Stand: 06.11.2012 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird gefolgt. Die Abstände werden angepasst. Sehr geehrter Herr Tasch! Mit großem Interesse habe ich dem 2. Entwurf zum Regionalplan entnehmen können, daß eine Flächenausweitung nach Westen und Osten vorgesehen ist. Darüber hinaus ergeben sich noch weitere Flächen wenn die Landesrichtlinien konsequent angewendet werden könnten. Zu nennen ist hier vor allem die 800 m Abstandsreglung zur Wohnbebauung. Leider besteht unsere Gemeindevertretung auf 1000m Abstand. Nach den guten Erfahrungen mit dem bestehenden Windpark würde durch 800m Abstand keinerlei Beeintächtigungen entstehen. Leider ist bei der Windeignugsfläche Nr 184 ein Landhandelsbetrieb in Neuengörs und in Stubben ein Maststall als Ansatzpunkt für die Abstandsmessung gewählt worden.Da hier keine Wohnbebauung vorliegt wäre doch eine Berichtigung nötig. Eine Erweiterung der bestehenden Windfläche in a l l e Richtungen hätte große Vorteile für unsere Region. Zu nennen sind: 1. Zusätzliche Steuereinnahmen für die Gemeinde Neuengörs, das Amt Trave Land und den Kreis Segeberg. 2. Den Eiwohnern von Neuengörs wird die Möglichkeit gegeben sich zu guten Bedingungen am Windpark zu beteiliegen. 3. Die Windeignugsflächen 184 und 313 liegen in einer Region mit intensiver Landwirtschaft ohne touritische Einrichtungen oder anderen Besonderheiten 4. Weitere Windparkstandorte im Ostkreis von Segeberg sind bis auf Neuengörs nicht vorhanden. Ich bin für den Ausbau des Windparks in allen Richtungen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 591 09.07.2012 Wir Familie Manthey, ich meine Frau Nadin und Tochter Pia möchten uns ausdrücklich gegen weitere Windräder in unserem Umfeld aussprechen. Die Gemeinde Rehhorst ist in Sachen Windkraft sehr vorbildlich und leistet bereits seinen Beitrag. Wir möchten nochmals darauf hinweisen das eine weitere Bebauung die Seite: 260 von 310 Die Flächen 191 und 212 wurden im Zuge der Auswertung der ersten Anhörung gestrichen. Eine erneute Hereinnahme ist nicht vorgesehen. Es ist nach wie vor Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzi- Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Lebensqualität sowie auch unsere Immobilienwerte in hohem Maße beein- al auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche trächtigt. Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Aus diesem und anderen persönlichen Gründen erhebe ich Einspruch Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten gegen eine weitere Bebauung. ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel Mit freundlichen Grüßen zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 1409 05.07.2012 Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbe- Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange reich Windenergie - zweite Anhörung für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, nicht. Dem Belang wird durch den artenschutzrechtlichen Vorbehalt zu ich bin dagegen, dass weitere Flächen für Windkraftanlagen auf dem Ge- Fläche 184 hinreichend Rechung getragen. biet der Gemeinde Neuengörs ausgewiesen werden, da bereits jetzt schon der Weißstorchbrutplatz in Steinbek im Beeinträchtigungsbereich der bereits vorhandenen Windkraftanlagen liegt. Im August 2010 hatte ein Storch in Steinbek bereits bei mehreren Autos den Lack zerstört, weil er im Spiegelbild einen vermeintlichen Nebenbuhler sah. Woher kommt so ein auffälliges Verhalten? Als Anlage habe ich einen Zeitungsbericht beigefügt. Zusätzlich befinden sich in unserem Gebiet Jagdreviere und Sommerquartiere von Waldfledermäusen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 2 30.05.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Seite: 261 von 310 Grundlage für die Stellungnahme des LBV, die zur Streichung des Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I nach der neuen Überarbeitung der geeigneten Windkraftflächen musste ich feststellen, dass die Fläche mit der Nummer ( 191 ) Gemeinde Neuengörs Ortsteil Stubben gar nicht mehr als geeignete Fläche berücksichtigt wurde. Leider kann ich nicht aus den Unterlagen erkennen warum.Andernfalls interessiert mich auch, warum die Fläche Neuengörs ohne weiteres erweitert wird, während Stubben ohne Begründung gestrichen wurde. Sollte die Wildbrücke im entfernten Strukdorf eine Rolle spielen? Das Wild macht sicher keine Unterschiede zu bestehenden Windkraftanlagen im Umkreis und neuen Windkraftanlagen. Als Jäger konnte ich beobachten, dass die Flächen rund um die Anlagen sehr gern vom Wild genutzt wird, auch dass sollte erwähnt werden. Mit freundlichen Grüßen Stand: 06.11.2012 Gebietes geführt hat, ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurde auch diese Fläche beurteilt: Sie liegt innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und ist für den Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden. Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber Landesjagdverband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd, MELUR, mündl. 2012). Zur Bewertung der Auswirkungen von Eignungsflächen auf die Raumnutzung von Rothirschen müssen zwei Situationen unterschieden werden: - WKA in dauerhaft von Rotwild genutzten Bereichen - WKA in Migrationsräumen / Pioniergebieten. Der Rothirsch besitzt die Fähigkeit, Störungen in seiner Umwelt zu werten und sein Verhalten dementsprechend zu wählen. Er verfügt über eine relativ hohe Lern- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf kalkulierbare Störeinflüsse. Im Bereich dauerhafter Rotwildeinstände besteht so eine sehr gute Möglichkeit zur Gewöhnung an derartige Anlagen, ohne nennenswerte Effekte auf das Raumnutzungsverhalten. Gegenüber unkalkulierbaren Störeinflüssen ist der Rothirsch dagegen hochsensibel. Hierzu gehören auch Störereignisse, die erstmalig, ohne die vorherige Möglichkeit zur Auseinandersetzung und Taxierung auftreten. Die hier in Rede stehende gewünschte Eignungsfläche liegt außerhalb der dauerhaft vom Rotwild genutzten Bereiche. Sie befindet sich in direkter Nähe von Lebensraumverbundmaßnahmen bzw. innerhalb der Zugangskorridore. Hier auftretende Tiere bewegen sich ggf. weit außerhalb ihres ihnen bekannten Streifgebietes. In unbekanntem Gelände dominieren Aspekte der Feindvermeidung das Raumnutzungsverhalten. Innerhalb des Streifgebietes, in dem sich ein Rothirsch im Jahresverlauf aufhält, reagiert er u.a. aufgrund der Geländekenntnis anders auf Störeinflüsse als außerhalb. In unbekanntem Terrain orientiert sich das Verhalten daher deutlich stärker an generellen Sicherheitsaspekten aber auch dem subjektiven Sicherheitsempfinden eines Individuums. Hier auftretende Störeffekte werden so gänzlich anders gewer- Seite: 262 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 tet als innerhalb des dauerhaften Lebensraumes. Im Ergebnis bleibt es daher bei der Streichung der Fläche. privat ID: 1566 10.07.2012 Betr. : Geplante Windenergiefläche Nr. 227 in der Gemeinde Gönnebek nach anliegendem Flurkartenauszug Sehr geehrter Herr Tasch! Die in der Stellungnahme aufgeführten Vorbelastungen stellen allesamt zulässige Nutzungen im Außenbereich dar. Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die bestehenden Betriebe und auch für zukünftige Betriebe und WKA wird die Einhaltung geltenAls einer, der vom 400m Abstand betroffenen Bürger, möchte ich Ihnen der Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf und z.B. auch Geunser Problem im Grenzbereich zwischen den Gemeinden Gönnebek und ruchsemissionen sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Groß Kummerfeld, mit folgenden Daten darlegen. Überschreitung der Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen durch. Für die Genehmigung zukünftiger Anlagen und Auf nur 1 qkm Fläche gibt es bereits: Betrebe müssen die bestehenden Vorbelastungen mit berücksichtigt Auf dem Marienhof, Gem. Gr. Kummerfeld, eine Hähnchenmastanlage mit werden. Auch in der Summe mit neuen Anlagen dürfen die Grenzwerte 160000 Tieren und eine Biogasanlage mit 700 kW Leistung. Auf dem Hof nicht überschritten werden. Bei der konkreten Anlagengenehmigung Faldehörn, Gem. Gönnebek, eine im Bau befindliche weitere Hähnchenkönnen z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA mast mit 40000 Tieren Anfangsbestand mit vermutlicher Erweiterung. oder aufgrund von Emissionen anderer Betriebe und Anlagen im Einzelfall größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Der Abstand dieser Anlage zu den Wohneinheiten auf dem Resthof Schmalenbrook beträgt nur 500m. Die jetzt von der Gem. Gönnebek ge- Genehmigungsverfahren zu klären. Solange diese Aspekte erfüllt sind, plante Windenergiefläche Nr. 227 wurde sogar nach Süden hin verlängert. ist die Errichtung der genannten Außenbereichsnutzungen auch auf relativ engem Raum planungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sollte diese Fläche in der jetzigen Form und Größe, so mit WKA bebaut werden, und nach Ablauf des deutlichen Bürgerentscheides in der Gem. Eine Ausweisung auf dem Gebiet von Groß Kummerfeld ist aufgrund Gr. Kummerfeld, auf der ehemals geplanten Fläche 190 ebenfalls ein des entgegenstehenden Bürgerentscheides im Rahmen dieser TeilWindpark errichtet werden, so ergäbe das für die Wohnungen auf Hohn fortschreibung nicht mehr möglich. und Marienhof eine Umzingelung im 400m Abstand, mit möglichen Bauhöhen bis 200m. Bei einer derartigen Bauhöhe wären vom Schattenwurf der Rotoren zur besten Feierabendzeit im Nordosten des Windparks 30 Wohnhäuser mit ca. 100 Bewohnern betroffen. Zugleich wäre die natürlich Naherholungslandschaft zwischen Schwale und Sünderbek mit den noch vorhandenen Tier- u. Vogelarten sicherlich zum Nachteil verändert. Angesichts dieser Tatsachen, und der Rücksichtslosigkeit unserer Gemeindepolitiker aus den Ortskernen gegenüber Minderheiten im Außenbereich wende ich mich an Sie, Herr Tasch, als übergeordnete Entscheidungsträger, mit folgender Bitte! Bitte lassen Sie eine weitere belastende Großanlage für die Bürger im Seite: 263 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Außenbereich nicht zu. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 691 10.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz hiermit stelle ich den Antrag, die Fläche 247 aus der Teilfortschreibung der (Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbereich Windenergie zu Schutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen nehmen. insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen Individuenzahlen (mehrere Hundert). Begründung: Die Fläche 247 befindet sich unmittelbar angrenzend an das geplante Naturschutzgebiet Wehrenteich, welches zugleich im Biotopverbund ein Schwerpunktbereich darstellt. Weiterhin befinden sich in diesem Gebiet Brutplätze von Großvögeln wie Kranich, Roter Milan und Rohrweihe. Wendet man die Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein und deren Umsetzung in der Regionalentwicklungsplaung des Kreises RZ an, ist bei der Fläche 247 weder der Abstand zu den Brutplätzen, noch zum Waldgebiet und zum Gewässer gegeben (siehe beigefügte Karte). Darüber hinaus befindet sich die geplante Fläche genau auf einer Flugachse von Kranichen zwischen dem Gebiet Wehrenteich und dem südöstlich gelegenen Gebiet Fliegenberg. Im Winter 2011/2012 haben etliche Kranichpaare genau in dem geplanten Gebiet überwintert. Mir ist unverständlich, wie dem Antrag des Landbesitzers und der Betreiberfirma (Prokon) zur Aufnahme der Fläche 247 vom Land stattgegeben werden kann, wenn der Regionalentwicklungsauschuss des Kreises RZ sich im ersten Anhörungsverfahren eindeutig gegen diese Fläche ausgesprochen hat. Auch dieser hat als Basis für seine Entscheidungen den sogenannten Windenergieerlass vom 22.03.2011, Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungenin Schleswig-Holstein (2008) sowie weitere gesetzliche Vorgaben zu Grunde gelegt. In der Synopse 1465 wird lediglich gesagt, dass nach Prüfung durch Prokon die Fläche geeignet ist. Begründet wird dies meiner Meinung nach nicht. Der Wortlaut in der Synopse 1982 (Besitzer der Fläche) ist nahezu identisch mit der von Prokon. Alleine ein Blick auf die beigefügte Karte (diese hat laut Aussage untere Seite: 264 von 310 Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen. Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt im Regionalplan erforderlich. In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisse zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagd/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Naturschutzbehörde noch Güligkeit), welche als Beschlussvorlage für das erste Anhörungsverfahren vom 09.11.2011 diente, zeigt auf, dass die eingehende Prüfung durch Prokon nicht sonderlich sorgfältig gewesen sein kann. Mindestens das Brutgebiet der Rohrweihe reicht in die geplante Fläche hinein. Ferner ist hierzu zu sagen, dass die Kreisstraße K 77 lediglich 6-7m breit, wenig befahren und daher kein Hindernis für jegliche Art von Tieren aus dem geplanten Naturschutzgebiet Wehrenteich darstellt. Warum Sie zu dem Schluss kommen, dass die Pufferzone bis an die K77 zurückgenommen werden kann, da diese eine weniger hochwertige naturräumliche Ausstattung vorweist, ist nicht nachvollziehbar. Dies bestätigte mir auch die untere Natuschutzbehörde, welche mir auch das Kartenmaterial zur Verfügung gestellt hat. Zur Änderung im Umweltbericht. Hier wird lediglich auf Roter Milan und Weißstorch hingewiesen. Das Gebiet ist aber bekannter maßen als Brutgebiet für den Kranich sowie die Rohrweihe bekannt. Ich beantrage dies zu ergänzen. Mir ist bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt bauplanerische Belange noch nicht berücksichtigt werden. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass gemäß Runderlass Windkraftanlagen vom 22.03.2011 ein Abstand von ggf. bis zu 400m zu Kreisstraßen und ein Abstand von 1-3 Rotordurchmessern zu Hochspannungsleitungen (je nach Typ) von Nöten sind. Wende ich Ihre Vorgaben an, bleibt von der geplanten Fläche nicht mehr viel übrig und Sie hätte ein größe von unter 20ha. Dies wäre gemäß Kreistagsbeschluss ein Ausschlusskriterium. „Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Siebenbäumen ist als außerordentlich und außergewöhnlich gering zu bewerten, weil die Gemeinde durch vorhandene Windparks sowie durch bereits im Entwurf vorgesehene Windparks bereits außerordentlich beeinträchtigt ist, sie wird in nahezu jeder Himmelsrichtung von Windparks in Sichtnähe umzingelt sein. Eine Ausdehnung auf das Gebiet der Gemeinde wäre daher ein nur sehr geringfügiger Eingriff in das Landschaftsbild, da es eine sehr hohe Vorschädigung aufweisen wird“ (Stellungnahme der Gemeinde Siebenbäumen, Synopse 674, 09.11.2011) Zwei Dinge fallen mir in diesem Zitat auf. Zum einen das Wort umzingelt, zum anderen der häufige Gebrauch des Konjunktivs. Von umzingelt kann mittlerweile keine Rede mehr sein. Die Gemeinden Klinkrade und Bliestorf haben sich gegen die Ausweisung von Flächen entschieden.Die schon vorhandene Fläche in Westerau ist mehrere Kilometer entfernt. Die Gemeinde umzingelt sich momentan selber. Ich als Klinkrader empfinde es als Frechheit, dass von einer Nachbargemeinde so sorglos geurteilt wird. Die Fläche ist von Klinkrade gut einsehbar, da das Gelände in diese RichSeite: 265 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 tung ansteigt. Die Beeinträchtigung ist also keinesfalls als gering einzuschätzen. Das Ziel der Politik ist 1,5% der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind es schon 1,68.Das heißt also für mich, dass der Plan erfüllt ist. Aufgrund der oben beschriebenen Einwände macht es also keinen Sinn, zusätzliche Flächen um jeden Preis auszuweisen, wenn diese sich in unmittelbarer Nähe zu schützenswerten Räumen befinden. Für mich ist es offensichtlich, dass Landbesitzer und Betreiberfirma durch das EEG proftieren wollen. Mit einer Energiewende mit Rücksicht auf die Natur hat dies nichts zu tun. Gruß privat ID: 238 01.07.2012 Eigenungsfläche 305 / Wiemerdorf + Großenaspe Nördlicher Ausläufer gem. Gemeindevorschlag Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf das Bürgerbeteiligungsverfahren in Großenaspe wurden entgegen dem Landesvorschlag wieder die Flächen nördlich des Dorotheentals in die Planung mit aufgenommen. Dies betrifft mich als direkter Anlieger persönlich. Insb. wird mein Haus Hamburger Chaussee 2, 24623 Grossenaspe vom periodischem Schattenschlag dieser MEGA-Anlagen erfasst sein, sowie in Hörweite sein, da wir gem. Planung der Gemeinde und Dr. Lüth nur ca. 400 - 500m entfernt sein würden. Ich spreche mich daher im Eigeninteresse gegen "den nörtlichen Ausläufer" gem. Gemeindevorschlag aus. Da ich bereits • • • • durch die Verbreiterung der A7, der MEGA-Biogasanlage mit 5 Töpfen, der Starkstromleitung (Ersatzneubau mit Riesenpfeilern) den vorhandenen Windkraftanlagen somit von mehreren Infrastrukturprojekten betroffen bin, erbitte ich in jedem Falle den Bau von WKA´s im "nördlichen Ausläufer" des Eigenungsgebietes 305 dauerhaft zu unterbinden. Auch ein Betrieb von möglichen Seite: 266 von 310 Es bleibt bei der landesplanerischen Entscheidung zur Fläche Großenaspe: Um eine zu starke Nord-Süd-Ausdehnung zu vermeiden und eine kompakte Form des Gebietes zu erhalten, wird der nördliche Ausläufer des Vorschlages nicht übernommen. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der Stellungnahme der Gemeinde Großenaspe nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht erweitert. Insofern wird dem Anliegen der Stellungnahme entsprochen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Testanlagen in einem Ausnahmeverfahren erbitte ich abzulehnen, da dies meine Wohnqualität stark beeinträchtigt. Gegen die vorhandene Planung gem. letztem Umweltbereicht folge ich gern dem Vorschlag unseres Landes Schleswig-Holstein. Herzliche Grüße aus Brokenlande. privat ID: 1376 06.07.2012 Stellungnahme zur Ausweisung einer Windeignungsfläche (Nr. 244) in Krukow Sehr geehrter Herr Tasch, hiermit möchte ich zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne S.-H. 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eines Stellungnahme zum geplanten Windpark Krukow I Juliusburg Schnakenbek, Stand 29.5.2012, Gebiet 244 abgeben: Im gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministerium für Landwirtschaft... vom 22.3.2011 wird in sechs Absätzen fast alles zur Ausweisung von Eignungsgebieten beschrieben. Ein Grundsatz zur Planung von Windkraftanlagen fehlt jedoch, und zwar eine wirtschaftliche Betrachtung. Das geplante Windenergiegebiet Nr. 244 liegt in südwestlicher Richtung im Abstand von 2,5 bis 3,0 km von der Elbe. Der aus dieser Hauptwindrichtung kommende Wind aus Niedersachsen muss zunächst das Elbufer von 30 bis 40 m Höhe und zusätzlich den Wald von 25 m Höhe überwinden. Diese Barriere erstreckt sich auf eine Entfernung von ca. 15 km zwischen Geestacht und Lauenburg. Eine Ablenkung bedeutet immer einen Energieverlust und damit eine deutliche Minderung des Wirkungsgrades der Windkraftanlagen. Eine Prüfung der Windhöffigkeit durch unabhängige Gutachter sollte daher für dieses Gebiet durchgeführt werden, bevor weitergehende Planungen ergriffen werden. Es muss gewährleistet sein, dass Investitionen im Gebiet 244 auch wirtschaftlich vertretbar im Vergleich zu andren Standorten sind. Investitionsruinen können nicht das Ziel sein. Angeregt wurde ich zu dieser Stellungnahme durch die Probleme mit der Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle in das Salzbergwerk Asse, die im Seite: 267 von 310 Bei modernen WKA gibt es mittlerweile Binnenland-optimierte Bautypen für windschwächere Standorte. Die Landesplanung geht daher davon aus, dass am besagten Standort mit der Wahl der richtigen WKA ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sein wird. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Vorwege auf mangelnde Sicherheitsbetrachtungen beruhen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 695 10.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSGes Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz hiermit stelle ich den Antrag, die Fläche 247 aus der Teilfortschreibungder (Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbereich WindenergiezuSchutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen nehmen. insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen Individuenzahlen (mehrere Hundert). Begründung: Die Fläche 247 befindet sich unmittelbar angrenzend an das geplante Naturschutzgebiet Wehrenteich, welches zugleich im Biotopverbund einSchwerpunktbereich darstellt. Weiterhin befinden sich in diesem GebietBrutplätze von Großvögeln wie Kranich, Roter Milan und Rohrweihe. Wendet mandie Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange beiWindenergieplanungen in Schleswig-Holstein und deren Umsetzung in derRegionalentwicklungsplaung des Kreises RZ an, ist bei der Fläche 247 weder derAbstand zu den Brutplätzen, noch zum Waldgebiet und zum Gewässer gegeben (siehebeigefügte Karte). Darüber hinaus befindetsich die geplante Fläche genau aufeiner Flugachse von Kranichen zwischen dem Gebiet Wehrenteich und demsüdöstlich gelegenen Gebiet Fliegenberg. Im Winter 2011/2012 haben etliche Kranichpaare genau indem geplanten Gebiet überwintert. Mir ist unverständlich, wie dem Antrag des Landbesitzers und der Betreiberfirma (Prokon) zur Aufnahme der Fläche 247 vom Land stattgegebenwerden kann, wenn der Regionalentwicklungsauschuss des Kreises RZ sich imersten Anhörungsverfahren eindeutig gegen diese Fläche ausgesprochen hat. Auchdieser hat als Basis für seine Entscheidungen den sogenannten Windenergieerlassvom 22.03.2011, Berücksichtigung tierökologischer Belange beiWindenergieplanungenin Schleswig-Holstein (2008) sowie weitere gesetzlicheVorgaben zu Grunde gelegt. In der Synopse 1465 wird lediglich gesagt, dass nach Prüfung durchProkon die Fläche geeignet ist. Begründet wird dies meiner Meinung nach nicht.Der Wortlaut in der Synopse 1982 (Besitzer der Fläche )ist nahezu identisch mitder von Prokon. Alleine ein Blick auf die beigefügte Karte (diese hat laut Aussage untereSeite: 268 von 310 Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen. Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt im Regionalplan erforderlich. In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisse zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagd/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Naturschutzbehörde noch Güligkeit), welche als Beschlussvorlage für das ersteAnhörungsverfahren vom 09.11.2011 diente, zeigt auf, dass die eingehendePrüfung durch Prokon nicht sonderlich sorgfältig gewesen sein kann. Mindestensdas Brutgebiet der Rohrweihe reicht in die geplante Fläche hinein. Ferner isthierzu zu sagen, dass die Kreisstraße K 77 lediglich 6-7m breit, wenig befahrenund daher kein Hindernis für jegliche Art von Tieren aus dem geplantenNaturschutzgebiet Wehrenteich darstellt. Warum Sie zu dem Schluss kommen, dassdie Pufferzone bis an die K77 zurückgenommen werden kann, da diese eine wenigerhochwertige naturräumliche Ausstattung vorweist, ist nicht nachvollziehbar.Dies bestätigte mir auch die untere Natuschutzbehörde, welche mir auch dasKartenmaterial zur Verfügung gestellt hat. Zur Änderung im Umweltbericht. Hierwird lediglich auf Roter Milan und Weißstorch hingewiesen. Das Gebiet ist aberbekannter maßen als Brutgebiet für den Kranich sowie die Rohrweihe bekannt. Ichbeantrage dies zu ergänzen. Mir ist bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt bauplanerische Belange nochnicht berücksichtigt werden. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass gemäßRunderlass Windkraftanlagen vom 22.03.2011 ein Abstandvon ggf. bis zu 400m zuKreisstraßen und ein Abstand von 1-3 Rotordurchmessern zuHochspannungsleitungen (je nach Typ) von Nötensind. Wende ich Ihre Vorgaben an, bleibt von der geplanten Fläche nicht mehr viel übrig und Sie hätte ein größevon unter 20ha. Dies wäre gemäß Kreistagsbeschluss ein Ausschlusskriterium. „Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Siebenbäumen ist als außerordentlichund außergewöhnlich gering zu bewerten, weil die Gemeinde durch vorhandeneWindparks sowie durch bereits im Entwurf vorgesehene Windparks bereitsaußerordentlich beeinträchtigt ist, sie wird in nahezu jeder Himmelsrichtungvon Windparks in Sichtnähe umzingelt sein. Eine Ausdehnung auf das Gebiet derGemeinde wäre daher ein nur sehr geringfügiger Eingriff in das Landschaftsbild,da es eine sehr hohe Vorschädigung aufweisen wird“ (Stellungnahme der GemeindeSiebenbäumen, Synopse 674, 09.11.2011) Zwei Dinge fallen mir in diesem Zitat auf. Zum einen das Wort umzingelt, zum anderen der häufige Gebrauch des Konjunktivs. Von umzingelt kannmittlerweile keine Rede mehr sein. Die Gemeinden Klinkrade und Bliestorf habensich gegen die Ausweisung von Flächen entschieden.Die schon vorhandene Flächein Westerau ist mehrere Kilometer entfernt. Die Gemeinde umzingelt sichmomentan selber. Ich als Klinkrader empfinde es als Frechheit, dass von einerNachbargemeinde so sorglos geurteilt wird. Die Fläche ist von Klinkrade guteinsehbar, da das Gelände in diese RichSeite: 269 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 tung ansteigt. Die Beeinträchtigung istalso keinesfalls als gering einzuschätzen. Das Ziel der Politik ist 1,5% der Landesfläche für die Nutzung vonWindenergie zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind es schon 1,68.Das heißt alsofür mich, dass der Plan erfüllt ist. Aufgrund der oben beschriebenen Einwändemacht es also keinen Sinn, zusätzliche Flächen um jeden Preis auszuweisen, wenndiese sich in unmittelbarer Nähe zu schützenswerten Räumen befinden. Für michist es offensichtlich, dass Landbesitzer und Betreiberfirma durch das EEGproftieren wollen. Mit einer Energiewende mit Rücksicht auf die Natur hat diesnichts zu tun. Gruß privat ID: 168 20.06.2012 Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Hitzhusen Auch wenn die Fläche bei nochmaliger Prüfung eine Größe von knapp über 20 ha erreichen sollte, hält die Landesplanung an ihrer bisherigen Entscheidung fest. Sie sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als podie Gemeinde Hitzhusen hat Ihnen in der ersten Anhörung einen Flächen- tenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem vorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche präsentiert. Sie lehnen diesen Vorschlag allein deshalb ab, weil sie die Fläche unter Aus- raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % klammerung des nötigen Abstandes zur Straße für zu klein halten. Durch der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit diedie Umgehungsstraße B 206 wird die geplante Windeignungsfläche in zwei ser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Teilflächen zerschnitten. Wird der vereinfachte Vorsorgeabstand aus dem Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums (Grundsätze zur Planung von Windenergieanlagen) von 130 m zur Ortsumgehung B 206 her- Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. angezogen, besitzt die nördliche Teilfläche eine Größe von 7,6 ha, die südliche Teilfläche hat eine Größe von 13,1 ha. Gemeinsam verfügen diese beiden Teilflächen dann über eine Größe von 20,7 ha und erreichen damit die erforderliche Mindestgröße von 20 ha. Nach dem Gemeinsamen Runderlass soll der definierte Abstand zu Bundestraßen 1 x h betragen (h = Nabenhöhe + Rotordurchmesser). Bei der Planung z. B. einer Enercon E82 mit 108m Nabenhöhe und 41 m Rotorradius ergibt sich ein Mindestabstand von der Windeignungsfläche zur Bundesstraße von 1 08 m (Rotor verbleibt innerhalb der Windeignungsfläche; 1 h = 149 m zum Mast wird eingehalten). Dementsprechend können Windeignungsfläche auch dichter als 130m an einer Bundesstraße geplant werden, die einzelnen Teilflächen Seite: 270 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 würden sich weiter vergrößern. Die vorgeschlagene Windeignungsfläche erfüllt sämtliche Abstandskriterien. Wie in der Stellungnahme der Gemeinde Hitzhusen bereits erwähnt, haben sich 79% der Befragten bei einer Bürgerbefragung für einen Windpark in Hitzhusen ausgesprochen. Die Gemeindevertretung hat am 25.08.2011 mit 6 Ja-Stimmen, 3-NeinStimmen, beschlossen die Flächen in Hitzhusen nördlich und südlich der Umgehungsstraße OU B 206, zwischen Akate und Bekate, im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes als Windeignungsfläche zu beantragen. Anwohnerproteste sind aufgrund der positiven Bürgerbefragung nicht zu erwarten. Die Bürger wollen den Windpark, die betroffenen Landeigentümer wollen den Windpark, es ist ein Partner für die Realisierung gefunden und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ca. 4 bis 5 Windenergieanlagen wäre möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir es für nicht richtig halten, die Fläche nur deshalb als zu klein zu definieren, weil sie wegen der Umgehungsstraße in zwei Teilflächen unterteilt worden ist. Die Regionalplanung muss als ein eher grobes Raster angesehen werden und genau in dem oben beschrieben Punkt halten wir Ihre Raumordnung an dieser Stelle für zu weitgehend. Der Flächenvorschlag entspricht genau dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an Infrastrukturachsen zu konzentrieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Wir bitten Sie im Zuge der zweiten Anhörung die Fläche insgesamt auszuweisen, da es sich um zwei zusammenhängende Flächen handelt. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß privat ID: 62 11.06.2012 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren für den Planungsraum I im Von der Gemeinde Schulendorf liegt keine Stellungnahme zur AusweiKreis Herzogtum Lauenburg sung eines Eignungsgebietes vor. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein hier: Gemeinde Schulendorf, westlich der B 209, Ausweisung von Windeiist festzustellen, dass mehr Potenzialflächen vorhanden sind, als für gnungsflächen die Umsetzung des raumordnerischen und energiepolitischen Ziels, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, erforSehr geehrte Damen und Herren, derlich sind. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der LanBezug nehmend auf den Bericht in den Lübecker Nachrichten vom desfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund 31.05.2012 und dem Entwurf der Landesplanung über Windeignungsflädessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die AuswahlSeite: 271 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I chen für den Planungsraum I treten 4 Landwirte an Sie heran und bitten um Ihre Unterstützung. Vorab einige Erläuterungen: Die Gemeinde Schulendorf gehörte zu den Gemeinden, die im Rahmen der Landesentwicklung von der zuständigen Kreisverwaltung Windeignungsflächen zugesprochen bekommen hatte. (östlich der B 209 - siehe Anlage 1). Die Gemeindevertretung hat sich mehrheitlich für einen Windpark Schulendorf ausgesprochen und die Aufnahme einer Nutzungsfläche für Windkraft in den Landesentwicklungsplan unterstützt. Es kam zu einem Bürgerentscheid vom 25.04.2010, wobei die Mehrheit der Wahlberechtigten gegen einen Windpark stimmte. Nach Ablauf einer Sperrfrist von 2 Jahren sind jetzt 4 Landwirte bereit, ihre Ackerflächen westlich der B 209 für ca. 4-5 Windräder zur Verfügung zu stellen, um auch weiterhin für eine sichere Versorgung mit Strom nach Abschaltung der Atomkraftwerke beizutragen. Es ist eine ca. 60 ha zusammenhängende Fläche (siehe Anlage 2). Die Abstände zur nächsten Wohnbebauung und zum Gülzower Wald betragen 1.200-1.500m. Außerdem liegt am Rande der Gemeinde Schulendorf eine 3 80 KV-Trasse, die die erneuerbare Energie aufnehmen und abtransportieren könnte. Wir hoffen, dass größerer Widerstand aus der Bevölkerung nicht erwarten wird. Schattenwurf und Geräusche werden durch die größeren Abstände zur Wohnbebauung kein Problem sein. Wir sind der Meinung, dass in Zeiten der Energiewende in Deutschland nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima auch in den Köpfen der Menschen eine Umkehr zu erneuerbaren Energien festzustellen ist. Durch die prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen der Windenergieanlagen kann auch ein langfristiger Beitrag zur finanziellen Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde geleistet werden. Der Regionalplaner, Herr Michael Birgel, von der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, hält die Ausweisung der Fläche westlich der B 209 als Windeignungsgebiet für geeignet. Als Befürworter der Windenergie möchten wir Sie bitten, sehr geehrte Damen und Herren, unsere Flächen westlich der B 209 in den Regionalplan I mit aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen im Namen der vier Landwirte Seite: 272 von 310 Stand: 06.11.2012 kriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 privat ID: 1534 08.07.2012 Betreff: Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I Windeignoch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsernungsfläche in der Gemeinde Rümpel gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. ID: 1778 10.11.2011 Selbst wenn sich bei erneuter Prüfung eine Fläche mit einer Größe von knapp 20 ha darstellen ließe, sieht die Landesplanung in der Die Nichtberücksichtigung unserer Vorschlagsflächen können wir so nicht Nicht-Übernahme der Fläche keinen Abwägungsfehler, da das geforakzeptieren. Es handelt sich hier um die Flächen, - Knapp, Rickert, und derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert Dreckmann - welche von der Gemeinde Rümpel vorgeschlagen wurden. und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen Hiermit möchten auch wir Beschwerde gegen diese Abweisung einlegen. keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Wie Herr Rüdiger Knapp in seinem Schreiben vom 11.06.2012 schon deEignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen tailliert erläutert hat, sind die Ablehnungsgründe doch rechtlich sehr fraghätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumlich. Aus unserer Sicht stellt sich der Standort für die Region als Ideal dar. . ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Daher bitten wir Sie, Ihre Entscheidung nochmals zu Überdenken und Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser unsere wie auch die Flächen des Herrn Knapp in den Regionalplan zu raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesübernehmen. wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetMit freundlichen Grüßen zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrter Herr Tasch! privat ID: 922 11.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Stellungnahme zur Windfläche Nr. 184: Ich finde es gut, dass in Neuengörs Windflächen ausgewiesen werden. Mit dem bisherigen Windpark gab es keine Beschwerden der Bürger. Ich bin dafür, dass die Abstände zu den Ortschaften, 800m betragen sollen. Windkraft trägt zum Klimaschutz und einer sicheren Energieversorgung bei. Wir müssen die dezentrale Stromerzeugung durch Windkraftanlagen ausbauen. Seite: 273 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird gefolgt. Die Abstände werden in einigen Bereichen angepasst. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Jeder aus den Gemeinden Neuengörs und Weede kann sich beteiligen. Ich schlage vor, die Windeignungsflächen auf die maximale Größe nach dem Unterlass, in alle Richtungen zu arbeiten. Siehe Karte. Die Abstände zu Neuengörs und Stubben bitte prüfen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 8 03.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.06.2012 wurde mir in meinem Briefkasten ein Schreiben der Gemeinde Mönkloh zugestellt, in dem von der Bürgermeisterin erklärt wird, dass die Gemeindevertreter Mönkloh eine Zurverfügungstellung von Flächen für Windkraftanlagen jetzt zum dritten Mal ablehnen werden. Als Bürger der Gemeinde Mönkloh möchte ich darauf hinweisen, dass im Jahre 2009 die Bürger der Gemeinde Mönkloh sich gemäß Bürgerentscheid deutlich gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen ausgesprochen haben. In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen. Es wurden den Mönkloher Bürgern keine neueren Informationen und auch keine neue Abstimmungsmöglichkeit angeboten - sodass wir weiterhin von der absoluten Ablehnung vom Bau von Windkraftanlagen ausgehen. Bitte berücksichtigen Sie also in der Planung, dass die Gemeinde Mönkloh einheitlich, genauso wie die umliegenden Gemeinden Föhrden-Barl, Wrist, Weddelbrook und Heidmoor einen Bau von Windkraftanlagen ablehnt! Dieses teile ich Ihnen im Rahmen auf mein Recht zur freien Meinungsäußerung der BRD mit. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 1356 11.07.2012 Stellungnahme/Hinweise zu den Entwürfen der Teilfortschreibung der Der Einwender lehnt die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht Regionalpläne für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes, sonstige naturschutzWindenergienutzung fachliche Aspekte, Aspekte der Naherholung sowie die BeeinträchtiSeite: 274 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Sehr geehrte Damen und Herren, Stand: 06.11.2012 gung des Landschaftsbildes. Desweiteren werden der Wertverlust von Immobilien und die Betroffenheit von Kulturdenkmälern angeführt. Laut Fortschreibung 1998 des Regionalplanes I gehörte die heutige WKA Inhaltlich sind all diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorEntwurfsfläche Nr. 245 (Mönkloh) noch vollständig zu einem charakterisgebracht und geprüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die tischen Landschaftsraum innerhalb der Linie Bad Bramstedt - Wrist in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein Bahnstrecke Wrist - Brande-Hörnerkirchen - BAB A 23 - Barmstedt - B 4 anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der Bad Bramstedt, der von Windenergieanlagen freizuhalten war. vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. In der Teilfortschreibung des Regionalplanes ist diese Fläche aufgrund der Allerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für Planungen für die A20 aus diesem Raum herausgefallen. Dies kann im Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil Umkehrschluss nicht automatisch bedeuten, dass diese Fläche jetzt gedass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geeignet ist für ein WKA Industriegebiet. planten Grünbrücke liegt. Ich möchte mit diesem Schreiben folgende Stellungnahmen/Hinweise abDie Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der geben gegen die WKA Entwurfsfläche Nr. 245 (Mönkloh) und beantrage Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu diese Fläche zu streichen. bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen. Schutzgut Politik • Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung Ziffer 3.7.2 Auf der Karte des LEP Schleswig Holstein 2010 ist die Fläche Nr. 245 und Umgebung entsprechend braun gestrichelt dargestellt. • Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor gemäß Baugesetzbuch BauGB § 35 (3) wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet • Stellungnahme Standortgemeinden zu Fläche Nr. 245: Föhrden-Barl: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Weddelbrook: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Mönkloh: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Den ersten Stellungnahmen/Bürgerentscheiden der Standortgemeinden sollte eine höhere Bedeutung zuerkannt werden. Alle weiteren Stellungnahmen/Bürgerentscheide zeigen nur Verschiebungen aufgrund der gestiegenen Lobbyarbeit beider Lager. Letztendlich muss das Innenministerium fachlich bewerten und entscheiden, wie mit den identifizierten Schutzgütern in den Flächen umgegangen wird. • Die Ausweisung neuer Flächen in den Regionalplänen soll maßvoll und vorrangig durch Arrondierung vorhandener Flächen erfolgen gemäß Ziffer 3.5.2. Absatz 4 LEP. Die kleine Restfläche 245 liegt nur knapp über der geforderten Mindestgröße von 20 ha. Diese Vorge- Seite: 275 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I hensweise widerspricht diesem Grundsatz des LEP. • Die Flächen der Gemeinde Mönkloh liegen in einem direkten räumlichen Zusammenhang mit Flächenvorschlägen in den Gemeinden Weddelbrook und Föhrden-Barl. In diesen beiden Gemeinden sind Bürgerentscheide durchgeführt worden. Im Ergebnis werden Flächenausweisungen hier mehrheitlich abgelehnt. In der Gemeinde Mönkloh lief die Sperrfrist des Bürgerentscheides gegen Windkraftflächen Ende September 2011 aus. Ein erneuter Bürgerentscheid wurde nicht durchgeführt. Die Gemeinde meldet die Flächen jetzt zur Ausweisung an. Gegen die Flächenvorschläge gibt es erhebliche Widerstände der Bevölkerung, die sich in zahlreichen Stellungnahmen abbilden. Schutzgut Mensch • Missachtung des Gebotes der nachbarlichen Rücksichtnahme • Optischer Dauerstress (Schattenwurf) • Akustischer Dauerstress, Hörbarer Schall und nicht hörbarer Schall (Infraschall) • Optisch erdrückende Wirkung • Industrieller Charakter durch landschaftsfremde großtechnische Strukturen • Das Gebiet und die umliegenden Wälder werden als Naherholungsgebiet genutzt für die Erholung der Intensitätsstufe I, Gefahren durch Eisschlag und Rotorblattbruch Orts- und Landschaftsbild zerstört, WKA würde das Ortsbild zu stark dominieren. • Erhöhte Unfallgefahr auf der K30, Blickbeziehung zu WKA ist über längere Strecke auf der K30 gegeben, periodischer Schattenwurf auf vorbeifahrende Autofahrer • Die Flächen säumen wichtige Zufahrts- Durchgangsstraße zum Dorf. Es ist eine Zumutung für Anwohner und Pendler täglich direkt durchfahren zu müssen. Schutzgut Tiere / Pflanzen • Die A20 Umweltverträglichkeitsstudie Stufe II (Mai 2002) macht zu dem Gebiet auf dem die WKA Fläche Nr. 245 geplant ist folgende Aussagen: In der Geest konzentrieren sich hochwertige Biotopstrukturen in den strukturreichen Niederungen der Bramau (Seite 9). Berei- Seite: 276 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I che mit hoher und sehr hoher Bedeutung für die untersuchten Tierartengruppen sind auf der Geest große Waldgebiete, Gewässerauen und angrenzende Grünlandniederungen (Bramau, Seite 10). Als hochwertig wurden vereinzelt auch strukturreiche Agrarlandschaften (nördlich Mönkloh) eingestuft (Seite 10). Für zahlreiche Fließgewässer des Untersuchungsgebietes wurden Verbundfunktionen nachgewiesen (Bramau, Seite 10). Bezüglich Schutzgut Boden gibt es auf Seite 12 folgende Aussage: Zu den weiteren Konfliktbereichen gehören die Niederungsbereiche der Bramau und Krückau mit dem für SchleswigHolstein seltenen Bodentyp "Auengley" sowie Flächen mit seltenen Bodenvergesellschaftungen nördlich der Bramau und westlich Elmshorn. Bezüglich Schutzgut Wasser gibt es auf Seite 12 folgende Aussage: Im gesamten Untersuchungsgebiet überwiegen Bereiche mit geringen Grundwasserflurabständen (0-2m). Dies sind die Marschen, Moore und die Niederungsbereiche der Geest. In diesen Bereichen nimmt das Grundwasser einen erheblichen Einfluss auf die natürlichen Standortbedingungen und die daran angepassten Nutzungsstrukturen sowie Tier- und Pflanzenartenvorkommen. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung der Wasserrückhaltung wurden die Landflächen hinsichtlich ihrer Funktion als Retentionsraum bewertet. Von besonderer Bedeutung sind hier zum einen die natürlichen und gesetzlichen Überschwemmungsgebiete z. B. an der Bramau und zum anderen alle Waldflächen und nicht entwässerte Moore (Seite 13). • Der Abstand zum bestehenden FFH-Gebiet „Mittlere Stör, Bramau und Bünzau“ (2024-391) im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest (D22) sollte deutlich vergrößert werden. Aus Gebietssteckbrief: Des Weiteren sollen wichtige funktionale Zusammenhänge mit den Kontaktlebensräumen wie Zuflüssen, Quellen, Bruch- und Auwäldern, Röhrichten, Seggenbeständen, Hochstaudenfluren sowie Streu- und Nasswiesen erhalten werden. • Der Abstand zum bestehenden FFH-Gebiet „Moore der Breitenburger Niederung“ (2024-392) im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest (D22) und Unterelbniederung (Elbmarsch D24) sollte deutlich vergrößert werden. • Waldabstände zu gering, Abstände und Pufferzonen aufgrund des Fledermausschutzes sollten aus den LLUR-Empfehlungen abgeleitet werden. Die erforderlichen Untersuchungen zur Avifauna und zu Fledermäusen wären als naturschutzfachliche Grundlage zur Fortschreibung des LRP vorzunehmen. Eine ?Verlagerung? auf die Vorhaben- Seite: 277 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I ebene wird nicht akzeptiert, da Vorhaben innerhalb von Eignungsbereichen faktisch nicht mehr zu versagen oder zu beschränken sind. • Die Fläche Nr. 245 sollte gestrichen werden, da sie durch die Lage im Talraum der Bramau als Wiesenvogellebensraum geeignet scheint. In einer Entfernung von ca. 3,00 km befindet sich in der Gemeinde Hitzhusen- eine Vielzahl von Weißstorchnestern. Die betroffenen Auwiesen stellen ein bevorzugtes Nahrungsrevier der Weißstörche dar. Die Storchennester sind bekannt, der Talraum der Bramau ist ein wichtiger Nahrungsraum. Im Zuge des weiteren Verfahrens wäre eine detaillierte Untersuchung der Avifauna notwendig. Diese Untersuchung sollte im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes und hier im Zuge des zu erstellenden Umweltberichtes erfolgen. • Artenschutzrechtliche Bedenken gegen die Fläche 245 seitens der Naturschutzverbände. • Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch • Umgebungsschutzbereiche betroffen, Fledermausschutz (Jagdrevier), In Wäldern und ihrer unmittelbaren Umgebung schließlich sollten aus Gründen des Fledermausschutzes keine Windkraftanlagen errichtet werden (NABU Empfehlung). • Vogelarten die im geplanten WKA Gebiet Nr. 245 und und Umgebung vorkommen: Brutvögel: Wiesenweihe, Kiebitz, Brachpieper, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Trauerschnepper, Feldlerche, Heidelerche, Großer Brachvogel. Vögel die das Gebiet als Lebensraum (Jagdgebiet) nutzen: Rotmilan, Kranich, Uhu, Sperber, Kolkrabe, Schwarzspecht. Gastvögel (Nahrungsgast): Seeadler, Schwarzstorch, Weißstorch, Graureiher. Überwinterer: Kornweihe. • Hinweis auf Vogelzugkorridor. Das Gebiet ist ein Trittstein für den Vogelzug. • Die Kreuzotter ist bedroht durch die Zufahrtsstraßen zu den einzelnen WKA. Gefährdungen für die Bestände der Kreuzotter gehen vor allem von Beeinträchtigungen der Lebensräume aus, z.B. durch Bewirtschaftungs- bzw. Baumaßnahmen in Heide- und Waldrandgebieten. Ein weiterer Grund für die starke Gefährdung der Kreuzotter ist die zunehmende Zerschneidung der Wälder durch Fernstraßen. Den eingeschlossenen Populationen droht die genetische Verarmung und langfristig das lokale Aussterben. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Seite: 278 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I besonders geschützt Rote Liste Bundesrepublik Deutschland: 2 stark gefährdet Schutzgut Landschaft • Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20Trassierung ist in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung durch die naturräumlichen Gegebenheiten, und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Das Entwicklungskonzept der Region Bad Bramstedt definiert diesen Bereich als besonders geeignet für die landschaftsgebundene Erholung. • Zerstörung der Naturlandschaft. Stellenwert des betroffenen Landschaftsbildes gemäß Ziffer 4.3 Runderlass. Hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. Bereiche, die weitgehend der naturraumtypischen Eigenart entsprechen und frei sind von störenden Objekten. • Fläche Nr. 245 liegt im Regionalen Grünzug Die Planung sollte geändert werden, da die Fläche im Funktionszusammenhang zur Grünbrücke Hasselbusch (westlich von Mönkloh) liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung der Lebensraumverbundfunktion. • Fläche liegt in der Nähe von folgenden Landschaftsschutzgebieten (LSG): • LSG Bad Bramstedt (Bramerau-Osterau, Schmalfelder Au, Hohes Moor) • LSG Nr. 2 Gemäß 2. Verordnung zum Schutze von Landschaftsbestandteilen und Landschaftssteilen im Kreise Segeberg (?Bereich mehrere Gemeinden?) vom 07.09.1939 • LSG Holmer Sandberge und Moorbereiche (Jahr der Ausweisung 2002) • LSG Winselmoor / Hörnerau-Niederung (Jahr der Ausweisung 1997) Seite: 279 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I • Stand: 06.11.2012 LSG Hagener Moor • Die Fläche liegen in einem Biotopverbundsystem Der Schwerpunktraum Moor- und Heidelandschaft an der Osterau (Nr. 22) wird durch die Achsenräume Bramau (Nr. 23) und Stör (Nr. 22) mit dem Schwerpunktraum Breitenburger Moor/Hörner Au - Niederung (Nr. 23) verbunden. • Die Fläche liegt im Niederungsgebiet der Bramau in einem Gebiet mit besonderer ökologischer Funktion. Die Bramau ist eine Nebenverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems. • Ausreichende Windhöffigkeit am Standort wird angezweifelt Schutzgut Sachgüter • Wertverlust der Immobilien • Die Fläche Nr. 245 liegt im Umgebungsbereich der Stadt Bad Bramstedt, mit mehreren prägnanten Kulturdenkmalen (St. Maria Magdalena Kirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. • Die Fläche Nr. 245 liegt im 5 km-Umgebungsbereich der denkmalgeschützten Wassermühle mit Mühlenteich in der Gemeinde Weddelbrook, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. • Die Fläche Nr. 245 liegt im 5 km-Umgebungsbereich der denkmalgeschützten Kirche Stellau mit Pastorat und Kirchhof, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. • Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. privat ID: 102 24.06.2012 Betreff. Stellungnahme Eignungsflächen Neuengörs Nr.184 +313 Seite: 280 von 310 Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäu- Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Sehr geehrte Damen und Herren ser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu Die 4 noch stimmberechtigten Gemeindevertreter + Bürgermeister (6 sind werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderbefangen) haben in der Vertretersitzung gegen eine Erweiterung des seits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu Windparks ausgesprochen. Sie wollen den Abstand vom Ort auf 1000m dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenomerhöhen. Weiter wollen sie keine WKA mit Blinklicht zulassen, somit auf men, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominieren100m begrenzen. Die Entscheidung wurde ohne Aussprache und Angabe de Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen. von Gründen getroffen. Man kommt zu dem Eindruck, daß diese 5 Vertreter den Windpark mit allen Mittel verhindern wollen und somit den positiven Die Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine FestBürgerentscheid unterlaufen wollen. legung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die GeBei der Festlegung des Ansatzpunktes zum Erweiterungsgebiet Süd-Ost meinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere wurde ein falscher Punkt angenommen. Es liegt im Osten von Neuengörs Abstände festlegen. ein großer Landhandel mit mehren Lagerhallen, Werkstatt und Büro. Der Abstand zum nächsten Wohnhaus würde sich dadurch um 150-200m erhöhen. Auch der Abstand nach Stubben sollte überprüft werden. (Schweinestall). Die Abstände zum Dorf würden somit eingehalten. Auch nach Söhren werden die 1000m eingehalten. Der Abstand zum Erweiterungsgebiet nach Norden vergrößert sich durch den neuen Ansatzpunkt. Durch A20 ist der Geräuschpegel in diesem Bereich sehr hoch. Einen Abstand von 1000m sehe für das Erweiterungsgebiet nicht notwendig, da nicht einmal Bewohner der Einzelhäuser (400m) sich beeinträchtigt fühlen. Ein Abstand von 800m ist ausreichend. Durch den gepanten Bürgerwindpark hat sich der Zuspruch sehr erhöht. Es sind schon viele Anfragen nach einer Beteiligung an den Bürgerpark eingegangen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 105 24.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüStellungnahme zum den Windenergieanlagen in Groß Niendorf fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme Hiermit geben wir eine Stellungnahme zum Bau der Windkraftanlagen im nicht. Dem Belang ist durch den artenschutzrechtlichen Vorbehalt im Planungsbereich 249 in Groß Niendorf ab und möchten gleichzeitig Wider- Textteil des Planes hinreichend Rechnung getragen. spruch dazu einlegen. In der Gemeinde Groß Niendorf wäre das Eignungsgebiet ein potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Brutplätzen empfindlicher und geschützter Vogelarten. In dem Gebiet haben sich Seeadler, Kraniche und Baumfalken niedergelassen. In der Nähe unseres Wohnhauses befindet sich ein größerer Teich, in dem Fische leben. Diese Seite: 281 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 dienen dem Seeadler zur Nahrungsaufnahme. Das können wir beoachten. Vom Teich bis zum Planungsbereich 249 sind es ca.1100 m. Unter anderem stehen dort schon 4 Windräder die zum Gebiet 210 (Stormann) gehören. Nach Rücksprache mit dem Amt Stormann könnten dort noch mehr Anlagen gebaut werden. Stehen dann auf beiden Gebieten viele Windräder würde das den Lebensraum der Vögel noch mehr beeinträchtigen. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 1480 08.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abich bin gegen eine weitere Ausweisung bzw. Vergrößerung von Flächen stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs: zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umdie bisherigen Windräder stehen in einem Abstand von 1 000 m von unse- welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall rem Haus entfernt, 6 Windräder gut sichtbar vor unseren Fenstern!!! Bei größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneheiner Verkürzung auf 800 m würden dann wahrscheinlich noch mehr da stehen. Da die Wind - GBR in Neuengörs sogar 150m hohe Anlagen plant, migungsverfahren zu klären. wäre es eine enorme Beeinträchtigung· für mein Lebensumfeld und der Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange anderen Bürger in Neauengörs (Schlagschatten, Lichtspiegelungen usw.). für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme Für rund 2,3 Millionen EUR Steuergelder wurde eine Wildbrücke bei Strukdorf gebaut und jetzt sollen vor der Brücke weitere Windkraftanlagen nicht. Eine Vereinbarkeit mit der Wildbrücke und den in diesemZuausgewiesen werde, obwohl die Gefahr für Wildtierarten bekannt ist. Was sammenhang bestehenden Migrationskorridoren für Rotwild wurde ausdrücklich geprüft, was zur Streichung der Fläche 191 geführt hat. für eine Verschwendung unserer Steuern!! Die Flächen 184 und 313 werden in diesem Zusammenhang unkritisch Ebenso befinden sich auf unserem Gebiet Jagdreviere und Sommerquargesehen. tiere von Fledermäusen sowie in Steinbek ein Weißstorchbrutplatz. Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die Deshalb beantrage ich sie Flächen 184 und 313 bei Neuengörs komplett Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf zu streichen oder zumindest keine Vergrößerung zuzulassen! sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen Mit freundlichen Grüßen durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten werden. privat Seite: 282 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I ID: 971 11.07.2012 Ich befürworte den Bau weiterer Windkraftanlagen in Neuengörs Eignungsfläche 184: • • • • • • Stand: 06.11.2012 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird gefolgt. Die Abstände werden angepasst. da alternative Energiegewinnung ein positives Signal für unsere nächste Generation bedeutet. da dies eine innovative und zusätzliche Möglichkeit ist, in unserer strukturschwachen Region zusätzliche Einnahmen zu erzielen. da die Gemeinde und der Kreis durch zusätzliche Einnahmen mehr Mittel zu Förderung anderen Projekte zur Verfügung haben. da die Bürger die Möglichkeit haben sich an einem weiteren Windpark zu beteiligen und eine Bürgerabstimmung ( mit hoher Beteiligung) bereits mit positivem Ergebnis für weitere Windkraftanlagen in der Gemarkung erfolgt ist. durch den geplanten Standort nahe der Autobahn A20 besteht keine Beeinträchtigung von Anwohnern. der Abstand der Windkraftanlagen zur Ortslage sollte wie im Runderlass festgelegt 800m betragen denn durch die Abstandfläche von 1000m wie von der Gemeinde vorgesehen, werden meine Rechte als Landeigentümer eingeschränkt. Ich bitte um Überprüfung und Anpassung der entsprechenden Richtlinie bezüglich der angewandten 800m-Regelung. Meiner Meinung nach wurde diese fehlerhaft von einem ortsansässigen Landhandelsbetrieb an ausgemessen, dies scheint mir jedoch nicht richtig, da die Messung vom letzten Wohngebäude an festgelegt wird. privat ID: 1502 06.07.2012 Betr. Stellungnahme zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regional- Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange planes S.-H. 2011 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungs- für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prügebieten für die Windenergienutzung fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme nicht. Eignungsgebiet Nr. 227 Gemeinde Gönnebek Sehr geehrte Damen und Herren, der Zuschnitt der Fläche wurde geändert, somit ergibt sich die Möglichkeit zur Stellungnahme. Seite: 283 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Das Gebiet ist Teil einer großen, zusammenhängenden Dauergrünlandfläche. In den vergangenen zwei Jahren ist eine deutliche Zunahme von Gänsen und Kranichen in diesem Gebiet zu beobachten, die dort landen und Nahrung suchen. Auch das Überfliegen des Gebietes (Vogelzug) ist erheblich und hat zugenommen. Weitere Vögel, die in diesem Gebiet vorkommen: Roter Milan, Kiebitz, Weißstorch (Horst in Groß Kummerfeld), Schwarzstorch (Horst in Alt Bokhorst), Uhu (Horst in Gönnebeker/Segeberger Forst) In den Abendstunden kann man zahlreiche Fledermäuse beobachten. Die Segeberger Kalkberghöhlen (Fledermaus-Winterquartier) sind nur ca. 15 km entfernt. In dem Gebiet Nr. 227 befindet sich ein Biotop umgeben von 15 ha Vertragsnaturschutzfläche (Landgesellschaft S.-H.). Das Gebiet liegt im Einflussbereich der Wetterradarstation Boostedt (Deutscher Wetterdienst). Es handelt sich hier um eine großflächig weitgehend unzerschnittene Landschaft in der Nähe des Naturerlebnisraumes „Erlebniswald – Trappenkamp“, die von Windenergieanlagen freigehalten werden sollte. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 451 08.07.2012 Windeignungsflächen 184 und 313 Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäuser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenommen, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominierende Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen. im Mai 2012 habe 10 der 12 betroffenen Landeigentümer die Windprojekt N-W GmbH gegründet, um die Projektentwicklung mit Unterstützung eines erfahrenen Ingenieurbüros auf lokaler Basis voranzutreiben. Dadurch können wir sicherstellen, daß den Gemeinden Neuengörs und Weede und allen Gemeinde-Einwohnern eine faire Beteiligung an den Chancen der Windstromerzeugung angeboten wird. Wir wollen möglichst alle neu möglichen Windkraftanlagen mit Eigenkapital aus der Region Segeberg-Ost Die Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen darstellen. Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine Festlegung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die GeBereits im März 2012 haben wir die Firma BioConsult GmbH & Co KG, meinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere Husum mit dem erforderlichen Vogel- und Fledermausgutachten beauftragt. Anliegend eine kurzer Zwischenbericht, der aussagt, dass eine BeSeite: 284 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I einträchtigung der Weißstorch-brutplätze im Umgebungsbereich nicht zu erwarten sind. Stand: 06.11.2012 Abstände festlegen. Beim Zuschnitt der Fläche 313 ist vermutlich der lokale Landhandelsbetrieb als Basispunkt für den 800 m Abstand gewählt worden. Dies bitten wir zu überprüfen und die Fläche an die Abstände des Runderlass anzugleichen. Dadurch enstehen nach Süden die technisch notwendigen Abstände zu den vorhandenen Windkraftanlagen (siehe Anlage). mit freundlichen Grüßen privat ID: 452 08.07.2012 Windflächen 184 und 313 Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als WohnhäuSehr geehrter Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Tasch, ser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um In dem jetzt vorgestellten zweiten Entwurf zum Regionalplan ist eine Flä- der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu chenausweitung nach Westen und Osten vorgesehen. Wir begrüßen aus- werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu drücklich die Ausweisung von zusätzlichen Planungsflächen, denn wir dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenomsehen in der Windkraftnutzung eine Chance für uns alle in Schleswigmen, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominierenHolstein …. de Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen. 1. Windkraft leistet einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz und zu Die Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen einer sicheren Energieversorgung – für uns und unsere Kinder. Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine Fest2. Die Wirtschaftskraft der Region wird durch die Windenergie gestärkt. legung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die Gemeinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere 3. Durch die deutlichen zusätzlichen Steuereinnahmen, die an die Gemeinde Neuengörs, das Amt Trave-Land und den Kreis Segeberg flie- Abstände festlegen. ßen, können lokale Projekte finanziert werden. 4. Alle Bürgerinnen und Bürger von Neuengörs können sich zu guten Bedingungen an den Anlagen beteiligen und so auch persönlich von den wirtschaftlichen Chancen profitieren. Nach den Landesrichtlinien (Runderlass April 2011 mit Abstandsregelung 800m) ist es angezeigt, noch deutlich mehr Flächen als geeignet einzustufen. Offensichtlich wurde der Landhandelsbetrieb in Neuengörs bzw. ein Schweinemaststall in Stubben als Basispunkt für die 800m-Regelung verwandt. Dies bitten wir zu überprüfen und entsprechend der Richtlinie anzupassen. Aufgrund des vorhandenen Zuschnittes der bestehenden Windflächen Seite: 285 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I unterscheiden wir vier mögliche Erweiterungsrichtungen. 1. Westen (grau gekennzeichnet) 2. Osten (grün) 3. Südosten (blau) 4. Südwesten (gelb) Die von uns vorgeschlagenen Erweiterungsflächen sind in der Anlage gekennzeichnet. Sie basieren auf den Abstandsregeln „800 m bis zur Siedlung“ und „500 m bis zum FFH-Gebiet“. Wir schätzen auf der Grundlage der konkreten Erfahrungen in Neuengörs, diese Abstände als völlig ausreichend ein. Die Gemeinde Neuengörs hat sich in ihrer Stellungnahme erneut für einen Abstand von 1.000 m ausgesprochen. Allerdings ist dazu bislang keinerlei städtebauliche Begründung vorgetragen worden. In 2009 hat in der Gemeinde ein Bürgerentscheid mit positivem Ergebnis zur Ausweisung von Windeignungsflächen stattgefunden. Durch die Auswertung der Stellungnahmen zum RP-1 können wir feststellen, dass aus der damaligen knappen Zustimmung mittlerweile eine deutliche mehrheitliche Unterstützung geworden ist. In der von Ihnen veröffentlichten Dokumentation sind 15 positive und nur eine negative Stellungnahme zu unserem Gebiet verzeichnet. Wir gehen davon aus, dass nur etwa alle 10 bis 12 Jahre eine Fortschreibung des Regionalplanes stattfindet. Daher ist es notwendig, den Rahmen für die Flächen nicht streng auf den heutigen Wunsch der Gemeindevertretung zu begrenzen. In dem genannten Zeitraum finden mehrere Kommunalwahlen statt und wir gehen fest davon aus, dass spätere Gemeindevertretungen in der Abstandsfrage voll mit den Runderlass-Vorgaben einverstanden sein werden. Da die Gemeinde über das bekannte B-Plan-Instrumentarium den konkreten Flächenzuschnitt steuern wird, ist es aus landesplanerischer Sicht angezeigt, hier ausschließlich die Rahmenrichtlinien-Abstände anzuwenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine positive und konstruktive Entwicklung über 10 bis 12 Jahre stattfinden kann. Im Mai 2012 haben 10 der 12 betroffenen Landeigentümer die Windprojekt N-W GmbH gegründet. Wir wollen, die Projektentwicklung mit Unterstützung eines Ingenieurbüros eigenständige auf lokaler Basis vorantreiben. Die betroffenen Gemeinden Neuengörs und Weede sind eingeladen, sich Seite: 286 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I an der Projektentwicklung zu beteiligen. Wir werden eine ausreichende Anzahl an Windkraftanlagen den Bürgern aus den Gemeinden zu günstigen Konditionen zur Beteiligung anbieten. Nun zu den einzelnen Erweiterungsregionen. Die nachfolgenden Überschriften geben die Himmelsrichtung an, in die die vorhandenen Windeignungsflächen erweitert werden können und sollten. 1. Westen (grau) Es handelt sich um eine Fläche im Norden der Ortschaft Neuengörs in Richtung Autobahn A 20. Die Autobahn mit seiner landschaftlichen Erscheinung und den verbundenen Verkehrsgeräuschen übersteigt die Beeinträchtigung durch eine Windparkerweiterung um ein Vielfaches. Die Ortschaft Weede ist durch die vorhandene Wallabschirmung der A 20 nur sehr geringfügig betroffen. 2. Osten (grün) Auch die Abstandsermittlung zur Ortschaft Söhren sind nach unserer Einschätzung mit 800 m zu Einzelhäusern ermittelt. Wenn der Abstand zur geschlossenen Ortslage angewandt wird, ergeben sich erhebliche Erweiterungsflächen. Die Ortschaft Söhren ist durch die Höhenlage und mehrere vorhanden Knicks gut abgeschirmt. 3. Südwesten (gelb) Die Ortschaft Neuengörs ist durch ein ortsnahes Knicknetz bzw. den lokalen Landhandelsbetrieb, die Kirche und den Friedhof sichtmäßig sehr gut nach Nordosten abgeschirmt. Aus diesem Grund besteht kein Anlass, über den im Runderlass geforderten Abstand von 800 m hinauszugehen. Die Bewohner der beiden in diese Richtung vorhandenen Einzelgehöftsiedlungen, die am nächsten liegen, bestätigen immer wieder, dass keinerlei Beieinträchtigungen gegeben sind. Sie unterstützen die Erweiterung und haben auch ihr deutliches Interesse an der wirtschaftlichen Beteiligung am Windpark mitgeteilt. Diese Flächen, insbesondere der südliche Abschnitt, sind deshalb für eine wirtschaftliche Parkerweiterung von besonderer Bedeutung, um ausreichende Abstände der neu möglichen Standorte zu den vorhandenen Windkraftanlagen zu gewährleisten. 4. Südosten (blau) Seite: 287 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Im südöstlichen Bereich bestehen bei exakter Anwendung des Runderlasses ebenfalls Erweiterungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten. Es gibt keine Ortschaft, deren Aussicht nach Süden betroffen ist, da Söhren durch den hohen Laubwald vollständig abgeschirmt ist. Es handelt sich um großräumige Ackerflächen, mit einer günstigen topograhischen Struktur. Insgesamt halten wir die Erweiterung der bestehenden Windeignungsfläche in alle Richtungen (bei Anwendung der Runderlassabstände) für sehr konform mit den Zielen des Regionalplanes und den Herausforderungen der zukünftigen Energiesicherung auf regenerativer Basis. Es handelt sich bei den Flächen 184 und 313 um einen Standort …. • im Ostkreis des Landkreises Segeberg, in dem bislang keine weiteren Windpark-Standorte entwickelt sind, • in einer landschaftliche unspezifischen Region, die von einer intensiven Flurbereinigung und einer intensiven Landwirtschaft geprägt ist, • in einer wirtschaftlich strukturschwachen Region, • mit einem nachgewiesenen positiven Bürgerentscheid (mit hoher Beteiligung), • in einer durch die A 20 bereits belasteten Zone, • an dem sich viele Bürger an der wirtschaftlichen Seite der Windkrafterzeugung beteiligen werden, • an dem allen betroffenen Landeigentümer gemeinsam in einer GbR zusammenarbeiten, bereits eine Windprojektentwicklungs-GmbH mit ausschließlich lokalen Gesellschaftern gegründet wurde um so die Idee des Bürgerwindparkes umsetzen können. Für spezielle Erläuterungen stehen wir Ihnen gern für ein Gespräch zur Verfügung. privat ID: 453 08.07.2012 Gebiete 184 und 313 Sehr geehrter Herr Tasch, in einer zweiten Stellungnahme bekräftige ich nochmal die positiven AusSeite: 288 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 sagen meiner ersten Stellungnahme. Die Aufgabe der Gemeindevertreter sehe ich u.a. darin, zu vermitteln, dass die Chancen einer Wertschöpfung im ländlichen Raum für die ortsnahen Bürgern und Landeigentümern nutzbar gemacht werden können. Solange die Argumente gegen die Flächenerweiterung, die in unseren Dörfern vorgebracht werden, sich hauptsächlich auf Geschmacksfragen beziehen ("... mag icht nicht leiden"), und keine grundlegenden und rechtlich tragfähigen Gegenargumente vorgebracht werden, unterstreiche ich meine Einschätzung, dass die Windenergieerzeugung in Neuengörs und in SH ausgebaut werden muß. Durch Windkraft, die über einen Bürgerwindpark organisiert wird, entsteht dezentral Wirtschaftskraft für viele Einwohner. Der bisherige Windpark hat keine nachvollziehbaren Beéinträchtigungen für die Bürger der Gemeinde gebracht. Im Gegenteil, die Gemeindekasse hat bereits erheblich Gewerbesteuer erhalten. Für mich persönlich steht schon seit vielen Jahren fest, dass es eine Alternative zur Atomkraft geben muß und ich bin froh, dass es einen Beitrag zu erneuerbaren Energien in meiner Umgebung gibt. Das alles bedeutet für mich auch, die Ortslagenabstände bei 800m zu belassen und keine Höhenbeschränkung vorzunehmen. Es gibt keine Gründe, die mich überzeugen, warum in Neuengörs schärfere Regeln gelten sollen als im Rest des Landes SH. mit freundlichen Grüßen privat ID: 454 08.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Windflächen 184 und 313 Die Erweiterung der Windeignungsflächen in SH ist notwendig und sollte zügig vorangebracht werden. Die zum ersten Entwurf erweiterte Fläche wird von mir ausdrücklich begrüßt. Offensichtlich wurde bei der Abstandsmessung in Nordosten der Ortschaft Neuengörs jedoch der Landhandelsbetrieb als "Wohngebiet" eingeschätzt und somit ein unzutreffender Ansatzpunkt für den 800mSeite: 289 von 310 Dem Votum wird gefolgt. Die Abstände werden angepasst. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Zirkelschlag gewählt. Hier sollte noch eine Überarbeitung dahingehend stattfinden, dass der äußeren Rand der vorhandenen geschlossenen Wohnbebauung aus Basispunkt gewählt wird. Dazu die anliegende Karte. Die Gemeinden Neuengörs und Weede wünschen zwar einen Abstand von 1.000m; es sind aber keine städtbaulichen Gründe zu erkennen, die dies erforderlich machen. Eine nicht substantiell begründete Erweiterung der Äbstände bedeutet nach meiner Einschätzung eine ungerechtfertigte Einschränkung meiner Eigentümsrechte als Landeigentümer. Zum Regionalplanentwurf 1 für das Gebiet 184 sind aus der Bevölkerung 14 positive und nur eine ablehnende Stellungnahmen eingegangenen. Dies unterstreicht die deutlich positive Veränderung in der Bürgereinschätzung seit 2009. Zwischenzeitlich haben 10 der 12 betroffenen Landeigentümer die Windprojekt N-W GmbH gegründet, um die Entwicklung des Projektes mit lokaler Prägung und Entscheidungsfindung voranzutreiben. Dabei werden wir ausreichend Windmühlen in geeigneter Form vorrangig den Einwohnern aus Neuengörs und Weede anbieten. Unser Ziel ist es, dass sämtliche Eigentümer der zukünftigen WEA's aus dem Kreis Segeberg stammen. Wir sehen in den Erweiterungsflächen verbunden mit lokaler Steuerung mittelfristig einen spürbaren Beitrag, die wirtschaftlich schwache Region "Ostkreis Segeberg" zu stärken. Dies geschieht bereits durch die laufenden Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark 2002. mit freundlichen Grüßen privat ID: 82 18.06.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund des Hinweises aus einer Stellungnahme zur Fläche Siebenbäumen erfolgt eine Streichung des versehentlich auf Klinkrader Gemit Verwunderung und auch Verärgerung muss ich nun wieder durch Umbiet ausgewiesenen Teils. Dafür erfolgt eine Erweiterung nach Osten, wege erfahren, dass es wieder passiert, dass direkt am Naturschutzgebiet indem die Abstände zur Bebauung, abgestuft nach Innenbereich und wieder eine Windeignungsfläche ausgeschrieben werden soll. Außenbereich angepasst werden. In Klinkrade wurde mit großer Deutlichkeit gegen einen Windpark entDie Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSGes schieden. Entscheidend war hier der Umweltschutzgedanke der Bürger. Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz UNd nun wird (geschätzt) einen Kilometer weiter ein neuer Versuch ge(Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz startet. Bekannt ist, dass vom Kreis hier keine Flächen geplant sind, und Schutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen nur vom Land auf Anfrage eines bekannten WKAs Betreiber und des BeSeite: 290 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 sitzers diese Fläche wieder aufgenommen wurde! Meiner Meinung nach ein Unding, den Kreis zu umgehen und übers Land wieder einen Fuss in die Tür zu bekommen. Wer ist denn bitte verantwortlich, wenn bitte nicht der Kreis? insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen Individuenzahlen (mehrere Hundert). Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwiZitat aus der Stellungnahme Herzogtum Lauenburgs zur Windeignungsfläschen den Rastplätzen. che 201 in Klinkrade: Im Anhang. Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt zusammengefasst: Die Flugbeziehung zwischen Naturschutzgebiet Wehim Regionalplan erforderlich. renteich und Duvenseer Fliegenberg verbietet die Érschließung zum In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche PrüferfordernisWindpark. se zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore Wer in Klinkrade wohnt, weiss, dass inbesondere im Winter südlich und von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagdnördlich der K77, westlich der L92, eben in genau dem geplaten Raum der /Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen. Fläche 247, sich vermehrt Kraniche aufhalten. Im letzen Winter haben hier In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich Inframind. 20 Kraniche überwintert! und eben nicht nur Rotmilan und Weißstorch! Man sieht mal wieder, Pro- schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall kon will nur das sehen, was sie sehen wollen. was ist das für eine Unter- mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und suchung, wenn man sich die Örtlichkeiten nur an einem Tag anschaut! die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern Zusammen gefasst: Die Fläche 247 ist nicht zur Windeignungsfläche ge(etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbeeignet, wie auch bereits vom Kreis festgesetzt. Ich bin mir sicher, dass sich reich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende die Bürger auf diese Fläche nicht einlassen werden. Es wird wieder massiInfraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das ven Widerstand geben. normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird. Ich mache mir hier nicht erneut die Arbeit, um ausführlich anzuprangern, Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben dass es ungenügend unabhängige Studien zum Thema Infraschall gibt, und die vorhandenen von der Lobby UND Politik einfach ingnoriert oder als sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Beläsnicht richtig abgestempelt werden. tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie Es wird Zeit aufzuwachen.... oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze MFG liegt. privat ID: 1407 05.07.2012 Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbe- Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange reich Windenergie - zweite Anhörung für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, nicht. Insbesondere die Fnktionsfähigkeit der Grünbrücke wurde intenich bin gegen eine weitere Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen siv gutachterlich geprüft. Im Bereich der Flächen 184 und 313 wird die auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs, da bei Strukdorf eine Wildbrü- Errichtung weiterer WKA als Arrondierung zum bestehenden Gebiet cke im Beeinträchtigungsbereich der bereits vorhandenen Windkraftanla- unkritisch gesehen. Seite: 291 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 gen liegt. Da wird für rund 2,3 Millionen EUR Steuergelder eine Wildbrücke gebaut und jetzt sollen vor der Brücke weitere Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, obwohl bekannt ist, dass die Funktionsfähigkeit der Grünbrücke bei Strukdorf als Querungselement für Wildtierarten, insbesondere Rothirsche potentiell gefährdet ist. Weiterhin befinden sich in unserem Gebiet Jagdreviere und Sommerquartiere von Waldfledermäusen sowie in Steinbek ein Weißstorchbrutplatz. Daher beantrage ich die Flächen 184 und 313 bei Neuengörs komplett zu streichen, sonst hätte man sich das Geld für die Wildbrücke auch sparen können. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 492 09.07.2012 Guten Tag! Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich gegen weitere Windkraftanlagen in % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf unserer Gemeinde bin und somit die Ablehnung unserer Gemeinde unterFlächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigstütze, die sich gegen eine Arrondierung der vorhandenen Flächen ausgenungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und sprochen hat. Die Bevölkerung unserer Gemeinde hat sich in einer Unter223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Geschriftensammlung klar gegen weitere Windkraftanlagen ausgesprochen, meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausich bitte sie dies zur Kenntniss zu nehmen. gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 1367 11.07.2012 Stellungnahme für die Gemeinde Borstel, Kreis Segeberg im Rahmen der Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. 2. Beteiligung zur Fortschreibung der Regionalpläne, hier Planungsraum I Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserSeite: 292 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Zerfaserung und Kompaktheit der Fläche: Stand: 06.11.2012 gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Eine Ausweisung unter Vorbehalt, bezogen auf Das entgegenstehende Argument einer zerfaserten und daher für die Aufdie Ausgleichsflächen-Problematik ist nicht sinnvoll und auch nicht stellung von WKA nicht optimal geeigneten Fläche wird hiermit widersproerforderlich, weil ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktchen. Der unter Beachtung der Landeskritierien mögliche Planbereich in potenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitiBorstel bietet die Möglichkeit zur Errichtung von 5 bis 6 WEA der sche Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebie3MWKlasse, selbst im südlichen Bereich können ohne Probleme 3 WEA te auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der der 3 MW-Klasse errichtet werden. Die Fläche eignet sich daher optimal Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund für die Aufstellung von WKA. Ein Blick auf andere Windflächen in der Fortdessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, insbesondere nicht solche schreibung der Regionalpläne zeigt zudem, dass an anderer Stelle die Flächen, auf denen die Errichtung von WKA aus fachrechtlichen GrünKriterien Zerfaserung bzw. Kompaktheit nicht zur Anwendung kommen. den noch fraglich ist. Die Fläche wird nicht übernommen. Neben der fehlenden Definition für Zerfaserung und Kompaktheit können diese Aspekte der Ausweisung einer Fläche in Borstel nicht entgegen gebracht werden. Riegelwirkung in Verbindung mit der Windfläche in Quarnstedt und Störkathen: Eine Riegelwirkung ist nicht zu erkennen. Weder werden Sichtbereiche besonders beeinträchtigt im Sinne einer Riegelwirkung noch ist die Größe mit ca. 20 WEA wie auch die Ausdehnung eines gemeinsamen Windgebietes Borstel, Quarnstedt und Störkathen geeignet, eine Riegelwirkung zu erzielen. Ein Blick auf andere Planbereiche, z. B. in Wiemersdorf und Großenaspe oder auch westlich von Heide führt dazu, dass gerade im Vergleich zu diesen Planbereich mit der Ausweisung von Borstel keine Riegelwirkung erreicht wird. Insofern muss an dieser Stelle an den Gleichbehandlungsgrundsatz erinnert werden. Möglicher Lebensraum Wachtelkönig als Ausgleichsmaßnahme A20: Nach Rücksprache mit dem LBV-SH, Niederlassung Itzehoe und dem zuständigen Verkehrsministerium wird angeboten, dass die Ausgleichsfläche unter folgenden Bedingungen getauscht werden kann: - Gutachterlich wie auch von den Fachbehörden MELUR bzw. LEUR wir die Eignung der Tauschfläche bestätigt. - Die Gemeinde Borstel verpflichtet sich, sämtliche Zustimmungen im Rahmen des A20- Planfestellungsverfahren einzuholen. In Anbetracht der deutlichen Verzögerungen beim Bau der A20 westlich der A7 sowie den großen Probleme mit der Elbquerung beantragen wir die Ausweisung der Fläche in Borstel wie bereits in der 1. Beteilung beantragt mit o. g. Vorbehalten. Für die Gemeinde Borstel ist es auch nach 12 Jahren nicht erklärbar, waSeite: 293 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 rum in Quarnstedt-Störkathen die Fläche sogar bis an die Gemeindegrenze erweitert wird, in Borstel aber eine Eignung nicht gegeben ist. privat ID: 380 02.07.2012 Stellungnahme im Rahmen des 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Breitenfelde Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Auch bei einem zukünftigen möglichen Fortfall ID 1461 02.11.2011 einiger WKA-Standorte durch den geplanten und genehmigten Kieabbau ist eine Erweiterung der Fläche nicht erforderlich, da das AusbauSehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, ziel der Landesregierung mit den vorgesehenen Flächen bereits deutals Landeigentümer in der Gemeinde Breitenfelde präsentierten wir Ihnen lich erreicht ist. Die Fläche wird nicht übernommen. unseren Flächenvorschlag für die Erweiterung des bestehenden Windparks Woltersdorf im ersten Anhörungsverfahren und verweisen auch auf Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforunsere erste Stellungnahme. Leider ist unser Flächenvorschlag von Ihnen derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen nicht übernommen worden auch wenn, wie von Ihnen dargestellt, keine keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle harten Ausschlusskriterien vorliegen. Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen Ihre Argumentation, dass die weitere Ausdehnung der Fläche in dem hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raum"reich strukturierten Naturraum" eine zu stark dominierende Wirkung entordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der falten würde, können wir nicht nachvollziehen. Selbst im Kreiskonzept von Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche teilweise als Potenzialfläche ent- raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleshalten. Bedingt durch den bestehenden Windpark Woltersdorf (sechs wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetWindkraftanlagen im Bestand) und die vorhandene Hochspannungstrasse zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetist das Landschaftsbild am Standort Breitenfelde/Woltersdorf bereits vorzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen. belastet. Durch die Erweiterung des Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder Gemeindegebiet ergibt sich somit keine völlig neue Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in einem unberührten Naturraum. Ein Eingriff in die Landschaft, bedingt durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die Hochspannungsleitung und den Kiesabbau, hat am Standort bereits stattgefunden. Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an vorhandene Windparks zu arrondieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsfläche in Breitenfelde wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen, 400m zu Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Bedingt durch den bereits genehmigten Kiesabbau in der östlichen gelegenen Windeignungsfläche, werden potenzielle Windenergielagenstandorte wegfallen. Umso wichtiger Seite: 294 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 ist es diese Standorte mit einer zusätzlichen Ausweisung einer westlich der L200 gelegenen Windeignungsfläche zu kompensieren. Die Gemeinde Breitenfelde unterstützt das Vorhaben und hat schon im Jahre 2009 einen positiven Beschluss bzgl. der Erweiterungsfläche gefasst und hat mit dem zukünftigen Betreiber einen Städtebaulichen Vertrag geschlossen. Anwohnerproteste sind auch aufgrund der großzügigen Abstände zur Wohnbebauung nicht zu erwarten. Gerade im Hinblick auf das zweite Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, wo noch viele geplante Windeignungsflächen durch Gemeinden und Bürger abgelehnt werden, ist es umso unverständlicher, dass hier in diesem Bereich, wo alle Beteiligten die Erweiterung des Windparks wollen (Gemeinde, Landeigentümer, Anwohner), die Landesplanung diese Fläche nicht ausweist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, insbesondere auf die Gutachten von Herrn Dr. Kaatz und die Visualisierungen. Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte, beantragen wir als Grundstückseigentümer in der Gemarkung Breitenfelde, die Aufnahme unserer Flächen als Windeignungsflächen in den Regionalplan. Sollte die Erweiterungsfläche nicht komplett ausgewiesen werden können, so bitten wir Sie zumindest einen Teil der Fläche bei der Ausweisung zu berücksichtigen. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Diese Stellungnahme wurde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet privat ID: 744 10.07.2012 Betrifft Ausweisung Fläche 247 Aufgrund des Hinweises aus einer Stellungnahme zur Fläche Siebenbäumen erfolgt eine Streichung des versehentlich auf Klinkrader GeIn Klinkrade wurde vor Kurzem die Errichtung eines "Bürgerwindparks" mit biet ausgewiesenen Teils. Dafür erfolgt eine Erweiterung nach Osten, großer Mehrheit abgelehnt (rund 2/3 der abgegebenen Stimmen waren ein indem die Abstände zur Bebauung, abgestuft nach Innenbereich und "Nein"). Die fast einhellige Begrüdung: Wir lehnen es ab, 150m hohe Außenbereich, angepasst werden. Windräder in unmittelbarer Wohnortnähe aufzustellen. Dieses Votum soll nun umgangen werden, indem Flächen, die zur Nachbargemeinde gehören und unmittelbar an unseren Wohnort grenzen als Seite: 295 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Flächen zur Gewinnung von Windenergie ausgewiesen werden. Es erübrigt sich zu sagen, dass wir gegen die Nutzung sind und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern werden, dass der eindeutige Wille der Bürger missachtet wird. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 796 10.07.2012 Bitte weisen Sie die Fläche Nr. 227 NICHT als Windenergiefläche aus. Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüEs ist so ein wunderschönes Naherholungsgebiet, täglich sehe ich beim fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme Fahrradfahren dort seltene Vögel, nicht nur Greifvögel oder Störche!!! Dienicht. se weiten, sogenannten Ölfelder, sind ein ganz besonderer Naturraum voller Friede. Spaziergänger auch aus weiterer Umgebung suchen dort Erholung. Durch WKAs würde kilometerweit das Gebiet als Erholungsraum für den Menschen, aber auch für die dort lebenden Tiere zerstört werden, da die WKAs weithin sichtbar sind und dadurch das Landschaftsbild völlig zerstören. Dieses Gebiet ist von weiten Wiesen geprägt, die einen weiten Blick auf den Horizont zulassen; überall rundum, auch bis nach Willingrade und Groß Kummerfeld würden die WKAs ständig präsent sein durch ihre Sichtbarkeit, da kaum Baumbewuchs vorhanden ist. Ich empfinde diese Landschaft als ganz besonders und ursprünglich. Die Schwale fließt dort entlang, in der Vertragsnaturschutzfläche auf diesem Gebiet hat sich eine Artenvielfalt entwickelt und das naheliegende Moor ist Heimat für seltene Tiere. Außerdem kann ich durch mein tägliches Fahrradfahren feststellen, dass dort trotz der ebenen Fläche kaum Wind weht, im Gegensatz zu anderen, leicht erhöhten Gebieten. Falls es dort sehr windig wäre, würde ich dort bestimmt nicht so oft Fahrrad fahren!!! Meines Erachtens sind WKAs dort auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Bitte schützen Sie diese Landschaft! privat ID: 1108 11.07.2012 Seite: 296 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Die Gemeinde Rehhorst leistet bereits einen erheblichen Anteil an erneu- Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der erbaren Energien durch Windkraft. Dies stellt bereits jetzt ein erheblichen planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 persönlichen Einschnitt meiner Lebensqualität und eine erhebliche Ände- % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf rung des natürlichen Landschaftsbildes dar. Dennoch akzeptiere ich dies Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigals meinen Beitrag zur Energiewende. Einen weiteren Neu- oder Ausbau nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und an Winkraftanlagen im Ortsgebiet Rehhorst lehne ich aber entschieden ab. 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die GeAus diesem Grund erhebe ich Einspruch gegen eine Umzingelung und meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausweiteren Bebauung durch Windkraftanlagen. gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 969 11.07.2012 Sehr geehrte Damen u. Herren, sehr geehrter Herr Tasch, in dem zweiten Entwurf zum Regionalplan (Teilfortschreibung Windeignungsflächen 184 u. 313) ist eine Flächenausweitung des vordenen Windparks Neuengörs vorgesehen. Das halte ich für richtig, vorhandene Windparks zu vergrößern um nicht überall kleine Windparks zu schaffen, die dann das Landschaftsbild erheblich stören könnten. Damit die Zielvorgabe (1,5% Windeignungsflächen der Landesfläche) möglichst bald erreicht ist, sollte man nocheimal die mögliche Ausdehnung des Windparks in alle Richtungen überprüfen. Hier meine ich die Abstände zu den eigentlichen Ortsrändern und nicht zu Aussiedlungen oder aussenliegenden Schweineställen. Wenn man jetzt den Windpark bis auf die größtmögliche Fläche ausdehnt, (800 m Ortsrandlage, 500m FFH-Gebiete) wäre das doch nur ein konsequenter Schritt in Richtung Energiewende. Für den Windpark wäre eine bessere Planbarkeit u. Auslastung gegeben. Da die Gemeinden Neuengörs und Weede der Erweiterung des Windparks positiv gegenüberstehen haben dann auch mehr Bürger der beiden Gemeinden die Möglichkeit sich am Windpark zu beteiligen. Seite: 297 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird gefolgt. Die Abstände werden angepasst. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I privat ID: 514 08.07.2012 Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und BeteiliDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. gungsverfahrens zur Teilfortschreibungen des Regionalplanes für den Planungsraum I Erweiterung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Woltersdorf ID 647 25.10.2011 Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, im zweiten Entwurf des Regionalplans ist von der Landesplanung in der Gemeinde Woltersdorf eine arrondierte Erweiterungsfläche an dem bestehenden Windpark Woltersdorf ausgewiesen worden. Als betroffene Grundstückseigentümer stimmen wir der Ausweisung zu. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß privat ID: 1475 05.07.2012 Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und BeteiliDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. gungsverfahrens zur Teilfortschreibungen des Regionalplanes für den Planungsraum I Erweiterung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Woltersdorf ID 647 25.10.2011 Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren, im zweiten Entwurf des Regionalplans ist von der Landesplanung in der Gemeinde Woltersdorf eine arrondierte Erweiterungsfläche an dem bestehenden Windpark Woltersdorf ausgewiesen worden. Als betroffene Grundstückseigentümer stimmen wir der Ausweisung zu. Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Seite: 298 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 privat ID: 816 11.07.2012 Stellungnahme zumBeteiligungsverfahren „Teilfortschreibung der Zum Denkmalschutz: Regionalpläne inSchleswig-Holstein“ Ausweisung einer Windkraftflä- Das Landesamt für Denkmalpflege hat alle geplanten Flächenausweiche in 21483 Krukow (Fläche Nr.244) sungen einer Prüfung unterzogen. Für die Fläche 244 wurden die hier angesprochenen Bedenken nicht bestätigt, so dass die Fläche aus Sehr geehrter Herr Tasch, denkmalpflegerischer Sicht beibehalten werden kann. hiermit möchte ich für die Bürgerinitiative Gegenwind in Krukow folZu Waldflächen: gende Stellungnahme abgeben: Die Untere Forstbehörde ist im Verfahren beteiligt worden. Im Hinblick auf die Einhaltung von Abständen zu Waldparzellen liegt zu der Fläche Denkmalschutz: keine Stellungnahme vor. Die Landesplanung geht davon aus, dass Vorgesehene Sichtfelder über die Kirche vonLütau hinweg (siehe Anlage alle Abstände zu Wäldern eingehalten sind. Karte vom 9.11.2011) wurden ohne erkennbaren Grundvon Seiten der In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und AnLandesplanung ignoriert. Warum? Hier hat sich fachlich nichts geändert und deshalb gehen wir nach wievor davon aus, dass aufgrund der geplan- wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abten Höhe der Windkraftanlagen (ca. 150oder 180 m je nach Typ) erhebli- stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umche Beeinträchtigungen der Sicht auf diesesKulturdenkmal bestehen. welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Dabei sind der Hintergrund der Kircheangesprochen und zugleich ein wichtiger Blick auf die Landschaft.Auch unter den Aspekten des sich ent- z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehwickelnden Fahrradtourismus (Alte Salzstraße ist tangiert) sollte diese migungsverfahren zu klären. Blickbeziehung sauber aufrecht erhalten werden Abstände: a) Waldstücke Vorgesehene Abstände zu Waldstücken am Rande der Fläche liegen laut Karte (siehe Planungsraum I vom24.5.12) bei unter 100 m ca. und sind damit zu nahe angelegt. Nachdem die angrenzenden Waldstücke größerals 0,2 ha sind ist ein Abstand von 100 m + Rotorradius einzuhalten. Bei den Windkraftanlagen(WKA) von Firma e.n.o. engery GmbH, die hier einsteigen wollen sind das 45,3 m (Typ e.n.o. 92 – 2.2) also insgesamt 145,3 m, die einzuhalten sind. Zwei kleinere Waldstücke, die in der Mitte des Plangebietes liegen sind auch zuschützen. Zur Identifikation: Früher wurden diese von Ihnen schon als Waldparzellen (oder Aussparungen) bezeichnet und wir denken, dass diese schützenswert sind, auch wenn sie wie Inseln in der Fläche liegen. b) Besiedlungen Wir fordern Mindestabstände, um Schallbelästigungen sicher zuvermeiden, aber auch um eine Minimierung der Beeinträchtigung des OrtsSeite: 299 von 310 In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich Infraschall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern (etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbereich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird. Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Belästigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze liegt. Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 und Landschaftsbildes sicherzustellen. für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüIn manchen Gondeln der WKA (auch bei e.n.o.) gib es Schallleistungen mit fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme > 100 dB(A), wenn das nicht ausreichend gedämmt wird, wird es proble- nicht. matisch. Die zu erwartenden Veränderungen des Landschaftsbildes bzw. der Verstärkt wird das entsprechende Ergebnis natürlich auch noch um LuftgeNaturlandschaft sind in Abwägung mit den Zielsetzungen für die Enerräusche.Wir trauen dem nicht und fordern daher sicherheitshalber größere giewende hinnehmbar. Die Ausweisung erfolgt zugunsten einer FreiAbstände, als die von der Gemeinde Krukow ins Auge gefassten 1000 m. haltung großer, besonders wertvoller Naturräume an anderer Stelle. Diese sind ja auch noch keinesfalls verbindlich, allein e.n.o. energy GmbH hat beispielsweise 800 m im Plan. Aber festzulegen ist auch wie die AbBürgerentscheide die nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme erfolstände berechnet werden sollen: a) von der vertikalen Achse des Turms gen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hierzu ist die Landesder WKA selbst oder b) von demüberstreiften Gebiet des Rotors. planung im Rahmen dieses Verrfahrens auch nicht verpflichtet. Wir dagegen fordern aus Schallgründen (besonders Infraschall) mindestens 2500 m. Aber auch aus Sicherheitsgründen (z.B. auch Eiswurf!) müssen die anliegendenStraßen deutlich freier gehalten werden. Siehe Karte: Straße Krukow nach Schnakenbek; Lauenburg nach Juliusburg und Schnakenbek nach Krüzen (AlteSalzstraße)3. 3) Umweltschutz / ArtenschutzspezifischeFragen etc. a) Hier gibt es die direkte Nähe zum Naturschutzgebiet "Hohes Elbufer zwischen Tesperhude und Lauenburg", eingerichtetseit 12. Januar 1993, mittlerweile auch ein von der UNESCO anerkanntesBiosphärenreservat. Entsprechend sollten Mindestabstände von 300 m plus Rotorradius von beispielsweise 45,3 m (s.o.), also ca. 345,3 m eingehalten werden. Das ist beispielsweise beim Plan der Firmae.n.o. energy GmbH nicht der Fall – dort wird ein Abstand von 100 m genannt Ersatzweise sind übrigens auch in diesem südlichen Bereich große Waldstücke nördlich und südlich der B5 vorhanden und zu schützen. b) Laut Beschlussfassung der Gemeinde Krukow vom 26.10.2011 sollen Arten- und Naturschutzfragen durch die entsprechenden Behörden im Rahmen der Durchführung später nochgeprüft, beurteilt und abgewogen werden. Wir sehen ein dringendes Prüferfordernis, da hier im Bereich starker Vogelzug im Herbst und Frühjahr mit entsprechenden Rastplätzen vorhanden ist. Desweiteren weisen wir auf starke Flugvorkommen von Fledermäusen, roten Milanen, Kraniche und andere Greifvögel hin. Auch manche Nester sind vorhanden. Daher fordern wir die Festlegung der Höhe von WKA auf ein Minimum Seite: 300 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I von max. 100 mGesamthöhe. c) Noch einmal zum Landschaftsbild Dem Runderlass Ihres Hauses vom 22.3.11 unter 4.3. im 1. Satz können wir folgen und sehen entsprechend bei uns das Landschaftsbild in hohem Maße beeinträchtigt. Die vorgesehenen Flächen für ca. 18 WKA werden insgesamt auf ein erhöhtes Gelände gesetzt, was in das Landschaftsbild total negativ eingeht. Daher müssen an diesen Standort harte Maßstäbeangelegt werden. bzw. lehnen wir den Bau ganz oder eingeschränkt ab. 4) Beschlusslage Gemeinde Krukow Die Gemeinde hatte im Oktober 2011 in einer erneuten Hauruckaktion nicht zuletzt aufgrund enger Planungszeiträume für Kreis und Gemeinde die Ausweisung einer Windeignungsfläche befürwortet. Zugleich aber hat sie den Bürgern nach kontroverser Diskussion einen Bürgerentscheid in dieser weitreichenden Frage der Aufstellung von Windrädern zugesagt. Das Amt Lütau und die Gemeinde Krukow hätten den Bürgerentscheid längst durchführen lassen können, haben es aber gescheut oder auf einen Terminverfall spekuliert. Siehe Ihr Schreiben vom10.7.2012 an mich. Wir beantragen abschließend die Ausweisung der Flächen den vorgetragenen Argumenten anzupassen. Auch der offene Bürgerentscheid war Ihnen bekannt und Sie hätten auf diese spezielle Terminlage schon in der Synopse detaillierter hinweisen müssen. Daher beantragen wir ohne präjudizierende Wirkung, dass Sie einem nachträglichen Bürgerentscheid noch zustimmen, denn auch für die noch ausstehende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird noch Zeit gebraucht und insofern können wir diese Planungsphase noch nutzen. FreundlicheGrüße privat ID: 422 06.07.2012 Seite: 301 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Die Arrondierung der Flächen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Reh- Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der horst zwischen den Ortsteilen Willendorf und Pöhls ist ein Versuch der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 Landesregierung den Ausbau der Windkraftanlagen in Rehhorst auch ge- % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf gen den Willen der Gemeindevertretung und der Anwohner durch die Hin- Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigtertür zu erzwingen. Ich fühle mich durch diese undurchsichtigen Praktiken nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und getäuscht.Ich wünsche mir mehr Transparenz und Klarheit in dieser Ange- 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gelegenheit, die mit sehr viel Geld für Landbesitzer, Hersteller und Betreiber meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausvorangetrieben wird. Ich erwarte einen sensibleren Umgang mit der vor Ort gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen gelebenden Bevölkerung, die sich nicht einem nächtlichen Sternenhimmel eigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu mit rotem Blitzlichtgewitter ausgesetzt sehen will. ( siehe Sachsen-Anhalt / erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliBrandenburg usw. ) ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 1535 09.07.2012 2 Bürger haben die folgende Stellungnahmne abgegeben: In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten AbStellungnahme zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften für die Eignungsflächen Nr. 184 und Nr. 313 in der Gemeinde Neuengörs zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können Sehr geehrter Herr Tasch, z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall die o. g. Eignungsflächen sind im Entwurf des Regionalplanes zu streigrößere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehchen, mit folgenden migungsverfahren zu klären. Begründungen: Gleichbehandlung aller Gemeinden Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüSofern Gemeinden Windeignungsflächen auf ihrem Gebiet ablehnen, ist dieser Wille berücksichtigt worden und die geplanten Eignungsflächen sind fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme ohne weiters aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen worden. Die nicht. Dem Belang wird durch den artenschutzrechtlichen Vorbehalt zu Gemeindevertretung Neuengörs hat den o. g. Eignungsflächen zwar zuge- Fläche 184 hinreichend Rechung getragen. stimmt, aber verbunden mit erheblichen Einschränkungen. Der Abstand der Eignungsfläche zur Wohnbebauung soll mindestens 1 000 m und die Anlagenhöhe soll maximal1 00 m betragen. Die geforderten Einschränkungen sind im o. g. Entwurf nicht berücksichtigt worden. Die lgnorierung der geforderten Einschränkungen ist eine willkürliche Benachteiligung. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Gemeinden sind die hier geforderten Einschränkungen ebenso verbindlich zu berücksichtigen wie die komplette Ablehnung durch eine Gemeinde. Andernfalls sind die o. g. EignungsfläSeite: 302 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 chen aus dem Entwurf des Regionalplanes zu streichen. Biotopverbund Der Landschaftsplan Neuengörs weist ein Verbundnetz aus. Dieses verläuft entlang der westlichen, südlichen und östlichen Gemeindegrenze und auch westlich und östlich von Neuengörs in Nord-Süd Richtung. Dieses Verbundnetz steht in Verbindung mit dem Einzugsgebiet der Grünbrücke über die A20. Die geplanten Windeignungsflächen berücksichtigen dieses Verbundnetz und die Gegenwart von Weisstörchen und Rotmilanen in der Nähe nicht, ja sie überlagern das Verbundnetz sogar. Biotopverbund. Weissstorch und Rotmilan müssen berücksichtigt werden. Insofern sind die geplanten Windeignungsflächen zu streichen. Hochachtungsvoll privat ID: 1420 09.07.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abich bin gegen eine weitere Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs, da die Gemeinde Neuengörs zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umbereits einen Beschluss gefasst hat, in dem 1.000 Meter zu Wohngebäuwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können den einzuhalten sind. z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Außerdem sprach sie sich gegen Anlagen mit Blinklicht oder dauerhafter größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu klären. Beleuchtung aus. Warum wurde das im letzten Regionalplan nicht berücksichtigt? Da wird für rund 2,3 Millionen BUR Steuergelder eine Wildbrücke gebaut und jetzt sollen vor der Brücke weitere Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, obwohl bekannt ist, dass die Funktionsfähigkeit der Grünbrücke bei Strukdorf als Querungselement für Wildtierarten, insbesondere Rothirsche potentiell gefährdet ist.Das Gebiet 191 bei Stubben wurde bereits gestrichen. Die Gebiete 184 und 313 bei Neuengörs müssten ebenfalls gestrichen werden, weil der Weg nach Westen für das Wild sonst gesperrt ist und die nächste Wildbrücke erst bei Negenbötel vorhanden ist. Weiterhin befinden sich in unserem Gebiet Jagdreviere und SommerquarSeite: 303 von 310 Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme nicht. Eine Vereinbarkeit mit der Wildbrücke und den in diesemZusammenhang bestehenden Migrationskorridoren für Rotwild wurde ausdrücklich geprüft, was zur Streichung der Fläche 191 geführt hat. Die Flächen 184 und 313 werden in diesem Zusammenhang unkritisch gesehen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 tiere von Waldfledermäusen sowie in Steinbek ein Weißstorchbrutplatz. Mit freundlichen Grüßen privat ID: 513 09.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung In der ersten Teilfortschreibung des Regionalplans fand mein Antrag keine noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserBerücksichtigung.Dies ist für mich nicht nachvollziehbar,da wir von bestegebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme henden Naturschutzgebieten 3, bzw 3,5km entfernt sind. Auch fühle ich nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. mich als Eigentümer des Hofes Rehbrook nicht von einer Windenergiefläche wesentlich beeinträchtigt da diese Fläche mindestens 500m vom Hof entfernt ist und in nördlicher Richtung liegt. Hiermit beantrage ich erneut die Ausweisung einer Windenergiefläche wie in meiner ersten Stellungnahme ID 580 bereits vorgesehen. Mit freundlichem Gruss privat ID: 33 11.06.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der wie telefonisch besprochen sende ich Ihnen eine zweite Eingabe zum o.g. Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunAnhörungsverfahren zur vorgeschlagenen WKA Eignungsfläche 315 in der den haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass Gemeinde Alveslohe. auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsflächen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt Das diese Eignungsfläche in der Bevölkerung sehr stark umstritten ist habe ich mittlerweile über diverse Pressemitteilungen erfahren, Anwohner Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstaufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung der Stadt Kaltenkirchen fürchten Schlafstörungen durch Infraschall, sinder als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandskende Immobilienpreise und Verschattung sowie Beeinträchtigungen im puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend Erholungswert sowie Naturschutz. große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen. Ich bin Eigentümer einer Fläche von ca. 10 ha in der Gemarkung der Gemeinde Alveslohe die sich im Flächengebiet der Krückauniederung (Römer) und dessen Umfeld befindet, somit besitze ich ca. 1/3 des Teilbereichs der vorgeschlagenen Eignungsfläche. Von mir sind keine wirtschaftlichen Interresen an einer WKA zu erwarten, einer Baulast auf meinen Flächen werde ich nicht zustimmen. Eine unbefugte außerlandwirtschaftliche Nutzung unseres privaten Zuweges zu den Seite: 304 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Flächen ("Römer") in diesen Flächenbereich werde ich nicht zulassen. Der Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen, Herr Krause, hat mir in einem persönlichen Gespräch mittgeteilt, dass von seiten der Stadt Kaltenkirchen ebenso keine Zustimmung für die Ausweisung der Eignungsfläche 315 auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Kaltenkirchnen geben wird. Die Stadt Kaltenkirchen (Stadtplanungsbehörde) bewertet den Naherholungswert im grenzgebiet Richtung Alveslohe, Wald-Wiesenflächen am Radweg, für die Bürger mit der Intensitätsstufe I. Nach meinen Berechnungen ist die von der Gemeinde Alveslohe beantragte Fläche weiterhin kleiner als 20 ha, wenn Sie das Hoheitsgebiet der Stadt Kaltenkirchen herausrechnen und meine Eigentumsfläche weglassen, bleibt keinesfalls ausreichendl Fläche(20 ha) als WKA Energiefläche übrig. Ich möchte keine WKA im Niederungsgebiet der Krückau aufstellen, die nachweislich der aktuellen Planungsunterlagen, vollständig in das Planungsgebiet der Lebendverbundachse des landesweiten BiotopVerbundsystems und der darin enthaltenden neuen Biotop-Verbundachse mit besonderer ökologischer Funktion zugehöriger ist. Verlauf der Krückau! Das Niederungsgebiet der Krückau ist ein Quellgebiet, es hat ein sehr hochwertiges Landschaftsbild, deshalb ist eine Ausweisung gemäß der Teilfortschreibung des Regionalplans Ziffer 6.4.2.2.2 (1) charakteristischer Landschaftsraum (das ist das Niederungsgebiet Krückau) unzulässig, da die Erhaltung eines solchen eindeutiges Ziel (2) des Regionalplanes ist. Eine Fläche die innerhalb einescharakteristischer Landschaftsraumes in eine Hauptvertbundachse (hier die Krückau) eines Biotopsystems eingebunden ist, kann gemäß Ziffer 3.S.2.Abs.9 5.auch als sonstige Fläche angesehen werden, zumal hier der Schwerpunkt auf den Fluss Krückau liegt, somit könnte auch aus diesem Grund keine Ausweisung statt gegeben werden . Wie Sie lesen ist eine Ausweisung der als WKA-Eignungsfläche 315 in Alveslohe aufgeführten Fläche aus einigen rechtlich klaren nachvollziebaren Gründen nicht möglich. Ich weise Sie hiermit nochmals auf den schriftlich fixierten Sachverhalt in meiner ersten Stellungnahme hin. Die beantragten Flächen der Gemeinde Alveslohe und der Stadt Kaltenkirchen wurden mit erheblichen aufwand und reichlich Steuergeldern als Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen in der Stadt bzw. Gemeinde in Zusammenhang mit der Erstellung eines Biotopverbund "KrückauniedeSeite: 305 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I rung" hergerichtet, so dass diesbezüglich ein erheblicher widerspruch besteht, diese Flächen nun als Eignungsflächen für WKA auszuweiesen. Eine derartige Umgehensweise mit Steuergeld und dem dazu gehörigen Planungsirrsinn kann ich nicht verstehen und werde diesen, wenn nötig, rechtlich Verfolgen. Das Niederungsgebiet der Krückau mit den dazu gehörigen MoorFeuchtwiesen ist ausweislich der Planfeststellungsunterlagen zum sechsspurigen Ausbau der A7 ein Landschaftsbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität. Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt laut Baugesetzbuch § 35 (3), vor wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erhaltungswert beeinträchtigt oder das Landschaftsbild verunstaltet wird. Die Fläche 315 in Alveslohe ist gemäß Ziffer 3.3 Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums, des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministers für Wissenschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsatz zur Planung von Windkraftanlagen) jawohl allein deshalb ein tatsächliches Ausschlussgebiet. Nun noch einige allgemeine Hinweise zur überplanenden Fläche Schutzgut Mensch Die Eignungsfläche 315 führt zu einer Kumulation der Schallimisionen durch Windkraft, Lärmemissionen der Autobahn, Fluglärm von der wachsenden Zahl landender Flugzeuge = akustische Überbelastung Optischer Dauerstress durch Schattenwurf, Tag und Nacht Befeuerung der WKA wegen nähe zur der Einflugschneise Flughafen-Hamburg. Unfallgefahr auf der Kaltenkirchener Chausse und A 7 wegen WKA, da diese sich in direkter sichtachse über ca. 3 Kilometer zur Straße bzw. Autobahn befindeten Erhebliche Minderung des Erholungswert auf den Wegen (Intensitätsstufe I) des Wald-Wiesengebietes um das Dorf Alveslohe und der Stadt Kaltenkirchen sowie entlang des Radweges an der Kaltenkirchener Chaussee Schutzgut Tiere / Pflanzen Die Krückau durchfließt das Planungsgebiet. Sie ist Teil einer neu geschaffenen Biotop-Verbundachse mit besonderer ökologischer Funktion (Niederungsgebiet der Krückau = Quellgebiet) also Teil der Lebendverbundachse des neuen erstellten landesweiten Biotop-Verbundsystems Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: 3 Kilometer entfernt befindet sich ein Seite: 306 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Storchennest, die Niederungswiesen stellen ein bevorzugtes Nahrungsgebiet für den Weißstorch dar. Im Flächengebiet kommen folgende schutzwürdige Vogelarten vor: Weißstorch, Rotmilan, Sperber, Feldlerche, Schwalbe, Eule. Die Erstellung eines detallierten Gutachtens über den Naturraum Krückauniederung ist zwingend erforderlich. Ebenso müsste ein Prüfbericht hinsichtlich des Fledermausaufkommens erstellt werden. Es handelt sich um ein Duchzugsgebiet für Zugvögel die im Ort Alveslohe eigentlich jedem ornithologisch interesierten Bürger bekannt ist, hier Rasten und Ruhen große Vogelschwärme im Frühjahr und Herbst, deswegen hat man die Renaturierungsmaßnahmen als Ausgleich dort ausgeführt. Die Mindestabstände zu Wald- und Aufforstungsflächen sowie den neu erstellten Biotopen werden nicht eingehalten. Detalierte Untersuchung hinsichtlich der Avifauna ist notwendig Laut Fortschreibung des Regionalplanes gehört die WKA-Eignungsfläche 315 in Alveslohe noch vollständig zu einem charakteristischen Landschaftsraum, es handelt sich um einen bedeutungsvollen Regionalen Grünzug entlang des Flussverlaufs der Krückau, der mit viel Steuergeldern erst vor kurzem fachgerecht ökologisch aufgewertet wurde. Schutzgut Wasser Hinsichtliche bedenken zur Wasserversorgung der Wald-, Moor-, Wiesenflächen, die sich in diesem Gebiet befinden. Die Herstellung tragfähiger Fundamente für die WKA und Zuwegungen werden erhebliche Bodenbewegungen mit entsprechenden Veränderungen der Bodenbeschaffenheit nach sich ziehen, das ist eine zusätzliche Versiegelung der landwirtschaftlich genutzten Flächen mit starken Störungen des Wasserhaushalts- Die Fliessgeschwindigkeiten in den Gräben werden sich verändern. Störungen im Grundwasserhaushalt durch den Eingriff der Baumaßnahmen, Flächenversiegelung. Schutzgut Sachgüter Wertverlust, der zu unserem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Flächen und Gebäude, die im Außenbereich der Gemeinde Alveslohe liegen, in direkter Sichtachse zur vorgeschlagenen WKA Eignungsfläche.(400 Meter) Mit freundlichem Gruß privat ID: 486 09.07.2012 Seite: 307 von 310 Stand: 06.11.2012 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Stand: 06.11.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5 die Ablehnung weiterer Windkraftanlagen unserer Gemeinde Rehhorst % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf unterstütze ich und spreche mich hier gegen eine Arrondierung der vorFlächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eighandenen Flächen aus. Eine Erweiterung des bestehenden Windparks nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und lehne ich ab. Bitte nehmen sie auch die ihnen vorliegende Unterschriften223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gesammlung Rehhorster Bürger zur Kenntnis. meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausBitte respektieren sie die Entscheidung gegen weitere Windkraftanlagen in gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu der Gemeinde Rehhorst. erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. privat ID: 430 07.07.2012 Betreff.Stellungnahme Eignungsfläche Neuengörs Nr.184+313 Sehr geehrter Herr Tasch Die Gemeinden Neuengörs und Weede haben sich ohne Angabe von begreiflichen Gründen wieder für einen Abstand von 1000m und für WKA ohne Blinklicht entschieden.Diese Entscheidung finde ich falsch.800m sind vollkommen ausreichend. In den vergangenen 10 Jahren ist keine einzige Beschwerde über Belästigung durch den WKA eingegangen, selbst von den Bewohnern der 400m entfernten Aussiedlungen. Weiter sollte die Abstandspunkte von Neuengörs und Stubben noch einmal überprüfft werden (Landhandel+ Schweinestall). Für den geplanten Bürgerpark sind schon viele Nachfragen aus den Gemeinden Neuengörs +Weede auf Beteiligung eingegangen. Deshalb bin ich für die Erweiterung der Eignungsfläche. DasProblem mit dem Dauerblinklicht könnte mit der Radarschaltung gelöst werden. Mit freuntlichen Grüßen privat ID: 624 10.07.2012 Seite: 308 von 310 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Windeignungsflächen 184 und 313 Stand: 06.11.2012 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ich befürworte die Ausweitung der bereits bestehenden Windflächen im Regionalplan, da ich eine Energiewende hin zu den regenerativen Energien für dringend nötig halte. Ich wohne in ca. 500 meter Entfernung von dem bestehenden Windpark in Neuengörs im Außenbereich. In den zehn Jahren seit Aufstellung der WKA habe ich keinerlei Beeinträchtigung durch Geräusche oder Schattenwurf feststellen können. Eine Abstandsregelung von 800 meter zur Wohnbebauung halte ich für ausreichend. privat ID: 805 11.07.2012 Sehr geehrter Herr Tasch, Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz seit nunmehr 2 ,5 Jahren befassen wir uns als Bürgerinitiative in Klinkrade (Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz mit der Vermeidung von Windkraftanlagen in unserem unmittelbaren LeSchutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen bensraum. Wir möchten unseren bewußt gewählten Lebensraum mit seiinsgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen ner Artenvielfalt, so erhalten wie er ist!! Individuenzahlen (mehrere Hundert). Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von In Klinkrade haben sich 2/3 aller Bürger in einem bereits 2. BürgerentKranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätscheid gegen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgesprochen. Im Vorwege haben wir uns natürlich mit der gesamten Thematik befasst und ze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen. haben mit der Zunahme von Detailwissen einen immer festeren Willen Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt dahingehend entwickelt, das Windkraftanlagen wie in anderen Ländern auch, einen Mensch- und Tierschützenden Abstand von mindestens 2500 im Regionalplan erforderlich. Metern zur Wohnbebauung und schützenswerten Tierarten haben müsIn dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernissen. se zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich JagdMit dem Planungsgebiet 247 der Gemeinde Siebenbäumen, ist nun ein /Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen. fast ebenso weit entfernter Bereich wie das zuvor deutlich abgelehnte Gebiet in Klinkrade in der erneuten Anhörung zu finden. In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten AbDas Gebiet 247 liegt dicht angrenzend zum Naturschutzgebiet "Wehrenteich" und somit in der "Versorgungsschneise" für schützenswerte Ar- stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften ten zum "Fliegenberg". Unserer Kenntnis nach, unterstützt der Kreis Her- zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können zogtum-Lauenburg in Ortskenntnis, diesen Planungsvorschlag nicht. Das Gebiet 247 liegt erheblich dichter am Klinkrader Ortskern als an dem z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall Siebenbäumener Ortskern und wir sind der Meinung, das eine Gemeinde größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehihrem allseits bekannten Windkraftgegnernachbarn (in entsprechender Seite: 309 von 310 Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I Wohnbebauungsnähe) keine Anlagen vor die "Nase" bauen darf. Wir haben inzwischen eine Wählergruppe gegründet, die aus dem Widerstand gegen die Windkraftanlagen entstanden ist und sich aktiv für die Erhaltung unser Natur und unseres Lebensraumes einsetzt. Wir werden jede Möglichkeit ausschöpfen, um diesen satzungsgemäßen Zweck unserer Wählergruppe zu errfüllen. Mit freundlichen Grüßen Seite: 310 von 310 Stand: 06.11.2012 migungsverfahren zu klären.