Informationen zum Werbevertrag - WKBV

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Informationen zum Werbevertrag - WKBV
Informationen zum Werbevertrag
Hinweise zu den Punkten 1. bis 5. des Werbevertrages
zu Punkt 1
Werbeträger können Klubs oder Vereine sein, die Mitglied im WKBV sind.
Untergliederungen eines Vereins (Klub) haften diesem für steuerrechtliche Konsequenzen aus
dem Werbevertrag.
Zu Punkt 2
Firmen- oder Produktwerbung für Tabakwaren und Brennalkohol sind ebenso ausgeschlossen,
wie Werbung politischen, weltanschaulichen oder konfessionellen Charakter, sowie
Vergleichbares. Werbung darf nicht in Verbindung mit dem deutschen Hoheitszeichen
getragen werden.
Zu Punkt 3
Jede Werbung egal welche Größe ist genehmigungspflichtig. Davon ausgenommen sind die
Werbeetiketten der Sportkleidungshersteller wie Adidas, Puma oder Jako.
Zu Punkt 4
Der Vertragszeitraum kann beliebig vereinbart werden. Die Genehmigung der Werbung
erfolgt jedoch nur für die Zeit, für die die Gebühr (pro Jahr Euro 16,00) gezahlt wurde.
Zu Punkt 5
Die Leistungen des Werbepartners sind genau aufzuschlüsseln. Sachleistungen sind mit dem
ortsüblichen Marktwert zu beziffern. Der Vorbehalt der Genehmigung von Werbeverträgen
durch den WKBV beinhaltet das Recht, genehmigte Verträge nicht zu verlängern und erteilte
Genehmigungen zurückzuziehen, falls die Notwendigkeit hierzu besteht.
Die Genehmigungsgebühr beträgt pro Jahr und Vertrag Euro 16,00 und ist bei jedem
Vertragsabschluss bzw. Verlängerung auf das Verbandskonto
IBAN DE16 6209 1800 0148 0960 00 bei der Volksbank Hohenlohe einzuzahlen.
Die ID-Nummern neuer Verträge können per Mail in der Geschäftsstelle erfragt werden. Nach
Zahlungseingang werden diese in wkbv-aktiv.de eingestellt.
Bei Verlängerungen genügt es, die Zahlung unter Angabe der ID-Nr. zu leisten. Die
Genehmigung erfolgt dann automatisch.
Genehmigte Werbeverträge werden nicht mehr per Post versandt. Sie können mit dem
Vereinslogin im wkbv-aktiv.de eingesehen und ausgedruckt werden.
Rechtsansprüche aus dem Werbevertrag gegen den WKBV sind für beide WerbeVertragsparteien ausgeschlossen. Der WKBV weist vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der
Freigabe der „Werbung am Mann“ steuerliche Probleme auftreten können und empfiehlt, sich
im Zweifelsfall an das zuständige Finanzamt oder Steuerberater zu wenden.
Geschäftsstelle im SpOrt
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Tel.: 0711 28077 550
Fax: 0711 28077 555
Email: [email protected]
VEREINBARUNG
über die entgeltliche Werbung auf der Sportkleidung
1. Werbeträger:
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(Name + Anschrift)
2. Werbepartner:
__________________________________________________________________________________
(Name + Anschrift)
3. Art und Umfang der Werbung:
(Genaue Beschreibung, Gestaltung, Schrift, Emblem und Größe. Evtl. Skizze auf gesondertem Blatt beifügen)
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4. Vertragszeitraum:
vom_______________________ bis ________________________________
5. Leistungen des Werbepartners:
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Hinweise zu den Punkten 1. bis 5. finden Sie auf dem Informationsblatt.
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Ort und Datum
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Werbeträger
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Ort und Datum
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Werbepartner
Genehmigungsvermerk:
Hiermit wird die Genehmigung zum Tragen der oben genannten Werbung auf der Sportkleidung in der
im Vertrag belegten Form erteilt:
vom ____________________bis ____________________
Württ. Kegler- und Bowling-Verband e.V.
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Geschäftstelle Stuttgart
Irene Däuber
Bankverbindung: Volksbank Hohenlohe IBAN DE16 6209 1800 0148 0960 00