FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs
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FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs
FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs Wird ein Dachs installiert ändert sich einiges bei der Abrechnung der Heizkosten , denn der Dachs produziert mit dem eingesetzten Gas bzw. Heizöl nicht nur Wärme sondern auch Strom. Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Heizungsabrechnung zu beachten? Die Heizkostenverordnung regelt die Verteilung von Heizkosten an die Mieter. Nach § 1 Absatz 1 kann der Vermieter die Wärme bereitstellen und die Kosten verteilen oder über gewerbliche Wärmelieferanten beziehen und verteilen lassen (Contracting). In der Heizkostenverordnung § 4 ist die Pflicht zur Verbrauchserfassung festgelegt. Der § 5 zeigt Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und in § 6 ist die Pflicht zur verbrauchsbezogenen Kostenabrechnung geregelt. Was ist grundsätzlich beim der Abrechnung mit Dachs zu beachten? Der Dachs kostet zunächst mehr in der Anschaffung als ein Heizkessel hat aber Vorteile im laufenden Betrieb oder bietet einen Zusatznutzen für den Hausbesitzer wie z.B. Wertsteigerung beim Gebäudeenergiepass oder ökologischen Vorteile zur CO2-Einsparung. Für den Hauseigentümer, der die Heizanlage selbst betreibt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung mit den Mietern. Wir empfehlen auf jeden Fall das Einverständnis der Mieter schriftlich einzuholen! Was ist bei der Vollkostenabrechnung zu beachten? Dem Mieter werden sämtliche Kosten sowie Einsparungen verrechnet, die durch den DACHS entstehen. Als Abrechnungsgrundlage dienen die Finanzierungskosten aus KfW-Krediten oder eine rechnerische Nutzungsdauer sowie Wartung/Instandhaltung und die Brennstoffkosten. Dagegen gesetzt wird die Mineralölsteuerrückerstattung und der Gewinn aus Stromrückspeisung. Hier ein Beispiel: Gasverbrauchskosten Dachs pro Jahr: Mehrkosten Wartungs/Instandhaltung: Finanzierungskosten pro Jahr: Energiesteuerrückerstattung: Einspeisevergütung: Allgemeinstromeinsparung: + 6.000 € + 600 € + 2.000 € - 630 € - 2.900 € - 600 € -------------4.470 € Die Energiekostenersparnis kommt den Mietern zu Gute! Wichtig: Die Heizkostenverordnung sieht keine Finanzierungs- und Instandhaltungskosten vor. Die Vollkostenabrechnung geht nicht konform mit der Heizkostenverordnung, ist aber oftmals günstiger für die Mieter! Seite 1 von 2 Was kann den Mietern an Heizwärme verrechnet werden? Natürlich nicht der komplette Brennstoffverbrauch des Dachs. Ein Teil des Brennstoffs wird für die Stromerzeugung genutzt. Dieser Anteil des Brennstoffverbrauchs für die Stromproduktion wird über die jährliche Laufzeit der Heizkraftanlage ermittelt und vom gesamten Brennstoffverbrauch abgezogen. Die restliche Brennstoffmenge wird wie bisher den Mietern verrechnet. Diese Verfahrensweise sollte den Mietern dargelegt und deren Einverständnis eingeholt werden. Die Gewinne durch Stromverkauf und die Mineralölsteuerrückerstattung erntet der Vermieter. Damit werden die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Annuität für die Investition bezahlt. SenerTec stellt für die Berechnung der für die Heizkosten ansetzbaren Brennstoffmenge ein einfaches Excel-Programm zur Verfügung! Fragen Sie Ihren Partnerbetrieb. Kann der Vermieter nach Einbau des Dachs eine höhere Miete verlangen? Nach § 559 des BGB (früher §3 MHG) kann der Vermieter 11 % der aufgewendeten Modernisierungskosten (Wohnwertverbesserungs- oder Energieeinsparinvestitionen) als Zuschlag auf die Jahresmiete aufschlagen. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der Modernisierungsaufwendungen zählen die • tatsächlichen Baukosten (Materialkosten und Handwerksarbeiten), • die Baunebenkosten (z. B. Genehmigungsgebühr, Architektenhonorar, nicht Verwaltungsleistungen wie Überwachung usw.) und die • Eigenleistungen, welche zu üblichen Handwerkerpreisen abzüglich Mehrwertsteuer bewerten sind. Die Energiekosteneinsparung durch die Investition wird dem Mieter gutgeschrieben! Der Vermieter profitiert durch die Mehreinnahmen bei Miete! Hier noch einige wertvolle Seiten zu diesem Thema http://www.heizkostenverordnung.de/ http://www.ista.de/ http://www.erdgasinfo.de/ http://www.hessenenergie.de/ Schweinfurt, den 05.07.2007 SenerTec GmbH Dietmar Weisenberger Leiter Projektabteilung/Produktmanagement Seite 2 von 2