FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs

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FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs
FAQ zur Heizkostenabrechnung mit Dachs
Wird ein Dachs installiert ändert sich einiges bei der Abrechnung der Heizkosten , denn der Dachs
produziert mit dem eingesetzten Gas bzw. Heizöl nicht nur Wärme sondern auch Strom.
Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Heizungsabrechnung zu beachten?
Die Heizkostenverordnung regelt die Verteilung von Heizkosten an die Mieter.
Nach § 1 Absatz 1 kann der Vermieter die Wärme bereitstellen und die Kosten verteilen oder
über gewerbliche Wärmelieferanten beziehen und verteilen lassen (Contracting).
In der Heizkostenverordnung § 4 ist die Pflicht zur Verbrauchserfassung festgelegt.
Der § 5 zeigt Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und in § 6 ist die Pflicht zur
verbrauchsbezogenen Kostenabrechnung geregelt.
Was ist grundsätzlich beim der Abrechnung mit Dachs zu beachten?
Der Dachs kostet zunächst mehr in der Anschaffung als ein Heizkessel hat aber Vorteile im
laufenden Betrieb oder bietet einen Zusatznutzen für den Hausbesitzer wie z.B. Wertsteigerung
beim Gebäudeenergiepass oder ökologischen Vorteile zur CO2-Einsparung. Für den
Hauseigentümer, der die Heizanlage selbst betreibt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der
Abrechnung mit den Mietern.
Wir empfehlen auf jeden Fall das Einverständnis der Mieter schriftlich einzuholen!
Was ist bei der Vollkostenabrechnung zu beachten?
Dem Mieter werden sämtliche Kosten sowie Einsparungen verrechnet, die durch den DACHS
entstehen. Als Abrechnungsgrundlage dienen die Finanzierungskosten aus KfW-Krediten oder
eine rechnerische Nutzungsdauer sowie Wartung/Instandhaltung und die Brennstoffkosten.
Dagegen gesetzt wird die Mineralölsteuerrückerstattung und der Gewinn aus
Stromrückspeisung.
Hier ein Beispiel:
Gasverbrauchskosten Dachs pro Jahr:
Mehrkosten Wartungs/Instandhaltung:
Finanzierungskosten pro Jahr:
Energiesteuerrückerstattung:
Einspeisevergütung:
Allgemeinstromeinsparung:
+ 6.000 €
+ 600 €
+ 2.000 €
- 630 €
- 2.900 €
- 600 €
-------------4.470 €
Die Energiekostenersparnis kommt den Mietern zu Gute!
Wichtig: Die Heizkostenverordnung sieht keine Finanzierungs- und Instandhaltungskosten vor.
Die Vollkostenabrechnung geht nicht konform mit der Heizkostenverordnung, ist aber oftmals
günstiger für die Mieter!
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Was kann den Mietern an Heizwärme verrechnet werden?
Natürlich nicht der komplette Brennstoffverbrauch des Dachs. Ein Teil des Brennstoffs wird für
die Stromerzeugung genutzt. Dieser Anteil des Brennstoffverbrauchs für die Stromproduktion
wird über die jährliche Laufzeit der Heizkraftanlage ermittelt und vom gesamten
Brennstoffverbrauch abgezogen. Die restliche Brennstoffmenge wird wie bisher den Mietern
verrechnet. Diese Verfahrensweise sollte den Mietern dargelegt und deren Einverständnis
eingeholt werden.
Die Gewinne durch Stromverkauf und die Mineralölsteuerrückerstattung erntet der Vermieter.
Damit werden die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Annuität für die Investition
bezahlt.
SenerTec stellt für die Berechnung der für die Heizkosten ansetzbaren Brennstoffmenge ein
einfaches Excel-Programm zur Verfügung! Fragen Sie Ihren Partnerbetrieb.
Kann der Vermieter nach Einbau des Dachs eine höhere Miete verlangen?
Nach § 559 des BGB (früher §3 MHG) kann der Vermieter 11 % der aufgewendeten
Modernisierungskosten (Wohnwertverbesserungs- oder Energieeinsparinvestitionen) als Zuschlag
auf die Jahresmiete aufschlagen. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der
Modernisierungsaufwendungen zählen die
• tatsächlichen Baukosten (Materialkosten und Handwerksarbeiten),
• die Baunebenkosten (z. B. Genehmigungsgebühr, Architektenhonorar, nicht
Verwaltungsleistungen wie Überwachung usw.) und die
• Eigenleistungen, welche zu üblichen Handwerkerpreisen abzüglich Mehrwertsteuer bewerten
sind.
Die Energiekosteneinsparung durch die Investition wird dem Mieter gutgeschrieben!
Der Vermieter profitiert durch die Mehreinnahmen bei Miete!
Hier noch einige wertvolle Seiten zu diesem Thema
http://www.heizkostenverordnung.de/
http://www.ista.de/
http://www.erdgasinfo.de/
http://www.hessenenergie.de/
Schweinfurt, den 05.07.2007
SenerTec GmbH
Dietmar Weisenberger
Leiter Projektabteilung/Produktmanagement
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