Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“

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Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“
Schullandheim „Verdener Brunnen“
Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V.,
Uhlemühlen 3, 27283 Verden
Tel.: 04231-61452 I Mobil: 0152-07450601
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) des Schullandheims „Verdener
Brunnen“
Allgemeines
Das Schullandheim Verdener Brunnen, Uhlemühlen 3, 27283 Verden (Aller) wird geführt
durch den Schullandheimverein Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener
Brunnen“ e.V., Uhlemühlen 3, 27283 Verden (Aller).
Obwohl es für die Bewirtschaftung des Schullandheimes keine öffentlichen Zuschüsse gibt,
werden die Tagessätze sehr knapp kalkuliert, indem nur die Kosten für die zweckmäßige
Nutzung der Gebäude und des Inventars zu Grunde gelegt werden. Verluste und
Beschädigungen an Gebäuden und Inventar müssen daher von den Verursachern gesondert
beglichen werden. Damit unsere Kalkulation auch weiterhin tragfähig ist, bitten wir unsere
Gäste, das Schullandheim und seine Einrichtung mit Sorgfalt und Wertschätzung zu nutzen.
Das Schullandheim bietet Schulen, Kindergärten, Freizeitgruppen, Vereinen und Familien die
Möglichkeit, einen Aufenthalt zu verbringen.
Die Vertragsbedingungen beruhen auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der
Heimordnung und gelten für beide Vertragsparteien. Abweichungen sind schriftlich zu
vereinbaren. Gerichtsstand ist Bremen.
Anmeldung und Vertragsabschluss:
Ihre Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Sie erhalten dann von
uns die Unterlagen zum Aufenthalt mit dem Formular für die verbindliche Anmeldung, die Sie
uns unterschrieben zurückschicken (per Fax. E-Mail oder Post). Mit unserer schriftlichen
Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung
erkennen Sie die aktuelle Heimordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
An- und Abreise
Die An- und Abreise wird zeitlich abgesprochen. Damit eine sorgfältige Grundreinigung des
Heimes durchgeführt werden kann gelten in der Regel folgende Ankunfts- und Abfahrzeiten:
- Montag Ankunft bis 10:30 Uhr - Mittwoch Abreise bis 10:00 Uhr
- Mittwoch Ankunft bis 10:30 Uhr - Freitag Abreise bis 10:00 Uhr
- Montag Ankunft bis 10:30 Uhr - Freitag Abreise bis 10:00 Uhr
- Freitag Ankunft 17 Uhr - Sonntag Abreise nach Absprache
Leistungen, Preis, Zahlung
Der Schullandheimverein verpflichtet sich, die gebuchten Leistungen des Nutzers
bereitzustellen. Die Preise der Leistungen sind der gültigen Preistabelle zu entnehmen.
Der Schullandheimverein kann Verteuerungen durch Preis- oder Lohnkostensteigerungen
über den langen Zeitraum der Voranmeldungen nicht ausschließen. Er behält sich
Änderungen der Tagessätze vor. Solche Änderungen können bis 8 Wochen vor Beginn des
Aufenthaltes im Schullandheim Verdener Brunnen mitgeteilt werden.
Das Entgelt für die Beherbergung ist bis 14 Tage nach Rechnungseingang auf das Konto
des Schullandheimvereins zu überweisen.
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Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V., Stand: März 2015
Die kompletten Belegungskosten werden vor der Abreise gemeinsam mit der Heimleitung in
einen Abrechnungsbogen, der gleichzeitig die Rechnung ist, eingetragen. Mit den
Unterschriften beider Seiten ist die Gesamtrechnung rechtsverbindlich.
Bitte überweisen sie spätestens eine Woche nach Rechnungslegung alle in Rechnung
gestellten Kosten auf das Konto des Schullandheimes.
Vertragsbedingungen
Wenn Sie einen Aufenthalt in unserem Schullandheim buchen möchten, senden Sie bitte
den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Belegungsvertrag innerhalb von 14 Tagen
zurück. Reservierungen können wir darüber hinaus leider nicht aufrechterhalten.
Spätestens 1 Woche vor der Anreise benötigen wir folgende verbindliche Informationen:
Eine schriftliche Mitteilung über die genaue Anzahl der Personen. Diese Anzahl ist
verbindlich für die Rechnungsstellung. Sie können uns diese Informationen per Mail unter
[email protected] übermitteln. Geht diese Mitteilung nicht schriftlich
bei uns ein, wird die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebene Teilnehmerzahl zur
Belegung und Rechnungslegung verbindlich zugrunde gelegt.
Des Weiteren ist für Ihren Aufenthalt eine Angabe erforderlich zu:
- Besondere Verpflegungswünsche
- Beeinträchtigungen / Behinderungen / ggf. Assistenzen
(vegetarisch, Verzicht auf Schweinefleisch, Unverträglichkeiten etc.) Sie können uns
diese Informationen ebenfalls per Mail unter [email protected] oder
telefonisch unter der Rufnummer 04231/61452 oder 0152/07450601 übermitteln.
Kündigung des Vertrags
Die Kündigungsfrist für den Beherbergungsvertrag beträgt 8 Wochen vor dem Anreisetag
und ist schriftlich einzureichen. Wird die Frist nicht eingehalten, werden die vollen
Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir für den Totalausfall verbindlich angemeldeter Gruppen
bis zu sechs Monate vor Antritt 30%, bei weniger als sechs Monaten bis zum
Belegungsbeginn 60% der Kosten als Stornogebühr in Rechnung stellen. Bei einem
Belegungsausfall werden pro Tag und Person 13 € berechnet, wenn der Ausfall größer als
10% der angemeldeten Personenzahl ist.
Reiserücktritt (Totalausfall) / Kurzfristig reduzierte TeilnehmerInnenzahl
Wir bitten um Verständnis, dass wir für den Totalausfall verbindlich angemeldeter Gruppen
bei Rücktritt zwischen dem 6. und dem 3. Monat vor Reiseantritt 30 %, bei weniger als 3
Monaten bis zum Belegungsbeginn 60 % der Gesamtkosten als Stornogebühr in Rechnung
stellen müssen. Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Minderbelegung ist schriftlich anzuzeigen.
Für die Berechnung der Rücktrittskosten gilt das Eingangsdatum der schriftlichen
Rücktrittserklärung.
Wir empfehlen allen Belegungen (außer den bremischen öffentlichen Schulen) den
Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittsversicherung, wie sie
bei verschiedenen Versicherern angeboten wird. Bei nicht selbst verschuldeter Stornierung
von Belegungen bremischer Schulen tritt der Notfallfonds ein, dafür ist eine Bescheinigung
der Schulleitung nötig. Eine Stornierung muss dann seitens der buchenden Schule zwar
verbindlich erfolgen, die Stornogebühr wird in diesen Fällen über den Notfallfond abgedeckt.
Sehr kurzfristig reduzierte TeilnehmerInnenzahlen können wir bei Abrechnung des
Aufenthalts nicht berücksichtigen.
Es gilt die Personenzahl, die 1 Woche vor Anreise durch den/die Verantwortlichen der
Gastgruppe schriftlich angezeigt wird. Hierfür werden im Schullandheim, Personal,
Verpflegung, Zimmer usw. disponiert. Daher müssen wir die gemeldete Belegung
entsprechend in Rechnung stellen. Einzelne Leistungen (Übernachtung oder Verpflegung),
die nicht in Anspruch genommen werden, können wir Ihnen leider nicht gutschreiben.
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Übernachtungen außerhalb des Gebäudes nach Absprache (z.B. Zelt, Wohnmobil) bei
vorhandener Bettenzahl im Haus führen nicht zu Preisreduzierungen.
Haftung
Der Schullandheimverein verpflichtet sich, die Nutzungsgegenstände in einem betriebs- und
funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung zu stellen. Beschädigungen am und im Gebäude
sowie an den Außenanlagen werden der Klasse oder Gruppe in Rechnung gestellt. Die
Kosten werden nach den ortsüblichen Handwerkerpreisen ermittelt. Die Klassen oder
Gruppen haften für entstandene oder verursachte Schäden gesamtschuldnerisch.
Festgestellte Mängel und Schäden sind dem Personal des Schullandheims unverzüglich
mitzuteilen. Der Nutzer verpflichtet sich die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen
einzuhalten. Im gesamten Haus gilt Rauchverbot. Bei Diebstahl, Beschädigungen oder
Verlust von Gegenständen des Nutzers haftet der Schullandheimverein nicht.
Sonstiges
Der Nutzer erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Für
Tagesausflüge wird nach Absprache mit dem Heimpersonal ein Lunchpaket zur Verfügung
gestellt.
- Die An- und Abreise wird von den Gästen selbst organisiert.
- Unsere Gäste benötigen dreiteilige Bettwäsche (Bettlaken, Kopfkissen und Bettbezug).
Schlafsäcke sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
- Im Gebäude sind Hausschuhe zu tragen.
- Bitte lesen Sie unsere Heimordnung und halten sie diese während Ihres Aufenthaltes ein.
- Aus hygienischen Gründen dürfen Sie unsere Küche bei Vollverpflegung leider nicht
zusätzlich selbst nutzen. Zur Versorgung ‚zwischendurch‘ stehen Ihnen aber etliche
Möglichkeiten in der Spülküche wie Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kühlschrank, Obst &
Wasser zur Verfügung.
- Sollte durch Ihre Nutzung ein Schaden am Inventar oder am Gebäude des
Schullandheimes entstehen, so wird unmittelbar nach der Feststellung bei der
Ausschleusung der Gruppe dieser Betrag mit der Gesamtrechnung gemäß der gültigen
Preisliste des Schullandheims in Rechnung gestellt.
Datenschutz
Zur Bearbeitung der Anfragen und Buchungen werden personenbezogene Daten der
Kunden erhoben und gespeichert. Der Kunde stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich
zu. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
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Der Vorstand
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