Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“
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Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“
Schullandheim „Verdener Brunnen“ Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V., Uhlemühlen 3, 27283 Verden Tel.: 04231-61452 I Mobil: 0152-07450601 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) des Schullandheims „Verdener Brunnen“ Allgemeines Das Schullandheim Verdener Brunnen, Uhlemühlen 3, 27283 Verden (Aller) wird geführt durch den Schullandheimverein Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V., Uhlemühlen 3, 27283 Verden (Aller). Obwohl es für die Bewirtschaftung des Schullandheimes keine öffentlichen Zuschüsse gibt, werden die Tagessätze sehr knapp kalkuliert, indem nur die Kosten für die zweckmäßige Nutzung der Gebäude und des Inventars zu Grunde gelegt werden. Verluste und Beschädigungen an Gebäuden und Inventar müssen daher von den Verursachern gesondert beglichen werden. Damit unsere Kalkulation auch weiterhin tragfähig ist, bitten wir unsere Gäste, das Schullandheim und seine Einrichtung mit Sorgfalt und Wertschätzung zu nutzen. Das Schullandheim bietet Schulen, Kindergärten, Freizeitgruppen, Vereinen und Familien die Möglichkeit, einen Aufenthalt zu verbringen. Die Vertragsbedingungen beruhen auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Heimordnung und gelten für beide Vertragsparteien. Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren. Gerichtsstand ist Bremen. Anmeldung und Vertragsabschluss: Ihre Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Sie erhalten dann von uns die Unterlagen zum Aufenthalt mit dem Formular für die verbindliche Anmeldung, die Sie uns unterschrieben zurückschicken (per Fax. E-Mail oder Post). Mit unserer schriftlichen Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die aktuelle Heimordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. An- und Abreise Die An- und Abreise wird zeitlich abgesprochen. Damit eine sorgfältige Grundreinigung des Heimes durchgeführt werden kann gelten in der Regel folgende Ankunfts- und Abfahrzeiten: - Montag Ankunft bis 10:30 Uhr - Mittwoch Abreise bis 10:00 Uhr - Mittwoch Ankunft bis 10:30 Uhr - Freitag Abreise bis 10:00 Uhr - Montag Ankunft bis 10:30 Uhr - Freitag Abreise bis 10:00 Uhr - Freitag Ankunft 17 Uhr - Sonntag Abreise nach Absprache Leistungen, Preis, Zahlung Der Schullandheimverein verpflichtet sich, die gebuchten Leistungen des Nutzers bereitzustellen. Die Preise der Leistungen sind der gültigen Preistabelle zu entnehmen. Der Schullandheimverein kann Verteuerungen durch Preis- oder Lohnkostensteigerungen über den langen Zeitraum der Voranmeldungen nicht ausschließen. Er behält sich Änderungen der Tagessätze vor. Solche Änderungen können bis 8 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes im Schullandheim Verdener Brunnen mitgeteilt werden. Das Entgelt für die Beherbergung ist bis 14 Tage nach Rechnungseingang auf das Konto des Schullandheimvereins zu überweisen. - Seite 1 von 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Schullandheim Verdener Brunnen, Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V., Stand: März 2015 Die kompletten Belegungskosten werden vor der Abreise gemeinsam mit der Heimleitung in einen Abrechnungsbogen, der gleichzeitig die Rechnung ist, eingetragen. Mit den Unterschriften beider Seiten ist die Gesamtrechnung rechtsverbindlich. Bitte überweisen sie spätestens eine Woche nach Rechnungslegung alle in Rechnung gestellten Kosten auf das Konto des Schullandheimes. Vertragsbedingungen Wenn Sie einen Aufenthalt in unserem Schullandheim buchen möchten, senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Belegungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zurück. Reservierungen können wir darüber hinaus leider nicht aufrechterhalten. Spätestens 1 Woche vor der Anreise benötigen wir folgende verbindliche Informationen: Eine schriftliche Mitteilung über die genaue Anzahl der Personen. Diese Anzahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung. Sie können uns diese Informationen per Mail unter [email protected] übermitteln. Geht diese Mitteilung nicht schriftlich bei uns ein, wird die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebene Teilnehmerzahl zur Belegung und Rechnungslegung verbindlich zugrunde gelegt. Des Weiteren ist für Ihren Aufenthalt eine Angabe erforderlich zu: - Besondere Verpflegungswünsche - Beeinträchtigungen / Behinderungen / ggf. Assistenzen (vegetarisch, Verzicht auf Schweinefleisch, Unverträglichkeiten etc.) Sie können uns diese Informationen ebenfalls per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 04231/61452 oder 0152/07450601 übermitteln. Kündigung des Vertrags Die Kündigungsfrist für den Beherbergungsvertrag beträgt 8 Wochen vor dem Anreisetag und ist schriftlich einzureichen. Wird die Frist nicht eingehalten, werden die vollen Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Wir bitten um Verständnis, dass wir für den Totalausfall verbindlich angemeldeter Gruppen bis zu sechs Monate vor Antritt 30%, bei weniger als sechs Monaten bis zum Belegungsbeginn 60% der Kosten als Stornogebühr in Rechnung stellen. Bei einem Belegungsausfall werden pro Tag und Person 13 € berechnet, wenn der Ausfall größer als 10% der angemeldeten Personenzahl ist. Reiserücktritt (Totalausfall) / Kurzfristig reduzierte TeilnehmerInnenzahl Wir bitten um Verständnis, dass wir für den Totalausfall verbindlich angemeldeter Gruppen bei Rücktritt zwischen dem 6. und dem 3. Monat vor Reiseantritt 30 %, bei weniger als 3 Monaten bis zum Belegungsbeginn 60 % der Gesamtkosten als Stornogebühr in Rechnung stellen müssen. Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Minderbelegung ist schriftlich anzuzeigen. Für die Berechnung der Rücktrittskosten gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung. Wir empfehlen allen Belegungen (außer den bremischen öffentlichen Schulen) den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittsversicherung, wie sie bei verschiedenen Versicherern angeboten wird. Bei nicht selbst verschuldeter Stornierung von Belegungen bremischer Schulen tritt der Notfallfonds ein, dafür ist eine Bescheinigung der Schulleitung nötig. Eine Stornierung muss dann seitens der buchenden Schule zwar verbindlich erfolgen, die Stornogebühr wird in diesen Fällen über den Notfallfond abgedeckt. Sehr kurzfristig reduzierte TeilnehmerInnenzahlen können wir bei Abrechnung des Aufenthalts nicht berücksichtigen. Es gilt die Personenzahl, die 1 Woche vor Anreise durch den/die Verantwortlichen der Gastgruppe schriftlich angezeigt wird. Hierfür werden im Schullandheim, Personal, Verpflegung, Zimmer usw. disponiert. Daher müssen wir die gemeldete Belegung entsprechend in Rechnung stellen. Einzelne Leistungen (Übernachtung oder Verpflegung), die nicht in Anspruch genommen werden, können wir Ihnen leider nicht gutschreiben. - Seite 1 von 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Schullandheim Verdener Brunnen, Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V., Stand: März 2015 Übernachtungen außerhalb des Gebäudes nach Absprache (z.B. Zelt, Wohnmobil) bei vorhandener Bettenzahl im Haus führen nicht zu Preisreduzierungen. Haftung Der Schullandheimverein verpflichtet sich, die Nutzungsgegenstände in einem betriebs- und funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung zu stellen. Beschädigungen am und im Gebäude sowie an den Außenanlagen werden der Klasse oder Gruppe in Rechnung gestellt. Die Kosten werden nach den ortsüblichen Handwerkerpreisen ermittelt. Die Klassen oder Gruppen haften für entstandene oder verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Festgestellte Mängel und Schäden sind dem Personal des Schullandheims unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer verpflichtet sich die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Im gesamten Haus gilt Rauchverbot. Bei Diebstahl, Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen des Nutzers haftet der Schullandheimverein nicht. Sonstiges Der Nutzer erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Für Tagesausflüge wird nach Absprache mit dem Heimpersonal ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt. - Die An- und Abreise wird von den Gästen selbst organisiert. - Unsere Gäste benötigen dreiteilige Bettwäsche (Bettlaken, Kopfkissen und Bettbezug). Schlafsäcke sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. - Im Gebäude sind Hausschuhe zu tragen. - Bitte lesen Sie unsere Heimordnung und halten sie diese während Ihres Aufenthaltes ein. - Aus hygienischen Gründen dürfen Sie unsere Küche bei Vollverpflegung leider nicht zusätzlich selbst nutzen. Zur Versorgung ‚zwischendurch‘ stehen Ihnen aber etliche Möglichkeiten in der Spülküche wie Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kühlschrank, Obst & Wasser zur Verfügung. - Sollte durch Ihre Nutzung ein Schaden am Inventar oder am Gebäude des Schullandheimes entstehen, so wird unmittelbar nach der Feststellung bei der Ausschleusung der Gruppe dieser Betrag mit der Gesamtrechnung gemäß der gültigen Preisliste des Schullandheims in Rechnung gestellt. Datenschutz Zur Bearbeitung der Anfragen und Buchungen werden personenbezogene Daten der Kunden erhoben und gespeichert. Der Kunde stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V. Der Vorstand - Seite 1 von 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Schullandheim Verdener Brunnen, Bund von Freunden des Schullandheims „Verdener Brunnen“ e.V., Stand: März 2015