Liberalisierung/Unbundling
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Liberalisierung/Unbundling
TAB – Fachveranstaltung 2011 Themen des Netzbetreibers Ergänzungen zum Rundschreiben 04/2011 Stefan Kammler Fachgebietsleiter // Auftragssteuerung im Messwesen enercity Netzgesellschaft mbH © 2011, Stefan Kammler TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 1 // [email protected] Agenda > Liberalisierung/Unbundling > Netzbetreiber > Lieferant > Messstellenbetreiber/Messdienstleister > Wer ist was in Hannover? > Datenaustausch bei Zählerbewegungen TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 2 // [email protected] Liberalisierung/Unbundling > Warum gibt es die verschiedenen Marktrollen? > Liberalisierung des Strommarktes Æ UNBUNDLING Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1998 wurde der Strommarkt in Deutschland liberalisiert. Die Politik wollte durch die Trennung der monopolitisch, leitungsgebundenen Leitungssysteme einen verstärkten Wettbewerb im Energiemarkt anregen. Durch die Trennung von Energiehandel und –transport soll jeder Kunde sein Energieversorgungsunternehmen (EVU) frei wählen können und die EVU können auch außerhalb ihres Netzgebietes Kunden beliefern. > Das kann bedeuten, dass aus einem EVU zwei getrennte Unternehmen werden: > Netzbetreiber > Lieferant TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 3 // [email protected] Liberalisierung/Unbundling > Deshalb gab es folgende Gesamtsituation am Markt vor der Liberalisierung Æ „Alte Welt“ Stadtwerke Hannover AG Kunde Eigentümer, Vermieter, Mieter Vertragsverhältnis TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 4 // [email protected] Erzeuger, Netzbetreiber, Lieferant, Messstellenbetreiber, Messdienstleister Liberalisierung/Unbundling > Was ist Unbundling*1 > Unbundling bedeutet die Verpflichtung der EVU, die Bereiche Netz und Vertrieb buchhalterisch und organisatorisch zu entflechten. > Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden, dass sind ca. 20 Prozent der deutschen EVU. > Ziel ist, Dritten faire Bedingungen zur Stromlieferung durch fremde zu ermöglichen und Quersubventionen zwischen Netz und Vertrieb zu unterbinden. Quelle*1:http://www.enercity.de/pk/enercity_service/wissen/energielexikon/u/Unbundling.html TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 5 // [email protected] Liberalisierung/Unbundling > Wie ging es weiter mit dem EnWG? Æ Liberalisierung des Messwesens*2 > > > Die erste rechtliche Grundlage wurde durch § 21b Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 geschaffen. Auf Wunsch des Anschlussnehmers konnten Messeinrichtungen von unabhängigen, dritten Messstellenbetreibern eingebaut und betrieben werden. Mit der „Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung – MessZV)” vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2006) hat die Bundesregierung von der Ermächtigung des § 21 b Abs. 4 EnWG Gebrauch gemacht, den Fremdbetrieb von Messstellen näher zu regeln: > Beschreibung der Prozesse beim Zählerwechsel (z. B. Fristen, Inbetriebnahme, Verträge, usw.) > Anforderungen an den Messstellenbetreiber > technische Anforderungen an die Messeinrichtung > … Quelle*2: http://de.wikipedia.org/wiki/Liberalisierung_des_Messwesens TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 6 // [email protected] Wer ist was in Hannover? > Netzbetreiber > Ist für das Versorgungsgebiet Hannover die enercity Netzgesellschaft mbH Æ eNG > Lieferant > In Hannover ist dies größtenteils die Stadtwerke Hannover AG Æ enercity > Es gibt auch andere Lieferanten … > Messstellenbetreiber (MSB)/Messdienstleister (MDL) > Ist für das Versorgungsgebiet Hannover grundsätzlich die eNG > Es gibt mittlerweile auch andere Messstellenbetreiber … TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 7 // [email protected] Wer ist was in Hannover? > Deshalb gibt es folgende Gesamtsituation am Markt nach der Liberalisierung Æ „Neue Welt“ Messdienstleistungsvertrag Messdienstleister (MDL) Messrahmenvertrag … Messstellendienstleistungsvertrag Messstellenbetreiber (MSB) Messstellenrahmenvertrag … Netzbetreiber Anschlussnutzer eNG Endverbraucher Kunde Eigentümer Vermieter Mieter rtrag ngsve u z t u n luss Ansch Netznutzungsvertrag Lieferantenrahmenvertrag Lieferv ertrag Lieferant Stadtwerke Hannover AG, … TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 8 // [email protected] Datenaustausch bei Zählerbewegungen > Durch diese Vernetzung entsteht bei Veränderungen ein reger Datenaustausch untereinander, der nach den verbindlichen Regelungen der Bundesnetzagentur in engen Fristen und festgelegten Formaten abgewickelt werden muss. > Bei Änderungen von Zählerdaten durch Einbau/Ausbau/Wechsel werden diese Veränderungen (Zählerstand, Zählernummer, Stammdaten, …) automatisiert an die verschiedensten und betroffen Marktteilnehmer versendet. Das können sein: > Netzbetreiber > Lieferant > Messstellenbetreiber > Messdienstleister TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 9 // [email protected] Datenaustausch bei Zählerbewegungen > Hinweis im Rundschreiben 04/2011 vom 29.07.2011 Sofern Sie im Zuge von Installationsarbeiten, beispielsweise Zusammenlegungen von Wohnungen, Zentralisierungen oder Abbruch die Notwendigkeit sehen, den Zähler selbst ausbauen zu wollen, kontaktieren Sie bitte vor den Arbeiten unseren zuständigen Bezirksmeister, der mit Ihnen das weitere Verfahren (Zählerrückgabe bzw. Übergabe) abstimmen wird. Bitte halten Sie dazu die Zählernummer/n bereit. > Spätestens am nächsten Werktag des Ausbaus muss der Zähler beim Netzbetreiber abgegeben werden bzw. eingegangen sein. TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 10 // [email protected] Ich danke für das Interesse! enercity Netzgesellschaft mbH Stefan Kammler Aufttragssteuerung im Messwesen Glockseestr. 33 // 30169 Hannover Telefon (0511) 430 5695 Telefax (0511) 430 941 5695 E-Mail: [email protected] © 2011 Stefan Kammler TAB – Fachveranstaltung 2011 // Folie 11 // [email protected]