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Ratgeber www.bawag.com Blickrichtung Zukunft. Erben und Vererben Wertvolle Informationen zu den Themen I Testament I Vermögensweitergabe I Hinterbliebenenpension I Pflege Inhalt Vorwort Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Sehr geehrte Damen und Herren, Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Vermögensweitergabe Bankprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Weitergabe von Liegenschaften und Autos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Hinterbliebenenpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 die BAWAG P.S.K. will Sie stets bestmöglich über Geld- und Vermögensveranlagung informieren und Sie zu allen damit verbundenen Aspekten umfassend beraten. Das gilt auch für das Spezialthema „Erben und Vererben“, mit dem man sich zwar nicht gerne auseinandersetzt, bei dem jedoch gerade deshalb viele offene rechtliche und finanzielle Fragen zu klären sind. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen helfen, eine Orientierung in Erbrechtsangelegenheiten und bei der Vermögensweitergabe zu bekommen. Ich hoffe, die BAWAG P.S.K. und die Spezialisten des Autorenteams können Ihnen damit einen einfachen, klaren und nützlichen Leitfaden in die Hand geben. Diese Broschüre wurde sorgfältig erstellt und entspricht dem Stand der Rechtslage im Jänner 2007. Sie behandelt einige wichtige Fragen zum Thema „Erben und Vererben“, erhebt aber keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit und kann ein individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebotenen Informationen wird daher keine Gewähr übernommen. Insbesondere können keinerlei Rechtsansprüche, die sich aus der Verwendung dieser Broschüre ergeben, begründet werden. Im Rahmen von regelmäßigen Veranstaltungen in BAWAG Filialen bzw. beim Pensionistenverband Österreichs werden Ihnen Rechtsanwälte und Notare gerne auch Ihre persönlichen Fragen beantworten. Unsere BAWAG BeraterInnen in den Filialen stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Herzlich Ihr Dr. Ewald Nowotny Generaldirektor der BAWAG P.S.K. AG Herausgegeben von BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft 1010 Wien, Seitzergasse 2-4 Stand: 1.3.2007 3 Autoren Testament Autor: Dr. Robert Löffler Dr. Robert Löffler, Notar Wie wird man Erbe? Geboren 1957 in Wien, Studium der Rechtswissenschaften, 1981 Beginn der Berufslaufbahn im Notariat, 2001 Ernennung zum öffentlichen Notar in Wien-Neubau. Redakteur der Österreichischen Notariatszeitung, Co-Autor von „Erben macht glücklich…“ sowie vom „Handbuch des Mietund Wohnrechts.“ Entweder erbt man auf Grund des Gesetzes oder eines Testamentes. Fachgebiete: Erbrecht — Gesellschaftsrecht — Liegenschaftsrecht Dr. Doris Gratz, Rechtsanwältin 4 Geboren 1961 in Salzburg, Studium der Rechtswissenschaften, 1988–2005 juristische Berufslaufbahn in der Schmittenhöhebahn AG, der Vamed Beteiligungs- und BetriebsgmbH, der HausbauGmbH, später Howe AG, sowie der Kanzlei Dr. Florence Burkhart. Eingetragene Rechtsanwältin in Salzburg seit März 2005. Sprechstelle in Wien seit März 2006. Fachgebiete: Bau- und Bauvertragsrecht — Erbrecht — Ehe- und Familienrecht — Liegenschafts- und Immobilienrecht Dr. Michael Ambrosch, Rechtsanwalt Geboren 1957 in Oberösterreich, Studium der Rechtswissenschaften, eingetragener Rechtsanwalt in Wien seit Dezember 1991. Co-Autor verschiedener Publikationen, z. B. der Arbeiterkammer Wien und des ÖGB, Referent zahlreicher Fachvorträge u. a. der Anwaltsakademie. Fachgebiete: Bau- und Bauvertragsrecht — Ehe- und Familienrecht — Mietrecht — Liegenschafts- und Immobilienrecht Wer ist gesetzlicher Erbe? Als gesetzliche Erben kommen zuerst die Kinder und der/die Ehegatte/in in Betracht. Danach sind die Eltern, Großeltern und deren Nachkommen zur Erbschaft berufen, selbst die Urgroßeltern haben noch ein gesetzliches Erbrecht. Die näheren Verwandten schließen die ferneren Verwandten, nicht jedoch den/die Ehegatten/in, vom Erbrecht aus. ACHTUNG: Ein Lebengefährte gehört nicht zu den gesetzlichen Erben! Wer ist testamentarischer Erbe? Die Person oder die Personen, die im Testament als Erben genannt sind. Es können nicht nur Menschen, sondern auch Institutionen wie z. B. das Rote Kreuz, der Blindenverein oder das St. Anna Kinderspital zum Erben eingesetzt werden. Muss das Testament schriftlich aufgesetzt werden? Ja, nur bei unmittelbarer Lebensgefahr kann auch ein zeitlich befristet gültiges mündliches Testament errichtet werden. Wie muss ein Testament aussehen? Das Testament kann entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, dann benötigt man keine Testamentszeugen. Es kann aber auch mit der Maschine oder von einer anderen Person geschrieben sein, dann muss es eigenhändig unterzeichnet werden und man braucht drei Zeugen, die unter Hinweis auf die Zeugeneigenschaft mitunterschreiben. 5 Was muss ein Testament beinhalten? Jedes Testament muss eine Erbseinsetzung beinhalten (Beispiel: „Meine Tochter X und mein Sohn Y sollen zu gleichen Teilen meine Erben sein.“). Es genügt aber auch, den Erben nicht namentlich, sondern in anderer Form eindeutig erkennbar zu nennen (Beispiel: „Das Spital, in dem ich meine Herzoperation hatte, soll meinen ganzen Nachlass erhalten.“). Nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert, ist die Beifügung des Datums zur Unterschrift. Kann man durch ein Testament alle gesetzlichen Erben ausschließen? Nein, es gibt bestimmte Personen (Ehegatten, Kinder, u. U. auch Eltern), die einen bestimmten Teil des Nachlasses, den so genannten Pflichtteil, zu erhalten haben. Soll man ein Testament von Zeit zu Zeit erneuern? Wenn sich die Umstände ändern, z. B. ein vorgesehener Testamentserbe verstorben ist oder sich die Vermögensverhältnisse wesentlich geändert haben, sollte man überdenken, ob die testamentarischen Verfügungen noch den eigenen Vorstellungen entsprechen oder an die neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Wo soll das Testament aufbewahrt werden? Ein Testament sollte nicht zu Hause verwahrt werden, da in diesem Fall die Gefahr besteht, dass es in die Hände von unbefugten Personen fällt. Der Testamentsverwahrer sollte ein Notar sein, da dieser die von ihm verwahrten Testamente im Testamentsregister der Notariatskammer registriert. Aber auch ein Rechtsanwalt kann Testamente verwahren und registrieren lassen. Wie hoch ist der Pflichtteil? Für die Kinder und den/die Ehegatten/in ist der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles, für die Eltern ein Drittel. 6 Kann man den Pflichtteil unter keinen Umständen ausschließen? Es ist kaum möglich, den Pflichtteil zur Gänze zu entziehen. Wenn zu einem Kind aber niemals eine Beziehung bestanden hat, die einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht, dann kann der Pflichtteil nochmals um die Hälfte gekürzt werden. Wer kann Zeuge eines Testamentes sein? Jede Person über achtzehn Jahre, die bei Verstand ist, die Sprache des Erblassers versteht und im Testament nicht selbst bedacht ist. Bestimmte nahe Verwandte und Hausangestellte sind als Testamentszeugen jedenfalls ausgeschlossen. Wie lange gilt ein Testament? Ein Testament gilt bis zum Widerruf oder bis zur Errichtung eines neuen Testamentes. Es ist empfehlenswert, bei Errichtung eines neuen Testamentes das alte Testament auch tatsächlich zu vernichten, um jede Unklarheit zu vermeiden. Was bringt mir die Testamentsregistrierung? Durch die Registrierung bei einem Notar oder Rechtsanwalt wird die Unterdrückung des Testamentes durch Unbefugte verhindert. Es ist damit sichergestellt, dass nur berechtigte Personen das Testament erhalten, also entweder der Testator (= Verfasser des Testamentes) selbst oder – nach dem Tod des Erblassers – der zuständige Gerichtskommissär. Was kostet die Testamentserrichtung? Die Kosten für die Testamentserrichtung richten sich nach dem Zeitaufwand für die erforderliche Rechtsberatung und liegen im Normalfall zwischen € 200,- und € 500,-. Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, der so genannte Erbrechts-Check, kostet € 120,- inklusive 20 % Umsatzsteuer. Kann ich auch ein selbst geschriebenes Testament einfach nur verwahren lassen? Ja, diese Möglichkeit besteht. Die Registrierungskosten betragen für die Eintragung, die Verwahrung auf unbestimmte Zeit und die Löschung insgesamt € 30,96 inkl. 20 % USt. Sehr empfehlenswert ist es aber, den Notar oder Rechtsanwalt – anlässlich der Übergabe zur Verwahrung – 7 einen Blick auf das Testament machen zu lassen, um zu überprüfen, ob die Formulierungen im Testament sachlich korrekt sind. Was passiert, wenn ich keine Regelung hinsichtlich meines Nachlasses treffe? Ohne letztwillige Verfügung bzw. wenn man zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach z. B. der überlebende Ehegatte neben den Kindern ein Drittel des Nachlasses erhält, neben den Eltern zwei Drittel und neben den Großeltern ebenfalls zwei Drittel sowie jenen Teil, der auf vorverstorbene Großeltern entfiele. Kinder erhalten neben Ehegatten zwei Drittel des Nachlasses. Mit welchen Kosten müssen meine Erben rechnen? 8 Kosten des Verlassenschaftsverfahrens Diese sind abhängig vom Wert des Nachlasses und werden auf Antrag des Notars, der als Gerichtskommissär tätig ist, vom Gericht bestimmt. Grundlage dafür ist das Gerichtskommissionstarifgesetz. Pauschalgebühr Die Pauschalgebühr, die an das Gericht zu zahlen ist, hängt von der Höhe des Nachlassvermögens ab und beträgt drei Promille des reinen Nachlasswertes. Erbschaftssteuer Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert, den jeder Erbe erhält. Endbesteuerte Bestandteile des Nachlasses, wie z. B. Sparbücher sind grundsätzlich erbschaftssteuerfrei. Liegenschaften werden mit dem dreifachen Einheitswert bewertet, der im Normalfall wesentlich geringer ist als der Verkehrswert. Nähere Informationen zu den Steuerklassen und der Berechnung der Steuer erhalten Sie unter www.help.gv.at – Finanzen – Erbschaftssteuer. Vermögensweitergabe Autorin: Dr. Doris Gratz Bankprodukte Was passiert mit meinem Konto? Wie laufen die täglichen Zahlungen weiter? Man unterscheidet zwischen einem Konto mit einem Inhaber und einem Gemeinschaftskonto. Gemeinschaftskonten gibt es mit Einzelverfügungsberechtigung oder gemeinsamer Verfügungsberechtigung. Ein Konto mit einem Inhaber und ein Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung werden ab dem Todestag gesperrt, sodass keine Abbuchungen oder Behebungen mehr möglich sind. Bei einem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung gibt es zumindest zwei Kontoinhaber – hier können die überlebenden Kontoinhaber über das Guthaben verfügen und auch die täglichen Zahlungen damit bestreiten. Dem Notar wird gemeldet, dass ein solches Gemeinschaftskonto besteht. Eine bloße Zeichnungsberechtigung zu einem Konto erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers. Wie kann mein Erbe über mein Konto verfügen, solange noch kein Beschluss vorhanden ist? Auf Grund der Novelle zum Außerstreitgesetz, die seit 1.1.2005 in Kraft ist, wurde das Verlassenschaftsverfahren vereinfacht, sodass der Gerichtskommissär (das ist der Notar, der vom Gericht zur Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens bestellt wird) dem/n Erben die Benützung, Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft ohne Genehmigung durch das Gericht (Beschluss) übertragen kann. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stellt der Gerichtskommissär eine Amtsbestätigung aus, die dazu berechtigt, über das Konto des Verstorbenen zu verfügen. Diese Verfügungsberechtigung beschränkt sich auf die ordentliche Verwaltung des Nachlasses. 9 Ein Sparbuch kann zu Lebzeiten durch Schenkung oder im Rahmen einer letztwilligen Verfügung, wie z. B. mittels Testament an bestimmte Personen übertragen werden. Was passiert mit meinem Sparbuch? Man unterscheidet zwischen Namenssparbüchern und Sparbüchern mit Losungswort (Guthaben unter € 15.000,-). Ein Namenssparbuch mit einem Inhaber wird ab dem Todestag gesperrt, sodass keine Behebungen mehr möglich sind. Ein Namenssparbuch mit mehreren Mitinhabern mit Einzelverfügungsrecht wird nicht gesperrt. Dem Notar wird gemeldet, dass ein solches Sparbuch besteht. Der überlebende Mitinhaber kann über das Guthaben weiter verfügen. Über Losungswortsparbücher (Guthaben unter € 15.000,-) kann jeder verfügen, der das Sparbuch bei der Bank vorlegt und das Losungswort nennt. Zu einer Sperre kommt es nur dann, wenn der Notar die Bank informiert, dass das Losungswortsparbuch in den Nachlass fällt (z. B. die Erben teilen dem Notar mit, dass ein Losungswortsparbuch nachlasszugehörig ist). 10 Wie kann ich sicherstellen, dass nach meinem Tod mein Sparbuch X meinem Partner und mein Sparbuch Y meinem Kind zukommt? In dem ich die Sparbücher möglichst sicher, z. B. im Safe, verwahre, meinen Partner bzw. mein Kind im Testament oder Vermächtnis nenne und präzise das jeweilige Bankinstitut, die Sparbuchnummer und den Einlagestand anführe. Von einem Sparbuch mit Losungswort UND einem Guthaben unter € 15.000,-, das nicht in die Verlassenschaft fällt, kann jede Person abheben, die das Sparbuch bei der Bank vorlegt und das Losungswort nennt. Es ist daher ratsam, Sparbücher sicher aufzubewahren und Losungsworte nur Personen Ihres Vertrauens bekannt zu geben. Kann mein Partner jederzeit in meinen Safe? Wenn Sie den Safe gemeinsam mit Ihrem Partner anmieten und jeder von Ihnen eine Einzelzeichnungsberechtigung hat: ja. Andernfalls würde die Bank den Zutritt zum Safe im Todesfall sperren. Kann mein Partner jederzeit in mein Sparbuchschließfach? Das Sparbuchschließfach wird nicht gesperrt. Jeder, der einen Schlüssel hat, kann es ohne Mitwirkung der Bank öffnen. Können Wertpapierdepots übertragen werden? Wertpapierdepots, die auf nur einen Inhaber lauten, werden mit dem Todestag gesperrt und können nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens durch das Gericht mit Endbeschluss übertragen werden. Wie wird der Wert eines Depots festgelegt? Der Wert eines Depots wird prinzipiell am Todestag von der Bank ermittelt. Müssen Fonds und Aktien zu einem bestimmten Termin verkauft werden? Nein, sie müssen an keinem bestimmten Tag verkauft werden. Hat mein Partner bei einem Gemeinschaftsdepot weiterhin Zugriff auf die Wertpapiere und können diese auch verkauft werden? Bei einem Gemeinschaftsdepot gibt es mindestens zwei Depotinhaber. Die überlebenden Depotinhaber können über das Depot verfügen und weiterhin Käufe und Verkäufe von Wertpapieren tätigen. Wie groß ist bei einem Gemeinschaftsdepot jener Anteil, der in die Verlassenschaft einfließt? Das Kreditinstitut meldet dem Gerichtskommissär den Wert des Depots per Todestag. Der Mitinhaber sollte dem Gerichtskommissär bekannt geben, wie die Positionen am Depot den einzelnen Mitinhabern zuzuordnen sind. Wenn sich die Einzahlungen nicht dem jeweiligen Depotinhaber zuordnen lassen, fällt im Zweifel z. B. bei zwei Depotinhabern die Hälfte des Depots in die Verlassenschaft. Diese Frage ist jedenfalls mit dem Gerichtskommissär abzuklären. 11 Können während der Verlassenschaftsabhandlung Wertpapierdepots umgeschichtet oder Aktien zugunsten von Anleihen verkauft werden? Nein. Wie sieht die erbschaftssteuerliche Behandlung von Kontoguthaben, Spareinlagen, Wertpapieren und Versicherungen aus? Konto- und Sparguthaben Giro-, Spar- und Festgeldguthaben sind durch den Abzug der 25 %-igen KESt im Sinne der Einkommens- und Erbschaftssteuer endbesteuert. Das heißt, dass für diese Vermögenswerte von Ihren Erben keinerlei Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Wenn Sie jedoch Geld oder Sparbücher verschenken, besteht grundsätzlich Schenkungssteuerpflicht. Wertpapiere I Anleihen sind hinsichtlich der Erbschaftssteuer endbesteuert, wenn die 25 %-ige KESt abgezogen wurde. 12 Aktien sind erbschaftssteuerfrei, wenn die Beteiligung am Nennkapital einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft weniger als 1 % beträgt. I In- und ausländische Investmentfonds sind seit dem 1.4.2003 in aller Regel ebenfalls nicht mehr erbschaftssteuerpflichtig. I Für Indexzertifikate, die nach dem 1.3.2004 emittiert wurden, ist der Wertzuwachs einheitlich mit 25 % KESt zu versteuern. Die Endbesteuerung hinsichtlich der Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer ist somit gegeben. Emissionen ohne Kapitalgarantie und damit ohne KESt-Pflicht sind vor obigem Stichtag erbschaftssteuerpflichtig. Sämtliche durch den 25 %-igen KESt-Abzug endbesteuerte Wertpapiere können somit steuerfrei vererbt werden. Schenkungen hingegen unterliegen wie Spar- und Giroguthaben der Schenkungssteuer. I Immobilienfonds Fonds nach dem Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) stellen erbschaftssteuerpflichtige Veranlagungen dar. Versicherungen Lebensversicherungen auf den Todesfall sind erbschaftssteuerliche Zuwendungen des Verstorbenen an die Versicherungsbegünstigten. Die Auszahlung der Versicherungssumme als Einmalbetrag unterliegt der Erbschaftssteuer. Für detaillierte erbschaftssteuerliche Auskünfte wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Wie lange muss der Begünstigte meiner Lebensversicherung auf die Auszahlung warten? Das hängt davon ab, ob es sich um eine Inhaberpolizze handelt oder ob die Lebensversicherung auf eine namentlich begünstigte Person lautet. Im Fall einer Inhaberpolizze fällt die Lebensversicherung meistens in den Nachlass, sodass erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens darüber verfügt werden kann. Lautet die Lebensversicherung auf eine namentlich begünstigte Person, fällt sie nicht in den Nachlass und die Auszahlung dauert in der Regel einige Wochen, sofern der Begünstigte die Originalpolizze vorlegen kann und dies innerhalb der vorgesehenen Frist auch tut. Wie kann ich eine rasche und problemlose Auszahlung der Versicherungssumme gut vorbereiten? Man sollte die Versicherungspolizzen sorgfältig aufbewahren und so ablegen, dass sie auch auffindbar sind. Im Einzelfall ist zu überlegen, ob man der/dem Begünstigten nicht eine Kopie gibt und ihr/ihm mitteilt, wo das Original der Polizze aufbewahrt wird, damit diese Originalpolizze so bald als möglich an die Versicherung übermittelt werden kann. Wie hoch sind bei Lebensversicherungen die Abzüge für die Erben? Inhaberpolizzen und Lebensversicherungen, deren Begünstigter der Erblasser selbst ist, unterliegen der Erbschaftssteuer, die je nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt und nach der Höhe der Erbschaftssumme progressiv gestaltet ist. 13 Was geschieht mit meiner privaten Zusatzpension? Der Anspruch auf private Zusatzpension ist höchstpersönlich und erlischt daher im Fall des Ablebens, außer es ist vertraglich eine Witwen-/Witwerpension vereinbart. Kann ich mein Vermögen individuell aufteilen? Das Erbrecht nach ABGB sieht die Aufteilung des Vermögens nur in Quoten vor, eine individuelle Gestaltung setzt eine letztwillige Verfügung voraus. Eine letztwillige Verfügung kann ein Testament oder ein Vermächtnis sein. Unterschied: Mit einem Testament werden ein oder mehrere Universalerben als Rechtsnachfolger bestimmt, mit einem Vermächtnis verfügt man über Teile des Vermögens. Welche Spielregeln muss ich beachten, um Streitereien der Erben so gut wie möglich vorab auszuschließen? 14 Zu beachten sind insbesondere die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten, mit denen zu Lebzeiten Pflichtteilsregelungen getroffen werden sollten, aber auch bereits erfolgte Schenkungen, die im Testament festgehalten werden sollten. Ebenso spielt das gesetzliche Vorausvermächtnis des/der Ehegatten/in eine Rolle, das ein lebenslängliches Wohnrecht für den/die überlebende/n Ehegatten/in vorsieht. Zu beachten ist außerdem, dass ein/e Lebensgefährte/in kein gesetzliches Erbrecht hat. Wenn er/sie nicht in einer letztwilligen Verfügung bedacht ist, erhält er/sie überhaupt nichts! Ausnahmen bestehen beim Eintrittsrecht in einer Eigentümerpartnerschaft betreffend einer gemeinsamen Eigentumswohnung bzw. beim Mietrecht, nicht aber für Grundstücke und Häuser. Weitergabe von Liegenschaften und Autos Was passiert mit meiner Eigentumswohnung, die mir und meinem Partner/ meiner Partnerin je zur Hälfte gehört? Partner an einer Eigentumswohnung können Ehegatten, Lebensgefährten, Geschwister, Elternteile, Kinder, etc. sein. Das Gesetz sieht den automatischen Eigentumsübergang des Anteiles des Verstorbenen an den überlebenden Partner vor. Mit einem Testament oder Vermächtnis kann man diesen nicht mehr regeln! Der überlebende Partner muss einen Übernahmspreis auf Basis der Hälfte oder eines Viertels des Verkehrswertes bezahlen oder innerhalb einer angemessenen Frist, die ihm das Verlassenschaftsgericht setzt, erklären, dass er den Anteil des/der verstorbenen Partners/Partnerin nicht übernimmt. Dann wird die gesamte Eigentumswohnung vom Gericht verkauft. Innerhalb der zuvor erwähnten Frist kann vom überlebenden Partner mit dem/den Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten des verstorbenen Partners vereinbart werden, wer den halben Anteil übernimmt. Mit einer vor dem Notar oder Rechtsanwalt geschlossenen Vereinbarung kann der Anteil des Verstorbenen einer anderen natürlichen Person als dem Überlebenden übertragen werden. Weiters kann unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlungspflicht für den Übernahmspreis mittels Testament oder Schenkung auf den Todesfall bis auf Null reduziert werden. Es ist daher in jedem Fall eine ausführliche Rechtsberatung zu empfehlen. Was passiert mit meinen Anteilen an einem Haus? Für eine Liegenschaft (ein Haus) bzw. Anteile an einer Liegenschaft (einem Haus) kann man mit Testament oder Vermächtnis die Nachfolge sehr individuell regeln. Es gibt keine vergleichbaren Vorschriften für die Zahlung eines Übernahmspreises wie bei einer Eigentumswohnung. 15 Man kann aber auch bereits zu Lebzeiten entweder mit einem Kauf oder einer Schenkung auf den Todesfall darüber verfügen. Mit Verträgen auf den Todesfall bleiben Sie bis zu Ihrem Ableben Eigentümer, dürfen Ihre Anteile aber nicht mehr veräußern oder belasten. Solche Verträge können aber in aller Regel nicht widerrufen werden, was bei einem Testament oder Vermächtnis jederzeit möglich ist. 16 Hinterbliebenenpension Autorin: Dr. Doris Gratz Zu beachten ist sowohl bei letztwilligen Verfügungen als auch bei Verträgen auf den Todesfall das gesetzliche Vorausvermächtnis des/der Ehegatten/in, das ein lebenslängliches Wohnrecht für den/die überlebende/n Ehegatten/in vorsieht, unabhängig davon, wer Eigentümer des Hauses oder der Wohnung wird. Wie viel Pension bekommt mein/e Lebenspartner/in? Wie kann ich die Weitergabe meines Autos günstig regeln? Wie hoch ist die Witwen-/Witwerrente? Mit einer letztwilligen Verfügung (z. B. einem Vermächtnis). Wenn es keine letztwillige Verfügung gibt, kann der Gerichtskommissär im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen, z. B., wenn ein Pkw dringend benötigt wird, die rasche Verfügung über dieses Fahrzeug anordnen. Ein/e Lebenspartner/in hat in Österreich nach der geltenden Rechtslage keinen Anspruch auf die Pension seines/r verstorbenen Lebenspartners/in. Im Gegensatz zum Lebenspartner hat die Witwe bzw. der Witwer prinzipiell Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Die Höhe der Witwen-/Witwerrente muss aber in jedem Einzelfall vom zuständigen Pensionsversicherungsträger berechnet werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn kein eigenes Erwerbseinkommen vorliegt, beträgt die Mindestpension für Alleinlebende seit 1.1.2007 € 726,-, die Höchstpension nach dem ASVG, dem GSVG und dem BSVG € 2.590,40. Manche Berufsgruppen haben für ihre Mitglieder und deren Angehörige eigene Versorgungseinrichtungen, die gesondert zum Tragen kommen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.help.gv.at – Pension. Wie hoch ist die Halbwaisenrente? Die Halbwaisenrente ist ebenso wie die Witwenrente abhängig vom eigenen Einkommen des Halbwaisen. Bezieht der/die Halbwaise kein eigenes Einkommen, keine sonstigen eigenen Einkünfte und auch keine Unterhaltszahlungen, beträgt sein/ihr Anspruch bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres maximal € 267,04 und danach bis zum Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit maximal € 474,51. Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht unabhängig von der Halbwaisenrente und wird daher zusätzlich zur Halbwaisenrente gewährt, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. 17 Wie hoch ist die Waisenrente? Anspruch auf Waisenrente besteht dann, wenn beide Elternteile verstorben sind und der/die Waise weder ein eigenes Einkommen noch sonstige eigene Einkünfte, wie Arbeitslosengeld, Karenzgeld, etc. bezieht. Die Waisenrente beträgt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres maximal € 400,94 und danach bis zum Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit maximal € 726,–. Auch für die Waisenrente gilt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe zusätzlich zur Waisenrente besteht, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Pflege Autor: Dr. Michael Ambrosch Das Thema „Pflege für alte Menschen“ ist und bleibt nicht nur ein Thema der Politik, sondern wirft – da die Rechtslage, aber auch die Praxis im Pflegebereich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist – eine Reihe gravierender Fragen auf. Tatsache ist, dass weder die Pflege zu Hause noch die Betreuung in einem Pflegeheim billig sind. Wären diese leistbar, gäbe es keine „Pflegedebatte“. Was kostet ein Pflegeheim? 18 Dies ist natürlich abhängig vom Pflegeheim, den angebotenen Diensten und allenfalls auch von den Zuschussleistungen der öffentlichen Hand, die länderweise unterschiedlich gestaltet sind. Wenngleich der größte Teil der pflegerischen Betreuung in Familien stattfindet, ist es im Ernstfall doch nötig, sich in Heimpflege zu begeben. Um die dadurch anfallenden Kosten in der Höhe von ca. € 3.000,- bis € 4.000,abdecken zu können, empfiehlt es sich jedenfalls, rechtzeitig anzusparen bzw. finanzielle Vorsorge zu treffen. Wie werden Heimkosten abgerechnet? Generell gilt: Für die Deckung der Heimkosten kommt der Pflegebedürftige auf. Dazu werden 80 % der Pension und ca. 80 % des Pflegegeldes herangezogen. Meistens kann man das 13. und 14. Monatseinkommen und einen anderen etwaigen Rest als „Taschengeld“ behalten. Auch auf Erspartes kann zugegriffen werden. Lediglich ein Schonbetrag von € 2.200,- bis € 7.300,- (variiert je nach Bundesland) bleibt unangetastet. Wer bekommt Pflegegeld? Grundsätzlich gilt, dass pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt, auch die Pflegebedürftigkeit ist definiert. 19 Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: I ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird I I ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 50 Stunden im Monat gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist Das Pflegegeld beträgt derzeit: Pflegebedarf in Stunden pro Monat Stufe monatlicher Tarif in € mehr als 50 Stunden 1 148,30 mehr als 75 Stunden 2 273,40 mehr als 120 Stunden 3 421,80 mehr als 160 Stunden 4 632,70 5 859,30 6 1.171,70 7 1.562,10 20 mehr als 180 Stunden, wenn I ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist mehr als 180 Stunden, wenn I zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder I die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist mehr als 180 Stunden, wenn I keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder I ein gleich zu achtender Zustand vorliegt Wann hat man Anspruch auf Aufnahme in ein Pflegeheim? Jeder hat Anspruch auf Aufnahme in ein Pflegeheim. Dazu ist üblicherweise ein Antrag erforderlich. Dabei sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Die Praxis, wie weit auf vorhandene Vermögenswerte zugegriffen wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Am großzügigsten – im Interesse des Pflegebedürftigen – wird diese Frage in Wien gehandhabt. Was geschieht, wenn das Einkommen (Bruttopensionsbezug abzüglich Abgaben) zur Bezahlung des Heimbetrages nicht ausreicht? Üblicherweise wird in diesem Fall geprüft, wie weit unterhaltspflichtige Personen (Kinder) zur Begleichung der Differenz herangezogen werden können. Sofern hier kein Beitrag möglich ist, treten die Sozialhilfeträger entweder dafür ein oder andererseits auch in Vorlage. In Niederösterreich beispielsweise greifen die in Vorlage tretenden Sozialhilfeträger auf Liegenschaftsvermögen des Pflegebedürftigen wie aber auch auf Liegenschaftsvermögen, das in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkt worden ist, zu. Hierfür empfiehlt es sich vorzusorgen. In vielen Fällen ist die Übertragung von Immobilienwerten am Schenkungsweg anzuraten. 21 Notizen Notizen Wie hoch ist die Ersatzpflicht? Kann der Pflegebedürftige nicht alle Kosten selbst decken, werden unter Umständen der Ehepartner oder die Kinder in die Ersatzpflicht genommen. Dies wird jedoch in jedem Bundesland sehr unterschiedlich behandelt. Nachstehende Tabelle gibt Ihnen einen kurzen Überblick: Bundesland Ersatzpflicht des Ehepartners (in Prozent der Bemessungsgrundlage) Wien 30 % keine Niederösterreich 33-40 % 5-15 % Burgenland 10-25 % 10-25 % Oberösterreich 33-40 % keine 33 % max. 16 % Kärnten 33-40 % individuell Salzburg individuell keine Tirol 33 % 11 % Vorarlberg 40 % 28 % Steiermark 22 Ersatzpflicht der Kinder ACHTUNG: Angehörige müssen nur von ihrem Nettoeinkommen (abzüglich Lebenserhaltungskosten oder Fixkosten) Ersatzpflicht leisten! 23 Unser Tipp: Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, zeitgerecht für geplante Erben Geld anzulegen! Z. B. mit einem Bausparvertrag, der auf den Namen des Erben abgeschlossen wird oder mit einer Lebensversicherung, die auf einen Begünstigten lautet. Auch endbesteuerte Fonds und Wertpapiere sind zur finanziellen Vorsorge für Ihre Lieben gut geeignet. Ihr/e BAWAG BeraterIn findet mit Sicherheit die optimale Lösung für Ihren individuellen Bedarf. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin für ein Beratungsgespräch – wir freuen uns auf Ihren Besuch! 1-6651 / 40’ / 3.07 / AV / Änderungen vorbehalten BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft