ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
ASEAN Leitfaden zur Geschäftstätigkeit ASEAN Leitfaden zur Geschäftstätigkeit Eine Zusammenarbeit von: Bundesagentur für Außenwirtschaft (BFAI) www.bfai.de AHK Indonesien www.ahk-indonesien.com AHK Malaysia www.malaysia.ahk.de ECCP Philippinen www.eccp.com AHK Singapur www.sgc.org.sg AHK Thailand www.gtcc.org AHK Vietnam www.vietnam.ahk.de Herausgeber Singaporean-German Chamber of Industry and Commerce (SGC) 25 International Business Park #03-105 German Centre Singapore 609916 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 1 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 1. Vorwort: ASEAN- Die Alternative ..................................................... 3 2. Das Land INDONESIEN .................................................................. 5 2.1. Wirtschaftsstruktur..................................................................................5 2.2. Vertrieb .................................................................................................16 2.3. Rechtlicher Rahmen .............................................................................30 2.4. Wichtige Kontakte.................................................................................38 3. Das Land MALAYSIA ................................................................... 43 3.1. Wirtschaftsstruktur................................................................................43 3.2. Vertrieb .................................................................................................51 3.3. Rechtlicher Rahmen .............................................................................66 3.4. Wichtige Kontakte.................................................................................86 4. Das Land PHILIPPINEN .............................................................. 108 4.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................108 4.2. Vertrieb ...............................................................................................120 4.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................136 4.4. Wichtige Kontakte...............................................................................137 5. Das Land SINGAPUR ................................................................. 141 5.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................141 5.2. Vertrieb ...............................................................................................148 5.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................156 5.4. Wichtige Kontakte...............................................................................170 6. Das Land THAILAND .................................................................. 176 6.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................176 6.2. Vertrieb ...............................................................................................185 6.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................200 6.4. Wichtige Kontakte...............................................................................204 7. Das Land VIETNAM.................................................................... 206 7.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................206 7.2. Vertrieb ...............................................................................................212 7.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................224 7.4. Wichtige Kontakte...............................................................................231 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 2 1. Vorwort: ASEAN - Die Alternative Die Association of South-East-Asian Nations (ASEAN) wurde am 8. August 1967 in Bangkok von den Ländern Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand gegründet. Das Ziel dieser aufstrebenden Nationen ist die Zusammenarbeit für wirtschaftlichen Aufschwung, sozialen Fortschritt und politische Stabilität in der Region. In diesem Jahr feiert die ASEAN ihr 40-jähriges Bestehen. Seit 1984 ist das Sultanat Brunei Mitglied der Association of South-East-Asian Nations (ASEN) und in den Neunzigerjahren entschieden sich vier weitere Staaten – nämlich Vietnam, Myanmar, Laos und Kambodscha - der Organisation beizutreten. In der gesamten ASEAN-Region leben heute über 560 Millionen Menschen auf einer Fläche von 4,5 Millionen Quadratkilometern. Das gemeinsame Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen betrug 2005 rund 876 Milliarden US-Dollar und das durchschnittliche Wirtschaftswachstum lag bei 5,5 Prozent. Ein Marktpotenzial, das nicht zu unterschätzen ist. Die ASEAN feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen. In ihrer bisherigen Geschichte hat sie viel erreicht: Sie trug maßgeblich zur Entwicklung der politischen Stabilität ihrer Mitgliedsländer und somit der gesamten Region Südostasien bei. Auch auf wirtschaftlicher Ebene wurde einiges in die Wege geleitet. Seit 1992 besteht der Beschluss für eine ASEAN Free Trade Area (AFTA) und seit 1995 für die ASEAN Investment Area (AIA). Gemeinsam stark Trotz politischer, wirtschaftlicher, ethnischer und religiöser Unterschiede sind die ASEAN-Länder auf dem besten Weg zu einer engen Kooperation. Besonders in jüngster Vergangenheit haben gemeinsame Initiativen stark zugenommen. So haben sich die Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die für 2020 geplante Freihandelszone bereits 2015 umzusetzen. Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Brunei wollen schon ab 2010 untereinander keine Zölle mehr erheben. Eine weiterreichende Zusammenarbeit wurde bereits auf dem Gipfel in Bali 2003 beschlossen und aktuell im Januar 2007 während des ASEAN-Gipfels auf den Philippinen bestätigt und vorangetrieben. Unter anderem soll eine verbindliche Verfassung ausgearbeitet werden. Auf den Philippinen begannen zusätzlich Verhandlungen mit den Staaten China, Japan, Südkorea, Indien, Australien und Neuseeland, um die Zielsetzung Zollfreiheit auch über Südostasien hinaus zu erreichen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 3 Engagement in der Region Die aktuelle Entwicklung innerhalb der ASEAN-Staaten zu mehr Integration macht die Region für ausländische Geschäftsleute und Investoren noch interessanter. Wenn die ASEAN-Staaten ihre Pläne einer Freihandels- und Investitionszone umsetzen, schaffen sie damit einen Wirtschaftsraum von über 560 Millionen Menschen. Die Vorteile eines solchen Marktes versprechen der Region weitere Investitionen aus dem Ausland. Die fortschreitende Integration, politische Stabilität und ein großes Freihandelsgebiet eröffnen nicht nur für internationale Großunternehmen neue Möglichkeiten. Chancen bestehen gleichfalls für Unternehmen aus dem Mittelstand. Zur Unterstützung der deutschen Unternehmen vor Ort gibt es Auslandshandelskammern und Delegiertenbüros in den Ländern Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand Vietnam und Singapur. Die AHKs bieten ein vielseitiges Dienstleistungsangebot und sind das Forum, um Geschäftsleute aus Deutschland und den Gastländern zusammen zu bringen. Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) informiert Unternehmen bereits in Deutschland umfassend und aktuell über potenzielle Absatzmärkte und deren Erschließung weltweit. Sie stützt sich dabei auf die Recherchen ihrer ständigen Korrespondenten in den ASEAN-Ländern. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 4 2. Das Land INDONESIEN 2.1. Wirtschaftsstruktur Autor: Michael Sauermost, bfai Jakarta(bfai)- Vieles spricht dafür, dass sich Indonesien in den kommenden Jahren wieder sichtbarer auf der Landkarte der ausländischen Investoren platziert. Die Regierung strebt ein jährliches Wachstum von mehr als sechs Prozent an und hat hierfür einen Reform- und Liberalisierungskurs eingeschlagen. 32 ausgewählte Branchen sollen für die angestrebte Dynamik sorgen und werden von der staatlichen Industriepolitik gefördert. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte. Indonesien im globalen und regionalen Kontext Indonesien verkaufe sich unter Wert, konstatieren Wirtschaftsanalysten häufig. Mit einer Bevölkerung von mittlerweile mehr als 220 Mio. Einwohnern stellt der Archipel zwar die größte Volkswirtschaft der ASEAN-Staatengemeinschaft (Association of Southeast Asian Nations). Allerdings wartet das Land seit geraumer Zeit auf einen zweiten Wirtschaftsboom. Beim ersten nachhaltigen Aufschwung in den 90er Jahren "brüllte" Indonesien am lautesten von den Tigerstaaten, was zahlreiche Investoren Schlange stehen ließ. Umso heftiger machten sich dann die Auswirkungen der "Asien-Krise" bemerkbar. Es sollte sich herausstellen, dass Indonesien am längsten in der Region brauchte, um sich von diesem Rückschlag zu erholen. Knapp zehn Jahre sind nach der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise mittlerweile verstrichen. Erst jetzt bewegen sich die meisten Branchen wieder auf Vor-Krisen-Niveau. Mit Blick auf die in vielen Bereichen direkten Konkurrenten Thailand oder Malaysia besteht somit Nachholbedarf. Die Pläne für Großprojekte wurden auch wieder aus den verstaubten Schubladen hervorgekramt. Bei der Umsetzung tun sich die Verantwortlichen jedoch noch schwer. Mit Susilo Bambang Yudhoyono wurde erstmals ein indonesischer Präsident direkt vom Volk gewählt. Als er im Oktober 2004 sein Amt antrat, war das Land bereits seit zehn Monaten aus dem Hilfsprogramm des Internationalen Währungsfonds (IWF) ausgestiegen. Zwar wurde der Einstieg in das "Post Program Monitoring" ebenfalls kritisch beurteilt. Die finanzpolitische Disziplin der Verantwortlichen sorgte jedoch dafür, dass sich der Verzicht auf weitere Schuldenstreckungen nicht negativ auf die makroökonomischen Daten des Landes auswirkte. Allerdings können sich die Verantwortlichen beim "Schnüren" des wirtschaftlichen Gesamtpakets weiterhin keine großen Sprünge erlauben. Ambitiös sind hingegen die Zielsetzungen des "National Medium-Term Development Plan" (2004 bis 2009). Im Rahmen dieses Fünfjahresplanes strebt die Regierung ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von im Schnitt 6,6% an. Dies könne zu einer Halbierung der Arbeitslosigkeit und auch des unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerungsanteils führen, rechneten Wirtschaftsanalysten aus. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 5 Zwangsläufig muss Indonesien den eingeschlagenen Reform- und Liberalisierungskurs fortsetzen. Schließlich ist der Staat bei der Umsetzung der geplanten Projekte auf Privatkapital aus dem Ausland angewiesen. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Infrastruktur. Von Vorhaben im Wert von 150 Mrund US$ spricht die Planungsbehörde Bappenas mit dem Hinweis darauf, dass ein Anteil von mehr als 60% von privaten Investoren getragen werden müsse. Bislang verhinderten jedoch oft mangelnde Rechtssicherheit sowie unzureichende Transparenz und Kontinuität die Umsetzung der Projekte. Die Regierung leitete wichtige Reformschritte ein, musste jedoch erkennen, dass derartige Maßnahmen im Infrastrukturbereich viel Zeit benötigen. Allgemein ist bei ausländischen Unternehmen von einem verbesserten Investitionsklima auf dem Archipel noch nicht die Rede. Auch deutsche Kapitalgeber machen noch einen Bogen um den Standort. Immer wieder dieselben Kritikpunkte werden geäußert, die das Image des Investitionsstandorts beeinträchtigen: Schleppende Genehmigungsprozesse, unklare Kompetenzverteilung durch überlappende Gesetze, infrastrukturelle Defizite, der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften oder die wie selbstverständlich in die Wirtschaftsabläufe integrierte Korruption sind einige der genannten Defizite. Die Folge ist, dass sich in der Vergangenheit potenzielle Investoren verstärkt in der benachbarten Region umschauten. Verschiedene Indikatoren sprechen jedoch dafür, dass sich Indonesien in den kommenden Jahren wieder sichtbarer auf der Landkarte internationaler Investoren platziert. Sollten die ehrgeizigen Wachstumsziele der Regierung erreicht werden, dürfte das gestiegene Pro-Kopf-Einkommen dafür sorgen, dass sich in mehreren Sektoren ein lukrativer Absatzmarkt herauskristallisiert. Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe und damit verbundene Effizienzsteigerungen könnten die erforderlichen Bedingungen schaffen, dass sich Indonesien stärker als Handelsdrehscheibe innerhalb des AseanWirtschaftsraumes etabliert. Ein größeres Marktvolumen ist Voraussetzung dafür, dass wieder mehr deutsche Investoren vor Ort aktiv werden. Ein unumstrittener Vorteil für verschiedene Sektoren sind die vor Ort zahlreich vorhandenen Rohstoffe. Diese werden bislang ins Ausland befördert und müssen in verarbeitetem Zustand wieder reimportiert werden, kritisieren Wirtschaftsvertreter und weisen auf den Mangel an Investitionen in den entsprechenden verarbeitenden Industriezweigen hin. In der Vergangenheit scheuten Unternehmen aus dem Ausland derartige kapitalintensive Investitionen - beispielsweise im Chemiesektor. Sollten sich lukrative Absatzmärkte im Inland und im Zusammenhang mit Asean ergeben, dürften europäische Unternehmen das Potenzial wieder stärker ausschöpfen, wird erwartet. Die Regierung veröffentlichte Anfang März 2006 ein politisches Aktionsprogramm zur Verbesserung des Investitionsklimas. Dieses gilt als Vorstufe zur Verabschiedung des lange erwarteten "Investment Law". Allgemein sollen sämtliche öffentlichen Dienstleistungen verbessert und insbesondere beschleunigt werden. Ziel ist es beispielsweise, den Ausstellungsprozess für eine Geschäftslizenz von derzeit durchschnittlich 150 auf 30 Tage zu reduzieren. Die "Presidential Instruction No. 3/2006" beinhaltet insgesamt 85 Maßnahmen - unterteilt in die Bereiche Allgemein, Zölle und Verbrauchsteuern, Besteuerung, Arbeitsmarkt sowie KMU-Förderung. Was den Außenhandel betrifft, so wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich die Einfuhrzölle reduziert. Im Zeitraum 2005 bis 2010, so das Finanzministerium, geht es im Rahmen der Liberalisierungs- und Harmonisierungsphase immerhin um die Senkung ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 6 oder Abschaffung der Zolltarife für 11.171 Produkte. Nach Abschluss dieses Prozesses soll ein einheitlicher maximaler Basiswertzoll von 5% vorliegen. Allerdings dürften dann für eine Reihe von ausgewählten Produktgruppen weiterhin höhere Spezialtarife gelten. Deutsche Maschinenlieferanten können sich auch jetzt schon kaum über die offiziellen Zollsätze beklagen, die frühzeitig reduziert wurden, da nur wenige qualitativ hochwertige Kapitalgüter vor Ort produziert werden. Probleme resultieren hingegen eher aus Zollverfahren, die im Regelfall nicht ganz transparent ablaufen. Traditionell die wichtigsten Handelspartner sind Japan und die USA sowie begünstigt durch die AseanIntegration benachbarte Länder wie Singapur, Thailand oder Malaysia. Zunehmend fluten zum Großteil Billigerzeugnisse aus der VR China ins Land - ein Trend, der sich in Zukunft noch verschärfen dürfte, erwarten Wirtschaftsvertreter. Zwar verharren die bilateralen Handelsströme mit Deutschland auf einem weitgehend überschaubaren und ausbaufähigen Niveau, jedoch bleibt es der wichtigste europäische Handelspartner. Vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zufolge beliefen sich die deutschen Lieferungen auf den Archipel im 1. Hj. 2006 auf rund 716 Mio. Euro und reduzierten sich somit um circa 24 Mio. Euro gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode. 2005 wurden Produkte "Made in Germany" im Wert von rund 1,45 Mrund Euro vor Ort abgesetzt, was gegenüber dem Vorjahr einem Minus von knapp 15% entsprach. Die indonesischen Ausfuhren nach Deutschland nahmen in dem Zeitraum um etwa 4,7% zu und erreichten rund 2,41 Mrund Euro. Dieser Trend könnte sich 2006 fortsetzen. Für das 1. Hj. meldet das Statistische Bundesamt ein Volumen von 1,29 Mrund Euro. Das waren circa 18,7% mehr als noch in den ersten sechs Monaten 2005. Bei bilateralen Freihandelsabkommen zeigt sich Jakarta bemüht, dem allgemeinen Trend innerhalb der Region folgend entsprechende Vereinbarungen voranzutreiben. Als potenzielle Kandidaten nannte das koordinierende Wirtschaftsministerium die USA, Kanada, Japan, Korea (Rep.), die VR China, Singapur, Südafrika sowie Ost-Timor. Im Laufe der Zeit kam es auch zu vertraglichen Zugeständnissen anderer Länder, beispielsweise Australien, Neuseeland oder Indien. Die Entwicklung befindet sich jedoch noch im Anfangsstadium. An den Plänen wird auch Kritik geübt: Die lokale Industrie sei für eine radikale Öffnung - was die internationale Wettbewerbsfähigkeit angeht - noch nicht vorbereitet, heißt es. Erst nach Abschluss des AFTA-Prozesses ("ASEAN Free Trade Agreement") sollten bilaterale Zusatzabkommen folgen. Andere Analysten sehen diese als dringlich an, um den Intra-Asean-Handel voranzutreiben. Indonesien sei gut beraten, frühzeitig an dieser Entwicklung zu partizipieren. Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme", Erscheinungsjahr 2005, Bestellnr. 10787, 100 Seiten, Preis: 25,00 Euro. Sektorale Struktur Bislang läuft das Land dem von der Regierung vorgegebenen Kurs hinterher. Zwar blieb das makroökonomische Gerüst stabil und die reale Steigerung des BIP konnte auf mehr als 5% hochgefahren werden. Ein Manko jedoch ist die Konstellation, dass traditionell der Konsum das Rückgrat des Wirtschaftswachstums bildet. Der reale Sektor lässt hingegen bislang den angekündigten Aufschwung vermissen. Dies soll sich in den ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 7 kommenden Jahren ändern. Was das BIP-Wachstum anbelangt, so wurde in der Vergangenheit immer wieder gemutmaßt, dass die eigentliche Steigerung höher sei als in den Statistiken ausgewiesen, da letztere die Ergebnisse der Schattenwirtschaft nicht beinhalten. Als Indiz dafür wurden typische Indikatoren für das allgemeine Wirtschaftswachstum - beispielsweise die Entwicklung des Stromverbrauchs - genannt. Potenzielle Wachstumssektoren zählt Indonesien zuhauf. Nur ganz wenige Branchen haben es jedoch geschafft, den Vorkrisen-"Level" zu erreichen, der allgemein als Messlatte für Erfolg gesehen wirund Der Mobilfunk boomt und wird dadurch noch unterstützt, dass die Entwicklung im Festnetz stagniert. Die Kfz-Industrie - fest in japanischer und teilweise koreanischer Hand - gilt uneingeschränkt als Wachstumsbranche, woran die temporäre, durch Benzinpreis- und Zinserhöhungen herbeigeführte Flaute nur kurzfristig etwas ändern konnte. Entscheidend für die Wirtschaftsplaner des Archipels dürfte jedoch - insbesondere mit Blick auf die Konkurrenz in der benachbarten Region - sein, den Eigenfertigungsanteil in den unterschiedlichsten Sektoren zu erhöhen. Lokale Interessensgruppen schieben für die mangelnde Reife der Industrie der zu liberalen Einstellung Jakartas in Bezug auf die Importzölle den "schwarzen Peter" zu. So habe beispielsweise bei Kfz-Teilen kein eigener Industriezweig aufgebaut werden können. Eine Besonderheit der indonesischen Wirtschaftspolitik ist, dass durch Handarbeit geprägte Sektoren für kleine und Kleinstbetriebe reserviert sind. Diese Regelung lässt die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht gänzlich eskalieren. Ferner bleibt der Agrarsektor weiterhin von essentieller Bedeutung. Zwar steuert er nicht mehr so viel zur Wertschöpfung bei, wie dies noch vor ein paar Jahren der Fall war. Der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft blieb jedoch relativ konstant. Nicht zuletzt daher werden auch in Zukunft staatliche Mittel in den Sektor fließen müssen. Die Pläne des Landwirtschaftsministeriums beinhalten, die Umsätze der Branche von derzeit circa 7,8 Mrund $ bis zum Jahr 2009 auf 12 Mrund $ zu erhöhen. Klares Ziel der Regierung ist es jedoch, die Verarbeitende Industrie stärker ins Rampenlicht zu stellen und im Gegensatz zu den letzten Jahren auch mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Vor dem Hintergrund der sich vollziehenden ASEANIntegration werden nicht nur wichtige Exportbranchen wie der Textil- und Bekleidungssektor oder die Möbelindustrie mehr Aufmerksamkeit erhalten. Vielmehr steht auf dem Aktionsplan der Regierung, neue Ausfuhrsektoren zu kreieren oder stärker zu fördern. Im Vordergrund befinden sich dabei Branchen, die durch vorhandene Rohstoffe Vorteile aufweisen. So könnte beispielsweise der Chemiesektor insbesondere die Petrochemie - profitieren, sollten Investoren gefunden werden. Staatliche Unternehmen spielen weiterhin eine große Rolle in dem Entwicklungsland und die Regierung verhält sich trotz der Lippenbekenntnisse, den gewaltigen, oft ineffizienten Staatsapparat zu reduzieren, sehr tolerant. Beklagt wird nicht nur die mangelnde Ineffizienz der meisten öffentlichen Betriebe. Vielmehr kritisieren Wirtschaftsvertreter den mangelnden Elan der Regierung, diese Unternehmen für die Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe zu nutzen, wie dies teilweise in Nachbarländern geschehe. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 8 Bedeutung der Wirtschaftssektoren Anteil Anteil Anteil an den Anteil an den Sektor am BIP am BIP Beschäftigten Beschäftigten (in %) (in %) (in %) (in %) 2000 1) 2005 2000 1) 2005 Verarbeitende Industrie 20,61 23,15 12,96 12,27 Öl und Gas 4,29 4,91 2) 2) Bergbau 13,86 10,44 k.A. 0,85 Land- u. Forstwirtschaft 17,23 13,40 45,28 44,33 Strom und Wasser 1,31 0,92 k.A. 0,20 Baugewerbe 6,05 6,35 k.A. 4,65 Handel und Tourismus 15,74 15,75 20,58 19,90 Transport 3,79 4,04 k.A. 5,85 Informations- und 1,14 2,59 3) 3) Kommunikationsdienstl. Finanzen/Versicherungen 6,36 8,35 k.A. 1,10 Sonstige Dienstleistungen 9,63 10,10 10,66 11,14 1) Fünfjahresvergleich; 2) Bei "Verarbeitende Industrie" mit enthalten; 3) Bei "Transport" mit enthalten Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik) Auf knapp 330 Seiten formulierte die Regierung 2005 ihre "industrial policy", die lange vorher angekündigt wurde und das Verarbeitende Gewerbe wieder aus dem Dornröschenschlaf erwecken soll. Die Industrie könne somit wieder den Stellenwert erreichen, den sie vor der "Asien-Krise" schon einmal genoss. Um die produktiven Stärken des Entwicklungslandes effizienter bündeln zu können, kristallisierte das Industrieministerium insgesamt 32 Sektoren heraus, die in den kommenden Jahren für die angestrebten Zuwachsraten sorgen sollen. Letztere belaufen sich laut mittelfristigem Entwicklungsplan der National Development Planning Agency (Bappenas) für den Zeitraum 2004 bis 2009 auf immerhin knapp 8,6% für das Verarbeitende Gewerbe. Zwischen 2010 und 2025 soll dann ein Durchschnittswert von 10% erreicht werden. Bis 2009 können nach der Klassifizierung des Industrieministeriums schon die Segmente Transportmittel und Maschinen (+12,5%), Düngemittel, Chemikalien und Kunststoffe (+10,6%) sowie Zement (+10,1%) zweistellig wachsen. Zu den 32 Branchen mit "Fördergarantie" zählen neben diversen Agrar- und Nahrungsmittelerzeugnissen unter anderm die Klassiker Textilien und Bekleidung, Schuhe, "Handicrafts", Edelsteine und Schmuck, Keramikerzeugnisse, Palmöl, Holzprodukte, Zement, Kautschuk und Kautschukerzeugnisse sowie Papier. Besondere Aufmerksamkeit sollen ferner die Bereiche Petrochemie, elektrische Maschinen und Geräte, Stahl, Schwermaschinen, Agrarmaschinen sowie Haushalts- und Unterhaltungselektronik erhalten. Zu sogenannten Zukunftsindustriezweigen erklärten die Verantwortlichen den Kfz-Sektor, die Schifffahrtindustrie, Luft- und Raumfahrt, den Schienenverkehr sowie die bislang sträflich vernachlässigte Informationstechnologie. Von der absoluten Zahl her betrachtet fallen noch nicht einmal 10% der insgesamt 365 vom Ministerium identifizierten Sektoren in den Förderbereich. Die ausgewählten 32 Branchen kommen allerdings zusammen auf knapp 78% der lokalen Produktionsmenge und erwirtschaften einen stolzen Anteil von 83% der indonesischen Exporterlöse (ohne Berücksichtigung von Öl und Gas). Die zukünftigen Incentives der Regierung beinhalten finanzielle Zuwendungen, Steuererleichterungen sowie administrative Hilfen. Außerdem ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 9 sollen auch ausländische Direktinvestitionen in diesen Bereichen bevorzugt behandelt, infrastrukturelle Verbesserungen vollzogen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbildungs-Programme gestartet werden. Mit diesen Maßnahmen könne dann der Anteil der Industrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2025 um mehr als zehn Prozentpunkte auf 35 bis 40% gehoben werden, lauten die Vorgaben. Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de). Informationen zu den größten Unternehmen Indonesiens Unternehmen lassen sich nicht gerne in die Karten schauen. Nach Angaben der Internetplattform transnationale.org zählen unter anderem die Unternehmen Pertamina (staatliche Ölgesellschaft), Perusahaan Listrik Negara (PLN; staatliche Stromgesellschaft), Asia Pulp and Paper (Papier), PT Telekomunikasi Indonesia (Telekommunikation), PT Gudang Garam (Zigaretten), Central Asia Petroleum Ltd. (Öl), Garuda (staatliche Fluggesellschaft), Indonesian Satellite Corp (Indosat; Telekommunikation) neben verschiedenen Banken zu den größten Firmen des Landes. Vorläufigen Angaben des Statistikamts BPS zufolge waren 2005 knapp 20.800 (2004: 20.685) mittelgroße und große Unternehmen offiziell registriert, die zusammen etwa 4,36 Mio. (4,32 Mio.) Arbeitnehmer beschäftigten. Ein von der Zeitschrift "Asiaweek" vorgenommenes Ranking, das allerdings schon aus dem Jahr 2001 datiert, stellt die staatliche Ölgesellschaft Pertamina mit einem Jahresumsatz von 19,49 Mrund US$ an die Spitze. Danach folgten Astra International (3,37 Mrund $), die staatliche Stromgesellschaft PLN (2,68 Mrund $), Gudang Garam (Zigaretten; 1,78 Mrund $), Indah Kiat Pulp and Paper (Papier; 1,55 Mrund $), Indofood Sukses (Nahrungsmittel; 1,51 Mrund $), HM Sampoerna (Zigaretten; 1,19 Mrund $), Telkom (Telekommunikation; 1,11 Mrund $) sowie die Fluggesellschaft Garuda Indonesia (1,10 Mrund $). Wirtschaftsvertreter rechnen damit, dass in Zukunft angesichts der größeren Verflechtung und Konkurrenzsituation im ASEAN-Wirtschaftsraum die Konzentrationsentwicklungen in Indonesien anhalten. Dies sei aus Effizienzgründen dringend erforderlich und betreffe sowohl private als auch staatliche Unternehmen. Umsätze ausgewählter Unternehmen Unternehmen/Konzern PT Astra International PT Telekomunikasi Indonesia, Tbk (TELKOM) HM Sampoerna PT Gudang Garam Indofood Sukses Makmur PT Indosat, Tbk Automobilsektor Telekommunikation Umsatz 2005 in Mio. US$ 6.300 4.304 Zigaretten Zigaretten Nahrungsmittel Telekommunikation 2.539 2.500 1.935 1.193 Wichtige Sparten/ Produktsegmente ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit Veränd. (in %) *) 36,3 23,2 39,7 2,3 k.A. 11,1 10 PT Unilever Indonesia, Tbk PT Krakatau Steel PT Semen Gresik, Tbk PT Medco Energy International PT Kalbe Farma, Tbk PT Kimia Farma, Tbk Sosro Group *) gegenüber Vorjahr Quelle: Ekonid Research Körperpflegemittel Stahl Zement Öl, Stromerzeugung Arzneimittel Arzneimittel Getränke 1.030 967 (2004) 775 620 604 187 150 11,2 k.A. 24,1 15,8 16,4 -5,2 k.A. Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57- 354: E-Mail: [email protected]). Regionale Struktur "Chancen für die Zukunft - Probleme in der Gegenwart" - so lässt sich am treffendsten die gegenwärtige Situation Indonesiens im Zusammenhang mit der Umsetzung des "Regional Autonomy Law" beschreiben. Offiziell startete der Dezentralisierungsprozess zum Jahresbeginn 2001, jedoch stellte sich in den mittlerweile verstrichenen mehr als fünf Jahren nur begrenzter Erfolg ein. Ressourcenreiche Provinzen profitieren von der größeren Selbstständigkeit, während andere Distrikte versuchen, durch verschiedene Besteuerungen auf ihre Kosten zu kommen, was die Unternehmen vor Ort verärgert. Eigentlich sollten Bürokratiehürden abgebaut werden, jedoch ist teilweise das Gegenteil der Fall: So kommt es dem Vernehmen nach nicht selten vor, dass doppelte Behördengänge - in Jakarta und in der entsprechenden Provinz - bewältigt werden müssen. Die Zentralregierung fordert die einzelnen Distrikte auf, bessere Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, doch dürfte ein weiterhin langer Entwicklungsprozess bevorstehen. Nachdem das zunehmende Kompetenzgerangel durch die größere Eigenverantwortung der Distrikte immer wieder kritisiert wurde und sich ein gewisser Transparenzmangel bemerkbar machte, wurde im April 2004 ein Regierungsdekret verabschiedet, nach dem sämtliche Genehmigungsverfahren, Lizenzierungen und Koordinationsaufgaben in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Investitionsbehörde BKPM fallen. Durch diese "One-Window-Policy" sollen Entscheidungen innerhalb eines Genehmigungsverfahrens nicht länger als zehn Tage beanspruchen. Auch die in einzelnen Konfliktfällen nachgeschalteten Instanzen - zunächst durch das Coordinating Ministry for Economic Affairs oder im Extremfall auf Präsidentschaftsebene - sollen zu schnellen Entscheidungen angehalten werden. Das Gros der industriellen Aktivitäten spielt sich weiterhin auf Java - und dabei insbesondere in den Ballungsgebieten um Jakarta oder Surabaya - ab. Das "Regional Autonomy Law" konnte bislang noch keine markante regionale Umschichtung herbeiführen. Maßgeblich dafür sind auch infrastrukturelle Defizite, die dafür sorgen, dass sich Unternehmen ihren Produktionsstandort genauestens auswählen, um eine reibungslose Versorgung mit Rohstoffen sowie einen zügigen Abtransport der Waren zu gewährleisten. Allgemeine infrastrukturelle Defizite sorgen letztendlich auch dafür, dass Unternehmen sich teilweise in günstig gelegenen Industrieparks niederlassen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 11 In Zukunft setzt die Regierung nach dem Vorbild der VR China auf die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen. Drei Inseln der Provinz Riau sollen dabei den Anfang machen. Zwar wurden dementsprechende Kooperationsabsprachen schon mit Singapur getroffen, jedoch muss noch ein allgemeines Gesetz über "Special Economic Zones" erlassen werden. Damit hoffen die Verantwortlichen, wieder verstärkt ausländische Investoren auf den Archipel zu locken. Die zunächst anvisierten Standorte Batam, Bintan und Karimun verfügen bereits über die notwendigen infrastrukturellen Grundlagen. Für Unternehmen aus Singapur sind sie ohnehin aufgrund der Nähe (weniger als eine Stunde Fahrt mit einer Schnellfähre) optimal. Optimistischen Schätzungen der Investitionsbehörde BKPM zufolge könnten sich die Exporte des Archipels durch die drei neuen Zonen innerhalb der kommenden fünf Jahre auf ein Volumen von 16 Mrund $ mehr als verdreifachen. Insgesamt plant die Regierung, zunächst knapp zehn "Special Economic Zones" landesweit zu installieren. . In engerer Wahl stehen dabei bislang zusätzlich Bali, Makassar, Ost-Java sowie die Insel Bitung in Nord-Sulawesi. Idealerweise kommt es dann auch dort zu Kooperationen mit anderen Ländern, um eine Basisstruktur zu schaffen. Die zehn Provinzen mit dem größten Pro-Kopf-Einkommen (BIP zu laufenden Preisen) BIP pro Kopf (in US$ 1)) Verwaltungseinheit 2004 2) Jakarta 4.624 Ost-Kalimantan 2.046 Riau 1.827 Papua 1.281 Zentral-Kalimantan 1.046 Nord-Sumatra 1.041 Ost-Java 1.006 Inselgruppe Bangka/Belitung 991 Bali 918 West-Sumatra 882 1) Originalzahlen in Rupiah wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs der Bank Indonesia umgerechnet (2004: 1 US$ = 9.290 Rp); 2) Vorläufige, neuste verfügbare Zahlen Quellen: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik), Bank Indonesia Rolle des Staates in der Wirtschaft Eine der "Hausaufgaben" der indonesischen Regierung liegt nach dem Auslaufen des IWF-Hilfsprogramms in der umfassenden und kreativen Mobilisierung von alternativen Finanzspritzen. Im Inland sollen diese mit einer Ausweitung bei der Privatisierung von Staatsunternehmen in die Kasse fließen. Ein "Blueprint" der Regierung aus dem Jahr 2005 beinhaltet die Aufforderung, Staatsunternehmen zu fusionieren, zu verkaufen oder zu schließen. Der Großteil der insgesamt knapp 160 öffentlichen Firmen gilt als ineffizient. Dies wird beispielsweise dadurch verdeutlicht, dass 80% der Unternehmen lediglich 20% der Gesamtumsätze des öffentlichen Sektors erwirtschaften. Nicht wenige von ihnen fahren Verluste ein. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 12 Aber auch die profitablen unter ihnen - beispielsweise einige Banken, Pharmaunternehmen oder PT Telkom - müssen sich Kritik gefallen lassen. Ihr Profit könnte bei einem besseren Management und bei schärferen Kontrollen der einzelnen Zuständigkeitsbereiche um Einiges höher ausfallen, heißt es. Im Gegensatz zu anderen Ländern könnten die öffentlichen Unternehmen auf dem Archipel nicht als Rückgrat für Wirtschaftswachstum oder Instrument zur Bekämpfung der sozialen Probleme herhalten, wird kritisiert. Die im Staatshaushalt festgehaltenen Bemühungen der Regierung, Privatisierungen vorzunehmen, dürften in den kommenden Jahren zunehmen - fraglich bleibt jedoch, ob sich dabei mehr Erfolg einstellt als in der Vergangenheit. Ausgewählte Staatsunternehmen, die 2007 zur (Teil-)Privatisierung anstehen Regierungsanteil Unternehmen Sektor in % Krakatau Steel Stahl 100 Wijaya Karya Bauwirtschaft 100 Bank Tabungan Negara Banken 100 Inti Elektronikerzeugnisse 100 Dana Reksa Finanzgesellschaft 100 Bank Negara Indonesia Banken 99 Cambrics Primissima Textilindustrie 52 Askrindo Versicherungen 45 Kertas Padalarang Papier und Pappe 40 Atmindo Maschinenbau 36 Intirub Reifen 9,9 Quelle: Ministry for State Enterprises, "Jakarta Post" Auf dem Papier schaltet sich die Regierung weniger in die Belange eines Unternehmens ein, als dies im Endeffekt der Fall ist. Nur in wenigen sensiblen Bereichen ist privates Engagement offiziell ausgeschlossen, jedoch sorgt eine Vielzahl von oft undurchschaubaren gesetzlichen Sonderregelungen dafür, dass auf Behördengänge nie verzichtet werden muss. Das Spektrum der durch bürokratischen Gegenwind beeinflussten unternehmerischen Aktivitäten ist breit. Besserungen werden zwar von der Regierung angekündigt, jedoch erfordern diese gesetzliche Änderungen, die nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen sind. Auch in den kommenden Jahren müssen Unternehmen in den sauren Apfel beißen und versuchen, die Spielregeln vor Ort geschickt zu befolgen, lautet das Fazit von Wirtschaftsvertretern. Außenhandel Außenwirtschaftliches Ziel der Regierung ist es, Indonesien stärker innerhalb des Wirtschaftsraumes ASEAN (außer Indonesien noch Brunei, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) zu positionieren. Gerade innerhalb der Region sehen die Verantwortlichen das größte Potenzial dafür, das Exportvolumen des Landes so auszuweiten, dass die gesamtwirtschaftlichen Ziele erreicht werden könnten. Um das Ausfuhrgeschäft anzukurbeln, wurden vom National Export Team in Kooperation mit dem Coordinating Ministry for the Economy 15 zu fördernde Sektoren benannt. Unter anderem handelt es sich dabei um die Segmente Textilien, Maschinen und Elektronik, Stahl, Kfz-Teile, Kaffee, Verarbeitetes Holz, Kakao sowie Kautschuk und Kautschukerzeugnisse. In Zukunft sollen vor allem die vor Ort ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 13 erhältlichen Rohstoffe für die Exportfertigung stärker genutzt werden. Dies trifft beispielsweise für den Chemiesektor zu. Viele Branchen seien noch nicht vorbereitet, um sich der Freihandelszone AFTA zu stellen, wird kritisiert. Modernisierungsinvestitionen sind dringend erforderlich und somit könnte - ein Konjunkturaufschwung im Verarbeitenden Gewerbe vorausgesetzt - die Einfuhr von Kapitalgütern in den kommenden Jahren wieder zunehmen. Dies dürfte für deutsche Lieferanten nicht zur uneingeschränkten Freude gereichen, denn die Konkurrenzsituation ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere Anbieter aus der VR China drängen im unteren Preissegment vehement auf den Markt. Dieser Trend dürfte sich verschärfen. Indonesien plant eine weitere Liberalisierung des Handels mit dem "Reich der Mitte", da somit ebenfalls Exportchancen entstehen könnten. Kritiker warnen indes vor einer Importschwemme von Billigerzeugnissen. Das Außenhandelsvolumen des Archipels wird sich in den kommenden Jahren weiter expansiv entwickeln und vielfältige Chancen für ausländische Unternehmen schaffen, sollte sich das angestrebte Wirtschaftswachstum realisieren lassen. Die indonesische Außenhandelsstatistik muss mit bestimmten Einschränkungen interpretiert werden. So wird ein Teil des Handels den Umschlagplätzen Singapur oder Rotterdam gut geschrieben. Teilweise kommt es aus internationalen, strategischen Überlegungen zu Importen, die dann direkt wieder in Drittländer reexportiert werden. Nicht zu unterschätzen sei weiterhin der illegale Warenhandel mit Ländern aus der Region, monieren Wirtschaftsvertreter. Seit Januar 2004 existiert ein neues Erfassungssystem, das beispielsweise auch "Online"-Registrierungen durch die größeren Seehäfen ermöglicht. Dem Vernehmen nach weist das neue Verfahren noch erhebliche Lücken auf, was sich unter anderem dadurch bemerkbar mache, dass es teilweise zu Doppelerfassungen gekommen sei. Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2003 2004 2005 0-9 Insgesamt 32.551 46.525 57.701 0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 3.121 3.786 4.012 .28 Metallische Erze 264 608 708 .33 Erdöl 7.629 11,760 17.442 5 Chemische Erzeugnisse 5.316 7.613 8.076 .51/52 Chemikalien 2.469 3.678 3.705 .53 Farben / Lacke 358 482 489 .54 Arzneimittel 226 285 298 .55 Waschmittel / Kosmetika 275 403 436 .57 Kunststoffe (Primärform) 908 1.285 1.381 .58 Kunststoffe (Halbwaren) 124 184 217 6 Vorerzeugnisse 4.158 6.204 7.813 .64 Papier / Pappe 317 436 468 .65 Textilien 663 739 756 .66 Baustoffe / Glas / Keramik 225 304 329 .67 Eisen/Stahl 1.447 2.789 3.889 .68 NE-Metalle 516 766 878 7 Maschinen und Fahrzeuge 8.567 12.175 15.262 .71 Kraftmaschinen 894 1.243 1.708 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 2005/04 24,0 6,0 16,4 48,3 6,1 0,5 1,5 4,6 8,2 7,5 17,9 25,9 7,3 2,3 8,2 39,4 14,6 25,4 37,4 14 .72 Arbeitsmaschinen 1.294 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 282 .74 Spezialmaschinen 1.673 .71-74 Maschinen 4.143 .75 Büromaschinen / EDV 330 .76 Nachrichtentechnik / Radio / TV 704 .776 Elektronische Bauelemente 105 .75/76/776 Elektronik 1.139 .77./.776 Elektrotechnik 823 .78 Straßenfahrzeuge 1.879 .79 Schienen-, Wasser-, 582 Luftfahrzeuge 8 Fertigerzeugnisse 899 .82 Möbel 27 .84 Bekleidung 27 .87 Mess- und Regeltechnik 239 .88 Feinmechanik / Optik 110 Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik) 2.032 379 2.479 6.133 401 1.215 180 2.392 1.215 2.395 2.644 537 2.962 7.851 514 1.402 172 2.088 1.468 3.034 30,1 41,7 19,5 28,0 28,2 15,4 -4,4 -12,7 20,8 26,7 636 823 29,4 1.176 45 54 375 130 1.344 65 71 391 131 14,3 44,4 31,5 4,3 0,8 Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2003 2004 2005 2005/04 0-9 Insgesamt 61.058 71.585 85.660 19,7 .28 Metallische Erze 2.187 2.725 4.539 66,6 .33 Erdöl 7.223 8.053 10.209 26,8 5 Chemische Erzeugnisse 3.387 4.016 4.493 11,9 .54 Arzneimittel 115 131 113 -13,5 6 Vorerzeugnisse 11.175 12.866 14.398 11,9 .64 Papier/Pappe 1.969 2.182 2.278 4,4 .65 Textilien 2.923 3.152 3.447 9,4 .67 Eisen/Stahl 530 824 939 14,0 .68 NE-Metalle 1.201 1.781 2.594 45,6 7 Maschinen und Fahrzeuge 9.773 11.523 13.602 18,0 .71 Kraftmaschinen 610 573 669 16,8 .72 Arbeitsmaschinen 179 265 458 72,8 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 19 23 31 34,8 .74 Spezialmaschinen 473 591 761 28,8 .71-74 Maschinen 1.281 1.452 1.919 32,2 .75 Büromaschinen / EDV 1.868 2.729 2.935 7,5 .76 Nachrichtentechnik / Radio/TV 2.984 3.079 3.071 -0,3 .776 Elektronische Bauelemente 721 762 738 -3,1 .75/76/776 Elektronik 5.573 6.570 6.744 2,6 .77./.776 Elektrotechnik 2.084 2.431 3.265 34,3 .78 Straßenfahrzeuge 665 965 1.355 40,4 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 15 .79 Schienen-, Wasser-, 169 Luftfahrzeuge 8 Fertigerzeugnisse 8.485 .84 Bekleidung 4.105 .87 Mess- und Regeltechnik 59 Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik) 104 9.196 4.454 64 319 206,7 10.272 5.106 88 11,7 14,6 37,5 2.2. Vertrieb Autor: Michael Sauermost, bfai Jakarta (bfai) - In Indonesien ist der moderne organisierte Handelssektor kräftig auf dem Vormarsch. Mit zahlreichen Investitionen wollen diese Unternehmen das immense Absatzpotenzial der mehr als 220 Mio. Verbraucher für sich erschließen. Auch ausländische Handelsketten sind auf die Verkaufschancen aufmerksam geworden. Die Regierung versucht, den Wettbewerb mit dem traditionellen Sektor zu regulieren, dessen Umsatzanteil noch immer mehr als 70% beträgt. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte Groß- und Einzelhandel Der indonesische Einzelhandel befindet sich seit Jahren im Wandel. Kontinuierlich entstehen neue "Shopping-malls" sowie Hypermärkte, und die Supermarktketten entwerfen jährlich weitere Expansionspläne. Mehr als 220 Mio. Konsumenten lassen auch ausländische Handelsketten hellhörig werden. Fast haben die traditionellen Märkte zumindest in den großen Städten Indonesiens schon etwas Nostalgisches. Fünf verschiedene Waren bei mindestens drei unterschiedlichen Händlern erwerben und dabei jeweils den Preis aushandeln: Dieses Szenario passt nicht mehr in das Bild des modernen Indonesiers, der seine Einkäufe am liebsten sonntags in einem der zahlreichen neuen großen Einkaufstempel tätigt. Bislang blieb die Modernisierungskur weitgehend auf die großen Städte des Archipels begrenzt. Längerfristig dürften jedoch auch außerhalb der Ballungsgebiete immer mehr Konsumenten die Möglichkeit erhalten, sich mit einem Einkaufswagen an einer elektronischen Kasse anzustellen. Experten gehen davon aus, dass sich der Bau eines Hypermarktes dann lohnt, wenn im Einzugsgebiet etwa 500.000 Einwohner ansässig sind, die über ein durchschnittliches Monatseinkommen von 100 US$ verfügen. Bislang sind etwa 40% der modernen Einzelhandels im Großraum Jakarta angesiedelt. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 16 Entwicklung des modernen Einzelhandels (Anzahl der Filialen; Zuwachs gegenüber Vorjahr in %) Kategorie 2004 2005 2006 Minimärkte 5.604 6.465 7.476 Supermärkte 956 1.141 1.277 Hypermärkte 90 106 138 Insgesamt 6.650 7.712 8.891 Wachstumsrate 32 16 15 Quellen: Data Consult, Aprindo Trotz alledem geben die traditionellen Verkaufsläden statistisch gesehen immer noch den Ton an. Nach Angaben des Handelsministeriums werden etwas mehr als 70% der Umsätze des Sektors von kleineren, teilweise unorganisierten Händlern eingefahren. Etwa 1,8 Mio. Anbieter sind dem Vernehmen nach landesweit im traditionellen Bereich aktiv. Angesichts der Dominanz des unorganisierten Sektors verwischt auch der Übergang zwischen Groß- und Einzelhandel, so dass eine Differenzierung oft nicht möglich ist. Die traditionellen Händler fühlen sich von der modernen Konkurrenz zunehmend bedroht. Vertreter der Indonesian Market Retailers Association (APPSI) beklagen seit geraumer Zeit, dass bei dem "unkontrollierten Einmarsch" der großen Handelsketten keine Rücksicht auf die Belange der traditionellen Märkte genommen werde. Mehr staatlicher Schutz sei aus wettbewerbsrechtlicher Sicht dringend angesagt. In Kürze wird die Regierung ein neues Regelwerk für den Einzelhandel verabschieden, in dem die Belange des traditionellen Segments Beachtung finden. In der Vergangenheit verwies das Ministry of Trade in diesem Zusammenhang darauf, dass die maßgebliche Entscheidungsbefugnis im Rahmen des "Regional Autonomy Law" auf regionaler Ebene liege und somit die Zentralregierung lediglich Empfehlungen aussprechen könne. Abzuwarten bliebt, inwieweit die Regierung neue Investitionsvorhaben von Hypermärkten außerhalb der großen Städte blockiert. Die Betreiber der großen Handelshäuser könnten so dazu angehalten werden, Kooperationen mit den regional ansässigen klein- und mittelgroßen Händlern einzugehen. Für letztere käme es zwangsläufig zu einer Verbesserung der Infrastruktur, des Managements sowie der Distributionssysteme, hoffen die Befürworter dieses Konzepts. Internationale Handelsketten, die den indonesischen Markt im Visier haben, befürchten von den neuen Bestimmungen mehr Restriktionen für ausländische Unternehmen. Das Handelsministerium gab jedoch Entwarnung. Es gehe lediglich um die Erhaltung eines gesunden Wettbewerbs zwischen modernem und traditionellem Einzelhandel. Regionale Regierungen haben teilweise bereits Schutzbestimmungen für die kleinen Händler in Form von "Bylaws" in ihre Statuten aufgenommen. Beispielsweise ist es im Großraum Jakarta untersagt, einen Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von mehr als 4.000 qm näher als 2.500 m von einem traditionellen Markt zu errichten. Für kleinere Handelshäuser gelten entsprechend kleinere "Bannmeilen". Zusätzlich sind Hypermärkte angehalten, 10 bis 20% der Verkaufsfläche des Gebäudes für traditionelle oder informelle Händler zur Verfügung zu stellen. "Nicht immer werden diese Regeln eingehalten", klagen APPSI-Vertreter aus Jakarta, die sich bereits mit Protesten an die Wettbewerbsbehörde KPPU (Business Competition Supervisory Board) gewandt haben. Dabei geht es außerdem um den Verdacht, dass die großen Handelshäuser eine Monopolisierung des Beschaffungsmarktes herbeigeführt haben. Generell besteht die Intention des Ministry of Trade jedoch nicht darin, Modernisierungsinvestitionen der ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 17 großen Handelshäuser einzuschränken, sondern eine Kompromisslösung für eine effizientere Neuorganisation der unzähligen kleinen Händler zu ermöglichen, heißt es. Währenddessen verliert der organisierte Einzelhandel keine Zeit, Erweiterungs- sowie Modernisierungsinvestitionen an den Start zu bringen. Die Zahl der Hypermärkte überschritt im Jahr 2005 die Schwelle von 100 Filialen und erreichte nach Angaben der Association of Indonesian Retailers (Aprindo) im Jahr 2006 bereits 138 Einkaufszentren (darunter 23 Outlets von Großhändlern). Hypermärkte werden in Indonesien unter Anderen als solche bezeichnet, wenn sie über eine Verkaufsfläche von 4.000 bis 10.000 qm verfügen und mehr als 20.000 verschiedene Produkte zum Verkauf anbieten. Bedeutende Hypermarktketten vor Ort sind Carrefour (2006: 29 Filialen), Makro (20), Hypermart (17) sowie Giant (15). Den Anfang in Indonesien machte der niederländische "Cash-and-Carry"-Großhändler Makro 1992. Das Unternehmen versucht, sich neben der großen Produktvielfalt verstärkt auf Frischwaren zu konzentrieren. Damit soll die Nachfrage des Gastronomiebereichs zufriedenstellend abgedeckt werden. Zu diesem Zweck erweiterte die Kette dem Vernehmen nach die Zahl der verschiedenen Beschaffungsoptionen pro Produkt in Jakarta auf drei verschiedene Händler. Bis vor kurzem war für den Einkauf bei Makro eine Mitgliedschaft erforderlich, die für umgerechnet 2 Euro erworben werden konnte. Durch die Präsenz der neuen Hypermärkte ist diese nicht mehr notwendig. Das französische Unternehmen Carrefour folgte 1998 und mauserte sich relativ schnell zu einem der größten ausländischen Handelshäuser vor Ort. Es fusionierte mit PT Contimas Utama (Continent) und steigerte die Zahl der Filialen kontinuierlich. Die etwa 30.000 Produkte der Handelskette werden zu 90% vor Ort beschafft und teilweise auch exportiert. Zu etwa 2.000 Zulieferern besteht nach Aussagen des Unternehmens Geschäftskontakt. Dies könnte sich in Zukunft noch verstärken, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie von Branchenvertretern intensiv gefordert, verschärft werden. Ebenfalls bei Giant handelt es sich um einen internationalen Anbieter, und zwar um eine malaysisch-indonesische Kooperation. Diese besteht seit 2000 zwischen der Supermarktkette Hero und Dairy Farm International Malaysia. Experten erwarten, dass die Entwicklung der Super-Märkte in den kommenden Jahren nicht so rasant verläuft, wie dies bei den Hyper- und Mini-Märkten der Fall ist. Erstere werden mittlerweile von den Kunden der Mittelklasse für den zweiwöchigen Großeinkauf genutzt, während die täglich anfallenden Zusatzbedürfnisse in den, meist näher gelegenen Mini-Märkten befriedigt werden. Supermärkte sind offiziell dadurch definiert, dass sie über eine Fläche von 700 bis 4.000 qm und im Regelfall über ein Produktsortiment von 5.000 bis 20.000 Erzeugnissen verfügen. Sie haben nach der Auffassung von Branchenvertretern in kleineren Städten noch Wachstumspotenzial. Die bedeutendsten Supermarktketten sind Hero, Matahari und Superindo. Mini-Märkte sind durch eine Größe von 100 bis 700 qm gekennzeichnet, und ihre Regale sind mit bis zu 5.000 Erzeugnissen bestückt. Teilweise handelt es sich dabei um sogenannte Convenience Stores, die 24 Stunden lang geöffnet sind. Nicht selten operieren diese in Form der Franchise-Lizenzvergabe, wie beispielsweise Circle K, die erste Ladenkette dieser Gattung vor Ort. Viele Einzelhändler, die vormals auf den Großhandel oder den Supermarkt-Bereich spezialisiert waren, haben ihr Geschäftsfeld jetzt auf das Mini-Markt-Segment ausgeweitet. So unterhält beispielsweise ebenfalls die Kette Hero mittlerweile 40 Convenience-Läden unter dem Markenzeichen "Star Mart". Die Handelskette PT Alfa Retailindo verfügt inzwischen über 1.757 Mini-Markets ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 18 ("Alfamart") und kommt dabei sehr nahe an den Marktführer Indomaret heran, der landesweit 1.880 Filialen gestreut hat. Ebenfalls die Anzahl der Kaufhäuser hat sich in den vergangenen Jahren erhöht. Mittlerweile sollen es mehr als 560 "Department Stores" sein, die zu knapp 60% im Großraum Jakarta sowie in West-Java angesiedelt sind. Kaufhäuser auf dem Archipel sind mehrheitlich vergleichsweise klein und verfügen im Regelfall über Verkaufsflächen in der Größenordnung zwischen 1.000 und 4.000 qm. Der Wettbewerb spitzt sich für sie durch die wachsende Präsenz der Hypermärkte zu. In Zukunft dürften sie sich noch stärker auf wohlhabendere Bevölkerungsschichten konzentrieren. Darauf setzen auch ausländische Anbieter, wie Sogo aus Japan oder Debenhams aus Großbritannien. Erst in Zukunft wird der moderne Fachhandel eine bedeutende Rolle einnehmen, schätzen Branchenkenner. Teilweise sind in diesem Bereich, insbesondere im Elektrohandel sowie bei Heimwerkermärkten, internationale Unternehmen aktiv. Geschätzte Marktanteile führender Gruppen in einzelnen Handelssegmenten Handelsgruppe/Segment Umsatz 1) Anteil 2) Hypermärkte (2006) .Carrefour 5,9 27,8 .Makro 4,2 19,8 .Giant 4,1 19,3 .Hypermart 4,0 18,9 Supermärkte (2005) .Hero 2,9 28,0 .Matahari 2,4 23,0 .Superindo 1,7 16,0 .Ramayana 1,6 15,0 Mini-Märkte (2006) .Indomaret 3,2 35,0 .Alfamart 3,0 33,0 .Starmart 0,5 5,0 Kaufhäuser (2006) .Matahari Putra Prima 4,4 33,2 .Ramayana 2,9 21,8 1)Umsätze in Bill. Rp; 2) Anteil am Gesamtumsatz der Sparte in % Bei den Umsatzzahlen des Handels kursieren auf Grund unterschiedlicher Abgrenzungen verschiedene Zahlen. Im Regelfall beziehen sich diese auf den organisierten Sektor. In der Aprindo-Statistik wird für 2005 ein Gesamtumsatz im modernen Einzelhandel (Hyper-, Super sowie Minimärkte berücksichtigt) von 35,8 Bill. Rp ausgewiesen. Dies entspricht, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs der Zentralbank, einer Summe von etwa 3 Mrd. Euro. In den letzten fünf Jahren verbuchte der Branchenverband ein durchschnittliches Wachstum von knapp 20% p.a. 2006 soll dem Vernehmen nach ein Plus von 21% erwirtschaftet worden sein. Das Unternehmen AC Nielsen stützt sich bei seiner Berechnung der Umsatzentwicklung auf schnelllebige Konsumgüter aus 51 verschiedenen Produktkategorien. Demnach wurde für 2005 ein Wert von umgerechnet knapp 5 Mrd. $ ermittelt. Für 2006 gehen die Experten von einem Wachstum von etwa mehr als 14% aus. Nahrungsmittel schneiden dabei mit einem Plus von 18,7% überdurchschnittlich gut ab. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 19 Seit 1998 stehen Projekte im modernen Einzelhandel nicht mehr auf der Negativliste der Regierung für ausländische Direktinvestitionen. Bei kleinen und mittelgroßen Märkten (bis zu 10.000 qm Verkaufsfläche) sowie Läden (bis zu 6.000 qm) ist jedoch eine maximale Kapitalbeteiligung von 49% vorgeschrieben. Bei größeren Projekten entfällt diese Restriktion. Das Mindeststartkapital für ausländische Direktinvestitionen beträgt dem Vernehmen nach 100.000 $, wobei der Betrag auf mehrere Projekte aufgeteilt werden kann. Nach Einschätzung von Aprindo-Vertretern stehen die Zukunftschancen für ein Engagement im indonesischen Einzelhandel außerordentlich gut. Die in Aprindo organisierten Unternehmen zählen zu den größeren Firmen des organisierten Einzelhandels, die sich es auch leisten können, Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Für die lokalen Handelsunternehmen sei die Konkurrenz aus dem Ausland keinesfalls schlecht, wird betont. Dadurch könne sich der Sektor insgesamt qualitativ verbessern. Branchenkenner gehen davon aus, dass sich Investitionen bei Hypermärkten in der Größenordnung zwischen 20 Mrd. und 100 Mrd. Rp pro Filiale bewegen, während ein neuer Supermarkt mit 4 Mrd. bis 20 Mrd. Rp angesetzt wird. Bislang waren ausländische Investoren zwar schon sehr aktiv, jedoch immer noch tendenziell zurückhaltend, bewerten Branchenvertreter. Das niedrige Pro-KopfEinkommen der Bevölkerung mache sich dabei in der Statistik negativ bemerkbar. Dabei kam es seit Jahren zu kontinuierlichen Steigerungsraten, die im "modernen" Einzelhandel mit rund 10% und im "traditionellen" mit 5% zu Buche schlugen. Zumindest im ersten Segment werde sich die Entwicklung noch beschleunigen, wird erwartet. Handelsvertreter und Vertragshändler Lokale Besonderheiten Der indonesische Markt ist groß und wächst kontinuierlich. Dennoch reicht dies in den meisten Segmenten bislang nicht aus, um im Anfangsstadium das finanzielle Risiko einer Niederlassung oder gar einer eigenen Produktion einzugehen. Der Einstieg erfolgt im Regelfall über einen Vertriebspartner vor Ort. Einen kompetenten Handelsvertreter zu finden, birgt jedoch einige Tücken, wie ausländische mittelständische Unternehmen aus Erfahrung wissen. Die verarbeitende Industrie wartet im Prinzip seit der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise Ende der 90er Jahre auf einen nachhaltigen Aufschwung. Dementsprechend "eingefahren" verharrten die Vertriebswege und -möglichkeiten für Zulieferer aus dem Ausland. Bürokratische Hürden sorgen zusätzlich bisweilen für Kopfschütteln bei Unternehmen, die ihre Produkte auf dem Archipel vertreiben wollen. Derartige Schwierigkeiten stellen das Vertrauensverhältnis zum Handelsvertreter vor Ort ständig auf die Probe. Kultur- und Mentalitätsunterschiede sind zu berücksichtigen - und das nicht nur zwischen Europäern und Indonesiern, sondern ebenfalls zwischen den Bevölkerungsgruppen vor Ort. Daneben kann es einen großen Unterschied ausmachen, ob Geschäfte mit privaten oder öffentlichen Unternehmen abgewickelt werden sollen. In der allgemeinen Praxis spielt die Unterscheidung zwischen Handelsvertreter und Vertragshändler auf dem Archipel keine Rolle. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 20 "Newcomer" auf dem Markt erwarten im Regelfall zu schnelle Erfolge. Während Consulting-Unternehmen potenziellen Lieferanten, ausgestattet mit Charts über die Größe und das Potenzial des Absatzmarktes, bisweilen den Mund wässrig reden, sieht die Realität vor Ort anders aus. Geschäfte auf dem Archipel benötigen ihre Zeit. Eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale eines guten Vertreters vor Ort liegt nicht zuletzt in seiner Fähigkeit, Geschäftsabläufe zu beschleunigen - oftmals durch die richtigen Kontakte. Der Partner sollte jedoch ebenfalls über Erfahrung mit westlichen Geschäftsleuten verfügen, um die sprachlichen und kulturellen Unterschiede überbrücken zu können. Zu den "kulturellen Besonderheiten" in Indonesien zählen ausländische Unternehmen mittlerweile auch die immer wieder auftauchenden Finanzierungsprobleme vor Ort. Je nach Risikoprofil wählen Lieferanten eine im Vergleich zu anderen Standorten flexiblere Handhabung der Zahlungsbedingungen, während andere Firmen sich auf keine Kompromisse einlassen und lieber auf ein Geschäft verzichten. Die damit verbundene Risikoabwägung fällt somit ebenfalls in den Aufgabenbereich des Partners vor Ort. Insbesondere von Anbietern aus Europa wird bisweilen unterschätzt, dass bei vielen Kaufentscheidungen - auch im gewerblichen Bereich - Qualitätsaspekte nur eine untergeordnete Rolle spielen. Als Folge sieht sich der Markt von Billigerzeugnissen aus der VR China überflutet. Bei technisch anspruchsvolleren Produkten ist die Konkurrenz aus Asien, insbesondere Japan, nicht zu unterschätzen, die bereits über ein intaktes Netzwerk verfügt. Insbesondere im Fall von komplementären Erzeugnissen könnte letzteres ein ideales Instrument für den Markteinstieg bedeuten, wenn gute Konditionen ausgehandelt werden. Die Marketing- und Transportkosten werden oftmals im Vorfeld von ausländischen Lieferanten viel zu niedrig angesetzt. Genauso zersplittert und unübersichtlich wie sich der Inselstaat auf der Landkarte präsentiert, genauso mühelos können Lieferanten aus dem Ausland bislang die maßgeblichen Geschäftszentren auf dem Archipel abstecken. Die Musik spielt dabei hauptsächlich in Java mit den Wirtschaftszentren Jakarta, Surabaya oder auch Bandung. Hier konzentriert sich auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte sowie vergleichsweise üppiger Pro-Kopf-Einkommen nicht nur der Konsumgüterabsatz. Auch sind in und um die Ballungsgebiete die bedeutendsten Industriekomplexe angesiedelt. Ein besonderer Stellenwert kommt weiterhin der Urlaubsinsel Bali zu, auf der - bedingt durch das Touristenaufkommen - Geschäftspotenzial entsteht. Vor dem Hintergrund des steigenden Wettbewerbs werden andere Regionen an Bedeutung gewinnen, auch wenn das "Regional Autonomy Law" bislang noch nicht die erhoffte Wirkung erzielen konnte. Sumatra, Kalimantan und teilweise Sulawesi haben sich, maßgeblich bedingt durch die vorhandenen Rohstoffe, schon zu potenziell interessanten Wirtschaftsregionen gemausert. Dennoch bleibt Jakarta die unumstrittene Eingangstür, aber auch das maßgebliche Betätigungsfeld für ausländische Lieferanten. Dies hat zunächst politische Gründe, denn Lizenzen sowie Genehmigungen werden weiterhin in der Hauptstadt erteilt. Auch in infrastruktureller Hinsicht spielt die Metropole trotz bestehender Defizite die Hauptrolle. Schließlich sind dort die bedeutendsten Umschlagplätze des Landes angesiedelt. Trotz der landesweiten Unterschiede in Sachen Kultur, Religion und Mentalität werden auch Geschäftskontakte im Regelfall in Jakarta angebahnt und Verträge abgewickelt. Ausländische Investoren, Handelsunternehmen oder Vertretungen unterhalten daher ihren Sitz unabhängig vom Geschäftsfeld in der Hauptstadt. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 21 Dies sollte jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Wahl eines Handelsvertreters aus Jakarta zulassen, denn regionales "Know-how" ist gefragt, wenn ein landesweites Engagement geplant ist. Zusätzlich muss die teilweise vorhandene Cluster-Struktur der verarbeitenden Industrie berücksichtigt werden. So ist beispielsweise ein Großteil der Textilindustrie rund um Bandung angesiedelt, was Lieferanten von entsprechenden Maschinen schon bei der Partnersuche wissen müssen. Aus verschiedenen Gründen sollte sich ein mittelständisches Unternehmen gut überlegen, ob es einen Vertreter mit einem Exklusivvertrag ausstattet, es sei denn es handelt sich um ein großes und renommiertes Handelsunternehmen, das bereits über ein flächendeckendes Distributionsnetz verfügt. Bei einer Vertragsanbahnung mit kleineren Handelsfirmen sind Informationen Dritter einzuholen, die sich ein objektives Bild über das bestehende Netzwerk des Unternehmens machen können. Handelsvertreter auswählen Na klar: Der persönliche Kontakt zählt, aber vielleicht in Indonesien mehr als anderswo. Denn der Archipel ist nicht nur regional zersplittert, sondern auch von unterschiedlichen Kulturen geprägt. Mentalitätsunterschiede zwischen den einzelnen ethnischen Gruppen sind weitaus größer, als dies ein Außenstehender begreifen kann. Schnelle Geschäfte lassen sich mit der chinesischen Bevölkerungsminderheit eher abschließen, der eine größere Geschäftstüchtigkeit als den eher verschlosseneren Javanern nachgesagt wird. Dennoch kann sich ein Lieferant nicht der javanischen Kultur entziehen, denn zumindest sämtliche offiziellen Spielregeln werden von den Behörden in Jakarta definiert und dort bekleiden Javaner die Schlüsselpositionen. Überall gibt es in Indonesien "Umwege", die leichter zum Ziel führen, doch renommierte Anbieter - gerade aus Europa -, die langfristig denken, scheuen zurecht diesen Weg und suchen nach einem Partner mit einem Vertrauensimage. Unabhängig davon, dass die Entscheidung über die Größe sowie Organisationsstruktur der Vertretung maßgeblich vom Produkt abhängt, bestehen zahlreiche Möglichkeiten einer Vertriebspartnerschaft. Multinationale Firmen mit Erfahrung vor Ort, die sich zudem über ihre Produktgattung für einen gemeinsamen Vertrieb für deutsche mittelständische Unternehmen anbieten, haben zumeist auch einen Firmensitz in Asien. Sie verfügen im Regelfall über ein professionelles Management sowie ein ausgefeiltes Distributionsnetz. Dennoch wird diese "Auf-Nummer-sicher"-Lösung von mittelständischen Unternehmen nur selten gewählt, da sie riskieren, dass ihre Erzeugnisse im Gesamtsortiment des Unternehmens nur unter "ferner liefen" geführt werden. Internationale Handelshäuser, die auf dem Archipel ansässig sind, dürfen zwar selbst keinen Handel treiben, bedienen sich jedoch lokaler Partner, die sämtliche Geschäfte vor Ort abwickeln. Die größeren in- und ausländischen Handelshäuser haben ihren Hauptsitz im Regelfall in Jakarta und verfügen über Zweigstellen in den wichtigen Zentren. Ob deren Distributionskanäle sowie Dienstleistungen (Marketing, After-Sales-Service etc.) tatsächlich genutzt werden können, muss je nach Produkt abgewogen werden. Oftmals hätten europäische Anbieter ohnehin ein unterschiedliches Kundenprofil zu ihren asiatischen Counterparts, ist teilweise auf Messen zu hören. Aus diesem Grund begeben sich viele Neueinsteiger auf die Suche nach einer kleineren bis mittelgroßen Vertretung, die sich in der speziellen Branche auskennt und eher auf die Vermarktung des speziellen Produkts konzentrieren kann. Zählen staatliche Unternehmen zu der ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 22 Kundenzielgruppe, so sollten Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen sowie diesbezügliche Kontakte mit in das Anforderungsprofil aufgenommen werden. Wenngleich die Chemie zwischen Lieferant und Vertreter stimmen sollte, gilt es als grob fahrlässig, sich bei der Auswahl eines Partners vor Ort nur auf die gute Menschenkenntnis zu verlassen. Zu groß sind die kulturellen Unterschiede, die nicht nur im Anfangsstadium derartiger Geschäftsbeziehungen zu gar nicht mal böswillig gemeinten, jedoch teilweise fundamentalen Missverständnissen führen. Den Markteinstieg erleichtern dürfte in jedem Fall der Kontakt zu europäischen Unternehmen vor Ort, die bereits über Erfahrung im Indonesien-Geschäft verfügen. Für deutsche Firmen ist die Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (EKONID) in Jakarta der erste Ansprechpartner. Sie kann vom Anfangsstadium der Kontaktsuche bis zum Vertragsabschluss Hilfestellung leisten. Einen Überblick über ihre Mitgliedsfirmen und deren Kontaktadressen beinhaltet die Publikation "EKONID Business Partner Germany - Indonesia", die alle zwei Jahre aktualisiert wird. Ein weiteres Adressverzeichnis deutscher Unternehmen in Indonesien besteht in der "Firmenliste", die von der Deutschen Botschaft in Jakarta erstellt wird und mittlerweile auch über die Homepage abrufbar ist. In jedem Fall lohnt sich ein Überblick über die ausländischen Handelsunternehmen, die nach der Asienkrise weiterhin vor Ort aktiv geblieben sind oder aber neue Investitionen gestartet haben. Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen. Handelsvertreter managen Die Bandbreite der Erfahrungen deutscher Lieferanten mit Handelsvertretern in Indonesien ist beeindruckend. Sie reicht von Beurteilungen wie "Der ist ein Selbstläufer!" bis hin zu Katastrophenmeldungen. Bei letzteren ist zu berücksichtigen, dass oftmals die landestypischen infrastrukturellen und bürokratischen Störfaktoren aus dem Ausland nicht richtig beurteilt werden können. Positive Berichte gehen hingegen eher von Unternehmen ein, die sich in der Region bereits auskennen. Beispielsweise bearbeiten nicht wenige europäische Anbieter den Markt von einer Niederlassung in Singapur aus. Dadurch kann der Verkaufsleiter des Unternehmens öfter Stippvisiten nach Jakarta unternehmen - und das ist wichtig. Bei den Vertragsverhandlungen, aber auch bei späteren Besprechungen, ist eine gewisse Vorsicht geboten. So müsse beispielsweise bei Zugeständnissen eher eine defensive Taktik gewählt werden, ist immer wieder zu hören. Anders als bei Absprachen im westlichen Geschäftsumfeld zähle noch das gesprochene Wort sehr viel. Bei eher locker gemeinten Versprechungen oder dem motivationsfördernden in Aussichtstellen von zusätzlichen Incentives sollte daher der Ball eher flach gehalten werden. Bei wichtigen Abmachungen in schriftlicher Form, die über die Vertragsbedingungen hinausgehen, sei es ratsam, diese auch in indonesischer Sprache abzufassen, empfehlen Rechtsexperten. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 23 Bei der Vereinbarung von Basisgehältern und Provisionssätzen ist eine Gratwanderung zwischen Verhandlungsgeschick und Marktverständnis angesagt. Zu beachten ist, dass neben der Handelsspanne für das Produkt erhebliche Zusatzkosten anfallen. Dies geschieht teilweise ohne Belege, was das Vertrauensverhältnis zu dem Vertreter anspannen kann. Dabei geht es nicht nur um zusätzliche Aufwendungen für Auftragsvergaben oder notwendige Lizenzierungen. Selbst bei dem ohnehin schon kostspieligen Transport der Ware tauchen Kosten auf, die nicht im Ursprungskalkül enthalten waren. Von vornherein sollte dies durch eine relativ starre Kalkulation berücksichtigt werden, die gewisse Puffer für Zuwendungen beinhaltet. Somit liegt es am Geschick des Handelsvertreters, das für sich Bestmögliche zu verhandeln, und der Lieferant kann mit konkreten Margen kalkulieren. Letztere variieren je nach Produkt, Marktsituation und Konjunkturlage so stark, dass kaum allgemeingültige Angaben möglich sind. Auf jeden Fall sollte sich der Lieferant gegen Devisenschwankungen absichern und ebenfalls die schwankende Zinsentwicklung auf dem Archipel im Auge behalten. Letztere spielt insofern eine Rolle, als dass viele Lieferanten in die Position gedrängt werden, den Kunden Kreditzugeständnisse einzuräumen. Ob dies dann in die alleinige Verantwortung des Vertreters fallen soll, muss im Vorfeld geklärt sein. Ohnehin ist es ratsam, so viele Dinge wie möglich im Vorfeld vertraglich zu regeln, denn ein vorzeitiger Wechsel des Vertreters ist schwierig. Andererseits können konkrete Zielvorgaben mit Kündigungsfolge bei Nichterreichen nur schwer vertraglich stipuliert werden. Daher raten Rechtsexperten zu kurzen Laufzeiten bei den Vereinbarungen, die mit einer Verlängerungsoption garniert werden. Eigeninvestitionen können nur selten von indonesischer Seite erwartet werden, ist zu hören. Dementsprechend konkret sollten die vertraglichen Bedingungen formuliert werden. Die Höhe der Provision ist in erster Linie vertragsabhängig. Denn dort ist geregelt, inwieweit der Vertreter Marketingaufgaben von der Beratung bis hin zum Kundenservice zu erledigen hat. Neben den Formalitäten darf bei der Zusammenarbeit der persönliche Kontakt nicht zu kurz kommen. Regelmäßige Besuche dienen in erster Linie der Kontrolle, jedoch werden diese auch aus Harmoniebedürfnissen von der Gegenseite erwartet. Oftmals empfiehlt es sich, vor Ort Schulungen durchzuführen oder für eine gewisse Zeit einen technischen Berater aus Europa einfliegen zu lassen. Dadurch werden dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Arten von Vertriebspartnern Offiziell wird auch in Indonesien die Unterscheidung zwischen Eigenhändler, Kommissionär und Handelsvertreter vorgenommen. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass eine indonesische Firma sowohl als Eigenhändler als auch als Handelsvertreter fungiert. Unterschieden wird ferner zwischen Vermittlungsagent und Sales Agent. Inwieweit letzterer verpflichtet ist, Kundendienstleistungen zu erbringen, oder die Befugnis hat, Zahlungen der Klienten entgegenzunehmen, muss vertraglich geregelt sein. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist es obligatorisch, einen Alleinvertreter einzuschalten. Dies ist auf Grund von gesetzlichen Regelungen auch in verschiedenen anderen Bereichen erforderlich. Beispielsweise kann im Falle einer Lizenzierungspflicht die Lizenz lediglich exklusiv an ein Unternehmen in Indonesien erteilt werden, so dass ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 24 sich zwangsläufig eine Alleinvertretung ergibt. Bei verschiedenen Produkten, die unter der Kontrolle der Regierung stehen, ist ebenso ein Exklusivvertreter vorgeschrieben. Mittlerweile gilt diese Sonderregelung jedoch nicht mehr für viele Erzeugnisse. Hauptsächlich Kfz sind noch davon betroffen. Auf Grund der rechtlich starken Position eines Alleinvertreters streben die Unternehmen in der Regel nicht exklusive Kooperationsformen an. In jedem Fall sollte dem Vertragsinhalt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Vertragsabschluss Rechtliche Grundlage ist der Civil Code No. 23/1847. Ergänzt wird dieses Regelwerk durch die Bestimmungen über die Registrierungspflicht von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen. Diese ist in den Decrees 295/1982 sowie 428/1987 des Department of Industry geregelt. Ergänzungen bzw. Änderungen, die sich größtenteils restriktiv auswirken, enthält zusätzlich das kürzlich erlassene Decree 11/2006 des Department of Trade. Demnach bedürfen beispielsweise sämtliche Vertretungsvereinbarungen der Schriftform. Vorher galt dies lediglich für Alleinvertretungen. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, wenngleich verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Bausteine berücksichtigt werden müssen. Zu diesen Standardelementen zählen beispielsweise die Firmensitze beider Parteien, Zweck und Ziel der Vereinbarung sowie Bestimmungen bei deren Nichteinhaltung, die Vertretungsform, eine genaue Beschreibung der Produkte, die Vertragsregion, Rechte und Pflichten beider Parteien, Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten sowie das anwendbare Recht. Für den Fall, dass nicht-exklusive Verträge abgeschlossen werden, muss der Vertragspartner über weitere bestehende Verträge informiert werden. Sofern die Verträge nicht in der Landessprache abgefasst sind, müssen sie von einem vereidigten Übersetzer ins Bahasa Indonesia übersetzt werden. Bei einer Alleinvertretung gilt indonesisches Recht als ausschlaggebend. In jedem Fall ist es ratsam, einen Rechtsstreit zu vermeiden, denn die Durchsetzung wäre - egal nach welchem Verfahren - langwierig und kostspielig. Durch gesetzliche Änderungen haben sich die Vertragsabschlüsse sowie registrierungen teilweise kompliziert. Zumindest ist generell der bürokratische Aufwand größer geworden. So muss das ausländische Unternehmen den Vertretungsvertrag in seinem Heimatland notariell beglaubigen lassen. Zusätzlich ist dort ein Zertifikat der ansässigen Indonesischen Botschaft zu beantragen. Es enthält verschiedene Standardinformationen über den Geschäftsbetrieb. Diese Formulare benötigt der Vertreter in spe neben weiteren zahlreichen Dokumenten (Unterlagen über Identität und Geschäftstätigkeit, Importeuridentifikationsnummer API, Originalbroschüren und prospekte von Produkten), um die notwendige Registrierung beim Ministry of Trade vornehmen zu können. Bei bestimmten Erzeugnissen sind Genehmigungen von weiteren Ministerien einzuholen. Beispielsweise bestehen für Medizintechnik beim Gesundheitsministerium oder für Kfz beim Industrieministerium Lizenzierungspflichten. Wer mit Medikamenten, Lebensmitteln oder Getränken handelt, benötigt eine Genehmigung der Food and Drugs Control Agency. Weitere Erzeugnisse, insbesondere des Chemiesektors, sind von Zusatzgenehmigungen betroffen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 25 Sind sämtliche Unterlagen eingereicht und in Ordnung, so kann nach Ablauf von fünf Arbeitstagen - so zumindest die Vorgabe - der "Letter of Registration" ausgestellt werden. Erst dann darf der Handel beginnen oder können weitere Verträge mit Unterhändlern abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Registrierung beträgt - solange keine kürzere Frist vertraglich stipuliert wurde - zwei Jahre. Danach ist eine Erneuerung der Laufzeit möglich. Der Vertreter ist verpflichtet, alle sechs Monate einen Geschäftsbericht (Corporate Activity Report) beim Department of Trade abzuliefern. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Das Unternehmen hat den Vertragspartner über die Besonderheiten des Produktes zu schulen und über Weiterentwicklungen zu informieren. Bei Garantiepflicht von mehr als einem Jahr stehen auch der After-Sales-Service sowie die Belieferung mit Ersatzteilen auf der Hausaufgabenliste. Der Vertreter verpflichtet sich hingegen, Firmengeheimnisse für sich zu behalten und eine dem Vertrag entsprechende organisatorische und personelle Infrastruktur bereit zu stellen. Der Rest wird vertraglich festgelegt. Dabei geht es um die Kompetenz von Marketingaktivitäten - auch überregional, die Nutzung von Logos und Werbematerialien, Sorgfalts- und Informationspflicht des Vertreters, PRMaßnahmen, Schulungen, das Ausmaß der Berichterstattung der Vertretung, die Erstattung von Werbe- und Reisekosten und so weiter. Diese Dinge, so berichten Wirtschaftsvertreter, werden individuell, produktabhängig beziehungsweise nach Firmenphilosophie ausgehandelt. Vertragsbeendigung Gesetzlich gibt es fünf zulässige Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Einfach ist es, wenn sich beide Parteien auf eine Beendigung der Zusammenarbeit einigen. Zwangsläufig geschieht dies, wenn eine Seite Konkurs anmeldet oder aus anderen Gründen den Geschäftsbetrieb einstellt. Wenn ein zeitlich begrenzter Vertretungsvertrag nicht verlängert wird oder die Rechte auf eine andere Person oder Firma transferiert werden, liegt ebenfalls eine Auflösung vor. Problematisch ist es, wenn ein Unternehmen mit der Leistung des Handelsvertreters unzufrieden ist und sich deshalb von ihm trennen möchte. Eine derartige Vertragsauflösung ist ohnehin nur durchsetzbar, wenn bestimmte Mindestanforderungen, wie Umsatzziele, vertraglich stipuliert wurden. Aber selbst dann ist es nicht selbstverständlich, dass die Auflösung vor Gericht durchgesetzt werden kann. Offiziell läuft eine derartige Vertragsbeendigung unter der Kategorie "beiderseitiges Einvernehmen". Keine der Parteien soll ihr Gesicht verlieren. In jedem Fall ist dem Handelsministerium eine gütliche Trennung schriftlich zu bestätigen. Erfolgt dies drei Monate nach der Auflösung nicht, so wird die Registrierung ungültig, und es kann ein neuer Vertreter unter Vertrag genommen werden. Eröffnung einer Repräsentanz Der Aktionsradius einer Handelsrepräsentanz ist auf dem Archipel sehr begrenzt. Sie darf nur in Ausnahmen (Einkaufsrepräsentanz) vertragliche Beziehungen eingehen, ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 26 keinen Außenhandel betreiben sowie allgemein keine Geldtransaktionen zur Geschäftsabwicklung vornehmen. Dennoch ist diese Form der Präsenz ein beliebtes Modell für ausländische Unternehmen, um die eigenen Interessen vor Ort zu vertreten. Schließlich ist der Aufwand einer derartigen Büroeröffnung aus finanziellen, organisatorischen und personellen Gesichtspunkten gering. Während ein Teil der Repräsentanzen den späteren Markteintritt erleichtern sollen, indem Marktforschung sowie Kontaktanbahnung im Vordergrund stehen, dienen andere Büros zur Unterstützung der bestehenden Geschäftsaktivitäten. Beispielsweise erledigen Industrieunternehmen ihre Controlling- oder Marktforschungsaufgaben über ein "Representative Office". Eine ebenfalls beliebte Konstellation ist die Einrichtung eines derartigen Büros als zusätzliches Kontrollorgan zu einer Handelsvertretung vor Ort. Als Repräsentant kann grundsätzlich jede indonesische natürliche oder juristische Person sowie jede ausländische natürliche Person fungieren. Drei Arbeitnehmer müssen dabei mindestens beschäftigt werden. Erforderlich ist die Hinterlegung eines Deposits bei der Bank Indonesia (5 Mio. Rp für Ausländer; 1 Mio. Rp für Indonesier), das nach Vertragsauflösung zurückerstattet wird. Unterschieden wird zwischen nationalen und regionalen Repräsentanzbüros. Das "National Representative Office" benötigt eine Genehmigung durch das Handelsministerium. Die Laufzeit beträgt jeweils zwei Jahre, jedoch kann nach Ablauf der Frist stets ein Neuantrag gestellt werden. Dies ist auch notwendig, wenn der Repräsentant gewechselt wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen Verkaufs- und Einkaufsrepräsentanzen. Den Verkaufsrepräsentanzen ist jegliche Art von Handel oder Anbahnung sowie Abwicklung von Geschäftsabschlüssen untersagt. Erlaubt sind hingegen Produktwerbung, Marktforschung oder Überwachung des Verkaufs. Einkaufsrepräsentanzen dürfen zwar selbständig Verträge abschließen, jedoch lediglich unter der Prämisse, dass es sich um Einkaufsverträge handelt. In Indonesien kann bislang grundsätzlich lediglich eine Repräsentanz eröffnet werden, so dass die Wahl zwangsläufig im Regelfall auf Jakarta fällt. Ein "Regional Representative Office" dient zur Überwachung und Steuerung von anderen Aktivitäten des Unternehmens im südostasiatischen Raum. Voraussetzung ist demnach, dass der Antragsteller bereits anderweitig in Indonesien geschäftlich tätig ist und zusätzlich eine weitere Geschäftsaktivität innerhalb der Region nachweisen kann. Selbst darf die regionale Handelsrepräsentanz - analog zur Verkaufsrepräsentanz keine Geschäfte abschließen. Unbefristete Genehmigungen erteilen die Investitionsbehörde BKPM sowie seit Beginn der Dezentralisierung die jeweils zuständige regionale Investitionsbehörde. Durch das Doppelsteuerabkommen zwischen Deutschland und Indonesien ist ein deutsches "Representative Office" auf dem Archipel nicht körperschafts(einkommensteuer-)pflichtig. Trotzdem empfiehlt die Deutsch-Indonesische Handelskammer (EKONID) die strikte Befolgung der steuerlichen Rahmenvorschriften, da es in der Vergangenheit Fälle gab, bei denen es schon zu einer steuerlichen Veranlagung kam. Der Repräsentant selbst ist einkommensteuerpflichtig mit Steuersätzen, die in einer Bandbreite zwischen 5 und 35% gestaffelt sind. Zu beachten ist, dass Firmen-Incentives (Wohngeld, Heimatfreiflüge etc.) seit 1992 auch als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Es ist zu empfehlen, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 27 Das die Repräsentanz eröffnende Mutterhaus muss bei den indonesischen Behörden ihre rechtliche Existenz nachweisen. Zu diesem Zwecke sind eine Absichtserklärung sowie die Ernennungsurkunde des Repräsentanten, von der Geschäftsleitung unterzeichnet und auf mit dem Briefkopf der Firma versehenem Papier, durch die Indonesische Botschaft oder ein Indonesisches Konsulat zu beglaubigen. Auch bedarf das ausländische Mutterhaus einer Art Empfehlungsschreiben seitens der Botschaft/des Konsulats. Das Genehmigungsverfahren kann durchaus ein halbes Jahr dauern gerechnet von der Abgabe der vollständigen Dokumente bis zur Erteilung des Handelsregisterauszugs. Hilfestellung bei der Repräsentanzgründung leistet die Deutsch-Indonesische Handelskammer in Jakarta. Messewesen Wer sich über Messen von internationaler Relevanz in Indonesien einen Überblick verschaffen will, benötigt bislang nicht viel Zeit, um die bedeutenden Veranstaltungen in seinen "Business Planer" zu übertragen. Grund dafür ist unter anderem, dass in vielen Sektoren noch zu wenig produziert wird. Die Hauptstadt Jakarta ist auch für das Messewesen Adresse Nummer 1. Für die wichtigsten Branchen existieren zwar internationale Ausstellungen. Diese bleiben jedoch bislang weitgehend auf den lokalen Markt beschränkt, der allerdings für die meisten Sektoren schlummerndes Potenzial birgt. Wirtschaftsvertreter hoffen, dass in Zukunft auch eine Messe in Indonesien die Tore öffnet, die sich als Plattform für die gesamte Region etablieren kann. Bislang ist eine derartige überregionale Veranstaltung nicht in Sichtweite. Zunächst müssten die infrastrukturelle Rahmenbedingungen verbessert werden, fordern die Veranstalter. Größere internationale Messen finden bislang auf Jakartas internationalem Messegelände in Kemayoran (www.jiexpo.com) statt. Dort stehen bislang mehr als 18.000 qm an Ausstellungsfläche sowie circa 50.000 qm an Freifläche zur Verfügung. Zusätzlich verfügt die Anlage über ein großes Angebot an Konferenzräumen. Unter deutschem Management soll die "Jakarta International Expo" an internationalem Flair gewinnen. Eine neue moderne Messehalle befindet sich schon in fortgeschrittenem Baustadium. Weitere infrastrukturelle Projekte (Hotel, Restaurants etc.) sind ebenfalls vorgesehen. Kleinere Veranstaltungen finden im Jakarta Convention Centre statt, das den Vorteil der zentralen Lage hat, jedoch räumlich begrenzter ist. Sollte sich der seit längerem erwartete wirtschaftliche Aufschwung einstellen und der Archipel auch auf der Landkarte internationaler Investoren wieder sichtbarer werden, dürfte die Messeinfrastruktur davon nachhaltig profitieren. Bislang spielen Konsumgütermessen die größere Rolle. Branchenvertreter hoffen, dass der Fokus in Zukunft von den gegenwärtigen B2C-Geschäften ("business to consumer") auf Messen stärker in Richtung B2B-Abwicklungen ("business to business") geht. Weiterhin die bedeutendste Kapitalgüterausstellung auf dem Archipel ist die "Manufacturing", die somit auch für deutsche Hersteller als erste Anlaufstelle Sinn macht. Allerdings muss sich diese Messe bisweilen den Vorwurf gefallen lassen, ein zu breites Produktspektrum aufzunehmen. Allein sechs integrierte Veranstaltungen (Werkzeugmaschinen, Umwelttechnik, Chemie- und Labortechnik, Automatisierungstechnik, Kfz sowie Fördertechnik) ergänzten 2006 die "Manufacturing". Der Veranstalter PT Pamerindo organisierte bereits zweimal einen Ableger der Maschinen-Ausstellung in Surabaya, da in der Region Ost-Java eine konzentrierte ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 28 Industrieansiedelung vorhanden ist. Auch Surabaya wartet auf die Fertigstellung einer neuen Messehalle. In - allerdings nicht naher - Zukunft könnten vor dem Hintergrund der Dezentralisierung Messen außerhalb Jakartas an Bedeutung gewinnen. Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden (www.auma.de). Franchising Das Konzept des Franchising hat sich seit der Liberalisierung 1990 zeitgleich mit dem Einzelhandelssektor zu einem lukrativen Geschäftsfeld entwickelt. Dies gilt sowohl für lokale wie für ausländische Unternehmen, die sich bislang jedoch alle auf die großen Städte des Archipels konzentrieren. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wird letzteres teilweise von der Regierung zur Auflage gemacht. Internationale Lizenzgeber beklagen teilweise, dass die an die Lizenznehmer gestellten Auflagen nicht immer zu 100% erfüllt werden. An dem Standort Indonesien seien daher regelmäßigere Kontrollen notwendig, als dies durchschnittlich anderswo der Fall sei. Mehr als 350 Franchise-Unternehmen sollen dem Vernehmen nach gegenwärtig insgesamt in Indonesien existieren, wobei ausländische Lizenzgeber noch deutlich in der Mehrheit sind. Der Großteil der internationalen Unternehmen kooperiert dem Vernehmen nach eng mit Firmen vor Ort. Aber auch lokale Geschäftsideen werden zunehmend über dieses Konzept abgewickelt. Letzteres wird von der Regierung begrüßt, denn dabei sind fast immer Partnerschaften mit kleinen und mittelständischen Unternehmen involviert. Trotz dieses Effekts der Wirtschaftsförderung blieb eine Unterstützung des Franchise-Business durch die Regierung in der Vergangenheit weitgehend aus, beklagt die Indonesian Franchising and Licencing Society. Gesetzlich ist Franchising im "Law No. 9/1995 about small business" sowie durch die "Government Regulation No. 16/1997 about franchises" geregelt. Letztere könnte noch 2007 aktualisiert werden. US-amerikanische Ketten dominieren bei den internationalen Kooperationen das Geschehen. Dies hängt maßgeblich mit den großen Fast-Food-Ketten, wie McDonalds, Kentucky Fried Chicken, Dunkin´ Donuts oder Pizza Hut, zusammen, die in den großen Städten des Archipels florieren. Ansonsten sind Firmen aus Australien, Singapur, Frankreich, Großbritannien, Thailand und Malaysia im Geschäft. Trotz des zunehmenden Wettbewerbs bleibt der Sektor lukrativ, und Branchenvertreter erwarten, dass weitere "Newcomer" mit Geschäftsideen den Markt entdecken. Dabei denken sie insbesondere an Anbieter aus der VR China sowie Indien. Am beliebtesten sind bislang Franchise-Verträge im Bereich der Gastronomie. Dies gilt auch für die lokalen Firmen. Als Pionier in Sachen Franchising für traditionelle indonesische Gerichte gilt beispielsweise die Restaurantkette "Es Teler 77". Mit umgerechnet etwa 100 Euro startete der Gründer vor vielen Jahren mit dem Verkauf von Es Teler 77, einem Getränkemix aus Kokosnuss, Avocado, Jackfruit, Sirup und Milch. Seit 1987 werden Franchise-Lizenzen für die Kette vergeben. Derzeit operieren ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 29 landesweit mehr als 180 Filialen - zuzüglich vier in Singapur und drei in Australien. Derartige Erfolgsstories tragen zu dem dynamischen Wachstum im Franchise-Sektor bei. Auch andere Geschäftsideen aus dem Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel drängen sich für das Franchising auf. Bei "Convenience Stores" ist dieses Konzept schon weit verbreitet. So beträgt dem Vernehmen nach die Lizenzgebühr mit einer fünfjährigen Laufzeit für die Mini-Marktkette Alfamart umgerechnet etwa 4.000 Euro. Nach Umsatz müssen dann zusätzlich Royalty-Gebühren entrichtet werden, die von 0% (bis zu etwa 6.000 Euro Monatsumsatz) bis maximal 3% (ab 12.000 Euro Monatsumsatz) reichen. 2.3. Rechtlicher Rahmen Autor: Sonja Drexl- Trautmann Bei Investitionsvorhaben oder überhaupt geschäftlicher Betätigung im Ausland, ist grundsätzlich die rechtliche Situation von besonderer Bedeutung. Häufig liegt gerade hier ein entscheidender Grund für die Wahl des neuen Standorts. Dementsprechend soll dem geneigten Leser ein kleiner Überblick über einige diesbezüglich relevante Rechtsgebiete in Indonesien verschafft werden. Handelsrecht Um auf dem indonesischen Markt ansässig zu werden, bieten sich dem ausländischen Kaufmann mehrere Möglichkeiten. Will er sich nicht sofort in Indonesien niederlassen, sich aber dennoch auf dem indonesischen Markt etablieren, so kann er zunächst auf die Unterstützung eines Handelsvertreters zurückgreifen. Für viele Aktivitäten ist dies sogar unumgänglich. So können z.B. nur Unternehmen, die vor Ort durch einen Handelsvertreter vertreten sind, an Ausschreibungen teilnehmen. Es können eine Alleinvertretung für das ganze Land und die gesamte Produktpalette für bestimmte Produkte ist die Alleinvertretung sogar vorgeschrieben und bei staatlichen Projekten in Ausschreibungen oftmals verlangt - oder die Vertretung nur für eine bestimmte Produktgruppe oder aber Region vergeben werden. In der Regel bevorzugt der indonesische Partner eine Alleinvertretung, da er dann überzeugender auftreten und zumeist erfolgreicher am indonesischen Markt agieren kann. Grundlage dieser Partnerschaft sollte immer ein verlässlicher Vertrag sein, der in jedem Fall von einem mit indonesischem Recht vertrauten Rechtsanwalt ausgearbeitet oder zumindest geprüft werden sollte. Ein Alleinvertretervertrag muss für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen werden. Wenn der Vertreter auch für Produktion oder Montage zuständig ist, so ist eine Mindestdauer von fünf Jahren vorgeschrieben, gespickt mit einer Verlängerungsoption für jeweils weitere fünf Jahre. Ein Vertretungsvertrag muss schriftlich geschlossen, ein Alleinvertretervertrag zusätzlich notariell beglaubigt und mit einer Bestätigung der indonesischen Vertretung im Ausland ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 30 versehen werden. Des weiteren muss ein solcher Alleinvertretungsvertrag beim Industrie- und Handelsministerium registriert und eine Kopie davon dort hinterlegt werden. In Vertretungsverträgen sollte die Vertragsdauer unbedingt angegeben werden, was sich aus dem vorgenannten ohnehin ergibt. Dasselbe gilt bei Vertragsverlängerungen. Eine einseitig begründete Kündigung der Vertragsbeziehung durch den Prinzipal (z.B. wegen Nichterfüllung vertraglicher Pflichten) ist zulässig, bei fehlendem gegenseitigen Einverständnis ist der Prinzipal in der Regel jedoch zu Schadenersatz verpflichtet. Die Nichteinhaltung von vereinbarten Umsätzen kann nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist also nur mit dem Einverständnis beider Vertragspartner zu empfehlen. Gegen den Willen des Vertreters kann der Exporteur den Handelsvertretervertrag kündigen, wenn der Handelsvertreter sein Geschäft einstellt, in Konkurs geht oder in anderer Weise seinen Geschäftsbetrieb unterbricht. Als Alleinvertreter kommt ausschließlich ein indonesisches Unternehmen, in der Regel organisiert in Form einer Perseroan Terbatas (kurz „PT“, s.u.) – eine Unternehmensform ähnlich der deutschen GmbH mit Aspekten einer deutschen Aktiengesellschaft – oder ein Staatsunternehmen in Betracht. Direktgeschäfte des Prinzipals unter Ausschaltung des Alleinvertreters sind nicht erlaubt. Für Exklusiv-Verträge und ihre Auslegung gilt indonesisches Recht, und im Falle von Meinungsverschiedenheiten sollte ein indonesisches Schiedsgericht - bitte unbedingt an eine Schiedsgerichtsklausel im Vertrag denken! - entscheiden. Die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erweist sich vor indonesischen Gerichten oftmals als schwierig, zumindest aber als sehr langwierig. Bei Beendigung eines Vertretervertrages muss sichergestellt sein, dass die Ersatzteillieferung indonesischer Kunden noch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende weiterlaufen kann. Bei Ablauf eines Alleinvertretungsvertrages ist für die Registrierung eines neuen Alleinverteters beim Industrie- und Handelsministerium eine Erklärung des ursprünglichen Vertreters über die Erfüllung des Vertrages wichtig, da bei Annahme von Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur Vertreter akzeptiert werden, deren Legitimität bzw. deren Ruf nicht umstritten ist. Das Industrie- und Handelsministerium kann die Anerkennung eines Exklusiv-Vertrages mit einem neuen indonesischen Beauftragten verweigern, wenn ein früherer Vertrag nicht vorschriftsmässig beendet wurde. Der einfache Handelsvertretervertrag unterliegt den Normen des allgemeinen indonesischen Kaufhandelsgesetzbuches sowie des Zivilgesetzbuches, Kodifikationen, die auf altem niederländischen Recht aufbauen. Nach indonesischen Bestimmungen gibt es neben dem klassischen Handelsvertreter Formen der einfachen Handelsrepräsentanz wie die Verkaufs- oder Einkaufsrepräsentanz sowie der Baurepräsentanz zur Verfolgung von Bauprojekten. Eine Repräsentanz darf keinen Handel betreiben, sich nicht an Ausschreibungen beteiligen (ausgenommen die Baurepräsentanz), keine Verträge abschliessen (ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz) und sich weder im Import noch im Export betätigen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 31 Steuerrecht Das indonesische Steuerrecht soll reformiert werden. Insbesondere sollen durch Steuersenkungen Anreize für ausländische Investoren geschaffen werden. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung war ursprünglich für Juli 2007 vorgesehen und lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes noch nicht vor. Aus diesem Grund werden die nachfolgenden Ausführungen nur kurz behandelt, da sich hier kurzfristig weitreichende Änderungen ergeben könnten. Einkommenssteuer Derzeit sieht die für in Indonesien ansässige natürliche Personen anfallende Einkommenssteuerpflicht folgende Steuersätze vor: bis ab ab ab ab zu versteuerndes Einkommen in Rp 25.000.000 25.000.001 – 50.000.000 50.000.001 – 100.000.000 100.000.001 – 200.000.000 200.000.001 Steuersatz (%) 5 10 15 25 35 Körperschaftssteuer Die Körperschaftssteuer für in Indonsien ansässige Unternehmen berechnet sich wie folgt: bis ab ab zu versteuerndes Einkommen in Rp 50.000.000 50.000.001 – 100.000.000 100.000.001 Steuersatz (%) 5 10 30 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben können Investoren linear oder nach der „fast declining balance method“ doppelt so schnell einkommensmindernd ansetzen (letzteres trifft auf Gebäude nicht zu). Dabei werden die Ausgaben abhängig von der Lebensdauer des Gegenstandes bestimmten Gruppen zugeordnet. Verluste können maximal bis zu fünf Jahre vorgetragen werden. Die Umsatzsteuer beträgt regelmäßig 10%, auf bestimmte Luxusgüter wird allerdings eine zusätzliche Steuer von zwischen 10% und 75% erhoben. Das Einkommen von in Indonesien ansässigen Personen aus Dividenden, Zinsen, Rentenzahlungen und Royalties unterliegt einer Quellensteuer. Der Quellensteuersatz beträgt grundsätzlich 15%, wenn der Steuerpflichtige Indonesier ist, 20%, wenn der Steuerpflichtige Ausländer ist. Gerade in diesen Bereichen erwartet man Erleichterungen für ausländische Investoren durch die zuvor angekündigte Steuerrechtsreform. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 32 Zwischen Deutschland und Indonesien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass am 28.12.1991 in Kraft getreten ist und das frühere DBA von 1977 ersetzt hat. Arbeitsrecht In Indonesien besteht zwischenzeitlich eine große Vielzahl an arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die nicht einheitlich kodifiziert sind. Im Folgenden sollen deshalb nur einige wenige individualarbeitsrechtliche Aspekte beleuchtet werden. Arbeitsverhältnisse werden regelmässig durch individualvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Da der Gesetzgeber jedoch zum Ausgleich gewisser Machtdisparitäten den Arbeitsvertrag nicht alleine von den Vertragspartnern ausgehandelt wissen will, existiert eine Vielzahl von Bestimmungen, die den Arbeitsvertrag zwingend beeinflussen. Arbeitnehmerorganisationen In Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern müssen betriebsratsähnliche Arbeiternehmerorganisationen gebildet werden, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Zudem ist unter gleichen Voraussetzungen vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber Unternehmensvorschriften erlässt, in denen die Arbeitsbedingungen detailliert dargestellt sind und von den Arbeitnehmern eingesehen werden können. Mindestlöhne Mindestlohnregelungen werden jährlich durch den Arbeitsminister oder den einzelnen Provinzen erlassen, wobei die Mindestlöhne für die jeweiligen Provinzen gesondert festgesetzt werden. Der durchschnittliche Arbeitslohn in Indonesien betrug im Jahre 2006 Euro 75,00. Zulässige Wochenarbeitszeit Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei sich die Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche verteilen soll. Notwendige Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden und 6 Tagen begründen die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Überstundengeldes, zur Einräumung von Essenszeiten und zur Abgeltung der freien Wochentage mindestens zweimal im Monat. Überstundengeld Für die Berechnung des Überstundengeldes wurden präzise Kalkulationsregeln aufgestellt. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Betrag, der sich aus Grundgehalt, Zulagen und gegebenenfalls dem Wert der gewährten Naturalien ergibt. Danach berechnet sich das Überstundengeld wie folgt: Für Überstunden an normalen Wochentagen ist für die erste Überstunde das Eineinhalbfache und für alle folgenden Überstunden das Zweifache des Stundenlohnes zu zahlen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 33 - Für Überstunden an Wochenenden oder Feiertagen ist abhängig von den genauen Anzahl sowie der zeitlichen Lage der Überstunden das Zwei-, Drei-, oder maximal Vierfache des Stundenlohnes zu zahlen Kündigung Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung eines Arbeitsvertrages ist es die Pflicht eines Arbeitgebers, alles zu tun, um eine Kündigung zu verhindern und das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, nicht unbedingt zum Monatsletzten. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und ist nicht zulässig, solange der Arbeitnehmer seine Tätigkeit wegen einer Krankheit, die ärztlich bescheinigt sein muss, nicht ausübt. Dies gilt jedoch nur für maximal zwölf Monate. Ausserdem darf einem Arbeiter nicht gekündigt werden, solange er von der Arbeit freigestellt ist, um seinen staatsbürgerlichen oder religiösen Pflichten nachzukommen. Bei vertragswidrigem Verhalten ist der Arbeitnehmer zunächst abzumahnen. Ist eine Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers dennoch nicht zu umgehen, so muss er seine Absicht mit der betreffenden Arbeitnehmerorganisation oder, wenn der Arbeiter dort kein Mitglied ist, mit ihm selbst besprechen. Dahinter steht der Grundsatz, ein Arbeitsverhältnis, wenn irgendwie möglich, nur einvernehmlich aufzulösen. Gelingt diese einvernehmliche Lösung nicht, so kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter nur entlassen, wenn er eine Genehmigung des regionalen Komitees zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten erhält. Zuvor muss der Arbeitgeber zusätzlich auf eine Aussöhnung zwischen den Parteien durch Einschaltung des Haupt- oder Regionalbüros des Arbeitsministeriums hinwirken. Erhält der Arbeitgeber keine Genehmigung für die Kündigung kann er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ablehnung das nationale Komitee zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten anrufen. Ohne Genehmigung ist die Kündigung nichtig. Im Zeitraum zwischen der Kündigung und der Erteilung der Zustimmung steht dem Arbeitnehmer, wenn er nicht weiterbeschäftigt wird, ein Anspruch auf 50% seines Gehaltes für mindestens sechs Monate zu. Die Genehmigung zu einer Kündigung ist während der Probezeit, die maximal drei Monate dauern darf, nicht erforderlich. Ferner ist diese Vorgehensweise entbehrlich, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, der Arbeitnehmer schriftlich seinen Verzicht erklärt oder sein vereinbartes Rentenalter (in der Regel mit 55) erreicht. Abfindung und Treueprämie bei Kündigung Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse hat der ausscheidende Mitarbeiter Anspruch auf eine Abfindung, gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit von einem Monatsgehalt bis zu vier Monatsgehältern. Neben dieser Abfindung muß der Arbeitgeber bei einer Kündigung zusätzlich eine Treueprämie zahlen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt (1 bis 5 Monatsgehälter). Die Zahlung hat am Tag des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis zu erfolgen. Unternehmensformen/Gesellschaftsrecht ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 34 Einzelunternehmen und partnerships sind indonesische Personengesellschaften, die den ausländischen Investoren regelmäßig nicht zugänglich sind und die jeweiligen Gesellschafter einer persönliche Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten unterwirft. Für Ausländer oder ausländische Unternehmen, die in Indonesien wirtschaftlich tätig werden wollen bzw. durch ausländische Beteiligungen an einem indonesischen Unternehmen handeln wollen, ist die einzig in Betracht kommende Gesellschaftsform die Gründung einer Perseroan Terbatas (PT), einer hybriden Form aus deutscher Aktiengesellschaft und GmbH. Die Haftung der Gesellschafter ist hier grundsätzlich auf den Umfang des nachgewiesenen Stammkapitals begrenzt. Eine PT erhält als ausländische Gesellschaft oder wenn sie unter ausländischer Beteiligung steht den Zusatz PMA als Status. Bei einer Eröffnung einer zu 100% in ausländischer Beteiligung stehenden Gesellschaft, müssen jedoch - mit nur wenigen Ausnahmen, welche vom getätigten Wirtschaftsbereich abhängig sind - innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren ab Eröffnung des Unternehmens mindestens 5% seiner Anteile auf eine inländische natürliche oder juristische Person übertragen werden. Bestimmte Investitionsbereiche sind ausländischen Investoren zumindest für eine 100%Beteiligung versperrt. Diese Bereiche werden in der so genannten Negativliste benannt, die erst jüngst im Rahmen des Inkrafttretens des neuen Investment Laws neu überarbeitet wurde. Zur Gründung einer PT PMA sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Dabei kann es sich sowohl um juristische als auch natürliche Personen handeln. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die Gesellschafterversammlung, welche nach dem Willen des Gesetzgebers die weitestgehenden Befugnisse hat, übt alle Rechte aus, die nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat übertragen sind. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach aussen und führt die Geschäfte. Dieser wird bei seiner Geschäftsführung vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Bevor der Gründungsakt selbst vollzogen werden kann, muss die Eröffnung einer PT PMA von der ausländischen Investitionsbehörde – BKPM – genehmigt werden. In dieser Genehmigung legt die Investitionsbehörde das zur Gründung nachzuweisende Mindestgrundkapital für das einzelne Unternehmen verbindlich fest. Obwohl das gesetzliche Mindestgrundkapital 20.000.000 Rp. beträgt, wird dies aufgrund einer durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsanalyse jeweils individuell ermittelt, wobei auf Unternehmenszweck und Umfang abgestellt wird. Als Orientierung ist bei einem nicht produzierenden Unternehmen (Handel, Dienstleistung, Service etc.) von einem Betrag i.H.v. 100.000,00 USD und bei Produktionsunternehmen von einem Betrag i.H.v. 200.000,00 USD auszugehen, davon können 100.000,00 USD auch in Form nicht barer Mittel eingebracht werden. Nach Erteilung dieser Genehmigung wird die Gesellschaft durch die notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde, welche den Gesellschaftsvertrag enthält und in indonesischer Sprache abgefasst sein muss, gegründet. Diese Gründungsurkunde ist zusammen mit der BKPM – Genehmigung und dem Nachweis der Eröffnung eines Geschäftskontos unter Einzahlung des Stammkapitals beim Justiz- und Handelsministerium einzureichen. Dort wird die Eintragung in das ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 35 Handelsregister veranlasst und die Gründung der Gesellschaft öffentlich bekannt gemacht. Vor Eintragung und Bekanntmachung haften die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt für alle im Namen der Gesellschaft eingegangen Verbindlichkeiten. Nach der Gründung muss - widerum bei der BKPM – ein so genannter Expatriate Manpower Utilization Plan (Rencana Penggunaan Tenaga Kerja Asing – RPTKA) beantragt werden. In diesem vorformulierten Antrag sind bestimmte Angaben zum Unternehmen zu machen, um die in der RPTKA enthaltenen Aufenthaltsgenehmigungen (KITAS), zu deren Erhalt man zunächst ein Visum braucht, und Arbeitsgenehmigungen (IKTA) zu erhalten. Zudem muss ein so genannter Letter of Domicile - Sitz des Unternehmens (Standortgenehmigung) beantragt werden. Vor Erteilung der vom Unternehmen benötigten Steuernummer (Nomor Pokok Wajib Pajak – NPWP) wird die zuständige Steuerbehörde in der Regel den Sitz des Unternehmens zur Inaugenscheinnahme aufsuchen. Erst nach Erteilung dieser Steuernummer kann die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden. Zuwiderhandlungen stellen in Indonesien einen Straftatbestand dar. Eine konkrete Dauer für die Gründung einer PT PMA kann nicht genannt werden, da das o.g. Verfahren bei der BKPM nicht unmittelbar beeinflussbar ist und den längsten Zeitraum beansprucht. Liegt diese Genehmigung vor, kann die Gesellschaft innerhalb von 6 Wochen gegründet werden, wenn das Verfahren gut vorbereitet ist. Es sollten jedoch insgesamt wenigstens 6 Monate eingeplant werden. Durch das bereits erwähnte neue Investment Law, das im März diesen Jahres verabschiedet wurde, soll das Genehmigungsverfahren nurmehr 30 Tage in Anspruch nehmen. Verträge Der Vertrag im indonesischen Recht Nach dem Indonesian Civil Code (ICC) gelten, wie im BGB, die Grundsätze der Vertragsfreiheit und der Parteiautonomie. Es wird auch zwischen zwingendem und nichtzwingendem Recht unterschieden. Es gilt in Indonesien die Empfehlung, möglichst viel und dies ausführlich individuell zu vereinbaren. Werbeaussagen, die zu einem Vertrag geführt haben, werden nicht Bestandteil desselben. Die Haftung aus culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss) ist in Indonesien unbekannt. Wenn etwa ein Ferienressort damit wirbt, dass es ein Schwimmbad hat, und dieses dann – wenn man als Gast dort angekommen ist – fehlt, weswegen man für höhere Kosten ein anderes Ressort bucht, kann man diese Kosten nicht ersetzt bekommen. Das ICC kennt auch eine Unterscheidung zwischen Allgemeinen und Besonderem Schuldrecht. Besonders geregelte Vertragstypen sind zum Beispiel Kauf, Tausch, Teilzahlungsgeschäft, Vollmachts- und Agenturvertrag (Art. 1457 – 1864). Für die Begründung eines Vertrages ist nach Art. 1320 ICC erforderlich, dass er auf dem freien Willen der Parteien beruht (was ausdrücklich auch im Vertragswerk festgehalten ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 36 werden sollte), beide Parteien geschäftsfähig sind, der Vertragsgegenstand genau bezeichnet ist und dem Vertrag ein wirksamer Rechtsgrund zugrunde liegt. Wie im deutschen Recht genügt für einen Vertragsschluss unter Abwesenden die Abgabe und der Zugang übereinstimmender Willenserklärungen. Verträge sollten nur schriftlich geschlossen werden. Ein Vertragsschluss per email wird nur selten von den Gerichten anerkannt. Es sollte deshalb immer unter Verwendung einer sog. Urkundensteuer-Marke im Wert von 6.000 Rp eine „hard copy“ des Vertrages mit Originalunterschriften bestehen. Im Erb- und Grundstücksrecht ist die Schriftform, bei Grundstücksgeschäften wie im deutschen Recht vor einem Notar, vorgeschrieben. Auch befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Dagegen ist der Abschluß unbefristeter Arbeitsverträge formlos möglich. Mündlich geschlossenen Verträgen wird in Indonesien aber kein maßgeblicher Wert beigemessen. Vor Gericht lässt sich der Vertragsschluss nur schwer beweisen. Die vertragschließenden Parteien müssen geschäftsfähig sein. Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit 18 Jahren. Das indonesische Vertragsrecht ähnelt im Allgemeinen den Regelungen des BGB. Ein wichtiger Unterschied ist, dass der Vertrauensschaden in Indonesien nicht ersetzt wird. Das betrifft zum Beispiel Vertragsanbahnungskosten. Überhaupt ist die Menge der ersatzfähigen Schäden viel geringer als in Deutschland. Die Richter sind grundsätzlich sehr restriktiv bei der Anerkennung von Schadenspositionen. Der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 1338 ICC) spielt in Indonesien eine große Rolle. Er ermöglicht es dem Richter, in Zweifelsfällen auch gegen eine im Grunde überzeugende Gesetzesinterpretation zu entscheiden. Der Vertrag kann vom Richter angepasst werden. Allgemein gilt: Art. 1338 ICC ermöglicht dem Richter viele Möglichkeiten der Entscheidung Das Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen ist in Art. 1381 ICC geregelt. Dieser sieht zehn verschiedene Möglichkeiten der Beendigung vor: Erfüllung, Erklärung der Zahlungsbereitschaft bei gleichzeitiger Hinterlegung, Novation (Schuldaustausch), Kompensation, Vermischung, Erlass, Untergang des Vertragsgegenstandes, Aufhebung, Eintritt einer auflösenden Bedingung, Verjährung. Rechtswahl-/Schiedsgerichtsklausel Die deutsche, wie auch die indonesische Rechtsordnung kennen die Möglichkeit einer individualvertraglich vereinbarten Rechtswahl d.h. welche Rechtsordnung Anwendung findet. Eine vertragliche Rechtswahlklausel wird die Rechtswahlfindung im Falle eines Rechtsstreits erheblich vereinfachen und kann dazu beitragen, dass eine Entscheidung beschleunigt wird. Die Parteien können das auf ihr Vertragsverhältnis anzuwendende nationale Recht – also deutsches oder indonesisches Recht – grundsätzlich frei wählen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn zwingende Vorschriften nur eines Rechts (indonesisches oder deutsches) unterlaufen würden, sowie da, wo sich zwingende Vorschriften beider Rechtsordnungen widersprechen. Da Indonesien ausländischen Urteilen grundsätzlich die Anerkennung und Vollstreckbarkeit versagt, besteht, soweit nicht der Schiedsweg vereinbart wird, regelmäßig keine andere Wahl, als die Vereinbarung eines indonesischen Gerichtsstandes für Klagen gegen indonesische Vertragspartner. Es empfiehlt sich daher die Anwendbarkeit des Rechts desjenigen Staates zu vereinbaren, in dem ein mögliches späteres Verfahren stattfinden könnte und in dem sich möglicherweise auch ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 37 die zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche gestellten Sicherheiten befinden. Verfahren und Vollstreckung liegen dann in Händen nur einer Rechtsordnung. Da die Gerichtsverfahren in Indonesien zeitaufwändig und vom Ausgang her oftmals unsicher sind, sollten etwaige Meinungsverschiedenheiten der Parteien durch Schiedsgerichte in einem unabhängigen Verfahren verbindlich beilegt werden. Indonesien hat seit 1999 ein eigenes Schiedsgesetz und verfügt mit dem Badan Arbitrase Nasional Indonesia (BANI) über ein internationales Schiedsgericht mit eigener Schiedsordnung. Die Sachnähe der Schiedsgerichte kann zudem dazu beitragen, dass fachspezifische Vertragsauslegungsfragen möglichst zügig geklärt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufzunehmen. Auftretende Streitigkeiten koennen dann vor einem nationalen Schiedsgericht entschieden werden und zwar auf der Basis indonesischen Schiedsverfahrensrechts. 2.4. Wichtige Kontakte Deutsche Botschaft Embassy of the Federal Republic of Germany Ambassador: Paul Freiherr von Maltzahn Jl. MH Thamrin No.1 Jakarta 10310 Phone: +62 21 398 55-000 (operator) Fax: +62 21 390 1757 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.deutschebotschaft-jakarta.or.id Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) German-Indonesian Chamber of Commerce and Industry (EKONID) Geschäftsführer: Jan Rönnfeld Jl. H. Agus Salim No. 115 Jakarta 10310 P.O.Box 3141 Jakarta 10031 Indonesia Phone: +62-21-3154685 Fax: +62-21-3155276 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ekonid.com Investment Coordinating Board (BKPM) Jl. Jenderal Gatot Subroto No. 44 Jakarta 12190 Phone: +62 21 525 2008, 525 2649, 525 4981 Fax.: +62 21 525 4945 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.bkpm.go.id The Ministry of Industry of the Republic of Indonesia ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 38 Jl. Gatot Subroto Kav. 52-53 Jakarta 12950 Phone: +62 21 5252194 Fax.: +62 21 5261086 Homepage: http://www.dprin.go.id The Ministry of Trade of the Republic of Indonesia Jl. Gatot Subroto Kav. 52-53 Jakarta 12950 Phone: +62 21 5252194 Fax.: +62 21 5261086 Homepage: http://www.depdag.go.id AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. Littenstraße 9, 10179 Berlin Postfach 02 12 81, 10124 Berlin Tel.: 030/240 00-0, Fax: -330 E-Mail: [email protected], Internet: www.auma.de Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (EKONID) Jalan Haji Agus Salim No. 115, Jakarta 10310 Postanschrift : P.O. Box 3151, Jakarta 10031 Tel.: 006221/315-46 85; Fax: -52 76 E-Mail: [email protected], Internet: www.ekonid.com Ministry of Trade Jalan M. I. Ridwan Rais No. 5, Blok I, 3rd Floor, Jakarta 10110 Tel.: 006221/384 86 67, -345 63 18, -345 00 79, -384 19 61; Fax: -384 61 06 E-Mail: [email protected], [email protected] Ministry of Industry Jalan Jend. Gatot Subroto, Kav. 52-53, 10th Floor, Jakarta 12950 Tel.: 006221/525-55 09, -64 58, Fax: -525 21 85, -520 16 06 E-Mail: [email protected], Internet: www.dprin.go.id Association of Indonesian Retailers Asosiasi Pengusaha Ritel Indonesia (APRINDO) E-Trade Building, Ground Floor, Jalan KH. Wahid Hasyim No. 55, Jakarta 10350 Tel.: 006221/315 42 41, -392 85 45; Fax: -31 92 32 67 E-Mail: [email protected], Internet: www.aprindo.org ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 39 Association of Indonesian Importers Gabungan Importir Nasional Seluruh Indonesia (GINSI) Wisma Kosgoro 8th Floor, Jalan MH. Thamrin No. 53, Jakarta 10350 Tel.: 006221/39 83 25-10, -11; Fax: -24 99 Indonesian Franchise Association Asosiasi Franchise Indonesia (AFI) Jalan Dharmawangsa X No. A-19, Kebayoran Baru, Jakarta 12150 Tel.: 006221/739 55 77; Fax: -723 47 61 E-Mail: [email protected] ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 40 bfai Bundesagentur für Außenwirtschaft Agrippastraße 87-93 50676 Köln Telefon 0221/20 57-0 Fax 0221/20 57-212/-262/-275 E-Mail [email protected] Internet www.bfai.de Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) ist eine Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Informationen über Auslandsmärkte in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Zoll. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen. Korrespondenten in rund 50 Ländern liefern Daten, die in der Kölner Zentrale aufbereitet und veröffentlicht werden. Die Verbreitung der Informationen erfolgt über Internet (www.bfai.de), CD-ROMs, Broschüren, Zeitschriften und Individualauskünfte. Produkte/Services Unter www.bfai.de werden aktuelle und professionell recherchierte Informationen über Länder, Märkte und Branchen aus mehr als 150 Ländern angeboten. In den Datenbanken Länder und Märkte, Recht, Zoll, Rechts- und Patentanwälte, Publikationen, Ausschreibungen und Projekte (Investitions- und Entwicklungsvorhaben) öffnet sich das gesamte Wissen der Bundesagentur für Außenwirtschaft. Viele Informationen und Publikationen sind kostenlos. Bei speziellen Themen, die nicht in den umfassenden Datenbanken enthalten sind, kann über den Auskunftsservice der bfai in weiteren, externen Datenbanken sowie Informationsquellen, die der bfai ebenfalls zugänglich sind, themenbezogen, individuell und schnell recherchiert werden. Ein besonderer Online-Service ist die Export-Mail: Hier können Unternehmen ihr persönliches Interessenprofil hinterlegen und bekommen individuell und tagesaktuell die gewünschten Informationen per Mail zugeschickt. Neben Internet und Auskunftsservice erfolgt die Verbreitung der Informationen auch über CD-ROMs, Broschüren und Zeitschriften. Weiterhin koordiniert die bfai das Außenwirtschaftsportal iXPOS (www.ixpos.de). Darin sind alle Aktivitäten der deutschen Außenwirtschaftsförderung von Ministerien, Bundesländern, Ländervereinen, Kammern und Verbänden gebündelt. Auch die internationale Geschäftskontaktbörse e-trade-center (www.e-trade-center.com) wird von der bfai betreut. Auf dieser gemeinsamen Internetplattform von 15 Akteuren der deutschen Außenwirtschaftsförderung können Unternehmen Geschäftspartner suchen oder eigene Produkte und Dienstleistungen anbieten. Außerdem koordiniert die bfai im Auftrag des BMWi das Programm Informations- und Kontaktveranstaltungen. Diese Unternehmertreffen, Delegationsreisen und Kooperationsbörsen sind für viele Unternehmer ein echtes Sprungbrett beim Einstieg in neue Märkte. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 41 Die neueste Internet-Plattform, die ebenfalls bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft betreut wird, ist das German Business Portal. Dieses englischsprachige Portal informiert international tätige Unternehmen zu allen Fragen über Geschäfte mit Deutschland. Von Arbeitserlaubnis bis Zolltarife, die beim Warenverkehr sowie bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen anfallen können. Diese Informationen sind unter www.german-business-portal.info abzurufen. Bfai Publikationen Länderinformationen unter www.bfai.de Wirtschaftsdaten kompakt (halbjährlich aktualisiert) Wirtschaftstrends (halbjährlich neu) Wirtschaftsstruktur und Chancen Vertrieb Lohn und Lohnnebenkosten (jährlich aktualisiert) Transport und Logistik Branche kompakt (zahlreiche einzelne Marktanalysen) Zukunftsmarkt ASEAN Recht kompakt Bfai Publikationen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 42 3. Das Land MALAYSIA 3.1. Wirtschaftsstruktur Autor: Thomas Hundt, bfai Kuala Lumpur (bfai) – Das südostasiatische Schwellenland Malaysia will bis 2020 den Status einer Industrienation erreichen und die Wertschöpfung systematisch anheben. Die Regierung verbessert deshalb die Bedingungen für ausländische Investoren und gestaltet seinen Außenhandel liberal. Verbreitete englische Sprachkenntnisse und eine funktionierende ethnische Vielfalt machen den Standort für viele Unternehmen interessant. Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte Malaysia im globalen und regionalen Kontext Die malaysische Konföderation bietet ein unternehmerfreundliches Umfeld, verfügt über gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine beachtliche Rechtssicherheit. Die verbreiteten englischen Sprachkenntnisse stellen für ausländische Investoren und Exporteure einen nicht zu unterschätzenden Vorteil dar. So können in dem südostasiatischen Land teure Kommunikationsschwierigkeiten vermieden werden, denn die verschiedenen Bevölkerungsgruppen kommunizieren untereinander auf Englisch. Diese Faktoren machen den Standort insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant. Insgesamt 27,2 Millionen malaysische Staatsangehörige leben in einer multiethnischen Gesellschaft. Die hierauf entfallenden 65% meist muslimischen Malaien sprechen in ihren Familien Bahasa Malaysia, die 26% chinesisch-stämmigen Malaysier chinesische Mundarten und die 8% indisch-stämmigen Einwohner unterhalten sich auf Tamil und Hindi. Politische Stabilität und eine strategisch günstige Lage haben eine rasante wirtschaftliche Entwicklung seit den 1970er Jahren begünstigt. Die sogenannte Asienkrise von 1997 wurde mit unorthodoxen Gegenmaßnahmen schnell überwunden. Von 1991 bis 2006 wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durchschnittlich mit einer Rate von 6,2%. Die Wirtschaftsleistung erreichte 2006 rund 148 Mrd. $. Damit ist die Volkswirtschaft nach Indonesien und Thailand die drittgrößte in Südostasien. Das wirtschaftlich fortgeschrittene Schwellenland verfolgt ehrgeizige Pläne und strebt bis zum Jahr 2020 den Status einer voll entwickelten Industrienation an. Der Regierung ist dabei klar, dass viele lokale Unternehmen sich stärker internationalisieren, mit höherer Wertschöpfung produzieren und insgesamt wettbewerbsfähiger werden müssen, damit Malaysia aus eigener Kraft zu einer Industrienation aufsteigen kann. Eine gesellschaftspolitische Besonderheit stellt die Förderung der Ethnie der Bumiputera dar. Dies sind Malaien, Orang Asli (Ureinwohner) und bestimmte Völker in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak. Die Bumiputera bilden die Bevölkerungsmehrheit, ihnen gehört aber ein unterdurchschnittlicher Anteil des Volksvermögens. Um diesen Anteil zu erhöhen und ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu verbessern, erhalten sie ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 43 in vielen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel Bildung) und bei wirtschaftlichen Aktivitäten Vorzüge. Während früher ausländische Investoren Unternehmensanteile noch an Bumiputera abgeben mussten, sind inzwischen jedoch viele Wirtschaftssektoren, zum Beispiel das gesamte verarbeitende Gewerbe, von dieser Maßnahme wieder befreit worden. Die Regierung in Kuala Lumpur verbessert weiter die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Engagements und hat den Standortwettbewerb mit der VR China sowie anderen Schwellenländern angenommen. Die regulierten Märkte für Kfz, Finanzdienstleistungen und andere strategische Bereiche werden in den kommenden Jahren weiter geöffnet. Auch eine umfangreichere Privatisierung von öffentlichen Unternehmen und Infrastrukturvorhaben wird angestrebt. Die Wirtschaft wächst sowohl aus eigener Kraft - weil Kaufkraft, öffentliche und private Investitionen zulegen - als auch aufgrund des allgemeinen Aufschwungs in Ost- und Südostasien. So legte der Außenhandel mit der VR China 2006 um 19% zu. Die Volksrepublik wurde zum viertgrößten Handelspartner nach den USA, Singapur und Japan. In den letzten zehn Jahren hat Malaysia seine Außenhandelsbeziehungen liberalisiert. Die Wirtschaft öffnet sich weiter. Dies zeigt das Verhältnis des Außenhandelsvolumens zum Bruttoinlandsprodukt, das sich von 1,5 im Jahr 1996 auf 2,0 im Jahr 2006 erhöhte. Malaysia ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN. Im Rahmen des ASEAN-Freihandelsabkommens (AFTA) bewegt sich das Land mit den anderen Mitgliedsländern auf einen gemeinsamen Markt zu, der stufenweise bis 2015 geschaffen werden soll. In der asiatisch-pazifischen Wirtschaftskooperation APEC bemüht sich Malaysia um mehr Freihandel und möchte bestehende Handelsbarrieren abbauen. Die Regierung hat bisher ein bilaterales Freihandelsabkommen - 2005 mit Japan unterzeichnet. Die Verhandlungen mit den USA, Korea (Rep.), Indien, Australien, Neuseeland, Pakistan und der Europäischen Union befinden sich in verschiedenen Phasen. Das Abkommen mit den USA soll in der ersten Jahreshälfte 2008 unterschriftsreif sein. Malaysia folgt damit dem weltweiten Trend zu bilateralen Handelsverträgen und möchte Nachteilen seiner Unternehmen beim Marktzugang vorbeugen. Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme", Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 12370, 157 Seiten, Preis: 25,00 Euro. Die Intensität der deutsch malaysischen Wirtschaftsbeziehungen nimmt seit Jahrzehnten zu. Der bilaterale Warenaustausch stieg seit dem Jahr 2000 um 28% und erreichte 2006 rund 7,7 Mrd. Euro. Über 70 deutsche Unternehmen unterhalten mittlerweile in Malaysia Produktionsstätten. BASF ist der größte Einzelinvestor. Auch viele kleine und mittelständische Firmen fertigen für den lokalen Bedarf und internationale Märkte. Insgesamt sind 300 deutsche Unternehmen vertreten, deren Handelsniederlassungen, Verwaltungs-, Vertriebs-, Logistik oder IT-Zentren oft mehrere Länder in der Region bearbeiten. Deutschland ist der größte Handelspartner Malaysias innerhalb der Europäischen Union und rangiert auf Platz 9 seiner Handelspartner insgesamt. Die ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 44 deutschen Ausfuhren erreichten 2006 knapp 3,7 Mrd. Euro und die Einfuhren über 4,0 Mrd. Euro. Sektorale Struktur Die Entwicklung des Schwellenlandes spiegelt sich in der Veränderung seiner Wirtschaftsstruktur wider. Landwirtschaft, Bergbau und Bauwirtschaft haben an Bedeutung verloren, während das verarbeitende Gewerbe und der Dienstleistungssektor überdurchschnittlich schnell gewachsen sind. Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile in %) Anteil Anteil Geplanter am Anteil an den Anteil an den am Anteil am Beschäftigten Beschäftigten Sektor BIP BIP BIP 2010 2006 2001 2006 1) 2) 2001 1) Verarbeitende Industrie 30,0 31,9 32,4 22,6 29,0 Bergbau/Rohstoffe 7,2 6,3 5,9 0,3 0,4 Land- u. Forstwirtschaft 8,8 8,3 7,8 14,2 12,5 Baugewerbe 3,4 2,6 2,4 8,9 6,8 Handel u. Tourismus 15,1 14,8 15,2 22,1 17,8 Transport, Lagerhaltung u. 8,6 8,8 9,1 5,0 5,8 Nachrichtenwesen Finanzen/Versicherungen, 13,9 15,4 15,8 7,1 6,9 Immobilien, UnternehmensDienstleistungen Sonstige Dienstleistungen 13,1 12,0 11,4 19,7 20,8 1) vorläufige Angaben, 2) gemäß 9. Malaysia-Plan Quellen: Department of Statistics, Zentralbank Malaysia, Economic Planning Unit Künftig soll das Humankapital zum Schlüssel für die weitere Entwicklung werden. Der nationale 9. Malaysia-Plan, in dem für die Periode 2006 bis 2010 unter anderem die Budgets der Ministerien und für strategische Projekte festgelegt werden, hält eine höhere Qualität der Wertschöpfung in allen Wirtschaftssektoren für notwendig. Gerade technologie- und wissensbasierte Wachstumsbereiche sollen erschlossen werden. Eine ähnliche Politik verfolgen andere Staaten in Südostasien. Es gibt aber kaum ein Land, das seine Entwicklungsziele derart konkret formuliert. So hat das Ministerium für Internationalen Handel einen detaillierten industriellen Masterplan für die Periode 2006 bis 2020 erarbeitet und die Zentralbank einen Masterplan für den Finanzsektor entworfen, der bis zum Jahr 2010 reicht. Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends Malaysia". Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der Reihe "Malaysia Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos unter www.bfai.de zur Verfügung. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 45 Informationen zu den größten Unternehmen Größter Konzern ist Petroliam Nasional (Petronas). Ihm gehören über 100 Gesellschaften an, die im Öl- und Gasgeschäft tätig sind. Die Gruppe wies im Finanzjahr 2006/07 Einnahmen von 51 Mrd. $ aus und zählt weltweit zu den profitabelsten Unternehmen. Petronas erhielt 1974 das alleinige Recht, die nationalen Gas- und Erdölreserven zu erschließen. Der Gewinn vor Steuern lag zuletzt bei 21 Mrd. $. Die Gesellschaft gehört vollständig dem malaysischem Staat und gilt als dessen wichtigste Einnahmequelle. Die Liste der größten Unternehmen führen weitere mit dem Staat verbundene Unternehmen (sog. "Government Linked Companies", GLC) an. Der Energiekonzern Tenaga betreibt Kraftwerke und hält das Monopol in der Stromverteilung. Die größten Anteilseigner des Mischkonzerns Sime Darby sind der Staat und der gesetzliche Pensionsfonds. Sime Darby gehört zu den bedeutendsten Infrastrukturgesellschaften. Der Konzern Telekom Malaysia muss sich seit einigen Jahren im Mobilfunksektor und bei Internetdienstleistungen dem Wettbewerb stellen. 2006 fiel auch dessen Monopol im Telefonfestnetz bei der Versorgung der Kunden auf der "letzte Meile" . Zahlreiche Banken zählen ebenso zu den größten Unternehmen. Nach einer Konsolidierung des Sektors zu Beginn dieses Jahrzehnts möchte die Zentralbank ihre Zahl weiter auf sechs "Kern"-Institute zurückführen. Spätestens wenn der Finanzmarkt sich stärker ausländischer Konkurrenz öffnet, sollen die heimischen Banken und Versicherungen schlagkräftiger und wettbewerbsfähiger sein. Eine weltweite Führungsposition haben sie bereits im Segment des "Islamischen Bankwesens" (Bankprodukte, die Finanzregeln des Islam befolgen) erreicht. Liste der größten Unternehmen Unternehmen/Konzern Sparte Tenaga Nasional Stromversorger Sime Darby Mischkonzern Telekom Malaysia Telekommunikation Malayan Banking Banken Bumiputra-Commerce Banken MISC Transportwesen Maxis Communications Telekommunikation Public Bank Banken Genting Hotels, Freizeit IOI Corp Nahrungsmittel, Tabak Rashid Hussain Banken YTL Versorger AMMB Holdings Banken Hong Leong Financial Banken Group Quelle: "Forbes Global 2000", Stand Juli 2007 Zuletzt erzielter Jahresumsatz (in Mrd. US$) 5,54 5,49 4,64 3,31 3,06 2,93 2,18 2,16 1,97 1,66 1,50 1,50 1,24 0,88 Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: [email protected]). ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 46 Regionale Struktur Die 13 Bundestaaten des föderativ aufgebauten Landes unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Wirtschaftsstruktur und -stärke. Die Regierung möchte für eine ausgeglichene Entwicklung sorgen. Sie stellt unterdurchschnittlich entwickelten Regionen zusätzliche Gelder zur Verfügung und will dort Branchen-"Cluster" etablieren. "Government Linked Companies" wurden aufgefordert, einzelne Kommunen zu produktspezifischen Schwerpunktstandorten auszubauen. Dennoch stellt das Zentrum wirtschaftlicher Aktivitäten das sogenannte Klangvalley dar. Es umfasst einen Korridor von 2.843 qkm Größe, der von Port Klang im Bundesstaat Selangor bis nach Kuala Lumpur reicht. Im Klangvalley wurden als erstes Industrie- und Technologieparks und die neue Verwaltungshauptstadt Putrajaya errichtet. Angefangen von Logistik- und Transportbetrieben am Seehafen Klang und dem internationalem Flughafen bei Kuala Lumpur reicht das Spektrum über Firmen des verarbeitenden Gewerbes bis zu High-Tech-Firmen im Multimedia-Superkorridor und Biovalley. Die Hauptstadtregion von Kuala Lumpur zieht Touristen und regionale Repräsentanzbüros, Verwaltungs- und Vertriebszentren internationaler Firmen an. In ihrem Einzugsgebiet leben rund 4 Mio. zunehmend zahlungskräftige Menschen. In der Nordregion West-Malaysias gehört die Insel Penang zu den am weitesten entwickelten Standorten. Zu den am wenigsten entwickelten Gebieten zählen in WestMalaysia die Teilstaaten Kelantan und Terengganu (im Osten der Halbinsel) sowie das geografisch von westlichen Landesteil getrennte Ost-Malaysia mit den Bundesstaaten Sabah und Sarawak. Entwicklungsstand und -perspektiven der Bundesstaaten Durchschnittlicher Prognostizierte reale Entwicklungs realer BIPBundesstaaten Wachstumsrate des Index *) Zuwachs BIP (2006 bis 2010) (2001 bis 2005) Kuala Lumpur 109,6 3,8 6,1 Penang 105,7 5,0 6,1 Melaka 104,2 4,2 6,0 Selangor 103,2 5,2 6,4 Negeri Sembilan 102,3 3,8 5,8 Johor 100,5 5,1 6,2 Perak 100,4 4,1 5,7 Perlis 99,9 3,4 5,3 Kedah 97,8 4,1 5,9 Pahang 97,6 3,9 5,9 Sarawak 96,6 4,6 6,1 Terengganu 96,2 3,4 5,7 Kelantan 93,1 3,3 5,2 Sabah 90,0 4,3 5,8 *) Stand 2005, Index enthält 16 Indikatoren (u.a. BIP/Kopf, BIP-Wachstum, Zuwachs an Investitionen, Haushaltseinkommen) Quelle: Economic Planning Unit ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 47 Der 9. Malaysia-Plan sieht den Aufbau von regionalen Wachstumskorridoren vor. Der sogenannte Südkorridor umfasst den Bundesstaat Johor, in dem die Iskandar Development Region (IDR, www.idr.com.my) eine Schlüsselrolle spielt. Etwa 45 Mrd. RM (Ringgit, rund 9,5 Mrd: Euro; 1 RM = 0,21 Euro, 27.07.07) sollen in die IDR fließen, die an der Grenze zu Singapur liegt. Investoren aus Singapur und anderen Ländern werden gesucht und erhalten bei einer Ansiedlung Sonderrechte und -vergünstigungen. Die geplanten industriellen Branchenschwerpunkte liegen in den Bereichen Elektronik, Elektrotechnik, Chemie und Nahrungsmittelverarbeitung. Die geförderten Dienstleistungssektoren umfassen Logistik und Tourismus. Während die Pläne für den südlichen Korridor vorliegen, müssen die Vorgaben und Sonderkonditionen für die Korridore Nord, Ost und den Korridor Sabah/Sarawak noch formuliert werden. Der Nordkorridor wird die Bundesstaaten Perlis, Kedah, Penang und den Norden Peraks einschließen. Als Schwerpunktbranchen wurden Elektronik, Elektrotechnik, Biotechnologie, Öl, Gas, Landwirtschaft, Fremdenverkehr und Logistik identifiziert. Das geplante Investitionsvolumen soll sich auf 100 Mrd. RM belaufen. Der Konzern Sime Darby erhielt den Auftrag, den Entwicklungsplan zu entwerfen. Dem Ostkorridor werden die Bundesstaaten Pahang, das nördliche Terengganu und Kelantan angehören. Die Schwerpunkte seiner Entwicklung bilden die Verarbeitung von Erdöl und -gas, das Fremdenverkehrsgewerbe und die Bildungseinrichtungen. Einen Infrastrukturplan erarbeitet der Konzern Petronas. Rolle des Staates in der Wirtschaft Der Staat gibt in dem südostasiatischen Land die wirtschaftliche Entwicklung vor und lenkt seine Budgets in Zielregionen und -branchen. Im 9. Malaysia-Plan 2006 bis 2010, der von einer Stabsstelle des Premierministers erarbeitet wurde, untersuchen die Autoren zunächst, ob die Ziele des 8. Plans erreicht wurden. Dieser legt außerdem die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Ziele bis 2010 fest. Daneben beschäftigt sich der 3. Industrie-Masterplan 2006 bis 2010 des Ministeriums für internationalen Handel und Industrie unter anderem mit der Außenhandels- und Investitionspolitik sowie der Förderung von Industrie- und Dienstleistungssektoren. Die Unternehmenslandschaft beeinflusst der Staat direkt über seine öffentlichen Investitionsgesellschaften ("Government Linked Investment Companies", GLIC).; hiervon gibt es sieben: Dem Finanzministerium gehören Khazanah und MKD an, EPF ist die Abkürzung für den allgemeinen Pensionsfonds, KWAP der Pensionsfonds der öffentlich Bediensteten, LTAT der Pensionsfonds der Armee, LTH der Fonds für Pilger, und der allgemeine Staatsfonds heißt PNB. Khazanah gilt als die bedeutendste GLIC und führt strategische Investitionen im öffentlichen Auftrag aus. Die Struktur seiner 50 Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland wird unter www.khazanah.com.my veröffentlicht. Die GLC beschäftigen etwa 5% der malaysischen Erwerbspersonen; die 58 größten GLC machen circa 36% der Marktkapitalisierung aller börsennotierten Aktiengesellschaften aus. Ihnen wurde eine marktbeherrschende Position in strategisch wichtigen Bereichen, wie dem Mediensektor, der Wasser- und Energieversorgung, im Banken-, Gesundheits-, Transportwesen, der Telekommunikation und Post, eingeräumt. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 48 Die Vorstände und das Management dieser Firmen berichten direkt an die Regierung. Neue Entwürfe für eine stärkere private Beteiligung und privatwirtschaftliche Kontrolle liegen vor. Ausländische Unternehmen, die ins verarbeitende Gewerbe investieren, unterliegen keinen besonderen Regulierungen. Der Zugang zum Finanzmarkt wird dagegen beschränkt, zum Beispiel in Form von Obergrenzen ihrer Unternehmensbeteiligungen oder anderen Wettbewerbsbeschränkungen. Außenhandel In den 1980er und 90er Jahren galt Malaysia als "verlängerte Werkbank" japanischer und US-amerikanischer Konzerne. Hauptsächlich wurden Bauteile der Elektronik und Elektrotechnik eingeführt, im Lande montiert und Fertigwaren wieder ausgeführt. Den lokalen Unternehmen gelingt es dagegen heute immer mehr, eine höhere Wertschöpfung im Lande zu generieren. Bestimmte Maschinen, Werkzeuge und hochwertige Komponenten stellt Malaysia inzwischen selbst her und verkauft sie weltweit. Die Außenhandelsstruktur differenziert sich zunehmend. Die malaysische Wirtschaft hat sich stark in die Weltwirtschaft integriert, 2006 nach Angaben der Zentralbank Waren im Wert von 161 Mrd. $ exportiert und liegt weltweit an 19. Stelle der größten Ausfuhrnationen. Die Importe erreichten 131 Mrd. $ (weltweit Rang 23). Die Regierung setzt ihren Kurs einer exportorientierten Entwicklung fort und möchte das Außenhandelsvolumen bis zum Jahr 2020 um das 2,6-fache erhöhen. Außenhandelsprognose (in Mrd. RM) 2006 2010 2020 Wareneinfuhr 481 656 1.348 Warenausfuhr 589 804 1.444 Insgesamt 1.070 1.460 2.792 Quellen: Ministry of International Trade and Industry, Economic Planning Unit (EPU) Gemäß den Berechnungen der EPU werden die Wareneinfuhren bis 2010 durchschnittlich um 10% und die Exporte von Waren um 9% pro Jahr zulegen und damit schneller wachsen als die Wirtschaftsleistung insgesamt (+6,0%). Während mit den vier wichtigsten Handelspartnern (USA, Singapur, Japan und EU) im Jahr 2000 noch 64% des Warenaustausches abgewickelt wurden, waren es 2006 etwa 53%. An Bedeutung gewannen in dem Zeitraum die VR China, Korea (Rep.), Indien und Australien. Malaysia rechnet künftig mit einem überdurchschnittlichen Anstieg des Warenaustauschs mit den ASEAN-Ländern, Indien, China und Osteuropa. Der Austausch von Dienstleistungen nimmt ebenfalls zu, ist aber defizitär (Einfuhrwert 2006: 23 Mrd. $, weltweit Platz 29, Ausfuhrwert 21 Mrd. $). Besonders hoch fällt das Defizit im Sektor Transportdienstleistungen aus. Wegen des expandierenden Außenhandels ist die Wirtschaft unter anderem auf ausländische Logistik- und Transportfirmen angewiesen. Ebenso werden ausländische Beratungs- und Ingenieurleistungen von der Bauwirtschaft und der Kommunikationsbranche stark nachgefragt. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 49 Einfuhr nach Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung zum Vorjahr in %) *) SITC-Warengruppe 2005 2006 Veränderung 0 bis 9 Insgesamt 129.169 143.003 10,7 0 Nahrungsmittel 5.313 5.954 12,1 5 Chemische Erzeugnisse 10.176 11.148 9,5 .51 Organische Chemikalien 2.577 2.542 -1,3 .52 Anorganische Chemikalien 792 913 15,3 .53 Farben/Lacke 453 538 18,8 .54 Arzneimittel 711 807 13,5 .55 Waschmittel/Kosmetika 676 736 8,9 .56 Düngemittel 725 726 0,1 .57 Kunststoffe (Primärform) 2.612 2.974 13,8 .58 Kunststoffe (Nichtprimärform) 660 714 8,2 6 Bearbeitete Waren 14.350 16.633 15,9 .64 Papier/Pappe 1.420 1.470 3,5 .65 Textilien 1.112 1.159 4,2 .66 Baustoffe/Glas/Keramik 908 989 8,9 .67 Eisen/Stahl 4.797 5.044 5,1 .68 NE-Metalle 3.345 4.673 39,7 7 Maschinen und Fahrzeuge 74.068 78.995 6,6 .71 Kraftmaschinen 2.681 2.632 -1,8 .72 Arbeitsmaschinen 3.284 3.203 -2,5 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 1.005 1.225 21,9 .74 Spezialmaschinen 3.848 4.076 5,9 .71 bis 74 Maschinen 10.819 11.137 2,9 .75 Büromaschinen/EDV 10.902 11.136 2,1 .76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 4.829 4.973 3,1 ..776 Elektronische Bauelemente 31.463 34.144 8,5 .75+76+ 776 Elektronische Erzeugnisse 47.194 50.255 6,5 .77 minus 776 Elektrotechnik 10.450 11.526 10,2 .78 Kraftfahrzeuge 3.520 3.373 -4,2 .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 2.233 2.705 21,1 8 Verschiedene Fertigwaren 6.775 8.111 19,7 .82 Möbel 384 406 5,7 .84 Bekleidung 318 392 23,3 .87 Mess- und Regeltechnik 2.690 3.449 28,2 .88 Feinmechanik/Optik 1.020 908 -11,8 *) den Werten in US$ liegt ein Wechselkurs von 1 US$ = 3,36 RM (Stand: 14.5.07) zugrunde Quelle: Malaysia Monthly External Trade Statistics, December 2006 Ausfuhr nach Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung zum Vorjahr in %) *) SITC-Warengruppe 2005 2006 Veränderung 0 bis 9 Insgesamt 158.865 175.282 10,3 0 Nahrungsmittel 3.195 3.422 7,1 1 Getränke/Tabak 508 572 12,5 2 Rohstoffe 4.301 5.119 19,0 3 Brenn-, Schmierstoffe usw. 21.137 24.064 13,8 .33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 13.634 15.555 14,1 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 50 5 Chemische Erzeugnisse 8.592 9.555 .51 Organische Chemikalien 2.724 2.990 .54 Arzneimittel 151,7 147,3 6 Bearbeitete Waren 11.672 14.314 .64 Papier/Pappe 575 595 .65 Textilien 1.527 1.568 .67 Eisen/Stahl 2.074 2.769 7 Maschinen und Fahrzeuge 86.255 92.118 .71 Kraftmaschinen 944 966 .72 Arbeitsmaschinen 1.348 1.522 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 304 414 .74 Spezialmaschinen 2.796 3.000 .71 bis 74 5.392 5.905 .75 Büromaschinen/EDV 25.823 30.526 .76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 15.112 15.690 ..776 Elektronische Bauelemente 26.776 27.825 .75 + 76 +776 Elektronische Erzeugnisse 67.712 74.042 .77 minus 776 Elektrotechnik 11.066 9.590 .78 Kraftfahrzeuge 995 1.062 .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 1.087 1.517 8 Verschiedene Fertigerzeugnisse 13.229 14.678 .84 Bekleidung 2.792 3.100 .87 Mess- und Regeltechnik 2.691 3.112 *) den Werten in US$ liegt ein Wechselkurs von 1 US$ = 3,36 RM (Stand: 14.5.07) zugrunde Quelle: Malaysia, Monthly External Trade Statistics, December 2006 11,2 9,7 -2,9 22,6 3,5 2,7 33,5 6,8 2,3 13,0 36,2 7,3 9,5 18,2 3,8 3,9 9,3 -13,3 6,7 39,5 11,0 11,0 15,6 3.2. Vertrieb Autor: Dr. Günther Zell, bfai Trotz einer anfänglich durchzustehenden wirtschaftlichen Flaute hat der malaysische Handelssektor in dem Zeitraum zwischen 2001 und 2005 insgesamt eine positive Entwicklung genommen, wobei der private Verbrauch verbunden mit steigenden Einkommen eine treibende Kraft war. Der neue 9. Malaysia-Plan 2006/2010 geht davon aus, dass die Aufwärtsentwicklung insgesamt weiter anhalten wird, doch ist der Trend zu einem verschärften Wettbewerb immer deutlicher. Groß- und Einzelhandel In der Zeit des zurückliegenden 8. Malaysia-Plans 2001/2005 wuchs der Handelssektor in dem südostasiatischen Land (Groß- und Einzelhandel) nach Angaben der Regierungsstelle Economic Planning Unit (EPU) mit einer durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von 5,2%. Die gesamten Verkäufe des Binnenhandels erhöhten sich danach von 159,6 Mrd. (2000) auf 205,6 Mrd. RM (2005). Davon entfiel der größere Teil des Gesamtumsatzes auf den Großhandel. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 51 Im innermalaysischen Handel hatten Ende 2005 laut EPU insgesamt 1,3 Mio. Beschäftigte einen Arbeitsplatz. Nach Angaben des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherfragen (www.kpdnhep.gov.my) sind im Sektor Binnenhandel insgesamt sogar rund 1,8 Mio. Menschen beschäftigt, davon im Einzelhandel 1,1 Mio. Auch die Angaben der staatlichen Stellen über Umsatzhöhe und -anteile weichen etwas von denen der EPU ab. Entwicklung von Einzel- und Großhandel (in Mrd. RM; Veränderung in %) *) Jahresumsatz 2004 2005 2005/04 Einzelhandel 58 60 3,5 Großhandel 137 150 9,5 Insgesamt 195 210 7,7 *) Jahresdurchschnittskurse 2004, 2005: 1 Euro = rund 4,72 Ringgit Malaysia (RM) Quelle: Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherfragen Einen wesentlichen Schub erhielt der Binnenhandel in den vergangenen Jahren durch den Fremdenverkehr. Dabei wuchsen die Ausgaben der Touristen für Einkäufe in Malaysia im Jahresdurchschnitt in der vergangenen Planperiode um über 13% und erreichten 2005 einen Wert von 7,4 Mrd. RM. Für 2007 wird ein Wert von 8,6 Mrd. RM prognostiziert. Der nun angelaufene neue 9. Entwicklungsplan legt bis 2010 ein jahresdurchschnittliches Plus der Umsätze im Binnenhandel von 6,8% zugrunde. Zugleich werden strukturelle Veränderungen vorausgesagt, die einen tiefgehenden Einfluss auf die traditionellen Formen des Binnenhandels haben werden. Sie schließen unter anderem die Umsetzung neuer Konzepte in Groß- und Einzelhandel ein. Der Einzelhandelsverband (Malaysia Retailers Association, MRA) prognostiziert für 2006 eine Zunahme der Einzelhandelsverkäufe gegenüber dem Vorjahr um 7%. Zunächst war er von einem Plus von 8% ausgegangen, sah sich aber angesichts steigender Kosten für Güter und Dienste (insbesondere Transporte und Energie) sowie auch höheren Kreditkosten zu einer Revision nach unten gezwungen. Nach seiner Prognose wird der Wert des Einzelhandelsumsatzes von 54,9 Mrd. (2005) auf 58,7 Mrd. RM (2006) zunehmen. Nicht enthalten in diesen Umsätzen sind Großanschaffungen wie Häuser und Automobile. Nach Angaben des Ministeriums für Internationalen Handel und Industrie (www.miti.gov.my) lag die Zahl der Betriebe im Binnenhandel, zu dem etwa auch Restaurants gezählt werden, 2001 (neuere Angaben nicht verfügbar) bei insgesamt 284.171; davon entfielen auf den Großhandel 16.386 und auf den Einzelhandel 153.660 Betriebe. Seit Ende der 90er Jahre traten als Folge der Liberalisierungspolitik zunehmend ausländische Handelsbetriebe auf den Plan, vor allem in Form von Hypermärkten, Verbrauchergroßmärkten, Kaufhäusern und Fachgeschäften. Diese sind in der Regel größer und oft innovativer als lokale Händler. Obwohl Supermärkte, Verbrauchergroßmärkte und Kaufhäuser in den städtischen Gebieten dominieren, machen die Umsätze der lokalen Einzelhändler und Betreiber kleiner Handelsgeschäfte nach einer Untersuchung von PricewaterhouseCoopers immer noch 57% des gesamten Einzelhandelsumsatzes aus. In der Bevölkerung weiterhin sehr ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 52 beliebt sind die traditionellen basarartigen Märkte ("Pasar"), nicht zuletzt für agrarische Erzeugnisse. Führende Handelsgruppen 2006 Handelsgruppe Segmente Dairy Farm Giant Retail Super-, Verbrauchergroßmärkte Jaya Jusco Große Verkaufsmärkte, Läden in Einkaufszentren The Store Corp. Super- und Großmärkte Carrefour Einkaufszentren Tesco Großmärkte Makro Cash & Carry Großmärkte Distribution Parkson Retail Group Kaufhausfilialen und Großmärkte Courths Mammoth Filialen für Möbel und Elektrotechnik Metrojaya Kaufhausfilialen Ngui Kee Corporation Supermärkte, Kaufhausfilialen Ikea Verkaufszentrum für Möbel Ocean Capital Kaufhäuser, Supermärkte Anzahl 54 11 38 7 5 8 31 79 4 5 1 17 Für die vergangenen Jahre spiegelt sich die Dynamik des Strukturwandels im Binnenhandel nicht zuletzt in der wachsenden Anzahl von Einkaufszentren, Verbrauchergroßmärkten, Kaufhäusern, Supermärkten und Fachgeschäften sowie im Aufkommen neuer Einzelhandelskonzepte. Einkaufen, Freizeit, Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten sind vermehrt unter einem Dach an günstigen Standorten integriert. 2005 gab es in Malaysia schon 550 Einkaufszentren mit fast 80 Mio. Quadratfuß Verkaufsfläche nach 392 im Jahr 2000. Die Einkaufszentren sind erwartungsgemäß meist in den dichter besiedelten Regionen des Landes zu finden, so zum Beispiel im Hauptstadtgebiet Klang Valley mit der Metropole Kuala Lumpur, ferner der Insel Penang und an der Südspitze Westmalaysias in Johor Bahru. In der Hauptstadt eröffnete 2004 mit dem "Berjaya Times Square" eines der größten Einkaufszentren Südostasiens. Kuala Lumpur hat in den letzten Jahren auch stark von dem Touristenzustrom aus der Golfregion profitiert, der viele Tausende kaufkräftiger und markenbewusster Konsumenten mit sich führte. Dabei ist die Expansion der Einkaufszentren noch keineswegs an ein Ende gelangt. Nach Angaben aus der Wirtschaftspresse sollen in den kommenden etwa zwei Jahren weitere 14,1 Mio. Quadratfuß Verkaufsfläche hinzukommen; damit läge Malaysia mit 3,5 Quadratfuß pro Person angeblich aber immer noch unter dem Niveau von beispielsweise den USA und Australien. Allein in Kuala Lumpur soll zum Beispiel 2007 die Midvalley MegaMall ihre Erweiterung ("The Gardens") in Betrieb nehmen, und im Zentrum das neue Einkaufszentrum "Pavillion" seine Tore öffnen. Auf dem Hintergrund dieser Entwicklung fragen sich viele Handelsexperten, ob da nicht des Guten zu viel getan wird. Auf jeden Fall zeichnet sich eine gewisse Sättigung ab, die einen immer schärferen Wettbewerb als unvermeidlich erscheinen lässt. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 53 Schon 2005 waren größere Einzelhändler darum bemüht, ihr Geschäft zu konsolidieren, unter anderem durch Betriebsschließungen sowie Fusionen und Übernahmen. Es wird auch damit gerechnet, dass sich der Preiskrieg der letzten Jahre unter den Betreibern von Supermärkten und Verbrauchergroßmärkten fortsetzt. Starke Konkurrenz haben die Kaufhäuser und Supermärkte in den vergangenen Jahren von Seiten der Verbrauchergroßmärkte bekommen, deren Anzahl sich 2005 bereits auf 81 belief (davon 68 in ausländischer Hand). Das Binnenhandelsministerium beziffert ihre Umsätze für das Jahr 2003 mit 4,3 Mrd. RM. Zu den populären Großmärkten zählen zum Beispiel Giant, Carrefour und Tesco. Ein temporäres Einfrieren von Lizenzen für neue Verbrauchergroßmärkte in dichter besiedelten Gebieten, das Anfang 2004 erfolgt war und bis Ende 2009 dauern sollte, soll dem Vernehmen nach bald aufgehoben werden. Neue Richtlinien für Hypermärkte werden für Ende 2006 erwartet. Zugenommen hat zuletzt auch der sog. Direktverkauf ("Direct Selling"). Die Umsätze lagen 2005 nach Angaben des Verbandes Direct Selling Association Malaysia (DSAM) bei 5,8 Mrd. RM, 9,4% mehr als ein Jahr zuvor. Für 2006 erwartet die Branche einen Gesamtumsatz von 6 Mrd. RM. Um ihre Geschäfte auszuweiten, sind die einschlägigen lokalen Firmen (zum Beispiel für Kosmetika, Nahrungsmittel und Schuhe) auch verstärkt in andere Märkte wie Brunei, Indonesien, Thailand und den Mittleren Osten vorgedrungen. 2005 gab es in Malaysia insgesamt 569 Lizenzen für den Direktverkauf. Die Entwicklung des Binnenhandels in den letzten Jahren hat auch dazu geführt, dass mehr Produkte auf vertraglicher Basis von lokalen Gewerbetreibenden oder landwirtschaftlichen Erzeugern bezogen wurden und damit ein höheres lokales Produktionsniveau erreicht werden konnte. Des Weiteren hatte die Förderung des Tourismus zur Folge, dass das Angebot von Modeartikeln und Markennamen sich erweiterte. Die Regierung hat sich vorgenommen, die existierenden Rahmenbedingungen und Richtlinien zum Binnenhandel zu verbessern. Begünstigt werden sollen "strategische Partnerschaften" sowie "Business Networking". Sie ist überzeugt, dass die sich wandelnden Erwartungen der Verbraucher in den kommenden Jahren vom Handel ein hohes Maß an Innovation verlangen werden. Auch sieht der neue Entwicklungsplan im Bereich des Binnenhandels die Förderung einer höheren Effizienz, Produktivität und Konkurrenzfähigkeit vor. Darüber hinaus geht es weiterhin darum, den Kenntnisstand und das Bewusstsein der Verbraucher zu stärken. Im Sinne eines "gesunden Wettbewerbs" und "fairer Handelsusancen" soll ein Fair Trade Practices Law (FTPL) verabschiedet und schrittweise umgesetzt werden. Außerdem sollen besonders die heimischen Einzelhandelsketten und Handelsmarken größere Unterstützung erfahren. Desgleichen soll die Herausbildung lokaler Marken gefördert werden. Als wichtige technologische Neuerung verdient aus der Sicht der Regierung die verstärkte Einführung von Radio Frequency Identification (RFID) Unterstützung. Damit die kleinen und mittelgroßen Handelsunternehmen nicht von den großen Handelsbetrieben überrollt werden, sollen sie ebenfalls eine intensivere Förderung erfahren. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 54 Handelsvertreter und Vertragshändler Lokale Besonderheiten Der Einsatz eines Handelsvertreters ist die kostengünstigste Möglichkeit, um in Malaysia eine möglichst große Nähe zum Endkunden zu schaffen. Nach Einschätzung von Kennern des Marktes wird in etwa vier Fünfteln der Fälle dieser Vertriebsweg gewählt, um das Geschäft aufzubauen. Erst wenn sich dann abzeichnet, wie das Geschäft läuft, ist an ein weiteres Engagement zu denken. Der ausländische Prinzipal muss sich freilich darüber im Klaren sein, dass über einen Handelsvertreter in der Regel keine großen Geschäftsvolumina zu erreichen sind; dazu wird wohl eine eigene Repräsentation oder gar eine eigene Fertigung im Lande erforderlich sein. Mit dem Handelsvertreter beginnt das ausländische Unternehmen ein Experiment, das noch so unverbindlich ist, dass bei einem Misserfolg eine verhältnismäßig kostengünstige Rückzugsmöglichkeit gegeben ist. Allerdings glauben Experten, dass der malaysische Markt auch direkt von Deutschland aus bearbeitet werden kann, wenn das Unternehmen über eine schlagkräftige Marketingabteilung verfügt. Diese Bedingung wird jedoch für eine kleinere Firma häufig nicht zu so einfach zu erfüllen sein. Um die Geschäftsbeziehung zum Erfolg zu führen, ist es notwendig, den malaysischen Handelsvertreter tatkräftig zu unterstützen, beispielsweise durch regelmäßige Kontakte, mit Broschüren usw. Auch sollte der Prinzipal bei Sonderaktionen des Handelsvertreters (zum Beispiel Finanzierung eines Messestandes oder Werbeaktionen in Printmedien) diesem durch Übernahme der Kosten zur Seite stehen. Zu hören ist, dass in Malaysia der lokale Handelsvertreter oft zu sehr sich selbst überlassen war. So nimmt es nicht Wunder, dass die Schuld nicht selten bei der deutschen Seite zu suchen ist, wenn die Beziehung nicht so klappt wie erwünscht. Da Malaysia ein multiethnisches und multikulturelles Land ist, könnte vermutet werden, dass sich daraus für das Geschäftsleben besondere Schwierigkeiten ergeben. In der Praxis ist dem aber nicht so, denn Englisch ist - quasi als "lingua franca" - in der Bevölkerung weit verbreitet und unter Geschäftsleuten allgemein akzeptiert. Damit stellt sich die kommunikative Ausgangslage für westliche Ausländer günstiger dar als in den meisten anderen südostasiatischen Staaten. Darüber hinaus gibt es noch andere Besonderheiten. So führen staatliche Unternehmen (zum Beispiel die Erdölfirma Petronas) und staatliche Behörden eine Liste der bevorzugten Zulieferanten, auf der eine Firma registriert sein muss, wenn sie mit diesen Unternehmen ins Geschäft kommen will. Nur lokale Gesellschaften, vor allem solche mit malaiischem Hintergrund, haben die Möglichkeit auf diese Liste ("Preferred Vendor Scheme") zu kommen. Für ein ausländisches Unternehmen, das zum Beispiel Petronas zum Kunden gewinnen möchte, ist es deshalb erforderlich, sich mit einem malaiischen Partner ("Bumiputra") zusammenzutun, um auf diese Liste zu kommen. Bei der Suche eines deutschen Unternehmens nach einem Handelsvertreter in Malaysia kann es eine gewisse Rolle spielen, ob der potenzielle Partner Malaie, Chinese oder Inder ist, die zusammen den weitaus größten Teil der Bevölkerung ausmachen. Zwar gibt es in jeder der hier miteinander lebenden Volksgruppen tüchtige Leute. Doch wird ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 55 allgemein anerkannt, dass die Chinesen besonders arbeitsam und im Geschäftsleben überdurchschnittlich engagiert sind. Für sie ist im Übrigen auch das Denken in Netzwerken charakteristisch, sei es nun in der Familie oder im Berufsleben. Sie beherrschen die malaysische Privatwirtschaft, wohingegen die meisten Arbeitsplätze in der Regierungsverwaltung von Malaien besetzt sind. Dies schließt nicht aus, dass es da oder dort einen malaiischen oder indischen Konzernchef gibt. Es schließt aber auch nicht aus, dass deutsche Unternehmer mit einem chinesischen Handelsvertreter schlechte Erfahrungen machen. Hinzuweisen ist darauf, dass die "Bumiputras" (Malaien und Ureinwohner) gewisse Privilegien genießen, die ihnen das Leben erleichtern. Dennoch sind viele Bumiputras beruflich durchaus sehr ehrgeizig und "hungrig", zu einem Geschäftserfolg zu kommen, so dass sie in ihrer Effektivität den Chinesen kaum nachstehen. Zudem sind die Malaien in einer größeren Zahl von Geschäftsfeldern tätig als die Chinesen, heißt es. In jüngster Zeit hat es auch vermehrt Fälle gegeben, wo malaiische Firmen Unternehmen übernommen haben, die traditionell in chinesischer Hand lagen (zum Beispiel in der Fertigung bestimmter industrieller Güter). Es lohnt sich also, einen etwaigen Handelsvertreterkandidaten genauer unter die Lupe zu nehmen. Für die Wahl eines Handelsvertreters ist auch die zentrale wirtschaftsgeografische Lage Malaysias in Südostasien von Interesse. Nicht wenige ausländische Firmen suchen, bevor sie sich in einem einzelnen Land engagieren, erst einmal einen Vertreter für eine größere Region, zum Beispiel ganz Südostasien. Der Handelsvertreter soll dann letztlich als regionale "Schaltstelle", als "regional hub" für das ausländische Mutterhaus fungieren. Dabei soll er entweder die einzelnen Länder der Region selber bearbeiten oder sich lokaler Vertreter bedienen. Auf jeden Fall hat der ausländische Prinzipal aber erst einmal die Chance, Malaysia als Testmarkt zu nutzen, bevor er sich Nachbarländern wie Thailand oder Indonesien zuwendet. Generell eignet sich Malaysia dafür, sowohl neue als auch schon etablierte Produkte einzuführen. Für den malaysischen Markt selbst wird es im Allgemeinen ausreichen, einen einzigen Handelsvertreter zu engagieren, der das Exklusivrecht bekommt und das ganze Land abdeckt. Sitz des Handelsvertreters sollte dabei die Landeshauptstadt sein oder ein nahe gelegener Standort wie etwa Petaling Jaya. Die Verkehrsinfrastruktur in Malaysia ist im Allgemeinen gut und das Kommunikationssystem (Mobilfunk usw.) "up to date". Von der Hauptstadt aus ist das ganze Land bequem erreichbar, auch zum Beispiel die östlichen Bundesstaaten Sarawak und Sabah und die ländlichen Gebiete. Nicht selten haben die malaysischen Unternehmen verschiedener Branchen ihren Sitz in Kuala Lumpur, während sich ihre Aktivitäten auf bestimmte Regionen konzentrieren (etwa im Bereich Öl und Gas auf die östlichen Landesteile Sarawak und Sabah). Es kommt aber auch vor, dass ein Unternehmen sich auf eine bestimmte Region konzentriert und dort sowohl seine Operationen stattfinden als auch die Firmenleitung sitzt, so im Falle der Elektronikindustrie auf der Insel Penang. Der Beruf des Handelsvertreters befinde sich in Malaysia im Vergleich zu Europa eher auf einer frühen Stufe der Entwicklung, meinen Landeskenner. Viele würden als Handelsvertreter auftreten, ohne es wirklich zu sein, heißt es dazu. Nicht immer sei der nötige berufliche Hintergrund gegeben. Die Verhältnisse seien aber nicht so schlimm wie ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 56 etwa in Indien. Es ist deshalb nicht unwichtig herauszufinden, welchen Hintergrund der potenzielle Handelsagent hat. Von erfahrenden Vertretern ist anzunehmen, dass sie eine Referenzliste der Firmen, für die sie gearbeitet haben, vorweisen können. Eine Anfrage bei einem früheren Prinzipal kann durchaus aufschlussreich sein. Die Existenz einer Präsentationsmappe lässt Rückschlüsse auf die Größe der Handelsvertreterfirma zu. Auch ist es durchaus legitim, den Kandidaten nach den bisherigen Umsätzen zu fragen. Ein Besuch des Handelsvertreterbüros sollte möglich sein. Wünschenswert wäre es, wenn das Büro bereits über Erfahrungen mit deutschen Firmen aufwarten könnte und imstande wäre, Monatsberichte nach deutschem Muster anzufertigen. Es ist jedoch kein zwingendes Auswahlkriterium, dass der Vertreter über Erfahrungen mit westlichen Firmen verfügt. Bisher nicht üblich ist in Malaysia, vom Handelsvertreter einen schriftlichen Lebenslauf zu verlangen. Um dem Vertreter die nötige Produktkenntnis zu verschaffen, wird der ausländische Prinzipal eine entsprechende Einführung geben, womit auch das nötige Produktverständnis überprüft werden kann. Marktkenner schlagen darüber hinaus vor, einen künftigen Handelsvertreter eventuell zu einer Ausbildung in den Betrieb des Mutterhauses in Deutschland einzuladen, um ihm Produktwissen und Marketingstrategie der Firma zu vermitteln. Beim Engagement eines Handelsvertreters ist außerdem vertraglich abzusichern, dass er nicht schon für ein Konkurrenzprodukt tätig ist. Im Allgemeinen kann davon aus gegangen werden, dass die malaysischen Partner in der Regel die notwendige Loyalität gegenüber dem Prinzipal zeigen. Ein Handelsvertreter muss in der Lage sein zu klären, ob das Erzeugnis des Prinzipals auf den malaysischen Markt passt oder nicht. Er soll dabei helfen zu ermitteln, wie aufnahmefähig der Markt für das Produkt ist. Seine Aufgabe wird es auch sein, die potenziellen Käufer im Lande zu lokalisieren, so dass dann ein direktes Geschäft zwischen Firma und Kunde möglich wird, für das der Agent eine Provision erhält. Ob für seine laufende Tätigkeit ein Ersatzteillager erforderlich ist, hängt von der betreffenden Branche ab. Unter Umständen können Ersatzteile auch auf dem offenen Markt besorgt werden. Handelsvertreter auswählen Die Suche nach einem geeigneten Handelsvertreter ist im Falle Malaysias in der Praxis oft von Zufälligkeiten bestimmt, so etwa vom Besuch einer Messe oder im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise. Sie erfolgt häufig gerade nicht auf der Grundlage einer durchdachten Strategie. Im Vergleich zu manch anderen Ländern wird sie dadurch erleichtert, dass die Absatzmärkte relativ überschaubar sind. Für die Suche steht eine Reihe von Möglichkeiten offen. Besonders sinnvoll erscheint der Weg - so meinen Experten -, den Handelsvertreter über die anvisierte "Zielkundschaft" zu suchen und zu versuchen, durch einen Besuch beim Endkunden dessen Lieferstruktur zu klären. Dazu muss erst einmal in einem gewissen Umfang Marktforschung getrieben werden. Hierbei können zum Beispiel die Deutsch-Malaysische Handelskammer (www.mgcc.com.my) oder der private German ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 57 Businesspool (www.germanbusinesspool.com) helfen. Diese können übrigens auch direkt bei der Suche nach einem Handelsvertreter Unterstützung leisten. Der German Business Pool ist unter Umständen sogar selbst daran interessiert, eine Vertretung zu übernehmen. Insbesondere gilt dies für deutsche Firmen, die in Malaysia Endkunden in den Bereichen Öl und Gas, Maschinenbau und Engineering, Möbel, Kfz und Informations- und Kommunikationstechnik beliefern wollen. Denkbar ist auch, sich an internationale Handelshäuser zu wenden. Diese arbeiten auf Provisionsbasis und sind zum Teil auch in Malaysia präsent (beispielsweise Rieckermann, Couthino Caro Diethelm Keller oder Cosa Liebermann). Die Handelshäuser haben dann zu prüfen, inwieweit das betreffende Produkt in Ihr Portfolio passt. Auch hier ist natürlich darauf zu achten, dass kein Interessenkonflikt entsteht. Möglich ist ferner, ein lokales Handelshaus zu engagieren. Die Internationale Handelskammer in Malaysia (www.micci.com) kann dabei eventuell behilflich sein. Zu bedenken ist allerdings, dass Handelshäuser es häufig vorziehen, die Vertretung für Erzeugnisse mit großem Absatzvolumen zu übernehmen. Ein deutsches mittelständisches Unternehmen kann damit leicht überfordert sein. Da Messen gern auch als "Vertreterbörse" angesehen werden, ist die Suche über den Besuch von Messen keine Seltenheit. Zu zahlreichen Themen werden in Malaysia Messen und Ausstellungen veranstaltet, wobei diese allerdings meist nur kleineren Ausmaßes sind. Davon abgesehen kann sich ein Besuch von Messen in benachbarten Ländern wie Singapur oder Thailand (Bangkok) als nützlich erweisen. Schließlich ist der Besuch einer Fachmesse in Deutschland ein Weg, um dort mit ausländischen Firmen zu sprechen. Empfohlen wird außerdem, den Kontakt zur malaysischen Botschaft in Deutschland aufzunehmen, welche die Strukturen in Malaysia gut kennt. Zweckmäßig kann bei der Suche nach einem Handelsagenten überdies die Teilnahme an einer Delegationsreise für Unternehmen sein, deren wesentlicher Kern in der Regel Kontaktbörsen sind. Auch der Besuch von Kontaktbörsen, die parallel zu Messen stattfindet, bietet sich an. Schließlich ist die Kontaktaufnahme zu einem malaysischen Fachverband einen Versuch wert, so etwa dem Produzentenverband Federation of Malaysian Manufacturers (www.fmm.org.my). Ein spezieller Verband für Handelsvertreter ist jedoch nicht bekannt. Weniger sinnvoll dürfte die Einschaltung von Consultingfirmen sein, da die Suche nach einem Handelsvertreter gewöhnlich nicht zu deren Kerngeschäft zählt. Auch das Internet gilt in diesem Zusammenhang als nicht sonderlich ergiebig. Anzeigen in malaysischen Printmedien versprechen nach den vorhandenen Erfahrungen ebenfalls kein überzeugendes Ergebnis, weil sich darauf oft unqualifizierte Interessenten melden. Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 58 Handelsvertreter managen Die übliche Verkaufsprovision liegt für Standarderzeugnisse dem Vernehmen nach bei 2% der Vertragssumme. Sie kann aber auch bis zu 5% gehen, etwa wenn es sich um kein Standardprodukt handelt. Von Bedeutung ist die Art des Geschäfts, so zum Beispiel, ob ein Verkaufsgeschäft nur einmal pro Jahr oder regelmäßig getätigt wird. Höhere Provisionen sind auch möglich, wenn es für das betreffende Produkt nur wenige Endanwender gibt. Die Höhe der Provision ist vertraglich frei verhandelbar. Zur Kontrolle des Handelsvertreters braucht der Prinzipal ein Marketingbudget, in dem die notwendigen Aktivitäten des Vertreters aufgeführt sind (beispielsweise Teilnahme an einer Ausstellung, Verkaufsförderung, Werbematerial und Medieneinsatz, Veranstaltungen von Seminaren). Der Handelsvertreter muss ihm dazu das nötige Feedback geben. Er muss auch in die Marketingstrategie des Prinzipals hineinpassen, um später feststellen zu können, ob seine Arbeit effektiv war. Als Teil seiner Marketinganstrengungen sollte der Prinzipal darauf achten, den ständigen Kontakt zum Handelsvertreter zu halten, wobei sich mitunter der Besuch eines vom Handelsvertreter organisierten Seminars oder der Besuch bei einem Kunden in Malaysia anbietet. Als Schwellenland hat Malaysia eine relativ kaufkräftige Mittelschicht und einen ausgeprägten Mittelstand. Die schon vorhandene Kaufkraft ändert aber nichts daran, dass der lokale Markt höchst preisempfindlich ist. Deshalb muss der Handelsvertreter instand gesetzt werden bei den Preisen schnell zu reagieren. Bei Standardprodukten ist der Preiswettbewerb sehr scharf. Die Bedeutung des Preises verringert sich, je spezieller das Erzeugnis ist. Zum Vorteil von Produkten aus Europa gereicht, dass ihre Qualität oft immer noch besser ist als die asiatischer Erzeugnisse. Eine wichtige Aufgabe, die ein guter Handelsvertreter erfüllen sollte, besteht darin, für den potenziellen malaysischen Kunden eine gute Lösung seines Problems mit dem Produkt des Prinzipals zu erarbeiten. Vom Vertreter ist zudem zu erwarten, dass er die lokalen Entscheidungsprozesse kennt und weiß, auf welcher Stufe über den Kauf des Produkts entschieden wird. Handelsvertreterrecht In Malaysia gibt es kein besonderes Handelsvertreterrecht. Es werden die allgemeinen Vorschriften über das Stellvertreterrecht oder Agency Law angewandt. Dieses Gesetz ist im Contracts Act 1950 enthalten. Für den Fall, dass die Bestimmungen nicht ausreichend sind (zum Beispiel "delcredere agents"), wird die einschlägige englische Regelung herangezogen. Arten von Vertriebspartnern Wie in Singapur tritt der "agent" als selbständiger Gewerbetreibender auf, der Geschäfte im fremden Namen und auf eigene Rechnung schließt. Hierbei wird er als "commercial agent", "commercial representative" oder "manufacturer's agent" bezeichnet. Zu unterscheiden ist er von dem Eigenhändler ("distributor" oder "dealer"), der Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätigt. Es ist im übrigen nicht ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 59 außergewöhnlich, dass der Begriff "agent" auch im weitesten Sinne für Makler, Anwälte oder Kommissionäre verwendet wird. Vertragsabschluss Der Handelsvertretervertrag kann zwar formlos und sogar konkludent zustande kommen, die Einhaltung der Schriftform ist - vor allem im internationalen Geschäft - aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch dringend zu empfehlen. Im Hinblick auf das Fehlen einer spezifischen Handelsvertreterregelung und die hieraus resultierende weitestgehende Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner ist es von Wichtigkeit, dass die Rechte und Pflichten der Parteien vertraglich genau fixiert werden. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Der Handelsvertreter ist gehalten, die ihm von dem Auftraggeber übertragenen Aufgaben im Zweifel persönlich auszuführen. Der Auftrag erfolgt ausdrücklich, kann allerdings impliziert sein. Der "agent" ist weisungsgebunden und - obwohl nicht ausdrücklich kodifiziert - hat er die Interessen des "principal" nach Treu und Glauben ("good faith") wahrzunehmen. Die Interessenwahrnehmung schließt nach dem Gesetz auch die Schadensabwendung ein. Ebenso ist der "agent" dem "principal" gegenüber rechenschaftspflichtig und muss - soweit der Umfang des Geschäfts es verlangt Bücher führen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten, die branchenüblich sein können, macht den Handelsvertreter gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig. Der "principal" hingegen ist hauptsächlich verpflichtet, dem "agent" die vereinbarte Provision zu zahlen. Mangelt es an einer entsprechenden Abrede, so richtet sich die Vergütung nach dem Orts- und Geschäftsüblichen. Der Provisionsanspruch wird spätestens zu dem Zeitpunkt fällig, an dem der "agent" seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Daneben ist der "agent" berechtigt, sich die meisten geleisteten Aufwendungen, die nicht durch die Provision abgedeckt sind, ersetzen zu lassen. Hierzu zählen Auslagen sowie Kosten und Verluste, die auf Versäumnisse des "principal" zurückzuführen sind. Wegen seiner Ansprüche steht dem "agent" nach dem Gesetz ein Zurückbehaltungsrecht an Waren, Unterlagen und den bei ihm eingegangenen Geldzahlungen zu. Des weiteren muss der "principal" dem "agent" die Kosten ersetzen, die diesem aufgrund der Folgen von "legal acts" entstanden sind; Beispiel hierfür: Ein Besteller verklagt den "agent" wegen einer schlechten Lieferung des Auftraggebers. Vertragsbeendigung Ein Handelsvertretervertrag erlischt: - nach Ablauf der vereinbarten Frist - durch Vertragserfüllung - durch Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines der Vertragspartner - durch Konkurs. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 60 Gesetzliche Kündigungsfristen sind nicht vorgesehen; ist eine solche nicht vereinbart, muss eine angemessene Frist eingehalten werden. Nichtbeachtung der vereinbarten Kündigungs- beziehungsweise einer angemessenen Frist berechtigt zu Schadensersatzforderungen. Neben der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche Kündigung; sie ist bei gravierenden Vertragsverletzungen jederzeit rechtlich zulässig. Wenn Zweifel bestehen, kann eine solche Kündigung unwirksam sein und zum Schadensersatz führen. Es ist deshalb empfehlenswert, einige Beispiele solcher schwerwiegenden Gründe im Vertrag aufzuführen. Ausgleichsanspruch Einen Ausgleichsanspruch im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (_ 89b HGB) gibt es in Malaysia nicht. Mit der Beendigung des Vertrages entfällt der Provisionsanspruch des Vertreters. Im Hinblick darauf, dass eine solche Situation häufig zu unbilligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung - wie auch in Singapur in solchen Fällen oft mit Hilfe der Vertragsauslegung dem Handelsvertreter eine Provision zuerkannt. Dies gilt vor allem für Kundenbestellungen, die bereits während der Vertragszeit angenommen und erst nach der Vertragsbeendigung ausgeführt werden. Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, es ist ratsam, dass der Auftraggeber bereits im Vertrag solche Provisionsansprüche genau regelt. Vertragshändler Der Vertragshändler oder Zwischenhändler, der als "distributor" oder "dealer" in Erscheinung tritt, kauft und verkauft auf eigene Rechnung; er bestimmt seine Gewinnspanne selbst. Zwischen diesem und dem Kunden werden einzelne Kaufverträge, die zugleich zum Beispiel dem Sale of Goods Act unterliegen, abgeschlossen. Der "distributor" und der "principal" dagegen sind in der Vertragsgestaltung grundsätzlich ungebunden. Zweckmäßigerweise sollten je nach Ausrichtung der geschäftlichen Beziehungen solche Gesichtspunkte wie Exklusivverkauf, Lagerhaltung, Kundendienst, Werbung, Kündigung usw. detailliert in den Vertrag aufgenommen werden. Messewesen Malaysia ist im internationalen Vergleich ein relativ kleiner Standort als Gastgeber für Messen und Ausstellungen. Auch ist die Zahl internationaler Veranstaltungen von Bedeutung beschränkt. Die Regierung sieht hier noch ein bedeutendes Entwicklungspotenzial. Um Besucher von Messen und Ausstellungen ins Land zu locken, wirbt Malaysia unter anderem mit seiner verkehrsgünstigen Lage, seiner modernen Infrastruktur, dem breiten Angebot an Unterkunftsmöglichkeiten, der Vielfalt von Sehenswürdigkeiten, seiner Küche, Unterhaltungsmöglichkeiten, seinem entwickelten Banken- und Finanzierungssystem und nicht zuletzt der gebotenen Sicherheit. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 61 Über die Jahre hat das Messewesen einen deutlichen Aufschwung genommen. Erkennbar ist dies nicht zuletzt daran, dass immer neue Messezentren hinzugekommen sind. Nach dem Bau des Malaysia International Exhibition and Convention Centre (MIECC) mit einer Ausstellungsfläche von 38.000 qm im Jahr 1997 kam 2003 das Putrajaya Convention Centre (PPC) in Putrajaya, dem neuen Regierungs- und Verwaltungszentrum, hinzu (135.000 qm). Im Juni 2005 schließlich eröffnete das Kuala Lumpur Convention Centre - gleich neben den Twin Towers im Herzen der Hauptstadt seine Pforten, das schnell an Attraktivität gewann (20.059 qm). Neben den schon erwähnten Messeplätzen sind als weitere unter anderem zu nennen das Putra World Trade Centre (PWCT) in Kuala Lumpur mit 35.000 qm Ausstellungsfläche, ferner das Mahsuri International Exhibition Centre in Langkawi mit 71.400 qm und das Sunway Lagoon and Pyramid Convention Centre in Bandar Sunway nahe der Hauptstadt. Weitere Standorte sind das Melaka International Trade Centre (MITC) mit etwa 12.000 qm Ausstellungsfläche und das JB Waterfront International Exhibition Centre - mit 13.380 qm das größte Ausstellungsgelände des im Süden Westmalaysias gelegenen Bundesstaates Johor. Für ausländische Unternehmen, die mit Malaysia ins Geschäft kommen wollen, gilt es zu beachten, dass es sich nicht so viele heimische Firmen leisten können, fremde Produkte, Dienstleistungen und Technologien auf ausländischen Messeveranstaltungen kennen zu lernen. Um so wichtiger ist es für sie, dass die ausländischen Lieferanten sich vor Ort mit ihren Produkten zeigen. Von dem raschen Wachstum der Volkswirtschaften im asiatisch-pazifischen Raum erhofft sich die Messewirtschaft neue Impulse. Das Ziel ist, ein regionaler Knotenpunkt für den Sektor MICE (Meetings, Incentives, Conventions and Exhibitions) zu werden. Dieser Sektor wird als Teil des Tourismus angesehen. Die Branche MICE (einschließlich Messen und Ausstellungen) konnte in den vergangenen Jahren eine anhaltende Aufwärtsentwicklung verzeichnen, welche sich sowohl in der Zahl der Teilnehmer als auch den Einnahmen aus Tagungen, Ausstellungen usw. niederschlug. Nach einer Statistik des Tourismusministeriums (www.tourism.gov.my) belief sich die Anzahl der Teilnehmer an MICE-Veranstaltungen 2005 auf insgesamt 4,38 Mio. (2004: 4,17 Mio.); davon waren 775.286 Ausländer. Die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5,2 Mrd. RM, wovon knapp 3 Mrd. RM auf Einnahmen von ausländischen Teilnehmern entfielen. Spezielle Angaben über Messen und Messeumsätze macht das Ministerium allerdings nicht. Im neuen 9. Malaysia-Plan (2006/2010) wird der MICE-Markt als weiterhin wichtige Devisenquelle eingestuft. Deshalb will die Regierung den Bereich verstärkt fördern, um das Land als idealen Standort für Ausstellungen, Konferenzen, Seminare etc. international zu positionieren. In diesem Zusammenhang sollen auch erhöhte Anstrengungen unternommen werden, die verfügbare Infrastruktur weiter zu verbessern. Im Rahmen der Unterstützung für die MICE-Industrie wurden das Jahr 2007 als "Visit Malaysia" ausgerufen und 200 Mio. RM für die touristische Erschließung von Ländern/Regionen reserviert wie Indien, VR China und Mittlerer Osten. Malaysische Messekenner sind - trotz der Vielzahl der Messeplätze - teilweise der Auffassung, dass die Branche unter einem Mangel an genügend großen Ausstellungsflächen leidet und in ihrer Entwicklung dadurch behindert wird. Für diverse Messethemen wie zum Beispiel Autos, Möbel oder Maschinen seien die Messeplätze zu ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 62 klein, heißt es dazu. Es sei an der Zeit, ein richtig großes Messezentrum zu bauen. Darüber hinaus gibt es auch Kritik an einer "Inflation" von Veranstaltungen, die zu einer als unnötig empfundenen Konkurrenz im Messewesen führe. Zu den wichtigeren Veranstaltungen, die regelmäßig abgehalten werden, zählen zum Beispiel die "Metaltech Malaysia", "MetalAsia, ICA" (Instrumentation, Control Systems and Automation Technology), "Woodtech, MIFF" (Malaysian International Furniture Fair), "Malaysia International Food Processing & Packaging Exhibition", "MALBEX" (Bausektor), "IHS" (International Healthcare Show), "MIFB" (Malaysian International Food and Beverage Fair), "LIMA" (Lankawi International Maritime & Aerospace Exhibition), "Oil & Gas, Food & Hotel Malaysia" und "Asean Elenex" (Elektrotechnik und Elektronik). Die Messeveranstalter sind im Verband Malaysia Association of Convention and Exhibition Organisers and Suppliers (MACEOS) organisiert (www.maceos.my.diip.net). Zu den größten lokalen Veranstaltern gehört die Firma Malaysian Exhibition Services Sdn Bhd (www.mesallworld.com). Informationen zu Messeveranstaltern kann auch das Tourismusministerium geben. Franchising In Malaysia ist ein wachsendes Interesse an Franchising als Vertriebsform zu beobachten. Das zeigte auch die letzte Fachausstellung "Franchise International Malaysia 2006" in Kuala Lumpur (4. bis 6.8.06). Dieser Wirtschaftszweig hat im vergangenen Jahrzehnt merklich expandiert. In den zurückliegenden vier Jahren belief sich das jährliche Wachstum der Franchiseindustrie auf durchschnittlich 15% (gemessen an der Zahl der Franchisesysteme). Im August 2006 waren bei der zuständigen Behörde Registrar of Franchise Office (ROF) im Zuständigkeitsbereich des Ministry of Entrepreneur and Cooperative Development (MECD, www.mecd.gov.my) insgesamt 268 Franchisesysteme mit mehr als 800 Franchisenehmern registriert. In ganz Malaysia soll es über 6.000 Franchisegeschäfte geben. Etwa 40% der Lizenzen sind ausländischer Herkunft, wobei die USA mit 70% Anteil die dominierende Rolle spielen. Andere ausländische Franchisegeber kommen aus Australien, Großbritannien, Italien, Kanada, Japan, Frankreich, Taiwan und Singapur. Ausländische Lizenzen beziehungsweise Konzessionen gibt es vor allem in Branchen wie Lebensmittel, Bildung, Schönheits- und Gesundheitspflege, freiberufliche Dienstleistungen und Bekleidung. Wegen des hohen Kapitalaufwandes befinden sich die Lizenzen für ausländische Franchisesysteme vornehmlich in den Händen malaysischer Unternehmenskonglomerate und reicher Investoren. Führende Sektoren im Franchising sind Nahrungsmittel und Getränke (29,1%), Bekleidung und Accessoires (16%) sowie Dienstleistungen und Wartung (12,7%). Hinzu kommen weitere Bereiche wie Kinderpflege und Vorschulerziehung, Einzelhandel und Supermärkte, Gesundheitswesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Möbel und Gartengestaltung. Zunehmendes Interesse am Franchising gibt es dem Vernehmen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 63 nach bei Hotel- und Tourismusagenturen, in der Biotechnologie und bei der Herstellung von "Halal"-Lebensmitteln (solchen, die mit den Geboten des Islam vereinbar sind). Zu den heimischen Franchisesystemen, die mittlerweile auch im Ausland aktiv geworden sind, zählen zum Beispiel Marrybrown Fried Chicken (Fast Food), Nelson (Fast Food), Bonia (Schuhe und Taschen) und Vincci (Schuhe). Unter den US-amerikanischen Lizenzsystemen sind zu nennen Kentucky Fried Chicken (KFC), McDonalds, Starbucks, Dunkin Donuts, Pizza Hut usw. Nach Schätzungen macht Franchisung am malaysischen Einzelhandel aber erst 5% des gesamten Umsatzes. Damit hat diese Vertriebsform noch ein großes Entwicklungspotenzial. In den USA beispielsweise liegt der Anteil bei über 40%. Für die Regulierung des Franchisesektors ist das Ministerium MECD zuständig, das auch die Einhaltung des Franchise Act 1998 überwacht. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Registrierungsanforderungen, den Lizenzvertrag, die geschäftlichen Gepflogenheiten und die Beendigung des Lizenzvertrages. Dem Ministerium obliegt auch die Umsetzung des Entwicklungsprogramms "Franchise Development Program"; dabei arbeitet es mit der Agentur Perbadanan Nasional Berhad, PNS (www.pns.com.my) und dem Branchenverband Malaysian Franchise Association (www.mfa.org.my) zusammen. Da sich das Franchising im internationalen Vergleich immer noch in einem relativ frühen Entwicklungsstadium befindet und die Regierung zugleich den Nutzen dieser Vertriebsform erkannt hat, ist sie auch daran interessiert, den Sektor nachhaltig zu unterstützen. Deshalb sind führende ausländische Lizenzgeber eingeladen, sich in Malaysia zu engagieren und das Land zu einem Zentrum für die Ausweitung des Franchising in die südostasiatische Region auszubauen. Der Agentur PNS ist entsprechend daran gelegen, ausländische Systeme ins Land zu holen. Es existieren auch diverse finanzielle Hilfsprogramme, um das Franchising insbesondere unter malaiischen Einwohnern (Bumiputras) populär zu machen. Im 9. Malaysia-Plan gibt die Regierung als Ziel vor, dass wenigstens 50 neue "Bumiputra"-Franchisegeber zwischen 2006 und 2010 entstehen sollen. PNS hat ein Servicezentrum eingerichtet, um den Interessenten für Franchising alle nötigen praktischen Informationen zu geben. Das Ministerium MECD will sich dafür einsetzen, den bestehenden rechtlichen Rahmen einer Revision zu unterziehen und ist in diesem Zusammenhang bereit, den Franchise Act 1998 zu novellieren. Zufolge dem 9. Plan sollen Franchisesysteme besonders gefördert werden, die einen relativ geringen Kapitalbedarf voraussetzen. Außerdem ist daran gedacht, die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern. E-Commerce Die Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen über das Internet zeigen für die vergangenen Jahre ein sprunghaftes Wachstum. So stiegen sie von 2003 mit 11,1 Mrd. bis 2005 auf 36,7 Mrd. RM; damit lag der durchschnittliche jährliche Zuwachs bei fast 82%. Festzustellen war diese Dynamik vornehmlich in der Sparte "Business to Business (B2B)", wo die elektronischen Transaktionen wertmäßig von 7,7 Mrd. Mrd. auf 29,3 Mrd. RM hochschossen. In der gleichen Zeit notierten die Verkäufe von "Business to ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 64 Consumer (B2C)" eine Steigerung von 3,4 Mrd. auf 7,4 Mrd. RM. Begleitet war diese Entwicklung von einer wachsenden Anzahl von Firmen, die den Konsumenten ihre Produkte und Dienste online offerierten. Zufolge einer Untersuchung des Marktforschungsunternehmens International Data Corporation (IDC), die sich auf das Jahr 2003 bezog, kaufte wenigstens ein Drittel der Internetnutzer Produkte online. Den Großteil dieser Einkäufe machten Konsumgüter aus, so zum Beispiel Bücher, CD, Bekleidung und Blumen (zusammen 45% der Käufe); hinzu kamen als größere Posten Computerartikel (18%) sowie Reiseprodukte (7%). Allerdings sind es eher die jüngeren Altersgruppen, denen der Einkauf online attraktiv erscheint, bei den Älteren ist noch mehr Zurückhaltung zu spüren. 2004 führten malaysische Bürger insgesamt 4,4 Mrd. Transaktionen über das Internet durch - eine Zahl, die nach IDC bis 2007 auf 11 Mrd. wachsen könnte. Beim malaysischen Billigflieger Air Asia machen Online-Buchungen inzwischen bereits 45% der Verkäufe aus. Mitte 2006 lag die sog. Internet-Penetration in Malaysia bei 48% (davon 2% Breitband). Begünstigt wurde das Vordringen von E-Commerce durch die gute Infrastruktur, die Malaysia nicht zuletzt auch für diesen Zweck aufgebaut hat. Zu erinnern ist unter anderem an den Multimedia Super Corridor (MSC), an die geschaffene passende Gesetzgebung ("Cyberlaws") sowie den Aufbau eines nationalen elektronischen Zahlungssystems durch das Unternehmen Malaysian Electronic Payment Systems (MEPS) Sdn Bhd. Was die Gesetzgebung angeht, so führte Malaysia 1997 ein Gesetz zur Sicherung der digitalen Unterschriften ein (Digital Signatures Act) ein. Dem Vernehmen nach steht die Erarbeitung eines Gesetzes speziell zu E-Commerce vor dem Abschluss. Darin soll durch die Anwendung der allgemeinen Vertragsgrundsätze auf elektronisch durchgeführte Geschäftstransaktionen das Vertrauen der Öffentlichkeit zum ECommerce gestärkt werden. Als wichtige Initiative im staatlichen Sektor ist "E-Government" zu erwähnen, eine der sog Flaggschiffanwendungen im Rahmen von MSC. Verschiedene andere Initiativen auf privater Ebene treten hinzu, um E-Commerce zu fördern, so etwa die E-BusinessInitiative des Verbandes Federation of Malaysian Manufacturers (FMM). Allgemein spielte der private Sektor in den letzten Jahren eine bedeutende Rolle für die Verbreitung von E-Commerce. Insbesondere gilt dies für die Banken und die Industrieverbände. Die gute Infrastruktur für E-Commerce hat es teilweise schon möglich gemacht, das manuelle System der Dokumentation von Import und Export zu ersetzen. Das derzeit verfügbare elektronische Netz verbindet die Zollbehörden mit den Unternehmen, die am Außenhandel beteiligt sind, wie Hafenbetreiber, Spediteure, Schiffsagenturen, Geschäftsbanken, Betreiber von Freihandelszonen, Lagerhäuser und Flughäfen. Am System wirken gegenwärtig auch fünf staatliche Behörden mit, die Genehmigungen erteilen, darunter auch das MITI. Ausprobiert wurde das elektronische Dokumentationssystem erstmals im Hafen von Port Klang, später dann am Internationalen Flughafen von Kuala Lumpur und im Hafen von Port of Tanjung Pelepas. Wegen der erzielten durchgreifenden Effizienzverbesserung ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 65 soll dieses System zur Erleichterung des Handels auch an weiteren wichtigen Ein- und Ausgangspunkten des Landes eingeführt werden. Die Regierung sieht E-Commerce weiter auf dem Vormarsch. Der 9. Malaysia-Plan geht von einem jahresdurchschnittlichen Zuwachs der Verkäufe über Internet um 27% auf 155 Mrd. RM bis 2010 aus. Um das Vertrauen in E-Commerce zu fördern und den Online-Betrug zu reduzieren, sollen mehrere Gesetze verabschiedet werden (Electronic Transaction Bill, Electronic Government Activities Bill, Personal Data Protection Bill). Vor allem aber die Wirtschaft muss nach Ansicht der Regierung für die beschleunigte Anwendung von E-Commerce stehen (zum Beispiel der Groß- und Einzelhandel). Sie möchte die Wirtschaft ermuntern, auch globale Standards zu übernehmen - etwa zur Produktidentifikation oder der Datenerfassung. Der Erleichterung und Verbreiterung von E-Commerce dient schließlich der von der Regierung eingeführte "Nationale Breitbandplan". 3.3. Rechtlicher Rahmen Autor: AHK Malaysia Handels – und Gesellschaftsrecht Produktionslizenz Um die geordnete Entwicklung und das Wachstum der verarbeitenden Industrie sicherzustellen wurde 1975 ein Investitionsgesetz, der Industrial Co-ordination Act 1975, erlassen. Dieses Gesetz schreibt vor, daß jedes Unternehmen, das sich in der verarbeitenden Industrie betätigt und Eigenmittel von mindestens RM 2,5 Millionen hält oder mehr als 74 Vollzeitarbeitskräfte beschäftigt, eine Produktionslizenz bei dem Generaldirektor der Malaysian Industrial Development Authority (MIDA) beantragen muß. Die Entscheidung über die Erteilung trifft dann der „Licensing Officer“, der Staatssekretär des Ministry of International Trade and Industry (MITI). Beabsichtigt ein bestehendes lizensiertes Unternehmen eine Ausweitung der Produktion oder Diversifikation, so muß hierfür die Zustimmung der MIDA eingeholt werden. Das überdurchschnittliche Wachstums der malaysischen Wirtschaft in den letzten Jahren verursachte eine Verknappung des Arbeitskräfteangebotes. Diese Entwicklung versucht die Regierung dadurch in den Griff zu bekommen, daß kapitalintensive Produktionsweisen gefördert werden. Deshalb werden seit dem 26. August 1995 für Industrieprojekte, bei denen die Investition pro Mitarbeiter (Capital Investment per Employee) weniger als RM 55.000 beträgt nur noch in folgenden Fällen Produktionslizenzen vergeben und Steuererleichterungen gewährt: Die Wertschöpfung ist größer als 30%; Der Anteil der Mitarbeiter in technischen und Leitungsfunktionen an der Gesamtbelegschaft (sog. Managerial, Technical and Supervisory Index – MTS) ist größer als 15%; Es handelt sich um geförderte Produkte oder Aktivitäten oder High-Tech-Produkte entsprechend der von MIDA veröffentlichen Listen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 66 Es handelt sich um ein Vorhaben im östlichen Korridor der malaysischen Halbinsel oder in den Staaten Sabah und Sarawak. Wird die Produktionslizenz versagt, so kann dagegen beim Minister of International Trade and Industry (MITI) binnen 45 Tagen Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung des Ministers ist endgültig und unterliegt nicht der gerichtlichen Überprüfung. Technologietransfer Unternehmen, die gemäß des ICA 1975 eine Produktionslizenz besitzen, müssen vor dem Abschluß von Verträgen mit ausländischen Partnern über Technologietransfers die schriftliche Genehmigung des MITI einholen. Dadurch sollen nationale Interessen gewahrt werden, dem inländischen Partner keine Nachteile entstehen und die Zahlung von Gebühren dem Stand der zu transferierenden Technologie angemessen sein. Vertragsarten Verträge über Technologietransfers betreffen: Lizenzrechte an bestimmten Verfahren, Formeln oder Produktionstechnologien (die patentiert oder nichtpatentiert sein können); Andere für die Einrichtung einer Anlage erforderliche Kenntnisse und Expertise; Die Bereitstellung technischer Assistenz und sonstiger Dienstleistungen. Dabei werden folgende Vertragsarten von der Genehmigungspflicht erfaßt: Joint-Venture-Verträge; Technische Assistenz- und Know-How-Verträge; Lizenzverträge; Patent- und Warenzeichenverträge; Management-Verträge; Turnkey-Verträge: beinhalten die komplette Herstellung eines Projekts bis zum Zustand der Gebrauchsfertigkeit (z.B. Produktionsaufnahme). Richtlinien für die Genehmigung von Technologietransferverträgen Die Verträge müssen die wesentlichen Merkmale der Technologie bzw. des Verfahrens beschreiben, ebenso die voraussichtliche Höhe der Produktion, Qualität und Spezifikation der Produkte sowie Einzelheiten zur eventuellen Bereitstellung technischer Assistenz und sonstiger Dienstleistungen. Für die Genehmigung sind folgende Aspekte von Bedeutung: Die zu transferierende Leistung sollte den neuesten Stand der Entwicklung repräsentieren. Außerdem sollten wesentliche Innovationen und neue Patente möglich sein. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 67 Die Vergütung sollte vorzugsweise in Form einer kontinuierlichen Zahlung (running royalty), berechnet auf der Basis des Netto-Umsatzes, geleistet werden. Pauschalgebühren (fixed lump sum fee) sind dann zulässig, wenn das Know-How innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vollständig übernommen werden kann. Die Zahlung einer anfänglichen Pauschalgebühr zusätzlich zu laufenden Gebühren kann für Kosten vereinbart werden, die dem Lizenzgeber für vorbereitende Arbeiten zugunsten des Lizenznehmers entstanden sind. Die Höhe der Gebühren kann, abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalles, insbesondere dem Stand der Technologie, bei 1%-5% des Netto-Umsatzes angesetzt werden. Die Leistungen für den Technologietransfer sollten nicht in mehrere Teilverträge aufgeteilt werden. Ebenso sollte keine Kapitalisierung von Know-How- oder Lizenzgebühren zugunsten des Technologielieferanten vorgesehen werden. Die Vertragslaufzeit, in der Regel werden anfänglich fünf Jahre genehmigt, sollte für die vollständige Übernahme der Technologie ausreichen. Eine Verlängerung unterliegt ebenfalls der Genehmigung des MITI. Der Vertrag soll klare Bestimmungen über die Schulung des lokalen Personals haben. Es sollten die Anzahl der zu schulenden Personen, die Ausbildungsbereiche und –dauer, sowie die für die Schulung zur Verfügung zu stellenden Einrichtungen eindeutig beschrieben sein. Die Kosten für die Schulung sind vom Technologiegeber zu tragen; Patente und Warenzeichen können Bestandteile eines Technologiepaketes sein. Bei Patenten, die Prozeß-Know-How betreffen, ist es besonders wichtig, daß sie in den Verträgen ausdrücklich aufgeführt sind, und daß dem lokalen Unternehmen die Nutzungsrechte an allen erforderlichen Patenten gewährt werden. Überschreitet die Laufzeit eines Patentes die des Technologievertrages, ist es sinnvoll, eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf des Vertrages zu treffen. Die vertrauliche Behandlung von Informationen sollte auf die Dauer des Vertrages beschränkt sein. Der Vertrag soll eine Garantie bezüglich der Produktionskapazität, der Produktqualität und -spezifikationen, sowie anderer Merkmale des Produktionsverfahrens beinhalten; Der Technologielieferant muß die lokale Gesellschaft vor Ansprüchen bewahren, die sich aus rechtlichen Schritten gegen die lokale Gesellschaft aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter als Folge der Nutzung der technischen Assistenz ergeben. Jeder Vertragspartei soll das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, vorbehalten sein; Auf Zahlungen an ausländische Technologielieferanten wird eine Quellensteuer von 10% erhoben, die vom Empfänger zu tragen ist. Ein Antrag auf Befreiung aufgrund eines eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens ist beim Finanzministerium einzureichen. Das malaysische Unternehmen soll die mit lizensierter Technologie hergestellten Produkte überall in Malaysia sowie in allen Ländern verkaufen dürfen, in denen der Lizenzgeber weder selbst produziert noch Exklusivrechte vergeben hat noch andere rechtliche Hinderungsgründe bestehen. Der Vertrag soll malaysischem Recht unterliegen. Schlichtungsverfahren müssen in Malaysia abgewickelt werden und zwar entweder gemäß dem Malaysian Arbitration Act 1952 (bzw. der überarbeiteten Fassung von 1972) oder nach den Bestimmungen der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) bei der regionalen Schlichtungsstelle (Regional Centre of Arbitration) des Asian-African Legal Consultative Committee (AALCC) in Kuala Lumpur. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 68 Die Regierung hat die Richtlinien in bezug auf Technologieverträge liberalisiert. In folgenden Fällen wird daher die Genehmigung automatisch erteilt: Bei Verträgen zwischen malaysischen Unternehmen, die sich zu 100% in Auslandsbesitz befinden, und ausländischen Vertragspartnern; Bei allen Lizenz-, Know-How- oder Technische-Assistenz-Verträgen zwischen Unternehmen, die sich ganz oder teilweise in malaysischem Besitz befinden, und ausländischen Vertragspartnern, wenn das laufende Entgelt nicht mehr als 3% der Nettoverkaufserlöse, die Pauschalgebühr nicht mehr als RM 500.000 und laufendes Entgelt und Pauschalgebühr zusammen nicht mehr als 3% der Nettoverkaufserlöse betragen; Bei allen Patent- und Warenzeichenverträgen zwischen malaysischen Unternehmen, die sich nicht zu 100% in Auslandsbesitz befinden, und ausländischen Vertragspartnern, wenn die Zahlung für beide Arten unter 1% der Nettoverkaufserlöse liegt. Schutz geistigen Eigentums Das Patentgesetz von 1983 Patentschutz wird in Malaysia durch das Patentgesetz von 1983 (Patents Act 1983) und die Ausführungsbestimmungen von 1986 (Patents Regulations 1986) geregelt. Ein Antrag auf Erteilung eines Patentes, die Erfindung muß neu und industriell anwendbar sein, kann direkt in Malaysia gestellt werden, wo diesem dann auch Schutz gewährt wird. Zusätzlicher Schutz geht von der Pariser Konvention aus, der Malaysia angehört. Die Gesetze über gewerbliches geistiges Eigentum bieten Malayen und Ausländern Gleichberechtigung. Das Warenzeichengesetz von 1976 Der Schutz von Warenzeichen ist durch den Trade Marks Act 1976 und die Trade Marks Regulations 1997 gewährleistet, die in Anlehnung an die Gesetze einiger Industrieländer entworfen worden sind. Der Schutz eines Warenzeichens ist zeitlich unbegrenzt, sofern die Eintragung in regelmäßigen Abständen verlängert wird. Auch Dienstleistungsmarken sind durch Trade Marks Act und Regulations geschützt. Das Urheberrechtsgesetz von 1987 Der Copyright Act 1987 gewährt umfassenden Schutz urheberrechtlich schutzfähiger Werke, einschließlich Computersoftware. Die Dauer des Urheberschutzes reicht bei literarischen, musikalischen und sonstigen Kunstwerken 50 Jahre über den Tod des Künstlers hinaus. Es enthält außerdem Bestimmungen zur Durchsetzung des Schutzes. Malaysia ist Unterzeichner der Berner Konvention. Ausländische Werke aus Staaten, die diese Konvention nicht unterzeichnet haben, sind ebenfalls geschützt, wenn sie in Malaysia hergestellt und hier innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen Veröffentlichung im Ursprungsland veröffentlicht werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 69 Industrielle Gebrauchsmuster (Industrie-Design) Industrielle Gebrauchsmuster werden durch folgende Gesetze geschützt: United Kingdom Designs (Protection) Act 1949 (revidiert 1978) für West Malaysia, United Kingdom Designs (Protection) Ordinance Chapter 152 für Sabah und Designs (United Kingdom) Ordinance Chapter 59 für Sarawak. Diese Gesetze kommen zur Anwendung, wenn der Eigentümer des Gebrauchsmusters diese in Großbritannien gemäß dem Registered Design Act, 1949 (United Kingdom) registrieren läßt. Dies entspricht einer Registrierung in Großbritannien mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches auf Malaysia. Deshalb muß jeder, der in Malaysia ansässig ist und sein Gebrauchsmuster schützen lassen möchte, dies zunächst in Großbritannien registrieren lassen. Sobald die Ausführungsbestimmungen zum Malaysia Designs Act 1996 in Kraft sind, ist die Registrierung in Malaysia vorzunehmen. Formen geschäftlicher Präsenz Ausländische Unternehmen haben in Malaysia die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Niederlassungsformen zu wählen. Die Wahl der Niederlassungsform hängt dabei im wesentlichen von der Art des Vorhabens in Malaysia ab. Für den Vertrieb von Produkten empfiehlt sich entweder ein Zwischenhändler oder ein Handelsvertreter. Beabsichtigt ein Investor, vorbereitend und koordinierend tätig zu werden, so bietet sich die Errichtung einer Repräsentanz an. Soll darüber hinaus auch normale Geschäftstätigkeit ausgeübt werden, ist es erforderlich, eine Zweigniederlassung einzurichten. Natürlich ist es auch möglich, eine Tochtergesellschaft zu gründen, um z.B. die Produktion von Gütern für den Export oder den einheimischen Markt aufzunehmen. Vertrieb von Produkten Der Vertrieb von Produkten ist nach malaysischem Recht sowohl über Eigenhändler als auch über Handelsvertreter möglich. Im folgenden kann nur ein kleiner Einblick gegeben werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich in dem Buch „Handelsvertretung in Malaysia“ von Peter Kutschera und Maria von Stumm, das über MGCC bezogen werden kann. Handelsvertreter (commercial, manufacturer‘s oder general agent) Die Parteien können frei wählen, ob das Handelsvertreterverhältnis deutschem oder malaysischem Recht unterliegen soll. In der Regel wird aber malaysisches Recht herangezogen, da malaysische Vertreter selten bereit sind, sich deutschem Recht zu unterwerfen. Wird keine Abmachung getroffen, wird ebenfalls das hiesige Recht zugrundegelegt. In Malaysia gibt es kein spezifisch geregeltes Handelsvertreterverhältnis, deshalb findet das Recht der Stellvertretung, das in Sect. 135 ff. Contracts Act 1950 festgelegt ist, Anwendung. Dabei entspricht die rechtliche Stellung des Handelsvertreters in Malaysia im wesentlichen der des deutschen Rechts. Einer besonderen Form bedarf der ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 70 Handelsvertretervertrag nicht, es ist allerdings empfehlenswert, genaue Regelungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu treffen, da nur sehr wenige gesetzliche Vorschriften über das Handelsvertreterrecht existieren. AGB werden bereits dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hatte, diese in angemessener Weise zur Kenntnis zu nehmen, auch dann wenn sie überhaupt nicht besprochen wurden. Bestimmt ein Partner aufgrund seiner wirtschaftlichen Machtstellung die Vertragsbestimmungen, wovon bei der Verwendung von AGB ausgegangen wird, kann dies zur Unwirksamkeit bestimmter, für die andere Partei nachteilige, Klauseln führen. Zwischenhändler (distributor) Für den Vertrieb von Waren über Zwischenhändler bestehen keine Besonderheiten. Der Händler ist für den Absatz der Waren alleine verantwortlich. Der einfache Eigentumsvorbehalt ist im malaysischen Recht anerkannt. Rechtliche Probleme können bei erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt auftreten. Bei entsprechenden Vereinbarungen sollte deshalb immer ein lokaler Anwalt zu Rate gezogen werden. Das übliche und auch weit verbreitete Sicherungsmittel ist das Akkreditiv (letter of credit). Um den guten Ruf des Produktes nicht durch unzuverlässige Verkäufer zu beeinträchtigen und im Interesse einer einheitlichen Absatzstrategie enthalten Verträge mit Zwischenhändlern häufig Klauseln, die für Handelsvertreterverträge üblich sind: Vereinbarungen über den Verkauf von Konkurrenzprodukten, Werbung, Kundendienst, Lieferfristen, Preisgestaltung, Information des Prinzipals, usw. Unterhaltung einer Repräsentanz Im produzierenden und im Handelsgewerbe Ausländische Firmen können in Malaysia eine Repräsentanz (Representative Office) errichten. Diese darf jedoch nur vorbereitende und koordinierende Tätigkeiten ausüben wie Marktforschung, Koordination der Aktivitäten von Tochterfirmen, Forschung und Entwicklung sowie Personal beschäftigen und eine Bankverbindung unterhalten. Sie darf keine Handelsgeschäfte abschließen, Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, Verträge namens des Stammhauses abschließen oder Warenlager unterhalten. D.h. eine Repräsentanz muß komplett vom Ausland aus finanziert werden. Ausländische Arbeitskräfte können nur für leitende und technische Positionen eingestellt werden. Die Errichtung eines Representative Office muß bei dem Secretary General des Ministry of International Trade and Industry (MITI) beantragt werden. Dabei sollten folgende Dokumente mit dem Antrag eingereicht werden: Eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde und gegebenenfalls die Namensänderung der ausländischen Gesellschaft; Den letzten Jahresbericht der ausländischen Gesellschaft; Andere Informationen, die eine Genehmigung begünstigen könnten, z.B. Broschüren. Der Gesuch sollte ordnungsgemäß unterzeichnet sein und von einem autorisierten Vertreter der Muttergesellschaft versiegelt werden. Die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitskräfte sollte zusammen mit der ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 71 Genehmigung des MITI, die die Anzahl zugelassener Ausländer enthält, direkt bei dem Immigration Departement erfolgen Genehmigungen werden für eine Laufzeit von zwei Jahren erteilt, können aber erneuert werden. Die Gründung einer lokalen Gesellschaft oder eine Eintragung in das hiesige Handelsregister ist für die Errichtung einer Repräsentanz nicht notwendig. Im Rahmen der Gründung einer Repräsentanz oder eines Regionalbüros ist aber die Anmeldung beim Employees Provident Fund (EPF), bei der Social Security Organisation (SOCSO) sowie bei der Steuerbehörde erforderlich. Im Bankensektor Zu Institutionen im Bankensektor zählen all jene Unternehmen, die bankähnliche Geschäfte durchführen wie z.B. Finanzierungs- und Leasingunternehmen, Handelsbanken, Brokerfirmen, (Bau-)Kreditanstalten, etc. Auch in diesem Bereich unterliegt die Genehmigung von Repräsentanzen, die, ebenfalls in Schriftform, bei dem Manager der Bank Negara Malaysia (Zentralbank Malaysias) beantragt werden muß, gewissen Kriterien. Representative Offices dürfen folgende Tätigkeiten durchführen: Bereitstellen von Handels-, finanziellen und anderen wirtschaftlichen Informationen über Malaysia für ausländische Interessenten und umgekehrt; Unterstützung malaysischer Exporteure bei der Suche nach neuen Märkten und umgekehrt; Unterstützung ausländischer Interessenten bei der Errichtung von Joint-VentureUnternehmen in Malaysia; Suche nach Möglichkeiten für die jeweilige Institution, an der Bereitstellung und Verwaltung von internationalen Währungskrediten an malaysische Unternehmen teilzuhaben. Dies beinhaltet das Aufspüren malaysischer Firmen, die Auslandsfinanzierung benötigen. Dagegen ist Representative Offices folgendes nicht gestattet: Durchführung von Bank- oder anderen Geschäften in Malaysia; Ausüben scheinbar erlaubter, repräsentativer Tätigkeiten, die aber zur Kontaktknüpfung dienen; Die Ernennung neuer Vertreter des Büros ohne Kenntnis der Bank Negara Malaysia. (Außer in den Anfangsjahren ist generell nur ein ausländischer Vertreter zugelassen.); Darüber hinaus ist die Repräsentanz dazu verpflichtet, der Bank Negara halbjährlich (Ende Juni und im Dezember eines jeden Jahres) über ihre Aktivitäten Bericht zu erstatten. Folgende Unterlagen sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden: Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, die ordnungsgemäß von einem Direktor der ausländischen Institution bestätigt ist; Eine Kopie der letzten Bilanz; Ein Genehmigungsschreiben der für die Institution zuständigen Behörde, in bezug auf die geplante Repräsentanz in Malaysia. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 72 Approved Operational Headquarters Der Begriff „Approved Operational Headquarters“ bezieht sich auf lokal eingetragene Gesellschaften in einheimischem oder ausländischem Eigentum, die für Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias sogenannte qualifizierende Dienstleistungen erbringen. Unternehmen, die über ein umfangreiches Netzwerk an verbundenen Gesellschaften außerhalb Malaysias verfügen, die gut am Markt etabliert sind, eine gewisse Größenordnung in bezug auf Anlagevermögen und, insbesondere qualifiziertes und technisch ausgebildetes, Personal aufweisen, können bei dem Secretary General des Ministry of Finance (Tax Analysis Division) anerkannten OHQ-Status beantragen. Dabei sollte die von einem Revisor bestätigte Bilanz mit eingereicht werden. Für die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitskräfte muß wie bei Repräsentanzen verfahren werden. Investitionsanreize: Um in den Genuß zahlreicher Steuer- und anderer Vergünstigungen zu kommen, sollte: Das eingezahlte Kapital mindestens RM 0,5 Millionen betragen; Der Gesamtaufwand pro Jahr mindestens RM 1,5 Millionen betragen; Das Unternehmen über mindestens drei Direktoren verfügen; Das Unternehmen mehr als zwei verbundenen Unternehmen außerhalb Malaysias dienen; Das Unternehmen die malaysische Wirtschaft unterstützen. Desweiteren sollte die Gesellschaft mindestens drei der folgenden qualifizierenden Dienstleistungen für Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias erbringen: Management und Verwaltung; Schatzmeisterei und Finanzmanagement; Beratungsleistungen in Finanzfragen; Forschung und Entwicklung; Ausbildung und Personalmanagement. Anerkannte Operational Headquarters (OHQ) müssen: Einkommen aus der Erbringung qualifizierender Dienstleistungen für; Zinsen aus Fremdwährungsdarlehen an und; Erträge aus Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für; Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias lediglich mit einem ermäßigten Satz von 10% versteuern. Nachfolgend sind weitere Vergünstigungen für anerkannte OHQ aufgeführt: Genehmigung von Expatriate-Positionen in Abhängigkeit vom Bedarf an Expertise und Fachkenntnissen. Die Dauer der Arbeitsgenehmigungen beträgt drei bis fünf Jahre; Freie Darlehensaufnahme, ohne Zentralbankgenehmigung, in Fremdwährung auf dem Inlandsmarkt im Rahmen von Schatzmeisterei- und FinanzmanagementDienstleistungen für verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias; ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 73 Freie Darlehensaufnahme von lokalen Banken in Malaysischen Ringgit von bis zu RM 10 Millionen zur Verwendung in Malaysia. Beträge über RM 10 Millionen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Zentralbank; Unbeschränkte Investition in ausländische Wertpapiere und Darlehensvergabe an verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias solange die Darlehensaufnahme innerhalb der RM 10-Millionen-Grenze liegt und die Rücküberweisungen im Gegenwert der ausländischen Währung erfolgen; Eröffnung eines Fremdwährungskontos oder eines Multi-Währungskontos bei einer der hierzu bestimmten Banken, um Exporterlöse in Fremdwährung halten zu können; Eröffnung von Fremdwährungskonten bei hierzu bestimmten Banken in Malaysia inklusive der Offshore-Banken in Labuan, oder bei Auslandsbanken zum Zwecke der Kreditierung von Fremdwährungskonten, die nicht Exporterlöse sind; Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, falls derartige Dienstleistungen in Malaysia nicht erhältlich sind. International Procurement Centre (IPC) Der Begriff „International Procurement Centre“ wird – unabhängig ihrer Gesellschaftsstruktur – auf in Malaysia registrierte Unternehmen angewandt, die in Malaysia einer Geschäftstätigkeit nachgehen, die darauf ausgerichtet ist, die Beschaffung und/oder den Verkauf von Rohmaterialien, Halbfertigwaren oder Fertigprodukten für bzw. an verbundene oder nicht verbundene Unternehmen innerhalb und außerhalb Malaysias vorzunehmen. Dies schließt die Beschaffung von bzw. den Verkauf an Drittländer(n) ein. Um IPC-Status beantragen zu können sollten die gleichen Voraussetzungen wie für OHQ (4.) erfüllt sein (gute Marktposition, Anlagevermögen, Personal). Investitionsanreize Vergünstigungen werden gewährt, wenn das IPC folgende Kriterien erfüllt: Das Unternehmen muß gemäß des Companies Acts 1965 gegründet werden und mit einem eingezahlten Kapital von mindestens RM 0,5 Millionen ausgestattet werden; Die Aufwendungen müssen jährlich mindestens RM 1,5 Millionen betragen; Malaysische Häfen und Flughäfen sollen verstärkt genutzt werden. Um die Ansiedlung von IPCs zu fördern und Malaysia zu einem Marketing- und Vertriebszentrum zu machen, bietet die malaysische Regierung folgende Investitionsanreize: Die Genehmigung von Expatriate-Positionen richtet sich nach den Bedürfnissen der IPCs; IPCs wird erlaubt, Fremdwährungskonten bei den dazu lizensierten Geschäftsbanken zu unterhalten; IPCs dürfen, im Rahmen der absehbaren Exporterlöse, Devisentermingeschäfte tätigen; IPCs werden nicht den Bestimmungen des Ministry of Domestic Trade and Consumer Affairs in bezug auf die Eigenkapitalrichtlinien im Groß- und Einzelhandel unterworfen; IPCs wird erlaubt, Rohmaterialien, Halbfertigwaren und Fertigprodukte zollfrei in Freizonen oder „Licensed Manufacturing Warehouses“ (s. auch 3. Kap. C. II.) ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 74 einzuführen, um dort die Güter vor dem Versand an den Endkunden umzupacken oder Ladungen zu konsolidieren oder zu integrieren. Errichtung einer Tochtergesellschaft nach malaysischem Recht Gesellschaftsformen In Malaysia kann unternehmerische Tätigkeit in folgenden Rechtsformen ausgeübt werden: Einzelfirma (sole proprietorship); Personengesellschaft (partnership) mit mindestens zwei, aber nicht mehr als 20 Gesellschaftern; lokale Kapitalgesellschaft (locally incorporated company), die nach malaysischem Recht gegründet ist, oder als ausländische Gesellschaft, die nach den Vorschriften des Companies Act 1965 registriert ist; Die Etablierung eines Unternehmens in den beiden zuerst genannten Formen ist mit einem geringen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich. Es muß nur der vom Kaufmann bzw. der Personengesellschaft geführte Name bei dem Registrar of Business (ROB) angemeldet und genehmigt werden. Unmittelbar nach der Antragstellung kann der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Die Genehmigung muß dann jährlich gegen eine geringe Gebühr (zwischen RM 25 und RM 50) erneuert werden. Ein weiterer Vorteil ist, daß die finanziellen Verhältnisse - anders als bei Kapitalgesellschaften - nicht für jedermann ersichtlich im Handelsregister eingetragen werden müssen. Geschäftliche Verluste können vom persönlichen Einkommen steuerlich abgesetzt werden. Ein gravierender Nachteil ist jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung der Beteiligten. Das Recht der Personengesellschaft ist im Partnership Act 1961 geregelt und ist, soweit es das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern betrifft, weitgehend disponibel. Der Abschluß eines förmlichen Gesellschaftsvertrages ist nicht vorgeschrieben. Eine Personengesellschaft kann aus 2 bis maximal 20 Partnern bestehen, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haften. Zu bemerken ist diesbezüglich noch, daß das malaysische Recht keine der deutschen Kommanditgesellschaft vergleichbare Rechtsform kennt. Das Recht der Kapitalgesellschaften ist im Companies Act 1965 geregelt. Es gibt folgende Formen: Company limited by shares; Company limited by guarantee; Company unlimited. Die letztere Form unterscheidet sich im Hinblick auf die Haftungsverhältnisse nicht wesentlich von den Personengesellschaften. Ein ehemaliger Gesellschafter ist jedoch nur dann haftbar, wenn er erst innerhalb des letzten Jahres vor Auflösung der unlimited company ausgeschieden ist. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 75 Bei der company limited by guarantee wird die Haftung durch von den Gesellschaftern für den Auflösungsfall übernommene Zahlungsgarantien begrenzt. Die Höhe der Zahlungsgarantien wird im Gesellschaftsvertrag spezifiziert. Diese Gesellschaftsform ist ausschließlich für gemeinnützige Unternehmen geeignet. Bei der company limited by shares ist die Haftung wie auch bei den deutschen Kapitalgesellschaften auf die übernommenen Kapitaleinlagen beschränkt. Ist die Einlage vollständig eingezahlt, ist die persönliche Haftung des Anteilseigners ausgeschlossen. Die company limited by shares kann als “private” und als “öffentliche” Kapitalgesellschaft ausgestaltet werden: Berhad (Bhd.) Sendirian Berhad (Sdn. Bhd.) Bhd.) = öffentliche Gesellschaft = private Gesellschaft Im Gegensatz zur „privaten“ Sendirian Berhad können bei der „öffentlichen“ Berhad Gesellschaftsanteile in Form von Aktien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Aktien sind frei übertragbar. Die Berhad entspricht damit der deutschen Aktiengesellschaft. Zur öffentlichen Emission von Aktien muß die Gesellschaft einen Emissionsprospekt nach den Vorschriften des Companies Act 1965 erstellen. Die beabsichtigte Emission muß der Aufsichtsbehörde (Securities Commission) zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach kann der Emissionsprospekt im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Bhd. kann dann, sofern sie die von der Börse von Kuala Lumpur (KLSE) festgesetzten Bedingungen erfüllt, die Notierung und den Handel ihrer Aktien an der Börse beantragen. Die Sendirian. Berhad. ist strukturell und funktionell mit der deutschen GmbH vergleichbar. Sie ist für ausländische Investoren, die in Malaysia eine Tochtergesellschaft gründen möchten, in nahezu allen Fällen die geeignete Gesellschaftsform. Bei entsprechendem Wachstum und Kapitalbedarf kann sie später gemäß Paragraph 26 des Companies Act 1965 in eine Berhad (Aktiengesellschaft) umgewandelt werden. Die Gesellschaft muß mindestens zwei Gesellschafter haben, es sei denn alle Anteile werden von einer Holdinggesellschaft gehalten. Wird die Mindestzahl für mehr als sechs Monate unterschritten, drohen dem Alleingesellschafter eine Geldstrafe sowie die unbeschränkte Haftung für in dieser Zeit entstandene Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Sect. 36 Companies Act 1965). Die Gesellschaft muß einen amtlich eingetragenen Sitz in Malaysia haben, an dem sämtliche gesetzlich erforderlichen Dokumente geführt werden. Es muß ein in Malaysia zugelassener Abschlußprüfer (auditor) und ein Company Secretary bestellt werden. Letzterer ist für die Einhaltung aller Rechts-, Verfahrens- und Formvorschriften bei gesellschaftsrechtlich relevanten Vorgängen zuständig. Er muß eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Malaysia sein und Mitglied einer zugelassenen Berufsvereinigung oder beim Gesellschaftsregister registriert sein. Das Unternehmen muß ferner mindestens zwei Direktoren mit Hauptwohnsitz in Malaysia haben. Die malaysische Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Daneben können “foreign directors” bestellt werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 76 Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Direktoren sind im Companies Act 1965 festgelegt. Im übrigen richten sie sich nach der Satzung. Gesetzlich ist eine gemeinsame Geschäftsführung aller Direktoren vorgesehen. Die Satzung kann jedoch das Mehrheitsprinzip einführen. Von Bedeutung ist insbesondere die unbeschränkte Haftung der Direktoren für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Einzelne Direktoren können zu Managing Directors bestellt werden. Die Gesellschafter dürfen dem Board of Directors hinsichtlich der Geschäftsführung keine Weisungen erteilen. Sie haben jedoch das Recht, die Direktoren abzuberufen. Hinsichtlich der nötigen Kapitalausstattung ist zwischen dem “authorized capital” und dem “issued and paid-up capital“ zu unterscheiden. Letzteres ist das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital und damit der Betrag, mit dem gehaftet wird. Er darf das “authorized capital” nicht übersteigen. Beides ist aus dem Handelsregister ersichtlich. Das “authorized capital” muß mindestens 100.000 RM betragen, das “issued and paid-up capital” jedoch nur 2 (zwei!) RM. Das Kapital kann als Bar- oder Sacheinlage aufgebracht werden. Auch gemischte Einlagen sind möglich. Ein Unternehmen darf weder mit eigenen Kapitalanteilen handeln noch Aktien der Muttergesellschaft halten. Die Satzung der Sdn. Bhd. muß nach Sect. 15 Companies Act 1965 folgende Bestimmungen enthalten: Beschränkung der Anzahl der Gesellschafter auf maximal 50 (Mindestanzahl: 2) – ausgenommen sind Angestellte und bestimmte ehemalige Angestellte; Ausschluß jeder öffentlichen Emission von Aktien oder Schuldscheinen; Ausschluß der Aufnahme von Einlagen von Seiten der Öffentlichkeit. Gründung einer Sdn. Bhd. Das Gründungsverfahrens vom ersten Antrag bis zum Certificate of Incorporation dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen. Mantelgründungen sind üblich und vereinfachen für ausländische Investoren das Verfahren erheblich. Namensänderungen einer einmal gegründeten Gesellschaft sind bis zu drei mal möglich, wobei der alte Name noch ein Jahr als Zusatz auf allen Firmenpapieren geführt werden muß. Die Gründung kann entweder Company secretaries (dazu unten), lokalen Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern übertragen werden, wobei bei ersteren mit Kosten von 3.000-5.000 RM, bei den Anwälten mit 5.000-10.000 RM und bei den großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch mit 20.000-30.000 RM zu rechnen sind. Adressen und Kontakte werden durch MGCC vermittelt. Der erste Schritt zur Gründung ist ein Antrag bei dem Gesellschaftsregister (Registrar of Companies, ROC) auf Genehmigung und Reservierung des vorgesehenen Firmennamens. Der Name darf insgesamt unter Einschluß der Worte „Sendirian Berhad“ nicht mehr als 50 Buchstaben aufweisen. Die Antragstellung erfolgt folgendermaßen: Das Formular Nr. 13 A (Request of Availability of Name/Anfrage zur Verfügbarkeit des Namens) ist zusammen mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 30 beim ROC einzureichen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 77 Anschrift: ROC Pendaftar Syarikat Pejabat Pendaftaran Syarikat, Tingkat 11 –17, 100 Putra Place Jalan Putra, The Mall, 50622 Kuala Lumpur Nach Genehmigung des Firmennamens durch den ROC müssen innerhalb von 3 Monaten weitere Dokumente beim ROC eingereicht werden. Ausreichend ist dabei die Vorlage als Kopie. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen: Formular Nr. 6 (Statutory Declaration of Compliance/Eidesstattliche Erklärung über Einhaltung der Vorschriften); Formular Nr. 48 A (Statutory Declaration by Persons before Appointment as a Director, or a Promoter before Incorporation of Corporation/Eidesstattliche Erklärung der vorgesehenen Direktoren oder des vorgesehenen Gesellschaftsgründers); Satzung (Memorandum and Articles of Association); Anlage A („Lampiran A“) in dreifacher Ausfertigung; Fotokopie der Zustimmungserklärung der Personen, die als Direktoren der Gesellschaft (Board of Directors) vorgesehen sind oder des Firmengründers vor der amtlichen Gründung des Unternehmens („approval letter). Einzelheiten zur Satzung Die Satzung regelt die Grundlagen der Geschäftsführung und andere Fragen der unternehmerischen Tätigkeit. Sie muß außer den oben genannten, eine private Kapitalgesellschaft kennzeichnenden, Angaben folgendes enthalten: Firmenname; Büroanschrift; Unternehmensgegenstand; Summe und Aufteilung des genehmigten Kapitals (authorized capital); mit dem die Firma registriert werden möchte; Name, Paßnummer, Adresse und Beruf der Gründungsgesellschafter; Haftungsbeschränkung der Gesellschafter; Name der Zeugen der Unterschriftsleistung; Name der Direktoren; Mindest- und Höchstzahl der Direktoren; Anteilsberechtigung jedes Direktors, falls vorhanden; Name des ersten Company Secretary; Beitrittsklausel. Die Satzung muß durch die Gesellschafter unterzeichnet sein. Die Unterschriftsleistung ist dabei durch eine dritte Partei zu bezeugen. Die Satzung beinhaltet in der Regel eine Bestimmung, die die Nutzung des Gesellschaftssiegels auf bestimmten offiziellen Dokumenten regelt. Ein solches Siegel kann bei einem Siegelmacher für ca. RM 80,-- in Auftrag gegeben werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 78 Vor Einreichung der Satzung beim ROC muß sie ordnungsgemäß abgestempelt werden. Die Stempelgebühren betragen RM 200,-- für das Original sowie RM 20,-- für jede Kopie der Satzung. Die Sdn. Bhd. erlangt Rechtsfähigkeit mit der Erteilung des Certificate of Incorporation durch das Registry of Companies und kann damit ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Für die Gründung der Gesellschaft fallen Registergebühren an, die nach der Höhe des genehmigten Kapitals (authorized capital) gestaffelt sind. Diese betragen RM 1.000 für ein Gesellschaftskapital bis zu RM 100.000 und steigen degressiv auf maximal 70.000 RM (Companies (Amendment of Schedules) Order, 2nd Schedule, Sections 7, 337, 373). Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen Überblick Für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen gibt es Vorschriften, die zum einen die Frage betreffen, welcher Prozentsatz des Kapitals von einem ausländischen Unternehmen gehalten werden darf (foreign equity guidelines), und zum anderen, welche Kapitalanteile Bumiputeras (ethnischen Malayen und Urvölkern) vorbehalten sind. Die letztere Regelung dient dazu, den Bumiputeras eine Stellung in der Wirtschaft einzuräumen, die ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Derzeit ist die ethnische Zusammensetzung wie folgt zu beziffern: Malayen Chinesen Inder ca. 56 % ca. 34 % ca. 10 % Die gegenwärtigen Richtlinien zur Kapitalbeteiligung sind zum einen im sechsten Fünfjahresplan (1991-1995) niedergelegt; weiterhin hat das Ministerium für Internationalen Handel und Industrie (MIDA) im August 1998 eine bemerkenswerte Liberalisierung einiger Investitionsrichtlinien als Reaktion auf die Asienkrise erlassen. Aufgrund dieser Liberalisierung können ausländische Investoren im verarbeitenden Gewerbe nunmehr grundsätzlich 100 % des Eigenkapitals halten. In bestimmten Ausnahmefällen bleibt es dagegen bei der bisherigen Regelung. Im Folgenden werden deshalb zunächst die Auswirkungen der Liberalisierung dargestellt. Daraufhin folgt eine Zusammenfassung der in den übrigen Fällen weiterhin gültigen Altregelung. Grundsatz hinsichtlich des verarbeitenden Gewerbes Aufgrund der Veränderungen in bezug auf die Bestimmungen zur Verteilung des Eigenkapitals stellt sich die Situation für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe nunmehr wie folgt dar: ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 79 Mit Ausnahme bestimmter Branchen sind alle neuen Projekte in der verarbeitenden Industrie, inkl. Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen zur Diversifizierung von den herrschenden Kapital- und Exportvorschriften ausgenommen. Ausländische Investoren können also grundsätzlich 100 v.H. des Eigenkapitals halten, ohne einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produktion exportieren zu müssen. Ausnahmefälle im Bereich des verarbeitenden Gewerbes In bestimmten Ausnahmefällen gilt – ebenso wie für die Wirtschaftssektoren außerhalb des produzierenden Bereichs - weiterhin die Altregelung. Diese Ausnahmefälle betreffen die Branchen: Papierverpackung, Kunststoffverpackung, Plastikspritzgutkomponenten, Galvanisierung und Metallverformung, Kabelherstellung, Druck und Stahlbau. (Alt-)Regelung bezüglich der übrigen Wirtschaftssektoren Die in diesem Kapitel behandelte Altregelung findet weiterhin auf die o.g. Ausnahmefälle im verarbeitenden Gewerbe sowie auf alle übrigen Bereiche außerhalb des produzierenden Sektors Anwendung. Grundsatz Grundsätzlich soll nach der Altregelung der ausländische Kapitalanteil höchstens 30% und der Bumiputera-Anteil mindestens 30% betragen. Die restlichen 40% können auf malaysische Nicht-Bumiputeras verteilt werden. Bei neugegründeten Unternehmen außerhalb des produzierenden Sektors gewährt das Foreign Investment Committee (FIC), die zuständige Aufsichtsbehörde für diese Sektoren, eine einjährige Gnadenfrist, bis zu deren Ende diese Kapitalaufteilung hergestellt werden muß. Dies gibt dem ausländischen Investor in der Regel genügend Zeit, einen geeigneten malaysischen Partner zu finden. Sollte zum Ablauf der einjährigen Frist ein solcher zuverlässiger Partner noch nicht in Sicht sein, kann gegebenenfalls eine Fristverlängerung gewährt werden. Schutz ausländischer Investitionen Eigenkapitalbesitz Die genehmigte Eigenkapitalverteilung eines Unternehmens muß zu keinem Zeitpunkt umstrukturiert werden, auch dann nicht, wenn die Produktionskapazität erhöht oder das Produktionsprogramm erweitert wird. Voraussetzung ist natürlich, daß das Unternehmen im übrigen den Bedingungen der Produktionslizenz entspricht und die Rahmenbedingungen des Projektes gleich bleiben. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 80 Investitionsschutzabkommen Die malaysische Regierung hat mit zahlreichen Ländern, unter denen sich auch Deutschland befindet, Verträge zum Schutz von Investitionen abgeschlossen. Ein Investitionsschutzabkommen bietet dem ausländischen Investor: Schutz vor willkürlicher Verstaatlichung und Enteignung; sofortige und angemessene Entschädigung im Falle von Verstaatlichung oder Enteignung; uneingeschränkten Transfer von Gewinnen, Kapital und sonstigen Einkünften; Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gemäß der Convention on the Settlement of Investment Disputes, der Malaysia seit 1966 als Mitglied angehört. Regionales Arbitragezentrum Das Kuala Lumpur Regional Centre for Arbitration wurde 1978 unter der Schirmherrschaft des Asian-African Legal Consultative Committee (AALCC) und mit der Unterstützung der malaysischen Regierung eingerichtet. Das Arbitragezentrum ist für die asiatische und pazifische Region zuständig. Es ist eine gemeinnützige Organisation, die eingerichtet worden ist, um Parteien, die in Produktion, Handel und anderen Geschäften in und mit dieser Region tätig sind, eine Möglichkeit zur Schlichtung von Auseinandersetzungen zu bieten. Investitionsanreize Das malaysische Steuerrecht enthält diverse Investitionsanreize im Investitionsförderungsgesetz von 1986 (Promotion of Investments Act, 1986), im Einkommenssteuergesetz von 1967 (Income Tax Act, 1967), im Zollgesetz von 1967 (Custom Tax Act, 1967) im Verkaufssteuergesetz von 1972 (Sales Tax Act, 1972) und dem Verbrauchssteuergesetz von 1976 (Excise Act 1976) Im folgenden seien die wichtigsten Investitionsanreize dargestellt. Förderungsfähige Industriezweige Erste Voraussetzung für die Gewährung einer Steuererleichterung ist die Einstufung der steuerpflichtigen Person als Resident. Weiterhin muß entweder die unternehmerische Tätigkeit als „geförderte Aktivität“ oder das hergestellte Gut als „gefördertes Produkt“ anerkannt sein. Fördermaßnahmen und Freibeträge In diesen Bereichen können folgende Fördermaßnahmen und Freibeträge gewährt werden: Gewährung des Pionierstatus; Steuerbefreiung für Investitionen (Investment Tax Allowance); Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance); Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial Adjustment); ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 81 Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien; Maßnahmen zur Förderung industrieller Verknüpfungen; Exportförderung (Export Promotion and Double Deduction); Förderungsmaßnahmen im Bereich der Einfuhrzölle; Infrastrukturfreibetrag (Infrastructure Allowance); Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung; Fördermaßnahmen für berufliche Bildung; Fördermaßnahmen für Operational Headquarters (OHQ); Fördermaßnahmen für Internationale Beschaffungszentren (IPCs); Tourismusförderung; Förderungsmaßnahmen für Software-Entwicklung und Computer und Güter der Informationstechnologie; Förderungsmaßnahmen für Lagerung, Verwertung und Entsorgung von Gift- und Sondermüll; Maßnahmen zur Förderung malaysischer Markenprodukte. Pionierstatus Der Pionierstatus wird einzelfallabhängig bei besonders förderungswürdigen Projekten vom Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) gewährt. Sofern er zuerkannt wird, berechtigt er dazu, lediglich 30% des Gewinns mit 9% zu versteuern und den übrigen Gewinn steuerfrei zu verwenden. Die Steuerbefreiung gilt für fünf Jahre, beginnend mit der Produktionsaufnahme. In bestimmten Bereichen an der Ostküste der malaysischen Halbinsel („Östlicher Korridor“) und den Bundesstaaten Sabah und Sarawak (Borneo) kann eine Steuerbefreiung von 85% des Gewinns gewährt werden. Steuerfreibetrag für Investitionen (Investment Tax Allowance, ITA) Der Investitionsfreibetrag kann allen Steuerpflichtigen, die in einem förderungsfähigen Industriezweig tätig sind, alternativ zum Pionierstatus gewährt werden. Im Falle der Anerkennung wird ein Freibetrag bis zu 60% der direkt durch die Investition verursachten Kosten, die innerhalb der ersten fünf Jahre entstanden sind, gewährt. Der Freibetrag kann gegen 70% des Gewinns im Veranlagungsjahr verrechnet werden. Es ist allerdings möglich, den unverbrauchten Betrag vorzutragen, bis er vollständig aufgezehrt ist. Auch im Falle des Investitionsfreibetrages gelten andere Grenzwerte in dem „Östlichen Korridor“ der Halbinsel sowie in Ostmalaysia. Hier ist ein maximaler Freibetrag von bis zu 80% der gesamten Investitionskosten zulässig. Allerdings ist der Freibetrag ebenfalls beschränkt, nämlich auf 85% des Gewinns im Veranlagungsjahr. Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance) Ein Steuerfreibetrag für Reinvestitionen wird Produktionsunternehmen, die seit mindestens zwölf Monaten tätig sind, für Investitionen gewährt, die der Erweiterung der Produktionskapazität, der Rationalisierung und Modernisierung von Produktionsanlagen oder der Diversifizierung des Produktionsprogramms dienen. Dabei muß die Reinvestition zu einer Steigerung der Produktivität führen. Hierzu wird als Maßstab der Prozeß-Effizienz-Quotient herangezogen, der sich folgendermaßen berechnen läßt: ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 82 Prozeß-Effizienz-Quotient (PEQ) = Gesamt-Output- BIMS / Gesamt-Input-BIMS1 Der Freibetrag entspricht 60% der anrechenbaren Investitionen und kann gegen bis zu 70% des zu versteuernden Gewinns im Veranlagungsjahr aufgerechnet werden. Nicht ausgenutzte Freibeträge können in die folgenden Jahre vorgetragen werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind. Auch für diesen Freibetrag gilt die bereits dargestellte Ausnahmeregel für den „Östlichen Korridor“ und Ostmalaysia. Unternehmen in diesen Gebieten können diesen Freibetrag vollständig gegen den zu versteuernden Gewinn im Veranlagungsjahr aufrechnen. Um Unternehmen anzuregen, in Ausstattung zu investieren, die das Produktionsniveau signifikant anhebt, kann ein Freibetrag von 60% vollständig gegen den zu versteuernden Gewinn im Veranlagungszeitraum aufgerechnet werden, vergleichbar der Vergünstigung, die Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak sowie im „Östlichen Korridor“ der malaysischen Halbinsel geboten wird. Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial Adjustment) Einen besonderen Freibetrag können Unternehmen des produzierenden Gewerbes beantragen, die die Produktion vor dem 31.12.1990 aufgenommen haben, wenn sie anerkannte Strukturanpassungsmaßnahmen vornehmen. Als Strukturanpassung gilt jede Maßnahme zur Reorganisation, Rationalisierung oder Konsolidierung eines bestimmten industriellen Sektors mit dem Ziel, die industrielle und technologische Unabhängigkeit zu erhöhen, die Produktivität zu steigern sowie natürliche Rohstoffe und das Arbeitskräftepersonal besser zu nutzen. Um einen Freibetrag in Höhe von bis zu 100% der anerkannten Investitionen in Strukturanpassungsmaßnahmen geltend machen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Das Strukturanpassungsprogramm muß vom Minister für internationalen Handel und Industrie und vom Finanzminister genehmigt werden; Der Freibetrag wird für Investitionen gewährt, die innerhalb von fünf Jahren nach Genehmigung der Maßnahmen getätigt werden; Firmen, denen bereits "Steuerfreibeträge für Investitionen" (ITA) gewährt wurden, können die IAA nur für Investitionen in Anspruch nehmen, für die keine ITA genehmigt wurden. In Ergänzung zu den o.g. Förderungsmaßnahmen ist ein Industrial Adjustment Fund eingerichtet worden, der zinsgünstige Kredite für Restrukturierungsmaßnahmen bereitstellt. Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien High-Tech-Unternehmen werden als Unternehmen definiert, die mit neuen oder in der Entwicklung befindlichen Technologien besonders „geförderte Aktivitäten“ durchführen 1 BIMS (Bought in Materials and Services) = Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Verpackung, Büromaterial, Druckkosten, Schmierstoffe, Wasser, Strom, Brennstoffe, Leistungen Dritter (z.B. Subunternehmer, Dienstleister, Lager) und nichtweiterverarbeitete Güter ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 83 oder besonders „geförderte Produkte“ herstellen. Dadurch können diese Unternehmen in den Genuß folgender Förderungsmaßnahmen gelangen: „Pionierstatus“ mit völliger Befreiung von der Einkommenssteuer für einen Zeitraum von fünf Jahren; „Steuerfreibetrag für Investitionen“ in Höhe von 60% der anrechenbaren Investitionen, die während eines Zeitraumes von fünf Jahren getätigt werden. Dieser Freibetrag kann vollständig gegen den Gewinn jedes Veranlagungsjahres aufgerechnet werden. Für Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie im „Östlichen Korridor“ der malaysischen Halbinsel beträgt der Freibetrag 80%. High-Tech-Unternehmen müssen folgende Kriterien erfüllen: Die Aufwendungen in Forschung und Entwicklung müssen jährlich mindestens 1% der Bruttoverkaufserlöse betragen. Allerdings wird den Unternehmen eine Frist von drei Jahren gewährt, diese Bedingungen zu erfüllen; Der Anteil des wissenschaftlichen und technischen Personals mit akademischem Grad muß mindestens 7% der Gesamtbelegschaft betragen. Maßnahmen zur Förderung industrieller Verknüpfungen Förderung von Großbetrieben Um Großbetriebe für die Teilnahme an Programmen zur Schaffung industrieller Verknüpfungen zu interessieren, können die Ausgaben für die Fortbildung von Mitarbeitern, für Produktentwicklung, Produkttests und die Prüfung der Produktionsabläufe des Zulieferers, um dessen Produktqualität sicherzustellen, von der Steuer abgesetzt werden. Förderung von Zulieferbetrieben Zulieferer, einschließlich Kleinbetriebe, die Halbfertigwaren innerhalb eines anerkannten Programmes produzieren, erhalten für fünf Jahre den „Pionierstatus“ mit 100%iger Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt. Sollten Zulieferer in der Lage sein, Halbfertigwaren auf Weltmarktniveau in bezug auf Preis, Qualität und Quantität zu produzieren, wird ihnen eine zehnjährige 100%ige Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt. Infrastrukturfreibetrag Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie dem „Östlichen Korridor“ der malaysischen Halbinsel, die anerkannte Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen, z.B. Brücken, Anlegestellen, Verbindungsstraßen oder Elektrizitätsverteilerstellen errichten, wird ein Steuerfreibetrag in Höhe von 100 v.H. der Investitionen gewährt. Die Freibetragsgrenze wird durch die Höhe der Gesamtinvestition bestimmt und ist auf fünf Jahre beschränkt. In jedem Veranlagungsjahr kann der Freibetrag bis zu 85% des Gewinns in Anspruch genommen werden. Unverbrauchte Beträge können vorgetragen werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 84 Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung Nach der Definition des Gesetzes (Promotion Act, 1986) ist Forschung und Entwicklung „… jede systematische oder intensive Untersuchung im Bereich der Wissenschaft und Technologie mit dem Ziel, die Untersuchungsergebnisse für die Herstellung oder Verbesserung von Materialien, Gerätschaften, Produkten oder Prozessen zu verwenden. Ausgenommen sind: Qualitätskontrolle von Produkten oder routinemäßiges Testen von Materialien, Gerätschaften oder Produkten; sozial- oder humanwissenschaftliche Forschung; routinemäßiges Sammeln von Daten; Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Management-Studien; Marktforschung und Verkaufsförderung.“ Die geänderte und mit Wirkung zum 1.1.1998 effektive Gesetzeslage stellt sich wie folgt dar. Vertragsforschungsunternehmen, die Forschungen für Dritte durchführen, Forschungsunternehmen sowie In-House Forschungsunternehmen kann entweder der Pionierstatus oder alternativ der Investitionsfreibetrag zuerkannt werden. Weiterhin ist es alternativ möglich, Aufwendungen für (In-House) Forschung doppelt abzuziehen. Die Gesetzesänderung stellt ebenfalls klar, daß Tests, die zum gewöhnlichen Produktionsablauf gehören, regelmäßig nicht als Forschung und Entwicklung anzusehen sind. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tests Teil einer Designentwicklung oder der Herstellung eines Prototyps sind. Fördermaßnahmen für berufliche Bildung Zur Förderung beruflicher Qualifikation und Verbesserung der Produktivität und der Qualität der Arbeitskräfte werden folgende Anreize angeboten: Unternehmen, die Berufsausbildungsstätten einrichten, können für die zu diesem Zweck innerhalb von zehn Jahren getätigte Investitionen einen Investitionsfreibetrag in Höhe von 100% der Investitionen erhalten. Dieser Freibetrag kann pro Veranlagungsjahr gegen bis zu 70% des zu versteuernden Einkommens angerechnet werden. Für diesen Freibetrag qualifizieren sich ebenfalls Unternehmen, die berufliche Aus- und Weiterbildung anbieten und Investitionen tätigen, um existierende Ausbildungseinrichtungen zu erweitern oder zu verbessern. Es ist auch möglich, die Kosten anerkannter Ausbildungsmaßnahmen doppelt steuerlich abzusetzen. Der doppelte Abzug wird automatisch bewilligt, wenn die Ausbildung an staatlich anerkannte Ausbildungsinstitutionen erfolgt. Ausbildungskosten, die vor der Geschäftsaufnahme anfallen, sind steuerlich einfach absetzbar. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 85 3.4. Wichtige Kontakte Malaysian-German Chamber of Commerce and Industry (MGCC) Suite 47.01, Level 47 Menara AmBank No. 8 Jalan Yap Kwan Seng 50450 Kuala Lumpur Tel. +60-3-2078 3561 Fax. +60-3-2072 1198 E-mail: [email protected] Homepage: http://malaysia.ahk.de Embassy of the Federal Republic of Germany 26th Floor, Menara Tan & Tan 207, Jalan Tun Razak 50400 Kuala Lumpur Tel. (00603) 2170 9666 Fax: (00603) 2161 9800 E-mail: contact@ german-embassy.org.my Homepage: http://www.kuala-lumpur.diplo.de/ Botschaft von Malaysia Klingelhoferstr.6 10707 Berlin Tel: (+49)30 8857 490 / Fax: (+49) 30 8857 4950 Malaysian Industrial Development Authority 6th Floor, Rolex House Dompropst-Ketzer-Strasse 1-9 D-50667 Köln Tel: +49 - 221 124 008 / 9 Fax: +49 - 221 13 61 98 E-mail : [email protected] Homepage: http://www.mida.gov.my Ministerien Ministry of Agriculture Malaysia Wisma Tani, Jalan Sultan Salahuddin, 50624 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26175000 Fax: +603-26913758 E-mail: [email protected] Website: www.agrolink.moa.myhttp://www.agrolink.moa.my/_ ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 86 Ministry of Culture, Arts & Tourism 36th Floor, Menara Dato’ Onn, Putra World Trade Centre, 45, Jalan Tun Ismail, 50480 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26935188 Fax: +603-26935884 / 0207 E-mail: [email protected] Website: www.tourism.gov.my Ministry of Defence Jalan Padang Tembak, 50634 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26921333 Fax: +603-26914163 E-mail: [email protected] Website: www.mod.gov.my Ministry of Education Level 7, Block J (North), Pusat Bandar Damansara, 50604 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20986900 Fax: +603-20945360 Website: www.moe.gov.my Ministry of Energy, Communications & Multimedia 3rd Floor, Wisma Damansara, Jalan Semantan, 50668 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20875000 Fax: +603-20933989 E-mail: [email protected] Website: www.ktkm.gov.my Ministry of Finance Finance Ministry Complex, Precinct 2, Federal Government Administrative Centre, 62592 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88823000 Fax: +603-88823892 / 3894 E-mail: [email protected] Website: www.treasury.gov.myhttp://www.treasury.gov.my/_ Ministry of Foreign Affairs Wisma Putra, Precinct 2, 1, Jalan Wisma Putra, Federal Government Administrative Centre, 62602 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88874000 Fax: +603-88891717 Website: www.kln.gov.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 87 Ministry of Health Jalan Cenderasari, 50590 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26985077 Fax: +603-26985964 E-mail: [email protected] Website: www.moh.gov.my Ministry of Home Affairs Block D1, Parcel D, Federal Government Administrative Centre, 62546 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88868000 Fax: +603-88891613 Website: www.kdn.gov.my Ministry of International Trade and Industry (MITI) Block 10, Government Offices Complex, Jalan Duta, 50622 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62033022 Fax: +603-62031303 E-mail: [email protected] Website: www.miti.gov.my Ministry of Primary Industries 6th-8th Floor, Menara Dayabumi, Jalan Sultan Hishamuddin, 50654 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-22747511 Fax: +603-22745014 / 5649 Website: www.kpu.gov.my Ministry of Science, Technology and the Environment Level 1-7, Block C5, Parcel C5, Federal Government Administrative Centre, 62662 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88858000 Fax: +603-88886070 E-mail: [email protected] Website: www.moste.gov.my Ministry of Transport 5th, 6th & 7th Floor, Block D5, Parcel D, Federal Government Administrative Centre, 62502 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88866000 Fax: +603-88891569 / 2537 E-mail: [email protected] Website: www.mot.gov.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 88 Ministry of Works Level 5, Block A, Kompleks Kerja Raya, Jalan Sultan Salahuddin, 50580 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-27111100 Fax: +603-27116564 E-mail: [email protected] Website: www.kkr.gov.my Wichtige Behörden Construction Industry Development Board (CIDB) 7th Floor, Grand Season Avenue, 72, Jalan Pahang, 53000 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-40448808 Fax: +603-40452808 Website: www.cidb.gov.my Department of Chemistry, Ministry of Science, Technology and the Environment Malaysia Jalan Sultan, 46661 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-79853000 Fax: +603-79556764 Website: www.kimia.gov.myhttp://www.kimia.gov.my/_ Department of Environment Ministry of Science, Technology and the Environment Malaysia Level 3-7, Parcel C4, Federal Government Administrative Centre, 62662 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88858200 Fax: +603-88889987 E-mail:[email protected] Website: www.jas.sains.my Department of Fisheries 8th-9th Floors, Wisma Tani, Jalan Sultan Salahuddin, 50628 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26175000 Fax: +603-26910305 E-mail: [email protected] Website: www.agrolink.moa.my/dof Department of Islamic Development Malaysia (JAKIM) Level 4-9, Block D7, Federal Government Administrative Centre, 62519 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88864000 Fax: +603-88892039 Website: www.islam.gov.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 89 Department of Occupational Safety and Health Ministry of Human Resources Level 2-4, Block D3, Parcel D, Federal Government Administrative Centre, 62502 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88865000 Fax: +603-88892338 / 2339 / 2351 E-mail: [email protected] Website: www.dosh.gov.my Department of Statistics Malaysia Block C6, Parcel C, Federal Government Administrative Centre, 62514 Putrajaya, MALAYSIA Tel: +603-88857000 / 7710 / 7709 / 7192 Fax: +603-88889248 / 88859250 E-mail: [email protected] Website: www.statistics.gov.my Department of Veterinary Services 8th-9th Floors, Wisma Chase Perdana, Off Jalan Semantan, Damansara Heights, 50630 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20940077 Fax: +603-20940092 E-mail: [email protected] Website: www.agrolink.moa.my/jph Federal Agricultural Marketing Authority Malaysia (FAMA) Bangunan FAMA Point, Lot 17304, Jalan Persiaran 1, Bandar Baru Selayang, 68100 Batu Caves, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-61389622 Fax: +603-61383650 / 5200 E-mail:[email protected] Website: agrolink.moa.my/fama Fisheries Development Authority of Malaysia (LKIM) 7th-11th Floor, Wisma PKNS, Jalan Raja Laut, 50784 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26177000 Fax: +603-26911931 Website: www.agrolink.moa.my/lkim Immigration Department Malaysia Level 1-7, Block I (North), Pusat Bandar Damansara, 50550 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20955077 Fax: +603-20924869 E-mail:[email protected] Website: www.imi.gov.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 90 Malaysia External Trade Development Corporation (MATRADE) 7th Floor, Wisma Sime Darby, Jalan Raja Laut, 50350 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26947259 Fax: +603-26947363 E-mail: [email protected] Website: www.matrade.gov.my Malaysia Royal Customs Department Classification Management Branch Block 11, Government Offices Complex, Jalan Duta, 50596 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62016088 / 9088 Fax: +603-62012548 / 4927 / 2709 E-mail: [email protected] Website: www.customs.gov.my Malaysia Tourism Promotion Board 17th Floor, Menara Dato’ Onn, Putra World Trade Centre, 45, Jalan Tun Ismail, 50480 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-26935188 Fax: +603-26935884 E-mail: [email protected] Website: www.tourismmalaysia.gov.my Malaysian Cocoa Board (MCB) 5th & 6th Floor, Wisma SEDCO Lorong Plaza Wawasan, Off Coastal Highway, 88000 Kota Kinabalu, Sabah, MALAYSIA Tel: +6088-252572 Fax: +6088-239575 / 253037 Website: www.koko.gov.my Malaysian Industrial Development Authority (MIDA) Block 4, Plaza Sentral, Jalan Stesen Sentral 5, Kuala Lumpur Sentral, 50470 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-22673633 Fax: +603-22747970 E-mail: [email protected] Website: www.mida.gov.my Malaysian Industrial Development Finance Berhad (MIDF) MIDF Building, 195A, Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21610066 / 1166 Fax: +603-21615973 / 3906 E-mail: [email protected] Website: www.midf.com.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 91 Malaysian Palm Oil Board (MPOB) Licensing and Enforcement Division 6, Persiaran Institusi, Bandar Baru Bangi, 43000 Kajang, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-89259155 / 9775 Fax: +603-89259446 Website: www.mpob.gov.my Malaysian Pineapple Industry Board 5, Wisma Nanas, Jalan Padi Mahsuri, Bandar Baru UDA, 81200 Johor Bahru, Johore MALAYSIA Tel: +607-2361211 / 012 Fax: +607-2365694 E-mail: [email protected] Website: www.mpib.gov.my Malaysian Rubber Board (MRB) 17th-18th Floor, Bangunan Getah Asli (Menara), 148, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-92062000 Fax: +603-21634492 E-mail: [email protected] Website: www.lgm.gov.my Malaysian Technology Development Corporation Sdn Bhd (MTDC) Level 2-5, MIDF Building, 195A, Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21612000 Fax: +603-21637542 E-mail: [email protected] Website: www.mtdc.com.my Malaysian Timber Council Menara PGRM, 18th Floor, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-92811999 Fax: +603-92828999 E-mail: [email protected] Website: www.mtc.com.my Malaysian Timber Industry Board (MTIB) Menara PGRM, 13th-17th Floor, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-92822235 Fax: +603-92851477 / 1744 E-mail:[email protected] Website: www.mtib.gov.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 92 Mardec Berhad Bangunan Mardec, Jalan Kerja Ayer Lama, 68000 Ampang, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-42567055 Fax: +603-42535262 E-mail: [email protected] Website: www.mardec.com.my MIMOS Berhad Technology Park Malaysia, 57000 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-89965000 Fax: +603-89964658 E-mail:[email protected] Website: www.mimos.my National Productivity Corporation (NPC) Jalan Produktiviti, Off Jalan Sultan, 46200 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-79557266 Fax: +603-79578068 E-mail: [email protected] Website: www.npc.org.my Royal Malaysia Police Police Headquarters, Bukit Aman, 50560 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-22626310 Fax: +603-22722710 E-mail:[email protected] Website: www.rmp.gov.my Small and Medium Industries Development Corporation (SMIDEC) 701D, Level 7, Tower D, Uptown 5, 5, Jalan SS 21/39, Damansara Uptown, 47400 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-76287400 Fax: +603-76601919 E-mail:[email protected] Website: www.smidec.gov.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 93 Bundesstaaten Johor Corporation 13th Fl, Menara Johor Corporation Kotaraya, 80000 Johor Bahru Johor, Malaysia Tel: 60(7) 223 2692 Fax: 60(7) 223 3175 e-mail: [email protected] Website: www.jcorp.com.my Perak State Development Corporation Wisma Wan Mohamed Jalan Panglima Bukit Gantang Wahab P.O. Box 217 30904 Ipoh Perak, Malaysia Tel: 60(5) 529 6668 Fax: 60(5) 529 6662 e-mail: info@pknp_perak.gov.my Kedah State Development Corporation 14th Fl., Wisma PKNK Jalan Sultan Badlishah 05000 Alor Setar Kedah, Malaysia Tel: 60(4) 775 2367 Fax: 60(4) 775 2365 Perlis State Economic Development Corporation No. 173-191, Taman Kemajuan Jalan Raja Syed Alwi 01000 Kangar Perlis, Malaysia Tel: 60(4) 976 1088/37 Fax: 60(4) 976 2181 e-mail: [email protected] ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 94 Kelantan State Economic Development Corporation 8th-11th Fl., Bangunan PKINK Jalan Tengku Maharani Puteri P.O. Box 1421 15710 Kota Bharu Kelantan, Malaysia Tel: 60(9) 744 5055 Fax: 60(9) 744 1700 e-mail: [email protected] Website: www.pkink.gov.my Sabah Economic Development Corporation 8th-10th Fl., Wisma SEDCO Lorong Plaza Wawasan P.O. Box 12159 88823 Kota Kinabalu Sabah, Malaysia Tel: 60(88) 266 777 Fax: 60(88) 219 263/219 179 e-mail: [email protected] Website: www.sabah.gov.my/sedco/ Malacca State Development Corporation 11th-13th Fl., Bangunan Graha Maju Jalan Graha Maju P.O. Box 221 75740 Malacca Melaka, Malaysia Tel: 60(6) 282 5711/5624/5050 Fax: 60(6) 284 9686 e-mail: [email protected] Website: www.perpustam.edu.my/pknm Sarawak Economic Development Corporation 6th-11th Fl., Bangunan Menara SEDC Jalan Tunku Abdul Rahman, P.O. 400 93100 Kuching Sarawak, Malaysia Tel: (6082) 416 777 Fax: (6082) 424 330 e-mail: [email protected] Website: www.sedc.com.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 95 Negeri Sembilan State Development Corporation P.O. Box 158, Jalan Yam Tuan 70710 Seremban Negeri Sembilan, Malaysia Tel: 60(6) 762 3251/2/3/4 Fax: 60(6) 763 7924 e-mail: [email protected] Website: www.sukns.gov.my SSIC Berhad 24th Fl., Wisma MPSA Persiaran Perbandaran 40000 Shah Alam Selangor, Malaysia Tel: 60(3) 5510 2005/2006/2007 Fax: 60(3) 5519 6403/5511 2008 e-mail: [email protected] Website: www.ssic.com.my Pahang State Development Corporation 16th Fl., Kompleks Teruntum Jalan Mahkota, 25000 Kuantan Pahang, Malaysia Tel: 60(9) 513 5566 Fax: 60(9) 513 0510 e-mail: [email protected] Website: www.pcd.gov.my Terengganu State Economic Development Corporation 14th Fl., Menara Permint Jalan Sultan Ismail 20200 Kuala Terengganu Terengganu, Malaysia Tel: 60(9) 622 2155 Fax: 60(9) 623 3880 e-mail: [email protected] Website: www.pmint.terengganu.gov.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 96 Penang Development Corporation 1, Persiaran Mahsuri Bandar Bayan Baru 11909 Bayan Lepas Penang, Malaysia Tel: 60(4) 634 0111 Fax: 60(4) 643 2405 e-mail: [email protected] Website: www.pdc.gov.my Wirtschaftsverbände Aluminium Manufacturers Group of Malaysia (AMGM) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62776714 E-mail: [email protected] Website: www.fmm.org.my Association of Banks in Malaysia (ABM) 17th Floor, UBN Tower, Jalan P. Ramlee, 50250 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20788041 / 2 / 3 Fax: +603-20788004 Association of Consulting Engineers Malaysia (ACEM) 63-2 & 65-2, Medan Setia 1, Damansara Heights, 50490 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20950031 / 0079 / 0158 Fax: +603-20953499 E-mail: [email protected] Website: www.acem.com.my Association of Malaysian Bumiputra Timber & Furniture Entrepreneurs (PEKA) Bukit Nanas Furniture Gallery, Lot 231, Bukit Nanas, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20705213 Fax: +603-20705297 E-mail: [email protected] Website: peka.com.my ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 97 Association of Malaysian Medical Industries (AMMI) c/o Key Associates (M) Sdn Bhd 10A, Jalan BM 1/2, Taman Mayang Emas, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-78047636 Fax: +603-78036333 Association of Marine Industries of Malaysia (AMIM) 3rd Floor, Ming Building, Jalan Bukit Nanas, 50250 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20314142 Fax: +603-20314087 E-mail: [email protected] Website: www.amim.net Association of Private Hospitals of Malaysia Suite 58, 4th Floor, Pantai Medical Centre, 8, Jalan Bukit Pantai, 59100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-22840278 Fax: +603-22841278 E-mail: [email protected] Website: www.hospitals-malaysia.org Association of the Computer and Multimedia Industry Malaysia (PIKOM) 1107, Block B, Phileo Damansara II, 15, Jalan 16/11, 46350 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-79552922 Fax: +603-79552933 E-mail:[email protected] Website: www.pikom.org.my Branding Association of Malaysia Unit 1-24, 1st Floor, FAS Business Avenue, 1, Jalan Perbandaran, Kelana Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-78807010 Fax: +603-78807009 E-mail:[email protected] Website: www.brandingmalaysia.com Chemical Industries Council of Malaysia (CICM) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62776714 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 98 Container Hauliers Association of Malaysia (CHAM) c/o Konsortium Logistics Bhd Lot 6, Jalan Sultan Mohamad 3, Kawasan Perindustrian Bandar Sultan Sulaiman, 42000 Port Klang, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-31764688 / 8784 Fax: +603-31761923 Federation of Malaysia Fish Association (FOMFA) 561A, Jalan E3/5, Taman Ehsan, Kepong, 52100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62768863 Fax: +603-62769122 E-mail: [email protected] Website: www.myfish.org Federation of Malaysian Freight Forwarders (FMFF) Wisma AFAPK, 23, Jalan Cemerlang, 42000 Port Klang, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-31684363 Fax: +603-31675243 E-mail: [email protected] Federation of Malaysian Foundry Engineering Industries Association (FOMFEIA) 8, 1st Floor, Jalan 1-77B, Off Jalan Changkat Thambi Dollah, 55100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21418843 Fax: +603-21421384 E-mail: [email protected] Website: www.fomfeia.org.my Federation of Malaysian Manufacturers (FMM) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62741266 / 7288 E-mail: [email protected] Website: www.fmm.org.my Glass Manufacturers Association of Malaysia (GMAM) Suite 2, 2nd Floor, Tun Abdul Razak Complex, Jalan Wong Ah Fook, 80000 Johor Bahru, Johore, MALAYSIA Tel: +607-2216428 / 2510217 Fax: +607-2216429 / 2510535 Heavy Equipment Manufacturers Association of Malaysia (HEMMAM) c/o Muhibbah Engineering (M) Bhd Lot 586 & 579, 2nd Mile, Jalan Batu Tiga Lama, 41300 Klang, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-33424323 Fax: +603-33424327 / 46302 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 99 Malaysia Cable Manufacturers Association (MCMA) 15A, Jalan PJS 10/24, Bandar Sri Subang, 46000 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-56340294 Fax: +603-56348460 E-mail:[email protected] Website: www.mcma.org.my Malaysia Electrical & Electronic Industry Group (MEEIG) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62741266 / 7288 E-mail: [email protected] Website: www.fmm.org.my Malaysia Quaries Association 17 & 19, Jalan Brunei Barat, Pudu, 55100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21426689 Fax: +603-21427301 Malaysia Rubber Export Promotion Council (MREPC) 11th Floor, Bangunan Getah Asli (Menara), 148, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21669918 Fax: +603-21668018 E-mail:[email protected] Website: www.mrepc.com Malaysian Aerospace Industries Association (MAIA) Bangunan ATAC, PT 192, Jalan Lapangan Terbang Subang, 54700 Subang, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-78591820 Fax: +603-78591824 Malaysian Association of Convention & Exhibition Organisers & Suppliers (MACEOS) c/o Lot 10-12, Wisma Allied, Lorong 51A/227B, 46100 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-79578888 Fax: +603-79574100 E-mail: [email protected] ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 100 Malaysian Association of Private Colleges and Universities (MAPCU) 1, Persiaran Utama, Bandar Utama, 47800 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-77273200 Fax: +603-77289978 Website: www.studymalaysia.com/mapcu Malaysian Automotive Association (MAA) 17-4, 3rd Floor, Jalan 14/22, 46100 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-79550454 Fax: +603-79550954 E-mail:[email protected] Website: www.maa.org.my Malaysian Automotive Component Parts Manufacturers Association (MACPMA) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62741266 / 6714 E-mail: [email protected] Website: www.mapag.org.my Malaysian Automotive Tyre Manufacturers Industry Group (MATMIG) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62741266 / 6714 E-mail: [email protected] Website: www.fmm.org.my Malaysian Crop Care & Health Association (MCPA) 11, 2nd Floor, Jalan SS 26/8, Taman Mayang Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-78048968 Fax: +603-78048964 Malaysian Food Canners Association (MFCA) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62741266 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 101 Malaysian Food Manufacturing Group (MAFMAG) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62741266 Malaysian Footwear Manufacturers Association (MFMA) 63, 1/F, Jalan 2/90, Taman Pertama, Km 6, Jalan Cheras, 56100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-92855382 Fax: +603-92845664 E-mail: [email protected] Website: malaysianfootwear.tripod.com Malaysian Frozen Food Processors Association (MFFPA) 60-B, 2nd Floor, Jalan Perai Jaya 4, Bandar Perai Jaya, 13600 Perai, Penang, MALAYSIA Tel: +604-3904737 Fax: +604-3904736 E-mail:[email protected] Website: www.mffpa.org.my Malaysian Garment Manufacturers Association (MGMA) 9B, Jalan Lengkongan Brunei, 55100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21487258 Fax: +603-21422491 Malaysian Iron and Steel Industry Federation (MISIF) 28E & 30E, 5th Floor, Block 2, Worldwide Business Park, Jalan Tinju 13/50, Section 13, 40675 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-55133970 Fax: +603-55133891 E-mail: [email protected] Website: www.misif.org.my Malaysian Knitting Manufacturers Association (MKMA) 6A & 6B, Jalan Hijau, Bukit Pasir, 83000 Batu Pahat, Johore, MALAYSIA Tel: +607-4343203 / 9318 Fax: +607-4314682 E-mail: [email protected] Website: malaysia.asiaep.com/ass/mkma ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 102 Malaysian Latex & Rubber Thread Manufacturers Association Bangunan Mardec, Jalan Kerja Air Lama, 68000 Ampang, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-42560959 Fax: +603-42574724 E-mail:jennifersr@rt_international.com.my Malaysian Malay Businessmen and Industrialist Association (PERDASAMA) PERDASAMA Headquarters Lot 1717, Jalan Ledang, Off Jalan Duta, 50480 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20952002 Fax: +603-20952009 Malaysian Oleochemical Manufacturers Group Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62776714 Malaysian Organization of Pharmaceutical Industries (MOPI) 1st Floor, Wisma Yan, 17 & 18, Jalan Selangor, 46050 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-79573070 / 1004 Fax: +603-79560018 E-mail:[email protected] Website: www.mopi.org.myhttp://www.mopi.org.my/_ Malaysian Plastics Manufacturers Association (MPMA) 37, Jalan 20/14, Paramount Garden, 46300 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-78763027 Fax: +603-78768352 E-mail:[email protected] Website: www.mpma.org.my Malaysian Rubber Glove Manufacturers Association (MRGMA) A2-20, 2nd Floor, Block A, PJ Industrial Park, Jalan Kemajuan, Section 13, 46200 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-79578362 Fax: +603-79578412 Malaysian Rubber Products Manufacturers Association (MRPMA) 1A, Jalan USJ 11/1J, 47620 Subang Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-56316150 / 51 Fax: +603-56316152 E-mail:[email protected] Website: www.mrpma.com ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 103 Malaysian Textile Manufacturers Association (MTMA) Box #42, 9th Floor, West Block, Wisma Selangor Dredging, 142C, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21621454 Fax: +603-21623953 Webiste: www.fashion-asia.com Malaysian Timber Council (MTC) 18th Floor, Menara PGRM, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-92811999 Fax: +603-92828999 E-mail: [email protected] Website: www.mtc.com.myhttp://www.mtc.com.my/_ Malaysian Tin Products Manufacturers Association (MTPMA) 8th Floor, West Block, Wisma Selangor Dredging, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-21616171 Fax: +603-21616179 E-mail: [email protected] Website: www.mcom.com.my Master Builders Association Malaysia (MBAM) 2-1 (1st Floor), Jalan 2/109E, Desa Business Park, Taman Desa, Off Jalan Klang Lama, 58100 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-79848636 Fax: +603-79826811 E-mail: [email protected] Website: www.mbam.org.my MPA Plastic Resins Producers Industry Group (MPA-PRPG) Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-62761211 Fax: +603-62741266 / 76714 E-mail:[email protected] Website: www.mpa.org.my Perodua Vendors’ Association c/o Profen Sdn Bhd Lot 9, Kawasan MIEL, Fasa 11, Jalan Bursa 23/4, Section 23, 40300 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-55491858 Fax: +603-55491857 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 104 Pharmaceutical Association of Malaysia (PhAMA) 75-3, Medan Setia 1, Plaza Damansara, 50490 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-20962493 Fax: +603-20952143 E-mail: [email protected] Website: www.phama.org.my Proton Vendors’ Association c/o Tracoma Sdn Bhd Lot 6, Jalan Pelabur 23/1, Section 23, 40300 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-55418515 / 1627 Fax: +603-55418409 / 5967 E-mail: [email protected] Technopreneurs Association of Malaysia (TEAM) The Media Shoppe Sdn Bhd Unit C-902 Penthouse, 9th Floor, Block C, Kelana Square, 17, Jalan SS 7/26, Kelana Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-78043876 Fax: +603-78039143 E-mail: [email protected] Website: www.team.net.my The Cement & Concrete Association of Malaysia (C&CA) 1401, Block C, Kelana Business Centre, 97, Jalan SS7/2, Kelana Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-74921368 / 78064299 Fax: +603-74921718 E-mail: [email protected] Website: www.cnca.org.my The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA) A901, Phileo Damansara 1, 16/11 Off Jalan Damansara, 46350 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-76650163 Fax: +603-79551298 E-mail: [email protected] The Electrical & Electronics Association of Malaysia (TEEAM) 5-B, Jalan Gelugor, Off Jalan Kenanga, 55200 Kuala Lumpur, MALAYSIA Tel: +603-92214417 / 2091 Fax: +603-92218212 E-mail: [email protected] Website: www.teeam.com ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 105 The Palm Oil Refiners Association of Malaysia (PORAM) 801C/802A, Block B, Executive Suite, Kelana Business Centre, 97, Jalan SS 7/2, 47301 Kelana Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-74920006 Fax: +603-74920128 E-mail: [email protected] Website: www.poram.org.my Toyota Suppliers’ Club 3-1, Jalan SS 23/11, Taman SEA, 47400 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA Tel: +603-78065525 Fax: +603-7806551 Ministry of Domestic Trade and Consumer Affairs Malaysia Lot 2G3, Precinct 2, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan 62623 Putrajaya, Malaysia Tel.: 00603/88 82 55 00, Fax: -88 82 57 62 Internet: www.kpdnhep.gov.my Ministry of Entrepreneur and Co-operative Development Lot 2G6, Precinct 2, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan 62100 Putrajaya, Malaysia Tel.: 00603/88 80 50 00, Fax: -88 80 51 06 Internet: www.mecd.gov.my Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer (Malaysian-German Chamber of Commerce and Industry, MGCC) Suite 47.01, Level 47, Menara AmBank No. 8, Jalan Yap Kwan Seng 50450 Kuala Lumpur, Malaysia Tel.: 00603/20 78 35 61, -20 78 35 62, Fax: - 20 72 11 98 E-Mail: [email protected], Internet: www.mgcc.com.my German Business Pool UOA Centre 19-9-6, 19 Jalan Pinang 50450 Kuala Lumpur, Malaysia Tel.: 00603/21 62 85 45, Fax: - 21 62 85 46 E-Mail: [email protected], Internet: www.germanbusinesspool.com The Malaysian International Chamber of Commerce and Industry C-8-8, 8th Floor, Block C Planza Mont’ Kiara 2 Jalan Kiara, Mont’ Kiara 50480 Kuala Lumpur, Malaysia Tel.: 00603/62 01 77 08, Fax: -62 01 77 05, -06 E-Mail: [email protected], Internet: www.micci.com ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 106 Malaysian Retailers Association 17-3, Jalan Dagang SB 4/3 Teman Sg Besi Indah 43300 Seri Kembangan Selangor, Darul Ehsan, Malaysia Tel.: 00603/89 41 43 11, -22, 66, -88, Fax: -89 41 43 31 E-Mail: [email protected], Internet: www.mra.com.my Malaysian Exhibition Services Sdn Bhd Suite 14.02, 14th Floor Plaza Permata, Jalan Kampar Off Jalan Tun Razak 50400 Kuala Lumpur Tel.: 00603/40 41 03 11, Fax: -40 43 72 41 E-Mail: [email protected], Internet: www.mesallworld.com ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 107 4. Das Land PHILIPPINEN 4.1. Wirtschaftsstruktur Autor: Oliver Höflinger, bfai Manila (bfai) - Die Philippinen sind Gründungsmitglied der Association of South-East Asian Nations (ASEAN) und innerhalb dieser Ländergruppe hinter Indonesien der zweitbevölkerungsreichste Staat. Beim Vergleich der Bruttoinlandsprodukte liegen sie auf Rang fünf, hinter Indonesien, Thailand, Malaysia und Singapur. Nach einer längeren Schwächeperiode haben die Philippinen mittlerweile wieder Tritt gefasst und konnten in den letzten Jahren mit ansprechenden Wachstumsraten aufwarten. Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte. Die Philippinen im globalen und regionalen Kontext Die Philippinen sind Gründungsmitglied der Association of South-East Asian Nations (ASEAN) und innerhalb dieser Ländergruppe hinter Indonesien der zweitbevölkerungsreichste Staat. Beim Vergleich der Bruttoinlandsprodukte (BIP) in US$ liegen sie auf Rang fünf, hinter Indonesien, Thailand, Malaysia und Singapur. Nach einer längeren Schwächeperiode haben die Philippinen mittlerweile wieder Tritt gefasst und konnten in den letzten Jahren mit ansprechenden Wachstumsraten aufwarten, wenn auch noch für längere Zeit eine große Diskrepanz zwischen den Lebensbedingungen einer kleinen Ober- und Mittelschicht und denen der breiten Masse der Bevölkerung bestehen bleiben wird. Investmentbanken rechnen die Philippinen zu den N-11, also den nächsten elf Ländern, denen nach dem Boom der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und VR China) ein besonders hohes Wachstumspotential zugeschrieben wird. Angetrieben wird die Volkswirtschaft vor allem vom stetig expandierenden Konsum einer jungen, weiterhin wachsenden Bevölkerung, der zusätzlich noch kräftig von den Milliarden-$-schweren Rücküberweisungen der im Ausland arbeitenden Philippiner (Overseas Filipino Workers, OFW) unterstützt wird. Auf den privaten Konsum entfallen knapp vier Fünftel des realen BIP. Auch Deutschland profitiert von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der letzten Zeit und konnte seine Lieferungen 2006 um gut ein Fünftel auf 1,4 Mrd. US$ steigern; gleichzeitig sind zahlreiche deutsche Firmen und Unternehmer erfolgreich in den Philippinen tätig. Lufthansa Technik Philippines wartet die Flugzeuge von Philippine Airlines, Continental Temic produziert Fahrzeugelektronik für den Export, Siemens und die Deutsche Bank nutzen die Standortvorteile im Business Process Outsourcing (BPO), die Steag ließ ihr 210 Megawatt-Kohlekraftwerk in Mindanao Ende 2006 ans Netz gehen und Seair, die vom deutschen Unternehmer Iren Dornier gegründete Fluglinie, bietet von Clark aus die schnellsten Flüge ins Tropenparadies Boracay. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 108 Dennoch ist nach Einschätzung von Branchenkennern der deutsche Anteil gemessen an den Möglichkeiten einfach noch zu niedrig. Chancen bieten sich dabei in zahlreichen Branchen, vor allem bei Halbleitern und IT (speziell Testen und Montage), Business Process Outsourcing (BPO), Nahrungsmitteln und Getränken, Agrarindustrie, (Gesundheits)Tourismus und Wellness, Bergbau, Infrastruktur sowie im Energiesektor einschließlich der erneuerbaren Energien. Zu den Stärken qualifizierter philippinischer Arbeitnehmer zählen vor allem die guten Englischkenntnisse, der relativ hohe Ausbildungsstand und die geschichtliche bedingte Vertrautheit mit der westlichen Kultur. All dies bringt große Vorteile für die Kommunikation im Unternehmen mit sich. Hinzu kommen eine künstlerische Ader, welche die Philippiner speziell für Aufgaben im Design- und Architekturbereich qualifiziert, sowie die Fähigkeit in einer Gruppe zu arbeiten. Des Weiteren wird den Philippinern ein ausgeprägtes Talent für das mittlere Management bescheinigt. Speziell im Hinblick auf das verarbeitende Gewerbe sind die Philippinen nach Einschätzung von Branchenkennern ein guter Standort für die Fertigung von Produkten, die Phantasie beziehungsweise gutes Design erfordern, wie auch für die Lohnveredelung; hingegen sind sie weniger geeignet für Produktionen, die von den Beschäftigten rein repetitive Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum erfordern. Die Philippinen waren in den 50er und 60er Jahren hinter Japan die fortschrittlichste Volkswirtschaft in Asien, sind dann aber im regionalen Vergleich immer weiter zurückgefallen und beispielsweise von Malaysia und Thailand überholt worden. Die Erklärungssuche dafür hält noch an, wobei die einzelnen Versionen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Unstrittig ist, dass einige der für die Stagnation maßgeblichen Gründe sich auch heute noch hemmend auswirken können - sowohl auf volkswirtschaftlicher Ebene wie auch bei einzelnen Projekten von in- und ausländischen Firmen. So führte die Diktatur unter Marcos zum einen zu einer Korrumpierung vormals relativ neutraler staatlicher Institutionen, die zusammen mit der nach wie vor vorhandenen Armut für die heutige Korruption und den Amtsmissbrauch verantwortlich ist; zum anderen begann mit ihr eine Zeit hoher politischer Instabilität, aufgrund derer die Philippinen im regionalen Vergleich in der Vergangenheit nur in geringem Maße von ausländischen Direktinvestitionen profitieren konnten; besonders schlecht war dabei die Entwicklung in den 80er Jahren. Einen weiteren Faktor stellt die ungleiche Vermögensverteilung dar, die auch eine höchst ungleiche Teilhabe an gesellschaftlichen Chancen nach sich zieht. Die Armut weiter Teile der Bevölkerung geht einher mit einer hohen Konzentration der Produktionsfaktoren in den Händen von etwa 160 Familien, die Politik und Wirtschaft des Landes in großem Ausmaß beeinflussen. So kann es dazu kommen, dass ein volkswie betriebswirtschaftlich sinnvolles Projekt nur deshalb nicht realisiert werden kann, weil es einer einflussreichen Person nicht in das individuelle Kalkül passt. Auch für ausländische Unternehmen zahlt es sich aus, sich mit diesen potentiellen Einflüssen beziehungsweise Interessengeflechten zu beschäftigen. Schließlich hat auch die negative Einstellung der in den Philippinen nach wie vor mächtigen katholischen Kirche zur Empfängnisverhütung dazu geführt, dass sich das reale wirtschaftliche Wachstum nicht in einer merklichen Verbesserung des individuellen Lebensstandards der breiten Masse niederschlug, sondern dass es von der starken Bevölkerungszunahme größtenteils "aufgezehrt" wurde. Beispielsweise stieg laut ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 109 Statistiken des IWF das reale BIP von 1980 bis 2006 um insgesamt 108%, das reale BIP pro Kopf legte jedoch nur um 17% zu. Sektorale Struktur Die Dienstleistungen bilden mittlerweile den wichtigsten Wirtschaftssektor: Sie trugen 2006 fast die Hälfte zum realen BIP bei, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe mit einem Anteil von etwa einem Viertel sowie der Landwirtschaft mit knapp einem Sechstel. Bei allen Analysen gilt es jedoch im Hinterkopf zu behalten, dass ein großer Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten nicht in der amtlichen Statistik erfasst wird; so geht beispielsweise die ADB davon aus, dass sich die Größe der Schattenwirtschaft auf etwa 20 bis 40% des formalen Sektors beläuft. Bedeutung der Wirtschaftssektoren Sektor Land- u. Forstwirtschaft Industrie .Verarbeitende Industrie .Baugewerbe .Elektrizität, Gas, Wasser .Bergbau/Rohstoffe Dienstleistungen .Handel .Transport, Kommunikation, Lagerung .Finanzen .Immobilien .Private Dienstleistungen .Staatliche Dienstleistungen .Rest Insgesamt *) Stand Juli des Jahres Quelle: NSCB, 2007 Anteil am Anteil am Anteil an den Anteil an den BIP 2001 BIP 2006 Beschäftigten Beschäftigten (in %) (in %) 2001 (in %) *) 2006 (in %) *) 15,1 14,2 37,5 35,6 31,6 32,1 16,1 15,1 22,9 23,1 10,0 9,2 4,9 4,1 5,3 5,1 3,2 3,6 0,4 0,3 0,6 1,3 0,3 0,4 53,2 53,7 46,4 49,3 14,3 14,5 18,0 19,2 6,8 7,5 7,2 7,4 4,4 6,5 11,9 9,3 100,0 5,1 5,9 13,5 7,2 100,0 1,0 1,8 18,4 100,0 1,0 2,4 19,3 100,0 Anhaltspunkte für Lieferchancen sowie aussichtsreiche Investitionsprojekte auf Branchenebene liefert der jährlich erstellte Investment Priorities Plan (IPP). Dort sind diejenigen Bereiche aufgelistet, die aktuell eine besondere staatliche Förderung genießen, da sich Manila von ihnen einen überdurchschnittlichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung erhofft. Im Jahr 2007 sind dies unter anderem: Landwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Elektronik, Infrastruktur, Energie, Automobilbau, Gesundheit und Wellness sowie Schiffbau. Diese Branchen waren auch im 2006 IPP enthalten, dagegen sind Eisen und Stahl sowie Forschung und Entwicklung 2007 neu hinzukommen. Die Landwirtschaft ist nach wie vor ein wichtiger Sektor mit großem Potential, sie leidet jedoch unter einem Investitionsstau und einer damit einhergehenden geringen Effizienz. Auch in Zukunft wird ihr eine große Rolle zukommen, nicht zuletzt weil die wachsende ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 110 Bevölkerung ernährt werden muss. Für die mittlere Frist bis 2010 gelten zwei Oberziele: Zum einen die Vergrößerung der Anbauflächen, zum anderen die Erhöhung der Faktorproduktivität und den Ausbau der Transport- und Lagerungsinfrastruktur. Wenn sich die Wiederbelebung des Bergbaus wie erhofft fortsetzt, werden sich dort in den nächsten Jahren gute Chancen für Firmen aus den verschiedensten Industriegüterund Dienstleistungssparten eröffnen. Viele der entstehenden oder ins Auge gefassten Bergbauprojekte liegen in unentwickelten Gegenden und erfordern daher eine eigene Infrastruktur bis hin zum Bau von Häfen. An besonders ergiebigen Standorten sollen auch Betriebe der downstream-Industrie angesiedelt werden. Bei der Ausstattung mit mineralischen Ressourcen sind die Philippinen weltweit die Nummer drei bei Gold, die Nummer vier bei Kupfer und die Nummer fünf bei Nickel. Im Energiesektor bieten sich Chancen bei der weiter voranschreitenden Privatisierung von Stromerzeugung und -durchleitung, wie auch bei den erneuerbaren Energien, vor allem Solar- und Windenergie; bei geothermisch erzeugtem Strom sind die Philippinen weltweit bereits die Nr. 2 hinter den USA. Potenzial in der Bauwirtschaft bieten vor allem der Gebäudebau angesichts eines aufgestauten Bedarfs von circa 5 Mio. Wohneinheiten sowie der Infrastrukturbau. Laut dem Mitte 2006 vorgestellten, großangelegten staatlichen Investitionsprogramm sollen von 2006 bis 2010 Mittel in Höhe von etwa 1,7 Bill. philPeso in den Aus- und Aufbau der Infrastruktur fließen. Die Steigerung der - derzeit zu niedrigen - staatlichen Infrastrukturinvestitionen ist für das weitere Wachstum des Landes unerlässlich und wird auch von zahlreichen Organisationen wie zum Beispiel der Weltbank angemahnt. Im verarbeitenden Gewerbe dominiert die Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung: an der gesamten Bruttowertschöpfung in laufenden Preisen des Sektors in Höhe von 1.262 Mrd. philPesos stellte sie 2005 einen Anteil von 50,7%. Auch künftig wird dieser Bereich einschließlich der Verpackungsindustrie vor allem durch die anhaltende Binnennachfrage weiter expandieren. Weitere wichtige Segmente bilden darüber hinaus Halbleiter und Informationstechnologie sowie Kfz-Teile, deren (Export)Produkte zu den maßgeblichen Devisenbringern der Philippinen zählen. Das verarbeitende Gewerbe hat sich in den 50er und 60er Jahre schnell entwickelt, nicht zuletzt aufgrund staatlicher Eingriffe, welche die Importsubstitution begünstigten; in den 70ern wurde die Exportproduktion vor allem von Elektronikprodukten und Kfz-Teilen gefördert; in den 80ern unterstützte die Regierung den Ausbau der Schwerindustrie, damals wurden unter anderem eine Kupferschmelze, ein chemischer Komplex sowie ein Phosphatdüngerwerk gebaut. Der Dienstleistungssektor ist mittlerweile zum Wachstumstreiber der Volkswirtschaft geworden. Das größte Potential wird derzeit dem Business Process Outsourcing (BPO) bescheinigt wo sich die Philippinen im Vergleich zum Hauptkonkurrenten Indien immer besser positionieren können. In den letzten Jahren ist vor allem die Zahl der Kundenkontaktzentren sprunghaft angestiegen; aussichtsreich sind ferner Medical Transcription, Animation, Softwareentwicklung sowie Finanz- und Buchhaltungsdiensten. Generell soll im BPO der Anteil der wissensintensiven Tätigkeiten kontinuierlich gesteigert werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 111 Mittelfristig sollen medizinischer Tourismus und Wellness den Dienstleistungssektor antreiben. Was die medizinische Seite anbelangt, sind die Voraussetzungen nicht schlecht: bereits heute erbringen gute private Krankenhäuser für die äußerst zahlungskräftigen 2 bis 3% der philippinischen Bevölkerung Dienstleistungen auf Weltniveau. Die touristische Infrastruktur hingegen weist noch Lücken auf. Geplant ist deshalb unter anderem die Schaffung von den Sonderwirtschaftszonen ähnlichen touristischen sowie medizinischen Zonen. Nicht vergessen werde sollte schließlich, dass Entwicklungsbanken wie die in Manila ansässige Asiatische Entwicklungsbank (Asian Development Bank, ADB) und die Weltbank sowie die vor Ort tätigen Entwicklungshilfeorganisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH mit zahlreichen Projekten darunter auch Public-Private-Partnerships (PPP) - in den Philippinen vertreten sind. Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zwei mal jährlich aktualisiert, in der Reihe „Wirtschaftsdaten kompakt“ kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de). Informationen zu den größten Unternehmen des Landes Der private Sektor dominiert die Volkswirtschaft: im Zeitraum 1991 bis 2001 erwirtschaftete er Statistiken der ADB zufolge im Durchschnitt 95% des BIP, wobei er 85% der Gesamtausgaben und etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Investitionen tätigte; ferner beschäftigte er 92% der Arbeitnehmer. Der verbreitetste Unternehmenstyp war 2001 das Mikrounternehmen mit einem Anteil an den registrierten Firmen von 91,0%; dahinter folgten kleine und mittelständische Unternehmen mit 8,5% sowie Großunternehmen mit 0,5%. Innerhalb der 1.000 umsatzstärksten Unternehmen 2005 steuerten die 19 staatlichen einen Anteil von 8,6% zum gesamten Umsatz bei. Ausgewählte Kennzahlen philippinischer Firmen (in Euro, in Mitarbeitern) 1) Firmentyp Durchschnittlicher Umsatz Durchschnittliche Wertschöpfung Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Arbeitsproduktivität pro Mitarbeiter Weniger als 20 Mitarbeiter 2) 24.180 6.636 4 20 oder mehr Mitarbeiter 3) 3.592.242 1.178.518 119 1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2003 von 1 Euro = 62 philPesos; 2) 697.393 befragte Firmen; 3) 20.579 befragte Firmen Quelle: 2003 Annual Survey of Philippine Business and Industry (ASPBI), 2007 2.340 10.004 Unter den Großunternehmen finden sich neben den ausländisch bestimmten zahlreiche, einflussreichen Familien gehörende Konglomerate, die in der Regel eine Bank sowie eine Immobilienfirma beinhalten und somit durchaus den japanischen Zaibatsu oder den koreanischen Chaebol ähneln. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 112 Eines der traditionsreichsten ist die 1834 gegründete Ayala Corp. an der die philippinisch-spanische Zobel de Ayala-Familie über die Holding Mermac einen Anteil von etwa drei Fünfteln hält. Durch Tochtergesellschaften und angeschlossene Firmen ist Ayala Corp. in diversen Branchen tätig, darunter Immobilien, Hotels, Finanzdienstleistungen, Banken und Versicherungen, Telekommunikation, IT und Elektronik, Wasserversorgung, Fahrzeuge sowie Nahrungsmittel und Agrarwirtschaft. Auf Firmenebene zählen zu dem Konglomerat unter anderem Ayala Land, Ayala Automotive Holdings, Bank of the Philippine Islands, Globe Telecom sowie Manila Water. Weitere im Besitz von alteingesessenen philippinisch-spanischen Familien befindliche Konglomerate sind unter anderem Benpres Holdings (Lopez), Aboitiz & Company (Aboitiz) sowie A. Soriano Corp. (Soriano). Zu diesen kommen Konglomerate hinzu, die von philippinisch-chinesischen Taipanen gegründet wurden wie zum Beispiel SM Shoemart Investments (Henry Sy) und JG Summit Holdings (John Gokongwei). Die umsatzstärksten 20 Unternehmen 2005 (Umsatz in Mio. Euro, Änderung zum Vorjahr in %) Wichtige Sparten / Bruttoumsatz Unternehmen Produktsegmente 1) Top 1.000 insgesamt 75.759 National Power Corp. Stromerzeugung 3.719 Petron Corp. Verkauf und 2.781 Weiterverarbeitung von Ölprodukten Manila Electric Corp. Stromverteilung 2.556 TI (Philippines),Inc. Informations- und 2.283 Kommunikationstechnologie (IuK) Pilipinas Shell Petroleum Corp. Öl- und Gasförderung sowie 2.161 Weiterverarbeitung Chevron Philippines, Inc. Öl- und Gasförderung sowie 1.082 Weiterverarbeitung, Geothermie Philippine Long Distance Telekommunikations992 Telephone Co. dienstleistungen Philippine Airlines, Inc. Luftfahrt 986 Nestlé Philippines, Inc. Nahrungsmittel 948 Smart Communications, Inc. Telekommunikations945 dienstleistungen Toshiba Information Equipment IuK 932 (Philippines), Inc. San Miguel Corp. Getränke 901 Panasonic Communications IuK 860 Philippines Corp. Philips Semiconductors IuK 832 Philippines, Inc. Fujitsu Computer Products Corp. IuK 829 of the Philippines Mercury Drug Corp. Pharmaeinzelhandel 771 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit Änd. 2) 13,9 45,1 29,7 17,6 -0,6 17,5 15,3 5,8 12,9 3,9 -0,5 -37,3 10,1 56,5 17,4 12,9 10,5 113 Globe Telecom, Inc. Philippine Associated Smelting and Refining Corp. Zuellig Pharma Corp. National Food Authority Telekommunikationsdienstleistungen Kupferschmelzen 763 0,2 747 28,6 Pharmagroßhandel 632 An- und Verkauf von Reis 602 zwecks Versorgungssicherheit 1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso; 2) Auf philPeso-Basis Quelle: Business World Top 1.000 Corporations in the Philippines, 2006 3,9 63,7 Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: [email protected]). Regionale Struktur Die aus etwa 7.100 Insel bestehenden Philippinen lassen sich in geografischer Hinsicht grob in drei Hauptinselgruppen einteilen: Luzon, das den Norden des Landes bildet, die Visayas, die den mittleren Teil einnehmen, sowie das im Süden gelegene Mindanao. Adminstrative Unterteilung der Philippinen (Stand Juni 2006) Luzon Visayas Mindanao Regionen 8 (NCR, CAR, I, 3 (VI, VII, VIII) 6 (IX, X, XI, XII, II, III, IV A, IV B, XIII, ARMM) V) Provinzen 38 16 22 Städte 58 32 27 Stadtgemeinden 713 376 416 Barangays 20.489 11.443 10.052 Bevölkerung (in %) 56,0 20,3 23,7 (Zensus 2000) Quelle: NSCB, 2006 Philippinen 17 76 117 1.505 41.984 100,0 In Luzon befindet sich sowohl das wirtschaftliche wie auch das politische Zentrum der Philippinen: Der Großraum Manila (National Capital Region; NCR) ist Regierungssitz, und der maßgebliche Produktionsstandort (2005 lag sein Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes bei 42,4%); ferner ist er Finanz- und Ausbildungszentrum sowie ein Magnet für Arbeitssuchende aus allen Ecken des Landes. In einem Gebiet bestehend aus der NCR, Zentralluzon sowie Calabarzon (Cavite, Laguna, Batangas, Rizal, Quezon) lebt etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung und wird mehr als die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes der Philippinen erwirtschaftet. Diese Entwicklung hat jedoch nicht nur Vorteile mit sich gebracht: Zersiedelung, Umweltverschmutzung und ein starkes ökonomisches Gefälle gegenüber den anderen Wirtschaftsregionen stellen den Preis dafür dar. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 114 Um die NCR zu entlasten und um das Wohlstandsniveau in anderen Teilen des Landes anzuheben, plant die Regierung die Schaffung von neuen Zentren in Luzon, den Visayas und Mindanao. Ein großes Potential wird dabei dem Gebiet um die ehemaligen US-Militärlager Subic Bay und Clark zugeschrieben, die inzwischen den Status von Sonderwirtschaftszonen beziehungsweise Freihäfen inne haben; Clark positioniert sich jüngst vor allem als Standort für Firmen aus der Halbleiter- und Elektronikbranche. Beide Zonen konnten 2006 beziehungsweise 2007 Großprojekte von jeweils mehr als 1 Mrd. $ einwerben: In Clark will Texas Instruments sein neues Werk für Test und Montage von Halbleitern errichten, in Subic hat Hanjin bereits mit dem Bau einer großen Werft begonnen. Außer als Produktionsstandorte sollen Clark und Subic Bay auch zu führenden asiatischen Logistikzentren ausgebaut werden sollen. Die Ausgangsvoraussetzungen sind dabei sehr gut: Beide verfügen über einen internationalen Flughafen, Subic Bay Freeport darüber hinaus über einen Tiefwasserhafen, der selbst für die größten Schiffe zugänglich ist. Von Manila aus ist Clark über eine Mautautobahn schnell erreichbar, die Verbindung zwischen Clark und Subic geht ihrer Fertigstellung entgegen. In den Visayas befindet sich mit der Region um Cebu City der zweitgrößte Ballungsraum der Philippinen. Interessant ist dieser zum einen für BPO und IT-Dienstleistungen, wobei er auch davon profitieren kann, dass sich aufgrund steigender Mieten im Großraum Manila ein Teil der Unternehmen lieber hier ansiedelt, sowie für die Möbelherstellung; zum anderen verfügt Metro Cebu über ein großes touristisches Angebot, so finden sich auf der vorgelagerten Insel Mactan zahlreiche exklusive Hotels und Spas; im Januar 2007 fand in Metro Cebu der 12. ASEAN-Gipfel statt. Mindanao schließlich soll zum agrarindustriellen (Export)Zentrum der Philippinen aufgebaut werden. Sowohl weil dort natürliche Standortortvorteile für zahlreiche Produkte bestehen als auch weil die Anabauflächen im Gebiet Metro-Manila, ZentralLuzon sowie Calabarzon mit rasanter Geschwindigkeit schwinden. Davao City ist das wirtschaftliche Zentrum Mindanaos sowie ein wichtiger Logistikknotenpunkt in den südlichen Philippinen. Aufgrund der schlechten Sicherheitslage in Teilen Mindanaos sollte vor (Geschäfts)Reisen dorthin immer die Einschätzung von Landeskennern sowie der deutschen Botschaft eingeholt werden. Bedeutung der Regionen 2005 (in Euro, in %) BIP pro Kopf 1) Landesdurchschnitt National Capital Region (NCR) Cordillera Administrative Region (CAR) Region X Northern Mindanao Region XI Davao Region Region IV A CALABARZON Region VII Central Visayas Region VI Western Visayas Region XII SOCCSKSARGEN Region III Central Luzon Region IV B MIMAROPA Änd. 05/04 2) Anteil am BIP 3) Anteil an der Gesamtbevölkerung laut Zensus 2000 4) 921 2.678 1.095 9,3 11,4 6,0 100,0 36,8 2,1 100,0 13,0 1,8 911 869 860 859 752 693 664 629 7,8 10,2 7,4 9,7 10,7 6,2 8,4 12,1 4,5 4,4 11,7 7,0 6,6 3,2 7,8 2,9 3,6 6,8 (IV A+IV B) 15,4 7,5 8,1 3,4 10,5 (IV A+IV B) 15,4 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 115 Region IX Zamboanga 556 10,7 2,2 Peninsula Region I Ilocos Region 484 8,7 2,9 Region VIII Eastern Visayas 453 6,8 2,3 Region II Cagayan Valley 440 -0,3 1,7 Autonomous Region in Muslim 409 6,6 0,9 Mindanao (ARMM) Region V Bicol Region 381 8,4 2,5 CARAGA 220 7,9 1,2 1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso; 2) Auf philPeso-Basis; 3) Berechnet in Preisen von 1985; 4) 2001 und 2002 wurden die Regionen IV und IX neu aufgeteilt Quelle: NSCB, 2007 4,0 5,5 4,7 3,7 3,2 6,1 2,7 Rolle des Staates in der Wirtschaft Die staatliche Wirtschaftspolitik zielt seit etwa Mitte der 80er Jahre darauf ab, mittels marktorientierter Reformen die philippinische Volkswirtschaft zu restrukturieren und zu liberalisieren. In erster Linie geht es dabei um die Abschaffung von Monopolen, ferner um die Öffnung von Branchen, in denen Beschränkungen für ausländische Projekte bestehen, sowie um die Privatisierung von Staatsunternehmen. Im Omnibus Investments Code (Executive Order EO 226) von 1987 sind unter anderem die Anreize und Garantieren für Investitionen in den Philippinen festgelegt. Der Foreign Investments Act (FIA; Republic Act RA 7042) von 1991 war ein weiterer wichtiger Schritt, da er ausländische Kapitalbeteiligungen von bis zu 100% in all den Bereichen ermöglichte, die nicht in der Foreign Investment Negative List (FINL) enthalten sind. Landbesitz ist nach wie vor nur Philippinern oder Firmen, die sich zu mindestens 60% in philippinischem Besitz befinden, möglich. Das ursprüngliche Build-Operate-Transfer (BOT) Law (RA 6957) wurde 1990 erlassen, derzeit werden die Implementing Rules and Regulations (IRR) überarbeitet, unter anderem um die Prozeduren für die Teilnahme privater Firmen zu vereinfachen. Im Bereich der Sonderwirtschaftszonen waren die Philippinen eines der ersten Länder in Asien, das Exportverarbeitungszonen eingerichtet hat; Grundlage war das 1969 erlassene Gesetz RA 5490. Seit damals sind zahlreiche weitere Sonderwirtschaftszonen hinzugekommen, darunter Clark und Subic Bay. Eine Übersicht findet sich bei der Philippine Economic Zone Administration (www.peza.gov.ph). Die 1997 in Angriff genommene Privatisierung des Metropolitan Waterworks and Sewerage System (MWSS) in der NCR war eines der weltweit größten derartigen Vorhaben im Bereich Wasser. Auch bei der Stromerzeugung und -verteilung macht die Privatisierung im Rahmen des 2001 erlassenen Gesetzes Electric Power Industry Reform Act (EPIRA) Fortschritte. Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings, dass sich bei manchen Vorhaben nicht die lehrbuchmäßigen Ergebnisse einstellten, sondern sich bei der Bewertung der Liberalisierungs- und Privatisierungsergebnisse insgesamt ein durchaus gemischtes Bild ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 116 bietet. Der als Buch erhältliche Medium-Term Philippine Development Plan (MTPDP) 2004 bis 2010 bietet einen Überblick über die mittelfristige staatliche Entwicklungsplanung und ist auch wegen der enthaltenen Prognosen durchaus für Unternehmen, die einen Markteinstieg vorbereiten, von Interesse. Außenhandel Die Philippinen setzen bei ihrer Handelspolitik primär auf Verhandlungen und Abkommen innerhalb des multilateralen Handeslsystems; die handelspolitischen Ziele werden also innerhalb der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) in der die Philippinen seit Anfang 1995 Mitglied sind, sowie in der von den Philippinen 1967 mit gegründeten ASEAN verfolgt. Gegenüber bilateralen Freihandelsabkommen wird eine konservative Haltung eingenommen, was sich auch daran zeigt, dass das bisher einzige derartige Abkommen der Philippinen erst Ende 2006 mit Japan, dem größten Investor und zweitgrößten Handelspartner, abgeschlossen worden ist. Das Japan-Philippines Economic Partnership Agreement (JPEPA) umfasst allerdings nicht nur Zollfragen, sondern auch weitere Bereiche, darunter die Singapur-Themen (Investitionsschutz, Handelserleichterungen, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, Wettbewerb). Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme", Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 10787, 160 Seiten, Preis: 25 Euro. Kennziffern des philippinischen Außenhandels *) Kennziffer 1990 1995 2000 2006 .Importe (in Mio. $) 12.206 26.538 34.491 51.533 .Exporte (in Mio. $) 8.186 17.447 38.078 46.978 .Saldo (in Mio. $) -4.020 -9.090 3.587 -4.555 .Importe (in %) 27,6 35,1 45,4 44,1 .Exporte(in %) 18,5 23,1 50,2 40,2 .Saldo(in %) -9,1 -12,0 4,7 -3,9 *) Auf FOB-Basis Quellen: National Statistics Office (NSO), Department of Trade & Industry (dti), 2007 Die zehn größten Lieferländer der Philippinen sind dabei: USA, Japan, Singapur, Taiwan, VR China, Korea (Rep.), Saudi-Arabien, Malaysia, Thailand sowie Hongkong. Deutschland hatte 2006 an den gesamten Importen einen Anteil von 2,6%. Philippinischer Außenhandel nach ausgewählten Handelsblöcken und Ländern (in %) 1996 2000 2005 2006 Philippinische Importe (cif) aus ASEAN 12,3 15,6 18,8 19,9 .Singapur 5,3 6,8 7,8 8,4 ASEAN + 3 41,5 44,9 47,1 47,1 .Japan 21,8 18,8 17,1 13,7 .VR China 2,2 2,4 6,3 7,2 NAFTA 20,9 19,2 19,4 16,6 .USA 19,9 18,4 18,8 16,1 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 117 EU .Deutschland GCC *) Philippinische Exporte (fob) nach ASEAN ASEAN + 3 NAFTA EU .Deutschland GCC *) *) Gulf Cooperation Council Quellen: NSO, dti, 2007 11,3 3,6 6,8 9,1 2,2 6,7 7,9 2,4 5,6 8,6 2,6 6,5 14,5 35,7 35,1 17,6 4,1 1,0 15,7 35,3 31,2 18,2 3,5 0,3 17,3 48,1 18,8 17,0 3,3 0,5 17,3 46,6 19,1 18,5 3,8 0,6 Auf welche Exportbranchen und Absatzmärkte die Philippinen im Rahmen ihrer Außenhandelspolitik den Schwerpunkt setzen, zeigt vor allem der Philippine Export Development Plan 2005 bis 2007. Überdurchschnittliche Beiträge werden dort von Elektronik, Kfz und Kfz-Teilen, Mineralien, Baumaterialien, Nahrungsmitteln, Fischereiund Aquakulturprodukten, organischen Nahrungsmitteln, Möbeln, Geschenkartikeln, modischer Bekleidung, Modeaccessoires sowie Schmuck erwartet. Einfuhr nach Warengruppen (in Mio. $; in %) *) SITC Warengruppe 2005 0-9 Insgesamt 47.418,2 0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 2.647,9 5 Chemische Erzeugnisse 3.296,0 .51 Organische Chemikalien 534,8 .52 Anorganische Chemikalien 288,2 .53 Farben/Lacke 195,1 .54 Arzneimittel 457,9 .55 Waschmittel/Kosmetika 329,4 .56 Düngemittel 197,0 .57 Kunststoffe (Primärform) 579,1 .58 Kunststoffe (Halbwaren) 274,9 6 Vorerzeugnisse 3.800,6 .64 Papier/Pappe 393,3 .65 Textilien 784,0 .66 Baustoffe/Glas/Keramik 185,7 .67 Eisen/Stahl 1.360,3 .68 NE-Metalle 459,3 7 Maschinen und Fahrzeuge 16.272,9 .71 Kraftmaschinen 320,3 .72 Arbeitsmaschinen 1.017,0 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 188,0 .74 Spezialmaschinen 597,4 .71 bis 74 Maschinen 2.122,7 .75 Büromaschinen/EDV 3.306,0 .76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 1.065,8 ..776 Elektronische Bauelemente 6.214,4 .75+76+776 Elektronische Erzeugnisse 10.586,2 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 2006 51.531,7 2.867,5 3.631,1 557,7 351,6 179,4 529,2 352,3 246,3 657,6 286,9 3.915,9 456,5 889,6 195,1 1.147,2 602,8 17.370,4 250,5 1.166,9 163,2 637,0 2.217,7 3.235,0 1.113,7 7.072,0 11.420,7 Änd. 8,7 8,3 10,2 4,3 22,0 -8,0 15,6 7,0 25,0 13,6 4,4 3,0 16,1 13,5 5,1 -15,7 31,2 6,7 -21,8 14,7 -13,2 6,6 4,5 -2,1 4,5 13,8 7,9 Anteil 100,0 5,6 7,0 1,1 0,7 0,3 1,0 0,7 0,5 1,3 0,6 7,6 0,9 1,7 0,4 2,2 1,2 33,7 0,5 2,3 0,3 1,2 4,3 6,3 2,2 13,7 22,2 118 .77 minus 776 Elektrotechnik 1.806,3 1.716,8 .78 Kraftfahrzeuge 1.215,6 1.356,3 .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 470,7 658,8 8 Fertigerzeugnisse 1.123,0 1.227,7 .82 Möbel 54,1 70,5 .84 Bekleidung 79,5 88,7 .87 Mess- und Regeltechnik 348,5 371,7 .88 Feinmechanik/Optik 111,9 110,5 *) Auf FOB-Basis Quelle: Economic Indices and Indicators Division, NSO, 2007 Ausfuhr nach Warengruppen (in Mio. $; in %) *) SITC Warengruppe 2005 2006 0-9 Insgesamt 41.254,7 47.036,5 0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 1.612,4 1.784,8 1 Getränke/Tabak 188,3 180,6 2 Rohstoffe 566,4 800,9 .28 Erdöl 323,2 540,8 3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom 705,9 972,1 .33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 674,4 927,3 5 Chemische Erzeugnisse 546,0 751,0 .54 Arzneimittel 23,9 28,3 6 Vorerzeugnisse 1.505,5 3.036,3 .64 Papier/Pappe 108,9 136,3 .65 Textilien 244,0 219,7 .67 Eisen/Stahl 94,5 239,7 .68 Ne-Metalle 478,9 1.335,2 7 Maschinen und Fahrzeuge 17.016,2 19.393,3 .71 Kraftmaschinen 11,1 14,9 .72 Arbeitsmaschinen 80,6 77,1 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 30,0 33,8 .74 Spezialmaschinen 286,5 339,2 .71 bis 74 Maschinen 408,2 465,0 .75 Büromaschinen/EDV 5.695,7 5.821,2 .76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 897,4 837,1 ..776 Elektronische Bauelemente 6.512,6 8.178,7 .75+76+776 Elektronische Erzeugnisse 13.105,7 14.837,0 .77 minus 776 Elektrotechnik 1.756,6 2.513,3 .78 Kraftfahrzeuge 1.573,3 1.526,0 .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 163,9 52,0 8 Fertigerzeugnisse 2.527,7 3.006,0 .84 Bekleidung 1.346,2 1.712,8 .87 Mess- und Regeltechnik 171,9 114,9 *) Auf FOB-Basis Quelle: Economic Indices and Indicators Division, NSO, 200 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit -5,0 11,6 40,0 9,3 30,3 11,6 6,7 -1,3 3,3 2,6 1,3 2,4 0,1 0,2 0,7 0,2 Änd. 14,0 10,7 -4,1 41,4 67,3 37,7 37,5 37,5 18,4 101,7 25,2 -10,0 153,7 178,8 14,0 34,2 -4,3 12,7 18,4 13,9 2,2 -6,7 25,6 13,2 43,1 -3,0 -68,3 18,9 27,2 -33,2 Anteil 100,0 3,8 0,4 1,7 1,1 2,1 2,0 1,6 0,1 6,5 0,3 0,5 0,5 2,8 41,2 0,03 0,2 0,1 0,7 1,0 12,4 1,8 17,4 31,5 5,3 3,2 0,1 6,4 3,6 0,2 119 4.2. Vertrieb Autor: Oliver Höflinger, bfai Manila (bfai) – (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte. Groß- und Einzelhandel Der philippinische Handel ist ein wichtiger und kräftig expandierender Wirtschaftszweig. 2006 steuerte er etwa ein Siebtel zum nominalen BIP bei und legte um 12,3% auf 872,7 Mrd. philPesos (rund 13,5 Mrd. Euro; 1 Euro = 64,4 philPesos im Jahresdurchschnitt 2006) zu. Bereits bei einer Tour durch den Großraum Manila (National Capital Region; NCR) sticht dem Besucher ins Auge, dass sich die Branche zwischen den beiden Extremen ganz groß und ganz klein bewegt: zwischen den großen Einkaufszentren US-amerikanischer Prägung einerseits, sowie den überall anzutreffenden kleinen Nachbarschaftsläden, den Sari-Sari-Stores, andererseits. Die Attraktivität des Einzelhandels zeigt sich nicht zuletzt an einem weiteren Extrem, nämlich daran, dass Henry Sy, der laut der Zeitschrift Forbes im Jahr 2006 mit einem Vermögen von rund 4 Mrd. $ der reichste Philippiner war, gleichzeitig auch der führende Einzelhandelsunternehmer des Landes ist. An der gesamten Wertschöpfung des Handels stellte der Großhandel einen Anteil von etwa drei Vierteln. Generell hat dieser in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen; war es früher üblich, dass ein Hersteller mit zahlreichen Abnehmern in direktem Geschäftskontakt stand, so konzentriert er sich heute aufgrund von Kostenüberlegungen auf seine Key-Accounts, während er seine anderen Endkunden nun über einen Großhändler (sowie auf der nächsten Ebene über einen Einzelhändler) bedienen lässt. Ähnlich sieht die Struktur beim Import aus: hier liefert der ausländische Hersteller meist an einem Importeur beziehungsweise Vertreter, der dann die Key-Accounts selbst betreut, während die anderen Endkunden über Groß- und Einzelhändler beliefert werden. Bruttowertschöpfung von Groß- und Einzelhandel 2003 2004 2005 Einzelhandel (in Mio. Euro) 2.212 2.227 2.596 Einzelhandel (in Mio. philPeso) 137.113 155.886 179.150 Änderung (in %) *) 7,5 13,7 14,9 Großhandel (in Mio. Euro) 7.511 7.512 8.664 Großhandel (in Mio. philPeso) 465.659 525.856 597.799 Änderung (in %) *) 8,6 12,9 13,7 Handel insgesamt (in Mio. Euro) 9.722 9.739 11.260 Handel insgesamt (in Mio. philPeso) 602.772 681.742 776.949 Änderung (in %) *) 8,4 13,1 14,0 Wechselkurs (1 Euro = ... philPesos) 62 70 69 *) Änderung im Vergleich zum Vorjahr auf philPeso-Basis zu laufenden Preisen Quelle: NSCB, 2006 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 120 Laut Prognosen von der Philippine Retailers Association (PRA) und Euromonitor soll der reale Einzelhandelsumsatz im Zeitraum 2003 bis 2008 stetig zunehmen, wobei die Rate auf dem Niveau des realen BIP-Wachstums beziehungsweise leicht darüber liegen soll. Dem Non-Food-Segment wird dabei im Vergleich zum Food-Segment ein etwas höheres Potential zugeschrieben. Prognostizierter realer Einzelhandelsumsatz (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003) 2004 2005 2006 2007 2008 Insgesamt 1.983,7 2.087,2 2.208,6 2.345,8 2.501,0 .Änd. 4,8 5,2 5,8 6,2 6,6 Nahrungsmittel 1.049,3 1.093,8 1.149,6 1.214,6 1.290,5 .Änd. 3,4 4,2 5,1 5,7 6,2 Non-food 934,4 993,4 1.059,0 1.131,2 1.210,5 .Änd. 6,3 6,3 6,6 6,8 7,0 Quelle: Philippine Retailers Association (PRA), Euromonitor, 2006 Die Zahl der Einzelhandelsfirmen soll laut PRA und Euromonitor von 475.840 im Jahr 2003 auf 532.000 im Jahr 2008 steigen. Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten sollen dabei mit einem Anteil von 93% dominierend sein. Bei den Verkaufsstätten wird im Prognosezeitraum mit einer Zunahme von 604.696 auf 718.104 gerechnet, bei der Verkaufsfläche mit einem Wachstum von 255,1 Mio. qm auf 346,4 Mio. qm. Entwicklung von Einzelhandelsfirmen, Verkaufsstätten und Verkaufsfläche 2004 2005 2006 2007 Einzelhandelsfirmen 490.218 504.900 516.700 525.000 insgesamt Änderung 3,0 3,0 2,3 1,6 .weniger als 10 Mitarbeiter 463.000 475.350 485.940 490.800 .Änderung 2,9 2,7 2,2 1,0 .mehr als 10 Mitarbeiter 27.218 29.550 30.760 34.200 .Änderung 4,9 8,6 4,1 11,2 Verkaufsstätten insgesamt 624.610 645.102 667.090 689.973 Änderung 3,3 3,1 2,7 2,0 Verkaufsfläche (in Mio. qm) 274,8 293,2 309,2 326,8 Änderung 7,7 6,7 5,5 5,7 Quelle: PRA, Euromonitor, 2006 2008 532.000 1,3 495.000 0,9 37.000 8,2 718.104 2,7 346,4 6,0 Der philippinische Einzelhandel lässt sich in einen traditionellen und einen modernen Bereich einteilen. Zu ersterem zählen die Sari-Sari-Läden, die öffentlichen Märkte (Wet Markets) sowie die Tiangge (in etwa den Flohmärkten ähnlich), zu letzterem zählen Super- und Hypermärkte, Department Stores sowie Einkaufszentren. Sari-Sari-Läden und öffentliche Märkte wickeln etwa die Hälfte des gesamten Einzelhandelsumsatzes ab. Die große Beliebtheit dieser Verkaufsstätten basiert vor allem darauf, dass sie an fast jeder Ecke vor allem in den Gegenden zu finden sind, in denen die einkommensschwächeren Bevölkerungsteile leben. Die Verbraucher können dort trotz etwas höherer Preise ohne Zeit- und Fahrgeldverluste bequem einkaufen, wann auch immer sie Güter des täglichen Bedarfs benötigen; ferner ist es dort möglich, auch ohne Bankkonto beziehungsweise -karten auf Kredit zu kaufen, d.h. Anschreiben zu lassen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 121 Im gesamten Einzelhandelssystem übernehmen Sari-Sari-Läden darüber hinaus die wichtige Funktion des Umportionierens und Umverpackens beziehungsweise des offenen Verkaufs; generell besteht der Großteil des Angebots aus Klein- und Kleinstportionen wie zum Beispiel den Sachets; darüber hinaus sind normalerweise in größerer Stückzahl verkaufte Waren wie beispielsweise Zigaretten auch einzeln erhältlich. Auf diese Art ermöglichen es die Sari-Sari-Läden auch den einkommensschwachen Philippinern, Markenprodukte zu kaufen. Die Sari-Sari-Läden beschaffen ihre Produkte in Supermärkten oder beziehen sie vom Großhandel. Auf den Tiangge werden in letzter Zeit vor allem Kleidung sowie markenlose Elektronikprodukte verkauft. Super- und Hypermärkte, Department Stores sowie Einkaufszentren dominieren hingegen den modernen Einzelhandel. Super- und Hypermärkte verfügten 2003 über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von etwa 2.742 qm und fungieren in der Regel als Anchor-Shops in den Einkaufszentren; meist werden zwischen beiden von Konsumentenseite keine größeren Unterschiede wahrgenommen, nicht zuletzt weil Hypermärkte in den Philippinen ein relativ neues Format sind und meist den etablierten Supermarktketten entstammen. Dennoch gewinnen Hypermärkte allmählich an Beliebtheit, da sie den one-stop-Einkauf ermöglichen. Das Shopping-Mall-Konzept wurde in den Philippinen von der SM Shoemart Gruppe zur Meisterschaft geführt, die sich zuvor bereits erfolgreich im Supermarkt- und Department Store-Segment etabliert hat. Die SM Mall of Asia, das mit 386.224 qm größte Einkaufszentrum der Philippinen und eines der größten weltweit wurde 2006 eröffnet. Sie liegt direkt an der Bucht von Manila in der Bay City, wo derzeit das neue Geschäftsund Vergnügungsviertel der NCR entsteht. Was die Unterschiede zwischen städtischen Großräumen und den Provinzen anbelangt, so haben in ersteren die Einkaufszentren meist eine Verkaufsfläche von 100.000, während in letzteren das Konzept Community Mall, das heißt ein Einkaufszentrum mit mehr als 10.000 qm, am besten funktioniert, nicht zuletzt, da hier die Einkommen und somit auch die Umsätze niedriger ausfallen. Prognostizierter realer Einzelhandelsumsatz und Verkaufsstätten nach ausgewählten Unternehmenstypen (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003) 2004 2005 2006 2007 2008 Andere Nahrungsmitteleinzelhändl er (Mikro, Kioske usw.) .Umsatz 816,0 840,0 872,0 910,0 955,0 ..Änderung 2,1 2,9 3,8 4,4 4,9 .Verkaufsstätten 323.297 332.495 343.206 353.986 364.511 ..Änderung 2,9 2,8 3,2 3,1 3,0 Supermärkte, Hypermärkte .Umsatz 194,5 212,5 233,5 258,0 286,0 ..Änderung 8,7 9,3 9,9 10,5 10,9 .Verkaufsstätten 5.306 5.640 5.979 6.254 6.800 ..Änderung 3,9 6,3 6,0 4,6 8,7 Department Stores .Umsatz 146,2 157,2 171,0 185,5 202,0 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 122 ..Änderung .Verkaufsstätten ..Änderung Quelle: PRA, Euromonitor, 2006 6,4 1.403 14,3 7,5 1.520 8,3 8,8 1.650 8,6 8,5 2.167 31,3 8,9 2.750 26,9 Die meisten großen Einzelhandelsfirmen sind im Besitz von reichen philippinischchinesischen Händlern beziehungsweise Familien; so gründete zum Beispiel Henry Sy SM Shoemart, John Gokongwei Robinson's sowie Mariano Que Mercury Drug. Mit Mercury Drug und Zuellig Pharma wurde 2005 sowohl die Rangliste der umsatzstärksten Einzelhändler wie auch die der Großhändler von einem im Pharmahandel tätigen Unternehmen angeführt. Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005 Handelsgruppe /Handelsmarke (Segment) Umsatz (in Mio. Euro) 1) Umsatz (in Mio. philPeso) Änd. 05/04 2) Einzelhandel Mercury Drug Corp. 771 53.175 Supervalue, Inc. 405 27.954 Robinson’ s Supermarket Corp. 185 12.753 SM Mart, Inc. 178 12.263 Rustan Commercial Corp. 138 9.507 Großhandel Zuellig Pharma Corp. 632 43.639 Total (Philippines) Corp. 359 24.780 Subic Bay Fuels Co., Inc. 238 16.427 Sanyo Epson Imaging Devices (Phils.), Inc. 175 12.056 Metro Drug, Inc. 163 11.216 Groß- und Einzelhandel insgesamt 3) 10.471 722.465 1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso, 2) Auf philPeso-Basis, 3) Nur auf Grundlage der unter den 1.000 umsatzstärksten Unternehmen enthaltenen Groß- und Einzelhändler Quelle: Business World Top 1.000 Corporations in the Philippines, 2006 Handelsvertreter und Vertragshändler Lokale Besonderheiten Zu den großen Vorteilen des Philippinengeschäftes zählt die erleichterte und freundliche Kommunikation. So besteht generell eine geschichtlich bedingte Vertrautheit mit der westlichen Kultur; hinzu kommt, dass die meisten Geschäftsleute über gute Englischkenntnisse und eine qualifizierte Ausbildung, die oftmals an einer USamerikanischen Universität erworben wurde, verfügen. Der philippinische Geschäftspartner spricht also nicht nur Englisch, sondern ist auch zum kulturellen Verstehen in der Lage, er weiß wie das westliche Gegenüber "tickt". Des Weiteren bescheinigen Branchenkenner den Philippinern gute Teamfähigkeiten sowie ein ausgeprägtes Talent für das mittlere Management. Dennoch sollte nicht ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 123 10,5 15,1 15,9 5,0 -8,1 3,9 75,1 66,1 764,3 11,7 19,6 vergessen werden, dass die Philippinen zwar die amerikanischsten Shopping-Malls und die besten Cover-Bands der Region haben, gleichzeitig aber immer ein asiatisches Land mit eigenständigen Verhaltensnormen und -weisen geblieben sind. So sind auch hier die bekannten Elemente wie beispielsweise polychrones Zeitverständnis, Loyalitätsverpflichtung gegenüber Familie, Verwandtschaft und Peergroup (Barkada), Reziprozitätsgebot (Utang-na-loob) sowie indirekte Kommunikation mit den Stufen Pahiwatig (andeuten, vorschlagen), Pabatid (bewußtmachen) sowie Pahayag (nennen) und oft spezifischer körpersprachlicher Komponente zu beachten. Auch wenn also ein philippinischer Geschäftspartner einen sehr westlichen Eindruck macht und die oberflächliche Kommunikation reibungslos verläuft, kann das Geschäft an einem kräftigen Tritt in das kulturelle Fettnäpfchen scheitern und nicht nur an rein kaufmännischen Differenzen. Nicht alle Schnitzer beziehungsweise Gesichtsverluste lassen sich danach auch wieder bereinigen. Im Geschäftsgebaren der philippinisch-chinesischen und der philippinischmalayischen Händlern lassen sich in der Regel durchaus kulturell bedingte Unterschiede wahrnehmen, wobei natürlich auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen. Grundsätzlich trifft auf den philippinisch-chinesischen Händler das in Wirtschaftsführern zum geschäftlichen Umgang mit festlandschinesischen oder taiwanischen Geschäftsleuten beziehungsweise das zu deren Eigenheiten Gesagte zu. Beispielsweise lassen sich nach Aussagen von deutschen Branchenkennern auch mit den philippinisch-chinesischen Händlern dann die besten Geschäfte machen, wenn die ausländische Firma ein bewährter Bestandteil des lokalen Netzwerkes geworden ist. Darüber hinaus ist der philippinisch-chinesische Händler im Vergleich zum philippinischmalayischen geschäftlich aggressiver; er verfügt über ein größeres Netzwerk und vertreibt eine Vielzahl von - oftmals überhaupt nicht verwandten – Produkten, wobei er auch Geschäfte mit sehr niedrigen Margen nicht ausschlägt. Der philippinischmalayische Händler hingegen hat ein kleineres, dafür jedoch spezialisierteres gutes Netzwerk und vertritt nur eine engere Palette von ausgewählten Erzeugnissen mit höheren Margen; im geschäftlichen Umgang ist er meist entspannter sowie dem westlichen Geschäftspartner ähnlicher. In regionaler Hinsicht stellen die aus etwa 7.100 Inseln bestehenden Philippinen vor allem eine logistische Herausforderung für einen landesweiten Vertrieb wie auch für den Kundendienst dar. Allerdings dürfte es speziell beim Markteintritt für die meisten Firmen ausreichend sein, ein Absatzgebiet bestehend aus Metro-Manila, Zentralluzon sowie Calabarzon ins Auge zu fassen, da dort etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung lebt und mehr als die Hälfte des BIP erwirtschaftet wird. Darüber hinaus kann auch die Region um Cebu City, die das zweitgrößte wirtschaftliche Zentrum der Philippinen darstellt, von Interesse sein. Für deutsche Firmen, die eine eigene Vertretung in den Philippinen planen, stellt sich ferner die Frage, welche Teile des Vertriebs sie in Eigenregie übernehmen und welche sie an Vertreter vergeben sollen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem marktstrukturelle Faktoren wie die regionale Verteilung des Umsatzes oder der Konzentrationsgrad auf der Nachfragerseite sowie die Beratungsintensität des eigenen Angebots. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 124 So setzt beispielsweise in der Medizintechnik Siemens zur Markbearbeitung im Großraum Manila den eigenen Außendienst ein, da hier rund 90% des Umsatzes getätigt werden, in den restlichen Regionen übernehmen Vertriebshändler den Verkauf. Im Pflanzenschutz betreut Bayer das Plantagensegment, das aus wenigen, sehr großen Nachfragern besteht und auf das etwa ein Drittel des Umsatzes entfällt, selbst, während das umsatzmäßig größere, aber atomistische Farmensegment mittels Händlern bedient wird. Generell lässt sich sagen: Je spezialisierter das eigenen Produkt, desto stärker sollte auf eigene Kräfte zurückgegriffen werden. Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass zwar große Teile der philippinischen Bevölkerung nur über eine geringe Kaufkraft verfügen, jedoch in der Masse durchaus eine ansprechende Nachfrage entfalten. Während allerdings der Absatz von Oberklassefahrzeugen und Luxusgütern an reiche Konsumenten oder von hochwertigen Maschinen an international tätige Großunternehmen ähnlichen Gesetzen folgt wie in Deutschland, kann das Geschäft mit den ärmeren Konsumentensegmente eine geänderte Strategie beispielsweise in Form des Sachet-Marketing - also des Absatzes großer Mengen von kleinen Portionen - erfordern (siehe hierzu Modul Kaufkraft, Konsumverhalten, Kundenerwartungen), ebenso ist der Absatz vermeintlich teurer deutscher Maschinen an philippinische Unternehmen meistens deutlich beratungsintensiver. Handelsvertreter auswählen In den Philippinen besteht keine deutsche Auslandshandelskammer (AHK), dem Vernehmen nach wird eine Gründung jedoch immer wahrscheinlicher. Die European Chamber of Commerce of the Philippines (ECCP) ist deshalb mit die beste Anlaufstelle für die Vertretersuche. Sie hat ihr Hauptbüro in Makati und verfügt über eine Zweigstelle in Cebu City. Geleitet wird die Kammer schon seit längerem von einem deutschen Geschäftsführer; von den 713 Mitgliedsfirmen Stand Mitte 2006 stellten deutsche mit einem Anteil von 15,6% die zweitgrößte Gruppe hinter den philippinischen mit 54,7%. Die ECCP bietet für 900 Euro ihre Standardsuche von Handelsvertretern, Vertriebshändlern und Partnern für Gemeinschaftsunternehmen an. An Hand der vom suchenden Unternehmen gelieferten Informationen und Anforderungen werden zuerst die Absatzchancen für das neue Produkt oder die Dienstleistung bewertet, detaillierte Marktstudien können auf Anfrage ebenfalls erstellt werden. Danach wird auf Grundlage der Datenbank nach in Frage kommenden Vertretern gesucht, ohne dass der Name des Auftraggebers genannt wird. Im Erfolgsfall wird dem suchenden Unternehmen eine Liste mit Firmenprofilen überreicht, worauf dieses dann mit den potentiellen Partnern direkt oder mit Unterstützung der Kammer verhandeln kann. Gesuche können schließlich auch in der Kammerzeitschrift oder auf der Website platziert werden. Von besonderem Interesse dürfte die schwarze Liste der ECCP sein, auf der sich in- wie ausländische Firmen finden, die bereits als Vertreter für das Philippinengeschäft unangenehm aufgefallen sind. Das Philippine-European Business Directory 2006 der ECCP liefert einen detaillierten Überblick über alle Mitgliedsfirmen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 125 der Kammer; auf der Internetpräsenz der ECCP findet sich dieses Verzeichnis in verkürzter Form. Geeignete Partner für den Markteinstieg sind auch die zahlreichen in den Philippinen vertretenen internationalen beziehungsweise deutschen Handelshäuser: Maschinen & Technik (MATEC) ist auf Maschinen und Energie spezialisiert; Hamburg Trading ist im (Lebensmittel)Chemikaliensegment tätig und darüber hinaus Vertriebshändler von Villeroy & Boch; den Schwerpunkt von Rieckermann Philippines bilden Maschinen, vor allem für die Nahrungsmittel- und Verpackungsindustrie; C. Melchers ist in zahlreichen Segmenten tätig. Was philippinische Organisationen anbelangt , so bieten sich die Philippine Trade and Investment Center in der philippinischen Botschaft in Berlin sowie in Hamburg als erste Anlaufstellen für Informationen und Kontakte an. Vor Ort in den Philippinen kommen vor allem der Board of Investments (BOI), CITEM (siehe Abschnitt Messewesen) sowie die Philippine Chamber of Commerce and Industry (PCCI) in Frage. Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass auch die Vertriebsstrukturen dem großen Einfluss des Internet unterworfen sind. Ein Blick auf die philippinischen Procurement- und Sourcing-Plattformen lohnt sich also auf jeden Fall (siehe hierzu Abschnitt E-Commerce). Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfaiInternetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen. Handelsvertreter managen Grundsätzlich ist es nicht leicht, für europäische Produkte einen geeigneten Handelsvertreter zu finden. Denn einerseits sind deren Preise recht hoch und es werden zahlreiche legale wie illegale Ersatzprodukte angeboten, andererseits weichen die Prioritäten von philippinischen Händlern und europäischen Anbieter oftmals voneinander ab. So führen große Händler, die auch einen landesweiten Vertrieb übernehmen können, in der Regel zahlreiche Produkte beziehungsweise Marken, was zu Lasten einer individuellen Beratung oder der Markenpolitik des Anbieters gehen kann; kleinere Händler sind meist spezialisierter was Produkte und Marken anbelangt, decken aber nur bestimmte Regionen ab. Insgesamt sind nur wenige einheimische Händler wirklich markenbewusst. Hintergrund dafür sind die niedrigen Margen, so erhält ein Händler nach Einschätzung von Branchenkennern im Allgemeinen etwa 3 bis 5% des Verkaufswertes als Entlohnung, wobei je nach Produkt oder Marke natürlich zum Teil größere Abweichungen bestehen können. Die Mehrzahl der Händler zieht deshalb den schnellen Absatz großer Mengen von niedrigpreisigen Produkten vor. Europäische Erzeugnisse sind jedoch teurer und im philippinischen Umfeld meist beratungsintensiver: Beispielsweise stellt beim Maschinenkauf für viele philippinische Firmen meist der Anschaffungspreis das Hauptkriterium dar; dass die vermeintlich teurere deutsche Maschinen allerdings die niedrigeren Lebenszykluskosten aufweist und somit die billigere ist, muss zuerst vermittelt werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 126 Deutsche Anbieter sollten ihren Händler deshalb nicht nur in (produkt)technischer Hinsicht schulen, sondern ihm auch auf die potentiellen Kundengruppen zugeschneiderte Marketingargumente mit an die Hand geben (der Stromverbrauch kann zum Beispiel ein wichtiges Kriterium sein, da die Philippinen mit die höchsten Strompreise in der Region aufweisen). Nicht zuletzt muss ein Händler in der Lage sein, die kontinuierliche Verfügbarkeit des Produktes sowie einen guten Kundendienst zu gewährleisten. In der Preispolitik können Rabatte zum Stolperstein werden; wer also keinen Exklusivvertrieb vergibt, sollte genau festlegen welche Rabatte und Konditionen die einzelnen Händler gewähren dürfen. Anbieter, die ihre Marke in den Philippinen aufbauen oder pflegen wollen beziehungsweise ihr Produkt massiv in den Markt drücken möchten, überlassen die erforderlichen kommunikationspolitischen Maßnahmen nicht dem Händler, sondern engagieren dafür Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit-Agenturen. Die Einrichtung und konkrete Ausgestaltung eines Kontroll- und Berichtssystems sollte Bestandteil des Vertrages mit einem Handelsvertreter sein. Branchenkenner empfehlen dabei Meldungen in vierteljährlichen Abständen, schon von Beginn der Geschäftspartnerschaft an. Denn es sei schon vorgekommen, dass europäische Firmen monatelang auf Erfolgsmeldungen ihres Vertreters warteten, nur um schließlich herauszufinden, dass dieser überhaupt keine Verkaufsanstrengungen unternommen hatte. Auch wenn die Geschäftsbeziehung schon länger besteht und gut läuft, sollten die üblichen Kontrollen nicht vernachlässigt werden. Speziell bei Markenerzeugnissen, die gerne nachgebaut oder gefälscht werden wie zum Beispiel Kfz-Teilen oder elektrischen Handwerkzeugen, empfehlen Branchenkenner darüber hinaus, regelmäßig Stichproben auch bei den eigenen Händlern durchzuführen. Bei Gemeinschaftsunternehmen bestehen die größten Erfolgsaussichten dann, wenn der philippinische Partner die erforderlichen lokalen Mittel einbringt und das ausländischen Unternehmen das (Fertigungs)Fachwissen und gegebenenfalls - wie etwa bei der Produktion rein für den Export - auch den Absatzmarkt. Wichtig ist nach Aussagen von Branchenkennern, dass von philippinischer Seite derjenige, der am Ende tatsächlich die maßgeblichen Leistungen erbringt, bereits an den Verhandlungen teilnimmt. Anderenfalls ist die Wahrscheinlichkeit für ein Scheitern schon recht hoch. Die meisten Fehlschläge seien darauf zurückzuführen, dass das ausländische Unternehmen auf einen Partner hereinfiel, der Ressourcen vorspiegelte, über die er gar nicht verfügte. Schließlich sollte der persönliche Kontakt kontinuierlich gepflegt werden, da die Philippinen wie bereits dargestellt ein asiatisches Land sind und für die dortigen Geschäftsleute nicht nur das Geschäft, sondern auch die zwischenmenschliche Beziehung eine große Rolle spielt. Messewesen Ihren Ruf als Kongressstadt hat Manila mit dem 1976 eröffneten Philippine International Convention Center (PICC) - dem ersten internationalen Kongresszentrum Asiens begründet. Bis Mitte der 80er Jahre fanden zahlreiche internationale Veranstaltungen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 127 statt; aufgrund der innenpolitischen Ereignisse, aber auch aufgrund der Verkennung des Potentials der MICE-Industrie (Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions) und einer damit einhergehenden Gleichgültigkeit durch den Staat, setzte dann allerdings der Niedergang ein, während andere asiatische Länder massiv Kapazitäten aufbauten. Eine Folge davon ist, dass die größte Hallenkapazität derzeit bei etwa 10.000 qm liegt, während die regionalen Konkurrenten mit mehr als zehnmal so großen Ausstellungsflächen aufwarten können. Darüber hinaus ging der Branche im Abschwung wertvolles Fachwissen und Humankapital verloren, das nun erst wieder aufgebaut werden muss. Mittlerweile sind die Aussichten nach Einschätzung des Brancheverbandes Philippine Association of Convention / Exhibition Organizers and Suppliers, Inc. (PACEOS), wieder gut. Zwar wird die Messewirtschaft auch auf absehbare Zeit in internationaler Hinsicht eine kleine Rolle spielen, die Veranstaltungen laufen insgesamt jedoch gut, der Messekalender wird um thematisch neue Veranstaltungen bereichert und ausländische Firmen zeigen wieder Interesse. Angesichts des guten (englischsprachigen) Umfelds und des - zu großen Teilen noch unerschlossenen - touristischen Potentials sind die Aussichten bei Kongressen und Incentive-Reisen besonders ansprechend - auch im internationalen Vergleich. Laut PACEOS sind die Philippinen bei Spa-Konferenzen für Führungskräfte bereits der gesuchteste Anbieter. Vor diesem Hintergrund plant das Department of Tourism für 2008 den Relaunch der MICE-Branche. Für ausländische Firmen sind im Prinzip nur die Veranstaltungsorte Großraum Manila sowie mit größeren Abstrichen Cebu City von Bedeutung. Generell spiegeln die Messen die Stärken der Wirtschaft beziehungsweise die Absatzchancen des heimischen Marktes wider. Sie decken vor allem die Bereiche IT-Hardware, Elektronik und Halbleiter (PhilTronics, Systems Integration Philippines, ), Kfz-Teile (Motorshow International), BPO (E-Services Philippines), Nahrungsmittel und -verarbeitung (IFEX Philippines, Asiafood Expo, World`s Food Expo), Bauwirtschaft (Philconstruct), Bergbau (Mining Philippines, Oil and Gas Expo), Umwelt (Enviro-Tech), Kühltechnik (HVAC/R), hochwertige Möbel (Cebu X), Haushaltswaren und Geschenkartikel (Manila F.A.M.E.), Franchising (Philippine International Franchising Conference & Expo), Gesundheit, Schönheit, Wellness (Health World Expo, Beauty & Fitness World, Bio-Search) sowie Tourismus (Vis-Min Travel & Lifestyle Show) ab. Dass es mit der MICE-Branche wieder aufwärts geht, zeigt speziell das Anfang 2006 in Angriff genommene Projekt SMX Convention Center, das nach Fertigstellung im 2. Halbjahr 2007 das größte private Messe- und Kongresszentrum der Philippinen sein wird. Das insgesamt 46.647 qm große Gebäude wird auf drei Ebenen eine Ausstellungsfläche von 19.800 qm bieten. Das SMX Convention Center ist neben der SM Mall of Asia mit der es durch eine Brücke verbunden sein wird, einem geplanten Hallenstadium für 16.000 Personen und dem in Bau befindlichen, auf E-Commerce-Firmen zugeschnittenen Bürogebäude OneEComCenter einer der Fixpunkte des direkt an der Bucht von Manila gelegenen 60 ha großen SM Central Business Park (CBP) in Pasay City. Der CBP soll nach Vorstellungen der SM-Gruppe das führende Geschäftsviertel der Philippinen werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 128 Die bestehenden maßgeblichen Veranstaltungszentren der MICE-Branche sind in Luzon: das Philippine International Convention Center, das World Trade Center Metro Manila, das Philippine Trade Training Center, die Megatrade Hall und das Araneta Coliseum sowie in den Visayas das Cebu International Convention Center und die Cebu Trade Hall. Das Philippine International Convention Center in Pasay City ist der alteingesessene Veranstaltungsort für Konferenzen und Ausstellungen in den Philippinen und bietet in seiner Halle bis zu 4.000 Personen Platz. Mit dem Bau des PICC wurde 1974 begonnen, im September 1976 öffnete es dann erstmals seine Tore für das erste in dieser Region abgehaltene Treffen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank. Der Eigentümer des Zentrums, die Zentralbank Bangko Sentral ng Philipinas (BSP), investiert regelmäßig in die Wettbewerbsfähigkeit des Zentrums. So kam beispielsweise 2003 das PICC Forum hinzu, eine drittelbare Halle, die auf 4.292 qm Platz für 200 Standardmessestände oder für eine Bestuhlung für über 3.000 Personen bietet. Im 1990 eröffneten World Trade Center Metro Manila (WTC Metro Manila), das sich auf einem 5 ha großen Gelände in direkter Nachbarschaft zum PICC befindet, werden die maßgeblichen Messen in den Philippinen abgehalten. Das WTC Metro Manila liegt in verkehrsgünstiger Lage 6 km vom Ninoy Aquino International Airport (NAIA), 5 km vom Geschäftsviertel Makati sowie 4 km von den Häfen in Manila entfernt; seine Messehalle verfügt über eine Ausstellungsfläche von 8.300 qm und bietet damit Platz für 526 Standardmessestände (3x3m). Das WTC Metro Manila gehört zur World Trade Centers Association (WTCA) und offeriert seinen Mitglieder unter anderem zahlreiche Dienstleistungen im Bereich Markterschließung. Das zur Unterstützung der philippinischen Exportindustrie 1987 errichtete Philippine Trade Training Center (PTTC) organisiert neben seinen Ausbildungs- und Informationsaktivitäten auch Veranstaltungen in der eigenen 2.010 qm großen Halle, die Platz für 127 Standardmessestände oder für eine Bestuhlung für mehr als 3.000 Personen bietet. Das PTTC untersteht dem Wirtschaftsministerium und befindet sich direkt neben dem WTC Metro Manila. Die in Mandaluyong City gelegene Megatrade Hall ist ein kleinerer Veranstaltungsort für Messen und Kongresse. Sie ist Teil der SM Megamall, dem zweitgrößten Einkaufszentrum des Landes, und besteht aus drei Hallen mit einer Gesamtausstellungsfläche von 3.878 qm sowie dem Conference Center, das in zwei Räumen Veranstaltungen für 100 bis 400 Personen ermöglicht. Das Araneta Coliseum - auch the Big Dome genannt - ist mit einem Kuppeldurchmesser von 109 m und einer maximalen Kapazität von 16.035 Sitzplätzen das größte Hallenstadion der Philippinen. In der multifunktionalen Anlage findet eine Vielzahl unterschiedlichster Veranstaltungen statt, darunter diverse Unternehmensveranstaltungen. Das Cebu International Convention Center (CICC) in Mandaue City wurde - ähnlich wie das PICC - im Hinblick auf eine internationale Großveranstaltung konzipiert: im Januar 2007 fand dort der zwölfte ASEAN-Gipfel statt. Das auf einem etwa 4 ha großen Gelände gelegene Zentrum verfügt über eine Bruttofläche von 28.000 qm. Anfangs soll das CICC mindestens vier große Veranstaltungen pro Jahr beherbergen, seine Marketingstrategie zielt stark auf eine Verknüpfung mit dem Tourismus ab. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 129 Auch im Einkaufszentrum SM City Cebu befindet sich mit der Cebu Trade Hall eine der Megatrade Hall in Manila ähnliche Einrichtung. Sie besteht aus drei Hallen mit einer Gesamtfläche von etwa 1.810 qm und einem kleineren Konferenzzentrum. Zu den maßgeblichen philippinischen Messeveranstaltern zählen Global-Link Marketing & Management Services Inc. (Global-Link), Center for International Trade Expositions and Missions (CITEM), Philippine Exhibits & Theme Parks Corp. (PETCO) sowie Fairs & More, Inc. Die Philippines Convention & Visitors Corp. untersteht dem Department of Tourism und ist vor allem auf Kongresse und Incentive-Reisen spezialisiert. Global-Link ist der wohl führende Veranstalter von Messen und Konferenzen in den Philippinen. Die Firma besteht seit 1990 und organisiert unter anderem die Messen Manufacturing Technology World Series, Mining Philippines, Oil and Gas Expo, Philconstruct sowie HVAC/R. Im Lauf der Jahre hat Global-Link auch mit der Deutschen Botschaft sowie der Nürnberg Global Fairs GmbH kooperiert. CITEM ist die Exportförderungsagentur des Wirtschaftsministeriums und veranstaltet unter anderem die Messen E-Services Philippines und Manila F.A.M.E; seit 2000 ist CITEM Mitglied des weltweiten Branchenverbandes UFI. Zusätzlich zu den Messen bietet CITEM zahlreiche weitere Dienstleistungen an; für ausländische Unternehmen mit Interesse am philippinischen Markt, dürfte vor allem der Catalog Online (CO; www.citem.com.ph/catalogonline), ein Verzeichnis von Firmen- und Produktprofilen der CITEM-Aussteller, das CITEM Trade Opportunities Program (CTOP), das auch Treffen zwischen ausländischen Käufern und philippinischen Exporteuren arrangiert sowie das Library and Resocurce Center von Bedeutung sein. PETCO veranstaltet unter anderem die Motorshow International; Fairs & More ist ein Tochterunternehmen der ECCP und veranstaltet zum Beispiel die Foreign Chambers Trade Fair. Der Branchenverband PACEOS versteht sich als Stimme der philippinischen Kongress- und Messeindustrie; er wurde 1981 gegründet und zählt neben den maßgeblichen Messe- und Kongressveranstaltern, die ECCP, diverse Hotels, Spediteure sowie Philippine Airlines zu seinen Mitgliedern. Im Auslandsmesseprogramm des Bundes findet sich derzeit keine philippinische Messe. Auf der Enviro-Tech 2004 war Deutschland jedoch mit einem Firmengemeinschaftsstand bestehend aus elf Haupt- und vier Nebenausstellern vertreten. Die Messe, das Geschäftspotential wie auch der Stand erhielten von den Teilnehmern gute Bewertungen. Franchising und Lizenzrecht Franchising ist in den Philippinen ein hochattraktiver, im Vergleich mit vielen anderen Branchen überdurchschnittlich expandierender Wirtschaftszweig, der auch künftig mit kräftigen Wachstumsraten aufwarten wird. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 130 Prognostizierter realer Umsatz im Franchising (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003) 2004 2005 2006 2007 2008 Franchising 47,6 52,6 58,1 64,0 70,2 .Änderung 12,8 10,5 10,5 10,2 9,7 Quelle: PRA, Euromonitor, 2006 Einige Vertreter der Branche weisen mit humorvollem Unterton darauf hin, dass die Philippinen eigentlich Franchiseweltmeister seien: Für jeden Lebensabschnitt von der Wiege bis zur Bahre gäbe es ein passendes Franchisekonzept; einschließlich der weltweit wohl einzigartigen Möglichkeit, Franchisenehmer einer Hebammenklinik zu werden. Unstrittig ist auf jeden Fall, dass die Philippinen beim Franchising ASEANMeister sind. Franchising in der ASEAN Land Franchise-Geber Franchise-Nehmer Philippinen 868 100.000 Singapur 380 3.000 Malaysia 321 6.000 Indonesien 272 2.000 Thailand 180 5.000 Quelle: Philippine Franchise Association (PFA), eigene Schätzungen, 2007 Franchising hat in den Philippinen eine lange Geschichte - 1910 begann die usamerikanische Firma Singer Sewing Machine mit dem Aufbau eines Händlernetzes; in den 60er und 70er Jahren wurde das Konzept von Firmen aus den USA dann weiter verbreitet - der eigentliche Aufschwung der Branche setzte jedoch Anfang der 90erJahre ein. Seither hat sich das Franchising prächtig entwickelt: so stieg zum Beispiel die Anzahl der Franchises den Statistiken der Philippine Franchise Association (PFA) zufolge von 186 im Jahr 1996 auf 868 im Jahr 2006. Die Entwicklung wurde anfangs stark von ausländischen Firmen bestimmt, im Lauf der Zeit haben einheimische Firmen jedoch stark aufgeholt - anfangs durch Kopieren, schon bald aber durch eigene Konzepte; mittlerweile haben sie zum Teil bereits selbst den Sprung ins Ausland vollzogen. Unter den ausländischen Franchises dominieren nach wie vor die US-amerikanische mit einem Anteil von etwa 70%, Konzepte aus Asien sind jedoch im Kommen. Nahrungsmittel beziehungsweise Gastronomie stellt nach wie vor das beliebteste Segment für das Franchising dar: so entstammte 2006 die Geschäftsidee von 43% der Franchises diesem Bereich; 29% boten eine Dienstleistung an und 28% waren im Einzelhandel tätig. Entwicklung in- und ausländischer Franchises in den Philippinen (in Firmen, in %) Franchises 1996 Anteil 2001 Anteil 2006 Anteil Insgesamt 186 100,0 708 100,0 868 100,0 .philippinisch 92 49,5 348 49,2 557 64,2 .ausländische 94 50,5 360 50,8 311 35,8 Quelle: PFA, 2007 Franchising ist für viele Philippiner eine attraktive berufliche Option, da sie - wie die zahlreichen Sari-Sari-Läden zeigen - gerne selbständig tätig sind, allerdings im Allgemeinen keine größeren Risiken eingehen wollen; die hohe Überlebensrate der ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 131 Franchises von 90% ist somit ein gutes Verkaufsargument. Unterstützend kommt hinzu, dass die Regierung auch wegen des hohen Beschäftigungseffekts - Branchenkenner gehen von bis zu 1 Mio. im Franchising Beschäftigter aus - schon früh damit begonnen, den Philippinern vor allem mit zinsgünstigen Krediten bei der Übernahme sowie beim Ausbau eines Franchises unter die Arme zu greifen. Laut PFA werden die Franchisenehmer derzeit immer jünger; nicht zuletzt, weil der Branchenverband mit dafür gesorgt hat, dass Franchising(-Management) inzwischen auch an philippinischen Universitäten gelehrt wird. So ist die PFA zum Beispiel diesbezügliche Partnerschaften mit der De La Salle University sowie der University of Asia and the Pacific eingegangen. Zur neuen Generation von Franchisenehmern zählen des Weitern: erfolgreiche OFW, die wieder nach Hause zurückkehren, Frauen, die ein eigenes Geschäft führen wollen, Universitätsabsolventen aus reichem Elternhaus, die keine angemessen bezahlte beziehungsweise angemessen prestigeträchtige Stelle finden, sowie pensionierte Führungskräfte. Darüber hinaus konnte sich die Branche auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten über weiteren Zulauf freuen, beispielsweise durch leitende Angestellte, die Opfer von Personalabbau wurden und sich mittels Franchising eine neue Karriere aufbauten. Als Nehmer von großen Master-Franchises kommen in erster Linie Angehörige der alteingesessenen reichen Familien oder andere erfolgreiche Unternehmer in Frage, die rentable Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen suchen. Einen aktuellen Trend stellt das starke Wachstum von Klein- und Kleinst-Franchises dar. Da die Kaufkraft großer Teile der Bevölkerung nur gering ist, bieten sich in den Philippinen Chancen für kleine Firmen, die Konzepte wie beispielsweise die Reparatur von Mobiltelefonen anbieten; eine Geschäftsidee, die in reicheren Ländern sicherlich wenig erfolgsversprechend wäre. Weitere aktuelle Trends sind Co-Branding in Form eines einzelnen Geschäftes, das zwei oder mehr Franchises Platz bietet, sowie Brand-Bundling in Form von die ganze Franchise-Palette abdeckenden Clustern in Einkaufszentren. Die 3Fs (Food, Fashion, Fun) und die 3Ts (Tourismus, Transport, Telekom) stellen nach Einschätzung der PFA die aussichtsreichsten Segmente für das Franchising dar. Auf Produktebene favorisiert der Branchenverband beispielsweise bei Nahrungsmitteln: Früchte, Aquakultur- und Fischereiprodukte, Tee, Wein sowie Donuts; bei Mode: Bekleidung, Schönheitssalons sowie Spas; bei Transport: Lagerung, Auslieferung und Zustellung; bei Telekom: IT-basierte Dienstleistungen. Mit das größte Potential wird dem Tourismus bescheinigt. Denn die Philippinen verfügen zwar über zahlreiche - oftmals noch unerschlossene - natürliche Ressourcen, weisen jedoch was zum Beispiel Touristenankünfte und Übernachtungen anbelangt einen großen Rückstand gegenüber den Konkurrenten in der Region auf. Hauptverantwortlich hierfür ist in erster Linie die unzureichende touristische Infrastruktur von deren Ausbau auch die Franchise-Branche profitieren will. Darüber hinaus bereiten Wirtschaft und Politik den Auf- beziehungsweise Ausbau der wachstumsträchtigen Bereiche medizinischer Tourismus sowie Wellness vor, von deren Markpotential sich das Franchising ebenfalls eine große Scheibe abscheiden will. Angesichts der guten Entwicklung im Heimatmarkt wollen die Branchenvertreter in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass die Philippinen zum Franchising-Zentrum Asiens ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 132 werden. Erreicht werden soll dies unter anderem dadurch, dass philippinische Konzept verstärkt exportiert wird und sich die philippinischen Franchiser als globale Akteure beziehungsweise Marken etablieren. Zur wachsenden Zahl von einheimischen Franchise-Unternehmen, die bereits den Sprung nach Asien, in den Nahen Osten, in die USA sowie nach Kanada vollzogen haben - nicht zuletzt da dort zahlreiche OFW tätig sind, zählen beispielsweise Jollibee und Chowking (beides Schnellrestaurantketten; Jollibee ist in den Philippinen sogar Marktführer, noch vor den einschlägig bekannten US-Ketten), Goldilocks (Backwaren und Süßes), Bench (Bekleidung), Penshoppe (Bekleidung für Jugendliche), Kamiseta (Mode für Frauen zwischen 16 und 34), Island Souvenirs (philippinische Andenken) sowie Netopia (Internet Cafes). Des Weiteren soll in den Philippinen die Zahl der einheimischen Franchiser mit mindestens 100 Geschäften erhöht werden; zu diesem Zweck führt die PFA zahlreiche Informationsveranstaltungen zu Chancen und Finanzierungsmöglichkeiten in den Regionen durch. Schließlich soll das Franchising-Konzept auf Ebene der Klein- und Mikrounternehmen weiter verbreitet werden; im Fokus stehen dabei Projekte in Marktnischen mit Aufbaukosten von etwa 100.000 bis 1 Mio. philPesos für den Franchise-Nehmer, die anfangs in den Nachbarschaften tätig sind, deren Konzept langfristig aber auf die nationale Ebene übertragbar werden soll. Die Philippine Franchise Association ist der führende Branchenverband und wurde 1995 ins Leben gerufen. Sie organisiert jährlich zahlreiche Veranstaltungen - darunter die Philippine International Franchise Conference & Expo (PIFCE) - und zeichnet mit den 1998 erstmals verliehenen Franchise Excellence Awards (FEA) die am besten geführten Unternehmen der Branche aus. Anerkannt ist die PFA unter anderem vom World Franchise Council, der International Franchise Association und der Asia Pacific Franchise Confederation. Die kleinere Association of Filipino Franchisers Inc. (AFFI) wurde 1997 gegründet und verfügte 2006 über 49 Mitglieder, die einen Umsatz von rund 2,5 Mrd. philPesos erzielten. E-Commerce Der Gesamtwert aller Handelsvorgänge im Internet belief sich in den Philippinen 2005 nach Einschätzung von Branchenkennern auf etwa 3,5 Mrd. US$. Für den Zeitraum 2005 bis 2009 geht die Unternehmensberatung IDC von einer kräftigen durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 58% aus. Dominierend ist dabei das Firmensegment (Business to Business; B2B), das 2007 einen Anteil von 70 bis 80% am gesamten elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen stellen dürfte. Angesichts der Tatsache, dass die KMU das Rückgrat der philippinischen Wirtschaft bilden, jedoch bei der Nutzung des E-Commerce deutlich hinterherhinken, wird das künftige Wachstum des B2B- wie auch des B2C-Segments nach Einschätzung von Branchenkenner stark davon abhängen, inwieweit es den Anbietern gelingt, angepasste Lösungen für die E-Commerce-Nutzung speziell durch die KMU bereitzustellen. Die Wachstumstreiber bei B2B sind derzeit vor allem die hochwertigen E-ProcurementSeiten; zu den bekanntesten Webangeboten zählen dabei: BayanTrade ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 133 (www.bayantrade.com), das 2000 als gemeinsame Beschaffungsplattform der vier Familienkonglomerate Aboitiz & Company, Ayala Corp., Benpres Holdings Corp., JG Summit Holdings, der Philippine Long Distance Telephone Company (PLDT) sowie des größten Pharmaunternehmens der Philippinen, United Laboratories, geschaffen wurde. Die sechs Gründer sind nach wie vor Eigentümer und Nutzer, jedoch hat sich BayanTrade mittlerweile hin zu einem Outsourcing-Dienstleister für Beschaffung, Sourcing und Suppy-Chain Management entwickelt. Darüber hinaus ist BayanTrade nach eigenen Angaben der führende (strategische) Partner des deutschen Softwarehauses SAP in den Philippinen. Das Unternehmen schreibt seit 2005 Gewinne und bereitet nun seinen Börsengang vor. Source Philipinas (www.sourcepilipinas.com) ist ein industrieübergreifender horizontaler B2B-Marktplatz, der zusätzlich zu Auktionen weitere Dienstleistungen im Beschaffungswesen bietet und der ursprünglich stark von den Unternehmen der TanFamilie profitieren konnte; AsiaRX (www.asiarx.com) ist ein online-Marktplatz für Arzneimittel und für medizinischen Bedarf an dem sich die größten philippinischen Pharmagroß- und -einzelhändler Zuellig Pharma und Mercury Drug beteiligt haben. B2bpricenow.com (www.b2bpricenow.com) ist ein Preisinformations- und Handelsportal in erster Linie für Agrarprodukte von Kooperativen. Die e-yellow pages (www.eyp.ph) sind das größte online-Verzeichnis und ein Projekt der Directories Philippines Corp., des größten Anbieters von Telefonverzeichnissen in den Philippinen. Das Konsumentensegment (Business to Consumer; B2C) fällt im Vergleich zum B2B deutlich kleiner aus. Zu den stärksten Nutzer des Internethandels zählen derzeit vor allem die OFW, zum einen, da sie meistens in ihren Standortländern bereits die Vorteile des E-Commerce kennen gelernt haben; zum anderen, da sie so anstelle von Geldüberweisungen direkt Waren und Dienstleistungen für ihre Verwandten oder auch sich selbst bestellen können. Die größte im Internet abgesetzte Produktgruppe stellen zur Zeit jedoch vor allem Bücher, Musik und Software dar, die überwiegend auf internationalen Seiten wie amazon.com gekauft werden; zu den weiteren Internet-Dienstleistungen zählen beispielsweise der Kauf von Flugtickets, das online-Banking und diverse Auktionen. Der online-Marktplatz eBay ist seit Ende 2004 mit einem lokalen Webauftritt in den Philippinen vertreten, hinzu kommen einheimische Angebote wie Bidshot.com (www.bidshot.com) sowie PinoyAuctions.com (www.pinoyauctions.com.ph). Wenn sich auch das B2C-Segment insgesamt zwar nicht so (schnell) entwickelt hat, wie nach Verabschiedung des Electronic Commerce Act of the Philippines im Jahr 2000 erhofft, sind die Aussichten für die Zukunft jedoch gut. So soll die Zahl der Internetnutzer 2007 bei etwa 20 Mio. liegen, die Zahl der Käufer im Internet soll im Zeitraum 2005 bis 2009 im Durchschnitt um 22% pro Jahr steigen. Als maßgeblicher Hemmschuh für den Einkauf im Internet hat sich bisher vor allem der Zahlungsbereich erwiesen. Zwar bieten sich den Konsumenten mittlerweile verschiedene Zahlungsoptionen - so war es zum Beispiel nur naheliegend, dass angesichts von täglich etwa 300 Mio. versandten SMS die beiden führenden Mobiltelefondienstleister Smart und Globe die Möglichkeit bieten, Zahlungen in bestimmten Verkaufsstätten sowie Überweisungen per SMS zu tätigen -, nach wie vor stark hemmend wirkt sich jedoch die nur geringe Verbreitung von Kreditkarten aus. Branchenkenner beziffern deren Anzahl auf maximal 4 Mio. Stück, gleichzeitig besteht ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 134 aus Konsumentensicht vor allem aus (Daten)Sicherheitsüberlegungen nur eine sehr geringe Neigung, die Karten beim online-Kauf einzusetzen. Aus Verkäufersicht ist darüber hinaus eine Bonitätseinstufung der Kunden nicht leicht möglich. Vor diesem Hintergrund erhofft sich der Branchenverband Philippine Internet Commerce Society (PICS) hier sowohl Abhilfe als auch einen kräftigen Schub für das B2C-Segment vom Ende 2006 verabschiedeten Credit Information Act. Positiv auf die weitere Entwicklung des B2C-Segments wird sich auch die starke Verbreitung des Mobiltelefons auswirken. Während die Anzahl der Festnetzanschlüsse auch aus geografischen Gründen extrem niedrig ist - laut Statistiken der National Telecommunications Commission (NTC) lag deren Zahl 2005 bei nur 3.367.252 -, hat sich das Mobiltelefon schnell verbreitet; laut NTC verfügten die fünf Betreiber 2005 über einen Kundenstamm von 34.778.995 Personen. Im Segment Government to Business (G2B) ist das Philippine Government Electronic Procurement System (PhilGEPS; www.philgeps.net) von besonderem Interesse. Auf dieser Plattform werden seit Ende 2006 die staatlichen Beschaffungen zentral zusammengeführt, das komplette Angebot erfordert eine Registrierung, ein Überblick über die aktuellen Ausschreibungen ist aber auch so möglich. In nächster Zeit soll der Funktionsumfang von PhilGEPS stetig ausgebaut werden und künftig auch die Abgabe von online-Geboten ermöglichen. Im G2G-Segment steht derzeit das National Broadband Network (NBN) an. Dieses zielt darauf ab, die staatlichen Stellen untereinander im Rahmen eines breitbandigen Internet- und -Telefonnetzes mittels WiMAX-Technologie zu verbinden. Der Electronic Commerce Act oft the Philippines (RA 8792) baut primär auf dem Model Law on Electronic Commerce der United Nations Commission on International Trade Law (UNICTRAL) auf, orientiert sich bei den Regeln für Dienstleistungsanbieter aber auch am Electronic Transaction Act von Singapur. Zu den maßgeblichen Inhalten zählen: die Legalisierung von E-Transaktionen und E-Banking, die rechtliche Anerkennung von elektronischen Signaturen, Dokumenten, Daten und Verträgen, die Beauftragung der Regierung, IuK einzusetzen, sowie die Kriminalisierung von Internetpiraterie und Hacking. Weitere für den E-Commerce wichtige IuK-Meilensteine waren die Gründung des Information Technology and Electronic Commerce Council (ITECC) im Jahr 2000 sowie der Commission on Information and Communications Technology (CICT) im Jahr 2004, die derzeit als der maßgebliche Schrittmacher beim Auf- und Ausbau der politischrechtlichen wie auch der physischen Iuk-Infrastruktur fungiert. Darüber hinaus haben die Philippinen ebenfalls 2000 das e-ASEAN Framework Agreement unterzeichnet, das seine Mitglieder unter anderem zu einer Harmonisierung von Regeln und Infrastruktur beim E-Commerce verpflichtet. Schließlich wird sich demnächst auch die Datenlage verbessern, da das National Statistical Coordination Board (NSCB) die Arbeiten an einer statistischen Struktur zur Erfassung des ECommerce abgeschlossen hat. Wie der philippinische E-Commerce im Ländervergleich abschneidet , zeigt zum Beispiel ein Blick auf den E-Readiness-Index der EIU. Dieser bewertet die Fähigkeit eines Landes, sowohl digitale Geschäfte sowie IuK-Dienstleistungen zu fördern als auch inwieweit der dortige Markt internetbasierte Geschäftsmöglichkeiten unterstützt. Im Jahr ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 135 2007 wurden 69 Länder analysiert, die Philippinen machten dabei im Vergleich zum Vorjahr zwei Plätze gut und belegten Rang 54. Innerhalb Südostasiens lagen die Philippinen vor Vietnam und Indonesien, jedoch hinter Singapur, Malaysia und Thailand. Der große Konkurrent beim BPO Indien war gleichauf platziert. Bei den sechs betrachteten Oberkategorien erhielten die Philippinen die schlechteste Bewertung beim Zugang und der technischen Infrastruktur; die besten Werte gab es beim geschäftlichen Umfeld sowie bei der Nutzung digitaler Kanäle durch Wirtschaft und Konsumenten. Der Branchenverband Philippine Internet Commerce Society besteht seit 1997 und organisiert unter anderem den National eCommerce Congress and Exhibit. Den Schwerpunkt der aus Seminaren und einer Messe bestehenden Veranstaltung, die 2007 zum fünften Mal abgehalten wurde, bildete die Nutzung von E-Commerce durch philippinische KMU. Zu den Mitgliedern der PICS zählen beispielsweise ePLDT, GMANew Media, der Multimediaableger des Global Media Arts (GMA) Network sowie Intel Microelectronics Phils. 4.3. Rechtlicher Rahmen Autor: AHK Philippinen Gründung von Unternehmen Unternehmensformen, Gesellschaftsrecht Das Gesellschaftsrecht ist stark an das amerikanische Recht angelehnt. Nach phil. Recht sind die Rechtsformen des Einzelkaufmanns (Sole Proprietorshop), der Personengesellschaft (Partnership) und der Kapitalgesellschaft (Corporation) moeglich. In der Praxis ist die Kapitalgesellschaft die am meisten verbreitete Gesellschaftform, die auch auslaendischen Investoren empfohlen wird. Die Kapitalgesellschaft unterliegt dem ‚Corporation Code of the Philippines’ Auslaendische Investoren haben auch die Moeglichkeit, eine Kapitalgesellschaft als ‚Branch’ (Zweigniederlassung) oder einer ‚Subsidiary’ (eigener Tochtergesellschaft) zu gruenden. Die Stock Corporation kommt der deutschen Aktiengesellschaft am naechsten und traegt in der Namensbezeichnung entweder den Nachsatz ‚Corp.’ Oder ‚Inc.’ Sie erlangt mit der Eintragung ins Handelsregister durch die Security & Exchange Commission ihre eigene Rechtspersoenlichkeit. Zur Gruendung einer ‚Corporation’ nach philip. Recht sind folgende Unterlagen und Urkunden wichtig: Articles of Incorporation (Gesellschaftsvertrag) By-Laws (Statuten / Satzung) ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 136 Das Vertragsrecht der Philippinen ist stark vom amerikanischen Recht gepraegt. Wir empfehlen, Schiedsgerichtsverfahren ausserhalb des Landes zur Basis der Vertraege bei Auseinandersetzungen zu machen, um die phil. Gerichte zu meiden. Anlaufinstitution bei Problemen aller Art Die Europaeische Handelskammer (ECCP), die seit fast 30 Jahren besteht und die ueber exzellente Kontakte zur Regierung, zum Gerichtssystem und zur philippinischen und auslaendischen Geschaeftswelt verfuegt. Die ECCP wird nicht alle Probleme loesen koennen, aber kann Verbindungen zu Personen oder Organizationen herstellen, die zur Loesung beitragen koennen. 4.4. Wichtige Kontakte Deutsche Botschaft Address: 25/F Tower 2, RCBC Plaza, 6819 Ayala Ave., Makati City, Philippines 1200 Tel. No.: (632) 702 3000 Fax No: (632) 702 3015 Email: [email protected] Website: www.manila.diplo.de Europaeische Handelskammer (ECCP) Address: 19/F Philippine AXA Life Center, Sen. Gil Puyat Ave., cor. Tindalo St., Makati City, Philippines 1200 Tel. No.: (632) 845 1324/ 759 6680 Fax No: (632) 845 1395/ 759 6690 Email: [email protected] Website: www.eccp.com Department of Trade & Industry Address: 385 Industry and Investments Bldg., Sen. Gil Puyat Ave., Makati City, Philippines 1200 Tel. No.: (632) 751 0384 Fax No: (632) 895 6487 Email: [email protected] Website: www.dti.gov.ph ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 137 Board of Investments Address: 385 Industry and Investments Bldg., Sen. Gil Puyat Ave., Makati City, Philippines 1200 Tel. No.: (632) 897 6682/ 890 1332/ 895 3641 Fax No: (632) 895 35 13 Email: [email protected] Website: www.boi.gov.ph Security & Exchange Commission Address: SEC Building, EDSA, Greenhills, Mandaluyong City, Metro Manila Philippines Tel. No.: (632) 726 0931 to 39 Fax No: (632) 725 5293 Email: [email protected] Website: www.sec.gov.ph Philippine Ecozone Authority (PEZA) Address: 6/F Almeda Building, Roxas Boulevard corner San Luis Street, Pasay City, Philippines Tel. No.: (632) 551 3454/ 551 3455 Fax No: (632) 891 6380 Email: [email protected] Website: www.peza.gov.ph Bureau of Internal Revenue Address: BIR National Office Building, Agham Road, Diliman, Quezon City, Philippines Tel. No.: (632) 981 7000 Fax No: (632) 925 1789 Email: [email protected] Website: www.bir.gov.ph Bureau of Customs Address: G/F OCOM Bldg., BOC, Port Area, Manila City Tel. No.: (632) 527 4537/ 527 4573 Fax No: Email: [email protected] Website: www.customs.gov.ph Central Bank of the Philippines Address: A. Mabini St. cor. P. Ocampo St., Malate Manila, Philippines 1004 Tel. No.: (632) 524 7011 Fax No: (632) 523 6210 Email: [email protected] Website: www.bsp.gov.ph ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 138 European Chamber of Commerce of the Philippines (ECCP) Henry J. Schumacher (Stellvertretender Generaldirektor) 19F/ Axa Life Center, Sen. Gil Puyat Ave., cor. Tindalo St., Makati City 1200 Tel.: 00632/845 13 24; Fax: -845 13 95 E-Mail: [email protected], Internet: www.eccp.com Maschinen & Technik, Inc. Dr. Ing. Günter G. Matschuck (Teilhabender Geschäftsführer) Tech. Center, Buencamino St., Alabang, Muntinlupa City Tel.: 00632/850 64 51; Fax: -850 89 29 E-Mail: [email protected]; Internet: www.matec.com.ph Philippine Retailers Association (PRA) Atty. Paul A. Santos (Vizepräsident für nationale Angelegenheiten) Unit 2610 Jollibee Plaza, Emerald Ave., Ortigas Center, Pasig City Tel.: 00632/687 41 80; Fax: -636 08 25 E-Mail: [email protected], Internet: www.philretailers.com Philippine Association of Convention / Exhibition Organizers and Suppliers, Inc. (PACEOS) Marisa D. Nallana (Vorsitzende) Hall # 1 ITC Complex Roxas Blvd. cor. Sen. Gil Puyat Extension, 1300 Pasay City Tel.: 00632/834 52 47; Fax: -834 52 47 E-Mail: [email protected], Internet: www.paceos.com Philippine Franchise Association (PFA) Charito S. Estrada (Geschäftsführerin) Unit 701 One Magnificient Mile (OMM-CITRA), San Miguel Avenue, Ortigas Center, Pasig City 1600 Tel.: 00632/687 03 66; Fax: -687 06 35 E-Mail: [email protected], Internet: www.philippinefranchiseassociation.com Philippine Internet Commerce Society (PICS) Mary Anne D. Tolentino (Geschäftsführerin) 5/F Goodwil Bldg., Sen. Gil Puyat Ave. Ext., Brgy Bel Air, Makati Tel.: 00632/890 8713; Fax: -750 45 80 E-Mail: [email protected], Internet: www.pics.org.ph ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 139 DEinternational IHR PARTNER IM AUSLANDSGESCHÄFT BESTENS VERNETZT DEinternational ist Teil eines weitreichenden Netzwerkes mit mehr als 120 Büros in über 80 Ländern auf der ganzen Welt. Wir sind verbunden mit Firmen, Behörden und Informationen – regional und global – nutzen Sie unsere Kontakte für Ihren Erfolg! BESTENS INFORMIERT Unsere professionellen Dienstleistungen liefern Ihnen die Wissenbasis, um informierte Entscheidungen zu treffen: • Marktstudien • Recherchearbeiten • Firmenprofile • Mediation DIENSTLEISTUNGEN - MAßGESCHNEIDERT • Handelsförderung • Unternehmensreisen • Firmenpool • Veranstaltungsorganisation • Personalsuche DEinternational WIR MACHEN UNS STARK FÜR IHREN INTERNATIONALEN ERFOLG! ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 140 5. Das Land SINGAPUR 5.1. Wirtschaftsstruktur Autor: Thomas Hundt, bfai Singapur/Köln (bfai) – Die Wirtschaft im Stadtstaat Singapur verzeichnet seit Jahren eine eindrucksvolle Entwicklung; die wirtschaftliche Leistung je Einwohner ist die höchste in ganz Südostasien. Der erreichte Wohlstand beruht sowohl auf der Rolle Singapurs als internationaler Handelsplatz als auch auf einer engagierten staatlichen Förderung der Unternehmen verbunden mit einer erfolgreichen Werbung um ausländische Investitionen. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte. Singapur im globalen und regionalen Kontext Singapur steht als Ausnahmeerscheinung in Südostasien da. Der Stadtstaat hat sich seit den 60er Jahren zur erfolgreichsten Wirtschaft der Region entwickelt und dürfte sowohl aus eigener Kraft als auch im Sog des internationalen Handels ("Drehscheibe für den Welthandel mit der Region") weiter prosperieren. Transport und Logistik gehörten bereits während der britischen Kolonialherrschaft zu den entscheidenden Wirtschaftssektoren und sind es geblieben. Singapurs Seehafen, Fracht- und Personenflughafen behaupten ihre Funktion als "Drehscheiben" für Geschäfte in Südostasien. Die Insel liegt strategisch günstig an der Hauptseeroute nach Asien, der Straße von Malakka, und ist über Brücken mit der malaysischen Halbinsel verbunden. Als weitere Standbeine haben sich Finanzwirtschaft und industrielle Verarbeitung, darunter insbesondere die Elektronik- und Chemieindustrie, etabliert. Künftig strebt die Regierung eine Wirtschaftsstruktur mit höherer Wertschöpfungsqualität an, die auf Forschung und Entwicklung basiert. Singapurs Entwicklungsstrategie ist bisher sehr erfolgreich gewesen. Mit einem BIP gemessen in Kaufkraftparität pro Kopf von 30.900 US$ (2006) befindet sich der Stadtstaat auf Augenhöhe mit Deutschland (31.400 US$). Die Wirtschaftsleistung je Einwohner (insgesamt rund 4,5 Mio.) ist die höchste in Südostasien. Mit steigenden Einkommen eröffnet sich einerseits ein lukrativer Markt für Konsumgüter und Luxuswaren, andererseits hat der Erfolg seinen Preis. Arbeitskräfte sind teurer geworden. Höhere Löhne im verarbeitenden Gewerbe müssen durch eine höhere Arbeitsproduktivität ausgeglichen, steigende Kosten im Dienstleistungssektor durch eine höhere Effizienz und Effektivität der Beschäftigten kompensiert werden. Freihandelsabkommen (FHA) bilden einen weiteren wichtigen Standortvorteil. Kaum ein Land trifft derart viele Abkommen und zeigt ein derart starkes Interesse an bilateralen, regionalen und multinationalen Handelsvereinbarungen. Denn der Inselstaat ohne Rohstoffe verfügt lediglich über die Ressourcen Wissen und Infrastruktur. Mit diesen Faktoren punktet Singapur in der internationalen Arbeitsteilung. Die FTA funktionieren ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 141 für die lokale Wirtschaft als eine Art "Super Highway" zu großen Volkswirtschaften und neuen Märkten. Die Exporteure erhalten in den Partnerländern oft früher als Konkurrenten aus anderen Ländern eine ganze Reihe von Vorteilen (Zollpräferenzen, erleichterten Zugang zu bestimmten Sektoren, Schutz der Urheberrechte, rascherer Markteintritt). Das große Interesse an freiem Handel liegt auch in dem kleinen Inlandsmarkt und in der Abhängigkeit der Unternehmen von einem ungehinderten Zugang zu wichtigen Märkten begründet. Denn die Politik bemüht sich, die Industrialisierung auf Basis von Exportgeschäften voranzutreiben, und wirbt mit dem Argument einer offenen Volkswirtschaft um ausländische Direktinvestitionen. Mittlerweile ist ein sehr hoher Grad der außenwirtschaftlichen Verflechtung erreicht. So ist Singapurs Außenhandelsvolumen etwa drei Mal so groß wie das Bruttoinlandsprodukt. Singapur ist Mitglied der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN (Association of South East Asian Nations) und der Freihandelszone ASEAN Free Trade Area (AFTA). Es nimmt aktiv an den Verhandlungen der ASEAN mit der VR China, Indien, Japan und Korea (Rep.) und an dem Forum Asia Pacific Economic Cooperation (APEC) teil. Anfang 2007 hatte die Regierung insgesamt 13 FHA unterzeichnet, darunter mit den USA, Japan, Korea (Rep.), Indien, Australien, Neuseeland und Ländern im Nahen/Mittleren Osten und in Lateinamerika. Darüber hinaus laufen Verhandlungen mit einer ganzen Reihe von weiteren Ländern. Die EU will noch 2007 Verhandlungen über FHA mit zehn ASEAN-Staaten starten, die zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen dürften. Singapur hat Interesse an einem FHA mit der EU signalisiert; das freihandelsorientierte Land könnte eine Vorreiterrolle bei den Gesprächen mit der EU einnehmen. Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme", Erscheinungsjahr 2007, bfai-Bestellnr. 12370, Preis: 25 Euro. Sektorale Struktur Größter Wirtschaftssektor sind die Branchen Finanzwirtschaft, Versicherungen und sonstige Dienstleistungen. Die asiatischen Hauptniederlassungen von unzähligen internationalen Banken, Versicherungen, Konzernen und mittelständischen Unternehmen organisieren von hier aus ihren Vertrieb, ihre Verwaltung, Logistik und entwickeln neue Finanzprodukte sowie Dienstleistungen für den Weltmarkt. In diesen Dienstleistungsbereichen gilt Singapur als führend in Südostasien. Die Regierung investiert gezielt in Bildung/Ausbildung, Forschung und Technologie, um internationaler Vorreiter auch in ausgewählten Spitzenbereichen wie Halbleitertechnik, Informationstechnik, Medien, Gesundheitswesen, Bio- und Gentechnologie zu werden. Im verarbeitenden Gewerbe bilden Elektronik und Elektrotechnik den wichtigsten Zweig. Zwar nahm ihr Anteil an der Gesamtwertschöpfung in den letzten sechs Jahren ab, aber der Sektor kann sich als Investitionsstandort für anspruchsvolle Fertigungen weiterhin behaupten. So beginnt IM Flash, ein Joint Venture von Intel und Micron Technologies, ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 142 2007 mit dem Bau einer Chipfabrik für 3 Mrd. US$. Auch die Qimonda AG, Speicherchip-Tochter der Infineon AG, hat im April 2007 angekündigt, in den nächsten fünf Jahren rund 2 Mrd. Euro in eine neue Fabrik zu investieren. Infineon selbst erweitert in Singapur seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und wird 200 Mio. Euro in sein Entwicklungszentrum investieren. Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile am BIP in %) Sektoren Verarbeitende Industrie Elektronische Produkte Chemie Baugewerbe Versorgungsbetriebe Groß- und Einzelhandel Hotels und Restaurants Verkehr und Kommunikation Finanzen, Versicherungen, sonstige Dienstleistungen Sonstige Quelle: Singapore Department of Statistics 2000 25,1 12,0 4,0 5,8 1,6 15,9 2,6 10,7 35,0 3,7 2006 27,7 8,0 3,9 3,6 1,7 15,2 1,9 13,4 32,9 3,6 Die Zahl der Erwerbstätigen lag 2006 bei circa 2,5 Mio. Beschäftigen. Darunter waren 1,8 Mio. Einwohner des Staates, die übrigen Arbeiter und Angestellten kamen aus dem Ausland. Von den Arbeitnehmern waren 21% im verarbeitenden Gewerbe, 10% in der Bauwirtschaft und 69% im Dienstleistungssektor tätig. Innerhalb Asiens gilt Hongkong, SVR als der wichtigste Konkurrent bei der Ansiedlung von Dienstleistungsfirmen. Denn die Sonderverwaltungszone ist mit vergleichbaren Standortfaktoren ausgestattet. Andere Staaten kopieren inzwischen die erfolgreiche Entwicklungsstrategie. Insbesondere der Nachbar Malaysia eröffnet in unmittelbarer Nähe Industrieparks, Flug- sowie Seehäfen und wirbt mit ähnlichen Standortkonzepten um ausländisches Kapital. Für deutsche Unternehmen erhöht sich damit die Attraktivität der Gesamtregion. Die Standortauswahl wird breiter, zunehmende Konkurrenz belebt die Geschäfte insgesamt. Das oft als schwierig charakterisierte Verhältnis mit Malaysia hat sich verbessert. Singapur verfügt in der Region über einen anerkannten Entwicklungsvorsprung, der sich in einem professionellen Standortmarketing, den hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie einer kontinuierlichen Neuorientierung widerspiegelt. Wachstumssektoren wie Nanotechnik, Feinmechanik, Informations- und Kommunikationstechnik wurden sehr früh erkannt und gefördert. In ihren aktuellen Entwicklungsplänen setzt die Regierung unter anderem auf die biomedizinische Industrie (Pharmaprodukte und Medizintechnik), investiert verstärkt in Universitäten und lädt ausländische Unternehmen zu konkreten Kooperationen ein. Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche Informationen und Branchentrends finden Sie kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends" im Internet unter www.bfai.de. Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen dort, zwei mal jährlich aktualisiert, in der Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt". ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 143 Größte Unternehmen Über 110.000 Unternehmen sind in Singapur aktiv, darunter etwa 7.000 Niederlassungen multinationaler Konzerne. Über 600 deutsche Firmen haben sich in dem Stadtstaat registriert, die zusammen etwa 15.000 Mitarbeiter beschäftigen. Rangfolge der größten Unternehmen ( jeweils die zuletzt verfügbaren Angaben, in Mrd. $) Vermögens Unternehmen Sparten Umsatz Gewinn wert Flextronics Elektronik 17,5 0,4 12,7 Singapore Airlines Luftfahrt 8,3 0,8 14,5 Singapore Telecom Telekommunikations8,1 2,6 20,1 dienstleistungen Neptune Orient Lines Übersee-Transport 7,5 0,4 4,2 DBS Group Bank 6,3 1,5 128,7 United Overseas Bank Bank 5,9 1,7 105,2 Singapore Petroleum Öl, Gas 5,6 0,2 2,1 Keppel Schiffsbau, Immobilien, 5,0 0,5 9,0 Infrastruktur SembCorp. Industries Infrastruktur, 4,9 0,7 4,9 Umwelttechnik, Schiffsbau Overseas-Chinese Bank 4,3 1,3 98,6 Banking Singapore Rüstung, Luftfahrt 2,9 0,3 3,5 Technologies CapitaLand Immobilien, 2,1 0,7 13,5 Finanzdienstleistungen City Developments Immobilien 1,7 0,2 7,2 Golden AgriPalmölprodukte, 1,2 0,5 3,0 Resources Nahrungsmittel Quelle: Forbes.com, "Forbes Global 2000", Ausgabe März 2007 Markt wert 6,6 12,9 33,1 2,8 21,3 20,5 1,5 9,3 5,1 17,5 6,3 12,8 8,0 3,8 Die größte Bank ist die Entwicklungsbank (Development Bank of Singapore). Insgesamt sind etwa 130 Geschäfts- und 80 Handelsbanken vor Ort tätig. Viele ausländische Banken bearbeiten von Singapur aus die internationalen Kapitalmärkte und handeln Devisen. Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57- 354: E-Mail: [email protected]). Regionale Struktur Singapur besteht aus 63 Inseln einschließlich der Hauptinsel, die mit Malaysia über einen Damm und eine Brücke verbunden ist. Die Landesfläche beträgt knapp 700 qkm. In den 60er Jahren waren es noch etwa 580 qkm. Trotz der Landzuwächse durch Aufschüttungen bleiben geeignete Flächen für die wirtschaftliche Expansion knapp, daher sollen bis 2030 weitere 100 qkm dem Meer abgerungen werden. Ein Großteil des ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 144 Gebietes liegt nur knapp über dem Meeresspiegel. Die neuen Landzonen werden durch Aufspülung entstehen. Die Regierung ist sich der langfristigen Folgen eines steigenden Meeresspiegels und zunehmender Gefahren durch Stürme bewusst, daher sollen Fachleute aus den Niederlanden einen geeigneten Deichschutz an Singapurs Küsten aufbauen. Die Republik ist in fünf Regionen eingeteilt. Diese gliedern sich in 55 urbane Planungszonen auf. Die Urban Redevelopment Authority (URA) erstellt die langfristigen Konzeptpläne (Ausgabe 2001 beschreibt die Entwicklung für die kommenden 40 bis 50 Jahre) sowie einen mittelfristigen Masterplan. Die Version 2003 beschreibt die Ziele für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Außerdem verfasst die URA einzelne Entwicklungspläne für die Stadtzonen. Die Pläne gehen von einer stetig wachsenden Bevölkerung aus, die in den nächsten 50 Jahren auf 5,5 Mio. Einwohner zunehmen soll. Die Regierung verfolgt das Ziel, den Wohlstand der Bevölkerung zu mehren sowie ein unternehmerfreundliches Umfeld zu erhalten. Auch für Industrien mit einem hohen Flächenverbrauch - wie die Chemieindustrie - sollen weiterhin ausreichend Räume zur Verfügung stehen. Detaillierte Informationen erhält die Webseite der Urban Redevelopment Authority (www.ura.gov.sg). Rolle des Staates in der Wirtschaft Nach dem Austritt aus der Föderation Malaysia im Jahr 1965 entwarf die Regierung unter Premierminister Lee Kuan Yew eine unternehmerfreundliche Entwicklungsstrategie, die noch heute um ausländische Direktinvestitionen wirbt und auf einer exportorientierten Wirtschaft basiert. Zugleich baute sie öffentliche Unternehmen auf, die strategisch bedeutende Sektoren besetzt halten. Ursprünglich investierte das Finanzministerium in die neuen Gesellschaften. Diese Aufgabe übernahm 1974 die staatliche Investitionsgesellschaft Temasek. Die Holding ist an den meisten Großunternehmen beteiligt, wie SingTel, DBS Bank, Singapore Airlines, PSA International, SMRT Corporation, Singapore Power und Neptune Orient Lines. Eine Liste sogenannter "Temasek-Linked Companies" ist unter www.temasekholdings.com.sg einsehbar. Als Geschäftsführerin von Temasek ist seit 2002 Ho Ching, die Frau von Premierminister Lee Hsien Loong, tätig. Die Unternehmenspolitik hat zur Folge, dass die meisten größeren inländischen Firmen eng mit der Regierung verbunden sind ("Government Linked Companies", GLC). Sie dominieren bestimmte Bereiche, wie die Energieversorgung, Telekommunikation, Medien, Transportwesen, und sind in einigen Produktionsbereichen, wie Informationstechnik, Schiffsbau oder Rüstungsindustrie, tätig. Diese Konzerne expandieren und investieren zunehmend auch im Ausland. Einige Quellen gehen davon aus, dass etwa 60% des BIP von den GLC erwirtschaftet werden. Die Statistikbehörde kalkuliert ihren Anteil an der Gesamtwertschöpfung des Landes dagegen auf lediglich 13%. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 145 Außenhandel Der Außenhandel dient als "Motor" der Wirtschaft und bestimmt deren "Drehzahl". Der Leistungsbilanzüberschuss des Stadtstaates machte 2006 etwa 28% des BIP aus, eine der höchsten Quoten für Industrieländer. Ausfuhren von 432 Mrd. S$ und Einfuhren von 379 Mrd. S$ stand 2006 ein BIP von 210 Mrd. S$ gegenüber (Singapur-Dollar, Durchschnittskurs 2006: 1 Euro = 1,99 S$). Ähnlich Handelsnationen wie die Niederlande oder die Sonderverwaltungszone Hongkong führt Singapur Waren in denselben Produktgruppen ein und aus. Das heißt die Produkte werden vor Ort umgeschlagen und mit geringer eigener Wertschöpfung ins Ausland weitergeleitet. Hauptsächlich profitieren von dem Warenumschlag Logistikfirmen und Speditionen, von denen alle international namhaften eine Dependance in Singapur unterhalten. Deutschland lieferte 2006 nach Angaben des Singapore Department of Statistics Waren im Wert von umgerechnet 10,8 Mrd. S$ und ist der wichtigste Handelspartner unter den Ländern der Europäischen Union (Einfuhrwert: 43,1 Mrd. S$). Größte Lieferländer insgesamt sind Malaysia (Einfuhren 2006: 49,5 Mrd. S$), die USA (47,5 Mrd. S$) und die VR China (43,2 Mrd. S$). Entwicklung des Außenhandels (in Mrd. S$ zu laufenden Preisen) 2005 Außenhandel insgesamt Einfuhren Ausfuhren Inländische Ausfuhren Reexporte Quelle: Singapore Department of Statistics 715,7 333,2 382,5 207,4 175,1 2006 810,5 378,9 431,6 227,4 204,2 Veränd. gegenüber dem Vorjahr in % 13,2 13,7 12,8 9,6 16,6 Betrachtet man die Struktur der vom Stadtstaat getätigten Ausfuhren, so stellen ungefähr 47% aller singapurischen Exporte Wiederausfuhren dar. Die größten Positionen darunter entfielen 2006 auf elektronische Komponenten (74 Mrd. S$), mineralische Brennstoffe (11 Mrd. S$), chemische Produkte (9,5 Mrd. S$), Arbeitsmaschinen (5,6 Mrd. S$) sowie Hörfunk- und Fernsehgeräte einschließlich Teilen (3,1 Mrd. S$). Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2004 2005 Veränd. 0-9 Insgesamt 173.581 200.050 15 0 Nahrungsmittel / lebende Tiere 3.784 4.011 6 .28 Metallische Erze 199 200 1 .33 Erdöl 25.797 35.487 38 5 Chemische Erzeugnisse 10.889 12.454 14 .51/52 Chemikalien 3.856 4.412 14 .53 Farben / Lacke 679 717 6 .54 Arzneimittel 922 1.583 72 .55 Waschmittel / Kosmetika 1.228 1.374 12 .57 Kunststoffe (Primärform) 1.565 1.619 3 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 146 .58 Kunststoffe (Halbwaren) 6 Vorerzeugnisse .64 Papier / Pappe .65 Textilien .66 Baustoffe / Glas / Keramik .67 Eisen/Stahl .68 NE-Metalle 7 Maschinen und Fahrzeuge .71 Kraftmaschinen .72 Arbeitsmaschinen .73 Metallbearbeitungsmaschinen .74 Spezialmaschinen .71-74 Maschinen .75 Büromaschinen / EDV .76 Nachrichtentechnik / Radio / TV .776 Elektronische Bauelemente .75/76/776 Elektronik .77./.776 Elektrotechnik .78 Straßenfahrzeuge .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 8 Fertigerzeugnisse .82 Möbel .84 Bekleidung .87 Mess- und Regeltechnik .88 Feinmechanik / Optik Quelle: Comtrade 622 11.928 918 1.065 1.574 2.799 2.250 101.243 4.078 6.097 1.130 5.264 16.569 17.296 12.027 37.275 66.598 10.209 3.582 4.283 14.936 379 2.239 4.451 2.559 641 14.972 969 1.037 2.985 3.562 2.677 111.608 4.960 5.593 1.025 5.851 17.429 19.630 13.010 41.725 74.365 11.516 3.902 4.395 15.911 432 2.132 4.865 2.564 3 26 6 -3 90 27 19 10 22 -8 -9 11 5 13 8 12 12 13 9 3 7 14 -5 9 0 Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2004 2005 Veränd. 0-9 Insgesamt 198.633 229.652 16 .28 Metallische Erze 448 476 6 .33 Erdöl 19.439 27.585 42 5 Chemische Erzeugnisse 23.023 26.135 14 .54 Arzneimittel 1.184 2.944 149 6 Vorerzeugnisse 8.234 10.451 27 .64 Papier/Pappe 559 591 6 .65 Textilien 976 916 -6 .67 Eisen/Stahl 1.484 1.979 33 .68 NE-Metalle 1.774 1.845 4 7 Maschinen und Fahrzeuge 120.305 134.880 12 .71 Kraftmaschinen 2.436 3.027 24 .72 Arbeitsmaschinen 4.947 5.679 15 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 1.164 1.324 14 .74 Spezialmaschinen 4.780 5.635 18 .71-74 Maschinen 13.327 15.665 18 .75 Büromaschinen / EDV 29.640 32.233 9 .76 Nachrichtentechnik / Radio/TV 14.367 15.584 8 .776 Elektronische Bauelemente 48.459 53.866 11 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 147 .75/76/776 Elektronik .77./.776 Elektrotechnik .78 Straßenfahrzeuge .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 8 Fertigerzeugnisse .84 Bekleidung .87 Mess- und Regeltechnik Quelle: Comtrade 92.466 10.654 2.290 1.569 15.519 1.972 4.167 101.683 12.350 2.660 2.522 15.583 1.696 4.072 10 16 16 61 0 -14 -2 5.2. Vertrieb Autor: AHK Singapur Singapur- Der Stadtstaat Singapur gilt als eine der unternehmerfreundlichsten Wirtschaftsstandorte der Welt und bietet mit seiner westlichen Fassade und dem Charme und Zauber Asiens ein ideales Sprungbrett zum Weltmarkt. Unterstützend wirken dabei die gute Infrastruktur, ausgezeichnete Geschäftskontakte, gut ausgebildete Arbeitskräfte und natürlich die hervorragende geographische Lage. Viele Firmen haben diese Vorteile bereits erkannt und Ihr Geschäft in Richtung Singapur ausgeweitet oder verlagert. Die wirtschaftliche Dynamik und Flexibilität bietet allerdings auch in Zukunft weiteres Potential für diesen Trend. Groß- und Einzelhandel Großhandel 2004: Es gab ca. 35.100 Unternehmen im Großhandel im Jahr 2004. Hierfür arbeiteten ca. 196.900 Personen, dies bedeutet eine Anzahl von 6 Personen je Unternehmen. Im 4. Quartal 2006 verzeichnete der inländische Großhandelsindex, als eine komprimierte Form der Umsatzentwicklung, einen Rückgang von ca. 4%, wobei der Bereich Haushaltsgeräte& Möbel den gravierendsten Rückgang mit 19,1% hatte. Dies ist hauptsächlich auf den sinkenden Verkauf von Audio& Video- Geräten zurückzuführen. Der Chemie- Bereich sank um ca. 8-12%, während der Telekommunikationsbereich inkl. Computer um ca. 8% aufgrund eines Verkaufrückganges bei Büroausstattung und Computern gesunken ist. Im Gegensatz dazu stehen die Bereiche Industrie- und Baumaschinen, elektronisches Zubehör, Holz-, Porzellan und Baumaterial, welche einen Anstieg zwischen ca. 11-18% im 4. Quartal 2006 verzeichneten. Inlands Großhandels- Index( 2000=100) Index zu aktuellen Preisen Bereich Gesamt Gesamt (ohne Mineralöl) Gewichtung 10,000 6,765 Dez’05 153.0 130.5 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit Dez’06 146.9 132.6 % Veränderung bei momentanen Preisen Dez 06/05 -4.0 1.6 % Veränderung bei konstanten Preisen Dez 06/05 0.8 4.4 148 Nahrungsmittel, 882 111.3 111.3 0.0 Getränke &Tabak Haushaltsgeräte & 780 80.8 65.3 -19.1 Möbel Mineralöl inkl. 3,235 199.9 176.8 -11.6 Produkte Chemie inkl. 291 132.4 116.6 -11.9 Produkte Elektr. Geräte 1,391 88.6 103.4 16.7 Industrie- u. 380 100.4 118.7 18.2 Baumaschinen Tele687 108.5 99.9 -7.9 kommunikation & Computer Holz, Porzellan & 460 104.0 115.3 10.8 Baumaterial Allgemeiner 409 83.2 91.1 9.5 Großhandel Seefahrt 469 392.2 360.6 -8.0 Anderer 1,016 178.6 193.6 8.4 Großhandel Tabelle 1: Großhandels Index Inland ( 2000= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg -0.4 -17.2 -7.2 -14.1 17.1 23.6 -2.0 5.5 11.3 -0.9 10.0 Der ausländische Großhandelsindex, welcher die Umsatzentwicklung außerhalb Singapurs von aus Singapur stammenden Großhandelsprodukten widerspiegelt, verhält sich bei den rückgängigen Zahlen wie der inländische Großhandel und bewegt sich hauptsächlich im Bereich Haushaltsgeräte und im Chemiebereich. Dagegen steht hier allerdings der Nahrungsmittel-, Getränke und Tabak- Sektor, welcher einen Anstieg von 14,4% verzeichnete. Auslands Großhandels- Index( 2000=100) Gewichtung 10,000 4,801 Dez’05 171.9 189.0 Dez’06 167.4 185.1 % Veränderung bei momentanen Preisen Dez 06/05 -2.6 -2.0 275 205.9 235.5 14.4 14.1 548 132.5 114.7 -13.4 -9.2 5,199 156.1 151.0 -3.3 -3.6 366 342.4 305.7 -10.7 -10.0 676 171.5 152.8 -10.9 -6.0 Index zu aktuellen Preisen Bereich Gesamt Gesamt (ohne Mineralöl) Nahrungsmittel, Getränke &Tabak Haushaltsgeräte & Möbel Mineralöl inkl. Produkte Chemie inkl. Produkte Elektr. Geräte ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit % Veränderung bei konstanten Preisen Dez 06/05 -0.9 0.4 149 Industrie- u. 410 72 71.7 -0.4 Baumaschinen Telekommunikation 495 215.8 239.0 10.8 & Computer Holz, Porzellan & 216 159.6 176.1 10.4 Baumaterial Allgemeiner 861 153.9 147.1 -4.4 Großhandel Seefahrt 162 265.0 232.8 -12.2 Anderer Großhandel 792 240.8 247.5 2.8 Tabelle 2: Großhandels Index Ausland ( 2000= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg 3.2 15.5 -3.4 -2.2 -8.7 2.3 Insgesamt sank der ausländische Großhandel um ca. 1%, während der inländische Großhandel um ca. 0,8% stieg. Die Großhändler sind allgemein weniger optimistisch für das Jahr 2007 und erwarten einen weiteren Rückgang. Besonders betroffen sollen hiervon die Bereiche Schmuck, Industriemaschinen, Telekommunikations- und Elektronisches Zubehör sein. Einzelhandel Der gesamte Einzelhandel verzeichnete im Dezember 2006 einen Wert von $2,844.5 Mio. Die meisten Einzelhändler berichteten von einem ansteigenden Geschäft, welches sich auch besonders im Dezember in den Bereichen wie z.B. Schmuck, Möbel& Haushaltsgeräten durch einen Anstieg von ca. 37- 44% im Vergleich zum Vormonat November 2006 erkennen lässt. Im Vergleich zum Jahr 2005 stieg der Verkauf im Einzelhandel im Schnitt um ca. 4,9% an und nur wenige Bereiche wie z.B. der Tankstellenbereich verzeichneten ein Sinken der Verkaufszahlen. Einzelhandels- Index( 2005=100) Gewichtung 10,000 6,551 Dez’05 116.2 123.8 Dez’06 121.8 130.8 % Veränderung bei momentanen Preisen Dez 06/05 4.9 5.7 1,322 411 536 131.5 113.0 102.4 144.3 122.1 108.0 9.8 8.1 5.4 9.0 6.0 3.4 200 3,449 456 332 110.7 101.7 103.4 119.4 123.8 104.8 101.3 118.5 11.9 3.1 -2.1 -0.7 10.1 11.6 3.0 -2.4 574 755 155.9 127.1 157.2 137.4 0.9 8.1 0.5 10.1 Index zu aktuellen Preisen Bereich Gesamt Gesamt (ohne Automobil) Kaufhäuser Supermärkte Provision & Sundry shops Essen& Getränke Automobil Tankstellen Arznei & Hygieneartikel Bekleidung Möbel& ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit % Veränderung bei konstanten Preisen Dez 06/05 7.96 5.8 150 Haushaltsgeräte Freizeitgüter 190 138.6 143.2 Uhren & Schmuck 607 131.6 140.9 Telekommunikation 366 111.0 118.9 & Computer Optische Industrie& 344 124.5 123.8 Bücher Andere 458 113.0 119.6 Tabelle 3: Einzelhandelsindex( 2005= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg 3.3 7.0 7.2 3.5 -1.1 29.4 -0.5 -1.7 5.9 3.6 Im Einzelhandel dominieren immer mehr die großen Shopping Malls wie z.B. in der Stadt Singapur Vivo City, Suntec City etc. in denen sich die Einzelhändler niederlassen und man nahezu alles an einem Ort kaufen kann. Vorteile dieser Malls sind, dass diese meist sehr zentral liegen und sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Handelsvertreter und Vertragshändler Handelsvertreter auswählen Grundsätzlich ist auch in Singapur, wie in allen anderen Ländern der Welt, eine gute Vorbereitung und Auswahl eines entsprechenden Handelsvertreters das A und O. Man sollte nicht nur bestens informiert sein, sondern auch bei der Auswahl immer bedenken, dass der Partner sowohl lokales Wissen und Kontakte mit sich bringt als auch das Unternehmen repräsentiert. Daher sollte eine Erfahrung in dem Zielmarkt bei dem Partner vorhanden sein. Als Hilfe für die Suche eines Handelsvertreters empfiehlt sich eine Kontaktherstellung durch die Singaporean- German Chamber of Industry and Commerce, mit Hilfe derer man gezielt nach Partner und Kontakten suchen kann. Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai- Internetseite, www.bfai.de kostenlos im e- trade- center zu veröffentlichen. Handelsvertreter managen Eine gute und hilfreiche Anlaufstelle für deutsche Unternehmen ist die SingaporeanGerman Chamber of Industy and Commerce, welche einen umfangreichen Service bei der Suche und Kontaktaufnahme nach geeigneten Handelsvertretern bietet. Hierbei ist es für das Unternehmen nicht nur hilfreich die reinen Daten zu erhalten, sondern auch auf die Erfahrung, welche die Außenhandelskammer durch den stetigen Kontakt mit der Wirtschaft und den Behörden hat, zurückgreifen zu können. Handelsvertreterrecht Das Vertriebsrecht in Singapur ist in keinem eigenständigen Gesetz kodifiziert. Es gilt insoweit das Kaufrecht nach dem Kaufrechtsgesetz (Sale of Goods Act), das allgemeine Vertragsrecht, das englische Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unfair Contract Terms Act) und die allgemeinen Grundsätze des singapurischen und ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 151 englischen Rechts, welche sich aus Gerichtsentscheidungen begründet haben (Common Law). Arten von Vertriebspartnern In Singapur gibt es die Möglichkeit einen Handelsvertreters(„Agent“) einzusetzen oder einen Vertriebsvertrag („ Distributorship Agreement“) abzuschlieβen. Beim Vertriebsvertrag kauft der örtliche Partner die Ware von dem deutschen Unternehmen und verkauft diese in eigenem Namen mit jeweiligem Preisaufschlag weiter. Der Handelsvertreter dagegen erhält bei Abschluss von Verträgen für das deutsche Unternehmen eine Provision. Vertragsabschluss Die Wirksamkeit eines Vertrages unter singapurischem Recht setzt 4 wichtige Dinge voraus: Angebot, Annahme, Gegenleistung und Rechtsbindungswille. Ausführliche und lange Verträge sind in Singapur aufgrund der mangelnden gesetzlichen Regelungen relativ normal. Die Vielzahl an Vertragsklauseln sollte allerdings keineswegs abschrecken, sondern dazu genutzt werden die Rechtsbeziehung so gründlich und umfassend wie nur möglich zu regeln. Auch die Auswahl eines guten, juristisch versierten Übersetzers für die Übertragung in die englische Rechtssprache ist von Bedeutung, um mögliche Risiken in der späteren Rechtsdurchsetzung zu umgehen. In vielen Verträgen finden sich Vertragsstrafen. Hier ist Vorsicht geboten, da sie den Vertrag unwirksam werden lassen könnten. Grundsätzlich ist es sehr wichtig grundlegende Fragen wie z.B. die des Kündigungsrechts, des Vertragsgebietes, der Vollmachten und des Wettbewerbsrechts zu klären, um so viele Unsicherheiten wie nur möglich aus dem Weg zu räumen, wobei dies ja sowieso im Sinne des Unternehmens sein sollte. Bei der Rechtsvollstreckung gilt es zu beachten, dass innerhalb der Vertriebsvereinbarung meist das UN-Kaufrecht zur Anwendung kommt, da Singapur und Deutschland dem zugrundeliegenden UN-Übereinkommen beigetreten sind. Das singapurische Vertriebsrecht bietet dem Unternehmen als auch Lieferanten wesentliche Vorteile wie z.B. die flexible Vertragsgestaltung und eine Anwendung des deutschen Rechts ist daher auch nicht zu empfehlen. Das singapurische Recht als Vertragsgrundlage zu wählen, ist eindeutig von Vorteil, wenn jedoch die landesspezifischen rechtlichen Besonderheiten berücksichtigt werden. Rechte und Pflichten der Vertriebsparteien Wie bereits oben erwähnt bietet das singapurische Recht eine enorme Flexibilität in der Vertragsgestaltung und das Unternehmen kann die Regelung von einerseits weiten Berichtspflichten und andererseits Kontrollrechten sowie die Sicherung des angeworbenen Kundenstammes für sich nutzen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 152 Vertragsbeendigung Die beste und auch häufigste Vertragsbeendigung ist meist für alle Beteiligten die vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Dennoch gibt es auch noch andere Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden: Da es an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die Formulierung von Kündigungsmöglichkeiten ratsam. Diese Klauseln sollten sorgfältig niedergelegt sein. Weiter können sich die Parteien auch vertraglich vom Vertrag lösen wie z.B. durch eine auflösende Bedingung, welche vereinbart wurde oder durch einen Aufhebungsvertrag, wenn ein vorzeitiges Ende beabsichtigt wird. Repräsentanz In Singapur besteht zum einen die Möglichkeit ein Repräsentanzbüro (Representative Office) zu gründen. Das "Representative Office" entfaltet keine eigene Geschäftstätigkeit und dient lediglich der Vorbereitung einer späteren aktiven Geschäftstätigkeit des Stammhauses in Form einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung. Das “International Enterprise Singapore" hat verschiedene Richtlinien für das Betreiben einer Repräsentanz erlassen. Gemäß dieser Richtlinien ist nur die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit für die deutsche Firma zulässig, insbesondere soll sich die Tätigkeit auf die Verkaufsförderung, Kundenbetreuung und Marktforschung erstrecken. D.h. das Repräsentanzbüro dient hauptsächlich der Kundenbetreuung und darf nur Aufträge des Stammhauses entgegen nehmen. Auch darf das Vertretungsbüro keine geschäftlichen Tätigkeiten entfalten und Verträge abschlieβen oder Rechungen ausstellen. Selbst als Vertreter der deutschen Firma ist dies nicht zulässig. Das „representative office“ kann aber unter eigenem Namen ein Bankkonto eröffnen und Mietverträge für Geschäftsräume( nicht aber für Lagerhallen!) eingehen. Im allgemeinen Geschäftsverkehr muss jederzeit eindeutig sichtbar sein, dass es sich lediglich um eine Repräsentanz handelt. Die Repräsentanz muss beim International Enterprise Singapore angemeldet werden, wobei sich der Bereich Bankwesen an das Monetary Authority of Singapore (MAS) wenden muss. Die Repräsentanz trifft keine Buchführungs- und Steuerpflicht in Singapur, sofern sich ihre Tätigkeit an die Richtlinien des IE hält. Verstößt das "Representative Office" gegen diese Richtlinien, kann die Genehmigung für den Betrieb der Repräsentanz widerrufen werden. Zudem hat die Repräsentanz in diesem Fall in Singapur eine Steuererklärung einzureichen. Der zu versteuernde fiktive Gewinn beträgt dann 5% der Gesamtkosten der Repräsentanz. Eine Repräsentanz gemäß des "International Enterprise Singapore" trägt den Namen des Stammhauses mit dem Zusatz "Representative Office". ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 153 Zwar gibt es in Einzelfällen Ausnahmen, aber i.d.R. wird eine Repräsentanz in Singapur zunächst für 1 Jahr genehmigt, wobei Verlängerung beantragt werden kann. Allerdings sollte der Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten werden, da nach Ablauf dieses Zeitraumes davon ausgegangen wird, dass nun alle wesentlichen Vorbereitungen für eine aktive Geschäftstätigkeit getroffen wurden. Das "Representative Office" darf auch Personal einstellen und unterliegt dann aber den Arbeitgeberpflichten nach singapurischem Recht. Dazu zählt z.B. auch die Zahlung der anteiligen Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer in den "Central Provident Fund", die Ausstellung von Lohnbescheinigungen und das Ausländerrecht. Neben dem „Representative office“ besteht für ausländische Firmen auch die Möglichkeit eine Zweigniederlassung ("Branch") zu gründen. Die Zweigniederlassung ist rechtlicher Bestandteil des deutschen Unternehmens, insofern haftet dieses auch für sämtliche Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung in Singapur. Die Branch kann aber im eigenen Namen Geschäfte abschlieβen. Rechtsgrundlagen Die „Branch“ besteht als selbständige Zweigniederlassung des deutschen Stammhauses und ist dadurch eine eigenständige Unternehmung, welche normalerweise ein eigenes Management besitzt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass selbständige Zweigniederlassungen registrierungspflichtig sind und natürlich auch der Besteuerung anfällt. Der Vorteil einer Zweigniederlassung besteht darin, dass eine Firmeneinheit in Singapur vorhanden ist und auch kein Mindestkapital vorausgesetzt wird. Die Gründung ist jedoch aufwendiger. Gründungsverfahren Jedes in Singapur ansässige Unternehmen muß vor Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit im singapurischen Handelsregister, der "Accounting and Corporate Regulatory Authority“ (ACRA) eingetragen werden. Lediglich das Repräsentanzbüro wird beim International Enterprise registriert; für alle anderen Rechtsformen ist das Handelsregister zuständig. Die Gründungskosten für eine Zweigniederlassung sind wesentlich höher als die einer GmbH des singapurischen Rechts ("Private Limited Company"). Zudem erfordert die Gründung und Bilanzierung einer Zweigniederlassung (Branch) einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Gründungsunterlagen und Bilanzen des deutschen Stammhauses in Singapur vorgelegt und übersetzt werden müssen. Deshalb gründen ausländische Firmen in aller Regel eine Private Limited Company, welche der deutschen GmbH entspricht. Messewesen Der Standort Singapur, in der Mitte Asiens, ist ein idealer Ausgangspunkt für Messen und Ausstellungen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 154 Der Messeverband SAECOS, Singapore Association of Convention and Exhibition, trug wesentlich zum Erfolg des Messeplatzes Singapur bei z.B. durch Aus- und Weiterbildungsprogramme für die Ausstellungs- und Kongresswirtschaft, durch Schaffung von technischen Industriestandards, durch weltweite Geschäftskontakte und einer engen Zusammenarbeit mit der Regierung in Singapur beim Ausbau Singapurs zu einer regionalen Handelsdrehscheibe. Im Bereich Medizintechnik, Wissenschaft und Kommunikationstechnik kann Singapur seine Stellung im Bereich Messen behaupten. Franchising In Singapur ist es im Gegensatz zu anderen Ländern möglich, dass Ausländer ein Franchise-Unternehmen gründen dürfen ohne selbst in Singapur wohnhaft zu sein. In einem solchen Fall benötigt das ausländische Unternehmen jedoch zumindest eine in Singapur wohnhafte Person, die die Funktion des Geschäftsführers übernimmt. Die Vertragsregelung unterliegt hierbei vollständig den beteiligten Parteien. Trotz vermuteter Unstimmigkeiten aufgrund mangelnder gesetzlicher Bestimmungen, kommt es allerdings sehr selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was für das sehr angenehme Geschäftsklima in Singapur spricht. Momentan gibt es in Singapur ca. 170 ausländische Franchise-Marken, wobei die führenden Branchen eindeutig das Bildungswesen/Weiterbildung, das Gaststättengewerbe als auch der Fast-Food- Sektor sind. Einige davon sind Mitglieder beim FLA, Verband Franchising und Licensing Association, auch unter dem Namen Singapur International Franchise Association ( SIFA) bekannt. Der Verband arbeitet nicht nur mit etlichen lokalen als auch internationalen staatlichen Organisationen zusammen sondern unterstützt seine Mitglieder auch bei diversen Projekten. Weiter besteht die Unternehmensgruppe Infofranchise, www.infofranchise.sg Informationen zur Verfügung stellt. welche unter E-Commerce Aufgrund eines Mangels an internationaler Regelung, ist es generell empfehlenswert, dass die Firma, welche Ware über das Internet verkaufen möchte klar definiert welches Recht gilt. Um den e- commerce allgemein sicherer zu gestalten gibt es in Singapur die „Infocommunications Development Authority (IDA). Diese Behörde IDA ist das führende Glied in Bezug auf E- commerce Politik und Restriktionen und ist unter www.ida.gov.sg im Internet zu finden. In Singapur finden sich Regelungen zum E-Commerce im Gesetz zu Online-Geschäften „Electronic Transactions Act“ Anwendung. Dieses Gesetz umfaβt elektronische Verträge, Nachweise und Signatur, deren rechtlichen Auswirkungen und betrifft allgemeine Grundsätze der Haftung. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 155 Ausserdem hat IDA das “TrustSg” Programm eingeführt, welches nachweist, dass teilnehmende Firmen und Organisationen einem Verhaltenskodex und den allgemeinen Sicherheitsgrundsätzen und dem Datenschutz folgen. Business to Consumer Verschiedene Gesetze wie z.B. das Consumer Protection (Fair Trading Act), das Electronic Transaction Act oder Info- communication Development Authority Act sollen das Internet sowohl für den Kunden als auch das Unternehmen sicherer machen. In Singapur gibt es mehrere spezielle Regelungen zum Verbraucherschutz, daher gilt hier das Verbraucherschutzgesetz "Consumer Protection (Fair Trading Act)“. Darüberhinaus gibt es mehrere Prinzipien aus den Regelungen gegen den unlauteren Wettbewerb (Fair Trading Practices), die zu beachten sind. Business to Business Versandhandel In Singapur spielt der Versandhandel eher eine untergeordnete Rolle und wird nur sehr schwer von der Bevölkerung angenommen. Da es meist vor Ort in den großen Shoppingcentern alles zu kaufen gibt was das Herz begehrt, ziehen es die Kunden vor diese Möglichkeit zu nutzen und Ihre Ware selbst zu begutachten und einzukaufen. Daneben gibt es auch größeren Einkäufen meist die Möglichkeit sich die gekaufte Ware nach Hause bringen zu lassen. Daher spielt der Versandhandel eine sehr untergeordnete Rolle. 5.3. Rechtlicher Rahmen Autor: AHK Singapur/ Siehe Wichtige Kontakte - Rechtsanwaltälte Gesellschaftsgründung in Singapur Private Limited Company in Singapur (GmbH des singapurischen Rechts) In der Regel gründen deutsche Investoren in Singapur eine Private Limited Company, welche als eine Kapitalgesellschaft, in etwa der deutschen GmbH entspricht. Der Grund der Beliebtheit einer Private Limited liegt in der Haftungsbeschränkung und in den einfach gestalteten Gründungsformalitäten einer derartigen Gesellschaftsform. Grundlagen Die Private Limited ist eine juristische Person. Der rechtliche Rahmen der Private Limited findet sich im singapurischen Gesetz über die Kapitalgesellschaften (Companies Act). Die Haftung beschränkt sich auf das gezeichnete Kapital (Issued Capital), welches jedoch nur S$ 1,- betragen kann. Die Festlegung auf einen einzigen Gesellschafter ist möglich. Ausländische natürliche wie juristische Personen können Gesellschaftsanteile zu 100% übernehmen. Soweit das Kapital durch die Gesellschafter vollständig ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 156 eingezahlt ist, ist eine Haftung dieser für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit wenigen Ausnahmen vollständig ausgeschlossen. Die Gesellschaft muβ zumindest einen Geschäftsführer (Director) einsetzen, welcher jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Singapur aufweisen muβ. Dieser lokale Geschäftsführer (Director) muβ jedoch nicht singapurischer Nationalität sein. Die Gesellschaft muβ ebenso einen Rechtssitz (Registered Office) in Singapur unterhalten und einen sogenannten „Company Secretary“ einsetzen. Der Rechtssitz dient als zustellungsfähige Anschrift für das Handelsregister, das Finanzamt und die anderen Behörden. Der „Company Secretary“ hat diverse Aufgaben nach dem Gesellschaftsgesetz (Companies Act) durchzuführen, die u.a. in den gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das Handelsregister, der Verwahrung und Aufbereitung von Daten in einem Firmenbuch und in der Protokollierung von Gesellschaftsbeschlüssen liegen. Die meisten Gesellschaftsformen der Private Limited Company müssen jährlich einen durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluβ dem Handelsregister einreichen. Die Gesellschaft hat eine den singapurischen Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechende Buchhaltung zu führen. Gründung Eine Private Limited kann recht zügig – zwischen drei bis sieben Tagen -gegründet werden. Eintragungen und die weitere Kommunikation mit dem Handelsregsister erfolgen heutzutage in Singapur durch das Internet. Die handelsregisterlichen Eintragungsgebühren betragen derzeit S$315. Die Gründung erfolgt dabei zweistufig, zunächst in der Reservierung eines Gesellschaftsnamens und anschlieβend in der eigentlichen Eintragung der Gesellschaft. Für den zweiten Schritt muβ eine Gesellschaftssatzung, welche aus den beiden Teilen des „Memorandum und Articles of Association“ besteht, erstellt und im Anschluβ die wesentlichen Gesellschaftdaten dem Handelsregister eingereicht werden. Diese Daten umfassen Angaben zu den Geschäftsführern (Directors), Gesellschaftern, Rechtssitz, Kapital, dem Company Secretary und dem Geschäftszweck. Die entsprechenden Eintragungsgebühren sind an das Handelsregister zu zahlen. Repräsentanzbüro (Representative Office) in Singapur Zur Erleichterung des Markteinstiegs richten oftmals deutsche Unternehmen ein sogenanntes Repräsentanzbüro oder Vertretungsbüro (Representative Office) ein. Es handelt sich dabei um eine nicht rechtsfähige Auftrittsform und hat daher keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die rechtlichen Vorgaben des Representative Office finden sich in einer Rechtsvorschrift des International Enterprise Singapore (IE Singapore), welches eine Unterabteilung des singapurischen Handelsministeriums darstellt. Grundlagen Das Representative Office ist aufgrund der stringenten Vorschriften auf wenige Aktivitäten beschränkt: Es darf nur unentgeltliche Marketingfunktionen ausüben und ebenso nur unentgeltliche Dienstleistungen an Dritte erbringen. Daher sind alle geschäftlichen Tätigkeiten, welche ein gewerbliches Einkommen begründen, unzulässig. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 157 Es dient deshalb vordergründig allein der Marktbeobachtung und als vor Ort befindliches Kommunikationsorgan für das ausländische Stammhaus. Aus diesem Grund kann das Repräsentanzbüro weder im eigenen Namen noch im Namen der ausländischen Gesellschaft Verträge abschlieβen. Es kann dadurch allenfalls in der Vertragsanbahnung unterstützende Aktivitäten entfalten. Für die Unterhaltung eines Representative Office ist die Beantragung einer Betriebslizenz erforderlich, welche für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt wird. Diese Lizenz ist jährlich zu erneuern. Für alle Handlungen des Representative Office haftet die ausländische Trägergesellschaft. Eintragung Die Anmeldung ist gerade für ausländische Gesellschaften umfangreich, da die in ausländischer Sprache befindlichen Gesellschaftsurkunden des Stammhauses übersetzt werden müssen. Zur Anmeldung ist die Einreichung der folgenden Unterlagen erforderlich: - die durch einen Wirtschaftsprüfer testierte Geschäftsbilanz des letzten Geschäftsjahres, - die beglaubigte Abschrift des Handelsregisterauszugs, - eine Mitteilung der Höhe des Stammkapitals des Stammhauses, - eine Mitteilung der Gesellschafter des Stammhauses und weiterer Informationen zum Stammhaus, - eine Einreichung einer Prognose zu den voraussichtlichen Aufwendungen im ersten Geschäftsjahr mit Angaben zu den operativen Kosten, - eine Angabe der voraussichtlichen Mitarbeiter und deren Nationalität und - eine gründliche Beschreibung der zukünftig geplanten Tätigkeiten des Representative Office Es ist nicht unüblich, daβ die Behörde weitere Informationen nachsucht. Die Eintragungsgebühr beträgt S$200,-. Die Behörde entscheidet zumeist innerhalb von sieben Werktagen über die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis. Die Entscheidung unterliegt dem alleinigen Ermessen der Behörde. Eine vorherige rechtliche Überprüfung der beabsichtigen Aktivitäten mit den Regularien ist ratsam. Nach Ablauf der einjährigen Betriebsfrist ist ein ein Verlängerungsantrag rechtzeitig vor dem Stichtag einzureichen. Die Eintragungsbehörde geht davon aus, daβ nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren ausreichende Informationen vorliegen, um die Frage zu entscheiden, ob das Stammhaus ein Tochterunternehmen gründet oder in anderer Rechtsform im Land auftritt. Gründung einer Zweigniederlassung („Branch“) Für ein ausländisches Unternehmen, das eine Präsenz in Singapur errichten möchte, kann neben der Gründung einer eigenständigen Tochterkapitalgesellschaft in Form einer „Private Company Limited by Shares“ (kurz „Pte. Ltd.“) insbesondere aus steuerlicher Sicht die Gründung einer Zweigniederlassung (kurz „Branch“) eine sinnvolle Alternative sein. Erst nach Eintragung im singapurischen Handelsregister („Accounting and Corporate Regulatory Authority Singapore“, kurz „ACRA“) darf die Branch unter der Firma der ausländischen Gesellschaft geschäftstätig werden. Wie in Deutschland hat eine Branch keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist Teil des Stammhauses. Dies zeigt sich auch darin, dass sie zwingend den Namen des Stammhauses trägt. Die bei ihr begründeten ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 158 Verpflichtungen und Verbindlichkeiten werden der ausländischen Gesellschaft zugerechnet. Ihre Geschäftsentfaltung ist auf diejenigen Aktivitäten beschränkt, die der ausländischen Gesellschaft satzungsmäßig oder gesetzlich erlaubt sind. Eine Beteiligung Dritter an der Branch ist nicht möglich. Die Eintragung einer Branch ist wie die Gründung einer Pte. Ltd. in wenigen Tagen zu bewerkstelligen. Dem eigentlichen Registrierungsverfahren hat zunächst ein Antrag zum Handelsregister vorauszugehen, um die Führung der Firma als Name im Geschäftsverkehr genehmigen zu lassen. Sobald die Firmierung genehmigt ist, müssen u.a. das Gründungszertifikat der ausländischen Gesellschaft, der Gesellschaftervertrag/die Satzung oder andere die Gesellschaftsverfassung bestimmenden Dokumente (u.U. in beglaubigter Übersetzung auf Englisch), eine Bevollmächtigung von mindestens zwei natürlichen Personen als Vertreter, den sog. „Agents“, sowie nähere Angaben zu den Direktoren und sonstigen Bevollmächtigen der Gesellschaft beigebracht werden. Im Gegensatz zu einer Pte. Ltd. gibt es jedoch keine separaten „Geschäftsführer“ der Branch. Diese Aufgabe wird von der Geschäftsführung des Stammhauses mitübernommen. Die Verantwortlichkeit gegenüber den Registerund Steuerbehörden in Singapur wird von den Singapore Agents wahrgenommen, welche zwar nicht über die singapurische Staatsangehörigkeit verfügen, aber einen Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis („Employment Pass“) in Singapur haben müssen. Es müssen mindestens zwei Singapore Agents bestellt werden. Grundsätzlich benötigen ausländische Gesellschaften keine weiteren behördlichen Genehmigungen, um sich in Singapur geschäftlich zu betätigen. Dies gilt allerdings nicht für Banken und Finanzinstitutionen, die eine Genehmigung der „Monetary Authority of Singapore“ (kurz: „MAS“) bedürfen. Lizenzpflichtige Bereiche sind darüber hinaus beispielsweise der Handel mit Chemikalien und anderen Gefahrenstoffen, Dienstleistungen in traditionell reglementierten Branchen wie Gesundheits-, Bildungsund Gastronomiesektor sowie freie Berufe wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Eine ausländische Gesellschaft, die in Singapur eine Branch unterhält, ist verpflichtet, ihre Stammhausbilanz innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Gesellschafterversammlung beim Handelsregister in Singapur einzureichen. Diesem Jahresabschluss muss eine Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die auf die Geschäftstätigkeit in Singapur zurückzuführen sind, beigefügt werden. Darüber hinaus bedarf es einer durch einen singapurischen Wirtschaftsprüfer erstellten Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die Tätigkeit der Gesellschaft in Singapur bezieht. Im Gegensatz zu einer Pte. Ltd. besteht jedoch z.B. keine Verpflichtung zur Abhaltung von Gesellschafterversammlungen oder zur Bestellung eine sog. „Company Secretary“, welches den Vorteil der leichteren Verwaltbarkeit bietet. Schließlich ist die Schließung einer Branch wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als die Liquidierung einer Pte. Ltd. Die Branch verfügt nicht über ein eigenes Haftungskapital. Für sie haftet, da sie Bestandteil des Stammhauses ist, das Stammhaus. Es gibt daher auch keine Möglichkeit, die Haftung des Stammhauses zu begrenzen. Soll eine Haftung der Muttergesellschaft vermieden werden, kann sie lediglich ein Tochterunternehmen im Ausland gründen, das wiederum die Branch in Singapur unterhält (z. B. XYZ AG gründet XYZ Singapore GmbH & Co. KG mit XYZ Singapore GmbH & Co. KG, Singapore Branch). ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 159 Steuerlich gilt die Branch im Sinne des deutsch-singapurischen Doppelbesteuerungsabkommens als Betriebsstätte. Die eigene, ihr zuzurechnende Tätigkeit wird in Singapur getrennt und daher günstiger als in Deutschland besteuert. Allerdings kann es Probleme geben, die Tätigkeit der Betriebsstätte von der des Stammhauses so abzugrenzen, dass dies von den Steuerbehörden anerkannt wird. Wie andere Gesellschaftsformen werden Branches mit ihrem in Singapur erzielten Einkommen mit einem Körperschaftsteuersatz von 18% des Nettoeinkommens (ab YA 2008) besteuert. Die so besteuerten Gewinne kann eine Branch sodann an den Prinzipal repatriieren, ohne eine weitere Besteuerung in Singapur befürchten zu müssen. Sole Proprietorship Neben den bereits an anderer Stelle beschriebenen Formen der wirtschaftlichen Betätigung in Singapur, besteht daneben die Möglichkeit der Gründung einer sog. Sole Proprietorship (Einzelkaufmann). Die Sole Proprietorship ist mit Sicherheit die einfachste und flexibelste Art der Geschäftstätigkeit. Sie ist ein Geschäftsbetrieb, der von einer einzelnen natürlichen Person oder einer in Singapur registrierten juristischen Person allein und in eigener Verantwortung betrieben wird. Die Sole Proprietorship ist identisch mit ihrem Inhaber (Sole Proprietor) und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Gründung und Eintragung Gründen kann eine Sole Proprietorship jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Singapur hat. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person in Singapur, wenn sie entweder Singapurischer Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung (Permanent Resident) hat oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt. Ist dem nicht so, muss ein lokaler Geschäftsführer (Manager) eingestellt werden, also entweder ein Singapurischer Staatsangehöriger, der Inhaber einer Arbeitserlaubnis oder einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung in Singapur. Wenn man sich dazu entscheidet, seine geschäftlichen Aktivitäten in der Form einer Sole Proprietorship durchzuführen, muss zunächst ein Name beim Handelsregister (Accounting & Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) angemeldet werden. Nachdem der Name akzeptiert wurde, wird die Sole Proprietorship beim Handelsregister eingetragen. Die Eintragung kann dabei entweder direkt bei ACRA oder über das Internet durchgeführt werden. Haftung und Besteuerung Da wie bereits erwähnt die Sole Proprietorship nicht als separate Gesellschaft gilt, liegen alle Rechte und Pflichten beim Inhaber der Sole Proprietorship. Damit trägt er das alleinige Risiko und haftet für alle Verbindlichkeiten der Sole Proprietorship unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen einschließlich seines Privatvermögens. Diese Haftung gilt selbst dann fort, wenn die Sole Proprietorship den Geschäftsbetrieb eingestellt hat jedoch noch Verbindlichkeiten aus der ehemaligen Betriebstätigkeit bestehen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 160 Steuerlich verhält es sich so, dass alle Profite und Vermögenswerte, welche durch die Sole Proprietorship generiert werden, dem Inhaber zufallen und demnach der Einkommensteuer unterfallen. Auflösung Eine Sole Proprietorship wird aufgelöst, wenn der Inhaber entweder stirbt oder seinen Geschäftsbetrieb anderweitig einstellt. Fazit Vorteile diese Art der wirtschaftlichen Betätigung sind sicherlich die flexible und unkomplizierte Gründung, sowie die freie Nutzung der Gewinne. Größter Nachteil ist jedoch die unbeschränkte Haftung des Inhabers. Daher ist anzuraten, für risikobehaftete Unternehmungen eher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Erwägung zu ziehen. Limited Liability Partnership Seit 11. April 2005 steht Firmengründern in Singapur neben den traditionellen Personenund Kapitalgesellschaften eine weitere Form der Geschäftstätigkeit zur Verfügung – die Limited Liability Partnership (‘LLP’). Die LLP nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da Sie dem Unternehmer die Vorteile interner Flexibilität einer Personengesellschaft bieten und gleichzeitig eine Haftungsbeschränkung im Sinne einer GmbH einräumt. Die LLP hat eine eigene Rechtspersönlichkeit unabhängig von seinen Gesellschaftern (Partner). Sie kann klagen und verklagt werden sowie Eigentum erwerben und besitzen. Entgegen der Namensvermutung wird die LLP aber gerade nicht als Personengesellschaft angesehen, womit auch das allgemeine Recht der Personengesellschaften auf die LLP nicht anwendbar ist. Vielmehr unterliegt die LLP dem Limited Liability Partnership Act 2005 (‘LLPA’ ; Act 5 of 2005). Gründung und Eintragung Für die Gründung einer LLP ist die Registrierung beim Handelsregister (Accounting & Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) notwendig. Die Eintragung kann entweder direkt bei ACRA oder über das Internet durchgeführt werden. Ferner muss die LLP über eine in Singapur registrierte Adresse verfügen und mindestens 2 Gesellschafter haben. Darüber hinaus besteht keine Restriktion hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter. Gesellschafter kann entweder eine natürliche oder eine juristische (auch ausländische) Person sein. Die internen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter wird in den meisten Fällen durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag geregelt. Besteht kein solcher Vertrag, regelt allein das Gesetz die Beziehungen der Gesellschafter. Geschäftsführer Jede LLP muss mindestens einen Geschäftsführer (Manager) haben, der aber kein Gesellschafter sein muss. Der Geschäftsführer muss volljährig und voll geschäftsfähig ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 161 sein sowie seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Singapur haben. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person in Singapur, wenn sie entweder Singapurischer Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung (Permanent Resident) hat oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt. Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass eine jährliche Erklärung über die Zahlungsfähigkeit (‘declaration of solvency’) der LLP beim Handelsregister eingereicht wird. Darüber hinaus ist die LLP verpflichtet, auf eine ordnungsgemäße Buchführung zu achten. Demgegenüber ist die LLP aber nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, einen Audit durchzuführen oder der Geschäftsführer sein Kapital offen zu legen. Haftung Für die Gesellschaftsschulden haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen sondern die LLP vollumfänglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Durchbrochen wird dieses Prinzip nur bei Gesellschaftern, die fahrlässig oder vorsätzlich ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Dann haftet derjenige Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für die Schäden, die durch seine Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Allerdings ist anzumerken, dass ein Gesellschafter nicht für die Sorgfaltspflichtverletzungen anderer Gesellschafter haftet. Fazit Mit der Limited Liability Partnership steht durchaus eine alternative Gesellschaftsform zur Verfügung. Sie ist kostengünstig und mit wenig Aufwand zu unterhalten. Allerdings birgt auch sie gewisse Risiken. Besonders die Notwendigkeit, dass immer mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sein müssen, sollte bei der Wahl der entsprechenden Gesellschaftsform beachtet werden. Joint Ventures in Singapur Eine häufige Form der Asienexpansion stellt für deutsche Unternehmen die Eingehung eines Joint Ventures dar. Dem engen Wortsinn entsprechend bezeichnete man früher nur Gemeinschaftsunternehmen als „Joint Venture“, bei denen also die Geschäftspartner gemeinsam Gesellschafter an einer juristischen Person werden. Zwischenzeitlich werden auch andere Ausgestaltungen der Kooperation unter diesen Begriff gefasst, sodass sich heute grob zwei Formen unterscheiden lassen, das „Corporate“ und das „vertragliche Joint Venture“. Während bei ersterem die Partner zu festgelegten Teilen Gesellschafter an einem gemeinsamen Unternehmen, meist einer Kapitalgesellschaft werden, vereinbaren beim vertraglichen Joint Venture die Parteien die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Vertrages, der die Rechte und Pflichten den Parteien zuweist, ohne dass diese Zusammenarbeit über ein gemeinsam gehaltenes Unternehmen erfolgt. Beispielhaft sei für ein vertragliches Joint Venture das Franchiseunternehmen angeführt. Ob und welche Form eines Joint Ventures gewählt werden soll, hängt von zu vielen Gesichtspunkten des Einzelfalles ab, als das sich diese auch nur annähernd enumerativ darstellen ließen. Im Allgemeinen wird ein Joint Venture zur Schaffung und Nutzung von Synergien, zur Risikostreuung aber auch aus rechtlichen Gründen gewählt. So erlauben einige Jurisdiktion keine Alleineigentümerschaft von inländischen Unternehmen durch ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 162 Ausländer oder beschränken deren Geschäftsaktivitäten. Andererseits werden in manchen Ländern Asiens vertragliche Joint Ventures reguliert wie beispielsweise Franchisegeber in Malaysia. Wichtig ist daher zunächst die genaue Definition, was mit der Zusammenarbeit erreicht werden soll. Haben die Parteien ihre Ziele bestimmt, muss in einem nächsten Schritt geprüft werden, welche Rechtsform sich für die konkrete Zielerreichung am besten eignet. Hierbei werden die Partner sorgfältig analysieren müssen, in welchen Ländern das Joint Venture tätig werden soll, ob die potenziellen Kunden privatwirtschaftlicher oder staatlicher Natur sind, welche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere welche Beschränkungen bestehen und nicht zuletzt, wie die Zusammenarbeit zur Absicherung der eigenen Rechte gegenüber dem Partner ausgestaltet werden kann, um sich vor einem möglichen Rechtsverlust zu schützen. Soll beispielsweise eine der Parteien Marken oder Know How in die gemeinsame Unternehmung einbringen, so muss sorgfältig festgelegt werden, wer der Inhaber dieses Intellektual Properties sein soll und wie es genutzt werden darf, um im Streitfalle böse Überraschungen auszuschließen. Dabei liegt die Tücke häufig im Detail. Mancher vertraglicher Vereinbarung stehen zwingende Rechtsnormen gegenüber, die nicht abbedungen werden können oder die Rechtswahl wird gerichtlich nicht akzeptiert. Das Steuerrecht Singapurs Das Steuerecht Singapurs zeichnet sich durch seine Klarheit und seinen Fokus auf die Begünstigung von (ausländischen) Investitionen aus. Die wesentlichen Steuern sind die Corporate Tax und die Personal Income Tax sowie mit wachsender Bedeutung die Umsatzsteuer (Goods and Sales Tax, GST). Die Körperschaftssteuer wird ab dem Jahr 2008 bei einem Satz von 18% (bisher 20) liegen. Interessant ist dabei naturgemäß vor allem das Thema der Dividenden. Singapur sieht nunmehr eine sog. One Tier Besteuerung vor, d.h. die Dividende ist beim Anteilseigner steuerfrei, da Singapur zwar nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland eine Quellensteuer (von bis zu 15%) auf diese Dividende erheben könnte, hiervon aber keinen Gebrauch macht und dies auch in Zukunft nicht tun wird. Auf Fragen der Besteuerung in Deutschland kann hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Die Steuer wird in Singapur auf territorialer Basis erhoben und es gibt auch Regelungen zu verbundenen Unternehmen (anders als etwa in Hong Kong). Darüber hinaus kann im Ausland gezahlte (Quellen-) Steuer unter Umständen berücksichtigt werden, was für Holding Gesellschaften von Bedeutung ist. Es gibt ferner einen steuerlichen Verlustrücktrag für ein Jahr in der Weise, dass der Vorjahresvorgang noch einmal geöffnet werden kann. Auch dies kann in Anbetracht der Drehscheibenfunktion Singapurs in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden. Schließlich gibt es nach wie vor eine Vielzahl von definierten Incentives (neben Individualvereinbarungen mit den zuständigen Behörden). Dies können Regelungen für Start Up’s ebenso sein wie Sonderfreibeträge in den Bereichen Entwicklung oder für den Ausbau bestehender Investitionen im Stadtstaat ebenso wie die bereits angesprochen Regelungen für verbundene Unternehmen, um nur einige zu nennen. Aus dem Ausland zufließende Dividenden, Betriebsstättenerträge und Einkünfte aus im Ausland erbrachten Dienstleistungen können unter Umständen von der Besteuerung in Singapur befreit werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 163 Die persönliche Einkommensteuer verbleibt bei einem bis zum Höchstsatz von 20% reichenden Stufentarif. Der Höchstsatz wird bei einem zu versteuernden Einkommen von 320.000 S$ erreicht. Im Hinblick auf Entsandte gibt es eine Reihe von Sonderthemen hinsichtlich der typischen Fringe Benefits, die bei der Vertragsgestaltung rechtzeitig berücksichtigt werden sollten. Zudem kommen für Non Residents ggf. Sonderregelungen bei der Besteuerung in Betracht. Singapur schichtet seit einigen Jahren sein Besteuerung von den direkten Steuern hin zur Umsatzbesteuerung (GST) hin um. Ab Juli 2007 liegt der Satz dieser Steuer bei 7% und beginnt damit langsam fühlbar zu werden (auch im Tourismus). Kleinunternehmen können sich unter bestimmten Bedingungen befreien lassen. Singapur hat im Gegensatz zu Hong Kong ein weltweites Netz von Doppelbesteuerungsabkommen. Im Falle Deutschlands gibt es ein ganz neues Abkommen, dass seit Dezember 2006 anzuwenden ist. Auf den wichtigen Fall der Dividendenbesteuerung wurde oben bereits eingegangen. Die Regelungen des Abkommens werden künftig – gerade auch mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform in Deutschland – die Unternehmens- und Beratungspraxis prägen und daher ist auch im Falle Singapurs trotz der gegebenen Klarheit eine Beratung zu Fragen des Steuerrechts auf beiden Seiten der Grenze mehr als anzuraten. Das Arbeitsrecht in Singapur Singapur nimmt in der Region Südostasien nicht nur wirtschaftlich, sondern auch im Hinblick auf die Beschäftigungszahlen eine Ausnahmestellung ein. Mit einer Arbeitslosenquote von derzeit 2,9 % (Stand März 2007) herrscht eine entspannte Situation auf dem Arbeitsmarkt, in vielen Bereichen wie im Finanzsektor und in der ITBranche werden dringend Arbeitskräfte gesucht. Die geringe Anzahl der Arbeitslosen wird unterstützt durch eine effektive Beschäftigungspolitik der Regierung, bei der eine harmonische Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Mittelpunkt steht. Konflikte werden häufig im Wege der Schlichtung geklärt. Streiks kommen in der Praxis üblicherweise nicht vor. Rechtsquellen des Arbeitsrechts Das singapurische Arbeitsrecht findet seine Rechtsquellen in einer Mischung aus geschriebenem Recht und Gerichtsentscheidungen im Sinne des Rechtssystems des Common Law. Hauptregelungswerk ist der Singapore Employment Act, der Vorgaben für das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufstellt. Seine Regelungen beinhalten unter anderem Mindestkündigungsfristen der Vertragsparteien, Höchstgrenzen zulässiger Arbeitsstunden, einen Mindestanspruch auf Jahresurlaub, sowie Sonderleistungen für Mütter. Ein Mindestlohn für Arbeitnehmer wird nicht festgesetzt. Die Anwendung des Employment Acts erfolgt jedoch mit Einschränkungen, vor allem leitende Angestellte und Hausangestellte sind von den Regelungen ausgenommen. Auch auf Arbeitnehmer mit einem Einkommen von über S$ 1.600 (ca. € 800) findet der Employment Act nur in begrenztem Umfang Anwendung. Für viele Arbeitsverträge werden jedoch die Maßgaben des Employment Acts als Richtlinien hinzu gezogen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 164 Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmerschaft und Unternehmensleitung werden durch den Industrial Relations Act, sowie Tarifvereinbarungen der Parteien geregelt. Begründung eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In der Praxis ist schon zur ausdrücklichen Klärung der einzelnen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Ausfertigung üblich. Bei fehlender Festlegung von Bestimmungen greifen die durch die Gerichte aufgestellten Rechtsgrundsätze ein. Für Probearbeitsverhältnisse und Teilzeitbeschäftigungen bestehen keine speziellen Regelungen. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnisse können verhältnismäßig einfach und mit geringen gesetzlichen Beschränkungen gekündigt werden. Im Anwendungsbereich des Employment Acts hat eine Kündigung des Arbeitnehmers schriftlich zu erfolgen. Bei Fehlen ausdrücklicher vertraglicher Regelungen gelten für beide Seiten die Mindestkündigungsfristen des Employment Acts von einem Tag bis zu vier Wochen, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können längere Fristen vereinbaren, diese müssen jedoch für beide Seiten gleich sein. Für Personen in leitenden Funktionen sind Kündigungsfristen von mindestens drei Monaten üblich. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich. Erfolgt die Kündigung unter Nennung eines Kündigungsgrundes, kann der Arbeitnehmer diesen vor Gericht anfechten und Wiedereinsetzung oder Schadenersatz wegen wrongful dismissal beantragen Eine fristlose Kündigung kommt in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens in Betracht. Der Employment Act verlangt für diese Fälle eine ordnungsgemäße Untersuchung des Sachverhalts. Im Ergebnis bestehen in Singapur nur in sehr begrenztem Umfang Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer, wodurch sich ein großer Gestaltungsspielraum für Arbeitsverträge ergibt. Singapur als internationales Schiedsgerichtszentrum Schiedsgerichte bieten die Möglichkeit, Streitigkeiten im wirtschaftlichen Bereich durch ein unparteiisches, privates Gremium entscheiden zu lassen. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und der fortlaufenden Weiterentwicklung der internationalen Handelsbeziehungen nimmt die Anzahl der internationalen Schiedsgerichtsverfahren weiter beständig zu 2 . Selten findet sich ein internationaler Gesellschaftsvertrag, ein Joint Venture Vertrag, ein Vertrag zum Transfer von Technologie oder ein Konsortialvertrag im Baubereich, bei dem nicht für Streitfälle die Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts vereinbart würde. Verschiedene Untersuchungen belegen, daß im internationalen Wirtschaftsverkehr bereits über 80 % aller Verträge mit einer Schiedsgerichtsvereinbarung versehen sind. Dies erscheint auch angemessen vor dem Hintergrund, daß staatliche Gerichte ihre Wurzeln in einer nationalen Rechtsordnung haben und eng mit dieser verbunden sind. Zudem bestehen 2 Vgl. dazu die Übersicht des HKIAC unter http://www.hkiac.org/en_statistics.html sowie die „fact and figures“ Seite des „International Chamber of Commerce (ICC)“ unter: http://www.iccwbo.org/court/english/right_topics/stat_2001.asp ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 165 bei Durchführung des Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten in dem Land eines der beiden Parteien oftmals – ob berechtigt oder unberechtigt sei dahingestellt – Befangenheitsbefürchtungen. Für den internationalen Geschäftsverkehr erscheint daher die Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten durch staatliche Gerichte mitunter nicht angemessen. Bei internationalen Geschäftsabschlüssen in Asien stellt sich immer wieder die Frage, welche Schiedsgerichtsordnung und welcher Schiedsgerichtsort vereinbart werden sollen. In Asien ansässige Unternehmen zögern im Hinblick auf die räumliche Entfernung sowie auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten Schiedsgerichte in London 3 , New York 4 , Paris 5 oder Zürich zu vereinbaren. Neben diesen „traditionellen“ Schiedsgerichtsorten haben sich in Asien seit einiger Zeit eigene Schiedsgerichtszentren entwickelt. Unter ihnen nimmt das in Singapur befindliche „Singapore International Arbitration Centre“ (SIAC)6 inzwischen eine Schlüsselstellung ein. Das SIAC wurde im Jahre 1990 in Singapur etabliert in der Rechtsform der „public company limited by guarantee“. Das SIAC nahm seine Arbeit am 01. Juli 1991 auf. Das SIAC hat sich zum Ziel gesetzt: - die rechtlichen und physischen Voraussetztungen für die Durchführung nationaler und internationaler Schiedsverfahren in Singapur zu schaffen, Schiedsverfahren als Alternative zu den Verfahren vor den staatlichen Gerichten zu etablieren sowie ein „panel“ von erfahrenen Schiedsrichtern zu rekrutieren. Im Jahre des Tätigkeitsbeginns 1991 hatte das SIAC lediglich zwei Fälle zu entscheiden, im Jahre 1996 waren es bereits 51 und im Jahre 2004 nahezu 100. Für das laufende Jahr ist wiederum mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Den größten anteiligen Bereich nehmen Dispute aus dem Bereich Wirtschaft und Handel (31 %) ein, gefolgt vom Bereich Seefahrt (30 %), dicht gefolgt von Streitigkeiten aus dem Bauwesen und dem Bereich der Ingenieurleistungen (23 %). Die Zuständigkeit des SIAC sowie aller Schiedsgerichte beruht in der Regel auf einem Vertrag zwischen den Parteien. Dieser kann in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden. Schiedsgerichtsvereinbarungen können grundsätzlich vor oder nach Entstehung eines Disputes getroffen werden. Es ist jedoch eher die Ausnahme, daß Schiedsgerichtsvereinbarungen nach Entstehen eines Disputes getrofen werden, da dann oftmals jegliche konstruktiven Kommunikationskanäle zwischen den Parteien bereits zusammengebrochen sind. Üblicherweise werden daher Schiedgerichtsvereinbarungen in den jeweiligen Vertragswerken von vornherein mit geregelt. Die SIAC Rules empfehlen insoweit die Vereinbarung einer entsprechenden Modellklausel. Wurde die Zuständigkeit des Schiedsgerichts wirksam vereinbart, ersetzt das Schiedsgericht das staatliche Gericht vollständig. Das Schiedsgericht ist dann auch für 3 4 5 6 London Court of International Arbitration (LCIA) American Arbitration Association (AAA) International Court of Arbitration, Paris (ICC) Singapore International Arbitration Center www.siac.org.sg ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 166 Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig7. Soll der Schiedsspruch später für vollstreckbar erklärt werden, steht dem staatlichen Richter nur hinsichtlich des Verfahrens ein eingeschränktes Kontrollrecht zu. Schiedgerichtsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Regel weniger förmlichen Verfahrensregeln unterliegen als Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Denn es steht den Parteien im Schiedsverfahren im wesentlichen frei, ihre Verfahrensregeln selbst zu wählen und selbst auszugestalten. Insbesondere haben die Parteien die Möglichkeit, die Schiedsrichter selbst auszuwählen und können somit sicherstellen, dass diese über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf den zu entscheidenden Streit bzw. besondere Fähigkeiten mit der gütlichen Beilegung von Streitigkeiten verfügen. Weitere Vorteile von Schiedsgerichtsverfahren liegen zum einen darin, daß die Verfahren – anders als bei den staatlichen Gerichten - grundsätzlich nicht öffentlich sind. Dies kann von erheblicher Bedeutung sein nicht nur für den Fall, daß die Parteien die Publizität (Medien) eines staatlichen Verfahrens möglichst vermeiden wollen, sondern auch in Bezug auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere dem Schutz von Know-How etc. Hierdurch wird gewährleistet, daß Informationen über Tatsachen oder Umstände, die sich negativ auf den Geschäftsverkehr des Unternehmens auswirken könnten, nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Nach den eigenen Erfahrungen des Verfassers stellt die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens einen besonderen Vorteil bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten dar. Denn häufig besteht in diesen Verfahren der Wunsch interne Unternehmensdaten nicht Dritten zugänglich zu machen, was in einem (grundsätzlich öffentlichen) Verfahren vor den staatlichen Gerichten nicht vermeidbar wäre. Das Schiedsverfahren trägt dem Rechnung, indem es unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfindet. Ein weiterer Vorteil der Schiedsgerichtsverfahren besteht darin, daß diese Verfahren in aller Regel wesentlich schneller durchgeführt werden, als vergleichbare Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Das Schiedsgericht kann auf Wunsch der Parteien Verhandlungen, Beweisaufnahmen oder sonstige Zusammenkünfte an jedem geeigneten Ort und zu jeder Zeit abhalten. Die Parteien bestimmen Ort und Zeit des Verfahrensablaufs. Zudem fällt in der Regel ein zeit- und kostenintensiver Instanzenzug völlig weg. Ein weiterer Vorteil, der für das SIAC spricht, sind die anfallenden Kosten, wo das SIAC im Vergleich mit anderen Schiedsgerichtszentren deutlich besser abschneidet. Die SIAC Rules, d.h. die Verfahrensregeln, nach denen das SIAC arbeitet, basieren weitgehend auf den „UNCITRAL Arbitration Rules“ (United Nations Commission of International Trade Law) sowie auf den „Rules of the London Court of International Arbitration“ und wurden gerade zum 01.07.2007 in neuer Form vorgelegt. Die SIAC Rules legen hier insbesondere Wert auf eine Beschleunigung des Verfahrens, d.h. eine Abkürzung des schriftlichen Verfahrens sowie die feste Vorgabe eines Zeitrahmens innerhalb dessen das Schiedsgericht eine Entscheidung fällen muss. Ergänzend zu den SIAC Rules ist auf internationale Schiedsverfahren in Singapur der „International Arbitration Act (Cap 143A)“ anwendbar. Eingeleitet wird das Schiedsverfahren durch den „Claimant“ genannten Kläger, der eine „notice of arbitration“ nach Art. 3 der SIAC Rules an das SIAC zustellen muss. Diese 7 Sec. 6, 7 und 14 des International Arbitration Act ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 167 förmliche Benachrichtigung muß u.a. die folgenden Angaben enthalten: Antrag des „Claimant“, die Streitigkeit durch das SIAC entscheiden zu lassen, Namen und Anschriften der Parteien, Bezugnahme auf die Schiedsgerichtsvereinbarung, Zusammenfassung des Sach- und Streitstandes sowie spezielle Anträge bzgl. des Parteibegehrens. Der Beklagte, „Respondent“ genannt, hat dann 14 Tage Frist um hierauf zu antworten. Hinsichtlich der Ernennung der Schiedsrichter sehen die SIAC Rules folgendes vor: Die SIAC Rules sehen als Regelfall die Ernennung eines Einzelschiedsrichters vor, es sei denn, in der Schiedsgerichtsklausel sei etwas anderes vereinbart worden. Für den Fall, daß ein Dreierschiedsgericht benannt werden soll, ernennt jede Partei einen Schiedsrichter, während der 3. Schiedsrichter dann von den zwei bereits von den Parteien ernannten Schiedsrichtern bestimmt wird. Das SIAC verfügt auf seiner Webseite 8 über eine umfangreiche Liste von Schiedsrichtern, die von den Parteien benannt werden können. Wenn die Parteien nicht vereinbart haben, daß das Schiedsverfahren vor dem SIAC lediglich schriftlich und durch den Austausch von Dokumenten stattfinden soll (schriftliches Verfahren), dann ist das Verfahren grundsätzlich mündlich durchzuführen. Falls eine Partei zum mündlichen Verfahren nicht erscheint, kann gegen diese Partei ein Versäumnisurteil ergehen. Hierbei steht es den Parteien frei, den Ort des Schiedsgerichtsverfahrens frei zu wählen. Der beste Schiedsspruch wäre jedoch wertlos, wenn nicht sichergestellt wäre, daß der Schiedsspruch letztendlich auch im Land der unterliegenden Partei vollstreckt werden kann. Dies stellt die sogenannte „New York Convention“9 sicher, der Singapur bereits im Jahre 1986 beigetreten ist. Die New York Convention gewährleistet, daß singapurianische Schiedssprüche des SIAC in mehr als 120 Staaten weltweit vollstreckt werden können, sofern gewisse verfahrensrechtliche Mindestgarantien erfüllt sind. Schiedssprüche aus Singapur sind – u.a. – in der EU, Japan, China und den USA vollstreckbar.10 Die New York Convention sichert darüberhinaus auch die internationale Geltung von Schiedsgerichtsvereinbarungen ab. Daß das SIAC auf dem richtigen Weg ist, belegen die wiederum angestiegenen Verfahrenszahlen der letzten Jahre, die ein eindeutiger Beweis für die Professionalität des SIAC sind. Um diese Entwicklung abzusichern und einen engen Schulterschluß mit der Industrie zu gewährleisten, der das SIAC letztendlich dient, war das SIAC zum 01.04.2003 eine förmliche Allianz mit der „Singapore Business Federation“ eingegangen. Erklärtes Ziel dieser Allianz ist die Förderung eines verstärkten Dialogs mit der Industrie, um den Bedürfnissen der Industrie noch besser gerecht zu werden11. Vor diesem Hintergrund ist abzusehen, daß das SIAC seine Position in der Region Asien weiter kontinuierlich ausbauen wird. Das SIAC bietet die Voraussetzungen dafür, sich zum führenden Schiedsgerichtszentrum in Asien zu entwickeln. 8 http://www.siac.org.sg “Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards 1958” Dies gilt grundsätzlich nicht für die Urteile staatlicher Gerichte aus Singapur, die nur dann in anderen Ländern vollstreckbar sind, wenn es einen bilateralen Staatsvertrag über die gegenseitige Urteilsanerkennung mit dem jeweiligen Land gibt. 11 Vgl. die Pressenotiz des SIAC vom 10.04.2003 9 10 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 168 Gewerblicher Rechtsschutz in Singapur Nicht nur beim Export von Hochtechnologie, sondern immer mehr auch bei allgemeinen grenzüberschreitenden Transaktionen spielen Fragen der Gewährung des Schutzes am geistigen Eigentum – der sog. gewerbliche Rechtsschutz (also Patent- und Markenschutz, Industriedesign, Urheber- und ähnliche Schutzrechte) – eine herausragende Rolle. Das gilt insbesondere schon im Stadium der Standortentscheidung. Im Fall Singapurs muss trotz eines fehlenden Hinterlands die Standortkonkurrenz zur Volksrepublik China und zu Indien, ganz besonders aber die zu anderen Anrainer- und ASEAN-Staaten (z.B. Malaysia, Indonesien, Philippinen, Thailand, usw.) in Betracht gezogen werden. Dessen war sich die politische Führung Singapurs bewusst. Und so ist durch sehr weitgehende Gesetzesänderungen, zuletzt gegen Mitte 2006, eine immense Stärkung gewerblicher Schutzrechte herbeigeführt worden. Heute kann sich der Stadtstaat – und das zu Recht – rühmen, im Hinblick auf den Schutz gewerblicher Schutzrechte Europa und den USA in keiner Weise nachzustehen. Singapur ist zudem Vertragsstaat zu allen relevanten internationalen Abkommen. Zwar kann Singapur z.B. bei Patentanmeldungen keine eigene Rechercheabteilung vorweisen. Das ist indes kein Nachteil, weil das lokale Amt, genannt IPOS, mit führenden Patentämtern (z.B. Australien) Kooperationsabkommen geschlossen hat. Diese Ämter führen die technischen Prüfungen durch. Wegen Kontingentierung besteht deshalb sogar ein gewisser Zeitvorteil. Weiterhin ist von Vorteil, dass Singapur mit einer Reihe von wichtigen Industriestaaten Freihandelsabkommen (FTA) geschlossen hat. Zumindest die neueren (ganz besonders mit den USA und Indien) sehen eine weitgehende Liberalisierung – und deshalb Anerkennung des Status – im gewerblichen Rechtsschutz vor. Auf diese Weise kann Singapur z.B. hinsichtlich Exporte nach Japan Standortvorteile innerhalb Südostasien vorweisen. Zusammen mit einem effizienten lokalen gerichtlichen Rechts- und VollstreckungsSchutz einerseits und dem inzwischen anerkannt effektiven alternativen Rechtsschutz andererseits (Singapur als internationaler Schiedsstandort) bewegen sich ausländische Investoren auf einem sehr sicheren Terrain. Standortförderung durch das Economic Development Board (EDB) Das EDB erhöht über diverse Förderprogramme die Attraktivität des Standortes Singapur für Unternehmen. Die Förderung erfolgt unter anderem über die Gewährung von Steuervorteilen und die Zahlung von Zuschüssen. Insbesondere fördert das EDB die Ansiedlung regionaler und internationaler Headquarter. Das Headquarters Programm des EDB begünstigt Unternehmen ab einer gewissen Größe, die diverse Headquarter Funktionen (mindestens 3 davon) in Bezug auf Niederlassungen im Ausland (mindestens 3 davon) in Singapur konzentrieren. Zu den Headquarter Funktionen gehören unter anderem strategische Planung, generelles Management und Verwaltung, Marketing, Verwaltung des geistigen Eigentums, Schulung des Personals, Forschung und Entwicklung, Einkauf und Distribution, Buchhaltung, Produktion. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 169 Wird einem Unternehmen der Regional Headquarter Status verliehen, so werden die Unternehmensgewinne nur zu 15% (anstelle der sonst geltenden 18%) besteuert. Die Steuerförderung besteht zunächst für 3 Jahre. Sie kann um weitere 2 Jahre verlängert werden, wenn gewisse Voraussetzungen am Ende des dritten Förderjahres erfüllt sind, die sich auf das Wachstum des Headquarters beziehen (z.B. Investitionsvolumen, Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, Stammkapital, Anzahl an zentralen Funktionen). Unternehmen, welche die Mindestvoraussetzungen nicht nur erfüllen, sondern übertreffen, kann der International Headquarter Status verliehen werden im Rahmen dessen der Steuersatz auf 10% oder gar 5% gesenkt werden kann und die Förderungsdauer auf bis zu 20 Jahre verlängert werden kann. Sofern die Kriterien des Headquarter Programmes nicht erreicht werden können, kommt eine Steuerförderung gleichwohl in Betracht, wenn auch nur gewisse operative Funktionen nach Singapur verlagert werden oder die bestehenden Aktivitäten ausgebaut werden. Im Einzelnen müsste man mit dem für die Förderprogramme zuständigen EDB besprechen, ob eine Förderung in Betracht kommt. 5.4. Wichtige Kontakte Singaporean- German Chamber of Industry and Commerce 25 International Business Park German Centre # 03- 105 Singapore 609916 Tel.:+65 6562 8500 Fax:+65 6562 8510 E-mail: [email protected] http://www.sgc.org.sg Ministry of Manpower 18 Havelock Road Singapore 059764 Tel: +65 6438 5122 http://www.mom.gov.sg International Enterprise Singapore (IE) 230 Victoria Street 7th floor, Bugis Junction Office Tower Singapore 188024 Tel: +65 6337 6628 Fax: 6337 6898 http://www.iesingapore.gov.sg ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 170 EDB Singapore- Singapore Government 250 North Bridge Road #28-00 Raffles City Tower Singapore 179101 Tel: (65) 6832-6832 Fax: (65) 6832-6565 http://www.edb.gov.sg Infocomm Development Authority of Singapore (IDA) 8 Temasek Boulevard #14-00 Suntec Tower 3 Singapore 038988 Tel.: (+65) 6211 0888 Fax: (+65) 6211 2222 E-mail: [email protected] Website:http://www.ida.gov.sg Accounting & Corporate Regulatory Authority ACRA 10 Anson Road #05-01/15 International Plaza Singapore 079903 Tel.:(+65) 6248 6028 Fax: (+65) 6225 1676 Website:http://www.acra.gov.sg Singapore International Arbitration Centre City Hall 3 St Andrew’s Road Singapore 178958 Tel: +65 6334 1277 Fax: +65 6334 2949 http://www.siac.org.sg Singapore Land Authority 8 Shenton Way, #26-01, Temasek Tower, Singapore 068811 Tel: 6323 9829 Fax: 6323 9937 http://www.sla.gov.sg/htm/hom/index.htm ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 171 Saecos 150 South Bridge Road Fook Hai Building, #02-30 Singapore 058727 Tel: (65) 6339 7383 Fax: (65) 6339 2318 Email: [email protected] http://www.saceos.org.sg Ministry of Trade & Industry Singapore 100 High Street #09-01 The Treasury Singapore 179434 Tel: +65 6225 9911 Fax: +65 6332 7260 E-mail: [email protected] http://app.mti.gov.sg Singapore Department of Statistics 100 High Street #05-01 The Treasury Singapore 179434 Main Line : (65) 6 332 7686 Fax Number : (65) 6 332 7689 http://www.singstat.gov.sg Singapore Customs 55 Newton Road #08-01 Revenue House Singapore 307987 Tel.:(+65) 6355 2000 Fax: (+65) 6250 8663 E-mail:[email protected] Website:http://www.customs.gov.sg Singapore Retailers Association 76 Shenton Way # 17-01 Singapore 079119 Tel: +65 6223 6221 Fax: +65 6223 6621 E-mail: [email protected] http://www.retail.org.sg ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 172 Deutschsprachige Anwälte in Singapur AV & P Legal Andreas Vogel 25 International Businees Park #04-64 German Centre Singapore 609916 Tel.: (0065) 67 792 802 Fax: (0065) 68 737 879 E-Mail: [email protected] CHRISTOPHER BRIDGES Notary Public-Commissioner for Oaths-Advocates & Solicitors Jörg Feige Main Office: 16 Jalan Killang Timor #03-03 Redhill Forum Singapore 159308 Tel.: (0065) 6323 2328 Fax: (0065) 6220 3100 German Centre Office: 25 International Business Park #02-105A German Centre Singapore 609916 Tel.: (0065) 6324 7617 Fax: (0065) 6883 0039 E-Mail: [email protected] WWW: www.cbridgeslaw.com GARBRECHT Georg Garbrecht 7500A Beach Road #15-320 The Plaza Singapore 199591 Tel.: (0065) 8138 1917 E-Mail: [email protected] ISPA LAW (SINGAPORE) PTE LTD Dr. Rüdiger Ackermann 25 International Business Park #04-113 German Centre Singapore 609916 Tel.: (0065) 6562 8696 Fax: (0065) 6562 8697 E-Mail: [email protected] WWW: www.ispa-consult.com.sg ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 173 KLEINER ATTORNEY'S AT LAW Dr Bernd J. Götze 7, Temasek Boulevard Suite 21-02 Suntec Tower One Singapore 038987 Tel. (0065) 6333 0966 Fax (0065) 6333 0977 E-Mail: [email protected] WWW: www.kleiner-law.com LUTHER RECHTSANWALTGESELLSCHAFT MBH Thomas Weidlich, Dr Thomas Hufnagel, Gesine Stolzenhain 24 Raffles Place #25-04A Clifford Centre Singapore 048621 Tel. (0065) 6820 6090 Fax (0065) 6820 6093 E-Mail: [email protected] WWW: www.luther-lawfirm.com RESPONDEK & FAN PTE LTD Rechstanwälte Attorneys at Law Dr. Andreas Respondek 1 North Bridge Road #16-03 High Street Centre Singapore 179094 Tel.: (0065) 6324 0060 Fax: (0065) 6324 0223 E-Mail: [email protected] WWW: www.rflegal.com ROEDL UND PARTNER Andrea Fehr 25 International Business Park #05-107 German Centre Singapore 609916 Tel.: (0065) 6513 2092 Fax: (0065) 6566 9331 Mail: [email protected] WWW: www.roedl.de ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 174 SCHWEIGER & PARTNERS (SINGAPORE) LLP Mr Martin Schweiger European Patent Attorney 1 Coleman Street #08-04 The Adelphi Singapore 179803 Tel: (+65) 6337 6791 Fax: (+65) 6337 5131 email: [email protected] WWW: www.marken-patente.de THÜMMEL, SCHÜTZE AND PARTNERS Birgitta von Dresky, Dr Claus Trenner, Dr Knut Unger 65, Chulia Street #48-02 OCBC-Centre Singapore 049513 Tel. (0065) 6535 3112 Fax: (0065) 6534 3100 E-Mail: [email protected] WWW: www.tsp-law.com ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 175 6. Das Land THAILAND 6.1. Wirtschaftsstruktur Autor: Udo Peter Bartsch, bfai Bangkok (bfai) - Obwohl Thailand wegen des Fehlens einer demokratisch gewählten Regierung inzwischen als einer der risikoreicheren Standorte in Asien eingestuft wird, bleibt zehn Jahre nach der Asienkrise die prosperierende thailändische Wirtschaft ein interessanter Handelspartner in der Region. Im Rahmen der ASEAN-Zollunion AFTA nimmt auch der Produktionsstandort künftig an Bedeutung noch zu. Thailand im globalen und regionalen Kontext Thailand hat nach dem Militärputsch vom September 2006 und einigen kontroversen Entscheidungen der regierenden Junta bei den Unternehmen und Investoren neue Unsicherheiten hervorgerufen. Ein merklich abgeschwächtes Wirtschaftswachstum und ein sehr verhaltenes in- und ausländisches Investitionsengagement kennzeichnen 2007 den Vertrauensschwund und die Ungewissheit über die künftige Entwicklung. Das Königreich läuft Gefahr, ohne eine baldige Lösung der innenpolitischen Probleme und der Bildung einer demokratisch gewählten Zivilregierung, seine Stellung als eine der führenden Wirtschaftsnationen in Südostasien zu verlieren. Ungeachtet aller politischen Querelen, die nach Ansicht in- und ausländischer Marktbeobachter wahrscheinlich bis 2008 weitgehend behoben werden können, ist das Königreich jedoch weiterhin ein sehr wichtiger und attraktiver Investitionsstandort in Asien und insbesondere innerhalb der ASEAN-Ländergruppe (Association of South East Asian Nations). Durch die ASEAN-Mitgliedschaft gewinnt Thailand - im Rahmen der in der AFTA-Vereinbarung (ASEAN Free Trade Area) vorgesehenen Reduzierung der Importzölle - für ausländische Produzenten als Investitionsstandort zusehends an Bedeutung. Dadurch eröffnen sich ausländischen Firmen, die ihre Erzeugnisse in Thailand produzieren oder montieren lassen, neue Möglichkeiten, diese Erzeugnisse dann auf dem noch sehr aufnahmefähigen ASEAN-Markt günstiger abzusetzen. Allerdings müssen dabei mindestens 40% der verwendeten Teile aus der lokalen Produktion ("local content") stammen. Thailand ist eine bedeutende Handelsdrehscheibe und ein sehr wichtiger Produktionsstandort für ausländische Firmen in Südostasien. Die meisten bekannten westlichen Firmen sind entweder mit Vertretungen präsent oder lassen ihre Erzeugnisse im Königreich herstellen. Insbesondere die ausländischen Automobilkonzerne lassen ihre Fahrzeuge verstärkt in Thailand montieren. Dies bezieht sich auch auf die deutschen Kfz-Hersteller DaimlerChrysler und BMW. Zudem ist das Königreich ein wichtiger Produktionsstandort für ausländische Elektronik- und Elektrotechnikfirmen sowie Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche. Das südostasiatische Land ist sehr daran interessiert, Standort für international tätige Gesellschaften zu werden. Bereits 2002 wurden Steuervergünstigungen und nicht- ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 176 monetäre Anreize für sogenannte Regional Operating Headquarters (ROH) eingeführt. Ziel ist es, insbesondere Großkonzerne zur Verlagerung ihrer asiatischen Hauptstandorte und Konzernzentralen zu bewegen. Das nachgebesserte Anreizpaket kann sich nach Ansicht von Fachleuten durchaus mit vergleichbaren Regelungen in Singapur und Hongkong messen. Mittlerweile sind vor allem einige japanische und südkoreanische Großkonzerne dabei, ROH in Thailand einzurichten. Das Land eignet sich auf Grund seiner Lage und der relativ guten Infrastruktur mit umfangreichen Flugverbindungen zu den Nachbarländern und den regionalen Knotenpunkten in Asien, Europa und Amerika besonders für die Bearbeitung der Märkte der gesamten Region. Wichtigste Lieferländer (in Mio. US$) Veränd. in % Japan 22.294 26.036 25.483 -2,1 VR China 8.144 11.160 13.448 20,5 USA 7.206 8.684 8.505 -2,1 Malaysia 5.505 8.098 8.350 3,1 Singapur 4.142 5.380 5.650 5,0 VAE 3.693 5.700 7.116 24,8 Taiwan 3.964 4.504 5.080 13,0 Korea (Rep.) 3.576 3.885 5.002 29,0 Deutschland 2.829 3.203 3.236 1,0 Hongkong, SVR 1.326 1.505 1.535 2,0 Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007 Lieferland 2004 2005 2006 Wichtigste Handelspartner sind die asiatischen Länder, in erster Linie Japan und die VR China sowie die ASEAN-Staaten. Zudem wird ein großer Teil des Außenhandels mit den USA und der EU abgewickelt. Bei den thailändischen Exporten 2006 entfielen rund 21% der Lieferungen auf die ASEAN-Länder, 15% auf die USA, etwa 14% auf die EU, knapp 13% auf Japan und 9% auf die VR China. Der Anteil der deutschen Bezüge an den thailändischen Exporten lag 2006 bei 1,8%. Japan und die ASEAN-Länder halten den größten Anteil an den thailändischen Importen. 2006 entfielen auf Bezüge aus Japan rund 20% und aus den ASEAN-Ländern 18,5% der Importe. Zudem kamen mehr als 10% der Lieferungen aus der VR China, knapp 9% aus der EU und 6,7% aus den USA. Deutschland hatte 2006 einen Anteil von 2,6% an den Gesamteinfuhren des Königreiches. Wichtigste Abnehmerländer (in Mio. US$) Bezugsland USA Japan VR China Singapur Hongkong, SVR Malaysia Großbritannien 2004 15.508 13.498 7.115 7.027 4.940 5.313 3.031 2005 16.997 15.097 9.167 7.691 6.165 5.822 2.805 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 2006 19.498 16.465 11.724 8.367 7.172 6.625 3.407 Veränd. in % 14,7 9,1 27,9 8,8 16,3 13,8 21,5 177 Taiwan 2.608 2.722 3.372 23,9 Korea (Rep.) 1.859 2.259 2.634 16,6 Deutschland 1.804 2.008 2.329 16,0 Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007 Die Wirtschaftsgesetzgebung in Thailand ist relativ liberal. Allerdings hat die amtierende Militärregierung die Kapitalkontrollen verschärft und Maßnahmen zur Beschränkung der Kontrolle ausländischer Investoren ergriffen. Demnach müssen auch deutsche Investoren, die an einem thailändischen Unternehmen der Liste 1 oder 2 zum Foreign Business Act, mehr als 50% der Anteile oder der Stimmrechte halten, innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung diese Anteile/Stimmrechte auf unter 50% senken. Die noch von der vorherigen Regierung unter Premierminister Thaksin Shinawatra stark vorangetriebenen Bemühungen um den Aufbau eines Netzes von bilateralen Freihandelsabkommen mit den wichtigsten Partnerländern kamen nach dem Militärputsch weitgehend zum Stillstand. Trotz massiver Kritik seitens verschiedener Nicht-Regierungsorganisationen und einiger Intellektueller konnte aber das bilaterale Freihandelsabkommen (Economic Partnership Agreement) mit Japan im April 2007 unterzeichnet werden. Bangkok hat bisher fünf "Basic Trade Agreements", die auch als "Early Harvest Programs" bezeichnet werden und mehr politisch als wirtschaftlich von Bedeutung sind, abgeschlossen. Derartige Freihandelsabkommen bestehen mit der VR China, Indien, Bahrain und Peru. Zugleich wurde ein solches Abkommen auch mit der BIMST-EC Ländergruppe (Bangladesch, Indien, Malaysia, Myanmar, Sri Lanka, Bhutan und Nepal) abgeschlossen. Ein vollständiges Freihandelsabkommen (Comprehensive Trade Agreement) kam bisher lediglich mit Australien zustande. Es ist am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zugleich verhandelt Thailand schon seit längerer Zeit mit den USA und Neuseeland über den Abschluss von bilateralen Freihandelsabkommen. Bisher gestalteten sich die Gespräche mit den USA, die mittlerweile auch ruhen, recht schwierig. Der Hauptgrund dafür ist, dass die USA einige Regelungen über sensible Bereiche, wie Korruption, Wettbewerbspolitik oder staatliches Beschaffungswesen, in das Abkommen einbringen möchten. Auch mit Kanada, Taiwan, Hongkong (SVR) und der Tschechischen Republik will Bangkok Verhandlungen über den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen aufnehmen. Im Februar 2004 unterzeichneten die Wirtschafts- und Außenminister von Thailand, Bangladesch, Indien, Myanmar und Sri Lanka eine Absichtserklärung zur Schaffung einer gemeinsamen Freihandelszone. Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme", Erscheinungsjahr 2007, bfai-Bestellnr. 12370, Preis: 25,00 Euro. Sektorale Struktur Seit der Finanzkrise 1997/98 vollzieht sich in der thailändischen Wirtschaft ein Strukturwandel. Die verarbeitende Industrie und der Dienstleistungssektor gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zugleich wird die Entwicklung kleiner und mittlerer ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 178 Unternehmen (KMU) forciert. Mittlerweile liegt der Anteil der Industrie und des Dienstleistungssektors am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei knapp 90%. Der Beitrag der Landwirtschaft zum BIP stagniert bei 10%. Allerdings ist diese im Hinblick auf den immer noch sehr hohen Anteil der Landbevölkerung bedeutender, als der BIP-Anteil vermuten lässt. So leben derzeit etwa 60% der Bewohner des Königreiches weiterhin direkt oder indirekt vom Agrarsektor. Beiträge der Wirtschaftszweige zum Bruttoinlandsprodukt (Werte in Mrd. Baht , Veränderungen in %) Wirtschaftszweig 2005 *) 2006 *) Veränd. BIP insgesamt 6.918 7.656 10,7 Landwirtschaft 721,7 833,4 15,5 darunter Fischereiwirtschaft 97,6 99 1,3 Bergbau 221,9 257,6 16,1 Verarbeitende Industrie 2.466 2.740 11,1 Versorger 220,4 250,5 13,6 Bauwirtschaft 216,8 239 10,23 Handel, Reparaturleistungen 1.037,7 1.114,6 7,4 Hotels, Gaststätten 346,9 387,7 11,8 Verkehr, Kommunikation 522,1 569,5 9,1 Finanzdienstleistungen 262,5 282,7 7,7 Immobilien, Mieten 198,4 203,9 2,7 Öffentliche Verwaltung 326,1 348,8 7,0 Erziehung 279,3 297,4 6,5 Gesundheit, Sozialdienste 134,9 150,6 11,6 Andere Dienstleistungen 124,3 128,9 3,7 *) vorläufig Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007 Dem Preliminary Report of The 2007 Industrial Census (non-municipal area) zufolge verfügt Thailand über 1.132.424 Industriebetriebe ("industrial establishments"). Davon befinden sich 41,2% im Nordosten, 21,3% im Norden, 15,6% im Süden, 15,4% in der Zentralregion und 6,5% in anderen Landesteilen. Bei 95,7% der Betriebe handelt es sich um Privatfirmen. Die überwiegende Mehrheit (über 98%) sind kleine Unternehmen mit 1 bis 50 Beschäftigten. Auf Firmen mit über 200 Beschäftigten entfielen nur 0,2% der Unternehmen. Die meisten Firmen (64,5%) sind in den Bereichen Handel und Serviceleistungen tätig. Mit der Produktion befassen sich laut Zensus 28,8% der Unternehmen. Der Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Insbesondere ist mit einer beschleunigten Entwicklung im Bereich des Automobilbaus, der Kfz-Teileproduktion, der Informations- und Telekommunikationsindustrie, der Petrochemie und der Energiewirtschaft zu rechnen. Das gleiche gilt auch für hochwertige Servicedienste. Dies bezieht sich ferner auf den Tourismus und den Handel. Stark an Bedeutung gewinnen dürfte außerdem die Bauwirtschaft, da nach Überwindung der politischen Krise wieder mit verstärkten Investitions- und Bauaktivitäten zu rechnen ist. Insbesondere der geplante Ausbau der Massentransportsysteme in Bangkok (Sky Train, U-Bahn) könnte die Bautätigkeit ankurbeln. Für deutsche Unternehmen sind neben der Kfz-Branche, vor allem die ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 179 Chemie, die Energiewirtschaft und der gesamte Verkehrsbereich für neue Geschäftsmöglichkeiten von Bedeutung. Bedeutung der Wirtschaftssektoren Sektor Verarbeitende Industrie Bergbau/Rohstoffe Land- u. Forstwirtschaft Baugewerbe Handel, Reparaturleistungen Verkehr, Kommunikation Hotels, Gaststätten Finanzen/Versicherungen Sonstige Dienstleistungen *) Fünf-Jahres-Vergleich Quelle: Bank of Thailand Anteil am BIP (in %) 2000 *) 33,6 2,4 9,0 3,1 17,2 7,3 5,6 3,0 7,5 Anteil Anteil an den Anteil an den am BIP Beschäftigten Beschäftigten (in %) (in %) (in %) 2005 2000 *) 2005 35,6 14,9 15,8 3,2 4,8 6,0 10,4 44,2 38,6 3,1 4,8 6,0 15,0 14,0 15,8 7,4 3,1 3,1 5,0 5,8 6,7 3,8 0,9 0,9 7,7 6,1 6,8 Der Agrarsektor dürfte hingegen langfristig weiter schrumpfen. Allerdings wird Thailand weiterhin seine Position als bedeutender Reis- und Kautschukproduzent behalten. Zudem ist bei der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen künftig mit einer stärkeren Ausrichtung der Produktion auf hochwertige Qualitätserzeugnisse zu rechnen. Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der Reihe „Wirtschaftsdaten kompakt“ kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de). Informationen zu den größten Unternehmen Thailands Liste der TOP 20 Unternehmen/Konzern Siam Cement PTT Plc. Bangkok Bank EGAT Thai Railways Thai Oil Advanced Info Service (AIS) IRPC PTT Chemical EGCO Thanachart Capital (TCAP) Airport organization of Thailand (AOT) Wichtige Sparten/ Produktsegmente Industriekonglomerat; tätig in den Branchen Papier und Verpackungen, Petrochemie, Zement, Baustoffe, Vertrieb und Logistik Öl- und Gasgeschäft, Petrochemie Größte Bank Energieversorger Schienenverkehr Öl- und Gaswirtschaft Größter Mobilfunkbetreiber Größtes Petrochemieunternehmen Petrochemie Energieversorger Bank- und Finanzdienste Flughafenbetreiber ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 180 Charoen Pokphand Group Industriekonglomerat; tätig in Agroindustrie, Telekom, Automobilbau, Immobilien Sahavirriya Steel Industries Pcl. Eisen und Stahl Thai Summit Group Größter Produzent von Kfz-Teilen Hana Microelectronics Halbleiter Italian-Thai Development Pcl. Größter Baukonzern Aromatics Thailand Chemie Saha Group Größtes Konsumgüterkonglomerat Quelle: Money and Banking, Mai 2007 und Pressemeldungen Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: [email protected]). Regionale Struktur Der Großraum Bangkok gilt immer noch als das Wirtschaftszentrum des Landes. Hier unterhalten die meisten ausländischen Investoren ihre Repräsentanzen und Verwaltungsbüros. Die Produktionstätigkeit vollzieht sich jedoch in den einzelnen Industriegebieten des Landes, dem Eastern Seaboard mit dem Industriezentrum Rayong und dem Seehafen Laem Chabang, dem Western Seaboard in der Prachuab Khiri Khan Provinz und dem Southern Seaboard (Provinzen: Surat Thani, Phangnga, Phuket, Krabi und Nakhon Sri Thammarat). Thailand besitzt eine Vielzahl von Industriezonen und Industrieparks, in denen die meisten Großunternehmen und ausländische Firmen angesiedelt sind. So verfügt der Großraum Bangkok über fünf derartige Industrieansiedlungen. In der Central und Western Region befinden sich in Samut Prakarn drei, in Phathum Thani zwei, in Samut Sakhon drei, in Ayutthaya vier, in Saraburi drei Industrieparks und -zonen und in Ratchaburi einer. Die Easter Region besitzt in Rayong 16, in Chachoengsao fünf, in Chonburi sieben und in Prachinburi drei derartige Parks. Zudem sind einige Industrieparks noch im Nordosten in Nakhon Ratchasima (2) im Norden in Lamphun (3) und Pichit (2) sowie in Songkhla (2) im Süden des Landes angesiedelt. Die wichtigste Industrieansiedlung des Landes ist der Eastern Seaboard. Hier befindet sich das Produktionszentrum der thailändischen Automobilindustrie und der Petrochemie. Der Großraum Bangkok soll künftig als wichtigster Standort für die Modebranche ausgebaut werden. Bedeutung der Bundesstaaten/Provinzen bzw. Regionen/Ballungszentren Verwaltungseinheit bzw. Region BIP pro Kopf 2004 (in US$) Bangkok Region: Bangkok, Samut Prakarn, 6.461 Nonthaburi, Pathum Thani, Samut Sakhon Sub-Central Region: Ayutthaya, Saraburi, Ang 4.033 Thong, Lopburi, Singburi, Chai Nat Eastern Region: Chonburi, Rayong, Chanthaburi, 5.708 Trat, Chachoengsao, Prachinburi, Nakhon Nayok, Sa Kaeo ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 181 Western Region: Rachaburi, Kanchanaburi, Suphanburi, Samut Songkhram, Phechaburi, Prachuap Khiri Khan Northern Region: Chiang Mai, Lamphun, Lampang, Uttaradit, Phrae, Nan, Phayao, Chiang Rai, Mae Hong Son, Nakhon Sawan, Uthai Thani, Kamphaeng Phet, Tak, Sukhothai, Phitsanulok, Phichit, Phetchabun Norrth Eastern Region: Nakhon Ratchasima, Buriram, Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Yasothon, Chaiyaphum, Amnat Charoen, Nong Bua Lam Phu, Khon Kaen, Udon Thani Southern Region: Nakhon Si Thammarat, Krabi, Phuket, Surat Thani, Songkhla, Trang, Pattani, Yala, Narathiwat Quelle: Statistical Yearbook Thailand 2006 1.961 1.260 797 1.757 Rolle des Staates in der Wirtschaft In der Wirtschaft dominiert der Privatsektor. Dabei handelt es sich jedoch um eine vom Staat gelenkte Privatwirtschaft, die den staatlichen Verwaltungsorganen Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen ermöglicht. Der Einfluss der öffentlichen Hand auf das wirtschaftliche Geschehen ist noch relativ groß, da sich viele bedeutende Großunternehmen noch im Staatsbesitz befinden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Bereiche Energieversorgung und Telekommunikation. Die wirtschaftliche Betätigung für ausländische Unternehmen ist in Thailand staatlich reglementiert. In den drei Anhängen des Foreign Business Act werden die Geschäftsaktivitäten aufgezählt, die Ausländern entweder generell verschlossen bleiben oder nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt sind. Die für Ausländer generell verschlossenen Kategorien umfassen: das Zeitungs-, Radio- und Fernsehgeschäft die Landwirtschaft die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, insbesondere in der Forst- und Fischereiwirtschaft den Handel mit religiösen Objekten, Antiquitäten und Gegenständen von historischem Wert den Handel mit Grundstücken. Für einige an sich beschränkte Geschäftsfelder können Ausländern jedoch eine Lizenz für die wirtschaftliche Betätigung erhalten. Dazu zählen: der Handel sowie die Produktion und Reparatur von Waffen das gesamte Transportwesen der Handel und die Produktion bestimmter Kunst- und Handwerksgegenstände (traditionelle Thai-Kunst) der Bergbau, Holzfällerei sowie die Zucker- und Salzproduktion das Herstellen von Gold-, Silber- und Bronzewaren ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 182 - die Bauwirtschaft mit Ausnahme von Infrastrukturprojekten die meisten der sogenannten freien Berufe die meisten Agentur- und Maklertätigkeiten, öffentlichen Versteigerungen Dienstleistungen in den Bereichen Tourismus und Hotelgewerbe Groß- und Einzelhandel mit einem Mindestkapital von unter 100 Mio. Baht. Der Staat hält in einigen Wirtschaftsbereichen, unter anderem bei der Energieversorgung und teilweise auch im Telekombereich eine dominierende Machtposition. Durch eine Teilprivatisierung (über Börsengänge) soll jedoch die Monopolstellung des Staates abgebaut werden. Allerdings scheiterten bisher die Privatisierungspläne der Regierung, zum Beispiel beim Energieversorger EGAT, am massiven Widerstand der Belegschaften der Staatsbetriebe. Außenhandel Träger des Wirtschaftswachstums ist gegenwärtig neben dem öffentlichen Bereich eindeutig die Exportwirtschaft. Ihr Anteil am BIP liegt laut Aussagen des stellvertretenden Premierministers, Dr. Kosit Panpiemras, bei etwa 70%. Die thailändischen Exporte sind im 1. Quartal 2007 um beachtliche 18,2% auf 34,82 Mrd. $ gestiegen. Dabei nahmen die Ausfuhren von Agrarprodukten um 20,6% und von Industrieerzeugnissen um 17% zu. Die starke Exportausweitung hat die Bank of Thailand (BOT) dazu veranlasst, ihre Voraussage für die Steigerung der Ausfuhren 2007 von ursprünglich 7,5 bis 20,5% auf 9,0 bis 12,0% heraufzusetzen. Bereits 2006 sind die Ausfuhren um beachtliche 17,4% auf 128,2 Mrd. $ gestiegen. Bei den Importen war in den ersten drei Monaten 2007 lediglich ein Anstieg um 2% auf 30,55 Mrd. $ zu verzeichnen. Für das Gesamtjahr rechnet die BOT mit einer Beschleunigung und setzte ihre Importprognose von ursprünglich 7,0 bis 10,0% auf 7,5% bis 10,5% leicht nach oben. Während die Bezüge von Konsumgütern weiter wachsen, sind die Einfuhren von Kapitalgütern auf Grund der deutlich abgeschwächten Investitionstätigkeit rückläufig. Sie sanken im März 2007 auf Jahresbasis um 6,2%. Mit einer Belebung ist erst nach Überwindung der politischen Krise und einer Verbesserung des Investitionsklimas zu rechnen. Insbesondere die Inangriffnahme der Arbeiten an den geplanten Infrastrukturvorhaben dürfte die Einfuhr von Ausrüstungen (zum Beispiel für den Bedarf des Massentransports) kräftig in die Höhe treiben. Auch die sehr stark exportorientierten Industriezweige, wie der Automobilbau, die Elektronik und Elektrotechnik, die einen erheblichen Teil der benötigten Teile und Komponenten einführen müssen, werden den Importen Auftrieb geben. Aufgrund der kräftig steigenden Exporte und der verhältnismäßig geringen Importzunahme rechnet die BOT für 2007 mit einem Leistungsbilanzüberschuss von 4 Mrd. bis 5 Mrd. $. Thailand erwirtschaftete 2006 ein Plus in der Handelsbilanz von 2,3 Mrd. $. In der Leistungsbilanz betrug der positive Saldo laut Angaben der BOT 3,2 Mrd. $. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 183 Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2003 2004 2005 2005/2004 0-9 Insgesamt 75.824 94.402 118.164 25,2 0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 2.913 3.278 3.793 13,6 5 Chemische Erzeugnisse 8.476 10.594 12.006 11,8 .51 Organische Chemikalien 2.211 2.990 3.462 13,6 .52 Anorganische Chemikalien 508 723 860 15,9 .53 Farben/Lacke 699 790 793 0,4 .54 Arzneimittel 642 668 816 18,1 .55 Waschmittel/Kosmetika 570 650 686 5,2 .56 Düngemittel 636 824 892 7,6 .57 Kunststoffe (Primärform) 1.364 1.788 2.128 16,0 .58 Kunststoffe (Halbwaren) 668 749 837 10,5 6 Vorerzeugnisse 13.116 17.664 21.865 19,2 .64 Papier/Pappe 609 738 886 16,7 .65 Textilien 1.629 1.847 1.986 7,0 .66 Baustoffe/Glas/Keramik 1.698 2.113 2.330 9,3 .67 Eisen/Stahl 4.084 6.319 8.708 27,4 .68 NE-Metalle 1.934 2.958 3.527 16,1 7 Maschinen und Fahrzeuge 32.963 38.404 44.944 14,6 .71 Kraftmaschinen 1.693 1.853 3.038 39,0 .72 Arbeitsmaschinen 2.582 2.925 3.103 5,7 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 1.010 1.315 1.568 16,1 .74 Spezialmaschinen 3.564 4.499 5.230 14,0 .75 Büromaschinen/EDV 4.384 4.809 5.710 15,8 .76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 2.856 3.164 3.887 18,6 ..776 Elektronische Bauelemente 7.565 9.081 9.521 4,6 .75+76+776 Elektronische Erzeugnisse 14.805 17.054 19.118 12,1 .77 minus 776 Elektrotechnik 5.144 6.157 7.258 17,9 .78 Kraftfahrzeuge 3.054 3.551 3.850 7,8 .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 1.112 1.052 1.780 41,0 8 Fertigerzeugnisse 4.376 5.023 6.846 26,6 .82 Möbel 89 134 153 12,4 .84 Bekleidung 156 197 214 7,9 .87 Mess- und Regeltechnik 1.159 1.400 1.852 24,4 .88 Feinmechanik/Optik 679 808 708 -14,0 Quelle: UN, Comtrade Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2003 2004 2005 2005/2004 0-9 96.248 95.181 109.075 14,6 0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 10.942 11.934 12.374 3,6 1 Getränke/Tabak 201 230 253 9,1 2 Rohstoffe 4.196 5.205 5.623 7,4 3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom 2.126 3.415 4.768 28,4 .33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 1.895 3.101 4.358 28,8 5 Chemische Erzeugnisse 5.257 6.909 8.913 22,5 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 184 .54 Arzneimittel 6 Vorerzeugnisse .64 Papier/Pappe .65 Textilien .67 Eisen/Stahl 7 Maschinen und Fahrzeuge .71 Kraftmaschinen .72 Arbeitsmaschinen .73 Metallbearbeitungsmaschinen .74 Spezialmaschinen .75 Büromaschinen/EDV .76 Nachrichtentechnik/Radio/TV ..776 Elektronische Bauelemente .75+76+776 Elektronische Erzeugnisse .77 minus 776 Elektrotechnik .78 Kraftfahrzeuge .79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge 8 Fertigerzeugnisse .84 Bekleidung Quelle: UN, Comtrade 138 9.391 709 2.161 1.035 35.191 1.403 445 133 2.873 8.292 4.882 6.307 19.481 5.638 4.109 1.109 10.621 3.985 145 11.815 766 2.563 1.532 42.777 2.160 521 262 3809 9.105 5.788 6.322 21.215 14.893 5.731 1.191 12.038 3.985 172 13.637 896 2.764 1.643 49.192 2.392 685 263 4.388 11.561 5.811 6.538 23.910 17.372 8.117 1.320 13.351 4.085 15,7 13,4 14,5 7,3 6,8 13,0 9,7 23,9 0,4 13,2 21,2 0,4 3,3 12,7 16,6 29,4 9,8 9,8 2,4 6.2. Vertrieb Autor: Udo-Peter Bartsch, bfai Bangkok (bfai) – Thailand, insbesondere seine Wirtschaftsmetropole Bangkok, gehört zu den beliebtesten Einkaufszentren in Asien. Ausländische Firmen, die ihre Produkte auf dem thailändischen Markt absetzen möchten, können dies problemlos mit Hilfe einheimischer Handelsorganisationen oder über ein eigenes Vertriebsnetz bewerkstelligen. In vielen Bereichen besteht noch ein sehr hohes Absatzpotential. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte. Groß- und Einzelhandel Der thailändische Markt sollte trotz des durch die politische Krise 2006 verursachten verlangsamten Wirtschaftswachstums nicht vernachlässigt werden. Thailand ist mit seinem expandierenden Automobilbau, der starken Nahrungsmittelverarbeitung sowie Bekleidungs- und Textilerzeugung, der gut entwickelten Kunststoff- und Gummiwarenindustrie sowie der an Bedeutung gewinnenden Möbelherstellung weiterhin ein sehr attraktiver Absatzmarkt und Investitionsstandort. Diese Industriezweige weisen einen kontinuierlich wachsenden Bedarf an entsprechenden Maschinen und Ausrüstungen auf. Zugleich kurbelt die erneut florierende Baukonjunktur die Nachfrage nach verschiedenen Baustoffen und Baumaschinen sowie Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen kräftig an. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 185 In den kommenden fünf Jahren ist auf Grund der geplanten Realisierung von Megaprojekten im Bereich des schienengebundenen Personenverkehrs im Großraum Bangkok, der Telekommunikation, der Wasser- und Energieversorgung sowie der Bildung und Gesundheit (veranschlagt werden über 38 Mrd. Euro) mit einem rasch steigenden Bedarf an entsprechenden Maschinen, Ausrüstungen und Industrieanlagen zu rechnen. Da Thailand einen sehr großen Teil der Investitionsgüter einführen muss, ergeben sich für deutsche Anbieter von Transportausrüstungen, Energieanlagen, Telekomausrüstungen sowie Geräten für die Wasserversorgung und -aufbereitung neue Liefer- und Geschäftsmöglichkeiten. Für deutsche Firmen bestehen hauptsächlich bei hochwertigen Spezialmaschinen sowie im Consultigbereich gute Kooperationschancen. Der Zugang zu thailändischen Märkten ist auf Grund einer gut ausgebauten Infrastruktur, relativ liberaler Einfuhrregeln und eines vertretbaren Zollniveaus vergleichsweise unproblematisch. Allerdings sind genaue Kenntnisse über Vertriebswege, die Suche nach geeigneten Handelsvertretern sowie die Form der Verhandlungsführung von großer Bedeutung für den Geschäftserfolg. Die Vertriebsstrukturen - zumindest in den Großstädten und den städtischen Zentren - entsprechen weitgehend denen der westlichen Länder. Im Einzelhandel haben sich moderne Vertriebsformen in den letzten Jahren sehr expansiv entwickelt. Insbesondere 2005 verzeichnete der thailändische Einzelhandel einen wahren Entwicklungsboom mit Investitionen von über 40 Mrd. Baht (B; ca. 851 Mio. Euro; 1 Euro = rd. 47 B) die mehr als 15.000 neue Arbeitsplätze schafften. Besonders Bangkok erlebte eine Gründungswelle von neuen Einkaufszentren ("Shopping Malls"), Supermärkten und Warenhäusern. In der Wirtschaftsmetropole eröffneten unter anderem zwei gigantische Shopping Malls, das Siam Paragon und das Central World Plaza Ende 2005 und Mitte 2006 ihre Tore. Bangkok gilt für jede Absatzorganisation als Standbein. Für 2006 planen die großen Einzelhandelsketten aber nur etwa 30 Mrd. B in die Ausweitung ihres Handelsnetzes zu investieren. So beabsichtigt unter anderem Big C vier bis fünf neue Läden, Seven-Eleven 450 kleine Geschäfte und Tesco Lotus etwa 150 neue Expressläden zu eröffnen. Der Großhandel ist nicht mit westlichen Maßstäben zu messen. Aufgrund begrenzt vorhandener Produktkenntnisse, muss der Importeur/Agent oder Hersteller umfangreiche Leistungen wie Wartung, Reparatur, Beratung oder Gebrauchshilfe selbst aufbringen. Ein Großteil der Handelsgeschäfte wird über thailändische Vermittler getätigt. Als erste Kontaktstelle für Neulinge im Thailand-Geschäft bieten sich die bereits seit Jahrzehnten im Königreich ansässigen ausländischen Handelshäuser an, unter denen sich auch deutsche befinden. Sie kennen sich in den thailändischen Handelsusancen gut aus und verfügen auch über eigene Produktions-, Montage oder sonstige Einrichtungen, demzufolge sie auch mit den Problemen im Fertigungsbereich vertraut sind. Anschriften von jeweils als Partner in Frage kommenden Handelshäusern können bei der Deutsch-Thailändischen Handelskammer, der obersten thailändischen Investitionsbehörde Board of Investment, der Federation of Thai Industries oder beim Export Promotion Department des Handelsministeriums nachgefragt werden. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 186 Entwicklung des Einzelhandels (in Bill. B, Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in %) *) Umsatz Umsatz Umsatz 2004 2003 2004 2005 2003 2005 1,635 1,935 2,183 15,5 18,3 12,8 *) Angabe des Jahresdurchschnittskurs: Umrechnung der Landeswährung in Euro/US$ auf Basis der Bank of Thailand; 2003: 1 Euro = 46,89 B oder 1 US$ = 41,48 B; 2004: 1 Euro = 49,98 B oder 1 US$ = 40,22; 2005: 1 Euro = 50,02 B oder 1 US$ = 40,22 B Quelle: Bank of Thailand, Statistical Yearbook 2003, 2004, 2005 Der thailändische Einzelhandel verfügte 2005 nach Angaben der Thai Chamber of Commerce über insgesamt 6.820 Handelseinrichtungen. Davon waren 5.207 Nachbarschaftsläden/Discountläden ("Convenience Stores"), 578 Buch- und Schreibwarengeschäfte, 474 Einkaufszentren, 167 Superzentren/Hypermärkte, 126 Supermärkte, 75 Bürobedarfläden, 42 Warenhäuser ("Department Stores") und 35 Heimmärkte ("Home Improvement"). Auch ausländische Handelsketten haben mittlerweile eine sehr starke Stellung auf dem Markt erreicht. Unter den vier in Thailand operierenden ausländischen Handelsriesen Siam Makro (Niederlande), Big C, Carrefour (Frankreich) und Tesco Lotus (Großbritannien) befindet sich kein deutsches Handelsunternehmen. Die ausländischen Handelsketten beabsichtigen, ihre Aktivitäten in Thailand weiter zu verstärken. So will Tesco Lotus bis zum Jahre 2007 weitere 17 Mrd. B in die Erweiterung seines Handelsnetzes, vor allem in den Provinzen investieren. Der Einzelhandelsumsatz der vier ausländischen Hypermärkte beläuft sich auf umgerechnet 3,95 Mrd. bis 4,65 Mrd. Euro jährlich. Den größten Marktanteil mit 31% hat Tesco Lotus, Big C folgt mit 24 und Carrefour mit 14%. Bei den Hypermärkten dominieren die vier ausländischen Handelsketten Big C, Tesco Lotus, Makro und Carrefour. Auch im Bereich der Supermärkte versucht Lotus mit seinen neuen Talad-Lotus-Geschäften, seinen Marktanteil auszubauen. Führend bei den Warenhäusern sind die Handelsketten Central & Zen, Robinson und The Mall Group. Bei den Spezialgeschäften handelt es sich vor allem um Läden, die Sportartikel, elektronische Erzeugnisse, Bücher und Schreibwaren sowie Bürobedarfsartikel anbieten. Eine zunehmende Bedeutung im Einzelhandelsgeschäft gewinnen jedoch die großen Shopping Malls, in denen eine Vielzahl von Händlern und Markenartikelherstellern ihre Waren anbieten. Bangkok entwickelt sich dabei zu einem wahren Einkaufsparadies in Südostasien. Mit seinen Malls MBK, Siam Discovery Center, Siam Center, Siam Paragon, Central World Plaza und Gaysorn, die alle sehr zentral liegen und problemlos per Sky Train zu erreichen sind, ist der Einzelhandel optimal positioniert. Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005 Handelsgruppe Hypermärkte Supermärkte Discountläden /Handelsmarke (Segment) (Anzahl) (Anzahl) (Anzahl) Big C (Gemischtwaren) 45 Tesco Lotus 70 12 (Talad (Gemischtwaren) Lotus) Makro (Gemischtwaren) 29 Carrefour (Gemischtwaren) 23 Tops (Lebensmittel, 76 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 187 Gebrauchsartikel) Foodland (Lebensmittel) Villa Market (breites Angebot an verschiedenen Bedarfsartikeln) Jusco Seven-Eleven Familymart V-Shop Quelle: Angaben der Thai Chamber of Commerce 10 9 7 3.311 650 800 Die Verkaufsflächen sind sehr unterschiedlich und liegen bei den Super- und Hypermärkten bei etwa 10.000 bis 50.000 qm. Wesentlich größer sind dagegen die Shopping Malls. So verfügt zum Beispiel Siam Paragon über eine Fläche von 550.000 qm. Kleinere und mittlere Läden sind durchschnittlich zwischen 100 und 2.000 qm groß. Bangkok soll zu einem ähnlichen Einkaufszentrum wie Hongkong oder Singapur werden. Der Verkauf von Luxusgütern wie Markenbekleidung, Kosmetika, Parfum und Lederbekleidung wird angekurbelt. Dabei setzt der Handel verstärkt auf den zunehmenden Einkaufstourismus. Diese Touristen geben im Durchschnitt zwischen 50.000 und 100.000 B pro Thailandbesuch aus. Ein normaler Urlauber kauft hingegen nur für circa 10.000 B ein. Die Geschäftsmieten sind in Bangkok gegenwärtig noch niedriger als in Hongkong oder Singapur. Nach Angaben der Immobilienberatungsfirma CB Richard Ellis lagen die Mietpreise (Stand: Ende 2005) für eine rd. 100 qm große Ladenfläche in einem gut gelegenen Shopping Center bei 1.500 bis 2.500 B je qm. Die Geschäftsmieten in den besten Standorten reichen hingegen bis zu 3.000 B/qm. Handelsvertreter und Vertragshändler Lokale Besonderheiten Im Handel mit thailändischen Firmen wird ein Großteil der Geschäfte über thailändische Vertreter abgewickelt. Die Einschaltung eines Handelsvertreters oder eines Vertriebspartners stellt eine Alternative zur Einrichtung einer eigenen Niederlassung dar. Diese Variante ist erheblich billiger als die Gründung einer eigenen Gesellschaft (zum Beispiel in Form einer Limited Company) oder eines Joint Ventures mit lokalen Partnern, da die relativ hohen Betriebs- und Unterhaltskosten somit entfallen. Dieser Aspekt kann insbesondere in der ersten Phase des Markteintritts bei noch unsicheren Absatzaussichten eine wichtige Rolle spielen. Allerdings stehen den Kostenvorteilen auch mögliche Nachteile gegenüber, wie in der von der Deutsch-Thailändischen Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce, GTCC) und dem Unternehmen Arnuparp, Ukrit & Klose Law Office Ltd. herausgegebenen Publikation "Grund- und Rechtsfragen im Thailandgeschäft" ausdrücklich vermerkt wird. Die Einschaltung eines Handelsvertreters erfordert ein erhebliches Maß an Vertrauen. Da er oftmals für mehrere Firmen tätig ist, muss ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 188 sichergestellt werden, dass er einerseits mit dem nötigen Nachdruck für den Auftraggeber tätig wird und andererseits keine Konkurrenzprodukte vertreibt. Zugleich sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Da die Einschaltung eines Handelsagenten unter Umständen als Ausübung geschäftlicher Tätigkeit angesehen werden kann, wäre die Gesellschaft mit ihrem in Thailand erzielten Einkommen körperschaftssteuerpflichtig. Der Einsatz eines leistungsfähigen Vertreters mit guten Verbindungen zu den maßgeblichen Privatunternehmen und Beziehungen zu den öffentlichen Beschaffungsstellen bilden die Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Absatzerfolg. Bei einigen staatlichen Projekten fordern die öffentlichen Institutionen gar die Benennung eines lokalen Agenten als Voraussetzung für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren. Im Maschinenhandel dominieren bereits seit Jahren einheimische Vertreterfirmen mit lukrativen Verdienstchancen. Diese ergeben sich aus der fortschreitenden Industrialisierung des Landes und dem beschleunigten Wirtschaftswachstum. Auf dem thailändischen Markt besteht für die meisten Branchen ein ausreichendes Angebot an Handelsvertretern, deren Anschriften zum Teil über die GTCC erhältlich sind. Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen. Handelsvertreter auswählen Bei der Auswahl eines Handelsagenten bzw. einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich, sorgfältig vorzugehen und unter Heranziehung von sachkundigen Beratern die sich bietenden Alternativen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Hat das deutsche Unternehmen sich grundsätzlich für den Einsatz einer Vertretung in Thailand entschlossen, so stellt sich die Frage, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht) oder mehrere Personen eingeschaltet werden sollen. Erstere Möglichkeit verspricht zwar einen stärkeren Einsatz im Geschäft, beinhaltet jedoch auch die Gefahr einer unerwünschten Abhängigkeit von der Firma, vor allem wenn der Vertrag unbefristet abgeschlossen wurde. Vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung sollten möglichst viele Informationen über die finanzielle Ausstattung sowie personelle Infrastruktur der in Frage kommenden Firma eingeholt werden. Ferner ist von Bedeutung, welche Produkterfahrung der potentielle Vertreter hat bzw. wie lange er schon auf dem speziellen Markt tätig ist. Schließlich ist die Frage nach dem Kapitaleigner der Firma zu stellen, um ein eventuelles Engagement der Konkurrenz von vornherein auszuschließen. Handelsvertreter managen Die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Vertretersuche und Geschäftsanbahnung erfolgt in Thailand vorzugsweise über örtlich angesehene Personen oder Institutionen. Auch auf internationalen Fachmessen in Bangkok ergeben sich Möglichkeiten für erste Kontakte ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 189 mit potentiellen Vertreterfirmen. Dabei ist ein persönliches Treffen von größter Bedeutung. Auf Briefe, Telefax oder Fernschreiben sollte man sich lieber nicht verlassen. Als Handelsagenten stehen in Thailand sowohl die etablierten großen Handelshäuser (zum Beispiel Rieckermann Thailand Co. Ltd.) wie auch kleinere Familienunternehmen, unter anderem ethnischer Chinesen, zur Auswahl. Letztere, die den Vorteil eines weit geringeren Verwaltungsaufwandes haben, sind jedoch für Branchen, die einen hohen Kapital- und Technologieeinsatz erfordern, weniger geeignet. Als Standort ist die Wirtschaftsmetropole Bangkok ein absolutes Muss, da sich hier der größte Teil der kommerziellen Aktivitäten des Landes abspielt. Einige größere Vertreterbzw. Importfirmen verfügen darüber hinaus auch über Regionalbüros in weiteren Industriezentren und in einigen Provinzen. Bedeutendste Anlaufstelle für deutsche Firmen bei der Suche nach Handelsvertretungen im Lande ist die GTCC in Bangkok, die durch ihren Kontaktservice bei der individuellen Suche nach geeigneten Firmen umfangreiche Leistungen anbietet. Die Auslandshandelskammer verfügt nicht nur über eine eigene Datenbank, sondern auch über langjährige Erfahrungen im Thailandgeschäft und hält intensive Beziehungen zu den maßgeblichen Institutionen des Landes. Deutsche Unternehmen, die in Thailand eine Vertretung suchen, werden für ihre erste Präsentation vor Ort gewöhnlich von der GTCC dazu aufgefordert, eine ausführliche Firmenbroschüre (unbedingt in Englisch) mit Prospekten über die Spezifikationen des abzusetzenden Produktes bereit zu stellen. Darüber hinaus wird eine Zielgruppenbestimmung für das in Frage kommende Produkt verlangt, wodurch eine gezielte Suche ermöglicht werden soll. Eine gründliche Bonitätsprüfung von potentiellen Vertreterfirmen stößt wegen des Fehlens professioneller Handelsauskunfteien im europäischen Sinne auf Schwierigkeiten. Die Auslandshandelskammer bietet jedoch im Rahmen ihrer Dienstleistungen auch die Einsicht ins Handelsregister sowie die Einholung einer Bankauskunft an. In bestimmten Fällen kann auf Wunsch gegen Gebühr eine Firmenkurzbewertung bereitgestellt werden, die im Auftrag der GTCC von Dritten erstellt wird. Nach der Auswahl eines Vertreters und der Unterzeichnung eines Vertrages sollte die persönliche Zusammenarbeit gepflegt werden. Es ist zu empfehlen, sich den Partnern persönlich zu widmen und zu versuchen, ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen zu entwickeln, da der thailändische Geschäftsmann stärker personenbezogen denkt als der deutsche. In bestimmten Fällen erscheint es sinnvoll, zur thailändischen Vertreterfirma vorübergehend fachkundige deutsche Mitarbeiter zu entsenden, da der lokale Handelsagent, der in der Regel mehrere ausländische Firmen gleichzeitig repräsentiert, meistens über zu wenig Produktkenntnisse verfügt und zumindest anfänglich personelle sowie fachliche Unterstützung benötigt. Damit können Unsicherheiten im technischen Bereich reduziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, lokale Mitarbeiter der Vertretung für eine bestimmte Zeit in Deutschland auszubilden. Der Gang zum Rechtsanwalt oder zum Gericht bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Vertreter ist schwierig oder zumindest überaus aufwendig. Die Chancen, Kosten und Dauer eines Rechtsstreits abzuschätzen, ist praktisch nicht möglich; ganz zu schweigen von der Gefahr, dass ein Rechtsstreit die Beziehungen und vor allem das Vertrauen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 190 gänzlich zerstört. Es wird daher dringend empfohlen, Streitfälle nach Möglichkeit durch interne Verhandlungen und ohne Einschaltung von Gerichten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen des deutschen Unternehmens und der thailändischen Vertretung friedlich zu lösen. Handelsvertreterrecht Arten von Vertriebspartnern Das thailändische Handelsvertreterrecht ist durch die §§ 797 bis 832 des Zivil- und Handelsgesetzbuches (Civil and Commercial Code of Thailand; Book III, Title XV) geregelt. Das Gesetz, das im Wesentlichen den Bestimmungen des Vertretungs- und Auftragsrechts im deutschen BGB entspricht, befasst sich allerdings nicht speziell mit Handelsvertretern, sondern behandelt ganz allgemein das Recht des Auftrages und der Stellvertretung. Ausländern ist in Thailand die Tätigkeit als Handelsvertreter untersagt. Dieses Verbot gilt grundsätzlich auch für Gesellschaften mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung. Dies geht aus Ziffer 11 im dritten Anhang ("List Three") des Foreign Business Act B.E.2542 aus dem Jahr 1999 hervor. Danach können Ausländer - und dazu zählen auch Gesellschaften, an denen die ausländische Seite mehr als 50% der Anteile hält - nur in Ausnahmefällen Geschäfte betreiben, deren Zweck sich auf Makler- und Vertretertätigkeiten beläuft. Dazu gehört beispielsweise die Absatzmittlung von Waren, die zur Produktion eines Unternehmens (innerhalb derselben Unternehmensgruppe) nötig sind. Zulässig ist eine ausländische Beteiligung auch an Gesellschaften, die in Thailand produzierte Güter vertreiben, sofern der ausländische Anteil mindestens 100 Millionen Baht beträgt. Davon können die Behörden Ausnahmen zulassen. Zum Teil sind die lokalen Vertreter gleichzeitig auch Importeure welche die ausländischen Erzeugnisse im eigenen Namen weiterveräußern. Bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu einer thailändischen Vertreterfirma, die auch Importeurfunktionen wahrnimmt, also im weitesten Sinne auch "Kunde" des deutschen Unternehmens ist, sollten daher die üblichen Maßnahmen zur finanziellen Absicherung nicht außer Acht gelassen werden. Dies bedeutet, dass Lieferungen nur in Verbindung mit einem durch die Bank bestätigten Akkreditiv stattfinden sollten. Vertragsabschluss Der Handelsvertretervertrag (Commercial Agency Contract) stellt die Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Handelsvertretung dar. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten und Missverständnisse sollte er möglichst detailliert sein. Der Vertrag kann formlos geschlossen werden, jedoch nicht in dem Falle, in dem der Agent Abschlussvollmacht für Verträge erhält, die schriftlich abgeschlossen oder nachgewiesen werden müssen. Die GTCC hat einen entsprechenden Mustervertrag (Model Form of Commercial Agency Contract) ausgearbeitet, der dort zum Preis von 42 Euro bestellt werden kann. Dabei war die Auslandshandelskammer insbesondere bemüht, den unterschiedlichen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 191 Interessen des deutschen Unternehmers und des thailändischen Handelsvertreters bei Vereinbarung einer Exklusivvertretung gerecht zu werden. Der Vertrag kann beiden Rechtsordnungen unterstellt werden. Soweit deutsches Recht vereinbart wird, sollten jedoch die Entscheidungsregeln zugunsten des Handelsvertreters nach § 89b HGB in Verbindung mit § 92c HGB ausgeschlossen werden. Wenn keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen wird, unterliegt der Vertrag der Rechtsordnung, in der er seinen Schwerpunkt hat. Dies wird in der Regel thailändisches Recht sein, weil die Tätigkeit überwiegend in Thailand erbracht wird. In diesem Fall sind die §§ 84 ff HGB, die das Recht des Handelsvertreters in Deutschland regeln, auch vor deutschen Gerichten unanwendbar. Da der Mustervertrag der Kammer lediglich als Formulierungshilfe gedacht ist, sollte bei der Vorbereitung der Endfassung auf Rechtsberatung durch sachkundige Rechtskanzleien nicht verzichtet werden. Inwiefern bestimmte Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden können, hängt im Wesentlichen von der Stärke der Verhandlungspartner ab. Eine vertragliche Rechtswahl wird von den thailändischen Gerichten anerkannt. Es ist allerdings zu bemerken, dass die Vereinbarung eines zum Beispiel deutschen Gerichtsstandes die Zuständigkeit thailändischer Gerichte nicht ohne weiteres ausschließen kann. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Der Handelsvertreter hat den Anordnungen des Unternehmers zu folgen und mangels derartiger Weisungen den hergebrachten Geschäftsgang einzuhalten (§ 807 Abs. 1). Auf Verlangen des Unternehmers hat er in angemessenen Zeitabständen diesen über den Stand der Geschäfte zu informieren und gegebenenfalls Rechnung zu legen (§ 809). Eigentum des Unternehmers hat er mit der branchenüblichen und erforderlichen Sorgfalt zu behandeln (§ 807 Abs. 2). Er muss dem Unternehmer alle bei seiner Vertretertätigkeit erlangten Gelder und Sachwerte herausgeben und jedwede im eigenen Namen auf Rechnung des Unternehmens erworbenen Rechte und Forderungen abtreten (§ 810). Die Provision ist mangels vertraglicher Vereinbarungen erst mit Beendigung des Auftrages fällig (§ 817). Für schlecht geführte Geschäfte kann der Vertreter keine Vergütung verlangen (§ 818). Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter auf Anforderung die zur Durchführung seines Auftrages erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 815). Der Handelsvertreter kann verlangen, dass ihm notwendige Vorschüsse und Kosten (plus Zinsen ab Verauslagung) erstattet werden. Ist der Handelsvertreter bei der Durchführung seines Auftrages eine Verpflichtung eingegangen, die als notwendig erachtet werden muss, kann er vom Unternehmer Freistellung bzw. Ersatz verlangen (§ 816). Gesetzliche Ausgleichsansprüche im Sinne von § 89b des deutschen HGB sind dem thailändischen Recht jedoch nicht bekannt. Vertragsbeendigung Der Vertrag sollte neben einer klaren Definition der im Kontrakt verwendeten Begriffe eine genaue Leistungsbeschreibung sowie präzise Regelungen über Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthalten. So sollte zum Beispiel der Vertreter im Rahmen ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 192 des Übereinkommens zu Mindestabnahmemengen oder zu einem Mindestumsatz verpflichtet werden. Wird das Umsatzsoll nicht erreicht, sollte das Unternehmen das Recht auf Vertragsauflösung erhalten. Zu erwägen ist auch die Dynamisierung bzw. jährliche Anpassung der Umsatzverpflichtung durch Anbindung an bestimmte Indices (zum Beispiel Branchenwachstum). Darüber hinaus sollte der Vertreter den After-Sales-Service übernehmen und das vertretene Unternehmen über eventuelle Verletzungen der Markenrechte unverzüglich informieren. Ferner kann eine Verpflichtung zu Werbemaßnahmen in den Vertrag aufgenommen werden. Der Handelsagent sollte sich laut Vertrag außerdem dazu verpflichten, ausreichende Lagerbestände zu halten, um Lieferaufträge ohne Zeitverlust bedienen zu können. Ob der Vertrag befristet ist oder gewisse Öffnungsklauseln eingebracht werden können, hängt weitgehend von der Stärke und Marktposition der Vertreterfirma ab. Viele ausländische Unternehmen versuchen, die Verträge von vornherein zeitlich zu begrenzen, um für den Fall der späteren Einrichtung einer eigenen Niederlassung im Lande das Vertragsverhältnis leichter auflösen zu können. Bei auf unbestimmte Zeit eingegangenen Vereinbarungen kann jede Partei eine Kündigung aussprechen; doch ist sie in einem solchen Fall, d.h. ohne die Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, zum Schadenersatz verpflichtet, sofern dies nicht durch einen zwingenden Grund ("Unavoidable Necessity") gerechtfertigt ist. Insbesondere japanische und koreanische Unternehmer betrachten die Einschaltung einer thailändischen Vertreterfirma lediglich als ersten Schritt in ihrer Marktdurchdringungsstrategie und versuchen nach Erlangung eines bestimmten Absatzvolumens, den Vertreter durch eine eigene Niederlassung (zum Beispiel Limited Company) abzulösen. Die großen Handelshäuser, die ohnehin zahlreiche Firmen aus verschiedenen Branchen gleichzeitig bedienen, zeigen in der Regel wenig Bereitschaft, auf besondere Forderungen ausländischer Unternehmen einzugehen. Repräsentationsbüros Neben den herkömmlichen anderen Formen der örtlichen Präsenz hat sich das Repräsentationsbüro ("Representative Office") in der Praxis als eine der bewährtesten Möglichkeiten des Marktzutritts erwiesen. Denn die Einrichtung eines derartigen Büros ist mit einem relativ geringen bürokratischen Aufwand verbunden. Das Genehmigungsverfahren für ein Repräsentationsbüro ist verhältnismäßig einfach und schnell, so dass sich auch für mittelständische Unternehmen die Risiken in Grenzen halten. Die Richtlinien, die bei der Eröffnung und Unterhaltung eines Repräsentationsbüros zu beachten sind, sind in den "Regulation of the Office of the Prime Minister in Establishment of Work Permit and Visa Center" aus dem Jahre 2001 festgeschrieben. So stellt es ein bloßes Verbindungsbüro mit beschränkter Geschäftstätigkeit dar, das keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf unterstützende Dienstleistungen für das Mutterhaus ("Head Office"). ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 193 Das Betätigungsfeld ist auf folgende Bereiche beschränkt: Suche nach lokalen Lieferanten für Güter und Dienstleistungen; Inspektion bzw. Kontrolle der vom Mutterhaus gekauften Güter nach Qualität und Quantität; Käuferberatung und sonstige Hilfeleistungen für die vom Mutterhaus verkauften Waren; Bekanntmachung von neuen Produkten und Dienstleistungen; Beschaffung und Weiterleitung von Informationen über die Wirtschaftsentwicklung und Marktchancen in Thailand für die Muttergesellschaft. Eine Repräsentanz kann ohne thailändische Partner eröffnet werden. Die teilweise restriktiven Bestimmungen des "Alien Business Law" finden hierbei keine Anwendung. Besonders für solche deutsche Unternehmen, die zunächst ihre Marktchancen in Thailand prüfen wollen, ohne sich fest zu engagieren, stellt das Repräsentationsbüro eine gute Lösung dar. Aber auch für Unternehmen, die in Thailand bereits mit einem oder mehreren Vertretern zusammenarbeiten, kann die gleichzeitige Einrichtung einer Repräsentanz eine nützliche und sinnvolle Unterstützung der Absatzbemühungen darstellen. Neben Repräsentanzen, deren Tätigkeit nur auf das Staatsgebiet von Thailand beschränkt ist, besteht auch die Möglichkeit der Errichtung von Regionalbüros ("Regional Operating Headquarters"), welche Dienstleistungen für das Mutterhaus und etwaige Tochter- und assoziierte Gesellschaften übernimmt, unabhängig davon, ob diese in Thailand oder im Ausland erbracht werden. Die Regionalbüros gewinnen vor allem im Hinblick auf die wachsenden Geschäftsmöglichkeiten in den benachbarten Ländern Vietnam, Laos, Kambodscha und Myanmar zunehmend an Bedeutung. Die Einrichtung solcher Büros mit regionaler Zuständigkeit wird von der thailändischen Regierung ausdrücklich unterstützt. Die oberste thailändische Investitionsbehörde, das Board of Investment (BOI), betrachtet ihre Aktivitäten als förderungswürdig. Gründungsverfahren Zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung eines Repräsentationsbüros müssen auch für das ausländische Personal Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erwirkt werden. Neben dem Representative Office Manager kann ein zweiter ausländischer Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis ("Work Permit") beantragen. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Genehmigungsprozedur wurde das Department of Business Development, Commercial Registration, des Handelsministeriums ("Ministry of Commerce") als oberste Genehmigungsbehörde eingerichtet. Diese Stelle ist Ansprechpartner für alle Antragsteller und organisiert in Absprache mit den übrigen zuständigen Behörden auch die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Falls im Zusammenhang mit der Bürogründung die Einfuhr bestimmter Gegenstände vorgesehen ist, sollte dies ebenso der vorgenannten Genehmigungsstelle mitgeteilt werden, damit ein reibungsloser Import stattfinden kann. Die Erteilung einer Zustimmung zur Büroeröffnung erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von drei Monaten. Bei der erstmaligen Antragstellung für ein Repräsentationsbüro sind alle Unterlagen in englischer Sprache jeweils mit notarieller Beglaubigung einzureichen. Die Echtheit der ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 194 Dokumente ist von einer amtlichen thailändischen Auslandsvertretung zu bestätigen. Erforderlich bei erstmaliger Antragstellung sind: Fotokopie der Registrierungsurkunde der Muttergesellschaft mit Firmensatzung (Gesellschaftsvertrag); Liste der Kapitaleigener der Muttergesellschaft; Ermächtigung einer Person durch das Mutterhaus zum Leiter (Manager) der Repräsentanz; Vollmacht des Büroleiters an einen Rechtsanwalt für die Registrierung bzw. Zulassung; Reisepasskopie des Büroleiters. Falls dieser kein thailändischer Staatsbürger ist; benötigt er Angaben zum Standort des geplanten Repräsentationsbüros (Karte) und Dokumente, die über die geplanten Aktivitäten der Repräsentanz Auskunft geben. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen werden für jeweils ein Jahr erteilt, können aber bei Bedarf verlängert werden. Ein Repräsentationsbüro kann nach seiner Einrichtung für unbegrenzte Zeit in Thailand tätig sein. Es wird allgemein empfohlen, mit der technischen Abwicklung des Zulassungsverfahrens einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die GTCC kann geeignete Anwaltskanzleien nennen. Das Anwaltshonorar für solche Leistungen beträgt derzeit etwa 80.000 B. Die Registrierungskosten sind abhängig vom registrierten Kapital des Mutterhauses. Da das Repräsentationsbüro, wie gesetzlich vorgeschrieben, keine eigenen Einnahmen in Thailand erwirtschaften darf, muss die Finanzierung der Aktivitäten vom ausländischen Mutterhaus übernommen werden. Vorgeschrieben ist die Einbringung eines Mindestbetrages von 3,0 Mio. B. Diese Summe muss in ausländischer Währung nach Thailand offiziell transferiert werden. Dabei darf jedoch der Gesamtaufwand zur Finanzierung der Repräsentanz das Siebenfache des Stammkapitals des Mutterhauses nicht übersteigen. Der Mindestbetrag kann zum Bestreiten sämtlicher vor Ort anfallenden Kosten (Rechtsanwalt, Notar, Büroeinrichtung unter anderem) verwendet werden. Vorbehaltlich der 183-Tage-Regelung des deutsch-thailändischen Doppelbesteuerungsabkommens sind die Gehälter der ausländischen Mitarbeiter in Thailand zu versteuern, wobei der maximale Einkommensteuersatz bei 37% liegt. Mindestens eine Person mit Verantwortlichkeit für die Repräsentanz muss ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Thailand haben. Kosten Neben den erwähnten Kosten für den Rechtsanwalt und die amtliche Registrierung des Repräsentationsbüros sollten bei der Kostenkalkulation die Aufwendungen für die Büroanmietung und -ausstattung sowie für das Personal Berücksichtigung finden. Verglichen mit den anderen Wirtschaftsmetropolen Asiens gehört der Großraum Bangkok hinsichtlich der Büromieten immer noch zu den preisgünstigen Standorten. Allerdings hängt die Höhe der Miete sehr stark vom jeweiligen Stadtviertel ab. So lagen 2005 die Monatsmieten (ohne Nebenkosten) für Büroräumlichkeiten in bester Lage im Central Business District (CBD) der Stadt bei etwa 678 B je qm. Weniger günstig gelegene und ausgestattete Räumlichkeiten im CBD kosteten hingegen im Durchschnitt ca. 473 B je qm, die Büromieten außerhalb lagen zwischen 310 und 450 B je qm. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 195 Überdies verlangen die Vermieter in der Regel eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kosten für die Büroausstattung sind bei der Verwendung von lokal gefertigten Einrichtungsgegenständen wesentlich niedriger als in Deutschland. Lediglich bei importierten Büromöbeln besserer Qualität muss mit deutlich höheren Kosten gerechnet werden. Mittlerweile werden jedoch auf dem thailändischen Markt lokal angefertigte, hochwertige Büromöbel in einer sehr breiten Palette und zu günstigen Preisen angeboten. Auch die Personalkosten, die zwar nach Überwindung der Finanzkrise von 1997/98 wieder kontinuierlich ansteigen, sind in Thailand immer noch relativ niedrig. Allerdings sind qualifizierte Arbeitskräfte mit guten Fremdsprachenkenntnissen nicht einfach zu finden. So muss für eine selbständig arbeitende Sekretärin ein Monatsgehalt zwischen 30.000 und 40.000 B eingeplant werden. Für Sachbearbeiter mit Erfahrung und guten Fremdsprachenkenntnissen (in der Regel Englisch oder Deutsch) werden Monatsgehälter von 50.000 B und mehr gezahlt. Messewesen Thailand entwickelt sich zusehends zu einem wichtigen Messe- und Ausstellungszentrum in Asien. Insbesondere Bangkok kann bereits mit Singapur und Hongkong als bedeutender Messeplatz konkurrieren. Günstige Standpreise, gut geschultes Fachpersonal sowie reichlich vorhandene Ausstellungsfläche mit entsprechender Infrastruktur machen Bangkok zu einem sehr interessanten und gut frequentierten Messestandort in Südostasien. Zudem bietet die Vielzahl von Luxushotels ein sehr gute Basis für die Durchführung von Symposien und Fachveranstaltungen. Thailand will das gesamte Messe-, Ausstellungs-, Tagungs- und Leistungsshowgeschäft stärker ankurbeln. Um dies zu ermöglichen, verfügt das Thailand Convention and Exhibition Bureau (TCEB) für 2007 über ein Werbebudget von 800 Mio. B zur Popularisierung der MICE-Aktivitäten ("Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions") in Thailand. Das Königreich möchte sich künftig, vor allem als ein bedeutendes Zentrum für Fachausstellungen, dem lukrativsten Segment des MICE-Geschäfts, etablieren. Die NCC Management & Development Co., die unter anderem das Queen Sirikit National Convention Center in Bangkok leitet, veranschlagt die Größe des thailändischen Messe- und Ausstellungswesens (ohne Konferenzen oder Symposien) auf 8 Mrd. bis 10 Mrd. B. Dieser Markt wies in den letzten drei Jahren Wachstumsraten von 20 bis 30% pro Jahr auf. Nach Angaben des TCEB ist 2006 mit rund 780.000 MICEBesuchern zu rechnen. Für 2007 prognostiziert das TCEB einen Anstieg der Besucherzahl auf über 1 Mio. und sogar 1,4 Mio. für 2008. Die Einnahmen aus dem gesamten MICE-Geschäft, die das TCEB 2004 auf etwa 33 Mrd. B veranschlagten, sollen bis 2008 auf über 100 Mrd. B steigen. Die Zahl der in Thailand stattfindenden internationalen Fachausstellungen und -messen nimmt laufend zu. Während im Jahre 2001 laut Angaben des TCEB insgesamt 44 derartige Veranstaltungen durchgeführt wurden, werden es im Jahre 2006 voraussichtlich mehr als 50 sein. In den letzten zwei Jahren konnten etwa 140 internationale MICE-Veranstaltungen ins Land geholt werden. Im asiatisch-pazifischen- ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 196 Raum liegt Thailand bezüglich der durchgeführten Veranstaltungen auf Rang fünf und in der Welt auf Platz 24. Thailand verfügt über sechs Messeplätze, davon befinden sich drei in Bangkok. Das größte Ausstellungsgelände mit einer Nutzfläche von 120.000 qm besitzt das Bangkok International Trade and Exhibition Centre (BITEC). Außerdem bieten in Bangkok noch das Impact Exhibition Centre (20.000 qm) mit dem Impact Convention Centre (42.000 qm) und der Impact Arena (4.000 qm) sowie das Queen Sirikit National Convention Centre (QSNCC) mit einer Nutzfläche von 8.000 qm genügend Raum für die Durchführung von Messen und Ausstellungen. Der thailändische Messekalender konnte in den letzten Jahren um einige neue Veranstaltungen bereichert werden. Insbesondere das Ausstellungsprogramm des Automobilbaus hat sich vergrößert. So findet jährlich Anfang Dezember in der Impact Arena die "Thailand International Motor Expo" statt. Etwa 280 Aussteller der KfzZulieferbranche aus 15 Ländern sind beteiligt. Diese Veranstaltung soll zu der bedeutendsten Automobilmesse in Südostasien ausgebaut werden. Weitere bedeutende internationale Ausstellungen sind die Umweltschutzmesse "Entech Pollutec Asia" (Anfang Juli), die Maschinenbaumessen "Machine Tech" (Anfang Oktober), "Intermach" (Mitte Mai) und "Metalex "(Ende November). Zu den wichtigsten Veranstaltern zählen die Reed Tradex Co., Ltd., die CMP Media (Thailand) Co., Ltd. (früher Miller Freeman), die N.C.C. Management and Development Co., Ltd. und die Bangkok Exhibition Services Ltd. (BES). Reed Tradex beabsichtigt 2007 im BITEC und Impact unter anderem die internationalen Veranstaltungen "Asia Pack/Asiaprint", "Assembly Technology", "Automotive Manufacturing", "Factory Automation", "Fluid Power" und "Interplas Intermold" durchzuführen. Der Messekalender der Reed Tradex umfasst außerdem eine ganze Reihe von Spezialmessen, darunter die "Furnitech Woodtech", die "IT Trade" und die "International Electronics Manufacturing Technology Trade Exhibition-NEPCON". Auch die CMP Media beabsichtigt, 2007 und 2008 einige Spezialmessen durchzuführen. So soll vom 9.5. bis zum 13.5.07 im BITEC die Fachausstellungen "Automotive Engineering Asia" und "Intermach", stattfinden. Für 2008 ist bereits die "Asian Paper 2008" vom 23.4. bis 25.4.08 im QSNCC geplant. Zudem beabsichtigt CMP erneut die Fachmessen "Entech Pollutec Asia" sowie Pumps and Valves durchzuführen. Außerdem sind noch einige weitere Messen im Bereich der Möbelindustrie und der Metallverarbeitung vorgesehen. Die CMP hat mittlerweile die im Jahre 2002 erstmals mit großem Erfolg veranstaltete Messe "Food Ingredient Asia" fest in ihren Messekalender aufgenommen. Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden (www.auma.de). ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 197 Franchising In Thailand gibt es derzeit bereits über 7.000 Franchisenehmer. Die bevorzugten Bereiche für Franchising sind der Nahrungsmittel- und Gaststättensektor, die Dienstleistungen sowie Bildung und Handel. In den letzten beiden Jahren, ist in Thailand ein kräftiger Aufschwung beim Franchise zu beobachten. Der US Commercial Service in Thailand veranschlagt die Wachstumsrate auf 15% p.a. In den kommenden Jahren ist nach Ansicht des Generaldirektors der Wirtschaftsmaklerfirma Sunbelt Asia Co., Greg Lange, mit einem weiteren Aufwärtstrend zu rechnen. Die US-Marktbeobachter schätzen die Größe des thailändischen Franchisemarktes 2003 auf ca. 1,9 Mrd. US$. Ausländische Unternehmen haben einen Anteil von etwa 60% am thailändischen Franchisemarkt. Dabei sind US-Firmen die wichtigsten Lizenzgeber und kontrollieren circa 80% des internationalen Franchisemarktes im Königreich. Deutsche Betriebe sind bisher nur sporadisch vertreten. So baute unter anderem der größte deutsche Autovermieter Sixt mit seinem thailändischen Franchise-Partner VIG Car Rent ein landesweites Stationsnetz auf. Außerdem ist die deutsche Reinigungsfirma Tip Top in Thailand vertreten. Stark präsent sind auch Unternehmen aus Malaysia wie zum Beispiel Secret Recipe (Konditorei), Roti Boy (Bäckerei), Petronas und RHB Bank. Die thailändische Regierung räumt dem Franchise eine wachsende Bedeutung ein und sieht dabei gute Möglichkeiten für eine beschleunigte Entwicklung von kleinen und mittelständischen Betrieben. Für die Schulung und das Training der zahlreichen Interessenten stellt die Regierung jährlich 160.000 US$ zur Verfügung. Ende Juli 2006 fand in Bangkok (BITEC) bereits zum zweiten Mal die internationale Franchisemesse "Thailand Franchise & Business Opportunities 2006" statt, mit über 300 in- und ausländischen Teilnehmern. Nach Aussagen der Direktorin der Franchise Focus Co., Somjit Likitsataporn, ist Franchise zwar ein risikoreiches Geschäft, bietet aber zugleich Chancen, recht schnell erfolgreich zu sein. Während die Konkursrate bei konventionellen Geschäftsneugründungen in Thailand bei etwa 80% liegt, sind ca. 80% der Franchisegeschäfte erfolgreich. E-Commerce, Versandhandel Ein unter Federführung des National Electronics and Computer Technology Centre (Nectec) ausgearbeiteter National ICT Master Plan für die Jahre 2002 bis 2006 hat der Entwicklung des E-Commerce neuen Auftrieb gegeben. Der Plan zielt unter anderem darauf, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Touristik-, Automobilzuliefer-, Nahrungsmittel- und Bekleidungsbranche sowie des Handels stärker für das Online-Business zu interessieren. Bis zum Jahre 2006 sollen laut Masterplan bereits etwa 100.000 kleine und mittelständische Unternehmen aus den genannten Sektoren ins B2B- bzw. B2CGeschäft einsteigen. Nachdem eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für eine breite Anwendung des E-Commerce, der "Electronic Transaction Act", bereits im April 2002 in Kraft trat, steht einer schnelleren Ausweitung des Online-Handels nichts mehr im Wege. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 198 Um den E-Commerce in Thailand zu popularisieren hat das Handelsministerium schon mehrere Workshops zu diesem Thema veranstaltet. Zudem wurde mit Unterstützung des Department of Export Promotion des Handelsministeriums das Internetportal www.thailand.com eingerichtet, das als ECommerce Service Provider vor allem für die Touristikbranche und die Exportwirtschaft dient. Nach Schätzungen des E-Commerce Ressource Centre des Nectec steigt die Zahl der Websites seit 2001 jährlich um 5 bis 10%. Der elektronische Handel dürfte laut Nectec derzeit bei über 2 Mrd. Euro jährlich liegen. Business to Consumer Käufe über das Internet sind in Thailand noch nicht so stark verbreitet wie in einigen anderen asiatischen Ländern oder in Europa. Nach einer Untersuchung des Nectec aus dem Jahre 2002 haben lediglich 23,6% der befragten Personen Web-Einkäufe getätigt. Als Hauptgründe für dieses Verhalten werden die Vorliebe der Thailänder für den direkten Kontakt in den Geschäften oder auf den Märkten sowie das immer noch fehlende Vertrauen gegenüber dem E-Commerce angeführt. Die Kreditkartendaten werden nur ungern weitergegeben. Mit dem Inkrafttreten des "Electronic Transaction Act" aus dem Jahre 2001 rechnen Marktbeobachter jedoch künftig mit einem raschen Anstieg von B2C-Geschäften. Kürzlich hat die Supermarktkette Villa Market in Zusammenarbeit mit dem drittgrößten thailändischen Mobilfunkbetreiber True Move einen Online-Shopping-Service (Weloveshopping.com) eingerichtet, der Bestellungen über das Mobilfunknetz von True Move in zehn VillaMarket-Filialen in Bangkok ermöglicht. Bestellungen, die bis vor 14:00 Uhr eingehen, werden noch am gleichen Tag ausgeliefert. Die Zustellungsgebühr beträgt 120 B je Lieferung. Ein großes Potential für den Online-Handel steckt nach Ansicht von Marktbeobachtern insbesondere in der Automobilbranche und im Agrarbereich. Der thailändische ECommerce bedient sich derzeit laut Nectec lediglich zu etwa 31% des "Shopping Card Models". Zu fast 70% erfolgen die Bestellungen und Bezahlungen per Formblatt. Für die Belieferung der Kunden wird zum größten Teil ein Zustelldienst eingesetzt. So werden je 24% der Bestellungen durch einen Kurierdienst oder die Post und 22% durch einen Boten zugestellt. Wichtigste Produktgruppen im Online-Handel 2004 Produkt Anteil am Gesamtumsatz in % Reisen 17,4% Computer (Hard- und Software) 14,9% Bekleidung 14,7% Nahrungsmittel u. Getränke 9,1% Kfz 9,0% Elektronik 6,3% Gesundheitsprodukte u. Kosmetika 5,6% Bücher und Unterhaltung 5,0% Geschenke und Blumen 2,5% Übriges 15,4% Quelle: Forrester Research ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 199 Business to Business Das Department of Export Promotion des Handelsministeriums hat in Zusammenarbeit mit fünf professionellen Internetunternehmen ein Projekt zur Erleichterung des B2BHandels zwischen thailändischen Produzenten und Exporteuren eingerichtet. Nach Angaben der Nectec bedienen sich derzeit in Thailand vor allem Tourismus, Computerhandel, Agrarbereich, Unterhaltungs- und Dienstleistungssektor, Hersteller von Bekleidung, Nahrungsmitteln, Kosmetika und Medikamenten, Druckerei- und Verlagswesen sowie Immobilienhandel des Online-Geschäfts. Versandhandel Der Versandhandel spielt eine untergeordnete Rolle. Es gibt auch nur relativ wenige Händler. Nach Ansicht vieler Thailänder ist der Einkauf auf diese Weise zu kompliziert. Problematisch ist außerdem der Umtausch. So betreibt beispielsweise die Handelskette Seven-Eleven Versandhandel, allerdings müssen die georderten Waren in einer nahe am Wohnort gelegenen Geschäftsfiliale des Unternehmens abgeholt werden. Fachleute räumen dem Versandhandel in Thailand daher keine großen Entwicklungsmöglichkeiten ein. 6.3. Rechtlicher Rahmen Autor: AHK Thailand Gesellschaftsrecht Das thailändische Gesellschaftsrecht ist stark vom deutschen Recht geprägt. Die in Thailand existenten Gesellschaftsformen entsprechen von der Konzeption den in Deutschland bekannten Gesellschaftsformen. Limited Companies Die Limited Companies sind Kapitalgesellschaften und als juristische Personen eine von ihren Anteilseignern verschiedene rechtliche Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Private Limited Company ist weitgehend mit der deutschen GmbH vergleichbar. Die Gesellschaft haftet allein mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der Anteilseigner ist auf die gezahlte Einlage begrenzt. Die Gesellschaft handelt durch ihre Organe, den Geschaeftsführer und die Gesellschafter-Versammlung. Die Private Limited Company muss von sieben natürlichen Personen (sog. "Promoters") gegründet werden. Bei der Registrierung wird in der Regel ein Mindestkapitaleinsatz von 30.000,00 Baht als ausreichend angesehen. Die Public Limited Company sind weitgehend mit der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Die Gesellschaft haftet ebenso wie bei der Private Limited Company allein mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der Anteilseigner ist auf die gezahlte Einlage begrenzt. Die Geschäfte werden von einem Vorstand ("Board of Directors") geführt, der aus mindestens fünf natürlichen Personen bestehen muss und ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 200 der die Gesellschaft nach außen vertritt. Die Public Limited Company muss von fünfzehn natürlichen Personen gegründet werden, von denen mindestens die Hälfte ihren Wohnsitz in Thailand haben muss und die zusammen mindestens fünf Prozent des Kapitals zeichnen. Die Public Limited Company ist im Gegensatz zur Private Limited Company für eine breitere öffentliche Streuung der Anteile konzipiert und unterliegt gesteigerten Bilanzierungs- und Buchführungspflichten. Partnerships Die Ordinary Partnerships sind weitgehend mit der deutschen BGB-Gesellschaft (GbR) vergleichbar. Sie sind Personengesellschaften und damit keine von ihren Anteilseignern verschiedene Rechtspersönlichkeit. Die Partner der Gesellschaft haften als Gesamtschuldner unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt den Partnern der Gesellschaft. Die Gründung einer Ordinary Partnership erfordert keine Publikationspflichten und kaum Formalitäten. Die Registered Partnerships ist im Wesentlichen mit der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichbar. Die Registered Partnership ist eine juristische Person und damit ein rechtlich selbständiger Träger von Rechten und Pflichten. Die Partner der Gesellschaft haften mit dem Zeitpunkt der Registrierung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten ähnlich einem Bürgen, d.h. die haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, wenn die Gesellschaft in Verzug ist. Die Limited Partnership sind mit der deutschen Kommanditgesellschaft (KG) vergleichbar. Diese Gesellschaftsform ist eine von ihren Anteilseigner verschiedene, selbständige juristische Person und erlangt diesen Status durch Registrierung. Die persönliche Haftung der Anteilseigner darf dabei auf die Höhe der Einlage beschränkt werden. Es muss jedoch immer mindestens ein unbeschränkt haftender Partner verbleiben. Die Geschäftsführung steht den unbeschränkt haftenden Partnern zu. Repräsentanzbüro Ein Repräsentanzbüro ist ein unselbständiger Teil der Muttergesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Dabei ist kommerzielle Tätigkeit, insbesondere die Erzielung von Einnahmen untersagt. Ein Repräsentanzbüro ist jedoch ein erster Schritt zu geschäftlichen Betätigung in Thailand. Der Vorteil liegt darin, dass eine Beteiligung thailändischer Partner nicht erforderlich ist. Allerdings ist im Vergleich zur Gründung einer Private Limited Company die Eröffnung eines Repräsentanzbüros kostenintensiver und der Registrierungsprozess dauert wesentlich länger. Regionalbüro ("Regional Operating Headquarters") Ein Regionalbüro ist eine nach thailändischem Recht gegründete Gesellschaft, die Dienstleistungen für das Mutterhaus und etwaige Tochter- und assoziierte Gesellschaften übernimmt, unabhängig davon, ob diese in Thailand oder im Ausland erbracht werden. Der Vorteil eines solchen Regionalbüros sind insbesondere deutliche Steuervorteile, die günstigere Bedingungen für ausländische Direktinvestionen schaffen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 201 Handelsvertreter Eine Alternative zur Errichtung einer eigenen Niederlassung stellt die Einschaltung eines Handelsvertreters dar. Der Vorteil ist, dass die relativ hohen Betriebs- und Unterhaltungskosten einer Niederlassung entfallen. Steuerrecht Gesetzliche Grundlage des thailändischen Steuerrechts ist der "Revenue Code". Die wichtigsten gesetzlich geregelten Steuern sind die Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer und die Mehrwertsteuer. Wenngleich sowohl die Regierung als auch die örtlichen Behörden zur Erhebung ermächtigt sind, fließen die Steuererträge vorwiegend der Regierung zu. Hauptertragsquelle sind die Mehrwert-, Einkommens- und Körperschaftsteuern. Einkommensteuer (personal income tax) Natürliche Personen, die sich langer als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten, werden als gebietsansässig betrachtet, und sind folglich einkommensteuerpflichtig für Einkünfte, die entweder innerhalb oder außerhalb des Landes entstanden sind. Nicht dauerhaft Ansässige unterliegen hingegen der Einkommensteuerpflicht nur, sofern ihre Einkünfte aus thailändischen Quellen herrühren. Körperschaftsteuer (corporate income tax) Kapitalgesellschaften, rechtsfähige sind in Thailand unbegrenzt körperschaftsteuerpflichtig. Juristische Personen, die hingegen nicht im Lande ansässig sind, unterliegen der Körperschaftsteuer nur hinsichtlich der Gewinne, die im Lande entstehen. Maßgebendes Kriterium ist zunächst die Feststellung, ob das ausländische Unternehmen in Thailand eine Geschäftstätigkeit ("carries on business") entfaltet. Hierfür reicht es bereits, wenn ein Arbeitnehmer, Repräsentant oder Vermittler dort die geschäftlichen Interessen der Gesellschaft wahrnimmt und somit Einkommen erzielt. Daneben werden ausländische Gesellschaften, bei denen zwar eine Geschäftstätigkeit nicht vorliegt, die jedoch Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen aus dem Lande erhalten, mit einer entsprechenden Quellensteuer belegt. Mehrwertsteuer (value added tax) Seit dem 1.1.1992 gibt es in Thailand eine Mehrwertsteuer (value added tax - VAT) neben einer besonderen Umsatzsteuer (specific business tax). Die VAT- Regelung ähnelt im Grundsatz den europäischen Mehrwertsteuersystemen vor allem hinsichtlich der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Steuerpflichtig sind solche Personen, die VAT- pflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen bzw. erbringen. Dies gilt ebenso für solche, die Waren ins Land importieren. Der Steuersatz betragt 7%; der zu entrichtende VAT- Betrag wird dadurch errechnet, dass die auf eingehende Waren, Kapitalgüter oder Rohstoffe anfallende und bezahlte VAT vorher abgezogen wird. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 202 Arbeitsrecht Das thailändische Arbeitsrecht wurde durch das Inkrafttreten des neuen "Labour Act" im Jahr 1998 grundlegend geändert und umfassend modernisiert, um den Anforderungen des gegenwärtigen Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Die Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer ist mindestens einen Tag pro Woche freizustellen. In Thailand sind 14 Tage als Feiertage ausgewiesen, der Anspruch auf Erholungsurlaub hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und beträgt mindestens 6 Tage pro Jahr. Arbeitnehmer haben ferner ein Recht auf Fort- und Weiterbildung. Für die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist Schriftform und die Einhaltung von mindestens einem Monat Kündigungsfrist erforderlich. Die Mindesthöhe für ggf. zu zahlende Abfindungszahlungen ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer. Das Recht zur Gewerkschaftsbildung ist verfassungsrechtlich garantiert. Eine Gewerkschaft benötigt dabei eine Lizenz und unterliegt einer Registrierungspflicht. Tätigkeit und Wirkungsbereich der Gewerkschaften sind im "Labour Relations Act" festgelegt. Ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten hat eine Betriebsvereinbarung abzufassen und auszuhängen. Bei einem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist ein Betriebsrat einzurichten. In Thailand existiert keine spezielle Arbeitsgerichtsbarkeit. Unternehmensformen: siehe Handelsrecht Verträge I. Ein Vertrag kommt prinzipiell durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Willenserklärungen, welche auf einem Irrtum beruhen, sind je nach Art des Irrtums nichtig oder anfechtbar. Gleiches gilt, wenn die Willenserklärung auf einer Täuschung oder Drohung beruhen. (Sec.159,164 CCC) II. Bei Rechtsgeschäften muss, wenn nötig, die gesetzliche Formvorschrift eingehalten werden. Ansonsten sind diese in ihrer Rechtsfolge nichtig (Sec.152 CCC). Diese Rechtsfolge gilt ebenfalls für Scheingeschäfte und bei einem Verstoß gegen die guten Sitten. III. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre (Sec.193/32 CCC). Im Miet- und Rentenrecht gibt es eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Bei Kauf,- Dienst- und Werkverträgen gibt es eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 203 6.4. Wichtige Kontakte Deutsch-Thailändische Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce, GTCC) 25th Floor, Empire Tower 3, 195 South Sathorn Road, Bangkok 10120 GPO Box 1728, Bangkok 10501 Tel.: 00660/26 70 06 00, Fax: -26 70 06 01 E-Mail: [email protected], Internet: www.gtcc.org Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 9 South Sathorn Road Bangkok 10120 Tel.: +66(0) 2287 9000 Fax: +66(0) 2287 1776 E-Mail: [email protected] Internet: www.bangkok.diplo.de Thai Chamber of Commerce 150 Rajbopit Rd., Kwang Wat Rajbovit, Pranakorn, Bangkok 10200 Tel.: 00660/26 22 18 60, Fax: -22 25 33 72 Internet: www.tcc.or.th Board of Investment, BOI 555 Vibhavadi-Rangsit Road, Chatuchak, Bangkok 10900 Tel.: 00660/25 37 81 11, -25 37 85 55, Fax: -25 37 81 77 E-Mail: [email protected], Internet: www.boi.go.th Ministry of Commerce Department of Business Development, Commercial Registration 44/100 Nonthaburi 1 Road, Bangkrasor, Muang Distr., Nonthaburi 11000 Tel.: 00660/25 47 50 50, Fax: -25 47 44 59 E-Mail: [email protected], Internet: www.thairegistration.com Thailand Retailers Association (TRA) Unit 100/9, 12th Floor Vongvanij Complex, B Buld., Rama 9 Rd., Huay Khwang Bangkok 10320 Tel.: 00660/26 45 04 22, Fax: -26 45 04 21 E-Mail: [email protected] ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 204 Thailand Franchise Association 20/25 Seri Village, On Nut, Sukhuomvit 77, Bangkok 10250 Tel.: 00660/23 21 51 29, Fax: -27 21 27 95 E-mail: [email protected], Internet: www.thailandfranchise.com National Electronics and Computer Technology Centre, Nectec 112 Paholyothin Rd., Klong 1, Klong Luang, Pathumthani 12120 Tel.: 00660/25 64 69 00, Fax: -25 64 69 01-5 E-Mail: [email protected], Internet: www.nectec.or.th Thailändische Regierung www.thaigov.go.th Thailändisches Wirtschaftsministerium www.moc.go.th Thailändisches Finanzministerium www2.mof.go.th Thailändische Handelskammer www.thaiechamber.com/cms/index.jsp Board of Investment www.boi.go.th/englis (Bei der bfai und der GTCC können Anschriften von Rechtsanwaltskanzleien in Erfahrung gebracht werden.) ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 205 7. Das Land VIETNAM 7.1. Wirtschaftsstruktur Autor: Helmut Kahlert, bfai Köln (bfai) - Mit einer Dynamik ähnlich der in der VR China Anfang der 90er Jahre befindet sich die vietnamesische Wirtschaft auf dem Weg zur Industrialisierung. Die Aussichten auf eine Fortsetzung des stetigen Wachstums mit jährlichen Zuwachsraten von mehr als 8% sind günstig. Profitieren wird das Wirtschaftsklima auch von den enormen Anstrengungen der Regierung um eine Integration des südostasiatischen Landes in die Weltwirtschaft. Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte. Vietnam im globalen und regionalen Kontext Vietnams Wirtschaft ist bei der Aufholjagd "Shooting Star" unter den Volkswirtschaften Südostasiens: Sie weist seit Jahren neben derjenigen der VR China die höchsten Wachstumsraten beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus. Nach einer langen Zeit der Vorbereitungen und Verhandlungen wurde das Land am 11.1.07 als 150. Mitglied in die globale Welthandelsorganisation WTO aufgenommen, was auch als Anerkennung der erreichten enormen wirtschaftlichen Dynamik gelten kann. Seit 1993 haben sich etwa die Anteile von Export und Import am BIP mehr als verdoppelt. Der Beitritt zur WTO kann als "Meilenstein" der wirtschaftlichen Reform- und Öffnungspolitik angesehen werden, die von der vietnamesischen Führung parallel zur entsprechenden wirtschaftspolitischen Weichenstellung im großen Nachbarland VR China in Gang gesetzt wurde. Mit der als "Doi-moi"-Politik bekannt gewordenen Initiative Hanois hatten 1986 die Reformen begonnen, durch die private Unternehmen, ausländisches Kapital und Öffnung der Märkte in Vietnams Wirtschaft Einzug hielten. In der Folge legte die wirtschaftliche Leistung über eine Reihe von Jahren mit konstant hohen Raten zu. Die angestrebte Transformation der vietnamesischen Ökonomie von einer zentral verwalteten in eine marktwirtschaftlichen Prinzipien folgende wurde konsequent mit dem Start eines Zehnjahresprogramms zur Jahrtausendwende fortgesetzt. Hauptziele waren: hohe Wachstumsraten durch mehr Markt, soziale Stabilität und Nachhaltigkeit, Modernisierung des Regierungssystems. Zwischen 1990 und 2005 hat sich in der Folge das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu konstanten Preisen nahezu verdreifacht. Grundlage war eine Wachstumsrate, die seit Anfang des neuen Jahrtausends Jahr für Jahr zwischen 6 und 8% pendelte und 2005 sowie 2006 sogar weit darüber lag. Das BIP je Einwohner expandierte allein zwischen 2003 und 2005 um gut 30% auf 640 US$. Das beschleunigte Wachstum hat die in- und ausländische Investitionstätigkeit stark angefacht. Für viele Sektoren bestehen konkrete Pläne, darunter der Ausbau der Infrastruktur (Bahn, Häfen, Energie- und Wasserwirtschaft, Telekommunikation), den ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 206 Bergbau und den Tourismus, die Branchen Automobilfertigung, Chemie, Medizintechnik, Maschinenbau und Bauwirtschaft sowie für den Umweltschutz. Allein für das Bahnnetz werden rund 50 Mrd. US$, für die Kraftwerkswirtschaft etwa 14 Mrd. $ an Investitionen geplant. Hieran wird sich die Weltbank mit einem Milliardenbetrag beteiligen. Nach den Prognosen des Ministry of Planning and Industry könnten sich 2007 die privaten ausländischen Direktinvestitionen gegenüber dem Vorjahr auf 20 Mrd. US$ verdoppeln, da viele Großprojekte in der "Pipeline" sind. Unter den ausländischen Investoren nimmt Deutschland nur den 17. Platz ein, unter den EU-Firmen Rang 5. Von vietnamesischer Seite wird ein stärkeres deutsches Engagement in der Wirtschaft gewünscht, das aus deutscher Sicht jedoch häufig erst nach einer weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen möglich würde. Mit dem Beitritt zur Association of South East Asian Nations (ASEAN) übernahm Vietnam die Verpflichtung zum Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen. Als Kernstück der Vereinbarungen zum ASEAN Free Trade Area (AFTA) müssen für eine breite Palette von landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnissen die Zollsätze schrittweise auf weniger als 5% gesenkt werden. Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandaufnahme", Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 12370, Preis 25 Euro. Sektorale Struktur Vietnam befindet sich in beschleunigtem Tempo auf dem Weg vom Agrar- zum Industrieland. So überholten Industrie und Bausektor zusammen zwischen 2000 und 2005 den bis dahin führenden Agrarsektor deutlich. Dennoch bleibt es gemessen an der Zahl der Beschäftigten weiter auch ein wichtiges Agrarland. In den Zweigen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sind noch immer fast zwei Drittel der Bevölkerung in Lohn und Brot. Weltweit nimmt Hanoi jeweils den zweiten Platz als Exporteur von Reis und Kaffee ein. In Südostasien ist Vietnam ferner einer der größten Exporteure von Rohöl. Die Rohstoffe Kohle, Öl und Gas tragen zum Wachstum in beachtlichem Umfang bei. Auf dem Wege zu einer Verbreiterung der Industriestruktur ist man indes gut vorangekommen, obwohl die Regierung noch immer stark in die Schwerindustrie investiert (unter anderem Stahlherstellung, Zementproduktion, Schiffsbau). Die Fertigung von Textilien und Bekleidung wird durch den Export nachhaltig vorangetrieben. Jedoch fassen inzwischen auch andere Produktionszweige Fuß, unter anderem die Elektronikfertigung und die Kfz-Teile-Branche; die Wirtschaft streift ihr Image der "verlängerten Werkbank" allmählich ab. Steigende Tendenz weist der Anteil des Dienstleistungssektors am BIP auf. Hierzu trägt vor allem der Tourismuszweig bei: 2005 kamen 3,4 Millionen Reisende ins Land. Allerdings lag der Zuwachs bei den Einreisen 2006 nur noch bei 3%, vor allem wegen des überproportionalen Rückgangs chinesischer Besucher. Als große Wachstumsmärkte für den Zweig gelten Asien/Australien und die USA. Dagegen erbringen "klassische" Dienstleistungssparten wie Banken und andere Finanzbranchen noch weniger als in anderen vergleichbaren Ländern für die Wertschöpfung des Sektors. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 207 Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile in %) Anteil am Anteil am Sektor BIP BIP 2000 2005 Land-, Forst- und 24,5 20,9 Fischereiwirtschaft Bergbau 9,7 10,5 Verarbeitende 18,6 20,7 Industrie Strom-, Gas-, und 3,2 3,5 Wasserwirtschaft Baugewerbe 5,4 6,4 Handel, Handwerk 14,2 13,6 Hotel- und 3,3 3,5 Gaststättengewerbe Verkehr, Logistik 3,9 4,4 Bildung, Gesundheit, 5,3 5,2 Kultur Andere 12,0 11,4 Dienstleistungen Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam, 2005 Anteil an den Beschäftigten 2000 65,1 Anteil an den Beschäftigten 2005 56,8 n.v. 10,3 n.v. 12,9 n.v. n.v. 2,8 10,4 1,8 5,0 12,2 1,9 3,1 3,6 2,9 4,2 2,9 4,2 Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de). Regionale Struktur Einige Regionen liegen im Landesvergleich gemessen an der Zahl der dort ansässigen Unternehmen und der Höhe ihres Kapitals klar vorne. Wirtschaftliche Zentren sind der Großraum Ho-Chi-Minh-Stadt (Saigon) und die Hauptstadtregion um Hanoi. Diese beherbergen auch die beliebtesten Industrieparks und Export Processing Zones des Landes. Wirtschaftliche Bedeutung der Provinzen (Zahl d. Unternehmen nach investiertem Kapital in Dong per 31.12.04) *) Provinz / 0,5 bis 1 bis 5 bis 10 bis 50 bis 200 bis Unter 0,5 Investiertes unter 1 unter 5 unter 10 unter 50 unter 200 unter Bill. Kapital Bill. Bill. Bill. Bill. Bill. 500 Bill. Red River Delta 4.951 4.476 10.013 2.205 2.362 832 218 North East 1.450 920 2.574 511 554 135 36 North West 114 157 508 122 116 25 1 North Central 1.274 995 2.149 407 382 130 25 Coast South Central 1.765 1.150 2.162 437 533 163 40 Coast Central 686 480 1.019 289 298 78 23 Highlands ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 208 South East 8.176 5.247 10.460 Mekong River 4.769 2.766 3.851 Delta *) 1 Euro = rund 18.900 Dong (Ende 2004) Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam, 2005 2.731 596 3.431 522 1.259 187 Die Regierung beabsichtigt, bis 2015 insgesamt 115 neue Industriezonen sowie -parks zu errichten und 27 bestehende auszubauen. Zu den attraktivsten Standorten für ausländische Investoren zählen im Süden auch die Zonen und Parks in den an Saigon angrenzenden Provinzen Dong Nai, Bin Duong und Ba Rai-Vung Tau. Im Norden ist dies neben den Sonderzonen Hanois vor allem die in Hai Duong. Im 1. Quartal 2007 haben sich die ausländischen Direktinvestitionen in den Sonderzonen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres verdoppelt und einen Kapitalwert von rund 1 Mrd. US$ erreicht. Bis 2010 soll die industrielle Produktion hier rund 30 Mrd. $ betragen, was einem Anteil von 40% an der gesamten Industrieproduktion entspräche. Rolle des Staates Vor dem Beginn des Reformprozesses 1986 stellten in Vietnam die Staatsunternehmen einen wesentlichen Teil der Wirtschaft dar. Auf den Sektor entfielen etwa 40% des Bruttoinlandsprodukts, rund 37% der Produktion in der verarbeitenden Industrie und mehr als ein Drittel aller Nichtöl-Exporte. Bis 2006 ist nach Angaben des Industrieministeriums jedoch der staatliche Anteil an der Industrieproduktion im Vorjahresvergleich unter 32% gesunken. Zugleich stiegen die Anteile der lokalen Privatwirtschaft auf etwa 30% und des auslandsinvestierten Sektors auf über 38%. Durch Privatisierung ("Equitisierung"), Verkauf oder Schließung will die Regierung die Zahl von mehr als 3.000 subventionierten staatlichen Unternehmen drastisch reduzieren. Weit oben auf der Liste steht eine Umstrukturierung des Bankensektors. Bisher wurden allerdings erst etwa 10% des in den Unternehmen investierten Kapitals erfolgreich transformiert. Ferner gibt es einen "Kern" von bis zu 1.000 " sensitiven" Staatsfirmen, über die die Regierung die Kontrolle vollständig sowie über eine Reihe anderer mehrheitlich behalten möchte. Ende 2005 wurde ein einheitliches Gesellschaftsrecht und ein gemeinsames Investitionsgesetz für alle Unternehmen verabschiedet. Außenhandel Das starke Wirtschaftswachstum ist von der Dynamik des Außenhandels in den letzten Jahren noch übertroffen worden. Ein- und Ausfuhr expandierten zwischen 2003 und 2006 jeweils mit Raten zwischen 15 und 30% per annum. Auf der Importseite legten besonders die Bezüge von Maschinen, Ausrüstungen und Teilen sowie von chemischen Produkten zu. Auffällig ist auch der hohe Wert bei eingeführten Vorerzeugnissen. Auf den Auslandsmärkten werden nach Meinung von Landeskennern künftig immer öfter neben den heute noch dominierenden Positionen Rohöl, Bekleidung und Textilien, Holzerzeugnisse, Schuhe sowie (verarbeitete) Nahrungsmittel (Reis, Kaffee, Fisch) auch ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 209 353 54 elektrotechnische/elektronische Produkte und andere vietnamesische Erzeugnisse mit höherer Wertschöpfung auftauchen. An der Spitze der Lieferanten standen 2005 und 2006 die chinesischsprachigen Länder (VR China, Taiwan, Singapur) vor Japan und Korea (Rep.). Eine starke Dynamik weisen insbesondere die Bezüge aus der Volksrepublik auf, mit der die Handelsverflechtungen eng sind. Deutschland ist einer der wichtigsten Maschinenlieferanten des Landes und konnte zuletzt auch beim Export von Chemie- und Pharmaprodukten kräftig zulegen. Unter den Hauptabnehmern liegen die USA vorn, vor den EU-Ländern und Japan sowie China und Australien. Der Fehlbetrag in Hanois Leistungsbilanz konnte bisher durch Kapitalzuflüsse aus Investitionen, Entwicklungshilfe und Transfers von Auslandsvietnamesen problemlos finanziert werden. Bei steigenden Währungsreserven blieb die Auslandsverschuldung mit etwa einem Drittel des BIP-Wertes relativ niedrig. Einfuhr nach SITC-Positionen (in Mio. US; Veränderung zum Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2003 2004 2005 Veränderung 0-9 Insgesamt 24.011,7 29.888 33.884 13,4 0 Nahrungsmittel/lebende Tiere 12 1.308 1.756 34,3 5 Chemische Erzeugnisse 3.606 4.113 4.696 14,2 .51 Organische Chemikalien 328 459 636 38,6 .52 Anorganische Chemikalien 207 203 239 17,7 .53 Farben/Lacke 264 309 341 10,4 .54 Arzneimittel 506 466 550 18,0 .55 Waschmittel/Kosmetika 134 185 220 18,9 .56 Düngemittel 630 626 473 -24,4 .57 Kunststoffe (Primärform) 829 1.081 1.319 22,0 .58 Kunststoffe (Halbwaren) 212 285 337 18,2 6 Vorerzeugnisse 6.641 8.233 9.235 12,2 .64 Papier/Pappe 407 415 465 12,0 .65 Textilien 2.441 2.954 3.325 12,6 .66 Baustoffe/Glas/Keramik 275 355 468 31,8 .67 Eisen/Stahl 1.896 2.450 2.693 9,9 .68 NE-Metalle 465 648 707 9,1 7 Maschinen und Fahrzeuge 7.977 8.995 9.091 1,1 .71 Kraftmaschinen 920 628 620 1,3 .72 Arbeitsmaschinen 1.521 1.331 1.517 14,0 .73 Metallbearbeitungsmaschinen 298 307 277 -9,8 .74 Spezialmaschinen 953 1.090 1.232 13,0 .75 Büromaschinen/EDV 457 1.060 857 -19,2 .76 Nachrichtentechnik/Radio/TV 568 714 899 25,9 .776 Elektronische Bauelemente 359 291 333 14,4 .75+76+776 Elektronische 1.384 2.065 2.089 1,2 Erzeugnisse .77 minus776 Elektrotechnik 925 1.270 1.274 0,3 .78 Kraftfahrzeuge 1.293 1.469 1.499 2,0 .79 Schienen-, Wasser-, 681 788 583 -26,0 Luftfahrzeuge ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 210 8 Fertigerzeugnisse 1.554 1.649 .82 Möbel 19 55 .84 Bekleidung 369 234 .87 Mess- und Regeltechnik 242 318 .88 Feinmechanik/Optik 115 156 Quelle: UN Comtrade-Datenbank (http://unstats.un.org/unsd/comtrade/dqQuickQuery.aspx 1.856 74 241 360 148 12,6 34,5 3,0 13,2 -5,1 Ausfuhr nach SITC-Positionen (in Mio. US; Veränderung zum Vorjahr in %) SITC Warengruppe 2003 2004 2005 Veränderung 0-9 Insgesamt 20.150 29.680 35.572 19,9 0 Nahrungsmittel/lebende 4.384 5.039 5.850 16,1 Tiere 1 Getränke/Tabak 142 47 27 -42,6 2 Rohstoffe 628 774 935 20,8 3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom 4.151 6.076 8.112 33,5 .33 Erdöl, Erdölerzeugnisse 3.962 5.550 7.324 32,0 5 Chemische Erzeugnisse 338 482 641 33,0 .54 Arzneimittel 12 10 16 60 6 Vorerzeugnisse 1.343 2.478 3.004 21,2 .64 Papier/Pappe 80 90 110 22,2 .65 Textilien 473 621 641 3,2 .67 Eisen/Stahl 83 67 93 38,8 7 Maschinen und Fahrzeuge 1.792 2.665 3.342 25,4 .71 Kraftmaschinen 100 242 281 16,1 .72 Arbeitsmaschinen 80 83 108 30,1 .73 3 11 23 109,1 Metallbearbeitungsmaschinen .74 Spezialmaschinen 62 258 270 4,7 .75 Büromaschinen/EDV 468 261 565 116,5 .76 193 241 300 24,5 Nachrichtentechnik/Radio/TV ..776 Elektronische 114 79 111 40,5 Bauelemente .75+76+776 Elektronische 775 581 976 68,0 Erzeugnisse .77 minus 776 Elektrotechnik 542 1.147 1.313 15,3 .78 Kraftfahrzeuge 219 334 350 4,8 .79 Schienen-, Wasser-, 10 10 11 10 Luftfahrzeuge 8 Fertigerzeugnisse 7.225 11.997 13.511 12,6 .84 Bekleidung 3.467 4.720 5.051 7,0 Quelle: UN Comtrade-Datenbank (http://unstats.un.org/unsd/comtrade/dqQuickQuery.aspx) ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 211 7.2. Vertrieb Autor: Udo-Peter Bartsch, bfai Hanoi (bfai) - Die Einzelhandelslandschaft in Vietnam hat sich seit 1995, als das Land nur über zehn Supermärkte und zwei Einkaufszentren verfügte, deutlich verändert. Ende 2006 gab es bereits etwa 200 Supermärkte und rund 30 Shopping Malls. Zudem ist der Bau von weiteren 20 Supermärkten und 35 Einkaufszentren geplant. Die modernen Verkaufsformen konnten ihren Anteil am Einzelhandelsumsatz von 3 auf 13% steigern. Auch die ausländischen Handelsketten wollen künftig deutlich mehr investieren. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte. Groß- und Einzelhandel Vietnam muss, bedingt durch die Anfang 2007 erfolgte Aufnahme in die World Trade Organization (WTO), seinen bisher weitgehend abgeschotteten Binnenmarkt für ausländische Handelsgesellschaften breiter öffnen. Durch das im März erlassene Decree 23/2007/ND-CP wird nunmehr ausländischen Firmen die direkte Handelstätigkeit im Land offiziell ermöglicht. Allerdings erhalten eine entsprechende Handelslizenz nur Investoren aus den Ländern, die mit Vietnam eine internationale Konvention über die Marktöffnung für Waren unterzeichneten. Nach Erhalt der Handelslizenz können die ausländischen Gesellschaften ihre eigenen Handelsniederlassungen eröffnen. Dies war zwar auch schon unter dem geltenden Recht des am 1.1.06 in Kraft getretenen neuen Handelsgesetzes theoretisch möglich, es fehlten jedoch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Für die Vergabe von Vertriebsrechten bestehen allerdings folgende Zeitpläne: - für Joint Venture mit einem ausländischen Kapitalanteil bis zu 49% ist die Aufhebung der Beschränkungen für den Auslandskapitalanteil für den 1.1.08 vorgesehen - für 100% ausländisch investierte Unternehmen ist es der 1.1.09. Mit einer Bevölkerung von mehr als 84 Mio., davon die Hälfte unter 30 Jahre alt, ist das südostasiatische Land ein sehr attraktiver Einzelhandelsmarkt. Bei einem jährlichen Anstieg der Konsumausgaben um 16% und einer Umsatzsteigerung im Einzelhandel um fast 17% zwischen 2001 und 2005 zählt es zu den expansivsten Märkten in Südostasien. Nach einer Untersuchung der US-Consultingfirma AT Kearney ist Vietnam nach Indien und Russland der interessanteste Markt für ausländische Handelsgesellschaften. Im lokalen Einzelhandel vollzieht sich gegenwärtig ein beschleunigter Strukturwandel. Moderne Handelseinrichtungen entstehen nicht nur in der Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt (Saigon) und in Hanoi, sondern verstärkt auch in den mittelgroßen Provinzstädten des Landes. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 212 Entwicklung des Einzelhandels 2004 25,35 Mrd. 19,4 Umsatz (in US$) Zuwachs auf DongBasis (in %) Wechselkurs: 1 US$ = 15.723D Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam 2005 2005 30,28 Mrd. 20,5 1 US$ = 15.860 D 2006 k.A. k.A. 1 US$ = 16.075 D Der Generaldirektor der deutschen Handelskette Metro Cash & Carry in Vietnam, James Scott, räumt in den kommenden fünf Jahren hauptsächlich mittelgroßen Super- sowie Hypermärkten die besten Entwicklungsmöglichkeiten ein. Bis 2010 dürfte nach Ansicht von Marktbeobachtern der Anteil der modernen Verkaufsformen am Einzelhandelsumsatz des Landes von etwa 13% auf 30% steigen. In Anbetracht der guten Geschäftsaussichten planen die bereits vertretenen ausländischen Handelsketten, ihre Kapazitäten weiter auszubauen. Die Metro Cash & Carry, die schon Supermärkte in Saigon, Hanoi, Can Tho (Mekongdelta), Danang, Hue und Haiphong besitzt, will in den kommenden Jahren weitere eröffnen. Metro machte 2005 einen Umsatz von mehr als 200 (2004: 160) Mio. $. Im Nahrungsmittelbereich stammen zwischen 90 und 95% der von Metro vermarkteten Produkte aus der Inlandsproduktion. Auch die französische Groupe Bourbon (GB), die bereits in Südvietnam in der Dong Nai Provinz, in Hanoi und in Haiphong je einen sowie im Großraum von Saigon (An Lac, Binh Dong) drei Big C-Supermärkte betreibt, will weiter expandieren. Nach Aussagen des Präsidenten von GB, Jacques de Chateauvieux, sollen ähnliche Handelsobjekte schon sehr bald auch in Danang und Can Tho entstehen. Der Supermarkt in Hanoi wurde mit einem Kostenaufwand von 30 Mio. $ gemeinsam mit der Hanoi Thang Long General Trading Co. errichtet. Parkson, Handelsarm der Lion Group aus Malaysia, der bereits in Saigon auf einer Fläche von 2.000 qm eine Shopping Mall besitzt sowie weitere Handelsobjekte in Danang, Hue und Can Tho betreibt, beabsichtigt laut Aussagen des Generaldirektors von Parkson Vietnam, Tham Tuck Choy, in den nächsten vier Jahren insgesamt 55 Mio. $ in das Handelsnetz zu investieren und neun Handelszentren zu eröffnen. Investitionsabsichten bekundeten außerdem die Handelsketten Wal Mart (USA), Carrefour (Frankreich), Tesco Lotus (Großbritannien), die Lotte Shopping Co. (Korea, Rep.) und die Dairy Farm (Hongkong, SVR). Lotte Shopping beabsichtigt, 12,1 Mio. $ in die Errichtung einer Discountladenkette zu investieren. Der erste Lotte-Discountladen soll im 1. Halbjahr 2008 in Saigon eröffnet werden. Später sind weitere 15 bis 20 Geschäfte in mehreren Großstädten geplant. Insbesondere US-Handelsfirmen zeigen wachsendes Interesse an Direktinvestitionen. Das US Department of Agriculture hat bereits einen Vietnam Exporter Guide ausgearbeitet, der Exporteuren von hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken den Marktzugang erleichtern soll. Der Exportführer ist speziell auf den Einzelhandelsmarkt ausgerichtet und räumt diesem gute Wachstumschancen ein, die - wie es heißt - ein stärkeres Engagement von USHandelsketten voll rechtfertigen würden. Sowohl Ho-Chi-Minh-Stadt als auch Hanoi verfügen bereits über etwa 40 verschiedene Supermärkte unterschiedlicher Größe. Neben den rein einheimischen Großmärkten ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 213 haben sich mittlerweile bedeutende ausländische Handelsketten, wie Metro Cash and Carry (Deutschland), Core und Big-C (Frankreich) sowie Saiyu (Japan), etabliert. Die ausländischen Handelsfirmen, die bisher ihre Geschäftsaktivitäten weitgehend auf Saigon und Hanoi beschränkten, expandieren in andere Provinzgroßstädte. Als interessanter Standort für neue Hypermärkte gilt Can Tho im Mekongdelta, das sich zum Zentrum dieser Region entwickelt. Hanoi bleibt aber neben Ho-Chi-Minh-Stadt vorerst der wichtigste Investitionsstandort. Nach Vorstellungen des Peoples Committee sollen die fünf größten Außenmärkte der Stadt zu modernen Shopping Malls umgebaut werden. Außerdem ist die Errichtung von fünf neuen Supermärkten geplant. Allein für die Modernisierung des bestehenden Handelsnetzes in Hanoi sind in den kommenden Jahren Investitionen von 50 Mio. $ vorgesehen. Nach Ansicht eines Firmenvertreters von Metro bietet Vietnam noch genügend Raum für die Gründung weiterer moderner Super- und Hypermärkte. Die einheimischen Marktketten müssen also künftig mit verstärkter ausländischer Konkurrenz rechnen. Insbesondere in Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi sind bereits seit einigen Jahren mehrere einheimische Supermärkte aktiv. In Saigon sind vor allem die privaten Supermarktketten Citi-Mart, Intimex und Maxi-Mart recht erfolgreich. Führender staatlicher Supermarkt ist der Saigon Co-op Mart. Ehrgeizige Investitionspläne verfolgen einige einheimische Einzelhändler, die erst relativ kurz auf dem Markt präsent sind, jedoch gute Geschäftschancen sehen. So beabsichtigt die G7 Trade and Service Co., die bereits einige G7 Mart-Läden eröffnete, bis 2010 etwa 400 Mio. $ in die Errichtung eines landesweiten Handelsnetzes mit etwa 10.000 kleinen Geschäften (Nachbarschaftsläden) sowie 18 Basiswarenlagern und sieben kommerziellen Zentren in den größten Städten des Landes zu investieren. Auch einer der bedeutendsten nordvietnamesischen Großhändler, die Phu Thai Group (www.phuthaigroup.com), will sich künftig stärker im Einzelhandelsgeschäft engagieren. In Zusammenarbeit mit der Handelskette Saigon Co-op Mart ist die Errichtung eines modernen Distributionsnetzwerkes geplant. Die dafür erforderlichen Investitionen veranschlagt der Generaldirektor der Gruppe, Pham Dinh Doan, auf 375 Mio. $. Außerdem plant die Phu Thai Group gemeinsam mit der Saigon Trading Group (Satra), der Saigon Co-op Mart und der Hanoi Trade Corporation (Hapro) die Gründung der Vietnam Distribution Association (VDA). Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005 Handelsgruppe Umsatz (in Supermärkte /Handelsmarke (Segment) US$) (Anzahl) Einzelhandel Metro Cash & Carry über 200 8 Mio Big C-Supermärkte k.A. 6 Parkson k.A. 4 Coop-Mart 1, 3 Mrd. 13 Großhandel Phu Thai Group k.A. k.A. Quelle: Pressemeldungen und Firmenangaben ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 214 Die Verkaufsflächen der ausländischen Supermärkte liegen zwischen 1.000 und 5.000 qm. Einheimische Supermärkte sind hingegen deutlich kleiner, ihre Verkaufsfläche beträgt durchschnittlich zwischen 300 und 1.000 qm. Eines der Hauptprobleme des Einzelhandels stellt sich im unzureichenden Angebot an entsprechenden Objekten. Dadurch liegen auch die Mietpreise teilweise deutlich über denjenigen in anderen südostasiatischen Ländern. So beträgt laut Angaben der Beratungsfirma CB Richard Ellis die Monatsmiete für Verkaufsflächen in bester Lage in Hanoi etwa 90 $ je qm. Bei anderen Standorten in Hanoi liegen die Mietpreise bei 40 bis 60 $ je qm. Ähnlich sieht die Lage in Saigon aus. Handelsvertreter und Vertragshändler Für einen nachhaltigen Absatzerfolg in Vietnam ist eine dauerhafte Präsenz vor Ort von größter Bedeutung. Zur laufenden Marktbeobachtung und gezielten Kundenpflege empfiehlt sich die Einschaltung eines lokalen Vertreters oder die Einrichtung eines Repräsentationsbüros in Hanoi und/oder in Saigon. Die einfachste Form der Betätigung im Rahmen von Liefergeschäften bleibt die Etablierung einer leistungsfähigen Vertretung. Gute Beziehungen zu maßgeblichen Stellen und Personen erscheinen für ein erfolgreiches Agieren auf dem immer noch recht komplizierten Markt unerlässlich. Er kann nicht nur aktuelle Informationen zur Bedarfslage liefern, sondern auch bei Vertragsverhandlungen von großem Nutzen sein. Tipps zur Handelsvertretersuche Die Kontaktaufnahme zum Zweck der Vertretersuche und Geschäftsanbahnung erfolgt vorzugsweise über örtlich ansässige deutsche Firmen oder Institutionen. Bei der Suche nach einem geeigneten Vertreter oder einer Vertretungsfirma können unter anderem die Dienste der German Industry and Commerce Vietnam, der Wirtschaftsabteilungen der Deutschen Botschaft in Hanoi sowie des Generalkonsulats in Ho-Chi-Minh-Stadt in Anspruch genommen werden. Außerdem kann die vietnamesische Handels- und Industriekammer (Vietcochamber; VCCI) dabei behilflich sein. Auch die vielen internationalen Fachmessen in Saigon oder Hanoi bieten gute Möglichkeiten für erste Kontakte mit potentiellen Vertreterfirmen. Dabei sind die persönlichen Kontakte von größter Bedeutung. Auf Briefe, E-Mails oder Fernschreiben ist nur wenig Verlass. Häufig können bereits auf dem Markt etablierte deutsche Firmen mit nützlichen Informationen über mögliche Handelsvertreter dienen. Oft sind diese Informationen viel verlässlicher, da sie meistens auf praktischen Erfahrungen mit den potentiellen Vertretern basieren. Als Alternative zu einem eigenen Handelsvertreter bietet sich die Einschaltung eines in Vietnam bereits etablierten Handelshauses. Auf dem Markt sind unter anderem die Firmen Rieckermann und C. Melchers GmbH & Co schon seit einigen Jahren erfolgreich tätig Lokale Besonderheiten Die recht unterschiedlichen Lebensbedingungen in den vietnamesischen Großstädten, insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Saigon und in der Hauptstadt Hanoi sowie auf ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 215 dem Lande, machen es ratsam, regionale Handelsvertreter einzusetzen. Auf jeden Fall sollten Handelsvertreter in den beiden Großstädten etabliert werden, da sich hier der größte Teil der kommerziellen Aktivitäten des Landes abspielt. Allerdings reicht es meist, einen Handelsvertreter für den Süden und einen für den Norden des Landes vorzusehen. Dabei ist zu beachten, dass der ausgewählte Vertreter über ein entsprechendes Netzwerk in den vorgesehenen Einsatzgebieten verfügt. Einige größere Vertreter- sowie Importfirmen unterhalten Regionalbüros in weiteren Industriezentren und in einigen Provinzen. Da es in Vietnam weitgehend üblich ist, dass ein Handelsvertreter mehrere ausländische Firmen vertritt, sollte im Vorfeld geklärt werden, dass es sich bei den anderen vertretenen Firmen und Produkten nicht um unmittelbare Konkurrenten handelt. Auch wenn es sich bei den von einem Handelsvertreter vertretenen Erzeugnissen mehrerer Firmen nicht um Konkurrenzprodukte handelt, ist es schwer einzuschätzen, ob der Vertrieb des eigenen Produktes auch mit dem erforderlichen Einsatz betrieben wird. Oft räumt der Vertreter mehrerer Produkte der Absatzförderung von Erzeugnissen renommierter ausländischer Firmen einen gewissen Vorrang ein. Die Ausstattung eines Handelsvertreters mit Exklusivrechten bietet sich daher an, erfordert jedoch eine noch sorgfältigere Kandidatenauswahl. Bei der Auswahl sollten nicht nur seine Verkaufsqualitäten sowie seine Verbindungen zu den möglichen staatlichen Beschaffungsstellen möglichst genau geprüft werden, sondern auch die Sprachkenntnisse des Vertreters. Zwar gibt es in Vietnam immer noch genügend Personen die relativ gut Deutsch sprechen, da sie in der früheren DDR studierten und teilweise längere Zeit lebten; mit den Englisch-Kenntnissen hapert es aber oftmals. Handelsvertreter auswählen Bei der Auswahl eines Handelsvertreters/einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich, möglichst viele Informationen über die potentiellen Geschäftspartner einzuholen. Dabei sind die sich bietenden Alternativen unter Heranziehung von sachkundigen Beratern gründlich zu prüfen. Beim Entschluss, eine Vertretung als Vertriebsorgan einzusetzen, muss entschieden werden, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht) oder mehrere Vertreter eingeschaltet werden sollen. Beide Vertretungsarten sind gebräuchlich. Exklusivvertretungen versprechen zwar einen stärkeren Einsatz im Geschäft, beinhalten jedoch auch die Gefahr einer unerwünschten Abhängigkeit von der Vertreterfirma, vor allem wenn der Vertretervertrag unbefristet abgeschlossen wurde. Weitere wichtige Punkte, über die vor der endgültigen Unterzeichnung eines Vertretungsvertrages möglichst viele Informationen einzuholen sind, beziehen sich auf die Finanzlage und personelle Ausgestaltung der in Frage kommenden Firma. Von Bedeutung sind außerdem Auskünfte über die Produkterfahrung des potentiellen Vertreters sowie die Dauer seiner Tätigkeit auf dem speziellen Markt. Zudem ist die Frage nach dem Kapitaleigner der Vertreterfirma zu klären, um ein eventuelles Engagement der Konkurrenz von vornherein auszuschließen. Wichtig ist außerdem zu wissen, ob der potentielle Vertreter auch andere Marken derselben Produktgruppe vertreibt, was zu Interessenkollisionen führen kann. Ist eine ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 216 gleichzeitige Vertretung anderer Marken des Produktbereichs aus bestimmten Gründen nicht zu vermeiden, sollte die Preispolitik der Vertretung nach Aufnahme der Geschäftsbeziehungen einer laufenden Kontrolle unterzogen werden. Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen. Handelsvertreter managen Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Handelsvertretung werden durch einen Handelsvertretervertrag geregelt. Um spätere Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollte er möglichst detailliert formuliert sein. Es ist ratsam, bei der Vertragsformulierung die Hilfe einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen. Bei der Vertragsgestaltung sollte darauf geachtet werden, dass die im Kontrakt verwendeten Begriffe klar definiert sind. Zugleich sollte dieser eine genaue Leistungsbeschreibung sowie eindeutige Regelungen über Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthalten. Inwiefern der Vertreter im Rahmen des Kontraktes zu Mindestabnahmemengen oder zu einem Mindestumsatz verpflichtet werden kann, hängt weitgehend vom Verhandlungsgeschick des ausländischen Unternehmens und seinem Bekanntheitsgrad ab. Als Konsequenz bei der Nichterfüllung des Umsatzsolls sollte das Unternehmen das Recht auf Vertragsauflösung erhalten. Die Dynamisierung/ jährliche Anpassung der Umsatzverpflichtung durch Anbindung an bestimmte Indizes (Branchenwachstum) kann zwar erwogen werden, wird aber in den meisten Fällen von dem Handelsvertreter nicht akzeptiert. Insbesondere die großen Handels- und Importfirmen, die ohnehin zahlreiche Firmen aus verschiedenen Branchen gleichzeitig vertreten, zeigen wenig Bereitschaft, auf besondere Forderungen ausländischer Unternehmen einzugehen. Beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages ist außerdem darauf zu achten, dass der Vertreter den After-Sales-Service übernimmt und sich dazu verpflichtet, ausreichende Lagerbestände zu halten, um Lieferaufträge ohne Zeitverlust bedienen zu können. Ferner kann eine Verpflichtung des Vertreters zu Werbemaßnahmen in den Vertrag aufgenommen werden. Eine Befristung und gewisse Öffnungsklauseln in den Vertrag einzubringen, hängt weitgehend von der Stärke und Marktposition der Vertreterfirma ab. Durch die sich nun bietenden Möglichkeiten der Eröffnung von eigenen Handelsniederlassungen erscheint es sinnvoll, die Vertreterverträge von vornherein zeitlich zu begrenzen, um bei der eventuellen Einrichtung einer eigenen Niederlassung das Vertragsverhältnis mit dem Vertreter leichter auflösen zu können. Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträgen kann jede Partei eine Kündigung aussprechen, doch ist sie bei einer Kündigung ohne angemessene Frist zum Schadensersatz verpflichtet. Entscheidend für eine gute Zusammenarbeit mit dem Vertreter ist die persönliche Kontaktpflege. Es ist sehr wichtig, ein gutes Vertrauensverhältnis zum vietnamesischen Geschäftspartner zu entwickeln, da er stärker personenbezogen denkt als der deutsche. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 217 In bestimmten Fällen erscheint es sinnvoll, dem lokalen Vertreter anfänglich personelle sowie fachliche Unterstützung zu gewähren und zu ihm vorübergehend fachkundige deutsche Mitarbeiter zu entsenden. Damit können vor allem Unsicherheiten im technischen Bereich reduziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, lokale Mitarbeiter der Vertretung für eine bestimmte Zeit in Deutschland auszubilden. Bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Vertreter sollte der Gang zum Rechtsanwalt oder zum Gericht möglichst vermieden werden. Der Weg ist schwierig und meistens überaus aufwendig. Da die Chancen, Kosten und Dauer eines Rechtsstreits kaum abschätzbar sind, wird dringend empfohlen, Streitfälle nach Möglichkeit durch interne Verhandlungen und ohne Einschaltung von Gerichten friedlich zu lösen. Zudem werden durch einen Rechtsstreit die Beziehungen und vor allem das Vertrauen gänzlich zerstört. Repräsentanz Viele ausländische Unternehmen, die auf dem vietnamesischen Markt permanent vertreten sein wollen, haben die Möglichkeit, eine eigene Repräsentanz (Representative Office) zu eröffnen. Ein derartiges Vertretungsbüro, das keine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt, soll dazu dienen, ausländischen Investoren die Vorbereitung ihrer Investitionsvorhaben oder anderer wirtschaftlicher Aktivitäten in Vietnam zu ermöglichen. Eine Repräsentanz darf selbst keine Geschäfte mit Gewinnerzielungsabsichten vornehmen oder als Vertreter anderer Firmen auftreten. Sie kann lediglich die Möglichkeiten für den An- und Verkauf von Gütern sowie für das Anbieten von kommerziellen Dienstleistungen erkunden und fördern. Zudem kann eine Repräsentanz die Gründung ausländischer Investitionsvorhaben unterstützen und die Realisierung von Projekten bewirken und überwachen. Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Eröffnung einer Repräsentanz in Vietnam sind das neue Vereinheitlichte Unternehmensgesetz (Unified Enterprise Law) und das neue am 1.7.06 in Kraft getretene Investitionsgesetz. Gründungsverfahren Um eine Repräsentanz zu gründen, muss der ausländische Investor bei dem zuständigen Volkskomitee, in dessen Gebiet das Büro eröffnet werden soll, einen Antrag stellen. Nachdem die Genehmigung erteilt wird, folgt in einem zweiten Schritt in derselben Behörde ein Benachrichtigungsverfahren das den Gründungsvorgang vervollständigt. Als einzige Voraussetzung für die Eröffnung einer Repräsentanz genügt, dass der Antragssteller eine nach fremdem Recht gültige Geschäftsregistrierung vorweisen kann, um als ausländischer Händler für eine Repräsentanzgenehmigung in Betracht zu kommen. Bei der Genehmigungsbehörde sind folgende Antragsunterlagen einzureichen: - ein vom Handelsministerium vorgeschriebenes ausgefülltes Antragsformular ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 218 - eine beglaubigte und legalisierte Urkunde der Geschäftsregistrierung (Gründungsurkunde) eine vietnamesische Übersetzung der Gründungsurkunde (Gesellschaftsvertrag), die durch eine Notarbehörde in Vietnam oder eine vietnamesische diplomatische Vertretung im Gründungsland des Antragstellers beglaubigt ist eine Vollmachtsurkunde für die Person, die den Antrag im Namen des ausländischen Händlers bei der Genehmigungsbehörde einreicht je nach Einzelfall können noch weitere Unterlagen verlangt werden. Innerhalb von 45 Tagen nach Ausstellung der Lizenz müssen der Genehmigungsbehörde der Sitz des Hauptbüros und die Anzahl der in der Repräsentanz beschäftigten vietnamesischen und ausländischen Mitarbeiter auf einem vorgeschriebenen Formular mitgeteilt werden. Eine einmal erhaltene Lizenz hat eine unbeschränkte Gültigkeitsdauer und kann bis zur Beendigung der Tätigkeit verwendet werden. Sie muss also nicht erneuert werden. Die Eintragungsgebühr für eine Repräsentanz beträgt 1 Mio. Dong (ca. 62 US$). Messewesen In Vietnam macht sich in den letzten drei Jahren ein zunehmendes Interesse an Messen bemerkbar. Immer mehr Firmen beteiligten sich an Messeveranstaltungen in Hanoi und der Wirtschaftsmetropole Saigon, deren Zahl kontinuierlich steigt. Die durch das beschleunigte Wirtschaftswachstum deutlich verbesserten Geschäftsaussichten scheinen auch das Interesse der ausländischen Firmen an derartigen Veranstaltungen wieder steigen zu lassen. Die wachsende Attraktivität als Investitionsstandort veranlasste 2006 wieder mehr ausländische Firmen, insbesondere aus asiatischen Ländern, sich in den bedeutendsten Ausstellungszentren des Landes - Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt - zu präsentieren. Seit 2002 ist eine kontinuierliche Belebung im Messegeschäft zu beobachten. Trotz der relativ günstigen Standpreise, die zwischen 150 und 275 $/qm liegen und damit niedriger sind als in Taiwan und Singapur, haben die Veranstalter jedoch weiterhin einige Schwierigkeiten, insbesondere Teilnehmer aus Europa für Messen zu interessieren. Vietnam hofft jedoch, mit dem Anfang 2007 erfolgten WTO-Beitritt und dem kräftigen wirtschaftlichen Aufschwung wieder mehr westliche Aussteller für Messeveranstaltungen in Hanoi und Saigon gewinnen zu können. Nach Ansicht vieler ausländischer Messeteilnehmer bieten die Veranstaltungen immer mehr Möglichkeiten für die Anbahnung neuer Geschäftskontakte. Einer der Gründe liegt darin, dass zunehmend Fachbesucher die Messen frequentieren. Allerdings klagen die ausländischen Aussteller weiterhin über die teilweise sehr hohen Importzölle sowie die beschwerlichen und äußerst komplizierten Zollformalitäten, die den Verkauf von Exponaten erheblich erschweren, wenn nicht weitgehend verhindern. Zugleich lässt die Messeorganisation zu wünschen übrig. Fehlendes Fachpersonal und die oft notdürftige Gestaltung des Messestandes sind weitere Kritikpunkte. Das Ministry of Trade (Handelsministerium) ist sehr daran interessiert, dass Vietnam als internationaler Messeplatz künftig mehr Bedeutung gewinnt. Um dies zu ermöglichen, werden bei der Auswahl der Messedurchführungsgesellschaft strengere Maßstäbe ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 219 angelegt. Seit 1994 ist die Zahl derartiger Gesellschaften von 28 auf nahezu 80 gestiegen. Allerdings verfügen nur wenige von ihnen über das notwendige Sachwissen und Fachpersonal, das für eine gute Messeorganisation und einen reibungslosen Ablauf erforderlich ist. Das Handelsministerium geht deshalb bei der Vergabe neuer Lizenzen wesentlich restriktiver vor. Außerdem wird die Tätigkeit, vor allem der Privatfirmen, stärker kontrolliert. Auch in Vietnam macht sich ein deutlicher Trend zu kleineren Fachmessen und Spezialausstellungen bemerkbar. Insbesondere spezielle Branchenmessen gewinnen in letzter Zeit zunehmend an Bedeutung. Bei den großen Veranstaltungen erfolgt eine sehr gezielte Auswahl der Aussteller und der Fachbesucher. Im Rahmen der großen internationalen Messen werden meistens mehrere separate Ausstellungen aus komplementären Industriesektoren zusammengelegt, was den Synergieeffekt solcher Veranstaltungen erhöhen soll. Zu den traditionellen Fachmessen, die im Ein- oder Zweijahresrhythmus in Hanoi oder Saigon stattfinden, zählen Veranstaltungen der Textilund Bekleidungsindustrie, Leder- und Schuhmessen, Automobilshows sowie Elektronikausstellungen. Auf den großen Messen wird mit etwa 10.000 Besuchern gerechnet. Zu den bedeutenden Durchführungsgesellschaften zählen: die Vietnam Trade Fair and Advertising Co., VINEXAD in Hanoi (E-Mail: [email protected]); die Trade Fair Co. of Ho-Chi-Minh-City, TRAFAC Saigon ( [email protected]) ; das Vietnam Exhibition-Fair Center, VEFAC in Hanoi ([email protected]) ; die VCCI Exhibition Service Co, VIETCHAMEXPO in Saigon ([email protected]) sowie das Ho-Chi-Minh-City International Exhibition, Conference Center, HIECC in Saigon ([email protected]) . Außerdem sind einige ausländische Durchführungsgesellschaften tätig. Zu den bekannten ausländischen Gesellschaften, die Messen und Ausstellungen organisieren, zählen außer der Hannover Fairs Asia Pte. Ltd. ([email protected]) noch die Adsale Exhibition Services Ltd. ([email protected]) und die CP Exhibition beide aus Hongkong ([email protected]) . Vietnam verfügt über Messeplätze in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Danang, Quang Trung, Tan Binh und Can Tho. Für die Durchführung von internationalen Messen eignen sich aber nur die Lokalitäten in Hanoi und in der Wirtschaftsmetropole Saigon. In Hanoi werden die meisten Messen und Ausstellungen auf dem Gelände des Vietnam Exhibition and Fair Centre oder im Friendship Cultural Palace durchgeführt. Kleinere Fachausstellungen finden auch in den großen Hotels statt. Ho-Chi-Minh-Stadt verfügt über das Ho-Chi-Minh-City International Exhibition and Convention Center, HIECC sowie das KASATI Centre. Außerdem werden in Saigon Messen und Ausstellungen noch im Reunion Palace durchgeführt. Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden (www.auma.de). ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 220 AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. Littenstraße 9, 10179 Berlin Postfach 02 12 81, 10124 Berlin Tel.: 030/240 00-0, Fax: -24 00 03 30 E-Mail: [email protected], Internet: www.auma.de Franchising Das starke Wirtschaftswachstum in Vietnam, das auf einer kräftig steigenden privaten Investitionstätigkeit, einem sehr lebhaften Konsum und robusten Exporten basiert, hat auch dem immer noch in den Anfängen steckenden Franchise-Geschäft neuen Auftrieb gegeben. Zudem gewinnt diese moderne Vertriebsform durch die positiven Erfahrungen einiger einheimischer Unternehmen mit dem Franchising zunehmend an Popularität. Fachleute räumen dem Franchise-Markt sehr gute Entwicklungschancen ein. Die gesetzlichen Grundlagen für Franchising bilden das am 1.1.06 in Kraft getretene neue Handelsgesetz (Art. 284 bis 291), der Regierungserlass Nr. 35/2006/ND-CP vom 31.3.06 und das Rundschreiben Nr. 09/2006/TT-BTM des Handelsministeriums. Nach Angaben des Investment and Trade Promotion Centre (ITPC) von Ho-Chi-MinhStadt (Saigon) verzeichnete der vietnamesische Franchise-Markt 2005 ein Wachstum von 30% mit über 530 neuen Franchise-Nehmern und dem Transfer von 800 Handelsmarken, darunter 100 einheimischen. Dieser deutliche Aufwärtstrend wird sich nach Ansicht von Marktbeobachtern nach dem Anfang 2007 erfolgten Beitritt des Landes zur WTO weiter verstärken. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Franchise-Vereinbarungen mit vietnamesischen Partnern mit einigen Risiken behaftet sind. Diese resultieren vor allem aus dem immer noch unzureichenden Warenzeichenschutz, der Unsicherheit bei der Qualitätsbeständigkeit der Produkte und Servicedienste sowie dem Fachkräftemangel. Auch die Regierung misst dem Franchising eine wachsende Bedeutung bei. Nach Ansicht von Fachleuten bietet es vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen gute Geschäftsmöglichkeiten. Das ITPC versucht daher, mit gezielten Veranstaltungen und Trainingskursen die Franchise-Aktivitäten anzukurbeln. So sollen künftig verstärkt Geschäftsleute zu Franchise-Messen ins Ausland geschickt werden. Zugleich ist die Gründung eines Franchising Business Clubs beabsichtigt. Einige, insbesondere einheimische Markenartikelanbieter sind bereits durchweg erfolgreich im Franchise-Geschäft tätig. Als ausgesprochene Erfolgsgeschichten gelten unter Marktbeobachtern die Vereinbarungen des Nudelsuppen-Restaurants Pho 24 und des Trung Nguyen Coffee Shops. Pho 24 hat laut Firmeninhaber Ly Quy Trung bisher Lizenzen für 35 Franchise-Restaurants in Vietnam sowie für je eines in Singapur und auf den Philippinen erteilt. 2007 soll die Zahl auf 80 Restaurants steigen. Die Lizenzgebühr liegt bei 15.000 US$. Künftig sollen Vereinbarungen auch mit Kunden aus Japan, Malaysia, Thailand, Hongkong (SVR) und Korea (Rep.) abgeschlossen werden. Auch der Generaldirektor von Trung Nguyen Coffee, Dang Le Nguyen Vu, bezeichnet das Franchising als ein sehr effektives Absatzinstrument. Die Firma erteilte bisher über 1.000 Franchise-Lizenzen für Geschäfte in Vietnam sowie einige für Läden in Singapur, ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 221 Tokio und Shanghai. Künftig sollen auch die Märkte in der EU und den USA erkundet werden. Erfolgreich gestalten sich bisher außerdem die Franchise-Geschäfte des Design- & Innen-Ausstatters Nha Vui, der Konditoreifirma Kinh Do, des Anbieters von Zuckerrohrsaft Shake sowie der Bekleidungsfirma Tran Chau Tea and Foci. Dabei sind vor allem Foci und Shake an einer Ausweitung ihrer Geschäfte stark interessiert. Foci möchte bis 2008 die Zahl seiner Franchiseläden von 48 auf 100 ausweiten. Auch ausländische Franchiseanbieter drängen verstärkt auf den aussichtsreichen Markt. Insbesondere einige Fast-Food-Firmen aus Singapur und den USA zeigen großes Interesse. Dazu zählen die Schnellimbissketten Han’s (F & B), Bread Talk, Cavana und Koufu sowie McDonald’s und Pizza Hut. Der US-Fast-Food-Konzern KFC ist bereits mit 17 Franchising-Geschäften präsent. Bis 2010 soll ihre Zahl auf 100 ansteigen. Nach Aussagen des Generaldirektors von Han’s, Han Guang Chou, gehört Vietnam zu einem der sieben interessantesten Franchise-Märkte, auf denen sich die Firma in den nächsten fünf Jahren stärker engagieren möchte. Dabei sollen aber nur die besten FranchiseNehmer ausgewählt werden. Han’s beabsichtigt daher, ein Deposit von 30.000 bis 40.000 $ zu erheben. E-Commerce Mit der Anfang 2007 erfolgten Aufnahme Vietnams in die World Trade Organization (WTO) gewinnt E-Business für die Weiterentwicklung des Landes eine wachsende Bedeutung. Neben dem Business to Business (B2B) und dem Business to Consumer (B2C) muss vor allem das öffentliche Beschaffungswesen (E-Procurement) beschleunigt ausgebaut werden, um auf dem Weltmarkt erfolgreich bestehen zu können. Das Handelsministerium will mit einem umfangreichen Aktionsplan den E-Commerce-Sektor bis 2010, vor allem durch Komplettierung des lückenhaften Gesetzesrahmens, gezielt vorantreiben. Das am 1.9.05 von der Regierung eingerichtete E-Commerce-Portal www.ECVN.gov.vn wird von in- und ausländischen Firmen immer stärker genutzt. Nach Angaben des Steering Committee des Portals schalten sich seit Mitte 2006 mehr ausländische als vietnamesische Firmen ein, um Informationen über mögliche Geschäftspartner zu erhalten. Insbesondere die einheimische Touristikbranche und Handwerksbetriebe nutzen das ursprünglich vor allem für die Textil- und Bekleidungs- sowie die Schuhindustrie eingerichtete Portal verstärkt. Künftig sollen über das ECVN-Portal verstärkt Dienstleistungsanbieter, insbesondere Versicherungen, Banken, Logistik- und Consulting-Firmen, ihre Online-Dienste anbieten. Im September 2006 hatte das Portal etwa 1.000 Mitglieder. Die meisten von ihnen kamen aus Hanoi (322) und der Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt (192). Vietnam möchte außerdem das öffentliche Beschaffungswesen durch eine breite Nutzung von Online-Ausschreibungen effizienter, kostengünstiger und transparenter gestalten. Derzeit wird E-Procurement nur sporadisch genutzt. Das am 1.4.06 in Kraft getretene neue Ausschreibungsgesetz (Bidding Law) und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Decree 111/2006/ND-Cp v. 29.9.06) bieten die Gesetzesgrundlage für künftige Online-Ausschreibungen. Das Ministry of Planning and Investment (Bidding Management Department) ist mit der Errichtung und dem ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 222 Management eines Online-Auschreibungsnetzes beauftragt. Allerdings ist noch ungewiss, wann dieses Netzwerk seine Tätigkeit aufnimmt. Jährlich gibt es in Vietnam rund 10.000 öffentliche Ausschreibungen. Die meisten dieser Aufträge werden aber tatsächlich inoffiziellen Angaben zufolge an bereits vorher nominierte Auftragsnehmer vergeben. Mit der Einführung von Online-Ausschreibungen soll dies künftig vermieden werden. Zugleich sieht das neue Bidding Law eine strikte Limitierung von sogenannten geschlossenen Ausschreibungen (closed bidding) vor. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll diese Art von Ausschreibungen gänzlich abgeschafft werden. Business to Consumer Der 2005 von der Regierung verabschiedete Masterplan für die Entwicklung des ECommerce bis 2010 geht davon aus, dass dann 60% der Großunternehmen B2BGeschäfte tätigen und 80% der kleinen und mittelständischen Firmen B2B- oder B2CHandel treiben werden. Zugleich sollen sich 10% der Haushalte 2010 des B2C oder C2C bedienen. Um dies zu ermöglichen, wird 2007 mit der Verabschiedung des vom Ministry of Post and Telematics (MPT) bereits seit längerer Zeit ausgearbeiteten "Decree on Digital Signature and Electronic Certification“ (CA) gerechnet. Der neuesten Erhebung des Handelsministeriums zufolge hatten 2006 zwar über 98% der untersuchten Unternehmen eine eigene Website. Allerdings wiesen nur 27% dieser Websites auch eine Auftragsfunktion (order placing function) auf und lediglich gut 3% besaßen einen Zugang zum Online Shopping. Der Hauptgrund dafür liegt nach Ansicht des Direktors der Vietnam-France Software Ltd., Dao Quang Lam, in erster Linie im noch sehr lückenhaften Gesetzesrahmen für den E-Commerce. Vor allem junge Leute in den Großstädten nutzen verstärkt den Online-Dienst für Käufe. Großer Beliebtheit erfreut sich unter anderem die Website www.aha.vn, die Zugang zu verschiedenen Kaufmöglichkeiten bietet. Die wichtigsten Produktgruppen im OnlineHandel waren 2005 Textilien und Bekleidung sowie Kosmetika. Business to Business Nach Angaben des Handelsministeriums wiesen B2B-Geschäfte 2006 den stärksten Zuwachs unter den Online-Transaktionen auf. Die vietnamesischen B2B-Portale werden sowohl von einheimischen als auch ausländischen Firmen verstärkt für die Aufnahme neuer Geschäftskontakte sowie für neue Abschlüsse genutzt. So hat das von der Vietnam Chamber of Commerce and Industry (VCCI) eingerichtete B2B-Portal www.Vnemart.com seit 2003 jährlich zwischen 100 und 300 neue registrierte Mitglieder gewinnen können. Bis Mitte 2006 kletterte die Mitgliederzahl auf 5.500 Firmen. Derzeit wird diese Website täglich von 50.000 bis 90.000 Personen besucht. Die wichtigsten Branchen für B2B sind die Tourismuswirtschaft, die Textil- und Bekleidungsindustrie und das Handwerk. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 223 7.3. Rechtlicher Rahmen Autor: Christian A. Brendel, Phuoc & Partners Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtliche Grundlage aller Investitionsvorhaben aus- oder inländischer Unternehmen und Individuen bildet seit dem 1. Juli 2006 nunmehr das „Law of Investment“, welches als eines der liberalsten Investitionsgesetze in Südost-Asien angesehen wird. Danach sind entgegen früherer Regelungen nunmehr zumindest in der Theorie ausländische und inländische Investoren rechtlich gleichgestellt. Insbesondere ist es ausländischen Investoren im Sinne der Artikel 4 Nr. 1; 21 f. „Law of Investment“ fortan gestattet in nahezu allen Industriebereichen – wenn auch unter einigen rechtlichen Beschränkungen - und in jeder rechtlich vorgesehen Organisationsform in Vietnam wirtschaftlich tätig zu werden. Relevante Investitions-/Rechtsformen Die wesentlichen Regelungen in Bezug auf mögliche Investitionsformen sowie deren Voraussetzungen und Ausgestaltung ergeben sich aus dem „Law of Enterprises“, auf welches das genannte Investitionsgesetz verweißt. Es kommen vornehmlich folgende rechtlichen Handlungsformen in Betracht: Business Cooperation Contract (BCC) Der Kooperationsvertrag kennzeichnet sich durch den rein vertraglichen Zusammenschluss eines ausländischen und eines vietnamesischen Unternehmens zur Verfolgung eines gemeinsamen Interesses. Der Kooperationsvertrag stellt daher keine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Die Vertragsparteien bleiben selbstständig und haften insbesondere auch steuerlich weiterhin unbeschränkt im Rahmen ihrer bestehenden Form. Die Vorteile dieser Handlungsform liegen vor allem darin, dass theoretisch durch den informellen Charakter ein hohes Maß an Flexibilität gegeben ist. Aus praktischer Sicht steht dem jedoch gegenüber, dass mangels detaillierten rechtlichen Rahmenbedingungen erhebliche rechtliche Graubereiche bestehen und gerade deshalb die vertraglichen Regelungen sehr sorgfältig gewählt werden müssen. Ungeachtet dessen ist diese Investitionsform in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie beispielsweise der Telekommunikationsbranche gesetzlich vorgeschrieben. Limited Liability Company (LLC) Die LLC kann mit einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verglichen werden und stellt die wichtigste Unternehmensform für ausländische Investoren in Vietnam dar. Entgegen des „business cooperation contract“ verleiht das Gesetz der LLC den Status einer selbstständigen juristischen Person, deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 224 Die Gründung kann durch einen oder mehrere natürliche oder juristische Personen erfolgen, wobei für die Gründung einer Einmanngesellschaft insbesondere im Bereich der Kapitalisierung zusätzliche Anforderungen bestehen. Neben der Möglichkeit eines „Joint Venture“ zwischen vietnamesischen und ausländischen Rechtspersönlichkeiten besteht nunmehr auch die Möglichkeit der Gründung von LLC die ganz in ausländischer Hand stehen (sog. 100 % Foreign-Owned-Enterprises). Trotz der Vorteile eines „Joint Ventures“, die darin zu sehen sind, dass der Zugriff auf ein gewachsenes Beziehungsnetzwerk und der Zugriff auf Grund und Boden erleichtert wird, wird gleichwohl aufgrund der Liberalisierung des Investitionsrechts und des gewachsenen Beratungsmarktes mittlerweile rein ausländischer Tochtergesellschaften der Vorzug gegeben. Höchstes beschließendes Organ des Tagesgeschäfts ist die Gesellschafterversammlung („Members´ Council“) in der die wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft getroffen werden. Die Gesellschafterversammlung ernennt zur Führung ihren Vorsitzenden oder einen qualifizierten Dritten als gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft („Director or General Director“). Voraussetzung für die Benennung eines Ausländers ist jedoch, dass dieser in Vietnam ansässig ist. Representative Office (Rep. Office) Das Geschäftsfeld von Repräsentanzen („Rep. Office“) ist auf indirekte geschäftliche Tätigkeiten (Kontaktpflege, Informationsbeschaffung, Markterforschung) beschränkt. Eine Repräsentanz stellt keine juristische Person dar, ist von der Muttergesellschaft (die mindestens 1 Jahr registriert sein muss) abhängig und kann im eigenen Namen nur in eingeschränktem Umfang Verträge abschließen, nämlich insbesondere zur Anmietung von Räumlichkeiten und zur Anstellung von Personal. Diese Investitionsform wurde in der Vergangenheit jedoch des Öfteren dazu benutzt aktive Geschäftstätigkeiten zu begleiten und auch abzuwickeln. Durch das im Juli 2006 erlassene Dekret 72 wurde versucht diese bisher tolerierte Praxis einzuschränken. Branch Eine Zweigstelle („branch“) kann im Gegensatz zu der Repräsentanz aktiv am Marktgeschehen teilnehmen, wobei allerdings auch in diesem Fall das Mutterhaus, das mindestens 5 Jahre geschäftstätig sein muss, voll verantwortlich bleibt. Neben Rechtsanwaltskanzleien und Banken steht diese Investitionsform auch ausländischen Händlern bzw. Handelshäusern zur Verfügung. Wobei jedoch nur mit bestimmten Gütern Handel betrieben werden darf und dies nur in dem Umfang in dem das Mutterhaus selbst geschäftstätig ist. Shareholding Company/Joined Stock Company (JSC) Die „Shareholding Company“ beziehungsweise „Joined Stock Company“ kann mit einer deutschen Aktiengesellschaft verglichen werden. Mit der Registrierung entsteht eine eigenständige juristische Person, an der mindestens drei Anteilseigner („Shareholder“) zu gleichen Anteilen beteiligt sein müssen. Die Anteile sind grundsätzlich frei übertragbar. Es gehört jedoch nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen, dass die JSC an einer Aktienbörse notiert ist. Die Kapitalbeschaffung einer JSC kann durch die Emittierung weiterer Aktien geschehen. Neben den gewöhnlichen Aktien besteht auch die Möglichkeit der Ausgabe von Vorzugsaktien und Schuldscheinen. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 225 Die wesentlichen Organe der JSC sind die Generalversammlung („General Meeting of Shareholders“), der Vorstand („Board of Management“) und das Direktorium („Director or General Director“) sowie gegebenenfalls ein Aufsichtsrat („Supervisory Board“) bei mehr als 11 Anteilseignern oder einer institutionellen Organisation, die mehr als 50 % des Grundkapitals hält. Partnership Das „Partnership“ ist eine eigenständige juristische Person und kann anhand einer deutschen Kommanditgesellschaft veranschaulicht werden. Das „Partnership“ setzt sich aus mindestens zwei uneingeschränkt haftenden Gesellschaftern und fakultativ aus auf ihre Einlagen beschränkt haftende Gesellschafter zusammen, deren Mitwirkungsrechte auf wesentliche Entscheidungen und Kontrollrechte beschränkt sind. Die uneingeschränkt haftenden Gesellschafter müssen, anders als in der Bundesrepublik Deutschland, natürliche Personen sein. Sonderformen Unter bestimmten Voraussetzungen können Direktinvestitionen auch in den besonderen Vertragsarten der sogenannten Built-Operate-Transfers (BOT), Built-Transfer-Operate (BTO) and Build-Transfer (BT) vorgenommen werden. Diese Investitionsformen sind insbesondere im Bereich von Infrastrukturprojekten von großer Bedeutung. Der Unternehmer verpflichtet sich dabei das jeweilige Projekt zu errichten und nach einer bestimmt festgelegten Zeit an den Staat unentgeltlich zu übertragen. Im Gegenzug erhält der Unternehmer die Nutzungsrechte an dem Projekt. Die jeweiligen Projekte sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Indirekte Investitionen Indirekte Investitionen haben in Vietnam erheblich an Bedeutung zugenommen. Nach Artikel 26 des „Law on Investment“ sind indirekte Investitionen in Vietnam durch den Kauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren möglich. Die Einzelheiten werden weitestgehend durch das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene „Law on Securities“ sowie den darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen geregelt. Danach können ausländische Investoren nach Erteilung eines „certificate of registration of investment activities“ und der Erteilung eines Transfercodes direkt oder unter Zwischenschaltung eines lizenzierten Finanzvermittlers vietnamesische Wertpapiere ankaufen. Die Abwicklung hat dabei in vietnamesischer Währung und unter Verwendung einer vietnamesischen Depotbank zu erfolgen. Für Unternehmen deren Gesellschaftszweck im Wesentlichen auf Investitionsgeschäfte gerichtet ist, (sogenannte „foreign securities business entities) gelten Sonderregelungen. Für sie besteht zur Bereitstellung ihrer Leistungen die Möglichkeit eine juristische Person in Form eines Joint Ventures (derzeit noch mit einer Anteilsbeschränkung auf 49 %), einer eigenständigen Gesellschaft, Branch oder Representative Office zu gründen. WTO-Beitritt Am 11. Januar 2007 wurde Vietnam in den Kreis der WTO-Mitglieder aufgenommen. Mit der Aufnahme ist Vietnam eine Reihe von Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen, wie zum Beispiel die Liberalisierung des Im- und Exportmarktes, die weitgehende ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 226 Gleichstellung von in- und ausländischer Unternehmen sowie die Beschränkung staatlicher Einflussnahme in das Marktgeschehen. Der rechtliche Umsetzungsprozess ist – sofern nicht bereits vollzogen - gegenwärtig in vollem Gange, wobei zu beachten ist, dass Vietnam in manchen Gebieten auf Grund der weitgreifenden Eingeständnisse eine stufenweise Umsetzung von bis zu sieben Jahren gewährt wurde und auch Anwendung findet. Beispielsweise sind viele Zugangsbeschränkungen für Investoren in vergangener Zeit aufgehoben worden oder ist mit deren (stufenweise) Aufhebung zu rechen. Insbesondere können entgegen der früheren Investitionsbeschränkung nunmehr auch reine Handelsniederlassungen ausländischer Investoren in Vietnam gegründet werden. Momentan ist dies jedoch nur in Form eines „Joint Venture“ mit einer ausländischen Beteiligungsobergrenze von 49 % möglich. Ab dem 01.01.2008 entfällt auch diese Obergrenze. Ab dem 01.09.2009 ist es dann auch in diesem Bereich zulässig Gesellschaften zu gründen, welche ganz unter ausländischer Kontrolle stehen. Zu beachten bleibt, dass der für diese Investitionsform zulässige Produktkatalog noch stark eingeschränkt bleibt. In wieweit und in welchem Tempo sich die gesetzlichen Änderungen tatsächlich in der Praxis umsetzen lassen wird genau zu beobachten sein. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Eine "foreign investment enterprise" (FIE) kann auf direktem Wege oder durch eine sogenannte „employment service agency“ vietnamesische Arbeitnehmer anstellen. Nach Abschluss des Einstellungsprozesses muss die FIE bei der örtlich zuständigen Behörde eine Liste der eingestellten Arbeitnehmer einreichen. Die Anstellung von ausländischen Arbeitskräften ist der FIE nur in dem Maße und dem Zeitrahmen erlaubt, in dem vietnamesische Arbeitnehmer die erforderlichen Fähigkeiten nicht beziehungsweise noch nicht aufweisen. Die Einsatzbereiche für ausländische Arbeitskräfte sind daher in erster Linie auf Managementpositionen und andere Bereiche mit höchster Qualifizierung und/oder Berufserfahrung begrenzt. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ist darüber hinaus nur gestattet, sofern die FIE für die vietnamesischen Arbeitskräfte Schulungsmöglichkeiten bereitstellt, welche geeignet sind die vietnamesischen Arbeitskräfte in kürzester Zeit zum Ersatz der ausländischen Arbeitnehmer zu befähigen. Hinzu kommt, dass die ausländischen Arbeitskräfte nicht mehr als 3 % der Gesamtarbeitskräfte der Firma ausmachen sollten. In der Vergangenheit wurden die Beschränkungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern jedoch äußerst unternehmerfreundlich gehandhabt. Mindestlöhne Mit Wirkung zum 1. Februar 2006 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in ausländisch investierten Firmen erhöht. Der Mindestlohn eines einfachen Arbeiters im Bereich der Fertigung beträgt nunmehr: In Hanoi und HCMC 55 USD (zuvor 45 USD); In den Vororten von Hanoi und HCMC sowie unter anderem in den Städten Haiphong, Halong City, Bien Hoa, Vung Tau 50 USD (zuvor 40 USD); In den übrigen Gebieten 45 USD (zuvor 35 USD). ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 227 Tatsächlich liegen die zu zahlenden Löhne momentan je nach Örtlichkeit um bis zu 40 % über der oben genannten Berechnung. Insbesondere in den industrialisierten Ballungsgebieten ist dies unbedingt zu beachten. Bei Arbeitnehmern, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr in einer FIE beschäftigt sind, ist zusätzlich ein Bonus von mindestens einem Monatsgehalt zum chinesischen Neujahrsfest zu erstatten (sog. „Tet“). Lohnnebenkosten Die Lohnnebenkosten bestehen in Vietnam aus Krankenversicherungs- und „Social Security“-Beiträgen. Sie betragen in der Regel insgesamt 23 % des Arbeitseinkommens und sind zu 17 % von dem Arbeitgeber und zu 6 % von dem Arbeitnehmer erstatten. Arbeitszeiten Die vietnamesische Arbeitswoche beinhaltet in der Regel 6 Werktage. Davon darf bei einer Mittagspause von 30 Minuten pro Tag grundsätzlich maximal 8 Stunden gearbeitet werden. Die Überstunden von maximal 4 Stunden pro Tag sind in der Gesamthöhe auf 200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen kann dies jedoch auf 300 Stunden erhöht werden. Urlaub Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 12 Monaten steht dem Arbeitnehmer je nach Art seiner Tätigkeit ein bezahlter Urlaubsanspruch von 12 bis 16 Tagen zu. Dieser erhöht sich jeweils nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit um je 1 Tag. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ein befristeter oder unbefristeter (max. 36 Monate bei einmaliger Verlängerung) Arbeitsvertrag kann aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. Dabei variieren die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 45 Tage. Bei unbefristeten Verträgen in der Regel 30 Tage. Bei saisonalen Verträgen oder Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist mindestens 3 Tage. Im Fall der personenbedingten, der verhaltensbedingten sowie der krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Gewerkschaft anhören und mit dieser eine Einigung über die auszusprechende Kündigung erzielen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so muss die Anhörung des örtlich zuständigen Arbeitsbehörde erfolgen. Erfolgt auch von dieser Seite innerhalb einer Frist von 30 Tagen keine Entscheidung, so obliegt dem Arbeitgeber das Recht zur Entscheidung. Kündigungsschutz besteht in den Fällen der Kündigung aus Gründen von Ehe, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes, es sei denn das das Unternehmen/die Betriebsstätte geschlossen wird. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 228 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen Ausländische Investoren stehen in Vietnam einer Vielzahl steuerlicher Regelungen gegenüber. Die meisten Unternehmen werden von den nachfolgenden Steuern betroffen: Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax Various Withholding Taxes, Value Added Tax (VAT) Import and Export Duties, Vereinzelt sind neben einer Vielzahl weiterer Besteuerungsmöglichkeiten auch folgende Steuern zu beachten: Special Sales Tax, Natural Resources Rax, Property Tax. Nachfolgend sollen die besonderen Merkmale der einzelnen Steuerarten schematisch dargestellt werden. Wobei wegen der Komplexität von steuerrechtlichen Fragen, insbesondere in Kombination mit Doppelbesteuerungsfragen, zu einer einzelfallbezogenen Beratung geraten wird. Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax Der Körperschaftssteuersatz in Vietnam liegt bei 28 %. Abhängig vom jeweiligen Betätigungsfeld und dem jeweiligen Standort des Unternehmens, sind eine Reihe von Reduzierungen und Befreiungen möglich. Bei einem Investitionsvorhaben innerhalb einer vom Staat ausgewiesenen Industriezone sind beispielsweise Reduzierungen auf 10 %, 15 % oder 20 % für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren ab Beginn des Jahres, in dem der Gewinn erzielt wird, möglich. Danach springt der Steuersatz in der Regel auf den allgemeingültigen Satz von 28 % zurück. Für Unternehmen in der Öl- und Gasbranche können hingegen Steuersätze von 28 % bis zu 50 % anfallen. Zu beachten ist, dass die vormals großzügige Gewährung derartiger Steuererleichterungen aufgrund des WTO-Beitritts stark eingeschränkt wurde. Withholding Tax Eine Besteuerungspflicht kann ebenfalls bei der grenzüberschreitenden Zahlung von Zinsen, Lizenz- und Nutzungsgebühren, bei Geldleistungen an Vertragspartner, die keine vietnamesische Investitionslizenz besitzen („foreign contractors“), sowie Mietverträgen mit grenzüberschreitendem Bezug bestehen. Der Steuersatz errechnet sich dabei nach der Höhe des eingesetzten Kapitals. In der Regel wird dieser 10 % der Transfersumme betragen. Bezogen auf den Einzelfall sind jedoch vor allem die jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Value Added Tax (VAT) In Anlehnung an das europäische Umsatzsteuersystem ist auf alle von einem Unternehmen erbrachten entgeltlichen Leistungen eine Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer von 10 % zu erheben, welche wiederum mit der errichteten Vorsteuer zu ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 229 verrechnen ist. Wie in den europäischen Ländern, gibt es auch in Vietnam eine Vielzahl von Befreiungen oder Reduktionen der Mehrwertsteuer. Insbesondere der Import von Gütern, die in Vietnam nicht hergestellt werden können, ist in der Regel von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Mehrwertsteuerberichte sind monatlich einzureichen. Refunds können alle drei Monate ab einem Betrag von ca. 10.000 Euro beantragt werden. Import and Export Duties Importzölle werden grundsätzlich auf alle nach Vietnam eingeführten Waren erhoben. Dabei wird zwischen gewöhnlichen, vergünstigten und besonders vergünstigten Zolltarifen unterschieden. Vergünstigte Zolltarife bestehen zum Beispiel mit Staaten wie Deutschland, Frankreich, India, Italien, Südkorea und im ASEAN-Verbund (AFTA). Es besteht aber auch eine Reihe von Ausnahmen von der Zollpflicht. Dies gilt insbesondere für solche Güter die in Vietnam nicht selbst hergestellt werden können oder für bestimmte Projekte bestimmt sind. Exporttarife werden auf die Ausfuhr vereinzelter Waren wie beispielsweise Naturressourcen (Fischereiprodukte, Reis, Mineralien, Produkte der Forstwirtschaft) und die Ausfuhr von Altmetall erhoben. Durch die offizielle Aufnahme Vietnams in die WTO am 11. Januar 2007 hat sich Vietnam umfassend verpflichtet Handelsbeschränkungen gegenüber anderen Mitgliedstaaten abzubauen. Insofern sind eine Vielzahl von Änderungen beziehungsweise Erleichterungen auf dem Gebiet der Import- und Exportbeschränkungen zu erwarten. Neben der multilateralen Verpflichtung zum Abbau von Handelsbeschränkungen sind aber auch die regionalen Vereinbarungen und gegebenenfalls bilateralen Handelsvereinbarungen im Einzelfall zu beachten. Special Sales Tax Die “special sales tax” wird bei der Veräußerung bestimmter Gegenstände anstelle der Mehrwertsteuer als Lenkungssteuer erhoben. Der Steuersatz kann zwischen 10 bis 75 % des Marktpreises betragen und wird unter anderem auf folgende Waren erhoben: - 55 - 65 %: - 20 - 65 %: Zigaretten und Zigarren Alkoholische Getränke - 15 - 50 % - 10 %: Kraftfahrzeuge Treibstoff Natural Resources Tax Grund und Boden sowie die dazugehörigen Naturreserven stehen nach vietnamesischem Recht im Gesamteigentum der vietnamesischen Bevölkerung. Daraus resultierend ist auf die Verwertung von Naturressourcen eine Art Sondernutzungsgebühr in Form der „natural resources tax“ zu entrichten. Unter diese Steuerkategorie fallen beispielsweise die Gewinnung beziehungsweise der Abbau von Mineralöl, Mineralien, forstwirtschaftlichen Gütern, Wasser sowie Fischereiprodukten. Property Tax Aus denselben Erwägungen heraus, ist die für das Nutzungsrecht eines Grundstücks zu entrichtende Taxe als eine Art Grundsteuer zu qualifizieren. Die Höhe variiert je nach Lage des Grundstücks. ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 230 Doppelbesteuerungsabkommen Das Doppelbesteuerungsnetzwerk Vietnams vergrößert sich zunehmend. Doppelbesteuerungsabkommen wurden unter anderem mit Australien, Belgien, Bulgarien, Kanada, China, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Ungarn, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Laos, Myamar, Luxemburg, Malaysia, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Singapur, Südkorea, Schweden, Schweiz, Taiwan, Thailand, Ukraine und Großbritannien geschlossen. Zu Beachten ist jedoch, dass deren Anwendung bezogen auf den Einzelfall des Öfteren Probleme verursacht. Die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten ist daher anzuraten. 7.4. Wichtige Kontakte Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi Adresse: 29 Tran Phu, Hanoi, Vietnam Tel.: (84-4) 845 3836/37 Fax I: (84-4) 845 3838 (Hauptgebäude) Fax II: (84-4) 843 9969 (Visastelle) Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ho Chi Minh City Adresse: 126 Nguyen Dinh Chieu, Distrikt 3, Ho Chi Minh City Tel.: (84-8) 829 1967 Fax: (84-8) 829 1919 Email: [email protected] Deutsche Institutionen in Vietnam: German Industry and Commerce Vietnam DIHK Representative Office Ho Chi Minh City Office: Somerset Chancellor Court, 5th Floor 21-23 Nguyen Thi Minh Khai, Dist. 1, HCMC Tel: (+84) 8 8239 775, Ext. 105 Fax: (+84) 8 8239 773 Website: www.vietnam.ahk.de Email: [email protected] Hanoi Office: 1303 Vietcombank Tower, 198 Tran Quang Khai, Hanoi Tel: (+84) 4 825 1420 Fax: (+84) 4 825 1422 ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 231 German Business Association Somerset Chancellor Court, 5th Floor 21-23 Nguyen Thi Minh Khai, Dist. 1, HCMC Tel: +84 (8) 823 97 72 Fax: +84 (8) 823 89 09 Email: [email protected] Website: www.gba-vietnam.org Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi Tel.: (84-4) 934 5355 Fax: (84-4) 934 5356 Email: [email protected] Website: www.kfw.de Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi Tel.: (84-4) 934 4951 Fax: (84-4) 934 4950 Email: [email protected] Website: www.gtz.de/vietnam Deutscher Entwicklungsdienst / DED Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi Tel.: (84-4) 936 1974/5/6/7 Fax: (84-4) 936 168 Email: [email protected] Website: www.netnam.vn/ded Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung GmbH Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi Tel.: (84-4) 936 1974/5 Fax: (84-4) 936 2948 Website: www.invent.org.vn Friedrich Ebert Stiftung Adresse: 7 Ba Huyen Thanh Quan, Hanoi Tel.: (84-4) 845 5108 Fax: (84-4) 845 2631 Email: [email protected] Website: www.fes-vn.org Konrad-Adenauer-Stiftung Adresse: 7 Trieu Viet Vuong, Hanoi Tel.: (84-4) 943 2791 Fax: (84-4) 943 2790 Email: [email protected] Website: www.kas.de ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 232 Goethe-Institut Hanoi Adresse: 56-58 Nguyen Thai Hoc, Hanoi Tel.: (84-4) 734 2251/52/53 Fax: (84-4) 734 2254 Email: [email protected] Website: www.goethe.de/hanoi Deutscher Akademischer Austauschdienst / DAAD Adresse: 1 Dai Co Viet, Hanoi Tel.: (84-4) 868 3773 Fax: (84-4) 868 3772 Email: [email protected] Website: www.daadvn.org Andere Institutionen Weltbank Adresse: 63 Ly Thai To, 8th Floor, Hanoi Tel.: (84-4) 934 6600 Fax: (84-4) 934 6597 Email: [email protected] Website: www.worldbank.org.vn ADB (Asian Development Bank) Adresse: 23 Phan Chu Trinh, 7th Floor, Hanoi Tel.: (84-4) 933 1374 Fax: (84-4) 933 1373 Email: [email protected] Website: www.adb.org/vnm IMF (International Monetary Fund) Adresse: 63 Ly Thai To, 6ht Floor, Hanoi Tel.: (84-4) 824 3350 Fax: (84-4) 825 1885 Email: [email protected] Website: www.imf.org VCCI (Vietnamese Chamber of Commerce and Industry) Adresse: 9 Dao Duy Anh, Hanoi Tel.: (84-4) 574 3985 Fax: (84-4) 574 3063 Email: [email protected] Website: www.vcci.com.vn ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 233 Auswahl vietnamesischer Ministerien Ministerium für Planung und Investition (MPI) Adresse: 2 Hoang Van Thu, Hanoi Tel.: (84-4) 0804 3994 Fax: (84-4) 733 0536 Website: www.mpi.gov.vn Außenministerium Adresse: 1 Ton That Dam, Hanoi Tel.: (84-4) 199 2000 Fax: (84-4) 199 2682 Email: [email protected] Website: www.mofa.gov.vn Handelsministerium – MoT Adresse: 31 Tran Tien, Hanoi Tel.: (84-4) 826 2522 Fax: (84-4) 8264 4696 Email: [email protected] Website: www.mot.gov.vn Ministerium für Finanzen – MoF Adresse: 8 Phan Huy Chu, Hanoi Tel.: (84-4) 826 2061 Fax: (84-4) 826 2266 Website: www.mof.gov.vn Ministerium für Industrie – MoI Adresse: 51 Hai Ba Trung, Hanoi Tel.: (84-4) 825 3831 Fax: (84-4) 826 0411 Website: www.moi.gov.vn Ministerium für Bildungswesen – MoET Adresse: 49 Dai Co Viet, Hanoi Tel.: (84-4) 869 4961 Fax: (84-4) 869 3243 Website: www.edu.net.vn German Industry & Commerce Vietnam 1303 Vietcombank Tower 198 Tran Quang Khai St., Hanoi Tel.: 00844/825-14 20, Fax: -14 22 E-Mail: [email protected], Internet: www.vietnam.ahk.de ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 234 Büro in Ho Chi Minh City Somerset Chancellor Court, 5th Floor 21-23 Nguyen Thi Minh Khai St., Ho Chi Minh City Tel.: 00848/823-97 75, Fax: -97 73 Ministry of Planning and Investment 2 Hoang Van Thu St., Hanoi Tel.: 00844/804-37 82, -25 60, -32 55, Fax: -84 23/44 53 Internet: www.mpi.gov.vn Ministry of Trade 21 Ngo Quyen St., Hanoi Tel.: 00844/936-07 33, -825-39 05, Fax: -826-46 96 Vietnam Chamber of Commerce and Industry, VCCI 9 Dao Duy Anh St., Dong Da Dist., Hanoi Tel.: 00844/574-20 22, Fax: -20 20, -20 30 E-Mail: [email protected], Internet: www.vcci.com.vn Vietnam Trade Promotion Agency, VINATRADE 20 LzThuong Kiet St., Hanoi Tel.: 00844/934-76 28, -22 08, -54 13, Fax: -81 42 E-Mail: [email protected], Internet: www.vietrade.gov.vn ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit 235