Kirche in Veränderung - Dokumentation und Auswertung des
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Kirche in Veränderung - Dokumentation und Auswertung des
+) Nordelbische EvangelischLutherische Kirche Kirche in Veränderung Der Nordelbische Reformprozess 2002 bis 2009 Dokumentation und Auswertung Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Zeitleiste 6 Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung 9 I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse (1993-2001) 1. Der Start in das Minus 2. Erste Maßnahmen (1994/95) 3. Die zweite Welle (1997/98) 4. Die Tagung „Zukunft der Kirche - Kirche mit Zukunft“ 5. Die dritte Welle (1998-2001) 6. Der Prozess „Zukunft der Dienste und Werke“ (sog. „Lischke-Prozess“) II. Die Reformkommission (2002 bis 2004) 1. Die Ausgangslage 2. Erste Reaktion der Kirchenleitung (Mai bis November 2002) 3. Die Entscheidung der Synode (Februar 2003) 4. Die Arbeit der Reformkommission 4.1. Formulierung eines Kirchenbildes (März 2003 bis Februar 2004) 4.2. Situation wahrnehmen (Juni 2003 bis August 2004) 4.3. Ideen und Perspektiven entwickeln (August 2003 bis März 2004) 4.4. Prioritäten setzen (Februar bis August 2004) 4.5. Gesamtkonzept entwerfen und beschließen (Juni bis November 2004) III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse (2005 bis 2009) 1. Überblick 2. Zum Prozess 3. Die neuen Kirchenkreise 4. Das Bischofsamt 5. Das pröpstliche Amt 6. Die Dienste und Werke 7. Die Verwaltung 8. Projektgruppe Ortsgemeinde 9. Hauptamtliche Beschäftigung 10. Wahlrecht 40 41 41 43 44 47 49 51 54 23 25 25 26 IV. Die Entwicklung in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden V. 27 29 29 33 34 34 35 35 36 37 37 Einschätzungen – Positionen – Aspekte Zehn Punkte: Was hat die Reform gebracht? Auswertungsveranstaltung zum Kirchenbild der Nordelbischen Reform Auswertungsveranstaltung zu unterschwelligen Themen der Reform Auswertungsveranstaltung zu den Fusionsprozessen in den Kirchenkreisen 57 61 62 63 64 67 VI. Abschlussberichte der Projektgruppen 69 - Ortsgemeinde 70 - Leitung 86 - Dienste und Werke 92 - Hauptbereiche 96 - Umsetzung Eckpunkte 102 - Verwaltung 108 - Hauptamtliche Beschäftigung 118 VII. Verzeichnis der Mitwirkenden am Reformprozess 127 38 38 VIII. Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses erarbeiteten Papiere 131 39 40 IX. Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses beschlossenen Kirchengesetze 133 3 Vorwort Liebe Schwestern und Brüder! Im Februar 2003 beschloss die Nordelbische Synode die Einsetzung einer Reformkommission. Sie hatte den Auftrag, ein zukunftsfähiges Struktur- und Finanzkonzept für die Zeit ab 2010 zu formulieren unter der Vorgabe, dass 50% weniger Einnahmen zu Verfügung stünden. Damit einher gehend sollte auch eine Perspektivgestaltung für die Kirche erarbeitet werden. Es wurde erkannt, dass die zukünftige Gestalt kirchlicher Arbeit in Nordelbien vor Herausforderungen steht, die als Ausgangssituation mit den Polaritäten von • Mobilität im Gegenüber zur Suche nach Heimat, • ländlicher Region und Metropole, • Individualisierung im Gegenüber zur Suche nach verbindlicher Gemeinschaft, • Traditions- und Partizipationsabbruch im Gegenüber zur Suche nach verlässlichen Formen beschrieben wurden. Aus diesen Diskussionen erwuchsen 35 Reform-Beschlüsse, die die Synode im November 2004 verabschiedete. 4 Seit Anfang 2005 haben wir in Nordelbien diese Beschlüsse nach und nach im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsund Entscheidungsprozesses konkretisiert und umgesetzt. Dazu wurde eine Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung eingerichtet und eine Lenkungsgruppe zur Gesamtsteuerung des Prozesses von der Kirchenleitung berufen. Die Bearbeitung der Themen wurde in weiteren Projekt- und Arbeitsgruppen aufgefächert. Nach ausführlichen Beratungen und Beteiligungen wurden die Ergebnisse in der Lenkungsgruppe zusammengeführt und den Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Kontinuierlich wurden die sich abzeichnenden Ergebnisse auf die in den Leitsätzen zum Kirchenbild entwickelte theologische Grundlegung des Reformprozesses rückbezogen, um die Reformschritte an ihrer geistlichen Ausrichtung zu orientieren. Erreicht haben wir eine organisatorische Neuausrichtung, die sich in den Herausforderungen der kommenden Jahre bewähren wird. Wir können dankbar für dieses Ergebnis sein. Jetzt, nach einer in weiten Teilen vollzogenen Umsetzung, ist auch Erleichterung zu spüren. Denn mit der Auflösung alter Strukturen wurden zudem auch Rollenbilder und berufliche Identitäten in Frage gestellt, ohne dass neue Strukturen schon hätten Orientierung oder Sicherheit bieten können. Diese Verunsicherung machte neben dem nicht unerheblichen Arbeitspensum eine zusätzliche Belastung dieser Jahre aus. Vorwort In den zurückliegenden Jahren haben sich viele Menschen für den Reformprozess engagiert. Ohne den großen Einsatz der Ehren- und Hauptamtlichen wäre ein solcher Prozess gar nicht möglich gewesen. Die nordelbischen Synodalen haben oft leidenschaftlich um die Sache gerungen und am Ende doch zu tragfähigen Mehrheiten gefunden. Die Mitglieder der Kirchenleitung, der Lenkungsgruppe und der Projekt- und Arbeitsgruppen haben viel Zeit in die Beratungen und Entscheidungen des Reformprozesses investiert. Danken möchte ich den Mitarbeitenden der Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung, ohne deren Prozesskompetenz und Koordinierungs- und Kommunikationsleistung die Reform nicht möglich gewesen wäre. Weiter sind das Nordelbische Kirchenamt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nordelbischen Diensten und Werken, die Pröpstinnen und Pröpste zu nennen sowie die vielen schriftlichen und mündlichen Beiträge von Menschen aus den Gemeinden, Kirchenkreisen und Diensten und Werken, die auf den Wegstrecken den Prozess immer wieder ermunternd oder kritisch begleitet haben. Namentlich danken möchte ich meinem Vorgänger im bischöflichen Amt, im Vorsitz der Kirchenleitung und der Lenkungsgruppe, Bischof Dr. Hans Christian Knuth, der den Beratungen eine geistliche Weite gegeben und in den Entscheidungen klare Verantwortungsübernahme gezeigt hat. Ebenso hat Propst Kai Reimer als stellvertretender Vorsitzender der Lenkungsgruppe mit seiner Übersicht und Beharrlichkeit am Gelingen des Gesamtvorhabens einen bedeutenden Anteil und Verdienst. Die kirchenpolitischen Entscheidungen des Reformprozesses sind nun getroffen. Jetzt steht die Aufgabe an, sich in den neuen Strukturen einzuüben. Auch das wird ein Prozess sein, der Geduld und Weitsicht erfordert. Die Menschen werden Zeit brauchen, in diesen Strukturen ihren Ort zu finden. Es wird genau zu reflektieren sein, wie sich die neuen Strukturen bewähren. Die vorliegende Dokumentation und Auswertung des Reformprozesses ist der erste Schritt einer solchen Reflexion. Sie zeigt, wie die Nordelbische Kirche an den Herausforderungen seit 1993 gewachsen ist, wie viel Wissen über sich selbst, wie viel innere Ökumenizität und wie viel Kompetenz im Umgang mit der Bewältigung von Veränderungsprozessen im Laufe der Zeit entstanden sind. Mehr als aller menschlichen Bemühungen aber bedürfen wir der Fürbitte um die Gegenwart des gekreuzigten und auferstandenen Christus. Er ist es, der die Kirche vor Ort und in der Welt mit Leben begabt, erhält und erneuert. „Einen andern Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.“ 1. Kor. 3,11 Kiel am Sonntag Quasimodogeniti 2009 Gerhard Ulrich Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein Vorsitzender der Kirchenleitung 5 Zeitleiste IV. Legislaturperiode 1993 1994 1995 1996 Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Pragmatische Maßnahmen Erste Einsetzung Überlegungen Strukturausschuss Strukturanpassung I V. Legislaturperiode 1997 1998 1999 2000 Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Synode „Kirche der Zukunft” Strukturanpassung I Strukturanpassung II Strukturanpassung III „Lischke-Prozess” VI. Legislaturperiode 2001 2002 2003 2004 Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Strukturanpassung III Neue Kürzungsbeschlüsse Reformkommission 6 Zeitleiste 2005 2006 2007 2008 2009 Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Arbeit der Projektgruppe Ortsgemeinde Arbeit der Projektgruppe Hauptamtliche Beschäftigung Entscheidungsprozess Kirchenkreiszuschnitte Umsetzung Kirchenkreisfusionen Leitungsstruktur pröpstliches Amt Leitungsstruktur bischöfliches Amt Standardisierung Verwaltung (KKWvG) Umsetzung in den Kirchenkreisen Standardisierung Finanzverteilung Neuregelung Finanzverteilung Verwaltungsvereinfachung, EDV, KLR, Zuständigkeiten, Revision Entscheidungsprozess über Hauptbereiche Regionalzentren Umsetzung, Einführung Zielsteuerung ebenenübergreifende Verknüpfung über Kontrakte Wahlrecht 7 Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung 9 Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle 1. Beschlüsse zu Kirchengemeinden Beschluss 1 Die Kirchengemeinden sind als „Kirche vor Ort“ für die NEK von zentraler Bedeutung. Unter Berücksichtigung der Leitsätze zum Kirchenbild entwikkeln sie ihr Profil und die Schwerpunkte ihrer Arbeit. A-Beschluss Veröffentlichung der „Leitfragen zum Kirchenbild“ durch die Projektgruppe Ortsgemeinde. Ausbildung von Moderatoren für die Arbeit mit dem Leitfaden in Kirchenvorständen und ihre Vermittlung durch den Gemeindedienst. Aug. 2007 Gemeindebefragung im Januar 2006 Vier Sonderbeilagen in der „Nordelbischen“ zum Thema „Gemeinde lebt” Dokumentation von Erfahrungen in den Kirchengemeinden mit unterschiedlichen Kooperationsformen. 2006/2007 Open Space 2006 „Jede Zeit fordert ihre Gemeinde“ Open Space 2007 „Was macht Gemeinde zukunftsfähig?“ Pastorenkonvente, Kirchenkreissynoden und Sprengelveranstaltungen beschäftigten sich mit den Themen des Prozesses „Zukunft der Ortsgemeinde". 2006/2007 Beschluss 4 Die Nordelbische Kirche gliedert sich künftig in maximal zwölf Kirchenkreise. A-Beschluss Ab dem 1. Mai 2009 gliedert sich die Nordelbische Kirche in 11 Kirchenkreise. Sept. 2006 2.StrRefG Beschluss 5 Der neue Zuschnitt der Kirchenkreise orientiert sich auf Schleswig-Holsteiner Gebiet grundsätzlich an den Grenzen der politischen Kreise; Ausnahmen müssen besonders begründet sein; gewachsene Stadt-Land-Verbindungen sind zu berücksichtigen. Für das Hamburger Randgebiet sind auf Grund der Ausrichtung auf die Metropolregion gesonderte Lösungen zu finden. A-Beschluss Überwiegende Orientierung an den politischen Kreisen in Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Rantzau-Münsterdorf und Ostholstein. Keine Orientierung an Landkreisen in Plön-Segeberg, Altholstein und LübeckLauenburg. Im Hamburger Raum zwei Kirchenkreise: Hamburg-West/Südholstein und Hamburg-Ost. 2006 - 2009 2.StrRefG Beschluss 2 Das Papier „Profil der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche 2010“ (siehe Buch 2, A 1) hat orientierenden und empfehlenden Charakter für die Kirchenkreise und Kirchengemeinden. Es soll einen nordelbienweiten Diskussionsprozess zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinden eröffnen. A-Beschluss Beschluss 3 Zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinde wird ein umfassender Beteiligungsprozess beschlossen. (Vorschlag zum Verfahren siehe Buch 2, A 1) B-Beschluss 2. Beschlüsse zu Kirchenkreisen 10 Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung Reformbeschlüsse Ergebnis Beschluss 6 Der Vorschlag für den Zuschnitt der Kir- Das Verfahren wurde so umgesetzt. chenkreise (siehe Buch 2, A 2) wird den Kirchenkreisen zur Beratung und Stellungnahme – bis zum 30. Juni 2005 – vorgelegt. Unter Einbeziehung der Rückmeldungen erfolgt eine Überarbeitung. Der auf der Grundlage der Überarbeitung zu fertigende Gesetzentwurf wird in der Synode im November 2005 beraten und gemäß Art. 27 Abs. 2 der Verfassung der Nordelbischen Kirche den Kirchenkreisen anschließend zur Anhörung zugeleitet. Auf der Synode im September 2006 wird ein Kirchengesetz verabschiedet, das die Kirchenkreisgrenzen verbindlich regelt. B-Beschluss Beschluss 7 Jeder Kirchenkreis wird von einer Kirchenkreissynode, einem Kirchenkreisvorstand und einer Pröpstin/einem Propst geleitet. Die Bildung gegliederter Kirchenkreise soll weiterhin möglich sein. In diesen üben mehrere Pröpstinnen und Pröpste den leitenden geistlichen Dienst aus; die Verteilung der Zuständigkeiten ist verbindlich vorzunehmen. A-Beschluss Beschluss 8 1. Die Kirchenkreise sind Kirchensteuergläubiger. Sie sind verpflichtet, eine flächendeckende ortsgemeindliche kirchliche Versorgung zu gewährleisten. A-Beschluss 2. Entsprechend der Beschlüsse zu Regionalzentren wird die Verantwortlichkeit der Kirchenkreise für deren Arbeit geregelt. B-Beschluss Beschluss 9 Je nach Größe können die Kirchenkreise in regionale Bereiche aufgeteilt werden. Zur Vermittlung und Stärkung der Anliegen der Kirchengemeinden können in den regionalen Bereichen Versammlungen eingerichtet werden. Diese haben ein Antragsrecht gegen- So umgesetzt. Keine hauptamtliche Stellvertretung des pröpstlichen Amtes. In Kirchenkreisen mit einer Pröpstin/ einem Propst wird eine Pastorin/ ein Pastor als ständige Stellvertretung durch die Synode gewählt, die/ der teilweise von pfarramtlichen Tätigkeiten befreit werden kann. In gegliederten Kirchenkreisen erfolgt eine gegenseitige Stellvertretung. Datum Rechtsquelle 2005/2006 Sep. 2007 20. VerfÄndG Kichengesetz zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes Sep. 2007 20. VerfÄndG 1. Bezieht sich auf den Erhalt bestehender Regelungen. 2. Entfällt, weil gemeinsame Trägerschaft der Regionalzentren entfällt. Bezirksvertretungen als Ausschüsse des Kirchenkreisvorstands möglich. 11 Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle über der Kirchenkreissynode bzw. dem Kirchenkreisvorstand. A-Beschluss Beschluss 10 Die Kirchenkreissynode, der Kirchenkreisvorstand und die Pröpstinnen und Pröpste haben Verantwortung für die gesamte Arbeit im Kirchenkreis. Sie nehmen neben den in der Verfassung formulierten zusätzlich insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Sie nehmen Themen der Kirchengemeinden, der Bezirke und regionalen Bereiche, gesellschaftliche Entwicklungen und gesamtkirchliche Aufgaben auf und verantworten mit den Kompetenzen der Regionalzentren (gem. der Beschlussfassung in Ziff. 8 Punkt 2) Angebote, Konzepte und Veranstaltungen. b) Sie treten für die Anliegen des Regionalzentrums (gem. der Beschlussfassung in Ziff. 8 Punkt 2) ein. c) Kirchenkreissynode und Kirchenkreisvorstand beraten und entscheiden über die an sie gerichteten Anträge der Versammlungen in den regionalen Bereichen. d) Sie sorgen für ein Konzept von Personalentwicklung für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die im Kirchenkreis und seinen Gemeinden und Einrichtungen tätig sind. A-Beschluss Beschluss 11 Der Kirchenkreisvorstand ist weiterhin mehrheitlich ehrenamtlich besetzt. A-Beschluss Beschluss 12 Im Kirchenkreis sind folgende geistliche Leitungsaufgaben zusätzlich zu den in der Verfassung vorgegebenen wahrzunehmen: a) Durchführung bzw. Vermittlung von Beratung, Konfliktbearbeitung, Prozessbegleitungen, Fortbildung (Vermittlung des Angebotes der Regionalzentren), b) Evtl. Einführung von Personalentwicklungsgesprächen mit Pastorinnen und Pastoren und Kirchenkreismitarbeitenden bzw. Organisation von PE- 12 Ausführlich beraten in der Projektgruppe Leitungsstrukturen, mit eingeflossen in die Argumentationshilfe der Projektgruppe Leitungsstrukturen zum Thema „Leitungsstrukturen im pröpstlichen Amt in den zukünftigen Kirchenkreisen“ und in die Formulierung der gesetzlichen Regelungen. Apr. 2006 Sep. 2007 20. VerfÄndG Kirchengesetz zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes Sep. 2008 VisitationsG Die bestehenden Bestimmungen bleiben unverändert. Eingeflossen in die Diskussion um das Leitungsverständnis der Pröpstinnen und Pröpste in der Projektgruppe Leitungsstruktur, im Pröpstekonvent, in die Argumentationshilfe der Projektgruppe Leitungsstrukturen zum Thema „Leitungsstrukturen im pröpstlichen Amt in den zukünftigen Kirchenkreisen“ und in das Visitationsgesetz. Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle Gesprächen in den Gemeinden, c) Vermittlung der Anliegen der Kirchengemeinden und der Gestaltungsräume (Region, Kirchspiel o.ä.) sowie der Bezirke hin zum Kirchenkreis, d) Konzeptionsentwicklung, e) Unterstützung der Kooperation und Förderung bei Fusionen von Gemeinden, f) Pflicht zur eigenen Fortbildung. A-Beschluss 3. Beschlüsse zur Verwaltung Beschluss 13 Jedem Kirchenkreis ist ein Verwaltungszentrum, d.h. max. zwölf, zugeordnet. Mehrere Kirchenkreise können auch gemeinsam ein Verwaltungszentrum nutzen. A-Beschluss Beschluss 14 Die Verwaltung wird auch auf der Kirchenkreisebene ausdrücklich in der Verfassung verankert. Für Organisationsmodelle einer Kirchenkreisverwaltung wird eine Kirchenkreisordnung (gemäß Art. 50 der Verfassung) erarbeitet. A-Beschluss Beschluss 15 Die Verwaltungsaufgaben und Satzungen werden, soweit die regionalen Bedarfe es zulassen, standardisiert und im Rahmen einer Qualitätssicherung kontrolliert. Der Synode wird auf ihrer Sitzung im Februar 2005 ein Zeit- und Projektplan für die Standardisierung und Umsetzung vorgelegt. B-Beschluss So umgesetzt. Ergänzend dazu Erarbeitung einer Vorlage für einen Kooperationsvertrag zwischen Kirchenkreisen und einer Musterdienstvereinbarung sowie des „Orientierungsrahmens für Vereinbarungen über den Ausgleich und die Milderung von Nachteilen infolge der Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen“ Sep. 2006 2. StrRefG KKVwG Die Kirchenkreisverwaltung wird in Art. 35 der Verfassung erwähnt. Das Kirchenkreisverwaltungsgesetz bietet einen ausreichenden Rahmen für Organisationsmodelle. Sep. 2006 18. VerfÄndG KKVwG Die Verwaltungsaufgaben sind durch den Leistungskatalog des KKVwG standardisiert. § 6 enthält Ausführungen zur Wirtschaftsprüfung. Durch das 13. Finanzgesetz-Änderungsgesetz wurden die Finanzsatzungen der Kirchenkreise standardisiert. Ein einheitlicher Kontenplan und Buchungsrichtlinien wurden verabschiedet und als Rechtsverordnung erlassen. Ein Kontrakt mit der Universität Hamburg über eine Organisationsanalyse in drei Kirchenkreisverwaltungen wurde geschlossen. Sep. 2006 Sep. 2007 KKVwG 13. FinanzgesetzÄnderungsgesetz 13 Reformbeschlüsse Beschluss 16 Die kirchenrechtlichen Verwaltungsbestimmungen werden mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung überprüft und gegebenenfalls geändert oder aufgehoben. B-Beschluss Beschluss 17 Um weitere Einsparungen realisieren zu können, muss der Arbeitsumfang in den Verwaltungen weiter reduziert werden. Dies ist u.a. möglich durch: a) den Einsatz leistungsfähigerer und prozessoptimierender EDV, b) die Zusammenarbeit (oder Fusion) auf Gemeindeebene und im Zusammenhang damit die Reduzierung auf Gemeindeebene anfallender Verwaltungsvorgänge, c) Abbau von Genehmigungsvorbehalten. A-Beschluss Beschluss 18 1. Die Verwaltung in Nordelbien wird eine Kosten-Leistungs-Rechnung einführen. A-Beschluss 2. Dabei soll geprüft werden, wann eine Umstellung des Rechnungswesens auf kaufmännische Buchführung sinnvoll ist. B-Beschluss Ergebnis Wird bearbeitet mit Blick auf die Themen Haushalt- und Kassenwesen, Liegenschaften (insbesondere Pastoratsvorschriften) und Bauwesen (insbesondere Genehmigungsvorbehalte). Rechtsquelle Ende 2009 2005 - 2009 a) Auswahl einheitlicher Software und Gründung einer nordelbischen EDV-Koordinierungsgruppe b) Geschieht durch Fusion von Kirchengemeinden c) S.o. unter Beschluss 16 Das Nordelbische Kirchenamt plant die Umstellung auf kaufmännische Buchführung bis 2010. Mehrere Kirchenkreise planen diese Umstellung bereits zum Zeitpunkt ihrer Fusion im Mai 2009. Beschluss 19 Die notwendigen Rahmenbedingungen Umgesetzt im Kirchenkreisfür die kirchlichen Verwaltungen werverwaltungsgesetz den einheitlich kirchengesetzlich festgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen so zu definieren, dass Kosteneinsparungen erreicht und gleichwohl eine effektive professionelle Arbeit sichergestellt wird. Für die Gemeinden besteht Anschluss- und Benutzungspflicht. Folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen: a) Festlegung der von der Kirchenverwaltung für den Kirchenkreis und die dem Kirchenkreis angehörenden Kirchengemeinden wahrzunehmenden Aufgaben (Regelaufgaben), 14 Datum 2009/2010 Sep. 2006 KKVwG Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle b) Verpflichtung des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden sowie deren unselbständiger Dienste und Werke, die Regelaufgaben durch die örtlich zuständige Kirchenverwaltung wahrnehmen zu lassen, c) Schaffung der Möglichkeit, die Rechts- und die Wirtschaftsaufsicht über die dem Kirchenkreis angehörenden Kirchengemeinden, die kirchenaufsichtlichen Befugnisse im Baubereich der Kirchengemeinden sowie weitere kirchenaufsichtliche Befugnisse des Kirchenkreises auf die Kirchenverwaltung zu übertragen, d) Regelung der Verwaltungskosten, e) Haftungsbestimmungen. A-Beschluss Beschluss 20 Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, ob es sinnvoll ist, vom Nordelbischen Kirchenamt folgende Aufgaben zentral wahrnehmen zu lassen: a) Rahmenvorgaben, b) Setzung von Standards, c) EDV-Konzeption (mit verbindlicher Geltung für ganz Nordelbien) im Zusammenwirken mit den Leiterinnen/Leitern der Kirchenkreisverwaltungen, d) Rechtsmittelverfahren im Friedhofswesen, e. Rechtsmittelverfahren/ Erlasse im Bereich der Kirchensteuer und andere steuerrechtliche Fragen, f) Erteilung kirchenaufsichtlicher Genehmigungen insbesondere im Bereich des Bauwesens für denkmalgeschützte Gebäude, Sakralbauten etc., g) Personalverwaltung der Ordinierten inkl. Dienstwohnungsberechtigung, h) Beihilfeberechnung für alle kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen, i) Zahlbarmachung von Gehältern aller Mitarbeitenden, Eingruppierungen, Beratung in Tarifangelegenheiten, Rechtsberatung, Versendung von Bescheiden. Die Ergebnisse des Prüfauftrages einschließlich der nötigen rechtlichen Voraussetzungen sollen der Synode auf ihrer Tagung im September 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. B-Beschluss Die bisherigen Zuständigkeiten sind im Nov. 2008 Wesentlichen als sinnvoll bestätigt worden: Die Punkte a,b,c,f,g und h werden zentral, die Punkte d,e und i werden dezentral wahrgenommen. Das Ergebnis des Prüfauftrags ist von der Kirchenleitung im November 2008 bestätigt worden. 15 Reformbeschlüsse Beschluss 21 Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, ob die Revisionsaufgaben für die Kirchenkreise und für die Nordelbische Ebene von einem zentralen Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen werden sollen. B-Beschluss Ergebnis Datum Rechtsquelle Ergebnis des Prüfauftrags: Die Fachaufsicht der Rechnungsprüfung der Kirchenkreise soll beim Rechnungsprüfungsamt der Nordelbischen Kirche angesiedelt werden. Dieses Ergebnis ist im April 2009 an die Entscheidungsgremien zur weiteren Beratung weitergegeben worden. 4. Beschlüsse zu Diensten und Werken Beschluss 22 Es ist zu prüfen, wie Aufgaben und Inhalte von Diensten und Werken der Nordelbischen Kirche im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Buchst. a der Verfassung und der Dienste und Werke der Kirchenkreise in Regionalzentren wahrgenommen werden. Der nordelbische und der regionale Bezug der Themenfelder werden miteinander verzahnt. Der Sitz der Regionalzentren orientiert sich möglichst an vorhandenen Standorten. Er muss nicht identisch sein mit dem Sitz der Verwaltungszentren. Die Steuerung wird durch Zielvereinbarungen und Priorisierungsentscheidungen vorgenommen. Die Anzahl der Regionalzentren wird nach folgenden drei Kriterien festgelegt: - Gewährleistung spürbarer Unterstützung der Gemeinden, - Sicherstellung von Relevanz im öffentlichen Diskurs, - Finanzen. B-Beschluss Beschluss 23 Zu prüfen sind: - geeignete Rechtsform (Verband, Anstalt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, u.a.), - effiziente Steuerungsmodelle, - Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe, - Unterstützung von Prioritätenentscheidungen durch Zielvereinbarungen, - Modalitäten einer gemeinsamen Finanzierung (z.B. Vorwegabzug). B-Beschluss 16 Eine organisatorische Verbindung zwiFeb. 2008 schen den Diensten und Werken der nordelbischen Ebene und denen von Kirchenkreisen in Regionalzentren wurde nicht verwirklicht. Träger der Regionalzentren sind die Kirchenkreise, die Nordelbische Ebene ordnet ihre Dienste, Werke und Beauftragungen in sieben Hauptbereichen. Zwischen beiden Ebenen soll es eine verbindlich geregelte Zusammenarbeit über Kontrakte und Zielvereinbarungen geben. Zurzeit bestehen in Breklum und Rendsburg zwei Regionalzentren als Pilotprojekte, in denen die Verknüpfung der übergemeindlichen Arbeit auf Kirchenkreisebene und mit der nordelbischen Ebene erprobt wird. Die Pilotphase dauert noch bis 2013 an und wird durch die Gesamtkonferenz der Dezernentinnen / Dezernenten und der Hauptbereichsleitungen begleitet und ausgewertet. 23. VerfÄndG Siehe oben die Ergebnisse zu Beschluss 22 Werkeneuordnungsgesetz Die Nordelbischen Dienste und Werke wurden neu in sieben Hauptbereiche geordnet. An der Einführung eines Zielsteuerungssystems wird zur Zeit gearbeitet. Feb. 2008 Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle Beschluss 24 Weiterhin sind folgende Aspekte zu Siehe oben die Ergebnisse zu überprüfen: Beschluss 22 - In der Regel gehören alle rechtlich nicht selbständigen Dienste und Werke der Nordelbischen Kirche und der Kirchenkreise zu einem Regionalzentrum, - Welche rechtlich unselbständigen Dienste und Werke sollen auf Grund ihrer Arbeitsweise keinem Regionalzentrum angehören? - Welche rechtlich selbständigen Dienste und Werke der Nordelbischen Kirche und der Kirchenkreise sollen einem Regionalzentrum angehören? - Welche rechtlichen Möglichkeiten sollen bestehen, dass auch rechtlich selbständige Einrichtungen sich einem Regionalzentrum anschließen können? B-Beschluss 5. Beschlüsse zum Bischofsamt Beschluss 25 Die Kirchenleitung legt der Synode zum Thema „Bischofsamt“ drei Alternativen vor: A. Drei Bischöfinnen/Bischöfe (Modell 2+1) B. Ein/e Bischöfin/Bischof mit zwei Landespröpstinnen/-pröpsten C. Zur Stärkung der Einheit der NEK und der entsprechenden Wahrnehmung der Leitungsverantwortung durch Synode, Kirchenleitung und Bischofsamt nach innen und nach außen werden für die NEK künftig keine Sprengel mehr vorgesehen und die Wahrnehmung des Bischofsamtes durch eine Person vorgesehen, und zwar mit folgenden Maßgaben: a) Das Bischofsamt wird verbunden mit - Vorsitz in der Kirchenleitung, - Klarem Bezug zum NKA, - Vertretung der NEK gegenüber dem Land Schleswig-Holstein und gegen-über der Freien und Hansestadt Hamburg, - Vertretung der NEK in der EKD usw., - Vorsitz im Pröpstekonvent. Keines der drei Modelle wurde direkt Sep. 2007 umgesetzt. Nach ausführlicher Diskussion wurde beschlossen: Eine Landesbischöfin / ein Landesbischof mit Vorsitz der Kirchenleitung und Sitz am Ort der Kirchenleitung und des Kirchenamtes. Zwei weitere Bischöfinnen / Bischöfe mit Schwerpunkten der Arbeit im Sprengel, in diesem Zusammenhang Reduzierung auf zwei Sprengel: Schleswig und Holstein und Hamburg-Lübeck. Im Bischofsrat entscheidet bei fehlendem Konsens die Landesbischöfin/ der Landesbischof. 19. VerfÄndG Kirchengesetz zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes 17 Reformbeschlüsse Ergebnis Datum b) Für die Dauer der Legislaturperiode ist die Vertretung durch ein geistliches Mitglied der Kirchenleitung hauptamtlich sicher zu stellen. c) Bisherige Aufgaben in den bisherigen Sprengeln werden soweit wie möglich den Pröpstinnen/Pröpsten zugeordnet. Die Synode bittet die Kirchenleitung, zur April-Synode 2005 eine detaillierte Ausarbeitung der Modelle - Modell A, - Modell B und Modell C zur Beratung vorzulegen. Dabei ist insbesondere auf eine Präzisierung der Leitungsstrukturen Wert zu legen. A-Beschluss Beschluss 26 Ein Bischofsamt soll auch bei Variante A dauerhaft mit dem Vorsitz der Kirchenleitung (und der Vertretung bei beiden Landesregierungen) verbunden werden. Der Dienstsitz ist am Sitz der Kirchenleitung und des Nordelbischen Kirchenamtes. A-Beschluss Die Landesbischöfin/ der Landesbischof wird erst nach Gründung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland gewählt werden. Als Sitz ist Schwerin vorgesehen. Das Kirchenamt in Kiel bleibt erhalten. Eine Außenstelle wird in Schwerin eingerichtet. 6. Beschlüsse zu Finanzen Beschluss 27 Die Einführung des freiwilligen Kirchgeldes soll als Instrument zur Optimierung der kirchlichen Einnahmen genutzt werden. C-Beschluss Keine gesetzlichen Regelungen. In der Praxis weit verbreitet. Beschluss 28 Zur Optimierung kirchlicher Einnahmen Keine gesetzlichen Regelungen. In der sollen die Möglichkeiten des FundraiPraxis weit verbreitet. sing, des Sponsoring, der Fördervereine, der Stiftungen und weiterer Maßnahmen vermehrt genutzt und durch Fortbildung gefördert werden. C-Beschluss Beschluss 29 Die Neuregelung des § 7 Finanzgesetz soll auf der Synode im Februar 2005 beschlossen werden. Für die Entscheidungsfindung auf der Synodentagung im Februar 2005 sollen Alternativberechnungen mit einer Aufteilung 85 % Gemeindeglieder und 15 % Wohn- 18 Schlüssel für die Verteilung des Kirchensteueraufkommens zwischen den Kirchenkreisen: 75% Gemeindglieder und 25% Wohnbevölkerung; der Kirchenkreis Eiderstedt erhält 0,3% des Kirchensteueraufkommens als Sonderzuweisung; 3% des den Kirchenkreisen Mrz. 2009 Rechtsquelle Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung Reformbeschlüsse bevölkerung vorgelegt werden. Die besondere Struktur des Kirchenkreises Eiderstedt soll im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. A-Beschluss Beschluss 30 Es soll über § 12 Finanzgesetz eine einheitliche verbindliche Regelung mit wenigen Öffnungsklauseln für die Finanzverteilung in den Kirchenkreisen geben. A-Beschluss Ergebnis zustehenden Kirchensteueraufkommens werden nach dem Maßstab des Bauvolumens der denkmalgeschützten Gebäude verteilt; 5% fließen in einen Sonderfond. Datum Feb. 2005 Erweiterung der Definition des Begriffes Sep. 2007 der Schlüsselzuweisung von den Mitteln allein aus Kirchensteuereinahmen auf zusätzlich zu verteilende Mittel, die vom Nordelbischen Kirchenamt treuhänderisch verwaltet und erst nach Abrechnung an die Kirchenkreise und die nordelbische Ebene ausgezahlt werden. Einführung der Finanzblöcke „Gemeindeanteil“, „Kirchenkreisanteil“ und „Gemeinschaftsanteil“, letzterer als Vorwegabzug. Festlegung der Gemeindegliederzahl als grundsätzlichem Verteilmaßstab der Mittel. Möglichkeit, zusätzliche Kriterien bis zu einem Gesamtumfang von 40% des Gemeindeanteils für einen aufgabengerechten Ausgleich von Kräften und Lasten einzubringen. Anrechnung der Vermögenserträgnisse der Kirchengemeinden, allerdings nur bis zu 50%, und gleichzeitig die Schaffung der Möglichkeit von Ausgleichszahlungen für vermögensschwache Gemeinden. Regelung zum Konjunkturgewinn bei Veräußerung von Pfarrvermögen: Bis zu 20% dieses Konjunkturgewinns dürfen mit Genehmigung des Kirchenkreisvorstandes von der Gemeinde für einen „dringenden örtlichen Bedarf“ verwandt werden. Beschwerderecht der Gemeinden. Rechtsquelle 16. VerfÄndG 10. FinanzgesetzÄnderungsgesetz 13. FinanzgesetzÄnderungsgesetz 19 Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle 7. Beschlüsse zur Personalbewirtschaftung Beschluss 31 Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, wie das Problem gelöst werden kann, dass die Kirchenkreise Pfarrstellen einsparen möchten, aber die NEK weiterhin Anstellungsträgerin der Pastorinnen und Pastoren ist. Dabei soll insbesondere die Nutzung bestehender Instrumentarien mit bedacht werden. B-Beschluss Beschluss 32 A. Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, - ob und unter welchen Bedingungen es sinnvoll ist, eine Messzahl für die Aufwendungen für die Pfarrbesoldung und –versorgung festzulegen und/oder - ob es zur Einhaltung solch einer Messzahl geboten ist, die Bezüge und Pensionen der Pastorinnen und Pastoren zu kürzen oder die Zahl der Pfarrstellen einzuschränken. B. Die Kirchenleitung wird gebeten, zu prüfen: Personalentwicklungsplan für die nicht-theologischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ganzen Kirche, Strukturanpassungsfonds, Verantwortung für gerechte Regelungen bei der Reformumsetzung, Gesamtsolidarität. B-Beschluss Beschluss 33 Die Synode bittet die Kirchenleitung, im Rahmen der Beratungen über die Zukunft der Ortsgemeinden und ihrer Aufgaben prüfen zu lassen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es ermöglicht werden kann, die Anstellungsträgerschaft für hauptamtlich Mitarbeitende auf Kirchenkreisebene anzu- 20 Fortschreibung des Gesamtpfarrstellenplans; Erarbeitung eines Genehmigungsverfahrens für die Aufhebung und Änderung von Pfarrstellen; Festlegung eines Pfarrstellenquotienten für Kirchenkreise mit einem nordelbischen Grenzwert, bei dessen Unterschreiten die Kirchenkreise zbV-Stellen anteilig mit finanzieren müssen; Feb. 2006 2006 und 2008 ausführliche Synodenberatung und Beschlüsse zu allen Faktoren der kurz-, mittel- und langfristigen Personalplanung Nov. 2006 Nov. 2008 Intensive Diskussion in der Projekt2006 - 2008 gruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“. Keine grundsätzlichen Änderungen in der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse in nordelbischer Anstellungsträgerschaft. Veröffentlichung eines in der Kirchenleitung beratenen Papiers „Öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse in der NEK” in der Synode im Juni 2009. Weitere Bearbeitung durch das Nordelbische Kirchenamt. Zum Thema „Gerechte Regelungen, Gesamtsolidarität” im November 2006 Veröffentlichung eines Papiers „Personalwirtschaft in der Nordelbischen Kirche - zum Umgang mit sinkender Beschäftigung im Bereich der Angestellten und Arbeiterinnen.” In der derzeitigen Lage keine kircheneigenen Eingriffe in das Besoldungssystem Veröffentlichung eines in der Kirchenlei- Sep. 2008 tung beratenen Papiers "Alternative Anstellungsträgerschaften. Chancen einer neuen Organisationsstruktur kirchlicher Arbeit in der Nordelbischen Kirche" bei der Synode im Juni 2009. Weitere Bearbeitung durch das Nordelbische Kirchenamt. 11. FinanzgesetzÄnderungsgesetz Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle siedeln. Dabei ist darauf zu achten, dass durch gesetzlich verbindliche Ausführungsbestimmungen dem Bedürfnis der Gemeinden nach Selbständigkeit und Selbstbestimmung in Personalangelegenheiten Rechnung getragen wird, aber auch eine „schlanke“ Personalbewirtschaftung ermöglicht wird. B-Beschluss 8. Beschluss zur Prioritätenfindung Beschluss 34 Die Synode nimmt das Verfahren zur Prioritätensetzung zur Kenntnis. Sie bittet die Kirchenleitung, gemäß diesem Verfahren zur Synodentagung im April 2005 die Arbeitsbereiche für die gesamten kirchlichen Aufgaben der NEK festzulegen, die erforderlichen Gewichtungen vorzunehmen und beides der Synode vorzulegen. Anzustreben ist, dass erste Umsetzungen schon im Haushaltsjahr 2005 zu realisieren sind. A-Beschluss So umgesetzt. Die Ergebnisse sind eingeflossen in die Gründung der Hauptbereiche kirchlicher Arbeit. Feb. 2008 So umgesetzt mit der Gründung der Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung 2005 - 2009 Werkeneuordnungsgesetz 9. Beschluss zur Umsetzung Beschluss 35 Die Synode bittet die Kirchenleitung, zur Umsetzung der Reformbeschlüsse ein Verfahren gemäß beigefügtem Vorschlag zu beschließen. Die Gleichstellungs- und Genderbeauftragte der NEK ist im Umsetzungsprozess beratend zu beteiligen. A-Beschluss 10. Folgebeschlüsse Änderungen im Wahlrecht Mitarbeitende können weiterhin in den Nov. 2007 Kirchenvorstand ihrer Anstellungsgemeinde gewählt oder berufen werden, müssen aber nicht mehr zwangsläufig darin vertreten sein. Aufhebung der Wahlkörper zur Wahl der Synoden. Die Kirchenkreissynoden werden ausschließ- Sep. 2008 lich durch Vertreter aus den Kirchenvorständen gewählt und die Mitglieder der Nordelbischen Synode ausschließlich von den Mitgliedern der Kirchenkreissynoden. Die Kammer für Dienste und 22. VerfÄndG KVBG 24. VerfÄndG SynWahlG 21 Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung Reformbeschlüsse Ergebnis Datum Rechtsquelle Werke behält für die Nordelbische Synode ein Vorschlagsrecht für Synodenkandidatinnen und -kandidaten. Diese werden dann von der noch amtierenden für die neue Synode gewählt. Regelungen für Fusionen von Kirchengemeinden und Gründung von Gemeindeverbänden Sep. 2007 21. VerfÄndG Regelungen für die Entwidmung, Umnutzung, Fremdnutzung und Veräußerung sowie den Abbruch von Kirchen Sep. 2005 Nov. 2006 17. VerfÄndG WidmungsG Sep. 2005 1. StrRefG Übergangsvereinbarungen für das pröpstliche Amt im Rahmen der Neuordnung der Kirchenkreise 22 Aufgabe der fusionierenden Kirchenkreise ist es, ihre zukünftige Leitungsstruktur zu beraten. Durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Kirchenkreissynoden müssen sie diese in einer sogenannten Überleitungsvereinbarung im Rahmen der rechtlichen Bedingungen verbindlich klären. Außerdem Regelungen für mögliche Ausgestaltung der Leitungsstrukturen im Übergang von den bisherigen zu den neuen Kirchenkreisen. I. Erste Einsparungsund Kürzungsprozesse (1993-2001) 23 I. Erste Einsparungsund Kürzungsprozesse (1993-2001) In den Jahren nach der Wiedervereinigung stieg das Kirchensteueraufkommen der Nordelbischen Kirche zunächst um 14,2%, um dann zwischen 1993 und 2004 in zwei Wellen um fast 30% regelrecht einzubrechen. Bezieht man die Preissteigerung dieser Jahre mit ein, verlor die Nordelbische Kirche in diesen elf Jahren sogar fast 40% ihrer Finanzkraft. Ab 2005 stiegen die Kirchensteuereinnahmen dann zwar konjunk- turbedingt wieder an, lagen 2008 aber unter Berücksichtigung der Preisentwicklung immer noch etwa 14% unter denen von 1990. Diese eklatanten Einnahmeverluste wurden seit Mitte der neunziger Jahre zum Motor für umfassende Einsparungs-, Strukturanpassungs- und Reformprozesse auf allen Ebenen der Nordelbischen Kirche. 400000000 350000000 300000000 250000000 200000000 150000000 100000000 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 Das Kirchensteuernettoaufkommen der Nordelbischen Kirche 1990 bis 2008 nominell (durchgehende Linie) und in den Preisen von 1990 (gestrichelte Linie) 24 2008 I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse 1. Der Start ins Minus (1993-1996) Anfang 1993 rechnete das Nordelbische Kirchenamt mit einem Minus von 5,7%. „Die Zeit, da die Einnahmen ohne Weiteres die Ausgaben decken, geht zu Ende“, konstatierte Kirchenamtspräsident Prof. Blaschke auf der Synodaltagung im Januar des Jahres. Der vorgelegte Haushalt sei „der Start ins Minus“. Eine Aufnahme von Darlehen zur Ausgabendeckung wurde in diesem Jahr das erste Mal eingeplant, konnte aber durch Entnahme aus Rücklagen und die in der Folge vorgenommenen Ausgabenkürzungen im Großen und Ganzen vermieden werden. Auf der Synodaltagung im Oktober 1993 entwarf dann Oberkirchenrat von Heyden in seinem Referat über die zukünftige Entwicklung des Kirchensteueraufkommens ein düsteres Bild. Aufgrund der stark zurückgehenden Mitgliederzahlen, der Steuerpolitik und der zurückgehenden Beschäftigungszahlen sei in den kommenden Jahren mit deutlich weniger Einnahmen zu rechnen. Handle die Kirche nicht rechtzeitig, werde der Anteil an Rechtsverpflichtungen in Form von Gehältern und Versorgungsleistungen in einem Umfang steigen, der dazu führe, dass kaum noch Handlungsspielraum bestehe oder sogar Rechtsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden könnten. Diese Prognose löste in der Synode einen regelrechten Schock aus, der noch verstärkt wurde durch den Vortrag von Oberkirchenrat Gerd Heinrich über „Kirchliches Leben mit weniger Geld. Theologische Überlegungen für die Nordelbische Synode“, in der er aus theologischer Sicht Prioritäten für die anstehende Einsparungsdebatte formulierte und dabei vorschlug, vor allem die Arbeit der Dienste und Werke abzubauen. Der Vortrag löste eine kontroverse Debatte um das Verhältnis von Gemeinden und übergemeindlicher Arbeit aus. Die Nordelbische Synode ist seinem Vorschlag und dem ihm zugrunde liegenden Kirchenbild dann letztendlich nicht gefolgt, sondern hat am „Zwei-Säulen-Modell“ eines gleichberechtigten Nebenein- anders von gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeit festgehalten. 2. Erste Maßnahmen (1994/95) Ende 1993 setzte die Kirchenleitung einen Strukturausschuss ein, der den Auftrag erhielt, Vorschläge für die nötigen Sparmaßnahmen zu erarbeiten. Unter Leitung von Propst Dr. Hasselmann erarbeitete er konkrete Schritte in Absprache mit dem Nordelbischen Kirchenamt, der Kammer für Dienste und Werke und den Kirchenkreisen, die in nacheinander folgenden Prozessen (Strukturanpassung I-III) in den kommenden Jahren umgesetzt wurden. Der Strukturausschuss verzichtete aufgrund der Erfahrungen mit den als fruchtlos erlebten Strukturdebatten von 1984 in der Folge bewusst darauf, grundsätzliche Prioritäten oder inhaltliche Aussagen über eine neue Aufteilung zwischen Gemeinden und Diensten und Werken zu treffen, sondern beschloss, eher pragmatisch vorzugehen. 2.1. Versorgung Die Versorgungslasten aus dem Sachbuch 09 und die gesamtkirchlichen Ausgaben aus dem Sachbuch 08 wurden ab 1996 in einen Vorwegabzug übertragen und dafür der Nordelbische Anteil gegenüber dem Kirchenkreisanteil von bisher 30% auf 17,33% gekürzt. Gleichzeitig wurde der Finanzbeirat als Mitwirkungsgremium der Kirchenkreise geschaffen. 2.2. Dezernats-Budgets Auf Anregung des Strukturausschusses wurde für den Haushalt der nordelbischen Ebene die Sachbücher nach Dezernaten eingeführt, um klare Verantwortlichkeiten für die Bewirtschaftung von Budgets und damit Anreize zur sparsamen Haushaltsführung zu schaffen. In der Praxis ergaben sich durch dieses Modell allerdings Folgeprobleme, weil Verantwortlichkeiten und Anreize nicht transparent auf die einzelnen Dienste und Werke übertragen wurden. 25 2.3. Dienste und Werke Ende 1994 wurde bekannt, dass mit noch größeren Einnahmeausfällen als bisher angenommen, im Umfang von etwa 25%, zu rechnen sein würde. Für die Dienste und Werke wurde deshalb 1995 eine Haushaltssperre von 5% eingesetzt. Dezernate und Dienste und Werke wurden aufgefordert, bis 1997 10% Personaleinsparungen umzusetzen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse war schwierig, weil es kein von allen verabredetes, transparentes Verfahren gab. So ergaben sich Stellenkürzungen eher aufgrund des zufälligen Ausscheidens der Stelleninhaber und durch Einzelentscheidungen der Dezernentinnen/ Dezernenten als aufgrund einer durchgehenden Strategie. Gleichzeitig wurde den Verantwortlichen deutlich, dass eine lineare Kürzung der Ausgaben auf Dauer als Strategie nicht ausreichen würde, sondern grundsätzliche Strukturüberlegungen nötig seien. So begann in den Jahren nach 1997 zwischen Strukturausschuss, Kammer für Dienste und Werke, Dezernaten und Kirchenleitung eine erste Prioritätendebatte und die Suche nach neuen Strukturen, Refinanzierungsmöglichkeiten und Kooperationen. Folgende Maßnahmen wurden dann bis 1998 umgesetzt: • Übertragung der Trägerschaft für die Krankenhausseelsorge auf die Kirchenkreise mit einer Übergangsfinanzierung der nordelbischen Ebene, • Streichung oder Kürzung von Zuschüssen an Einrichtungen (Rissen, Alten Eichen, Wichernschule, Rauhes Haus, Nordelbisches Missionszentrum, kirchenmusikalische Ausbildung an den Hochschulen Kiel und Flensburg, Zuschüsse an Hochschulen Lübeck und Hamburg, Sanierung der Stiftung Alsterdorf), • Stellenkürzungen im Nordelbischen Jugendwerk, im Nordelbischen Frauenwerk, im Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt, in der Evangelischen Studentengemeinde, im Gemeindedienst, in der Seemannsmission, • Organisatorische Trennung vom Amt 26 für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprechern, Kürzungen beim Presseverband und der Kirchenzeitung. 2.4. Nordelbisches Kirchenamt Im Nordelbischen Kirchenamt wurden die Kosten u.a. durch Vorruhestandsregelungen, Stellenstreichungen, Vakanzen, Versetzungen, Zusammenlegung von Dezernaten und die Privatisierung der Kantine gesenkt. 2.5. Pastorinnen und Pastoren • Stellenkürzungen und -streichungen, nicht nur auf nordelbischer Ebene, sondern auch auf der von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, • Senkung der Vikariatsplätze, • Aufrechterhaltung der Gehaltskürzung in den ersten Amtsjahren, • Kooperation mit den Landeskirchen Mecklenburg und Pommern im Bereich des Pastoralkollegs und der Pfarrstellenausschreibung, • Beginn einer Personalentwicklungsplanung 2.6. Pragmatische Maßnahmen • Verlängerung von Vakanzen, • Aufnahme von Darlehen, • Vorträge ins neue Haushaltsjahr, Rückgriff auf Clearing-Mittel, • Doppelhaushalte, • Einführung des freiwilligen Kirchgeldes, • Haushaltssperren. 3. Die zweite Welle (1997/98) Ab April 1997 wurde die Strukturanpassung II in Angriff genommen. 7,9 Mio. DM 1997 und 6,3 Mio. DM 1998 mussten auf nordelbischer Ebene eingespart werden. Der immense Druck wurde spürbar in der Weigerung des Hauptausschusses, den Haushalt des Jahres zu genehmigen und seiner Aufforderung an die Kirchenleitung, deutlichere Zeichen in Richtung Strukturveränderung und Haushaltskonsolidierung zu setzen, um die nötige Darlehensaufnahme zur Deckung des Haushalts so ge- I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse ring wie möglich zu halten. Erneut wurden in den Diensten und Werken und im Nordelbischen Kirchenamt Stellen gekürzt oder gestrichen. Die Beseitigung vermeintlicher Doppelstrukturen, etwa im Bereich der Predigerseminare, Akademien und der missionarischen Arbeit, rückte dabei als Strategie in den Mittelpunkt. Darüber hinaus geriet die durch die Senkung der Einkommensteuersätze ab 1999 erwartete dritte Kürzungswelle das erste Mal in den Blick der Entscheidungsgremien. Parallel zum Ringen um die nötigen Kürzungsbeschlüsse und ihre praktische Umsetzung richtete sich die Aufmerksamkeit der Beteiligten dabei immer wieder auch auf die sich hinter den finanziellen Problemen verbergenden grundsätzlichen kirchlichen Probleme. Vor diesem Hintergrund entstand der Beschluss zu einer Synodaltagung mit dem Schwerpunktthema „Zukunft der Kirche – Kirche mit Zukunft“. 4. Die Synodaltagung „Zukunft der Kirche - Kirche mit Zukunft“ (1997) Im Juni 1997 traf sich die Nordelbische Synode zum Thema „Zukunft der Kirche Kirche mit Zukunft. Haus aus lebendigen Steinen.“ Das für diese Synodaltagung von einer Arbeitsgruppe im Laufe eines Jahres vorbereitete Papier enthält eine Analyse der gesellschaftlichen und kirchlichen Wirklichkeit, Visionen für eine Kirche der Zukunft und konkrete Problemanzeigen, Leitsätze und Anträge zu den Bereichen "Kommunikation des Glaubens und Öffentlichkeit", "Mitgliedschaft und Beteiligung", "Die Kirche und ihr Geld", "Kirche als Gemeinde, Kirche auf allen Ebenen" und "Ein Amt – gegliedert in viele Dienste." Die gegenwärtige Situation wird als Krise wahrgenommen, in der Menschen in Gesellschaft und Kirche ihre Bindungen lokkern. Viele Menschen fühlten sich durch die Kirche nicht mehr vertreten und angesprochen, sie werde nur noch als bürokratische Amtskirche wahrgenommen. Es bestehe die Gefahr einer Erstarrung der In- stitution Kirche in Verwaltungsvollzügen und leerer Betriebsamkeit. Deshalb bedürfe es eines Reformprozesses, der die Kirche von Grund auf neu belebe. Unter dem Titel "Die Welt und die Zeit, in der wir leben" benennt das Papier dann Stichworte zu dem, was die Gegenwart prägt: das naturwissenschaftlich-technische Weltbild, die modernen Kommunikationstechnologien mit Chancen aber auch Risiken, die hohe Arbeitslosigkeit und Unausgewogenheit im Sozialsystem, globale Ungerechtigkeit, Genderfrage, Ausdifferenzierung der Gesellschaft und Säkularisierung. In der sich anschließenden ekklesiologischen Betrachtung wird die Kirche als Kreatur des Wortes Gottes und gleichzeitig als die erfahrbare, sozial und rechtlich verfasste Gestalt der Volkskirche beschrieben. Die darin liegende Spannung gelte es auszuhalten und für die Lebendigkeit und Wahrhaftigkeit der sichtbaren Kirche fruchtbar zu machen. Kirche müsse nach innen geschwisterlich und nach außen weltoffen sein. Gegenüber der Gesellschaft habe sie die Rolle der kritischen Mahnerin gegen jede Form von Götzendienst. Die Kirchenaustritte werden in diesem Zusammenhang als Folge von Fehlern und Versäumnissen der Kirche interpretiert, als Fehlen von "mutigem Bekennen, treuem Beten, fröhlichem Glauben, unerschrockener Liebe." Deshalb müsse sich die Kirche ändern. "Wir wollen eine hörende, betende, glaubende, bekennende und dienende Kirche werden." Dazu bedürfe es einschneidender Konsequenzen. Als Vision wird formuliert, dass die Kirche die Umbrüche der Jahrtausendwende mitgestalten müsse. Erfahrungen der Menschen müssten ihren Platz in der Kirche haben. Die Kirche müsse auf den Markt gehen, in die Welt aufbrechen. Kirche müsse sich verändern, damit sie in einer sich ändernden Gesellschaft in der Gesellschaft bleibe. Es gelte, die biblische Botschaft dialogisch zu entwickeln. Kirche müsse Beziehungen aufnehmen, Gemeinschaft eröffnen und Solidarität praktizieren. Wenn das gelänge, sei sie in der Lage, der 27 tiefen Sehnsucht nach Sinn und Orientierung Sprache zu geben und Ausdruck zu verleihen. Dabei sei dem Missverständnis entgegen zu wirken, dass der christliche Glaube losgelöst von der Gemeinschaft der Glaubenden gelebt werden könne. Das alles sei möglich zu erreichen, weil Gott der Kirche die nötige Kraft verheißen habe. Die Kirche der Zukunft eröffne auf vielfältige Weise Lebensräume. "Ein buntes, lebendiges Netzwerk wird sich entwickeln." Gruppen seien untereinander verbunden und würden sich in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptieren. In diese Richtung gelte es, sich mutig und geborgen in der Liebe Gottes aufzumachen. Das Papier regt an, in verstärktem Maße Glaubenskurse zu entwickeln und anzubieten, Laien vermehrt am Gottesdienst zu beteiligen, die modernen Medien professioneller als bisher zu nutzen und für guten und ausreichenden Religionsunterricht zu sorgen. Die Gemeindemitglieder "ermutigt die Synode, wahrhaftig und deutlich, identifizierbar und menschenzugewandt ihren christlichen Glauben zu leben." Weiterhin bittet die Synode die Kirchenleitung, neue Formen der Kirchenmitgliedschaft zu prüfen, neue Zahlungsmodelle neben der Kirchensteuer einzuführen, eine AG "Zukunftswerkstatt Kirche" und eine Projektbörse zu gründen, in der neue Denkmodelle und Projekte entwickelt werden, um das Profil einer protestantischen Volkskirche zu schärfen. Sie regt an, im Rahmen der EKD neue Maßstäbe zur Kirchensteuerbemessung zu diskutieren, Erfahrungen mit Spenden und Fundraising zu sammeln, Dienstrechtsund Besoldungsstrukturen zu vereinfachen und die Möglichkeit von Leistungszulagen zu prüfen. Sie bittet die Kirchenleitung, eine Erneuerung und Flexibilisierung des Tarifsystems mit Leistungszulagen statt Bewährungsaufstieg, die Verlagerung von Zuständigkeiten auf Kirchenkreise und Kirchengemeinden und den Entfall von Genehmigungsvorbehalten zu prüfen. Verwaltungen sollten zentralisiert und Verwaltungsabläufe vereinfacht sowie Zusammenschlüsse von Kirchenkreisen und Kir- 28 chengemeinden geprüft werden, um Geld einzusparen und kirchliches Leben zu stärken. Eine Themensynode "Kirche und Diakonie" wird vorgeschlagen. Von Kirchengemeinden wird verstärkt Innovation und Kooperation gefordert im Sinne einer Kirche in der Region. Dazu wird die Gründung eines Beirats vorgeschlagen, in dem vielfältige Formen der Kooperation und Innovation entwickelt werden, um Synergieeffekte und Einsparungen zu ermöglichen und zugleich das Leben in der Kirche durch Beteiligung der Betroffenen attraktiver und reicher zu machen, auch in Zusammenarbeit mit ökumenischen und nichtkirchlichen Gruppen. Dabei solle auch überprüft werden, ob bestimmte Themen noch aktuell oder schon überholt seien. Die Fähigkeit der Pastorinnen und Pastoren zur Zusammenarbeit mit Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen müsse verstärkt werden, sie seien besser fortzubilden, das Berufsbild müsse überprüft werden, Möglichkeiten der Bezahlung von Ehrenamtlichen, alternative Beschäftigungsverhältnisse und die Einrichtung einer Stellenbörse werden angeregt. Am Ende werden Handlungsmaximen formuliert. Die wachsenden Einnahmen hätten die Kirchenaustritte überdeckt und das Erkennen des geistlichen, geistigen und materiellen Wandels erschwert, sodass nicht rechtzeitig umgesteuert worden sei. Es gehe jetzt darum, auf allen Ebenen einen Diskussionsprozess zu initiieren, um inhaltliche Ziele, Prioritäten und Schwerpunkte festzulegen, die zu strukturellen Änderungen führen würden. Es müsse ein Instrumentarium für die Durchführung von Entscheidungen über Kürzungsmaßnahmen, Einschnitten und Aufgabe von Arbeitsfeldern entwickelt werden. Dazu gehöre das Gespräch mit den Betroffenen. "Letztendlich muss es das Ziel aller dieser Schritte sein, durch Umstrukturieren personelle und finanzielle Freiräume für neue Aktivitäten und Gestaltungen zu gewinnen, um unsere Kirche und ihre Botschaft in einer sich ständig ändernden Welt allen Menschen wieder näher zu bringen." I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse Mit dem Papier „Zukunft der Kirche - Kirche mit Zukunft. Haus aus lebendigen Steinen.“ wird der Wille der Nordelbischen Kirche deutlich, die finanzielle Krise als Chance für eine Kirchenreform zu begreifen und die durch finanziellen Reichtum lange überdeckte Mitgliedschafts- und Relevanzkrise anzupacken. Bei seiner Einbringung rief der Vorsitzende des Vorbereitungsausschusses, Herr von Scheliha, zu einem breiten Diskussionsprozess auf: „Es kann bei diesem Thema… nicht damit sein Bewenden haben, daß die Nordelbische Synode sich mit den Vorlagen beschäftigt, Beschlüsse fasst und sich über deren Umsetzung berichten läßt. Vielmehr muß die von dieser Synode eröffnete Diskussion auf allen Ebenen unserer Kirche… fortgesetzt und weitergeführt werden, denn: Kirche ist Gemeindekirche auf allen Ebenen oder sie ist nicht Kirche. Dieser Gedanke zieht sich wie der bekannte ‚rote Faden’ durch die gesamte Vorlage.“ Auf der Synodaltagung fand das Papier breite Zustimmung, auch wenn es einzelne unzufriedene Stimmen und Enttäuschungen über seinen fragmentarischen Charakter, einzelne Formulierungen und zu wenig berücksichtigte Themen gab. Komplette Ablehnung verbunden mit einer theologischen Fundamentalkritik an der "liberalen Volkskirche" äußerte Pastor Dr. Müller von der Sammlung um Bibel und Bekenntnis. Für ihn gehen Konzepte zur Reform der bestehenden Volkskirche am Kern des Problems vorbei, dass Gott in dieser Kirche schweige. Sie „verramsche“ das Evangelium. Traugott Giesen widersprach dem kritischen Kirchenbild Müllers: Er könne von der Kirche nur Gutes sagen, die Substanz sei gut, „Gott kommt mit uns schon klar“. Es sei anmaßend für einen Pastor zu behaupten, Gott schweige in der Kirche. Er könne höchstens sagen, dass er persönlich Gott nicht höre. Anderen Synodalinnen und Synodalen gingen die Thesen zu sozialer und globaler Ungerechtigkeit nicht weit genug. Es wurden auch Stimmen laut, die die Umsetzbarkeit des Papiers bezweifelten. Die kommende Synode werde noch genug damit zu tun haben, die schon beschlossenen Strukturmaßnahmen umzusetzen und dabei auch nur einiges von dem zu berücksichtigen, was das Papier anmahne. 5. Die dritte Welle (1998-2001) Nach der Kirchenwahl Ende 1996 beschäftigte sich die neue Synode erst im Februar 1998 erneut mit Einsparungs- und Strukturfragen. Die sogenannte "Strukturanpassung III" für die Jahre 1999/2000 betraf Kürzungen um 18%, etwa 14 Mio. DM. Propst Dr. Hasselmann sprach als Mitglied der Kirchenleitung in diesem Zusammenhang von „tiefen Eingriffen“. Es müsse bei den Diensten und Werken um den Abbau von Doppelungen und um Schließungen gehen, etwa bei Pädagogisch-Theologischen Instituten, Akademien, der Zusammenlegung von Nordelbischem Missionszentrum und Gemeindedienst, usw. Gleichzeitig wurden weitere pragmatische Maßnahmen beschlossen: • Streichung von Zuschüssen an EKDund VELKD-Einrichtungen • Umstrukturierung der Dezernate im Nordelbischen Kirchenamt • Einstellung der Zeitschrift „Blickpunkt Kirche“ Auch wurden zu diesem Zeitpunkt das erste Mal Kürzungen von Mitarbeitergehältern in den Blick genommen. Bischof Kohlwage unterstrich die Bedeutung dieses Prozesses mit den Worten: „Ein Unternehmen der vorgestellten Art hat es bisher in der Nordelbischen Kirche noch nicht gegeben.“ Bisher hätten die Zeichen in der Kirche immer auf Expansion gestanden. „Das ist nun nicht mehr möglich, wir müssen zurückfahren, ohne die Wesens- und Lebensäußerungen der Nordelbischen Kirche aufzugeben.“ 6. Der Prozess „Zukunft der Dienste und Werke“ (der sog. „LischkeProzess“ 1998-2001) Im Mai 1998 teilte die Kirchenleitung den 29 nordelbischen Diensten und Werken mit, dass sie sich im Rahmen der Strukturanpassung III auf ein Finanzvolumen von 25% unter dem gegenwärtigen würden einstellen müssen. Das entsprach Einsparungen in Höhe von 11 Mio. DM. Dabei sei, so Bischof Kohlwage in seinem Bericht aus der Arbeit der Kirchenleitung auf der Synodaltagung im September 1999, das Ziel wertkonservativ: Die Kirchenleitung wolle die Dienste und Werke als wichtige Angebote und Lebensäußerungen der Nordelbischen Kirche im Kern erhalten, ohne Arbeitsbereiche aufzugeben. In der Folge ergriffen die Kammer für Dienste und Werke und das Dezernat E des Nordelbischen Kirchenamtes in der Person von Oberkirchenrat Kurt Triebel die Initiative. Sie regten einen von einer externen Firma begleiteten umfassenden Restrukturierungsprozess der nordelbischen Dienste und Werke an, um zugleich mit den nötigen Einsparungen eine Struktur zu schaffen, in der auch mit weniger Geld die Arbeit so weit wie möglich erhalten bleiben könne. Die Kammer legte dabei besonderen Wert auf eine möglichst breite Beteiligung der betroffenen Einrichtungen. Dr. Lischke von der den Veränderungsprozess unterstützenden Firma Lischke-Consulting erläuterte auf der Synodaltagung im September 1999 sein Konzept. Veränderungen müssten immer auf drei Ebenen vollzogen werden: auf der Sachebene, mit Bezug auf Strukturfragen und in der Art und Weise, wie umstrukturiert werde. Der Widerstand gegen Veränderungen sei dabei meistens auf der dritten Ebene am größten. Ziel des Veränderungsprozesses müsse es sein, insgesamt die Effizienz der Dienste und Werke zu verbessern, Prioritäten neu zu setzen und neue Produkte und Leistungen anzubieten. Grundlegend dafür sei die Unterscheidung zwischen Primärund Sekundärbereichen in den Einrichtungen. Primärbereiche seien die Bereiche, in denen die unmittelbare inhaltliche Arbeit geleistet werde. Der Sekundärbereich bestehe aus den diesen Primärbereich unterstützenden Arbeitsanteilen, z.B. Sekretariat, Tagungs- und Bettenbetrieb, Reini- 30 gung, usw. Im Primärbereich müsse es um Prioritäten gehen, im Sekundärbereich um Wirtschaftlichkeit. Beides sei in der Vergangenheit vermischt worden, mit der Folge, dass der Ressourcenverbrauch intransparent sei. Überrascht habe ihn, dass sich die Leistungen der Dienste und Werke anders als erwartet nur wenig überschneiden würden. Im Bereich der Angebote gäbe es deshalb kein Einsparungspotential durch den Abbau von Doppelangeboten. Dies habe eine umfassende – und in dieser Gründlichkeit erstmalige – Bestandsaufnahme der Angebote aller Dienste und Werke ergeben. Trotzdem sei immer wieder zu fragen: „Gibt es für alle Leistungen Kunden? Machen wir diese Dinge auch zielorientiert? Haben wir auch für jeden Kunden die Leistung, die er haben will?“ Die strukturelle Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärbereich diene auch dazu, Preise deutlich zu machen und das Angebot- und Nachfrageprinzip einzuführen: Ein Referent müsse bei Veranstaltungen Kosten pro Teilnehmer an den Sekundärbereich abgeben. Dadurch entstehe Kostentransparenz und Kostenbewusstsein. Die Vorsitzende der Kammer für Dienste und Werke, Frau Stäcker, wies auf der Synodaltagung darauf hin, dass durch die Strukturanpassung I und II eine Reihe von Diensten und Werken bereits bis zu 25% an Stellen abgebaut hätten. In dem geplanten Umstrukturierungsprozess gehe es deshalb auch darum, die bisherigen Kostensenkungen in ihrer Verteilung auf die jeweiligen Dienste und Werke transparent zu machen, um die Fairness zu wahren. Die Nordelbische Synode stimmte der Konzeption des Prozesses „Zukunft der Dienste und Werke“ zu. So wurde die Arbeit in den kommenden Jahren im Zentrum für Dienste und Werke in der Gartenstraße in Kiel, im Christan-Jensen-Kolleg in Breklum und im später so genannten DorotheeSölle-Haus in Hamburg konzentriert. Dafür wurden einige andere, „traditionsreiche“ Standorte geschlossen. Der Koppelsberg als Zentrum der evangelischen Jugendar- I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse beit blieb erhalten. Geplant war außerdem, die in Hamburg angesiedelten nordelbischen Dienste und Werke in einem neu zu bauenden Zentrum in lokaler Anbindung an die Christus-Kirche in Hamburg-Eimsbüttel zu sammeln. Dieser Plan ließ sich allerdings aufgrund der später weiter sinkenden Kirchensteuereinnahmen nicht mehr verwirklichen. Wegen der insgesamt geschrumpften Größe fanden sie zusammen mit dem Diakonischen Werk ihren Platz im Dorothee-Sölle-Haus. Der Konsens unter den Diensten und Werken war insgesamt hoch, an zwei Stellen blieb er allerdings aus. Die Absicht, das Nordelbische Missionszentrum und das Diakonische Werk Hamburg in einem Haus in Hamburg Othmarschen zu vereinen, scheiterte an fehlenden Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Einrichtungen und an den örtlichen Gegebenheiten. Die Akademie war nicht bereit, auf den Standort Bad Segeberg zu verzichten und legte der Kirchenleitung ein Konzept vor, mit dem es möglich sein sollte, das Bettenhaus langfristig zu halten. In beiden Fällen verfügte die Kirchenleitung pauschale Einsparungssummen, ohne die Struktur zu verändern. Um den Abbau von Stellen im Sekundärbereich aller Dienste und Werke sozialverträglich zu gestalten, wurden Mitarbeitervertretung und Gewerkschaften zeitig in den Prozess einbezogen und für einige Jahre eine Stellenbörse eingerichtet. Im Januar 2000 veranstaltete die Kirchenleitung einen Workshop, um zu Prioritäten im Primärbereich zu kommen. Im September 2000 sollte der Synode die nötige Einsparungsliste dazu vorgelegt werden. Aufgrund der dann folgenden weiteren Kostensenkungswelle kam es dazu aber nicht mehr. Der Prozess „Zukunft der Dienste und Werke“ hat in mehrerer Hinsicht einen Lerneffekt für die Gestaltung kirchlicher Reformen bewirkt. • Es wurde eine Prozessstruktur entwickelt, die zum Vorbild für künftige Veränderungsprozesse werden sollte: eine Kerngruppe mit Geschäftsfüh- rung, begleitet von externer Beratung, ihr zuarbeitende Arbeitsgruppen und eine Lenkungsgruppe als Verbindung zur Kirchenleitung mit einem hohen Maß an bewusst geplanter Beteiligung und Kommunikation aller Betroffenen. • Durch die Consulting-Firma wurde betriebswirtschaftlicher Wissenstransfer geleistet und Kompetenzen der Organisationsentwicklung vermittelt. • Es gelang, über das bloße Einsparen hinaus neue, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. 31 II. Die Reformkommission (2002 bis 2004) 33 II. Die Reformkommission (2002 bis 2004) halb gezwungen, die Akademie komplett zu schließen. 2. Erste Reaktion der Kirchenleitung (Mai bis November 2002) 1. Die Ausgangslage Neue, drastische Steuerausfälle ab 2001 wurden in den folgenden Jahren zum Auslöser für einen umfassenden Restrukturierungsprozess, der die gesamte Nordelbische Kirche erfasste. Standen 1992 noch 380 Mio. € Kirchensteuermittel zur Verfügung, waren es 2004 nur noch 273,4 Mio. €. Im gleichen Zeitraum stiegen die Ausgaben für die Altersversorgung auf 67 Mio. €. Die Haushalte seit 2001 konnten deshalb nur noch mit steigendem Defizit geplant werden. Dabei verhinderten Rückflüsse aus Clearing-Abrechnungen zunächst eine Darlehens-Aufnahme bzw. verminderten die Defizite. Der Doppelhaushalt 2002/ 2003 war für die nordelbische Ebene mit einem Defizit von 1,639 Mio. €/ 3,776 Mio. € geplant worden. Zusätzlich zu diesen durch die Einkommensteuerreform verursachten Einbußen verschlechterten sich im Laufe des Jahres die wirtschaftliche Lage, so dass eine Erhöhung des Defizits auf 4,75 Mio. €/ 7,38 Mio. € erwartet wurde. Das tatsächliche strukturelle Defizit betrug dann 2003 9,7 Mio. €. Der Haushalt 2004 konnte deshalb nur durch eine strikte Ausgabendisziplin und eine Entnahme aus der Rücklage Altersversorgung in Höhe von 15,6 Mio. €, davon 3 Mio. € für die landeskirchliche Ebene, ausgeglichen werden. Die Dramatik der Situation wurde Kirchenleitung und Synode im Laufe des Jahres 2003 konkret vor Augen geführt, als bekannt wurde, dass die Evangelische Akademie nicht die vereinbarten Einsparungen von 1,5 Mio. € erzielen konnte, sondern im Gegenteil zunehmend defizitär arbeitete. Im September 2003 war die Synode des34 Die Kirchenleitung beauftragte im Mai 2002 das Nordelbische Kirchenamt, Vorschläge für den Umgang mit diesem Defizit zu machen. Das Kirchenamt legte der Kirchenleitung im Oktober 2002 eine Liste mit Einsparungsvorschlägen vor. Die Kirchenleitung fasste daraufhin sieben Grundsatzbeschlüsse: • Abbau von Doppelstrukturen, • Überprüfung von Zuständigkeiten, • Optimierung der Leistungserstellungsprozesse, • Schließung der Wirtschaftsbetriebe oder Refinanzierung nach Vollkosten, • Inhaltliche Prioritätensetzung, • Reduktion bzw. Streichung von Zuschüssen und unterstützenden Leistungen an Dritte. Umgesetzt wurden diese Grundsatzbeschlüsse in 74 Einzelbeschlüssen zu Kürzungen in den Sachbüchern der gesamtkirchlichen Ebene in Höhe von 5 Mio. €. Neben vielen kleineren Posten trafen die Einsparungen vor allem das Kirchenamt und die großen Einrichtungen. Inhaltliche Grundlage für die Kürzungsbeschlüsse waren Prioritäten, die die Kirchenleitung auf ihrer Klausurtagung im Jahr 2000 in Oslo beschlossen hatte: Verkündigung, Seelsorge, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit sollten anderen Arbeitsfeldern gegenüber Vorzug genießen. Im November 2002 wurden die Beschlüsse bekannt. Sie wurden dann im Mai 2003 auch tatsächlich verabschiedet. Ähnlich wie bereits 1998 gab sich die Kammer für Dienste und Werke mit einfachen Kürzungsbeschlüssen der Kirchenleitung allerdings nicht zufrieden. Sie erinnerte die Kirchenleitung an die vergangenen Kürzungswellen bei den Diensten und Werken. 1995: Allgemeine zehnprozentige Strei- II. Die Reformkommission chung der Zuweisung im Rahmen der Strukturanpassung I, 1997: Je nach Werk 5-10% Mittelkürzung im Rahmen der Strukturanpassung II, 1999: Allgemeine Streichung der Zuweisung von 10%, Bis 2003 insgesamt Kürzung der Zuweisungen an die Dienste und Werke um 35-40%. Die Kammer wolle sich nicht an der Umsetzung von weiteren Einsparungsbeschlüssen beteiligen, wenn die Nordelbische Kirche nicht grundsätzlich über ihre Strukturen und die Rolle der Dienste und Werke darin neu nachdenke. Der Punkt sei erreicht, wo sich die gewachsene Struktur der Landeskirche mit den zu erwartenden Mitteln nicht mehr länger aufrecht erhalten ließe. Aus der sich anschließenden Diskussion zwischen Kirchenleitung, Kammer für Dienste und Werke, Hauptausschuss und Kirchenamt entstand ein Kompromiss. Parallel zur Umsetzung der Kürzungsbeschlüsse wurde eine Reformkommission eingesetzt. Deren Aufgabe sollte es sein, Vorschläge für Veränderungen der Strukturen in der gesamten Nordelbischen Kirche zu entwickeln. danach die Synodalen mit den finanziellen Fakten bekannt. Nach Stellungnahmen von Oberkirchenrat Triebel für die Dienste und Werke und von Bischöfin Jepsen für die Kirchenleitung stellte Bischöfin Wartenberg-Potter die Idee der Einsetzung einer Reformkommission vor und formulierte ihren Auftrag: Sie solle ein grundlegendes, zukunftsfähiges Struktur- und Finanzkonzept für die Zeit ab 2010 formulieren unter der Vorgabe, dass 50% weniger Mittel zu Verfügung stünden. Dabei solle es trotz allem Zeitdruck vielfältige Formen der Beteiligung und Beratung geben. Anschließend stellte der Unternehmensberater Harald Kühn der Synode die verschiedenen psychologischen Phasen eines Veränderungsprozesses vor und die Faktoren, die nach seiner Meinung zum Gelingen eines solchen Prozesses beitrügen. In der Folge kam es zu einer intensiven Aussprache über alle Vorträge. Am Ende der Tagung wurde die Einsetzung der Reformkommission beschlossen und die Entscheidung über konkrete Einsparbeschlüsse auf die nächste Synodaltagung im Mai 2003 verschoben. 4. Die Arbeit der Reformkommission 3. Die Entscheidung der Synode (Februar 2003) Die Synode im Februar 2003 beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema. Sie verband ekklesiologische Impulse, die Wahrnehmung der finanziellen Realitäten und Anregungen für den Umgang mit Veränderungsprozessen miteinander und beschloss die Einsetzung der Reformkommission parallel zur Weiterarbeit an konkreten Kürzungsbeschlüssen. Ein theologischer Vortrag von Fulbert Steffensky wurden von den Synodalen nicht nur als Beitrag zur ekklesiologischen Klärung, sondern vor allem als wohltuende Vergewisserung und Ermutigung für den anstehenden Reformprozess aufgenommen. Oberkirchenrat von Heyden machte Die Reformkommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Ebenen und Handlungsfelder der Nordelbischen Kirche zusammen. Sie traf sich gemeinsam und in den drei voneinander getrennt tagenden Untergruppen „Theologie und inhaltliche Prioritäten“, „Strukturen“ und „Finanzen“. Ihre Arbeit wurde durch zwei hauptamtliche Geschäftsführerinnen, einen Betriebswirt und ein Sekretariat unterstützt. Die Erarbeitung aller inhaltlichen Reformvorschläge folgte einem festgelegten Abstimmungs- und Beteiligungsmuster: Die Reformkommission beschloss zunächst Vorlagen – fast immer nach der Vorarbeit von eigens eingerichteten Projektgruppen – , legte sie der Kirchenleitung zur Kenntnis vor, beriet dann mit Beteiligten und Betrof- 35 fenen in kleinen Hearings oder Großveranstaltungen, änderte und modifizierte Vorlagen daraufhin und legte sie der Kirchenleitung schließlich zur Beschlussfassung vor. Zwischenergebnisse veröffentlichte die Reformkommission in drei Ausgaben des Informationsblattes „Zukunft Nordelbien. Neues aus der Reformkommission“, durch Artikel in den „Nordelbischen Stimmen“ und auf ihrer Internetseite. Dazu kamen Informationsveranstaltungen für Synodale, regelmäßige Berichte in der Kirchenleitung, im Kollegium des Nordelbischen Kirchenamtes, dem Gesamtpröpstekonvent und auf Wunsch in Kirchenkreisen sowie Diensten und Werken. Zugleich versuchte die Reformkommission, die jetzt in der Nordelbischen Kirche gängigen Finanzströme nachzuvollziehen und mögliche Alternativen zu berechnen. Die Arbeit der Reformkommission wurde in fünf Arbeitsphasen durchgeführt: • Formulierug eines Kirchenbildes als theologischer Grundlage • Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation als Situationsanalyse • Entwicklung von Ideen als kreativer Beratungsprozess • Entscheidung über Vorschläge als Prioritätenprozess • Entwicklung eines Gesamtvorschlages 4.1. Formulierung eines Kirchenbildes – März 2003 bis Februar 2004 Aufgrund der Anregungen aus einer Zukunftskonferenz im März 2003 über „Leitlinien zum Kirchenbild“ erarbeitete die Untergruppe Theologie die "Leitsätze zum Kirchenbild" als theologische Grundlagen des Reformprozesses und stellte sie nach einer ersten Diskussion in der Reformkommission bis November innerhalb Nordelbiens zur Diskussion. Änderungen und Kommentare wurden im Januar 2004 eingearbeitet. Des weiteren erarbeitete die Untergruppe in den folgenden Monaten ein Verfahren zur Priorisierung der kirchlichen Arbeit sowie das Thesenpapier "Kirche und Geld". Gedanklicher Ausgangspunkt der „Leit- 36 sätze“ ist die biblische Beschreibung der christlichen Gemeinde im Neuen Testament als Gemeinschaft des Teilens in Apg. 2, 42.44-46, als Leib mit vielen Gliedern in 1. Kor. 12 und als Haus aus lebendigen Steinen in 1. Petr. 2,4-10. Daraus erwächst das Leitbild einer Kirche der „gegenseitigen Teilhabe“, bzw. der „äußeren und inneren Ökumenizität“. Nach CA VII und CA XV gilt für die Beurteilung des kirchlichen Lebens allein das Kriterium der „Evangeliumsgemäßheit“. Für die Gestaltung kirchlicher Organisationsstrukturen gibt es danach keine spezifisch theologischen Kriterien. Jede Form der äußeren Gestalt der Kirche ist von Menschen eingesetzt und dient lediglich dem „Frieden und der guten Ordnung in der Kirche“. Allerdings kann die in diesen Aussagen angelegte Pluralität kirchlicher Organisations- und individueller Frömmigkeitsformen auch zur Selbstabschließung, zum „incurvatus in se ipsum“ führen. Um das zu vermeiden, sind organisatorische Strukturen der Kirche im Sinne der oben genannten biblischen Bezüge daran zu messen, ob sie gegenseitige Teilhabe und Kommunikation fördern. „Strukturen, die im Verhältnis der Gliederungen und Ebenen der Kirche zueinander wie im Verhältnis zur heutigen Welt eher die Selbstabschließung begunstigen oder den Fluss der Kommunikation und der Mittel blockieren, mussen… verlassen werden.“ Neben der Evangeliumsgemäßheit und der Ökumenizität führen die „Leitsätze“ mit Verweis auf die Aussage der zweiten These der Theologischen Erklärung der Bekennsnissynode von Barmen, dass Jesus Christus „Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben“ sei, die Relevanz für die Welt als drittes Kriterium für die Priorisierung kirchlicher Arbeit und die Gestaltung kirchlicher Strukturen ein. Kirchliche Arbeit muss sich in ihren Inhalten, Prioritäten und Strukturen daran messen lassen, wie gut sie auf den jeweiligen individuellen, interaktionalen und gesellschaftlichen Kontext bezogen ist. Dazu gehört nach Überzeugung der „Leitsätze“ insbesondere der offene Umgang mit den Ambivalenzen der II. Die Reformkommission modernen Lebens, etwa der zwischen Mobilität und Heimat, Kommerzialisierung und Wertschätzung, Individualität und verbindlicher Gemeinschaft, usw. Darüber hinaus muss sich die konkrete kirchliche Arbeit jeweils daran messen lassen, inwieweit sie den Zusammenhang zwischen liturgeia, martyria, koinonia und diakonia als den vier Dimensionen des kirchlichen Lebens und Wirkens abbildet und darin wichtige kirchliche Aufgaben wahrnimmt. 4.2. Situation wahrnehmen – Juni 2003 bis August 2004 An alle Einrichtungen und Kirchenkreise wurden Fragebögen verschickt, um eine Übersicht über die Aufgabenfelder Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Verwaltung, Informationen über personelle und finanzielle Ressourcen in diesen Bereichen, Zielsetzungen und Ideen für neue Kooperationsformen sowie deren Einsparpotentiale zu bekommen. 90% der Kirchenkreise und 95% der Dienste und Werke antworteten. Eine Großveranstaltung zum Thema im Oktober 2003 machte deutlich, dass Kosten- und Personalstrukturen nicht ausreichend transparent dargestellt werden konnten. Eine Kultur der Erfassung kirchlicher Arbeit (z.B. in Form von aussagekräftigen Jahresstatistiken) war nicht vorhanden. Deshalb unterstützte ein Betriebswirt des Kirchenamtes die Reformkommission bei dieser Aufgabe und verbesserte die Qualität der Datenbasis wesentlich. Weiterhin wurde in den Fragebögen nach Strukturveränderungen der Kirchenkreise in den letzten fünf Jahren gefragt. Dazu wurde Ende des Jahres ein Reader veröffentlicht. In diesem Reader wurde deutlich, dass alle Kirchenkreise bereits erhebliche Anstrengungen unternommen hatten, um die finanziellen Defizite aufzufangen. In nahezu allen Kirchenkreisen gab es Bemühungen und z.T. umfangreiche Prozesse, Kirchengemeinden in neue regionale Strukturen zusammenzubinden. 4.3. Ideen und Perspektiven entwickeln – August 2003 bis März 2004 Ein Schwerpunkt dieser Phase war die Frage nach zukünftigen Organisations- und Leitungsstrukturen. Die Anzahl der Bischofssitze, die Gestaltung des pröpstlichen Amtes und der Kirchenvorstandsarbeit wurde in der Reformkommission, in Untergruppen, auf Hearings und Großveranstaltungen ebenso diskutiert wie verschiedene Gliederungsmodelle der Lan- deskirche in Regionen und die damit verbundenen Kosten. Zu einigen Themen richtete die Reformkommission darüber hinaus Projektgruppen ein, die Perspektiven und Ideen für verschiedene kirchliche Arbeitsfelder erarbeiten sollten: Gottesdienst und Spiritualität, Kirchenmusik, Kindertagesstättenarbeit, Ökumene, Mission und Gerechtigkeit, Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik, Seelsorge und Beratung, Familie, Kinder und Jugend, Frauen, Männer, Alte und ältere Menschen. Diese Projektgruppen bekamen den Auftrag, Profil und Inhalt ihres Themas zu beraten, vorhandene Aktivitäten, Personalund Finanzressourcen zusammenzutragen und nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Bis zum Februar 2004 meldeten sie ihre Ergebnisse an die Reformkommission zurück. Weiteres wichtiges Thema war die Verwaltung. Eine betriebswirtschaftliche Analyse ergab, dass sie durch Kooperation und Vernetzung um bis zu 20% kostengünstiger arbeiten könne. Dazu erarbeitete eine Arbeitsgruppe zusammen mit dem Konvent der Verwaltungsleiter Vorschläge. Zur Frage der Zukunft der Ortsgemeinde fand eine Großveranstaltung im Januar 2004 mit dem Schwerpunktthema Regionalisierung statt. Die „AG Bildung und gesellschaftlicher Diskurs“, gegründet im September 2003 nach dem Beschluss der Synode zur Schließung der Evangelischen Akademie, beriet sowohl über die zukünftige Akademiearbeit in der Kirche als auch über das Selbstverständnis der Bildungsarbeit insgesamt. 37 II. Die Reformkommission Die Untergruppe Finanzen beschäftigte sich mit einer Neukonzeption der Verteilung der Kirchensteuermittel an die Kirchenkreise. Außerdem erarbeitete sie Vorschläge für die Erschließung neuer Einnahmen durch Fundraising, Sponsoring und Kirchgeld und riet zu einheitlichen Kirchenkreisfinanzsatzungen. Auch über eine Veränderung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer wurde nachgedacht. 4.4. Prioritäten setzen – Februar bis August 2004 Die Ideen und Perspektiven wurden auf Basis der Papiere zum zukünftigen Kirchenbild priorisiert und auf einer Zukunftswerkstatt im März 2004 vorgestellt. Die 27 Kirchenkreise sollten zu sechs bis neun Regionen, die Dienste und Werke entsprechend in sogenannten Regionalzentren zusammengefasst und eng mit den Nordelbischen Diensten und Werken verknüpft sowie die Verwaltung auf Verwaltungszentren konzentriert werden. Ebenso wurden die Ergebnisse der AG Bildung und der zwölf Projektgruppen vorgelegt. Vor allem die Vorschläge zur landeskirchlichen Struktur und der Einführung von Regionalpröpsten wurden kontrovers diskutiert. Von den Pröpstinnen und Pröpsten aus dem Sprengel Holstein-Lübeck kamen Bedenken gegen die Zwangsfusion von Kirchenkreisen. Sie warben stattdessen für freiwillige Kooperationen und den Erhalt des pröpstlichen Amtes in seiner jetzigen Form. Mit Blick auf die Ortsgemeinde wurden Ideen zur Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden vorgestellt. Die Aufgaben des pröpstlichen Amtes wurden neu als geistliche Leitung beschrieben, die Gemeinden bei Personalentwicklung, Krisen- und Konfliktbewältigung sowie ihrer spiritueller Entwicklung unterstützt. Für das Bischofsamt wurden zwei Modelle vorgestellt: Drei Bischöfinnen/ Bischöfe mit jeweils sich auf ganz Nordelbien erstrekkenden fest definierten Aufgaben oder nur noch eine Bischöfin/ ein Bischof für die gesamte Landeskirche. 38 Weiterhin ging es um die zukünftigen Perspektiven hauptamtlicher Mitarbeitender, um zukünftige Berufsbilder, Anstellungsverhältnisse, Gehalts- und Versorgungsstrukturen. 4.5. Gesamtkonzept entwerfen – Juni bis November 2004 Die kritischen Kommentare zum ersten Entwurf des Strukturkonzeptes veranlassten die Reformkommission zu einem weiteren Schritt der Beteiligung kirchlicher Gremien und Entscheidungsträgerinnen/ Entscheidungsträger. Deshalb wurden zu den konkreten Fragen der Strukturveränderungen Projektgruppen – zusammengesetzt aus allen Ebenen der Nordelbischen Kirche – initiiert. Die Themen dieser Projektgruppen lauteten: Profil der Ortsgemeinde, Regionenzuschnitt, Regionalzentren, Verwaltung, Perspektiven hauptamtlicher Mitarbeit in der Nordelbischen Kirche. Bei der sich daran anschließenden Arbeit ging es nicht nur darum, die Ergebnisse dieser Projektgruppen zu einem konsistenten Konzept zusammenzufügen, sondern es auch offen zu halten für die mittelfristige Perspektive einer engen Kooperation mit der Mecklenburgischen und Pommerschen Kirche bis hin zur Möglichkeit einer Nordkirche. Das Gesamtkonzept wurde im Juni 2004 auf einer Großveranstaltung vorgestellt, noch einmal abschließend beraten und im Herbst in der Kirchenleitung verabschiedet. Auf der Synodaltagung im November 2004 verabschiedete die Nordelbische Synode dann die von der Reformkommission erarbeiteten 35 Beschlüsse nach ausführlicher Diskussion ohne Gegenstimme, zusammen mit einem Verfahren zur Prioritätenfindung. Für die Umsetzung wurde ein Zeitrahmen bis zu den Kirchenwahlen im November 2008 ins Auge gefasst. III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse (2005 bis 2009) 39 III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse (2005 bis 2009) ode aufgrund nochmalig sinkender Einnahmen weitere Einsparungen beschließen und sich erneut mit dem langfristig brisanten Thema der Versorgung beschäftigen. 2. Zum Prozess 1. Überblick Ab Januar 2005 setzte die Nordelbische Kirche die 35 Reformbeschlüsse nach und nach um. Wenn sich auch im Laufe des Prozesses zum Teil erhebliche Veränderungen ergaben, blieb doch die grundlegende Linie der Beschlüsse erhalten. Im Umgang mit sinkenden Einnahmen sollte die organisatorische Effizienz und Effektivität durch eine Zusammenfassung von Organisationseinheiten erhöht, eine verbindlichere Verknüpfung der verschiedenen Einheiten und Funktionen geschaffen, eine inhaltliche Präzisierung und Stärkung der Leitung vorgenommen sowie die Standardisierung von Verwaltungsprozessen vorangetrieben werden. Damit verbunden waren die Entwicklung einer Reihe von Übergangsbestimmungen, die Anpassung des Wahlrechts und die Frage nach der Zukunft der hauptamtlichen Beschäftigung. Dabei wurden die Umsetzungsentscheidungen ekklesiologisch immer wieder rückbezogen auf die „Leitsätze zum Kirchenbild“. Vor allem das Kriterium der „inneren Ökumenizität“ wurde dabei für die Diskussion über Strukturentscheidungen und ihre Begründung wichtig. Im Einzelfall musste dabei die richtige Balance zwischen Eigenständigkeit und Verbundenheit gefunden werden. Gleichzeitig wurden mit dem Prioritätenprozess, den Ergebnissen der Partnerkonsultation, der dadurch angeregten Synode „Glauben weitergeben“ vom September 2006 samt dem „missionarischen Lernprozess“ und den „Leitfragen zum kirchlichen Leben“ auch inhaltliche Impulse gesetzt. Parallel dazu musste die Nordelbische Syn- 40 Die Umsetzung der Beschlüsse war von einem größtmöglichen Maß an Beteiligung und Mitsprache geprägt. Vorschläge zur Umsetzung der Reformbeschlüsse wurden in Projekt- und Arbeitsgruppen erarbeitet, immer wieder den Betroffenen auf Großveranstaltungen und Anhörungen präsentiert, diskutiert und aufgrund von Stellungnahmen verändert. Die Vorschläge wurden schließlich in Eckpunkten zusammengefasst, in dieser Form in der Synode inhaltlich diskutiert, verändert und verabschiedet, um in einem letzten Schritt in Verfassungsänderungen und Kirchengesetzen formuliert, nochmals beraten und letztendlich beschlossen zu werden. Dabei musste immer wieder neu die Balance zwischen dem Erfordernis zügiger Entscheidungen und dem Bedürfnis nach Beteiligung gefunden werden. Als Koordinierungsgremium für die Umsetzung der Reformen wurde die sogenannte Lenkungsgruppe eingesetzt. Sie war hochrangig mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen kirchlichen Entscheidungs- und Interessengruppen besetzt. Für die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe, die Prozessgestaltung und die nötige Kommunikation zwischen den Beteiligten wurde zusätzlich für die Dauer der Reformen eine „Arbeitsstelle für Reformsetzung und Organisationsentwicklung“ mit vier hauptamtlichen Mitarbeitenden eingerichtet. Die Lenkungsgruppe bildete Untergruppen als Arbeits- oder Projektgruppen zu folgenden Themen: • Zukunft der Ortsgemeinde • Leitungsstrukturen • Verwaltung • Regionalzentren, später eine Gruppe für nordelbische Dienste und Werke III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse • Prioritäten • Wahlrecht • Hauptamtliche Beschäftigung 3. Die neuen Kirchenkreise Die Reformkommission hatte ursprünglich eine Reduzierung der Kirchenkreise auf sechs bis neun Regionen vorgesehen. Gleichzeitig sollte in entsprechend vielen Regionalzentren die Arbeit der Dienste und Werke auf nordelbischer und Kirchenkreisebene integriert werden. Die Nordelbische Synode entschied dann aber im November 2004, die Nordelbische Kirche künftig in maximal zwölf Kirchenkreise zu gliedern. Dazu lag der Synode ein Vorschlag der Kirchenleitung für den künftigen Zuschnitt der Kirchenkreise vor. Die Kirchenleitung bat die Kirchenkreise bis zum 30. Juni 2005 um Stellungnahme zu diesem Vorschlag. Diese Stellungnahmen, die die Kirchenkreise nach intensiven Beratungen abgaben, stimmten in vielen Bereichen mit dem Vorschlag der Synode überein. Die Kirchenleitung beriet diejenigen Stellungnahmen aus den Kirchenkreisen, die inhaltlich von dem Vorschlag der Synode abwichen, ausführlich und übernahm im Ergebnis in zahlreichen Fällen die Vorschläge aus den Kirchenkreisen. Die Nordelbischen Synode diskutierte dann im November 2005 den vorläufigen Entwurf eines Kirchengesetzes über die Neugliederung des Kirchengebietes, den die Kirchenleitung als Ergebnis der bisherigen Beratungen vorgelegt hatte. Im Anschluss an die Beratungen in der Synode wurde durch die Kirchenleitung eine Anhörung der Kirchenkreise nach Artikel 27 Abs. 2 der veranlasst. In diesem Anhörungsverfahren erhielten die Kirchenkreise die Gelegenheit, bis zum 31. Mai 2006 zu dem vorläufigen Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Die Kirchenleitung verstand dieses Anhörungsverfahren ausdrücklich als einen offenen Prozess, in dem die vorgelegten Festlegungen aufgrund weiterer Beratungen verändert werden konnten. Der von den Kirchenkreisen Alt-Hamburg, Harburg und Stormarn gewünschten Fusion zum Großkirchenkreis „Hamburg-Ost“ stimmte die Nordelbische Ebene mit der Auflage zu, dass die Hamburger Kirchenkreise gemeinsame Aufgaben durch einen Kirchenkreisverband in neuer, „schlanker“ Gestalt wahrnehmen und dass die gesamtkirchlichen Interessen durch die Einrichtung einer „Koordinierungskommission“ mit denen der Hamburger Kirchenkreise abgestimmt werden. Nach der Anhörungsphase verabschiedete die nordelbische Synode im September 2006 das 2. Strukturreformgesetz. Dieses sieht vor, dass sich Nordelbien ab dem 1. Mai 2009 in 11 Kirchenkreise gliedert. Mit ihm wurden zugleich die rechtlichen Grundlagen für die Fusionsprozesse der Kirchenkreise geschaffen. 4. Das Bischofsamt In den Reformbeschlüssen 25 und 26 hatte die Synode die Kirchenleitung gebeten, zur April-Synode 2005 eine Ausarbeitung drei verschiedener Modelle (A, B und C) zur Beratung vorzulegen. • Drei Bischöfinnen/Bischöfe. Dabei soll ein Bischofsamt dauerhaft mit dem Vorsitz der Kirchenleitung verbunden werden. Der Dienstsitz ist am Sitz der Kirchenleitung und des Nordelbischen Kirchenamtes (Kiel) 41 • Ein/e Bischöfin/Bischof mit zwei Landespröpstinnen/-pröpsten • Ein/e Bischöfin/Bischof, Auflösung der Sprengel Verlauf der Diskussion Auf der Synodaltagung im April 2005 wurden die Modelle A, B und C sowie ein Antrag zur Konkretisierung des Modells C kontrovers diskutiert. Die Kirchenleitung erhielt den Auftrag zur Ausarbeitung des CModells und gab ihn an die Lenkungsgruppe weiter. Über die Projektgruppe "Leitungsstrukturen" wurde die Arbeitsgruppe "Bischofsamt" hierfür eingesetzt. Um nach Möglichkeit ein für die Synode konsensfähiges Modell zu erarbeiten, beschloss die Lenkungsgruppe, in der Synode regelmäßig über den Fortgang der Beratungen zum bischöflichen Amt zu berichten und über die Richtung der Weiterarbeit zu beraten. Ausgehend von den Fragen im Zusammenhang mit dem C-Modell beschäftigte sich die Arbeitsgruppe "Bischofsamt" zunächst grundsätzlich mit theologischen und rechtlichen Grundlagen des Leitungsverständnisses, in Bibel und Bekenntnis einerseits und der nordelbischen Verfassung andererseits. Danach unterzog sie die bischöflichen Aufgaben einer genaueren Analyse, wobei insbesondere auch Interviews mit den Mitgliedern des Bischofskollegiums über deren augenblickliche Aufgaben mit herangezogen wurden. Bei der Analyse leitete die Arbeitsgruppe vor allem eine Frage: Welche Aufgaben sind genuin bischöflich, welche können gegebenenfalls auch auf andere Personen beziehungsweise Ämter delegiert werden? Aus den Ergebnissen dieser Überlegungen schließlich ergaben sich strukturelle Folgerungen für mögliche künftige Modelle des bischöflichen Amtes auf der Basis des C-Modells, das von einer leitenden bischöflichen Person für Nordelbien ausgeht. Im September 2005 wurde der Synode durch den Vorsitzenden der Projektgruppe "Leitungsstrukturen", Propst Kai Reimer, über den Stand berichtet. Die Synode er- 42 weiterte daraufhin den Auftrag für die weitere Ausarbeitung des Modells C zum bischöflichen Amt. Sowohl der Bericht von Propst Reimer als auch die Debatte zum Thema "Leitungsstrukturen" zeigten, dass die Aufmerksamkeit zukünftig stärker bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung über Leitungsverständnis und Leitungsstrukturen liegen sollte, und nicht allein bei den alternativen Modellen A, B oder C. In der Nordelbischen Synode im Februar 2006 wurde der erneute Bericht aus der Projektgruppe Leitungsstrukturen mit großer Zustimmung aufgenommen. In diesem Bericht hatte Propst Reimer deutlich gemacht, dass die Arbeitsgruppe Bischofsamt und mit ihr auch die Projektgruppe Leitungsstrukturen zu dem Ergebnis gekommen war, dass die ursprünglich mit dem C-Modell verbundene Vorstellung nur einer einzigen bischöflichen Person mit einer ehrenamtlichen Stellvertretung im Fall der Abwesenheit nicht praktikabel sei. Wesentlich für das C-Modell war jedoch nicht so sehr die Idee einer ehrenamtlichen Stellvertretung, sondern vor allem der Gedanke, dass die Nordelbische Kirche an ihrer Spitze von einer einzigen bischöflichen Person repräsentiert werden soll. Die Projektgruppe entwickelte daher das Modell so weiter, dass die bischöflichen Aufgaben auf mehrere Personen aufgeteilt werden, die jedoch in einer inneren Hierarchie stehen. Ermutigt durch die Zustimmung der Synode zu den bis dahin ausgearbeiteten Eckpunkten zum bischöflichen Amt vervollständigte die Arbeitsgruppe die Vorlage zur Ausarbeitung des C-Modells und schloss sie im Mai 2006 ab. Die Ergebnisse wurden von der Projektgruppe Leitungsstrukturen und von der Lenkungsgruppe übernommen und als Ausarbeitung des C-Modells der Kirchenleitung zur weiteren Beratung vorgelegt. Die Kirchenleitung beriet in mehreren Sitzungen die zukünftigen Strukturen im bischöflichen Amt und legte der Synode im September 2006 gemäß dem Auftrag der Synode vom April 2005 die Ergebnisse aus der „AG Bischofsamt“ vor. III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der „AG Bischofsamt“ erarbeitete die Kirchenleitung Eckpunkte zur zukünftigen Struktur des bischöflichen Amtes, die von der Synode im September 2006 beschlossen wurden. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte erarbeitete das Nordelbische Kirchenamt die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Struktur des bischöflichen Amtes. Im September 2007 stimmte die Synode den entsprechenden Verfassungsänderungen und Kirchengesetzen mit großer Mehrheit zu. Ergebnisse Mit den von der Nordelbischen Synode im September 2007 beschlossenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen ergeben sich für die Zukunft folgende Veränderungen für das Bischofsamt in der Nordelbischen Kirche: Statt bisher drei gleichberechtigter Bischöfinnen/ Bischöfe wird es in Zukunft eine Landesbischöfin/ einen Landesbischof und zwei weitere Bischöfinnen/ Bischöfen mit dem Schwerpunkt ihrer Arbeit in zwei Sprengeln geben. Damit hat sich die Nordelbische Kirche einerseits gegen das bisherige kollegiale Modell des leitenden geistlichen Amtes entschieden, ist auf der anderen Seite aber auch nicht den Weg gegangen, nur eine Bischöfin/ einen Bischof vorzusehen und die mittlere Leitungsebene zu teilen, wie das in anderen Landeskirchen der Fall ist. Für die Ausübung des Amtes der Verkündigung ist der Landesbischöfin/ dem Landesbischof der gesamte Bereich der Nordelbischen Kirche zugewiesen, den Bischöfinnen und Bischöfen im Sprengel nur der von der Synode zu bestimmende räumliche Bereich eines Sprengels. Diese unterschiedliche räumliche Zuordnung kennzeichnet das Amt der Landesbischöfin/ des Landesbischofs insoweit als ein übergeordnetes Amt. Eine geistliche Hierarchisierung der Bischofsämter ist damit nach reformatorischer Lehre nicht verbunden. Die zentrale Aufgabe der Landesbischöfin/ des Landesbischofs wird es sein, die Ein- heit der gesamten Nordelbischen Kirche in einer Person sichtbar zu machen. Sie/ er soll auf der Basis des in der Kirche geltenden Bekenntniskonsenses nach dem Modell exemplarischer Repräsentanz zu gesellschaftlich relevanten Fragen eigenverantwortlich Stellung nehmen und auf diese Weise das Bild der Kirche prägen. Diese öffentliche Anwaltschaft soll neben dem Verkündigungsdienst in allen Gemeinden der Nordelbischen Kirche das besondere Amt der Landesbischöfin/ des Landesbischofs sein: nach innen wie nach außen das institutionelle und geistliche Ganze der Kirche in Hamburg und Schleswig-Holstein zu repräsentieren. Folgerichtig soll es auch vorrangig zum Dienst der Landesbischöfin/ des Landesbischofs gehören, die Nordelbische Kirche gleichermaßen gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein sowie im gesamten kirchlichen und öffentlichen Leben zu vertreten. Der herausgehobenen Rolle der Landesbischöfin/ des Landesbischofs entspricht es, dass sie/ er kraft Amtes den Vorsitz in der Kirchenleitung einnehmen soll. Die Aufgabe der Bischöfinnen/ Bischöfe in den Sprengeln ist es neben den bischöflichen Aufgaben im jeweiligen Sprengel die Landesbischöfin/ den Landesbischof nach Absprache mit ihr/ ihm bei gesamtkirchlichen Aufgaben zu unterstützen. Dazu ist ein Bischofsrat vorgesehen. Er wird von der Landesbischöfin/ dem Landesbischof einberufen und dient im Wesentlichen dem Austausch sowie der Absprache und Koordination der bischöflichen Aufgaben im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung. Kommt eine Verständigung nicht zustande, ist die Entscheidung der Landesbischöfin/ des Landesbischofs maßgeblich. Die Einbindung der Bischöfinnen und Bischöfe im Sprengel in die Struktur des Bischofsamtes hat zur Folge, dass sie kraft Amtes Mitglieder der Kirchenleitung sind. Sie haben Teil an der dem Bischofsamt zugewiesenen übergemeindlichen Lehrverantwortung, indem sie zusammen mit der 43 Landesbischöfin/ dem Landesbischof als Mitglieder des Bischofsrates das Recht haben, gegen ein von der Synode beschlossenes Gesetz oder einen anderen Beschluss der Synode Einspruch einzulegen, wenn sie dieses für unvereinbar mit dem Bekenntnis halten. In gleicher Weise werden sie an der Entscheidung unserer Kirche beteiligt, die Ergebnisse interkonfessioneller Lehrgespräche anzunehmen, wenn sich daraus Konsequenzen für eine Kirchengemeinschaft ergeben. 5. Das pröpstliche Amt Zunächst verabschiedete die Synode Übergangsbestimmungen für die im Entstehen begriffenen neuen Kirchenkreise. Dazu wurde im September 2005 ein Kirchengesetz über die Wahrnehmung des pröpstlichen Amtes im Rahmen der Neugliederung des Kirchengebietes verabschiedet. Dort ist u.a. geregelt, dass die fusionierenden Kirchenkreise ihre zukünftige Leitungsstruktur beraten und durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Kirchenkreissynoden in einer sogenannten Überleitungsvereinbarung im Rahmen der rechtlichen Bedingungen verbindlich klären müssen. Das Gesetz eröffnet außerdem eine ganze Reihe von Möglichkeiten für die Ausgestaltung der Leitungsstrukturen im Übergang von den bisherigen zu den neuen Kirchenkreisen. Nach umfangreichen Vorarbeiten der Untergruppe „Leitung" und ausführlicher Diskussion verabschiedete die Nordelbische Synode im Februar 2007 die „Eckpunkte zum pröpstlichen Amt". Die sich daraus ergebenden Änderungen beschloss die Synode im September 2007 mit dem 20. Verfassungsänderungsgesetz. Die Notwendigkeit, Leitungsstrukturen für die zukünftigen Kirchenkreise neu zu bedenken, war zunächst durch die Größe der zukünftigen Kirchenkreise aufgrund der Neugliederung des Kirchengebietes verursacht. Sie standen aber ebenfalls im Zusammenhang mit der inhaltlichen und 44 strukturellen Neuausrichtung des gesamten Reformprozesses. Strukturen und Inhalte sollten auch bei der Entwicklung von Leitungsstrukturen für die zukünftigen Kirchenkreise aufeinander bezogen werden. Daher war eine Verständigung über das Leitungsverständnis sowie über Aufgaben und Inhalte von Leitung grundlegende Voraussetzung für eine Entscheidung über eine zukünftige Leitungsstruktur. Die Überlegungen dazu bewegten sich im Spannungsfeld zwischen nötigen Einsparungen auch auf Leitungsebenen, der Erkenntnis, dass eine gut ausgestattete Leitungsebene Voraussetzung für die Bewältigung von Veränderungsprozessen ist und der theologischen Fragestellung: „Wie kann geistliche Leitung gestärkt werden?" Die Aufgabenfelder der Pröpstinnen und Pröpste in den künftigen Kirchenkreisen wurden mit den folgenden vier Kernbereichen beschrieben: • Predigt und Seelsorge (hierzu gehört auch die Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), • Die Verantwortung für schriftgemäße Lehre und Verkündigungspraxis sowie die Sorge um die Einheit, • Die Teilhabe an der rechtlichen Leitung, • Die Repräsentation im Kirchenkreis. Den Leitungsaufgaben der Begleitung von Gemeinden, Diensten und Werken, der Begleitung und Beratung der Pastorinnen und Pastoren und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt innerhalb dieser Beschreibung eine besondere Bedeutung zu. Es sind gerade diese Bereiche der geistlichen Leitung, die zu den pröpstlichen Grundaufgaben gehören. Mit der Frage, wie die Fülle dieser Aufgaben angemessen bewältigt werden kann, war gleichzeitig die Frage nach der Stellung der Stellvertretung im pröpstlichen Amt berührt. Eine ursprünglich von der Kirchenleitung angedachte hauptamtliche Stellvertretung mit entsprechender besoldungsrechtlicher Stellung wurde von der Synode im Frühjahr 2007 nicht übernommen. Stattdessen wurde beschlossen, in III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse Kirchenkreisen mit nur einer Pröpstin/ einem Propst eine ständige Stellvertretung durch eine Pastorin/ einen Pastor zu ermöglichen, die/ der hierfür von einem Teil der pfarramtlichen Tätigkeit befreit werden kann. In gegliederten Kirchenkreisen bleibt es bei der Regelung, dass eine gegenseitige Stellvertretung erfolgt. Pastorenkonvente in den Bezirken sind obligatorisch. 6. Die Dienste und Werke 6.1. Prioritätensetzung Anfang 2005 führte eine von der Kirchenleitung eingesetzte Projektgruppe das von der Synode im November 2004 verabschiedete Verfahren zur Prioritätensetzung durch. In Absprache mit den betroffenen Einrichtungen und auf der Grundlage einer von der Reformkommission erarbeiteten Zusammenfassung wurden die Dienste und Werke zunächst nach dem Schema „Kernaufgaben – Arbeitsformen – Kontext“ gesichtet. Die so erschlossenen Arbeitsfelder Gottesdienst und Spiritualität, Seelsorge und Beratung, Familie, Kindertagesstätten, Kinder und Jugend, Frauen, Männer, alte und ältere Menschen, Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik, Arbeitswelt, Diakonie sowie Ökumene, Mission und Gerechtigkeit wurden dann in einem zweiten Schritt zu acht Hauptbereichen zusammengefasst, mit entsprechender Zuordnung der aktuellen Haushaltsstellen. Dabei wurde auch aufgeführt, was für jeden Bereich an Kürzungen im Mai 2003 beschlossen worden, was davon bereits umgesetzt und was noch geplant war. Ergänzt wurde diese Darstellung um die von den Kirchenkreisen erbrachten Mittel für die Arbeitsfelder im jeweiligen Hauptbereich, um so einen Überblick zu bekommen, wie viel Geld für welches Arbeitsgebiet insgesamt in Nordelbien verwendet wird. Auf Grundlage dieser Zahlen erarbeitete die Projektgruppe neue Prioritäten, die wie folgt aussahen: Hauptbereich Ist Neu HB 1: Seelsorge und Beratung 15,03% 13,38% HB 2: Gottesdienst, Spiritualität, Kirchenmusik 3,59% 5,38% HB 3: Gestaltung des sozialen Raumes/ Diakonische Arbeit 30,39% 27,13% HB 4: Ökumene, Mission und Gerechtigkeit 7,39% 9,75% HB 5: Generationen 15,27% 12,75% HB 6: Gerechtes Leben von Frauen und Männern 5,43% 6,25% HB 7: Bildung 15,51% 15,25% HB 8: Öffentlichkeitsarbeit, Publizistik und Marketing 7,39% 9,75% Diese Prioritäten wurden in einem letzten Schritt noch einmal inhaltlich überprüft. Dazu wurden auf Grundlage des bisher Erarbeiteten zu allen Hauptbereichen Ziele formuliert, pragmatische Überlegungen zu den Arbeitsfeldern hinzugezogen sowie die Relevanz der Arbeitsbereiche für die verschiedenen kirchlichen Ebenen und die Frage der praktischen Durchsetzbarkeit bedacht. Parallel dazu musste die Projektgruppe Vorschläge für den Abbau des strukturellen Defizits der nordelbischen Ebene erarbeiten, das sich damals auf 6,8 Mio. € belief. Sie erarbeitete Vorschläge für Einsparungen im Bereich der Dienste und Werke. In der sogenannten „Anlage 6“ wurden detailliert Kürzungssummen für die einzelnen Hauptbereiche von insgesamt 45 5,7 Mio. € aufgeführt, die im Grundsatz von der Synode im April 2005 beschlossen wurden. Bis 2007 konnten davon 1,8 Mio. € realisiert werden. Im November 2007 wurde die Anlage 6 modifiziert. Einsparungsvorschläge in Höhe von etwa 770.000 € wurden als unrealistisch verworfen, und die Deckelung der Ausgaben konnte aufgrund der verbesserten Haushaltslage aufgehoben werden, damit Stellen nicht aufgrund von Gehaltssteigerungen verloren gingen. Weitere Einsparungen im Bereich Leitung und Verwaltung ließen sich aufgrund der Mehrbelastung durch den Reformprozess nicht realisieren. 6.2. Regionalzentren Die Prioritätendebatte sollte auch der Vorarbeit für die Integration der nordelbischen Dienste und Werke mit denen der Kirchenkreise in Regionalzentren dienen. Diese Idee wurde aber im Laufe der Beratungen aufgegeben. Stattdessen setzte sich das Konzept einer Verknüpfung über Kontrakte durch. Die dazu von der Nordelbischen Synode im Februar 2008 beschlossene Verfassungsänderung ermöglicht in Artikel 4 eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Diensten und Werken auf nordelbischer Ebene und in den Kirchenkreisen. Diese war im Grundsatz von der Synode bereits im November 2005 beschlossen worden - unter der Bezeichnung „Eckpunkte für die Verknüpfung der Aufgaben und Inhalte der Dienste und Werke der NEK und der Kirchenkreise". Gleichzeitig spricht der veränderte Artikel 4 nun eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit aus. Der Gesetzgeber ist ermächtigt, besondere Formen der Zusammenarbeit durch Kirchengesetz zu regeln. Diese Regelungen betreffen allerdings nur die rechtlich unselbständigen Einrichtungen. In Breklum und Rendsburg wurden zwei Regionalzentren als Pilotprojekte ins Leben gerufen, um erste Erfahrungen mit der Integration bestehender Kirchenkreiseinrichtungen und dem Kontraktmodell machen zu können. 46 6.3. Finanzielle Absicherung In den Kirchenkreisen war in den laufenden Einsparungsprozessen die Tendenz zu beobachten, die übergemeindliche Arbeit zugunsten der Ortsgemeinden überproportional zu kürzen. Deshalb war die Nordelbische Ebene daran interessiert, die Dienste und Werke durch den Reformprozess finanziell abzusichern. Bei ihrer Tagung im Februar 2008 beschloss die Nordelbische Synode eine Verfassungsänderung, die den Diensten und Werken auf nordelbischer Ebene, aber auch in den Kirchenkreisen erstmalig in der Geschichte der Nordelbischen Kirche eine finanzielle Grundausstattung garantiert. Die beschlossene Neufassung von Art. 112 Abs. 2 der Verfassung sichert die Arbeit der Dienste und Werke sowohl auf nordelbischer Ebene wie auf Kirchenkreise finanziell ab, indem sie die Dienste und Werke ausdrücklich in das Finanzverteilungssystem mit einbezieht und den Gesetzgeber ermächtigt, darüber hinaus bestimmte Anteile der den Kirchenkreisen und der Nordelbischen Kirche zufließenden Kirchensteuermittel für die Arbeit der Dienste und Werke zu reservieren. Mit dieser Bestimmung wurde ein Teil der von der Synode 2005 beschlossenen Eckpunkte verfassungsrechtlich umgesetzt. Auch diese Regelung betrifft ausschließlich den Bereich der rechtlich unselbständigen Dienste und Werke. 6.4. Hauptbereiche Auf Initiative der damaligen Vorsitzenden der Kammer für Dienste und Werke, Susanne Hansen, setzte die Lenkungsgruppe 2006 eine Projektgruppe „Nordelbische Dienste und Werke“ ein, die den Auftrag erhielt, die Hauptbereiche über ihre Funktion als Budgetbereiche hinaus inhaltlich und konzeptionell zu beschreiben, passende Leitungsstrukturen zu entwickeln, die Zusammenarbeit mit den Dezernaten und den Kirchenkreisen zu definieren, die künftige Vertretung der Dienste und Werke in Nordelbischen Gremien zu klären und einen Prozess zur Überleitung der bestehenden Werke in die Hauptbereiche zu III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse entwerfen. Die Projektgruppe ordnete die große Zahl höchst unterschiedlich verfasster Dienste, Werke und Beauftragungen in nur noch sieben Hauptbereichen, diskutierte Schnittstellen und künftige Aufgaben aller großen Arbeitsbereiche, veränderte eine Reihe von Zuordnungen und entwickelte erste Vorstellungen einer hauptbereichsübergreifenden Zusammenarbeit. Ein entsprechendes Konzept legte die Projektgruppe der Synode im Februar 2007 vor. Danach ist Intention der Hauptbereichsbildung, den Auftrag und die Arbeit der Nordelbischen Dienste und Werke auch bei künftig reduzierten Haushaltsmitteln zu sichern und gleichzeitig durch Schaffung von neuen Arbeitszusammenhängen Qualität und Innovation zu gewährleisten. Eine zentrale Aufgabe der Hauptbereiche ist die Wahrnehmung des kirchlichen Bildungsauftrags. Die sieben Hauptbereiche teilen sich auf in die Themen „Aus- und Fortbildung", „Seelsorge, Beratung und ethischer Diskurs", „Gottesdienst und Gemeinde", „Mission und Ökumene", „Frauen, Männer und Jugend", „Medienarbeit" und „Diakonie". Unter ihrem Dach arbeiten die bestehenden Dienste und Werke künftig verbindlich zusammen. Dieses Konzept bildete die Grundlage für eine in der Folge von der Lenkungsgruppe eingesetzte „Projektgruppe Hauptbereiche“, die Anfang 2007 den Auftrag erhielt, den Prozess der Überleitung der nordelbischen Dienste und Werke in die neuen Hauptbereiche in all seinen konzeptionellen, rechtlichen und strukturellen Facetten zu begleiten. Bei ihrer Tagung im Februar 2008 beschloss die Nordelbische Synode mit der Verabschiedung des „Werkeneuordnungsgesetzes" diese Neuordnung in Hauptbereichen, denen die rechtlich unselbständigen nordelbischen Dienste und Werke und Beauftragten zugeordnet werden. Die rechtlich selbständigen Dienste und Werke im Bereich der nordelbischen Kirche sollen über Verträge mit den Hauptbereichen zusammenarbeiten. Die Hauptbereiche verfügen über echte Budgets mit Finanzmitteln in Höhe von 70% der Ausgaben der nordelbischen Ebene, die sie eigenständig, ab 2011 nach den Zielvorgaben der Synoden, bewirtschaften. Zurzeit formieren sich die neuen Hauptbereiche und ihre Organe und beginnen mit der Zusammenarbeit lange unabhängig voneinander arbeitender Einrichtungen und Beauftragter. Zeitgleich werden in einem komplexen Prozess unter Begleitung einer externen Firma Situationsanalysen erarbeitet und abgestimmte Ziele entwickelt, denn die Arbeit der Hauptbereiche soll künftig über Ziele und Budgets gesteuert werden. 7. Verwaltung Grundlage der Arbeitsinhalte der Projektgruppe Verwaltung waren die Beschlüsse 13 bis 21 zur Verwaltungsreform. Aus diesen Beschlüssen ergaben sich sowohl Veränderungen für die Organisation der Kirchenkreisverwaltungen in größere Verwaltungszentren, als auch die grundsätzliche Überprüfung der notwendigen Rahmenbedingungen für die kirchliche Verwaltung auf allen Ebenen. („Welche Verwaltungsaufgaben werden durch welche Ebene wahrgenommen und welche Verwaltungsaufgaben sind auf welcher Ebene am kostengünstigsten zu bearbeiten?“) Konsequenzen aus dieser Überprüfung wurden einheitlich kirchengesetzlich geregelt. Für die zentralen Themen wurden durch die Projektgruppe Fachgruppen eingesetzt: • Personalwesen • Haushalt- und Kassenwesen • Bauwesen und Arbeitssicherheit • Liegenschaften und Gebäudemanagement • Einführung einer Kosten-LeistungsRechnung und der kaufmännischen • Buchführung • EDV • Revision Diese Fachgruppen setzten sich hauptsächlich aus fachkompetenten Mitarbeitenden der Kirchenkreisverwaltungen und 47 des Nordelbischen Kirchenamtes zusammen und arbeiteten der Projektgruppe Verwaltung inhaltlich zu. Die Projektgruppe stimmte ihre Arbeit mit dem Konvent der Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterinnen und mit dem Kollegium des Nordelbischen Kirchenamtes ab. 7.1. Kirchenkreisverwaltungsgesetz und Änderung des Finanzgesetzes Im Zentrum der Neuregelung stand für die Arbeit der Kirchenkreisverwaltung und die Verwaltung in den Kirchengemeinden die Verabschiedung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes im November 2006. Dieses Gesetz regelt Aufgaben und Organisation der Kirchenkreisverwaltung in den Kirchenkreisen und für die Kirchengemeinden, um eine effiziente, einheitliche und wirtschaftliche Verwaltung zu gewährleisten. Neu und für viele Kirchengemeinden ein – nicht ganz unumstrittener - „Paradigmenwechsel“ ist der im Gesetz vorgeschriebene verpflichtende Anschluss von Kirchengemeinden an die jeweiligen Kirchenkreisverwaltungszentren. In einem detaillierten Leistungskatalog sind die Aufgaben formuliert, die die Gemeinden von ihrer Verwaltung in Anspruch nehmen können. Dabei bleiben die Kirchengemeinden allerdings Träger der Verwaltungsaufgaben und entscheiden in der Sache. Nur die Abwicklung der Entscheidungen erfolgt dann in den kirchlichen Verwaltungszentren. Zugleich wird das Selbstverständnis der Kirchenkreisverwaltung durch das neue Gesetz verändert. Sie sind Dienstleister der Kirchengemeinden, von denen Qualität und Effizienz erwartet werden darf und deren Leistungen transparent kontrolliert werden, etwa durch die Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung. Mit großer Unterstützung des Finanzdezernats und des Hauptausschusses wurde im „Kirchengesetz zur Änderung des Finanzgesetzes und des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes" die Finanzverteilung in den Kirchenkreisen durch die Finanzsatzungen standardisiert. Danach müssen die 48 Mittel nach Kirchenkreisanteilen, Gemeinschaftsanteilen und Kirchengemeindeanteilen aufgeschlüsselt werden. Zudem kann die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden nicht nur nach Mitgliederzahlen, sondern auch unter Berücksichtigung der Wohnbevölkerung als Maßstab verteilt werden. Verbindlich wird durch dieses Gesetz eine mittelfristige Bau-, Finanz- und Personalplanung vorgeschrieben. 7.2. Einzelthemen der Verwaltungsreform Die Einzelthemen der Synodenbeschlüsse wurden von den zuständigen Fachgruppen oder der Projektgruppe zentral bearbeitet (z.B. Melde- und Kirchbuchwesen, Friedhofswesen, Archivwesen, Revision usw.). 7.2.1. Unterstützung der Zusammenlegung der Kirchenkreisverwaltungszentren Die Projektgruppe gab den Anstoß für die Erstellung eines „Orientierungsrahmens für Vereinbarungen über den Ausgleich und die Milderung von Nachteilen infolge der Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen" und für ein Vertragsmuster zur „Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen" für die Zeit vor der Fusion von Kirchenkreisen als praktische Hilfe für die Kirchenkreisebene. Erarbeitet und in der Endfassung verantwortet wurde beides Ende 2006 im Rechtsdezernat. In Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg wird ab dem Jahr 2009 ein Projekt zur Qualitätssicherung der Verwaltungsarbeit mit Arbeitsprozessanalysen in Kirchenkreisverwaltung und daraus folgenden Empfehlungen durchgeführt. Exemplarisch nehmen drei neue Kirchenkreisverwaltungszentren daran teil. Die Ergebnisse sollen allen Verwaltungen vermittelt werden und so die Standardisierung der Verwaltungsabläufe fördern und sichern. 7.2.2. Einheitlicher Kontenplan Im Laufe des Jahres 2007 konnte ein ein- III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse heitlicher Kontenplan mit einheitlichen Buchungsrichtlinien erarbeitet und als Verwaltungsanordnung veröffentlicht werden. 7.2.3. Verwaltungsvereinfachung Die Erarbeitung von möglichen Verwaltungsvereinfachungen und Überprüfung der damit in Zusammenhang stehenden kirchenrechtlichen Verwaltungsvorschriften geschah nach Beschluss der Lenkungsgruppe in drei exemplarischen Handlungsfeldern, die besonders arbeitsaufwendig und kostenintensiv sind: • Finanzwesen durch Überarbeitung des Haushalts- und Kassenwesens (HKR), verantwortlich ist das Dezernat F des Nordelbischen Kirchenamtes. • Bauwesen: Hier hat das Baudezernat in Zusammenarbeit mit der PG Verwaltung einen Entwurf für die künftige Aufgabenverteilung (insbesondere der Genehmigungsvorbehalte) im Bereich des Bau-wesens erarbeitet. Dieser ist umgesetzt durch eine Verfassungsänderung (März 2009) und durch die Novellierung der baurechtlichen Vorschriften. • Liegenschaften (insbesondere Pastoratsvorschriften): Eine Fach-AG hat die zurzeit betreffenden Vorschriften gesichtet und einen Vorschlag zur Verwaltungsvereinfachung erarbeitet. Dieser ist zur weiteren Bearbeitung an das Nordelbische Kirchenamt geleitet worden. 7.2.4. EDV Im Bereich der EDV wurden Vereinbarungen zur Benutzung einer einheitlichen Software im Bereich der Landeskirche getroffen. • Finanzwesen: Navision K (wird zurzeit eingeführt) • Personalwesen: Kidicap (ist bereits in 26 von 27 Kirchenkreisen eingeführt) • Meldewesen: Kim/Netkim (soll in allen Kirchenkreisen eingeführt werden) • Gebäudemanagement / Liegenschaften: IMS.ware • Friedhofswesen: Hades • Kita: Ki-On für Hamburg, N.N. für Schleswig-Holstein • Dokumentmanagementsystem (DMS): Regisafe Diese Verständigung über die Nutzung einheitlicher Software trägt sehr zu einer kostengünstigeren Verwaltung bei. Die neu entwickelte Zusammenarbeit im Bereich der einheitlichen Nutzung von Software soll langfristig abgesichert werden. Zur Qualitätssicherung der EDV-Arbeit wird deshalb eine nordelbische EDV-Koordinierungsgruppe eingerichtet, der die Vereinheitlichung des EDV-Konzepts vorantreiben und sichern soll. 7.2.5. Einführung der Kosten-LeistungsRechnung Weitere Themen der Umsetzung sind die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung und die Umstellung des Rechnungswesens auf kaufmännische Buchführung. Dazu wurden zahlreiche Fach-Workshops mit Mitarbeitenden aus den Kirchenkreisverwaltungen durchgeführt. Die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung ist die Grundlage für die Transparenz der Kosten der Verwaltung. 7.2.6. Zentrale Verwaltungsaufgaben des Nordelbischen Kirchenamtes In Gestalt eines umfangreichen Prüfauftrages (Beschluss 20) hatte die Projektgruppe Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Zuordnung diverser Verwaltungsaufgaben an das Nordelbische Kirchenamt zu überprüfen. Die Kirchenleitung hat die Ergebnisse des Prüfauftrags beraten und die erforderlichen Beschlüsse dazu gefasst. Die bisherigen Zuständigkeiten bleiben weitgehend bestehen. 7.2.7. Revision und Rechnungsprüfung Eine Fachgruppe Revision hat die Möglichkeit einer zentralen Übernahme von Revisionsaufgaben durch ein nordelbisches Rechnungsprüfungsamt geprüft und schlägt eine Neuregelung im Bereich der Fachaufsicht der Rechnungsprüfer der Kirchenkreise durch das zentrale Rechnungsprüfungsamt vor. Auch sollen in Zukunft die Prüfungen nach einheitlichen Standards durchgeführt werden. Das Er- 49 gebnis ist an die zuständigen Entscheidungsgremien zur Beratung weiter geleitet worden. 8. Projektgruppe Ortsgemeinde Die Projektgruppe Ortsgemeinde setzte vielfältige Impulse zum Thema „Zukunft der Ortsgemeinde“ über Umfragen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie veröffentlichte u.a. eine Handreichung zu unterschiedlichen Kooperationsformen zwischen Kirchengemeinden und gab eine Arbeitshilfe heraus, die Kirchengemeinden unter dem Titel „Leitfragen zum kirchlichen Leben“ Hilfe zur Reflexion ihrer inhaltlichen Arbeit gab. 8.1. Kooperationsformen Auf ihrer Tagung im Februar 2007 beschloss die Nordelbische Synode im Kontext ihrer Beratung der „Eckpunkte zur Ergänzung der Rechtsgrundlagen für kirchengemeindliche Kooperationsformen in der NEK", die Kirchenleitung um eine Veröffentlichung der Erfahrungen von Kirchengemeinden mit bestehenden Kooperationsformen zu bitten. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Dezernates T und der Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde" wurde mit der Erarbeitung beauftragt. Sie führte Interviews durch und stellte die Ergebnisse zusammen. Bei der Darstellung "Kirchengemeinden in Kooperation" handelte es sich um eine exemplarische Veröffentlichung von unterschiedlichen Kooperationsformen, wie sie in Kirchengemeinden der Nordelbischen Kirche praktiziert wurden. Diese unterschiedlichen Kooperationen orientieren sich an den Möglichkeiten, die die bestehende Verfassung ermöglicht, und konzentrieren sich in ihrer Zusammenarbeit dementsprechend auf drei Rechtsformen: a) die lockere Kooperation in Form von gemeinsamen Aktivitäten b) die Kooperation mit verbindlichen Regelungen in Teilbereichen 50 c) die vertraglich geregelte Kooperation mehrerer Gemeinden, die gemeinsam eine Region bilden d) Kirchengemeindeverband e) Fusion Bei der Auswahl zu befragender Kirchengemeinden wurden die drei Sprengel ebenso berücksichtigt wie unterschiedliche soziale Komponenten, der ländliche Raum ebenso wie großstädtische und kleinstädtische Milieus. Auch der Zeitdauer der bestehenden Kooperationen wurde Rechnung getragen. Weiterhin sind alle Erfahrungen der Gemeinden dokumentiert, die sich aufgrund einer Veröffentlichung in der Beilage „Gemeinde lebt" im Mai gemeldet hatten. Die Kirchengemeinden wurden je in einem Interview befragt, an dem haupt- und ehrenamtliche Repräsentanten teilnahmen, die sich anhand eines Fragenkatalogs auf die Gespräche vorbereiten konnten. Ziel dieser Gespräche war, die Kooperationserfahrungen von Gemeinden in ihrer Gestaltungsvielfalt so zu erfassen, dass die Chancen und Perspektiven ebenso wie die Widerstände und Begrenzungen deutlich werden konnten. 8.2. Die Leitfragen zum kirchlichen Leben Der Text „Leitfragen zum kirchlichen Leben. Ein theologisches Arbeitspapier für Kirchengemeinden" entstand aus einem Prozess heraus und für einen Prozess. In zahlreichen Diskussionen auf Konventen und Synoden, im Rahmen der nordelbischen Umfrage zur Zukunft der Ortsgemeinde oder auf den Open-SpaceVeranstaltungen der Projektgruppe zeichnete sich deutlich ab, dass sich die Ortsgemeinden in ihren internen Diskussionsprozessen eine theologisch qualifizierte Antwort auf die Frage: „Wohin steuert die Nordelbische Kirche?" und eine praktischtheologische Unterstützung bei den notwendigen Veränderungsprozessen auf Gemeindeebene wünschten. Diese Anliegen wurden in den „Leitfragen zum kirchlichen Leben" aufgenommen; sie wollen: III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse • die einzelne Kirchengemeinde und ihren Kirchenvorstand bei ihrer Bestandsaufnahme der faktischen Situation der Gemeinde vor Ort unterstützen, • bei der theologischen Selbstvergewisserung über die Aufgaben und Zielen der eigenen Gemeinde anleiten und inspirieren, • bei einer Selbstverortung der Gemeinde im Rahmen des nordelbischen Reformprozesses anleiten. Erste Erfahrungen bei der Arbeit mit diesen „Leitfragen zum kirchlichen Leben" hatten zum Ergebnis, dass sich Kirchenvorstände in eine theologische Auseinandersetzung begaben, die nicht nur für den Verstand Gewinn abwarf, sondern auch für die Seele und für das Gefühl. Die Freude am Christsein, die Lust auf Gemeindearbeit und der Mut, die Herausforderungen der Gegenwart auch unter erschwerten Bedingungen anzunehmen, erfuhren eine deutliche Stärkung. Wichtig war dabei, dass eine externe Moderation die Veranstaltung leitete, so dass sich auch die Pastorinnen und Pastoren als Mitglieder der Gemeinde in die Gesprächsgemeinschaft und den Prozess einbringen konnten. 9. Hauptamtliche Beschäftigung Verlauf Durch den langfristig zu erwartenden Rückgang der Kirchensteuereinnahmen war in Nordelbien ein Teil der hauptamtlich geleisteten kirchlichen Arbeit perspektivisch nicht mehr gesichert. Auf allen Ebenen fand in den letzten Jahren ein erheblicher Personalabbau statt. Viele Hauptamtliche arbeiten mit sinkenden Stundenkontingenten, zunehmend in der Sorge, auch diese Teilzeit-Arbeitsplätze noch zu verlieren, häufig nicht mehr in der Lage, mit ihrer Tätigkeit ihre Existenz zu sichern. Nicht wenige Menschen in der Nordelbischen Kirche befürchteten, dass die kirchlichen Finanzmittel künftig zunehmend durch Besoldung und Versorgung der öffentlich-rechtlich Beschäftigten gebunden sein werden. Dabei war in bestimmten kirchlichen Berufsgruppen (Pastorinnen/ Pastoren, Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker, Diakoninnen/ Diakone) die Nachwuchssituation bereits besorgniserregend, ein Fachkräftemangel in wenigen Jahren wahrscheinlich. Gleichzeitig gehört die Vorstellung des einen kirchlichen Amtes, das sich in verschiedene Dienste gliedert, zum Grundverständnis der Nordelbischen Kirche. Darüber hinaus ist es ein Kennzeichen von Kirche, dass sie ihren Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen, nur mithilfe qualifizierter und engagierter Menschen erfüllen kann - Ehrenamtlicher wie Hauptamtlicher. Deshalb fördert die Nordelbische Kirche ehrenamtliches Engagement, und deshalb war der Auftrag dieser Projektgruppe, die Rahmenbedingungen hauptamtlich geleisteter Arbeit zu überprüfen. Die Nordelbische Synode befasste sich mehrfach mit der Arbeit Hauptamtlicher. So diskutierte sie im Rahmen des Prozesses „Zukunft der Arbeit - Zukunft der Kirche" die Rolle der Nordelbischen Kirche als Arbeitgeberin und sprach sich unter anderem für die Förderung innovativer Modelle kirchlicher Arbeit aus. In der Pfarrstellenplanung hatte die Synode schon vorher beschlossen, die Zahl der jährlich neu zu übernehmenden Pastorinnen und Pastoren zu begrenzen. Daraus entwickelte sich in den letzten Jahren eine längerfristige Personalplanung für Pastorinnen und Pastoren. Im Rahmen der Reformbeschlüsse vom November 2004 verlangte die Synode einen solidarisch-geschwisterlichen Umgang miteinander und eine gerechte Beteiligung der verschiedenen Beschäftigtengruppen an den Strukturmaßnahmen der Nordelbischen Kirche. Schließlich erteilte die Synode - ebenfalls im November 2004 - verschiedene Prüfaufträge. So sollte etwa das Für und Wider einer Messzahl für die Pfarrbesoldung geprüft werden. Auch die Auswirkungen 51 möglicherweise veränderter Anstellungsträgerschaften sowie Ansatzpunkte einer Personalentwicklung für nicht-theologische Mitarbeitende sollten untersucht werden. Mit diesen Aufgaben beschäftigte sich seit Frühjahr 2006 die Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung" im Rahmen des nordelbischen Reformprozesses. Auch wenn die Synode hier Aufträge erteilte: Direkt beeinflussen kann sie die Arbeitsbedingungen privat-rechtlich Beschäftigter und das ist die deutliche Mehrheit der Hauptamtlichen - nicht. Während andere Landeskirchen im Personalbereich teilweise deutlich in Abbau- und Umstrukturierung investieren und dadurch gewünschte Entwicklungen fördern, sind die Arbeitsverhältnisse für Angestellte in der Nordelbischen Kirche dezentral geregelt und nur durch tarifliche Vereinbarungen näher bestimmt. Eine zentrale landeskirchliche Steuerung ist aufgrund der Autonomie der kirchlichen Körperschaften nicht möglich. Wohl aber kann die Nordelbische Synode politische Empfehlungen an die Vielzahl der kirchlichen Arbeitgeber richten. Lenkungsgruppe und Kirchenleitung baten die Projektgruppe im Interesse baldiger Ergebnisse, zunächst die Themen „Personalabbau“, „Mögliche Einschränkungen in der Besoldung von Pastorinnen und Pastoren“ sowie „Vernetzung der kirchlichen Gremien zu Personalfragen“ zu bearbeiten. Enge Spielräume für Reformen Die erste Herausforderung für den nordelbischen Reformprozess besteht in der Vielfalt von Anstellungsformen und -trägern. Hauptamtlich Beschäftigte finden sich auf den verschiedensten Ebenen innerhalb der Nordelbischen Kirche: in den Ortsgemeinden, in der Verwaltung und in Einrichtungen der Kirchenkreise, in nordelbischen Diensten und Werken sowie in rechtlich selbstständigen diakonischen Einrichtungen. Sie arbeiten als Pastorinnen/ Pastoren oder als Kirchenbeamtinnen/ Kirchenbeamten in öffentlich-rechtlichen Dienstver- 52 hältnissen, dort fast ausschließlich auf der nordelbischen Ebene, als Mitglieder anderer Berufsgruppen mit Angestelltenverträgen auf allen Ebenen. Es gibt in Nordelbien also eine Fülle von Arbeitgebern und rechtlich höchst unterschiedlich gestalteten Arbeitsverhältnissen. Die Gruppe der öffentlich-rechtlich Beschäftigten unterliegt dem Beamtenrecht. Sie steht in einem besonderen Dienstverhältnis. Eingriffe ins Gehaltssystem sind per Synodenbeschluss möglich, dafür kann dieser Gruppe nicht gekündigt werden. Die Arbeitsverträge der Angestellten hingegen sind größtenteils tariflich geregelt und nur über eine Einigung der Tarifparteien, nicht aber per Synodenbeschluss zu verändern. Dafür ist diese Gruppe der Beschäftigten prinzipiell kündbar. Schon aus formal-rechtlichen Gründen konnte der nordelbische Reformprozess also keine zentrale Personalsteuerung für die gesamte Nordelbische Kirche entwikkeln. Maßnahmen des Reformprozesses erstrecken sich unmittelbar nur auf die Beschäftigten auf nordelbischer Ebene, also auf Pastorinnen/ Pastoren, auf Kirchenbeamtinnen/ Kirchenbeamten und auf Angestellte im Bereich der nordelbischen Einrichtungen. Wichtige Planungsgrundlagen existieren entsprechend bisher nur für den Bereich der Pastorenplanung, nicht aber für andere Beschäftigtengruppen. Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen halten viele die oft geforderte Personalplanung für die Gruppe der Angestellten gar nicht für möglich. Die derzeitige Situation der Nordelbischen Kirche bietet im Blick auf die Zukunft hauptamtlicher Beschäftigung ausreichend Anlässe, um kreative Gedanken, Phantasien, Ideen, Konzepte, Planungen in verschiedene Richtungen in Gang zu setzen: Auf der Wunschliste vieler Mitglieder der Projektgruppe hätten unter anderem gestanden vorausschauende Konzepte zur Nachwuchsförderung, gezielte Investitionen in hauptamtliches Personal, Steigerung von Drittmitteln, Personalquoten, Anreizsysteme für besondere Arbeitsqualität, Maß- III. Die Umsetzung der Reformbeschlüssel nahmen zur Qualitätssicherung hauptamtlicher Arbeit, Kampagnen zur Förderung sozialer Kompetenzen wie Team- und Konfliktfähigkeit, Lernbereitschaft, Effizienz und vieles mehr. Vorgehen In ihrer Arbeit stieß die Projektgruppe durchaus auf interessante Einzel-Initiativen und -Ideen. Gleichzeitig jedoch war der politische Handlungsspielraum beim Thema Hauptamtlicher Beschäftigung begrenzt. Die Projektgruppe war aus verschiedensten Berufs- und Interessengruppen unserer Kirche zusammengesetzt. In ihren Beratungen spiegelten sich somit auch die existierenden Spannungen zwischen verschiedenen Interessen und Sichtweisen wider. Im Umgang mit diesen Spannungen definierte die Projektgruppe ihren Auftrag dahingehend, Einzelthemen und Problemlagen möglichst sachlich und ohne Wertungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beschreiben, untereinander Verständnis für die verschiedenen Sichtweisen zu erzeugen, soweit dies möglich ist und gemeinsame Anregungen für eine Weiterbehandlung des Themas durch Kirchenleitung und Synode zu entwickeln. Praktisch wurden die Aufgaben - teilweise über zwei Jahre - in kleineren Arbeitsgruppen bearbeitet und der Projektgruppe zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Lenkungsgruppe und Kirchenleitung wurden regelmäßig informiert, in der Synode gab es einen ersten Zwischenbericht. Ergebnisse Im November 2006 erschien eine Handreichung „Personalwirtschaft“, die Empfehlungen zur fairen und sozial abgefederten Ausgestaltung unvermeidbaren Personalabbaus im Bereich der Angestellten gibt. Nach Ansicht der Projektgruppe geht es dabei vor allem darum, weitere Abbaumaßnahmen, soweit sie denn unvermeidbar sein sollten, so zu gestalten, dass individuelle Nachteile für die Betroffenen wenigstens teilweise ausgeglichen werden und das Ansehen der Kirche als Arbeitge- berin nicht unnötig beschädigt wird. Die Handreichung richtete sich an kirchliche Anstellungsträger auf allen Ebenen, bot aber auch Mitarbeitenden eine erste Orientierung und Hilfestellung. Sie befasste sich beispielsweise mit unterschiedlichen Möglichkeiten, Nachteile aus verringerter Arbeitszeit auszugleichen, Abfindungen zu gestalten oder Beschäftigten, die von Kündigung betroffen sind, ein Outplacement anzubieten. Die verschiedenen Instrumente wurden mit ihren jeweiligen Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteilen beschrieben. Weiter regte die Projektgruppe an, künftig wesentliche Beschäftigungsdaten in den Gliederungen der Nordelbischen Kirche klar zu dokumentieren: Wie viele Menschen sind in Nordelbien mit welchen Stundenanteilen und welchen Qualifikationen in welchen Bereichen beschäftigt? Was kostet diese Arbeit? Wie ist der „gesamtkirchliche Personalkörper“ eigentlich wirklich zusammengesetzt? Ist die Nordelbische Kirche als Kirche damit hinreichend gut „aufgestellt“ für die Zukunft, oder soll daran etwas verändert werden? Eine zentrale Beschäftigungs-Datenbank erschien der Projektgruppe unerlässlich. Eine Umsetzung dieses Vorschlags wurde jedoch mit Blick auf die zu erwartenden Veränderungen der EDV-Systeme im Bereich der Nordelbischen Kirche, die eine Datenerfassung erleichtern könnten, zunächst nicht weiterverfolgt. Beschäftigungsdaten für den Bereich der gesamten Kirche mit allen ihren Gliederungen liegen daher nach wie vor nicht zentral vor. Zum Thema Anstellungsträgerschaften erarbeitete die Projektgruppe ein Papier, das aus Sorge um die Sicherung hauptamtlicher Beschäftigung dafür plädiert, die Anstellungsträgerschaften für Mitarbeitende bei größeren kirchlichen Einheiten als Kirchengemeinden anzusiedeln, insbesondere für die Gruppen der Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker und pädagogisch-diakonische Mitarbeitende. Das Papier wurde von der Kirchenleitung befürwortet; seine Empfehlungen sollen durch das Nordelbische Kirchenamt wei- 53 terverfolgt werden; allerdings soll dabei das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden berücksichtigt und daher von Zwangsmaßnahmen abgesehen werden. Das Papier wird der Synode im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht zur Reformumsetzung zur Verfügung gestellt werden. Ein Teil der in diesem Papier geäußerten Vorstellungen taucht bereits in dem auf der Synode im September 2008 neugefassten Kirchenmusikergesetz auf. Die Frage, ob auch weiterhin im Bereich der Nordelbischen Kirche öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse für Pastorinnen/ Pastoren, Kirchenbeamtinnen/ Kirchenbeamte abgeschlossen werden sollen, wurde in einer umfangreichen Darstellung differenziert behandelt. Nach Ansicht der Projektgruppe weist das vorhandene System öffentlich-rechtlicher Beschäftigung unbestreitbare Vorteile auf und sollte deshalb fortgeführt werden. Allerdings stelle es die Nordelbische Kirche mittel- bis langfristig auch vor erhebliche Folgeprobleme. Auf einige der zu erwartenden Konsequenzen aus einer Beibehaltung wie auch aus einer Veränderung des vorhandenen Systems wies die Projektgruppe hin. Weiterhin hat die Projektgruppe Möglichkeiten zur Senkung von Personalkosten im Bereich der öffentlich-rechtlich Beschäftigten berechnet und insgesamt eher kritisch bewertet. Die Kirchenleitung befürwortete die Argumentation und die Empfehlungen der Projektgruppe in weiten Teilen. Grundsätzliche Änderungen in der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse in nordelbischer Anstellungsträgerschaft erscheinen zurzeit nicht geboten. Nach Ansicht der Kirchenleitung haben privat-rechtliche wie öffentlich-rechtlich Beschäftigte je mit ihrem spezifischen Auftrag in gleicher Weise Teil an der Gemeinschaft der unterschiedlichen Dienste, durch die im hauptamtlichen Bereich das eine der Kirche anvertraute Amt der Verkündigung des Evangeliums in der Nordelbischen Kirche Gestalt gewinnen soll. Zu den Ergebnissen der Beratung in der 54 Kirchenleitung gehört u.a., dass freie Stellen im Bereich der Nordelbischen Kirche künftig - soweit es nicht explizit um den pfarramtlichen Dienst handelt - für öffentlich-rechtliche wie für privat-rechtlich Beschäftigte ausgeschrieben werden. Bei der Stellenbesetzung geht es vor allem um individuelle Eignung und Qualifikation. Das Nordelbische Kirchenamt wird gebeten, zu prüfen, ob für die ca. 700 privatrechtlich Beschäftigten auf nordelbischer Ebene ein Arbeitsbereich eingerichtet werden sollte, zu dessen Aufgaben - vergleichbar mit bestimmten Aufgaben des Personaldezernats für die Pastorinnen/ Pastoren Personalplanung und -steuerung, Personalberatung und -betreuung sowie die Personalentwicklung gehören würde. Das Papier der Projektgruppe wird der Synode im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht der Reformumsetzung zur Verfügung gestellt werden. Angesichts des engen Handlungsrahmens im Blick auf Hauptamtlichkeit war es ein wichtiges Ziel der Projektgruppe, durch Informationen und Fakten eine gewisse Klarheit und Sachlichkeit in eine meist eher emotional geführte innerkirchliche Diskussion zu bringen und damit den leitenden Gremien unserer Kirche Entscheidungen zu diesem Themenkomplex zu erleichtern. 10. Das Wahlrecht Das Wahlrecht der Nordelbischen Kirche musste in vielen Punkten verändert werden, weil das bisherige Wahlgesetz aufgrund der beschlossenen Strukturveränderungen so nicht mehr anwendbar war. Die bisherige Bestimmung, dass jede Kirchengemeinde durch mindestens ein ehrenamtliches Mitglied in einer Kirchenkreissynode vertreten sein muss, hätte in den großen Kirchenkreisen zu einer unverhältnismäßig großen Synodengröße geführt. Auch die zahlenmäßige Repräsentanz der neuen Kirchenkreise in der Nordelbischen Synode musste neu bestimmt werden. Aus bisher drei Sprengeln werden zwei, die III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse keine eigene Wahlebene mehr bilden, wie es bisher bei der Repräsentanz der Mitarbeitenden sowie der Pröpstinnen und Pröpste der Fall ist. Ende 2006 bildete die Lenkungsgruppe eine Projektgruppe mit dem Auftrag, inhaltliche Eckpunkte für ein neues Wahlrecht zu erarbeiten. Folgende grundsätzliche Ziele sollen mit der Neugestaltung des Wahlrechts erreicht werden. • Anpassung an die Neugliederung des Kirchengebiets der Nordelbischen Kirche unter prinzipieller Wahrung der bisherigen Grundlagen des Wahlrechts, • Vereinfachung im Sinne von Transparenz, Handhabbarkeit und Vergleichbarkeit der Wahlverfahren auf allen Ebenen, • Reduzierung der immer wieder kritisch angefragten Ständevertretung. Auf ihrer Tagung im September 2007 wurden der Synode die Eckpunkte für das Wahlrecht vorgestellt. Neben einer breiten Zustimmung für die Mehrheit der neuen Regelungen entzündete sich die Kritik an zwei Punkten. Besonderen Anstoß nahmen Synodalinnen und Synodale an dem Vorschlag, Mitarbeitende sollten künftig nicht mehr Mitglied im Kirchenvorstand ihrer Anstellungsgemeinde werden können. Allgemeine Zustimmung fand dagegen der Vorschlag, doch zumindest die Pflicht zur Mitgliedschaft von Mitarbeitenden im Kirchenvorstand abzuschaffen. Ebenfalls kontrovers wurde über die Abschaffung der Kammer für Dienste und Werke als Wahlgremium für die Nordelbische Synode debattiert. Bei der Wahl zum Kirchenvorstand wurde der Zwang, eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter in den Kirchenvorstand zu wählen oder zu berufen, aufgehoben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in ihrer Anstellungsgemeinde unter den gleichen Bedingungen kandidieren und gewählt werden, wie alle anderen wählbaren Gemeindemitglieder auch. Besteht im Laufe der Amtszeit eines Kirchenvorstandes die Notwendigkeit zur Nachberufung, kann, muss aber nicht auf den Kreis der nicht ge- wählten Kandidatinnen und Kandidaten der letzten Kirchenvorstandswahl zurückgegriffen werden. Für die Wahl zur Kirchenkreissynode und zur Nordelbischen Synode wurden die bisherigen Wahlkörper aufgehoben. Die Kirchenkreissynode wird jetzt ausschließlich durch Vertreter aus den Kirchenvorständen gewählt und die Mitglieder der Nordelbischen Synode ausschließlich von den Mitgliedern der Kirchenkreissynoden. Die Kammer für Dienste und Werke behält für die Nordelbische Synode allerdings ein Vorschlagsrecht für Synodenkandidatinnen und -kandidaten. Diese werden dann von der noch amtierenden für die neue Synode gewährt. 55 IV. Die Entwicklung in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden 57 IV. Die Entwicklung in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden Nicht nur auf nordelbischer Ebene, auch auf der Ebene der Kirchenkreise und Kirchengemeinden waren die letzten Jahre eine Zeit vielfältiger Einsparungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen. Es würde den Rahmen dieser Dokumentation sprengen, die unüberschaubare Vielzahl dieser Veränderungsprozesse, die teils mit dem nordelbischen Reformprozess in Verbindung standen, sich teils eigenständig entwickelten, im Detail nachzeichnen zu wollen. Dennoch sollen einige allgemeine Bemerkungen Einblick in diese Dimension der Veränderung geben. 1. Die Kirchenkreise Die finanzielle Situation der Kirchenkreise wurde durch den Umfang der Verwaltung, durch Umfang und Art der Dienste und Werke, die Höhe der vorhandenen Drittmittel und die der Rücklagen bestimmt. Einige Kirchenkreise, vor allem im ländlichen Bereich, hatten im Laufe der letzten Jahrzehnte kaum oder nur überwiegend drittmittelfinanzierte übergemeindliche Arbeitsfelder entwickelt. In der Folge fiel es ihnen deshalb relativ leicht, ihre Ausgaben an die sinkenden Einnahmen anzupassen. Andere Kirchenkreise, vor allem im großstädtischen Bereich, hatten dagegen eine umfangreiche übergemeindliche Arbeit aufgebaut und waren dementsprechend mehr von Einsparungen und Umstrukturierungen betroffen. Die für deren Bewältigung nötigen Prozesse wurden von den Kirchenkreisen unabhängig vom Nordelbischen Reformprozess und zum Teil schon vor dessen Beginn durchgeführt (Vgl. hierzu im Einzelnen den Reader der Reformkommission zu den Strukturprozessen 58 in den Kirchenkreisen). Dabei konnten je nachdem, wie viele Rücklagen vorhanden waren, Einsparungen über mehrere Jahre abgefedert und sozial verträglich gestaltet werden. Auch die nötigen Veränderungen in Kirchengemeinden gelang es, auf diese Weise zu unterstützen. Trotzdem mussten vor allem seit der Jahrtausendwende in zunehmendem Maße Stellen von Pastorinnen/ Pastoren und Mitarbeitenden gekürzt oder sogar ganz gestrichen, Einrichtungen eingeschränkt und Standorte aufgegeben werden. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit in den Kirchenkreisen bildete die Diskussion um ihre Fusion ab 2003, der damit verbundene Ausgleich mit nordelbischen Interessen und die Umsetzung der endgültigen Beschlüsse ab September 2006. Die Bereitschaft zur Fusion und Tempo und Verlauf der Prozesse waren dabei sehr unterschiedlich. In manchen Gebieten lag eine Fusion aufgrund der innerhalb von Landkreisgrenzen gemeinsam gewachsenen Identität von sich aus nahe, zwischen anderen Kirchenkreisen gab es gewachsene Kooperationsbeziehungen, die ausgebaut wurden, andere Kirchenkreise wiederum wehrten sich aktiv gegen eine Fusion. Vor allem die Verhandlungen über die künftige Leitungsstruktur, über die Standorte der Verwaltung und der Dienste und Werke sowie Fragen der Finanzverteilung führten dabei immer wieder zu Konflikten und längeren Entscheidungsprozessen. Einen kleinen Einblick in diese Entwicklung gibt eine Auswertungsveranstaltung der Arbeitsstelle für Reformumsetzung mit den Personalentwicklerinnen und -entwicklern der Kirchenkreise im Februar 2009, die im fünften Teil dokumentiert ist. Insgesamt haben die Fusionsprozesse der Kirchenkreise die an ihnen beteiligen und von ihnen betroffenen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter viel Zeit und Kraft gekostet, zumal parallel dazu immer auch noch die alltägliche Arbeit bewältigt werden musste. Entsprechend groß ist im Moment die allgemeine Erschöpfung. Das innere Zusammen- IV. Die Entwicklung in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden wachsen der neugegründeten Kirchenkreise gerät so als Aufgabe für die kommenden Jahre erst allmählich in den Blick. 2. Die Kirchengemeinden Die Entwicklung der Kirchengemeinden lässt sich aufgrund ihrer Vielfalt noch schwieriger zusammenfassend beschreiben als die der Kirchenkreise. Es gibt einige Gemeinden, die aus verschiedenen Gründen nur zu einem geringen Teil auf Kirchensteuereinnahmen angewiesen sind und deshalb kaum Einsparungen vornehmen mussten. Auf der anderen Seite haben vor allem sehr kleine Gemeinden im Laufe der Entwicklung ihre Eigenständigkeit verloren. Vielerorts waren Kirchenvorstände gezwungen, nicht nur Sachmittel, sondern darüber hinaus auch Mitarbeiterstunden zu kürzen oder Stellen sogar ganz zu streichen und mit einem geringeren Anteil an Pfarrstellen auszukommen. In manchen Fällen wurden kirchliche Gebäude verkauft oder Kirchen aufgegeben. Allgemeine Aussagen über Umfang und Art der Kürzungen sind schwer zu treffen, da es in der Nordelbischen Kirche keine zentrale Erfassung für die Stellen und Stellenanteile von Diakon(inn)en, Küster(innen), Kirchenmusiker(innen), Gemeindepädagog(inn)en, Sekretär(inne)n und anderer gemeindlicher Mitarbeitender gibt. Zudem waren je nach Gemeindegröße, Rücklagen, vorhandenen Personalstunden und Prioritätensetzung die gemeindlichen Arbeitsfelder vor Ort in sehr unterschiedlichem Maße betroffen. Im Extremfall wurden in manchen Bereichen nur Sachkosten gekürzt, andere Arbeitsfelder dagegen völlig aufgegeben oder nur noch ehrenamtlich wahrgenommen. Im Bereich der Pfarrstellen sind nordelbienweit etwa 10% aller Stellen im Laufe der letzten 15 Jahre verloren gegangen. Für die Kirchenmusik konnte durch eine Umfrage des Landeskirchenmusikdirektors im Jahr 2006 festgestellt werden, dass die Zahl der hauptamtlichen Kirchenmusiker (sogenannte A- und B-Stellen) in den Kirchengemeinden der Nordelbischen Kirche zwischen 1990 und 2006 von 286 auf 195 reduziert wurde, also um etwa 32%. Insgesamt hat die Entwicklung der letzten Jahre zu erheblichen Einschnitten in der kirchengemeindlichen Arbeit geführt. Gleichzeitig suchten Kirchengemeinden aber auch immer wieder nach kreativen Wegen, um die weniger werdenden Einnahmen wenigstens zum Teil ausgleichen zu können. So wurde z.B. mit der Einführung des freiwilligen Kirchgelds, Fundraising-Aktionen oder der Gründung von Fördervereinen oder Stiftungen um zusätzliche Einnahmen geworben. Durch die Kooperation mit Institutionen im Umfeld wie Schulen und Vereinen sowie mit Nachbargemeinden im Rahmen von Regionalisierungsvereinbarungen oder durch die Bildung von Gemeindeverbänden konnten Kräfte gebündelt und wirksamer eingesetzt werden. In manchen Fällen stellte sich den Beteiligten die Fusion mit anderen Kirchengemeinden als der beste Weg dar. So ist bei aller Belastung vor allem der Kirchenvorsteherinnen/ Kirchenvorsteher und Mitarbeitenden zugleich die Bereitschaft gewachsen, über den eigenen Kirchturm hinauszublicken und gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden zusammenzuarbeiten (Vgl. zu den unterschiedlichen Kooperationsformen der Kirchengemeinden die Umfrage und Handreichung der PG Ortsgemeinde „Kirchengemeinden in Kooperation”). 59 V. Einschätzungen Positionen Aspekte 61 V. Einschätzungen – Positionen – Aspekte Die Ergebnisse und der Verlauf des nordelbischen Reformprozesses werden unterschiedlich beurteilt. Die folgenden Einschätzungen sollen keine abschließende Bewertung darstellen, sondern Anregungen zur eigenen Reflexion und für die Diskussion auf der Synodaltagung im Juni 2009 und darüber hinaus bieten. Zehn Punkte zum Thema: Was hat die Reform gebracht? 1. Theologische Orientierung Durch die Reform ist das Leitbild einer Kirche der Wechselseitigkeit und des Teilens, in der verschiedene Arbeitsformen und Ebenen aufeinander bezogen sind, stilund prozessprägend geworden. 2. Bestandsaufnahme Kirchliche Arbeitsfelder wurden bewusst wahrgenommen und quantitativ erfasst. Dadurch ist Transparenz entstanden. 3. Kommunikation zwischen den Ebenen kirchlicher Arbeit Durch die Art der Entwicklung und Umsetzung der Reformbeschlüsse hat die Vernetzung und Kommunikation sowohl zwischen den Kirchenkreisen, zwischen den Kirchenkreisen und der Nordelbischen Ebene als auch innerhalb eines jeden Kirchenkreises und innerhalb der Nordelbischen Gremien und Einrichtungen, Dienste und Werke deutlich zugenommen. 4. Verknüpfung kirchlicher Handlungsfelder Die Neuorganisation der nordelbischen Dienste und Werke in Hauptbereichen, die 62 Einführung der Zielsteuerung und die Verknüpfung mit den übergemeindlichen Einrichtungen der Kirchenkreise stärken die Transparenz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Dienste und Werke und tragen damit zum Erhalt und zur Ausstrahlung ihrer Arbeit bei. 5. Arbeit am Leitungsverständnis Durch die Diskussion über Aufgaben und Verständnis von Leitung im Zusammenhang der Neugestaltung von Bischofsamt und pröpstlichem Amt wurde das Thema „Leiten in der Kirche“ Teil einer bewusst geführten innerkirchlichen Diskussion. Das hat zu einer Professionalisierung des Leitungshandelns beigetragen. 6. Standardisierung von Verwaltungsabläufen Die kostenintensive Vielfalt der Verwaltungsabläufe in den Kirchenkreisverwaltungen wurde durch Einführung von Standards (HKR; EDV; Personalverwaltung; Finanzgesetz; Bau u.a.) verringert. 7. Gestaltung organisatorischer Strukturen Der Reformprozess hat mit der Gestaltung der Dienste und Werke in Hauptbereichen und der Fusion der Kirchenkreise einen Prozess der organisatorischen Straffung kirchlicher Strukturen ausgelöst. 8. Kompetenz bei der Bewältigung von Veränderungsprozessen Haushaltskürzungen und andere Eingriffe in den Bestand kirchlicher Arbeit werden weniger zufällig oder kurzfristig umgesetzt, sondern immer öfter in bewusst gestaltete, mittel- bis langfristige Veränderungsprozesse eingebunden. Der dabei praktizierte Einsatz von Methoden aus dem Bereich der internen und externen Organisationsentwicklung ist zu einer vielfach selbstverständlich genutzten Kompetenz geworden. Die Beteiligungsformen des Reformprozesses haben Standards für künftige Prozesse gesetzt. Kirche wird auch als „lernende Organisation“ begriffen. V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte 9. Bessere Handlungsfähigkeit bei schwankenden Kirchensteuereinnahmen Es wurden organisatorische Strukturen geschaffen, die in der Lage sind, die Herausforderungen starker Schwankungen in der Höhe der Kirchensteuereinnahmen zu bewältigen. 10. Förderung von Gemeinsamkeiten Der Reformprozess hat durch die vielfältigen strukturellen und kommunikativen Verknüpfungsprozesses die Entwicklung bzw. Vertiefung einer gesamtnordelbischen Organisationskultur wesentlich befördert. Kirche als Kommunikationsereignis, Gemeinschaft und Organisation Zusammenfassung der Ergebnisse einer Auswertungsveranstaltung am 27. November 2008 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Auswertungsveranstaltung „Das Haus, das die Träume verwaltet“ – die Bedeutung unterschiedlicher Kirchenbilder im Nordelbischen Reformprozess“ am 27. November 2008 in Neumünster waren sich einig: Der Nordelbische Reformprozess ist keine theologisch motivierte Kirchenreform, die Veränderungsprozesse wurden vielmehr durch den Druck leerer Kassen ausgelöst. Zugleich ist er aber auch kein rein pragmatisch orientierter Anpassungsprozess. Am Beginn der Arbeit der Reformkommission stand mit den „Leitsätzen zum Kirchenbild“ vielmehr eine theologische Reflexion, an deren Ergebnis die anstehenden Veränderungsprozesse ausgerichtet wurden. Zentraler Punkt dabei war die Vision einer Kirche der wechselseitigen Teilhabe, in der es nicht um Abgrenzung geht, sondern um Bereicherung durch Vielfalt und Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen kirchlichen Lebens. Dieses systemisch orientierte Kirchenverständnis einer „inneren Ökumenizität“ ist aufgrund von Anregungen aus der Missionstheologie und vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen mit der 1977 beschlossenen organisatorischen Gestalt der Nordelbischen Kirche entstanden, die auf der einen Seite von viel Freiheit und Pluralität, zugleich aber auch von Doppelstrukturen, Abgrenzungstendenzen, Konkurrenz und einem unverbundenen Nebeneinander kirchlicher Arbeitsbereiche gekennzeichnet war. Darin wird zugleich die Besonderheit der Nordelbischen Kirche im Vergleich zu anderen Landeskirchen sichtbar, die in ihrem funktionalen Amtsverständnis und dem „Zwei-Säulen-Modell“ von einem gleichberechtigten Nebeneinander gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeitsformen ausgeht. Das Prinzip der inneren Ökumenizität richtet sich deshalb auch gegen das Kirchenbild einer Gemeindekirche, dem Dienste und Werke im Grunde überflüssig erscheinen. Dieses Verständnis von Kirche war in der Folge Grundlage für Inhalt und Arbeitsweise sowohl der Reformkommission als auch der darauf folgenden Umsetzungsphase. Auf Großveranstaltungen und in zahllosen Arbeits- und Projektgruppen wurde ein Kommunikationsprozess zwischen unterschiedlichen Ebenen, Gruppen, Gremien und Personen organisiert, etwas, was es vorher in der Nordelbischen Kirche noch nicht gegeben hatte. Sich auf diesen Prozess der Kommunikation und Kooperation einzulassen, so die Einschätzung der am Auswertungsgespräch Teilnehmenden, ist den Beteiligten nicht immer leicht gefallen, weil die parallel dazu laufenden Einsparungsprozesse Ängste um den Erhalt der eigenen Arbeit auslösten. Trotz aller Stärkung der Beziehungen zwischen den einzelnen kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen im Laufe des Reformprozesses erleben sie nach wie vor eine große Distanz etwa zwischen Kirchengemeinden und den Leitungsebenen und Einrichtungen der nordelbischen Ebene. Die sinkenden Mittel übten einen Handlungsdruck aus, so zügig wie möglich zu einem Konsens oder zumindest zu tragfähigen Mehrheiten über das weitere Vorgehen zu kommen. Aus dem Bild einer Kirche der wechselseitigen Teilhabe er- 63 wuchs deshalb die Aufgabe des Reformprozesses, immer wieder die Balance zwischen einer angemessenen Beteiligung und zügigen Entscheidungen zu finden. In wieweit dies gelungen ist, wird unterschiedlich beurteilt. Zum Teil sei der Vorwurf zu hören gewesen, es werde zu viel beteiligt, die Entscheidungsprozesse dauerten zu langen und die Kirche beschäftige sich nur mit sich selbst. Zum Teil hätten sich Betroffene aber auch zu wenig beteiligt gefühlt. Neben den „Leitsätzen zum Kirchenbild“ waren nach Meinung der Teilnehmenden im Nordelbischen Reformprozess aber auch andere Kirchenbilder wirksam. So habe die Beteiligungsorientierung des nordelbischen Reformprozesses seine Ursache im sich vom reformatorischen Prinzip des „Priestertum aller Gläubigen“ ableitenden Synodalprinzip, das Beschlüsse durch Mehrheitsentscheidungen in Leitungsgremien vorsieht, in denen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Mehrheit bilden. Andererseits nähmen Kirchenjuristinnen/ Kirchenjuristen und Verwaltungsfachleute die Nordelbische Kirche aus der Perspektive des kirchlicher Verfassungs- und Verwaltungsrechts als Körperschaft des öffentlichen Rechts wahr. Da die kirchlichen Verwaltungsämter die Entscheidungen der Leitungsgremien vorbereiteten und ausführten, hätten sie einen nicht unwesentlichen Einfluss auf den Verlauf der Reform gehabt, wie z.B. die wichtige Rolle des Dezernats R bei der rechtlichen Begleitung und Umsetzung der Reformbeschlüsse zeige. Als Mitwirkende in der Kirchenleitung seien darüber hinaus die Bischöfinnen und Bischof wichtige Unterstützer, in ihrer Funktion als pastores pastorum ihres Sprengel wichtige Vermittler des Reformprozesses gewesen. Eines der grundlegenden Themen, das nach Meinung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Reformprozess deutlich wurde und die Nordelbische Kirche sicher auch in Zukunft beschäftigen wird, ist das Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlich, pri- 64 vatrechtlich Beschäftigen und Ehrenamtlichen. Die zunehmende organisatorische Professionalisierung führt dabei zu einer organisatorischen Komplexität, die in Spannung zu der Beteiligung von Ehrenamtlichen an Leitungsentscheidungen steht. Ein wichtiger Teil der Diskussion in Neumünster war die Einsicht, dass die Nordelbische Kirche nicht nur eine Organisation mit formalen Strukturen und Prozessen ist. Sie sei zugleich eine Gemeinschaft von Menschen, in der Interaktions- und Beziehungsprozesse und damit verbundene Gefühle eine wichtige Rolle spielen. Das sei im Verlauf der Reform an vielen Stellen indirekt immer wieder als Thema deutlich geworden, aber nicht bewusst reflektiert worden. Menschen fühlten sich der Kirche verbunden durch ihr ganz persönliches Kirchenbild, das durch konkrete Erfahrungen in und mit der Kirche geformt werde. Jeder Veränderungsprozess in der Kirche berühre immer auch diese Verbundenheit. Er belebe und motiviere Menschen, aber enttäusche und demotiviere sie auch. Die Reflexion über diese gemeinschaftlichen Dimension von Kirche und über ihren Zusammenhang mit der organisatorischen Seite sowie der achtsame Umgang damit gehörten zu den Aufgaben der Gestaltung künftiger Veränderungsprozesse. „Er ist nur halb zu sehen …“ Unterschwellige Themen und unbewusste Dynamiken im Nordelbischen Reformprozess Zusammenfassung der Ergebnisse einer Auswertungsveranstaltung am 4. Februar 2009 „Er ist nur halb zu sehen und ist doch rund und schön“, das gilt auch für Veränderungsprozesse. Was dort an Ideen, Konzepten, Beschlüssen und Ergebnissen offiziell verhandelt wird, ist nur ein Teil des Ganzen. Die Entwicklung wird immer auch von Themen bestimmt, die als „Nebenströmungen“ die „Hauptströmung“ der bewusst gewollten und geplanten Prozesse beeinflussen. Noch weniger sichtbar, weil V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte oft unterschwellig und den Beteiligten nicht immer bewusst, ist die Rolle von Gefühlen und der damit verbundenen unbewussten Dynamiken, die sozusagen die „Unterströmung“ von Veränderungsprozessen bilden. Auf einer Auswertungsveranstaltung der Arbeitsstelle für Reformumsetzung am 4. Februar 2009 beschäftigten sich 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Ebenen des kirchlichen Lebens in Nordelbien aus dieser Perspektive mit dem nordelbischen Reformprozess. Bedeutungsverlust als unterschwelliges Grundthema der Reform Zentrales Thema der Diskussion war der Bedeutungsverlust, den viele der am Nordelbischen Reformprozess beteiligten und von ihm betroffenen Menschen nach Ansicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebt haben. Denn mit den organisatorischen Veränderungen in Nordelbien gerieten nicht nur Strukturen in Bewegung. Zugleich verloren auch die gewachsenen Organisationskulturen von Kirchenkreisen, übergemeindlichen Einrichtungen, Verwaltungsämtern, Kirchengemeinden und die damit verbundenen beruflichen Rollen und Identitäten von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre bisherige Bedeutung. Zugleich löste sich damit die bisherige Machtbalance zwischen nordelbischer Ebene, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, zwischen ländlichen und städtischen Regionen, zwischen SchleswigHolstein und Hamburg, zwischen Kirchengemeinden und übergemeindlichen Einrichtungen, zwischen Leitungsebenen und Verwaltungsämtern sowie zwischen Ehrenund Hauptamtlichen auf und musste neu verhandelt werden. Die Verantwortlichen in den Leitungsgremien der Nordelbischen Kirche, des Nordelbischen Kirchenamtes, der Kirchenkreise, und den Diensten und Werken hatten sich darauf einzustellen, dass die im Kontext des Reformprozesses eingesetzten neuen Gruppen oder Beteiligungsprozesse (z.B. Lenkungsgruppen oder Steuerungsgruppen der Fusionsprozesse, Projektgruppen für bestimmte Handlungsfelder oder Themen-Workshops, Großveranstaltungen und Hearings) vielfach eine neue Entscheidungs- bzw. Arbeitsebene bildeten, die mit der bestehenden Entscheidungsstruktur in Einklang zu bringen war. Diese wurde einerseits als kreativ und konstruktiv erlebt anderseits aber auch als störende "Parallelwelt". Insgesamt entstand so eine spannungsvolle und von vielen als belastend erlebte Gesamtsituation, in der sich das Alte auf vielen Ebenen gleichzeitig auflöste, ohne dass es schon neue Strukturen, Kulturen und Identitäten gab, die den Beteiligten hätten Orientierung bieten können. In dieser Situation wären mehr nährende, unterstützende und motivierende Impulse nötig gewesen. Da die Reform aber durch sinkende Kirchensteuereinnahmen ausgelöst wurde und nicht wie frühere Kirchenreformprozesse durch inhaltliche Anliegen, fehlte nach Ansicht einiger Teilnehmenden eine gemeinsame positive Vision, die hätte motivieren und durch die Unsicherheit durchtragen können. Der in diesem Sinne wirkende Vortrag von Fulbert Steffensky auf der Synodaltagung im Februar 2003 blieb eine Episode und die den inhaltlichen Orientierungsrahmen der Reform bildenden „Leitsätze zum Kirchenbild“ wurden einerseits zu wenig als Vision von den leitenden Gremien der verschiedenen Ebenen aufgenommen, waren andererseits wohl nicht anschaulich genug, um motivierende Wirkung entfalten zu können. Zudem waren die Leitungspersonen, die dieses Defizit hätten auffangen können, nicht nur durch die Fülle der Reformvorhaben überlastet, sondern häufig auch selbst davon betroffen und deshalb weder zeitlich noch emotional ausreichend in der Lage, andere durch den Veränderungsprozess stärker als sie es getan haben, stützend zu begleiten. Die Folgen der Verunsicherung Bei vielen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die die Nordelbische Kirche über lange Jahre als stabile Heimat erlebt haben, hat der Nordelbische Re- 65 formprozess durch den spannungsvollen Spagat zwischen Altem und Neuem starke Verunsicherung und in der Folge Gefühle wie Angst, Ohnmacht, Trauer und Wut ausgelöst, die in den verschiedenen Prozesse oft eher unterschwellig ihre Wirkung entfalteten: • im Ausspielen von Macht zur Verhinderung von Ohnmacht, • in Blockadehaltungen („Wir gegen die“, „Früher war alles besser“), • in Resignation oder Rückzug in die innere Emigration, • in der Zunahme von Überlastungsreaktionen und Erkrankungen. Die Dynamik dieser Gefühle beeinflusste die Einschätzung des Reformprozesses auf negative Weise: • Die Veränderungen wurden als atemlos und mit negativem Druck belastet erlebt. Haltungen von Gelassenheit und Fehlertoleranz kamen zu kurz. • Kirchengemeinden erleben den Reformprozess als Tendenz zu einer zentralistischen Kirche und fürchten um ihre Eigenständigkeit und ihren Gestaltungsspielraum. • Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung dagegen wurden oft nicht gesehen oder aktiv ergriffen. • Kirchenkreise sehen eher die Nachteile einer Fusion, aber nicht die damit verbundenen Vorteile. • Ehrenamtliche fühlten sich durch die Flut der Informationen und Prozesse überfordert und entmachtet. • Gelungenes wie z.B. eine neue Kultur des Miteinanders zwischen der Nordelbischen Ebene und den Hamburger Kirchenkreisen, vielfältige Kontakte zwischen Mitarbeitenden aller Ebenen, tragfähige Strukturen für die nordelbischen Dienste und Werke oder inhaltlich gut geklärte Leitungsrollen können nicht angemessen gewürdigt werden. • Es fehlt die positive Vision, die „leuchtende Augen“ schafft und die Vorbilder, die diese Vision leben. Der Nordkirchenprozess hat zusätzlich den Abwehrformen gegen den Reform prozess Tor und Tür geöffnet. 66 Worauf ist in den kommenden Jahren zu achten? Was lässt sich für künftige Veränderungsprozesse lernen? Die Früchte der Reform brauchen jetzt Zeit, um wachsen zu können. Es bedarf einer Phase relativer struktureller Stabilität, damit Menschen in den neuen Strukturen Zusammenhänge finden können, die ihnen sinnvoll erscheinen. Dabei brauchen sie Begleitung und Unterstützung – auch durch ihre Vorgesetzten. Erst dann werden Verlustängste und Überlastungsreaktionen langsam abgebaut werden können und so das Gelungene und der Gewinn an der Reform in den Vordergrund der Wahrnehmung treten können. Damit das gelingen kann, müssen Leitungspersonen und Leitungsgremien selbst Unterstützung erhalten. Sie brauchen Orte, an denen die Möglichkeit besteht, die neuen Strukturen, in denen sie arbeiten und ihre Rolle darin zu reflektieren sowie die damit verbundenen Gefühle zu bearbeiten. Die Grundpolarität zwischen Ehren- und Hauptamt in der Kirche muss reflektiert und so gestaltet werden, dass sich Professionalität und Freude am ehrenamtlichen Engagement nicht ausschließen. Künftige Veränderungsprozesse brauchen eine klare inhaltliche Vision, die in der Lage ist, Menschen zu motivieren und auch durch schwierige Phasen der Entwicklung durchzutragen. Die Leitungspersonen und Leitungsgremien der Nordelbischen Kirche müssen Zeit und Kraft haben, diese Vision zu kommunizieren. Evaluation – auch der Prozessdynamiken, z.B. der unterschwelligen Themen – darf nicht erst am Ende des Reformprozesses stehen, sie muss Veränderungsprozesse von Anfang an begleiten. Dazu bedarf es der Vernetzung von Menschen, die in begleitender Rolle tätig sind, um den Prozess gemeinsam zu reflektieren. V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte Die Kirchenkreisfusionen: Liebesheirat oder Vernunftehe? Zusammenfassung der Ergebnisse einer Auswertungsveranstaltung am 5. Februar 2009 Einer der aufwändigsten Teile der Nordelbischen Reform war die Zusammenlegung der 27 bisherigen zu 11 neuen Kirchenkreisen. Grund genug, dass die Arbeitsstelle für Reformumsetzung gemeinsam mit den Organisations- und Personalentwicklerinnen/ Personalentwickler der Kirchenkreise, die alle an maßgeblicher Stelle an den Fusionsprozessen mitwirkten, auf einer Auswertungsveranstaltung am 5. Februar 2009 auf den bisherigen Prozessverlauf zurückblickte. In einer ersten Runde erzählten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Fusionsprozess in ihren Kirchenkreisen. Tempo und Verlauf waren je nach Sprengel und Region sehr unterschiedlich. In manchen Kirchenkreisen hatten sich die leitenden Gremien bereits 2002 zu ersten internen Gesprächen getroffen, andere begannen erst Ende 2006 nach dem endgültigen Beschluss der nordelbischen Synode mit ihren Beratungen. Von einer Liebesheirat wollte dabei allerdings keiner der Anwesenden sprechen, es fiel vielmehr das Wort von der angeordneten Vernunftehe. Als insgesamt positiv wurde beurteilt, dass durch die Fusionsprozesse viele Menschen ins Gespräch miteinander gekommen seien und sich dadurch das Wissen um die kirchliche Arbeit außerhalb der persönlichen Erfahrung im eigenen organisatorischen Umfeld stark vermehrt habe. Schwierig sei vor allem der durch die Prozesse verursachte hohe Grad an Erschöpfung. 1. Waren die Fusionsprozesse zu lang oder zu kurz? Teilweise wurden die Prozesse als zu lang empfunden. Der spannungsvolle Zustand zwischen sich auflösenden alten Strukturen und noch nicht funktionierenden neuen Strukturen habe dadurch länger gedauert, als nötig und so die Belastungen für die Beteiligten erhöht. Andererseits wür- den Erfahrungen mit Veränderungsprozessen aus der römisch-katholischen Kirche zeigen, dass dort zwar Entscheidungen und Umsetzung meistens zügig erledigt würden, die Aufarbeitung und Integration der Gefühle aber vollständig danach erfolgen müsse, während in der Nordelbischen Reform dieser Teil der Bewältigung schon im Laufe des Prozesses geschehen konnte. Für die Hamburger Kirchenkreise war weniger die absolute Länge der Prozesse schwierig, als deren längere Unterbrechung durch den Genehmigungsprozess der Fusion von Hamburg-Ost und die spät verweigerte Zustimmung zur Leitungsstruktur mit zwei Pröpsten in Hamburg-West/ Südholstein. 2. Was war hilfreich, was war hinderlich? a. Klare Regelungen und Handreichungen Als hilfreich für die Fusion wurden die klaren Regelungen der beiden Strukturreformgesetze und die Handreichungen der Arbeitsstelle für Reformumsetzung beurteilt. Die Überleitungsvereinbarungen hätten allerdings nach Meinung der Runde sofort gültig sein müssen, um lange Übergangszeiträume zu verhindern. Zugleich wurde das Nordelbische Kirchenamt, vor allem das Rechtsdezernat, als überlastet erlebt. Hier hätten personale Aufstockungen zur Bewältigung der vielen zusätzlichen Aufgaben im Rückblick betrachtet schon viel früher erfolgen müssen. Dabei bleibe als Grundfrage kirchlicher Organisationsgestaltung das Problem, wie bewegliche Strukturen und traditionelle Bürokratien gut aufeinander bezogen werden könnten. Eine Möglichkeit bestünde darin, im Rahmen von Veränderungsprozessen Leitungspersonen, juristische Fachkräfte sowie interne und externe OrganisationsentwicklerInnen jeweils in einem interdisziplinären Kernteam zu bündeln, um die verschiedenen Organisationsperspektiven gut ins Gespräch miteinander bringen zu können. b. Die Zusammenarbeit der Pröpstinnen/ Pröpste Wo die an der Fusion beteiligten pröpstli- 67 V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte chen Personen gut zusammenfanden, gelang der Prozess, wo nicht, kam es im Verlauf der Prozesse zu Problemen, die sich oft an den Debatten über Standorte manifestierten. Gleichzeitig seien die pröpstlichen Personen insgesamt zu stark in die Prozesse eingebunden gewesen und hätten deshalb zu wenig Zeit für Personalbegleitung gehabt. Die Rolle der Bischöfinnen und Bischöfe im Gegenüber zu den Kirchenkreisen wurde als nicht klar geregelt erlebt. Einerseits wurde – besonders in Konfliktsituationen – ihre Präsenz vermisst, andererseits aber auch die Selbständigkeit in der Prozessgestaltung (ohne bischöfliche „Regulierung“) gewünscht. c. Externe Beratung Wo vorhanden, wurde die Mitarbeit einer externen Beratungskraft als hilfreich empfunden, weil sie dafür sorgte, dass sich die Leitungsgremien und -personen Zeit für Selbstreflexion nahmen. Interne Beraterinnen/ Berater hatten dafür besonders in kritischen Beratungssituationen zu wenig Distanz, zumal sie teilweise stark mit Assistenz- und Geschäftsführungsfunktionen ausgefüllt waren. Ein regelmäßiger gesamtnordelbischer Austausch der Organisations- und Personalentwicklerinnen/ -entwicklern und externen Beraterinnen/ Beratern untereinander und mit der Arbeitsstelle für Reformumsetzung über die Fusionsprozesse als begleitende Auswertung der Prozesse wäre hilfreich gewesen, hat aber trotz mehrerer Anläufe nicht stattgefunden. Für zukünftige Organisationsentwicklungsprozesse sollten Tandems aus internen und externen Beratungspersonen angestrebt werden. d. Berücksichtigung emotionaler Themen Hilfreich war, wenn die Aufmerksamkeit in den Fusionsprozessen sich auch auf „weiche Themen“ richtete und emotionale Prozesse reflektiert wurden. Wo nur „sachlich“ diskutiert wurde, drohte die Dynamik der unterschwellig wirkenden Gefühle immer wieder den Verlauf von Prozessen zu behindern. 68 e. Kommunikation als Orientierung Es fehlte in manchen Handlungsfeldern der Veränderungsprozesse die regelmäßige orientierende Kommunikation über die Fusionsprozesse nach dem Motto: „So haben wir begonnen, da wollen wir hin, jetzt sind an diesem Punkt …“. Das hätte helfen können, die Spannungssituation zwischen dem „nicht mehr“ und dem „noch nicht“ besser zu bewältigen. Dazu aber hätte es auch einer gemeinsamen Bestandsaufnahme über das Vorhandene zu Beginn der Prozesse bedurft. Da das auf Kirchenkreisebene nicht geschah, bestand in der Folge immer die Gefahr, dass die erzielten Veränderungen nicht deutlich genug wahrgenommen und beurteilt wurden und durch Würdigung und Kritik zu sehr auf der Basis subjektiver Eindrücke geschahen. 3. Was ist in Zukunft nötig? Der Prozess der äußeren Fusion wird im Mai 2009 abgeschlossen sein. Es bedarf aber eines sich daran anschließenden Prozesses des inneren Zusammenwachsens. Dafür wäre eine Handreichung der Nordelbischen Kirche hilfreich. Sie müsste Prozessstandards, Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Zusammenwachsens fusionierter Kirchenkreise bis 2014 enthalten. Dabei käme es nicht auf Vollständigkeit an, sondern darauf, die wenigen wichtigen Erfolgsfaktoren herauszuarbeiten, die wesentlich zum Gelingen beitrügen. Die Pröpstinnen und Pröpste, die Hauptbereichsleitungen, die Leitungskräfte in den Verwaltungen und die neuen Leitungsgremien brauchen in den kommenden Jahren Begleitung, die sie in ihrer komplexer gewordenen Arbeitssituation stärkt, ermutigt und ihnen die Möglichkeit bietet, durch die Fusion ausgelöste neue Aufgaben und Rollen bzw. Rollenunsicherheiten und -veränderungen zu reflektieren. Die weitere Umsetzung der Fusionsbeschlüsse bedarf in den kommenden Jahren in den Kirchenkreisen entsprechender personaler Kapazitäten in der Personalund Organisationsentwicklung. VI. Abschlussberichte der Projektgruppen 69 Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010“ Dokumentation und Auswertung der Arbeit I. Dokumentation des Prozesses 1. Die Grundlagen 2. Organisation und Umsetzung 3. Themen und Inhalte II. Themen, die weiter zu führen sind III. Erfahrungen 70 Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” I. Dokumentation des Prozesses 1. Die Grundlagen 1.1. Der Prozess im Jahr 2004 Der Prozess, mit dem die Ortsgemeinde als Teil des Reformprozesses Thema wurde, nahm seinen Anfang mit dem Forum „Ortsgemeinde mit Zukunft“, das von der Reformkommission unter der Regie der Untergruppe Struktur am 23.01.2004 veranstaltet wurde. Die inhaltlichen Schwerpunkte waren: • Rolle der Kirchengemeinde im Kontext der kirchlichen Handlungsfelder (Was sind Kernaufgaben der Kirchengemeinde vor Ort?) • Erfahrungen und Konzepte zur Regionalisierung der Kirchengemeinden (Vorstellung und Diskussion von Konzepten im ländlichen und städtischen Bereich) Eingeladen waren jeweils 4 bzw. aus großen Kirchenkreisen 6 Vertreterinnen/ Vertreter der Kirchenkreise, in der Mehrheit Ehrenamtliche. Ein Ergebnis dieses Forums war, dass die Reformkommission beschloss, eine aus haupt-, und ehrenamtlichen Mitgliedern der Ebenen in der Nordelbischen Kirche bestehende Projektgruppe zu berufen, dessen Auftrag sein sollte: • Erste Schritte zur Entwicklung eines umfassenden Bildes für die Ortsgemeinde als wichtigem Bestandteil des Nordelbischen Reformprozesses, • Konkretisierung des Konzeptes der Reformkommission in den einzelnen Modulen ( z. B: Entscheidungskompetenzen und Entlastungsmöglichkeiten der Kirchenvorstände, Berufsbild der Pastoren/innen und hauptamtlichen Mitarbeitenden, Regionalisierung von Gemeinden in Land und Stadt, Propstenamt, Anliegenkonferenz, Erwar- tungen und Verbindungen zu den Regionalzentren), • Organisation eines Beteiligungsprozesses für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende aus den Ortsgemeinden zur Entwicklung eines umfassenden Bildes für die Ortsgemeinden. Mitglieder der Gruppe waren: Iris Bendzuk, Sabine von Gerlach, Pastorin Beate Harder, Pastorin Regina Holst, Pastor Kay Kraack, Pröpstin Malve LehmannStäcker, Pröpstin Johanna Lenz-Aude, Georg Levsen, Johann Christian Petersen, Pastor Friedrich Wagner, Hans-Jürgen Wulf. Die Gruppe wurde moderiert von Kirsten Fehrs und Paul Philipps aus der nordelbischen Arbeitsstelle für Personalentwicklung, die Geschäftsführung hatte Käthe Stäcker, Reformkommission inne. Die Projektgruppe konstituierte sich am 23.04.2004 und traf sich bis zum Ende ihres Auftrags November 2004 zu insgesamt 10 Sitzungen. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurde ein zweites Forum Ortsgemeinde am 14.05.2004 veranstaltet, auf dem die Überlegungen der Reformkommission zur Zukunft der Ortsgemeinde vorgestellt und beraten wurden. Als Ergebnis dieses Forums wurden die Themen gesammelt und priorisiert, über die in der November Synode 2004 entschieden werden sollte. Deutlich war, dass die Synode im Sinne verfassungsrelevanter Fragen nur Rahmenbeschlüsse fassen konnte. Inhaltlich herrschte in der Projektgruppe Einigkeit darüber, dass eine Reduktion von Gemeinden anzustreben ist, die dann kompetente Eigenverantwortung gewährleisten können. In der Sammlung und Priorisierung kam es zu folgendem Ergebnis. • Handlungsfähige Gemeinde: Aufgaben, Standards, Ressourcen und Personal 71 • Was sollen die Regionalzentren für die Gemeinden leisten? • Leitungsstrukturen in der Gemeinde dazu: Transparenz in Ansprüche an Kompetenz • Konkretisierung: „geistliche Leitung“ • Miteinander von Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen • „Freiwilligkeit“ des Reformprozesses genauer formulieren • Kooperation oder Fusion der Gemeinden differenzieren; welcher Gewinn entsteht für die Gemeinde durch ein neues Modell? Kriterien für Fusion oder Kooperation und Pfarrstellenschlüssel entwickeln • Klärung des Rechtsstatus bei Zusammenschlüssen • Unterschied von Stadt und Land einbauen • Anstellungsträgerschaft • Öffnung auf eine Kooperation mit nichtkirchlichen Einrichtungen hin • Gebäude und Pastorate • Diakonie in der Gemeinde • Preis des Modells: Reduktion/ Konzentration kirchlicher Arbeit Die Gruppe einigte sich darauf, entsprechend der Priorisierungen an dem Stichwort „Handlungsfähige Gemeinde“ entlang des Strukturmodells weiter zu arbeiten. Grundlage soll das bisherige Arbeitsergebnis der Projektgruppe („Profil-Papier“) sein, ergänzt durch ein Arbeitspapier AltHamburger Synodaler. Der Entwurf eines bis dahin erarbeiteten Papiers wurde im Rahmen der 5. Großveranstaltung der Reformkommission zum Thema „Konzept der Gesamtstruktur und Perspektiven kirchlicher Aufgabenfelder“ am 19. Juni 2004 in Plön in zwei Arbeitsgruppen diskutiert. Die inhaltlichen Ergebnisse flossen in die weitere Erarbeitung des Papiers mit ein, das dann als Ergebnis der Arbeit als Projektgruppe unter dem Titel „Profil der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche 2010“ auf 72 der nordelbischen Synode im November 2004 diskutiert wurde. Weiterhin wurden der Synode Ziele und Zeitplan für einen Beteiligungsprozess „Kirchengemeinde 2010“ vorgeschlagen. 1.2. Beschlüsse der nordelbischen Synode November 2004 Die nordelbische „Reformsynode“ im November 2004 hat die Arbeitsergebnisse der bisherigen Projektgruppe und die initiierten Diskussionsprozesse aufgenommen und in ihren ersten drei Beschlüssen fortgeführt: „Die Kirchengemeinden sind als ‚Kirche vor Ort‘ für die NEK von zentraler Bedeutung. Unter Berücksichtigung der Leitsätze zum Kirchenbild entwickeln sie ihr Profil und die Schwerpunkte ihrer Arbeit. Das Papier ‚Profil der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche 2010‘ hat orientierenden und empfehlenden Charakter für die Kirchenkreise und Kirchengemeinden. Es soll einen nordelbienweiten Diskussionsprozess zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinden eröffnen. Zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinde wird ein umfassender Beteiligungsprozess beschlossen.“ Ziele des Beteiligungsprozesses: • Der Reichtum, die Vielfalt und die vorhandenen Möglichkeiten der Kirchengemeinden werden wertgeschätzt. Sie bilden das Fundament für die weiteren Wege. • Der Prozess ist deshalb von seinem Grundverständnis ein Prozess, der die Kirchengemeinden unterstützt und vielfältige Möglichkeiten eröffnet, sich unter den veränderten Bedingungen von Kirche und Gesellschaft gegenseitig anzuregen und zu helfen. • Durch gemeinsame Foren und Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art gibt es viele Chancen, über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen und sich auszutauschen. Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” • Es geht dabei auch um Ermutigung, neue Modelle von Gemeindeleben zu entwickeln und auszuprobieren. • In dem Prozess werden die Probleme und Herausforderungen der Kirchengemeinden benannt und offen diskutiert und vor diesem Hintergrund gilt es, das Papier der Reformkommission „Profil der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche 2010“ „weiterzuschreiben“. • Die Impulse des Papiers werden damit differenziert und konkretisiert und können so mit Leben erfüllt werden ( z.B. strukturelle und rechtliche Fragen in neuen Gestaltungsräumen der Kirchengemeinden, Standards für kirchliche Arbeit, Umsetzung neuer Leitungsmodelle, ökonomische Verantwortung, Mission). Zeitplan Stufe 1: Januar 2005 bis November 2006 Ein Rahmenplan für den Beteiligungsprozess „Kirchengemeinde 2010“ wird entwickelt und der inhaltliche Prozess beginnt. Rechtliche Neuregelungen für die Kirchengemeinden, die sich inhaltlich aus dem Prozess ergeben werden diskutiert und erarbeitet. Stufe 2: November 2006 bis November 2008 (Kirchenwahl) Der inhaltliche Prozess wird fortgesetzt. Rechtliche Neuregelungen werden verabschiedet. Methoden Thematische Foren, Ideenbörsen, Projektgruppen und größere Veranstaltungen, (z.B. Zentrale Eröffnung mit Kirchen- vorstandsvertretungen aus allen Gemeinden, Nordelbischer Kirchentag in der Mitte des Prozesses und gemeinsamer Abschluss) Ein zu entwickelndes Symbol/ Motto soll diesen Prozess repräsentieren. 1.3. Prozessziele und Auftrag der Projektgruppe Zur Umsetzung der Synodenbeschlüsse setzte die Lenkungsgruppe eine Projektgruppe ein und verabschiedete in ihrer Sitzung vom 26.04.2005 die Ziele für einen Beteiligungsprozess zur „Zukunft der Ortsgemeinde“. Prozessziele Der nordelbische Prozess zur „Zukunft der Ortsgemeinde“ ist von seinem Grundverständnis ein freiwilliger Prozess, der die Kirchengemeinden unterstützt und vielfältige Möglichkeiten eröffnet, sich unter den veränderten Bedingungen von Kirche und Gesellschaft gegenseitig anzuregen. Vor diesem Hintergrund werden die Kirchengemeinden ermutigt, das Papier "Profil der Ortsgemeinde" weiter zu schreiben. An den Unterschieden und der Vielfalt innerhalb der Kirchengemeinden/ der Kirchenkreise ist wertschätzend anzuknüpfen. Vor Ort werden Themen zur Sprache gebracht, Menschen angeregt, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich gegenseitig zu ermutigen, neue Modelle von Gemeindeleben zu entwickeln. Durch einen umfassenden Diskussionsprozess werden die Themen der Reform in die Kirchengemeinden so vermittelt, dass sie dort perspektivisch weiter entwickelt und zur Geltung gebracht werden. Der Dialog und Austausch über die Gemeinde- und Regionalgrenzen hinaus wird gefördert durch Veranstaltungen, die in Absprache mit Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und nordelbischen Einrichtungen durchgeführt werden. Auftrag der Projektgruppe Der im Mai von der Lenkungsgruppe formulierte Auftrag als Projektgruppe wird im August 2005 überarbeitet und wie folgt formuliert: 73 Die Projektgruppe überlegt sich Wege, wie das Papier "Profil der Ortsgemeinde 2010" in möglichst viele Gemeinden so vermittelt werden kann, dass es anregt und motiviert, die Themen vor Ort weiter zu entwickeln. Bei der Vermittlung soll den Gemeinden auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich über die weiteren Reformthemen zu informieren und diese aus ihrer Sicht inhaltlich weiter zu entwickeln. Die Projektgruppe entwickelt Strategien, wie möglichst viele Gemeinden und Kirchenkreise auch über ihre eigenen Grenzen hinaus miteinander ins Gespräch kommen und alle an diesem Prozess Beteiligten miteinander vernetzt werden. Die Projektgruppe entwickelt Ideen für Veranstaltungen, die diesen Beteiligungsprozess unterstützen und fördern; für die inhaltliche Konzeption und Durchführung arbeitet die Projektgruppe mit den vorhandenen Fachleuten und Einrichtungen in Nordelbien zusammen. Die Projektgruppe sorgt dafür, dass der gesamte Prozess kontinuierlich von einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird. 1.4. Mitglieder der Projektgruppe Peter Barz – Referent Gemeindedienst Heide Emse – Dezernentin im Nordelbischen Kirchenamt Harald Fellechner – Mitarbeiter im Bildungswerk „Drei F“, Kirchenkreis Stormarn Rainer Finke – Pastor in der Kirchengemeinde Kücknitz, Lübeck Sabine von Gerlach – Synodenvorsitzende im Kirchenkreis Eckernförde Horst Gorski – Propst des Kirchenkreises Altona Dirk Große – Pastor in der Kirchengemeinde Altenholz/ Kiel Almuth Jürgensen – Pastorin in der Kirchengemeinde Siebenbäumen 74 Kay Kraack – Pastor in der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde Georg Levsen – Kirchenvorsteher der Kirchengemeinde Kiel-Suchsdorf Elisabeth Ostrowski – Leiterin des Frauenwerks im Kirchenkreis Norderdithmarschen Andreas Malzahn – Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis Rendsburg, freier Journalist Johann Christian Petersen – Synodaler im Kirchenkreis Blankenese Bernd Rickert – ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung Kirsten Voß (assoziiert) – Referentin im Dezernat P Matthias Wiechmann – Propst des Kirchenkreises Eutin Vorsitzende: Johanna Lenz-Aude – Pröpstin des Kirchenkreises Schleswig Moderation: Friedrich Wagner – Referent im Nordelbischen Gemeindedienst Geschäftsführung: Ulrike Brand-Seiß – Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung 2. Organisation und Umsetzung Die Projektgruppe hat sich innerhalb des Zeitraums Juni 2005 bis November 2008 zu insgesamt 31 Sitzungen, durchschnittlich á vier Stunden, getroffen; daneben gab es temporär eingesetzte Arbeitsgruppen. 2.1. Umsetzung des Prozesses In der Organisation und Umsetzung der Prozessziele orientierte sich die Projektgruppe an ihren Auftrag: „Die Projektgruppe überlegt sich Wege, wie das Papier "Profil der Ortsgemeinde 2010" in möglichst viele Gemeinden so vermittelt werden kann, dass es anregt und motiviert, die Themen vor Ort weiter zu entwickeln. Bei der Vermittlung soll den Gemeinden auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich über die weiteren Reformthemen zu informieren und diese aus ihrer Sicht inhaltlich weiter zu entwickeln.“ Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” Januar 2006: Mit einem Anschreiben wird allen nordelbischen Gemeinden das von der Nordelbischen Synode entgegen genommene Papier zur „Zukunft der Ortsgemeinde 2010“ zugesandt. Mit demselben Schreiben erhalten sie einen zweiseitigen Fragebogen. Sie werden von der Projektgruppe gebeten werden, in Bezug auf einige Grundfragen des Reformprozesses ihre Situation vor Ort als Kirchengemeinde einzuschätzen. Zugleich haben sie die Möglichkeit ihre Themen und Anliegen an den nordelbischen Reformprozess bzw. dem Prozess zur „Zukunft der Ortsgemeinde“ zu formulieren. Im Februar 2006 veröffentlicht die Projektgruppe zusammen mit der „Nordelbischen“ die erste von insgesamt vier Beilagen „Gemeinde lebt“, in der sie Grundfragen zur künftigen Entwicklung der Gemeinden aus verschiedenen Perspektiven thematisiert. Die Höhe der Auflage beträgt 45.000. Am 25. März 2006 veranstaltet die Projektgruppe in Altenholz/ Kiel eine von drei Open- Space-Veranstaltungen zum Thema „Zukunft der Ortsgemeinde 2010“, an der ca. 50 Personen aus Kirchengemeinden und Kirchenkreisen Nordelbiens teilnehmen. Im Sommer 2006 wertet die Projektgruppe die Gemeindebefragung aus. Aus den Ergebnissen der Befragung, an der sich knapp 30% aller Kirchengemeinden Nordelbiens beteiligten, erarbeitet die Projektgruppe die zentralen Inhalte und Themen als Grundlage für den weiteren Prozess. Auf der Grundlage der „Leitsätze zum Kirchenbild“ verfasst die Projektgruppe 2007 in Zusammenarbeit mit Redlef NeubertStegemann und Claudia Aue die „Leitfragen zum kirchlichen Leben“, ein theologisches Arbeitspapier, das Kirchenvorsteher/ innen in ihrer theologischen, soziolo- gischen Standortbestimmung unterstützen möchte. Parallel zum Inhalt wird eine Strategie zur Kommunikation und Veröffentlichung in Kirchengemeinden entwickelt; hierzu werden im Herbst 2007 Pastoren/ innen und Mitarbeitende als Moderatoren/innen für Prozesse in Kirchengemeinden geschult. Die Organisation wird an Annebärbel Claussen, Nordelbischer Gemeindedienst und GfGG, übergeben; die gedruckte Auflage von 800 Exemplaren wurde innerhalb des ersten halben Jahres gezielt an Kirchengemeinden/ Kirchenkreise vergeben, die sich zur Arbeit mit den „Leitfragen“ entschieden haben. Im November 2008 findet ein erstes Treffen mit den Moderatoren/ innen zur Auswertung der Arbeit mit den „Leitfragen“ in nordelbischen Gemeinden statt. „Die Projektgruppe entwickelt Strategien, wie möglichst viele Gemeinden und Kirchenkreise auch über ihre eigenen Grenzen hinaus miteinander ins Gespräch kommen und alle an diesem Prozess Beteiligten miteinander vernetzt werden.“ Im Herbst 2006 werden aus den Kirchenkreisen Vertreter/ innen eingeladen, die sich als Multiplikatoren/ innen der Themen und des Prozesses zur Zukunft der Ortsgemeinde in ihren jeweiligen Kirchenkreisen verstehen. Sie werden zukünftig regelmäßig über Themen, Veranstaltungen und Verlauf des Prozesses informiert. Zum Thema „Zukunft der Ortsgemeinde“ im Kontext des nordelbischen Reformprozesses werden Mitglieder der Projektgruppe in der Zeit von 2006-2008 zu insgesamt 20 Konventen, davon 3 mehrtägigen, und 4 Kirchenkreissynoden eingeladen. Weiterhin gab es Einladungen zu Kirchenvorstandsklausuren, Stadt-, bzw. Regionalkonventen oder Studientagen von Ehrenamtlichen in Gemeinden. Zur Vorbereitung der Kirchenwahl 2008 75 hat die Projektgruppe im Herbst 2007 zentrale Einrichtungen Nordelbiens eingeladen, um den Prozess zur Durchführung und Gestaltung der Kirchenwahl frühzeitig zu vernetzen. Als Ergebnis dieser Kooperation entsteht die Arbeitshilfe für Kirchenvorstände und ihre Wahlbeauftragten „Kirchenvorstandswahl 2008“, in der Mitglieder der Projektgruppe zwei Kapitel verfassen. In Fortführung des Themas Kirchenwahl arbeitet seit Mitte 2008 eine Arbeitsgruppe der Projektgruppe an einem „Handbuch Kirchenvorstand“, das jedem Kirchenvorstandsmitglied zu Beginn seiner Amtszeit zur Verfügung stehen soll. „Die Projektgruppe entwickelt Ideen für Veranstaltungen, die diesen Beteiligungsprozess unterstützen und fördern; für die inhaltliche Konzeption und Durchführung arbeitet die Projektgruppe mit den vorhandenen Fachleuten und Einrichtungen in Nordelbien zusammen.“ Im September 2005 findet der Sprengeltag für leitende Ehrenamtliche im Sprengel Schleswig zu dem Thema: „Fremde Heimat Kirche“ statt. Mitglieder der Projektgruppe gestalten die Untergruppen zu den Themen „Die Sprache des Reformprozesses“ und „Die Umgangssprache in Kirche und Gemeinde“. Auch der folgende Sprengeltag im Herbst 2007 nimmt mit seinem Motto: „In guter Nachbarschaft?!“ (Widerstände und Begeisterung in Regionalisierungs-, und Veränderungsprozessen in Kirchengemeinden) ein zentrales Thema des Prozesses auf und wird von der Projektgruppe mit gestaltet. Neben den Sprengeltagen veranstaltet die Projektgruppe 2006 eine Open-SpaceVeranstaltung zum Thema „Gemeinde lebt – offen – einladend – evangelisch“ mit Propst Dr. Gorski als Impulsgeber und 2008 eine weitere Veranstaltung zum Thema „Gemeinsam stark?! – Das Mitein- 76 ander von Haupt und Ehrenamt“ mit Rose Volz-Schmidt als Referentin. Insgesamt haben an den Veranstaltungen 180 Personen teilgenommen. In Zusammenarbeit mit der „Nordelbischen Kirchenzeitung“ werden insgesamt vier Sonderbeilagen „Gemeinde lebt“ erarbeitet. Im Herbst 2008 findet ein Diskussionsforum zum Thema „Die Rolle der Pastoren/ innen in Veränderungsprozessen“ mit Vertretern der nordelbischen Kirche/ Einrichtungen statt. „Die Projektgruppe sorgt dafür, dass der gesamte Prozess kontinuierlich von einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird.“ Vier Sonderbeilagen mit einer Auflage von 45.000 bzw. 40.000 sollten ein Medium sein, das die Themen der „Ortsgemeinde im Reformprozess“ flächendeckend in die nordelbischen Gemeinden, Einrichtungen und Kirchenkreise kommuniziert. Sie hatten die inhaltlichen Schwerpunkte: 1. „Ortsgemeinde im Wandel“ 2. „Aus der Not eine Tugend machen – Fusions-, und Regionalisierungsprozesse von Kirchengemeinden“ 3. „Nur wer sich verändert, bleibt sich treu – die Themen im Reformprozess“ 4. „Unsere Vielfalt ist unsere Chance – welche Kompetenzen braucht eine Gemeinde für die Zukunft?“ Regelmäßige Veröffentlichung der Themen, Inhalte, Veranstaltungen im Internet Außerdem hat die Projektgruppe Stellungnahmen zu Themen im Reformprozess verfasst: • „Alternative Anstellungsträgerschaften“ im Auftrag der Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“ • Das Wahlrecht zur Bildung von Kirchen vorständen im Kontext der Erarbeitung eines neuen Wahlrechts in Nordelbien Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” • • • • • und Texte für eine mögliche Weiterarbeit in Kirchengemeinden/ Kirchenkreise aufbereitet: Gemeindeentwicklungsprozesse in der EKD: „Wandeln und Gestalten: Missionarische Chancen und Aufgaben der evangelischen Kirchen in ländlichen Räumen“, EKD Texte 87: Bausteine für Konvente und Strategien zur Veröffentlichung in Kirchenkreisen „Gott in der Stadt“ EKD Text 93: soll zur Weiterarbeit über November 2008 vermittelt werden Erfahrungen in und mit Kooperationsprozessen von Kirchengemeinden: eine exemplarische Darstellung unterschiedlicher Formen der Kooperation wurde im Auftrag der nordelbischen Synode 2007 erarbeitet, liegt als Reader vor und kann Kirchengemeinden/ Kirchenkreisen als Orientierung und Unterstützung eigener Prozesse dienen. In dem zum Herbst 2008 erscheinenden Sammelband „Über den eigenen Kirchturm hinaus. Erfahrungen und Impulse aus kirchlichen Regionalisierungsprozessen“, hg. Von W. Nethöfel, beschreibt ein Artikel den o.g. Prozess zur Erfassung der Kooperationserfahrungen in den nordelbischen Kirchengemeinden „Kirche der Freiheit“: der EKD Reformprozess und die nordelbischen Reformen: die Stellungnahme der Projektgruppe wurde auf dem Zukunftskongress der EKD in Wittenberg eingebracht Aussagen und Ergebnisse der 4. Mitgliedschaftsstudie der EKD als Zusammenfassungen und Bausteine für die Arbeit mit Kirchenvorständen 2.2. Zusammensetzung der Projektgruppe 2008 In den Jahren 2005 bis 2008 hat es einen Wechsel innerhalb der ursprünglich 16 Mitgliedern von insgesamt sechs Personen in der Besetzung der Projektgruppe gegeben. Ihre Arbeit schließt sie im November 2008 mit 14 Mitgliedern ab: Peter Barz – Referent Gemeindedienst Heide Emse – Dezernentin im Nordelbischen Kirchenamt Sabine von Gerlach – Synodenvorsitzende im Kirchenkreis Eckernförde Maren Gottsmann – Pastorin in der Kirchengemeinde Niendorf, Hamburg Almuth Jürgensen – Pastorin in der Kirchengemeinde Siebenbäumen, Lauenburg Kay Kraack – Pastor in der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde Johanna Lenz-Aude – Pröpstin des Kirchenkreises Schleswig Georg Levsen – Kirchenvorsteher der Kirchengemeinde Kiel-Suchsdorf Elisabeth Ostrowski – Referentin für Frauenarbeit im „Evangelischen Regionalzentrum Westküste“ Anja Pfaff – Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis Flensburg Bernd Rickert – ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung Kirsten Voß (assoziiert) – Referentin im Dezernat P Dr. Hans-Günther Waubke – Pastor im Referat für Gemeinde-, und Personalentwicklung im Kirchenkreis Alt-Hamburg Matthias Wiechmann – Propst des Kirchenkreises Eutin Friedrich Wagner – Moderation Ulrike Brand-Seiß – Geschäftsführung 3. Themen und Inhalte Es sind fünf Themenkomplexe, zu denen in unterschiedlichen Veranstaltungen/ Beteiligungsprozessen diskutiert wurde. Einige zentrale Gedankengänge und Themenschwerpunkte sollen genannt werden: „Was macht eine Gemeinde zukunfts- und handlungsfähig“ Angesichts der Veränderungsprozesse ist eine virulente Frage unter Gemeinden: 77 „Was macht (m)eine Kirchengemeinde zukunfts-, und handlungsfähig?“ Die Realität vieler Gemeinden vor Ort ist, sich primär mit den Ressourcen von Finanzen, Personal und Gebäuden auseinanderzusetzen. Weiterführend und initiativ hat sich die Kommunikation des „Vitalitätszirkels“ einer lebendigen Kirche erwiesen, in dem die Ressourcen zielgerichtet an die Profilbildung der jeweiligen Gemeinde gebunden sind. Eine Erfahrung ist, dass der Blick auf die Visionen und Inhalte - obwohl vehement gefordert - zunächst schwerfällt, aber nachhaltig Begeisterung und Energie für die Weiterentwicklung des kirchlichen Lebens auslöst. Die Arbeit mit den „Leitfragen kirchlichen Lebens“ zeigt inhaltliche Schwerpunkte, mit denen sich Haupt-, und Ehrenamtliche in Kirchengemeinden auseinandersetzen. Diese sind: • Welches Kirchenbild leitet unser Handeln im Kirchenvorstand/ in der Gemeinde? • Wo findet unter uns der Glaube Sprache? • Wie zeigt sich unsere Kirchengemeinde in ihren vier Dimensionen als Gemeinde, in der „Gott bezeugt“, „Gott gefeiert“, „Gemeinschaft gestiftet“ und „Dem Nächsten gedient“ wird? • Was heißt „missionarische Kirche/ Kirchengemeinde“? • Was heißt geistliche Leitung? Die geistliche Leitungsverantwortung eines Kirchenvorstands als ständige Aufgabe? • Wie gestaltet sich Spiritualität in der Kirchengemeinde? • Die Bedeutung der Lebensstile und Milieus für das kirchliche Leben als „Ortsgemeinde“ • Unterschiede von Stadt-, und Landgemeinden. Dort, wo mit den „Leitfragen“ gearbeitet wird, werden sie als öffnend und weiterführend erlebt. Die komprimierte Form der 78 Aussagen und die Komplexität der Fragen sollen als Gesamtes beibehalten werden, lediglich die Inhalte zu Leitfragen I und II werden dem aktuellen Stand des Reformprozesses der nordelbischen Kirche angeglichen. Eine Rückmeldung und Auswertung mit Menschen, die ein Jahr lang in unterschiedlichen Prozessen und Zielgruppen mit den „Leitfragen“ gearbeitet haben, hat sich bewährt; so wurden u.a. weitere inhaltliche Impulse und Umsetzungen entwickelt. Fusion – Region – Kooperation Das Thema wurde unter der Fragestellung: „Wie finden und sichern Gemeinden ihre zukunfts-, und handlungsfähige Größe/ Form“ reflektiert. Dabei zeigte sich, dass vielerorts zweierlei Befürchtungen in Gemeinden herrschen: Zum einen, dass der nordelbische Reformprozess zur „Zukunft der Ortsgemeinde“ zum Ziel habe, die Vielfalt/ Individualität der Größen von Kirchengemeinden aufzuheben, „Standards kirchlicher Gemeinde“ einzuführen und Fusionen zu „erzwingen“. Zum anderen die Angst, die eigene Identität in der Kooperation mit anderen Gemeinden zu verlieren. In der Einschätzung ob, unter welchen Umständen und in welcher Form sich Gemeindekooperationen anbieten bzw. vielversprechend oder sogar gewinnbringend sein können, gibt es in der Wahrnehmung z.T. erhebliche Unterschiede zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlich Verantwortlichen von Kirchengemeinden. Auch die Unterschiede zwischen der Realität von Gemeinden in ländlichen Räumen und der in städtischem Gebiet sind in dieser Fragestellung deutlich geworden. Die von der Projektgruppe durchgeführte Umfrage zu den Erfahrungen von Gemeinden mit unterschiedlichen Kooperationsprozessen hat einen entsprechenden Ausschnitt gemeindlicher Wahrnehmung verdeutlicht: Wo kooperiert wird, gibt es eine große Viel- Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” falt der Formen: „Wasser sucht sich seinen Weg.“ Die befragten Kirchengemeinden nehmen die Herausforderungen an und finden sehr unterschiedliche Wege. Entscheidend ist die Motivation der Pastorinnen/ Pastoren, ihre Teamfähigkeit, ihr Geschick, mit Machtdifferenzen und Konkurrenzen umzugehen, Transparenz zu erzeugen. „Widerständige“ Pastorinnen/ Pastoren können die Zusammenarbeit sehr behindern. Wenn der Austausch der Kompetenzen gelingt, wird viel Kreativität freigesetzt, die die Beteiligten begeistern kann und als große Bereicherung empfunden wird. Unterstützung durch den Kirchenkreis wird nicht nur gern in Anspruch genommen und als wichtige Unterstützung gesehen, sondern ist oft Voraussetzung und Ermöglichung, sowohl die persönliche durch die Pröpstinnen oder Pröpste, als auch die strukturelle, die zur Kooperation auffordert und finanzielle Hilfen anbietet. Beratung von außen mit guter professioneller Kompetenz erleichtert den Prozess, ja ist in der Regel unerlässlich, wenn die Zusammenarbeit über begrenzte bilaterale Vereinbarungen hinausgehen soll. Bei Ortsgemeinden muss mit einer ganz außerordentlichen Beharrungsneigung gerechnet werden, so dass weitreichende Veränderungen langfristige Anpassungsprozesse brauchen. Viele der für Veränderungen Engagierten brauchen zur Bewältigung der dadurch verursachten Frustrationen und zum Erhalt des erforderlichen Durchhaltevermögens Unterstützung. Kooperation ist in der Regel kein elementares Interesse der Einzelgemeinde und ihrer Mitglieder. Die meisten möchten in den vertrauten Verhältnissen und Beziehungen bleiben, d.h. es ist schwer, die (Kern-)Gemeinden als ganze auf den Weg der Veränderung mitzunehmen. Die Standortfrage ist zentral mit der Identität verbunden. Wenn von vornherein die Aufgabe eines wichtigen Standortes mit der Frage der Kooperation verbunden wird (werden muss), ist mit nahezu unüberwindlichen Widerständen zu rechnen. Die Frage, was eine neue Identität als Stabilität des Zugehörigkeitsgefühls aufbauen hilft und stärkt, muss im Mittelpunkt der Planungen stehen. Es muss von vornherein ein erheblicher Zeitbedarf eingeplant werden, sowohl was den Arbeitseinsatz für die Verwirklichung von Veränderungen angeht, als auch was die Zeiträume betrifft, die für das Zusammenwachsen und Hineinwachsen in die neue Gemeindeidentität veranschlagt werden müssen. Die Interviewenden bekamen den Eindruck, dass diese Gespräche von den Gemeinden nicht primär als zusätzliche Last gesehen wurden, sondern dass diese Form von „nordelbischer Aufmerksamkeit“ für die Prozesse vor Ort sehr geschätzt wurde. Dienstgemeinschaft von Haupt- und Ehrenamtlichen Aus den Diskussionen haben sich folgende Schwerpunkte ergeben, die an unterschiedlichen Orten und Ebenen – in Kirchenvorständen– auf Pastorenkonventen – auf Zusammenkünften von Ehrenamtlichen, in Synoden oder in nordelbisch zuständigen Einrichtungen diskutiert und reflektiert werden: Wie verändert sich „Dienstgemeinschaft“ in der nordelbischen Kirche? Die Kirche entdeckt das „Ehrenamt“ nochmals neu als Stärke, besonders in Regionen, in denen das „Hauptamt“ zurückgeht. Das beinhaltet neben Chancen gemeindlicher Arbeit auch Konfliktpotential und erfordert Klärungsprozesse in Bezug auf Rollen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Dieses in Kirchengemeinden vor Ort in angemessener Form zur Sprache zu bringen ist für Gemeinden ein Anliegen, manchmal auch Problem. In der Frage nach zukünftigen Anstellungsträgerschaften der nordelbischen Kirche hat es deutliche Positionen in Gemeinden gegeben, die als primäres Ziel die Si- 79 cherung von attraktiven Arbeitsplätzen und qualifizierten Mitarbeitenden sehen, und erst anschließend die Frage, auf welcher Ebene der Anstellungsträgerschaft dieses Ziel am sichersten zu gewährleisten ist. Worin liegt die Zukunft des Ehrenamts, wie organisiert sich das Ehrenamt in einer handlungsfähigen Gemeinde und welche Ehrenämter sind in der Kirche attraktiv? Eine zentrale Frage ist, welche Unterstützung es in Zukunft von nordelbischer Seite braucht z.B. in der Gründung einer Ehrenamtsakademie oder in der Organisation von Qualifizierungen/ Personalentwicklung für Ehrenamtliche. Welches pastorale Berufs- und Amtsverständnis brauchen Gemeinden, um zukunfts- und handlungsfähig zu bleiben, und: Für welche Gemeinde werden die Pastoren/ innen in Zukunft ausgebildet? Zunehmend artikuliert sich die Erkenntnis/ Erfahrung unter Ehrenamtlichen, dass Pastoren/ innen Schlüsselrollen in Veränderungsprozessen innehaben. Dabei ist es ein sensibler Prozess, der Frage nach dem pastoralen Amts-, oder auch Leitungsverständnis innerhalb eines Kirchenvorstandes nachzugehen. Hier braucht es auch zukünftig die Begleitung externer, professioneller Berater/ innen. Der Austausch mit nordelbischen Einrichtungen hat die Erfahrungen und Wahrnehmung gestärkt, dass der Diskurs zur Weiterentwicklung und Kommunikation der Kirchen-, und Gemeindebilder unter den jeweiligen Berufs, Amts-, und Funktionsträgern mehr Raum in der Kommunikation der Ebenen Nordelbiens untereinander einnehmen muss und wird. fahrungen des Prozesses zur Unterstützung der Gemeinden vor Ort bewährt: Die inhaltliche Vernetzung aller für die Kirchenwahl zuständigen nordelbischen Einrichtungen hat zur Veröffentlichung des Ordners „Kirchenwahl 2008“ geführt, in dem Gemeinden Materialien, Arbeitshilfen und Informationen zu zentralen Themen ihrer Vorbereitung der Kirchenwahl zur Hand gegeben werden. Die Inhalte nehmen die Erfahrungen des Prozesses zur Zukunft der Ortsgemeinde auf, ermutigen sie doch Kirchengemeinden, sich Zeit zur Bilanzierung und Würdigung der bisherigen Arbeit zu nehmen, um erst in einem zweiten Schritt sich die Frage zu stellen, welche Inhalte sie vertiefen und mit welchem Gemeindeprofil sie dann geeignete Menschen für die zukünftige Gestaltung gewinnen wollen. Als eine weitere Unterstützung und Stärkung der Arbeit von Kirchenvorständen ist das „PraxisBuch Kirchenvorstand. Gemeinde leiten“ gedacht. Auch diese Idee ist aus der Vernetzung mit anderen nordelbischen Einrichtungen entstanden. Neben den Themen der Personal-, und Gemeindeentwicklung sind es vor allem Anregungen, sich mit der Rolle und dem Verständnis als geistliches Leitungsgremium auseinanderzusetzen oder auch den Blick über den eigenen Horizont der Kirchengemeinde hinaus in die Nordelbische Kirche zu werfen. Das PraxisBuch soll nicht zuletzt durch die komplette Finanzierung von der Nordelbischen Kirche deutlich machen, dass die Qualifizierung und Stärkung der Kirchenvorstandsarbeit institutionell gesichert und verankert ist. Die Bedeutung des Kirchenvorstands im Rahmen der Kirchenwahlen 2008 Was brauchen Gemeinden, damit sie einen Kirchenvorstand wählen können, der sich als zukunfts- und handlungsfähig für eine lebendige Gemeinde engagieren kann und möchte? Unter dieser Leitfrage haben sich zwei Er- Good-Practise-Austausch Wie kann Gelingendes aus der Gemeindearbeit so veröffentlicht und präsentiert werden, dass viele andere Gemeinden davon partizipieren können? Obwohl anfangs geplant, hat sich die Projektgruppe gegen einen eigenen Prozess des Good-Practise-Austausches entschie- 80 Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” den. Zum einen erwiesen sich Planungen wie z.B. die eines „Nordelbischen Kirchenvorstehertages“ oder einer „Nordelbischen Gemeindemesse“ als nicht umsetzbar; die Energien der Betroffenen, der Kirchengemeinden wie auch Kirchenkreise waren innerhalb des Reformprozesses zu stark gebunden. Zum Anderen findet in der Verleihung des Vicelin-Preises ein gelungener, kompetent organisierter und durchgeführter Austausch von Gelungenem statt, an dem sich Gemeinden freiwillig beteiligen können und eine gute Plattform der Partizipation finden. Neu und dementsprechend in ihren Anfängen ist die Überlegung der Projektgruppe, die EKD Internet Initiative „Kirche im Aufbruch“ auch für nordelbische Gemeinden nutzbar zu machen. II. Themen, die weiterzuführen sind An die inhaltlichen Schwerpunkten, Fragestellungen und Erfahrungen des bisherigen Prozesses gilt es auch über das Jahr 2008 hinaus anzuknüpfen und entsprechend umzusetzen. Einige der auch zukünftig zentrale Frage-, und Themenstellungen seien genannt: 1. Was macht (m)eine Gemeinde zukunfts- und handlungsfähig? • Prozesse zur Gemeindeentwicklung unterstützen und begleiten, eine organisierte Vermittlung von professioneller Beratung vorhalten • Die „Leitfragen zum kirchlichen Leben“ als Grundlage zur theologischen Bestandsaufnahme von Kirchengemeinden weiter entwickeln und sie als moderierten, professionell begleiteten Prozess den Gemeinden anbieten • Zukunfts- und handlungsfähige Formen von „Gemeinde“ neben der Ortsge- meinde, verbunden mit den Fragen: - Wie können Veränderungsprozesse vor Ort gelingen? - Welche Möglichkeiten hat die nordelbische Ebene, die vielerorts wachsende Bereitschaft zur Kooperation durch Gesetze, Struktur- und Finanzhilfen etc. zu unterstützen, die Motivation zu fördern und die Prozesse zu erleichtern? - Wie lassen sich ermüdende und demotivierende Faktoren vermindern oder beseitigen? 2. Welche Form der Dienstgemeinschaft von Haupt-, und Ehrenamt brauchen die nordelbische Ebene, die Kirchenkreise und die Ortsgemeinde? • Qualifizierung vom „Ehrenamt“ eruieren und organisieren • Welche Organisation braucht „das Ehrenamt“ in der Nordelbischen Kirche? • Weiterführung und Vertiefung: Selbstverständnis, Rollen-, und Amtsverständnis von Pastorinnen/ Pastoren als lebensbegleitendes Thema • Regelung von zukunftsfähigen Anstellungsträgerschaften zwischen den Ebenen • Diskussion der einzelnen Berufsbilder und ihren Standards im Dialog zwischen nordelbischer Ebene, Kirchenkreisvorständen, den Berufsverbänden usw. •„Bildung“ als Querschnittsthema der Ebenen 3. Die Vernetzung mit weiteren innernordelbischen Prozessen • Inhaltliche Verbindungen sichern mit dem nordelbischen „Missionarischer Lernprozess“, „Spiritualität und geistliches Leben in der NEK“ und entsprechenden EKD-Themen 81 4. Good-Practise-Austausch gelungener Projekte von Ortsgemeinden im Sinne eines Sounding Boards agiert. • Fortführung des Vicelin-Preises o.ä. auch im Kontext der „Nordkirche“ • Organisation und Anschluss an den EKD-weiten Austausch „Kirche im Aufbruch“ im Internet • Prozesse zur Stärkung gemeinsamen Lernens und des Lernens voneinander innerhalb von Kirchengemeinden und Regionen • „Wertschätzende Erkundung“ als nordelbischer Prozess zur Wahrnehmung der Arbeit in Ortsgemeinden einführen III. Erfahrungen 5. Die Bedeutung der Nordkirche für Ortsgemeinden in Nordelbien • Sinnvolle und frühzeitige Einbindung in die inhaltlichen Prozesse von Kirchengemeinden mit den beteiligten Kirchen überlegen • Eine Begegnung der „Kirchen“ mit organisieren Neben einer kontinuierlichen Ermittlung aktueller und virulenter Themen und Inhalte, wird eine weitere Leitfrage sein, wie „Ortsgemeinde“ als ein nordelbisches Thema innerhalb einer sich verändernden Institution zu gestalten ist und zwar so, dass die Kommunikation der verschiedenen Ebenen gelingen kann. Strukturell sind die einzelnen Themen vor allem in die neuen Hauptbereiche und der Arbeitsstelle Institutionsberatung zu verorten. Im Rahmen der Einführung von Zielsteuerung in den Hauptbereichen ist darauf achten, dass es Anwälte der Themen gibt. Vorstellbar ist, eine der Projektgruppe „Ortsgemeinde“ in ihrer Zusammensetzung (alle Ebenen der Landeskirche im Dialog) und Funktion (das Thema „Ortsgemeinde’“ auch kirchenpolitisch wach zu halten) ähnliche Gruppe einzurichten, die 82 1. Die Anfangsphase Die Projektgruppe Ortsgemeinde war in einer großen Vielfalt zusammengesetzt, in der die verschiedenen Blickwinkel in Bezug auf Ortsgemeinden gut vertreten waren. Die verschiedenen Aspekte, Ortsgemeinden in ihrer Eigenart zu verstehen und für sie Konzepte zur Stärkung ihrer Zukunftsfähigkeit zu entwickeln, bildeten sich in der Gruppe selbst ab. Im Laufe des Prozesses gelang es, die kontroversen Ansätze immer besser in einen intensiver Dialog miteinander zu bringen. Am Anfang war eine klare Auftragsklärung für die Arbeit der Projektgruppe nötig. Undeutlich war, inwieweit die Projektgruppe den Kommunikationsprozess selbst durchführt oder er in Zusammenarbeit mit Diensten und Werken umgesetzt werden kann. Außerdem war fraglich, ob sie das Synodenpapier zur Zukunft der Ortsgemeinde kritisch kommunizieren kann, was „weiterschreiben“ in dem Zusammenhang bedeutet und welchen Stellenwert die Gemeinden selbst in dem Prozess einnehmen sollen (Partner, Adressaten, usw.). Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010“ in der Form des für den internen Gebrauch bestimmten Papiers war für den Beginn der Arbeit der Projektgruppe nicht hilfreich. In einer für das Thema sensiblen Atmosphäre wäre eine Überarbeitung für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit notwendig gewesen. Das Erstellen von Arbeitspapieren und ihre angemessene Form der Veröffentlichung für einen Kommunikationsprozess sind zwei separate Schritte. Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” 2. Gelungene Kommunikation Weil die Projektgruppe in ihrer Zusammensetzung das Themenfeld selbst abbildete, konnte sie in weiten Teilen „exemplarisch“ arbeiten. Für dieses Prinzip hat sie eigene Arbeitsformen weiter entwickelt: • Sie hat Gruppen zu bestimmten Themen eingeladen, die durch exemplarische Einladung zusammengestellt wurden. Dieser Mut zur Subjektivität hat in kleinen Gruppen einen effektiven und zugleich persönlichen Austausch ermöglicht. • Sie hat Methoden gewählt, die das ernsthafte Interesse an der Sicht der Beteiligten, deutlich machte: die Gemeindeumfrage, Open-Space-Veranstaltungen, persönliche Befragungen. • Sie hat eine Vielfalt der Kommunikationswege gewählt: Briefe, Beilagen zur Nordelbischen, Open Space, Konvente, Treffen von Beauftragten. Besonders intensiv war die Kommunikation, wenn die Beteiligten (Kirchenvorstände, Pastorinnen/ Pastoren, Hauptamtliche, Ehrenamtliche) ein ehrliches Interesse spürten, ihre Anliegen, Erfahrungen und Probleme wahrzunehmen und in den Prozess aufzunehmen. „Kundschafter“ bei den Gemeinden sein. Außerdem haben viele Menschen, die von der Projektgruppe eingeladen wurden, zurückgemeldet, dass es für sie eine neue und wichtige Erfahrung war, wie über die Grenzen der eigenen Gruppe bzw. Gemeinde hinweg und quer zu den Ebenen der Nordelbischen Kirche fruchtbare Dialoge entstehen können. Dem Vorschlag der Projektgruppe, auf einer Großveranstaltung (KV-Tag, „Nordelbischer Kirchentag“) dem Kommunikationsprozess ein breiteres Forum zu bieten und einen umfassenden Austausch „gelungener Praxis“ zu ermöglichen, wurde lei- der nicht zugestimmt. Damit ist ein ganzer Bereich von Austauschmöglichkeiten zwischen Gemeinden zu kurz gekommen. Deutlich wurde zudem, dass sich im Kommunikationsprozess zwischen der nordelbischen Ebene und der Gemeindeebene zwei Haltungen treffen, die den Austausch schwierig machen: Von der nordelbischen Ebene aus der Wunsch, in der Vielgestaltigkeit der Gemeinden (und Kirchenkreise) eindeutige und verbindliche Richtlinien, Standards, Ziele usw. zu erreichen. Von den Gemeinden aus ein „Generalverdacht“ gegenüber dem, „was von Nordelbien kommt“. Dieses Gegeneinander hat sinnvolle und notwendige Sachdebatten und einen auf Akzeptanz und Wertschätzung basierenden Austausch z.T. erheblich erschwert. Die Projektgruppe stellte sich die Frage, ob für ein besseres Ineinandergreifen der Ebenen eine produktive Kraft der Vermittlung der Themen fehlt, die zugleich auf den Stil der Kommunikation achtet. Vielleicht könnten dies in einem stärkeren Maße als bisher die Pastorinnen/ Pastoren sein. Vielleicht ist auch die Rolle der Vorsitzenden der Kirchenvorstände in der Verknüpfung der Ebenen noch nicht genügend berücksichtigt. 3. Ergebnisse In ihrer internen Auswertung hatte die Projektgruppe den Eindruck, relevante Themen und Fragestellungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Ortsgemeinden im nordelbischen Reform-, und Veränderungsprozess aufgegriffen und angemessen bearbeitet zu haben. Ihr Ziel war es, Wege zu benennen, wie die Themen weiter geführt und durch welche Einrichtungen sie in einen Umsetzungsprozess eingebracht werden können. 83 Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010” Weil die Entwicklung und Stärkung von Gemeinden wesentlich mit geschieht durch die Motivation und den Einsatz der hauptamtlich Mitarbeitenden, ist die Frage einer auch zukünftig gesicherten Anstellungsträgerschaft zentral für die Gemeindeentwicklung. Die Projektgruppe bedauert, dass innerhalb der nordelbischen Debatte ihr inhaltliches Votum zu den Anstellungsträgerschaften nicht genügend berücksichtigt wurde. Den stärksten Impuls für die Weiterentwicklung der Ortsgemeinden in Nordelbien sieht sie dabei in den „Leitfragen zum kirchlichen Leben“. Sie verbinden die geistlichen und strukturellen Aspekte der Gemeindeentwicklung und beziehen sie auf die Kernaufgabe der Kirche, die „Kommunikation des Evangeliums“. Zugleich entsprechen sie in ihrer Form der organisatorischen Gestalt der Gemeinde zwischen Einbindung in die Gesamtkirche und Selbständigkeit. Weil sie mit der Form der „Selbst-Befragung“ arbeiten, bezieht sich die jeweilige Gemeinde zugleich auf den geistlichen Grund der ganzen Kirche, die Kommunikation des Evangeliums, auf das darauf aufbauende für die ganze Nordelbische Kirche formulierte Kirchenbild und auf ihre eigene Verantwortung für die Gestaltung kirchlichen Lebens in der Gemeinde. Gemeinden können auf diesem Weg zu „selbstlernenden Organisationen“ werden, die sich auf die sich jeweils verändernden Verhältnisse einstellt, indem sich immer neu selbst „justiert“ in Besinnung auf ihre Aufgabe und in geschwisterlichem Kontakt mit anderen. Gemeinden können auf diesem Weg zu „selbstlernenden Organisationen“ werden, die sich auf die sich jeweils verändernden Verhältnisse einstellt, indem sich immer 84 neu selbst „justiert“ in Besinnung auf ihre Aufgabe und in geschwisterlichem Kontakt mit anderen. Abgestimmt mit der Projektgruppe im Dezember 2008 Ulrike Brand-Seiß und Friedrich Wagner Abschlussbericht Projektgruppe Leitungsstrukturen und Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ Inhalt: Auftrag Projektgruppe ‚Leitungsstrukturen’ Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ Zusammensetzung der Projekt- und Arbeitsgruppen Mitglieder der Projektgruppe ‚Leitungs strukturen’ Mitglieder der Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projekt- und Arbeitsgruppen Projektgruppe Leitungsstrukturen Leitungsverständnis Aufgaben und strukturelle Zusammenarbeit im pröpstlichen Amt Orientierungsrahmen für das pröpstliche Amt Aufgaben und Strukturen im bischöflichen Amt Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ Umsetzung der Reformbeschlüsse Rechtliche Neuordnungen für das pröpstliche und bischöfliche Amt Leitungsstrukturen in der Nordelbische Ebene 86 Projektgruppe „Leitung” Auftrag Auf der Grundlage der Reformbeschlüsse 7-12 und 25-26 der Synode vom November 2004 hatte die Lenkungsgruppe den Auftrag, unter Beteiligung nordelbischer ehren- wie hauptamtlicher Leitungspersonen aller Ebenen zukünftige Leitungsstrukturen zu erarbeiten, die auf nordelbischer Ebene und in den neuen Kirchenkreisen ab 2009 gelten bzw. gewählt werden können. Die Leitungsstrukturen sollen ein bestimmtes Verständnis geistlicher Leitung konkretisieren und entsprechend Zahl, Aufgaben bzw. Funktionen, Verhältnisbestimmungen der Leitungsämter und -gremien definieren. Dazu hat die Lenkungsgruppe eine Projektgruppe Leitungsstrukturen und eine Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ eingerichtet. Projektgruppe Leitungsstrukturen Die Projektgruppe Leitungsstrukturen hatte durch die Lenkungsgruppe den Auftrag, Strukturen für die geistlichen Leitungsämter - das pröpstliche Amt und das bischöfliche Amt - zu beschreiben. Für die konkrete Arbeit an Strukturmodellen hat die Projektgruppe Leitungsstrukturen zwei Arbeitsgruppen gebildet: Die AG ‘Leitung in den zukünftigen Kirchenkreisen’ und die AG ‘Bischofsamt’. Beide Arbeitsgruppen sollten auf der Grundlage des in der Projektgruppe diskutierten Leitungsverständnisses strukturelle Konkretionen für ihr jeweiliges Arbeitsgebiet entwickeln, die dann in der Projektgruppe wieder zusammengeführt werden. Projektgruppe Leitungsstrukturen Die Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ hatte den Auftrag, sich mit den Folgen der Veränderungen in den Leitungsstrukturen zu befassen, die im Zu- sammenhang mit der Reformumsetzung stehen. Zusammensetzung der Projekt- und Arbeitsgruppen Mitglieder der Projektgruppe Leitungsstrukturen In Aufnahme des Auftrages hat die Lenkungsgruppe in die Projektgruppe Leitungs- strukturen folgende Mitglieder berufen: 1 Mitglied des Bischofskollegiums Bischöfin Jepsen 1 Mitglied der Kirchenleitung Herr Dr. Bonde 1 Mitglied der Lenkungsgruppe Herr Reimer (Vorsitz) 1 Mitglied des Synodenpräsidiums Herr Strenge Je 1 Mitglied der Sprengelpröpstekonvente Herr Block, Herr Dr. Claussen, Herr Dr. Green 2 Ehrenamtliche und 1 Hauptamtliche(r) Aus den Sprengelbeiräten Frau von Holdt-Schermuly, Frau Koppelin, Frau Ukena-Seguin Präsidentin des NKA Frau Dr. Hansen-Dix 2 Mitglieder des Dezernats R Herr Prof. Unruh, Herr Heuer 1 Mitglied des Dezernats P Herr Magaard 1 Mitglied des Dezernats T Frau Emse Leiter der ARO Herr Jessen-Thiesen 1 Mitglied der Projektgruppe Ortsgemeinde Herr Wagner 1 Mitglied der Kammer für Dienste und Werke Frau Hansen Die AG ‘Leitung in den zukünftigen Kirchenkreisen’ hatte folgende Mitglieder: Frau Apel, Herr Block, Frau Emse, Herr Dr. Green, Frau Koppelin, Herr Liebich, Herr Magaard, Frau Ukena-Seguin, Moderation: Herr Jessen-Thiesen 87 Die AG ‘Bischofsamt’ hatte folgende Mitglieder: Herr Bollmann, Herr Dr. Bonde, Herr Dr. Claussen, Frau Emse, Frau Bischöfin Jepsen, Herr Magaard, Herr Strenge, Moderation: Frau Fehrs Mitglieder der Arbeitsgruppe ‚Leitung in der nordelbischen Ebene’ Zur Umsetzung des Auftrages hat die Lenkungsgruppe in Absprache mit der Kirchenleitung folgende Mitglieder in die Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ berufen: Lenkungsgruppe - Frau Dr. Hansen-Dix - Frau Hansen - Herr Jeute - Bischof Dr. Knuth - Herr Koch - Herr C. Möller - Herr Reimer - Frau Stoltenberg - Herr H.-P. Strenge Kirchenleitung (Ehrenamtliche aus Schleswig-Holstein) - Frau Semmler Kirchenleitung (Ehrenamtliche aus Hamburg) - Frau Lingner NKA Dezernat T - Frau Emse Synode und Rechtsausschuss - Dr. von Wedel Kirchenkreise - Herr Liebich Synode und Ehrenamtliche - Frau Süßebecker Gast aus Dez R - Prof. Unruh Gast Referent der Kirchenleitung - Herr Naß Moderation/Geschäftsführung - Frau Fehrs und Herr Jessen-Thiesen Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projekt- und Arbeitsgruppen Projektgruppe Leitungsstrukturen Die Projektgruppe Leitungsstrukturen hat in der Zeit vom Mai 2005 bis Juni 2006 insgesamt 14 Sitzungen abgehalten. Leitungsverständnis Die Notwendigkeit, Leitungsstrukturen für die zukünftigen Kirchenkreise neu zu bedenken, war zunächst durch die Größe der zukünftigen Kirchenkreise aufgrund der Neugliederung des Kirchengebietes verursacht. Sie stand aber ebenfalls im Zusammenhang mit der inhaltlichen und strukturellen Neuausrichtung des gesamten Reformprozesses. Strukturen und Inhalte waren auch bei der Entwicklung von Leitungsstrukturen für die zukünftigen Kirchenkreise aufeinander zu beziehen. Daher stand eine Verständigung über das Leitungsverständnis sowie über Aufgaben und Inhalte von Leitung als grundlegende Voraussetzung für eine Entscheidung über eine zukünftige Leitungsstruktur am Anfang der Beratungen. Daher hat sie sich zunächst mit dem Leitungsverständnis befasst und grundsätzliche Spannungsfelder beschrieben Exkurs: Spannungsfelder in der Leitungsaufgabe In der Diskussion über das Leitungsverständnis hat sich gezeigt, dass sich Leitung in unterschiedlichen Spannungsfeldern bewegt, die sich nicht ohne weiteres in einfache Entscheidungen auflösen lassen. Die Beschreibung der Spannungsfelder diente dazu, das Profil des Leitungsverständnisses im jeweiligen Kirchenkreis zu entwickeln. Spannungsfeld: Reduzierung der Personalkosten - Verstärkung der Leitung Zum einen wird darauf verwiesen, dass auch auf der Leitungsebene Einsparungen zu erzielen sind, da geringere finan- 88 Projektgruppe „Leitung” zielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Andererseits gerät diese Forderung in Widerspruch zu dem Wunsch, geistliche Leitung in unserer Kirche zu stärken. Eine wichtige Aufgabe der Leitung sei die Repräsentanz der Kirche nach innen wie nach außen. Außerdem müsse kirchlich geprägtes Leitungshandeln ein besonderes Gewicht auf persönliche Beziehung und Nähe legen. Je weniger Leitungspersonen es gibt, desto weniger Zeit bleibt ihnen für persönliche Kontakte. Spannungsfeld: Geistliche Leitung – rechtliche Leitung Es wird immer wieder gefragt, ob der leitende geistliche Dienst sowohl in den Kirchenkreisen als auch in Nordelbien von der rechtlichen Leitung nicht nur deutlicher unterschieden, sondern auch stärker getrennt werden könnte. Bei der geistlichen Leitung geht es vorrangig um das theologische Wächteramt, um geistliche Orientierung nach innen und außen, um öffentliche Repräsentanz, aber auch in erheblichem Umfang um persönliche Begleitung und Beratung von Personen und Gremien. Daraus resultiert vor allem eine Forderung nach Verstärkung der Visitation. Andererseits stellt sich die Frage, ob geistliche Leitung überhaupt wirksam und verbindlich ausgeübt werden kann, wenn sie nicht mit rechtlichen Leitungsfunktionen verbunden ist. Die jeweilige Entscheidung mehr zur einen oder zur anderen Seite hin hat Auswirkungen auf die Leitungsstruktur (Vorsitz im Kirchenkreisvorstand, Aufgabenteilung etc.) wie auf Bedeutung und Instrumente der Visitation. Spannungsfeld: klare Leitung – Selbstverantwortung Ein ähnlicher Widerspruch ergibt sich aus zwei anderen Wünschen – dem nach klarer Leitung und gleichzeitig nach Selbstverantwortung. Immer wieder wird an pröpstliche Personen die Erwartung gerichtet, sie sollen in Konfliktfällen z.B. in einer Kirchengemeinde schneller und deutlicher eingreifen, auch einmal ein Machtwort sprechen – allerdings nur so lange, wie ihre Entscheidung mit den Vorstellungen derer übereinstimmt, die sie fordern. Im anderen Fall wird sehr deutlich auf die Autonomie der Kirchengemeinde gepocht, dann soll der Kirchenkreis sich heraushalten. Spannungsfeld: Hierarchie – Leitung im Dialog Hier trifft der Wunsch, die Kirche möge mit einer Stimme sprechen, auf die zutiefst protestantische Überzeugung, dass die Wahrheit nur im Dialog zu finden ist. Wie also soll dann jeweils die entsprechende Leitungsstruktur aussehen? Hat sie um der Eindeutigkeit willen eine klare Spitze oder spiegelt sie vielmehr die Vielfalt wider, aus der sich die Wahrheit des Evangeliums heraus kristallisiert? Spannungsfeld: gesellschaftlicher Kontext: urban – ländlich Nordelbien ist geprägt von sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen und kirchlichen Kulturen, die vielfach, wenn auch sehr grob, mit dem Begriffspaar urban versus ländlich gekennzeichnet werden. Wie müssten Leitungsstrukturen in unserer Kirche beschaffen sein, die diese Spannung nicht nur aushalten, sondern auch zusammenhalten können? Die Kirche ist durch ländliche und urbane Kontexte auch in ihren Leitungsstrukturen unterschiedlich herausgefordert. Im urbanen Kontext wird aufgrund von Veränderungen in der Gesellschaft in Richtung einer Ausdifferenzierung des gesellschaftlichen Lebens zunehmend Professionalität und Spezialisierung vom Leitungshandeln gefordert. Eine Antwort auf diese Anforderung ist die Ausdifferenzierung der Leitungsstrukturen mit Stabstellen und Spezialfunktionen. 89 Identität und Einheit Die Kirche hat sich in den jeweiligen Kontexten so zu strukturieren, dass sie in der Gesellschaft wirksam vertreten ist. Die Identität entsteht dadurch, dass in einem Kirchenkreis für einen bestimmten gesellschaftlichen Kontext gemeinsame Ideen und Aufgaben, ein gemeinsamer Geist, gemeinsame Visionen, ein gemeinsames Profil und eine Kirchenkreiskultur entstehen und sich dadurch die Kirche einheitlich repräsentiert. Dieses Verständnis von kirchlicher Identität durch Diskurs sollte sich auch widerspiegeln in den Leitungsstrukturen, in denen unterschiedliche Positionen ihren Platz haben und in einen Dialog gebracht werden. Aufgaben und strukturelle Zusammenarbeit im pröpstlichen Amt Auf dem entwickelten Leitungsverständnis aufbauend hat die Projektgruppe unter Zuarbeit der Arbeitsgruppe ‘Leitung in den Kirchenkreisen’ die Aufgaben im pröpstlichen Amt in Bezug auf die Verfassung der Nordelbischen Kirche und in Bezug auf Handlungsfelder ausführlich beschrieben. In einer Argumentationshilfe für Kirchenkreise (April 2006) wurden Alternativen für die strukturelle Zusammenarbeit im pröpstlichen Amt für die neuen Kirchenkreise ausführlich dargestellt. Orientierungsrahmen für das pröpstliche Amt Aufgrund der Verständigung auf ein Leitungsverständnis und der Aufgabenbeschreibungen wurden die zeitgleich stattfinden Entwicklungen in manchen Kirchenkreisen, die einen Abbau der pröpstlichen Stellen beabsichtigten, kritisch betrachtet. In Absprache mit der Kirchenleitung wurde in Zusammenarbeit mit dem NKA (Dez P) ein Orientierungsrahmen für die Kirchenkreise erarbeitet, der Auskunft gibt über die notwendige Anzahl der pröpstlichen Personen in Bezug auf die Anzahl der Gemeindeglieder, Gemeinden, Dienste und Werke, Pastorinnen und Pastoren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 90 Aufgaben und Strukturen im bischöflichen Amt Ausgehend von den Fragen im Zusammenhang mit dem sog. C-Modell, das eine bischöfliche Person für die gesamte Nordelbische Kirche vorsah, hat sich die Arbeitsgruppe ‘Bischofsamt’ zunächst grundsätzlich mit theologischen und rechtlichen Grundlagen des Leitungsverständnisses beschäftigt, in Bibel und Bekenntnis einerseits und nordelbischer Verfassung andererseits. Danach hat sie die bischöflichen Aufgaben einer genaueren Analyse unterzogen, wobei insbesondere auch Interviews mit den Mitgliedern des Bischofskollegiums über deren augenblickliche Aufgaben mit herangezogen wurden. Aus den Ergebnissen dieser Überlegungen schließlich ergaben sich strukturelle Folgerungen für mögliche künftige Modelle des bischöflichen Amtes auf der Basis des C-Modells, das von einer leitenden bischöflichen Person für Nordelbien ausgeht. Die Projektgruppe hat das Modell so weiter entwickelt, dass die bischöflichen Aufgaben auf mehrere Personen aufgeteilt werden, die jedoch in einer inneren Hierarchie stehen. Die Kirchenleitung hat in mehreren Sitzungen die zukünftigen Strukturen im bischöflichen Amt beraten und der Synode im September 2006 gemäß dem Auftrag der Synode vom April 2005 die Ergebnisse aus der AG Bischofsamt und der Projektgruppe Leitungsstrukturen vorgelegt. Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ Die Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ hat in der Zeit vom Februar 2006 bis Juni 2008 insgesamt 12 Sitzungen abgehalten und sich mit den Folgen der Veränderungen in den Leitungsstrukturen befasst, die im Zusammenhang mit der Reformumsetzung stehen. Dabei hat sie insbesondere folgende Aufgaben bearbeitet: • Wie ist das Verhältnis der Leitungsorgane zueinander? • Welche Aufgaben, Mandate und Kom- Projektgruppe „Leitung” petenzen haben sie? • In welchen Strukturen sollen die Gremien arbeiten (z.B. Ehrenamtliche/ Hauptamtliche)? • Gibt es einen Veränderungsbedarf im Blick auf das Gesamtgeflecht durch die Reformen? • Ist eine Reduzierung der Gremien möglich? In diesem Zusammenhang hat sie sich mit folgenden Gremien befasst • Gesamtkonvent der Pröpstinnen und Pröpste • Finanzbeirat • Funktion und Struktur des NKA • Verhältnisbestimmung zwischen Synode, Kirchenleitung und Bischofskollegium • Zusammensetzung der zukünftigen Kirchenleitung • Zusammensetzung und Größe der Synoden • Zusammenarbeit zwischen dem/der Landesbischof/Landesbischöfin und der/dem Präsidentin/Präsidenten des NKA • Funktion der Landeskirchlichen Beauftragten • Funktion und strukturelle Zusammenarbeit der Stabstellen der Kirchenleitung und der Präsidentin mit dem NKA des leitenden geistlichen Amtes Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der AG Bischofsamt hat die Kirchenleitung Eckpunkte zur zukünftigen Struktur des bischöflichen Amtes erarbeitet, die von der Synode im September 2006 beschlossen wurden. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte erarbeitete das Nordelbische Kirchenamt die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Struktur des bischöflichen Amtes. Im September 2007 hat die Synode den entsprechenden Gesetzen mit großer Mehrheit zugestimmt. Leitungsstrukturen in der Nordelbische Ebene Die Ergebnisse der Beratungen in der Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ wurden der Kirchenleitung im August 2008 vorgelegt von der Kirchenleitung im Zuge der Beschlüsse zu den jeweiligen Bereichen umgesetzt. Bericht Jürgen Jessen-Thiesen April 2009 Umsetzung der Reformbeschlüsse Rechtliche Neuordnungen für das pröpstliche und bischöfliche Amt Nach umfangreichen Vorarbeiten der Projektgruppe Leitungsstrukturen und ausführlicher Diskussion in der Lenkungsgruppe und der Kirchenleitung verabschiedete die Nordelbische Synode im Februar 2007 die ‘Eckpunkte zum pröpstlichen Amt’. Die sich daraus ergebenden Änderungen beschloss die Synode im September 2007 mit dem 20. Verfassungsänderungsgesetz und dem Kirchengesetz zur Neuordnung 91 Abschlussbericht Projektgruppe Nordelbische Dienste und Werke Inhalt: 1. Auftrag 2. Zusammensetzung der Projektgruppe 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse 5. Weitere Themen der Projektgruppe Nordelbische Dienste und Werke / Anregungen zur Weiterarbeit 92 Projektgruppe „Dienste und Werke” 1. Auftrag Die Lenkungsgruppe hat Ende 2005 folgenden Auftrag für die Projektgruppe Nordelbische Dienste und Werke formuliert: • Erarbeitung eines Katalogs von Vorschlägen für weitere Einsparmöglichkeiten und zukünftige inhaltliche Schwerpunkte für die nordelbische Ebene, basierend auf der Arbeit der AG Prioritäten • Überarbeitung der Zuordnung der heutigen Dienste und Werke zu den Hauptbereichen an den Stellen, an denen die Betroffenen überzeugende Argumente für eine „Neusortierung“ vorbringen • Nähere Beschreibung der Hauptbereiche als „Budgetbereiche“ • Erarbeitung von Verfahren zur Überleitung bestehender Werke in neue Strukturen • Entwicklung eines Konzepts für die Leitungsstrukturen in den Hauptbereichen • Entwicklung von Verfahren und Methoden, um gegenüber den neuen Kirchenkreisen als Verhandlungspartner zur Aushandlung von Rahmenverträgen auftreten zu können • Erarbeitung einer zukünftigen Vertretungsregelung der heutigen Dienste und Werke in den Nordelbischen Gremien 2. Zusammensetzung der Projektgruppe: Kirchenleitung, Lenkungsgruppe: Annegrethe Stoltenberg Lenkungsgruppe, Kammer: Susanne Hansen (bis August 2006); Jörn Möller (ab August 2006) Kammer: Kerstin Möller Hauptausschuss: Bernt Strenge Diakonische Einrichtungen: Hans-Uwe Rehse NKA: Wolfgang Boten Heide Emse Wolfgang Vogelmann Gothart Magaard (zeitweilig) Geschäftsführung ARO: Käthe Stäcker Moderation ARO: Susanne Habicht 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe Nach dem Synodenbeschluss von 2005, auf eine vollständige Verzahnung der Dienste und Werke auf nordelbischer Ebene mit den Diensten und Werken der Kirchenkreise zu verzichten, stand die nordelbische Ebene vor der Aufgabe, ihre Dienste und Werke unabhängig von den Kirchenkreisen neu zu strukturieren. Dabei stand sie vor folgenden Herausforderungen: • Die anstehenden strukturellen Einsparungen auf der nordelbischen Ebene erforderten dringend eine Aufgabenkritik. • Die im Zuge der Prioritätendebatte vorgenommene Zuordnung der Dienste und Werke zu Hauptbereichen war an vielen Stellen noch verbesserungsbedürftig. • Hauptbereiche waren bisher nur als „strukturbildendes Element“ sowie als „Budgetbereiche“ beschrieben. Tatsächlich sollte aber über die Bildung der Hauptbereiche auch eine Konzentration und Neuorientierung inhaltlicher Arbeit erfolgen, die noch zu beschreiben war. • Die Überleitung bestehender Werke in neue Strukturen musste erarbeitet werden. 93 • Die Leitungsfrage im Kontext der noch bestehenden Werkestrukturen, der Hauptbereiche und der Dezernate des Nordelbischen Kirchenamtes musste geklärt werden. • Die zukünftige Vertretung der Dienste und Werke in Nordelbischen Gremien musste geklärt und in der Wahlgesetzgebung berücksichtigt werden. Wegen der äußerst heterogenen Werkestruktur mit ihren verschiedenen Rechtsformen war die Erarbeitung einer zukünftigen neuen Struktur ein komplexer Prozess. Zusätzlich galt es zu berücksichtigen, dass eine professionelle und nachhaltige Arbeit im übergemeindlichen Bereich nur dann geleistet werden kann, wenn den Strukturen und Anforderungen des jeweiligen gesellschaftlichen Umfeldes (Medizin, Justiz ...) in hohem Maße Rechnung getragen wird. Die Projektgruppe hatte für ihre Aufgabe maximal ein Jahr Zeit veranschlagt. Sie hat zwischen Januar und Dezember 2006 insgesamt 12-mal getagt und zwischenzeitlich regelmäßig der Lenkungsgruppe und der Kirchenleitung berichtet. Von den Aufträgen der Lenkungsgruppe hat die Projektgruppe sich auf die Punkte 2 - 5 konzentriert. In den Sitzungen wurde jeder der vorgesehenen neuen Hauptbereiche detailliert im Blick auf folgende Aspekte beraten: • Zugehörige Einrichtungen, • Bezeichnung, Größe und Besonderheiten der Arbeitsbereiche, • Aufgaben des Hauptbereichs, • Schnittmengen mit anderen Hauptbereichen, • rechtlicher Status der Arbeitsbereiche bzw. des Hauptbereichs, • vorgeschlagene Organisations- und Leitungsstruktur, • Kompetenzen der neuen Hauptbereichsleitung bzw. der neuen Steue 94 rungsgremien, • Auswirkungen der Umgestaltung auf die Arbeit, • künftige Beteiligung von Ehrenamtlichen, • künftige Aufgaben des Dezernats, Grundlagen der Budgetsteuerung u.a. Eine wichtige Rolle spielten dabei Themen wie • das Nebeneinander rechtlich unselbständiger und rechtlich selbständiger Werke, somit die Frage der Einheitlichkeit oder der Unterschiedlichkeit der neuen Hauptbereichsstruktur, • Inhaltliche Zuordnung bei rechtlicher und wirtschaftlicher Loslösung der Wirtschaftsbetriebe von den Hauptbereichen, • Querschnittsaufgaben und ihre Verortung - insbesondere für den Bereich Bildung, • Förderung projektbezogener Arbeit in und zwischen den Hauptbereichen. Die Einzeldarstellung je eines Hauptbereichs inclusive Alternativen zur Zuordnung einzelner Arbeitsbereiche wurde von einer Untergruppe vorbereitet, mit weiteren Sachkundigen und Betroffenen intern abgestimmt und abschließend in der gesamten Projektgruppe beraten. Ab Sommer 2006 waren Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsdezernats sowie weitere Mitglieder des NKA-Kollegiums als Gäste an den Sitzungen der Projektgruppe beratend beteiligt. 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse Für die Nordelbische Synode im Februar 2007 hatte die Projektgruppe ein Konzept zur Neuordnung der nordelbischen Dienste und Werke in Hauptbereichen erarbeitet, das von der Synode dankend zur Projektgruppe „Dienste und Werke” Kenntnis genommen und als geeignete Grundlage für die Weiterarbeit an der Neuordnung anerkannt wurde. Basierend auf den Ergebnissen der von der Kirchenleitung eingesetzten Arbeitsgruppe „Prioritäten“ und den erwähnten Synodenbeschlüssen hatte die Projektgruppe die in der sog. Anlage 6 enthaltene Zuordnung der Dienste und Werke zu einzelnen Hauptbereichen überprüft, an einigen Stellen verändert und die Veränderungen begründet. Darüber hinaus hatte die Projektgruppe übergeordnete Themen wie Leitung, Steuerung, Budgets, Finanzströme und Zusammenarbeit zwischen den Hauptbereichen bearbeitet. In ihrer Vorlage war die Stellungnahme der Kammer für Dienste und Werke in weiten Teilen berücksichtigt worden. Des Weiteren enthielt der Entwurf Vorschläge • für die Zuordnung der nordelbischen Dienste und Werke zu je einem Hauptbereich • für die Leitungsstrukturen in den Hauptbereichen im Kontext der angestrebten Zielsteuerung • für Aufsicht, Budgetierung und Controlling sowie • für die Vertretungsregelung in den Nordelbischen Gremien • sowie Beschreibungen jedes einzelnen Hauptbereichs. schuss der Kirchenleitung entwickelt. 5. Weitere Themen der Projektgruppe Nordelbische Dienste und Werke / Anregungen zur Weiterarbeit Als weitere Themen bzw. Aufgaben hatte die Projektgruppe bereits benannt: • die Erarbeitung rechtlicher Grundlagen bzw. Bestimmungen für die Bildung der Hauptbereiche • ein Prozess der Überleitung der Dienste und Werke in die neuen Strukturen • die Vorbereitung der Einführung der Zielsteuerung • eine Förderung der Kommunikation, der Zusammenarbeit und der Durchlässigkeit zwischen den neuen Hauptbereichen. Mit diesen Aufgaben wurde die nachfolgende „Projektgruppe Hauptbereiche“ von der Lenkungsgruppe betraut. Bericht: Susanne Habicht März 2009 Einzelheiten zum Verfahren der Überleitung bestehender Werke in die neuen Strukturen enthielt das Konzept ebenso wenig wie Verfahren für die Aushandlung von Rahmenverträgen mit den Kirchenkreisen. Diese wurden von der Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte“ entwickelt. Der Hauptbereich „Öffentlichkeitsarbeit, Publizistik und Marketing“ war nicht Gegenstand der Arbeit. Seine Strukturen werden in einem eigens eingesetzten Aus- 95 Abschlussbericht Projektgruppe Hauptbereiche Inhalt: 1. Auftrag 2. Zusammensetzung der Projektgruppe 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse 5. Weitere Themen der PG Hauptbereiche / Anregungen zur Weiterarbeit 96 Projektgruppe „Hauptbereiche” 1. Auftrag Auf Wunsch der Kirchenleitung hatte die ARO Ende 2006 / Anfang 2007 einen Prozessplan für die Überleitung der Dienste und Werke in die neuen Hauptbereiche und für die gelingende Kooperation selbständiger und unselbständiger Einrichtungen auf der Basis von Zielvereinbarungen erstellt. Kernpunkte des Prozessplans waren Themen wie • Ausstattung mit Budgets und Beschreibung von Finanzströmen • Einführung der Zielsteuerung in den künftigen Hauptbereichen • Erarbeitung rechtlicher Regelungen für die Neuordnung in Hauptbereichen, Veränderungen der Werkeordnungen, dienst- und arbeitsrechtliche Fragen • Organisations- und Verwaltungsfragen • Fragen der Mitwirkung (Aufsichtsgremien der Einrichtungen) und der Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen) • Zusammenführung unterschiedlicher Kulturen / Kommunikation in und zwischen den neuen Hauptbereichen. Einbezogen werden sollten die Projektgruppe, das NKA, die Kammer für Dienste und Werke und der Hauptausschuss. Diesem Prozessplan hatten Lenkungsgruppe und Kirchenleitung Anfang 2007 zugestimmt. Die Lenkungsgruppe setzte daraufhin im Februar 2007 die Projektgruppe Hauptbereiche als eine Steuerungsgruppe für die Überleitung ein und formulierte als deren Auftrag: „Die im Prozessplan aufgeführten Aufgaben und Zeitangaben sollen durch die Steuerungsgruppe bearbeitet werden.“ Damit sollte die Projektgruppe Hauptbereiche auf der Basis des zwischenzeitlich von der Synode angenommenen Konzepts zur Neuordnung der nordelbischen Dienste und Werke in Hauptbereichen die Ar- beit der Projektgruppe „Dienste und Werke“ fortsetzen und konkretisieren. 2. Zusammensetzung der Projektgruppe Kirchenleitung: Margrit Semmler (Vorsitz) Lenkungsgruppe / Hauptausschuss: Claus Möller (stellv. Vorsitz) Kammer für Dienste und Werke: Dr. Torsten Schweda NKA: Heide Emse (Dez. T) Wolfgang Boten (Dez. E) Dr. Dorothee Hassenpflug-Hunger (Dez. R) Dietrich Heuer (Dez. R) Torsten Kock (Strateg. Controlling) Maren Rosenkötter (Dez. R, seit Januar 2009) Prof. Dr. Peter Unruh (Dez. R) Wolfgang Vogelmann (Dez. M) Kirsten Voß (Dez. P) Gesamtausschuss MAV: Michael Koch Hauptbereiche (seit Nov. 2008): Sebastian Borck ARO: Jürgen Jessen-Thiesen (2008) Geschäftsführung ARO: Susanne Habicht 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe Hauptbereiche Die Gruppe hielt zwischen März 2007 und April 2009 insgesamt 16 Sitzungen ab. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit war die Beratung der Entwürfe für ein sog. Werkeneuordnungsgesetz, das der Synode im Februar 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Daneben setzte sie für einige Themen Untergruppen ein und befasste sich regelmäßig mit deren Ergebnissen: 97 3.1. Finanzen und Controlling Die Gruppe tagte zwischen Mai 2007 und September 2008 viermal. Ihr gehörten an: Claus Möller (Hauptausschuss, Vors.), Martin Blöcher (Hauptausschuss), Wolfgang Boten (NKA, Dez. E), Susanne Habicht (ARO), Heike Hardell (NKA, Dez. F), Torsten Kock (NKA, Controlling), Petra Maaß Geschäftsführung PTI), Rüdiger von der Goltz (Kirchenleitung). Ihre Arbeitsschwerpunkte waren: • Zeitplan zur Umstellung des Haushalts auf Doppik, KLR, Budgetierung • Struktur der Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne der Hauptbereiche • Entwicklung von Budgetgrundsätzen • Beschreibung der Finanzströme, der Budgets und des Controllings. 3.2. Zielsteuerung Die Gruppe hielt zwischen Mai 2007 und Mai 2008 insgesamt 11 Sitzungen ab. Ihr gehörten an: Margrit Semmler (Kirchenleitung, Vors.), Christian Dehm (Kirchenkreis Stormarn), Folkert Doedens (Leiter PTI), Susanne Habicht (ARO), Torsten Kock (NKA Controlling), Wolfgang Vogelmann (NKA, Dez. M). Ihre Arbeitsschwerpunkte waren: • Entwicklung eines Konzepts für die Zielsteuerung der Hauptbereiche in Form einer Vorlage für die Synodentagung im Februar 2008, • Vorbereitung eines ARO-Workshops Zielsteuerung für die KL Juni 2007, • Vorbereitung und Ausschreibung eines Qualifizierungsvorhabens „Zielsteuerung“ für nordelbische Leitungskräfte und Auswahl eines externen Anbieters. 3.3. Personal und Gremien Die Gruppe hielt zwischen Juni und September 2007 zwei Sitzungen ab. Ihr gehörten an: Wolfgang Boten (Dezernat 98 E), Dietrich Heuer (Dezernat R), Dr. Torsten Schweda (Kammer für Dienste und Werke), Prof. Dr. Peter Unruh (Dezernat R), Kirsten Voß Dezernat P), Monika Neht (Gesamtausschuss MAV), Susanne Habicht (ARO). Ihre Arbeitsschwerpunkte waren • Formulierung von „Eckpunkten“ im Blick auf die Aufgaben von Leitungspersonen und Gremien in Vorbereitung des Werkeneuordnungsgesetzes • Vorbereitung eines eigenen OE-Prozesses zur Organisation der Verwaltung in den Hauptbereichen (s. Abschnitt 4) 3.4. Kommunikation und Committment Eine vierte Untergruppe „Kommunikation und Committment“ trat aus Zeitgründen nie zusammen. 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse Das vom Rechtsdezernat erarbeitete, in der Projektgruppe Hauptbereiche detailliert beratene sog. Werkeneuordnungsgesetz wurde im Februar 2008 von der Nordelbischen Synode beschlossen. Im April 2008 erhielt die Firma PricewaterhouseCoopers einen Auftrag der NEK für ein Qualifizierungsangebot Zielsteuerung für ca. 100 Personen in nordelbischer Leitungsverantwortung. Zur Begleitung dieses Programms setzte die Projektgruppe Hauptbereiche ein sog. „Kernteam“ Zielsteuerung ein, dem angehören Wolfgang Boten (Dezernat E), Kerstin Möller (Vorsitzende der Kammer für Dienste und Werke), Torsten Kock (NKA; Controlling), Redlef Neubert-Stegemann (Arbeitsstelle Institutionsberatung), Heike Hardell (Dezernat F) und Susanne Habicht (ARO). Ab Herbst 2008 hat PricewaterhouseCoopers Seminare für die Kirchenleitung, das Synodenpräsidium, den Hauptausschuss, das Kollegium des NKA, die Hauptbereichsleitungen sowie für eine Reihe von Projektgruppe „Hauptbereiche” Arbeitsbereichsleitungen durchgeführt. Die Grundlagen des geplanten Systems der Zielsteuerung werden der Synode im März 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2009 werden durch die Hauptbereiche Situationsanalysen erstellt und in einem gemeinsamen Prozess zwischen Kirchenleitung, Dezernaten und Hauptbereichen strategische Ziele für die NEK, für die Hauptbereiche sowie Messzahlen, Kennziffern und Maßnahmen entwickelt, die erstmals mit dem Haushalt 2010 verknüpft und der Synode Anfang 2010 präsentiert werden sollen. Damit hat sich das ursprünglich geplante Qualifizierungsprojekt in ein umfassendes Strategievorhaben für die NEK entwickelt. Zum Thema „Organisation der Verwaltung in den Hauptbereichen“ bzw. zur Vorbereitung einer Rechtsverordnung nach § 19 Hauptbereichsgesetz hat die Projektgruppe Hauptbereiche im Frühjahr 2008 einen eigenen Prozess unter externer Begleitung gestartet. SachbearbeiterInnen aus dem NKA und aus den Diensten und Werken erstellten einen Leistungskatalog zu Aufgaben der Verwaltung in den neuen Hauptbereichen und schlugen eine detaillierte Aufgabenverteilung zwischen NKA und Hauptbereichen vor. Die dabei verwandten Kategorien „zentrale“ (im NKA angesiedelte) und „dezentrale“ (im Hauptbereich angesiedelte) Tätigkeiten erschienen der Projektgruppe jedoch vom Grundsatz und in manchen Details nicht nur hilfreich. Die Projektgruppe bat daraufhin das Rechnungsprüfungsamt um eine Begutachtung dieser Vorschläge aus organisationswissenschaftlicher Sicht. Die Expertise des Rechnungsprüfungsamtes wurde zum Jahresende 2008 beraten. Aus verschiedenen Gründen sah sich die Projektgruppe nicht mehr in der Lage, zum Thema „Organisation der Verwaltung“ einen abschließenden Vorschlag zu formulieren: Zum einen entwickelten die Hauptbereichsleitungen weitergehende Überlegungen einer Dreiteilung der Verwaltungsaufgaben in • Aufgaben, die im Hauptbereich erfüllt werden (durch die Hauptbereichsleitung oder durch eine Verwaltungsstelle im Hauptbereich), • Aufgaben, die durch einen Dienstleister erbracht werden (NKA oder extern), nämlich Aufgaben der operativen Durchführung und Aufgaben der fachli chen Beratung, • Aufgaben, die nur durch das NKA erbracht werden, nämlich Controlling und Rechtsaufsicht. Derzeit sind die beiden letzteren Kategorien von Aufgaben im NKA in bestimmten Personen / Stellen vermischt; nach Auffassung der Hauptbereichsleitungen müssten die Funktionen Dienstleistung und Aufsicht konsequent getrennt werden. Eine derartige Trennung erschien der Projektgruppe durchaus plausibel, setzt jedoch ebenso ausführliche Beratungen voraus wie die Fragen, wie der Dienstleistungsbereich sinnvoll zu organisieren ist und aus welchem Budget (Hauptbereichsbudget? Budget für nordelbische Leitung und Verwaltung?) er sinnvollerweise finanziert werden müsste. Zum anderen werden auf leitender Ebene derzeit Gespräche über die Struktur eines künftigen Kirchenamtes für die sog. „Nordkirche“ geführt. Die im Kontext der Hauptbereichsbildung angestellten Überlegungen - auch im Hinblick auf Trennung von Dienstleistung und Aufsicht - können nach Ansicht der Projektgruppe ohne diesen Kontext nicht sinnvoll weiter geführt werden. Es spricht aus Sicht der Projektgruppe viel dafür, hier eine Verbindung zum Nordkirchenprozess zu suchen und sich im Blick auf eine Rechtsverordnung für die nordelbischen Hauptbereiche Zeit für die Meinungsbildung zu lassen. 99 Projektgruppe „Hauptbereiche” 5. Weitere Themen der PG Hauptbereiche / Anregungen zur Weiterarbeit Etwa zeitgleich mit der Lenkungsgruppe beendet auch die Projektgruppe Hauptbereiche im April 2009 ihre Arbeit. Nicht abgeschlossen sind bis April 2009 folgende Themen / Aufgaben: • Entwicklung eines Modells für die Organisation der Verwaltung in den Hauptbereichen bzw. für die Aufgabenverteilung im Bereich Verwaltung zwischen NKA und Hauptbereichen, • Weitergehend: eine Entscheidung darüber, ob und inwieweit im Blick auf die Hauptbereiche Funktionen der Aufsicht und der Dienstleistung im NKA getrennt werden sollten, • Erlass einer Rechtsverordnung nach § 19 Hauptbereichsgesetz (s. Abschnitt 4), • Erlass von Rechtsverordnungen für die Hauptbereiche nach § 2 Abs. 3 Hauptbereichsgesetz (anstelle bisheriger Werkeordnungen), • Rechtliche Prüfungen, ob und inwieweit die Einführung der Zielsteuerung besondere rechtliche Voraussetzungen erfordert. Einige diese Themen werden aller Voraussicht nach in Absprache mit dem Rechtsdezernat in der Gesamtkonferenz der HauptbereichsleiterInnen / Steuerungsgremien und der DezernentInnen weiter behandelt werden, andere werden vermutlich eher im Kontext der Nordkirchengespräche bearbeitet werden. Der Prozess der Einführung der Zielsteuerung wird noch bis Anfang 2010 vom „Kernteam“ begleitet, das nach Beendigung der Projektgruppe Hauptbereiche voraussichtlich eine neue Anbindung erhalten wird. Es wird sich unter anderem mit folgenden Themen befassen: • Künftige Verantwortung für die Zielsteuerung in den nächsten Jahren • Künftige Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende in Methoden der Zielsteuerung 100 In Zusammenarbeit mit der Gesamtkonferenz der Hauptbereichsleitungen /Steuerungsgremien und der DezernentInnen: • Austausch mit den Kirchenkreisen über deren mögliche Einbeziehung in die Methodik der Zielsteuerung • Prüfung der Notwendigkeit einer weiteren institutionellen Begleitung der Zielsteuerung und ggfs. Entwicklung von Vorschlägen für weitere Schritte. Verabschiedet durch die Projektgruppe Hauptbereiche am 06. April 2009 Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte” Inhalt: 1. Auftrag 2. Zusammensetzung der Arbeitsgruppe 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Arbeitsgruppe 4. Erfahrungen mit den Rahmenkontrakten 5. Fazit 6. Anregungen zur weiteren Arbeit 102 Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte” 1. Auftrag Die Arbeitsgruppe hatte von der Lenkungsgruppe den Auftrag erhalten, die Verknüpfung der Ebenen (NEK – Kirchenkreise) im Bereich der Dienste und Werke bzw. der Hauptbereiche im Rahmen der Pilotphase auf der Grundlage der von der Synode im November 2005 beschlossenen Eckpunkte anzustoßen, zu begleiten und auszuwerten. 2. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte” Kirchenkreis Stormarn: Theo Christiansen Kirchenkreis Niendorf: Rose Volz-Schmidt Regionalzentrum Westküste: Andreas Hamann Regionalzentrum Rendsburg und Eckernförde: Jutta Jessen-Thiesen Nordelbisches Frauenwerk: Kerstin Möller NKA, Dezernat T: Heide Emse NKA, Dezernat E: Wolfgang Boten NKA, Dezernat M: Wolfgang Vogelmann NKA, Dezernat P: Gothard Magaard ARO, Leitung: Jürgen Jessen-Thiesen ARO, Region Nord: Ulrike Brand-Seiß ARO, Region Mitte: Susanne Habicht 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe 16 Sitzungen abgehalten. Zu einer Reihe von Sitzungen hat sie Fachleute aus verschiedenen Bereichen als Gäste dazu geladen. In ihren Beratungen hat sie folgende Aspekte behandelt: Bestandsaufnahme: In welchen Bereichen der Nordelbischen Kirche wird bereits an einer horizontalen und vertikalen Verknüpfung gearbeitet? Erfolgs- und Qualitätskriterien • Erarbeitung von Erfolgs- und Qualitätskriterien für die Verknüpfung anhand eines exemplarischen virtuellen Projektes. Entwicklungen in den Kirchenkreisen und auf nordelbischer Ebene • Information und Beratung über Entwicklungen in den Kirchenkreisen (Regionalzentren) und auf nordelbischer Ebene (Konzept ‚Neuordnung der Dienste und Werke in Hauptbereichen’) und Erarbeitung von Möglichkeiten der Verknüpfung mit der nordelbischen Ebene. • Gespräch mit Herrn Engler als Sprecher für das Regionalzentrum Westküste (ERW) • Gespräch mit Herr Borck als Vertreter der Kirchenkreisverbandes Hamburg • Gespräch mit Herr Gorski als Vertreter für die Dienste und Werke in HamburgWest Diakonie • Beratung der Kontraktmöglichkeiten im Bereich Diakonie • Gespräch mit Frau Schimmer und Vertretern der Geschäftsführer der Kirchenkreis-Diakonie • Sowie weiteres Gespräch mit Herr Deicke als Vertreter der Kirchenkreis-Diakonie Die Arbeitsgruppe hat in der Zeit von Februar 2006 bis Dezember 2008 insgesamt 103 Information, Vermittlung, Unterstützung • Veröffentlichung von einer Handreichung zum Thema: „Verknüpfung der Aufgaben und Inhalte der Dienste und Werke der NEK und der Kirchenkreise“ im April 2006 • Veröffentlichung einer Handreichung zum Thema „Rahmenkontrakte“ im November 2007 • Informationsveranstaltung für Kirchenkreise zum Thema „Rahmenkontrakte“ im Januar 2008 Erprobung von Rahmenkontrakten • Abschluss eines Pilot-Rahmenkontraktes zwischen dem ‚Evangelischem Regionalzentrum Westküste’ und der nordelbischen Ebene am 17. März 2007 • Auswertung der erster Kontrakte zwischen dem Evangelisches Regional zentrum Westküste (ERW) und nordelbischen Einrichtungen 4. Erfahrungen bei der Umsetzung der Eckpunkte Kontraktmöglichkeiten im Bereich Diakonie Die Zusammenarbeit im Bereich der Diakonie zwischen den Ebenen wird über die Kooperation zwischen den KirchenkreisDiakonien und den Landesverbänden gestaltet. Die Kirchenkreis-Diakonien sind Mitglied im Landesverband (SH und HH). Der jeweilige Landesverband ist im Raum der Nordelbischen Kirche bereits zuständig für die Kirchenkreis-Diakonie; weitere Kontrakte mit anderen Partnern führen zu Doppelstrukturen. Sowohl die Vertreterinnen und Vertreter der Diakonie in den Kirchenkreisen als der Landesverbände betonen, dass zusätzliche Kontrakte und Vereinbarungen die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen unübersichtlich machen würde. 104 Aufwand für Kontrakte (aufgrund von Erfahrungen des Evangelischen Regionalzentrums Westküste (ERW): Wo eine gute Vernetzung und bewährte Kommunikation gegeben ist, sind routinierte (= zügige und umfangreiche) Verhandlungen möglich. Neue Kontrakte, die inhaltlich komplex sind und neue Projektfelder mit neuen Partnern beschreiben, fordern sehr viel höheren Einsatz. Kontrakte (= Instrumente mit hoher Verbindlichkeit) stärken die inhaltliche Zusammenarbeit. Der „Verhandlungsaufwand“ für Kontrakte wird auf der Grundlage von Erfahrungen des ERW hochgerechnet bei 1 Stunde / 1.000,- € Kontraktsumme liegen. Bei einer avisierten Kontraktsumme von 1.095 Mill. € für Nordfriesland und Dithmarschen wird der Verhandlungsaufwand also etwa 1.000 Stunden / Jahr betragen. Für das ERW und die in 2008 gemachten Erfahrungen heißt das, dass pro 1.0 Planstelle maximal 25.000,- bis 30.000,- € in einem Kontrakt verabredet werden können. Für das ERW (7.0 VK ohne Leitung) mit seinen 4 Arbeitsbereichen bedeutet das eine Kontraktsumme von 175.000,- € 210.000,- € / Jahr. Selbst wenn die Zielvorgabe zur Kontraktsumme auf die Hälfte reduziert werden würde (=25 %), würde das für NF und DITH eine Summe von 307.500,- € + 240.000,€ = 547.500,- € bedeuten. Auch hierzu wäre ein hochkompetentes und konzentriertes „Kontraktmanagement“ erforderlich, das nach der Rechnung 1 Stunde / 1.000,- € Kontraktsumme immer noch ca. 550 Stunden beschäftigt wäre. 5. Fazit Die Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte” empfiehlt, an der Bedeutung von Rahmenkontrakten zur Verknüpfung der Arbeit der Dienste und Werke auf beiden Ebenen Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte” der NEK fest zu halten. Die bisherigen Festlegungen zur Bemessung dieser Zusammenarbeit (50 bzw. 15 % des jeweiligen Pflichtanteils für Dienste und Werke) auf reine Finanzgrößen werden aus folgenden Gründen als problematisch empfunden: • Sie können ohne weiteres zu geschönten Darstellungen führen, ohne dass in der Substanz wirklich eine Zusammenarbeit stattfindet; damit entfallen sie als Steuerungsgröße • Sie können immer noch Illusionen über jeweilige „Finanztransfers“ schüren, die faktisch nicht stattfinden • Der Be- und Verrechnungsaufwand ist auf beiden Seiten unpraktikabel hoch und bindet wichtige Arbeitszeit • Sanktionen sind praktisch nicht möglich Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, bestimmte Prozentanteile der Arbeitszeit der in den Diensten und Werken Beschäftigten als Parameter für die Zusammenarbeit in Rahmenkontrakten zu bestimmen. Daher schlägt die Arbeitsgruppe in Übereinstimmung mit dem Dez F in Bezug auf die rechtliche Umsetzung der ‚Eckpunkte für die Verknüpfung der Aufgaben und Inhalte der Dienste und Werke der NEK und der Kirchenkreise’ vor: § 5, Absatz 2, Satz 3 des Änderungsvorschlags zum Finanzgesetz wird wie folgt geändert: „Mindestens 10% der Arbeitszeit der Mitarbeitenden in den Hauptbereichen sollen auf Grundlage von Vereinbarungen für die inhaltliche Zusammenarbeit der Hauptbereiche mit den Kirchenkreisen eingesetzt werden.“ § 6, Absatz 1, Satz 3 des Änderungsvorschlags zum Finanzgesetz wird wie folgt geändert: „Mindestens 25% der Arbeitszeit der Mit- arbeitenden in den Diensten und Werken der Kirchenkreise sollen auf Grundlage von Vereinbarungen für die inhaltliche Zusammenarbeit der Dienste und Werke der Kirchenkreise mit den Hauptbereichen eingesetzt werden.“ Nachtrag Susanne Habicht (März 2009): Lenkungsgruppe und Kirchenleitung haben die von der Arbeitsgruppe geschilderte Problematik gesehen, die gleichen Nachteile jedoch auch bei einem möglichen Parameter „Arbeitszeit“ gesehen. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde daher nicht als Alternative akzeptiert. Sowohl die Lenkungsgruppe als auch die Kirchenleitung haben die große Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Ebenen betont. Die genaue Ausgestaltung diesbezüglicher Regelungen - auch hinsichtlich der damit verbundenen Neuformulierungen des Finanzgesetzes - ist allerdings zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichtes noch nicht erfolgt. Die Kirchenleitung hat damit das Nordelbische Kirchenamt beauftragt und ihre Erwartung geäußert, dass der Junisynode 2009 praktikable Lösungsvorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 6. Anregungen zur weiteren Arbeit: Verantwortung für die Evaluationsphase bis 2012 bei der Gesamtkonferenz der Hauptbereichsleitungen und der Dezernate Die Arbeit der ARO endet im Laufe des Jahres 2009. Zur Auswertung weiterer Erfahrungen mit der praktischen Arbeit in der Pilotphase und mit den vorhandenen Rechtsgrundlagen bis Ende 2012 muss daher eine passende „Arbeitsplattform“ gefunden werden. Die AG Umsetzung empfiehlt, die Verantwortung für die Auswertung als Auftrag an 105 Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte” die Gesamtkonferenz der Hauptbereichsleitungen und der Dezernate zu geben. Diese könnte die Leiterinnen und Leiter der Regionalzentren bzw. der Dienste und Werke in den Kirchenkreisen zu regelmäßigen Treffen einladen, um mit ihnen gemeinsam die Planung und das Controlling der Rahmenkontrakte zu organisieren, Erfahrungen aus der Pilotphase auszuwerten und ein diesbezügliches Berichtswesen für die Synode zu entwickeln. Nachtrag Susanne Habicht (März 2009): Lenkungsgruppe und Kirchenleitung haben diesen Vorschlag positiv aufgegriffen. (Beschlossen - mit Ausnahme der Nachträge - durch die AG Umsetzung Eckpunkte im Dezember 2008.) 106 Abschlussbericht Projektgruppe Verwaltung Inhalt: 1. Auftrag 2. Zusammensetzung der Projektgruppe 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse 5. Weitere Themen der PG Verwaltung 6. Einschätzung der Reformumsetzung im Bereich Verwaltung 7. Anregungen zur weiteren Arbeit Anlage: Mitglieder der Fachgruppen der PG Verwaltung 108 Projektgruppe „Verwaltung” 1. Auftrag Die Lenkungsgruppe hat folgenden Auftrag für die Projektgruppe Verwaltung formuliert: • Die Projektgruppe Verwaltung hat zur Aufgabe, die Umsetzung der Synodenbeschlüsse 13 - 21 zur Verwaltungsreform inhaltlich zu planen und hierfür die Steuerung und Koordination zu übernehmen. • Dabei sind angemessene Formen der Beteiligung - z.B.: Rückkoppelung mit dem Konvent der Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterinnen, Workshops oder Hearings einzubeziehen. 2. Zusammensetzung der Projektgruppe Martin Blöcher Hauptausschuss (ehrenamtlich) Dr. Winfried Eberstein Nordelbisches Kirchenamt (Dez R) OKRin Heide Emse Nordelbisches Kirchenamt (Dez T) Ute Gaede Rechnungsprüfungsamt der NEK Rüdiger von der Goltz Kirchenleitung (ehrenamtlich) Dietrich Heuer Nordelbisches Kirchenamt (Dez R) Dr. Matthias Hoffmann Verwaltungsleiter Kirchenkreis Stormarn Dr. Klaus Kasch Propst des Kirchenkreises Segeberg Renate Lührs Verwaltungsleiterin Nordelbisches Frauenwerk Andreas Schnapauff Hauptausschuss (ehrenamtlich) Herwig Schröder Verwaltungsleiter Kirchenkreis Rendsburg Jochen Wenck Verwaltungsleiter Kirchenkreis Münsterdorf Vorsitzender: Martin Blöcher Geschäftsführung: Thorsten Kock, Nordelbisches Kirchenamt (Dez. L) Käthe Stäcker, ARO 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe Arbeitsweise: Die PG Verwaltung hat ihre Arbeit am 19. April 2005 aufgenommen und mit insgesamt 23 Sitzungen am 11. Februar 2009 abgeschlossen. In der ersten Sitzung wurden Auftrag und Erwartungen, Arbeitsweise und Zeitplan beraten. Als zentrale Erwartungen an die Verwaltungsreform wurden geäußert: Delegation von Aufgaben, mehr Transparenz für Ehrenamtliche, Einführung der kfm. Buchführung und der KLR, deutliche Reduzierung der Verwaltungszentren, Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Ebenen, engere Zusammenarbeit der Kirchenkreisverwaltungen bei zentralen Problemen, Vereinfachung kirchengesetzlicher Bestimmungen. Die Projektgruppe entschied, dass zur Unterstützung der inhaltlichen Ausarbeitung der verschiedenen Einzelthemen Fachgruppen eingesetzt werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fachgruppen wurden von der Projektgruppe beraten und zu Vorlagen für Lenkungsgruppe, Kirchenleitung und Synode zusammengefasst. Die Mitglieder der Fachgruppen wurden aus Experten / Expertinnen der Kirchenkreise und des Nordelbischen Kirchenamtes zusammengesetzt. Es wurden folgende Fachgruppen gebildet: • Personalwesen, • Bauwesen / Arbeitssicherheit, 109 • • • • • Gebäudemanagement / Liegenschaften Finanzen: Haushalt/Kasse KLR/Einführung kfm. Buchführung, EDV Revision Für weitere Themen gab es Workshops oder spezielle Arbeitsgruppen mit begrenztem thematischem Auftrag (z.B.: Archivwesen, Melde- und Kirchenbuchwesen oder die Erarbeitung einer Programmempfehlung im Bereich Friedhofswesen). Die zuständigen Dezernate im Nordelbischen Kirchenamt haben die Arbeit der Projektgruppe und der Fachgruppen sehr unterstützt. Neben der Teilnahme an der Projektgruppe oder in den Fachgruppen waren sie nach der grundsätzlichen Beratung in der Projektgruppe und der Lenkungsgruppe zuständig für die konkrete Ausarbeitung neuer Rechtsgrundlagen für Kirchenleitung und Synode. Es gab eine enge und konstruktive Vernetzung zwischen Projektgruppe und dem Konvent der Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter. Die Geschäftsführung der Projektgruppe hat regelmäßig auf den Tagungen des Konventes über die Arbeit zur Umsetzung der Reformbeschlüsse berichtet und die Anregungen der Verwaltungsleiter an die Projektgruppe vermittelt. Arbeitsschwerpunkte: Der erste Arbeitsschwerpunkt der PG von Frühjahr 2005 bis Herbst 2007 war die Umsetzung des Reformbeschlusses 19 mit der Erarbeitung eines Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (KKVwG). Die Projektgruppe konnte dabei zurückgreifen auf einen Entwurf, den der Konvent der Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterinnen erarbeitet hatte. Dem Gesetz sollte ein umfangreicher und detaillierter Leistungskatalog beigefügt werden mit Festlegung der Verwaltungsaufgaben, die in Zukunft die Verwaltungszentren den Kirchengemeinden vorzuhalten haben. 110 Die eingesetzten Fachgruppen erhielten den Auftrag, diesen Leistungskatalog für die jeweiligen Verwaltungsaufgaben (Personal, Finanzen, Bauwesen, Liegenschaften u.a.) zu erarbeiten. Auch hierbei wurde auf Entwürfe des Konventes der Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter zurückgegriffen. Der Nordelbischen Synode wurden zunächst Eckpunkte für das geplante Kirchenkreisverwaltungsgesetz vorgelegt. Diese wurden ausführlich beraten und nach Zustimmung zu der grundsätzlichen Ausrichtung wurde das Kirchenkreisverwaltungsgesetz im September 2006 von der Synode verabschiedet. Ein ähnlich langer Beratungsprozess wurde zur Standardisierung der Finanzsatzungen durchgeführt. Im September 2007 sind von der NEK-Synode rechtliche Regelungen zur Vereinheitlichung der Finanzsatzungen verabschiedet worden. Dadurch sind die Finanzsatzungen in den Kirchenkreisen standardisiert worden. Zur Etablierung einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung war es notwendig, eine EDV Konzeption mit verbindlicher Geltung zu erarbeiten. Da viele Kirchenkreise zum Zeitpunkt der Beginn der Verwaltungsreform bereits in Verhandlung über den Kauf neuer – aber unterschiedlicher Software – waren, bestand hier akuter Handlungsbedarf. Die PG hat deshalb bereits in ihrer 2. Sitzung – im April 2005 - die Kirchenleitung um Unterstützung gebeten. Daraufhin wurde in einem Schreiben der Kirchenleitung an alle Kirchenkreise die Bitte gerichtet, jetzt keine Entscheidungen zu treffen, die einer späteren Vereinheitlichung im Wege stehen. Die Kirchenkreise sind dieser Bitte nachgekommen und die FG EDV konnte aufgrund dieses Einverständnisses in zahlreichen Workshops die Grundlagen für ein einheitliches EDV Konzept entwickeln. Projektgruppe „Verwaltung” Einen dritten – ebenso intensiven - Arbeitsschwerpunkt bildete die Einführung einer KLR und der kfm. Buchführung. In der zuständigen Fachgruppe wurden zahlreiche Workshops – auch mit Mitarbeitenden aus den Verwaltungen - von 2005 bis 2009 durchgeführt. Die Kostenstellenstruktur und eine Nummerierung ist erarbeitet und die Umsetzung in der EDV (Navision-K) sichergestellt. Im Zeitraum 2007 bis zum Frühjahr 2009 wurden umfangreiche Prüfaufträge zur möglichen Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben (z.B. Arbeitssicherheit, Archivwesen, Genehmigungsvorbehalte im Bauwesen) bearbeitet, es wurden Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung entwickelt und die Struktur und Zuständigkeitsbereiche der Rechnungsprüfung und Revision beraten. 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse Beschluss 13: „Jedem Kirchenkreis ist ein Verwaltungszentrum, d.h. max. zwölf, zugeordnet. Mehrere Kirchenkreise können auch gemeinsam ein Verwaltungszentrum nutzen.“ A – Beschluss Wurde umgesetzt im Zusammenhang des „Kirchengesetzes über die Neugliederung des Kirchengebietes“ (Synodenentscheidung September 2006) verbunden mit Kirchenkreisverwaltungsgesetz (KKVwG). Durch die PG Verwaltung wurde eine „Musterdienstvereinbarung“ und ein „Kooperationsvertrag für die Kirchenkreise“ angeregt. Diese wurden zunächst von der FG Personal bzw. einem Ausschuss der PG Verwaltung in Grundzügen bearbeitet. Anschließend wurden die Vorlagen vom Dez R weiter bearbeitet und in der Endfassung verantwortet. • Ein „Orientierungsrahmen für Vereinbarungen über den Ausgleich und die Milderung von Nachteilen infolge der Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen“ (Am 12.09.2006 von der Kirchenleitung verabschiedet und am 23.11.06 an alle Kirchenkreisvorstände, an die betreffenden Kirchenkreisverbandsausschüsse und an die Mitarbeitervertretungen versandt.) • Ein Vertragsmuster „Zusammenführen der Kirchenkreisverwaltungen“ (Erste Fassung wurde am 26.04.06 auf dem Konvent der Verwaltungsleiter vorgestellt und am 29.12.06 durch das Dez R an alle Kirchenkreise verteilt) Beschluss 14: „Die Verwaltung wird auch auf der Kirchenkreisebene ausdrücklich in der Verfassung verankert. Für Organisationsmodelle einer Kirchenkreisverwaltung wird eine Kirchenkreisordnung (gemäß Art. 50 der Verfassung) erarbeitet.“ A-Beschluss Die Verwaltung wird als „Verwaltung des Kirchenkreises“ im Art. 35 der Verfassung erwähnt. Das KKVwG ist ein ausreichender Orientierungsrahmen für Organisationsmodelle. Beschluss 15: „Die Verwaltungsaufgaben und Satzungen werden, soweit die regionalen Bedarfe es zulassen, standardisiert und im Rahmen einer Qualitätssicherung kontrolliert. Der Synode wird im Februar 2005 ein Zeit- und Projektplan für die Standardisierung und Umsetzung vorgelegt.“ B-Beschluss Die Verwaltungsaufgaben sind durch den Leistungskatalog im KKVwG standardisiert. Ebenfalls sind im KKVwG in § 6 Ausführungen zur Wirtschaftsführung gemacht (Qualitätskontrolle wird jedoch nicht direkt erwähnt). 111 Im September 2007 sind von der NEK-Synode rechtliche Regelungen zur Vereinheitlichung der Finanzsatzungen verabschiedet worden. Dadurch sind einheitliche Rahmenbedingungen für Finanzsatzungen in den Kirchenkreisen gesetzt worden. Eine Vereinheitlichung der Finanzsatzungen ist nicht erreicht worden Ein einheitlicher Kontenplan mit einheitlichen Buchungsrichtlinien ist für den Bereich der kfm. Buchführung erarbeitet und den Kirchenkreisen bekannt gemacht worden. (Im Oktober 2006 im Kollegium des NKA vorgestellt und als Verwaltungsanordnung im GVO Blatt veröffentlicht worden.) Eine weitere Standardisierung ist über die Einführung einer KLR möglich (vgl. Beschluss 18). Mit der Universität Hamburg ist ein Kontrakt über eine Organisationsanalyse der Kirchenkreisverwaltung geschlossen worden. Zustimmung und Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Finanzbeirat sind im September 2008 erfolgt. Das Projekt hat im Januar 2009 begonnen und wird auch über die Zeit der Reformumsetzung durch eine „Fachgruppe Organisationsanalyse“ (angebunden an das Nordelbische Kirchenamt) begleitet. Beteiligt sind die Kirchenkreise LübeckLauenburg, Rantzau-Münsterdorf und Hamburg-Ost. Die Ergebnisse sollen allen Kirchenkreisverwaltungen zur Verfügung gestellt werden und der weiteren Standardisierung und Optimierung der Kirchenkreisverwaltung dienen. Beschluss 16: „Die kirchenrechtlichen Verwaltungsbestimmungen werden mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung überprüft und gegebenenfalls geändert oder aufgehoben.“ 112 B-Beschluss Aus der Fülle der kirchenrechtlichen Verwaltungsbestimmungen wurden zunächst diejenigen betrachtet, die nach Auffassung der PG besonders arbeitsaufwendig (d.h. auch kostenintensiv) sind. Es wurde deshalb begonnen mit: • Haushalt- und Kassenwesen: Diesen Arbeitsauftrag übernimmt das Dez F durch die Überarbeitung des Haushalt- und Kassenrechts (HKR). • Liegenschaften (hier insbes. Pastoratsvorschriften): Eine von der PG Verwaltung eingesetzte Untergruppe hat hierfür einen ersten Vorschlag erarbeitet. Dieser ist an das Nordelbische Kirchenamt zur weiteren Bearbeitung übergeben worden. • Bauwesen (hier insbes. Genehmigungsvorbehalte) Das Baudezernat hat zum Abbau der Genehmigungsvorbehalte einen Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde in einer Handreichung der ARO beschrieben und veröffentlicht. Erarbeitet und zurzeit in der Beratung ist eine Novellierung der Baurechtsvorschriften. In der gegenwärtigen Phase der Verwaltungszusammenführung haben die eingeführten Verwaltungsvereinfachungen noch nicht unmittelbar zur Kostenreduktion geführt. Beschluss 17: „Um weitere Einsparungen realisieren zu können, muss der Arbeitsumfang in den Verwaltungen weiter reduziert werden. Dies ist u.a. möglich durch: • den Einsatz leistungsfähigerer und prozessoptimierender EDV, • die Zusammenarbeit (oder Fusion) auf Gemeindeebene und im Zusammenhang damit die Reduzierung auf Gemeindeebene anfallender Verwaltungsvorgänge • Abbau von Genehmigungsvorbehalten.“ Projektgruppe „Verwaltung” A-Beschluss Der Beschluss ist in Teilen umgesetzt durch die FG EDV: Einheitliche EDV in Nordelbien: • Finanzwesen: Navision K • Personalwesen: Kidicap Wird in 26 von 27 Kirchenkreisen eingesetzt (Eine Überprüfung, ob es ein besseres Programm gibt, steht für diesen Bereich noch aus.) • Meldewesen: KIM/netKIM Die Einführung ist in allen 27 Kirchenkreisen vorgesehen. • GBM/Liegenschaften: IMS.ware Der Finanzbeirat hat beschlossen dieses Programm für die NEK über Sachbuch 08 gemeinschaftlich zu finanzieren. • Friedhofswesen: Hades • Kita: Die Untergruppe der FG EDV hat sich einstimmig für die Beibehaltung des Programms „Ki-On“ im Bereich Hamburg ausgesprochen, da eine Umrüstung auf ein anderes Programm, insbesondere wirtschaftlich, nicht zu vertreten ist. Für die Kirchenkreise in Schleswig-Holstein werden andere Programme von der Untergruppe begutachtet. • Allgemeine Verwaltung: Im Bereich des Dokumentenmanagements ist eine Vor entscheidung für das Programm RegiSafe getroffen worden. Die FG EDV wird nach Abschluss ihrer Planungs- und Koordinationsarbeiten aufgelöst. Im Anschluss an diese EDV-Gruppe wird eine Institutionalisierung der EDV-Arbeit in der NEK stattfinden. Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung im März 2009 darüber beraten und als ersten Schritt hierzu die Einrichtung einer nordelbischen „Koordinierungsgruppe EDV“ beschlossen. Deren Aufgabe ist es, die Vereinheitlichung der EDV zu fördern und zu sichern, um damit eine Grundlage für eine kostengünstige und effiziente Verwaltung zu gewährleisten. Die Einführung neuer einheitlicher Programme sollten strukturiert durch das NKA begleitet werden. Gleiches gilt für die Schaffung von Standards und die EDV technische Anpassung. Hier braucht das NKA entsprechende personelle Kapazitäten. Die Kirchenleitung hat das NKA um eine Vorlage zur Einrichtung einer „Koordinierungsstelle EDV in Nordelbien“ zu erarbeiten und hierfür einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen. Beschluss 18: 1. „Die Verwaltung in Nordelbien wird eine Kosten-Leistungs-Rechnung einführen.“ A-Beschluss 2. „Dabei soll geprüft werden, wann eine Umstellung des Rechnungswesens auf kaufmännische Buchführung sinnvoll ist.“ B-Beschluss Die FG KLR hat einen Musterkostenstellenplan entwickelt und ein Konzept für die Umsetzung in Navision-K erarbeitet. Der einheitliche Kontenplan der EKD ist mit einigen nordelbischen Anpassungen übernommen worden. Dies ist in Absprache mit der EKD geschehen. (vgl. Ausführungen zu Beschluss 15). Das NKA plant die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung bis 2010. Die Einführung der kfm. Buchführung liegt in der Verantwortung und Planung der Kirchenkreise. Diese kann unterstützend durch das NKA begleitet werden. Mehrere Kirchenkreise (z.B. Hamburg – Ost und Hamburg – West/Südholstein) planen kurzfristig die Umstellung auf kfm. Buchführung. 113 Beschluss 19: „ Die notwendigen Rahmenbedingungen für die kirchlichen Verwaltungen werden einheitlich kirchengesetzlich festgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen so zu definieren, dass Kosteneinsparungen erreicht und gleichwohl eine effektive professionelle Arbeit sichergestellt wird. Für die Gemeinden besteht Anschluss- und Benutzungspflicht. Folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen: • Festlegung der von der Kirchenverwaltung für den Kirchenkreis und die dem Kirchenkreis angehörenden Kirchengemeinden wahrzunehmenden Aufgaben (Regelaufgaben), • Verpflichtung des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden sowie deren unselbständiger Dienste und Werke, die Regelaufgaben durch die örtlich zuständige Kirchenverwaltung wahrnehmen zu lassen, • Schaffung der Möglichkeit, die Rechtsund Wirtschaftsaufsicht über die dem Kirchenkreis angehörenden Kirchenge meinden sowie weitere kirchenaufsichtliche Befugnisse des Kirchenkreises auf die Kirchenverwaltung zu übertragen, • Regelung der Verwaltungskosten, • Haftungsbestimmungen“ A-Beschluss Der Beschluss ist durch die Verabschiedung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (KKVwG) auf der Septembersynode 2006 umgesetzt. Beschluss 20: Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, ob es sinnvoll ist, vom Nordelbischen Kirchenamt folgende Aufgaben zentral wahrnehmen zu lassen: • Rahmenvorgaben, • Setzung von Standards, • EDV-Konzeption (mit verbindlicher Geltung für ganz Nordelbien) im Zusam- 114 • • • • • • menwirken mit den Leiterinnen/Leitern der Kirchenkreisverwaltungen), Rechtsmittelverfahren im Friedhofswesen, Rechtsmittelverfahren/erlasse im Bereich der Kirchensteuer und andere steuerrechtliche Fragen, Erteilung kirchenaufsichtlicher Genehmigungen insbesondere im Bereich des Bauwesens für denkmalgeschützte Gebäude, Sakralbauten etc., Personalverwaltung der Ordinierten inkl. Dienstwohnungsberechtigung, Beihilfeberechnung für alle kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen Zahlbarmachung von Gehältern aller Mitarbeitenden, Eingruppierungen, Beratung in Tarifangelegenheiten, Rechtsberatung, Versendung von Bescheiden Die Ergebnisse des Prüfauftrages einschließlich der nötigen rechtlichen Voraussetzungen sollen der Synode auf ihrer Tagung im September 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“ B- Beschluss Der Prüfauftrag ist durch die PG Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten des Nordelbischen Kirchenamtes bearbeitet worden. Das Ergebnis ist von der Kirchenleitung im November 2008 beraten und bestätigt worden: Die bisherigen Zuständigkeiten der Verwaltungsaufgaben sind sinnvoll, haben sich in der Praxis bewährt und sollen weiter bestehen bleiben. Beschluss 21: „Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, ob die Revisionsaufgaben für die Kirchenkreise und für die Nordelbische Ebene von einem zentralen Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen werden sollten.“ Projektgruppe „Verwaltung” B-Beschluss Eine von der Lenkungsgruppe eingesetzte Fachgruppe Revision hat diesen Prüfauftrag bearbeitet. Das Ergebnis wird am 1. April 09 durch die Lenkungsgruppe beraten und im Anschluss an die zuständigen Gremien weitergeleitet. 5. Weitere Themen aus der PG Verwaltung Arbeitssicherheit Angeregt durch die FG Bauwesen wurde eine zukünftige Arbeitsstruktur zwischen Kirchenkreisen und Baudezernat vereinbart. Zentralarchiv Die Möglichkeiten eines zentralen Standortes für alle Archive der NEK wurden durch eine AG überprüft. Im Ergebnis wurde die Umsetzung nicht befürwortet. Beihilfekosten für Kirchenbeamtinnen/ Kirchenbeamten In der PG Verwaltung wurde eine mögliche Strukturveränderung der Übernahme der Beihilfekosten beraten. Zurzeit soll die bestehende Struktur beibehalten werden. 6. Einschätzung der Reformumsetzung im Bereich Verwaltung Durch die Reduzierung der Kirchenkreisverwaltungen wurde ein großer Schritt in Richtung Kostensenkung, Standardisierung, Qualitätssicherung gemacht. Prozessen in den Verwaltungsabläufen, obwohl mit der Installation zunächst ein zusätzlicher Aufwand verbunden war. Die Einsicht ist gewachsen, dass die Einführung der KLR zur gewünschten Kostentransparenz der Verwaltung führt. Die Weiterführung des Prozesses der OE Analyse mit der UNI Hamburg ist als Begleitung der Umsetzung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes erforderlich. Die Verwaltung hat einen angemessenen Platz im Gefüge unserer Kirche erhalten. Durch die Reform insgesamt hat sich ein neues Kirchenbild entwickelt, d.h. ein gemeinsam aufeinander bezogenes System und ein gutes Miteinander der verschiedenen Ebenen. Aus einem skeptischen Gegenüber ist ein Miteinander geworden. Die gesamte NEK geht gestärkt aus dem Prozess heraus. Alle Bereiche haben ein Verständnis entwickelt, Teil der NEK zu sein. 7. Anregungen für die Weiterarbeit • Fortführung der OE Analyse in den Kirchenkreisen • EDV als Aufgabe der Landeskirche mit entsprechenden Personalkapazitäten • Personalentwicklung/Fortbildung für die Leitungskräfte und Mitarbeitende in den Verwaltungen Durch das Kirchenkreisverwaltungsgesetz mit Leistungskatalog entstand eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Verwaltungsarbeit in den Kirchenkreisen und für die Kirchengemeinden. Die Fusion in den Kirchenkreisen führte zum Überdenken und zur Optimierung von 115 Anlage zum Abschlussbericht der PG Verwaltung Mitglieder der Fachgruppen der PG Verwaltung FG Bauwesen und Arbeitssicherheit Herr Dr. Eberstein NKA Herr Langschwager Münsterdorf Herr Dr. Mutz Lübeck Herr Dr. Poser NKA Herr Roggon Alt- Hamburg Herr Schöne-Warnefeld Schleswig Herr Schulz NKA Frau Wenk NKA Geschäftsführung: Frau Stäcker ARO FG EDV Herr Dr. Hoffmann Stormarn Herr Hürter/Herr Langer RNB Hamburg Herr Jacobsen/Herr Gogolin Niendorf/Pinneberg Herr Preine Alt-Hamburg Herr Pries NKA Herr Schröder Rendsburg Herr Thomsen Angeln Geschäftsführung: Herr Kock NKA 116 FG Gebäudemanagement und Liegenschaften Frau Gaede RPA Herr Kröger NKA Herr Mahrt Südtondern Frau Mix Eutin Frau Platzeck NKA Herr B. Strenge Harburg Geschäftsführung: Frau Stäcker ARO FG Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften Frau Gaede RPA Herr Kroeger NKA Herr Mahrt Südtondern Frau Mix Eutin FG Haushalt- und Kassenwesen Herr Bergt RPA Herr Heier Rendsburg Frau Junge Pinneberg Frau Kogel Kiel Frau Lieder NKA Herr Dr. Pomrehn NKA Herr Preine Alt-Hamburg Herr Salewski Kirchenkreisverband Hamburg Herr Schnapauff Hauptausschuss Geschäftsführung: Herr Kock Projektgruppe „Verwaltung” NKA FG KLR/Einführung kfm. Buchführung Herr Blöcher Hauptausschuss Herr Friedrichsen/Frau Gaede RPA Herr Heier/Herr Moritz Rendsburg/Eckernförde Herr Dr. Hoffmann Stormarn Herr Krause/Herr Schöne-Warnefeld Flensburg/Schleswig Frau Lührs Nordelbisches Frauenwerk Geschäftsführung: Herr Kock FG Personal Frau Bölke Stormarn Frau Brummack NKA Frau Görlitz NKA Herr Kunst VKDA Frau Martens Nordelbisches Frauenwerk Frau Möller NKA Herr Pomarius Münsterdorf Frau Wißemann Rendsburg Geschäftsführung: Frau Stäcker ARO FG Revision Herr Bloecher Hauptausschuss Frau Gaede RPA Herr Goerner Rechnungsprüfungsausschuss Herr Kammradt Niendorf Herr Propst Dr. Kasch Segeberg Herr Kock NKA Herr B. Strenge Harburg Geschäftsführung: Frau Stäcker ARO 117 Abschlussbericht über die Arbeit der Projektgruppe Hauptamtliche Beschäftigung Inhalt: 1. Auftrag 2. Zusammensetzung der Projektgruppe 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse 5. Anregungen zur weiteren Arbeit 118 Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung” 1. Auftrag Von der Lenkungsgruppe wurde die Projektgruppe Hauptamtliche Beschäftigung Anfang 2006 mit der Bearbeitung der Reformbeschlüsse 32 und 33 beauftragt. Insbesondere sollte die Projektgruppe Entscheidungsgrundlagen für die Themen „Personalabbau“, „Anstellungsträgerschaften“, „Mögliche Einschränkungen in der Besoldung von Pastorinnen und Pastoren“ sowie „Vernetzung der kirchlichen Gremien zu Personalfragen“ erarbeiten. 2. Zusammensetzung der Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“ Wolfgang Boten, Nordelbisches Kirchenamt Ulrich Dombrowski, Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen Marie-Luise Görlitz, Nordelbisches Kirchenamt Susanne Hansen, Lenkungsgruppe (2006) Frank Howaldt, Christians-Kirchengemeinde HamburgOttensen (bis Sommer 2006) Herbert Jeute, PastorInnenvertretung Ingeborg Kerssenfischer, Gleichstellungs- und Genderbeauftragte der NEK (bis Anfang 2008) Michael Koch, Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen Jochen Kunst, Verband kirchlich-diakonischer Anstellungsträger Gothart Magaard, Nordelbisches Kirchenamt Jörn Möller, Lenkungsgruppe (2006/2007) Kerstin Möller, Lenkungsgruppe (seit Sommer 2007) Monika Neht, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Annette Pawelitzki, Kirchenleitung (Vorsitzende) Dieter Radzuweit, Diakonenschaft Rudi Saß, Stellenvermittlung (bis Frühjahr 2006) Dr. Torsten Schweda, Ev.-luth. Diakonissenanstalt Alten Eichen Ralf Stolte, Kirchenbeamtenausschuss der NEK Jens Voß, früher Organisations- und Personalentwicklung Kirchenkreis Neumünster (bis Sommer 2007) Klaus-Dirk Wildoer, Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen Geschäftsführung: Susanne Habicht, Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung Moderation: Felicia Schulz, Personalentwicklung Kirchenkreis Stormarn 3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe Die PG Hauptamtliche Beschäftigung hat ihre Arbeit am 03. März 2006 aufgenommen und bis zum 18. April 2008 insgesamt 16 Sitzungen abgehalten. Zusätzlich hat bis Anfang 2009 eine Reihe von Treffen ihrer Untergruppen stattgefunden. In der ersten Sitzung wurde ein von Kirchenleitung und Lenkungsgruppe verabschiedetes Konzept beraten, das eine Fülle von Themen im Kontext von Hauptamtlichkeit skizzierte, die Projektgruppe jedoch aufforderte, einen deutlichen Schwerpunkt zu setzen auf • Entwicklung von Modalitäten für unum- 119 gänglichen Personalabbau • Beratung der vorliegenden Anstellungsträgerschaften • Überprüfung von Tarif- und Besoldungsfragen • Vernetzung derer, die in der NEK an Personalfragen arbeiten. In der Beratung dieses Konzepts stellte sich als erster Konsens heraus: • Die Komplexität des Themas und die teilweise empfundene Unklarheit des Auftrags gehören als Rahmenbedingungen mit zur Aufgabe dieser Gruppe. • Die Arbeitsbedingungen der privat-rechtlich Beschäftigten sind tarifrechtlich geregelt und liegen gar nicht in der Verantwortung von Synode und Kirchenleitung. • Aufgrund der Vielfalt der Anstellungsträger liegen keine aussagekräftige Zahlen und Daten zur Gesamtbeschäftigung vor. • Die Grundspannung, langfristige Perspektiven entwickeln zu sollen und dabei gleichzeitig unmittelbaren Handlungsdruck zu spüren, ist nicht wirklich aufzulösen. Deshalb soll den längerfristigen Überlegungen in der Projektgruppe Vorrang eingeräumt werden. Die Zusammensetzung der Projektgruppe spiegelte die verschiedensten Berufs- und Interessengruppen unserer Kirche und somit auch die existierenden Spannungen zwischen verschiedenen Interessen und Sichtweisen wider. Da ein Interessenausgleich der Projektgruppe eher unwahrscheinlich erschien, hat sie ihre Aufgabe primär darin gesehen, Einzelthemen und Problemlagen möglichst sachlich und ohne Wertungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beschreiben, untereinander soweit wie möglich Verständnis für die verschiedenen Sichtweisen zu erzeugen und gemeinsame Anregungen für eine Weiterbehandlung des Themas durch Kir- 120 chenleitung und Synode zu entwickeln. Die Projektgruppe entschied, dass zur Unterstützung der inhaltlichen Ausarbeitung der verschiedenen Einzelthemen Untergruppen eingesetzt werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fachgruppen wurden von der Projektgruppe beraten und zu Vorlagen für Lenkungsgruppe, Kirchenleitung und Synode zusammengefasst. Es wurden folgende Untergruppen gebildet: • Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse • Personalabbau • Anstellungsträgerschaften • Personalplanung • Beschäftigungsdaten Diese Themen bildeten die Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe. Die Untergruppen tagten jeweils für sich und legten ihre Ergebnisse der Projektgruppe zur Beratung vor, ehe sie an die Lenkungsgruppe und über diese an die Kirchenleitung weitergeleitet wurden. In der Nordelbischen Synode wurde mehrfach über die Arbeit der Projektgruppe berichtet. Zu den Themenkomplexen „Öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse“ und „Anstellungsträgerschaften“ entstanden umfassende Hintergrundpapiere, die in der Kirchenleitung beraten wurden; zum Thema „Modalitäten von Personalabbau“ eine Handreichung der ARO, die im November 2006 unter dem Titel „Personalwirtschaft in der Nordelbischen Kirche - Zum Umgang mit sinkender Beschäftigung im Bereich der Angestellten und ArbeiterInnen“ veröffentlicht wurde. Zu den Themen „Anstellungsträgerschaften“ und Beschäftigungsdaten wurden wichtige Anregungen für die Weiterarbeit an das Nordelbische Kirchenamt gegeben. Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung” 4. Umsetzung der Reformbeschlüsse Beschluss Nr. 32: A. Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, • ob und unter welchen Bedingungen es sinnvoll ist, eine Messzahl für die Aufwendungen für die Pfarrbesoldung und -versorgung festzulegen und/oder • ob es zur Einhaltung solch einer Messzahl geboten ist, die Bezüge und Pensionen der Pastorinnen und Pastoren zu kürzen oder die Zahl der Pfarrstellen einzuschränken. B. Die Kirchenleitung wird gebeten, zu prüfen: Personalentwicklungsplan für die nicht-theologischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ganzen Kirche, Strukturanpassungsfonds, Verantwortung für gerechte Regelungen bei der Reformumsetzung, Gesamtsolidarität. „B-Beschluss“ erfolgte Synodenbeschlüsse in 10 Jahren ca. 16%, d.h. ca. 10 Mio. € strukturell eingespart werden. Sollten mittelfristig weitere Kürzungen unvermeidlich werden, empfahl die Projektgruppe allenfalls, die Durchstufung der PastorInnen von A13 nach A14 um 50% zu reduzieren. In diesem Fall erscheint der Vorschlag diskussionswürdig, einzelne hervorgehobene Pfarrstellen mit einer Besoldung nach A 14 auszuweisen. Eine Absenkung aller Zulagenämter wurde nicht als angemessen erachtet. Eine zentrale Erfassung der Personalkosten für alle hauptamtlich Beschäftigten in der NEK (s. Ergebnis der Untergruppe Beschäftigungs-daten S. 5 dieses Berichts) könnte eine differenzierte Personalquote in der NEK ermitteln. Durch die Anbindung des Besoldungssystems an das Bundesbesoldungsrecht sollten zusätzliche, kircheneigene Kürzungen äußerst sorgfältig und vorsichtig erwogen werden, weil die Gefahr von Doppelkürzungseffekten erheblich ist. Darüber hinaus sollten deren finanzielle Auswirkungen berechnet werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in VELKD und EKD sowie diverser Vorarbeiten aus dem Reformprozess. Hierzu hat die Projektgruppe Hauptamtliche Beschäftigung unter dem Titel „Möglichkeiten zur Entlastung der Personalkostenbudgets für öffentlich-rechtlich Beschäftigte“ im Sommer 2007 ein Papier vorgelegt. Die Frage, ob es in der NEK weiterhin öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse für Pastorinnen und Pastoren sowie für Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte geben solle, wurde in der Projektgruppe intensiv und kontrovers debattiert. In ihrem Papier „Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse in der NEK - Für und Wider öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse“ vom November 2007 ist die Gruppe zur Auffassung gelangt, dass das vorhandene System öffentlich-rechtlicher Beschäftigung unbestreitbare Vorteile aufweist und deshalb auch in Zukunft beibehalten werden soll. Gleichzeitig stellt dieses System die NEK jedoch mittel- bis langfristig auch vor Folgeprobleme. Auf diese hat die Projektgruppe hingewiesen und daraus Anregungen für den Umgang mit diesen Folgeproblemen abgeleitet. Das Papier verdeutlicht, dass auf der Basis der Personalkosten 2007 durch bis dahin Zu den Vorschlägen, die die Kirchenleitung übernommen hat, gehört u.a., dass freie Im Rahmen des Beschlusses 32 A erhielt die Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“ von der Lenkungsgruppe den Auftrag, vorab die Argumente zusammenzustellen, die für oder gegen eine Verbeamtung künftig einzustellender Pastorinnen und Pastoren sprechen. 121 Stellen im Bereich der NEK künftig - soweit es nicht explizit um den pfarramtlichen Dienst handelt - für öffentlich-rechtliche wie für privat-rechtlich Beschäftigte ausgeschrieben werden. Bei der Stellenbesetzung geht es vor allem um individuelle Eignung und Qualifikation. Außerdem wurde das NKA gebeten, zu prüfen, ob für die ca. 700 privatrechtlich Beschäftigten auf nordelbischer Ebene eine Stelle eingerichtet werden sollte, zu deren Aufgaben vergleichbar mit bestimmten Aufgaben des Personaldezernats für die Pastorinnen und Pastoren - Personalplanung und -steuerung, Personalberatung und -betreuung sowie die Personalentwicklung gehören würde. Im Rahmen des Beschlusses 32 B hatte die Projektgruppe den Auftrag, sich mit dem Thema „Modalitäten für Personalabbau“ zu befassen. Im November 2006 erschien dazu eine Handreichung „Personalwirtschaft“, die Empfehlungen zur fairen und sozial abgefederten Ausgestaltung unvermeidbaren Personalabbaus im Bereich der Angestellten und ArbeiterInnen gibt. Nach Ansicht der Projektgruppe geht es dabei vor allem darum, weitere Abbaumaßnahmen, soweit sie denn unvermeidbar sein sollten, so zu gestalten, dass • Individuelle Nachteile für die Betroffenen wenigstens teilweise ausgeglichen werden und • das Ansehen der Kirche als Arbeitgeberin nicht unnötig beschädigt wird. Die Handreichung richtet sich an kirchliche Anstellungsträger auf allen Ebenen, bietet aber auch Mitarbeitenden eine erste Orientierung und Hilfestellung. Sie befasst sich beispielsweise mit unterschiedlichen Möglichkeiten, Nachteile aus verringerter Arbeitszeit auszugleichen, Abfindungen zu gestalten oder Beschäftigten, die von Kündigung betroffen sind, ein Outplacement anzubieten. Die verschiedenen Instrumente sind mit ihren jeweiligen Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteilen beschrieben. 122 Kirchenleitung und Synode haben das Erscheinen einer solchen Materialsammlung sehr begrüßt. Die ARO hat die Broschüre an alle kirchlichen Anstellungsträger und Mitarbeitervertretungen versandt. Sie ist verfügbar als Download unter http://www.reformumsetzungnordelbien.de. Bereits bei Beschäftigung mit dem Thema Personalabbau, aber auch bei der Frage nach Personalplanung generell ist der Projektgruppe der eklatante Mangel an belastbaren Daten zum Thema Hauptamtliche Beschäftigung in der NEK deutlich geworden. Sie hat daher angeregt, künftig wesentliche Beschäftigungsdaten in den Gliederungen der NEK klar zu dokumentieren: Wie viele Menschen sind in Nordelbien mit welchen Stundenanteilen und welchen Qualifikationen in welchen Bereichen beschäftigt? Was kostet diese Arbeit? Wie ist der „gesamtkirchliche Personalkörper“ eigentlich wirklich zusammengesetzt? Ist die NEK als Kirche damit hinreichend gut „aufgestellt“ für die Zukunft, oder soll daran etwas verändert werden? Eine zentrale Beschäftigungs-Datenbank erscheint der Projektgruppe unerlässlich. Diese Anregung ist durch die Lenkungsgruppe dem Nordelbischen Kirchenamt zur Weiterarbeit übermittelt worden. Die Untergruppe „Personalplanung“ hat ihre Arbeit nach wenigen Sitzungen eingestellt. Grund dafür war neben der mangelhaften Datenlage die Erkenntnis, dass aufgrund der Struktur weitgefächerter Anstellungsträgerschaften in der NEK für eine zukunftsfähige Personalplanung der NEK auf gesamtkirchlicher Ebene nicht die strukturellen Voraussetzungen bestehen. Beschluss 33: Die Synode bittet die Kirchenleitung, im Rahmen der Beratungen über die Zukunft der Ortsgemeinden und ihrer Aufgaben prüfen zu lassen, ob und unter welchen Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung” rechtlichen Voraussetzungen es ermöglicht werden kann, die Anstellungsträgerschaft für hauptamtlich Mitarbeitende auf Kirchenkreisebene anzusiedeln. Dabei ist darauf zu achten, dass durch gesetzlich verbindliche Ausführungsbestimmungen dem Bedürfnis der Gemeinden nach Selbständigkeit und Selbstbestimmung in Personalangelegenheiten Rechnung getragen wird, aber auch eine „schlanke“ Personalbewirtschaftung ermöglicht wird. (B-Beschluss) Dieses Papier wurde von der Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“ und von der Lenkungsgruppe im Juli 2007 verabschiedet, dann aber nach einer ersten Beratung in der Kirchenleitung im Januar 2008 noch einmal an die Projektgruppe zurückverwiesen. Es enthält erste grundlegende Überlegungen aus personalpolitischer und juristischer Sicht zu der von der Synode aufgeworfenen Frage. Die Projektgruppe hat ihre Aufgabe darin gesehen, zu beraten, ob und wie durch eine Verlagerung von Anstellungsträgerschaften die Qualität kirchlicher Arbeit in Zeiten zurückgehender Mittel gesichert und gleichzeitig die soziale Verantwortung der Kirche als Arbeitgeberin deutlich gemacht werden könne. Ihre Überlegungen beziehen sich auf die Gruppe kirchensteuerfinanzierter Hauptamtlicher in den Kirchengemeinden, also Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Diakoninnen und Diakone, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Küsterinnen und Küster, Gemeindesekretärinnen sowie auf Mitarbeitende in Kindertagesstätten der Kirchengemeinden, die nur zu einem geringen Teil kirchensteuerfinanziert werden. Die Projektgruppe hat festgestellt, dass die Anstellung dieser Gruppen von Mitarbeitenden auf der Ebene von Kirchengemeinden personalpolitisch sowohl Vorteile als auch Nachteile bietet: Im Ergebnis hat die Projektgruppe für die Aufgabenfelder Kirchenmusik, Jugendarbeit / Gemeindediakonie sowie Gemeindepädagogik vom Grundsatz her dringend eine Anstellungsträgerschaft beim Kirchenkreis oder bei einem Kirchengemeindeverband empfohlen. Diese Arbeitsfelder sind für die Wahrnehmung des Verkündigungsauftrags, für das missionarische Wirken unserer Kirche unerlässlich. Sie können und sollen soweit wie möglich auf der Ebene einzelner Gemeinden erbracht werden, sind aber auf diese Ebene nicht beschränkt, sondern können und müssen ihren Ausdruck auch in überörtlichen Projekten und Arbeitsvorhaben finden. Allerdings sind sie nach Ansicht der Projektgruppe wegen der damit verbundenen notwendigen inhaltlichen Kooperation und Koordination und aus den genannten personalpolitischen Gründen künftig nicht mehr qualifiziert durch Anstellungsträgerschaften auf der Ebene einzelner Kirchengemeinden zu sichern und sollten daher auf die Ebene Kirchenkreis bzw. Kirchengemeindeverband überführt werden. Für das Aufgabenfeld Evangelischer Kindertagesstättenarbeit - auch wenn diese größtenteils fremdfinanziert ist - hat die Projektgruppe vom Grundsatz her dringend eine Anstellungsträgerschaft in einem KitaWerk des Kirchenkreises, dem die Gemeinden beitreten können oder einem Kirchengemeindeverband empfohlen. Für die Aufgabenfelder Küsterinnen- und Küsterdienst und Gemeindesekretariat hat die Projektgruppe vom Grundsatz her Anstellungsträgerschaften bei der Kirchengemeinde oder einem Kirchengemeindeverband empfohlen. Der Auffassung der Projektgruppe, dass eine Übertragung von Anstellungsträgerschaften zumindest für die Bereiche Kirchenmusik und Gemeindepädagogik / Gemeindediakonie notfalls auch rechtlich verpflichtend gemacht werden müsse, konnte sich die Kirchenleitung angesichts 123 der verfassungsmäßig garantierten Rechte der Ortsgemeinde nicht anschließen. Sie hat außerdem auf zahlreiche freiwillige Kooperationen zwischen Gemeinden zur Sicherstellung hauptamtlicher Beschäftigung oder die Gründung freier Initiativen wie Fördervereine usw. verwiesen. und mit Ausstrahlung in die Welt sicherzustellen. Die Projektgruppe wollte solche Ansätze keinesfalls diskreditieren. Vielerorts trägt derartiges Engagement dazu bei, die Beschäftigung von Hauptamtlichen auf Gemeindeebene überhaupt aufrecht zu erhalten. Allerdings hat die Projektgruppe darauf hingewiesen, dass freiwillige Möglichkeiten angesichts der dramatischen Veränderungen der Beschäftigung von KirchenmusikerInnen und GemeindepädagogInnen / DiakonInnen in einzelnen Regionen nicht mehr ausreichen, um Beschäftigungsverhältnisse von Hauptamtlichen in diesen Bereichen nachhaltig zu sichern. Zudem ist eine Steuerung durch die dezentralen Anstellungsträgerschaften nahezu ausgeschlossen. Andere Landeskirchen organisieren derartige verkündigungsnahe Tätigkeiten schon aus diesem Grund in zentralen Anstellungsträgerschaften. 5. Anregungen zur weiteren Arbeit In Aufnahme der Entscheidung der Kirchenleitung, angesichts der verfassungsmäßig garantierten gemeindlichen Selbstbestimmung auf sog. „Zwangskomponenten“ zu verzichten, hat die Projektgruppe als eine Möglichkeit vorgeschlagen, Standards für die Versorgung von Kirchenkreisen, Regionen und Gemeinden für kirchenmusikalische und gemeindepädagogische /-diakonische Arbeit zu entwickeln, die den Kirchenkreisen als Empfehlung gegeben werden könnten. Auf dieser Grundlage könnten Kirchenkreise spezifische Strategien entwickeln, zusammen mit den Gemeinden Wege und Ressourcen zu finden, hauptamtliche Beschäftigungsverhältnisse in den Bereichen Kirchenmusik und Gemeindepädagogik /-diakonie nachhaltig 124 Diese Anregung im Sinne der Kirchenleitung ist dem Nordelbischen Kirchenamt zur Weiterarbeit übermittelt worden. Die Projektgruppe hat mit ihren Papieren wichtige Fakten und Argumente zusammengetragen und eine Reihe von Anstößen zum Umgang mit hauptamtlicher Beschäftigung gegeben. Eine Reihe von Aufgaben konnte die Projektgruppe nicht selber bearbeiten, misst diesen aber künftig große Bedeutung zu: Zentrale Erfassung wichtiger Beschäftigungsdaten für die NEK. Zentrale Erfassung der Personalkosten in der NEK. Schaffung einer nordelbischen Stelle für die Personalplanung /-entwicklung im Bereich der nordelbisch privatrechtlich Beschäftigten, die über die jeweiligen Anstellungsträger hinaus, jedoch in enger Absprache mit diesen, Fortbildungsangebote, Beratung bei der beruflichen Weiterentwicklung sowie Maßnahmen der Personalentwicklung für diese Mitarbeitendengruppe bereithält. Des weiteren hätte diese Stelle die Unterschiede zwischen den verschiedenen nordelbischen Beschäftigtengruppen im Auge zu behalten - insbesondere im Blick auf die Rahmenbedingungen von Beschäftigungsverhältnissen, wie z.B. Arbeitszeitvolumen, Entwicklung von Löhnen und Gehältern-, die Kommunikation und das Verständnis zwischen ihnen zu fördern und gemeinsam mit dem Personaldezernat die Anliegen beider Gruppen gleichgewichtig in den Gremien der NEK zu vertreten. Unterstützung und Anregung der Kirchenkreise bei der Sicherung hauptamtlicher Stellen in Gemeinden und Regionen. Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung” Neben diesen konkreten Vorschlägen wünscht sich die Projektgruppe, dass es in der Kirche künftig häufiger gelingen möge, im Dialog über Hauptamtliche Beschäftigung bei aller sachlichen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Standpunkten und Interessen der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen doch zu einer gegenseitigen Wahrnehmung und Wertschätzung und zu gemeinsamen Problembeschreibungen und gemeinsamen Lösungsvorschlägen zu kommen. Solche Erfahrungen konnte die Projektgruppe gelegentlich miteinander machen. Sie fallen nicht vom Himmel, sie wollen erarbeitet sein, und dann sind sie doch ein Geschenk. Bericht: Susanne Habicht / Annette Pawelitzki März 2009 125 VII.Verzeichnis der Mitwirkenden am Reformprozess 127 Verzeichnis der Mitwirkenden am Reformprozess 1. Mitglieder der Lenkungsgruppe Vorsitzender der Kirchenleitung Bischof Dr. Hans-Christian Knuth (bis 2008), Bischof Gerhard Ulrich (ab 2009) (Vorsitzender) Vertreter der Pröpstinnen und Pröpste Propst Kai Reimer (Stellvertr. Vorsitzender) Präsidentin des Nordelbischen Kirchenamtes Dr. Frauke Hansen-Dix Vorsitzende der Kammer für Dienste und Werke Pastorin Susanne Hansen (bis 2006), Pastor Jörn Möller (bis 2007), Pastorin Kerstin Möller (ab 2007) Vorsitzender der Pastorenvertretung Pastor Herbert Jeute Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen Michael Koch Vorsitzender des Hauptausschusses Claus Möller Mitglied der Kirchenleitung Landespastorin Annegrethe Stoltenberg Präsident der Nordelbischen Synode Hans-Peter Strenge 128 2. Mitglieder der Projekt-, Arbeitsund Fachgruppen Gudrun Apel Wolfgang Bartelt Peter Barz Volker Bergt Stefan Block Susanne Bode Martin Blöcher Petra Bölke Jürgen F. Bollmann Dr. Friedrich August Bonde Sebastian Borck Wolfgang Boten Simone Brinckmann Kay-Ulrich Bronk Almuth Brummack Theo Christiansen Dr. Johann Hinrich Claussen Folkert Doedens Christian Dehm Ulrich Dombrowski Dr. Winfried Eberstein Heide Emse Jörn Engler Kirsten Fehrs Harald Fellechner Rainer Finke Erk Friedrichsen Ute Gaede Sabine von Gerlach Marie-Luise Görlitz Rudolf Görner Andreas Gogolin Rüdiger von der Goltz Dr. Horst Gorski Dr. Friedemann Green Dirk Große Andreas Hamann Susanne Hansen Dr. Frauke Hansen-Dix Heike Hardell Prof. Dr. Dr. Wilfried Hartmann Dr. Dorothee Hassenpflug-Hunger Ralf Heier Dietrich Heuer Dr. Matthias Hoffmann Verzeichnis der Mitwirkenden am Reformprozess Gertrude von Holdt-Schermuly Frank Howaldt Nils Hürter Thomas Jacobsen Ilona Jandt Bischöfin Maria Jepsen Jutta Jessen-Thiesen Herbert Jeute Almuth Jürgensen Susann Junge Hans Joachim Kammradt Dr. Klaus Kasch Ingeborg Kerssenfischer Michael Koch Thorsten Kock Ina Koppelin Eva-Maria Kogel Kay Kraack Hartmut Krause Norbert Kröger Thomas Kröger Jochen Kunst Rüdiger Langer Wolfgang Langschwager Johanna Lenz-Aude Georg Levsen Hartwig Liebich Sabine Lieder Hans Jörg Lieske Elisabeth Lingner Renate Lührs Petra Maaß Andreas Malzahn Gothart Magaard Klaus Mahrt Gisela Martens Dr. Karl-Heinrich Melzer Ralf Meister Claus Möller Jörn Möller Kerstin Möller Nicole Möller Dieter Mondwurf Volker Moritz Dr. Reinhard Mutz Heiko Naß Monika Neht Redlef Neubert-Stegemann Elisabeth Ostrowski Annette Pawelitzki Corry Platzeck Thomas Pomarius Dr. Rüdiger Pomrehn Dr. Wilhelm Poser Jürgen Preine Torsten Pries Dieter Radzuweit Hans-Uwe Rehse Kai Reimer Bernd Rickert Klaus-Peter Roggon Maren Rosenkötter Thomas Roßmann Dr. Rüdiger Sachau Jörg Salewski Rudi Saß Heike Schlottau Reinhard Schmitt Andreas Schnapauff Thomas Schöne-Warnefeld Dieter Schröder Herwig Schröder Felicia Schulz Roland Schulz Dr. Torsten Schweda Margrit Semmler Carsten Spitz-Fischer Ralf Stolte Annegrethe Stoltenberg Hans-Peter Strenge Bernt Strenge Elsbeth Süßebecker Beate Thiele Sven Thomsen Elke Ukena-Seguin Gerhard Ulrich Prof. Dr. Peter Unruh Wolfgang Vogelmann Rose Volz-Schmidt Jens Voß Kirsten Voß Friedrich Wagner Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter Jochen Wenck Dr. Henning von Wedel Ingrid Wenk 129 Verzeichnis der Mitwirkenden am Reformprozess Matthias Wiechmann Klaus-Dirk Wildoer Konstanze Wißemann 3. Das Team der Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung Ulrike Brand-Seiß Susanne Habicht Christoph Meyns Jürgen Jessen-Thiesen Christina Schlettwein Käthe Stäcker 130 VIII. Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses erarbeiteten Papiere 131 Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses erarbeiteten Papiere Überlegungen zur Einfu ̈hrung der Zielsteuerung in den Hauptbereichen ab 2010 (2007) Alternative Anstellungsträgerschaften. Chancen einer neuen Organisationsstruktur kirchlicher Arbeit in der Nordelbischen Kirche (2008) 1. Veröffentlichungen aus der Zeit der Reformkommission PraxisBuch Kirchenvorstand. Gemeinde leiten (2009) Leitsätze zum Kirchenbild ( 2004) 3. Handreichungen der ARO Profil der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche 2010 (2004) Personalwirtschaft in der Nordelbischen Kirche. Zum Umgang mit sinkender Beschäftigung im Bereich der Angestellten und ArbeiterInnen (2006) Reader Ergebnisse aus den thematischen Projektgruppen der Reformkommission (2004) Reader zu den Strukturprozessen in den Kirchenkreisen (2004) Verknüpfung der Aufgaben und Inhalte der Dienste und Werke der NEK und der Kirchenkreise (2006) Zukunft der Bildungsarbeit in der Nordelbischen Kirche (2004) Die Überleitungsvereinbarung im Rahmen der Kirchenkreis-Neugliederung (2007) 2. Veröffentlichungen der Projektgruppen Rahmenkontrakte zur Verknu ̈pfung der Aufgaben und Inhalte der Dienste und Werke in den Kirchenkreisen und der Nordelbischen Kirche (2007) Leitfragen zum kirchlichen Leben (2007) Kirchengemeinden in Kooperation. Exemplarische Darstellung der Erfahrungen von nordelbischen Kirchengemeinden mit unterschiedlichen Kooperationsformen (2007) Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse in der NEK (2007) Pröpstliche Aufgaben in den ku ̈nftigen Kirchenkreisen (2007) 132 Erläuterungen zum Leistungskatalog Abschnitt Bauwesen des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (2008) Die genannten Veröffentlichungen können im Downloadbereich der Internetseite der Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung unter http://www.reformumsetzung-nordelbien.de im PDF-Format heruntergeladen werden. IX. Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses beschlossenen Kirchengesetze 133 Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses beschlossenen Kirchengesetze Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (16. Änderungsgesetz – 16. ÄndG) vom 8. Februar 2005 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Finanzverteilung in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (Zehntes Finanzgesetz-Änderungsgesetz) vom 8. Februar 2005 Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (17. Änderungsgesetz – 17. ÄndG) vom 11. Oktober 2005 Kirchengesetz über die Wahrnehmung des pröpstlichen Amtes im Rahmen der Neugliederung des Kirchengebietes (Erstes Strukturreformgesetz – 1. StrRefG) vom 29. November 2005 Kirchengesetz über die Neugliederung des Kirchengebietes (Zweites Strukturreformgesetz – 2. StrRefG) vom 10. Oktober 2006 Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (18. Änderungsgesetz – 18. ÄndG) vom 10. Oktober 2006 134 Kirchengesetz über die Organisation der Verwaltung in den Kirchenkreisen (Kirchenkreisverwaltungsgesetz – KKVwG) vom 10. Oktober 2006 Elftes Kirchengesetz zur Änderung des Finanzgesetzes (Elftes Finanzgesetz-Änderungsgesetz) vom 12. Dezember 2006 Zwölftes Kirchengesetz zur Änderung des Finanzgesetzes (Zwölftes Finanzgesetz-Änderungsgesetz) vom 4. Dezember 2006 Kirchengesetz über die Widmung und Entwidmung von Kirchen (Widmungsgesetz – WidmungsG) vom 4. Dezember 2006 19. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (19. Verfassungsänderungsgesetz – 19. VerfÄndG) vom 8. Oktober 2007 20. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (20. Verfassungsänderungsgesetz – 20. VerfÄndG) vom 9. Oktober 2007 Kirchengesetz zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes vom 9. Oktober 2007 Kirchengesetz zur Änderung des Finanzgesetzes und des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (13. Finanzgesetz-Änderungsgesetz) vom 9. Oktober 2007 21. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (21. Verfassungsänderungsgesetz – Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses beschlossenen Kirchengesetze 21. VerfÄndG) vom 3. Dezember 2007 22. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (22. Verfassungsänderungsgesetz – 22. VerfÄndG) vom 4. Dezember 2007 Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenvorstände (KVBG) vom 4. Dezember 2007 23. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (23. Verfassungsänderungsgesetz – 23. VerfÄndG) vom 11. März 2008 Kirchengesetz über die Organisation der Dienste und Werke der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche in Hauptbereichen der kirchlichen Arbeit vom 11. März 2008 Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche und des Zweiten Strukturreformgesetzes (24. Verfassungsänderungsgesetz – 24. VerfÄndG) vom 7. Oktober 2008 Kirchengesetz zur Änderung des 19. Verfassungsänderungsgesetzes Vom 7. Oktober 2008 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes Vom 7. Oktober 2008 Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenkreissynoden und der Synode (Synodalwahlgesetz – SynWahlG) vom 7. Oktober 2008 Kirchengesetz über die Visitation (Visitationsgesetz – VisitationsG) vom 7. Oktober 2008 Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (25. Verfassungsänderungsgesetz – 25. VerfÄndG) vom 2. Dezember 2008 26. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (26. Verfassungsänderungsgesetz – 26. VerfÄndG) vom 30. März 2009 27. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (26. Verfassungsänderungsgesetz – 26. VerfÄndG) vom 31. März 2009 Kirchengesetz zur Änderung des 19. Verfassungsänderungsgesetzes, des Kirchengesetzes zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes und des Kirchenbesoldungsgesetzes vom 31. März 2009 Kirchengesetz über die Bildung der Kammer für Dienste und Werke vom 31. März 2009 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes vom 31. März 2009 Kirchengesetz zur Änderung des 20. Verfassungsänderungsgesetzes vom 31. März 2009 Kirchengesetz zur Änderung des Finanzgesetzes (14. Finanzgesetz-Änderungsgesetz – 14. FinanzGÄndG) vom 31. März 2009 135 Raum für Notizen 136 Notizenl 137 Impressum herausgegeben von der Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche Erarbeitung: Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung Redaktion: Christoph Meyns Layout und Gestaltung: Design Concept, Heikendorf Druck auf PEFC zertifiziertem Papier: PMI, Hamburg Juni 2009 138