missio canonica - Bistum Augsburg
Transcription
missio canonica - Bistum Augsburg
Missio Canonica Kirchliche Unterrichtserlaubnis im Bistum Augsburg Hauptabteilung V: Schule Abteilung Schule und Religionsunterricht Augsburg, im Oktober 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit nehmen Sie ein Lehramtsstudium mit dem Fach Katholische Religionslehre auf, oder Sie haben es schon abgeschlossen und damit wissenschaftlich-fachliche sowie didaktisch-methodische Voraussetzungen erworben, im öffentlichen Schulwesen katholischen Religionsunterricht zu erteilen. Wie Sie jedoch wissen, sind damit noch nicht alle Bedingungen erfüllt, um als Religions lehrerin und Religionslehrer tätig zu werden. Dafür benötigen Sie auch die Missio canonica, die kirchliche „Sendung“, die in staatskirchenrechtlicher Hinsicht das Einverständnis und die Beauftragung umfasst, das angestrebte Lehramt im Namen der Kirche ausüben zu können. Maßgeblich für den Dienst in der Schule ist der grundlegende Beschluss zum Religionsunterricht in der Schule, den die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1974 in Würzburg verabschiedet hat. Darin wird ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Religionslehrkräften und den kirchlichen Amtsträgern vorausgesetzt (Nr. 3.6): „In der Lehrbeauftragung des Religionslehrers nimmt der Bischof im Namen der Kirche den angebotenen beruflichen Dienst des Religionslehrers an; zugleich mit diesem Auftrag wird so die Solidarität der Kirche mit dem Religionslehrer und des Religionslehrers mit der Kirche bekundet.“ Auch in späteren Verlautbarungen wird die kirchliche Zusage an die Religionslehrkräfte besonders betont, so beispielsweise im Schlussabschnitt der bischöflichen Erklärung Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen (2005): „Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica) als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen Schule und Kirche immer wieder neu zu wagen.“ Die Missio canonica ist somit Ausdruck für wechselseitige Wertschätzung und Solidarität. Der Bischof nimmt Ihr Versprechen als Religionslehrerinnen und Religionslehrer dankbar an, Ihren Auftrag gewissenhaft zu erfüllen und die damit verbundenen Anforderungen an die eigene Person nach Kräften zu erfüllen. Im Namen der Kirche bekundet er zugleich seine Bereitschaft, Sie bei Ihrer Aufgabe zu begleiten und Ihnen durch seine religionspädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anregung und Hilfe zukommen zu lassen. Mit der Missio canonica verbindet der Bischof auch die Bitte um den Segen Gottes. Dadurch wissen sich die Religionslehrkräfte in ihrem schulischen Auftrag, der in den Sakramenten Taufe und Firmung grundgelegt ist, bestärkt und sollen – gemäß der genannten bischöflichen Erklärung – „ihre berufliche Tätigkeit als Charisma im paulinischen Sinne (1 Kor 12) verstehen, als Gabe im Dienst der Menschen und zum Aufbau der Kirche“. In dem vorliegenden Heft wird auch eine Reihe von rechtlichen Aspekten zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis im Bistum Augsburg behandelt, denn Sie haben ein Anrecht auf Klarheit in diesen Fragen, die ja auch Lebensentscheidungen beeinflussen können. Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie die beruflichen Ziele, die Sie sich gesteckt haben, erreichen und Freude daran finden, Religionsunterricht im kirchlichen Auftrag zu erteilen! Bernhard Rößner, Oberstudiendirektor i. K. Leiter der Abteilung Schule und Religionsunterricht 2 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 1. Zum Selbstverständnis der Religionslehrerinnen / Religionslehrer Da wir oft gefragt werden, was denn von der Religionslehrerin/dem Religionslehrer erwartet wird, möchten wir auf einige Abschnitte des Beschlusses der Gemeinsamen Synode der Bistümer in Deutschland, „Der Religionsunterricht in der Schule“, hinweisen: 2.8.2 Für die Religionslehrerin/den Religionslehrer sind Religiosität und Glaube nicht nur ein Gegenstand, sondern auch ein Standort. Das hindert sie/ihn nicht, fair mit verschiedenen Standpunkten und Auffassungen anderer bekannt zu machen. Bei ihr/ihm wissen Schüler, Eltern und Gesellschaft, woran sie sind. Auf solche Transparenz haben sie einen Anspruch. Erst in der Begegnung mit einer Person, die sich entschieden und eine Glaubensposition für sich verbindlich gemacht hat, erfährt der Schüler, dass religiöse Fragen den Menschen vor die Entscheidung stellen. Eine Lehrerin/ein Lehrer ohne eigene Glaubensposition würde den Schülern nicht das gewähren, was sie/er ihnen in diesem Bereich schuldet. 2.8.3 Eine Religionslehrerin / ein Religionslehrer soll bereit sein, die Sache des Evangeliums zu ihrer / seiner eigenen zu machen und sie – soviel an ihr/ ihm liegt – glaubwürdig zu bezeugen. So hilft sie/ er dem Schüler, im Evangelium eine Herausforderung zu erkennen und diese zu beantworten. Dass ihr/sein Glaube sich oft als tragfähig für Zweifel erweisen muss, braucht die Lehrerin/der Lehrer den Schülern nicht zu verhehlen. 2.8.4 Eine Religionslehrerin/ein Religionslehrer soll bereit sein, die Verantwortung der Kirche für die Inhalte des Religionsunterrichts mit zu tragen. Die/der religiös wache und gläubige Religionslehrerin/Religionslehrer sucht in der Kirche die Kommunikationsbasis für ihr/sein Glaubensleben. Dort kann sie/er spirituelle Impulse erhalten und so vor der Verkümmerung ihres/seines Glaubens und einer Versandung des religiösen Lebens bewahrt werden. Hier kann sie/er an der Glaubenserfahrung anderer Christen teilhaben und eigene Impulse einbringen. Die Aufgaben der Religionslehrerin/des Religionslehrers für die einzelnen Schularten wurden von der Diözesansynode Augsburg (1990) wie folgt dargestellt: an der Grundschule die Vermittlung elementarer Grundkenntnisse des Glaubens unter besonderer Berücksichtigung der Sakramente der Buße und der Eucharistie an der Hauptschule1 die Vertiefung der Inhalte des Glaubens, besonders in ihrem Lebensbezug für den jungen Menschen in der Sonderschule2, je nach Behinderung der Schüler, der Aspekt „Glaube als Lebenshilfe“ an der Realschule und am Gymnasium, speziell in der Oberstufe, die kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit dem Glauben an den Berufsbildenden Schulen die ganzheitliche Bildung des Menschen, um eine ein seitige Einführung ins Berufsleben zu verhindern Die Chancen für den Religionsunterricht sind dann groß, wenn die Schüler erkennen, dass sie es mit einer offenen und gesprächsbereiten Kirche zu tun haben, die sie und ihre Probleme ernst nimmt3. 1 Heute: Mittelschule 2 Heute: Förderschule 3 Diözesansynode Augsburg 1990, V. Weitergabe des Glaubens, Beschluss, 1.2.5 (siehe auch: Die deutschen Bischöfe Kommission für Erziehung und Schule -, Zum Berufsbild und Selbstverständnis des Religionslehrers, 22. Juni 1983). Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 3 Die Erfahrung lehrt zudem, dass zur Glaubwürdigkeit der Religionslehrerinnen / Religionslehrer für viele Schüler, Eltern und Kollegen auch ihre Bereitschaft gehört, bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulgottesdiensten zu helfen, mit den Schülern zu beten und für ihre persönlichen Glaubens- und Lebensfragen offen zu sein. Um auf die spezifischen Anforderungen des Religionsunterrichtes vorzubereiten, bietet die Diözese Augsburg ein das Studium wie die Ausbildung (Vorbereitungsdienst / Referendariat) begleitendes Mentorat an. Die Veranstaltungen des Mentorats haben das Ziel, die Persönlichkeitsentwicklung der angehenden Religionslehrerinnen / Religionslehrer zu fördern, ihre berufliche, pädagogische und gestalterische Kompetenz zu stärken sowie eine Begleitung im spirituellen und seelsorglichen Bereich zu gewährleisten. 2. Rechtliche Grundlagen Die Rahmenrichtlinien Die bayerischen (Erz-)Diözesen haben mit In-Kraft-Treten zum 1. September 2011 für die Verleihung der Missio canonica Richtlinien erlassen, die im Folgenden zusammengefasst sind4: 1. Die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica erfolgt in den (Erz-)Diözesen Deutschlands einheitlich. 2. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes / Referendariats wird den Religionslehrerinnen / Religionslehrernaller Schulformen auf Antrag die Vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt. Die Missio canonica kann nach bestandener pädagogischer Prüfung (II. Staatsprüfung) auf Antrag verliehen werden. 3. Als Voraussetzungen sind v. a. genannt: – der erfolgreiche Abschluss des 1. und 2. Staatsexamens für das jeweilige Lehramt – die volle Eingliederung in die Katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie – Teilnahme am Leben der Kirche, nachgewiesen durch zwei Referenzen, wovon eine bei einem Geistlichen einzuholen ist – schriftliches Versprechen, den Religionsunterricht glaubwürdig und in Übereinstim mung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten – die Teilnahme an den verpflichtenden Mentoratsveranstaltungen während des Studiums bzw. während des Vorbereitungsdienstes / Referendariats Der Antrag wird auf einem Formblatt gestellt. Das Formblatt sieht vor: – Angaben zur Person – die Versicherung des Antragstellers, den Religionsunterricht glaubwürdig in Überein stimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten – Namen und Anschriften der Persönlichkeiten, die für den Antragsteller Referenzen abgeben können; von ihnen muss wenigstens einer ein Geistlicher sein 4 Vgl. Amtsblatt für die Diözese Augsburg, 121. Jg., Nr. 07., 13. Mai 2011, S. 252-255. 4 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica Beizufügen (bzw. nachzureichen) sind dem Antrag: – beglaubigte Abschriften des Zeugnisses über die I. bzw. II. Staatsprüfung – ein aktuelles Tauf- und Firmzeugnis – Teilnahmebestätigungen an den verpflichtenden Mentoratsveranstaltungen 4. Die Anträge sind an das Bischöfliche Generalvikariat zu richten und werden vom jeweiligen Schulreferat bearbeitet. In besonderen Fällen wird der Antrag dem (Erz-)Bischof über eine von ihm berufene Missio-Kommission zur persönlichen Entscheidung vorgelegt. 5. Die Missio-Kommission arbeitet nach einem in den Rahmenrichtlinien festgelegten Verfahren und muss personell so zusammengesetzt sein, dass die Berücksichtigung theologischer, religionspädagogischer und juristischer Entscheidungsmomente gewährleistet ist. Der/Die Betroffene hat das Recht, für das Gespräch mit der Missio-Kommission eine Person seines/ ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Die Ergebnisse der Kommission werden dem Bischof für seine Entscheidung vorgelegt. 6. Kriterien für eine Verleihung der Missio canonica: – Die Religionslehrerin/der Religionslehrer ist bereit, den Religionsunterricht in Über einstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche zu erteilen. – Die Religionslehrerin/der Religionslehrer beachtet in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche5. 7. Bei Annahme des Antrages erteilt der Bischof die Missio canonica im Rahmen der erworbenen Lehrbefähigung. Im Falle der Ablehnung werden dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitgeteilt. 8. Das Entzugsverfahren entspricht sinngemäß dem der Verleihung. 9. Die Missio canonica gilt für die (Erz-)Diözesen des jeweiligen Bundeslandes, dem der Antrag steller zugehört. Ein eventueller Entzug wird allen Ordinariaten bzw. Generalvikariaten des jeweiligen Bundeslandes und der zum Zeitpunkt der Entziehung zuständigen Schulaufsichtsbehörde mitgeteilt. 5 W egen häufiger Nachfrage seien folgende Punkte ausdrücklich aufgeführt: - Die Religionslehrerinnen/Religionslehrer sind Mitglieder der römisch-katholischen Kirche. Sie dürfen also nicht ihren Austritt aus ihr offiziell erklärt haben. - Die Religionslehrerinnen/Religionslehrer nehmen am Leben ihrer Pfarrgemeinde teil. - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Missio canonica gehört bei Verheirateten eine kirchenrechtlich gültig geschlossene Ehe (bzw. die Schließung einer solchen in allernächster Zukunft). Ein eheähnliches Zusammen leben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar. - Die Religionslehrerinnen / Religionslehrer lassen ihre Kinder frühzeitig katholisch taufen und bemühen sich nach Kräften, sie im katholischen Glauben zu erziehen. Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 5 3. Vorläufige Unterrichtserlaubnis und Missio canonica Nach den Rahmenrichtlinien und der Rahmengeschäftsordnung werden Vorläufige Unterrichts erlaubnis und Missio canonica unterschieden. Die Vorläufige Unterrichtserlaubnis gilt lediglich für den Vorbereitungsdienst/das Referendariat und steht in dieser Zeit an Stelle der eigens zu beantragenden und durch den (Erz-)Bischof zu verleihenden Missio canonica bei Aufnahme des Dienstes nach der Ausbildungsphase6. a) Vorläufige Unterrichtserlaubnis Zu beantragen beim Bischöflichen Schulreferat des Studienortes Voraussetzungen – Bestandene Prüfung einer Hochschule, einer Fachakademie oder des Würzburger Fernkurses, die als Voraussetzung zur Erteilung von Religionsunterricht anerkannt ist – Schriftlich erklärte Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und diese in der persönlichen Lebensführung zu beachten Bedeutung Kirchliche Erlaubnis, während der Zeit der religionspädagogischen Ausbildung (Vorbereitungsdienst/Referendariat bis zur zweiten Lehramtsprüfung im staatlichen Bereich/ zweiten Dienstprüfung im kirchlichen Bereich) katholischen Religionsunterricht zu erteilen. Beantragungsunterlagen – Antrag auf Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis (s. Anlage 1) – Personalbogen zu diesem Antrag (s. Anlage 2) – tabellarischer, maschinell geschriebener Lebenslauf – aktueller Taufschein (nicht Taufurkunde!), erhältlich beim Taufpfarramt7 – beglaubigte Abschrift / Kopie des Prüfungszeugnisses8 – für Bewerber an Grund- und Mittelschulen: Praktikumsnachweis im Fach Katholische Religionslehre (entweder durch eine Kopie der Praktikumskarte oder durch einen Studis-Ausdruck mit Nachweis des Praktikums); für Bewerber an Realschule und Gymnasium ist das Praktikum im Fach Katholische Religionslehre nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen – Angabe zweier Referenzgeber (vollständige Adresse), davon mindestens eines Geistlichen (Priester oder Diakon)9 – (s. Anlagen 8-9) – Nachweis über den Besuch folgender Mentoratsveranstaltungen (s. Anlagen 3-4): · Informationsabend zu Mentorat und Missio canonica · Informationsabend zum Vorbereitungsdienst/Referendariat · ein Mentoratskurs · ein Besinnungswochenende 6 A uf Antrag kann vom jeweiligen Bischöflichen Schulreferat gegenüber staatlichen Behörden bei Vorlage der persönlichen Unterlagen bestätigt werden, dass nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung mit der Erteilung der Missio canonica gerechnet werden kann. 7 Darin ist z. B. zusätzlich auch die Firmung bestätigt. 8 D as Prüfungszeugnis kann nachgereicht werden; ggf. kann eine Mitteilung über die in der Prüfung erbrachten Einzelleistungen zugesandt werden. 9 A ls Referenzgeber können keine Personen benannt werden, deren Angaben wegen offensichtlicher Befangenheit abzulehnen wären, z. B. Ehepartner, Verwandte, Freunde, Studienkollegen. 6 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica Fristen Antragsfrist ist bei Beginn des Vorbereitungsdienstes/Referendariats im September: der 1. Dezember des Vorjahres. Antragsfrist ist bei Beginn des Vorbereitungsdienstes/ Referendariats zum Schulhalbjahr: der 1. Juni des Vorjahres. b) M issio canonica Zu beantragen beim jeweiligen Bischöflichen Schulreferat der (Erz-)Diözese, in der die zweite Lehramtsprüfung bzw. bei der die zweite Dienstprüfung abgelegt wird. Voraussetzungen – Bestandene zweite Lehramtsprüfung bzw. zweite kirchliche Dienstprüfung – schriftlich erklärte Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und diese in der persönlichen Lebensführung zu beachten Bedeutung Kirchliche Sendung zur Erteilung des Religionsunterrichts im Rahmen der durch Prüfungen erworbenen Lehrbefähigung Beantragungsunterlagen – Antrag auf Erteilung der Missio canonica (s. Anlage 5) – Personalbogen zu diesem Antrag (s. Anlage 6) – tabellarischer, maschinell geschriebener Lebenslauf – beglaubigte Abschrift/Kopie des Prüfungszeugnisses der 2. Staatsprüfung (ggf. nachzureichen) – Angabe zweier Referenzgeber (vollständige Adresse), davon mindestens eines Geistlichen (wenn die bestehende Vorläufige Unterrichtserlaubnis älter als 3 Jahre ist; s. Anlagen 8-9) – Kopie der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis – Nachweis über den Besuch von drei Besinnungstagen (s. Anlage 7) c) Einverständniserklärung Eine – immer zeitlich befristete – kirchliche „Einverständniserklärung“ wird erteilt, wenn eine Lehrerin/ein Lehrer aushilfsweise bzw. zur Vertretung Religionslehre unterrichtet, ohne eine Vorläufige Unterrichtserlaubnis oder Missio canonica zu besitzen. Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 7 4. Nachträglicher Erwerb der Missio canonica für staatliche Lehrkräfte zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts an Grund-, Mittel- und Förderschulen In begründeten Einzelfällen kann die Missio canonica nachträglich erworben werden. Für die Bedingungen zum nachträglichen Erwerb sind die Ausbildungsvoraussetzungen entscheidend. Die folgenden Regelungen sind diözesane Verfahren, die in Absprache mit der Regierung von Schwaben getroffen wurden. 1. Bewerberinnen/Bewerber ohne Studienvoraussetzungen (gemäß Ausbildungsordnung – LPO II v. 28.10.2004) Wer im Studium Katholische Religionslehre weder „nicht vertieft“ noch im Rahmen der Fächerdidaktik(en) studiert hat, kann sich die Voraussetzungen durch die Teilnahme z. B. am Würzburger Fernkurs schaffen. a) Persönliche Vorsprache beim Bischöflichen Schulreferat (nach Terminvereinbarung) und Informationsgespräch über den Ausbildungsweg des Würzburger Fernkurses b) Anmeldung zum Fernkurs der Würzburger Domschule für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Mittel- und Förderschulen c) Nach erfolgreichem Abschluss des Fernkurses für Lehrerinnen und Lehrer (benotete mündliche Prüfung) nimmt die Bewerberin /der Bewerber an den Seminartagen für Lehramtsanwärter im Rahmen des Fachseminars Religion teil (8 Seminartage in 4 Halb jahren). Ergänzend zu den Seminartagen finden pro Jahr zwei beratende Unterrichtsbe suche statt. d) Abschließender Unterrichtsbesuch Nach dem Abschluss beider Kursstufen und nach dem Besuch der 8 Seminartage kann die Bewerberin / der Bewerber den Antrag auf Erteilung der Missio canonica einreichen. Es findet im Auftrag des Bischöflichen Schulreferates ein abschließender Unterrichtsbesuch durch eine kirchliche und ggf. staatliche Kommission statt. Der Besuch erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und erstreckt sich, je nach stundenplantechnischen Gegebenheiten, über eine bis max. zwei Unterrichtsstunden. Näheres wird rechtzeitig vereinbart. Vorzulegen ist auf jeden Fall die schriftliche Vorbereitung der betreffenden Stunde(n). Bei diesem Unterrichtsbesuch wird keine Note festgesetzt; es wird hierbei festgestellt, ob die Missio canonica erteilt werden kann. 2. Bewerberinnen/Bewerber mit Studienvoraussetzungen (ohne Lehrprobe nach LPO II, § 21) Lehramtsanwärterinnen / Lehramtsanwärter mit Katholischer Religionslehre im Rahmen der Fächerdidaktik(en) können bei der Doppellehrprobe (nach LPO II, § 21) Religion abwählen. Diese Prüfungslehrprobe kann alternativ vor einer kirchlichen Kommission abgelegt werden. Bei diesem Unterrichtsbesuch wird keine Note festgesetzt; es wird hierbei festgestellt, ob die Missio canonica erteilt werden kann. Dies ist aber nur möglich, wenn die anderweitigen Bedingungen, z. B. mündliche Prüfung, erfüllt werden (siehe Ausbildungsordnung und LPO II, § 20). 8 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica Grundsätzliche Voraussetzungen Grundsätzlich gilt, dass die Verleihung der Missio canonica nicht nur an die hier dargestellten ausbildungsmäßigen Voraussetzungen geknüpft ist, sondern auch die persönliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers erfordert. Hierzu gehört u. a. bei Verheirateten die katholisch-kirchliche Trauung und die katholische Taufe und Erziehung der Kinder. Die persönliche Eignung wird nach den geltenden Rahmenrichtlinien der Deutschen Bischofskonferenz u. a. durch zwei Referenzen nachgewiesen, die von geeigneten Persönlichkeiten für den Bewerber abgegeben werden. Eine dieser Persönlichkeiten muss ein Geistlicher sein. Außerdem erklärt der Antragsteller, dass er den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche erteilen will und in seiner persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche beachten wird. Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 9 Bischöfliches Ordinariat Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Bischöfliches Ordinariat Hauptabteilung V: Schule Abteilung Schule und Religionsunterricht Hoher Weg 14 86152 Augsburg Tel. 0821 3166-541 Würzburger Fernkurs Nähere Informationen über den Würzburger Fernkurs erhalten Sie ebenfalls in der Abteilung Schule und Religionsunterricht: Fachbereich Grund-, Mittel-, Förderschulen und Religionspädagogisches Seminar (RPS) Hoher Weg 14 86152 Augsburg Tel. 0821 3166-551 begleitendes Mentorat in Studium und ausbildung Als kirchliche Studienbegleitung für Sie eingerichtet ist das Mentorat für Lehramtsstudierende mit dem Fach Katholische Religionslehre in der Diözese Augsburg KHG Haus Edith Stein Hermann-Köhl-Str. 25 86159 Augsburg Tel. 0821 59766-72; Informationen auf der Internetseite der Katholischen Hochschulseelsorge: www.im-leben.de Als kirchliche Begleitung während der Ausbildung (Vorbereitungsdienst/ Referendariat) ist für Sie eingerichtet das Mentorat für die Ausbildungsphase in der Abteilung Schule und Religionsunterricht Dr. Brigitte Fuchs Hoher Weg 14 86152 Augsburg Tel. 0821 3166-646 10 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica Anlage 1 An das Bischöfliche Ordinariat Augsburg Hauptabteilung V: Schule Abteilung Schule und Religionsunterricht Hoher Weg 14 86152 Augsburg Antrag auf Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis Name Vorname geb. amin Wohnanschrift Tel. E-Mail-Adresse Ich ersuche um die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis für Schulart Ich bin bereit, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen (Bayer. Verf. Art. 136) und diese in meiner persönlichen Lebensführung zu beachten. Ein neues Taufzeugnis mit dem Eintrag über meine Firmung liegt bei / wird nachgereicht. Eine Kopie des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte erste Prüfung für das Fach Katho lische Religionslehre (erste Lehramtsprüfung/erste Staatsprüfung/erste Dienstprüfung) liegt bei bzw. wird nachgereicht. ✁ Antragsformular bitte heraustrennen Ort, Datum, Unterschrift Anlagen: – Personalbogen – Lebenslauf (als Ergänzung zum Personalbogen) – aktueller Taufschein – Zeugnisabschrift der ersten Lehramtsprüfung (ggf. Mitteilung über Einzelleistungen) – nur Bewerber an Grund- und Mittelschulen: ein Praktikumsnachweis im Fach Katholische Religionslehre – 4 Teilnahmebestätigungen der Mentoratsveranstaltungen Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 11 Anlage 2 PERSONALBOGEN zum Antrag auf Vorläufige Unterrichtserlaubnis nach Art. 136 BV Zur Person Name Vorname geborene/r geb. am Taufe am in (Pfarrei) Firmung am in (Pfarrei) in Familienstand standesamtliche Eheschließung am Kath.-kirchliche Trauung am in (Pfarrei) Trauung mit Dispens von der Formpflicht am (bitte Kopie des Trauscheins beilegen) in Alle aus dieser oder einer künftigen Ehe stammenden Kinder sind bzw. werden im frühesten Alter katholisch getauft und erzogen ja nein geschieden seit wieder verheiratet seit Diakonatsweihe / Priesterweihe / Ordensprofess* am in Vorbildung Abitur / Fachabitur* im Jahr Schulart Schule Studium an folgenden Hochschulen WS / SS* mit WS / SS* an der WS / SS* mit WS / SS* an der WS / SS* mit WS / SS* an der Fächerverbindung 1. Unterrichtsfach 2. Unterrichtsfach (RS/GY/BS*) bzw. Lehramtsstudium (GS/HS/FöS) mit den drei Didaktikfächern Erste Lehramtsprüfung (Staatsprüfung) Kath. Religionslehre nach LPO I wird/wurde* abgelegt im WS / SS* an der Theologisches Diplom der vom Religionspädagogisches Diplom der vom Theologischer Fernkurs abgeschlossen am Sind Sie bereits im Besitz einer kirchlichen Unterrichtserlaubnis? (Ausstellungsdatum ja nein Ausstellungsort ) Name und Anschrift von zwei Referenzgebern (davon mindenstens ein Priester oder Diakon) ✁ Antragsformular bitte heraustrennen 1. 2. Raum für sonstige Mitteilungen Ort, Datum, Unterschrift * Zutreffendes bitte unterstreichen! Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 13 Anlage 3 A Teilnahmebestätigung für den Informationsabend Mentorat und Missio Canonica Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr am Informationsabend zum Mentorat und zur Missio Canonica im Wintersemester / im Sommersemester teilgenommen hat. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht. Ort, Datum Die Referentin / Der Referent Anlage 3 B Teilnahmebestätigung für den Informationsabend Vorbereitungsdienst/Referendariat Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr am Informationsabend zum Vorbereitungsdienst/Referendariat im Wintersemester / im Sommersemester teilgenommen hat. ✁ Antragsformular bitte heraustrennen Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht. Ort, Datum Die Referentin / Der Referent Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 15 Anlage 4 A Teilnahmebestätigung für einen Kurs des Mentorats Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr an der Mentoratsveranstaltung im Wintersemester / im Sommersemester teilgenommen hat. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht. Ort, Datum Die mentorin / der Mentor Anlage 4 B Teilnahmebestätigung für ein Besinnungswochenende Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr an folgendem Besinnungswochenende teilgenommen hat. Titel: Veranstalter: Leitung: Ort: ✁ Antragsformular bitte heraustrennen Datum: Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht. Ort, Datum Die Leiterin / Der Leiter Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 17 Anlage 5 An das Bischöfliche Ordinariat Augsburg Hauptabteilung V: Schule Abteilung Schule und Religionsunterricht Hoher Weg 14 86152 Augsburg Antrag auf Erteilung der Missio Canonica Name Vorname geb. amin Wohnanschrift Tel. E-Mail-Adresse Ich ersuche um die Verleihung der Missio canonica zur Erteilung des Katholischen Religionsunterrichts an Schulart Ich bin bereit, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen (Bayer. Verf. Art. 136) und diese in meiner persönlichen Lebensführung zu beachten. Ein neues Taufzeugnis mit dem Eintrag über meine Firmung liegt bei / wird nachgereicht. ✁ Antragsformular bitte heraustrennen Eine beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte zweite Prüfung für das Fach Katholische Religionslehre (zweite Lehramtsprüfung/zweite Staatsprüfung/ zweite Dienstprüfung) liegt bei bzw. wird nachgereicht. Ort, Datum, Unterschrift Anlagen: – Personalbogen – aktueller Taufschein – Kopie der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis – Lebenslauf – Zeugnisabschrift der zweiten Lehramtsprüfung (ggf.) Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 19 Anlage 6 PERSONALBOGEN zum Antrag auf Erteilung der Missio canonica Name Vorname geborene/r geb. am Familienstand standesamtliche Eheschließung am Kath.-kirchliche Trauung am in (Pfarrei) Trauung mit Dispens von der Formpflicht am in in Alle aus dieser Ehe stammenden Kinder sind bzw. werden frühzeitig katholisch getauft und erzogen ja nein geschieden seit wieder verheiratet seit Anschrift Telefon derzeitig tätig als Dienstbezeichnung Abitur Datum Schule Studium Studium vom bis Hochschule Fächer Studium vom bis Hochschule Fächer I. Lehramtsprüfung (Staatsprüfung) am in II. Lehramtsprüfung (Staatsprüfung) am in Religionspädagogische Prüfung am in Theologisches Diplom der vom Bisheriger Schuldienst von bis in Rel.-Std. von bis in Rel.-Std. Vorläufige Unterrichtserlaubnis wurde erteilt am durch Angabe von zwei Personen (davon mindestens ein Geistlicher), die bereit sind, Referenzen auszustellen. ✁ Antragsformular bitte heraustrennen (Nur nötig, wenn die Vorläufige Unterrichtserlaubenis älter als 3 Jahre ist) 1. 2. Weitere Zweckdienliche Angaben Ort, Datum, Unterschrift Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 21 Anlage 7 A Teilnahmebestätigung für einen / zwei Besinnungstag/e Hiermit wird bestätigt, dass Frau / Herr während der Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst / Referendariat) an folgendem/n Besinnungstag/en teilgenommen hat. Titel: Veranstalter und Leitung Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Missio canonica bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht. Ort, Datum Die Leiterin / Der Leiter Anlage 7 B Teilnahmebestätigung für einen Besinnungstag Hiermit wird bestätigt, dass Frau / Herr während der Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst / Referendariat) an folgendem Besinnungstag teilgenommen hat. Titel: Veranstalter und Leitung Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Missio canonica bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht. Ort, Datum Die Leiterin / Der Leiter Anlage 7 C Teilnahmebestätigung für einen Besinnungstag ✁ Antragsformular bitte heraustrennen Hiermit wird bestätigt, dass Frau / Herr während der Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst / Referendariat) an folgendem Besinnungstag teilgenommen hat. Titel: Veranstalter und Leitung Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Missio canonica bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht. Ort, Datum Die Leiterin / Der Leiter Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 23 Anlage 8 Herrn / Frau HAUPTABTEILUNG V: SCHULE ABTEILUNG SCHULE UND RELIGIONSUNTERRICHT Augsburg, r Antrag auf Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica hier: Referenzanfrage te Sehr geehrte/r Herr / Frau , geb. , wohnhaft in , hat bei uns die Vorläufige Unterrichtserlaubnis / Missio canonica beantragt. Nach den Richtlinien zur Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica werden die Antragsteller um Angabe von Persönlichkeiten gebeten, die für sie / ihn Referenzen abgeben können. us Herr / Frau hat uns Ihre Anschrift angegeben. Wir bitten Sie daher um ein entsprechendes Schreiben, aus dem hervorgeht, – seit wann und durch welche Gelegenheit Ihnen der/die Antragsteller/-in bekannt ist; – in welcher Weise er/sie sich bisher im kirchlichen Leben engagiert hat; – ob Ihnen Gründe bekannt sind, die gegen die Erteilung der Vorläufigen Unterrichts erlaubnis / Missio canonica sprechen. M Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns ein entsprechendes Schreiben möglichst innerhalb von 14 Tagen zusenden würden. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Hinweis: Dieses Schreiben geht an den von Ihnen genannten Referenzgeber! Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 25 Anlage 9 Herrn Pfarrer HAUPTABTEILUNG V: SCHULE ABTEILUNG SCHULE UND RELIGIONSUNTERRICHT Augsburg, Antrag auf Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica hier: Referenzanfrage r Sehr geehrter Herr Pfarrer, te Herr / Frau , geb. , wohnhaft in , hat bei uns die Vorläufige Unterrichtserlaubnis / Missio canonica beantragt. Nach den Richtlinien zur Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica werden die Antragsteller um Angabe von Persönlichkeiten gebeten, die für sie / ihn Referenzen abgeben können. us Herr / Frau hat uns Ihre Anschrift angegeben. Wir bitten Sie daher um ein entsprechendes Schreiben, aus dem hervorgeht, – seit wann und durch welche Gelegenheit Ihnen der/die Antragsteller/-in bekannt ist; – in welcher Weise er/sie sich bisher im kirchlichen Leben engagiert hat; – ob Ihnen Gründe bekannt sind, die gegen die Erteilung der Vorläufigen Unterrichts erlaubnis / Missio canonica sprechen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns ein entsprechendes Schreiben möglichst innerhalb von 14 Tagen zusenden würden. M Herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hinweis: Dieses Schreiben geht an den von Ihnen genannten Referenzgeber! * Wegen häufiger Nachfrage seien folgende Punkte aufgeführt: – Die Religionslehrer/-innen sind Mitglieder der röm.-kath. Kirche. Sie dürfen also nicht ihren Austritt aus ihr offiziell erklärt haben. – Die Religionslehrer/-innen nehmen am Leben ihrer Pfarrgemeinde teil. – Zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis bzw. der Missio canonica gehört bei Verheirateten eine kirchenrechtlich gültig geschlossene Ehe (bzw. die Schließung einer solchen in allernächster Zukunft). Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar. –D ie Religionslehrer/-innen lassen Ihre Kinder frühzeitig katholisch taufen und bemühen sich nach Kräften darum, sie im katholischen Glauben zu erziehen. (Näheres über die Qualifikation des Religionslehrers/der Religionslehrerin hat die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland unter Ziff. 2.8 ihres Beschlusses „Der Religionsunterricht in der Schule“ ausgeführt.) Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 27 Anlage 10 Der Bischof von Augsburg Herr /Frau er geboren am in erhält auf Antrag vom die us t Missio Canonica Damit ist die Beauftragung zur Erteilung des Katholischen Religionsunterrichtes M an im Sinne des Art. 136 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung und des Art. 7 § 3 des Bayerischen Konkordates in der Fassung vom 7. Juli 1978 erteilt. Augsburg, Bischof von Augsburg Stand: Oktober 2012 Herausgeber: Bischöfliches Ordinariat Augsburg Hauptabteilung V: Schule Abteilung Schule und Religionsunterricht Hoher Weg 14 86152 Augsburg www.bistum-augsburg.de/schuleRU