Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten - Jobcenter Rhein-Sieg

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Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten - Jobcenter Rhein-Sieg
Merkblatt zu
Unterkunfts- und Heizkosten
Stand: 28.04.2011
Sie haben Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch –Zweites Buch- (im folgenden SGB II genannt)
beantragt, bzw. möchten diese Leistung beantragen. Im Rahmen Ihrer Bedarfsberechnung können auch Unterkunftsund Heizkosten berücksichtigt werden. Nachstehend erhalten Sie einen groben Überblick über das, was den Angemessenheitskriterien im Rhein-Sieg-Kreis entspricht.
Wie hoch ist die angemessene Miete?
Die im folgenden ausgewiesenen Beträge stellen die Netto-Kaltmiete dar, umfassen also nicht die mietvertraglich
geschuldeten Kaltnebenkosten. Das heißt, dass zuzüglich der u.a. Werte sowohl Neben- als auch Heizkosten in
angemessenem Rahmen gewährt werden können. Die Miete für Garage oder Stellplatz kann in der Regel nicht übernommen werden. Dies gilt auch für Kabelanschlussgebühren.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für Haushaltsenergie, das sind insbesondere Ihre Stromkosten, aus der Regelleistung selber tragen müssen.
Alfter
Bad Honnef
Bornheim
Eitorf
Hennef
Königswinter
Lohmar
Meckenheim
Much
Neunkirchen-Seelscheid
Niederkassel
Rheinbach
Ruppichteroth
Sankt Augustin
Siegburg
Swisttal
Troisdorf
Wachtberg
Windeck
Bedarfsgemeinschaft mit
1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen
310 €
380 €
450 €
550 €
630 €
320 €
380 €
450 €
550 €
650 €
300 €
380 €
450 €
530 €
620 €
290 €
300 €
370 €
410 €
480 €
320 €
380 €
440 €
500 €
570 €
300 €
380 €
430 €
520 €
590 €
300 €
370 €
430 €
520 €
590 €
290 €
350 €
410 €
440 €
540 €
290 €
330 €
380 €
450 €
500 €
290 €
350 €
420 €
480 €
570 €
300 €
360 €
440 €
530 €
600 €
300 €
360 €
420 €
490 €
520 €
280 €
330 €
380 €
440 €
500 €
300 €
370 €
440 €
520 €
600 €
320 €
380 €
450 €
550 €
600 €
290 €
320 €
400 €
450 €
560 €
300 €
370 €
430 €
500 €
590 €
300 €
360 €
420 €
490 €
600 €
250 €
290 €
340 €
400 €
440 €
(Umfasst Ihre Bedarfsgemeinschaft mehr als 5 Personen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n persönlichen Ansprechpartner/in)
Wie wird die angemessene Wohnungsgröße ermittelt?
Sie richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen:
Bedarfsgemeinschaft
angemessene
mit
Größe
1 Person
45 m²
2 Personen
60 m²
3 Personen
75 m²
4 Personen
90 m²
je weitere Person
15 m²
Was passiert, wenn meine Wohnung teurer ist?
Wenn Ihre Wohnung teurer ist als in der umseitigen Tabelle beschrieben, kommt eine
Übernahme der Kosten in der Regel für längstens sechs Monate in Betracht.
Es empfiehlt sich daher, sich bereits frühzeitig um Senkung der Unterkunftskosten,
beispielsweise durch Suche nach einer angemessenen Wohnung oder durch Untervermietung, zu bemühen.
Was gilt für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung?
Für die Berechnung der Hauslasten gelten hinsichtlich der angemessenen Höhe die gleichen Vorgaben wie für Mieter,
d.h. die Zinsen dürfen die in der Tabelle ausgewiesenen Beträge nicht übersteigen. Die Tilgungsleistungen können
unter besonderen Umständen übernommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich immer geprüft werden muss, ob eine Immobilie Vermögen darstellt, das
ggf. vorrangig einzusetzen ist. Angemessene Unterkunftskosten bedeuten nicht automatisch, dass das Haus oder die
Eigentumswohnung geschützt ist.
Heiz- und Nebenkosten
Ebenso wie die Unterkunftskosten werden die Heizkosten sowie Kaltnebenkosten nur im angemessenen Rahmen übernommen. Hierbei spielt zunächst die Wohnfläche eine entscheidende Rolle. So wird nur die angemessene Quadratmeterzahl (siehe Vorderseite) berücksichtigt. Bewohnen Sie eine Wohnung oder ein eigenes Haus, deren/dessen
Gesamtwohnfläche über der angemessenen Größe liegt, können nur die Heiz- und Nebenkosten berücksichtigt werden,
die anteilmäßig für die angemessene Größe anfallen.
Darüber hinaus wird bei der Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten der Heizspiegel des Rhein-Sieg-Kreises
zugrunde gelegt. Dieser liefert einen Überblick über den durchschnittlichen Heizverbrauch der Bürgerinnen und Bürger
des Rhein-Sieg-Kreises. Unter Beachtung aller persönlichen und baulichen Besonderheiten wird dieser Verbrauch mit
dem individuellen Verbrauch der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers verglichen.
Dabei erfolgt die Ermittlung der angemessenen Heizkosten unter Berücksichtigung der jeweiligen Brennstoffart (z.B.
Öl, Gas, Strom), der Gesamtgröße der Wohnanlage und des jeweils angefallenen Brennstoffpreises einschließlich der
Heiznebenkosten.
Für die notwendigen Bezugsgrößen wird die letzte Jahresabrechnung benötigt.
Was ist bei Umzügen zu beachten?
Zur Vermeidung finanzieller Nachteile setzen Sie sich bitte vor jedem Umzug mit Ihrem/Ihrer persönlichen
Ansprechpartner/-in in Verbindung.
Was ist bei Nebenkostenabrechnungen zu beachten?
Reichen Sie Neben- bzw. Betriebskostenabrechnungen zur Vermeidung möglicher Nachteile bitte sofort nach Erhalt
beim jobcenter rhein-sieg ein.
Text: © jobcenter rhein-sieg, Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin und Rhein-Sieg-Kreis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
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