Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten - Jobcenter Rhein-Sieg
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Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten - Jobcenter Rhein-Sieg
Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten Stand: 28.04.2011 Sie haben Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch –Zweites Buch- (im folgenden SGB II genannt) beantragt, bzw. möchten diese Leistung beantragen. Im Rahmen Ihrer Bedarfsberechnung können auch Unterkunftsund Heizkosten berücksichtigt werden. Nachstehend erhalten Sie einen groben Überblick über das, was den Angemessenheitskriterien im Rhein-Sieg-Kreis entspricht. Wie hoch ist die angemessene Miete? Die im folgenden ausgewiesenen Beträge stellen die Netto-Kaltmiete dar, umfassen also nicht die mietvertraglich geschuldeten Kaltnebenkosten. Das heißt, dass zuzüglich der u.a. Werte sowohl Neben- als auch Heizkosten in angemessenem Rahmen gewährt werden können. Die Miete für Garage oder Stellplatz kann in der Regel nicht übernommen werden. Dies gilt auch für Kabelanschlussgebühren. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für Haushaltsenergie, das sind insbesondere Ihre Stromkosten, aus der Regelleistung selber tragen müssen. Alfter Bad Honnef Bornheim Eitorf Hennef Königswinter Lohmar Meckenheim Much Neunkirchen-Seelscheid Niederkassel Rheinbach Ruppichteroth Sankt Augustin Siegburg Swisttal Troisdorf Wachtberg Windeck Bedarfsgemeinschaft mit 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 310 € 380 € 450 € 550 € 630 € 320 € 380 € 450 € 550 € 650 € 300 € 380 € 450 € 530 € 620 € 290 € 300 € 370 € 410 € 480 € 320 € 380 € 440 € 500 € 570 € 300 € 380 € 430 € 520 € 590 € 300 € 370 € 430 € 520 € 590 € 290 € 350 € 410 € 440 € 540 € 290 € 330 € 380 € 450 € 500 € 290 € 350 € 420 € 480 € 570 € 300 € 360 € 440 € 530 € 600 € 300 € 360 € 420 € 490 € 520 € 280 € 330 € 380 € 440 € 500 € 300 € 370 € 440 € 520 € 600 € 320 € 380 € 450 € 550 € 600 € 290 € 320 € 400 € 450 € 560 € 300 € 370 € 430 € 500 € 590 € 300 € 360 € 420 € 490 € 600 € 250 € 290 € 340 € 400 € 440 € (Umfasst Ihre Bedarfsgemeinschaft mehr als 5 Personen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n persönlichen Ansprechpartner/in) Wie wird die angemessene Wohnungsgröße ermittelt? Sie richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen: Bedarfsgemeinschaft angemessene mit Größe 1 Person 45 m² 2 Personen 60 m² 3 Personen 75 m² 4 Personen 90 m² je weitere Person 15 m² Was passiert, wenn meine Wohnung teurer ist? Wenn Ihre Wohnung teurer ist als in der umseitigen Tabelle beschrieben, kommt eine Übernahme der Kosten in der Regel für längstens sechs Monate in Betracht. Es empfiehlt sich daher, sich bereits frühzeitig um Senkung der Unterkunftskosten, beispielsweise durch Suche nach einer angemessenen Wohnung oder durch Untervermietung, zu bemühen. Was gilt für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung? Für die Berechnung der Hauslasten gelten hinsichtlich der angemessenen Höhe die gleichen Vorgaben wie für Mieter, d.h. die Zinsen dürfen die in der Tabelle ausgewiesenen Beträge nicht übersteigen. Die Tilgungsleistungen können unter besonderen Umständen übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich immer geprüft werden muss, ob eine Immobilie Vermögen darstellt, das ggf. vorrangig einzusetzen ist. Angemessene Unterkunftskosten bedeuten nicht automatisch, dass das Haus oder die Eigentumswohnung geschützt ist. Heiz- und Nebenkosten Ebenso wie die Unterkunftskosten werden die Heizkosten sowie Kaltnebenkosten nur im angemessenen Rahmen übernommen. Hierbei spielt zunächst die Wohnfläche eine entscheidende Rolle. So wird nur die angemessene Quadratmeterzahl (siehe Vorderseite) berücksichtigt. Bewohnen Sie eine Wohnung oder ein eigenes Haus, deren/dessen Gesamtwohnfläche über der angemessenen Größe liegt, können nur die Heiz- und Nebenkosten berücksichtigt werden, die anteilmäßig für die angemessene Größe anfallen. Darüber hinaus wird bei der Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten der Heizspiegel des Rhein-Sieg-Kreises zugrunde gelegt. Dieser liefert einen Überblick über den durchschnittlichen Heizverbrauch der Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises. Unter Beachtung aller persönlichen und baulichen Besonderheiten wird dieser Verbrauch mit dem individuellen Verbrauch der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers verglichen. Dabei erfolgt die Ermittlung der angemessenen Heizkosten unter Berücksichtigung der jeweiligen Brennstoffart (z.B. Öl, Gas, Strom), der Gesamtgröße der Wohnanlage und des jeweils angefallenen Brennstoffpreises einschließlich der Heiznebenkosten. Für die notwendigen Bezugsgrößen wird die letzte Jahresabrechnung benötigt. Was ist bei Umzügen zu beachten? Zur Vermeidung finanzieller Nachteile setzen Sie sich bitte vor jedem Umzug mit Ihrem/Ihrer persönlichen Ansprechpartner/-in in Verbindung. Was ist bei Nebenkostenabrechnungen zu beachten? Reichen Sie Neben- bzw. Betriebskostenabrechnungen zur Vermeidung möglicher Nachteile bitte sofort nach Erhalt beim jobcenter rhein-sieg ein. Text: © jobcenter rhein-sieg, Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin und Rhein-Sieg-Kreis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Bild: © 2010 JupiterImages Corporation/clipart.com :rhein-sieg