Flyer KdU 2014 - Einzelfallhilfe Märkisch

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Flyer KdU 2014 - Einzelfallhilfe Märkisch
Unterkunft und Heizung
Was gehört dazu?
Im Landkreis Märkisch-Oderland wird in drei
Wohnungsmarkttypen (WMT) unterschieden
Für die einzelnen Wohnungsmarkttypen gelten folgende
Bruttokaltmieten (Nettokaltmiete + Betriebskosten):
Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete)
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei der Ermittlung des
Arbeitslosengeld II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese nach der Richtlinie des Landkreises MärkischOderland angemessen sind. Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Urteils des Bundessozialgerichtes ( B 14/7
b AS 34/06 –R von 15.04.2008 Nr. 34ff) gelten für Mietwohnungen
und Eigenheime einheitliche Werte.
Wohnungsmarkttyp
Kommune
WMT I
Altlandsberg, Stadt
Barnim-Oderbruch, Amt
Falkenberg-Höhe,Amt
Golzow, Amt
Lebus, Amt
Lebus, Amt
Letschin
Märkische Schweiz, Amt
Müncheberg, Stadt
Neuhardenberg, Amt
Seelow-Land, Amt
Die Angemessenheit richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt
gehörenden Personen. Die Wohnfläche, die Bruttokaltmiete (BKM =
Nettokaltmiete + Betriebskosten) und die Heizkosten werden separat betrachtet.
Angemessene Wohnfläche
WMT II
Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach der Anzahl der zum
Haushalt gehörenden Personen:
Personen
Max.
Wohnfläche
1
50 m²
2
65 m²
3
80 m²
4
90 m²
Bad Freienwalde, Stadt
Rüdersdorf bei Berlin
Seelow, Stadt
Strausberg, Stadt
Wriezen, Stadt
Personen
1
2
3
4
5
WMT I
278,50
343,20
413,60
469,80
522,00*
Jede
weitere
50,90
WMT II
289,50
360,10
442,40
503,10
559,00*
50,50
WMT III
331,50
396,50
488,00
577,80
642,00*
51,30
*Besonderheit: BKM/m² von 4 Personen multipliziert mit Wohnungsgröße von 5 Personen
Sie heizen mit Kohle, Holz, Heizöl oder Flüssiggas?
Bei der Beheizung mit Einzelöfen bzw. Heizungen, für die der Leistungsberechtigte die Brennstoffe selbst beschaffen muss, verteilt sich der Bedarf auf die Heizperiode (01.10. – 30.04. des Folgejahres). Der Bedarf
wird i.d.R. zu Beginn der Heizperiode einmalig auf Antrag und gegen
Vorlage eines Kostenvoranschlages bzw. der Heizmittelrechnung erstattet. Bei Vorlage eines Kostenvoranschlages ist die Heizmittelrechnung
anschließend im Jobcenter einzureichen. Bei der Beschaffung der Heizmittel ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten, z.B. Kauf kleiner Mengen im
Baumarkt zu überdurchschnittlich hohen Preisen im Vergleich zum Brennstoffhändler ist nicht wirtschaftlich.
Je + 1
+10 m²
Liegen Besonderheiten des Einzelfalles vor, kann von den Höchstgrenzen abgewichen werden, z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen.
WMT III
Fredersdorf-Vogelsdorf
Hoppegarten
Neuenhagen bei Berlin
Petershagen/Eggersdorf
Kosten für zentral bereitgestelltes Warmwasser
Bei zentral bereitgestelltem Warmwasser werden folgende personenbezogene Kosten für Warmwasseraufbereitung berücksichtigt:
Höhe Regelleistung
Warmwasseranteil
Höhe Regelleistung
Warmwasseranteil
391€
353€
313€
8,99€
8,12€
7,20€
296€
261€
229€
4,14€
3,13€
1,83€
Sind Sie Eigentümer?
Als Hauslasten bei Eigenheimen können berücksichtigt werden:

Grundsteuer

Wohngebäudeversicherung

Schornsteinreinigung/Emissionsmessung

Kosten der Wasserversorgung

Kosten der Entwässerung/Abwasser

Straßenreinigung/Winterdienst

Hausmüllbeseitigung

Heizungswartung

Beiträge zum Gewässer- und Deichverbund
Als Zinsbelastung können berücksichtigt werden:

Schuldzinsen

ggf. Zinsen für Energiespardarlehen
Energiekosten
Die Kosten für die Haushaltsenergie sind Bestandteil der Regelleistung. Stromkosten werden somit grundsätzlich nicht extra berücksichtigt.
Unangemessene Kosten der Unterkunft
Die Kosten für die Wohnung sind zu hoch? Dann können Sie unter
Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten aufgefordert werden, innerhalb eines halben Jahres Ihre Wohnungskosten zu
senken. Das kann u.a. durch Untervermietung einzelner Räume,
durch Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen, Senkung der
Betriebskosten (z.B. Wasser, Abwasser), Verhandlungen mit dem
Vermieter oder auch durch Wohnungswechsel geschehen.
Dieses Merkblatt stellt eine Orientierungshilfe dar und ersetzt
keine Einzelfallentscheidung.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters MärkischOderland
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Standort Seelow
Küstriner Str. 23a
15306 Seelow
Service-Hotline: 03346 8525 - 600
Fax: 03346 8525 - 777
Standort Bad-Freienwalde
Amtsstraße 4
16259 Bad Freienwalde
Service-Hotline: 03344 3015 – 600
Fax: 03344 3011 - 696
Standort Strausberg
Prötzeler Chaussee 7k
15344 Strausberg
Service-Hotline: 03341 3055 – 600
Fax: 03341 3055 - 791
Sie wollen umziehen?
Dann beantragen Sie beim Jobcenter Märkisch-Oderland eine Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen der neuen Unterkunftskosten vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages. Für
weitere Informationen erhalten Sie den Flyer „Umzug“.
Kosten der Unterkunft im Landkreis Märkisch-Oderland
für Leistungen der Grundsicherung
Weitere Informationen zur Richtlinie des Landkreises Märkisch-Oderland finden Sie unter
www. maerkisch-oderland.de/Formulare/Sozialamt
Stand 05/2014
Kosten der Unterkunft
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