2015-12 SPN-Kurier
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Amtsblatt-Dezember_Muster SPN-Kurier.qxd 15.12.2015 15:54 Seite 38 Seite 38 - 19. Dezember 2015 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Der Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße informiert: Gesetzesänderungen in 2016 Auch zum Jahresbeginn 2016 treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die sich auf die Höhe des Leistungsbezuges von Kunden des Jobcenters auswirken oder auswirken können. a) Neue Regelbedarfe Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 EUR. Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1.1.2016 stellt sich im Einzelnen folgendermaßen dar: Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 404 EUR 364 EUR 324 306 270 237 EUR EUR EUR EUR b) Kosten der Unterkunft und Heizung Der Landkreis Spree-Neiße ist als Optionskommune für die Gewährung der Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II und dem SGB XII zuständig. Nach § 22 SGB II sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anzuerkennen, soweit diese angemessen sind. Die „Angemessenheit“ unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff im vollen Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Das Bundessozialgericht fordert zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft die Erarbeitung eines sogenannten „schlüssigen Konzepts“ als kommunale Entscheidungsgrundlage. Kosten für Unterkunft und Heizung werden seit dem 01.01.2014 nach der geltenden Verwaltungsvorschrift - Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II - auf der Grundlage des durch die Firma „Analyse und Konzept“ erstellten schlüssigen Konzeptes gewährt. Die dem Konzept zugrundeliegenden Mietwerterhebungen wurden fortgeschrieben und führen mit Wirkung zum 01.01.2016 zu Veränderungen der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in den drei Wohnungsmarkttypen des Landkreises Spree-Neiße. c) Kindergeld/ Kinderzuschlag Desweiteren finden die ab dem 01.01.2016 geltenden Kindergeld- und Kinderzuschlagbeträge nach dem Bundeskindergeldgesetz gemäß § 11 Abs. 1 SGB II Berücksichtigung bei der Ermittlung des Leistungsanspruches in folgender Höhe: Eckdaten des Eigenbetriebes im November 2015 Bedarfsgemeinschaften Standort Forst (Lausitz) 2.279 Standort Spremberg 1.563 Standort Guben 1.493 Standort Cottbus 1.152 Gesamt Landkreis Spree-Neiße 6.487 Veränderung ggü. Vormonat -34 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße Personen Leistungsempfänger nach dem SGB II gesamt 10.742 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) 8.199 davon weiblich 4.078 davon männlich 4.121 davon unter 25 Jahre Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) 798 Kindergeldbeträge ab 01.01.2016: für das erste Kind/ für das zweite Kind für das dritte Kind für jedes weitere Kind Kinderzuschlag bis 30.06.2016: Kinderzuschlag ab 01.07.2016: 190 EUR 196 EUR 221 EUR 140 EUR/Monat je Kind 160 EUR/Monat je Kind d) Veränderungen zum Versicherungsstatus der Leistungsberechtigten nach dem SGB II Mit der versicherungsrechtlichen Änderung im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetzes ist für die Leistungsempfänger nach dem SGB II ab Vollendung des 15. Lebensjahres eine eigenständige Mitgliedschaft der Krankenversicherung vorgesehen. Damit entfällt der Vorrang der Familienversicherung für diesen Personenkreis. Leistungsberechtigte Kinder bis 14 Jahre bleiben weiterhin in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert. Für den Leistungsanspruch ergeben sich durch den Statuswechsel zunächst grundsätzlich keine Änderungen. Der Leistungsempfänger wird jedoch mit Wirkung zum 01.01.2016 in das System seiner letzten Krankenversicherung vor dem Leistungsbezug zugeordnet, unabhängig davon, wie lange die eigene Krankenversicherung zurückliegt. Damit werden Leistungsempfänger wieder der privaten Krankenversicherung zugeordnet, wenn sie vor dem Leistungsbezug privat versichert waren. Leistungsempfänger, die vor dem Leistungsbezug in der GKV versichert waren, bleiben dies auch weiterhin. Hinzu kommt für diese Leistungsempfänger ein Wahlrecht, dass sich bisherige Mitglieder der Familienversicherung ab 01.01.2016 eine eigene Krankenkasse der GKV aussuchen können. Das Wahlrecht sollten die gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfänger unbedingt bis zum 31.12.2015 ausüben und ihre Entscheidung dem Jobcenter mitteilen. Anderenfalls wird das Jobcenter die Wahl der Krankenkasse übernehmen und den Versicherten der Krankenkasse zuordnen, bei der er zuletzt vor dem Leistungsbezug versichert war. Sollte sich die Wahl des Versicherten mit der Wahl des Jobcenters überschneiden, so entscheiden ausschließlich die Krankenkassen über eine wirksame Versicherungsmitgliedschaft. Amtsblatt-Dezember_Muster SPN-Kurier.qxd 15.12.2015 15:54 Seite 39 19. Dezember 2015 - Seite 39 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Arbeitslosenzahlen im November 2015 (Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen) Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) Landkreise/ kreisfreie Stadt gesamt aktuell (absolut) im Bereich Veränderung ggü. Vormonat SGB II Arb.los.Quote (gesamt) (absolut) aktuell SGB III Veränderung ggü. Vormonat Arb.los.Quote (absolut) aktuell Veränderung ggü. Vormonat Arb.los.Quote Spree-Neiße 5.359 49 8,4% 4.043 -6 6,3% 1.316 55 2,1% Stadt Cottbus 5.024 58 9,5% 4.234 56 8,0% 790 2 1,5% Elbe-Elster 5.317 -6 9,4% 4.113 -25 7,3% 1.204 19 2,1% Oberspreewald-Lausitz 6.796 257 11,2% 5.518 137 9,1% 1.278 120 2,1% Unterstützungsangebote für Selbständige mit Alg II - Leistungsbezug Ansprechpartner Jobcenter Postanschrift Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) Tel.: (03562) 986 155 01 Außenstelle Forst (Lausitz) Richard-Wagner-Str. 37, 03149 Forst (Lausitz) (zuständig für die Stadt Forst (L.) und das Amt DöbernLand), Tel.: (03562) 69 81 955 41 Außenstelle Guben, Bahnhofstraße 4, 03172 Guben (zuständig für die Stadt Guben, die Gemeinde Schenkendöbern und den Ortsteil Grießen der Gemeinde Jänschwalde) Tel.: (03561) 547-655 01 Außenstelle Spremberg, Gerberstraße 3a, 03130 Spremberg (zuständig für die Stadt Spremberg und die Stadt Welzow) Tel.: (03563) 57-255 01 Außenstelle Cottbus, Makarenkostraße 5, 03050 Cottbus (zuständig für die Gemeinde Neuhausen/Spree, die Stadt Drebkau, die Gemeinde Kolkwitz, das Amt Burg (Spreewald) und das Amt Peitz), Tel.: (0355) 866 94-355 01 Sprechzeiten: Dienstag 08:00-12:00, 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung Eine erfolgreiche Zusammenarbeit stellt auch folgendes Beispiel aus der Praxis dar. Schwerpunkt für Frau Ramona Morhardt war die Wiederbelebung einer eigenständigen Kundenakquise, die verstärkte Präsentation des Unternehmen und die Optimierung der bisherigen Marketingstrategie, z.B. die Überarbeitung der Homepage und die Neugestaltung des Firmenauftritt im Bereich Social Media (YouTube, Facebook). Vermittlungen seit Januar 2015 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße Maßnahmeart Anzahl 1. Arbeitsmarkt 2.272 Arbeitsgelegenheiten (2. Arbeitsmarkt) 60 1.495 Ausbildung 322 Ausbildungsvorbereitung 149 Fort- und Weiterbildung 227 weitere Vorbereitung auf dem Arbeitsmarkt 2.111 Vermittlungen im November 2015 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße 1. Arbeitsmarkt Ausbildung Seit zwei Jahren arbeitet das Jobcenter Spree-Neiße intensiv mit der Unternehmensberatung EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH zusammen. Es werden individuell begleitende Coachings mit dem Schwerpunkt der Hilfe zur Selbsthilfe durchgeführt. Im Mittelpunkt steht eine bedarfsorientierte Beratung sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf der Grundlage einer gemeinsam geführten SWOT-Analyse (Abkürzung für Analysis of strengths, weakness, opportunities and threats; die Stärken-Schwächen-Chancen-RisikenAnalyse). Im Modul 1 wird eine Ist-Analyse, eine Einschätzung der unternehmerischen Situation erarbeitet. Daraus abgeleitet erfolgt im Modul 2 dann die entsprechende Beratung und Begleitung. Das Coaching wird als praktische Begleitung und zur Vermittlung von Anregungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in der selbstständigen Tätigkeit gestaltet. Die als Coach tätigen Unternehmensberater sind durch ihre Tätigkeiten regional verankert und können so ein auf die persönlichen, unternehmerischen und regionalen Marktbedingungen und -anforderungen bezogenes Coaching sichern. Bisher gab es eine zielführende und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Träger. Einzelnen Teilnehmenden gelang durch diese Art der Hilfe der Weg aus dem Leistungsbezug. Arbeitgeberservice Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) Tel.: (03562) 986 155 75 E-Mail: [email protected] Existenzgründung Im Fallmanagement Guben gibt es seit 2012 durch die Fallmanager Frau Keß und Herrn Hänel eine separate Betreuung von Selbständigen. Die Beratung findet, soweit vorhanden, in den Gewerberäumen der Selbständigen statt. Zu den Aufgaben gehören die Beratung von Existenzgründern, insbesondere zu den Fördermöglichkeiten nach § 16b SGB II (Einstiegsgeld) sowie § 16c SGB II (Sachkostenzuschuss) und die Vermittlung zum Lotsendienst. 223 14 Frau Ramona Morhardt berichtet: „Es ist schon eine Weile her, rund 22 Jahre. Mein Hobby wurde mein Beruf, freischaffend in die Selbstständigkeit. Erst in einer Countryband, danach gründeten wir das Country Duo Ramona und Hannes. Wir waren viel und oft weit unterwegs. Es entstanden eigene CD‘s. Zusätzlich bildete ich mich musikalisch ständig weiter und erlernte weitere Instrumente spielen. Vor acht Jahren gründete ich meine eigene Musikschule und begann selbst Schüler auszubilden am Schlagzeug und der Gitarre. In den letzten Jahren wurde die Auftragslage schlechter und die Betriebsausgaben stiegen. Ich beantragte Harz IV. Durch das Jobcenter Guben wurde mir Hilfe angeboten. In einem individuellen Coaching sollte mir durch eine Unternehmensberatung neue Impulse aufgezeigt werden. Erst war ich voreingenommen und skeptisch, doch es entwickelten sich interessante fachliche Gespräche. Viele unterschiedliche Themen wurden dabei behandelt. Für mich war besonders der Bereich Marketing und der Umgang mit den neuen Medien wichtig. Hier haben wir noch viel Nachholbedarf. Uns wurde bewusst, dass wir uns in den letzten Jahren nicht mehr aktiv um neue Veranstalter bemüht haben. Einer der Vorschläge der Vermittler war die Erweiterung meiner Angebote. Jetzt steht uns eine umfangreiche Auswahl an Countrysongs, Oldies und Schlagern zur Verfügung. Wir bieten jetzt Musik im Countrybereich, spielen für Dorf und Stadtfeste, für Familien-, Firmenund Seniorenfeiern. Auch die Anzahl meiner Musikschüler hat zugenommen, ich habe Schüler aller Altersgruppen. Es gab schon Vorstellungen als Schülerband und im Solobereich z. B. in Deulowitz.“