2015-12 SPN-Kurier

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2015-12 SPN-Kurier
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Seite 38 - 19. Dezember 2015
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Der Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße informiert:
Gesetzesänderungen in 2016
Auch zum Jahresbeginn 2016 treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die sich
auf die Höhe des Leistungsbezuges von Kunden des Jobcenters auswirken oder
auswirken können.
a) Neue Regelbedarfe
Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 EUR. Die
Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1.1.2016 stellt sich im Einzelnen folgendermaßen
dar:
Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende
Leistungsberechtigte):
Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen
Haushalt zusammenlebende Partner):
Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen
eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen):
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre):
Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre):
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre):
404 EUR
364 EUR
324
306
270
237
EUR
EUR
EUR
EUR
b) Kosten der Unterkunft und Heizung
Der Landkreis Spree-Neiße ist als Optionskommune für die Gewährung der
Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II und dem SGB XII zuständig. Nach
§ 22 SGB II sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anzuerkennen, soweit diese angemessen sind. Die „Angemessenheit“ unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff im vollen Umfang der
gerichtlichen Kontrolle. Das Bundessozialgericht fordert zur Bestimmung der
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft die Erarbeitung eines sogenannten
„schlüssigen Konzepts“ als kommunale Entscheidungsgrundlage. Kosten für
Unterkunft und Heizung werden seit dem 01.01.2014 nach der geltenden Verwaltungsvorschrift - Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II - auf der
Grundlage des durch die Firma „Analyse und Konzept“ erstellten schlüssigen
Konzeptes gewährt. Die dem Konzept zugrundeliegenden Mietwerterhebungen
wurden fortgeschrieben und führen mit Wirkung zum 01.01.2016 zu Veränderungen
der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in den drei Wohnungsmarkttypen des Landkreises Spree-Neiße.
c) Kindergeld/ Kinderzuschlag
Desweiteren finden die ab dem 01.01.2016 geltenden Kindergeld- und Kinderzuschlagbeträge nach dem Bundeskindergeldgesetz gemäß § 11 Abs. 1 SGB II
Berücksichtigung bei der Ermittlung des Leistungsanspruches in folgender Höhe:
Eckdaten des Eigenbetriebes im November 2015
Bedarfsgemeinschaften
Standort Forst (Lausitz)
2.279
Standort Spremberg
1.563
Standort Guben
1.493
Standort Cottbus
1.152
Gesamt Landkreis Spree-Neiße
6.487
Veränderung ggü. Vormonat
-34
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße
Personen
Leistungsempfänger nach dem SGB II gesamt
10.742
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB)
8.199
davon weiblich
4.078
davon männlich
4.121
davon unter 25 Jahre
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)
798
Kindergeldbeträge ab 01.01.2016:
für das erste Kind/ für das zweite Kind
für das dritte Kind
für jedes weitere Kind
Kinderzuschlag bis 30.06.2016:
Kinderzuschlag ab 01.07.2016:
190 EUR
196 EUR
221 EUR
140 EUR/Monat je Kind
160 EUR/Monat je Kind
d) Veränderungen zum Versicherungsstatus der Leistungsberechtigten nach dem SGB II
Mit der versicherungsrechtlichen Änderung im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetzes ist für die Leistungsempfänger nach dem SGB II ab
Vollendung des 15. Lebensjahres eine eigenständige Mitgliedschaft der Krankenversicherung vorgesehen. Damit entfällt der Vorrang der Familienversicherung
für diesen Personenkreis. Leistungsberechtigte Kinder bis 14 Jahre bleiben
weiterhin in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert.
Für den Leistungsanspruch ergeben sich durch den Statuswechsel zunächst
grundsätzlich keine Änderungen. Der Leistungsempfänger wird jedoch mit Wirkung zum 01.01.2016 in das System seiner letzten Krankenversicherung vor dem
Leistungsbezug zugeordnet, unabhängig davon, wie lange die eigene Krankenversicherung zurückliegt. Damit werden Leistungsempfänger wieder der privaten
Krankenversicherung zugeordnet, wenn sie vor dem Leistungsbezug privat versichert waren. Leistungsempfänger, die vor dem Leistungsbezug in der GKV
versichert waren, bleiben dies auch weiterhin. Hinzu kommt für diese Leistungsempfänger ein Wahlrecht, dass sich bisherige Mitglieder der Familienversicherung ab 01.01.2016 eine eigene Krankenkasse der GKV aussuchen können.
Das Wahlrecht sollten die gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfänger
unbedingt bis zum 31.12.2015 ausüben und ihre Entscheidung dem Jobcenter
mitteilen. Anderenfalls wird das Jobcenter die Wahl der Krankenkasse übernehmen
und den Versicherten der Krankenkasse zuordnen, bei der er zuletzt vor dem
Leistungsbezug versichert war. Sollte sich die Wahl des Versicherten mit der
Wahl des Jobcenters überschneiden, so entscheiden ausschließlich die Krankenkassen über eine wirksame Versicherungsmitgliedschaft.
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19. Dezember 2015 - Seite 39
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Arbeitslosenzahlen im November 2015 (Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Landkreise/
kreisfreie Stadt
gesamt
aktuell
(absolut)
im Bereich
Veränderung
ggü. Vormonat
SGB II
Arb.los.Quote
(gesamt)
(absolut)
aktuell
SGB III
Veränderung
ggü. Vormonat
Arb.los.Quote
(absolut)
aktuell
Veränderung
ggü. Vormonat
Arb.los.Quote
Spree-Neiße
5.359
49
8,4%
4.043
-6
6,3%
1.316
55
2,1%
Stadt Cottbus
5.024
58
9,5%
4.234
56
8,0%
790
2
1,5%
Elbe-Elster
5.317
-6
9,4%
4.113
-25
7,3%
1.204
19
2,1%
Oberspreewald-Lausitz
6.796
257
11,2%
5.518
137
9,1%
1.278
120
2,1%
Unterstützungsangebote für Selbständige mit
Alg II - Leistungsbezug
Ansprechpartner Jobcenter
Postanschrift
Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz)
Tel.: (03562) 986 155 01
Außenstelle Forst (Lausitz)
Richard-Wagner-Str. 37, 03149 Forst (Lausitz)
(zuständig für die Stadt Forst (L.) und das Amt DöbernLand), Tel.: (03562) 69 81 955 41
Außenstelle Guben,
Bahnhofstraße 4, 03172 Guben
(zuständig für die Stadt Guben, die Gemeinde Schenkendöbern
und den Ortsteil Grießen der Gemeinde Jänschwalde)
Tel.: (03561) 547-655 01
Außenstelle Spremberg,
Gerberstraße 3a, 03130 Spremberg
(zuständig für die Stadt Spremberg und die Stadt Welzow)
Tel.: (03563) 57-255 01
Außenstelle Cottbus,
Makarenkostraße 5, 03050 Cottbus
(zuständig für die Gemeinde Neuhausen/Spree, die Stadt
Drebkau, die Gemeinde Kolkwitz, das Amt Burg (Spreewald)
und das Amt Peitz), Tel.: (0355) 866 94-355 01
Sprechzeiten:
Dienstag
08:00-12:00, 13:00-18:00 Uhr
Donnerstag
08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit stellt auch folgendes Beispiel aus der Praxis dar.
Schwerpunkt für Frau Ramona Morhardt war die Wiederbelebung einer eigenständigen
Kundenakquise, die verstärkte Präsentation des Unternehmen und die Optimierung der
bisherigen Marketingstrategie, z.B. die Überarbeitung der Homepage und die Neugestaltung des Firmenauftritt im Bereich Social Media (YouTube, Facebook).
Vermittlungen seit Januar 2015
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße
Maßnahmeart
Anzahl
1. Arbeitsmarkt
2.272
Arbeitsgelegenheiten (2. Arbeitsmarkt)
60
1.495
Ausbildung
322
Ausbildungsvorbereitung
149
Fort- und Weiterbildung
227
weitere Vorbereitung auf dem Arbeitsmarkt
2.111
Vermittlungen im November 2015
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße
1. Arbeitsmarkt
Ausbildung
Seit zwei Jahren arbeitet das Jobcenter Spree-Neiße intensiv mit der Unternehmensberatung EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH zusammen. Es werden individuell begleitende
Coachings mit dem Schwerpunkt der Hilfe zur Selbsthilfe durchgeführt. Im Mittelpunkt steht
eine bedarfsorientierte Beratung sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten
auf der Grundlage einer gemeinsam geführten SWOT-Analyse (Abkürzung für Analysis of
strengths, weakness, opportunities and threats; die Stärken-Schwächen-Chancen-RisikenAnalyse). Im Modul 1 wird eine Ist-Analyse, eine Einschätzung der unternehmerischen
Situation erarbeitet. Daraus abgeleitet erfolgt im Modul 2 dann die entsprechende Beratung
und Begleitung. Das Coaching wird als praktische Begleitung und zur Vermittlung von
Anregungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in der selbstständigen Tätigkeit gestaltet. Die
als Coach tätigen Unternehmensberater sind durch ihre Tätigkeiten regional verankert und
können so ein auf die persönlichen, unternehmerischen und regionalen Marktbedingungen
und -anforderungen bezogenes Coaching sichern.
Bisher gab es eine zielführende und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Träger. Einzelnen
Teilnehmenden gelang durch diese Art der Hilfe der Weg aus dem Leistungsbezug.
Arbeitgeberservice
Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz)
Tel.: (03562) 986 155 75
E-Mail: [email protected]
Existenzgründung
Im Fallmanagement Guben gibt es seit 2012 durch die Fallmanager Frau Keß und Herrn
Hänel eine separate Betreuung von Selbständigen. Die Beratung findet, soweit vorhanden,
in den Gewerberäumen der Selbständigen statt. Zu den Aufgaben gehören die Beratung
von Existenzgründern, insbesondere zu den Fördermöglichkeiten nach § 16b SGB II (Einstiegsgeld) sowie § 16c SGB II (Sachkostenzuschuss) und die Vermittlung zum Lotsendienst.
223
14
Frau Ramona Morhardt berichtet:
„Es ist schon eine Weile her, rund 22 Jahre. Mein Hobby wurde mein Beruf, freischaffend
in die Selbstständigkeit. Erst in einer Countryband, danach gründeten wir das Country Duo
Ramona und Hannes. Wir waren viel und oft weit unterwegs. Es entstanden eigene CD‘s.
Zusätzlich bildete ich mich musikalisch ständig weiter und erlernte weitere Instrumente
spielen. Vor acht Jahren gründete ich meine eigene Musikschule und begann selbst Schüler
auszubilden am Schlagzeug und der Gitarre. In den letzten Jahren wurde die Auftragslage
schlechter und die Betriebsausgaben stiegen. Ich beantragte Harz IV. Durch das Jobcenter
Guben wurde mir Hilfe angeboten. In einem individuellen Coaching sollte mir durch eine
Unternehmensberatung neue Impulse aufgezeigt werden. Erst war ich voreingenommen
und skeptisch, doch es entwickelten sich interessante fachliche Gespräche. Viele unterschiedliche Themen wurden dabei behandelt. Für mich war besonders der Bereich Marketing und der Umgang mit den neuen Medien wichtig. Hier haben wir noch viel Nachholbedarf. Uns wurde bewusst, dass wir uns in den letzten Jahren nicht mehr aktiv um neue Veranstalter bemüht haben. Einer der Vorschläge der Vermittler war die Erweiterung meiner
Angebote. Jetzt steht uns eine umfangreiche Auswahl an Countrysongs, Oldies und Schlagern zur Verfügung. Wir bieten jetzt Musik im Countrybereich, spielen für Dorf und Stadtfeste, für Familien-, Firmenund Seniorenfeiern. Auch
die Anzahl meiner Musikschüler hat zugenommen,
ich habe Schüler aller Altersgruppen. Es gab schon Vorstellungen als Schülerband
und im Solobereich z. B. in
Deulowitz.“